kapitel 2

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1. ------IND- 2012 0205 GR- DE- ------ 20120427 --- --- PROJET
HELLENISCHE REPUBLIK
UNABHÄNGIGE VERWALTUNGSBEHÖRDE
KOMMISSION ZUR ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE VON
SPIELEN (E.E.E.P.)
DOKUMENT TECHNISCHER NORMEN FÜR
GRIECHENLAND
INHALT
TEIL 1:
Spielautomaten
TEIL 2:
Progressive Jackpots
TEIL 3:
TEIL 4:
Systemserver für Spiele (DSP) und
Validierungssysteme
Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
TEIL 5:
Überwachungs- und Kontrollsystem (SCS)
TEIL 6:
Bargeldlose Systeme und
Spielerverwaltungssysteme
TEIL 1:
Spielautomaten
Version: 1.0
TEIL 1: Spielautomaten
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KAPITEL 1
1.0 UMWELTRELEVANTE
ANFORDERUNGEN
UND
SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE MASCHINE
1.1
Physikalische Sicherheit
1.1.1 Allgemeiner Hinweis Der Spielautomat muss ausreichend widerstandsfähig sein, um
einem gewaltsamen Eindringen standzuhalten.
1.2
Sicherheit der Maschine und der Spieler
2.2.1 Allgemeiner
Hinweis
Die
elektronischen
und
mechanischen
Teile
und
die
Planungsprinzipien des Spielautomaten dürfen den Spieler keiner Gefahr seiner körperlichen
Unversehrtheit aussetzen.
Das unabhängige Zertifizierungslabor liefert keine Erkenntnisse
hinsichtlich der Sicherheit und der Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), dies
fällt unter die Verantwortung des Produktherstellers oder der Käufer. Solche Sicherheitstests
und Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit können aufgrund des besonderen
normativen Aktes, der Verordnung, des Gesetzes oder des Rechtsaktes erforderlich sein und
müssen jeweils von den Parteien durchgeführt werden, die die besagte Maschine herstellen oder
kaufen.
Das unabhängige Zertifizierungslabor führt keine Tests durch, trägt keinerlei
Verantwortung und liefert kein Ergebnis in Verbindung mit diesen konkreten Sachverhalten.
1.3
Einwirkung der Umwelt auf die Integrität des Spiels
1.3.1 Norm über die Integrität des Spiels Das unabhängige Zertifizierungslabor führt
bestimmte Tests durch, um zu bestimmen, ob äußere Einwirkungen den fairen Charakter des
Spiels gegenüber dem Spieler beeinflussen oder ob sie Möglichkeiten des Betrugs schaffen. Ein
TEIL 1: Spielautomaten
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Spielautomat muss in der Lage sein, den folgenden Tests standzuhalten und dabei sein Spiel
ohne Eingriff des Bedieners fortzusetzen:
a)
Zufallszahlengenerator Der Zufallszahlengenerator und das Verfahren nach dem
Zufallsprinzip sollten unbeeinflussbar durch Einwirkungen von außen auf die Maschine,
einschließlich
elektromagnetischen
und
elektrostatischen
Interferenzen
und
Funkstörungen, sein.
b)
Elektrostatische Interferenz Zum Schutz vor einem elektrostatischen Überschlag ist eine
Erdung der leitenden Einbauschränke des Spielautomaten in der Art erforderlich, dass die
Energie des elektrostatischen Überschlags keine dauerhafte Schädigung oder dauerhafte
Hemmung des regulären Betriebs der elektronischen oder anderen Komponenten des
Spielautomaten
hervorruft.
Die
Spielautomaten
können
eine
vorübergehende
Unterbrechung aufweisen, wenn sie einer bedeutenden elektrostatischen Entladung
ausgesetzt sind, die höher als die Entladung des menschlichen Körpers ist, aber sie
müssen über die Möglichkeit verfügen, alle ihre Funktionen wiederherzustellen und zu
vervollständigen, die unterbrochen wurden, ohne Verluste oder Verfälschungen der
Informationen über die Kontrolldaten oder die wichtigen Daten, die mit dem
Spielautomaten
verbunden
sind.
Die
Prüfungen
werden
bis
zu
einem
Beanspruchungsgrad von 27 kV durchgeführt.
TEIL 1: Spielautomaten
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KAPITEL 2
2.0 ANFORDERUNGEN AN DIE HARDWARE
2.1
Einführung
2.1.1 Allgemeiner Hinweis Alle Spielautomaten, die durch OPAP A.E. (Organisation für
Prognosen bei Fußballspielen AG) und deren Betreiber eingerichtet werden, müssen in jedem
Fall durch ein Netzwerk mit dem Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS) verbunden sein und
Folgendes erfüllen:
2.2
Allgemeine Anforderungen an die Hardware
2.2.1 Allgemeiner Hinweis Alle Spielautomaten müssen folgende Hardware-Anforderungen
erfüllen:
a)
Steuerung durch den Mikroprozessor Die Hardware muss durch einen (1) oder mehrere
Mikroprozessoren derart gesteuert werden, dass das Spielergebnis vollständig durch
einen Mikroprozessor oder durch ein anderes mechanisches Gerät, wie in Einheit 3.3
„Anforderungen Zufallszahlengenerator (RNG)“ zugelassen, gesteuert wird; und
b)
Ein/Aus-Schalter Der Ein/Aus-Schalter, der die Stromversorgung steuert, muss sich in
einem leicht zugänglichen Bereich innerhalb des Spielautomaten befinden, damit die
Stromzufuhr des Spielautomaten nicht von außen durch Betätigen des Ein/Aus-Schalters
unterbrochen werden kann. Die Positionen auf dem Ein/Aus-Schalter müssen
gekennzeichnet werden.
2.3
Verkabelung der Spielautomaten
2.3.1 Allgemeiner Hinweis
Der Spielautomat muss so konzipiert sein, dass seine
Versorgungs- und Datenleitungen innerhalb und außerhalb des Spielautomaten so eingebaut
sind, dass sie für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Dies geschieht aus Gründen der
Integrität des Spiels und nicht aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen. Hinsichtlich der
TEIL 1: Spielautomaten
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Sicherheit müssen die Kabel und Drähte an einer logischen Stelle eingebaut sein, an der sie sich
nicht leicht entfernen lassen.
2.4
Spielautomatenerkennung
2.4.1 Allgemeiner Hinweis Jeder Spielautomat muss außen auf der Konsole ein vom Hersteller
angebrachtes Erkennungszeichen tragen, das nicht entfernt werden kann, ohne ein Zeichen von
Fremdeinwirkung zu hinterlassen. Das Erkennungszeichen muss folgende Informationen
enthalten:
a)
den Hersteller,
b)
eine eindeutige Seriennummer,
c)
die Modellnummer des Spielautomaten,
d)
das Herstellungsdatum und
e)
die Zulassungsnummer der Bescheinigung der EEEP (Kommission zur Überwachung
und Kontrolle von Spielen) für die Maschine und das auf ihr installierte elektronische
Spiel.
2.4.2. Konformitätskennzeichnung Die CE-Konformitätskennzeichnung oder jede andere
entsprechende Kennzeichnung muss auf oder in der Nähe der Außenidentifikationsplatte
angebracht werden.
2.5
Lichtturm
2.5.1 Lichtturm Am Spielautomat muss ein sichtbares Licht im oberen Bereich installiert sein,
das automatisch leuchtet, sobald der Spieler einen Geldbetrag gewonnen oder Guthaben
gesammelt hat, der/das nicht automatisch durch die Maschine ausgezahlt wird, sobald eine
Fehlerbedingung stattgefunden hat [einschließlich „Door Open“ (Tür geöffnet)] oder sobald der
Spieler eine Bedingung des „Call Attendant“ (Aufruf Croupier) aktiviert hat. Für Maschinen wie
die „bar-top-style“ ist die gemeinsame Verwendung des Lichtturms mit anderen Spielautomaten
oder sein Ersatz durch ein Alarmsignal gestattet.
TEIL 1: Spielautomaten
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2.6
2.6.1
Handhabung der Stromversorgung
Plötzliche Spannungserhöhungen Der Spielautomat darf nicht negativ beeinflusst
werden, außer durch plötzliche Spannungserhöhungen oder -senkungen von ± 20% der
Stromspannung.
Anmerkung: Eine Rückstellung der Ausstattung ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass
sie nicht beschädigt wird und kein Verlust und keine Veränderung der Bestandteile im
Installationsraum stattfinden. Nach der Rückstellung muss das Spiel in seine vorherige Situation
zurückkehren. Eine Rückstellung des Spiels in den Endzustand ist unter der Voraussetzung
gestattet, dass der Spielverlauf und alle Zähler für Buchguthaben und Logistik das
abgeschlossene Spiel anerkennen.
2.6.2 Sicherheiten Die Stromversorgung, die für Spielautomaten verwendet wird, muss durch
Sicherungen oder Leitungsschutzschalter geschützt werden. Die Ampere-Einheit aller
Sicherungen und Schalter muss sichtbar auf der oder um die Sicherung oder auf dem bzw. um
den Schalter angegeben werden.
2.7
Anforderungen an den Umlenker
2.7.1 Allgemeiner Hinweis Bei Spielen, die Münzen oder Spielmarken akzeptieren, muss
durch die Software sichergestellt werden, dass der Umlenker die Münzen in die Auszahleinheit
oder in die Einwurfsbox lenkt, sobald die Auszahleinheit gefüllt ist.
Der Messfühler des
Füllstands der Auszahleinheit wird überwacht, um festzustellen, ob eine Änderung am Zustand
des Umlenkers vorgenommen werden muss. Sobald sich der Zustand des Messfühlers ändert,
oder innerhalb von zehn (10) Spielen nach der Änderung des Zustands muss der Umlenker
unverzüglich funktionieren, ohne den Münzfluss zu unterbrechen oder einen Münzstau zu
verursachen. Spielautomaten ohne eine Auszahleinheit müssen immer die Münzen in die
Einwurfsbox umlenken.
2.8
Anforderungen an die Einwurfsbox
TEIL 1: Spielautomaten
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2.8.1 Allgemeiner Hinweis
Wenn der Spielautomat für die Aufnahme von Münzen und
Spielmarken ausgestattet ist, müssen folgende Regeln erfüllt werden:
a)
alle Spielautomaten, die für die Aufnahme von Münzen und Spielmarken ausgestattet
sind haben einen getrennten Behälter oder eine Einwurfsbox, damit alle Münzen und
Spielmarken, die in die Einwurfsbox umgelenkt werden, gesammelt und aufbewahrt
werden,
b)
ein Einwurfsbehälter muss in einem abgeschlossenen Teil, getrennt von jedem anderen
Bereich des Spielautomaten, eingebaut sein,
c)
in diesem Teil muss es die Möglichkeit der Überwachung der Einwurfsbox geben, selbst
wenn dieser Bereich von einer anderen Firma hergestellt wurde. Es ist vorzuziehen, dass
die Überwachungsmethode eine Online-Meldungsoption vorsieht.
2.9
Anforderungen an die Außentüren/Außenabschnitte
2.9.1 Allgemeiner Hinweis
a)
Die Türen müssen aus einem Material beschaffen sein, das geeignet ist, nur den
gesetzlich gestatteten Zugang zum Inneren der Konsole zuzulassen (d. h. Schlösser,
Türen und ihre entsprechenden Fugen müssen in der Lage sein, bei bestimmten und nicht
berechtigten Zugangsversuchen zum Inneren des Spielautomaten Widerstand zu leisten
und Zeichen der Anwendung von Gewalt zu hinterlassen, wenn solche Versuche
unternommen wurden).
b)
Die Abschottung zwischen der Konsole und der Tür zu einem abgeschlossenen Bereich
muss so konzipiert sein, dass sie dem Eindringen mit einem Gegenstand standhält.
c)
Alle Außentüren müssen geschlossen sein und durch Türsensoren überwacht werden, d.
h. sobald sie geöffnet werden, wird das Spiel angehalten, jede Annahme wird außer
Betrieb und die Maschine in den Fehlermodus gesetzt, was zumindest zum Leuchten des
Lichtturms, falls vorhanden, und zum Versenden einer Fehlermeldung zum OnlineSystem, falls vorhanden, führt.
d)
Ein Einführen eines Geräts in den Spielautomaten, das den Türsensor deaktiviert, sobald
sich die Tür des Spielautomaten schließt, darf nicht möglich sein, ohne ein Zeichen der
Anwendung von Gewalt zu hinterlassen.
e)
Im Fall, dass ein Türsensorensystem abgeschaltet wird, muss der Spielautomat diesen
Zustand als geöffnete Tür interpretieren.
TEIL 1: Spielautomaten
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f)
Das System der Sensoren muss eine Außentür als geöffnet erkennen, sobald sie sich aus
der verriegelten und geschlossenen Position bewegt.
g)
Wenn eine Stromspannung vorhanden ist, muss der Spielautomat den Türzugang an ein
Online-System melden.
2.10 Die Logik-Tür und der Logik-Bereich
2.10.1 Allgemeiner Hinweis Der Logik-Bereich ist ein getrennter, abgeschlossener Bereich der
Kabine (mit einer eigenen, verschließbaren Tür), in dem die elektronischen Komponenten, die
das Potenzial haben, die wichtigsten Funktionen des Spielautomaten zu beeinflussen,
eingerichtet sind. Es kann mehr als einer (1) dieser entsprechenden Logik-Bereiche in einem
Spielautomaten vorhanden sein. Die Logik-Tür muss überwacht werden.
2.10.2 Elektronische Komponenten Die elektronischen Komponenten, die in einem oder
mehreren Logik-Bereichen eingerichtet werden müssen, sind:
a)
ein Hauptprozessor (CPU) und ein Gerät zum Speichern des Programms mit einer
Software, die die Integrität des Spieles beeinflussen kann, wie zum Beispiel die Daten
des Spiels, die Logistik, das Kommunikationssystem und die Peripheriegeräte der
Firmware, die wesentlich die Funktion und die Berechnungen des Spiels, die Darstellung
des Spiels, die Festlegung des Spielergebnisses, die Spiellogistik, die Einnahmen oder die
Sicherheit beeinflussen oder daran beteiligt sind. Mögliche Ausnahmen werden auf der
Grundlage des jeweiligen Sachverhalts beurteilt,
b)
die elektronische Kommunikationssteuerung und die Komponenten, die das Gerät zum
Speichern des Kommunikationsprogramms aufnehmen. Mögliche Ausnahmen werden
auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts beurteilt, und
c)
das Gerät zur Datensicherung des Speichers NV. Falls möglich, muss dieses innerhalb
eines abgeschlossen Logik-Bereichs eingerichtet werden.
2.10.3 Sicherung des Logik-Bereichs Der Logik-Bereich der elektronischen Komponente, die
die Elemente der vorherigen Einheit 2.10.2 aufnimmt, muss die Möglichkeit der Versiegelung
unter Anwendung einer Methode, die von der zuständigen Behörde genehmigt ist, bieten.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 10
2.10.4 Zugang zum Logik-Bereich Der/Die Logik-Bereich(e) muss/müssen ein Nachweissystem
der Fehlerbedingung Offene Tür beinhalten, bei dem der Spielautomat deaktiviert wird und das
Zentralkommunikationssystem benachrichtigt wird.
a)
Wenn die Zugangsnachweisgeräte in diesem Bereich an eine Stromquelle für normalen
Betrieb angeschlossen sind und es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommt,
muss dies als Zugang zum Schrank des Logik-Bereichs betrachtet werden, die
Spielautomaten müssen deaktiviert werden und das entsprechende Zentralsystem muss
nach der Wiederherstellung der Stromversorgung benachrichtigt werden.
b)
Das Nachweissystem muss so konzipiert werden, dass es einen Zugang zum Schrank des
Logik-Bereichs meldet.
c)
Wenn ein Logik-Bereich vollständig aus der Konsole des Spielautomaten entfernt werden
kann, ohne geöffnet zu werden und ohne dass ein Zugang zum Logik-Bereich
stattgefunden hat, muss dieser Logik-Bereich mit einem Gerät oder Geräten ausgestattet
sein, die das Entfernen nachweisen kann/können.
2.11 Fächer für Münzen/Spielmarken und Zahlungsmittel
2.11.1 Allgemeiner Hinweis Die Bereiche der Münzen oder Spielmarken und Zahlungsmittel
müssen getrennt vom Zentralbereich der Konsole verschließbar sein.
2.11.2 Zugang zu den Zahlungsmitteln
a)
Der Zugang zum Bereich der Zahlungsmittel muss durch ein zusätzliches Schloss mit
Schlüssel geschützt werden, das mit Sensoren ausgestattet ist, die das Öffnen/Schließen
oder das Entfernen des Ablagefachs unter der Voraussetzung anzeigen, dass die
Maschine an die Stromversorgung angeschlossen ist.
b)
Der Zugang zum Bereich der Zahlungsmittel muss durch zwei (2) Schließvorgänge
(durch die entsprechende Außentür und eine weitere Tür oder ein Schloss) erfolgen,
bevor Zahlungsmittel entnommen werden können.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 11
2.12 Programmspeicher, Strukturspeicher und nicht entfernbare
Geräte, die für die Speicherung des Programmspeichers
verwendet werden.
2.12.1 Anforderungen an den Strukturspeicher (NV) Folgende Anforderungen bestehen für
den Speicher für Spielautomaten.
a)
Der Spielautomat muss in der Lage sein, die Daten aller wichtigen Speicher, die hier
definiert werden, zu speichern und diese Daten mit den entsprechenden genauen
Informationen dreißig (30) Tage nach Trennung des Spielautomaten von der
Stromversorgung beizubehalten.
b)
Nur für mit Akku betriebene Geräte gilt: Wenn die Reservebatterie als Quelle der „Offchip“-Batterie eingesetzt wird, muss diese höchstens innerhalb von vierundzwanzig (24)
Stunden vollständig wieder aufgeladen werden. Die Lebensdauer im Lager sollte
mindestens fünf (5) Jahre betragen.
c)
Der Strukturspeicher, der die Reservestromquelle des Off-chips zur Erhaltung seines
Inhalts verwendet, muss, wenn seine Stromversorgung ausgeschaltet wird, ein
Nachweissystem bereitstellen, dessen Methode es der Software ermöglicht, den Zustand
zu ermitteln und zu reagieren, wenn der Batteriespiegel niedrig ist, bevor die Batterie in
einen Zustand gelangt, in dem sie nicht mehr in der Lage ist, den entsprechenden
Speicher zu versorgen.
d)
Die Löschung des Strukturspeichers muss einen Zugang zum verschlossenen LogikBereich vorsehen oder eine andere sichere Methode unter der Voraussetzung, dass sie
durch einen Regulierungsträger kontrolliert werden kann, bereitstellen.
2.12.2 Funktion der Speicherrückstellung NV Das Verfahren der Speicherrückstellung NV
muss durch eine zertifizierte Methode zum Löschen von Inhalten abgeschlossen werden. Die
Methode zum Löschen von Inhalten muss alle wichtigen Speicherpositionen in einem
Vorgabemodus zurückstellen können. Alle Speicherpositionen, die gemäß dem Löschvorgang
von Inhalten des Speichers NV gelöscht werden, müssen in jedem Fall wieder vollständig
hergestellt werden können. Bei Spielen mit der Methode der teilweisen Löschung von Inhalten
muss die selektive Wiederherstellung genau und nachprüfbar sein.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 12
2.12.3 Vorwählbare Einstellung der Walzen oder des Spielmonitors Die vorwählbare
Einstellung der Walzen oder der Spielmonitor darf nicht direkt nach der Rückstellung des
Strukturspeichers den höchsten Preis in einer ausgewählten Linie anzeigen. Der vorwählbare
Spielmonitor sollte zu Spielbeginn auch keinen höchsten Preis anzeigen. Dies gilt nur für das
Basisspiel und nicht für eventuelle sekundäre Belohnungen, aber nicht für Spiele oder
Zahlungsanzeigetafeln, die nach dem ursprünglichen Spiel ausgewählt wurden.
2.12.4 Einstellungen/Parametrisierungen Es darf nicht möglich sein, die Einstellungen der
Parametrisierung zu ändern, die einen Widerspruch oder einen Fehler bei den elektronischen
Buchungszählern ohne vorherige Löschung des Strukturspeichers verursacht. Dennoch können
Änderungen des Nennwerts durch eine sicheres Mittel, das den Zugang zum geschlossenen
Logik-Bereich ermöglicht, oder durch eine andere sichere Methode vorgenommen werden, unter
der Voraussetzung, dass diese durch eine Regulierungsbehörde kontrolliert werden kann (also
durch eine Prüfung des Zugangscodes oder auf Basis der PIN).
2.13 Inhalte des kritischen Speichers
2.13.1 Allgemeiner Hinweis Im kritischen Speicher werden alle erforderlichen Daten, die für
den ständigen Betrieb des Spielautomaten notwendig sind, gespeichert. Diese beinhalten
insbesondere:
a)
alle erforderlichen elektronischen Zähler, einschließlich der Daten der letzten Banknoten
und der Anzahl der Aktivierungen und Öffnungen der Tür,
b)
Buchguthaben,
c)
Daten der Parametrisierung des Spielautomaten/Spieles,
d)
Informationen über die letzten zehn (10) Spiele mit den Spielergebnissen (einschließlich
des aktuellen Spiels, sollte es nicht abgeschlossen sein),
e)
Zustand der Software (ihr letzter physiologischer Zustand, ihr letzter Zustand oder der
Tilt-Zustand, in dem die Software vor der Unterbrechung war),
f)
Informationen über die Parametrisierung der Zahlungsanzeigetafel, die im Speicher
hinterlegt sind, und
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 13
g)
es wird empfohlen, ein Archiv über zumindest die letzten 100 wichtigen Ereignisse im
kritischen Speicher zu führen.
2.14 Erhaltung des kritischen Speichers
2.15.1 Allgemeiner Hinweis Die Erhaltung der Daten, die im kritischen Speicher gespeichert
werden, muss mit einer Methode erfolgen, die es ermöglicht, Fehler zu erkennen. Die Methode
kann Signaturen, Prüfsummen, teilweise Prüfsummen, mehrere Kopien, Datumseinträge
und/oder die effiziente Nutzung von Validierungscodes umfassen.
Anmerkung: Die Einheit „Erhaltung des kritischen Speichers“ schließt nicht die Verwendung
anderer Methoden zur Datenspeicherung aus, wie Festplatten für die Erhaltung wichtiger Daten.
Diese alternativen Speichermedien sollten die Integrität der wichtigen Daten gemäß den
Bestimmungen dieser Einheit gewährleisten, dasselbe gilt für die entsprechende Technologie, die
für die Datenspeicherung verwendet wird.
2.14.2 Ausführliche Kontrollen Ausführliche Kontrollen des kritischen Speichers sollten nach
einem Spielstart und auf jeden Fall vor der Anzeige des Spielergebnisses an den Spieler
vorgenommen werden. Die ständige Überwachung des kritischen Speichers gegen Korruption
wird empfohlen. Diese Methode soll mit einem außergewöhnlich hohen Genauigkeitsgrad
Versagen melden.
2.14.3 Nicht wiederherstellbarer kritischer Speicher Eine nicht wiederherstellbare Korruption
des kritischen Speichers muss zu einer Fehlermeldung führen. Der Speicherfehler darf nicht
automatisch gelöscht werden und muss zu einem Tilt-Zustand führen, dies erleichtert die
Identifizierung des Fehlers und führt zur Unterbrechung des Betriebs des Spielautomaten. Der
kritische Fehler im Speicher sollte darüber hinaus eine sofortige Unterbrechung einer eventuell
nach außen bestehenden Kommunikation des Spielautomaten hervorrufen. Im Fall eines Fehlers
des nicht wiederherstellbaren kritischen Speichers muss das vollständige Löschen des Speichers
NV durch eine autorisierte Person erfolgen.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 14
2.14.6 Speicher NV und Raum des Programmspeichergeräts Der Raum für den
Strukturspeicher, der nicht von Bedeutung für die Sicherheit des Spielautomaten ist (also Video
oder Ton), muss nicht validiert werden.
2.15 Anforderungen an das Programmspeichergerät
2.15.1 Allgemeiner Hinweis Der Begriff Programmspeichergerät wird definiert als das Medium
oder ein elektronisches Gerät, das die wichtigen Bestandteile des Kontrollprogramms enthält.
Die
Gerätetypen
umfassen
insbesondere
EPROM,
Compact-Flash-Karten,
optische
Datenspeicher, Festplatten, fest eingebaute Platten, USB-Sticks usw. Diese Teilliste wird bei
Bedarf geändert und an die Entwicklung der Technologie der Speichermedien angepasst.
Alle Programmspeichergeräte sollten:
a)
in einem vollständig geschlossenem und verschlossenem Logik-Raum eingerichtet
werden,
b)
mit eindeutigen und ausreichenden Informationen über die Version der Software und
Änderungen der Informationen, die auf dem Gerät gespeichert werden, gekennzeichnet
werden. Im Fall von Speichermedien, auf denen mehrere Programme gespeichert sind, ist
es zulässig, diese Informationen durch ein Croupier-Menü darzustellen,
c)
sich selbst nach jedem Neustart des Prozessors validieren und
d)
sich selbst bei ihrer erstmaligen Verwendung validieren,
e)
CD-ROM, DVD und andere Programmspeicher, basierend auf optische Datenspeicher:
i.
dürfen keine wiederbeschreibbaren Datenspeicher sein und
ii.
die „Sitzung“ muss abgeschlossen werden, um einem versehentlichen
Überschreiben vorzubeugen.
2.16
Anforderungen an das Kontrollprogramm
2.16.1 Validierung des Kontrollprogramms
a)
EPROM-basierte Programmspeicherung:
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 15
i.
Spielautomaten mit Kontrollprogrammen, die auf einem oder mehreren EPROMs
eingerichtet sind, sollten über einen Validierungsmechanismus für die
Kontrollprogramme und Daten verfügen. Der Mechanismus muss zumindest eine
Prüfsumme verwenden. Dennoch wird die Verwendung von Berechnungen der
zyklischen Redundanzprüfung (Cyclic Redundancy Check / CRC) (mindestens16
bit) empfohlen.
b)
Bei der nicht EPROM-basierten Programmspeicherung müssen folgende Regeln
eingehalten werden:
i.
Die Software muss bei jedem Zugang einen Mechanismus zur Erkennung nicht
befugter und korrumpierter Software-Elemente bereitstellen und danach deren
Ausführung oder die Verwendung dieser Elemente im Spielautomaten verhindern.
Der Mechanismus muss einen Verschlüsselungsalgorithmus verwenden, der eine
zusammenfassende Meldung von mindestens 128 bits erzeugt,
ii.
im Fall eines Scheiterns der Autorisierung, und nachdem das Spiel aktiviert wird,
muss der Spielautomat sofort in den Fehlermodus gesetzt werden und es muss
eine Fehlermeldung angezeigt werden. Dieser Fehler muss den Bediener zum
Eingreifen und zum Löschen auffordern und er wird nicht gelöscht, bis die Daten
nach dem Eingriff des Bedieners richtig autorisiert werden oder nachdem das
Medium ersetzt oder korrigiert wird und der Speicher des Spielautomaten geleert
wurde.
Anmerkung: Die Validierungsmechanismen des Kontrollprogramms werden auf der Grundlage des
jeweiligen Sachverhalts beurteilt und von der Regulierungsbehörde und dem unabhängigen
Zertifizierungslabor auf Grund der entsprechenden industriellen Sicherheitsstandards genehmigt.
c)
Wechselmedien müssen folgende Regeln zusätzlich zu den Anforderungen, die in der
Einheit 2.16.1(b) beschrieben werden, erfüllen:
i.
Verwendung eines Mechanismus, der die nicht genutzten oder nicht
zugewiesenen Bereiche der Wechselmedien auf ungewollte Programme oder
Daten prüft und die Struktur der Medien auf ihre Integrität testet. Der
Mechanismus muss ein Weiterspielen des Spiels am Spielautomaten verhindern,
sobald Unregelmäßigkeiten und Inkonsistenzen bei den Daten oder der Struktur
festgestellt werden,
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 16
ii.
Verwendung eines Mechanismus zur Aufzeichnung eines Protokolls, in welchem
jedes Mal, wenn auf einem veränderbaren Medium dem Kontrollprogramm eine
Komponente hinzugefügt, eine Komponente von ihm entfernt oder verändert
wird, dieser Vorgang erfasst wird. Dieses Protokoll muss zumindest die letzten
zehn (10) Änderungen auf dem Medium erfassen und in jedem Protokoll müssen
das Datum und die Uhrzeit der Aktion, die Erkennung der beeinflussenden
Komponente,
der
Grund
der
Umwandlung
und
einige
entsprechende
Validierungsinformationen enthalten sein.
Anmerkung: Die Speicherung eines veränderten Programms umfasst nicht die Speichergeräte,
die als veränderbar angesehen werden und die unter Anwendung einer Hardware oder einer
Software nur „zum Lesen“ eingesetzt werden.
2.16.2 Erkennung des Programms Die Programmspeichergeräte, die keine Möglichkeit zur
Änderung haben, während sie im Spielautomaten bei regulärem Betrieb installiert sind, müssen
eindeutig
mit
ausreichenden
Informationen
zur
Erkennung
der
Software
und
des
Aktualisierungsstands der in den Spielautomaten gespeicherten Informationen gekennzeichnet
werden. Siehe auch Einheit 2.15 über konkrete Informationen.
2.17 Unabhängige Validierung des Kontrollprogramms
2.17.1 Unabhängige Validierung des Kontrollprogramms Das Gerät muss die Möglichkeit zur
Durchführung einer unabhängigen Kontrolle der Integrität der Software des Gerätes durch eine
externe Quelle zulassen. Dies ist für alle Kontrollprogramme erforderlich, die die Integrität des
Spiels beeinflussen können. Es muss über die Validierung von einem dritten Gerät, das in die
Software des Spiels integriert werden kann (siehe die unten stehende ANMERKUNG), über
einen Schnittstellenanschluss dritter Geräte für die Validierung der Medien oder über die
Möglichkeit einer Entfernung der Medien zur Validierung außerhalb des Spielautomaten
erfolgen. Die Prüfung der Integrität stellt ein Validierungsmittel der Software für die Erkennung
und die Validierung des Programms vor Ort dar. Vor der Genehmigung der Geräte muss das
unabhängige Zertifizierungslabor die Methode zur Prüfung der Integrität beurteilen.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 17
Anmerkung: Wenn das Identifizierungsprogramm in die Software des Spiels integriert ist, muss
der Hersteller vor der Einreichung eine schriftliche Bestätigung vom unabhängigen
Zertifizierungslabor erhalten.
Validierung des Systems Wenn ein Zentralsystem die „Online-Validierung“ zur Validierung der
Spielautomaten unterstützt, muss das Gerät auch ein Validierungssystem unterstützen und
vollständig an das entsprechende Zentralsystem angepasst sein.
2.18 Leiterplatte (PCB)
2.18.1 Anforderungen zur Erkennung der PCB Die Anforderungen zur Erkennung der PCB
umfassen Folgendes:
a) jede Leiterplatte (PCB) muss anhand einer Benennung (oder Nummer) und ihrer
Revisionsebene erkennbar sein.
Soweit durchführbar, sollte diese Erkennung jederzeit
möglich sein, ohne dass die PCB aus dem Spielautomaten entfernt werden muss,
b) die höchste Revisionsebene der Baugruppe der PCB muss erkennbar sein,
c) wenn Spuren und/oder Patchkabel der PCB hinzugefügt werden, muss der Baugruppe eine
neue Revisionsnummer oder -ebene erteilt werden,
d) die Hersteller müssen sicherstellen, dass die Baugruppe der Leiterplatte, die in ihren
Spielautomaten verwendet wird, gemäß den Dokumentationen und zertifizierten Versionen
den Leiterplatten, die durch das unabhängige Zertifizierungslabor bewertet und genehmigt
wurden, funktionell angepasst ist, und
e) das Hinzufügen des Herstellernamens, sein Logo oder sein Symbol wird empfohlen.
2.19 Patchkabel
2.19.1 Dokumentation der Patchkabel und Spuren Alle Patchkabel und Spuren müssen
ordnungsgemäß im entsprechenden Wartungshandbuch und/oder im Wartungsblatt dokumentiert
und dem unabhängigen Zertifizierungslabor vorgelegt werden.
Dies steht erforderlichen
Reparaturen vor Ort nicht entgegen.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 18
2.20 Schalter und Steckbrücken
2.20.1 Allgemeiner Hinweis Wenn ein Spielautomat mit Schalter und Steckbrücken ausgestattet
ist, müssen folgende Regeln erfüllt werden:
a)
Alle Schalter und Steckbrücken der Hardware müssen vollständig für die Bewertung
durch ein unabhängiges Zertifizierungslabor dokumentiert werden,
b)
Schalter und Steckbrücken der Hardware, die für eine gerichtliche Zuständigkeit
Einstellungen der Parametrisierung verändern können, die Zahlungsanzeigetafeln, der
Nennwert des Spieles oder die Auszahlungsbeträge müssen die geltenden Vorschriften
dieses Schriftstücks erfüllen und sich innerhalb eines Logik-Bereichs des Spielautomaten
befinden. Dies betrifft auch Änderungen beim Höchstpreis (insbesondere dem
progressiven), bei ausgewählten Einstellungen oder anderen Auswahlarten, die den
Auszahlungsbetrag beeinflussen könnten.
2.21 Geräteausstattungen, die für die Anzeige der Spielergebnisse
verwendet werden
2.21.1 Allgemeiner Hinweis Wenn das Spiel mechanische oder elektromechanische Geräte
umfasst, die für die Anzeige der Spielergebnisse verwendet werden, müssen folgende Regeln
beachtet werden:
a)
Die elektromechanisch kontrollierten Anzeigegeräte (z. B. Walzen oder Räder) müssen
über eine stabile, geschlossene Regelschleife verfügen, damit eine Fehlfunktion der
Software und/oder jede Form eines Interventionsversuchs in den regulären Betrieb des
Geräts erkannt wird. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass eine Fehlermeldung
erzeugt wird, wenn sich eine Walze oder ein Rad nicht in der vorgesehenen Stellung
befindet,
b)
die mechanischen Baugruppen (z. B. Walzen und Räder) sollten über einen Mechanismus
verfügen, der die korrekte Platzierung der grafischen Darstellung der Baugruppe
gewährleistet,
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 19
c)
die Monitore sollten so beschaffen sein, dass die Gewinn bringende Kombination der
Symbole den Auszahlungslinien oder anderen Anwendungszeichen entspricht, und
d)
die mechanische Baugruppe sollte so beschaffen sein, dass sie nicht durch andere
Komponenten beeinflusst werden kann.
2.22 Videoüberwachung/Tastbildschirme
2.22.1 Allgemeiner Hinweis Für alle Tastbildschirme zur Videoüberwachung müssen folgende
Regeln beachtet werden:
a)
Alle Tastbildschirme müssen genau sein und, nachdem sie kalibriert wurden, diese
Genauigkeit für mindestens den vom Hersteller empfohlenen Wartungszeitraum
beibehalten,
b)
ein Bildschirm sollte durch eine sicher Methode neu kalibriert werden können, ohne dass
dazu ein Zugang zur Konsole des Spielautomaten, außer das Öffnen der Haupttür,
erforderlich ist,
c)
es dürfen auf dem gesamten Bildschirm keine verborgenen oder nicht dokumentierten
Tasten/Kontaktfelder, die das Spiel und/oder das Spielergebnis beeinflussen könnten,
vorhanden sein, es sei denn, sie werden durch die Spielregeln vorgesehen.
2.23 Kartenlesegeräte
2.23.1 Allgemeiner Hinweis Alle Kartenlesegeräte müssen so beschaffen sein, dass sie die
Einführung jeder gültigen Spielerkarte im gegebenen Fall erkennen, und sie müssen eine
Methode zur Aktivierung der Software des Spielautomaten für die Auswertung und Ausführung
der entsprechenden Aktionen bei gültigem bzw. ungültigem Einführen zur Verfügung stellen.
Das/Die Kartenlesegerät(e) sollte(n) elektronisch so eingestellt werden, dass es/sie nur die
Einführung von gültigen Karten gewährleistet/gewährleisten und alle anderen ablehnt/ablehnen.
Das System der Karteneinführung muss so aufgebaut sein, dass es Schutz vor Vandalismus,
Missbrauch und Betrug bietet.
Außerdem sollten die Kartenaufnahmegeräte an folgende
Bestimmungen für alle zugelassenen Medientypen angepasst werden:
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 20
a)
Die Spielerkarte muss zu Beginn eines jeden Spiels identifiziert werden. Die Methode der
Identifizierung und alle weiteren Sicherheitseinstellungen müssen nachweislich einen
wirksamen Schutz gegenüber unbefugtem Zugang zu den persönlichen Daten der Spieler
bieten,
b)
im Fall der PIN-Zugangsmethode muss bei dreimaliger falscher PIN-Eingabe die
Ablehnung der Karte mit einer entsprechend angezeigten Nachricht an den Spieler
erfolgen.
Diese Nachricht kann am Spielautomaten und/oder am Kartenlesegerät
angezeigt werden,
c)
Aktualisierung des Guthabenzählers bei Einführung der Karte Dem Spieler sollte die
Möglichkeit zur Verwendung einer Prepaid-Karte oder einer persönlichen Spielerkarte
anstatt Bargeld angeboten werden. Das Auslesen der Daten der Prepaid-Karten oder der
persönlichen Spielerkarten muss in Verbindung mit einer gleichzeitigen unabhängigen
Zertifizierung der Eindeutigkeit der entsprechenden Daten durchgeführt werden,
d)
Sicherheitseigenschaften des Kartenlesegeräts Jedes Kartenlesegerät sollte so konzipiert
sein, dass betrügerische Praktiken wie z. B. die Einführung von Fremdkörpern und
andere Manipulationen, die als Betrugsmethoden angesehen werden können, verhindert
werden. Es sollte eine Methode zur Erkennung gefälschter Karten angewendet werden,
e)
Voraussetzungen für die Kartenannahme Die Kartenlesegeräte müssen Mechanismen zur
Verhinderung der Kartenannahme durch das Gerät (also Ablehnung der Karte)
anwenden, wenn eine Einführung in Zeiten erfolgt, in denen der Spielautomat aus
beliebigen Gründen außer Betrieb ist (bekannt als „lockout“). Andere Situationen wie
z. B. die Fehlerbedingungen - einschließlich Öffnen der Tür, Überwachungsfunktion und
Partie des Spiels - sollten das System des Kartenlesegeräts deaktivieren,
f)
Fehlerbedingungen der Kartenlesegeräte Alle Spielautomaten und/oder Kartenlesegeräte
müssen in der Lage sein, folgende Fehlerbedingungen zu erkennen und anzuzeigen (für
die Kartenlesegeräte ist die Deaktivierung oder das Blinken der Lampen in Bezug auf
dasselbe Kartenlesegerät gestattet):
i.
Kartenblockierung,
ii.
Versagen der Kommunikation mit dem Kartenlesegerät,
iii.
Fehlfunktion des Kartenlesegeräts, die nicht oben definiert wurde.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 21
2.24 Einzahleinheiten für Münzen
2.24.1 Allgemeiner
Hinweis
Wenn
ein
Spielautomat
mit
einer
Einzahleinheit
für
Münzen/Spielmarken ausgestattet ist, muss diese Einheit die Marken/Spielmarken anhand ihrer
metallischen Beschaffenheit, ihrer Masse, ihrer Zusammensetzung oder anhand eines
gleichwertigen Verfahrens für die sichere Identifizierung einer gültigen Münze/Spielmarke
erkennen und entsprechend annehmen oder ablehnen.
Außerdem müssen folgende Regeln
eingehalten werden:
a)
Jede Einzahleinheit für Münzen muss Einstellungsmöglichkeiten für die Annahme von
bestimmten Währungen, die von der Regulierungsbehörde ausgewählt werden, haben,
b)
eine entsprechende Kennzeichnung, die die akzeptierten Geldwerte der Münzen anzeigt,
muss am Kopf der Einzahleinheit für Münzen angebracht werden,
c)
Aktualisierung des Guthabenzählers bei Einführung von Münzen/Spielmarken Jede
gültige eingeführte Münze/Spielmarke muss dem tatsächlichen Geldwert entsprechen
oder das entsprechende Guthaben, das für den Nennwert erstellt wurde, berücksichtigen,
das für den Guthabenzähler des Spielers für das laufende Spiel oder für den Zähler der
Einsätze verwendet wird. Wenn dieses sofort als Guthaben aufgezeichnet wird, muss die
Umrechnung sichtbar oder leicht feststellbar am Spielautomaten angezeigt werden,
d)
Sicherheitseigenschaften/Fehlerbedingungen
der
Einzahleinheiten
für
Münzen/Spielmarken Jede Einzahleinheit für Münzen sollte so konzipiert sein, dass
betrügerische Praktiken wie beispielsweise „slugging“ (Falschmünzen), „stringing“
(Münzrückzug), die Einführung von Fremdkörpern und andere Manipulationen, die als
Betrugsmethoden angesehen werden können, verhindert werden.
Es müssen
entsprechende Fehlerbedingungen erzeugt werden und die Einzahleinheit für Münzen
muss deaktiviert werden,
e)
Schneller Münzeinwurf Der Spielautomat sollte in der Lage sein, schnell eingeworfene
Münzen/Spielmarken oder angesammelte Münzen/Spielmarken so zu verarbeiten, dass
ein Vorkommen von Betrug ausgeschaltet werden kann. Münzen, die sich zu schnell
bewegen und daher nicht auf dem Guthabenzähler des Spielers registriert werden können,
sollten an den Spieler zurückgegeben werden,
f)
Bewegungsrichtung Messfühler
TEIL 1: Spielautomaten
Der Spielautomat sollte über geeignete Messfühler
Seite 22
verfügen, die die Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit steuern, mit der die
Münze/Spielmarke in die Aufnahmeeinheit wandert. Wenn sich eine Münze/Spielmarke
zu langsam oder in die falsche Richtung bewegt, muss der Spielautomat eine
entsprechende Fehlbedingung für mindestens dreißig (30) Sekunden anzeigen oder von
einem Croupier gelöscht werden,
g)
ungültige Münzen/Spielmarken Münzen/Spielmarken, die von der Einzahleinheit als
ungültig erkannt werden, müssen an das Münzenfach zurückgewiesen werden und dürfen
nicht als Guthaben gezählt werden,
h)
Fehlerbedingungen der Einzahleinheit für Münzen Die Einzahleinheiten für Münzen
müssen über einen Mechanismus verfügen, der es der Software erlaubt, die unten
stehenden Situationen zu erkennen und darauf zu reagieren:
i.
Blockierung des Münzeinwurfs,
ii.
Blockierung der Münzrückgabe,
iii.
falsch eingeführte Münze (die Münze bewegt sich in die falsche Richtung der
Einzahleinheit) und
iv.
Münze zu langsam.
Anmerkung: Es ist gestattet, einen Münzstau, eine falsch eingeführte Münze und eine zu langsam
eingeführte Münze als allgemeinen Münzeinführungsfehler anzuzeigen.
2.25 Validierungseinheiten für Banknoten
2.25.1 Validierungseinheiten für Banknoten Alle Geräte zur Annahme von Banknoten müssen
so beschaffen sein, dass sie die Einführung einer gültigen Banknote, von Coupons, Belegen oder
anderen zulässigen Wechselscheinen im gegebenen Fall erkennen und sie müssen eine Methode
zur Aktivierung der Software des Spielautomaten für die Auswertung und Ausführung der
entsprechenden Aktionen bei einer gültigen oder ungültigen Einführung zur Verfügung stellen.
Das Banknotenannahmegerät sollte elektronisch so eingestellt sein, dass es die Annahme nur von
gültigen, legal angebotenen Banknoten, Coupons, Belegen oder anderen zulässigen
Wechselscheinen gewährleistet und alle anderen Elemente ablehnt.
Abgelehnte Banknoten,
Belege, Coupons oder andere zulässige Wechselscheine müssen an den Spieler zurückgegeben
werden. Bei Belegen handelt es sich um Nachweise in Papierform, die als Währungseinheiten
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 23
gewertet werden und die in Bargeld eingelöst oder als Guthaben im Spielautomaten umgetauscht
werden können. Bei Coupons handelt es sich um Nachweise in Papierform die ursprünglich zu
Werbezwecken eingesetzt werden und die einen einlösbaren oder auch keinen einlösbaren Wert
haben können. Das System der Einführung von Banknoten muss so aufgebaut sein, dass es
Schutz gegen Vandalismus, Missbrauch und Betrug bietet.
Außerdem sollten die
Banknotenannahmegeräte an folgende Bestimmungen für alle zugelassenen Medientypen
angepasst sein:
g)
Jede eingeführte gültige Banknote, jeder Coupon, Beleg oder andere zulässige
Wechselschein muss dem tatsächlichen Geldwert entsprechen oder das entsprechende
Guthaben für den Nennwert, das für den Guthabenzähler des Spielers verwendet wird,
berücksichtigen,
h)
jede Validierungseinheit für Banknoten muss für den Bediener Einstellmöglichkeiten für
die Annahme von bestimmten Währungen, die von der Regulierungsbehörde gestattet
werden, haben,
i)
eine entsprechende Kennzeichnung, die die Nennwerte der Banknoten anzeigt (also €5,
€10 und €20), muss am Kopf der Validierungseinheit für Banknoten angebracht werden,
j)
Aktualisierung des Guthabenzählers bei Einführung von Banknoten Das Guthaben soll
nur übertragen werden, wenn:
i.
die Banknote oder ein anderer Wechselschein den Punkt, an dem sie/er
angenommen wurde, durchlaufen hat und abgelegt wurde und
ii.
die Einzahleinheit die Meldung „Unwiderrufliche Ablage“ an den Spielautomaten
gesendet hat,
k)
Sicherheitseigenschaften
der
Validierungseinheit
für
Banknoten
Jede
Validierungseinheit für Banknoten sollte so konzipiert sein, dass betrügerische Praktiken
wie z. B. „stringing“ (Münzrückzug), die Einführung von Fremdkörpern und andere
Manipulationen, die als Betrugsmethoden angesehen werden können, verhindert werden.
Es sollte eine Methode zur Erkennung von Falschgeld angewendet werden,
f)
Anforderungen an die Guthabenannahme Die Annahme von Banknoten, Belegen,
Coupons oder anderer zulässiger Wechselscheine zur Gutschrift auf dem Guthabenzähler
sollte erst nach Aktivierung des Spielautomaten und erst, wenn er spielbereit ist, möglich
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 24
sein. Andere Situationen wie z. B. die Fehlerbedingungen - einschließlich Öffnen der
Tür, Überwachungsfunktion und Partie des Spiels - sollten das System der
Validierungseinheit für Banknoten deaktivieren,
g)
Fehlerbedingungen der Validierungseinheit für Banknoten Alle Spielautomaten und/oder
Validierungseinheiten
für
Banknoten
müssen
in
der
Lage
sein,
folgende
Fehlerbedingungen zu erkennen und anzuzeigen (für die Validierungseinheiten für
Banknoten ist die Deaktivierung bzw das Blinken der Lampen in Bezug auf das
Kartenlesegerät gestattet):
iv.
Ablagefach voll - Die Verwendung der ausdrücklichen Meldung „Ablagefach
voll“ (stacker full) wird nicht empfohlen, da dies Sicherheitsfragen hervorrufen
kann. Statt dessen wird die Meldung „Fehlfunktion der Validierungseinheit für
Banknoten“ oder Ähnliches empfohlen,
v.
Blockierung Banknote,
vi.
Versagen der Kommunikation mit der Validierungseinheit für Banknoten,
vii.
offene Ablagefachtür (die Ablagefachtür ist die Tür unmittelbar vor dem Zugang
zur installierten Kasse/Ablage),
viii.
Ablagefach wurde entfernt und
ix.
Fehlfunktion der Validierungseinheit für Banknoten, die nicht oben definiert
wurde.
2.25.2 Kommunikation Alle Validierungseinheiten für Banknoten müssen mit dem
Spielautomaten
unter
Verwendung
eines
bidirektionalen
Kommunikationsprotokolls
kommunizieren. In dem Fall, dass die Software der Validierungseinheit für Banknoten einen
Online-Download ermöglicht, müssen entsprechende Medien vorhanden sein, die die
Validierung der Software, die mit der Validierungseinheit für Banknoten in Verbindung steht,
durch eine sichere Signaturprüfungsmethode ermöglichen.
2.25.3
Werkseinstellungen
der
Validierungseinheiten
für
Banknoten
Wenn
die
Validierungseinheiten für Banknoten ausschließlich für Werkseinstellungen ausgelegt wurden,
darf es für die genannten Validierungseinheiten für Banknoten vor Ort keine Möglichkeit des
Zugangs, der Wartung oder der Anpassung geben außer:
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 25
a)
der Auswahl der gewünschten Annahme von Banknoten, Coupons, Belegen oder anderer
zulässiger Wechselscheine und deren Grenzen,
b)
dem Austausch des zertifizierten Kontrollprogramms oder dem Download der
zertifizierten Software,
c)
die Anpassung der Validierungseinheit für Banknoten im Toleranzbereich zur Annahme
von Banknoten oder Wechselscheinen unterschiedlicher Qualität sollte nicht außerhalb
des Spielautomaten gestattet werden. Die Anpassungen im Toleranzbereich dürfen nur
gestattet werden, wenn ein ausreichend hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Dies
kann durch ein Schloss mit Schlüssel, physische Schaltereinstellungen oder andere
zulässige Methoden, die auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts genehmigt
werden, erreicht werden,
d)
der Wartung, Reparatur und Einstellung gemäß den werkseitig zugelassenen Verfahren
oder
e)
den Auswahloptionen, die die Richtung oder Ausrichtung der Annahme bestimmen.
2.25.4 Umwandlung in Spielmarken Bei Spielen, bei denen eine Umwandlung in Spielmarken
gestattet ist, muss das Spiel den Geldwert aus der Einzahlung von Banknoten oder Münzen
entnehmen und den eingeführten Gesamtbetrag im Guthaben des Spielers anzeigen; desgleichen
sollten eventuelle Teilguthaben, soweit vorhanden, angezeigt werden. Die Speicherung der
Teilguthaben durch das Gerät ist gestattet, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a)
Das Spiel zeigt den Guthabenzähler in Euro und Cent an oder
b)
das Spiel informiert den Spieler rechtzeitig, dass die Teilguthaben im Gerät gespeichert
werden, damit die Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass der Spieler den Spielautomaten
verlässt, ohne davon Kenntnis genommen zu haben. Für ausführliche Informationen über
den Umgang und die Anzeige von Restguthaben wird auf die Einheiten 4.10
„Umwandlung in Spielmarken“/„Restguthaben“ verwiesen.
2.25.5 Zulässige Positionen der Validierungseinheiten für Banknoten Wenn ein Spielautomat
mit einer Validierungseinheit für Banknoten ausgestattet ist, so muss sich diese in einem
geschlossenen Bereich des Spielautomaten (z. B. Zugang durch Öffnen der Haupttür), jedoch
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 26
nicht im Logik-Bereich befinden. Es sollte nur der Bereich der Banknoten- und Belegeinführung
für den Spieler zugänglich sein.
2.26 Messung der Ereignisse bei der Validierung der Banknoten im
Gerät
2.26.1 Allgemeiner Hinweis Wenn in einem Spielautomat ein Gerät zur Validierung von
Banknoten eingebaut ist, muss dieser ausreichende elektronische Messungen durchführen, damit
er in der Lage ist, Folgendes anzuzeigen:
a)
Gesamtgeldwert aller angenommenen Elemente,
b)
Gesamtzahl aller angenommenen Element und
c)
detaillierter Bericht über die angenommenen Banknoten:
i.
Für Banknoten muss das Spiel die Anzahl der Banknoten anzeigen, die für jeden
Banknoten-Nennwert angenommen wurden, und
d)
für die restlichen Wechselscheine (Belege und Coupons) muss das Spiel einen separaten
Zähler haben, der die Anzahl der angenommenen Elemente anzeigt, mit Ausnahme der
Banknoten.
2.26.2 Rückruf der Validierungseinheit für Banknoten Wenn ein Spielautomat mit einer
Validierungseinheit für Banknoten ausgestattet ist, müssen in seinem Speicher die letzten fünf
(5) Elemente, die die Validierungseinheit für Banknoten angenommen hat, gespeichert und
angezeigt werden (also Zahlungsmittel, Belege, Coupons usw.). Das Rückrufregister der
Validierungseinheit für Banknoten kann kombiniert oder separat in Abhängigkeit von der Art der
Elemente geführt werden.
Wenn es kombiniert geführt wird, muss die Art des
angenommenen Elementes mit der entsprechenden Zeiterfassung aufgezeichnet werden.
2.27 Anforderungen an das Ablagefach zur Validierung der
Banknoten
2.27.1 Allgemeiner Hinweis Jede Validierungseinheit für Banknoten muss ein sicheres
Ablagefach haben und alle angenommenen Elemente müssen im sicheren Ablagefach deponiert
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 27
werden. Das sichere Ablagefach muss mit seinem Gehäuse so im Spielautomaten angebracht
werden, dass es nicht leicht durch Krafteinwirkung entfernt werden kann, und es müssen
folgende Regeln beachtet werden:
a)
Das Gerät zur Validierung der Banknoten muss die Möglichkeit haben, den Füllstand des
Ablagefaches zu ermitteln, und
b)
es muss eine separate verschließbare Sicherung für den Zugang zum Bereich des
Ablagefaches geben. Diese verschließbare Sicherung muss von der Haupttür getrennt
sein.
Außerdem ist eine separate, verschließbare Sicherung für die Entfernung der
Banknoten aus dem Ablagefach erforderlich.
2.28 Einlösung von Guthaben
2.28.1 Allgemeiner Hinweis Die verfügbaren Guthaben können im Spielautomaten gesammelt
werden, wenn der Spieler den Zahlungs- oder Auszahlungsknopf zu einem beliebigen Zeitpunkt
betätigt, außer in der Zeitspanne, wenn:
a)
ein Spiel gespielt wird,
b)
eine Kontrollfunktion durchgeführt wird,
c)
eine Tür geöffnet ist,
d)
eine Prüfungsfunktion durchgeführt wird,
e)
eine Erhöhung am Guthabenzähler oder Gewinnzähler festgestellt wird, es sei denn, der
gesamte Betrag wird den Zählern hinzugefügt, wenn der Zahlungsknopf gedrückt ist,
oder
f)
eine Fehlerbedingung auftritt, unter der Voraussetzung, dass die Fehlerbedingung eine
gültige Einlösung verhindert, die durch andere Medien nicht unterstützt wird.
2.28.2 Überschreitung der Auszahlungsgrenze Wenn Guthaben gesammelt werden und der
gesamte Guthabenwert größer oder gleich einer bestimmten Grenze ist (also Druckergrenze für
Druckerspiele usw.), muss das Spiel gesperrt werden, bis die Guthaben ausgezahlt werden und
die Auszahlung auf die Hand durch den Croupier erfolgt.
Anmerkung: In einigen Fällen ist der Druck vieler unabhängiger Belege mit Beträgen unter der
Grenze
des
Belegs
TEIL 1: Spielautomaten
eine
akzeptable
Alternative,
wenn
sie
die
Zustimmung
der
Seite 28
Regulierungsbehörde hat.
2.29 Eingebaute Auszahleinheit
2.29.1 Allgemeiner Hinweis Wenn eine eingebaute Auszahleinheit verwendet wird, muss diese
bei allen Spielsituationen durch das Kontrollprogramm des Spielautomaten überwacht werden.
Die eingebauten Auszahleinheiten müssen in der Lage sein, einen Münzstau, ob sie selbst leer
sind, und die Bedingungen für die Auszahlung zusätzlicher Münzen erkennen. Darüber hinaus
müssen die eingebauten Auszahleinheiten die Manipulation durch Einführen einer Lichtquelle
oder eines Fremdkörpers verhindern und es dürfen keine ungewöhnlichen Auszahlungen
stattfinden, wenn sie einer höheren elektrostatischen Entladung ausgesetzt werden oder wenn die
Stromzufuhr während einer Auszahlung unterbrochen wird.
ANMERKUNG: Aktivitäten, die dazu führen, dass nur eine zusätzliche Münze (z. B. bei
Entnahme und Wiedereinsetzen der eingebauten Auszahleinheit) ausgezahlt wird, werden nicht
als ungewöhnliche Auszahlung angesehen, wenn dies als Auszahlung einer zusätzlichen Münze
registriert wird.
2.29.2 Zulässige Positionen der eingebauten Auszahleinheit Wenn ein Spielautomat mit einer
eingebauten Auszahleinheit ausgestattet ist, so muss sich diese in einem geschlossen Bereich des
Spielautomaten, jedoch nicht im Logik-Bereich und in der Einwurfsbox befinden. Für den
Zugang zur eingebauten Auszahleinheit muss zumindest das Öffnen einer gesicherten Außentür
erforderlich sein.
2.29.3 Fehlerbedingungen der eingebauten Auszahleinheit Wenn ein Spielautomat mit einer
eingebauten Auszahleinheit ausgestattet ist, muss er über einen Mechanismus verfügen, der es
der Software des Kontrollprogramms ermöglicht, die unten stehenden Situationen zu erkennen
und darauf zu reagieren:
a)
Die eingebaute Auszahleinheit ist leer oder ihre Funktion wurde unterbrochen,
b)
Blockierung der eingebauten Auszahleinheit und
c)
Entweichung der eingebauten Auszahleinheit oder zusätzliche Münzauszahlung.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 29
2.30 Drucker
2.30.1 Auszahlung durch Ausdruck von Belegen Ist der Spielautomat mit einem Drucker
ausgestattet, der für Auszahlungen eingesetzt wird, kann der Spielautomat den Spieler durch
Drucken eines Belegs auszahlen. Der Drucker muss den Beleg gemäß den Bestimmungen in der
Einheit 2.31 ausdrucken und der Spielautomat muss die Übertragung der Daten an ein OnlineDatensystem unterstützen, das die unten stehenden Informationen in Bezug auf jeden
Auszahlungsbeleg, der gedruckt wird, aufzeichnet:
a)
Wert der Guthaben in örtlichen Währungseinheiten in numerischer Form,
b)
Uhrzeit des Tages, an dem der Beleg gedruckt wurde, im Vierundzwanzig-(24-)StundenFormat durch Anzeige der Stunden und Minuten,
c)
Datum in jeder anerkannten Form, die den Tag, den Monat und das Jahr anzeigt,
d)
Nummer des Spielautomaten oder Nummer des Geräts und
e)
eindeutige Validierungsnummer.
Um die weiteren Anforderungen dieser Norm zu erfüllen, muss der Spielautomat in der Lage
sein die Informationen* der letzten fünfundzwanzig (25) Ausgabebelege, die zur Beilegung
etwaiger Streitigkeiten mit dem Spieler dienen, zu speichern. Außerdem muss der Spielautomat
über ein genehmigtes Validierungssystem der Auszahlungsbelege verfügen und die
Informationen des Belegs im Zentralsystem müssen zumindest so lange an diesem Ort
aufbewahrt werden, wie der Beleg gültig ist. Wenn die Offline-Belege-Ausgabe unterstützt
wird, MUSS der Spielautomat alle fünfundzwanzig (25) Belege, die im Ausgabe-Register
angezeigt werden, bis auf die letzten 4 Ziffern der Validierungsnummer abdecken. (*Das
Ausgabe-Register kann Belege und Nachweise enthalten.)
2.30.2 Druckerort Wenn ein Spielautomat mit einem Drucker ausgestattet ist, so muss sich
dieser in einem geschlossenen Bereich des Spielautomaten (d. h. das Öffnen einer geschlossenen
Außentür ist erforderlich), jedoch nicht im Logik-Bereich oder in der Einwurfsbox befinden.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 30
2.30.3 Fehlerbedingungen des Druckers Ein Drucker muss über einen Mechanismus verfügen,
der es der Software des Kontrollprogramms ermöglicht, die unten stehenden Situationen zu
erkennen und darauf zu reagieren:
a)
kein Papier / Papierstand niedrig Es ist gestattet, dass sich der Spielautomat unter diesen
Umständen nicht sperrt, jedoch muss es eine Methode geben, den Croupier zu
informieren,
b)
Blockierung/Versagen des Druckers und
c)
Trennung des Druckers Der Spielautomat kann diese Fehlerbedingung ausgeben, wenn
das Spiel versucht, einen Ausdruck vorzunehmen.
2.31 Einlösung von Belegen
2.31.1 Auszahlung durch Ausdruck von Belegen Die Auszahlung durch Ausdruck von
Belegen/Spielmarken als Methode zur Einlösung eines Guthabens darf nur gestattet werden,
wenn:
a)
der Spielautomat an ein EDV-gestütztes „Validierungssystem für Belege“ angeschlossen
ist, das die Validierung der gedruckten Belege gestattet. Die Genehmigung oder die
Validierungsinformationen stammen aus dem Validierungssystem für Belege.
Die
Belege können an jedem beliebigen Ort validiert werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die
Normen dieser Einheit. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass die
Kommunikation unterbrochen wird und die Validierungsinformationen nicht an das
Validierungssystem gesandt werden können, daher wird vom Hersteller eine alternative
Auszahlungsmethode gefordert. Das Validierungssystem muss in der Lage sein, doppelte
Belege zu erkennen, um der Möglichkeit des Betrugs durch neu gedruckte und eingelöste
Belege, die bereits durch den Spielautomaten ausgegeben wurden, vorzubeugen, oder
b)
wenn eine genehmigte alternative Methode eingesetzt wird, die die Möglichkeit bietet,
doppelte Belege zu erkennen, um der Möglichkeit des Betrugs durch neu gedruckte und
eingelöste Belege, die bereits durch den Spielautomaten ausgegeben wurden,
vorzubeugen.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 31
2.32 Informationen Belege
2.32.1 Allgemeiner Hinweis Ein Beleg muss mindestens folgende Informationen beinhalten:
a)
Name der autorisierten Organisation und des Ortes, an dem der Spieler den Beleg
erhalten hat (eine Zusammenfassung dieser Informationen beim gleichen Belegbestand
ist gestattet),
b)
Name des Orts / Standortkennung (eine Zusammenfassung dieser Informationen beim
gleichen Belegbestand ist gestattet),
c)
Nummer und Adresse der Maschine (oder die Nummer des Standorts und die Adresse der
Kasse / des Wechselschalters, wenn die Erstellung des Belegs außerhalb des
Spielautomaten unterstützt wird),
d)
Datum und Uhrzeit (in 24-Stunden-Form, die mit der Form des örtlichen Datums / der
Uhrzeit verständlich wird),
e)
alphanumerische Angabe des Betrags des Belegs in Euro,
f)
laufende Nummer des Belegs,
g)
eindeutige Validierungsnummer (einschließlich einer Kopie der Validierungsnummer am
oberen Rand des Belegs),
h)
Barcode oder anderer Code, der von der Maschine, die die Validierungsnummer ausgibt,
abgelesen wird,
i)
Transaktionstyp oder andere Methode zur Differenzierung der Belegtypen (angesichts der
Tatsache, dass mehrere Belegtypen zur Verfügung stehen). Außerdem wird besonders
empfohlen, dass jedes Mal, wenn der Belegtyp ein nicht einlösbares Element und/oder
einfach ein Nachweis ist, Folgendes deutlich auf dem Beleg angegeben wird: „ohne
Barwert“,
j)
Hinweis auf das Ablaufdatum ab dem Tag der Ausgabe, Datum und Uhrzeit des Ablaufs
des Belegs (in 24-Stunden-Form, die mit der Form des örtlichen Datums / der Uhrzeit
verständlich wird). Eine Zusammenfassung dieser Information beim gleichen
Ticketbestand ist gestattet (z. B. „Läuft ab in 90 Tagen“), und
k)
wenn die Offline-Belege-Ausgabe unterstützt wird, muss zumindest eine OfflineIdentifizierungskennung am oberen Rand des Belegs in der Reihe nach der
Validierungsnummer, die auf keinen Fall kopiert oder anderweitig eingeschränkt
dargestellt werden darf, gedruckt werden (dies ist nicht erforderlich für Belege, die am
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 32
Spielautomaten nicht einlösbar sin). Die Offline-Identifizierungsnummer muss aus einer
ZERSPLITTERUNG oder einer anderen sicheren Verschlüsselungsmethode mit einer
Länge von mindestens 128 bit hervorgehen, die auf eindeutige Weise den Beleg erkennt
und bestätigt, dass das Einlösungssystem auch das Erstellungssystem ist, und den Betrag
des Belegs bestätigt. In Fällen, in denen keine geeignete Identifizierungskennung auf die
Spielmarke gedruckt wurde, muss der Spielautomat höchstens einen Wettbeleg drucken,
nachdem die Kommunikation zwischen Spielautomat und System unterbrochen wurde.
ANMERKUNG:
Einige
der
oben
angeführten
Informationen
können
ein
Teil
der
Validierungsnummer oder des Barcodes sein. Es werden mehrere Barcodes zugelassen und
diese können weitere Informationen als nur die Validierungsnummer darstellen.
2.33 Erstellung und Einlösung von Belegen
2.33.1 Erstellung von Belegen Ein Beleg / Eine Spielmarke kann in einem Spielautomaten
durch einen internen Drucker erzeugt werden. Belege, die Teilguthaben entsprechen, können
automatisch von einem Spielautomaten ausgegeben werden. Darüber hinaus ist auch die
Ausgabe durch die Kasse / den Wechselschalter, sofern dies durch das Validierungssystem
unterstützt wird, gestattet.
2.33.2
Erstellung
von
Offline-Belegen
Der
Spielautomat
muss
die
folgenden
Mindestanforderungen erfüllen, um eine Möglichkeit zur Erstellung von Offline-Belegen nach
einem Verlust der Kommunikation, die vom Spielautomaten erkannt wurde, zu integrieren:
a)
Regeln zur Erstellung Der Spielautomat darf nicht mehr Offline-Belege erstellen, als er
verwalten und im Beleg-Ausgaben-Register, das vom Spielautomaten geführt wird,
anzeigen kann,
b)
Antrag auf Neuausgabe Der Spielautomat darf so lange keine Validierungsnummer und
„Ausgangszahlen“, Schlüssel usw., die für die Erstellung von Offline-Belegen verwendet
wurden, anfordern, bis alle Informationen der Offline-Belege, die im Validierungssystem
der Belege noch offen sind, versandt worden sind,
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 33
c)
Regeln für die Neuausgabe
Der Spielautomat muss einen neuen Satz von
Validierungsnummern und „Ausgangszahlen“, Schlüsseln usw., die für die Erstellung
von Online-/Offline-Belegen verwendet wurden, anfordern, wenn die aktuelle Liste der
Validierungsnummer und „Ausgangszahlen“, Schlüsseln usw. die Möglichkeit zur
Einschränkung gibt, was in folgenden Fällen beispielhaft vorkommen kann:
d)
i.
nachdem die Stromversorgung wieder hergestellt ist und/oder
ii.
nach dem Verlassen einer Offenen-Tür-Bedingung für die Haupttür,
die Ausgangszahlen, Schlüssel usw. dürfen nie über einen Monitor, der vom
Spielautomaten
unterstützt
wird,
sichtbar
sein.
Darüber
hinaus
müssen
die
Validierungsnummern immer abgedeckt werden, wenn sie durch einen Monitor, der vom
Spielautomaten unterstützt wird, sichtbar sind, und zwar so, dass nur die letzten 4 Ziffern
der Validierungsnummer sichtbar ist.
2.33.3 Einlösung von Online-Belegen Die Belege können in jeden beliebigen Spielautomaten,
der am Validierungssystem beteiligt ist, eingeführt werden, unter der Voraussetzung, dass keine
Guthaben von dem Spielautomaten vor Bestätigung der Gültigkeit des Belegs ausgestellt
wurden.
TEIL 1: Spielautomaten
Seite 34
KAPITEL 3
ANFORDERUNGEN AN DIE SOFTWARE
3.1
Einführung
3.1.1 Allgemeiner Hinweis Die Spielautomaten müssen eine zuverlässige, funktionelle,
benutzerfreundliche, sichere und geeignete Software zur Durchführung unterschiedlicher Arten
von Spielen installiert haben.
3.2
Regeln für die Spiele
3.2.1 Anzeige
a)
Monitor für die Auszahlung/Monitor für Video Die Monitore für die Auszahlung oder für
Video müssen deutlich lesbar sein, die Regeln des Spiels genau erklären und den Preis,
der dem Spieler ausgezahlt wird, sobald er einen bestimmten Gewinn erzielt hat,
anzeigen. Die Monitore für die Auszahlung oder für Video müssen für alle Spiele je nach
ihrer Art Folgendes deutlich darstellen:
i.
maximalen Einsatz,
ii.
maximale Anzahl der Einsätze per Linie (falls zutreffend),
iii.
inwieweit die höchsten Preise nur per Linie oder nicht ausgezahlt werden,
iv.
inwieweit die Boni während des Spielverlaufs wieder verwendet werden oder
nicht, dort, wo der Bonus zum ersten Mal verwendet wurde,
b)
die grafische Darstellung sollte in keiner Art und Weise oder Form unangemessen oder
anstößig sein,
c)
Monitore für die Auszahlung oder für Video müssen die Preise in Euro und Cent deutlich
darstellen,
d)
der Spielautomat muss jegliche Änderung des Werts des Preises zum Ausdruck bringen,
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 35
die während des Spielverlaufs eingetreten kann. Dies kann durch ein digitales Display an
einer deutlich sichtbaren Stelle am Spielautomaten erreicht werden und das Spiel muss
dies deutlich anzeigen,
e)
alle Meldungen, die auf dem Monitor angezeigt werden, sollten für einen angemessenen
Zeitraum angezeigt werden,
f)
alle Informationen der Zahlenanzeigetafel, die Regeln des Spiels und die Meldungen des
Hilfsmonitors müssen für den Spieler, bevor er einen Einsatz setzt, zugänglich sein. Dies
gilt für eindeutige Spielfunktionen, umfangreiches Spiel, Freispiele, Verdoppelungen,
Risiko, automatisches Spiel, rückläufige Zeitzähler und Gemeinschaftsbelohnungen,
g)
Monitore für die Auszahlung oder für Video dürfen nicht zertifiziert werden, wenn ihre
Informationen unzutreffend sind,
h)
bevorstehende Gewinne Das Spiel darf keine „bevorstehenden Gewinne“ anzeigen, wie
zum Beispiel eine zu erwartende dreifache (3) Auszahlung. Im Gegensatz zum
Vorherigen kann ein Spiel Informationen zu Bevorstehendem anzeigen, wenn:
i.
mathematisch bewiesen wird, dass ein Ereignis zum Preisgewinn bevorsteht, und
ii.
wenn dem Spieler dies in einer grafischen Darstellung in Form einer
voraussichtlichen Entwicklung angezeigt wird, muss die aktuelle Entwicklung zu
diesem Preisgewinn genau dargestellt werden,
i)
Informationen über Belohnungsmerkmale Jedes Spiel mit einen Merkmal wie Freispiel
oder Fever-Modus muss die Anzahl der restlichen Spiele mit solchen Merkmalen
während jedes Spielverlaufs anzeigen,
j)
Kartenspiele Alle Kartenspiele müssen deutlich sichtbar die Anzahl der Karten und die
derzeit gespielten Kartenspiele anzeigen.
3.2.2 Informationen zur Anzeige Am Spielautomat muss ein Monitor für die Auszahlungen
vorhanden sein, der jedes Mal wenn der Spielautomat für den Zugang eines Spielers bereit ist,
die
folgenden
Informationen
pro
Spieler
darstellt;
die
aktuellen
Salden,
die
Zahlungsanzeigetafeln, der aktuelle Einsatz und die Werte der Gewinne oder Verluste müssen in
Euro und Cent angezeigt werden:
a)
der Name des Spiels, das gespielt wird,
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 36
b)
die aktuellen Guthaben des Spielers,
c)
der aktuelle Einsatz. Dies gilt nur während des Basisspiels oder dann, wenn der Spieler
den Wetteinsatz während des Spielverlaufs erhöhen kann,
d)
alle möglichen Gewinnergebnisse, entweder als Menüpunkt oder im Hilfemenü,
e)
die Gewinnbeträge für mögliche Gewinnergebnisse, entweder als Menüelement oder im
Hilfemenü,
f)
der Betrag, der für das zuletzt abgeschlossene Spiel gewonnen wurde (bis das folgende
Spiel beginnt oder die Auswahloptionen des Einsatzes geändert werden),
g)
die vom Spieler ausgewählten Optionen (z. B. Wetteinsatz, gespielte Linien) für das
zuletzt abgeschlossene Spiel (bis das folgende Spiel beginnt oder eine neue Auswahl
erfolgt),
h)
die Währung, in der gespielt wird, wird deutlich angezeigt und
i)
es wird die deutliche Anzeige der Haftungsausschlusserklärung* in Bezug auf den
Hinweis „Bei Fehlfunktion werden alle Auszahlungen ungültig“ (oder eine gleichwertige
Formulierung) empfohlen.
*ANMERKUNG: Im Fall der Verwendung der oben genannten Haftungsausschlusserklärung ist
ein permanenter Aushang der Information an der Außenseite des Video-Lottery-Terminals ohne
Möglichkeit der Entfernung anzubringen.
3.2.3 Spiele mit mehreren Gewinnlinien Die unten angeführten Anforderungen müssen für
Spiele mit mehreren Gewinnlinien angewendet werden:
a)
Jede einzelne gespielte Linie muss deutlich vom Spielautomaten dargestellt werden,
damit der Spieler keine Zweifel hinsichtlich der Linien hat, auf die gewettet wurden (die
Anzeige der Anzahl der Linien, auf die gesetzt wurde, ist ausreichend, um diese
Anforderung zu erfüllen),
b)
die Guthaben, die pro Linie gewettet werden, müssen angezeigt werden (es ist gestattet,
wenn der Einsatz pro Linie aufgrund der Anzahl der Linien, auf die gesetzt wurde, und
aufgrund des Gesamteinsatzes berechnet werden kann) und
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 37
c)
die Auszahlungslinie/n, die gewinnt/gewinnen, müssen für den Spieler deutlich sichtbar
sein (z. B. kann dies bei einem Videospiel durch das Einblenden einer Linie über den
Symbolen der Auszahlungslinie/n und/oder durch blinkende Gewinnsymbole und über
Auswahlrahmen der Linien erreicht werden). Falls mehrere Linien gewinnen, kann jede
gewonnene Auszahlungslinie nacheinander angezeigt werden.
3.2.4 Start des Spiels Der Spielautomat muss dem Spieler die Möglichkeit der Änderung des
Einsatzes vor dem Start des Spiels anbieten. Der Spielautomat darf einen Start des Spiels nur
dann gestatten, wenn alle nachstehenden Bedingungen in der aufgeführten Reihenfolge erfüllt
sind:
a) Die Karte des Spielers wurde in das Kartenlesegerät eingeführt,
b) es steht genügend Geld zur Deckung des gewählten Wetteinsatzes zur Verfügung und
c) der Spieler beginnt das Spiel.
3.2.5 Spielverlauf Ein Spiel gilt als abgeschlossen, wenn die endgültige Übertragung an den
Guthabenzähler des Spielers durchgeführt wurde oder wenn alle eingesetzten Guthaben verloren
wurden. Die Dauer eines einzelnen Spiels muss mindestens 3 Sekunden betragen. Folgendes
wird als Teile eines Einzelspiels angesehen:
a)
Spiele, die ein Freispiel-Merkmal haben und einige Folge-Freispiele gewähren,
b)
Belohnungsmerkmal/e „Zusatzmonitor“,
c)
Spiele mit Spielerauswahl (z. B. Draw Poker oder Blackjack),
d)
Spiele, deren Regeln den Einsatz weiterer Guthaben zulassen (z. B. Sicherheits-Blackjack
oder zweiter Teil eines zweiteiligen Keno-Spiels), und
e)
Merkmal Verdoppelung/Einsatz.
3.3
Anforderungen an Zufallszahlengenerator (RNG)
3.3.1 Auswahlverfahren des Spiels
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 38
a)
Es müssen alle Kombinationen und Ergebnisse zur Verfügung stehen. Jeder mögliche
Austausch und jede mögliche Kombination der Spielelemente, die einen Gewinn oder
Verlust des Spiels bewirkt, muss für die Zufallsauswahl bei Start jedes Spiels zur
Verfügung stehen, außer wenn es im Spiel anders vorgesehen ist.
b)
Ohne Beinahe-Niederlage Nach der Auswahl des Spielergebnisses darf der Spielautomat
keine anderen sekundären Entscheidungen vornehmen, die das Ergebnis, das dem Spieler
angezeigt wird, beeinflussen. Zum Beispiel wählt der Zufallszahlengenerator ein
Ergebnis, bei dem das Spiel verloren wird. Das Spiel ersetzt keinen bestimmten Typ der
Niederlage, die dem Spieler angezeigt wird. Dies schaltet die Möglichkeit der Simulation
eines „Beinahe-Niederlage“-Szenarios aus, in dem die Wahrscheinlichkeit, dass das
obere Preissymbol in der Auszahlungslinie landet, eingeschränkt wird, aber dieses
ständig über oder unter der Auszahlungslinie angezeigt wird.
c)
Keine Korruption durch eine entsprechende Ausrüstung Der Spielautomat muss
geeignete Protokolle verwenden, um den Zufallszahlengenerator und das Verfahren nach
dem Zufallsprinzip vor der Beeinflussung durch eine entsprechende Ausrüstung, die mit
dem Spielautomaten kommunizieren kann, zu schützen.
3.3.2 Anforderungen
an
den
Zufallszahlengenerator
Die
Verwendung
eines
Zufallszahlengenerators (RGN) führt zur Auswahl der Spielsymbole oder zur Erzeugung von
Spielergebnissen. Die Auswahl muss:
a)
statistisch unabhängig sein,
b)
hinsichtlich der gewünschten Verteilung angepasst sein,
c)
gleichmäßig im Bereich aller möglichen Kombinationen verteilt sein,
d)
unterschiedliche anerkannte statistische Tests durchlaufen und
e)
unvorhersehbar sein.
3.3.3 Testanwendungen
Das
unabhängige
Zertifizierungslabor
kann
unterschiedliche
Testanwendungen durchführen, um sicherzustellen, dass die zufälligen Werte aus dem
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 39
Zufallszahlengenerator das gewünschte Vertrauensniveau von 99 % erreichen. Dies kann ohne
Einschränkung folgende Tests umfassen:
a)
X2,
b)
Gleichverteilung (Häufigkeit),
c)
GAP,
d)
Überlappung,
e)
Poker,
f)
Couponkollektor,
g)
Austausch,
h)
Kolmogorov-Smirnov,
i)
Adjazenz-Kriterium
j)
Bestellungen statistischer Tests,
k)
Testlauf (die Motive dürfen nicht regelmäßig auftreten),
l)
Test interaktive Korrelation,
m)
Wirksamkeit der seriellen Korrelation und Grad der seriellen Korrelation (die Ergebnisse
sollten unabhängig vom vorherigen Spiel sein),
n)
Testsequenzen und
o)
Poisson-Verteilung.
Anmerkung: Das unabhängige Zertifizierungslabor wird die geeigneten Tests auf Grundlage der
jeweiligen Sachverhalte je nach dem zu untersuchenden Zufallszahlengenerator (RNG)
auswählen.
3.3.4 Anforderung an die Aktivität des RNG im Hintergrund Der RNG sollte kontinuierlich
im Hintergrund zwischen den Spielen und während der Spiele mit einer Geschwindigkeit, die
vom Spieler nicht zeitgesteuert werden kann, rotieren. Das unabhängige Zertifizierungslabor
erkennt an, dass für einige Zeit während des Spiels, wenn die Unterbrechungen ausgesetzt
werden können, der RNG nicht rotieren kann. Das unabhängige Zertifizierungslabor erkennt
dies zwar an, besteht jedoch darauf, dass diese Ausnahme auf ein Minimum reduziert wird.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 40
3.3.5 Erzeugung Ausgangszahlen RNG Die erste Ausgangszahl muss nach dem Zufallsprinzip
von einem unkontrollierten Ereignis erzeugt werden. Nach jedem Spiel muss es eine zufällige
Änderung im Prozess des RNG geben (neue Ausgangszahl, zufällige Zeitschaltuhr, Verzögerung
usw.). Damit wird sichergestellt, dass der RNG nicht jedes Mal mit demselben Wert startet.
Sonst ist die Verwendung einer beliebigen Ausgangszahl nicht erlaubt, dennoch muss der
Hersteller sicherstellen, dass die Spiele nicht synchronisiert werden.
3.3.6 Korrelation Live-Spiel Sofern am Monitor für die Auszahlung nichts anderes angegeben
wird, muss der Spielautomat bei einem Spiel, das als Simulation eines Casino-Live-Spiels wie
Poker, Black Jack, Roulette usw. gespielt wird, im simulierten Spiel deutlich ersichtlich die
gleichen Möglichkeiten wie bei einem Live-Spiel anbieten.
Zum Beispiel sind die
Möglichkeiten, eine bestimmte Zahl im Roulette zu treffen, in dem es nur eine Null (0) und eine
Doppelnull (00) auf dem Rad gibt, 1 zu 38; die Möglichkeiten, eine bestimmte Karte oder Karten
beim Poker zu ziehen, müssen dieselben sein wie bei einem Live-Spiel.
3.3.7 Möglichkeiten-Symbol
Bei
Spielen
dieses
Typs
(Walzenspiele
oder
Video-
Walzenspiele), sofern am Monitor für die Auszahlung nicht anders angegeben, muss die
mathematische Wahrscheinlichkeit, dass ein Symbol an einer Position angezeigt wird, um ein
Spielergebnis zu erhalten, kontinuierlich sein.
3.3.8 Kartenspiele Die Anforderungen an Spiele, die Karten darstellen, die aus einem
Kartenstapel gezogen werden, sind Folgende:
a)
Zu Beginn jeden Spiels / jeder Verteilung müssen die Karten aus einem zufällig
gemischten Kartenstapel gezogen werden; die Ersatzkarten dürfen erst gezogen werden,
wenn sie gebraucht werden, und entsprechend den Regeln des Spiels dürfen mehrere
Kartenstapel und Kartenstapel mit reduzierter Spielkartenanzahl verwendet werden,
b)
die Karten, die vom Kartenstapel gezogen wurden, dürfen nicht auf den Kartenstapel
zurückgelegt werden, außer es ist in den Spielregeln des dargestellten Spiels vorgesehen,
c)
der Kartenstapel darf nicht erneut gemischt werden, außer es ist in den Spielregeln des
dargestellten Spiels vorgesehen, und
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 41
d)
wenn die Karten vom Kartenstapel gezogen wurden, müssen sie sofort eingesetzt werden,
wie es die Spielregeln des Spiels vorsehen (d. h. die Karten sollten nicht durch
Anpassungsverhalten des Spielautomaten verworfen werden).
Anmerkung: Es wird der Erhalt von zufälligen Zahlen für Ersatzkarten im Moment des Erhalts
der ersten zufälligen Zahl akzeptiert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Karten nacheinander
wie vorgeschrieben eingesetzt werden.
3.3.9 Lotterie-Spiele mit Kugeln Die Anforderungen an Spiele, die Kugeln darstellen, die aus
einem Behälter gezogen werden (z. B. Keno), sind Folgende:
a)
Die simulierten Kugeln müssen aus einem zufällig gemischten Behälter (unter
Verwendung eines genehmigten RNGs) gezogen werden, der die Gesamtanzahl der
Kugeln, die für das dargestellte Spiel gültig sind, enthält,
b)
zu Beginn eines jeden Spieles dürfen nur die Kugeln dargestellt werden, die für das Spiel
gültig sind. Bei Spielen mit dem Merkmal Belohnung und zusätzlich auszuwählender
Kugel muss deren Auswahl bei der Basisauswahl ohne das Kopieren einer bereits
gewählten Kugel erfolgen,
c)
die Gesamtheit der Kugeln darf nicht erneut gemischt werden, außer es ist in den
Spielregeln des dargestellten Spiels vorgesehen, und
d)
wenn die Kugeln aus der Gesamtheit der Kugeln gezogen wurden, müssen sie sofort
verwendet werden, wie es die Spielregeln des Spiels vorsehen (d. h. die Kugeln sollten
nicht durch Anpassungsverhalten des Spielautomaten verworfen werden).
3.3.10 Skalierungsalgorithmen
a) Wenn eine Zufallszahl in einem kleineren Bereich als dem vom RNG gelieferten für
irgendeinen Zweck innerhalb des Spielautomaten erforderlich ist, muss die Methode der
neuen Skalierung (d. h. die Umwandlung der Zahl in einen kleineren Bereich) so sein, dass
alle Zahlen innerhalb des kleineren Bereichs gleich wahrscheinlich sind.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 42
b) Wenn eine bestimmte ausgewählte Zufallszahl außerhalb des Bereichs der gleichmäßigen
Verteilung der neu skalierten Werte liegt, ist die Ablehnung dieser Zufallszahl und die
Auswahl der folgenden in der Reihe zum Zweck einer Neu-Skalierung gestattet.
3.3.11 Mechanische Spiele auf Basis eines RNGs Mechanische Spiele auf Basis eines RNGs
sind Spiele, die in einer Weise die Gesetze der Physik anwenden, um ein Spielergebnis zu
erzeugen. Alle mechanischen Spiele auf Basis eines RNGs müssen die Anforderungen dieses
Schriftstücks außer denen der Einheiten 3.3.4, 3.3.5 und 3.3.10, die die Anforderungen an
elektronische Zufallszahlengeneratoren bestimmen, erfüllen. Des Weiteren müssen mechanische
Spiele auf Basis eines RNGs folgende Regeln einhalten:
a)
Das unabhängige Zertifizierungslabor prüft mehrere Wiederholungen, um genügend
Daten für die Validierung der Zufälligkeit zu sammeln. Des Weiteren kann der Hersteller
Live-Daten liefern, um die Beurteilung zu unterstützen,
b)
die mechanischen Bestandteile müssen aus einem Material hergestellt werden, das es
nicht zulässt, dass sich ein Element im Laufe der Zeit ablöst (z. B. darf sich eine Kugel
nicht auflösen),
c)
die Eigenschaften der physikalischen Elemente, die für die Auswahl verwendet werden,
dürfen nicht veränderbar sein und
d)
dem Spieler darf es nicht möglich sein, physikalisch zu interagieren oder körperlichen
Kontakt zu haben oder das Gerät mit dem mechanischen Element des Spiels zu
manipulieren.
ANMERKUNG: Das unabhängige Zertifizierungslabor behält sich das Recht vor, nach einem
vorgegebenen Zeitraum die Ersetzung zum Zweck der Anpassung des Spiels an die oben
genannte Regel 3.3.11b zu fordern. Des Weiteren kann es sein, dass für das/die Gerät(e) keine
regelmäßigen Kontrollen notwendig sind, um die Integrität zu gewährleisten.
Jedes
mechanische Spiel auf Basis eines RNGs wird auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts
untersucht werden.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 43
3.4
Auszahlungshöhe, Möglichkeiten und Grenzen
3.4.1 Anforderungen an die Software für eine prozentuale Auszahlung Alle Spiele müssen
theoretisch mindestens achtzig Prozent (80 %) über die erwartete Laufzeit des Spiels auszahlen
(d. h. progressiv; Belohnungssysteme, Waren usw. werden nicht in die prozentuale Auszahlung
einbezogen, wenn diese spielextern sind). Dieser Parameter muss kontinuierlich bis zum
Erreichen von 5.000.000 Beteiligungen und dann alle 15 Tage, je nach den Ergebnissen des
Zentraldatenüberwachungssystems, geprüft werden.
ANMERKUNG: Das unabhängige Zertifizierungslabor wird den minimalen und maximalen
theoretischen Prozentsatz für die Auszahlung für das Basis-Spiel in seinem Zertifizierungsbericht
berücksichtigen. Für Preise, die einem Spiel hinzugefügt werden, muss eine Neubewertung des
theoretischen Prozentsatzes für die Auszahlung durchgeführt werden, unter Berücksichtigung
der Werte der Preise und möglichen anderen Faktoren. Das unabhängige Zertifizierungslabor
wird, wenn gewünscht, den neuen theoretischen Prozentsatz des Auszahlungsbetrags eines Spiels
berechnen.
a)
Optimale Spielart, die für Geschicklichkeitsspiele verwendet wird. Die Spielautomaten,
die durch die Geschicklichkeit des Spielers beeinflusst werden können, müssen die
Anforderungen dieser Einheit erfüllen, wenn sie eine Spielmethode verwenden, die dem
Spieler die höchste Rendite während des Zeitraums eines kontinuierlichen Spiels,
gewährt.
b)
Mindestanforderung an den Prozentsatz, der kontinuierlich erfüllt werden muss. Die
Mindestanforderung
an
den
Prozentsatz
muss
jederzeit
erfüllt
werden.
Die
Mindestanforderung an den Prozentsatz muss erfüllt werden, wenn im niedrigsten
Bereich einer nicht linearen Zahlungsanzeigetafel gespielt wird (d. h. wenn ein Spiel
kontinuierlich auf dem niedrigsten Einsatzniveau der Spielrunde gespielt wird und der
theoretische
RTP
niedriger
als
der
Mindestprozentsatz
ist,
dann
ist
die
Zahlungsanzeigetafel nicht zulässig).
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 44
c)
Verdoppelung oder Wette. Die Auswahloptionen der Verdoppelung oder des Einsatzes
müssen eine theoretische Rendite in der Größenordnung von hundert Prozent (100 %) für
den Spieler ergeben.
3.4.2 Mehrere Prozentsätze Für Spiele, die mehrere Prozentsätze anbieten, wird auf die
Einheit 2.13.4 „Einstellungen/Parametrisierung“ dieses Schriftstücks verwiesen.
3.4.3 Wahrscheinlichkeiten Die höchste angekündigte Auszahlung eines jeden Spielautomaten
muss statistisch mindestens einmal alle 50.000.000 Spiele erfolgen. Dies gilt nicht für mehrere
Preise, die zusammen im selben Spiel gewonnen wurden, in dem die Gesamtheit der Preise nicht
angekündigt wird. Die Wahrscheinlichkeitsregel sollte nicht für Spiele gelten, die einem Spieler
den höchsten Gewinn mehrere Male bei der Verwendung von Freispielen ermöglichen. Diese
Regel gilt nicht für jede Wette, die den Höchstgewinn erzielt. Wenn der angekündigte Preis
innerhalb eines Bonus eines Spiels mit Freispiel-Merkmal auftreten kann, dann muss die
Berechnung der Wahrscheinlichkeiten die Wahrscheinlichkeiten des Erwerbs des gerundeten
Bonus
miteinbeziehen,
einschließlich
der
Wahrscheinlichkeiten
der
Erreichung
des
Höchstpreises.
3.4.4 Maximale Grenze des Einsatzes Eine Grenze muss für den geringsten Starteinsatz, der
vom Guthabenzähler des Spielers vorgeschlagen wird, gelten. Der geringste Wetteinsatz eines
Spiels beträgt 10 Cent (€0,10).
3.4.5 Maximale Grenze des Einsatzes Eine Grenze muss für den höchsten Starteinsatz, der vom
Guthabenzähler des Spielers vorgeschlagen wird, gelten. Der Spieler sollte nicht der Gefahr
eines Guthabenverlusts in einer Gesamthöhe von über zwei Euro (€2,00) ausgesetzt werden.
3.4.6 Grenzen des Gewinns Es muss eine Grenze des maximalen Betrags festgelegt werden, der
bei einer beliebigen Wette eines Spiels für nicht progressive Spiele gewonnen werden kann,
dieser sollte tausend Euro (€ 1000) betragen, sowie auch für jeden progressiven Gewinn für
unabhängige progressive Spiele, dieser sollte viertausend Euro (€ 4000) betragen. Der maximale
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 45
nicht progressive Gewinn kann in jedem einzelnen Element des Spiels gewonnen werden. Dies
wird als die Summe der Preise definiert (zeitgleiche Gewinne), die in einem Element des Spiels
vergeben werden (also die Summe der Preise, die sich aus Gewinnkombinationen, Boni,
Verdoppelungen usw. in einem bestimmten Element des Spiels ergibt).
3.5
Bonus-Spiele
3.5.1 Bonus-Spiele Spiele mit Preisen, die im Spiel innerhalb der Spielrunde des Basisspiels
auftreten (z. B. Merkmal-Bonus, einschließlich der Freispiele), müssen Folgendes erfüllen:
a)
Das Spiel muss dem Spieler die geltenden Spielregeln der aktuellen Spielsituation
deutlich darstellen. Diese Regeln müssen dem Spieler vor Beginn des Bonus-Spiels und
nicht erst während des Bonus-Spiels zur Verfügung stehen,
b)
das Spiel muss dem Spieler den wahrscheinlichen Umfang des Gewinnbetrags, den
Umfang der Verdoppelung usw., den er im Bonus-Spiel erhalten kann, deutlich anzeigen,
c)
ein Spiel, das ein Bonus-Spiel anbietet, im Unterschied zu sich zufällig ergebenden, muss
dem Spieler ausreichende Informationen über die aktuelle Situation hinsichtlich der
Aktivierung des folgenden Bonus-Spiels zur Verfügung stellen,
d)
wenn ein Spiel mehrere Ereignisse/Symbole für ein Merkmal braucht, muss die Anzahl
der Ereignisse, die zur Aktivierung des Bonus-Spiels benötigt werden, zusammen mit der
Anzahl der Ereignisse/Symbole, die an einem Punkt gesammelt wurden, angezeigt
werden,
e)
das Spiel sollte nicht die Wahrscheinlichkeit der Anzeige eines Bonus auf Basis des
Verlaufs der Preise, die in vorherigen Spielen erhalten wurden, anpassen (d. h. die Spiele
sollten nicht ihre theoretische Rendite auf Grund früherer Auszahlungen an den Spieler
anpassen),
f)
wenn der Bonus eines Spiels nach der Erhöhung einer bestimmten Anzahl von
Ereignissen/Symbolen
oder
einer
Kombination
von
Ereignissen/Symbolen
unterschiedlichen Typs in vielen Spielen aktiviert wird, darf die Wahrscheinlichkeit des
Erhalts entsprechender Ereignisse/Symbole während der Entwicklung des Spiels nicht
herabgestuft werden (d. h. bei identischen Ereignissen/Symbolen ist es nicht gestattet,
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 46
dass die letzten notwendigen Ereignisse/Symbole schwieriger zu erhalten sind als die
vorherigen Ereignisse/Symbole diesen Typs),
g)
das Spiel muss dem Spieler durch optische Unterscheidung deutlich darstellen, dass er
sich in diesem Modus befinden, um zu vermeiden, dass sich der Spieler vom
Spielautomaten entfernt, ohne zu wissen, dass sich das Spiel im Bonus-Modus befindet,
h)
die Preise für Bonus-Spiele sind ein Teil der Spielrunde mit vorgegebenen Werten der
Preise. Der Anteil des Preises des Bonus-Spiels als Prozentsatz des Auszahlungsbetrags
wird gemäß den Preisen aus einer regulären Spielrunde berechnet. Genauer gesagt, wenn
sich die Spielrunde für den Preis des Bonus-Spiels von der Spielrunde des Basis-Spiels
unterscheidet, dann werden die Preise des Bonus-Spiels, die aus der Spielrunde des
Basis-Spiels hervorgehen, als Teil der Auszahlung des Bonus-Spiel berechnet und
i)
das Spiel muss die Spielregeln für den Preis des Bonus-Spiels, die Belohnungen, die mit
jedem Preis des Bonus-Spiels verbunden sind, und die Kombinationen der Merkmale, die
zu bestimmten Auszahlungen führen, darstellen. Für die Preise des Bonus-Spiels, die
durch bestimmte Spielergebnisse erreicht wurden, wird deren Entwicklung angezeigt.
3.5.2 Auswahl oder Interaktion des Spielers bei Bonus-Spielen Bei allen Spielautomaten, die
ein Bonus-Spiel oder umfangreiche Merkmale anbieten, die eine Auswahl oder Interaktion des
Spielers erfordern, ist die automatische Ausführung von Auswahlen, dem Start des Spiels oder
der Merkmale untersagt, außer wenn der Spielautomat die direkt unten aufgeführten
Anforderungen erfüllt und den Mechanismus des automatischen Starts oder der automatischen
Auswahl am Monitor des Geräts oder am Video-Monitor erläutert.
a)
Dem Kunden wird eine Auswahl angeboten und das Gerät erkennt seine Absicht des
automatischen Starts des Bonus-Spiels oder der Merkmale des umfangreichen Spiels,
indem er eine Taste drückt oder eine andere physisch/mechanische Interaktion vornimmt.
b)
Das Bonus-Spiel oder das Merkmal des umfangreichen Spiels bietet dem Kunden nur
eine Auswahl an, z. B. „Drücken Sie die Taste zum Drehen des Rades“. In diesem Fall
kann das Gerät automatisch das Bonus-Spiel oder das Merkmal des umfangreichen Spiels
nach einer Wartezeit von mindestens zwei (2) Minuten starten.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 47
c)
Das Bonus-Spiel oder das Merkmal des umfangreichen Spiels kann auch als
Gemeinschaftsspiel angeboten werden, an dem zwei oder mehrere Kunden teilnehmen
und bei dem die Verzögerung einer angebotenen Auswahl oder der Start des Spiels
direkte Auswirkungen auf die Möglichkeit der anderen Kunden, mit ihrem Bonus-Spiel
oder dem Merkmal des umfangreichen Spiels fortzufahren, hat. Bevor die automatische
Auswahl oder ein Bonus-Spiel oder ein neues Merkmal als Gemeinschaftsspiel gestartet
wird, muss dem Kunden die verbleibende Zeit, in der er die Auswahl vornehmen oder das
Spiel beginnen muss, angegeben werden.
3.6
Einsatz weiterer Guthaben während eines Bonus-Spiels
3.6.1 Allgemeiner Hinweis Wenn ein Bonus-Spiel oder ein Merkmal eine Erhöhung des
Wetteinsatzes während des Bonus-Spiels voraussetzt und das Spiel alle Gewinnerträge (aus dem
aktivierten Spiel und dem Merkmal) auf einem vorläufigen „Gewinn“-Zähler sammelt (anstatt
direkt auf dem Guthabenzähler), dann muss das Spiel:
a)
ein Medium anbieten, damit die Gewinne des vorläufigen Zählers eingesetzt werden
können (durch den Guthabenzähler), damit Fälle, in denen der Spieler kein ausreichendes
Restguthaben auf dem Guthabenzähler hat, um das Merkmal zu beenden, gestattet
werden,
b)
alle Guthaben des vorläufigen Zählers bei Abschluss des Merkmals auf den
Guthabenzähler übertragen,
c)
nicht die maximale Grenze des Einsatzes übersteigen, wenn eine bestimmt ist, und
d)
dem Spieler die Möglichkeit anbieten, NICHT daran teilzunehmen.
3.7
Überraschungspreise
3.7.1 Allgemeiner Hinweis Es ist den Spielen gestattet, einen „Überraschungspreis“ zu
vergeben (einen Preis, der nicht in Verbindung mit einer bestimmten Kombination von
Symbolen steht), jedoch muss das Spiel den maximalen Betrag, der vom Spieler gewonnen
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 48
werden kann, anzeigen.
Wenn der minimale Betrag, der möglicherweise vergeben werden
könnte, nicht angezeigt wird, dann wird er auf „0“ eingestuft.
Des Weiteren müssen der
minimale und maximale Betrag für jeden Überraschungspreis dargestellt werden, wenn die
Methode zum Erhalt des Preises eine Strategie oder Geschicklichkeit erfordert.
Dies könnten
auch Methoden sein, bei denen der Wert der Zahlungsanzeigetafel für Entscheidungen, die die
Rendite des Spielers erhöhen (z. B. Video-Poker), eingesetzt wird.
3.8
Mehfachspiele am Spielautomaten
3.8.1 Allgemeiner Hinweis Ein Mehrfachspiel wird als ein Spiel definiert, das für den
gleichzeitigen Einsatz von mehreren Themen und/oder Mehrfachzahlungsanzeigetafeln
konfiguriert werden kann.
3.8.2 Auswahl des Spiels für die Anzeige
a)
Die Methode, die ein Spieler für die Auswahl eines bestimmten Spiels am
Spielautomaten für Mehrfachspiele verwenden soll, muss dem Spieler am Spielautomaten
deutlich und klar erläutert werden.
b)
Der Spielautomat muss in der Lage sein, den Spieler über alle Spiele, ihre Regeln
und/oder die Zahlungsanzeigetafeln sichtbar zu informieren, bevor der Spieler das Spiel
beginnt.
c)
Der Spieler muss zu jedem Zeitpunkt darüber informiert werden, welches Thema des
Spiels ausgewählt wurde und im gegebenen Fall gespielt wird.
d)
Wenn mehrere Themen des Spiels angeboten werden, sollte der Spieler nicht gezwungen
werden, ein Spiel zu spielen, indem er einfach einen Spieltitel auswählt, außer wenn
eindeutig
auf
dem
Monitor
des
Spiels
angekündigt
wird,
dass
es
keine
Änderungsmöglichkeit bei der Auswahl des Spiels gibt. Wenn dies nicht angekündigt
wird, muss es dem Spieler möglich sein, ins Hauptmenü zurückzukehren.
e)
Die Auswahl oder der Beginn eines neuen Spiels sollte nicht möglich sein, bevor nicht
das laufende Spiel abgeschlossen ist und alle entsprechenden Zähler aktualisiert wurden,
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 49
einschließlich der Merkmale der Einsätze und anderer Auswahloptionen des Spiels, außer
wenn die Aktivierung eines neuen Spiels das laufende Spiel regulär schließt.
f)
Die Gesamtheit der Spiele oder ihre Zahlungsanzeigetafeln, die dem Spieler zur Auswahl
angeboten werden, dürfen nur mit einer sicheren, genehmigten Methode geändert
werden, die die Aktivierung und Deaktivierung der zur Verfügung stehenden Spiele
beinhaltet.
Die Bestimmungen, die in „Einstellungen/Parametrisierung" dieses
Schriftstücks beschrieben werden, müssen die Kontrollanforderungen zum Löschen des
Speichers NV für diese Arten der Auswahl regeln. Dennoch wird für Spiele, die die
Daten
der
vorherigen
Zahlungsanzeigetafeln
(die
Zahlungsanzeigetafel
wurde
deaktiviert) in ihrem Speicher speichern, das Löschen des Speichers NV nicht gefordert.
g)
Keine Änderung an der Gesamtheit der Spiele oder ihren Zahlungsanzeigetafeln, die dem
Spieler zur Auswahl angeboten werden, ist gestattet, wenn es Guthaben im
Guthabenzähler des Spielers gibt oder ein Spiel gespielt wird; davon ausgeschlossen sind
bestimmte Merkmale des Protokolls, das diese Art von Änderungen in einer
kontrollierten Weise gestattet.
Elektronische Messung im Spielautomaten
3.9.1 Einheiten und Monitor des Guthabenzählers Der Guthabenzähler muss die Guthaben
oder ihren Barwert (d. h. in lokaler Währung) verwalten und zu jedem Zeitpunkt alle Guthaben
oder den Barwert, der zum Einsatz zur Verfügung steht oder an den Spieler ausgezahlt wird,
anzeigen, außer wenn dem Spieler eine Monitorinformation wie ein Element des Menü- oder
Hilfe-Monitors angezeigt wird. Der Guthabenzähler, der dem Spieler angezeigt wird, stellt die
Summe der drei Guthabenarten dar. Die Guthaben, die für das Spiel zur Verfügung stehen,
müssen in der unten stehenden Reihenfolge eingesetzt werden:
a)
ohne Möglichkeit der Bargeldeinlösung Guthaben für geförderte Spiele, die nicht in
Bargeld umgewandelt werden können. Die Guthaben müssen an einem Spielautomaten
gespielt werden oder auf ein Wettkonto übertragen werden,
b)
Geförderte Spiele Guthaben für geförderte Spiele, die in Bargeld umgewandelt werden
können,
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 50
c)
mit der Möglichkeit der Bargeldeinlösung Guthaben, die dem Barwert entsprechen.
3.9.2 Umwandlung in Spielmarken Wenn der aktuelle Betrag in der lokalen Währung kein
gleichwertiges Vielfaches des Umrechnungsfaktors in Spielmarken für ein Spiel ist oder der
Betrag des Guthabens einen Teilwert hat, dann können die dargestellten Guthaben für dieses
Spiel angezeigt werden und als ein Betrag gespielt werden, der gekürzt wurde (d. h. der
Teilbetrag wurde entfernt). Dennoch wird der Teilguthabenbetrag dem Spieler zur Verfügung
gestellt, wenn das gekürzte Restguthaben Null ist. Der Teilbetrag ist auch als „Restguthaben“
bekannt, siehe auch „Umwandlung in Spielmarken - Restguthaben“ in der Einheit 3.10.
3.9.3
Guthabenzähler – Erhöhung Der Wert eines jeden Preises muss am Ende eines Spiels
dem Guthabenzähler des Spielers hinzugefügt werden, außer Preisen, die bar oder auf andere Art
und Weise ausbezahlt werden.
3.9.4 Progressive Die progressiven Preise können zum Guthabenzähler addiert werden, wenn:
a)
der Guthabenzähler in Form eines Betrags in der lokalen Währung verwaltet wird oder
b)
der progressive Zähler in ganzen Guthabenbeträgen steigt oder
c)
der progressive Preis in Form eines Betrags der lokalen Währung ordnungsgemäß in
Guthaben umgewandelt wird und auf den Guthabenzähler des Spielers so übertragen
wird, dass der Spieler nicht irregeführt wird (d. h. durch einen positiven Hinweis „Betrag
Gewinnzähler“ und die Abrundung bei der Umwandlung oder Verursachung einer
ungleicher Buchung).
3.9.5 Sammlungszähler Es muss einen Sammlungszähler geben, der die Anzahl der Guthaben
oder das Bargeld anzeigt, die/das der Spieler durch Einlösung gesammelt hat. Die Anzahl der
Guthaben oder das Bargeld, die/das gesammelt wurde(n), müssen/muss vom Guthabenzähler des
Spielers abgezogen und dem Sammlungszähler hinzugefügt werden. Dieser Zähler kann
Barauszahlungen enthalten.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 51
3.9.6 Zugang zu Informationen des Softwarezählers Die Informationen des elektronischen
Zählers dürfen nur einer autorisierten Person zugänglich sein und nur auf Anfrage über ein
sicheres Medium angezeigt werden.
3.9.7 Fehler des Softwarezählers Der Spielautomat darf keinen Mechanismus zur Verfügung
stellen, durch den ein Fehler, das Löschen eines Zählers oder die Übernahme eines falschen
Wertes hervorgerufen werden kann. Die Zähler dürfen sich ohne Wiederherstellung des
Arbeitsspeichers nicht zurückstellen (ausgenommen im Fall der Umkehrung) oder die Löschung
der Münzen/Spielmarken/Banknoten/Belege vornehmen.
3.9.8 Elektronische Buchungszähler und Anzeigezähler Die elektronischen Buchungszähler
müssen eine Länge von mindestens zehn (10) Ziffern haben. Diese Zähler müssen in
Guthabeneinheiten gleich ihres Nennwerts oder in Euro und Cent geführt werden. Wenn der
Zähler in Form von Euro und Cent geführt wird, müssen acht (8) Ziffern für den Betrag der Euro
und zwei (2) Ziffern für den Betrag der Cent verwendet werden. Die Geräte, die für Spiele mit
einem mehrfachen Nennwert parametrisiert wurden, müssen die Einheiten in Euro und Cent
anzeigen. Der Zähler muss im folgenden Fall auf Null rollen: immer, wenn der Zähler die zehn
(10) Ziffern übersteigt und wenn er 9.999.999.999 oder einen anderen entsprechenden Wert
erreicht hat. Die Anzeigezähler müssen eine Länge von mindestens acht (8) Ziffern haben,
allerdings ist ihr automatisches Rollen nicht erforderlich
Die Zähler müssen mit Etiketten
gekennzeichnet werden, damit sie in ihrer Funktion verständlich werden. Alle Spielautomaten
müssen mit einem Gerät, Mechanismus oder einer Methode zur Erhaltung der Werte für alle
Informationen des Zählers, wie in dieser Einheit (3.9) bestimmt, ausgestattet werden, die im Fall
eines Stromausfalls im Spielautomaten erhalten bleiben müssen. Die erforderlichen
elektronischen Zähler sind (Buchungszähler sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet):
a)
Münzeinwurf* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert aller
Einsätze oder den Betrag des Einsatzes, der sich aus dem Einwurf der Münzen,
Spielmarken, Banknoten, Belege aus einem Guthabenzähler oder auf andere Weise
ergibt, erfasst. Dieser Zähler muss:
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 52
i.
keine Folgeeinsätze von Zwischengewinnen beinhalten, die sich während der
Spielfolge ergeben, wie sie aus Spielen mit „Verdoppelung“ erworben werden,
ii.
für alle Spiele müssen Informationen über den Einwurf von Münzen anhand einer
Zahlungsanzeigetafel für die Berechnung des durchschnittlichen theoretischen
Rückzahlungsanteils zur Verfügung gestellt werden und
iii.
für Zahlungsanzeigetafeln mit einem anderen theoretischen Rückzahlungsanteil,
der 4 Prozent zwischen den Einsatzkategorien übersteigt, muss das Gerät
Eingangszähler für Münzen verwalten und den entsprechenden theoretischen
Rückzahlungsanteil für jede Einsatzkategorie mit einem anderen theoretischen
Rückzahlungsanteil anzeigen sowie eine Berechnung für den durchschnittlichen
theoretischen Rückzahlungsanteil für die Zahlungsanzeigetafel vornehmen.
ANMERKUNG: Die Einsatzkategorien, wie sie oben bestimmt sind, gelten nicht für Keno und
Geschicklichkeitsspiele.
b)
Münzauswurf* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert aller
Beträge erfasst, die direkt vom Gerät als Ergebnis der gewonnen Einsätze ausbezahlt
werden; entweder wird die Auszahlung durch die eingebaute Auszahleinheit an den
Guthabenzähler oder auf eine andere Weise vorgenommen. Dieser Zähler zeichnet keine
gewonnenen Beträge aus einem externen Bonussystem oder eine progressive Auszahlung
auf,
c)
Fallende Münzen* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert der
Münzen oder Spielmarken, die in die Einheit für fallende Münzen geleitet werden,
erfasst,
d)
Jackpot-Auszahlung durch den Croupier* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der
den Gesamtwert aller Beträge der Guthaben, die durch einen Croupier ausbezahlt werden
und aus nur einer Spielrunde hervorgehen – einen Betrag, den der Spielautomat nicht
selbst ausbezahlen kann – erfasst. Darin sind keine progressiven Beträge oder Beträge
aus einem externen Bonussystem enthalten.
Dieser Zähler sollte nur Preise aus
bestimmten anerkannten Beträgen, die im Blatt für Wechselkurse des Herstellers
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 53
aufgeführt werden, berücksichtigen.
Jackpots, die im Guthabenzähler gesperrt sind,
dürfen den Betrag dieses Zählers NICHT nicht erhöhen,
e)
stornierte Guthaben, die vom Croupier ausbezahlt wurden* Der Spielautomat muss einen
Zähler haben, der den Gesamtwert erfasst, der von einem Croupier an einen Spieler
ausbezahlt wurde, der eine Auszahlung begonnen hat, die die physische oder eingestellte
Möglichkeit des Geräts, den regulären Betrag auszuzahlen, übersteigt,
f)
Einwurf physischer Münzen* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert der Münzen oder Spielmarken, die in das Gerät eingeführt wurden, erfasst,
g)
Einwurf von Banknoten* Der Spielautomat muss eine Zähler haben, der den Gesamtwert
der akzeptierten Währungen erfasst. Des Weiteren muss der Spielautomat über einen
bestimmten Anzeigezähler für jeden akzeptierten Nennwert der Währung verfügen, der
die Anzahl der Banknoten, die für jeden Nennwert akzeptiert wurden, aufzeichnet,
h)
Einwurf Belege und/oder Coupons* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert aller Coupons des Spielautomaten, die das Gerät annimmt (auch als
„Einwurf Belege“ bezeichnet), erfasst.
i)
Auswurf Belege und/oder Coupons* Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert aller Coupons des Spielautomaten und der Auszahlungsbelege, die das Gerät
erstellt (auch als „Auswurf Belege“ bezeichnet), erfasst,
j)
Eingang elektronische Kapitalübertragung* (Eingang EFT) Der Spielautomat muss einen
Zähler „Eingang EFT“ haben, der den Gesamtwert der eingelösten Guthaben, die
elektronisch durch ein Finanzinstitut auf den Spielautomaten mit einem Einsatzsystem
ohne Bargeld übertragen werden, erfasst,
k)
Eingang
bargeldlose
Kontenübertragung*
(auch
bezeichnet
als
„Eingang
Kontenübertragung Einsatz WAT“*) Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert der eingelösten Guthaben, die elektronisch an den Spielautomaten von einem
Einsatzkonto über eine externe Verbindung zwischen dem Gerät und einem bargeldlosen
Einsatzsystem übertragen wurden, erfasst,
l)
Ausgang
bargeldlose
Kontenübertragung*
(auch
bezeichnet
als
„Ausgang
Kontenübertragung Einsatz WAT“). Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert der eingelösten Guthaben, die elektronisch an den Spielautomaten von einem
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 54
Einsatzkonto über eine externe Verbindung zwischen dem Gerät und einem bargeldlosen
Einsatzsystem übertragen wurden, erfasst,
m)
Eingang elektronischer Werbeförderungen ohne Möglichkeit der Bargeldeinlösung* Der
Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert der nicht eingelösten
Guthaben, die elektronisch an den Spielautomaten von einem Werbekonto über eine
externe Verbindung zwischen dem Gerät und einem bargeldlosen Einsatzsystem
übertragen wurden, erfasst,
n)
Eingang elektronischer Werbeförderungen mit Möglichkeit der Bargeldeinlösung* Der
Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert der eingelösten Guthaben,
die elektronisch an den Spielautomaten von einem Werbekonto über eine externe
Verbindung zwischen dem Gerät und einem bargeldlosen Einsatzsystem übertragen
wurden, erfasst,
o)
Ausgang elektronischer Werbeförderungen ohne Möglichkeit der Bargeldeinlösung* Der
Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert der nicht eingelösten
Guthaben, die elektronisch an den Spielautomaten von einem Werbekonto über eine
externe Verbindung zwischen dem Gerät und einem bargeldlosen Einsatzsystem
übertragen wurden, erfasst,
p)
Ausgang elektronischer Werbeförderungen mit Möglichkeit der Bargeldeinlösung* Der
Spielautomat muss einen Zähler haben, der den Gesamtwert der eingelösten Guthaben,
die elektronisch an den Spielautomaten von einem Werbekonto über eine externe
Verbindung zwischen dem Gerät und einem bargeldlosen Einsatzsystem übertragen
wurden, erfasst,
q)
Einlösbare Werbeguthabeneinsätze Wenn diese Funktion unterstützt wird, muss der
Spielautomat
einen
Zähler
haben,
der
den
Gesamtwert
der
einlösbaren
Werbeguthabeneinsätze, die gesetzt werden, erfasst, Dies betrifft Guthaben, die an das
Gerät elektronisch oder über die Couponeinheit oder durch Belege übertragen werden,
r)
Eingang Werbecoupons*
Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert aller Werbecoupons des Spielautomaten, die das Gerät annimmt, erfasst,
s)
Ausgabe Werbecoupons*
Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der den
Gesamtwert aller Werbecoupons des Spielautomaten, die das Gerät erstellt, erfasst,
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 55
t)
Auszahlung externer Boni durch den Automaten* Der Spielautomat muss einen Zähler
haben, der den Gesamtwert der zusätzlichen Beträge, die von einem externen
Bonussystem verliehen wurden und durch das Gerät ausbezahlt wurden, erfasst,
u)
Auszahlung externer Boni durch den Croupier* Der Spielautomat muss einen Zähler
haben, der den Gesamtwert der zusätzlichen Beträge, die von einem externen
Bonussystem verliehen wurden und durch den Croupier ausbezahlt wurden, erfasst.
Bonusauszahlungen, die im Guthabenzähler gesperrt sind, dürfen den Betrag dieses
Zählers nicht erhöhen,
v)
Auszahlung eines progressiven Preises durch den Croupier* Der Spielautomat muss
einen Zähler haben, der den Gesamtbetrag der Guthaben, die durch den Croupier auf
Grund progressiver Preise ausbezahlt wurden und die nicht durch das Gerät selbst
ausbezahlt werden können, erfasst.
Die progressiven Auszahlungen, die im
Guthabenzähler gesperrt sind, dürfen den Betrag dieses Zählers nicht erhöhen,
w)
Auszahlung eines progressiven Preises durch den Automaten* Der Spielautomat muss
einen Zähler haben, der den Gesamtwert der Guthaben, die aufgrund progressiver Preise
direkt durch das Gerät ausbezahlt wurden, erfasst. Dieser Zähler beinhaltet keine Preise,
die von einem externen Bonussystem ausbezahlt wurden,
x)
Gespielte Spiele Der Spielautomat muss Zähler haben, die die Anzahl der gespielten
Spiele erfassen:
y)
i.
seit der Wiederherstellung der Stromversorgung,
ii.
seit der Schließung der Außentür und
iii.
seit Beginn des Spiels (Löschen des Speichers NV),
Außentüren Der Spielautomat muss Zähler haben, die die Häufigkeit erfassen, in der seit
der letzten Löschung des Speichers NV eine Außentür der Konsole geöffnet wurde, die
den Zugang zum verschlossenen Logik-Bereich oder zum Bereich der Banknoten
gestattet,
z)
Ablagefach wurde entfernt Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der die Häufigkeit
angibt, in der das Ablagefach seit der letzten Löschung des Speichers NV entfernt wurde,
aa)
Progressive Anzeige Der Spielautomat muss einen Zähler haben, der die Häufigkeit
angibt, in der jeder progressive Zähler aktiviert wurde. (Die oben genannte Regel muss
als vorsorgliche Notwendigkeit für den Anzeigezähler in jeder progressiven Ebene, die
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 56
vom Kontroller unterstützt wird, angesehen werden – gleich, ob es sich um den
Spielautomaten selbst handelt oder um einen externen progressiven Kontroller -, wenn er
für eine progressive Funktion konfiguriert wurde.)
3.9.9 Bestimmte Zähler der Zahlungsanzeigetafel Außer sämtlichen zentralen elektronischen
Buchungszähler, die laut oben Genanntem erforderlich sind, muss jedes einzelne bereitgestellte
Spiel die Fortschrittszähler „Gesetzte Guthaben“ (d. h. der gesetzte Betrag) und „Gewonnene
Guthaben“ (d. h. der gewonnene Betrag) in Guthaben oder Euro eingestellt haben. Selbst wenn
ein sekundäres Spiel verloren wurde, muss auf dem Zähler dieses Spiels der ursprünglich
gewonnene Betrag, nicht der Betrag der eingesetzten Guthaben, angezeigt werden.
3.9.9 Zähler der Verdoppelung oder des Einsatzes
Für jeden Typ des Merkmals
Verdoppelung oder Einsatz müssen genügend Zähler vorhanden sein, damit der tatsächliche
Renditenprozentanteil des Merkmals festgestellt werden kann, dessen Genauigkeit jedes Mal
ansteigt, wenn ein Spiel mit Verdoppelung oder Einsatz abgeschlossen wurde, einschließlich
aller Beträge, die während der Dauer der Zwischenspiele gesetzt und gewonnen wurden. Diese
Zähler müssen den gesetzten und gewonnenen Betrag widerspiegeln. Wenn der Spielautomat
keine Logistik für Informationen zum Verdoppelungs- oder Einsatzspiel zur Verfügung stellt,
muss er die Möglichkeit anbieten, dieses Merkmal zu deaktivieren.
3.10 Umwandlung in Spielmarken – Restguthaben
3.10.1 Allgemeiner Hinweis Wenn Restguthaben vorhanden sind, kann der Hersteller ein
Merkmal der Entfernung der Restguthaben oder eine andere gestattete Methode der Einlösung
anbieten, damit die Restguthaben entnommen werden können oder der Spielautomat sie in ein
reguläres Spiel zurückgibt (d. h. dass aus den Restguthaben des Guthabenzählers des Spielers ein
Einsatz wird). Darüber hinaus gilt:
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 57
a)
Die Restguthaben im Spiel „Restguthaben entfernen“ werden dem Zähler der
Betragseinsätze hinzugefügt, während die Restguthaben, die im Spiel „Restguthaben
entfernen“ gewonnen wurden, dem Zähler der gewonnenen Beträge hinzugefügt werden,
b)
c)
wenn das Spiel „Restguthaben entfernen“ gewinnt, muss der Wert des Gewinns:
i.
den Betrag des Guthabenzählers des Spielers erhöhen oder
ii.
automatisch den Wert der Münze(n) dem Zähler der Gewinnbeträge hinzufügen,
alle übrigen geeigneten Zähler des Spielautomaten müssen entsprechend aktualisiert
werden,
d)
wenn das Spiel „Restguthaben entfernen“ verloren wird, muss jedes Restguthaben vom
Guthabenzähler abgezogen werden,
e)
wenn die Restguthaben eingelöst anstatt gesetzt werden, muss der Spielautomat die
entsprechenden Zähler (z. B. stornierte Guthaben) sowie die letzten Spielinformationen,
die im Spielrückruf enthalten sind, aktualisieren,
f)
das Spiel „Restguthaben entfernen“ muss dem Spieler mindestens fünfundsiebzig (75 %)
Prozent während der Spieldauer zurückgeben,
g)
die aktuellen Auswahloptionen des Spielers müssen deutlich dargestellt werden, entweder
elektronisch oder durch eine Videoanzeige. Diese Auswahloptionen dürfen nicht
irreführend sein,
h)
wenn das Spiel „Restguthaben entfernen“ dem Spieler eine Auswahl zum Abschließen
des Spiels anbietet (z. B. eine versteckte Karte auswählen), muss dem Spieler auch die
Option „Verlassen des Zustands des Entfernens der Restguthaben und Rückkehr zum
vorherigen Zustand“ angeboten werden,
i)
es ist nicht gestattet, das Spiel „Restguthaben entfernen“ mit einem anderen Merkmal des
Spiels zu vermischen (z. B. Verdoppelung oder Einsatz),
j)
wenn das Spiel „Restguthaben entfernen“ von Spielautomaten für Mehrfachspiele
angeboten wird, muss das Spiel (aus Gründen der Zählung jedes einzelnen Spiels),
entweder als Teil eines Spiels, das aus einem anderen Spiel hervorging, oder als ein
einzelnes Spiel angesehen werden, und
k)
der letzte Rückruf des Spiels muss entweder das Ergebnis für das Spiel „Restguthaben
entfernen“ anzeigen oder ausreichende Informationen (z. B. aktualisierte Zähler) liefern,
um das Ergebnis zu erhalten.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 58
3.11 Kommunikationsprotokoll
3.11.1 Allgemeiner Hinweis Die Kommunikation der Spielautomaten muss durch einen DSPServer
mittels
eines
offenen,
allgemein
anerkannten
und
weitläufig
verwendeten
Kommunikationsprotokolls im Bereich der elektronischen Spiele erfolgen, das von der
Organisation Gaming Standards Association festgelegt wird.
3.11.2 Schutz der sensiblen Informationen Der Spielautomat darf die Anzeige der
Informationen, die in der Kommunikation mit dem Netzüberwachungssystem enthalten und zum
Schutz des Kommunikationsprotokolls bestimmt sind oder die sensibel sind, nicht durch einen
vom Spielautomaten unterstützten Projektionsmechanismus gestatten. Dazu gehören die
entsprechenden
Validierungsinformationen,
sichere
PIN,
zertifizierte
und
sichere
Ausgangszahlen und Schlüssel.
3.12 Fehlerbedingungen
3.12.1 Allgemeiner Hinweis Die Spielautomaten müssen in der Lage sein, die unten stehenden
Fehlerbedingungen zu ermitteln und darzustellen und für jede von ihnen den Lichtturm
aufleuchten oder ein Alarmsignal ertönen zu lassen. Die Fehlerbedingungen müssen zum
Ausschalten des Spielautomaten führen und ein Eingreifen des Croupiers erfordern, außer wenn
es in dieser Einheit anders bestimmt ist. Die Fehlerbedingungen müssen entweder durch den
Croupier oder durch einen Neustart des Spiels nach Behebung des Fehlers gelöscht werden,
außer in den Fällen, in denen sie mit einem „*“ gekennzeichnet sind; für diese ist eine weitere
Bewertung erforderlich, wenn sie als kritischer Fehler eingestuft werden. Die Fehlerbedingungen
müssen an das CPS und PSEE, sofern vorhanden, gesandt werden.
3.12.2 Fehlerbedingung Öffnen der Tür
a)
Alle Außentüren (z. B. Haupttür, Zentraltür, Decoder),
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 59
b)
Tür Logik-Bereich,
c)
Tür Einwurfsbox,
d)
Tür Ablagefach und
e)
jeder andere Bereich der Zahlungsmittel, der eine Tür hat.
3.12.3 Übrige Fehlerbedingungen
a)
Fehlerbedingung Speicher NV (für einen kritischen Speicher)*,
b)
niedriger Batteriestand im Speicher NV für Batterien außerhalb des Speichers NV
oder niedrige Stromversorgung,
g)
Verlust der Kommunikation mit dem Zentralsystem oder dem Prüfer des Raums
oder dem Progressiven Prüfer,
h)
Programmfehler oder Missverhältnis der Identifizierung*,
a)
Fehler der Walzenumdrehung, die konkrete Walzennummer muss am Fehlercode
erkannt werden. Diese muss unter folgenden Umständen ermittelt werden:
i.
Zustand der fehlerhaften Umdrehung der Walzen, die das Ergebnis des
Spiels beeinflussen,
ii.
wenn in der Ruhestellung der Walze sich die Fehlstellung über die Hälfte
der Breite des kleinsten Symbols zieht, mit Ausnahme der Lücke im
Walzenfilm, und
iii.
Walzen, die durch einen Mikroprozessor gesteuert werden, müssen
hinsichtlich einer Fehlfunktion überwacht werden, wie z. B. bei
Blockierung einer Walze oder wenn sich die Walze nicht frei dreht oder
wenn ein Versuch unternommen wurde, ihre endgültige Ruhestellung zu
beeinflussen.
3.12.4 Fehlercodes Für Spiele bei denen Fehlercodes verwendet werden, muss eine
Beschreibung der Fehlercodes des Spielautomaten und ihrer Bedeutung im Inneren des
Spielautomaten platziert werden. Dies gilt nicht für Video-Spiele. Allerdings müssen die VideoSpiele einen Text mit eindeutiger Bedeutung hinsichtlich der Fehlerbedingungen anzeigen.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 60
3.13 Unterbrechung & Wiederherstellung des Programms
3.13.1 Unterbrechung Nach einer Unterbrechung des Programms muss die Software in der
Lage sein, in den Zustand zurückzukehren, in dem sie sich direkt vor der Unterbrechung befand.
Eine Rückstellung des Spiels in den Zustand der Beendigung ist unter der Voraussetzung
gestattet, dass sein Spielverlauf und alle Zähler der Buchguthaben die Beendigung des Spiels
anerkennen. Wenn eine Unterbrechung der Stromzufuhr während der Annahme von Banknoten
oder anderer Zahlungsmittel aufgetreten ist, muss die Validierungseinheit für Banknoten
entsprechende Guthaben anbieten oder das Zahlungsmittel zurückgeben; es kann allerdings
vorkommen, dass nur für einen kurzen Zeitraum die Stromzufuhr unterbrochen wird und das
Guthaben nicht zurückgegeben wird. In diesem Fall muss der Zeitraum kleiner als eine (1)
Sekunde sein.
3.13.2. Wiederherstellung der Stromversorgung Wenn ein Spielautomat aufgrund eines
Fehlerzustands deaktiviert ist, dann muss nach Wiederherstellung der Stromversorgung weiterhin
die konkrete Fehlermeldung angezeigt werden und der Spielautomat außer Betrieb bleiben. Dies
muss
nicht erfolgen,
wenn
die Deaktivierung der Stromversorgung als
Teil
der
Wiederherstellung des Fehlers verwendet wird oder wenn während der Deaktivierung oder bei
Schließung der Tür der Spielautomat eine Kontrolle in Bezug auf den Fehlerzustand durchführt
und erkennt, dass der Fehler behoben wurde.
3.13.3 Gleichzeitige Eingaben Das Programm darf durch gleichzeitige oder nacheinander
ausgeführte Aktivitäten der verschiedenen Eingaben und Ausgaben nicht negativ beeinflusst
werden, wie bei den „Tasten des Spiels“, die - absichtlich oder versehentlich - eine Fehlfunktion
oder nicht gültige Ergebnisse hervorrufen könnten.
3.13.4 Wiederherstellung Bei der Wiederherstellung eines Programms müssen die folgenden
Prozesse als Mindestanforderung angewendet werden:
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 61
a)
Die Kommunikation mit einem externen Gerät darf erst aufgenommen werden, wenn die
Wiederherstellung des Programms einschließlich der automatischen Tests erfolgreich
abgeschlossen ist,
b)
das Gerät zur Validierung der Banknoten muss bei jeder Aktivierung einen
automatischen Test durchführen. Bei einem Scheitern der automatischen Tests muss das
Gerät zur Validierung von Banknoten automatisch deaktiviert werden (also in den
Zustand der Ablehnung der Banknoten versetzt werden), bis eine Klärung der
Fehlerbedingung stattgefunden hat.
3.14 Öffnen/Schließen Tür
3.14.1 Erforderliche Zählung Türen Das Programm muss in der Lage sein, den Zugang zu den
unten aufgeführten Türen oder Sicherheitsbereichen zu ermitteln:
a)
alle Außentüren (z. B. Haupttür, Zentraltür, Decoder),
b)
Tür Logik-Bereich,
c)
Tür Einwurfsbox,
d)
Tür Ablagefach und
e)
jeder andere Bereich der Zahlungsmittel, der eine Tür hat.
3.14.2 Prozesse Tür öffnen Wenn eine der Außentüren des Spielautomaten geöffnet wird, muss
das Spiel unterbrochen werden, eine Fehlerbedingung muss erzeugt werden, es muss eine
entsprechende Fehlermeldung angezeigt werden und die Einzahleinheiten der Münzen und
Banknoten müssen deaktiviert werden, es dürfen keine Einlösungen dürfen stattfinden und es
muss ein Alarmsignal ertönen oder der Lichtturm muss aufleuchten oder beides.
3.14.3 Prozesse Tür schließen Wenn alle Außentüren des Spielautomaten geschlossen werden,
muss das Spiel in seinen Ausgangszustand zurückkehren und es muss eine entsprechende
Fehlermeldung angezeigt werden, bis das nächste Spiel endet.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 62
3.15 Grenzen der Steuermeldung
3.15.1 Allgemeiner Hinweis Das Spiel muss in der Lage sein, sich selbst zu beenden, wenn ein
Preis aus nur einer Spielrunde die Grenze, die von einer Steuerbehörde gefordert wird,
übersteigt.
3.16 Prüfungs-/Diagnosefunktionen (Testzustand)
3.16.1 Allgemeiner Hinweis Wenn sich ein Spielautomat im Prüfungs-, Diagnose- oder
Testzustand befindet, müssen die Prüfungen, die die eingehenden und ausgehenden Guthaben
des Automaten betreffen, bei normalen Betrieb abgeschlossen werden. Außerdem darf es keine
andere Funktion geben als die des normalen Betriebs („Spielbereit“), die den Betrag eines
elektronischen Zählers erhöhen könnte. Eventuelle Guthaben im Spielautomaten, die während
der Prüfungs-, Diagnose- oder Testfunktion erhöht wurden, müssen automatisch vor Verlassen
der Funktion gelöscht werden. Bestimmte Zählungen sind für diese Art von Funktionen unter der
Voraussetzung gestattet, dass sie durch die Zähler nachgewiesen werden.
3.16.2 Eingang zu den Prüfungs-/Diagnosefunktionen Der Eingang zum Prüfungs/Diagnosezustand ist anhand einer geeigneten Anweisung durch den Croupier während der
Dauer des Zugriffs auf eine Kontrollfunktion gestattet. Diese Funktionen dürfen für Spieler nicht
zugänglich sein.
3.16.3 Ausgang aus den Prüfungs-/Diagnosefunktionen Nach dem Ausgang aus den Prüfungs/Diagnosefunktionen muss das Spiel in seinen Ausgangszustand zurückkehren, in dem es sich
vor dem Eingang in den Testbetrieb befand.
3.16.4 Testspiele Wenn sich der Automat im Testbetrieb der Spiele befindet, muss der
Spielautomat deutlich darstellen, dass er sich in einem Testzustand und nicht in einem regulären
Spiel befindet.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 63
3.17 Prozesse der Deaktivierung des Spielautomaten
3.17.1 Allgemeine Anforderungen Alle Spielautomaten, die in den Modus Spielstart gesetzt
werden und mit dem Online-System kommunizieren, müssen während des Empfangs einer
Deaktivierungsmeldung oder eines externen/internen Deaktivierungsmodus, wie bei der Lottery
oder durch das aktuelle Kommunikationsprotokoll bestimmt, deaktiviert werden. Der unten
stehende Prozess der Deaktivierung wird widerrufen, wenn das Video-Lottery-Terminal oder
eines seiner Spiele aus einem beliebigen Grund beendet werden muss:
a)
Der
Erhalt
einer
Deaktivierungsmeldung
MUSS
einen
ausstehenden
Deaktivierungsmodus hervorrufen, in dem der Spielautomat in einen Wartezustand bis
zur Beendigung der unten stehenden Szenarien versetzt wird.
Die ausstehende
Deaktivierung wird als ein Modus definiert, in dem noch keine Aktion stattgefunden hat,
mit Ausnahme des Starts und der Anzeige des Zeitzählers und der Anfrage nach der
Beendigung des Spiels, wie unten festgelegt.
b)
Der Adressencode der Deaktivierungsaktion zeigt einen rückläufigen Zeitzähler von fünf
Minuten und eine Meldung an, die dem Spieler rät, das Spiel abzuschließen, nachdem die
Deaktivierung aktiviert ist. Des Weiteren wird allen Basisspielen, deren besonderen
Merkmalen,
den
Freispielen,
den
Boni
„Einzahlen
zum
Spielen“
und
den
Verdoppelungen gestattet, abzuschließen.
c)
Wenn ein Spielautomat in den Deaktivierungsmodus gesetzt wird, wird ein Beleg direkt
nach Abschluss des Spieles ausgedruckt. Der Spielautomat MUSS sofort nach dem
Abschluss eines Spieles deaktiviert werden, mit den unten angeführten Ausnahmen:
i.
Der Start bei Verdoppelungsspielen, die Erweiterungen eines anderen Spiels sind,
MUSS gestattet sein, nachdem ein gewonnenes „Basisspiel“ abgeschlossen
wurde; und ihre Weiterführung muss gestattet sein, bis ein Spieler:
1)
gewinnt und die Option auswählt, nicht wieder zu verdoppeln, oder
2)
verliert und die Verdoppelungsrunde abschließt oder
3)
bis
4
Minuten
und
30
Sekunden
seit
dem
Empfang
der
Deaktivierungsmeldung oder dem Deaktivierungsmodus vergangen sind.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 64
ii.
Andere Spiele, die Bonus-Merkmale anbieten, oder Partien als Erweiterung,
sobald ein Ereignis im Basisspiel stattfindet, wie Flush-Spiele, MÜSSEN
weitergeführt werden, bis ein Spieler:
1)
das gesamte Bonusspiel, das sich auf das Basisgewinnspiel bezieht,
abschließt oder
2)
bis der Spieler einen Spielwechsel oder eine Einlösung auswählt oder
3)
bis
4
Minuten
und
30
Sekunden
seit
dem
Empfang
der
Deaktivierungsmeldung oder dem Deaktivierungsmodus vergangen sind.
iii.
Andere Spiele, die Freispiele anbieten, oder weitere Monitore mit Merkmalen für
Gewinnmöglichkeiten im Basisspiel MÜSSEN weitergeführt werden, bis alle
Freispiele oder Merkmale abgeschlossen sind.
d)
Die Spielautomaten können die letzten 30 Sekunden des 5-Minuten-Countdowns
verwenden, um den Spieler an den Monitor zur Einlösung des Guthabens zu leiten, in
dem Versuch, ihn dazu zu bringen, vor Ablauf von 5 Minuten eine Guthabeneinlösung zu
starten.
e)
Wenn der Spieler nicht alle Spiele in diesem 5-Minuten-Zeitraum abgeschlossen hat, so
wird der Spielautomat automatisch das aktuelle Spiel beenden, es wird deaktiviert und es
wird automatisch ein Beleg über den Kontenstand am Automaten ausgedruckt.
f)
Die unten angeführten Informationen erklären, auf welche Art jeder Spieltyp automatisch
das aktuelle Spiel beendet, sobald die 5 Minuten des Countdowns abgelaufen sind. Das
automatische Spiel muss den gleichen Bestimmungen folgen wie das reguläre Spiel.
i.
Poker-Spiele:
1)
Wenn sich der Spieler im Draw-Zustand befindet und nicht beschlossen
hat, Karten abzulehnen, wird der Spielautomat automatisch das Spiel unter
Verwendung der empfohlenen Karten des Spielautomaten abschließen.
2)
Wenn sich der Spieler im Draw-Zustand befindet und beschlossen hat,
andere Karten als die empfohlenen auswählen, wird der Spielautomat
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 65
automatisch das Spiel unter Verwendung der Auswahl des Spielers
abschließen.
3)
Wenn sich der Spieler in einem speziellen Zustand befindet, wird der
Spielautomat automatisch beliebige Symbole auswählen, bis das Merkmal
abgeschlossen ist.
ii.
Walzen Spiele (besondere Merkmale):
1)
Wenn sich der Spieler in einem speziellen Zustand befindet, wird der
Spielautomat automatisch beliebige Symbole auswählen, bis das Merkmal
abgeschlossen ist.
2)
iii.
Freispiele werden automatisch regulär beendet.
Verdoppelungsspiele:
1)
Wenn
sich
der
Spieler
bei
Ablauf
des
Zeitzählers
am
Verdoppelungsmonitor befindet, wird der Spielautomat die Gewinne
nehmen und den Verdoppelungsmonitor verlassen.
g)
Wenn der Deaktivierungsmodus während des Countdowns aufgehoben wird, werden die
Meldung und der Zeitzähler entfernt und der Automat muss direkt in den ursprünglichen
Aktivierungsmodus zurückkehren.
3.18 Rückruf des Spielverlaufs
3.18.1 Anzahl der letzten erforderlichen Spiele Die Informationen der letzten zehn (10) Spiele
müssen durch die Verwendung eines geeigneten Außenschlüssel-Schalters, oder einer anderen
sicheren Methode, die nicht für den Spieler zugänglich ist, immer abgerufen werden können.
3.18.2 Erforderliche Informationen der letzten Spiels Die Informationen des letzten Spiels
müssen alle Informationen beinhalten, die für die vollständige Wiederherstellung der letzten
zehn (10) Spiele erforderlich sind. Es müssen alle Werte angezeigt werden einschließlich der
Anfangsguthaben oder der Ablaufguthaben, der eingesetzten Guthaben und der gewonnenen
Guthaben, der Kombinationen der Symbole der Auszahlungslinie und der eingezahlten
Guthaben, unabhängig davon, ob das Ergebnis ein Gewinn oder eine Niederlage war. Diese
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 66
Information kann in Form einer Grafik oder eines Textes angezeigt werden. Im Fall eines
progressiven Preises genügt ein Hinweis, dass der progressive Preis verliehen wurde, sein Wert
muss nicht angezeigt werden. Diese Informationen müssen das Endergebnis des Spiels
einschließlich aller Auswahloptionen des Spielers und deren Boni enthalten. Des Weiteren
müssen sie die Ergebnisse der Verdoppelungen oder der Einsätze (soweit vorhanden) beinhalten.
Anmerkung: Für die oben erwähnten „Informationen des letzten Spiels“ ist die Anzeige der
Werte in Währung anstatt in „Guthaben“ gestattet.
3.18.3 Bonusrunden Der Rückruf der letzten zehn (10) Spiele muss die Bonusrunden in ihrer
Gesamtheit reflektieren. Wenn eine Bonusrunde „x (Anzahl) Ereignisse“ dauert und jedes mit
verschiedenen Ergebnissen endet, so muss jedes von den „x Ereignissen“ mit dem
entsprechenden Ergebnis angezeigt werden, unabhängig davon, ob das Ergebnis ein Gewinn oder
eine Niederlage war. Der Rückruf muss auch die Ereignisse reflektieren, die von der Position
abhängig sind, wenn durch das Ergebnis eine Preisverleihung stattfindet. Die Spielautomaten, die
Spiele mit einer veränderbaren Anzahl von Spielzwischenschritten pro Partie zur Verfügung
stellen, können eventuell die konkrete Anforderung erfüllen, indem sie die letzten 50
Spielschritte nach jedem Basisspiel anzeigen.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 67
TEIL 2:
Progressive Jackpots
Version: 1.0
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 68
KAPITEL 1
1.0 ÜBERBLICK - PROGRESSIVE JACKPOTS
1.1
Physikalische Sicherheit
1.1.1 Allgemeiner
Hinweis
Alle
progressiven
Bestandteile
müssen
ausreichend
widerstandsfähig sein, um einem gewaltsamen Eindringen standzuhalten.
1.2
Sicherheit des Materials und der Spieler
1.2.1 Allgemeiner Hinweis
Die elektronischen und mechanischen Teile und die
Planungsprinzipien des Materials der progressiven Bestandteile, die mit den elektronischen
Bestandteilen verbunden sind, dürfen den Spieler keiner Gefahr seiner körperlichen
Unversehrtheit aussetzen. Das unabhängige Zertifizierungslabor liefert keine Erkenntnisse
hinsichtlich der Sicherheit und der Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit, dies fällt
unter die Verantwortung des Geräteherstellers oder der Käufer. Diese Art Sicherheitstests und
Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit können aufgrund des besonderen normativen
Aktes, der Verordnung, des Gesetzes oder des Rechtsaktes erforderlich sein und müssen jeweils
von den Parteien durchgeführt werden, die das besagte Material herstellen oder kaufen. Das
unabhängige Zertifizierungslabor führt keine Tests durch, trägt keinerlei Verantwortung und
liefert kein Ergebnis in Verbindung mit diesen konkreten Sachverhalten.
1.3
Einwirkung der Umwelt auf die Integrität der progressiven Bestandteile
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 69
1.3.1
Norm über die Integrität des progressiven Bestandteils
Das unabhängige
Zertifizierungslabor führt bestimmte Tests durch, um zu bestimmen, ob die äußeren
Einwirkungen den fairen Charakter des Spiels gegenüber dem Spieler beeinflussen oder ob sie
Möglichkeiten des Betrugs schaffen. Ein progressives System muss in der Lage sein, den
folgenden Tests standzuhalten und dabei seinen Betrieb ohne Eingriff des Bedieners
fortzusetzen:
a) Elektrostatische Interferenz Zum Schutz vor einem elektrostatischen Überschlag ist eine
Erdung der progressiven Bestandteile in der Art erforderlich, dass die Energie des
elektrostatischen Überschlags keine dauerhafte Schädigung oder dauerhafte Hemmung
des regulären Betriebs der elektronischen oder anderer Bestandteile im Rahmen des
progressiven Systems hervorruft. Die Bestandteile des progressiven Systems können
eine
vorübergehende
Unterbrechung
aufweisen,
wenn
sie
einer
bedeutenden
elektrostatischen Entladung ausgesetzt sind, die höher als die Entladung des
menschlichen Körpers ist, aber sie müssen über die Möglichkeit verfügen, alle ihre
Funktionen wiederherzustellen und zu vervollständigen, die unterbrochen wurden, ohne
Verluste oder Verfälschungen der Informationen über die Kontrolldaten oder die
wichtigen Daten aufzuweisen, die mit dem progressiven System verbunden sind. Die
Prüfungen werden bis zu einem Beanspruchungsgrad von höchstens 27 kV durchgeführt.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 70
KAPITEL 2
2.0 ANFORDERUNGEN
FÜR
PROGRESSIVE
BESTANDTEILE
2.1
Einführung
2.1.1 Allgemeiner Hinweis Ein oder mehrere progressive Spielautomaten müssen direkt oder
indirekt an ein mechanisches, elektrisches oder elektronisches Gerät angeschlossen werden einschließlich des Video-Monitors, falls vorhanden -, das den Gewinn, der in einem bestimmten
Progressionsrhythmus ansteigt, sowie die gesetzten Guthaben anzeigt. Dieses Gerät ist der
progressive Zähler. Für die Spiele, die ein progressives Merkmal aufweisen, wie „Mystery
Jackpot“, ist es nicht erforderlich, dass dem Spieler der Gewinn angezeigt wird, aber dem
Spieler müssen Informationen zur Verfügung gestellt werden, die das Merkmal beschreiben.
2.2
Anforderungen an das Erscheinungsbild der progressiven Bestandteile
2.2.1 Progressive Monitore Der progressive Zähler muss für alle Spieler, die an dem Gerät
spielen, das den progressiven Betrag gewinnen kann, sichtbar sein, wenn die progressive
Jackpot-Kombination angezeigt wird, abgesehen von dem „Mystery Jackpot“. Die Spieler
müssen darüber informiert sein, dass sie ein progressives Spiel spielen, und dürfen nicht den
maximalen Einsatzbetrag spielen, um dies herauszufinden. Die oben genannten Faktoren werden
am Installationsort vor der Anwendung bestätigt. Die folgenden Regeln gelten für alle Monitore
eines progressiven Zählers:
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 71
a)
Der progressive Zähler muss den aktuellen Gesamtbetrag des progressiven Jackpots als
Geldwert anzeigen. Ferner darf der Polling-Zyklus keine Verzögerung hervorrufen, der
Jackpot-Zähler braucht den tatsächlichen Betrag der progressiven Preise nicht zu jedem
Zeitpunkt genau angeben, siehe auch Typen der Informationsmonitore, Einheit 2.2.2.
Diese Regel gilt nicht für den „Mystery Jackpot“.
ANMERKUNG: Bei den Geräten, die über Verdoppelungs-, Verdreifachungsmerkmale usw.
verfügen, werden die Gewinne mit Symbolen, die auf die Gewährung des progressiven Preises
hinweisen, nicht verdoppelt oder verdreifacht, wenn sie während der Ausführung dieses
Merkmals gewonnen wurden, sofern eine solche Absicht bestand.
2.2.2 Typen der Informationsmonitore Die Verwendung von Countern und anderer
„inkrementeller“ Informationsmonitore ist gestattet. Der progressive Zähler muss den Wert
des Gewinns innerhalb von 30 Sekunden ab der Anerkennung des Jackpots durch das
Zentralsystem anzeigen. Im Falle einer Verwendung inkrementeller Informationsmonitoren
muss der Zähler des systematischen Jackpots den Wert des Gewinns nach Erhalt des
Jackpotzeichens vom Zentralsystem anzeigen.
2.2.3 Digitale Beschränkungen eines progressiven Monitors Wenn der progressive Zähler
den höchsten Betrag erreicht, den er anzeigen kann, bleibt der Zähler stehen und verbleibt auf
dem maximalen Wert, bis dieser dem Spieler zugestanden wird. Dies kann verhindert werden,
indem die Grenze des Jackpots gemäß den digitalen Beschränkungen des Symbols festgelegt
wird.
2.2.3 Ausgewechselte Monitore Wenn diese Regel die Anzeige mehrerer Informationen auf
dem Spielautomaten oder dem progressiven Zähler vorsieht, genügt es, die Informationen im
Durchlaufverfahren anzuzeigen.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 72
2.3
Progressive Preise, die graduell gezahlt werden
2.3.1 Informierung über eine graduelle Zahlung Jeder Inhaber einer Genehmigung, die die
graduelle Zahlung eines Preises gestattet, muss sich an die Anforderungen an Monitore und
Kennzeichnungen oder die Anforderungen einer internen Kontrolle halten. Dennoch muss der
Monitor oder die Kennzeichnung den Wert in Bargeld nicht unbedingt anzeigen.
Davon
abgesehen, müssen die Spieler deutlich und gut erkennbar über Folgendes informiert werden:
a)
Dass der zu zahlende Jackpot in Raten und nicht pauschal gezahlt wird, und
b)
über die zeitliche Dauer, in der die Zahlungen durchgeführt werden.
2.4
Anforderungen an eine progressive Quote und Wahrscheinlichkeiten
2.4.1 Wahrscheinlichkeiten verbundener Spielautomaten
Jedes Gerät einer Gruppe
verbundener Automaten muss, angepasst an die Zahlungsmittel, mit denen gespielt wird,
dieselben Wahrscheinlichkeiten aufweisen, den progressiven Jackpot zu gewinnen. Im Falle von
Spielen mit mehreren Zahlungsmitteln müssen die Wahrscheinlichkeiten auf der Grundlage des
Geldwerts des Einsatzes konstant bleiben (z. B. 1. Die Wahrscheinlichkeit eines Spiels für 1 €
mit zwei (2) Münzen ist eins (1) zu 10.000, während für ein Spiel für 2 € mit zwei (2) Münzen in
derselben Verbindung die Wahrscheinlichkeit eins (1) zu 5.000 ist).
2.5
Anforderungen an progressive Prüfer
2.5.1 Allgemeiner Hinweis Alle progressiven Systeme müssen an die Normen für Spiele, die
im vorliegenden Schriftstück bestimmt werden, und die Normen für Spielautomaten angepasst
werden. Die Anforderungen der vorliegenden Einheit gelten im selben Maße für einen
progressiven Spielautomat, der mit einem progressiven Prüfer oder einer internen Kontrolle
verbunden ist, wie für mehrere progressive Spielautomaten, die mit einem progressiven Prüfer in
einem oder mehreren Räumen verbunden sind.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 73
2.5.2 Beschreibung eines progressiven Prüfers Der progressive Prüfer ist die Software, die
die Kommunikation zwischen den Geräten kontrolliert, die die Werte der progressiven Jackpots
berechnen und die Informationen im Rahmen einer Verbindung progressiver Spielautomaten und
des entsprechenden progressiven Zählers (falls vorhanden) anzeigen (die progressiven Prüfer
können sowohl von innen aus auch vom Kontrollprogramm des Spiels aus wirken). Ein
progressiver Prüfer kann aus mehreren einzelnen Bestandteilen bestehen und ohne
Einschränkung EDV-basierte Rechner, Verkabelungen, Verbindungstafeln und Sammelpunkte
usw. enthalten.
2.5.3 Einstellung der Jackpot-Beträge Die Methode, mit der die Werte der Parameter des
Jackpot-Systems verändert oder eingegeben werden, muss sicher sein.
Alle progressiven
Spielautomaten oder genehmigten Bestandteile des progressiven Systems müssen auf Anfrage die
folgenden Informationen für jeden angebotenen progressiven Preis (falls vorhanden) anzeigen:
a)
CURRENT VALUE: aktueller Betrag des Preises
b)
OVERFLOW: Betrag, der die Grenze übersteigt
c)
HITS: Häufigkeit, mit der der progressive Preis gewonnen wurde
d)
WINS: Gesamtwert der Gewinne dieses progressiven Preises oder Verlauf der letzten 25
progressiven Treffer
e)
BASE: Ausgangswert
f)
LIMIT: Grenzwert des Jackpots (wenn der Jackpot an der obersten Grenze gewonnen
wird, wird diese Norm nicht auf die Beträge angewandt, die den Grenzwert beim
folgenden Ausgangswert übersteigen; er wird nach dem Raum-pro-Raum-Prinzip
festgelegt)
g)
INCREMENT: Quote des Erhöhungsrhythmus
h)
SECONDARY INCREMENT: Quote des Erhöhungsrhythmus nach Erreichen der
Grenze
i)
HIDDEN INCREMENT: Quote des Erhöhungsrhythmus der Reserve
j)
RESET VALUE: Betrag, auf den der progressive Preis nach dem Gewinn des
progressiven Jackpots zurückgesetzt wird, und
k)
teilnehmende Spielautomaten.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 74
ANMERKUNG: Jegliche Änderung am Jackpotbetrag muss an die örtlichen Verfahren der
internen Kontrolle angepasst werden.
2.5.4 Unterbrechung eines Programms eines progressiven Prüfers
Nach jeglicher
Unterbrechung des Programms (z. B. Unterbrechung der Stromversorgung) muss die Software in
der Lage sein, in den Zustand zurückzukehren, in dem sie sich direkt vor der Unterbrechung
befand.
2.5.5 Progressiver Prüfer einer internen Verbindung Für die verbundenen progressiven
Bestandteile, bei denen der progressive Prüfer einen Teil der Software des Spiels darstellt
(interne Verbindung), müssen alle Spiele der Verbindung die folgenden Kriterien erfüllen:
a)
Es ist eine sichere Methode zur Parametrisierung aller Spiele der Verbindung
erforderlich.
b)
Es dürfen keine Änderungen an den Einstellungen des progressiven Jackpots
vorgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine sichere Methode.
c)
Jedes Spiel der Verbindung muss über einen eindeutigen Erkennungscode verfügen.
d)
Nur ein (1) Spiel der Verbindung darf als progressiver Hauptprüfer fungieren.
e)
Wenn das Spiel so eingestellt ist, dass der zentrale Prüfer außer Betrieb gesetzt ist,
müssen alle Spiele der Verbindung unterbrochen werden.
f)
Wenn ein Spiel der Verbindung die Kommunikation zum zentralen Prüfer verliert, muss
das besagte Spiel unterbrochen werden.
g)
Die Verbindung der progressiven Bestandteile muss in der Lage sein, alle Parameter der
progressiven Bestandteile (also Beitrag, Rückstellungsbetrag, Level usw.) anzuzeigen.
2.5.6 Progressive Wiederherstellung eines Programms
Bei der Wiederherstellung eines
Programms müssen die folgenden Verfahren als Mindestanforderung angewendet werden:
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 75
e)
die Kommunikation mit einem externen Gerät darf nicht aufgenommen werden, bis die
Wiederherstellung des Programms einschließlich der automatischen Tests erfolgreich
abgeschlossen ist;
f)
die Kontrollprogramme des progressiven Systems müssen automatisch auf mögliche
Schädigungen aufgrund eines Fehlers in den Speichermedien des Programms geprüft
werden. Die Prüfsumme kann bei der Verifizierung verwendet werden. Dennoch wird die
Verwendung von Berechnungen der zyklischen Überflusskontrolle (Cyclic Redundancy
Check / CRC) als Minimum vorgezogen (mindestens 16 bit). Andere Prüfmethoden
werden akzeptiert, wenn sie durch ein annehmbares Maß an Integrität gekennzeichnet
sind; und
g)
die Integrität aller wichtigen Speicherbestandteile wird kontrolliert.
2.5.7 Kommunikationen für die Jackpot-Anzeige Es muss ein sicheres, bidirektionales
Kommunikationsprotokoll zwischen der CPU des Spiels und dem progressiven Bestandteil
gelten. Darüber hinaus muss das progressive System in der Lage sein:
a)
den Betrag, der gewonnen wurde, zu Zählungszwecken an den elektronischen
Spielautomat zu senden und
b)
den progressiven Monitor während des Verlaufs des Spiels in der Verbindung laufend zu
informieren.
2.5.8 Überwachung der Guthaben, die gesetzt werden Während des regulären Betriebs
(„Normal Mode“) der progressiven Spielautomaten muss der progressive Prüfer ständig jedes
Gerät der Verbindung hinsichtlich der gesetzten Guthaben überwachen und sie mit dem
Fortschrittsrhythmus und dem Nennwert multiplizieren, damit die richtigen Beträge für den
progressiven Jackpot bestimmt werden. Diese Berechnung muss zu 99,99 % genau sein.
2.5.9 Zugang zum progressiven Prüfer Jeder progressive Prüfer, der in einem
Spielautomaten verwendet wird, muss in einer sicheren Umgebung mit Zugang nur für
bevollmächtigte Benutzer platziert werden. Der Zugang zum Prüfer muss an die örtlichen
Verfahren der internen Kontrolle angepasst werden.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 76
2.5.10 Erforderliche Zähler eines progressiven Prüfers Der progressive Prüfer oder andere
genehmigte Bestandteile des progressiven Systems müssen die folgenden Informationen auf
einem nicht löschbaren Speicher speichern, der auf Anfrage vorzulegen ist. Abgesehen davon,
müssen die Zähler zu 99,99 % genau sein:
a)
die Anzahl der progressiven Jackpots, die auf jeder Ebene des progressiven Systems
gewonnen wurden, wenn auf dem progressiven Monitor mehr als ein (1) gewonnener
Betrag angezeigt wird,
b)
die angehäuften Beträge, die auf jeder Ebene des progressiven Systems gezahlt wurden,
wenn auf dem progressiven Monitor mehr als ein (1) gewonnener Betrag angezeigt wird,
c)
der maximale Betrag des progressiven Gewinns für jede angezeigte Ebene,
d)
der minimale Betrag des progressiven Gewinns für jede angezeigte Ebene,
e)
der Fortschrittsrhythmus für jede angezeigte Ebene.
2.5.11 Funktionen des Prüfers und des Monitors während eines Gewinns eines
progressiven Jackpots
Bei der Registrierung eines progressiven Jackpots in einem
elektronischen Spielautomaten, der mit dem progressiven Prüfer verbunden ist, muss der
progressive Prüfer die Durchführung der folgenden Aktionen im Gerät und/oder am
progressiven Monitor zulassen:
a)
Anzeige des gewonnenen Betrags,
b)
Anzeige des Erkennungscodes des elektronischen Spielautomaten, der den progressiven
Zähler aktiviert hat, wenn mehr als ein (1) elektronischer Spielautomat mit dem Prüfer
verbunden ist,
c)
der progressive Prüfer muss automatisch auf den Rückstellungsbetrag zurückgestellt
werden und das Spiel regulär fortsetzen, und
d)
Anzeige der neuen progressiven Preise, die für die Verbindung gelten.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 77
2.5.12 Grundbetrag eines progressiven Jackpots
Der Anfangsbetrag eines progressiven
Jackpots muss ab oder über einem Preis für den konkreten Spielautomaten beginnen, bei dem der
Gesamtgewinn des Zählers größer als der minimale prozentuale Anteil ist.
2.5.13 Voraussetzungen für einen Fehler des progressiven Prüfers Im Falle eines Fehlers
des Prüfers erfolgt als Erstes ein Monitorwechsel oder eine vergleichbare Maßnahme zwischen
der Anzeige des aktuellen Betrags und der jeweiligen Fehlermeldung, oder es wird zunächst der
Raum über den Fehler benachrichtigt. Im Falle einer der unten stehenden Ereignisse muss der
progressive Prüfer ein geeignetes Signal zur Deaktivierung der Spiele, die den progressiven
Prüfer verwenden, senden und eine Fehlermeldung muss auf dem progressiven Zähler, einem
anderen genehmigten Bestandteil des progressiven Systems oder dem Spielautomaten angezeigt
werden:
a)
während der „fehlerhaften Kommunikation“ zwischen dem Spiel und dem Prüfer oder an
einer beliebigen Stelle des Systems des progressiven Prüfers,
b)
wenn mehrfache Kommunikationsfehler hervorgerufen wurden,
c)
wenn ein Fehler der Prüfsumme oder der Signatur des Prüfers vorliegt,
d)
wenn der RAM-Speicher oder das PSD (program storage device) des Prüfers nicht
passen oder ein Fehler hervorgerufen wird,
e)
wenn die Parametrisierung des Jackpots verloren gegangen oder nicht eingestellt ist,
f)
wenn eine irrationale Anzahl an Guthaben gesetzt wird (die irrationale Anzahl der
Guthaben, die gesetzt wurden, wird von der Einstellung des progressiven Prüfers
bestimmt, die auf der Anzahl der Einsätze und der Anzahl der Automaten basiert), oder
g)
wenn die Zähler des Spiels im Vergleich zu den Zählern des Prüfers (über
Kommunikationen zwischen der Platine des Spiels und des Prüfers) bestätigt werden und
beide nicht übereinstimmen.
2.5.14 Übertragung des progressiven Jackpots Der progressive Jackpot muss über sichere
Mittel zur Übertragung des progressiven Jackpots und/oder der Preise auf andere progressive
Prüfer oder andere genehmigte Bestandteile des progressiven Systems verfügen. Die
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 78
Übertragung der progressiven Jackpots muss an die örtlichen Verfahren der internen Kontrolle
angepasst werden.
2.5.15 Grenzen des Jackpots Die Parameter des Prüfers können mit einer Begrenzung des
Jackpots des progressiven Spielautomaten eingestellt werden, wenn die Grenze größer als der
Gewinn des Jackpots des Spielautomaten zum Zeitpunkt der Einstellung der Begrenzung ist. Die
maximale Grenze des progressiven Jackpots in jedem Raum darf einhunderttausend Euro
(100.000 €) nicht übersteigen. Die Begrenzung muss auf dem Gerät oder den Geräten, für
das/die sie gilt, oder in dessen/deren Nähe kenntlich gemacht werden.
2.5.16 Zeitliche Grenzen
Der progressive Prüfer kann die Möglichkeit haben, zeitliche
Grenzen zu bestimmen, die die Zeit beschränken, in der über den progressiven Jackpot verfügt
wird. In diesem Fall müssen die Regeln, die die besagten zeitlichen Rahmen betreffen, den
Spielern vor dem Beginn des Spiels erklärt werden.
2.6
Progressive Jackpots
2.6.1 Allgemeiner Hinweis Der progressive Jackpot ist ein Preis für eine Gewinn bringende
oder nicht Gewinn bringende (z. B. Mystery Jackpot) Partie des Spiels. Ein Bonusspiel, bei dem
die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vor der Belohnung mit einem bestimmten Bonuspreis
erforderlich ist, stellt keinen progressiven Spielautomaten dar und unterliegt nicht den
entsprechenden Verfahren. Der Gesamtpreis kann ein festgelegter Betrag oder ein Betrag sein,
der graduell entsprechend den Beträgen, die eingesetzt wurden, ansteigt.
2.6.2 Änderung progressiver Level Für die progressiven Spiele, die mehrere Preislevel
anbieten, muss der Spieler immer mit dem höchsten progressiven Betrag belohnt werden, wenn
er eine bestimmte Kombination erreicht, die den höchsten Preis aktiviert. Dies geschieht, wenn
die Gewinn bringende Kombination höher als eine der verfügbaren Kombinationen der
Zahlungstafel bewertet wird (d. h. der Flush ist eine Art Straße und die Straße ist eine Art Royal
Flush). So kann es zu Fällen kommen, in denen eine Änderung der progressiven Level erfolgen
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 79
kann, damit sichergestellt wird, dass der Spieler mit dem höchstmöglichen progressiven Wert auf
der Grundlage aller Kombinationen, die das Ergebnis bestimmen, belohnt wird.
2.6.3 Anforderungen an einen Spielautomaten bei der Gewährung eines progressiven
Jackpots Wenn ein progressiver Preis gewährt wird, muss der Spielautomat oder ein anderes
progressives Bestandteil die folgenden Aktionen durchführen:
a)
Es muss eine geeignete Meldung angezeigt werden,
b)
wenn der Gewinn nicht auf den Guthabenzähler des Spielers übertragen worden ist,
müssen die Software und das Spiel ihn bis zur Zahlung des Preises durch den Croupier
sperren, und
c)
alle Zähler, die mit dem progressiven Preis verbunden sind, müssen informiert werden.
ANMERKUNG: Der Spieler muss durch ein Aufleuchten oder einen Alarm informiert werden,
dass er einen geheimen Jackpot (Mystery Jackpot) gewonnen hat, damit die Möglichkeit
abgewendet wird, dass die Spieler es versäumen, den Preis, den sie gewonnen haben, zu
beanspruchen.
2.6.4 Voraussetzungen zur Zählung der progressiven Spielautomaten Der elektronische
Spielautomat muss seine elektronischen Zähler aktualisieren, damit er den Betrag des
gewonnenen progressiven Jackpots in Einklang mit diesen Verfahren und den Anforderungen
des elektronischen Buchungszählers für Spielautomaten widerspiegelt. Die progressiven
Gewinne können zum Guthabenzähler addiert werden, wenn:
a)
der Guthabenzähler mit Geldwerten oder Guthaben arbeitet,
b)
der progressive Zähler in ganzen Guthabenbeträgen steigt, oder
c)
der Geldpreis bei der Übertragung an den Guthabenzähler des Spielers so in Guthaben
umgewandelt wird, dass er den Spieler nicht irreführt. Die Umwandlung von einem
Geldwert in Guthaben muss immer gerundet werden.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 80
ANMERKUNG: Progressive Jackpots, die die eventuelle lokale Grenze der Einkommenssteuer
übersteigen, müssen durch einen Croupier ausgezahlt werden.
2.7
Unabhängige Validierung des Kontrollprogramms
2.7.1 Allgemeiner Hinweis Für die Software des Prüfers und die entsprechenden wichtigen
Programme, die im Rahmen des progressiven Systems verwendet werden, muss es die
Möglichkeit geben, die Durchführung einer unabhängigen Kontrolle der Integrität der Software
des Geräts durch eine externe Quelle zuzulassen; dies ist für alle Kontrollprogramme
erforderlich, die die Integrität des Spiels beeinflussen können. Es muss über die Validierung von
einem dritten Gerät, das in die Software des Spiels integriert werden kann (siehe die unten
stehende ANMERKUNG), über einen Verbindungsanschluss für dritte Geräte für die Validierung
der Medien oder über die Möglichkeit einer Entfernung der Medien zur Validierung außerhalb
des Spielautomaten erfolgen. Die Prüfung der Integrität stellt ein Überwachungsmittel zur
Validierung der Software für die Anerkennung und die Validierung des Programms dar. Vor der
Genehmigung der Geräte muss das unabhängige Zertifizierungslabor die Methode zur Prüfung
der Integrität genehmigen.
ANMERKUNG: Wenn das Identifizierungsprogramm im Rahmen des Kontrollprogramms
fortgesetzt wird, muss der Hersteller vor der Einreichung eine schriftliche Genehmigung vom
unabhängigen Zertifizierungslabor erhalten.
TEIL 2: Progressive Jackpots
Seite 81
TEIL 3:
Systemserver für Spiele (DSP) und
Validierungssysteme
Version: 1.0
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 82
KAPITEL 1
1.0 UMWELTRELEVANTE
ANFORDERUNGEN
UND
SICHERHEITSANFORDERUNGEN DES SYSTEMS
1.1
Physikalische Sicherheit
1.1.1 Allgemeiner
Hinweis
Alle
Bestandteile
eines
Systems
müssen
ausreichend
widerstandsfähig sein, um einem gewaltsamen Eindringen standzuhalten.
1.2
Sicherheit des Materials und der Spieler
1.2.1 Allgemeiner Hinweis
Die elektronischen und mechanischen Teile und die
Planungsprinzipien des elektronischen Materials dürfen den Spieler keiner Gefahr seiner
körperlichen Unversehrtheit aussetzen. Das unabhängige Zertifizierungslabor liefert KEINE
Erkenntnisse
hinsichtlich
der
Sicherheit
und
der
Prüfung
der
elektromagnetischen
Verträglichkeit, dies fällt unter die Verantwortung des Produktherstellers oder der Käufer.
Solche Sicherheitstests und Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit können aufgrund
des besonderen normativen Aktes, der Verordnung, des Gesetzes oder des Rechtsaktes
erforderlich sein und müssen jeweils von den Parteien durchgeführt werden, die das besagte
Material herstellen oder kaufen. Das unabhängige Zertifizierungslabor führt keine Tests durch,
trägt keinerlei Verantwortung und liefert kein Ergebnis in Verbindung mit diesen konkreten
Sachverhalten.
1.3
Einwirkung der Umwelt auf die Integrität des Systems
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 83
1.3.1 Norm über die Integrität Das unabhängige Zertifizierungslabor führt bestimmte Tests
durch, um zu bestimmen, ob äußere Einwirkungen den fairen Charakter des Spiels gegenüber
dem Spieler beeinflussen oder ob sie Möglichkeiten des Betrugs schaffen. Ein System muss in
der Lage sein, den folgenden Tests standzuhalten und dabei sein Spiel ohne Eingriff des
Bedieners fortzusetzen:
a)
Elektrostatische Interferenz
Die Systeme dürfen kein elektronisches Rauschen
verursachen, das die Integrität oder den fairen Charakter der umgebenden verbundenen
Ausstattung beeinflusst.
b)
Elektrostatische Interferenz Zum Schutz vor einem elektrostatischen Überschlag ist eine
Erdung des Materials des Systems in der Art erforderlich, dass die Energie der
elektrostatischen Überschlags keine Schädigung oder Hemmung des regulären Betriebs
der elektronischen oder anderen Komponenten des Systems hervorruft. Die Systeme
können eine vorübergehende Unterbrechung aufweisen, wenn sie einer bedeutenden
elektrostatischen Entladung ausgesetzt sind, die höher als die Entladung des
menschlichen Körpers ist, aber sie müssen über die Möglichkeit verfügen, alle ihre
Funktionen wiederherzustellen und zu vervollständigen, die unterbrochen wurden, ohne
Verluste oder Verfälschungen der Informationen über die Kontrolldaten oder die
wichtigen Daten, die mit dem System verbunden sind. Die Prüfungen werden bis zu
einem Beanspruchungsgrad von 27 kV durchgeführt.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 84
KAPITEL 2
2.0. ANFORDERUNGEN AN DIE KOMMUNIKATION
2.1.
Kommunikationsprotokoll
2.1.1 Sichere Verbindungen und Kommunikationen, DES oder eine entsprechende
Verschlüsselung von Daten Die Verbindungen zwischen allen Bestandteilen des DSP müssen
ausschließlich über die Verwendung sicherer Kommunikationsprotokolle, geplant zur
Verhinderung eines nicht bevollmächtigten Zugriffs oder einer Verfälschung, unter Verwendung
von Verschlüsselungsalgorithmen mit demselben Sicherheitsniveau wie das Protokoll TLS mit
1024-bit RSA Key & 3DES erfolgen. Die zu verwendenden Protokolle müssen Techniken zur
Fehlerermittlung und Wiederherstellungsmechanismen zur Verhinderung einer Veränderung der
Inhalte verwenden, d. h. es müssen sichere Verbindungen und eine Verschlüsselung zwischen
den Verbindungsbestandteilen und dem System verwendet werden. Dieses Sicherheitsniveau ist
zwischen dem Spielautomat und dem Verbindungsbestandteil nicht erforderlich, wenn diese
innerhalb derselben Konsole oder dem Gehäuse angebracht sind:
a)
Alle Kommunikationen wichtiger Daten müssen auf einem Protokoll basieren und/oder
einen Plan zur Lokalisierung und zur Fehlerkorrektur zur Sicherung der Genauigkeit von
neunundneunzig Prozent (99 %) oder mehr für die erhaltenen Meldungen integrieren,
b)
alle Kommunikationen wichtiger Daten, die die Einnahmen beeinflussen können und bei
der
Übertragung
oder
Anwendung
nicht
gesichert
sind,
müssen
Verschlüsselungsmethoden verwenden. Der Verschlüsselungslogarithmus muss für die
Wahrung der sicheren Kommunikation veränderliche Schlüssel oder ähnliche Methoden
enthalten.
In
groben
Zügen
beschrieben,
dürfen
Zertifikate,
Schlüssel
oder
Ausgangszahlen nicht in den Code integriert sein und müssen alle sechs Monate im
Rahmen des Kommunikationsbetriebs geändert werden,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 85
c)
jede Art Kommunikation, die vollständig innerhalb des Systems stattfindet, muss mit
einer Genauigkeit funktionieren, die von dem anzuwendenden Kommunikationsprotokoll
bestimmt wird, und
d)
wenn das System die Verwendung einer bidirektionalen Kommunikation gestattet,
müssen die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
2.1.2 Kommunikationsverlust Im Falle einer Unmöglichkeit des Sendens der erforderlichen
Informationen an den DSP muss der Spielautomat außer Betrieb gesetzt werden. Wenn ein Spiel
sich im Aufbau befindet, muss ein Mechanismus zur Verfügung stehen, der es ermöglicht, den
Punkt des Spiels, an dem die Kommunikation unterbrochen wurde, wiederherzustellen.
Andernfalls kann in einem Umfeld mehrerer Spieler der Kommunikationsverlust zum Verlassen
des Spiels und Verlust der Einsätze des Spielers führen.
2.1.3 Verschlüsselung
Alle
Kommunikationen
wichtiger
Daten
müssen
über
eine
Verschlüsselungsmethode (d. h. FIPS 140 Level 2) gesichert werden. Wenn das System die
Wahl der Integration einer Verschlüsselung bietet, muss die besagte Verschlüsselung verwendet
werden. Die Sicherheitsmeldungen, die die Datenübertragungsleitungen durchlaufen, müssen auf
die zu dem entsprechenden Zeitpunkt beste bekannte Verschlüsselungsweise verschlüsselt
werden. Ziel ist die Sicherstellung einer erwiesenen Sicherheit der Kommunikationen vor
Entschlüsselungsangriffen. Zumindest die unten stehenden Daten müssen in verschlüsselter
Form an das/vom Zentralsystem übertragen werden:
a)
Signatur-Ausgangszahlen (Faktoren von Algorithmen),
b)
Signaturergebnisse,
c)
Verschlüsselungsschlüssel, bei denen die gewählte Anwendung die Übertragung von
Schlüsseln erfordert,
d)
Upgrade oder Downgrade einer Software für die gesamte Software, die in
Verbindung mit der Sicherheit steht (z. B. Signatur, RNG, Bestimmung des
Spielergebnisses, Zahlungssoftware), und
e)
andere Informationen, die die Sicherheit betreffen.
2.1.4 Mindestlänge
der
Verschlüsselungsschlüssel
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Die
Mindestlänge
der
Seite 86
Verschlüsselungsschlüssel beläuft sich auf 112 bit für symmetrische Algorithmen und auf 1024
bit für die öffentlichen Schlüssel.
2.1.5 Verwaltung der Verschlüsselungsschlüssel Es muss eine sichere Methode zur Änderung
der bestehenden Gruppe von Verschlüsselungsschlüsseln angewendet werden. Die Verwendung
von nur der bestehenden Gruppe von Schlüsseln zur „Verschlüsselung“ der folgenden Gruppe ist
nicht gestattet. Ein Beispiel einer annehmbaren Methode zur Änderung der Schlüssel stellt die
Verwendung von Verschlüsselungstechniken öffentlicher Schlüssel zur Übertragung neuer
Gruppen von Schlüsseln dar.
2.1.6 Speicherung der Verschlüsselungsschlüssel Es muss eine sichere Methode zur
Speicherung
der
Verschlüsselungsschlüssel
zur
Verfügung
stehen.
Die
Verschlüsselungsschlüssel dürfen nicht unverschlüsselt gespeichert werden.
2.1.7 Deaktivierung der Verschlüsselung Es muss eine sichere und durch einen Zugangscode
gesicherte Funktion zur Deaktivierung der Verschlüsselung und Verwaltung der Zustände, bei
denen ein Problem mit der Kommunikation besteht, zur Verfügung stehen.
2.2
Sicherheit des Systems
2.2.1 Allgemeiner Hinweis
Falls der DSP-Server zusammen mit einem anderen Netz
verwendet wird, muss die gesamte Kommunikation einschließlich des Remote-Zugangs
mindestens eine genehmigte Firewall in einer anwendungsorientierten Schicht durchlaufen und
darf über keine Einrichtung verfügen, die einen alternativen Netzzugang gestattet. Wenn ein
alternativer Netzzugang zu Redundanzzwecken besteht, muss auch dieser mindestens eine
Sicherheitsfirewall in einer anwendungsorientierten Schicht durchlaufen.
2.2.2 Kontrollarchive einer Firewall Die Anwendung der Firewall muss ein Kontrollarchiv
der unten stehenden Informationen beinhalten und muss jede Kommunikation deaktivieren und
ein Fehlerereignis erzeugen, wenn das Kontrollarchiv voll ist:
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 87
a)
alle Änderungen in der Parametrisierung der Firewall,
b)
alle erfolgreichen und gescheiterten Verbindungsversuche über die Firewall und
c)
die Quelle und das Ziel der IP-Adressen, die Port-Nummern und die MAC-Adressen.
ANMERKUNG: Ein modulierbarer Parameter „gescheiterte Verbindungsversuche“ kann zur
Abweisung weiterer Verbindungsanfragen verwendet werden, wenn eine Überschreitung der
vorbestimmten Grenze erfolgt. Darüber hinaus muss der Systemadministrator informiert werden.
2.3
Remote-Zugang
2.3.1 Allgemeiner Hinweis Als Remote-Zugang wird ein beliebiger Zugang im System außer
dem „zuverlässigen“ Zugang bestimmt. Der Remote-Zugang muss, wo dies gestattet ist, alle
Systeme eines Rechners auf der Grundlage der bevollmächtigten Einstellungen des DSP oder der
Anwendung der Firewall, die eine Verbindung zu dem DSP erzeugt, identifizieren.
Die
Sicherheit des Remote-Zugangs wird auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts in
Verbindung mit der aktuellen Technologie und der Genehmigung durch die lokale
Regulierungsbehörde untersucht. Unten Stehendes sind zusätzliche Anforderungen:
a)
keine unautorisierte Verwaltungsfunktion eines Remote-Nutzers (Hinzufügen von
Nutzern, Änderung von Genehmigungen usw.),
b)
kein unautorisierter Zugang zu irgendeiner anderen Datenbank als der Wiedererlangung
von Informationen unter Verwendung der bestehenden Funktionen und
c)
kein unautorisierter Zugang zum Betriebssystem.
2.3.2 Kontrolle
eines
Remote-Zugangs
Der
DSP-Server
muss
automatisch
ein
Aktivitätsarchiv führen oder über die Möglichkeit verfügen, nicht automatische Archive zu
registrieren, die alle Informationen des Remote-Zugangs darstellen und Folgendes enthalten:
a)
Verbindungsname,
b)
Uhrzeit und Datum, an dem die Verbindung erfolgte,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 88
c)
Dauer der Verbindung und
d)
Aktivität während der Verbindung einschließlich der konkreten Bereiche, auf die
zugegriffen wurde, und der erfolgten Änderungen.
2.4
Netzkommunikationen
2.4.1 Kommunikationsnetz Das Kommunikationsnetz verbindet die DSP-Server mit der
Gesamtheit der Spielautomaten eines Raums. Jedes Kommunikationsnetz muss eine
umfangreiche Sicherheit zur Sicherung des Folgenden bieten:
a)
der zuverlässigen, genauen und getreuen Übertragung aller Daten, die für den
ordnungsgemäßen Betrieb der Spiele zwischen dem DSP-Server und den Spielautomaten
erforderlich sind,
b)
der besonderen, operativen Verfügbarkeit des Zentralsystems,
c)
des Schutzes des privaten und geheimen Charakters der übertragenen Daten,
d)
der Originalität des Absenders und des Empfängers. Die Kommunikation zwischen
einem DSP-Server und den Spielautomaten über eventuell nicht betroffene und nicht
autorisierte Rechner ist nicht gestattet,
e)
wenn der DSP-Server oder die Bestandteile untereinander an ein lokales Netz zur
gemeinsamen Verwendung von Funktionen oder anderer Zwecke verbunden sind, müssen
Kommunikationsprotokolle verwendet werden, die es den fehlerhaften Daten oder
Signalen unmöglich machen, die Funktionen der besagten Systeme oder Bestandteile
negativ zu beeinflussen,
f)
der Austausch von Informationen zwischen zwei oder mehreren DSP-Servern kann über
ein Netz spezieller und geschützter Verbindungen gestattet sein, die den unautorisierten
Zugang verbieten. Die Einstellungsdetails des Spiels und andere Informationen ohne
Anzeigemöglichkeit, wie sie in den übrigen Einheiten der vorliegenden Norm beschrieben
werden, stehen nicht zur Verfügung und werden nicht zwischen den verbundenen
Systemen oder Installationen übertragen.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 89
2.4.2 Lokale Netze Die Anforderungen der vorliegenden Einheit betreffen die lokalen Netze
(Local Area Network / LAN) einschließlich der seriellen Multidrop-Verbindungen der
Spielautomaten, die im Rahmen des Zentralnetzes und in den Glücksspielräumen verwendet
werden.
a)
die Produktionsnetze und die Teile der Produktionskupplung müssen vor einem
unautorisierten physischen und logischen Zugriff geschützt werden. Wenn dies nicht
möglich ist, müssen sie resistent gegen Abhören und „man-in-the-middle“-Angriffe sein,
b)
es darf keine Art von nicht produktivem, Entwicklungs-, Test- oder SystemsicherungsZentralrechner, -server oder -client, an das produktive System angeschlossen sein,
c)
alle Produktionsnetze müssen widerstandsfähig bei großen Belastungen (z. B. BroadcastStürme) oder gegen Fehler anderer produktiver oder nicht produktiver Netze sein.
2.4.3 Weitverkehrsnetze Kommunikationen über ein Weitverkehrsnetz (Wide Area Network /
WAN) sind im Rahmen des DSP-Servers gestattet, angesichts der Tatsache, dass:
a)
die gerichtliche(n) Zuständigkeit(en), innerhalb dem/der DSP-Server betrieben werden
soll, nicht die Verbindung vieler Länder verbietet,
b)
die Kommunikationen über das WAN sicher sind vor Eindringen, Interferenzen und
Abhören über Techniken wie die Verwendung eines virtuellen privaten Netzes (VPN),
einer Verschlüsselung, Identifizierung usw. und
c)
im WAN werden nur Funktionen verwendet, die im Kommunikationsprotokoll
dokumentiert sind. Das Protokoll muss dem unabhängigen Zertifizierungslabor vorgelegt
werden. Die Dokumentation des Protokolls kann in mehreren Teilen erfolgen, z. B. einem
Überlieferungsmechanismus und Formen von Meldungen usw.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 90
KAPITEL 3
3.0 Anforderungen für DSP-Bestandteile
3.1
Verbindungsbestandteil
3.1.1 Allgemeiner Hinweis
Alle im Raum installierten Spielautomaten müssen über ein
integriertes Gerät oder eine Einrichtung (Verbindungsbestandteil) innerhalb eines sicheren
Bereichs des Spielautomaten verfügen, das die Kommunikation zwischen dem Spielautomaten
und einem externen Datenspeicher sichert.
3.1.2 Anforderungen an eine Zählung Im Falle einer indirekten Kommunikation mit den
Zählern des Spielautomaten muss das Verbindungsbestandteil getrennte elektronische Zählungen
ausreichender Länge vornehmen, damit die Möglichkeit des Verlustes der Informationen
aufgrund einer Anpassung der Zähler für den jeweiligen verbundenen Spielautomaten verhindert
wird. Diese elektronischen Zähler müssen in der Lage sein, auf Anfrage auf einer Ebene der
Verbindungskomponente über eine Methode des autorisierten Zugangs überprüft zu werden,
siehe auch Einheit 3.3 „Zähler“.
3.1.3 Anforderungen für eine Reservebatterie
Die Verbindungskomponente muss
die erforderlichen Informationen nach der Unterbrechung der Stromversorgung über einen
Zeitraum bewahren, der von der jeweiligen Regulierungsbehörde bestimmt wird. Wenn diese
Daten auf einem löschbaren RAM-Speicher gespeichert werden, muss eine Reservebatterie im
Inneren der Verbindungskomponente installiert werden, siehe auch Einheit 3.3 „Zähler“.
3.1.4 Ausführliche Kontrollen Bei der Wiederversorgung mit Strom (einschließlich des
Neustarts der Verbindungskomponente) müssen ausführliche Kontrollen des Hauptspeichers der
Verbindungskomponente durchgeführt werden.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 91
a)
Nach der Wiederversorgung mit Strom muss die Integrität des gesamten Hauptspeichers
der Verbindungskomponente überprüft werden.
b)
Die ununterbrochene Überwachung des Hauptspeichers der Verbindungskomponente
gegen Korruption oder über ausführliche Kontrollen, die beim Neustart des Spiels
durchgeführt werden, wird empfohlen.
c)
Davon abgesehen wird die Gewährung der Möglichkeit durch das Kontrollprogramm
(Software, die die Funktionen der Verbindungskomponente bedient), in der
Verbindungskomponente ununterbrochen die
Integrität aller Komponenten des
Kontrollprogramms, die sich im nicht löschbaren Speicher befinden, zu sichern,
empfohlen.
3.1.5 Anforderungen an eine Adresse
Die Verbindungskomponente muss die Erzeugung
einer eindeutigen Erkennungszahl zur Verwendung in Verbindung mit einem Archiv des
Spielautomaten auf dem DSP-Server gestatten. Diese Erkennungszahl wird von dem DSP-Server
zur Lokalisierung aller wichtigen Informationen des verbundenen Spielautomaten verwendet.
Davon abgesehen darf der DSP-Server den Zugang der besagten Erkennungszahl zum Archiv
des Spielautomaten kein zweites Mal gestatten.
3.1.6 Anforderungen
an
einen
Parametrisierungszugang
Das
Einstellungs-
/Parametrisierungsmenü der Verbindungskomponente darf nur über Methoden mit autorisiertem
Zugang verfügbar sein.
3.2
Sicherheitsanforderungen
3.2.1 Zugangskontrolle Der DSP-Server muss eine hierarchische Rollenstruktur, bei der der
Zugang in das Programm oder die isolierten Komponenten des Menüs auf der Grundlage des
Nutzers und eines Zugangscodes bestimmt wird, oder eine Sicherheitsstruktur des Verbindungs/Geräteprogramms unterstützen, die streng auf dem Nutzer und dem Zugangscode oder der PIN
basiert.
Des
Weiteren
darf
der
DSP-Server
die
Änderung
solcher
wichtigen
Verbindungsinformationen nicht gestatten, die von dem Spielautomaten abgesendet werden.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 92
Darüber hinaus muss eine Prognose zur Informierung des Systemadministrators und zur
Eintragung eines Ausschlusses eines Nutzers oder eines Kontrollzugangs nach einer bestimmten
Anzahl gescheiterter Zugangsversuche vorhanden sein.
3.2.2 Datenänderung Der DSP-Server darf keine Änderung der Informationen des Archivs
zur Eintragung der logistischen oder wichtigen Ereignisse gestatten, die entsprechend vom
Spielautomaten ohne Prüfungen eines beaufsichtigten Zugangs abgesendet werden. Im Fall einer
Änderung der wirtschaftlichen Daten muss er über die Möglichkeit einer automatischen
Erzeugung eines Archivs der Prüfungseintragung für das Dokument verfügen:
a)
Datenbestandteil, der geändert wurde,
b)
Wert des Datenbestandteils vor der Änderung,
c)
Wert des Datenbestandteils nach der Änderung,
d)
Uhrzeit und Datum der Änderung und
e)
Personal, das die Änderung vornahm (Verbindung des Nutzers).
3.3
Allgemeiner Betrieb & Serversicherheit
3.3.1 Multiserver Ein DSP-Server kann im Wesentlichen eine Sammlung von Servern aus
Gründen des Ausgleichs, der Redundanz oder Belastungszweckmäßigkeit sein. Zum Beispiel
können zwei oder mehr Spielserver, ein wirtschaftlicher Server, ein Überwachungsserver, ein
Download-Server usw. existieren. Das System als Ganzes, das eine Sammlung solcher Server
sein kann, muss alle Anforderungen der technischen Vorschrift erfüllen, was aber nicht für jeden
Server erforderlich ist.
3.3.2 Serverbasierte Spielsysteme Der Spielserver muss Daten der Kontrolle, Parametrisierung
und Informationen in den Spielautomaten entsprechend der jeweiligen Anwendung erzeugen und
übertragen, z. B.:
a)
Guthabenbewegung,
b)
zufällige Zahlen,
c)
Spielergebnisdaten, z. B. Kugeln, Karten oder Zylinderhaltepositionen,
d)
tatsächliche Spielergebnisse oder
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 93
e)
Informationen an den Guthabenzähler über Spiele, die gewonnen wurden.
3.3.3 Systembasierte Spielsysteme Bei systembasierten Spielsystemen ist der Server nicht am
Festlegungsprozess des Spiel beteiligt, die Hauptfunktionen betreffen also den Download von
Kontrollprogrammen und anderer Softwarequellen oder die Erteilung von Kontrollaufträgen und
-richtlinien, die die Parametrisierung der Software ändern können, die bereits auf
ungleichmäßiger Grundlage auf den Spielautomaten geladen wurde.
3.3.4 Sicherheit Die Server müssen in einem sicheren Computerraum oder einem sicheren
abgeschlossenen Einbauschrank außerhalb der Spielautomaten platziert sein.
3.3.5 Schutz gegen Eindringen Alle Server müssen über einen ausreichenden Schutz gegen
physisches / logisches Eindringen über einen unautorisierten Zugang verfügen. Idealerweise
muss das System vom Hersteller und der Regulierungsbehörde verlangen, einen gemeinsamen
und nicht getrennten Zugang zu gewähren.
3.3.6 Anforderungen
an
einen
Parametrisierungszugang
Das/Die
Einstellungs-
/Parametrisierungsmenü/s der DSP-Verbindungskomponente dürfen nicht verfügbar sein, es sei
denn, es wird eine sichere Methode mit einem autorisierten Zugang verwendet.
3.3.7 Programmierung eines Servers
Es dürfen keine Mittel zur Durchführung einer
Programmierung durch irgendeinen Nutzer am Server mit irgendeiner Parametrisierung zur
Verfügung stehen, z. B. darf der Nutzer nicht in der Lage sein, SQL-Meldungen zur Änderung
der Datenbank abzugeben. Dennoch ist es gestattet, dass die Netzwerkadministratoren eine
autorisierte Wartung der Infrastruktur des Netzwerkes mit den ausreichenden Zugangsrechten
durchzuführen, die die Verwendung von SQL-Meldungen beinhalten, die bereits auf dem System
bestanden.
3.3.8 Schutz gegen Viren Es wird empfohlen, dass alle Server und alle Client-Geräte über
einen ausreichenden Virenschutz verfügen, sofern dies möglich ist.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 94
3.3.9 Kopierschutz Auf Servern und Clients kann ein Kopierschutz angewendet werden, um
eine nicht autorisierte Verbreitung oder Änderung der Software zu verbieten, unter der
Voraussetzung, dass:
a)
die Kopierschutzmethode vollständig dokumentiert ist und dem unabhängigen
Zertifizierungslabor zur Verfügung gestellt wird, welches bestätigt, dass der Betrieb des
Schutzes gemäß dem Beschriebenen erfolgt und
b)
jedes Gerät, das der Anwendung des Kopierschutzes unterliegt, einzeln über die Methode
bestätigt werden kann, die in der Einheit 3.7.2 beschrieben wird.
3.4
Anforderungen an Datenstationen
3.4.1 Betrieb eines Jackpots/Einwurfs Jedes DSP-System muss über eine Anwendung oder
Einrichtung verfügen, die die Gesamtheit der Barauszahlungsmeldungen aller Spielautomaten
aufzeichnet und verarbeitet. Die Barauszahlungsmeldungen müssen für einzelne Gewinne
(Jackpots), progressive Jackpots und angehäufte Einlösungen von Guthaben (stornierte
Guthaben) erzeugt werden, die in Barauszahlungen enden. Ein Einwurf (Fill / Einzahlung eines
vorbestimmten oder auf andere Weise genehmigten Betrags in Spielmarken in die Lagereinheit
eines Spielautomaten) wird gewöhnlich durch eine Meldung einer leeren eingebauten
Auszahleinheit aktiviert, während ein Guthaben (Entfernung überzähliger Spielmarken aus
einem Spielautomaten) gewöhnlich durch den Nutzer aktiviert wird. Eine akzeptierte Ausnahme
hinsichtlich der Aktivierung des Einwurfs ist die Unterstützung eines präventiven oder
Wartungsbetriebs einer Zahlung durch das System, bei der die Transaktion von dem System oder
einem autorisierten Nutzer aktiviert werden kann. Nach der Registrierung müssen ausreichende
Zugangskontrollen hinsichtlich der Autorisierung, der Änderung oder der Löschung irgendeines
Werts vor der Zahlung oder der Durchführung zur Verfügung stehen.
3.4.2 Steuermeldeschwelle Jede Barauszahlungsmeldung für ein einzelnes Gewinnereignis, das
in der entsprechenden Anwendung durch die entsprechend autorisierte Person bestätigt wird, und
das dem Wert der Steuermeldeschwelle entspricht oder höher ist, muss den Nutzer über die
Notwendigkeit der entweder über den DSP-Server oder handschriftlichen Ausfüllung eines
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 95
Steuermeldeformulars informieren. Die Auslassung dieser Auswahl darf nicht gestattet sein.
Die gesperrte Wiederherstellungsmöglichkeit zur Rückzahlung der Gewinne aus einem
steuerpflichtigen Ereignis in den Spielautomat muss den Eingriff des Nutzers zum Widerruf des
anfänglichen Jackpot-Belegs, der erzeugt wurde, erfordern.
3.4.3 Informationen von Jackpot-/Einwurfbelegen Die unten stehenden Informationen sind
für sämtliche Belege erforderlich, die mit einigen/allen Feldern erzeugt werden, die vom DSPServer ausgefüllt werden, und werden an das CPS gesendet:
a)
Belegart,
b)
Belegerkennungsnummer (aufsteigend je Ereignis),
c)
Datum und Uhrzeit (kann falls erforderlich geändert werden),
d)
Nummer des Spielautomaten,
e)
Unterteilung,
f)
Betrag des Einwurfs,
g)
Betrag des Jackpots, der angehäuften Guthaben und der zusätzlichen Zahlung,
h)
Empfehlung einer Steuermeldung, falls vorhanden,
i)
zusätzliche Zahlung, falls vorhanden,
j)
Gesamtbetrag vor Besteuerung und einbehaltener Steuern, falls vorhanden,
k)
Betrag des Kunden,
l)
gesamte Münzen, die gespielt wurden, und Spielergebnisse des Preises
m)
Hinweise des Zählers und
n)
entsprechende Signaturen, wie von der Kommission zur Überwachung und Kontrolle von
Spielen gefordert ist.
ANMERKUNG: Die Punkte „b“ bis „f“, „m“ und „n“ betreffen die Einwurfbelege, und die
Punkte „b“ bis „e“ und „g“ bis „n“ betreffen die Jackpot-Belege.
Die oben stehenden
Informationen können entsprechend den internen Kontrollen der jeweiligen Gerichtsbarkeit
abweichen und können erforderlich sein oder auch nicht.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 96
3.5
Versagen des Systems
3.5.1 Allgemeiner Hinweis
entsprechenden
Daten
im
Der DSP-Server wurde zum Schutz der Integrität der
Falle
eines
Versagens
programmiert.
Kontrollarchive,
Systemdatenbanken und jegliche andere entsprechende Daten müssen unter Verwendung von
logischen Schutzmethoden gespeichert werden. Wenn Festplatten als Speichermedien verwendet
werden, muss die Integrität der Daten im Fall eines Versagens der Festplatte gesichert sein. Zu
den
akzeptierten
Methoden
gehören
mehrfache
Festplatten
in
akzeptierter
RAID-
Parametrisierung oder gespiegelte Daten auf zwei oder mehreren Festplatten. Die verwendete
Methode muss darüber hinaus eine offene Unterstützung für Sicherheitskopien und Austausch
gewähren. Die Anwendung des Programms zur Erstellung von Sicherheitskopien muss
mindestens einmal pro Tag durchgeführt werden, auch wenn alle Methoden auf der Grundlage
des jeweiligen Sachverhalts vom unabhängigen Zertifizierungslabor untersucht werden. . Der
physische Standort dieser Systeme zur Wiederherstellung von Daten und zur Erstellung von
Sicherheitsdaten muss ein anderer als der Standort sein, an dem der DSP-Server installiert ist.
3.5.2 Anforderungen an eine Wiederherstellung Im Fall eines zerstörerischen Versagens, bei
dem der Neustart des DSP auf keine andere Weise möglich ist, müssen das Neuladen der
Datenbank ab dem letzten wiederherstellbaren Punkt der Sicherheitskopien und die vollständige
Wiederherstellung der Inhalte durch die Erstellung dieser Sicherheitskopien, die wenn möglich
mindestens die unten stehenden Informationen enthalten sollen, gestattet sein:
a)
wichtige Ereignisse,
b)
Kontrollinformationen,
c)
konkrete lokale Informationen, wie Parametrisierung des Spiels, Sicherheitskonten usw.
3.6
Selbstüberwachung
3.6.1 Allgemeiner Hinweis Der DSP-Server muss die automatische Überwachung aller
wichtigen Verbindungskomponenten des DSP (z. B. Zentralrechner, Netzgeräte, Firewalls,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 97
Verbindungen mit Dritten usw.) anwenden und die Möglichkeit haben, den Systemadministrator
effektiv über den Status zu informieren, unter der Voraussetzung, dass der Status nicht zerstört
ist. Der DSP-Server muss in der Lage sein, diese Funktion mit einer Frequenz von einmal in 24
Stunden durchzuführen. Die Anwendung von Programmen zur automatischen Überwachung
wird auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts vom unabhängigen Zertifizierungslabor
untersucht. Darüber hinaus werden alle DSP-Server auf der Grundlage des jeweiligen
Sachverhalts untersucht und ferner kann eine Aktion vom System entsprechend der Schwere des
Versagens durchgeführt werden.
3.7
Kontrolle der Systemfunktionen
3.7.1 Allgemeiner Hinweis Jedes System muss mindestens die folgenden Funktionen zur
Kontrolle der Systemfunktionen durchführen:
a)
Erkennung der Identität eines Spielautomaten, eines Automaten zur Einlösung eines
Spielcoupons oder eines anderen Einlösungsstandorts, von dem die Übertragung der
Daten durchgeführt wurde,
b)
Absicherung, dass alle Daten, die bei jeder Übertragung gesendet werden, bei Empfang
vollständig und genau sind. Dies setzt die Verwendung einer Methode zur Sicherung der
Nichtverfälschung oder Änderung des Datenpakets bei der Übertragung voraus (z. B.
Verwendung von CRC am Ende der Datenpakete zur Sicherung der Genauigkeit der
Daten, die heruntergeladen werden),
c)
Aufspüren des Vorhandenseins verfälschter oder verlorener Datenpakete und je nach Fall
Ablehnung der Übertragung und
d)
Verwendung eines geeigneten Verschlüsselungssystems, wie z. B. Verschlüsselung eines
öffentlichen/privaten Schlüssels, für alle wichtigen Datenübertragungen, wie die
Übertragungen,
die
eine
Scheinseriennummer,
Informationen
eines
Spielautomatenzählers oder andere Informationen enthalten, die für die Berechnung oder
die Bestätigung der Bruttoeinnahmen verwendet werden.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 98
3.8
DSP-Server, die für den Betrieb von
serverunterstützten/serverbasierten Spielen verwendet werden
3.8.1
Allgemeiner Hinweis
Der Spielsystemserver (DSP) kann ausschnittweise als
serverbasiertes Spielsystem (Server Based Game System / SBGS) oder serverunterstütztes
Spielsystem (Server Supported Game System / SSGS) definiert werden. In beiden Fällen kann
er
als
Kombination
eines
Zentralservers,
Verbindungskomponenten festgelegt
werden,
Spielautomaten
die kollektiv für
und
den
gesamten
die Verbindung des
Spielautomaten mit dem Zentralserver zur Durchführung von Millionen Funktionen in
Verbindung mit den Glücksspielen arbeiten, die Folgendes enthalten können:
a)
Empfang der Spielsoftware an den Spielautomaten,
b)
Erzeugung zufälliger Zahlen des Zentralservers,
c)
feine Spielparametrisierungen des Clients.
ANMERKUNG: Das Kommunikationsnetz kann vollständig innerhalb eines einzigen Raums
(LAN) oder in einem Weitverkehrsnetz (WAN), von dem ein Server in der Lage ist,
Spielautomaten in mehreren Räumen zu unterstützen, enthalten sein.
3.8.2 Definition eines serverbasierten Spielsystems (Server Based Game System / SBGS) Die
Kombination eines Servers und Spielautomaten, bei der das gesamte Spiel oder ein
abgeschlossener Teil des Inhalts des Spiels auf dem Server basiert. Dieses System arbeitet
sammelnd auf eine Weise, mit der der Spielautomat nicht in der Lage ist zu funktionieren, wenn
er vom System getrennt ist.
3.8.3 Definition eines serverunterstützten Spielsystems (Server Supported Game System /
SSGS) Die Kombination eines Servers und eines oder mehrerer Spielautomaten, die gemeinsam
den Transfer des gesamten Kontrollprogramms und des Inhalts des Spiels auf den oder die
Spielautomaten zum Zweck des Empfangs der Kontrollprogramme und anderer Softwarequellen
auf dem Spielautomaten in getrenntem Zustand gestatten. Die Spielautomaten, die mit dem
System verbunden sind, sind in der Lage, unabhängig vom System zu funktionieren, wenn der
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 99
Empfangsprozess abgeschlossen ist. Diese Parametrisierung beinhaltet Fälle, in denen das
System die Kontrolle über Peripheriegeräte oder eine entsprechende Ausstattung bekommen
kann, die gewöhnlich als Teil eines Spielautomaten erachtet wird, wie eine Einheit zur Einlösung
von Geldscheinen oder ein Drucker. In einem Spiel, das von einem System unterstützt wird, wird
das Ergebnis des Spiels von den Spielautomaten bestimmt, die mit dem System verbunden sind,
und nicht von dem System selbst. Der Spielautomat ist in der Lage zu funktionieren, wenn er
vom System getrennt wird.
3.8.4 Anforderungen für einen Serverrückruf
Der Server, der ein serverbasiertes Spiel
unterstützt, muss in der Lage sein, die unten stehenden Monitorinformationen zu gewähren:
a)
Eine abgeschlossene Spielhistorie für die Spiele, die kürzlich gewonnen wurden, und
mindestens neunundzwanzig (29) Spiele vor dem letzten Spiel für jede Clientstation, die
mit dem Spiel verbunden ist, das auf einem Server basiert. Auf dem Monitor muss auf
das Spielergebnis (oder eine stellvertretende Entsprechung), die Spielzwischenschritte
(wie eine Folge von „Halten und Ziehen“ oder eine Double-down-Folge), die verfügbaren
Guthaben, die Einsätze, die gezahlten Guthaben oder Münzen und die angehäuften
Guthaben hingewiesen werden. Die Möglichkeit, einen Rückruf des Spiels zu tätigen,
muss am Client für Rückrufinformationen verfügbar sein, die insbesondere mit der
konkreten Station des Clients verbunden sind, von dem aus der Rückruf des Spiels
getätigt wird. Die Möglichkeit, einen Rückruf des Spiels zu tätigen, für jeden einzelnen
und für alle Clients, die das serverbasierte Spielsystem verbessern, muss vom System
oder einem Teil des SBGS-Servers aus zur Verfügung stehen. Die Anforderung der
Anzeige des Spielrückrufs gilt für alle Programme eines Spiels, das auf dem Teil des
Servers des serverbasierten Spiels installiert ist.
b)
Eine abgeschlossene Transaktionshistorie für Transaktionen mit einem Einsatzsystem
ohne Bargeld, um die letzten und die vierunddreißig Transaktionen vor der letzten
Transaktion für jede Clientstation zu beinhalten, die einer der Eingangs- oder
Ausgangszähler
ohne
Bargeld
erhöhte.
Die
Möglichkeit
der
Erstellung
der
Transaktionshistorie muss auf dem Spielgerät für die Transaktionshistorie zur Verfügung
stehen, das insbesondere mit dem konkreten Spielautomat verbunden ist, von dem aus die
Anfrage auf die Historie getätigt wird.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 100
3.9
Bibliothek heruntergeladener Daten
3.9.1 Allgemeiner Hinweis
Die Bibliothek heruntergeladener Daten bezieht sich auf die
formelle Speicherung aller genehmigten Datenarchive, die auf die Spielautomaten geladen
werden können, einschließlich der Kontrollsoftware und Spielsoftware, der peripheren Firmware,
der Parametrisierungsdaten usw.
3.9.2 Aktualisierung der Bibliothek heruntergeladener Daten Wo dies vorkommen kann,
muss die Eintragung ausschließlich in die Bibliothek der heruntergeladenen Daten des DSP über
einen sicheren Zugang erfolgen, der von der Regulierungsbehörde kontrolliert wird, und in
diesem Fall muss der Hersteller und/oder der Nutzer in der Lage sein, Zugang zu der Bibliothek
heruntergeladener Daten zu haben, unter der Voraussetzung, dass dieser Zugang nicht das
Hinzufügen neuer Archive heruntergeladener Daten zulässt, oder dass die Eintragung in die
Bibliothek heruntergeladener Daten ausschließlich unter Verwendung einer Methode erfolgt, die
vom unabhängigen Zertifizierungslabor und der Regulierungsbehörde akzeptiert ist.
3.9.3 Kontrollarchiv der Bibliothek heruntergeladener Daten Eventuelle Änderungen, die in
der Bibliothek heruntergeladener Daten erfolgen, einschließlich des Hinzufügens, der Änderung
oder der Löschung von Spielprogrammen, müssen in einem nicht verfälschbaren Kontrollarchiv
gespeichert werden, das Folgendes enthält:
a)
Uhrzeit und Datum des Zugangs und/oder des Ereignisses,
b)
Verbindungsname und
c)
Archive der heruntergeladenen Daten, die hinzugefügt, verändert oder gelöscht wurden.
3.9.4 Kontrollarchiv der Downloadaktivität Die Verzeichnisse der Aktivität zwischen dem
Server und dem Client, die den Download der Programmsoftware, die Anpassung der
Einstellungen/Parametrisierungen des Clients oder die Aktivität der Programmsoftware, die in
der Vergangenheit heruntergeladen wurde, beinhalten, müssen in einem nicht verfälschbaren
Kontrollarchiv gespeichert werden, das Folgendes beinhaltet:
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 101
a)
den/die Spielautomaten, auf den/die das Spielprogramm heruntergeladen wurde und,
sofern dies der Fall ist, das Programm, das ersetzt wurde,
b)
den/die Spielautomaten, auf dem/denen das Spielprogramm aktiviert wurde und das
Programm, das ersetzt wurde, und
c)
die Änderungen in den Einstellungen/Parametrisierungen der Modulation des
Spielautomaten, und welche Änderungen dies waren.
3.10 Download von Datenarchiven eines Spielautomaten und
Kontrollprogrammen
3.10.1 Allgemeiner Hinweis In diesem Kapitel werden die Anforderungen an den DSP-Server
während des Downloads der Software, der Spiele und anderer Daten zur Parametrisierung auf die
Spielautomaten beschrieben, wenn der Server die Funktion des Downloads von
Kontrollprogrammen und sonstiger Software-Ressourcen unterstützt, sowohl für serverbasierte
Spielsysteme als auch für systemunterstützte Spielsysteme.
3.10.2 Kontrollprogramme
In dieser Einheit werden detailliert die minimalen technischen
Normen beschrieben, die, sofern dies der Fall ist, beim Download/der Aktivierung von
Kontrollprogrammen vom SSGS-Server auf den Spielautomaten eingehalten werden müssen:
a)
Der Spielautomat und/oder der DSP-Server müssen über eine Methode zur Überwachung
und Meldung an das System zur Überwachung der Slots jedes Zugangs auf den externen
Port
während
des
Vordergrundprogramms
Downloadprozesses
verfügen.
und/oder
Wenn
der
der
Aktivierung
DSP-Server
eines
keine
Überwachungsmöglichkeit des Portzugangs während des Downloadprozesses und/oder
der Aktivierung eines Vordergrundprogramms hat, muss der Bericht des unabhängigen
Zertifizierungslabors auf diesen Umstand hinweisen, sodass die internen Kontrollen so
entwickelt werden können, dass die Sicherheit der Spielautomaten gesichert wird,
hauptsächlich hinsichtlich der Orte der Zähler, wo dies der Fall ist.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 102
b)
Vor der Ausführung einer aktualisierten Software muss sich der Spielautomat für vier
Minuten im Standby-Modus befinden, und die Software muss erfolgreich bestätigt
worden sein, wie in der Einheit über die Bestätigung eines Kontrollprogramms der
geltenden Spieleverordnungen bestimmt ist.
c)
Vor dem Hinzufügen oder Entfernen irgendeiner Software von einem Spielautomaten
oder einer Clientstation, die einen Teil eines systemunterstützten Spiels darstellt, das zum
Verlust oder der Änderung obligatorischer Informationen des Softwarezählers führen
könnte, müssen die gesamten Zählerinformationen erfolgreich an ein Slot-Logistiksystem
gemeldet werden.
d)
Die Durchführung einer kriminologischen Analyse des Spiels muss möglich sein, die
eventuell die Anzeige der Spieldaten auf dem DSP-Server und/oder die Möglichkeit der
Rücksendung
der
Spieldaten
an
einen
anderen
Spielautomaten
aus
Untersuchungsgründen beinhaltet.
3.11 Steuerung der Parametrisierungen eines Spielautomaten
3.11.1 Spielautomatenverwaltungsfunktion Jeder DSP-Server, der installiert werden soll, muss
mindestens die folgenden wesentlichen Verwaltungs- und Betriebsmöglichkeiten gewähren:
a)
Der DSP-Server muss in der Lage sein, die Funktionen eines Spiels direkt zu starten oder
zu löschen, indem er einen einzelnen elektronischen Spielautomaten, eine Gruppe
elektronischer Spielautomaten oder alle elektronische Spielautomaten deaktiviert oder
aktiviert. Der Lieferant muss einen Prozess zur Ausführung eines Deaktivierungsauftrags
durch den DSP-Server, der den Betrieb der elektronischen Spielautomaten unterbricht,
und einen Prozess zur Ausführung eines Starts durch den CPS anbieten.
Die
Möglichkeiten einer automatischen und von Hand gesteuerten Deaktivierung müssen
durch den CPS verfügbar sein.
b)
Der DSP-Server muss in der Lage sein, die elektronischen Spielautomaten des Raums
oder des Systems mit nur einem Auftrag pro Typ zu aktivieren und zu deaktivieren.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 103
c)
Der DSP-Server muss in der Lage sein, die elektronischen Spielautomaten des Raums
oder des Systems mit nur einem Auftragstyp zu aktivieren und zu deaktivieren.
d)
Der DSP-Server muss in der Lage sein, die das Programm der elektronischen
Spielautomaten des Raums oder des Systems mit nur einem Auftragstyp zu aktivieren
und zu deaktivieren.
e)
Der DSP-Server muss über eine zentrale „Slot-Datei“ verfügen, die eine Datenbank für
jeden Spielautomaten darstellt, der sich im Betrieb befindet, einschließlich mindestens
der folgenden Informationen für jede Eintragung. Wenn der DSP-Server irgendeine
dieser Parameter direkt vom Spielautomaten wiedererlangt, müssen ausreichende
Steuerungen zur Absicherung der Genauigkeit der Informationen zur Verfügung stehen.
i.
eindeutige DSP-/Standortserkennungsnummer,
ii.
Spielautomatenerkennungsnummer, wie vom Standort bestimmt worden ist,
iii.
Standort,
iv.
Gerätebeschreibung,
v.
Name/-n oder Thema/Themen des Spiels,
vi.
Zahlungsmittel des Spielautomaten (es ist zu berücksichtigen, dass im Falle der
Spielautomaten mit mehreren Zahlungsmitteln das Zahlungsmittel irgendeinen
anderen Wert widerspiegelt),
f)
vii.
Theoretische Wartezeit des Spielautomaten,
viii.
Steuerungsprogramm(e) innerhalb des Spielautomaten,
ix.
Historie von Aktualisierungen, Bewegungen und Neu-Parametrisierungen und
x.
andere Informationen, die für notwendig erachtet werden.
Der DSP-Server muss in der Lage sein, die elektronischen Spielautomaten getrennt und
kollektiv einzutragen.
g)
Der DSP-Server muss die Möglichkeit haben, die Parameter des elektronischen
Spielautomaten
beim
anfänglichen
Eintragungsprozess
einzustellen,
damit
das
„Vorbereiten“ der Parameter, die auf dem System des elektronischen Spielautomaten
basieren (z. B. Zahlungsmittel, Geldeinheiten, Zahlungsanzeigen usw.), auf dem
Spielautomaten oder ihre Wiedererlangung aus den elektronischen Spielautomaten und
deren Validierung durch den CPS gestattet wird.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 104
h)
Der DSP-Server muss so programmiert sein, dass die typischen Arbeiten der
Systemnutzer - einschließlich der Eingabe von Daten des elektronischen Spielautomaten,
der Eintragung, der Parametrisierung, der Umstellung und der Deaktivierung der
elektronischen Spielautomaten - einfach und effektiv sind und so wenige Schritte wie
möglich erfordern. Die Möglichkeit der Wahl mehrerer Geräte für jede Funktion und die
Möglichkeit der Kopie von Informationen muss gegeben sein.
3.11.2 Änderung der Parametrisierung der Zahlungs-/Zahlungsmittelanzeigetafel
Die
Steuerungsprogramme eines Spielautomaten, die mehrere Anzeigetafeln für Zahlungen und/oder
Zahlungsmittel, die über den Server moduliert werden, bieten, dürfen keine Einstellungsprüfung
für die Änderung der Steuerungstafel, die gewählt wurde, erfordern, unter der Voraussetzung,
dass:
a)
alle
Zahlungsanzeigetafeln,
Anteilsanforderungen
und
die
den
verfügbar
sind,
Wahrscheinlichkeiten
den
lokalen
einer
theoretischen
Gewinnrückzahlung
entsprechen, sofern dies der Fall ist,
b)
der Spielautomat und/oder der DSP-Server die Zähler von Beträgen, die gesetzt wurden,
und Beträgen, die gewonnen wurden, innerhalb des Hauptspeichers für jede der
verfügbaren Zahlungsanzeigetafeln speichert,
c)
der Spielautomat die Hauptkontostandzähler in Dollar und Cent oder in der geringsten für
die lokale Währung verfügbaren Unterteilung führt,
d)
das Spiel sich während der Durchführung der Aktualisierung in einem Standby-Modus
befindet und
e)
die Änderung kein ungenaues Guthaben und keine ungenaue Zahlung verursacht (also
Spiele, die eingebaute Auszahl- und Einzahleinheiten mit einer konstanten Unterteilung
verwenden).
3.11.3 Löschung von Inhalten des Hauptspeichers des Spielautomaten Der Löschvorgang von
Inhalten des Speichers der Spielautomaten über den DSP-Server muss eine sichere Methode
verwenden, die eine Einstellungskontrolle erfordert.
Für die Systeme, die an diese Regel
angepasst sind, muss die Regulierungsbehörde die Methode, die verwendet wird, genehmigen.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 105
ANMERKUNG: Die Löschung der Inhalte des Hauptspeichers, der kein RAM-Speicher ist, oder
anderer Speicher muss dieselben Anforderungen erfüllen, die in der vorliegenden Verordnung
für den RAM-Speicher beschrieben werden.
3.12 Download zufälliger Werte
3.12.1 Allgemeiner Hinweis Dieses Kapitel regelt die Komponenten eines DSP-Servers, die für
die Erzeugung zufälliger Werte verwendet werden können, welche im Folgenden dem
Steuerungsprogramm des Spielautomaten bekannt gegeben werden, das für die Bestimmung der
Spielergebnisse geeignet ist. Die Erzeugung zufälliger Werte durch den DSP-Server umfasst
nicht die Erzeugung der Spielergebnisse.
3.12.2 Zufallszahlengenerator In dem Fall, dass der DSP-Server die Möglichkeit hat, zufällige
Werte im Spielautomaten zu erhalten, muss der Zufallszahlengenerator gemäß einem
Vertraulichkeitsniveau von 99% arbeiten, wie in den RNG-Anforderungen des TEILS 1
beschrieben.
3.13 Wichtige Ereignisse
3.13.1 Allgemeiner Hinweis Die wichtigen Ereignisse werden vom Spielautomaten erzeugt und
über die Verbindungskomponente an den DSP-Server unter Verwendung eines genehmigten
Kommunikationsprotokolls gesendet. Alle Ereignisse müssen in einer oder mehreren
Datenbanken mit den folgenden Informationen gespeichert werden:
a)
Datum und Uhrzeit des Ereignisses,
b)
Identität des Spielautomaten, der das Ereignis erzeugt hat,
c)
eine eindeutige Nummer / ein eindeutiger Code zur Bestimmung des Ereignisses oder
d)
ein kurzer Beschreibungstext des Ereignisses in der örtlichen Sprache.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 106
3.13.2 Wichtige Ereignisse Die folgenden wichtigen Ereignisse müssen vom Spielautomat
gesammelt werden und zur Speicherung an das System weitergeleitet werden:
a)
Wiederherstellung oder Unterbrechung der Stromversorgung
b)
Aktivierung/Deaktivierung eines Spiels
c)
Voraussetzungen für Barauszahlungen (Betrag, der an das System gesendet werden
muss):
i.
Jackpot eines Spielautomaten (Preis jenseits der Grenze eines einzelnen Sieges
am Spielautomaten),
d)
ii.
Barauszahlung eines stornierten Guthabens und
iii.
progressiver Jackpot (wie der oben beschriebene Jackpot).
Türöffnungen (jeder Tür, die Zugang zum wichtigen Bereich des Spielautomaten bietet).
Die Verwendung von Türschaltern (diskrete Anbauten am DSP-Server) ist gestattet,
sofern ihr Betrieb keine Erzeugung von überflüssigen Meldungen verursacht, die
Verwirrung hervorrufen.
e)
Einführungsfehler von Münzen und Spielmarken (die Meldung eines Münzstaus, der
Rückgabe einer eingeführten Münze und einer zu spät eingeworfenen Münze als
allgemeiner „Münzeinführungsfehler“ ist gestattet):
f)
Fehler der Validierungseinheit für Banknoten (Gegenstände) (die Punkte „i“ und „ii“
müssen als eine Meldung gesendet werden, sofern dies vom Kommunikationsprotokoll
unterstützt wird):
i.
Einwurfschacht
voll
(die
Verwendung
der
ausdrücklichen
Meldung
„Einwurfschacht voll“ (stacker full) existiert nicht, dies kann Sicherheitsfragen
hervorrufen, wie „Fehlfunktion der Validierungseinheit für Banknoten“ oder
Ähnliches) und
ii.
Münzstau (Gegenstände).
g)
Geringer Speicher NV des Spielautomaten, Batteriefehler
h)
Verlust der Kommunikation mit dem DSP-Server
i)
Verlust der Kommunikation mit dem Spielautomaten
j)
Fehler der Walzenumdrehung (mit Bestimmung der einzelnen Walzennummern, falls
vorhanden)
k)
Druckerfehler (falls ein Drucker vorhanden ist):
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 107
l)
i.
Drucker leer/Papierstand niedrig und
ii.
Trennung/Versagen des Druckers.
Fehler des Kartenlesegerätes
i.
Kartenstau
ii.
Trennung/Versagen des Lesegerätes.
3.13.3 Prioritätsereignisse Der DSP-Server muss in der Lage sein, die rechtzeitige Meldung von
Fehlern des CPS zu vereinfachen, die einen Neustart von Hand erfordern.
Die folgenden
wichtigen Ereignisse müssen an den CPS übertragen werden, wo ein Mechanismus zur
rechtzeitigen Informierung (das Versenden der unten stehenden wichtigen Ereignisse an das
System im Rahmen eines allgemeinen Fehlercodes ist gestattet) für die Fälle vorhanden sein
muss, in denen das Spiel die Einzelheiten des Ereignisses nicht unterscheiden kann:
a)
Zugang zum logischen Bereich der Konsole,
b)
Wiederherstellung des RAM-Speichers des elektronischen Spielautomaten,
c)
Verfälschung einer zerstörten Software,
d)
irreparable Fehler der Hardware,
e)
Scheitern der Signaturprüfung.
3.14 Zähler
3.14.1 Allgemeiner Hinweis Die Informationen einer Zählung werden in dem Spielautomaten
erzeugt, vom DSP-Server gesammelt und über ein Kommunikationsprotokoll an den CPS
gesendet. Die Rechner des DSP-Servers müssen alle Daten der Zählerhinweise in Echtzeit und
online und automatisch erhalten. Die Informationen einer Zählung des DSP-Servers müssen mit
Etiketten gekennzeichnet werden, damit sie gemäß ihrer Funktion verständlich werden. Der
DSP-Server muss genaue Dateien aufbewahren und eine gesamte Länge von mindestens
vierzehn Zeichen (einschließlich der Cent) für jeden Typ speichern, vorausgesetzt dass dies für
die gesamten Einnahmen, die durch den jeweiligen elektronischen Spielautomat erzeugt wurden,
erforderlich ist.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 108
3.14.2 Erforderliche Zähler Der CPS und der DSP müssen in der Lage sein, den Betrieb aller
Spiele und der elektronischen Spielautomaten zu überwachen, und müssen in der Lage sein,
Meldungen über die folgenden Informationen des elektronischen Spielautomaten und des Spiels
zu erzeugen, falls vorhanden:
a)
Münzeinwurf,
i.
Das System muss die Informationen für die Zahlungsanzeigetafeln der
eingeworfenen Münzen und für den theoretischen Rückzahlungsanteil speichern,
die vom Spielautomaten für jedes mehrfache Spiel oder ein mehrfaches Spiel
mehrerer Zahlungsmittel geboten werden.
ii.
Das System muss die Informationen für die Zahlungsanzeigetafeln der
eingeworfenen Münzen und für den erwogenen durchschnittlichen theoretischen
Rückzahlungsanteil speichern, die vom jeweiligen Spielautomaten geboten
werden
und
Zahlungsanzeigetafeln
mit
einem
anderen
theoretischen
Rückzahlungsanteil beinhalten, der 4 Prozent zwischen den Einsatzkategorien
übersteigt.
b)
Münzauswurf:
c)
Gesamtheit der eingeworfenen Münzen (Münzen, die durch fielen oder Gesamtwert aller
Münzen, Banknoten und Belegen/Coupons, die gesammelt wurden),
d)
Jackpots, die vom Croupier ausgezahlt wurden (Barauszahlungen),
e)
stornierte Guthaben, die vom Croupier ausgezahlt wurden (wenn dies vom
Spielautomaten unterstützt wird),
f)
Einwurf physischer Münzen,
g)
Einwurf von Banknoten (Gesamtgeldwert aller angenommenen Banknoten),
h)
Auswurf von Belegen/Coupons,
i)
Auszahlung externer Boni durch den Automaten,
j)
Auszahlung externer Boni durch den Croupier,
k)
Auszahlung eines progressiven Jackpots durch den Croupier,
l)
Auszahlung eines progressiven Jackpots durch den Automaten,
m)
Einwurf von Belegen/Coupons (Gesamtgeldwert aller angenommenen Belege/Coupons),
n)
gespielte Spiele,
o)
gewonnene Spiele,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 109
p)
Personen, die den logischen Bereich betraten, einschließlich des Datums und der Uhrzeit
des Zugangs,
q)
Personen, die die Zählertür betraten, einschließlich des Datums und der Uhrzeit des
Zugangs,
ANMERKUNG: Während die Daten der besagten elektronischen logistischen Zähler direkt vom
Spielautomaten an den DSP und in der Folge an den CPS gesendet werden müssen, ist die
Verwendung von sekundären Berechnungen des DSP und/oder des CPS gestattet, wenn dies für
erforderlich erachtet wird.
3.15 Meldungsanforderungen
3.15.1 Allgemeiner Hinweis Die Informationen wichtiger Ereignisse und der Zähler werden in
einer Datenbank auf dem DSP und dem CPS gespeichert, und danach werden logistische
Meldungen auf der Grundlage der gespeicherten Informationen erzeugt. Die Daten, die von den
EGM empfangen werden, müssen mindestens zehn (10) Jahre auf einem sicheren Medium (oder
Medien),
das
die
genaue
Wiederherstellung
aller
gespeicherten
Überwachungsdaten
gewährleistet, aufbewahrt werden.
3.15.2 Erforderliche Meldungen Die Meldungen, die auf der Grundlage eines Zeitdiagramms
erzeugt werden, das von der Kommission für Glücksspiele bestimmt wird und gewöhnlich aus
täglichen, monatlichen und jährlichen Meldungen und Meldungen ab dem Tag der
Inbetriebnahme bis heute besteht, die aus in der Datenbank gespeicherten Informationen erzeugt
werden. Diese Meldungen sollten mindestens aus den unten stehenden Informationen bestehen:
a)
Meldung des Nettogewinns/Einnahmen für jeden Spielautomaten,
b)
vergleichende Einwurfmeldungen für jedes gesammelte Medium (z. B. Münzen oder
Banknoten) mit Abzug der Abweichungen in Euro und einem Anteil in Prozent für jedes
Medium, und der Gesamtwert für jeden Typ,
c)
vergleichende Meldung des gezählten und tatsächlichen Jackpots mit Abzug der
Abweichungen in Euro und einem Anteil in Prozent für jeden von ihnen und Gesamtwert,
d)
Vergleich der theoretischen und tatsächlichen Verzögerung mit Abweichung,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 110
e)
Archiv der Löschung wichtiger Ereignisse für jeden Spielautomat,
f)
andere Meldungen gemäß dem jeweiligen Prozess.
ANMERKUNG: Die Kombination von Meldungsdaten ist gestattet, wo dies für erforderlich
erachtet wird (z. B. Einnahmen, Vergleich des Theoretischen/Tatsächlichen).
ANMERKUNG: Für die Anforderungen einer zusätzlichen Einnahmemeldung bei der
Verbindung von Spielautomaten mit Einwurf von Belegen/Coupons siehe den Paragraf
„Anforderungen eines Systems zur Validierung von Belegen“, Einheit 4.0 des vorliegenden
Schreibens.
3.16 Validierungsdaten und Sicherheitsprüfungen
3.16.1 Validierungsdaten
und
Sicherheitsprüfungen
Der
DSP-Server
kann
für
die
Aufzeichnung der Daten verwendet werden, die zur Validierung der Partie und zur
Durchführung von Sicherheitsprüfungen an den Spielerterminals verwendet werden, angesichts
der Tatsache, dass die besagten Funktionen die Sicherheit, die Integrität oder das Ergebnis dieser
Spiele nicht beeinflussen.
3.16.2 Validierung der Systemsoftware Die Komponenten/Einheiten der Software des DSPServers müssen über ein sicheres Medium auf einer Systemebene zu validieren sein, auf der die
Identität und die Version des Programms verzeichnet sind. Der DSP-Server muss in der Lage
sein, die Durchführung unabhängiger Prüfungen der Integrität der Komponenten/Einheiten durch
externe Quellen zuzulassen, und ist für alle Steuerungsprogramme erforderlich, die die Integrität
des DSP-Servers beeinflussen können. Dies wird über die Identifizierung von einem externen
Gerät durchgeführt, das in die Software des DSP-Servers integriert werden kann (siehe die unten
stehende ANMERKUNG) oder über eine Schnittstelle für dritte Geräte zur Identifizierung der
Medien verfügt. Die Prüfung der Integrität stellt ein Überwachungsmittel zur Validierung der
Komponenten/Einheiten
des
DSP-Servers
zur
Erkennung
und
Validierung
der
Programme/Dateien dar. Vor der Genehmigung des Systems muss das unabhängige
Zertifizierungslabor die Methode zur Prüfung der Integrität genehmigen.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 111
ANMERKUNG: Wenn das Identifizierungsprogramm in die Software des DSP-Servers integriert
ist, muss der Hersteller vor der Einreichung eine schriftliche Bestätigung vom unabhängigen
Zertifizierungslabor erhalten.
3.16.3 Anforderungen an die Validierung eines Spielautomatenprogramms Wenn dies
unterstützt wird, kann der DSP-Server diese zusätzliche Funktion zur Steuerung der
Spielautomatensoftware anbieten. Obwohl die entsprechende zeitliche Belastung die Funktion
des Spielautomaten und des DSP-Servers beeinflussen kann, müssen die folgenden
Informationen hinsichtlich ihrer Gültigkeit vor der Anwendung geprüft werden:
a) Algorithmus (-men) der Softwaresignatur und
b) Algorithmus (-men) einer Fehlerprüfung der Datenkommunikation.
3.16.4 Validierung der Geräte, die nicht gesucht werden können Die Geräte des Programms,
die nicht gesucht werden können, wie die „Smart Cards“, können unter der Voraussetzung
verwendet werden, dass sie über die unten stehende Methode verifiziert werden können:
a)
Eine Aufforderung wird von dem homologen Gerät, wie einem Hash-Seed, gesendet,
dem das Gerät mit einer Summenprüfung des gesamten Raums des Programms unter
Verwendung des Aufforderungswerts antworten muss.
b)
Der Aufforderungsmechanismus und die Lademedien der Software auf dem Gerät
werden vom unabhängigen Zertifizierungslabor verifiziert und von der
Regulierungsbehörde genehmigt.
Die
Geräte,
bei
denen
die
Prüfung
des
Quellcodes
durch
das
unabhängige
Zertifizierungslabor ergibt, dass der Einfluss auf das genehmigte Spiel oder das
Geldergebnis unmöglich ist, unterliegen nicht diesen Anforderungen.
3.16.5 Validierung eines Steuerprogramms
Der Beginn der Validierung kann durch den
Nutzer hervorgerufen oder durch bestimmte wichtige Ereignisse auf dem Spielautomaten
aktiviert werden. Der Signaturprüfungsprozess muss jeglicher anderen Funktion des EGM
vorausgehen. Das bedeutet, dass der Prozess nicht von einer anderen Funktion des EGM
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 112
unterbrochen werden kann. Der DSP-Server muss die Möglichkeit zur Identifizierung aller
anwendbaren gesteuerten Komponenten, für die eine Kopie auf dem System besteht, auf Anfrage
und einmal in 24 Stunden gewähren.
a)
Der DSP-Server identifiziert alle wichtigen Dateien einschließlich der ausführbaren
Dateien, der Daten, der Dateien des Betriebssystems und anderer Dateien, die das
Spielergebnis oder die Funktion beeinflussen können, und von denen eine Kopie auf dem
System existiert.
b)
Der
DSP-Server
muss
einen
sicheren
Verschlüsselungsalgorithmus
des
Industriestandards Dritter verwenden (z. B. MD-5 oder SHA-1). Wenn der Algorithmus
integriert ist, muss der Hersteller darauf vorbereitet sein, den ausgewählten Algorithmus
dem unabhängigen Zertifizierungslabor und der Kommission vorzuführen.
c)
Er muss über einen Bericht verfügen, in dem die Validierungsergebnisse für die
Validierung jeder gesteuerten Komponente beschrieben werden.
d)
Im Falle eines Scheiterns der Identifizierung muss der DSP-Server die gesteuerte
Komponente so deaktivieren, dass die unten stehenden Funktionen einschließlich und
ohne Einschränkung des Downloads, der Installation und der Parametrisierung der
gesteuerten Komponente in einem verbundenen Spielautomat nicht möglich sind. Der
DSP-Server kann darüber hinaus einen Mechanismus zur Benachrichtigung über das
Scheitern der Zertifizierung über den CPS an die Kommission gewähren.
e)
Zur Sicherung der vollständigen Deckung muss ein Validierungsprozess für sämtliche
folgenden Ereignisse durchgeführt werden. In einem Fall, in dem ein Spielautomat die
Prüfung der Signaturvalidierung nicht besteht, darf die Aktivierung des regulären
Betriebs des besagten Spielautomaten nicht ohne einen manuellen Eingriff auf der Ebene
des DSP-Servers und die Benachrichtigung des CPS gestattet sein:
i.
eingetragener Spielautomat,
ii.
Aktivierung des Spielautomaten,
iii.
die Gesamtheit der Signatur-Ausgangszahlen hat sich auf dem Kontroller des
Standorts/des Zentralsystems geändert,
iv.
eine neue Firmware (Programmierung) wurde auf dem EGM installiert,
v.
eine neue Software wurde auf den EGM heruntergeladen,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 113
vi.
Wiederherstellung des Speichers NV erfolgt oder
vii.
der Konsolenport zum logischen Bereich wurde geschlossen (nachdem er zuerst
geöffnet wurde).
3.16.6 Speicherung von Signaturen auf dem CPS Eine (1) der zwei (2) folgenden Methoden zur
Speicherung der Meldung der Signaturprüfung muss angewendet werden. Sowohl das Bild der
Spielsoftware als auch die im Voraus berechneten Signaturergebnisse stellen empfindliche Daten
dar, die geeignet über einen Zugangscode und eine Verschlüsselung geschützt werden müssen.
a)
Speicherung eines Bilds der Spielsoftware: Alle Bilder der Spielsoftware, die auf dem
Spielautomaten existieren, müssen darüber hinaus auf dem DSP-Server gespeichert
werden: Die Bilder der Spielsoftware, die auf dem DSP-Server gespeichert werden,
werden zur Berechnung der Signaturen, die an den CPS gesendet werden, und danach zur
Validierung der Ergebnisse der Berechnung der Signaturen verwendet, die vom
elektronischen Spielautomat erzeugt werden, oder
b)
Speicherung der im Voraus berechneten Ergebnisse der Signaturen: Die Auflistung der
Ergebnisse der Signaturen muss mindestens fünf (5) Eintragungen enthalten. Die
besagten Eintragungen müssen von zufällig gewählten Seed-Werten für jedes Spiel
erzeugt und täglich erneuert werden. Das Hilfsprogramm, das zur Erzeugung der
Auflistung der Ergebnisse der Signaturenprüfung verwendet wird, muss genehmigt sein.
3.16.7 Mindestanforderungen eines Signaturenalgorithmus Ein Signaturenalgorithmus muss
den folgenden Anforderungen entsprechen:
a)
er muss alle Inhalte der Software oder der Daten, die sich in Bearbeitung befinden
(einschließlich der aufeinander folgenden Lücken oder der ungenutzten Bereiche des
Geräts), kombinieren (also muss jedes Bit der Bereiche das Ergebnis der Signatur
beeinflussen),
b)
er muss die Bits auf komplexe und interaktive Weise kombinieren. Ein Beispiel für diese
Technologie stellt die Methode einer zyklischen Redundanzprüfung (cyclic redundancy
check / CRC) dar,
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 114
c)
die Verwendung der grundlegenden Methoden darf nicht gestattet sein. Zu diesen
Techniken gehören (ohne Einschränkung) eine Paritätsprüfung (unabhängig davon, ob
die Paritätsprüfung „ausschließlich arithmetisch“ oder „zusätzlich arithmetisch“ ist) oder
eine Prüfsumme (unabhängig davon, ob die Prüfsumme 8-bit- oder 16-bit-Ergebnisse
erzeugt),
d)
er muss ein Ergebnis mit der Länge von mindestens 16-bit erzeugen. Der Algorithmus
muss mindestens 99,995%, vorzugsweise 99,998% aller eventuellen Datenfehler
lokalisieren, und
e)
der Signaturenalgorithmus muss schnell und effektiv und in der Lage sein, einzelne
Softwareprogramme und Komponenten fester Daten sowie ganze Software-Suites zu
bearbeiten,
f)
ein Beispiel eines akzeptierten Algorithmus, der diesen und andere Zwecke erfüllt, ist ein
16-bit-Algorithmus, der auf einer Tabelle basiert.
3.16.8 Erzeugung von Signaturen-Ausgangszahlen
a)
Die
„Ausgangszahlen“
der
Signaturenalgorithmen
(auch
bekannt
als
Algorithmenfaktoren) müssen vom Urheber der Signaturanfrage im Moment der
Aktivierung gewährt werden.
b)
Bei der Erzeugung der Signaturen-Ausgangszahlen müssen die folgenden Prinzipien
angewendet werden:
i.
die Informationen der „Ausgangszahl“ müssen eine Länge von mindestens 16 bit
haben, und
ii.
die Informationen der „Ausgangszahl“ müssen das Verhalten des Algorithmus in
bedeutender Weise beeinflussen.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 115
KAPITEL 4
4.0 ANFORDERUNGEN AN EIN VALIDIERUNGSSYSTEM
FÜR BELEGE/COUPONS
4.1
Einführung
4.1.1 Allgemeiner Hinweis In diesem Kapitel werden vor allem die bidirektionalen Systeme
für Belege/Coupons analysiert.
Wenn nur Systeme zur Ausgabe von Belegen/Coupons
verwendet werden, können bestimmte Punkte des unten Stehenden nicht gelten.
4.1.2 Auszahlung durch Ausdruck von Belegen/Coupons Die Auszahlung durch Ausdruck
von Belegen/Coupons als Methode zur Einlösung eines Guthabens in einen Spielautomaten darf
nur gestattet werden, wenn der Spielautomat an ein genehmigtes Validierungssystem oder einen
DSP-Server angeschlossen ist, der die Validierung des gedruckten Belegs/Coupons genehmigt.
Die Validierungsinformationen müssen aus dem Validierungssystem oder dem DSP-Server
hervorgehen, der ein sicheres Kommunikationsprotokoll verwendet.
ANMERKUNG: Zur Unterstützung der offline-Erstellung von Coupons muss der Spielautomat
an ein genehmigtes Validierungssystem oder einen DSP-Server angeschlossen sein, der die
Validierung des gedruckten Belegs/Coupons gestattet, aber er muss sich nicht in ständigem
Kontakt befinden, um die Erstellung von Coupons zu gestatten.
4.2
Erstellung von Belegen/Coupons
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 116
4.2.1
Informationen
von
Belegen/Coupons,
die
vom
Spielautomaten
bei
der
Kommunikation mit einem Validierungssystem verwendet werden Das Validierungssystem für
Belege/Coupons muss in der Lage sein, die folgenden Daten eines Belegs/Coupons an den
Spielautomaten zum Zweck ihrer Validierung auf dem Beleg/Coupon senden.
a)
Name des Raums/Standorterkennung,
b)
Hinweis auf die Gültigkeitsdauer ab dem Tag der Erstellung oder Datum und Uhrzeit des
Ablaufs des Belegs/Coupons (in 24-Stunden-Form, die mit der Form des örtlichen
Datums/der Uhrzeit verständlich wird), falls vorhanden,
c)
Datum und Uhrzeit des Systems (in 24-Stunden-Form, die mit der Form des örtlichen
Datums/der Uhrzeit verständlich wird) und
d)
Validierungsnummer
des
Belegs/Coupons
zum
Zweck
der
Erzeugung
einer
Validierungsnummer durch den Spielautomat.
4.2.2 Algorithmus zur Erzeugung von Zahlen oder Ausgangszahlen zur Validierung von
Belegen/Coupons
a)
Systemvalidierung – der Algorithmus oder die Methode, die vom Validierungssystem
oder dem DSP-Server zur Erzeugung einer Validierungsnummer eines Belegs/Coupons
angewendet
wird,
muss
einen
unbedeutenden
Wiederholungsgrad
der
Validierungsnummern garantieren.
b)
Validierungsnummer, die vom Spielautomat erzeugt wird (System-Ausgangszahl) –
Direkt nach der Eintragung des Spielautomaten mit einer Möglichkeit der Validierung
von Belegen/Coupons muss das Validierungssystem eine eindeutige Ausgangszahl an
den Spielautomat senden.
Das System kann daraufhin nach der Erstellung eines
Belegs/Coupons eine neue Ausgangszahl an den Spielautomat senden. Der Algorithmus
oder die Methoden, die zur Bestimmung der Ausgangszahlen verwendet werden, müssen
einen unbedeutenden Wiederholungsgrad der Validierungsnummern garantieren.
4.2.3
Algorithmen
Belege/Coupons
zur
Erzeugung
von
Identifizierungskennungen
für
offline-
Wenn dies unterstützt wird, muss die offline-Identifizierungskennung ein
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 117
eindeutiger Wert sein, der aus einer ZERSPLITTERUNG oder einer anderen sicheren
Verschlüsselungsmethode mit einer Länge von mindestens 128 bit hervorgeht, die: auf
eindeutige Weise das Einsatzinstrument erkennt, bestätigt, dass das Einlösungssystem auch das
Erstellungssystem ist, und den Betrag des Coupons bestätigt. Die unten stehende Mindestgruppe
von Eingangsdaten zur Erstellung der Identifizierungskennung muss verwendet werden:
a)
EGM-Kennung,
b)
Validierungsnummer,
c)
Betrag des Coupons und
d)
sichere Ausgangszahl, Schlüssel usw., der dem Spielautomat vom Validierungssystem
oder dem DSP-Server gewährt wird,
i.
Die sicheren Ausgangszahlen, Schlüssel usw., die in Auftrag gegeben werden,
müssen in ausreichendem Maße zufällig sein. Die Maßnahmen zur Vermeidung
der Vorhersehbarkeit werden vom unabhängigen Zertifizierungslabor auf der
Grundlage des jeweiligen Sachverhalts überprüft.
ii.
Die Mindestlänge jeder sicheren Ausgangszahl, Schlüssel usw., die von dem
Validierungssystem oder dem DSP-Server verwendet werden, muss aus einer
Gesamtheit von Variablen des Typs gewählt werden, die im jeweiligen
angewendeten Kommunikationsprotokoll bestimmt sind. Die Menge der
Variablen muss aus mindestens 10 hoch 14 zufällig verteilten Werten bestehen.
4.2.4 Daten eines Systems für Belege/Coupons
a)
Das Validierungssystem muss die Informationen von Belegen/Coupons auf der
Grundlage des verwendeten sicheren Kommunikationsprotokolls richtig wiedererlangen
und diese in einer Datenbank speichern.
b)
Die Datei der Belege/Coupons des Zentralsystems muss mindestens die folgenden
Informationen eines Belegs/Coupons enthalten:
i.
Validierungsnummer,
ii.
Datum und Uhrzeit der Erstellung des Belegs/Coupons durch den Spielautomat
(in 24-Stunden-Form, die mit der Form des örtlichen Datums/der Uhrzeit
verständlich wird),
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 118
iii.
Transaktionstyp oder andere Methode zur Differenzierung der Belege-/CouponTypen (angesichts der Tatsache, dass mehrere Belege-/Coupon-Typen zur
Verfügung stehen),
iv.
nummerischer Wert des Belegs/Coupons in Euro und Cent,
v.
Status des Belegs/Coupons (also gültig, nicht eingelöst, noch ausstehend,
Einlösung in Bearbeitung, eingelöst usw.),
vi.
Datum und Uhrzeit des Ablaufs des Belegs/Coupons (in 24-Stunden-Form, die
mit der Form des örtlichen Datums/der Uhrzeit verständlich wird), falls
vorhanden,
vii.
Gerätenummer (oder Standortnummer der Kasse/Wechselschalter, sofern eine
Erstellung eines Belegs/Coupons außerhalb des Spielautomaten unterstützt wird),
die den Erstellungsort des Belegs/Coupons bestimmt.
4.2.5 Ausdruck von Belegen/Coupons beim Verlust der Kommunikation mit dem
Validierungssystem Für die Validierungssysteme, die mit dem Spielautomat über eine
Verbindungsplatine (auch bekannt als SMIB, also System Machine Interface Board)
kommunizieren, muss/darf die Verbindungsplatine im Falle eines Fehlers in den Verbindungen
zwischen der Verbindungsplatine und der Datenbank des DSP-Servers:
a)
der Validierungsanfrage vom Spielautomat nicht entsprechen und den Ausdruck der
Belege/Coupons unterbrechen oder
b)
dem Spielautomat nicht gestatten, weitere Belege/Coupons zu erstellen, oder
c)
das Lesen oder Speichern weiterer Informationen von Belegen/Coupons, die von dem
Spielautomat erstellt werden, beenden.
4.3
Einlösung von Belegen/Coupons
4.3.1 online-Einlösung von Belegen/Coupons Die Einlösung von Belegen/Coupons kann am
Spielautomat,
der
Kasse/dem
Wechselschalter
oder
an
anderen
Einlösungsterminals
(Einlösungsstellen) durchgeführt werden, sofern sie mit irgendeinem Validierungssystem für die
Einlösung von Belegen/Coupons eingetragen worden sind.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 119
a)
das Validierungssystem muss die Einlösung des Belegs/Coupons richtig entsprechend
dem verwendeten sicheren Kommunikationsprotokoll ausführen,
b)
das Validierungssystem muss den Status des Belegs/Coupons in der Datenbank in jeder
Phase des Einlösungsprozesses entsprechend aktualisieren. Mit anderen Worten muss
das System jedes Mal, wenn sich der Status des Belegs/Coupons ändert, die Datenbank
aktualisieren. Nach jeder Statusänderung muss die Datenbank auf die folgenden
Informationen hinweisen:
i.
Datum und Uhrzeit der Statusänderung,
ii.
Status des Belegs/Coupons
iii.
Wert des Belegs/Coupons
iv.
Automatennummer oder Kennung der Quelle, aus der die Informationen des
Belegs/Coupons hervorgehen.
4.3.2 Betrieb der Kasse/des Wechselschalters Alle Einlösungsterminals müssen durch den
Nutzer und Zugangscodes gesteuert werden. Nach der Vorlage zur Einlösung muss der
Kassierer:
a)
den Barcode mittels eines optischen Lesegerätes oder etwas Entsprechendem einlesen
oder
b)
die Validierungsnummer des Belegs/Coupons per Hand eingeben und
c)
gegebenenfalls einen Validierungsbeleg nach der elektronischen Validierung des
Belegs/Coupons ausdrucken.
4.3.3 Informationen eines Validierungsbelegs
Wenn erforderlich müssen auf dem
Validierungsbeleg mindestens die folgenden Informationen gedruckt sein:
a)
Automatennummer,
b)
Validierungsnummer,
c)
Datum und Uhrzeit der Auszahlung,
d)
Betrag und
e)
Kennung der Kasse/des Wechselschalters.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 120
4.3.4 Benachrichtigung bei einem ungültigen Beleg/Coupon
Das Validierungssystem oder
der DSP-Server muss in der Lage sein, diese Begebenheiten zu erkennen und den Kassierer
davon zu benachrichtigen, dass eine der folgenden Umstände gegeben ist:
a)
der Beleg/Coupon kann nicht in der Datenbank gefunden werden (verfälschtes Datum,
Fälschung usw.),
b)
der Beleg/Coupon wurde bereits ausbezahlt oder
c)
der Betrag des Belegs/Coupons unterscheidet sich von dem Betrag im Archiv (die
Anforderung kann mit einem Vorzeigen des Betrags des Belegs/Coupons als Bestätigung
für den Kassierer während des Einlösungsprozesses gedeckt werden).
4.4
Meldungen
4.4.1 Anforderungen an Meldungen
Mindestens die folgenden Meldungen müssen
erzeugt und mit allen validierten/eingelösten Belegen/Coupons in Echtzeit verglichen werden:
a)
Meldung der Erstellung des Belegs/Coupons,
b)
Meldung der Einlösung des Belegs/Coupons,
c)
Meldung der Schuld des Belegs/Coupons,
d)
Meldung einer Einwurfsdifferenz des Belegs/Coupons,
e)
die detaillierte
Transaktionsmeldung muss
vom
Validierungssystem,
das
alle
Belege/Coupons, die von dem Spielautomat erstellt wurden, und alle Belege/Coupons,
die vom Einlösungsterminal oder einem anderen Spielautomat eingelöst wurden,
hervorbringt, zur Verfügung gestellt werden, und
f)
Meldung der Kasse, die detaillierte Daten für die einzelnen Belege/Coupons und den
Betrag der Belege/Coupons, die von der Kasse/dem Wechselschalter oder dem
Einlösungsterminal ausgezahlt wurden, enthalten.
ANMERKUNG: Die Anforderungen der Punkte „b“ und „d“ gelten nicht für die
Spielautomaten, die Belege/Coupons zweier Ausschnitte verwenden, bei denen der erste
Ausschnitt dem Kunden als Originalbeleg/-coupon gegeben wird, und der zweite Ausschnitt als
Kopie an den Ausdruckmechanismus des Spielautomaten geheftet (in Form einer Endlosrolle)
bleibt.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 121
4.5
Sicherheit
4.5.1 Sicherheit einer Datenbank und Validierungskomponente Nach der Speicherung der
Validierungsinformationen in der Datenbank ist jegliche Form der Änderung der Daten
untersagt. Die Datenbank des Validierungssystems muss verschlüsselt oder durch einen
Zugangscode geschützt sein und über einen nicht änderbaren Steuerungspfad des Nutzers zur
Vermeidung nicht autorisierten Zugangs verfügen. Des Weiteren darf der reguläre Betrieb
jeglichen Geräts mit Informationen eines Belegs/Coupons keine Auswahl oder Verlustmethode
der Informationen eines Belegs/Coupons bieten. Die Geräte mit gespeicherten Informationen von
Belegen/Coupons auf ihrem Speicher dürfen das Löschen von Informationen nicht gestatten, es
sei denn, die besagten Informationen sind zuvor in die Datenbank oder auf eine andere sicheren
Komponente des Validierungssystems übertragen worden.
TEIL 3: Systemserver für Spiele (DSP) und Validierungssysteme
Seite 122
TEIL 4:
Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Version: 1.0
TEIL 4: Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Seite 123
KAPITEL 1
1.0 UMWELTRELEVANTE
ANFORDERUNGEN
UND
SICHERHEITSANFORDERUNGEN DES SYSTEMS
1.1
Physikalische Sicherheit
1.1.1
Allgemeiner Hinweis Alle Bestandteile eines Systems müssen ausreichend widerstandsfähig sein, um
einem gewaltsamen Eindringen standzuhalten.
1.2
Sicherheit des Materials und der Spieler
1.2.1 Allgemeiner Hinweis
Die elektronischen und mechanischen Teile und die
Planungsprinzipien des elektronischen Materials dürfen den Spieler keiner Gefahr seiner
körperlichen Unversehrtheit aussetzen. Das unabhängige Zertifizierungslabor liefert KEINE
Erkenntnisse
hinsichtlich
der
Sicherheit
und
der
Prüfung
der
elektromagnetischen
Verträglichkeit, dies fällt unter die Verantwortung des Produktherstellers oder der Käufer. Diese
Art Sicherheitstests und Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit können aufgrund des
besonderen normativen Aktes, der Verordnung, des Gesetzes oder des Rechtsaktes erforderlich
sein, und müssen jeweils von den Parteien durchgeführt werden, die das besagte Material
herstellen oder kaufen. Das unabhängige Zertifizierungslabor führt keine Tests durch, trägt
keinerlei Verantwortung und liefert kein Ergebnis in Verbindung mit diesen konkreten
Sachverhalten.
1.3
Einwirkung der Umwelt auf die Integrität des Systems
TEIL 4: Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Seite 124
1.3.1 Norm über die Integrität Das unabhängige Zertifizierungslabor führt bestimmte Tests
durch, um zu bestimmen, ob die äußeren Einwirkungen den gerechten Charakter des Spiels
gegenüber dem Spieler beeinflussen, oder ob sie Möglichkeiten des Betrugs schaffen. Ein
System muss in der Lage sein, den folgenden Tests standzuhalten und dabei sein Spiel ohne
Eingriff des Bedieners fortzusetzen:
c)
Elektrostatische Interferenz
Die Systeme dürfen kein elektronisches Rauschen
verursachen, das die Integrität oder den gerechten Charakter der umgebenden
verbundenen Ausstattung beeinflusst.
d)
Elektrostatische Interferenz Zum Schutz vor einem elektrostatischen Überschlag ist eine
Erdung des Materials des Systems in der Art erforderlich, dass die Energie des
elektrostatischen Überschlags keine Schädigung oder Hemmung des regulären Betriebs
der elektronischen oder anderer Bestandteile im Rahmen des Systems hervorruft. Die
Systeme können eine vorübergehende Unterbrechung aufweisen, wenn sie einer
bedeutenden elektrostatischen Entladung höher als die Entladung des menschlichen
Körpers ausgesetzt werden, aber sie müssen über die Möglichkeit verfügen, alle ihre
Funktionen wiederherzustellen und zu vervollständigen, die unterbrochen wurden, ohne
Verluste oder Verfälschungen der Informationen über die Kontrolldaten oder die
wichtigen Daten aufzuweisen, die mit dem System verbunden sind. Die Prüfungen
werden bis zu einem Beanspruchungsgrad von 27KV durchgeführt.
TEIL 4: Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Seite 125
KAPITEL 2
2.0 ANFORDERUNGEN AN SYSTEMKOMPONENTEN
2.1
Anforderungen
an
einen
Vordergrundkontroller
und
einen
Datenkollektor
2.1.1 Allgemeiner Hinweis
Ein CPS kann über einen Vordergrundprozessor (Front End
Processor / FEP) verfügen, der alle Daten von den verbundenen Datenkollektoren auf der/den
entsprechenden Datenbank/-en sammeln und übertragen. Die Datenkollektoren sammeln der
Reihe nach alle Daten von den verbundenen Spielautomaten. Die Kommunikation zwischen den
Komponenten muss über eine genehmigte Methode und im Rahmen einer minimalen Anpassung
an die Anforderungen eines Kommunikationsprotokolls, das in der Einheit 3.1 des vorliegenden
Schreibens bestimmt wird, durchgeführt werden. Wenn der FEP vorläufig gespeicherte
Informationen/Aufzeichnungsinformationen aufbewahrt, muss er zur Abwendung des Verlusts
der wichtigen Informationen, die dort enthalten sind, zur Verfügung stehen.
2.2
Anforderungen an den Server und die Datenbank
2.2.1 Allgemeiner Hinweis Ein CPS verfügt über einen (oder mehrere) Server, ein vernetztes
System oder verteilte Systeme, die den gesamten Betrieb leiten, und über eine (oder mehrere)
verbundene Datenbank(-en), in der (denen) alle Systeminformationen, die registriert oder
gesammelt werden, gespeichert werden.
2.2.2 Systemuhr Jedes CPS muss über eine interne Uhr verfügen, die die aktuelle Uhrzeit (in
24-Stunden-Form - die mit der Form des örtlichen Datums/der Uhrzeit verständlich wird) und
das Datum anzeigt, die zur Gewährung des Folgenden verwendet wird:
TEIL 4: Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Seite 126
a) zeitliche Kennzeichnung der wichtigen Ereignisse,
b) Referenzuhr für die Meldungen und
c) zeitliche Kennzeichnung der Änderungen der Parametrisierung.
2.2.3 Synchronisationsmerkmal Im Falle einer Unterstützung mehrerer Uhren muss das CPS
über eine Funktion zur Aktualisierung der besagten Uhren in den Komponenten des CPS
verfügen und es könnte ein Aufeinandertreffen von Informationen daraus hervorgehen. Alle
internen Uhren einschließlich des Standortkontrollers und des Spielautomaten müssen vom CPS
über eine Quelle synchronisiert werden, die als Referenz die Koordinierte Weltzeituhr
(Coordinated Universal Time / UTC) verwendet.
2.2.4 Zugang zur Datenbank Das CPS muss in der Lage sein, den Regulierungsbehörden
einen Zugang zur Datenbank „nur zum Lesen“ und zu sämtlichen Meldungsfunktionen zu jedem
Zeitpunkt zu bieten. Das CPS darf über keine integrierte Einrichtung verfügen, die dem
Nutzer/Bediener eines Standorts gestattet, die Systemsteuerung zu umgehen und die Datenbank
direkt zu ändern. Die Bediener von Standorten müssen den sicheren Zugang prüfen. Alle
Informationen, die in Verbindung mit Dateien, internen und externen Transaktionen, Terminals
und Programmen stehen, müssen zum Zweck der Vermeidung eines nicht autorisierten Zugangs,
einer solchen Änderung oder Zerstörung von Daten geschützt werden.
2.2.4 Überwachungs-/Sicherheitsbetrieb Das CPS muss ein Suchprogramm bieten, das die
ausführliche online-Suche der Registrierungsdateien wichtiger Ereignisse des heutigen und der
letzten 14 Tage auf abgelegte Daten oder die Wiederherstellung der Sicherheitskopien gestattet,
wo die Speicherung solcher Daten in einer Datenbank mit einer Aktualisierung in Echtzeit als
ungeeignet befunden wird. Das Suchprogramm muss in der Lage sein, Anfragen basierend
mindestens auf dem Folgenden durchzuführen:
a) Datum- und Uhrzeitspanne,
b) eindeutige DSP-/EGM-Erkennungsnummer,
c) Nummer/Kennung eines wichtigen Ereignisses.
TEIL 4: Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Seite 127
2.2.7 Wesentliche Transaktionen Das CPS muss so programmiert sein, dass es eine
vollständige Wiederherstellung der Funktionen der Datenbank und des CPS mit nahezu Null (0)
Datenverlust innerhalb einer annehmbaren Zeitspanne gemäß der Überprüfung und
Genehmigung durch die Regulierungsbehörden oder deren Vertreter bietet.
TEIL 4: Zentraldatenverarbeitungssystem (CPS)
Seite 128
KAPITEL 3
3.0 ANFORDERUNGEN AN DAS SYSTEM
3.1.
Kommunikationsprotokoll
3.1.1 Sichere Verbindungen und Kommunikationen, DES oder eine entsprechende
Verschlüsselung von Daten Die Verbindungen zwischen allen Bestandteilen des CPS müssen
ausschließlich über die Verwendung sicherer Kommunikationsprotokolle, geplant zur
Verhinderung eines nicht bevollmächtigten Zugriffs oder einer Verfälschung, unter Verwendung
von Verschlüsselungsalgorithmen mit demselben Sicherheitsniveau wie dem des Protokolls TLS
mit 1024-bit RSA Key & 3DES erfolgen. Die zu verwendenden Protokolle müssen Techniken
zur Fehlerermittlung und Wiederherstellungsmechanismen zur Verhinderung einer Veränderung
der Inhalte verwenden. Genauer gesagt müssen sichere Verbindungen und eine Verschlüsselung
zwischen den Verbindungsbestandteilen und dem System verwendet werden.
Dasselbe
Sicherheitsniveau ist zwischen dem Spielautomat und dem Verbindungsbestandteil nicht
erforderlich, wenn diese innerhalb derselben Konsole oder dem Gehäuse angebracht sind:
e)
alle Kommunikationen wichtiger Daten müssen auf einem Protokoll basieren und/oder
einen Plan zur Lokalisierung und zur Fehlerkorrektur zur Sicherung der Genauigkeit von
neunundneunzig Prozent (99%) oder mehr für die erhaltenen Meldungen integrieren,
f)
alle Kommunikationen wichtiger Daten, die die Einnahmen beeinflussen können und bei
der
Übertragung
oder
Anwendung
nicht
gesichert
sind,
müssen
Verschlüsselungsmethoden verwenden. Der Verschlüsselungslogarithmus muss für die
Wahrung der sicheren Kommunikation veränderliche Schlüssel oder ähnliche Methoden
enthalten. In groben Zügen beschrieben dürfen, wenn Zertifikate, Schlüssel oder
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 129
Ausgangszahlen verwendet werden, diese nicht in den Code integriert sein und müssen
alle sechs Monate im Rahmen des Kommunikationsbetriebs geändert werden,
g)
jede Art Kommunikation, die vollständig innerhalb des Systems stattfindet, muss mit
einer Genauigkeit funktionieren, die von dem anzuwendenden Kommunikationsprotokoll
bestimmt wird, und
h)
wenn das System die Verwendung einer bidirektionalen Kommunikation gestattet,
müssen die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
3.1.2 Verschlüsselung
Alle
Kommunikationen
wichtiger
Daten
müssen
über
eine
Verschlüsselungsmethode (also FIPS 140 Level 2) gesichert werden. Wenn das System die
Wahl der Integration einer Verschlüsselung bietet, muss die besagte Verschlüsselung verwendet
werden. Die Sicherheitsmeldungen, die die Datenübertragungsleitungen durchlaufen, müssen auf
die zu diesem Zeitpunkt beste bekannte Verschlüsselungsweise verschlüsselt werden. Ziel ist die
Sicherstellung einer erwiesenen Sicherheit der Kommunikationen vor Entschlüsselungsangriffen.
Zumindest die unten stehenden Daten müssen in verschlüsselter Form an das/vom Zentralsystem
übertragen werden:
f)
Signaturen-Ausgangszahlen (Faktoren von Algorithmen),
g)
Signaturergebnisse,
h)
Verschlüsselungsschlüssel, bei denen die gewählte Anwendung die Übertragung von
Schlüsseln erfordert,
i)
Upgrade oder Downgrade einer Software für die gesamte Software, die in
Verbindung mit der Sicherheit steht ( z. B. Signatur, RNG, Bestimmung des
Spielergebnisses, Zahlungssoftware), und
j)
andere Informationen, die die Sicherheit betreffen.
3.1.3 Mindestlänge
der
Verschlüsselungsschlüssel
Die
Mindestlänge
der
Verschlüsselungsschlüssel beläuft sich auf 112 bit für symmetrische Algorithmen und auf 1024
bit für die öffentlichen Schlüssel.
3.1.4 Verwaltung der Verschlüsselungsschlüssel Es muss eine sichere Methode zur Änderung
der bestehenden Gruppe von Verschlüsselungsschlüsseln angewendet werden. Die Verwendung
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 130
von nur der bestehenden Gruppe von Schlüsseln zur „Verschlüsselung“ der folgenden Gruppe ist
nicht gestattet. Ein Beispiel einer annehmbaren Methode zur Änderung der Schlüssel stellt die
Verwendung von Verschlüsselungstechniken öffentlicher Schlüssel zur Übertragung neuer
Gruppen von Schlüsseln dar.
3.1.5 Aufbewahrung der Verschlüsselungsschlüssel Es muss eine sichere Methode zur
Aufbewahrung
der
Verschlüsselungsschlüssel
zur
Verfügung
stehen.
Die
Verschlüsselungsschlüssel dürfen nicht unverschlüsselt aufbewahrt werden.
3.2
Wichtige Ereignisse
3.2.1 Allgemeiner Hinweis Die wichtigen Ereignisse werden vom Spielautomaten erzeugt und
über
den
DSP-Server
an
das
CPS
unter
Verwendung
eines
genehmigten
Kommunikationsprotokolls gesendet. Obwohl in den besagten Anforderungen bestimmt ist, dass
das CPS die wichtigen Ereignisse lokalisieren und registrieren muss, wird keine konkrete
Anwendung empfohlen. Sofern diese Ereignisse innerhalb des bestimmten Zeitrahmens
lokalisiert und gemeldet werden, ist die Methode, die verwendet wird, nicht von Bedeutung.
Dennoch muss der Spielautomat, wenn in den Anforderungen bestimmt ist, dass er ein Ereignis
lokalisieren und registrieren muss, so programmiert sein, dass er das Ereignis intern erzeugt und
innerhalb der erforderlichen Zeitspanne an das CPS sendet. Alle Ereignisse müssen in einer oder
mehreren Datenbanken mit den folgenden Informationen gespeichert werden:
e)
Datum und Uhrzeit des Ereignisses,
f)
Identität des Spielautomaten, der das Ereignis erzeugt hat,
g)
eine eindeutige Nummer / ein eindeutiger Code zur Bestimmung des Ereignisses oder
h)
ein kurzer Beschreibungstext des Ereignisses in der örtlichen Sprache.
3.2.2 Wichtige Ereignisse Die folgenden wichtigen Ereignisse müssen vom Spielautomat
gesammelt werden und zur Speicherung an das System weitergeleitet werden:
m)
Wiederherstellung oder Unterbrechung der Stromversorgung
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 131
n)
Aktivierung/Deaktivierung eines Spiels
o)
Voraussetzungen für Barauszahlungen (Betrag, der an das System gesendet werden
muss):
iv.
Jackpot eines Spielautomaten (Preis jenseits der Grenze eines einzelnen Sieges am
Spielautomaten),
p)
v.
Barauszahlung eines stornierten Guthabens und
vi.
progressiver Jackpot (wie der oben beschriebene Jackpot).
Türöffnungen (jeder Tür, die Zugang zum wichtigen Bereich des Spielautomaten bietet).
Die Verwendung von Türschaltern (diskrete Anbauten am DSP-Server) ist gestattet,
sofern ihr Betrieb keine Erzeugung von überflüssigen Meldungen verursacht, die
Verwirrung hervorrufen.
q)
Einführungsfehler von Münzen und Spielmarken (die Meldung eines Münzstaus, der
Rückgabe einer eingeführten Münze und einer zu spät eingeworfenen Münze als
allgemeiner „Münzeinführungsfehler“ ist gestattet):
r)
Fehler der Validierungseinheit für Banknoten (Gegenstände) (die Punkte „i“ und „ii“
müssen als eine Meldung gesendet werden, sofern dies vom Kommunikationsprotokoll
unterstützt wird):
iii.
Einwurfschacht
voll
(die
Verwendung
der
ausdrücklichen
Meldung
„Einwurfschacht voll“ (stacker full) existiert nicht, dies kann Sicherheitsfragen
hervorrufen, wie „Fehlfunktion der Validierungseinheit für Banknoten“ oder
Ähnliches) und
iv.
Münzstau (Gegenstände).
s)
Geringer Speicher NV des Spielautomaten, Batteriefehler
t)
Verlust der Kommunikation mit dem DSP-Server
u)
Verlust der Kommunikation mit dem Spielautomaten
v)
Fehler der Walzenumdrehung (mit Bestimmung der einzelnen Walzennummern, falls
vorhanden)
w)
x)
Druckerfehler (falls ein Drucker vorhanden ist):
iii.
Drucker leer/Papierstand niedrig und
iv.
Trennung/Versagen des Druckers.
Fehler des Kartenlesegerätes
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 132
iii.
Kartenstau
iv.
Trennung/Versagen des Lesegerätes.
3.2.3 Prioritätsereignisse Die folgenden wichtigen Ereignisse müssen an den CPS übertragen
werden, wo ein Mechanismus zur rechtzeitigen Informierung (das Versenden der unten
stehenden wichtigen Ereignisse an das System im Rahmen eines allgemeinen Fehlercodes ist
gestattet) für die Fälle vorhanden sein muss, in denen das Spiel die Einzelheiten des Ereignisses
nicht unterscheiden kann:
f)
Zugang zum logischen Bereich der Konsole,
g)
Wiederherstellung des RAM-Speichers des elektronischen Spielautomaten,
h)
Verfälschung einer zerstörten Software,
i)
irreparable Fehler der Hardware,
j)
Scheitern der Signaturprüfung.
3.3
Zähler
3.3.1 Allgemeiner Hinweis Die Informationen einer Zählung werden in dem Spielautomaten
erzeugt, vom DSP-Server gesammelt und über ein Kommunikationsprotokoll an den CPS
gesendet. Die Rechner des DSP-Servers müssen alle Daten der Zählerhinweise in Echtzeit und
online und automatisch erhalten. Die Informationen einer Zählung des DSP-Servers müssen mit
Etiketten gekennzeichnet werden, damit sie gemäß ihrer Funktion verständlich werden. Das CPS
muss genaue Dateien aufbewahren und eine Gesamtlänge von mindestens 16 Bits (einschließlich
der Minuten) für jeden Datentyp wahren, der auch für die Gesamtheit der Einnahmen
erforderlich ist, die von dem jeweiligen elektronischen Spielautomat erzeugt wird.
3.3.2 Erforderliche Zähler Das CPS muss in der Lage sein, den Betrieb aller Spiele und der
elektronischen Spielautomaten zu überwachen, und muss in der Lage sein, Meldungen über die
folgenden Informationen des elektronischen Spielautomaten und des Spiels zu erzeugen, falls
vorhanden:
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 133
r)
Münzeinwurf,
iii.
Das System muss die Informationen für die Zahlungsanzeigetafeln der
eingeworfenen Münzen und für den theoretischen Rückzahlungsanteil speichern,
die vom Spielautomaten für jedes mehrfache Spiel oder ein mehrfaches Spiel
mehrerer Zahlungsmittel geboten werden.
iv.
Das System muss die Informationen für die Zahlungsanzeigetafeln der
eingeworfenen Münzen und für den erwogenen durchschnittlichen theoretischen
Rückzahlungsanteil speichern, die vom jeweiligen Spielautomaten geboten
werden
und
Zahlungsanzeigetafeln
mit
einem
anderen
theoretischen
Rückzahlungsanteil beinhalten, der 4 Prozent zwischen den Einsatzkategorien
übersteigt.
ANMERKUNG: Dies gilt nicht für Keno und Geschicklichkeitsspiele.
s)
Münzauswurf:
t)
Gesamtheit der eingeworfenen Münzen (Münzen, die durch fielen oder Gesamtwert aller
Münzen, Banknoten und Belegen/Coupons, die gesammelt wurden),
u)
Jackpots, die vom Croupier ausgezahlt wurden (Barauszahlungen),
v)
stornierte Guthaben, die vom Croupier ausgezahlt wurden (wenn dies vom
Spielautomaten unterstützt wird),
w)
Einwurf physischer Münzen,
x)
Einwurf von Banknoten (Gesamtgeldwert aller angenommenen Banknoten),
y)
Auswurf von Belegen/Coupons,
z)
Auszahlung externer Boni durch den Automaten,
aa)
Auszahlung externer Boni durch den Croupier,
bb)
Auszahlung eines progressiven Jackpots durch den Croupier,
cc)
Auszahlung eines progressiven Jackpots durch den Automaten,
dd)
Einwurf von Belegen/Coupons (Gesamtgeldwert aller angenommenen Belege/Coupons),
ee)
gespielte Spiele,
ff)
gewonnene Spiele,
gg)
Personen, die den logischen Bereich betraten, einschließlich des Datums und der Uhrzeit
des Zugangs,
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 134
hh)
Personen, die die Zählertür betraten, einschließlich des Datums und der Uhrzeit des
Zugangs,
ANMERKUNG: Während die Daten der besagten elektronischen logistischen Zähler direkt vom
Spielautomaten an den DSP und in der Folge an das CPS gesendet werden müssen, ist die
Verwendung von sekundären Berechnungen des DSP und/oder des CPS gestattet, wenn dies für
erforderlich erachtet wird.
3.3.3 Löschung des Inhaltes der Zähler Das CPS muss über einen Löschmechanismus der
durch nicht autorisierte Nutzer gespeicherten Informationen der logistischen Zähler verfügen,
siehe auch die Einheit 3.1.4 „Vorläufige Speicherung von Daten“.
3.4
Meldungsanforderungen
3.4.1 Allgemeiner Hinweis Die Informationen wichtiger Ereignisse und der Zähler werden in
einer Datenbank auf dem CPS gespeichert, und danach werden logistische Meldungen auf der
Grundlage der gespeicherten Informationen erzeugt. Die Daten, die von den EGM empfangen
werden, müssen mindestens zehn (10) Jahre auf einem sicheren Medium (oder Medien), das die
genaue Wiederherstellung aller gespeicherten Überwachungsdaten gewährleistet, aufbewahrt
werden.
3.4.2 Erforderliche Meldungen Die Meldungen, die auf der Grundlage eines Zeitdiagramms
erzeugt werden, das von der Kommission für Glücksspiele bestimmt wird und gewöhnlich aus
täglichen, monatlichen und jährlichen Meldungen und Meldungen ab dem Tag der
Inbetriebnahme bis heute besteht, die aus in der Datenbank gespeicherten Informationen erzeugt
werden. Diese Meldungen sollten mindestens aus den unten stehenden Informationen bestehen:
g)
Meldung des Nettogewinns/Einnahmen für jeden Spielautomaten,
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 135
h)
vergleichende Einwurfsmeldungen für jedes gesammelte Medium (z. B. Münzen oder
Banknoten) mit Wiedergabe der Abweichungen in Euro und einem Anteil in Prozent für
jedes Medium, und der Gesamtwert für jeden Typ,
i)
vergleichende Meldung des gezählten und tatsächlichen Jackpots mit Wiedergabe der
Abweichungen in Euro und einem Anteil in Prozent für jeden von ihnen und Gesamtwert,
j)
Vergleich der theoretischen und tatsächlichen Verzögerung mit Abweichung,
k)
Datei zur Registrierung wichtiger Ereignisse für jeden Spielautomat,
l)
andere Meldungen gemäß der jeweiligen Gerichtsbarkeit.
ANMERKUNG: Die Kombination von Meldungsdaten ist gestattet, wo dies für erforderlich
erachtet wird (z. B. Einnahmen, Vergleich des Theoretischen/Tatsächlichen).
3.5
Sicherheitsanforderungen
3.5.1 Zugangskontrolle Der DSP-Server muss eine hierarchische Rollenstruktur, bei der der
Zugang in das Programm oder die isolierten Komponenten des Menüs auf der Grundlage des
Nutzers und eines Zugangscodes bestimmt wird, oder eine Sicherheitsstruktur des Verbindungs/Geräteprogramms unterstützen, die streng auf dem Nutzer und dem Zugangscode oder der PIN
basiert. Des Weiteren muss das CPS die Änderung solcher wichtigen Verbindungsinformationen
gestatten, die von dem Spielautomaten abgesendet werden. Darüber hinaus muss eine Prognose
zur Informierung des Systemadministrators und zur Eintragung eines Ausschlusses eines Nutzers
oder eines Kontrollzugangs nach einer bestimmten Anzahl gescheiterter Zugangsversuche
vorhanden sein. Es muss über einen umfangreichen Schutz eines Zugangscodes auf Ebene des
Betriebssystems und der Anwendung verfügen, einschließlich ohne Beschränkung:
a)
der Möglichkeit der Bestimmung des Verfalls des Zugangscodes,
b)
der Verschlüsselung der Zugangscodes,
c)
der Nichtanzeige des Zugangscodes,
d)
der Gewährung der Möglichkeit für die Nutzer, ihre Zugangscodes zu
ändern, und
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 136
e)
der Bestimmung der Strukturform des Zugangscodes.
3.5.2 Datenänderung
Das CPS darf keine Änderung der Informationen des Archivs zur
Eintragung der logistischen oder wichtigen Ereignisse gestatten, die entsprechend vom
Spielautomaten ohne Prüfungen eines beaufsichtigten Zugangs abgesendet werden. Im Fall einer
Änderung der wirtschaftlichen Daten muss er über die Möglichkeit einer automatischen
Erzeugung eines Archivs der Prüfungseintragung für das Dokument verfügen:
f)
Datenbestandteil, der geändert wurde,
g)
Wert des Datenbestandteils vor der Änderung,
h)
Wert des Datenbestandteils nach der Änderung,
i)
Uhrzeit und Datum der Änderung und
j)
Personal, das die Änderung vornahm (Verbindung des Nutzers).
3.5.3 Eingang mit einem Zugangscode
a)
Das Betriebssystem des CPS muss einen umfangreichen Schutz eines Zugangscodes oder
ein anderes sicheres Mittel zur Sicherung der Integrität der Daten und der Ausführung der
Nutzergenehmigungen bieten.
b)
Der Zugang zu allen Programmen und Dateien wichtiger Daten muss in jedem Fall über
die Eingabe des Zugangscodes erfolgen, der nur dem bevollmächtigten Personal bekannt
sein soll.
Im Fall einer Verwendung irgendeiner PIN in irgendeiner Weise innerhalb des CPS und/oder des
unterstützenden Systems müssen der Algorithmus zur Erzeugung der PIN und die
Funktionen des Prozesses (also Änderungen der PIN, Speicher der Datenbank, Sicherheit
und Verteilung) genehmigt werden.
d)
Die Speicherung der Zugangscodes und der PIN muss in verschlüsselter, irreversibler
Form erfolgen. Das bedeutet, dass im Falle eines Lesens der Datei mit den Daten der PIN
durch irgendeine (autorisierte oder auch nicht autorisierte) Person die besagte Person
nicht in der Lage sein darf, die PIN aus den konkreten Daten neu zu erstellen, auch wenn
sie den Algorithmus zur Erzeugung der PIN kennt.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 137
e)
Es muss ein Programm zur Auflistung aller im CPS eingetragenen Nutzer einschließlich
ihres Berechtigungslevels zur Verfügung stehen.
3.5.4 Verbindung mit dem System
a)
das Betriebssystem und/oder jedes Kontrollprogramm, das mit dem CPS verbunden ist,
muss über einen Zugangscode mit zwei (2) Code-Ebenen verfügen, die den persönlichen
Erkennungscode und einen persönlichen speziellen Zugangscode darstellen,
b)
die persönliche Erkennungsnummer (Personal Identification Number / PIN) muss aus
mindestens sechs (6) Zeichen des Amerikanischen Standard Codes zum Austausch von
Informationen (American Standard Code for Information Interchange / ASCII) bestehen
und
c)
der persönliche spezielle Zugangscode muss aus mindestens sechs (6) Zeichen
einschließlich mindestens einem (1) nicht alphabetischen Zeichen bestehen.
3.5.5 Sicherheitsniveau und Zugangsbeschränkungen
a)
Das Betriebssystem muss über mehrere Ebenen eines sicheren Zugang zur Kontrolle und
Beschränkung verschiedener Zugangstypen zum CPS verfügen, und
b)
die Zugangskonten zum CPS müssen eindeutig sein, wenn sie für eine autorisierte Person
erstellt werden, und die Verwendung gemeinsamer Konten vom autorisierten Personal ist
nicht gestattet.
3.5.6 Mehrfache Verbindung auf Systemverwaltungsebene (also primär gegenüber einer
sekundären Funktion)
a)
das Betriebssystem muss in der Lage sein, eine mögliche Verfälschung von Daten, die
aufgrund der mehrfachen Verbindung auf Systemverwaltungsebene hervorgerufen
werden kann, durch das Personal der Systemverwaltung zu prüfen, das über die
Möglichkeit des Zugangs und der Durchführung von Änderungen in derselben Datei der
wichtigen Daten verfügt,
b)
das Betriebssystem muss bestimmen, welche der Zugangsebenen die mehrfache
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 138
Verbindung von verschiedenen Nutzern gestattet, welche der Zugangsebenen die
mehrfache Verbindung nicht gestattet, und im Fall, dass die mehrfache Verbindung
gestattet wird, welche Beschränkungen gelten - falls Beschränkungen gelten, und
c)
wenn das CPS keine ausreichende Kontrolle bietet, muss ein inhaltsreiches Schreiben
einer verfahrenstechnischen Kontrolle zur Abdeckung dieser Unzulänglichkeit des
Systems mit dem Ziel der Unterstützung der richtigen Funktion eines regulären Systems
vorbereiten.
3.6
Datensicherung und -wiederherstellung
3.6.1 Allgemeiner Hinweis Das CPS wurde zum Schutz der Integrität der entsprechenden
Daten im Falle eines Versagens programmiert. Kontrollarchive, Systemdatenbanken und jegliche
anderen entsprechenden Daten müssen unter Verwendung von logischen Schutzmethoden
gespeichert werden. Wenn Festplatten als Speichermedien verwendet werden, muss die Integrität
der Daten im Fall eines Versagens der Festplatte gesichert sein. Zu den akzeptierten Methoden
gehören mehrfache Festplatten in akzeptierter RAID-Parametrisierung oder gespiegelte Daten
auf zwei oder mehreren Festplatten. Die verwendete Methode muss darüber hinaus eine offene
Unterstützung für Sicherheitskopien und Austausch gewähren. Die Anwendung des Programms
zur Erstellung von Sicherheitskopien muss mindestens einmal pro Tag durchgeführt werden,
auch wenn alle Methoden auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts vom unabhängigen
Zertifizierungslabor untersucht werden. Der physische Standort dieser Systeme zur
Wiederherstellung von Daten und zur Erstellung von Sicherheitsdaten muss ein anderer als der
Standort sein, an dem das CPS installiert ist.
3.6.2 Anforderungen an eine Wiederherstellung Im Fall eines zerstörerischen Versagens, bei
dem der Neustart des CPS auf keine andere Weise möglich ist, müssen das Neuladen des
Systems ab dem letzten wiederherstellbaren Punkt der Sicherheitskopien und die vollständige
Wiederherstellung der Inhalte durch die besagten Sicherheitskopien, die mindestens aus den
unten stehenden Informationen bestehen sollen, möglich sein:
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 139
a)
wichtige Ereignisse,
b)
Buchhaltungsinformationen,
c)
Kontrollinformationen, und
d)
Informationen eines konkreten Standorts, wie z. B. eine Slots-Datei, Angestelltendatei,
Einstellung eines progressiven Jackpots usw.
3.7
Selbstüberwachung
3.7.1 Allgemeiner Hinweis Das CPS muss die automatische Überwachung aller wichtigen
Komponenten des CPS (z. B. Netzgeräte, Firewalls, Verbindungen mit Dritten usw.) anwenden
und die Möglichkeit haben, den Systemadministrator effektiv über den Status zu informieren,
unter der Voraussetzung, dass der Status nicht zerstört ist. Das CPS muss in der Lage sein, diese
Funktion mit einer Frequenz von einmal in 24 Stunden durchzuführen. Die Anwendung von
Programmen zur automatischen Überwachung wird auf der Grundlage des jeweiligen
Sachverhalts vom unabhängigen Zertifizierungslabor untersucht. Darüber hinaus werden alle
wichtigen CPS auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts untersucht und ferner kann eine
Aktion vom System entsprechend der Schwere des Versagens durchgeführt werden.
3.8
Netzsicherheit
3. 8.1 Allgemeiner Hinweis In dem Fall, dass das CPS zusammen mit einem anderen Netz
verwendet wird, muss die gesamte Kommunikation einschließlich des Remote-Zugangs
mindestens eine genehmigte Firewall in einer anwendungsorientierten Schicht durchlaufen und
darf über keine Einrichtung verfügen, die alternative Netzzugänge gestattet. Wenn ein
alternativer Netzzugang zu Redundanzzwecken besteht, muss auch dieser mindestens eine
Sicherheitsfirewall in einer anwendungsorientierten Schicht durchlaufen.
3.8.2 Kontrollarchive einer Firewall Die Anwendung der Firewall muss ein Kontrollarchiv
der unten stehenden Informationen beinhalten und muss jede Kommunikation deaktivieren und
ein Fehlerereignis erzeugen, wenn das Kontrollarchiv voll ist:
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 140
d)
alle Änderungen in der Parametrisierung der Firewall,
e)
alle erfolgreichen und gescheiterten Verbindungsversuche über die Firewall und
f)
die Quelle und das Ziel der IP-Adressen, die Port-Nummern und die MAC-Adressen.
ANMERKUNG: Ein modulierbarer Parameter „gescheiterte Verbindungsversuche“ kann zur
Abweisung weiterer Verbindungsanfragen verwendet werden, wenn eine Überschreitung der
vorbestimmten Grenze erfolgt. Darüber hinaus muss der Systemadministrator informiert werden.
3.9
Remote-Zugang
3.9.1 Allgemeiner Hinweis Als Remote-Zugang wird irgendein Zugang im System abgesehen
von dem „zuverlässigen“ Zugang bestimmt. Der Remote-Zugang muss, wo dies gestattet ist, alle
Systeme eines Rechners auf der Grundlage der bevollmächtigten Einstellungen des CPS oder der
Anwendung der Firewall, die eine Verbindung zu dem CPS erzeugt, identifizieren.
Die
Sicherheit des Remote-Zugangs wird auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts in
Verbindung mit der aktuellen Technologie und der Genehmigung durch die lokale
Regulierungsbehörde untersucht. Unten Stehendes sind zusätzliche Anforderungen:
d)
keine unautorisierte Verwaltungsfunktion eines Remote-Nutzers (Hinzufügen von
Nutzern, Änderung von Genehmigungen usw.),
e)
kein unautorisierter Zugang zu irgendeiner anderen Datenbank als der Wiedererlangung
von Informationen unter Verwendung der bestehenden Funktionen und
f)
kein unautorisierter Zugang zum Betriebssystem.
3.9.2 Kontrolle eines Remote-Zugangs Der CPS-Server muss automatisch ein Archiv über die
Registrierungsaktivität führen oder über die Möglichkeit verfügen, nicht automatische
Registrierungsarchive zu registrieren, die alle Informationen des Remote-Zugangs darstellen und
Folgendes enthalten:
e)
Verbindungsname,
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 141
f)
Uhrzeit und Datum, an dem die Verbindung erfolgte,
g)
Dauer der Verbindung und
h)
Aktivität während der Verbindung einschließlich der konkreten Bereiche, auf die
zugegriffen wurde, und der erfolgten Änderungen.
3.10 Validierung der Systemsoftware
3.10.1 Allgemeiner Hinweis Die Komponenten/Einheiten der Software des CPS müssen über
ein sicheres Medium auf einer Systemebene zu validieren sein, auf der die Identität und die
Version des Programms verzeichnet ist. Das CPS muss in der Lage sein, die Durchführung
unabhängiger Prüfungen der Integrität der Komponenten/Einheiten durch externe Quellen
zuzulassen, und ist für alle Steuerungsprogramme erforderlich, die die Integrität des CPS
beeinflussen können. Dies wird über die Identität von einem externen Gerät durchgeführt, das in
die Software des CPS integriert werden kann (siehe die unten stehende ANMERKUNG) oder
über eine Schnittstelle für dritte Geräte zur Identifizierung der Medien verfügt. Die Prüfung der
Integrität stellt ein Überwachungsmittel zur Validierung der Komponenten/Einheiten des CPS
zur Erkennung und Validierung der Programme/Dateien dar. Vor der Genehmigung des Systems
muss das unabhängige Zertifizierungslabor die Methode zur Prüfung der Integrität genehmigen.
ANMERKUNG: Wenn das Identifizierungsprogramm in die Software des CPS integriert ist, muss
der Hersteller vor der Einreichung eine schriftliche Bestätigung vom unabhängigen
Zertifizierungslabor erhalten.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 142
TEIL 5:
Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS
Version: 1.0
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 143
KAPITEL 1
1.0 UMWELTRELEVANTE
ANFORDERUNGEN
UND
SICHERHEITSANFORDERUNGEN DES SYSTEMS
1.1 Physikalische Sicherheit
1.1.1 Allgemeiner
Hinweis
Alle
Bestandteile
eines
Systems
müssen
ausreichend
widerstandsfähig sein, um einem gewaltsamen Eindringen standzuhalten.
1.2 Sicherheit des Materials und der Spieler
1.2.1 Allgemeiner Hinweis
Die elektronischen und mechanischen Teile und die
Planungsprinzipien des elektronischen Materials dürfen den Spieler keiner Gefahr seiner
körperlichen Unversehrtheit aussetzen. Das unabhängige Zertifizierungslabor liefert KEINE
Erkenntnisse
hinsichtlich
der
Sicherheit
und
der
Prüfung
der
elektromagnetischen
Verträglichkeit, dies fällt unter die Verantwortung des Produktherstellers oder der Käufer. Diese
Art Sicherheitstests und Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit können aufgrund des
besonderen normativen Aktes, der Verordnung, des Gesetzes oder des Rechtsaktes erforderlich
sein, und müssen jeweils von den Parteien durchgeführt werden, die das besagte Material
herstellen oder kaufen. Das unabhängige Zertifizierungslabor führt keine Tests durch, trägt
keinerlei Verantwortung und liefert kein Ergebnis in Verbindung mit diesen konkreten
Sachverhalten.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 144
1.3 Einwirkung der Umwelt auf die Integrität des Systems
1.3.1 Norm über die Integrität Das unabhängige Zertifizierungslabor führt bestimmte Tests
durch, um zu bestimmen, ob die äußeren Einwirkungen den gerechten Charakter des Spiels
gegenüber dem Spieler beeinflussen, oder ob sie Möglichkeiten des Betrugs schaffen. Ein
System muss in der Lage sein, den folgenden Tests standzuhalten und dabei sein Spiel ohne
Eingriff des Bedieners fortzusetzen:
e)
Elektrostatische Interferenz
Die Systeme dürfen kein elektronisches Rauschen
verursachen, das die Integrität oder den gerechten Charakter der umgebenden
verbundenen Ausstattung beeinflusst.
f)
Elektrostatische Interferenz Zum Schutz vor einem elektrostatischen Überschlag ist eine
Erdung des Materials des Systems in der Art erforderlich, dass die Energie der
elektrostatischen Überschlags keine Schädigung oder Hemmung des regulären Betriebs
der elektronischen oder anderer Bestandteile im Rahmen des Systems hervorruft. Die
Systeme können eine vorübergehende Unterbrechung aufweisen, wenn sie einer
bedeutenden elektrostatischen Entladung höher als die Entladung des menschlichen
Körpers ausgesetzt werden, aber sie müssen über die Möglichkeit verfügen, alle ihre
Funktionen wiederherzustellen und zu vervollständigen, die unterbrochen wurden, ohne
Verluste oder Verfälschungen der Informationen über die Kontrolldaten oder die
wichtigen Daten aufzuweisen, die mit dem System verbunden sind. Die Prüfungen
werden bis zu einem Beanspruchungsgrad von 27KV durchgeführt.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 145
KAPITEL 2
2.0 ANFORDERUNGEN AN DAS ÜBERWACHUNGS- UND
KONTROLLSYSTEM
2.1
Überwachungs- und Kontrollsystem
2.1.1 Allgemeiner Hinweis Wenn das Überwachungs- und Kontrollsystem aus mehreren
Rechnersystemen an unterschiedlichen Standorten besteht, müssen das Überwachungs- und
Kontrollsystem als Ganzes und die Kommunikation zwischen seinen Komponenten diese
Anforderungen erfüllen.
2.1.2 Herunterfahren und Wiederherstellung Das Überwachungs- und Kontrollsystem muss
die folgenden Möglichkeiten des Herunterfahrens und der Wiederherstellung haben:
a) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, von unerwarteten ResetEreignissen seiner zentralen Rechner oder irgendeinem seiner übrigen Komponenten
zurückzukehren,
b) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, im Falle einer einfachen
Unterbrechung der Stromversorgung regulär herunterzufahren und die Wiederherstellung
nach Wiederherstellung der Stromversorgung nur zu gestatten, nachdem die folgenden
Prozesse als Mindestanforderung abgeschlossen werden:
i)
erfolgreiche Vollendung des/der typischen Prozesse/s, zur Fortsetzung eines
Programms einschließlich der automatischen Prüfungen,
ii)
Identifizierung
aller
wichtigen
Dateien
des
Überwachungs-
und
Kontrollprogramms durch eine genehmigte Methode (mit Ausnahme der CRC,
MD5, SHA-1 usw.) und
iii)
Installation und ähnliche Identifizierung der Kommunikationen mit allen
Komponenten, die für den Betrieb des Überwachungs- und Kontrollsystems
erforderlich sind
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 146
c) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, die Fälle einer zentralen
Wiederherstellung auf anderen Überwachungs- und Kontrollsystemen zu erkennen und
entsprechend zu verwalten, die das Spielergebnis, den Betrag des Gewinns oder die
Zählung beeinflussen,
d) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, alle wichtigen
Informationen ab dem Zeitpunkt der letzten Datensicherung bis zum Zeitpunkt des
Versagens des Überwachungs- und Kontrollsystems oder seiner Wiederherstellung
wiederherzustellen (ohne dass eine zeitliche Grenze bestimmt wird),
e) das System muss in der Lage sein, die ununterbrochene Verfügung der Rechte des
Spielers und die Kontrollmöglichkeit ausreichend zu sichern.
2.1.3 Hosting durch Dritte Wenn eine oder mehrere Komponenten des Überwachungs- und
Kontrollsystems durch dritte Dienstleistungsanbieter betreut werden, müssen die folgenden
Anforderungen erfüllt werden:
a) die persönlichen wirtschaftlichen Informationen aller Spieler dürfen dem dritten
Dienstleistungsanbieter nicht zugänglich sein. Dies schließt dennoch nicht die
Verwendung von Dienstleistungen dritter Personen für die Datensicherung und die
Speicherung von Daten aus,
b) die Spielfunktionen dürfen dem dritten Dienstleistungsanbieter nicht zugänglich sein,
c) die Verwendung von Dienstleistungen dritter Anbieter, die eine Anpassung der Software
an Regeln/Verordnungen erfordert, die in irgendeinem Punkt dem vorliegenden
Schreiben widersprechen, ist nicht gestattet.
2.1.4 Deaktivierung des Einsatzes Die Nutzer müssen zu jedem Zeitpunkt die ungehinderte
Kommunikation aller Spielautomaten mit dem SCS über das CPS sichern und dabei die
Durchführung einer Kontrolle und Überwachung in Echtzeit gestatten. Die folgenden
Anforderungen betreffen die Deaktivierung und Aktivierung des Einsatzes durch das
Überwachungs- und Kontrollsystem:
a) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, jede Auswahl eines
Einsatzes auf Befehl zu aktivieren und zu deaktivieren,
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 147
b) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, die einzelnen Spiele auf
Befehl zu aktivieren und zu deaktivieren,
c) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, die einzelnen Sitzungen
des jeweiligen Spielers auf Befehl zu aktivieren und zu deaktivieren, und
d) im Falle einer Deaktivierung oder Aktivierung irgendeiner Auswahl des Einsatzes durch
das Überwachungs- und Kontrollsystem muss eine entsprechende Registrierung in der
Kontrolldatei erfolgen. Der Grund einer eventuellen Deaktivierung muss in einer
geschützten Kontrolldatei registriert werden, die keinen erforderlichen Teil des
Überwachungs- und Kontrollsystems darstellen muss.
2.1.5 Unterbrechung aufgrund Passivität des Nutzers In dem Fall, dass das Überwachungsund Kontrollsystem nicht in der Lage ist, ein Polling des Spielautomaten zur Bestätigung einer
Verbindung durchzuführen, müssen Unterbrechungen aufgrund einer Passivität des Nutzers
vorgenommen werden.
2.1.6 Polling der Spielautomaten In dem Fall, dass das Überwachungs- und Kontrollsystem in
der Lage ist ein Polling durchzuführen, muss es die Spielautomaten auf der Grundlage eines
bestimmten Zeitplans und auf Befehl durch den Nutzer des Überwachungs- und Kontrollsystems
abfragen.
a) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, die Uhrzeit und das
Datum des letzten Pollings zu speichern,
b) das Scheitern einer Antwort eines Spielautomaten innerhalb von 30 Minuten muss zum
Beenden der Sitzung führen, und
c)
der Spielautomat muss erkennen, dass die Sitzung im Falle des gescheiterten Erhalts
einer Antwort vom Server innerhalb von 30 Minuten beendet wurde. Der Spielautomat
muss den Spieler über das Beenden der Sitzung informieren. Das Spiel muss bis zur
Erstellung einer neuen Sitzung durch das Überwachungs- und Kontrollsystem und den
Spielautomaten unterbrochen werden.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 148
2.2
Informationen eines Einsatzes, der im Überwachungs- und
Kontrollsystem gespeichert werden muss
2.2.1 Allgemeiner Hinweis Der Bediener und die Kommission zur Überwachung und
Kontrolle von Spielen müssen die Informationen eines Einsatzes für einen Zeitraum von zehn
Jahren auf einem sicheren Medium (oder Medien) speichern, das die genaue Reproduktion der
gespeicherten Überwachungsdaten durch die Kommission zur Überwachung und Kontrolle von
Spielen gestattet. Diese Informationen können offline gespeichert werden.
Die zeitliche
Kennzeichnung muss auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone erfolgen und, wenn diese
Zeitzone nicht die Weltzeit ist (Coordinated Universal Time / UTC), muss eine klare
Differenzierung zur UTC bestehen.
2.2.2 Informationen eines Spielerkontos
Die Informationen der Spielerkonten, die
gespeichert und zur Aggregation in den Meldungen des Überwachungs- und Kontrollsystems zur
Verfügung gestellt werden müssen, und von denen Sicherheitskopien erstellt werden müssen,
sind die folgenden:
a) Informationen zur Identität des Nutzers (einschließlich der Verifizierungsmethode),
b) Zustimmung des Spielers zu den Bedingungen und Voraussetzungen und der
Geheimhaltungspolitik des Bedieners,
c) Kontoinformationen und aktueller Saldo,
d) maximale Ebenen eines Einsatzverlustes und Ausschlussstatus,
e) vorherige Konten und Gründe der Deaktivierung und
f) Informationen der aktuellen Sitzung.
2.2.3 Informationen einer Sitzung Die Informationen für jede Spielsitzung (also Uhrzeit der
Verbindung und Abmeldung des Clients), die gespeichert und zur Aggregation in den
Meldungen des Überwachungs- und Kontrollsystems zur Verfügung gestellt werden müssen, und
von denen Sicherheitskopien erstellt werden müssen, sind die folgenden:
a) eindeutige Spielerkennung,
b) Uhrzeit des Beginns und des Endes der Sitzung,
c) entsprechende Informationen des Geräts des Spielers, wie z. B. IP-Adresse und Version
des Browsers und/oder des Clients,
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 149
d) Gesamtbetrag, der in der Sitzung gesetzt wurde,
e) Gesamtbetrag, der in der Sitzung gewonnen wurde,
f) Kapital, das dem Konto für die Sitzung hinzugefügt wurde (mit zeitlicher
Kennzeichnung),
g) Kapital, das von dem Konto für die Sitzung abgezogen wurde (mit zeitlicher
Kennzeichnung),
h) im Falle einer Anwendung von Polling die Uhrzeit des letzten erfolgreichen Pollings für
die Sitzung,
i) Grund des Beendens der Sitzung,
j) im Falle einer Anwendung von Polling die Spielinformationen für die Sitzung (z. B.
gespielte Partien, gesetzte Beträge, gewonnene Beträge, gewonnene Jackpots usw.),
k) Übertrag des Spielerkontos bei Beginn der Sitzung,
l) aktuelle aktive Sitzungen (z. B. im Aufbau, vollendete usw.) und
m) Uhrzeit und Datum der Unterbrechung.
2.2.4 Informationen wichtiger Ereignisse Die folgenden Anforderungen betreffen die
Registrierung der Informationen wichtiger Ereignisse durch das Überwachungs- und
Kontrollsystem:
a) Die Informationen der wichtigen Ereignisse, die gespeichert und zur Aggregation in den
Meldungen des Überwachungs- und Kontrollsystems zur Verfügung gestellt werden
müssen, und von denen Sicherheitskopien erstellt werden müssen, sind die folgenden:
i)
sehr hohe Gewinnbeträge, die den Wert übersteigen, der von der jeweiligen
Gerichtsbarkeit bestimmt wird,
ii) Übertragung eines sehr großen Kapitalvolumens (einzeln und kollektiv für einen
bestimmten Zeitraum), das den Wert übersteigt, der von der jeweiligen
Gerichtsbarkeit bestimmt wird,
iii) Änderungen der Parameter des Spiels, die von dem Bediener vorgenommen
wurden,
iv) Änderungen der Parameter des Jackpots, die von dem Bediener vorgenommen
wurden,
v)
neue Jackpots, die erzeugt wurden,
vi) Anzahl der Gewinne eines Jackpots,
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 150
vii) Jackpots, die abgezogen wurden,
viii) Ausschlüsse eines Spielers (einschließlich des Ausschlussgrunds, der Anträge
zur Aufhebung des Ausschlusses und der Aufhebungen des Ausschlusses),
ix) Ereignisse externer Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Spielergebnis
und die Gewinnbeträge beeinflussen (z. B. externe Jackpot-Zentralrechner),
x)
irreversibler Verlust von Daten, die die Clients betreffen, und
xi) bedeutende Zeitspannen der Nichtverfügbarkeit des Überwachungs- und
Kontrollsystems.
a) Das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, ein geeignetes
Zugangsmedium zu den wichtigen Ereignissen einschließlich der Möglichkeit zur Suche
bestimmter Ereignistypen zu gewähren, und
b) das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, die Ereignisse nach
Priorität auf der Grundlage ihres Bedeutungsgrades zu ordnen (z. B. wenn die
Registrierung eines Ereignisses, die Aktivierung eines Alarms oder die Deaktivierung des
Spiels erforderlich ist).
2.2.5 Datensicherung Es muss eine geeignete Methode zur Sicherung aller wichtigen Daten
(also der wirtschaftlichen Informationen und der Informationen über Sicherheit und Ereignisse)
in einem annehmbaren Zeitabstand zur Verfügung stehen, die die Wiederherstellung im Fall
einer Unterbrechung gestattet.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 151
KAPITEL 3
3.0 SICHERHEITSANFORDERUNGEN
AN
INFORMATIONSSYSTEME (ISS)
3.2 Politik der Datensicherheit
3.2.1 Allgemeiner Hinweis
Ein Dokument der Politik der Datensicherheit muss von der
Verwaltung genehmigt, veröffentlicht und sämtlichen Angestellten und den entsprechenden
externen Faktoren bekannt gegeben werden. Die Politik der Datensicherheit muss den folgenden
Anforderungen entsprechen:
a) Die Politik der Datensicherheit muss in regelmäßigen Zeitabständen und jedes Mal
überprüft werden, wenn wichtige Änderungen erfolgen, damit ihre ununterbrochene
Eignung, Zulänglichkeit und Effektivität gesichert wird.
b) Die Annäherung des Bedieners an die Sicherheitsverwaltung und ihre Anwendung (also
Kontrollzwecke, Kontrollen, Politiken, Prozesse und Methoden der Datensicherheit)
muss durch eine unabhängige Behörde in bestimmten Zeitabständen oder jedes Mal
kontrolliert werden, wenn bedeutende Änderungen in der Sicherheitsanwendung
erfolgen. Unter den Beispielen „bedeutender Änderungen“ können das Update des
Betriebssystems, das den Zugang zum Überwachungs- und Kontrollsystem von externen
Quellen gestattet, das Hinzufügen neuer Komponenten zum Überwachungs- und
Kontrollsystem und die Änderungen der Netzparametrisierungen wie z. B. das
Hinzufügen neuer Subnetzwerke inbegriffen sein.
3.3
Physikalische und Bereichskontrollen
3.3.1 Sichere Bereiche
a) Die
Überwachungs-
und
Kontrollsysteme
Kommunikationssysteme
müssen
physikalischen
vor
Schutz
sich
einer
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
in
und
Einrichtungen
möglichen
die
entsprechenden
befinden,
Beschädigung
die
durch
einen
Brand,
Seite 152
Überschwemmung, Orkan, Erdbeben und andere physische oder technische Katastrophen
gewähren.
b) Sicherheitsabgrenzungen (Sperren wie z. B. Wände, kartengesicherte Eingänge oder
besetzte Empfangsbüros) müssen zum Schutz der Bereiche verwendet werden, in denen
sich die Datenverarbeitungssysteme befinden.
c) Die sicheren Bereiche müssen durch geeignete Eingangsmethoden geschützt werden, die
den Zugang nur für autorisiertes Personal sichern.
d) Jeder Zugangsvorfall muss in einer sicheren Datei registriert werden.
e) Die sicheren Bereiche müssen über ein System zur Ermittlung von Eindringen verfügen,
und die Versuche nicht autorisierten Zugangs müssen registriert werden.
3.3.2 Ausstattungssicherheit
f) Die Ausstattung muss in einem geschlossenen Raum platziert oder geschützt werden,
sodass die Gefahren durch Bedrohungen und Zerstörungen aus der Umgebung und die
Möglichkeiten eines nicht autorisierten Zugangs eingeschränkt werden.
g) Die Ausstattung muss vor eventuellen Unterbrechungen der Stromversorgung und
anderen Arten von Unterbrechungen geschützt werden, die eventuell aufgrund von
Fehlern in den unterstützenden Anwendungen hervorgerufen werden.
h) Die Starkstrom- oder Kommunikationskabel, die Daten übertragen oder die
Informationsdienste unterstützen, müssen vor eventuellem Abhören und Beschädigungen
geschützt werden.
3.3.3 Verwaltung von Vorfällen
a) Geeignete Politiken, Pläne und Prozesse müssen für die Verwaltung eventueller
Sicherheitsvorfälle zur Verfügung stehen.
3.4
Verwaltungskontrollen
3.4.1 Schutz des Personals
i) Alle Angestellten der Organisation und gegebenenfalls die Auftragnehmer und dritten
Nutzer
müssen
eine
ausreichende
Bewusstseinsbildung
und
regelmäßige
Aktualisierungen hinsichtlich der Politiken und der Prozesse der Organisation
entsprechend ihrem Arbeitsplatz erhalten.
j) Die Zugangsrechte aller Angestellten und gegebenenfalls der Auftragnehmer und dritten
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 153
Nutzer zu den Informationen und den Datenverarbeitungseinrichtungen müssen nach dem
Ende ihrer Beschäftigung, ihres Vertrags oder ihrer Vereinbarung aufgehoben werden
oder der jeweiligen Änderung angepasst werden.
3.4.2 Dienstleistungen Dritter
k) Die Vereinbarungen mit Dritten, einschließlich des Zugangs, der Verarbeitung, der
Bekanntgabe oder der Verwaltung der Informationen des Administrators oder der
Datenverarbeitungseinrichtungen,
oder
das
Hinzufügen
von
Produkten
oder
Dienstleistungen zu Datenverarbeitungseinrichtungen müssen sämtlichen entsprechenden
Sicherheitsanforderungen genügen.
l) Die Dienstleistungen, Meldungen und Aufzeichnungen, die von Dritten gewährt werden,
müssen überwacht und überprüft werden, und es müssen mindestens jährliche Kontrollen
durchgeführt werden.
m) Die Verwaltung eventueller Änderungen in der Gewährung von Dienstleistungen
einschließlich der Verwaltung und Verbesserung der bestehenden Politiken hinsichtlich
der Sicherheit der Informationen, Prozesse und Kontrollen muss unter Einberechnung des
Bedeutungsgrades der Unternehmenssysteme und der verbundenen Prozesse sowie einer
Neubewertung der Risiken erfolgen.
3.4.3 Datensicherungspolitik
n) Es muss eine Datensicherung der Informationen und der Software erstellt und regelmäßig
auf eine Anpassung an die vereinbarte Datensicherungspolitik hin kontrolliert werden.
3.4.4 Verwaltung von Medien
o) Es müssen Verwaltungsprozesse für entfernbare Medien zur Verfügung stehen.
p) Alle Ausstattungselemente, die Speichermedien enthalten, müssen vor der Abweisung
zur Absicherung des Entfernens oder eines sicheren Ersatzes der sensiblen Daten und der
zugelassenen Software überprüft werden.
q) Die Medien müssen mit Sicherheit und gemäß den offiziellen Verfahren abgewiesen
werden, wenn sie überflüssig sind.
r) Es müssen Verfahren zur Verwaltung und Speicherung von Informationen mit dem Ziel
des Schutzes der besagten Informationen vor nicht autorisierter Enthüllung oder
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 154
Missbrauch festgelegt werden.
s) Die Dokumentation des Überwachungs- und Kontrollsystems muss vor nicht
autorisiertem Zugang geschützt werden.
3.4.5 Verwaltung von Code-Aktualisierungen und sonstigen Aktualisierungen
a) Die
Politik
zur
Sicherung
sämtlicher
Code-Aktualisierungen
und
sonstiger
Aktualisierungen der Software muss in schriftlicher Form zur Verfügung stehen.
b) Alle Code-Aktualisierungen müssen, wenn möglich, auf einem Überwachungs- und
Kontrollsystem mit Parametern getestet werden, die denen des Überwachungs- und
Kontrollsystems entsprechen, auf dem sie installiert werden sollen. Im Falle eines
Scheiterns der rechtzeitigen Durchführung eines ausführlichen Tests der CodeAktualisierungen zur Einhaltung der Zeitpläne auf Alarmniveau muss der Test der CodeAktualisierungen Verfahren zur Risikoverwaltung unterzogen werden, sei es durch
Isolierung oder Entfernung des nicht getesteten Überwachungs- und Kontrollsystems
vom Netz oder unter Durchführung der Code-Aktualisierung und des Tests nach dem
Ereignis.
3.4.6 Änderung von Kontrollverfahren
t) Die Verfahren zur Änderung einer Programmkontrolle müssen ausreichend sein, um die
Anwendung nur entsprechend genehmigter und getesteter Versionen der Programme auf
dem Überwachungs- und Kontrollsystem der Produktion zu sichern. Die Änderungen
einer Kontrolle der Produktion müssen Folgendes beinhalten:
i.
eine geeignete Methode oder Mechanismus zur Kontrolle der Softwareversion für
sämtliche Softwarekomponenten,
ii.
Details hinsichtlich des Änderungsgrunds,
iii.
Details hinsichtlich der Person, die die Änderung vornimmt, und
iv.
eine vollständige Sicherheitskopie der vorigen Softwareversionen.
3.4.7 Identifizierung
u) Sämtliche Personen (z. B. Computernutzer, Wartungsdienstleister, Justizbeamte und
Vertreter) und Rechnersysteme (z. B. Jackpot-Prüfer, wirtschaftliche Portalsysteme,
Systeme der Zertifizierungsbehörden), die mit dem Überwachungs- und Kontrollsystem
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 155
verbunden sind, müssen identifiziert werden, mit Ausnahme des folgenden Punktes b.
v) Das Überwachungs- und Kontrollsystem muss seine Identität sämtlichen Personen und
Rechnersystemen, die eine Verbindung herstellen zur Verfügung stellen.
w) Die Identifizierung der Personen und Rechnersysteme, die durch den Nutzer und dritte
Überwachungs- und Kontrollsysteme überprüft werden, muss auf einer bestimmten
Methode zur Identifizierung der Zertifizierung basieren, die von der jeweiligen
Gerichtsbarkeit als sicher anerkannt wird.
3.4.8 Entwicklung einer Software, Test, Verwaltung und Wartung
a) Die Software mehrerer Plattformen muss einen identischen Code in jeder Version tragen,
ausschließlich der Funktionen, die von der Systemsoftware abhängen.
3.4.9 Codesicherheit
x) Closed Source Software. Wo dies erforderlich ist, sollte der Code so gut wie möglich vor
dem Spieler geschützt werden.
b) Open Source Software. Wenn die Software als ein Open Source-Projekt vorliegt:
i.
Die Gruppe zur Entwicklung der Software muss eine gültige Genehmigung für
eine Open Source-Programmierung erhalten, um in die Kategorie der
Einreichungen einer Open Source Software eingeordnet zu werden.
ii.
Es muss ein gültiges Verfahren angewendet werden, das die erteilte Genehmigung
einer Open Source Software nicht verletzt, damit eine eventuelle Veröffentlichung
der Code-Änderungen durch dieselben Personen, die die Änderungen vornahmen,
welche die Änderung des Sicherheits- und Integritätslevels der Software und des
Überwachungs- und Kontrollsystems zur Folge haben können, untersagt wird.
iii.
Das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, einleuchtend
eventuelle Änderungen des Codes aufzuspüren, die durch den Endnutzer
vorgenommen wurden, und die Funktion der Software zu verhindern, wenn die
besagten Änderungen die Integrität des Spiels und/oder des Überwachungs- und
Kontrollsystems verändern können.
c) Parametrisierungsmöglichkeiten durch Code-Änderungen: Wenn die Client-Software die
Parametrisierung durch den Nutzer gestattet (z. B. anpassbare Kartenspiele), müssen die
folgenden Anforderungen erfüllt werden:
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 156
i.
Der Spielclient kann die Parametrisierung durch den Nutzer gestatten (z. B.
Änderung der Erscheinung der Arbeitsumgebung, angepasste Kartenspiele
usw...). Wenn die Parametrisierung über Code-Änderungen durchgeführt wird,
muss der Code dennoch ausschließlich aus den Kennzeichnungssprachen
bestehen.
ii.
Die Verwendung irgendeiner Programmiersprache für den konkreten Zweck, die
Befehle auf der Ebene des Überwachungs- und Kontrollsystems ausführen kann,
ist untersagt.
d) Eventuelle Themen-Pakete mit einer Möglichkeit der öffentlichen Installation müssen
vom offiziellen Webstandort des Spiels aus betreut und überwacht werden, und alle
Themen, die geladen werden, müssen validiert werden, damit gesichert ist, dass sie keine
Programme zur Ausnutzung der Empfindlichkeit oder böswillige Software enthalten.
3.5
Technische Kontrollen
3.5.1 Proxy-Server
a) Das Überwachungs- und Kontrollsystem muss in der Lage sein, über mehrere ProxyServer zu arbeiten. Die ordnungsgemäße Funktion der Spiele darf nicht von irgendeiner
Erneuerungsanfrage abhängen, die das Überwachungs- und Kontrollsystem vom
Spielautomaten erreicht.
3.5.3 Selbstüberwachung
y) Das Überwachungs- und Kontrollsystem muss eine automatische Überwachung der
wichtigen Komponenten (z. B. Zentralrechner, Netzgeräte, Firewalls, Verbindungen mit
Dritten usw.) vornehmen.
z) Die wichtigen Komponenten, die bei den Tests der automatischen Überwachung
versagen, müssen sofort außer Betrieb gesetzt werden. Die Komponente darf nicht wieder
in Betrieb genommen werden, bis ausreichend bewiesen ist, dass der Fehler behoben
wurde.
3.5.4 Schutz vor Angriffen
aa) Es müssen angemessene Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Überwachungs- und
Kontrollsystems vor Angriffen auf der Grundlage der Reproduktion authentischer und
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 157
nicht authentischer Meldungen getroffen werden (z. B. Angriff einer verteilten
Dienstverweigerung).
bb) Die Software muss in der Lage sein, die „man-in-the-middle“-Angriffe angemessen
aufzuspüren oder rechtzeitig zu verhindern, ohne das Geheimnis des Endnutzers zu
verletzen.
cc) Im Falle eines Verdachts eines „man-in-the-middle“-Angriffs müssen sämtliche
Kommunikationen zwischen dem verdächtigen Client und dem Server über die Anzeige
einer Meldung beim Endnutzer unterbrochen werden, die den Grund für das Beenden der
Kommunikation erklärt.
dd) Nach dem Beenden der Kommunikation zwischen dem Client und dem Server müssen
die geeigneten Schritte zur Feststellung der Durchführung oder auch nicht eines man-inthe-middle-Angriffs durch den Endnutzer befolgt werden. Wenn festgestellt wird, dass
ein Versuch eines man-in-the-middle-Angriffs unternommen wurde, müssen geeignete
Handlungen hinsichtlich des Betrugs erfolgen.
ee) Es müssen alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit gesichert
ist, dass die Daten, die auf dem Überwachungs- und Kontrollsystem gesichert oder über
dieses übertragen werden, nicht mit eventuellen Viren, Trojanern, Würmern oder einer
anderen Art böswilliger Software infiziert werden.
ff) Das Überwachungs- und Kontrollsystem mindestens einmal in sechs Monaten einem
Eindringungstest unterzogen werden.
3.5.5 Verwaltung der Netzsicherheit
gg) Die Netze müssen einer ausreichenden Verwaltung und Kontrolle unterliegen, damit sie
vor eventuellen Bedrohungen geschützt werden und die Sicherheit der Systeme und
Anwendungen sichern, die das System verwenden, einschließlich der übertragbaren
Informationen.
hh) Die Netzkomponenten müssen mindestens einmal in sechs Monaten einem Abtasten der
internen Empfindlichkeit unterzogen werden.
ii) Die Sicherheitsmerkmale, Wartungsebenen und Verwaltungsanforderungen sämtlicher
Netzdienstleistungen müssen in allen Verträgen über Netzdienstleistungen anerkannt
werden und enthalten sein, sei es, dass die besagten Dienstleistungen von innen aus oder
durch ein anderes Unternehmen gewährt werden.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 158
3.5.6 Netzzugangskontrollen
jj) Es
muss
eine
Politik
zur
Zugangskontrolle
auf
der
Grundlage
der
Unternehmensanforderungen und der Sicherheitsanforderungen hinsichtlich des Zugangs
festgelegt, dokumentiert und überprüft werden.
kk) Es muss eine offizielle Methode zur Eintragung und Streichung von Nutzern zur
Gewährung und Aufhebung des Zugangs zu sämtlichen Informationssystemen und
Informationen zur Verfügung stehen.
ll) Die Verteilung der Nutzerrechte muss beschränkt und auf der Grundlage der
Unternehmensanforderungen kontrolliert werden.
mm)
Die Verwaltung muss die Zugangsrechte der Nutzer in regelmäßigen
Zeitabständen über ein offizielles Verfahren prüfen.
nn) Die Nutzer dürfen nur Zugang zu den Dienstleistungen haben, für die sie über eine
entsprechende Autorisierung verfügen.
oo) Die Zugangscodes müssen über ein offizielles Verwaltungsverfahren überprüft werden.
pp) Die Wahl der Zugangscodes muss auf die richtigen Sicherheitspraktiken abgestimmt sein.
qq) Die Ausstattungen, die nicht vorgesehen sind, müssen ausreichend geschützt werden und
den Nutzer automatisch nach einem bestimmten Zeitraum trennen.
rr) Es müssen geeignete Identifizierungsmethoden zur Kontrolle des Zugangs durch
entfernte Nutzer verwendet werden.
ss) Die automatische Ausstattungserkennung muss als Mittel zur Identifizierung der
Verbindungen von bestimmten Standorten und Ausstattungen aufgefasst werden.
tt) Der physische und logische Zugang zu den Diagnose- und Parametrisierungsports muss
kontrolliert werden.
uu) Die Dienstleistungsgruppen für Informierung, Nutzer und Informationssysteme müssen
in den Netzen getrennt werden.
vv) Was die gemeinschaftlich genutzten Netze betrifft, insbesondere solche, die sich auf die
gesamte Organisation erstrecken, muss die Möglichkeit der Nutzer, sich mit dem Netz zu
verbinden, gemäß der Politik der Zugangskontrolle und den Anforderungen der
Anwendungen des Unternehmens beschränkt sein.
ww)
Die Netze müssen Initiierungsprüfungen unterzogen werden, damit gesichert ist,
dass die Computerverbindungen und der Datenfluss die Politik der Zugangskontrolle der
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 159
Anwendungen des Unternehmens nicht verletzen.
3.5.3 Zugangskontrollen des Betriebssystems
xx) Der Zugang zu den Betriebssystemen muss durch einen sicheren Verbindungsprozess
geprüft werden.
yy) Alle Nutzer müssen über eine eindeutige Kennung (Nutzeridentität) für eine
ausschließlich persönliche Verwendung verfügen, und es muss eine geeignete
Identifizierungsmethode für die Dokumentation der angenommenen Nutzeridentität
gewählt werden.
zz) Die Systeme zur Verwaltung von Zugangscodes müssen interaktiv sein und die
Erzeugung starker Zugangscodes sichern.
aaa)
Die Verwendung von Hilfsprogrammen, die in der Lage sein können, die
Kontrollen des Systems und der Anwendung zu umgehen, muss beschränkt und
ausführlich geprüft werden.
bbb)
Passive Sitzungen müssen nach maximal 30 Minuten Untätigkeit beendet werden.
ccc)
Es müssen Beschränkungen der Verbindungszeiten zur Gewährung zusätzlicher
Sicherheit für die besonders gefährdeten Anwendungen verwendet werden.
ddd)
Der Zugang der Nutzer und des Personals zur Unterstützung der Funktionen des
Informationsnetzes und des Anwendungsnetzes muss gemäß der festgelegten Politik der
Zugangskontrolle beschränkt sein.
eee)
Sensible
Systeme
müssen
über
ausschließlich
eine
(einzelne)
Berechnungsumgebung verfügen.
fff) Es
muss
eine
offizielle
Politik
zur
Verfügung
stehen
und
entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden für den Schutz vor Gefahren der Verwendung
mobiler Rechen- und Kommunikationseinrichtungen.
b) Was die Fernübertragungsaktivitäten betrifft, müssen eine Politik, Unternehmenspläne
und Prozesse entwickelt und angewendet werden.
3.5.8 Verschlüsselungskontrollen
Es
muss
eine
Politik
zur
Verwendung
von
Verschlüsselungskontrollen zum Schutz der Informationen entwickelt und angewendet werden.
a) Sensible Daten, die über Kommunikationsleitungen übertragen werden, müssen
verschlüsselt werden. Zu den Daten, die eine Verschlüsselung erfordern können, gehören
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 160
die PIN und die Zugangscodes, die Kontonummern (einschließlich der Kartennummern)
und deren Daten, die Verschlüsselungsschlüssel, die Identitätsdaten der Spieler, die
Kapitalübertragungen von und zu den Spielerkonten, die Änderungen der Kontodaten (z.
B. Adressänderung, Änderung der Kreditkarte, Namensänderung usw.) und die
Spielinformationen (z. B. gespielte Partien, gesetzte Beträge, gewonnene Beträge,
gewonnene Jackpots usw.).
b) Die Daten, die keine Geheimhaltung erfordern, aber eine Identifizierung voraussetzen,
müssen eine Methode zur Identifizierung einer Meldung verwenden.
c) Sensible Daten müssen von Endgerät zu Endgerät verschlüsselt werden (also dürfen die
Daten niemals in irgendeinem LAN oder WAN in unverschlüsselter Form angezeigt
werden). Dies betrifft auch die sensiblen Daten, die zwischen Computern der
Überwachungs- und Kontrollsysteme innerhalb der Einrichtungen des Bedieners
übertragen werden.
d) Sensible
Daten,
die
zwischen
Überwachungs-
und
Kontrollsystemen
eines
Übertragungsnetzes im Rahmen nur eines sicheren Datenzentrums übertragen werden,
brauchen nicht verschlüsselt zu werden.
e) Sensible Daten, die zwischen Überwachungs- und Kontrollsystemen übertragen werden,
die sich auf getrennten sicheren Datenzentren befinden, brauchen nicht verschlüsselt zu
werden, sofern der Kommunikationszugang aus physischer Sicht sicher ist und der
Zugang durch unautorisierte Personen ausgeschlossen ist.
f) Sämtliche Kommunikationen zwischen den Endgeräten eines Bedieners und dem
Überwachungs- und Kontrollsystem müssen identifiziert und mit einer besonders
sicheren Methode während der Übertragung außerhalb der entsprechenden sicheren
Datenzentren verschlüsselt werden.
g) Die Identifizierung muss über eine Secure Socket Link (SSL)-Verbindung und ein
Sicherheitszertifikat einer genehmigten Organisation verfügen.
h) Die
Verschlüsselungsalgorithmen
müssen
belegbar
sicher
gegen
Entschlüsselungsangriffe sein.
i) Die
Bediener
müssen
über
genehmigte
Meldeprozesse
des
Versagens
der
Verschlüsselungsalgorithmen, die in irgendeinem Teil des Überwachungs- und
Kontrollsystems und bei einer Prüfung verwendet werden (einschließlich der RNG, der
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 161
Firewalls,
der
Identifizierungssysteme
und
des
Überwachungs-
und
Kontrollbetriebssystems), verfügen. Änderungen in den Verschlüsselungsalgorithmen zur
Bekämpfung des Versagens müssen so schnell wie möglich vorgenommen werden. Im
Falle eines Scheiterns der Durchführung der Änderungen muss der Algorithmus ersetzt
werden.
3.5.9 Verwaltung der Verschlüsselungsschlüssel
a) Die Mindestlänge der Verschlüsselungsschlüssel beläuft sich auf 112 bit für
symmetrische Algorithmen und auf 1024 bit für die öffentlichen Schlüssel.
b) Es muss eine sichere Methode zur Änderung der bestehenden Gruppe von
Verschlüsselungsschlüsseln angewendet werden. Die Verwendung von nur der
bestehenden Gruppe von Schlüsseln zur „Verschlüsselung“ der folgenden Gruppe ist
nicht gestattet. Ein Beispiel einer annehmbaren Methode zur Änderung der Schlüssel
stellt die Verwendung von Verschlüsselungstechniken öffentlicher Schlüssel zur
Übertragung neuer Gruppen von Schlüsseln dar.
c) Es muss eine sichere Methode zur Aufbewahrung der Verschlüsselungsschlüssel zur
Verfügung stehen. Die Verschlüsselungsschlüssel dürfen nicht gespeichert werden, ohne
zuvor
mit
einer
anderen
Verschlüsselungsmethode
und/oder
einem
anderen
Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt worden zu sein.
3.5.10 Böswilliger und mobiler Code
a) Es müssen Kontrollen zur Ermittlung, Vorbeugung und Wiederherstellung zum Schutz
vor einem eventuellen böswilligen Code sowie entsprechende Verfahren zur Erkennung
eines Nutzers angewendet werden.
b) Wenn die Verwendung eines mobilen Codes gestattet ist, muss durch die
Parametrisierung gesichert sein, dass der gestattete mobile Code gemäß der deutlich
vorbestimmten Sicherheitspolitik arbeitet, und die Ausführung eines nicht gestatteten
mobilen Codes muss untersagt werden.
3.5.11 Überwachung
ggg)
Es müssen Registrierungsdateien der Aktivitäten eines Nutzers, der Ausnahmen
und der Sicherheitsereignisse von Informationen erstellt werden, die über einen
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 162
vereinbarten Zeitraum zum Zweck der Vereinfachung zukünftiger Untersuchungen und
der Überwachung der Zugangskontrolle gespeichert werden.
hhh)
Jegliche Änderung, Versuch einer Änderung, Lesezugang oder andere Art von
Änderung oder Zugang zu irgendeiner Eintragung, Kontrolldatei oder Registrierungsdatei
des Überwachungs- und Kontrollsystems muss von einem genehmigten Überwachungsund Kontrollsystem durch eine Kontrolle der Version oder der zeitlichen Kennzeichnung
der Datei erkenntlich gemacht werden. Die Möglichkeit der Anzeige der Daten der
Person, die irgendeine Registrierungsdatei angezeigt oder geändert hat, sowie die Zeit der
Handlung müssen zur Verfügung stehen.
c) Es
müssen
Prozesse
zur
Datenverarbeitungseinrichtungen
Überwachung
festgelegt
werden,
der
und
Verwendung
die
Ergebnisse
von
der
Überwachungshandlungen müssen auf dreimonatiger Basis oder gemäß der jeweiligen
Gerichtsbarkeit überprüft werden.
d) Die Einrichtungen und die Registrierungsinformationen müssen gegen eine Verfälschung
und einen nicht autorisierten Zugang geschützt werden.
e) Die Aktivitäten des Systemadministrators und des Systembedieners müssen registriert
werden.
f) Eventuelle Fehler müssen registriert, analysiert und durch geeignete Aktivitäten
behandelt werden.
g) Die Uhren sämtlicher entsprechender Datenverarbeitungssysteme im Rahmen irgendeiner
Organisation oder eines Sicherheitsbereichs müssen mit einer vorbestimmten genauen
Quelle synchronisiert werden.
3.5.12 Sicherheitsverwaltung
der
Kommunikationen.
Diese
Einheit
betrifft
die
Kommunikationen zwischen dem zentralen Überwachungs- und Kommunikationssystem und
den
übrigen
Komponenten
oder
der
Ausstattung
des
Überwachungs-
und
Kommunikationssystems.
a) Es muss eine Identifizierung einer Meldung für die wichtigen Meldungstypen, wie z. B.
die Übertragung von Zugangscodes/PIN, zum Zweck der Validierung des richtigen
Empfangs der Meldung durch den Zentralrechner oder die entsprechende Ausstattung
angewendet werden. Die Verwendung von Protokollen, die die Fehler nicht verbessern
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 163
oder die fehlerhaften Pakete erneut senden (z. B. UDP), ist unter der Voraussetzung
gestattet, dass keine wichtigen Daten oder Informationen auf diese Weise gesendet
werden.
c) Im Falle einer Ermittlung eines Anhangs zusätzlicher Daten (wie z. B. eines Wurms) an
die empfangenen Daten muss das Eindringen des Codes überflüssiger Bytes in das
Überwachungs- und Kontrollsystem untersagt werden.
d) Alle Protokolle müssen Kommunikationstechniken verwenden, die über die geeigneten
Mechanismen zur Ermittlung von Fehlern und/oder zur Wiederherstellung verfügen und
an die folgenden Regeln angepasst sind:
i.
das Protokoll hohen Levels muss Techniken anwenden (z. B. Erkennung von
Endgerät zu Endgerät), die den Verlust von Meldungen untersagen, auch in dem
Fall eines Neustarts eines der Endgeräte,
ii.
die besagten Taktiken dürfen nicht zu einer vollständigen Unterbrechung aller
Prozesse des Überwachungs- und Kontrollsystems oder des Spielautomaten
während der Wartezeit der Erkennung führen.
e) das Protokoll hohen Levels muss Techniken (z. B. Übertragungszahlen) zur Erkennung
und Abweisung der wiederholt erhaltenen Meldungen anwenden, auch in dem Fall eines
Neustarts eines der Endgeräte.
f) Diese Anforderungen gelten nicht für unsichere Meldungen wie die Sendungsmeldungen.
g) Alle Funktionen des Protokolls müssen deutlich in seiner Dokumentation bestimmt
werden.
h) Die folgenden Regeln betreffen die zeitliche Kennzeichnung im Falle des Protokolls
hohen Levels:
i.
es muss eine Vorsehung zur Eingabe der örtlichen zeitlichen Kennzeichnung
durch das Übertragungssystem (also das Überwachungs- und Kontrollsystem oder
den Spielautomat) bei allen Meldungen, die gesendet werden, zur Verfügung
stehen. Diese zeitliche Kennzeichnung trägt zur Erkennung von Fällen der
Fehlfunktion der Ausstattung einschließlich der Entweichung der Hardware oder
Software bei, und
ii.
es muss eine Vorsehung zur Eingabe der örtlichen zeitlichen Kennzeichnung
durch das Übertragungssystem (also das Überwachungs- und Kontrollsystem oder
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 164
den Spielautomat) zum Zeitpunkt des Empfangs der letzten gültigen Meldung
eines hohen Levels zur Verfügung stehen.
i) Die folgenden Anforderungen gelten für die Verbindung hohen Levels mit Protokollen
niedrigen Levels:
a) es dürfen keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Zeichen bestehen,
die die Nachrichten enthalten können, die zwischen den höheren und den
niedrigeren Leveln ausgetauscht werden,
b) die Verbindungen zwischen den Protokollen hohen Levels und den Protokollen
niedrigen
Levels
müssen
Meldungen
einer
vielfältigen
Breite
dienen,
einschließlich solcher, die die typische Größe einer vorläufigen Speicherung des
niedrigen Levels übersteigen,
c) es muss eine Methode zur Fließkontrolle zur Vermeidung eines möglichen
Verlusts besonders wichtiger Meldungen angewendet werden.
3.5.13 Firewalls. Die folgenden Anforderungen gelten für die Firewalls:
a) sämtliche
Verbindungen
mit
den
Zentralrechnern
des
Überwachungs-
und
Kontrollsystems im sicheren Datenzentrum müssen mindestens eine genehmigte Firewall
auf Anwendungsebene durchlaufen. Dasselbe gilt auch für die Verbindungen mit den
Zentralrechnern, die nicht das Überwachungs- und Kontrollsystem betreffen (z. B.
Überwachungs- und Kontrollsysteme von MIS-Rechnern) und durch den Bediener
verwendet werden. Der Begriff „Verbindungen“ wird im weiteren Sinne verwendet und
umfasst die UDP und TCP Datenübertragungen,
b) die Wahl einer Firewall wird durch das Protokoll niedrigen Levels beeinflusst, das durch
die Anwendung verwendet wird (z. B. sind bestimmte Firewalls nicht in der Lage,
intelligente Entscheidungen hinsichtlich des UDP-Flusses zu treffen). Die Minderung der
Effektivität der Firewall auf Anwendungsebene in einem Paketfilter ist nicht einfach
aufgrund einer falschen Wahl einer Firewall / eines Protokolls niedrigen Levels gestattet,
c) die Geräte, die zum selben Übertragungsbereich wie die Zentralrechner des
Überwachungs- und Kontrollsystems gehören, dürfen nicht in Einrichtungen platziert
werden, die die Erstellung eines alternativen Netzzugangs gestatten, der die Firewall
umgeht. Bestimmte Beispiele verbotener Einrichtungen sind die folgenden:
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 165

PC eines Bedieners mit Telefonmodem und

PC eines Nutzers mit einer Verbindung zum VLAN des Überwachungs- und
Kontrollsystems sowie eine Verbindung zum Unternehmens-VLAN.
d) die Firewalls müssen aus einem separaten Hardwaregerät mit den folgenden
Eigenschaften bestehen:
i.
nur Anwendungen, die mit der Firewall in Verbindung stehen, können auf der
Firewall angebracht werden und
ii.
nur eine bestimmte Anzahl von Konten kann auf der Firewall angezeigt werden
(z. B. nur die Administratoren des Überwachungs- und Kontrollsystems).
e) alle Datenpakete, die an die Firewall gerichtet sind, müssen abgewiesen werden, wenn sie
auf Netzverbindungen außerhalb des Grundlinienordners ankommen. Ziel ist die
Beschränkung des Zugangs zur Firewall nur durch autorisierte Arbeitsstationen innerhalb
des Grundlinienordners,
f) die Firewall muss jede Art von Kommunikation außer solchen abweisen, die ausdrücklich
durch die jeweilige Gerichtsbarkeit genehmigt werden,
g) die Firewall muss eine Kontrolldatei aller Änderungen der Parameter speichern, die die
Art der Verbindungen, die von der Firewall zugelassen werden, beeinflussen,
h) die
Firewall
muss
eine
Kontrolldatei
aller
erfolgreichen
und
gescheiterten
Verbindungsversuche durch diese speichern,
i) die Firewall muss sämtliche Kommunikationen im Falle einer Überfüllung der
Kontrolldatei abbrechen,
j) die Firewall muss alle Meldungen abweisen, die über eine Verbindung erhalten werden,
wenn sie sich auf einem über eine andere Verbindung verbundenen Gerät zu befinden
scheinen
k) die Bediener müssen über genehmigte Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen
und zur Sicherung einer Aktualisierung der Firewalls hinsichtlich der Ratschläge, die
nach solchen Vorfällen gegeben werden, verfügen, und
l) die Netze der sicheren Seite der Firewall müssen Nummern eines privaten Netzes
RFC1918 verwenden. Die besagten Nummern müssen in Nummern eines öffentlichen
Netzes zur Übertragung über das Internet umgewandelt werden.
TEIL 5: Überwachungs- und Kontrollsystem - SCS)
Seite 166
TEIL 6:
Bargeldlose Systeme und
Spielerverwaltungssysteme
Version: 1.0
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 167
KAPITEL 1
1.0 UMWELTRELEVANTE
ANFORDERUNGEN
UND
SICHERHEITSANFORDERUNGEN DES SYSTEMS
1.1
Physikalische Sicherheit
1.1.1 Allgemeiner
Hinweis
Alle
Bestandteile
eines
Systems
müssen
ausreichend
widerstandsfähig sein, um einem gewaltsamen Eindringen standzuhalten.
1.2
Sicherheit des Materials und der Spieler
1.2.1 Allgemeiner Hinweis
Die elektronischen und mechanischen Teile und die
Planungsprinzipien des elektronischen Materials dürfen den Spieler keiner Gefahr seiner
körperlichen Unversehrtheit aussetzen.
Das unabhängige Zertifizierungslabor liefert
KEINE Erkenntnisse hinsichtlich der Sicherheit und der Prüfung der elektromagnetischen
Verträglichkeit, dies fällt unter die Verantwortung des Produktherstellers oder der Käufer.
Diese Art Sicherheitstests und Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit können
aufgrund des besonderen normativen Aktes, der Verordnung, des Gesetzes oder des
Rechtsaktes erforderlich sein, und müssen jeweils von den Parteien durchgeführt werden,
die das besagte Material herstellen oder kaufen. Das unabhängige Zertifizierungslabor
führt keine Tests durch, trägt keinerlei Verantwortung und liefert kein Ergebnis in
Verbindung mit diesen konkreten Sachverhalten.
1.3
Einwirkung der Umwelt auf die Integrität des Systems
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 168
1.3.1 Norm über die Integrität Das unabhängige Zertifizierungslabor führt bestimmte
Tests durch, um zu bestimmen, ob die äußeren Einwirkungen den gerechten Charakter des
Spiels gegenüber dem Spieler beeinflussen, oder ob sie Möglichkeiten des Betrugs schaffen.
Ein System muss in der Lage sein, den folgenden Tests standzuhalten und dabei sein Spiel
ohne Eingriff des Bedieners fortzusetzen:
a)
Elektrostatische Interferenz
Die Systeme dürfen kein elektronisches Rauschen
verursachen, das die Integrität oder den gerechten Charakter der umgebenden
verbundenen Ausstattung beeinflusst.
b)
Elektrostatische Interferenz Zum Schutz vor einem elektrostatischen Überschlag ist
eine Erdung des Materials des Systems in der Art erforderlich, dass die Energie der
elektrostatischen Überschlags keine Schädigung oder Hemmung des regulären
Betriebs der elektronischen oder anderer Bestandteile im Rahmen des Systems
hervorruft. Die Systeme können eine vorübergehende Unterbrechung aufweisen,
wenn sie einer bedeutenden elektrostatischen Entladung höher als die Entladung
des menschlichen Körpers ausgesetzt werden, aber sie müssen über die Möglichkeit
verfügen, alle ihre Funktionen wiederherzustellen und zu vervollständigen, die
unterbrochen wurden, ohne Verluste oder Verfälschungen der Informationen über
die Kontrolldaten oder die wichtigen Daten aufzuweisen, die mit dem System
verbunden sind. Die Prüfungen werden bis zu einem Beanspruchungsgrad von
27KV durchgeführt.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 169
KAPITEL 2
2.0 BARGELDLOSES GERÄT UND ANFORDERUNGEN AN
DAS SYSTEM
2.1
Anforderungen an einen Spielautomaten/ein Kartenlesegerät
2.1.1 Definition von bargeldlosen Systemen Bargeldlose Systeme gestatten den Spielern, über
eine typische Technologie der Industrie, die einen Zugang zum Spielerkonto auf dem
Zentralsystem des Kasinos bietet, an den Spielautomaten zu spielen. Die Kapitale können dem
bargeldlosen Spielerkonto über eine Kassenstation oder irgendeinen unterstützenden
Spielautomat (über den Einwurf von Münzen, Belegen/Voucher, Banknoten und Coupons)
zugefügt werden. Der Wert des Kontos kann über Schuldtransaktionen in kleineren Beträgen auf
dem Spielautomat oder über Einlösung an der Kasse gemindert werden.
Ein bargeldloses
System ist als Zentralsystem gekennzeichnet, auf dem ein Spieler ein elektronisches Konto in der
Zentraldatenbank des Kasinos speichert. Das Kasino erstellt Kundenkarten und Persönliche
Erkennungsnummern (Personal Identification Number / PIN) in Kombination mit einem
bargeldlosen Konto in der Datenbank des Systems, obwohl jegliche Methode einer einzelnen
Erkennung der Spieler angewendet werden kann.
2.1.2
Parametrisierung der bargeldlosen Transaktionen auf einem Spielautomat
Da irgendein
bargeldloses Merkmal die elektronischen logistischen Zähler beeinflussen würde, müssen die
Spielautomaten, die die Wahl der Teilnahme am bargeldlosen Spiel bieten, an die Anforderungen
„Parametrisierungseinstellungen“ angepasst werden, die in TEIL 1 Spielautomaten vorgestellt werden.
2.1.3
Kontrollen für bargeldlose Transaktionen Die bargeldlosen Spielautomaten müssen über die
Möglichkeit verfügen, die letzten fünfundzwanzig (25) Geldtransaktionen, die vom Zentralsystem
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 170
empfangen wurden, und die letzten fünfundzwanzig (25) Geldtransaktionen, die an das Zentralsystem
gesendet wurden, zurückzunehmen. Wenn ein Spielautomat über fördernde Merkmale oder BonusMerkmale durch den Zentralrechner oder beides verfügt, die zusammen mit den bargeldlosen Merkmalen
aktiviert werden, genügt dennoch nur eine Registrierungsdatei für 100 Ereignisse. Die folgenden
Informationen müssen gewährt werden:
a)
die Art der Transaktion (Erhöhung/Minderung),
b)
den Wert der Transaktion,
c)
die Uhrzeit und das Datum und
d)
die Kontonummer des Spielers oder eine eindeutige Transaktionsnummer, jede von ihnen kann
zur Identifizierung der Quelle des Kapitals (also der Quelle, aus der das Kapital hervorging/auf
die das Kapital übertragen wird) verwendet werden.
2.1.4 Bestätigung der Transaktionen Der Monitor des Spielautomaten oder des zentralen
Kartenlesegeräts muss in der Lage sein, eine Bestätigung/Ablehnung irgendeiner bargeldlosen
Transaktion zu bieten. Die Bestätigung/Ablehnung muss Folgendes umfassen:
a)
die Art der Transaktion (Erhöhung/Minderung),
b)
den Wert der Transaktion,
c)
die Uhrzeit und das Datum (im Falle einer gedruckten Bestätigung),
d)
die Kontonummer des Spielers oder eine eindeutige Transaktionsnummer, jede von ihnen kann
zur Identifizierung der Quelle des Kapitals (also der Quelle, aus der das Kapital hervorging/auf
die das Kapital übertragen wird) verwendet werden [im Falle einer gedruckten Bestätigung], und
e)
eine Meldung, die den Grund beschreibt, aus dem die gewünschte Transaktion nicht
abgeschlossen wurde. Dies gilt nur für die abgelehnten Transaktionen.
2.1.5 Fehlerbedingungen
In den folgenden Einheiten werden die Fehlerbedingungen
vorgestellt, die Folgendes betreffen:
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 171
a)
Das Zentralsystem Die folgenden Bedingungen müssen beobachtet werden, und dem
Spieler muss eine Meldung auf dem zentralen Kartenlesegerät zu den folgenden
Sachverhalten angezeigt werden:
i.
ungültige PIN oder Spieleridentität (es kann eine erneute Eingabe vorgesehen
sein, es sind nur drei aufeinander folgende ungültige Versuche gestattet) und
ii.
b)
unbekanntes Konto.
Spielautomat Im Falle eines Übertragungsversuchs der Guthaben des Spielautomaten auf
das Zentralsystem mit einer gescheiterten Kommunikation als Ergebnis, bei der dieser
mit der konkreten Methode das einzige verfügbare Zahlungsmittel darstellt (der Spieler
kann seine Guthaben nicht über eine Speichereinheit oder den Ausdruck von
Belegen/Coupons einlösen, muss eine Barauszahlung auf die Hand mit Schließung des
Spielautomaten in den Lockup- oder Tilt-Zustand durchgeführt werden.
2.1.6 Übertragung von Transaktionen Wenn der Spieler eine bargeldlose Transaktion
beginnt und die besagte Transaktion die festgelegten Grenzen des Spielautomaten
übersteigt (also die Kreditgrenze usw.), kann die Transaktion nur dann fortgesetzt werden,
wenn der Spieler deutlich darüber informiert wird, dass ein niedrigerer Betrag empfangen
oder hinterlegt wurde, damit eine mögliche Meinungsverschiedenheit mit dem Spieler
verhindert wird.
2.2
Sicherheitsanforderungen des zentralen Informationssystems
2.2.1 Allgemeiner Hinweis Die Regeln der vorliegenden Einheit müssen vom Zentralsystem
mit dem Zweck der Änderungsmöglichkeit der entsprechenden Parameter oder eines Zugangs zu
den Spielerkonten angewendet werden. Darüber hinaus muss der Kommunikationsprozess, der
von dem Spielautomat und dem Zentralsystem verwendet wird, ausreichend resistent und stabil
sein, damit gesichert ist, dass im Fall eines Fehlers die Lokalisierung und der Zugang zu allen
bargeldlosen Transaktionen für eine Folgeprüfung und einen Ausgleich möglich sind.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 172
2.2.2 Änderung der Spielerinformationen Die Änderung der Spielerinformationen darf nur
von autorisierten, verbundenen Angestellten durchgeführt werden.
Die Sicherheit dieser
Informationen (einschließlich der PIN-Codes der Spieler und der sonstigen Erkennungsdaten)
muss zu jedem Zeitpunkt gesichert bleiben.
2.2.3 Saldoanpassung
Jegliche Saldoanpassung irgendeines Kontos über die reguläre
Methodologie hinaus muss mit der Genehmigung eines Supervisors durchgeführt werden, und
alle Änderungen müssen registriert und/oder unter Angabe des Personals, des Gegenstands, des
Zeitpunkts und des Gegenstandswerts vor und nach der Änderung sowie der entsprechenden
Begründung gemeldet werden.
2.2.4 Sicherheitslevels Die Anzahl der Nutzer mit der erforderlichen Genehmigung/mit den
Verbindungskomponenten, die die wesentlichen Parameter regeln, ist beschränkt.
2.2.5 Verhinderung nicht autorisierter Transaktionen Die folgenden minimalen Kontrollen
müssen vom Zentralsystem zur Sicherung der Verhinderung der Antwort der Spiele auf
Kreditbefehle neben den geeignet autorisierten bargeldlosen Transaktionen (hacking)
angewendet werden:
a)
die Netzverteiler sind gesichert (in einem geschlossenen/überwachten Raum oder
Bereich), und der Zugang zu jeglichem Netzknoten ohne gültige Verbindungsdaten und
Zugangscode muss untersagt sein,
b)
die
Anzahl
der
Zugangsstationen
zu
bargeldlosen
Anwendungen
oder
den
entsprechenden Datenbanken ist begrenzt, und
c)
das System muss über Erkennungs- und Kennzeichnungsprozesse von verdächtigen
Spielerkonten und Angestellten zum Zweck der Vermeidung einer nicht autorisierten
Verwendung verfügen, zu denen gehören soll:
i.
Festlegung einer maximalen Anzahl der Eingabe einer falschen PIN vor dem
Schließen des Kontos,
ii.
Kennzeichnung der „heißen“ („hot“) Konten, die mit einem Kartenbetrug in
Verbindung stehen,
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 173
iii.
Stornierung der Konten und Übertragung der Salden auf neue Konten und
iv.
Festlegung von Grenzen einer maximalen bargeldlosen Aktivität innerhalb und
außerhalb als gesamte oder persönliche Variable zum Ausschluss der möglichen
Geldwäsche.
2.2.6 Diagnosetests an bargeldlosen Spielautomaten
Es müssen Prüfungen für alle
Diagnosefunktionen des Geräts zur Verfügung stehen, damit dem System alle Aktivitäten
gemeldet werden, die die konkreten Konten und die Personen widerspiegeln, die mit der
Ausführung der Diagnosetests beauftragt wurden. Dies gestattet die Prüfung aller bargeldlosen
Diagnoseaktivitäten durch die örtlichen Regulierungsbehörden, die die entsprechenden
elektronischen Zähler des Spielautomaten beeinflussen.
2.2.7 Spielerkartentechnologie Für die Teilnahme an Spielen über die Spielautomaten ist die
Ausstellung einer persönlichen Spielerkarte zur Lokalisierung der persönlichen Daten des
jeweiligen Spielers (Vor- und Nachname, Alter, TRN usw.) und zur Sicherung der Anwendung
eventueller zusätzlicher Beschränkungen erforderlich, die von dem Spieler selbst festgelegt
werden. Volljährige über 21 Jahren, die nicht das Verbot ihres Eintritts ins Kasino selbst
gefordert haben, können einen Antrag auf Ausstellung einer persönlichen Spielerkarte unter
Einreichung der erforderlichen Dokumente zur Verifizierung ihrer persönlichen Daten durch die
rechtmäßigen Glücksspielhallen stellen. Jeder Spieler darf nur eine persönliche Karte besitzen.
a)
Die Karten dürfen nur zur Speicherung einer eindeutigen Kennnummer verwendet
werden, es sei denn, die Sicherheit der Karte ist zur Verhinderung der Verdrehung,
Verfälschung oder Kopie der Daten, die auf ihr enthalten sind, ausreichend belegt, und
die Informationen werden darüber hinaus auf dem Rechensystem der Karte zur
Abstimmung gespeichert.
b)
Die Karten müssen darüber hinaus durch eine persönliche Erkennungsnummer, PIN,
geschützt werden, die vor dem Beginn des Spiels in den Spielautomaten eingegeben
werden muss.
c)
Die Karten müssen einen eindeutigen, 16 Zeichen langen Code tragen, der aus einer
Reihe von Zahlen hervorgeht, die von der Griechischen Zertifizierungsorganisation
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 174
hervorgeht. Jeder Aussteller muss der Kommission zur Überwachung und Kontrolle von
Spielen die Zahlenreihen melden, die er verwendet oder zu verwenden beabsichtigt.
d)
Die Speicherung der Guthabeneinheiten auf den Karten muss unter Einzahlung des
entsprechenden Betrags in Bargeld in die autorisierten Einrichtungen des Ausstellers
genehmigt sein.
e)
Wenn die Sicherheit der Karte nicht ausreicht, werden alle Spielerdaten, die mit ihren
Kennnummern in Verbindung stehen - einschließlich des Namens, der Adresse, der
Bonuspunkte usw. -, durch den Kontroller des Standorts oder den Rechner des
bargeldlosen Systems (zur Lokalisierung der Spieler mehrerer Räume) geprüft.
f)
Bestimmte Spielerkarten bieten die Möglichkeit der Saldoverwaltung der Spielerkonten.
Die Verwendung dieser Technologie ist nur nach Bestätigung durch das Zentralsystem
gestattet, dass der Betrag der Karte mit dem Betrag übereinstimmt, der in der
Systemdatenbank gespeichert ist.
2.2.8 Kommunikationsverlust
Im Falle eines Verlusts der Kommunikation zwischen der
Software des bargeldlosen Systems und dem Spielautomat muss das Spiel oder die
Verbindungskomponente dem Spieler eine Meldung anzeigen, dass die Bearbeitung der
bargeldlosen Transaktionen in diesem Moment nicht möglich ist.
2.2.9 Verschlüsselung Sämtliche Daten, die an und von dem Spielautomat gesendet werden,
müssen verschlüsselt sein. Dies gilt nicht für die Kommunikation zwischen dem Spielautomat
und der Verbindungskomponente.
2.3
CPS und DSP-Kontrolldurchgänge
2.3.1 Allgemeiner Hinweis
Das CPS und der DSP-Server müssen in der Lage sein,
Registrierungsdateien der ausstehenden und vollendeten bargeldlosen Transaktionen zu
erstellen.
Diese Registrierungsdateien müssen die Möglichkeit der Filterung auf der
Grundlage der Gerätenummer, des Spielerkontos und der Uhrzeit/des Datums bieten.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 175
2.4
Wirtschaftliche Meldungen und Spielermeldungen
2.4.1 Allgemeiner Hinweis Das System muss die Möglichkeit der Erzeugung der folgenden
wirtschaftlichen Meldungen und Spielermeldungen haben:
a)
Zusammenfassende und detaillierte Meldungen des Spielerkontos Diese Meldungen
müssen dem Spieler sofort nach Anfrage zur Verfügung stehen. Diese Meldungen
müssen den Start- und den Endsaldo des Kontos und Transaktionsinformationen
einschließlich der Gerätenummer, des Betrags und der Uhrzeit/des Datums beinhalten.
b)
Schuldmeldung Diese Meldung muss den letzten Wert der ausstehenden bargeldlosen
Schulden des Vortages (heutiger Startwert), die bargeldlosen Gesamtbeträge, die
hinzugefügt dem Konto und von ihm abgezogen wurden, und die letztlich bargeldlose
Schuld des aktuellen Tages enthalten.
c)
Zusammenfassende und detaillierte Ausgleichsmeldungen der bargeldlosen Zähler Diese
Meldungen gleichen alle bargeldlosen Zähler der teilnehmenden Spielautomaten mit der
bargeldlosen Aktivität des Zentralsystems aus.
d)
Zusammenfassende
und
detaillierte
Kassierermeldungen
Sie
beinhalten
das
Spielerkonto, die Beträge, die dem Konto hinzugefügt und von diesem abgezogen
wurden, die Transaktionshöhe, das Datum und die Uhrzeit der Transaktion.
2.5
Softwarevalidierung
2.5.1 Allgemeiner Hinweis Jede Komponente des Systems, die die Integrität des Systems
beeinflusst, muss in der Lage sein, die unabhängige Prüfung der Integrität der für die Funktion
der Komponente wichtigen Software durch externe Quellen zu gestatten. Dies wird über die
Identität von einem externen Gerät durchgeführt, das in die Software der Komponente integriert
werden kann (siehe die unten stehende ANMERKUNG der vorliegenden Einheit) oder über eine
Schnittstelle für dritte Geräte zur Identifizierung der Medien verfügt. Die Prüfung der Integrität
stellt ein Überwachungsmittel zum Test der Software für die Anerkennung und die Bestätigung
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 176
des Programms dar. Vor der Genehmigung des Systems und/oder der Komponenten muss das
unabhängige Zertifizierungslabor die Methode zur Prüfung der Integrität genehmigen.
ANMERKUNG: Wenn das Identifizierungsprogramm in die Software integriert ist, muss der
Hersteller
vor
der
Einreichung
eine
schriftliche
Bestätigung
vom
unabhängigen
Zertifizierungslabor erhalten.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 177
KAPITEL 3
3.0 ANFORDERUNGEN
AN
DIE
SPIELERKONTOVERWALTUNG
3.1
Einführung
3.1.1 Allgemeiner Hinweis
Alle Geldtransaktionen zwischen einem unterstützenden
Spielautomat und dem Zentralrechner müssen entweder durch die Einführung der Karte in ein in
den Zentralrechner integriertes Magnetkartenlesegerät und die Eingabe der PIN oder durch
andere Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Fingerabdruckerkennung) gesichert werden. Nach der
Bestätigung der Identität des Spielers kann das Gerät dem Spieler die Transferauswahl über den
LCD/VFD-Monitor des Kartenlesegeräts vorbringen und die Auswahl muss über eine
Tastatur/einen Touchscreen ausgeführt werden.
Zu dieser Auswahl gehört die Anzahl der
Guthaben, die „ausgezahlt“ oder in dem Gerät, an dem sie spielen, platziert werden sollen.
Einige Systeme gestatten den Transfer eines vorbestimmten Betrags oder eines gesamten Saldos
des Nutzers auf ein Gerät, um ihn im Spiel einzusetzen. Nach Beenden des Spiels kann der
Spieler einige Guthaben auf sein Konto übertragen oder diese einlösen. In anderen Systemen
kann ein Transfer des gesamten Guthabenwerts auf das System erforderlich sein.
3.2
Eintragung eines Spielers
3.2.1 Allgemeiner Hinweis In dieser Einheit werden die Prinzipien analysiert, die für die
Erstellung, die Verwendung, die Sicherheit und die Geheimhaltung der Eintragungsdaten der
Spieler gelten. Die Eintragungsinformationen der Spieler müssen auf einem sicheren Teil des
bargeldlosen Systems gespeichert und an die folgenden Regeln angepasst werden:
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 178
a)
Die Teilnahme an den Spielen ist nur Spielern gestattet, die beim Anbieter der Spiele
eingetragen sind. Dennoch ist den Anbietern der Spiele die Eintragung ausgeschlossener
Personen untersagt,
b) der Anbieter der Spiele kann einen Spieler eintragen und diesem nur dann eine Karte
anbieten, wenn der Anbieter der Spiele oder sein Vertreter im Raum von der Identität des
Nutzers, der Steuernummer und seines Wohnorts überzeugt ist, der Spieler mindestens
das gesetzmäßige Wettalter von 21 Jahren hat und keine auf der Grundlage des geltenden
Gesetzes über Glücksspiele „ausgeschlossene“ Person darstellt,
c) der Anbieter der Spiele oder sein bevollmächtigter Vertreter im Raum kann einen Spieler
mit einer vorläufigen Karte/einer Besucherkarte eintragen, sofern der Spieler keine
ausgeschlossene Person darstellt und das gesetzmäßige Wettalter für die jeweilige
Gerichtsbarkeit hat. Spieler mit einer vorläufigen Karte/Besucherkarte haben kein Recht
zur Teilnahme an Spielertreue/-preisprogramme.
d) bei der Eintragung für eine Karte muss der Spieler die folgenden Informationen erhalten:
i. alle Nutzungsbedingungen und -voraussetzungen,
ii. die Spielerinformationen des Spielautomaten, wie z. B. das Alter und die
Steuernummer,
iii. die Mechanismen, die über das bargeldlose System zur Verwaltung des
Wettverhaltens zur Verfügung stehen,
iv. die Kontaktdaten für Personen, die nicht in der Lage sind, das Wettverhalten zu
kontrollieren, und
v. die verfügbaren Ausschlussmechanismen über das bargeldlose System und den
Raum.
e)
beim Abschluss des entsprechenden Eintragungsprozesses muss eine Einsatzkarte auf den
Namen des Spielers ausgestellt werden. Auf der Karte muss die Nummer einer
Spielsuchthilfshotline verzeichnet sein,
f) nach der Eintragung durch einen Anbieter von Spielen muss jeder Spieler/jede Karte
einen eindeutigen Erkennungscode haben, der die Erkennung des jeweiligen Spielers/der
jeweiligen Karte und der Kontodaten durch das System beim Beginn jeder Sitzung
gestattet,
g) die Spielerkarte muss bei Beginn jeder Sitzung eines Spiels identifiziert werden. Die
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 179
Methodologie der Identifizierung und die übrigen Sicherheitseinstellungen müssen belegt
resistent hinsichtlich der Behinderung eines nicht autorisierten Zugangs zum Kapital und
den Daten des Spielerkontos sein,
h) die Verifizierungsdaten eines Spielers müssen sicher im Internet geschützt sein, und
i) der Anbieter von Spielen muss eine Liste mit sämtlichen Eintragungen/Karten (aktuelle
oder andere) und der Konten (aktiv oder andere) führen.
3.2.5 Persönliche Erkennungsnummer Der Bediener erteilt gewöhnlich an jeden Spieler eine
eindeutige magnetische Karte und eine persönliche Erkennungsnummer (Personal Identification
Number / PIN) in Kombination mit einem Konto auf der Systemdatenbank, obwohl irgendeine
Methode einer eindeutigen Erkennung der Kunden angewendet werden kann.
3.3
Spielerkonten
3.3.1 Allgemeiner Hinweis Die folgenden Regeln gelten für die Spielerkonten, die auf einem
sicheren Teil des bargeldlosen Systems gespeichert werden.
a) es ist nur die Eintragung von Spielern gestattet, die das gesetzmäßige Wettalter von 21
Jahren haben,
b) die Verwendung von Kapital eines Spielerkontos zum Einsatz in Spielen irgendeines
Anbieters ist nur gestattet, wenn die Karte bei dem besagten Anbieter von Spielen
eingetragen ist,
c) der Spielautomat darf keine Einsätze annehmen, die ein negatives Saldo auf dem
Spielerkonto erzeugen,
d) die Erstellung eines neuen Spielerkontos bei vom Einsatz ausgeschlossenen Personen ist
nicht gestattet. Dennoch müssen die Anbieter von Spielen in der Lage sein, das Saldo des
Spielerkontos zurückzuzahlen, sofern keine anderen Forderungen in Verbindung mit dem
Konto bestehen.
3.3.2 Erstellung von Spielerkonten Die Erstellung eines neuen Kontos darf nicht gestattet
sein, wenn der Grund der Deaktivierung des vorigen Spielerkontos oder der Karte zeigt, dass die
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 180
Erstellung eines anderen Kontos oder einer anderen Karte für die besagte Person untersagt sein
muss.
3.3.3 Geheimhaltung der Spielerinformationen. Alle Informationen, die von den Anbietern
der Spiele im Rahmen der Eintragung eines Spielers oder der Erstellung eines Kontos gewonnen
werden, dürfen der Geheimhaltungspolitik des Spieleanbieters nicht entgegenstehen. Darüber
hinaus müssen die folgenden Regeln angewendet werden:
a) der Spieleanbieter muss die Vertraulichkeit der Informationen zum aktuellen Status der
Spielerkonten sichern, es sei denn, die Enthüllung ist durch das Gesetz erforderlich,
b) alle Spielerinformationen müssen sicher (also nicht einfach überschrieben) von den
Festplatten, den Magnetbändern, den SSD-Speichern und anderen Geräten vor der
endgültigen Außerbetriebsetzung des Geräts gelöscht werden. Wenn das Löschen nicht
durchführbar ist, muss das Speichergerät zerstört werden.
3.3.4 Verwaltung von Spielerkapital Die folgenden Regeln gelten für die Verwaltung von
Spielerkapital:
a) die Spielerkonten/-karten im bargeldlosen System müssen vor nicht autorisiertem Zugang
oder Aktualisierung über die genehmigten Methoden hinaus gesichert werden,
b) alle Zahlungs-, Abhebungs-, Übertragungs- oder Anpassungstransaktionen müssen in
einer Kontrolldatei des bargeldlosen Systems gespeichert werden,
c) vor der Abhebung von Geld aus dem bargeldlosen System muss eine positive Erkennung
des Spielers durchgeführt werden, einschließlich der Eingabe der persönlichen
Erkennungsnummer (PIN) oder anderer genehmigter sicherer Methoden,
d) die passiven Konten des bargeldlosen Systems, auf denen sich Geld befindet, müssen vor
widerrechtlichem Zugang oder einer Entfernung geschützt werden,
e) alle Geldtransaktionen müssen als wesentliche Informationen behandelt werden, die im
Fall eines Scheiterns vom bargeldlosen System wiedererlangt werden müssen,
f) die Kopien der Kontobewegung müssen den Spielern auf Anfrage zur Verfügung gestellt
werden. Die Kopien der Kontobewegung müssen ausreichende Informationen enthalten,
damit sie dem Spieler - im möglichen Maß - gestatten, die Kopie mit seiner persönlichen
Zahlungs- und Abhebungsdatei seit der letzten Kopie der Kontobewegung zu
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 181
vergleichen. Die Kopien der Kontobewegung müssen darüber hinaus Daten über den
Gesamtbetrag, der in Spielen gesetzt wurde, und die größten Gewinne und Verluste seit
der letzten Kopie der Kontobewegung enthalten,
g) die Anpassungen der Spielerkonten des bargeldlosen Systems müssen einer strengen
Sicherheitskontrolle und einer Zugangskontrolle unterzogen werden.
3.3.5 Kontosaldo Die Informationen über den aktuellen Saldo des Kontos müssen von allen
unterstützenden Spielautomaten aus auf Anfrage durch das entsprechende Kartenlesegerät (oder
eine Entsprechung) verfügbar sein, und nachdem die Identität des Spielers bestätigt wurde,
müssen sie dem Spieler in Form einer Transaktion angezeigt werden.
3.3.6 Hinzufügen von Geld auf das Spielerkonto Das Hinzufügen von Geld zum Spielerkonto
kann über eine Kassenstation oder eine andere Einlösungsstelle durchgeführt werden, die vom
System kontrolliert wird, vorausgesetzt dass es sich um eine genehmigte Einlösestelle handelt.
Das Hinzufügen von Geld kann darüber hinaus über einen unterstützenden Spielautomat (über
die Guthaben, die verloren wurden, den Einwurf von Geldstücken, Belegen/Voucher, Banknoten,
Coupons usw.) durchgeführt werden.
3.3.7 Abhebung von Geld vom Spielerkonto Die Abhebung von Geld vom Spielerkonto kann
entweder durch „Minderung“ der Guthaben (auf der Grundlage einer Transaktion) am
Spielautomat oder durch Einlösung des Betrags an der Kasse durchgeführt werden.
3.3.8 Übertragung von Geld Darüber hinaus kann den Spielern die Auswahl der Übertragung
eines Teils ihrer Guthaben vom System auf den Spielautomat, an dem sie spielen, über eine
„Auszahlung“ vom Spielerkonto, das auf dem System gespeichert ist, zur Verfügung stehen.
Nach Beenden des Spiels können sie ihren Saldo auf dem Gerät auf das Spielerkonto
„einzahlen“. Die Transaktionen eines bargeldlosen Spiels werden vollständig elektronisch
durchgeführt.
3.4
Spielertreueprogramme
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 182
3.4.1 Allgemeiner Hinweis Die Anforderungen dieser Einheit gelten nur, wenn die fördernden
Spielertreueprogramme die Verwendung der Spielertreue für den Einfluss der Steuerbasis des
Spieleanbieters beinhalten, z. B. eine Übertragung der Spielertreuepunkte auf Partien oder eine
Bargeldeinlösung. Im Falle einer Unterstützung durch das bargeldlose System müssen die
folgenden Prinzipien angewendet werden:
a) die Datenbank der Spielertreue muss auf einem sicheren Teil des bargeldlosen Systems
gespeichert werden,
b) die ausgeschlossenen Spieler müssen von der Teilnahme an Spielertreueprogrammen für
den Zeitraum, in dem sie ausgeschlossen sind, ausgeschlossen werden,
c) die Verwendung der Daten zur Spielerlokalisierung darf der geltenden Gesetzgebung
über Geheimhaltung nicht entgegenstehen,
d) die Einlösung der gesammelten Spielertreuepunkte muss im Rahmen einer sicheren
Transaktion mit einem automatischen Abzug der Punkte vom Saldo über den Wert des
Preises, der eingelöst wird, durchgeführt werden,
e) alle Transaktionen der Datenbank für Spielertreue müssen als wesentliche Daten vom
bargeldlosen System gespeichert werden,
f) wenn das Spielertreueprogramm von einem externen System angeboten wird, muss das
bargeldlose System in der Lage sein, sicher mit dem besagten System zu kommunizieren,
g) die Informationen, die über die gewohnten Einsätze der Spieler gesammelt werden,
dürfen nicht zur Förderung einer übermäßigen Teilnahme oder eines unverantwortlichen
Setzverhaltens verwendet werden.
3.5
Ausschluss und Beschränkungen von Spielern
3.5.4 Selbstausschluss
Den Spielern muss ein einfacher und klarer Mechanismus zum
Selbstausschluss vom Spiel gewährt werden, und dieser Mechanismus zum Selbstausschluss
muss die folgenden Funktionen unterstützen:
a) dem Spieler muss die Auswahl eines dauerhaften oder vorübergehenden Selbstausschluss
über einen bestimmten Zeitraum geboten werden,
b) im Falle eines vorübergehenden Selbstausschlusses muss das bargeldlose System
sicherstellen, dass:
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 183
i) sofort nach Erhalt des Befehls des Selbstausschlusses keine neuen Einsätze oder
Einzahlungen von dem besagten Spieler angenommen werden, bis der besagte
Zeitraum des vorübergehenden Selbstausschlusses beendet ist, und
ii) während des vorübergehenden Selbstausschlusses dem Spieler die Abhebung
eines Teils oder des gesamten Saldos seines Kontos nicht untersagt ist,
vorausgesetzt dass das bargeldlose System die Liquidierung des Kapitals
anerkennt.
c) im Falle eines dauerhaften Selbstausschlusses muss das bargeldlose System sicherstellen,
dass:
i) sofort nach Erhalt des Befehls des Selbstausschlusses keine neuen Einsätze oder
Einzahlungen von dem besagten Spieler bis zur Aufhebung des dauerhaften
Selbstausschlusses angenommen werden,
ii) der Spieler den gesamten Saldo seines Kontos erhält, vorausgesetzt dass das
bargeldlose System die Liquidierung des Kapitals anerkennt, und
iii) den Spielern ein Mechanismus zum Widerruf des Befehls zum Selbstausschluss
über einen speziellen Erkennungsprozess des Spieleanbieters angeboten wird.
3.5.5 Unwillkürlicher Ausschluss
Das bargeldlose System muss einen Mechanismus zum
Ausschluss der Spieler durch das Personal des Spieleanbieters bieten. Der Mechanismus muss:
a) eine Datei der Ausschlussgründe enthalten,
b) sicherstellen, dass sofort nach der Aktivierung des Ausschlusses keine neue Einsätze oder
Einzahlungen des entsprechenden Spielers
bis zur Aufhebung des besagten
Ausschlusszeitraums angenommen werden,
c) während des Ausschlusszeitraums muss der Spieler das Recht haben, einen Teil oder den
gesamten Saldo seines Kontos abzuheben, vorausgesetzt dass das bargeldlose System die
Liquidierung des Kapitals anerkennt, und die Gründe des Ausschlusses die Auszahlung
nicht verbieten, und
d) der Ausschluss wird nur auf Anfrage durch den Spieler aufgehoben.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 184
3.5.6 Selbstbeschränkung
Den Spielern muss ein einfacher und klarer Mechanismus zur
Selbstbeschränkung im Spiel gewährt werden und dieser Mechanismus zur Selbstbeschränkung
muss die folgenden Funktionen unterstützen:
a) Sofort nach Erhalt des Befehls zur Selbstbeschränkung muss durch die Spielplattform
gesichert werden, dass alle festgelegten Grenzen richtig im bargeldlosen System
angezeigt werden,
b) die Selbstbeschränkungen, die von dem Spieler festgelegt werden, dürfen nicht eventuelle
Beschränkungen umgehen, die von dem Spieleanbieter oder den Spielregeln festgelegt
werden,
c) die Selbstbeschränkungen dürfen nicht durch externe zeitliche Faktoren, wie Schaltjahre
oder Uhrzeitänderungen, eingeschränkt werden,
d) die Selbstbeschränkungen dürfen nicht durch Faktoren des internen Status, wie Befehle
zum Selbstausschluss oder Aufhebungen des Selbstausschluss, eingeschränkt werden,
e) der Mechanismus zur Selbstbeschränkung muss (ohne Einschränkung) die folgenden
Wahlmöglichkeiten beinhalten:
i) Einsatzgrenze für einen Zeitraum - allgemeine Beschränkung eines maximalen
Einsatzes für einen bestimmten Zeitraum (z. B.: täglich, wöchentlich usw.),
ii) Verlustgrenze für einen Zeitraum - allgemeine Beschränkung eines maximalen
Verlustes für einen bestimmten Zeitraum (z. B.: täglich, wöchentlich usw.),
iii) Einzahlungsgrenze für einen Zeitraum - allgemeine Beschränkung einer
maximalen Einzahlung für einen bestimmten Zeitraum (z. B.: täglich, wöchentlich
usw.),
3.5.7 Unwillkürliche Beschränkung Der Spieleanbieter hat das Recht, den Spielern Grenzen
(wie oben) zu setzen und diese zeitweise zu ändern.
a)
Die maximale erlaubte tägliche Ausgabengrenze pro Spieler, die über einen Beschluss
der Kommission zur Überwachung und Kontrolle von Spielen neu angepasst werden
kann, und die gestattet wird und dem Inhaber der Genehmigung und den Anbietern
bekannt gegeben wird, beläuft sich auf 500 € pro Tag. Nach Erreichen der maximalen
erlaubten täglichen Grenze wird der Spieler für die folgenden 24 Stunden
ausgeschlossen.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 185
b)
Die Ausgaben eines Spielers werden als Differenz berechnet, die aus dem Abzug der
Münzen, die gewonnen wurden, von den Münzen, die gesetzt wurden, hervorgeht. Die
Boni sind nicht in den Münzen, die gesetzt wurden, enthalten. Der Inhaber der
Genehmigung und die Anbieter erhalten das Recht der Festlegung einer niedrigeren
Ausgabengrenze pro Spieler.
c)
Sofort nach Erhalt eines neuen Befehls zur Beschränkung durch den Spieleanbieter muss
durch die Spielplattform gesichert werden, dass alle festgelegten Grenzen richtig im
bargeldlosen System angezeigt werden.
d)
Die Beschränkungen, die durch den Spieleanbieter festgelegt werden, dürfen die Strenge
der Beschränkungen, die durch den Spieler festgelegt werden, nicht mindern.
e)
Die Beschränkungen, die durch den Spieleanbieter auferlegt werden, dürfen nicht durch
externe zeitliche Faktoren, wie Schaltjahre oder Uhrzeitänderungen, eingeschränkt
werden.
f)
Die Beschränkungen, die durch den Spieleanbieter auferlegt werden, dürfen nicht durch
Faktoren des internen Status, wie Befehle zum Selbstausschluss und Aufhebungen des
Selbstausschluss, eingeschränkt werden,
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 186
KAPITEL 4
4.0 SPIELER-NUTZER-VERBINDUNGSUMGEBUNGEN
(PUI)
4.1
Definition der Spieler-Nutzer-Verbindungsumgebungen
4.1.1 Allgemeiner
Hinweis
Die
Spieler-Nutzer-Verbindungsumgebung
(PUI)
ist
die
Entwicklungsumgebung, die der OPAP gestattet, Inhalte zu erzeugen und für die Spieler attraktiv
zu verwalten. Die pUI-Umgebung besteht aus Subkomponenten, die gemeinsame Anzeigegeräte
verwenden können.
a) Das Spielfenster zeigt den dem Basisspiel unterliegenden Inhalt an, der vom
Spielautomat geprüft und über die zentrale Prozessorplatine des Spielautomaten
übertragen und auf einem oder mehreren Monitoren des Spiels des Spielautomaten
angezeigt wird.
Das Fenster einer angepassten Größe ist ein Spielfenster, das eine
verkleinerte Größe hat, damit die Spielfenster nicht durch das Systemfenster behindert
werden.
b) Das Systemfenster zeigt den unterliegenden Inhalt an, der geprüft und von einem
externen System und/oder den entsprechenden Komponenten gesendet wird, und der auf
einem oder mehreren Monitoren des Spielautomaten angezeigt wird. Das überlappende
Fenster ist ein Systemfenster, das programmiert wurde, damit es einige der oder alle
Spielfenster behindert, wenn es angezeigt wird.
4.2
Anforderungen an Systemfenster
4.2.1 Aktivierung eines Systemfensters durch den Spieler
a) Ein Systemfenster des Spielautomaten kann zu jedem Zeitpunkt auf Anfrage des Spielers
angezeigt, aktiviert oder aufgehoben werden.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
Seite 187
b) Im Falle der Fenster angepasster Größe und der überlappenden Fenster muss das
Systemfenster dem Spieler oder dem Bediener die Möglichkeit der Aufhebung des
Fensters bieten, z. B. während der Diagnose irgendeines Schließungsstatus.
c) Die Aktivierungsanfragen der Systemfenster durch den Spieler werden durch Drücken
eines Knopfes, Einführung der Spielerkarte, Drücken eines Icons auf dem Monitor oder
eine andere Methode zur Erkennung des Beginns irgendeiner Aktivität durch den Spieler
am Spielautomaten hervorgerufen.
4.2.2 Aktivierung eines Systemfensters durch das System
a) Im Falle einer Anpassung der Größe des Spielfensters ist die Anzeige, Aktivierung oder
Aufhebung des Systemfensters des Spielautomaten durch das System zu jedem Zeitpunkt
gestattet.
b) Im Falle einer Verwendung des Systemfensters als überlappendes Fenster über dem
Spielfenster ist die Anzeige, Aktivierung oder Aufhebung des Systemfensters zu jedem
Zeitpunkt gestattet, vorausgesetzt dass das System den Spieler rechtzeitig vorbeugend vor
dem Öffnen des Systemfensters informiert, und dem Spieler die Auswahl zur Ablehnung
des Öffnens des Systemfensters geboten wird. Dies schließt weder die Möglichkeit einer
internen Kommunikation des Systemfensters und des Spielfensters noch den Ersatz
irgendeines Teils des Spielfensters durch das Systemfenster zum Zweck der
Vereinfachung der Funktionen, die mehr Platz auf dem Monitor erfordern (z. B. bildliche
Tastaturen) entsprechend der Programmierung des jeweiligen Spielautomaten aus.
c) In diesem Fall muss deutlich gemacht werden, dass das Systemfenster als überlappendes
Fenster des Spielfensters funktioniert, und dass das Systemfenster auf Anfrage des
Spielers oder des Bedieners geschlossen werden kann.
d) In den Fällen einer Überlappung muss ein bestimmter Zeitraum zur Wiederherstellung
der Kontrolle im Spielfenster vorgesehen sein, sofern keine Möglichkeit des
Systemfensters für einen bestimmten Zeitraum besteht.
4.2.3 Funktionen der Systemfenster
a) Eine eventuelle Anpassung der Größe oder Überlappung des Monitors des Spielfensters
muss genau entsprechen, um die erneute Anzeige und den Touchscreen widerzuspiegeln.
TEIL 6: Bargeldlose Systeme und Spielerverwaltungssysteme
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b) Das PUI-System darf den Inhalt, das Spiel, die Farbe oder die Zweckmäßigkeit des
Spielfensters nicht ändern, es sei denn, dies wurde ausdrücklich auferlegt, geprüft und für
die jeweiligen Programme getrennt genehmigt. Diese Klausel schließt die Möglichkeiten
des Systemfensters, die in der Einheit 3.2.2 beschrieben werden, nicht aus.
c) Das PUI-System muss in der Lage sein, zu überwachen und rückgängig zu machen, wenn
irgendein Systemfenster zu einem bestimmten Zeitpunkt geöffnet war. Berücksichtigen
Sie, dass dies nicht bedeutet, dass der Widerruf sämtliche Informationen beinhalten muss,
wie sie dem Spieler genau angezeigt wurden.
4.3
Anforderungen an eine Hardware und Protokolle
4.3.1 Allgemeiner Hinweis Diese Einheit betrifft nur die Fälle, in denen das PUI-System zur
Verwendung mit einem vorigen Inhalt bestimmt ist.
4.3.2 Anforderungen an eine Hardware Wenn irgendwelche Teile des PUI-Systems auf oder
innerhalb des Spielautomaten platziert werden, gelten die Anforderungen an eine Hardware des
TEILS 1, sofern dies möglich ist. Diese Komponenten müssen als kritische Komponenten
betrachtet werden, die in einem sicheren Bereich geschützt werden müssen.
Das
Steuerungsprogramm dieser Komponenten, die sich im Inneren der Konsole des Spielautomaten
befinden, müssen die Möglichkeit der Durchführung interner Prüfungen der Integrität über
Prüfsummen, CRC oder eine entsprechende Methode bieten.
4.3.3 Fehlerbedingungen Die PUI-Systeme mit Hardwarekomponenten, die sich im Inneren
der Konsole des Spielautomaten befinden, müssen in der Lage sein, die folgenden
Fehlerbedingungen zu ermitteln, und für die irreversiblen Fehler müssen sie elektrisch von allen
Kreisen entfernt werden, die sie beeinflussen, und den Monitor des Basisspiels wiedererlangen
oder ein Schließen des Mechanismus, ein Aufleuchten des Lichtturms oder eine Reproduktion
des akustischen Alarms hervorrufen und ein Eingreifen des Nutzers erfordern:
a) Scheitern der Software der internen Komponente des PUI-Systems,
b) unerwartete Unterbrechung des Videos des Spielfensters oder des Touchscreens von der
internen Komponente des PUI-Systems,
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c) Änderung der Version der Firmware (Software) der genehmigten verbundenen
Peripherkomponenten und
d) jegliche andere bedeutende Fehlfunktion der Hardware oder Software.
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