Inkraftsetzung mit Referendumsfrist Entwurf vom 22. März 2011 Grundlage RL: Art. 3.5.1ff. SCHWEINEHALTUNG Weisung der MKA vom 13.5.1997, zuletzt geändert am 22.3.2011, in Kraft gesetzt am 1.1. 2012 1 Geltungsbereich und Definition Die Weisung gilt für alle Schweine, die auf Bio Suisse Betrieben gehalten werden. Bei Neu- und Umbauten sind die aufgeführten Masse verbindlich. Für Bio Suisse Betriebe mit am 31.12.2011 bestehenden Ställen, gilt eine Übergangsfrist zur Umsetzung einzelner neuer Bestimmungen bis zum 31.12.2020. Die Frist ist bei den betreffenden Punkten aufgeführt. Es handelt sich jeweils um Minimalmasse, insbesondere bei den Galt- und Mastschweinen wird empfohlen die Ställe grosszügig zu realisieren. Bei Haltungssystemen, welche grundlegend von der unten aufgeführten Systematik abweichen (z. B. Stolbastall, Fütterung ausserhalb der Bucht) werden die Masse sinngemäss übertragen, es gilt der Grundsatz der Gleichwertigkeit. Die Fütterung und Gesundheitsvorsorge der Schweine (Anteil konv. Futter, Schotteeinsatz, etc.) ist in den entsprechenden Richtlinien und Weisungen aufgeführt. 2 ALLGEMEINE HALTUNGSVORSCHRIFTEN Galtsauen, Aufzuchtferkel, Mastschweine, Remonten und Eber haben einen permanent zugänglichen Auslauf. Für Tiere in am 31.12.2011 bestehenden Ställen genügt bis am 31.12.2020 die Gewährung von Auslauf gemäss RAUS Bestimmungen. Die Liegeflächen der Tiere müssen eingestreut sein. dürfen keine Perforation aufweisen. Alle Liegeflächen 3 HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR ZUCHTSAUEN Säugende Sauen und ihre Ferkel müssen an mindestens 20 Tagen während der Säugezeit, spätestens ab dem 24. Lebenstag der Ferkel, Zugang zu einem Auslauf haben. Die Säugezeit beträgt mindestens 42 Tage. 1 Das Absperren von Einzelständen ist einzig 1 während der Fütterung für maximal 30 Minuten erlaubt. In den Abferkelbuchten dürfen keine fest installierten Möglichkeiten für eine Fixierung (Kastenstand) vorhanden sein. Für verunfallte, kranke oder andere nicht herdenfähige (z.B. stark brünstige) Tiere ist eine Ausweichbucht bereit zu halten. 4 MINIMALE STALL- UND AUSLAUFMASSE Für die am 31.12.2011 bestehenden Ställe gelten die Masse der Weisung vom 01.01.2010. Diese Masse werden in den Tabellen in Klammer aufgeführt. Tabelle 1: Säugende Muttersauen in Einzelhaltung bis zum 23. Lebenstag der Ferkel Buchtenfläche (m2/Sau) 2 Eingestreute Liegefläche inkl. Ferkelnest (m /Sau) Beheizbares Ferkelnest (m2/Wurf) 72 3,5 (2,9) 0,83 Tabelle 2: Säugende Muttersauen in Einzelhaltung bis zum 42. Lebenstag der Ferkel Buchtenfläche (m2/Sau) Eingestreute Liegefläche inkl. Ferkelnest (m 2/Sau) Teilweise beheizbarer Ferkelbereich (m2/Wurf) Gesamtfläche Stall inkl. Laufhof (m2/Sau) Auslauffläche inkl. Laufhof Ferkel (m2/Sau) Minimal nicht überdachte Fläche (m2/Sau) 7 3,5 (2,9) 1,23 122 5 2,5 Tabelle 3: Säugende Muttersauen in Gruppenhaltung ab dem 24. Lebenstag der Ferkel Eingestreute Liegefläche inkl. Ferkelnest (m 2/Sau) Teilweise beheizbarer Ferkelbereich (m2/Wurf) Gesamtfläche Stall inkl. Laufhof (m2/Sau) Auslauffläche inkl. Laufhof Ferkel (m2/Sau) Minimal nicht überdachte Fläche (m2/Sau) 3,5 (2,5) 1,23 10.52,4 5 2,5 1 Eine Fixierung der Sauen im Deckstall ist nicht erlaubt. Für am 31.12.2011 bestehende Ställe gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2020. 2 Der Anteil der perforierten Fläche darf sowohl im Stallinnenraum wie auch im Auslauf je 30 % nicht übersteigen. 3 Für die am 31.12.2011 bestehenden Ställe gilt die Übergangsfrist bis 31.12.2020 4 Bei einem nicht permanent zugänglichen Auslauf muss die Buchtenfläche mind. 7m2 pro Sau betragen. 2 Tabelle 4: Galtsauen Gruppenhaltung Gruppengrösse Liegefläche Gesamtfläche Stall inkl. Laufhof5 Auslauffläche Minimal nicht überdachte Fläche ≤ 6 Tiere m2 pro Tier 1,2 3,5 7 bis 12 Tiere m2 pro Tier 1,1 3,0 >12 Tiere m2 pro Tier 1,1 2,8 1,36 0,65 1,3 0,65 0,65 0,65 Tabelle 5: Eber Gesamtfläche Stall inkl. Laufhof (m2/Tier)7 Auslauffläche (m2/Tier) Minimal nicht überdachte Fläche (m2/Tier) 10 4 2 Tabelle 6: Ferkel bis 25 kg LG Liegefläche (m2/Tier) 0,258 Gesamtfläche Stall inklusive Laufhof (m2/Tier) 2 Minimale nicht überdachte Fläche (m /Tier) 2 Auslauffläche (m /Tier) 0,8 0,15 0,3 2 Minimale Auslauffläche total (m ) 4,5 Tabelle 7: Mastschweine Vormast 25- 60 kg LG Liegefläche (m2/Tier) 0,4 Gesamtfläche Stall inklusive Laufhof (m2/Tier)9 1,3 (1,1) 5 Die Gesamtfläche beinhaltet die gesamte Stallfläche inklusiv Fressboxen, perforierte Flächen und Wühlareal. 6 Bei kleinen Gruppen muss ein minimaler Auslauf von 6 m2 mit einer minimalen Breite von 2 Metern vorhanden sein. 7 Bei der Eberbucht wird aus Gründen der Verletzungsgefahr empfohlen auf Flächenroste oder auf perforierte Böden vollständig zu verzichten. 8 Eine proportionale Verkleinerung der Liegefläche relativ zum Gewicht der Ferkel ist zulässig, sofern ausserhalb der Liegefläche genügend nicht perforierte Fläche für die Kompensation vorhanden ist. Die Gesamtfläche Stall inklusive Laufhof verkleinert sich dementsprechend. 9 Mindestens 50% der minimalen Auslauffläche muss planbefestigt (nicht perforiert) sein. Im Stallinnern dürfen max. 30% der Fläche perforiert sein. Für die am 31.12.2011 bestehenden Ställe gilt die 3 Minimale nicht überdachte Fläche (m2/Tier) 2 Auslauffläche (m /Tier) 0,23 0,45 2 Minimale Auslauffläche total (m ) 7 Tabelle 8: Mastschweine Ausmast 60 – 110 kg LG Liegefläche (m2/Tier) 0,6 Gesamtfläche Stall inklusive Laufhof (m2/Tier)9 2 1,65 Minimale nicht überdachte Fläche (m /Tier) 0,33 Auslauffläche (m2/Tier) 0,65 Minimale Auslauffläche total (m2) 10 Für Remonten gelten je nach Gewicht die Masse der Vormast- und Ausmastschweine. Ab 110 kg LG gelten die Anforderungen an die Galtsauen. 5 FREILANDHALTUNG Für Tiere, die in Freilandhaltung gehalten werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen des Tier- und Gewässerschutzes sowie des RAUS-Programmes. Werden die Tiere saisonal im Stall gehalten, gelten dort die Anforderungen an die Minimalen Stall- und Auslaufmasse (Punkt 4 der Weisung). 6 WEIDE ODER WÜHLBEREICH FÜR GALTSAUEN Für Galtsauen wird eine Weide empfohlen. Wird keine Weide angeboten ist ein Wühlbereich obligatorisch. Unter Wühlbereich versteht man einen Teil im Haltungssystem, in welchem die Sauen ihren Trieb des Wühlens (Futtersuche) befriedigen können. Als Inhalt eignen sich gut verrotteter Kompost, Walderde, Äste, Rindenschnitzel, Krippenreste, etc. Sägemehl, Hobelspäne oder Holzschnitzel sind dazu nicht geeignet. Es wird empfohlen, diesen mit einem Dach zu überdecken, damit das Material trocken gehalten werden kann. Bei verregnetem Material steigt die Gefahr des Verkotens, daher sollte der Inhalt regelmässig ausgewechselt bzw. nachgefüllt werden. Als minimale Grösse gilt pro 10 Muttersauen ein Kasten mit den minimalen Massen von 0,5 m x 2 m, die minimale Tiefe sollte nicht unter 30 cm betragen. Bei Gruppen mit mehr als 10 Galtsauen werden mehrere Wühlbereiche empfohlen. Übergangsfrist bis 31.12.2020. 4 7 Arbeitsteilige Ferkelproduktion Die arbeitsteilige Ferkelproduktion (AFP) ist auf Biobetrieben grundsätzlich möglich. Innerhalb des Produktionsprozesses (vom Absetzen der Muttersau bis zum Verkauf der Ferkel des darauf folgenden Wurfes mit ca. 25 kg LG) dürfen jedoch maximal 2 Stufen beteiligt sein (z. B. 1 Abferkelbetrieb und 2 Galtsauenbetriebe). Gelöschte Fussnoten: Je nach Art der Abferkelbucht ist die Grösse der Liegefläche unterschiedlich (Schmidbucht 3,2 m2, FAT 1-Buchten 4 m2, FAT 2-Buchten 2,9 m2). Als Grundsatz gilt, dass sich die Tiere frei drehen können und die Liegefläche dem Bedürfnis der Tiere gerecht wird. Die Liegefläche muss so konzipiert sein, dass alle Mutterschweine gleichzeitig ungehindert säugen können. Mindestmass für Galtsauen gemäss Bio-Verordnung des Bundes. 5