Anlage 3 zur Vorlage GR-Drucksache Nr.: Bebauungsplan Moserstraße, Gemarkung/Flur Reutlingen Stellungnahmen der Behörden (A) und der Öffentlichkeit (B) Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.05.2010 bis 11.06.2010 Inhalt Beschlussvorschlag A. Behörden 1. FairEnergie GmbH Postfach 25 54 72715 Reutlingen v. 19.05.2010 Unsere Stellungnahme vom 28.01.2010 behält weiterhin ihre Gültigkeit. Stellungnahme vom 28.01.2010: 1. Anlagen- und Leitungsbestand Im Geltungsbereich befinden sich bereits Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen folgende Versorgungseinrichtungen der und an den Vorhabensträger weitergeleitet. FairEnergie GmbH, die im Bestand zu beachten und ggf. zu sichern sind: Erdgasversorgungsleitungen und Erdgasnetzanschlussleitungen Trinkwasserversorgungsleitungen und Trinkwassernetzanschlussleitungen Stromversorgungsleitungen/ Straßenbeleuchtungen Weitere Informationen sind dem in der Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen. Außerdem sind die in der Anlage beigefügten Hinweise und Merkblätter zu beachten. 2. Versorgungsmöglichkeiten Bei größeren und besonderen Bauvorhaben ist rechtzeitige Kontaktaufnahme hinsichtlich der Versorgungs- und Netzanschlussmöglichkeiten wichtig, da in aller Regel höhere Anschlussleistungen für die Strom-, Gas- und Trinkwasserversorgung notwendig sind. Der für das Plangebiet erforderliche Löschwasserbedarf ist gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405, Ausgabe Februar 2008 – ausgehend von einer mittleren Gefahr der Brandausbreitung – zu ermitteln. Der erforderliche Löschwasserbedarf beträgt mindestens 96 m³. Das Löschwasser ist durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bereitzustellen. Der Nachweis der Löschwassermenge ist für eine Löschzeit von mindestens zwei Stunden zu führen. -1- 68624917(61) Inhalt 2. Beschlussvorschlag RP Tübingen, Referat Denkmalpflege Postfach 26 66 72016 Tübingen v. 28.09.2010 Aufgrund des öffentlichen Aufrufs zur Rettung der oben genannten Häuser in unmittelbarer Nähe des Kulturdenkmals Gmindersdorf (Arbeitersiedlung von Theodor Fischer) hat das Referat Denkmalpflege des Regierungspräsidiums am 02.09.2010 zusammen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Stadt Reutlingen eine gründliche Begehung des Geländes an der Moser- und der Wilhelm-Kuhn-Straße einschließlich einer Besichtigung der fraglichen Bauten von außen und innen vorgenommen. Die Erkenntnisse aus dieser Begehung wurden zusammen mit den uns übermittelten Recherche-Ergebnissen der engagierten Anwohner und mit dem Forschungsstand zum Architekten Helmut Erdle allen Kolleginnen und Kollegen der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Inventarisation vorgestellt. Dabei ging es um die Frage, ob die Gebäude Moserstraße 1, 3, 5, 11, 13 und WilhelmKuhn-Straße 30, 32, 35 Kulturdenkmale im Sinne des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes sind. Laut § 2.1 des Gesetzes sind Kulturdenkmale „Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“. Das Referat Denkmalpflege ist zu der ÜberDer Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. zeugung gelangt, dass die genannten Wohnbauten von Helmut Erdle keine Kulturdenkmale sind, da sie die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes nicht in ausreichendem Maße erfüllen. Es handelt sich um drei lang gestreckte Mehrfamilienhäuser, die 1950-53 im Auftrag der Textilfirma Gminder auf noch freien Flächen am Rande der älteren Siedlung Gmindersdorf entstanden. Die Pläne stammten von dem Jahrzehnte lang viel mit Siedlungsbau beschäftigten Architekten Helmut Erdle (1906-1991) aus der Stuttgarter Schule. Der besondere Reiz des Gebäudeensembles liegt in seiner städtebaulichen Anbindung an die zur Erbauungszeit schon fast fünfzig Jahre bestehende Arbeitersiedlung von Theodor Fischer. Helmut Erdle hat den Übergang aus dem „Dorf“ behutsam gestaltet. Hierbei wurden einige der für die Stuttgarter Schule charakteristischen und aus der städtebaulichen Diskussion von um 1900 bereits bekannten -2- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Prinzipien angewandt. So wird etwa der unendliche Blick entlang gerader Straßen vermieden und stattdessen aufgefangen durch den Versatz markanter Bauteile in die Achse von Verkehrswegen. Das lässt sich besonders gut erleben von der Blockäckerstraße aus nach Westen, wo der Giebel des Doppelhauses Moserstraße 11, 13 die Perspektive abschließt. Auch die in jener Zeit beliebte, reine Zeilenbauweise kam nicht zur Anwendung. Die „Verschwenkung“ der Häuserzeile Moserstraße 1, 3, 5, Wilhelm-Kuhn-Straße 35, die nicht parallel zur Moserstraße verläuft, erzeugt einen dynamischen Platzraum, noch dadurch gesteigert, dass die Südost-Ecke der Zeile, das Haus Moserstraße 1, als einziges Teilgebäude dreigeschossig ist und mit seiner Straßenfront deutlich nach Osten herausragt. Das gleiche gilt für die Anordnung der Häuser Wilhelm-Kuhn-Straße 30, 32 und Moserstraße 11, 13. Durch diese Achtsamkeit gegenüber dem Bestehenden sowie durch die gezielte Anwendung einiger weniger schmückender Details an den im Übrigen sehr einfach gehaltenen Baukörpern haben die Gebäude von Helmut Erdle einen Ortsbild prägenden Charakter. Aus diesem Grund wäre ihr Verlust auf jeden Fall zu bedauern. Das baden-württembergische DenkmalDer Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. schutzgesetz nennt jedoch unter den möglichen Schutzgründen für Kulturdenkmale ausdrücklich keine städtebaulichen Gründe. Die schonende Erweiterung einer als Kulturdenkmal geschützten Siedlung ist demnach kein Argument für die Denkmalfähigkeit der Erweiterung. In einer ganz neu konzipierten eigenständigen Siedlung könnte dagegen ein überragendes städtebauliches Konzept eine mögliche Denkmaleigenschaft mittelbar begründen, indem es etwa für das Begriffsmerkmal „künstlerisch“ von unterstützender Bedeutung wäre. Ein Beispiel dafür ist die in der Debatte um die Erweiterung von Gmindersdorf genannte Siedlung Vordere Wenscht aus dem Siegener Stadtteil Geisweid im südlichen Nordrhein-Westfalen, die ebenfalls von Helmut Erdle maßgeblich mit entworfen wurde. Abgesehen davon, dass im nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetz städtebauliche Gründe ein selbstständig den Denkmalwert begründendes Merkmal darstellen, ist die große, inzwischen als Kulturdenkmal ausgewiesene Siedlung eine städtebaukünstlerische Leistung, die mit der Erweiterung von Gmindersdorf nicht zu vergleichen ist. Die von Erdle für die Firma Gminder entworfenen Einzelbauten an der Moser- und der -3- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Wilhelm-Kuhn-Straße gehören in Bezug auf ihre Grundrissgestaltung ebenso wie im Hinblick auf die Architektur des Außenbaus nicht zu den innovativen, für die weiteren Fünfziger Jahre und die Wirtschaftswunderzeit stilbildenden Gebäuden mit wissenschaftlichem und künstlerischem Anspruch. Die Fassaden sind im Wesentlichen verputzt, lediglich der Hausteil Wilhelm-Kuhn-Straße 30 ist im Obergeschoss mit Holz verkleidet und setzt dadurch einen besonderen Akzent in dem durch Verschwenkung auch hier gebildeten Platzraum. Belebung erfahren die Bauten durch unterschiedlich große und an jeweils wechselnden Stellen angebrachte Balkone und gelegentliche Rundbogenfenster in den Giebeln. An zwei Häusern sind Klappläden vorhanden. Die Wohnungsgrundrisse fallen durch eine ausgesprochen unpraktische Erschließung mit oftmals zwei gefangenen Räumen auf. Die später eingebauten Badezimmer und Duschbäder mussten häufig im Eingangsbereich untergebracht werden. Gemeinschaftsbadewannen befanden sich früher im Kellergeschoss. In einzelnen Häusern wird die Enge der Wohnungen durch die Verwendung von Schiebeelementen als Eingangstüren gemildert -mit allen daraus für den Wohnungsabschluss folgenden Nachteilen. Die Treppenhäuser sind vergleichsweise licht, ihre handwerklich gelungene schmiedeeiserne Geländer-Ausstattung erinnert an den konservativen Hintergrund der Stuttgarter Schule, ohne jedoch ein eigenständiges künstlerisches Element zu bilden. Eine interessante Variante davon findet sich in den Zweifamilienhäusern Wilhelm-Kuhn-Straße 35 und Moserstraße 11, wo eine Wendeltreppe die zentral angebrachten Briefkästen umfängt, mit einem kleinen halbrunden Ausguck am oberen Vorplatz. Zusammenfassend kann gesagt werden, Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. dass Helmut Erdle an der Moser- und der Wilhelm-Kuhn-Straße in Reutlingen für die Firma Gminder einfache und ansprechend gestaltete Bauten in einem von Grün dominierten Ambiente errichtet und städtebaulich gut in die Nachbarschaft eingepasst hat. Durch die jahrzehntelange zentrale Bewirtschaftung sind noch manche Details erhalten, wie etwa die Balkone, die Haustüren zur Straße und zum Garten und die Treppengeländer. Andererseits wurden jedoch alle Fenster ausgetauscht und die meisten Türen ersetzt oder verändert. Die Häuser gehören den frühen Fünfziger Jahren an und lassen -4- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag sich durch ihre Eigenarten einigermaßen sicher datieren; ihr konservativer Habitus findet in der unmittelbaren Nähe zu Fischers älterer Siedlung eine mögliche Erklärung. Was fehlt, sind ausreichende wissenschaftliche und künstlerische Argumente, die über das Charakteristische hinausgehen und die Denkmalfähigkeit und -würdigkeit im Sinne des badenwürttembergischen Denkmalschutzgesetzes nachweisen. Die heimatgeschichtliche Bedeutung liegt letztlich darin, dass in Reutlingen während der Fünfziger Jahre immens viel neuer Wohnraum gebraucht wurde und weite Strecken des Stadtgebiets von Mehrfamilienhäusern dominiert werden, die ihren Ursprung in jener Zeit hatten. Dieser Wohnraumbedarf betraf auch die Firma Gminder im Aufschwung der Textilindustrie. Als Schutzgrund für die Häuser von Helmut Erdle in Gmindersdorf ist dieses Argument allerdings nach der Auffassung des Referats Denkmalpflege nicht ausreichend. B. Öffentlichkeit 3. Bürger v. 07.06.2010 Wir möchten hiermit unsere Einwendungen gegen das o. g. Bauvorhaben vorbringen. Der Bebauungsplan Moserstraße sieht vor, dass für die von der Firma Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH geplanten 56 Wohneinheiten 78 Parkplätze in Tiefgaragen und 4 private Stellplätze im oberen Bereich der Moserstraße eingerichtet werden. Damit werden mehr als die baurechtlich notwendigen privaten Stellplätze nachgewiesen. Die Stadt Reutlingen plant dazu noch 12 Längsparker entlang der geplanten Gebäude im unteren Bereich der Moserstraße. Rein rechnerisch ergeben sich damit 94 Stellplätze für 56 Wohnungen. Für 56 Wohneinheiten sind durch die Stellplatzsatzung der Stadt Reutlingen (1,25 Stpl./WE) 70 Stellplätze nachzuweisen. Die ca. 78 Tiefgaragenplätze stellen sicher, dass durch die Bewohner kein Parksuchverkehr entsteht. Auf den 4 oberirdischen privaten Stellplätze können Besucher parken. Die Längsparker im unteren Teil der Moserstraße sind öffentlich und stehen daher nach wie vor auch den Bewohnern östlich der Moserstraße zur Verfügung. Zur Klarstellung wurde die Begründung entsprechend ergänzt. Zum städtebaulichen Entwurf 4.4 „Erschließung“ Die Planung wird zu einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen in der Moserstraße führen. Im Unterpunkt „Verkehr“ wird der Umbau der Moserstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich vorgeschlagen. Aufgrund der Tatsache, dass genau die Moserstraße Zufahrt sein soll für eine der geplanten Tiefgaragen, kann diese Absicht nicht verwirklicht werden. Genau das Gegenteil wird erreicht. Der Großteil der Stellplätze (47 Stpl.) wird direkt von der Heppstraße aus erschlossen. Nur der Stellplatzanteil für die Grundstücke nördlich der Wilhelm-Kuhn-Straße (31 Stpl.) verursacht Verkehrsaufkommen im unteren Teil der Moserstraße und in dem Teil der Wilhelm-KuhnStraße, der innerhalb der geplanten Neubebauung liegt. Damit wird das Verkehrsaufkommen durch die Anwohner im Gebiet minimal gehalten. -5- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Außerdem entsteht mit den von der Stadt geplanten Längsparkern entlang der geplanten Gebäude der Moserstraße nur wenig zusätzlicher Parkraum. Er wird lediglich auf die andere Straßenseite verlagert, denn die Straßenbreite erlaubt nur ein einseitiges Parken. Der Bereich, der bisher unmittelbar vor den Gebäuden Moserstraße 2 bis 8 sowie vor Gebäude W.-Kuhn-Straße 31 zur Verfügung steht, wird als Parkraum wegfallen. Zusätzlich erfordern die Längsparker Ein- und Ausparkmanöver. Damit wird nicht nur Lärm verursacht, sondern diese Parkplätze werden auch Ziel- und Quellverkehr im Gmindersdorf zur Folge haben, denn ein Wenden in Richtung Heppstraße ist in der Moserstraße dann nicht mehr möglich. Bisher erlauben die großen Freiflächen hier ein einfaches Wenden und Ausfahren in die Heppstraße. Die im oberen Bereich der Moserstraße geplanten privaten Stellplätze werden darüber hinaus nicht zu verwirklichen sein. Der von der Stadt Reutlingen ausgegebene Bebauungsplan gibt nicht die Realität wieder. Die Blockäckerstraße erscheint auf dem Bebauungsplan in der Abzweigung zur Moserstraße sehr breit, tatsächlich fehlt aber im Plan das sogenannte „Wäldchen“, dessen Bepflanzung durch die Stadt Reutlingen erst vor einigen Jahren von einer Stiftung der Familie Gminder finanziert wurde. Dieses zwickelförmige Grundstück, durch eine Treppe und kleine Steinmauern begrenzt, gehört zum historischen Gebiet des Gmindersdorfs. Es teilt in diesem Bereich die Blockäckerstraße, das in die Moserstraße führende Teilstück misst hier nur 3,9 m. Vor dem Gebäude Moserstraße 11 – 13, vor dem zwei private Stellplätze geplant sind, besteht aus diesem Grund ein Halteverbot. Dieser Bereich muss schon jetzt immer wieder für Ausweichmanöver benützt werden. Außerdem gibt es hier keinen Fußgängerweg und durch die Begrenzung der privaten Grundstücke mit Gartenzäunen, so wie von der örtlichen Bausatzung für das Gmindersdorf vorgeschrieben, keine Ausweichmöglichkeiten für Fußgänger. Aber viele Familien müssen mit ihren Kindern diese Straße benutzen, um zum Kindergarten und zum Spielplatz zu kommen. Hier sollte im Interesse und zur Sicherheit der Fußgänger unbedingt ein Bürgersteig eingeplant werden. Die Anzahl der öffentlichen Längsparker im unteren Teil der Moserstraße verändert sich nicht. Der Vorbereich vor den Bestandsgebäuden ist privat und steht entgegen dem optischen Eindruck der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Gerade diese Fläche, die bisher wie öffentlich zugänglicher Parkraum wirkt, zieht Parksuchverkehr kann, gerade hier werden Wendemanöver verursacht. Der Bebauungsplan gibt nicht die gebaute Realität wieder, sondern die Planung auf der Basis des Katasters. Die hier geplanten Längsparker liegen auf der privaten Grundstücksfläche. Der Bereich „Wäldchen“ liegt nicht innerhalb des Plangebietes. Die Blockäckerstraße liegt außerhalb des Planungsgebietes und wird durch die Planung nicht tangiert. Im Bereich „Wäldchen“ ist die Straße hier sehr schmal. Die Längsparker liegen im oberen Teil der Moserstraße auf der privaten Grundstücksfläche und außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, die mit 5,8 m eine gängige Breite für Wohnstraßen bekommt. Bisher gibt es in diesem Bereich noch keinen Fußgängerweg. Geplant ist jedoch eine Bewegungszone für Fußgänger zwischen den Längsparkern und der Wohnbebauung. Zur Verkehrssituation rund um das geplante Wohnungsgebiet -6- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Es gibt zwar Parkplätze entlang der südlich des Planungsgebietes gelegenen Heppstraße, aber sie reichen jetzt schon nicht aus für die in diesem Bereich wohnenden Menschen des Gmindersdorfs und für die Besucher der Gaststätte „Karz“, schon jetzt gibt es Parksuchverkehr vor allem im westlichen Teil des Gmindersdorfes, ausgehend von der Heppstraße über die Zaisental- und die TheodorFischer-Straße, von dort jeweils in die Wilhelm-Kuhn- und in die Blockäckerstraße. Auch in der Fortführung der sehr schmalen Wilhelm-Kuhn-Straße zwischen den Wohnblocks der GWG und den gegenüberliegenden Reihenhaussiedlungen westlich des geplanten Gebiets stehen Fahrzeuge dicht an dicht. Dieser Bereich wird auch als Zufahrt in das geplante neue Gebiet gemieden werden aufgrund seiner Unübersichtlichkeit und der räumlichen Enge. Von Norden her kann das neue Gebiet aufgrund seiner topographischen Lage nicht erreicht werden. Es bleibt also nur die Parkraumsuche im Gmindersdorf. Hier werden die Bereiche, die dem neuen Gebiet am nächsten sind, vor allem betroffen sein. Das sind die Moserstraße und die Th.-Fischer-Straße sowie die dazwischenliegenden Teilabschnitte der Blockäcker- und der Wilhelm-KuhnStraße. Im Bereich der Blockäckerstraße kommt es bereits jetzt immer wieder zu Spannungen, da der zur Verfügung stehende Parkraum – es kann nur auf einer Straßenseite geparkt werden – nicht ausreicht. Der kurze Straßenabschnitt der Blockäckerstraße zwischen Theodor-Fischer- und Moserstraße muss schon jetzt die Fahrzeuge von elf Familien aufnehmen, zusätzlich parken hier auch die Beschäftigten der Kindertagesstätte des Gmindersdorfs und Bewohner der GWGeigenen Gebäude des Theodor-FischerPlatzes. Die Eigentümer können aufgrund der kleinen Vorgärten sowie der topographischen Lage am Hang und der damit verbundenen Abstützung der Grundstücke durch Mauern keine eigenen Stellplätze auf ihren Grundstücken errichten. Es gibt in diesem Bereich mangels geeigneter Möglichkeiten nur zwei Garagen, wir selbst stehen z. B. seit über zwanzig Jahren bei der GWG auf einer Warteliste für eine Garage. Den Bewohnern bleibt also nur der Parkraum entlang der Straße. Auf den engen Straßen kann immer nur einseitig geparkt werden, es bleibt nur eine Fahrspur, die benützt werden kann. Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen ein Die Stadtverwaltung ist sich der generellen Parkplatzproblematik des Gmindersdorfes und der speziellen der Gaststätte „Karz“ bewusst. Natürlich war vor ca. 100 Jahren bei der Entstehung des Gmindersdorfes die heutige Kfz-Dichte noch nicht abzusehen. Grundsätzlich ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein(e) Kraftfahrzeug(e) auf der eigenen Grundstücksfläche abzustellen. Der gesamten Parkierungsproblematik des Gmindersdorfes ist also nicht auf dem Privatgrund der Wohnungsgesellschaft Bosch zu begegnen. Gefordert werden kann aber zurecht, dass diese Problematik durch das geplante Vorhaben nicht verstärkt wird. Dies wird durch die mehr als ausreichenden Tiefgaragenstellplätze und die Lage ihrer Erschließung gewährleistet. -7- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Fahrzeug bis zur nächsten Straßenkreuzung zurückfahren muss, um ein anderes vorbeizulassen. Selbst von der Heppstraße aus ist oft keine Einfahrt in die Th.-Fischer-Straße möglich, wenn die Besucher der Gaststätte „Karz“ hier parken und andere Fahrzeuge, aus dem Gmindersdorf kommend, auf die Heppstraße fahren wollen. An dieser Stelle, die wegen der direkt vor der Gaststätte liegenden Parkplätze sehr unübersichtlich ist, rückwärts auf die Heppstraße ausweichen zu müssen, ist ein gefährliches Manöver, weil hier auch noch der Radweg verläuft. Zusammenfassend muss also gesagt werden, dass der zur Verfügung stehende Parkraum in diesem Gebiet mit seinen schmalen Straßen jetzt schon nicht ausreicht und auch nicht erweitert werden kann. Auch die Straßen können den entstehenden Verkehr nicht mehr aufnehmen. Die vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung in der Begründung für den Bebauungsplan unter 4.4 „Erschließung“, Unterpunkt „Verkehr“ gemachte Aussage, der durch die geplante Bebauung entstehende Ziel- und Quellverkehr könne von dem vorhandenen Straßensystem aufgenommen werden, kann von uns als Bewohner nicht nachvollzogen werden und entspricht nicht den objektiv beobachtbaren Tatsachen. Zur Lärmbelastung Der südliche Bereich des Gmindersdorfs leidet unter der enormen Verkehrsbelastung durch die Heppstraße. Auch die Verkehrsberuhigung in der Steinachstraße im Ortsteil Betzingen ging zu Lasten der Wohnbevölkerung entlang der Heppstraße. Nach Angaben des Amtes für Straßen, Umwelt und Verkehr, das in der Begründung des Entwurfs von der Stadt selbst zitiert wird, beträgt das Verkehrsaufkommen mittlerweile in diesem Bereich ca. 13.500 Kfz/Tag. Die zulässige Lärmbelastung für allgemeine Wohngebiete wird entlang der Heppstraße schon jetzt nicht eingehalten. Die Bewohner der zwischen Zaisental- bzw. Th.-Fischer- und Moserstraße gelegenen Häuser von Wilh.-Kuhn- und Blockäckerstraße leiden zusätzlich unter dem Parksuchverkehr, der von der an der Heppstraße gelegenen Gaststätte „Karz“ ausgeht. Auch das geplante neue Wohngebiet wird Parksuchverkehr verursachen, die damit verbundene Lärmbelastung wird stark zunehmen, denn die geplanten Stellplätze übertref- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Durch die geplanten Tiefgaragen und ihre Erschließung wird gewährleistet, dass das neue Wohngebiet keinen zusätzlichen Parksuchverkehr und damit verbundenen Lärm verursacht. -8- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag fen zwar die gesetzlichen Vorgaben, aber sie entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf. Längst schon besitzen die meisten Familien zwei Fahrzeuge, Familien mit volljährigen Kindern oft sogar mehr. Die fehlenden Parkplätze werden also mangels anderweitiger Möglichkeiten im Bereich des Wohngebiets Gmindersdorf gesucht werden müssen. Auch die Besucher der 56 Familien des Wohnhofs werden so wie die Besucher der Gaststätte „Karz“ Parkmöglichkeiten im Wohngebiet Gmindersdorf suchen müssen, denn sie sind in der Parkraumberechnung nicht berücksichtigt. Mit dem „Wohnhof Bosch“ soll bezahlbarer Wohnraum für Werksangehörige der Firma Robert Bosch entstehen. Diese Familien werden verständlicherweise versuchen, die Ausgaben für einen oder gar mehrere Tiefgaragenplätze einzusparen, sie werden Parkplätze in den umliegenden Gebieten suchen. Auch wegen des Schichtbetriebs mit seinem Schichtwechsel um 6 Uhr morgens, um 14 Uhr und um 22 Uhr nachts muss davon ausgegangen werden, dass jeweils etwa ein bis eineinhalb Stunden um den Schichtwechsel herum im Wohngebiet Gmindersdorf mit Ziel- und Quellverkehr gerechnet werden muss. Vor dem Lärm durch Ein- und Ausparken, durch Ein- und Aussteigen und Türenschlagen können sich die Bewohner nicht selbst schützen, denn in den kleinen Häusern können Räume nicht beliebig umdefiniert werden. Eine ausreichende, ungestörte Nachtruhe ist nicht mehr möglich. Konflikte zwischen den Bewohnern des Gmindersdorfes und des Wohnhofs sind damit programmiert. Verdichtetes Bauen ist für die Firma Bosch Wohnungsgesellschaft eine ökonomische, für unsere Gesellschaft als Ganzes gesehen eine ökologische Notwendigkeit. Dies muss aber sozial verträglich gestaltet werden, auch der Schutz der Wohnbevölkerung des Gmindersdorfs muss hier beachtet werden. Wir appellieren an die Stadt Reutlingen, die Planung noch einmal zu überdenken, die Anzahl der geplanten Wohnungen zu verringern und Tiefgaragen und Stellplätze so zu legen, dass sie keinerlei zusätzliche Belastung durch Fahrzeuge und Lärm im Bereich der Wohngebiete des Gmindersdorfs verursachen. 4. Bei den projektierten Tiefgaragen handelt es sich nicht um ein eigenständiges gewinnorientiertes Parkraumunternehmen. Im Baugenehmigungsverfahren und in den Mietverträgen werden die Stellplätze den Wohnungen der Wohnungsgesellschaft Bosch zugeordnet. Entsprechend wird von den Bewohnern des Wohnhofes kein Parksuchverkehr ausgehen. Aufgrund des Standorts in direkter räumlicher Nähe zu den Betriebsgebäuden müssen Schichtarbeiter der Fa. Bosch nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren. Bei der Erschließungskonzeption wurden die Belange der Anwohner in der Nachbarschaft berücksichtigt. Auch eine Reduzierung der Wohneinheiten im Wohnhof würde die Stellplatzproblematik des benachbarten Gmindersdorfes und des „Karz“ nicht lösen. Dies ist nicht Aufgabe der Wohnungsgesellschaft Bosch. Durch die geplanten Tiefgaragen und ihre Erschließung wird gewährleistet, dass das neue Wohngebiet keinen zusätzlichen Parksuchverkehr verursacht und die Lärmbelastung durch das Parken minimiert wird. Bürger v. 07.06.2010 Also vorweg nochmals ein Lob für die Infove-9- 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag ranstaltung! Ich habe Sie um Ihre Aufgabe wirklich nicht beneidet, aber Sie haben sich wirklich tapfer geschlagen! Dass sich die Nachbarn mit der Veränderung schwer tun, kann man verstehen, aber dass eine grüne Wiese in so einer zentralen Lage nicht immer bleibt, ist ja auch nachvollziehbar. Und wie die Architekten die Aufgabe umgesetzt haben, fand ich gut und auch die Nachbesserungen, die Sie von Bauamtsseite noch angefordert haben, sehr entgegenkommend für die Anwohner! Noch einige Anmerkungen: 1. Das Fehlen von aktuellen Plänen/Ansichten macht eine solche Infositzung m. E. unnötig schwierig. Mein Eindruck war, dass einige Anliegen die Situation zu schlecht eingeschätzt haben. Aber dafür gab es bestimmt Gründe. Die Anmerkungen werden dankend zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird zugestimmt. Allerdings ist die Bosch Wohnungsgesellschaft mit der Durchführung einer Mehrfachbeauftragung im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens planerisch bereits in Vorleistungen gegangen. Im Zuge der Umsetzung der Planung in bebauungsplanrechtliche Festsetzungen gab es einige Planänderungen im Sinne der Verträglichkeit mit der Umgebungsbebauung (Zufahrt südliche Tiefgarage, Gebäudehöhe zur Moserstraße). Es ist nachvollziehbar, dass die Wohnungsgesellschaft Bosch mit weiteren Investitionen in die Planung zögert, solange sie durch den Bebauungsplan noch keine Planungssicherheit hat. 2. Könnte man aus der Moser- und Wilhelm- Die Anregung wird an den Vorhabensträger und Kuhn-Straße (von Ecke Moserstraße Rtg. das ausführende Amt (Amt für Straßen, Umwelt Betzingen) eine Einbahnstraße machen, und Verkehr) weitergegeben und innerhalb der wo man dann quasi im Kreis fahren könn- Erschließungsplanung geprüft. Diese ist nicht Teil te? Das würde bestimmt auch den Verkehr des Bebauungsplanverfahrens. beruhigen, bzw. vereinfachen und ggf. noch mehr Parkplätze ermöglichen oder auch der Schaffung der Begegnungszone entgegenkommen. 3. Das Thema Parkplätze. Wenn Sie mal Die Anregung wird an den Vorhabensträger und tagsüber hier waren, werden Sie es kaum das ausführende Amt (Amt für Straßen, Umwelt bemerken, aber abends und an den Wound Verkehr) weitergegeben und innerhalb der chenenden ist oft die Wilhelm-KuhnErschließungsplanung geprüft. Straße in voller Länge einseitig vollgeparkt, obwohl (!) da nun ja viel weniger Zu bedenken ist allerdings, dass bei Besuchern Menschen wohnen und Besuch bekomdes „Karz“ der Eindruck entstehen könnte, in der men und so. Da mache ich mir schon Sor- Moserstraße könne man besonders gut parken gen, wie das werden wird. Wenn Sie da und sich dadurch der Parksuchverkehr verstärkt. noch mal prüfen könnten, ob es nicht doch möglich ist, oberirdisch einige weitere Parkplätze zu realisieren, wäre ich Ihnen sehr verbunden. 4. Wenn das nun noch ein Jahr dauert: Die Anregung wird an den Vorhabensträger weiKönnte man nicht die derzeit abgesperrten tergegeben. Parkplätze wieder zur Verfügung stellen, indem man einfach den Zaun etwas nach hinten schiebt? (so als ein kleines Entgegenkommen) Vielen Dank für die Möglichkeit, sich hier mit - 10 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag zu beteiligen! 5. Bürger v. 08.06.2010 Zur Sachlage: In der Moserstraße plant die Die Ausführungen entsprechen der Sachlage. Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH eine neue Wohnsiedlung in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Siedlung Gmindersdorf. Dabei sollen laut Plan 56 neue Wohneinheiten, also 48 Geschosswohnungen und 8 Doppelhaushälften, auf 0,7 Hektar entstehen. Die Doppelhäuser wurden zwei-, die anderen Gebäude dreistöckig geplant. Die bestehenden Häuser aus den späten 50er Jahren sollen abgerissen werden. Begründung des Einspruchs: 1. Entscheidend ist die unmittelbare Nachbarschaft zu Gmindersdorf. Dazu heißt es in der Begründung des Bebauungsplans: „Im Plangebiet selbst existieren keine denkmalgeschützten Gebäude. Nördlich und östlich grenzt das Kulturdenkmal mit besonderer Bedeutung „Werksiedlung Gmindersdorf“ an“. Obwohl diese einzigartige Siedlung also das Bebauungsgebiet von zwei Seiten her umschließt, wird mit dreigeschossigen Gebäuden geplant, die eine Höhe von 9 Metern erreichen. Dieses Ausmaß wird durch geplante Photovoltaikanlagen auf dem Dach nochmals erhöht. Zwar wird darauf verwiesen, dass die Häuser in der Blockäckerstraße geländebedingt höher liegen, dennoch wird unserer Einschätzung nach dadurch der Gesamteindruck erheblich gestört (siehe Bilder). 2. Im südlichen Teil der Moserstraße befindet sich ein langer 60er-Jahre-Bau, der abgerissen werden soll. Dieses Gebäude ist aber ganz an den westlichen Rand des Grundstücks gebaut worden. Die sich Richtung Gmindersdorf erstreckende Wiese ermöglicht bisher einen offenen Blick auf die Siedlung von Westen her. Die neu geplanten Bauten rücken nun aber bis ganz an die Moserstraße. Damit widerspricht die Bebauung aber Leitlinien, wie sie schon 1976 von der Architektenkammer in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt das Gelände formuliert wurden: „1955 kaufte die Stadt Reutlingen das Gelände um die bis dahin in freier Landschaft liegende Kolonie auf. Ein auf- Der Begründungstext wurde konkretisiert: die Arbeitersiedlung Gmindersdorf ist eine Sachgesamtheit nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Ein Umgebungsschutz lässt sich daraus nicht ableiten. Eine 2-3-geschossige Bebauung wird von Seiten der Stadtplanung als auch von der Denkmalbehörde im Planungsgebiet für vertretbar gehalten. Gegenüber den auf gleicher Höhe liegenden Häuser des Gmindersdorfes in der Moserstraße, deren Firsthöhen bei 8,8 m liegen, wird bei den geplanten Doppelhäusern eine Abstufung von 9,00 auf 6,5 m zur Moserstraße festgesetzt. Das betreffende Bestandsgebäude ist mit 3 Geschossen, Sockel und Dach teilweise deutlich höher als die geplanten Neubauten. Die Lage der Bestandsgebäude entspricht dem städtebaulichen Ansatz Helmut Erdles aus den frühen 50er Jahren. Die diversen von Theodor Fischer vorliegenden Planungen für den Bereich westlich der Moserstraße sehen im Unterschied dazu jeweils straßenbegleitende Bebauungen vor. - 11 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag geschlossener Gemeinderat hielt es für selbstverständlich, dass der Kauf dazu verpflichtete, keine Bebauung hier zuzulassen, die das Erscheinungsbild und die Eigenart des Gmindersdorfes beeinträchtigen könnte.“ (Architektenkammer BadenWürttemberg Kammer Reutlingen: Arbeiterkolonie Gmindersdorf: Geht ein Kulturdenkmal unter? Reutlingen ca. 1976, S. 6.) Heute läuft Gmindersdorf aber Gefahr, Die eigentliche Gefahr der Beeinträchtigung des dass von außerhalb sein Erscheinungsbild Erscheinungsbildes lag und liegt innerhalb der doch deutlich beeinträchtigt wird. Sachgesamtheit Gmindersdorf selbst. Fazit: Die neu geplante Siedlung erdrückt durch die Höhe der Gebäude, durch die sehr dichte Bebauung und dadurch, dass die Häuser bis unmittelbar an die Siedlung heranreichen, ganze Teile von Gmindersdorf und verändert die alte Siedlung nachhaltig. Ich halte zumindest das Erscheinungsbild im Bereich Moserstraße/Blockäckerstraße für sehr stark gefährdet. Es werden alle erforderlichen Grenzabstände und die Dichtewerte eines Allgemeinen Wohngebietes eingehalten. Die Moserstraße ist im unteren Teil mit 8 m relativ breit. Die Gebäudehöhe vermittelt zwischen den 2-geschossigen Gebäuden der Moserstraße und Wilhelm-Kuhn-Straße 36-44 sowie der Bebauung Heppstraße mit 3 Vollgeschossen + Sockel + Dach (TH ca. 9,5 m) und der um ca. 3,5 m höher liegenden Bebauung in der Blockäckerstraße. Beide Argumente zeigen, dass das denkmalgeschützte Gmindersdorf sehr wohl durch den Bau des Wohnhofs Bosch (in dieser Form) leiden wird. Daher lege ich gegen diese Art der hohen Bebauung Einspruch ein. 6. Bürger v. 08.06.2010 Die beabsichtigte Neuplanung dieser best. Anlage ist nach Masse und Größe unverhältnismäßig. Ich begründe meinen Einspruch wie folgt: Die geplante Neubebauung ist hinsichtlich der Gebäudemassen zu vertreten. 1. Es ist nicht einzusehen, warum von der seit Jahrzehnten vorhandenen und in der Umgebung passenden Bebauung abgewichen wird. Der vorhandene Bebauungsplan vom 13.11.1956/04.08.1967 ist in Kraft und bedarf keiner Änderung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Moserstraße“ hat der Gemeinderat beschlossen, das neue Bebauungskonzept der Wohnungsbaugesellschaft Bosch planungsrechtlich zu unterstützen. 2. Die Neuplanung ist in der gesamten Baumasse gegenüber den bestehenden Häusern und Grundstücken zu groß und zu mächtig. Die seitherige gute Durchgrünung wird weitgehendst fallengelassen und die Baugrundstücke erhalten die Form von Wohnsilos. Die neue Gebäudesubstanz erschlägt die nebenliegende Bebauung, hier vor allem das denkmalgeschützte Gmindersdorf, im Volksmund genannt auch „das Dörfle“. Es ist richtig, dass durch die Neubebauung mit Tiefgaragen die größere zusammenhängende Grünfläche im nord-westlichen Grundstücksbereich entfällt. Dafür entstehen private Wohngärten mit hohem Nutzwert und Eigenheimcharakter. Hier greift das Konzept den Ansatz des Gmindersdorfes auf. So entstehen gerade keine allzu massiven Geschosswohnungsbauten („Wohnsilos“), mit nicht zuzuordnendem und entsprechend schlecht genutztem Außenraum. - 12 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag 3. Die vorgesehene dreigeschossige Bebauung des Teils von der Wilhelm-KuhnStraße/Moserstraße finde ich zu hoch. Die Häuser des Gmindersdorfs sowohl die Reihenhäuser Richtung Westen sind zweigeschossig. Wenn auch noch Solarzellen dazukämen ist die Höhe ja beträchtlich über 9 m Höhe. Dazu käme noch ein Abstand von nur 3,60 m von meinem Grundstück dazu. Wenn Sie an dem Grenzabstand nichts ändern können, verlange ich mindestens, dass die Bauhöhe den umgebenden Gebäuden angepasst wird. 7. Die nach der Landesbauordnung erforderlichen Grenzabstände sind vom Vorhabensträger einzuhalten. Bürger v. 08.06.2010 Zum einen wird das Verkehrsaufkommen noch mehr zunehmen, damit die Lärmbelastung. Zum anderen „erschlägt“ das geplante Bauvorhaben das „Gmindersdorf“ und die Umgebung. 8. Die Gebäudehöhe vermittelt zwischen den 2geschossigen Gebäuden der Moserstraße und Wilhelm-Kuhn-Straße 36-44 und der Bebauung Heppstraße mit 3 Vollgeschossen + Sockel + Dach und der um ca. 3,5 m höher liegenden Bebauung in der Blockäckerstraße. Durch die geplanten Tiefgaragen und ihre Erschließung wird gewährleistet, dass das neue Wohngebiet keinen zusätzlichen Parksuchverkehr damit verbundenen Lärm verursacht. Das Gmindersdorf erhält ein zeitgemäßes Gegenüber. Bitte sorgen Sie für eine sorgfältige Planung und berücksichtigen Sie den jetzigen Baumbestand, in dem viele Vogelarten Unterschlupf finden. Der Baumbestand kann mit Ausnahme des Baumes an der Ecke Hepp-/Moserstraße nicht erhalten werden. Vielleicht könnten auch die bestehenden Gebäude mit geringem Aufwand renoviert und erhalten werden und damit Kosten gespart werden? Die Wohnungsbaugesellschaft Bosch hat diese Möglichkeit geprüft und sich für eine Neubebauung entschieden. Interessengemeinschaft v. 09.06.2010 In o. g. Sache erheben wir Einspruch und Die Bedenken und Einwendungen werden zur machen als Anwohnerinnen und Anwohner Kenntnis genommen. und besorgte Bürgerinnen und Bürger hiermit unsere Bedenken und Einwendungen zum Bauvorhaben der WoGe Bosch in der Moserstraße Reutlingen geltend und bitten Sie darum, diesen Rechnung zu tragen. Baudenkmalpflege/Städtebaulicher Aspekt: „Das Gmindersdorf, das (der Architekt Theodor) Fischer als Gesamtkunstwerk mit locker gruppierten Wohngebäuden, auffälligen Dachlandschaften und einer zentralen Platzanlage entwarf, ist heute noch mit seinem ursprünglichen, ländlich-vorstädtischen Charme ein architektonisches Kleinod Reutlingens ... - 13 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Der Stadt Reutlingen ist diese einzigartige Siedlung, die teilweise auch unter Denkmalschutz steht, nach wie vor ein besonderes Anliegen.“ OB Barbara Bosch 2003, in Arbeiter-Siedlung Gmindersdorf. 100 Jahre Architektur- und Alltagsgeschichte. „Die Neubebauung soll eine angemessene Antwort auf die bestehende historische Bebauung geben.“ Stadt Reutlingen, Stellungnahme des Amts für Stadtentwicklung und Vermessung zum Denkmalschutz. Der Bebauungsplan Moserstraße schließt im Westen und Norden unmittelbar an das unter Ensembleschutz stehende Baudenkmal Gmindersdorf an. Die historische Arbeitersiedlung ist städtebaulich und architektonisch von überregionaler Bedeutung und ein Aushängeschild der Stadt Reutlingen. Die geplante Bebauung lässt unserer Ansicht nach insbesondere gegen Osten und Norden keinen städtebaulichen Zusammenhang zu der kleinteiligen Struktur des Gmindersdorfes erkennen. Dem Wunsch von Bauträger und Architekturbüro „mit einer eigenständigen baulichen Struktur bewusst eine Zäsur zwischen den beiden angrenzenden Bereichen zu bilden“ werden die geplanten über 9 m hohen Flachdachbauten zwar gerecht, eine städtebauliche Verbindung zur ensemblegeschützten, historisch bedeutsamen „Gartenstadt“ Gmindersdorf gelingt ihnen unserer Ansicht nach jedoch nicht annähernd. Insbesondere können wir unter o. a. Aspekten weder räumliche Nähe und Massivität noch Höhe der dreigeschossigen Baukörper entlang der Moser- und Blockäckerstraße nachvollziehen. Die Arbeitersiedlung Gmindersdorf ist eine Sachgesamtheit nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Jenseits gesetzlich vorgeschriebener Abstandsflächen scheint uns ein moderaterer Übergang zu der betont kleinteiligen Bebauung im westlichen Abschluss der GminderSiedlung im allgemeinen und insbesondere im oberen Bereich der Moserstraße und gegen Norden notwendig und im öffentlichen In- Die 2-geschossig auftretenden Doppelhäuser entlang der Moserstraße nehmen die Körnigkeit des Gmindersdorfes auf und bilden einen moderaten Übergang. Die Ausführungen entsprechen der Sachlage. Die neue Bebauungsstruktur stellt durch ihre Ausrichtung, nach Osten durch ihre Körnigkeit (Doppelhäuser) und durch die Hausgärten vielfache städtebauliche Bezüge zum Gmindersdorf her. Die Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhen wurde konkretisiert. Nicht nur zur Moserstraße, sondern auch bei den hinterliegenden Baukörpern ist eine Abstaffelung der maximalen Gebäudehöhe von 9,00 m auf 6,5 m festgesetzt. Die teilweise 3-Geschossigkeit gegenüber der Blockäckerstraße kann vertreten werden, da hier nicht nur deutlich mehr als der baurechtlich notwendige Grenzabstand eingehalten wird, sondern derselbe Abstand zur Grenze wie die Nachbarbebauung selbst auch. Die Doppelhäuser treten entlang der Moserstraße 2-geschossig auf. Ebenso wirkt die geplante Flachdachbauwei- Die Flachdachbauweise ist durchaus zeitgemäß. se mit Solarmodulen nicht „als zeitgemäße So charakteristisch die mehrfach geneigten KrüpAntwort auf das Thema Werksiedlung“ Gmin- pelwalmdächer für das Gmindersdorfes sind, es dersdorf, sondern nur befremdlich. wäre fragwürdig, diese heute bei einer Neubebauung historisierend aufzugreifen. - 14 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag teresse. Ein durchaus wünschenswerter gestalterischer Kontrast darf die kleinteilige, historische Bebauung hier nicht mittels Masse erschlagen. Eine rein optische Rücksetzung der dritten OG an Teilen der Baukörper in der Moserstraße (zu denen uns keine Baupläne vorliegen), wie sie in der Bürgerinformationsversammlung vom 10.05. d. J. angedeutet wurde, entspricht in keinster Weise unseren o. a. Einwendungen. Sowohl im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung als auch auf der Bürgerversammlung vom 10.05.2010 wurden hierzu konstruktive Änderungsvorschläge eingebracht, die eine kleinteiligere und vor allem ausschließlich zweigeschossige Bauweise im Übergangsbereich zu Moser- und Blockäckerstraße vorsehen, um die Neubebauung verträglicher in die ensemblegeschützte Bebauung einzufügen. Durch die Festsetzung der Gebäudehöhen sind die Doppelhäuser entlang der Moserstraße defacto 2-geschossig mit zurückgesetztem Dachgeschoss geplant. Nur das südlichste Gebäude an der Heppstraße tritt zur Moserstraße 3-geschossig in Erscheinung, hat aber auch ein entsprechendes Gegenüber. Eine teilweise 3-Geschossigkeit zur Blockäckerstraße kann im Hinblick auf die Höhenlage vertreten werden. Wir bitten Sie, Bebauungsdichte, Form und insbesondere Höhe der geplanten Baukörper unter o. a. Gesichtspunkten noch einmal ernsthaft zu prüfen. Nach erneuter Prüfung werden Dichte, Bauform und die zulässigen Höhen beibehalten. (Auf den Schemaschnitt Gebäudehöhen in Ziff. 4.3 der Begründung zum Bebauungsplan wird verwiesen.) Nicht nur als Anrainer, sondern auch als be- Die Ziele der Baudenkmalpflege wurden berücksorgte Bürgerinnen und Bürger der Stadt sichtigt und die architektur-historische Bedeutung Reutlingen sehen wir im Sinne der Baudenk- des Gmindersdorf von der Stadt Reutlingen malpflege und der überregionalen Bedeutung höchst geschätzt. des Gmindersdorfs allgemeine öffentliche städtische Belange berührt, denen wir hiermit Nachdruck verleihen wollen. Ökologische Aspekte „Gelingt es, auf dem Platz oder in der Nähe Vermutlich ging es dabei um die Anlage des zentschönen Baumbestand zu erhalten, so ist das ralen Platzes des Gmindersdorfes. ein Vorteil, der nicht unerwähnt bleiben soll.“ Theodor Fischer, 12.12.1907 Aufgrund der vorgesehenen hohen Bebauungsdichte und der Situierung der Gebäude ergibt sich eine Planung, die keine nutzbaren, zusammenhängenden Grünflächen mehr anbietet. Bedenklich erscheint uns ebenfalls die erhebliche Versiegelung der gesamten Fläche durch den durchgängig geplanten Tiefgaragenbau. Statt dessen gibt es sehr gut nutzbare Einzelgärten und als Begegnungsorte gemeinsame Platzbereiche (Wohnwege und Anger). Der Abfluss und die Versickerung des Regenwassers, insbesondere der Gebäude in der Blockäckerstraße, verläuft bislang über die darunterliegende Grünfläche und müsste einer anderen Lösung zugeführt werden (u. a. Der Hinweis wurde an das zuständige Amt für Straßen, Umwelt und Verkehr weitergeleitet. Im Zuge einer Kanalisationsneuplanung in der Moserstraße wird untersucht, ob und wie die defizitäre Entwässerungssituation in der Blockäcker- Der Versiegelungsgrad wird erhöht. Allerdings haben die Begrünungen der Flachdächer und der nichtüberbauten Bereiche der Tiefgaragen zumindest einen gewissen Retentionseffekt. - 15 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag kam es in 2002 und 2006 zu Wassereintritt in straße verbessert werden kann. einzelne Häuser in der Blockäckerstraße). Auf dem betroffenen Gelände befindet sich ein sehr schöner und teilweise alter Baumbestand. Im Rahmen der Neubaumaßnahme sollen alle Bäume (außer „eventuell“ einem Baum an der Heppstraße) gefällt werden, insbesondere der große, wunderbare Wildkirschbaum am Rande der Grundstücksgrenze. Der Baum Ecke Hepp-/Moserstraße muss erhalten werden (s. Ergänzung textl. Festsetzungen Ziff. 1.9 Pflanzbindung). Die Bäume im nord-westlichen Grundstücksbereich können nicht erhalten werden. Der Vorhabensträger ist durch die Festsetzungen verpflichtet, auf seinem Grundstück 12 neue Bäume zu pflanzen. Wir bitten um nachdrückliche Prüfung alterna- Auch die Änderung der Tiefgaragenzufahrt würde tiver Planungen, auch der Einfahrt zur Tiefga- den Erhalt des alten Baumbestandes nicht errage, die einen Erhalt des alten Baumbemöglichen. stands jenseits der städtischen Baumverordnung ermöglichen. Die kleine Verkehrsinsel am nördlichen Ende Das „Anlägle“ oder „Wäldle“ liegt nicht im Bereich der Moserstraße zur Blockäckerstraße hin, des Bebauungsplanes. das so genannte „Anlägle“, ist Bestandteil des Ensembles Gmindersdorf. Aus den derzeit vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob sie in der bestehenden Form erhalten wird. Der Erhalt dieses planerischen Details ist sicherzustellen. Baugeologische Aspekte Zur Realisierung der Tiefgarage ist eine riesige Baugrube auszuheben. In der Stellungnahme des RP Freiburg zur Geotechnik heißt es u. a.: „Die tonig-schluffigen Verwitterungsböden bilden einen setzungsempfindlichen Baugrund, neigen zu saisonalen Volumenveränderungen (schrumpfen bei Austrocknung; quellen bei Wiederbefeuchtung) und können in Hanglage rutschgefährdet sein.“ Wir erwarten eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen des Regierungspräsidiums Freiburg zur Geotechnik, wie sie in der Vorlage zur GR-Drucksache Nr. 10/059/01 ausgesprochen werden und bitten um Erläuterung der Hinweise „... empfohlen ...“ und „... gegebenenfalls ...“. Bei den geplanten Baumaßnahmen ist mit starken Erdbewegungen und Erschütterungen zu rechnen, welche bei den umliegenden Gebäuden zu Rissen und Verwerfungen führen können. Die Umsetzung der Empfehlungen des Regierungspräsidiums bzgl. objektbezogener Baugrunduntersuchungen und der Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Umfeld liegt im höchst eigenen Interesse des Vorhabensträgers, nachdem hier bereits Rissbildungen aufgetreten sind. Zur weiteren Absicherung wird der Vorhabensträger dazu jedoch zusätzlich verpflichtet im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt. Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen und an den Vorhabensträger weitergeleitet. Die anrainende Bebauung befindet sich auf Schiefergrund und im Bereich der westlichen Blockäckerstraße zudem auf Hanglage. Spätestens 2004/2005 zeigten sich starke - 16 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Risse im Reihenhaus am Theodor-FischerPlatz, die mit Beton unterfangen wurden. Besonders die Vorgänge um die Erdwärmebohrungen in Staufen verunsichern Teile der Anwohnerschaft. Im nördlichen Bereich der Blockäckerstraße ist in den letzten Jahren vermehrt festzustellen, dass sich der Hang der Römerschanze abwärts bewegt. Risse in den massiven Stützmauern der Häuser und Gärten sind deutlich sichtbar. Als Anwohnerinnen und Anwohner sehen wir es als unabdingbar, dass der Bauträger vor Beginn der Bauarbeiten, insbesondere bereits vor Beginn der Rückbau-/Abbrucharbeiten, ein neutrales Sachverständigenbüro beauftragt und die bestehende Bausubstanz kartiert, um spätere Setzrisse u. Ä. nachweisen zu können und ggf. Schadensansprüche geltend machen zu können. Die Kosten der dringend gebotenen Beweissicherungsverfahren der umliegenden Bebauung und Grundstücke übernimmt verbindlich der Bauträger. Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Der Vorhabensträger wurde vertraglich verpflichtet, vor Abbruch und Baubeginn auf eigene Kosten ein Beweissicherungsverfahren bei den umgebenden Gebäuden durchzuführen. Baumaßnahme Die Kanalisation der Anlieger wird möglicherweise durch die Baugrube unterbrochen. Es ist sicherzustellen, dass die vorhandene Kanalisation ohne Tiefbauarbeiten auf den bestehenden Privatgrundstücken und ohne Kosten für die Anwohner in die neue Kanalisation eingebunden wird. Sind im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auch Tiefbau- und Belagsarbeiten an den angrenzenden Straßen erforderlich, so sind die Straßen durch den Bauträger auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn der Straßenbelag nach den Baumaßnahmen nur noch Flickwerk darstellt und sich die Stadt entschließen würde, die Straße insgesamt neu zu teeren. Eine Umlage von Instandsetzungsarbeiten oder etwaiger im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehender sonstiger Kosten auf die Anwohner ist auszuschließen. Davon ist nicht auszugehen. Im Planbereich liegt keine Kanalisation für die Anlieger. Die Anwohner sind von der Kostentragung der für das Bauvorhaben der WOGE erforderlichen Tiefbaumaßnahmen nicht betroffen. Archäologische Denkmalpflege Wir ersuchen sicherzustellen, dass den Emp- Der Vorhabensträger ist hierzu verpflichtet. fehlungen des Regierungspräsidiums Tübin- Im Baugenehmigungsverfahren ist der entspregen zur archäologischen Denkmalpflege ver- chende Nachweis zu erbringen. bindlich entsprochen wird und der Bauträger bereits im Vorfeld der Baumaßnahme und vor etwaigen Rückbaumaßnahmen im Zusam- 17 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag menwirken mit der Archäologischen Denkmalpflege geeignete Sondagen durchführt. Verkehr Durch die für ca. 78 Stellplätze geplanten Tiefgaragen mit Zufahrt und Ausfahrt, einmal von der Heppstraße und einmal von der Wilhelm-Kuhn-Straße aus, ergibt sich im betroffenen Gebiet ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen. Die Wilhelm-Kuhn-Straße als schmale Anliegerstraße, die angeblich zur Verkehrsberuhigung vorgesehen ist, wird durch An- und Abfahrtverkehr ebenfalls stark belastet. Die Planung steht hier im Widerspruch zur Absicht, eine verkehrsberuhigte Zone zu schaffen. 47 Stellplätze werden direkt von der Heppstraße aus erschlossen und belasten damit Moserstraße und Wilhelm-Kuhn-Straße nicht. Die verbleibenden Stellplätze nördlich der Wilhelm-Kuhn-Straße sind nur geringfügig mehr als bisher. Die Mehrbelastung in der Wilhelm-Kuhn-Straße entsteht im Wesentlichen im Bereich des Wohnhofes selbst. Vor dem Hintergrund, dass die Zufahrt der größeren Tiefgarage von der Heppstraße aus erfolgt, kann die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches geprüft werden. Seitens des Bauträgers ist zumindest sicher- Der Hinweis wird an den Vorhabensträger weiterzustellen, dass die Tiefgaragenstellplätze geleitet. verbindlich zusammen mit den geplanten Im Baugenehmigungsverfahren werden die StellWohnungen angemietet und genutzt werden, plätze den Mietwohnungen der Wohnungsgesellum die im Sommer durch den Betrieb der schaft Bosch zugeordnet. Gaststätte Karz bereits angespannte oberirdische Parkplatzsituation für die Anwohner nicht zusätzlich zu verschärfen. 9. Bürger v. 09.06.2010 Wir halten unsere Einwände vom 12.02.2010 bezüglich des Bebauungsplanentwurfes Moserstraße weiterhin aufrecht. Die von Ihrer Seite knapp formulierten Erläuterungen hierzu stellen für uns keine ausreichende Begründung dar. Die maximale Gebäudehöhe des ersten ausgelegten Entwurfes des Bebauungsplanes war mit 8,50 m festgesetzt. Entgegen unseren Einwänden und ohne jede Erläuterung hierzu ist im aktuell ausgelegten Entwurf eine GH mit 9 m dargestellt, hierdurch werden die städtebaulichen Spannungen gegenüber des angrenzenden Gmindersdorfs und der westlich angrenzenden Reihenhausbebauung weiter verschärft. Die vorangegangene sowie die aktuell ausgelegte Planung lässt städtebauliche Sensibilität gegenüber der historisch sehr wertvollen Siedlung Gmindersdorf vermissen. Es sollen 2 Geschosse + zurückgesetztes Dachgeschoss ermöglicht werden. Konstruktiv werden hierfür ca. 8,65 m benötigt, genau ist das jedoch erst durch die Ausführungsplanung zu wissen, die bislang noch nicht vorliegt. Die geplante Bebauung soll eine qualitätvolle, zeitgemäße Antwort auf das Thema „Werksiedlung“ geben. Neben dieser Thematik nimmt der Entwurf durch das Aufgreifen der Körnigkeit (Doppelhäuser), der Vermittlung der Gebäudehöhen, der Ausrichtung der Gebäude und - 18 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag dem Hausgartenkonzept mit Einzäunung auf die Eigenarten des Gmindersdorfes eingegangen. Einzig erkennbarer Grund für die vorliegende Durch die erhöhte Nutzung einer innerstädtischen Planung scheint die maximale wirtschaftliche Fläche wird Flächenverbrauch im Außenbereich Verwertung des Baugrundes zu sein. vermieden. Wir bitten Sie, die Planung insbesondere hin- Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsichtlich der städtebaulichen Aspekte nochsprechend ergänzt. (s. Ziff 3.3 und 4.1) mals zu überprüfen und detaillierter zu begründen. 10. Bürger v. 09.06.2010 Hiermit möchte ich fristgerecht Einspruch zum Bebauungsplan Moserstraße einlegen. Der Bebauungsplan Moserstraße schließt im Die Arbeitersiedlung Gmindersdorf ist eine SachOsten und Norden unmittelbar an das unter gesamtheit nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Ensembleschutz stehende Baudenkmal Gmindersdorf an. In der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen (GR-Drucksache Nr. 10/059/01) heißt es: „Die denkmalpflegerischen Belange wurden im Rahmen des Wettbewerbs bereits eingebracht.“ Laut Auskunft des Bürgerbüros Bauen Reutlingen erstrecken sich besagte „denkmalpflegerische Belange“ (Neben einer Kurzbeschreibung der Siedlung Gmindersdorf) auf folgende zwei Sätze, die als textliche Vorgaben in die Auslobungsunterlagen des Wettbewerbs aufgenommen wurden. 2.6 Denkmalschutz Die Neubebauung soll eine angemessene Antwort auf die historische Bebauung geben. Die Wirtschaftlichkeit der Bebauung soll jedoch ebenfalls gewährleistet sein. Der 1. Satz wurde vom Denkmalamt, der 2. Satz zur Wirtschaftlichkeit von der Wohnungsgesellschaft Bosch formuliert. Abgesehen von der doch befremdlichen, vorauseilenden Gewährleistung einer wirtschaftlichen Bebauung durch die zuständige Bauund Denkmalpflege bitte ich zu erläutern: Welche Anregungen seitens Herrn Dr. Kolb vom Regierungspräsidium Tübingen wurden im Siegerentwurf berücksichtigt? Von den von Dr. Kolb der WOGE für den Auslobungstext der Mehrfachbeauftragung zur Verfügung gestellten Anregungen, wurde berücksichtigt, dass sich die Neubebauung im Kontaktbereich in Körnung, Volumen und Materialität der „Werksiedlung Gmindersdorf“ einzuordnen hat. Inwieweit gibt der Siegerentwurf eine „angemessene Antwort auf die bestehende historische Bebauung“ zum Beispiel hinsichtlich - 19 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag 1. Höhe der geplanten Baukörper längs der Moser- und Blockäckerstraße? (Neu: „3-geschossige Bebauung“. Alt: „ein- bis zweigeschossige Doppelhäuser“) 2. Form der geplanten Baukörper? (Neu: 9 m hohe Flachdachbauten mit Solarmodulen Alt: tiefgezogene Biberschwanzdächer, „mannigfaltige Dachformen und Fassaden“) Die Doppelhäuser treten zur Moserstraße nur 2geschossig in Erscheinung. Trotz tiefer Traufen sind auch die Gmindersdorf-Häuser in der Moserstraße 2-geschossig, da die Mansardgeschosse etwa die gleiche Grundfläche und Raumhöhe haben wie die Erdgeschosse. Zur Blockäckerstraße ist eine teilweise 3-Geschossigkeit zulässig, da die hier angrenzenden Häuser des Gmindersdorfes 3,5 m (mehr als ein Geschoss) höher liegen. Ziel des Denkmalschutzes ist es nicht, Dachformen aus anderen baukulturellen Epochen nachzubauen. Beim Bau des Gmindersdorfes vor etwa 100 Jahren nahm Theodor Fischer bewusst für die „in freier Landschaft liegende Arbeiterkolonie“ Einflüsse schwäbischer Land- und Bauernhäuser auf. Die heutige Situation ist innerstädtisch. 3. Situierung der geplanten Baukörper? (Neu: 56 Wohneinheiten auf 0,7 Hektar Alt: „48 ein- bis zweigeschossige Doppelhäuser auf 10 ha“) Auf ca. 10 ha entstand damals ein ganzes Dorf. Neben ca. 150 WE (für bis zu 1.000 Einwohnern) entstand ein Altenhof, ein Kinderhort, ein Kaufladen, ein Marktplatz, eine Turn- und Festhalle und eine Gastwirtschaft. Ich bitte, die vorliegende Planung dahingeJeder verantwortliche Bauherr muss wirtschaftlich hend nochmals ernsthaft zu prüfen, ob die rechnen. Ziel ist die Bereitstellung kostengünstiNeubebauung unter o. a. Gesichtspunkten gen Mietwohnungsraumes, der den heutigen der Bau- und Kunstdenkmalpflege tatsächlich Wohnansprüchen genügt. eine angemessene Antwort auf die historiEine zeitgemäße Antwort auf das Gmindersdorf sche Bebauung darstellt oder nur ihrer Wirtdarf nicht historisierend sein. Dies wäre nicht im schaftlichkeit gerecht wird. Sinne des Denkmalschutzes. 11. Bürger v. 09.06.2010 Wir möchten hiermit unsere Einwendungen gegen das o. g. Bauvorhaben der Firma Bosch darlegen. Der Bebauungsplan Moserstraße sieht vor, dass für die von der Firma Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH 56 Wohneinheiten 78 Parkplätze in Tiefgaragen und 4 Stellplätze im oberen Bereich der Moserstraße eingerichtet werden. Zur Realisierung der Tiefgarage ist eine verbindliche Umsetzung der Empfehlung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Geotechnik, wie sie in der Vorlage zur GR-Drucksache Nr. 10/059/01 ausgesprochen werden. Bei den entsprechenden Baumaßnahmen ist mit starken Erdbewegungen und Erschütterungen zu rechnen, welche bei den umliegenden Gebäuden zu Rissen und Verwerfungen führen können. Die anrainende Bebauung befindet sich auf Schiefergrund und im Bereich der westlichen Blockäckerstraße zudem auf Hanglage. Die Umsetzung der Empfehlungen des Regierungspräsidiums bzgl. objektbezogener Baugrunduntersuchungen und der Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Umfeld liegt im eigenen Interesse des Vorhabensträgers, nachdem hier bereits Rissbildungen aufgetreten sind. - 20 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Als Anwohnerin und Anwohner sehen wir es als unabdingbar, dass der Bauträger vor Beginn der Bauarbeiten, insbesondere bereits vor Beginn der Rückbau-/Abbrucharbeiten, ein neutrales Sachverständigenbüro beauftragt und die bestehende Bausubstanz kartiert und eventuelle Gebäudeschäden u. Ä. nachweisen zu können, um ggf. Schadensansprüche geltend machen zu können. Zur weiteren Absicherung wird der Vorhabensträger dazu jedoch zusätzlich im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt verpflichtet. Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen und an den Vorhabensträger weitergeleitet. Ebenso bemängeln wir die Bebauungsdichte, Die Dichtewerte eines allgemeinen Wohngebietes Form und insbesondere die Höhe der geplan- werden eingehalten. Die Höhe der Bebauung ten Baukörper. vermittelt zwischen den angrenzenden Bestandsgebäuden. Des Weiteren ist zu beachten, dass das Re- Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer genwasser insbesondere der Gebäude in der dafür zu sorgen, dass das bei ihm anfallende ReBlockäckerstraße in den darunterliegenden genwasser entweder auf seinem Grundstück verGrünflächen versickert, auch da müsste eine sickert oder in eine öffentliche Entwässerung einandere Lösung gefunden werden, da bei der geleitet wird. Bebauung eine erhebliche Versiegelung der Den Anwohnern entgegenkommend verpflichtet Fläche sein wird. sich jedoch der Vorhabensträger zur Aufnahme und schadlosen Ableitung von Dachflächenwasser der benachbarten Wohnhäuser Blockäckerstraße 33, 35 und 37, im Norden von Grundstück 8324 mit dem Bau einer Grenzmauer als Hangsicherung einen Regenwasserkanal zur Ableitung des anfallenden Dachflächenwassers zu verlegen. Der Regenwasserkanal wird entlang der Grenze auf den Nachbargrundstücken verlegt und an den öffentlichen Mischwasserkanal in der Moserstraße angeschlossen. Mit dieser Maßnahme sind für den Vorhabensträger jedoch keine weitergehenden Verpflichtungen (Abwassergebühren) in Bezug auf die Entwässerung der betreffenden Nachbargrundstücke verbunden. 12. Bürger v. 09.06.2010 Unter einer Vielzahl von Gründen, die gegen dieses geplante Bauvorhaben sprechen, nenne ich nur wenige Hauptgründe. Bitte bedenken Sie, dass die geplante Anzahl von Wohneinheiten, sprich Haushalten, der vorhandenen bzw. vorgesehenen Kanalisation bei weitem nicht entspricht. Bereits in den Vorjahren ist die Kanalisation mit der Anwohnerzahl und dem gestiegenen Wasser- und folglich Abwasserverbrauch nicht annähernd mitgewachsen. Deshalb muss die geplante Zahl von Wohneinheiten erheblich reduziert werden. Ebenso wird durch die extrem vergrößerte Versiegelung durch das Bauvorhaben (inkl. Tiefgarage) der Grundwassereintritt in die Kellergeschosse wesentlich häufiger auftreten. Vorhandene Grünflächen, die das Was- Die bisherige Entwässerung der Bestandsbauten erfolgte durch private Abwasserkanäle mit Anschluss an die Heppstraße. Auch zukünftig werden keine bestehenden öffentlichen Kanäle in der Wilhelm-Kuhn-Straße durch das Vorhaben belastet. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, für eine ausreichend dimensionierte Entwässerung seiner Grundstücke zu sorgen. Da weniger Retentionsflächen bleiben, muss die Entwässerung entsprechend dimensioniert werden. Eine gewisse Retentionsfunktion ist durch die zu begrünenden Flachdächer gegeben. - 21 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag ser aufnehmen könnten, werden vernichtet, ebenso Bäume und Sträucher, die für die „Stadtfauna“ so wichtig sind. Die Parksituation wird durch die geplante Anzahl von Haushalten (i. d. R. 2 KFZ) noch dramatischer werden. Und jede zusätzliche Wohneinheit wird noch mehr Besucher, noch mehr Autos mitbringen. Im Bereich Gmindersdorf befinden sich aufgrund der Bauepoche um die Jahre 1900 praktisch keine Garagen bzw. Stellplätze, die Straßen sind eh schon schmal. Die ca. 78 Tiefgaragenplätze stellen sicher, dass durch die Bewohner kein Parksuchverkehr entsteht. Die 8 überschüssigen TG-Stellplätze können entweder den Mietern zugeordnet werden oder an Nachbarn, die Stellplatzbedarf haben, vermietet werden. Auf den 4 oberirdischen privaten Stellplätze können Besucher parken. Der geplante Baustil ist wie die Faust aufs Auge. Landläufig heißt es „Gegensätze ziehen sich an“, hier stoßt der geplante Baustil ab. Er wird ein negatives Anschauungsbeispiel für die Zukunft werden. Ich kann mir nicht vorstellen, ob die Stadt Reutlingen hiermit punkten will. Es handelt sich um einen zeitgemäßen Baustil. Die Motivation der Eigentümer, ihren Beitrag für den Erhalt des ursprünglichen Gmindersdorf zu leisten, wird sicherlich sinken. Ein Anreiz ist jetzt schon genommen. Wobei ich mir sicher bin, dass die projektierten Wohneinheiten in 30 Jahren wieder abgerissen sein werden und ihre Kinder und Kindeskinder dann hoffentlich anders entscheiden. Der eigentliche Denkmalschutz muss innerhalb der Sachgesamtheit Gmindersdorf in und an den Gebäuden und Grundstücken selbst stattfinden. Wenn durch die westlich angrenzende Neubebauung die Sensibilität der Denkmaleigentümer erhöht wird, wäre dies ein wertvoller Beitrag für die Erhaltung der Sachgesamtheit Gmindersdorf. 13. Bürger v. 09.06.2010 Ausgangssituation: Die Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH plant in der Moserstraße eine neue Werkssiedlung, die direkt an die historische Werkssiedlung Gmindersdorf anschließen soll. Laut Plan sollen auf dem 0,7 Hektar großen Grundstück 56 Wohneinheiten, 48 Geschosswohnungen und 8 Doppelhaushälften gebaut werden. Die Gebäude sind 3geschossig (inklusiv DG) mit einer Gesamthöhe von 9m geplant. 1. Begründung: Durch die eng angrenzende und zu hohe Bebauung, insbesondere zur Blockäckerstraße und zur Moserstraße hin, würde das Gesamtbild des denkmalgeschützten Ensembles Gmindersdorf unwiderruflich zerstört. Dass Bauvorhaben als städtebauliche „qualitätsvolle, zeitgemäße Antwort auf das benachbarte Gmindersdorf“ zu bezeichnen ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die teilweise 3-Geschossigkeit gegenüber der Blockäckerstraße kann im Hinblick auf die Höhenlage (Blockäckerstraße 3,5 m höher) vertreten werden und es wird hier deutlich mehr als der baurechtlich notwendige Grenzabstand eingehalten. - 22 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Als Anwohner sehen wir uns durch die geplante Bauhöhe und –dichte bedrängt und in erheblichen Maße eingeschränkt. Wir sehen in der geplanten Baumaßnahme auch einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtsnahme gegenüber den Anwohnern. Alle baurechtlichen Grenzabstände werden eingehalten, die Höhe vermittelt zwischen den angrenzenden Bebauungen. Die Dichtewerte eines allgemeinen Wohngebietes werden eingehalten. Ein Rechtsanspruch auf freie Aussicht besteht nicht. 2. Begründung: Durch die geplanten Tiefbaumaßnahmen unter den vorliegenden labilen geotechnischen Vorraussetzungen, befürchten wir als direkte Anlieger an der Baugrube, dass diese zu Schäden an unseren Häusern führen wird. Die Umsetzung der Empfehlungen des Regierungspräsidiums bzgl. objektbezogener Baugrunduntersuchungen und der Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Umfeld liegt im höchst eigenen Interesse des Vorhabensträgers. Zur weiteren Absicherung wird der Vorhabensträger zusätzlich vertraglich verpflichtet. Für den Abfluss des Regenwassers, der Häu- Die Entwässerung der Grundstücke in der Blockser in der Blockäckerstraße, das bisher in der äckerstraße ist eigentlich nicht Aufgabe der WohGrünfläche des Baugrundstückes versickert, nungsgesellschaft Bosch. gibt es bisher keine Lösung. Zudem befürch- Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer ten wir durch die großflächige Geländeversie- dafür zu sorgen, dass das bei ihm anfallende Regelung vermehrten Grundwassereinbruch in genwasser entweder auf seinem Grundstück verunseren Keller. sickert oder in eine öffentliche Entwässerung eingeleitet wird. Den Anwohnern entgegenkommend verpflichtet sich jedoch der Vorhabensträger zur Aufnahme und schadlosen Ableitung von Dachflächenwasser der benachbarten Wohnhäuser Blockäckerstraße 33, 35 und 37, im Norden von Grundstück 8324 mit dem Bau einer Grenzmauer als Hangsicherung einen Regenwasserkanal zur Ableitung des anfallenden Dachflächenwassers zu verlegen. Der Regenwasserkanal wird entlang der Grenze auf den Nachbargrundstücken verlegt und an den öffentlichen Mischwasserkanal in der Moserstraße angeschlossen. Mit dieser Maßnahme sind für den Vorhabensträger jedoch keine weitergehenden Verpflichtungen (Abwassergebühren) in Bezug auf die Entwässerung der betreffenden Nachbargrundstücke verbunden. 3. Begründung: Die Aussage des Architekten bei der Bürgeranhörung, dass die Moserstraße dann beruhigt würde ist eine Frage, -umgekehrt wird ein Schuh daraus. – Durch die hohe Bebauungsdichte wird sich das Verkehrsaufkommen stark erhöhen – durch das An- und Abfahren von den Stellplätzen. Die Parksituation im Bereich der Wilhelm-Kuhn-Straße und der Moserstraße wird sich massiv verschärfen. Nebenstraßen werden noch mehr zugeparkt werden. In den Zufahrtsstraßen zur Heppstraße werden sich Staus bilden und in der Heppstraße selber wird sich in den Stoßzeiten der Verkehr noch mehr stauen. Alle drei Begründungen machen deutlich, Der Großteil der Stellplätze (47 Stpl.) wird direkt von der Heppstraße aus erschlossen. Nur der Stellplatzanteil für die Grundstücke nördlich der Wilhelm-Kuhn-Straße (31 Stpl.) verursacht Verkehrsaufkommen im unteren Teil der Moserstraße und in dem Teil der Wilhelm-KuhnStraße, der innerhalb der geplanten Neubebauung liegt. Damit wird das Verkehrsaufkommen durch die Anwohner im Gebiet minimiert. In Anerkennung der herausragenden architekto- 23 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag dass die Umsetzung dieses Bebauungsplanes dem denkmalgeschützten Gmindersdorf, - auch in seiner architektonischen und städtebaulichen Bedeutung, die in Fachkreisen international anerkannt ist, - Schaden zufügen wird. nischen und städtebaulichen Bedeutung wurde in vielfacher Hinsicht städtebaulich Bezug genommen (Körnigkeit/Volumen/Höhe/Ausrichtung/ Hausgärten). 14. Rechtsanwalt v. 11.08.2010 Mir ist durchaus bekannt, dass die Offenlage abgeschlossen ist und in absehbarer Zeit – nach Abarbeiten der eingegangenen Stellungnahmen – der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden könnte. Freilich braucht und darf dieser Umstand Sie nicht daran hindern, zur Kenntnis zu nehmen und in die Abwägung einfließen zu lassen, was zwingend in dieselbe hineingehört. Dazu im Folgenden: I.1 In der Begründung des Satzungsentwurfs steht unter 2. Lage und Geltungsbereich: „Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Reutlingen zwischen Heppstraße, Moserstraße und Blockäckerstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Siedlung Gmindersorf. Jenseits der Heppstraße erstreckt sich das Firmengelände der Firma Bosch GmbH. Westlich schließen sich Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser aus den 50er und 60er Jahren an.“ Und unter 3. Planerische Rahmenbedingungen heißt es: Denkmalschutz „Im Plangebiet selbst existieren keine denkmalgeschützten Gebäude. Nördlich und östlich grenzt das Kulturdenkmal mit besonderer Bedeutung „Werksiedlung Gmindersdorf“ an. Mit dem Gmindersdorf schuf der Architekt Theodor Fischer zwischen 1903 und 1923 im Auftrag des Textilfabrikanten Louis Gminder auf einer Fläche von ca. 10 ha ein hervorragendes Beispiel frühen sozialen Wohnungsbaus mit 48 ein- bis zweigeschossigen Doppelhäusern, die eine Vielzahl von Dachformen und Fassaden zeigen.“ Der Begründungstext wurde konkretisiert: die Arbeitersiedlung Gmindersdorf ist eine Sachgesamtheit nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Ein Umgebungsschutz lässt sich daraus nicht ableiten. I.2 Diese Hinweise auf den Denkmalschutz, - 24 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag unter welchem die Siedlung steht, sind richtig. Freilich sind sie in besonderem Maße ergänzungsbedürftig: Zwar ist die vom Planentwurf erfasste Fläche nicht Teil des Kulturdenkmals, sondern dieses „grenzt ... (nur) an“ im Norden und Osten an. Die ursprünglichen Pläne zeigen aber, dass auch der jetzige Planbereich Teil der Siedlung hätte werden sollen. Dass also deren heutiger Abschluss nicht der geplante Abschluss ist. Die Siedlung wurde nie so vollendet, wie von Theodor Fischer ursprünglich geplant. Insbesondere an allen Randbereichen wurden Teilbereiche entweder nicht oder geändert umgesetzt. Die diversen von Theodor Fischer vorliegenden aber nie umgesetzten Planungen für den Bereich westlich der Moserstraße sahen jeweils straßenbegleitende Bebauungen vor. Die Abbildungen zeigen, dass man nicht nur vom Angrenzen des neuen Baugebiets an die Siedlung sprechen kann. Weil letztere ersteres an zwei Seiten umgibt, entsteht der Eindruck, dass die Dies ist ein persönlicher Eindruck, der nicht geteilt neue Bebauung sich förmlich in die Sied- werden muss. lung hineinschiebt. Zur Fortsetzung der ursprünglichen Planung kam es nicht, wohl aber zur weiteren Bebauung des Planbereichs durch den Stuttgarter Architekten Helmut Erdle, der – ebenfalls im Auftrag der Firma Gminder – die Siedlung der Firma Gminder um die nunmehr zum Abriss vorgesehenen Gebäude erweiterte. Erdle – bekannt u. a. durch die Errichtung der Killesbergsiedlung in Stuttgart – war Assistent von Heinz Wetzel, der wiederum als Mitarbeiter von Theodor Fischer an der Planung der Werkssiedlung Gmindersdorf beteiligt war. Erdles Wohnhäuser setzen – selbstverständlich – nicht einfach den Baustil der Werkssiedlung fort, sie tragen den Gegebenheiten und Notwendigkeiten der 50er Jahre Rechnung und respektieren die Siedlung sowohl hinsichtlich des Abstandes, den sie zu dieser einhalten, als auch der Gebäudehöhe. Es handelt sich um eine Bebauung, welche ein eigenes Gesicht hat und der denkmalgeschützten Siedlung – im übertragenen wie auch im wörtlichen Sinne – nicht zu nahe tritt. Im Gegenteil: Die Erweiterung der Siedlung griff konkrete Gestaltungsmerkmale derselben auf. Beispielhaft genannt sei die Biberschwanzdeckung, die Fensterläden, Putz- und Farbgestaltung, Dachgauben, Rundbogenfenster, Holzverkleidungen, optische Wiederholung der Staketenzäune an den Balkonverkleidungen. In dem Der von Helmut Erdle gewählte städtebauliche Ansatz entspricht seiner Entstehungszeit um 1950 und der an ihn damals gestellten Bauaufgabe. - 25 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Zitieren solcher Details ist trotz im Übrigen abweichender Bauweise ein behutsamer Umgang mit der Siedlung zu sehen, ganz im Sinne der Stuttgarter Schule, zu deren Prinzipien gehört, sich an baulichen und landschaftlichen Gegebenheiten zu orientieren. I.3 Ich erwähnte eben, dass die bislang anzutreffende, die Siedlung fortsetzende Bebauung dem seinerzeit vorhandenen Bestand nicht zu nahe tritt. Vergleichbares kann man von der geplanten Bebauung nicht sagen. Die Planungen zu Lebzeiten Theodor Fischers für den Bereich westlich der Moserstraße sahen durchweg anders aus und schlugen im Grunde immer eine straßenbegleitende Bebauung vor. Südlich der Wilhelm-Kuhn-Straße reicht Zwischen den Längsparkern sind entlang der Modie geplante Bebauung fast bis zur Stra- serstraße Baumstandorte geplant. ßenbegrenzungslinie. Nördlich davon, wo die Straße schmaler ist, sind entlang der Straße Stellplätze angeordnet, so dass also auch dort jegliche Begrünung unmöglich gemacht wird. Die geplanten Gebäude rücken also – ohne dass dafür außer dem Verwertungsinteresse irgendein städtebaulicher Gesichtspunkt ersichtlich ist – der Siedlung in unvertretbarem Maße (zu) nahe und erreichen überdies eine Traufhöhe, welche deutlich über derjenigen Siedlung liegt und III-geschossige Bebauung ermöglicht. Übrigens – darauf werde ich unter III. noch eingehen – verschleiert die dem Entwurf beigegebene Begründung, wie das im Ergebnis aussehen wird. Im oberen Bereich der Moserstraße rückt die Neubebauung dem Gmindersdorf nicht näher als die bestehende Bebauung. Im unteren Bereich wird diese Baukante aufgenommen, so dass ein gefasster Straßenraum entsteht. Die zulässige Gebäudehöhe der Doppelhäuser zur Moserstraße liegt bei 6,5 m, was 2 Geschosse zuzüglich einer Brüstung ermöglicht. I.4 Es kommt nicht auf einen Vergleich der absoluten Höhe der geplanten Bebauung einerseits und derjenigen, welche man in der Siedlung antrifft, andererseits an: Wesentliches Kriterium für einen Vergleich ist zunächst die Traufhöhe, welche in der Siedlung bei II-geschossigen Häusern ca. 6,0 m erreicht. Gerade die dem Plangebiet an der Moserstraße gegenüberliegende Bebauung hat überwiegend eine niedrigere – I-geschossiger Bebauung entsprechende – Traufhöhe. Die Traufhöhe kann einerseits aufgrund der unterschiedlichen Bauformen und andererseits aufgrund der steilen Mansarddächer, die annähernd senkrechte Dachflächen haben, nicht das entscheidende Kriterium sein. Mag sein, dass da und dort nach heutigen Berechnungsmaßstäben ein Mansardengeschoss als Vollgeschoss anzusehen ist. Darauf kommt es aber nicht an, sondern vielmehr auf den optischen Eindruck, den der Betrachter gewinnt und dieser Eindruck wird dadurch be- 26 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag stimmt sein, dass die Attikahöhe der geplanten Häuser nahezu die Höhe der Dachfirste der gegenüberliegenden Bebauung erreichen würde. Aber auch wenn die Attikahöhe da und dort knapp darunter liegen wird. Ein Baukörper mit einer solchen Attikahöhe wirkt unvergleichlich wuchtiger als die Siedlungshäuser, deren Volumen von ihrer jeweiligen Traufhöhe an deutlich abnimmt. Und dabei habe ich noch nicht einmal erwähnt, was zusätzlich in diese Vergleichsbetrachtung einbezogen werden muss, nämlich die Vielfalt der in der Siedlung anzutreffenden Dachformen, Dachaufbauten etc., welche mit der Einfallslosigkeit der einheitlichen Flachdächer konfrontiert werden. Die Attikahöhe der geplanten Doppelhäuser darf maximal 6,5 m sein, die Firsthöhe der gegenüberliegenden Häuser beträgt 8,8 m. Es wäre städtebaulich ein fraglicher Ansatz, der Vielfalt der Dachformen des Gmindersdorfes erneut eine Vielfältigkeit der Gebäudeformen gegenüberzusetzen. Diese Monotonie wäre umso beklagenswerter, als bei Planung der Siedlung ganz besonderer Wert auf Formenvielfalt – immerhin 18 verschiedene Formen für insgesamt 48 Wohngebäude –, wodurch man „die Monotonie der traditionellen Arbeitersiedlungen verhindern (wollte), die durch Reihungen gleicher Bautypen entstand.“ (Schröder und Wanke in Schröder/Wanke/Schwager, Arbeitersiedlung Gmindersdorf, Reutlingen 2003, S. 64) Obwohl Theodor Fischer selbst die „im übrigen nicht angenehm auffallende allzu große Verschiedenheit der einzelnen Häuser“ in Zweifel gezogen hat, ist die Vielfältigkeit heute ein die Qualität des Gmindersdorfes ausmachendes Charakteristikum. Ausgerechnet neben einer solcherart geplanten Siedlung soll eine an Einfallslosigkeit und Monotonie schwerlich zu überbietende Bebauung gestellt werden, die dann auch noch als Ausdruck zeitgemäßen Bauens ausgegeben wird. Mit dem Gmindersdorf wurde auf 10 ha ein neues Dorf gebaut. Dafür war aus heutiger Sicht eine Vielfalt der Gebäudeformen richtig. Es wäre städtebaulich fragwürdig, der Vielfalt der Dachformen des Gmindersdorfes erneut (auf 0,7 ha) eine Vielfältigkeit der Gebäudeformen gegenüberzusetzen. II.1 Unter 4. Planungskonzeption liest man Folgendes: „Städtebauliches Konzept Die geplante Werksiedlung soll eine qualitätsvolle, zeitgemäße Antwort auf das benachbarte Gmindersdorf geben. Die eigenständige bauliche Struktur bildet eine Zäsur zwischen den beiden angrenzenden Bereichen.“ Das ist Architektenprosa, wie sie auf alles und nichts passt. Die hier vorgesehene „qualitätvolle, zeitgemäße Antwort auf das benachbarte Gmindersdorf“ zeugt von solcher Beliebigkeit und einem solchen Mangel an architektonischer Ge- Die zitierten Sätze sind Ausdruck der Überzeugung, dass zwar städtebaulich Rücksicht genommen werden muss auf das Gmindersdorf, dass aber eine Anbiederung oder Nachahmung des vor 100 Jahren zeitgemäßen Baustils von Theodor Fischer der falsche Weg wäre. - 27 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag staltung, dass ich aus dem Stehgreif etliche vergleichbare Ansammlungen solcher Häuser nennen könnte. Besonders beliebt sind dabei die an einer Seite zurückgestaffelten Dachgeschosse. Was im Entwurfsplan und in der Satzungsbegründung beschönigend als „Zäsur“ und „eigenständige Bebauung“ bzw. „eigenständige bauliche Struktur“ bezeichnet wird, ist tatsächlich nichts anderes als ein unsensibles Zerreißen einer gewachsenen Struktur. Zwischen der Entstehung der Sachgesamtheit Gmindersdorf 1903-1915 und den Bauten Helmut Erdles liegen rund 35 Jahre. Von der städtebaulichen Struktur ist insbesondere der Baukörper südlich der Wilhelm-Kuhn-Straße Teil der westlich anschließenden 50iger Jahre Bebauung. II.2 Jetzt fällt mir die von den Architekten gegebene „Erläuterung“ des Entwurfs in die Hand. Darauf gehe ich im Folgenden kurz ein, auch auf die Gefahr hin, mich da und dort zu wiederholen. Wenn ich mich aber auch noch damit befasse, was die planenden Architekten zu diesen Themen sagen, so geschieht das nicht ohne Grund. Denn es ist festzustellen, dass das teils nahezu wörtlich und völlig kritiklos in die Satzungsbegründung eingeflossen ist. Also einige Zitate daraus: „Dem qualitätsvollen Denkmal „Gmindersdorf“ soll ein ebenso qualitätsvolles und eigenständiges Ensemble unserer Zeit gegenübergestellt werden.“ Es ist ja nichts gegen ein gesundes Selbstbewusstsein einzuwenden; so wie dasselbe hier zutage tritt, ist es aber schon als etwas hypertrophiert anzusehen. Eine derartige architektonische Banalität kann gewiss nicht mit dem Baudenkmal Gmindersdorf gleichgesetzt werden. Noch ein Satz aus den städtebaulichen Erwägungen der Architekten: „Die neue Wohnbesiedlung bildet eine selbstbewusste Zäsur zwischen den Wohnzeilen der 1950er und 1960er Jahre und den Doppelhäusern des Gmindersdorfes.“ Wie Helmut Erdles Wohnhäuser nicht einfach den Baustil der Werkssiedlung Gmindersdorf fortsetzte, sondern den Gegebenheiten und Notwendigkeiten der 50er Jahre Rechnung trug, können die Architekten dies auch heute für sich in Anspruch nehmen, zumal auch sie die Siedlung sowohl hinsichtlich des einzuhaltenden Abstandes, als auch der Gebäudehöhe respektieren. Das ist weniger selbstbewusst als auf- Die städtebauliche Antwort Helmut Erdles war - 28 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag trumpfend und herausfordernd. Und zur „Zäsur“ habe ich mich bereits geäußert; eine solche ist jedenfalls dann nichts städtebaulich Positives, wenn zusammengehörende und einander angepasste Strukturen auseinandergerissen werden, ohne dass man deren Zusammengehörigkeit überhaupt zur Kenntnis nimmt. zwar achtsam gegenüber dem bestehenden Gmindersdorf, aber doch in der Struktur sehr unterschiedlich. Die Planungen zu Lebzeiten Fischers für den Bereich westlich der Moserstraße sahen durchweg anders aus und schlagen im Grunde immer eine straßenbegleitende Bebauung vor. Ein letztes Zitat daraus: „Die Neubauten vermitteln mit ihrer Höhe zwischen den unterschiedlichen Baumassen, ohne sich anzubiedern. Größere Baumassen, liegen nahe der Zeilenbebauung, die Doppelhäuser reagieren auf die kleinteilige Nachbarbebauung des Gmindersdorfes.“ Dass die Neubauten sich nicht „anbiedern“, ist richtig. Das kann man ihnen gewiss nicht vorwerfen. Im Übrigen ist festzustellen, dass diese Anmerkungen der Architekten damit, was tatsächlich geplant wurde, nichts zu tun haben. Gleichwohl sind sie kritiklos in die Begründung des Satzungsentwurfs übernommen worden. Was den optischen Eindruck anbelangt, so sind diese städtebaulichen Erläuterungen schon deshalb durchweg unzutreffend, weil es für den Betrachter keinen nennenswerten Unterschied gibt, ob er nun von Osten oder von Westen auf die geplante Bebauung schaut. Und die Behauptung, dass „die Doppelhäuser“ ... auf die kleinteilige Nachbarbebauung des Gmindersdorfes“ reagieren, kann man nur mit einigem Befremden zur Kenntnis nehmen. Die Doppelhäuser reagieren nach Osten zum Gmindersdorf mit einer geringeren zulässigen Gebäudehöhe von 6,5 m. Die zulässige Gebäudehöhe nach Westen ist (unter Einhaltung der baurechtlich notwendigen Grenzabstände) 9,0 m. Darauf komme ich noch zu sprechen, wenn ich mich unter III. mit dem geplanten Maß der Bebauung befasse. Normalerweise geht mich, wenn ich mich mit Baugenehmigungen bzw. Bebauungsplänen befasse, die architektonische Qualität und Gestaltung ja eher wenig bis nichts an. Wenn ich hier darauf eingehe, so im Hinblick darauf, dass die vermeintliche architektonische Qualität nicht nur in den städtebaulichen Anmerkungen der Architekten, sondern auch in der Satzungsbegründung unter „Planungskon- 29 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag zeption“ sowie „städtebauliches Konzept“ besonders hervorgehoben wird. Mit die- Einem Abriss steht unabhängig von der Art einer ser architektonischen Qualität soll ja der Neubebauung an dieser Stelle rechtlich nichts Abriss der bestehenden Bebauung und entgegen. das Nebeneinander der denkmalgeschützten Siedlung und der neuen Bebauung gerechtfertigt werden. Dann aber kann ich mich sehr wohl damit befassen, ob diese Rechtfertigung tatsächlich tragfähig ist. So ist es nicht. III.1 Zum Nebeneinander der denkmalgeschützten Siedlung Gmindersdorf einerseits und der geplanten Bebauung heißt es in der Begründung des Satzungsent- Der Begründungstext wurde unter 4.1 wie folgt wurfs unter 4.1 Städtebauliches Konzept: geändert: „Nach dem städtebaulichen Entwurf können ca. 56 neue Wohneinheiten entstehen, davon 48 Geschosswohnungen und 8 Doppelhaushälften. Die Doppelhäuser entlang der Moserstraße bilden in ihrer Lage ein angemessenes Gegenüber auf die Siedlungshäuser des Gmindersdorfes. Die größeren Baumassen der Geschosswohnungsbauten liegen auf der Seite der westlich anschließenden Zeilenbebauung.“ „Nach dem städtebaulichen Entwurf können ca. 56 neue Wohneinheiten entstehen, davon 48 Geschosswohnungen und 8 Doppelhaushälften. Die Doppelhäuser entlang der Moserstraße bilden in ihrer Lage ein bewusstes Gegenüber auf die Siedlungshäuser des Gmindersdorfes. Die Geschosswohnungsbauten liegen auf der Seite der westlich anschließenden Zeilenbebauung.“ Liest man diesen Text, bevor man sich den Planentwurf ansieht, so entsteht der Eindruck einer zur bestehenden Siedlung hin heruntergestuften Bebauung. Dieser Eindruck ist falsch. III.2 Betrachtet man nämlich die Festsetzungen, so stellt man fest, dass die Gebäudehöhen nach beiden Seiten hin gleich, nämlich mit 9,0 m Attikahöhe, festgesetzt sind. Der Rücksprung der Wandhöhe auf einer Tiefe von ca. 2,0 m nach Osten hin vermag am entstehenden Eindruck nichts zu ändern. Und überdies reicht das südlichste der geplanten Gebäude ohne eine solche Abstufung von Westen nach Osten über die gesamte Grundstücksbreite. Die Doppelhäuser reagieren nach Osten zum Gmindersdorf und nach Süden mit einer Abstufung der zulässigen Gebäudehöhe von 9,0 m auf 6,5 m. Dadurch müssen die Dachgeschosse zurückgesetzt werden und es entsteht ein anderer baukörperlicher Eindruck. Die maßgebliche zur Moserstraße in Erscheinung tretende Gebäudehöhe ist 6,5 m. Bei dem Baukörper entlang der Heppstraße gibt es diese Abstufung nicht, da auch das Pendant auf Seiten Gmindersdorf eine entsprechende Gebäudehöhe aufweist. Im soeben aus der Begründung des Satzungsentwurfs zitierten Absatz heißt es, dass „die größeren Baumassen der Geschosswohnungsbauten ... auf der Seite der westlich anschließenden Zeilenbebauung“ gelegen sind. Angesichts dessen, was im Süden des Plangebiets festgesetzt werden soll, ist Bei dem Baukörper entlang der Heppstraße gibt es diese Abstufung nur nach Süden, da auch das - 30 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag diese Aussage schlicht falsch. Hinsichtlich der acht weiteren Baufelder südlich und nördlich der Wilhelm-Kuhn-Straße erscheint das, betrachtet man nur die Größe der überbaubaren Flächen, zunächst richtig. Falsch ist es aber – und darauf kommt es für das Nebeneinander mit der Siedlung ja an – im Hinblick auf den optischen Eindruck. Pendant auf Seiten Gmindersdorf eine entsprechende Gebäudehöhe aufweist. Von der Siedlung aus gesehen kommt es weniger darauf an, wie weit der jeweilige Baukörper in die Tiefe des Grundstücks hineinragt. Entscheidend ist vielmehr der optische Eindruck und für diesen macht es keinen nennenswerten Unterschied, ob das Gebäude von der Moserstraße aus ca. 12 m in die Tiefe hineinragt oder noch weiter. Entscheidend sind Breite und Höhe der Gebäude zur Moserstraße hin. Und was das anbelangt, so ist festzustellen, dass die jenseits der Moserstraße sich anschließenden Siedlungsbauten förmlich erschlagen werden. Die Doppelhäuser reagieren nach Osten zum Gmindersdorf und nach Süden mit einer Abstufung der zulässigen Gebäudehöhe von 9,0 m auf 6,5 m. Dadurch müssen die Dachgeschosse zurückgesetzt werden und es entsteht ein anderer baukörperlicher Eindruck. Die maßgebliche zur Moserstraße in Erscheinung tretende Gebäudehöhe ist 6,5 m. Die Gebäudebreiten der Gmindersdorfhäuser in der Moserstraße variieren zwischen 8–18 m, die Abwicklung der geplanten Doppelhäuser entlang der Moserstraße ist jeweils 11-12 m. Die Firsthöhen der Gmindersdorfhäuser liegen bei jeweils ca. 8,8 m, die max. zulässige Gebäudehöhe der Neubebauung ist 9,0 m (wobei möglicherweise konstruktiv 8,7 m ausreichen werden). III.3 Dazu trägt auch der Umstand bei, dass – Im oberen Bereich der Moserstraße rückt die im Interesse größtmöglicher Ausnutzung Neubebauung dem Gmindersdorf nicht näher an – die Baukörper bis fast an die Straßen- die Straße als die bestehende Bebauung. begrenzungslinie reichen dürfen und so- Im unteren Bereich wird diese Gebäudekante mit ein beträchtliches Ungleichgewicht zu aufgenommen, so dass ein gefasster Straßenden einen – teils sehr deutlichen – Abraum entsteht. stand zur Straße haltenden SiedlungsDie baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen bebauung entsteht. werden eingehalten. Dass die Baufelder zur Moserstraße und Auch von Theodor Fischer gab es Entwürfe für damit zur Siedlung hin kleiner sind als diesen Bereich mit straßenbegleitender Bebaunach Westen hin, ist völlig belanglos an- ung. gesichts des Umstandes, dass sie ohne erkennbaren städtebaulichen Grund derart nah an die Straße heranrücken. Nur am Rande: Im obigen Zitat aus der Satzungsbegründung ist von der Moserstraße zugewandter Doppelhausbebauung die Rede. Es mag ja sein, dass sich solche Bebauung angesichts der Größe der Baufelder hier anbietet. Festgesetzt ist sie aber nicht. Ziel der Festsetzungen ist die Definition des maximalen Baukörpervolumens. Vom Vorhabensträger sind hier Doppelhäuser geplant. Die Hausform Doppelhaus wird jedoch nicht zwingend festgesetzt. III.4 Dass die Baufelder zur denkmalgeschützten Siedlung hin kleiner sind, hat aus einem weiteren Grund nicht die optischen Auswirkungen, welche die Satzungsbegründung suggeriert: - 31 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Die Gebäude – jedenfalls in der von Norden aus ersten und vierten Baureihe – werden gemäß den einander gegenüberliegenden Baulinien derart nah beieinanderstehen, dass man aus etlichen Perspektiven kaum merken wird, dass es Die Baukörpertiefe ist, wie vom Einwender selbst sich nicht um jeweils ein durchgehendes festgestellt, für den Straßenraum Moserstraße Gebäude handelt. nicht prägend. III.5 Unter 4.3 heißt es in der Begründung des Planentwurfs: „Die Doppelhäuser treten zur Moserstraße 2-geschossig in Erscheinung.“ Diese Aussage vermittelt einen durchaus unzutreffenden Eindruck: Die Moserstraße weist südlich ihrer Kreuzung mit der Wilhelm-Kuhn-Straße eine Breite von ca. 8,25 m auf. Wer etwa auf dem gegenüberliegenden Gehweg steht, gewinnt aus dieser Perspektive ohne Weiteres den Eindruck 3-geschossiger Bebauung. Das gilt sogar noch, wenn man sich etwa in Straßenmitte befindet und erst recht gilt es, wenn man schräg auf die Doppelhäuser schaut oder sich auf den gegenüberliegenden Grundstücken befindet. III.6 Um diese geringen Abstände und damit die höhere Ausnutzbarkeit zu erreichen, wurden hier die eigentlich gebotenen Abstandflächen um ca. 1/3 verkürzt. Dabei habe ich bereits die durch die Neufassung der Bauordnung reduzierten Abstandsflächen zugrunde gelegt. Die maßgebliche zur Moserstraße in Erscheinung tretende Gebäudehöhe ist 6,5 m. Ab einer bestimmten Entfernung ist auch das zurückgesetzte Dachgeschoss sichtbar. Dieses begrenzt jedoch nicht maßgeblich den Straßenraum. Im Innenbereich des Planungsgebietes wird durch Festsetzung von Baulinien eine Unterschreitung der Abstandsflächen zulässig. Dies dient der Umsetzung des Wohnangerkonzeptes. Das wird in der Satzungsbegründung Alternativ hätte eine geschlossene Zeile festgeunter 4.3 passant erwähnt. Welche Alter- setzt werden können. native der dafür genannten bauordnungsrechtlichen Regelung einschlägig sein soll, wird nicht gesagt. Einen vernünftigen Grund dafür – sieht man vom Interesse an größtmöglicher Ausnutzung ab – gibt es nicht. Tatsächlich ist keine der in § 6 Abs. 3 genannten Voraussetzungen einschlägig: Dass „Gestaltung des Straßenbildes oder besondere örtliche Verhältnisse dies erfordern“ wird niemand ernsthaft behaupten wollen. Tatsächlich stehen genau diese Kriterien der Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen entgegen. Durch die gewählten Festsetzungen werden im Unterschied zu einer Zeilenfestsetzung die gewünschten Zwischenräume und Sichtbeziehungen sichergestellt. Die Beleuchtung mit Tageslicht sowie eine Belüftung in ausreichendem Maß ist durch die geplante - 32 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Und eine so deutliche Reduzierung der Abstandsflächen, wie sie hier geplant ist, kann auch nicht mit der Ausnahmeregelung unter Ziffer 2 begründet werden. Das geht auch im Hinblick darauf nicht, dass es sich hier ja nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, bei welchem häufig bzw. in der Regel die Bauvorhaben bereits im Einzelnen definiert sind. Ungeachtet des Umstandes, dass es bereits recht genaue Vorstellungen des Bauherrn gibt, liegt eine reine Angebotsplanung vor. Dann aber ist es nicht möglich, bereits zu beurteilen, ob die Voraussetzungen der Ziffer 2 erfüllt sind. Raumanordnung (von Norden nach Süden durchgehende Koch-/Wohn/Essräume) gegeben, wird jedoch im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Alle brandschutzrechtlichen Vorgaben bleiben beachtlich. Dem Bebauungsplanverfahren liegt ein durch die Mehrfachbeauftragung bereits relativ konkretes Vorhaben zugrunde. III.7 Völlig außer Acht bleibt in der Satzungs- Das Thema ist in der Begründung unter Ziff. 6.2 begründung, dort, wo es um das Neben- „Energieeinsparung“ genannt. einander der neuen Bebauung mit der denkmalgeschützten Siedlung geht, dass die Gebäude mit ihren 9,0 m Traufhöhe noch nicht zu Ende sind: Gemäß Ziffer 2.1.1 der textlichen Festsetzungen sind darauf noch solarthermische und fotovoltaische Anlagen zulässig. Damit will ich nichts gegen Energieeinsparung sagen, wohl aber dagegen, dass die Satzungsbegründung, welche dazu im Zusammenhang mit dem optischen Erscheinungsbild der Gebäude nichts sagt, auch hier die aus dem der Siedlung zustehenden Umgebungsschutz resultierenden Probleme verharmlost. III.8 Was in der Satzungsbegründung und seitens der Architekten als Bewusste Zäsur bezeichnet wird, nämlich die III-geschossige rasterförmige Bebauung, ist in ihrer Struktur ein Ergebnis städtebaulicher Erwägungen. Vielmehr korrespondiert diese Struktur mit derjenigen der Tiefgaragen, welche dieses Raster vorgeben. Mit städtebaulichen Erwägungen hat das nichts zu tun, wohl aber mit der Zielsetzung, die Grundstücke weitestgehend auszunutzen. Zwar besteht rechtlich kein Umgebungsschutz für die Gmindersdorfsiedlung. Der Vorhabensträger wird jedoch angehalten, die Solaranlagen auf den Flachdächern so zu positionieren, dass sie vom Straßenraum nicht wahrzunehmen sind. Die Parkierungskonzeption ist heutzutage immer Teil der städtebaulichen Erwägungen. Der Ansatz Tiefgarage ist im innerstädtischen Bereich verbreitet und legitim und muss nicht in Frage gestellt werden. Jeder verantwortliche Bauherr muss wirtschaftlich rechnen. Ziel ist die Bereitstellung kostengünstigen Mietwohnungsraumes. III.9 Kurz: Was in der Begründung des SatDiese Unterstellung entbehrt der Grundlage. zungsentwurfs zum Maß der baulichen Nutzung und den optischen Auswirkungen auf die angrenzende denkmalgeschützte Siedlung steht, erweckt bei näherem Hinsehen durchweg den Eindruck der Verharmlosung und Beschönigung. - 33 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag Normalerweise geht es den Nachbarn nicht unbedingt etwas an, wie die Ausnutzung des Plangebiets im Einzelnen geregelt wird. Hier ist das aber anders: Was ich soeben im Einzelnen erläutere, zeigt, dass alles, was in der Begründung des Planentwurfs zur Anpassung an die denkmalgeschützte Siedlung steht, Allgemeinplätze sind, die keinen Bezug zur Realität, nämlich dazu, was tatsächlich geplant wird, aufweisen. Und dass es sich so verhält, ist zu einem erheblichen Teil Folge davon, dass alle städtebaulichen Erwägungen dem Bestreben, die Grundstücke höchstmöglich auszunutzen, untergeordnet wurden. Die Regelung und Abstufung der Gebäudehöhen ist eine konkrete Festsetzung mit direkten Folgen auf das Volumen der geplanten Baukörper. Sie wurden im Plan teilweise noch ergänzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen die Schließung des Siedlungskörpers im Bereich westlich der Moserstraße und tragen somit zur Reduzierung des nach wie vor landesweit hohen Flächenverbrauchs im Außenbereich bei. Der Bebauungsplan entspricht diesbezüglich den Zielen des Bundesgesetzgebers bzw. der Landesregierung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. IV. Ihnen ist die neuere bzw. mittlerweile nicht mehr ganz so neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bekannt, wonach Eigentümer eines Baudenkmals berechtigt sind, gegen die Verletzung des demselben zustehenden Umgebungsschutzes vorzugehen. Dieser Rechtsprechung sind inzwischen alle Oberverwaltungsgerichte, welche Gelegenheit hatten, sich damit zu befassen, gefolgt. Das Gmindersdorf als Ganzes ist eine Sachgesamtheit nach § 2 DSchG, ein Umgebungsschutz lässt sich daraus nicht ableiten. Begründet wird die nunmehr allseits akzeptierte Klagebefugnis u. a. damit, dass der Eigentümer eines Baudenkmals vielfältigen Restriktionen unterliegt, er stets gehalten ist, den Denkmalcharakter nicht zu beschädigen und dass es dann inkonsequent wäre, von ihm zu verlangen, eine Verletzung des Umgebungsschutzes klaglos hinzunehmen. Nur eingetragene Kulturdenkmale genießen gem. § 15.3 DSchG Umgebungsschutz, soweit bauliche Anlagen für deren Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind. Das will ich an dieser Stelle nicht vertiefen, sondern lediglich anmerken, dass diese Begründung der Klagebefugnis selbstverständlich auch für den Eigentümer eines Gebäudes gilt, welches nicht separat, sondern (nur) als Teil einer baulichen Gesamtheit – hier der Siedlung Gmindersdorf – unter Schutz gestellt wurde. Auch im Falle einer Denkmalbucheintragung der gesamten Siedlung (die, wie gesagt, nicht vorliegt) wird von der Denkmalpflege bezweifelt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes an der Moserstraße in Baumasse, Baucharakter und Körnung eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes als Voraussetzung für Umgebungsschutz von Gmindersdorf darstellen. Es gibt verschiedene Wege, dieses Recht geltend zu machen. Ich erwähne die Möglichkeit des Normenkontrollverfahrens oder die Klage gegen aufgrund des Bebauungsplans oder aber im Vor- Durch die Beteiligung im Bebauungsplanverfahren (wenn auch außerhalb der Beteiligungsfrist) ist von einer Klagebefugnis auszugehen. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung (§ 12 Denkmalschutzgesetz) liegen im Zentrum von Gmindersdorf. Es sind der Altenhof, das Kaufhaus, der Kinderhort und das Mehrfamilienhaus Theodor-Fischer-Straße 23. Die Gebäude haben keinen direkten räumlichen und optischen Bezug zum Plangebiet. - 34 - 68624917(61) Inhalt Beschlussvorschlag griff auf denselben erteilte Baugenehmigungen. Je nach bau- oder planungsrechtlicher Situation werden meine Mandanten im Falle der Verabschiedung des Bebauungsplans bzw. der Erteilung von Baugenehmigungen das dann gebotene Vorgehen wählen. - 35 - 68624917(61)