Das Parlament zementiert die Diskriminierung behinderter

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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Inhaltsverzeichnis
Editorial
"Eingliederung vor Rente" - mit der 5. IVG-Revision gilt es ernst!
Dr. Therese Stutz Steiger............................................................................................3
Schwerpunkt: 5. IVG-Revision - Endlich "Eingliederung vor Rente
Reformen in der Invalidenversicherung sind unumgänglich
Colette Nova...............................................................................................................4
Eine IV ausschliesslich auf Bundesebene?
Ursula Schaffner.........................................................................................................8
Weniger Rente für Psychisch Behinderte?
Françoise Steiner......................................................................................................12
Zeitlich beschränkte Renten? Eher Pauschalbeiträge für die Berufliche
Wiedereingliederung
Claude Bauer............................................................................................................15
Sozialpolitik
Soziale Rundschau
Claude Bauer............................................................................................................18
Das Parlament zementiert die Diskriminierung behinderter Versicherter
in der zweiten Säule
Dr. Irène Häberle.......................................................................................................22
Ein landesweites Pilotprojekt für alle Behindertengruppen
Katharina Kanka........................................................................................................24
Festbindungen im Kanton Wadt
Claude Bauer............................................................................................................27
Abstimmungsempfehlung für den 16. Mai: Ja zur Erhöhung der
Mehrwertsteuer, Nein zur 11. AHV-Revision
Benjamin Adler..........................................................................................................28
1
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Gleichstellung
Wieso zwei Gleichstellungsbüros?
Claude Bauer............................................................................................................29
Erwartungen eines Mitglieds des Gleichstellungsrates
Cyril Mizrahi..............................................................................................................32
Gabriela Blatter: Neue Mitarbeiterin der DOK-Fachstelle "égalité-handicap"
Gabriela Blatter.........................................................................................................34
Andreas Rieder: Erster Leiter des Eidgenössischen Büros für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Benjamin Adler..........................................................................................................35
Frankreich: Für Rechts- und Chancengleichheit, Mitbestimmung und
Staatsbürgerschaft von Behinderten
Claude Bauer............................................................................................................36
Arbeit
Wann findet die nächste Aktionswoche "Arbeit für Behinderte" statt?
Claude Bauer............................................................................................................38
Kurznachrichten
Claude Bauer............................................................................................................39
Bildung und Kultur
Kursprogramm AGILE - PROCAP...................................................................................40
Behindertenszene
Neue Bereichsleiterin Sozialpolitik
Benjamin Adler..........................................................................................................41
Mit Arnold Schneider verliert die Selbsthilfe einen grossen Kämpfer
Christian Hugentobler...............................................................................................42
Medien
Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit einer geistigen Behinderung
Gelesen von : Bettina Gruber....................................................................................43
Kurzhinweise auf Publikationen
Claude Bauer............................................................................................................46
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Editorial
„Eingliederung vor Rente“ – mit der 5. IVG-Revision gilt es ernst!
Die Sozialversicherungen sind in aller Munde, und die Invalidenversicherung ist es ganz
besonders. Es vergeht beinahe kein Tag mehr, ohne dass irgendein Medium darüber
berichtet oder sich jemand verlautbaren lässt. Das ist, angesichts des
Handlungsbedarfs, der bei der IV besteht, gut so – auf die verunglimpfenden, auf
Entsolidarisierung zielenden Voten gewisser Exponenten der nationalen Politik und die
reisserischen und tendenziösen Berichte einzelner Medien hätten wir allerdings gerne
verzichtet. Es sind vor allem folgende Lösungen, die derzeit öffentlich diskutiert werden:
verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit, Früherfassung, Arbeitsvermittlung,
verbesserte Eingliederung generell.
Das alles sind Massnahmen, die von uns, den Vertreterinnen und Vertretern der
betroffenen Menschen, seit Jahren propagiert und gefordert werden: damit der Leitsatz
der IV „Eingliederung vor Rente“ endlich Wirklichkeit werde! Daran sollten alle
interessiert sein, die Menschen mit einer Behinderung sind es auf jeden Fall: In einer
Gesellschaft, in der die Arbeit einen dermassen hohen Stellenwert besitzt, ist eine Stelle
zu haben für sie - noch mehr als für andere - entscheidend, um am sozialen Leben
teilhaben zu können. Und je mehr Menschen sich wieder in den Arbeitsprozess
integrieren beziehungsweise gar nicht erst herausfallen, desto eher stabilisiert sich das
Ausgabenwachstum der IV. Nicht die Höhe der Leistungen ist das Problem, sondern die
Zunahme der Rentnerinnen und Rentner. Die Leistungen sind im Gegenteil noch immer
zu niedrig und müssen ausgebaut werden. Oder sind die IV-Renten heute etwa auch nur
annähernd existenzsichernd?
Die erwähnte Debatte über Verbesserungen bei der IV spielt sich nicht im luftleeren
Raum ab. Kaum ist die 4. IVG-Revision in Kraft getreten (am 1.1.2004), steht uns die
nächste unmittelbar bevor! Schon jetzt über die konkreten Inhalte der 5. Revision zu
sprechen, hat zugegebenermassen etwas Spekulatives. Nach heutigem
Informationsstand werden wir erst Ende März wissen, was genau die Exekutive
vorschlägt. Dann nämlich soll die Vernehmlassung beginnen. Wir wagen es also, etwas
zu spekulieren: Mit dieser Ausgabe unserer Zeitschrift wollen wir Ihnen, liebe Leserinnen
und Leser, aufzeigen, was in etwa Gegenstand der Revision sein wird, was wir zu
erwarten haben. Wir wollen Informationen und auch Interpretationen liefern, damit Sie
gewappnet sind, wenn es los geht, wenn wir alle gehalten sind, Stellung zu nehmen zum
Entwurf, den uns der Bundesrat in rund einem Monat vorlegt.
Dr. Therese Stutz Steiger
Präsidentin AGILE
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Schwerpunkt: 5. IVG-Revision – Endlich "Eingliederung vor Rente"?
Reformen in der Invalidenversicherung sind unumgänglich
Von Colette Nova1
Vor den eidgenössischen Wahlen haben sich Politiker und die Medien auf die IV
gestürzt. Der positive Aspekt des teilweise hässlichen Getöses: Endlich ist zur Kenntnis
genommen worden, dass bei der IV ein dringender Handlungsbedarf besteht. Seit
Jahren wird der Bevölkerung ein Demographie-Kollaps der AHV eingeredet, und es
werden harte Sparmassnahmen ergriffen (11. AHV-Revision) oder geplant
(Rentenaltererhöhung) – völlig zu Unrecht. Denn es ist nicht die AHV, sondern die IV,
die in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Trotz mehrmaligen Finanzspritzen hat sie
nämlich Defizite in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr, und ihre
Schulden bei der AHV beliefen sich Ende 2003 auf ca. 4,5 Milliarden Franken. Grund:
Immer mehr Menschen erhalten eine IV-Rente. Innert 10 Jahren ist die Anzahl
RentenbezügerInnen um 65% von 140'000 auf 232'000 angestiegen. Die Zunahme
betrifft vor allem Invaliditäten aus psychischen Gründen, vor allem bei jüngeren
Menschen. Sie hat auch eine Kosten- und Prämienexplosion in der beruflichen Vorsorge
zur Folge. Im europäischen Vergleich hat die Schweiz die grössten Zuwachsraten und
am meisten jüngere NeurentnerInnen. Gerade das ist beunruhigend, da junge
RentenbezügerInnen lange Zeit in der IV bleiben und deshalb hohe Kosten
verursachen. Sie fehlen der AHV und der IV aber auch als "Langzeitzahler". Und obwohl
die IV-Rente ihnen ein zwar tiefes, aber immerhin regelmässiges Einkommen garantiert,
bedeutet die Invalidität für diese Menschen auch eine soziale und wirtschaftliche
Marginalisierung. Wenn die Rente einmal gewährt ist, haben diese Personen nämlich
keinen Anreiz, sich wieder in das Erwerbsleben und die Gesellschaft zu integrieren. Vor
allem aber erhalten sie dann dazu auch keine Hilfe mehr.
Vielfältige und komplexe Gründe für die Zunahme der Invaliditäten
Selbsternannte Experten, die sich gegenseitig mit aus der Luft gegriffenen Zahlen über
"IV-Missbrauch" überbieten, sind in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden
geschossen. Die Wirklichkeit ist jedoch viel komplexer: Ein unzureichender
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – vor allem gesundheitlich belastende Arbeitszeiten
– sowie ein oftmals extremer Leistungsdruck, verbunden mit Arbeitsplatz-Unsicherheit,
führen zu gesundheitlichen Problemen und schliesslich zu Invaliditäten. Zudem wollen
viele Arbeitgeber Personen mit reduzierter Leistungsfähigkeit nicht (mehr) beschäftigen
und schieben sie in die IV ab. Nischenjobs und wenig anspruchsvolle Arbeitsplätze sind
wegrationalisiert worden, aus "latenten" Invaliden sind so "offene" Invalide geworden.
Ältere ausländische Arbeitnehmende mit geringer beruflicher Qualifikation haben bei
Gesundheitsproblemen kaum Möglichkeiten, eine neue Stelle in einem anderen Bereich
1
Colette Nova ist geschäftsführende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB)
4
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
zu finden. Sozialhilfestellen schieben ihre Kunden ebenfalls gerne in die IV ab, dort sind
sie "versorgt" – aber sie erhalten dort auch kein Coaching mehr. Ärzte in immer
grösserer Zahl, insbesondere Psychiater, wollen ihre Praxen ebenfalls füllen und
"medikalisieren" über einen ausgeweiteten Krankheitsbegriff komplexe Lebensprobleme,
deren Ursache und Lösung eigentlich anderswo lägen. Nichtmedizinische,
invaliditätsfremde Faktoren können auf diese Weise in diffuse Krankheitsbilder und
schliesslich in Invaliditäten münden. Es liegt auf der Hand: Es gibt keine simplen
Lösungen für diese komplexen Probleme.
IV für Herausforderungen ungenügend gerüstet
Mit der 4. IVG-Revision sind auf den 1.1.04 regionale medizinische Dienste geschaffen
worden, welche die medizinische Beurteilung von Rentengesuchen verbessern und
vereinheitlichen sollen. Selbst mit dieser Neuerung, die ihre Wirkungen erst noch
entfalten muss, ist die IV schlecht gerüstet für die heutigen Herausforderungen.
Ausländische Erfahrungen und solche aus der Unfallversicherung zeigen: Invaliditäten
könnten oftmals vermieden werden, wenn bei Personen mit längerer Arbeitsunfähigkeit
frühzeitig Massnahmen ergriffen werden könnten. Je länger diese Personen "weg vom
Fenster", d.h. vom Arbeitsplatz sind, desto mehr sinken ihre
Wiedereingliederungschancen und der Gesundheitszustand verschlechtert sich. Doch
die IV erfährt viel zu spät von diesen Fällen. Nach ein- oder mehrjähriger Abwesenheit
vom Arbeitsplatz sind ihre Wiedereingliederungsmassnahmen nur noch selten
erfolgreich. Bis die IV ein Dossier eröffnen kann, ist es deshalb oft schon zu spät. Das
Verfahren selbst dauert dann auch im besten Falle relativ lang. Erfahrungsgemäss
sinken während dieser Zeit die Wiedereingliederungschancen weiter. Gerade die
komplexen Fälle mit unklarer Diagnose dauern dann lange, überlasten und überfordern
die IV-Stellen.
Zentral: Frühere und verstärkte Wiedereingliederung
Der IV müssen die Mittel gegeben werden, damit sie rechtzeitig und adäquat handeln
kann. Personen mit längerdauernder Arbeitsunfähigkeit müssen von der IV frühzeitig,
d.h. nach 1-3 Monaten, erfasst werden können. Sie muss diese Fälle von den
eindeutigen Fällen aussortieren und ihnen nachgehen. Sie muss in enger
Zusammenarbeit mit den Betroffenen, deren Arbeitgebern, den regionalen
medizinischen Diensten, den Arbeitsvermittlern und den Berufsberatern die Situation
abklären. Dort, wo noch Chancen bestehen, eine Invalidisierung zu vermeiden, muss die
IV Massnahmen einleiten bzw. anregen, die die Wiedereingliederung bezwecken. Damit
ein solches System funktionieren kann, braucht es Meldepflichten für die Arbeitgeber
und allfällige Krankentaggeld-Versicherer sowie eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen.
Eine zeitliche Befristung der neuen Renten ist als ergänzende Massnahme sinnvoll,
unter der Voraussetzung, dass die IV die Betroffenen mit auf sie zugeschnittenen
Unterstützungsangeboten begleitet.
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Auch die Arbeitgeber müssen soziale Verantwortung wahrnehmen
Die Arbeitgeber müssen in diesem Prozess mitwirken, d.h. bereit sein,
Schonarbeitsplätze, angepasste Arbeitszeiten oder Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen
bzw. anzubieten. Entlassungen verschärfen die Probleme nur, weil Menschen mit
gesundheitlichen Problemen kaum Chancen auf eine neue Stelle haben und dann fast
unweigerlich in der IV landen. Auch bei den Arbeitgebern braucht es also einen
Mentalitätswechsel, sonst nützt ein Frühinterventionssystem nichts. Zudem müssen sie
mehr Arbeitsplätze für leistungsreduzierte, behinderte und teilinvalide Arbeitnehmende
anbieten. Einige Arbeitgeber tun dies auch heute schon freiwillig. Viele Arbeitgeber und
ihre Verbände wollen jedoch keine soziale Verantwortung wahrnehmen. Gleichzeitig
fordern sie tiefere Kosten bei der IV und ein grösseres Engagement der betroffenen
Personen. Das geht aber nicht auf! Deshalb fordert der SGB die Schaffung von
ökonomischen Anreizen für Arbeitgeber: durch einen besseren Kündigungsschutz bei
Krankheit und ein Quotensystem für die Beschäftigung von Behinderten. Zudem sind
Investitionen in die Prävention (besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) billiger als
in der Wiedereingliederung und als Renten. "Wiedereingliederung vor Rente": Die
Umsetzung dieses Grundsatzes darf nicht alleine dem IV-Apparat und den Betroffen
aufgebürdet werden. Auch die Arbeitgeber müssen das ihre dazu beitragen!
Die IV-Strukturen verbessern
Bei den Rentenquoten gibt es grosse Unterschiede unter den Kantonen, die sich nur
teilweise durch objektive Faktoren erklären lassen. Sie sind auch auf unterschiedliche
Vorgehensweisen und Dossierbehandlungen der IV-Stellen zurückzuführen, vor allem
bei der Wiedereingliederung. Obwohl die IV eine eidgenössische Versicherung ist,
haben die Versicherten also keine Chancengleichheit. Eine frühere, bessere und
einheitliche Wiedereingliederung und eine Harmonisierung der Rentenzusprache setzen
voraus, dass die Unterschiede reduziert werden. Dazu muss der Bund mehr
Kompetenzen erhalten und einheitliche Vorgaben durchsetzen können. Eine stärkere
Aufsicht des Bundes setzt Änderungen der heutigen, veralteten Strukturen voraus.
Dezentrale Stellen "vor Ort", nahe bei den Versicherten, braucht es aber auf jeden Fall
weiterhin, eine Zentralisierung der IV in Bern würde also keinen Sinn ergeben. Die
Vertreter der Beitragszahlenden fordern zudem, in der IV neu Mitsprache- und
Mitwirkungsrechte zu erhalten, ähnlich wie in der SUVA oder in der
Arbeitslosenversicherung. Gegenwärtig stehen mehrere Modelle zur Diskussion.
Sachliche Diskussion statt populistische Verunglimpfung
Diejenigen, die aus Populismus von einem massiven "Missbrauch" der IV sprechen,
haben bisher keine Lösungsvorschläge präsentiert. Es wurden aber schon andere
Vorschläge ins Spiel gebracht, die problematisch bis gefährlich sind. Personen mit
bestimmten medizinischen Diagnosen von vornherein vom Anspruch auf eine IV-Rente
auszuschliessen, würde die Funktion der IV als Existenzsicherung bei Invalidität
zerstören. Stattdessen müssen die versicherungsmedizinischen Ressourcen und
Kompetenzen der IV ausgebaut werden, damit sie solche Fälle besser abklären kann.
6
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Eine ähnlich negative Wirkung wie ein Ausschluss von bestimmten Diagnosen hätte die
Einführung einer Mindestbeitragsdauer. In einer Versicherung, die auch bei Geburtsund Frühinvalidität Leistungen erbringt, in der die ganze Bevölkerung von Geburt an
versichert ist und in der es um die Existenzsicherung geht, wäre das zudem
systemfremd. Die Abschaffung von Leistungen, die insgesamt für die IV-Rechnung
"peanuts", für die einzelnen Behinderten aber sehr wichtig sind, wie etwa die
Übernahme von Transportkosten, ergibt ebenfalls keinen Sinn. Eine Einschränkung der
Verfahrensrechte der Versicherten – etwa durch Kostenpflichtigkeit oder gar
Abschaffung der Einsprachemöglichkeit – mag auf den ersten Blick angesichts der
Prozesslawine verlockend klingen, kann aber nicht die Lösung sein, da damit
elementare Rechtsgrundsätze der Versicherten verletzt würden.
Der Handlungsbedarf ist anerkannt. Es braucht tiefgreifende Reformen. Es muss ohne
Verzögerung gehandelt werden, dies umso mehr, als es nach einer Gesetzesrevision
auch noch Zeit für die Umsetzung und für den Aufbau der neuen Strukturen braucht.
Deshalb ist es zentral, dass die 5. IVG-Revision im Parlament objektiv und
lösungsorientiert behandelt wird. Das Kochen von populistischen "Missbrauchs"Süppchen oder pseudo-föderalistische Machtkämpfe zwischen den IV-Stellen und dem
Bund, wie wir sie in der 4. IVG-Revision erlebt haben, bringen uns nicht weiter und
würden wertvolle Zeit vergeuden!
Am 16. Mai ein JA zur Erhöhung der Mehrwertsteuer
Auch mit allen diesen Kostendämpfungs-Massnahmen kommt man nicht um zusätzliche
Einnahmen für die IV herum. Die Defizite der IV müssen finanziert und die Schulden bei
der AHV zurückbezahlt werden. Das Parlament hat deshalb die Erhebung von 0,8
Mehrwertsteuer-Prozent zugunsten der IV beschlossen. Das ist knapp, voraussichtlich
sogar zuwenig, aber eine erste Entlastung. Für dieses 0,8 % MWSt-Prozent braucht es
eine Verfassungsbestimmung, über die Volk und Stände am 16. Mai 2004 abstimmen.
FDP, SVP und Wirtschaft bekämpfen diese Vorlage, sie greifen das darin ebenfalls
enthaltene MWSt-Prozent zugunsten der AHV an. Diese Haltung ist angesichts der
schwierigen finanziellen Situation der IV verantwortungslos. Es ist deshalb unbedingt
wichtig, für die Mehrwertsteuervorlage zu mobilisieren und ihr zuzustimmen.
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Eine IV ausschliesslich auf Bundesebene?
Von Ursula Schaffner2
Im Vorfeld des Vernehmlassungsverfahrens zur 5. IVG-Revision wird in verschiedenen
Kreisen darüber diskutiert, welche Vor- und Nachteile eine Zentralisierung der IV-Stellen
beim Bund haben könnte. Dabei ist bereits der unterschiedliche Sprachgebrauch
interessant. Die IV-Stellenleiter-Konferenz (IVSK) diskutiert die Frage unter dem Titel,
ob die IV inskünftig ausschliesslich als Bundeslösung zu konzipieren sei.3 In der
Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) ist zu lesen, „Finanzierung
und Vollzug der individuellen Leistungen [gemeint sind IV-Leistungen; U.S.] sollen
ausschliesslich Bundessache werden.“4 Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
seinerseits spricht von Harmonisierung der Vollzugspraxis des IVG.5
Um was geht es?
In der Botschaft zur NFA wird der Ruf nach Zentralisierung folgendermassen begründet:
Damit würden einfachere, durchschaubare Strukturen geschaffen (Zusammenführen
von Regelung, Aufgaben- und Ausgabenkompetenzen), und der Bund könne die volle
Verantwortung für die Leistungen der IV übernehmen, was die Vereinheitlichung der
Rechtsanwendung erleichtere. Schliesslich erhalte der Bund die Möglichkeit, eine
schlankere und somit kostengünstigere Administration zu schaffen. Trotz der
Zentralisierung auf organisatorischer Ebene sollen die IV-Stellen nach wie vor regional
präsent bleiben.
Ebenfalls laut der Botschaft zur NFA soll anderseits das Sonderschulwesen – da die
Schulhoheit bei den Kantonen liegt – sowie die fachliche und finanzielle Verantwortung
für den Bereich Bau und Betrieb von Institutionen voll an die Kantone übergehen.
Die Diskussion um eine einheitlichere Bundeslösung beim Vollzug der individuellen
Leistungen des IVG wurde zusätzlich durch die Tatsache angefacht, dass es grosse
Unterschiede in der Rentenquote zwischen den Kantonen gibt. So bezogen im Kanton
Basel-Stadt 2003 8,8% der Wohnbevölkerung eine IV-Rente, im Kanton Nidwalden
dagegen nur 3,5%.
Heutige Situation
Mit der 3. IVG-Revision, welche am 1. Januar 1992 in Kraft trat, wurden die damaligen
IV-Sekretariate, IV-Regionalstellen und IV-Kommissionen zu den heutigen 26
kantonalen IV-Stellen zusammengefasst. Die Kantonalisierung wurde gegen den
starken Widerstand unter anderem von ASKIO (heute AGILE), Procap und DOK
2
Ursula Schaffner ist die neue Bereichsleiterin Sozialpolitik von AGILE. Ihr Porträt finden Sie weiter hinten
in dieser Ausgabe.
3 „Perspektiven für die Invalidenversicherung. Handlungsfelder im Hinblick auf die 5. IVG-Revision“,
Papier der IV-Stellenleiter-Konferenz, August 2003, S. 27 ff.
4 Botschaft des Bundesrates zur NFA vom 14.11.2001, BBL 2002, 2291, S. 162 ff.
5 Gemäss Aussage im Rahmen der Sitzung der AHV/IV-Kommission vom 29.1.2004
8
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
durchgesetzt. Die Behinderten-Organisationen argumentierten damals, es seien
überregionale, jeweils mehrere Kantone umfassende IV-Stellen einzurichten, um eine
möglichst optimale Transparenz, Kompetenz, Effizienz und Bürgernähe zu
gewährleisten.
Heute führen die kantonalen IV-Stellen insbesondere Abklärungen für individuelle
Leistungen durch und verfügen diese. Sie stehen dabei unter der Aufsicht des BSV.
Ebenfalls auf Bundesebene wird grundsätzlich geregelt und entschieden, welche
Leistungen unter welchen Voraussetzungen gesprochen werden können, wie auch die
Ausgabenkompetenz beim Bund liegt. Die Organisation der IV-Stellen inklusive die
Personalpolitik liegt dagegen in der Hand der Kantone, wogegen die Finanzierung zu
87,5% durch den Bund erfolgt.
Diese Strukturen sind wenig transparent und erschweren die Kontrolle des Vollzugs
durch den Bund. Zudem gewährt das IVG den IV-Stellen einen relativ grossen
Ermessensspielraum bei der Zusprechung oder Ablehnung von Leistungen.
Verschiedene Untersuchungen
Um die Gründe für die divergierenden kantonalen Rentenquoten zu ermitteln, wurden
verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Das Büro BASS (Büro für arbeits- und
sozialpolitische Studien in Bern) führte im Rahmen des Nationalen
Forschungsprogramms 45 "Probleme des Sozialstaates" eine entsprechende Analyse
durch. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit anfangs März vorgestellt. Es kann hier
so viel gesagt werden, als dass die interkantonalen Unterschiede bei den Rentenquoten
nur zu einem kleinen Teil auf Faktoren zurückzuführen sind, welche von den IV-Stellen
offensichtlich beeinflusst werden können.
Eine Studie hat auch die IVSK durchgeführt.6 Diese zeige, dass bei anderen Zweigen
der Sozialversicherung noch grössere interkantonale Abweichungen beim Vollzug
bestünden als bei der IV. Auffällig sei dies insbesondere bei der SUVA, welche zentral
organisiert ist. Ebenfalls grössere interkantonale Unterschiede seien beim Vollzug der
ALV und beim KVG festzustellen. Da die IV nach anderen Leistungsträgerinnen in der
Regel als letzte Versicherung zum Zug komme, liegt es nach Auffassung der IVSK auf
der Hand, dass diese letzte Versicherung die Ungleichheiten ihrer Vorgängerinnen erbe.
Die IVSK stellt deshalb in Frage, ob die unterschiedliche Rentenquote ein relevanter
Faktor beim Vergleich der Vollzugspraxis der IV-Stellen sei.
Vor- und Nachteile einer stärkeren Zentralisierung
Die folgenden Argumente beruhen auf diversen Telefongesprächen mit IV-StellenLeitern, dem Geschäftsführer von Procap sowie auf Diskussionen innerhalb des AGILEZentralsekretariats.
6
Ein Papier, welches die Untersuchungsergebnisse enthält, wird gemäss telefonischer Auskunft von
Werner Durrer, Leiter IV-Stelle Luzern, von der IVSK am 17./18.2.2004 verabschiedet, d.h. nach
Redaktionsschluss. Die Angaben in diesem Abschnitt beruhen auf einem mit Herrn Durrer am 20.1.2004
geführten Telefongespräch.
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Die Nachteile:







Die Verwaltung wird zusätzlich gestärkt und ist gleichzeitig weit weg von der Kundin,
vom Kunden.
Ein Umbau der Vollzugsorganisation kostet sehr viel Geld und wird nicht ohne
weiteres zu einem Verschwinden der kantonal unterschiedlichen Rentenquoten
führen.
Bereits heute existieren verschiedene Formen der regionalen Zusammenarbeit, z.B.
in den Bereichen Recht und Medizin sowie Wirtschaft. Das heisst, faktisch ist eine
partielle Zentralisierung bereits am Entstehen. Auf ihr könnte weiter aufgebaut
werden.
Im Bereich der Wiedereingliederung braucht es lokale und regionale Kenntnisse
sowie eine Vernetzung mit der Politik und Wirtschaft vor Ort, Voraussetzungen,
welche das BSV nicht erbringen kann.
Wenn die Rechtsanwendung bisher offenbar uneinheitlich war, liegt dies unter
anderem an der mangelnden Kontrolle durch das BSV. Eine Vereinheitlichung der
Rechtsanwendung durch eine Zentralisierung könnte, wenn überhaupt, nur mit
zusätzlichem Personal erreicht werden.
Mit der seit 1996 angebotenen vereinheitlichten Ausbildung von IV-StellenAngestellten, welche vom BSV abgesegnet ist, hat bereits eine zunehmende
Vereinheitlichung der Rechtsanwendung eingesetzt.
Die heutige relative Unabhängigkeit der IV-Stellen von der politischen Agenda ist im
Sinne der Anspruchsberechtigten. Sachliche Kriterien stehen im Vordergrund beim
Entscheid über die Leistungserbringung. Läge die Entscheidkompetenz beim BSV,
wären die Entscheide über die Erbringung oder Verweigerung von Leistungen
vermehrt den politischen Auseinandersetzungen im Parlament ausgesetzt, welche
heute oft einseitig mit ökonomischen und betriebswirtschaftlichen Argumenten
geführt werden.
Die Vorteile:




Die Rechtsanwendung würde vereinheitlicht. Dieses Ziel ist einerseits im Sinne der
Anspruchsberechtigten selber, da damit die Akzeptanz von Entscheiden erhöht
werden kann. Andererseits besteht ein übergeordnetes Interesse, dass der Staat bei
einer Bundesversicherung eine „unité de doctrine“ im Vollzug hat.
Das BSV hätte verstärkte Einflussmöglichkeiten auf die Vollzugsstrategien und damit
auf die Harmonisierung des Vollzugs der einzelnen IV-Stellen.
Eine einheitliche Vollzugsstrategie, insbesondere der Primat „Eingliederung vor
Rente“, ist bei einer Zentralisierung aufgrund der heute zur Verfügung stehenden
Daten einfacher durchzusetzen als beim jetzigen dezentralen Vollzug.
Die einzelnen IV-Stellen stünden in einem verstärkten Wettbewerb zu einander und
müssten ihre Leistungen unter neuen Gesichtspunkten miteinander vergleichen.
10
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04


Die Struktur des Vollzugs wäre durchschaubarer, die Akzeptanz des IV-Vollzugs
würde sich erhöhen.
Das Lobbying würde für die Behinderten-Selbsthilfeorganisationen einfacher.
Fazit
Neben der Abwägung einzelner Vor- und Nachteile müsste eine verstärkte Kompetenz
des Bundes beim IVG-Vollzug in den Gesamtzusammenhang der tatsächlich bei der IV
bestehenden Probleme gestellt werden. Es wird ebenfalls zu beachten sein, wie die
Vorgaben der NFA mit den Anliegen der 5. IVG-Revision zu vereinbaren sind. Da bisher
erst wenige Details der 5. IVG-Revision bekannt sind, ist noch unklar, welche Lösungen
dem Bund zur Harmonisierung des Vollzugs des IVG vorschweben.
Aus Sicht der Betroffenen und der Behindertenselbsthilfe wird der im März 2004
erwartete Vernehmlassungsvorschlag zur 5. IVG-Revision sicher darauf hin zu prüfen
sein, welche Vor- und Nachteile ihnen/ihr eine allfällige Neuorganisation oder
Neuausrichtung des Vollzugs bringen würde. Die wichtigen Fragen hier sind: Könnten
mit einer verstärkten Kontrolle der IV-Stellen durch das BSV die unbestritten zu lange
dauernden Verfahren verkürzt werden? Und wäre die Zentralisierung der IV-Stellen
beim Bund tatsächlich eine erfolgsversprechende Massnahme, um das
Kostenwachstum bei der IV zu verlangsamen?
11
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Weniger Renten für psychisch Behinderte?
Von Françoise Steiner7
Christoph Blocher hat im Wahlkampf den Ton angegeben: Der Schweiz gehe es
schlecht, und schuld daran seien die Ausländer. Die IV sei in einem schlechten Zustand:
Der Fehler hier liege bei den ausländischen Rentnern und bei psychisch Behinderten,
die im Kern falsche Behinderte, sogenannte "Scheininvalide" seien und lieber eine
Rente bezögen als arbeiten zu gehen.
Woher kommt dieser gehässige Ton? Wieso schiebt auch der "Patron" der Arbeitgeber,
Peter Hasler, die Schuld auf die Behinderten?
Ist diese ganze Aktion nicht vielmehr ein Mittel, die Bevölkerung von den tatsächlichen
Problemen und Ungerechtigkeiten in diesem Land abzulenken?
Ich habe noch nie gehört, dass sich diese Alphatiere der Schweizer Politik in ähnlicher
Weise aufgehalten hätten über die um sich greifende Armut, über stagnierende oder
sinkende Löhne bei der Mittelklasse, über Hungerlöhne in gewissen Berufssparten, über
"working poors"; schon gar nicht über sagenhafte Spitzenlöhne und goldene
Fallschirme, die für gewisse "Eliten" ausgeschüttet bzw. aufgespannt werden.
Wissenschaftlich unhaltbar
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat die populistischen Äusserungen von
Herrn Blocher zu den Ausländern dementiert, indem es Mitte Januar eine Studie
publiziert hat, die aufzeigt, dass Invalidität häufiger bei Schweizerinnen und Schweizern
auftritt als bei Ausländerinnen und Ausländern und dass der Anteil Leistungsbezüger,
die im Ausland wohnen (13% im Jahr 2002), zur Zeit niedriger ist als z.B. 1990 (17%).
Weiter zeigt die Studie auf, dass die Verteilung der Renten zwischen Schweizern und
Ausländern stabil geblieben ist.
Ich hoffe, das BSV publiziere demnächst eine Studie zu den "Scheininvaliden", die
dieser unglückseligen Kampagne gegen Menschen, die unter einer nach aussen hin
nicht sichtbaren Behinderung leiden, ein Ende setzt.
Wer sind nun genau diese Behinderten, die gewisse Personen am liebsten aus der Liste
der IV-RentenbezügerInnen streichen möchten?
Die IV-Stellen-Konferenz hat letzten August eine Liste publiziert, auf der die "nichtinvalidisierenden Krankheiten" aufgeführt sind. Zu letzteren gehören gemäss Liste:



Verhaltensstörungen und psychische Störungen, die auf den Konsum von
psychotropen Substanzen zurückzuführen sind
Depressive Episoden (sämtliche Schweregrade)
Depressive Störungen mit rezidivierendem Charakter
7
Françoise Steiner ist Verantwortliche für Sozialpolitik bei Procap und Vertreterin für psychisch
Behinderte im Gleichstellungsrat.
12
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04

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Dysthymia
posttraumatische Belastungsstörungen
Anpassungsstörungen
Somatoforme Symptome
Neurasthenie
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Chronic Fatigue Syndrom (CFS)
Adipositas
Schmerzkrankheit
Fibromyalgie
Es ist richtig, dass die Erhöhung der Anzahl von IV-RentenbezügerInnen u.a. auch
deshalb so ausgeprägt ausfällt, weil die Diagnostik in den Bereichen Neurose, auf das
jeweilige Umfeld zurückzuführende reaktive Störungen, Borderline-Situationen sowie
depressive und psychosomatische Störungen erweitert und ausgebaut wurde.
Man muss sich allerdings auch mit der Frage auseinandersetzen, wieso diese
Störungen gehäuft auftreten. Es gibt zahlreiche Faktoren, die dafür verantwortlich
zeichnen:



Veränderungen des Arbeitsmarktes, die sich in Druck am Arbeitsplatz, in
Arbeitslosigkeit und psychischem Stress äussern können; Streichung von
Nischenarbeitsplätzen, die es fragilen Personen ermöglichten, in Unternehmen
integriert zu bleiben; Überweisung von älteren oder für nicht ausreichend
produktiv eingeschätzten Arbeitern an die IV etc.
Entwicklung der Gesellschaft, die sich z.B. in einer Erhöhung der Scheidungsrate,
alleinerziehenden Elternteilen oder Einsamkeit äussert, was wiederum zu
psychischen oder psychosomatischen Krankheiten führen kann.
Enttabuisierung der psychischen Krankheiten, die eine Erhöhung der
psychiatrischen Konsultationen nach sich zieht und vom Gefühl der Schande
befreit, welches früher die psychischen Erkrankungen begleitete.
Leider nicht sichtbar!
Es ist ein Irrtum zu glauben, psychische und psychosomatische Krankheiten seien keine
"richtigen" Behinderungen bzw. würden nicht "invalidisierend" wirken. Alle, die jemals
psychisch erkrankt sind, wissen, wie stark derartige Störungen schmerzen und
paralysieren können. Wer an einer psychischen Krankheit leidet, will nur eines: Den
ursprünglichen Zustand wieder herstellen und die normalen Aktivitäten wieder
aufnehmen.
Leider behindert eine derartige Krankheit immer stärker, je länger sie dauert. Die
betroffene Person verliert ihre Stelle und hat kaum eine Chance, eine andere zu finden.
Es ist also durchaus die Behinderung, welche ihr das Arbeiten verunmöglicht. Das
Dumme ist nur, dass man die Behinderung nicht sieht. Und gerade dieser Umstand
kann sehr behindernd wirken.
13
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Es wäre ungerecht, diskriminierend und ausgrenzend, die Renten für psychisch
Behinderte zu streichen. Es wäre ein Schritt zurück in eine Vergangenheit, in der
ausschliesslich für nach aussen hin sichtbare Behinderungen Renten gesprochen
wurden.
Es wäre auch ein Rückfall in die Ghettoisierung der psychischen Behinderung – und das
muss unbedingt vermieden werden.
Für eine Person, die unter einer psychischen Behinderung leidet, ist es ausgesprochen
wichtig, akzeptiert zu werden. Man muss ihr auch die finanziellen Mittel zur Verfügung
stellen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Ohne diese Unterstützungen
gehen die Perspektiven verloren und die Krankheit verschlimmert sich zusehends, was
wiederum zu langdauernden und kostspieligen Hospitalisationen und manchmal sogar
zu einem willentlich herbeigeführten Tod führen kann.
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
14
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Zeitlich beschränkte Renten? Eher Pauschalbeträge für die berufliche
Wiedereingliederung
Von Claude Bauer
Innenminister Pascal Couchepin hat bereits anlässlich des traditionellen Ausflugs auf die
Sankt Petersinsel im Mai 2003 in Bezug auf die 5. IVG-Revision – unter anderem –
angekündigt, dass die Renten zeitlich beschränkt werden könnten. Die erste Reaktion
auf die Ankündigung, aus dem Bauch heraus und ohne Filterung durch Nachdenken,
war: "Katastrophal!". Man muss sich nur einmal die Zeit und die Energie vor Augen
führen, die aufgewendet werden müssen, um eine Rente zugesprochen zu erhalten –
das kann ein, zwei oder sogar noch mehr Jahre dauern. Da vergeht einem die Lust, die
ganze Übung wieder und wieder durchzuexerzieren, z.B. alle zwei Jahre (das ist die
Zeitdauer, die in diesem Zusammenhang am häufigsten erwähnt wird).
Per definitionem ist eine Rente ein "jährliches Einkommen, das jedes Jahr fällig wird…". 8
Eine zeitlich befristete Rente kann es folglich gar nicht geben, bei Couchepins Vorschlag
handelt es sich also vielmehr um einen Pauschalbetrag, der z.B. verteilt über 24 Monate
ausgeschüttet wird. Von daher wäre es angebracht, statt von befristeter Rente von einer
Pauschale für die berufliche Wiedereingliederung zu sprechen. Wer sich das Ganze ein
bisschen eingehender überlegt, muss zum Schluss kommen, dass diese Pauschale für
die berufliche Wiedereingliederung ein durchaus brauchbarer Vorschlag ist, sofern sie
mit einem klaren Ziel und einigen klar formulierten Bedingungen verknüpft wird. Das Ziel
muss, in Übereinstimmung mit dem erklärten Grundsatz der IV, sein:
"Wiedereingliederung vor Rente". Die Bedingungen müssen einen Bezug aufweisen zu
diesem Grundsatz, und die zentralen Begriffe müssten lauten: "Beschleunigung",
"berufliche Integration".
So früh und so schnell wie möglich
Es liegt auf der Hand, dass man eine Entscheidung schneller und leichter fällen kann,
wenn man weiss, dass sie nur auf zwei Jahre hinaus Auswirkungen haben wird (und
nicht auf 10, 20 oder mehr Jahre hinaus). Das ist nun aber genau das, worum es geht:
Es ist zu hoffen, dass die Arbeit der IV-Stellen schneller einsetzt und unendlich viel
zügiger abläuft. Der Presse war zu entnehmen, dass der Direktor des Schweizerischen
Arbeitgeberverbandes, Peter Hasler, die Idee unterstützt, dass der erkrankte
Arbeitnehmer, dessen Arzt oder Arbeitgeber dazu verpflichtet wird, eine mehr als 30
Tage (aufgerechnet z.B. auf drei Monate) dauernde Absenz der IV-Stelle oder einem
Früherkennungs-Zentrum zu melden; dies auch für den Fall, dass die Absenz (noch)
nicht auf eine Behinderung zurückzuführen ist. Die IV-Stelle bzw. das zuständige
Zentrum müsste dann Massnahmen treffen, die darauf abzielen, die Arbeitsstelle für den
betroffenen Arbeitnehmer zu erhalten oder ihm innert kurzer Frist eine besser geeignete
8
Vgl. Larousse.
15
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Stelle zu finden. Sofern sinnvolle Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen werden, haben
behinderte Personen guten Grund, sich ebenfalls hinter dieses Prinzip zu stellen.
Ziel dabei kann nicht sein, die Renten restriktiver zu verteilen als bis anhin; es geht in
erster Linie darum, so vielen Versicherten wie möglich ihre Arbeitsstelle zu erhalten.
Wenn man nun wirklich will, dass Personen mit einer bestehenden oder voraussichtlichen künftigen Behinderung ihre Arbeitsstelle behalten (womöglich nach einer
Umschulung) oder eine neue finden können, so wird man nicht mehr am Personal
sparen dürfen, das dazu ausgebildet ist, in den Unternehmen Stellen zu suchen. Das ist
die klassische Form einer Investition: Man gibt hundert Rappen aus und gewinnt damit
hundert Franken. Im vorliegenden Fall geht es darum, die IV besser zu organisieren,
damit der Grundsatz "Integration vor Rente" mehr und mehr zum Tragen kommen kann.
Besser Arbeitsstellen als Renten: erste Versuche
Die IV-Stelle Luzern und Profil Sankt Gallen haben vor drei Jahren begonnen, nach
diesem Grundsatz zu arbeiten. Es wurden persönliche Kontakte zu Unternehmen
geknüpft. Im Gegensatz zu den IV-Stellen kann die Stiftung Profil ihre Kunden, die sie
unterstützt, dazu verpflichten, einen Motivationsnachweis zu erbringen. Dieser kann
beispielsweise darin bestehen, dass in Eigeninitiative Anstrengungen zur Stellensuche
unternommen – und nachgewiesen – werden. Immerhin kann selbst die IV-Stelle dank
des Netzes an Unternehmen, bei denen sie sich als Spezialistin für Wiedereingliederung
positionieren konnte, einen gewissen Erfolg ausweisen: Die Zahlen zeigen auf, dass
ein/e ArbeitsvermittlerIn rund 50 Arbeitsplätze pro Jahr in der freien Wirtschaft für
Personen mit einer Behinderung finden kann. Von den 50 Personen ist mindestens die
Hälfte nicht mehr auf eine Rente angewiesen, gut ein Viertel bezieht eine halbe Rente, 6
% eine Viertelrente und etwa 10 % sind, trotz Anstellung, auf eine volle Rente
angewiesen.9 Laut dem Vorsteher der IV-Stelle Luzern können dank diesem Vorgehen
mehrere hunderttausend Franken pro Jahr und ArbeitsvermittlerIn eingespart werden,
und dies nach Abzug des Salärs und der Sozialleistungen für den/die betreffende/n IVStellen-Angestellte/n.
Welche Vorkehrungen müssen gegeben sein?
Schnelligkeit
Wenn die Abklärungsmittel und die Reaktionszeit der IV-Stellen so bleiben, wie sie sind
- heute kann es zwei Jahre dauern, bis der Entscheid vorliegt -, so ist eine
Wiederaufnahme des Verfahrens nach beispielsweise 2 Jahren unzulässig. Der
Entscheid in Bezug auf die Integrationspauschale müsste deshalb notwendigerweise
viel rascher erfolgen als der gegenwärtige Rentenentscheid. Natürlich kann eine derart
rasch gefällte Entscheidung nicht sämtliche Zuteilungskriterien erfüllen, die bei einer
endgültig gesprochenen Rente zur Anwendung gelangen müssen. Nachprüfungen
werden nicht zu vermeiden sein. Wir möchten aber schon jetzt warnen vor
Neueinschätzungen, wie sie in gewissen Fällen vorgenommen wurden. Der folgende
9
Neue Zürcher Zeitung vom 16. Januar 2004.
16
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Fall hat sich zwar nicht in einer IV-Stelle ereignet, ist aber deshalb nicht weniger real:
Eine Person, der beide Augen herausgenommen worden waren, musste sich periodisch
einem Sehtest unterziehen… Nachahmenswert ist das garantiert nicht!
Zwar sollte darauf geachtet werden, dass die Bürokratie nicht unnötig aufgeblasen wird
– auf der anderen Seite dürfte es klar sein, dass die IV-Stellen oder FrüherkennungsZentren über das nötige Personal verfügen müssen, um rasch handeln zu können: Alle
guten Ideen und Vorsätze werden nicht in der Lage sein, behinderten Personen eine
Stelle zu finden, wenn das für diese Arbeit nötige Personal fehlt.
Betreuung an der Arbeitsstelle und administrative Betreuung
Es liegt auf der Hand: Die Aufgabe, die ganze Maschinerie erneut anzuwerfen, bevor die
aktuelle Rente abgelaufen ist, sollte nicht den Versicherten überwälzt werden, sondern
viel eher der IV-Stelle. Unabhängig davon, ob der Versicherte seine Stelle behält oder
eine neue antreten kann (eventuell nach einer Weiterbildung / Umschulung), obliegt es
klar den IV-Stellen, die betroffenen Personen mehr oder weniger eng zu begleiten, und
sei es nur, damit der Arbeitgeber nicht seine ganze Zeit damit zubringen muss, die
betroffene Person speziell zu betreuen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass Arbeitgeber –
besonders solche aus dem KMU-Bereich, welche zahlenmässig die grössten
Arbeitgeber der Schweiz darstellen – kein zweites Mal eine behinderte Person
beschäftigen werden, wenn sie feststellen, dass ihnen dieses Engagement zuviel
Zusatzarbeit beschert.
Wenn die zeitlich beschränkten Renten zur Regel werden sollten, so bleibt zu hoffen,
dass Ausnahmefälle mit Vernunft gehandhabt werden. So zum Beispiel, wenn eine
Person, selbst wenn sie arbeiten möchte, dazu einfach keine Chance hat. Die
betroffenen Personen sollten ein Recht auf eine Rente haben, die ihnen so rasch als
möglich zugesprochen wird und die nicht immer wieder neu beantragt werden muss.
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Sozialpolitik
Sozialpolitische Rundschau
Von Claude Bauer
Wer seinen Hund ertränken will, muss nur behaupten, er sei räudig
Der Sozialstaat kann heutzutage durchaus mit einem Hund verglichen werden, und die
Räude heisst "S’hett-kes-Fränkli-meh". Kein sehr schöner Name, Sie gehen da sicher
mit mir einig, aber was sich hinter dem Namen verbirgt, ist noch um einiges hässlicher.
Am 19. Dezember 2003 hat das Parlament das Entlastungsprogramm 2003
verabschiedet. Unter anderen Einsparungen sieht das Gesetz auch zwei Kürzungen vor,
die Auswirkungen haben werden auf das Leben von Menschen mit einer Behinderung.
In beiden Fällen bleibt die Höhe der Beiträge im Jahr 2004 zwar auf demselben Niveau
wie bis anhin; es ist allerdings vorgesehen, die Beiträge bei den kollektiven Leistungen
der IV im Jahr 2005 um CHF 41 Mio. und im Jahr 2006 um CHF 81 Mio. zu kürzen,
währenddem die Beiträge im Bereich Öffentlicher Verkehr und Massnahmen, die hier
gemäss dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Beseitigung
von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behinderten-Gleichstellungsgesetz BehiG) getroffen werden sollen, im Jahr 2005 um CHF 6,5 Mio. und im Jahr 2006
um CHF 10 Mio. gekürzt werden sollen. Wenn man zudem weiss, dass von allen Seiten
her Steuererleichterungen gefordert (und nicht selten gewährt) werden, so kommt man
zum Schluss, dass ein erklärter Wille besteht, diesen hässlichen Hund namens
Sozialstaat zu ertränken.
Es nützt letztlich auch nichts zu wissen, dass Vergleiche nichts beweisen.
Ironischerweise hat das Bundesamt für Statistik im Dezember ein neues System zur
Darstellung der nationalen wirtschaftlichen Eckdaten präsentiert, das den internationalen
Vergleich erleichtern soll. Wendet man das System auf die letzten zwölf Jahre an,
werden jene Werte nach oben korrigiert, die man uns jeweils präsentiert, um zu
erklären, warum kein Geld mehr vorhanden sei: Das Bruttoinlandsprodukt BIP und das
prozentuale Wirtschaftswachstum.
Invalidenversicherung: Die Neuerungen der 4. Revision sind in Kraft getreten
Die Hilflosenentschädigung für Personen, die zu Hause leben, wurde verdoppelt. Für
Minderjährige, die zu Hause leben und auf intensive Betreuung angewiesen sind, sind
zusätzliche Leistungen vorgesehen. Die Hilflosenentschädigung wird auf der Basis der
AHV-Renten (siehe weiter unten) berechnet und entwickelt sich somit im Gleichschritt
mit letzteren.
Taggelder werden künftig unabhängig von Zivilstand und Geschlecht ausgerichtet.
Hinzu kommt eine Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren (bzw. unter 25 Jahren,
sofern sie sich noch in Ausbildung befinden).
18
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Die Dreiviertel-Rente wird eingeführt. Künftig wird bei einem Invaliditätsgrad ab 40% eine
Viertelrente, ab 50% eine halbe Rente, ab 60 % eine Dreiviertel-Rente und ab 70% eine
ganze Rente zugesprochen. In einem Übergangsreglement ist festgehalten, dass bei den
über 50-jährigen Personen mit einer ganzen Rente der Besitzstand gewahrt bleibt. Bei
jüngeren Personen hingegen, deren Invaliditätsgrad zwischen 662/3% und 69,9% beträgt,
wird die ganze Rente im Verlauf des Jahres 2004 in eine Dreiviertel-Rente umgewandelt.
Gleichzeitig werden halbe Renten, die an Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen
60% und 662/3% ausgerichtet werden, in Dreiviertel-Renten umgewandelt.
Renten für Härtefälle und Zusatzrenten werden aufgehoben.
Die Versicherten haben künftig Anspruch auf aktive Unterstützung bei der Stellensuche
und auf eine Weiterbetreuung für den Fall, dass sie bereits eine Stelle gefunden haben.
Die IV übernimmt künftig Kosten für Fort- und Weiterbildungen, sofern diese die
Arbeitsfähigkeit erhalten oder verbessern.
Regionale ärztliche Dienste führen Untersuchungen durch, die medizinische Abklärung
erfolgt somit nicht mehr ausschliesslich auf der Basis von schriftlichen Unterlagen.
Ergänzungsleistungen
Schwer oder mittel behinderte Personen, die zu Hause wohnen und deren Auslagen für
Pflege und Betreuung von der Hilflosenentschädigung der IV nicht gedeckt werden,
können künftig spezielle Ergänzungsleistungen beanspruchen. Bei einem mittleren
Behinderungsgrad kann der entsprechende Betrag bis zu CHF 60’000 und bei einer
schweren Behinderung bis zu CHF 90’000 betragen.
KVG: dasselbe in Grün und zurück zum Start
Wirklich dasselbe? Kaum, schliesslich haben wir in der Zwischenzeit ein – partiell –
neues Parlament gewählt, und letzteres hat einen – ebenfalls partiell – neuen Bundesrat
bestellt.
Der Stand der Dinge ist rasch erklärt: Nach drei Jahren Debattierens in beiden
Kammern und v.a. in Ratskommissionen hat der Nationalrat am vergangenen 17.
Dezember die Teilrevision des KVG verworfen. Man wagt kaum daran zu denken,
wieviele Stunden sich hochqualifizierte Spezialisten vergebens mit der Materie
auseinandergesetzt haben mögen. Jede andere private oder öffentliche Firma, die so
gehandelt hätte, wäre unverzüglich zur Räson gerufen worden. Zu Recht. Es ist nun
kaum vorstellbar, dass der Innenminister – angesichts der Überzeugungen, die er vertritt
– einen Revisionsvorschlag auf den Tisch zaubert, der mehr Rücksicht nimmt auf kleine
Einkommen im Allgemeinen oder auf die wirtschaftliche Lage von Behinderten im
Speziellen. Und selbst wenn dem so wäre: Es spricht kaum etwas dafür, dass das neue
Parlament diese Version glatter über die Bühne brächte als die vorherige.
19
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Schauen wir also für den Moment, was die vom Genfer Mouvement populaire des
familles lancierte und vom Konsumentinnenforum und einigen linken Parteien
unterstützte Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse"10 bringen könnte.
Wird sie die erforderliche Anzahl Unterschriften erreichen? Und falls ja: Findet sie
anschliessend beim Volk Gehör?
Es sei weiter darauf hingewiesen, dass im Bereich Gesundheit / Krankenkassen am 1.
Januar die neue, gesamtschweizerisch gültige Tarifstruktur TARMED in Kraft getreten
ist. Der Katalog mit der Auflistung von rund 4'600 ärztlichen Leistungen soll die
Transparenz und damit die Vergleichbarkeit verbessern. Wer weiss, vielleicht lässt sich
dadurch sogar der weitere Anstieg der Gesundheitskosten dämpfen.
11. AHV-Revision: Wieso man am 16. Mai 2004 NEIN stimmen muss11
Immer noch wegen dieser berühmt-berüchtigten Hunderäude mit Namen "S’hett-kesFränkli-meh" sieht die am 3. Oktober 2003 vom Parlament verabschiedete 11. AHVRevision vor, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen … und einen gegen
Null tendierenden Betrag für die soziale Abfederung des flexiblen Rentenalters
auszugeben. Zwei Regelungen, die für Behinderte und besonders für behinderte Frauen
ganz klar von Nachteil sind: Zahlreiche Personen mit einer Behinderung ermüden
schneller als die übrige Bevölkerung. Sie werden schneller müde im Verlauf eines
einzelnen Tages, aber auch im Verlauf der Jahre. Vor die Wahl gestellt zu werden, um
jeden Preis ein Jahr länger durchzuhalten oder eine Rentenkürzung in Kauf nehmen zu
müssen, ist alles andere als erfreulich. Zudem zeitigt die Erhöhung des Rentenalters der
Frauen auch ganz generell Auswirkungen auf die IV bzw. deren LeistungsempfängerInnen: Während des zusätzlichen Arbeitsjahres bleiben die IV-Rentnerinnen bei der IVKasse und treten nicht in die AHV über; mit anderen Worten: Das Defizit der IV wird sich
weiter erhöhen. Und anschliessend kann man verkünden, es gebe zuviele Leistungsempfänger(innen!) und die Anzahl Rentnerinnen nehme in schwindelerregendem
Ausmass zu. Von hier zum Rotstift ist es nur noch ein kleiner Schritt!
Das Parlament hat weiter darauf verzichtet, vorzeitige Pensionierungen ebendieser
Frauen abzufedern. Diejenigen Frauen, die darauf verzichten, für "so kurze Zeit" eine IVRente zu beantragen, werden schmerzlich bestraft, wenn sie vorzeitig in Rente gehen,
und sei die Zeitspanne noch so kurz. AGILE empfiehlt somit allen Leserinnen und
Lesern, ein Nein einzulegen. Und nicht nur dies: Überzeugen Sie Verwandte, Freunde
und Bekannte, ebenfalls ein Nein einzulegen!
Kommt hinzu (oder besser: -weg), dass die 11. AHV-Revision vorsieht, die Renten nicht
mehr wie bis anhin alle zwei, sondern nur noch alle drei Jahre anzupassen. Weil die IV
die Rente der AHV frankenmässig übernimmt, entgehen den behinderten
10
Unterschriftenbögen können bei nachfolgender Adresse bestellt werden: Secrétariat du MPF, rue
Michel-Chauvet 22, CP 155, 1211 Genève 17, Tel. 022 786 47 02, [email protected]. Unter
www.admin.ch/ch/d/pore/vi/ut/i_316.de.pdf können Unterschriftenbögen im PDF-Format heruntergeladen
werden.
11 Siehe auch Abstimmungsvorschau weiter unten in dieser Ausgabe.
20
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
RentenbezügerInnen so in jedem dritten Jahr bis zu 40 Franken monatlich. Kommentar
überflüssig!
Finanzierung der AHV und der IV: Legen Sie am 16. Mai ein JA ein12
Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV / IV sieht eine Anhebung der
Mehrwertsteuersätze um 0,8 Prozent für die IV und 1,0 Prozent für die AHV vor. Auch
zu diesem Geschäft bezieht AGILE klar Stellung und empfiehlt seiner Leserschaft, ein
Ja einzulegen und das Umfeld dazu zu bewegen, ein Gleiches zu tun. Diese Erhöhung
der Mehrwertsteuersätze ist unumgänglich für die Sanierung der Sozialversicherungen;
hinzu kommt, dass die Mehrwertsteuer mehr und mehr zu einem der sozialsten Mittel
wird, die finanziellen Belastungen der Bevölkerung auszugleichen.
Falls es wieder heissen sollte: "S’hett-kes-Fränkli-meh"…
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
12
Siehe auch Abstimmungsvorschau weiter unten in dieser Ausgabe.
21
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Das Parlament zementiert die Diskriminierung behinderter
Versicherter in der zweiten Säule!
Von Irène Häberle13
Nur wenige Tage vor der Abstimmung über die Behinderten-Gleichstellungsinitiative im
Mai verabschiedete der Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren eine Ergänzung
zum Artikel 23 des Berufsvorsorgegesetzes (BVG), die - entgegen dem ursprünglichen
Willen des Gesetzgebers - die Diskriminierung behinderter Versicherter durch die
Gerichtspraxis der letzten Jahre zementiert. Inzwischen hat - auf Druck des Vorstehers
des Departements des Innern - im September auch der Ständerat die Fassung des
Nationalrates übernommen.
Eingliederung vor Rente?
Im Gegensatz zu andern Staaten kennt das schweizerische Sozialversicherungssystem
den Grundsatz „Eingliederung vor Rente“. Das heisst, Menschen mit einer
gesundheitlichen Schädigung bekommen nicht einfach eine Rente zugesprochen,
sondern sind „gezwungen“, auf dem Arbeitsmarkt ihre verbliebene Arbeitskraft zu
verwerten. Der erwähnte Grundsatz ist sowohl seitens der Beschäftigten als auch des
Sozialversicherungssystems und der Volkswirtschaft klar zu bejahen (selbst wenn, wie
im Abstimmungskampf dargelegt wurde, zur Zeit die Erwerbslosenrate von behinderten
Menschen um die 50% beträgt). Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des
Obligatoriums der beruflichen Vorsorge am 1. Januar 1985 diesem Grundsatz
Rechnung getragen, indem er die vorbehaltlose Aufnahme aller Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu den gleichen Bedingungen forderte. Unter Einfluss der
Versicherungswirtschaft ist die Gerichtspraxis in den letzten Jahren leider dazu
übergegangen, immer mehr gesundheitlich Geschädigte vom obligatorischen
Vorsorgeschutz auszuklammern. Wer heute bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit nicht
mehr als 80% erwerbsfähig ist, hat im Invaliditätsfall aus gleicher Ursache keinen
Versicherungsschutz zu erwarten. So hat ein Gericht einer Frau, die 22 Jahre lang zu
80% im gleichen Betrieb gearbeitet hatte, im Invaliditätsfall selbst die obligatorischen
Minimalleistungen ihrer Pensionskasse verweigert. Dies, obwohl sie wie alle andern
Versicherten ihre Beiträge bezahlt hatte und sich auf Grund ihres Vorsorgeausweises
versichert wähnte. (Nach den neuen Bestimmungen des Nationarates würde sich einzig
die Grenze von 80% auf 60% verringern, aber sonst nichts ändern.)
Am 1. Januar 1995 trat das Freizügigkeitsgesetz in Kraft, das unter anderem in Artikel
14 auch die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im überobligatorischen Bereich für
Stellenwechsler regelt. Von den für alle Versicherten vorteilhaften Bestimmungen sind
ohne jedwelche gesetzliche Grundlage wiederum jene Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer als einzige ausgeschlossen, die beim Wechsel des Arbeitgebers und der
Pensionskasse nur teilarbeitsfähig sind. Nur wer gleich vollinvalid wird oder bei
13
Dr. phil. Irène Häberle, Pensionskassenexpertin und Versicherungsmathematikerin, ist Mitglied der
Eidgenössischen BVG-Kommission
22
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Teilarbeitsfähigkeit seine Stelle nicht wechselt, geniesst den vollen
Versicherungsschutz. Auch diese Praxis läuft dem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“
total zuwider.
Grundlos und diskriminierend
Menschen mit einer Behinderung haben die genau gleichen Vorsorgebedürfnisse wie
alle andern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn ihre Arbeitsfähigkeit wegfällt,
entsteht wie bei den andern eine schmerzliche Vorsorgelücke. Im Gegensatz zu
Personen ohne Gesundheitsschaden können sie sich aber nicht oder nur erschwert in
„Selbstverantwortung“ privat versichern lassen. Sie sind daher ganz besonders auf die
Vorsorge in der zweiten Säule angewiesen.
Die Diskriminierung behinderter Versicherter in der zweiten Säule ist weder rechtlich
noch versicherungstechnisch zu rechtfertigen! Es ist unerklärlich, warum sie das
Parlament im Rahmen der 1. BVG-Revision nicht aufgehoben, sondern geradezu noch
zementiert hat.
23
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Ein landesweites Pilotprojekt für alle Behindertengruppen
Von Katharina Kanka14
Bekanntlich liegt die 4. IVG-Revision hinter uns. Seit Anfang 2004 gilt die für
Minderjährige wie Erwachsene vollzogene Vereinheitlichung der
Hilflosenentschädigungen (HE). Neu anerkannt wird der Bedarf auf dauernde
lebenspraktische Begleitung. Für Versicherte, welche zu Hause leben, wurden die
Ansätze verdoppelt. Personen mit einer HE mittleren/schweren Grades können unter
Umständen höhere Ergänzungsleistungen (EL) für Krankheits- und Behinderungskosten
geltend machen. Diesen Leistungsanpassungen stehen mit der Streichung der
Zusatzrenten nicht unerhebliche, steigende Einsparungen - in den ersten zehn Jahren
durchschnittlich 214 Mio., später bis zu 532 Mio. Franken jährlich - gegenüber. Damit
wurde dem im Vernehmlassungsverfahren vielfach geäusserten Antrag, dass die durch
die Streichung der Zusatzrenten erzielten Einsparungen vollumfänglich der Finanzierung
einer Assistenzentschädigung zugute kommen sollen, bislang nur bedingt entsprochen.
Kaum Wahlfreiheit
In der Debatte des von den Kantonen mehrheitlich unterstützten Modells Langenberger/
Stähelin, welches auf dem Versicherungsprinzip basierte und einhellig als "Modell der
Zukunft" bezeichnet wurde, ist das Ausweichen auf die EL zurecht kritisiert worden.
Durch die damit praktizierte Anwendung des Bedarfsprinzips wird jeglicher Anreiz für
eine Erwerbstätigkeit der Betroffenen erstickt.
Auch zeigt die derzeitige EL-Diskussion in den Kantonen, dass diese kaum die
geforderte Wahlfreiheit sicherstellen werden. Das Splitting auf verschiedene Finanzierer
verstellt deren Blick auf die Vollkosten. Der ambulante wie auch stationäre Sektor ist
einseitig auf vorgeschriebene (teure) Leistungserbringer ausgerichtet. Organisieren die
Behinderten und ihre Familien die notwendige Hilfe Dritter selber, führt dies zu
Leistungskürzungen. Folge dieses Betreuungsmonopols ist: 1. Die Fremdbestimmung
der Betroffenen. Eingliederung, Eigeninitiative, Selbstverantwortung und Autonomie
gehen dabei verloren. 2. Es entsteht die typische Behindertenkarriere: "Sonderschule –
Werkstätte – Wohnheim – Rente".
Lösungsansätze
Mit Hilfe integrativer Massnahmen und subjektorientierter flexibler Leistungen soll eine
Alternative zur institutionellen Betreuung gesucht werden. Assistenzmodelle können den
Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, ihre Privatsphäre respektieren
und kostengünstig sein.
In den Übergangsbestimmungen der 4. IVG-Revision wurde die Durchführung von
Pilotprojekten für die Jahre 2005 bis 2007 beschlossen. Mit diesen muss der Bund
unverzüglich Massnahmen prüfen, welche den BezügerInnen einer HE der IV eine
selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung mit weitgehender Wahlfreiheit
14
Katharina Kanka ist Präsidentin der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS).
24
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
ermöglichen. Die Entschädigung soll sich aus einer Pauschale und einem individuellen
Budget zusammensetzen, das in einem vernünftigen Verhältnis zu den Heimkosten
steht.
Die Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS) hatte bereits lange zuvor mit den
NationalrätInnen Pascale Bruderer, Maya Graf, Jürg Stahl und Marc F. Suter sowie
Ständerat Eugen David ein Konzept erarbeitet, welches sich ans Modell Langenberger
anlehnt. Unterstützt von AGILE, Cap Contact, FTIA, der Genossenschaft SL und Procap
ist daraus unter sachkundiger Begleitung vom St. Galler Wirtschaftsconsulter Rolf
Widmer die Eingabe "Pilotprojekt Assistenzbudget" entstanden, welche pünktlich Ende
November 03 beim Bundesamt für Sozialversicherungen eingereicht wurde. Dieses wird
nun gemeinsam mit sieben weiteren Projektvorschlägen – jene beschränken sich auf
einzelne Behindertengruppen oder Kantone – von verschiedenen Gremien begutachtet.
Pilotprojekt Assistenzbudget
Bei der Ablehnung des Modells Langenberger wollte der Ständerat keinen "Sprung über
einen Wassergraben" machen, "bei dem man ernsthaft Gefahr läuft, sich die Füsse nass
zu machen". Als Grund genannt wurde die äusserst dürftige Datenlage im Bereich der
Langzeitpflege und Betreuung. Das "Pilotprojekt Assistenzbudget" möchte darum
wissenschaftlich abgesicherte Grundlagen für den politischen Entscheidprozess liefern.
Die primären Ziele sind:




Angaben über die Nachfrage einzelner Zielgruppen (aufgeschlüsselt nach Anzahl,
Behinderungsart, Schweregrad, Alter, Wohnform etc.) sollen gewonnen werden
eine realistische Bedarfsbemessung ist zu entwickeln
ökonomische (Umlagerungs)effekte sind zu evaluieren
Koordination soll das Schwarz-Peter-Spiel zwischen den Finanzierern mit stets
steigenden Gesamtkosten beenden. Einer individuellen standardisierten
Bedarfsabklärung kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
Um die Zielsetzungen erreichen zu können, muss das "Pilotprojekt Assistenzbudget"
gross genug sein und repräsentative Daten liefern. Es sollte also niemand aufgrund
seiner Behinderung, seines Alters (Minderjährige/Erwachsene), seines Wohnkantons
ausgeschlossen werden. Dabei ist auch eine gute Durchmischung hinsichtlich
Hilflosigkeitsgrad und Aufenthaltsort vor Projektteilnahme (im Heim/zu Hause)
sicherzustellen. Das Projekt ist darum landesweit ausgerichtet. Die Anmeldeunterlagen
werden allen BezügerInnen einer HE zugesendet. Für die Auszahlung an
Assistenzgeldern ist als Zielwert eine Projektgrösse von 1000 Teilnehmenden
vorgesehen. Diese wird in ihrer Zusammensetzung die Grundeinheit aller HEBezügerInnen widerspiegeln.
Innovationen statt Einheitsbrei
Dass eine solche Konzeption mit allen Behindertengruppen möglich und sinnvoll ist,
zeigen bereits jene 18 Organisationen der privaten Behindertenhilfe (Institutionen und
25
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Behindertenorganisationen), welche das Angebot der vorgesehenen Trägerschaft
genutzt und bislang bereits 277 Plätze reserviert haben. Im Gegenzug verpflichten sie
sich zu einer informellen Unterstützung der Teilnehmenden. Damit ist bereits ein
weiterer Schritt gemacht: Das "Pilotprojekt Assistenzbudget" fordert nämlich die Initiative
der Betroffenen und jene der Selbsthilfe heraus. Bewusst verzichtet es auf den Aufbau
einer eigenen Beratungs- und Betreuungsstruktur, da derartige Leistungen u.a. im
Rahmen von den Artikeln 73 und 74 IVG bereits finanziert werden. Es ist zu erwarten,
dass sich neue Angebote (z.B. Übernahme der Buchhaltung und Abrechnung der
Lohnnebenkosten im Arbeitgebermodell) auf dem freien Markt entwickeln. Dieser
Prozess soll nicht durch voreilige Eingriffe beeinträchtigt werden.
Im März/April wird die AHV-/IV-Kommission Stellung nehmen, bevor der Bundesrat im
Juni entscheidet. Sollte es fürs "Pilotprojekt Assistenzbudget" gut aussehen, werden
AGILE, FAssiS, Cap Contact und FTIA rechtzeitig eine schlanke Trägerschaft für die
Durchführung gründen. Rückendeckung erhalten sie aus einem grossen
Patronatskomitee, welches sie ideell unterstützt.
26
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Festbindungen im Kanton Waadt
CB/IM/KG "Wer handelt, kann nicht sicher sein zu gewinnen. Sicher ist hingegen: Wer
nicht handelt, verliert." Die erste Ausgabe unserer Zeitschrift des Jahres 2002 klärte
zusammen mit Solidarité-Handicap mental und Autisme Suisse romande über Fälle von
Festbindungen in einer Waadtländer Institution auf. In den folgenden Ausgaben unserer
Zeitschrift haben wir weiter über die Aktionen der oben erwähnten Organisationen
berichtet. Der dritten Nummer des Jahres 2002 haben wir das Unterschriftenformular für
eine kantonale Petition beigelegt (nur der französischen Ausgabe), die an die
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Waadt gerichtet war. Die
Anstrengungen haben schliesslich Früchte getragen: Wir freuen uns gemeinsam mit
Solidarité-Handicap mental über die Nachricht, dass die Petitionskommission des
Kantons Waadt dem Grossen Rat empfohlen hat, die Petition gegen Festbindungen
anzunehmen. Die Kommission hat anerkannt, dass im soziokulturell-erzieherischen
Bereich Gesetzeslücken bestehen, die es zu füllen gilt. Das Dossier wird dem Staatsrat
übergeben, der als Exekutivorgan die nötigen rechtlichen Vorkehrungen treffen wird.
Das kann einige Zeit dauern, und man muss aufpassen, dass das Dossier nicht in der
Schublade verstaubt. Eine erste Schlacht ist aber gewonnen.
Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit bei all jenen bedanken, welche die Petition
unterschrieben und weitergeleitet haben.
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
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agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Abstimmungsempfehlung für den 16. Mai:
Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer, Nein zur 11. AHV-Revision
BA / Am 16. Mai kommen zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung, die aus
behindertenpolitischer Sicht bedeutsam sind: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer
zugunsten von AHV und IV sowie das Referendum gegen die 11. AHV-Revison.
Referendum gegen die 11. AHV-Revision
AGILE empfiehlt dringend, das Referendum gegen die 11. AHV-Revision zu
unterstützen, also NEIN zu stimmen. Dafür gibt es im wesentlichen zwei Gründe: 1. Die
AHV-Renten sollen nur noch alle drei statt wie bisher alle zwei Jahre der Teuerung
angepasst werden. Damit spart die AHV 150 Mio. Franken im Jahr. Weil die IV die
Rente der AHV frankenmässig übernimmt, entgehen den behinderten
RentenbezügerInnen in jedem dritten Jahr bis zu 40 Franken monatlich. 2. Auf eine
soziale Abfederung des flexiblen Rentenalters wird weitestgehend verzichtet und damit
das in der 10. AHV-Revision abgegebene Versprechen gebrochen! Das ist nicht nur
unsozial, weil die vorzeitige Pensionierung das Privileg Gutverdienender bleibt, es
belastet auch die mit grossen finanziellen Problemen kämpfende IV unnötig: Menschen
mit Behinderung spüren die Auswirkungen des Leistungsdrucks häufig stärker als
Nichtbehinderte und können nicht bis zum obligatorischen Rentenalter ausharren. Das
gilt auch für Menschen, die einer harten körperlichen Arbeit nachgehen. Ihnen bleibt als
Ausweg nur der Bezug einer IV-Rente.
Auf einen Nenner gebracht, handelt es sich bei der 11. AHV-Revision um eine reine
Sparvorlage, die voll zu Lasten der weniger Privilegierten geht.
1,8% mehr Mehrwertsteuer zugunsten von IV und AHV
Ebenfalls am 16. Mai findet die Abstimmung über die 1,8%-ige Erhöhung der
Mehrwertsteuer zugunsten von IV und AHV statt. Ein Prozent davon ist für die AHV
vorgesehen, 0,8% für die IV. Hier empfehlen wir unbedingt, ein Ja in die Urne zu legen
und nach Kräften zu mobilisieren. Für die Sanierung des schwer defizitären Sozialwerks
IV ist diese Erhöhung unumgänglich, was rechtsbürgerliche Politiker nicht daran hindert,
in unverantwortlicher Weise dagegen anzukämpfen. Auch das neu in der Debatte
aufgetauchte Argument, die IV brauche zwar das Geld, die AHV jedoch nicht, deshalb
sei Nein zu stimmen und später separat über die 0,8%-ige Erhöhung zugunsten der IV
zu beschliessen, verfängt nicht: Darauf zu vertrauen, dass dieser Beschluss dann
effektiv und vor allem noch rechtzeitig nachgeholt wird, ist angesichts der aktuellen
politischen Stimmung - Sparen um jeden Preis, keine bis wenig Rücksicht auf
Schwächere – in höchstem Mass gefährlich.
28
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Gleichstellung
Wieso zwei Gleichstellungsbüros?
CB / Mit dem Inkrafttreten des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BehiG) haben zwei
Büros ihre Arbeit aufgenommen. Nicht selten wird die Frage gestellt: "Wieso zwei?" Die
Antwort ist ziemlich einfach: Weil das eine ohne das andere unvollständig wäre.
Das Gesetz sagt unmissverständlich: "Der Bundesrat schafft ein Büro für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dieses fördert insbesondere: die
Information über die Gesetzesgrundlagen und die Richtlinien zur Verhinderung,
Verringerung oder Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit
Behinderungen; die Programme und Kampagnen [zugunsten der Integration von
Menschen mit Behinderungen]; die Analyse und Untersuchungen im Bereich der
Gleichstellung und Integration von Behinderten; die Koordination der Tätigkeiten der auf
diesem Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen."15 In Bezug auf
Information, Beratung und Evaluation präzisiert das Gesetz, dass der Bund
Informationskampagnen durchführen sowie Private und Behörden beraten und ihnen
Empfehlungen abgeben kann (es sei explizit auf die "Kann"-Formulierung
hingewiesen…). Es liegt auf der Hand, dass der Bund, welche Information er auch
verbreitet, immer seinen eigenen Standpunkt verteidigen wird – und das muss nicht
unbedingt der Standpunkt des Behinderten sein, der, als Beispiel, einer Diskriminierung
ausgesetzt ist.
Caroline Klein, die lange Zeit als Gleichstellungsbeauftragte tätig war, bevor sie ab
diesem Jahr die Leitung der von der DOK getragenen Gleichstellungsfachstelle
übernommen hat, ist überzeugt, dass die ersten Rechtssprechungsfälle, die sich aus der
Anwendung des Gesetzes ergeben, von zentraler Wichtigkeit sein werden. Die DOKFachstelle wird somit in erster Linie Betroffene juristisch beraten, die aufgrund ihrer
Behinderung Ungleichbehandlungen erfahren. Weiter wird die Fachstelle Informationen
aufbereiten und weiterleiten, Analysen der Gesetzgebung / Umsetzung veranlassen und
eine Dokumentation aufbauen. Gemeinsam mit der Fachstelle ist AGILE von der
Wichtigkeit des Auftrags derart überzeugt, dass die Organisation einen
Gleichstellungsrat gefordert – und zugestanden erhalten – hat, der sich aus Behinderten
zusammensetzt, welche sämtliche grossen Behinderungsgruppen vertreten. Der
Gleichstellungsrat legt die Strategie für die Arbeit der Fachstelle fest und berät diese auf
operativer Ebene.16 Nachstehend finden Sie eine Liste mit den Mitgliedern des von
AGILE angeregten Gleichstellungsrates. Die Mitglieder des Gleichstellungsrates wurden
vom Vorstand von AGILE gewählt.
15
16
Art. 19 BehiG
Siehe auch den nachfolgenden Beitrag von Cyril Mizrahi
29
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Wer behauptet, wir hätten die Fachstelle Gleichstellung der DOK nicht nötig, da es ja
schon ein eidgenössisches Gleichstellungsbüro für Menschen mit Behinderungen gebe,
kann gerade so gut sagen, man brauche keinen Verteidiger, schliesslich gebe es ja
schon einen Staatsanwalt oder einen Richter.
Die Mitglieder des Gleichstellungsrats:
Henri Daucourt, Porrentruy (JU)
ehem. Berufsoffizier
Vertreter für: Hirnverletzte
Jörg Frey, Oberburg (BE)
Geschäftsführer Procap Emmental
Vertreter für: Geistigbehinderte
Lorenzo Giacolini, Monte Carasso (TI)
Direktor FTIA
Vertreter für: Körperbehinderte ohne Rollstuhl
Daniel Hadorn, Brunnen (SZ)
Fürsprecher, Gerichtsschreiber Eidg. Versicherungsgericht
Vertreter für: Gehörlose
Urs Kaiser, Solothurn
Dr.phil, Psychologe
Vertreter für: Blinde
Jakob Litschig, Zürich
Arzt, Psychiater
Vertreter für: Psychisch Behinderte
Cyril Mizrahi, Genf
lic.iur., Generalsekretär Föderation der Studentenvereinigungen Uni Lausanne
Vertreter für: Sehbehinderte
Ruedi Prerost, Novaggio (TI)
lic. iur., sozialpolitischer Berater Pro Infirmis
Vertreter für: Körperbehinderte, die auf den Rollstuhl angewiesen sind
Susi Schibler-Reich, Zürich
Leiterin Fachstelle Soziale Arbeit und Leistungscontrolling Pro Senectute Schweiz
Vertreterin für: Menschen, die im AHV-Alter von Behinderung betroffen werden
30
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Françoise Steiner, Biel
Verantwortliche für Sozialpolitik Procap
Vertreterin für: Psychisch Behinderte
Irène Zurfluh-Müller, Schattdorf (UR)
Sozialpädagogin
Vertreterin für: Schwerhörige, zusätzlich für Geistigbehinderte
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
31
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Erwartungen eines Mitglieds des Gleichstellungsrates
Von Cyril Mizrahi17
Der Gleichstellungsrat ist von AGILE ins Leben gerufen worden. Er soll Garant dafür
sein, dass die Erfahrung von Menschen mit Behinderungen von der Fachstelle
Gleichstellung der DOK berücksichtigt wird. Die Mitglieder des Gleichstellungsrates sind
alle direkt von einer Behinderung betroffen und wurden in erster Linie als
Repräsentanten einer Gruppe von Behinderten (und nicht als Vertreter einer bestimmten
Vereinigung) gewählt.
Strategische Ausrichtung, Beratung und Public Relations: Das ist das Programm, das
auf uns wartet. Kaum hat der Gleichstellungsrat seine Arbeit aufgenommen, habe ich
mich unvorsichtigerweise schon dazu bereit erklärt, AGILE mitzuteilen, welche
Erwartungen ich an den Rat habe und zu sagen, in welche Richtung und auf welche
Weise ich als ein neues Mitglied des besagten Rates «am Karren reissen» will.
Ein Wort zunächst zum "Rahmen", der uns vorgegeben wurde, zu den Kompetenzen
des Rates. Ich gebe zu – und es ist ein offenes Geheimnis –, ich bin kein
ausgesprochener Freund des New Public Managements, das sich hinter der
Unterscheidung zwischen "strategischen" und "operativen" Aufgaben verbirgt und wo
alles funktioniert wie in einem x-beliebigen Verein. Dass ich mich schliesslich doch als
Kandidat zur Verfügung gestellt habe, hat damit zu tun, dass der Rahmen, der letztlich
vorgegeben wurde, in meinen Augen viel interessanter ist als jener, der im
ursprünglichen Projekt vorgesehen war. Das ursprüngliche Projekt wurde im Verband,
dem ich angehöre (Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV), im
Frühling 2003 vorgestellt. Das Projekt erschien mir unausgereift. Insbesondere wurde
nicht klar aufgezeigt, wie die Aufgaben zwischen dem eidgenössischen
Gleichstellungsbüro und der Fachstelle Gleichstellung der DOK aufgeteilt werden
sollten. Ausschlaggebend für meinen Entscheid war zudem die Tatsache, dass sich der
Rat auch in operative Aufgaben "hineinknien" soll: Verfassen von Texten,
Medienkontakte usw.
Natürlich will ich aber in erster Linie von der Möglichkeit sprechen, Entscheidungen zu
treffen, d.h. also etwa in Absprache mit der DOK (dem "Brötchengeber") die strategische
Ausrichtung in Bezug auf die Gleichstellung festzulegen. Wir könnten beispielsweise die
Dossiers definieren, die prioritär zu behandeln sind. Das wird keine einfache Aufgabe
sein, wird doch von uns erwartet, dass wir vor allem anderen unsere jeweilige
Behindertengruppe vertreten – und es ist bekannt, dass Prioritäten nicht immer und
überall gleich gesetzt werden. Ich für meinen Teil werde das Thema "Zugang zur
Arbeitswelt" in den Vordergrund stellen. Dies nicht deshalb, weil oft – und zu Unrecht –
17
Cyril Mizrahi ist sehbehindert. Er wurde nicht zuletzt auch deshalb von AGILE in den Gleichstellungsrat
gewählt, weil er zwei Eigenschaften auf sich vereinigt: Er ist Romand, und er ist jung.
32
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
behauptet wird, das Thema betreffe besonders Blinde und Sehbehinderte, sondern weil
ich überzeugt bin, dass sich die Bevölkerung problemlos vorstellen kann, dass
Behinderte allerlei ausgefallenen und wunderbaren Beschäftigungen (Gleitschirmfliegen,
Wettkampfsport) nachgehen, nur nicht einer geregelten Beschäftigung. Man wird oft den
Eindruck nicht los, ein Behinderter, der eine Stelle hat, habe vor allem eines gehabt:
eine grosse Portion Glück.
Wir könnten auch die Vorgehensweisen definieren, die wir bevorzugt einsetzen (meiner
Meinung nach gehört das auch zur "Strategie" – ganz sicher bin ich mir allerdings
nicht…). Der Jurist in mir meldet sich zu Wort: Das kantonale Recht im Bereich
Gleichstellung ist noch Brachland. Progressive Gesetzgebungen haben in der
Vergangenheit allerdings oft die Form von kantonalen Gesetzen angenommen. So hat
beispielsweise ein Abgeordneter im Kanton Waadt vorgeschlagen, bei der Besetzung
von öffentlichen Ämtern seien bei gleicher Qualifikation die Kandidaturen von Menschen
mit einer Behinderung vorzuziehen. Neben den öffentlichen Ämtern ist auch die Bildung
– der Türöffner zum Arbeitsmarkt – ein Bereich, in dem auf kantonaler Ebene vieles in
Gang gesetzt werden könnte.
Ich bin der Ansicht, die Rolle des Gleichstellungsrates sollte sich nicht darauf
beschränken, die Umsetzung der gegenwärtigen Gesetzgebung auf Bundesebene zu
begleiten (obwohl es stimmt, dass Ausbildung und Arbeit hier vernachlässigt werden).
Der Gleichstellungsrat sollte seinen Blick auch in die Zukunft richten und prospektiv aktiv
werden. Ich hoffe, dass der Rat, indem wir unsere verschiedenen Sichtweisen
austauschen und in Einklang bringen, aufklärend wirkt und aufzeigt, dass Gleichstellung
unteilbar ist. Genauso wie die Menschen mit einer Behinderung, welche für diese
Gleichstellung einstehen.
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
33
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Gabriela Blatter: Neue Mitarbeiterin der DOK-Fachstelle "égalitéhandicap"
Ich bin in Bern geboren (Jg. 1974) und aufgewachsen. Meine Mutter stammt aus Madrid
und mein Vater aus dem Kanton Zürich. Aus diesem Grund bin ich zweisprachig
(deutsch-spanisch) aufgewachsen und besitze seit Ende 2003 auch die spanische
Staatsbürgerschaft. In meiner Freizeit spiele ich Geige und Tennis, reite, und im Winter
fahre ich vor allem Ski. In den Ferien reise ich gerne, sei es in die nähere Umgebung
oder an ferne Destinationen.
Die gesamte Schulzeit absolvierte ich in Bern und beendete diese im Juni 1994 mit der
Matura Typus B mit Italienisch im Hauptfach. Danach entschied ich mich für ein
Jurastudium und immatrikulierte mich im Wintersemester 94/95 an der Uni Bern. Meine
Interessen lagen mehrheitlich in den Bereichen Strafrecht, Kriminologie und öffentliches
Recht. Als Wahlfächer belegte ich Kriminalistik, forensische Psychiatrie und
Rechtsmedizin. Die Lizentiatsarbeit verfasste ich zum Thema "Willensfreiheit und
Steuerungsfähigkeit" im Fach forensische Psychiatrie. Darin geht es kurz gesagt um die
Frage, ob alles im Leben der Menschen vorbestimmt ist, oder ob wir über einen freien
Willen verfügen und dementsprechend auch für unsere Entschlüsse und Taten zur
Rechenschaft gezogen und verantwortlich gemacht werden können.
Nach dem Lizentiat habe ich mich entschlossen, mein Studium weiterzuführen, und mit
der Ausbildung zur Fürsprecherin begonnen. Diese beinhaltete ein einjähriges
Anwaltspraktikum, welches ich im Advokaturbüro Alexander Feuz in Bern absolvierte,
wo ich auch schon während meiner Studienzeit gearbeitet hatte. Danach war ich für
weitere 6 Monate am Obergericht des Kantons Bern bei der Generalprokuratur
(Generalstaatsanwaltschaft) tätig. Im Mai 2003 beendete ich diese Ausbildung mit dem
Erhalt des bernischen Fürsprecherpatents (Rechtsanwalt).
Kurz darauf fing ich eine Teilzeitstelle in der Advokatur an, und seit dem 1.2.2004 bin ich
zusätzlich zu 60% bei der Fachstelle "égalité-handicap" in Bern als Juristin angestellt.
Hier beschäftige ich mich mit Fragen zur Behindertengleichstellung. Die Gründe für
mein Interesse an dieser Tätigkeit sind unterschiedlich. Zum einen tritt mit dem BehiG
ein Gesetz in Kraft, das ein neues Rechtsgebiet erfasst. Die Auseinandersetzung damit
ist sicher anspruchsvoll, aber auch sehr interessant und kreativ. Ein anderer wichtiger
Grund ist die Tatsache, dass ich seit meiner Geburt an einer genetischen Krankheit
leide, dem MCE-Syndrom. Die Krankheit an sich ist nicht behandelbar, das dadurch
bedingte unkontrollierte Knochenwachstum, das zu diversen Beeinträchtigungen des
Bewegungsapparates führte, zog allerdings jährliche Spitalaufenthalte und Operationen
nach sich. Die daraus entstandenen Schwierigkeiten, sei es mit der Schule oder den
Transportmöglichkeiten, haben mich schon früh für die Problematik der Gleichstellung
und Diskriminierung Behinderter sensibilisiert.
Aus all diesen Gründen glaube ich, mit meinen eigenen Erfahrungen einen Teil zur
Gleichberechtigung der behinderten Menschen beitragen zu können.
34
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Andreas Rieder: Erster Leiter des Eidgenössischen Büros für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
BA / Am 1. März 2004 wird Andreas Rieder seine Tätigkeit als erster Leiter des
Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(EBGB) aufnehmen. Seine Aufgabe wird es sein, ein Team aufzubauen und mit diesem
zusammen die Bundesaufgaben im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen wahrzunehmen. Insbesondere berät das Büro interessierte Stellen und
finanziert Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen. Es arbeitet dabei
eng mit den Behindertenorganisationen zusammen.
Andreas Rieder wurde 1967 in Worb (Kt. Bern) geboren, wo er auch aufwuchs. Nach
der Matura studierte er während dreier Jahre Geschichte und Staatsrecht an der
Universität Bern. Danach begann er ein Studium der Rechtswissenschaften, das er
1996 mit dem Lizentiat abschloss. Als Assistent von Prof. Walter Kälin am Institut für
öffentliches Recht der Universität Bern hatte er Gelegenheit, sich vertieft mit völker- und
verfassungsrechtlichen Themen zu befassen. Seine wissenschaftliche Arbeit im Bereich
des Menschenrechtsschutzes und seine Tätigkeit beim Sekretariat der Eidgenössischen
Kommission gegen Rassismus (EKR) sensibilisierten Andreas Rieder für Mechanismen
gesellschaftlicher und rechtlicher Ausgrenzung, gerade auch von Menschen mit
Behinderungen. In seiner 2002 abgeschlossenen Dissertation setzte er sich mit einem
Aspekt des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots auseinander.
Diskriminierung und Gleichstellung beschäftigten Andreas Rieder auch während seiner
anschliessenden Tätigkeit als Oberassistent am Institut für Europarecht an der
Universität Freiburg. Sein Engagement für den Verein Menschenrechte Schweiz
(MERS) gibt ihm Gelegenheit, seine Kenntnisse in die Praxis einfliessen zu lassen. Als
neuer Leiter des EBGB freut er sich nun auf die grosse Herausforderung, sich für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Seine Freizeit verbringt Andreas Rieder, der mit seiner Partnerin in Bern wohnt, gerne
mit Kochen, mit Spaziergängen, Wanderungen und Volleyball, mit einem Buch oder im
Kino.
35
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Frankreich: Für Rechts- und Chancengleichheit, Mitbestimmung und
Staatsbürgerschaft von Behinderten
Von Claude Bauer
Die Schweiz ist womöglich das einzige Land, das eine Invalidenversicherung geschaffen
hat, die sich nicht nur auf die gesundheitliche Beeinträchtigung bezieht, sondern auch
auf die Fähigkeit der betroffenen Person, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ist
auch der Grund, wieso unser Land, als es sich anschickte, den sozialen Aspekt der
Behinderung und die sozialen Umstände zu berücksichtigen, welche die Behinderung
verstärken bzw. abschwächen oder sogar aufheben, nicht eine Revision des IVG
einleitete, sondern ein neues Gesetz schuf: das BehiG (Behinderten-Gleichstellungsgesetz).
In Frankreich liegen die Dinge anders: Die Staatssekretärin für behinderte Menschen hat
im vergangenen Dezember einen Entwurf für ein "Gesetz über die Rechts- und
Chancengleichheit, Mitbestimmung und Staatsbürgerschaft von Behinderten"
eingebracht. Der Gesetzesentwurf trägt, wie die Ministerin betont, "dem ausdrücklichen
Willen des Präsidenten der Republik" Rechnung, "die Eingliederung von Menschen mit
einer Behinderung in die Gesellschaft zu einer der drei vordringlichsten Aufgaben für die
nächste fünfjährige Regierungsperiode zu machen."
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, "die Auswirkungen der Behinderung
auszugleichen, behinderten Personen eine umfassende Teilnahme am sozialen Leben
zu erlauben und ihnen moderne und ohne Einschränkungen zugängliche Dienste und
Leistungen zu bieten."
Zugänglichkeit: Einer der zentralen Begriffe unserer Kampagne zugunsten der Initiative
"Gleiche Rechte für Behinderte". Der Unterschied zwischen Frankreich und der Schweiz
besteht darin, dass der Begriff "Zugänglichkeit" in unserem Nachbarland weiter gefasst
wird. Der Begriff erstreckt sich dort nicht nur auf Gebäude und Dienstleistungen,
sondern auch auf Schulung, auf Beschäftigung / Anstellung im weitesten Sinne, d.h.
umfasst auch die Beschäftigung / Anstellung in geschützten Werkstätten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz, falls es denn angenommen werden
sollte, formell Auswirkungen auf zahllose andere Gesetze zeitigen wird. Heisst das, dass
es einfacher ist, im französischen Gesetz kleinere, auf verschiedene Bereiche verstreute
Änderungen vorzunehmen, die schliesslich zu einem Gesinnungswandel führen? Beim
gegenwärtigen Stand des Projekts wird sich wohl kaum jemand auf die Äste
hinauswagen und zu einer definitiven Antwort versteigen wollen. Hinzu kommt, dass das
Projekt in Behindertenkreisen nicht vorbehaltlos unterstützt wird. Die UNAPEI (Union
nationale des associations de parents, de personnes handicapées mentales et de leurs
amis) sieht die Bestrebung zwar mehrheitlich positiv, stellt aber doch fest, dass
"bestimmte wichtige Anliegen für geistig behinderte Personen noch nicht aufgenommen
worden sind." So fordert UNAPEI beispielsweise mit Nachdruck, dass "der rechtliche
Schutz (Vormundschaft, Beistandschaft) mit in den (finanziellen) Ausgleich integriert
36
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
wird, auf den die behinderte Person Anspruch hätte." Eine marktgerechte Bezahlung
des Vormunds oder Beistands soll, so UNAPEI, "die Qualität der erbrachten
Dienstleistung sicherstellen."
Die Präsidentin des Verbands der Gelähmten in Frankreich (Association des paralysés
de France APF) ihrerseits bedauert, dass sich der Gesetzesentwurf an einer veralteten
Vorstellung von Behinderung orientiert: Für APF "rührt das eigentliche Missverständnis
daher, dass der Textentwurf moderne – europäische und internationale –
Definitionskonzepte für eine Person, die mit einer Behinderung umgehen muss, nicht
berücksichtigt." Das Gesetz sei "eher auf die Person als auf die Umgebung
ausgerichtet", es behandle das Problem der Behinderung "mit Blick auf die behinderte
Person und nicht mit Blick auf eine Person, die in einer bestimmten Umgebung
behindert wird", was einen grundsätzlichen Unterschied in der Auffassung von
Behinderung darstelle.
Wir sprechen hier selbstredend erst von einem Gesetzesentwurf, und es bleibt
abzuwarten, wie er aussieht, nachdem er durch die "parlamentarische Mangel" gedreht
wurde. Um die Auswirkungen des Entwurfs genauer abzuschätzen zu können, müsste
man ihn viel detaillierter studieren, als ich dies getan habe, und man müsste darüber
hinaus auch sämtliche übrigen Gesetze ins Auge fassen, die angepasst werden
müssten. Interessant wäre es auch zu wissen, ob die finanziellen Aufwendungen, die
zur Umsetzung des Gesetzes getätigt werden müssten, auch tatsächlich zur Verfügung
gestellt werden, oder ob das entsprechende Budget nicht, wie das manchmal der Fall
ist, an allen Ecken und Enden beschnitten wird! Kurzum: Es gibt viele Ungewissheiten.
Das ändert allerdings nichts daran, dass die eingeleitete Diskussion und die
angekündigte Prioritätensetzung zu begrüssen sind. Hingewiesen sei zum Schluss noch
auf die optimistische Haltung der Staatssekretärin für behinderte Menschen, die ihrer
Hoffnung Ausdruck gab, dass das Gesetz bereits am 1. Januar 2005 zur Anwendung
gelangen könne!
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
37
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Arbeit
Wann findet die nächste Aktionswoche "Arbeit für Behinderte" statt?
CB / Die Aktionswoche "Arbeit für Behinderte" fand im November letzten Jahres statt.
Schon zum Zeitpunkt, als sich der AGILE-Vorstand für die Durchführung der
Aktionswoche entschied, stellte sich die Frage, ob der Anlass wiederholt werden oder ob
er ein einmaliger Versuch bleiben solle. Die Antwort drängte sich von selbst auf: Eine
derartige Aktion erntet nicht unbedingt schon beim ersten Mal ausgiebig Früchte; man
muss die Botschaft mehrfach wiederholen und unter die Leute bringen, bis sie von allen
Arbeitgebern vernommen wird. Wir waren uns von Beginn weg einig, dass wir die Aktion
jedes Jahr oder alle zwei Jahre wiederholen sollten.
Zu unserer ersten Aktionswoche können wir bereits jetzt sagen, dass sie gute und
weniger gute Resultate zeitigte. Bis wir allerdings sämtliche Facetten überblickt und alle
Resultate ausgewertet haben, wird es Ende Februar werden. Die Sponsoren, auf die wir
angewiesen sind, um die Aktionswoche durchzuführen, haben ihre Budgets für das Jahr
2004 natürlich längst verabschiedet. Angesichts dieser Ausgangslage haben wir uns
dazu entschlossen, die nächste Aktionswoche nicht im Jahr 2004, sondern erst im Jahr
2005 durchzuführen. Bis nächsten Sommer sollten wir einen Kampagnen-Plan
aufgestellt haben und daran gehen können, die Aktionswoche "Arbeit für Behinderte"
2005 zu organisieren.
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
38
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Kurznachrichten
CB / In Frankreich wird der sogenannte Cheque-Dienst («chèque service») schon seit
mehreren Jahren angeboten. Nun ist dieser Dienst auch im Kanton Genf eingeführt
worden. Verantwortlich dafür zeichnen das Gesundheits- und Fürsorgedepartement
sowie das Wirtschaftsdepartement. Der Dienst ist in erster Linie dazu geschaffen
worden, jenen Genfer ArbeitgeberInnen, die Haushalthilfen beschäftigen, die
administrative Arbeit zu erleichtern, die aufgewendet werden muss, um das
Haushaltspersonal zu «deklarieren». Der/die ArbeitgeberIn überweist Chèque Service
einen Vorschuss, mit dem die Sozialkosten gedeckt werden können. Chèque Service
kümmert sich anschliessend um die Berechnung und Auszahlung der Sozialkosten an
die verschiedenen Kassen (AHV / IV / EO, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Unfall). Wie
lange dauert es noch, bis auf gesamtschweizerischer Ebene ein vergleichbarer Dienst
für Behinderte, die regelmässig oder unregelmässig Unterstützungspersonal
beschäftigen, eingeführt wird?
Übersetzung: [Scrive] – Rolf Hubler
39
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Bildung und Kultur
Kursprogramm AGILE – PROCAP
Detaillierte Unterlagen und Anmeldeformulare erhalten Sie bei den durchführenden
Organisationen.
Gleichstellung – jetzt wird’s konkret!
Wie setzen wir die neuen Rechtsinstrumente ein (Art. 8 Abs. 2 BV sowie das neue
BehiG)?
Menschen mit einer Behinderung sind bereits durch Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung
vor Diskriminierungen geschützt. Zusätzlich ist am 1.1.2004 das neue BehindertenGleichstellungsgesetz zusammen mit zwei Verordnungen in Kraft getreten. Welche
Möglichkeiten beinhalten diese Rechtsinstrumente? Was für Verbesserungen bringen
sie uns? Wie kommen wir zu unserem Recht? Wie muss in einem solchen Fall genau
vorgegangen werden? Wann kann ich vor Gericht, wann gehe ich besser andere Wege?
Datum/Ort:
Zielgruppe:
Mitwirkende:
Anmeldung:
8. Juni 2004, Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Ehrenamtliche und professionelle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Behindertenorganisationen sowie interessierte Betroffene
Dr. iur. C. Klein, Leiterin von Egalité Handicap – Fachstelle der DOK
Th. Giancotti, Bildungsverantwortliche AGILE
bis am 26. 4.2004 an AGILE
„Wahre Freundschaft soll nicht wanken......“
So lautet zwar der Liedtext. Was passiert jedoch mit Freundschaften, die einer
Bewährungsprobe ausgesetzt sind? Ausgelöst zum Beispiel durch eine unfallbedingte
Behinderung oder eine Krankheit. Am diesjährigen Procap-Frauenkurs tauschen Frauen
ihre diesbezüglichen Erfahrungen aus und suchen nach konstruktiven
Bewältigungsstrategien.
Datum/Ort:
Leitung:
Zielpublikum:
Anmeldung:
12./13. Juni, Kappel am Albis
Christine Morger, Sozialarbeiterin HFS/Familientherapeutin IEF
Frauen mit Behinderung und Bezugspersonen
an Procap
40
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Behindertenszene
Neue Bereichsleiterin Sozialpolitik
BA / Ursula Schaffner (Jahrgang 1957) hat als Nachfolgerin von Hannes Schnider
anfangs Januar 2004 ihre Arbeit bei AGILE aufgenommen. Inhaltliche Schwerpunkte
ihrer Tätigkeit werden Fragen rund um die Existenzsicherung (Sozialversicherungen,
Arbeit, Assistenzentschädigung), selbstbestimmte Lebensformen sowie soziale,
schulische und berufliche Integration sein. Sie wird in der Redaktion von "agile"
mitarbeiten, betreut inhaltlich die AGILE-eigene Dokumentation und wird AGILE in
verschiedenen Gremien vertreten wie etwa in der AHV/IV-Kommission, im IV-Ausschuss
sowie in der Arbeitsgruppe "Integration" von economiesuisse.
Die zu 70% angestellte Heilpädagogin (Diplom Uni Freiburg) und Juristin (Lizentiat Uni
Basel) freut sich, ihre beiden Ausbildungen und ihre vielfältigen beruflichen und
ausserberuflichen Erfahrungen bei AGILE optimal verbinden und zur Geltung bringen zu
können. Als Tochter einer im Schwerhörigenwesen engagierten Mutter, welche eine der
ersten Logopädinnen in der Schweiz war, kam Ursula Schaffner früh mit hör- und
sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Die gelebte humanistische
Haltung ihres Vaters prägte ihr Gerechtigkeitsempfinden sowie ihre Überzeugung, dass
jedermann und jede Frau seinen und ihren Teil an das erfolgreiche Zusammenleben
einer Gesellschaft beizutragen hat.
Nach dem Studium der klinischen Heilpädagogik arbeitete Frau Schaffner in
verschiedenen Institutionen mit geistig- und mehrfachbehinderten Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen. Sie engagierte sich jeweils auch auf der strukturellen Ebene, da sie
die in einigen Heimen herrschenden teilweise unwürdigen Zustände kaum ertrug. Diese
Engagements führten sie weiter zum Jurastudium. Sie wollte die politischen
Mechanismen dieses Landes besser verstehen und die Instrumente kennen lernen, um
mit ihren Anliegen effizienter und in der Hoffnung auf grösseren Erfolg an den richtigen
Orten durchzudringen. Nach Abschluss des Jurastudiums erwarb sich Frau Schaffner
breite juristische Erfahrungen in sozial- und finanzpolitischen Projekten mit
internationalen Bezügen, so z.B. bei der Aktion Finanzplatz Schweiz und bei der
Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft gegen Kinderprostitution. In den vergangenen
fünf Jahren war sie bei der Berner Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende tätig, ab
1999 als Stellenleiterin.
Schliesslich pflegt Ursula Schaffner eine rege Beziehung zu ihrer heute 22jährigen
geistig behinderten Nichte und unterstützt sie und ihre Mutter regelmässig in rechtlichen
Belangen.
Als Ausgleich zu den emotional oft sehr anstrengenden, eher kopflastigen beruflichen
Engagements betreibt Ursula Schaffner seit bald 20 Jahren Aikido, eine japanische
Kampfkunst, hat einen grossen Blumen- und Gemüsegarten und liest sehr gerne.
41
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Mit Arnold Schneider verliert die Selbsthilfe einen grossen Kämpfer
Von Christian Hugentobler18 (Überarbeitung für agile: BA)
Mit Arnold Schneider verliert die schweizerische Behinderten-Selbsthilfe eines ihrer
Aushängeschilder. Arnold glaubte unerschütterlich an sie, dieser Glaube war die Quelle
seiner grossen Schaffenskraft und Energie. Er war überzeugt, dass wir behinderten
Menschen unser Schicksal in die eigene Hand nehmen und unsere Probleme selber
lösen müssen. Er glaubte fest daran, dass überzeugende Lösungen nur dann zustande
kommen, wenn wir bei einer Sache von Anfang mitgestaltend dabei sind. Für uns alle,
die wir uns auch in der Selbsthilfe engagieren, war Arnold ein Vorbild. Auch nach harten
Rückschlägen hat er sich und andere nicht geschont, nie aufgegeben und seine
Bemühungen und Anstrengungen fortgesetzt.
Arnold war auf verschiedenen Ebenen für die Selbsthilfe tätig: Einerseits engagierte er
sich bei AGILE, der Dachorganisation. Er war bis zu seinem Tod Mitglied von deren
sozialpolitischer Kommission. Nicht immer pflegeleicht, sorgte er für angeregte, teils
sogar hitzige Diskussionen und insbesondere dafür, dass nichts Wichtiges unters Eis
ging. Anderseits war Arnold ein äusserst aktives und engagiertes Mitglied des
Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands (SBV). Er hat während vieler
Jahre im Zentralvorstand mitgearbeitet und sich in zahlreichen Kommissionen und
Arbeitsgruppen für die Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen eingesetzt.
Einige Jahre fungierte er auch als Zentralsekretär des SBV. Sein Ideenreichtum ist
legendär. So gehen mehrere Einrichtungen, die nicht mehr wegzudenken sind,
ursprünglich auf seine Ideen zurück. Dass blinde und sehbehinderte Menschen täglich
über den elektronischen Kiosk Zugriff auf die neusten Ausgaben von knapp 30 Periodika
haben und diese mit Hilfe ihrer eigenen Hilfsmittel lesen können, ist unter anderem
Arnolds Initiative zu verdanken. Das beliebte Informationssystem Televox des SBV war
ursprünglich Arnolds Idee. Die Schaffung der EDV-Beratungsstelle des SBV mit vier
Mitarbeitenden geht, wie sein letztes Werk, die Stiftung „Zugang für alle“, ebenfalls auf
seine Initiative zurück. Sein Engagement beschränkte sich aber keineswegs nur auf die
Technik. Er setzte sich auch sozialpolitisch für die Anliegen blinder und sehbehinderter
Menschen ein.
Man könnte noch vieles aufzählen, was Arnold initiiert, gefördert und realisiert hat.
Nachdem sein Kampf zu Ende ist, bleibt uns nur folgender Wunsch: dass in der
Selbsthilfe noch viele nachkommen werden, die mit Arnolds Energie und Ideenreichtum
die Sache der behinderten Menschen voranzutreiben in der Lage sind.
18
Christian Hugentobler ist Präsident des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
(SBV).
42
agile – Behinderung und Politik, 01 / 04
Medien
Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit einer geistigen
Behinderung
Für Sie gelesen von Bettina Gruber
Selbstbestimmung gehört heute zu den zentralen Begriffen in der
Behindertenselbsthilfe. Lässt sich nun dieser Leitbegriff auch auf für geistig behinderte
anwenden, und wenn ja, unter den gleichen Rahmenbedingungen, wie dies
Körperbehinderte für sich einfordern? Mit dieser Fragestellung machte sich Stefan
Osbahr an die Arbeit; seine leicht überarbeitete Dissertation ist in Buchform - bereits in
zweiter Auflage - einem interessierten Publikum zugänglich.
Um es gleich vorwegzunehmen: Er kommt zu einem positiven Ergebnis, zeigt aber auf,
dass geistig Behinderte auf dem Weg zu Selbstbestimmung Begleitung brauchen und
wie diese Begleitung zu denken ist – nebst strukturellen Veränderungen wie etwa einem
Übergang zu Subjektfinanzierung. Bis Leser und Leserin zu diesem Fazit gelangen,
müssen sie sich allerdings durch viele Buchseiten mit anspruchsvoller Fachsprache
durchbeissen. Eigentlich wäre man und frau gewarnt, präzisiert doch der Untertitel des
Buches: "Beitrag zu einer systemtheoretisch-konstruktivistischen Sonderpädagogik".
Wer sich von diesen Wortungetümen dennoch nicht abschrecken lässt, wird reich
belohnt. (Eine kleine Schwäche für theoretische Begründungen sollten Sie allerdings
schon mitbringen.)
Konstruktivistischer Ansatz
So befassen sich die ersten rund hundert Seiten mit Systemtheorie bzw. einem Plädoyer
für einen konstruktivistischen Ansatz. Was sehr verkürzt etwa heissen will: Der Mensch
erkennt nie die Welt an sich, sondern er interpretiert das, was er durch seine Sinne
wahrnimmt. Wirklichkeit ist somit immer eine Deutung des Wahrgenommenen. Der
Mensch entwickelt sich aus eigenem Antrieb weiter, indem er ständig Neues in sein
Denken einpasst. Er überprüft seine Denksysteme und verändert sie. So entsteht eine
Spirale aus Wahrnehmungen und Deutungen, in der der Mensch sich selbst immer
wieder neu gestaltet, eben konstruiert.
Solange wir vom Menschen allgemein reden, werden diese Ausführungen sicher breite
Zustimmung finden. Was ist aber, wenn sie konkret auf geistig Behinderte angewandt
werden? Osbahr geht an diesem Punkt keine Kompromisse ein, sondern besteht auf der
vollen Gültigkeit dieser Grundlagen auch für Schwerstbehinderte - eigentlich logisch,
aber leider trotzdem nicht Allgemeingut.
Spannend sind die Ausführungen, die aufzeigen, dass Begriffe wie "Behinderung" oder
"geistige Behinderung" nicht objektive Tatsachen benennen, sondern Konstrukte sind,
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um Wahrnehmungen bezüglich anderer Menschen ins eigene Denksystem einzuordnen.
"Behinderung" beschreibt nicht den objektiven Zustand eines Gegenübers, sondern wird
zur Erklärung eigener Probleme bei der Wahrnehmung dieses Gegenübers und bei der
Kommunikation mit ihm als Begriff konstruiert. Osbahr vertritt hier eine Sicht der Dinge,
die sich noch nicht bei allen Sonderpädagogen und -pädagoginnen durchgesetzt haben
dürfte. Wenigstens in der konkreten Begegnung mit Behinderten im Heimalltag besteht
die Gefahr, in alte Verhaltensmuster zurückzufallen, die daran zu erkennen sind, dass
alle schon wissen, was für den Behinderten gut ist.
Selbstbestimmung (geistig) Behinderter
Osbahr gibt anschliessend einen Einblick in die Independent-Living-Bewegung in den
USA und bei uns und zeigt die Unterschiede verschiedener Konzepte (Rehabilitation,
Integration und Normalisierung, Selbstbestimmt Leben) bezüglich der Rolle der
Betroffenen, der Sonderpädagogik und ihrer VertreterInnen, der verfolgten Ziele, der
Methoden und anderem mehr.
Wer auf all diese Grundlegungen verzichten will, kann auf Seite 173 mit lesen beginnen.
Ab hier geht es um das Konzept der Selbstbestimmung geistig Behinderter. Osbahr
stellt die Self-Advocacy-Bewegung in den USA vor, wo sich erstmals Geistigbehinderte
ab Mitte der 1970er Jahre unter dem Namen "People First" zusammentaten, um selbst
für die eigenen Belange einzustehen. Mit einem zeitlichem Abstand von rund 15 Jahren
begann sich auch im deutschsprachigen Raum langsam eine solche Bewegung zu
formieren, allerdings primär in lokalen Gruppen und noch weniger als übergreifende
Bewegung.
Selbstbestimmung mit dialogischer Begleitung
Der Autor lässt Betroffene zu Wort kommen, die ihren Wunsch nach Selbstbestimmung
klar formulieren. Osbahr erwähnt aber auch den Wunsch der Betroffenen auf
Begleitung. Selbstbestimmung soll nicht aus dem Heim herausführen in die Isolation,
sondern in ein verantwortetes Gestalten des eigenen Lebens und der Sozialkontakte in
einer selbst gewählten Lebensform. Das kann nicht von heute auf morgen gelernt
werden, sondern braucht Begleitung. Osbahr verwahrt sich aber dagegen, dass die
BegleiterInnen die Lernschritte vorgeben und gleichsam ein Trainingsprogramm für die
Betroffenen zusammenstellen und so über die Hintertür wieder jene sind, die die Zügel
in der Hand halten. Sie sollen nicht Inhalte vorgeben, sondern im Dialog zur Verfügung
stehen.
Mit kleinen Schritten sollen Betroffene lernen, dass es auf ihre Meinung ankommt, dass
sie selbst Entscheide fällen können. Dafür braucht es Wahlmöglichkeiten, die vielleicht
zuerst aufgezeigt werden müssen. Und es braucht Bildungsangebote, die sich an
erwachsene Geistigbehinderte richten und sie auch wie Erwachsene behandeln.
Letztlich lässt sich das Dilemma, dass eine nichtbehinderte Begleitung ihre
Wertvorstellungen mit einbringt, nicht ganz auflösen. Daher ist Dialog der zentrale
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Begriff. Die Begleitung verpflichtet sich immer wieder neu, den Wünschen der
Betroffenen absolute Priorität einzuräumen. Selbstbeobachtung der BegleiterInnen ist
somit unabdingbar. Diese neuen Rollen einzuüben, wird somit für alle Beteiligten – nicht
nur die behinderten - eine Herausforderung sein.
Angaben zum Buch
Stefan Osbahr, Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit einer geistigen
Behinderung. Beitrag zu einer systemtheoretisch-konstruktivistischen Sonderpädagogik,
SZH Edition 22003 (Bd. 4 der Reihe "ISP-Universität Zürich"). Preis: Fr. 37.05
Zu beziehen bei der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik, Theaterstr. 1,
6003 Luzern; Tel. 041 226 30 40; Fax 041 226 30 41; Email [email protected]; Internet
www.szh.ch.
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Kurzhinweise auf Publikationen
Die IV in Zahlen 2003
CB / Die neue Broschüre der SAEB über Kostenbeiträge, Geldbeträge, Preislimiten und
Ergänzungsleistungen der IV kann zu einem Preis von 5 Franken (ab 10 Exemplaren zu
3.50 pro Stück), Versandkosten inbegriffen, bezogen werden bei:
Stiftung Battenberg, Lernbüro, Postfach, 2500 Biel 8
Fax 032 341 98 29
Gut unterwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln
CB / Ob ein Handbuch brauchbar ist, kann man erst beim Benutzen feststellen, so auch
bei der neuen Broschüre der SBB „Reisende mit Handicap“, die jetzt in den Bahnhöfen
gratis aufliegt. Wir stellen mit Zufriedenheit fest, dass diese Ausgabe ein bisschen
weniger „lehrerhaft“ und angenehmer in der Handhabung ist als die vorherige.
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