4.1 Zensur wegen rassistischem

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FHA – Pädagogische Hochschule Aargau
Sekundarstufe 1
Musik und Zensur
verbotene Lieder
Musik
von:
Simon Baumann
Geissbühlstrasse 8
5600 Ammerswil
Abgabe am 3.10.2005
Dozent:
Markus Cslovjecsek
DV Musik
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Seite 3
2. Musikzensur im Wandel der Zeit
Seite 5
3. Die rechtliche Lage
Seite 8
3.1 Musikzensur in der Schweiz
3.2 Musikzensur in Deutschland
3.3 Parental Advisory
4. Beispiele von zensierter Musik
Seite 14
4.1 Zensur wegen rassistischem, nationalsozialistischem Inhalt
4.2 Zensur wegen gewaltverherrlichendem oder -verharmlosendem Inhalt
4.3 Zensur wegen drogenkonsumverharmlosendem Inhalt
4.4 Zensur wegen moralisch dekadentem Inhalt
5. Erkenntnisse und Diskussion
Seite 23
6. Nachwort
Seite 25
7. Literaturverzeichnis
Seite 26
8. Anhang
Seite 27
2
1. Einleitung
Da ich selbst sehr oft Musik mache und auch verschiedenste Stilrichtungen höre,
interessiert es mich natürlich, was in der Musik erlaubt ist und was nicht. Ich weiss
sogar von CDs aus meiner eigenen Sammlung, dass sie in Deutschland verboten
sind. Die genauen Gründe dafür kenne ich zwar nicht, werde ich aber sicher
herausfinden. Dass Lieder gefährlich sein können, ist schon ziemlich lange bekannt.
Man kann z.B. mit Musik politische Ziele verfolgen, Menschen gegen andere
aufhetzen, Gotteslästerung betreiben, Gewalt schüren, falsche Tatsachen verbreiten
usw.
Das könnten alles Gründe sein, weshalb bestimmte Gruppen diese Musik verbieten
wollen. Wie dies rechtlich gesehen funktioniert, ist ein Teil meiner Arbeit. In einem
weiteren Teil beschreibe ich einige geschichtliche Beispiele von Musikzensur. Ein
dritter Teil zeigt ein paar Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit auf und gibt die
damaligen Zensurbegründungen an. Im letzten Teil werden die Resultate, die ich aus
meinen Recherchen gezogen habe, präsentiert und diskutiert.
Zu Beginn dieser Arbeit habe ich mir verschiedene Fragen gestellt. Wie funktioniert
Zensur heute und wie war es früher? Gibt es in Europa offiziell überhaupt noch
Zensur? Wenn ja, wo und wie wird sie angewendet? Gibt es Unterschiede in den
verschiedenen Ländern und wie sehen diese aus? Wie reagiert die Gesellschaft auf
Musikverbote?
Mir ist völlig klar, dass dieses Thema den Rahmen dieser Arbeit weit überspannt, ich
muss es deshalb stark eingrenzen.
Auf Grund der Quellenlage und der Sprache, habe ich beschlossen, mich nur auf die
Schweiz und auf Deutschland zu konzentrieren. Da aber schon Deutschland alleine
eine sehr lange und differenzierte Musik-, und somit auch Zensurgeschichte vorweist,
habe ich mich auf die letzten 30 Jahre beschränkt. Die Zensur während des 3.
Reichs wird nur kurz angesprochen, obwohl dieses Thema alleine Stoff für ganze
Bücher hergibt.
Wenn ich in einem Lexikon den Begriff „Zensur“ nachschlage, bekomme ich eine
Definition die etwa so aussieht:
Zensur: 2) Publizistik, Recht: Die Überwachung von Meinungsäusserung durch eine in einem polit. Machtbereich herrschende
Gruppe (v.a. in autoritären Staaten) zur Verhinderung nichtkonformer oder unkontrollierter Meinungsbildung in der Bevölkerung;
v.a. in Literatur, Kunst und Massenmedien.
(Meyers Taschenlexikon in 10 Bänden 1999, S. 3910)
3
Zensur, 3. die staatl. Kontrolle von Inhalt und Verbreitung von Presseerzeugnissen, von Rundfunk- und Fernsehsendungen und
Filmen.
(Bertelsmann Universallexikon 1991, S. 997)
Wenn man diese Definitionen betrachtet, so entsteht ein sehr negatives Bild von
Zensur. Zensur scheint ein Mittel zu sein, das in demokratischen Staaten nicht
vorkommen darf. Dass dem nicht so ist, werde ich mit dieser Arbeit aufzeigen. Ich
hoffe, dass ich auch einige kritische und umstrittene Aspekte von Zensur anspreche,
bei denen man verschiedener Meinung sein darf.
Ich will hier nicht zuviel vorwegnehmen und wünsche viel Spass beim Lesen.
4
2. Musikzensur im Wandel der Zeit
Wann und wo zum ersten Mal Musik zensiert wurde, lässt sich heute nicht mehr
feststellen. Das älteste Beispiel einer Musikzensur fand ich im Buch „Musik & Zensur
in den diversen Deutschlands der letzten 500 Jahre“ von Werner Pieper. Er
beschreibt, wie schon im antiken Griechenland Musikverbote gefordert wurden.
Damals sprach sich der Philosoph Plato für eine Ausschaltung der Instrumentalmusik
in Gottesdiensten aus, weil diese nicht mehr Geist berge als die Stimme eines Tieres
(Pieper 2001,S. 29).
Es ist im Rahmen dieser Arbeit unmöglich, alle Beispiele von Zensur von der Antike
bis heute anzusprechen. Ich beschreibe in diesem Abschnitt deshalb eine Auswahl
von Beispielen aus verschiedenen Epochen.
Im Mittelalter z.B. durften Frauen zwar den Gottesdienst besuchen, sie durften aber
weder sprechen noch bei den Gesängen mitsingen. Der Frauengesang galt als
gotteslästerlich und war deshalb untersagt (Pieper 2001 S. 29).
In den Anfängen des Christentums war das Musizieren gänzlich untersagt, Musik galt
als heidnischer Kult und sollte die Schäfchen vom wahren Glauben abkommen
lassen.
Daran scheint auch heute noch etwas Wahres zu sein, wie „die Zeit“ (49/1985)
berichtete. In einem Artikel steht geschrieben, dass Kardinal Ratzinger (der heutige
Papst) verkündet hat, dass Gott weder Rock noch Popmusik mag (Pieper 2001,
S.31).
Umso verwunderlicher, dass die Anfänge unserer westlichen Musiktradition in
christlichen Klostern stattfanden.
Schon im frühen Mittelalter war Musik aus der Kirche nicht mehr wegzudenken, die
Musik war fester Bestandteil des Gottesdienstes. Es wurde aber sehr streng
unterschieden zwischen Musik zu Gottes Ehren und Teufelsmusik. Als Teufelsmusik
galt z.B. die Volksmusik, der man sinnliche und ekstatisierende Macht zuschrieb,
zudem fürchtete man das Fortleben alter heidnischer Traditionen.
Ganz besonders vom Teufel in Besitz genommen waren auch gewisse Intervalle,
allen voran der Tritonus. Auch die verminderte Quint und die übermässige Quart
waren des Teufels. Dieser Glaube war etwa vom 9. bis zum 16. Jahrhundert
musikprägend (Pieper 2001,S. 31-32). Auch später noch blieb dem Tritonus sein
schlechter Ruf erhalten, dies zeigen diverse Werke von J.S. Bach, der dieses
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Intervall zwar einsetzte, jedoch immer nur im textlichen Zusammenhang mit dem
Teufel, Sünde, Trug etc.
Immer öfter haben auch die weltlichen Herren Musik und Tänze verboten, teils aus
politischen Gründen, meist aber der Sittlichkeit wegen. Mit welch drakonischen
Strafen sie diese Verbote durchsetzten, zeigt ein Beispiel aus Deutschland.
1604 wurde in Frankfurt am Main per Polizeiverordnung alles Tanzen verboten,
nachdem man schon 1563 das unzüchtige Drehen untersagte. Doch jetzt ging es
auch gegen die Musiker: „Welcher Spielmann zum Tanze geigt, soll in den Thurm
kommen“ (Pieper 2001, S. 43).
Der Höhepunkt der Musikzensur in Deutschland war meines Erachtens aber in der
Zeit des 3. Reiches unter Hitler.
Die Idee, dass es entartete Kunst gibt, und man diese unterbinden muss, machte
auch vor der Musik keinen Halt.
Schon 1935 verkündete der damalige Reichssendeleiter Eugen Hadamowsky ein
endgültiges Verbot des „Niggerjazz“, für den gesamten deutschen Rundfunk (Pieper
2001 S. 76).
Im Jahre 1939 wurde auch die Reichsmusikprüfstelle, ein Zensurinstrument der
Nazis, aktiv. Sie gab weitere Ergänzungen zur Zensur von „unerwünschter und
schädlicher“ Musik heraus (Pieper 2001, S. 82).
1.
Musikalische Werke, die dem nationalsozialistischen Kulturwillen widersprechen, werden von der
Reichsmusikkammer in einer Liste über unerwünschte und schädliche Musik geführt. Musikalische Werke im Sinne
dieser Anordnung sind auch musikalische Bearbeitungen, Zusammenstellungen, Schulen usw.
2.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Liste trifft die Reichsmusikprüfstelle nach Anhörung des Präsidenten der
Reichsmusikkammer.
3.
Die Inverlagnahme, der Vertrieb und die Aufführung der in die Liste aufgenommenen Werke ist im deutschen
Reichsgebiet verboten.
Die Reichsmusikprüfstelle war also hauptsächlich für die Musikzensur in Deutschland
verantwortlich. Die Anzahl der Werke, die zensiert wurden, muss enorm gewesen
sein. So wurden z.B. beinahe alle Werke von jüdischen Komponisten auf die Liste
gesetzt. Auch politische Lieder, die nicht mit den nationalsozialistischen Werten
übereinstimmten, wurden zensiert, dies betraf z.B. Arbeiterlieder und
kommunistische Lieder. Neben jüdischer und „kulturbolschewistischer“ Musik wurde
aber auch amerikanische Unterhaltungsmusik wie Swing und Jazz verboten.
Das hinderte gewisse Jugendliche jedoch nicht, diese Musik zu hören und zu lieben.
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Den Herren an der Macht ging dies allerdings zu weit, wie brutal sie gegen diese
Jugendkultur vorgingen, belegt ein Brief von Himmler (Pieper 2001, S. 85).
Schreiben aus dem Führer-Hauptquartier vom 26.1.1942:
Lieber Heydrich!
Anliegend übersende ich Ihnen einen Bericht, den mir der Reichsjugendführer Axmann über die „Swing Jugend“ in Hamburg
zugesandt hat.
Ich weiss, dass die Geheime Staatspolizei schon einmal eingegriffen hat. Meines Erachtens muss jetzt aber das ganze Übel
radikal ausgerottet werden. Ich bin dagegen, dass wir hier nur halbe Massnahmen treffen.
Alle Rädelsführer, und zwar die Rädelsführer männlicher und weiblicher Art, unter den Lehrern diejenigen, die feindlich
eingestellt sind und die Swing-Jugend unterstützen, sind in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dort muss die Jugend zuerst
einmal Prügel bekommen und dann in schärfster Form exerzieren und zur Arbeit angehalten werden. Irgendein Arbeitslager
oder Jugendlager halte ich bei diesen Burschen und nichtsnutzigen Mädchen für verfehlt. Die Mädchen sind zur Arbeit im Leben
und im Sommer zur Landarbeit anzuhalten.
Der Aufenthalt im Konzentrationslager muss ein längerer, 2-3 Jahre sein. Es muss klar sein ,dass sie nie wieder studieren
dürfen. Bei den Eltern ist nachzuforschen, wie weit sie das unterstützt haben. Haben sie es unterstützt, sind sie ebenfalls in ein
KL. zu bringen und das Vermögen ist einzuziehen.
Nur wenn wir brutal durchgreifen, werden wir ein gefährliches Umsichgreifen dieser anglophylen Tendenz in einer Zeit, in der
Deutschland um seine Existenz kämpft, vermeiden können.
Ich bitte um weitere Berichte. Diese Aktion bitte ich um Einvernehmen mit dem Gauleiter und dem Höheren SS- und
Polizeiführer durchzuführen.
Heil Hitler!
Himmler
Das 3. Reich gilt als ein Extrembeispiel für Zensur allgemein, es gibt aber auch viel
diskretere Beispiele von Zensur, bei der niemand etwas bemerkt. Auch in der
Schweiz wird nämlich zensiert, was ein Beispiel vom Schweizer Fernsehen DRS
zeigt. Auch Lieder des bekannten Schweizer Schriftstellers und Kabarettists Franz
Hohler wurde ein Opfer der Zensur, wenn auch nicht per richterlichem Verbot.
Hohler moderierte jahrelang die Freitagabendsendung „Denkpause“. In der Folge
vom 7. Oktober 1983 sollte sein Lied „Dr Dienschtverweigerer“ in der Sendung
vorkommen. Diese Folge wurde allerdings nie ausgestrahlt, sie wurde durch eine
Wiederholung einer früheren Aufzeichnung zum Thema „Wandern“ ersetzt.
Das Thema Militärdienstverweigerung war 1983 noch zu brisant, um es in einem
staatlich unterstützten Fernsehsender zu thematisieren. Roy Oppenheim, der
Stellvertreter des damals abwesenden Abteilungsleiter für Kultur und Gesellschaft,
begründete seine Entscheidung, die Folge auszutauschen damit, dass Hohlers Lied
als Aufruf zur Dienstverweigerung verstanden werden könnte (Wehrli 2001, S. 247).
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3. Die rechtliche Lage
Wie Musikzensur genau funktioniert und auf welcher rechtlichen Basis dies
geschieht, ist von Land zu Land verschieden. Deshalb habe ich mich bei dieser
Arbeit auf Grund der Quellenlage auf die Gesetzgebung in der Schweiz und in
Deutschland beschränkt.
3.1 Musikzensur in der Schweiz
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz keine Musikzensur, die rechtliche Lage ist auch
nur sehr schwammig festgelegt. Es gibt zwar Gesetze, die sich mit Urheberrecht oder
Vertriebsrecht von Musik befassen, jedoch habe ich keine Artikel über Musikzensur
gefunden.
Wenn man Musik aber zu den Medien oder zur Kunst zählt, gibt es in den
Grundrechten einige interessante Artikel zu lesen. Alle folgenden Verfassungsartikel
sind aus den Schweizer Grundrechten und können auch digital unter www.admin.ch
nachgelesen werden. Die einzelnen Passagen findet man unter dem Link:
Bundesverfassung, Kapitel 1: Grundrechte.
Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
1
Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu
äussern und zu verbreiten.
3
Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein
zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Art. 17 Medienfreiheit
1
Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der
öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen
ist gewährleistet.
2
Zensur ist verboten.
Art. 21 Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.
8
Wenn man sich also auf diese Artikel bezieht, dürfte man in der Schweiz restlos alles
publizieren, ohne Einschränkungen und rechtliche Folgen. Um zu merken, dass dies
nicht sein kann, muss man nicht Anwalt sein. Um aber zu klären, wie die rechtliche
Lage in der Schweiz nun tatsächlich ist, habe ich mich mit Thomas Fischer in
Verbindung gesetzt. Er studiert zur Zeit Jura an der Universität Bern.
Er erklärte mir, dass es in der Schweiz grundsätzlich keine Zensur gibt. Es darf also
jedigliche Musik veröffentlicht werden, unter der Bedingung sie verstösst nicht gegen
andere Grundrechte und Gesetze. Einige Beispiele für Verletzungen von anderen
Grundrechten habe ich hier aufgelistet.
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer
Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Wenn jemand also ein Lied über eine andere Person publiziert, in dem dieser
Mensch beleidigt oder beschimpft wird, oder in dem ihm falsche Tatsachen unterstellt
werden, kann dies als Verletzung der Menschenwürde gelten. Dies gilt auch, wenn
nicht eine einzelne Person, sondern eine Gruppierung oder Nationalität, verbal
angegriffen wird. Rassistische oder sexistische Publikationen (also auch Songtexte)
könnten in der Schweiz strafbar sein, da sie z.B. gegen das Antirassismusgesetz
verstossen.
Ich habe hier absichtlich das Wort „könnten“ benutzt, da die Anzahl der Gerichtsfälle,
in denen Musikzensur zur Debatte stehen, in der Schweiz verschwindend klein ist.
Denn auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es gibt zwar immer wieder Lieder, die Diskussionsstoff oder Protest auslösen, in den
seltensten Fällen wird aber gerichtlich vorgegangen.
Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Song „Fuck Blocher“ von „Stress“, einem Hip Hop
Künstler aus Lausanne. In diesem Lied geht es um die Kampagnen der SVP gegen
die Einbürgerung von Ausländern. Schon der Titel des Stücks ist natürlich alles
andere als politisch korrekt und wirkt definitiv beleidigend für Bundesrat Christoph
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Blocher. „Stress“ rechtfertigt sich in einem Interview von 20 Minuten, das auf dem
Internet unter http://www.20min.ch/unterhaltung/sounds/story/10001385
nachgelesen werden kann. Hier ein kleiner Auszug.
Du giltst als der politischste Hip-Hopper des Landes. Warum rappst du permanent gegen die SVP und ihren Exponenten
Christoph Blocher an?
Stress: Persönlich geht mir Blocher am Arsch vorbei. Viel mehr Sorgen machen mir die jungen Stimmbürger, welche SVP
wählen und sich von deren Ideologien verleiten lassen.
Was stört dich denn an der SVP?
Stress: Sie will die Schweiz zu einer einsamen Insel machen. Ich möchte jedoch, dass sich das Land öffnet.
Wie kommen deine Auftritte in der Ostschweiz an? Dies sind ja SVP-Hochburgen.
Stress: Die Reaktionen waren unterschiedlich. Von Beifall bis zu Pfiffen gabs alles.
Dieses Lied hat natürlich provoziert und wurde in den Medien heftig diskutiert, zu
einer Anklage oder gar zur Zensur kam es allerdings nie.
Es stellt sich nun die Frage, weshalb dieses Lied, obwohl es beleidigend ist, nicht
zensiert werden muss.
Thomas Fischer hat mir darauf hin erklärt, dass es auf die Verhältnismässigkeit
ankomme. Das heisst, wenn man sich bei einem Song auf Grundrechte wie die
künstlerische Freiheit bezieht und dies im Gegenzug aber ein anderes Grundrecht
wie z.B. die Menschenwürde verletzt, muss abgewogen werden, welches der
Grundrechte in diesem speziellen Fall höher zu werten sei. Dabei muss von der
Klägerseite her bewiesen werden können, dass für eine Person oder eine Gruppe ein
„Schaden“ entsteht. Schaden ist hier nicht materiell gemeint, es kann sich auch z.B.
um einen Image-Verlust oder um psychische Belastung handeln.
Da diese Punkte höchst subjektiv sind und von Fall zu Fall verschieden behandelt
werden müssen, kann man in der Schweiz nicht von einem gesetzlich geregelten
Verfahren zur Zensur sprechen. Allerdings ist die Schweiz indirekt vom
Zensurverfahren in Deutschland beeinflusst. Dies betrifft vor allem Softwareartikel,
die aus den USA kommen und in Deutschland übersetzt werden. Um ein Beispiel zu
nennen: In Deutschland ist es verboten, das Hakenkreuz zu publizieren, in den USA
hingegen nicht. Es gibt viele Computerspiele aus Amerika, in denen gegen Nazis
gekämpft werden muss (meist sog. Egoshooter oder bei uns besser bekannt als
„Baller-Games“). In diesen Spielen werden oft nationalsozialistische Symbole
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gezeigt, um die Umgebung authentischer wirken zu lassen. In Deutschland müssen
diese Symbole entfernt werden, bevor der Verkauf dieser Games zugelassen wird.
Da in der Schweiz auf Grund der Sprache meist nur die deutschen Versionen
erhältlich sind, erhalten wir ebenfalls das zensierte Produkt.
Um aber zurück zur Musik zu kommen, ähnlich kann sich dies z.B. bei Plattencovers
auswirken, die in Deutschland verändert werden müssen.
3.2 Musikzensur in Deutschland
Offiziell gibt es auch in Deutschland keine Zensur mehr. Es gibt aber z.B. ein
Jugendschutzgesetz, das es Jugendlichen in Deutschland verbietet gewisse Medien
zu nutzen. Man könnte hier also von einer Jugendzensur sprechen, denn in der BRD
ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, sowie das Grundrecht der
Kunstfreiheit für Jugendliche eingeschränkt. Neben den "allgemeinen Gesetzen" und
dem "Recht der persönlichen Ehre" sind es auch "die Bestimmungen zum Schutze
der Jugend", die die Freiheitsrechte einschränken. Zu den Bestimmungen zum
Schutze der Jugend gehört das im April 2003 in Kraft getretene Jugendschutzgesetz
(JuSchG). (http://artikel5.de/gesetze/juschg.html)
Laut diesem Gesetz sind Medien mit folgenden Inhalten für Jugendliche unter 18
Jahren nur beschränkt zugänglich.







rassistische,
den Holocaust leugnende Medien,
gewaltverherrlichende,
gewaltverharmlosende Medien und solche,
die Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen;
pornographische Medien
und sonstige offensichtlich schwer jugendgefährdende Medien, z.B. solche,
die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen.
Dafür, dass dieses Gesetz eingehalten wird, sorgt die 1954 gegründete
„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte“ (BPjS).
Diese Behörde begutachtet Produkte bevor diese auf den Markt kommen (heute vor
allem PC- und Konsolenspiele, aber auch Tonträger). Wird das Produkt als
jugendgefährdend angesehen, wird es indiziert. Die Indizierung hat nicht das
generelle Verbot eines Mediums zur Folge, sie soll lediglich verhindern, dass Kinder
und Jugendliche mit jugendgefährdenden Medien in Berührung kommen. Das
Produkt muss also entsprechend gekennzeichnet werden und darf nur an Personen
über 18 verkauft werden (http://www.datenschlag.org/papiertiger/lexikon/bpjs.html).
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In der Realität kommt eine Indizierung einer Zensur gleich, denn die Produkte, die
auf dem Index der BPjS stehen, dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden, sie dürfen
nicht beworben werden und sie dürfen nicht per Katalog oder Internet vertrieben
werden. Selbstverständlich dürfen sie auch nicht auf Musiksendern oder
Radiostationen laufen oder in Zeitschriften abgedruckt werden.
Durch diese strengen Regelungen dürfen Geschäfte die indizierten Produkte zwar
noch unter dem Ladentisch verkaufen, da aber ein uneingeschränktes Werbeverbot
herrscht, sind die Produkte auch unter Erwachsenen kaum bekannt und werden
somit nicht gekauft. Für Geschäfte ist es also nicht lukrativ, solche Artikel ins
Sortiment aufzunehmen.
In vereinzelten Fällen konnten aber auch indizierte Tonträger durch „Mund zu Mund“
Propaganda einen grossen Bekanntheitsgrad erlangen, so dass es sich für kleinere
Musikgeschäfte wieder lohnte, sie unter dem Ladentisch zu verkaufen. Um nur ein
Beispiel zu nennen: Die CD „Ab 18“ der Berliner Band „Die Ärzte“ ist seid 1987 auf
dem Index, hat aber eine Art „Kultstatus“ erreicht, so dass sie auch heute noch
erhältlich ist.
In Deutschland gibt es aber nicht nur die Indizierung als Mittel der Zensur, es ist auch
möglich, gerichtliche Totalverbote für Tonträger oder sogar ganze Bands
auszusprechen. Diese Totalverbote betreffen in den allermeisten Fällen Bands, die in
der rechten Skinhead- oder Neonaziszene anzusiedeln sind.
Der wohl bekannteste Fall ist das Debüt-Album „Der nette Mann“ der deutschen
Band „Böhse Onkelz“. Das Album wurde nicht nur auf den Index der BPjS gestellt, es
wurde am 5.12.1986 durch das Amtsgericht Schwäbisch Hall beschlagnahmt. Es
handelt sich um das erste Album in Deutschland, über das ein Totalverbot
ausgesprochen wurde, der Handel damit ist strafbar (Wehrli 2001, S. 262).
3.3 Parental Advisory
Aus den USA kommt ein weiteres System, das den Jugendschutz gewährleisten soll.
Das Label „Parental Advisory“ wurde von verschiedenen grossen Plattenfirmen
gegründet und soll Tonträger mit „jugendgefährdendem“ Inhalt kennzeichnen.
Tonträger, in denen sexuelle Handlungen oder Gewalttaten
beschrieben werden, können mit dem Einverständnis des
Künstlers, mit dem linksstehenden Logo versehen werden. Es
ist vor allem auf Hip Hop und Heavy Metal Platten zu finden
12
und soll die Eltern über den Inhalt der Musik ihrer Kinder informieren.
Die Zensur in den USA geht natürlich noch viel weiter und kann in dieser Arbeit nicht
auch noch angesprochen werden. Ich zeige dieses System nur, weil es auch in
Europa Tonträger von amerikanischen Künstlern gibt, die einen „Parental Advisory“
Aufdruck auf dem Cover haben.
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4. Beispiele von zensierter Musik
Musik kann aus verschiedenen Gründen zensiert oder indiziert werden. Ich versuche
in diesem Teil der Arbeit verschiedene Beispiele von Zensur aus jüngster Zeit
aufzuzeigen. Es geht vor allem um die textlichen Inhalte der Lieder. Ich habe nämlich
keine Beispiele von Zensur gefunden, bei denen instrumentelle, rhythmische oder
andere musikalischen Gründe zu einem Verbot führten.
Ein weiterer Grund für eine Musikzensur kann das Plattencover sein. Wenn darauf
z.B. nationalsozialistische Zeichen wie das Hakenkreuz abgebildet sind, wird es in
Deutschland zensiert. Solche Symbole dürfen nicht publiziert werden. Wenn auf dem
Cover besonders grausame oder entwürdigende Darstellungen gezeigt werden, kann
das auch als Indizierungsgrund gelten.
Ich habe die Begründungen für eine Zensur in folgende Oberkapitel eingeteilt:

Zensur wegen rassistischem, nationalsozialistischem Inhalt

Zensur wegen gewaltverherrlichendem oder gewaltverharmlosendem Inhalt

Zensur wegen drogenkonsumverharmlosendem Inhalt

Zensur wegen moralisch dekadentem Inhalt
4.1 Zensur wegen rassistischem, nationalsozialistischem Inhalt
Die Mehrheit aller zensierten Musik findet man im Bereich der rechten Skinhead- und
Neonaziszene. Hier gibt es diverse Bands, die vor allem in Deutschland verboten
oder teilweise zensiert sind. Meist handelt es sich dabei um Deutsche Bands, ich
möchte hier aber auch ein schweizer Beispiel nennen.
Die Gruppe „Sturmtruppen Skinheads“ aus Reinach / BL macht gemäss
Vertriebswerbung "patriotische Oi-Musik". In einem Interview mit der deutschen
Neonazi-Zeitschrift Querschläger Anfang der 90er Jahre erklärten die
Bandmitglieder, sie seien "Nationalisten", aber keine Nazis. Ausserdem seien sie
Mitglieder der "Nationalistischen Jugend Schweiz". Die Gruppe hat vor allem mit
ihrem Album „Basler Freunde“ für Gesprächsstoff gesorgt, da es von einem
polizeilich bekannten Neonazi in Düsseldorf produziert wurde.
Im darauf enthaltenen Lied "Kanikistan brennt" würden tausende von Skinheads
ostwärts drängen und alles in Schutt und Asche legen. Im Lied "Schweiz" würden
"reine Rasse, reines Blut" verherrlicht, ausserdem die Schweizerfahne, das
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Schweizerkreuz, Schweizer Frauen und Schweizer Bier. Darüber hinaus erklärt sich
die Gruppe im Lied solidarisch mit den "Kameraden der europäischen Länder", die
"reine Arier" seien. Die Platte wurde von der BPjS auf den Index gesetzt.
In einer Einschätzung der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA)
werden 1997 die Liedtexte der Gruppe als "grob und ausländerfeindlich" bezeichnet.
Ich habe im Internet eine Textpassage aus dem Lied „Schweiz“ gefunden, die ich
nicht vorenthalten möchte.
Geboren in der Schweiz, unser Vaterland
Marschieren wir stolz: Hand in Hand
Ein Land wie dich gibt es kein zweites mehr
Darum kommen Zecken von überall her
Sie nützen dich aus und sind kriminell
Darum gehören sie raus und zwar schnell
Bei der Gruppe „Sturmtruppenskinheads“ deutet schon der Name auf die rechts
radikale politische Gesinnung. Es ist also nicht verwunderlich, dass ihre Tonträger
verboten sind.
Ob eine Gruppe nationalsozialistische Propaganda macht, oder das Thema nur
inhaltlich behandelt, ist bei anderen Bands zum Teil sehr umstritten.
Als Beispiel nehme ich die Thrash Metal Band „Slayer“ aus Los Angeles. Nebst
diversen anderen Songs und Plattencovers wurde auch das Lied „Angel of Death“
wegen Verdacht auf Verherrlichung von nationalsozialistischem Gedankengut von
der BPjS indiziert (Wehrli 2001, S. 282). Das Lied erschien 1986 auf dem Album
„Reign in blood“. Inhaltlich werden die Gräueltaten des KZ Arztes Josef Mengele
(1911-1979) in Auschwitz behandelt. Der Titel „Angel of Death“ entspricht der
Übersetzung von Mengeles Rufnahmen „Todesengel“. Ich bilde einen Auszug aus
dem Liedtext ab, den ganzen Text mit Übersetzung kann man im Buch „Verteufelter
Heavy Metal“ von Reto Wehrli auf Seite 283 nachlesen.
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Auschwitz, the meaning of pain
Auschwitz, der Inbegriff des Leidens
The way that I want you to die
Der Grund warum ich will, dass du stirbst
Slow death, immense decay
Langsamer Tod, elendiges Zugrundegehen
Showers that cleanse you of your life
Duschen, die dein Leben von dir abwaschen
Forced in
Hineingezwungen
Like cattle
wie Vieh
You run
Du rennst
Stripped of
entblösst
Your life’s worth
des Wertes deines Lebens
Human mice, for the angel of death
Menschliche Labormäuse für den Todesengel
Four hundred thousand more to die
Noch vierhunderttausend mehr die sterben sollen
Angel of death
Todesengel
Monarch to the kingdom of the dead
Herrscher über das Königreich der Toten
Sadistic, surgeon of demise
Sadistischer Chirurg des Ablebens
Sadist of the noblest blood
Sadist vom edelsten Geblüt
Destroying, without mercy
Zerstörerisch ohne Erbarmen
To benefit the aryan race
zum Wohle der arischen Rasse
Surgery, with no anesthesia
Eingriffe ohne Betäubung
Fell the knife pierce you intensely
Spürtest, wie dich das Messer tief durchbohrte
Inferior, no use to mankind
Minderwertig, für die Menschheit nicht von Interesse
Strapped down screaming out to die
Festgeschnallt schreist du heraus, dass du sterben möchtest
Angel of death
Todesengel
Monarch to the kingdom of the dead
Herrscher über das Königreich der Toten
Infamous butcher,
Schändlicher Schlächter
Angel of death
Todesengel
Der Song behandelt ganz klar ein Thema aus der nationalsozialistischen Zeit, jedoch
kann man der Gruppe „Slayer“ anhand diese Textes keine Verherrlichung oder gar
Holocaustlüge nachweisen. Er beweist aber, dass zumindest der Gitarrist der Band,
Jeff Hanneman, der den Song geschrieben hat, über vertiefte Kenntnisse von
Mengeles verbrecherischen Praktiken verfügt. Auch, dass er seine Gitarre mit
„Waffen-SS“ Stickern beklebt hat, erhärtet den Verdacht auf eine
nationalsozialistische politische Gesinnung der Band.
Auch einige Plattencovers oder das Logo der Band kann auf
einen nationalsozialistischen Hintergrund deuten. So ist z.B. das
Logo der Band, das im Hintergrund einen Reichsadler zeigt ein
weiteres Indiz (Wehrli 2001, S. 184).
Auch im Schriftzug „Slayer“ ist das „S“
einer germanischen Siegrune, wie sie im
Emblem der hitler-deutschen Waffen-SS vorkommt,
nachempfunden.
Auch das Emblem und der Name des offiziellen SlayerFanclubs „Slaytanic Wehrmacht“ lässt auf Hitlerdeutschland schliessen.
16
Trotz all dieser Anspielungen, kann die Band aber nicht ins rechtsradikale Lager
geschoben werden. Tom Araya, der Bassist und Sänger der Band, distanziert sich
immer wieder öffentlich vom Naziverdacht. Um ein Zitat zu nennen: „Wie können
mich nur alle einen Nazi nennen? Ich komme aus Chile und einer meiner besten
Freunde ist schwarz!“ (Wehrli 2001, S.283)
Ausserdem ist nur ein sehr geringer Teil aller Slayer-Fans in Neonazi-Kreisen zu
finden. Der grösste Teil sieht den Holocaust als eine Art „Megahorrorfilm“ an, der
genügend Stoff für Splatter-Filme bietet.
Wenn sich der Verdacht auf eine Neonazi-Band bei „Slayer“ auch als falsch erweist,
so muss ihr Verhalten im Umgang mit dieser Thematik zumindest als fahrlässig
bezeichnet werden.
Wenn die Zensur von „Angel of Death“ wegen Verherrlichung vom
Nationalsozialistischen Regime auch nicht stimmen muss, so könnte das Lied
trotzdem z.B. wegen gewaltverherrlichendem oder moralisch dekadentem Inhalt
indiziert werden.
4.2 Zensur wegen gewaltverherrlichendem oder gewaltverharmlosendem Inhalt
Viele Lieder, die wegen rassistischem oder nationalsozialistischem Inhalt indiziert
wurden, könnten ebenfalls wegen Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung
verboten werden. Oft werden diese beiden Oberthemen miteinander verbunden, als
Beispiel nenne ich „Fussball und Gewalt“. Die Lieder von Hooligans sind oft
gewaltverherrlichend und haben mindestens einen nationalistischen Hintergedanken.
Ein berühmtes solches Werk ist die Platte „Der nette Mann“ der deutschen Band
„Böhse Onkelz“. Sie erschien 1984 und ist der erste
Tonträger, der in der Musikgeschichte der BRD mit einem
gerichtlichen Totalverbot belegt wurde.
Alle 14 darauf enthaltenen Lieder sind indiziert, sogar das
links abgebildete Platten-Cover, das eine mit Blut
besudelte Kinderpuppe zeigt, ist verboten.
Die Begründung für das Verbot der Platte wurde
folgendermassen formuliert: „ Sie ist geeignet, Kinder oder Jugendliche sozialethisch
zu desorientieren.“ (Wehrli 2001, S. 262) Die Auslegung von „sozialethischer
Desorientierung“ meint hier eine „sittliche Gefährdung“.
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Die Lieder haben nationalsozialistischen Inhalt, fordern zu Gewalttätigkeit auf und
eines der Lieder (Mädchen) hat pornografischen Inhalt.
Ich habe zwei Beispiele von dieser Platte gewählt und die Texte abgeschrieben
Frankreich `84
Der nette Mann
Im Sommer `84 fahren wir nach Frankreich,
Kleine Kinder hab` ich gern
um unseren nationalen Sieger zu sehen
zerstückelt und in Scheiben
um für unser Land geradezustehen
Warmes Fleisch, egal von wem
Ich will` s mit allen treiben,
Fussball-Europameister
ob Tiere oder Menschen
Es gibt nur einen deutschen Meister
Blutbeschmiert und mit grosser Lust
Deutschland, Deutschland ist die Macht
wühl` ich in deinen Gebeinen
Ja, wir sehen uns auf jeden Fall
im Sommer `84 beim Frankreichüberfall
Ich bin der nette Mann von nebenan,
und jeder könnt` es sein
lasst uns unsere Fahne hissen,
Schau mich an, schau mich an
unseren Gegnern vor die Füsse pissen
Ich bin das perverse Schwein
Zeigt ihnen, zeigt ihnen, wer wir sind
Die Gier nach Qual und Todesschrei
Fussball-Europameister…
macht mich noch verrückt
Kann mich denn kein Mensch verstehen,
Im Sommer `84 fahren wir nach Frankreich,
dass mich das entzückt
um unseren nationalen Sieger zu sehen,
Komm mein Kleines, du sollst heut` mein Opfer sein
um für unser Land geradezustehen
Ich freu` mich schon auf dein entsetztes Gesicht
lasst uns unsere Fahne hissen,
und die Angst in deinem Teint
unseren Gegnern vor die Füsse pissen
Zeigt ihnen, zeigt ihnen, wer wir sind
Ich bin der nette Mann von nebenan,…
Ja wir sehen uns in jedem Fall
Im Sommer `84 beim Frankreichüberfall (Wehrli 2001, S.262)
(Wehrli 2001,S. 264)
Nun gibt es aber auch Gewaltverherrlichung oder Verharmlosung, die nichts mit
Rassismus oder Nationalsozialismus zu tun hat.
Eine andere Band, von der fast alle Alben verboten oder indiziert, sind die New
Yorker „Cannibal Corpse“. Die Gruppe ist eine der heute erfolgreichsten Death Metal
Bands weltweit. In ihren Texten behandeln sie zwar keine nationalsozialistischen
Inhalte, widmen sich aber sonst nur den krassesten und krankhaftesten Themen des
menschlichen Ablebens.
Ich will hier niemandem zumuten, die übersetzten Songtexte zu lesen, es reicht völlig
aus, einige Songtitel zu beschreiben, um klarzumachen, weshalb diese Lieder
verboten sind.
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„Hammer smashed Face“ (von einem Hammer zerschlagenes Gesicht), „Fucked with
a knife“ (mit einem Messer gefickt) oder „Necropedophile“ (Nekropädiphil, d.h. jem.
der sexuellen Kontakt mit Kinderleichen sucht), dies sind nur einige der bekanntesten
Songtitel dieser Band (Wehrli 2001, S. 294).
Auch die CD-Covers sind grösstenteils verboten
(nicht in der Schweiz).
Links ist das Cover der Cannibal Corpse CD
„Butcherd at Birth“ (geschlachtet während der
Geburt) zu sehen.
Das Bild zeigt zwei zombieähnliche Kreaturen,
die eine Frau bis auf die Knochen zerstückelt
haben, um ihr ungeborenes Kind ihrer, im
Hintergrund zu sehenden, makaberen
Sammlung anzufügen. Die ganze CD, mit Cover
und allem Begleitmaterial wurde in Deutschland 1991 verboten. Die Darstellung auf
dem CD-Cover sei so konzipiert, dass sie die Würde des Menschen verletze. Die
Würde des Menschen ist getroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt
degradiert wird, das beliebig geschlagen, gefoltert, misshandelt und getötet werden
kann (Wehrli 2001, S. 297).
4.3 Zensur wegen drogenkonsumverharmlosendem Inhalt
Für diese Begründung von Zensur, habe ich keine aktuellen Beispiele gefunden. Es
scheint, dass sich die Werte unserer Gesellschaft im Umgang mit Drogenkonsum
verändert haben.
Vor gut zwanzig Jahren hat die BPjS den Welthit „Legalize it“ von Reggae-Musiker
Peter Tosh auf ihren Index gesetzt (Pieper 2001, S. 155). In dem Lied singt Tosh
über die Vorzüge des Marihuana-Rauchens und fordert eine Legalisierung der
Droge. Hier die Übersetzung des Textes.
Legalisiert es, kritisiert es nicht,
legalisiert es und ich werde dafür werben.
Manche nennen es Tampee,
Manche nennen es Kraut,
Manche nennen es Marihuana,
Manche von ihnen nennen es Ganja.
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Sänger rauchen es,
Musiker ebenfalls.
Legalisiert es,
es ist das Beste, was ihr tun könnt.
Ärzte rauchen es,
Krankenschwestern rauchen es,
Anwälte rauchen es,
sogar die Richter.
Es ist gut bei Grippe,
es ist gut bei Asthma,
gut bei Tuberkulose,
sogar bei umara comosis.
Vögel essen es
und sie lieben es.
Hühner fressen es,
Ziegen lieben es, damit zu spielen.
(Pieper 2001, S. 159)
Als Begründung für die Indizierung gibt die BPjS an, dass im Lied nicht nur Stellung
für die Cannabis-Legalisierung eingenommen wird, sondern viel mehr falsche
Tatsachen verbreitet werden. Der Marihuanakonsum wird als etwas Natürliches und
Gesundes dargestellt, was bei Jugendlichen zu einem völlig verharmlosten Bild der
Droge führen kann.
Heute scheint sich niemand mehr um diese Indizierung zu kümmern, der Tonträger
kann auch in Deutschland offen im Regal ausgestellt und verkauft werden. In der
Ausgabe vom Jahr 2000 erschien der Titel auch nicht mehr auf dem Index der BPjS.
Dies heisst jedoch nicht, dass der Titel nicht mehr indiziert ist, denn rechtlich
gesehen kann eine Indizierung nur durch eine Klage des Musikrechtsinhabers (in
diesem Fall Sony Music) rückgängig gemacht werden. Die Firma hat aber niemals
eine Klage gegen die BPjS eingereicht, da man bei Sony Music nicht einmal von der
Existenz der Bundesprüfstelle wusste. Folglich ist der Titel immer noch indiziert und
dürfte nicht beworben, öffentlich ausgestellt etc. werden (Pieper 2001, S. 156). Die
BPjS drückt in diesem Fall wohl einfach beide Augen zu, denn heutzutage scheint
der damalige Indizierungsgrund schlicht nicht mehr legitim zu sein. Denn wenn er
dies noch wäre, müssten die allermeisten US-Amerikanischen Hip Hop-Alben
ebenfalls auf den Index gesetzt werden.
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4.4 Zensur wegen moralisch dekadentem Inhalt
Mit moralischer Dekadenz meine ich in diesem Abschnitt „unsittlich“.
Selbstverständlich sind auch die oben gezeigten Cannibal Corpse Beispiele alles
andere als ethisch vertretbar und dekadent, doch in diesem Teil geht es eher um die
Grenzen des schlechten Geschmacks, wobei nicht Gewalt in Vordergrund steht,
sondern eher eine humorvolle Verarbeitung von Werten unserer Gesellschaft.
Das wohl populärste Beispiel bildet hier die Berliner Band „die Ärzte“. Ihr
gleichnamiges Album, das 1986 erschien, wurde schon 1987 von der BPjS auf den
Index gesetzt. Grund dafür war der darauf enthaltene Song „Geschwisterliebe“, der
den Inzest propagiert. Der Text wirke auf Kinder und Jugendliche sexuell
desorientierend (Wehrli 2001, S. 276).
Diese erste Indizierung brachte den Stein aber erst ins Rollen. Da die Band unter
Jugendlichen einen immer grösseren Bekanntheitsgrad erhielt und sich die Band an
Konzerten über das Verbot nicht nur lustig machten, sondern sich sogar darüber
hinwegsetzten, indem sie das Publikum die indizierten Lieder singen liessen, musste
die BPjS handeln. Die Ärzte mussten Geldbussen bezahlen, zudem wurden früher
erschienene Alben ebenfalls auf den Index gesetzt. Darunter auch die Hits „Claudia
hat `nen Schäferhund“ oder „Schlaflied“.
Darüber, wie jugendgefährdend diese Lieder wirklich sind, soll sich jeder sein
eigenes Bild machen. Ich zeige zwei der verbotenen Songs.
Geschwisterliebe (Wehrli 2001, S. 277)
Claudia hat `nen Schäferhund (Wehrli 2001, S. 278)
wir haben zusammen im Sandkasten gesessen
Claudia hat 'nen Schäferhund
beim Doktor spielen wollt ich nur dein Fieber messen
und den hat sie nicht ohne Grund
jetzt bist du 14 und du bist soweit
Claudia sieht spitze aus
wir warten keine Ewigkeit
auf Claudia sind alle scharf
sind unsere Eltern auch dagegen
Ist es da nicht hundsgemein
ich würd dich gerne mal flach legen
dass bei Claudia keiner darf
ich hoffe das du keine Kinder kriegst ,
Claudia hat 'nen Schäferhund
weil du doch schliesslich meine Schwester bist
Und den hat sie nicht ohne Grund
die Eltern die sind weggefahren,
Abends springt er in ihr Bett
auf die Gelegenheit warte ich seit 14 Jahren
Und dann geht es rund
noch sitzen wir hier und spielen Schach
aber gleich , leg ich dich flach
Claudia mag keine Jungs
Doch sie ist auch nicht lesbisch
der grosse Augenblick ist da
Am allerliebsten mag sie es
ich liege auf dir ,du schreist jaaaaaaaaaaa
mit ihrem Hundchen unterm Esstisch
du bist so eng das macht mich geil
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und morgen nehme ich dein hinterteil
Neulich musste Claudia
noch stunden später bist du sehr erregt
Dringend mal zum Arzt
ich hab dich schliesslich gerade flach gelegt
Und er riet ihr aufzuhör `n
Denn sie war total verharzt
das befriedigt meine triebe
geschwisterliebe , geschwisterliebe
Claudia hat `nen Schäferhund…
Dass die Lieder als Satire und nicht ernst gemeint sind beeindruckte die BPjS wenig.
Zwischen ihr und den Ärzten kam es immer wieder zu Konflikten, was den
Bekanntheitsgrad der Band zusätzlich in die Höhe katapultierte. Immer wieder zogen
sie die Bundesprüfstelle ins Lächerliche und versuchten diese ständig zu
provozieren. Dazu ein Ausschnitt aus einem Interview (Piper 2001, S.191).
Ich hab jetzt schon oft miterlebt, wie ihr auf Konzerten eure indizierten Lieder wie z.B. „Claudia hat `nen Schäferhund“ oder
„Geschwisterliebe“ singt und spielt! Dürft ihr das eigentlich oder müsst ihr dafür immer Strafe zahlen?
Farin Urlaub (Gitarrist der Ärzte): Nein, wir dürfen das nicht tun und tun es demzufolge auch niemals! -Petze!
Rod (Bassist): Das kann gar nicht sein. Unmöglich. Diese Songs haben wir nie gespielt und werden wir nie spielen!
Bela B (Schlagzeug): Also wirklich!
Mit ihrem Song „Ein Lied über Zensur“ trieben sie diesen Protest auf die Spitze.
Diesen ironisch, witzigen Text möchte ich nicht vorenthalten, auch wenn er sich
teilweise an den Grenzen des guten Geschmacks bewegt.
Hallo - und guten Tag zu Haus! Wir sind's schaltet nicht gleich aus
Dies ist nur ein Lied über Zensur, ja dies ist nur ein Lied über Zensur
Wir propagieren weder Inzest hier noch Sodomie
Nein es ist Zeit für moralische Reinigung
Wir fordern ausnahmsweise nicht einmal auf, zur
Gründung einer terroristischen Vereinigung
Davon kann gar nicht die Rede sein, nein, nein, nein
Wir singen nur ein Lied über Zensur, ja dies ist nur ein Lied über Zensur.
Kein Wort von Analverkehr! Nix da! Das wär ja noch schöner!
Dies ist nur ein Lied über Zensur, wir singen nur ein Lied über Zensur
Wir bitten niemanden, Politiker zu exekutieren oder falsche Tausender zu drucken
Wir sind auch garantiert die Letzten, wenn's ums Kinderficken geht
oder darum, den Papst anzuspucken
Da schwör ich Stein und Bein, nein, nein, nein
Wir singen nur ein Lied über Zensur, ja dies ist nur ein Lied über Zensur.
Da gibt es Leute, deren einziges Interesse darin besteht,
im Namen der Freiheit der Presse Schmutz zu verbreiten, wo Penisse die Welt gefährden,
harmlose Vaginas zu Mörderbestien werden.
Muss das sein? Nein! nein! nein!
Da sind wir stur! Ein Lied über Zensur.....
(Die Ärzte Songbook 2004, S. 76)
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5. Erkenntnisse und Diskussion
Ich glaube, dass ich die Fragen, die ich mir zu Beginn gestellt habe, mit dieser Arbeit
beantworten konnte. Dass es immer noch Musikzensur gibt, zeigt das Beispiel
Deutschland wohl am extremsten. Aber auch die Schweiz ist kein unbeschriebenes
Blatt, obwohl sie in Sachen Musikzensur etwas liberaler ist.
Die meisten, der von mir gezeigten Zensurbeispiele sind wohl Extremfälle oder zu
ihrer Zeit sonst irgendwie skandalös gewesen. Ich behaupte aber, dass die grösste
Musikzensur heute nicht mehr durch gesetzliche Einschränkungen und richterliche
Verbote stattfindet, sondern durch Selektion. Damit meine ich, dass z.B. Radio- und
Fernsehstationen ihr eigenes Musikprogramm zusammenstellen und die
Musikauswahl so treffen, dass sie ein möglichst breites Publikum anspricht. In einem
solchen Programm ist natürlich kein Platz für politische, staatskritische oder
unmoralische Lieder. Ich habe versucht mit den Musiksender VIVA und mit Radio
Argovia per e-Mail Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, nach welchen
Kriterien sie ihr Musikprogramm zusammenstellen. Ich habe darauf jedenfalls keine
Rückmeldungen erhalten, weshalb weiss ich auch nicht, vielleicht unterliegt dieses
Thema einer Art Betriebsgeheimnis, oder man hatte einfach keine Zeit, sich noch um
einen recherchierenden Studenten zu kümmern.
Mir ist klar, dass diese Selektion im rechtlichen Sinne keine Zensur ist, denn jeder
Sender darf natürlich sein Musikprogramm selbst wählen und nichtgesendete Musik
ist deshalb auch nicht verboten. Vergleicht man aber das Beispiel der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) in Deutschland mit meiner
Selektionsthese, so kommt man auf ähnliche Ergebnisse. Die von der BPjS auf den
Index gesetzten Tonträger werden nicht beworben, nicht öffentlich ausgestellt usw.
Dies führt dazu, dass die breite Masse sie gar nicht kennt und deshalb auch nicht
kaufen kann. Ganz ähnlich sieht es doch auch mit unseren Radiostationen aus, die
eigentlich täglich Werbung für gewisse Musik machen, indem sie sie spielen. Die
gespielten Lieder werden so bekannt und ergo auch gekauft. Andere Musik ist
weniger bekannt und es lohnt sich deshalb für viele Plattenläden auch nicht, diese
zum Verkauf anzubieten.
Nun aber wieder zurück zu den Beispielen, die ich in dieser Arbeit beschrieben habe.
Anhand dieser Beispiele aus den letzten 30 Jahren, lässt sich eindeutig ein
Wertewandel in unserer Gesellschaft aufzeigen. War Anfangs der 80er Jahre ein
Song über Marihuanakonsum und Legalisierung noch für einen Skandal gut, so lacht
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man heute doch eher über diese Indizierung. 1974 musste das unten gezeigte Cover
(Seim 2004, Titelblatt) von der LP „Country Live“ von „Roxy Music“ zensiert werden.
Würde man den Zensoren dieser Zeit eine heutige Shampoo-Werbung zeigen,
würden sie es wohl für einen Pornofilm halten.
So lachhaft wie diese Beispiele uns heute vorkommen, muss man sich dennoch die
Frage stellen, wie Leute in 30 Jahren über unsere heutige Zensur von z.B.
nationalsozialistischen Gedankengut denken. Erscheint dies dann ebenfalls als
lächerlich? Zum Glück muss in dieser Arbeit nicht darüber entschieden werden, aber
für einen Denkanstoss reichte es bei mir trotzdem.
Eine weitere Frage, die sich für mich daraus ergibt ist, ob denn Zensur überhaupt
sein darf. Die Entscheidung über eine Zensur oder Nichtzensur liegt immer in der
Hand einiger weniger Personen, sie ist also sehr subjektiv. Eine andere Behörde
würde vielleicht anders entscheiden. Wer bestimmt denn die Grenze zwischen nur
„schlechtem Geschmack“ und „sozialethisch gefährlichem Material“?
Ich weis nicht ob es andere, bessere Methoden gäbe, damit man gefährliches
Tonmaterial eingrenzen könnte. Man stelle sich nur mal vor, rechtsradikales und
nationalsozialistisches Gedankengut dürfte ungestraft verbreitet werden. Dies könnte
zu einem Umschwung in unserer Politwelt führen, an den ich gar nicht denken
möchte.
So problematisch Musikzensur meiner Meinung nach auch ist, so muss man ihr doch
bei verschiedenen Beispielen eine Berechtigung zusprechen. Und schlussendlich
gehört es bei manchen Bands sogar zu ihrem Ruf, dass ihre Lieder verboten sind.
Und wenn Jemand eine gewisse CD unbedingt haben muss, dann kriegt er sie auch,
Zensur hin oder her.
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6. Nachwort:
Wenn ich nun auf mein Konzept zurück schaue, dann musste ich doch einige
Änderungen vornehmen. Ich habe mir z.B. vorgenommen, über die Wahrnehmung
von Zensur in der Gesellschaft zu schreiben. Ich habe in diesem Bereich (zur
heutigen Zeit) sehr wenig brauchbares Material gefunden. Es ist auch schwierig, da
die Zensur, im Gegensatz zu früheren Zeiten, oft eben nicht wahrgenommen wird.
Man kann dies auch als eine Erkenntnis betrachten.
Mein Lerngewinn besteht in erster Linie sicherlich aus Fachwissen über die
Zensurmethoden in Deutschland mittels BPjS. Ich kenne viele Beispiele von
indizierten Liedern und auch deren Indizierungsgründe. Auch die rechtliche Lage in
der Schweiz fand ich spannend, darüber habe ich vor dieser Arbeit eigentlich nichts
gewusst.
Da die Arbeit sehr exemplarisch ist und ich meine Schlussfolgerungen
ausschliesslich anhand von Beispielen zog, ist sie auch subjektiv. Ich habe mich
zwar bemüht, möglichst objektiv zu schreiben, doch konnte ich mir manchmal ein
Augenzwinkern nicht verkneifen. Man kann und darf bei gewissen Passagen (wie
z.B. bei Liedern der Ärzte) durchaus anderer Meinung sein.
Ich habe im Anhang eine Beispiel-CD mit einigen Liedern, die ich in dieser Arbeit
anspreche, angefügt. Man kann sich sein eigenes Bild wahrscheinlich besser
machen, wenn man die dazugehörenden Klänge zu den Songtexten hört.
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7. Literaturverzeichnis
Literatur:
Die Ärzte Songbook. Die Komplette Sammlung aller Songs der besten Band der
Welt. (2004) Bosworth Music GmbH
Bertelsmann Universallexikon. Das Wissen unserer Zeit von A-Z (1991)
Gütersloh: Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH
Meyers Taschenlexikon in 10 Bänden (1999)
Mannheim: B.I. Taschenbuchverlag
Pieper, Werner, Hrsg. (2001): Musik & Zensur. in den diversen Deutschlands der
letzten 500 Jahre. Löhrbach: Der Grüne Zweig 209
Pieper, Werner, Hrsg. (1999): Verfemt – Verbannt – Verboten. Musik und Zensur –
weltweit. Löhrbach: Der Grüne Zweig 209
Seim, Roland und Spiegel, Josef Hrsg. (2004): „Nur für Erwachsene“. Rock und
Popmusik: zensiert diskutiert unterschlagen. Münster/Westf.: Telos Verlag
Wehrli, Reto (2001): Verteufelter Heavy Metal. Forderungen nach Musikzensur
zwischen christlichem Fundamentalismus und staatlichem Jugendschutz.
Münster/Westf.: Telos Verlag
Internet:
20 Minuten (Hrsg.) (2005): Interview mit Stress, konsultiert am 22.9.2005
http://www.20min.ch/unterhaltung/sounds/story/10001385
Wikipedia, die freie Enzeklopedie (Hrsg.) (2005): BPjS, konsultiert am 24.9.2005
http://de.wikipedia.org/wiki/Bpjs
Der Papiertiger (Hrsg.) (2005): BPjS, konsultiert am 24.9.2005
http://www.datenschlag.org/papiertiger/lexikon/bpjs.html
Ungedruckte Quellen:
Interview mit Thomas Fischer
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8. Anhang
Im Couvert unten liegt eine Beispiel-CD mit einigen Liedern, die ich in der Arbeit
anspreche. Hier eine Liste mit den darauf enthaltenen Liedern.
1. Slayer
Angel of Death
siehe Seite 16
2. Böhse Onkelz
Frankreich `84
siehe Seite 18
3. Böhse Onkelz
Der nette Mann
siehe Seite 18
4. Cannibal Corpse
Hammer smashed Face
siehe Seite 19
5. Die Ärzte
Geschwisterliebe
siehe Seite 21
6. Die Ärzte
Schlaflied
siehe Seite 21
27
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