Einführung I: Begriffe, Hypothesen, Theorien

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Wissenschaftliches Arbeiten
Vorbereitung auf die Vordiplomarbeit im
Wintersemester 1999/2000
Stichworte zur Vorlesung im
Sommersemester 1999
Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Fulda
Prof. Dr. Hartmut-Michael Weber
Achtung!!!
Diese Version enthält selbstverständlich nicht die
Überarbeitungen der Vorlesung im Sommersemester
2000.
Die im Text erwähnten Anlagen 1 bis 11 werden in
Papierform in der Vorlesung ausgegeben.
Viele der stichwortartigen Ausführungen erlangen ihre Bedeutung bzw.
ihren Sinn erst durch die mündlichen Erläuterungen. Ein reines
"Anlesen" kann den Besuch der Vorlesung nicht ersetzen.
Teil I:
Begriffe, Hypothesen, Theorien
Literatur:
Claessens, D., K. Claessens u. B. Schaller. Jugendlexikon Gesellschaft - Einfache Antworten
auf schwierige Fragen". Hamburg 1976. Zit. in Kurt Eberhard. Einführung in die Wissenschaftstheorie und Forschungsstatistik für soziale Berufe. 2. Aufl. Neuwied,
Darmstadt: Luchterhand, 1977.
Dolde, Gabriele. "Theorie und Erklärung". Kleines Kriminologisches Wörterbuch. Hg. Kaiser, Günther [u.a.]. 3., völlig neubearb. u. erw. Aufl.. Heidelberg: C.F. Müller Juristischer Verlag, 1993. 541-549.
Eberhard, Kurt. Einführung in die Wissenschaftstheorie und Forschungsstatistik für soziale
Berufe. 2. Aufl. Neuwied, Darmstadt: Luchterhand, 1977.
Groeben, N. u. H. Westmeyer. "Kriterien psychologischer Forschung". München, 1975. Zit.
in Kurt Eberhard. Einführung in die Wissenschaftstheorie und Forschungsstatistik für
soziale Berufe. 2. Aufl. Neuwied, Darmstadt: Luchterhand, 1977
Hartmann, K. "Theoretische und empirische Beiträge zur Verwahrlosungsforschung". Berlin,
Heidelberg, 1970. Zit. in Kurt Eberhard. Einführung in die Wissenschaftstheorie und
Forschungsstatistik für soziale Berufe. 2. Aufl. Neuwied, Darmstadt: Luchterhand,
1977.
Opp, K.D. "Methodologie der Sozialwissenschaften". Hamburg, 1970. Zit. in Kurt Eberhard.
Einführung in die Wissenschaftstheorie und Forschungsstatistik für soziale Berufe. 2.
Aufl. Neuwied, Darmstadt: Luchterhand, 1977.
1
Begriffe
"Die Verständlichkeit wissenschaftlicher Sätze [Hypothesen, H.W.] hängt von der
Verständlichkeit ihrer Begriffe ab. [...] Ein Begriff ist verständlich, wenn klar ist, was er
umgreift, d.h. wenn eindeutig ist, welche Gegenstände bzw. Ereignisse bzw. Elemente
hineingehören und welche nicht. Elemente, die in einem Begriff zusammengefaßt werden,
müssen mindestens ein Merkmal oder ein Merkmalskombinat gemeinsam haben, das sonst
nicht vorkommt. Die Definition eines Begriffes sollte seinem tatsächlichen Gebrauch
entsprechen." (Eberhard 1977, 3)
An zwei Definitionen von "Verwahrlosung" läßt sich beispielhaft die Problematik der
Verständlichkeit und Eindeutigkeit aufzeigen.
Definition 1:
"Verwahrlosung ist ein durch Umwelteinflüsse entstandenes Unvermögen (oder mangelnde
Bereitschaft), den Anforderungen einer Gesellschaft oder Gruppe zu entsprechen." (Claessens
u.a. 1976, 176, zit. n. Eberhard 1977, 3)
Ist der Begriff
verständlich?
eindeutig?
 Ist dann aber auch bei Behinderten, geniale Künstlern, Homosexuellen und radikalen
Studenten von "Verwahrlosung" zu sprechen?
2
Definition 2:
"Verwahrlosung ist fortgesetztes und allgemeines Sozialversagen." (Hartmann 1970, 5, zit. n.
Eberhard 1977, 4)
Eberhard meint, die zweite Defintion treffe den tatsächlichen Sprachgebrauch wesentlich
besser, weil sie partielle und episodische Normabweichungen ausklammere.
 Ist sie aber präzise genug?
 Schließt sie Behinderte, geniale Künstler, Homosexuelle, radikale Studenten aus?
Anforderungen an Begriffe:
Präzision: damit ein Beobachter bei jedem Ereignis unterscheiden kann, ob es zum Begriff
gehört oder nicht. Beispiel: Zuverlässige Zuordnung von "Verfassungswidrigkeit" durch einen
Richter. Dieser müßte bei Vorlage derselben Fälle ohne Erinnerung an seine vorangegangene
Entscheidung in gleicher Weise zuordnen wie beim ersten Mal.
Konsistenz: wenn die Zuordnung von allen Beobachtern übereinstimmend vorgenommen
wird. Beispiel: Wenn alle Richter im Geltungsbereich des Gesetzes übereinstimmende Zuordnungen vornehmen würden.
2
Hypothesen und Theorien
2.1
Definition: Was ist eine Hypothese? Was ist eine Theorie?
"Hypothesen sind aus präzise definierten Begriffen zusamengesetzte Sätze, die mit mehr oder
weniger Wahrheitsanspruch mehr oder weniger allgemeine Aussagen über bestimmte
Bereiche der Realität enthalten. Ein System von Hypothesen ist eine Theorie. Oft wird schon
eine einzelne zentrale Hypothese als Theorie bezeichnet." (Eberhard 1977, 4)
"Als Theorie wird allgemein ein System von über den Einzelfall hinausgehenden Aussagen
bezeichnet, das dazu dient, Erkenntnisse über einen Tatsachenbereich [...] zu ordnen und das
Auftreten dieser Tatsachen zu erklären. In der Forschung haben Theorien vor allem die
Funktion, das Erkenntnisinteresse und die Fragestellung zu leiten sowie eine Strategie für die
Erhebung und Auswertung der Daten bereitzustellen [...]. Dem Praktiker sollen Theorien
Voraussagen und Erklärungen, Verständnis und eine gewisse Kontrolle problematischer
Situationen ermöglichen." (Dolde 1993, 541)
Theorien sollen Sachverhalte aufgrund der mit ihnen verbundenen Gesetzmäßigkeiten über
den Einzelfall hinaus erklären und auf der Grundlage dieser Gesetzmäßigkeiten Voraussagen
ermöglichen.
Zu den Begriffen "Theorie" und "Gesetz":
Gemeinsamkeit: allgemeine Aussagen mit Erklärungswert, die empirisch geprüft und noch
nicht widerlegt worden sind.
Unterschied: Theorie ist eine Zusammenfassung von Gesetzen, besser: Hypothesen. Denn sie
können in den Sozialwissenschaften aufgrund ihres Wahrscheinlichkeitscharakters relativ
leicht widerlegt (falsifiziert) werden. Es gibt keine "wahren", "verifizierten" Theorien.
Zukünftige, noch unbekannte Ereignisse können widerlegen. (542).
3
2.2
Inhalte und Formen von Hypothesen
Man unterscheidet Hypothesen sinnvollerweise nach ihren Inhalten und Formen.
2.2.1 Inhalte von Hypothesen
(vgl. Opp 1970, 14, zit. n. Eberhard 1977, 4)
1) phänomenologische Hypothesen (behaupten und beschreiben Realitäten)
Wie unterscheidet sich das Erscheinungsbild der Menschen (oder anderer Merkmalsträger)
mit dem Merkmal A von denen, die das Merkmal A nicht haben?
Wenn man Aussagen über Körperbehinderte, Straffällige, Sozialhilfeempfänger,
Arbeitslose, Rechtsradikale usw. machen will, muß man sie vorher mit NichtKörperbehinderten, Nicht-Straffälligen, Nicht-Sozialhilfeempfängern, Nicht-Arbeitslosen,
Nicht-Rechtsradikalen vergleichen.
2) kausale Hypothesen (behaupten Ursachen von Realitäten)
Welche Einwirkungen führen dazu, daß sich bei den Menschen (oder anderen
Merkmalsträgern) das Merkmal A entwickelte (Einwirkungen können aus der Umwelt und
aus der Innenwelt des Menschen stammen)?
Welche Einwirkungen gibt es, daß Menschen körperbehindert, straffällig,
sozialhilfebedürftig, arbeitslos, rechtsradikal werden?
3) strategische Hypothesen (behaupten Einwirkungsmöglichkeiten auf Realitäten)
Welche Einwirkungen führen dazu, daß die Menschen (oder andere Merk-malsträger) das
Merkmal A verlieren oder daß das Merkmal A schwächer wird?
Welche Einwirkungen führen dazu, daß Menschen die nicht-notwendigen Einschränkungen
ihrer Körperbehinderung oder gar ihre Körperbehinderung selbst verlieren? Welche
Einwirkungen führen dazu, daß Menschen ihr Merkmal der Straffälligkeit, der
Sozialhilfebedürftigkeit, der Arbeitslosigkeit, des Rechtsradikalismus verlieren?
2.2.2 Formen von Hypothesen
(vgl. Groeben und Westmeyer 1976, 108ff, zit. n. Eberhard 1977, 4f)
Die Formen von Hypothesen beziehen sich auf den Grad ihrer Verallgemeinerung oder
Generalisierung, also auf ihre Aussagekraft und Reichweite.
1)
Universelle Hypothesen
Sie sind anwendbar auf alle Fälle einer bestimmten Art und räumlich und zeitlich
unbeschränkt.
Beispiel:
Wenn auf Straftaten Jugendlicher keine amtliche Sanktionierung erfolgt, verringert sich in
der Zukunft die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Straftaten Jugendlicher.
2) Singuläre Hypothesen
Sie sind anwendbar auf bestimmte Fälle und machen Aussagen über diese.
Beispiel:
Der Erlebnisurlaub in der Sahara hatte in puncto Erlernen von Regeln positive
4
Auswirkungen auf Johannes.
3) Existenzhypothesen
Sie behaupten das Vorliegen bestimmter Sachverhalte oder den Eintritt bestimmter
Ereignisse.
Beispiel:
Es gibt für jeden Menschen Situationen, in denen er zum Mörder werden kann.
4) Statistische Hypothesen
Sie drücken statistische Beziehungen aus, bspw. durch Mittelwerte (Durchschnitte) und
Korrelationen (Zusammenhänge). Sie beziehen sich auf universelle Hypothesen in ihren
verschiedenen Spielarten (unbeschränkt-universell, beschränkt-universell, quasi-universell)
Beispiele:
Intelligenz- und Schulleistungen korrelieren zu 0.60 miteinander.
Europäische Länder ohne lebenslange Freiheitsstrafe (Spanien, Norwegen, Zypern) haben
im Durchschnitt eine jährliche Rate von 1,26 vollendeten Tötungsdelikten pro 100.000
Einwohner.
Europäische Länder mit lebenslanger Freiheitsstrafe (England & Wales, Schottland,
Frankreich, Niederlande, Österreich, Deutschland [alte Bundesländer]) haben eine
gemeinsame jährliche Rate von 1,58 vollendeten Tötungsdelikten pro 100.000 Einwohner.
Vergleicht man die beiden letzten Hypothesen miteinander, so kommt man zu einer
phänomenologischen Hypothese. Probieren Sie es aus!
5
Teil II:
Theorien (Hypothesen), Erkenntniswege und gesellschaftlicher
Erkenntnisprozeß
Dieser Teil behandelt zuerst die Einbindung der Theorien in den gesellschaftlichen
Erkenntnisprozeß. Ein Teil des gesellschaftlichen Erkenntnisprozesses spiegelt sich ferner in
den verschiedenen Erkenntniswegen und im Erkenntnisinteresse des Wissenschaftlers wider,
der sich einem Forschungsgegenstand nähert:
Literatur:
Eberhard, Kurt. Einführung in die Wissenschaftsheorie und Forschungsstatistik für soziale
Berufe. 2. Aufl. Neuwied, Darmstadt: Luchterhand, 1977
Gadamer, Hans-Georg. "Hermeneutik". Historisches Wörterbuch der Philosophie. Hg. Joachim Ritter. Basel, Stuttgart, 1974
Habermas, Jürgen. Technik und Wissenschaft als "Ideologie". Frankfurt a.M.: Suhrkamp,
1969
Kruse, Otto. Keine Angst vor dem leeren Blatt: Ohne Schreibblockaden durchs Studium. 6.
Aufl. Frankfurt a.M., New York: Campus Verlag, 1998.
Moser, Heinz. Aktionsforschung als kritische Theorie der Sozialwissenschaften. München,
1975
Schleifstein, Josef. Einführung in das Studium von Marx, Engels und Lenin. 3. Aufl.
München: C.H. Beck, 1975
1
Einbindung von Theorien in den gesellschaftlichen Erkenntnisprozeß
Mündliche Erläuterung anhand des Schemas des gesellschaftlichen Erkenntnisprozesses von
Eberhard (Anlage 1). Die einzelnen Schritte und Begriffe wurden erklärt. Zum Nachlesen:
Eberhard (1977, 8ff).
2
Erkenntniswege
Eberhard (1977, 17) geht von fünf verschiedenen Erkenntniswegen aus:
1) deduktiv-dogmatischer Erkenntnisweg
Ausgangspunkt ist Richtigkeit einer umfassenden Theorie, alle Fragestellungen werden gemäß
dieser Grundtheorie bearbeitet, werden von ihr abgeleitet (deduziert). Ein Dogma ist ein
Lehrsatz, dessen Wahrheitsgehalt nur gläubig hingenommen als unanfechtbar gilt, der
deshalb zur Grundlage einer Glaubenslehre oder einer Ideologie gemacht wird.
Beispiele:
 Unfehlbarkeit des Papstes
 Prädestinationslehre (Luther, Zwingli, Calvin)
 Orthodoxer und undialektischer Marxismus, in dem nur das Sein das Bewußtsein
bestimmt.
2) induktiv-empiristischer Erkenntnisweg
Schluß vom Einzelnen, Besonderen auf etwas Allgemeines, Gesetzmäßiges. Aus dem
Sammeln von Beobachtungen und deren Verknüpfungen gelangt man zu einer Theorie
(Induktion)
6
Beispiele eines Induktionsschlusses:
 Gold, Silber, Eisen usw. sind Metalle. Gold, Silber, Eisen usw. sind schwerer als
Wasser. Also sind alle Metalle schwerer als Wasser. Der Schluß war richtig, bis das
Kalium entdeckt wurde.
 Unter Strafgefangenen sind Unterschichtsangehörige überrepräsentiert (ca. 80% der
Strafgefangenen gehören der Unterschicht an). Also ist der weitaus triftigste Grund für
die Straffälligkeit die Zugehörigkeit zur Unterschicht.
 Strafrechtlich auffällige Drogenabhängige stammen aus strukturell oder funktional
unvollständigen Familien. Also sind solche Familien der Grund für Drogenabhängigkeit.
3) deduktiv-theoriekritischer Erkenntnisweg
Aus dem Verstand geborene Theorien und daraus abgeleitete Prüfhypothesen (Deduktion, vgl.
Schema gesellschaftlicher Erkenntnisprozeß ab Punkt 7.2), werden logisch und empirisch
kontrolliert. Die Vertreter dieses Erkenntnisweges nennen sich kritische Rationalisten (z.B.
Albert, Popper, Topitsch). Im Anschluß an Comte (1798-1857). Man nennt die kritischen
Rationalisten auch Neopositivisten oder theoreiekritische Positivisten. Sie halten sich an
das, was "positiv" gegeben ist: beobachtbare Tatsachen bzw. die durch solche Tatsachen
hervorgerufenen Empfindungen.
Kennzeichen dieses Erkenntnisweges:
 Ablehnung der Metaphysik (Metaphysik = das, was sich hinter dem Physischen verbirgt,
Grundwissenschaft, in der alle philosophischen Disziplinen (Ontologie, philosoph.
Antrhropologie oder Existenzphi-losophie), Theologie wurzeln;
 grundlegende Funktion der Erfahrung, Beobachtung;
 Primat der Theorie;
 kontrollierende Funktion der Empirie.
Kritik des theoretiekritischen Erkenntnisweges:
 Fiktion der "Wertfreiheit";
 ahistorische Ausrichtung (Desinteresse an der Entstehungsgeschichte wissenschaftlicher
Hypothesen);
 Trennung von Theorie und Praxis.
4) dialektisch-materialistischer Erkenntnisweg
Vertreter: Marx, Engels, Lenin usw.
Alle Realitäten sind durch unterschiedlich organisierte Materie konstituiert, die sich in
ständiger Bewegung befindet, die aus Widersprüchen resultiert. Die Erkenntnis dieser
widersprüchlichen Kräfte ist aus der möglichst umfassenden Anschauung der realen
Gegebenheiten einschließlich ihrer Geschichte zu gewinnen.
Grundlegend ist die Dialektik als innere Gesetzmäßigkeit der ökonomischen Entwicklung,
Garantie des Fortschritts in Richtung auf allgemeine Glückseligkeit. Der große dialektische
Dreischritt: Kapitalismus (These) - Dikatatur des Proletariats (Antithese) - Klassenlose
Gesellschaft (Synthese).
Beispiele für Dialektik:
Freier - Sklave;
Baron - Leibeigener;
Bourgoisie - Proletariat;
Gesellschaftliches Sein - gesellschaftliches Bewußtsein;
Basis - Überbau;
Produktivkräfte - Produktionsverhältnisse;
Lohnarbeit - Kapital;
Ware - Geld ...
7
Ausgewählte Kennzeichen des dialektisch-materialistischen Erkenntnisweges:
 jedes Phänomen ist ein materielles;
 jedes Phänomen ist ein Prozeß, der von vielen widersprüchlichen Kräften
vorangetrieben wird;
 außer den Ursachen gibt es entgegenwirkende Ursachen;
 gesellschaftliche Praxis ist das Prüfkriterium für die "richtige" dialektisch-materialistische Deutung.
Streit zwischen theoriekritischem und dialektisch-materialistischem Erkenntnisweg:
 der theoriekritische Erkenntnisweg sei geschichtlich und gesellschaftlich blind, sei
idealistisch abgehoben:
 der dialektisch- materialistische Erkenntnisweg sei theoriekritisch nicht überprüfbar, da
es keine klassenlose Gesellschaft gäbe.
5) Erkenntnisweg der Aktionsforschung (Handlungsforschung)
Aufhebung der Trennung von Forschungssubjekt und -objekt. Gemeinsame Handlungen bzw.
Aktionen werden eigenständigen theoeretischen Erklärungsversuchen zugeführt. Nicht der
Anspruch allgemeingültiger Erkenntnis steht im Vordergrund, sondern die Steuerung der
weiteren Praxis.
Kennzeichen:
Forschungsproblem (-gegenstand) wird gemeinsam mit Betroffenen ausgewählt
(Betroffenenorientierung);
Erforschte beteiligen sich als "Subjekte" am Forschungsprozeß;
Reversibilität der Interpretationen;
herrschaftsfreier Diskurs.
Aktionsforschung kommt immer nur zu vorläufigen Ergebnissen auf dem Hintergrund eines
zyklischen Prozesses:
 Informationssammlung
 Erarbeitung von Handlungsorientierungen
 Handeln im sozialen Feld.
(Mdl. Erläuterung der für Sozialpädagogik besonders wichtigen Aktionsforschung anhand von
Beispielen.)
3
Erkenntnisinteresse
Das Erkenntnisinteresse oder erkenntnisleitende Interesse geht davon aus, daß Wissenschaft
nicht "wertfrei" stattfindet, sondern Wissenschaftler bzw. Forscher sich über den Ursprung
ihres Erkenntisinteresses im Klaren sein sollten:
 Warum bearbeite ich diese oder jene Fragestellung?
 Was interessiert mich an meinem Forschungsgegenstand bzw. der Fragestellung im
Einzelnen und in einem engeren Zusammenhang, was allgemein und in einem weiteren
Zusammenhang?
 Interessieren mich phänomenologische, kausale oder strategische Fragen?
 Welche Zielsetzung verfolgt meine Arbeit (vgl. dazu auch Kruse 1998, 209f)?
8
Welcher Art ist mein Erkenntnisinteresse bzw. sind meine Erkenntnisinteressen? Handelt es
sich bei meinem Erkenntnisinteresse im Anschluß an Habermas (1969, 155ff) um
 das technische Erkenntnisinteresse der empirisch-analytischen Wissenschaften, in dessen
Mittelpunkt "Informationen "stehen, "die unsere technische Verfügungsgewalt erweitern,
oder um
 das praktische Erkenntnisinteresse der historisch-hermeneutischen Wissenschaften,1 dem
es um "Interpretationen" geht, "die eine "Orientierung des Handelns unter gemeinsamen
Traditionen ermöglichen" und in dem auf Verständigung bzw. Konsens orientiertes
"Sinnverstehen ... den Zugang zu den Tatsachen" bahnt, oder das
 emanzipatorische Erkenntnisinteresse der kritisch orientierten Wissenschaften, dem es zu
tun ist um "Analysen, die das Bewußtsein aus der Abhängigkeit von hypostasierten
Gewalten lösen"?
1 Nach Gadamer (1974, 1071) "wird uns die kommunikativ erfahrene Welt selbst als eine offene Totalität
beständig übergeben, 'traditur', und hermeneutische Anstrengung gelingt überall da, wo Welt erfahren,
Unvertrautheit aufgehoben wird, wo Einleuchten, Einsehen, Aneignung erfolgt, und am Ende auch dort, wo
die Integration aller Erkenntnis in Wissenschaft in das persönliche Wissen des Einzelnen gelingt".
9
Teil III:
Exkurs über Kriminalität, Kriminologie, Kriminalpolitik, Resozialisierung, Recht und soziale Kontrolle
(Für Kandidatinnen/Kandidaten, die das Thema ihrer Vordiplomarbeit aus diesem Themenbereich wählen)
Literatur:
Albrecht, Hans-Jörg (1993). "Kriminologie". Kleines Kriminologisches Wörterbuch. Hg.
Günther Kaiser [u.a.]. 3., völl. neubearb. und erweit. Aufl. Heidelberg: C.F. Müller.
308-312
Janssen, Helmut (1991). "Resozialisierung". Kriminologie Lexikon. Hg. Hans-Jürgen Kerner.
4., völl. neubearb. Aufl. Heidelberg: Kriminalistik Ver-lag. 278
Kaiser, Günther (1993a). "Kriminalität". Kleines Kriminologisches Wörterbuch. Hg. Günther Kaiser [u.a.]. 3., völl. neubearb. und erweit. Aufl. Heidelberg: C.F. Müller. 238246
Kaiser, Günther (1993b). "Kriminalpolitik". Kleines Kriminologisches Wörterbuch. Hg.
Günther Kaiser [u.a.]. 3., völl. neubearb. und erweit. Aufl. Heidelberg: C.F. Müller.
280-284
Kerner, Hans-Jürgen (1991a). "Kriminalpolitik". Kriminologie Lexikon. Hg. Hans-Jürgen
Kerner. 4., völl. neubearb. Aufl. Heidelberg: Kriminalistik Verlag. 200-203
Kerner, Hans-Jürgen (1991b). "Kriminologie". Kriminologie Lexikon. Hg. Hans-Jürgen
Kerner. 4., völl. neubearb. Aufl. Heidelberg: Kriminalistik Verlag. 206-211
Kerner, Hans-Jürgen (1991c). "Soziale Kontrolle". Kriminologie Lexikon. Hg. Hans-Jürgen
Kerner. 4., völl. neubearb. Aufl. Heidelberg: Kriminalistik Verlag. 304-306
Sack, Fritz (1993). "Recht und soziale Kontrolle". Kleines Kriminologisches Wörterbuch.
Hg. Günther Kaiser [u.a.]. 3., völl. neubearb. und erweit. Aufl. Heidelberg: C.F.
Müller. 416-421
Schellhoss, Hartmut (1993). "Resozialisierung". Kleines Kriminologisches Wörterbuch. Hg.
Günther Kaiser [u.a.]. 3., völl. neubearb. und erweit. Aufl. Heidelberg: C.F. Müller.
429-432
1
Kriminalität
"Das Verbrechen ... als Sozialerscheinung bezeichnet man als 'Kriminalität'. Dieser Begriff
meint die Summe der strafrechtlich mißbilligten Handlungen. Sie werden gewöhnlich nach
Raum (national, regional, lokal) und Zeit sowie Umfang (Zahl der Delikte), Struktur (Art und
Schwere der Delikte) und Entwicklung beschrieben." (Kaiser 1993a, 238f)
Kriminalität ist keine Wirklichkeit für sich, sondern eine soziale Konstruktion (Zuschreibung)
und abhängig von sozialen Empfindlichkeiten (bspw. Wert des Privateigentums, des Lebens,
der Freiheit, der Umwelt in einer Gesellschaft), die sich in den Reaktionen gesellschaftlicher
und staatlicher Einrichtungen widerspiegeln. Voraussetzung für Kriminalität sind
Strafgesetze.
Entwicklungen der Kriminalität werden u.a. abgeleitet aus
 Polizeilicher Kriminalstatistik
 Strafverfolgungsstatistik
 Dunkelfeldforschung
 Täter- und Opferbefragungen
10
Von der Anzeige bis zur Verurteilung findet ein Selektionsprozeß statt. 1990 gab es im
Bundesgebiet rund 7 Mill. angezeigter Straftaten, 1 Mill. Personen wurden abgeurteilt,
700.000 Personen wurden verurteilt.
Als entscheidend für Umfang und Ausmaß der Kriminalität gelten die informelle und formelle
Sozialkontrolle. Gemeinhin wird angenommen, die Abnahme der informellen Sozialkontrolle
(z.B. Urbanisierung, Anonymisierung des Lebens usw.) trage im Verbund mit einer
gesteigerten formellen Sozialkontrolle (z.B. durch Zunahme der Anzeigehäufigkeit)
wesentlich zu einem Anwachsen der Kriminalität bei.
Zu allem: Kaiser (1993a).
2
Kriminologie
Es gibt keine überzeugende knappe Definition der Kriminologie. Sie ist "zunächst die
Sammelbezeichnung für vielfältige wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit Kriminalität
als einer Form abweichenden Verhaltens sowie der Kontrolle von Kriminalität. Ferner
bestehen Bezüge zum Opfer und zur Kriminalitätsprävention" (Kaiser 1988, zit. n. Albrecht
1993, 308).
"Kriminologie ist die Wissenschaft von den Entstehungszusammenhängen,
Erscheinungsformen, Vorbeugungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten, geeigneten Sanktionsund Behandlungsformen des Verbrechens im Leben von Individuen und Gruppen sowie
Kriminalität im Gefüge von Staat und Gesellschaft." (Kerner 1991b, 207)
Mit dieser Definition, so Kerner, hebe sich die Kriminologie von der Kriminalpolitik als
Strafrechtspolitik ab.
In der Kriminologie ist vor allem nach zwei wissenschaftliche Paradigmen (grundlegenden
wissenschaftlichen Erklärungsansätzen) zu unterscheiden, dem
 ätiologischen bzw. positivistischen und dem
 interaktionistischen Paradigma.
Ätiologisch meint, daß die Ursachen der Kriminalität in den einzelnen straffällig gewordenen
Personen zu suchen sind, und zwar in biologischen, psychiatrischen, psychologischen,
pädagogischen oder soziologischen Defiziten (vgl. Albrecht 1993, 311). Nach dieser
Grundannahme ist Kriminalität real existent, ist eine der Forschung zugängliche substantielle
Wirklichkeit (vgl. Kerner 1991, 208)
Interaktionistisch meint, daß Kriminalität "als Ergebnis eines gesellschaftlichen, viele Akteure
und Operationen einschließenden Interpretations- und Interaktionsprozesses" zu verstehen ist.
"Im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresse stehen daher die Setzung und Anwendung von
Normen [...], die Selektivität von Normsetzung und -anwendung[...] und des
Kriminalisierungsprozesses" (ebd.). Beispiele aus der Instanzenforschung: "teilnehmende
Beobachtung bei polizeilichen Streifeneinsätzen, die Befragung von Richtern über
Strafzumessungskriterien, [...] die Erfassung der Kriminalitätseinschätzung von
Bewährungshelfern und der Umgangsformen mit ihren Probanden, schließlich die
Wirklichkeitskonstruktion und Bedeutungskonstruktion in amtlich geführten Akten" (Kerner
1991, 211).
Das interaktionistische Paradigma verweist auf engere Bezüge zur Kriminal- bzw.
Strafrechtssoziologie und Kriminalpolitik.
11
3
Kriminalpolitik
Kriminalpolitik "ist fast deckungsgleich mit Strafrechtspolitik, also der Strafgesetzgebung und
ihrer ständigen Anpassung an veränderte Lebensverhältnisse, gesellschaftliche Bedürfnisse
und staatliche Sachzwänge" (Kerner 1991, 201). Über die engere strafrechtliche Zielsetzung
hinaus bezweckt sie eine "aktive gestaltende Eunflußnahme auf die sozialen Zustände mit
dem Ziel ihrer Veränderung" (ebd.).
"Kriminalpolitik betrifft als Teil der Politik den kriminalrechtlich verankerten Schutz der
Gesellschaft und des einzelnen Bürgers." (Kaiser 1993b, 280)
In der praktischen Kriminalpolitik geht es um die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des
Strafrechts unter Berücksichtigung rechtspolitischer Grundsätze (Unantastbarkeit der
Menschenwürde, Menschenwürde als freiheitliche Selbstbestimmung, Strafe als ultima ratio).
Kriminalpolitik beinhaltet insofern immer den Konflikt zwischen Schutzbedürfnissen der
Gesellschaft und Freiheitsrechten des Individuums (vgl. S. 281).
Einteilung der Strafzwecke
absolute Strafzwecke
 Vergeltung
 Sühne
relative Strafzwecke
 Spezial- oder Individualprävention (Prävention auf den Täter gerichtet. Negative
Spezialprävention = Unschädlichmachen des Täters. Positive Spezialprävention =
Besserung, Resozialisierung)
 Generalprävention (Prävention auf die Allgemeinheit gerichtet. Negative
Generalprävention = allgemeine Abschreckung. Positive Generalprävention =
Stabilisierung der Strafrechtsnorm, Schaffung von Normvertrauen bis hin zur Propaganda
für Strafrecht)
4
Resozialisierung
Der Begriff Resozialisierung "bezeichnet [...] ein Ziel gesellschaftlicher Reaktion auf
Kriminalität[...]. Diese Ziel wird allgemein als 'Wiedereingliederung in die Gesellschaft'
umschrieben." (Schellhoss 1993, 429)
"Unter diesem Begriff wird allgemein die (Wieder-)Eingliederung von Straftätern in die
Gesellschaft verstanden. [...] Es existieren weder eine einheitliche Theorie der
Resozialisierung noch ein praktisches Konzept, wie Resozialisierung zu erreichen ist Im
Strafvollzugsgesetz
(§ 2 StVollzG) wird Resozialisierung nur als Vollzugszweck eindeutig benannt." (Janssen
1991, 278)
§ 2 S. 1 StVollzG: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in
sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)".
Im Strafgesetzbuch findet sich Resozialisierung als Strafzweck nicht, kann allenfalls
dogmatisch aus den Gründen der Strafzumessung abgeleitet werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat die Resozialisierung den
Charakter eines Grundrechts (abgeleitet aus der Menschenwürde).
12
Aus strafvollzugsrechtlicher Sicht ist "die Rückfallverhinderung [...] einzig intendierter
Resozialisierungsgedanke". In der Sozialarbeit scheint hingegen "die Auffassung des
insgesamt sozial angepaßten Täters zu dominieren. [...] Grundsätzlich sind die meisten
Resozialisierungskonzepte individualistisch orientiert" (ebd.).
Resozialisierung ist ein Sonderfall der strafrechtlichen Sozialkontrolle.
5
Recht und soziale Kontrolle
Unter soziale Kontrolle verstehen wir "jene gesellschaftlichen Mechanismen, die zum einen
der Prävention von abweichenden Verhalten [...] dienen, zum anderen eine Reaktion auf
abweichendes Verhalten bilden. Soziale Kontrolle stellt somit den Versuch dar,
gesellschaftlich erwünschte Verhaltenseisen zu erreichen" (Kerner 1991, 304).
Sack (1993, 419) stellt fest, "daß das Recht insofern als Paradigma einer Institution sozialer
Kontrolle zu gelten hat, als die Rechtsnorm am ausgeprägtesten die Merkmale aufweist, die es
ermöglichen, die Norm dem abweichenden Verhalten zu konfrontieren. Dies läßt sich an
vielen Aspekten des Rechts demonstrieren: Geschriebenheit, Präzision, Existenz von
Sanktionsnormen, Erzwingungsstab, Kompetenzregeln, Verfahrensbestim-mungen etc".
Im Bereich der Kriminologie und Krimnalpolitik geht es bei Fragen der sozialen Kontrolle um
 die beabsichtigten und unbeabsichtigten Funktionen des Strafrechts,
 den Strukturwandel im System der Strafen (Zurückdrängung stationärer zugunsten
ambulanter Strafen, Einführung des offenen Strafvollzugs),
 die Selektivität strafrechtlicher Sozialkontrolle,
 die präventiv-proaktive Tendenz der Entwicklung der strafrechtlichen Sozialkontrolle und
 die Frage der Wirksamkeit strafrechtlicher Sozialkontrolle i.S. einer Reduzierung der
Kriminalität (vgl. Sack 1993, 420).
13
Teil IV:
1
Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten: Die Praxis
Themenfindung und Themeneingrenzung
Literatur: Kruse (1995, 189ff.), Poenicke (1988, 81 ff.)
1.1
Anforderungen an ein Thema:
 Thema selbst wählen, statt mir ein Thema vorgeben lassen
 Erkundung, welcher Bereich der Sozialpädagogik mich interessiert
 Vom weiten Bereich zur Themeneingrenzung, um das Thema handhabbar zu machen (Wo
liegt für mich das Problem, die Fragestellung?)
 Weitere Eingrenzung nicht ausgeschlossen: Bedeutung von Unterthemen
 Vor- und Nachteile weiter und enger Themenstellung
 Vermeidung zu persönlicher Themen
 Beratung durch Referenten in Anspruch nehmen: Mein gutes Recht!
1.2
Möglichkeiten, sich einem Thema zu nähern:
 Brainstorming
 Freies Schreiben
 Fragen
 Einkaufsliste
 Meinungen
 Persönliche Erfahrungen
Und wenn mir gar nichts einfällt?
Stöbern in Handwörterbüchern oder Lexika und registrieren, wo meine Augen verweilen.
Dann Brainstorming usw.
Oder ich stelle mir die Frage, warum ich Sozialpädagogik studieren wollte. Dann
Brainstorming usw.
1.3
Themeneingrenzung
 Aspekt auswählen
Die Frauenbewegung in der Bundesrepublik unter dem Gesichtspunkt ihrer Vernetzung mit
anderen neuen sozialen Bewegungen
 Zeitliche Eingrenzungen
Ziele und Funktionen der bundesdeutschen Friedensbewegung in den 90er Jahren
14
 Eingrenzen der Quellen
Die Sozialpolitik der Bundesrepublik im Spiegel der Informationen zur politischen
Bildung.
 Betrachtungsebenen spezifizieren
Armut im 16. Jahrhundert: Eine Analyse aus historischer Sicht.
Geschlossene Heimerziehung: Eine funktionale Betrachtung ihrer Wiederauferstehung
 "Unter Berücksichtigung von"
Das Betreuungsgesetz unter Berücksichtigung seiner Anforderungen an fachliche
Qualifikationen der Betreuer
 Beziehungen herstellen
Grundzüge des Gesellschaftsvertrags bei Hobbes und Rousseau und ihre Bedeutung für das
staatliche Gewaltmonopol.
Phobien aus psychoanalytischer und behavioristischer Sicht: Möglichkeiten der
Annäherung zwischen einander widersprechenden Erklärungsansätzen.
 Schwerpunkte setzen
Gemeint sind Gewichtungen, die sich nicht im Titel, sondern in der Gliederung einer
schriftlichen Arbeit widerspiegeln (mehr Raum für Schwerpunkte).
 Beispiel oder Einzelfall hervorheben
Zum Verhältnis von Fachhochschulen und Kommunalpolitik: am Beispiel Fulda.
Ökologische Regionalentwicklung: am Beispiel des Biosphärenreservats Rhön.
 Überblick geben
Die jüngere Diskussion über Leistungsmißbrauch: Ein Überblick
 Neues hervorheben
Verfahrensgerechtigkeit: Ein neuer Weg, die Instrumentalisierung der Opfer von Straftaten
zu mindern?
 Personen auswählen
Der Einfluß Christian Brodas auf die österreichische Kriminalpolitik
 Variablen spezifizieren
Bedingungsvariablen der Selbstexploration in der klientenzentrierten Therapie
 Systeme eingrenzen
Wenn alles mit allem zusammenhängt, sich auf bestimmte Systeme (Gruppen von
Variablen) konzentrieren und alles andere ausgrenzen. Betrifft nicht nur empirische
Arbeiten!
 Anwendungsbereiche konkretisieren
Bei Themen mit Praxisbezug bspw. Eingrenzung auf Fälle (z.B. bestimmte
Krankheitsformen), Institutionen oder Handlungszusammenhänge.
2
Auffinden, Sammeln und Ablegen von Informationen bzw. Material
2.1
Auffinden und Sammeln des Materials
Bibliothek, Schlagwortkataloge, Bibliographien, Abstracts, Datenbanken, Internet,
Institutionen anschreiben ... . Wer könnte etwas über mein Thema wissen (s.o.
"Einkaufsliste")?
15
Fernleihe nur dann, wenn die gewünschte Literatur nicht in FH-Bibliothek oder
Landesbibliothek vorhanden ist. Bestellen Sie per Fernleihe, obwohl sich die Literatur in der
FH- oder Landesbibliothek befindet, bekommen Sie die Bestellung zurück. Dadurch kommt
es zu zeitlichen Verzögerungen (Ihr Nachteil!).
Um Fernleihscheine auszufüllen, ist es wichtig, korrekt zu bibliographieren. Bibliographieren
wird ebenfalls bei der Materialablage und der Erstellung des Literaturverzeichnisses
erforderlich.
Beim Bibliographieren wird je nach Art der Quelle unterschiedlich verfahren:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
selbständig erschienener Literatur
unselbständig erschienener Literatur
veröffentlichten und unveröffentlichten Dissertationen
Archivmaterialien, Filme, Fernsehsendungen, Vidoeokassetten
Computer-Software
fremsprachigen Quellen und
Literaturbeleg aus zweiter Hand
(Mündliche Erläuterungen anhand der Beispiele von Poenicke 1988, 150ff.).
Wie sieht ein Fernleihschein aus und wie fülle ich ihn aus?
(Mdl. Erläuterung anhand von Beispielen).
2.2
Materialablage
Ablage muß dynamisch sein, muß ständig Ergänzungen aufnehmen können (vgl. Poenicke
1988, 21ff, 42 ff.; Kruse 1998, 93ff, 216ff.).
Die wichtigste Materialablage ist die systematische. Sie "ordnet die anfallenden Materialien
nach der Gliederung und den thematisch-sachlichen Gewichtungen eines Arbeitsgebiets"
(Poenicke 1988, 37).
Entwürfe für solche Systematiken müssen von "einem gewissen wissenschaftstheoretischen
Vorverständnis des eigenen Arbeitsgebiets geleitet sein" (ebd.).

Karteiablage plus Aktenordner/Handapparat Bücher
a) Karteiablage, dabei Unterscheidung nach
 Literaturkartei (DIN A 6 oder DIN A 7);
 Ablage einer Quelle nach Verfasser und Sachtitel
(DIN A 5 oder DIN A 4);
 alphabetischer Ablage nach Schlagwörtern (DIN A 5 oder DIN A 4);
b) Der Aktenordner (mit alphabetischem Register) nimmt die Kopien der Originalliteratur
auf. Zusätzlich legt man sich einen Handapparat der entsprechenden Bücher an.
Pultordner plus Aktenordner/Handapparat Bücher
a) Pultordner für die Ablage von DIN A 4-Material.
System wie bei Karteiablage plus Aktenordner/Bücher:
Ablage einer Quelle nach Verfasser und Sachtitel oder
alphabetische Ablage nach Schlagwörtern
b) Aktenordner/Handapparat Bücher (wie oben)
16

Aktenordner plus Aktenordner/Handapparat Bücher
a) Aktenordner für die Ablage von DIN A 4-Material.
System wie bei Karteiablage plus Aktenordner/Bücher:
Ablage einer Quelle nach Verfasser und Sachtitel oder
alphabetischer Ablage nach Schlagwörtern
b) Aktenordner/Handapparat Bücher (wie oben)
Anlage 2:
Karteikarte einer Literaturkartei, Karteikarte einer alphabetisch nach Verfassern
und Sachtiteln geordneten Kartei
Anlage 3:
Karteikarte für alphabetische Ablage nach Schlagwörtern (Beispiel Exzerpt)
Anlage 4:
Karteikarte für alphabetische Ablage nach Schlagwörtern (Beispiel Paraphrasierung)
3
Gliederung der Arbeit
Einer der wichtigtsten Schritte der Arbeit. Häufig hängt von der Gliederung ab, ob die Arbeit
gelingt oder nicht. Sie ist auch entscheidend dafür, ob das Thema getroffen wird.
3.1
Gliederungsteile
Literatur: Poenicke (1988, 98ff)
Mit Klammern versehen sind entweder fakultative Gliederungsteile oder solche, die keine
Kapitelziffer erhalten.
1. (Titel/Titelblatt)
Siehe Muster des Titelblatts einer Vordiplom-/Diplomarbeit (Anlage 5). Das Titelblatt ist
obligatorisch, erhält aber keine Kapitelziffer.
2. (Widmung, Geleitwort)
Widmungen nur bei größeren wissenschaftlichen Arbeiten, bspw. auf der Rückseite des
Titelblatts. Widmungen erfüllen den Zweck, anderen Personen oder Institutionen Dank zu
sagen, wenn eine Abgeltung des Danks im Vorwort als nicht ausreichend erscheint.
Geleitwort: Soll die unmittelbare Beziehung zwischen dem Verfasser und seinem Werk
darstellen. Geleitworte gibt es selten. Man kann solche Äußerungen auch ins Vorwort
hineinnehmen.
Motto: Ein der gesamten Arbeit oder einzelnen Abschnitten der Arbeit vorangestelltes Zitat
o.ä. (Es wird allerdings nicht unter der Überschrift Motto aufgeführt).
3. (Vorwort)
Das Vorwort st kein integraler Bestandteil des Textes der Arbeit. Es bezieht sich auf
Informationen, die für den Leser interessant sind, hat jedoch mit den Arbeitssschritten oder
mit der Arbeitshypothese der Arbeit nichts zu tun.
Es umfaßt z.B. "Hinweise auf Motiavtionen, Erwartungen, Zielvorstellungen, faltische
Gegebenheiten, die für Konzeption und Gang der Arbeit von Bedeutung waren" (109).
Insbesondere wird hier Dank abgestattet für jedwede Förderung, Unterstützung usw.
17
4. (Inhaltsverzeichnis)
Es erfaßt sämtliche Teile, die ihm folgen, also keinesfalls das Titelblatt, Widmung,
Geleitwort, Motto oder Vorwort. Es hat Orientierungs- und Nachschlagecharakter für den
Lesenden, soll die Arbeit aufschließen. Es sollte aber auch nicht zu detailliert sein. Für die
Überschriften der Buchteile, Kapitel, Kapitelteile, Paragraphen, Abschnitte und
Unterabschnitte müssen die entsprechenden Seitenzahlen angegeben werden.
Das Inhaltverzeichnis ist obligatorisch. Es erhält eine Seitenzahl (Beginn der Zählung ab
Titelblatt), aber keine Kapitelziffer.
5. (Literaturverzeichnis)
Es kann auch ans Ende der Arbeit, hinter den zusammenfasssenden Schlußteil, gestellt
werden. Wenn es umfangreich ist, gehört es ans Ende. Im Inhaltsverzeichnis erhält es zwar
eine Seitenzahl, aber keine Kapitelziffer.
6. Verzeichnis der Abkürzungen
Das Verzeichnis betrifft Abkürzungen, die über das Sprach- bzw. Fachübliche hinausgehen.
Das Abkürzungsverzeichnis wird dem Literaturverzeichnis nachgestellt. Bei Endstellung des
Literaturverzeichnisses wird es dem Inhaltsverzeichnis nachgestellt. Im Inhaltsverzeichnis
erhält es zwar eine Seitenzahl, aber keine Kapitelziffer.
7. (Einleitung)
Integraler Bestandteil des Textes: Zielsetzungen, Arbeitshypothesen, Fragestellung,
Methoden, Materialauswahl, Begriffsbildungen, Erkenntnisinteresse. Die Einleitung ist ein
Gliederungsteil, erscheint aber nicht im Inhaltsverzeichnis mit dieser Bezeichnung
(Einleitung, Haupt- oder Durchführungsteil und Schluß sind Gliederungsmerkmale, aber
erscheinen im Inhaltsverzeichnis nicht unter diesen Überschriften).
8. (Haupt- oder Durchführungsteil)
Hauptsächliche und ausführliche Auseinandersetzung mit Arbeitshypothesen, Fragestellung,
wissenschaftl. Untersuchungen zum Thema usw. Es wird Belegmaterial für den Schluß- und
Auswertungsteil gesammelt.
Der Hauptteil ist ein Gliederungsteil, erscheint aber nicht im Inhaltsverzeichnis mit dieser
Bezeichnung.
9. Zusammenfassender Schlußteil, Auswertung, Ausblick
Der Schlußteil "faßt die in Einzelschritten gewonnenen Ergebnisse pointierend (nicht nur
wiederholend) zusammen, wertet sie aus und bestimmt ihren Stellenwert für die allgemeine
Forschungslage" (Poenicke, 112).
10. (Anhang/Ergänzende Materialien)
Gemeint sind Exkurse und Tabellen (sofern diese nicht in den Textteil übernommen werden),
Dokumentationen, Bild- und Übersichttafeln. Allerdings: Kein Ablageplatz für unwichtige
Materialien.
11. (Register)
Namens- und Sachregister. Grundsätzlich am Ende einer Arbeit.
12. (Versicherung)
Wird als letztes Blatt der Arbeit (ohne Seitenzahl) angefügt. Erhält keine Kapitelziffer (vgl.
Muster in Anlage 6).
§ 19 Abs. 9 PO 1995:
"Bei der Abgabe hat der Kandidat/die Kandidatin schriftlich zu versichern, daß er/sie die
Vordiplomarbeit bzw. seinen/ihren entsprechend gezeichneten Anteil an einer Gruppenarbeit
18
selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
hat."
Ähnliches gilt für die Diplomarbeit (§ 26 Abs. 8 PO 1995).
3.2 Praktisches Vorgehen bei der Erstellung von
Gliederungen
Literatur: (Kruse (1998, 97ff., 224ff.)
Bei Gliederungen geht es um das Sammeln und Strukturieren von Kernaussagen.
Unterschiedliche Ordnungsgesichtspunkte sollen ausprobiert und daraufhin überprüft werden,
ob sich ihnen das Material zuordnen läßt. Was soll geordnet werden? Ideen, Argumente,
Fakten, Forschungsergebnisse usw.
Für diese probierende Zuordnung hat sich die "Mind-Map-Methode" bewährt. Das ist ein
graphisches Ordnungs- und Strukturierungsverfahren. Es wird um ein Kernwort oder ein
Thema herum aufgebaut. Es werden "Äste" an das Thema angefügt und an die Äste "Zweige".
Beispiel bei Kruse (97ff).
Mind maps lassen sich unmittelbar in Gliederungen überführen. Man sollte sich für ein mind
map einen Bogen mindestens der Größe DIN A 3 nehmen, besser noch DIN A 2 (oder ein
Stück alte Tapete). Sicherlich sind einige Überarbeitungen erforderlich, bis man zur
endgültigen Gliederung kommt.
Gliederungsgesichtspunkte
Sie können die Gesamtgliederung einer Arbeit oder Gliederungsteile betreffen. Von den
Gesichtspunkten, die Kruse (1998, 227f) nennt, halte ich folgende für wissenschaftliche
Arbeiten in der Sozialpädagogik für wichtig:
 Chronologische Gliederung
Beispiel: Entwicklungsphasen aus Sicht der Entwicklungspsychologie und der
Psychoanalyse. Aber: Häufig verschleiern gerade Chroniken den inneren, systematischen
Zusammenhang von Ereignissen. Dieser müßte sich in Untergliederungen der
chronologischen Gliederung widerspiegeln.
 Vom Allgemeinen zum Besonderen
Beispiel: Von allgemeinen Merkmalen der Gemeinwesenarbeit kommt man auf spezielle
Merkmale der Gemeinwesenarbeit mit Obdachlosen. Vorsicht! Das Allgemeine verleitet zu
längerem und nicht selten zu nichtssagendem Ausschweifen.
 Diskursive Gliederungsstruktur
Gegliedert wird nach den wichtigsten Veröffentlichungen, den Argumenten, der Logik der
Auseinandersetzung oder der Frage, welches Argument die Diskussion wie beeinflußt hat.
 Reihung, Aufzählung als Gliederung
Bei gleichwertigen Sachverhalten, nützlich für Beschreibungen und Vergleiche. Vorsicht!
Es bestehen ähnliche Gefahren wie bei der chronologischen Gliederung (Verlust der
Systematik).
 Standardgliederung
Bei empirischen Arbeiten, Zeitschriftenveröffentlichungen über empirische Arbeiten, z.B.
Fragestellung, Stand der Forschung, Hypothesen, Methode, Untersuchungsplan,
19
Durchführung der Untersuchung, Untersuchungsergebnisse, Diskussion,
Zusammenfassung. Geringe Relevanz für Vordiplom- und Diplomarbeiten am Fachbereich
SW mangels Ausbildung in empirischer Sozialforschung.
 Hierarchische Gliederung
Gesichtspunkte der Über- und Unterordnung spielen eine besondere Rolle. Von
"Subproblemen" zum eigentlichen Hauptproblem.
Anlage 7:
Beispiel für eine vorwiegend diskursive Gliederung nach Ordnungszahlen,
Gliederungsstufe 1
Anlage 8:
Beispiel derselben Gliederung, Gliederungsstufe 2
Gliederung nach Ordnungszahlen und -buchstaben (vgl. Poenicke 1988, S. 124 f.):
Erster Teil (Buchteil)
I. (Kapitel)
A. (Teil des Kapitels)
(§) 1. (Paragraph)
a) (Abschnitt)
) (Unterabschnitt)
Ist eine Arbeit wenig gegliedert, so können einzelne Kategorien wie Buchteil, Kapitelteil oder
Unterabschnitt entfallen.
Gliederung nach Ordnungszahlen (vgl. Poenicke 1988, S. 124 f.):
Untergliederung nach Hauptabschnitten (1. Stufe), Unterabschnitten (2. Stufe), usw.
1. Stufe
2. Stufe
1
1.1
1.2
2
2.1
2.2
2.3
2.4
usw.
3. Stufe
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
usw.
 Die Textgliederung nach Ordnungszahlen ist heutzutage bei wissenschaftlichen Arbeiten
von der Seminararbeit bis zur Doktorarbeit (Dissertation) die gebräuchlichste Form der
Textgliederung.
Aufbau einer diskursiven Gliederung an einem Beispiel (siehe Anlage 4) und Besprechung
von ersten Gliederungsentwürfen (soweit vorhanden) der Teilnehmer der Lehrveranstaltung
unter besonderer Hervorhebung systematischer Gesichtspunkte (mdl. Ausführungen).
20
4 Hinweise zur Textgestaltung/Erstellung des Manuskripts
Die folgenden Hinweise sind als Empfehlungen zu verstehen. Fragen Sie bei den Referenten
(Betreuern) Ihrer Arbeit noch einmal nach!
Schrifttart und Schriftgröße
 Wiss. Arbeiten verdienen seriöse Standardschriftarten wie Times New Roman (12 pt),
Arial (12 pt) oder Courier New (11 pt). Auf keinen Fall verschnörkelte, "romantische" oder
andere schwer lesbare Schriftarten.
 Fußnotentext: Times New Roman oder Arial (beide 10pt), Courier New (9 pt).
Seiteneinrichtung
Ränder:
oben: 2,5 cm
unten: 2,0 cm
links: 5,5 cm
rechts: 1,5 cm
Kopfzeile:
Fußzeile:
1,5 cm
1,5 cm
Zeilenabstand
 Grundsätzlich anderthalbzeilig, manche Referenten ziehen jedoch einzeiligen
Zeilenabstand wegen der größeren Überischtlichkeit vor.
 Eine Seite einzeilig geschrieben entspricht ungefähr 1,5 Seiten mit anderthalbfachem
Zeilenabstand.
Seitenzahl
 Vordiplomarbeit ca. 25 bis 40 Seiten anderthalbzeilig
entspricht ca. 17 bis 27 Seiten einzeilig.
 Diplomarbeit ca. 80 bis 130 Seiten anderthalbzeilig
entspricht ca. 54 bis 87 Seiten einzeilig.
Solche Angaben sind relativ unverbindlich. Näheres besprechen Sie mit dem Betreuer bzw.
der Betreuerin Ihrer Arbeit. Letztendlich kommt es wesentlich stärker auf die Qualität der
Arbeit an als auf die Seitenzahl.
Einzüge, Absätze, längere Zitate
 Für kleine Absätze (neue Zeile) empfiehlt sich ein Einzug von ca. 0,75 bis 1,25 cm, für
große Absätze eine Leerzeile. Nach der Überschrift eines Kapitels erfolgt kein Einzug. In
Absätze gehört das, was sinngemäß eine Einheit bildet: in kleinere Absätze (neue Zeile)
also kleinere Zusammenhänge, in größere Absätze (Leerzeile) größere Zusammenhänge.
 Sehr unübersichtlich und zerhackt wirken Arbeiten, in denen die Verfasser fast nach jedem
Satz einen Absatz in Form einer Leerzeile machen.
 Längere Zitate rücken Sie entsprechend dem von Ihnen gewählten Einzug ein. Wenn Sie
anderthalbzeilig schreiben, dann setzen Sie die längeren Zitate einzeilig. Wenn Sie
einzeilig schreiben, setzen Sie die längeren Zitate 1 bis 2 pt. kleiner.
21
Satz
 Linksbündig oder Blocksatz.
 Benutzen Sie die Silbentrennungsfunktion, um große Zwischenräume zu stauchen (bessere
Lesbarkeit).
 Vermeiden Sie in jedem Fall einen sehr unübersichtlichen Flattersatz, der entsteht, wenn
Sie linksbündig schreiben und nicht trennen.
Optische Hervorhebungen im Textteil
 Grundsatz: Seien Sie sparsam mit Hervorhebungen. Wenn Sie zu häufig hervorheben,
nehmen Sie den Leser, der selbst das Wichtige an Ihrer Arbeit erkennen soll, nicht ernst.
 Kapitelüberschriften: Entscheiden Sie sich für eine Art der Hervorhebung, entweder fett
oder kursiv. Unterstreichungen schenkt man sich heute, da man schon Fett- und
Kursivdruck zur Verfügung hat.
 Bedenken Sie bei der Wahl von Fett- oder Kursivdruck, daß Fettdruck sehr ins Auge
springt.
 Im fließenden Text zergliedert Fettdruck zu stark; Kursivdruck macht dezent auf
Hervorhebungen aufmerksam.
 Wechseln Sie nicht die Schriftarten, auch das zergliedert zu stark.
5 Quellennachweise im Text, Anmerkungen
5.1
Quellennachweise im Text
 Wissenschaftliche Literatur
Wörtliches Zitat
"Im materialen Rechtsstaat wird auch der Staat selbst vom Recht beherrscht und so die
Freiheit des einzelnen gesichert. Alle staatliche Gewalt ist an die Grundrechte gebunden [...].
Grundrechte sind nicht nur eine Schranke gesetzlicher Entscheidung, sondern zugleich auch
Zielbestimmung aller Staatstätigkeit." (Benda 1993, 572)
alternativ (Benda 1993, S. 572) oder (Benda 1993: 572)
Sinngemäße Entlehnung
Radikal gedacht verweigert sich die Opferperspektive dem Anspruch des staatlichen
Gewaltmonopols, stellvertretend für die Opfer oder Geschädigten Gewaltansprüche geltend zu
machen. Denn die Lösung der Konflikte sei sinnvoller, als daß sich die Konfliktparteien ihre
Konflikte vom Staat stehlen ließen (vgl. Christie 1986).
 Beleg eines Zeitungsartikels
Mit Verfasserangabe, wörtliches Zitat
"Trotzdem offenbaren sich [...] Schwierigkeiten der Justiz im Umgang mit Sexualverbrechern.
In der JVA Freiburg kommen für eine Therapie nur Täter in Frage, die Therapie selbst wollen.
Zudem können nur knapp ein Viertel aller Sexualstraftäter therapiert werden." (Mangler 1998)
22
Mit Verfasserangabe, sinngemäße Entlehnung
Nach einer Pressemeldung von Mangler (1998) gibt es Schwierigkeiten der Justiz im Umgang
mit Sexualverbrechern. So kämen in der JVA Freiburg für eine Therapie nur Täter in Frage,
die Therapie selbst wollten. Zudem könnten nur knapp ein Viertel aller Sexualstraftäter
therapiert werden.
Ohne Verfasserangabe
"Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität soll nach Auffassung Bayerns das Jugendstrafrecht
auf Heranwachsende nur noch in Ausnahmefällen Anwendung finden."2
Ohne Verfasserangabe, sinngemäße Entlehnung
Zusatz: vgl.
 Beleg aus Gesetzeskommentar
Andererseits aber wird die Menschenwürde geprägt "vom Menschenbild des GG, das den
Menschen nicht als ein selbstherrliches Individuum, sondern als in der Gemeinschaft stehende
und ihr vielfältig verpflichtete Persönlichkeit begreift".3
5.2
Anmerkungen/Fußnoten
Anmerkungen sind Erläuterungen, die im eigentlichen Text zu weit führen würden, die der
Verfasser aber trotzdem für so wichtig hält, daß er sie dem Leser nicht vorenthält.
Anmerkungen werden in Fußnoten gesetzt. Beispiel:
In den beiden ersten Hauptzügen des rechtsstaatlichen Strafrechts spiegeln sich die
Menschenwürde und Menschenrechte lediglich in Form der justiziellen Menschenrechte (vgl.
Seidel 1996) wider, und zwar als Abwehrrechte gegenüber der Staatsgewalt.4
Literaturbelege gehören in den fließenden Text, nicht in die Anmerkungen. Ausnahmen:
Längere Zitierapparate (mehr als drei Quellen), weil dadurch der fließende Text zu sehr
zergliedert würde.
6 Literatur- oder Quellenverzeichnis
Abweichend von Poenicke wird im folgenden das Erscheinungsjahr in Klammern gesetzt und
vorgezogen (traditionell: Erscheinungsjahr am Ende). Die Abweichung hat sich bewährt und
setzt sich immer stärker durch, weil sie es ermöglicht, die bibliographischen Angaben auf dem
PC alphanumerisch zu sortieren.
Selbständig erschienene Quelle
2 Meldung "Strafen für Jugendliche". Frankfurter Rundschau Nr. 124. Pfingsten 1998, 4.
3 Antoni in Seifert/Hömig-GG (1995): Rn 4 zu Art. 1 Abs. 1 GG.
4 Deshalb sind die justiziellen Menschenrechte unverzichtbar. Sie machen Strafrecht und staatliche Strafe
erkennbar und lassen den Staat mit "offenem Visier" gegenüber den Bürgern auftreten, die rechtsstaatliche Mittel
in Anspruch nehmen können, um sich des staatsgewaltigen Zugriffs zu erwehren.
23
Christie, Nils (1986). Grenzen des Leids. Bielefeld: AJZ Verlag, 1986. Titel der englischen
Ausgabe: Limits to Pain. Oslo [u.a.]: Universitetsforlaget, 1981.
Unselbständig erschienen Quelle aus einer Zeitschrift
Naucke, Wolfgang (1984).
"Über deklaratorische, scheinbare und wirkliche
Entkriminalisierung". Goltdammers Archiv für das Strafrecht 131 (1984). 199-217.
Unselbständig erschienene Quelle aus einem Sammelband
Benda, Ernst (1993). "Rechtsstaat". Wörterbuch Staat und Politik. Hg. Dieter Nohlen.
Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung, 1993. 570-573.
Zeitungsartikel mit Verfasserangabe
Mangler, Joachim (1998). " 'Ich will nicht sterben wie Natalie': Gegen Therapieplätze spricht
wenig, doch kaum jemand will sie in seinem Wohnumfeld dulden". Frankfurter
Rundschau Nr. 77 (1.4.1998). 32.
Gesetzeskommentar
Seifert, Karl-Heinz und Dieter Hömig, Hg. (1995). Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland. Das Deutsche Bundesrecht. Taschenkommentar. Baden-Baden: 5. Aufl.
1995.
oder
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Das Deutsche Bundesrecht.
Taschenkommentar (1995). Hg. Seifert, Karl-Heinz und Dieter Hömig. Baden-Baden:
5. Aufl. 1995.
Teil V:
Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten
In der Anlage finden sich Beurteilungskriterien für Vordiplomarbeiten. Sie wurden mündlich
besprochen und anhand von Beispielen erläutert.
Anlage 9:
Beurteilungsschema Koll. Schulte-Cloos
Anlage 10:
dto. Koll. Krahulec
Anlage 11:
dto. Koll. Weber, dessen Beurteilungsschema auch Koll. Walser und Koll.
Lasch verwenden.
24
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