1 Vorwort Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) bildet neben den Bereichen der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Er nimmt dabei die zentrale Stellung beim Schutz und bei der Förderung der Gesundheit ein und beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung. Diese bevölkerungsmedizinische Aufgabe kann nur durch den ÖGD geleistet werden. Die sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen in der Gesellschaft erfordern auch eine flexible Anpassung des Leistungsvermögens und der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der ÖGD ist unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Gesundheitspolitik. Einzelne Bereiche sind ständig an sich verändernde Aufgaben anzupassen. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und effiziente Erbringung der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter ist die Transparenz der Strukturen und Prozesse. Sie gewährleistet, dass der öffentliche Gesundheitsdienst auch angesichts knapper finanzieller und personeller Ressourcen einen wirksamen Beitrag im Rahmen der kommunalen Gesundheitspolitik erbringen kann. Transparenz dient ebenso der ergebnisorientierten Steuerung, ermöglicht Planung und nimmt auch gezielt Einfluss auf die Qualität der erbrachten Leistungen. Das vorliegende Arbeitspapier "Aufgabenbeschreibung der Gesundheitsämter in Sachsen" soll die effektive Arbeitsgestaltung zum umfassenden Schutz der Bevölkerung unterstützen und als Handlungshilfe zur Qualitätssicherung in den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte dienen. Eine Arbeitsgruppe des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte hat durch Zeitanalysen und durch qualitative Überprüfung der Aufgabenstellungen, auch hinsichtlich der Strukturen und Abläufe, Beschreibungen für die einzelnen Aufgabenfelder entwickelt, mit deren Hilfe die Aufgabenerfüllung für alle Gesundheitsämter effektiver gestaltet werden kann. Durch die Erarbeitung durchschnittlicher Zeitrichtwerte für einzelne definierte Arbeitsinhalte unabhängig von bereits bestehenden Strukturen wird es möglich, den Unterschieden zwischen städtischen und ländlichen Regionen Rechnung zu tragen. Anhand der Richtwerte können Zeitvergleiche für einzelne Aufgabenbereiche aufgestellt und die eigenen benötigten Zeitwerte durch Umstrukturierung (z.B. durch Veränderung der Rahmenbedingungen oder personelle Umsetzung zur effektiveren Leistungserbringung) angepasst werden. 2 Anfahrtszeiten und individueller Zeitaufwand, wie z. B. für Projekttage, Öffentlichkeitsarbeit und kommunale Gesundheitsberichterstattung, finden hier keine Berücksichtigung. Diese müssen individuell nach den örtlichen Gegebenheiten der Landkreise und Kreisfreien Städte ermittelt werden. Auf Anforderungen an die Grundausstattung (Räume, PC-Arbeitsplätze, Telefon, Fax, Internetzugang und Pkw) wird im Einzelnen nicht eingegangen, da eine ordentliche Grundausstattung Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter ist. Die „Aufgabenbeschreibung“ dient nicht der bevölkerungsbezogenen Personalberechnung für die Gesundheitsämter, sondern ist als Richtschnur für die zu erfüllenden Pflichtaufgaben in annehmbarer Qualität zu verstehen. Sie ist darüber hinaus eine Hilfe für die Landräte, Oberbürgermeister, Dezernenten und Amtsärzte im Rahmen der inneramtlichen Steuerung bezüglich der Aufgaben- und Ressourcenverteilung und für die fachliche Beratung zur Prioritätensetzung durch politische Gremien. Künftig werden zunehmend Koordination und Vernetzung der Aufgabenerfüllung in den Zuständigkeitsbereichen mit möglichst vielen Partnern im Mittelpunkt stehen. Die Erfüllung kommunaler Aufgaben kann nur durch eine gemeinsame ergebnisorientierte Planung und Steuerung innerhalb der Landkreise und Kreisfreien Städte erreicht werden. Hierzu gehört auch eine effektive Gestaltung von Handlungsabläufen, für die Richtzeitwerte benötigt werden. Die Aufgabenbeschreibung wird als Grundlagenpapier den sich ständig verändernden Rahmenbedingungen immer wieder bedarfsgerecht angepasst. Damit soll nicht in die kommunalen Aufgaben eingegriffen werden, sondern eine Möglichkeit für die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte geschaffen werden, den Stellenwert der Gesundheitsämter besser einzuordnen und den unterschiedlichen örtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Aufgabenbeschreibung wurde am 21.04.20074 im Gesundheits- und Sozialausschuss des Sächsischen Landkreistages und am 20.04.2004 im Präsidium des Sächsischen Städte- und Gemeindetages als Handlungshilfe zur Qualitätssicherung anerkannt. In der nun vorliegenden, den gesetzlichen Änderungen angepassten Fassung, wurde durch Auflistung der gesetzlichen Grundlagen im Anhang eine übersichtlichere Form erreicht. Diesen Änderungen wurden am 23.04.2007 im Gesundheits- und Sozialausschuss des Sächsischen Landkreistages und am 15.05.2007 von der Geschäftsführung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zugestimmt. Helma Orosz Sächsische Staatsministerin für Soziales August 2007 3 Dr. Krause-Döring Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des im ÖGD Inhalt Seite 1. 1.1 Amtsärztlicher Dienst Amtsärztliche Begutachtung 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.1.7 1.1.8 1.1.9 1.1.10 1.1.11 1.1.12 1.1.13 1.1.14 1.1.15 1.1.16 1.1.17 1.1.18 1.1.19 Eingliederungshilfe Kriegsopfer Finanzamt Prüfungsverhinderung Adoption Stundenermäßigung Lehrer Verbeamtung / Erstuntersuchung Nachuntersuchung / Beamte Beihilfe / Kur Dienstunfall Pflegegeld / Hauswirtschaftspflege Verhandlungsfähigkeit Asylbewerberleistungsgesetz § 4 und Reisefähigkeit Dienstfähigkeit Haftfähigkeit Ärztliche Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung Sehtest nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Arbeitsfähigkeit Mehrbedarf / Ernährung 12 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Leichenwesen Gesundheitsförderung Gesundheitsberichterstattung / -planung Medizinalaufsicht / Medizinalstatistik Heilpraktikerüberprüfung 21 23 27 31 33 2. Infektionsschutz 2.1 Allgemeiner Infektionsschutz 35 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Erarbeitung Merkblatt (Informationsschrift) / Formular Aufnahme einer meldepflichtigen Erkrankung Seuchenhygienische Schutzmaßnahmen als Individualprophylaxe Überwachung spezieller epidemiologischer Situationen Schutzmaßnahmen bei Erkrankungshäufungen (gehäuft auftretende Erkrankungen) Betreuung eines Dauerausscheiders Betreuung eines chronisch Kranken Tätigkeitsverbote Besuchsverbote Desinfektionsmaßnahmen Erteilung von Wiederzulassungen Regelmäßige Berichterstattung für landes- und bundesstatistische Zwecke 37 38 39 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.1.9 2.1.10 2.1.11 2.1.12 4 09 13 14 15 16 17 18 19 20 40 42 43 44 45 46 47 48 49 2.1.13 2.1.13-1 2.1.13-2 2.1.13-10 2.1.14 2.1.15 Hygienische Überwachung eines Krankenhauses Überwachung von Krankenhäusern Beratung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu krankenhaushygienischen Fragen Überwachung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und anderen nichtärztlichen Heilberufspraxen und gewerblichen Einrichtungen (z. B. Tatoo- und Piercing-Studios) Überwachung von Wäschereien, die Wäsche aus Einrichtungen Des Gesundheitsdienstes waschen Beratung und Begutachtung bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen Begutachtungen von RLT-Anlagen u.a. Probennahme bzw. Veranlassung von krankenhaushygienischen Untersuchungen Mitwirkung bei der hygienisch-technischen Überwachung in medizinischen Einrichtungen Beurteilung und Interpretation krankenhaushygienischer Untersuchungsbefunde Kontrollen der Abfallentsorgung in Krankenhäusern Überwachung einer Einrichtung des Rettungswesens Überwachung von Blutspendeeinrichtungen 2.2 Spezieller Infektionsschutz 2.2.1 2.2.1-1 2.2.1-2 Sexuell übertragbare Krankheiten (STD) Verhütung von STD durch Beratung und Betreuung Beratung und Therapie bei STD 2.2.2 2.2.6-4 Psychosoziale Beratung, Betreuung bei Suchtproblematik, Depressionen,Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Schwangerschaftskonflikt, Krisenintervention Beratung von Asylbewerbern mit positivem Befund Ärztliche Gutachten bei sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen vor Heimaufnahme Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes für Tätigkeiten im Lebensmittelverkehr Aufgaben der Tuberkulose-Verhütung Gewährleistung der ordnungsgemäßen Therapie bei Tuberkuloseerkrankung Nachsorgende Kontrollen von Patienten mit ausbehandelter Tbk Infektionsquellensuche und Früherkennung möglicher Infektionen bei Kontaktpersonen Gesundheitliche Kontrollen von so genannten Risikopersonen 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.9-1 2.2.9-2 2.2.9-3 Schutzimpfungen Reiseberatung und –Impfung Durchführung von Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Betreuung der Frauen nach Anti-D-Prophylaxe 1978/79 Betreuung der Spätaussiedler zum Ausschluss einer Tuberkulose Meningitisprophylaxe (Meningokokken) 2.1.13-3 2.1.13-4 2.1.13-5 2.1.13-6 2.1.13-7 2.1.13-8 2.1.13-9 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.6-1 2.2.6-2 2.2.6-3 5 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 70 71 72 73 3. 3.1 3.1.1 Umweltbezogener Gesundheitsschutz Bau- und Umwelthygiene Stellungnahmen und Mitarbeit im Rahmen der Bauantragsberatungen Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Stellungnahmen zu Bauvorhaben Stellungnahme zu einer Umweltbelastung Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit im Rahmen eines Planungs –oder Genehmigungsverfahrens (Gesundheitsverträglichkeitsprüfung) Fallbezogene umwelthygienische/ umweltmedizinische Probleme/Beratungen inkl. Berücksichtigung des Innenraumes 74 Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen Hygienische Überwachung von Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Überwachung von Rehabilitationseinrichtungen/ Feierabendund Pflegeheimen Hygienische Überwachung von Asylbewerber-, Kriegsflüchtlingen-, Aussiedler- und Obdachlosenheimen/Justizvollzugsanstalten Überwachung von Beherbergungsstätten, von Camping- und Zeltplätzen Überwachung von Sportstätten, Bädern und Kinderspielplätzen Überwachung von Saunen, Solarien und öffentlichen Bedürfnisanstalten Überwachung von Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens Überwachung von Abwasserbeseitigungsanlagen und Deponien 81 83 3.3 Trink- und Badewasserüberwachung 91 3.3.1 3.3.1-1 3.3.1-2 3.3.1-7 Trinkwasser Überwachung von zentralen Wasserversorgungsanlagen Überwachung von Einzel- oder Eigenwasserversorgungsanlagen Überwachung von Hochdruckbehältern und Druckerhöhungsanlagen Überwachung konstanter Entnahmestellen Leitungsfreigaben/ Keimfreiheitsnachweise Anlagen der Hausinstallation mit Abgabe an die Öffentlichkeit Brauchwasseranlagen 3.3.2 3.3.2-1 Badewasser Überwachung Badewasser 99 3.4 Sonstige Aufgaben 100 3.1.2 3.1.3 3.1.4-1 3.1.4-2 3.1.5. 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.3.1-3 3.3.1-4 3.3.1-5 3.3.1-6 6 75 76 77 78 79 80 84 85 86 87 88 89 90 92 93 94 95 96 97 98 4. 4.1 4.11 4.12 4.13 4.14 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Untersuchungen in Kindertagesstätten und Beratungen im Vorschulbereich Einschulungsuntersuchung Schuluntersuchungen – Pflichtuntersuchungen Schuluntersuchungen – Förderschüler, Integrationsschüler, LRS- Schüler Begutachtungen für Förderschulen, Frühförderung, Integrations- oder heilpädagogischer Einrichtungen, integrative Freizeitbetreuung Sporttauglichkeitsuntersuchungen Jugendärztliche Sprechstunden Durchführen von Impfungen Untersuchung von Aussiedler- und Asylbewerberkindern zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule Telefonische Anfragen und interdisziplinäre Zusammenarbeit Gesundheitsförderung/ Öffentlichkeitsarbeit Hausbesuche Gesundheitsberichterstattung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen Leistungsumfang 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen Zahnärztliche Gruppenprophylaxe Öffentlichkeitsarbeit Gesundheitsberichterstattung Zahnärztliche Begutachtungen 6. Gesundheitliche Aufklärung und Beratung/ Gesundheitsfürsorge Hilfen für psychisch Kranke Beratung (persönlich und telefonisch im Amt) Hausbesuche Gutachterliche Leistungen Betreuung psychisch Kranker Kinder und Jugendlicher Mitwirkung bei der beruflichen und sozialen Rehabilitation und Unterstützung zur praktischen Lebensbewältigung Unterstützung von Selbsthilfegruppen/ Betreuung von Betroffenengruppen Fachliche Unterstützung der KOB und der Sozialtherapeutischen Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke Psychatriekoordinator Leistungsumfang 4.2 4.3 4.4 4.5. 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6 6.1.7 6.1.8 6.1.9 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.2.4 7 Suchthilfen Gesundheitsvorsorge und medizinische Basisversorgung Streetwork Hausbesuche Beratung in Justizvollzugsanstalten bzw. Jugendjustizanstalten 101 103 104 106 108 109 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 123 125 126 127 129 131 132 133 134 135 136 137 138 139 141 142 143 6.2.5 6.2.6 6.2.7 6.2.8 6.2.9 6.2.8 6.3. 6.3.1 Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und Sozialstationen Informationsvermittlung/ Prävention Beratung und Vermittlung Allgemeine psychosoziale Betreuung Vermittlung in, Initiierung von und Kooperation mit der Selbsthilfe Leistungsumfang 144 145 146 148 149 150 6.3.2 6.3.3 6.3.4 6.3.5 6.3.6 Hilfen für Schwangere und Familien Beratung von Schwangeren und deren Familien sowie von Frauen und Männern zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft Hilfen für Schwangere und Familien in Not Beratung im Schwangerschaftskonflikt Hausbesuche Soziale Aufklärung von Wöchnerinnen Öffentlichkeitsarbeit 6.4 6.4.1 6.4.2 6.4.3 Hilfen für Körperbehinderte und geistig Behinderte Beratung körperlich und geistig Behinderter Aufsuchende Sozialarbeit Begutachtungen 158 160 161 6.5 6.5.1 6.5.2 6.5.3 Hilfen für Tumorkranke Beratung von Tumorkranken und deren Angehörigen Aufsuchende Sozialarbeit Betreuung und Beratung der Selbsthilfegruppen 163 164 165 7. Sonstige Aufgaben 166 8. Zusammenfassung 167 9. Gesetzliche Grundlagen 168 10. Impressum 175 8 151 153 154 155 156 157 1. 1.1 Amtsärztlicher Dienst Amtsärztliche Begutachtung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9; Nr.: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 21, 29, 30, 32, 33, 35, 36, 37, 41, 44, 47, 49, 60, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 79, 80, 96, 104 Erläuterungen zum Vorgehen: In den Leistungskatalog der Begutachtungen wurden die Begutachtungen - im Beamtenrecht - für Sozialhilfeträger - im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gerichten für Führerscheinbewerber - für Asylbewerber und Ausländer - im Rahmen des Einkommenssteuerrechts - in Amtshilfe für andere Behörden für nicht beamtete angestellte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes - für Adoptionsbewerber - für Prüfungsverhinderungen aufgenommen. Leistungsbeschreibung: a) Sekretärin 1. Sekretariatsarbeiten Terminvergabe telefonisch, direkt oder schriftlich Fahrzeuganforderung für Hausbesuche b) Assistentin 2. Vorbereitung der Untersuchungssprechstunde Überprüfung und Ergänzung des notwendigen Materialbestandes Ordnung erhalten und wiederherstellen in den Untersuchungsräumen Überprüfung und Ergänzung des notwendigen Vordruckmaterials Wartung der Gerätschaften Einhaltung der Hygienestandards Heraussuchen von Vorbefunden bzw. vorhandener Unterlagen Vorbereitung der Anamnese- und Untersuchungsbögen 3. Begleitung der Untersuchungssprechstunde Annahme der zu Begutachtenden und Prüfung der Identität, Aufnahme der Daten in den PC Ausgabe und Erläuterung der Anamnesebögen Ausstellung von Röntgen-Überweisungsscheinen und Diagnostik-Begleitscheinen Durchführung von Seh- und Hörtests Durchführung von Tuberkulintests Blutentnahmen Erstellung von EKG's und Lungenfunktionstests 9 Kopieren von Befunden Schweigepflichtentbindungen unterschreiben lassen Stuhlprobenannahme Wiegen und Messen, Urinproben - 4. Nachbereitung der Untersuchung Befundberichte bzw. Gutachten anfordern Klärung der Kostenübernahme für Zusatzbegutachtungen Zuordnung ankommender Befunde zu den entsprechenden Vorgängen Vorlage des gesamten Vorganges beim Arzt Schriftliche Ausfertigung des Gutachtens bzw. des Zeugnisses Ausgabe des Gutachtens bzw. Zeugnisses c) Arzt 5. Durchführung der Untersuchung bzw. Begutachtung ergänzende Erhebung der Anamnese und Exploration körperliche Untersuchung - - Sichtung vorhandener und Festlegung evtl. notwendiger weiterer anzufordernder Befunde Anordnung ergänzender Untersuchungen bzw. von Zusatzbegutachtungen Auswertung der Untersuchung mit dem Untersuchten (Mitteilung der Ergebnisse) und sich daraus ergebender Konsequenzen 6. Nachbereitung der Untersuchung Kritische Wertung vorhandener Krankenunterlagen Gutachtenerarbeitung Unterzeichnung der Gutachten 7. Durchführung von Begutachtungen bei Hausbesuchen Sichtung der angeforderten Gutachten und Befunde durch den Arzt Fahrt zum Hausbesuch Erhebung der Anamnese, Exploration, Untersuchung Auswertung der Untersuchung mit dem Patienten Entscheidung für weitere anzufordernde Befunde bzw. notwendige Zusatzbegutachtungen Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen Fahrt ins Amt d) Haushaltssachbearbeiter 8. Nachbereitung der Untersuchung Einnahme der Gebühren gegen Quittung Verbuchen der Einnahme in der Bürokasse Annahmeanordnungen für Kämmerei erstellen Abrechnung der Bürokasse in der Kämmerei Ausstellung von Rechnungen oder Kostenbescheiden Weiterleitung der Rechnungskopien an die Kämmerei Abstimmung mit der Kämmerei bei fehlenden Einnahmeeingängen Ziel: Unabhängige medizinische Entscheidungshilfe für verschiedene Behörden entsprechend gesetzlicher Vorgaben 10 Qualifikation der Mitarbeiter: Arzt: Approbierter Arzt mit Facharztanerkennung- möglichst ÖGW, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Orthopädie, Neurologie oder Psychiatrie Assistentin: Sozialmedizinische Assistentin, Arzthelferin oder Krankenschwester Sekretärin: Sekretärin, Schreibkraft, Sachbearbeiterin Haushaltssachbearbeiter: im Haushalt geschulter Sachbearbeiter Fachspezifische Ausstattung: Funktionsraum, Urinlabor oder – Arbeitsplatz Medizinische Geräte/ Ausrüstungsgegenstände Stethoskop, Reflexhammer, Stimmgabel, Taschenlampe, Bandmaß, Otoskop, Untersuchungsliege, Messlatte, Waage, Blutdruckapparat, Pulsuhr, Audiometer, Sehtestgeräte, Sehprobentafel, Sehtafel für Stereosehen, Farbtafel entsprechend gültiger DINVorschriften, Mundspatel, Urinteststreifen, Ausstattung für Blutentnahme Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang 11 1. Amtsärztlicher Dienst 1.1 Amtsärztliche Begutachtung 1.1.1 Eingliederungshilfe Richtwert Einzelleistung mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 6. Begutachtung bei Hausbesuchen (einschl. Fahrzeit) *pro 5 Fälle gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 20 min 45 min 50 min 45 min 75 min Gesamtzeitaufwand 1.1.2 Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 6. Begutachtung bei Hausbesuchen (einschl. Fahrzeit) * pro 5 Fälle Gesamtzeitaufwand 12 Kriegsopfer mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 20 min 30 min 30 min 40 min 75 min 1. Amtsärztlicher Dienst 1.1 Amtsärztliche Begutachtung 1.1.3 Einzelleistung Finanzamt mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 10 min 2. Vorbereitung der 15 min* Sprechstunde 3. Begleitung der 20 min Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der 20 min Untersuchung 15 min** * pro 5 Fälle, ** Haushaltsachbearbeiter Gesamtzeitaufwand 13 Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 15 min 30 min 1.1.4 Einzelleistung Prüfungsverhinderung mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten Richtwert gehobener Dienst 10 min 2. Vorbereitung der 15 min* Sprechstunde 3. Begleitung der 20 min Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 6. Nachbereitung der 25 min Untersuchung 15 min ** 7. Begutachtung bei Hausbesuchen 8. Nachbereitung der 15 min Untersuchung (HH-Sachbearbeiter) * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter Gesamtzeitaufwand 1.1.5 Einzelleistung 20 min 20 min Adoption mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 10 min 2. Vorbereitung der 15 min* Sprechstunde 3. Begleitung der 30 min Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der 25 min Untersuchung 15 min** * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter Gesamtzeitaufwand 1.1.6 Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle Gesamtzeitaufwand 14 höherer Dienst Stundenermäßigung Lehrer Richtwert mittlerer Dienst gehobener Dienst 10 min 15 min* höherer Dienst 30 min 30 min höherer Dienst 20 min 15 min 20 min 15 min 1.1.7 Verbeamtung / Erstuntersuchung Einzelleistung mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 30 min 30 min 30 min 20 min** 30 min Gesamtzeitaufwand 1.1.8 Nachuntersuchung / Beamte Einzelleistung mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 10 min 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter 15 min* Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 20 min 30 min 30 min 20 min** 30 min Gesamtzeitaufwand 1.1.9 Beihilfe / Kur Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten mittlerer Dienst höherer Dienst 10 min 2. Vorbereitung der 15 min* Sprechstunde 3. Begleitung der 20 min Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der 15 min Untersuchung 15 min** * pro 5 Fälle; ** Haushaltsachbearbeiter 15 Richtwert gehobener Dienst 50 min 30 min 1.1.10 Dienstunfall Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 5 min 10 min 30 min 20 min 30 min Gesamtzeitaufwand 1.1.11 Pflegegeld / HWP Einzelleistung mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 10 min 2. Begleitung der Sprechstunde 3. Untersuchung bzw. Begutachtung 4. Nachbereitung der Untersuchung 5. Begutachtung bei Hausbesuchen 15 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 60 min 40 min 45 min 120 min Gesamtzeitaufwand 1.1.12 Verhandlungsfähigkeit Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 6. Begutachtung bei Hausbesuchen * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter 16 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 20 min 60 min 50 min 15 min** 90 min 120 min 1.1.13 Asylbewerberleistungsgesetz §4 und Reisefähigkeit Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw.Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 6. Begutachtung bei Hausbesuchen 8. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle mittlerer Dienst 10 min 15 min* Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 45 min 40 min 30 min 60 min 60 min Gesamtzeitaufwand 1.1.14 Dienstfähigkeit Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw.Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 6. Begutachtung bei Hausbesuchen * pro 5 Fälle Gesamtzeitaufwand 17 mittlerer Dienst 10 min 15 min* Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 30 min 90 min 60 min 120 min 60 min 1.1.15 Haftfähigkeit Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw.Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 6. Begutachtung bei Hausbesuchen 7. Nachbereitung der Untersuchung (HH-Sachbearbeiter) * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter mittlerer Dienst 10 min 15 min* Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 20 min 40 min 45 min 15 min** 90 min 90 min 15 min Gesamtzeitaufwand 1.1.16 FEV / ärztliche Untersuchung Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter Gesamtzeitaufwand 18 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 30 min 30 min 20 min 15 min** 20 min 1.1.17 FEV / Sehtest Einzelleistung mittlerer Dienst 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 15 min 10 min 10 min 15 min** Gesamtzeitaufwand 1.1.18 Arbeitsfähigkeit Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung * pro 5 Fälle Gesamtzeitaufwand 19 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 40 min 40 min 40 min 40 min 1.1.19 Mehrbedarf / Ernährung Einzelleistung 1. Sekretariatsarbeiten 2. Vorbereitung der Sprechstunde 3. Begleitung der Sprechstunde 4. Untersuchung bzw. Begutachtung 5. Nachbereitung der Untersuchung 7. Begutachtung bei Hausbesuchen * pro 5 Fälle Gesamtzeitaufwand 20 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 15 min* 20 min 20 min 15 min 20 min 40 min 1. 1.2 Amtsärztlicher Dienst Leichenwesen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9; Nr.: 35, 42, 44, 45, 47, 62 Erläuterungen zum Vorgehen: Das Arbeitsgebiet des Leichenwesens ist relativ abgegrenzt, da es den Umgang mit bzw. die Bearbeitung der Todesbescheinigung im Gesundheitsamt zunächst komplex, dann aber in verschiedene Einzelleistungen aufteilt, umfasst. Die Aufgaben fallen täglich an, müssen zeitnah erfüllt werden, da Fristen eingehalten werden müssen bzw. Rechte Dritter betroffen sind, und sie werden in der Regel von qualifizierten Sachbearbeitern, zum Teil aber auch als ärztliche Leistungen erbracht. Der Verwaltungsaufwand durch Rechnungslegung und – Kontrolle ist hoch. Bei besonderen Fragestellungen (zum Beispiel „Infektionsleichen“ oder „Exhumierung“) werden Aufgaben der Hygiene tangiert. In den Empfehlungen des SMS vom 03.02.1994 werden die Aufgaben des Leichenwesens unter „Amtsärztlicher Dienst“ eingeordnet und stets anteilmäßig in der Personalausstattung ausgewiesen. Die gesetzlich vorgeschriebene 2. ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattung wird i. d. R. an Rechtsmediziner oder Pathologen delegiert, wobei allerdings auch ein Verwaltungsaufwand entsteht. Leistungsbeschreibung: - Bearbeitung der Todesbescheinigung - Ausfertigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Ausstellen eines Leichenpasses - Anordnung von Sektionen (Infektionsschutzgesetz) - Wartefristverlängerungen ausstellen - Anfragebearbeitung - Genehmigungen (Umbettungen, Exhumierungen) - Beteiligung am Genehmigungsverfahren Ziel: Einflussnahme auf die Rechtssicherheit, die Qualität medizinischer Leistungen, Gefahrenabwehr, Erhöhung statistischer Aussagen zur Mortalität. Qualifikation der Mitarbeiter: Es handelt sich durchweg um Aufgaben, die leitend und entscheidend, zum Teil auch ausführend, von Ärzten wahrgenommen werden müssen. Fachärztliche (FA f. Rechtsmedizin, FA f. Pathologie, FA f. ÖGW) bzw. Berufserfahrungen in anderen Facharztrichtungen sind notwendig. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben wird ausführend, zum Teil auch entscheidend, von Sachbearbeitern wahrgenommen, die über medizinischen Sachverstand (medizinischer Grundberuf oder VerwaltungsAusbildung mit medizinischer Schulung bzw. langjähriger Berufserfahrung) verfügen müssen. Weitere Aufgaben müssen von Verwaltungskräften wahrgenommen werden (Schreibarbeiten, Rechnungswesen). 21 Fachspezifische Ausstattung: - spezielle Software (Octoware) Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Bearbeitung der Todesbescheinigung Unbedenklichkeitsbescheinigung en Leichenpass Verwaltungssektionen Wartefristverlängerung Anfragebearbeitung Genehmigung von Exhumierungen und Umbettungen Beteiligung am Verfahren zur Bestattung auf nichtöffentl. Plätzen Vollzug des BestG (Auskünfte, Owiverfahren) Gesamtzeitaufwand 22 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst 20 min 10 min 60 min 5 min 15 min höherer Dienst 5 min 15 min 5 min 25 min 10 min 10 min 5 min 25 min 30 min 30 min 1. 1.3. Amtsärztlicher Dienst Gesundheitsförderung und Prävention Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 52, 63, 70, 84, 85, 92, 98, Erläuterungen: Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und nur zu einem Teil bei den Anbietern des Gesundheitswesens verankert. Während Prävention krankheitsbezogen ausgerichtet ist, handelt es sich bei der Gesundheitsförderung um einen ganzheitlichen, auf vorhandene gesundheitliche Potenziale bezogenen Ansatz. Die Prävention gliedert sich in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Beide, im Vorfeld von Krankheit angesiedelten Aktionsfelder, die ressourcenorientierte Gesundheitsförderung und die defizitorientierte Prävention finden sich in Aufgabenspektrum der Gesundheitsämter wieder, letztlich also auch strukturbezogene Aufgaben in der medizinischen Versorgung. Begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen machen es zunehmend erforderlich, dass sich eine Aufgabenschwerpunktverlagerung vom Selbsttun über die Moderation zur Steuerung in den Gesundheitsämtern vollzieht. Dabei ist eine enge Verknüpfung und Abhängigkeit mit und von der Gesundheitsberichterstattung Voraussetzung. Einbeziehung und Beratung der Politik erfolgt zu den Gesundheitszielen und Handlungsfeldern. Folgende, sich an den vorhandenen Ressourcen in den Gesundheitsämtern orientierende Rang- und Reihenfolge ergibt sich für den Aufgabenbereich Gesundheitsförderung: Koordination und Management einer ziel- und bedarfsorientierten regionalen Gesundheitsförderung Unterstützung von Einzeleinrichtungen bei der Planung gesundheitsfördernder Maßnahmen (auf der Grundlage von Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitszielen) Einzelveranstaltungen zu verschiedenen Themen und Anlässen Mit der Leistungsbeschreibung werden die koordinierenden und konzeptionellen Aufgaben der Gesundheitsförderung erfasst und größere, verschiedene Akteure integrierende Projekte. Sie beinhaltet sowohl die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des Gesundheitsamtes als auch die fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Vereinen etc. Sacharbeit, wie themen- oder zielgruppenspezifische Projekttage und Einzelmaßnahmen wurden hier nur z.T. integriert und finden sich deshalb vor allem als Leistungen in den verschiedenen Sachgebieten des Gesundheitsamtes. 23 Leistungsbeschreibung: Aufgaben des Koordinators/Managers Gesundheitsförderung: - Koordination und Management ziel- und bedarfsorientierter regionaler Gesundheitsförderung - Geschäftsführung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung Vorbereitung und Durchführung von Vorstands- und Mitgliederversammlungen - Abstimmung mit dem Vorsitzenden und dem Vorstand Erstellen und Aktualisieren der Satzung - Aktionsthemen (sachsen-, bundes-, europaweit) aufgreifen und in RAG beraten - Zusammenschluss regional wirksamer Akteure, Zusammenführung von Expertenwissen - Ideensammlung zur Umsetzung in der Region - Festlegen der Zielgruppen - Situationsanalyse in Auswertung der Ergebnisse der GBE - Einsatz moderner Gesundheitsmanagementinstrumente: GBE, Gesundheitskonferenz, Evaluation - Enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsberichterstatter - Konzeption, Organisation und Ergebnisevaluation von Gesundheitskonferenzen - Projektmanagement - Information, Orientierung und Motivation Mitwirkender: Prioritäten setzen, Standpunkte vermitteln - Materialsammlung, Literaturstudium zum Thema - Politikberatung: Formulierung von Vorschlägen für regionale Gesundheitsziele, die dem Kreistag / Stadtverordnetenversammlung und/oder einem beschließenden Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden können - Beachtung der regionalen GBE und/oder politisch vorgegebener Schwerpunkte - Bildung von Arbeitskreisen oder Projektgruppen / Initiierung und Unterstützung von Netzwerkbildungen - Initiierung themenbezogener zeitweiliger Arbeitsgruppen im Ergebnis von Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung und Gesundheitskonferenzen - Koordination von Arbeitsgruppen und Netzwerken - Konzeptionelle Vorbereitung und Umsetzungsplanung zielorientierter Maßnahmen der Gesundheitsförderung - Auswertung wissenschaftlicher Literatur - Projektplanung einschließlich Fördermittelakquise - Unterstützung von Einzelakteuren bei der Projektplanung - Überlegungen zur thematischen und personellen Umsetzbarkeit des Themas sowie zur Einbeziehung potentieller Partner - Konzepterstellung (Inhalt, Zeit- und Finanzplan des Projektes) - Kontaktaufnahme mit möglichen Partnern - Beratung des Projektes in der Regionalen AG für Gesundheitsförderung (RAG) bzw. in einem Arbeitskreis - Erstellen und Bearbeiten von Fördermittelanträgen - Abstimmung der Fördermittelanträge mit der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V.(SLfG) - Koordination der Einzelmaßnahmen unter effektiver Nutzung und Bündelung vorhandener Ressourcen - Öffentlichkeitsarbeit - vorbereitende Organisation und Koordinierung der geplanten Einzelveranstaltungen - Absprachen mit Teilnehmern 24 - Bestellung und Verteilung von Informationsmaterial - Umsetzungsbegleitung der auf Gesundheitszielen basierenden problem- und bedarfsgerechten Maßnahmen - Sicherung der Berichtsebene für Akteure, Evaluation der Maßnahmen und Ergebnisse - Projektevaluation in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen Auswertung der Einzelveranstaltungen (z.B. Befragung von Teilnehmern) - Dokumentation der Ergebnisse - Öffentlichkeitsarbeit - Jahresberichterstattung - Unterstützung von Einzeleinrichtungen bei der Planung gesundheitsfördernder Maßnahmen (auf der Grundlage von Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitszielen) - Einbeziehung von Einzeleinrichtungen, z.B. Kita´s in die Gesundheitsberichterstattung - Unterstützung bei der Festlegung von einrichtungsbezogenen Gesundheitsfördernden und/oder präventiven Schwerpunktmaßnahmen - Unterstützung bei der inhaltlichen Gestaltung geeigneter Maßnahmen und Projekte - Unterstützung bei der Partnersuche - Unterstützung bei der Maßnahmenauswertung - Einzelveranstaltungen des Gesundheitsamtes zu verschiedenen Themen und Anlässen oder eingebunden in einen Gesundheitszielprozess - Einbindung der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Projekte - Zusammenfassung und Angebot gesundheitsfördernder Veranstaltungen/Projekte des Gesundheitsamtes Aufgaben des Amtsarztes: - Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsberichterstatter und Gesundheitsmanager bei der konzeptionellen Arbeit, Formulierung von Gesundheitszielen und HandlungsEmpfehlungen - Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsmanager bei der Festlegung von Schwerpunktzielen, -zielgruppen und –Maßnahmen - Durchführung von Gesundheitskonferenzen - Zusammenarbeit mit gewählten Gremien und anderen Akteuren Der Umfang der Aufgabenerfüllung hängt stark von der verwaltungsseitigen- und politischen Prioritätensetzung ab. Empfohlen wird die kontinuierliche Führung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung und die Durchführung von Gesundheitskonferenzen aller 2 Jahre. Der dafür benötigte Zeitaufwand ist unabhängig von statistischen Bezugszahlen zu sehen, entscheidend sind interdisziplinäre Kooperationsstrategien unter der Leitung des Koordinators/Managers für Gesundheitsförderung und Steuerung des Amtsarztes. Qualifikation der Mitarbeiter : - Absolvent(inn)en von folgenden Studiengängen: Public Health / Gesundheitswissenschaften Medizin Soziologie Psychologie Pädagogik / Sozialpädagogik Gesundheitsmanagement - weitere Ausbildungszweige sind denkbar, soweit eine zusätzliche Qualifikation in den Bereichen Gesundheit, Psychologie, Soziologie erworben wurde - Der / Die MitarbeiterIn sollte über ein hohes Maß an Durchsetzungsfähigkeit sowie 25 Initiativ- und Integrationskraft verfügen und folgende fachlichen Voraussetzungen mitbringen: * Kenntnisse über Inhalt und Rechtslage der Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung * gesundheitswissenschaftliches Grundlagenwissen über Bedingungen und Erhaltung von Gesundheit z.B. aus Sicht der Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialarbeit * Kenntnisse über die bestehenden gesundheitspolitischen und sozialen Strukturen * Fähigkeit zu Koordination, Organisation und Projektmanagement einschließlich Interesse an Öffentlichkeitsarbeit * Kenntnisse in Epidemiologie und Statistik sowie EDV Ziel: Im Rahmen des übergeordneten Ziels, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und Krankheiten vorzubeugen, sind folgende Schwerpunkte zu avisieren: - Situationsbeschreibung, Schwerpunktfokussierung und Evaluation von zielorientierten Maßnahmen auf Basis von Gesundheitsberichterstattung - Sachgerechte Information und Motivation von Entscheidungsträgern und Bürgern zu verstärktem Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung - Initiierung, Planung, Steuerung und Koordination von Maßnahmen zur Erreichung regionaler und überregionaler Gesundheitsziele - Ressourcenorientierte Einbindung von Entscheidungsträgern und Akteuren in die Umsetzung von Gesundheitszielen - Förderung struktureller Voraussetzungen für die Gesundheitsförderung sowie die primäre, sekundäre und tertiäre Prävention - Förderung von institutions- und einrichtungsübergreifenden Netzwerken Fachspezifische Ausstattung: - Videorecorder - Overhead- Projektor - Clip-Chart-Technik - Projektionswand - Diaprojektor - Infrarotzeigestab - Aufstelltafeln - Ständer für Info- Materialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Gesundheitsförderung 26 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst individuell zu ermitteln 1. 1.4 Amtsärztlicher Dienst Gesundheitsberichterstattung/ -planung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 63, 64, 66, 70, 78, 81, 86, 92, Erläuterungen zum Vorgehen: Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag „Der ÖGD beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen ... einschließlich der Auswirkung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit“ (§1 (1) SächsGDG) ist die Aufgabe der Gesundheitsberichterstattung umfassend auszugestalten, um die gesundheitliche Lage und die Versorgungslage von Bevölkerungsgruppen zu beschreiben, vordringlichen Handlungsbedarf zu ermitteln, Prioritäten und Gesundheitsziele abzustecken und deren Erreichung zu reflektieren. Die gesamte Leistung ist sowohl innerhalb des Gesundheitsamtes als auch darüber hinaus als fachgebietsübergreifend anzusehen. Der Gesundheitsberichterstatter ist auf die Zugänglichkeit entsprechender Daten angewiesen und z.T. auch auf die fachliche Wertung. Sehr wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Datenhaltern und die Rückkopplung zu Fachexperten. Gesundheitsberichterstattung beschränkt sich deshalb nicht auf die Einzelleistungen des Gesundheitsberichterstatters sondern ist Bestandteil aller Aufgabenbereiche des Gesundheitsamtes, insbesondere des KJÄD, ZÄD, SPDi Medizinalaufsicht und Infektionsschutz. (Dieser Teil des Berichtswesens wird hier nicht beschrieben sondern findet in den Leistungsbeschreibungen der entsprechenden Fachgebiete Niederschlag.) Zum Teil gibt es Überschneidungen mit der Leistung Gesundheitsförderung –dies betrifft insbesondere die Maßnahmenevaluation. In jedem Fall ist eine enge Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche notwendig und anzustreben. Aufgaben: Die kommunale GBE hat folgende Aufgaben: - Sachgerechte Information der Politik, der Verwaltung, der Fachöffentlichkeit und der Bevölkerung über die gesundheitliche Situation im sozialen Kontext von Bevölkerungsgruppen, über Gesundheitsrisiken und über die gesundheitliche Versorgung. - Analyse und Bewertung der Orientierungsdaten, Aufzeigen von gesundheitlichen Problemlagen und Defiziten. - Setzen von Prioritäten für gezieltes Handeln zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation, Anregung gezielter gesundheitsfördernder Maßnahmen. - Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen und Koordination gesundheitsbezogener Aktivitäten. - Bewertung von Effektivität und Effizienz der Ergebnisse der gesundheitsbezogenen Aktivitäten. - Gesundheitsberichte sind den politischen Gremien (Kreistag, Ratsversammlung der Städte) und einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. - Gesundheitsberichte sind hinsichtlich Effektivität und Effizienz zu bewerten. (Zielerreichung der GBE und personeller und finanzieller Aufwand) 27 Datenkonzept : Das Datenkonzept der GBE orientiert sich am Indikatorensatz für die GBE der Länder der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamtinnen und Medizinalbeamten der Länder (AGLMB) und an den Berichtspflichten der Länder an den Bund und die Europäische Union, um die Vergleichbarkeit der Daten sowohl im zeitlichen Verlauf als auch überregional zu gewährleisten. Die Erschließung weiterer Datenquellen erfordert deren eindeutige Definition. Die Datenerhebung, -aktualisierung und -fortschreibung erfolgt systematisch und kontinuierlich. Die Datenqualität ist zu überprüfen und zu sichern. Die Datenanalyse erfolgt mindestens mit Methoden der deskriptiven Statistik. Leistungsbeschreibung a) Aufgaben des Gesundheitsberichterstatters/-planers 1. Systematische und kontinuierliche Informationssammlung und Datenverarbeitung (Datenerhebung, -aktualisierung, -fortschreibung, Datenpflege) zu folgenden Themen: - Demografie, Morbidität, Mortalität, Gesundheitsverhalten, gesundheitsrelevante Lebensbedingungen, Kapazitäten des Gesundheitswesens und deren Inanspruchnahme sowie zu den Leistungen des Gesundheitsamtes (Tätigkeitsbericht). - Anwendung sachseneinheitlicher Dokumentationssysteme und deren Werkzeuge (Octoware, BADO-K, OctoReport) - Verwendung der Indikatoren zur GBE - Definition amtsinterner Datenquellen - Erschließung externer Datenquellen 2. Datenanalyse mit Methoden der mathematischen Statistik, Epidemiologie nach den Grundsätzen von Public Health - Datenzusammenfassung und –verdichtung, grafische Darstellung - Längsschnittbeobachtung, Aufzeigen von Tendenzen und Trends - Querschnittsbeobachtung, Vergleich mit anderen Regionen 3. Dateninterpretation und -bewertung, Ermittlung von Handlungsbedarf und Schaffung von Problembewusstsein entsprechend der aktuellen Situation und den jeweiligen spezifischen Bedürfnis- und Bedarfslagen, Problemen oder Defiziten im regionalen Zuständigkeitsbereich. - Darstellung von Verursacherzusammenhängen - Ableiten von Schlussfolgerungen und Prioritätensetzung 4. Erstellen von Gesundheitsberichten - Festlegung der Thematik entsprechend aktueller Bedarfslage - Festlegung der Zielgruppe und der Adressaten des Berichtes - Zusammenstellung der Grundaussagen, Hypothesen und der Detailgliederung - Literaturstudium, Internet-Recherchen zum Thema - Indikatorenauswahl, Datenbeschaffung, Datenanalyse, Interpretation (siehe 1.-3.) - Zusammenarbeit mit Datenhaltern, Rückkopplung mit Fachpersonal und Experten - redaktionelle Bearbeitung, Layoutgestaltung 5. Verbreitung und Marketing - Entscheidung zur Form der Veröffentlichung (Druck und/oder Internet) - Einholen der Veröffentlichungsgenehmigung - Presseerklärung, -konferenz - Verteilung/Information an Adressaten, Interessierte sowie die regionale Politik und Verwaltung 28 6. Erarbeitung gesundheitsfördernder bzw. gesundheitsförderlicher Handlungsempfehlungen und von Gesundheitszielen in Zusammenarbeit regionaler Akteure der Gesundheitsförderung, der medizinischen Versorgung, der Verwaltung, der Bildung und der Politik (RAG) - Mitarbeit in ziel- und projektbezogener Arbeitsgruppen zur Initierung und Entwicklung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bzw. zur Problem- und Defizitminderung - adressatenorientierte Weitergabe der Handlungsempfehlungen - Mitarbeit bei der Begleitung und Evaluierung der Maßnahmeumsetzung 7. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesundheitskonferenzen (Organisationsmanagement soll bei GF liegen) - Themenwahl, Zielgruppenbestimmung - Situations- und Zielformulierung, ggf. Evaluation vorangegangener Maßnahmen 8. Öffentlichkeitsarbeit - Presseinformationen an die Bevölkerung - Informationen für ausgewählte Zielgruppen, incl. Beantwortung von Anfragen aus Politik und Verwaltung b) Aufgaben des Amtsarztes 1. Strategieentscheidungen zur konzeptionellen Berichtvorbereitung, Datenauswahl und –Darstellung, bei der Ergebniswertung und bei der Formulierung von Gesundheitszielen und Handlungsstrategien 2. Führungskompetenz zur Gesundheitsberichterstattung und Management nach außen 3. Arbeit mit dem Tätigkeitsbericht und den internen und externen Gesundheitsberichten Der Umfang der Aufgabenerfüllung hängt stark von der verwaltungsseitigen- und politischen Prioritätensetzung ab. Empfohlen wird die Erstellung eines Gesundheitsberichtes aller 2 Jahre. Der dafür benötigte Zeitaufwand ist unabhängig von statistischen Bezugszahlen zu sehen, entscheidend sind interdisziplinäre Kooperationsstrategien unter der Leitung des Gesundheitsberichterstatters und Steuerung des Amtsarztes. Ziel: Im Rahmen des übergeordneten Ziels, die gesundheitliche Lage und Versorgung der Bevölkerung zu verbessern, will GBE insbesondere durch einen bedarfsgerechten und effektiven Einsatz begrenzter Ressourcen folgende Teilziele erreichen: - Verbesserung der Zielgenauigkeit gesundheitspolitischer Maßnahmen durch planungs- und steuerungsrelevante Orientierungsdaten für Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Gesundheitswesen - Initiierung und Koordination von gesundheitspolitischen Planungs- und Umsetzungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie im gesamten Gesundheitsbereich - Evaluation von gesundheitspolitischen Programmen und Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage und Versorgung - Motivierung von Entscheidungsträgern und Bürgern zu verstärktem Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung (Lobby-Förderung) - Sachgerechte Information des Bürgers über die gesundheitliche Lage der Bevölkerung und ihre wesentlichen Bestimmungsfaktoren 29 Qualifikation der Mitarbeiter: Absolvent(inn)en von folgenden Studiengängen: - Public Health / Gesundheitswissenschaften - Mathematik - Medizin - (Medizin-)Soziologie - Psychologie - Pädagogik sowie anderer Sozialwissenschaften - weitere Ausbildungszweige sind denkbar, soweit eine zusätzliche Qualifikation in den Bereichen Gesundheit, Psychologie, Soziologie oder Umwelt erworben wurde Der / Die MitarbeiterIn sollte über ein hohes Maß an Durchsetzungsfähigkeit sowie Initiativ- und Integrationskraft verfügen und folgende fachlichen Voraussetzungen mitbringen: -Umfangreiche Kenntnisse über epidemiologische und statistische Verfahren und Methoden - EDV-Kenntnisse in den Bereichen Statistik, Präsentation und Textverarbeitung - gesundheitswissenschaftliches Grundlagenwissen in den Bereichen Medizin, Soziologie, Sozialarbeit, Ökonomie und Demografie - Kenntnisse über die bestehenden gesundheitspolitischen und sozialen Strukturen - Fähigkeit zu Koordination, Organisation und Projektmanagement - Fähigkeit zu interdisziplinärer sowie abteilungsübergreifender Teamarbeit - Fähigkeit zu klarer und verständlicher Formulierung von Berichten incl. Redaktioneller Fähigkeiten und Interesse an Öffentlichkeitsarbeit Fachspezifische Ausstattung: - PC mit Standardsoftware, Netzwerk, Internetzugang - Möglichkeit der Erstellung von Reports/ Auswertungen in Fachsoftware ( Octoware, BADO-K) bzw. Nutzung von Octoreport - Statistiksoftware (z.B. Excel, SPSS, EpiInfo) - Präsentations-Software - Finanzielle Mittel zur Informationsbeschaffung (Literatur, Zugang zu Datenbanken) - Finanzielle Mittel für Herstellung und Vertrieb von Drucksachen 30 1. Amtsärztlicher Dienst 1.5 Medizinalaufsicht/Medizinalstatistik Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 4, 26, 35, 38, 44, 61, 66 Erläuterungen zum Vorgehen: In den Leistungskatalog wurde folgendes aufgenommen: Führen des Registers über im Landkreis tätige Medizinalpersonen Überwachung der Medizinalpersonen, einschließlich Hebammen Heilpraktikerwesen Unter Heilpraktikerwesen sind Heilpraktikerüberprüfungen zu verstehen, die sachsenweit im GA Löbau- Zittau vorgenommen werden. Unterschiedlich wird in den Landkreisen die Berufserlaubnis für Heilpraktiker, Hebammen und als GmbH organisierte Medizinaleinrichtungen gehandhabt. Z. T. wird der Vollzug dieser Aufgabe in den GÄ, z. T. aber auch in den Ordnungsämtern geleistet. Leistungsbeschreibung: a) Sachbearbeiter Entgegennahmen von Anzeigen ärztlicher und nichtärztlicher Medizinalpersonen Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit Registrierung und schriftliche Bestätigung der Anzeigen Anmahnung von Säumigen Beantwortung von Anfragen Bei Hinweisen auf Nichteinhaltung der beruflichen Befugnisse Ermittlung der Tatbestände Meldung an zuständige Behörden und Institutionen bei Verstößen unter Beschreibung des Sachverhaltes Übernahme der Hebammendokumentationen bei Beendigung der Tätigkeit b) Arzt Ermittlungen in schwierigen Fällen führen Wertung und Beschreibung des Sachverhaltes zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- oder anderen Verfahren Überprüfung der Hebammendokumentationen Ziel: - Schutz der Bevölkerung Qualifikation der Mitarbeiter: - Sachbearbeiter Fachspezifische Ausstattung: vorgegebene Software 31 Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Anmeldung/Abmeldung Überprüfung/Computererfassung, Ausstellung von Anmeldebescheinigungen/ Rechnungslegung Persönliche Vorstellung beim Amtsarzt Anmahnung von Säumigen Beantwortung von Anfragen Ermittlung von Tatbeständen und Meldung von Verstößen Überarbeitung Medizinaldokumentation 32 mittlerer Dienst 17 min Richtwert gehobener höherer Dienst Dienst 30 min 12 min 7 min 60 min 320 min 260 min Anzahl/Jahr 1. Amtsärztlicher Dienst 1.6 Heilpraktikerüberprüfung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 4 Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Prüfung Nachprüfung - Entgegennahmen der Unterlagen und Weiterleitung zur Rechnungslegung - Registrierung und schriftliche Bestätigung - Rechnungslegung und Rückgabe an Sachbearbeiter - schriftliche Bestätigung der Anmeldung mit Kopieren von Hinweisen - Versenden der Unterlagen an HeilpraktikerAnwärter und Ablage der Unterlagen Überwachung der Zahlungseingänge - Anmeldung sichten - Prüfung der Sollnummer und des ZahlungsEinganges, evtl. Mahnungen - Liste über Zahlungseingänge erstellen - Nachprüfung der Zahlungseingänge, - Eingangsbestätigung an das zuständige Ordnungsamt - Schreiben erstellen, kopieren, versenden, Ablage in der Warteliste, evtl. Stornierungen Von Rechnungen und Anmeldungen Beantwortung von Anfragen der Anwärter zur Warteliste und allgemeine Anfragen Eingabe der Anmeldelisten in den PC Erstellen von Einladungen zur schriftlichen Überprüfungsarbeit Überwachung der Zahlungseingänge vor der schriftlichen Überprüfung, verbunden mit häufigen Rückfragen Vorbereitung der schriftlichen Heilpraktikerprüfung - Bestellen der Räumlichkeiten, Klärung der Kosten- und Vertragsvereinbarungen 33 mittlerer Dienst 5 min 8 min 10 min 4 min 5 min 12 min 3 min 5 min 10 min 2 min 2 min Richtwert gehobener höherer Dienst Dienst 5 min 65 min 5 min 65 min Erstellen der schriftlichen Heilpraktikerüberprüfung - Prüfungsfragen erstellen durch den Dezernenten - Vervielfältigung der Arbeit, sortieren und heften Schriftliche Überprüfung - Vorbereitung des Prüfungsraumes mit Bereitstellung von Schreibmaterial - Einlass, Überprüfung der Dokumente, der Einladung sowie der Einzahlungsbelege/Gebühr - Belehrung zu den Überprüfungsbedingungen - Prüfungsaufsicht - Einsammeln der Überprüfungsarbeiten und Ausgabe von Korrekturbeleg Korrektur der Überprüfungsarbeit - Sortieren der Arbeit in Bestanden und Nichtbestanden sowie Zuordnung zur Einzelakte - schriftlicher Bescheid bei Nichtbestehen an das zuständige Ordnungsamt Vorbereitung der mündlichen Überprüfung - terminliche Absprache mit Prüfer und Probanden Schriftliche Einladung des Anwärters zur mündlichen Überprüfung - Anschreiben erstellen, kopieren, versenden und Ablage Vorbereitung der Fragekomplexe, 3 x kopieren und heften Vorbereitung der Zahlungsanweisung für HP-Beisitzer und Probanden Mündliche Überprüfung - Vorbereitung des Überprüfungszeitraumes - Durchführung der Überprüfung - Aufräumen des Überprüfungszeitraumes Zahlungsanweisung für Beisitzer und Probanden zur Anordnung und Rechnungsausgleich Abschlussschreiben an das zuständige Ordnungsamt über das Bestehen oder Nichtbestehen des HP-Anwärters (kopieren, versenden und Akten ablegen) Statistik Ablage und Archivierung Gesamtzeitaufwand 34 20 min 100 min 16 min 4 min 2 min 1 min 80 min 5 min 6 min 20 min 15 min 2. 2.1 Infektionsschutz Allgemeiner Infektionsschutz Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 34, 35, 42, 25, 67, 83, 93, 100, 106, Erläuterungen zum Vorgehen: zu überwachende Einrichtungen und deren Kontrollhäufigkeit pro Jahr Einrichtungen Turnus der Routinebegehung 1 x jährlich Krankenhäuser Arztpraxen für ambulantes Operieren, übrige Arztpraxen und andere nicht ärztliche Heilberufe Wäschereien, die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes waschen 35 1 x jährlich bei Erfordernis jährlich Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 1946, Teil 4 1 x jährlich bzw. bei technischer Revision Einrichtungen des Rettungswesen 1 x jährlich Blutspendeeinrichtungen 1 x jährlich Tatoo- und Piercing-Studios 1 x jährlich Qualifikation der Mitarbeiter: 1. Sachgebietsleiter Eine abgeschlossene Ausbildung als Facharzt (insbesondere Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin) ist erforderlich. Die zukünftige Arbeit in diesem Sachgebiet fordert immer mehr prophylaktische Beurteilungen und damit verbundene Konsequenzen im Rahmen einer Abwägung nicht normgerechter Untersuchungsergebnisse zu verantworten. Zudem ist es allein Aufgabe des Mediziners, wachsende bevölkerungsmedizinische Anforderungen und Probleme zu erkennen und an einer Lösung mitzuwirken. 2. Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen (oder andere Facharztqualifikation) 3. Hygiene-Ingenieure (FH)Der Hygiene-Ingenieur muss dem Facharzt als z.B. "technischer" Umwelt-/Krankenhaushygiene-/... Spezialist zur Seite zu stehen. 4. Hygieneinspektor Ca. 80 % der Tätigkeitsmerkmale im Sachgebiet können von modern ausgebildeten Hygieneinspektoren sachgerecht realisiert werden. 5. Sekretärin: Perspektivisch ist auf sie als vollbeschäftigte (!) Arbeitskraft im Sachgebiet allgemeiner Infektionsschutz nur dann verzichtbar, wenn jeder Arbeitsplatz mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet ist und die Mitarbeiter damit qualifiziert umgehen können. Fachspezifische Ausstattung: Notfallkoffer mit RR-Meßgerät, Kühlschrank und Kühltaschen, Sofortbildkamera, Arbeitsbekleidung, fachspezifische Materialien und Instrumente 36 2. 1.1 Erarbeitung Merkblatt (Informationsschrift) / Formular Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Information der Zielgruppe bei Infektionsgefährdung, Rationalisierung der Arbeitsaufgaben Beratung über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung der Bevölkerung Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien, Literatur Leistungsumfang durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Formulare für Überwachung für Einrichtungen des Gesundheitswesens Formulare für Überwachung von Trinkund Badewasser Formulare zur Durchführung und Sicherstellung seuchenhygienischer Maßnahmen Gesamtzeitaufwand 37 mittlerer Dienst 20 min Richtwert gehobener Dienst 60 min höherer Dienst 120 min 20 min 60 min 60 min 30 min 180 min 180 min 2. 1.2 Aufnahme einer meldepflichtigen Erkrankung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Beratung über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung der Bevölkerung Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Meldeformulare Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Entgegennahme der Faxmeldung / Überprüfung, ggf. Weiterleitung Zuordnung Arzt- und/oder Labormeldung entsprechend der Falldefinition Erfassung der Meldung / Eingabe in PC Gesamtzeitaufwand 38 mittlerer Dienst 5 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 10 min 10 min 2. 1.3 Seuchenhygienische Schutzmaßnahmen als Individualprophylaxe Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlage: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen: Persönliche Betreuung und Beratung bei Krankheitskontakt (meist im Zusammenhang mit Ermittlungstätigkeit des Gesundheitsamtes) - wie Hepatitis, Darmerkrankungen Verhütung und Bekämpfung parasitärer Erkrankungen - wie Kopflausbefall, Scabies Hinsichtlich sexuell übertragbarer Krankheiten bietet das Gesundheitsamt Beratung und Untersuchungen an oder stellt diese in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicher. Bei erhöhter Ansteckungsgefahr sollen diese auch aufsuchend angeboten werden. Im Einzelfall ist auch ambulante Behandlung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes möglich. Bei sexuell übertragbaren Krankheiten können diese Angebote auch anonym in Anspruch genommen werden, wenn hierdurch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nicht gefährdet wird. (§19 IfSG v. 20.07.00). Ziel: Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigung rechtzeitige Therapie in Einzelfällen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Terminierung der Beratung 5 min Persönliche Beratung der ermittelten Person Veranlassung und ggf. Durchführung der Diagnostik im Amt Gesprächsführung mit dem Hausarzt Organisation und Durchführung der Indikations10 min impfung Maßnahme bei Befall mit Parasiten Maßnahmen bei Läusebefall 39 Richtwert gehobener Dienst 15 min höherer Dienst 5 min 30 min 10 min 10 min 5 min 10 min 15 min 15 min 15 min 10 min 2.1.4 Überwachung spezieller epidemiologischer Situationen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen: - Verlaufskontrolle der Immunitätslage der Bevölkerung - Epidemiebekämpfung - Erfassung der Erkrankung / Erkrankungshäufungen Ziel: - Koordination bei der Durchführung des Surveillance-Programmes - Erfassung und Beurteilung, Weitergabe der Influenza-Fallzahlen im wöchentl. Melderhythmus der beteiligten Sentinel-Ärzte Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien Leistungsumfang: - Surveillance durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Terminierung der Beratung der Beteiligten Bekanntgabe der Arbeitsaufgabe in schriftl. Form Anschuborganisation bes. - Rückfragen bei LUA zu Anfragen und Organisation von Details - Transport- und Kurierdienstanf. bei Materialtransport Betreueraufgaben in allg. Art (Ansprechpartner) Gesamtzeitaufwand 40 mittlerer Dienst 150 min Richtwert gehobener Dienst 150 min 120 min 120 min höherer Dienst 150 min 60 min 150 min 150 min 480 min 240 min 240 min Einzelleistung – Influenza-Sentinel (6 Monate / 20 Praxen) Einzelleistung mittlerer Dienst Abteilungsmäßige persönliche Betreuung der Beobachtungspraxen Abforderung der Erkrankungszahlen wöchentlich Analyse / grafische Darstellung Mathem. Modelldarstellung der Schwellenwerte Wochenbericht / Monatsbericht Monatl. Informationsschrift an Beobachtungspraxen PC-gesteuerte Datenweitergabe über BTX an AGI Marburg zur bundesweiten Auswertung Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 2400 min 3640 min 465 min 465 min 930 min 930 min 465 min 360 min 310 min 60 min 930 min 310 min 930 min Gesamtzeitaufwand Erfassung - Einzelpraxen (wenn keine Teilnahme am Influenza-Sentinell) Einzelleistung mittlerer Dienst Abforderung der Erkrankungszahlen wöchentlich Analyse Meldung an Landesuntersuchungsanstalt Richtwert gehobener Dienst 5 min 5 min 5 min Gesamtzeitaufwand Erfassung ganzjährig zur Beurteilung der epidemiologischen Situation 41 höherer Dienst 2. 1.5 Schutzmaßnahmen bei Erkrankungshäufungen (gehäuft auftretende Erkrankung) Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9; Nr.: 35, 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Begrenzung und Eindämmung der Krankheiten (Ausbruch) Weiterverbreitung von übertragbaren Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang - ca. 50 Geschehen/Jahr Einzelleistung Informationsaufnahme = Ermittlung Bildung amtsinterner Arbeitsstab Kommunikationsorg. mit Bewohnern, Personalumgebung, allg. Öffentlichkeit Datenlisten, Seuchenlisten anlegen und führen Koord. von Kooperationspartnern wie Labors, Ärzte, Veterinäre, Krankenhäuser Tägliches Rapportsystem Organisation der Meldeordnung Gesamtzeitaufwand 42 mittlerer Dienst 60 min Richtwert gehobener Dienst 120 min 60 min 60 min 30 min 60 min 20 min 20 min 20 min 20 min höherer Dienst 60 min 30 min 60 min 20 min 20 min 2. 1.6 Betreuung eines Dauerausscheiders Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Verhütung der Infektionsausbreitung Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahr Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt, Hygieneinspektor, Hygieneingenieur Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Hausbesuch 1 - 2 x jährlich individuelle Beratung 2 x jährlich schriftliche Dokumentation 2 x jährlich Gesamtzeitaufwand 43 Richtwert gehobener Dienst 30 min 30 min 15 min höherer Dienst 30 min 2. 1.7 Betreuung eines chronisch Kranken Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Verhütung der Infektionsausbreitung Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahr Betreuung der Allgemeinheit (Bevölkerung) und bestimmter Bevölkerungsgruppen, z.B. Hepatitis-BC-Erkrankte, HIV-Infizierte Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Ermittlung Beratung (Einzel-, ggf. Kollektivberatung), Aushändigung von Informationsschrift Dokumentation Weitermeldung an zuständiges Gesundheitsamt Einleitung seuchenhygienischer Maßnahmen für Umfeld Gesamtzeitaufwand 44 Richtwert gehobener Dienst 30 min höherer Dienst 60 min 60 min 15 min 10 min 30 min 60 min 60 min 2. 1.8 Tätigkeitsverbote Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen:: siehe Leistungsumfang Ziel: Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Erkrankung Verhinderung der Kontamination der Lebensmittel Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang - Betreuungszeit ca. 3 Wochen bis ca. 3 Monate Einzelleistung mittlerer Dienst Ermittlung (Hausbesuch) Infektionsquellenforschung Beratung des Betroffenen, Aushändigung des Desinfektionsmittels und der Informationsschrift wöchentl. telefonische oder mündliche Kontakt mit Abnehmer der Leistung Ausstellung des Tätigkeitsverbotes Nachuntersuchung Stuhlproben einschließlich Ausfüllen der Begleitscheine Befundauswertung Gesamtzeitaufwand 45 Richtwert gehobener Dienst 80 min 60 min 30 min 10 min 15 min 10 min 10 min 20 min 30 min höherer Dienst 30 min 20 min 5 min 10 min 2. 1.9 Besuchsverbote Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Unterbindung von Infektionskontakten Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheiten bei Kindern in Schulen und sonstigen Einrichtungen im Sinne des 6. Abschn. d. IfSG v. 20.07.2000 Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt, Hygieneinspektor, Hygieneingenieur Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien, Formulare Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang - bei durchschnittlicher Betreuungszeit von 10 Tagen Einzelleistung mittlerer Dienst Überwachung des Betroffenen und der Einrichtung einschließlich Nachuntersuchung Beratung vor Ort / Aushändigung von Informationsblättern u. Begleitscheinen zur Stuhluntersuchung Befundauswertung bei Darmerkrankungen Information der Einrichtungen Gesamtzeitaufwand 46 Richtwert gehobener Dienst 60 min höherer Dienst 30 min 10 min 20 min 20 min 2. 1.10 Desinfektionsmaßnahmen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 56, 42, 107 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Infektionsschutz Verhinderung der Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten bei Personen gemäß § 2 IfSG, sowie Schulen und sonstige Einrichtungen gemäß § 8 SächsGDG Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Anordnung von Desinfektionsmaßnahmen Belehrung und Beratung über Anwendung des Desinfektionsmittels Aushändigung des Merkblattes für Ausscheider; Erläuterungen Beratung vor Ort Gesamtzeitaufwand 47 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst 20 min höherer Dienst 20 min 15 min 15 min 10 min 10 min 30 min 30 min 2. 1.11 Erteilung von Wiederzulassungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 56, 81, 83, Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - Kontrolle der Infektionsausbreitung - Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheiten in Schulen und sonstigen Einrichtungen nach § 8 SächsGDG und in Lebensmittelbetrieben bei Personen gemäß § 43 IfSG Personen in Schulen und sonstigen Einrichtungen des 6. Abschn. d. IfSG v. 20.07.00 Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Formulare Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert gehobener Dienst 30 min höherer Dienst 30 min 10 min 10 min 10 min 20 min 5 min 10 min 20 min 20 min 20 min 20 min mittlerer Dienst laufende Überwachung der Betroffenen / Beratung Auswertung der Befunde schriftliche Aufhebung des Tätigkeitsverbotes Information der Schulen und sonstigen Einrichtungen entsprechend § 43 IfSG Aufhebung des Besuchsverbotes Gesamtzeitaufwand 48 2. 1.12 Regelmäßige Berichterstattung(Wochen-, Monatsund Jahresbericht, n. besonderen Anlässen) für landes- und bundesstatistische Zwecke Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9,Nr.: 35, 42, 81, 83, Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Epidemiolog. Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Infektionskrankheiten Erfassung aller meldepflicht. übertragbaren Krankheiten Übersicht über epidemiologische Situation im Territorium Analyse der Infektionsstatistik im Territorium Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Computerarbeitsplatz mit fachspezifischer Software Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Jahr (52 Wochenberichte, 12 Monatsberichte, 1 Jahresbericht) Einzelleistung durchgehende Erreichbarkeit während der gesamten Arbeitszeit Zusammenfassung der Zahlen zum Wochenbericht Zusammenfassung der Wochenmeldung zum Monatsbericht (zahlenmäßig) Zusammenfassung der Monatsmeldung zum Jahresbericht (Zahlen- und verbaler Bericht) Bericht bei besonderen Anlässen mit Berechnungen und graphischen Darstellungen Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes Gesamtzeitaufwand 49 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 2400 min 2400 min 2400 min 120 min 60 min 600 min 120 min 600 min 60 min 600 min 600 min 240 min 720 min 720 min 2. 1.13 2. 1.13 Hygienische Überwachung eines Krankenhauses Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9,Nr.: 10, 17, 19, 20, 25, 31, 35, 40, 42, 57, 58, 59, 77, 81, 83, 86, 89, 90, 93, 94, 100, 102, 103, 107 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - Kontrolle der Wahrung hygienischer Anforderungen, Kontrolle der Beschäftigungsvoraussetzungen - Vermeidung des Ausbruches und der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst Erfassung der Infektionsmeldung bei Aufnahme / Entlassung 20 min Erfassung der Infektionsmeldung aus stationären 5 min 20 min medizinischen Einrichtungen Weitermeldung nach Wohnortprinzip der einge-gangenen Meldungen 5 min 10 min Beratung, ggf. Einleitung von Schutzmaßnahmen 10 min 120 min bei Ausbruch (Hospitalinfektion) Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote für das 10 min 10 min Personal Begehung der medizinischen Einrichtung 480 min (1) fachliche Stellungnahme 30 min 40 min Terminierung, allgemeine 60 min 60 min Verwaltungsarbeiten Beratung 60 min (1) in Abhängigkeit von der Anzahl der zu begehenden Abteilungen Gesamtzeitaufwand 50 höherer Dienst 10 min 120 min 5 min 480 min 180 min 60 min 2.1.13-1 Überwachung von Krankenhäusern Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Vorbereitung, Terminvereinbarung Aussprache über Vorprotokoll Begehung Innere Medizin Chirurgie Gynäkologie Kreißsaal Neugeborenenstation HNO Intensivstation OP-Räume / Eingriffsräume Endoskopie / Röntgen / Zentralsterilisation / EKG Aufbewahrungsräume für Verstorbene Räume für Material, Wäsche, Reinigungs- und Desinfektionsmittel Einsichtnahme in Aufzeichnungen, Erfassung nosokomialer Infektionen, Antibiotikastatistiken, Prüfprotokolle, Nachweise über Sitzungen der Hygienekommission, Fortbildungsveranstaltungen Auswertung / Beratung hinsichtl. Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und der Mängelbeseitigung Erstellung des Kontrollberichtes Gesamtzeitaufwand 51 60 min Richtwert gehobener Dienst 5 min 10 min höherer Dienst 10 min 180 min 120 min 120 min 30 min 60 min 60 min 100 min 120 min 120 min 10 min 180 min 120 min 120 min 30 min 60 min 60 min 100 min 120 min 120 min 10 min 60 min 60 min 60 min 60 min 60 min 60 min 180 min 40 min 2.1.13-2 Beratung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu krankenhaushygienischen Fragen Erläuterungen zum Vorgehen: Beratung zur Erstellung von Hygieneplänen Erfassung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Beratung zur Erstellung von Hygieneplänen Erfassung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen Gesamtzeitaufwand 52 Richtwert gehobener Dienst 60 min höherer Dienst 60 min 60 min 2. 1.13-3 Überwachung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und anderen nicht ärztlichen Heilberufspraxen und gewerblichen Einrichtungen (z. B. Tatoo- und Piercing-Studios) Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9,Nr.: 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: regelmäßige Überwachung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und anderen nicht ärztlichen Heilberufspraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren, Praxen, in denen endoskopische Untersuchungen durchgeführt werden Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Arztpraxis mittlerer Dienst Vorbereitungsarbeiten / Terminabsprachen Begehung / Einsichtnahme in Hygieneplan und in die Erfassung der nosokomialen Infektionen Auswertung vor Ort Abschlussbearbeitung, allgemeine Einschätzung, 30 min Erstellung eines Protokolls Einzelleistung nicht ärztliche Heilpraxis und mittlerer gewerbliche Einrichtungen Dienst Vorbereitungsarbeiten / Terminabsprachen Begehung / Auswertung vor Ort / Erstellung eines Protokolls Gesamtzeitaufwand 53 Richtwert gehobener Dienst 10 min höherer Dienst 180 min 180 min 30 min 30 min 60 min 60 min Richtwert gehobener Dienst 10 min höherer Dienst 120 min 10 min 2. 1.13-4 Überwachung von Wäschereien, die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes waschen Erläuterungen zum Vorgehen: Begehung Einrichtung, Kontrolle Personalhygiene, Veranlassung von Kontrolluntersuchungen usw. Erstellung Bericht Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Vorbereitung / Fernabsprachen/ Vorprotokoll Begehung der Einrichtung Probeentnahmen und Auswertungen Abschlussbearbeitung, allgemeine Einschätzung Erstellung des Protokolls mit Terminvorgabe Gesamtzeitaufwand 54 Richtwert gehobener Dienst 30 min 60 min 30 - 120 min 45 min 60 min höherer Dienst 10 min 60 min 20 min 2.1.13-5 Beratung und Begutachtung bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 19, 20, 40, 46, 56, 58, 59,90, 102, 103 Ziel: Hygienische Beurteilung des Raumprogrammes und der technische Ausstattung, Erstellung von Gutachten Qualitätssicherung bauhygienischer Standards zur Vermeidung von Hospitalinfektionen Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert gehobener Dienst 90 min höherer Dienst 90 min 30 min 120 min 120 min 120 min 60 min 120 min 120 min 60 min 60 min 60 min mittlerer Dienst Ortsbegehung zur Feststellung der Gegebenheiten Dokumentation fachlicher Recherchen und Literaturstudium Projektberatung *) Stellungnahme zur Bauantrag *) Terminierung, Aktenverwaltung, Konsultationspartner Gesamtzeitaufwand *) pro Projekt auch mehrere Stellungnahmen und Beratungen erforderlich 2.1.13-6 Begutachtung von Raumlufttechnischen Anlagen Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Projektstudium Ortsbegehung Beurteilung 30 min Gesamtzeitaufwand 55 Richtwert gehobener Dienst 60 min 120 min 60 min höherer Dienst 60 min 120 min 60 min 2.1.13-7 Probennahme bzw. Veranlassung krankenhaushygienischer Untersuchungen Erläuterungen zum Vorgehen: Probennahme bzw. Veranlassung krankenhaushygienischer Untersuchungen nach Anlage 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, z.B. Abklatschproben, Wasserproben Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Terminabsprache Materialanforderung Durchführung bzw. Entnahme der Proben Befundauswertung mit der Einrichtung mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst 20 min 10 min 30 min 30 min 30 min höherer Dienst 30 min Gesamtzeitaufwand 2.1.13-8 Mitwirkung bei der hygienisch-technischen Überwachung in medizinischen Einrichtungen Erläuterungen zum Vorgehen: Begehung der Räumlichkeiten technische Überwachung von RLT-Anlagen Überprüfung und Dokumenteneinsicht Sterilisation - RLT Kontrolle Sicherheitsdatenbänke Kontrolle des Umgangs mit medizinischen Gasen Prüfung der Sicherheitsdatenblätter / Lagerbedingungen Einzelleistung Schreibarbeiten Vorabsprachen Messung (Abklatschpräparate) Befundauswertung pro Einrichtung Gesamtzeitaufwand 56 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 30 min 45 min 60 min 60 min 2.1.13-9 Beurteilung und Interpretation krankenhaushygienischer Untersuchungsbefunde Erläuterungen zum Vorgehen: Beurteilung und Interpretation krankenhaushygienischer Untersuchungsbefunde Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Erfassung der Befunde / Interpretation mittlerer Dienst 5 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 15 min 15 min Gesamtzeitaufwand 2.1.13-10 Kontrolle der Abfallentsorgung in Krankenhäusern Erläuterungen zum Vorgehen: Kontrolle der Abfallentsorgung in Krankenhäusern Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Terminabsprache Ortsbegehung Protokoll Auswertung Gesamtzeitaufwand 57 10 min Richtwert gehobener Dienst 10 min 120 min 30 min 30 min höherer Dienst 120 min 30 min 2. 1.14 Überwachung einer Einrichtung des Rettungswesens Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9,Nr.: 35, 42, Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Überwachung und Kontrolle Abwendung von Gesundheitsgefahren für Patienten, Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien, Begehungsbögen (Checkliste) Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Vorbereitung / Fernabsprachen Überprüfung der Ausstattung Protokollerstellung / Auswertung Gesamtzeitaufwand 58 25 min Richtwert gehobener Dienst 5 min 60 min 30 min höherer Dienst 60 min 20 min 2.1.15 Überwachung von Blutspendeeinrichtungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Kontrolle der Wahrung hygienischer und funktioneller Erfordernisse Vermeidung des Ausbruches und der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten durch die Gruppe von Blutspendern Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien, Begehungsbögen (Checkliste) Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Registrierung entsprechend Informationen der AG Blut- und Blutprodukte des RKI Berlin Begehung des Blutspendebereiches (stationär) Begehung mobiler Entnahmestellen Stellungnahme zur Begehung Terminierung, allgemeine Verwaltungsarbeiten Gesamtzeitaufwand 59 Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 15 min 15 min 360 min 30 min 30 min 25 min 30 min 30 min 2. Infektionsschutz 2.2 Spezieller Infektionsschutz 2.2.1 Sexuell übertragbare Krankheiten (STD) Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42, 83, 86 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Verhütung der Verbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten, einschließlich Hepatitis-B und HIV-Infektionen sowie der Tuberkulose Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien, Computerarbeitsplatz, Pkw, Röntgenmöglichkeit 2.2.1-1 Verhütung von STD durch Beratung und Betreuung Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Ermittlung (Annoncen- und Telefonarbeit) Aufsuchende Sozialarbeit Aufnahme, Dokumentation Einzelberatung gyn./venerolog./serolog. Untersuchung ... mit Anamnese und ärztlicher Beratung Befundmitteilung Veranlassen von HBW-Impfung und Röntgen Terminvergabe Gesamtzeitaufwand 60 mittlerer Dienst 30 min Richtwert gehobener Dienst 30 min höherer Dienst 60 min 60 min 30 min 10 min 15 min 10 min 10 min 10 min 15 min 15 min 5 min 2.2.1-2 Beratung und Therapie bei STD Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Entgegennahme positiver Befunde und Dokumentation schriftliche oder telefonische Bestellung der Patienten Aufnahme Ärztl. Beratung zur festgestellten STD + Therapiekonzept Infektionsquellenforschung mit Dolmetscher Behandlung (i.v.Injektion / Rezept) Therapiekontrolle Meldung und Postversand mittlerer Dienst 5 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 15 min 5 min 20 min 30 min 15 min 10 min 5 min 10 min 5 min 10 min 1 min Gesamtzeitaufwand 2.2.2 Psychosoziale Beratung, Betreuung bei Suchtproblematik, Depressionen, Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Schwangerschaftskonflikt, Krisenintervention Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Erfragen und Zuordnen des Problems Beratung Kontaktaufnahme und Überweisung zu fachspezifischen Diensten Arztbriefe Gesamtzeitaufwand 61 mittlerer Dienst 5 min 15 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 60 min 45 min 20 min 20 min 20 min 2.2.3 Beratung von Asylbewerbern mit positivem Befund (STD, HBV und HIV-Infektionen betreffend) Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Entgegennahme positiver Befunde und Dokumentation Telefonische Bestellung Organisation von Dolmetscherleistungen, Kostenübernahme etc. Aufnahme und Identifizierung Befragung und Befundübermittlung Befundkontrolle Telefonische Kontaktaufnahme, Überweisung in fachspezifische Behandlungseinrichtungen, Arztbrief Richtwert gehobener Dienst 10 min höherer Dienst 1 min 10 min 20 min 10 min 30 min 10 min 30 min 15 min 30 min Gesamtzeitaufwand 2.2.4 Ärztliche Gutachten bei sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen vor Heimaufnahme Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Terminvergabe auf Anfrage Aufnahme und Dokumentation Gespräch mit Betreuer und Vertreter der Kripo Anamneseerhebung Ärztliche Untersuchung Erstellung des Gutachtens Gesamtzeitaufwand 62 mittlerer Dienst 5 min 10 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 20 min 15 min 20 min 20 min 40 min 2.2.5 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes für Tätigkeiten im Lebensmittelverkehr Aufgabenart: weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlage: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Beachte: Bestimmte Bevölkerungsgruppen (ausländische Probanden, Behinderte) erfordern einen bis zu doppelten Zeitaufwand und weitere technische Aufwendungen / Materialien (z.B. fremdsprachige Merkblätter) oder andere visuelle Hilfsmaterialien. Die jährliche Wiederholungsbelehrung erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber / Dienstherren. Die Belehrung wird vor erster Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt. Das Gesundheitsamt kann die Aufgabe gegebenenfalls an einen Arzt delegieren, entbindet das Gesundheitsamt aber nicht von der Überwachung und Verantwortlichkeit dieser Aufgabe. Ziel: Belehrung zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln Ausschluss von Hinderungsgründen Verhaltensanforderungen Dokumentation Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien, Overheadprojektor Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Terminvergabe Erfassung, Vorbereitung, Dokumentationsvorbereitung Kostenerhebung Belehrung, Dokumentation x) *) Befragung zu Hinderungsgründen, ggf. klinische Untersuchung, Dokumentation mittlerer Dienst 5 min 7 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 5 min 30 min 10 min Gesamtzeitaufwand x) Besonderheit: Belehrungen außerhalb 120 bis 150 120 bis 150 des Gesundheitsamtes für Gruppen min min *) Die Belehrung erfolgt in Gruppen mit ca. 6 Personen. 63 2.2.6 Aufgaben der Tuberkulose-Verhütung 2.2.6-1 Gewährleistung der ordnungsgemäßen Therapie bei Tuberkulose-Erkrankung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: schnellstmögliche Sanierung des Auswurfes zur Vermeidung weiterer Erkrankungen erfolgreiche Ausbehandlung des Krankheitsgeschehens störungsfreie Behandlung zur Vermeidung von Resistenzentwicklungen Ziel: Bei Patienten, die an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose erkrankt sind, erfolgt in Abstimmung mit Klinik und ambulant behandelndem Arzt die Gewährleistung der ununterbrochenen Chemotherapie und bei Unverträglichkeiten die kurzfristige Umstellung auf verträgliche Tuberkulosemittel. Die Mitwirkung (Compliance) des Patienten ist gesichert. Gegebenenfalls erfolgt bei Unverträglichkeit und fehlender Compliance die direkt observierte Therapie (DOT) über Hausbesuch. Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen) Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung Fahrzeug für DOT Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Gewährleistung der ordnungsgemäßen Therapie bei Tuberkuloseerkrankung 64 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 20 min 30 min 2.2.6-2 Nachsorgende Kontrollen von Patienten mit ausbehandelter Tuberkulose Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: Früherkennung eines Rezidives Erkennung unerwarteter Komplikationen Motivation von Erkrankten zu gesundheitsbewusstem Verhalten Ziel: Überwachung des Stabilisierungsprozesses der tuberkulösen Erkrankung nach abgeschlossener Behandlung zur Früherkennung eines Rezidiv in der Stabilisierungsphase. Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung Fahrzeug für DOT Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Nachsorgende Kontrollen 65 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst 20 min höherer Dienst 30 min 2.2.6-3 Infektionsquellensuche und Früherkennung möglicher Infektionen bei Kontaktpersonen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: Ermittlung der Kontaktpersonen Ermittlung von Infektionsquellen, um weitere Übertragung zu unterbinden Früherkennung frisch übertragener Tuberkulosen Zuführung von tuberkuloseverdächtigen Befunden zu Diagnostik und Therapie Ziel: Kontaktpersonen des Tb-Erkrankten sind hinsichtlich des Vorliegens einer Tuberkulose zu untersuchen, da sie sowohl Infektionsquelle sein können, wie auch sich am Tb-Kranken angesteckt haben können. Wegen der möglichen Tb-Übertragung auf Kontaktpersonen sind diese während eines gewissen Zeitraumes fortlaufend zu kontrollieren. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Hausarzt. Qualifikation der Mitarbeiter: Hygienefachkraft, Sozialmedizinischer Assistent o. ä. Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen Fachspezifische Ausstattung: Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung Fahrzeug für DOT Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Infektionsquellensuche 66 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst 60 min höherer Dienst 30 min 2.2.6-4 Gesundheitliche Kontrollen von so genannten Risikopersonen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: Früherkennung von Tb-Erkrankungen oder Tb-Rezidiven frühzeitige Sicherung einer optimalen Therapie Ziel: Durchführung der Untersuchung scheinbar gesunder Risikopersonen zur Früherkennung eines Tuberkuloserezidives, sofern keine hausärztliche Betreuung stattfindet. Betreuung von Patienten mit unzureichend therapierter Tuberkulose in Vorgeschichte, Hauptreservoir für Tb-Erkrankungen älterer Personen Betreuung von Personen ohne festen Wohnsitz, Asylbewerber und Migranten aus Hochrisikoländern,Personen mit angeborener oder erworbener Immunabwehr, Personen mit Silikose oder Silikotuberkulose, Alkoholiker Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen Sozialmedizinische Assistentin / Arzthelferin/ Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung Fahrzeug für DOT Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Gesundheitliche Kontrollen von Risikopersonen 67 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst 20 min höherer Dienst 30 min 2.2.7 Schutzimpfungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 25, 35, 42, 100 Erläuterungen zum Vorgehen: Durchführung von Schutzimpfungen Durchführung von Impfberatung Dokumentation Erhebung des Impfstatus nach § 43 (11) IfSG v. 20.07.00 Riegelungsimpfungen Ziel: Schutz vor impfpräventable Erkrankungen hoher Durchimpfungsgrad zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten Schließung von Impflücken Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt des Gesundheitsamtes Schwester / qualifiziertes Assistenzpersonal Fachspezifische Ausstattung: - Impfzimmer, Kühlschrank/Kühltaschen, Desinfektionsmittel, Spritzen und Kanülen, Notfallkoffer Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Sammelleistung Impfstoffbestellung einschl. Kontrolle der Anlieferung und der Bestände; tägliche Temperatur- und Bestandskontrolle Materialbestellung, Bestandskontrolle, Verteilung Vor- und Nachbereitung der Impfsprechstunde, Sprechstundenabrechnung, Reinigen des Impfzimmers 68 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst individuell individuell individuell höherer Dienst Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Impfdateneingabe in den PC - neue Karte anlegen - Eintrag in vorhandene Karte Impfdateneingabe manuell - in die Kartei - neue Karte anlegen Erteilung von Impfauskünften einfacher Art - mit Beratung Eintragung in vorhandene Impfdokumente Ausstellen eines Impfausweises (Duplikat) empfohlene Schutzimpfungen - Terminvergabe - Kontrolle der Impfunterlagen - Aufklärung und Beratung - Impfakt - Dokumentation, Ausweis, Eingabe in den PC Blutentnahme/ Vorbereitung/ Versand Gesamtzeitaufwand 69 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 2 min 4 min 4 min 5 min 7 min 10 min 5 min 15 min oder 10 min 2 min 2 min 5 min 2 min 2 min 5 min 10 min oder 10 min 2.2.8 Reiseberatung und –Impfung Aufgabenart: weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlage: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 25, 35, 42, 100 Besonderheit: Obwohl es eine Aufgabe des § 11 SächsGDG v. 11.12.91 ist, besteht keine Kostenbefreiung nach § 13 SächsGDG. Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Vermeidung von Infektionskrankheiten prophylaktisches Bemühen und Gefahrenabwehr Risikominimierung für Reisende Qualifikation der Mitarbeiter: Fachärzte des Gesundheitsamtes Schwester / qualifiziertes Assistenzpersonal Fachspezifische Ausstattung: Beratungsraum, Computerarbeitsplatz, Impfzimmer, Kühlschrank/Kühltasche, Notfallkoffer Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Aufnahme, Anforderung des Reisebriefes, Vorbereitung der Beratung Reiseberatung, Erstellung des Impfplanes Blutentnahme vor Impfung einschließlich Vorbereitung und Versand Impfungen: Td, Polio,Hepatitis A/B,Typhus, Gelbfieber, Cholera, FSME,Tollwut, Meningokokkenimpfung, Malariaprophylaxe Eingabe der Impfdaten Ausstellen des Impfausweises Gesamtzeitaufwand 70 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst oder 15 min 10 min 10 min 10 min individuell je nach Anzahl der Impfungen individuell je nach Anzahl der Daten 2.2.9 Durchführung von Maßnahmen der spezifischer Prophylaxe 2.2.9-1 Betreuung von Frauen, die 1978/79 nach Anti-D- Prophylaxe mit Hepatitis C-Virus infiziert wurden Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Unterbrechung von Infektketten Schutz vor übertragbaren Krankheiten Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien, Laborraum Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Einladung der betroffenen Frauen einschließlich der Angehörigen zur Befundkontrolle; Beratung Blutentnahme einschließlich - Vorbereitung der Materialien - Zentrifugierung f. PCR - Versand Befundmitteilung an die Patientin Befundmitteilung an den Hausarzt Befundmitteilung an Infektionsklinik (ambulante Betreuungsstelle) Befundmitteilung an Versorgungsamt Gesamtzeitaufwand 71 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 30 min 15 min 10 min 10 min 10 min 10 min 10 min 5 min 10 min 5 min 2.2.9-2 Betreuung der Spätaussiedler zum Ausschluss einer Tuberkulose Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlage: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: frühzeitige Erfassung von Tuberkuloseerkrankungen bei Spätaussiedlern Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien, Labor und Röntgen Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Aufnahme der Personalien Anlage der Kartei Röntgenaufnahme Tuberkulintest einschl. Impfstatus Befundung der Röntgenaufnahme Befundmitteilung/ -besprechung Gesamtzeitaufwand 72 mittlerer Dienst 10 min 7 min 15 min 10 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 10 min 5 min 2.2.9-3 Meningitisprophylaxe (Erreger: Meningokokken /Haemophilus influenzae B) Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlage: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 2.1 Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung der Maßnahmen *) Ermittlung der Kontaktpersonen +) Aufklärung; Aushändigung Arztbrief / Merkblatt / Elternbrief */ Medikament Information an Hausarzt / Information an diensthabende Ärzte des Kreises Überwachung der epidemiologischen Situation Öffentlichkeitsarbeit Gesamtzeitaufwand * Zeit pro Kontaktperson 73 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 10 min 60 min 30 min höherer Dienst 60 min 30 min 10 min 60 min 60 min 30 min 3. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35, 42, 62, 70, 78 Die rechtliche und fachliche Beurteilung der einzelnen Sachverhalte und die Bearbeitung der jeweiligen Aufgaben erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Planungsgrundlagen, Richtlinien, Empfehlungen und Normen sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung und des jeweiligen Standes der medizinischen, insbesondere hygienischen und epidemiologischen Wissenschaft. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Aktualität wird hier auf die Aufzählung der für das Sachgebiet umweltbezogener Gesundheitsschutz sehr zahlreichen im Bundesund Landesrecht sowie in Richtlinien, Empfehlungen und DIN-Normen gefassten Vorschriften und Empfehlungen verzichtet. Fachspezifische Ausstattung: - Ausrüstung zum chemischen Schadstoffscreening - Messtechnik zur Erfassung von phys. Einflussfaktoren und biol. Luftverunreinigungen - Kamera - Wasserprobenausstattung - Kühlschrank, Kühltaschen - Handscheinwerfer 74 3.1 Bau- und Umwelthygiene 3.1.1 Stellungnahme und Mitarbeit im Rahmen der Bauantragsberatungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - Überwachung der Einhaltung siedlungs- und bauhygienischer Erfordernisse - Förderung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Facharzt für ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Begutachtung eingereichter Unterlagen ggf. Ortsbesichtigung ggf. Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 75 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 30 min 120 min 120 min 15 min höherer Dienst 10 min 3.1.2 Stellungnahme zu einem Flächennutzungsoder Bebauungsplan Aufgabenart : Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Überwachung der Einhaltung und Berücksichtigung der Forderungen der Siedlungshygiene Förderung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Begutachtung eingereichter Unterlagen ggf. Ortsbesichtigung ggf. Zwischenberatung Stellungnahme Registratur und Ablage / Schreibarbeiten Gesamtzeitaufwand 76 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 120 min 120 min 80 min 180 min 20 min höherer Dienst 60 min 10 min 3.1.3 Stellungnahme zu einem Bauvorhaben Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - Überwachung Einhaltung bauhygienischer Erfordernisse - Förderung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Begutachtung eingereichter Unterlagen ggf. Ortsbesichtigung Zwischenberatung Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 77 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 60 min 100 min 60 min 70 min 15 min höherer Dienst 60 min 60 min 30 min 3.1.4-1 Stellungnahme zu einer Umweltbelastung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 77, 95 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen Erarbeitung von Empfehlungen zu deren Minimierung Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Aufnahme der Problematik Ortsbesichtigung Recherchen ggf. Zwischenberatung Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 78 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 30 min 120 min 90 min 60 min 120 min 30 min höherer Dienst 20 min 10 min Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit im 3.1.4-2 Rahmen eines Planungs- oder Genehmigungsverfahren (Gesundheitsverträglichkeitsprüfung – GVP) Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen Erarbeitung von Empfehlungen zu deren Minimierung Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Aufnahme der Problematik Ortsbesichtigung Recherchen ggf. Zwischenberatung Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 79 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst 30 min 120 min 200 min 120 min 120 min 30 min höherer Dienst 30 min 200 min 120 min 120 min 3.1.5 Fallbezogene umwelthygienische / umweltmedizinische Probleme/ Beratungen inkl. Berücksichtigung des Innenraumes Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Schutz der Bevölkerung, Bevölkerungsgruppen oder von Einzelpersonen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse fallbezogene umweltmedizinische Problembearbeitung und Beratungen fallbezogene Bearbeitung des Auftretens von Gesundheitsschädlingen zur Vermeidung von Gefährdungssituationen von Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Entgegennahme des Problems mit Erstberatung Ortsbesichtigung mit ggf. Vorortmessungen ggf. Recherchen Beratung ggf. Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 80 mittlerer Dienst Richtwert gehobener höherer Dienst Dienst 20 min 120 min 30 min 40 min 50 min 30 min 3. Umweltbezogener Gesundheitsschutz 3.2 Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen/ Gemeinschaftsunterkünfte und überwachungspflichtiger Objekte Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3,35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: zu überwachende Einrichtungen und empfohlener Überwachungsrhythmus pro Jahr Einrichtungen Schulen Turnus der empfohlenen Begehungen 1 x jährlich bzw. bei Erfordernis 1 x jährlich Kindertagesstätten 1 x jährlich Heime für Kinder und Jugendliche - Schülerheime - Säuglingsheime - Schullandheime Betreutes Wohnen für Kinder u. Jugendliche bei Erfordernis bei Erfordernis Jugendclubs 1 x jährlich Obdachloseneinrichtung bei Erfordernis Frauenhäuser Aussiedler - und Flüchtlingsheime Unterkünfte für Asylbewerber Justizvollzugsanstalten (JVA) Pensionen / Hotels aller 2 Jahre 1 x jährlich aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis aller 2 – 3 Jahre bzw. bei Erfordernis 1 x jährlich Alten- und Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen Kosmetik-/Fußpflegesalons 81 aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis 1 x jährlich Saunen aller 2 Jahre Solarien Piercing- und Tattooeinrichtungen Physiotherapien Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen öffentliche Kinderspielplätze öffentliche Bedürfnisanstalten Internate, Studentenwohnheime 1 x jährlich bzw. bei Erfordernis aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis aller 3 Jahre bzw. bei Erfordernis aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis 1 x jährlich Ferienlager, Jugendherbergen, Campingplätze 1 x jährlich Bäder Sportstätten aller 2 Jahre bzw. bei Erfordernis aller 2 Jahre Kureinrichtungen 82 3.2.1 Hygienische Überwachung von Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aufgabenart : Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der Einrichtung, Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften hygienische Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 83 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 10 min 100 min 60 min 15 min 60 min 20 min höherer Dienst 40 min 10 min 3.2.2 Hygienische Überwachung von Rehabilitationseinrichtungen/Feierabend- und Pflegeheimen/ Tagespflege Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42 Ziel: Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der Einrichtung, Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften hygienische Überwachung und Kontrolle der o. g. Einrichtungen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur ,-fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 84 mittlerer Dienst Richtwert gehobener höherer Dienst Dienst 10 min 180 min 60 min 15 min 60 min 20 min 3.2.3 Hygienische Überwachung von Asylbewerber-, Kriegsflüchtlings-, Aussiedler- und Obdachlosenheimen/ Justizvollzugsanstalten Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der Einrichtung, Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften hygienische Überwachung und Kontrolle der o. g. Einrichtungen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 85 Richtwert mittlerer gehobener höherer Dienst Dienst Dienst 10 min 100 min 30 min 15 min 100 min 20 min 3..2.4 Überwachung von Beherbergungsstätten, Camping- und Zeltplätzen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der o. g. Einrichtungen, Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften Überwachung und Kontrolle Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung und Beratung vor Ort Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 86 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 120 min 30 min 15 min 60 min 20 min 30 min 3.2.5 Überwachung von Sportstätten, Bädern und Kinderspielplätzen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Überwachung und Kontrolle Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der o. g. Einrichtungen, Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung und Beratung vor Ort Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Stammdatenpflege Gesamtzeitaufwand 87 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 10 min 90 min höherer Dienst 30 min 10 min 60 min 10 min 10 min 10 min 3. 2.6 Überwachung von Saunen, Solarien und öffentlicher Bedürfnisanstalten Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: hygienische Überwachung und Kontrolle Abwendung von Gesundheitsgefahren für Allgemeinheit Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung und Beratung vor Ort Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 88 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst 10 min 40 min höherer Dienst 20 min 15 min 20 min 10 min 10 min 10 min 3.2.7 Überwachung von Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 62 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - hygienische Überwachung und Kontrolle - Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft , Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung Begehung der Einrichtung Bewertung und Beratung vor Ort Erstellen des Protokolls ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 89 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 60 min 30 min 15 min 15 min 120 min 20 min 3.2.8 Überwachung von Abwasserbeseitigungsanlagen und Deponien Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - hygienische Überwachung und Kontrolle - Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Kontrolle der Anlage Bewertung und Beratung vor Ort ggf. Herausstellung gesundheitlicher Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl. schriftlicher Stellungnahme Registratur und Ablage Gesamtzeitaufwand 90 mittlerer Dienst 10 min Richtwert gehobener höherer Dienst Dienst 120 min 60 min 120 min 3. Umweltbezogener Gesundheitsschutz 3.3 Trink- und Badewasserüberwachung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 17, 35, 42, 67, 78, 93, Erläuterungen zum Vorgehen: zu überwachende Einrichtungen und deren Kontrollhäufigkeit pro Jahr Objekt (Abkürzung im LABbase) Häufigkeit pro Jahr Wasserwerke (ZW) 1x Behälter (ZB) 1x Übergabestellen zwischen Zweckverbänden (ZÜ) 1x Einzelversorgungsanlagen (EZ) 1x Eigenversorgungsanlagen (EG) 1x Anlagen der Hausinstallation mit nach Plan und Prioritätenliste Abgabe an die Öffentlichkeit sonstige Netzproben, Freigaben u. ä. nach Abforderung (NF, NH, NP, NW) Wasserversorgungsanlagen an Bord Wasser-, Luft- u. Landfahrzeugen 1x Nichttrinkwasseranlagen/Brauchwass bei gesundheitlicher Relevanz eranlagen als Einzelfallentscheidung Beckenfreibäder (BF)) mind. 3x/Saison - für jedes weitere Becken Hotelbäder (BO) Lehrschwimmbecken (BL) 12x 12x Saunatauchbecken (BS) 4x Bäder an Gewässern (BG) Wilde Badestellen (BW) 91 4-9x 2x 3.3.1 Trinkwasser 3.3.1-1 Zentrale Wasserversorgungsanlagen (ZWVA) Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische, chemische und physikalische Gefährdungen Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen Erfordernisse Überwachung einer ZWVA Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung, Akteneinsicht einschließlich der Analysen, Materialien bereitstellen Probenahme vor Ort, Begleitscheine ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße, Prüfung der Sensorik, Vorortparameter-Messung Kontrollen der Fassungsanlagen, Schutzzonen, Auswertung vor Ort Vergleich der Messergebnisse mit Eigenkontrolldaten Fertigstellung der Proben für Kurier, Befundabfragung mit Eigenkontrolldaten Schriftliche Stellungnahme, Befundauswertung, Bescheiderstellung Rechnungslegung, Registratur und Ablage Aufbau und Pflege der Stammdatendatei Gesamtzeitaufwand 92 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 25 min 90 - 110 min 60 min 10 min 15 min 120 min 40 min 30 min 10 min 3.3.1-2 Überwachung von Einzel- und Eigenwasserversorgungsanlagen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische, chemische und physikalische Gefährdungen Überwachung einer Einzel- und Eigenversorgungsanlage Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen Erfordernisse Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor- fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung, Akteneinsicht einschließlich der Analysen, Materialien bereitstellen Probenahme vor Ort, Begleitscheine ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße, Prüfung der Sensorik, Messung Chlorgehalt Vergleich der Messergebnisse mit Eigenkontrolldaten Aufwertung vor Ort Fertigstellung der Proben für Kurier, Befundabfragung mit Eigenkontrolldaten Labor Schriftliche Stellungnahme, Befundauswertung, Bescheiderstellung Rechnungslegung, Registratur und Ablage Aufbau und Pflege der Stammdatendatei Gesamtzeitaufwand 93 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 25 min 90 - 110 min 5 min 30 min 15 min 120 min 10 min 120 min 10 min 40 min 30 min 3.3.1-3 Überwachung von Hochbehältern/ Druckerhöhungsanlagen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische, chemische und physikalische Gefährdungen Überwachung eines Hochbehälters, Druckerhöhungsanlage Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen Erfordernisse Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung, Akteneinsicht einschließlich der Analysen, Materialien bereitstellen Probenahme vor Ort, Begleitscheine ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße, Prüfung der Sensorik, Vorortparameter-Messung Kontrollen der technischen Anlage, Auswertung vor Ort Vergleich der Messergebnisse mit Eigenkontrolldaten Fertigstellung der Proben für Kurier, Befundabfragung im Labor Schriftliche Stellungnahme, Befundauswertung, Bescheiderstellung Rechnungslegung, Registratur und Ablage Aufbau und Pflege der Stammdatendatei Gesamtzeitaufwand 94 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 25 min 90 - 110 min 30 min 10 min 15 min 30 min 40 min 30 min 10 min 3.3.1-4 Überwachung von konstanten Entnahmestellen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Auftragsgrundlage(n): Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische, chemische und physikalische Gefährdungen Überwachung des Versorgungsgebietes an konstanten Entnahmestellen Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen Erfordernisse Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung, Akteneinsicht einschließlich der Analysen, Materialien bereitstellen Probenahme vor Ort, Begleitscheine ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße, Prüfung der Sensorik, Vorortparameter-Messung Vergleich der Messergebnisse mit Eigenkontrolldaten Fertigstellung der Proben für Kurier, Befundabfragung im Labor Schriftliche Stellungnahme, Befundauswertung, Bescheiderstellung Rechnungslegung, Registratur und Ablage Aufbau und Pflege der Stammdatendatei Gesamtzeitaufwand 95 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 25 min 60 - 80 min 10 min 15 min 15 min 40 min 30 min 10 min 3.3.1-5 Leitungsfreigaben / Keimfreiheitsnachweise Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Gefährdungen Freigabe technischer Anlagen der Trinkwasserversorgung nach Bauarbeiten, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, sowie bei Inbetriebnahme von Hausinstallationen mit Angabe von Wasser an die Öffentlichkeit Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen Erfordernisse Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Materialien bereitstellen Probenahme vor Ort, Begleitscheine ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße, Prüfung der Sensorik, Vorortparameter-Messung Vergleich der Messergebnisse mit Eigenkontrolldaten Fertigstellung der Proben für Kurier, Befundabfragung im Labor Schriftliche Stellungnahme, Befundauswertung, Bescheiderstellung Rechnungslegung, Registratur und Ablage Aufbau und Pflege der Stammdatendatei Gesamtzeitaufwand 96 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst 10 min höherer Dienst 60 - 80 min 10 min 15 min 15 min 40 min 30 min 10 min 3.3.1-6 Anlagen der Hausinstallation mit Abgabe an die Öffentlichkeit Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: ─ Verschaffung eines Überblicks über die Trinkwasserqualität unter besonderer Berücksichtigung des möglichen Einflusses der Hausinstallation, ─ Überwachung der Einhaltung der hygienischen Erfordernisse. Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung mittlerer Dienst Vorbereitung für Begehung und Probennahme Probennahme vor Ort, Begleitscheine ausfüllen, Kennzeichnung der Gefäße, Prüfung, Sensorik u. a. vor Ort Parameter, Beratung Fertigstellung der Proben für Kurier Schriftliche Stellungnahme mit Befundauswertung, Bescheiderstellung Rechnungslegung, Registratur, Ablage Aufbau und Pflege Stammdatendatei Gesamtzeitaufwand 97 Richtwert gehobener Dienst 25 min 90 – 180 min (in Abhängigkeit der Größe des Objektes) 15 min 80 min 40 min 20 min höherer Dienst 10 min 3.3.1-7 Brauchwasseranlagen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 78 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: ─ Erfassung bestehender und neu in Betrieb gehender Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat und die zusätzlich im Haushalt installiert werden ─ Vermeidung von möglichen negativen Einflüssen dieser Anlagen auf die Qualität des Wasser für den menschlichen Bedarf insbesondere in Einrichtungen mit Abgabe an die Öffentlichkeit. Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Entgegennahme der Meldung Aufbau und Pflege der Stammdatendatei bei gesundheitlicher Relevanz bzw. Einrichtungen mit Versorgung der Öffentlichkeit: Vorbereitung der Begehung; Anforderung, Durchsicht und Prüfung der technischen Unterlagen Begehung und Beratung vor Ort Anfertigung Begehungsprotokoll, ggf. Stellungnahme Gesamtzeitaufwand 98 mittlerer Dienst 20 min Richtwert gehobener Dienst 20 min 30 min 120 min 90 – 110 min 30 min höherer Dienst 10 min 3.3.2 3.3.2-1 Badewasser Überwachung Badewasser Beckenbäder/Naturgewässer/Kleinbadeteiche) Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Auftragsgrundlage(n): Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe Leistungsumfang Ziel: - - - Überwachung und Kontrolle der hygienischen Badewasserqualität aller öffentlicher Bäder Sicherstellung der Wasserqualität und Vermeidung von Erkrankungen, die durch Badewasser hervorgerufen werden können Gesundheitsschutz für die Nutzer Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, - Fachkraft Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 3. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Vorbereitung für Begehung, Erstellung Probeplan, Akteneinsicht einschließlich der Analysen, Materialien bereitstellen Probenahme vor Ort Bestimmung chemischer Vorortparameter Bad-/Gewässer-/Anlagenbegehung, Kontrolle Aufbereitung Auswertung des Kontrollergebnisses, Festlegung von Maßnahmen vor Ort Befundauswertung ggf. Festlegung von Sicherungsmaßnahmen / Bescheid Befunddokumentation und Ablage je Befund Rechnungslegung Gesamtzeitaufwand 99 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst höherer Dienst 15 min 70 - 90 min 30 min 30 min 60 min 20 min 30 min 10 min 3.4 Sonstige Aufgaben Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35 Ziel: - Aufklärung und Beratung der Bürger zu umwelthygienischen/-medizinischen Gefahren z.B.: Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit im Katastrophenschutz, Mitarbeit bei konkreten Projekten (u.a. Gesundheitswoche, Anforderung von Schulen.....) - Minimierung akuter gesundheitsgefährdender Beeinträchtigungen (z.B. Havarien) Leistungsumfang: Die Eigenverantwortung des Bürgers für seine Gesundheit umfasst in zunehmenden Maße Herausforderungen durch umwelthygienische /-medizinische Belange. Folgerichtig ergeben sich daraus stetig zunehmende Anforderungen an das Sachgebiet. Eine konkrete Beschreibung des Leistungsumfanges wie bei den anderen Sachgebieten definiert, muss individuell erfolgen. Einzelleistung Aufklärung und Beratung 100 mittlerer Dienst Richtwert gehobener Dienst individuell höherer Dienst 4. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 2, 25, 35, 42, 52, 64, 70, 82, 85, 92, 99 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe einzelne Aufgabenbeschreibungen Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: Sachgebietsleiter Eine abgeschlossene Ausbildung als Facharzt für Kinderheilkunde sollte gefordert werden. Notwendig sind unbedingt: Fachkenntnisse und Engagement für sozialmedizinische Betreuungserfordernisse. - Fachkräfte Ärzte nach Möglichkeit Facharzt für Kinderheilkunde oder Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen Nichtärztliches Personal Grundsätzlich sollte die Ausbildung in einem medizinischen Grundberuf vorliegen, dabei kommen vorrangig sozialmedizinische Assistenten (SmA) -, für spezielle Aufgabenstellungen Sozialarbeiter in Frage. Beide Berufsgruppen sollten EDV-Kenntnisse besitzen - - - Verwaltungskräfte Sachbearbeiter/innen mit EDV-Kenntnissen Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der qualitativen Erfordernisse sind mindestens 4 x /Jahr fachbezogene abteilungsinterne Fortbildungen durchzuführen, dazu mindestens 1 x /Jahr Teilnahme an einer landesweiten Fortbildung (betr. alle Dienste) Fachspezifische Ausstattung: Allgemeiner Bedarf Spiel- und Beschäftigungsmaterial für die Wartebereiche Videotechnik, Overhead-Projektor Kühlschränke und Kühltaschen (Außenimpftermine) Liegen med. Grundbedarf (Nierenschalen, Spatel, Desinfektionsmittel, Maßband, Otoskop, RR-Apparat, Stethoskop, Urintestmaterial) - Ausstattung Längenmeßgerät Elektronische Waage Pflügersche Hakentafel (Oculus-Tafel 4692), LEA-Tafel, beleuchtet Kinderbildtafel (nur für Kita-Untersuchungen) 101 - 102 H-Test (für Dienststelle) Lang I/ bzw. Lang II für Stereo-Sehen, Fly-Test Farbtafeln: Ishihara / Velhagen Nahleseproben Audiometer OAE-Test für Kita-Untersuchung Laptop, Octowareprogramm Diagnostisches Material Schulfähigkeitstest für Jugendärzte ( Sachsen-Standard wird z. Z. entwickelt) Anschauungsmaterial für altersgerechte Beschäftigung mit Vorschulkindern (Lük-Kasten und –Hefte, Spracherziehungsmaterial, geometrisches Figurenspiel, Domino, Puzzle) Handlungsanleitung zur Kita-Untersuchung 4.1 Untersuchungen in Kindertagesstätten Beratungen im Vorschulbereich Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Ärztliche Untersuchungen aller 4-jährigen Kinder laut Kindertagesstättengesetz für die Bereiche der Sinnesorgane (Sehen, Gehör), der Sprache und der Motorik( ab 2003/2004) Ärztliche Beratungen und oder sozialmedizinische Untersuchungen für alle 0-6jährigen Kinder, deren Eltern es wünschen Impfstandskontrolle und Impfempfehlungen Empfehlung zur Haus- oder Facharztkontrolle bei auffälligen Befunden Vordergründige Beratungsnotwendigkeiten: Pflege, Ernährung, Infektionsschutz durch Impfen, altersgerechte körperliche, geistige und seelische Entwicklung Beratung zur Entwicklungsförderung Ziel: Frühzeitige Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen zur gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 103 4.2 Einschulungsuntersuchung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen Terminabsprache mit Sozialarbeiterinnen/SMA, die Kontakte zu den Grundschulen herstellen Vorgespräche mit Schulleiter Einladung der Kinder und Personensorgeberechtigten Einsichtnahme in Anamnesebogen, Vorsorgeheft, Impfausweis (Beratung hinsichtlich fehlender oder anstehender Impfungen) Untersuchungsablauf: Sehtest Hörtest und Audiogramm Körpergewicht und –größe, BMI körperliche Untersuchung (unter Beachtung der Schulreifezeichen) Überprüfung der Fein- und Grobmotorik und der Koordination Überprüfung der Sprachfähigkeit (Redefluss, Grammatik, Lautbildung, Wortschatz) Überprüfung der Merkfähigkeit, logischer Denkprozesse, optische und akustische Wahrnehmung von Mengenerfassung, Oberbegriffen, Analogien, Umweltkenntnisse Durchführung des Kramer-Zeichentests Beurteilung von Konzentration und Ausdauer Beratung der Eltern zu:-individuellem Entwicklungsstand des Kindes -Fördernotwendigkeiten vor und in der Schule -Gestaltung der Einschulungsphase(vorzeitig, altersgerecht, verzögert) - - - - - - - Abschließende schriftliche Einschätzung im Hinblick auf die körperliche, geistige und psychosoziale Reife Übergabe dieser schriftlichen „Empfehlung“ an den Schulleiter Rücksprachen mit dem Schulleiter und Beratungslehrer bei Problemfällen Veranlassung der Begutachtung durch Schulpsychologen, Logopäden, Fachärzte und mediz. Einrichtungen (z. B. Sozial-Pädiatrisches Zentrum oder Audiolog.Phoniatrisches Zentrum) bei unklarer Schulfähigkeit enge Zusammenarbeit mit dem Schulleiter zur Klärung spezifischer Fragen bei bevorstehendem Förderschulbesuch auf Anforderung Gutachtenerstellung für Förderschule Wiederholungsuntersuchung bei schulrelevanten kontrollbedürftigen Befunden Nutzung der Einschulungsuntersuchung zur individuellen Gesundheitserziehung (,altersgerechtes Spiel- und Fördermaterial, Freizeitverhalten, größengerechte Möbel, Ranzen, Ernährung) Beratung zu Lateralitätsproblemen (Linkshändigkeit) Ausgabe entsprechender Informationsmaterialien inkl. des Sächsischen Impfkalenders Exakte Dokumentation aller Befunde und Empfehlungen einschließlich Impfaufklärung Erfassung statistisch relevanter Daten speziell für Einschüler (OctowareProgramm) 104 - - Erhebung und Dokumentation des Impfstatus der Einschüler gemäß § 34, Abs. 11 IfSG Übermittlung der hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde an das Robert-Koch-Institut Ziel: Optimale Gestaltung der individuellen Schuleingangsphase Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 105 4.3 Schuluntersuchungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: terminliche Absprache der Ärzte mit den SmA und den Schulen Ausgabe der Anamnesebögen zur Weiterleitung an die Personensorgeberechtigten am Untersuchungstag: Entgegennahme von Hinweisen und Fragestellungen durch Pädagogen vor der Untersuchung ihrer Klasse Einsichtnahme in Anamnesebogen, Impffragebogen, Impfausweis Kontrolle früherer Dokumentationen, Befunde, Epikrisen Sehtest, Stereotest, Farbsehtest, Audiometrie, Blutdruckmessung, Größe, Gewicht, Körperliche Untersuchung bei Erfordernis Einladung zur Wiederholungsuntersuchung in der Schularztsprechstunde oder in der Kinder- und Jugendärztlichen Sprechstunde des Gesundheitsamtes Empfehlung zur haus- oder fachärztlichen Abklärung einzelner pathologischer Befunde Verhaltensempfehlungen bei gesundheitlicher Belastung: Sitzordnung bei Seh- oder Hörstörung, Verhalten bei Kreislauflabilität Ernährungsberatung bei pathologischen Abweichungen vom Normgewicht Mitgabe des Somatogrammes Beratung zu Freizeitsport und allgemeiner Muskelkräftigung Beratung bei Hautauffälligkeiten Ausgabe gesundheitserzieherischer Materialien Klärung von Fragen zur Belastbarkeit chronisch kranker Kinder Erstellung von Teil- oder Ganzsportbefreiungen, Sporttauglichkeiten Kurempfehlungen bei psychosomatischer oder psychosozialer Indikation sozialmedizinische Hilfsangebote bei gesundheitlicher Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, deutlich gehäuften Schulausfallzeiten enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Behörden, z.B. Hausbesuche Schulhygienische Beratung abschließende gesundheitliche Gesamteinschätzung Impfung (s. 4/7) nach Untersuchung einer Klasse Rücksprache mit dem Klassenleiter (oder Schulleiter) zu schulrelevanten gesundheitlichen Auffälligkeiten, Hinweise zur Sitzordnung bei Seh- und Hörschäden, Fragen zur Belastbarkeit im körperlichen oder geistigen Bereich, Klärung von Verhaltensproblemen Information über durchgeführte Impfung und Verhalten bei Impfreaktionen Ausgabe einer Größentabelle zur Festlegung der Schulmöbelgröße anonymisierte Dokumentation der erhobenen Befunde und des Durchimpfungsgrades der Schüler in den für Sachsen einheitlich gültigen Befunderhebungsbögen (jährlich Auswertung durch SMS) 106 - Untersuchte Klassen im Regelbereich: 2.oder 3.Kl. in Grundschulen,6.Kl.in Mittelschulen und Gymnasien Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in ihrem Arbeitsumfeld Schule Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 107 4.4 Schuluntersuchungen für Förderschüler, Integrationsschüler Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: im Wesentlichen siehe unter 4.3 , jedoch durch die Vielgestaltigkeit der Behinderungen (Sprach-, Lern-, geistige Behinderung, Körperschäden, Schädigung der Sinnesorgane [Auge, Gehör], schwere Verhaltensstörungen, Teilleistungsstörungen verschiedener Formen) wesentlich umfangreichere Untersuchungs- und Betreuungserfordernisse Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 108 4.5 Begutachtungen für Förderschulen, Frühförderung, Integrations- oder Heilpädagogische Einrichtungen, integrative Freizeitbetreuung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter4. Erläuterungen zum Vorgehen: 1. Förderschulgutachten: - - - - - - - nach Begutachtungsaufforderung seitens des Schulamtes und vorliegender Schweigepflichtentbindung, Aktenstudium, Terminvergabe, evtl. Rücksprache mit betreuenden anderen Fachdisziplinen Auswertung der Voruntersuchungsergebnisse (Körpergröße, Gewicht, Sehvermögen, Farb- und Stereosehen, Hörprüfung, Audiogramm, Blutdruck) Anamneseerfassung (Schwangerschaft und Geburtsverlauf, Eigenanamnese des Kindes, inklusive bisherige Schullaufbahn) Einsichtnahme in vorgelegte Befunde, Beurteilungen, Impfausweis körperliche Untersuchung (Überprüfung der Sinnesorgane [Augen, Gehör], Motorik, Sprache etc.) Dokumentation von anamnestischen Angaben und erhobenen Befunden in der Jugendärztlichen Kartei Formulierung der bestehenden Behinderung und Stellungnahme zum Grad der Behinderung Beantwortung der Frage, ob ein medizinisch erkennbarer Zusammenhang zwischen der Behinderung und den Schulschwierigkeiten besteht. Aussage zum Beschulungs- und Betreuungsvorschlag mit Begründung sowie Empfehlung von Fördermaßnahmen, Facharztuntersuchungen, psychologische Diagnostik usw. 2.Frühförder- und Integrationsgutachten: (Beurteilung der Förderbedürftigkeit eines Behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe) Anforderung einer Erst- oder Nachbegutachtung beim JÄD durch eine Behörde (Sozialamt, Jugendamt, LWV) Terminvergabe (für Vorstellung im Gesundheitsamt oder bei schwierigen Fällen für Hausbesuch) nach Schweigepflichtentbindung Rücksprache mit Ämtern, Fachärzten, med. Einrichtungen (Anforderung von Epikrisen etc.) Ausführliche Anamneseerhebung (Schwangerschaft, Geburtsverlauf, Entwicklung im Säuglings- u. Kleinkindalter, Sauberkeitsgewöhnung, Sprachentwicklung, Besuch von Kindereinrichtungen, bisherige Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten) Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen (Arztberichte, Befunde, Entwicklungsberichte, Impfausweis, Vorsorgeheft u.a.) Auswertung der Voruntersuchungsergebnisse (s. Pkt. 4.1) und anschließende körperliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Relevanz der vorliegenden Behinderung Überprüfung der Sinnesorgane, der Fein- und Grobmotorik, der Koordination 109 - - - - Erstellen des Gutachtens Anamnese, Befundung, Diagnosen mit Nennung der Hauptbehinderung, Einstufung der Behinderung in körperlich/geistig/seelisch Vorschlag von Betreuungs-/Eingliederungsmaßnahmen Beantwortung folgender Fragen: Wo soll die Betreuung erfolgen? (ambulant, teilstationär oder in Heimen/Anstalten) und: Für welchen Zeitraum? Wieviel Behandlungseinheiten pro Woche? Aussagen über mögliche Prognosen treffen Wann soll nachbegutachtet werden? Auswertung bisheriger Betreuungsmaßnahmen mit den Eltern Mitgabe von Empfehlungsschreiben für Fachärzte, Psychologen, Logopäden, Ergo- und Musiktherapeuten Rücksprache mit Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Integrativeinrichtungen, Fachärzten und zuständigen Ämtern Befunddokumentation in der Jugendärztlichen Kartei 3.Sonstige Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe 1. Heilpädagogische Ganztagsbetreuung 2. Pflegegutachten 3. Verhinderung des Schulbesuches (Ruhen der Schulpflicht)(SBO vom 12.8.94) 4. Schulwegbewältigung, Transport 5. Begutachtung im Rahmen der Ausländerbetreuung - - - Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Beihilfe, unter Hinzuziehung vorgelegter oder von uns angeforderter ärztlicher Atteste, sowie evtl. erforderlicher ergänzender Befundberichte. Soweit notwendig, problemorientierte ärztliche Untersuchung und Anordnung spezieller Untersuchungsmaßnahmen. Dokumentation der Befunde in der Jugendärztlichen Kartei. Darlegung der Ergebnisse in einem kurzen Formulargutachten Das erstellte Gutachten erhält das anfordernde Amt (die Kopie verbleibt in der Jugendärztlichen Kartei). 1. Antrag auf behinderungsspezifische Nachmittagsbetreuung an Förderschulen 2. Antrag auf Fahrgeldrückerstattung für den Schultransport 3. Antrag auf finanzielle Beihilfe bei spezifischen Behinderungen (z. B. Ernährungszulage oder Sachbeihilfe) Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Beihilfe, unter Hinzuziehung vorgelegter (oder von uns angeforderter) ärztlicher Atteste, sowie evtl. erforder-licher ergänzender Befundberichte. Soweit notwendig, problemorientierte ärztliche Untersuchung und Anordnung spezieller Untersuchungsmaßnahmen. Dokumentation der Befunde in Jugendärztlichen Kartei. Darlegung der Ergebnisse in einem kurzen Formulargutachten zu 1) und 2) Anträge ähnlich dem Punkt 3.2. 110 4. Verhinderung des Schulbesuches (SBO vom 12.08.1994) Das erstellte Gutachten erhält das Schulamt (die Kopie verbleibt in der Jugendärztlichen Kartei). Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 111 4.6 Sporttauglichkeitsuntersuchungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Ausfertigung aller notwendigen Ganz- oder Teilsportbefreiungen, die innerhalb eines Schuljahres den Zeitraum von 4 Wochen überschreiten: Ablauf: Anamneseerhebung mit Begutachtung nach vorgelegtem Befund oder anhand eigener Untersuchung Einleitung von notwendiger Facharztdiagnostik und ggf. -behandlung ggf. Rücksprache mit behandelndem Arzt oder auch dem Sportlehrer nach vorhergehender Schweigepflichtentbindung Beratung zu Fördersport oder Freizeitsport Dokumentation in den Unterlagen des Schülers Ausfüllen des Sportbefreiungsformulares und Übergabe an den Schulleiter Ziel: Teilnahme aller Schüler am Schulsport mit behinderungsspezifischen Einschränkungen und entsprechend ihrem Leistungsniveau Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 112 4.7 Jugendärztliche Sprechstunden Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: 1. Elternberatung - im Nachgang zu den Schul- und Kindergartenreihenuntersuchungen (u. a. Klärung auffälliger Befunde, Beratung bei Erziehungsproblemen und Verhaltensauffälligkeiten) 2. Jugendarbeitsschutzuntersuchungen 3. Tauglichkeitsuntersuchungen u. Gutachten aus aktuellem Anlass (Ausland, Kurbeihilfen,Sport) 4. Restanten-Untersuchungen - aus Einschulung s. Pkt. 1 - aus Reihenuntersuchung s. Pkt. 2. u. 3. incl. Aussiedler und Asylantenkinder 5. Impfungen und Blutabnahmen Spezielle Impfberatung: Klärung von Impfindikationen in schwierigen Fällen: unklare Impfvorgeschichte fremdsprachige Impfdokumente untypische Impfabstände chron. Erkrankungen und Behinderungen, insbesondere Risikokonstellationen Impfmotivation von kritisch eingestellten Eltern Oft Rücksprache mit Vertretern der Sächsischen Impfkommission erforderlich. Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 113 4.8 Durchführung von Impfungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Im Rahmen von Reihenuntersuchungen oder in Impfaktionen – Schließung von Impflücken entsprechend der jeweiligen Altersstufe auf Freiwilligenbasis (Grundlage: Sächsischer Impfkalender) Ausgabe des Aufklärungsfaltblattes mit Impffragespiegel u. Einwilligungserklärung an die Schüler im Vorfeld der Impfung Kontrolle des Impffragespiegels, der Einwilligungserklärung und des Impfausweises vor der Impfung. Aufklärung der Schüler über Verhaltensregeln nach Impfungen Durchführung der Impfung. Eintragung der Impfung in den Impfausweis. Nachbeobachtung des Impflings. Schriftliche Information der Eltern über noch fehlende Impfungen. Blutentnahme zur Antikörperbestimmung bei Aussiedlerkindern ohne Impfausweis (Erstellung der Impfdokumente). bei schriftlicher Einwilligung der Eltern Erfassung der Impfdaten in der zentralen Impfkartei zur sicheren Feststellung des Durchimpfungsgrades der sächsischen Kinder und Jugendlichen. Ziel: Schließung von Impflücken, Erzielung einer hohen Durchimpfungsrate zum individuellen und kollektiven Gesundheitsschutz, Erfüllung von WHO-Zielen zur Eradikation von Infektionskrankheiten Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 114 4.9 Untersuchung von Aussiedler- und Asylbewerberkindern zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Terminvergabe nach telefonischer Anforderung Anamneseerfassung in Anwesenheit eines Dolmetschers Untersuchung des Kindes nach den Kriterien der Reihenuntersuchung und besonders im Hinblick auf seuchenhygienische Bestimmungen und Auswertung Dokumentation des Untersuchungsbefundes, Anlegen der Jugendärztlichen Kartei, statistische Erfassung Kontrolle der vorhandenen Impfnachweise und bei Fehlen von Nachweisen Terminvergabe für Blutabnahme im Gesundheitsamt, Ausstellen eines Impfdokumentes Abklärung pathologischer Befunde, ggf. Vorstellung beim Facharzt bei Schulanfängern Beurteilung der Schulfähigkeit Niederlegung des Untersuchungsergebnisses in Form eines amtsärztlichen Gutachtens für die Aufnahme in Schule/Kindertagesstätte) Ziel: bestmögliche Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 115 4.10 Telefonische Anfragen und interdisziplinäre Zusammenarbeit Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Anfragen telefonisch gestellt von: Schülern, Eltern, Lehrern, Ärzten und Kliniken, Behörden (Schulamt, Sozialamt, Jugendamt, Arbeitsamt, Landeswohlfahrtsverband) zu folgenden Problemkreisen: Schulschwierigkeiten und Umschulung Einschulung berufliche Eignung Sporttauglichkeit Impfungen infektionshygienische Probleme Frühförderung, Begutachtung - - - - - Einsichtnahme in die jeweilige Jugendärztliche Kartei des Schülers zur Vorinformation (Studium von Arztberichten, Befunden, Beurteilungen u.a.) Besprechung des Problems, evtl. Terminvergabe (Beibringung vorhandener Beurteilungen, Stellungnahmen, ärztl. Zeugnisse u. a. Unterlagen) evtl. Auftragserteilung an Sozialarbeiterin Rücksprache mit anderen Institutionen kann möglich werden (Schulen, Frühförderstellen, Ämter, Fachkollegen) genaueste Dokumentation nach der Besprechung des jeweiligen Problemfalles Mitarbeit in spezifischen territorialen Arbeitsgruppen, z. B. „AG Frühförderung“, „Medizinisch-Pädagogischer Rat“ etc. (gemeinsame Beratung der Ärzte des Jugendärztlichen Dienstes mit Mitarbeitern der Frühförderstellen [Psychologen, Heilpädagogen, Physiotherapeuten] und/oder des Schulamtes [Pädagogen, Psychologen, Logopäden] Regelmäßige Teilnahme an den Beratungen der Abteilungen Behindertenhilfe und Sozialplanung des Sozialamtes Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4V. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 116 4.11 Gesundheitsförderung/Öffentlichkeitsarbeit Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Mitgestaltung und Durchführung von Elternabenden in Kindertagesstätten und Schulen, Projektwochen, anderen Schul- und Hortveranstaltungen, Themen: altersgerechte kindliche Entwicklung Hygiene im Kindesalter Gesunde Ernährung im Kindesalter Suchtprävention (Drogen und Alkohol Probleme in der Pubertät Hepatitis-B-Erkrankung, Impfung Empfängnisverhütung eigene Projekte, Impfkampagnen - - Beteiligung an überregionalen Sonderaktionen und Projekten im Rahmen der Gesundheitserziehung wie z. B. jährliche „Regionale Gesundheitswoche“ zu vorgegebenen Themen: Impfen Befähigung zur Eigenverantwortung Gesundheit der Kinder Teilnahme an Gesundheitskonferenzen u. Gesundheitsmärkten Ziel: Information aller Kinder und Jugendlichen sowie den an ihrer Entwicklung beteiligten Personenkreis über gesundheitsbewusstes Verhalten Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 117 4.12 Hausbesuche Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: Auf Wunsch der Sorgeberechtigten oder zur Klärung eines dringenden Sachverhaltes nach Voranmeldung Durchführung eines Hausbesuches in der Familie. Die Gründe können sein: Infektionsschutz (übertragbare Krankheiten) gravierende Gesundheits- oder Erziehungsprobleme Gutachtenanträge für körperlich schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, Wohnraumbeurteilungen Einleitung von Hilfen für sucht- und drogengefährdete Kinder und Jugendliche Verdacht auf Missbrauch/Misshandlung (gemeinsamer Hausbesuch mit ASD des Jugendamtes) Ziel: Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 118 4.14 4.13 Leistungsumfang Gesundheitsberichterstattung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 4. Erläuterungen zum Vorgehen: statistische Erfassung aller durchgeführten Untersuchungen u. Impfungen Schuljahresauswertung der jugendärztlichen Befunde nach einheitlich vorgegebenen Items Impfstatistik Entwicklung aktueller Untersuchungs- und Impfstrategien Arbeitsgruppen: Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten auf Landesebene zur Weiterentwicklung des Jugendärztlichen Dienstes in Sachsen Ziel: Beteiligung an der Erarbeitung von Grundlagen für gesundheitspolitische Entscheidungen auf kommunaler und Landesebene Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 4. Fachspezifische Ausstattung: siehe unter 4. Leistungsumfang: siehe unter 4.14 Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf/pro Vorgang 119 Einzelleistung 1. Untersuchungen in Kindertagesstätten 2. Einschulungsuntersuchungen 3. Schuluntersuchung – Pflichtuntersuchungen 4. Schuluntersuchungen für Förderschüler, Integrationsschüler 5. Begutachtungen für Förderschulen, Frühförderung, Integrations- oder Heilpädagogische Einrichtungen, integrative Freizeitbetreuung 6. Sporttauglichkeitsuntersuchungen 7. Jugendärztliche Sprechstunden 8. Durchführung von Impfungen 9. Untersuchungen von Aussiedler- und Asylbewerberkindern zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule 10. Telefonische Anfragen, Interdisziplinäre Zusammenarbeit 11. Vortragstätigkeit im Rahmen der Gesundheitsförderung 12. Hausbesuche 13. Gesundheitsberichterstattung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen 5. 5.1. höherer Dienst Arzt 45 min 60 min 45 min 45 min 15 min 45 min 30 min 60 min 120 min 15 min individuell 10 min 10 min individuell 10 min 30 min 30 min individuell individuell individuell 60 min individuell 60 min individuell individuell Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung 120 Richtwert mittlerer gehobener Dienst Dienst pro Assistenten 60 min Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 22, 24, 35, 72, 51, 70, 92 Erläuterungen zum Vorgehen: Planung und Organisation der zeitlichen und örtlichen Durchführung als Reihenuntersuchung Kontrolle der Einwilligung der Eltern zur zahnärztlichen Untersuchung in den Kindertagesstätten zahnärztliche Einzeluntersuchung nach vorgegebenen Parametern für Karies, Parodontopathien, Mundhygiene und Fehlstellung der Zähne und Kiefer Dokumentation der Befunde zur statistischen Aufbereitung Eintrag in den Vorsorgepass „Gesunde Zähne“ bis einschließlich Klassenstufe 6 Ausfüllen des Mitteilungsblattes über die Ergebnisse der Untersuchung für die Eltern Vor- und Nachbereitung des zahnärztlichen Instrumentariums Ziel: Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei allen Kindern in den Einrichtungen des Versorgungsbereiches: Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen durch die Erhebung des Zahnstatus, Untersuchung des Zahnhalteapparates und die Kontrolle der Kiefer – und Gebissentwicklung Erfassung der Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko Beratung der Kinder und ihrer Eltern zur Verbesserung der Zahngesundheit Erhöhung des Sanierungsgrades und Verhinderung von Folgeschäden und Folgekosten Reduzierung der Angst vor zahnärztlichen Maßnahmen und Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch Auswertung der Ergebnisse hinsichtlich der lokalen Epidemiologie und der Erkennung von Trends sowie zur Evaluation der Prophylaxeaktivitäten (siehe Gesundheitsberichterstattung) Zielgruppe: Alle Kinder in den Kindertagesstätten und alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 sowie in Förderschulen und in Schulen, in denen das Kariesrisiko der Kinder und Jugendlichen überproportional hoch ist, bis zur Klassenstufe 10. Qualifikation der Mitarbeiter: Zahnarzt und zahnärztliche Helferin als Team. Für die zahnärztliche Untersuchung mit der Diagnosestellung zu Karies, Parodontopathien und dem Stand der Kiefer- und Gebissentwicklung ist die zahnärztliche Approbation notwendig. Effektivität der Reihenuntersuchung kann nur in Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Helferin erzielt werden. Fachspezifische Ausstattung: Zahnärztliche Untersuchungsinstrumente (Spiegel und Sonde), Lampe, Desinfektionsmittel, Sterilisator, Autoklav oder Thermodesinfektor zur Instrumentenaufbereitung 121 Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf / pro Vorgang (Einzeluntersuchung des Kindes) Einzelleistung Richtwert Zahnärztl. Helferin oder Prophylaxehelferin Zahnarzt Planung/Organisation 1 min Kontrolle der Einwilligungserklärungen Einzeluntersuchung 1 min 0,5 min 2 min Dokumentation der Befunde Mitteilungsblatt für die Eltern/ggf. Eintrag in den Vorsorgepass Vor-/Nachbereitung des Instrumentariums Gesamtzeitaufwand 122 2 min 0,5 min 1 min 0,5 min 5.2 Zahnärztliche Gruppenprophylaxe Aufgabenart: weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 5.1 Erläuterungen zum Vorgehen: Planung und Organisation der zeitlichen und örtlichen Durchführung der Maßnahmen Bestellung der Sachmittel über LAGZ und direkt bei den Firmen Aufklärung über Entstehung und Verhütung von Karies Unterweisung und Übung zur Mundhygiene theoretische und eventuell praktische Ernährungslenkung lokale Anwendung von Fluoridpräparaten (erfordert Einverständniserklärung der Eltern, diese muss zu jeder Maßnahme kontrolliert werden, Aufbewahrungsfrist 10 Jahre) Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen Eintrag der durchgeführten Maßnahmen in den Vorsorgepass „Gesunde Zähne“ Koordinierung der Gruppenprophylaxe im regionalen Arbeitskreis, Anleitung der gruppenprophylaktisch tätigen niedergelassenen Zahnärzte, Durchführung von Mitgliederversammlungen Ziel: Organisation einer flächendeckenden gruppenprophylaktischen Betreuung aller Kinder und Jugendlichen von 0 – 12 Jahren in den Kindereinrichtungen des Versorgungsgebietes mit dem Ziel der Verbesserung der Zahngesundheit Beratung und Aufklärung der Eltern, Erzieherinnen und Lehrer zu Fragen der Zahngesundheit Organisation der Intensivprophylaxe bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko bis zu 16 Jahren Gruppenprophylaktische Betreuung von Behinderten bis zu 18 Jahren Durchführung gruppenprophylaktischer Maßnahmen Diese werden nach dem Leitfaden der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. (LAGZ) durchgeführt. Die Basisprophylaxe stellt die erste Maßnahme im Schuljahr dar und kann mit einer lokalen Fluoridierung verbunden werden. Bei der Wiederholungsprophylaxe ist in den Klassen 1 bis 6 eine lokale Fluoridierung obligatorisch. Die zweite Wiederholungsprophylaxe ist eine Intensivprophylaxe für Gruppen und Klassen, die viele Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko haben. Eine gruppenprophylaktische Maßnahme sollte den Zeitraum einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) umfassen. 123 Qualifikation der Mitarbeiter: Zahnarzt, zahnärztliche Prophylaxehelferin, zahnärztliche Helferin Die Durchführung der Wiederholungsmaßnahmen in den Kindereinrichtungen ist auch an Prophylaxehelferin und zahnärztliche Helferin unter der Anleitung eines Zahnarztes delegierbar. Neben der Bereitstellung von Sachmitteln zahlt die LAGZ eine Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Einsätze an die Kommunen. Fachspezifische Ausstattung: Lagerkapazität für Sammelbestellungen von Zahnbürsten, Bechern, etc. Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang (Klasse oder Gruppe) Einzelleistung Richtwert zahnärztl. Helferin Prophylaxehelferin Zahnarzt Basisprophylaxe 45 min oder/und 45 min oder/und 45 min ggf. Wiederholungsprophylaxe 45 min oder/und 45 min oder/und 45 min ggf. Intensivprophylaxe 45 min oder/und 45 min oder/und 45 min Elternabende 60 min oder/und 60 min oder/und 60 min Organisation/Planung 10 min 10 min 10 min Sachmittelbestellung 1 min 1 min 1 min Dokumentation 2 min 2 min 2 min Koordinierung im regionalen Arbeitskreis Mitgliederversammlungen Gesamtzeitaufwand 124 Insgesamt 1 Stunde pro Monat Insgesamt 4 Stunden pro Versammlung 5.3 Öffentlichkeitsarbeit Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 5.1 Erläuterungen zum Vorgehen: Organisation, Materialbeschaffung, Vorbereitung von Rätseln und Quiz, Durchführung der Maßnahmen. Organisation und Auswertung von Zeichenwettbewerben, Vorbereitung und Durchführung von Vorträgen, Vorbereitung und Betreuung von Informationsständen (z.B. Gesundheitsmarkt) Pressearbeit Telefonische Auskünfte und Beantwortung von Fragen zu den Problemkreisen Prophylaxe von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, zahnärztliche Behandlungsmöglichkeiten, Einschätzungen von Leistungen nach BSHG. Ziel: Information und Aufklärung der Bevölkerung über Fragen der Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit Projekttage in Kindergärten und Schulen sowie Einrichtungen für Behinderte zu Fragen der Zahngesundheit Ausgestaltung des Tages der Zahngesundheit (25.September) Beteiligung an der jährlichen Sächsischen Gesundheitswoche Beteiligung an regionalen Gesundheitstagen, Stadt- und Stadtteilfesten mit fachbezogenen Themen Vorträge zu fachspezifischen Themen. Veröffentlichungen in ortsüblichen Medien. Telefonische Beratung und Auskünfte Qualifikation der Mitarbeiter: Zahnarzt, zahnärztliche Prophylaxehelferin und zahnärztliche Helferin als Team oder auch allein entsprechend der Aufgabenstellung. Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Literatur Leistungsumfang: Einzelleistung Richtwert Öffentlichkeitsarbeit individuell 125 5.4 Gesundheitsberichterstattung Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: siehe unter 5.1 Erläuterungen zum Vorgehen : - statistische Erfassung der durchgeführten zahnärztlichen Reihenuntersuchungen und durchgeführten gruppenprophylaktischen Maßnahmen - Schuljahresauswertung der Reihenuntersuchungen mit Wortbericht und Datenübermittlung der Auswertung an das SMS - Schuljahresauswertung der durchgeführten Gruppenprophylaxe zur Abrechnung mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. - Aufstellung der durchgeführten Untersuchungen, Gruppenprophylaxe, Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit sowie der erstellten Begutachtungen für den Tätigkeitsbericht - Auswertungen nach verschiedenen Fragestellungen für Bürgermeister, Kreisräte, Schulleiter, Regionalschulamt, Kindertagesstättenleiterinnen, Jugendamt Ziel: - Beobachtung und Bewertung der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen - Bewertung der durchgeführten Gruppenprophylaxe - Erarbeitung und Entwicklung von Betreuungsstrategien zur Verbesserung der Zahngesundheit in der Bevölkerung Qualifikation der Mitarbeiter: siehe unter 5.1 Leistungsumfang: Einzelleistung Richtwert Gesundheitsberichterstattung individuell 126 5. 5 Zahnärztliche Begutachtungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 75, In den Leistungskatalog der Begutachtungen wurden die Begutachtungen - für Sozialhilfeträger - für Asylbewerber und Ausländer nach Beihilferecht aufgenommen. Erläuterungen zum Vorgehen: a) Sekretärin 1. Sekretariatsarbeiten Terminvergabe telefonisch, direkt oder schriftlich schriftliche Ausfertigung des Gutachtens b) Assistentin 2. Vor-/Nachbereitung der Untersuchungssprechstunde Überprüfung und Ergänzung von notwendigem Materialbestand, Vordrucken und Wartung der Gerätschaften Gewährleistung der Ordnung in den Untersuchungsräumen sowie Einhaltung der Hygienestandards Heraussuchen von Vorbefunden bzw. vorhandener Unterlagen Vorbereitung der Anamnese- und Untersuchungsbögen Ausgabe des Gutachtens bzw. Zeugnisses 3. Begleitung der Untersuchungssprechstunde Annahme der zu Begutachtenden und Prüfung der Identität, Aufnahme der Daten in den PC Kopieren von Befunden Schweigepflichtentbindungen unterschreiben lassen Dokumentation der Befunde c) Zahnarzt 4. Durchführung der Untersuchung bzw. Begutachtung zahnärztliche Untersuchung ergänzende Erhebung von Zahn- und Parodontalstatus, ggf. des Kieferknochen und der Kaumuskulatur Sichtung vorhandener und Festlegung evtl. notwendiger weiterer anzufordernder Befunde z. B. Anforderung weiterer Röntgenbilder Auswertung der Untersuchung mit dem Untersuchten 5. Nachbereitung der Untersuchung Wertung vorhandener Krankenunterlagen Bewrtung der Befunde nach zahnmedizinischen Kriterien und hinsichtlich der Fragestellung Abfassen der Stellungnahme Unterzeichnung der Gutachten 127 Ziel: Unabhängige zahnmedizinische Entscheidungshilfe für verschiedene Behörden entsprechend gesetzlicher Vorgaben. Qualifikation der Mitarbeiter: Zahnarzt: approbierter Zahnarzt, künftig möglichst mit Fachzahnarztanerkennung Öffentlicher Gesundheitsdienst Assistentin: Sozialmedizinische Assistentin, Arzthelferin oder Krankenschwester Sekretärin: Sekretärin, Schreibkraft, Sachbearbeiterin Fachspezifische Ausstattung: - zahnärztliche Untersuchungsinstrumentarien ( Spiegel, Sonden, Pinzette) - Sterilisator und/oder Autoklav oder Thermodesinfektor zur Instrumentenaufbereitung, Desinfektionsmittel, Untersuchungsstuhl, Lampe Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert Sekretärin Schriftliche Einbestellung des Patienten Zahnärztliche Helferin Zahnarzt 5 min Zahnärztliche Untersuchung und Diagnostik 15 min Assistenz und Dokumentation der Befunde 10 min Vor- und Nachbereitung des zahnärztlichen Instrumentariums 15 min Bewertung der Befunde nach zahnmedizinischen Kriterien 15 min Bewertung der Befunde hinsichtlich Fragestellung 15 min Abfassung der Stellungnahme Gesamtzeitaufwand 128 10 min 15 min 6. Gesundheitliche Aufklärung und Beratung/ Gesundheitsfürsorge 6.1 Hilfen für psychisch Kranke 6.1.1 Beratung (persönlich und telefonisch im Amt) Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Diagnostik und Aufklärung über spezifische Art der Erkrankung - Hinweise zum Umgang mit psychisch Kranken und Suchtabhängigen - Möglichkeit der ärztlichen Behandlung auch im Rahmen der Klinikeinweisung nach PsychKG und Betreuungsgesetz - Partnerschafts- und Familienkonflikte, suizidale Krisen - Familien- und Erziehungsprobleme - Information über Rechte der Betroffenen, die sich aus gesetzlichen Grundlagen ergeben - Information im Hinblick auf Wohnen, Arbeit und gesellschaftliche Kontaktmöglichkeiten - Hilfsangebot zur praktischen Lebensbewältigung, einschließlich Anregungen von Betreuungsverhältnissen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch - Behandlungen, soweit niedergelassene Ärzte/ psychologische Psychotherapeuten oder psychiatrische Institutsambulanzen die Behandlung nicht sicherstellen können oder für die Patienten nicht erreichbar sind - Kriseninterventionen - Psychoeducation - Hilfe zur Selbsthilfe - Chase Management - Zusammenarbeit von Angehörigen - Gewinnung und Anleitung so genannter Laienhelfer - Zusammenarbeit mit der zuständigen psychiatrischen Klinik Ziel: - rechtzeitiges Erkennen einer psychischen Erkrankung - Einleitung individueller Hilfemaßnahmen und psychotherapeutischer Intervention - Vermeidung stationärer Behandlung - soziale und berufliche Rehabilitation - Verständnis und Akzeptanz bei Angehörigen und Bezugspersonen für psychisch Kranke - Verbesserung der Betreuung gerontopsychiatrischer Personen - Betreuung von chronisch-psychisch Kranken und von psychischer Krankheit Bedrohten 129 - Betreuung von seelisch und geistig Behinderten - Betreuung von Angehörigen und Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge mit psych. Zusatzqualifikation, Diplompsychologe Krankenschwester mit psychiatrischer Zusatzqualifikation Fachspezifische Ausstattung Diagnostikmaterialien, Kriseninterventionsmöglichkeiten Leistungsumfang siehe unter 6.1.9 130 6.1.2 Hausbesuche Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Betreuung im Rahmen der Vor- und Nachsorge sowie der regelmäßigen Begleitung - Klärung von Problemen im sozialen Umfeld (z.B. Eingaben und Amtshilfeersuchen) - Kriseninterventionen - Psychotherapeutische und Sozialtherapeutische Hilfe Ziel: - Beratung - Problembewältigung - Bewahrung vor Wohnungslosigkeit - Sicherung der Lebenstüchtigkeit - stationäre Einweisung Erkrankter, die sich selbst oder andere ernsthaft gefährden soziale Integration - Betreuung von Betroffenen, die infolge ihrer Erkrankung nicht gewillt oder nicht mehr in der Lage sind, erforderliche Hilfen in Anspruch zu nehmen - Betreuung von Betroffenen, die infolge körperlicher Behinderung die Beratungsstelle nicht aufsuchen können - Betreuung von psychisch Kranken mit drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung im häuslichen Milieu Qualifikation der Mitarbeiter: - Facharzt für Psychiatrie, Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge mit psychiatrischer Zusatzqualifikation, Diplompsychologe, - Krankenschwester mit psychiatrischer Zusatzqualifikation Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien, Formulare Leistungsumfang: siehe unter 6.1.9 131 6.1.3 Gutachterliche Leistungen Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Begutachtungen für den KSV Sachsen zur Werkstattfähigkeit sowie zur Notwendigkeit der Aufnahme in Sozialtherapeutische Wohnstätten und Pflegeheime und für betreutes ambulantes Wohnen - Beurteilungen im Zusammenhang mit Unterbringungen nach dem Sächs. PsychKG - Stellungnahmen im Rahmen von Amtshilfeersuchen - Betreuungsgutachten für das Amtsgericht (Amtshilfe) - Begutachtungen zur Eingliederungshilfe und zur Aufnahme in Sondereinrichtungen ggf. unter Anwendung psychodiagnostischer Verfahren Ziel: - Schaffung von Voraussetzungen zur ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung und zur Regelung persönlich wichtiger Angelegenheiten im Zusammenhang mit der alltäglichen Lebensbewältigung - Entscheidungshilfen für Ämter und Behörden - Soziale Integration und Hilfen - Begutachtungen von chronisch psychisch Kranken - Begutachtung von Suchtkranken und Suchtgefährdeten - Begutachtungen von älteren Menschen mit dementiellen Syndromen und Alterspsychosen - Begutachtungen von geistig und seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Qualifikation der Mitarbeiter: - Facharzt für Psychiatrie - Diplompsychologe Fachspezifische Ausstattung: Diagnostikmaterialien Leistungsumfang: siehe unter 6.1.9 132 6.1.4 Betreuung psychisch Kranker Kinder und Jugendlicher Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Frühförderung von Kindern mit Entwicklungsdefiziten - Aufklärung der Erziehungsberechtigten - Erstellung und Realisierung von Hilfeplänen - Überwachung und Kontrolle des Entwicklungsverlaufes - Zusammenarbeit mit Frühfördereinrichtung und Geistigbehindertenschule - Zusammenarbeit mit Integrationskindertageseinrichtungen und SPZ - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt - Zusammenarbeit mit der zuständigen Krankenhausabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ziel: - Früherkennung von Entwicklungsdefiziten - Vermeidung von Behinderungen - Familiäre Konfliktlösungen für Kinder und Jugendliche mit psychischen und geistigen Entwicklungsdefiziten bzw. psychischen Erkrankungen Qualifikation der Mitarbeiter: - Facharzt für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie/Sozialarbeiter/Sozialpädagoge/ - Facharzt für Kinderheilkunde - Diplompsychologe Fachspezifische Ausstattung: Diagnostikmaterialien Leistungsumfang: siehe unter 6.1.9 133 6.1.5 Mitwirkung bei der beruflichen und sozialen Rehabilitation und Unterstützung zur praktischen Lebensbewältigung Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Vermittlung geschützter Arbeit (WfB) unter Mitwirkung des Arbeitsamtes - Hilfe bei der Lehrstellensuche - Hilfe bei der Bereitstellung von Wohnraum - Vermittlung in ambulante und stationäre betreute Wohnformen (ambulant betreutes Wohnen für geistig Behinderte bzw. chronisch psychisch Kranke, sozialtherapeutische Wohnstätten für geistig Behinderte, chronisch psychisch Kranke und mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke, Seniorenpflegeheime) - begleitende Dienste - Antragstellungen - Vermittlung ambulanter sozialer Dienste - Zusammenarbeit mit allen an der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung Beteiligten - Tagesstrukturierende Maßnahmen Ziel: - soziale und berufliche Reintegration - Schaffung von Voraussetzungen für die Versorgung und Betreuung in der Häuslichkeit und stationäre Wohnformen oder ambulantes betreutes Wohnen - optimale Betreuung durch Zusammenarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund Tätigen für chronisch psychisch Kranke und von psychischer Krankheit Bedrohter, für im Alter psychisch erkrankte Menschen und für seelisch Behinderte Qualifikation der Mitarbeiter: - Sozialarbeiter - Ergotherapeut Fachspezifische Ausstattung: Materialien zur Tagesstrukturierung Leistungsumfang siehe unter 6.1.9 134 6.1.6 Unterstützung von Selbsthilfegruppen Betreuung von Betroffenengruppen Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Kontaktangebote - Einzel- und Gruppengespräche - Vermittlung von Hilfe in allen sozialen Bereichen - Zur Verfügungstellung von Räumen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen - Begleitende und/oder leitende Betreuung Ziel: - Austausch von Erfahrungen bei der Bewältigung der Krankheit - Überwindung von Einsamkeit und Ängsten - Hilfe zur Selbsthilfe - Aufklärung über Krankheitsursachen - Betreuung von psychisch Kranken und deren Angehörigen Qualifikation der Mitarbeiter: - Sozialarbeiter/Sozialpädagoge - Krankenschwester mit psychiatrischer Zusatzqualifikation Fachspezifische Ausstattung: Materialien zur Gruppenarbeit Leistungsumfang: siehe unter 6.1.9 135 6.1.7 Fachliche Unterstützung der Kontakt- und Beratungsstellen (KOB) und der Sozialtherapeutischen Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Beratungsgespräche in der KOB - Teilnahme an Arbeitsberatungen - Fachliche Unterstützung und Konsultationen in der Wohnstätte - Fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter durch regelmäßige Vorträge - Fallkonferenzen - Fachaufsicht entsprechend Versorgungsvertrag Ziel: - bessere Befähigung der Mitarbeiter im Umgang mit psychisch Kranken - fachliche Wissensvermittlung - für Klienten der KOB - für Bewohner der Sozialtherapeutischen Wohnstätte - für Mitarbeiter der genannten Einrichtungen Qualifikation der Mitarbeiter_ - Facharzt für Psychiatrie - Diplompsychologe - Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang siehe unter 6.1.9 136 6.1.8 Psychiatriekoordinator Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Sicherstellung und Koordination der Hilfen nach §§ 5 und 6 des Sächs. PsychKG - Kooperation mit allen an der psychiatrischen Versorgung Beteiligten - Ansprechpartner für Bürger, Institutionen, Ämter usw. - Vorbereitung von Beratungen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Ziel: - Planung und Optimierung der Hilfen - Erarbeitung von Konzeptionen der gemeindenahen Versorgung - Enge Zusammenarbeit (Vernetzung) mit allen an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Ärzten, Kliniken und Trägern von Hilfsangeboten im gemeindenahen Verbund Qualifikation der Mitarbeiter: - Facharzt für Psychiatrie oder ein psychiatrieerfahrener Sozialarbeiter - Diplompsychologe oder andere psychiatrieerfahrene Mitarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang siehe unter 6.1.9 137 6.1.9 Leistungsumfang Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 1.1 Beratung - persönlich 60 min 45 min - telefonisch 10 min 10 min 1.2 Hausbesuche 60 min 60 min 1.3 Gutachterliche Leistungen - Begutachtungen für Werkstattfähigkeit 15 min 60 min - Begutachtungen für Heimaufnahme 30 min 90 min - Begutachtungen für Einweisungen nach 20 min 120 min PsychKG - Begutachtungen bei Amtshilfeersuchen 20 min 90 min - Psychodiagnstik 30 min 120 min Bei Dolmetscherleistungen (Sprache, Gebärden) Erhöhung der Richtwerte um die dafür benötigte Zeit! 1.4 Betreuung psychisch kranker Kinder und 30 min 240 min Jugendlicher 1.5 Mitwirkung bei 30 – 240 min Beruflicher und sozialer Rehabilitation 1.6 Unterstützung von Selbsthilfegruppen 30 - 180 min 1.7 Unterstützung der KOBS und Sozialtherapeutischer Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke 60 min - Beratungsgespräche 60 min 45 min - Unterstützung und Konsultation in den 60 min Wohnstätten - Fallkonferenzen / 90 min 90 min Teambesprechungen 1.8 Psychiatriekoordinator 6 Wochenstunden Gesamtzeitaufwand 138 6.2 6. 2.1 Suchthilfe Gesundheitsvorsorge und medizinische Basisversorgung Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen_ - Alle pädagogisch-physiologischen , psychsozialen und medizinischen Basisaktivitäten, die vom Einrichtungspersonal angeboten werden, um die negativen Konsequenzen des Substanzkonsums und der nichtstoffgebundenen Substanzen zu reduzieren und das gesundheitsfördernde Verhalten der Zielgruppe zu unterstützen, wie z. B. medizinischer Untersuchungen und Basisversorgung (z.B. medizinische Diagnostik, Wundversorgung, Impfung, Verabreichung von Medikamenten, Vergabe von NaCl/Kochsalzlösung und Ascorbin, Aqua und Alkoholtupfern) - Individuelle Beratung zum HIV-Antikörpertest, Hepatitis-Test (Blutentnahmen, Beratung und Auswertung der Testergebnisse) - Erarbeitung und Verteilung von Informationsbroschüren - Durchführung von Impfkampagnen - Informationsveranstaltungen oder Beratungen zu gesundheitlichen Problemen und Risiken (über Infektionswege und –risiken, Möglichkeiten des Infektionsschutzes, risikoarme Sexualpraktiken und Konsumtechniken/Applikationsformen), Kondomvergabe, Spritzentausch oder Betrieb von Spritzenverkaufsautomaten, Spielsucht, Sexsucht, Essstörungen Ziel: - Herstellung und Aufrechterhaltung des Kontakts zu nicht oder nur schwer erreichbaren Substanzabhängigen - Information über Risiken (z.B. in Bezug auf HIV-, Hepatitis-Infektion), Aufklärung im Sinne der Gesundheitsförderung, um das individuelle Gesundheits- und Körperbewusstsein und gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken (Lebenskompetenzstärkung) - Vermeidung von Infektionen (Hepatitis, HIV) und anderen Erkrankungen - Information über Behandlungsmöglichkeiten, Rechte und Leistungsansprüche - Früherkennung von Krankheiten - Sicherstellung einer ärztlichen und pflegerischen Behandlung zur Minderung gesundheitlicher Folgeschäden - Vermittlung in somatische Behandlungen zur spezifischen Weiterbehandlung - Motivierung für weiterführende Maßnahmen Qualifikation der Mitarbeiter: Für medizinische Versorgung: Arzt / Ärztin und eine Pflegekräfte Für die anderen Tätigkeiten: Fachpersonal, möglichst Suchttherapeut oder Sozialarbeiter mit Zusatzausbildung Sucht 139 Fachspezifische Ausstattung: Für medizinische Versorgung: medizinische Instrumentarien Für Spritzentausch: abschließbarer Schrank, um Spritzen zu verwahren, gesicherte Auffangbehälter für gebrauchte Spritzen Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 140 6.2.2 Streetwork Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: Vom Arbeitsauftrag her sollen Streetworkerinnen die Klientinnen / Klienten in ihrer Lebenswelt auf der Straße aufsuchen. Sie sollen insbesondere Kontakte zu Substanzkonsumentinnen / Substanzkonsumenten aufbauen, die von den Beratungsstellen nicht erreicht wurden. Durch kontinuierliche Präsenz bauen Streetworkerinnen ein Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen auf, bieten Orientierungshilfe und zeigen Handlungsmöglichkeiten. Der Aufgabenbereich der Streetworkerinnen umfasst neben Kontakt-, Informationsund Beratungsarbeit in verschiedenen Szenebereichen die soziale Betreuung der Klientinnen in Krisen- und Notsituationen sowie gesundheitspräventive Maßnahmen. Ziel: - Kontakt(wieder-)aufnahme, Motivierung - Zugang zum Hilfesystem ermöglichen - Vermittlung notwendiger Hilfen (Soforthilfe) - HIV/AIDS/ Hepatitis-Prophylaxe - Schadensminimierung - Informationsgewinnung über aktuelle Entwicklungstendenzen in der Szene Qualifikation der Mitarbeiter: In Streetwork qualifiziertes Fachpersonal Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 141 6.2.3 Hausbesuche Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: Aufsuchende Form der Sozialarbeit, bei der Klientinnen / Klienten in ihren Wohnungen/ihrer Lebensumwelt aufgesucht werden, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder sozialen Situation nicht oder zeitweise nicht in der Lage sind, in die Beratungsstelle zu kommen oder bei denen alltägliche Lebensbezüge in der Beratung aufgegriffen werden sollen. Ziel: - Kontakt(wieder-)aufnahme - Individuellen Hilfebedarf feststellen - Suchthilfesystem vorstellen - Information und Beratung - Krisenintervention Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal mit spezifischen Kenntnissen im Bereich Sucht Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 142 6.2.4 Beratung in Justizvollzugsanstalten bzw. Jugendjustizanstalten Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Die Beratung in Justizvollzugsanstalten (JVA) und Jugendjustizanstalten (JJA) ist eine Form der aufsuchenden Sozialarbeit, bei der eine Kontaktaufnahme durch Fachkräfte der Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle mit der Zielgruppe stattfindet. - Hier werden Gespräche zur Erleichterung der Haftsituation oder eine Beratung zur Vermittlung weiterführender Hilfen durchgeführt. Die Vermittlung wird vorbereitet und initiiert. - Bei Bedarf werden ehemalige Klientinnen aus dem Vollzug in der Einrichtung weiter betreut. Ziel: - Vorbereitung von und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen (vor allem Rehabilitationsmaßnahmen) außerhalb der JVA oder der JJA anstelle von Strafverbüßung innerhalb des Vollzuges. - Kontaktaufnahme und Motivationsentwicklung zur Anbahnung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung in der Beratungsstelle (Zugang zum Hilfesystem) - Fortführung der ambulanten Beratungsarbeit (kontinuierliche Weiterbetreuung) - Begleitende Hilfe zur Erleichterung der Haftsituation - wechselseitiger Wissenstransfer zwischen Fachpersonal der PSBB und der JVA bzw. JJA - Betreuung von Personen mit substanzbezogenen Störungen, die vor ihrer Inhaftierung die Beratungsstelle kontaktiert haben (kontinuierliche Weiterbetreuung) - Betreuung von Inhaftierten, die zur Zielgruppe der PSBB zählen (Erstkontakt) Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal mit: - Kenntnissen der spezifischen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetz (BtmG) - Kenntnissen über die Zuständigkeiten der Organe der Rechtspflege sowie - Kenntnissen über formelle und informelle Organisationsstrukturen des JVAs bzw. des JJAs Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 143 6. 2.5 Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und Sozialstationen Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: Die Beratung in psychiatrischen und allgemeinen Krankenhäusern, bei Ärztin / Arzt sowie in Altenheimen und Sozialstationen ist eine Form der aufsuchenden Sozialarbeit, bei der eine unbürokratische Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe oder ihre Weiterbetreuung durch Fachkräfte der PSBB stattfindet. Ziel: - Verschaffung des Zugangs zur Klientel, die bisher keinen Kontakt zur ambulanten Suchthilfe hatte - Kontaktaufnahme und Motivationsentwicklung zur Anbahnung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung in der Beratungsstelle (Zugang zum Hilfesystem) - Fortführung der ambulanten Beratung (kontinuierliche Weiterbetreuung) - Vermittlung und Vorbereitung von weiteren Hilfemaßnahmen - Begleitende Hilfe - Wechselseitiger Wissenstransfer zwischen dem Fachpersonal der PSBB und Krankenhäusern bzw. den Arztpraxen Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal mit spezifischen Kenntnissen im Bereich Sucht Fachspezifische Ausstattung: Pkw Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 144 6.2.6 Informationsvermittlung / Prävention Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - In der informationsorientierten Beratung geht es meist um kurzfristige, d.h. wenige Minuten bis wenige Stunden dauernde Beratungen und Informationsvermittlungen an Ratsuchende zu unterschiedlichen Themen wie: ▪ Schädlicher Konsum von und Abhängigkeiten durch psychotrope Substanzen ▪ Entstehung, Ursachen und Verlauf der Abhängigkeit ▪ Unterschiedliche Konsumformen ▪ Körperliche und psychische Folgen von schädlichem Konsum oder einer Abhängigkeit ▪ Co-Abhängigkeiten und Lebensumfeld ▪ Verbund der Suchtkrankenhilfe ▪ Zugangsmöglichkeiten zu den Hilfeangeboten Diese Art der Beratung kann sowohl im persönlichen Gespräch, im Einzel- oder Gruppenkontakt als auch anonym über Telefon, Brief, Fax oder online über E-Mail erfolgen. Ziel: - Vermittlung an weitere Stellen - Sensibilisierung gegenüber dem Thema Abhängigkeiten, schädlicher Konsum - Kontaktschwelle zu Angeboten der Suchthilfe senken (bei anonymer Beratung) - Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten - Persönliche Beratung: alle Personen mit Informations- und/oder Beratungsbedarf - Anonyme Beratung: alle Personen, die (zunächst) eine anonyme Form der Beratung suchen Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal mit suchtspezifischer Ausbildung Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterial, Broschüren usw. Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 145 6.2.7 Beratung und Vermittlung Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Bei der problemorientierten Beratung werden in einem mittel- bis längerfristigen Beratungsprozeß Ratsuchende bei der Lösung von suchtbezogenen körperlichen, psychischen und sozialen Problemen unterstützt. - Die Beratungstätigkeit kann in Form von Einzel-, Paar- oder Familiengesprächen durchgeführt werden. - Nach einer eingehenden Anamnese und Diagnostik und einer Motivierungsphase sollte ein Beratungsziel die Vermittlung in weiterführende Hilfemaßnahmen sein. - Darüber stellt die Beratung eine unabdingbare Voraussetzung für jede Behandlung im Sinne einer Clearingfunktion dar. - Wenn die Möglichkeiten der Einrichtung nicht geeignet sind und / oder nicht ausreichen, um bei Personen mit substanzbezogenen Störungen, deren vielschichtigen Hilfebedarf vollständig zu decken, sollte in Absprache mit der Klientin / Klient die Weitervermittlung zu einer weitergehenden Beratung oder Behandlung in folgenden Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe erfolgen. - Die Vermittlungstätigkeit erfordert häufig eine intensive Vorbereitung und schließt je nach Vermittlungsgrund und –ort die Motivierungsphase, die Erstellung des Sozialberichts mit Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und Prognose, die Antragstellung, die Verhandlung mit Kostenträgern und Behandlungsvorbereitungsgespräche ein. Ziel: - Informationsvermittlung - Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten - Anamnese und Diagnostik - Hilfeplanung - Motivation - Beratungsgespräch, beraterische Unterstützung und Intervention - Krisenintervention - Unterstützung bei der Lösung von Problemen - Vermittlung in weiterführende Hilfen (Entgiftung, Entwöhnung, Wohnangebote etc.) - Motivation und Vorbereitung auf die weitergehende Beratung und / oder Behandlung - Vorbereitung und Veranlassung der notwendigen administrativen Schritte - Vermittlung zu Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen - Unterbringung in oder Anbindung an eine andere Einrichtung 146 Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal mit spezifischen Kenntnissen im Bereich Sucht und Kenntnissen über Konzept und Angebote von Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und Einrichtungen zur sozialen, beruflichen und schulischen Integration Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang siehe unter 6.2.10 147 6.2.8 Allgemeine psychosoziale Betreuung Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Allgemeine psychosoziale Betreuung bezeichnet alle komplexen Angebote für eine bestimmte Gruppe von Klientinnen, bei denen eine Kombination von ausgeprägten körperlichen Beeinträchtigungen, psychischen und sozialen Folgeproblemen im Zusammenhang mit dem Konsum von psychotropen Substanzen eingetreten ist und die durch die Bündelung unterschiedlichster Problembereiche eine eigenverantwortliche Lebensführung nicht mehr selbständig regeln können. - Dies können abstinente oder nicht abstinente (stabile) chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke sein, die eine mittel- bis längerfristige Unterstützung bei der Lösung von Problemen in vielen Lebensbereichen benötigen. Ziel: - Unterstützung und Hilfen durch die Betreuungsperson, so dass das Leben außerhalb der stationären Einrichtung möglich wird. - Erreichung einer möglichst hohen Selbständigkeit und Integration in normale Lebensverhältnisse - Sicherung und Ausbau des sozialen, psychischen und somatischen Status, der ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglicht, dem Verlust von Wohnung vorbeugt und auf Normalität im Sinne einer weitgehenden eigenständigen Lebensführung unter Einbeziehung aller notwendigen Unterstützungsleistungen abzielt - Organisation von ergänzenden Hilfen zur Unterstützung in der alltäglichen Lebensgestaltung - Tagesstrukturierende Maßnahmen zum Erreichen der Ziele - Krisenintervention - Betreuung von Klientinnen / Klienten mit einer Kombination von ausgeprägten körperlichen Beeinträchtigungen und psychischen und sozialen Folgeerscheinungen Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal (mit spezifischen Kenntnissen über chronifizierte Folgen langjähriger Abhängigkeit und spezifischen Hilfen, z.B. in Hinblick auf Orientierung) Fachspezifische Ausstattung: Materialien für tagesstrukturierende Maßnahmen Kriseninterventionsmöglichkeit Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 148 6.2.9 Vermittlung in, Initiierung von und Kooperation mit der Selbsthilfe Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76 Erläuterungen zum Vorgehen: - Unter dieser Leistung werden alle klientenbezogenen und organisationsbezogenen Tätigkeiten und Maßnahmen verstanden, die die Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit Selbsthilfegruppen charakterisieren. - Zu den klientenbezogenen Tätigkeiten zählt die Kooperation mit Selbsthilfegruppen und die Vermittlung von Klientinnen / Klienten oder ihren Bezugspersonen in und deren Anbindung an bestehende Selbsthilfegruppen. - Die organisatorische Unterstützung der Selbsthilfegruppen (regelmäßige gegenseitige Informationen über den aktuellen Stand des jeweiligen Hilfespektrums, Verfügungstellung von Räumen) geht mit deren fachlicher Unterstützung (Beratungs-, Supervisions-, Schulungs-, Qualifizierungsangebote für Selbsthilfegruppen und/oder deren Leiterinnen / Leiter, die Ausbildung zur ehrenamtlichen freiwilligen Suchtkrankenhelferinnen / Suchtkrankenhelfer oder die Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Gruppen und Gruppenverantwortlichen) einher. Ziel: - Erleichterung der privaten und beruflichen (Wieder-)Eingliederung - Aufbau und Unterstützung der Abstinenzkultur - Optimierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und Beratungsstelle - Wechselseitiger Wissenstransfer zwischen Beratungsstelle und Selbsthilfe für Klientinnen / Klienten der Beratungsstelle, Bezugspersonen von Klientinnen / Klienten, Mitgliedern von Selbsthilfegruppen und Gruppenverantwortlichen Qualifikation der Mitarbeiter: Fachpersonal als Ansprechperson der Selbsthilfegruppen Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: siehe unter 6.2.10 149 6.2.10 Leistungsumfang Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 2.1 Gesundheitsvorsorge und medizinische Basisversorgung 2.2 Streetwork 2.3 Hausbesuche 2.4 Beratungen in Justizvollzugsanstalten 2.5 Beratungen in Krankenhäusern, Arztpraxen etc. 2.6 Informationsvermittlung 2.7 Beratung und Vermittlung 2.8 Allgemeine psychosoziale Betreuung 2.9 Kooperation mit der Selbsthilfe Gesamtaufwand 150 60 min individuell 60 min 90 min 120 min 60 min 60 min 60 min 30 – 180 min 6.3. 6.3.1 Hilfe für Schwangere und Familien Beratung von Schwangeren und deren Familien sowie von Frauen und Männern zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69 Erläuterungen zum Vorgehen: ▪Informationen zu: - Sexualaufklärung, Verhütung von Schwangerschaften und zur Familienplanung, familienfördernden Leistungen für Kinder und Familien, einschließlich Förderung im Arbeitsleben - Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaften und zu Kosten der Entbindung - sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt - den Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor oder nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen - den Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches - den physischen und psychischen Schäden eines Abbruchs und den damit verbundenen Risiken - Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft - den rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkten im Zusammenhang mit einer Adoption ▪ Unterstützung der Schwangeren bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung ▪ Nachbetreuung bei einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt eines Kindes ▪ Beratung von schwangeren Frauen sowie deren Familien und Lebenspartnern sowie alle Frauen und Männer Ziel: - Beratung zum Eintritt gewollter Schwangerschaften - Beratung zum Schwangerschaftsverlauf - Vermeidung ungewollter Schwangerschaften - Gewährleistung der ergebnisoffenen Beratung im Schwangerschaftskonflikt 151 Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, Ärzte, Psychologen, Ehe-, Familien- und Lebensberater mit anerkannter Zusatzausbildung und Anerkennung der Beratungsstelle durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst Beratung von Schwangeren 45 min und deren Familien 152 6.3.2 Hilfen für Schwangere und Familien in Not Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69 Erläuterungen zum Vorgehen: Information über Hilfsmöglichkeiten für Schwangere bzw. Familien in wirtschaftlichen Notlagen, unabhängig vom Anspruch auf Hilfeleistungen Ziel: - Information über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aus Stiftungsmitteln und aus anderen Unterstützungsfonds sowie Information über den ggf. bestehenden Anspruch auf Sozialhilfe und andere gesetzliche Leistungen (KJHG, WoGG, BErzGG, BaföG, AFG, UVG, BSHG) - Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen - Berechnung der Zuwendungshöhe, entsprechend der vom Landesamt für Familie und Soziales vorgegebenen Zuwendungskriterien aufgrund des Nachweises der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin/Antragstellers - Auszahlung des Zuwendungsbetrages über das Landesamt für Familie und Soziales; in Einzelfällen erfolgt die Auszahlung über das Gesundheitsamt - Sicherung der zweckgebunden Verwendung des Zuwendungsbetrages, ggf. unter Mitwirkung bei der Anschaffung der Ausstattungsgegenstände für das zu erwartende Kind für Frauen und deren Angehörige bzw. Familien, die sich in wirtschaftlicher Not befinden oder sich zu befinden glauben Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit entsprechender Zusatzqualifikation Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Hilfen für Schwangere und Familien in Not 153 Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 10 min 60 min 6.3.3 Beratung im Schwangerschaftskonflikt Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69 Erläuterungen zum Vorgehen: - ergebnisoffene Beratung im Schwangerschaftskonflikt - je nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information - Darlegung der Rechtsansprüche für Mutter und Kind - Information über Möglichkeiten der Hilfe bei Fortsetzung der Schwangerschaft in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Soziales, Jugendhilfe usw. - Vermittlung an und Zusammenarbeit mit Ämtern und Beratungsdiensten zur Durchsetzung der genannten Hilfen (sofern gewünscht) - Information über Abbruchmöglichkeiten, Komplikationen des Abbruches, Kostenübernahmen - Gesprächsangebote nach Abbruch, Verhütungsberatung - Ausstellung der Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Beratung Ziel: Beratung von Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch aus unterschiedlichen Gründen wünschen und Ausstellung einer Bescheinigung, die nach einer Frist von mindestens 3 Tagen zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches berechtigt. Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, Psychologe, Arzt, Ehe-, Familien- und Lebensberater mit anerkannter Zusatzausbildung und Anerkennung der Beratungsstelle durch das SMS Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst Beratungen im Schwanger90 min schaftskonflikt 154 6.3.4 Hausbesuche Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69 Erläuterungen zum Vorgehen: siehe 6.3.1 bis 6.3.3 Ziel: - Schnelle Hilfevermittlung im Sozialen Umfeld, wenn aus besonderen Gründen ein Aufsuchen der Beratungsstelle nicht möglich ist - Besuch von schwangeren Frauen mit besonderen Problemen im häuslichen Umfeld (z. B. angedrohte Zwangsräumung) oder gehunfähigen schwangeren Frauen Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, Psychologe, Arzt, Ehe-, Familien- und Lebensberater mit anerkannter Zusatzausbildung und Anerkennung der Beratungsstelle durch das SMS Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Hausbesuche 155 mittlerer Dienst gehobener Dienst 90 min Richtwert höherer Dienst 6.3.5 Soziale Aufklärung von Wöchnerinnen Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69 Erläuterungen zum Vorgehen: Aufklärung der Wöchnerinnen nach der Entbindung in der Klinik bzw. nach Klinikentlassung im Gesundheitsamt Ziel: - Information über Hilfsmöglichkeiten während der Schwangerschaft und die ordnungsgemäße Entwicklung im Kleinkindesalter - Information über Methoden der Schwangerschaftsverhütung zur Vermeidung unerwünschter Schwangerschaften Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, möglichst auf der Grundlage einer vorangegangenen Ausbildung als Krankenschwester oder Kinderkrankenschwester Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Soziale Aufklärung von Wöchnerinnen 156 mittlerer Dienst gehobener Dienst 180 min Richtwert höherer Dienst 6.3.6 Öffentlichkeitsarbeit Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69 Erläuterungen zum Vorgehen: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird über die Beratung zu Hilfsmöglichkeiten der Beratungsstelle durch Veröffentlichungen und den Vertrieb von Informationsmaterialien informiert. Darüber hinaus werden gezielt Hilfen für die Integration der Schwerpunkte in den schulischen Unterricht geleistet. Ziel: - Information über Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten der Beratungsstelle - Information über vorhandene Hilfeangebote - Information über Schwangerschaftsverhütung, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Problemlösung während der Mutterschaft - Presseinformationen über Beratungsangebote - Information der niedergelassenen Gynäkologen Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Öffentlichkeitsarbeit 157 mittlerer Dienst gehobener Dienst individuell Richtwert höherer Dienst 6.4. 6.4.1 Hilfen für Körperbehinderte und geistig Behinderte Beratung körperlich und geistig Behinderter Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 71, 72, 73, 74, 75 Erläuterungen zum Vorgehen: - Durchführung einer öffentlichen Beratungssprechstunde für Menschen, die behindert, chronisch krank oder von Behinderung bedroht sind sowie deren Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer und ggf. weitere einschlägige ratsuchende Personen und zu Eingliederungshilfen nach dem Schwerbehindertenrecht - Information über Behandlungsmöglichkeiten, Rechte und Leistungsansprüche nach der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und Eingliederungshilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz - Vermittlung von Pflegediensten und Aufklärung zum Pflegeversicherungsgesetz, zu technischen Hilfsmitteln für die lebenspraktische Bewältigung des Alltages - Unterstützung bei der Beschaffung von behindertengerechten Wohnraum, Parkerleichterung, sonstige Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte u. ä. - Aktivierung der Selbsthilfe bei Ratsuchenden sowie Unterstützung und Begleitung bei Aufbau und Arbeit der Selbsthilfegruppen Ziel: Minderung der behinderungsbedingten Schädigungsfolgen bei geistig und/oder körperlich Behinderte und deren Angehörige Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Dipl.-Psychologe, Staatl. anerkannter Sozialarbeiter, Psychotherapeut, Dipl.-Rehabilitationspädagoge, anerkannter Heilpädagoge, anerkannter Heilerziehungspfleger, Ergotherapeut Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien 158 Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst Beratung körperlich und geistig Behinderter - telefonisch 10 min - persönlich 60 min 159 45 min 6.4.2 Aufsuchende Sozialarbeit Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 71, 72, 73, 74, 75 Erläuterungen zum Vorgehen: Besuch bei Behinderten im häuslichen Milieu bzw. in ihrer Lebensumwelt (Heim, Werkstatt für Behinderte) und Beratung zu den unter Punkt 1 genannten Themenkomplexen. Ziel: Beseitigung behinderungsbedingter Nachteilsausgleiche Vermittlung praktischer Lebenshilfe Vermeidung von Heimaufnahmen für Behinderte, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder sozialen Situation nicht von sich aus das Amt aufsuchen können oder, weil im häuslichen Umfeld alltägliche Lebensbezüge in der Beratung aufgegriffen werden sollen bzw. in einer akuten Krisen- oder Notsituation (geistig Behinderte) schnelle Hilfe erforderlich wird. Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Dipl.-Psychologe, Staatl. anerkannter Sozialarbeiter, Psychotherapeut, Dipl.-Rehabilitationspädagoge, anerkannter Heilpädagoge, anerkannter Heilerziehungspfleger, Ergotherapeut Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Aufsuchende Sozialarbeit 160 Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 90 min 6.4.3 Begutachtungen Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe, teilweise Pflichtaufgabe nach Weisung Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 71, 72, 73, 74, 75 Erläuterungen zum Vorgehen: - Begutachtungen für die Gewährleistung der notwendigen Eingliederungshilfen und bei Heimaufnahmen unter 65jähriger - Kontaktaufnahme und Erstgespräch mit dem Betroffenen in der eigenen Wohnung bzw. in der Klinik; Austeilen aller notwendigen Formulare an Angehörige oder Ausfüllen dieser durch den Sozialarbeiter selbst (Anmeldung zur Heimaufnahme, Ärztlicher Fragebogen, Pflegesatzbestimmung, Ärztliches Zeugnis und Amtsärztliche Stellungnahme, Sozialbereich des bearbeitenden Sozialarbeiters); Aussuchen des geeigneten Heimes; Besichtigung, wenn möglich, mit dem Betroffenen; Kopieren der notwendigen Unterlagen für den Landeswohlfahrtsverband (Rentenbescheid, Miete, Wohngeld); Auflösen der Wohnung (falls erforderlich) - Begutachtung zur Pflege bei nicht pflegeversicherten Sozialhilfeempfängern und Aussiedlern Ziel: - Schaffung von Voraussetzungen zur ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung und zur Regelung persönlich wichtiger Angelegenheiten im Zusammenhang mit der alltäglichen Lebensbewältigung - Entscheidungshilfen für Ämter und Behörden - Soziale Integration und Hilfen - Begutachtungen von chronisch psychisch Kranken - Begutachtung von Suchtkranken und Suchtgefährdeten - Begutachtungen von älteren Menschen mit dementiellen Syndromen und Alterspsychosen - Begutachtungen von geistig und seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Qualifikation der Mitarbeiter: Facharzt / Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Diagnostikmaterialien 161 Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Begutachtungen - Werkstatteingliederung für den LWV - Heimaufnahmen - Amtshilfeersuchen 162 Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 15 min 60 min 30 min 90 min 6.5. 6.5.1 Hilfen für Tumorkranke Beratung von Tumorkranken und deren Angehörigen Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 39,52, 71, 72, 73, 74, 75 Erläuterungen zum Vorgehen: - Psychosoziale Beratung zum Umgang mit psychischen und sozialen Ängsten und Belastungen durch die Tumorerkrankung und der erfolgten klinischen Behandlung - Beratung zu Hilfsmöglichkeiten der nachsorgenden Betreuung - Aufzeigen finanzieller Hilfen für Härtefonds der Deutschen Krebshilfe in Bonn - Aufklärung zu Ansprüchen der medizinischen Rehabilitation, der Renten- und Krankenversicherung, Kuren, Wiedereingliederung, Schwerbehindertenausweis - begleitende und nachsorgende Hilfen bei der Bewältigung des Alltages - Hilfestellung bei der Neuorientierung des Lebens - Vermittlung zu sozialen Diensten - Zusammenarbeit mit Klinik- und Hausärzten Ziel: Hilfe zur Konfliktbewältigung für Tumorkranke und deren Angehörige Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Beratung von Tumorkranken und deren Angehörigen 163 Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 60 min 6.5.2 Aufsuchende Sozialarbeit Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 39,52, 71, 72, 73, 74, 75 Erläuterungen zum Vorgehen: - Kennen lernen des familiären Umfeldes - Beratung im häuslichen Milieu auf Wunsch des Betroffenen zu verschiedenen Themenkomplexen (siehe Punkt 1) - individuelle Abstimmung nach Klärungsbedarf des Einzelfalles - Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten, Angehörigen und Sozialarbeitern - Kontaktaufnahme und Begleitung während des Klinikaufenthaltes bei Neuerkrankungen - Vereinbarung der weiteren Betreuung nach Klinikentlassung ggf. in Abstimmung mit Kliniksozialdienst und Selbsthilfegruppen - Begleitung bei weiteren Klinikaufenthalten - Teamberatung mit Patient, Arzt und Kliniksozialdienst Ziel: Hilfestellung zur Konfliktbewältigung in Familie, Beruf und sozialem Umfeld für Tumorkranke im schlechten Allgemeinzustand, denen das Aufsuchen der Ämter nicht zumutbar ist oder die sich in stationären Einrichtungen befinden. Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter Fachspezifische Ausstattung: - Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Aufsuchende Sozialarbeit 164 Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 60 min 6.5.3 Betreuung und Beratung der Selbsthilfegruppen Aufgabenart: Weisungsfreie Pflichtaufgabe Gesetzliche Grundlagen: Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 39,52, 71, 72, 73, 74, 75 Erläuterungen zum Vorgehen: - Beratung, Betreuung und Begleitung der Selbsthilfegruppen in fachlicher Hinsicht - Vermittlung der Betroffenen in die entsprechenden Gruppen Ziel: Lösen von Alltags- und Krankheitsproblemen durch Unterstützung von Gruppenmitgliedern für Betroffene und deren Angehörige Qualifikation der Mitarbeiter: Sozialarbeiter Arzt/ Ärztin Fachspezifische Ausstattung: Informationsmaterialien Leistungsumfang: durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang Einzelleistung Betreuung und Beratung der Selbsthilfegruppen 165 Richtwert mittlerer Dienst gehobener höherer Dienst Dienst 30 – 180 min 7. Sonstige Aufgaben Nicht in jedem Fall kann der gesamte Umfang von Tätigkeiten in Minuten erfasst werden. Hierzu zählen u. a.: 1. Fort- und Ausbildung von Personal Aufgrund von unterschiedlichen Ausbildungsständen der Mitarbeiter in den einzelnen Gesundheitsämtern müssen auch unterschiedliche Zeiteinheiten geplant werden. Eine umfassende Fortbildung aller Mitarbeiter ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Arbeit und damit für die Effektivität der zu erreichenden Zielstellungen. Dieser Bereich darf bei der Berechnung der Personalstrukturen nicht unterschätzt werden und sollte individuell Berücksichtigung finden. 2. Bürotechnische Arbeiten Neben den erarbeiteten Einzelleistungen, die zahlenmäßig erfasst werden können, gibt es Tätigkeiten, wie Schreibarbeiten, Materialbestellungen, Büroarbeiten, die im Einzelnen als zeitliche Durchschnittsgröße nicht vorgegeben werden können. Dies ist u. a. von der computertechnischen Ausstattung und den Organisationsstrukturen der einzelnen Bereiche abhängig. 3. An- und Abfahrtszeiten Im Rahmen von Überwachungsaufgaben und dem aufsuchenden Dienst werden durch städtische und ländliche Strukturunterschiede der Territorien auch unterschiedliche Wegezeiten benötigt, die hier keine Berücksichtigung finden. 4. Patientenakten-Verwaltung/Archive Die Verwaltung der ehemaligen Poliklinikakten wird mit unterschiedlichem zeitlichem Aufwand je nach internem Strukturieren mit den Kreisarchiven in den einzelnen Gesundheitsämtern durchgeführt. 5. Einbindung in den Katastrophenschutz Hierzu zählen Aufgaben in den Krisenstäben bei Katastrophenalarm und eine umfangreiche Planung für die unterschiedlichsten Ereignisse (Influenzapandemieplanung, Planungen zur Pockenschutzimpfung, Maßnahmepläne für andere hochkontagiöse Erkrankungen) 6. Örtliche Zusatzaufgaben Hierzu zählen: - Begutachtungen im Rahmen von Amtshilfeersuchen - Begutachtungen für die Betriebe für Grundsicherung und Arbeitsförderung in den Optionskommunen oder in den ARGEN - betriebsärztliche Aufgaben - sonstige vom Landrat / Oberbürgermeister zugewiesene Aufgaben 7. Freiwillige Aufgaben z. B. arbeitsmedizinische Aufgaben, Praktikumsbetreuung, Jugendarbeitsschutzuntersuchungen 166 8. Zusammenfassung Die Beschreibung der Aufgaben der Gesundheitsämter soll weiterhin als Handlungshilfe zur Qualitätssteuerung in den Ämtern dienen. Durch dieses Modell wird es möglich, die interne Aufgabenverteilung für die einzelnen Gesundheitsämter zu steuern. Durch den Vergleich der Jahresaufgabenhäufigkeit mit der Jahresarbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter kann der Auslastungsgrad in % errechnet werden. Unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten und nicht zeitlich erfassten Tätigkeiten liegt der optimale Auslastungsgrad nach bisherigen Erfahrungen bei 80 %. Diese Berechnungsgrundlage lässt damit Umstrukturierungen innerhalb der Ämter durch Aufgabenumverteilung für eine effektive Aufgabenbewältigung zu. Diese Fassung wurde vom Landesverband überarbeitet um sie den sich weiterentwickelten Arbeitsinhalten und gesetzlichen Änderungen anzupassen. Die Fachausschüsse des Landesverbandes stellen sich auch weiterhin das Ziel die Aufgabenbeschreibungen regelmäßig zu überarbeiten und mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag abzustimmen. 167 9. Gesetzliche Grundlagen 1. 2. Allgemeine Waffengesetz – Verordnung (AwaffV), vom 1. Dezember 2003 Artikel 9 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbIG), BGBl. vom 14.August 1997, S. 2023, zuletzt geändert durch Artikel 82 der Neunten Zuständigkeitsverordnung vom 31.10.2006 Aufgrund von § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung (HeilPZuVO) vom 07.12.1996 ist in Sachsen die Aufgabe der Heilpraktikerüberprüfung an das Gesundheitsamt Löbau/ Zittau delegiert Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108, 3113) Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Krebsregistergesetz vom 4. September 2007 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsBG) i .d. F. vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, ber. SächsGVBl. 2000 S. 7), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Überprüfung der Dienstfähigkeit vor Versetzung in den Ruhestand gemäß §§ 52 ff. SächsBG vom 14. Januar 2002 (SächsABl. S. 234) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Dienstunfalluntersuchung Bekanntmachung des Sächs. Staatsministeriums für Kultus Regelungen für den Schulhausbau – Tei B Allg. Schulbauempfehlung -15.Dezember 1993 - Kommentar (ABlSMK 18/93 und SächsABl. Nr. 3/94) - DIN 5034 T: 1- Tageslicht in Innenräumen- Allg. Anforderungen (Febr. 1983) - DIN 5034 T: 2 - Tageslicht in Innenräumen – Grundlagen (Febr. 1985) - DIN 5034 T: 5 – Tageslicht in Innenräumen – Messung (Januar 1993) - DIN 5034 T: 3 – Tageslicht in Innenräumen – Berechnung (Sept. 1994) - DIN 5035 T: 1 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – Begriffe u. Allg. Anforderungen (Juni 1990) - DIN 5035 T: 4 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – spezielle Empfehlungen für die Beleuchtung von Unterrichtsräumen (Febr. 1993) - DIN 5035 T: 6 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – Messung und Auswertung (Dez. 1990) - DIN 5035 T: 7 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – Bildschirmarbeitsplätze (Sept. 1988) Bundesstatistikgesetz Bundeselterngeldgesetz vom 17.Juli 2007 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( BEEG) vom 5. Dezember 2006 Bundeskindergeldgesetz vom 17. Juli 2007 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 168 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 169 - DIN 18024 T: 1 + 2 Barrierefreies Bauen – Jan. 1998/ Nov. 1996 - DIN 18025 T: 1 + 2 Barrierefreie Wohnungen – Dez. 1992 - Schriftenreihe „Barrierefreies Planen und Bauen im Freistaat Sachsen“ (Herausgeber: SMS, SMI Dresden 1993 und überarbeitete Auflage - Dresden 1998) DIN 1946 Teil 4 – Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern vom März 1999 (Neu Entwurf vom April 2005) DIN 19643 T: 1-5 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Empfehlung des UBA – Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung – Sept. 2006 - sonstige Richtlinien für den Bäderbau DIN 18032 T: 1-6 Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung Sept. 2003 DIN 18035 Sportplätze vom Febr. 2003 DIN 5035 Teil 3 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Beleuchtung in Krankenhäuser. September 1988. (Neu Entwurf vom April 2004) DIN 13080 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen vom Juli 2003 Einkommenssteuergesetz insbesondere Teil IV Tarife, vom 1. Januar 2005 Empfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen – 2005 Empfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen – 2005 Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum Qualitätsmanagement in Kindertages-einrichtungen im Freistaat Sachsen vom 5. Februar 2007 Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Sächsischen Impfkommission (SIKO), in der jeweils aktuellen Fassung Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Erster sächsische Landespsychiatrieplan 1993, Hrsg. Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V) vom 20. Dezember 1998 (BGBl. S. 2477), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1791) Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I. S. 1950), letzte Änderung vom 21. Juni 2005 )BGBl. I. S. 1818) Gesetz über den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe sowie der Arzneimittel und apothekenrechtlichen Vorschriften vom 9. Februar 2004 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – BImSchG – 1. Sept. 1990,BimSchV 1- 33 Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufe-kammergesetzes und des Heilberufezuständigkeits-gesetzes vom 11. November 2005 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939, Reichsgesetzbl. I S. 251 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 170 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz SächsBRKG vom 24.6.2004 (SächsGVBl. 9/04) und Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 09.09.2005 (SächsGVBl 8/2005) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachen (SächsGDG) vom 11. Dez. 1991 (SächsGVBl. S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes zur Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen vom 06.06.2002 (Sächs.GV Bl. Nr.9/2002), rechtsbereinigt mit Stand vom 3. Mai 2003 Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG) vom 1. Januar 2002 Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) in der Fassung vom 16. März 1999 (BGBl. I. S. 322), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. S. 1818 Gesetz zur Ausübung des Berufes der Hebamme und des Entbindungspflegers (Sächsisches Hebammengesetz - SächsHebG) vom 9. Juli 1997, SächsGVBl. S. 478 Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen- Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 14. Mai 1998 (GVBl. I/98, Nr. 7, S. 70) Gesetz zur Neufassung der Sächsischen Bauordnung – 28.Mai 2004 Gesetz zum Schutz der informellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG) vom 25. August 2003 Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000 Artikel 1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) vom 20.Juli 2000 (BGBl. S. 1045) Heimgesetz (HeimG) vom 5. November 2001 BGBl 1 Nr. 57, S. 2970 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision, Systematisches Verzeichnis Version 2007(ICD-10) Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.02.1937 (RGBl. 1938 II S. 199) Leitlinien zur baulichen Gestaltung von Operationsabteilungen in Krankenhäusern des Freistaates Sachsen vom Januar 2000 (SMS Abtlg. Krankenhausfinanzierung) Anforderungen an ein Patientenzimmer aus hygienischer Sicht - Leitlinien für Renovierungs- und Neubaumaßnahmen. DMW 1999, 124. Jg., Nr. 4 S. 94-97. Bewertungskriterien für Investitionen der stationären Altenpflege im Freistaat Sachsen“ (Herausgeber: SMS Dresden 1998) Siebente Verordnung des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen über die Festsetzung der Verwaltungsgebühren und Auslagen vom 24. Mai 2006 (Siebentes Sächsisches Kostenverzeichnis - 7. SächsKVZ) (SächsGVBl. Jg. 2006 (BGBl.-Nr. 8,S. 189) Mutterschutzgesetz – MuSchG vom 20. Juni 2002 Prüfungsverordnungen von Bildungseinrichtungen 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 171 Rahmenempfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Anforderungen an Standort, Gebäude und Ausstattung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom 16.Juni 2000 Rahmenvereinbarung nach § 21 SGB V der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. vom 02.09.1992, zuletzt geändert am 7. Dezember 2005 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 25. April 2007 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit vom 05.11.2001 Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen vom 7. Dezember 1993 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (SächsABl. Sonderdruck N2/2005) Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert – Koch – Institutes 1976 in der überarbeiteten Fassung vom Juni 2007 Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) vom Januar 2002 Richtlinie über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern Krankenhausbaurichtlinie (KhBauR) - VwVSächsBO vom 8.September 1992. Sächs. ABl, Sonderdruck Nr. 8/1992 S. 535. (ALT) Medizinproduktegesetz (MPG) vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1066) Rundschreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchsetzung des Ausländerrechtes: hier: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse bzw. zielstaatenbezogener Abschiebehindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Sächsisches Ausführungsgesetz zum Krebsregistergesetz (Sächsisches Krebsregisterausführungsgesetz – SächsKRGAG) vom 7. April 1997, rechtsbereinigt mit Stand vom 17. November 1998 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG) vom 8. Juli 1994, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2005 DIN 77300 Bestattungs-Dienstleistungen – Anforderungen vom Juli 2001 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005 (SächsGVBI. 2006 S.2), Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005 Sächsische Integrationsverordnung (SächsIntegVO), vom 13.12.2002 ( Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern Tageseinrichtungen Sächsisches Gesetz über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen Vom 16. Juni 1994, zulätzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des SächsPsychKG vom 16. August 2007 Sächsisches Statistikgesetz – SächsStatG Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) i. d. F. vom 21. Juli 1998 (SächsGVBl. S. 393) Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27.07.1992 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 172 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 1. Oktober 1995 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 16. Juli 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1.Januar 2005 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482) zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047)zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014,1015) zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 5 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe In der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I Bl. 3022), zuletzt geändert durch Art. 5 G vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595, 1596) Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I. S. 1074, ber. S. 1319), letzte Änderung vom 12. August 2005 (BGBl. I. S. 2360) Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 - TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Ausgabe: November 2003, Änderung und Ergänzung Juli 2006 (BArbBl. 7-2006, S. 193) Ergänzung April 2007 Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 35 vom 27. Juli 2007, S. 720 - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für die Sicherheit und Gesundheit im Bereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de) - Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 540 - Sensibilisierende Stoffe, vom Februar 2000 BArbBl. - Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen, vom Mai 2006 (BArbBl. Okt. 2006) - Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 201 – Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung, vom 2.5.1998 (BArbBl. I S 99) Trinkwasser-Verordnung – TWVO Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) vom 1. Februar 2005 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBVO) vom 22. Juli 2004 Verordnung der Säxchsischen staatsregierung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZuVO) vom 19. März 2002 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Grundschulen vom 14.Juli 2005 83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 91. 92. 93. 173 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO) vom 03.06.2002 (SächsGVBl.2002, S.187) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 27. März 1996 (SächsGVBl. S. 167), gültige Fassung vom 1.August 2006 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die integrative Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (Schulintegrationsverordnung - SchIVO) vom 3. August 2004 [Berichtigt durch Ber. vom 23. August 2004] SächsGVBl. 2004, S. 350, ber. S. 416 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Sächsische Hygiene- VerordnungSächsHygVO) vom 7.April 2004 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Rahmenbedingungen in der Krankenhaushygiene (Sächsische Krankenhaushygienerahmenverordnung – SächsKHHygRVO) vom 17.November 1998 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt u. Landwirtschaft zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG des Europ. Parlaments u. des rates vom 15.Februar 2006 über die Qualität der badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (SächsBadegewVO – 2007) Verordnung über Arbeitsstätten und Anforderung an Arbeitsstätten (ArbStättVO) vom 12. August 2004 (BGBl. I Nr. 44 S 2179) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte –Betreiberverordnung – MPBetreibV) vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 386 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung – HeimMindBauV) vom 3. Mai 1983 (BGBI. 1 S. 550), zuletzt geändert durch Art. 5 V vom 25.11.2003 (BGBl. I 2003 S 2346) Verordnung des Staatsministeriums für Kultus über Schulgesundheitspflege im Freistaat Sachsen (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulGesPflVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 15) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) - LMBG i.d.F. der Bekanntmachung v. 9.9.1997 (BGBl. I, S. 2296) - Richtlinie 98/83/EG des Rates v. 3.11.1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Amtsbl. d. Europäischen Gemeinschaften L330/32) - DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung - DIN 2001 Eigen- und Einzelwasserversorgung - Sächsische Badegewässer VO v. 5.6.1997 Sächs. GVBl. I S. 1261 - 94. 95. 96. 97. 98. 99. 100. 101. 102. 103. 104. 105. 174 WasserzuständigkeitsVO v. 7.1.2000 Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung - DIN 2000 Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen – Okt. 2000 - DIN 2001 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen - T: 1 Kleinanlagen (Mai 2007) + Beiblatt - T: 2 nicht ortsfeste Anlagen (Gelbdruck) - sonstige Regelwerke des DIN, VDI und DVGW sowie Empfehlungen des UBA, Leitlinien in den derzeitig gültigen Fassungen - DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S 50), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 6.3.2007 (BGBl. I S261) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordung – GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S 3758), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S 3855) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zu Gutachten und Zeugnissen der Gesundheitsämter in Personalangelegenheiten des öffentlichen Dienstes (VwV Gutachten und Zeugnisse) vom 8. Dezember 2003, (SächsABl. S. 10) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Sächsischen Bauordnung vom 18. März 2005 (SächsABl. Sonderdruck Nr.2/2005) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zur Organisation der AIDS- Prävention im ÖGD (VwV AIDS- Prävention) vom 1. Dezember 2003 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Befreiung vom Sportunterricht vom 1. März 1996 (ABl. SMK S. 223) Ergänzung für Prüfungsverordnungen im Sinne von Rechtsverordnungen nach Artikel 76 (2) der Sächsischen Verfassung, bekannt gemacht durch VwV vom 1. Dezember 2005 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen) 24.05.2007 (SächsABl. S.836) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes vom 30.Juli 1995 (SächsABl. S. 916) VDI – Richtlinie 3818 – Öffentliche Toiletten – und Waschräume vom Okt. 2000 VDI – Richtlinie 6022 – Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte vom April 2006 VwV - Stundenermäßigung Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern durch die 106. 107. Gesundheitsämter im Freistaat Sachsen vom 25. Mai 1992 (SächsAmtsbl. S. 1001) verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 28.11.1997 und 14.12.2002 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. d. F. der Neufassung vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245 ff.) Zusatz: Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie in der aktuellen Fassung und Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel- und Verfahren 10. Impressum Für die einzelnen Fachausschüsse zeichnen sich folgende Mitglieder verantwortlich. Amtsärztlicher Dienst - Frau Dipl.-med. Silvi Lange Gesundheitsamt Chemnitz Beratungsbereich / SpDi / Sucht - Herr Dr. Wolfram Kampczyk Gesundheitsamt Annaberg Infektionsschutz - Frau Dr. Hebestreit Gesundheitsamt Stollberg Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Frau Dr. Carl Gesundheitsamt Dresden Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst - Frau Dr. Hantzsche Gesundheitsamt Sächsische Schweiz Umweltbezogener Gesundheitsschutz - Frau Dr. Albrecht Gesundheitsamt Meißen Gesamtverantwortliche und Redaktion - Frau Dr. Krause- Döring Gesundheitsamt Muldentalkreis Vorsitzende des Landesverbandes 175