Botschaft an den Grossen Rat

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Botschaft des Regierungsrats des
Kantons Aargau an den Grossen Rat
vom 6. April 2011
11.148
Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2010; Gewinnausschüttung an den Kanton; Entlastung der Mitglieder des Bankrats
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen gemäss § 15 Abs. 1 lit. b–d des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) vom 27. März 2007 (SAR 681.100) den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2010 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) zur Genehmigung und zur Festlegung der Gewinnablieferung an den Kanton sowie zum Beschluss über
die Entlastung der Mitglieder des Bankrats.
1.
Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2010
Von der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2010 konnte auch die Aargauische
Kantonalbank (AKB) profitieren. Gegenüber dem Vorjahr vergrösserte sich die Bilanzsumme
in der Konzernsicht um +3,3 % auf 19,2 Milliarden Franken. Die AKB konnte bei den Kundenausleihungen einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von +4,2 % auf 16,2 Milliarden
Franken verzeichnen, wobei sich die Hypothekarforderungen um +3,6 % auf 14,7 Milliarden
Franken und die Forderungen gegenüber Kunden (darunter Ausleihungen an KMU) um
+9,3 % oder 130,6 Millionen Franken auf 1,5 Milliarden Franken erhöhten. Bei den Kundengeldern konnten dank Zunahme der Spargelder von +4,8 % auf 8,0 Milliarden Franken fällig
gewordene Anleihen und Pfandbriefdarlehen im Betrag von 0,2 Milliarden Franken zurückbezahlt werden. Aufgrund unattraktiver Zinsen verzeichneten auch die Übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden mit -3,3 % auf 4,2 Milliarden Franken sowie die Kassenobligationen
mit -37,6 % auf 0,4 Milliarden Franken einen Rückgang, sodass sich die Kundengelder im
Total um -1,4 % auf 14,2 Milliarden Franken reduzierten.
Die gesamten betreuten Vermögenswerte sind 2010 um +3,1 % auf 22,3 Milliarden Franken
gestiegen (Vorjahr +8,6 %) und die Anzahl der Vermögensverwaltungsmandate erhöhte sich
um +5,7 % auf 2'007 (Vorjahr +2,0 %).
-2-
Der Bruttogewinn auf Konzernstufe stieg um 13,3 Millionen Franken oder +7,8 % und erreichte 183,4 Millionen Franken. Der Erfolg aus dem Zinsgeschäft erhöhte sich um 7,3 Millionen Franken (+2,8 %) auf 266,7 Millionen Franken und steuert mit 70,9 % weiterhin den
grössten Anteil zum Betriebsertrag bei. Der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verzeichnete eine Zunahme um +3,3 % auf 73,7 Millionen Franken und trug
19,6 % zum Betriebsertrag bei. Nur der Erfolg aus dem Handelsgeschäft verringerte sich
leicht um -2,1 % auf 30,4 Millionen Franken. Das Verhältnis von Geschäftsaufwand zum Betriebsertrag liegt mit 51,2 % unter dem Vorjahr (54,1 %).
Gemäss § 5 Abs. 2 AKBG entrichtete die AKB im Dezember 2010 dem Kanton, als Abgeltung für die Staatsgarantie, einen Betrag in der Höhe von 1 % der gemäss den banken- und
börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. Diese Abgeltung wurde mittels
der erforderlichen Eigenmittel per Ende der vier vorangegangenen Quartale – letztmals per
30. September 2010 – ermittelt und der resultierende Betrag von 7,8 Millionen Franken in der
Jahresrechnung 2010 verbucht und dem Konto "Rückstellungen für Staatsgarantie Kantonalbank" zugewiesen (vgl. GRB Nr. 2008-1734 vom 24. Juni 2008). Für 2011 sind 7,4 Millionen Franken für die Abgeltung der Staatsgarantie budgetiert. Der definitive Betrag wird im
4. Quartal 2011 dem Kanton überwiesen.
Nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden
sowie nach Steuern resultierte ein gegenüber dem Vorjahr um +10,3 % höherer Konzerngewinn von 93,0 Millionen Franken.
Der Regierungsrat stellt keine Gründe fest, die Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung in Frage zu stellen. Deshalb beantragt er dem Grossen Rat
die Genehmigung.
2.
Gewinnausschüttung an den Kanton
Gemäss § 17 AKBG ergibt sich der für die Ausschüttung massgebende Betrag aus dem Jahresgewinn und der Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken abzüglich der
Verzinsung des Grundkapitals. Das Ziel eines Eigenkapitaldeckungsgrads von mindestens
165 % (ohne Eigenmittelrabatt) ist mitzuberücksichtigen.
in Fr. 1’000
Jahresgewinn Stammhaus
Gewinnvortrag 2009
92’597
402
Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken
71’500
Verzinsung Dotationskapital
-5’273
Massgeblicher Gewinn
159’226
Der gemäss § 17 AKBG als Ziel formulierte Eigenmitteldeckungsgrad nach Gewinnausschüttung von 165 % (Verhältnis der anrechenbaren Eigenmitteln zu den erforderlichen Eigenmitteln) wurde mit 168,1 % (Vorjahr 158,3 %) um +3,1 Prozentpunkte überschritten.
-3-
Der Bankrat beantragt, 62,5 Millionen Franken vom massgebenden Gewinn von 159,2 Millionen Franken an den Kanton abzuliefern (+4,2 %). Damit beträgt die Ausschüttungsquote
39,3 % (Vorjahr 45,2 %).
Nach § 4 lit. d des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) vom
16. August 2005 (SAR 612.500) gelten zusätzliche Erträge als Folge einer längerfristigen
Änderung der Gewinnausschüttung bei Beteiligungen des Kantons als zweckgebundener Ertrag der Spezialfinanzierung. Der Regierungsrat sieht für 2011 daher vor, von der Gewinnausschüttung der AKB von 62,5 Millionen Franken gemäss Budget 2011 32,9 Millionen
Franken der ordentlichen Rechnung zuzuweisen. Dieser Betrag liegt 0,8 Millionen Franken
über der Zuweisung im Vorjahr und entspricht dem budgetierten Wachstum des nominalen
Volkseinkommens im Kanton Aargau. Der verbleibende Betrag von 29,6 Millionen Franken
wird der Spezialfinanzierung Sonderlasten zugewiesen.
in Fr. 1’000
Total der Gewinnausschüttung
62’500
Zuweisung an
3.
- ordentliche Rechnung
32’872
- Spezialfinanzierung Sonderlasten
29’628
Entlastung der Mitglieder des Bankrats
Gemäss § 15 Abs. 1 lit. d AKBG erfolgt die formelle Entlastung der Mitglieder des Bankrats
für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Grossen Rat. Der Regierungsrat beantragt dem
Grossen Rat die Entlastung.
Antrag:
1.
Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2010 der Aargauischen
Kantonalbank (AKB) werden genehmigt.
2.
Die Gewinnausschüttung an den Kanton wird auf 62,5 Millionen Franken festgelegt.
3.
Den Mitgliedern des Bankrats wird Entlastung erteilt.
-4-
Aarau, 6. April 2011
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS
Landammann:
Staatsschreiber:
Dr. Urs Hofmann
Dr. Peter Grünenfelder
Beilage:
 Jahresbericht 2010 der Aargauischen Kantonalbank
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