4 Vollplanung - Erzbistum Köln

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Leitfaden zur Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Neu- und Umbauten
Inhalt:
1
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
4
4.1
4.2.
4.2.1
4.2.2
5
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
6
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8
8.1
8.2
8.3
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10
11
1
Allgemeines
Projektvorbereitung
Schritte
Maßnahmen
Gebäude
Freiflächen
Vorplanung
Schritte
Maßnahmen
Gebäude
Außenanlagen
Vollplanung
Schritte
Maßnahmen
Gebäude
Außenanlagen
Kirchliche Baugenehmigung
Schritte
Maßnahmen
Gebäude
Außenanlagen
Maßnahmendurchführung
Fertigstellung
Nutzungsphase
Instandhaltung
Nutzungsverhalten
Reinigung und Pflege
Förderprogramme
Anhang
Literaturnachweis
Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
Präambel:
Menschliches Leben und Wirtschaften ist an einem Punkt angelangt, an dem es Gefahr
läuft, sich seiner eigenen natürlichen Grundlagen zu berauben. In allen Bereichen der Gesellschaft setzt sich die Erkenntnis durch, dass eine langfristige und dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse für die gesamte Weltbevölkerung nur möglich ist, wenn sie
die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen einschließt. Ökologie, Ökonomie und
soziale Sicherheit bilden eine untrennbare Einheit. Mit ihrem Auftrag zur Bewahrung der
Schöpfung hat die Kirche hier eine besondere Vorbildfunktion in unserer Gesellschaft
wahrzunehmen.
Will man die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erhalten, so
muss sich auch das Bauen an neuen, ökologisch verträglichen und ressourcenschonenden Modellen orientieren.
Diese Betrachtung setzt sowohl bei der Modernisierung von bestehenden Altbauten als
auch bei der Planung und Realisierung neuer Bauwerke an. Für das ökologische Bauen
bestehen bei Neubauten wesentlich größere Handlungsspielräume zur Umsetzung ökologischer Planungskriterien als bei der Erneuerung des Bestandes. Gleichwohl kann die
Modernisierung im Bestand die Umwelt entscheidend verbessern, da hier in Zukunft die
meisten Bauaufgaben zu erwarten sind.
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Allgemeines
Der vorliegende Leitfaden soll die Bauregel unter weitestgehender Berücksichtigung ökologischer Aspekte praxisgerecht ergänzen und eine integrale Planung unterstützen. Die
vorhandene Checkliste soll den Bauherrn und den Architekten beim Planungsprozess
dabei hilfreich sein zur richtigen Zeit ökologisch relevante Punkte zu bedenken, die richtigen Handlungsschritte einzuleiten und die notwendigen Fachleute einzuschalten.
Der Leitfaden versteht sich als Instrument der Qualitätssicherung. Bestehende Arbeitshilfen und Fachveröffentlichungen sollen durch diesen Leitfaden nicht ersetzt werden. Der
Leitfaden verknüpft vorhandenes Fachwissen in Form von Checklisten miteinander.
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2.1
Projektvorbereitung
Schritte
 Diskussion der ökologischen Vorstellungen im Kirchenvorstand
Voraussetzung um Gebäude nachhaltig ökologisch nutzen zu können
- Verzichten auf aufwendige Bauteile, Statik und Gebäudetechnik
- Minimieren des zu erwartenden Energie- und Stoffverbrauchs
- Minimieren des zu erwartenden Reinigungs- und Instandhaltungsaufwandes
 Aufstellung einer Prioritätenliste
 Förderungsmöglichkeiten (öffentliche Zuschüsse) als Ergänzung zur Finanzierung prüfen
 Bauakten sichten und für den Planer zusammen stellen, z.B. Bestandspläne
 Niederschlagsmenge und Bodensickerfähigkeit bei unterer Wasserbehörde erfragen
 Wasser- und Energiedaten zusammen stellen, mögliche Energieträger (erneuerbare
Energie) diskutieren
 Einschalten der Fachabteilung Bau- Kunst- und Denkmalpflege
 Einschalten des Umweltbeauftragten des Erzbistums Köln
2.2 Maßnahmen
2.2.1 Gebäude

Prüfen in wieweit das vorhandene Gebäude für die künftige Nutzung geeignet ist
(generell kritische Prüfung von Neubauten, Erweiterungsbauten, stattdessen
intensivere Nutzung vorhandener Räumlichkeiten)

Erarbeiten eines Raumprogramms mit Funktionsschema

Prüfen in Absprache mit der Bauabteilung in wieweit die Durchführung eines Gutachterverfahrens auch unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte sinnvoll ist

Klären ob denkmalpflegerische Betrachtungen und Schutzmaßnahmen erforderlich sind
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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
2.2.2 Freiflächen

Ortsatzungen bzw. Bebauungsplan hinsichtlich der Abwasserbehandlung einsehen
(Pflanzenkläranlage)

Klären ob gartendenkmalpflegerische Belange und Schutzmaßnahmen erforderlich sind
(Baumschutzsatzung)

Prüfen in wieweit vorhandene Freiräume entsiegelt werden können
(Ausgleichsmaßnahmen)
3
3
3.1
Vorplanung
Schritte
 Architekt ggf. mit ökologisch fundiertem Fachwissen beauftragen
 Kosten-Nutzenbetrachtung, verteuernde Sonderwünsche diskutieren
 Vorgespräche mit Fachingenieuren (Bauphysik, Heizung, Lüftung, Wasser)
 Vorgespräche mit Behörden führen, Planungskonzepte vorstellen
ggf. Bauvoranfrage stellen (z. B. Pflanzenklärung mit unterer Wasserbehörde klären)
 Zielkonflikte recherchieren, die sich ggf. aus ökologischen Anforderungen ergeben
 Mögliche Energieträger suchen (erneuerbare Energieträger diskutieren)
 Bebauungsplan, Ortssatzungen hinsichtlich der Dach-, Fassadengestaltung und Grundstücksvegetation einsehen
 Zuständigkeiten für Verwertungs- und Entsorgungsnachweise klären
 Klären ob eine neue Fassadenbegrünung erwünscht sowie historisch, gestalterisch und
technisch zu vertreten ist
3.2
3.2.1
Maßnahmen
Gebäude
 Verschiedene ökologische Planungsvarianten entwickeln
Ggf. Durchführen eines Gutachterverfahrens (mind.4 Architekturbüros)
- Reduzieren der Gebäudeoberflächen (Verhältnis Oberfläche : Volumen möglichst klein)
- größtmögliche Flexibilität der Grundrissstruktur
- Mehrfachnutzung von Räumen (Belegungsplan diskutieren)
- Minimieren der Verkehrs- und Nebennutzflächen
 Passive Nutzung der Sonnenenergie
- Räume mit einer höheren notwendigen Raumtemperatur und häufiger Tageslichtausnutzung möglichst nach Süden ausrichten (z.B. Aufenthaltsräume)
- Nebenräume als Pufferzone nach Norden legen ( Erschließungszone, WC-, Abstellräume)
- Südfassade mit hohem Fensterflächenanteil (max 70%)
- Nordfassade möglichst geschlossen
- Wintergarten möglichst an Süd- und Südwestfassaden
Thermische Trennung zum Hauptbaukörper
- Minimieren der Beschattung des Gebäudes durch bestehende Bebauung
 Energiekonzept aufstellen ( Heizungs- und Lüftungsanlagen, Wärmeschutz, Energieversorgung)
- Konzept für sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz
- Form der Dachflächen berücksichtigen, um das Nachrüsten einer Solaranlage zu ermöglichen.
 Bestandsaufnahme
 Bestehende haustechnische Anlagen und vorhandene Installationsführung beurteilen
 Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz
- Prüfen, ob Bauteile wieder verwendet werden können
- Prüfen, ob Baustoffe eingebaut sind, die gesundheits- und umweltschädigende Materialien enthalten (z.B. Asbest, PCB, Holzschutzmittel)
Bei begründetem Verdacht Materialproben entnehmen und Schadstoffuntersuchung
veranlassen
 Maßnahmen planen, um die belasteten Bauteile auszubauen und entsorgen zu können;
Trennungs- und Sortierungskonzept entwickeln
Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
3.2.2
Außenanlagen
Vorhandene Vegetation bzw. Tierarten sichten und werten
Reduzieren, ggf. Rückbau versiegelter Flächen
Stellplatzkonzept mit geringem Flächenverbrauch entwickeln
Untersuchen, in welchem Zustand sich die Begrünung, die dahinterliegende Mauer bzw.
das dahinterliegende Dach befindet
 Naturnahe Grün- und Freiflächenkonzepte entwickeln (Freianlagen, Gebäudebegrünung, Versickerungsflächen)
 Erhalten bzw. integrieren vorhandener Grünflächen und wesentlicher Baumgruppen in
Planung; Schutz von Biotopen
 Baustelleneinrichtungskonzept erstellen, in dem schützenswerte Bereiche markiert sind
 Standorte für Zisterne/Sammeltanks und mögliche Versickerungsflächen bestimmen
(gestalterische Möglichkeiten von Versickerungsflächen nutzen)
 Bodenuntersuchungen, Verseuchung des Bodens infolge Altlasten
(z.B. ehem. Fabrikgelände)




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4.1
Vollplanung
Schritte
 Planungsvarianten analysieren, konzeptionelle Überlegungen weiterentwickeln, die der
Verringerung des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission etc. dienen
 Wirtschaftlichkeitsberechnung, Erstellen einer exakten Kosten- und Nutzenanalyse bezüglich geplanter ökologischer Maßnahmen
 Vorlagen für besondere Prüfverfahren, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen
erarbeiten einschließlich Anträge für Befreiungen, Abweichungen (z.B. Solaranlagen auf
denkmalgeschützten Häusern, Gründächer)
 Entwässerungsantrag stellen, Versickerungskonzept bei unterer Wasserbehörde einreichen
 Kriterien für die Auswahl der Bauunternehmen festlegen (Erfahrungen im ökologischen
Bereich, Unterlagen über Referenzobjekte anfordern)
4.2
Maßnahmen
4.2.1 Gebäude
 Statisches System unter ökologischen Gesichtspunkten an neue Anforderungen anpassen, bestehende statische System ergänzen (intensiv begrünte Dachfläche)
 Vorschläge entwickeln, um möglichst viele erhaltenswerte Bauteile und Baustoffe wieder
zu verwenden bzw. zu erhalten ( z.B. Kastenfenster statt vorhandenes Fenster austauschen)
 Energiekonzept ausarbeiten, Konzept muss die Gebäudedisposition, die wärme- und
lufttechnischen Anlagen und die Warmwasserbereitung umfassen
 Auswahl eines Energieträgers( Öl-, Gas-, Feststoffheizung, Kraft-WärmeKoppelung/Blockheizkraftwerk, Fernwärme, Wärmepumpen, Solaranlagen), Kombination
mehrer Heizsysteme (z.B. Solaranlage zur Brauchwassererwärmung und Einsatz der
Niedertemperaturtechnik zur Beheizung der Räume)
 Wassernutzungskonzept erstellen (Prüfen, welche Flächen für das Auffangen von Regenwasser zur Verfügung stehen)
Zwei Leitungsnetze planen, Regenwasser- und Trinkwassernetz vollständig trennen
 Planungskonzept konkretisieren und mit den verschiedenen Fachbereichen abstimmen
(Heizung, Solarenergie etc.)
 Gebäudeenergiebedarf rechnerisch nachweisen, Bauteilbemessung unter energetischen
Aspekten (Feuchte-, Brand-, Schallschutzanforderungen etc. berücksichtigen), ggf. hinsichtlich des Energieverbrauchs eine Gebäudesimulation durchführen
 Abfallarme, recycelbare Baumaterialien, recyclinggerechte Konstruktionen und Verfahren auswählen
- Baustoffe in der Leistungsbeschreibung eindeutig beschreiben
- gesundheitliche und ökologische Verträglichkeit prüfen
- nachhaltige Altbauverträglichkeit klären
 Rücknahmemöglichkeiten von Verpackungen, Baustoffresten, Bauteilen klären (Bauteilbörse)
 Wasser- und Bodenschutzvorschriften bei Fassadenreinigungsmaßnahmen beachten
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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
4.2.2 Außenanlagen
 Regenwassernutzungskonzept erstellen (lt. Landeswassergesetz erste Priorität ), Anhaltswert für Speichergröße in NRW: ca.100-120 m² Dachauffangfläche, 4 m³ Volumen
erforderlich zur Deckung des (fast vollständigen) Wasserbedarfs für Toilettenspülung
und Wäsche
- Regenwassernutzung für Toilettenspülung, Gartenbewässerung, Putz- und Reinigungszwecke
- Sickerflächen festlegen; Prüfen, wie überschüssiges Niederschlagswasser abgeleitet
werden kann, Bodenbeschaffenheit bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Bodens
untersuchen (ober- oder unterirdisch)
 Dimensionierung der Schmutzwasser-, Regenwassersammel-, und Versickerungsanlage
(Regenwassersammelanlage ist i. d. Regel nur anzeigepflichtig, Zisternenvolumen
>50m³ Volumen genehmigungspflichtig, Abstand zum Nachbargrundstück einhalten)
 Abwasserrohre so planen, dass Beschädigung durch Wurzelwachstum
weitestgehend vermieden wird
 Weitest gehende Entsiegelung einplanen, Flächen für Ausgleichspflanzungen bestimmen ( bei Zunahme der versiegelten Flächen)
Ggf. Konzept zur Wiederverwendung des Erdaushubs und zur Sicherung des Mutterbodens erarbeiten
 Wasserdurchlässige Materialien für zu befestigende Verkehrsflächen auswählen
 Schützenswerte Bereiche in der Planung darstellen
 Maßnahmen zum Schutz des Bestandes (Böden, Bäume) beim Aufstellen und Befüllen
der Container bzw. Sammelbehälter einplanen
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5.1
Kirchliche Baugenehmigung
Schritte
 Unterlagen für Andere, an der Planung fachlich Beteiligte erarbeiten; deren Beiträge integrieren
 Textliche Einzelangaben in Plänen zu Wärmedämmung, Lüftung, Heizung, Materialwahl
etc. eindeutig formulieren
 Vertragliche Regelungen bezüglich der Baustellenentsorgung treffen
 Planungsdetails an vorhandener Bausubstanz vor Ort überprüfen
5.2 Maßnahmen
5.2.1 Gebäude
 Bauprodukte möglichst nach folgenden Kriterien auswählen
- Verwendung von Baumaterialien vermeiden, die gesundheitsschädliche und umweltschädigendes Potential besitzen und folgende Inhaltsstoffe ausweisen:
( Auswahl z. B. Asbest und sonstige Feinfasern, Dichlorfluanid, FCKW-/HFCKW- haltige
Dämmstoffe, Formaldehyd, Isocyanate, Holzschutz, Hydrazin, Leichtflüchtige organische
Bestandteile, Lindan, Organische Lösungsmittel, PCB (polychlorierte Biphenyle, PCP
(Pentachlorphenol), Pentane, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe),
Schwermetalle, Weichmacher/Phthalate, PVC usw.)
Besteht Gefahr, dass o.g. Inhaltsstoffe austreten sind ausgewiesene Experten hinzuziehen
- Produkte einsetzen, die mit wenigen Produktionsschritten hergestellt werden
- Einsatz heimischer Baustoffe und Bauprodukte zur Vermeidung langer Transportwege,
dabei klären ob bei der Gewinnung der Baustoffe die Landschaft bzw. das Landschaftsbild nachhaltig zerstört wird
- Energiebilanzverfahren für Baustoffe anwenden
- Einbau von Tropenhölzern vermeiden (Ausnahme: wenn eine anerkannte Zertifikation
der Forstbetriebe,, die eine nachhaltige Waldwirtschaft betreiben vorliegt; derzeit Nachweis nur vom Forest Stewardship Council, FSC)
- Verwendung von gängigen Baustoffen
- Einsatz von recycelten Bauprodukten (z.B. Dämmstoffe aus Altpapier, Dämmstoffe auf
Holzbasis)
- Einsatz von Produkten aus schnell nachwachsenden Rohstoffen
- langlebige, reparaturfähige, wieder verwendbare Baustoffe verwenden
- Anzahl und Vielfalt der eingesetzten Baustoffe reduzieren
- Vermeidung von Verbundwerkstoffen
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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002



Energie
- Wärmeschutz maximieren, Wärmebrücken vermeiden
- Luftdichtheit der Gebäudehülle beachten um Feuchtekonvektion zu vermeiden
- Sommerlichen Wärmeschutz dimensionieren ( Verschattung, Lüftungsmöglichkeit,
Speicherverhalten der Bauteile)
- Wintergärten nicht beheizen
- Erneuerung des Heizkessels gemäß EnEV (Anpassung der Abgasanlage, Rohrnetzoptimierung)
- energiesparende Wassererwärmung (zentrale Wassererwärmung, kurze Leitungswege, wärmegedämmte Leitungen)
- niedrige Lüftungszahlen bei Einbau einer Lüftungsanlage sind aus energetischer Sicht
wünschenswert, hygienische Mindeststandards dürfen jedoch nicht unterschritten werden (Gefahr der Schimmelpilzbildung; Nutzerverhalten ist für die Effizienz von entscheidender Bedeutung)
- Wirkungsgrad der Heizkesselanlage optimieren (Einsatz der Brennwerttechnik, Abführen des Kondensats einplanen)
- Steuer- und Regelanlagen installieren
Wasser
- Hygienische Vorschriften beachten! (konsequente Trennung beider Leitungssysteme)
- Warmwasserverbrauch reduzieren, Verringerung von Entnahmestellen (Warmwasseranschluss im Keller vermeiden)
- Leitungssystem minimieren, Materialverbrauch reduzieren
- wartungsfreundliche Leitungssysteme einsetzen (Installationsschächte, einfache, nicht
eingebaute Rohrführung)
- Abwasseraufkommen vermindern durch geeignete Armaturen und geeignete Sanitärtechnik (Einsparung um ca.1/3 des täglichen Wasserbrauches möglich)
- Trinkwasser energiesparend erwärmen (ggf. Einsatz von regenerativen Energien)
- Wasserzähler pro Wohn-/Nutzungseinheit einplanen
- umweltgerechte Baustoffe für Abwasserleitungen verwenden
Abfall und Recycling
- Rückbau in einzelnen Demontagestufen ausarbeiten
Konstruktive Separierung und getrennte Demontage festlegen (Leistungsverzeichnisse)
- Sinnvolle Sortenerfassung der Bauabfälle festlegen (Sonderabfälle sind gesondert zu
erfassen)
- Kontaminierungsrisiken vermeiden
- Verpackungsabfälle vermeiden
- zeitabhängigen Baustelleneinrichtungsplan erstellen,
z.B. Aufstellplätze für Container bzw. Sammelbehälter festlegen
Wege für Baustellenfahrzeuge festlegen, Verwertungs- und Entsorgungswege beschreiben (Leistungsverzeichnisse)
- Notwendige Schutzmaßnahmen vorsehen
5.2.2 Außenanlagen
 Freiräume
- Standortgerechte, orts- und regionaltypische Pflanzen und artenreiche Pflanzungen
auswählen (Wildsträucher, Wildstauden, lokal typische Obst- und Kulturpflanzen)
- Überflüssige Versiegelungen rückbauen
- Ortstypische Gegebenheiten berücksichtigen (Anlage in das Orts- und Landschaftsbild
einbinden), natürliche Topographie nutzen
- Oberflächenversiegelung durch sorgfältige Planung der Wegeführung minimieren und
wasserdurchlässige Materialien verwenden (ungebundene oder locker geschüttete
Kiesdecken, Rasenfugenpflaster, Rasengitterelemente)
- Recycling-Materialien nutzen (z.B. Recycling-Schotter, gebrauchte Steine)
- evtl. Trockenmauerwerke bei kleineren Geländevorsprüngen (Rückzugsbereiche für
Kleintiere und Pflanzen berücksichtigen)
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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002


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Dachbegrünung
- Begrünungssystem wählen (Intensivbegrünung ca.7-15 cm Substrataufbau, Extensivbegrünung >15-100 cm Substrataufbau)
Begrünungsart ist auf das Gefälle des Daches abzustimmen, bei Umkehrdach sind nur
extensive Begrünungen mit diffusionsoffenem Aufbau möglich
- bei intensiver Begrünung ist eine künstliche Bewässerung in den Sommermonaten erforderlich, und die Anlage von Wegen und Aufenthaltsflächen auf dem Dach möglich, jedoch höhere Herstellungskosten, höherer Pflegeaufwand als bei extensiv begrünten Dächern
Fassadenbegrünung
- Gestaltungsziele umsetzen (z.B. vollflächige Begrünung, Detailbegrünung, WandMauer oder Rankgerüstbegrünung)
- Pflanzen nach Wuchseigenschaften und Gestaltungszielen auswählen (z.B. Selbstklimmer, Spreizklimmer, Schlinger und Ranker, Blüten- oder Blattpflanzen)
- Beschaffenheit der Außenwände prüfen Untergrund in jedem Fall herrichten, Bestimmte Wandkonstruktionen (z.B. Fachwerk) sind für den Direktbewuchs ungeeignet
- Technische Hilfen je nach Wuchseigenschaften (Rankgerüst)
- Gebäude-Orientierung und Standort-Klima berücksichtigen (Besonnung, Beschattung,
Niederschläge, Schadstoffe, Temperaturen)
Auf der Südseite möglichst blattabwerfende Arten, auf der Nordseite immergrünen Bewuchs wählen, evtl. Rankgerüst auf Abstand zur Fassade anbringen, um ein Luftpolster
(zusätzlicher Wärmeschutz) zu erhalten, Kamineffekt
- Boden- bzw. Substrateigenschaften bei Pflanzenwahl berücksichtigen (Wurzeltiefe,
Wasser- und Nährstoffansprüche etc.)
Maßnahmendurchführung
bei der Verarbeitung von Baustoffen ist die Arbeitsstättenverordnung einzuhalten (z.B.
beim Einbau von Faserdämmplatten sind Schutzmasken zu tragen)
 alle Hilfsmittel und Materialien möglichst effektiv einsetzen, um Verschnittmengen zu
reduzieren
 Verarbeitungsvorschriften von Bauprodukten beachten
 SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan durch Koordinator ggf. aufstellen lassen
 intensives Überwachen der Wärmedämmarbeiten, Wärmebrücken vermeiden, Luftdichtheit beachten (ggf. Blower-Door-Test)
 Dämmschichtdicken prüfen, Einbau der Dampfsperren überwachen
 abschließende Energiekennzahlen ermitteln
 Energiepass- und Nutzerinformationen erstellen (z.B. Angabe zum richtigen Lüftungsverhalten)
 Qualitätssicherung (Thermografie- Aufnahmen)
 optimalen Wärmerückgewinnungsgrad anstreben
 Betriebs- und Wartungsunterlagen zusammenstellen (Wartungspläne mit dem ausführenden Unternehmen erstellen)
 Reststoffvermischung verhindern
 das Umsetzen des geplanten ökologischen Konzeptes im Rahmen regelmäßiger Baugespräche sichern (ggf. Hinzuziehung des Umweltbeauftragten)
 vollständige Dokumentation im Bautagebuch erstellen
 auf den Einsatz von bodenverdichtenden Maschinen verzichten
 Bodenhorizonte berücksichtigen (Oberboden und Mineralboden getrennt voneinander
lagern und schichtweise wieder einbauen)
 Schutz der Vegetation (Baumwurzeln und Stämme gegen mechanische Schäden schützen, Baumwurzeln vor Austrocknung schützen)
 Brutzeit von Vögeln berücksichtigen (vorgeschriebenes Rodungsverbot: 01. März – 31.
September)

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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
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Fertigstellung
Ausführliche Aufklärung des Nutzers, z.B. Planungsvorgaben zum sparsamen Energieverbrauch erläutern
 Erstellen eines Gebäudehandbuches
- Festhalten der ökologischen Zielsetzungen
- Grundrisspläne
- Sollvorgaben, Strom-, Wasser- und Brennstoffverbrauch
- Art, Eigenschaft und Beschaffenheit der eingesetzten Bauteile, Materialien, und Anlagen (z.B. Kenndaten der technischen Gebäudeausrüstung)
- Auflisten der Gewährleistungen
- Bedienungsanleitungen
- Adressen der mitwirkenden Firmen
- Produktmerkblätter
 Inspektions- und Wartungspläne für einzelne Anlagen, Bauteile u.s.w. aufstellen (Betriebs- und Wartungsdatenblätter)
- Kurzbeschreibung der Konstruktion und Materialien, Inspektionstermine, Firmen
- Umfang, Reihenfolge und Häufigkeit der zukünftigen Inspektionen und Wartungsarbeiten objektspezifisch unter Berücksichtigung der ökologisch relevanten Ziele, der rechtlichen Vorgaben und der Gebrauchsanweisungen des Herstellers festlegen
 Inspektions- und Wartungsverträge abschließen (Pflichtinspektionen der Lüftungs-, Heizungsanlage und Aufzüge berücksichtigen)
- mit dem Planer (Inspektion der Bausubstanz)
- mit Handwerksbetrieben (Wartung der technischen Anlagen)

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8.1
8.2
Nutzungsphase
Instandhaltung
 Regelmäßige Inspektion, Begehungen durchführen
z.B. jährliche Prüfung der Kohlendioxid - Gehalte der Abgase und Messung der Abgastemperatur (jährliche Prüfung wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt)
 Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Einregulierung von Zu- und Abluftanlagen ist für einen effizienten Betrieb entscheidend
- ggf. Kesselreinigung, Neueinstellung des Brenners
- Renovierungsfristen einhalten
- Materialwahl bei Reparaturarbeiten auf vorhandene Materialien abstimmen (ökologische Zielsetzungen der Planung berücksichtigen)
- Einstellung der Technischen Anlagen (Heizung und Warmwasserbereitung, RTLAnlagen) regelmäßig kontrollieren, ggf. neu einstellen
Nutzungsverhalten
Elektroenergiebedarf reduzieren
- Stand-by-Betrieb der Geräte vermeiden
- Moderne Elektrogeräte mit GED - Energiesparzeichen einsetzen
- Energiesparlampen einsetzen
- Weitgehend das Tageslicht nutzen
 Senkung des Warmwasserbedarfs (rationeller Umgang mit Warmwasser)
 Minimierung des Heizbedarfs
- Schaltzeiten nach individuellen Gewohnheiten wählen
- Heizung nur bei gutgedämmten Gebäuden nachts ausschalten, bei Abwesenheit auf
niedrigere Temperatur stellen
 Wassersparendes Handeln (z.B. Duschen statt Baden)
 Abfallvermeidung
- Abfallvermeidung geht vor Abfallverwertung
- Abfalltrennung (Batterien, Medikamente, Lösungsmittel zu den Sonderabfallsammelstellen bringen)

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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
8.3
Reinigung und Pflege
Stets Pflege- und Reinigungsanweisungen der Hersteller beachten
(Pflanzenkläranlage gemäß Anleitung pflegen)
 Reinigungsprozess optimieren
- Wasser- und chemikalienarm reinigen
- keine Spezialreinigungsmittel einsetzen
- Reinigungsmittel sparsam dosieren

Insekten umweltschonend beseitigen (z.B. Dampfverfahren)
 Fassaden mit mechanischen Verfahren oder mit Wasser- oder Dampfdruckverfahren
ohne Anwendung von chemischen Zusätzen reinigen
 Reinigung von Asbestzementplatten unterlassen oder von Fachleuten ausführen lassen
 Versickerungsanlage, Wasser- und Dacheinläufe regelmäßig von Laub und Schmutz befreien

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Förderprogramme
Energiesparprogramm NRW
- Förderung der energetischen Nachrüstung von Altbauten
- Bewilligungsbehörde sind die Ämter für Wohnungswesen der Städte und Kreise
 Modernisierungsprogramm NRW
- Ergänzung zum Energiesparprogramm, Förderungsfähig sind Einbau von Bädern, Verbesserung des Wohnungszuschnitts, Umbau für Bedürfnisse älterer und behinderter
Menschen (gilt für Wohnungen, die vor dem 01.01.1960 bezugsfertig wurden)
- Bewilligungsbehörde sind Ämter für Wohnungswesen der Städte und Kreise
 REN-Programm 2000
- Förderung der Investitionen in regenerative Energien
- Zuständig ist das Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW, Ruhrallee 3,
44139 Dortmund, Tel. 0231/5415-301, Fax. 0231/5415-302
 Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW
- Gefördert werden Flächenentsiegelungen zur dezentralen Versickerung von Regenwasser, Versickerungsanlagen, Dachbegrünungen, Regenwassernutzungsanlagen
- Zuständig für die Bewilligung sind die Bezirksregierungen
 Programm zur CO₂ - Minderung
- Gefördert werden Investitionen zur CO₂ -Minderung und zur Energieeinsparung
- Zuständig Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt,
Tel. 069/7431-0, Fax. 069/74312944
 Förderung erneuerbarer Energien
- Gefördert werden Solarkollektoren- Wärmepumpen- und Fotovoltaikanlagen, Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden nur in Kombination mit Solarkollektor- und
Wärmepumpenanlagen
Gefördert werden Wand- und Dachdämmung, Fenstererneuerung und Modernisierung
10 Jahre alter Heizkessel
Thermische Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung in Ein- und Zweifamilienhäusern werden im Rahmen des Förderprogramms für erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert
Auskunft erteilt: Bundesamt für Wirtschaft (BAW), Tel. 06196/404625
 Förderung durch die Kommunen
Gefördert werden einzelne Maßnahmen, die bei den Ämtern der Kommunen, den örtlichen Energieversorgern oder den örtlichen Verbraucherberatungen abgefragt werden
können. Diese Förderung betrifft z.B. das Förderprogramm Solarthermie der Kommunen
in NRW, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung

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Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
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Anhang
Tabelle: Bewertung von Baustoffen nach ökologischen bzw. (öko)toxikologischen Kriterien
Eine Vielzahl von Baustoffen kann im Verlauf von Herstellung, Gebrauch oder Entsorgung
Probleme in ökologischer, ökonomischer oder gesundheitlicher Hinsicht verursachen. Aspekte wie Rohstoffgewinnung, Transport und Energieverbrauch spielen bei allen Materialien eine Rolle.
Unter Berücksichtigung aller ökologischer und toxikologischer Aspekte wird wie folgt der
Versuch einer Wertung vorgenommen.
Die Bau- und Zusatzstoffe werden in fünf Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle):
Die „Schwarze Liste“ umfasst Stoffe, für die ohnehin bereits Anwendungsbeschränkungen
oder –verbote bestehen und/oder die im Bedarfsfall eine Gebäudesanierung notwendig
machen.
Die „Dunkelgraue Liste“ führt Stoffe auf, die erkennbar herausragende ökologische Einzelprobleme hervorrufen oder bei denen eine Problemhäufung auftritt.
Eine Vielzahl von Materialien ist der „Grauen Liste“ zugeordnet. Hier besteht teilweise
noch erheblicher Klärungsbedarf, vielfach sind Probleme bereits bekannt. Ggf. sind bei
der Beschaffung bestimmte Qualitätsmerkmale zu klären (z.B. bei Mineralwolle). Generell
gelten die Produkte, mit dem „blauen Umweltengel“ als unproblematisch und sollten angewendet werden.
Die „Hellgraue Liste“ enthält Stoffe mit begrenzten ökologischen Problemen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand steht einer Beschaffung dieser Stoffe aus Sicht des Umweltschutzes nichts im Wege. Im Einzelfall kann es allerdings auch hier notwendig werden,
auf die Produktqualität verschiedener Hersteller zu achten.
Die „Weiße Liste“ enthält Baustoffe, die einen geringen Rohstoff- und Energieverbrauch
bei der Herstellung aufweisen und im Hinblick auf mögliche ökologische Auswirkungen
unauffällig sind.
Neben der schlichten Substitution „Material A statt Material B“ ist bei der Beschaffung
auch der konstruktive Umweltschutz zu beachten. So hat die grundsätzliche Planung und
Gestaltung eines Bauwerkes sehr wohl auch Einfluss auf die geeigneten Materialien.
So mag z. B. der Energieverbrauch zur Herstellung eines Fensters eine gewisse Bedeutung haben. Wichtiger ist jedoch, dass mit einer neuen Doppelverglasung Energie eingespart werden kann.
Literaturnachweis
 Ratgeber Nr. 5, 7, 9, 11, 12, Das REN-Programm 2000, Das Energiesparprogramm
2000; Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes NRW
 Kostengünstig ökologisch planen und bauen, Dach- und Fassadenbegrünung, Baustoffe unter ökologischen Gesichtspunkten, Energie- und Wassereinsparung in Landesbauten NRW, Ökologische Baumaterialien, Bauteilplanung mit ökologischen Baustoffen, Leitfaden zur ökologischen Altbausanierung, Wiederverwendung und Recycling im Hochbau; Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW
 Zukunftsenergien aus Nordrhein-Westfalen; Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW
 Nachhaltige Baupolitik zwischen Ökologie und Ökonomie; Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
 300 Kirchengemeinde für die Sonnenenergie; Deutsche Bundesstiftung Umwelt
 Tabelle: Bewertung von Baustoffen nach ökologischen bzw. (Öko)toxikologischen Kriterien; Umweltamt Düsseldorf
Kapitel 2 Abschnitt 2.04 Blatt 2.0401 Leitfaden Ökologisches Bauen Stand 08.08.2002
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