Um Gottes willen helfe mit

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Gianni Facini,
E-Mail: [email protected], [email protected]
(Entwurf vom 22. Oktober 2002)
Um Gottes willen helfe mit,
die Fälschungen unschädlich zu machen,
mit denen
Beamte und Richter
Gesetze eigenmächtig ändern,
und die Fälschungen,
mit denen sich Leute, die selbst in Wohlstand leben,
die Almosen von armen Menschen
erschleichen wollen
und die Beschädigten damit
in die Verzweiflung oder gar in den Tod stürzen!
Die Fragen, die ich hier unten wiedergebe, sind entweder welche, die ich mir selbst stelle oder welche, die
mir andere Menschen gestellt haben oder noch stellen könnten.
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Haupttext
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Inhaltsverzeichnis des Haupttextes
Abschnitt I in dem gezeigt wird, worum es geht! ............................................................. 4
Abschnitt II in dem gezeigt wird, warum gerade die Möglichkeit, in einem Campingplatz
aufgenommen zu werden, – zu den gleichen Bedingungen wie alle andere Menschen auch
– für viele wohnungslose Menschen eine existentielle Rolle spielt. ................................... 6
Abschnitt III in dem
u.a. anhand eines Interviews, der durch einen
Obdachlosigkeitsforscher der Freien Universität Berlin im Internet veröffentlicht wurde,
gezeigt wird, daß es nicht nur in Hünfeld für wohnungslose Menschen außerordentlich
schwer ist, eine polizeiliche Anmeldebestätigung zu erhalten. ...........................................11
Abschnitt IV in dem
u.a. gezeigt wird, welche unerträgliche Leiden die Gesetze
fälschende Praxis derjenigen, die ihren eigenen Lebensunterhalt dank dem Versprechen
kassieren können, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen, die sie schamlos brechen,
ihren verprellten Mitbürgern verursachen. ........................................................................23
Abschnitt V in dem
die Frage behandelt wird, ob die Beamten und die Gerichtspersonen,
welche das Meldegesetz und andere Gesetze fälschen, besonders schlimme Menschen
sind. ...............................................................................................................................27
Abschnitt VI in dem
ich aus dem vorher geplanten Fluß der Darlegung abweiche, um –
anhand einiger existentiellen Problemen, die durch meinen Einsatz zugunsten der
Abschaffung der Praxis der Fälschung von Gesetzen zum Nachteil von Obdachlosen mir
entstanden sind – einen Eindruck geben zu können, mit welchen allgegenwärtigen
Schwierigkeiten ein Mensch konfrontiert wird, der sich zur Rettung von Mitmenschen mit weit
verbreiteten Vorurteilen auseinandersetzen muß. .............................................................34
Abschnitt VII in dem ich Fälschungen aufzähle, welche Beamte und Gerichtspersonen
begangen haben, um mir das geringfügige Wohngeld für das Wohnen im Campingplatz
Praforst zu verweigern. ...................................................................................................34
Inhaltsverzeichnis der Anlagen
A-1. Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (Hauptseite) .......................................................42
A-2. Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (Anlage) ...........................................................43
B-1. Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (1. Seite) ............................44
B-2. Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (2. Seite)............................45
B-3. Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (3. Seite)............................46
C-1. Meldebehörde vom 27. Juli 2001 – (1. Seite) ...........................................................47
C-2. Meldebehörde vom 27. Juli 2001 – (2. Seite) ..........................................................48
D Amtsgericht vom 30. Juli 2001 ...............................................................................49
E Mein Brief an die Meldebehörde vom 25. August 2001 ...........................................50
F Meldebehörde vom 13. September 2001 ...................................................................51
G-1. Meldebehörde vom 26. September 2001 – (Hauptseite) .........................................52
G-2. Meldebehörde vom 26. September 2001 – (Umschlag) ..........................................53
H Anmeldebestätigung – (1. Oktober 2001) .......................................................................54
I-1. Mein Rechnungsvorschlag an SEITZ-Camping für 25.04.02-10.05.02 ................55
I-2. Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt vom 10. Mai 2002 ................................56
I-3. Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt – (ohne Datum) ........................................57
I-4. Überhöhte Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt ............................................58
I-5. Zurückgestufte Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt – (ohne Datum) ............59
J – Kündigung durch SEITZ-Camping. (Sie wurde mir am 27.09.02 ausgehändigt) .......................60
K – §21 Gesetz über das Meldewesen in Berlin ..........................................................61
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L – §26 des Hessischen Meldegesetzes ......................................................................62
M-1. – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (1. Seite) ...................63
M-2. – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (2. Seite) ...................64
M-3. – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (Anlage)
Nr. 4a.11 Teil A Wohngeldgesetz Verwaltungsvorschrift .....................................65
N – Auszug aus „Das neue Wohngeldrecht“ von Rolf Lenhard ...............................66
O – Noch zu belegen.......................................................................................................67
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Abschnitt I
in dem gezeigt wird, worum es geht!
1) Frage: Von welchen Fälschungen sprichst du da?
Antwort: Von den Fälschungen, mit denen Beamte und Richter wohnungslose Menschen
dazu zwingen, auf ihren Anspruch auf Sozialhilfe zu verzichten.
Und von den Fälschungen, mit denen Leute, die selbst in Wohlstand leben, oder die sogar vermögenden Geschäftsleute sind, überhöhte Ansprüche an die Wohnungslose oder
an die Sozialämter stellen, die für die Wohnungslosen zuständig sind.
2) Frage: Wer sagt, daß die Wohnungslosen auf ihren Anspruch auf Sozialhilfe verzichten?
Antwort: Du kannst es im Internet selbst lesen:
Laut der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe1
machen nur rund 17%
aller Wohnungslosen
ihren Anspruch auf Sozialhilfe auch geltend
Noch zu tun ->2
3) Frage: Wenn die Penner keinen Antrag auf Sozialhilfe stellen wollen, ist es nicht ihr
Bier?
Antwort: Kannst du dir vorstellen, daß ein Mensch, der keine Wohnung hat, der den ganzen Tag seine Habseligkeiten mit sich schleppt oder sie in einem Schließfach am Bahnhof abstellen muß, der sich abends zum Schlafen auf den Bürgersteig oder auf eine
Bank legt, freiwillig auf Geld verzichtet?
Verzichten denn die Menschen, die eine Wohnung haben, auf Geld, wenn sie es bekommen können?
Wie viele wohnungshabende Bürger verzichten auf ihr Gehalt / auf ihren Lohn oder auf
ihre Rente? Oder auf Weihnachtsgeld? Oder auf einen Lottogewinn?
Oder verzichten die erhabeneren Persönlichkeiten, die Politiker, auf ihre Diäten?
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4) Frage: Ein Mensch, der eine Leistung erbracht hat, hat auch Anspruch auf gerechte
Belohnung! Er müßte doch sehr töricht sein, wenn er umsonst arbeiten wollte!
Die Landstreicher aber sind faule Leute! Ist es verwunderlich, wenn sie dann ein
schlechtes Gewissen haben und auf das Geld verzichten?
Antwort: Seltsam, daß du gerade denjenigen ein so empfindliches Gewissen im Annehmen von Geld zuweist, die du der gewissenlosen Faulheit bezichtigst!
Sind denn die gewissenhaft arbeitenden, wohnungshabenden Bürger so wählerisch,
wenn es darum geht, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen?
Ist es nicht so, daß z. B. die Steuerhinterziehung als Volkssport gilt? Wie viele wohnungshabende Bürger verzichten darauf, das Finanzamt um den größtmöglichen Betrag
zu betrügen, wenn sie nur die Hoffnung haben, dies unbemerkt und unbestraft tun zu
können?
Und wie ist es mit den erhabeneren Persönlichkeiten, mit den sehr geehrten Herren
Kanzlern, mit den sehr geehrten Herren Ministern, mit den sehr geehrten Herren Abgeordneten? Schämen sie sich auch immer, für sich selbst oder für ihre Partei Geld anzunehmen, das ihnen nicht zusteht?
Warum sollten die sonst angeblich so gewissenlos faule Wohnungslose gerade dann ein
so delikates Gewissen haben, wenn es darum geht, Geld anzunehmen, das ihnen das
Gesetz zubilligt? Während die durchschnittlichen Bürger und die erhabeneren Persönlichkeiten leider – wie die Medien immer wieder berichten - allzu bereit sind, sich auch
dann Geld in die eigene Tasche zu stecken, wenn sie damit ein Verbrechen begehen?
5) Frage: Könnte der Grund dann nicht daran liegen, daß die Arbeitsscheuen selbst für
den Weg zum Sozialamt zu faul sind?
Antwort: Meinst du, daß ein Mensch, der ständig auf der Straße lebt, der ständig unterwegs ist, der ständig einen warmen Platz im Winter und einen schattigen im Sommer
sucht, gerade die Straße meiden und gerade in den Gebäude nicht hinein gehen würde,
wo das Sozialamt liegt, wenn er dort halbwegs menschlich behandelt würde?
6) Frage: Daß ein Beamter sich ekelt, wenn er den Umgang mit den stinkigen Pennern
nicht vermeiden kann, ist ganz normal! Und die Sozialarbeiter sind eben ganz normale
Menschen. Die Penner sind selbst schuld. Von denen angesprochen zu werden heißt,
eine Alkoholfahne ins Gesicht gepustet zu bekommen. Und oft tanzen sie herum mit einer ekelig verpißten Hose! Außerdem sind sie frech und aggressiv! Wenn sie Geld geschenkt haben wollen, weil sie sich vor Arbeit drücken, dann dürfen sie sich nicht so mimosenhaft zieren. Klar, daß die Sozialarbeiter ihre Kunden nicht im selben Ton ansprechen, wie die Kellner im Hilton-Hotel die eigenen! Jedoch werden die Sozialarbeiter keine Gesetze fälschen! Oder?
Antwort: Doch! Ich habe es immer wieder erfahren!
7) Frage: Bist du auch ein Landstreicher?
Antwort: Seit dem ersten Oktober 2001 bin ich polizeilich in einem Campingplatz gemeldet. Damit gelte ich nicht als Wohnungsloser. Ich habe eine Adresse. Jedoch mußte ich
vom 24. Juli 2001 bis zum 1. Oktober 2001 gegen die Gesetzesfälschungen von Meldebeamten und Gerichtspersonen streiten, um die polizeiliche Anmeldebestätigung zu er-
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halten. Und seit dem 25. Juli 2001 streite ich gegen die Gesetzesfälschungen von Beamten und Gerichtspersonen, um Wohngeld zu erhalten!
8) Frage: Um wieviel Geld geht es da?
Antwort: Nach meiner Rechnung um 287 € Wohngeld für eine Campingsaison von 7 Monaten.
9) Frage: Lohnt es sich für einen so geringfügigen Betrag so lange zu streiten?
Antwort: Für den Geldbetrag sicherlich nicht! Für das Leben der vielen Menschen, die
durch die Gesetzesfälschungen von Beamten und Gerichtspersonen in die Verzweiflung
oder gar in den Tod gestürzt werden, schon!
10) Frage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Antwort: Es gibt viele Menschen, die zwar die Mühe einer Arbeit auf sich nehmen könnten, und die es auch tun wollen. Aber viele ertragen nicht mehr den Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen. Sie habe zu viele noch offene seelische Wunden!
Wenn du dies nicht verstehst, dann kannst du das Werk von Heinz Leymann lesen. Als
Buch oder im Internet unter der Adresse:
www.leymann.se.
Er berichtet darüber, wie Menschen, die auf dem Arbeitsplatz ständig seelisch verletzt
wurden, am Ende so sehr darunter leiden, daß sie für das ganze Leben arbeitsunfähig
sind. Und viele sind so verzweifelt, daß sie sich das Leben nehmen!
Und die Menschen, von denen er berichtet, sind – so weit meine Kenntnisse reichen –
wohnungshabende Menschen! Noch sind sie nicht ganz aus der Gesellschaft herausgeworfen worden!
Du kannst dir dann leicht vorstellen, wie es denjenigen geht, die auf der Straße leben!
Da kommen zu den noch offenen seelischen Wunden, die einem während des Arbeitslebens zugefügt wurden, ständig neue Wunden während des harten Lebens auf der Straße.
Für diese Menschen ist eine Anmeldung in einem Campingplatz und der Erhalt von
Wohngeld für das Wohnen dort oft das letzte Rettungsanker vor der völligen Verzweiflung oder gar dem Tod.
Abschnitt II
in dem gezeigt wird, warum gerade die Möglichkeit,
in einem Campingplatz aufgenommen zu werden,
– zu den gleichen Bedingungen wie alle andere Menschen auch –
für viele wohnungslose Menschen eine existentielle Rolle spielt.
11) Frage: Warum spielt gerade die Örtlichkeit „Campingplatz“ da eine so wichtige Rolle?
Antwort: Weil eine andere Wohnungsart für einen Obdachlosen oft nicht zu haben ist.
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12) Frage: Gibt es nicht Obdachlosenheime?
Antwort: Ja! Die gibt es. Leider! Ich hoffe, später noch die Möglichkeit zu haben, darüber
ausführlicher zu berichten. Dann wirst du verstehen, warum viele Obdachlose die Nacht
lieber auf dem Bürgersteig als in einem Obdachlosenheim verbringen. Mir ging es genauso. Die Obdachlosenheime, die ich kennengelernt habe, waren mehr für Ratten als
für Menschen geeignet. Und gefährlich.
13) Frage: Aber warum ist das Wohngeld so wichtig? Wären die Obdachlosen nicht besser dran, wenn sie Sozialhilfe beziehen würden.
Antwort: Finanziell natürlich schon. Jedoch ist das Beziehen von Sozialhilfe gesetzlich
nur dann möglich, wenn der Sozialhilfeempfänger bereit ist, sich für eine Arbeit zur Verfügung zu stellen.
14) Frage: Arbeiten muß doch jeder. Ist es nicht gerecht so?
Antwort: Mehr als gerecht. So steht es auch in den Heiligen Schriften: „Wenn jemand
nicht arbeiten will, soll er auch nicht essen.3“ Jedoch wer nicht will, nicht wer nicht kann!
Ich bin überzeugt, daß viele Obdachlose – wenn nicht alle – eine Arbeit sofort annehmen
würden, wenn das Problem des Umganges mit Vorgesetzten und Kollegen nicht da wäre.
Was sie scheuen ist nicht die körperliche Mühe.
Das Leben auf der Straße ist mit einem solchen Streß verbunden, daß viele Menschen,
die ausprobieren wollten, wie das Leben eines Obdachlosen aussieht, ihren Versuch
nach einer viel kürzeren Zeit aufgeben mußten, als sie geplant hatten 4. Sie konnten die
extremen Strapazen des Lebens auf der Straße nicht länger bewältigen.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur bestätigen, daß das Leben auf der Straße äußerst
hart ist. Deswegen ist äußerst dumm, Obdachlose pauschal der Bequemlichkeit zu bezichtigen!
Wenn man den Obdachlosen eine Arbeit anbieten würde, die sie ohne Reibungen mit
Vorgesetzten und Kollegen ausführen könnten, dann wäre dies, meiner Meinung nach,
die Lösung der meisten Probleme.
15) Frage: Wenn jedoch eine solche Arbeit nicht angeboten wird, und wenn ein Obdachloser deswegen nicht arbeiten kann, dann kann er sich dies durch einen Arzt bestätigen
lassen. Und dann kann er Sozialhilfe beziehen. Warum ist dann das Wohngeld wichtig?
Antwort: Wenn ein Mensch eine körperliche Verletzung hat, dann ist seine Arbeitsunfähigkeit in den meisten Fällen für jeden Arzt ersichtlich. Seelische Verletzungen bleiben
Außenstehenden verborgen.
16) Frage: Auch Psychiatern und Psychologen?
Antwort: Fast würde ich sagen, gerade den Psychiatern und den Psychologen. Erneut
bitte ich dich, dich des Werkes von Heinz Leymann zu bedienen. Er berichtet, daß sehr
oft gerade Psychiater und Psychologen die Natur der Verletzungen, welche die psychosoziale Folter hinterläßt, so gründlich mißverstehen, daß sie für die Verletzten keine Hilfe
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sind. Ganz im Gegenteil fügen gerade die Psychiater und die Psychologen dem Opfer
ungewollt die schlimmsten Verletzungen.
Deswegen ist die Lösung „Wohngeld“, obwohl sie nicht einmal die ganze Miete ausmacht, oft der Sozialhilfe vorzuziehen.
Die meisten, wenn sie erst einen Platz haben, wo sie ihre Habseligkeiten hinterlassen
und wo sie die Nacht gefahrlos verbringen können, halten sich dann mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser.
Wenn bei einer Gelegenheitsarbeit die Folter durch Vorgesetzte und Kollegen wieder
einsetzt, dann kann der Verletzte diese Arbeit aufgeben und sich eine andere suchen.
Und diesen Vorgang kann der Verletzte wiederholen, so oft wie nötig. Bei einer festen
Arbeit ist dies nicht möglich.
Würde der Verletzte bei jedem Verlassen einer Arbeitsstelle Sozialhilfe beantragen, dann
müßte er seine offenen Verletzungen jedesmal den Sozialarbeitern preisgeben. Und wie
Sozialarbeiter gerade mit diesen Menschen umgehen, kann nur jemand verstehen, der
es wiederholt erlebt hat.
Und wenn für den Verletzten in einer Stadt unerträglich wird, weil er dort an zu vielen
Arbeitsplätzen leiden mußte, dann kann er sich einen Campingplatz in einer anderen
Stadt suchen. Campingplätze gibt es überall. Und es gibt kaum einen Campingplatz der
völlig belegt wäre.
17) Frage: Wenn aber ein Mensch nicht nur den Arbeitsplatz, sondern sogar die Stadt
immer wieder verlassen muß, ist dies nicht ein Zeichen, daß mit seiner Persönlichkeit
etwas nicht in Ordnung ist?
Antwort: Nein. Absolut nicht. Damit will ich nicht sagen, daß Opfer von psychosozialer
Folter keine Persönlichkeitsmängel hätten. Jeder hat welche, ob er einmal psychosoziale
Folter erlebt hat oder nicht.
Jedoch suchen sich psychosoziale Folterknechte oft als Opfer jemanden, der noch offene seelische Wunden hat. Im psychosozialen Amazonas stürzen sich die spirituellen Piranhas auf den Menschen, der bereits blutet.
18) Frage: Führst du jetzt den Streit um das Wohngeld freiwillig?
Antwort: Nein. Theoretisch könnte ich zwar das ganze sein lassen. Ich könnte mir eine
Arbeit suchen und das Problem Gesetzesfälschungen vergessen. Jedoch glaube ich
nicht, daß ich mich auf meine Arbeit konzentrieren könnte. Ich müßte ständig an die vielen Menschen denken, die in äußerster Armut jeden Tag verzweifelt einen Platz suchen,
wo sie tagsüber ihre Habseligkeiten ablegen und einen Platz, wo sie die Nacht verbringen können. Ich müßte ständig an die Erfahrungen denken, die ich selbst wiederholt
gemacht habe. Und an die Verzweiflung derjenigen, mit denen ich – mehrmals in meinem Leben – einen Platz in einem Obdachlosenheim oder auf einem Bürgersteig geteilt
habe.
Und wenn ich jetzt diesen Streit, der für viele Menschen eine existentielle Bedeutung hat,
aufgeben würde, müßte ich ständig mir der Furcht leben, eines Tages vor einem Richter
zu stehen, der mir sagt, daß ich ihn selbst im Stich gelassen habe, als ich meine Schicksalsgenossen vergessen habe5.
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Und es gibt noch eine ganze Menge von Gründen, auf die ich vielleicht später noch zurückkommen werde, die mich dazu zwingen, diesen Streit bis zum guten Ende weiterzuführen.
19) Frage: Du hast behauptet, daß Beamte und Richter Gesetzesfälschungen begangen
hätten. Ist es dir bewußt, daß du dich strafbar machst, wenn du unbescholtene Beamte
verleumdest?
Antwort: Ich verleumde niemanden. Die Fälschungen haben stattgefunden. Mir ist vollkommen bewußt, daß ich nur der Sache der Obdachlosen mächtig schaden würde,
wenn ich absichtlich oder aus Leichtfertigkeit falsche Behauptungen aufstellen würde.
Würde ich einen Beamten verleumden oder auch nur leichtfertig Behauptungen aufstellen, die vielleicht nicht ganz falsch, jedoch auch nicht ganz zutreffend sind, dann würde
ich damit mir selbst und den Obdachlosen einen mächtigen Schaden zufügen. Das, was
ich dann erreichen würde, wäre nur, daß die Leute sagen: „Sieht hier! Wieder einer von
den Schmarotzern, die sich nicht nur durchfuttern lassen, sondern sogar denjenigen ins
Gesicht spucken, die ihnen eine helfende Hand anbieten!“
20) Frage: Kannst du ein Fälschungsbeispiel zeigen?
Antwort: Hier ist einer:
21) Frage: Was ist hier falsch?
Antwort: Der unverfälschte Text des Paragraphen 15 des Hessischen Meldegesetzes lautet:
§ 15 des Hessischen Meldegesetzes
Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene
Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als
Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes
der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur
dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur
gelegentlich fortbewegt werden. § 22 bleibt unberührt.
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22) Frage: Hat dir noch niemand gesagt, daß Gesetze in juristischer Fachsprache verfaßt
werden, so, daß nur ein Rechtsanwalt feststellen kann, ob etwas nicht in Ordnung ist?
Antwort: Ja. Ein Nachbar hat mir das vor zwei oder drei Tagen gesagt.
23) Frage: Stimmt das nicht?
Antwort: In diesem Fall absolut nicht. Der Nachbar hatte es auch gesagt, als er das Fälschungsbeispiel überhaupt noch nicht gelesen hatte.
24) Frage: Woran kann man die Fälschung erkennen?
Antwort: Der unverfälschte Paragraph enthält vier Sätze. Der gefälschte Paragraph
nur drei.
Der Beamte, der die Fälschung durchgeführt hat, hat die drei letzten Sätze des
echten Paragraphen unterschlagen. An ihrer Stelle hat er zwei andere Sätze hineingefälscht.
Nur den ersten Satz hat er stehen lassen. Wenn man dabei den juristisch unbedeutenden Wortwechsel unberücksichtigt läßt. (Der Beamte hat „zum Wohnung“ statt „zum
Wohnen“ geschrieben.)
25) Frage: War die Fälschung, die du in der Antwort zur 20). Frage gezeigt hast, in einem
Behördenbrief enthalten?
Antwort: Ja. Die Fälschung war in dem Brief, den mir die Meldebehörde von Hünfeld am
27. Juli 2001 geschrieben hat, enthalten. Den ganzen Brief bilde ich auf den Seiten 47
und 48 ab.
26) Frage: Kann es sich bei der Unterschlagung der drei letzten Sätze vom § 15 des
Hessischen Meldegesetzes und der anschließenden Hineinfälschung zwei anderer
Sätze nicht um einen einmaligen Fehler des Beamten Michael Richter handelt? Vielleicht
hatte er einen schlechten Tag. Vielleicht war er krank. Vielleicht hatte er oder jemand in
seiner Familie, Verwandtschaft oder Freundeskreis gerade einen Schicksalsschlag erlitten. Du kannst nicht aus dem einmaligen Fehler eines einzelnen Beamten daraus
schließen, daß die Fälschung des Meldegesetzes eine verbreitete Praxis wäre, mit der
Meldebeamte den Campingplatzinhabern die Anwesenheit von Obdachlosen und den
Sozialarbeitern die Zahlung von Sozialhilfe ersparen wollen. Kannst du nicht verstehen,
daß dies ein riesiger logischer Fehler wäre?
Antwort: Doch! Du hast absolut recht! Von Logik glaube ich auch etwas zu verstehen.
Besser gesagt, die Ausübung von Logik war der erste Beruf, in dem ich ausgebildet wurde.
Es wäre ein unverzeihlicher Fehler, wenn man aus einer einmaligen persönlichen Erfahrung ein Pauschalurteil herleiten wollte. Ein solcher Fehler würde die Ernsthaftigkeit meines Berichtes unwiederbringlich begraben!
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Abschnitt III
in dem
u.a. anhand eines Interviews,
der durch einen Obdachlosigkeitsforscher der Freien Universität Berlin
im Internet veröffentlicht wurde,
gezeigt wird, daß es nicht nur in Hünfeld
für wohnungslose Menschen
außerordentlich schwer ist,
eine polizeiliche Anmeldebestätigung zu erhalten.
27) Frage: Hast du also noch mehr Beispiele, die belegen, daß Meldebeamte die Erteilung einer polizeilichen Anmeldebestätigung rechtsbrechend erschweren?
Antwort: Ja. Ich habe mehr Beispiele. Lasse mich bitte aber zuerst hervorheben, daß
das, was sich der Beamte Michael Richter in seinem Brief vom 27. Juli 2001 an Fälschung erlaubt hat, nicht das ganze ist. Leicht kann ich beweisen, auch wenn ich nur den
Fall der Verweigerung meiner polizeilichen Anmeldebestätigung betrachte, daß dies
nicht der einmalige Fehler des Beamten Michael Richters gewesen ist.
Darüber hoffe ich aber später zurückkommen zu können und zu zeigen, daß andere Beamten – u.a. die Rechtsabteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und ein
Rechtspfleger beim Amtsgericht Hünfeld – den Beamten Michael Richter zu der Fälschung angeleitet und/oder unterstützt haben.6
Zuerst möchte ich dir jedoch zeigen, was in Berlin geschieht. Aus dem Internet habe ich
eine diesbezügliche Seite heruntergeladen.
Wenn du das Original lesen will, dann hast du hier unten die Internet-Adresse:
„http://userpage.fu-berlin.de/~zosch/lehre/aglebenmit.html“
Und hier meine Wiedergabe (die Unterstreichungen und die Hervorhebung des Wortes
„Meldeadresse“ habe ich selbst nachträglich eingefügt):
====================== Zitat-Anfang:
Freie Universität Berlin
Sommersemester 1996
Fachbereich: Politische Wissenschaft
HS 32511 „Obdachlosigkeit in Nordamerika und Deutschland“
DozentInnen: Margit Mayer, Stefan Schneider
Sabine Rehder
Obdachlosigkeit in Kreuzberg
Interview vom 29.07.1996 mit Werner Neske und Peter Distelkamp-Franken in Berlin von der AG Leben mit Obdachlosen
Frage: Gerade in Berlin-Kreuzberg wird das Problem Obdachlosigkeit besonders sichtbar. Gleichzeitig gibt es dort auch eine Reihe nicht-staatlicher Hilfsangebote unterschiedlichster Art. Werner Neske und Peter Distelkamp-Franken, Ihr beide arbeitet in jeweils
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einer Kreuzberger Gemeinde vornehmlich mit Obdachlosen und Ihr seid auch beide Mitglieder im Arbeitskreis „Leben mit Obdachlosen“. Diesem Arbeitskreis gehört auch Pfarrer Ritzkowsky an, über den vor einiger Zeit in Zusammenhang mit einem spektakulären
Rechtsstreit von den Medien berichtet wurde.
Werner Neske: Joachim Ritzkowsky, Pfarrer der Heilig Kreuz Gemeinde, hat vor ca. 1 ½
Jahren einen Obdachlosen in einem ehemaligen Gemeindehaus angemeldet, welches
ausschließlich der Gemeindearbeit und nicht als Wohnraum dient. Joachim Ritzkowsky
wurde wegen Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verurteilt und verpflichtet, denjenigen abzumelden.
Frage: Worin genau bestand denn die Ordnungswidrigkeit?
Werner Neske: Die Ordnungswidrigkeit bestand darin, daß er einen Obdachlosen im
Gemeindehaus angemeldet hat, obwohl dieser dort nicht wohnt. Pfarrer Ritzkowsky wollte diesen Begriff „Wohnen“ neu definiert haben, weil er sagte, Obdachlose wohnen auch
auf öffentlichen Toiletten, das ist ihr Zufluchtsort, ihre Heimat und das ist auch ihr Wohnraum. Und die müssen sich auch dort melden dürfen. Und deshalb dachte er erst recht,
in der Gemeinde, wo diese Leute auch tatsächlich wöchentlich ankommen, ihre Habseligkeiten unterbringen, auch z.T. schlafen, sich mal eine Stunde hinlegen, um Frieden zu
finden, müssen sich anmelden dürfen. Joachim Ritzkowsky hat den Menschen nicht abgemeldet und dann kam es zum zweiten Verfahren. Die Sozialstadträtin von Kreuzberg,
Junge-Reyer, war als Gutachterin geladen und hat Joachim Ritzkowsky unterstützt. Die
Richterin hat die Interpretation von dem Begriff Wohnen tatsächlich übernommen und
akzeptiert, daß eben Obachlose in solchen Einrichtungen angemeldet werden dürfen.
Frage: Das bedeutet also, daß nicht nur die Klage auf Ordnungswidrigkeit zurückgewiesen wurde, sondern...?
Werner Neske: Durch diesen Rechtsstreit wurde ein Präzedenzfall geschaffen. In Göttingen z.B. hat schon vor 3 oder 4 Jahren eine Gemeinde 300 Obdachlose in ihrer Kirche
angemeldet und das hat sogar der Stadtrat dort erwünscht, damit diese Leute erreichbar
sind. Und das war natürlich auch ein Argument für diese Richterin in Berlin, das zu übernehmen.
Frage: Besonders deutlich finde ich, daß für den Ausgang des Rechtsstreits die Definition von „Wohnen“ ausschlaggebend war. Vielleicht ein Hinweis, wie folgenreich Begriffsdefinitionen für die jeweilige Praxis im Umgang mit Wohnungslosen sein können.
Peter Distelkamp-Franken: Also in diesem Rechtsstreit, ich war bei der ersten Verhandlung dabei, war es so, daß der Staatsanwalt und auch der Richter sich beide sehr
gequält haben und die ganz ehrenwerten Motive von Pfarrer Ritzkowsky anerkannt haben, sich aber an die Gesetzesvorgaben halten mußten. Es war allen Beteiligten unwohl
bei der ganzen Geschichte und sie sahen ein, daß hier eine bürokratische Schranke aufgebaut wird, die die Hilfe für Obdachlose zusätzlich erschwert.
Werner Neske: Beim zweiten Verfahren trat dieser innere Konflikt der Richter noch stärker zu Tage. Hier war es nur noch die Vertreterin vom Landeseinwohneramt, die starr
auf ihren Formalia bestand.
Frage: Nachdem es in dem Rechtsstreit um die Definition von Wohnen ging, würde ich
gerne mal fragen, wie Ihr für Euch persönlich die Begriffe „obdachlos“ und „nichtseßhaft“
definieren würdet, welche in Deutschland in erster Linie für das Problem „wohnungslos“
benutzt werden.
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Peter Distelkamp-Franken: Nichtseßhafte sind für mich Menschen, die freiwillig, ich
sage wirklich freiwillig und bewußt in keine feste Wohnung wollen. Es gibt Leute, die haben Phobien, die können keine vier Wände um sich herum haben, dann werden die verrückt. Das kann man vielleicht therapeutisch behandeln, man muß es ja nicht. Obdachlose sind für mich Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben, wobei das nicht gleich
mit Wohnung zu setzen ist. Also ein Dach über dem Kopf zu haben, das kann eine Läusepension sein, das kann irgendwo im Heim sein, das kann auch auf einem Speicher
sein mal für ein halbes Jahr oder im unbewohnten Haus, in der Ruine, auch da hat man
ja ein Obdach, aber das ist ja keine Wohnung. Das ist für mich der Unterschied. Obdachlosigkeit ist Wohnungslosigkeit. Jeder, der obdachlos ist, ist - aus meiner Sicht - auch
gleichzeitig wohnungslos. Es gibt also Menschen, die wählen freiwillig einen solchen Lebensstil, die sagen, „Ich lebe draußen!“
Frage: Aber ein Obdach wäre für Dich etwas anderes als eine Wohnung. Wo siehst Du
den Unterschied?
Peter Distelkamp-Franken: Also ich denke, dieser Begriff Obdachlosigkeit ist ja auch
negativ belastet. Wenn ich Obdach für mich definiere, daß ich sage, jemand, der ein Obdach hat, der muß auch gleichzeitig menschenwürdige Wohnzustände haben, also der
muß in diesem Obdach, in dem er lebt, seine Heimat haben, also nicht ein Zimmer in
einem Heim, sondern das müssen seine eigenen vier Wände sein mit Mietzins, in denen
er machen kann, was er will. Aber in der augenblicklichen Praxis gilt obdachlos als asozial und wird abgetrennt. Und die, die man Obdachlose nennt, wohnen in irgendwelchen
Grenzbereichen, in irgendwelchen Siedlungen oder sie werden an den Rand gedrängt.
Der Begriff Obdach müßte auch beinhalten, daß das so die Heimat ist, der Ruhepunkt,
die anständige Wohnung, so etwas muß es ja eigentlich beinhalten, dieses Obdach. Der
Begriff Obdach müßte - um dem Begriff Wohnung gleich zu sein - auch Aspekte wie
Heimat und Ruhepunkt beinhalten.
Frage: Problematisch in diesem Zusammenhang erscheint mir, daß Menschen, die im
eben genannten Sinne keine Wohnung, kein Obdach haben, auch gleichzeitig aus anderen Bereichen automatisch ausgegrenzt werden können. Wie seht Ihr das?
Peter Distelkamp-Franken: Um jemanden überhaupt aus dieser Obdachlosigkeit herauszuholen, braucht er eine Meldeadresse. D.h., wenn jemand Sozialhilfe will oder eine
Lohnsteuerkarte, muß er gemeldet sein. Mindestens eine Postadresse. Und sobald er
eine Meldeadresse hat, geht dieser ganze bürokratische Apparat von selbst mehr oder
weniger los, wie wenn man einmal auf einen Knopf drückt.
Werner Neske: Du hast dann Rechte.
Mir fällt da eine Gruppe von 15 Leuten ein, die sich in einer Reinigung aufhalten, bis die
abends rausgeschmissen werden. Die sind in den 70er Jahren politisiert worden, und die
gehen mit dem Begriff „obdachlos“ ganz stolz um. Die haben einen äußeren Feind, das
ist das Sozialamt, der Wachschutz, die Bullen, die sie von diesem Ort vertreiben und die
sagen, wir sind ja obdachlos, wir kämpfen um unseren Raum und das ist für die eine
ganz wichtige Sache, sich über diesen Begriff zu definieren und einen Zusammenhang
zu finden.
Frage: Das ist ein Beispiel, in dem sich die Betroffenen mit dem Begriff „obdachlos“
identifizieren und ihn selbst aktiv nutzen.
Werner Neske: Die gehen da offensiv mit um. Einer von denen hat sich anscheinend
totgetrunken, das Obduktionsergebnis liegt noch nicht vor. Es gab ein Gerücht, er sei
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totgeschlagen worden, vom Wachschutz, aber das glaube ich erst einmal nicht. Jedenfalls war das einer aus einem Haus der Clique und da merkte man auch, daß die ganz
stark zusammenhalten. Sofort wurde eine Beerdigung organisiert, ein Flugblatt wurde
gedruckt: „Man lebt gefährlich in Kreuzberg, der Wachdienst prügelt Obdachlose tot“,
und da habe ich eine starke Betroffenheit festgestellt, da merkt man auch, daß die sich
eingerichtet haben.
Frage: In dieser Gruppe gehen die Aktivitäten offenbar auch über das Organisieren von
alltäglichen Notwendigkeiten hinaus.
Werner Neske: Ja, aber wie gesagt, daß ist nur eine Gruppe.
Peter Distelkamp-Franken: Einige, mit denen wir zu tun haben, sind irgendwann mal
politisiert worden und die haben immer noch dieses Feindbild und das ist dieser kapitalistische Staat. Und ich sehe bei den einzelnen ein grobes Feindbild, also schwarz-weiß
ohne ein paar Töne dazwischen. Man kann es auch verstehen: dort wo die stecken,
kann man wahrscheinlich nur noch schwarz-weiß sehen. Da ist dann das Sozialamt und
diese Behörde und die Kirche, einfach nur noch Feind. Und insofern weiß ich nicht, ob
das - jetzt kann man spekulieren - schon ein politischer Akt ist, der über das hinausgeht,
was die normale Alltagsbewältigung betrifft. Der Tod des Gruppenmitglieds löst einen
Schock aus und bestätigt die Einstellung, daß das System wieder einen kaputtgemacht
hat. Aber ich denke, mehr wirds dann nicht sein. Wäre es den Leuten möglich, ihre Situation differenzierter zu sehen, könnten sie sich wahrscheinlich noch anders zur Wehr
setzen.
Werner Neske: Das Feindbild gibt es oft im Bewußtsein der Leute, mit denen wir arbeiten, aber darüber hinaus entsteht eben wenig. Das ist schon bei allen in den Köpfen, daß
sie sich verarscht fühlen.
Frage: Könntet Ihr nun etwas über Eure Arbeit mit Obdachlosen berichten?
Werner Neske: Ich arbeite hier als Straßensozialarbeiter im ehemaligen Kreuzberg 36,
das ist so der Raum Hallesches Tor, Gneisenaustraße, Mehringdamm hauptsächlich.
Wir machen in den Wintermonaten, hauptsächlich 1x wöchentlich mittwochs, Obdachlosentreffen, da kommen so 80 - 100 Obdachlose und bekommen auch jetzt inzwischen
warme Speisen. Und ansonsten laufe ich hier rum und höre mir die Probleme von diesen
Leuten an und mache viele Einzelfallarbeiten. Das ist auch das Effektivste. Die Leute
kommen zu mir ins Büro und ich versuche ihnen eine Wohnung zu suchen, wenn sie
Interesse haben oder viele haben juristische Probleme und da vermittle ich mit dem Anwalt. Und ich gehe auch zum Gericht und zum Gerichtshelfer, besorge auch, das ist
auch ganz wichtig, denn die Leute haben Hunger. Das Geld geht immer für Alkohol drauf
oder für sonstige Drogen, so besorge ich von der „Berliner Tafel“, das ist so eine gemeinnützige Institution, Brote und die hole ich dann dreimal wöchentlich ab und verteile
die dann auch in der Umgebung. Im Winter verteile ich dann auch Kleidung, die ich vom
Kreuzberger Wäschedienst hole am Lausitzer Platz und die Leute können auch unregelmäßig herkommen, dann gebe ich ihnen Kleidungsstücke, falls die erforderlich sind,
oder Schlafsäcke. Für diese Arbeit bin ich zwar bei der Gemeinde zum Heiligen Kreuz
angestellt, werde aber vom Bezirksamt bezahlt.
Peter Distelkamp-Franken: Also ich komme aus der Emmaus-Ölberg Kirchengemeinde, das ist der Bereich hauptsächlich des Lausitzer Platzes. Und es ist halt eben so mehr
oder weniger ein Brennpunkt. Wir haben also im Winter in der Woche drei Öffnungstage
gehabt, Di., Mi., Do. von 9-13 Uhr und von Sonntag auf Montag ein Nachtcafe. Außerdem begleitend dazu eine Wäschekammer für Obdachlose. Sie können auch duschen
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und den hygienischen Dingen nachgehen. Finanziert wird das Ganze erstmals im Winterhalbjahr wie immer von der Kältehilfe des Senats, d.h. es gibt Honorare für Mitarbeiter, davon werde ich dann auch bezahlt und es gibt Sachmittel und ab und zu gibt es
auch Spenden. Im Sommer, jetzt, haben wir zwei Tage geöffnet, Di. und Mi., es sind nur
zwei Stunden, die wir geöffnet haben und es wird ehrenamtlich gemacht, durch mich und
durch eine andere Mitarbeiterin, die früher selbst obdachlos war. Das Wintercafe unterscheidet sich vom Sommercafe insofern, als daß wir im Winter im Schnitt 85 Besucher
täglich in der Wärmestube hatten und etwa zwischen 25 und 30 Besucher im Nachtcafe.
Jetzt im Sommer haben wir 30 - 40 Besucher, wir versuchen eine Atmosphäre herzustellen, die cafeähnlich ist und es gibt bestimmte Dinge, wie Magarine, Marmelade, die umsonst sind und wer möchte, kann einen Wurstteller kaufen für eine Mark. Die Preise liegen unter dem Selbstkostenpreis. Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig rüberzubringen: „Ihr habt hier auch Rechte, ihr könnt Euch hier verhalten, wie in jedem anderen Cafe auch.“
Frage: Euch ist es also wichtig den Menschen nicht nur materielle Hilfe zur Verfügung zu
stellen, sondern Ihnen auch Respekt entgegenzubringen.
Werner Neske: Wir sagen immer, das sind unsere Gäste und die bedienen wir auch. Die
können sich bei uns wohl fühlen, die bekommen Kaffee, die müssen nichts tun. Die können sich hier entspannen.
Frage: Wie versteht Ihr Eure Arbeit? Und mit welchen Augen seht Ihr Euer Klientel, als
Opfer...?
Peter Distelkamp-Franken: Ich weiß nicht, ob es Werner ähnlich ergangen ist, Du bist
ja wahrscheinlich auch vorher nicht mit Obdachlosen zusammengewesen und ich bin da
auch nur zufällig rangekommen. Und ich dachte, na ja, was kommt da auf mich zu? Die
riechen, die sind aggressiv, die saufen, also betrunken usw. - mein Gott. Natürlich alles,
das ist mir teilweise begegnet aber meine Befürchtungen sind nicht eingetroffen. Unsere
Vorstellung in dem Team, das wir gebildet haben, war: „Wir schaffen erst einmal einen
Raum, in dem Menschen zusammenkommen können, wo sie sich hinsetzen können,
dort in Ruhe gelassen werden, die nicht mit Fragen überfrachet werden, denen dort keine Vorschriften gemacht werden, außer Minimalregeln wie Alkoholverzicht und Gewaltfreiheit. Aus meiner Erfahrung war das auch erstmal gut, das zu machen.
Frage: Woran hast Du das gemerkt? Welche Erfahrungen habt Ihr mit diesem Konzept
gemacht?
Peter Distelkamp-Franken: Die Leute sind erst einmal mißtrauisch. Was wollen die
denn schon wieder oder wenn ich ein Brötchen bekomme, muß ich dafür was tun? Muß
ich ein nettes Gesicht machen oder darf ich einfach mürrisch sein und da habe ich, also
dieses Mißtrauen, was erst zu spüren war, oder auch Zurückhaltung, Scheu, auch teilweise vielleicht Angst. Bei manchen Besuchern konnte man das explizit beobachten. Sie
haben zunächst zwei, drei, vier Wochen kein Wort gesprochen. Dann kamen sie irgendwann langsam aus sich heraus, haben Fragen gestellt und mit uns gesprochen. Das führe ich darauf zurück, daß wir keinen Druck gemacht haben, auch keinen positiven Druck,
sondern einfach nur gewartet haben.
Frage: Wie siehst Du in diesem Konzept Deine eigene Rolle? Welche Ziele hast Du in
Deiner Arbeit? Ich könnte mir vorstellen, ich wäre ziemlich hin- und hergerissen zwischen dem entlastenden Gefühl, nicht alles verändern bzw. verbessern zu müssen und
andererseits würde es mir wahrscheinlich schwerfallen, einfach alles anzunehmen, wie
es ist.
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Peter Distelkamp-Franken: Ich kann ja natürlich nur für mich sprechen, aber je mehr
ich in die Arbeit reinwachse, möchte ich natürlich doch helfen, etwas anstoßen, also der
Wunsch ist da. Also ich denke, so ein Elend immer zu sehen, sich damit zu konfrontieren, selbst dazu Anlaß zu geben, ganz bewußt zu sagen, ich will so nicht leben, aber
auch akzeptieren zu können, daß andere sagen, ich will aber so leben. Oder wenn man
eine Wohnung besorgt hat oder einen Gang zum Arbeitsamt gemacht hat, und hinterher
stürzt das wieder ab, da ist dann schon eine Frustration, da kommt schon ein Stückweit
auch ein Helfersyndrom hoch, und es ist wichtig zu gucken, und dann wieder zurückzugehen und denken, na gut, geht nicht anders. Und trotzdem: Irgendwo möchte jeder kreativ sein und etwas in Bewegung setzen. Aber oft ist unsere Arbeit eher ein Begleiten,
manchmal sogar zum Sterben. Da weiß man, es ist abzusehen, in 4, 5, 8 oder 10 Jahren
sind sie nicht mehr, sie haben sich totgesoffen, die da auf der Bank sitzen.
Frage: Auf die Frage nach den Ursachen für Obdachlosigkeit finden sich in der Literatur
zwei Erklärungsansätze: Obdachlosigkeit als individuelles Problem, welches sich aus der
jeweiligen Biographie ableiten läßt und zweitens: Obdachlosigkeit als Folge gesellschaftlicher und ökonomischer Strukturen, wie z.B. dem hiesigen Wohnungsmarkt.
Peter Distelkamp-Franken: Ich denke, es ist beides, in Zeiten, wo eine gute Wohnungspolitik gemacht wird, wo es wirtschaftlich gut geht, fallen Leute raus, bei denen es
mehr aus ihrer Biographie erklärbar ist, daß sie Alkoholiker werden oder andere Süchte
haben, daß sie eben nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen können usw. Momentan
denke ich, daß es vorwiegend strukturelle Probleme sind, daß keine Gelder da sind. Es
gibt hier keinen sozialen Wohnungsbau mehr in Berlin, es ist aus, Schluß, Ende. Es gibt
nur noch den zweiten Förderweg. Aus meinen Erfahrungen in den letzten Jahren würde
ich sagen, ist vorwiegend das der Grund. Hier trifft man auch oft auf Leute, die aus ihrer
Biographie anfällig sind. Wenn sich die strukturellen Probleme verschärfen, sind diese
Leute natürlich noch viel anfälliger. Dann kommen zwei Dinge zusammen.
Frage: Also würdet Ihr sagen, daß sich die Situation durch wohnungspolitische Entscheidungen der letzten Jahre verschärft hat?
Werner Neske: Diese These würde ich aufstellen.
Peter Distelkamp-Franken: Würde ich auch so sehen.
Frage: Wenn wir allerdings noch mal auf die Gründe für den Rechtsstreit um die Anmeldung von Obdachlosen in der Gemeinde zurückkommen, so scheint auch die Unfähigkeit
der einzelnen gesellschaftlichen Instanzen und Bürokratien, sich im Sinne der Betroffenen zu koordinieren, eine Rolle zu spielen, also ein weiterer Faktor, der die Situation
verschärft?
Peter Distelkamp-Franken: Ja, das sieht man am Beispiel einer Frau, die jetzt bei uns
hilft, sie hat zwei Jahre gebraucht, bis sie soweit war, eine Meldeadresse zu bekommen
und sie ist schon sechzig, deshalb kann man sie relativ gut unterbringen. Sie wohnte in
Hamburg, stammte aber aus Berlin, hatte ihre Taufurkunde und war bei uns konfirmiert
worden und wollte halt wieder nach Berlin. Und da haben die hier gesagt, nö, du gehörst
hier nicht hin, du bist da gemeldet, kriegst auch noch Sozialhilfe da, fahr nach Hamburg.
Viermal hat man ihr eine Fahrkarte gegeben.
Frage: Das heißt doch eigentlich, daß Obdachlose gar nicht umziehen können.
Peter Distelkamp-Franken: Hat sie hier eine Meldeadresse, dann kann sie selbstver-
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ständlich umziehen. Aber die Berliner Kommune verschiebt ihre Zuständigkeit auf die
Hamburger Behörde. Und dann schicken sie die Frau zurück, anstatt ihr Tips zu geben
und zu sagen, wie sie sich hier anmelden kann.
Werner Neske: Und in solchen Fällen sind Institutionen wie wir absolut wichtig, denn
dieses Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten geht ja hier in Berlin zwischen den
einzelnen Bezirken weiter. Wir versuchen uns daran zu orientieren, was für die einzelnen
noch möglich ist und Hemmschwellen abzubauen. Manche Menschen sind z.B. körperlich und psychisch nicht mehr in der Lage, zum Sozialamt am anderen Ende der Stadt zu
gehen und sich selbst um ihre Dinge zu kümmern.
Frage: Das hört sich so an, als würdet ihr versuchen, die Folgen von bürokratischen
Reglementierungen mit Eurer Arbeit aufzufangen und auszugleichen.
Werner Neske: Es gibt Fälle, in denen die Leute sogar von Krankenhäusern weggeschickt werden. Schwerkranke Leute, die dort wirklich erfrieren würden, nicht mitgenommen werden. Da lag z.B. ein Mann bei 20 Grad minus draußen. „Wir sind nicht mehr
zuständig“, sagt dann die Polizei, „den kennen wir, wir sind nicht mehr zuständig.“ Und
da mußten wir die veranlassen - gegen Drohung - ihn mitzunehmen und dann gings erst.
Aber ich denke, so sind einige auch schon erfroren, es gibt Beispiele, daß sogar die
Krankenhäuser einige weggeschickt haben.
Frage: Gibt es weitere Beispiele aus Eurer Praxis, in denen ihr die mangelnde Kooperationsbereitschaft zwischen einzelnen Verwaltungen auffangen müßt?
Werner Neske: Ein weiteres Beispiel aus jüngster Zeit sind die BVG-Karten. Die Sozialsenatorin und die BVG schaffen die BVG-Karte ab.
Peter Franke: Das ist so etwas von politisch dumm, aber ich denke mal, es war wieder
politische Taktik von der Senatorin. Eine Art Warnschuß. Zunächst hatte der Senat 58
oder 54 Millionen Zuschuß für die BVG gestrichen. Die BVG reagiert nach dem Motto:
„Wir sind hier nicht das Sozialamt. Wir schreiben selber rote Zahlen“ - und streicht die
Sozialkarte ganz. Das politische Ziel war, so stellt sich das für mich dar, die Kosten auf
die Bezirke abzuwälzen. Was dabei rausgekommen ist, ist zumindest, daß die Karte 5
DM teurer geworden ist. Also es ist auf jeden Fall für die Sozialsenatorin etwas dabei
rausgekommen und so geht man denn vor.
Werner Neske: Ich habe jetzt mit mindestens 7 oder 8 Leuten zu tun, die schwarz gefahren sind in dieser Phase, die jetzt diese brauchten schon, die jetzt 60 DM Strafe am
Hals haben, die natürlich auch nicht bezahlen können und jetzt kriminalisiert werden.
Jetzt hat den Fall ein Inkassobüro, jetzt müssen sie 300 DM zahlen.
Peter Franke: So wird das künstlich aufgebaut.
Werner Neske: Und man muß natürlich auch sagen zur Entlastung, ich kenne das Bezirksamt Kreuzberg und die sind völlig überlastet und die sind sehr kooperativ.
Peter Franke: Also gerade der Sozialbereich. Die waren ja am schimpfen, die Sozialstadträtin Junge-Reyer auch, so einen Blödsinn zu veranstalten und denn halt eben auch
noch diese Einzelanträge, die man hätte stellen müssen, das wenigstens auf Pauschalwege zu vereinfachen. Und Gottseidank haben sich die Bezirke durchsetzen können, so
daß es jetzt wenigstens die Karte erhalten bleibt, auch wenn es jetzt teurer wird.
Frage: Wie reagiert Ihr als Arbeitskreis auf solche Vorgänge?
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Werner Neske: Also zu diesem Thema haben wir eine Demo gemacht, eine SpontanDemo am Bahnhof Zoo. Erst mit 10 Leuten, dann waren es es nachher 100. Es gab ein
breites Echo in der Presse und wir waren gefragt als Betroffenenverbände.
Frage: Wart nur Ihr da, die Betroffenenverbände, oder habt Ihr die Aktion mit den Betroffenen gemacht?
Werner Neske: Wir haben es mit den Betroffenen zusammengemacht, aber es war eigentlich eine Spontanidee. Wir haben Flugblätter gemacht usw.
Frage: Ihr seid inzwischen also Ansprechpartner?
Werner Neske: Kann man so sagen, wir wollen es nicht ganz hoch hängen, aber wir
haben auch Veranstaltungen gemacht, mindestens einmal im Jahr eine politische Veranstaltung, die letzte ging um die Vertreibung von den Obdachlosen von Bahnhöfen, da
gab es eine Pressekonferenz zu und auch eine Veranstaltung in der Kaiser-WilhelmGedächtniskirche und wobei wir dachten, es hätte nicht so viel Anklang gefunden, weil
fast keiner der geladenen Vertreter gekommen war. Trotzdem haben wir hinterher noch
ein Echo erfahren, indem da Nachfragen kamen, auch von Journalisten und Fernsehteams. Da kann man schon ein stückweit etwas bewegen. Und Pfarrer Ritzkowsky ist
auch ein sehr bewegter Mensch und sehr bekannt bei Politikern und auch bei Journalisten. Und er schreibt auch Artikel, und ein Buch jetzt über Obdachlosigkeit, so wie er das
sieht. Das Buch ist wohl schon beim Verlag, ich weiß nicht, ob es schon fertig ist.
Frage: Könntet Ihr die Arbeit und Struktur des Arbeitskreises „Leben mit Obdachlosen“
noch etwas ausführlicher darstellen?
Peter Distelkamp-Franken: Wir sind kein Verein, wir sind kein juristischer Träger in diesem Sinne. Wir haben das bewußt so gemacht, weil in dem Moment, in dem man ein
Verein wird, unterliegt man Statuten, die man sich geben muß. Unsere Erfahrung war, so
wie wir zusammenarbeiten, geht das viel flexibler und viel schneller. Wir haben einen
Sprecherrat gewählt, ich glaube, das sind sechs Personen und es gibt von Zeit zu Zeit
Treffen, und dort werden Vorarbeiten zu den nächsten größeren Treffen geleistet, und
schauen, was steht dann an und um Veranstaltungen vorzubereiten.
Frage: Wie kam es zur Gründung des Arbeitskreises?
Peter Distelkamp-Franken: Pfarrer Joachim Ritzkowsky hatte mit der Obdachlosenarbeit angefangen und gesehen, daß so viele notwendige Dinge im Argen liegen, auch z.B.
die medizinische Versorgung von diesen Leuten, und es wäre besser, wenn sich die einzelnen Kirchengemeinden, die diese Arbeit machen, daß diese Leute sich zusammenschließen, um ihre Arbeit ein wenig aufeinander abzustimmen, um Erfahrungen auszutauschen. Es ging auch um finanzielle Geschichten, es müssen Anträge gestellt werden,
das war noch beim Senat. Die Frage ist, wie macht das die einzelne Kirchengemeinde
Anlaß für Ritzkowskys Arbeit war auch eine Minderversorgung derjenigen, die einfach
bestimmte Dinge nicht mehr können, die die Bürokratie vorschreibt. Diese Problematik
hat er gesehen und angefangen, zu versuchen, das im größeren Kreis auf einer politischen Ebene, die über die Hilfe im Einzelfall hinausgeht, anzugehen. Dazu gehört es
auch, Forderungen grundsätzlicher Art aufzustellen und damit an die Öffentlichkeit zu
treten. Von Jahr zu Jahr sind immer mehr dazugekommen. Erst ein relativ kleiner Kreis,
meine Frau gehörte erst dazu, die ist Pfarrerin in der Emmaus-Ölberg Gemeinde und es
zog immer mehr Leute an, so daß wir in einer bestimmten Weise Sprachrohr geworden
sind.
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Frage: Ist der Arbeitskreis auch ein Ort, in dem ihr Eure eigene Arbeit reflektieren
könnt...?
Peter Distelkamp-Franken: Einmal im Jahr findet Fortbildung statt für uns selbst, ein
paar Tage, diesmal liegen die im September in der Taborgemeinde und dort setzen wir
uns dann auch auseinander, mit Historie, und auch über unsere Schwierigkeiten, die
emotional und psychisch sind. Andererseits beschäftigen uns auch die bürokratischen
und finanziellen Strukturen.
Frage: Gibt es noch weitere Beispiele dafür, wie der Arbeitskreis in der Öffentlichkeit
aktiviert wird?
Werner Neske: Ja, die Grünen haben im letzten Winter eine Anfrage gemacht zur Vertreibung Obdachloser von öffentlichen Plätzen und Parks. Ziel dieser Anfrage war es zu
klären, ob das überhaupt zulässig ist, und nach welchen Kriterien. Darauf gab es eine
Veranstaltung im Abgeordnetenhaus mit allen Parteien und Bundesgrenzschutz sowie
Polizeivertreter und Planungsvertreter mußten zu dem Thema Stellung beziehen.
Frage: Welchen Anlaß hatte diese Anfrage?
Werner Neske: In den Wintermonaten bei 20 Grad minus wurden betrunkene Obdachlose ergriffen, in ein Polizeiauto gesperrt und nach Grunewald gefahren. Es hieß immer,
so etwas gibt es nicht, so etwas machen wir nicht seitens der Polizei. Wir machten dann
ein Interview und nach den Recherchen sagt auf einmal die Pressesprecherin des Polizeipräsidiums: Wir machen das aber nach rechtlichen Grundsätzen - und dann definierte
sie das. Da hatten die Grünen dann die Anfrage gemacht und dann traf sich der Sozialausschuß. Die Privaten waren vertreten, die Bahnpolizei war da, der Innensenat war vertreten, dann waren wir zu dritt und die Angestellten waren noch da. Dort kam heraus,
daß es rechtlich ist, Menschen zu verfrachten. Und zwar muß man aber beachten, sie
dürfen nicht unter Drogen stehen oder krank sein, sie müssen Fahrgeld haben, es darf
nicht Nacht sein und es darf nicht kalt sein. Dann darf man sie nach Wannsee verfrachten, es darf kein längerer Weg als eine halbe oder dreiviertel Stunde bis zur nächsten
öffentlichen Bushaltestelle sein. Und jetzt frage ich mich, welcher Obdachlose hat nicht
was getrunken, steht nicht unter Drogen? Es gibt natürlich Leute, die das nicht sind, aber
meistens sind sie betrunken oder angetrunken. Also diese Regelung kann gar nicht eingehalten werden.
Frage: Und was war das Ergebnis dieser Sitzung?
Werner Neske: Alles wurde sich bei der Ausschußsitzung angehört und es wurde dann
vereinbart, einmal abzugleichen, ob die Fälle, die wir haben, irgendwo bei der Polizei
auftauchen. Ob das tatsächlich relevant ist, was wir sagen, bzw. was als Vorwurf gegenüber der Polizei aufgebaut wird und daß das eben noch einmal weiter verfolgt wird, wenn
sich da Ergebnisse zeigen.
Frage: Wie seid Ihr als Arbeitskreis weiter vorgegangen?
Werner Neske: Wir haben eine Fragebobenaktion unter Obdachlosen gemacht. Von
den Bögen haben wir 62 Bögen zurückbekommen, was nach unserer Meinung schon
viel war. Es waren ca. 150 Personen über die berichtet wurde, oder die von sich selbst
berichtet haben, die vertrieben worden sind. Das Ergebnis dieser Umfrage zeigt ganz
eindeutig, daß Leute vor die Stadt gekarrt werden.
Peter Franke: Aber vor allen Dingen werden die Leute vertrieben. Der von der Bahn-AG
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z.B. sagte: „Wir rufen die Polizei.“ Die Polizei wird als Instrument eingesetzt, wenn Politik
versagt. Die müssen was tun, damit den Geschäftsleuten nachgekommen wird oder der
Bahn-AG oder wie auch immer. Die Bahn-AG selbst hat sogar davon gesprochen, mit
unserem Arbeitskreis evtl. nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wichtig wäre es,
Räume zu schaffen, die Obdachlosen vor Ort vorbehalten bleiben, wo sie ihre Nacht
verbringen können, ohne zu frieren.
Frage: Gibt es aus Eurer Arbeit noch etwas, das ihr abschließend an dieser Stelle ansprechen wollt?
Werner Neske: Ich beobachte, daß immer mehr Leute von Obdachlosigkeit bedroht
sind. Die leben zwar noch relativ günstig in ihrer Wohnung und das Sozialamt zahlt auch
einen Teil oder die ganze Miete. Aber der Strom ist abgestellt, das Telefon ist längst abgestellt und dann kommen Mahnungen von der BEWAG usw. und dann wirds schwierig.
Und da könnte man mit den Sozialämtern viel besser zusammenarbeiten, aber das verweigern die. Letztendlich zahlen die dann lieber nach dem Verlust der Wohnung für eine
Pension bis zu 3.000 DM im Monat anstatt den Zuschuß für die Miete aufzustocken, was
wesentlich günstiger wäre.
Frage: Warum wird das so gehandhabt, obwohl doch so viele Gründe dagegen sprechen?
Peter Distelkamp-Franken: Es steht so im Bundessozialhilfegesetz, also wird es so
gemacht. Da steht, daß die Leute ein Recht haben untergebracht zu werden - aber eben
nicht wie.
Ich möchte noch sagen, daß man die Arbeit, die wir machen, auch sehr kritisch sehen
kann. Eigentlich stützen wir das System, in dem wir ein Stückweit seine Schwächen
wegnehmen. Gleichzeitig erlebe ich aber, daß ich einzelnen Menschen helfen kann. Und
ich finde, daß sollte ich dann auch tun. Es ist wohl nicht möglich, diesen Widerspruch
aufzulösen. Aber ich finde es notwendig im Blick zu behalten, was wir denn da machen
und uns auch zu befragen, ob wir an bestimmten Stellen nicht zu sehr entlasten und damit strukturelle Probleme letztendlich verdecken helfen.
Sabine Rehder: Vielen Dank Euch beiden für das Gespräch.
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@ by Stefan Schneider [email protected]
Letzte Änderung: 22/08/96
====================== Zitat-Ende.
Laß mich bitte hervorheben, was über die Notwendigkeit der Meldeadresse zur Erlangung von Sozialhilfe auf Seite 13 gesagt wurde:
Peter Distelkamp-Franken: Um jemanden überhaupt aus dieser Obdachlosigkeit herauszuholen, braucht er eine Meldeadresse. D.h., wenn jemand Sozialhilfe will oder
eine Lohnsteuerkarte, muß er gemeldet sein. Mindestens eine Postadresse. Und sobald er eine Meldeadresse hat, geht dieser ganze bürokratische Apparat von selbst
mehr oder weniger los, wie wenn man einmal auf einen Knopf drückt.
Werner Neske: Du hast dann Rechte.
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28) Frage: Was können die Sozialamtbeamten dafür, wenn das Gesetz die Meldeadresse zur Erlangung von Sozialhilfe vorschreibt.
Antwort: Gerne würde ich wissen, woher die Sozialamtbeamten dieses phantomartige
Gesetz holen! Ich selbst konnte es nicht finden!7 Ganz im Gegenteil hat mir ein Rechtsexperte gesagt, daß nur der tatsächliche Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich eines Sozialamtes hinreicht. Das Vorhandensein einer Wohnung – mit oder ohne polizeiliche Anmeldebestätigung – wäre da absolut überflüssig! Dies will ich aber in der nächsten Zukunft noch genauer ermitteln und sehen, ob sich der erhaltene Hinweis mit unumstößlichen Beweisen untermauern läßt!
Was ich aber hier und sofort sagen kann, ist, daß es sehr seltsam wäre, wenn der Gesetzgeber das Vorhandensein einer polizeilichen Anmeldebestätigung zur Vorbedingung
für die Erlangung von Sozialhilfe gemacht hätte! Es würde jeder Logik und jedem Gerechtigkeitssinn wiedersprechen, wenn das Gesetz gerade diejenigen benachteiligen
würde, die in der größten Not leben, weil sie auf dem Bürgersteig übernachten und ihre
sieben Sachen ständig mit sich – wie eine Fußkugel – schleppen müssen.
Die Sozialhilfegesetze werden doch gemacht, um einen Ausgleich zwischen denen, die
mehr haben, und denjenigen, die weniger besitzen, herzustellen!
29) Frage: Selbst wenn es stimmen würde, was dir der Rechtsexperte berichtet hat, d.h.,
daß eine polizeiliche Anmeldebestätigung keine Vorbedingung für die Erlangung von
Sozialhilfe ist, würde dies die Meldebeamten nicht berühren. Sie erteilen die polizeiliche
Anmeldebestätigung – oder eben auch nicht – auf der Basis der geltenden Gesetze.
Was das Sozialamt dann macht, liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde! Was rechtfertigt deine Annahme, daß die Meldebehörde die Erteilung der polizeilichen Anmeldebestätigung mutwillig erschweren?
Antwort: Erinnere dich bitte, was für einen Leidensweg zurückgelegt werden mußte, um
den Obdachlosen im Gemeindehaus anzumelden (siehe Seite 11). Erinnere dich bitte
daran, wie gesagt wurde, daß der Pfarrer meinte, Obdachlosen müßte das Recht eingeräumt werden, sich in öffentlichen Toilette polizeilich anzumelden!
Glaubst du, daß dieser Zirkus notwendig wäre, wenn die Meldebehörde ihre Pflicht erfüllen würde, d.h. wenn sie jedem Menschen, der sich in einem Campingplatz anmelden
will, die Anmeldebestätigung erteilt?
Und laß mich bitte hervorheben, was auf Seite 16 über die Schwierigkeit, eine Meldeadresse zu erhalten, gesagt wurde:
Frage: Wenn wir allerdings noch mal auf die Gründe für den Rechtsstreit um die Anmeldung von Obdachlosen in der Gemeinde zurückkommen, so scheint auch die Unfähigkeit der einzelnen gesellschaftlichen Instanzen und Bürokratien, sich im Sinne der
Betroffenen zu koordinieren, eine Rolle zu spielen, also ein weiterer Faktor, der die
Situation verschärft?
Peter Distelkamp-Franken: Ja, das sieht man am Beispiel einer Frau, die jetzt bei uns
hilft, sie hat zwei Jahre gebraucht, bis sie soweit war, eine Meldeadresse zu bekommen und sie ist schon sechzig, deshalb kann man sie relativ gut unterbringen. Sie
wohnte in Hamburg, stammte aber aus Berlin, hatte ihre Taufurkunde und war bei uns
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konfirmiert worden und wollte halt wieder nach Berlin. Und da haben die hier gesagt,
nö, du gehörst hier nicht hin, du bist da gemeldet, kriegst auch noch Sozialhilfe da, fahr
nach Hamburg. Viermal hat man ihr eine Fahrkarte gegeben.
Frage: Das heißt doch eigentlich, daß Obdachlose gar nicht umziehen können.
Peter Distelkamp-Franken: Hat sie hier eine Meldeadresse, dann kann sie selbstverständlich umziehen. Aber die Berliner Kommune verschiebt ihre Zuständigkeit auf die
Hamburger Behörde. Und dann schicken sie die Frau zurück, anstatt ihr Tips zu geben
und zu sagen, wie sie sich hier anmelden kann.
Meinst du, daß diese Frau hätte so lange leiden müssen, wenn die Meldebehörden das
Gesetz nicht gebrochen hätten?
30) Frage: Die Tatsache, daß in Hessen das Landesgesetz erlaubt, sich in einem Campingplatz polizeilich anzumelden, bedeutet nicht, daß dies auch in Berlin der Fall sein
soll! Berlin ist ein anderes Bundesland und da gelten andere Landesgesetze! Oder?
Antwort: Hier unten bilde ich zwei Absätze des Paragraphen 21 des Gesetzes über das
Meldewesen in Berlin.
Daß die anderen Absätze für die Erteilung einer polizeilichen Anmeldebestätigung irrelevant sind, kannst du anhand des gesamten Textes überprüfen, den ich auf Seite 61 abgebildet habe.
§ 21 des Gesetzes über das Meldewesen in Berlin
Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von
fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate
aufgenommen wird, unterliegt nicht der Meldepflicht. Sobald sein Aufenthalt die Dauer
von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
(7) Die Absätze 1 und 6 gelten entsprechend, wenn Personen in Zelten, Wohnwagen
oder Wasserfahrzeugen auf Plätzen über nachten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig
überlassen werden. Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Jugendherbergen.
Und hier unten bilde ich zwei entsprechende Absätze aus dem Paragraph 26 des Hessischen Meldegesetzes ab. Den gesamten Text dieses Paragraphen findest du auf Seite
62.
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§ 26 des Hessischen Meldegesetzes
Meldepflicht in Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von
fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate
aufgenommen wird, unterliegt nicht den Meldepflichten nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 2 Satz 1. Sobald der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, ist die
Anmeldung innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde vorzunehmen.
(3) Die Abs. 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Personen in Zelten, Wohnwagen oder
Wasserfahrzeugen auf Plätzen übernachten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassen werden.
Wie du sehr leicht erkennen kannst, sind die maßgebenden Absätze der entsprechenden
Paragraphen des Gesetzes über das Meldewesen in Berlin und des Hessischen Meldegesetzes fast identisch. Juristisch gesehen sind sie – für das, was die polizeiliche Anmeldebestätigung in einem Campingplatz angeht – absolut identisch!
Und in beiden Gesetzen ist für jeden Beamten sofort ersichtlich, daß er dem Antragsteller einer polizeilichen Anmeldebestätigung die verlangte Bescheinigung sofort ausstellen
muß! Und zwar ganz egal, ob der Antragsteller innerhalb des Campingplatzes ein Zelt
oder einen Wohnwagen benutzt!
Abschnitt IV
in dem
u.a. gezeigt wird, welche unerträgliche Leiden die Gesetze fälschende Praxis derjenigen, die
ihren eigenen Lebensunterhalt dank dem Versprechen kassieren können, für die Einhaltung der
Gesetze zu sorgen, die sie schamlos brechen, ihren verprellten Mitbürgern verursachen.
31) Frage: Kannst du mir etwas näher darlegen, welche Nachteile durch die Verweigerung der polizeilichen Anmeldebestätigung und die daraus resultierende Notwendigkeit,
auf einer Bank, auf dem Bürgersteig oder in einer öffentlichen Toilette zu übernachten,
für den betroffenen Menschen verursacht werden können?
Antwort: Zuerst will ich dir darlegen, wie dem Menschen, den Joachim Ritzkowsky in seinem Gemeindehaus gegen den Willen der Obrigkeit angemeldet hat, erging, als er das
Mitleid des Pfarrers erweckt hat.
Zu diesem Zweck schreibe ich hier den Anhang seines Buches über Obdachlosigkeit,
das bereits auf Seite 18 erwähnt wurde, ab:
====================== Zitat-Anfang:
Anhang
Verteidigungsrede vor dem Landgericht Berlin
[Gehalten am 28.2.1996]
1. Ich habe Manfred Lehmann vor fünf Jahren kennen gelernt. Er lebte damals zusam-
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men mit einigen Obdachlosen am Halleschen Tor und schlief in der Frauentoilette am
Landwehrkanal. Er war krank, alkoholkrank, und hatte offene, vereiterte Beine. Er war
anfangs nicht in der Lage, in die Nostizstraße zu gehen, wo die Gemeinde Heilig Kreuz
eine Wärmestube für Obdachlose aufgemacht hatte. Einer der Obdachlosen, die mit
Herrn Lehmann zusammen lebten – Benno –, hatte einen offenen Darmausgang, aber
keine Tüten. Es war mir nicht möglich, ihn in ein Krankenhaus zu bringen. Ein anderer –
Rudi – war Epileptiker. Er ist inzwischen auf der Straße gestorben.
Ich wusste, dass das zuständige Amt für Herr Lehmann, das Bezirksamt Treptow war,
aber ich sah, dass Herr Lehmann nicht in der Lage war, dorthin zu kommen, um Sozialunterstützung und Krankenschein zu bekommen. Außerdem hatte er keinen Personalausweis.
Einem der Amtsleiter des Sozialamts Kreuzberg trug ich die Sache vor, mit der Bitte,
dass sich das Bezirksamt Kreuzberg für Herrn Lehmann zuständig erklären möchte. Das
wurde abgelehnt mit der Begründung, Herr Lehmann wohne nicht am Halleschen Tor,
sein letzter Wohnsitz oder sein Geburtsdatum seien entscheidend für die Zuständigkeit8.
Ich bat darum, ernst zu nehmen, dass in Berlin nicht ausreichend Wohnungen vorhanden sind und leider Menschen sich Toiletten suchen müssen, um zu wohnen, und schlug
vor, notfalls an der Frauentoilette eine Hausnummer anzubringen. Das wurde ebenfalls
abgelehnt.
Daraufhin meldete ich Herrn Lehmann am 1.6.1993 im Gemeindehaus in der Nostizstraße an, Wo er sich regelmäßig am Mittwoch in der Wärmestube aufhielt – und unregelmäßig am Sonntag beim Gottesdienst und an anderen Tagen, wenn er mich besuchte. Herr Lehmann war nicht der einzige, den ich anmeldete. Wiederholt wurden mir Obdachlose vom Sozialamt geschickt, mit der Bitte, sie ebenfalls anzumelden. Auf diese
Weise war es möglich, dass die Betroffenen Sozialunterstützung, Krankenschein, Notunterkunft und Steuerkarte erhielten.
Ich füge an dieser Stelle ein, dass ich später erfahren habe, dass die JacobiKirchengemeinde in Göttingen seit zwölf Jahren bis zu 135 Obdachlose angemeldet hat.
Der Oberstadtdirektor der Stadt Göttingen hat es mir auf Anfrage hin bestätigt.
Durch die Anmeldung im Gemeindehaus wurde es möglich, dass Herr Lehmann sich
selber im nahen Rathaus Sozialunterstützung und Krankenschein abholen konnte.
Das Landeseinwohnermeldeamt meldete von sich aus im November 1993 Herrn
Lehmann ab und sandte mir einen Bußgeldbescheid über 129,- DM. Ich legte Einspruch
ein. Es konnte aber nicht zum Gerichtstermin kommen (geplant für den 20.10.1994), da
Herr Lehmann nicht als Zeuge geladen werden konnte. Er hatte ja keine Adresse mehr.
Darauf meldete ich Herrn Lehmann am 13.10.1994 ein zweites Mal im Gemeindehaus
an, damit der Prozess gegen mich stattfinden konnte. Das Landeseinwohnermeldeamt
meldete ihn sofort wieder ab und schickte mir einen zweiten Bußgeldbescheid zu, diesmal über 234,- DM.
Die Gerichtsverhandlung konnte mit Herrn Lehmann als geladenem Zeugen am 10.1.
und 18.1.1995 stattfinden. Ich wurde wegen mittelbarer Falschbeurkundung in zwei Fällen verwarnt und zu einer Geldstrafe von 2 500,- DM auf ein Jahr Bewährung verurteilt.
2. Ich bin der Ansicht, dass das Urteil ein Unrecht festschreibt. Was ich gemacht habe,
ist, einen Menschen der illegal lebt, zu legalisieren. Ich habe einem Menschen, der faktisch bestimmter Rechte beraubt war, zu seinem Recht verholfen. Für mich ist Manfred
Lehmann nicht der einzige. Ich weiß dass bis heute – durch die Untätigkeit und Unfähigkeit des bisherigen lnnensenators – Obdachlose faktisch vom Wahlrecht ausgeschlossen
werden. Durch den von der AG »Leben mit Obdachlosen« hervorgerufenen Protest wurde zwar eine Möglichkeit geschaffen, dass auch Nichtwohnende wählen können, aber es
ist lediglich eine Scheinlösung. Bei der Wahl am 6.10.1995 haben von 9 500 registrierten
Obdachlosen nur 30 die umständliche Prozedur durchgestanden und gewählt. So ist es
auch an anderen Stellen, bei Sozialhilfe, Krankenschein und Steuerkarte.
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–
Der Senat hat zwar formell eine Möglichkeit geschaffen, dass alle Obdachlose
Sozialhilfe erhalten können. Aber faktisch funktioniert sie nicht. Er selber gibt zu,
dass zur Zeit mindestens 2 000-4 000 Menschen ohne Sozialhilfe leben.
–
Obdachlose bekommen, wenn sie sich registrieren lassen, einen Krankenschein.
Aber faktisch sind nach Schätzung der Verbände nicht nur 2 000-4 000, sondern
10 000 Menschen ohne ärztliche Versorgung.
–
Ohne Wohnung ist es nach wie vor schwer, eine Steuerkarte zu bekommen. Einen der Obdachlosen, den ich anmeldete, damit er eine Steuerkarte bekommen
und arbeiten konnte, meldete das Landeseinwohnermeldeamt von sich aus ab.
Danach bekam er keine Steuerkarte mehr und verlor seine Arbeit.
Wenn jemand zu verurteilen ist, dann sind es die Verantwortlichen für diese Praxis:
Menschen, die wohnungslos sind, aber arbeiten wollen, werden vom Landeseinwohnermeldeamt abgemeldet und in die Arbeitslosigkeit getrieben.
3. Als Letztes möchte ich etwas zum Begriff Wohnen sagen. Im Melderahmengesetz
heißt es: Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Herr Lehmann wohnt und schläft an einem Tag in der Woche in unserer Gemeinde.
Im Unterschied zu meinen Ausführungen bei der vorigen Verhandlung, möchte ich betonen, dass er bei uns auch schläft.
Menschen, die mit Obdachlosigkeit nicht vertraut sind, machen sich oftmals nicht klar,
wann Obdachlose schlafen. Nachts auf den Toiletten versuchen es die Obdachlosen, sicherlich. Aber fragen Sie Herrn Lehmann, wie oft er nachts in der Toilette am Halleschen
Tor gestört, überfallen, beraubt, mit Waffen bedroht und drangsaliert wurde. Außerdem
werden die Toiletten von Fixern genutzt. An ruhigen Schlaf ist oft kaum zu denken. Obdachlose nennen das: »Wir schlafen mit einem Auge.« Das andere ist offen und passt
auf. Daher schlafen solche Obdachlosen sofort am Tag, wenn sie irgendwo einen Platz
finden, der Ruhe und Sicherheit bietet. Herr Lehmann erschien jeden Mittwoch schon am
Vormittag und schlief in der Garderobe, bis wir die Wärmestube öffneten. Oft zog ich ihn,
wie die übrigen Schläfer in den angrenzenden Raum und deckte ihn zu.
Bleibt an Gegenargumenten also nur übrig, dass Herr Lehmann lediglich am Mittwoch
in der Nostizstraße gelebt und geschlafen hat – und sonntags im Gottesdienst. Ansonsten hielt er sich am Halleschen Tor auf. Aber es gibt nicht viele Menschen, die sich irgendwo melden müssen, wo sie nicht täglich schlafen?
Haben nicht, um wählen zu können, viele Berliner in Westdeutschland gewohnt, als
die Mauer noch stand? Haben nicht viele Berliner einen westdeutschen Ausweis gehabt,
um als Westdeutsche in die DDR reisen zu können? Sie waren alle polizeilich gemeldet
– und wohnten an in ihrer Adresse weitaus weniger als Manfred Lehmann in unserem
Gemeindehaus.
Ich bitte Sie darum, mich frei zu sprechen und damit den lnnensenator zu nötigen, so
wie in Göttingen Anmeldungen Obdachloser bei Kirchengemeinden, anderen Institutionen und Privatleuten zuzulassen. Ich behaupte nicht, dass damit das Obdachlosenproblem gelöst werde. Es wird auf einem partiellen aber konkreten Gebiet Erleichterung Legalität und Recht geschafft. Ich denke, man sollte nicht diejenigen Menschen verurteilen,
die Menschen legalisieren, sondern sollte denen das Handwerk legen, die Menschen
ausgrenzen und in die Illegalität treiben.
[Der Prozess endete mit Freispruch für den Angeklagten.]
====================== Zitat-Ende.
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Laß mich bitte einen Teil des oben abgeschriebenen Zitates hervorheben, wobei ich einige Worten fett markiere und deren Schriftgrad erhöhe:
Ich habe Manfred Lehmann vor fünf Jahren kennen gelernt. Er lebte damals zusammen mit einigen Obdachlosen am Halleschen Tor und schlief in der Frauentoilette am Landwehrkanal. Er war krank, alkoholkrank, und hatte offene,
vereiterte Beine. Er war anfangs nicht in der Lage, in die Nostizstraße zu gehen,
wo die Gemeinde Heilig Kreuz eine Wärmestube für Obdachlose aufgemacht hatte.
Einer der Obdachlosen, die mit Herrn Lehmann zusammen lebten – Benno –, hatte
einen offenen Darmausgang, aber keine Tüten. Es war mir nicht möglich,
ihn in ein Krankenhaus zu bringen. Ein anderer – Rudi – war Epileptiker. Er ist
inzwischen auf der Straße gestorben.
...
Menschen, die mit Obdachlosigkeit nicht vertraut sind, machen sich oftmals nicht klar,
wann Obdachlose schlafen. Nachts auf den Toiletten versuchen es die Obdachlosen,
sicherlich. Aber fragen Sie Herrn Lehmann, wie oft er nachts in der Toilette
am Halleschen Tor gestört, überfallen, beraubt, mit Waffen bedroht und drangsaliert wurde. Außerdem werden die Toiletten von Fixern genutzt. An ruhigen Schlaf ist oft kaum zu denken. Obdachlose nennen das:
»Wir schlafen mit einem Auge.« Das andere ist offen und passt auf. Daher schlafen
solche Obdachlosen sofort am Tag, wenn sie irgendwo einen Platz finden, der Ruhe
und Sicherheit bietet.
Wenn ich mir die Situation dieser bejammernswerten Menschen versinnbildliche und
dann an die Unverfrorenheit denke, mit der Beamte mit der kriminellen Unterstützung
von Gerichtspersonen Gesetze gefälscht haben, um die Interessen von einem Campingbesitzer zu fördern, der seinerseits nicht gezögert hat, wie wir später sehen werden, Wuchermiete auf Lasten des Sozialhilfefonds zu verlangen, dann wird mir schlecht!
Es ist kaum faßbar, daß in einer Gesellschaft, in der so viele Menschen an Überernährung und an anderen Übeln erkranken, welche durch den exzessiven Wohlstand verursacht werden, es Menschen gibt, denen selbst ihre letzten Rechte, das Recht auf polizeiliche Anmeldebestätigung und das Recht auf das sehr geringfügige Wohngeld für das
Wohnen in einem Campingplatz mit verbrecherischen Mitteln entzogen werden!
Die polizeiliche Anmeldebestätigung für Obdachlose kostet dem Steuerzahler an und für
sich nicht mehr, als die polizeiliche Anmeldebestätigung für einen anderen Bürger kostet!
D.h. fast nichts! Und das Wohngeld für das Wohnen in Campingplätzen ist nur das Resultat des Verbotes, das die Wohlstandsgesellschaft jedem auferlegt, auf freiem Gelände
oder im Wald ein Zelt aufzuschlagen, einen Wohnwagen zu plazieren, oder sich eine
Hütte zu bauen!
32) Frage: Möchtest du, daß jedem erlaubt wird, auf freiem Gelände oder im Wald ein
Zelt aufzuschlagen, einen Wohnwagen zu plazieren, oder sich eine Hütte zu bauen?
Antwort: Nein. Ich sehe ein, daß die moderne Wohlstandsgesellschaft ihre Bedürfnisse
hat!
Jedoch dürfen die Bedürfnisse der Wohlstandsbürger nicht auf Kosten der Verelendung
der ärmsten Mitglieder der menschlichen Gesellschaft befriedigt werden!
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Daß es Gesetze gibt, die Ordnung schaffen und nicht jedem erlauben, dort zu wohnen,
wo er ein Stück Boden unter den Füßen findet, kritisiere ich nicht. Es könnte für jeden
sehr gefährlich werden, wenn jeder überall kampieren dürfte!
Es sind nicht die Gesetze, die ich hier kritisiere. Die Gesetze sind in diesem Fall vernünftig. Deswegen vernünftig, weil, wenn es Gesetze gibt, welche die freie Wahl des Wohnplatzes beschränken, es auch Gesetze gibt, die den Opfern dieser für das allgemeine
Wohl notwendigen Gesetzen Ausgleich verschaffen.
Nur weil der Gesetzgeber Wohngeld- und Sozialhilfegesetze verabschiedet hat, hatte er
auch das moralische Recht – und wegen der allgemeinen Gefährdung auch die Pflicht –
Meldegesetze zu beschließen, die für arme Menschen lebensgefährdende Folgen hätten, wenn kein Ausgleich da wäre.
Wenn ein armer Mensch zugunsten der modernen Wohlstandsgesellschaft auf das
Recht verzichten muß, das ihm der liebe Gott gegeben hat, sich irgendwo eine Bleibe in
der freien Natur zu suchen, um dort Schutz – wenn nicht vor der Kälte dann mindestens
vor dem Regen, dem Hagel und dem Schnee – zu finden, und um dort seine wenigen
Habseligkeiten zurückzulassen – um sie nicht wie eine die Geduld bis zur Weißglut erhitzende Fußkugel mit sich ewig schleppen zu müssen – dann ist die Wohlstandsgesellschaft zu einer Gegenleistung verpflichtet.
Das ist nicht meine persönliche Meinung!
Der Gesetzgeber ist es gewesen, der diese Pflicht der modernen Wohlstandsgesellschaft anerkannt und sie uns durch vernünftige Gesetze auferlegt hat.
Nun aber erdreisten sich Beamte und Gerichtspersonen, die selbst im Wohlstand leben,
Menschen, die schmerzerfüllt ihr kümmerliches Dasein in der Erwartung eines elendigen
Todes fristen, auch noch ihre letzte Habe wegzunehmen. Sie blasen sich zum Übergesetzgeber, zum Übergott auf! Sie fälschen die Gesetze, die ihre Mitmenschen in der
Verwirklichung der demokratischen Ordnung geschaffen haben. Und sie mißachten die
Gesetze, die ihnen Gott gegeben hat. Sie verachten das Gebot der Menschenliebe! Und
das Gebot der Achtung vor der Würde des Mitmenschen! Und das Gebot „Du sollst nicht
lügen! Und das Gebot, du sollst nicht stehlen! Und in Fällen, die ähnlich liegen, wie der
von Rudi, dem Epileptiker, der inzwischen auf der Straße gestorben ist, müssen sich die
Gesetze fälschenden Beamten und Gerichtspersonen auch fragen, ob sie nicht auch das
Gebot verletzen: „Du sollst nicht töten“!
Abschnitt V
in dem
die Frage behandelt wird,
ob die Beamten und die Gerichtspersonen,
welche das Meldegesetz und andere Gesetze fälschen,
besonders schlimme Menschen sind.
33) Frage: Sind die Beamten und die Gerichtspersonen, welche das Meldegesetz und
andere Gesetze fälschen, so schlimme Menschen?
Antwort: Von schlimmen Menschen habe ich nicht gesprochen.
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Auch in der Zukunft will ich mich streng davor hüten, über Güte oder Schlechtigkeit von
Menschen zu urteilen. Dazu fehlen mir die notwendigen Kenntnisse und die Zuständigkeit. Niemand hat die notwendigen Kenntnisse, und niemand ist dafür zuständig, die Güte oder die Schlechtigkeit seiner Mitmenschen zu beurteilen. Niemand!
Nur derjenige, der wenige Millionsteln Gramm Gewicht in einem kurzen Augenblick, in
neun Monaten, um das Zweimilliardenfache zunehmen und als wunderbare Kreatur – als
Mensch – in die Welt Kommen läßt, der dann diese Kreatur in einem kurzen Augenblick,
in einigen Dutzenden von Jahren zum Madenfraß werden läßt, bevor er sie wieder herstellt, besitzt die notwendigen Kenntnisse, um zu urteilen, wer besser und wer schlechter
ist.
Wenn ich sagen würde, daß die Menschen, welche die verzweifelten Obdachlosen betrügen, besonders böse Menschen wären, dann würde ich mich zum Übergott aufblasen.
Und ich würde weder ihnen, welche die Gesetze fälschen, noch den Obdachlosen, welche die Opfer der ständigen Fälschungen sind, gerecht werden.
Besonders den Obdachlosen gegenüber wäre dies nicht gerecht. Deswegen nicht, weil,
würde ich behaupten wollen, zu wissen, daß diejenigen, welche die Gesetze fälschen,
schlechter wären als ich selber oder als andere, dann könnte jeder sagen, die Obdachlosen können sich doch endlich von denen Hilfe holen, die nicht so böse sind! Von den
guten Menschen!
Aber wo sind die guten Menschen? In welcher Stadt, in welchem Land leben sie? Welche Sprache sprechen sie? Welche Hautfarbe haben sie, die guten Menschen?
Wo sind die guten Menschen gewesen, als jahrhundertlang Frauen und zum Teil auch
Männer als Besenflieger denunziert wurden? Als sie unter Folter gestehen mußten, als
Hexe oder Hexer einen Pakt mit dem Satan geschlossen zu haben? Als sie unter unsagbaren Schmerzen gezwungen wurden, Freunde und selbst enge Verwandte, sogar die
Menschen, die sie am meisten geliebt haben, ihrerseits zu denunzieren? Erst vor ungefähr zwei Jahrhunderten hat dies aufgehört!
Gibt es seitdem, seit den letzten zwei Jahrhunderten gute Menschen auf der Erde?
Wo waren sie, die guten Menschen, als jahrhundertlang ihre Mitmenschen aus ihrer afrikanischen Heimat entführt und als Sklaven in einem fernen Land ohne Rücksicht auf
Familienerhalt verkauft wurden? Es ist nicht einmal anderthalb Jahrhundert her, daß dies
aufgehört hat!
Gibt es seitdem, seit dem letzten anderthalb Jahrhundert gute Menschen auf der Erde?
Wo waren sie, die guten Menschen, als jahrzehntenlang in den Kliniken der angeblich
zivilisierten Welt Ärzte mit Händen, welche nach dem Sezieren von Leichen noch entsetzlich nach Leichengift gestunken haben, Schwerverletzte – oder Frauen bei der Geburt – operiert haben? Wo waren die guten Menschen, als die Patienten auf ihren Knien
gefallen sind und die Ärzte händeringend angefleht haben, sie zu schonen? Es ist nicht
viel mehr als ein Jahrhundert, daß dies aufgehört hat!
Gibt es seitdem, seit einem Jahrhundert gute Menschen auf der Erde?
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Wo waren sie, die guten Menschen, als Millionen in dem stalinistischen und poststalinistischen Archipel Gulag, im nazistischen Auschwitz, Treblinka, Sobibor, Majdanek,
Dachau und anderswo zu Tode geschändet wurden?
Gibt es seit dem Ende des letzten Weltkrieges gute Menschen auf Erden?
Wo waren sie, die guten Menschen, als der Leutnant Calley, der in My-Lai während des
Vietnamkrieges furchtbare Greuel veranlaßte, der mit eigener Hand Babys in eine Grube
geschmissen und anschließend auf sie eigenhändig geschossen hat, nicht trotzt dieser
Greuel sondern wegen dieser Greuel zum Nationalheld gefeiert wurde? Wo waren sie,
die guten Menschen, als die Richter, die Calley zu lebenslänglicher Strafe verurteilt hatten, zusammen mit ihren Familienangehörigen beschimpft, bedroht und verfolgt wurden?
Und wo waren sie, die guten Menschen, als Calleys Mittäter, die Vorgesetzten, die wußten und nichts dagegen unternommen hatten, und die Kollegen und Untergebenen, die
direkten Greueltäter, nicht einmal gerichtlich belangt wurden? Nicht derjenige, der ein
Kind unter zehn Jahren vergewaltigt hatte. Auch nicht derjenige, der sich durch ein Mädchen sexuell befriedigen ließ, bevor er es zu ihren geschundenen Verwandten in die
Grube geschmissen und auf sie geschossen hat. Auch nicht diejenigen, die während des
Massakers gefrühstückt und Schwerverletzte ermordet haben, weil sie in ihrer Agonie zu
laut waren und ihre Mörder beim Essen akustisch gestört haben. Nur wenige Jahrzehnte
sind es her.
Gibt es seitdem, seit den letzten Jahrzehnten, gute Menschen auf Erden?
Schaue dir bitte dieses Abbild des Deckels des Buches “Das Milgram Experiment“ von
Stanley Milgram, dem Wissenschaftler, der an der weltbekannten Universität von Yale
seine berühmte/ berüchtigte Experimente durchgeführt hat, die dann durch die renom-
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miertesten Forschungsinstitutionen der Welt – z.B. Royal Society in Großbritannien,
Max-Planck-Institut in Deutschland und Consiglio Nazionale delle Ricerche in Italien –
jahrzehntelang wiederholt wurden, an.
Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann kannst du das Buch kaufen, dir es in
einer öffentlichen Bücherei borgen, oder du kannst in Internet mit einer Suchmaschine
nach „Stanley Milgram“ suchen. Die Suchmaschine „Google“ z. B. führt über 900 (neunhundert) Internet-Adressen, wo über das weltberühmteste psychosoziale Experiment
berichtet wird.
Hier unten vergrößere ich den ersten Satz aus dem linken (hinteren) Teil des Buchdeckels, damit du ihn besser lesen kannst:
« Drei Viertel der Durchschnittsbevölkerung
können durch
eine pseudowissenschaftliche Autorität
dazu gebracht werden,
in bedingungslosem Gehorsam
einen ihnen völlig unbekannten, unschuldigen
Menschen
zu quälen, zu foltern, ja zu liquidieren. »
Sind Menschen, die bereit sind, in bedingungslosem Gehorsam einen ihnen völlig unbekannten, unschuldigen Menschen zu quälen, zu foltern, ja zu liquidieren, gute Menschen?
34) Frage: Übertreibst du jetzt nicht maßlos?
Wenn drei Viertel der Durchschnittsbevölkerung bereit sind, in bedingungslosem Gehorsam einen ihnen völlig unbekannten, unschuldigen Menschen zu quälen, zu foltern, ja zu
liquidieren, dann ist ein Viertel der Menschheit dazu nicht bereit!
Wenn es Menschen gegeben hat, die unschuldige Frauen gefoltert haben, dann hat es
auch Menschen gegeben, die mutig dagegen gekämpft und dabei ihr Leben riskiert haben. Es hat z. B. auch einen Christian Thomasius gegeben, der ein Buch gegen den Hexenwahn geschrieben hat!
Wenn es Menschen gegeben hat, die Mitmenschen versklavt und dabei Familien zerstört
haben, dann hat es auch z. B. einen Abraham Lincoln gegeben, der mutig dagegen gekämpft hat!
Wenn es Menschen gegeben hat, welche den Archipel Gulag und die nazistischen Vernichtungslager aufgebaut haben, dann hat es auch Menschen gegeben, die dagegen
mutig gekämpft haben. Z. B. hat Leo Kopelev selbst viele Jahre im Archipel Gulag ver-
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bringen müssen, weil er gegen die Unmenschlichkeit protestiert hatte. Und dasselbe
kann man z. B. von Martin Niemöller bezüglich der nazistischen Konzentrationslagern
sagen.
Und es ist immer so gewesen:
Wenn es einen bösen Goliath gegeben hat, dann hat es auch einen guten David gegeben, der mit Gottes Hilfe den bösen Goliath gekämpft und besiegt hat!
Wenn es Menschen gegeben hat, die Götze aufgebaut und ihnen zu Ehren sogar ihre
eigenen Kinder verbrannt haben, dann hat es auch z. B. den treuen Aaron gegeben. Er
hat nicht den Götzen, sondern Gott gedient!
Antwort: Die Weise, wie Aaron Gott gedient hat, verdient großen Respekt. Jedoch hat
Aaron Gott so lange gedient, bis das Volk ihn aufgefordert hat, ein Götzenbild zu bauen.
In dem entsprechenden Bericht9 ist nichts davon zu finden, daß Aaron ein Augenblick
gezögert hätte, das zu tun, was das Volk von ihm verlangte. Und dies hatte schwere Folgen. Dreitausend Menschen mußten sterben. Ist ein Mensch, der ein goldenes Kalb
macht und es zum Gott proklamiert, ein guter Mensch?
Davids Mut und Glauben verdienen großen Respekt. Aber er hat nicht nur Goliath getötet. Auch Urija, einen seiner treuesten und tapfersten Soldaten, hat er morden lassen,
nachdem er mit Urijas Frau Ehebruch begangen hatte. Ist ein Mensch, der Ehebruch mit
der Frau seines treuen Freundes begeht und dann den treuen Freund ermorden läßt, ein
guter Mensch?
Niemöllers Leiden im Konzentrationslager und sein Stehvermögen verdienen großen
Respekt und Bewunderung.
Jedoch hat er selbst sinngemäß gesagt, daß er davor deswegen geschwiegen hatte, als
Kommunisten durch die Gestapo abgeholt wurden, weil er kein Kommunist war. Als Sozialdemokraten abgeholt wurden, hat er deswegen geschwiegen, weil er kein Sozialdemokrat war. Und so fort. Bis er selbst abgeholt wurde. Und dann gab es niemanden
mehr, der ihm zugunsten hätte reden können. Ist ein Mensch, der erst wenn er selbst ins
Leiden hineingezogen ist, einsichtig wird, ein guter Mensch?
Leo Kopelevs Einsatz für seine verfolgten Mitmenschen verdient großen Respekt. Jedoch hat er selbst in seinen Büchern davon berichtet, mit welchem Fanatismus und mit
welcher Unmenschlichkeit er sich am Aufbau des kommunistischen Greuels beteiligt hatte. Ist ein Mensch, der so fanatisch und unmenschlich handelt, ein guter Mensch?
Abraham Lincolns Einsatz für die Abschaffung der Sklaverei verdient großen Respekt.
Jedoch hat er selbst geschrieben: „Mein wichtigstes Ziel in diesem Kampf ist es, die Union zu retten, und es ist nicht, die Sklaverei zu retten oder zu zerstören. Wenn ich die
Union retten könnte, ohne irgendeinen Sklaven zu befreien, dann wurde ich es tun; und
wenn ich die Union dadurch retten könnte, indem ich alle Sklaven befreie, dann würde
ich es tun ...“10. Ist ein Mensch, der bereit ist, Millionen Mitmenschen in der Sklaverei zu
lassen, nur um Millionen andere in einen Staat zu zwingen, in dem sie nicht leben wollen, ein guter Mensch?
Christian Thomasius hat für seine Mitmenschen sein Leben, nein, mehr als sein Leben
aufs Spiel gesetzt. Das verdient großen Respekt. Jedoch hat er dies nur dann getan, als
seine Richterkollegen ihn deswegen blamiert haben, weil er eine „Hexe“ verurteilen wollte. Erst dann, als er sich mit der massiven Mißbilligung seiner Kollegen konfrontiert sah,
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ist er zu der Einsicht gekommen, daß er dabei war, ein großes Verbrechen zu begehen.
Ist ein Mensch, der bereit ist, eine unschuldige Frau als Hexe verbrennen zu lassen, ein
guter Mensch?
Wenn auf dem hinteren Teil des Deckels des Buches von Stanley Milgram steht, daß
„nur“ drei Viertel der Durchschnittsbevölkerung durch eine pseudowissenschaftliche Autorität dazu gebracht werden können, in bedingungslosem Gehorsam einen ihnen
völlig unbekannten, unschuldigen Menschen zu quälen, zu foltern, ja zu liquidieren, dann
entspricht dies nicht der ganzen Wahrheit. Es ist nur ein Beweis mehr für die Tatsache,
daß selbst Menschen, die sich mit der Problematik der Milgramsversuche eingehend
beschäftigt haben – wie im Falle eines Menschen, der auf dem Buchdeckel schreibt, anzunehmen ist – sich nicht ganz aus den traditionellen Vorstellungen lösen können.
Uns wurde durch die Schule, das Radio, das Fernsehen, die Zeitungen, die Bücher, das
Theater und das Kino bis zur unbeabsichtigten Gehirnwäsche eingepaukt, daß unsere
Gesellschaft christianisiert, zivilisiert und humanistisch sei! Von dieser beruhigenden,
einlullenden, aber – weil anästhesierenden – auch sehr gefährlichen Fiktion Abschied zu
nehmen, fällt jedem schwer. Offensichtlich fällt der dringend notwendige Abschied aus
dem falschen Welt- und Menschenbild auch demjenigen schwer, der auf dem Buchdeckel von „drei Vierteln“ geschrieben hat.
Selbst wenn bei jedem Experiment die Anzahl der – wie soll man sie nennen? – Frankensteis, bzw. Dr. Jekyll/Mr. Hyde bzw. Eichmanns bzw. Blaubarts bzw. Jack The Rippers „nur“ drei Viertel wäre – was nicht ganz der Wirklichkeit entspricht, dann ist es ein
logischer Fehler, daraus zu schließen, daß sich ein Viertel der Menschheit anders verhält. Denn wer bei einer bestimmten Gelegenheit Folterknecht-Dienste noch verweigert,
kann bei einer anderen Gelegenheit eventuell grausamer und unterwürfiger als die anderen abschneiden. Die Experimente von Milgram lassen auch nicht im Ansatz die Schlußfolgerung zu, daß es immer die selben Menschen sind, die foltern, oder die sich verweigern.
Außerdem wird die Anzahl von drei Vierteln nur in bestimmten Konfigurationen festgestellt. Wenn der Frankenstein-Kandidat nicht nur durch den Wissenschaftler, sondern
auch durch Gleichgestellten aufgefordert wird, grausam zu sein, dann sind es mehr als
neunzig Prozent, die sich unterwürfig als Folterknecht mißbrauchen lassen.
Und als Zimbardo – ein früherer Schulfreund und späterer Kollege von Milgram, der
selbst berüchtigte Experimente in derselben Richtung gemacht hat – seinen Freund gefragt hat, wieviel Prozent der Versuchspersonen ihre Ablehnung der geforderten Grausamkeit soweit gebracht haben, daß sie zu der Leitung der Universität gegangen sind,
um die grauenvollen Versuche verbieten zu lassen, dann mußte Milgram erst nachdenken. (Offensichtlich hatte selbst bei ihm die Hemmung, die uns daran hindert, von unseren humanistischen Vorstellungen Abschied zu nehmen, noch gewirkt, den diese Frage
hätte er sich selbst längst stellen müssen.) Dann sagte er: kein einziger!
Null Prozent! Niemand hat gewagt, sich der Autorität des Wissenschaftlers soweit
zu entziehen! Niemand!
Wo sind dann die guten Menschen? Wo sind heute, in unserer „demokratischen“, „aufgeklärten“, „christianisierten“, „zivilisierten“, „humanistischen“ Gesellschaft die guten
Menschen, von denen sich die Obdachlosen Hilfe erhoffen können?
Hilfe kann nur von Menschen kommen, die bereit sind, zu bereuen!
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Zu diesem Schluß wären weder die Experimente Milgrams noch diejenigen Zimbardos
noch diejenigen von anderen Unterwürfigkeitsexperimentatoren nötig gewesen.
Seit Jahrtausenden war es bekannt:
„Da sprach Jesus zu ihm:
Was nennst du mich gut?
Niemand ist gut, als nur Gott allein.“
[Lukas 18:19]
Und noch davor:
„Wie kann der Sterbliche denn rein,
der vom Weibe Geborene gerecht sein?“
[Job 15:14]
und:
„Wie sollte es denn der Abscheuliche,
der Verdorbene, der Mensch sein,
der Unrecht wie Wasser säuft?“
[Job 15:16]
35) Frage: Welche Ursache nennt Milgram für die unglaubliche Unterwürfigkeit und Folterbereitschaft der Menschen?
Antwort: Er meint, daß ein Evolutionsfehler irgendwann stattgefunden hätte!
36) Frage: Ist es vorstellbar, daß irgendwann, vielleicht vor Hunderten oder Millionen von
Jahren in der Evolution, die vom Affen zum Menschen geführt hat, ein Fehler stattgefunden hat?
Antwort: Ich kann es mir nicht vorstellen. Gott macht keine Evolutionsfehler.
Außerdem sehe ich den Fehler nicht. Es ist kein Fehler, wenn Gott dem Menschen keine
eigene Güte gegeben hat. Er hat uns etwas unvergleichlich besser als eine eigene
menschliche Güte gegeben: die Möglichkeit, auf seine göttliche Güte, auf die Güte Gottes zuzugreifen, wenn wir es nur wollen.
Wenn wir von dieser Möglichkeit, die uns gegebenen wurde, keinen Gebrauch machen
und lieber in ständiger Folterknecht-/Speichellecker-Bereitschaft leben wollen, dann ist
es unser Fehler, den wir jetzt und hier begehen. Es ist nicht ein Fehler, der vor Hunderten oder Millionen von Jahren in der Evolution stattgefunden hätte.
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Die Gesetzesfälschungen, welche Beamte und Gerichtspersonen zum Nachteil von Obdachlosen begehen, sind so massiv, daß wir sie gar nicht ignorieren können. Wenn wir
es trotzdem fertig schaffen, uns einzureden, daß es sie nicht gäbe, dann ist dies ein Fehler, den wir jetzt und hier begehen. Es ist kein Evolutionsfehler.
Abschnitt VI
in dem
ich aus dem vorher geplanten Fluß der Darlegung abweiche, um
– anhand einiger existentiellen Problemen,
die durch meinen Einsatz
zugunsten der Abschaffung der Praxis der Fälschung von Gesetzen
zum Nachteil von Obdachlosen
mir entstanden sind –
einen Eindruck geben zu können,
mit welchen allgegenwärtigen Schwierigkeiten ein Mensch konfrontiert wird,
der sich zur Rettung von Mitmenschen
mit weit verbreiteten Vorurteilen auseinandersetzen muß.
37) Frage:
Antwort:
38) Frage:
Antwort:
Abschnitt VII
in dem
ich Fälschungen aufzähle,
welche Beamte und Gerichtspersonen begangen haben,
um mir das geringfügige Wohngeld für das Wohnen im Campingplatz Praforst zu verweigern.
39) Frage: Welche Fälschungen haben Beamte und Gerichtspersonen begangen,
um dir das geringfügige Wohngeld für das Wohnen im Campingplatz Praforst zu verweigern?
Antwort: Hier unten bilde ich zwei Sätze ab, welche die Beamtin Opitz auf der zweiten
Seite ihres Fälschungsbriefes vom 05.11.2001 geschrieben hat (der ganze Fälschungsbrief ist auf den Seiten 63, 64 und 65 abgebildet):
40) Frage:
Antwort:
41) Frage:
Antwort:
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42) Frage: Worin besteht hier die Fälschung?
Antwort: Die Fälschung besteht darin, daß die Beamtin Opitz das Geld, das ein Gast für
das Verbleiben im Campingplatz Praforst bezahlen muß als „zu entrichtendes Entgelt“
statt „Mietzins“ genannt haben will. Das ist Wortklauberei.
Was wäre, wenn der Staat, der die Beamtin Opitz bezahlt, plötzlich ihr schreiben würde:
„Sehr geehrte Beamtin Opitz,
der Staat hat sich dazu entschlossen, daß das eventuelle Entgelt, was Sie für ihre Dienste beanspruchen könnten, ab heute nicht mehr Gehalt genannt wird. Gezahlt werden
jedoch nur Gehälter.
Schauen Sie zu, sehr geehrte Beamtin Opitz, wie Sie in der Zukunft zurecht kommen
wollen.
Hochachtungsvoll
Der Staat“
43) Frage: Könnte es nicht sein, daß das Wohngeldgesetz oder die entsprechende Verwaltungsvorschrift diese Wortklauberei ausdrücklich vorschreibt?
Antwort: Es sind weder die Gesetze noch die Verwaltungsvorschriften, welche die Obdachlosen betrügen. Beamte und Gerichtspersonen sind es.
Beamte und Gerichtpersonen – ausdrücklich möchte ich hier betonen, daß es nicht alle
Beamte und auch nicht alle Gerichtspersonen sind – rechnen offensichtlich damit, daß
ein Obdachloser gar nicht die Möglichkeit hat, selber die Texte zu überprüfen, auf die
sich die fälschenden Behörden beziehen.
Es ist sehr schwierig, auf die Kommentare von Gesetzestexten zu kommen. Es handelt
sich um sehr teure Bücher, die nur wenige Menschen interessieren. Nicht einmal in einer
Weltmetropole wie Frankfurt am Main kann man eine öffentliche Bücherei finden, welche
solche spezielle und teure juristische Bücher angeschafft hat. Und vergesse bitte nicht,
daß der o.e. Fälschungsbrief in Kassel für eine kleine Ortschaft in der Nähe von Fulda
geschrieben wurde. Welche Möglichkeiten hat normalerweise ein Obdachloser, so oft in
die Welt zu reisen, bis er fündig wird. Nur weil ich über ein Semesterticket verfüge, und
nur weil ich eine sehr kostspielige Ausbildung und einige Jahre Erfahrung in der Forschungsbranche habe, konnte ich da Erfolg haben, wo ein Obdachloser normalerweise
hilflos dagestanden hätte.
44) Frage: Ist die Frage, ob das Gesetz die Unterscheidung zwischen Mietzins und dem,
was ein Gast dem Campingplatzinhaber schuldet, macht, so schwierig zu begreifen?
Antwort: Natürlich nicht. Wenn man den normalen Menschenverstand benutzt! Warum
sollte der Gesetzgeber gerade den ärmsten Menschen – reiche Menschen werden wohl
kaum Wohngeld für einen Campingplatz beantragen wollen – mit Hilfe einer Wortklauberei das Leben zum Albtraum machen wollen?
Sehr schwierig ist nur gerade die Stelle des Gesetzeskommentars ausfindig zu machen,
welche der fälschenden Behauptung der Behörde genau und ausdrücklich widerspricht.
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Haupttext
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45) Frage: Hast du eine solche Stelle gefunden?
Antwort: Ja. Deswegen konnte ich sie finden, weil ich von Praforst bis zur Deutschen
Bibliothek in Frankfurt am Main „nur“ einige Stunden Fahrt habe. Wäre Praforst noch
Hundert Kilometer von Frankfurt weiter entfernt, dann hätte auch ich da hilflos gestanden. Es gibt nur eine Deutsche Bibliothek im ganzen Bundesgebiet, außer in Leipzig, wo
jedoch nur älter Bücher gesammelt werden.
46) Frage: Hättest du nicht zu einem Anwalt gehen können?
Antwort: Sicher hätte ein Anwalt bestimmt auch in Fulda oder sogar in Hünfeld Zugang
zum Gesetzeskommentar gehabt. Und dem Gesetz nach, stünde jedem armen Mensch
kostenlose Anwaltshilfe zu. Jedoch, selbst im Falle der polizeilichen Anmeldebestätigung, wo sich die fälschenden Beamte sogar geleistet hatten, aus einem Gesetzestext
drei Sätze von den vier, welche im unverfälschten Original vorhanden sind, zu unterschlagen und zwei, die ihnen zur Fälschung verholfen haben, hineinzufälschen, wurde
mir Rechtsberatungshilfe verweigert. Da arbeiten Beamte und Gerichtspersonen rigoros
und hemmungslos Hand in Hand!
47) Frage: Wer hatte dir damals die dir zustehende Rechtshilfe verweigert?
Antwort: Der Rechtspfleger Hosbach war es, der in seinem „Bechluß“ das Gesetz gefälscht hat. Den ganzen „Bechluß“ habe ich auf Seite 49 abgebildet.
48) Frage: Hättest du den schwer ausfindig zu machenden Gesetzeskommentar nicht bei
der Behörde lesen können?
Antwort: Kassel liegt außerhalb der Reichweite meines Semestertickets.
Außerdem hat mir die diesbezügliche Erfahrung gereicht, die ich in Fulda – beim Wohngeldsamt des Landkreises – gemacht habe.
Dort hatte die Sekretärin des fälschenden Beamten mir eine Stelle aus einem Gesetzeskommentars vorgelesen. Mit der Absicht, mir zu „beweisen“, daß ich kein Recht auf
Wohngeld hätte. Zufällig kannte ich die vorgelesene Stelle bereits. Aus meinen Forschungen bei der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main. Als ich sie gebeten habe,
mir den ganzen Text lesen zu lassen – und nicht nur die Stelle, die sie aus dem Zusammenhang gerissen hatte – hat sie fälschend behauptet, es handele sich um einen Behördeninternen Text. Ausdrücklich hat sie fälschend behauptet, daß der Text nur für die
Behörde geschrieben wurde! Man dürfe den Text Außenstehenden nicht bekannt machen! Sie hätte da nur eine Ausnahme gemacht!
So geht man mit Obdachlosen um! Man macht da eine unheimliche Geheimniskrämerei,
wo es sich um einen Text handelt, den jeder – solange er das nötige Geld hat – kaufen
kann!
49) Frage: Laß uns jetzt zu der Textstelle zurückkommen, welche der Fälschung der Behörde ausdrücklich widerspricht. Was sagt der Text, den du bei der Deutschen Bibliothek
ausfindig gemacht hast?
Antwort: Diesen Text bilde ich nachstehend ab (auf Seite 66 habe ich mehr davon abgebildet):
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Haupttext
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50) Frage:
Antwort:
Wie du leicht sehen kannst, wird hier von „Miete“ bzw. „mietähnlichem
zungsentgelt“ gesprochen.
Nut-
Ziel des Gesetzes
bzw. Verwaltungsvorschrift nicht darin besteht, Inhaber von Wohnraum vom Wohngeld auszuschließen! Das hätte jeder vernünftige Mensch
Und merke bitte auch, wie hier ausdrücklich betont wird, daß das
auch ohne diesen Text selbst verstehen können!
Weder der Gesetzgeber noch der Verfasser einer Verwatungsvorschrift können sadistische Texte verfassen, die darauf abzielen, mit Hilfe von schäbigen Wortspaltereien gerade diejenigen Menschen in die völlige Verzweiflung zu treiben, die wirtschaftlich in eine
derart prekäre Lage geraten sind, daß für sie nur das Wohnen in einem Campingplatz in
Frage kommt!
Daraus wird ganz deutlich,
daß Ziel des Briefes der Beamtin Opitz ist es,
die Gesetze derart zu fälschen,
daß Obdachlose
vom Wohngeld
für das Wohnen in einem Campingplatz
ausgeschlossen werden.
51) Frage: Ganz klar ist nach den Ausführungen des bei der Deutschen Bibliothek ausfindig gemachten Gesetzeskommentars, daß es absolut gleichgültig ist, ob das für das
Wohnen in einem Campingplatz bezahlte Geld „Miete“, „Mietzins“, „Gebühr“, „Entgeld“
oder ...; der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Trotzdem wäre ich neugierig zu wissen, welcher Sprachgebrauch auf dem Canpingplatz
üblich ist. Hast du keine Rechnungen vom Campingplatzinhaber?
Antwort: Auf den Seiten 56, 57, 58 und 59 habe ich alle Campingplatz-Rechnungen abgebildet, die mir in die Hände gekommen sind, außer denen, die ich Anfang Juli 2001
bezahlt habe, welche ich irgendwo abgelegt habe.
Es wird kein besonderer Name verwendet. Es wird nicht gesagt, ob der „Preis“ oder „Betrag“, der genannt wird, der „Preis“ bzw. „Betrag“ der Miete oder der Gebühr ist. Jedoch
wird bei der Kündigung, die mir – vertragsbrüchig – vor einiger Zeit gegeben wurde, und
die ich auf Seite 60 abgebildet habe, von „Dauermietverhältnis“ gesprochen. Wenn ein
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„Mietverhältnis“ besteht, dann werden wohl die Verfasser des Dudens nicht zornig werden, wenn man das Geld, das für das Mietverhältnis bezahlt, „Miete“ nennt.
52) Frage: Ist diese unglaubliche Wortklauberei, diese Spitzfindigkeit, daß das Gesetz
nur dann Wohngeld gewähren würde, wenn das für das Wohnen bezahlte Entgelt Miete
genannt würde, die einzige Fälschung, die im Fälschungsbrief der Beamtin Opitz enthalten ist?
Antwort: Nein. Davor hatte sich die Beamtin Opitz in demselben Fälschungsbrief eine
noch dickere Fälschung genehmigt!
Und zwar praktisch dieselbe Fälschung, mit der mir die Meldebehörde in Hünfeld – wie
Jahre davor auch die Meldebehörde in Offenbach – die polizeiliche Anmeldebestätigung
verweigert hatte.
Diese Fälschung besteht darin, hartnäckig und taub gegen jedes Gegenargument, das
Wohnen in einem Campingplatz dem Wohnen in einem irgendwo abgestellten Wohnwagen oder in einem irgendwo aufgebauten Zelt gleichzusetzen.
Um diesen Betrug durchzudrücken, vermeiden die Beamten stets sorgfältig ihren Widerspruch in der Art zu formulieren wie:
„Weil Sie in einem Campingplatz
des Gesetzes nicht in Anspruch nehmen.“
wohnen, können sie die Vorteile
Sie vermeiden in ihrer sich Monate bzw. mehr als ein Jahr währenden Fälschungen einen derartigen Satz, weil sie nirgendwo, weder im Gesetz noch in der Verwaltungsvorschrift noch in einem Kommentar zum Gesetz bzw. zur Verwaltungsvorschrift auch nur
einen einzigen Satz finden können, der sich zum Betrug mißbrauchen ließe – weder im
Falle des Hessischen Meldegesetzes bei der polizeilichen Anmeldebestätigung noch im
Falle des Wohngeldgesetzes oder der Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz bei
der Gewährung/Ablehnung von Wohngeld –.
Statt dessen betonen die Beamten stets das Vorhandensein des Zeltes bzw. – bei der
zweiten Runde meines Antrages auf Wohngeld – des Wohnwagens.
Deswegen müssen sie, um einen Anstrich von Legalität ihrem Betrug zu verschaffen,
Sätze formulieren, die sich wie folgende anhören (die graphische Hervorhebung habe ich
hinzugefügt, um zu unterstreichen, wie der Betrug funktioniert)
„Weil Sie in einem Zelt
nicht in Anspruch nehmen.“
wohnen, können sie die Vorteile des Gesetzes
bzw. (bei der zweiten Runde meines Antrages auf Wohngeld)
„Weil Sie in einem Wohnwagen
Gesetzes nicht in Anspruch nehmen.“
wohnen, können sie die Vorteile des
Um dann den Anschein zu erwecken, daß sie irgendwie das Vorhandensein eines Campingplatzes doch berücksichtigen, schmuggeln sie das Wort Campingplatz in den Satz in
einer Art, die ihr Fälschungsziel nicht sofort beeinträchtigt.
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Der Fälschungssatz hört sich dann wie folgende an (Hervorhebungen wie oben):
„Weil Sie auf dem Campingplatz in einem Zelt
Vorteile des Gesetzes nicht in Anspruch nehmen.“
wohnen, können sie die
bzw. (bei der zweiten Runde meines Antrages auf Wohngeld)
„Weil Sie auf dem Campingplatz in einem Wohnwagen
können sie die Vorteile des Gesetzes nicht in Anspruch nehmen.“
wohnen,
Der Betrug besteht also darin, daß sie schlitzohrig und hartnäckig das Vorhandensein
von mehreren Komponenten – wie Duschen, Toiletten, Restaurant, Einkaufskiosk, Telefonhäuschen, Waschmaschinenraum, Minigolfanlage, Stromnetz, etc. – beim Wohnen in
einem Campingplatz leugnen und sich auf die einzige Komponente „Zelt“ bzw. – bei der
zweiten Runde meines Antrages auf Wohngeld – „Wohnwagen“ listig beschränken.
Daß man beim Wohnen in einem Campingplatz in den Genuß von Wohnkomponenten
kommt, die beim Wohnen in einem irgendwo aufgebauten Zelt bzw. in einem irgendwo
abgestellten Wohnwagen fehlen, lassen die Beamten dann, um die Fälschung durchzudrücken, unter den Tisch fallen. Wert legen sie daran, den Eindruck zu erwecken, als ob
sich um eine Notunterkunft handeln würde.
Haben sie diese Schlinge ihres Betruges gelegt, dann müssen sie nur noch den berüchtigten Absatz (4) der Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz aktivieren, und ihr Fälschungsmechanismus schnappt sich die Hoffnung des Obdachlosen wie eine Falle weg.
Diesen unheilvoll eingesetzten Absatz (4) bilde ich hier unten ab:
Vergeblich habe ich mir während der vergangenen 15 (fünfzehn) Monate die größte Mühe gegeben, um den fälschenden Beamten das Bild des Gastes des Campingplatzes
Praforst, der mit seiner großen Reiselimousine – mit dicken Mercedes oder BMW - und
seinem 8-m-langen Luxuswohnwagen angereist kommt, auszumalen.
Vergeblich habe ich während der vergangenen 15 (fünfzehn) Monate versucht, die fälschenden Beamten zu ermuntern, sich im Internet anzuschauen, wie eine 8-m-lange
„Notunterkunft“ der verschiedenen Nobelhersteller im Inneren aussieht.
Vergeblich habe ich auf die exquisiten Raffinessen, auf die Hi-Fi-Anlagen, den Farbfernseher, den Kühlschrank, die Wasch- und Spülmaschine, die Aufteilung in Wohn-, Schlafund Durchgangsraum hingewiesen.
Vergeblich habe ich die fälschenden Beamten darauf hingewiesen, daß ein 8-m-langer
Wohnwagen mehr Wohnraum bietet als meine frühere Wohnung in Frankfurt, bei der sie
mit der Fälschung, es handele sich um eine Notunterkunft, nicht angekommen wären.
Vergeblich habe ich die fälschenden Beamten darauf hingewiesen, daß viele Gäste vor
dem Wohnwagen noch ein Vorzelt aufbauen. Dieses Vorzelt bietet oft noch mehr Platz
als der Wohnwagen selbst an.
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Die Dauercamper stellen das Vorzelt auf einem hölzernen Podest, der den Komfort noch
erhöht. Viele stellen auch im Vorzelt eine Küchenreihe. Dann haben sie – im Unterschied
zu den meisten Wohnungen – sogar zwei Küchen. Und dann haben viele Dauercamper
noch kleine Schuppen für die Geräte und für andere Zwecke. Die meisten Dauercamper
haben die ganze Wohnkombination hübsch eingezäunt. Es ist schöner als in vielen Gärten.
Und dann sollten sich die fälschenden Beamten die Gesichter der Leute vorstellen, die
mit der Luxuslimousine und dem Luxuswohnwagen anreisen, oder die Gesichter der
Dauercamper, die ihre Luxuswohnwagen ständig hier halten, wenn sie – die fälschenden
Beamten – ihnen zu erklären versuchen, daß es sich um
delt!
Notunterkünfte han-
Dann sollten sich die fälschenden Beamten die Gesichter der Leute vorstellen, wenn sie
– die fälschenden Beamten – ihnen zu erklären versuchen, daß die Luxuswohnwagen
Schlafstellen, Sammellager, Schulen, Turnhallen, Zelte sowie
Geschäfts- und sonstige Räume.
der reichen Campingplatzgäste auf derselben Stufe zu stellen sind wie
Ziemlich sicher bin ich, daß die fälschenden Beamten den Schwindel gar nicht erst versuchen würden, wenn sie mit einem Campingplatzgast zu tun hätten, der einen dicken
Mercedes und einen Luxuswohnwagen besitzt.
Statt eines dicken Mercedes benutze ich einen zweirädrigen Kaufwagen mit 40 kg Tragkraft, der mit mir während der letzten sechs oder zehn Jahre bereits aus mehreren Campingplätzen und Obdachlosenheimen verjagt wurde. Weder er noch ich haben irgendeinem Menschen etwas angetan: Ich trage keine verpißte Hose an, trinke nicht, rauche
nicht, bettele nicht, randaliere nicht und beschwindele niemanden.
Statt eines 8-m-langen Luxuswohnwagens benutze ich einen 4-m-langen Wohnwagen,
den ich für 50,- DM plus Transportkosten dank der Vermittlung eines Campingplatznachbar ergattert habe.
Muß ich deswegen bestraft werden, weil ich weniger besitze? Wo steht es im Gesetz,
daß ein Campingplatz nur dann keine Notunterkunft ist, wenn man mit einem dicken
Mercedes anreist?
Wollen sich die fälschenden Beamten zum Obergesetzgeber konstituieren, die geltenden
Gesetze abschaffen und den Obdachlosen statt dessen Gesetze nach ihrem eigenen
Gusto aufzwingen?
Meinen die fälschenden Beamten, daß die Richter, die jetzt ihren Beruf verraten und
ihnen zuliebe verlogene Urteile schreiben, sie auch dann schützen können, wenn sie am
Ende vor demjenigen Richter stehen werden, der keine Rücksicht auf das Ansehen der
Person nimmt?
Ende des Textes (vorübergehend)
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Anlagen
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Anlagen
Inhaltsverzeichnis der Anlagen
A-1. Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (Hauptseite) .......................................................42
A-2. Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (Anlage) ...........................................................43
B-1. Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (1. Seite) ............................44
B-2. Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (2. Seite)............................45
B-3. Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (3. Seite)............................46
C-1. Meldebehörde vom 27. Juli 2001 – (1. Seite) ...........................................................47
C-2. Meldebehörde vom 27. Juli 2001 – (2. Seite) ..........................................................48
D Amtsgericht vom 30. Juli 2001 ...............................................................................49
E Mein Brief an die Meldebehörde vom 25. August 2001 ...........................................50
F Meldebehörde vom 13. September 2001 ...................................................................51
G-1. Meldebehörde vom 26. September 2001 – (Hauptseite) .........................................52
G-2. Meldebehörde vom 26. September 2001 – (Umschlag) ..........................................53
H Anmeldebestätigung – (1. Oktober 2001) .......................................................................54
I-1. Mein Rechnungsvorschlag an SEITZ-Camping für 25.04.02-10.05.02 ................55
I-2. Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt vom 10. Mai 2002 ................................56
I-3. Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt – (ohne Datum) ........................................57
I-4. Überhöhte Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt ............................................58
I-5. Zurückgestufte Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt – (ohne Datum) ............59
J – Kündigung durch SEITZ-Camping. (Sie wurde mir am 27.09.02 ausgehändigt) .......................60
K – §21 Gesetz über das Meldewesen in Berlin ..........................................................61
L – §26 des Hessischen Meldegesetzes ......................................................................62
M-1. – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (1. Seite) ...................63
M-2. – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (2. Seite) ...................64
M-3. – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (Anlage)
Nr. 4a.11 Teil A Wohngeldgesetz Verwaltungsvorschrift .....................................65
N – Auszug aus „Das neue Wohngeldrecht“ von Rolf Lenhard ...............................66
O – Noch zu belegen.......................................................................................................67
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Anlagen
A-1) Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (Hauptseite)
Seite 42 von 69
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Anlagen
A-2) Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (Anlage)
Seite 43 von 69
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Anlagen
Seite 44 von 69
B-1) Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (1. Seite)
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Anlagen
Seite 45 von 69
B-2) Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (2. Seite)
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Anlagen
Seite 46 von 69
B-3) Mein Brief an die Meldebehörde vom 24. Juli 2001 – (3. Seite)
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Anlagen
C-1) Meldebehörde vom 27. Juli 2001 – (1. Seite)
Seite 47 von 69
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Anlagen
C-2) Meldebehörde vom 27. Juli 2001 – (2. Seite)
Seite 48 von 69
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Anlagen
D Amtsgericht vom 30. Juli 2001
Seite 49 von 69
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Anlagen
Seite 50 von 69
E Mein Brief an die Meldebehörde vom 25. August 2001
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Anlagen
F Meldebehörde vom 13. September 2001
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Anlagen
Seite 52 von 69
G-1) Meldebehörde vom 26. September 2001 – (Hauptseite)
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Anlagen
Seite 53 von 69
G-2) Meldebehörde vom 26. September 2001 – (Umschlag)
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Anlagen
H Anmeldebestätigung – (1. Oktober 2001)
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Anlagen
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I-1) Mein Rechnungsvorschlag an SEITZ-Camping für 25.04.02-10.05.02
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I-2) Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt vom 10. Mai 2002
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Anlagen
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I-3) Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt – (ohne Datum)
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Anlagen
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I-4) Überhöhte Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt
(Datum im Brief nicht vorhanden. Nach Angaben des Sozialamtes im Brief vom 29.08.02 des Beamten
Klebers sollte der Brief Anfang Juni angekommen sein. Was nicht stimmen kann, weil die auf 450.- €
ermäßigte Rechnung den Eingangsstempel 29. Mai 2002 trägt.)
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I-5) Zurückgestufte Rechnung SEITZ-Camping an Sozialamt – (ohne Datum)
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Anlagen
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J – Kündigung durch SEITZ-Camping. (Sie wurde mir am 27.09.02 ausgehändigt)
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Anlagen
Seite 61 von 69
K – §21 Gesetz über das Meldewesen in Berlin
§21 Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von
fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate
aufgenommen wird, unterliegt nicht der Meldepflicht. Sobald sein Aufenthalt die Dauer
von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Die aufgenommenen Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen
Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Jede Person hat einen
besonderen Meldeschein zu verwenden. Ehegatten können auf einem gemeinsamen
Meldeschein gemeldet werden. Minderjährige in Begleitung Erwachsener sowie Reisegesellschaften sind von der Meldepflicht befreit.
(3) Der Leiter der Beherbergungsstätte oder sein Beauftragter hat die besonderen
Meldescheine bereitzuhalten und darauf hinzuwirken, daß die aufgenommenen Personen die Verpflichtung nach Absatz 2 erfüllen.
(4) Der Meldeschein der Beherbergungsstätten enthält außer dem Namen und der Anschrift der Beherbergungsstätte folgende Daten der aufgenommenen Personen:
1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. Tag der Geburt,
4. Staatsangehörigkeit,
5. Anschrift,
6. Tag ihres Eintreffens in der Beherbergungsstätte,
7. bei Ausländern: Dauer und Zweck des Aufenthaltes.
(5) Der Leiter der Beherbergungsstätte oder sein Beauftragter hat die ausgefüllten
Meldescheine zur Abholung durch die Meldebehörde bereitzuhalten.
(6) Die in den Meldescheinen der Beherbergungsstätten enthaltenen Daten dürfen nur
für Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung, für
die Aufklärung der Schicksale von Vermißten und Unfallopfern und anonymisiert für
statistische Zwecke ausgewertet und verarbeitet werden.
(7) Die Absätze 1 und 6 gelten entsprechend, wenn Personen in Zelten, Wohnwagen
oder Wasserfahrzeugen auf Plätzen über nachten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig
überlassen werden. Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Jugendherbergen.
(8) Der Senator für Inneres bestimmt durch Rechtsverordnung das Muster des Meldescheins der Beherbergungsstätten. Vor Erlaß der Rechtsverordnung ist der Berliner
Datenschutz beauftragte zu hören.
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Anlagen
Seite 62 von 69
L – §26 des Hessischen Meldegesetzes
Meldepflicht in Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von
fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate
aufgenommen wird, unterliegt nicht den Meldepflichten nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 2 Satz 1. Sobald der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, ist die
Anmeldung innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde vorzunehmen.
(2) Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Beherbergte Ausländerinnen und Ausländer haben sich dabei gegenüber den Verantwortlichen in den Beherbergungsstätten
durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Paß oder ein Paßersatzpapier)
auszuweisen, soweit es sich nicht um minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern
handelt. Mitreisende Ehegattinnen oder Ehegatten können auf dem Meldeschein gemeinsam aufgeführt werden, der von einer Person auszufüllen und zu unterschreiben
ist. Minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern sind nur der Zahl nach anzugeben.
Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen treffen die Verpflichtungen nach
Satz 1 und 2 nur die Reiseleitung, sofern sie über eine Liste mit den Namen der Mitreisenden verfügt. Sie hat die Mitreisenden der Zahl nach unter Angabe ihres Herkunftslandes anzugeben. Hat eine beherbergte Person bereits einen Meldeschein nach Satz
1 handschriftlich ausgefüllt und nimmt diese Person innerhalb von zwei Jahren erneut
Unterkunft in der Beherbergungsstätte, so genügt es, wenn sie einen mit Angaben
nach § 27 Abs. 2 anderweitig ausgefüllten Meldeschein eigenhändig unterschreibt.
Dies gilt nur, wenn die Verantwortlichen der Beherbergungsstätte sicherstellen, daß für
die in § 27 Abs. 3 genannten Behörden neben den von der beherbergten Person nur
unterschriebenen Meldescheinen auch stets der von ihr handschriftlich ausgefüllte
Meldeschein bereitgehalten wird.
(3) Die Abs. 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Personen in Zelten, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf Plätzen übernachten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig
überlassen werden.
(4) Abs. 2 gilt nicht für
1. Einrichtungen mit Heimunterbringung, die der Jugend- und Erwachsenenbildung, der Ausbildung oder der Fortbildung dienen,
2. Betriebs- oder Vereinsheime, wenn dort nur Betriebs- oder Vereinsmitglieder und deren Familienangehörige beherbergt werden,
3. Jugendherbergen des „Deutschen Jugendherbergswerks e. V.“,
4. Niederlassungen von Orden und Exerzitienhäuser der öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften.
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M-1) – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (1. Seite)
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Anlagen
Seite 64 von 69
M-2) – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (2. Seite)
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Anlagen
Seite 65 von 69
M-3) – Regierungspräsidium Kassel vom 5. November 2001 – (Anlage)
Nr. 4a.11 Teil A Wohngeldgesetz Verwaltungsvorschrift
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Anlagen
Seite 66 von 69
N – Auszug aus „Das neue Wohngeldrecht“ von Rolf Lenhard
Al_gf_2002_10_03_67
Anlagen
O – Noch zu belegen
Seite 67 von 69
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Endnoten
Seite 68 von 69
1
« Das aktuelle Zentrum all derer, die sich mit Wohnungslosigkeit befassen, ist Bielefeld, Sitz der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe e.V., ein Zusammenschluß der in der "Nichtseßhaftenhilfe" tätigen Verbände. »
(Auszug aus: userpage.fu-berlin.de/~zosch/dipl/Kapitel1.html.)
« Als bundesweite Organisation im Bereich der Wohnungslosenhilfe wurde 1954 die Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe (BAG) gegründet. Sie hat ihren Namen 1991 in Bundesarbeitsgemeinschaft
für Wohnungslosenhilfe geändert. Gründungsidee und nach wie vor Zweck der BAG ist, alle bundesweit
verantwortlichen und zuständigen Sozialorganisationen im privaten und öffentlichen Bereich und ebenso
die privaten und öffentlich-rechtlichen Träger von sozialen Diensten und Einrichtungen für wohnungslose
Personen zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene zusammenzuschließen. »
(Auszug aus: Neubart - Struktur der Hilfen für wohnungslose Menschen in Berlin.)
Siehe auch: Searching for: Bundesarbeitsgemeinschaft
2
Noch zu tun:
Internetadresse der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe (BAG) finden und einfügen!
3
2 Thessalonicher 10.
4
Noch zu tun: Beispiele aus Stefans Werk.
5
Matthew 25:42, 43 „Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mich nicht gespeist; ich bin durstig gewesen, und ihr habt mich nicht getränkt; ich bin ein Fremdling gewesen, und ihr habt mich nicht beherbergt;
nackt, und ihr habt mich nicht bekleidet; krank und gefangen, und ihr habt mich nicht besucht!“
6
Später weitere Beweise dafür, daß meine Meldeverweigerung nicht nur das Werk von Michael Rochter
gewesen ist.
7
Noch zu tun:
1. Text BSHG aus dem Internet herunterladen!
2. Bei einem oder mehreren Sozialämtern nachfragen, ob es ein Gesetz gibt, welches die polizeiliche Anmeldebestätigung zur Erlangung von Sozialhilfe vorschreibt!
8
Noch zu tun: Text BSHG holen und die Sache mit der Zuständigkeit von Sozialämtern klären. Eventuell Staatsanwaltschaft einaschalten!
9
Exodus 32:1-6:
1 Als aber das Volk sah, daß Mose vom Berg zu kommen verzog, sammelte es sich um Aaron und
sprach zu ihm: Auf, mache uns Götter, die uns vorangehen! Denn wir wissen nicht, was diesem Manne Mose widerfahren ist, der uns aus Ägypten geführt hat. 2 Aaron sprach zu ihnen: Reißet die goldenen Ohrringe ab, die an den Ohren eurer Weiber, eurer Söhne und eurer Töchter sind, und bringet sie
zu mir! 3 Da riß alles Volk seine goldenen Ohrringe ab, welche an ihren Ohren waren, und brachten
sie zu Aaron. 4 Und er nahm sie von ihren Händen und bildete es mit dem Meißel und machte ein
gegossenes Kalb. Da sprachen sie: Das sind deine Götter, Israel, die dich aus Ägypten geführt haben!
5 Als Aaron solches sah, baute er einen Altar vor demselben und ließ ausrufen und sprach: Morgen
ist ein Fest für den HERRN! 6 Da standen sie am Morgen früh auf und opferten Brandopfer und
brachten dazu Dankopfer; darnach setzte sich das Volk nieder, um zu essen und zu trinken, und sie
standen auf, um zu spielen.
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Endnoten
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“My paramount object in this struggle is to save the Union, and it is not either to save or to destroy
slavery. If I could save the Union without freeing any slave, I would do it; and if I could save it by freeing all the slaves I would do it. …”
[Excerpted from Compton’s Interactive Encyclopedia. Copyright © 1994, 1995 Compton’s NewMedia,
Inc.]
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