FHA – Pädagogische Hochschule Aargau Sekundarstufe 1 Musik und Zensur verbotene Lieder Musik von: Simon Baumann Geissbühlstrasse 8 5600 Ammerswil Abgabe am 3.10.2005 Dozent: Markus Cslovjecsek DV Musik Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite 3 2. Musikzensur im Wandel der Zeit Seite 5 3. Die rechtliche Lage Seite 8 3.1 Musikzensur in der Schweiz 3.2 Musikzensur in Deutschland 3.3 Parental Advisory 4. Beispiele von zensierter Musik Seite 14 4.1 Zensur wegen rassistischem, nationalsozialistischem Inhalt 4.2 Zensur wegen gewaltverherrlichendem oder -verharmlosendem Inhalt 4.3 Zensur wegen drogenkonsumverharmlosendem Inhalt 4.4 Zensur wegen moralisch dekadentem Inhalt 5. Erkenntnisse und Diskussion Seite 23 6. Nachwort Seite 25 7. Literaturverzeichnis Seite 26 8. Anhang Seite 27 2 1. Einleitung Da ich selbst sehr oft Musik mache und auch verschiedenste Stilrichtungen höre, interessiert es mich natürlich, was in der Musik erlaubt ist und was nicht. Ich weiss sogar von CDs aus meiner eigenen Sammlung, dass sie in Deutschland verboten sind. Die genauen Gründe dafür kenne ich zwar nicht, werde ich aber sicher herausfinden. Dass Lieder gefährlich sein können, ist schon ziemlich lange bekannt. Man kann z.B. mit Musik politische Ziele verfolgen, Menschen gegen andere aufhetzen, Gotteslästerung betreiben, Gewalt schüren, falsche Tatsachen verbreiten usw. Das könnten alles Gründe sein, weshalb bestimmte Gruppen diese Musik verbieten wollen. Wie dies rechtlich gesehen funktioniert, ist ein Teil meiner Arbeit. In einem weiteren Teil beschreibe ich einige geschichtliche Beispiele von Musikzensur. Ein dritter Teil zeigt ein paar Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit auf und gibt die damaligen Zensurbegründungen an. Im letzten Teil werden die Resultate, die ich aus meinen Recherchen gezogen habe, präsentiert und diskutiert. Zu Beginn dieser Arbeit habe ich mir verschiedene Fragen gestellt. Wie funktioniert Zensur heute und wie war es früher? Gibt es in Europa offiziell überhaupt noch Zensur? Wenn ja, wo und wie wird sie angewendet? Gibt es Unterschiede in den verschiedenen Ländern und wie sehen diese aus? Wie reagiert die Gesellschaft auf Musikverbote? Mir ist völlig klar, dass dieses Thema den Rahmen dieser Arbeit weit überspannt, ich muss es deshalb stark eingrenzen. Auf Grund der Quellenlage und der Sprache, habe ich beschlossen, mich nur auf die Schweiz und auf Deutschland zu konzentrieren. Da aber schon Deutschland alleine eine sehr lange und differenzierte Musik-, und somit auch Zensurgeschichte vorweist, habe ich mich auf die letzten 30 Jahre beschränkt. Die Zensur während des 3. Reichs wird nur kurz angesprochen, obwohl dieses Thema alleine Stoff für ganze Bücher hergibt. Wenn ich in einem Lexikon den Begriff „Zensur“ nachschlage, bekomme ich eine Definition die etwa so aussieht: Zensur: 2) Publizistik, Recht: Die Überwachung von Meinungsäusserung durch eine in einem polit. Machtbereich herrschende Gruppe (v.a. in autoritären Staaten) zur Verhinderung nichtkonformer oder unkontrollierter Meinungsbildung in der Bevölkerung; v.a. in Literatur, Kunst und Massenmedien. (Meyers Taschenlexikon in 10 Bänden 1999, S. 3910) 3 Zensur, 3. die staatl. Kontrolle von Inhalt und Verbreitung von Presseerzeugnissen, von Rundfunk- und Fernsehsendungen und Filmen. (Bertelsmann Universallexikon 1991, S. 997) Wenn man diese Definitionen betrachtet, so entsteht ein sehr negatives Bild von Zensur. Zensur scheint ein Mittel zu sein, das in demokratischen Staaten nicht vorkommen darf. Dass dem nicht so ist, werde ich mit dieser Arbeit aufzeigen. Ich hoffe, dass ich auch einige kritische und umstrittene Aspekte von Zensur anspreche, bei denen man verschiedener Meinung sein darf. Ich will hier nicht zuviel vorwegnehmen und wünsche viel Spass beim Lesen. 4 2. Musikzensur im Wandel der Zeit Wann und wo zum ersten Mal Musik zensiert wurde, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Das älteste Beispiel einer Musikzensur fand ich im Buch „Musik & Zensur in den diversen Deutschlands der letzten 500 Jahre“ von Werner Pieper. Er beschreibt, wie schon im antiken Griechenland Musikverbote gefordert wurden. Damals sprach sich der Philosoph Plato für eine Ausschaltung der Instrumentalmusik in Gottesdiensten aus, weil diese nicht mehr Geist berge als die Stimme eines Tieres (Pieper 2001,S. 29). Es ist im Rahmen dieser Arbeit unmöglich, alle Beispiele von Zensur von der Antike bis heute anzusprechen. Ich beschreibe in diesem Abschnitt deshalb eine Auswahl von Beispielen aus verschiedenen Epochen. Im Mittelalter z.B. durften Frauen zwar den Gottesdienst besuchen, sie durften aber weder sprechen noch bei den Gesängen mitsingen. Der Frauengesang galt als gotteslästerlich und war deshalb untersagt (Pieper 2001 S. 29). In den Anfängen des Christentums war das Musizieren gänzlich untersagt, Musik galt als heidnischer Kult und sollte die Schäfchen vom wahren Glauben abkommen lassen. Daran scheint auch heute noch etwas Wahres zu sein, wie „die Zeit“ (49/1985) berichtete. In einem Artikel steht geschrieben, dass Kardinal Ratzinger (der heutige Papst) verkündet hat, dass Gott weder Rock noch Popmusik mag (Pieper 2001, S.31). Umso verwunderlicher, dass die Anfänge unserer westlichen Musiktradition in christlichen Klostern stattfanden. Schon im frühen Mittelalter war Musik aus der Kirche nicht mehr wegzudenken, die Musik war fester Bestandteil des Gottesdienstes. Es wurde aber sehr streng unterschieden zwischen Musik zu Gottes Ehren und Teufelsmusik. Als Teufelsmusik galt z.B. die Volksmusik, der man sinnliche und ekstatisierende Macht zuschrieb, zudem fürchtete man das Fortleben alter heidnischer Traditionen. Ganz besonders vom Teufel in Besitz genommen waren auch gewisse Intervalle, allen voran der Tritonus. Auch die verminderte Quint und die übermässige Quart waren des Teufels. Dieser Glaube war etwa vom 9. bis zum 16. Jahrhundert musikprägend (Pieper 2001,S. 31-32). Auch später noch blieb dem Tritonus sein schlechter Ruf erhalten, dies zeigen diverse Werke von J.S. Bach, der dieses 5 Intervall zwar einsetzte, jedoch immer nur im textlichen Zusammenhang mit dem Teufel, Sünde, Trug etc. Immer öfter haben auch die weltlichen Herren Musik und Tänze verboten, teils aus politischen Gründen, meist aber der Sittlichkeit wegen. Mit welch drakonischen Strafen sie diese Verbote durchsetzten, zeigt ein Beispiel aus Deutschland. 1604 wurde in Frankfurt am Main per Polizeiverordnung alles Tanzen verboten, nachdem man schon 1563 das unzüchtige Drehen untersagte. Doch jetzt ging es auch gegen die Musiker: „Welcher Spielmann zum Tanze geigt, soll in den Thurm kommen“ (Pieper 2001, S. 43). Der Höhepunkt der Musikzensur in Deutschland war meines Erachtens aber in der Zeit des 3. Reiches unter Hitler. Die Idee, dass es entartete Kunst gibt, und man diese unterbinden muss, machte auch vor der Musik keinen Halt. Schon 1935 verkündete der damalige Reichssendeleiter Eugen Hadamowsky ein endgültiges Verbot des „Niggerjazz“, für den gesamten deutschen Rundfunk (Pieper 2001 S. 76). Im Jahre 1939 wurde auch die Reichsmusikprüfstelle, ein Zensurinstrument der Nazis, aktiv. Sie gab weitere Ergänzungen zur Zensur von „unerwünschter und schädlicher“ Musik heraus (Pieper 2001, S. 82). 1. Musikalische Werke, die dem nationalsozialistischen Kulturwillen widersprechen, werden von der Reichsmusikkammer in einer Liste über unerwünschte und schädliche Musik geführt. Musikalische Werke im Sinne dieser Anordnung sind auch musikalische Bearbeitungen, Zusammenstellungen, Schulen usw. 2. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Liste trifft die Reichsmusikprüfstelle nach Anhörung des Präsidenten der Reichsmusikkammer. 3. Die Inverlagnahme, der Vertrieb und die Aufführung der in die Liste aufgenommenen Werke ist im deutschen Reichsgebiet verboten. Die Reichsmusikprüfstelle war also hauptsächlich für die Musikzensur in Deutschland verantwortlich. Die Anzahl der Werke, die zensiert wurden, muss enorm gewesen sein. So wurden z.B. beinahe alle Werke von jüdischen Komponisten auf die Liste gesetzt. Auch politische Lieder, die nicht mit den nationalsozialistischen Werten übereinstimmten, wurden zensiert, dies betraf z.B. Arbeiterlieder und kommunistische Lieder. Neben jüdischer und „kulturbolschewistischer“ Musik wurde aber auch amerikanische Unterhaltungsmusik wie Swing und Jazz verboten. Das hinderte gewisse Jugendliche jedoch nicht, diese Musik zu hören und zu lieben. 6 Den Herren an der Macht ging dies allerdings zu weit, wie brutal sie gegen diese Jugendkultur vorgingen, belegt ein Brief von Himmler (Pieper 2001, S. 85). Schreiben aus dem Führer-Hauptquartier vom 26.1.1942: Lieber Heydrich! Anliegend übersende ich Ihnen einen Bericht, den mir der Reichsjugendführer Axmann über die „Swing Jugend“ in Hamburg zugesandt hat. Ich weiss, dass die Geheime Staatspolizei schon einmal eingegriffen hat. Meines Erachtens muss jetzt aber das ganze Übel radikal ausgerottet werden. Ich bin dagegen, dass wir hier nur halbe Massnahmen treffen. Alle Rädelsführer, und zwar die Rädelsführer männlicher und weiblicher Art, unter den Lehrern diejenigen, die feindlich eingestellt sind und die Swing-Jugend unterstützen, sind in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dort muss die Jugend zuerst einmal Prügel bekommen und dann in schärfster Form exerzieren und zur Arbeit angehalten werden. Irgendein Arbeitslager oder Jugendlager halte ich bei diesen Burschen und nichtsnutzigen Mädchen für verfehlt. Die Mädchen sind zur Arbeit im Leben und im Sommer zur Landarbeit anzuhalten. Der Aufenthalt im Konzentrationslager muss ein längerer, 2-3 Jahre sein. Es muss klar sein ,dass sie nie wieder studieren dürfen. Bei den Eltern ist nachzuforschen, wie weit sie das unterstützt haben. Haben sie es unterstützt, sind sie ebenfalls in ein KL. zu bringen und das Vermögen ist einzuziehen. Nur wenn wir brutal durchgreifen, werden wir ein gefährliches Umsichgreifen dieser anglophylen Tendenz in einer Zeit, in der Deutschland um seine Existenz kämpft, vermeiden können. Ich bitte um weitere Berichte. Diese Aktion bitte ich um Einvernehmen mit dem Gauleiter und dem Höheren SS- und Polizeiführer durchzuführen. Heil Hitler! Himmler Das 3. Reich gilt als ein Extrembeispiel für Zensur allgemein, es gibt aber auch viel diskretere Beispiele von Zensur, bei der niemand etwas bemerkt. Auch in der Schweiz wird nämlich zensiert, was ein Beispiel vom Schweizer Fernsehen DRS zeigt. Auch Lieder des bekannten Schweizer Schriftstellers und Kabarettists Franz Hohler wurde ein Opfer der Zensur, wenn auch nicht per richterlichem Verbot. Hohler moderierte jahrelang die Freitagabendsendung „Denkpause“. In der Folge vom 7. Oktober 1983 sollte sein Lied „Dr Dienschtverweigerer“ in der Sendung vorkommen. Diese Folge wurde allerdings nie ausgestrahlt, sie wurde durch eine Wiederholung einer früheren Aufzeichnung zum Thema „Wandern“ ersetzt. Das Thema Militärdienstverweigerung war 1983 noch zu brisant, um es in einem staatlich unterstützten Fernsehsender zu thematisieren. Roy Oppenheim, der Stellvertreter des damals abwesenden Abteilungsleiter für Kultur und Gesellschaft, begründete seine Entscheidung, die Folge auszutauschen damit, dass Hohlers Lied als Aufruf zur Dienstverweigerung verstanden werden könnte (Wehrli 2001, S. 247). 7 3. Die rechtliche Lage Wie Musikzensur genau funktioniert und auf welcher rechtlichen Basis dies geschieht, ist von Land zu Land verschieden. Deshalb habe ich mich bei dieser Arbeit auf Grund der Quellenlage auf die Gesetzgebung in der Schweiz und in Deutschland beschränkt. 3.1 Musikzensur in der Schweiz Grundsätzlich gibt es in der Schweiz keine Musikzensur, die rechtliche Lage ist auch nur sehr schwammig festgelegt. Es gibt zwar Gesetze, die sich mit Urheberrecht oder Vertriebsrecht von Musik befassen, jedoch habe ich keine Artikel über Musikzensur gefunden. Wenn man Musik aber zu den Medien oder zur Kunst zählt, gibt es in den Grundrechten einige interessante Artikel zu lesen. Alle folgenden Verfassungsartikel sind aus den Schweizer Grundrechten und können auch digital unter www.admin.ch nachgelesen werden. Die einzelnen Passagen findet man unter dem Link: Bundesverfassung, Kapitel 1: Grundrechte. Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit 1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. 3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. Art. 17 Medienfreiheit 1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet. 2 Zensur ist verboten. Art. 21 Kunstfreiheit Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet. 8 Wenn man sich also auf diese Artikel bezieht, dürfte man in der Schweiz restlos alles publizieren, ohne Einschränkungen und rechtliche Folgen. Um zu merken, dass dies nicht sein kann, muss man nicht Anwalt sein. Um aber zu klären, wie die rechtliche Lage in der Schweiz nun tatsächlich ist, habe ich mich mit Thomas Fischer in Verbindung gesetzt. Er studiert zur Zeit Jura an der Universität Bern. Er erklärte mir, dass es in der Schweiz grundsätzlich keine Zensur gibt. Es darf also jedigliche Musik veröffentlicht werden, unter der Bedingung sie verstösst nicht gegen andere Grundrechte und Gesetze. Einige Beispiele für Verletzungen von anderen Grundrechten habe ich hier aufgelistet. Art. 7 Menschenwürde Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Art. 13 Schutz der Privatsphäre 1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wenn jemand also ein Lied über eine andere Person publiziert, in dem dieser Mensch beleidigt oder beschimpft wird, oder in dem ihm falsche Tatsachen unterstellt werden, kann dies als Verletzung der Menschenwürde gelten. Dies gilt auch, wenn nicht eine einzelne Person, sondern eine Gruppierung oder Nationalität, verbal angegriffen wird. Rassistische oder sexistische Publikationen (also auch Songtexte) könnten in der Schweiz strafbar sein, da sie z.B. gegen das Antirassismusgesetz verstossen. Ich habe hier absichtlich das Wort „könnten“ benutzt, da die Anzahl der Gerichtsfälle, in denen Musikzensur zur Debatte stehen, in der Schweiz verschwindend klein ist. Denn auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt zwar immer wieder Lieder, die Diskussionsstoff oder Protest auslösen, in den seltensten Fällen wird aber gerichtlich vorgegangen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Song „Fuck Blocher“ von „Stress“, einem Hip Hop Künstler aus Lausanne. In diesem Lied geht es um die Kampagnen der SVP gegen die Einbürgerung von Ausländern. Schon der Titel des Stücks ist natürlich alles andere als politisch korrekt und wirkt definitiv beleidigend für Bundesrat Christoph 9 Blocher. „Stress“ rechtfertigt sich in einem Interview von 20 Minuten, das auf dem Internet unter http://www.20min.ch/unterhaltung/sounds/story/10001385 nachgelesen werden kann. Hier ein kleiner Auszug. Du giltst als der politischste Hip-Hopper des Landes. Warum rappst du permanent gegen die SVP und ihren Exponenten Christoph Blocher an? Stress: Persönlich geht mir Blocher am Arsch vorbei. Viel mehr Sorgen machen mir die jungen Stimmbürger, welche SVP wählen und sich von deren Ideologien verleiten lassen. Was stört dich denn an der SVP? Stress: Sie will die Schweiz zu einer einsamen Insel machen. Ich möchte jedoch, dass sich das Land öffnet. Wie kommen deine Auftritte in der Ostschweiz an? Dies sind ja SVP-Hochburgen. Stress: Die Reaktionen waren unterschiedlich. Von Beifall bis zu Pfiffen gabs alles. Dieses Lied hat natürlich provoziert und wurde in den Medien heftig diskutiert, zu einer Anklage oder gar zur Zensur kam es allerdings nie. Es stellt sich nun die Frage, weshalb dieses Lied, obwohl es beleidigend ist, nicht zensiert werden muss. Thomas Fischer hat mir darauf hin erklärt, dass es auf die Verhältnismässigkeit ankomme. Das heisst, wenn man sich bei einem Song auf Grundrechte wie die künstlerische Freiheit bezieht und dies im Gegenzug aber ein anderes Grundrecht wie z.B. die Menschenwürde verletzt, muss abgewogen werden, welches der Grundrechte in diesem speziellen Fall höher zu werten sei. Dabei muss von der Klägerseite her bewiesen werden können, dass für eine Person oder eine Gruppe ein „Schaden“ entsteht. Schaden ist hier nicht materiell gemeint, es kann sich auch z.B. um einen Image-Verlust oder um psychische Belastung handeln. Da diese Punkte höchst subjektiv sind und von Fall zu Fall verschieden behandelt werden müssen, kann man in der Schweiz nicht von einem gesetzlich geregelten Verfahren zur Zensur sprechen. Allerdings ist die Schweiz indirekt vom Zensurverfahren in Deutschland beeinflusst. Dies betrifft vor allem Softwareartikel, die aus den USA kommen und in Deutschland übersetzt werden. Um ein Beispiel zu nennen: In Deutschland ist es verboten, das Hakenkreuz zu publizieren, in den USA hingegen nicht. Es gibt viele Computerspiele aus Amerika, in denen gegen Nazis gekämpft werden muss (meist sog. Egoshooter oder bei uns besser bekannt als „Baller-Games“). In diesen Spielen werden oft nationalsozialistische Symbole 10 gezeigt, um die Umgebung authentischer wirken zu lassen. In Deutschland müssen diese Symbole entfernt werden, bevor der Verkauf dieser Games zugelassen wird. Da in der Schweiz auf Grund der Sprache meist nur die deutschen Versionen erhältlich sind, erhalten wir ebenfalls das zensierte Produkt. Um aber zurück zur Musik zu kommen, ähnlich kann sich dies z.B. bei Plattencovers auswirken, die in Deutschland verändert werden müssen. 3.2 Musikzensur in Deutschland Offiziell gibt es auch in Deutschland keine Zensur mehr. Es gibt aber z.B. ein Jugendschutzgesetz, das es Jugendlichen in Deutschland verbietet gewisse Medien zu nutzen. Man könnte hier also von einer Jugendzensur sprechen, denn in der BRD ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, sowie das Grundrecht der Kunstfreiheit für Jugendliche eingeschränkt. Neben den "allgemeinen Gesetzen" und dem "Recht der persönlichen Ehre" sind es auch "die Bestimmungen zum Schutze der Jugend", die die Freiheitsrechte einschränken. Zu den Bestimmungen zum Schutze der Jugend gehört das im April 2003 in Kraft getretene Jugendschutzgesetz (JuSchG). (http://artikel5.de/gesetze/juschg.html) Laut diesem Gesetz sind Medien mit folgenden Inhalten für Jugendliche unter 18 Jahren nur beschränkt zugänglich. rassistische, den Holocaust leugnende Medien, gewaltverherrlichende, gewaltverharmlosende Medien und solche, die Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen; pornographische Medien und sonstige offensichtlich schwer jugendgefährdende Medien, z.B. solche, die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen. Dafür, dass dieses Gesetz eingehalten wird, sorgt die 1954 gegründete „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte“ (BPjS). Diese Behörde begutachtet Produkte bevor diese auf den Markt kommen (heute vor allem PC- und Konsolenspiele, aber auch Tonträger). Wird das Produkt als jugendgefährdend angesehen, wird es indiziert. Die Indizierung hat nicht das generelle Verbot eines Mediums zur Folge, sie soll lediglich verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit jugendgefährdenden Medien in Berührung kommen. Das Produkt muss also entsprechend gekennzeichnet werden und darf nur an Personen über 18 verkauft werden (http://www.datenschlag.org/papiertiger/lexikon/bpjs.html). 11 In der Realität kommt eine Indizierung einer Zensur gleich, denn die Produkte, die auf dem Index der BPjS stehen, dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden, sie dürfen nicht beworben werden und sie dürfen nicht per Katalog oder Internet vertrieben werden. Selbstverständlich dürfen sie auch nicht auf Musiksendern oder Radiostationen laufen oder in Zeitschriften abgedruckt werden. Durch diese strengen Regelungen dürfen Geschäfte die indizierten Produkte zwar noch unter dem Ladentisch verkaufen, da aber ein uneingeschränktes Werbeverbot herrscht, sind die Produkte auch unter Erwachsenen kaum bekannt und werden somit nicht gekauft. Für Geschäfte ist es also nicht lukrativ, solche Artikel ins Sortiment aufzunehmen. In vereinzelten Fällen konnten aber auch indizierte Tonträger durch „Mund zu Mund“ Propaganda einen grossen Bekanntheitsgrad erlangen, so dass es sich für kleinere Musikgeschäfte wieder lohnte, sie unter dem Ladentisch zu verkaufen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die CD „Ab 18“ der Berliner Band „Die Ärzte“ ist seid 1987 auf dem Index, hat aber eine Art „Kultstatus“ erreicht, so dass sie auch heute noch erhältlich ist. In Deutschland gibt es aber nicht nur die Indizierung als Mittel der Zensur, es ist auch möglich, gerichtliche Totalverbote für Tonträger oder sogar ganze Bands auszusprechen. Diese Totalverbote betreffen in den allermeisten Fällen Bands, die in der rechten Skinhead- oder Neonaziszene anzusiedeln sind. Der wohl bekannteste Fall ist das Debüt-Album „Der nette Mann“ der deutschen Band „Böhse Onkelz“. Das Album wurde nicht nur auf den Index der BPjS gestellt, es wurde am 5.12.1986 durch das Amtsgericht Schwäbisch Hall beschlagnahmt. Es handelt sich um das erste Album in Deutschland, über das ein Totalverbot ausgesprochen wurde, der Handel damit ist strafbar (Wehrli 2001, S. 262). 3.3 Parental Advisory Aus den USA kommt ein weiteres System, das den Jugendschutz gewährleisten soll. Das Label „Parental Advisory“ wurde von verschiedenen grossen Plattenfirmen gegründet und soll Tonträger mit „jugendgefährdendem“ Inhalt kennzeichnen. Tonträger, in denen sexuelle Handlungen oder Gewalttaten beschrieben werden, können mit dem Einverständnis des Künstlers, mit dem linksstehenden Logo versehen werden. Es ist vor allem auf Hip Hop und Heavy Metal Platten zu finden 12 und soll die Eltern über den Inhalt der Musik ihrer Kinder informieren. Die Zensur in den USA geht natürlich noch viel weiter und kann in dieser Arbeit nicht auch noch angesprochen werden. Ich zeige dieses System nur, weil es auch in Europa Tonträger von amerikanischen Künstlern gibt, die einen „Parental Advisory“ Aufdruck auf dem Cover haben. 13 4. Beispiele von zensierter Musik Musik kann aus verschiedenen Gründen zensiert oder indiziert werden. Ich versuche in diesem Teil der Arbeit verschiedene Beispiele von Zensur aus jüngster Zeit aufzuzeigen. Es geht vor allem um die textlichen Inhalte der Lieder. Ich habe nämlich keine Beispiele von Zensur gefunden, bei denen instrumentelle, rhythmische oder andere musikalischen Gründe zu einem Verbot führten. Ein weiterer Grund für eine Musikzensur kann das Plattencover sein. Wenn darauf z.B. nationalsozialistische Zeichen wie das Hakenkreuz abgebildet sind, wird es in Deutschland zensiert. Solche Symbole dürfen nicht publiziert werden. Wenn auf dem Cover besonders grausame oder entwürdigende Darstellungen gezeigt werden, kann das auch als Indizierungsgrund gelten. Ich habe die Begründungen für eine Zensur in folgende Oberkapitel eingeteilt: Zensur wegen rassistischem, nationalsozialistischem Inhalt Zensur wegen gewaltverherrlichendem oder gewaltverharmlosendem Inhalt Zensur wegen drogenkonsumverharmlosendem Inhalt Zensur wegen moralisch dekadentem Inhalt 4.1 Zensur wegen rassistischem, nationalsozialistischem Inhalt Die Mehrheit aller zensierten Musik findet man im Bereich der rechten Skinhead- und Neonaziszene. Hier gibt es diverse Bands, die vor allem in Deutschland verboten oder teilweise zensiert sind. Meist handelt es sich dabei um Deutsche Bands, ich möchte hier aber auch ein schweizer Beispiel nennen. Die Gruppe „Sturmtruppen Skinheads“ aus Reinach / BL macht gemäss Vertriebswerbung "patriotische Oi-Musik". In einem Interview mit der deutschen Neonazi-Zeitschrift Querschläger Anfang der 90er Jahre erklärten die Bandmitglieder, sie seien "Nationalisten", aber keine Nazis. Ausserdem seien sie Mitglieder der "Nationalistischen Jugend Schweiz". Die Gruppe hat vor allem mit ihrem Album „Basler Freunde“ für Gesprächsstoff gesorgt, da es von einem polizeilich bekannten Neonazi in Düsseldorf produziert wurde. Im darauf enthaltenen Lied "Kanikistan brennt" würden tausende von Skinheads ostwärts drängen und alles in Schutt und Asche legen. Im Lied "Schweiz" würden "reine Rasse, reines Blut" verherrlicht, ausserdem die Schweizerfahne, das 14 Schweizerkreuz, Schweizer Frauen und Schweizer Bier. Darüber hinaus erklärt sich die Gruppe im Lied solidarisch mit den "Kameraden der europäischen Länder", die "reine Arier" seien. Die Platte wurde von der BPjS auf den Index gesetzt. In einer Einschätzung der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) werden 1997 die Liedtexte der Gruppe als "grob und ausländerfeindlich" bezeichnet. Ich habe im Internet eine Textpassage aus dem Lied „Schweiz“ gefunden, die ich nicht vorenthalten möchte. Geboren in der Schweiz, unser Vaterland Marschieren wir stolz: Hand in Hand Ein Land wie dich gibt es kein zweites mehr Darum kommen Zecken von überall her Sie nützen dich aus und sind kriminell Darum gehören sie raus und zwar schnell Bei der Gruppe „Sturmtruppenskinheads“ deutet schon der Name auf die rechts radikale politische Gesinnung. Es ist also nicht verwunderlich, dass ihre Tonträger verboten sind. Ob eine Gruppe nationalsozialistische Propaganda macht, oder das Thema nur inhaltlich behandelt, ist bei anderen Bands zum Teil sehr umstritten. Als Beispiel nehme ich die Thrash Metal Band „Slayer“ aus Los Angeles. Nebst diversen anderen Songs und Plattencovers wurde auch das Lied „Angel of Death“ wegen Verdacht auf Verherrlichung von nationalsozialistischem Gedankengut von der BPjS indiziert (Wehrli 2001, S. 282). Das Lied erschien 1986 auf dem Album „Reign in blood“. Inhaltlich werden die Gräueltaten des KZ Arztes Josef Mengele (1911-1979) in Auschwitz behandelt. Der Titel „Angel of Death“ entspricht der Übersetzung von Mengeles Rufnahmen „Todesengel“. Ich bilde einen Auszug aus dem Liedtext ab, den ganzen Text mit Übersetzung kann man im Buch „Verteufelter Heavy Metal“ von Reto Wehrli auf Seite 283 nachlesen. 15 Auschwitz, the meaning of pain Auschwitz, der Inbegriff des Leidens The way that I want you to die Der Grund warum ich will, dass du stirbst Slow death, immense decay Langsamer Tod, elendiges Zugrundegehen Showers that cleanse you of your life Duschen, die dein Leben von dir abwaschen Forced in Hineingezwungen Like cattle wie Vieh You run Du rennst Stripped of entblösst Your life’s worth des Wertes deines Lebens Human mice, for the angel of death Menschliche Labormäuse für den Todesengel Four hundred thousand more to die Noch vierhunderttausend mehr die sterben sollen Angel of death Todesengel Monarch to the kingdom of the dead Herrscher über das Königreich der Toten Sadistic, surgeon of demise Sadistischer Chirurg des Ablebens Sadist of the noblest blood Sadist vom edelsten Geblüt Destroying, without mercy Zerstörerisch ohne Erbarmen To benefit the aryan race zum Wohle der arischen Rasse Surgery, with no anesthesia Eingriffe ohne Betäubung Fell the knife pierce you intensely Spürtest, wie dich das Messer tief durchbohrte Inferior, no use to mankind Minderwertig, für die Menschheit nicht von Interesse Strapped down screaming out to die Festgeschnallt schreist du heraus, dass du sterben möchtest Angel of death Todesengel Monarch to the kingdom of the dead Herrscher über das Königreich der Toten Infamous butcher, Schändlicher Schlächter Angel of death Todesengel Der Song behandelt ganz klar ein Thema aus der nationalsozialistischen Zeit, jedoch kann man der Gruppe „Slayer“ anhand diese Textes keine Verherrlichung oder gar Holocaustlüge nachweisen. Er beweist aber, dass zumindest der Gitarrist der Band, Jeff Hanneman, der den Song geschrieben hat, über vertiefte Kenntnisse von Mengeles verbrecherischen Praktiken verfügt. Auch, dass er seine Gitarre mit „Waffen-SS“ Stickern beklebt hat, erhärtet den Verdacht auf eine nationalsozialistische politische Gesinnung der Band. Auch einige Plattencovers oder das Logo der Band kann auf einen nationalsozialistischen Hintergrund deuten. So ist z.B. das Logo der Band, das im Hintergrund einen Reichsadler zeigt ein weiteres Indiz (Wehrli 2001, S. 184). Auch im Schriftzug „Slayer“ ist das „S“ einer germanischen Siegrune, wie sie im Emblem der hitler-deutschen Waffen-SS vorkommt, nachempfunden. Auch das Emblem und der Name des offiziellen SlayerFanclubs „Slaytanic Wehrmacht“ lässt auf Hitlerdeutschland schliessen. 16 Trotz all dieser Anspielungen, kann die Band aber nicht ins rechtsradikale Lager geschoben werden. Tom Araya, der Bassist und Sänger der Band, distanziert sich immer wieder öffentlich vom Naziverdacht. Um ein Zitat zu nennen: „Wie können mich nur alle einen Nazi nennen? Ich komme aus Chile und einer meiner besten Freunde ist schwarz!“ (Wehrli 2001, S.283) Ausserdem ist nur ein sehr geringer Teil aller Slayer-Fans in Neonazi-Kreisen zu finden. Der grösste Teil sieht den Holocaust als eine Art „Megahorrorfilm“ an, der genügend Stoff für Splatter-Filme bietet. Wenn sich der Verdacht auf eine Neonazi-Band bei „Slayer“ auch als falsch erweist, so muss ihr Verhalten im Umgang mit dieser Thematik zumindest als fahrlässig bezeichnet werden. Wenn die Zensur von „Angel of Death“ wegen Verherrlichung vom Nationalsozialistischen Regime auch nicht stimmen muss, so könnte das Lied trotzdem z.B. wegen gewaltverherrlichendem oder moralisch dekadentem Inhalt indiziert werden. 4.2 Zensur wegen gewaltverherrlichendem oder gewaltverharmlosendem Inhalt Viele Lieder, die wegen rassistischem oder nationalsozialistischem Inhalt indiziert wurden, könnten ebenfalls wegen Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung verboten werden. Oft werden diese beiden Oberthemen miteinander verbunden, als Beispiel nenne ich „Fussball und Gewalt“. Die Lieder von Hooligans sind oft gewaltverherrlichend und haben mindestens einen nationalistischen Hintergedanken. Ein berühmtes solches Werk ist die Platte „Der nette Mann“ der deutschen Band „Böhse Onkelz“. Sie erschien 1984 und ist der erste Tonträger, der in der Musikgeschichte der BRD mit einem gerichtlichen Totalverbot belegt wurde. Alle 14 darauf enthaltenen Lieder sind indiziert, sogar das links abgebildete Platten-Cover, das eine mit Blut besudelte Kinderpuppe zeigt, ist verboten. Die Begründung für das Verbot der Platte wurde folgendermassen formuliert: „ Sie ist geeignet, Kinder oder Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.“ (Wehrli 2001, S. 262) Die Auslegung von „sozialethischer Desorientierung“ meint hier eine „sittliche Gefährdung“. 17 Die Lieder haben nationalsozialistischen Inhalt, fordern zu Gewalttätigkeit auf und eines der Lieder (Mädchen) hat pornografischen Inhalt. Ich habe zwei Beispiele von dieser Platte gewählt und die Texte abgeschrieben Frankreich `84 Der nette Mann Im Sommer `84 fahren wir nach Frankreich, Kleine Kinder hab` ich gern um unseren nationalen Sieger zu sehen zerstückelt und in Scheiben um für unser Land geradezustehen Warmes Fleisch, egal von wem Ich will` s mit allen treiben, Fussball-Europameister ob Tiere oder Menschen Es gibt nur einen deutschen Meister Blutbeschmiert und mit grosser Lust Deutschland, Deutschland ist die Macht wühl` ich in deinen Gebeinen Ja, wir sehen uns auf jeden Fall im Sommer `84 beim Frankreichüberfall Ich bin der nette Mann von nebenan, und jeder könnt` es sein lasst uns unsere Fahne hissen, Schau mich an, schau mich an unseren Gegnern vor die Füsse pissen Ich bin das perverse Schwein Zeigt ihnen, zeigt ihnen, wer wir sind Die Gier nach Qual und Todesschrei Fussball-Europameister… macht mich noch verrückt Kann mich denn kein Mensch verstehen, Im Sommer `84 fahren wir nach Frankreich, dass mich das entzückt um unseren nationalen Sieger zu sehen, Komm mein Kleines, du sollst heut` mein Opfer sein um für unser Land geradezustehen Ich freu` mich schon auf dein entsetztes Gesicht lasst uns unsere Fahne hissen, und die Angst in deinem Teint unseren Gegnern vor die Füsse pissen Zeigt ihnen, zeigt ihnen, wer wir sind Ich bin der nette Mann von nebenan,… Ja wir sehen uns in jedem Fall Im Sommer `84 beim Frankreichüberfall (Wehrli 2001, S.262) (Wehrli 2001,S. 264) Nun gibt es aber auch Gewaltverherrlichung oder Verharmlosung, die nichts mit Rassismus oder Nationalsozialismus zu tun hat. Eine andere Band, von der fast alle Alben verboten oder indiziert, sind die New Yorker „Cannibal Corpse“. Die Gruppe ist eine der heute erfolgreichsten Death Metal Bands weltweit. In ihren Texten behandeln sie zwar keine nationalsozialistischen Inhalte, widmen sich aber sonst nur den krassesten und krankhaftesten Themen des menschlichen Ablebens. Ich will hier niemandem zumuten, die übersetzten Songtexte zu lesen, es reicht völlig aus, einige Songtitel zu beschreiben, um klarzumachen, weshalb diese Lieder verboten sind. 18 „Hammer smashed Face“ (von einem Hammer zerschlagenes Gesicht), „Fucked with a knife“ (mit einem Messer gefickt) oder „Necropedophile“ (Nekropädiphil, d.h. jem. der sexuellen Kontakt mit Kinderleichen sucht), dies sind nur einige der bekanntesten Songtitel dieser Band (Wehrli 2001, S. 294). Auch die CD-Covers sind grösstenteils verboten (nicht in der Schweiz). Links ist das Cover der Cannibal Corpse CD „Butcherd at Birth“ (geschlachtet während der Geburt) zu sehen. Das Bild zeigt zwei zombieähnliche Kreaturen, die eine Frau bis auf die Knochen zerstückelt haben, um ihr ungeborenes Kind ihrer, im Hintergrund zu sehenden, makaberen Sammlung anzufügen. Die ganze CD, mit Cover und allem Begleitmaterial wurde in Deutschland 1991 verboten. Die Darstellung auf dem CD-Cover sei so konzipiert, dass sie die Würde des Menschen verletze. Die Würde des Menschen ist getroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt degradiert wird, das beliebig geschlagen, gefoltert, misshandelt und getötet werden kann (Wehrli 2001, S. 297). 4.3 Zensur wegen drogenkonsumverharmlosendem Inhalt Für diese Begründung von Zensur, habe ich keine aktuellen Beispiele gefunden. Es scheint, dass sich die Werte unserer Gesellschaft im Umgang mit Drogenkonsum verändert haben. Vor gut zwanzig Jahren hat die BPjS den Welthit „Legalize it“ von Reggae-Musiker Peter Tosh auf ihren Index gesetzt (Pieper 2001, S. 155). In dem Lied singt Tosh über die Vorzüge des Marihuana-Rauchens und fordert eine Legalisierung der Droge. Hier die Übersetzung des Textes. Legalisiert es, kritisiert es nicht, legalisiert es und ich werde dafür werben. Manche nennen es Tampee, Manche nennen es Kraut, Manche nennen es Marihuana, Manche von ihnen nennen es Ganja. 19 Sänger rauchen es, Musiker ebenfalls. Legalisiert es, es ist das Beste, was ihr tun könnt. Ärzte rauchen es, Krankenschwestern rauchen es, Anwälte rauchen es, sogar die Richter. Es ist gut bei Grippe, es ist gut bei Asthma, gut bei Tuberkulose, sogar bei umara comosis. Vögel essen es und sie lieben es. Hühner fressen es, Ziegen lieben es, damit zu spielen. (Pieper 2001, S. 159) Als Begründung für die Indizierung gibt die BPjS an, dass im Lied nicht nur Stellung für die Cannabis-Legalisierung eingenommen wird, sondern viel mehr falsche Tatsachen verbreitet werden. Der Marihuanakonsum wird als etwas Natürliches und Gesundes dargestellt, was bei Jugendlichen zu einem völlig verharmlosten Bild der Droge führen kann. Heute scheint sich niemand mehr um diese Indizierung zu kümmern, der Tonträger kann auch in Deutschland offen im Regal ausgestellt und verkauft werden. In der Ausgabe vom Jahr 2000 erschien der Titel auch nicht mehr auf dem Index der BPjS. Dies heisst jedoch nicht, dass der Titel nicht mehr indiziert ist, denn rechtlich gesehen kann eine Indizierung nur durch eine Klage des Musikrechtsinhabers (in diesem Fall Sony Music) rückgängig gemacht werden. Die Firma hat aber niemals eine Klage gegen die BPjS eingereicht, da man bei Sony Music nicht einmal von der Existenz der Bundesprüfstelle wusste. Folglich ist der Titel immer noch indiziert und dürfte nicht beworben, öffentlich ausgestellt etc. werden (Pieper 2001, S. 156). Die BPjS drückt in diesem Fall wohl einfach beide Augen zu, denn heutzutage scheint der damalige Indizierungsgrund schlicht nicht mehr legitim zu sein. Denn wenn er dies noch wäre, müssten die allermeisten US-Amerikanischen Hip Hop-Alben ebenfalls auf den Index gesetzt werden. 20 4.4 Zensur wegen moralisch dekadentem Inhalt Mit moralischer Dekadenz meine ich in diesem Abschnitt „unsittlich“. Selbstverständlich sind auch die oben gezeigten Cannibal Corpse Beispiele alles andere als ethisch vertretbar und dekadent, doch in diesem Teil geht es eher um die Grenzen des schlechten Geschmacks, wobei nicht Gewalt in Vordergrund steht, sondern eher eine humorvolle Verarbeitung von Werten unserer Gesellschaft. Das wohl populärste Beispiel bildet hier die Berliner Band „die Ärzte“. Ihr gleichnamiges Album, das 1986 erschien, wurde schon 1987 von der BPjS auf den Index gesetzt. Grund dafür war der darauf enthaltene Song „Geschwisterliebe“, der den Inzest propagiert. Der Text wirke auf Kinder und Jugendliche sexuell desorientierend (Wehrli 2001, S. 276). Diese erste Indizierung brachte den Stein aber erst ins Rollen. Da die Band unter Jugendlichen einen immer grösseren Bekanntheitsgrad erhielt und sich die Band an Konzerten über das Verbot nicht nur lustig machten, sondern sich sogar darüber hinwegsetzten, indem sie das Publikum die indizierten Lieder singen liessen, musste die BPjS handeln. Die Ärzte mussten Geldbussen bezahlen, zudem wurden früher erschienene Alben ebenfalls auf den Index gesetzt. Darunter auch die Hits „Claudia hat `nen Schäferhund“ oder „Schlaflied“. Darüber, wie jugendgefährdend diese Lieder wirklich sind, soll sich jeder sein eigenes Bild machen. Ich zeige zwei der verbotenen Songs. Geschwisterliebe (Wehrli 2001, S. 277) Claudia hat `nen Schäferhund (Wehrli 2001, S. 278) wir haben zusammen im Sandkasten gesessen Claudia hat 'nen Schäferhund beim Doktor spielen wollt ich nur dein Fieber messen und den hat sie nicht ohne Grund jetzt bist du 14 und du bist soweit Claudia sieht spitze aus wir warten keine Ewigkeit auf Claudia sind alle scharf sind unsere Eltern auch dagegen Ist es da nicht hundsgemein ich würd dich gerne mal flach legen dass bei Claudia keiner darf ich hoffe das du keine Kinder kriegst , Claudia hat 'nen Schäferhund weil du doch schliesslich meine Schwester bist Und den hat sie nicht ohne Grund die Eltern die sind weggefahren, Abends springt er in ihr Bett auf die Gelegenheit warte ich seit 14 Jahren Und dann geht es rund noch sitzen wir hier und spielen Schach aber gleich , leg ich dich flach Claudia mag keine Jungs Doch sie ist auch nicht lesbisch der grosse Augenblick ist da Am allerliebsten mag sie es ich liege auf dir ,du schreist jaaaaaaaaaaa mit ihrem Hundchen unterm Esstisch du bist so eng das macht mich geil 21 und morgen nehme ich dein hinterteil Neulich musste Claudia noch stunden später bist du sehr erregt Dringend mal zum Arzt ich hab dich schliesslich gerade flach gelegt Und er riet ihr aufzuhör `n Denn sie war total verharzt das befriedigt meine triebe geschwisterliebe , geschwisterliebe Claudia hat `nen Schäferhund… Dass die Lieder als Satire und nicht ernst gemeint sind beeindruckte die BPjS wenig. Zwischen ihr und den Ärzten kam es immer wieder zu Konflikten, was den Bekanntheitsgrad der Band zusätzlich in die Höhe katapultierte. Immer wieder zogen sie die Bundesprüfstelle ins Lächerliche und versuchten diese ständig zu provozieren. Dazu ein Ausschnitt aus einem Interview (Piper 2001, S.191). Ich hab jetzt schon oft miterlebt, wie ihr auf Konzerten eure indizierten Lieder wie z.B. „Claudia hat `nen Schäferhund“ oder „Geschwisterliebe“ singt und spielt! Dürft ihr das eigentlich oder müsst ihr dafür immer Strafe zahlen? Farin Urlaub (Gitarrist der Ärzte): Nein, wir dürfen das nicht tun und tun es demzufolge auch niemals! -Petze! Rod (Bassist): Das kann gar nicht sein. Unmöglich. Diese Songs haben wir nie gespielt und werden wir nie spielen! Bela B (Schlagzeug): Also wirklich! Mit ihrem Song „Ein Lied über Zensur“ trieben sie diesen Protest auf die Spitze. Diesen ironisch, witzigen Text möchte ich nicht vorenthalten, auch wenn er sich teilweise an den Grenzen des guten Geschmacks bewegt. Hallo - und guten Tag zu Haus! Wir sind's schaltet nicht gleich aus Dies ist nur ein Lied über Zensur, ja dies ist nur ein Lied über Zensur Wir propagieren weder Inzest hier noch Sodomie Nein es ist Zeit für moralische Reinigung Wir fordern ausnahmsweise nicht einmal auf, zur Gründung einer terroristischen Vereinigung Davon kann gar nicht die Rede sein, nein, nein, nein Wir singen nur ein Lied über Zensur, ja dies ist nur ein Lied über Zensur. Kein Wort von Analverkehr! Nix da! Das wär ja noch schöner! Dies ist nur ein Lied über Zensur, wir singen nur ein Lied über Zensur Wir bitten niemanden, Politiker zu exekutieren oder falsche Tausender zu drucken Wir sind auch garantiert die Letzten, wenn's ums Kinderficken geht oder darum, den Papst anzuspucken Da schwör ich Stein und Bein, nein, nein, nein Wir singen nur ein Lied über Zensur, ja dies ist nur ein Lied über Zensur. Da gibt es Leute, deren einziges Interesse darin besteht, im Namen der Freiheit der Presse Schmutz zu verbreiten, wo Penisse die Welt gefährden, harmlose Vaginas zu Mörderbestien werden. Muss das sein? Nein! nein! nein! Da sind wir stur! Ein Lied über Zensur..... (Die Ärzte Songbook 2004, S. 76) 22 5. Erkenntnisse und Diskussion Ich glaube, dass ich die Fragen, die ich mir zu Beginn gestellt habe, mit dieser Arbeit beantworten konnte. Dass es immer noch Musikzensur gibt, zeigt das Beispiel Deutschland wohl am extremsten. Aber auch die Schweiz ist kein unbeschriebenes Blatt, obwohl sie in Sachen Musikzensur etwas liberaler ist. Die meisten, der von mir gezeigten Zensurbeispiele sind wohl Extremfälle oder zu ihrer Zeit sonst irgendwie skandalös gewesen. Ich behaupte aber, dass die grösste Musikzensur heute nicht mehr durch gesetzliche Einschränkungen und richterliche Verbote stattfindet, sondern durch Selektion. Damit meine ich, dass z.B. Radio- und Fernsehstationen ihr eigenes Musikprogramm zusammenstellen und die Musikauswahl so treffen, dass sie ein möglichst breites Publikum anspricht. In einem solchen Programm ist natürlich kein Platz für politische, staatskritische oder unmoralische Lieder. Ich habe versucht mit den Musiksender VIVA und mit Radio Argovia per e-Mail Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, nach welchen Kriterien sie ihr Musikprogramm zusammenstellen. Ich habe darauf jedenfalls keine Rückmeldungen erhalten, weshalb weiss ich auch nicht, vielleicht unterliegt dieses Thema einer Art Betriebsgeheimnis, oder man hatte einfach keine Zeit, sich noch um einen recherchierenden Studenten zu kümmern. Mir ist klar, dass diese Selektion im rechtlichen Sinne keine Zensur ist, denn jeder Sender darf natürlich sein Musikprogramm selbst wählen und nichtgesendete Musik ist deshalb auch nicht verboten. Vergleicht man aber das Beispiel der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) in Deutschland mit meiner Selektionsthese, so kommt man auf ähnliche Ergebnisse. Die von der BPjS auf den Index gesetzten Tonträger werden nicht beworben, nicht öffentlich ausgestellt usw. Dies führt dazu, dass die breite Masse sie gar nicht kennt und deshalb auch nicht kaufen kann. Ganz ähnlich sieht es doch auch mit unseren Radiostationen aus, die eigentlich täglich Werbung für gewisse Musik machen, indem sie sie spielen. Die gespielten Lieder werden so bekannt und ergo auch gekauft. Andere Musik ist weniger bekannt und es lohnt sich deshalb für viele Plattenläden auch nicht, diese zum Verkauf anzubieten. Nun aber wieder zurück zu den Beispielen, die ich in dieser Arbeit beschrieben habe. Anhand dieser Beispiele aus den letzten 30 Jahren, lässt sich eindeutig ein Wertewandel in unserer Gesellschaft aufzeigen. War Anfangs der 80er Jahre ein Song über Marihuanakonsum und Legalisierung noch für einen Skandal gut, so lacht 23 man heute doch eher über diese Indizierung. 1974 musste das unten gezeigte Cover (Seim 2004, Titelblatt) von der LP „Country Live“ von „Roxy Music“ zensiert werden. Würde man den Zensoren dieser Zeit eine heutige Shampoo-Werbung zeigen, würden sie es wohl für einen Pornofilm halten. So lachhaft wie diese Beispiele uns heute vorkommen, muss man sich dennoch die Frage stellen, wie Leute in 30 Jahren über unsere heutige Zensur von z.B. nationalsozialistischen Gedankengut denken. Erscheint dies dann ebenfalls als lächerlich? Zum Glück muss in dieser Arbeit nicht darüber entschieden werden, aber für einen Denkanstoss reichte es bei mir trotzdem. Eine weitere Frage, die sich für mich daraus ergibt ist, ob denn Zensur überhaupt sein darf. Die Entscheidung über eine Zensur oder Nichtzensur liegt immer in der Hand einiger weniger Personen, sie ist also sehr subjektiv. Eine andere Behörde würde vielleicht anders entscheiden. Wer bestimmt denn die Grenze zwischen nur „schlechtem Geschmack“ und „sozialethisch gefährlichem Material“? Ich weis nicht ob es andere, bessere Methoden gäbe, damit man gefährliches Tonmaterial eingrenzen könnte. Man stelle sich nur mal vor, rechtsradikales und nationalsozialistisches Gedankengut dürfte ungestraft verbreitet werden. Dies könnte zu einem Umschwung in unserer Politwelt führen, an den ich gar nicht denken möchte. So problematisch Musikzensur meiner Meinung nach auch ist, so muss man ihr doch bei verschiedenen Beispielen eine Berechtigung zusprechen. Und schlussendlich gehört es bei manchen Bands sogar zu ihrem Ruf, dass ihre Lieder verboten sind. Und wenn Jemand eine gewisse CD unbedingt haben muss, dann kriegt er sie auch, Zensur hin oder her. 24 6. Nachwort: Wenn ich nun auf mein Konzept zurück schaue, dann musste ich doch einige Änderungen vornehmen. Ich habe mir z.B. vorgenommen, über die Wahrnehmung von Zensur in der Gesellschaft zu schreiben. Ich habe in diesem Bereich (zur heutigen Zeit) sehr wenig brauchbares Material gefunden. Es ist auch schwierig, da die Zensur, im Gegensatz zu früheren Zeiten, oft eben nicht wahrgenommen wird. Man kann dies auch als eine Erkenntnis betrachten. Mein Lerngewinn besteht in erster Linie sicherlich aus Fachwissen über die Zensurmethoden in Deutschland mittels BPjS. Ich kenne viele Beispiele von indizierten Liedern und auch deren Indizierungsgründe. Auch die rechtliche Lage in der Schweiz fand ich spannend, darüber habe ich vor dieser Arbeit eigentlich nichts gewusst. Da die Arbeit sehr exemplarisch ist und ich meine Schlussfolgerungen ausschliesslich anhand von Beispielen zog, ist sie auch subjektiv. Ich habe mich zwar bemüht, möglichst objektiv zu schreiben, doch konnte ich mir manchmal ein Augenzwinkern nicht verkneifen. Man kann und darf bei gewissen Passagen (wie z.B. bei Liedern der Ärzte) durchaus anderer Meinung sein. Ich habe im Anhang eine Beispiel-CD mit einigen Liedern, die ich in dieser Arbeit anspreche, angefügt. Man kann sich sein eigenes Bild wahrscheinlich besser machen, wenn man die dazugehörenden Klänge zu den Songtexten hört. 25 7. Literaturverzeichnis Literatur: Die Ärzte Songbook. Die Komplette Sammlung aller Songs der besten Band der Welt. (2004) Bosworth Music GmbH Bertelsmann Universallexikon. Das Wissen unserer Zeit von A-Z (1991) Gütersloh: Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH Meyers Taschenlexikon in 10 Bänden (1999) Mannheim: B.I. Taschenbuchverlag Pieper, Werner, Hrsg. (2001): Musik & Zensur. in den diversen Deutschlands der letzten 500 Jahre. Löhrbach: Der Grüne Zweig 209 Pieper, Werner, Hrsg. (1999): Verfemt – Verbannt – Verboten. Musik und Zensur – weltweit. Löhrbach: Der Grüne Zweig 209 Seim, Roland und Spiegel, Josef Hrsg. (2004): „Nur für Erwachsene“. Rock und Popmusik: zensiert diskutiert unterschlagen. Münster/Westf.: Telos Verlag Wehrli, Reto (2001): Verteufelter Heavy Metal. Forderungen nach Musikzensur zwischen christlichem Fundamentalismus und staatlichem Jugendschutz. Münster/Westf.: Telos Verlag Internet: 20 Minuten (Hrsg.) (2005): Interview mit Stress, konsultiert am 22.9.2005 http://www.20min.ch/unterhaltung/sounds/story/10001385 Wikipedia, die freie Enzeklopedie (Hrsg.) (2005): BPjS, konsultiert am 24.9.2005 http://de.wikipedia.org/wiki/Bpjs Der Papiertiger (Hrsg.) (2005): BPjS, konsultiert am 24.9.2005 http://www.datenschlag.org/papiertiger/lexikon/bpjs.html Ungedruckte Quellen: Interview mit Thomas Fischer 26 8. Anhang Im Couvert unten liegt eine Beispiel-CD mit einigen Liedern, die ich in der Arbeit anspreche. Hier eine Liste mit den darauf enthaltenen Liedern. 1. Slayer Angel of Death siehe Seite 16 2. Böhse Onkelz Frankreich `84 siehe Seite 18 3. Böhse Onkelz Der nette Mann siehe Seite 18 4. Cannibal Corpse Hammer smashed Face siehe Seite 19 5. Die Ärzte Geschwisterliebe siehe Seite 21 6. Die Ärzte Schlaflied siehe Seite 21 27