HAUSHALTSVEFAHREN 2002 Dok Nr: 5: B7-B8 ******* 12.10.2001 PARLAMENT - ERSTE LESUNG Abänderungen in erster Lesung, die vom Haushaltsausschuß nicht angenommen wurden HAUSHALTSAUSSCHUSS BERICHTERSTATTER: CARLOS COSTA NEVES - EINZELPLAN III (KOMMISSION) KATHALIJNE BUITENWEG - SONSTIGE EINZELPLÄNE DE DE Abänderungsentwurf 0185 C5-0300/01 === AFET/5001=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 4 0 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 4 0 Heranführungsstrategie für Malta Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-0 4 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 7 500 000 7 000 000 9 220 000 9 800 000 9 220 000 9 800 000 9 220 000 9 800 000 Bezeichnung: Heranführungsstrategie für Malta Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die aus dieser Haushaltslinie getätigten Ausgaben werden unter Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau (Heranführungshilfe) finanziert. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 4 1 Heranführungsstrategie für Zypern Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-0 4 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 500 000 6 000 000 11 160 000 10 050 000 11 160 000 10 050 000 11 160 000 10 050 000 Bezeichnung: Heranführungsstrategie für Zypern Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die aus dieser Haushaltslinie getätigten Ausgaben werden unter Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau (Heranführungshilfe) finanziert. BEGRÜNDUNG: 2 Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau ist ausdrücklich für die Heranführungshilfe bestimmt. Die Heranführungsstrategien für Malta und Zypern sollten daher im Rahmen der Rubrik 7 finanziert werden, die zu diesem Zweck überarbeitet werden muss. Die derzeitige Regelung ist nicht rational und führt zu einer Einschränkung der Transparenz. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0186 C5-0300/01 === AFET/5002=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 5 0 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 5 0 Heranführungsstrategie für die Türkei Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-0 5 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. p.m. p.m. p.m. p.m. p.m. p.m. Bezeichnung: Heranführungsstrategie für die Türkei Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die aus dieser Haushaltslinie getätigten Ausgaben werden unter Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau (Heranführungshilfe) finanziert. BEGRÜNDUNG: Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau ist ausdrücklich für die Heranführungshilfe bestimmt. Die Heranführungsstrategie für die Türkei sollte daher im Rahmen der Rubrik 7 finanziert werden, die zu diesem Zweck überarbeitet werden muss. Die derzeitige Regelung ist nicht rational und führt zu einer Einschränkung der Transparenz. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0487 C5-0300/01 === GUE//8820=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-2 0 1 << von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-2 0 1 Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse, Unterstützungsmaßnahmen und Transport, Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der Durchführung 3 Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-2 0 1 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 291 430 257 430 269 050 245 000 269 050 245 000 22 380 000 12 430 000 291 430 257 430 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 262 150 247 150 282 500 247 000 263 600 225 250 18 900 000 21 750 000 282 500 247 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 88 000 000 56 000 000 80 000 000 48 000 000 80 000 000 48 000 000 8 000 000 8 000 000 88 000 000 56 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 3 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 15 000 000 8 000 000 p.m. 11 000 000 p.m. 11 000 000 15 000 000 15 000 000 11 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 167 775 145 275 162 000 146 000 151 000 128 315 16 775 000 16 960 000 167 775 145 275 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 4 Artikel B7-3 1 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 83 060 000 46 560 000 72 480 000 40 000 000 72 480 000 40 000 000 10 580 000 6 560 000 83 060 000 46 560 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 33 770 000 712 770 250 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 382 280 380 000 285 600 310 000 283 600 305 000 98 680 000 75 000 000 382 280 380 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 1 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 304 000 300 500 283 400 245 000 269 400 220 000 34 600 000 80 500 000 304 000 300 500 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 2 Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Bundesrepublik Jugoslawien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 2 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 240 000 185 000 220 000 230 000 220 000 230 000 20 000 000 240 000 230 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve -------------------- 5 Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 3 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 71 800 000 31 550 000 45 000 000 50 000 000 45 000 000 50 000 000 26 800 000 71 800 000 50 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 202 630 179 530 188 000 175 000 185 500 172 500 17 130 000 7 030 000 202 630 179 530 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Der Rat sieht im HE bei den wichtigsten Haushaltslinien der Zusammenarbeit mit Drittländern Kürzungen von rund 170 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2001 und von rund 370 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2000 vor. Bei den wichtigsten Haushaltslinien der Zusammenarbeit mit Drittländern wurden die Mittel durchweg eingefroren, gekürzt oder umverteilt, um neuem, unvorhergesehenem Finanzbedarf Rechnung zu tragen. Die Kommission gedenkt das Flexibilitätsinstrument einzusetzen, um das Problem des Fischereiabkommens mit Marokko und der Umstellung der Flotte in den Griff zu bekommen. Die GUE/NGL-Fraktion hat sich für eine Revision der FV, speziell bei der Rubrik 4, externe Politikbereiche, eingesetzt. Das EP darf jedenfalls nicht seine traditionelle Priorität bei der Zusammenarbeit mit Drittländern in Frage stellen lassen. Die Abänderung bezweckt die Wiedereinsetzung der Mittel des Haushaltsplans 2001 bei den von Kürzungen betroffenen Haushaltslinien. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0160 C5-0300/01 === AFET/5003=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-2 0 1 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-2 0 1 Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse, Unterstützungsmaßnahmen und Transport, Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der Durchführung Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 6 B7-2 0 1 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 291 430 257 430 269 050 245 000 269 050 245 000 10 000 000 13 000 000 279 050 258 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Seit 1998 wurde die Mittelausstattung der Haushaltslinien für Nahrungsmittelhilfe gesenkt. Dies ist ein Kernbereich bei der Bekämpfung der Armut, und die Ernährungssicherheit stellt ein soziales Grundrecht dar. Der Berichterstatter schlägt daher eine Aufstockung der Mittel auf ein realistischeres Niveau vor. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0228 C5-0300/01 === DEVE/7495=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-2 0 1 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-2 0 1 Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse, Unterstützungsmaßnahmen und Transport, Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der Durchführung Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-2 0 1 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 291 430 257 430 269 050 245 000 269 050 245 000 14 200 000 17 000 000 283 250 262 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Während einiger Jahre wurden die Haushaltslinien für Nahrungsmittelhilfe gekürzt, obgleich dies ein wesentlicher Sektor der Armutsbekämpfung ist und der Bedarf groß ist. Mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (zwichen den Abänderungsentwürfen 7400 und 7463) wird eine Anhebung auf ein angemesseneres Niveau vorgeschlagen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0398 C5-0300/01 === MEMB/8204=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 7 B7-3 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 262 150 247 150 282 500 247 000 263 600 225 250 22 400 000 21 750 000 286 000 247 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0161 C5-0300/01 === AFET/5073=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 AFET/5073 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5004, AFET/5060 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 262 150 247 150 282 500 247 000 263 600 225 250 18 900 000 21 750 000 282 500 247 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die Mittel zugunsten Vietnams und Chinas werden im Rahmen der . . . . . . . . . . Lage der Menschenrechte und der Demokratie in diesen Ländern ausgeführt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Verwendung dieser Mittel ist von der Einhaltung der Grundsätze abhängig, von denen sich die Europäische Union leiten lässt. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 14 850 000 14 850 000 23 150 000 20 000 000 20 835 000 17 984 000 2 315 000 2 016 000 23 150 000 20 000 000 8 BEGRÜNDUNG: In ihrer Jährlichen Strategieplanung für das Jahr 2002 legt die Kommission die Schwerpunkte der Politik der Entwicklungszusammenarbeit fest; der Bereich Gesundheit und Bildung stellt eines der sechs wichtigsten prioritären Ziele dar. Dadurch würde die Bekämpfung der Armut an Wirksamkeit gewinnen. Diese Haushaltslinie sollte — wie dies im HVE vorgeschlagen wurde — aufgestockt werden, damit die EU ihren Worten auch wirksame Taten folgen lassen kann. Die EU-Entwicklungshilfe sollte einen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats und der demokratischen Grundsätze leisten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0230 C5-0300/01 === DEVE/7401=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 262 150 247 150 282 500 247 000 263 600 225 250 18 900 000 21 750 000 282 500 247 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Angesichts der großen Zahl armer Menschen in dieser Region – die große Mehrzahl der ärmsten Menschen der Welt lebt in Asien – müssen die Mittel dieser Haushaltslinie aufgestockt werden, um das Ziel eines Haushalts und einer Entwicklungspolitik, die auf die Bekämpfung der Armut ausgerichtet sind, zu erreichen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0324 C5-0300/01 === ITRE/6022=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 262 150 247 150 282 500 247 000 263 600 225 250 263 600 225 250 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve 9 Bezeichnung: Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Erläuterungen: Nach dem Absatz : Durch diese Mittel sollen auch die Initiativen von Gewerkschaften und . . . . . . . . . . die die Einhaltung von Arbeits-, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsnormen beinhalten. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in den Ländern, in denen europäische Unternehmen tätig sind.Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in den Ländern, in denen europäische Unternehmen tätig sind. BEGRÜNDUNG: Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und Überwachung der Umsetzung dieser Leitsätze unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer internationalen Handelspolitik.Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und Überwachung der Umsetzung dieser Leitlinien unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer internationalen Handelspolitik. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0399 C5-0300/01 === MEMB/8205=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 A << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 14 850 000 14 850 000 23 150 000 20 000 000 20 835 000 17 984 000 2 315 000 2 016 000 23 150 000 20 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. 10 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0060 C5-0300/01 === CONT/5226=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 A << von Ausschuss für Haushaltskontrolle >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 0 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 14 850 000 14 850 000 23 150 000 20 000 000 20 835 000 17 984 000 2 315 000 2 016 000 23 150 000 20 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Kürzungen stehen nicht in Einklang mit der Entschließung des Parlaments (Bericht Galeote Quecedo) A5-0199/2001 vom 1.6.2001 über die «Entwicklung des Außendienstes». Dort heißt es in Ziffer 1: «besteht darauf, dass die effiziente Bereitstellung und Verwaltung von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union ... für den Außendienst der Kommission von oberster Priorität sein müssen», und in Ziffer 3: «stellt fest, dass der Dekonzentrationsprozess eine personelle Aufstockung der Delegationen erfordern wird ...». Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in allen Artikeln. Diese Artikel dienen hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der Dekonzentration: Personal für technische Hilfe zur Unterstützung der Beamten in den Delegationen und anstelle der Büros für Technische Hilfe (BAT). =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0231 C5-0300/01 === DEVE/7507=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 1 DEVE/7507 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7420, DEVE/7466 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 88 000 000 56 000 000 80 000 000 48 000 000 80 000 000 48 000 000 80 000 000 48 000 000 Bezeichnung: Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien 11 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen und Frauenverbänden bei . . . . . . . . . . und der Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind im beiderseitigen Interesse der Europäischen Union und der Partnerländer für die Finanzierung verschiedener Maßnahmen bestimmt, u. a. technische Hilfe, Ausbildung, Technologietransfer, institutionelle Unterstützung im Bereich der Absatzförderung, der Energieversorgung (insbesondere mittels erneuerbarer Energieträger), des Umweltschutzes und der Bewirtschaftung mit dem Ziel: — die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Wirtschaftsbeziehungen und den Handel zwischen der Europäischen Union und Asien zu erleichtern, — die Regionalintegration zu fördern, — den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale Handelssystem u.a. durch die Verbesserung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme an der WTO zu erleichtern, — den Transfer von Know-how zu begünstigen und Treffen und Zusammenschlüsse zwischen Wirtschaftsbeteiligten beider Parteien zu unterstützen, — in den betreffenden Ländern die Rahmenbedingungen für die Expansion der Wirtschaft und damit für die Entwicklung zu verbessern, — den verstärkten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern. Nach dem Absatz : Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen und Frauenverbänden bei . . . . . . . . . . und der Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft. Folgender Text ist hinzuzufügen: Ferner zählen hierzu Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Interessen besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Kinder, behinderte und ältere Menschen, ethnische und religiöse Minderheiten bestimmt. Nach dem Absatz : Die für Nepal bestimmten Finanzmittel hängen von der Garantie seitens . . . . . . . . . . dieses Landes ab, dass Flüchtlinge aus Tibet nicht zurückgewiesen werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Mittel dienen auch zur Finanzierung von Aktionen zur Förderung umwelt- und sozialverträglicher Geschäftspraktiken, einschließlich des Transfers von technischem Knowhow bezüglich der besten Praktiken hinsichtlich sauberer Technologien und wirtschaftlicher Anreize, sowie zur Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger sowie der einschlägigen Technologien aus der EU. BEGRÜNDUNG: Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer in Asien, 12 einschließlich China und Indien, schaffen, da sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid zu werden. Zur letzten Erläuterung: Besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere behinderten und älteren Menschen, wird in den Entwicklungsprogrammen nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Sie sollten bei der von der EU in diesem Bereich geleisteten Arbeit sehr viel stärker berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0232 C5-0300/01 === DEVE/7508=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 2 DEVE/7508 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7402, DEVE/7492 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 2 Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 36 000 000 28 000 000 34 800 000 25 000 000 34 800 000 25 000 000 7 200 000 10 000 000 42 000 000 35 000 000 Bezeichnung: Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens Erläuterungen: Vor dem Absatz : Ferner werden Überlebenshilfen oder Rückführungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen unterstützt. Die Hilfe . . . . . . . . . . Maßnahmen verwendet werden, die auf die Vorbeugung von Vertreibungen abzielen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen finanziert werden, die Gruppen von Flüchtlingen, Vertriebenen und anderen Bevölkerungsgruppen, die ihr Ursprungs- oder Aufenthaltsland wegen kriegerischer Auseinandersetzungen, Unsicherheit oder anderer nicht naturbedingter Katastrophen verlassen haben, wie etwa den tibetanischen Flüchtlingen in Indien und Nepal und den afghanischen Flüchtlingen in PakistanPakistan und im Iran, die Selbstversorgung ermöglichen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Sie dienen ferner der Finanzierung von Maßnahmen zur Bildung und Ausbildung von Frauen in Afghanistan und von Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung gemäß den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 15. März 2001 und vom 14. Juni 2001 zu Afghanistan. Nach dem Absatz : Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, . . . . . . . . . . und Lateinamerikas (ABl. C 120 E vom 24.4.2001, S. 163). Folgender Text ist hinzuzufügen: 13 Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2001 zum oben genannten Vorschlag. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 2 A Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 2 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 450 000 750 000 1 450 000 750 000 100 000 50 000 1 550 000 800 000 BEGRÜNDUNG: Trotz der großen Zahl von Flüchtlingen und anderer entwurzelter Personen ist die Hilfe der EU kontinuierlich gesunken. Im Juli nahm das Parlament eine Verordnung über Maßnahmen im Bereich der Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in Asien und Lateinamerika in erster Lesung an. Es wurde eine Änderung vorgeschlagen, mit der der finanzielle Rahmen für den Zeitraum 2001 bis 2004 auf 200 Millionen Euro festgelegt wird. Der Vorschlag für eine Verordnung wurde vom Rat gebilligt und wird vor Jahresende veröffentlicht werden. Daher müssen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 15. März 2001 und vom 14. Juni 2001 zu Afghanistan rechtfertigen voll und ganz die Einfügung einer zusätzlichen Erläuterung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0506 C5-0300/01 === UEN-/9021=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 3 << von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani, Fraktion Union für das Europa der Nationen >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 3 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 15 000 000 8 000 000 p.m. 11 000 000 p.m. 11 000 000 2 000 000 p.m. 13 000 000 BEGRÜNDUNG: Viele Jahre nach dem Genozid der Roten Khmer erweist sich die Rückkehr der kambodschanischen Bevölkerung zu einem normalen Leben als schwieriger als erwartet, und auch die dauerhafte Wiederinstandsetzung des Produktionssystems bleibt äußerst schwierig. Die Zahl der Opfer von Minenexplosionen nimmt nicht ab, und gerade die Verstärkung der Aktionen zur Minenräumung ist mehr denn je eine Priorität. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=14 Abänderungsentwurf 0233 C5-0300/01 === DEVE/7496=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 3 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Asien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 3 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 15 000 000 8 000 000 p.m. 11 000 000 p.m. 11 000 000 6 500 000 4 500 000 6 500 000 15 500 000 BEGRÜNDUNG: Die Mittelzuweisungen für Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen verzeichneten in den letzten Jahren Kürzungen. Wenn die Kommission ihre Verpflichtungen einhalten möchte, die sie im Rahmen ihrer jüngsten Mitteilung über die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (KOM(2001) 153) eingegangen ist, müssen Haushaltsmittel in angemessener Höhe veranschlagt werden. Mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (zwischen den Abänderungsentwürfen 7403 und 7469) wird eine Anhebung dieser wichtigen Haushaltslinie vorgeschlagen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0488 C5-0300/01 === GUE//8821=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 4 A << von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 0 4 A Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe für Osttimor — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 0 4 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 620 000 1 620 000 100 000 1 350 000 100 000 1 350 000 1 400 000 1 500 000 1 350 000 BEGRÜNDUNG: Im HVE sieht die Kommission bei der Haushaltslinie für den Wiederaufbau in Osttimor eine Kürzung von 50 % vor. Diese war nicht sinnvoll, wenn man die Lage auf Timor und die Bedürfnisse der dortigen Bevölkerung bedenkt. Der Rat hat dies im HE korrigiert und die im Haushaltsplan 2001 für OA vorgesehenen Mittel fast vollständig wiedereingesetzt. Bei den Verwaltungsmitteln war das dagegen nicht der Fall, sie wurden um fast 100 % gekürzt. Die Abänderung bezweckt die Wiedereinsetzung der Verwaltungsmittel annähernd auf dem Niveau des Haushaltsplans 2001, also 1,5 Mio. Euro. 15 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0400 C5-0300/01 === MEMB/8206=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 167 775 145 275 162 000 146 000 151 000 128 315 19 000 000 17 685 000 170 000 146 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0325 C5-0300/01 === ITRE/6023=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 167 775 145 275 162 000 146 000 151 000 128 315 151 000 128 315 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Erläuterungen: Nach dem Absatz : Sie dienen auch zur systematischen Überwachung und Bewertung der Umweltauswirkungen . . . . . . . . . . dieses Artikels finanzierten Entwicklungsvorhaben sowie zur Veröffentlichung eines jährlichen Evaluierungsberichts. Folgender Text ist hinzuzufügen: 16 Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in Brasilien, Argentinien und Chile (Länder, die die überprüften Leitsätze direkt übernommen haben) und anderen Ländern, in denen europäische Unternehmen tätig sind. BEGRÜNDUNG: Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und Überwachung der Umsetzung dieser Leitsätze unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer internationalen Handelspolitik. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0163 C5-0300/01 === AFET/5074=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 AFET/5074 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5006, AFET/5061 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 167 775 145 275 162 000 146 000 151 000 128 315 30 200 000 17 685 000 181 200 146 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Erläuterungen: Nach dem Absatz : Ein Teil dieser Mittel wird eingesetzt, um einmal auf kubanische . . . . . . . . . . von Jointventures einzuführen, die für eine Gemeinschaftshilfe in Frage kämen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Verwendung dieser Mittel ist von den Bedingungen der Demokratieklausel der Kooperationsabkommen abhängig. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 17 B7-3 1 0 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 165 000 10 165 000 30 920 000 17 000 000 27 828 000 15 300 000 3 092 000 1 700 000 30 920 000 17 000 000 BEGRÜNDUNG: In ihrer Jährlichen Strategieplanung für das Jahr 2002 legt die Kommission die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit fest; der Bereich Gesundheit und Bildung stellt eines der sechs wichtigsten prioritären Ziele dar. Dadurch würde die Bekämpfung der Armut an Wirksamkeit gewinnen. Die Haushaltslinie B7-310 ist sowohl in diesem Zusammenhang, als auch im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und anderer wichtiger Ziele von größter Bedeutung. Die vorgeschlagene Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen (8% im Vergleich zum Haushaltsplan 2001) entspricht der von Haushaltslinie B7-300. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0235 C5-0300/01 === DEVE/7404=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 167 775 145 275 162 000 146 000 151 000 128 315 11 000 000 17 685 000 162 000 146 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Es kann nicht hingenommen werden, dass der Rat bei dieser Haushaltslinie weitere Kürzungen vorgenommen hat. Der Berichterstatter schlägt daher vor, die Mittelausstattung dieser Haushaltslinie wieder auf den im HVE vorgeschlagenen Stand zu bringen, der bereits unter dem im Haushalt 2001 lag. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0401 C5-0300/01 === MEMB/8207=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 A << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 18 B7-3 1 0 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 165 000 10 165 000 30 920 000 17 000 000 27 828 000 15 300 000 3 092 000 1 700 000 30 920 000 17 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0061 C5-0300/01 === CONT/5227=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 A << von Ausschuss für Haushaltskontrolle >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 0 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 165 000 10 165 000 30 920 000 17 000 000 27 828 000 15 300 000 3 092 000 1 700 000 30 920 000 17 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Kürzungen stehen nicht in Einklang mit der Entschließung des Parlaments (Bericht Galeote Quecedo) A5-0199/2001 vom 1.6.2001 über die «Entwicklung des Außendienstes». Dort heißt es in Ziffer 1: «besteht darauf, dass die effiziente Bereitstellung und Verwaltung von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union ... für den Außendienst der Kommission von oberster Priorität sein müssen», und in Ziffer 3: «stellt fest, dass der Dekonzentrationsprozess eine personelle Aufstockung der Delegationen erfordern wird ...». Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in allen Artikeln. Diese Artikel dienen hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der Dekonzentration: Personal für technische Hilfe zur Unterstützung der Beamten in den Delegationen und anstelle der Büros für Technische Hilfe (BAT). =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0236 C5-0300/01 === DEVE/7509=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 1 DEVE/7509 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7421, DEVE/7442, DEVE/7471 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 19 B7-3 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 83 060 000 46 560 000 72 480 000 40 000 000 72 480 000 40 000 000 10 520 000 6 600 000 83 000 000 46 600 000 Bezeichnung: Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Erläuterungen: Vor dem Absatz : Sie dienen ferner der eventuellen Finanzierung der Tätigkeiten verschiedener lateinamerikanischer . . . . . . . . . . der Europäischen Union zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen gegründet wurde. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind im beiderseitigen Interesse der Europäischen Union und der Partnerländer sowie zur Umsetzung der Abkommen, die die Europäische Union mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika geschlossen hat, für die Finanzierung verschiedener Maßnahmen bestimmt, u. a. technische Hilfe im Rahmen der Unterstützung der regionalen Integration, der kulturellen Zusammenarbeit, der Erziehung, der Ausbildung und Förderung von Spitzenforschungszentren einschließlich Technologietransfer sowie der Aktivitäten im Bereich der allgemeinen Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse und der Zusammenarbeit im Unternehmensbereich, insbesondere in Bezug bezug auf die institutionelle Unterstützung bei der Absatzförderung, der Energieversorgung (insbesondere erneuerbare EnergienEnergieträger und emissionsfreie Energiegewinnung und die einschlägigen Technologien), des Umweltschutzes und der Bewirtschaftung mit dem Ziel: — die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Wirtschaftsbeziehungen und den Handel zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika zu erleichtern, — die Regionalintegration zu fördern, — den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale Handelssystem u.a. durch die Verbesserung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme an der WTO zu erleichtern, — den Transfer von Know-how zu begünstigen und Treffen und Zusammenschlüsse zwischen Wirtschaftsbeteiligten beider Parteien zu unterstützen, — in den betreffenden Ländern die Rahmenbedingungen für die Expansion der Wirtschaft und damit für die Entwicklung zu verbessern, — Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und lokale Initiativen dahin gehend zu unterstützen, dass sie die Auswirkungen der europäischen Investitionen auf die Volkswirtschaft überwachen, insbesondere in Form von Verhaltenskodizes und sektoriellen Vereinbarungen, die Arbeits-, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsnormen umfassen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln sollen auch Informations- und Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere in Bereichen wie Gleichstellung der Geschlechter, Kampf gegen die Diskriminierung von Kindern, behinderten und älteren Menschen sowie ethnischen und religiösen 20 Minderheiten, Umweltschutz, tropische Wälder, Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden. BEGRÜNDUNG: Die Umsetzung der Prioritäten, auf die man sich auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der EU und den politischen Führern Lateinamerikas und des karibischen Raums im Juni 1999 in Rio geeinigt hat, wird auf dem zweiten Gipfeltreffen, das 2002 stattfinden wird, bewertet werden. Man würde ein negatives politisches Zeichen setzen, wenn die Haushaltsmittel unter das Niveau von 2001 gesenkt würden. Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer in Lateinamerika schaffen, da sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid zu werden. Zur letzten Erläuterung: Besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere behinderten und älteren Menschen, wird in den Entwicklungsprogrammen nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Sie sollten bei der von der EU in diesem Bereich geleisteten Arbeit sehr viel stärker berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0164 C5-0300/01 === AFET/5007=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 1 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 83 060 000 46 560 000 72 480 000 40 000 000 72 480 000 40 000 000 10 520 000 83 000 000 40 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Umsetzung vieler der Prioritäten, auf die man sich auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der EU und den politischen Führern Lateinamerikas und des karibischen Raums im Juni 1999 in Rio einigte, wird auf dem zweiten Gipfeltreffen, das 2002 stattfinden wird, bewertet werden. Man würde ein negatives politisches Zeichen in diesem Zusammenhang setzen, wenn die Haushaltsmittel unter den Haushaltsansatz von 2001 gesenkt würden. Ferner bedingt die Lage in einigen Andenstaaten, einschließlich Peru und Kolumbien eine angemessene Mittelausstattung im Haushaltsplan, ebenso wie das jüngste Übereinkommen mit Mexiko und die laufenden Verhandlungen über ein interregionales Assoziationsabkommen mit dem Mercosur und das Parallelübereinkommen mit Chile. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 21 Abänderungsentwurf 0165 C5-0300/01 === AFET/5008=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 2 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 2 Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Lateinamerikas Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. 15 000 000 p.m. 10 000 000 p.m. 10 000 000 4 300 000 4 300 000 10 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 2 A Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Lateinamerikas — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 2 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. p.m. p.m. 200 000 200 000 p.m. BEGRÜNDUNG: Der Entwurf einer Verordnung über die Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen wird derzeit vom Parlament und vom Rat geprüft und wird voraussichtlich vor dem Ende des Jahres 2001 angenommen und veröffentlicht werden. In Lateinamerika ist die Lage in einigen Ländern besonders Besorgnis erregend. Daher ist klar, dass Mittel gebunden werden müssen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0402 C5-0300/01 === MEMB/8208=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 3 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 71 800 000 31 550 000 45 000 000 50 000 000 45 000 000 50 000 000 20 000 000 15 000 000 65 000 000 65 000 000 22 BEGRÜNDUNG: Durch die verheerende Dürre in Zentralamerika wurden in einigen Gebieten zwischen 40 und 100% des Mais-, Bohnen-, Reis- und Sorghumanbaus zerstört. Mehr als 1,6 Millionen Menschen leiden Hunger. Angesichts dieser Situation müssen die von der Kommission im Frühjahr in ihrem HVE veranschlagten Mittel beträchtlich aufgestockt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0166 C5-0300/01 === AFET/5075=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3 AFET/5075 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5009, AFET/5027 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Lateinamerika Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 3 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 71 800 000 31 550 000 45 000 000 50 000 000 45 000 000 50 000 000 21 800 000 66 800 000 50 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 3 A Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 3 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 450 000 3 450 000 4 600 000 4 685 000 4 140 000 4 216 500 460 000 468 500 4 600 000 4 685 000 BEGRÜNDUNG: Die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Einrichtungen in einigen lateinamerikanischen Ländern werden weiterhin von Naturkatastrophen in Mitleidenschaft gezogen. Bemühungen im Hinblick auf eine Stabilisierung der betroffenen Länder müssen weitergeführt und durch angemessene Mittel unterstützt werden, im Sinne der vom Parlament angenommenen Entschließungen, in denen mehrjährige Rehabilitations- und Wiederaufbauprogramme gefordert werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0403 C5-0300/01 === MEMB/8209=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3 A << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------- 23 Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 3 A Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 3 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 450 000 3 450 000 4 600 000 4 685 000 4 140 000 4 216 500 460 000 468 500 4 600 000 4 685 000 BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0062 C5-0300/01 === CONT/5228=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3 A << von Ausschuss für Haushaltskontrolle >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 1 3 A Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-3 1 3 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 450 000 3 450 000 4 600 000 4 685 000 4 140 000 4 216 500 460 000 468 500 4 600 000 4 685 000 BEGRÜNDUNG: Die Kürzungen stehen nicht in Einklang mit der Entschließung des Parlaments (Bericht Galeote Quecedo) A5-0199/2001 vom 1.6.2001 über die «Entwicklung des Außendienstes». Dort heißt es in Ziffer 1: «besteht darauf, dass die effiziente Bereitstellung und Verwaltung von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union ... für den Außendienst der Kommission von oberster Priorität sein müssen», und in Ziffer 3: «stellt fest, dass der Dekonzentrationsprozess eine personelle Aufstockung der Delegationen erfordern wird ...». Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in allen Artikeln. Diese Artikel dienen hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der Dekonzentration: Personal für technische Hilfe zur Unterstützung der Beamten in den Delegationen und anstelle der Büros für Technische Hilfe (BAT). =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0326 C5-0300/01 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 2 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 24 === ITRE/6026=== Artikel B7-3 2 0 Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD) Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 121 100 134 100 122 900 128 000 122 900 128 000 122 900 128 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD) Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die Mittel dienen auch zur Finanzierung von Aktionen zur Förderung . . . . . . . . . . Praktiken hinsichtlich sauberer Technologien sowie erneuerbarer Energieträger und wirtschaftlicher Anreize. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in den Ländern, in denen europäische Unternehmen tätig sind. BEGRÜNDUNG: Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und Überwachung der Umsetzung dieser Leitsätze unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer internationalen Handelspolitik. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0239 C5-0300/01 === DEVE/7510=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 2 0 DEVE/7510 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7422, DEVE/7475 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-3 2 0 Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD) Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-3 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 121 100 134 100 122 900 128 000 122 900 128 000 122 900 128 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD) Erläuterungen: 25 Nach dem Absatz : Mit den Änderungen soll dem demokratischen Wandel in Südafrika und . . . . . . . . . . zwischen der Europäischen Union und Südafrika umfassend Rechnung getragen werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Maßnahmen umfassen die Finanzierung von: — Entwicklungsprogrammen, unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften, — Entwicklungsprogrammen unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und unter Berücksichtigung der Interessen besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Kinder sowie behinderte und ältere Menschen, Programmen und Projekten im Bereich der sozialen Dienste (u. a. Gesundheits-, Bildungs- und Wohnungswesen) in ländlichen und armen städtischen Gebieten, — Programmen zur Unterstützung der Berufsausbildung, — Investitionsvorhaben, einschließlich Risikokapital, Jointventures und arbeitsschaffende Maßnahmen, — sonstigen Projekten, die es der Regierung gestatten, das Programm für Wiederaufbau und Entwicklung, Wachstum, Beschäftigung und Umverteilung voranzubringen, — Maßnahmen zur Einbeziehung der Verbraucherpolitik in die Entwicklungspolitik. — Vorhaben zur Förderung der vermehrten Nutzung der Informations- und Kommuniktionstechnologien. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Mittel dienen auch zur Finanzierung von Aktionen zur Förderung umwelt- und sozialverträglicher Geschäftspraktiken, einschließlich des Transfers von technischem Knowhow bezüglich der besten Praktiken hinsichtlich sauberer Technologien sowie erneuerbarer Energieträger und und emissionsfreier Energiegewinnung sowie den einschlägigen Technologien und wirtschaftlicher Anreize. BEGRÜNDUNG: Besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere behinderten und älteren Menschen, wird in den Entwicklungsprogrammen nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Sie sollten bei der von der EU in diesem Bereich geleisteten Arbeit sehr viel stärker berücksichtigt werden. Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsloser Energien sowie der einschlägigen Technologien aus der EU nach Südafrika schaffen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0504 C5-0300/01 === UEN-/9023=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani, Fraktion Union für das Europa der Nationen >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 26 B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 34 000 000 50 000 000 713 000 300 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union kann nicht zu einem Zeitpunkt, in dem sie die Bewerberländer in Osteuropa besonders wichtig nimmt und das Europäische Parlament auf seiner Tagung im September 2001 zu der Bewerbung jedes dieser Länder Stellung genommen hat, die Mittel für das Programm MEDA kürzen; dies müsste von den Drittländern im Mittelmeerraum als Zeichen des Misstrauens verstanden werden. Die natürliche Bestimmung Europas ist sein Zusammenschluss, aber es muss gleichzeitig seine privilegierten Beziehungen zu den Drittländern im Mittelmeerraum aufrechterhalten. Daher sollten wenigstens die für das Haushaltsjahr 2002 veranschlagten VE in gleicher Höhe wie 2001 wiedereingesetzt und die ZE für 2002 wieder auf das Niveau des HVE gehoben werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0404 C5-0300/01 === MEMB/8210=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 46 000 000 50 000 000 725 000 300 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0167 C5-0300/01 === AFET/5076=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 AFET/5076 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5010, AFET/5028, AFET/5046 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------27 Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 9 320 000 50 000 000 688 320 300 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Erläuterungen: Vor dem Absatz : Mit diesen Mitteln sollen auch vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte zur . . . . . . . . . . Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sollen vor allem die Finanzierung decken für: — die wirtschaftliche Umgestaltung (indem der Prozeß der Modernisierung und der wirtschaftlichen Umstrukturierung in den Mittelmeerdrittländern im Hinblick auf die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone flankiert wird und Direktinvestitionen in der Region durch die Schaffung von Jointventures (MED-INVEST, ECIP, Risikokapital) gefördert werden), — ein besseres sozioökonomisches Gleichgewicht (insbesondere durch Beiträge zur Verbesserung der sozialen Dienste, zur ausgewogenen und integrierten Entwicklung des ländlichen Raums, zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsprozeß, zum Erziehungswesen und Kulturaustausch, zur Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte, zum Umweltschutz und zur Förderung der aktiven Beteiligung der Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben), — die Regionalintegration und insbesondere die Förderung der Regionalkooperation, auch im Umweltbereich (Regionalprojekte, Programme der dezentralisierten Zusammenarbeit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Mittelmeerregionen der Europäischen Union), den Friedensprozeß im Nahen Osten, — die Förderung eines nationale und ethnische Grenzen überschreitenden Dialogs durch gemeinsame Bildungsprogramme; dafür wird ein Betrag von 7 Mio. Euro veranschlagt, — die Organisation des «Mediterranean Women's Parliamentary Forum» und die Teilnahme daran. Nach dem Absatz : Ein wesentlicher Teil der Mittel dient ferner der Finanzierung kleiner Projekte. Folgender Text ist hinzuzufügen: 9,32 Millionen Euro sollten für den Friedensprozess im Nahen Osten vorgesehen werden. BEGRÜNDUNG: Große Anstrengungen werden unternommen, um die Wirksamkeit dieses Programms zu erhöhen. Die Mittel sollten daher auf dem von der Kommission in ihrem HVE 28 vorgeschlagenen Stand belassen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Gesamtbetrag für das Programm nicht überschritten werden darf. Angesichts der Lage im Nahen Osten muss die EU darauf vorbereitet sein, Unterstützung zu leisten, sobald dies möglich wird. Die Lage im Nahen Osten hat sich erheblich verschlechtert, auch innerhalb der israelischen Gesellschaft zwischen der jüdischen Mehrheit und der arabischen Minderheit. Ein friedliches Miteinander dieser beiden Bevölkerungsgruppen ist eine Grundvoraussetzung für den Versuch, den Friedensprozess wieder in Gang zu bringen und die Wiederaussöhnung zwischen den Parteien einzuleiten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0197 C5-0300/01 === MEMB/0067=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Marie-Arlette Carlotti, Alexandros Baltas, Pervenche Berès, Harlem Désir, Catherine Guy-Quint, Adeline Hazan, Renzo Imbeni, Pasqualina Napoletano, Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Anna Terrón i Cusí >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 9 320 000 50 000 000 688 320 300 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die stetige Verringerung der Mittel für den Mittelmeerraum (für 2001 betrugen die VE dieses Artikels 712 770 000) ist besonders bedenklich und lässt sich nicht hinnehmen: — Technische Gründe: Die Kommission selbst begrüßt jetzt die Verwirklichung des Programms MEDA II; — politische Gründe: Die Europäische Union darf ihren Partnern im Mittelmeerraum nicht das Signal nachlassenden Engagements in einer Zeit vermitteln, in der diese wegen der Osterweiterung stark beunruhigt sind. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0213 C5-0300/01 === MEMB/0055=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Gianfranco Dell'Alba, Maurizio Turco, Emma Bonino, Marco Pannella, Marco Cappato, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Claudio Martelli, Frédérique Ries, Paulo Casaca >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 29 Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 679 000 250 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Erläuterungen: Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln sollen auch vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte zur . . . . . . . . . . Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden. Folgender Text ist zu streichen: Bei der Verwendung der Mittel berücksichtigt die Kommission, inwieweit das jeweilige Land die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechte der Minderheiten, die Regeln des Völkerrechts, die territoriale Integrität sowie die Außengrenzen der Mitgliedstaaten und der Mittelmeerdrittländer achtet (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 1996). Insbesondere die Bereitstellung der Mittel für Tunesien wird vom Erlaß neuer, vollkommen demokratischer Wahlgesetze (Präsidentschaftsund Parlamentswahlen sowie Wahlen auf Verwaltungsebene) und einer echten Stärkung des Rechtsstaats abhängig gemacht. Folgender Text ist hinzuzufügen: Bei der Verwendung der Mittel berücksichtigt die Kommission die Lage im jeweiligen Land in Bezug auf die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Menschen- und Minderheitenrechte, der völkerrechtlichen Bestimmungen sowie der territorialen Integrität und der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und der Drittländer im Mittelmeerraum (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 1996). Insbesondere die Bereitstellung der Mittel für Tunesien wird vom Erlass neuer, vollkommen demokratischer Wahlgesetze (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie Wahlen auf Verwaltungsebene) und einer echten Stärkung des Rechtsstaats sowie der Freilassung aller Gesinnungs- und Gewissenshäftlinge abhängig gemacht. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Bereitstellung der für Ägypten bestimmten Mittel wird von einer Reform des Justizwesens mit dem Ziel der Stärkung von dessen Unabhängigkeit von den politischen und religiösen Machthabern sowie von der Abschaffung jedweder diskriminierenden Behandlung von Frauen oder von Angehörigen nicht-muselmanischer Glaubensrichtungen und insbesondere von der Abschaffung der Praxis der so genannten Hisba abhängig gemacht. BEGRÜNDUNG: Angesichts der zunehmenden Aufweichung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten in Tunesien sowie der ständig wachsenden Verfolgung von politischen Gegnern aller Richtungen, Angehörigen von Inhaftierten, Verfechtern der Demokratie und 30 Menschenrechtsaktivisten kann sich die Europäische Union nicht darauf beschränken, die Lage im Land allgemein zu verurteilen. Die EU muss sowohl auf politischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene alles daransetzen, dass diesen autoritären Entgleisungen ein Ende gesetzt wird, und die Schaffung und Stärkung eines echten Rechtsstaats konkret fördern, und dies in einem Land – Tunesien – das als erstes Land der Region durch ein Assoziierungsabkommen an die Europäische Union gebunden ist. Dass der Rechtsstaat in Ägypten und insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden muss, zeigt sich in der enormen Zunahme der Fälle regelrechter Verfolgungen durch die Justizbehörden, deren Opfer in jüngster Zeit politische Gegner, militante Verfechter der Demokratie sowie Vertreter von nicht-islamischen Religionen wurden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0214 C5-0300/01 === MEMB/0056=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Gianfranco Dell'Alba, Maurizio Turco, Emma Bonino, Marco Pannella, Marco Cappato, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Claudio Martelli, Frédérique Ries, Paulo Casaca >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 679 000 250 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus dieser Haushaltslinie dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Ein Teil der Mittel dient auch der Durchführung einer Machbarkeitsstudie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften des Staates Israel mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die mögliche Einleitung des Prozesses für den Beitritt dieses Landes zur Europäischen Union. BEGRÜNDUNG: Die klare Perspektive eines Beitritts des Staates Israel zur Europäischen Union stellt angesichts der ständigen Verschlechterung der Lage im Nahen Osten die einzige wirksame politische Initiative dar, die die Europäische Union zur Stärkung von Stabilität, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und damit des Friedens in der gesamten Region ergreifen kann. 31 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0327 C5-0300/01 === ITRE/6001=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 50 000 000 679 000 300 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Höhe der Zahlungsermächtigungen muss den tatsächlich vorgesehenen Maßnahmen entsprechen; das Niveau der Zahlungen muss beibehalten werden, um den Rückstau bei den Verpflichtungen abzubauen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0328 C5-0300/01 === ITRE/6035=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-4 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 712 770 246 450 688 320 300 000 679 000 250 000 679 000 250 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern) Erläuterungen: Vor dem Absatz : Mit diesen Mitteln sollen auch vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte zur . . . . . . . . . . Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sollen vor allem die Finanzierung decken für: 32 — die wirtschaftliche Umgestaltung (indem der Prozeß der Modernisierung und der wirtschaftlichen Umstrukturierung in den Mittelmeerdrittländern im Hinblick auf die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone flankiert wird und Direktinvestitionen in der Region durch die Schaffung von Jointventures (MED-INVEST, ECIP, Risikokapital) gefördert werden), — ein besseres sozioökonomisches Gleichgewicht (insbesondere durch Beiträge zur Verbesserung der sozialen Dienste, zur ausgewogenen und integrierten Entwicklung des ländlichen Raums, zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsprozeß, zum Erziehungswesen und Kulturaustausch, zur Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte, zum Umweltschutz und zur Förderung der aktiven Beteiligung der Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben), — die Regionalintegration und insbesondere die Förderung der Regionalkooperation, auch im Umweltbereich (Regionalprojekte, Programme der dezentralisierten Zusammenarbeit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Mittelmeerregionen der Europäischen Union), den Friedensprozeß im Nahen Osten, — die Förderung eines nationale und ethnische Grenzen überschreitenden Dialogs durch gemeinsame Bildungsprogramme; — die Organisation des «Mediterranean Women's Parliamentary Forum» und die Teilnahme daran. — die Organisation des «Mediterranean Women‘s Parliamentary Forum» und die Teilnahme daran. — Kofinanzierung von Maßnahmen der politischen Bildung durch innerhalb der EU anerkannte politische Stiftungen und ihre Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern. BEGRÜNDUNG: Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0217 C5-0300/01 === MEMB/0059=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 2 0 << von Gianfranco Dell'Alba, Maurizio Turco, Emma Bonino, Marco Pannella, Marco Cappato, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Claudio Martelli, Frédérique Ries, Paulo Casaca >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 33 Artikel B7-4 2 0 Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen zwischen Israel und der PLO Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-4 2 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT WURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen 47 950 000 28 200 000 47 950 000 25 200 000 45 950 000 22 700 000 -11 487 -6 300 000 000 11 487 500 6 300 000 HE+ABÄNDERUNGS ENTWURF Verpflichtu Zahlungen ngen 34 463 000 16 400 000 11 487 500 6 300 000 BEGRÜNDUNG: Da die in der Rechtsgrundlage vorgesehenen Bedingungen ganz offensichtlich nicht erfüllt sind, sollte ein Teil der in diese Linie eingesetzten Mittel in die Reserve eingestellt werden, solange nicht alle Parteien ihre Bereitschaft, an der Suche nach einer politischen Lösung auf dem Verhandlungswege mitzuwirken, unter Beweis gestellt haben. Insbesondere müssen diese Mittel zum Teil eingefroren bleiben, solange nicht aus allen schriftlichen Informationsquellen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Schultexten sowie allen anderen Publikationen, die in allen betroffenen Gebieten verbreitet werden, jede Form der Aufwiegelung zu Hass und Terrorismus verbannt wird. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0169 C5-0300/01 === AFET/5077=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 2 0 AFET/5077 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5011, AFET/5044, AFET/5047 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 2 0 Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen zwischen Israel und der PLO Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-4 2 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT WURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen 47 950 000 28 200 000 47 950 000 25 200 000 45 950 000 22 700 000 -8 550 500 9 040 000 8 730 000 HE+ABÄNDERUNGS ENTWURF Verpflichtu Zahlungen ngen 37 399 500 31 740 000 8 730 000 Bezeichnung: Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen zwischen Israel und der PLO Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Dieser Artikel dient auch der Finanzierung von Tätigkeiten, mit denen . . . . . . . . . . Öffentlichkeit beider Seiten für den Friedensprozeß gewonnen werden soll, insbesondere: — . . . . . . . . . . und endend mit : 34 eine israelisch-palästinensische Informations- und Kooperationstätigkeit. Folgender Text ist hinzuzufügen: Um zu betonen, wie wichtig es ist, dass die Öffentlichkeit auf beiden Seiten positiv gestimmt wird und ein offener Dialog auf Ebene der Bevölkerung zwischen den beiden Partnern zustande kommt, werden trotz der momentanen gewalttätigen Phase im israelisch-palästinensischen Konflikt mindestens 6% der Mittel dieser Haushaltslinie für diesen Zweck verwendet. BEGRÜNDUNG: Angesichts der derzeitigen Entwicklungen ist es unerlässlich, dass die EU zumindest die zur Zeit veranschlagten Finanzmittel beibehält, um ihren Beitrag zu den Friedensbemühungen fortzusetzen. Alarmiert durch Indizien, dass direkt oder indirekt Projekte gefördert wurden, die die Grundwerte der Europäischen Union verletzen, fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, ihm noch vor der zweiten Lesung des Haushaltes 2002 einen Bericht vorzulegen, der zur Klärung der Situation beitragen und die Maßnahmen erläutern soll, die getroffen werden, um sicherzustellen, dass bei der Ausführung des Haushalts keine Gelder der EU direkt oder indirekt Projekte und Werte fördern, die unvereinbar mit den Grundwerten der Europäischen Union sind. Die Europäische Union muss als Akteur im Friedensprozess darauf hinwirken, dass ausschließlich Projekte gefördert werden, die der Versöhnung und dem Abbau von Spannungen dienen. Dies betrifft insbesondere Bildungs- und Erziehungsprogramme für Kinder und Jugendliche. Schulbücher, die rassistische und antisemitische Passagen enthalten und Hass fördern, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Europäische Kommission muss darauf hinwirken, dass auch die Verwendung europäischer Mittel in multilateralen Institutionen weder Behörden und Lehrpläne noch Schulbücher fördert, die in ihrem Inhalt den Grundwerten der Europäischen Union widersprechen. Die Reserve in Höhe von 3.000.000 Euro wird freigegeben, sobald dies sichergestellt ist. Der Friedensprozess ist trotz zahlreicher internationaler diplomatischer Initiativen fast zum Stillstand gekommen. Es muss auch von der Basis aus auf Ebene der jeweiligen Zivilgesellschaft ein günstiges Klima für den Frieden geschaffen werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0489 C5-0300/01 === GUE//8822=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 2 3 N << von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-4 2 2 Finanzhilfe für Israel und die palästinensische Bevölkerung in den besetzten Gebieten Hinzufügen: B7-4 2 3 N 35 B7-4 2 3 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 000 000 25 000 000 25 000 000 25 000 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Unterstützung von Wiederaufbau und Rehabilitation in den von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebieten Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel decken die Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung der von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebiete. Folgender Text ist hinzuzufügen: Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Rechtsgrundlagen Folgender Text ist hinzuzufügen: Verordnung (EG) Nr. 2258/96 des Rates vom 22. November 1996 über Rehabilitationsund Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer (ABl. L 306 vom 28.11.1996, S. 1). BEGRÜNDUNG: Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lage und die Lebensbedingungen für die Bevölkerung der von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebiete seit dem 28.9.2000 deutlich verschlechtert haben. Vorgeschlagen wird die Schaffung einer Haushaltslinie, durch die der Beitrag zum Wiederaufbau von zerstörter oder beschädigter Infrastruktur verstärkt werden soll, speziell in den Bereichen Gesundheit, Wohnungswesen, Bildung, Verbindungswege und Telekommunikation; die Gelder sollen zudem die drängendsten Bedürfnisse der Bevölkerung decken helfen, insbesondere in Bezug auf Arzneimittel und sonstige Materialien und Ausrüstungen im Gesundheitswesen sowie Nahrungsmittel. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0405 C5-0300/01 === MEMB/8211=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 36 B7-5 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 382 280 380 000 285 600 310 000 283 600 305 000 11 400 000 5 000 000 295 000 310 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0171 C5-0300/01 === AFET/5079=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0 AFET/5079 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5066 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 382 280 380 000 285 600 310 000 283 600 305 000 283 600 305 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die für Rußland bestimmten Mittel sollten auch für erneute Bemühungen . . . . . . . . . . Tschetschenien-Konflikt Beteiligten um eine demokratische und friedliche Lösung verwendet werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel dieser Linie sind auch für die Länder des Südkaukasus bestimmt. BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union kann zur Stabilität der Länder und zur Stärkung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit in dieser Region beitragen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0063 C5-0300/01 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0 CONT/5235 Kompromißabänderungsentwurf zwischen CONT/5209 << von Ausschuss für Haushaltskontrolle >> -------------------- 37 === CONT/5235=== Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 382 280 380 000 285 600 310 000 283 600 305 000 -28 360 255 240 305 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 28 360 000 28 360 000 Bezeichnung: Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Der Betrag in der Reserve kann freigegeben werden, wenn der für die Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans zuständige Ausschuss zufriedenstellende Informationen über die Maßnahmen erhalten hat, die im Zusammenhang mit den Ergebnissen der unter dem TACIS-Evaluierungsprogramm durchgeführten Studien getroffen wurden. BEGRÜNDUNG: Es wurden mehrere Evaluierungsberichte über die verschiedenen Unterprogramme erstellt. Es scheint notwendig zu sein, die zuständige Dienststelle der Kommission aufzufordern, einen Gesamtüberblick über die Ergebnisse der Evaluierung und die getroffenen Maßnahmen zu geben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0172 C5-0300/01 === AFET/5030=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 23 000 000 9 000 000 23 000 000 22 000 000 23 000 000 22 000 000 10 000 000 10 000 000 33 000 000 32 000 000 Bezeichnung: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich Erläuterungen: Nach dem Absatz : 38 Diese Mittel dienen zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den . . . . . . . . . . und zwischen den Partnerstaaten und den mittel- und osteuropäischen Partnerländern. Folgender Text ist hinzuzufügen: 10 Millionen Euro sollten für grenzüberschreitende Projekte an den künftigen Grenzen der erweiterten EU vorgesehen werden. BEGRÜNDUNG: Je näher das Datum der Erweiterung rückt, desto dringender muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verwirklicht werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0394 C5-0300/01 === ELDR/8424=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1 << von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 10 000 000 10 000 000 16 000 000 16 000 000 Bezeichnung: Zusammenarbeit in der Ostseeregion Erläuterungen: Vor dem Absatz : Mit diesen Mitteln werden aus Gründen der Flexibilität und Harmonisierung . . . . . . . . . . Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und Russland in der Ostseeregion darstellt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen der Förderung der Zusammenarbeit in der Ostseeregion und der Politik der Nördlichen Dimension. Der Text ist wie folgt zu ändern: Durch diese Mittel soll die künftige Sie dienen insbesondere der Unterstützung der künftigen Entwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler und nichtstaatlicher Ebene in der Ostseeregion, einschließlich der Barentsee und der arktischen Regionen, unterstützt werden. BEGRÜNDUNG: Auf die Zusammenarbeit in der Ostseeregion und die Politik der Nördlichen Dimension muss besonderes Augenmerk gelegt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=39 Abänderungsentwurf 0173 C5-0300/01 === AFET/5013=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 2 000 000 8 000 000 6 000 000 BEGRÜNDUNG: Diese Haushaltslinie wurde vom Parlament zur Unterstützung der Politik der EU für die Nordische Dimension geschaffen. Die Notwendigkeit, diese Politik zu entwickeln und ihr entsprechende Haushaltsmittel zuzuweisen, wurde vom Parlament beispielsweise in seiner im Dezember 1999 angenommen Entschließung zu der gemeinsamen Strategie für Russland betont. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0431 C5-0300/01 === PPE_/8000=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 2 << von James E.M. Elles, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 2 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. 10 000 000 p.m. 10 000 000 p.m. 10 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 16 000 000 Bezeichnung: Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Bevölkerung . . . . . . . . . . oder Naturkatastrophen die Rückkehr in ein normales Leben erleichtern sollen. Der Text ist wie folgt zu ändern: 40 Dabei handelt es sich vor allem um Maßnahmen zur: — Wiederankurbelung eines nachhaltigen Produktionssystems, — materiellen und funktionellen Rehabilitation der Basisinfrastrukturen, auch durch Minenräumung, — Wiedereingliederung in die Gesellschaft, insbesondere von Flüchtlingen, Vertriebenen und aus dem Wehrdienst entlassenen Soldaten, — Wiederherstellung der in der Rehabilitationsphase benötigten institutionellen Kapazitäten, insbesondere auf lokaler Ebene. — Soforthilfe für die Opfer des sowjetischen Atomtestprogramms in Semipalatinsk, Kasachstan. 6 Mio. Euro sind für die Finanzierung der zwölfmonatigen Behandlung von 600 Krebspatienten mit Antioxidantien, von medizinischer Ausrüstung und Laborkosten, von onkologischen Krankenhäusern und von Notausrüstungen und Lieferungen an medizinische Zentren in Dörfern bestimmt. BEGRÜNDUNG: In Semipalatinsk in Kasachstan führte das ehemalige sowjetische Militär zwischen 1949 und 1990 607 Atomtests durch, viele davon oberirdisch. Krebs ist in dieser Region ungefähr fünfmal häufiger als im nationalen Durchschnitt, Geburtsfehler sind dreimal häufiger, viele junge Männer sind impotent und 12jährige Mädchen haben Brustkrebs. Psychologische Störungen sind weit verbreitet, es gibt viele Selbstmorde, und die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 52 Jahre. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0432 C5-0300/01 === PPE_/8002=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4 << von James E.M. Elles, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 4 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. 85 000 000 45 000 000 85 000 000 45 000 000 85 000 000 45 000 000 Bezeichnung: Unterstützung im Nuklearbereich Erläuterungen: Vor dem Absatz : Gemäß den Bestimmungen des einzigen Artikels des Beschlusses 94/179/Euratom können . . . . . . . . . . Artikels 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung: — der in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 vorgesehenen Unterstützung; 41 — der technischen und rechtlichen Hilfe im Rahmen der Bewertung der sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der Projekte, für die ein Antrag auf Finanzierung durch eine Euratom-Anleihe gestellt wird, einschließlich der von der Europäischen Investitionsbank durchgeführten Studien; ferner sollen sie den Abschluss und die Ausführung der Darlehensverträge ermöglichen., — der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan. BEGRÜNDUNG: Aus gutem Grund wurden erhebliche Hilfsmittel für den nuklearen Bereich bereitgestellt. Die Hilfe muss jedoch speziell den Strahlungsopfern zukommen. Die Unterstützung von Strahlungsopfern würde es nämlich beispielsweise ermöglichen, Soforthilfe für Semipalatinsk in Kasachstan zu leisten, wo das ehemalige sowjetische Militär zwischen 1949 und 1990 607 Atomtests durchführte, viele davon oberirdisch. Krebs ist in dieser Region ungefähr fünfmal häufiger als im nationalen Durchschnitt, Geburtsfehler sind dreimal häufiger, viele junge Männer sind impotent und 12jährige Mädchen haben Brustkrebs. Psychologische Störungen sind weit verbreitet, es gibt viele Selbstmorde, und die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 52 Jahre. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0174 C5-0300/01 === AFET/5055=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 4 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. 85 000 000 45 000 000 85 000 000 45 000 000 85 000 000 45 000 000 Bezeichnung: Unterstützung im Nuklearbereich Erläuterungen: Vor dem Absatz : Gemäß den Bestimmungen des einzigen Artikels des Beschlusses 94/179/Euratom können . . . . . . . . . . Artikels 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung: — der in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 vorgesehenen Unterstützung; — der technischen und rechtlichen Hilfe im Rahmen der Bewertung der sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der Projekte, für die ein Antrag auf Finanzierung durch eine Euratom-Anleihe gestellt wird, 42 einschließlich der von der Europäischen Investitionsbank durchgeführten Studien; ferner sollen sie den Abschluss und die Ausführung der Darlehensverträge ermöglichen., — der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan. BEGRÜNDUNG: Aus gutem Grund wurden erhebliche Hilfsmittel für Opfer aus dem nuklearen Bereich bereitgestellt. Die Hilfe muss jedoch direkt Strahlungsopfern gewidmet werden. Die Unterstützung von Strahlungsopfern würde es nämlich beispielsweise ermöglichen, Hilfsmittel in Semipalatinsk in Kasachstan einzusetzen, wo das ehemalige sowjetische Militär zwischen 1949 und 1990 607 Atomtests durchführte, viele davon oberirdisch. Krebs ist in dieser Region ungefähr fünfmal häufiger als im nationalen Durchschnitt, Geburtsfehler sind dreimal häufiger, viele junge Männer sind impotent und 12-jährige Mädchen haben Brustkrebs. Psychologische Störungen sind weit verbreitet, es gibt viele Selbstmorde, und die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 52 Jahre. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0406 C5-0300/01 === MEMB/8212=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 1 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 304 000 300 500 283 400 245 000 269 400 220 000 60 600 000 25 000 000 330 000 245 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0175 C5-0300/01 === AFET/5080=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1 AFET/5080 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5014, AFET/5031, AFET/5067 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 43 B7-5 4 1 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 304 000 300 500 283 400 245 000 269 400 220 000 14 000 000 25 000 000 283 400 245 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Unterstützung der westlichen Balkanländer Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Hilfsprogramms, mit dem in . . . . . . . . . . der begünstigten Länder am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß unterstützt werden soll. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Unterstützung zielt vor allem auf: — den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Stabilisierung der Region; — die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Aussöhnung und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien sowie der Stärkung der Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität; — die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte Reformen; — die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung gefährdeter Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kinder, die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt; — die regionale, transnationale, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit. Folgender Text ist hinzuzufügen: Ein Teil dieser Mittel dient der Finanzierung der Universität in Tetovo, die vor allem der großen albanischsprachigen Gemeinschaft in Mazedonien Zugang zu einer hochwertigen Hochschulbildung bieten soll. BEGRÜNDUNG: Die jüngsten Krisen sowie verbesserte Möglichkeiten zur Förderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in einigen Teilen der Region lassen den Schluss zu, dass der Mittelansatz weiterhin auf einem hohen Stand belassen werden sollte. Deshalb sind die Mittel aus dem HVE wieder einzusetzen. Behinderte, ältere Menschen und Kinder sind besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen und sollten bei Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus und des Stabilisierungsprozesses in den westlichen Balkanländern ausdrücklich Erwähnung finden. Die Bemühungen der Europäischen Union um eine gerechte Lösung für die Probleme zwischen den Volksgruppen in Mazedonien müssen sich auch auf die Frage einer raschen Wiedereingliederungen mehrerer Tausend albanisch sprechender Studenten in das offizielle Bildungssystem richten. Die Finanzierung der Universität Tetovo muss deshalb eine der Prioritäten der EU-Hilfe für Mazedonien bleiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 44 Abänderungsentwurf 0176 C5-0300/01 === AFET/5032=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 2 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 2 Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Bundesrepublik Jugoslawien Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 2 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 240 000 185 000 220 000 230 000 220 000 230 000 220 000 230 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Bundesrepublik Jugoslawien Erläuterungen: Vor dem Absatz : Um eine wirksame Durchführung der Programme zu gewährleisten, kann die . . . . . . . . . . Europäische Agentur für den Wiederaufbau mit ihrer Durchführung betraut werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Hilfsprogramms, mit dem in erster Linie die Teilnahme der begünstigten Länder am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß unterstützt werden soll. Diese Unterstützung zielt vor allem auf: — den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Stabilisierung der Region, bestehend aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) ohne das Kosovo, das aus einem anderen Artikel finanziert wird; — die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Versöhnung und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien, der Stärkung der Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität; — die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte Reformen; — die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung gefährdeter Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kinder, die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt; — die regionale, transnationale, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit. BEGRÜNDUNG: Behinderte, ältere Menschen und Kinder sind besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen und sollten bei Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus und des Stabilisierungsprozesses in der Bundesrepublik Jugoslawien ausdrücklich Erwähnung finden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 45 Abänderungsentwurf 0499 C5-0300/01 === UEN-/9025=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 6 << von Charles Pasqua, Jean-Charles Marchiani, Fraktion Union für das Europa der Nationen >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 6 Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 6 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 175 000 345 000 180 000 145 000 180 000 145 000 -10 000 -10 000 170 000 135 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die von dieser Haushaltslinie betroffenen Programme sind Teil einer Gesamtstrategie der Europäischen Union, die zur Stabilität der Region beitragen soll, und zwar durch Mittel zur Finanzierung von Wiederaufbauprogrammen im Kosovo, die insbesondere der Stabilisierung der Gesellschaft und der Wiederbelebung der Wirtschaft in der Provinz dienen. Die Förderung der Stabilität in der Region setzt vor allem voraus, dass alle aus dem Kosovo stammenden Bevölkerungsgruppen dorthin zurückkehren und in Frieden leben können, und dass sie nicht mehr Opfer von ethnisch motivierten Ausschreitungen, Morden und Attentaten werden. Nun werden offenbar die Serben im Kosovo in ihrer Herkunftsregion noch immer bedroht, und kosovarische Extremisten versuchen mit allen Mitteln, ihnen ihr Alltagsleben derart zur Hölle zu machen, dass ihnen nichts anderes übrig bleibt als die Region, die schließlich die Wiege ihres Vaterlands ist, für immer zu verlassen. Die Europäische Union wollte sich doch nicht zum Komplizen dieser Vorgänge machen, die im Widerspruch zu den Werten ihrer Gründerväter stehen. Deshalb muss allen Bevölkerungsgruppen und Akteuren im Kosovo klar gemacht werden, dass die umfangreiche Hilfe der Europäischen Union an bestimmte Bedingungen geknüpft sein muss, und dass dabei das Ende der Verfolgungen der serbischen Bevölkerung und die Gewähr, dass diese im vollem Umfang von der Wiederaufbauhilfe profitieren wird, unabdingbare Voraussetzungen sind. Diese legitimen Bedingungen für die Gewährung der Finanzhilfe durch die Europäische Union müssen sich auch im Haushaltsplan manifestieren; indes ist die tatsächliche Aufnahmefähigkeit der Region Kosovo für diese EU-Hilfe noch bei weitem nicht erreicht. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0177 C5-0300/01 === AFET/5033=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 6 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 6 Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo 46 Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 6 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 175 000 345 000 180 000 145 000 180 000 145 000 180 000 145 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen der Finanzierung einer Unterstützung, die insbesondere abzielt auf: Der Text ist wie folgt zu ändern: — den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie die Stabilisierung der Region; — die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Versöhnung und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien, der Stärkung der Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität; — die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte Reformen; — die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung gefährdeter Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kinder, die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt. BEGRÜNDUNG: Bei der Finanzierung des Wiederaufbaus im Kosovo sollten andere diskriminierte Gruppen anerkannt werden. Insbesondere behinderte Menschen sind in diesem Wiederaufbauprozess vergessen worden und müssen berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0178 C5-0300/01 === AFET/5015=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 8 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 8 Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die westlichen Balkanländer, die nicht von einer Heranführungsstrategie betroffen sind Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 8 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 80 000 000 70 000 000 100 000 110 000 100 000 110 000 12 000 000 112 000 110 000 000 000 000 000 000 000 Reserve 47 BEGRÜNDUNG: Eine angemessene Mittelausstattung muss für diese Hilfe gewährleistet werden, die die Erfolgschancen der Bemühungen zur Verhinderung von Unruhen und wachsenden Spannungen beträchtlich beeinflussen könnte. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0407 C5-0300/01 === MEMB/8213=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 202 630 179 530 188 000 175 000 185 500 172 500 19 500 000 2 500 000 205 000 175 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0179 C5-0300/01 === AFET/5016=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 202 630 179 530 188 000 175 000 185 500 172 500 9 300 000 4 000 000 194 800 176 500 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die EU betraut Nichtregierungsorganisationen mit der Durchführung eines Großteils ihrer Programme. Deshalb sind die NRO wichtige Partner für die Entwicklungszusammenarbeit, und darüber hinaus sind die Mittel aus dieser Linie bisher wirksam eingesetzt worden. Die von Kommission und Rat vorgenommenen Kürzungen können nicht akzeptiert werden. 48 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0240 C5-0300/01 === DEVE/7517=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 DEVE/7517 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7501 DEVE/7501 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7406, DEVE/7428, DEVE/7476 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 202 630 179 530 188 000 175 000 185 500 172 500 185 500 172 500 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Erläuterungen: Nach dem Absatz : Vormals Posten B7-6 0 0 0 und B7-6 0 0 2 Der Text ist wie folgt zu ändern: Veranschlagt sind Mittel für: — gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) realisierte — Kofinanzierung von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen zugunsten der ärmsten Bevölkerungsteile der (assoziierten und nichtassoziierten) EntwicklungsländerEntwicklungsländer unter Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Kinder, Behinderte und ältere Menschen, — Kofinanzierung von Aktionen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für Fragen der Entwicklung in den Entwicklungsländern und in den Beziehungen zwischen diesen Ländern und den Industrieländern, — Kofinanzierung von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den europäischen NRO und ihren Partnern in den Entwicklungsländern sowie zwischen ihnen und den Gemeinschaftsinstitutionen durch einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses; — Kofinanzierung von Projekten mit Schwerpunkt auf der zivilen Wiederaussöhnung in Gesellschaften, die einen gewaltsamen Konflikt erlebt haben, insbesondere wenn sie auf nicht-strukturellen Maßnahmen wie etwa Erziehung zum Frieden beruhen, — Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung, die den Bedürfnissen und den Initiativen der Bevölkerungen der Entwicklungsländer Rechnung trägt, und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung an der Basis, 49 — Vorhaben und Programme zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien. — im Rahmen der dezentralisierten Zusammenarbeit: — Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung, die den Bedürfnissen und den Initiativen der Bevölkerungen der Entwicklungsländer Rechnung trägt, und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung an der Basis, — Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Entwicklungsinitiativen der örtlichen Behörden, der in der Gemeinschaft ansässigen Organisationen und der Verbände oder Gruppierungen in den Entwicklungsländern, — Vorhaben und Programme zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien. BEGRÜNDUNG: NRO sind wichtige Partner für die EU-Programme zur Entwicklungszusammenarbeit. Diese Haushaltslinie wurde wirkungsvoll eingesetzt. Es ist ganz klar, dass viele gute Projekte, die von den NRO vorgelegt werden, wegen fehlender Mittel abgelehnt werden. Diese Situation ist angesichts dessen, dass die Kommission in anderen Bereichen Schwierigkeiten hat, die vorhandenen Mittel auszugeben, geradezu lächerlich. Daher wird mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (zwichen den Abänderungsentwürfen 7476, 7428, 7406 und 7436) eine Anhebung der Mittel vorgeschlagen. Die eingefügten Erläuterungen bedürfen keiner weiteren Erklärung und nehmen Bezug auf wichtige Themen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0329 C5-0300/01 === ITRE/6038=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 202 630 179 530 188 000 175 000 185 500 172 500 185 500 172 500 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: 50 Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. BEGRÜNDUNG: Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0242 C5-0300/01 === DEVE/7408=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 0 0 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 2 0 0 Umwelt in den Entwicklungsländern und Tropenwälder Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 40 830 000 53 830 000 37 000 000 45 000 000 37 000 000 45 000 000 3 800 000 3 000 000 40 800 000 48 000 000 BEGRÜNDUNG: Der Umweltbereich stellt eines der Querschnittsthemen der neuen Entwicklungspolitik der Kommission dar, und die vorgeschlagenen Kürzungen können einfach nicht akzeptiert werden. Die beiden Verordnungen, die die Rechtsgrundlage dieser Haushaltslinie bilden, sehen einen finanziellen Rahmen vor, der die vom Rat und von der Kommission vorgeschlagenen Mittelzuweisungen bei weitem übersteigt. Der Berichterstatter möchte daher den Mittelansatz von 2001 wieder herstellen und die Mittelzuweisungen somit in Einklang mit den Rechtsakten bringen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 51 Abänderungsentwurf 0503 C5-0300/01 === UEN-/9027=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1 << von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani, Fraktion Union für das Europa der Nationen >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 3 000 000 3 000 000 18 176 000 16 000 000 BEGRÜNDUNG: Die aktive Solidarität der Europäischen Gemeinschaft bei der Bekämpfung von Aids und der Verbreitung anderer durch Geschlechtsverkehr und perinatal übertragbarer Krankheiten in den Entwicklungsländern muss sich in den bereitgestellten Mitteln ausdrücken, vor allem auch, weil sich diese Seuchen noch immer dramatisch ausbreiten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0121 C5-0300/01 === FEMM/7633=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1 FEMM/7633 Kompromißabänderungsentwurf zwischen FEMM/7623, FEMM/7624, FEMM/7625 << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 9 100 000 5 000 000 24 276 000 18 000 000 Bezeichnung: Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen der Finanzierung, in Ergänzung der im Rahmen . . . . . . . . . . hervorgerufenen wichtigsten Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) gesteigert werden soll. Folgender Text ist hinzuzufügen: 52 Gebührendes Augenmerk gilt der Rolle der Frauen bei der Bekämpfung dieser durch Armut bedingten Krankheiten. Der Text ist wie folgt zu ändern: Der Entwicklung von erschwinglichen Impfstoffen gegen die drei Krankheiten und insbesondere der Verstärkung der Kapazitäten in den Entwicklungsländern im Bereich der Vorbereitung (klinische Versuche, ethische Probleme) und der Durchführung von Impfprogrammen wird gebührend Aufmerksamkeit gewidmet. BEGRÜNDUNG: Malaria, Tuberkulose und HIV/Aids sind für mehr als 300 Millionen Erkrankungen und mehr als 5 Millionen Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Diese Todesfälle betreffen in erster Linie die Ärmsten der Armen, da sie keinen Zugang zu den Arzneimitteln und Erzeugnissen haben, die für die Vorbeugung oder Heilung notwendig wären. In den Entwicklungsländern sind die armen Kreise der Bevölkerung unverhältnismäßig stark von diesen Krankheiten betroffen, da durch den Verlust des Arbeitsplatzes, einen schlechten Gesundheitszustand, den Abbruch der Schulausbildung und die verstärkte soziale und wirtschaftliche Instabilität kein Ausbruch aus der Armut möglich ist. Diese Krankheiten, die ganz klar mit dem sozialen und wirtschaftlichen Status in der Gesellschaft in Verbindung stehen, bilden sowohl einen Grund, als auch eine Folge der Armut und müssen als solche behandelt werden, wenn der Teufelskreis von Armut und Krankheit durchbrochen werden soll. Im Lichte der Annahme des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten durch die Kommission sollten die Mittel dieser Haushaltslinie wesentlich aufgestockt werden, damit Maßnahmen durchgeführt werden können, mit denen die von der Kommission vorgeschlagene Strategie zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose durchgeführt werden kann. Diese Haushaltslinie, die den gesamten Bedarf an Maßnahmen in diesem Bereich weiterhin nicht ausreichend abdeckt, muss ein flexibles Instrument sein, das strategisch eingesetzt werden kann und durch die Finanzierung innovativer Maßnahmen, die in die regionalen geografischen Kooperationsabkommen integriert werden können, wesentlich zum Abbau der Armut beitragen wird. Die Mittelausstattung dieser Linie muss daher erhöht werden. Darüber hinaus muss den Frauen, die leicht zu Opfern werden (z.B. wenn an Aids erkrankte Männer mit einer Jungfrau schlafen möchten, um geheilt zu werden) und oftmals mit ihren Kindern allein gelassen werden, wenn sie krank sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Angesichts der Tatsache, dass die Ärmsten der Armen immer als Erste Krankheiten zum Opfer fallen, muss sich die Bevölkerung der Entwicklungsländer die Impfstoffe auch leisten können. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0243 C5-0300/01 === DEVE/7498=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1 DEVE/7498 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7409, DEVE/7423, DEVE/7426, DEVE/7481, DEVE/7480 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 53 Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 12 100 000 8 000 000 27 276 000 21 000 000 Bezeichnung: Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen der Finanzierung, in Ergänzung der im Rahmen . . . . . . . . . . hervorgerufenen wichtigsten Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) gesteigert werden soll. Der Text ist wie folgt zu ändern: Der Entwicklung von Impfstoffen und sonstiger Maßnahmen gegen die drei Krankheiten und insbesondere der Verstärkung der Kapazitäten in den Entwicklungsländern im Bereich der Vorbereitung (klinische Versuche, ethische Probleme) und der Durchführung von Impfprogrammen wird gebührend Aufmerksamkeit gewidmet. Erfolgreichen Strukturen/Organisationen aus den Entwicklungsländern, wie gesamtafrikanischen oder anderen regionalen Netzen, sollte Vorrang eingeräumt werden, damit sich zwischen der EG und den Entwicklungsländern eine echte Partnerschaft entwickeln kann. Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln soll ferner ein Beitrag der Gemeinschaft zur . . . . . . . . . . Krankheiten und die Auswirkungen der Maßnahmen auf Entwicklungsländer finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Da die Vorbeugung gegen HIV/Aids das Hauptelement der Reaktion auf die Epidemie darstellen muss, dienen diese Mittel der Förderung von Sensibilisierungskampagnen und von Maßnahmen im Bildungsbereich sowie zur Information und Kommunikation mit dem Ziel, risikoreiches Verhalten einzuschränken. Die Mittel aus dieser Linie sind ferner für Sensibilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf Malaria und Tuberkulose bestimmt, die auf eine Eindämmung von Risikoverhalten abzielen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Insbesondere die Erforschung und Unterstützung der Bemühungen älterer Menschen im Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen von durch Armut bedingten Krankheiten wie AIDS für ihre Familien und sie selbst sollten in Einklang mit Artikel 68 der im Juni 2001 bei der Sondertagung der VN-Generalversammlung zu HIV/Aids abgegebenen Absichtserklärung vorrangig behandelt werden. Vor allem ältere Menschen pflegen Familienangehörige, die der Krankheit zum Opfer gefallen sind, und sie infizieren sich zunehmend selbst. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 54 Posten B7-6 2 1 1 A Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 1 1 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. 947 000 800 000 947 000 800 000 900 000 800 000 1 847 000 1 600 000 BEGRÜNDUNG: Die derzeitigen Mittel reichen angesichts der Bedeutung dieser Haushaltslinie für die Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) nicht aus. Diese Krankheiten bedingen nicht nur unermessliches menschliches Leid, sondern sie bilden auch ein wichtiges Hindernis für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und behindern somit die Anstrengungen zur Beseitigung der Armut. Wir begrüßen die Verpflichtung der EU, einen Beitrag zu einem Weltgesundheitsfonds zu leisten, und empfehlen nachdrücklich, dass dieser Beitrag nicht aus Rubrik 4 stammen, sondern durch die Bereitstellung neuer Mittel ermöglicht werden sollte. Unterdessen sollte im Hinblick auf die Mitteilung und das Programm zur Bekämpfung der drei wichtigsten ansteckenden Krankheiten, die jüngst von der Kommission angenommen wurden, dieser Haushaltslinie Vorrang eingeräumt werden; mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (zwischen den Abänderungsentwürfen 7409, 7423, 7426, 7480 und 7481) wird eine Anhebung vorgeschlagen, um die enormen Bedürfnisse auf Ebene der Vorbeugung, der Heilung und dem Aufbau personeller Kapazitäten besser abdecken zu können. Die eingefügten Erläuterungen bedürfen keiner weiteren Erklärung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0383 C5-0300/01 === ELDR/8407=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1 << von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 4 824 000 4 000 000 20 000 000 17 000 000 BEGRÜNDUNG: HIV und AIDS breiten sich auf bestimmten Kontinenten in bedenklichem Maß aus, und die katastrophalen Folgen dieser Erkrankungen treten immer stärker zutage. Die EU muss verstärkt zu ihrer Bekämpfung beitragen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 55 Abänderungsentwurf 0122 C5-0300/01 === FEMM/7622=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1 A << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 2 1 1 A Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (Malaria, Tuberkulose) in Entwicklungsländern — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 1 1 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. 947 000 800 000 947 000 800 000 900 000 800 000 1 847 000 1 600 000 BEGRÜNDUNG: Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die technische und/oder administrative Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Weiterbehandlung, Überprüfung und Kontrolle der Maßnahmen zur Bekämpfung der drei wichtigsten in den Entwicklungsländern auftretenden übertragbaren Krankheiten bestimmt. Flexible Verfahren sind für die Anstellung von Personal im Bereich technische Hilfe und von Hilfskräften notwendig, die zur Ergänzung der bestehenden Humanressourcen erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Verwaltung der Haushaltslinie zu verbessern. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0125 C5-0300/01 === FEMM/7634=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 2 FEMM/7634 Kompromißabänderungsentwurf zwischen FEMM/7608, FEMM/7626 << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 2 020 000 1 320 000 2 020 000 2 000 000 2 020 000 2 000 000 1 000 000 1 000 000 3 020 000 3 000 000 Bezeichnung: Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit Erläuterungen: Vor dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: 56 Diese Mittel sind für Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere in Pilotprojekte bestimmt. BEGRÜNDUNG: Die für diesen Posten veranschlagten Mittel bedeuten, dass die wichtige wirtschaftliche und soziale Rolle der Frauen im Prozess der nachhaltigen Entwicklung und der Demokratisierung der Entwicklungsländer verkannt wird. Wenn man bedenkt, dass der Beitrag der Gemeinschaft zur Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit ein Schlüsselaspekt der Entwicklungspolitik ist und dass dies in allen betroffenen Ländern sichergestellt werden muss, so sollten für das Haushaltsjahr 2002 die Verpflichtungsermächtigungen um 1 000 000 Euro und die Zahlungsermächtigungen um 1 000 000 Euro aufgestockt werden. Darüber hinaus sind Pilotprojekte sehr nützlich, um Innovationen in den bestehenden Rahmen einzufügen oder neue Methoden zu erproben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0244 C5-0300/01 === DEVE/7499=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 3 N DEVE/7499 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7410 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit Hinzufügen: B7-6 2 3 N B7-6 2 3 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 7 000 000 4 000 000 7 000 000 4 000 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und nachhaltige Energie Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Neuer Posten. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die in diesem Artikel eingesetzten Mittel decken im ersten Jahr die Vorbereitungsmaßnahmen im Sinne der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens. Folgender Text ist hinzuzufügen: 57 Mit diesen Mitteln soll die Kommission in ihren Dienststellen ein Programm zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und nachhaltige Energie in Entwicklungsländern einrichten. Das Programm sollte sorgfältig mit Initiativen anderer Geber im Bereich IKT und nachhaltige Energie koordiniert werden. Unter den zahlreichen möglichen Maßnahmen, die im Rahmen eines solchen Programm ins Auge gefasst werden könnten, verdienen die folgenden besondere Aufmerksamkeit: Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Politikentwicklung und ordnungspolitischer Reformen in Bezug auf IKT in einzelnen Entwicklungsländern sowie der allgemeinen Beteiligung an der Lösung politischer und technischer Fragen, die sich im Zusammenhang mit IKT und dem Internet stellen; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Aufbau personeller und institutioneller Kapazitäten im IKT-Bereich durch einen umfangreichen und gezielten Austausch in den Bereichen Ausbildung, Bildung und Wissen; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Beteiligung am globalen elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce) und anderen elektronischen Netzen (eNetworks); Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Entwicklung von «eGovernment» in einzelnen Entwicklungsländern, um die Transparenz zu erhöhen sowie die Arbeit der Regierungs- und Lokalbehörden zu verbessern; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Entwicklung lokaler Inhalte, wobei u.a. insbesondere SoftwareAnwendungen zur Armutsbekämpfung im Mittelpunkt stehen sollten; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Sicherstellung, dass erneuerbare Energiequellen in der Energiepolitik sowie in Programmen zur Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern in ausreichendem Maße berücksichtigt werden; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Stärkung der institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern, damit umfassende nationale Strategien für erneuerbare Energieträger im Rahmen der Nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung, der Reformen des Energiesektors, der Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung usw. entwickelt werden können. Folgender Text ist hinzuzufügen: Rechtsgrundlage Folgender Text ist hinzuzufügen: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2001 zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und den Entwicklungsländern. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 58 Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit Hinzufügen: B7-6 2 3 A N B7-6 2 3 A N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 500 000 300 000 500 000 300 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und nachhaltige Energie – Verwaltungsausgaben Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel decken Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms oder der Aktionen im Rahmen dieses Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission verpflichtet sich, die Haushaltsbehörde über Mittelübertragungen von der Hauptlinie auf diesen Artikel und umgekehrt zu unterrichten. BEGRÜNDUNG: In Anbetracht der entscheidenden Bedeutung der IKT für die Entwicklungszusammenarbeit – IKT können ein ausschlaggebender Entwicklungsfaktor, aber auch ein Grund für weitere Ausgrenzung sein – wird mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (der den Abänderungsentwurf 7410 ersetzt) vorgeschlagen, eine neue Haushaltslinie zur Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in diesem Gebiet zu schaffen. Sehr eng an die IKT ist die Frage der nachhaltigen Energieversorgung geknüpft, die von grundlegender Bedeutung für den Zugang zu den IKT und deren wirksamen Einsatz sowie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist. Der Aufbau von Kapazitäten im Bereich nachhaltige Energieträger muss daher zu den Maßnahmen im Rahmen der vorgeschlagenen Haushaltslinie gehören. Die eingefügten Erläuterungen bedürfen keiner weiteren Erklärung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0180 C5-0300/01 === AFET/5081=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 3N AFET/5081 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5017 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 2 A Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit — Verwaltungsausgaben 59 Hinzufügen: B7-6 2 3 AN B7-6 2 3 AN Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 500 000 300 000 500 000 300 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und nachhaltige Energie – Verwaltungsausgaben Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel decken Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms oder der Aktionen im Rahmen dieses Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission verpflichtet sich, die Haushaltsbehörde über Mittelübertragungen von der Hauptlinie auf diesen Artikel und umgekehrt zu unterrichten. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 2 A Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit — Verwaltungsausgaben Hinzufügen: B7-6 2 3N B7-6 2 3N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 7 000 000 4 000 000 7 000 000 4 000 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und nachhaltige Energie Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sind dazu bestimmt, dass die Kommission innerhalb ihrer Dienststellen ein Programm zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und nachhaltige Energie in Entwicklungsländern aufstellt. Das Programm sollte sorgfältig mit Initiativen anderer Geber im Bereich IKT und nachhaltige Energie koordiniert werden. Unter den zahlreichen möglichen Maßnahmen, die im Rahmen eines solchen Programm ins Auge gefasst werden könnten, verdienen die folgenden besondere Aufmerksamkeit: Folgender Text ist hinzuzufügen: 60 – Förderung der Politikentwicklung und ordnungspolitischer Reformen in Bezug auf IKT in einzelnen Entwicklungsländern sowie der allgemeinen Beteiligung an der Lösung politischer und technischer Fragen, die sich im Zusammenhang mit IKT und dem Internet stellen; – Aufbau personeller und institutioneller Kapazitäten im IKT-Bereich durch einen umfangreichen und gezielten Austausch in den Bereichen Ausbildung, Bildung und Wissen; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Beteiligung am globalen elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce) und anderen elektronischen Netzen (eNetworks); Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Entwicklung von «eGovernment» in einzelnen Entwicklungsländern, um die Transparenz zu erhöhen sowie die Arbeit der Regierungs- und Lokalbehörden zu verbessern; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Förderung der Entwicklung lokaler Inhalte, wobei u.a. insbesondere SoftwareAnwendungen zur Armutsbekämpfung im Mittelpunkt stehen sollten; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Sicherstellung, dass erneuerbare Energiequellen in der Energiepolitik sowie in Programmen zur Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern in ausreichendem Maße berücksichtigt werden; Folgender Text ist hinzuzufügen: – Stärkung der institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern, damit im Rahmen der nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung, der Reformen des Energiesektors, der Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung usw. umfassende nationale Strategien für erneuerbare Energie entwickelt werden können. BEGRÜNDUNG: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Instrumente mit einem sehr großen Entwicklungspotential. Sie sind zwar kein Allheilmittel, bieten aber die Möglichkeit, beim Abbau bestehender Ungleichheiten und der Verfolgung international vereinbarter Entwicklungsziele neue und innovative Wege zu beschreiten. Darüber hinaus sollten die IKT als ein allumfassendes Umfeld betrachtet werden, das die Welt radikal verändert. Damit besteht eine sehr reale Gefahr, dass Entwicklungsländer noch stärker an den Rand gedrängt werden — und die digitale Kluft noch größer wird —, wenn keine konkreten Maßnahmen getroffen werden, um sie in die IKT-Revolution einzubinden. Sehr eng an die IKT ist die Frage der nachhaltigen Energieversorgung geknüpft, die von grundlegender Bedeutung für den Zugang zu den IKT und deren wirksamen Einsatz sowie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0245 C5-0300/01 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 4 N DEVE/7515 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7494 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------61 === DEVE/7515=== Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 0 Umwelt in den Entwicklungsländern Hinzufügen: B7-6 2 4 N B7-6 2 4 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 500 000 3 500 000 3 500 000 3 500 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Einbeziehung der Rechte des Kindes in die Entwicklungszusammenarbeit Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Mit dieser Haushaltslinie soll sichergestellt werden, dass die Kommission die Rechte des Kindes in ihre Entwicklungspolitik einbezieht. Die Mittel sind zur Finanzierung von Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Kommission bestimmt, um sicherzustellen, dass Kinder in der Entwicklungspolitik und in Entwicklungsprogrammen der EU als Zielgruppe berücksichtigt werden und ein angemessener Prozentsatz der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft Kinder erreicht. BEGRÜNDUNG: Bei der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein angemessener Anteil der Entwicklungshilfe Kinder erreicht. In diesem Jahr werden alle Mitgliedstaaten anlässlich der Sondertagung zum Thema Kinder die Verpflichtungen überprüfen, die sie auf der Weltkinderkonferenz eingegangen sind. Die Europäische Kommission hat bereits ihre Absicht bekundet, die Entwicklungspolitik stärker auf Kinder auszurichten. Dies gilt insbesondere für Kinder in Konflikten. Der Kommission fehlen jedoch die Mittel für die Konzipierung einer auf Kinder ausgerichteten Entwicklungspolitik. Im Haushaltsplan 2002 wurden die beiden mit einem p.m.-Vermerk versehenen Entwicklungshilfe-Haushaltslinien, deren Hauptzielgruppe Kinder waren, gestrichen. Es handelt sich hierbei um die Haushaltslinie B7—624 — Diskriminierung von Kindern, die entfällt, und die Haushaltslinie B7—626 — Bekämpfung des Sextourismus in Drittländern — , die ebenfalls entfällt (ihr Ziel war die Finanzierung von Sensibilisierungskampagnen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch). Das Europäische Parlament hat diese beiden Haushaltslinien geschaffen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0137 C5-0300/01 === LIBE/5429=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 0 << von Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 0 Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit 62 Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 176 000 11 036 000 4 601 000 10 000 000 4 601 000 10 000 000 -4 601 000 -10 000 p.m. 000 10 000 000 10 000 000 BEGRÜNDUNG: Ohne Rechtsgrundlage ist die Ausführung dieser Haushaltslinie nicht möglich. Tatsächlich ist in Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2046/97 des Rates (veröffentlicht im ABl. vom 21. Oktober 1997), auf die sich der HVE bezieht, vorgesehen, dass "die Kommission [...] drei Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Gesamtbewertung der von der Gemeinschaft im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Aktionen zusammen mit Empfehlungen für die weitere Behandlung dieser Verordnung und erforderlichenfalls Vorschlägen zu ihrer Änderung oder zur Beendigung ihrer Laufzeit [unterbreitet]". Die Kommission hat der Haushaltsbehörde die fragliche Bewertung bislang noch nicht vorgelegt, obgleich die in der oben genannten Verordnung festgelegte Frist am 24. Oktober 2000 abgelaufen ist. Ohne diese Bewertung und ohne eine neue Verordnung kann diese Haushaltslinie nicht mit Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet werden, und die Mittel für Zahlungen sollten in die Reserve eingestellt werden. Sobald diese beiden Hindernisse ausgeräumt sind, wird die Haushaltsbehörde entsprechende Maßnahmen ergreifen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0246 C5-0300/01 === DEVE/7518=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 9 500 000 5 535 000 7 000 000 5 535 000 7 000 000 2 500 000 2 000 000 8 035 000 9 000 000 Bezeichnung: Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen, in Ergänzung zu der im Rahmen der . . . . . . . . . . 1994 und der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz von Peking von 1995. Folgender Text ist hinzuzufügen: 63 Sie dienen auch der Finanzierung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen (unter anderem über NRO) mit dem Ziel, das Ausmaß, in dem Genitalverstümmelung an Frauen verübt wird, zu verringern und diese Praxis schrittweise abzuschaffen. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 A Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 296 000 1 296 000 349 000 349 000 349 000 349 000 200 000 151 000 549 000 500 000 BEGRÜNDUNG: Der Gesundheitsbereich, der von der Kommission unter die Prioritäten für den Haushalt 2002 aufgenommen wurde, steht im Mittelpunkt jeder wirksamen Strategie zur Beseitigung der Armut. Hunderte Millionen Frauen haben immer noch keinen Zugang zur elementarsten Grundversorgung im Bereich der Reproduktionsmedizin. Es steht außer Zweifel, dass die Industrieländer das 1994 auf der Weltkonferenz für Bevölkerung in Kairo getroffene Übereinkommen nicht eingehalten haben. Der Berichterstatter kann eine weitere Kürzung des bereits niedrigen Mittelansatzes des Haushalts 2001 nicht akzeptieren und schlägt daher vor, die Mittel, soweit dies möglich ist, auf dem Stand von 2001 wieder einzusetzen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0123 C5-0300/01 === FEMM/7628=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 9 500 000 5 535 000 7 000 000 5 535 000 7 000 000 2 500 000 2 000 000 8 035 000 9 000 000 BEGRÜNDUNG: Diese Haushaltslinie stellt ein äußerst wichtiges Instrument der EU für die Durchführung des auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD, Kairo, 1994) beschlossenen Aktionsprogramms dar. Sie ist ein wichtiger Mechanismus für die Entwicklung von Politiken und Strategien, sowie für die Wissensgenerierung, mit denen impulsgebende, innovative Pilotprojekte unterstützt werden, die in breiter angelegte regionale geographische Kooperationsabkommen einbezogen werden können. Schätzungen zufolge stirbt jede Minute eine Frau an schwangerschaftsbedingten Komplikationen, die verhindert werden könnten – fast 600 000 Frauen jährlich, 99% von 64 ihnen in Entwicklungsländern. Etwa 350 Millionen Paare haben keinen Zugang zur vollständigen Palette aller modernen Methoden der Familienplanung und zu Informationen darüber. Durch die Familienplanung können Frauen genügend Zeit zwischen ihren Schwangerschaften vergehen lassen, sodass ihre eigene Gesundheit und die ihrer Kinder optimal geschützt wird; sie können sich ferner vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen, die weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben können (beispielsweise können unbehandelte sexuell übertragbare Krankheiten das Risiko einer HIV-Infektion erhöhen). Die aus dieser Haushaltslinie unterstützten Pilotaktionen umfassen Programme zur Reduzierung der Müttersterblichkeit und -krankheiten, zur Erforschung von Strategien zur Verbesserung der reproduktiven Gesundheit junger Menschen und die Durchführung von Programmen für die reproduktive Gesundheit auf lokaler Ebene und weitreichende Maßnahmen, durch die marginalisierte und nicht ausreichend versorgte Bevölkerungsgruppen erreicht werden sollen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0124 C5-0300/01 === FEMM/7627=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 A << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 A Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 296 000 1 296 000 349 000 349 000 349 000 349 000 200 000 151 000 549 000 500 000 BEGRÜNDUNG: Die Haushaltslinie B7-6312 stellt ein äußerst wichtiges Instrument der EU für die Durchführung des auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD, Kairo, 1994) beschlossenen Aktionsprogramms dar. Sie ist ein wichtiger Mechanismus für die Entwicklung von Politiken und Strategien, sowie für die Wissensgenerierung, mit denen impulsgebende, innovative Pilotprojekte unterstützt werden, die in breiter angelegte regionale geographische Übereinkommen einbezogen werden können. Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die technische und/oder administrative Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Weiterbehandlung, Überprüfung und Kontrolle der im Rahmen dieser Haushaltslinie finanzierten Maßnahmen bestimmt. Es müssen flexible Verfahren für die Anstellung von Personal im Bereich technische Hilfe und von Hilfskräften angewandt werden, die zur Ergänzung der bestehenden Humanressourcen erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Verwaltung der Haushaltslinie zu verbessern. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 65 Abänderungsentwurf 0249 C5-0300/01 === DEVE/7429=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 5 1 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 5 1 Koordinierung der Entwicklungspolitik, Beurteilung der Ergebnisse der Gemeinschaftshilfe sowie Maßnahmen zur Weiterverfolgung und Kontrolle Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 5 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 14 200 000 10 200 000 18 000 000 12 000 000 18 000 000 12 000 000 18 000 000 12 000 000 Bezeichnung: Koordinierung der Entwicklungspolitik, Beurteilung der Ergebnisse der Gemeinschaftshilfe sowie Maßnahmen zur Weiterverfolgung und Kontrolle Erläuterungen: Vor dem Absatz : Sie decken ferner die Finanzierung des Informationsaustauschs und der Koordinierungssitzungen, an denen die Vertreter der betroffenen Entwicklungsländer teilnehmen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Evaluierungen, Monitoringmaßnahmen und unterstützenden Maßnahmen während der Programmierung, Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung der Entwicklungsmaßnahmen, einschließlich: — Studien in Bezug auf Effizienz, Angemessenheit, Auswirkungen und Lebensfähigkeit, — Monitoring laufender Maßnahmen, — unterstützende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Monitorings laufender Maßnahmen und der Vorbereitung künftiger Maßnahmen., — Untersuchung möglicher Formen der Beurteilung von Programmen, die auf nichtstrukturellen Maßnahmen basieren, wie etwa alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Friedensschaffung, der Erziehung zum Frieden, der Wiederaussöhnung usw. BEGRÜNDUNG: Gesellschaften, die Opfer von anhaltenden gewaltsamen zivilen Konflikten sind, benötigen hohe Investitionen in nicht-strukturelle Maßnahmen zur Wiederaussöhnung zwischen den gegnerischen Gruppen. Unter nicht-strukturellen Maßnahmen versteht man beispielsweise Initiativen zur Entwicklung von Erziehungsprogrammen für den Frieden in diesen Gesellschaften. In diesem Sinn ist es natürlich erforderlich, dass die EU Evaluierungsinstrumente schafft, die ausreichen, um die Auswirkungen der nicht-strukturellen Maßnahmen beurteilen zu können. Ohne eine vorherige Untersuchung, wie sie in dem Abänderungsentwurf gefordert wird, ist eine solche Evaluierung nicht möglich. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 66 Änderungsvorschlag 0458 C5-0300/01 === PPE_/8034=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 0 0 << von Salvador Garriga Polledo, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 6 0 0 Externe Kooperationsmaßnahmen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 17 500 000 17 500 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 10 000 000 10 000 000 30 000 000 30 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Mittel der Haushaltslinie sollten aufgestockt werden, um das allgemeine Ziel der Beteiligung der EU am KEDO-Projekt zu erreichen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Änderungsvorschlag 0250 C5-0300/01 === DEVE/7488=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 0 0 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 6 0 0 Externe Kooperationsmaßnahmen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 17 500 000 17 500 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 -6 500 000 -6 500 000 13 500 000 13 500 000 BEGRÜNDUNG: Dies könnte aus den Linien für Asien finanziert werden. Dafür sind keine eigene Haushaltslinie oder umfangreiche Mittel erforderlich. Die Mittel werden nicht immer für Maßnahmen verwendet, die sich in die Entwicklungsschwerpunkte einreihen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Änderungsvorschlag 0330 C5-0300/01 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 0 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 6 0 0 Externe Kooperationsmaßnahmen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 67 === ITRE/6039=== B7-6 6 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 17 500 000 17 500 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 -2 500 000 -2 500 000 17 500 000 17 500 000 Bezeichnung: Externe Kooperationsmaßnahmen Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die Kommission wird über die Verlängerung des Beitrittsabkommens der Euratom . . . . . . . . . . und 2005 einschließlich 20 Mio. Euro jährlich zu zahlen, beinhaltet. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die allgemeine Zielsetzung der EU-Beteiligung an KEDO sind: — gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung und Aufrechterhaltung der internationalen Regelungen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Wahrung der Kontrollregelungen der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) beizutragen, — im Rahmen der dezentralisierten Zusammenarbeit zur Erreichung einer gebührenden Zusammenarbeit zwischen Nord- und Südkorea beizutragen, um die sichere und friedliche Nutzung von Kernenergie sicherzustellen, — Europas industrielle Interessen zu verteidigen durch Präsenz im Verwaltungsrat und die Sicherstellung einer fairen Behandlung von Unternehmen aus der EU, die sich um allen KEDO-Mitgliedstaaten offen stehende Auftragsvergaben bemühen. Kofinanzierung von Maßnahmen der politischen Bildung durch innerhalb der EU anerkannte politische Stiftungen und ihre Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern. BEGRÜNDUNG: Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0505 C5-0300/01 === UEN-/9029=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1 << von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani, Fraktion Union für das Europa der Nationen >> -------------------68 Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich Antipersonenminen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 460 000 7 460 000 11 460 000 7 500 000 11 460 000 7 500 000 1 540 000 1 500 000 13 000 000 9 000 000 BEGRÜNDUNG: Diese Mittel decken gemäß den Forderungen in den diesbezüglichen Entschließungen des Europäischen Parlaments die Kosten der Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich Antipersonenminen; sie sind ferner zur Finanzierung der medizinischen Versorgung und der Rehabilitation der Minenopfer bestimmt; nun geht die Zahl der Minenopfer weltweit aber nicht zurück, und die Rehabilitation der Opfer ist, sofern sie überhaupt möglich ist, immer langwierig. Daher müssen die veranschlagten Mittel zumindest etwas erhöht werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0331 C5-0300/01 === ITRE/6010=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich Antipersonenminen Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 460 000 7 460 000 11 460 000 7 500 000 11 460 000 7 500 000 11 460 000 7 500 000 Bezeichnung: Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich Antipersonenminen Erläuterungen: Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln soll, in Ergänzung der im Rahmen der . . . . . . . . . . Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen) finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sollten der Förderung von Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung dienen, in deren Mittelpunkt folgende Vorhaben stehen: — Prüfung und Evaluierung der Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge, — Bewertung der Möglichkeiten der bestehenden Technologien, die noch nicht bei der humanitären Minenräumung eingesetzt werden, und in der Folge — Anpassung der vielversprechenden Technologien an die Anforderungen in diesem Bereich, 69 — Förderung der Entwicklung eines Beschaffungsplans für Werkzeuge und Instrumente zur Minenräumung. BEGRÜNDUNG: Es ist dringend notwendig, die Bemühungen im Bereich Forschung und Entwicklung auf die Anforderungen bei der Minenräumung auszurichten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0332 C5-0300/01 === ITRE/6004=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 2 N << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 SPEZIFISCHE AKTIONEN MIT DRITTLÄNDERN Hinzufügen: B7-6 6 2 N B7-6 6 2 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. Änderung der Einstufung: OA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich der Beseitigung von Massenvernichtungswaffen und der daraus resultierenden Abfallentsorgung. Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Bis zur Schaffung eines spezifischen Programms, wie dies in der Entschließung des Parlaments vom 3. April 2001 gefordert wurde. BEGRÜNDUNG: Mit der Einrichtung dieser Linie soll an die Forderung des Parlaments erinnert werden, dass im Rahmen der Entwicklung einer GASP sowie zusätzlich zur Schaffung eines Netzwerks militärischer Strukturen ein internationaler Konsens für ein Programm zur Beseitigung und Vernichtung von (atomaren, bakteriologischen und chemischen) Massenvernichtungswaffen gefunden werden muss, wie bereits im Falle der Zusammenarbeit mit Russland zur Beseitigung chemischer Waffen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0333 C5-0300/01 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 5 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 5 Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 70 === ITRE/6036=== B7-6 6 5 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 240 000 9 640 000 16 000 000 16 800 000 16 000 000 16 800 000 16 000 000 16 800 000 4 000 000 Bezeichnung: Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern Erläuterungen: Nach dem Absatz : Etwaige Einnahmen aus der finanziellen Beteiligung dritter Parteien an fördernden . . . . . . . . . . Euratom) Nr. 762/2001 (ABl. L 111 vom 20.4.2001, S. 1). Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. Nach dem Absatz : Ferner plant die Kommission, gezielte Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Verfolgung der Zielsetzungen der NTA zu entwickeln. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. Nach dem Absatz : Die sich erweiternde Agenda der Zusammenarbeit zwischen der EU und . . . . . . . . . . Kanada werden fortgesetzt durch gezielte Kommunikations- und Informationsinitiativen und Bildungsprojekte. Folgender Text ist zu streichen: Korea Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Korea Nach dem Absatz : Der Schwerpunkt wird auf der Förderung von Kenntnissen der koreanischen . . . . . . . . . . Erwägung gezogen, sofern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Folgender Text ist hinzuzufügen: 71 Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. BEGRÜNDUNG: Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0251 C5-0300/01 === DEVE/7489=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 5 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 5 Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 5 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 240 000 9 640 000 16 000 000 16 800 000 16 000 000 16 800 000 -4 200 000 -5 000 000 11 800 000 11 800 000 4 000 000 BEGRÜNDUNG: Diese Haushaltslinie fällt nicht unter die Entwicklungszusammenarbeit. Maßnahmen, die aus Mitteln der Linien für die Entwicklungshilfe stammen, sollten Entwicklungsländern zugute kommen. Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwellenländern, also jenen Ländern, die oft 72 den Beitritt zur EU anstreben, sollten über Linien für die Erweiterung der EU unterstützt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0501 C5-0300/01 === UEN-/9033=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani, Charles Pasqua, Fraktion Union für das Europa der Nationen >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 5 000 000 5 000 000 15 000 000 15 000 000 BEGRÜNDUNG: Nach der Tragödie von Dover sind die illegale Einwanderung in die Europäische Union und die schändlichen Aktivitäten, die Einzelpersonen und organisierte Schlepperbanden aus finanziellen Gründen betreiben, durch etliche neue Probleme im Jahr 2001 erneut ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dies hat auf dramatische Weise deutlich gemacht, dass die Bekämpfung und schwere Bestrafung all derer, die in die illegale Einwanderung und den internationalen Menschenhandel, in Einzelfällen bis hin zur Sklaverei, verstrickt sind, im Rahmen einer umfassenden und auf europäischer und internationaler Ebene koordinierten Strategie erfolgen muss. Diese Strategie muss die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Migranten und den Transitländern umfassen. 10 Mio. Euro sind bei dem Umfang dieser Aufgabe nicht ausreichend. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0138 C5-0300/01 === LIBE/5424=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 5 000 000 15 000 000 10 000 000 BEGRÜNDUNG: 73 Die Aufstockung der in Linie B7-667 vorgesehenen Mittel ist nicht nur aufgrund der bereits erzielten Erfolge bei der Ermittlung von Vorbereitungsmaßnahmen zu diesem Titel im Haushalt 2001 gerechtfertigt, sondern auch aufgrund neuer Bedürfnisse infolge der Entwicklung einer Gemeinschaftspolitik im Bereich der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von Einwanderern, wie es in den Aktionsplänen vorgesehen ist, die nach Konsultation des EP angenommen wurden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0139 C5-0300/01 === LIBE/5442=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 Bezeichnung: Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Erläuterungen: Nach dem Absatz : Der Finanzierung von Maßnahmen unter Einbeziehung von Herkunfts- und Transitländern . . . . . . . . . . ausreichendes Maß an politischer Stabilität in diesen Ländern gewährleistet ist. Folgender Text ist hinzuzufügen: Priorität wird der Zusammenarbeit mit ausgewählten, in den Herkunfts- und Transitländern tätigen NRO eingeräumt. Was die Zusammenarbeit mit den Behörden der betroffenen Staaten anbelangt, so werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um sicherzugehen, dass die bereitgestellten Mittel nicht zweckentfremdet eingesetzt werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Es wird von den Ergebnissen einer strengen Kontrolle der Aufnahmebedingungen für die übernommenen Personen abhängen, ob die Rückübernahmeabkommen durchgeführt werden oder nicht. Folgender Text ist hinzuzufügen: Im Rahmen der Partnerschaft mit den Herkunftsländern und –regionen wird die Zusammenarbeit zwischen Einwanderergemeinschaften in dem Aufnahmeland und der im Herkunftsland verbliebenen Bevölkerung so weit als möglich gefördert. BEGRÜNDUNG: Die Beteiligung von NRO und der Zivilgesellschaft ist eine Erfolgsgarantie für eine sowohl effiziente als auch humane Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Migration. 74 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0252 C5-0300/01 === DEVE/7490=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 -10 000 -8 000 000 p.m. 2 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Diese Linie wurde ursprünglich als Übergangslösung geschaffen. Unter diese Linie fallende Maßnahmen sollten vielleicht eher über regionale Programme finanziert werden. Es steht sicherlich außer Frage, dass diese Maßnahmen eher den europäischen Mitgliedstaaten als den Entwicklungsländern zugute kommen, und deshalb fällt diese Linie nicht unter die Entwicklungszusammenarbeit. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0181 C5-0300/01 === AFET/5034=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 7 1 A << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 7 1 A Krisenreaktionsmechanismus — Verwaltungsausgaben Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 7 1 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. 2 500 000 2 500 000 2 500 000 2 500 000 3 000 000 3 000 000 5 500 000 5 500 000 2 000 000 2 000 000 Bezeichnung: Krisenreaktionsmechanismus — Verwaltungsausgaben Erläuterungen: Nach dem Absatz : Dieser Artikel deckt Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, . . . . . . . . . . Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: 75 3 Millionen Euro sollen gemäß den Ergebnissen des ECHELON-Berichts für die Finanzierung der Ausgaben für die Modernisierung des Sicherheitssystems der Kommission für die Informationsübermittlung vorgesehen werden. BEGRÜNDUNG: Nach dem ECHELON-Bericht muss die Kommission die Sicherheit ihrer Informationsübermittlung verstärken, was mit den zusätzlichen 3 Millionen Euro finanziert werden soll. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0253 C5-0300/01 === DEVE/7486=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 N << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 3 Hilfe für Grundbildung in den Entwicklungsländern Hinzufügen: B7-6 N B7-6 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Behinderte Menschen in Bildungs-, Gesundheitsfürsorge-, Beschäftigungs- und Armutsbekämpfungsprogrammen in Entwicklungsländern Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen der Untersuchung, in welchem Maße im Rahmen von EUMaßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Armutsbekämpfung auf die Bedürfnisse behinderter Menschen eingegangen wird. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen dazu, im Rahmen der wichtigsten EU-Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit und im Zuge des bevorstehenden Europäischen Jahrs der Behinderten 2003 das Bewusstsein über Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten behinderter Menschen in den Entwicklungsländern zu stärken. BEGRÜNDUNG: Behinderungen wird im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik derzeit nicht wirklich Augenmerk geschenkt, obwohl diese angesichts der extrem prekären Situation behinderter Menschen in Ländern der Dritten Welt ein Anliegen sein müssten. Laut Zahlen der VN sind bis zu 20% der Bevölkerung in Entwicklungs- und weniger entwickelten Ländern behindert, und 50% der Bevölkerung sind von Behinderungen nachhaltig betroffen. 80% aller behinderten Menschen leben mit wenig oder ohne jegliche Unterstützung in abgelegenen ländlichen Gebieten. 76 Man muss sich ganz besonders dafür einsetzen, dass behinderte Personen in den wichtigsten EU-Entwicklungsschwerpunkten Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Armutsbekämpfung ausreichende Anerkennung finden. Die Einsetzung einer «pour memoire»-Linie zu dieser Frage würde das Bewusstsein der EUInstitutionen darüber erhöhen, dass behinderte Menschen in den wichtigsten Programmen zur Entwicklungszusammenarbeit stärker berücksichtigt werden müssen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0408 C5-0300/01 === MEMB/8214=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 9 000 000 100 000 78 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0334 C5-0300/01 === ITRE/6037=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 150 000 150 000 91 150 000 78 150 000 Bezeichnung: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Erläuterungen: Nach dem Absatz : 77 Vormals Artikel B7-7 0 1, B7-7 0 2, B7-7 0 . . . . . . . . . . B7-7 0 9, B7-6 2 4 und B7-6 2 6 Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in Form von Subventionen für in Drittländern und in der Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen: — Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen (vor allem für Frauen und Kinder: Bekämpfung der Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern und Bekämpfung des Sextourismus in Drittländern), — Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen Bevölkerungsgruppen, — Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Verbesserung der Bedingungen an den Orten, wo Personen festgehalten werden, um Folter und Misshandlungen zu verhindern, — Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte, — Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass; — Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines die menschliche Person achtenden Strafvollzugssystems; der verantwortungsvollen Staatsführung; der Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen; der Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen; Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Bürgergesellschaft. Hierzu ist es erforderlich, die als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen, einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO), zu stärken, die Unabhängigkeit und das verantwortliche Handeln der Medien zu fördern sowie für die Pressefreiheit und die Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzutreten, — Unterstützung und Beobachtung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen – insbesondere Frauen – an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; — Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem: — Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung verschiedener Interessengruppen, einschließlich der Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung des zivilen Friedens beizutragen, 78 — Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich NRO, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Bewältigung von deren Folgen befasst sind, und dabei auch Unterstützung der Einrichtung von internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. — Deckung der Kosten für den Prozess der Institutionalisierung einer Parlamentarischen Beratenden Versammlung der WTO. BEGRÜNDUNG: Der Prozess der Institutionalisierung der Parlamentarischen Versammlung der WTO bedarf einer kontinuierlichen Weiterverfolgung. Mittelfristig, d.h. nach der Eingliederung in die Organisation der WTO, sind die Ausgaben in den EU-Beitrag zur WTO einzustellen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0126 C5-0300/01 === FEMM/7610=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Bezeichnung und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 Bezeichnung: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — - Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in . . . . . . . . . . Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen: — . . . . . . . . . . und endend mit : Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich NRO, die mit . . . . . . . . . . sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel dienen zur Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zur Kofinanzierung von Aktivitäten zur Umsetzung der Erklärung über die Rechte des Kindes, die auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder und der Misshandlung von Kindern sowie von Kinderarbeit abzielen, sowie zur Förderung der sozialen Eingliederung, der 79 Gesundheitsfürsorge und des Schulbesuchs und zur Sicherstellung von Nahrungsmitteln und Schutz für Straßenkinder. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen außerdem der Entwicklung einer sektoralen Politik in der Frage, wie den Rechten der Kinder in den Entwicklungsprogrammen der Union Rechnung zu tragen ist. Folgender Text ist hinzuzufügen: Sie sind ferner im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verbesserung des sozialen Umfelds der Straßenkinder bestimmt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Bezüglich der Bekämpfung des Sextourismus in Drittstaaten sind diese Mittel auch zur Durchführung, Koordinierung und Intensivierung von Sensibilisierungskampagnen zur Bekämpfung des pädophilen Sextourismus in der Europäischen Union sowie zur Förderung solcher Kampagnen in denjenigen Drittländern, einschließlich der Beitrittsländer, bestimmt, in denen die Kinder einer solchen Ausbeutung ausgesetzt sind. BEGRÜNDUNG: In dieser neuen Linie wurden unter anderem die ehemaligen Artikel B7-701 (Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten), B7-624 (Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, die die Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern bekämpfen) und B7-626 (Bekämpfung des Sextourismus in Drittländern) zusammengefasst. Ungeachtet dieser Verschmelzung muss die neue Linie B7-7010 diejenigen Aktionen deutlich ausweisen, die von den entsprechenden Artikeln des Haushaltsplans 2001 übernommen wurden, gemäß den Vorschlägen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit für das Haushaltsjahr 2001. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0379 C5-0300/01 === ELDR/8403=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 7 030 000 98 030 000 78 000 000 BEGRÜNDUNG: Die politische Priorität, die das Europäische Parlament der Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratisierung und der Konfliktverhütung weltweit beimisst, und die 80 zu berücksichtigenden horizontalen politischen Prioritäten lassen die von Kommission und Rat vorgenommen Kürzungen nicht gerechtfertigt erscheinen. Stattdessen müssen die Anstrengungen im Hinblick auf die Ausführung dieser Mittel verstärkt werden. Die Mittel sollten wieder auf den Stand der Gesamtmittel der zusammengelegten Haushaltslinien des Jahres 2001 angehoben werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0182 C5-0300/01 === AFET/5082=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 AFET/5082 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5018, AFET/5035, AFET/5048, AFET/5068 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 5 000 000 4 000 000 96 000 000 82 000 000 Bezeichnung: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Erläuterungen: Nach dem Absatz : Vormals Artikel B7-7 0 1, B7-7 0 2, B7-7 0 . . . . . . . . . . B7-7 0 9, B7-6 2 4 und B7-6 2 6 Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in Form von Subventionen für in Drittländern und in der Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen: — Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen (vor allem für Frauen und Kinder: Bekämpfung der Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern und Bekämpfung des Sextourismus in Drittländern), — Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen Bevölkerungsgruppen, — Förderung und Schutz der Grundrechte behinderter Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Personen mit schweren und mehrfachen Behinderungen und von Behinderten, die in Einrichtungen untergebracht sind, — Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von 81 Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Verbesserung der Bedingungen an den Orten, wo Personen festgehalten werden, um Folter und Misshandlungen zu verhindern, — Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte, — Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;, — Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines die menschliche Person achtenden Strafvollzugssystems; der verantwortungsvollen Staatsführung; der Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen; der Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen; Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Bürgergesellschaft. Hierzu ist es erforderlich, die als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen, einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO), zu stärken, die Unabhängigkeit und das verantwortliche Handeln der Medien zu fördern sowie für die Pressefreiheit und die Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzutreten, — Unterstützung und Beobachtung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen – insbesondere Frauen – an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; — Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem: — Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung verschiedener InteressengruppenGruppeninteressen, einschließlich der Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung des zivilen Friedens beizutragen,; — Unterstützung von ethnische und nationale Grenzen überschreitenden gemeinsamen Programmen mit dem Ziel, eine solide Basis für das gegenseitige Verständnis und die friedliche Koexistenz der Konfliktparteien zu schaffen; — Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich NROOrganisationen — einschließlich Nichtregierungsorganisationen —, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Bewältigung von Behandlung von deren Folgen befasst sind, und dabei auch Unterstützung der Einrichtung von internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Nach dem Absatz : Dieser Posten ermöglicht die Finanzierung von freihändig geschlossenen Verträgen mit . . . . . . . . . . Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte erforderlichen Maßnahmen spezialisiert sind. Folgender Text ist hinzuzufügen: 82 Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Einrichtung eines Rundfunknetzes, das letztlich die «Stimme Europas» darstellen soll, damit tägliche Informationssendungen zur Ausstrahlung in alle Länder mit totalitären oder autoritären Regimes produziert werden können. Die Programme des Netzes müssen auf die Menschenrechte und die Lage von Minderheiten ausgerichtet sein, sowie auf die Tätigkeiten der Union in diesen Bereichen, und in der (den) Sprache(-n) des betroffenen Landes ausgestrahlt werden. BEGRÜNDUNG: Die im HVE und im HE vorgeschlagenen Kürzungen lassen sich angesichts der Lage der Menschenrechte weltweit und der Bedeutung, die ihnen die EU beimisst, durch nichts rechtfertigen. Behinderte Menschen sind in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen besonders gefährdet, insbesondere Personen mit schweren und mehrfachen Behinderungen oder mit geistigen Behinderungen, und sollten bei den aus dieser Haushaltslinie geförderten Maßnahmen besonders berücksichtigt werden. Der Dialog zwischen den Volksgruppen ist eine Voraussetzung für die Lösung der meisten Konflikte der jüngsten Zeit. Ethnische Grenzen überschreitende gemeinsame Programme sind deshalb die Basis für das gegenseitige Verständnis und die vollständige Aussöhnung der Parteien im Hinblick auf die Entwicklung von Frieden und Stabilität. Die Europäische Union ist immer stärker aufgefordert, im Hinblick auf die Schaffung und Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie sowie Wahrung und Förderung der Menschenrechte auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle wahrzunehmen; die Schaffung eines Radionetzes würde es ihr ermöglichen, dieser Aufforderung nachzukommen, insbesondere zugunsten von Menschen, die unter nicht-demokratischen Regimes leben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0254 C5-0300/01 === DEVE/7500=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 DEVE/7500 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7417, DEVE/7427, DEVE/7431, DEVE/7449, DEVE/7491 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 7 030 000 6 000 000 98 030 000 84 000 000 Bezeichnung: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Erläuterungen: Nach dem Absatz : 83 Vormals Artikel B7-7 0 1, B7-7 0 2, B7-7 0 . . . . . . . . . . B7-7 0 9, B7-6 2 4 und B7-6 2 6 Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in Form von Subventionen für in Drittländern und in der Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen: — Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen (vor allem für Frauen und Kinder: Bekämpfung der Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern und Bekämpfung des Sextourismus in Entwicklungsländern, Bekämpfung des Sextourismus mit Frauenund Kindesmissbrauch und Ausbeutung von Frauen und Kindern in Drittländern), — Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen Bevölkerungsgruppen, wobei auch besonderes Augenmerk auf die wirtschaftlichen und bürgerlichen Grundrechte älterer Frauen und Männer, die derzeit zu den ärmsten und am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören, zu richten ist, — Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Verbesserung der Bedingungen an den Orten, wo Personen festgehalten werden, um Folter und Misshandlungen zu verhindern, — Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte, — Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;, — Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines die menschliche Person achtenden Strafvollzugssystems; der menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen Staatsführung; der , der Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen; der , der Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen; Unterstützung Reformen und der Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,; besondere Aufmerksamkeit sollte der Reform des Sicherheitssektors gewidmet werden, der in den Bereich des Aufbaus institutioneller Kapazitäten fällt, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Ebene der Bürgergesellschaft. Hierzu ist es erforderlich, die als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen, Einrichtungen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO), zu stärken, die Unabhängigkeit und das verantwortliche Handeln der Medien zu fördern sowie für die Pressefreiheit und die Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzutreten,; — Unterstützung und Beobachtung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von 84 spezifischen Gruppen – insbesondere Frauen – an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; — Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem: — Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung verschiedener Interessengruppen, einschließlich der Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung des zivilen Friedens beizutragen, — Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich NRO, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Bewältigung von deren Folgen befasst sind, und dabei auch Unterstützung der Einrichtung von internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. BEGRÜNDUNG: Die von der Kommission und vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen sind angesichts der Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt nicht zu rechtfertigen. Da die allgemeine Wirksamkeit der Entwicklungshilfe in Ländern verbessert wird, die durch eine pluralistische Kultur und durch die Achtung der Menschenrechte gekennzeichnet sind, werden mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (zwischen den Abänderungsentwürfen 7417, 7427, 7431, 7446, 7449 und 7491) außerdem angesichts der zahlreichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verteidigung der Menschenrechte, dem Erhalt des Friedens und der Konfliktverhütung sowie der zahlreichen Schwierigkeiten für den Demokratisierungsprozess in den meisten Übergangsländern die gleichen Mittel wie 2001 wiedereingesetzt. Zudem ist diese Haushaltslinie eine der wirksamsten unter Rubrik 4, und es erscheint deshalb unlogisch, sie zu kürzen. Die eingefügten Erläuterungen nehmen auf wichtige Themen Bezug, die erwähnt werden müssen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0364 C5-0300/01 === VERT/8650=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Matti Wuori, Heide Rühle, Heidi Anneli Hautala, Paul A.A.J.G. Lannoye, Nelly Maes, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 8 000 000 8 000 000 99 000 000 86 000 000 BEGRÜNDUNG: Mit diesem Abänderungsentwurf werden die Mittel von 2001 wieder eingesetzt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 85 Abänderungsentwurf 0335 C5-0300/01 === ITRE/6040=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 Bezeichnung: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische Institutionen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. BEGRÜNDUNG: Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 86 Abänderungsentwurf 0452 C5-0300/01 === PPE_/8023=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 1 N << von Bartho Pronk, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 A Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten — Verwaltungsausgaben Hinzufügen: B7-7 0 1 1 N B7-7 0 1 1 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 500 000 500 000 500 000 500 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Moskauer Institut für Politische Studien Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen der Finanzierung des Moskauer Instituts für Politische Studien. BEGRÜNDUNG: Diese neue Linie ist geschaffen worden, um die bisher langwierigen Verwaltungsverfahren für die Finanzierung dieses Instituts abzukürzen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Änderungsvorschlag 0410 C5-0300/01 === DEVE/7599=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 191 253 197 853 120 671 126 421 120 671 126 421 120 671 126 421 000 000 000 000 000 000 000 000 78 382 000 73 766 000 148 368 148 368 148 368 148 368 -35 000 -35 000 113 368 113 368 000 000 000 000 000 000 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 1 Gesundheitsschutz sowie Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und der Drogenabhängigkeit Hinzufügen: B7-6 2 1 2 N 87 B7-6 2 1 2 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT WURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen 85 000 000 85 000 000 35 000 000 35 000 000 HE+ABÄNDERUNGS ENTWURF Verpflichtu Zahlungen ngen 85 000 000 85 000 000 35 000 000 35 000 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: NGM Bezeichnung: EU-Beitrag zum Weltgesundheitsfonds Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sind zur Finanzierung des EU-Beitrags zum Weltgesundheitsfonds bestimmt. Die Mittel werden nur vorläufig in eine neue Linie B7-6212N eingesetzt und dürfen nur ausgeführt werden, wenn ein Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsplan verfügbar ist (Titel 3 Kapitel 30) (AE 7456). Jeder Überschuss, der als Einnahme in diesem Kapitel verbucht wird, wird bis zu einer Höchstgrenze von 10% zur Finanzierung der Ausgaben unter diesem Titel verwendet. Diese Mittel dieser Linie (85 000 000 Euro) werden nicht zur Berechnung der Höchstgrenzen der Finanziellen Vorausschau herangezogen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die in die Reserve eingestellten 35 Millionen wurden aus der Haushaltslinie B7-8000 (Internationale Fischereiabkommen) entnommen, da es nicht möglich sein wird, ein Fischereiabkommen mit Marokko abzuschließen. Außerdem hat das Parlament in seiner Entschließung vom 5. Juli 2001 «Haushalt 2002 — Konzertierungsverfahren» erklärt, dass alle Mittel, die unter Rubrik 4 zur Verfügung gestellt werden, zur Finanzierung der prioritären Politiken des Parlaments verwendet werden sollten. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die 35 Millionen werden in die Reserve eingestellt, bis der Rat entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 85 Millionen zuweist. Diese 85 Millionen Euro sollten sich aus dem Jahresüberschuss bestreiten lassen, während der Rat und die Kommission nachdrücklich ermutigt werden, weitere innovative Lösungen vorzuschlagen. BEGRÜNDUNG: Das Europäische Parlament stellt mit Besorgnis fest, dass die EG als größter Geber für Afrika südlich der Sahara nicht in der Lage ist, innerhalb der durch den Gemeinschaftshaushalt gesetzten Grenzen neue Mittel als Beitrag zum Weltgesundheitsfonds aufzubringen. Sie beabsichtigt stattdessen vorzuschlagen, die 2001 nicht verwendeten Mittel umzuwidmen, um ihren Beitrag zum Weltgesundheitsfonds im Jahr 2001 zu finanzieren. Der Rat hat bereits eindeutig klargestellt — und wir unterstützen diese Auffassung —, dass Beiträge zum Weltgesundheitsfonds zusätzlich zu den vorhandenen Mitteln vorgesehen werden sollten. Das Parlament stellt daher mit Bestürzung fest, dass die Kommission plant, Mittel aus vorhandenen Haushaltslinien (u.a. LAA 10 Millionen und HIV/AIDS 5 Millionen) abzuziehen, die zur Finanzierung der von den Haushaltsbehörden für den Haushaltsplan 2001 festgelegten Prioritäten verwendet werden könnten und sollten. Weltweit leben über 36 Millionen Menschen mit HIV/AIDS, davon 70% in Afrika südlich der Sahara. Es handelt sich um eine weltweite Notsituation von katastrophalem Ausmaß. Das Parlament ist sich der Notwendigkeit bewusst, die derzeitige Finanzielle Vorausschau einzuhalten, doch stellt es fest, dass der Jahresüberschuss der EG im Haushaltsplan 2000 den 88 außergewöhnlich hohen Betrag von 7,5 Milliarden erreicht hat. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass dieser Betrag 2001 sehr viel geringer ausfallen wird, wäre es dennoch sinnvoll, überschüssiges Geld zur Unterstützung internationaler Fonds zu verwenden, die auf die Verwirklichung international vereinbarter Entwicklungsziele ausgerichtet sind. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0184 C5-0300/01 === AFET/5084=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 AFET/5084 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5019 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 191 253 197 853 120 671 126 421 120 671 126 421 120 671 126 421 000 000 000 000 000 000 000 000 78 382 000 73 766 000 148 368 148 368 148 368 148 368 -86 000 -86 000 62 368 000 62 368 000 000 000 000 000 000 000 Änderung der Einstufung: NOA BEGRÜNDUNG: Um zusätzliche Mittel für die dringend erforderliche Aufstockung anderer Haushaltslinien unter Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau frei zu machen, und angesichts dessen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der gesamte für internationale Fischereiabkommen in die Reserve eingestellte Betrag verwendet werden kann, sollte ein Teil dieses Betrags umgeschichtet werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Änderungsvorschlag 0255 C5-0300/01 === DEVE/7502=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 191 253 197 853 120 671 126 421 120 671 126 421 35 000 000 35 000 000 155 671 161 421 000 000 000 000 000 000 000 000 78 382 000 73 766 000 148 368 148 368 148 368 148 368 -35 000 -35 000 113 368 113 368 000 000 000 000 000 000 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 89 Artikel B7-6 2 1 Gesundheitsschutz sowie Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und der Drogenabhängigkeit Hinzufügen: B7-6 2 1 2 N B7-6 2 1 2 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 120 000 120 000 120 000 120 000 000 000 000 000 35 000 000 35 000 000 35 000 000 35 000 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: EU-Beitrag zum Weltgesundheitsfonds Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sind zur Finanzierung des EU-Beitrags zum Weltgesundheitsfonds bestimmt. Die Mittel werden nur vorläufig eingesetzt und dürfen nur ausgeführt werden, wenn ein Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsplan verfügbar ist (Titel 3 Kapitel 30) (AE 7456). Jeder Überschuss, der als Einnahme in diesem Kapitel verbucht wird, wird bis zu einer Höchstgrenze von 10% zur Finanzierung der Ausgaben unter diesem Titel verwendet. Diese Mittel werden nicht zur Berechnung der Höchstgrenzen der Finanziellen Vorausschau herangezogen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die in die Reserve eingestellten 35 Millionen wurden aus der Reserve in der Haushaltslinie B0—401 (Vorläufig eingesetzte Mittel) für die Haushaltslinie B7—8000 (Internationale Fischereiabkommen) entnommen, da es nicht möglich sein wird, ein Fischereiabkommen mit Marokko abzuschließen. Außerdem hat das Parlament in seiner Entschließung vom 5. Juli 2001 «Haushalt 2002 — Konzertierungsverfahren» erklärt, dass alle Mittel, die unter Rubrik 4 zur Verfügung gestellt werden, zur Finanzierung der prioritären Politiken des Parlaments verwendet werden sollten. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die 35 Millionen werden in die Reserve eingestellt, bis der Rat entsprechende Mittel für die Gesamtverpflichtung in Höhe von 120 Millionen zuweist. BEGRÜNDUNG: Das Europäische Parlament stellt mit Besorgnis fest, dass die EG als größter Geber für Afrika südlich der Sahara nicht in der Lage ist, innerhalb der durch den Gemeinschaftshaushalt gesetzten Grenzen neue Mittel als Beitrag zum Weltgesundheitsfonds aufzubringen. Sie beabsichtigt stattdessen vorzuschlagen, die 2001 nicht verwendeten Mittel umzuwidmen, um ihren Beitrag zum Weltgesundheitsfonds im Jahr 2001 zu finanzieren. Der Rat hat bereits eindeutig klargestellt — und wir unterstützen diese Auffassung —, dass Beiträge zum Weltgesundheitsfonds zusätzlich zu den vorhandenen Mitteln vorgesehen werden sollten. Das Parlament stellt daher mit Bestürzung fest, dass die Kommission plant, Mittel aus vorhandenen Haushaltslinien (u.a. LAA 10 Millionen und HIV/AIDS 5 Millionen) abzuziehen, die zur Finanzierung der von den Haushaltsbehören für den Haushaltsplan 2001 festgelegten Prioritäten verwendet werden könnten und sollten. 90 Weltweit leben über 36 Millionen Menschen mit HIV/AIDS, davon 70% in Afrika südlich der Sahara. Es handelt sich um eine weltweite Notsituation von katastrophalem Ausmaß. Das Parlament ist sich der Notwendigkeit bewusst, die derzeitige Finanzielle Vorausschau einzuhalten, doch stellt es fest, dass der Jahresüberschuss der EG im Haushaltsplan 2000 den außergewöhnlich hohen Betrag von 7,5 Milliarden erreicht hat. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass dieser Betrag 2001 sehr viel geringer ausfallen wird, wäre es dennoch sinnvoll, überschüssiges Geld zur Unterstützung internationaler Fonds zu verwenden, die auf die Verwirklichung international vereinbarter Entwicklungsziele ausgerichtet sind. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Änderungsvorschlag 0294 C5-0300/01 === MEMB/0035=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 << von Den Dover, Christopher Heaton-Harris, Struan Stevenson, Robert Atkins, John Bowis, Philip Bushill-Matthews, Giles Bryan Chichester, Jacqueline Foster, Robert Goodwill, Daniel J. Hannan, Malcolm Harbour, Roger Helmer, Inglewood, Timothy Kirkhope, Neil Parish, John Purvis, Robert William Sturdy, David Sumberg, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Theresa Villiers >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 191 253 197 853 120 671 126 421 120 671 126 421 -12 067 108 603 126 421 000 000 000 000 000 000 100 900 000 78 382 000 73 766 000 148 368 148 368 148 368 148 368 12 067 100 160 435 148 368 000 000 000 000 100 000 Bezeichnung: Internationale Fischereiabkommen Erläuterungen: Nach dem Absatz : Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben infolge der Fischereiabkommen, . . . . . . . . . . mit Drittländern ausgehandelt hat bzw. auszuhandeln oder zu erneuern beabsichtigt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Der Betrag in der Reserve kann freigegeben werden, wenn die Kommission den zuständigen Ausschüssen des Parlaments Folgendes vorlegt: Folgender Text ist hinzuzufügen: —Festlegung einer klar eingegrenzten Definition der Zielsetzungen für jedes Abkommen; Folgender Text ist hinzuzufügen: —vollständige Kosten-Nutzen-Analyse aller internationalen Fischereiabkommen mit einer Analyse der Auswirkungen der Abkommen auf die Belieferung des Marktes und auf die Beschäftigung; Folgender Text ist hinzuzufügen: 91 —detaillierten Plan zur Festlegung von Kontrollzielen sowie eines angemessenen Überwachungssystems, wobei die Ergebnisse dem Europäischen Parlament zweimal jährlich vorzulegen sind. BEGRÜNDUNG: Im Sonderbericht des Rechnungshofs 3/2001 wird das Fehlen eines Bewertungssystems und eines Systems zur genauen fortlaufenden Überwachung der internationalen Fischereiabkommen scharf kritisiert, aufgrund dessen eine Kosten-Nutzen-Analyse äußerst schwierig wird. Die Fischereiabkommen an sich sollen hiermit nicht in Frage gestellt werden, aber durch ein solches Überwachungssystem und eine Analyse des Kosten-NutzenVerhältnisses könnten die Wirksamkeit der Abkommen insgesamt verbessert und die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Gemeinschaftsmittel gewährleistet werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0409 C5-0300/01 === MEMB/8215=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 << von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 191 253 197 853 120 671 126 421 120 671 126 421 120 671 126 421 000 000 000 000 000 000 000 000 78 382 000 73 766 000 148 368 148 368 148 368 148 368 -125 368 -125 368 23 000 000 23 000 000 000 000 000 000 000 000 BEGRÜNDUNG: Die ursprünglich in die Reserve eingestellten Mittel für das Fischereiabkommen mit Marokko werden nicht verwendet. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0377 C5-0300/01 === ELDR/8401=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 << von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 92 B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 191 253 197 853 120 671 126 421 120 671 126 421 120 671 126 421 000 000 000 000 000 000 000 000 78 382 000 73 766 000 148 368 148 368 148 368 148 368 -125 000 -125 000 23 368 000 23 368 000 000 000 000 000 000 000 Bezeichnung: Internationale Fischereiabkommen Erläuterungen: Nach dem Absatz : Ausgehandelte und/oder zu erneuernde Abkommen Der Text ist wie folgt zu ändern: Verordnungen und Beschlüsse über den Abschluss Abschluß von Abkommen und/oder Protokollen im Bereich Fischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Regierungen folgender Länder: Der Text ist wie folgt zu ändern: Land Angola Argentinien Kanada Kap Verde Komoren Côte d'Ivoire Verordnung Datum (EWG) Nr. 30. November 3620/87, 1987 geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 26. Februar 2001 459/2001 (EWG) Nr. 28. September 3447/93 1993 Beschluss 20. Dezember 83/652/EWG, 1983 geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 20. Dezember 3675/93 1993 (EWG) Nr. 24. Juli 1990 2321/90, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 200/98 20. Januar 1998 (EWG) Nr. 3. Mai 1988 1494/88, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1. Oktober 1998 2127/98 (EG) Nr. 10. Juli 2001 1439/2001 (EWG) Nr. 19. Dezember 3939/90 1990 93 ABl. L 341 vom 3.12.1987 Geltungsdauer L 66 vom 8.3.2001 L 318 vom 20.12.1993 L 371 vom 31.12,1983 3.5.2000 bis 2.5.20022001 24.5.1994 bis 23.5.1999 L 340 vom 31.12.1993 L 212 vom 9.8.1990 L 21 vom 28.1.1998 L 137 vom 2.6.1988 6.9.1997 bis 5.9.2000 L 269 vom 6.10.1998 L 193 vom 17.7.2001 L 379 vom 31.12.1990 28.2.1998 bis 27.2.2001 28.2.2001 bis 27.2.2004 Land Estland Gabun Gambia Grönland Guinea-Bissau Verordnung Datum (EG) Nr. 4. April 2001 722/2001 (EWG) Nr. 2. März 1993 519/93, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2. Dezember 2396/96 1996 (EG) Nr. 15. Dezember 2848/2000 2000 (EG) Nr. 9. November 2469/98 1998 (EWG) Nr. 2. Juni 1987 1580/87, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 634/94 10. März 1994 (EWG) Nr. 29. Januar 1985 223/85 Beschluss 14. Dezember 2000/815/EG 2000 des Rates (EWG) Nr. 27. Juni 1980 2213/80, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 576/96 21. März 1996 (EG) Nr. 2615/97 Ad-hoc-Maßnahme Beschluss 2001/179/EG des Rates Republik Guinea (EWG) Nr. 973/83, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 445/2001 Äquatorialguinea (EWG) Nr. 1966/84, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 723/2001 Mauritius (EWG) Nr. 1616/89 18. Dezember 1997 26. Februar 2001 ABl. L 102 vom 12.4.2001 L 56 vom 9.3.1993 Geltungsdauer 1.7.2000 bis 30.6.2003 jährlich L 332 vom 20.12.1996 L 334 vom 30.12.2000 L 308 vom 18.11.1998 L 146 vom 6.6.1987 Rahmenabkomme n jährlich L 79 vom 23.3.1994 L 29 vom 1.2.1985 L 329 vom 27.12.2000 1.7.1993 bis 30.6.1996 L 85 vom 3.4.1996 L 353 vom 24.12.1997 L 66 vom 8.3.2001 L 111 vom 27.4.1983 26. Februar 2001 L 64 vom 6.3.2001 28. Juni 1984 L 188 vom 16.7.1984 4.April 2001 L 102 vom 12.4.2001 L 159 vom 10.6.1989 94 1.1.2001 bis 31.12.2006 L 226 vom 29.8.1980 28. März 1983 5. Juni 1989 3.12.1998 bis 2.12.2001 16.6.1995 bis 15.6.1997 16.6.1997 bis 15.6.2001 1.1.2000 bis 31.12.2001 1.7.2000 bis 30.6.2001 Land Dominikanischer Bund Lettland Verordnung (EG) Nr. 444/2001 (EG) Nr. 3329/93 Datum 26. Februar 2001 Geltungsdauer 1.12.1999 bis 2.12.20022001 29. November 1993 ABl. L 64 vom 6.3.2001 L 299 vom 4.12.1993 (EG) Nr. 2394/96 (EG) Nr. 2848/2000 2. Dezember 1996 15. Dezember 2000 L 332 vom 20.12.1996 L 334 vom 30.12.2000 Rahmenabkomme n jährlich (EG) Nr. 2395/96 (EG) Nr. 2848/2000 (EWG) Nr. 780/86, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2585/98 (EG) Nr.150/97 2. Dezember 1996 15. Dezember 2000 24. Februar 1986 L 332 vom 20.12.1996 L 334 vom 30.12.2000 L 73 vom 18.3.1986 Rahmenabkomme n jährlich 26. November 1998 12. Dezember 1996 14. Dezember 1987 L 324 vom 2.12.1998 L 30 vom 31.1.1997 L 388 vom 31.12.1987 21.1.1998 bis 20.5.2001 1.12.1995 bis 30.11.1999 L 62 vom 4.3.1997 L 54 vom 25.2.1984 1.8.1996 bis 31.7.2001 L 54 vom 26.2.2000 L 160 vom 20.6.1987 1.6.1999 bis 31.5.2002 L 150 vom 17.6.1999 L 226 vom 29.8.1980 18.1.1999 bis 17.1.2002 L 72 vom 11.3.1998 L 125 vom 15.5.1990 1.5.1997 bis 30.4.2001 Litauen Madagaskar Marokko Mauretanien São Tomé und Príncipe Seychellen Senegal Sierra Leone (EWG) Nr. 4143/87, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 24. Februar 1997 408/97 (EWG) Nr. 21. Februar 1984 477/84, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 14. Februar 2000 428/2000 (EWG) Nr. 15. Juni 1987 1708/87, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 10. Juni 1999 1239/1999 (EWG) Nr. 27. Juni 1980 2212/80, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 542/98 9. März 1998 (EWG) Nr. 1237/90 25.April 1990 95 Land Tansania Verordnung (EWG) Nr. 3941/90 Datum 19. Dezember 1990 ABl. L 379 vom 31.12.1990 Geltungsdauer BEGRÜNDUNG: Da das Fischereiabkommen mit Marokko nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden wird, sollte der in die Reserve eingestellte Betrag um den für dieses Abkommen veranschlagten Betrag gekürzt werden (125 Millionen). =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Änderungsvorschlag 0155 C5-0300/01 === PECH/6807=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 1 A << von Ausschuss für Fischerei >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 1 A Beiträge zu internationalen Organisationen — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 1 A Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 465 000 465 000 350 000 350 000 350 000 350 000 115 000 115 000 465 000 465 000 BEGRÜNDUNG: Die Beträge aus dem Haushalt für das Jahr 2001 werden wieder eingesetzt. Das EP hat die eingeschränkte Vertretung der Kommission bei Sitzungen von internationalen Organisationen kritisiert, die sich negativ auf die Interessen der EU auswirkt. Daher ist die für 2002 vorgesehene Verringerung der Verwaltungsausgaben unverständlich. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0256 C5-0300/01 === DEVE/7513=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 1 DEVE/7513 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7418, DEVE/7424 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 1 1 Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 4 840 000 5 240 000 5 600 000 5 290 000 4 600 000 5 000 000 1 000 000 300 000 5 600 000 5 300 000 400 000 240 000 400 000 240 000 400 000 240 000 Bezeichnung: Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen Erläuterungen: Vor dem Absatz : 96 Mit den als p.m. vermerkten Mittel soll das erste Jahr . . . . . . . . . . fúnf Jahren (2002 bis 2006) und einem erweiterten Aktionsbereich unterbreitet. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind bestimmt für die Durchführung des fünften und des sechsten Umweltaktionsprogramms zur Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene, mit denen regionale und weltweite Umweltprobleme bewältigt werden sollen und deren Ziel die uneingeschränkte Erreichung der Zielsetzung sowie die gebührende Einbeziehung von Umweltfragen in alle Aspekte der gemeinschaftlichen Außenbeziehungen ist. Sie decken die Ausgaben für: — die Beteiligung an internationalen Umweltübereinkommen und deren Durchführung, einschließlich obligatorischer und freiwilliger Beitäge, — die Vorbereitung künftiger internationaler Übereinkommen, an denen sich die Gemeinschaft beteiligt, — die finanzielle Unterstützung für die Beteiligung der Entwicklungsländer und der NRO an den Arbeiten im Rahmen der geltenden Übereinkommen und an der Vorbereitung künftiger Übereinkommen, — die Klimaveränderung einschließlich Ratifizierung und Durchführung des Protokolls von Kyoto, — Rio+10, — die Euro-Med-Partnerschaft, — internationale Handels- und Umweltangelegenheiten, einschließlich Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, vor allem UNEP, UN/CSD, OECD, — Natur und Biodiversität, — die nachhaltige Entwicklung, einschließlich Agenda 21, — die Erweiterung mit Blick auf Unterstützung für Bewerberländer für Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Übernahme, Einhaltung und Durchsetzung des EU-Umweltasquis EU-Umweltacquisabzielen. Die Unterstützung in diesem Bereich wird durch Auftragnehmer, Berater und internationale Organisationen, einschließlich des Regionalen Umweltzentrums mit voller Finanzierung und Vertretung in den Bewerberländern geleistet.; — die Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger und der einschlägigen Technologien. BEGRÜNDUNG: Im Zusammenhang mit der Stärkung der Global Governance im Bereich der Umweltproblematik ist noch sehr viel zu tun, insbesondere im Lichte der bevorstehenden Weltgipfelkonferenz in Johannesburg. Daher müssen die ursprünglich im HVE veranschlagten Beträge beibehalten werden. Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer schaffen, da sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid zu werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 97 Abänderungsentwurf 0023 C5-0300/01 === CULT/7335=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 3 0 << von Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 3 0 Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 3 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. 2 500 000 2 700 000 2 600 000 2 700 000 2 600 000 400 000 400 000 3 100 000 3 000 000 2 350 000 Bezeichnung: Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Erläuterungen: Vor dem Absatz : Ferner dienen diese Mittel der Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung . . . . . . . . . . im Bereich allgemeine und berufliche Bildung auf weitere geografische Gebiete. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind im Rahmen der Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada zur Finanzierung insbesondere folgender Maßnahmen bestimmt: — vergleichende Analysen von Qualifikationen und Berufsbefähigungen, — Einrichtung eines Pilotprogramms für den Austausch von Studenten, Lehrkräften und Verwaltungsfachkräften, — Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen, — Förderung der Herstellung von Beziehungen zwischen den relevanten Sektoren der Industrie und den Hochschulen. — Förderung der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor in Europa und Drittländern bei der Entwicklung und Ausweitung des Programms, — Entwicklung ergänzender Maßnahmen und sofortige Verbreitung der Ergebnisse. BEGRÜNDUNG: Diese Abkommen werden von allen Beteiligten als wünschenswertes und kosteneffizientes System zur Förderung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der EU und Drittländern anerkannt. Mehr Investitionen in das Programm würden zu einem Gleichgewicht der EU und ihrer Partner in diesem System beitragen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0490 C5-0300/01 === GUE//8823=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0 << von Francis Wurtz, Esko Olavi Seppänen, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >> -------------------- 98 Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 5 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 400 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 Bezeichnung: Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Erläuterungen: Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln sollen darüber hinaus die Ausgaben für in . . . . . . . . . . Verpflichtungen im Rahmen des Artikels B7-8 7 0 gedeckt werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel dienen der Finanzierung einer Studie über den Zugang von Erzeugnissen der Gemeinschaft zu Drittlandsmärkten. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel dienen der Finanzierung einer Studie über die sozioökonomischen Auswirkungen der von der EU geschlossenen bilateralen und multilateralen Abkommen. BEGRÜNDUNG: Mit Blick auf die im November anstehende nächste WTO-Ministertagung in Qatar ist es wichtig, Ergebnisse von Analysen der Bedingungen für den Zugang von Erzeugnissen der Gemeinschaft zu Drittlandsmärkten zu beschaffen und die sozioökonomischen Auswirkungen der von der EU geschlossenen bilateralen und multilateralen Abkommen bewerten zu lassen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0336 C5-0300/01 === ITRE/6034=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0 << von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 5 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 400 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 Bezeichnung: Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Erläuterungen: Vor dem Absatz : 99 Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer . . . . . . . . . . Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind bestimmt für: — die Deckung der Kosten für Aktionen der Kommission im Rahmen der multilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Durchführung der internationalen Handelsabkommen, — die Ermöglichung von Verhandlungen der Kommission mit der Welthandelsorganisation (WTO), der Umsetzung der Ergebnisse der «Uruguay-Runde» sowie der Teilnahme an einer neuen Verhandlungsrunde in Handelsfragen ( «Millenium Round»), — Aktionen im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern der Europäischen Union zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses der mit dem internationalen Handel verbundenen Probleme. Sie dienen der Finanzierung der Durchführung und Kontrolle der Einhaltung von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) sowie der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bezüglich der Handelspolitik und der Verfahren der Europäischen UnionUnion und der Zusammenarbeit im Zollbereich, — Ausgaben von Nichtregierungsorganisationen, die die Tätigkeit der WTO (Welthandelsorganisation) überwachen. Derartige Aktivitäten sollten die Information der Öffentlichkeit über Zusammensetzung und Mandat der WTO, Studien über die künftigen Kapitel der neuen Handelsagenda der WTO und ihrer Arbeitsgruppen, die Analyse der Verbindungen zwischen multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsverträgen und Forschungsarbeiten über die Auswirkungen des neuen Handelssystems, insbesondere für die Länder des Südens und betreffend die Landwirtschaft sowohl im Norden als auch im Süden, beinhalten, — die Finanzierung von Maßnahmen der Kommission in den neuen Bereichen des multilateralen Welthandels wie Umwelt, Wettbewerb, Investitionen und soziale Fragen, — die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels durch eine gemeinsame Politik, die insbesondere wirtschaftliche und handelspolitische Maßnahmen in den Bereichen Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst. BEGRÜNDUNG: Im Zusammenhang mit den Außenhandelsbeziehungen und dem Zugang zu den Märkten von Drittländern muss auch die Frage der Zusammenarbeit im Zollbereich im Haushaltsplan berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0257 C5-0300/01 === DEVE/7514=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0 DEVE/7514 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7425, DEVE/7447 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 100 B7-8 5 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 400 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 Bezeichnung: Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Erläuterungen: Vor dem Absatz : Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer . . . . . . . . . . Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind bestimmt für: — die Deckung der Kosten für Aktionen der Kommission im Rahmen der multilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Durchführung der internationalen Handelsabkommen, — die Ermöglichung von Verhandlungen der Kommission mit der Welthandelsorganisation (WTO), der Umsetzung der Ergebnisse der «Uruguay-Runde» sowie der Teilnahme an einer neuen Verhandlungsrunde in Handelsfragen ( «Millenium Round»), — Aktionen im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern der Europäischen Union zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses der mit dem internationalen Handel verbundenen Probleme. Sie dienen der Finanzierung der Durchführung und Kontrolle der Einhaltung von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) sowie der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bezüglich der Handelspolitik und der Verfahren der Europäischen Union, — Ausgaben von Nichtregierungsorganisationen, die die Tätigkeit der WTO (Welthandelsorganisation) überwachen. Derartige Aktivitäten sollten die Information der Öffentlichkeit über Zusammensetzung und Mandat der WTO, Studien über die künftigen Kapitel der neuen Handelsagenda der WTO und ihrer Arbeitsgruppen, die Analyse der Verbindungen zwischen multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsverträgen und Forschungsarbeiten über die Auswirkungen des neuen Handelssystems, insbesondere für die Länder des Südens und betreffend die Landwirtschaft sowohl im Norden als auch im Süden, beinhalten, — die Finanzierung von Maßnahmen der Kommission in den neuen Bereichen des multilateralen Welthandels wie Umwelt, Wettbewerb, Investitionen und soziale Fragen, — die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels durch eine gemeinsame Politik, die insbesondere unter anderemwirtschaftliche und handelspolitische Maßnahmen in den Bereichen Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst., — die Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger und der einschlägigen Technologien. Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer . . . . . . . . . . Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde. Folgender Text ist hinzuzufügen: 101 Diese Mittel dienen insbesondere der Förderung des Aufbaus von Strukturen in den am wenigsten entwickelten Ländern, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte bei den WTOVerhandlungen zu wahren und eine angemessene Vertretung nach Genf zu entsenden. BEGRÜNDUNG: Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer schaffen, da sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid zu werden. Zur zweiten Erläuterung, die eingefügt wurde: Es müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um die Verhandlungskapazitäten der am wenigsten entwickelten Länder in der WTO zu verbessern. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0459 C5-0300/01 === PPE_/8035=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-9 2 0 N << von James E.M. Elles, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-9 1 0 Soforthilfereserve Hinzufügen: B7-9 2 0 N B7-9 2 0 N Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Rechtsgrundlage: Folgender Text ist hinzuzufügen: Art. 19 Abs. 5 der Haushaltsordnung. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Reserve muss vor Ende des Haushaltsjahres im Wege einer Mittelübertragung nach dem Verfahren des Artikels 26 der Haushaltsordnung in Anspruch genommen werden. BEGRÜNDUNG: Aufgrund der mangelnden Mittelausstattung dieser Linie werden alternative Mittel der Finanzierung der außenpolitischen Aktionen der EU unerlässlich, um die Nachhaltigkeit der EU-Politiken sicherzustellen. 102 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0388 C5-0300/01 === ELDR/8413=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 0 << von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 1 0 Landwirtschaft Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-0 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 530 280 321 080 545 000 460 000 545 000 360 000 100 000 545 000 460 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Landwirtschaft Erläuterungen: Nach dem Absatz : Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen sind die Prinzipien des EAGFL, Abteilung Garantie, zu beachten. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission legt gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag vor, durch den die Frist für die Verwendung der SAPARD-Mittel, die im Haushaltsplan 2000 veranschlagt wurden, bis Ende 2003 verlängert wird. BEGRÜNDUNG: Die Kommission geht für 2002 zum ersten Mal von einer guten Ausführung des Instruments SAPARD aus. Die Kürzung des Rates gegenüber dem Vorentwurf stellt daher ein negatives Signal dar. Im Übrigen ist zu vermeiden, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Planungsphase ein Zahlungsrückstand entsteht. Zudem sollte die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag vorlegen, um die Verwendung der für 2000 bereitgestellten SAPARD-Mittel bis 2003 zu ermöglichen und so einen Verlust dieser Mittel zu vermeiden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0099 C5-0300/01 === AGRI/6662=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 0 AGRI/6662 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AGRI/6614, AGRI/6651 << von Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 1 0 Landwirtschaft Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 103 B7-0 1 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 530 280 321 080 545 000 460 000 545 000 360 000 100 000 545 000 460 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Landwirtschaft Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission soll gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag zur Verlängerung der Ende 2003 auslaufenden Frist für die Auszahlung der im Haushaltsplan 2000 veranschlagten SAPARD-Mittel vorlegen. BEGRÜNDUNG: Die Kommission geht für 2002 zum ersten Mal von einer guten Ausführung des SAPARDInstruments aus Deshalb ist die Kürzung des im HVE vorgeschlagenen Betrags durch den Rat ein Signal in die falsche Richtung. Ferner ist zu vermeiden, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Planungsphase ein Zahlungsrückstand entsteht. Zudem sollte die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag vorlegen, um die Verwendung der für 2000 bereitgestellten SAPARD-Mittel bis 2003 zu ermöglichen, um einen Verlust dieser Mittel zu vermeiden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0371 C5-0300/01 === VERT/8658=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 1 N << von Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, Willi Görlach, Heide Rühle, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, Heidi Anneli Hautala, Paul A.A.J.G. Lannoye, Nelly Maes >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 1 0 A Landwirtschaft — Verwaltungsausgaben Hinzufügen: B7-0 1 1 N B7-0 1 1 N Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 100 000 100 000 100 000 100 000 000 000 000 000 Reserve Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: B7-011 INPARD - Innovative Participatory Rural Development Erläuterungen: 104 Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel werden für das neu einzurichtende Programm INPARD (Innovative Participatory Rural Development) verwendet. Folgender Text ist hinzuzufügen: INPARD ergänzt SAPARD im Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten zuugänglichen LEADER+-Programms (bottom-up-approach) Folgender Text ist hinzuzufügen: INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt, sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +). BEGRÜNDUNG: Die ländliche Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern braucht besondere Unterstützung, um eine aktive Rolle in Projekten und bei der Entwicklung der ländlicher Infrastruktur spielen zu können. INPARD (Innovative Participatory Rural Development) ergänzt das Instrument SAPARD im Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten verfügbaren LEADER+-Programms (bottomup-approach). INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt, sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +). Zur Finanzierung dieses Programms sind die in den Haushaltsjahren 2000 und 2001 nicht abgeflossenen Mittel der Haushaltslinie B7-0 1 0 (SAPARD) zu verwenden.Die Kommission legt aufgrund der Dringlichkeit dieser Massnahme bis Ende 2001 einen Vorschlag für eine entsprechende Rechtsgrundlage vor. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0100 C5-0300/01 === AGRI/6652=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 1 N << von Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 1 0 A Landwirtschaft — Verwaltungsausgaben Hinzufügen: B7-0 1 1 N B7-0 1 1 N Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 150 000 150 000 150 000 150 000 000 000 000 000 Reserve Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: B7-011 INPARD - Innovative Participatory Rural Development 105 Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel werden für das neu einzurichtende Programm INPARD (Innovative Participatory Rural Development) verwendet. Folgender Text ist hinzuzufügen: INPARD ergänzt SAPARD im Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten zuugänglichen LEADER+-Programms (bottom-up-approach) Folgender Text ist hinzuzufügen: INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt, sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +). BEGRÜNDUNG: Die ländliche Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern braucht besondere Unterstützung, um eine aktive Rolle in Projekten und bei der Entwicklung der ländlicher Infrastruktur spielen zu können. INPARD (Innovative Participatory Rural Development) ergänzt das Instrument SAPARD im Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten verfügbaren LEADER+-Programms (bottomup-approach). INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt, sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +). Da in der finanziellen Vorausschau im Bereich Landwirtschaft für das Haushaltsjahr 2002 1,6 Mrd Euro für zu diesem Zeitpunkt beigetretene Kandidatenländer vorgesehen sind, ist ein entsprechender Spielraum für die Finanzierung dieses Programmes gegeben. Die Kommission legt aufgrund der Dringlichkeit dieser Massnahme bis Ende 2001 einen Vorschlag für eine entsprechende Rechtsgrundlage vor. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0384 C5-0300/01 === ELDR/8408=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 2 0 << von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 2 0 Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-0 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 060 560 330 560 1 087 000 884 000 1 087 000 634 000 250 000 1 087 000 884 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: 106 Die Kommission geht für 2002 zum ersten Mal von einer guten Ausführung des Instruments ISPA aus. Die Kürzung des Rates gegenüber dem Vorentwurf stellt daher ein negatives Signal dar. Ferner ist zu vermeiden, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Planungsphase ein Zahlungsrückstand entsteht. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0055 C5-0300/01 === RETT/7012=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 2 0 << von Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 2 0 Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-0 2 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 060 560 330 560 1 087 000 884 000 1 087 000 634 000 250 000 1 087 000 884 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Das Tempo bei der Anwendung des strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt ist zufriedenstellend. Da dieses Tempo beibehalten werden sollte, kann der Berichterstatter den Vorschlag des Rates, die Zahlungsermächtigungen um fast 30% zu kürzen, nicht unterstützen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0064 C5-0300/01 === CONT/5217=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 2 0 << von Ausschuss für Haushaltskontrolle >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 2 0 Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-0 2 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT WURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen 1 060 560 330 560 1 087 000 884 000 1 087 000 634 000 -57 000 000 000 000 000 000 000 000 57 000 000 HE+ABÄNDERUNGS ENTWURF Verpflichtu Zahlungen ngen 1 030 000 634 000 000 000 57 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Freigabe der in die Reserve gesetzen Mittel für die Slowakei kann - gegebenenfalls auch schon im Rahmen der zweiten Lesung des Haushaltes - erfolgen, wenn a) der zuständige Ausschuss des Parlaments Gelegenheit hatte, die Berichte des slowakischen Supreme Audit Office und des Betrugsbekämpfungsamtes OLAF zum Fall Toth zu prüfen, b) die Kommission in ihrem nächsten Fortschrittsbericht zur Slowakei deutliche Verbesserungen in der Finanzkontrolle und bei der Korruptionsbekämpfung feststellt. 107 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0127 C5-0300/01 === FEMM/7632=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 3 0 FEMM/7632 Kompromißabänderungsentwurf zwischen FEMM/7619 << von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 3 0 Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-0 3 0 Mittel 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 367 400 1 167 490 1 434 500 1 287 300 1 434 500 1 257 300 1 434 500 1 257 300 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Bezeichnung: Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel sollen auch die Kosten der Beteiligung der assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder an den Gemeinschaftsprogrammen decken. Folgender Text ist zu streichen: Bei allen Maßnahmen sollte ein Gender-Mainstreaming durchgeführt werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Bei allen Maßnahmen ist der Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau zu berücksichtigen; außerdem wird ein wesentlicher, aber angemessener Teil der ausschließlich für Vorhaben zur Unterstützung von Frauen bestimmten PhareMittelausstattung diesem Zweck zugewiesen. BEGRÜNDUNG: «Gender Mainstreaming» ist kein Projekt, sondern stellt eine Philosophie dar, die in allen EU-Vorhaben ihren Niederschlag finden sollte. Daher ist es nicht möglich, einer Vision Haushaltsmittel zuzuweisen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0065 C5-0300/01 === CONT/5218=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 3 0 << von Ausschuss für Haushaltskontrolle >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-0 3 0 Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 108 B7-0 3 0 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT WURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen 1 367 400 1 167 490 1 434 500 1 287 300 1 434 500 1 257 300 -49 000 000 000 000 000 000 000 000 49 000 000 HE+ABÄNDERUNGS ENTWURF Verpflichtu Zahlungen ngen 1 385 500 1 257 300 000 000 49 000 000 BEGRÜNDUNG: Die Freigabe der in die Reserve gesetzen Mittel für die Slowakei kann - gegebenenfalls auch schon im Rahmen der zweiten Lesung des Haushaltes - erfolgen, wenn a) der zuständige Ausschuss des Parlaments Gelegenheit hatte, die Berichte des slowakischen Supreme Audit Office und des Betrugsbekämpfungsamtes OLAF zum Fall Toth zu prüfen, b) die Kommission in ihrem nächsten Fortschrittsbericht zur Slowakei deutliche Verbesserungen in der Finanzkontrolle und bei der Korruptionsbekämpfung feststellt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0393 C5-0300/01 === ELDR/8423=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 3 1 1 << von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-0 3 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-0 3 1 1 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 000 000 10 000 000 12 000 000 6 100 000 12 000 000 6 100 000 10 000 000 5 000 000 22 000 000 11 100 000 Bezeichnung: Zusammenarbeit in der Ostseeregion Erläuterungen: Vor dem Absatz : Insbesondere soll dadurch die künftige Entwicklung der Beziehungen und der . . . . . . . . . . die Beschlussfassung über die aus diesen Mitteln finanzierten Vorhaben einbezogen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit den diesen Mitteln dieses Artikels werden die Zusammenarbeit in der Ostseeregion und die Politik der Nördlichen Dimension und insbesondere aus Gründen der Flexibilität und Harmonisierung des gemeinsamen Vorgehens im Rahmen der Programme Interreg, Phare und Tacis gezielte Aktionen zugunsten der Beitrittsländer der Ostseeregion sowie deren Vorbereitung auf den Beitritt finanziert. BEGRÜNDUNG: Auf die Zusammenarbeit in der Ostseeregion und die Politik der Nördlichen Dimension muss besonderes Augenmerk gelegt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 109 Abänderungsentwurf 0453 C5-0300/01 === PPE_/8024=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2 << von Hans-Gert Poettering, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 2 Mittel Reserve 2001 HVE2002 HE2002 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 10 000 000 7 500 000 9 000 000 10 300 000 9 000 000 10 300 000 9 000 000 10 300 000 Bezeichnung: Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Erläuterungen: Nach der Tabelle : Derzeit laufende Rechtsgrundlage Maßnahmen Unterstützung des Gemeinsame Aktion Stabilitätspakts im 1999/822/GASP (ABl. Rahmen der Aktion L 318 vom des für die 11.12.1999, S. 40) Koordinierung des Stabilitätspakts zuständigen EUSonderbeauftragten (Hombach) Gemeinsame Aktion 2000/793/GASP (ABl. L 318 vom 16.12.2000, S. 3) Maßnahmen zur Gemeinsame Aktion Unterstützung des 1999/843/GASP (ABl. Friedensprozesses im L 326 vom Nahen Osten unter der 18.12.1999, S. 71) Zuständigkeit des EUSonderbeauftragten für den NahostFriedensprozeß (Moratinos) Gemeinsame Aktion 2000/794/GASP (ABl. L 318 vom 16.12.2000, S. 5) 110 Mittelbetrag Auslaufdatum 1 240 000 31.12.2000 2 020 000 31.12.2001 1 430 000 31.12.2000 1 285 280 31.12.2001 Derzeit laufende Rechtsgrundlage Mittelbetrag Maßnahmen Aufstellung eines Gemeinsame Aktion 1 600 000 (für 2001 zweiten 2000/298/GASP (ABl. zu fassende Hilfsprogramms der L 97 vom 19.4.2000, Beschlüsse) EU zur Unterstützung S. 4) der palätinensischen Autonomiebehörde bei ihren Bemühungen zur Beklämpfung terroristischer Aktivitäten, die von den unter ihrer Kontrolle stehenden Gebieten ausgehen (Eriksson) Auslaufdatum 31.5.2002 Folgender Text ist hinzuzufügen: Von Kirchen eingereichte Projekte sollen finanziert werden, wenn Katholiken, Protestanten, Juden, Moslems und Orthodoxe solche Projekte gemeinsam vorlegen. BEGRÜNDUNG: Die Kirchen besitzen in dieser Region noch immer sehr viel Einfluss, und deshalb ist es notwendig, dass die westlichen Kirchen gemeinsame Projekte mit den verschiedenen Kirchen dieser Region durchführen. 111