Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 6. April 2011 11.148 Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2010; Gewinnausschüttung an den Kanton; Entlastung der Mitglieder des Bankrats Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gemäss § 15 Abs. 1 lit. b–d des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) vom 27. März 2007 (SAR 681.100) den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2010 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) zur Genehmigung und zur Festlegung der Gewinnablieferung an den Kanton sowie zum Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Bankrats. 1. Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2010 Von der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2010 konnte auch die Aargauische Kantonalbank (AKB) profitieren. Gegenüber dem Vorjahr vergrösserte sich die Bilanzsumme in der Konzernsicht um +3,3 % auf 19,2 Milliarden Franken. Die AKB konnte bei den Kundenausleihungen einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von +4,2 % auf 16,2 Milliarden Franken verzeichnen, wobei sich die Hypothekarforderungen um +3,6 % auf 14,7 Milliarden Franken und die Forderungen gegenüber Kunden (darunter Ausleihungen an KMU) um +9,3 % oder 130,6 Millionen Franken auf 1,5 Milliarden Franken erhöhten. Bei den Kundengeldern konnten dank Zunahme der Spargelder von +4,8 % auf 8,0 Milliarden Franken fällig gewordene Anleihen und Pfandbriefdarlehen im Betrag von 0,2 Milliarden Franken zurückbezahlt werden. Aufgrund unattraktiver Zinsen verzeichneten auch die Übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden mit -3,3 % auf 4,2 Milliarden Franken sowie die Kassenobligationen mit -37,6 % auf 0,4 Milliarden Franken einen Rückgang, sodass sich die Kundengelder im Total um -1,4 % auf 14,2 Milliarden Franken reduzierten. Die gesamten betreuten Vermögenswerte sind 2010 um +3,1 % auf 22,3 Milliarden Franken gestiegen (Vorjahr +8,6 %) und die Anzahl der Vermögensverwaltungsmandate erhöhte sich um +5,7 % auf 2'007 (Vorjahr +2,0 %). -2- Der Bruttogewinn auf Konzernstufe stieg um 13,3 Millionen Franken oder +7,8 % und erreichte 183,4 Millionen Franken. Der Erfolg aus dem Zinsgeschäft erhöhte sich um 7,3 Millionen Franken (+2,8 %) auf 266,7 Millionen Franken und steuert mit 70,9 % weiterhin den grössten Anteil zum Betriebsertrag bei. Der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verzeichnete eine Zunahme um +3,3 % auf 73,7 Millionen Franken und trug 19,6 % zum Betriebsertrag bei. Nur der Erfolg aus dem Handelsgeschäft verringerte sich leicht um -2,1 % auf 30,4 Millionen Franken. Das Verhältnis von Geschäftsaufwand zum Betriebsertrag liegt mit 51,2 % unter dem Vorjahr (54,1 %). Gemäss § 5 Abs. 2 AKBG entrichtete die AKB im Dezember 2010 dem Kanton, als Abgeltung für die Staatsgarantie, einen Betrag in der Höhe von 1 % der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. Diese Abgeltung wurde mittels der erforderlichen Eigenmittel per Ende der vier vorangegangenen Quartale – letztmals per 30. September 2010 – ermittelt und der resultierende Betrag von 7,8 Millionen Franken in der Jahresrechnung 2010 verbucht und dem Konto "Rückstellungen für Staatsgarantie Kantonalbank" zugewiesen (vgl. GRB Nr. 2008-1734 vom 24. Juni 2008). Für 2011 sind 7,4 Millionen Franken für die Abgeltung der Staatsgarantie budgetiert. Der definitive Betrag wird im 4. Quartal 2011 dem Kanton überwiesen. Nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden sowie nach Steuern resultierte ein gegenüber dem Vorjahr um +10,3 % höherer Konzerngewinn von 93,0 Millionen Franken. Der Regierungsrat stellt keine Gründe fest, die Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung in Frage zu stellen. Deshalb beantragt er dem Grossen Rat die Genehmigung. 2. Gewinnausschüttung an den Kanton Gemäss § 17 AKBG ergibt sich der für die Ausschüttung massgebende Betrag aus dem Jahresgewinn und der Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken abzüglich der Verzinsung des Grundkapitals. Das Ziel eines Eigenkapitaldeckungsgrads von mindestens 165 % (ohne Eigenmittelrabatt) ist mitzuberücksichtigen. in Fr. 1’000 Jahresgewinn Stammhaus Gewinnvortrag 2009 92’597 402 Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken 71’500 Verzinsung Dotationskapital -5’273 Massgeblicher Gewinn 159’226 Der gemäss § 17 AKBG als Ziel formulierte Eigenmitteldeckungsgrad nach Gewinnausschüttung von 165 % (Verhältnis der anrechenbaren Eigenmitteln zu den erforderlichen Eigenmitteln) wurde mit 168,1 % (Vorjahr 158,3 %) um +3,1 Prozentpunkte überschritten. -3- Der Bankrat beantragt, 62,5 Millionen Franken vom massgebenden Gewinn von 159,2 Millionen Franken an den Kanton abzuliefern (+4,2 %). Damit beträgt die Ausschüttungsquote 39,3 % (Vorjahr 45,2 %). Nach § 4 lit. d des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) vom 16. August 2005 (SAR 612.500) gelten zusätzliche Erträge als Folge einer längerfristigen Änderung der Gewinnausschüttung bei Beteiligungen des Kantons als zweckgebundener Ertrag der Spezialfinanzierung. Der Regierungsrat sieht für 2011 daher vor, von der Gewinnausschüttung der AKB von 62,5 Millionen Franken gemäss Budget 2011 32,9 Millionen Franken der ordentlichen Rechnung zuzuweisen. Dieser Betrag liegt 0,8 Millionen Franken über der Zuweisung im Vorjahr und entspricht dem budgetierten Wachstum des nominalen Volkseinkommens im Kanton Aargau. Der verbleibende Betrag von 29,6 Millionen Franken wird der Spezialfinanzierung Sonderlasten zugewiesen. in Fr. 1’000 Total der Gewinnausschüttung 62’500 Zuweisung an 3. - ordentliche Rechnung 32’872 - Spezialfinanzierung Sonderlasten 29’628 Entlastung der Mitglieder des Bankrats Gemäss § 15 Abs. 1 lit. d AKBG erfolgt die formelle Entlastung der Mitglieder des Bankrats für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Grossen Rat. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Entlastung. Antrag: 1. Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2010 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) werden genehmigt. 2. Die Gewinnausschüttung an den Kanton wird auf 62,5 Millionen Franken festgelegt. 3. Den Mitgliedern des Bankrats wird Entlastung erteilt. -4- Aarau, 6. April 2011 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Staatsschreiber: Dr. Urs Hofmann Dr. Peter Grünenfelder Beilage: Jahresbericht 2010 der Aargauischen Kantonalbank