Öffentlicher Auftrag in Bezug auf die Auswahl eines Betriebsrevisors Hilfsmittel zur Evaluation der Vergabekriterien INHALTSÜBERSICHT 1. EINLEITUNG 2. UNTERSUCHUNG UND BEURTEILUNG DER VERGABEKRITERIEN 2.1 Allgemeine Betrachtungen 2.2 Die Phasen des Evaluationsverfahrens der Angebote 2.3 Erste Phase: Bewertung des Kriteriums „Anzahl Arbeitsstunden“ 2.4 Zweite Phase: Bewertung des Kriteriums „Preis“ 2.5 Dritte Phase: Bewertung des Kriteriums „Prüfungsmethode und Planung“ 3. SCHLUSSFOLGERUNG UND ZUSAMMENFASSENDE TABELLE Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 1. EINLEITUNG Dieses Dokument wurde von der Arbeitsgruppe des Instituts der Betriebsrevisoren (IBR) erarbeitet. Ihr Auftrag ist die Entwicklung eines Modells für ein Sonderlastenheft im Rahmen der Bestellung eines Betriebsrevisors. Dabei ist die Zielsetzung, den in den Behörden und/oder öffentlichen Einrichtungen für öffentliche Aufträge Verantwortlichen die notwendigen Instrumente für eine möglichst objektive Beurteilung der relevanten Vergabekriterien vorzulegen. Wir beschäftigen uns hauptsächlich mit dem Vergabeverfahren, bei dem die Auswahl eines Submittenten durch den öffentlichen Auftraggeber im Allgemeinen auf dem wirtschaftlich günstigsten Angebot beruht. Das beinhaltet natürlich, dass die Vergabekriterien vorab im Sonderlastenheft des öffentlichen Auftraggebers deutlich genannt werden müssen. Die Erteilung des Auftrags darf nur auf Grundlage dieser und unter Ausschluss aller sonstigen Kriterien erfolgen. Der öffentliche Auftraggeber kann somit auf relativ willkürliche Art Vergabekriterien festsetzen, wobei diese Kriterien jedoch einen engen Bezug zum Gegenstand des zu vergebenen Auftrags haben müssen. Die Kriterien müssen eindeutig sein, damit es allen potentiellen Submittenten möglich ist, sie auf dieselbe Art und Weise zu verstehen. Außerdem ist wichtig, dass der öffentliche Auftraggeber für jedes Vergabekriterium eine Punktzahl oder einen Prozentwert angibt. Wenn keine Gewichtung der Kriterien festgelegt ist, hat jedes Kriterium die gleiche Wichtigkeit. Bei vier Kriterien hätte jedes einen Wert von 25 Punkten oder 25 % und im Fall von zwei Kriterien von 50 Punkten bzw. 50 %. Auf Grundlage der Erfahrungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe konnte eine Liste der am häufigsten vorkommenden Vergabekriterien bei Angebotsaufrufen zusammengestellt werden. Die am häufigsten vorkommenden Kriterien sind: das Kriterium des Preises; das Kriterium des Leistungsumfangs; das Kriterium der Merkmale der Prüfungsgesellschaft; das Kriterium der Zusammensetzung des vorgeschlagenen Audit-Teams; das Kriterium der Vorgehensmethode; das Kriterium der Planung der Maßnahme. Für die Verwendung im Modell des Sonderlastenheftes schlägt der Rat des Instituts der Betriebsrevisoren folgende Kriterien vor: die Arbeitszeit, ausgedrückt in „Betriebsrevisor-Stundenäquivalenten“; Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 den Preis; die Vorgehensmethode und die Planung der Prüfungsmaßnahme. Der Rat des Instituts hat zur Beurteilung der vorgenannten Kriterien die nachstehende Methode ausgearbeitet. 2. UNTERSUCHUNG UND BEURTEILUNG DER VERGABEKRITERIEN 2.1 Allgemeine Betrachtungen Der Preis ist das Kriterium, dem die Behörden im Allgemeinen bei Angebotsaufrufen für die Bestellung eines Betriebsrevisors die höchste Punktezahl zuerkennen. Der Preis kann einen Wert von 50 bis 70 % aller Kriterien ausmachen. Da der Preis zweifelsohne ein sehr wichtiges Kriterium ist, ist es sinnvoll und unverzichtbar daran zu erinnern, dass der Preis von zwei Parametern abhängt: der Zahl der zu leistenden Stunden und dem Stundenpreis für die zu leistenden Stunden. Oftmals ist ein niedriger Preis die Folge einer zu niedrig angesetzten Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden, d.h. einer starken Unterschätzung. Eine zu niedrig angesetzte Stundenzahl hat nahezu unvermeidlich Folgen für die Qualität der auszuführenden Kontrolltätigkeiten. Da dies einen negativen Einfluss auf die Qualität der Arbeitsleistung hat, macht der öffentliche Auftraggeber in diesem Fall ein schlechtes Geschäft. Unbestreitbar hängt die Qualität einer Kontrolle hauptsächlich von der Zeit ab, die der Betriebsrevisor und sein Team für die Prüfung des Jahresabschlusses der zu kontrollierenden Einrichtung aufwenden. Bei der Kontrolle handelt es sich nämlich nicht um eine standardisierte Tätigkeit. Sie lässt sich weder ausschließlich noch hauptsächlich auf Grundlage des veranschlagten Preises bewerten. Andere nicht-standardisierte Dienstleistungen sind beispielsweise die von Rechtsanwälten: Hier wäre es unvorstellbar, Lastenbücher so zu erstellen, dass systematisch nur das preisgünstigste Angebot Berücksichtigung findet. Der Rat des Instituts der Betriebsrevisoren ist einmütig der Auffassung, dass bei der Beurteilung des Preiskriteriums nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis, sondern der Durchschnittswert der beim öffentlichen Auftraggeber eingegangenen und untersuchten ordnungsgemäßen Angebote als Berechnungsgrundlage genommen werden muss. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 Die auf dem Durchschnittswert basierende Methode ist allerdings in der für öffentliche Aufträge relevanten Gesetzgebung nicht vorgesehen. Die öffentlichen Auftraggeber, die das Vorgehen nach dieser Methode gewagt haben, wurden vom Staatsrat abgewiesen. Der Staatsrat hat in seinem in französischer Sprache abgefassten Entscheid Nr. 158.316 vom 4. Mai 2006 an Folgendes erinnert: a) Es ist sowohl bezüglich des Begriffs des „wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots“ als auch des Wettbewerbsprinzips, welches Grundlage der europäischen und belgischen Gesetzgebung zu öffentlichen Aufträgen ist, eindeutig, dass der interessanteste Preis im Prinzip der niedrigste ordnungsgemäße und nicht der durchschnittliche Preis ist. b) Die Anwendung des Kriteriums des durchschnittlichen Preises kann zu einem Sonderfall führen, bei dem als interessantestes Angebot nicht das preisgünstigere Angebot mit der besten Qualität Berücksichtigung findet, sondern ein beträchtlich teureres Angebot mit schlechterer Qualität (im Verhältnis zum Angebot mit dem niedrigsten Preis und einer besseren Qualität). Der Staatsrat hat jedoch Folgendes ergänzt: a) Es ist im Einklang mit der Gesetzgebung über öffentliche Aufträge, sich gegen Angebote mit niedrigen Preisen und darausfolgenden Qualitätsnachteilen zu wappnen. b) Die Berücksichtigung des Kriteriums des durchschnittlichen Preises darf nicht zum Verfälschen des Begriffs des „wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots“ führen. c) Ein akzeptables Ergebnis kann über die geltenden Bestimmungen über den abnormal niedrigen Preis erzielt werden und indem dem Preiskriterium durch die Gewichtung der Vergabekriterien weniger Bedeutung zugemessen wird. Auf dieser Grundlage ist der Rat des Instituts deswegen folgender Ansicht: a) Die Angebote müssen vom öffentlichen Auftraggeber zuerst unter dem Gesichtspunkt des ersten Kriteriums, das sich auf die vom Submittenten zu leistende Arbeitszeit bezieht, untersucht und bewertet werden. Dabei werden diejenigen Angebote nicht berücksichtigt, deren Bewertung der BetriebsrevisorStundenäquivalente unter 75 % der Bewertung des Durchschnitts der ordentlichen Angebote liegt. Für dieses erste Kriterium mit Bezug auf die Arbeitszeit (BetriebsrevisorStundenäquivalente) muss eine Punktzahl von 40 (bzw. 40 %) erreicht werden, ebenso wie für das Preiskriterium. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 b) Das Preis-Kriterium wird nur mit höchstens 40 Punkten (bzw. 40 %) der Gesamtpunktzahl berücksichtigt. 2.2 Die Phasen des Evaluationsverfahrens von Angeboten Der Rat des Instituts empfiehlt, im Rahmen des Evaluationsverfahrens folgende Phasen einzuhalten: Erste Phase Bestimmung des B-StÄ (Betriebsrevisor-Stundenäquivalent) pro Angebot; Bestimmung des durchschnittlichen B-StÄ für alle ordnungsgemäßen Angebote; Bewertung des Kriteriums B-StÄ; Bewertung des durchschnittlichen B-StÄ; Feststellen, ob der untere Schwellenwert von 75 % im Verhältnis zur Bewertung des durchschnittlichen B-StÄ erreicht wird. Zweite Phase Bewertung des Kriteriums „Preis“. Dritte Phase Bewertung des Kriteriums „Vorgehensmethode“. Vierte Phase Endbewertung und Bestimmung des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 2.3 Erste Phase: Bewertung des Kriteriums „Anzahl Arbeitsstunden“ Die erste Phase bietet dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit, den Umfang der Arbeitszeit zu ermitteln und zu beurteilen, die der Betriebsrevisor für die Ausführung des Auftrags als Kommissar vorsieht. Es genügt dabei jedoch nicht, einen Vergleich zwischen der Anzahl der Stunden von Angebot X und der eines anderen Angebots Y zu machen. Dieser einfache Vergleich ist nicht ausreichend, da bei der Beurteilung der Stundenzahl die Qualität und die Qualifikation der Personen, die diese Stunden leisten, nicht berücksichtigt wird. Eine von einem Betriebsrevisor als ständigem Vertreter (Partner) geleistete Stunde ist nämlich nicht einer von einem jungen Mitarbeiter geleisteten Stunde gleichwertig, auch wenn dieser Erfahrung hat. Lässt sich ein Angebot mit veranschlagten 400 Stunden, von denen 320 von einem jungen Mitarbeiter und 80 von einem Betriebsrevisor als ständigem Vertreter erbracht werden, mit einem Angebot mit veranschlagten 320 Stunden vergleichen, bei dem 200 Stunden von einem jungen Mitarbeiter und 120 von einem Betriebsrevisor als ständigem Vertreter sowie von qualifizierten Mitarbeitern geleistet werden? Vorstehendes lässt sich durch folgendes Beispiel verdeutlichen: Kriterium: Stundenzahl Angebote AA BB CC DD EE Höchststundenzahl Stundenzahl 250 420 300 340 480 480 Angebot EE hat gegenüber den anderen Angeboten die höchste Stundenzahl. Diese Stunden müssen jedoch in Abhängigkeit von der Qualifikation des Teams beurteilt werden, das diese Stunden leisten wird. Das Institut der Betriebsrevisoren ist der Auffassung, dass für die Beurteilung und Bewertung der im Angebot vorgesehenen Arbeitszeit (Anzahl Stunden) diese Stundenzahl in „Betriebsrevisor-Stundenäquivalente“ (abgekürzt B-StÄ) umgesetzt werden muss. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 Empfehlenswert ist folgende Gewichtung: Betriebsrevisor, ständiger Vertreter 1 Dies betrifft den Betriebsrevisor als natürliche Person, der das Testat unterzeichnet. Betriebsrevisor, Mitarbeiter 0,8 Dies betrifft die Person (die Personen), die die Eigenschaft eines Betriebsrevisors hat (haben) und die für die Ausführung und/oder Leitung der Prüfung einsteht (einstehen). Betriebsrevisor, Praktikant 0,6 Dies betrifft diejenigen Mitarbeiter, die die Eigenschaft eines Betriebsrevisors im Praktikum haben. Sonstige Mitarbeiter 0,5 Dies betrifft Mitarbeiter, die weder Betriebsrevisoren noch Praktikanten sind. Folgende Werte müssen bestimmt werden: a) die Betriebsrevisor-Stundenäquivalente (B-StÄ); b) das durchschnittliche B-StÄ; c) pro Angebot der Prozentwert im Verhältnis zum durchschnittlichen B-StÄ. Daraus ergibt sich folgende Tabelle: Kriterium: Anzahl der veranschlagten Stunden Ordnungsgemäße Angebote AA BB CC DD EE Durchschnitt Betriebsrevisor Ständiger Vertreter 1 50 80 30 60 60 Betriebsrevisor Mitarb. 0,8 0 80 30 80 60 Betriebsr. Praktikant Sonstige Mitarb. 0,6 0 130 100 100 110 Gesamt Std. 0,5 200 130 140 100 250 250 420 300 340 480 Gesamt B-StÄ 150 287 184 234 299 230,8 % 65 % 124 % 80 % 101 % 130 % 100 % Das durchschnittliche B-StÄ aller Angebote beträgt 230,8 Stunden. Angebot AA ist außerordentlich niedrig und liegt 35 % unter dem durchschnittlichen B-StÄ. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 Bewertung des Kriteriums „Arbeitszeit“ Das Angebot mit der höchsten Stundenzahl, ausgedrückt in B-StÄ, erhält die Höchstpunktezahl. Dies erfolgt nach folgender Formel: A = [B-StÄ-Angebot / B-StÄ-höchst ] x A B-StÄ-höchst B-StÄ-Angebot Z Kriterium B-StÄ Angebote AA BB CC DD EE Höchstzahl Durchschn. B-StÄ Z = vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte = höchste Anzahl Betriebsrevisor-Stundenäquivalente des ordnungsgemäßen Angebots = Anzahl Betriebsrevisor-Stundenäquivalente des untersuchten Angebots = die dem Kriterium „Stundenzahl“ zuerkannte Anzahl Punkte. Punkte Stundenzahl 150 287 184 234 299 299 230 40 Erreichte Punkte 20,07 38,39 24,62 31,30 40,00 30,77 Das Institut der Betriebsrevisoren schlägt vor, Angebote, die mit weniger als 75 % der Punkte des durchschnittlichen B-StÄ bewertet werden, im weiteren Verlauf der Untersuchung der Angebote nicht mehr zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall liegt das durchschnittliche B-StÄ bei 30,77 Punkten. Alle Angebote mit weniger als 23,08 (75 % von 30,77 Punkten) werden somit nicht mehr berücksichtigt. Im vorgenannten Beispiel scheidet Angebot AA für den weiteren Verlauf des Verfahrens aus. Angebote EE erhält die Höchstpunktzahl, da es das höchste B-StÄ hat. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 2.4 Zweite Phase: Bewertung des Kriteriums „Preis“ 2.4.1. Übliche Praxis Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Punktezahl. Den anderen Angeboten wird in Abhängigkeit zur Differenz zum Angebot mit dem niedrigsten Preis eine Punktezahl zugeteilt, und zwar gemäß folgender Formel: B = [1 - (P-Angebot – niedrigster-P) / niedrigster-P ] x Z B niedrigster-P P-Angebot Z = vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte = Betrag des Angebots mit dem niedrigsten Preis = Betrag des untersuchten Angebots = die dem Kriterium „Preis“ zuerkannte Anzahl Punkte. Im folgenden Beispiel, bei dem das Preiskriterium 70 von 100 Punkten repräsentiert, kann das Ergebnis dieser Formel im Rahmen der Beurteilung des Preiskriteriums wie folgt dargestellt werden: Preiskriterium Angebote AA BB CC DD EE Angebot mit dem niedrigsten Preis Punkte Preis 17.500 22.000 24.000 28.000 35.000 70 Erreichte Punkte 70,00 52,00 44,00 28,00 0,00 17.500 Es lässt sich sofort feststellen, dass die drei Angebote (CC, DD, EE) mathematisch betrachtet, nicht mehr mitzählen. Das andere Kriterium, das 30 Punkte zählt (bzw. mehrere Kriterien, mit 30 Punkten Gewichtung), erlaubt es diesen Angeboten nicht, die Differenz zum Angebot mit dem niedrigsten Preis zu überbrücken. Für Angebot BB beträgt die Differenz 18 Punkte (70 - 52). Diese Differenz kann von BB schwerlich überbrückt werden. Durch das sehr überherrschende Preiskriterium erhält Angebot AA schließlich den Zuschlag. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 Bei öffentlichen Aufträgen wird durchweg eine andere Formel angewandt, nämlich: B = [ niedrigster-P / P-Angebot ] x Z B niedrigster-P P-Angebot Z = vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte = Betrag des Angebots mit dem niedrigsten Preis = Betrag des untersuchten Angebots = die dem Kriterium „Preis“ zuerkannte Anzahl Punkte. Für das obige Beispiel lässt sich das Ergebnis wie folgt darstellen: Preiskriterium Angebote AA BB CC DD EE Angebot mit dem niedrigsten Preis Punkte Preis 17.500 22.000 24.000 28.000 35.000 70 Erreichte Punkte 70,00 55,68 51,04 43,75 35,00 17.500 Diese Formel ist weniger streng als die vorige. Es kann aber festgestellt werden, dass Angebot EE mathematisch betrachtet nicht mehr berücksichtigt werden kann, was beinahe auch für Angebot DD gilt. Für die Angebote BB und CC beträgt die Differenz zu Angebot AA 14,32 bzw. 18,96 Punkte (70 - 52). Auch unter Berücksichtigung der noch zuzuerkennenden 30 Punkte, können die Differenzen von BB und CC kaum noch ausgeglichen werden. Das führt schließlich dazu, dass durch ein ebenfalls sehr überherrschendes Preiskriterium Angebot AA den Zuschlag erhält. Das obige erläuternde Beispiel stammt aus einem konkreten öffentlichen Auftrag. In der Praxis bestehen zwischen den verschiedenen Submittenten für öffentliche Aufträge Preisdifferenzen von 1 bis 5. Damit wird verständlich, dass die Zuerkennung eines bedeutenden Wertes für dieses Kriterium alle anderen brauchbaren Kriterien aus einem Sonderlastenheft völlig wirkungslos macht. Diese Preisdifferenzen können häufig durch die Verwendung verschiedener Prüfungsprogramme und durch eine sehr niedrig und sogar schlichtweg falsch veranschlagte Arbeitszeit (Anzahl der für die Prüfung aufzuwendenden Stunden) erklärt werden. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 2.4.2. Vorschlag des Instituts der Betriebsrevisoren Die Berechnungsmethode für die Preisbewertung sollte sich auf die durchweg von den Behörden angewendete Methode stützen (siehe oben), nämlich: A = [ niedrigster-P / P-Angebot ] x Z A niedrigster-P P-Angebot Z = vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte = Betrag des Angebots mit dem niedrigsten Preis = Betrag des untersuchten Angebots = die dem Kriterium „Preis“ zuerkannte Anzahl Punkte. Die zuzuerkennende Punktezahl beträgt 40 (ebenso wie für das Kriterium Betriebsrevisor-Stundenäquivalente). Im untersuchten Beispiel kommt man zu folgendem Ergebnis: Preiskriterium Angebote AA BB CC DD EE Angebot mit dem niedrigsten Preis Punkte 40 Preis Erreichte Punkte 17.500 nicht berücksichtigt aufgr. Kriterium 1 22.000 40,00 24.000 36,67 28.000 31,43 35.000 25,14 22.000 Zur Erinnerung: Angebot AA wird nicht berücksichtigt, weil die Mindestpunktzahl für das Kriterium „Arbeitszeit, ausgedrückt in B-StÄ“ nicht erreicht wurde. Die Berechnungen haben zur Folge, dass mathematisch betrachtet kein Angebot (automatisch) ausgesondert wird. Den Angeboten müssen noch 60 Punkte zugeteilt werden. Somit sind die festgestellten Differenzen für das Angebot, das im Verhältnis zum Angebot mit dem niedrigsten Preis am wenigsten gut bewertet wurde, nicht unüberwindlich. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 2.5 Dritte Phase: Bewertung des Kriteriums „Prüfungsmethode und Planung“ 2.5.1 Einleitung In den meisten Sonderlastenheften wird vom Submittenten verlangt, einen Bericht über die Prüfungsmethode, die Vorgehensweise und die Planung seiner Maßnahme zu erstellen. 2.5.2.Übliche Praxis Es zeigt sich, dass in den Vergabeentscheidungen zu diesem Kriterium kaum Dokumentationen und Begründungen zu finden sind. Die Beurteilung ist häufig auf die Relevanz der Methode und auf das Detail des Maßnahmenplans basiert. 2.5.3. Vorschlag des Instituts der Betriebsrevisoren Das Institut der Betriebsrevisoren ist der Auffassung, dass bei der Beurteilung und Bewertung der „Prüfungsmethode und der Planung der Maßnahme“ folgende Punkte berücksichtigt werden müssen: Erläuterung des Arbeitsprogramms, Beschreibung der auszuführenden Kontrolltätigkeiten, fortlaufende Akte, Kontrollakte. Beschreibung der Besonderheiten des Tätigkeitssektors der zu kontrollierenden Einrichtung (Einfluss sektorieller Regelungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörde usw. sowie das Verständnis davon). Beschreibung der Planung der Maßnahme, des Kontrollzeitraums, des Inventars usw. Dieses Kriterium sollte beispielsweise mit 20 Punkten (oder 20 %) bewertet werden. Dieses Kriterium ist mathematisch betrachtet jedoch schwierig zu bewerten und kann - in besonderen Fällen - genutzt werden, um irgendeinem Bieter, der bei den drei anderen Kriterien weniger gut abschneidet, Vorteile zu verschaffen. Das Institut ist deswegen der Ansicht, dass dieses Kriterium nur berücksichtigt werden darf, wenn die Person bzw. die Personen, die für die Zuerkennung der Punkte für dieses Kriterium verantwortlich sind, folgende Bedingungen erfüllen: - - Sie verfügen über relevante Erfahrungen, um diesen Teil der Angebote zu untersuchen (früherer Mitarbeiter einer Prüfungsgesellschaft, akademischer Mitarbeiter usw.). Gegebenenfalls kann der öffentliche Auftraggeber sich für dieses Kriterium an einen Berater (einschl. Betriebsrevisor) wenden, der vollkommen unabhängig von den Personen arbeitet, die für die Punktezuerkennung für die anderen Kriterien verantwortlich sind. Sie begründen ihre Punktezuerkennung sehr sorgfältig. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 Wenn dies nicht der Fall ist, ist es besser, dieses Kriterium nicht in die Bewertung einzubeziehen und deswegen die Gewichtung der beiden anderen Kriterien anzupassen (50-50). In den meisten Fällen ist die Nichtberücksichtigung dieses Kriteriums nicht bedauernswert. Alle Betriebsrevisoren sind nämlich demselben Normenrahmen unterstellt, welcher insbesondere eine deontologische Verbotsbestimmung enthält, die ihnen die Annahme solcher Aufträge verbietet, für die sie nicht über die notwendige Erfahrung verfügen. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010 3. SCHLUSSFOLGERUNG UND ZUSAMMENFASSENDE TABELLE Auf Grundlage der oben ausgearbeiteten Kriterien kann eine ZUSAMMENFASSENDE TABELLE erstellt werden, in der die Punkte pro Angebot und pro Kriterium aufgeführt sind. Durch Addition der Punkte erhält man die Gesamtpunktzahl. Das Angebot mit den meisten Punkten wird als das wirtschaftlich interessanteste Angebot betrachtet. Angebot ARBEITSZEIT UND PREIS ARBEITSZEIT B-StÄ Punkte nicht 150 berücksichtigt 287 38,39 184 24,62 234 31,30 299 40,00 299 höchst GESAMT Punkte Punkte insgesamt RANGEINSTUFUNG PREIS Betrag Punkte 40 AA BB CC DD EE Vorgehensweise 40 Zwischensumme 80 nicht 17.500 berücksichtigt 22.000 40,00 24.000 36,67 28.000 31,43 35.000 25,14 22.000 78,39 61,28 62,73 65,14 niedrigst 20 100 0 0 0 0 0 0 0,00 78,39 61,28 62,73 65,14 78,39 1 - höchst Das Institut der Betriebsrevisoren steht offen für jegliche Vorschläge und Hinweise zu seinem Modell für ein Sonderlastenheft, insbesondere hinsichtlich der damit gemachten Erfahrungen bei der Anwendung in konkreten Fällen. Hilfe für die Bewertung 03.12.2010