Einzelleistung - Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte

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1
Vorwort
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) bildet neben den Bereichen der stationären
und ambulanten medizinischen Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens.
Er nimmt dabei die zentrale Stellung beim Schutz und bei der Förderung der
Gesundheit ein und beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse der
Bevölkerung. Diese bevölkerungsmedizinische Aufgabe kann nur durch den ÖGD
geleistet werden.
Die sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen in der Gesellschaft
erfordern auch eine flexible Anpassung des Leistungsvermögens und der Aufgaben
des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der ÖGD ist unverzichtbarer Bestandteil
kommunaler Gesundheitspolitik. Einzelne Bereiche sind ständig an sich verändernde
Aufgaben anzupassen.
Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und effiziente Erbringung der gesetzlichen
Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter ist die Transparenz der Strukturen
und Prozesse. Sie gewährleistet, dass der öffentliche Gesundheitsdienst auch
angesichts knapper finanzieller und personeller Ressourcen einen wirksamen Beitrag
im Rahmen der kommunalen Gesundheitspolitik erbringen kann. Transparenz dient
ebenso der ergebnisorientierten Steuerung, ermöglicht Planung und nimmt auch
gezielt Einfluss auf die Qualität der erbrachten Leistungen.
Das vorliegende Arbeitspapier "Aufgabenbeschreibung der Gesundheitsämter in
Sachsen" soll die effektive Arbeitsgestaltung zum umfassenden Schutz
der Bevölkerung unterstützen und als Handlungshilfe zur Qualitätssicherung in den
Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte dienen.
Eine Arbeitsgruppe des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte hat durch
Zeitanalysen und durch qualitative Überprüfung der Aufgabenstellungen, auch
hinsichtlich der Strukturen und Abläufe, Beschreibungen für die einzelnen
Aufgabenfelder entwickelt, mit deren Hilfe die Aufgabenerfüllung für alle
Gesundheitsämter effektiver gestaltet werden kann.
Durch die Erarbeitung durchschnittlicher Zeitrichtwerte für einzelne definierte
Arbeitsinhalte unabhängig von bereits bestehenden Strukturen wird es möglich, den
Unterschieden zwischen städtischen und ländlichen Regionen Rechnung zu tragen.
Anhand der Richtwerte können Zeitvergleiche für einzelne Aufgabenbereiche
aufgestellt und die eigenen benötigten Zeitwerte durch Umstrukturierung (z.B. durch
Veränderung der Rahmenbedingungen oder personelle Umsetzung zur effektiveren
Leistungserbringung) angepasst werden.
2
Anfahrtszeiten und individueller Zeitaufwand, wie z. B. für Projekttage,
Öffentlichkeitsarbeit und kommunale Gesundheitsberichterstattung, finden hier keine
Berücksichtigung. Diese müssen individuell nach den örtlichen Gegebenheiten der
Landkreise und Kreisfreien Städte ermittelt werden.
Auf Anforderungen an die Grundausstattung (Räume, PC-Arbeitsplätze, Telefon, Fax,
Internetzugang und Pkw) wird im Einzelnen nicht eingegangen, da eine ordentliche
Grundausstattung Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter ist.
Die „Aufgabenbeschreibung“ dient nicht der bevölkerungsbezogenen
Personalberechnung für die Gesundheitsämter, sondern ist als Richtschnur für die zu
erfüllenden Pflichtaufgaben in annehmbarer Qualität zu verstehen.
Sie ist darüber hinaus eine Hilfe für die Landräte, Oberbürgermeister, Dezernenten
und Amtsärzte im Rahmen der inneramtlichen Steuerung bezüglich der Aufgaben- und
Ressourcenverteilung und für die fachliche Beratung zur Prioritätensetzung durch
politische Gremien.
Künftig werden zunehmend Koordination und Vernetzung der Aufgabenerfüllung in
den Zuständigkeitsbereichen mit möglichst vielen Partnern im Mittelpunkt stehen.
Die Erfüllung kommunaler Aufgaben kann nur durch eine gemeinsame
ergebnisorientierte Planung und Steuerung innerhalb der Landkreise und Kreisfreien
Städte erreicht werden.
Hierzu gehört auch eine effektive Gestaltung von Handlungsabläufen, für die
Richtzeitwerte benötigt werden.
Die Aufgabenbeschreibung wird als Grundlagenpapier den sich ständig verändernden
Rahmenbedingungen immer wieder bedarfsgerecht angepasst.
Damit soll nicht in die kommunalen Aufgaben eingegriffen werden, sondern eine
Möglichkeit für die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte geschaffen werden,
den Stellenwert der Gesundheitsämter besser einzuordnen und den unterschiedlichen
örtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Die Aufgabenbeschreibung wurde am 21.04.20074 im Gesundheits- und
Sozialausschuss des Sächsischen Landkreistages und am 20.04.2004 im
Präsidium des Sächsischen Städte- und Gemeindetages als Handlungshilfe zur
Qualitätssicherung anerkannt.
In der nun vorliegenden, den gesetzlichen Änderungen angepassten Fassung, wurde
durch Auflistung der gesetzlichen Grundlagen im Anhang eine übersichtlichere Form
erreicht. Diesen Änderungen wurden am 23.04.2007 im Gesundheits- und
Sozialausschuss des Sächsischen Landkreistages und am 15.05.2007 von der
Geschäftsführung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zugestimmt.
Helma Orosz
Sächsische Staatsministerin
für Soziales
August 2007
3
Dr. Krause-Döring
Vorsitzende des Landesverbandes
Sachsen der Ärzte und
Zahnärzte des im ÖGD
Inhalt
Seite
1.
1.1
Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Begutachtung
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.1.8
1.1.9
1.1.10
1.1.11
1.1.12
1.1.13
1.1.14
1.1.15
1.1.16
1.1.17
1.1.18
1.1.19
Eingliederungshilfe
Kriegsopfer
Finanzamt
Prüfungsverhinderung
Adoption
Stundenermäßigung Lehrer
Verbeamtung / Erstuntersuchung
Nachuntersuchung / Beamte
Beihilfe / Kur
Dienstunfall
Pflegegeld / Hauswirtschaftspflege
Verhandlungsfähigkeit
Asylbewerberleistungsgesetz § 4 und Reisefähigkeit
Dienstfähigkeit
Haftfähigkeit
Ärztliche Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung
Sehtest nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
Arbeitsfähigkeit
Mehrbedarf / Ernährung
12
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Leichenwesen
Gesundheitsförderung
Gesundheitsberichterstattung / -planung
Medizinalaufsicht / Medizinalstatistik
Heilpraktikerüberprüfung
21
23
27
31
33
2.
Infektionsschutz
2.1
Allgemeiner Infektionsschutz
35
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Erarbeitung Merkblatt (Informationsschrift) / Formular
Aufnahme einer meldepflichtigen Erkrankung
Seuchenhygienische Schutzmaßnahmen als
Individualprophylaxe
Überwachung spezieller epidemiologischer Situationen
Schutzmaßnahmen bei Erkrankungshäufungen (gehäuft
auftretende Erkrankungen)
Betreuung eines Dauerausscheiders
Betreuung eines chronisch Kranken
Tätigkeitsverbote
Besuchsverbote
Desinfektionsmaßnahmen
Erteilung von Wiederzulassungen
Regelmäßige Berichterstattung für landes- und
bundesstatistische Zwecke
37
38
39
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.1.9
2.1.10
2.1.11
2.1.12
4
09
13
14
15
16
17
18
19
20
40
42
43
44
45
46
47
48
49
2.1.13
2.1.13-1
2.1.13-2
2.1.13-10
2.1.14
2.1.15
Hygienische Überwachung eines Krankenhauses
Überwachung von Krankenhäusern
Beratung von Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen zu krankenhaushygienischen Fragen
Überwachung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und anderen
nichtärztlichen Heilberufspraxen und gewerblichen Einrichtungen
(z. B. Tatoo- und Piercing-Studios)
Überwachung von Wäschereien, die Wäsche aus Einrichtungen
Des Gesundheitsdienstes waschen
Beratung und Begutachtung bei Neu- und Umbaumaßnahmen
von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen
Begutachtungen von RLT-Anlagen u.a.
Probennahme bzw. Veranlassung von krankenhaushygienischen
Untersuchungen
Mitwirkung bei der hygienisch-technischen Überwachung in
medizinischen Einrichtungen
Beurteilung und Interpretation krankenhaushygienischer
Untersuchungsbefunde
Kontrollen der Abfallentsorgung in Krankenhäusern
Überwachung einer Einrichtung des Rettungswesens
Überwachung von Blutspendeeinrichtungen
2.2
Spezieller Infektionsschutz
2.2.1
2.2.1-1
2.2.1-2
Sexuell übertragbare Krankheiten (STD)
Verhütung von STD durch Beratung und Betreuung
Beratung und Therapie bei STD
2.2.2
2.2.6-4
Psychosoziale Beratung, Betreuung bei Suchtproblematik,
Depressionen,Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Schwangerschaftskonflikt, Krisenintervention
Beratung von Asylbewerbern mit positivem Befund
Ärztliche Gutachten bei sexuellem Missbrauch bei Kindern und
Jugendlichen vor Heimaufnahme
Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes für Tätigkeiten
im Lebensmittelverkehr
Aufgaben der Tuberkulose-Verhütung
Gewährleistung der ordnungsgemäßen Therapie bei
Tuberkuloseerkrankung
Nachsorgende Kontrollen von Patienten mit ausbehandelter Tbk
Infektionsquellensuche und Früherkennung möglicher Infektionen
bei Kontaktpersonen
Gesundheitliche Kontrollen von so genannten Risikopersonen
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.9-1
2.2.9-2
2.2.9-3
Schutzimpfungen
Reiseberatung und –Impfung
Durchführung von Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Betreuung der Frauen nach Anti-D-Prophylaxe 1978/79
Betreuung der Spätaussiedler zum Ausschluss einer Tuberkulose
Meningitisprophylaxe (Meningokokken)
2.1.13-3
2.1.13-4
2.1.13-5
2.1.13-6
2.1.13-7
2.1.13-8
2.1.13-9
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.6-1
2.2.6-2
2.2.6-3
5
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
70
71
72
73
3.
3.1
3.1.1
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Bau- und Umwelthygiene
Stellungnahmen und Mitarbeit im Rahmen der
Bauantragsberatungen
Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Stellungnahme zu einer Umweltbelastung
Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit im Rahmen eines
Planungs –oder Genehmigungsverfahrens
(Gesundheitsverträglichkeitsprüfung)
Fallbezogene umwelthygienische/ umweltmedizinische
Probleme/Beratungen inkl. Berücksichtigung des Innenraumes
74
Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen
Hygienische Überwachung von Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen
Überwachung von Rehabilitationseinrichtungen/ Feierabendund Pflegeheimen
Hygienische Überwachung von Asylbewerber-,
Kriegsflüchtlingen-, Aussiedler- und
Obdachlosenheimen/Justizvollzugsanstalten
Überwachung von Beherbergungsstätten, von Camping- und
Zeltplätzen
Überwachung von Sportstätten, Bädern und
Kinderspielplätzen
Überwachung von Saunen, Solarien und öffentlichen
Bedürfnisanstalten
Überwachung von Einrichtungen des Bestattungs- und
Friedhofswesens
Überwachung von Abwasserbeseitigungsanlagen und
Deponien
81
83
3.3
Trink- und Badewasserüberwachung
91
3.3.1
3.3.1-1
3.3.1-2
3.3.1-7
Trinkwasser
Überwachung von zentralen Wasserversorgungsanlagen
Überwachung von Einzel- oder
Eigenwasserversorgungsanlagen
Überwachung von Hochdruckbehältern und
Druckerhöhungsanlagen
Überwachung konstanter Entnahmestellen
Leitungsfreigaben/ Keimfreiheitsnachweise
Anlagen der Hausinstallation mit Abgabe an die
Öffentlichkeit
Brauchwasseranlagen
3.3.2
3.3.2-1
Badewasser
Überwachung Badewasser
99
3.4
Sonstige Aufgaben
100
3.1.2
3.1.3
3.1.4-1
3.1.4-2
3.1.5.
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
3.3.1-3
3.3.1-4
3.3.1-5
3.3.1-6
6
75
76
77
78
79
80
84
85
86
87
88
89
90
92
93
94
95
96
97
98
4.
4.1
4.11
4.12
4.13
4.14
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Untersuchungen in Kindertagesstätten und Beratungen im
Vorschulbereich
Einschulungsuntersuchung
Schuluntersuchungen – Pflichtuntersuchungen
Schuluntersuchungen – Förderschüler, Integrationsschüler,
LRS- Schüler
Begutachtungen für Förderschulen, Frühförderung,
Integrations- oder heilpädagogischer Einrichtungen,
integrative Freizeitbetreuung
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Jugendärztliche Sprechstunden
Durchführen von Impfungen
Untersuchung von Aussiedler- und Asylbewerberkindern
zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für den
Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule
Telefonische Anfragen und interdisziplinäre
Zusammenarbeit
Gesundheitsförderung/ Öffentlichkeitsarbeit
Hausbesuche
Gesundheitsberichterstattung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Leistungsumfang
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
Öffentlichkeitsarbeit
Gesundheitsberichterstattung
Zahnärztliche Begutachtungen
6.
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung/
Gesundheitsfürsorge
Hilfen für psychisch Kranke
Beratung (persönlich und telefonisch im Amt)
Hausbesuche
Gutachterliche Leistungen
Betreuung psychisch Kranker Kinder und Jugendlicher
Mitwirkung bei der beruflichen und sozialen Rehabilitation
und Unterstützung zur praktischen Lebensbewältigung
Unterstützung von Selbsthilfegruppen/ Betreuung von
Betroffenengruppen
Fachliche Unterstützung der KOB und der Sozialtherapeutischen Wohnstätten für chronisch psychisch Kranke
Psychatriekoordinator
Leistungsumfang
4.2
4.3
4.4
4.5.
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.1.7
6.1.8
6.1.9
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
7
Suchthilfen
Gesundheitsvorsorge und medizinische Basisversorgung
Streetwork
Hausbesuche
Beratung in Justizvollzugsanstalten bzw.
Jugendjustizanstalten
101
103
104
106
108
109
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
123
125
126
127
129
131
132
133
134
135
136
137
138
139
141
142
143
6.2.5
6.2.6
6.2.7
6.2.8
6.2.9
6.2.8
6.3.
6.3.1
Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen
und Sozialstationen
Informationsvermittlung/ Prävention
Beratung und Vermittlung
Allgemeine psychosoziale Betreuung
Vermittlung in, Initiierung von und Kooperation mit der Selbsthilfe
Leistungsumfang
144
145
146
148
149
150
6.3.2
6.3.3
6.3.4
6.3.5
6.3.6
Hilfen für Schwangere und Familien
Beratung von Schwangeren und deren Familien sowie
von Frauen und Männern zu allen Fragen im
Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
Hilfen für Schwangere und Familien in Not
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Hausbesuche
Soziale Aufklärung von Wöchnerinnen
Öffentlichkeitsarbeit
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.3
Hilfen für Körperbehinderte und geistig Behinderte
Beratung körperlich und geistig Behinderter
Aufsuchende Sozialarbeit
Begutachtungen
158
160
161
6.5
6.5.1
6.5.2
6.5.3
Hilfen für Tumorkranke
Beratung von Tumorkranken und deren Angehörigen
Aufsuchende Sozialarbeit
Betreuung und Beratung der Selbsthilfegruppen
163
164
165
7.
Sonstige Aufgaben
166
8.
Zusammenfassung
167
9.
Gesetzliche Grundlagen
168
10.
Impressum
175
8
151
153
154
155
156
157
1.
1.1
Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Begutachtung
Aufgabenart: Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9; Nr.: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 21, 29, 30, 32, 33, 35, 36, 37, 41, 44, 47, 49,
60, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 79, 80, 96, 104
Erläuterungen zum Vorgehen:
In den Leistungskatalog der Begutachtungen wurden die Begutachtungen
- im Beamtenrecht
- für Sozialhilfeträger
- im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gerichten
für Führerscheinbewerber
- für Asylbewerber und Ausländer
- im Rahmen des Einkommenssteuerrechts
- in Amtshilfe für andere Behörden für nicht beamtete angestellte Mitarbeiter des
öffentlichen Dienstes
- für Adoptionsbewerber
- für Prüfungsverhinderungen
aufgenommen.
Leistungsbeschreibung:
a) Sekretärin
1. Sekretariatsarbeiten
Terminvergabe telefonisch, direkt oder schriftlich
Fahrzeuganforderung für Hausbesuche
b) Assistentin
2. Vorbereitung der Untersuchungssprechstunde
Überprüfung und Ergänzung des notwendigen Materialbestandes
Ordnung erhalten und wiederherstellen in den Untersuchungsräumen
Überprüfung und Ergänzung des notwendigen Vordruckmaterials
Wartung der Gerätschaften
Einhaltung der Hygienestandards
Heraussuchen von Vorbefunden bzw. vorhandener Unterlagen
Vorbereitung der Anamnese- und Untersuchungsbögen
3. Begleitung der Untersuchungssprechstunde
Annahme der zu Begutachtenden und Prüfung der Identität, Aufnahme der
Daten in den PC
Ausgabe und Erläuterung der Anamnesebögen
Ausstellung von Röntgen-Überweisungsscheinen und
Diagnostik-Begleitscheinen
Durchführung von Seh- und Hörtests
Durchführung von Tuberkulintests
Blutentnahmen
Erstellung von EKG's und Lungenfunktionstests
9
Kopieren von Befunden
Schweigepflichtentbindungen unterschreiben lassen
Stuhlprobenannahme
Wiegen und Messen, Urinproben
-
4. Nachbereitung der Untersuchung
Befundberichte bzw. Gutachten anfordern
Klärung der Kostenübernahme für Zusatzbegutachtungen
Zuordnung ankommender Befunde zu den entsprechenden Vorgängen
Vorlage des gesamten Vorganges beim Arzt
Schriftliche Ausfertigung des Gutachtens bzw. des Zeugnisses
Ausgabe des Gutachtens bzw. Zeugnisses
c) Arzt
5. Durchführung der Untersuchung bzw. Begutachtung
ergänzende Erhebung der Anamnese und Exploration
körperliche Untersuchung
-
-
Sichtung vorhandener und Festlegung evtl. notwendiger weiterer
anzufordernder Befunde
Anordnung ergänzender Untersuchungen bzw. von Zusatzbegutachtungen
Auswertung der Untersuchung mit dem Untersuchten (Mitteilung der
Ergebnisse) und sich daraus ergebender Konsequenzen
6. Nachbereitung der Untersuchung
Kritische Wertung vorhandener Krankenunterlagen
Gutachtenerarbeitung
Unterzeichnung der Gutachten
7. Durchführung von Begutachtungen bei Hausbesuchen
Sichtung der angeforderten Gutachten und Befunde durch den Arzt
Fahrt zum Hausbesuch
Erhebung der Anamnese, Exploration, Untersuchung
Auswertung der Untersuchung mit dem Patienten
Entscheidung für weitere anzufordernde Befunde bzw. notwendige
Zusatzbegutachtungen
Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen
Fahrt ins Amt
d) Haushaltssachbearbeiter
8. Nachbereitung der Untersuchung
Einnahme der Gebühren gegen Quittung
Verbuchen der Einnahme in der Bürokasse
Annahmeanordnungen für Kämmerei erstellen
Abrechnung der Bürokasse in der Kämmerei
Ausstellung von Rechnungen oder Kostenbescheiden
Weiterleitung der Rechnungskopien an die Kämmerei
Abstimmung mit der Kämmerei bei fehlenden Einnahmeeingängen
Ziel:
Unabhängige medizinische Entscheidungshilfe für verschiedene Behörden
entsprechend gesetzlicher Vorgaben
10
Qualifikation der Mitarbeiter:
Arzt: Approbierter Arzt mit Facharztanerkennung- möglichst ÖGW, Innere Medizin,
Allgemeinmedizin, Chirurgie, Orthopädie, Neurologie oder Psychiatrie
Assistentin: Sozialmedizinische Assistentin, Arzthelferin oder Krankenschwester
Sekretärin: Sekretärin, Schreibkraft, Sachbearbeiterin
Haushaltssachbearbeiter: im Haushalt geschulter Sachbearbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Funktionsraum, Urinlabor oder – Arbeitsplatz
Medizinische Geräte/ Ausrüstungsgegenstände
Stethoskop, Reflexhammer, Stimmgabel, Taschenlampe, Bandmaß, Otoskop,
Untersuchungsliege,
Messlatte, Waage, Blutdruckapparat, Pulsuhr, Audiometer, Sehtestgeräte,
Sehprobentafel, Sehtafel für Stereosehen, Farbtafel entsprechend gültiger DINVorschriften, Mundspatel, Urinteststreifen, Ausstattung
für Blutentnahme
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
11
1.
Amtsärztlicher Dienst
1.1
Amtsärztliche Begutachtung
1.1.1
Eingliederungshilfe
Richtwert
Einzelleistung
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
6. Begutachtung bei
Hausbesuchen
(einschl. Fahrzeit)
*pro 5 Fälle
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
10 min
15 min*
20 min
45 min
50 min
45 min
75 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.2
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
6. Begutachtung bei
Hausbesuchen
(einschl. Fahrzeit)
* pro 5 Fälle
Gesamtzeitaufwand
12
Kriegsopfer
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
10 min
15 min*
20 min
30 min
30 min
40 min
75 min
1.
Amtsärztlicher Dienst
1.1
Amtsärztliche Begutachtung
1.1.3
Einzelleistung
Finanzamt
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
10 min
2. Vorbereitung der
15 min*
Sprechstunde
3. Begleitung der
20 min
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
20 min
Untersuchung
15 min**
* pro 5 Fälle, ** Haushaltsachbearbeiter
Gesamtzeitaufwand
13
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
15 min
30 min
1.1.4
Einzelleistung
Prüfungsverhinderung
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
Richtwert
gehobener
Dienst
10 min
2. Vorbereitung der
15 min*
Sprechstunde
3. Begleitung der
20 min
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
6. Nachbereitung der
25 min
Untersuchung
15 min **
7. Begutachtung bei
Hausbesuchen
8. Nachbereitung der
15 min
Untersuchung
(HH-Sachbearbeiter)
* pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter
Gesamtzeitaufwand
1.1.5
Einzelleistung
20 min
20 min
Adoption
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
10 min
2. Vorbereitung der
15 min*
Sprechstunde
3. Begleitung der
30 min
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
25 min
Untersuchung
15 min**
* pro 5 Fälle ** Haushaltsachbearbeiter
Gesamtzeitaufwand
1.1.6
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
Gesamtzeitaufwand
14
höherer
Dienst
Stundenermäßigung Lehrer
Richtwert
mittlerer Dienst
gehobener
Dienst
10 min
15 min*
höherer
Dienst
30 min
30 min
höherer Dienst
20 min
15 min
20 min
15 min
1.1.7
Verbeamtung / Erstuntersuchung
Einzelleistung
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
** Haushaltsachbearbeiter
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
15 min*
30 min
30 min
30 min
20 min**
30 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.8
Nachuntersuchung / Beamte
Einzelleistung
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
10 min
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
** Haushaltsachbearbeiter
15 min*
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
20 min
30 min
30 min
20 min**
30 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.9
Beihilfe / Kur
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
mittlerer Dienst
höherer Dienst
10 min
2. Vorbereitung der
15 min*
Sprechstunde
3. Begleitung der
20 min
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
15 min
Untersuchung
15 min**
* pro 5 Fälle; ** Haushaltsachbearbeiter
15
Richtwert
gehobener
Dienst
50 min
30 min
1.1.10
Dienstunfall
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
5 min
10 min
30 min
20 min
30 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.11
Pflegegeld / HWP
Einzelleistung
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
10 min
2. Begleitung der
Sprechstunde
3. Untersuchung bzw.
Begutachtung
4. Nachbereitung der
Untersuchung
5. Begutachtung bei
Hausbesuchen
15 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
60 min
40 min
45 min
120 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.12
Verhandlungsfähigkeit
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
6. Begutachtung bei
Hausbesuchen
* pro 5 Fälle
** Haushaltsachbearbeiter
16
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
15 min*
20 min
60 min
50 min
15 min**
90 min
120 min
1.1.13
Asylbewerberleistungsgesetz §4 und Reisefähigkeit
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung
bzw.Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
6. Begutachtung bei
Hausbesuchen
8. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
mittlerer
Dienst
10 min
15 min*
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
45 min
40 min
30 min
60 min
60 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.14
Dienstfähigkeit
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung
bzw.Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
6. Begutachtung bei
Hausbesuchen
* pro 5 Fälle
Gesamtzeitaufwand
17
mittlerer
Dienst
10 min
15 min*
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
30 min
90 min
60 min
120 min
60 min
1.1.15
Haftfähigkeit
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung
bzw.Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
6. Begutachtung bei
Hausbesuchen
7. Nachbereitung der
Untersuchung
(HH-Sachbearbeiter)
* pro 5 Fälle
** Haushaltsachbearbeiter
mittlerer
Dienst
10 min
15 min*
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
20 min
40 min
45 min
15 min**
90 min
90 min
15 min
Gesamtzeitaufwand
1.1.16
FEV / ärztliche Untersuchung
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
** Haushaltsachbearbeiter
Gesamtzeitaufwand
18
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
15 min*
30 min
30 min
20 min
15 min**
20 min
1.1.17
FEV / Sehtest
Einzelleistung
mittlerer Dienst
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
** Haushaltsachbearbeiter
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
15 min*
15 min
10 min
10 min
15 min**
Gesamtzeitaufwand
1.1.18
Arbeitsfähigkeit
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
* pro 5 Fälle
Gesamtzeitaufwand
19
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
15 min*
40 min
40 min
40 min
40 min
1.1.19
Mehrbedarf / Ernährung
Einzelleistung
1. Sekretariatsarbeiten
2. Vorbereitung der
Sprechstunde
3. Begleitung der
Sprechstunde
4. Untersuchung bzw.
Begutachtung
5. Nachbereitung der
Untersuchung
7. Begutachtung bei
Hausbesuchen
* pro 5 Fälle
Gesamtzeitaufwand
20
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
15 min*
20 min
20 min
15 min
20 min
40 min
1.
1.2
Amtsärztlicher Dienst
Leichenwesen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9; Nr.: 35, 42, 44, 45, 47, 62
Erläuterungen zum Vorgehen:
Das Arbeitsgebiet des Leichenwesens ist relativ abgegrenzt, da es den Umgang mit
bzw. die Bearbeitung der Todesbescheinigung im Gesundheitsamt zunächst komplex,
dann aber in verschiedene Einzelleistungen aufteilt, umfasst. Die Aufgaben fallen
täglich an, müssen zeitnah erfüllt werden, da Fristen eingehalten werden müssen bzw.
Rechte Dritter betroffen sind, und sie werden in der Regel von qualifizierten
Sachbearbeitern, zum Teil aber auch als ärztliche Leistungen erbracht. Der
Verwaltungsaufwand durch Rechnungslegung und – Kontrolle ist hoch.
Bei besonderen Fragestellungen (zum Beispiel „Infektionsleichen“ oder
„Exhumierung“) werden Aufgaben der Hygiene tangiert.
In den Empfehlungen des SMS vom 03.02.1994 werden die Aufgaben des
Leichenwesens unter „Amtsärztlicher Dienst“ eingeordnet und stets anteilmäßig in der
Personalausstattung ausgewiesen.
Die gesetzlich vorgeschriebene 2. ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattung wird i.
d. R. an Rechtsmediziner oder Pathologen delegiert, wobei allerdings auch ein
Verwaltungsaufwand entsteht.
Leistungsbeschreibung:
- Bearbeitung der Todesbescheinigung
- Ausfertigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Ausstellen eines Leichenpasses
- Anordnung von Sektionen (Infektionsschutzgesetz)
- Wartefristverlängerungen ausstellen
- Anfragebearbeitung
- Genehmigungen (Umbettungen, Exhumierungen)
- Beteiligung am Genehmigungsverfahren
Ziel:
Einflussnahme auf die Rechtssicherheit, die Qualität medizinischer Leistungen,
Gefahrenabwehr, Erhöhung statistischer Aussagen zur Mortalität.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Es handelt sich durchweg um Aufgaben, die leitend und entscheidend, zum Teil auch
ausführend, von Ärzten wahrgenommen werden müssen. Fachärztliche (FA f.
Rechtsmedizin, FA f. Pathologie, FA f. ÖGW) bzw. Berufserfahrungen in anderen
Facharztrichtungen sind notwendig. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben wird
ausführend, zum Teil auch entscheidend, von Sachbearbeitern wahrgenommen, die
über medizinischen Sachverstand (medizinischer Grundberuf oder VerwaltungsAusbildung mit medizinischer Schulung bzw. langjähriger Berufserfahrung) verfügen
müssen. Weitere Aufgaben müssen von Verwaltungskräften wahrgenommen werden
(Schreibarbeiten, Rechnungswesen).
21
Fachspezifische Ausstattung:
- spezielle Software (Octoware)
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Bearbeitung der
Todesbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
en
Leichenpass
Verwaltungssektionen
Wartefristverlängerung
Anfragebearbeitung
Genehmigung von
Exhumierungen und
Umbettungen
Beteiligung am Verfahren zur
Bestattung auf nichtöffentl.
Plätzen
Vollzug des BestG (Auskünfte,
Owiverfahren)
Gesamtzeitaufwand
22
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
20 min
10 min
60 min
5 min
15 min
höherer Dienst
5 min
15 min
5 min
25 min
10 min
10 min
5 min
25 min
30 min
30 min
1.
1.3.
Amtsärztlicher Dienst
Gesundheitsförderung und Prävention
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 52, 63, 70, 84, 85, 92, 98,
Erläuterungen:
Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und nur
zu einem Teil bei den Anbietern des Gesundheitswesens verankert. Während
Prävention krankheitsbezogen ausgerichtet ist, handelt es sich bei der
Gesundheitsförderung um einen ganzheitlichen, auf vorhandene gesundheitliche
Potenziale bezogenen Ansatz. Die Prävention gliedert sich in Primär-, Sekundär- und
Tertiärprävention. Beide, im Vorfeld von Krankheit angesiedelten Aktionsfelder, die
ressourcenorientierte Gesundheitsförderung und die defizitorientierte Prävention
finden sich in Aufgabenspektrum der Gesundheitsämter wieder, letztlich also auch
strukturbezogene Aufgaben in der medizinischen Versorgung. Begrenzte finanzielle
und personelle Ressourcen machen es zunehmend erforderlich, dass sich eine
Aufgabenschwerpunktverlagerung vom Selbsttun über die Moderation zur Steuerung
in den Gesundheitsämtern vollzieht. Dabei ist eine enge Verknüpfung und
Abhängigkeit mit und von der Gesundheitsberichterstattung Voraussetzung.
Einbeziehung und Beratung der Politik erfolgt zu den Gesundheitszielen und
Handlungsfeldern. Folgende, sich an den vorhandenen Ressourcen in den
Gesundheitsämtern orientierende Rang- und Reihenfolge ergibt sich für den
Aufgabenbereich Gesundheitsförderung:
Koordination und Management einer ziel- und bedarfsorientierten regionalen
Gesundheitsförderung
Unterstützung von Einzeleinrichtungen bei der Planung gesundheitsfördernder
Maßnahmen (auf der Grundlage von Gesundheitsberichterstattung und
Gesundheitszielen)
Einzelveranstaltungen zu verschiedenen Themen und Anlässen
Mit der Leistungsbeschreibung werden die koordinierenden und konzeptionellen
Aufgaben der Gesundheitsförderung erfasst und größere, verschiedene Akteure
integrierende Projekte. Sie beinhaltet sowohl die interdisziplinäre Zusammenarbeit
innerhalb des Gesundheitsamtes als auch die fachübergreifende Zusammenarbeit mit
anderen Ämtern, Vereinen etc.
Sacharbeit, wie themen- oder zielgruppenspezifische Projekttage und
Einzelmaßnahmen wurden hier nur z.T. integriert und finden sich deshalb vor allem
als Leistungen in den verschiedenen Sachgebieten des Gesundheitsamtes.
23
Leistungsbeschreibung:
Aufgaben des Koordinators/Managers Gesundheitsförderung:
- Koordination und Management ziel- und bedarfsorientierter regionaler
Gesundheitsförderung
- Geschäftsführung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung
Vorbereitung und Durchführung von Vorstands- und Mitgliederversammlungen
- Abstimmung mit dem Vorsitzenden und dem Vorstand Erstellen und Aktualisieren
der Satzung
- Aktionsthemen (sachsen-, bundes-, europaweit) aufgreifen und in RAG beraten
- Zusammenschluss regional wirksamer Akteure, Zusammenführung von
Expertenwissen
- Ideensammlung zur Umsetzung in der Region
- Festlegen der Zielgruppen
- Situationsanalyse in Auswertung der Ergebnisse der GBE
- Einsatz moderner Gesundheitsmanagementinstrumente: GBE,
Gesundheitskonferenz,
Evaluation
- Enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsberichterstatter
- Konzeption, Organisation und Ergebnisevaluation von Gesundheitskonferenzen
- Projektmanagement
- Information, Orientierung und Motivation Mitwirkender: Prioritäten setzen,
Standpunkte
vermitteln
- Materialsammlung, Literaturstudium zum Thema
- Politikberatung: Formulierung von Vorschlägen für regionale Gesundheitsziele, die
dem Kreistag / Stadtverordnetenversammlung und/oder einem beschließenden
Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden können
- Beachtung der regionalen GBE und/oder politisch vorgegebener Schwerpunkte
- Bildung von Arbeitskreisen oder Projektgruppen / Initiierung und Unterstützung von
Netzwerkbildungen
- Initiierung themenbezogener zeitweiliger Arbeitsgruppen im Ergebnis von
Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung und Gesundheitskonferenzen
- Koordination von Arbeitsgruppen und Netzwerken
- Konzeptionelle Vorbereitung und Umsetzungsplanung zielorientierter Maßnahmen
der
Gesundheitsförderung
- Auswertung wissenschaftlicher Literatur
- Projektplanung einschließlich Fördermittelakquise
- Unterstützung von Einzelakteuren bei der Projektplanung
- Überlegungen zur thematischen und personellen Umsetzbarkeit des Themas sowie
zur Einbeziehung potentieller Partner
- Konzepterstellung (Inhalt, Zeit- und Finanzplan des Projektes)
- Kontaktaufnahme mit möglichen Partnern
- Beratung des Projektes in der Regionalen AG für Gesundheitsförderung (RAG) bzw.
in einem Arbeitskreis
- Erstellen und Bearbeiten von Fördermittelanträgen
- Abstimmung der Fördermittelanträge mit der Sächsischen Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung e.V.(SLfG)
- Koordination der Einzelmaßnahmen unter effektiver Nutzung und Bündelung
vorhandener Ressourcen
- Öffentlichkeitsarbeit
- vorbereitende Organisation und Koordinierung der geplanten Einzelveranstaltungen
- Absprachen mit Teilnehmern
24
- Bestellung und Verteilung von Informationsmaterial
- Umsetzungsbegleitung der auf Gesundheitszielen basierenden problem- und
bedarfsgerechten Maßnahmen
- Sicherung der Berichtsebene für Akteure, Evaluation der Maßnahmen und
Ergebnisse
- Projektevaluation in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen
Auswertung der Einzelveranstaltungen (z.B. Befragung von Teilnehmern)
- Dokumentation der Ergebnisse
- Öffentlichkeitsarbeit
- Jahresberichterstattung
- Unterstützung von Einzeleinrichtungen bei der Planung gesundheitsfördernder
Maßnahmen (auf der Grundlage von Gesundheitsberichterstattung und
Gesundheitszielen)
- Einbeziehung von Einzeleinrichtungen, z.B. Kita´s in die Gesundheitsberichterstattung
- Unterstützung bei der Festlegung von einrichtungsbezogenen
Gesundheitsfördernden und/oder präventiven Schwerpunktmaßnahmen
- Unterstützung bei der inhaltlichen Gestaltung geeigneter Maßnahmen und Projekte
- Unterstützung bei der Partnersuche
- Unterstützung bei der Maßnahmenauswertung
- Einzelveranstaltungen des Gesundheitsamtes zu verschiedenen Themen und
Anlässen oder eingebunden in einen Gesundheitszielprozess
- Einbindung der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Projekte
- Zusammenfassung und Angebot gesundheitsfördernder Veranstaltungen/Projekte
des Gesundheitsamtes
Aufgaben des Amtsarztes:
- Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsberichterstatter und Gesundheitsmanager bei
der konzeptionellen Arbeit, Formulierung von Gesundheitszielen und HandlungsEmpfehlungen
- Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsmanager bei der Festlegung von
Schwerpunktzielen, -zielgruppen und –Maßnahmen
- Durchführung von Gesundheitskonferenzen
- Zusammenarbeit mit gewählten Gremien und anderen Akteuren
Der Umfang der Aufgabenerfüllung hängt stark von der verwaltungsseitigen- und
politischen Prioritätensetzung ab. Empfohlen wird die kontinuierliche Führung der
Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung und die Durchführung von
Gesundheitskonferenzen aller 2 Jahre. Der dafür benötigte Zeitaufwand ist
unabhängig von statistischen Bezugszahlen zu sehen, entscheidend sind
interdisziplinäre Kooperationsstrategien unter der Leitung des Koordinators/Managers
für Gesundheitsförderung und Steuerung des Amtsarztes.
Qualifikation der Mitarbeiter :
- Absolvent(inn)en von folgenden Studiengängen:
Public Health / Gesundheitswissenschaften
Medizin
Soziologie
Psychologie
Pädagogik / Sozialpädagogik
Gesundheitsmanagement
- weitere Ausbildungszweige sind denkbar, soweit eine zusätzliche Qualifikation in den
Bereichen Gesundheit, Psychologie, Soziologie erworben wurde
- Der / Die MitarbeiterIn sollte über ein hohes Maß an Durchsetzungsfähigkeit sowie
25
Initiativ- und Integrationskraft verfügen und folgende fachlichen Voraussetzungen
mitbringen:
* Kenntnisse über Inhalt und Rechtslage der Prävention, Gesundheitsförderung und
Gesundheitserziehung
* gesundheitswissenschaftliches Grundlagenwissen über Bedingungen und Erhaltung
von Gesundheit z.B. aus Sicht der Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialarbeit
* Kenntnisse über die bestehenden gesundheitspolitischen und sozialen Strukturen
* Fähigkeit zu Koordination, Organisation und Projektmanagement einschließlich
Interesse an Öffentlichkeitsarbeit
* Kenntnisse in Epidemiologie und Statistik sowie EDV
Ziel:
Im Rahmen des übergeordneten Ziels, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern
und Krankheiten vorzubeugen, sind folgende Schwerpunkte zu avisieren:
- Situationsbeschreibung, Schwerpunktfokussierung und Evaluation von
zielorientierten
Maßnahmen auf Basis von Gesundheitsberichterstattung
- Sachgerechte Information und Motivation von Entscheidungsträgern und Bürgern zu
verstärktem Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung
- Initiierung, Planung, Steuerung und Koordination von Maßnahmen zur Erreichung
regionaler und überregionaler Gesundheitsziele
- Ressourcenorientierte Einbindung von Entscheidungsträgern und Akteuren in die
Umsetzung von Gesundheitszielen
- Förderung struktureller Voraussetzungen für die Gesundheitsförderung sowie die
primäre, sekundäre und tertiäre Prävention
- Förderung von institutions- und einrichtungsübergreifenden Netzwerken
Fachspezifische Ausstattung:
- Videorecorder
- Overhead- Projektor
- Clip-Chart-Technik
- Projektionswand
- Diaprojektor
- Infrarotzeigestab
- Aufstelltafeln
- Ständer für Info- Materialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Gesundheitsförderung
26
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
individuell zu ermitteln
1.
1.4
Amtsärztlicher Dienst
Gesundheitsberichterstattung/ -planung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 63, 64, 66, 70, 78, 81, 86, 92,
Erläuterungen zum Vorgehen:
Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag „Der ÖGD beobachtet und bewertet die
gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen ... einschließlich der Auswirkung von
Umwelteinflüssen auf die Gesundheit“ (§1 (1) SächsGDG) ist die Aufgabe der
Gesundheitsberichterstattung umfassend auszugestalten, um die gesundheitliche
Lage und die Versorgungslage von Bevölkerungsgruppen zu beschreiben,
vordringlichen Handlungsbedarf zu ermitteln, Prioritäten und Gesundheitsziele
abzustecken und deren Erreichung zu reflektieren.
Die gesamte Leistung ist sowohl innerhalb des Gesundheitsamtes als auch darüber
hinaus als fachgebietsübergreifend anzusehen. Der Gesundheitsberichterstatter ist
auf die Zugänglichkeit entsprechender Daten angewiesen und z.T. auch auf die
fachliche Wertung. Sehr wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Datenhaltern und die
Rückkopplung zu Fachexperten. Gesundheitsberichterstattung beschränkt sich
deshalb nicht auf die Einzelleistungen des Gesundheitsberichterstatters sondern ist
Bestandteil aller Aufgabenbereiche des Gesundheitsamtes, insbesondere des KJÄD,
ZÄD, SPDi Medizinalaufsicht und Infektionsschutz. (Dieser Teil des Berichtswesens
wird hier nicht beschrieben sondern findet in den Leistungsbeschreibungen der
entsprechenden Fachgebiete Niederschlag.)
Zum Teil gibt es Überschneidungen mit der Leistung Gesundheitsförderung –dies
betrifft insbesondere die Maßnahmenevaluation. In jedem Fall ist eine enge
Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche notwendig und anzustreben.
Aufgaben:
Die kommunale GBE hat folgende Aufgaben:
- Sachgerechte Information der Politik, der Verwaltung, der Fachöffentlichkeit und der
Bevölkerung über die gesundheitliche Situation im sozialen Kontext von
Bevölkerungsgruppen, über Gesundheitsrisiken und über die gesundheitliche
Versorgung.
- Analyse und Bewertung der Orientierungsdaten, Aufzeigen von gesundheitlichen
Problemlagen und Defiziten.
- Setzen von Prioritäten für gezieltes Handeln zur Verbesserung der gesundheitlichen
Situation, Anregung gezielter gesundheitsfördernder Maßnahmen.
- Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen und Koordination gesundheitsbezogener Aktivitäten.
- Bewertung von Effektivität und Effizienz der Ergebnisse der gesundheitsbezogenen
Aktivitäten.
- Gesundheitsberichte sind den politischen Gremien (Kreistag, Ratsversammlung der
Städte) und einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Gesundheitsberichte sind hinsichtlich Effektivität und Effizienz zu bewerten.
(Zielerreichung der GBE und personeller und finanzieller Aufwand)
27
Datenkonzept :
Das Datenkonzept der GBE orientiert sich am Indikatorensatz für die GBE der Länder
der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamtinnen und Medizinalbeamten
der Länder (AGLMB) und an den Berichtspflichten der Länder an den Bund und die
Europäische Union, um die Vergleichbarkeit der Daten sowohl im zeitlichen Verlauf als
auch überregional zu gewährleisten.
Die Erschließung weiterer Datenquellen erfordert deren eindeutige Definition. Die
Datenerhebung, -aktualisierung und -fortschreibung erfolgt systematisch und
kontinuierlich. Die Datenqualität ist zu überprüfen und zu sichern. Die Datenanalyse
erfolgt mindestens mit Methoden der deskriptiven Statistik.
Leistungsbeschreibung
a) Aufgaben des Gesundheitsberichterstatters/-planers
1. Systematische und kontinuierliche Informationssammlung und Datenverarbeitung
(Datenerhebung, -aktualisierung, -fortschreibung, Datenpflege) zu folgenden Themen:
- Demografie, Morbidität, Mortalität, Gesundheitsverhalten, gesundheitsrelevante
Lebensbedingungen, Kapazitäten des Gesundheitswesens und deren Inanspruchnahme sowie zu den Leistungen des Gesundheitsamtes (Tätigkeitsbericht).
- Anwendung sachseneinheitlicher Dokumentationssysteme und deren Werkzeuge
(Octoware, BADO-K, OctoReport)
- Verwendung der Indikatoren zur GBE
- Definition amtsinterner Datenquellen
- Erschließung externer Datenquellen
2. Datenanalyse mit Methoden der mathematischen Statistik, Epidemiologie nach den
Grundsätzen von Public Health
- Datenzusammenfassung und –verdichtung, grafische Darstellung
- Längsschnittbeobachtung, Aufzeigen von Tendenzen und Trends
- Querschnittsbeobachtung, Vergleich mit anderen Regionen
3. Dateninterpretation und -bewertung, Ermittlung von Handlungsbedarf und
Schaffung von Problembewusstsein entsprechend der aktuellen Situation und den
jeweiligen spezifischen Bedürfnis- und Bedarfslagen, Problemen oder Defiziten im
regionalen Zuständigkeitsbereich.
- Darstellung von Verursacherzusammenhängen
- Ableiten von Schlussfolgerungen und Prioritätensetzung
4. Erstellen von Gesundheitsberichten
- Festlegung der Thematik entsprechend aktueller Bedarfslage
- Festlegung der Zielgruppe und der Adressaten des Berichtes
- Zusammenstellung der Grundaussagen, Hypothesen und der Detailgliederung
- Literaturstudium, Internet-Recherchen zum Thema
- Indikatorenauswahl, Datenbeschaffung, Datenanalyse, Interpretation (siehe 1.-3.)
- Zusammenarbeit mit Datenhaltern, Rückkopplung mit Fachpersonal und Experten
- redaktionelle Bearbeitung, Layoutgestaltung
5. Verbreitung und Marketing
- Entscheidung zur Form der Veröffentlichung (Druck und/oder Internet)
- Einholen der Veröffentlichungsgenehmigung
- Presseerklärung, -konferenz
- Verteilung/Information an Adressaten, Interessierte sowie die regionale Politik und
Verwaltung
28
6. Erarbeitung gesundheitsfördernder bzw. gesundheitsförderlicher
Handlungsempfehlungen und von Gesundheitszielen in Zusammenarbeit regionaler
Akteure der Gesundheitsförderung, der medizinischen Versorgung, der Verwaltung,
der Bildung und der Politik (RAG)
- Mitarbeit in ziel- und projektbezogener Arbeitsgruppen zur Initierung und Entwicklung
von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bzw. zur Problem- und
Defizitminderung
- adressatenorientierte Weitergabe der Handlungsempfehlungen
- Mitarbeit bei der Begleitung und Evaluierung der Maßnahmeumsetzung
7. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesundheitskonferenzen
(Organisationsmanagement soll bei GF liegen)
- Themenwahl, Zielgruppenbestimmung
- Situations- und Zielformulierung, ggf. Evaluation vorangegangener Maßnahmen
8. Öffentlichkeitsarbeit
- Presseinformationen an die Bevölkerung
- Informationen für ausgewählte Zielgruppen, incl. Beantwortung von Anfragen aus
Politik und Verwaltung
b) Aufgaben des Amtsarztes
1. Strategieentscheidungen zur konzeptionellen Berichtvorbereitung, Datenauswahl
und –Darstellung, bei der Ergebniswertung und bei der Formulierung von Gesundheitszielen und Handlungsstrategien
2. Führungskompetenz zur Gesundheitsberichterstattung und Management nach
außen
3. Arbeit mit dem Tätigkeitsbericht und den internen und externen
Gesundheitsberichten
Der Umfang der Aufgabenerfüllung hängt stark von der verwaltungsseitigen- und
politischen Prioritätensetzung ab. Empfohlen wird die Erstellung eines
Gesundheitsberichtes aller 2 Jahre.
Der dafür benötigte Zeitaufwand ist unabhängig von statistischen Bezugszahlen zu
sehen, entscheidend sind interdisziplinäre Kooperationsstrategien unter der Leitung
des Gesundheitsberichterstatters und Steuerung des Amtsarztes.
Ziel:
Im Rahmen des übergeordneten Ziels, die gesundheitliche Lage und Versorgung der
Bevölkerung zu verbessern, will GBE insbesondere durch einen bedarfsgerechten und
effektiven Einsatz begrenzter Ressourcen folgende Teilziele erreichen:
- Verbesserung der Zielgenauigkeit gesundheitspolitischer Maßnahmen durch
planungs- und steuerungsrelevante Orientierungsdaten für Entscheidungsträger in
Politik, Verwaltung und Gesundheitswesen
- Initiierung und Koordination von gesundheitspolitischen Planungs- und Umsetzungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie im gesamten
Gesundheitsbereich
- Evaluation von gesundheitspolitischen Programmen und Maßnahmen hinsichtlich
Ihrer Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage und Versorgung
- Motivierung von Entscheidungsträgern und Bürgern zu verstärktem Engagement für
die Gesundheit der Bevölkerung (Lobby-Förderung)
- Sachgerechte Information des Bürgers über die gesundheitliche Lage der
Bevölkerung und ihre wesentlichen Bestimmungsfaktoren
29
Qualifikation der Mitarbeiter:
Absolvent(inn)en von folgenden Studiengängen:
- Public Health / Gesundheitswissenschaften
- Mathematik
- Medizin
- (Medizin-)Soziologie
- Psychologie
- Pädagogik sowie anderer Sozialwissenschaften
- weitere Ausbildungszweige sind denkbar, soweit eine zusätzliche Qualifikation in den
Bereichen Gesundheit, Psychologie, Soziologie oder Umwelt erworben wurde
Der / Die MitarbeiterIn sollte über ein hohes Maß an Durchsetzungsfähigkeit sowie
Initiativ- und Integrationskraft verfügen und folgende fachlichen Voraussetzungen
mitbringen:
-Umfangreiche Kenntnisse über epidemiologische und statistische Verfahren und
Methoden
- EDV-Kenntnisse in den Bereichen Statistik, Präsentation und Textverarbeitung
- gesundheitswissenschaftliches Grundlagenwissen in den Bereichen Medizin,
Soziologie, Sozialarbeit, Ökonomie und Demografie
- Kenntnisse über die bestehenden gesundheitspolitischen und sozialen Strukturen
- Fähigkeit zu Koordination, Organisation und Projektmanagement
- Fähigkeit zu interdisziplinärer sowie abteilungsübergreifender Teamarbeit
- Fähigkeit zu klarer und verständlicher Formulierung von Berichten incl.
Redaktioneller
Fähigkeiten und Interesse an Öffentlichkeitsarbeit
Fachspezifische Ausstattung:
- PC mit Standardsoftware, Netzwerk, Internetzugang
- Möglichkeit der Erstellung von Reports/ Auswertungen in Fachsoftware ( Octoware,
BADO-K) bzw. Nutzung von Octoreport
- Statistiksoftware (z.B. Excel, SPSS, EpiInfo)
- Präsentations-Software
- Finanzielle Mittel zur Informationsbeschaffung (Literatur, Zugang zu Datenbanken)
- Finanzielle Mittel für Herstellung und Vertrieb von Drucksachen
30
1.
Amtsärztlicher Dienst
1.5
Medizinalaufsicht/Medizinalstatistik
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 4, 26, 35, 38, 44, 61, 66
Erläuterungen zum Vorgehen:
In den Leistungskatalog wurde folgendes aufgenommen:
Führen des Registers über im Landkreis tätige Medizinalpersonen
Überwachung der Medizinalpersonen, einschließlich Hebammen
Heilpraktikerwesen
Unter Heilpraktikerwesen sind Heilpraktikerüberprüfungen zu verstehen, die
sachsenweit im GA Löbau- Zittau vorgenommen werden. Unterschiedlich wird in den
Landkreisen die Berufserlaubnis für Heilpraktiker, Hebammen und als GmbH
organisierte Medizinaleinrichtungen gehandhabt. Z. T. wird der Vollzug dieser Aufgabe
in den GÄ, z. T. aber auch in den Ordnungsämtern geleistet.
Leistungsbeschreibung:
a) Sachbearbeiter
Entgegennahmen von Anzeigen ärztlicher und nichtärztlicher Medizinalpersonen
Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
Registrierung und schriftliche Bestätigung der Anzeigen
Anmahnung von Säumigen
Beantwortung von Anfragen
Bei Hinweisen auf Nichteinhaltung der beruflichen Befugnisse Ermittlung der
Tatbestände
Meldung an zuständige Behörden und Institutionen bei Verstößen unter
Beschreibung des Sachverhaltes
Übernahme der Hebammendokumentationen bei Beendigung der Tätigkeit
b) Arzt
Ermittlungen in schwierigen Fällen führen
Wertung und Beschreibung des Sachverhaltes zur Einleitung von
Ordnungswidrigkeiten- oder anderen Verfahren
Überprüfung der Hebammendokumentationen
Ziel:
- Schutz der Bevölkerung
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Sachbearbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
vorgegebene Software
31
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Anmeldung/Abmeldung
Überprüfung/Computererfassung, Ausstellung von
Anmeldebescheinigungen/
Rechnungslegung
Persönliche Vorstellung
beim Amtsarzt
Anmahnung von Säumigen
Beantwortung von Anfragen
Ermittlung von Tatbeständen und Meldung von
Verstößen
Überarbeitung
Medizinaldokumentation
32
mittlerer
Dienst
17 min
Richtwert
gehobener
höherer
Dienst
Dienst
30 min
12 min
7 min
60 min
320 min
260 min
Anzahl/Jahr
1.
Amtsärztlicher Dienst
1.6
Heilpraktikerüberprüfung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 4
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Prüfung
Nachprüfung
- Entgegennahmen der Unterlagen und
Weiterleitung zur Rechnungslegung
- Registrierung und schriftliche Bestätigung
- Rechnungslegung und Rückgabe an
Sachbearbeiter
- schriftliche Bestätigung der Anmeldung mit
Kopieren von Hinweisen
- Versenden der Unterlagen an HeilpraktikerAnwärter und Ablage der Unterlagen
Überwachung der Zahlungseingänge
- Anmeldung sichten
- Prüfung der Sollnummer und des ZahlungsEinganges, evtl. Mahnungen
- Liste über Zahlungseingänge erstellen
- Nachprüfung der Zahlungseingänge,
- Eingangsbestätigung an das zuständige
Ordnungsamt
- Schreiben erstellen, kopieren, versenden,
Ablage in der Warteliste, evtl. Stornierungen
Von Rechnungen und Anmeldungen
Beantwortung von Anfragen der Anwärter zur
Warteliste und allgemeine Anfragen
Eingabe der Anmeldelisten in den PC
Erstellen von Einladungen zur schriftlichen
Überprüfungsarbeit
Überwachung der Zahlungseingänge vor der
schriftlichen Überprüfung, verbunden mit
häufigen Rückfragen
Vorbereitung der schriftlichen
Heilpraktikerprüfung
- Bestellen der Räumlichkeiten, Klärung der
Kosten- und Vertragsvereinbarungen
33
mittlerer
Dienst
5 min
8 min
10 min
4 min
5 min
12 min
3 min
5 min
10 min
2 min
2 min
Richtwert
gehobener höherer
Dienst
Dienst
5 min
65 min
5 min
65 min
Erstellen der schriftlichen
Heilpraktikerüberprüfung
- Prüfungsfragen erstellen durch den
Dezernenten
- Vervielfältigung der Arbeit, sortieren und
heften
Schriftliche Überprüfung
- Vorbereitung des Prüfungsraumes mit Bereitstellung von Schreibmaterial
- Einlass, Überprüfung der Dokumente, der
Einladung sowie der Einzahlungsbelege/Gebühr
- Belehrung zu den Überprüfungsbedingungen
- Prüfungsaufsicht
- Einsammeln der Überprüfungsarbeiten und
Ausgabe von Korrekturbeleg
Korrektur der Überprüfungsarbeit
- Sortieren der Arbeit in Bestanden und Nichtbestanden sowie Zuordnung zur Einzelakte
- schriftlicher Bescheid bei Nichtbestehen an
das zuständige Ordnungsamt
Vorbereitung der mündlichen Überprüfung
- terminliche Absprache mit Prüfer und
Probanden
Schriftliche Einladung des Anwärters zur mündlichen Überprüfung
- Anschreiben erstellen, kopieren, versenden
und Ablage
Vorbereitung der Fragekomplexe, 3 x kopieren
und heften
Vorbereitung der Zahlungsanweisung für
HP-Beisitzer und Probanden
Mündliche Überprüfung
- Vorbereitung des Überprüfungszeitraumes
- Durchführung der Überprüfung
- Aufräumen des Überprüfungszeitraumes
Zahlungsanweisung für Beisitzer und
Probanden
zur Anordnung und Rechnungsausgleich
Abschlussschreiben an das zuständige
Ordnungsamt über das Bestehen oder
Nichtbestehen des HP-Anwärters (kopieren,
versenden und Akten ablegen)
Statistik
Ablage und Archivierung
Gesamtzeitaufwand
34
20 min
100 min
16 min
4 min
2 min
1 min
80 min
5 min
6 min
20 min
15 min
2.
2.1
Infektionsschutz
Allgemeiner Infektionsschutz
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 34, 35, 42, 25, 67, 83, 93, 100, 106,
Erläuterungen zum Vorgehen:
zu überwachende Einrichtungen und deren Kontrollhäufigkeit pro Jahr
Einrichtungen
Turnus der
Routinebegehung
1 x jährlich
Krankenhäuser
Arztpraxen für ambulantes
Operieren,
übrige Arztpraxen und andere nicht
ärztliche Heilberufe
Wäschereien, die Wäsche aus
Einrichtungen
des
Gesundheitsdienstes waschen
35
1 x jährlich
bei Erfordernis
jährlich
Raumlufttechnische Anlagen
nach DIN 1946, Teil 4
1 x jährlich bzw.
bei technischer
Revision
Einrichtungen des Rettungswesen
1 x jährlich
Blutspendeeinrichtungen
1 x jährlich
Tatoo- und Piercing-Studios
1 x jährlich
Qualifikation der Mitarbeiter:
1. Sachgebietsleiter
Eine abgeschlossene Ausbildung als Facharzt (insbesondere Facharzt für Hygiene
und Umweltmedizin) ist erforderlich. Die zukünftige Arbeit in diesem Sachgebiet
fordert immer mehr prophylaktische Beurteilungen und damit verbundene
Konsequenzen
im
Rahmen
einer
Abwägung
nicht
normgerechter
Untersuchungsergebnisse zu verantworten. Zudem ist es allein Aufgabe des
Mediziners, wachsende bevölkerungsmedizinische Anforderungen und Probleme zu
erkennen und an einer Lösung mitzuwirken.
2. Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen (oder andere Facharztqualifikation)
3. Hygiene-Ingenieure (FH)Der Hygiene-Ingenieur muss dem Facharzt als z.B.
"technischer" Umwelt-/Krankenhaushygiene-/... Spezialist zur Seite zu stehen.
4. Hygieneinspektor
Ca. 80 % der Tätigkeitsmerkmale im Sachgebiet können von modern ausgebildeten
Hygieneinspektoren sachgerecht realisiert werden.
5. Sekretärin: Perspektivisch ist auf sie als vollbeschäftigte (!) Arbeitskraft im
Sachgebiet allgemeiner Infektionsschutz nur dann verzichtbar, wenn jeder Arbeitsplatz
mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet ist und die Mitarbeiter damit
qualifiziert umgehen können.
Fachspezifische Ausstattung:
Notfallkoffer mit RR-Meßgerät, Kühlschrank und Kühltaschen, Sofortbildkamera,
Arbeitsbekleidung, fachspezifische Materialien und Instrumente
36
2. 1.1
Erarbeitung Merkblatt (Informationsschrift) /
Formular
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Information der Zielgruppe bei Infektionsgefährdung, Rationalisierung der
Arbeitsaufgaben
Beratung über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung der Bevölkerung
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien, Literatur
Leistungsumfang
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Formulare für Überwachung für
Einrichtungen
des Gesundheitswesens
Formulare für Überwachung von Trinkund
Badewasser
Formulare zur Durchführung und
Sicherstellung seuchenhygienischer
Maßnahmen
Gesamtzeitaufwand
37
mittlerer
Dienst
20 min
Richtwert
gehobener
Dienst
60 min
höherer
Dienst
120 min
20 min
60 min
60 min
30 min
180 min
180 min
2. 1.2
Aufnahme einer meldepflichtigen Erkrankung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Beratung über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung der Bevölkerung
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Meldeformulare
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Entgegennahme der Faxmeldung /
Überprüfung,
ggf. Weiterleitung
Zuordnung Arzt- und/oder Labormeldung
entsprechend der Falldefinition
Erfassung der Meldung / Eingabe in PC
Gesamtzeitaufwand
38
mittlerer
Dienst
5 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
10 min
10 min
10 min
2. 1.3
Seuchenhygienische Schutzmaßnahmen als
Individualprophylaxe
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlage:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen:
Persönliche Betreuung und Beratung bei Krankheitskontakt (meist im
Zusammenhang mit Ermittlungstätigkeit des Gesundheitsamtes) - wie Hepatitis,
Darmerkrankungen
Verhütung und Bekämpfung parasitärer Erkrankungen - wie Kopflausbefall,
Scabies
Hinsichtlich sexuell übertragbarer Krankheiten bietet das Gesundheitsamt
Beratung und Untersuchungen an oder stellt diese in Zusammenarbeit mit anderen
medizinischen Einrichtungen sicher. Bei erhöhter Ansteckungsgefahr sollen diese
auch aufsuchend angeboten werden. Im Einzelfall ist auch ambulante Behandlung
durch einen Arzt des Gesundheitsamtes möglich. Bei sexuell übertragbaren
Krankheiten können diese Angebote auch anonym in Anspruch genommen
werden, wenn hierdurch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen
nicht gefährdet wird. (§19 IfSG v. 20.07.00).
Ziel:
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigung
rechtzeitige Therapie in Einzelfällen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Terminierung der Beratung
5 min
Persönliche Beratung der ermittelten
Person
Veranlassung und ggf. Durchführung der
Diagnostik
im Amt
Gesprächsführung mit dem Hausarzt
Organisation und Durchführung der
Indikations10 min
impfung
Maßnahme bei Befall mit Parasiten
Maßnahmen bei Läusebefall
39
Richtwert
gehobener
Dienst
15 min
höherer
Dienst
5 min
30 min
10 min
10 min
5 min
10 min
15 min
15 min
15 min
10 min
2.1.4
Überwachung spezieller epidemiologischer
Situationen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Verlaufskontrolle der Immunitätslage der Bevölkerung
- Epidemiebekämpfung
- Erfassung der Erkrankung / Erkrankungshäufungen
Ziel:
- Koordination bei der Durchführung des Surveillance-Programmes
- Erfassung und Beurteilung, Weitergabe der Influenza-Fallzahlen im wöchentl.
Melderhythmus der beteiligten Sentinel-Ärzte
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
- Surveillance
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Terminierung der Beratung der
Beteiligten
Bekanntgabe der Arbeitsaufgabe in
schriftl. Form
Anschuborganisation bes.
- Rückfragen bei LUA zu Anfragen und
Organisation
von Details
- Transport- und Kurierdienstanf. bei
Materialtransport
Betreueraufgaben in allg. Art
(Ansprechpartner)
Gesamtzeitaufwand
40
mittlerer
Dienst
150 min
Richtwert
gehobener
Dienst
150 min
120 min
120 min
höherer
Dienst
150 min
60 min
150 min
150 min
480 min
240 min
240 min
Einzelleistung – Influenza-Sentinel (6 Monate / 20 Praxen)
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Abteilungsmäßige persönliche Betreuung
der Beobachtungspraxen
Abforderung der Erkrankungszahlen
wöchentlich
Analyse / grafische Darstellung
Mathem. Modelldarstellung der
Schwellenwerte
Wochenbericht / Monatsbericht
Monatl. Informationsschrift an
Beobachtungspraxen
PC-gesteuerte Datenweitergabe über
BTX an
AGI Marburg zur bundesweiten
Auswertung
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
2400 min
3640 min
465 min
465 min
930 min
930 min
465 min
360 min
310 min
60 min
930 min
310 min
930 min
Gesamtzeitaufwand
Erfassung - Einzelpraxen (wenn keine Teilnahme am Influenza-Sentinell)
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Abforderung der Erkrankungszahlen
wöchentlich
Analyse
Meldung an Landesuntersuchungsanstalt
Richtwert
gehobener
Dienst
5 min
5 min
5 min
Gesamtzeitaufwand
Erfassung ganzjährig zur Beurteilung der epidemiologischen Situation
41
höherer
Dienst
2. 1.5
Schutzmaßnahmen bei Erkrankungshäufungen
(gehäuft auftretende Erkrankung)
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9; Nr.: 35, 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Begrenzung und Eindämmung der
Krankheiten (Ausbruch)
Weiterverbreitung
von
übertragbaren
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
- ca. 50 Geschehen/Jahr
Einzelleistung
Informationsaufnahme = Ermittlung
Bildung amtsinterner Arbeitsstab
Kommunikationsorg. mit Bewohnern,
Personalumgebung, allg. Öffentlichkeit
Datenlisten, Seuchenlisten anlegen und
führen
Koord. von Kooperationspartnern wie
Labors, Ärzte, Veterinäre,
Krankenhäuser
Tägliches Rapportsystem
Organisation der Meldeordnung
Gesamtzeitaufwand
42
mittlerer
Dienst
60 min
Richtwert
gehobener
Dienst
120 min
60 min
60 min
30 min
60 min
20 min
20 min
20 min
20 min
höherer
Dienst
60 min
30 min
60 min
20 min
20 min
2. 1.6
Betreuung eines Dauerausscheiders
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Verhütung der Infektionsausbreitung
Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahr
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt, Hygieneinspektor, Hygieneingenieur
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Hausbesuch 1 - 2 x jährlich
individuelle Beratung 2 x jährlich
schriftliche Dokumentation 2 x jährlich
Gesamtzeitaufwand
43
Richtwert
gehobener
Dienst
30 min
30 min
15 min
höherer
Dienst
30 min
2. 1.7
Betreuung eines chronisch Kranken
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Verhütung der Infektionsausbreitung
Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahr
Betreuung der Allgemeinheit (Bevölkerung) und bestimmter Bevölkerungsgruppen,
z.B. Hepatitis-BC-Erkrankte, HIV-Infizierte
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Ermittlung
Beratung (Einzel-, ggf.
Kollektivberatung), Aushändigung von Informationsschrift
Dokumentation
Weitermeldung an zuständiges
Gesundheitsamt
Einleitung seuchenhygienischer
Maßnahmen für
Umfeld
Gesamtzeitaufwand
44
Richtwert
gehobener
Dienst
30 min
höherer
Dienst
60 min
60 min
15 min
10 min
30 min
60 min
60 min
2. 1.8
Tätigkeitsverbote
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen::
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten
Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Erkrankung
Verhinderung der Kontamination der Lebensmittel
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
- Betreuungszeit ca. 3 Wochen bis ca. 3 Monate
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Ermittlung (Hausbesuch)
Infektionsquellenforschung
Beratung des Betroffenen,
Aushändigung des Desinfektionsmittels und der
Informationsschrift
wöchentl. telefonische oder mündliche
Kontakt mit Abnehmer der Leistung
Ausstellung des Tätigkeitsverbotes
Nachuntersuchung Stuhlproben
einschließlich Ausfüllen der
Begleitscheine
Befundauswertung
Gesamtzeitaufwand
45
Richtwert
gehobener
Dienst
80 min
60 min
30 min
10 min
15 min
10 min
10 min
20 min
30 min
höherer
Dienst
30 min
20 min
5 min
10 min
2. 1.9
Besuchsverbote
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 81, 83
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Unterbindung von Infektionskontakten
Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheiten bei Kindern in
Schulen und sonstigen Einrichtungen im Sinne des 6. Abschn. d. IfSG v.
20.07.2000
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt, Hygieneinspektor, Hygieneingenieur
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien, Formulare
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
- bei durchschnittlicher Betreuungszeit von 10 Tagen
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Überwachung des Betroffenen und der
Einrichtung einschließlich
Nachuntersuchung
Beratung vor Ort / Aushändigung von
Informationsblättern u. Begleitscheinen
zur Stuhluntersuchung
Befundauswertung bei
Darmerkrankungen
Information der Einrichtungen
Gesamtzeitaufwand
46
Richtwert
gehobener
Dienst
60 min
höherer
Dienst
30 min
10 min
20 min
20 min
2. 1.10
Desinfektionsmaßnahmen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 56, 42, 107
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Infektionsschutz
Verhinderung der Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten bei Personen
gemäß § 2 IfSG, sowie Schulen und sonstige Einrichtungen gemäß § 8
SächsGDG
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Anordnung von
Desinfektionsmaßnahmen
Belehrung und Beratung über
Anwendung des Desinfektionsmittels
Aushändigung des Merkblattes für
Ausscheider;
Erläuterungen
Beratung vor Ort
Gesamtzeitaufwand
47
mittlerer
Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
20 min
höherer
Dienst
20 min
15 min
15 min
10 min
10 min
30 min
30 min
2. 1.11
Erteilung von Wiederzulassungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 56, 81, 83,
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
- Kontrolle der Infektionsausbreitung
- Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheiten in Schulen und
sonstigen Einrichtungen nach § 8 SächsGDG und in Lebensmittelbetrieben bei
Personen gemäß § 43 IfSG Personen in Schulen und sonstigen Einrichtungen
des 6. Abschn. d. IfSG v. 20.07.00
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Formulare
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
gehobener
Dienst
30 min
höherer
Dienst
30 min
10 min
10 min
10 min
20 min
5 min
10 min
20 min
20 min
20 min
20 min
mittlerer
Dienst
laufende Überwachung der Betroffenen /
Beratung
Auswertung der Befunde
schriftliche Aufhebung des
Tätigkeitsverbotes
Information der Schulen und sonstigen
Einrichtungen entsprechend § 43 IfSG
Aufhebung des Besuchsverbotes
Gesamtzeitaufwand
48
2. 1.12
Regelmäßige Berichterstattung(Wochen-, Monatsund Jahresbericht, n. besonderen Anlässen) für
landes- und bundesstatistische Zwecke
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9,Nr.: 35, 42, 81, 83,
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Epidemiolog. Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Infektionskrankheiten
Erfassung aller meldepflicht. übertragbaren Krankheiten
Übersicht über epidemiologische Situation im Territorium
Analyse der Infektionsstatistik im Territorium
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Computerarbeitsplatz mit fachspezifischer Software
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Jahr
(52 Wochenberichte, 12 Monatsberichte, 1 Jahresbericht)
Einzelleistung
durchgehende Erreichbarkeit während
der gesamten
Arbeitszeit
Zusammenfassung der Zahlen zum
Wochenbericht
Zusammenfassung der Wochenmeldung
zum Monatsbericht (zahlenmäßig)
Zusammenfassung der Monatsmeldung
zum Jahresbericht (Zahlen- und verbaler
Bericht)
Bericht bei besonderen Anlässen mit
Berechnungen und graphischen
Darstellungen
Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes
Gesamtzeitaufwand
49
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
2400 min
2400 min
2400 min
120 min
60 min
600 min
120 min
600 min
60 min
600 min
600 min
240 min
720 min
720 min
2. 1.13
2. 1.13
Hygienische Überwachung eines Krankenhauses
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9,Nr.: 10, 17, 19, 20, 25, 31, 35, 40, 42, 57, 58, 59, 77, 81, 83, 86, 89,
90, 93, 94, 100, 102, 103, 107
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
- Kontrolle
der
Wahrung
hygienischer
Anforderungen,
Kontrolle
der
Beschäftigungsvoraussetzungen
- Vermeidung des Ausbruches und der Weiterverbreitung von übertragbaren
Krankheiten
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
Erfassung der Infektionsmeldung bei
Aufnahme / Entlassung
20 min
Erfassung der Infektionsmeldung aus
stationären
5 min
20 min
medizinischen Einrichtungen
Weitermeldung nach Wohnortprinzip der
einge-gangenen Meldungen
5 min
10 min
Beratung, ggf. Einleitung von
Schutzmaßnahmen
10 min
120 min
bei Ausbruch (Hospitalinfektion)
Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote
für das
10 min
10 min
Personal
Begehung der medizinischen Einrichtung
480 min
(1)
fachliche Stellungnahme
30 min
40 min
Terminierung, allgemeine
60 min
60 min
Verwaltungsarbeiten
Beratung
60 min
(1) in Abhängigkeit von der Anzahl der zu begehenden Abteilungen
Gesamtzeitaufwand
50
höherer
Dienst
10 min
120 min
5 min
480 min
180 min
60 min
2.1.13-1
Überwachung von Krankenhäusern
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Vorbereitung, Terminvereinbarung
Aussprache über Vorprotokoll
Begehung
Innere Medizin
Chirurgie
Gynäkologie
Kreißsaal
Neugeborenenstation
HNO
Intensivstation
OP-Räume / Eingriffsräume
Endoskopie / Röntgen /
Zentralsterilisation / EKG
Aufbewahrungsräume für Verstorbene
Räume für Material, Wäsche,
Reinigungs- und
Desinfektionsmittel
Einsichtnahme in Aufzeichnungen,
Erfassung nosokomialer Infektionen,
Antibiotikastatistiken, Prüfprotokolle,
Nachweise über Sitzungen der
Hygienekommission,
Fortbildungsveranstaltungen
Auswertung / Beratung hinsichtl.
Maßnahmen zur Verbesserung der
Hygiene und der Mängelbeseitigung
Erstellung des Kontrollberichtes
Gesamtzeitaufwand
51
60 min
Richtwert
gehobener
Dienst
5 min
10 min
höherer
Dienst
10 min
180 min
120 min
120 min
30 min
60 min
60 min
100 min
120 min
120 min
10 min
180 min
120 min
120 min
30 min
60 min
60 min
100 min
120 min
120 min
10 min
60 min
60 min
60 min
60 min
60 min
60 min
180 min
40 min
2.1.13-2
Beratung von Krankenhäusern und anderen
medizinischen Einrichtungen zu
krankenhaushygienischen Fragen
Erläuterungen zum Vorgehen:
Beratung zur Erstellung von Hygieneplänen
Erfassung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Beratung zur Erstellung von
Hygieneplänen
Erfassung und Bekämpfung
nosokomialer Infektionen
Gesamtzeitaufwand
52
Richtwert
gehobener
Dienst
60 min
höherer
Dienst
60 min
60 min
2. 1.13-3 Überwachung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und
anderen nicht ärztlichen Heilberufspraxen und
gewerblichen Einrichtungen (z. B. Tatoo- und
Piercing-Studios)
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9,Nr.: 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
regelmäßige Überwachung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und anderen nicht
ärztlichen Heilberufspraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren, Praxen,
in denen endoskopische Untersuchungen durchgeführt werden
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Arztpraxis
mittlerer
Dienst
Vorbereitungsarbeiten /
Terminabsprachen
Begehung / Einsichtnahme in
Hygieneplan und in die Erfassung der
nosokomialen Infektionen
Auswertung vor Ort
Abschlussbearbeitung, allgemeine
Einschätzung,
30 min
Erstellung eines Protokolls
Einzelleistung
nicht ärztliche Heilpraxis und
mittlerer
gewerbliche Einrichtungen
Dienst
Vorbereitungsarbeiten /
Terminabsprachen
Begehung / Auswertung vor Ort /
Erstellung eines Protokolls
Gesamtzeitaufwand
53
Richtwert
gehobener
Dienst
10 min
höherer
Dienst
180 min
180 min
30 min
30 min
60 min
60 min
Richtwert
gehobener
Dienst
10 min
höherer
Dienst
120 min
10 min
2. 1.13-4 Überwachung von Wäschereien, die Wäsche aus
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes waschen
Erläuterungen zum Vorgehen:
Begehung Einrichtung, Kontrolle Personalhygiene, Veranlassung von
Kontrolluntersuchungen usw.
Erstellung Bericht
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Vorbereitung / Fernabsprachen/
Vorprotokoll
Begehung der Einrichtung
Probeentnahmen und Auswertungen
Abschlussbearbeitung, allgemeine
Einschätzung
Erstellung des Protokolls mit
Terminvorgabe
Gesamtzeitaufwand
54
Richtwert
gehobener
Dienst
30 min
60 min
30 - 120 min
45 min
60 min
höherer
Dienst
10 min
60 min
20 min
2.1.13-5 Beratung und Begutachtung bei Neu- und
Umbaumaßnahmen von Krankenhäusern und
anderen medizinischen Einrichtungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 19, 20, 40, 46, 56, 58, 59,90, 102, 103
Ziel:
Hygienische Beurteilung des Raumprogrammes und der technische Ausstattung,
Erstellung von Gutachten
Qualitätssicherung
bauhygienischer
Standards
zur
Vermeidung
von
Hospitalinfektionen
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
gehobener
Dienst
90 min
höherer
Dienst
90 min
30 min
120 min
120 min
120 min
60 min
120 min
120 min
60 min
60 min
60 min
mittlerer
Dienst
Ortsbegehung zur Feststellung der
Gegebenheiten
Dokumentation fachlicher Recherchen
und Literaturstudium
Projektberatung *)
Stellungnahme zur Bauantrag *)
Terminierung, Aktenverwaltung,
Konsultationspartner
Gesamtzeitaufwand
*) pro Projekt auch mehrere Stellungnahmen und Beratungen erforderlich
2.1.13-6
Begutachtung von Raumlufttechnischen Anlagen
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Projektstudium
Ortsbegehung
Beurteilung
30 min
Gesamtzeitaufwand
55
Richtwert
gehobener
Dienst
60 min
120 min
60 min
höherer
Dienst
60 min
120 min
60 min
2.1.13-7
Probennahme bzw. Veranlassung
krankenhaushygienischer Untersuchungen
Erläuterungen zum Vorgehen:
Probennahme bzw. Veranlassung krankenhaushygienischer Untersuchungen nach
Anlage 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention,
z.B. Abklatschproben, Wasserproben
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Terminabsprache
Materialanforderung
Durchführung bzw. Entnahme der
Proben
Befundauswertung mit der Einrichtung
mittlerer
Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
20 min
10 min
30 min
30 min
30 min
höherer
Dienst
30 min
Gesamtzeitaufwand
2.1.13-8
Mitwirkung bei der hygienisch-technischen
Überwachung in medizinischen Einrichtungen
Erläuterungen zum Vorgehen:
Begehung der Räumlichkeiten
technische Überwachung von RLT-Anlagen
Überprüfung und Dokumenteneinsicht
Sterilisation
- RLT
Kontrolle Sicherheitsdatenbänke
Kontrolle des Umgangs mit medizinischen Gasen
Prüfung der Sicherheitsdatenblätter / Lagerbedingungen
Einzelleistung
Schreibarbeiten
Vorabsprachen
Messung (Abklatschpräparate)
Befundauswertung pro Einrichtung
Gesamtzeitaufwand
56
mittlerer
Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
30 min
45 min
60 min
60 min
2.1.13-9
Beurteilung und Interpretation
krankenhaushygienischer Untersuchungsbefunde
Erläuterungen zum Vorgehen:
Beurteilung und Interpretation krankenhaushygienischer Untersuchungsbefunde
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Erfassung der Befunde /
Interpretation
mittlerer
Dienst
5 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
15 min
15 min
Gesamtzeitaufwand
2.1.13-10
Kontrolle der Abfallentsorgung in
Krankenhäusern
Erläuterungen zum Vorgehen:
Kontrolle der Abfallentsorgung in Krankenhäusern
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Terminabsprache
Ortsbegehung
Protokoll
Auswertung
Gesamtzeitaufwand
57
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
10 min
120 min
30 min
30 min
höherer
Dienst
120 min
30 min
2. 1.14
Überwachung einer Einrichtung des
Rettungswesens
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9,Nr.: 35, 42,
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Überwachung und Kontrolle
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Patienten, Verhütung von Verstößen
gegen Hygienevorschriften
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien, Begehungsbögen (Checkliste)
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Vorbereitung / Fernabsprachen
Überprüfung der Ausstattung
Protokollerstellung / Auswertung
Gesamtzeitaufwand
58
25 min
Richtwert
gehobener
Dienst
5 min
60 min
30 min
höherer
Dienst
60 min
20 min
2.1.15
Überwachung von Blutspendeeinrichtungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Kontrolle der Wahrung hygienischer und funktioneller Erfordernisse
Vermeidung des Ausbruches und der Weiterverbreitung von übertragbaren
Krankheiten durch die Gruppe von Blutspendern
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien, Begehungsbögen (Checkliste)
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Registrierung entsprechend
Informationen der AG Blut- und
Blutprodukte des RKI Berlin
Begehung des Blutspendebereiches
(stationär)
Begehung mobiler Entnahmestellen
Stellungnahme zur Begehung
Terminierung, allgemeine
Verwaltungsarbeiten
Gesamtzeitaufwand
59
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
15 min
15 min
360 min
30 min
30 min
25 min
30 min
30 min
2.
Infektionsschutz
2.2
Spezieller Infektionsschutz
2.2.1
Sexuell übertragbare Krankheiten (STD)
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42, 83, 86
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Verhütung der Verbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten, einschließlich
Hepatitis-B und HIV-Infektionen sowie der Tuberkulose
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien, Computerarbeitsplatz, Pkw, Röntgenmöglichkeit
2.2.1-1 Verhütung von STD durch Beratung und Betreuung
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Ermittlung (Annoncen- und
Telefonarbeit)
Aufsuchende Sozialarbeit
Aufnahme, Dokumentation
Einzelberatung
gyn./venerolog./serolog. Untersuchung
... mit Anamnese und ärztlicher Beratung
Befundmitteilung
Veranlassen von HBW-Impfung und
Röntgen
Terminvergabe
Gesamtzeitaufwand
60
mittlerer
Dienst
30 min
Richtwert
gehobener
Dienst
30 min
höherer
Dienst
60 min
60 min
30 min
10 min
15 min
10 min
10 min
10 min
15 min
15 min
5 min
2.2.1-2
Beratung und Therapie bei STD
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Entgegennahme positiver Befunde und
Dokumentation
schriftliche oder telefonische Bestellung
der Patienten
Aufnahme
Ärztl. Beratung zur festgestellten
STD + Therapiekonzept
Infektionsquellenforschung mit
Dolmetscher
Behandlung (i.v.Injektion / Rezept)
Therapiekontrolle
Meldung und Postversand
mittlerer
Dienst
5 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
15 min
5 min
20 min
30 min
15 min
10 min
5 min
10 min
5 min
10 min
1 min
Gesamtzeitaufwand
2.2.2
Psychosoziale Beratung, Betreuung bei
Suchtproblematik, Depressionen,
Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Schwangerschaftskonflikt, Krisenintervention
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Erfragen und Zuordnen des Problems
Beratung
Kontaktaufnahme und Überweisung zu
fachspezifischen Diensten
Arztbriefe
Gesamtzeitaufwand
61
mittlerer
Dienst
5 min
15 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
60 min
45 min
20 min
20 min
20 min
2.2.3
Beratung von Asylbewerbern mit positivem Befund
(STD, HBV und HIV-Infektionen betreffend)
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Entgegennahme positiver Befunde und
Dokumentation
Telefonische Bestellung
Organisation von Dolmetscherleistungen,
Kostenübernahme etc.
Aufnahme und Identifizierung
Befragung und Befundübermittlung
Befundkontrolle
Telefonische Kontaktaufnahme,
Überweisung in fachspezifische
Behandlungseinrichtungen, Arztbrief
Richtwert
gehobener
Dienst
10 min
höherer
Dienst
1 min
10 min
20 min
10 min
30 min
10 min
30 min
15 min
30 min
Gesamtzeitaufwand
2.2.4
Ärztliche Gutachten bei sexuellem Missbrauch bei
Kindern und Jugendlichen vor Heimaufnahme
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Terminvergabe auf Anfrage
Aufnahme und Dokumentation
Gespräch mit Betreuer und Vertreter der
Kripo
Anamneseerhebung
Ärztliche Untersuchung
Erstellung des Gutachtens
Gesamtzeitaufwand
62
mittlerer
Dienst
5 min
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
10 min
20 min
15 min
20 min
20 min
40 min
2.2.5
Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
für Tätigkeiten im Lebensmittelverkehr
Aufgabenart:
weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlage:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Beachte: Bestimmte Bevölkerungsgruppen (ausländische Probanden, Behinderte)
erfordern einen bis zu doppelten Zeitaufwand und weitere technische
Aufwendungen / Materialien (z.B. fremdsprachige Merkblätter) oder andere visuelle
Hilfsmaterialien.
Die jährliche Wiederholungsbelehrung erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber /
Dienstherren.
Die Belehrung wird vor erster Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt. Das
Gesundheitsamt kann die Aufgabe gegebenenfalls an einen Arzt delegieren,
entbindet das Gesundheitsamt aber nicht von der Überwachung und
Verantwortlichkeit dieser Aufgabe.
Ziel:
Belehrung zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit
Lebensmitteln
Ausschluss von Hinderungsgründen
Verhaltensanforderungen
Dokumentation
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien, Overheadprojektor
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Terminvergabe
Erfassung, Vorbereitung,
Dokumentationsvorbereitung
Kostenerhebung
Belehrung, Dokumentation x) *)
Befragung zu Hinderungsgründen, ggf.
klinische
Untersuchung, Dokumentation
mittlerer
Dienst
5 min
7 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
5 min
30 min
10 min
Gesamtzeitaufwand
x) Besonderheit: Belehrungen außerhalb
120 bis 150 120 bis 150
des Gesundheitsamtes für Gruppen
min
min
*) Die Belehrung erfolgt in Gruppen mit ca. 6 Personen.
63
2.2.6
Aufgaben der Tuberkulose-Verhütung
2.2.6-1
Gewährleistung der ordnungsgemäßen Therapie
bei Tuberkulose-Erkrankung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
schnellstmögliche Sanierung des Auswurfes zur Vermeidung weiterer
Erkrankungen
erfolgreiche Ausbehandlung des Krankheitsgeschehens
störungsfreie Behandlung zur Vermeidung von Resistenzentwicklungen
Ziel:
Bei Patienten, die an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose erkrankt sind, erfolgt
in Abstimmung mit Klinik und ambulant behandelndem Arzt die Gewährleistung der
ununterbrochenen Chemotherapie und bei Unverträglichkeiten die kurzfristige
Umstellung auf verträgliche Tuberkulosemittel. Die Mitwirkung (Compliance) des
Patienten ist gesichert. Gegebenenfalls erfolgt bei Unverträglichkeit und fehlender
Compliance die direkt observierte Therapie (DOT) über Hausbesuch.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen)
Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der
Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung
Fahrzeug für DOT
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Gewährleistung der
ordnungsgemäßen
Therapie bei
Tuberkuloseerkrankung
64
mittlerer Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer Dienst
10 min
20 min
30 min
2.2.6-2
Nachsorgende Kontrollen von Patienten mit
ausbehandelter Tuberkulose
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
Früherkennung eines Rezidives
Erkennung unerwarteter Komplikationen
Motivation von Erkrankten zu gesundheitsbewusstem Verhalten
Ziel:
Überwachung des Stabilisierungsprozesses der tuberkulösen Erkrankung nach
abgeschlossener Behandlung zur Früherkennung eines Rezidiv in der
Stabilisierungsphase.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen
Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der
Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung
Fahrzeug für DOT
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Nachsorgende Kontrollen
65
mittlerer Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
20 min
höherer Dienst
30 min
2.2.6-3
Infektionsquellensuche und Früherkennung
möglicher Infektionen bei Kontaktpersonen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
Ermittlung der Kontaktpersonen
Ermittlung von Infektionsquellen, um weitere Übertragung zu unterbinden
Früherkennung frisch übertragener Tuberkulosen
Zuführung von tuberkuloseverdächtigen Befunden zu Diagnostik und Therapie
Ziel:
Kontaktpersonen des Tb-Erkrankten sind hinsichtlich des Vorliegens einer
Tuberkulose zu untersuchen, da sie sowohl Infektionsquelle sein können, wie auch
sich am Tb-Kranken angesteckt haben können. Wegen der möglichen Tb-Übertragung
auf Kontaktpersonen sind diese während eines gewissen Zeitraumes fortlaufend zu
kontrollieren. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Hausarzt.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Hygienefachkraft, Sozialmedizinischer Assistent o. ä.
Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen
Fachspezifische Ausstattung:
Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der
Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung
Fahrzeug für DOT
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Infektionsquellensuche
66
mittlerer Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
60 min
höherer Dienst
30 min
2.2.6-4
Gesundheitliche Kontrollen von
so genannten Risikopersonen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
Früherkennung von Tb-Erkrankungen oder Tb-Rezidiven
frühzeitige Sicherung einer optimalen Therapie
Ziel:
Durchführung der Untersuchung scheinbar gesunder Risikopersonen zur
Früherkennung eines Tuberkuloserezidives, sofern keine hausärztliche Betreuung
stattfindet.
Betreuung von Patienten mit unzureichend therapierter Tuberkulose in
Vorgeschichte, Hauptreservoir für Tb-Erkrankungen älterer Personen
Betreuung von Personen ohne festen Wohnsitz, Asylbewerber und Migranten aus
Hochrisikoländern,Personen mit angeborener oder erworbener Immunabwehr,
Personen mit Silikose oder Silikotuberkulose, Alkoholiker
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt (Pulmologie/ Innere Medizin/ Öffentliches Gesundheitswesen
Sozialmedizinische Assistentin / Arzthelferin/ Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Möglichkeiten für ärztliche Untersuchungen, einschließlich der Nutzung der
Röntgenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung
Fahrzeug für DOT
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Gesundheitliche Kontrollen
von
Risikopersonen
67
mittlerer Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
20 min
höherer Dienst
30 min
2.2.7
Schutzimpfungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 25, 35, 42, 100
Erläuterungen zum Vorgehen:
Durchführung von Schutzimpfungen
Durchführung von Impfberatung
Dokumentation
Erhebung des Impfstatus nach § 43 (11) IfSG v. 20.07.00
Riegelungsimpfungen
Ziel:
Schutz vor impfpräventable Erkrankungen
hoher Durchimpfungsgrad zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten
Schließung von Impflücken
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt des Gesundheitsamtes
Schwester / qualifiziertes Assistenzpersonal
Fachspezifische Ausstattung:
- Impfzimmer, Kühlschrank/Kühltaschen, Desinfektionsmittel, Spritzen und Kanülen,
Notfallkoffer
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Sammelleistung
Impfstoffbestellung einschl. Kontrolle der
Anlieferung und der Bestände; tägliche
Temperatur- und
Bestandskontrolle
Materialbestellung, Bestandskontrolle,
Verteilung
Vor- und Nachbereitung der
Impfsprechstunde,
Sprechstundenabrechnung, Reinigen des
Impfzimmers
68
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
individuell
individuell
individuell
höherer
Dienst
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Impfdateneingabe in den PC
- neue Karte anlegen
- Eintrag in vorhandene Karte
Impfdateneingabe manuell
- in die Kartei
- neue Karte anlegen
Erteilung von Impfauskünften einfacher Art
- mit Beratung
Eintragung in vorhandene Impfdokumente
Ausstellen eines Impfausweises (Duplikat)
empfohlene Schutzimpfungen
- Terminvergabe
- Kontrolle der Impfunterlagen
- Aufklärung und Beratung
- Impfakt
- Dokumentation, Ausweis, Eingabe in den
PC
Blutentnahme/ Vorbereitung/ Versand
Gesamtzeitaufwand
69
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
2 min
4 min
4 min
5 min
7 min
10 min
5 min
15 min
oder
10 min
2 min
2 min
5 min
2 min
2 min
5 min
10 min
oder
10 min
2.2.8
Reiseberatung und –Impfung
Aufgabenart:
weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlage:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 25, 35, 42, 100
Besonderheit: Obwohl es eine Aufgabe des § 11 SächsGDG v. 11.12.91 ist, besteht
keine Kostenbefreiung nach § 13 SächsGDG.
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Vermeidung von Infektionskrankheiten
prophylaktisches Bemühen und Gefahrenabwehr
Risikominimierung für Reisende
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachärzte des Gesundheitsamtes
Schwester / qualifiziertes Assistenzpersonal
Fachspezifische Ausstattung:
Beratungsraum, Computerarbeitsplatz, Impfzimmer, Kühlschrank/Kühltasche,
Notfallkoffer
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Aufnahme, Anforderung des Reisebriefes,
Vorbereitung der Beratung
Reiseberatung, Erstellung des Impfplanes
Blutentnahme vor Impfung einschließlich
Vorbereitung und Versand
Impfungen:
Td, Polio,Hepatitis A/B,Typhus, Gelbfieber, Cholera, FSME,Tollwut, Meningokokkenimpfung, Malariaprophylaxe
Eingabe der Impfdaten
Ausstellen des Impfausweises
Gesamtzeitaufwand
70
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
oder
15 min
10 min
10 min
10 min
individuell
je nach
Anzahl der
Impfungen
individuell je
nach Anzahl
der Daten
2.2.9
Durchführung von Maßnahmen der
spezifischer Prophylaxe
2.2.9-1
Betreuung von Frauen, die 1978/79 nach
Anti-D- Prophylaxe mit Hepatitis C-Virus
infiziert wurden
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Unterbrechung von Infektketten
Schutz vor übertragbaren Krankheiten
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien, Laborraum
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Einladung der betroffenen Frauen
einschließlich der Angehörigen zur
Befundkontrolle;
Beratung
Blutentnahme einschließlich
- Vorbereitung der Materialien
- Zentrifugierung f. PCR
- Versand
Befundmitteilung an die Patientin
Befundmitteilung an den Hausarzt
Befundmitteilung an Infektionsklinik
(ambulante Betreuungsstelle)
Befundmitteilung an Versorgungsamt
Gesamtzeitaufwand
71
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
10 min
30 min
15 min
10 min
10 min
10 min
10 min
10 min
5 min
10 min
5 min
2.2.9-2
Betreuung der Spätaussiedler zum
Ausschluss einer Tuberkulose
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlage:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
frühzeitige Erfassung von Tuberkuloseerkrankungen bei Spätaussiedlern
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien, Labor und Röntgen
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Aufnahme der Personalien
Anlage der Kartei
Röntgenaufnahme
Tuberkulintest einschl. Impfstatus
Befundung der Röntgenaufnahme
Befundmitteilung/ -besprechung
Gesamtzeitaufwand
72
mittlerer
Dienst
10 min
7 min
15 min
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
10 min
5 min
2.2.9-3
Meningitisprophylaxe (Erreger: Meningokokken
/Haemophilus influenzae B)
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlage:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 2.1
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung der Maßnahmen *)
Ermittlung der Kontaktpersonen +)
Aufklärung; Aushändigung Arztbrief /
Merkblatt /
Elternbrief */ Medikament
Information an Hausarzt / Information an
diensthabende Ärzte des Kreises
Überwachung der epidemiologischen
Situation
Öffentlichkeitsarbeit
Gesamtzeitaufwand
* Zeit pro Kontaktperson
73
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
10 min
60 min
30 min
höherer
Dienst
60 min
30 min
10 min
60 min
60 min
30 min
3.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35, 42, 62, 70, 78
Die rechtliche und fachliche Beurteilung der einzelnen Sachverhalte und die
Bearbeitung der jeweiligen Aufgaben erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen
Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften,
Planungsgrundlagen, Richtlinien, Empfehlungen und Normen sowie der
diesbezüglichen Rechtsprechung und des jeweiligen Standes der medizinischen,
insbesondere hygienischen und epidemiologischen Wissenschaft.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Aktualität wird hier auf die Aufzählung der für
das Sachgebiet umweltbezogener Gesundheitsschutz sehr zahlreichen im Bundesund Landesrecht sowie in Richtlinien, Empfehlungen und DIN-Normen gefassten
Vorschriften und Empfehlungen verzichtet.
Fachspezifische Ausstattung:
- Ausrüstung zum chemischen Schadstoffscreening
- Messtechnik zur Erfassung von phys. Einflussfaktoren und biol. Luftverunreinigungen
- Kamera
- Wasserprobenausstattung
- Kühlschrank, Kühltaschen
- Handscheinwerfer
74
3.1
Bau- und Umwelthygiene
3.1.1
Stellungnahme und Mitarbeit im Rahmen der
Bauantragsberatungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
- Überwachung der Einhaltung siedlungs- und bauhygienischer Erfordernisse
- Förderung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Facharzt für ÖGW,
Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Begutachtung eingereichter
Unterlagen
ggf. Ortsbesichtigung
ggf. Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
75
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
30 min
120 min
120 min
15 min
höherer
Dienst
10 min
3.1.2
Stellungnahme zu einem Flächennutzungsoder Bebauungsplan
Aufgabenart :
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Überwachung der Einhaltung und Berücksichtigung der Forderungen der
Siedlungshygiene
Förderung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Begutachtung eingereichter Unterlagen
ggf. Ortsbesichtigung
ggf. Zwischenberatung
Stellungnahme
Registratur und
Ablage / Schreibarbeiten
Gesamtzeitaufwand
76
Richtwert
mittlerer gehobener
Dienst
Dienst
120 min
120 min
80 min
180 min
20 min
höherer
Dienst
60 min
10 min
3.1.3
Stellungnahme zu einem Bauvorhaben
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 5, 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
- Überwachung Einhaltung bauhygienischer Erfordernisse
- Förderung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Begutachtung eingereichter Unterlagen
ggf. Ortsbesichtigung
Zwischenberatung
Stellungnahme
Registratur und
Ablage
Gesamtzeitaufwand
77
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
60 min
100 min
60 min
70 min
15 min
höherer
Dienst
60 min
60 min
30 min
3.1.4-1
Stellungnahme zu einer Umweltbelastung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 77, 95
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen
einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen
Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Erarbeitung von Empfehlungen zu deren Minimierung
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Aufnahme der Problematik
Ortsbesichtigung
Recherchen
ggf. Zwischenberatung
Stellungnahme
Registratur und
Ablage
Gesamtzeitaufwand
78
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
30 min
120 min
90 min
60 min
120 min
30 min
höherer
Dienst
20 min
10 min
Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit im
3.1.4-2
Rahmen eines Planungs- oder Genehmigungsverfahren (Gesundheitsverträglichkeitsprüfung –
GVP)
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Erarbeitung von Empfehlungen zu deren Minimierung
Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen
einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Aufnahme der Problematik
Ortsbesichtigung
Recherchen
ggf. Zwischenberatung
Stellungnahme
Registratur und
Ablage
Gesamtzeitaufwand
79
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
30 min
120 min
200 min
120 min
120 min
30 min
höherer
Dienst
30 min
200 min
120 min
120 min
3.1.5
Fallbezogene umwelthygienische / umweltmedizinische Probleme/ Beratungen inkl.
Berücksichtigung des Innenraumes
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Schutz der Bevölkerung, Bevölkerungsgruppen oder von Einzelpersonen vor
gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse
fallbezogene umweltmedizinische Problembearbeitung und Beratungen
fallbezogene Bearbeitung des Auftretens von Gesundheitsschädlingen zur
Vermeidung
von
Gefährdungssituationen
von
Einzelpersonen
oder
Bevölkerungsgruppen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Entgegennahme des Problems mit
Erstberatung
Ortsbesichtigung mit ggf.
Vorortmessungen
ggf. Recherchen
Beratung
ggf. Stellungnahme
Registratur und
Ablage
Gesamtzeitaufwand
80
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
höherer
Dienst
Dienst
20 min
120 min
30 min
40 min
50 min
30 min
3.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
3.2
Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen/
Gemeinschaftsunterkünfte und überwachungspflichtiger Objekte
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3,35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
zu überwachende Einrichtungen und empfohlener Überwachungsrhythmus pro Jahr
Einrichtungen
Schulen
Turnus der
empfohlenen
Begehungen
1 x jährlich bzw. bei
Erfordernis
1 x jährlich
Kindertagesstätten
1 x jährlich
Heime für Kinder und Jugendliche
- Schülerheime
- Säuglingsheime
- Schullandheime
Betreutes Wohnen für Kinder u.
Jugendliche
bei Erfordernis
bei Erfordernis
Jugendclubs
1 x jährlich
Obdachloseneinrichtung
bei Erfordernis
Frauenhäuser
Aussiedler - und Flüchtlingsheime
Unterkünfte für Asylbewerber
Justizvollzugsanstalten (JVA)
Pensionen / Hotels
aller 2 Jahre
1 x jährlich
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
aller 2 – 3 Jahre
bzw. bei Erfordernis
1 x jährlich
Alten- und Pflegeheime,
Tagespflegeeinrichtungen
Kosmetik-/Fußpflegesalons
81
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
1 x jährlich
Saunen
aller 2 Jahre
Solarien
Piercing- und Tattooeinrichtungen
Physiotherapien
Friedhöfe und
Bestattungseinrichtungen
öffentliche Kinderspielplätze
öffentliche Bedürfnisanstalten
Internate, Studentenwohnheime
1 x jährlich bzw. bei
Erfordernis
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
aller 3 Jahre bzw.
bei Erfordernis
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
1 x jährlich
Ferienlager, Jugendherbergen,
Campingplätze
1 x jährlich
Bäder
Sportstätten
aller 2 Jahre bzw.
bei Erfordernis
aller 2 Jahre
Kureinrichtungen
82
3.2.1
Hygienische Überwachung von Schulen und
sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Aufgabenart :
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der Einrichtung, Verhütung von
Verstößen gegen Hygienevorschriften
hygienische Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen in denen überwiegend
Säuglinge, Kinder
oder Jugendliche betreut werden, insbesondere
Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen und
sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
83
Richtwert
mittlerer gehobener
Dienst
Dienst
10 min
100 min
60 min
15 min
60 min
20 min
höherer
Dienst
40 min
10 min
3.2.2
Hygienische Überwachung von Rehabilitationseinrichtungen/Feierabend- und Pflegeheimen/
Tagespflege
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42
Ziel:
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der Einrichtung, Verhütung von
Verstößen gegen Hygienevorschriften
hygienische Überwachung und Kontrolle der o. g. Einrichtungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur ,-fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
84
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
höherer
Dienst
Dienst
10 min
180 min
60 min
15 min
60 min
20 min
3.2.3
Hygienische Überwachung von Asylbewerber-,
Kriegsflüchtlings-, Aussiedler- und
Obdachlosenheimen/ Justizvollzugsanstalten
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der Einrichtung, Verhütung von
Verstößen gegen Hygienevorschriften
hygienische Überwachung und Kontrolle der o. g. Einrichtungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
85
Richtwert
mittlerer gehobener
höherer
Dienst
Dienst
Dienst
10 min
100 min
30 min
15 min
100 min
20 min
3..2.4
Überwachung von Beherbergungsstätten,
Camping- und Zeltplätzen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der o. g. Einrichtungen,
Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften
Überwachung und Kontrolle
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung und
Beratung vor Ort
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
86
mittlerer
Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
120 min
30 min
15 min
60 min
20 min
30 min
3.2.5
Überwachung von Sportstätten, Bädern und
Kinderspielplätzen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Überwachung und Kontrolle
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Nutzer der o. g. Einrichtungen,
Verhütung von Verstößen gegen Hygienevorschriften
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung und
Beratung vor Ort
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Stammdatenpflege
Gesamtzeitaufwand
87
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
10 min
90 min
höherer
Dienst
30 min
10 min
60 min
10 min
10 min
10 min
3. 2.6
Überwachung von Saunen, Solarien und
öffentlicher Bedürfnisanstalten
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
hygienische Überwachung und Kontrolle
Abwendung von Gesundheitsgefahren für Allgemeinheit
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung und
Beratung vor Ort
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
88
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
10 min
40 min
höherer
Dienst
20 min
15 min
20 min
10 min
10 min
10 min
3.2.7
Überwachung von Einrichtungen des
Bestattungs- und Friedhofswesens
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 62
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
- hygienische Überwachung und Kontrolle
- Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft , Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung
Begehung der Einrichtung
Bewertung und Beratung vor Ort
Erstellen des Protokolls
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
89
mittlerer
Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
60 min
30 min
15 min
15 min
120 min
20 min
3.2.8
Überwachung von
Abwasserbeseitigungsanlagen
und Deponien
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
- hygienische Überwachung und Kontrolle
- Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Kontrolle der Anlage
Bewertung und Beratung vor Ort
ggf. Herausstellung gesundheitlicher
Risiken mit Lösungsvorschlägen einschl.
schriftlicher Stellungnahme
Registratur und Ablage
Gesamtzeitaufwand
90
mittlerer
Dienst
10 min
Richtwert
gehobener
höherer
Dienst
Dienst
120 min
60 min
120 min
3.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
3.3
Trink- und Badewasserüberwachung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 17, 35, 42, 67, 78, 93,
Erläuterungen zum Vorgehen:
zu überwachende Einrichtungen und deren Kontrollhäufigkeit pro Jahr
Objekt (Abkürzung im LABbase)
Häufigkeit pro Jahr
Wasserwerke (ZW)
1x
Behälter (ZB)
1x
Übergabestellen zwischen
Zweckverbänden (ZÜ)
1x
Einzelversorgungsanlagen (EZ)
1x
Eigenversorgungsanlagen (EG)
1x
Anlagen der Hausinstallation mit
nach Plan und Prioritätenliste
Abgabe an die Öffentlichkeit
sonstige Netzproben, Freigaben u. ä. nach Abforderung
(NF, NH, NP, NW)
Wasserversorgungsanlagen an Bord
Wasser-, Luft- u. Landfahrzeugen
1x
Nichttrinkwasseranlagen/Brauchwass bei gesundheitlicher Relevanz
eranlagen
als Einzelfallentscheidung
Beckenfreibäder (BF))
mind. 3x/Saison
- für jedes weitere Becken
Hotelbäder (BO)
Lehrschwimmbecken (BL)
12x
12x
Saunatauchbecken (BS)
4x
Bäder an Gewässern (BG)
Wilde Badestellen (BW)
91
4-9x
2x
3.3.1
Trinkwasser
3.3.1-1
Zentrale Wasserversorgungsanlagen (ZWVA)
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische,
chemische und physikalische Gefährdungen
Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen
Erfordernisse
Überwachung einer ZWVA
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung,
Akteneinsicht einschließlich der
Analysen, Materialien bereitstellen
Probenahme vor Ort, Begleitscheine
ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße,
Prüfung der Sensorik,
Vorortparameter-Messung
Kontrollen der Fassungsanlagen,
Schutzzonen, Auswertung vor Ort
Vergleich der Messergebnisse mit
Eigenkontrolldaten
Fertigstellung der Proben für Kurier,
Befundabfragung mit Eigenkontrolldaten
Schriftliche Stellungnahme,
Befundauswertung, Bescheiderstellung
Rechnungslegung, Registratur und
Ablage
Aufbau und Pflege der Stammdatendatei
Gesamtzeitaufwand
92
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
25 min
90 - 110 min
60 min
10 min
15 min
120 min
40 min
30 min
10 min
3.3.1-2
Überwachung von Einzel- und
Eigenwasserversorgungsanlagen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische,
chemische und physikalische Gefährdungen
Überwachung einer Einzel- und Eigenversorgungsanlage
Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen
Erfordernisse
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor- fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung,
Akteneinsicht einschließlich der
Analysen, Materialien bereitstellen
Probenahme vor Ort, Begleitscheine
ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße,
Prüfung der Sensorik,
Messung Chlorgehalt
Vergleich der Messergebnisse mit
Eigenkontrolldaten
Aufwertung vor Ort
Fertigstellung der Proben für Kurier,
Befundabfragung mit Eigenkontrolldaten
Labor
Schriftliche Stellungnahme,
Befundauswertung, Bescheiderstellung
Rechnungslegung, Registratur und
Ablage
Aufbau und Pflege der Stammdatendatei
Gesamtzeitaufwand
93
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
25 min
90 - 110
min
5 min
30 min
15 min
120 min
10 min
120 min
10 min
40 min
30 min
3.3.1-3
Überwachung von Hochbehältern/
Druckerhöhungsanlagen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische,
chemische und physikalische Gefährdungen
Überwachung eines Hochbehälters, Druckerhöhungsanlage
Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen
Erfordernisse
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung, Akteneinsicht
einschließlich der Analysen, Materialien
bereitstellen
Probenahme vor Ort, Begleitscheine
ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße,
Prüfung der Sensorik,
Vorortparameter-Messung
Kontrollen der technischen Anlage,
Auswertung vor Ort
Vergleich der Messergebnisse mit
Eigenkontrolldaten
Fertigstellung der Proben für Kurier,
Befundabfragung im Labor
Schriftliche Stellungnahme,
Befundauswertung, Bescheiderstellung
Rechnungslegung, Registratur und
Ablage
Aufbau und Pflege der Stammdatendatei
Gesamtzeitaufwand
94
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
25 min
90 - 110 min
30 min
10 min
15 min
30 min
40 min
30 min
10 min
3.3.1-4
Überwachung von konstanten Entnahmestellen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Auftragsgrundlage(n):
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologische,
chemische und physikalische Gefährdungen
Überwachung des Versorgungsgebietes an konstanten Entnahmestellen
Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen
Erfordernisse
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung,
Akteneinsicht einschließlich der
Analysen, Materialien bereitstellen
Probenahme vor Ort, Begleitscheine
ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße,
Prüfung der Sensorik,
Vorortparameter-Messung
Vergleich der Messergebnisse mit
Eigenkontrolldaten
Fertigstellung der Proben für Kurier,
Befundabfragung im Labor
Schriftliche Stellungnahme,
Befundauswertung, Bescheiderstellung
Rechnungslegung, Registratur und
Ablage
Aufbau und Pflege der Stammdatendatei
Gesamtzeitaufwand
95
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
25 min
60 - 80 min
10 min
15 min
15 min
40 min
30 min
10 min
3.3.1-5
Leitungsfreigaben / Keimfreiheitsnachweise
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
Gesundheitsschutz für die Verbraucher von Trinkwasser vor mikrobiologischen,
chemischen und physikalischen Gefährdungen
Freigabe technischer Anlagen der Trinkwasserversorgung nach Bauarbeiten,
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, sowie bei Inbetriebnahme von
Hausinstallationen mit Angabe von Wasser an die Öffentlichkeit
Überwachung und Kontrolle der Anlage hinsichtlich Einhaltung der hygienischen
Erfordernisse
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneinspektor, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Materialien bereitstellen
Probenahme vor Ort, Begleitscheine
ausfüllen, Kennzeichnen der Gefäße,
Prüfung der Sensorik,
Vorortparameter-Messung
Vergleich der Messergebnisse mit
Eigenkontrolldaten
Fertigstellung der Proben für Kurier,
Befundabfragung im Labor
Schriftliche Stellungnahme,
Befundauswertung, Bescheiderstellung
Rechnungslegung, Registratur und
Ablage
Aufbau und Pflege der Stammdatendatei
Gesamtzeitaufwand
96
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
10 min
höherer
Dienst
60 - 80 min
10 min
15 min
15 min
40 min
30 min
10 min
3.3.1-6
Anlagen der Hausinstallation mit Abgabe an
die Öffentlichkeit
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42, 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
─
Verschaffung eines Überblicks über die Trinkwasserqualität unter besonderer
Berücksichtigung des möglichen Einflusses der Hausinstallation,
─
Überwachung der Einhaltung der hygienischen Erfordernisse.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
mittlerer
Dienst
Vorbereitung für Begehung und
Probennahme
Probennahme vor Ort, Begleitscheine
ausfüllen, Kennzeichnung der Gefäße,
Prüfung, Sensorik u. a. vor Ort
Parameter, Beratung
Fertigstellung der Proben für Kurier
Schriftliche Stellungnahme mit
Befundauswertung, Bescheiderstellung
Rechnungslegung, Registratur, Ablage
Aufbau und Pflege Stammdatendatei
Gesamtzeitaufwand
97
Richtwert
gehobener
Dienst
25 min
90 – 180 min
(in
Abhängigkeit
der Größe
des
Objektes)
15 min
80 min
40 min
20 min
höherer
Dienst
10 min
3.3.1-7
Brauchwasseranlagen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 78
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
─
Erfassung bestehender und neu in Betrieb gehender Anlagen, die zur Entnahme
oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch hat und die zusätzlich im Haushalt installiert werden
─
Vermeidung von möglichen negativen Einflüssen dieser Anlagen auf die Qualität
des Wasser für den menschlichen Bedarf insbesondere in Einrichtungen mit
Abgabe an die Öffentlichkeit.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene und ÖGW, Hygieneingenieur, -fachkraft, Sekretärin
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Entgegennahme der Meldung
Aufbau und Pflege der Stammdatendatei
bei gesundheitlicher Relevanz bzw.
Einrichtungen mit Versorgung der
Öffentlichkeit:
Vorbereitung der Begehung;
Anforderung, Durchsicht und Prüfung der
technischen Unterlagen
Begehung und Beratung vor Ort
Anfertigung Begehungsprotokoll, ggf.
Stellungnahme
Gesamtzeitaufwand
98
mittlerer
Dienst
20 min
Richtwert
gehobener
Dienst
20 min
30 min
120 min
90 – 110 min
30 min
höherer
Dienst
10 min
3.3.2
3.3.2-1
Badewasser
Überwachung Badewasser
Beckenbäder/Naturgewässer/Kleinbadeteiche)
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Auftragsgrundlage(n):
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 42
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe Leistungsumfang
Ziel:
-
-
-
Überwachung und Kontrolle der hygienischen Badewasserqualität aller
öffentlicher Bäder
Sicherstellung der Wasserqualität und Vermeidung von Erkrankungen, die
durch Badewasser hervorgerufen werden können
Gesundheitsschutz für die Nutzer
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Hygiene oder ÖGW, Hygieneingenieur, - Fachkraft
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 3.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Vorbereitung für Begehung, Erstellung
Probeplan, Akteneinsicht einschließlich
der Analysen,
Materialien bereitstellen
Probenahme vor Ort
Bestimmung chemischer
Vorortparameter
Bad-/Gewässer-/Anlagenbegehung,
Kontrolle Aufbereitung
Auswertung des Kontrollergebnisses,
Festlegung von Maßnahmen vor Ort
Befundauswertung ggf. Festlegung von
Sicherungsmaßnahmen / Bescheid
Befunddokumentation und Ablage je
Befund
Rechnungslegung
Gesamtzeitaufwand
99
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
höherer
Dienst
15 min
70 - 90 min
30 min
30 min
60 min
20 min
30 min
10 min
3.4
Sonstige Aufgaben
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35
Ziel:
- Aufklärung und Beratung der Bürger zu umwelthygienischen/-medizinischen
Gefahren z.B.: Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit im Katastrophenschutz, Mitarbeit bei
konkreten Projekten (u.a. Gesundheitswoche, Anforderung von Schulen.....)
- Minimierung akuter gesundheitsgefährdender Beeinträchtigungen (z.B. Havarien)
Leistungsumfang:
Die Eigenverantwortung des Bürgers für seine Gesundheit umfasst in zunehmenden
Maße
Herausforderungen durch umwelthygienische /-medizinische Belange.
Folgerichtig ergeben sich daraus stetig zunehmende Anforderungen an das
Sachgebiet.
Eine konkrete Beschreibung des Leistungsumfanges wie bei den anderen
Sachgebieten definiert, muss individuell erfolgen.
Einzelleistung
Aufklärung
und Beratung
100
mittlerer
Dienst
Richtwert
gehobener
Dienst
individuell
höherer
Dienst
4.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 2, 25, 35, 42, 52, 64, 70, 82, 85, 92, 99
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe einzelne Aufgabenbeschreibungen
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sachgebietsleiter
Eine abgeschlossene Ausbildung als Facharzt für Kinderheilkunde sollte gefordert
werden.
Notwendig sind unbedingt: Fachkenntnisse und Engagement für
sozialmedizinische Betreuungserfordernisse.
-
Fachkräfte
Ärzte  nach Möglichkeit Facharzt für Kinderheilkunde oder Facharzt für
öffentliches Gesundheitswesen
Nichtärztliches Personal
Grundsätzlich sollte die Ausbildung in einem medizinischen Grundberuf
vorliegen, dabei kommen vorrangig sozialmedizinische Assistenten (SmA) -, für
spezielle Aufgabenstellungen Sozialarbeiter in Frage.
Beide Berufsgruppen sollten EDV-Kenntnisse besitzen
-
-
-
Verwaltungskräfte
Sachbearbeiter/innen mit EDV-Kenntnissen
Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der qualitativen Erfordernisse sind
mindestens 4 x /Jahr fachbezogene abteilungsinterne Fortbildungen
durchzuführen, dazu mindestens 1 x /Jahr Teilnahme an einer landesweiten
Fortbildung (betr. alle Dienste)
Fachspezifische Ausstattung:
Allgemeiner Bedarf
Spiel- und Beschäftigungsmaterial für die Wartebereiche
Videotechnik, Overhead-Projektor
Kühlschränke und Kühltaschen (Außenimpftermine)
Liegen
med. Grundbedarf (Nierenschalen, Spatel, Desinfektionsmittel, Maßband,
Otoskop, RR-Apparat, Stethoskop, Urintestmaterial)
-
Ausstattung
Längenmeßgerät
Elektronische Waage
Pflügersche Hakentafel (Oculus-Tafel 4692), LEA-Tafel, beleuchtet
Kinderbildtafel (nur für Kita-Untersuchungen)
101
-
102
H-Test (für Dienststelle)
Lang I/ bzw. Lang II für Stereo-Sehen, Fly-Test
Farbtafeln: Ishihara / Velhagen
Nahleseproben
Audiometer
OAE-Test für Kita-Untersuchung
Laptop, Octowareprogramm
Diagnostisches Material
Schulfähigkeitstest für Jugendärzte ( Sachsen-Standard wird z. Z. entwickelt)
Anschauungsmaterial für altersgerechte Beschäftigung mit Vorschulkindern
(Lük-Kasten und –Hefte,
Spracherziehungsmaterial, geometrisches Figurenspiel, Domino, Puzzle)
Handlungsanleitung zur Kita-Untersuchung
4.1
Untersuchungen in Kindertagesstätten
Beratungen im Vorschulbereich
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Ärztliche Untersuchungen aller 4-jährigen Kinder laut Kindertagesstättengesetz für
die Bereiche der Sinnesorgane (Sehen, Gehör), der Sprache und der Motorik( ab
2003/2004)
Ärztliche Beratungen und oder sozialmedizinische Untersuchungen für alle 0-6jährigen Kinder, deren Eltern es wünschen
Impfstandskontrolle und Impfempfehlungen
Empfehlung zur Haus- oder Facharztkontrolle bei auffälligen Befunden
Vordergründige Beratungsnotwendigkeiten:
 Pflege, Ernährung, Infektionsschutz durch Impfen, altersgerechte körperliche,
geistige und seelische Entwicklung
 Beratung zur Entwicklungsförderung
Ziel:
Frühzeitige Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen zur gesunden körperlichen und
geistigen Entwicklung
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
103
4.2
Einschulungsuntersuchung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen
Terminabsprache mit Sozialarbeiterinnen/SMA, die Kontakte zu den Grundschulen
herstellen
Vorgespräche mit Schulleiter
Einladung der Kinder und Personensorgeberechtigten
Einsichtnahme in Anamnesebogen, Vorsorgeheft, Impfausweis (Beratung
hinsichtlich fehlender oder anstehender Impfungen)
Untersuchungsablauf:
Sehtest
Hörtest und Audiogramm
Körpergewicht und –größe, BMI
körperliche Untersuchung (unter Beachtung der Schulreifezeichen)
Überprüfung der Fein- und Grobmotorik und der Koordination
Überprüfung der Sprachfähigkeit (Redefluss, Grammatik, Lautbildung, Wortschatz)
Überprüfung der Merkfähigkeit, logischer Denkprozesse, optische und akustische
Wahrnehmung von Mengenerfassung, Oberbegriffen, Analogien,
Umweltkenntnisse
Durchführung des Kramer-Zeichentests
Beurteilung von Konzentration und Ausdauer
Beratung der Eltern zu:-individuellem Entwicklungsstand des Kindes
-Fördernotwendigkeiten vor und in der Schule
-Gestaltung der Einschulungsphase(vorzeitig, altersgerecht,
verzögert)
-
-
-
-
-
-
-
Abschließende schriftliche Einschätzung im Hinblick auf die körperliche, geistige
und psychosoziale Reife
Übergabe dieser schriftlichen „Empfehlung“ an den Schulleiter
Rücksprachen mit dem Schulleiter und Beratungslehrer bei Problemfällen
Veranlassung der Begutachtung durch Schulpsychologen, Logopäden, Fachärzte
und mediz. Einrichtungen (z. B. Sozial-Pädiatrisches Zentrum oder Audiolog.Phoniatrisches Zentrum) bei unklarer Schulfähigkeit
enge Zusammenarbeit mit dem Schulleiter zur Klärung spezifischer Fragen bei
bevorstehendem Förderschulbesuch
auf Anforderung Gutachtenerstellung für Förderschule
Wiederholungsuntersuchung bei schulrelevanten kontrollbedürftigen Befunden
Nutzung der Einschulungsuntersuchung zur individuellen Gesundheitserziehung
(,altersgerechtes Spiel- und Fördermaterial, Freizeitverhalten, größengerechte
Möbel, Ranzen, Ernährung)
Beratung zu Lateralitätsproblemen (Linkshändigkeit)
Ausgabe entsprechender Informationsmaterialien inkl. des Sächsischen
Impfkalenders
Exakte Dokumentation aller Befunde und Empfehlungen einschließlich
Impfaufklärung
Erfassung statistisch relevanter Daten speziell für Einschüler (OctowareProgramm)
104
-
-
Erhebung und Dokumentation des Impfstatus der Einschüler gemäß § 34, Abs. 11
IfSG
Übermittlung der hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über
die oberste Landesgesundheitsbehörde an das Robert-Koch-Institut
Ziel:
Optimale Gestaltung der individuellen Schuleingangsphase
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
105
4.3
Schuluntersuchungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
terminliche Absprache der Ärzte mit den SmA und den Schulen
Ausgabe der Anamnesebögen zur Weiterleitung an die
Personensorgeberechtigten
am Untersuchungstag:
Entgegennahme von Hinweisen und Fragestellungen durch Pädagogen vor der
Untersuchung ihrer Klasse
Einsichtnahme in Anamnesebogen, Impffragebogen, Impfausweis
Kontrolle früherer Dokumentationen, Befunde, Epikrisen
Sehtest, Stereotest, Farbsehtest, Audiometrie, Blutdruckmessung, Größe,
Gewicht, Körperliche Untersuchung
bei
Erfordernis
Einladung
zur
Wiederholungsuntersuchung
in
der
Schularztsprechstunde oder in der Kinder- und Jugendärztlichen Sprechstunde des
Gesundheitsamtes
Empfehlung zur haus- oder fachärztlichen Abklärung einzelner pathologischer
Befunde
Verhaltensempfehlungen bei gesundheitlicher Belastung:
Sitzordnung bei Seh- oder Hörstörung,
Verhalten bei Kreislauflabilität
Ernährungsberatung bei pathologischen Abweichungen vom Normgewicht
Mitgabe des Somatogrammes
Beratung zu Freizeitsport und allgemeiner Muskelkräftigung
Beratung bei Hautauffälligkeiten
Ausgabe gesundheitserzieherischer Materialien
Klärung von Fragen zur Belastbarkeit chronisch kranker Kinder
Erstellung von Teil- oder Ganzsportbefreiungen, Sporttauglichkeiten
Kurempfehlungen bei psychosomatischer oder psychosozialer Indikation
sozialmedizinische Hilfsangebote bei gesundheitlicher Gefährdung von Kindern
und Jugendlichen, deutlich gehäuften Schulausfallzeiten
enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Behörden, z.B. Hausbesuche
Schulhygienische Beratung
abschließende gesundheitliche Gesamteinschätzung
Impfung (s. 4/7)
nach Untersuchung einer Klasse
Rücksprache mit dem Klassenleiter (oder Schulleiter) zu schulrelevanten
gesundheitlichen Auffälligkeiten,
Hinweise zur Sitzordnung bei Seh- und Hörschäden,
Fragen zur Belastbarkeit im körperlichen oder geistigen Bereich, Klärung
von Verhaltensproblemen
Information über durchgeführte Impfung und Verhalten bei Impfreaktionen
Ausgabe einer Größentabelle zur Festlegung der Schulmöbelgröße
anonymisierte Dokumentation der erhobenen Befunde und des
Durchimpfungsgrades der Schüler in den für Sachsen einheitlich gültigen
Befunderhebungsbögen (jährlich Auswertung durch SMS)
106
-
Untersuchte Klassen im Regelbereich: 2.oder 3.Kl. in Grundschulen,6.Kl.in
Mittelschulen und Gymnasien
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen in ihrem Arbeitsumfeld Schule
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
107
4.4
Schuluntersuchungen für Förderschüler,
Integrationsschüler
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
im Wesentlichen siehe unter 4.3 , jedoch durch die Vielgestaltigkeit der
Behinderungen (Sprach-, Lern-, geistige Behinderung, Körperschäden,
Schädigung der Sinnesorgane [Auge, Gehör], schwere Verhaltensstörungen,
Teilleistungsstörungen verschiedener Formen) wesentlich umfangreichere
Untersuchungs- und Betreuungserfordernisse
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
108
4.5
Begutachtungen für Förderschulen, Frühförderung,
Integrations- oder Heilpädagogische Einrichtungen, integrative Freizeitbetreuung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
1. Förderschulgutachten:
-
-
-
-
-
-
-
nach Begutachtungsaufforderung seitens des Schulamtes und vorliegender
Schweigepflichtentbindung, Aktenstudium, Terminvergabe, evtl. Rücksprache mit
betreuenden anderen Fachdisziplinen
Auswertung der Voruntersuchungsergebnisse (Körpergröße, Gewicht,
Sehvermögen, Farb- und Stereosehen, Hörprüfung, Audiogramm, Blutdruck)
Anamneseerfassung (Schwangerschaft und Geburtsverlauf, Eigenanamnese des
Kindes, inklusive bisherige Schullaufbahn)
Einsichtnahme in vorgelegte Befunde, Beurteilungen, Impfausweis
körperliche Untersuchung (Überprüfung der Sinnesorgane [Augen, Gehör],
Motorik, Sprache etc.)
Dokumentation von anamnestischen Angaben und erhobenen Befunden in der
Jugendärztlichen Kartei
Formulierung der bestehenden Behinderung und Stellungnahme zum Grad der
Behinderung
Beantwortung der Frage, ob ein medizinisch erkennbarer Zusammenhang
zwischen der Behinderung und den Schulschwierigkeiten besteht.
Aussage zum Beschulungs- und Betreuungsvorschlag mit Begründung sowie
 Empfehlung von Fördermaßnahmen, Facharztuntersuchungen, psychologische
Diagnostik usw.
2.Frühförder- und Integrationsgutachten:
(Beurteilung der Förderbedürftigkeit eines Behinderten oder von Behinderung
bedrohten Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe)
Anforderung einer Erst- oder Nachbegutachtung beim JÄD durch eine Behörde
(Sozialamt, Jugendamt, LWV)
Terminvergabe (für Vorstellung im Gesundheitsamt oder bei schwierigen Fällen für
Hausbesuch)
nach Schweigepflichtentbindung Rücksprache mit Ämtern, Fachärzten, med.
Einrichtungen (Anforderung von Epikrisen etc.)
Ausführliche Anamneseerhebung (Schwangerschaft, Geburtsverlauf, Entwicklung
im Säuglings- u. Kleinkindalter, Sauberkeitsgewöhnung, Sprachentwicklung,
Besuch von Kindereinrichtungen, bisherige Erkrankungen,
Verhaltensauffälligkeiten)
Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen (Arztberichte, Befunde,
Entwicklungsberichte, Impfausweis, Vorsorgeheft u.a.)
Auswertung der Voruntersuchungsergebnisse (s. Pkt. 4.1) und anschließende
körperliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des
Entwicklungsstandes und der Relevanz der vorliegenden Behinderung
Überprüfung der Sinnesorgane, der Fein- und Grobmotorik, der Koordination
109
-
-
-
-
Erstellen des Gutachtens
 Anamnese, Befundung, Diagnosen mit Nennung der Hauptbehinderung,
Einstufung der Behinderung in körperlich/geistig/seelisch
 Vorschlag von Betreuungs-/Eingliederungsmaßnahmen
 Beantwortung folgender Fragen: Wo soll die Betreuung erfolgen?
(ambulant, teilstationär oder in Heimen/Anstalten) und: Für welchen
Zeitraum? Wieviel Behandlungseinheiten pro Woche?
 Aussagen über mögliche Prognosen treffen
 Wann soll nachbegutachtet werden?
Auswertung bisheriger Betreuungsmaßnahmen mit den Eltern
Mitgabe von Empfehlungsschreiben für Fachärzte, Psychologen, Logopäden,
Ergo- und Musiktherapeuten
Rücksprache mit Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Integrativeinrichtungen,
Fachärzten und zuständigen Ämtern
Befunddokumentation in der Jugendärztlichen Kartei
3.Sonstige Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe
1. Heilpädagogische Ganztagsbetreuung
2. Pflegegutachten
3. Verhinderung des Schulbesuches (Ruhen der Schulpflicht)(SBO vom
12.8.94)
4. Schulwegbewältigung, Transport
5. Begutachtung im Rahmen der Ausländerbetreuung
-
-
-
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer
finanziellen Beihilfe, unter Hinzuziehung vorgelegter oder von uns
angeforderter ärztlicher Atteste, sowie evtl. erforderlicher ergänzender
Befundberichte.
Soweit notwendig, problemorientierte ärztliche Untersuchung und
Anordnung spezieller Untersuchungsmaßnahmen.
Dokumentation der Befunde in der Jugendärztlichen Kartei.
Darlegung der Ergebnisse in einem kurzen Formulargutachten
Das erstellte Gutachten erhält das anfordernde Amt (die Kopie verbleibt in der
Jugendärztlichen Kartei).
1. Antrag auf behinderungsspezifische Nachmittagsbetreuung an Förderschulen
2. Antrag auf Fahrgeldrückerstattung für den Schultransport
3. Antrag auf finanzielle Beihilfe bei spezifischen Behinderungen (z. B.
Ernährungszulage oder Sachbeihilfe)
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer
finanziellen Beihilfe, unter Hinzuziehung vorgelegter (oder von uns
angeforderter) ärztlicher Atteste, sowie evtl. erforder-licher ergänzender
Befundberichte.
Soweit notwendig, problemorientierte ärztliche Untersuchung und
Anordnung spezieller Untersuchungsmaßnahmen.
Dokumentation der Befunde in Jugendärztlichen Kartei.
Darlegung der Ergebnisse in einem kurzen Formulargutachten zu 1) und 2)
Anträge ähnlich dem Punkt 3.2.
110
4.
Verhinderung des Schulbesuches (SBO vom 12.08.1994)
Das erstellte Gutachten erhält das Schulamt (die Kopie verbleibt in der
Jugendärztlichen Kartei).
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
111
4.6
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Ausfertigung aller notwendigen Ganz- oder Teilsportbefreiungen, die innerhalb
eines Schuljahres den Zeitraum von 4 Wochen überschreiten:
Ablauf:
Anamneseerhebung mit Begutachtung nach vorgelegtem Befund oder anhand
eigener Untersuchung
Einleitung von notwendiger Facharztdiagnostik und ggf. -behandlung
ggf. Rücksprache mit behandelndem Arzt oder auch dem Sportlehrer nach
vorhergehender Schweigepflichtentbindung
Beratung zu Fördersport oder Freizeitsport
Dokumentation in den Unterlagen des Schülers
Ausfüllen des Sportbefreiungsformulares und Übergabe an den Schulleiter
Ziel:
Teilnahme aller Schüler am Schulsport mit behinderungsspezifischen
Einschränkungen und entsprechend ihrem Leistungsniveau
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
112
4.7
Jugendärztliche Sprechstunden
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
1. Elternberatung
- im Nachgang zu den Schul- und Kindergartenreihenuntersuchungen (u. a.
Klärung auffälliger Befunde,
Beratung bei Erziehungsproblemen und Verhaltensauffälligkeiten)
2. Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
3. Tauglichkeitsuntersuchungen u. Gutachten aus aktuellem Anlass (Ausland,
Kurbeihilfen,Sport)
4. Restanten-Untersuchungen
- aus Einschulung s. Pkt. 1
- aus Reihenuntersuchung s. Pkt. 2. u. 3. incl. Aussiedler und Asylantenkinder
5. Impfungen und Blutabnahmen
Spezielle Impfberatung:
Klärung von Impfindikationen in schwierigen Fällen:
unklare Impfvorgeschichte
fremdsprachige Impfdokumente
untypische Impfabstände
chron. Erkrankungen und Behinderungen, insbesondere Risikokonstellationen
Impfmotivation von kritisch eingestellten Eltern
Oft Rücksprache mit Vertretern der Sächsischen Impfkommission erforderlich.
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
113
4.8
Durchführung von Impfungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Im Rahmen von Reihenuntersuchungen oder in Impfaktionen – Schließung von
Impflücken entsprechend der jeweiligen Altersstufe auf Freiwilligenbasis (Grundlage:
Sächsischer Impfkalender)
Ausgabe des Aufklärungsfaltblattes mit Impffragespiegel u. Einwilligungserklärung
an die Schüler im Vorfeld der Impfung
Kontrolle des Impffragespiegels, der Einwilligungserklärung und des
Impfausweises vor der Impfung.
Aufklärung der Schüler über Verhaltensregeln nach Impfungen
Durchführung der Impfung.
Eintragung der Impfung in den Impfausweis.
Nachbeobachtung des Impflings.
Schriftliche Information der Eltern über noch fehlende Impfungen.
Blutentnahme zur Antikörperbestimmung bei Aussiedlerkindern ohne Impfausweis
(Erstellung der Impfdokumente).
bei schriftlicher Einwilligung der Eltern Erfassung der Impfdaten in der zentralen
Impfkartei zur sicheren Feststellung des Durchimpfungsgrades der sächsischen
Kinder und Jugendlichen.
Ziel:
Schließung von Impflücken, Erzielung einer hohen Durchimpfungsrate zum
individuellen und kollektiven Gesundheitsschutz, Erfüllung von WHO-Zielen zur
Eradikation von Infektionskrankheiten
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
114
4.9
Untersuchung von Aussiedler- und Asylbewerberkindern zur Beurteilung der
gesundheitlichen Eignung für den Besuch
einer Kindertagesstätte oder Schule
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Terminvergabe nach telefonischer Anforderung
Anamneseerfassung in Anwesenheit eines Dolmetschers
Untersuchung des Kindes nach den Kriterien der Reihenuntersuchung und
besonders im Hinblick auf seuchenhygienische Bestimmungen und Auswertung
Dokumentation des Untersuchungsbefundes, Anlegen der Jugendärztlichen Kartei,
statistische Erfassung
Kontrolle der vorhandenen Impfnachweise und bei Fehlen von Nachweisen
Terminvergabe für Blutabnahme im Gesundheitsamt, Ausstellen eines
Impfdokumentes
Abklärung pathologischer Befunde, ggf. Vorstellung beim Facharzt
bei Schulanfängern Beurteilung der Schulfähigkeit
Niederlegung des Untersuchungsergebnisses in Form eines amtsärztlichen
Gutachtens für die Aufnahme in Schule/Kindertagesstätte)
Ziel:
bestmögliche Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
115
4.10
Telefonische Anfragen und interdisziplinäre
Zusammenarbeit
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Anfragen telefonisch gestellt von:
Schülern, Eltern, Lehrern, Ärzten und Kliniken, Behörden (Schulamt, Sozialamt,
Jugendamt, Arbeitsamt, Landeswohlfahrtsverband)
zu folgenden Problemkreisen:
Schulschwierigkeiten und Umschulung
Einschulung
berufliche Eignung
Sporttauglichkeit
Impfungen
infektionshygienische Probleme
Frühförderung, Begutachtung
-
-
-
-
-
Einsichtnahme in die jeweilige Jugendärztliche Kartei des Schülers zur
Vorinformation (Studium von Arztberichten, Befunden, Beurteilungen u.a.)
Besprechung des Problems, evtl. Terminvergabe (Beibringung vorhandener
Beurteilungen, Stellungnahmen, ärztl. Zeugnisse u. a. Unterlagen)
evtl. Auftragserteilung an Sozialarbeiterin
Rücksprache mit anderen Institutionen kann möglich werden (Schulen,
Frühförderstellen, Ämter, Fachkollegen)
genaueste Dokumentation nach der Besprechung des jeweiligen Problemfalles
Mitarbeit in spezifischen territorialen Arbeitsgruppen, z. B. „AG Frühförderung“,
„Medizinisch-Pädagogischer Rat“ etc. (gemeinsame Beratung der Ärzte des
Jugendärztlichen Dienstes mit Mitarbeitern der Frühförderstellen [Psychologen,
Heilpädagogen, Physiotherapeuten] und/oder des Schulamtes [Pädagogen,
Psychologen, Logopäden]
Regelmäßige Teilnahme an den Beratungen der Abteilungen Behindertenhilfe und
Sozialplanung des Sozialamtes
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4V.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
116
4.11
Gesundheitsförderung/Öffentlichkeitsarbeit
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Mitgestaltung und Durchführung von Elternabenden in Kindertagesstätten und
Schulen, Projektwochen, anderen Schul- und Hortveranstaltungen,
Themen:
altersgerechte kindliche Entwicklung
Hygiene im Kindesalter
Gesunde Ernährung im Kindesalter
Suchtprävention (Drogen und Alkohol
Probleme in der Pubertät
Hepatitis-B-Erkrankung, Impfung
Empfängnisverhütung
eigene Projekte, Impfkampagnen
-
-
Beteiligung an überregionalen Sonderaktionen und Projekten im Rahmen der
Gesundheitserziehung
wie z. B.
jährliche „Regionale Gesundheitswoche“ zu vorgegebenen Themen:
Impfen
Befähigung zur Eigenverantwortung
Gesundheit der Kinder
Teilnahme an Gesundheitskonferenzen u. Gesundheitsmärkten
Ziel:
Information aller Kinder und Jugendlichen sowie den an ihrer Entwicklung beteiligten
Personenkreis über gesundheitsbewusstes Verhalten
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
117
4.12
Hausbesuche
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
Auf Wunsch der Sorgeberechtigten oder zur Klärung eines dringenden Sachverhaltes
nach Voranmeldung Durchführung eines Hausbesuches in der Familie.
Die Gründe können sein:
Infektionsschutz (übertragbare Krankheiten)
gravierende Gesundheits- oder Erziehungsprobleme
Gutachtenanträge für körperlich schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche,
Wohnraumbeurteilungen
Einleitung von Hilfen für sucht- und drogengefährdete Kinder und Jugendliche
Verdacht auf Missbrauch/Misshandlung (gemeinsamer Hausbesuch mit ASD des
Jugendamtes)
Ziel:
Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens der Kinder und
Jugendlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
118
4.14
4.13
Leistungsumfang
Gesundheitsberichterstattung,
Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 4.
Erläuterungen zum Vorgehen:
statistische Erfassung aller durchgeführten Untersuchungen u. Impfungen
Schuljahresauswertung der jugendärztlichen Befunde nach einheitlich
vorgegebenen Items
Impfstatistik
Entwicklung aktueller Untersuchungs- und Impfstrategien
Arbeitsgruppen:
Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten auf Landesebene zur Weiterentwicklung
des Jugendärztlichen Dienstes in Sachsen
Ziel:
Beteiligung an der Erarbeitung von Grundlagen für gesundheitspolitische
Entscheidungen auf kommunaler und Landesebene
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 4.
Fachspezifische Ausstattung:
siehe unter 4.
Leistungsumfang:
siehe unter 4.14
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf/pro Vorgang
119
Einzelleistung
1. Untersuchungen in
Kindertagesstätten
2. Einschulungsuntersuchungen
3. Schuluntersuchung –
Pflichtuntersuchungen
4. Schuluntersuchungen für
Förderschüler, Integrationsschüler
5. Begutachtungen für Förderschulen,
Frühförderung, Integrations- oder
Heilpädagogische Einrichtungen,
integrative Freizeitbetreuung
6. Sporttauglichkeitsuntersuchungen
7. Jugendärztliche Sprechstunden
8. Durchführung von Impfungen
9. Untersuchungen von Aussiedler- und
Asylbewerberkindern zur Beurteilung der
gesundheitlichen Eignung für den
Besuch einer Kindertagesstätte oder
Schule
10. Telefonische Anfragen,
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
11. Vortragstätigkeit im Rahmen der
Gesundheitsförderung
12. Hausbesuche
13. Gesundheitsberichterstattung,
Mitarbeit in Arbeitsgruppen
5.
5.1.
höherer
Dienst
Arzt
45 min
60 min
45 min
45 min
15 min
45 min
30 min
60 min
120 min
15 min
individuell
10 min
10 min
individuell
10 min
30 min
30 min
individuell
individuell
individuell
60 min
individuell
60 min
individuell
individuell
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
120
Richtwert
mittlerer
gehobener
Dienst
Dienst
pro
Assistenten
60 min
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 22, 24, 35, 72, 51, 70, 92
Erläuterungen zum Vorgehen:
Planung und Organisation der zeitlichen und örtlichen Durchführung als
Reihenuntersuchung
Kontrolle der Einwilligung der Eltern zur zahnärztlichen Untersuchung in den
Kindertagesstätten
zahnärztliche Einzeluntersuchung nach vorgegebenen Parametern für Karies,
Parodontopathien, Mundhygiene und Fehlstellung der Zähne und Kiefer
Dokumentation der Befunde zur statistischen Aufbereitung
Eintrag in den Vorsorgepass „Gesunde Zähne“ bis einschließlich Klassenstufe 6
Ausfüllen des Mitteilungsblattes über die Ergebnisse der Untersuchung für die
Eltern
Vor- und Nachbereitung des zahnärztlichen Instrumentariums
Ziel:
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei allen Kindern in den Einrichtungen des
Versorgungsbereiches:
Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen durch die Erhebung des
Zahnstatus, Untersuchung des Zahnhalteapparates und die Kontrolle der Kiefer –
und Gebissentwicklung
Erfassung der Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko
Beratung der Kinder und ihrer Eltern zur Verbesserung der Zahngesundheit
Erhöhung des Sanierungsgrades und Verhinderung von Folgeschäden und
Folgekosten
Reduzierung der Angst vor zahnärztlichen Maßnahmen und Motivation zum
regelmäßigen Zahnarztbesuch
Auswertung der Ergebnisse hinsichtlich der lokalen Epidemiologie und der
Erkennung von Trends sowie zur Evaluation der Prophylaxeaktivitäten (siehe
Gesundheitsberichterstattung)
Zielgruppe:
Alle Kinder in den Kindertagesstätten und alle Schülerinnen und Schüler bis
einschließlich der Klassenstufe 7 sowie in Förderschulen und in Schulen, in denen das
Kariesrisiko der Kinder und Jugendlichen überproportional hoch ist, bis zur
Klassenstufe 10.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Zahnarzt und zahnärztliche Helferin als Team.
Für die zahnärztliche Untersuchung mit der Diagnosestellung zu Karies,
Parodontopathien und dem Stand der Kiefer- und Gebissentwicklung ist die
zahnärztliche Approbation notwendig. Effektivität der Reihenuntersuchung kann nur in
Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Helferin erzielt werden.
Fachspezifische Ausstattung:
Zahnärztliche Untersuchungsinstrumente (Spiegel und Sonde), Lampe,
Desinfektionsmittel, Sterilisator, Autoklav oder Thermodesinfektor zur
Instrumentenaufbereitung
121
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf / pro Vorgang (Einzeluntersuchung des Kindes)
Einzelleistung
Richtwert
Zahnärztl. Helferin oder
Prophylaxehelferin
Zahnarzt
Planung/Organisation
1 min
Kontrolle der
Einwilligungserklärungen
Einzeluntersuchung
1 min
0,5 min
2 min
Dokumentation der
Befunde
Mitteilungsblatt für die
Eltern/ggf. Eintrag in den
Vorsorgepass
Vor-/Nachbereitung des
Instrumentariums
Gesamtzeitaufwand
122
2 min
0,5 min
1 min
0,5 min
5.2
Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
Aufgabenart:
weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 5.1
Erläuterungen zum Vorgehen:
Planung und Organisation der zeitlichen und örtlichen Durchführung der
Maßnahmen
Bestellung der Sachmittel über LAGZ und direkt bei den Firmen
Aufklärung über Entstehung und Verhütung von Karies
Unterweisung und Übung zur Mundhygiene
theoretische und eventuell praktische Ernährungslenkung
lokale Anwendung von Fluoridpräparaten (erfordert Einverständniserklärung der
Eltern, diese muss zu jeder Maßnahme kontrolliert werden, Aufbewahrungsfrist 10
Jahre)
Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch
Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Eintrag der durchgeführten Maßnahmen in den Vorsorgepass „Gesunde Zähne“
Koordinierung der Gruppenprophylaxe im regionalen Arbeitskreis, Anleitung der
gruppenprophylaktisch tätigen niedergelassenen Zahnärzte, Durchführung von
Mitgliederversammlungen
Ziel:
Organisation einer flächendeckenden gruppenprophylaktischen Betreuung aller
Kinder und Jugendlichen von 0 – 12 Jahren in den Kindereinrichtungen des
Versorgungsgebietes mit dem Ziel der Verbesserung der Zahngesundheit
Beratung und Aufklärung der Eltern, Erzieherinnen und Lehrer zu Fragen der
Zahngesundheit
Organisation der Intensivprophylaxe bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko bis zu
16 Jahren
Gruppenprophylaktische Betreuung von Behinderten bis zu 18 Jahren
Durchführung gruppenprophylaktischer Maßnahmen
Diese werden nach dem Leitfaden der Landesarbeitsgemeinschaft für
Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. (LAGZ) durchgeführt. Die
Basisprophylaxe stellt die erste Maßnahme im Schuljahr dar und kann mit einer
lokalen Fluoridierung verbunden werden. Bei der Wiederholungsprophylaxe ist in
den Klassen 1 bis 6 eine lokale Fluoridierung obligatorisch. Die zweite
Wiederholungsprophylaxe ist eine Intensivprophylaxe für Gruppen und Klassen,
die viele Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko haben. Eine gruppenprophylaktische
Maßnahme sollte den Zeitraum einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) umfassen.
123
Qualifikation der Mitarbeiter:
Zahnarzt, zahnärztliche Prophylaxehelferin, zahnärztliche Helferin
Die Durchführung der Wiederholungsmaßnahmen in den Kindereinrichtungen ist auch
an Prophylaxehelferin und zahnärztliche Helferin unter der Anleitung eines Zahnarztes
delegierbar.
Neben der Bereitstellung von Sachmitteln zahlt die LAGZ eine
Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Einsätze an die Kommunen.
Fachspezifische Ausstattung:
Lagerkapazität für Sammelbestellungen von Zahnbürsten, Bechern, etc.
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang (Klasse oder Gruppe)
Einzelleistung
Richtwert
zahnärztl.
Helferin
Prophylaxehelferin
Zahnarzt
Basisprophylaxe
45 min
oder/und 45 min
oder/und 45 min
ggf. Wiederholungsprophylaxe
45 min
oder/und 45 min
oder/und 45 min
ggf. Intensivprophylaxe
45 min
oder/und 45 min
oder/und 45 min
Elternabende
60 min
oder/und 60 min
oder/und 60 min
Organisation/Planung
10 min
10 min
10 min
Sachmittelbestellung
1 min
1 min
1 min
Dokumentation
2 min
2 min
2 min
Koordinierung im
regionalen Arbeitskreis
Mitgliederversammlungen
Gesamtzeitaufwand
124
Insgesamt 1 Stunde
pro Monat
Insgesamt 4
Stunden pro
Versammlung
5.3
Öffentlichkeitsarbeit
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 5.1
Erläuterungen zum Vorgehen:
Organisation, Materialbeschaffung, Vorbereitung von Rätseln und Quiz,
Durchführung der Maßnahmen.
Organisation und Auswertung von Zeichenwettbewerben,
Vorbereitung und Durchführung von Vorträgen,
Vorbereitung und Betreuung von Informationsständen (z.B. Gesundheitsmarkt)
Pressearbeit
Telefonische Auskünfte und Beantwortung von Fragen zu den Problemkreisen
Prophylaxe von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, zahnärztliche
Behandlungsmöglichkeiten, Einschätzungen von Leistungen nach BSHG.
Ziel:
Information und Aufklärung der Bevölkerung über Fragen der Zahn-, Mund- und
Kiefergesundheit
Projekttage in Kindergärten und Schulen sowie Einrichtungen für Behinderte zu
Fragen der Zahngesundheit
Ausgestaltung des Tages der Zahngesundheit (25.September)
Beteiligung an der jährlichen Sächsischen Gesundheitswoche
Beteiligung an regionalen Gesundheitstagen, Stadt- und Stadtteilfesten mit
fachbezogenen Themen
Vorträge zu fachspezifischen Themen.
Veröffentlichungen in ortsüblichen Medien.
Telefonische Beratung und Auskünfte
Qualifikation der Mitarbeiter:
Zahnarzt, zahnärztliche Prophylaxehelferin und zahnärztliche Helferin als Team oder
auch allein entsprechend der Aufgabenstellung.
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Literatur
Leistungsumfang:
Einzelleistung
Richtwert
Öffentlichkeitsarbeit
individuell
125
5.4
Gesundheitsberichterstattung
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
siehe unter 5.1
Erläuterungen zum Vorgehen :
- statistische Erfassung der durchgeführten zahnärztlichen Reihenuntersuchungen
und durchgeführten gruppenprophylaktischen Maßnahmen
- Schuljahresauswertung der Reihenuntersuchungen mit Wortbericht und
Datenübermittlung der Auswertung an das SMS
- Schuljahresauswertung der durchgeführten Gruppenprophylaxe zur Abrechnung
mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen
e.V.
- Aufstellung der durchgeführten Untersuchungen, Gruppenprophylaxe, Aktionen der
Öffentlichkeitsarbeit sowie der erstellten Begutachtungen für den Tätigkeitsbericht
- Auswertungen nach verschiedenen Fragestellungen für Bürgermeister, Kreisräte,
Schulleiter, Regionalschulamt, Kindertagesstättenleiterinnen, Jugendamt
Ziel:
- Beobachtung und Bewertung der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen
- Bewertung der durchgeführten Gruppenprophylaxe
- Erarbeitung und Entwicklung von Betreuungsstrategien zur Verbesserung der
Zahngesundheit in der Bevölkerung
Qualifikation der Mitarbeiter:
siehe unter 5.1
Leistungsumfang:
Einzelleistung
Richtwert
Gesundheitsberichterstattung
individuell
126
5. 5
Zahnärztliche Begutachtungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 75,
In den Leistungskatalog der Begutachtungen wurden die Begutachtungen
- für Sozialhilfeträger
- für Asylbewerber und Ausländer
nach Beihilferecht
aufgenommen.
Erläuterungen zum Vorgehen:
a) Sekretärin
1. Sekretariatsarbeiten
Terminvergabe telefonisch, direkt oder schriftlich
schriftliche Ausfertigung des Gutachtens
b) Assistentin
2. Vor-/Nachbereitung der Untersuchungssprechstunde
Überprüfung und Ergänzung von notwendigem Materialbestand, Vordrucken
und Wartung der Gerätschaften
Gewährleistung der Ordnung in den Untersuchungsräumen sowie Einhaltung
der Hygienestandards
Heraussuchen von Vorbefunden bzw. vorhandener Unterlagen
Vorbereitung der Anamnese- und Untersuchungsbögen
Ausgabe des Gutachtens bzw. Zeugnisses
3. Begleitung der Untersuchungssprechstunde
Annahme der zu Begutachtenden und Prüfung der Identität, Aufnahme der
Daten in den PC
Kopieren von Befunden
Schweigepflichtentbindungen unterschreiben lassen
Dokumentation der Befunde
c) Zahnarzt
4. Durchführung der Untersuchung bzw. Begutachtung
zahnärztliche Untersuchung
ergänzende Erhebung von Zahn- und Parodontalstatus, ggf. des
Kieferknochen und der Kaumuskulatur
Sichtung vorhandener und Festlegung evtl. notwendiger weiterer
anzufordernder Befunde z. B. Anforderung weiterer Röntgenbilder
Auswertung der Untersuchung mit dem Untersuchten
5. Nachbereitung der Untersuchung
Wertung vorhandener Krankenunterlagen
Bewrtung der Befunde nach zahnmedizinischen Kriterien und hinsichtlich der
Fragestellung
Abfassen der Stellungnahme
Unterzeichnung der Gutachten
127
Ziel:
Unabhängige zahnmedizinische Entscheidungshilfe für verschiedene Behörden
entsprechend gesetzlicher Vorgaben.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Zahnarzt: approbierter Zahnarzt, künftig möglichst mit Fachzahnarztanerkennung
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Assistentin: Sozialmedizinische Assistentin, Arzthelferin oder Krankenschwester
Sekretärin: Sekretärin, Schreibkraft, Sachbearbeiterin
Fachspezifische Ausstattung:
- zahnärztliche Untersuchungsinstrumentarien ( Spiegel, Sonden, Pinzette)
- Sterilisator und/oder Autoklav oder Thermodesinfektor zur Instrumentenaufbereitung, Desinfektionsmittel, Untersuchungsstuhl, Lampe
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
Sekretärin
Schriftliche Einbestellung des
Patienten
Zahnärztliche
Helferin
Zahnarzt
5 min
Zahnärztliche Untersuchung
und Diagnostik
15 min
Assistenz und
Dokumentation der Befunde
10 min
Vor- und Nachbereitung des
zahnärztlichen
Instrumentariums
15 min
Bewertung der Befunde nach
zahnmedizinischen Kriterien
15 min
Bewertung der Befunde
hinsichtlich Fragestellung
15 min
Abfassung der Stellungnahme
Gesamtzeitaufwand
128
10 min
15 min
6.
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung/
Gesundheitsfürsorge
6.1
Hilfen für psychisch Kranke
6.1.1
Beratung (persönlich und telefonisch im Amt)
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Diagnostik und Aufklärung über spezifische Art der Erkrankung
- Hinweise zum Umgang mit psychisch Kranken und Suchtabhängigen
- Möglichkeit der ärztlichen Behandlung auch im Rahmen der Klinikeinweisung nach
PsychKG und Betreuungsgesetz
- Partnerschafts- und Familienkonflikte, suizidale Krisen
- Familien- und Erziehungsprobleme
- Information über Rechte der Betroffenen, die sich aus gesetzlichen Grundlagen
ergeben
- Information im Hinblick auf Wohnen, Arbeit und gesellschaftliche
Kontaktmöglichkeiten
- Hilfsangebot zur praktischen Lebensbewältigung, einschließlich Anregungen von
Betreuungsverhältnissen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Behandlungen, soweit niedergelassene Ärzte/ psychologische Psychotherapeuten
oder psychiatrische Institutsambulanzen die Behandlung nicht sicherstellen können
oder für die Patienten nicht erreichbar sind
- Kriseninterventionen
- Psychoeducation
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Chase Management
- Zusammenarbeit von Angehörigen
- Gewinnung und Anleitung so genannter Laienhelfer
- Zusammenarbeit mit der zuständigen psychiatrischen Klinik
Ziel:
- rechtzeitiges Erkennen einer psychischen Erkrankung
- Einleitung individueller Hilfemaßnahmen und psychotherapeutischer Intervention
- Vermeidung stationärer Behandlung
- soziale und berufliche Rehabilitation
- Verständnis und Akzeptanz bei Angehörigen und Bezugspersonen für psychisch
Kranke
- Verbesserung der Betreuung gerontopsychiatrischer Personen
- Betreuung von chronisch-psychisch Kranken und von psychischer Krankheit
Bedrohten
129
- Betreuung von seelisch und geistig Behinderten
- Betreuung von Angehörigen und Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der
Betroffenen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge mit psych. Zusatzqualifikation, Diplompsychologe
Krankenschwester mit psychiatrischer Zusatzqualifikation
Fachspezifische Ausstattung
Diagnostikmaterialien, Kriseninterventionsmöglichkeiten
Leistungsumfang
siehe unter 6.1.9
130
6.1.2
Hausbesuche
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Betreuung im Rahmen der Vor- und Nachsorge sowie der regelmäßigen Begleitung
- Klärung von Problemen im sozialen Umfeld (z.B. Eingaben und Amtshilfeersuchen)
- Kriseninterventionen
- Psychotherapeutische und Sozialtherapeutische Hilfe
Ziel:
- Beratung
- Problembewältigung
- Bewahrung vor Wohnungslosigkeit
- Sicherung der Lebenstüchtigkeit
- stationäre Einweisung Erkrankter, die sich selbst oder andere ernsthaft gefährden
soziale Integration
- Betreuung von Betroffenen, die infolge ihrer Erkrankung nicht gewillt oder nicht mehr
in der Lage sind, erforderliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
- Betreuung von Betroffenen, die infolge körperlicher Behinderung die Beratungsstelle
nicht aufsuchen können
- Betreuung von psychisch Kranken mit drohender oder bereits eingetretener
Verwahrlosung im häuslichen Milieu
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Facharzt für Psychiatrie, Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge mit psychiatrischer
Zusatzqualifikation, Diplompsychologe,
- Krankenschwester mit psychiatrischer Zusatzqualifikation
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien, Formulare
Leistungsumfang:
siehe unter 6.1.9
131
6.1.3
Gutachterliche Leistungen
Aufgabenart:
Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Begutachtungen für den KSV Sachsen zur Werkstattfähigkeit sowie zur
Notwendigkeit der Aufnahme in Sozialtherapeutische Wohnstätten und Pflegeheime
und für betreutes ambulantes Wohnen
- Beurteilungen im Zusammenhang mit Unterbringungen nach dem Sächs. PsychKG
- Stellungnahmen im Rahmen von Amtshilfeersuchen
- Betreuungsgutachten für das Amtsgericht (Amtshilfe)
- Begutachtungen zur Eingliederungshilfe und zur Aufnahme in Sondereinrichtungen
ggf. unter Anwendung psychodiagnostischer Verfahren
Ziel:
- Schaffung von Voraussetzungen zur ärztlichen und psychotherapeutischen
Behandlung und zur Regelung persönlich wichtiger Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der alltäglichen Lebensbewältigung
- Entscheidungshilfen für Ämter und Behörden
- Soziale Integration und Hilfen
- Begutachtungen von chronisch psychisch Kranken
- Begutachtung von Suchtkranken und Suchtgefährdeten
- Begutachtungen von älteren Menschen mit dementiellen Syndromen und
Alterspsychosen
- Begutachtungen von geistig und seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Facharzt für Psychiatrie
- Diplompsychologe
Fachspezifische Ausstattung:
Diagnostikmaterialien
Leistungsumfang:
siehe unter 6.1.9
132
6.1.4
Betreuung psychisch Kranker Kinder und
Jugendlicher
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Frühförderung von Kindern mit Entwicklungsdefiziten
- Aufklärung der Erziehungsberechtigten
- Erstellung und Realisierung von Hilfeplänen
- Überwachung und Kontrolle des Entwicklungsverlaufes
- Zusammenarbeit mit Frühfördereinrichtung und Geistigbehindertenschule
- Zusammenarbeit mit Integrationskindertageseinrichtungen und SPZ
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- Zusammenarbeit mit der zuständigen Krankenhausabteilung für Kinder- und
Jugendpsychiatrie
Ziel:
- Früherkennung von Entwicklungsdefiziten
- Vermeidung von Behinderungen
- Familiäre Konfliktlösungen für Kinder und Jugendliche mit psychischen und geistigen
Entwicklungsdefiziten bzw. psychischen Erkrankungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Facharzt für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie/Sozialarbeiter/Sozialpädagoge/
- Facharzt für Kinderheilkunde
- Diplompsychologe
Fachspezifische Ausstattung:
Diagnostikmaterialien
Leistungsumfang:
siehe unter 6.1.9
133
6.1.5
Mitwirkung bei der beruflichen und sozialen
Rehabilitation und Unterstützung zur praktischen
Lebensbewältigung
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Vermittlung geschützter Arbeit (WfB) unter Mitwirkung des Arbeitsamtes
- Hilfe bei der Lehrstellensuche
- Hilfe bei der Bereitstellung von Wohnraum
- Vermittlung in ambulante und stationäre betreute Wohnformen (ambulant betreutes
Wohnen für geistig Behinderte bzw. chronisch psychisch Kranke, sozialtherapeutische Wohnstätten für geistig Behinderte, chronisch psychisch Kranke und
mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke, Seniorenpflegeheime)
- begleitende Dienste
- Antragstellungen
- Vermittlung ambulanter sozialer Dienste
- Zusammenarbeit mit allen an der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung
Beteiligten
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
Ziel:
- soziale und berufliche Reintegration
- Schaffung von Voraussetzungen für die Versorgung und Betreuung in der
Häuslichkeit und stationäre Wohnformen oder ambulantes betreutes Wohnen
- optimale Betreuung durch Zusammenarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund
Tätigen für chronisch psychisch Kranke und von psychischer Krankheit Bedrohter,
für im Alter psychisch erkrankte Menschen und für seelisch Behinderte
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Sozialarbeiter
- Ergotherapeut
Fachspezifische Ausstattung:
Materialien zur Tagesstrukturierung
Leistungsumfang
siehe unter 6.1.9
134
6.1.6
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Betreuung von Betroffenengruppen
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Kontaktangebote
- Einzel- und Gruppengespräche
- Vermittlung von Hilfe in allen sozialen Bereichen
- Zur Verfügungstellung von Räumen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen
- Begleitende und/oder leitende Betreuung
Ziel:
- Austausch von Erfahrungen bei der Bewältigung der Krankheit
- Überwindung von Einsamkeit und Ängsten
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Aufklärung über Krankheitsursachen
- Betreuung von psychisch Kranken und deren Angehörigen
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Sozialarbeiter/Sozialpädagoge
- Krankenschwester mit psychiatrischer Zusatzqualifikation
Fachspezifische Ausstattung:
Materialien zur Gruppenarbeit
Leistungsumfang:
siehe unter 6.1.9
135
6.1.7
Fachliche Unterstützung der Kontakt- und
Beratungsstellen (KOB) und der
Sozialtherapeutischen Wohnstätten für chronisch
psychisch Kranke
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Beratungsgespräche in der KOB
- Teilnahme an Arbeitsberatungen
- Fachliche Unterstützung und Konsultationen in der Wohnstätte
- Fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter durch regelmäßige Vorträge
- Fallkonferenzen
- Fachaufsicht entsprechend Versorgungsvertrag
Ziel:
- bessere Befähigung der Mitarbeiter im Umgang mit psychisch Kranken
- fachliche Wissensvermittlung
- für Klienten der KOB
- für Bewohner der Sozialtherapeutischen Wohnstätte
- für Mitarbeiter der genannten Einrichtungen
Qualifikation der Mitarbeiter_
- Facharzt für Psychiatrie
- Diplompsychologe
- Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang
siehe unter 6.1.9
136
6.1.8
Psychiatriekoordinator
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Sicherstellung und Koordination der Hilfen nach §§ 5 und 6 des Sächs. PsychKG
- Kooperation mit allen an der psychiatrischen Versorgung Beteiligten
- Ansprechpartner für Bürger, Institutionen, Ämter usw.
- Vorbereitung von Beratungen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
Ziel:
- Planung und Optimierung der Hilfen
- Erarbeitung von Konzeptionen der gemeindenahen Versorgung
- Enge Zusammenarbeit (Vernetzung) mit allen an der psychiatrischen Versorgung
beteiligten Ärzten, Kliniken und Trägern von Hilfsangeboten im gemeindenahen
Verbund
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Facharzt für Psychiatrie oder ein psychiatrieerfahrener Sozialarbeiter
- Diplompsychologe oder andere psychiatrieerfahrene Mitarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang
siehe unter 6.1.9
137
6.1.9
Leistungsumfang
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
1.1 Beratung
- persönlich
60 min
45 min
- telefonisch
10 min
10 min
1.2 Hausbesuche
60 min
60 min
1.3 Gutachterliche
Leistungen
- Begutachtungen für
Werkstattfähigkeit
15 min
60 min
- Begutachtungen für Heimaufnahme
30 min
90 min
- Begutachtungen für
Einweisungen nach
20 min
120 min
PsychKG
- Begutachtungen bei
Amtshilfeersuchen
20 min
90 min
- Psychodiagnstik
30 min
120 min
Bei Dolmetscherleistungen (Sprache, Gebärden) Erhöhung der Richtwerte um die
dafür benötigte Zeit!
1.4 Betreuung psychisch
kranker Kinder und
30 min
240 min
Jugendlicher
1.5 Mitwirkung bei
30 – 240 min
Beruflicher und sozialer
Rehabilitation
1.6 Unterstützung von
Selbsthilfegruppen
30 - 180 min
1.7 Unterstützung der
KOBS und Sozialtherapeutischer Wohnstätten für chronisch
psychisch Kranke
60 min
- Beratungsgespräche
60 min
45 min
- Unterstützung und
Konsultation in den
60 min
Wohnstätten
- Fallkonferenzen /
90 min
90 min
Teambesprechungen
1.8 Psychiatriekoordinator
6 Wochenstunden
Gesamtzeitaufwand
138
6.2
6. 2.1
Suchthilfe
Gesundheitsvorsorge und medizinische
Basisversorgung
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen_
- Alle pädagogisch-physiologischen , psychsozialen und medizinischen
Basisaktivitäten, die vom Einrichtungspersonal angeboten werden, um die negativen
Konsequenzen des Substanzkonsums und der nichtstoffgebundenen Substanzen zu
reduzieren und das gesundheitsfördernde Verhalten der Zielgruppe zu unterstützen,
wie z. B. medizinischer Untersuchungen und Basisversorgung (z.B. medizinische
Diagnostik, Wundversorgung, Impfung, Verabreichung von Medikamenten, Vergabe
von NaCl/Kochsalzlösung und Ascorbin, Aqua und Alkoholtupfern)
- Individuelle Beratung zum HIV-Antikörpertest, Hepatitis-Test (Blutentnahmen,
Beratung und Auswertung der Testergebnisse)
- Erarbeitung und Verteilung von Informationsbroschüren
- Durchführung von Impfkampagnen
- Informationsveranstaltungen oder Beratungen zu gesundheitlichen Problemen und
Risiken (über Infektionswege und –risiken, Möglichkeiten des Infektionsschutzes,
risikoarme Sexualpraktiken und Konsumtechniken/Applikationsformen), Kondomvergabe, Spritzentausch oder Betrieb von Spritzenverkaufsautomaten, Spielsucht,
Sexsucht, Essstörungen
Ziel:
- Herstellung und Aufrechterhaltung des Kontakts zu nicht oder nur schwer
erreichbaren Substanzabhängigen
- Information über Risiken (z.B. in Bezug auf HIV-, Hepatitis-Infektion), Aufklärung im
Sinne der Gesundheitsförderung, um das individuelle Gesundheits- und Körperbewusstsein und gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken
(Lebenskompetenzstärkung)
- Vermeidung von Infektionen (Hepatitis, HIV) und anderen Erkrankungen
- Information über Behandlungsmöglichkeiten, Rechte und Leistungsansprüche
- Früherkennung von Krankheiten
- Sicherstellung einer ärztlichen und pflegerischen Behandlung zur Minderung
gesundheitlicher Folgeschäden
- Vermittlung in somatische Behandlungen zur spezifischen Weiterbehandlung
- Motivierung für weiterführende Maßnahmen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Für medizinische Versorgung: Arzt / Ärztin und eine Pflegekräfte
Für die anderen Tätigkeiten: Fachpersonal, möglichst Suchttherapeut oder
Sozialarbeiter mit Zusatzausbildung Sucht
139
Fachspezifische Ausstattung:
Für medizinische Versorgung: medizinische Instrumentarien
Für Spritzentausch: abschließbarer Schrank, um Spritzen zu verwahren, gesicherte
Auffangbehälter für gebrauchte Spritzen
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
140
6.2.2
Streetwork
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
Vom Arbeitsauftrag her sollen Streetworkerinnen die Klientinnen / Klienten in ihrer
Lebenswelt auf der Straße aufsuchen.
Sie sollen insbesondere Kontakte zu Substanzkonsumentinnen /
Substanzkonsumenten aufbauen, die von den Beratungsstellen nicht erreicht
wurden.
Durch kontinuierliche Präsenz bauen Streetworkerinnen ein Vertrauensverhältnis
zu den Betroffenen auf, bieten Orientierungshilfe und zeigen
Handlungsmöglichkeiten.
Der Aufgabenbereich der Streetworkerinnen umfasst neben Kontakt-, Informationsund Beratungsarbeit in verschiedenen Szenebereichen die soziale Betreuung der
Klientinnen in Krisen- und Notsituationen sowie gesundheitspräventive
Maßnahmen.
Ziel:
- Kontakt(wieder-)aufnahme, Motivierung
- Zugang zum Hilfesystem ermöglichen
- Vermittlung notwendiger Hilfen (Soforthilfe)
- HIV/AIDS/ Hepatitis-Prophylaxe
- Schadensminimierung
- Informationsgewinnung über aktuelle Entwicklungstendenzen in der Szene
Qualifikation der Mitarbeiter:
In Streetwork qualifiziertes Fachpersonal
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
141
6.2.3
Hausbesuche
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
Aufsuchende Form der Sozialarbeit, bei der Klientinnen / Klienten in ihren
Wohnungen/ihrer Lebensumwelt aufgesucht werden, weil sie aufgrund ihrer
gesundheitlichen oder sozialen Situation nicht oder zeitweise nicht in der Lage sind,
in die Beratungsstelle zu kommen oder bei denen alltägliche Lebensbezüge in der
Beratung aufgegriffen werden sollen.
Ziel:
- Kontakt(wieder-)aufnahme
- Individuellen Hilfebedarf feststellen
- Suchthilfesystem vorstellen
- Information und Beratung
- Krisenintervention
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal mit spezifischen Kenntnissen im Bereich Sucht
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
142
6.2.4
Beratung in Justizvollzugsanstalten bzw.
Jugendjustizanstalten
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Die Beratung in Justizvollzugsanstalten (JVA) und Jugendjustizanstalten (JJA) ist
eine Form der aufsuchenden Sozialarbeit, bei der eine Kontaktaufnahme durch
Fachkräfte der Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle mit der Zielgruppe
stattfindet.
- Hier werden Gespräche zur Erleichterung der Haftsituation oder eine Beratung zur
Vermittlung weiterführender Hilfen durchgeführt. Die Vermittlung wird vorbereitet und
initiiert.
- Bei Bedarf werden ehemalige Klientinnen aus dem Vollzug in der Einrichtung weiter
betreut.
Ziel:
- Vorbereitung von und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen (vor allem
Rehabilitationsmaßnahmen) außerhalb der JVA oder der JJA anstelle von
Strafverbüßung innerhalb des Vollzuges.
- Kontaktaufnahme und Motivationsentwicklung zur Anbahnung einer kontinuierlichen
Weiterbetreuung in der Beratungsstelle (Zugang zum Hilfesystem)
- Fortführung der ambulanten Beratungsarbeit (kontinuierliche Weiterbetreuung)
- Begleitende Hilfe zur Erleichterung der Haftsituation
- wechselseitiger Wissenstransfer zwischen Fachpersonal der PSBB und der JVA
bzw. JJA
- Betreuung von Personen mit substanzbezogenen Störungen, die vor ihrer
Inhaftierung die Beratungsstelle kontaktiert haben (kontinuierliche Weiterbetreuung)
- Betreuung von Inhaftierten, die zur Zielgruppe der PSBB zählen (Erstkontakt)
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal mit:
- Kenntnissen der spezifischen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
- Kenntnissen über die Zuständigkeiten der Organe der Rechtspflege sowie
- Kenntnissen über formelle und informelle Organisationsstrukturen des JVAs bzw.
des JJAs
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
143
6. 2.5
Beratung in Krankenhäusern, Arztpraxen,
Altenheimen und Sozialstationen
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
Die Beratung in psychiatrischen und allgemeinen Krankenhäusern, bei Ärztin / Arzt
sowie in Altenheimen und Sozialstationen ist eine Form der aufsuchenden
Sozialarbeit, bei der eine unbürokratische Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe oder
ihre Weiterbetreuung durch Fachkräfte der PSBB stattfindet.
Ziel:
- Verschaffung des Zugangs zur Klientel, die bisher keinen Kontakt zur ambulanten
Suchthilfe hatte
- Kontaktaufnahme und Motivationsentwicklung zur Anbahnung einer kontinuierlichen
Weiterbetreuung in der Beratungsstelle (Zugang zum Hilfesystem)
- Fortführung der ambulanten Beratung (kontinuierliche Weiterbetreuung)
- Vermittlung und Vorbereitung von weiteren Hilfemaßnahmen
- Begleitende Hilfe
- Wechselseitiger Wissenstransfer zwischen dem Fachpersonal der PSBB und
Krankenhäusern bzw. den Arztpraxen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal mit spezifischen Kenntnissen im Bereich Sucht
Fachspezifische Ausstattung:
Pkw
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
144
6.2.6
Informationsvermittlung / Prävention
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- In der informationsorientierten Beratung geht es meist um kurzfristige, d.h. wenige
Minuten bis wenige Stunden dauernde Beratungen und Informationsvermittlungen
an Ratsuchende zu unterschiedlichen Themen wie:
▪ Schädlicher Konsum von und Abhängigkeiten durch psychotrope Substanzen
▪ Entstehung, Ursachen und Verlauf der Abhängigkeit
▪ Unterschiedliche Konsumformen
▪ Körperliche und psychische Folgen von schädlichem Konsum oder einer
Abhängigkeit
▪ Co-Abhängigkeiten und Lebensumfeld
▪ Verbund der Suchtkrankenhilfe
▪ Zugangsmöglichkeiten zu den Hilfeangeboten
Diese Art der Beratung kann sowohl im persönlichen Gespräch, im Einzel- oder
Gruppenkontakt als auch anonym über Telefon, Brief, Fax oder online über E-Mail
erfolgen.
Ziel:
- Vermittlung an weitere Stellen
- Sensibilisierung gegenüber dem Thema Abhängigkeiten, schädlicher Konsum
- Kontaktschwelle zu Angeboten der Suchthilfe senken (bei anonymer Beratung)
- Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten
- Persönliche Beratung: alle Personen mit Informations- und/oder Beratungsbedarf
- Anonyme Beratung: alle Personen, die (zunächst) eine anonyme Form der Beratung
suchen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal mit suchtspezifischer Ausbildung
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterial, Broschüren usw.
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
145
6.2.7
Beratung und Vermittlung
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Bei der problemorientierten Beratung werden in einem mittel- bis längerfristigen
Beratungsprozeß Ratsuchende bei der Lösung von suchtbezogenen körperlichen,
psychischen und sozialen Problemen unterstützt.
- Die Beratungstätigkeit kann in Form von Einzel-, Paar- oder Familiengesprächen
durchgeführt werden.
- Nach einer eingehenden Anamnese und Diagnostik und einer Motivierungsphase
sollte ein Beratungsziel die Vermittlung in weiterführende Hilfemaßnahmen sein.
- Darüber stellt die Beratung eine unabdingbare Voraussetzung für jede Behandlung
im Sinne einer Clearingfunktion dar.
- Wenn die Möglichkeiten der Einrichtung nicht geeignet sind und / oder nicht
ausreichen, um bei Personen mit substanzbezogenen Störungen, deren
vielschichtigen Hilfebedarf vollständig zu decken, sollte in Absprache mit der Klientin
/ Klient die Weitervermittlung zu einer weitergehenden Beratung oder Behandlung in
folgenden Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe erfolgen.
- Die Vermittlungstätigkeit erfordert häufig eine intensive Vorbereitung und schließt je
nach Vermittlungsgrund und –ort die Motivierungsphase, die Erstellung des
Sozialberichts mit Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und Prognose, die
Antragstellung, die Verhandlung mit Kostenträgern und Behandlungsvorbereitungsgespräche ein.
Ziel:
- Informationsvermittlung
- Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten
- Anamnese und Diagnostik
- Hilfeplanung
- Motivation
- Beratungsgespräch, beraterische Unterstützung und Intervention
- Krisenintervention
- Unterstützung bei der Lösung von Problemen
- Vermittlung in weiterführende Hilfen (Entgiftung, Entwöhnung, Wohnangebote etc.)
- Motivation und Vorbereitung auf die weitergehende Beratung und / oder Behandlung
- Vorbereitung und Veranlassung der notwendigen administrativen Schritte
- Vermittlung zu Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen
- Unterbringung in oder Anbindung an eine andere Einrichtung
146
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal mit spezifischen Kenntnissen im Bereich Sucht und Kenntnissen über
Konzept und Angebote von Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und Einrichtungen
zur sozialen, beruflichen und schulischen Integration
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang
siehe unter 6.2.10
147
6.2.8
Allgemeine psychosoziale Betreuung
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Allgemeine psychosoziale Betreuung bezeichnet alle komplexen Angebote für eine
bestimmte Gruppe von Klientinnen, bei denen eine Kombination von ausgeprägten
körperlichen Beeinträchtigungen, psychischen und sozialen Folgeproblemen im
Zusammenhang mit dem Konsum von psychotropen Substanzen eingetreten ist und
die durch die Bündelung unterschiedlichster Problembereiche eine eigenverantwortliche Lebensführung nicht mehr selbständig regeln können.
- Dies können abstinente oder nicht abstinente (stabile) chronisch mehrfach
beeinträchtigte Abhängigkeitskranke sein, die eine mittel- bis längerfristige
Unterstützung bei der Lösung von Problemen in vielen Lebensbereichen benötigen.
Ziel:
- Unterstützung und Hilfen durch die Betreuungsperson, so dass das Leben außerhalb
der stationären Einrichtung möglich wird.
- Erreichung einer möglichst hohen Selbständigkeit und Integration in normale
Lebensverhältnisse
- Sicherung und Ausbau des sozialen, psychischen und somatischen Status, der ein
selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglicht, dem Verlust von Wohnung
vorbeugt und auf Normalität im Sinne einer weitgehenden eigenständigen
Lebensführung unter Einbeziehung aller notwendigen Unterstützungsleistungen
abzielt
- Organisation von ergänzenden Hilfen zur Unterstützung in der alltäglichen
Lebensgestaltung
- Tagesstrukturierende Maßnahmen zum Erreichen der Ziele
- Krisenintervention
- Betreuung von Klientinnen / Klienten mit einer Kombination von ausgeprägten
körperlichen Beeinträchtigungen und psychischen und sozialen Folgeerscheinungen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal (mit spezifischen Kenntnissen über chronifizierte Folgen langjähriger
Abhängigkeit und spezifischen Hilfen, z.B. in Hinblick auf Orientierung)
Fachspezifische Ausstattung:
Materialien für tagesstrukturierende Maßnahmen
Kriseninterventionsmöglichkeit
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
148
6.2.9
Vermittlung in, Initiierung von und
Kooperation mit der Selbsthilfe
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 3, 35, 60, 64, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Unter dieser Leistung werden alle klientenbezogenen und organisationsbezogenen
Tätigkeiten und Maßnahmen verstanden, die die Zusammenarbeit der
Beratungsstelle mit Selbsthilfegruppen charakterisieren.
- Zu den klientenbezogenen Tätigkeiten zählt die Kooperation mit Selbsthilfegruppen
und die Vermittlung von Klientinnen / Klienten oder ihren Bezugspersonen in und
deren Anbindung an bestehende Selbsthilfegruppen.
- Die organisatorische Unterstützung der Selbsthilfegruppen (regelmäßige
gegenseitige Informationen über den aktuellen Stand des jeweiligen Hilfespektrums,
Verfügungstellung von Räumen) geht mit deren fachlicher Unterstützung
(Beratungs-, Supervisions-, Schulungs-, Qualifizierungsangebote für
Selbsthilfegruppen und/oder deren Leiterinnen / Leiter, die Ausbildung zur
ehrenamtlichen freiwilligen Suchtkrankenhelferinnen / Suchtkrankenhelfer oder die
Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Gruppen und Gruppenverantwortlichen) einher.
Ziel:
- Erleichterung der privaten und beruflichen (Wieder-)Eingliederung
- Aufbau und Unterstützung der Abstinenzkultur
- Optimierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und
Beratungsstelle
- Wechselseitiger Wissenstransfer zwischen Beratungsstelle und Selbsthilfe
für Klientinnen / Klienten der Beratungsstelle, Bezugspersonen von Klientinnen /
Klienten, Mitgliedern von Selbsthilfegruppen und Gruppenverantwortlichen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Fachpersonal als Ansprechperson der Selbsthilfegruppen
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
siehe unter 6.2.10
149
6.2.10
Leistungsumfang
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
2.1 Gesundheitsvorsorge
und medizinische
Basisversorgung
2.2 Streetwork
2.3 Hausbesuche
2.4 Beratungen in Justizvollzugsanstalten
2.5 Beratungen in
Krankenhäusern,
Arztpraxen etc.
2.6 Informationsvermittlung
2.7 Beratung und
Vermittlung
2.8 Allgemeine psychosoziale Betreuung
2.9 Kooperation mit der
Selbsthilfe
Gesamtaufwand
150
60 min
individuell
60 min
90 min
120 min
60 min
60 min
60 min
30 – 180 min
6.3.
6.3.1
Hilfe für Schwangere und Familien
Beratung von Schwangeren und deren Familien
sowie von Frauen und Männern zu allen Fragen
im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69
Erläuterungen zum Vorgehen:
▪Informationen zu:
- Sexualaufklärung, Verhütung von Schwangerschaften und zur
Familienplanung, familienfördernden Leistungen für Kinder und Familien, einschließlich Förderung im Arbeitsleben
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaften und zu Kosten der Entbindung
- sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle
Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt
- den Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor oder nach
der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit
geschädigten Kindes zur Verfügung stehen
- den Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches
- den physischen und psychischen Schäden eines Abbruchs und den damit
verbundenen Risiken
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft
- den rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkten im Zusammenhang mit einer
Adoption
▪ Unterstützung der Schwangeren bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei
der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind
und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung
▪ Nachbetreuung bei einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt eines
Kindes
▪ Beratung von schwangeren Frauen sowie deren Familien und Lebenspartnern sowie
alle Frauen und Männer
Ziel:
- Beratung zum Eintritt gewollter Schwangerschaften
- Beratung zum Schwangerschaftsverlauf
- Vermeidung ungewollter Schwangerschaften
- Gewährleistung der ergebnisoffenen Beratung im Schwangerschaftskonflikt
151
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, Ärzte, Psychologen, Ehe-, Familien- und
Lebensberater mit anerkannter Zusatzausbildung und Anerkennung der
Beratungsstelle durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS)
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
Beratung von Schwangeren
45 min
und
deren Familien
152
6.3.2
Hilfen für Schwangere und Familien in Not
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69
Erläuterungen zum Vorgehen:
Information über Hilfsmöglichkeiten für Schwangere bzw. Familien in wirtschaftlichen
Notlagen, unabhängig vom Anspruch auf Hilfeleistungen
Ziel:
- Information über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aus Stiftungsmitteln und
aus anderen Unterstützungsfonds sowie Information über den ggf. bestehenden
Anspruch auf Sozialhilfe und
andere gesetzliche Leistungen (KJHG, WoGG,
BErzGG, BaföG, AFG, UVG, BSHG)
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Berechnung der Zuwendungshöhe, entsprechend der vom Landesamt für Familie
und Soziales vorgegebenen Zuwendungskriterien aufgrund des Nachweises der
wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin/Antragstellers
- Auszahlung des Zuwendungsbetrages über das Landesamt für Familie und Soziales;
in Einzelfällen erfolgt die Auszahlung über das Gesundheitsamt
- Sicherung der zweckgebunden Verwendung des Zuwendungsbetrages, ggf. unter
Mitwirkung bei der Anschaffung der Ausstattungsgegenstände für das zu erwartende
Kind für Frauen und deren Angehörige bzw. Familien, die sich in wirtschaftlicher Not
befinden oder sich zu befinden glauben
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit entsprechender Zusatzqualifikation
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Hilfen für Schwangere und
Familien in Not
153
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
10 min
60 min
6.3.3
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69
Erläuterungen zum Vorgehen:
- ergebnisoffene Beratung im Schwangerschaftskonflikt
- je nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information
- Darlegung der Rechtsansprüche für Mutter und Kind
- Information über Möglichkeiten der Hilfe bei Fortsetzung der Schwangerschaft in den
Bereichen Arbeit, Wohnen, Soziales, Jugendhilfe usw.
- Vermittlung an und Zusammenarbeit mit Ämtern und Beratungsdiensten zur
Durchsetzung der genannten Hilfen (sofern gewünscht)
- Information über Abbruchmöglichkeiten, Komplikationen des Abbruches,
Kostenübernahmen
- Gesprächsangebote nach Abbruch, Verhütungsberatung
- Ausstellung der Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Beratung
Ziel:
Beratung von Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch aus
unterschiedlichen Gründen wünschen und Ausstellung einer Bescheinigung, die nach
einer Frist von mindestens 3 Tagen zur Durchführung eines
Schwangerschaftsabbruches berechtigt.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, Psychologe, Arzt, Ehe-, Familien- und
Lebensberater mit anerkannter Zusatzausbildung und Anerkennung der
Beratungsstelle durch das SMS
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
Beratungen im Schwanger90 min
schaftskonflikt
154
6.3.4
Hausbesuche
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69
Erläuterungen zum Vorgehen:
siehe 6.3.1 bis 6.3.3
Ziel:
- Schnelle Hilfevermittlung im Sozialen Umfeld, wenn aus besonderen Gründen ein
Aufsuchen der Beratungsstelle nicht möglich ist
- Besuch von schwangeren Frauen mit besonderen Problemen im häuslichen Umfeld
(z. B. angedrohte Zwangsräumung) oder gehunfähigen schwangeren Frauen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, Psychologe, Arzt, Ehe-, Familien- und
Lebensberater mit anerkannter Zusatzausbildung und Anerkennung der
Beratungsstelle durch das SMS
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Hausbesuche
155
mittlerer Dienst gehobener
Dienst
90 min
Richtwert
höherer Dienst
6.3.5
Soziale Aufklärung von Wöchnerinnen
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69
Erläuterungen zum Vorgehen:
Aufklärung der Wöchnerinnen nach der Entbindung in der Klinik bzw. nach
Klinikentlassung im Gesundheitsamt
Ziel:
- Information über Hilfsmöglichkeiten während der Schwangerschaft und die
ordnungsgemäße Entwicklung im Kleinkindesalter
- Information über Methoden der Schwangerschaftsverhütung zur Vermeidung
unerwünschter Schwangerschaften
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, möglichst auf der Grundlage einer
vorangegangenen Ausbildung als Krankenschwester oder Kinderkrankenschwester
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Soziale Aufklärung von
Wöchnerinnen
156
mittlerer Dienst gehobener
Dienst
180 min
Richtwert
höherer Dienst
6.3.6
Öffentlichkeitsarbeit
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 48, 68, 69
Erläuterungen zum Vorgehen:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird über die Beratung zu Hilfsmöglichkeiten der
Beratungsstelle durch Veröffentlichungen und den Vertrieb von Informationsmaterialien informiert. Darüber hinaus werden gezielt Hilfen für die Integration der
Schwerpunkte in den schulischen Unterricht geleistet.
Ziel:
- Information über Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten der Beratungsstelle
- Information über vorhandene Hilfeangebote
- Information über Schwangerschaftsverhütung, Schwangerschaft,
Schwangerschaftsabbruch und Problemlösung während der Mutterschaft
- Presseinformationen über Beratungsangebote
- Information der niedergelassenen Gynäkologen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Öffentlichkeitsarbeit
157
mittlerer Dienst gehobener
Dienst
individuell
Richtwert
höherer Dienst
6.4.
6.4.1
Hilfen für Körperbehinderte und geistig
Behinderte
Beratung körperlich und geistig Behinderter
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 71, 72, 73, 74, 75
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Durchführung einer öffentlichen Beratungssprechstunde für Menschen, die
behindert, chronisch krank oder von Behinderung bedroht sind sowie deren
Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer und ggf. weitere einschlägige ratsuchende
Personen und zu Eingliederungshilfen nach dem Schwerbehindertenrecht
- Information über Behandlungsmöglichkeiten, Rechte und Leistungsansprüche nach
der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und Eingliederungshilfen nach dem
Bundessozialhilfegesetz
- Vermittlung von Pflegediensten und Aufklärung zum Pflegeversicherungsgesetz, zu
technischen Hilfsmitteln für die lebenspraktische Bewältigung des Alltages
- Unterstützung bei der Beschaffung von behindertengerechten Wohnraum,
Parkerleichterung, sonstige Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte u. ä.
- Aktivierung der Selbsthilfe bei Ratsuchenden sowie Unterstützung und Begleitung
bei Aufbau und Arbeit der Selbsthilfegruppen
Ziel:
Minderung der behinderungsbedingten Schädigungsfolgen
bei geistig und/oder körperlich Behinderte und deren Angehörige
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Dipl.-Psychologe, Staatl. anerkannter Sozialarbeiter,
Psychotherapeut, Dipl.-Rehabilitationspädagoge, anerkannter Heilpädagoge,
anerkannter Heilerziehungspfleger, Ergotherapeut
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
158
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
Beratung körperlich und
geistig
Behinderter
- telefonisch
10 min
- persönlich
60 min
159
45 min
6.4.2
Aufsuchende Sozialarbeit
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 71, 72, 73, 74, 75
Erläuterungen zum Vorgehen:
Besuch bei Behinderten im häuslichen Milieu bzw. in ihrer Lebensumwelt (Heim,
Werkstatt für Behinderte) und Beratung zu den unter Punkt 1 genannten
Themenkomplexen.
Ziel:
Beseitigung behinderungsbedingter Nachteilsausgleiche
Vermittlung praktischer Lebenshilfe
Vermeidung von Heimaufnahmen für Behinderte, die aufgrund ihrer
gesundheitlichen oder sozialen Situation nicht von sich aus das Amt aufsuchen
können oder, weil im häuslichen Umfeld alltägliche Lebensbezüge in der Beratung
aufgegriffen werden sollen bzw. in einer akuten Krisen- oder Notsituation (geistig
Behinderte) schnelle Hilfe erforderlich wird.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Dipl.-Psychologe, Staatl. anerkannter Sozialarbeiter,
Psychotherapeut, Dipl.-Rehabilitationspädagoge, anerkannter Heilpädagoge,
anerkannter Heilerziehungspfleger, Ergotherapeut
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Aufsuchende Sozialarbeit
160
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
90 min
6.4.3
Begutachtungen
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe, teilweise Pflichtaufgabe nach Weisung
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 71, 72, 73, 74, 75
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Begutachtungen für die Gewährleistung der notwendigen Eingliederungshilfen und
bei Heimaufnahmen unter 65jähriger
- Kontaktaufnahme und Erstgespräch mit dem Betroffenen in der eigenen Wohnung
bzw. in der Klinik; Austeilen aller notwendigen Formulare an Angehörige oder
Ausfüllen dieser durch den Sozialarbeiter selbst (Anmeldung zur Heimaufnahme,
Ärztlicher Fragebogen, Pflegesatzbestimmung, Ärztliches Zeugnis und Amtsärztliche
Stellungnahme, Sozialbereich des bearbeitenden Sozialarbeiters); Aussuchen des
geeigneten Heimes; Besichtigung, wenn möglich, mit dem Betroffenen; Kopieren der
notwendigen Unterlagen für den Landeswohlfahrtsverband (Rentenbescheid, Miete,
Wohngeld); Auflösen der Wohnung (falls erforderlich)
- Begutachtung zur Pflege bei nicht pflegeversicherten Sozialhilfeempfängern und
Aussiedlern
Ziel:
- Schaffung von Voraussetzungen zur ärztlichen und psychotherapeutischen
Behandlung und zur Regelung persönlich wichtiger Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der alltäglichen Lebensbewältigung
- Entscheidungshilfen für Ämter und Behörden
- Soziale Integration und Hilfen
- Begutachtungen von chronisch psychisch Kranken
- Begutachtung von Suchtkranken und Suchtgefährdeten
- Begutachtungen von älteren Menschen mit dementiellen Syndromen und
Alterspsychosen
- Begutachtungen von geistig und seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen
Qualifikation der Mitarbeiter:
Facharzt / Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Diagnostikmaterialien
161
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Begutachtungen
- Werkstatteingliederung
für
den LWV
- Heimaufnahmen
- Amtshilfeersuchen
162
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
15 min
60 min
30 min
90 min
6.5.
6.5.1
Hilfen für Tumorkranke
Beratung von Tumorkranken und deren
Angehörigen
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 39,52, 71, 72, 73, 74, 75
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Psychosoziale Beratung zum Umgang mit psychischen und sozialen Ängsten und
Belastungen durch die Tumorerkrankung und der erfolgten klinischen Behandlung
- Beratung zu Hilfsmöglichkeiten der nachsorgenden Betreuung
- Aufzeigen finanzieller Hilfen für Härtefonds der Deutschen Krebshilfe in Bonn
- Aufklärung zu Ansprüchen der medizinischen Rehabilitation, der Renten- und
Krankenversicherung, Kuren, Wiedereingliederung, Schwerbehindertenausweis
- begleitende und nachsorgende Hilfen bei der Bewältigung des Alltages
- Hilfestellung bei der Neuorientierung des Lebens
- Vermittlung zu sozialen Diensten
- Zusammenarbeit mit Klinik- und Hausärzten
Ziel:
Hilfe zur Konfliktbewältigung für Tumorkranke und deren Angehörige
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Beratung von
Tumorkranken
und deren Angehörigen
163
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
60 min
6.5.2
Aufsuchende Sozialarbeit
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 39,52, 71, 72, 73, 74, 75
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Kennen lernen des familiären Umfeldes
- Beratung im häuslichen Milieu auf Wunsch des Betroffenen zu verschiedenen
Themenkomplexen (siehe Punkt 1)
- individuelle Abstimmung nach Klärungsbedarf des Einzelfalles
- Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten, Angehörigen und
Sozialarbeitern
- Kontaktaufnahme und Begleitung während des Klinikaufenthaltes bei
Neuerkrankungen
- Vereinbarung der weiteren Betreuung nach Klinikentlassung ggf. in Abstimmung mit
Kliniksozialdienst und Selbsthilfegruppen
- Begleitung bei weiteren Klinikaufenthalten
- Teamberatung mit Patient, Arzt und Kliniksozialdienst
Ziel:
Hilfestellung zur Konfliktbewältigung in Familie, Beruf und sozialem Umfeld für
Tumorkranke im schlechten Allgemeinzustand, denen das Aufsuchen der Ämter nicht
zumutbar ist oder die sich in stationären Einrichtungen befinden.
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter
Fachspezifische Ausstattung:
- Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Aufsuchende Sozialarbeit
164
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
60 min
6.5.3
Betreuung und Beratung der Selbsthilfegruppen
Aufgabenart:
Weisungsfreie Pflichtaufgabe
Gesetzliche Grundlagen:
Siehe Abschnitt 9, Nr.: 35, 39,52, 71, 72, 73, 74, 75
Erläuterungen zum Vorgehen:
- Beratung, Betreuung und Begleitung der Selbsthilfegruppen in fachlicher Hinsicht
- Vermittlung der Betroffenen in die entsprechenden Gruppen
Ziel:
Lösen von Alltags- und Krankheitsproblemen durch Unterstützung von
Gruppenmitgliedern für Betroffene und deren Angehörige
Qualifikation der Mitarbeiter:
Sozialarbeiter
Arzt/ Ärztin
Fachspezifische Ausstattung:
Informationsmaterialien
Leistungsumfang:
durchschnittlicher Arbeitszeitbedarf /pro Vorgang
Einzelleistung
Betreuung und Beratung
der
Selbsthilfegruppen
165
Richtwert
mittlerer Dienst gehobener
höherer Dienst
Dienst
30 – 180 min
7.
Sonstige Aufgaben
Nicht in jedem Fall kann der gesamte Umfang von Tätigkeiten in Minuten erfasst
werden.
Hierzu zählen u. a.:
1. Fort- und Ausbildung von Personal
Aufgrund von unterschiedlichen Ausbildungsständen der Mitarbeiter in den einzelnen
Gesundheitsämtern müssen auch unterschiedliche Zeiteinheiten geplant werden. Eine
umfassende Fortbildung aller Mitarbeiter ist eine wichtige Grundvoraussetzung für
eine qualitativ hochwertige Arbeit und damit für die Effektivität der zu erreichenden
Zielstellungen. Dieser Bereich darf bei der Berechnung der Personalstrukturen nicht
unterschätzt werden und sollte individuell Berücksichtigung finden.
2. Bürotechnische Arbeiten
Neben den erarbeiteten Einzelleistungen, die zahlenmäßig erfasst werden können,
gibt es Tätigkeiten, wie Schreibarbeiten, Materialbestellungen, Büroarbeiten, die im
Einzelnen als zeitliche Durchschnittsgröße nicht vorgegeben werden können. Dies ist
u. a. von der computertechnischen Ausstattung und den Organisationsstrukturen der
einzelnen Bereiche abhängig.
3. An- und Abfahrtszeiten
Im Rahmen von Überwachungsaufgaben und dem aufsuchenden Dienst werden
durch städtische und ländliche Strukturunterschiede der Territorien auch
unterschiedliche Wegezeiten benötigt, die hier keine Berücksichtigung finden.
4. Patientenakten-Verwaltung/Archive
Die Verwaltung der ehemaligen Poliklinikakten wird mit unterschiedlichem zeitlichem
Aufwand je nach internem Strukturieren mit den Kreisarchiven in den einzelnen
Gesundheitsämtern durchgeführt.
5. Einbindung in den Katastrophenschutz
Hierzu zählen Aufgaben in den Krisenstäben bei Katastrophenalarm und eine
umfangreiche Planung für die unterschiedlichsten Ereignisse
(Influenzapandemieplanung, Planungen zur Pockenschutzimpfung, Maßnahmepläne
für andere hochkontagiöse Erkrankungen)
6. Örtliche Zusatzaufgaben
Hierzu zählen:
- Begutachtungen im Rahmen von Amtshilfeersuchen
- Begutachtungen für die Betriebe für Grundsicherung und Arbeitsförderung in den
Optionskommunen oder in den ARGEN
- betriebsärztliche Aufgaben
- sonstige vom Landrat / Oberbürgermeister zugewiesene Aufgaben
7. Freiwillige Aufgaben
z. B. arbeitsmedizinische Aufgaben, Praktikumsbetreuung,
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
166
8.
Zusammenfassung
Die Beschreibung der Aufgaben der Gesundheitsämter soll weiterhin als
Handlungshilfe zur Qualitätssteuerung in den Ämtern dienen.
Durch dieses Modell wird es möglich, die interne Aufgabenverteilung für die einzelnen
Gesundheitsämter zu steuern. Durch den Vergleich der Jahresaufgabenhäufigkeit mit
der Jahresarbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter kann der Auslastungsgrad in %
errechnet werden. Unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten und nicht zeitlich
erfassten Tätigkeiten liegt der optimale Auslastungsgrad nach bisherigen Erfahrungen
bei 80 %. Diese Berechnungsgrundlage lässt damit Umstrukturierungen innerhalb der
Ämter durch Aufgabenumverteilung für eine effektive Aufgabenbewältigung zu.
Diese
Fassung wurde
vom
Landesverband überarbeitet um
sie
den
sich
weiterentwickelten Arbeitsinhalten und gesetzlichen Änderungen anzupassen.
Die Fachausschüsse des Landesverbandes stellen sich auch weiterhin das Ziel die
Aufgabenbeschreibungen regelmäßig zu überarbeiten und mit dem Sächsischen
Staatsministerium für Soziales, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem
Sächsischen Landkreistag abzustimmen.
167
9.
Gesetzliche Grundlagen
1.
2.
Allgemeine Waffengesetz – Verordnung (AwaffV), vom 1. Dezember 2003
Artikel 9 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai
1992 (SächsGVBl. S. 243)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbIG), BGBl. vom 14.August 1997, S.
2023, zuletzt geändert durch Artikel 82 der Neunten
Zuständigkeitsverordnung vom 31.10.2006
Aufgrund von § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Zuständigkeiten nach
dem Heilpraktikergesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung
(HeilPZuVO) vom 07.12.1996 ist in Sachsen die Aufgabe der
Heilpraktikerüberprüfung an das Gesundheitsamt Löbau/ Zittau delegiert
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.
August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des
Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108, 3113)
Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Ausführungsgesetzes
zum Krebsregistergesetz vom 4. September 2007
Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsBG) i .d. F. vom 14. Juni
1999 (SächsGVBl. S. 370, ber. SächsGVBl. 2000 S. 7), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über
die Überprüfung der Dienstfähigkeit vor Versetzung in den Ruhestand
gemäß §§ 52 ff. SächsBG vom 14. Januar 2002 (SächsABl. S. 234)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über
die Dienstunfalluntersuchung
Bekanntmachung des Sächs. Staatsministeriums für Kultus Regelungen
für den Schulhausbau – Tei B Allg. Schulbauempfehlung -15.Dezember
1993
- Kommentar (ABlSMK 18/93 und SächsABl. Nr. 3/94)
- DIN 5034 T: 1- Tageslicht in Innenräumen- Allg. Anforderungen (Febr.
1983)
- DIN 5034 T: 2 - Tageslicht in Innenräumen – Grundlagen (Febr. 1985)
- DIN 5034 T: 5 – Tageslicht in Innenräumen – Messung (Januar 1993)
- DIN 5034 T: 3 – Tageslicht in Innenräumen – Berechnung (Sept. 1994)
- DIN 5035 T: 1 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – Begriffe u. Allg.
Anforderungen (Juni 1990)
- DIN 5035 T: 4 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – spezielle
Empfehlungen für die Beleuchtung von Unterrichtsräumen (Febr. 1993)
- DIN 5035 T: 6 – Beleuchtung mit künstlichen Licht – Messung und
Auswertung (Dez. 1990)
- DIN 5035 T: 7 – Beleuchtung mit künstlichen Licht –
Bildschirmarbeitsplätze (Sept. 1988)
Bundesstatistikgesetz
Bundeselterngeldgesetz vom 17.Juli 2007
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( BEEG) vom 5. Dezember 2006
Bundeskindergeldgesetz vom 17. Juli 2007
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
168
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
169
- DIN 18024 T: 1 + 2 Barrierefreies Bauen – Jan. 1998/
Nov. 1996
- DIN 18025 T: 1 + 2 Barrierefreie Wohnungen – Dez. 1992
- Schriftenreihe „Barrierefreies Planen und Bauen im
Freistaat Sachsen“ (Herausgeber: SMS, SMI Dresden
1993 und überarbeitete Auflage - Dresden 1998)
DIN 1946 Teil 4 – Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern vom
März 1999
(Neu Entwurf vom April 2005)
DIN 19643 T: 1-5 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- Empfehlung des UBA – Hygieneanforderungen an Bäder und deren
Überwachung – Sept. 2006
- sonstige Richtlinien für den Bäderbau
DIN 18032 T: 1-6 Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung
Sept. 2003
DIN 18035 Sportplätze vom Febr. 2003
DIN 5035 Teil 3 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht;
Beleuchtung in Krankenhäuser. September 1988. (Neu Entwurf vom April
2004)
DIN 13080 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und
Funktionsstellen vom Juli 2003
Einkommenssteuergesetz insbesondere Teil IV Tarife, vom 1. Januar
2005
Empfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu den
räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen – 2005
Empfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu den
räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen – 2005
Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum
Qualitätsmanagement in Kindertages-einrichtungen im Freistaat Sachsen
vom 5. Februar 2007
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der
Sächsischen Impfkommission (SIKO), in der jeweils aktuellen Fassung
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Erster sächsische Landespsychiatrieplan 1993, Hrsg. Sächsisches
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung –
(SGB V) vom 20. Dezember 1998 (BGBl. S. 2477), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1791)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von
Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) vom 30. Juli
2004 (BGBl. I. S. 1950), letzte Änderung vom 21. Juni 2005 )BGBl. I. S.
1818)
Gesetz über den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe
und der Gesundheitsfachberufe sowie der Arzneimittel und
apothekenrechtlichen Vorschriften vom 9. Februar 2004
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge – BImSchG – 1. Sept. 1990,BimSchV 1- 33
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufe-kammergesetzes und
des Heilberufezuständigkeits-gesetzes vom 11. November 2005
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.
Februar 1939, Reichsgesetzbl. I S. 251
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
170
Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz SächsBRKG vom 24.6.2004 (SächsGVBl. 9/04) und
Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 09.09.2005 (SächsGVBl
8/2005)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachen
(SächsGDG) vom 11. Dez. 1991 (SächsGVBl. S. 413), zuletzt geändert
durch Artikel 21 des Gesetzes zur Aufhebung und Änderung von
Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen vom 06.06.2002 (Sächs.GV Bl.
Nr.9/2002), rechtsbereinigt mit Stand vom 3. Mai 2003
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot
der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz –
AdVermiG) vom 1. Januar 2002
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und
Ländern (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) in der Fassung vom
16. März 1999 (BGBl. I. S. 322), zuletzt geändert durch Artikel 8 des
Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. S. 1818
Gesetz zur Ausübung des Berufes der Hebamme und des
Entbindungspflegers (Sächsisches Hebammengesetz - SächsHebG) vom
9. Juli 1997, SächsGVBl. S. 478
Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der
Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen- Anhalt
und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 14. Mai 1998 (GVBl.
I/98, Nr. 7, S. 70)
Gesetz zur Neufassung der Sächsischen Bauordnung – 28.Mai 2004
Gesetz zum Schutz der informellen Selbstbestimmung im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG) vom 25. August
2003
Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften
(Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000
Artikel 1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) vom
20.Juli 2000 (BGBl. S. 1045)
Heimgesetz (HeimG) vom 5. November 2001 BGBl 1 Nr. 57, S. 2970
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme 10. Revision, Systematisches Verzeichnis Version
2007(ICD-10)
Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.02.1937
(RGBl. 1938 II S. 199)
Leitlinien zur baulichen Gestaltung von Operationsabteilungen in
Krankenhäusern des Freistaates Sachsen vom Januar 2000 (SMS Abtlg.
Krankenhausfinanzierung)
Anforderungen an ein Patientenzimmer aus hygienischer Sicht - Leitlinien
für Renovierungs- und Neubaumaßnahmen. DMW 1999, 124. Jg., Nr. 4
S. 94-97.
Bewertungskriterien für Investitionen der stationären Altenpflege im
Freistaat Sachsen“ (Herausgeber: SMS Dresden 1998)
Siebente Verordnung des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen
über die Festsetzung der
Verwaltungsgebühren und Auslagen vom 24. Mai 2006 (Siebentes
Sächsisches Kostenverzeichnis - 7. SächsKVZ) (SächsGVBl. Jg. 2006
(BGBl.-Nr. 8,S. 189)
Mutterschutzgesetz – MuSchG vom 20. Juni 2002
Prüfungsverordnungen von Bildungseinrichtungen
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
64.
65.
66.
67.
68.
171
Rahmenempfehlung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie über die Anforderungen an Standort,
Gebäude und Ausstattung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
mit Behinderungen vom 16.Juni 2000
Rahmenvereinbarung nach § 21 SGB V der Landesarbeitsgemeinschaft
für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. vom 02.09.1992,
zuletzt geändert am 7. Dezember 2005
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die
Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe) vom 25. April 2007
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung
der sozialen Arbeit vom 05.11.2001
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit
und Familie für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen vom 7.
Dezember 1993
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über den Bau
und Betrieb von Beherbergungsstätten (SächsABl. Sonderdruck N2/2005)
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert –
Koch – Institutes 1976 in der überarbeiteten Fassung vom Juni 2007
Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Richtlinie der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) vom Januar 2002
Richtlinie über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern Krankenhausbaurichtlinie (KhBauR) - VwVSächsBO vom 8.September
1992. Sächs. ABl, Sonderdruck Nr. 8/1992 S. 535. (ALT)
Medizinproduktegesetz (MPG) vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2007 (BGBl. I
S. 1066)
Rundschreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur
Durchsetzung des Ausländerrechtes: hier: Verfahren zur Feststellung
inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse bzw. zielstaatenbezogener
Abschiebehindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Krebsregistergesetz (Sächsisches
Krebsregisterausführungsgesetz – SächsKRGAG) vom 7. April 1997,
rechtsbereinigt mit Stand vom 17. November 1998
Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen
(Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG) vom 8. Juli 1994,
rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2005
DIN 77300 Bestattungs-Dienstleistungen – Anforderungen vom Juli 2001
Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005 (SächsGVBI. 2006 S.2),
Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005
Sächsische Integrationsverordnung (SächsIntegVO), vom 13.12.2002 (
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur
Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern
Tageseinrichtungen
Sächsisches Gesetz über die Hilfen für psychisch Kranke und
Schutzmaßnahmen Vom 16. Juni 1994, zulätzt geändert durch das Zweite
Gesetz zur Änderung des SächsPsychKG vom 16. August 2007
Sächsisches Statistikgesetz – SächsStatG
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) i. d. F. vom 21. Juli 1998
(SächsGVBl. S. 393)
Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27.07.1992
69.
70.
71.
72.
73.
74.
75.
76.
77.
78.
79.
80.
81.
82.
172
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 1. Oktober 1995
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Bekanntmachung
der Neufassung vom 16. Juli 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom
1.Januar 2005
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe vom 7. August
1996 (BGBl. I S. 1254) zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes
vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung vom
20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482) zuletzt geändert durch Artikel
28 Abs. 4 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047)zuletzt
geändert durch Artikel 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. September 2007
(BGBl. I S. 2246)
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung vom 26. Mai
1994 (BGBl. I S. 1014,1015) zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 5 des
Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe In der Fassung des
Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I Bl. 3022), zuletzt geändert durch Art. 5
G vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595, 1596)
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April
1987 (BGBl. I. S. 1074, ber. S. 1319), letzte Änderung vom 12. August
2005 (BGBl. I. S. 2360)
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 - TRBA 250 –
Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege Ausgabe: November 2003, Änderung und Ergänzung
Juli 2006 (BArbBl. 7-2006, S. 193)
Ergänzung April 2007 Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 35 vom 27. Juli
2007, S. 720
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für
die Sicherheit und Gesundheit im Bereich Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege
(www.bgw-online.de)
- Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 540 - Sensibilisierende
Stoffe, vom Februar 2000 BArbBl.
- Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 401 – Gefährdung durch
Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen, vom Mai 2006
(BArbBl. Okt. 2006)
- Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 201 – Umgang mit
Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung, vom
2.5.1998 (BArbBl.
I S 99)
Trinkwasser-Verordnung – TWVO
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
vom 1. Februar 2005
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von
Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische
Beihilfeverordnung – SächsBVO) vom 22. Juli 2004
Verordnung der Säxchsischen staatsregierung zur Regelung von
Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZuVO) vom 19.
März 2002
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung
der Schulordnung Grundschulen vom 14.Juli 2005
83.
84.
85.
86.
87.
88.
89.
90.
91.
92.
93.
173
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales,
Gesundheit und Familie über die Erweiterung der Meldepflicht für
übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO) vom 03.06.2002
(SächsGVBl.2002, S.187)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über
Förderschulen im Freistaat Sachsen
(Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 27. März 1996 (SächsGVBl.
S. 167), gültige Fassung vom 1.August 2006
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die
integrative Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat
Sachsen
(Schulintegrationsverordnung - SchIVO) vom 3. August 2004 [Berichtigt
durch Ber. vom 23. August 2004] SächsGVBl. 2004, S. 350, ber. S. 416
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur
Verhütung übertragbarer Krankheiten (Sächsische Hygiene- VerordnungSächsHygVO) vom 7.April 2004
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales,
Gesundheit und Familie über die Rahmenbedingungen in der
Krankenhaushygiene (Sächsische
Krankenhaushygienerahmenverordnung – SächsKHHygRVO) vom
17.November 1998
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt u.
Landwirtschaft zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG des Europ.
Parlaments u. des rates vom 15.Februar 2006 über die Qualität der
badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der
Richtlinie 76/160/EWG (SächsBadegewVO – 2007)
Verordnung über Arbeitsstätten und Anforderung an Arbeitsstätten
(ArbStättVO) vom 12. August 2004 (BGBl. I Nr. 44 S 2179)
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von
Medizinprodukten (Medizinprodukte –Betreiberverordnung – MPBetreibV)
vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 386
der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime,
Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige
(Heimmindestbauverordnung – HeimMindBauV) vom 3. Mai 1983 (BGBI.
1 S. 550), zuletzt geändert durch Art. 5 V vom 25.11.2003 (BGBl. I 2003 S
2346)
Verordnung des Staatsministeriums für Kultus über
Schulgesundheitspflege im Freistaat Sachsen
(Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulGesPflVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 15)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung –
TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959)
- LMBG i.d.F. der Bekanntmachung v. 9.9.1997 (BGBl. I,
S. 2296)
- Richtlinie 98/83/EG des Rates v. 3.11.1998 über die
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Amtsbl. d. Europäischen Gemeinschaften L330/32)
- DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung
- DIN 2001 Eigen- und Einzelwasserversorgung
- Sächsische Badegewässer VO v. 5.6.1997 Sächs. GVBl.
I S. 1261
-
94.
95.
96.
97.
98.
99.
100.
101.
102.
103.
104.
105.
174
WasserzuständigkeitsVO v. 7.1.2000
Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes
und des Rates über die Qualität der Badegewässer
und deren Bewirtschaftung
- DIN 2000 Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser,
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der
Versorgungsanlagen – Okt. 2000
- DIN 2001 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen
und nicht ortsfesten Anlagen
- T: 1 Kleinanlagen (Mai 2007) + Beiblatt
- T: 2 nicht ortsfeste Anlagen (Gelbdruck)
- sonstige Regelwerke des DIN, VDI und DVGW sowie Empfehlungen
des UBA, Leitlinien in den derzeitig gültigen Fassungen
- DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27.
Januar 1999 (BGBl. I S 50), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung
vom 6.3.2007 (BGBl. I S261)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordung –
GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S 3758), geändert durch
Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S 3855)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zu
Gutachten und Zeugnissen der Gesundheitsämter in
Personalangelegenheiten des öffentlichen Dienstes (VwV Gutachten und
Zeugnisse) vom 8. Dezember 2003, (SächsABl. S. 10)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren
zur Sächsischen Bauordnung vom 18. März 2005 (SächsABl.
Sonderdruck Nr.2/2005)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zur
Organisation der AIDS- Prävention im ÖGD (VwV AIDS- Prävention) vom
1. Dezember 2003
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und
Familie zur Befreiung vom Sportunterricht vom 1. März 1996
(ABl. SMK S. 223)
Ergänzung für Prüfungsverordnungen im Sinne von Rechtsverordnungen
nach Artikel 76 (2) der Sächsischen Verfassung, bekannt gemacht durch
VwV vom 1. Dezember 2005
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung
bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen
Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen) 24.05.2007 (SächsABl. S.836)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Soziales,
Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des
Sächsischen Bestattungsgesetzes vom 30.Juli 1995
(SächsABl. S. 916)
VDI – Richtlinie 3818 – Öffentliche Toiletten – und Waschräume vom Okt.
2000
VDI – Richtlinie 6022 – Hygienische Anforderungen an
Raumlufttechnische Anlagen und Geräte vom April 2006
VwV - Stundenermäßigung
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur
gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern durch die
106.
107.
Gesundheitsämter im Freistaat Sachsen vom 25. Mai 1992 (SächsAmtsbl.
S. 1001) verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 28.11.1997 und
14.12.2002
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. d. F. der Neufassung vom 19.08.2002
(BGBl. I S. 3245 ff.)
Zusatz:
Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und
Mikrobiologie in der aktuellen Fassung und
Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten
Desinfektionsmittel- und Verfahren
10.
Impressum
Für die einzelnen Fachausschüsse zeichnen sich folgende Mitglieder verantwortlich.

Amtsärztlicher Dienst
- Frau Dipl.-med. Silvi Lange
Gesundheitsamt Chemnitz

Beratungsbereich / SpDi / Sucht
- Herr Dr. Wolfram Kampczyk
Gesundheitsamt Annaberg

Infektionsschutz
- Frau Dr. Hebestreit
Gesundheitsamt Stollberg

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Frau Dr. Carl
Gesundheitsamt Dresden

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
- Frau Dr. Hantzsche
Gesundheitsamt Sächsische Schweiz

Umweltbezogener Gesundheitsschutz
- Frau Dr. Albrecht
Gesundheitsamt Meißen

Gesamtverantwortliche und
Redaktion
- Frau Dr. Krause- Döring
Gesundheitsamt Muldentalkreis
Vorsitzende des Landesverbandes
175
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