AMENDMENT

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HAUSHALTSVEFAHREN 2002
Dok Nr:
5: B7-B8
*******
12.10.2001
PARLAMENT - ERSTE LESUNG
Abänderungen in erster Lesung, die vom Haushaltsausschuß nicht
angenommen wurden
HAUSHALTSAUSSCHUSS
BERICHTERSTATTER:
CARLOS COSTA NEVES - EINZELPLAN III (KOMMISSION)
KATHALIJNE BUITENWEG - SONSTIGE EINZELPLÄNE
DE
DE
Abänderungsentwurf 0185
C5-0300/01
=== AFET/5001===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 4 0
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 4 0 Heranführungsstrategie für Malta
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 4 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
7 500 000 7 000 000 9 220 000 9 800 000 9 220 000 9 800 000
9 220 000 9 800 000
Bezeichnung:
Heranführungsstrategie für Malta
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die aus dieser Haushaltslinie getätigten Ausgaben werden unter Rubrik 7 der Finanziellen
Vorausschau (Heranführungshilfe) finanziert.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 4 1 Heranführungsstrategie für Zypern
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 4 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 500 000 6 000 000 11 160 000 10 050 000 11 160 000 10 050 000
11 160 000 10 050 000
Bezeichnung:
Heranführungsstrategie für Zypern
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die aus dieser Haushaltslinie getätigten Ausgaben werden unter Rubrik 7 der Finanziellen
Vorausschau (Heranführungshilfe) finanziert.
BEGRÜNDUNG:
2
Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau ist ausdrücklich für die Heranführungshilfe bestimmt.
Die Heranführungsstrategien für Malta und Zypern sollten daher im Rahmen der Rubrik 7
finanziert werden, die zu diesem Zweck überarbeitet werden muss. Die derzeitige Regelung
ist nicht rational und führt zu einer Einschränkung der Transparenz.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0186
C5-0300/01
=== AFET/5002===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 5 0
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 5 0 Heranführungsstrategie für die Türkei
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 5 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
Bezeichnung:
Heranführungsstrategie für die Türkei
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die aus dieser Haushaltslinie getätigten Ausgaben werden unter Rubrik 7 der Finanziellen
Vorausschau (Heranführungshilfe) finanziert.
BEGRÜNDUNG:
Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau ist ausdrücklich für die Heranführungshilfe bestimmt.
Die Heranführungsstrategie für die Türkei sollte daher im Rahmen der Rubrik 7 finanziert
werden, die zu diesem Zweck überarbeitet werden muss. Die derzeitige Regelung ist nicht
rational und führt zu einer Einschränkung der Transparenz.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0487
C5-0300/01
=== GUE//8820===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-2 0 1
<< von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten
Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-2 0 1 Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse,
Unterstützungsmaßnahmen und Transport, Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der
Durchführung
3
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-2 0 1
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
291 430
257 430
269 050
245 000
269 050
245 000 22 380 000 12 430 000 291 430
257 430
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
262 150
247 150
282 500
247 000
263 600
225 250 18 900 000 21 750 000 282 500
247 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
88 000 000 56 000 000 80 000 000 48 000 000 80 000 000 48 000 000 8 000 000 8 000 000 88 000 000 56 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 3
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
15 000 000 8 000 000
p.m.
11 000 000
p.m.
11 000 000 15 000 000
15 000 000 11 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
167 775
145 275
162 000
146 000
151 000
128 315 16 775 000 16 960 000 167 775
145 275
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
4
Artikel B7-3 1 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
83 060 000 46 560 000 72 480 000 40 000 000 72 480 000 40 000 000 10 580 000 6 560 000 83 060 000 46 560 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000 33 770 000
712 770
250 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
382 280
380 000
285 600
310 000
283 600
305 000 98 680 000 75 000 000 382 280
380 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 1
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
304 000
300 500
283 400
245 000
269 400
220 000 34 600 000 80 500 000 304 000
300 500
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 2 Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Bundesrepublik
Jugoslawien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 2
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
240 000
185 000
220 000
230 000
220 000
230 000 20 000 000
240 000
230 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
--------------------
5
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 3
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
71 800 000 31 550 000 45 000 000 50 000 000 45 000 000 50 000 000 26 800 000
71 800 000 50 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
202 630
179 530
188 000
175 000
185 500
172 500 17 130 000 7 030 000 202 630
179 530
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Der Rat sieht im HE bei den wichtigsten Haushaltslinien der Zusammenarbeit mit
Drittländern Kürzungen von rund 170 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2001 und von
rund 370 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2000 vor. Bei den wichtigsten
Haushaltslinien der Zusammenarbeit mit Drittländern wurden die Mittel durchweg
eingefroren, gekürzt oder umverteilt, um neuem, unvorhergesehenem Finanzbedarf Rechnung
zu tragen. Die Kommission gedenkt das Flexibilitätsinstrument einzusetzen, um das Problem
des Fischereiabkommens mit Marokko und der Umstellung der Flotte in den Griff zu
bekommen. Die GUE/NGL-Fraktion hat sich für eine Revision der FV, speziell bei der
Rubrik 4, externe Politikbereiche, eingesetzt. Das EP darf jedenfalls nicht seine traditionelle
Priorität bei der Zusammenarbeit mit Drittländern in Frage stellen lassen. Die Abänderung
bezweckt die Wiedereinsetzung der Mittel des Haushaltsplans 2001 bei den von Kürzungen
betroffenen Haushaltslinien.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0160
C5-0300/01
=== AFET/5003===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-2 0 1
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-2 0 1 Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse,
Unterstützungsmaßnahmen und Transport, Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der
Durchführung
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
6
B7-2 0 1
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
291 430
257 430
269 050
245 000
269 050
245 000 10 000 000 13 000 000 279 050
258 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Seit 1998 wurde die Mittelausstattung der Haushaltslinien für Nahrungsmittelhilfe gesenkt.
Dies ist ein Kernbereich bei der Bekämpfung der Armut, und die Ernährungssicherheit stellt
ein soziales Grundrecht dar. Der Berichterstatter schlägt daher eine Aufstockung der Mittel
auf ein realistischeres Niveau vor.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0228
C5-0300/01
=== DEVE/7495===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-2 0 1
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-2 0 1 Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse,
Unterstützungsmaßnahmen und Transport, Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der
Durchführung
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-2 0 1
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
291 430
257 430
269 050
245 000
269 050
245 000 14 200 000 17 000 000 283 250
262 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Während einiger Jahre wurden die Haushaltslinien für Nahrungsmittelhilfe gekürzt, obgleich
dies ein wesentlicher Sektor der Armutsbekämpfung ist und der Bedarf groß ist. Mit diesem
Kompromissabänderungsentwurf (zwichen den Abänderungsentwürfen 7400 und 7463) wird
eine Anhebung auf ein angemesseneres Niveau vorgeschlagen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0398
C5-0300/01
=== MEMB/8204===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
7
B7-3 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
262 150
247 150
282 500
247 000
263 600
225 250 22 400 000 21 750 000 286 000
247 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0161
C5-0300/01
=== AFET/5073===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0
AFET/5073 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5004, AFET/5060
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
262 150
247 150
282 500
247 000
263 600
225 250 18 900 000 21 750 000 282 500
247 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die Mittel zugunsten Vietnams und Chinas werden im Rahmen der . . . . . . . . . . Lage
der Menschenrechte und der Demokratie in diesen Ländern ausgeführt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Verwendung dieser Mittel ist von der Einhaltung der Grundsätze abhängig, von denen
sich die Europäische Union leiten lässt.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
14 850 000 14 850 000 23 150 000 20 000 000 20 835 000 17 984 000 2 315 000 2 016 000 23 150 000 20 000 000
8
BEGRÜNDUNG:
In ihrer Jährlichen Strategieplanung für das Jahr 2002 legt die Kommission die Schwerpunkte
der Politik der Entwicklungszusammenarbeit fest; der Bereich Gesundheit und Bildung stellt
eines der sechs wichtigsten prioritären Ziele dar. Dadurch würde die Bekämpfung der Armut
an Wirksamkeit gewinnen. Diese Haushaltslinie sollte — wie dies im HVE vorgeschlagen
wurde — aufgestockt werden, damit die EU ihren Worten auch wirksame Taten folgen lassen
kann.
Die EU-Entwicklungshilfe sollte einen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats und der
demokratischen Grundsätze leisten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0230
C5-0300/01
=== DEVE/7401===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
262 150
247 150
282 500
247 000
263 600
225 250 18 900 000 21 750 000 282 500
247 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Angesichts der großen Zahl armer Menschen in dieser Region – die große Mehrzahl der
ärmsten Menschen der Welt lebt in Asien – müssen die Mittel dieser Haushaltslinie
aufgestockt werden, um das Ziel eines Haushalts und einer Entwicklungspolitik, die auf die
Bekämpfung der Armut ausgerichtet sind, zu erreichen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0324
C5-0300/01
=== ITRE/6022===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
262 150
247 150
282 500
247 000
263 600
225 250
263 600
225 250
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
9
Bezeichnung:
Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Durch diese Mittel sollen auch die Initiativen von Gewerkschaften und . . . . . . . . . . die
die Einhaltung von Arbeits-, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsnormen beinhalten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in den Ländern, in
denen europäische Unternehmen tätig sind.Die Mittel decken auch die Einrichtung und
den Betrieb von Kontaktstellen für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
in den EU-Delegationen in den Ländern, in denen europäische Unternehmen tätig sind.
BEGRÜNDUNG:
Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den
Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in
den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und
Überwachung der Umsetzung dieser Leitsätze unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des
Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer
internationalen Handelspolitik.Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten
Seminar über die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai
2001 in Brüssel stattfand, wurde in den Workshops und in der abschließenden Sitzung die
Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten der OECD und in
Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und Überwachung der Umsetzung dieser
Leitlinien unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des Engagements der EU für eine
Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer internationalen Handelspolitik.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0399
C5-0300/01
=== MEMB/8205===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 A
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
14 850 000 14 850 000 23 150 000 20 000 000 20 835 000 17 984 000 2 315 000 2 016 000 23 150 000 20 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
10
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0060
C5-0300/01
=== CONT/5226===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 0 A
<< von Ausschuss für Haushaltskontrolle >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 0 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
14 850 000 14 850 000 23 150 000 20 000 000 20 835 000 17 984 000 2 315 000 2 016 000 23 150 000 20 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Kürzungen stehen nicht in Einklang mit der Entschließung des Parlaments (Bericht
Galeote Quecedo) A5-0199/2001 vom 1.6.2001 über die «Entwicklung des Außendienstes».
Dort heißt es in Ziffer 1: «besteht darauf, dass die effiziente Bereitstellung und Verwaltung
von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union ... für den Außendienst der Kommission
von oberster Priorität sein müssen», und in Ziffer 3: «stellt fest, dass der
Dekonzentrationsprozess eine personelle Aufstockung der Delegationen erfordern wird ...».
Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in allen Artikeln.
Diese Artikel dienen hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der Dekonzentration:
Personal für technische Hilfe zur Unterstützung der Beamten in den Delegationen und
anstelle der Büros für Technische Hilfe (BAT).
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0231
C5-0300/01
=== DEVE/7507===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 1
DEVE/7507 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7420, DEVE/7466
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Asien
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
88 000 000 56 000 000 80 000 000 48 000 000 80 000 000 48 000 000
80 000 000 48 000 000
Bezeichnung:
Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in
Asien
11
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen und Frauenverbänden bei . . . . .
. . . . . und der Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind im beiderseitigen Interesse der Europäischen Union und der Partnerländer
für die Finanzierung verschiedener Maßnahmen bestimmt, u. a. technische Hilfe, Ausbildung,
Technologietransfer, institutionelle Unterstützung im Bereich der Absatzförderung, der
Energieversorgung (insbesondere mittels erneuerbarer Energieträger), des Umweltschutzes
und der Bewirtschaftung mit dem Ziel:
— die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu
verbessern und die Wirtschaftsbeziehungen und den Handel zwischen der Europäischen
Union und Asien zu erleichtern,
— die Regionalintegration zu fördern,
— den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, insbesondere in den am wenigsten
entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale
Handelssystem u.a. durch die Verbesserung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme
an der WTO zu erleichtern,
— den Transfer von Know-how zu begünstigen und Treffen und Zusammenschlüsse
zwischen Wirtschaftsbeteiligten beider Parteien zu unterstützen,
— in den betreffenden Ländern die Rahmenbedingungen für die Expansion der Wirtschaft
und damit für die Entwicklung zu verbessern,
— den verstärkten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern.
Nach dem Absatz :
Hierzu zählen Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen und Frauenverbänden bei . . . . .
. . . . . und der Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Ferner zählen hierzu Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Interessen
besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Kinder, behinderte und ältere
Menschen, ethnische und religiöse Minderheiten bestimmt.
Nach dem Absatz :
Die für Nepal bestimmten Finanzmittel hängen von der Garantie seitens . . . . . . . . . .
dieses Landes ab, dass Flüchtlinge aus Tibet nicht zurückgewiesen werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Mittel dienen auch zur Finanzierung von Aktionen zur Förderung umwelt- und
sozialverträglicher Geschäftspraktiken, einschließlich des Transfers von technischem Knowhow bezüglich der besten Praktiken hinsichtlich sauberer Technologien und wirtschaftlicher
Anreize, sowie zur Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier
Energieträger sowie der einschlägigen Technologien aus der EU.
BEGRÜNDUNG:
Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für
umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur
Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger
sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer in Asien,
12
einschließlich China und Indien, schaffen, da sich diese Nationen anschicken, im Laufe
dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid zu werden.
Zur letzten Erläuterung: Besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere
behinderten und älteren Menschen, wird in den Entwicklungsprogrammen nicht genügend
Aufmerksamkeit geschenkt. Sie sollten bei der von der EU in diesem Bereich geleisteten
Arbeit sehr viel stärker berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0232
C5-0300/01
=== DEVE/7508===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 2
DEVE/7508 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7402, DEVE/7492
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 2 Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
36 000 000 28 000 000 34 800 000 25 000 000 34 800 000 25 000 000 7 200 000 10 000 000 42 000 000 35 000 000
Bezeichnung:
Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Ferner werden Überlebenshilfen oder Rückführungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
unterstützt. Die Hilfe . . . . . . . . . . Maßnahmen verwendet werden, die auf die
Vorbeugung von Vertreibungen abzielen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen finanziert werden, die Gruppen von Flüchtlingen,
Vertriebenen und anderen Bevölkerungsgruppen, die ihr Ursprungs- oder Aufenthaltsland
wegen kriegerischer Auseinandersetzungen, Unsicherheit oder anderer nicht naturbedingter
Katastrophen verlassen haben, wie etwa den tibetanischen Flüchtlingen in Indien und Nepal
und den afghanischen Flüchtlingen in PakistanPakistan und im Iran, die Selbstversorgung
ermöglichen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Sie dienen ferner der Finanzierung von Maßnahmen zur Bildung und Ausbildung von
Frauen in Afghanistan und von Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung gemäß den Entschließungen des
Europäischen Parlaments vom 15. März 2001 und vom 14. Juni 2001 zu Afghanistan.
Nach dem Absatz :
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, . . . . . . . . .
. und Lateinamerikas (ABl. C 120 E vom 24.4.2001, S. 163).
Folgender Text ist hinzuzufügen:
13
Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2001 zum oben genannten
Vorschlag.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 2 A Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern Asiens —
Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 2 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 450 000 750 000 1 450 000 750 000
100 000
50 000
1 550 000 800 000
BEGRÜNDUNG:
Trotz der großen Zahl von Flüchtlingen und anderer entwurzelter Personen ist die Hilfe der
EU kontinuierlich gesunken. Im Juli nahm das Parlament eine Verordnung über Maßnahmen
im Bereich der Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in Asien und Lateinamerika in
erster Lesung an. Es wurde eine Änderung vorgeschlagen, mit der der finanzielle Rahmen für
den Zeitraum 2001 bis 2004 auf 200 Millionen Euro festgelegt wird. Der Vorschlag für eine
Verordnung wurde vom Rat gebilligt und wird vor Jahresende veröffentlicht werden. Daher
müssen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 15. März 2001 und vom 14. Juni
2001 zu Afghanistan rechtfertigen voll und ganz die Einfügung einer zusätzlichen
Erläuterung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0506
C5-0300/01
=== UEN-/9021===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 3
<< von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani,
Fraktion Union für das Europa der Nationen >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 3
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
15 000 000 8 000 000
p.m.
11 000 000
p.m.
11 000 000
2 000 000
p.m.
13 000 000
BEGRÜNDUNG:
Viele Jahre nach dem Genozid der Roten Khmer erweist sich die Rückkehr der
kambodschanischen Bevölkerung zu einem normalen Leben als schwieriger als erwartet, und
auch die dauerhafte Wiederinstandsetzung des Produktionssystems bleibt äußerst schwierig.
Die Zahl der Opfer von Minenexplosionen nimmt nicht ab, und gerade die Verstärkung der
Aktionen zur Minenräumung ist mehr denn je eine Priorität.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=14
Abänderungsentwurf 0233
C5-0300/01
=== DEVE/7496===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 3
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Asien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 3
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
15 000 000 8 000 000
p.m.
11 000 000
p.m.
11 000 000 6 500 000 4 500 000 6 500 000 15 500 000
BEGRÜNDUNG:
Die Mittelzuweisungen für Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen verzeichneten in
den letzten Jahren Kürzungen. Wenn die Kommission ihre Verpflichtungen einhalten
möchte, die sie im Rahmen ihrer jüngsten Mitteilung über die Verknüpfung von Soforthilfe,
Rehabilitation und Entwicklung (KOM(2001) 153) eingegangen ist, müssen Haushaltsmittel
in angemessener Höhe veranschlagt werden. Mit diesem Kompromissabänderungsentwurf
(zwischen den Abänderungsentwürfen 7403 und 7469) wird eine Anhebung dieser wichtigen
Haushaltslinie vorgeschlagen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0488
C5-0300/01
=== GUE//8821===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 0 4 A
<< von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten
Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 0 4 A Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe für Osttimor —
Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 0 4 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 620 000 1 620 000 100 000 1 350 000 100 000 1 350 000 1 400 000
1 500 000 1 350 000
BEGRÜNDUNG:
Im HVE sieht die Kommission bei der Haushaltslinie für den Wiederaufbau in Osttimor eine
Kürzung von 50 % vor. Diese war nicht sinnvoll, wenn man die Lage auf Timor und die
Bedürfnisse der dortigen Bevölkerung bedenkt. Der Rat hat dies im HE korrigiert und die im
Haushaltsplan 2001 für OA vorgesehenen Mittel fast vollständig wiedereingesetzt. Bei den
Verwaltungsmitteln war das dagegen nicht der Fall, sie wurden um fast 100 % gekürzt. Die
Abänderung bezweckt die Wiedereinsetzung der Verwaltungsmittel annähernd auf dem
Niveau des Haushaltsplans 2001, also 1,5 Mio. Euro.
15
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0400
C5-0300/01
=== MEMB/8206===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
167 775
145 275
162 000
146 000
151 000
128 315 19 000 000 17 685 000 170 000
146 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0325
C5-0300/01
=== ITRE/6023===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
167 775
145 275
162 000
146 000
151 000
128 315
151 000
128 315
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Sie dienen auch zur systematischen Überwachung und Bewertung der Umweltauswirkungen .
. . . . . . . . . dieses Artikels finanzierten Entwicklungsvorhaben sowie zur
Veröffentlichung eines jährlichen Evaluierungsberichts.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
16
Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in Brasilien,
Argentinien und Chile (Länder, die die überprüften Leitsätze direkt übernommen haben)
und anderen Ländern, in denen europäische Unternehmen tätig sind.
BEGRÜNDUNG:
Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den
Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in
den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und
Überwachung der Umsetzung dieser Leitsätze unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des
Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer
internationalen Handelspolitik.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0163
C5-0300/01
=== AFET/5074===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0
AFET/5074 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5006, AFET/5061
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
167 775
145 275
162 000
146 000
151 000
128 315 30 200 000 17 685 000 181 200
146 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Ein Teil dieser Mittel wird eingesetzt, um einmal auf kubanische . . . . . . . . . . von
Jointventures einzuführen, die für eine Gemeinschaftshilfe in Frage kämen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Verwendung dieser Mittel ist von den Bedingungen der Demokratieklausel der
Kooperationsabkommen abhängig.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
17
B7-3 1 0 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 165 000 10 165 000 30 920 000 17 000 000 27 828 000 15 300 000 3 092 000 1 700 000 30 920 000 17 000 000
BEGRÜNDUNG:
In ihrer Jährlichen Strategieplanung für das Jahr 2002 legt die Kommission die Schwerpunkte
der Entwicklungszusammenarbeit fest; der Bereich Gesundheit und Bildung stellt eines der
sechs wichtigsten prioritären Ziele dar. Dadurch würde die Bekämpfung der Armut an
Wirksamkeit gewinnen. Die Haushaltslinie B7-310 ist sowohl in diesem Zusammenhang, als
auch im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Zusammenarbeit auf
regionaler Ebene und anderer wichtiger Ziele von größter Bedeutung. Die vorgeschlagene
Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen (8% im Vergleich zum Haushaltsplan 2001)
entspricht der von Haushaltslinie B7-300.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0235
C5-0300/01
=== DEVE/7404===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
167 775
145 275
162 000
146 000
151 000
128 315 11 000 000 17 685 000 162 000
146 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Es kann nicht hingenommen werden, dass der Rat bei dieser Haushaltslinie weitere
Kürzungen vorgenommen hat. Der Berichterstatter schlägt daher vor, die Mittelausstattung
dieser Haushaltslinie wieder auf den im HVE vorgeschlagenen Stand zu bringen, der bereits
unter dem im Haushalt 2001 lag.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0401
C5-0300/01
=== MEMB/8207===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 A
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
18
B7-3 1 0 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 165 000 10 165 000 30 920 000 17 000 000 27 828 000 15 300 000 3 092 000 1 700 000 30 920 000 17 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0061
C5-0300/01
=== CONT/5227===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 0 A
<< von Ausschuss für Haushaltskontrolle >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 0 A Finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 0 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 165 000 10 165 000 30 920 000 17 000 000 27 828 000 15 300 000 3 092 000 1 700 000 30 920 000 17 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Kürzungen stehen nicht in Einklang mit der Entschließung des Parlaments (Bericht
Galeote Quecedo) A5-0199/2001 vom 1.6.2001 über die «Entwicklung des Außendienstes».
Dort heißt es in Ziffer 1: «besteht darauf, dass die effiziente Bereitstellung und Verwaltung
von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union ... für den Außendienst der Kommission
von oberster Priorität sein müssen», und in Ziffer 3: «stellt fest, dass der
Dekonzentrationsprozess eine personelle Aufstockung der Delegationen erfordern wird ...».
Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in allen Artikeln.
Diese Artikel dienen hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der Dekonzentration:
Personal für technische Hilfe zur Unterstützung der Beamten in den Delegationen und
anstelle der Büros für Technische Hilfe (BAT).
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0236
C5-0300/01
=== DEVE/7509===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 1
DEVE/7509 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7421, DEVE/7442,
DEVE/7471
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
19
B7-3 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
83 060 000 46 560 000 72 480 000 40 000 000 72 480 000 40 000 000 10 520 000 6 600 000 83 000 000 46 600 000
Bezeichnung:
Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in
Lateinamerika
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Sie dienen ferner der eventuellen Finanzierung der Tätigkeiten verschiedener
lateinamerikanischer . . . . . . . . . . der Europäischen Union zur Förderung der
wirtschaftlichen Beziehungen gegründet wurde.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind im beiderseitigen Interesse der Europäischen Union und der Partnerländer
sowie zur Umsetzung der Abkommen, die die Europäische Union mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika geschlossen hat, für die Finanzierung verschiedener
Maßnahmen bestimmt, u. a. technische Hilfe im Rahmen der Unterstützung der regionalen
Integration, der kulturellen Zusammenarbeit, der Erziehung, der Ausbildung und Förderung
von Spitzenforschungszentren einschließlich Technologietransfer sowie der Aktivitäten im
Bereich der allgemeinen Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse und der
Zusammenarbeit im Unternehmensbereich, insbesondere in Bezug bezug auf die
institutionelle Unterstützung bei der Absatzförderung, der Energieversorgung (insbesondere
erneuerbare EnergienEnergieträger und emissionsfreie Energiegewinnung und die
einschlägigen Technologien), des Umweltschutzes und der Bewirtschaftung mit dem Ziel:
— die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu
verbessern und die Wirtschaftsbeziehungen und den Handel zwischen der Europäischen
Union und Lateinamerika zu erleichtern,
— die Regionalintegration zu fördern,
— den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, insbesondere in den am wenigsten
entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale
Handelssystem u.a. durch die Verbesserung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme
an der WTO zu erleichtern,
— den Transfer von Know-how zu begünstigen und Treffen und Zusammenschlüsse
zwischen Wirtschaftsbeteiligten beider Parteien zu unterstützen,
— in den betreffenden Ländern die Rahmenbedingungen für die Expansion der Wirtschaft
und damit für die Entwicklung zu verbessern,
— Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und lokale Initiativen dahin gehend zu
unterstützen, dass sie die Auswirkungen der europäischen Investitionen auf die
Volkswirtschaft überwachen, insbesondere in Form von Verhaltenskodizes und
sektoriellen Vereinbarungen, die Arbeits-, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsnormen
umfassen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln sollen auch Informations- und Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere in
Bereichen wie Gleichstellung der Geschlechter, Kampf gegen die Diskriminierung von
Kindern, behinderten und älteren Menschen sowie ethnischen und religiösen
20
Minderheiten, Umweltschutz, tropische Wälder, Bekämpfung von Drogen und Aids sowie
demographische Fragen, finanziert werden.
BEGRÜNDUNG:
Die Umsetzung der Prioritäten, auf die man sich auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der
EU und den politischen Führern Lateinamerikas und des karibischen Raums im Juni 1999 in
Rio geeinigt hat, wird auf dem zweiten Gipfeltreffen, das 2002 stattfinden wird, bewertet
werden. Man würde ein negatives politisches Zeichen setzen, wenn die Haushaltsmittel unter
das Niveau von 2001 gesenkt würden.
Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für
umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur
Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger
sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer in
Lateinamerika schaffen, da sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu
den weltweit größten Produzenten von Kohlendioxid zu werden.
Zur letzten Erläuterung: Besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere
behinderten und älteren Menschen, wird in den Entwicklungsprogrammen nicht genügend
Aufmerksamkeit geschenkt. Sie sollten bei der von der EU in diesem Bereich geleisteten
Arbeit sehr viel stärker berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0164
C5-0300/01
=== AFET/5007===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 1
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 1 Politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
83 060 000 46 560 000 72 480 000 40 000 000 72 480 000 40 000 000 10 520 000
83 000 000 40 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Umsetzung vieler der Prioritäten, auf die man sich auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen
der EU und den politischen Führern Lateinamerikas und des karibischen Raums im Juni 1999
in Rio einigte, wird auf dem zweiten Gipfeltreffen, das 2002 stattfinden wird, bewertet
werden. Man würde ein negatives politisches Zeichen in diesem Zusammenhang setzen,
wenn die Haushaltsmittel unter den Haushaltsansatz von 2001 gesenkt würden. Ferner
bedingt die Lage in einigen Andenstaaten, einschließlich Peru und Kolumbien eine
angemessene Mittelausstattung im Haushaltsplan, ebenso wie das jüngste Übereinkommen
mit Mexiko und die laufenden Verhandlungen über ein interregionales
Assoziationsabkommen mit dem Mercosur und das Parallelübereinkommen mit Chile.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
21
Abänderungsentwurf 0165
C5-0300/01
=== AFET/5008===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 2
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 2 Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern
Lateinamerikas
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
15 000 000
p.m.
10 000 000
p.m.
10 000 000 4 300 000
4 300 000 10 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 2 A Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Ländern
Lateinamerikas — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 2 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
200 000
200 000
p.m.
BEGRÜNDUNG:
Der Entwurf einer Verordnung über die Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen wird
derzeit vom Parlament und vom Rat geprüft und wird voraussichtlich vor dem Ende des
Jahres 2001 angenommen und veröffentlicht werden. In Lateinamerika ist die Lage in
einigen Ländern besonders Besorgnis erregend. Daher ist klar, dass Mittel gebunden werden
müssen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0402
C5-0300/01
=== MEMB/8208===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 3
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
71 800 000 31 550 000 45 000 000 50 000 000 45 000 000 50 000 000 20 000 000 15 000 000 65 000 000 65 000 000
22
BEGRÜNDUNG:
Durch die verheerende Dürre in Zentralamerika wurden in einigen Gebieten zwischen 40 und
100% des Mais-, Bohnen-, Reis- und Sorghumanbaus zerstört. Mehr als 1,6 Millionen
Menschen leiden Hunger. Angesichts dieser Situation müssen die von der Kommission im
Frühjahr in ihrem HVE veranschlagten Mittel beträchtlich aufgestockt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0166
C5-0300/01
=== AFET/5075===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3
AFET/5075 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5009, AFET/5027
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 3 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Lateinamerika
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 3
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
71 800 000 31 550 000 45 000 000 50 000 000 45 000 000 50 000 000 21 800 000
66 800 000 50 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 3 A Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 3 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 450 000 3 450 000 4 600 000 4 685 000 4 140 000 4 216 500 460 000
468 500 4 600 000 4 685 000
BEGRÜNDUNG:
Die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Einrichtungen in einigen lateinamerikanischen
Ländern werden weiterhin von Naturkatastrophen in Mitleidenschaft gezogen. Bemühungen
im Hinblick auf eine Stabilisierung der betroffenen Länder müssen weitergeführt und durch
angemessene Mittel unterstützt werden, im Sinne der vom Parlament angenommenen
Entschließungen, in denen mehrjährige Rehabilitations- und Wiederaufbauprogramme
gefordert werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0403
C5-0300/01
=== MEMB/8209===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3 A
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
--------------------
23
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 3 A Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 3 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 450 000 3 450 000 4 600 000 4 685 000 4 140 000 4 216 500 460 000
468 500 4 600 000 4 685 000
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0062
C5-0300/01
=== CONT/5228===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 1 3 A
<< von Ausschuss für Haushaltskontrolle >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 1 3 A Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Entwicklungsländer in Lateinamerika — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 1 3 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 450 000 3 450 000 4 600 000 4 685 000 4 140 000 4 216 500 460 000
468 500 4 600 000 4 685 000
BEGRÜNDUNG:
Die Kürzungen stehen nicht in Einklang mit der Entschließung des Parlaments (Bericht
Galeote Quecedo) A5-0199/2001 vom 1.6.2001 über die «Entwicklung des Außendienstes».
Dort heißt es in Ziffer 1: «besteht darauf, dass die effiziente Bereitstellung und Verwaltung
von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union ... für den Außendienst der Kommission
von oberster Priorität sein müssen», und in Ziffer 3: «stellt fest, dass der
Dekonzentrationsprozess eine personelle Aufstockung der Delegationen erfordern wird ...».
Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in allen Artikeln.
Diese Artikel dienen hauptsächlich zur Finanzierung der Kosten der Dekonzentration:
Personal für technische Hilfe zur Unterstützung der Beamten in den Delegationen und
anstelle der Büros für Technische Hilfe (BAT).
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0326
C5-0300/01
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 2 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
24
=== ITRE/6026===
Artikel B7-3 2 0 Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD)
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
121 100
134 100
122 900
128 000
122 900
128 000
122 900
128 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD)
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die Mittel dienen auch zur Finanzierung von Aktionen zur Förderung . . . . . . . . . .
Praktiken hinsichtlich sauberer Technologien sowie erneuerbarer Energieträger und
wirtschaftlicher Anreize.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel decken auch die Einrichtung und den Betrieb von Kontaktstellen für die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen in den EU-Delegationen in den Ländern, in
denen europäische Unternehmen tätig sind.
BEGRÜNDUNG:
Auf dem von der EU-Kommission (GD II) geförderten Seminar über die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen, das am 10. und 11. Mai 2001 in Brüssel stattfand, wurde in den
Workshops und in der abschließenden Sitzung die Notwendigkeit dieser Kontaktstellen in
den Mitgliedstaaten der OECD und in Nichtmitgliedstaaten als Mittel zur Förderung und
Überwachung der Umsetzung dieser Leitsätze unterstrichen. Ihre Förderung ist Teil des
Engagements der EU für eine Verbesserung der Sozialstandards im Rahmen ihrer
internationalen Handelspolitik.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0239
C5-0300/01
=== DEVE/7510===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-3 2 0
DEVE/7510 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7422, DEVE/7475
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-3 2 0 Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD)
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-3 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
121 100
134 100
122 900
128 000
122 900
128 000
122 900
128 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Europäisches Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (EPRD)
Erläuterungen:
25
Nach dem Absatz :
Mit den Änderungen soll dem demokratischen Wandel in Südafrika und . . . . . . . . . .
zwischen der Europäischen Union und Südafrika umfassend Rechnung getragen werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Maßnahmen umfassen die Finanzierung von:
— Entwicklungsprogrammen, unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften,
— Entwicklungsprogrammen unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und unter
Berücksichtigung der Interessen besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen
wie Frauen, Kinder sowie behinderte und ältere Menschen, Programmen und Projekten
im Bereich der sozialen Dienste (u. a. Gesundheits-, Bildungs- und Wohnungswesen) in
ländlichen und armen städtischen Gebieten,
— Programmen zur Unterstützung der Berufsausbildung,
— Investitionsvorhaben, einschließlich Risikokapital, Jointventures und arbeitsschaffende
Maßnahmen,
— sonstigen Projekten, die es der Regierung gestatten, das Programm für Wiederaufbau und
Entwicklung, Wachstum, Beschäftigung und Umverteilung voranzubringen,
— Maßnahmen zur Einbeziehung der Verbraucherpolitik in die Entwicklungspolitik.
— Vorhaben zur Förderung der vermehrten Nutzung der Informations- und
Kommuniktionstechnologien.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Mittel dienen auch zur Finanzierung von Aktionen zur Förderung umwelt- und
sozialverträglicher Geschäftspraktiken, einschließlich des Transfers von technischem Knowhow bezüglich der besten Praktiken hinsichtlich sauberer Technologien sowie erneuerbarer
Energieträger und und emissionsfreier Energiegewinnung sowie den einschlägigen
Technologien und wirtschaftlicher Anreize.
BEGRÜNDUNG:
Besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere behinderten und älteren
Menschen, wird in den Entwicklungsprogrammen nicht genügend Aufmerksamkeit
geschenkt. Sie sollten bei der von der EU in diesem Bereich geleisteten Arbeit sehr viel
stärker berücksichtigt werden.
Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für
umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur
Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsloser Energien sowie
der einschlägigen Technologien aus der EU nach Südafrika schaffen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0504
C5-0300/01
=== UEN-/9023===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani,
Fraktion Union für das Europa der Nationen >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
26
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000 34 000 000 50 000 000 713 000
300 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union kann nicht zu einem Zeitpunkt, in dem sie die Bewerberländer in
Osteuropa besonders wichtig nimmt und das Europäische Parlament auf seiner Tagung im
September 2001 zu der Bewerbung jedes dieser Länder Stellung genommen hat, die Mittel
für das Programm MEDA kürzen; dies müsste von den Drittländern im Mittelmeerraum als
Zeichen des Misstrauens verstanden werden.
Die natürliche Bestimmung Europas ist sein Zusammenschluss, aber es muss gleichzeitig
seine privilegierten Beziehungen zu den Drittländern im Mittelmeerraum aufrechterhalten.
Daher sollten wenigstens die für das Haushaltsjahr 2002 veranschlagten VE in gleicher Höhe
wie 2001 wiedereingesetzt und die ZE für 2002 wieder auf das Niveau des HVE gehoben
werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0404
C5-0300/01
=== MEMB/8210===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000 46 000 000 50 000 000 725 000
300 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0167
C5-0300/01
=== AFET/5076===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
AFET/5076 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5010, AFET/5028,
AFET/5046
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------27
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000 9 320 000 50 000 000 688 320
300 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den
Mittelmeerdrittländern)
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Mit diesen Mitteln sollen auch vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte zur . . . . . . .
. . . Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sollen vor allem die Finanzierung decken für:
— die wirtschaftliche Umgestaltung (indem der Prozeß der Modernisierung und der
wirtschaftlichen Umstrukturierung in den Mittelmeerdrittländern im Hinblick auf die
schrittweise Errichtung einer Freihandelszone flankiert wird und Direktinvestitionen in
der Region durch die Schaffung von Jointventures (MED-INVEST, ECIP, Risikokapital)
gefördert werden),
— ein besseres sozioökonomisches Gleichgewicht (insbesondere durch Beiträge zur
Verbesserung der sozialen Dienste, zur ausgewogenen und integrierten Entwicklung des
ländlichen Raums, zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsprozeß,
zum Erziehungswesen und Kulturaustausch, zur Stärkung der Demokratie und der
Menschenrechte, zum Umweltschutz und zur Förderung der aktiven Beteiligung der
Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben),
— die Regionalintegration und insbesondere die Förderung der Regionalkooperation, auch
im Umweltbereich (Regionalprojekte, Programme der dezentralisierten Zusammenarbeit,
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Mittelmeerregionen der Europäischen
Union), den Friedensprozeß im Nahen Osten,
— die Förderung eines nationale und ethnische Grenzen überschreitenden Dialogs durch
gemeinsame Bildungsprogramme; dafür wird ein Betrag von 7 Mio. Euro veranschlagt,
— die Organisation des «Mediterranean Women's Parliamentary Forum» und die Teilnahme
daran.
Nach dem Absatz :
Ein wesentlicher Teil der Mittel dient ferner der Finanzierung kleiner Projekte.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
9,32 Millionen Euro sollten für den Friedensprozess im Nahen Osten vorgesehen werden.
BEGRÜNDUNG:
Große Anstrengungen werden unternommen, um die Wirksamkeit dieses Programms zu
erhöhen. Die Mittel sollten daher auf dem von der Kommission in ihrem HVE
28
vorgeschlagenen Stand belassen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Gesamtbetrag
für das Programm nicht überschritten werden darf.
Angesichts der Lage im Nahen Osten muss die EU darauf vorbereitet sein, Unterstützung zu
leisten, sobald dies möglich wird.
Die Lage im Nahen Osten hat sich erheblich verschlechtert, auch innerhalb der israelischen
Gesellschaft zwischen der jüdischen Mehrheit und der arabischen Minderheit. Ein friedliches
Miteinander dieser beiden Bevölkerungsgruppen ist eine Grundvoraussetzung für den
Versuch, den Friedensprozess wieder in Gang zu bringen und die Wiederaussöhnung
zwischen den Parteien einzuleiten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0197
C5-0300/01
=== MEMB/0067===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Marie-Arlette Carlotti, Alexandros Baltas, Pervenche Berès, Harlem Désir, Catherine
Guy-Quint, Adeline Hazan, Renzo Imbeni, Pasqualina Napoletano, Francisca Sauquillo Pérez
del Arco, Anna Terrón i Cusí >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000 9 320 000 50 000 000 688 320
300 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die stetige Verringerung der Mittel für den Mittelmeerraum (für 2001 betrugen die VE dieses
Artikels 712 770 000) ist besonders bedenklich und lässt sich nicht hinnehmen:
— Technische Gründe: Die Kommission selbst begrüßt jetzt die Verwirklichung des
Programms MEDA II;
— politische Gründe: Die Europäische Union darf ihren Partnern im Mittelmeerraum nicht
das Signal nachlassenden Engagements in einer Zeit vermitteln, in der diese wegen der
Osterweiterung stark beunruhigt sind.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0213
C5-0300/01
=== MEMB/0055===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Gianfranco Dell'Alba, Maurizio Turco, Emma Bonino, Marco Pannella, Marco
Cappato, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Claudio Martelli, Frédérique Ries, Paulo
Casaca >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
29
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000
679 000
250 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den
Mittelmeerdrittländern)
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln sollen auch vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte zur . . . . . . .
. . . Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden.
Folgender Text ist zu streichen:
Bei der Verwendung der Mittel berücksichtigt die Kommission, inwieweit das jeweilige Land
die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechte der
Minderheiten, die Regeln des Völkerrechts, die territoriale Integrität sowie die Außengrenzen
der Mitgliedstaaten und der Mittelmeerdrittländer achtet (Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 19. September 1996). Insbesondere die Bereitstellung der Mittel für
Tunesien wird vom Erlaß neuer, vollkommen demokratischer Wahlgesetze (Präsidentschaftsund Parlamentswahlen sowie Wahlen auf Verwaltungsebene) und einer echten Stärkung des
Rechtsstaats abhängig gemacht.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Bei der Verwendung der Mittel berücksichtigt die Kommission die Lage im jeweiligen Land
in Bezug auf die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der
Menschen- und Minderheitenrechte, der völkerrechtlichen Bestimmungen sowie der
territorialen Integrität und der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und der Drittländer im
Mittelmeerraum (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 1996).
Insbesondere die Bereitstellung der Mittel für Tunesien wird vom Erlass neuer,
vollkommen demokratischer Wahlgesetze (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie
Wahlen auf Verwaltungsebene) und einer echten Stärkung des Rechtsstaats sowie der
Freilassung aller Gesinnungs- und Gewissenshäftlinge abhängig gemacht.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Bereitstellung der für Ägypten bestimmten Mittel wird von einer Reform des
Justizwesens mit dem Ziel der Stärkung von dessen Unabhängigkeit von den politischen
und religiösen Machthabern sowie von der Abschaffung jedweder diskriminierenden
Behandlung von Frauen oder von Angehörigen nicht-muselmanischer
Glaubensrichtungen und insbesondere von der Abschaffung der Praxis der so genannten
Hisba abhängig gemacht.
BEGRÜNDUNG:
Angesichts der zunehmenden Aufweichung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der
Grundfreiheiten in Tunesien sowie der ständig wachsenden Verfolgung von politischen
Gegnern aller Richtungen, Angehörigen von Inhaftierten, Verfechtern der Demokratie und
30
Menschenrechtsaktivisten kann sich die Europäische Union nicht darauf beschränken, die
Lage im Land allgemein zu verurteilen. Die EU muss sowohl auf politischer als auch auf
wirtschaftlicher Ebene alles daransetzen, dass diesen autoritären Entgleisungen ein Ende
gesetzt wird, und die Schaffung und Stärkung eines echten Rechtsstaats konkret fördern, und
dies in einem Land – Tunesien – das als erstes Land der Region durch ein
Assoziierungsabkommen an die Europäische Union gebunden ist.
Dass der Rechtsstaat in Ägypten und insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt
werden muss, zeigt sich in der enormen Zunahme der Fälle regelrechter Verfolgungen durch
die Justizbehörden, deren Opfer in jüngster Zeit politische Gegner, militante Verfechter der
Demokratie sowie Vertreter von nicht-islamischen Religionen wurden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0214
C5-0300/01
=== MEMB/0056===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Gianfranco Dell'Alba, Maurizio Turco, Emma Bonino, Marco Pannella, Marco
Cappato, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Claudio Martelli, Frédérique Ries, Paulo
Casaca >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000
679 000
250 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den
Mittelmeerdrittländern)
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus dieser Haushaltslinie dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Ein Teil der Mittel dient auch der Durchführung einer Machbarkeitsstudie über die
Harmonisierung der Rechtsvorschriften des Staates Israel mit den gemeinschaftlichen
Rechtsvorschriften im Hinblick auf die mögliche Einleitung des Prozesses für den Beitritt
dieses Landes zur Europäischen Union.
BEGRÜNDUNG:
Die klare Perspektive eines Beitritts des Staates Israel zur Europäischen Union stellt
angesichts der ständigen Verschlechterung der Lage im Nahen Osten die einzige wirksame
politische Initiative dar, die die Europäische Union zur Stärkung von Stabilität, Demokratie,
Rechtstaatlichkeit und damit des Friedens in der gesamten Region ergreifen kann.
31
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0327
C5-0300/01
=== ITRE/6001===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000
50 000 000 679 000
300 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Höhe der Zahlungsermächtigungen muss den tatsächlich vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen; das Niveau der Zahlungen muss beibehalten werden, um den Rückstau bei den
Verpflichtungen abzubauen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0328
C5-0300/01
=== ITRE/6035===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 1 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 1 0 MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und
Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern)
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
712 770
246 450
688 320
300 000
679 000
250 000
679 000
250 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
MEDA (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den
Mittelmeerdrittländern)
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Mit diesen Mitteln sollen auch vorbereitende Maßnahmen und Pilotprojekte zur . . . . . . .
. . . Bekämpfung von Drogen und Aids sowie demographische Fragen, finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sollen vor allem die Finanzierung decken für:
32
— die wirtschaftliche Umgestaltung (indem der Prozeß der Modernisierung und der
wirtschaftlichen Umstrukturierung in den Mittelmeerdrittländern im Hinblick auf die
schrittweise Errichtung einer Freihandelszone flankiert wird und Direktinvestitionen in
der Region durch die Schaffung von Jointventures (MED-INVEST, ECIP, Risikokapital)
gefördert werden),
— ein besseres sozioökonomisches Gleichgewicht (insbesondere durch Beiträge zur
Verbesserung der sozialen Dienste, zur ausgewogenen und integrierten Entwicklung des
ländlichen Raums, zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsprozeß,
zum Erziehungswesen und Kulturaustausch, zur Stärkung der Demokratie und der
Menschenrechte, zum Umweltschutz und zur Förderung der aktiven Beteiligung der
Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben),
— die Regionalintegration und insbesondere die Förderung der Regionalkooperation, auch
im Umweltbereich (Regionalprojekte, Programme der dezentralisierten Zusammenarbeit,
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Mittelmeerregionen der Europäischen
Union), den Friedensprozeß im Nahen Osten,
— die Förderung eines nationale und ethnische Grenzen überschreitenden Dialogs durch
gemeinsame Bildungsprogramme;
— die Organisation des «Mediterranean Women's Parliamentary Forum» und die Teilnahme
daran.
— die Organisation des «Mediterranean Women‘s Parliamentary Forum» und die
Teilnahme daran.
— Kofinanzierung von Maßnahmen der politischen Bildung durch innerhalb der EU
anerkannte politische Stiftungen und ihre Partnerorganisationen in den
Entwicklungsländern.
BEGRÜNDUNG:
Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der
Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der
Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im
Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU
sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer
Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen
der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen
Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis
der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese
anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe
stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten
sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine
ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen
Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0217
C5-0300/01
=== MEMB/0059===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 2 0
<< von Gianfranco Dell'Alba, Maurizio Turco, Emma Bonino, Marco Pannella, Marco
Cappato, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Claudio Martelli, Frédérique Ries, Paulo
Casaca >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
33
Artikel B7-4 2 0 Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem
Friedensabkommen zwischen Israel und der PLO
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 2 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT
WURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
47 950 000 28 200 000 47 950 000 25 200 000 45 950 000 22 700 000 -11 487 -6 300 000
000
11 487 500 6 300 000
HE+ABÄNDERUNGS
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen
ngen
34 463 000 16 400 000
11 487 500 6 300 000
BEGRÜNDUNG:
Da die in der Rechtsgrundlage vorgesehenen Bedingungen ganz offensichtlich nicht erfüllt
sind, sollte ein Teil der in diese Linie eingesetzten Mittel in die Reserve eingestellt werden,
solange nicht alle Parteien ihre Bereitschaft, an der Suche nach einer politischen Lösung auf
dem Verhandlungswege mitzuwirken, unter Beweis gestellt haben. Insbesondere müssen
diese Mittel zum Teil eingefroren bleiben, solange nicht aus allen schriftlichen
Informationsquellen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Schultexten sowie allen anderen
Publikationen, die in allen betroffenen Gebieten verbreitet werden, jede Form der
Aufwiegelung zu Hass und Terrorismus verbannt wird.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0169
C5-0300/01
=== AFET/5077===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 2 0
AFET/5077 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5011, AFET/5044,
AFET/5047
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 2 0 Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem
Friedensabkommen zwischen Israel und der PLO
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-4 2 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT
WURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
47 950 000 28 200 000 47 950 000 25 200 000 45 950 000 22 700 000 -8 550 500 9 040 000
8 730 000
HE+ABÄNDERUNGS
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen
ngen
37 399 500 31 740 000
8 730 000
Bezeichnung:
Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen zwischen
Israel und der PLO
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Dieser Artikel dient auch der Finanzierung von Tätigkeiten, mit denen . . . . . . . . . .
Öffentlichkeit beider Seiten für den Friedensprozeß gewonnen werden soll, insbesondere:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
34
eine israelisch-palästinensische Informations- und Kooperationstätigkeit.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Um zu betonen, wie wichtig es ist, dass die Öffentlichkeit auf beiden Seiten positiv
gestimmt wird und ein offener Dialog auf Ebene der Bevölkerung zwischen den beiden
Partnern zustande kommt, werden trotz der momentanen gewalttätigen Phase im
israelisch-palästinensischen Konflikt mindestens 6% der Mittel dieser Haushaltslinie für
diesen Zweck verwendet.
BEGRÜNDUNG:
Angesichts der derzeitigen Entwicklungen ist es unerlässlich, dass die EU zumindest die zur
Zeit veranschlagten Finanzmittel beibehält, um ihren Beitrag zu den Friedensbemühungen
fortzusetzen.
Alarmiert durch Indizien, dass direkt oder indirekt Projekte gefördert wurden, die die
Grundwerte der Europäischen Union verletzen, fordert das Europäische Parlament die
Kommission auf, ihm noch vor der zweiten Lesung des Haushaltes 2002 einen Bericht
vorzulegen, der zur Klärung der Situation beitragen und die Maßnahmen erläutern soll, die
getroffen werden, um sicherzustellen, dass bei der Ausführung des Haushalts keine Gelder
der EU direkt oder indirekt Projekte und Werte fördern, die unvereinbar mit den Grundwerten
der Europäischen Union sind.
Die Europäische Union muss als Akteur im Friedensprozess darauf hinwirken, dass
ausschließlich Projekte gefördert werden, die der Versöhnung und dem Abbau von
Spannungen dienen. Dies betrifft insbesondere Bildungs- und Erziehungsprogramme für
Kinder und Jugendliche. Schulbücher, die rassistische und antisemitische Passagen enthalten
und Hass fördern, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Europäische Kommission muss darauf
hinwirken, dass auch die Verwendung europäischer Mittel in multilateralen Institutionen
weder Behörden und Lehrpläne noch Schulbücher fördert, die in ihrem Inhalt den
Grundwerten der Europäischen Union widersprechen.
Die Reserve in Höhe von 3.000.000 Euro wird freigegeben, sobald dies sichergestellt ist.
Der Friedensprozess ist trotz zahlreicher internationaler diplomatischer Initiativen fast zum
Stillstand gekommen. Es muss auch von der Basis aus auf Ebene der jeweiligen
Zivilgesellschaft ein günstiges Klima für den Frieden geschaffen werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0489
C5-0300/01
=== GUE//8822===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-4 2 3 N
<< von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der Vereinigten
Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-4 2 2 Finanzhilfe für Israel und die palästinensische Bevölkerung in den
besetzten Gebieten
Hinzufügen: B7-4 2 3 N
35
B7-4 2 3 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 000 000 25 000 000 25 000 000 25 000 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Unterstützung von Wiederaufbau und Rehabilitation in den von der Palästinensischen
Autonomiebehörde verwalteten Gebieten
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel decken die Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung der von der
Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebiete.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Rechtsgrundlagen
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Verordnung (EG) Nr. 2258/96 des Rates vom 22. November 1996 über Rehabilitationsund Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer (ABl. L 306 vom
28.11.1996, S. 1).
BEGRÜNDUNG:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lage und die Lebensbedingungen für die
Bevölkerung der von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebiete seit dem
28.9.2000 deutlich verschlechtert haben. Vorgeschlagen wird die Schaffung einer
Haushaltslinie, durch die der Beitrag zum Wiederaufbau von zerstörter oder beschädigter
Infrastruktur verstärkt werden soll, speziell in den Bereichen Gesundheit, Wohnungswesen,
Bildung, Verbindungswege und Telekommunikation; die Gelder sollen zudem die
drängendsten Bedürfnisse der Bevölkerung decken helfen, insbesondere in Bezug auf
Arzneimittel und sonstige Materialien und Ausrüstungen im Gesundheitswesen sowie
Nahrungsmittel.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0405
C5-0300/01
=== MEMB/8211===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
36
B7-5 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
382 280
380 000
285 600
310 000
283 600
305 000 11 400 000 5 000 000 295 000
310 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0171
C5-0300/01
=== AFET/5079===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0
AFET/5079 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5066
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
382 280
380 000
285 600
310 000
283 600
305 000
283 600
305 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die für Rußland bestimmten Mittel sollten auch für erneute Bemühungen . . . . . . . . . .
Tschetschenien-Konflikt Beteiligten um eine demokratische und friedliche Lösung verwendet
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel dieser Linie sind auch für die Länder des Südkaukasus bestimmt.
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union kann zur Stabilität der Länder und zur Stärkung der demokratischen
Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit in dieser Region beitragen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0063
C5-0300/01
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0
CONT/5235 Kompromißabänderungsentwurf zwischen CONT/5209
<< von Ausschuss für Haushaltskontrolle >>
--------------------
37
=== CONT/5235===
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
382 280
380 000
285 600
310 000
283 600
305 000
-28 360
255 240
305 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
28 360 000
28 360 000
Bezeichnung:
Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Der Betrag in der Reserve kann freigegeben werden, wenn der für die Überwachung der
Ausführung des Haushaltsplans zuständige Ausschuss zufriedenstellende Informationen
über die Maßnahmen erhalten hat, die im Zusammenhang mit den Ergebnissen der unter
dem TACIS-Evaluierungsprogramm durchgeführten Studien getroffen wurden.
BEGRÜNDUNG:
Es wurden mehrere Evaluierungsberichte über die verschiedenen Unterprogramme erstellt.
Es scheint notwendig zu sein, die zuständige Dienststelle der Kommission aufzufordern,
einen Gesamtüberblick über die Ergebnisse der Evaluierung und die getroffenen Maßnahmen
zu geben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0172
C5-0300/01
=== AFET/5030===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
23 000 000 9 000 000 23 000 000 22 000 000 23 000 000 22 000 000 10 000 000 10 000 000 33 000 000 32 000 000
Bezeichnung:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
38
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen
den . . . . . . . . . . und zwischen den Partnerstaaten und den mittel- und osteuropäischen
Partnerländern.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
10 Millionen Euro sollten für grenzüberschreitende Projekte an den künftigen Grenzen
der erweiterten EU vorgesehen werden.
BEGRÜNDUNG:
Je näher das Datum der Erweiterung rückt, desto dringender muss die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit verwirklicht werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0394
C5-0300/01
=== ELDR/8424===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1
<< von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
>>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 10 000 000 10 000 000 16 000 000 16 000 000
Bezeichnung:
Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Mit diesen Mitteln werden aus Gründen der Flexibilität und Harmonisierung . . . . . . . . .
. Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und Russland in der
Ostseeregion darstellt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen der Förderung der Zusammenarbeit in der Ostseeregion und der
Politik der Nördlichen Dimension.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Durch diese Mittel soll die künftige Sie dienen insbesondere der Unterstützung der
künftigen Entwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler und
nichtstaatlicher Ebene in der Ostseeregion, einschließlich der Barentsee und der arktischen
Regionen, unterstützt werden.
BEGRÜNDUNG:
Auf die Zusammenarbeit in der Ostseeregion und die Politik der Nördlichen Dimension muss
besonderes Augenmerk gelegt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=39
Abänderungsentwurf 0173
C5-0300/01
=== AFET/5013===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 2 000 000
8 000 000 6 000 000
BEGRÜNDUNG:
Diese Haushaltslinie wurde vom Parlament zur Unterstützung der Politik der EU für die
Nordische Dimension geschaffen. Die Notwendigkeit, diese Politik zu entwickeln und ihr
entsprechende Haushaltsmittel zuzuweisen, wurde vom Parlament beispielsweise in seiner im
Dezember 1999 angenommen Entschließung zu der gemeinsamen Strategie für Russland
betont.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0431
C5-0300/01
=== PPE_/8000===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 2
<< von James E.M. Elles, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und
europäischer Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 2 Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der
Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
10 000 000
p.m.
10 000 000
p.m.
10 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 16 000 000
Bezeichnung:
Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Partnerstaaten in Osteuropa
und Zentralasien
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Bevölkerung . . . . . . . . .
. oder Naturkatastrophen die Rückkehr in ein normales Leben erleichtern sollen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
40
Dabei handelt es sich vor allem um Maßnahmen zur:
— Wiederankurbelung eines nachhaltigen Produktionssystems,
— materiellen und funktionellen Rehabilitation der Basisinfrastrukturen, auch durch
Minenräumung,
— Wiedereingliederung in die Gesellschaft, insbesondere von Flüchtlingen, Vertriebenen
und aus dem Wehrdienst entlassenen Soldaten,
— Wiederherstellung der in der Rehabilitationsphase benötigten institutionellen Kapazitäten,
insbesondere auf lokaler Ebene.
— Soforthilfe für die Opfer des sowjetischen Atomtestprogramms in Semipalatinsk,
Kasachstan. 6 Mio. Euro sind für die Finanzierung der zwölfmonatigen Behandlung von
600 Krebspatienten mit Antioxidantien, von medizinischer Ausrüstung und Laborkosten,
von onkologischen Krankenhäusern und von Notausrüstungen und Lieferungen an
medizinische Zentren in Dörfern bestimmt.
BEGRÜNDUNG:
In Semipalatinsk in Kasachstan führte das ehemalige sowjetische Militär zwischen 1949 und
1990 607 Atomtests durch, viele davon oberirdisch. Krebs ist in dieser Region ungefähr
fünfmal häufiger als im nationalen Durchschnitt, Geburtsfehler sind dreimal häufiger, viele
junge Männer sind impotent und 12jährige Mädchen haben Brustkrebs. Psychologische
Störungen sind weit verbreitet, es gibt viele Selbstmorde, und die durchschnittliche
Lebenserwartung beträgt 52 Jahre.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0432
C5-0300/01
=== PPE_/8002===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4
<< von James E.M. Elles, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und
europäischer Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 4
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
85 000 000 45 000 000 85 000 000 45 000 000
85 000 000 45 000 000
Bezeichnung:
Unterstützung im Nuklearbereich
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Gemäß den Bestimmungen des einzigen Artikels des Beschlusses 94/179/Euratom können . .
. . . . . . . . Artikels 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung:
— der in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 vorgesehenen
Unterstützung;
41
— der technischen und rechtlichen Hilfe im Rahmen der Bewertung der
sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der
Projekte, für die ein Antrag auf Finanzierung durch eine Euratom-Anleihe gestellt wird,
einschließlich der von der Europäischen Investitionsbank durchgeführten Studien; ferner
sollen sie den Abschluss und die Ausführung der Darlehensverträge ermöglichen.,
— der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan.
BEGRÜNDUNG:
Aus gutem Grund wurden erhebliche Hilfsmittel für den nuklearen Bereich bereitgestellt. Die
Hilfe muss jedoch speziell den Strahlungsopfern zukommen. Die Unterstützung von
Strahlungsopfern würde es nämlich beispielsweise ermöglichen, Soforthilfe für
Semipalatinsk in Kasachstan zu leisten, wo das ehemalige sowjetische Militär zwischen 1949
und 1990 607 Atomtests durchführte, viele davon oberirdisch. Krebs ist in dieser Region
ungefähr fünfmal häufiger als im nationalen Durchschnitt, Geburtsfehler sind dreimal
häufiger, viele junge Männer sind impotent und 12jährige Mädchen haben Brustkrebs.
Psychologische Störungen sind weit verbreitet, es gibt viele Selbstmorde, und die
durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 52 Jahre.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0174
C5-0300/01
=== AFET/5055===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 4
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
85 000 000 45 000 000 85 000 000 45 000 000
85 000 000 45 000 000
Bezeichnung:
Unterstützung im Nuklearbereich
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Gemäß den Bestimmungen des einzigen Artikels des Beschlusses 94/179/Euratom können . .
. . . . . . . . Artikels 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung:
— der in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 vorgesehenen
Unterstützung;
— der technischen und rechtlichen Hilfe im Rahmen der Bewertung der
sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der
Projekte, für die ein Antrag auf Finanzierung durch eine Euratom-Anleihe gestellt wird,
42
einschließlich der von der Europäischen Investitionsbank durchgeführten Studien; ferner
sollen sie den Abschluss und die Ausführung der Darlehensverträge ermöglichen.,
— der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan.
BEGRÜNDUNG:
Aus gutem Grund wurden erhebliche Hilfsmittel für Opfer aus dem nuklearen Bereich
bereitgestellt. Die Hilfe muss jedoch direkt Strahlungsopfern gewidmet werden. Die
Unterstützung von Strahlungsopfern würde es nämlich beispielsweise ermöglichen,
Hilfsmittel in Semipalatinsk in Kasachstan einzusetzen, wo das ehemalige sowjetische
Militär zwischen 1949 und 1990 607 Atomtests durchführte, viele davon oberirdisch. Krebs
ist in dieser Region ungefähr fünfmal häufiger als im nationalen Durchschnitt, Geburtsfehler
sind dreimal häufiger, viele junge Männer sind impotent und 12-jährige Mädchen haben
Brustkrebs. Psychologische Störungen sind weit verbreitet, es gibt viele Selbstmorde, und die
durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 52 Jahre.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0406
C5-0300/01
=== MEMB/8212===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 1
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
304 000
300 500
283 400
245 000
269 400
220 000 60 600 000 25 000 000 330 000
245 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0175
C5-0300/01
=== AFET/5080===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1
AFET/5080 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5014, AFET/5031,
AFET/5067
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
43
B7-5 4 1
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
304 000
300 500
283 400
245 000
269 400
220 000 14 000 000 25 000 000 283 400
245 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Unterstützung der westlichen Balkanländer
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Hilfsprogramms, mit dem in . . . . . . . . . . der
begünstigten Länder am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß unterstützt werden soll.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Unterstützung zielt vor allem auf:
— den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen,
die Stabilisierung der Region;
— die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der
Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Aussöhnung
und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien sowie der Stärkung
der Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
— die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte
Reformen;
— die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die
Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung gefährdeter
Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kinder,
die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt;
— die regionale, transnationale, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Ein Teil dieser Mittel dient der Finanzierung der Universität in Tetovo, die vor allem der
großen albanischsprachigen Gemeinschaft in Mazedonien Zugang zu einer hochwertigen
Hochschulbildung bieten soll.
BEGRÜNDUNG:
Die jüngsten Krisen sowie verbesserte Möglichkeiten zur Förderung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses in einigen Teilen der Region lassen den Schluss zu, dass der
Mittelansatz weiterhin auf einem hohen Stand belassen werden sollte. Deshalb sind die Mittel
aus dem HVE wieder einzusetzen.
Behinderte, ältere Menschen und Kinder sind besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen
und sollten bei Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus und des
Stabilisierungsprozesses in den westlichen Balkanländern ausdrücklich Erwähnung finden.
Die Bemühungen der Europäischen Union um eine gerechte Lösung für die Probleme
zwischen den Volksgruppen in Mazedonien müssen sich auch auf die Frage einer raschen
Wiedereingliederungen mehrerer Tausend albanisch sprechender Studenten in das offizielle
Bildungssystem richten. Die Finanzierung der Universität Tetovo muss deshalb eine der
Prioritäten der EU-Hilfe für Mazedonien bleiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
44
Abänderungsentwurf 0176
C5-0300/01
=== AFET/5032===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 2
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 2 Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Bundesrepublik
Jugoslawien
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 2
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
240 000
185 000
220 000
230 000
220 000
230 000
220 000
230 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Bundesrepublik Jugoslawien
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Um eine wirksame Durchführung der Programme zu gewährleisten, kann die . . . . . . . . .
. Europäische Agentur für den Wiederaufbau mit ihrer Durchführung betraut werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Hilfsprogramms, mit dem in erster Linie die
Teilnahme der begünstigten Länder am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß unterstützt
werden soll. Diese Unterstützung zielt vor allem auf:
— den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen,
die Stabilisierung der Region, bestehend aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien
(Serbien und Montenegro) ohne das Kosovo, das aus einem anderen Artikel finanziert
wird;
— die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der
Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Versöhnung
und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien, der Stärkung der
Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
— die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte
Reformen;
— die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die
Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung gefährdeter
Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kinder,
die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt;
— die regionale, transnationale, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit.
BEGRÜNDUNG:
Behinderte, ältere Menschen und Kinder sind besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen
und sollten bei Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus und des
Stabilisierungsprozesses in der Bundesrepublik Jugoslawien ausdrücklich Erwähnung finden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
45
Abänderungsentwurf 0499
C5-0300/01
=== UEN-/9025===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 6
<< von Charles Pasqua, Jean-Charles Marchiani, Fraktion Union für das Europa der Nationen
>>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 6 Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 6
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
175 000
345 000
180 000
145 000
180 000
145 000
-10 000
-10 000
170 000
135 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die von dieser Haushaltslinie betroffenen Programme sind Teil einer Gesamtstrategie der
Europäischen Union, die zur Stabilität der Region beitragen soll, und zwar durch Mittel zur
Finanzierung von Wiederaufbauprogrammen im Kosovo, die insbesondere der Stabilisierung
der Gesellschaft und der Wiederbelebung der Wirtschaft in der Provinz dienen.
Die Förderung der Stabilität in der Region setzt vor allem voraus, dass alle aus dem Kosovo
stammenden Bevölkerungsgruppen dorthin zurückkehren und in Frieden leben können, und
dass sie nicht mehr Opfer von ethnisch motivierten Ausschreitungen, Morden und Attentaten
werden. Nun werden offenbar die Serben im Kosovo in ihrer Herkunftsregion noch immer
bedroht, und kosovarische Extremisten versuchen mit allen Mitteln, ihnen ihr Alltagsleben
derart zur Hölle zu machen, dass ihnen nichts anderes übrig bleibt als die Region, die
schließlich die Wiege ihres Vaterlands ist, für immer zu verlassen.
Die Europäische Union wollte sich doch nicht zum Komplizen dieser Vorgänge machen, die
im Widerspruch zu den Werten ihrer Gründerväter stehen. Deshalb muss allen
Bevölkerungsgruppen und Akteuren im Kosovo klar gemacht werden, dass die umfangreiche
Hilfe der Europäischen Union an bestimmte Bedingungen geknüpft sein muss, und dass dabei
das Ende der Verfolgungen der serbischen Bevölkerung und die Gewähr, dass diese im
vollem Umfang von der Wiederaufbauhilfe profitieren wird, unabdingbare Voraussetzungen
sind.
Diese legitimen Bedingungen für die Gewährung der Finanzhilfe durch die Europäische
Union müssen sich auch im Haushaltsplan manifestieren; indes ist die tatsächliche
Aufnahmefähigkeit der Region Kosovo für diese EU-Hilfe noch bei weitem nicht erreicht.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0177
C5-0300/01
=== AFET/5033===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 6
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 6 Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo
46
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 6
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
175 000
345 000
180 000
145 000
180 000
145 000
180 000
145 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen der Finanzierung einer Unterstützung, die insbesondere abzielt auf:
Der Text ist wie folgt zu ändern:
— den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen
sowie die Stabilisierung der Region;
— die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der
Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Versöhnung
und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien, der Stärkung der
Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
— die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte
Reformen;
— die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die
Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung gefährdeter
Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kinder,
die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt.
BEGRÜNDUNG:
Bei der Finanzierung des Wiederaufbaus im Kosovo sollten andere diskriminierte Gruppen
anerkannt werden. Insbesondere behinderte Menschen sind in diesem Wiederaufbauprozess
vergessen worden und müssen berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0178
C5-0300/01
=== AFET/5015===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 8
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 8 Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die westlichen Balkanländer, die nicht
von einer Heranführungsstrategie betroffen sind
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 8
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
80 000 000 70 000 000 100 000
110 000
100 000
110 000 12 000 000
112 000
110 000
000
000
000
000
000
000
Reserve
47
BEGRÜNDUNG:
Eine angemessene Mittelausstattung muss für diese Hilfe gewährleistet werden, die die
Erfolgschancen der Bemühungen zur Verhinderung von Unruhen und wachsenden
Spannungen beträchtlich beeinflussen könnte.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0407
C5-0300/01
=== MEMB/8213===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
202 630
179 530
188 000
175 000
185 500
172 500 19 500 000 2 500 000 205 000
175 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0179
C5-0300/01
=== AFET/5016===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
202 630
179 530
188 000
175 000
185 500
172 500 9 300 000 4 000 000 194 800
176 500
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die EU betraut Nichtregierungsorganisationen mit der Durchführung eines Großteils ihrer
Programme. Deshalb sind die NRO wichtige Partner für die Entwicklungszusammenarbeit,
und darüber hinaus sind die Mittel aus dieser Linie bisher wirksam eingesetzt worden. Die
von Kommission und Rat vorgenommenen Kürzungen können nicht akzeptiert werden.
48
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0240
C5-0300/01
=== DEVE/7517===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
DEVE/7517 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7501
DEVE/7501 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7406, DEVE/7428,
DEVE/7476
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
202 630
179 530
188 000
175 000
185 500
172 500
185 500
172 500
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten
der Entwicklungsländer
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Vormals Posten B7-6 0 0 0 und B7-6 0 0 2
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Veranschlagt sind Mittel für:
— gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) realisierte
— Kofinanzierung von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen
zugunsten der ärmsten Bevölkerungsteile der (assoziierten und nichtassoziierten)
EntwicklungsländerEntwicklungsländer unter Berücksichtigung besonders
schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Kinder, Behinderte und ältere
Menschen,
— Kofinanzierung von Aktionen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für
Fragen der Entwicklung in den Entwicklungsländern und in den Beziehungen
zwischen diesen Ländern und den Industrieländern,
— Kofinanzierung von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen den europäischen NRO und ihren Partnern in den
Entwicklungsländern sowie zwischen ihnen und den Gemeinschaftsinstitutionen
durch einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses;
— Kofinanzierung von Projekten mit Schwerpunkt auf der zivilen Wiederaussöhnung
in Gesellschaften, die einen gewaltsamen Konflikt erlebt haben, insbesondere wenn
sie auf nicht-strukturellen Maßnahmen wie etwa Erziehung zum Frieden beruhen,
— Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung,
die den Bedürfnissen und den Initiativen der Bevölkerungen der
Entwicklungsländer Rechnung trägt, und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und
der Demokratisierung an der Basis,
49
— Vorhaben und Programme zur Förderung des Einsatzes der Informations- und
Kommunikationstechnologien.
— im Rahmen der dezentralisierten Zusammenarbeit:
— Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung, die
den Bedürfnissen und den Initiativen der Bevölkerungen der Entwicklungsländer
Rechnung trägt, und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung an
der Basis,
— Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Entwicklungsinitiativen der
örtlichen Behörden, der in der Gemeinschaft ansässigen Organisationen und der
Verbände oder Gruppierungen in den Entwicklungsländern,
— Vorhaben und Programme zur Förderung des Einsatzes der Informations- und
Kommunikationstechnologien.
BEGRÜNDUNG:
NRO sind wichtige Partner für die EU-Programme zur Entwicklungszusammenarbeit. Diese
Haushaltslinie wurde wirkungsvoll eingesetzt. Es ist ganz klar, dass viele gute Projekte, die
von den NRO vorgelegt werden, wegen fehlender Mittel abgelehnt werden. Diese Situation ist
angesichts dessen, dass die Kommission in anderen Bereichen Schwierigkeiten hat, die
vorhandenen Mittel auszugeben, geradezu lächerlich. Daher wird mit diesem
Kompromissabänderungsentwurf (zwichen den Abänderungsentwürfen 7476, 7428, 7406 und
7436) eine Anhebung der Mittel vorgeschlagen.
Die eingefügten Erläuterungen bedürfen keiner weiteren Erklärung und nehmen Bezug auf
wichtige Themen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0329
C5-0300/01
=== ITRE/6038===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
202 630
179 530
188 000
175 000
185 500
172 500
185 500
172 500
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten
der Entwicklungsländer
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
50
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
BEGRÜNDUNG:
Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der
Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der
Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im
Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU
sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer
Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen
der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen
Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis
der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese
anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe
stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten
sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine
ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen
Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0242
C5-0300/01
=== DEVE/7408===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 0 0
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 2 0 0 Umwelt in den Entwicklungsländern und Tropenwälder
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
40 830 000 53 830 000 37 000 000 45 000 000 37 000 000 45 000 000 3 800 000 3 000 000 40 800 000 48 000 000
BEGRÜNDUNG:
Der Umweltbereich stellt eines der Querschnittsthemen der neuen Entwicklungspolitik der
Kommission dar, und die vorgeschlagenen Kürzungen können einfach nicht akzeptiert
werden. Die beiden Verordnungen, die die Rechtsgrundlage dieser Haushaltslinie bilden,
sehen einen finanziellen Rahmen vor, der die vom Rat und von der Kommission
vorgeschlagenen Mittelzuweisungen bei weitem übersteigt. Der Berichterstatter möchte daher
den Mittelansatz von 2001 wieder herstellen und die Mittelzuweisungen somit in Einklang
mit den Rechtsakten bringen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
51
Abänderungsentwurf 0503
C5-0300/01
=== UEN-/9027===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1
<< von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani,
Fraktion Union für das Europa der Nationen >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria,
Tuberkulose) in Entwicklungsländern
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 3 000 000 3 000 000 18 176 000 16 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die aktive Solidarität der Europäischen Gemeinschaft bei der Bekämpfung von Aids und der
Verbreitung anderer durch Geschlechtsverkehr und perinatal übertragbarer Krankheiten in
den Entwicklungsländern muss sich in den bereitgestellten Mitteln ausdrücken, vor allem
auch, weil sich diese Seuchen noch immer dramatisch ausbreiten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0121
C5-0300/01
=== FEMM/7633===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1
FEMM/7633 Kompromißabänderungsentwurf zwischen FEMM/7623, FEMM/7624,
FEMM/7625
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria,
Tuberkulose) in Entwicklungsländern
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 9 100 000 5 000 000 24 276 000 18 000 000
Bezeichnung:
Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in
Entwicklungsländern
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen der Finanzierung, in Ergänzung der im Rahmen . . . . . . . . . .
hervorgerufenen wichtigsten Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) gesteigert
werden soll.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
52
Gebührendes Augenmerk gilt der Rolle der Frauen bei der Bekämpfung dieser durch
Armut bedingten Krankheiten.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Der Entwicklung von erschwinglichen Impfstoffen gegen die drei Krankheiten und
insbesondere der Verstärkung der Kapazitäten in den Entwicklungsländern im Bereich der
Vorbereitung (klinische Versuche, ethische Probleme) und der Durchführung von
Impfprogrammen wird gebührend Aufmerksamkeit gewidmet.
BEGRÜNDUNG:
Malaria, Tuberkulose und HIV/Aids sind für mehr als 300 Millionen Erkrankungen und mehr
als 5 Millionen Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Diese Todesfälle betreffen in erster Linie
die Ärmsten der Armen, da sie keinen Zugang zu den Arzneimitteln und Erzeugnissen haben,
die für die Vorbeugung oder Heilung notwendig wären. In den Entwicklungsländern sind die
armen Kreise der Bevölkerung unverhältnismäßig stark von diesen Krankheiten betroffen, da
durch den Verlust des Arbeitsplatzes, einen schlechten Gesundheitszustand, den Abbruch der
Schulausbildung und die verstärkte soziale und wirtschaftliche Instabilität kein Ausbruch aus
der Armut möglich ist. Diese Krankheiten, die ganz klar mit dem sozialen und
wirtschaftlichen Status in der Gesellschaft in Verbindung stehen, bilden sowohl einen Grund,
als auch eine Folge der Armut und müssen als solche behandelt werden, wenn der
Teufelskreis von Armut und Krankheit durchbrochen werden soll.
Im Lichte der Annahme des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der drei wichtigsten
übertragbaren Krankheiten durch die Kommission sollten die Mittel dieser Haushaltslinie
wesentlich aufgestockt werden, damit Maßnahmen durchgeführt werden können, mit denen
die von der Kommission vorgeschlagene Strategie zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria
und Tuberkulose durchgeführt werden kann. Diese Haushaltslinie, die den gesamten Bedarf
an Maßnahmen in diesem Bereich weiterhin nicht ausreichend abdeckt, muss ein flexibles
Instrument sein, das strategisch eingesetzt werden kann und durch die Finanzierung
innovativer Maßnahmen, die in die regionalen geografischen Kooperationsabkommen
integriert werden können, wesentlich zum Abbau der Armut beitragen wird. Die
Mittelausstattung dieser Linie muss daher erhöht werden.
Darüber hinaus muss den Frauen, die leicht zu Opfern werden (z.B. wenn an Aids erkrankte
Männer mit einer Jungfrau schlafen möchten, um geheilt zu werden) und oftmals mit ihren
Kindern allein gelassen werden, wenn sie krank sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden.
Angesichts der Tatsache, dass die Ärmsten der Armen immer als Erste Krankheiten zum
Opfer fallen, muss sich die Bevölkerung der Entwicklungsländer die Impfstoffe auch leisten
können.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0243
C5-0300/01
=== DEVE/7498===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1
DEVE/7498 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7409, DEVE/7423,
DEVE/7426, DEVE/7481, DEVE/7480
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
53
Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria,
Tuberkulose) in Entwicklungsländern
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 12 100 000 8 000 000 27 276 000 21 000 000
Bezeichnung:
Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose) in
Entwicklungsländern
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen der Finanzierung, in Ergänzung der im Rahmen . . . . . . . . . .
hervorgerufenen wichtigsten Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) gesteigert
werden soll.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Der Entwicklung von Impfstoffen und sonstiger Maßnahmen gegen die drei Krankheiten
und insbesondere der Verstärkung der Kapazitäten in den Entwicklungsländern im Bereich
der Vorbereitung (klinische Versuche, ethische Probleme) und der Durchführung von
Impfprogrammen wird gebührend Aufmerksamkeit gewidmet. Erfolgreichen
Strukturen/Organisationen aus den Entwicklungsländern, wie gesamtafrikanischen oder
anderen regionalen Netzen, sollte Vorrang eingeräumt werden, damit sich zwischen der
EG und den Entwicklungsländern eine echte Partnerschaft entwickeln kann.
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln soll ferner ein Beitrag der Gemeinschaft zur . . . . . . . . . .
Krankheiten und die Auswirkungen der Maßnahmen auf Entwicklungsländer finanziert
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Da die Vorbeugung gegen HIV/Aids das Hauptelement der Reaktion auf die Epidemie
darstellen muss, dienen diese Mittel der Förderung von Sensibilisierungskampagnen und
von Maßnahmen im Bildungsbereich sowie zur Information und Kommunikation mit dem
Ziel, risikoreiches Verhalten einzuschränken. Die Mittel aus dieser Linie sind ferner für
Sensibilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf Malaria und Tuberkulose bestimmt, die auf
eine Eindämmung von Risikoverhalten abzielen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Insbesondere die Erforschung und Unterstützung der Bemühungen älterer Menschen im
Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen von durch Armut bedingten
Krankheiten wie AIDS für ihre Familien und sie selbst sollten in Einklang mit Artikel 68
der im Juni 2001 bei der Sondertagung der VN-Generalversammlung zu HIV/Aids
abgegebenen Absichtserklärung vorrangig behandelt werden. Vor allem ältere Menschen
pflegen Familienangehörige, die der Krankheit zum Opfer gefallen sind, und sie infizieren
sich zunehmend selbst.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
54
Posten B7-6 2 1 1 A Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (Malaria, Tuberkulose)
in Entwicklungsländern — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 1 1 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
947 000
800 000
947 000
800 000
900 000
800 000 1 847 000 1 600 000
BEGRÜNDUNG:
Die derzeitigen Mittel reichen angesichts der Bedeutung dieser Haushaltslinie für die
Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten (HIV/Aids, Malaria,
Tuberkulose) nicht aus. Diese Krankheiten bedingen nicht nur unermessliches menschliches
Leid, sondern sie bilden auch ein wichtiges Hindernis für die wirtschaftliche und soziale
Entwicklung und behindern somit die Anstrengungen zur Beseitigung der Armut.
Wir begrüßen die Verpflichtung der EU, einen Beitrag zu einem Weltgesundheitsfonds zu
leisten, und empfehlen nachdrücklich, dass dieser Beitrag nicht aus Rubrik 4 stammen,
sondern durch die Bereitstellung neuer Mittel ermöglicht werden sollte. Unterdessen sollte
im Hinblick auf die Mitteilung und das Programm zur Bekämpfung der drei wichtigsten
ansteckenden Krankheiten, die jüngst von der Kommission angenommen wurden, dieser
Haushaltslinie Vorrang eingeräumt werden; mit diesem Kompromissabänderungsentwurf
(zwischen den Abänderungsentwürfen 7409, 7423, 7426, 7480 und 7481) wird eine
Anhebung vorgeschlagen, um die enormen Bedürfnisse auf Ebene der Vorbeugung, der
Heilung und dem Aufbau personeller Kapazitäten besser abdecken zu können. Die
eingefügten Erläuterungen bedürfen keiner weiteren Erklärung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0383
C5-0300/01
=== ELDR/8407===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1
<< von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 2 1 1 Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (HIV/Aids, Malaria,
Tuberkulose) in Entwicklungsländern
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 704 000 13 644 000 15 176 000 13 000 000 15 176 000 13 000 000 4 824 000 4 000 000 20 000 000 17 000 000
BEGRÜNDUNG:
HIV und AIDS breiten sich auf bestimmten Kontinenten in bedenklichem Maß aus, und die
katastrophalen Folgen dieser Erkrankungen treten immer stärker zutage. Die EU muss
verstärkt zu ihrer Bekämpfung beitragen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
55
Abänderungsentwurf 0122
C5-0300/01
=== FEMM/7622===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 1 1 A
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 2 1 1 A Hilfe für durch Armut bedingte Krankheiten (Malaria, Tuberkulose)
in Entwicklungsländern — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 1 1 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
947 000
800 000
947 000
800 000
900 000
800 000 1 847 000 1 600 000
BEGRÜNDUNG:
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die technische und/oder administrative
Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Weiterbehandlung,
Überprüfung und Kontrolle der Maßnahmen zur Bekämpfung der drei wichtigsten in den
Entwicklungsländern auftretenden übertragbaren Krankheiten bestimmt. Flexible Verfahren
sind für die Anstellung von Personal im Bereich technische Hilfe und von Hilfskräften
notwendig, die zur Ergänzung der bestehenden Humanressourcen erforderlich sind, um die
Wirksamkeit der Verwaltung der Haushaltslinie zu verbessern.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0125
C5-0300/01
=== FEMM/7634===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 2
FEMM/7634 Kompromißabänderungsentwurf zwischen FEMM/7608, FEMM/7626
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
2 020 000 1 320 000 2 020 000 2 000 000 2 020 000 2 000 000 1 000 000 1 000 000 3 020 000 3 000 000
Bezeichnung:
Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
56
Diese Mittel sind für Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Einbeziehung
geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere in
Pilotprojekte bestimmt.
BEGRÜNDUNG:
Die für diesen Posten veranschlagten Mittel bedeuten, dass die wichtige wirtschaftliche und
soziale Rolle der Frauen im Prozess der nachhaltigen Entwicklung und der Demokratisierung
der Entwicklungsländer verkannt wird. Wenn man bedenkt, dass der Beitrag der
Gemeinschaft zur Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit ein Schlüsselaspekt der Entwicklungspolitik ist und dass dies
in allen betroffenen Ländern sichergestellt werden muss, so sollten für das Haushaltsjahr
2002 die Verpflichtungsermächtigungen um 1 000 000 Euro und die
Zahlungsermächtigungen um 1 000 000 Euro aufgestockt werden.
Darüber hinaus sind Pilotprojekte sehr nützlich, um Innovationen in den bestehenden
Rahmen einzufügen oder neue Methoden zu erproben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0244
C5-0300/01
=== DEVE/7499===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 3 N
DEVE/7499 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7410
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit
Hinzufügen: B7-6 2 3 N
B7-6 2 3 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
7 000 000 4 000 000 7 000 000 4 000 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und
nachhaltige Energie
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Neuer Posten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die in diesem Artikel eingesetzten Mittel decken im ersten Jahr die
Vorbereitungsmaßnahmen im Sinne der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 6. Mai 1999 über die
Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
57
Mit diesen Mitteln soll die Kommission in ihren Dienststellen ein Programm zur
Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) und nachhaltige Energie in Entwicklungsländern
einrichten. Das Programm sollte sorgfältig mit Initiativen anderer Geber im Bereich IKT
und nachhaltige Energie koordiniert werden. Unter den zahlreichen möglichen
Maßnahmen, die im Rahmen eines solchen Programm ins Auge gefasst werden könnten,
verdienen die folgenden besondere Aufmerksamkeit:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Politikentwicklung und ordnungspolitischer Reformen in Bezug auf IKT
in einzelnen Entwicklungsländern sowie der allgemeinen Beteiligung an der Lösung
politischer und technischer Fragen, die sich im Zusammenhang mit IKT und dem Internet
stellen;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Aufbau personeller und institutioneller Kapazitäten im IKT-Bereich durch einen
umfangreichen und gezielten Austausch in den Bereichen Ausbildung, Bildung und
Wissen;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Beteiligung am globalen elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce)
und anderen elektronischen Netzen (eNetworks);
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Entwicklung von «eGovernment» in einzelnen Entwicklungsländern, um
die Transparenz zu erhöhen sowie die Arbeit der Regierungs- und Lokalbehörden zu
verbessern;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Entwicklung lokaler Inhalte, wobei u.a. insbesondere SoftwareAnwendungen zur Armutsbekämpfung im Mittelpunkt stehen sollten;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Sicherstellung, dass erneuerbare Energiequellen in der Energiepolitik sowie in
Programmen zur Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern in ausreichendem Maße
berücksichtigt werden;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Stärkung der institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern, damit umfassende
nationale Strategien für erneuerbare Energieträger im Rahmen der Nationalen Strategien
für nachhaltige Entwicklung, der Reformen des Energiesektors, der Strategiepapiere zur
Armutsbekämpfung usw. entwickelt werden können.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Rechtsgrundlage
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2001 zu Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) und den Entwicklungsländern.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
58
Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit
Hinzufügen: B7-6 2 3 A N
B7-6 2 3 A N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
500 000
300 000
500 000
300 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und
nachhaltige Energie – Verwaltungsausgaben
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel decken Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen
und Veröffentlichungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der
Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms oder der Aktionen im Rahmen dieses
Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit
Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von
Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission verpflichtet sich, die Haushaltsbehörde über Mittelübertragungen von der
Hauptlinie auf diesen Artikel und umgekehrt zu unterrichten.
BEGRÜNDUNG:
In Anbetracht der entscheidenden Bedeutung der IKT für die Entwicklungszusammenarbeit –
IKT können ein ausschlaggebender Entwicklungsfaktor, aber auch ein Grund für weitere
Ausgrenzung sein – wird mit diesem Kompromissabänderungsentwurf (der den
Abänderungsentwurf 7410 ersetzt) vorgeschlagen, eine neue Haushaltslinie zur Förderung
des Aufbaus von Kapazitäten in diesem Gebiet zu schaffen. Sehr eng an die IKT ist die Frage
der nachhaltigen Energieversorgung geknüpft, die von grundlegender Bedeutung für den
Zugang zu den IKT und deren wirksamen Einsatz sowie für die wirtschaftliche und soziale
Entwicklung ist. Der Aufbau von Kapazitäten im Bereich nachhaltige Energieträger muss
daher zu den Maßnahmen im Rahmen der vorgeschlagenen Haushaltslinie gehören. Die
eingefügten Erläuterungen bedürfen keiner weiteren Erklärung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0180
C5-0300/01
=== AFET/5081===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 3N
AFET/5081 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5017
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 2 A Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit — Verwaltungsausgaben
59
Hinzufügen: B7-6 2 3 AN
B7-6 2 3 AN
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
500 000
300 000
500 000
300 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und
nachhaltige Energie – Verwaltungsausgaben
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel decken Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen
und Veröffentlichungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der
Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms oder der Aktionen im Rahmen dieses
Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit
Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von
Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission verpflichtet sich, die Haushaltsbehörde über Mittelübertragungen von der
Hauptlinie auf diesen Artikel und umgekehrt zu unterrichten.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 2 A Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit — Verwaltungsausgaben
Hinzufügen: B7-6 2 3N
B7-6 2 3N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
7 000 000 4 000 000 7 000 000 4 000 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und
nachhaltige Energie
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sind dazu bestimmt, dass die Kommission innerhalb ihrer Dienststellen ein
Programm zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) und nachhaltige Energie in Entwicklungsländern
aufstellt. Das Programm sollte sorgfältig mit Initiativen anderer Geber im Bereich IKT
und nachhaltige Energie koordiniert werden. Unter den zahlreichen möglichen
Maßnahmen, die im Rahmen eines solchen Programm ins Auge gefasst werden könnten,
verdienen die folgenden besondere Aufmerksamkeit:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
60
– Förderung der Politikentwicklung und ordnungspolitischer Reformen in Bezug auf IKT
in einzelnen Entwicklungsländern sowie der allgemeinen Beteiligung an der Lösung
politischer und technischer Fragen, die sich im Zusammenhang mit IKT und dem Internet
stellen; – Aufbau personeller und institutioneller Kapazitäten im IKT-Bereich durch einen
umfangreichen und gezielten Austausch in den Bereichen Ausbildung, Bildung und
Wissen;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Beteiligung am globalen elektronischen Geschäftsverkehr (eCommerce)
und anderen elektronischen Netzen (eNetworks);
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Entwicklung von «eGovernment» in einzelnen Entwicklungsländern, um
die Transparenz zu erhöhen sowie die Arbeit der Regierungs- und Lokalbehörden zu
verbessern;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Förderung der Entwicklung lokaler Inhalte, wobei u.a. insbesondere SoftwareAnwendungen zur Armutsbekämpfung im Mittelpunkt stehen sollten;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Sicherstellung, dass erneuerbare Energiequellen in der Energiepolitik sowie in
Programmen zur Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern in ausreichendem Maße
berücksichtigt werden;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
– Stärkung der institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern, damit im Rahmen der
nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung, der Reformen des Energiesektors, der
Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung usw. umfassende nationale Strategien für
erneuerbare Energie entwickelt werden können.
BEGRÜNDUNG:
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Instrumente mit einem sehr
großen Entwicklungspotential. Sie sind zwar kein Allheilmittel, bieten aber die Möglichkeit,
beim Abbau bestehender Ungleichheiten und der Verfolgung international vereinbarter
Entwicklungsziele neue und innovative Wege zu beschreiten. Darüber hinaus sollten die IKT
als ein allumfassendes Umfeld betrachtet werden, das die Welt radikal verändert. Damit
besteht eine sehr reale Gefahr, dass Entwicklungsländer noch stärker an den Rand gedrängt
werden — und die digitale Kluft noch größer wird —, wenn keine konkreten Maßnahmen
getroffen werden, um sie in die IKT-Revolution einzubinden. Sehr eng an die IKT ist die
Frage der nachhaltigen Energieversorgung geknüpft, die von grundlegender Bedeutung für
den Zugang zu den IKT und deren wirksamen Einsatz sowie für die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0245
C5-0300/01
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 4 N
DEVE/7515 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7494
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------61
=== DEVE/7515===
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 0 Umwelt in den Entwicklungsländern
Hinzufügen: B7-6 2 4 N
B7-6 2 4 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 500 000 3 500 000 3 500 000 3 500 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Einbeziehung der Rechte des Kindes in die Entwicklungszusammenarbeit
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Mit dieser Haushaltslinie soll sichergestellt werden, dass die Kommission die Rechte des
Kindes in ihre Entwicklungspolitik einbezieht. Die Mittel sind zur Finanzierung von
Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Kommission bestimmt, um
sicherzustellen, dass Kinder in der Entwicklungspolitik und in Entwicklungsprogrammen
der EU als Zielgruppe berücksichtigt werden und ein angemessener Prozentsatz der
Entwicklungshilfe der Gemeinschaft Kinder erreicht.
BEGRÜNDUNG:
Bei der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben sich alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein angemessener
Anteil der Entwicklungshilfe Kinder erreicht. In diesem Jahr werden alle Mitgliedstaaten
anlässlich der Sondertagung zum Thema Kinder die Verpflichtungen überprüfen, die sie auf
der Weltkinderkonferenz eingegangen sind. Die Europäische Kommission hat bereits ihre
Absicht bekundet, die Entwicklungspolitik stärker auf Kinder auszurichten. Dies gilt
insbesondere für Kinder in Konflikten. Der Kommission fehlen jedoch die Mittel für die
Konzipierung einer auf Kinder ausgerichteten Entwicklungspolitik.
Im Haushaltsplan 2002 wurden die beiden mit einem p.m.-Vermerk versehenen
Entwicklungshilfe-Haushaltslinien, deren Hauptzielgruppe Kinder waren, gestrichen. Es
handelt sich hierbei um die Haushaltslinie B7—624 — Diskriminierung von Kindern, die
entfällt, und die Haushaltslinie B7—626 — Bekämpfung des Sextourismus in Drittländern —
, die ebenfalls entfällt (ihr Ziel war die Finanzierung von Sensibilisierungskampagnen zur
Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch). Das Europäische Parlament hat diese
beiden Haushaltslinien geschaffen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0137
C5-0300/01
=== LIBE/5429===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 0
<< von Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere
Angelegenheiten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 0 Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit
62
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 176 000 11 036 000 4 601 000 10 000 000 4 601 000 10 000 000 -4 601 000 -10 000
p.m.
000
10 000 000
10 000 000
BEGRÜNDUNG:
Ohne Rechtsgrundlage ist die Ausführung dieser Haushaltslinie nicht möglich.
Tatsächlich ist in Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2046/97 des Rates (veröffentlicht im
ABl. vom 21. Oktober 1997), auf die sich der HVE bezieht, vorgesehen, dass "die
Kommission [...] drei Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung dem Europäischen
Parlament und dem Rat eine Gesamtbewertung der von der Gemeinschaft im Rahmen dieser
Verordnung finanzierten Aktionen zusammen mit Empfehlungen für die weitere Behandlung
dieser Verordnung und erforderlichenfalls Vorschlägen zu ihrer Änderung oder zur
Beendigung ihrer Laufzeit [unterbreitet]".
Die Kommission hat der Haushaltsbehörde die fragliche Bewertung bislang noch nicht
vorgelegt, obgleich die in der oben genannten Verordnung festgelegte Frist am 24. Oktober
2000 abgelaufen ist. Ohne diese Bewertung und ohne eine neue Verordnung kann diese
Haushaltslinie nicht mit Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet werden, und die Mittel
für Zahlungen sollten in die Reserve eingestellt werden. Sobald diese beiden Hindernisse
ausgeräumt sind, wird die Haushaltsbehörde entsprechende Maßnahmen ergreifen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0246
C5-0300/01
=== DEVE/7518===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 9 500 000 5 535 000 7 000 000 5 535 000 7 000 000 2 500 000 2 000 000 8 035 000 9 000 000
Bezeichnung:
Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der
Reproduktionsmedizin
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen, in Ergänzung zu der im Rahmen der . . . . . . . . . . 1994 und der
Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz von Peking von 1995.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
63
Sie dienen auch der Finanzierung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen
(unter anderem über NRO) mit dem Ziel, das Ausmaß, in dem Genitalverstümmelung an
Frauen verübt wird, zu verringern und diese Praxis schrittweise abzuschaffen.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 A Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 296 000 1 296 000 349 000
349 000
349 000
349 000
200 000
151 000
549 000
500 000
BEGRÜNDUNG:
Der Gesundheitsbereich, der von der Kommission unter die Prioritäten für den Haushalt 2002
aufgenommen wurde, steht im Mittelpunkt jeder wirksamen Strategie zur Beseitigung der
Armut. Hunderte Millionen Frauen haben immer noch keinen Zugang zur elementarsten
Grundversorgung im Bereich der Reproduktionsmedizin. Es steht außer Zweifel, dass die
Industrieländer das 1994 auf der Weltkonferenz für Bevölkerung in Kairo getroffene
Übereinkommen nicht eingehalten haben. Der Berichterstatter kann eine weitere Kürzung des
bereits niedrigen Mittelansatzes des Haushalts 2001 nicht akzeptieren und schlägt daher vor,
die Mittel, soweit dies möglich ist, auf dem Stand von 2001 wieder einzusetzen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0123
C5-0300/01
=== FEMM/7628===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 9 500 000 5 535 000 7 000 000 5 535 000 7 000 000 2 500 000 2 000 000 8 035 000 9 000 000
BEGRÜNDUNG:
Diese Haushaltslinie stellt ein äußerst wichtiges Instrument der EU für die Durchführung des
auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD, Kairo, 1994)
beschlossenen Aktionsprogramms dar. Sie ist ein wichtiger Mechanismus für die
Entwicklung von Politiken und Strategien, sowie für die Wissensgenerierung, mit denen
impulsgebende, innovative Pilotprojekte unterstützt werden, die in breiter angelegte regionale
geographische Kooperationsabkommen einbezogen werden können.
Schätzungen zufolge stirbt jede Minute eine Frau an schwangerschaftsbedingten
Komplikationen, die verhindert werden könnten – fast 600 000 Frauen jährlich, 99% von
64
ihnen in Entwicklungsländern. Etwa 350 Millionen Paare haben keinen Zugang zur
vollständigen Palette aller modernen Methoden der Familienplanung und zu Informationen
darüber. Durch die Familienplanung können Frauen genügend Zeit zwischen ihren
Schwangerschaften vergehen lassen, sodass ihre eigene Gesundheit und die ihrer Kinder
optimal geschützt wird; sie können sich ferner vor sexuell übertragbaren Krankheiten
schützen, die weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben können (beispielsweise
können unbehandelte sexuell übertragbare Krankheiten das Risiko einer HIV-Infektion
erhöhen).
Die aus dieser Haushaltslinie unterstützten Pilotaktionen umfassen Programme zur
Reduzierung der Müttersterblichkeit und -krankheiten, zur Erforschung von Strategien zur
Verbesserung der reproduktiven Gesundheit junger Menschen und die Durchführung von
Programmen für die reproduktive Gesundheit auf lokaler Ebene und weitreichende
Maßnahmen, durch die marginalisierte und nicht ausreichend versorgte Bevölkerungsgruppen
erreicht werden sollen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0124
C5-0300/01
=== FEMM/7627===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 A
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 A Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 296 000 1 296 000 349 000
349 000
349 000
349 000
200 000
151 000
549 000
500 000
BEGRÜNDUNG:
Die Haushaltslinie B7-6312 stellt ein äußerst wichtiges Instrument der EU für die
Durchführung des auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung
(ICPD, Kairo, 1994) beschlossenen Aktionsprogramms dar. Sie ist ein wichtiger
Mechanismus für die Entwicklung von Politiken und Strategien, sowie für die
Wissensgenerierung, mit denen impulsgebende, innovative Pilotprojekte unterstützt werden,
die in breiter angelegte regionale geographische Übereinkommen einbezogen werden können.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die technische und/oder administrative
Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung, Verwaltung, Weiterbehandlung,
Überprüfung und Kontrolle der im Rahmen dieser Haushaltslinie finanzierten Maßnahmen
bestimmt. Es müssen flexible Verfahren für die Anstellung von Personal im Bereich
technische Hilfe und von Hilfskräften angewandt werden, die zur Ergänzung der bestehenden
Humanressourcen erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Verwaltung der Haushaltslinie
zu verbessern.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
65
Abänderungsentwurf 0249
C5-0300/01
=== DEVE/7429===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 5 1
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 5 1 Koordinierung der Entwicklungspolitik, Beurteilung der Ergebnisse der
Gemeinschaftshilfe sowie Maßnahmen zur Weiterverfolgung und Kontrolle
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 5 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
14 200 000 10 200 000 18 000 000 12 000 000 18 000 000 12 000 000
18 000 000 12 000 000
Bezeichnung:
Koordinierung der Entwicklungspolitik, Beurteilung der Ergebnisse der Gemeinschaftshilfe
sowie Maßnahmen zur Weiterverfolgung und Kontrolle
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Sie decken ferner die Finanzierung des Informationsaustauschs und der
Koordinierungssitzungen, an denen die Vertreter der betroffenen Entwicklungsländer
teilnehmen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Evaluierungen, Monitoringmaßnahmen und
unterstützenden Maßnahmen während der Programmierung, Vorbereitung, Durchführung und
Evaluierung der Entwicklungsmaßnahmen, einschließlich:
— Studien in Bezug auf Effizienz, Angemessenheit, Auswirkungen und Lebensfähigkeit,
— Monitoring laufender Maßnahmen,
— unterstützende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Monitorings laufender
Maßnahmen und der Vorbereitung künftiger Maßnahmen.,
— Untersuchung möglicher Formen der Beurteilung von Programmen, die auf nichtstrukturellen Maßnahmen basieren, wie etwa alle Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Friedensschaffung, der Erziehung zum Frieden, der Wiederaussöhnung usw.
BEGRÜNDUNG:
Gesellschaften, die Opfer von anhaltenden gewaltsamen zivilen Konflikten sind, benötigen
hohe Investitionen in nicht-strukturelle Maßnahmen zur Wiederaussöhnung zwischen den
gegnerischen Gruppen. Unter nicht-strukturellen Maßnahmen versteht man beispielsweise
Initiativen zur Entwicklung von Erziehungsprogrammen für den Frieden in diesen
Gesellschaften.
In diesem Sinn ist es natürlich erforderlich, dass die EU Evaluierungsinstrumente schafft, die
ausreichen, um die Auswirkungen der nicht-strukturellen Maßnahmen beurteilen zu können.
Ohne eine vorherige Untersuchung, wie sie in dem Abänderungsentwurf gefordert wird, ist
eine solche Evaluierung nicht möglich.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
66
Änderungsvorschlag 0458
C5-0300/01
=== PPE_/8034===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 0 0
<< von Salvador Garriga Polledo, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
und europäischer Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 6 0 0 Externe Kooperationsmaßnahmen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
17 500 000 17 500 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 10 000 000 10 000 000 30 000 000 30 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Mittel der Haushaltslinie sollten aufgestockt werden, um das allgemeine Ziel der
Beteiligung der EU am KEDO-Projekt zu erreichen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Änderungsvorschlag 0250
C5-0300/01
=== DEVE/7488===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 0 0
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 6 0 0 Externe Kooperationsmaßnahmen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
17 500 000 17 500 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 -6 500 000 -6 500 000 13 500 000 13 500 000
BEGRÜNDUNG:
Dies könnte aus den Linien für Asien finanziert werden. Dafür sind keine eigene
Haushaltslinie oder umfangreiche Mittel erforderlich. Die Mittel werden nicht immer für
Maßnahmen verwendet, die sich in die Entwicklungsschwerpunkte einreihen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Änderungsvorschlag 0330
C5-0300/01
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 0 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 6 0 0 Externe Kooperationsmaßnahmen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
67
=== ITRE/6039===
B7-6 6 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
17 500 000 17 500 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 20 000 000 -2 500 000 -2 500 000 17 500 000 17 500 000
Bezeichnung:
Externe Kooperationsmaßnahmen
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die Kommission wird über die Verlängerung des Beitrittsabkommens der Euratom . . . . . .
. . . . und 2005 einschließlich 20 Mio. Euro jährlich zu zahlen, beinhaltet.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die allgemeine Zielsetzung der EU-Beteiligung an KEDO sind:
— gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung und
Aufrechterhaltung der internationalen Regelungen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen
und der Wahrung der Kontrollregelungen der Internationalen Atomenergieagentur
(IAEA) beizutragen,
— im Rahmen der dezentralisierten Zusammenarbeit zur Erreichung einer gebührenden
Zusammenarbeit zwischen Nord- und Südkorea beizutragen, um die sichere und
friedliche Nutzung von Kernenergie sicherzustellen,
— Europas industrielle Interessen zu verteidigen durch Präsenz im Verwaltungsrat und die
Sicherstellung einer fairen Behandlung von Unternehmen aus der EU, die sich um allen
KEDO-Mitgliedstaaten offen stehende Auftragsvergaben bemühen. Kofinanzierung von
Maßnahmen der politischen Bildung durch innerhalb der EU anerkannte politische
Stiftungen und ihre Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern.
BEGRÜNDUNG:
Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der
Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der
Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im
Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU
sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer
Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen
der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen
Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis
der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese
anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe
stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten
sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine
ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen
Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0505
C5-0300/01
=== UEN-/9029===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1
<< von Charles Pasqua, Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani,
Fraktion Union für das Europa der Nationen >>
-------------------68
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich
Antipersonenminen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 460 000 7 460 000 11 460 000 7 500 000 11 460 000 7 500 000 1 540 000 1 500 000 13 000 000 9 000 000
BEGRÜNDUNG:
Diese Mittel decken gemäß den Forderungen in den diesbezüglichen Entschließungen des
Europäischen Parlaments die Kosten der Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen
bezüglich Antipersonenminen; sie sind ferner zur Finanzierung der medizinischen
Versorgung und der Rehabilitation der Minenopfer bestimmt; nun geht die Zahl der
Minenopfer weltweit aber nicht zurück, und die Rehabilitation der Opfer ist, sofern sie
überhaupt möglich ist, immer langwierig. Daher müssen die veranschlagten Mittel zumindest
etwas erhöht werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0331
C5-0300/01
=== ITRE/6010===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich
Antipersonenminen
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 460 000 7 460 000 11 460 000 7 500 000 11 460 000 7 500 000
11 460 000 7 500 000
Bezeichnung:
Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich Antipersonenminen
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln soll, in Ergänzung der im Rahmen der . . . . . . . . . . Einsatzes, der
Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen) finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sollten der Förderung von Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung
dienen, in deren Mittelpunkt folgende Vorhaben stehen:
— Prüfung und Evaluierung der Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge,
— Bewertung der Möglichkeiten der bestehenden Technologien, die noch nicht bei der
humanitären Minenräumung eingesetzt werden, und in der Folge
— Anpassung der vielversprechenden Technologien an die Anforderungen in diesem
Bereich,
69
— Förderung der Entwicklung eines Beschaffungsplans für Werkzeuge und Instrumente
zur Minenräumung.
BEGRÜNDUNG:
Es ist dringend notwendig, die Bemühungen im Bereich Forschung und Entwicklung auf die
Anforderungen bei der Minenräumung auszurichten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0332
C5-0300/01
=== ITRE/6004===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 2 N
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 SPEZIFISCHE AKTIONEN MIT DRITTLÄNDERN
Hinzufügen: B7-6 6 2 N
B7-6 6 2 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
Änderung der Einstufung: OA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich der Beseitigung von
Massenvernichtungswaffen und der daraus resultierenden Abfallentsorgung.
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Bis zur Schaffung eines spezifischen Programms, wie dies in der Entschließung des
Parlaments vom 3. April 2001 gefordert wurde.
BEGRÜNDUNG:
Mit der Einrichtung dieser Linie soll an die Forderung des Parlaments erinnert werden, dass
im Rahmen der Entwicklung einer GASP sowie zusätzlich zur Schaffung eines Netzwerks
militärischer Strukturen ein internationaler Konsens für ein Programm zur Beseitigung und
Vernichtung von (atomaren, bakteriologischen und chemischen) Massenvernichtungswaffen
gefunden werden muss, wie bereits im Falle der Zusammenarbeit mit Russland zur
Beseitigung chemischer Waffen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0333
C5-0300/01
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 5
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 5 Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
70
=== ITRE/6036===
B7-6 6 5
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 240 000 9 640 000 16 000 000 16 800 000 16 000 000 16 800 000
16 000 000 16 800 000
4 000 000
Bezeichnung:
Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Etwaige Einnahmen aus der finanziellen Beteiligung dritter Parteien an fördernden . . . . . .
. . . . Euratom) Nr. 762/2001 (ABl. L 111 vom 20.4.2001, S. 1).
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
Nach dem Absatz :
Ferner plant die Kommission, gezielte Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur
Verfolgung der Zielsetzungen der NTA zu entwickeln.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
Nach dem Absatz :
Die sich erweiternde Agenda der Zusammenarbeit zwischen der EU und . . . . . . . . . .
Kanada werden fortgesetzt durch gezielte Kommunikations- und Informationsinitiativen und
Bildungsprojekte.
Folgender Text ist zu streichen:
Korea
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Korea
Nach dem Absatz :
Der Schwerpunkt wird auf der Förderung von Kenntnissen der koreanischen . . . . . . . . .
. Erwägung gezogen, sofern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
71
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Stiftungen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
BEGRÜNDUNG:
Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der
Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der
Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im
Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU
sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer
Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen
der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen
Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis
der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese
anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe
stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten
sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine
ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen
Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0251
C5-0300/01
=== DEVE/7489===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 5
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 5 Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 5
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 240 000 9 640 000 16 000 000 16 800 000 16 000 000 16 800 000 -4 200 000 -5 000 000 11 800 000 11 800 000
4 000 000
BEGRÜNDUNG:
Diese Haushaltslinie fällt nicht unter die Entwicklungszusammenarbeit. Maßnahmen, die aus
Mitteln der Linien für die Entwicklungshilfe stammen, sollten Entwicklungsländern zugute
kommen. Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwellenländern, also jenen Ländern, die oft
72
den Beitritt zur EU anstreben, sollten über Linien für die Erweiterung der EU unterstützt
werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0501
C5-0300/01
=== UEN-/9033===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Cristiana Muscardini, Gerard Collins, Jean-Charles Marchiani, Charles Pasqua,
Fraktion Union für das Europa der Nationen >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 5 000 000 5 000 000 15 000 000 15 000 000
BEGRÜNDUNG:
Nach der Tragödie von Dover sind die illegale Einwanderung in die Europäische Union und
die schändlichen Aktivitäten, die Einzelpersonen und organisierte Schlepperbanden aus
finanziellen Gründen betreiben, durch etliche neue Probleme im Jahr 2001 erneut ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dies hat auf dramatische Weise deutlich gemacht,
dass die Bekämpfung und schwere Bestrafung all derer, die in die illegale Einwanderung und
den internationalen Menschenhandel, in Einzelfällen bis hin zur Sklaverei, verstrickt sind, im
Rahmen einer umfassenden und auf europäischer und internationaler Ebene koordinierten
Strategie erfolgen muss. Diese Strategie muss die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
der Migranten und den Transitländern umfassen.
10 Mio. Euro sind bei dem Umfang dieser Aufgabe nicht ausreichend.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0138
C5-0300/01
=== LIBE/5424===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere
Angelegenheiten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 5 000 000
15 000 000 10 000 000
BEGRÜNDUNG:
73
Die Aufstockung der in Linie B7-667 vorgesehenen Mittel ist nicht nur aufgrund der bereits
erzielten Erfolge bei der Ermittlung von Vorbereitungsmaßnahmen zu diesem Titel im
Haushalt 2001 gerechtfertigt, sondern auch aufgrund neuer Bedürfnisse infolge der
Entwicklung einer Gemeinschaftspolitik im Bereich der Zusammenarbeit mit den
Herkunftsländern von Einwanderern, wie es in den Aktionsplänen vorgesehen ist, die nach
Konsultation des EP angenommen wurden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0139
C5-0300/01
=== LIBE/5442===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere
Angelegenheiten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000
10 000 000 10 000 000
Bezeichnung:
Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Der Finanzierung von Maßnahmen unter Einbeziehung von Herkunfts- und Transitländern . .
. . . . . . . . ausreichendes Maß an politischer Stabilität in diesen Ländern gewährleistet ist.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Priorität wird der Zusammenarbeit mit ausgewählten, in den Herkunfts- und
Transitländern tätigen NRO eingeräumt. Was die Zusammenarbeit mit den Behörden der
betroffenen Staaten anbelangt, so werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um
sicherzugehen, dass die bereitgestellten Mittel nicht zweckentfremdet eingesetzt werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Es wird von den Ergebnissen einer strengen Kontrolle der Aufnahmebedingungen für die
übernommenen Personen abhängen, ob die Rückübernahmeabkommen durchgeführt
werden oder nicht.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Im Rahmen der Partnerschaft mit den Herkunftsländern und –regionen wird die
Zusammenarbeit zwischen Einwanderergemeinschaften in dem Aufnahmeland und der im
Herkunftsland verbliebenen Bevölkerung so weit als möglich gefördert.
BEGRÜNDUNG:
Die Beteiligung von NRO und der Zivilgesellschaft ist eine Erfolgsgarantie für eine sowohl
effiziente als auch humane Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern im
Bereich der Migration.
74
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0252
C5-0300/01
=== DEVE/7490===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 000 000 5 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 10 000 000 -10 000 -8 000 000
p.m.
2 000 000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Diese Linie wurde ursprünglich als Übergangslösung geschaffen. Unter diese Linie fallende
Maßnahmen sollten vielleicht eher über regionale Programme finanziert werden. Es steht
sicherlich außer Frage, dass diese Maßnahmen eher den europäischen Mitgliedstaaten als
den Entwicklungsländern zugute kommen, und deshalb fällt diese Linie nicht unter die
Entwicklungszusammenarbeit.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0181
C5-0300/01
=== AFET/5034===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 7 1 A
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 7 1 A Krisenreaktionsmechanismus — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 7 1 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
2 500 000 2 500 000 2 500 000 2 500 000 3 000 000 3 000 000 5 500 000 5 500 000
2 000 000 2 000 000
Bezeichnung:
Krisenreaktionsmechanismus — Verwaltungsausgaben
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Dieser Artikel deckt Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und
Veröffentlichungen, . . . . . . . . . . Kommission im Rahmen von Verträgen über
punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
75
3 Millionen Euro sollen gemäß den Ergebnissen des ECHELON-Berichts für die
Finanzierung der Ausgaben für die Modernisierung des Sicherheitssystems der
Kommission für die Informationsübermittlung vorgesehen werden.
BEGRÜNDUNG:
Nach dem ECHELON-Bericht muss die Kommission die Sicherheit ihrer
Informationsübermittlung verstärken, was mit den zusätzlichen 3 Millionen Euro finanziert
werden soll.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0253
C5-0300/01
=== DEVE/7486===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 N
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 3 Hilfe für Grundbildung in den Entwicklungsländern
Hinzufügen: B7-6 N
B7-6 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Behinderte Menschen in Bildungs-, Gesundheitsfürsorge-, Beschäftigungs- und
Armutsbekämpfungsprogrammen in Entwicklungsländern
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen der Untersuchung, in welchem Maße im Rahmen von EUMaßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit,
Beschäftigung und Armutsbekämpfung auf die Bedürfnisse behinderter Menschen
eingegangen wird.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen dazu, im Rahmen der wichtigsten EU-Tätigkeiten der
Entwicklungszusammenarbeit und im Zuge des bevorstehenden Europäischen Jahrs der
Behinderten 2003 das Bewusstsein über Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten
behinderter Menschen in den Entwicklungsländern zu stärken.
BEGRÜNDUNG:
Behinderungen wird im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik derzeit nicht wirklich
Augenmerk geschenkt, obwohl diese angesichts der extrem prekären Situation behinderter
Menschen in Ländern der Dritten Welt ein Anliegen sein müssten. Laut Zahlen der VN sind
bis zu 20% der Bevölkerung in Entwicklungs- und weniger entwickelten Ländern behindert,
und 50% der Bevölkerung sind von Behinderungen nachhaltig betroffen. 80% aller
behinderten Menschen leben mit wenig oder ohne jegliche Unterstützung in abgelegenen
ländlichen Gebieten.
76
Man muss sich ganz besonders dafür einsetzen, dass behinderte Personen in den wichtigsten
EU-Entwicklungsschwerpunkten Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und
Armutsbekämpfung ausreichende Anerkennung finden.
Die Einsetzung einer «pour memoire»-Linie zu dieser Frage würde das Bewusstsein der EUInstitutionen darüber erhöhen, dass behinderte Menschen in den wichtigsten Programmen zur
Entwicklungszusammenarbeit stärker berücksichtigt werden müssen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0408
C5-0300/01
=== MEMB/8214===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 9 000 000
100 000 78 000 000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union darf die Beihilfen für Drittländer nicht kürzen. Das Mindestniveau
der Beihilfen muss der Mittelansatz des laufenden Haushaltsjahres sein.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0334
C5-0300/01
=== ITRE/6037===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 150 000
150 000 91 150 000 78 150 000
Bezeichnung:
Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
77
Vormals Artikel B7-7 0 1, B7-7 0 2, B7-7 0 . . . . . . . . . . B7-7 0 9, B7-6 2 4 und B7-6 2
6
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in Form von Subventionen für in
Drittländern und in der Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die
folgende Zielsetzungen aufweisen:
— Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in
Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung beizutragen (vor allem für Frauen und Kinder: Bekämpfung der
Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern und Bekämpfung des
Sextourismus in Drittländern),
— Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen
Bevölkerungsgruppen,
— Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der
Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von
Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Verbesserung
der Bedingungen an den Orten, wo Personen festgehalten werden, um Folter und
Misshandlungen zu verhindern,
— Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte,
— Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;
— Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur
Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung
eines die menschliche Person achtenden Strafvollzugssystems; der
verantwortungsvollen Staatsführung; der Entwicklung der sozialen Verantwortung der
Unternehmen; der Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer
Reformen; Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der
Bürgergesellschaft. Hierzu ist es erforderlich, die als Garanten des pluralistischen
Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen, einschließlich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO), zu stärken, die Unabhängigkeit und das
verantwortliche Handeln der Medien zu fördern sowie für die Pressefreiheit und die
Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzutreten,
— Unterstützung und Beobachtung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung
unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer
Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der
Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von
spezifischen Gruppen – insbesondere Frauen – an den Wahlen und durch Ausbildung
von Wahlbeobachtern;
— Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung
als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem:
— Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung
verschiedener Interessengruppen, einschließlich der Unterstützung von
vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der
Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung
des zivilen Friedens beizutragen,
78
— Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich
NRO, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Bewältigung
von deren Folgen befasst sind, und dabei auch Unterstützung der Einrichtung von
internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und eines ständigen internationalen
Strafgerichtshofs sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von
Menschenrechtsverletzungen.
— Deckung der Kosten für den Prozess der Institutionalisierung einer Parlamentarischen
Beratenden Versammlung der WTO.
BEGRÜNDUNG:
Der Prozess der Institutionalisierung der Parlamentarischen Versammlung der WTO bedarf
einer kontinuierlichen Weiterverfolgung. Mittelfristig, d.h. nach der Eingliederung in die
Organisation der WTO, sind die Ausgaben in den EU-Beitrag zur WTO einzustellen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0126
C5-0300/01
=== FEMM/7610===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Bezeichnung und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000
91 000 000 78 000 000
Bezeichnung:
Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — - Wahrung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in . . . . . . . . . . Europäischen
Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich NRO, die
mit . . . . . . . . . . sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von
Menschenrechtsverletzungen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel dienen zur Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zur
Kofinanzierung von Aktivitäten zur Umsetzung der Erklärung über die Rechte des Kindes,
die auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder und der Misshandlung von Kindern
sowie von Kinderarbeit abzielen, sowie zur Förderung der sozialen Eingliederung, der
79
Gesundheitsfürsorge und des Schulbesuchs und zur Sicherstellung von Nahrungsmitteln
und Schutz für Straßenkinder.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen außerdem der Entwicklung einer sektoralen Politik in der Frage, wie
den Rechten der Kinder in den Entwicklungsprogrammen der Union Rechnung zu tragen
ist.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Sie sind ferner im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung einer
umfassenden Strategie zur Verbesserung des sozialen Umfelds der Straßenkinder
bestimmt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Bezüglich der Bekämpfung des Sextourismus in Drittstaaten sind diese Mittel auch zur
Durchführung, Koordinierung und Intensivierung von Sensibilisierungskampagnen zur
Bekämpfung des pädophilen Sextourismus in der Europäischen Union sowie zur
Förderung solcher Kampagnen in denjenigen Drittländern, einschließlich der
Beitrittsländer, bestimmt, in denen die Kinder einer solchen Ausbeutung ausgesetzt sind.
BEGRÜNDUNG:
In dieser neuen Linie wurden unter anderem die ehemaligen Artikel B7-701 (Förderung und
Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten), B7-624 (Unterstützung von
Nichtregierungsorganisationen, die die Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern
bekämpfen) und B7-626 (Bekämpfung des Sextourismus in Drittländern) zusammengefasst.
Ungeachtet dieser Verschmelzung muss die neue Linie B7-7010 diejenigen Aktionen deutlich
ausweisen, die von den entsprechenden Artikeln des Haushaltsplans 2001 übernommen
wurden, gemäß den Vorschlägen des Ausschusses für die Rechte der Frau und
Chancengleichheit für das Haushaltsjahr 2001.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0379
C5-0300/01
=== ELDR/8403===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
>>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 7 030 000
98 030 000 78 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die politische Priorität, die das Europäische Parlament der Förderung der Achtung der
Menschenrechte, der Demokratisierung und der Konfliktverhütung weltweit beimisst, und die
80
zu berücksichtigenden horizontalen politischen Prioritäten lassen die von Kommission und
Rat vorgenommen Kürzungen nicht gerechtfertigt erscheinen. Stattdessen müssen die
Anstrengungen im Hinblick auf die Ausführung dieser Mittel verstärkt werden. Die Mittel
sollten wieder auf den Stand der Gesamtmittel der zusammengelegten Haushaltslinien des
Jahres 2001 angehoben werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0182
C5-0300/01
=== AFET/5082===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
AFET/5082 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5018, AFET/5035,
AFET/5048, AFET/5068
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 5 000 000 4 000 000 96 000 000 82 000 000
Bezeichnung:
Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Vormals Artikel B7-7 0 1, B7-7 0 2, B7-7 0 . . . . . . . . . . B7-7 0 9, B7-6 2 4 und B7-6 2
6
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in Form von Subventionen für in
Drittländern und in der Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die
folgende Zielsetzungen aufweisen:
— Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in
Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung beizutragen (vor allem für Frauen und Kinder: Bekämpfung der
Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern und Bekämpfung des
Sextourismus in Drittländern),
— Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen
Bevölkerungsgruppen,
— Förderung und Schutz der Grundrechte behinderter Menschen unter besonderer
Berücksichtigung der Interessen von Personen mit schweren und mehrfachen
Behinderungen und von Behinderten, die in Einrichtungen untergebracht sind,
— Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der
Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von
81
Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Verbesserung
der Bedingungen an den Orten, wo Personen festgehalten werden, um Folter und
Misshandlungen zu verhindern,
— Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte,
— Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;,
— Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur
Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung
eines die menschliche Person achtenden Strafvollzugssystems; der
verantwortungsvollen Staatsführung; der Entwicklung der sozialen Verantwortung der
Unternehmen; der Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer
Reformen; Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der
Bürgergesellschaft. Hierzu ist es erforderlich, die als Garanten des pluralistischen
Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen, einschließlich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO), zu stärken, die Unabhängigkeit und das
verantwortliche Handeln der Medien zu fördern sowie für die Pressefreiheit und die
Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzutreten,
— Unterstützung und Beobachtung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung
unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer
Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der
Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von
spezifischen Gruppen – insbesondere Frauen – an den Wahlen und durch Ausbildung
von Wahlbeobachtern;
— Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung
als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem:
— Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung
verschiedener InteressengruppenGruppeninteressen, einschließlich der Unterstützung
von vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der
Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung
des zivilen Friedens beizutragen,;
— Unterstützung von ethnische und nationale Grenzen überschreitenden
gemeinsamen Programmen mit dem Ziel, eine solide Basis für das gegenseitige
Verständnis und die friedliche Koexistenz der Konfliktparteien zu schaffen;
— Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich
NROOrganisationen — einschließlich Nichtregierungsorganisationen —, die mit
der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Bewältigung von
Behandlung von deren Folgen befasst sind, und dabei auch Unterstützung der
Einrichtung von internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und eines ständigen
internationalen Strafgerichtshofs sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer
von Menschenrechtsverletzungen.
Nach dem Absatz :
Dieser Posten ermöglicht die Finanzierung von freihändig geschlossenen Verträgen mit . . .
. . . . . . . Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte erforderlichen
Maßnahmen spezialisiert sind.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
82
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Einrichtung eines Rundfunknetzes, das
letztlich die «Stimme Europas» darstellen soll, damit tägliche Informationssendungen zur
Ausstrahlung in alle Länder mit totalitären oder autoritären Regimes produziert werden
können. Die Programme des Netzes müssen auf die Menschenrechte und die Lage von
Minderheiten ausgerichtet sein, sowie auf die Tätigkeiten der Union in diesen Bereichen,
und in der (den) Sprache(-n) des betroffenen Landes ausgestrahlt werden.
BEGRÜNDUNG:
Die im HVE und im HE vorgeschlagenen Kürzungen lassen sich angesichts der Lage der
Menschenrechte weltweit und der Bedeutung, die ihnen die EU beimisst, durch nichts
rechtfertigen.
Behinderte Menschen sind in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen besonders gefährdet,
insbesondere Personen mit schweren und mehrfachen Behinderungen oder mit geistigen
Behinderungen, und sollten bei den aus dieser Haushaltslinie geförderten Maßnahmen
besonders berücksichtigt werden.
Der Dialog zwischen den Volksgruppen ist eine Voraussetzung für die Lösung der meisten
Konflikte der jüngsten Zeit. Ethnische Grenzen überschreitende gemeinsame Programme sind
deshalb die Basis für das gegenseitige Verständnis und die vollständige Aussöhnung der
Parteien im Hinblick auf die Entwicklung von Frieden und Stabilität.
Die Europäische Union ist immer stärker aufgefordert, im Hinblick auf die Schaffung und
Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie sowie Wahrung und Förderung der
Menschenrechte auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle wahrzunehmen; die Schaffung
eines Radionetzes würde es ihr ermöglichen, dieser Aufforderung nachzukommen,
insbesondere zugunsten von Menschen, die unter nicht-demokratischen Regimes leben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0254
C5-0300/01
=== DEVE/7500===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
DEVE/7500 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7417, DEVE/7427,
DEVE/7431, DEVE/7449, DEVE/7491
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 7 030 000 6 000 000 98 030 000 84 000 000
Bezeichnung:
Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
83
Vormals Artikel B7-7 0 1, B7-7 0 2, B7-7 0 . . . . . . . . . . B7-7 0 9, B7-6 2 4 und B7-6 2
6
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in Form von Subventionen für in
Drittländern und in der Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die
folgende Zielsetzungen aufweisen:
— Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in
Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung beizutragen (vor allem für Frauen und Kinder: Bekämpfung der
Diskriminierung von Kindern in Entwicklungsländern und Bekämpfung des
Sextourismus in Entwicklungsländern, Bekämpfung des Sextourismus mit Frauenund Kindesmissbrauch und Ausbeutung von Frauen und Kindern in Drittländern),
— Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen
Bevölkerungsgruppen, wobei auch besonderes Augenmerk auf die wirtschaftlichen
und bürgerlichen Grundrechte älterer Frauen und Männer, die derzeit zu den
ärmsten und am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören, zu richten
ist,
— Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der
Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von
Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Verbesserung
der Bedingungen an den Orten, wo Personen festgehalten werden, um Folter und
Misshandlungen zu verhindern,
— Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte,
— Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;,
— Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur
Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung
eines die menschliche Person achtenden Strafvollzugssystems; der menschlichen
Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen Staatsführung; der , der
Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen; der , der Unterstützung
verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen; Unterstützung Reformen
und der Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,; besondere
Aufmerksamkeit sollte der Reform des Sicherheitssektors gewidmet werden, der in
den Bereich des Aufbaus institutioneller Kapazitäten fällt,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der
Ebene der Bürgergesellschaft. Hierzu ist es erforderlich, die als Garanten des
pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen,
Einrichtungen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO), zu stärken,
die Unabhängigkeit und das verantwortliche Handeln der Medien zu fördern sowie für
die Pressefreiheit und die Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
einzutreten,;
— Unterstützung und Beobachtung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung
unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer
Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der
Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von
84
spezifischen Gruppen – insbesondere Frauen – an den Wahlen und durch Ausbildung
von Wahlbeobachtern;
— Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung
als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem:
— Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung
verschiedener Interessengruppen, einschließlich der Unterstützung von
vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der
Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung
des zivilen Friedens beizutragen,
— Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen, einschließlich
NRO, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Bewältigung
von deren Folgen befasst sind, und dabei auch Unterstützung der Einrichtung von
internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und eines ständigen internationalen
Strafgerichtshofs sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von
Menschenrechtsverletzungen.
BEGRÜNDUNG:
Die von der Kommission und vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen sind angesichts der
Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt nicht zu rechtfertigen. Da die allgemeine
Wirksamkeit der Entwicklungshilfe in Ländern verbessert wird, die durch eine pluralistische
Kultur und durch die Achtung der Menschenrechte gekennzeichnet sind, werden mit diesem
Kompromissabänderungsentwurf (zwischen den Abänderungsentwürfen 7417, 7427, 7431,
7446, 7449 und 7491) außerdem angesichts der zahlreichen Herausforderungen im
Zusammenhang mit der Verteidigung der Menschenrechte, dem Erhalt des Friedens und der
Konfliktverhütung sowie der zahlreichen Schwierigkeiten für den Demokratisierungsprozess
in den meisten Übergangsländern die gleichen Mittel wie 2001 wiedereingesetzt. Zudem ist
diese Haushaltslinie eine der wirksamsten unter Rubrik 4, und es erscheint deshalb unlogisch,
sie zu kürzen. Die eingefügten Erläuterungen nehmen auf wichtige Themen Bezug, die
erwähnt werden müssen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0364
C5-0300/01
=== VERT/8650===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Matti Wuori, Heide Rühle, Heidi Anneli Hautala, Paul A.A.J.G. Lannoye, Nelly
Maes, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000 8 000 000 8 000 000 99 000 000 86 000 000
BEGRÜNDUNG:
Mit diesem Abänderungsentwurf werden die Mittel von 2001 wieder eingesetzt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
85
Abänderungsentwurf 0335
C5-0300/01
=== ITRE/6040===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
98 030 000 77 830 000 91 000 000 78 000 000 91 000 000 78 000 000
91 000 000 78 000 000
Bezeichnung:
Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten keine Verwaltungsausgaben
finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Haushaltslinie kann auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenar-beit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
Institutionen in der EU und einschlägige Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
BEGRÜNDUNG:
Die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen dieses Haushaltspostens soll der Entwicklung der
Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in den Partnerländern dienen. In der
Europäischen Union gibt es anerkannte politische Institutionen, die große Erfahrung im
Bereich der politischen Bildung aufweisen und auf gemeinnütziger Basis arbeiten. Die EU
sollte die Erfahrung und das Sachwissen dieser Institutionen für den Aufbau engerer
Beziehungen zwischen den Partnerländern und der EU sowie für die Verbreitung der Ideen
der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft einschließlich des Grundsatzes des sozialen
Dialogs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nützen. Das Erfordernis
der Anerkennung in der EU dient dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, da diese
anerkannten Institutionen unter ständiger Überwachung durch die nationalen Rechnungshöfe
stehen. Dies kann jedoch keine Bedingung für die Partnerorganisationen in den Drittstaaten
sein, weil diese zumeist über keinerlei Rechnungsprüfungssysteme verfügen. Eine
ausreichende Kontrolle über diese Organisationen ist von der antragstellenden politischen
Institution in der Europäischen Union zu gewährleisten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
86
Abänderungsentwurf 0452
C5-0300/01
=== PPE_/8023===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 1 N
<< von Bartho Pronk, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und
europäischer Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 A Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten — Verwaltungsausgaben
Hinzufügen: B7-7 0 1 1 N
B7-7 0 1 1 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
500 000
500 000
500 000
500 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Moskauer Institut für Politische Studien
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen der Finanzierung des Moskauer Instituts für Politische Studien.
BEGRÜNDUNG:
Diese neue Linie ist geschaffen worden, um die bisher langwierigen Verwaltungsverfahren
für die Finanzierung dieses Instituts abzukürzen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Änderungsvorschlag 0410
C5-0300/01
=== DEVE/7599===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
191 253
197 853
120 671
126 421
120 671
126 421
120 671
126 421
000
000
000
000
000
000
000
000
78 382 000 73 766 000 148 368
148 368
148 368
148 368
-35 000
-35 000
113 368
113 368
000
000
000
000
000
000
000
000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 1 Gesundheitsschutz sowie Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und der
Drogenabhängigkeit
Hinzufügen: B7-6 2 1 2 N
87
B7-6 2 1 2 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT
WURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
85 000 000 85 000 000
35 000 000 35 000 000
HE+ABÄNDERUNGS
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen
ngen
85 000 000 85 000 000
35 000 000 35 000 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: NGM
Bezeichnung:
EU-Beitrag zum Weltgesundheitsfonds
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sind zur Finanzierung des EU-Beitrags zum Weltgesundheitsfonds bestimmt.
Die Mittel werden nur vorläufig in eine neue Linie B7-6212N eingesetzt und dürfen nur
ausgeführt werden, wenn ein Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsplan
verfügbar ist (Titel 3 Kapitel 30) (AE 7456). Jeder Überschuss, der als Einnahme in
diesem Kapitel verbucht wird, wird bis zu einer Höchstgrenze von 10% zur Finanzierung
der Ausgaben unter diesem Titel verwendet. Diese Mittel dieser Linie (85 000 000 Euro)
werden nicht zur Berechnung der Höchstgrenzen der Finanziellen Vorausschau
herangezogen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die in die Reserve eingestellten 35 Millionen wurden aus der Haushaltslinie B7-8000
(Internationale Fischereiabkommen) entnommen, da es nicht möglich sein wird, ein
Fischereiabkommen mit Marokko abzuschließen. Außerdem hat das Parlament in seiner
Entschließung vom 5. Juli 2001 «Haushalt 2002 — Konzertierungsverfahren» erklärt,
dass alle Mittel, die unter Rubrik 4 zur Verfügung gestellt werden, zur Finanzierung der
prioritären Politiken des Parlaments verwendet werden sollten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die 35 Millionen werden in die Reserve eingestellt, bis der Rat entsprechende
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 85 Millionen zuweist. Diese 85 Millionen
Euro sollten sich aus dem Jahresüberschuss bestreiten lassen, während der Rat und die
Kommission nachdrücklich ermutigt werden, weitere innovative Lösungen vorzuschlagen.
BEGRÜNDUNG:
Das Europäische Parlament stellt mit Besorgnis fest, dass die EG als größter Geber für Afrika
südlich der Sahara nicht in der Lage ist, innerhalb der durch den Gemeinschaftshaushalt
gesetzten Grenzen neue Mittel als Beitrag zum Weltgesundheitsfonds aufzubringen. Sie
beabsichtigt stattdessen vorzuschlagen, die 2001 nicht verwendeten Mittel umzuwidmen, um
ihren Beitrag zum Weltgesundheitsfonds im Jahr 2001 zu finanzieren.
Der Rat hat bereits eindeutig klargestellt — und wir unterstützen diese Auffassung —, dass
Beiträge zum Weltgesundheitsfonds zusätzlich zu den vorhandenen Mitteln vorgesehen
werden sollten. Das Parlament stellt daher mit Bestürzung fest, dass die Kommission plant,
Mittel aus vorhandenen Haushaltslinien (u.a. LAA 10 Millionen und HIV/AIDS 5 Millionen)
abzuziehen, die zur Finanzierung der von den Haushaltsbehörden für den Haushaltsplan 2001
festgelegten Prioritäten verwendet werden könnten und sollten.
Weltweit leben über 36 Millionen Menschen mit HIV/AIDS, davon 70% in Afrika südlich
der Sahara. Es handelt sich um eine weltweite Notsituation von katastrophalem Ausmaß. Das
Parlament ist sich der Notwendigkeit bewusst, die derzeitige Finanzielle Vorausschau
einzuhalten, doch stellt es fest, dass der Jahresüberschuss der EG im Haushaltsplan 2000 den
88
außergewöhnlich hohen Betrag von 7,5 Milliarden erreicht hat. Auch wenn damit zu rechnen
ist, dass dieser Betrag 2001 sehr viel geringer ausfallen wird, wäre es dennoch sinnvoll,
überschüssiges Geld zur Unterstützung internationaler Fonds zu verwenden, die auf die
Verwirklichung international vereinbarter Entwicklungsziele ausgerichtet sind.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0184
C5-0300/01
=== AFET/5084===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
AFET/5084 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5019
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
191 253
197 853
120 671
126 421
120 671
126 421
120 671
126 421
000
000
000
000
000
000
000
000
78 382 000 73 766 000 148 368
148 368
148 368
148 368
-86 000
-86 000 62 368 000 62 368 000
000
000
000
000
000
000
Änderung der Einstufung: NOA
BEGRÜNDUNG:
Um zusätzliche Mittel für die dringend erforderliche Aufstockung anderer
Haushaltslinien unter Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau frei zu machen, und
angesichts dessen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der gesamte für internationale
Fischereiabkommen in die Reserve eingestellte Betrag verwendet werden kann, sollte
ein Teil dieses Betrags umgeschichtet werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Änderungsvorschlag 0255
C5-0300/01
=== DEVE/7502===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
191 253
197 853
120 671
126 421
120 671
126 421 35 000 000 35 000 000 155 671
161 421
000
000
000
000
000
000
000
000
78 382 000 73 766 000 148 368
148 368
148 368
148 368
-35 000
-35 000
113 368
113 368
000
000
000
000
000
000
000
000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
89
Artikel B7-6 2 1 Gesundheitsschutz sowie Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und der
Drogenabhängigkeit
Hinzufügen: B7-6 2 1 2 N
B7-6 2 1 2 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
120 000
120 000
120 000
120 000
000
000
000
000
35 000 000 35 000 000 35 000 000 35 000 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
EU-Beitrag zum Weltgesundheitsfonds
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sind zur Finanzierung des EU-Beitrags zum Weltgesundheitsfonds bestimmt.
Die Mittel werden nur vorläufig eingesetzt und dürfen nur ausgeführt werden, wenn ein
Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsplan verfügbar ist (Titel 3 Kapitel 30) (AE
7456). Jeder Überschuss, der als Einnahme in diesem Kapitel verbucht wird, wird bis zu
einer Höchstgrenze von 10% zur Finanzierung der Ausgaben unter diesem Titel
verwendet. Diese Mittel werden nicht zur Berechnung der Höchstgrenzen der Finanziellen
Vorausschau herangezogen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die in die Reserve eingestellten 35 Millionen wurden aus der Reserve in der Haushaltslinie
B0—401 (Vorläufig eingesetzte Mittel) für die Haushaltslinie B7—8000 (Internationale
Fischereiabkommen) entnommen, da es nicht möglich sein wird, ein Fischereiabkommen
mit Marokko abzuschließen. Außerdem hat das Parlament in seiner Entschließung vom 5.
Juli 2001 «Haushalt 2002 — Konzertierungsverfahren» erklärt, dass alle Mittel, die unter
Rubrik 4 zur Verfügung gestellt werden, zur Finanzierung der prioritären Politiken des
Parlaments verwendet werden sollten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die 35 Millionen werden in die Reserve eingestellt, bis der Rat entsprechende Mittel für die
Gesamtverpflichtung in Höhe von 120 Millionen zuweist.
BEGRÜNDUNG:
Das Europäische Parlament stellt mit Besorgnis fest, dass die EG als größter Geber für Afrika
südlich der Sahara nicht in der Lage ist, innerhalb der durch den Gemeinschaftshaushalt
gesetzten Grenzen neue Mittel als Beitrag zum Weltgesundheitsfonds aufzubringen. Sie
beabsichtigt stattdessen vorzuschlagen, die 2001 nicht verwendeten Mittel umzuwidmen, um
ihren Beitrag zum Weltgesundheitsfonds im Jahr 2001 zu finanzieren.
Der Rat hat bereits eindeutig klargestellt — und wir unterstützen diese Auffassung —, dass
Beiträge zum Weltgesundheitsfonds zusätzlich zu den vorhandenen Mitteln vorgesehen
werden sollten. Das Parlament stellt daher mit Bestürzung fest, dass die Kommission plant,
Mittel aus vorhandenen Haushaltslinien (u.a. LAA 10 Millionen und HIV/AIDS 5 Millionen)
abzuziehen, die zur Finanzierung der von den Haushaltsbehören für den Haushaltsplan 2001
festgelegten Prioritäten verwendet werden könnten und sollten.
90
Weltweit leben über 36 Millionen Menschen mit HIV/AIDS, davon 70% in Afrika südlich
der Sahara. Es handelt sich um eine weltweite Notsituation von katastrophalem Ausmaß. Das
Parlament ist sich der Notwendigkeit bewusst, die derzeitige Finanzielle Vorausschau
einzuhalten, doch stellt es fest, dass der Jahresüberschuss der EG im Haushaltsplan 2000 den
außergewöhnlich hohen Betrag von 7,5 Milliarden erreicht hat. Auch wenn damit zu rechnen
ist, dass dieser Betrag 2001 sehr viel geringer ausfallen wird, wäre es dennoch sinnvoll,
überschüssiges Geld zur Unterstützung internationaler Fonds zu verwenden, die auf die
Verwirklichung international vereinbarter Entwicklungsziele ausgerichtet sind.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Änderungsvorschlag 0294
C5-0300/01
=== MEMB/0035===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
<< von Den Dover, Christopher Heaton-Harris, Struan Stevenson, Robert Atkins, John
Bowis, Philip Bushill-Matthews, Giles Bryan Chichester, Jacqueline Foster, Robert
Goodwill, Daniel J. Hannan, Malcolm Harbour, Roger Helmer, Inglewood, Timothy
Kirkhope, Neil Parish, John Purvis, Robert William Sturdy, David Sumberg, Charles
Tannock, Geoffrey Van Orden, Theresa Villiers >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
191 253
197 853
120 671
126 421
120 671
126 421
-12 067
108 603
126 421
000
000
000
000
000
000
100
900
000
78 382 000 73 766 000 148 368
148 368
148 368
148 368 12 067 100
160 435
148 368
000
000
000
000
100
000
Bezeichnung:
Internationale Fischereiabkommen
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben infolge der Fischereiabkommen, . . . .
. . . . . . mit Drittländern ausgehandelt hat bzw. auszuhandeln oder zu erneuern
beabsichtigt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Der Betrag in der Reserve kann freigegeben werden, wenn die Kommission den
zuständigen Ausschüssen des Parlaments Folgendes vorlegt:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
—Festlegung einer klar eingegrenzten Definition der Zielsetzungen für jedes Abkommen;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
—vollständige Kosten-Nutzen-Analyse aller internationalen Fischereiabkommen mit einer
Analyse der Auswirkungen der Abkommen auf die Belieferung des Marktes und auf die
Beschäftigung;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
91
—detaillierten Plan zur Festlegung von Kontrollzielen sowie eines angemessenen
Überwachungssystems, wobei die Ergebnisse dem Europäischen Parlament zweimal
jährlich vorzulegen sind.
BEGRÜNDUNG:
Im Sonderbericht des Rechnungshofs 3/2001 wird das Fehlen eines Bewertungssystems und
eines Systems zur genauen fortlaufenden Überwachung der internationalen
Fischereiabkommen scharf kritisiert, aufgrund dessen eine Kosten-Nutzen-Analyse äußerst
schwierig wird. Die Fischereiabkommen an sich sollen hiermit nicht in Frage gestellt
werden, aber durch ein solches Überwachungssystem und eine Analyse des Kosten-NutzenVerhältnisses könnten die Wirksamkeit der Abkommen insgesamt verbessert und die
Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Gemeinschaftsmittel gewährleistet
werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0409
C5-0300/01
=== MEMB/8215===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
<< von Ralf Walter, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Joan Colom i Naval,
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
191 253
197 853
120 671
126 421
120 671
126 421
120 671
126 421
000
000
000
000
000
000
000
000
78 382 000 73 766 000 148 368
148 368
148 368
148 368
-125 368 -125 368 23 000 000 23 000 000
000
000
000
000
000
000
BEGRÜNDUNG:
Die ursprünglich in die Reserve eingestellten Mittel für das Fischereiabkommen mit Marokko
werden nicht verwendet.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0377
C5-0300/01
=== ELDR/8401===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
<< von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
>>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
92
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
191 253
197 853
120 671
126 421
120 671
126 421
120 671
126 421
000
000
000
000
000
000
000
000
78 382 000 73 766 000 148 368
148 368
148 368
148 368
-125 000 -125 000 23 368 000 23 368 000
000
000
000
000
000
000
Bezeichnung:
Internationale Fischereiabkommen
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Ausgehandelte und/oder zu erneuernde Abkommen
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Verordnungen und Beschlüsse über den Abschluss Abschluß von Abkommen und/oder
Protokollen im Bereich Fischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den
Regierungen folgender Länder:
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Land
Angola
Argentinien
Kanada
Kap Verde
Komoren
Côte d'Ivoire
Verordnung
Datum
(EWG) Nr.
30. November
3620/87,
1987
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr.
26. Februar 2001
459/2001
(EWG) Nr.
28. September
3447/93
1993
Beschluss
20. Dezember
83/652/EWG,
1983
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr.
20. Dezember
3675/93
1993
(EWG) Nr.
24. Juli 1990
2321/90,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr. 200/98 20. Januar 1998
(EWG) Nr.
3. Mai 1988
1494/88,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr.
1. Oktober 1998
2127/98
(EG) Nr.
10. Juli 2001
1439/2001
(EWG) Nr.
19. Dezember
3939/90
1990
93
ABl.
L 341 vom
3.12.1987
Geltungsdauer
L 66 vom
8.3.2001
L 318 vom
20.12.1993
L 371 vom
31.12,1983
3.5.2000 bis
2.5.20022001
24.5.1994 bis
23.5.1999
L 340 vom
31.12.1993
L 212 vom
9.8.1990
L 21 vom
28.1.1998
L 137 vom
2.6.1988
6.9.1997 bis
5.9.2000
L 269 vom
6.10.1998
L 193 vom
17.7.2001
L 379 vom
31.12.1990
28.2.1998 bis
27.2.2001
28.2.2001 bis
27.2.2004
Land
Estland
Gabun
Gambia
Grönland
Guinea-Bissau
Verordnung
Datum
(EG) Nr.
4. April 2001
722/2001
(EWG) Nr.
2. März 1993
519/93, geändert
durch die
Verordnung
(EG) Nr.
2. Dezember
2396/96
1996
(EG) Nr.
15. Dezember
2848/2000
2000
(EG) Nr.
9. November
2469/98
1998
(EWG) Nr.
2. Juni 1987
1580/87,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr. 634/94 10. März 1994
(EWG) Nr.
29. Januar 1985
223/85
Beschluss
14. Dezember
2000/815/EG
2000
des Rates
(EWG) Nr.
27. Juni 1980
2213/80,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr. 576/96 21. März 1996
(EG) Nr.
2615/97
Ad-hoc-Maßnahme
Beschluss
2001/179/EG
des Rates
Republik Guinea
(EWG) Nr.
973/83, geändert
durch die
Verordnung
(EG) Nr.
445/2001
Äquatorialguinea
(EWG) Nr.
1966/84,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr.
723/2001
Mauritius
(EWG) Nr.
1616/89
18. Dezember
1997
26. Februar 2001
ABl.
L 102 vom
12.4.2001
L 56 vom
9.3.1993
Geltungsdauer
1.7.2000 bis
30.6.2003
jährlich
L 332 vom
20.12.1996
L 334 vom
30.12.2000
L 308 vom
18.11.1998
L 146 vom
6.6.1987
Rahmenabkomme
n
jährlich
L 79 vom
23.3.1994
L 29 vom
1.2.1985
L 329 vom
27.12.2000
1.7.1993 bis
30.6.1996
L 85 vom
3.4.1996
L 353 vom
24.12.1997
L 66 vom
8.3.2001
L 111 vom
27.4.1983
26. Februar 2001
L 64 vom
6.3.2001
28. Juni 1984
L 188 vom
16.7.1984
4.April 2001
L 102 vom
12.4.2001
L 159 vom
10.6.1989
94
1.1.2001 bis
31.12.2006
L 226 vom
29.8.1980
28. März 1983
5. Juni 1989
3.12.1998 bis
2.12.2001
16.6.1995 bis
15.6.1997
16.6.1997 bis
15.6.2001
1.1.2000 bis
31.12.2001
1.7.2000 bis
30.6.2001
Land
Dominikanischer
Bund
Lettland
Verordnung
(EG) Nr.
444/2001
(EG) Nr.
3329/93
Datum
26. Februar 2001
Geltungsdauer
1.12.1999 bis
2.12.20022001
29. November
1993
ABl.
L 64 vom
6.3.2001
L 299 vom
4.12.1993
(EG) Nr.
2394/96
(EG) Nr.
2848/2000
2. Dezember
1996
15. Dezember
2000
L 332 vom
20.12.1996
L 334 vom
30.12.2000
Rahmenabkomme
n
jährlich
(EG) Nr.
2395/96
(EG) Nr.
2848/2000
(EWG) Nr.
780/86, geändert
durch die
Verordnung
(EG) Nr.
2585/98
(EG) Nr.150/97
2. Dezember
1996
15. Dezember
2000
24. Februar 1986
L 332 vom
20.12.1996
L 334 vom
30.12.2000
L 73 vom
18.3.1986
Rahmenabkomme
n
jährlich
26. November
1998
12. Dezember
1996
14. Dezember
1987
L 324 vom
2.12.1998
L 30 vom
31.1.1997
L 388 vom
31.12.1987
21.1.1998 bis
20.5.2001
1.12.1995 bis
30.11.1999
L 62 vom
4.3.1997
L 54 vom
25.2.1984
1.8.1996 bis
31.7.2001
L 54 vom
26.2.2000
L 160 vom
20.6.1987
1.6.1999 bis
31.5.2002
L 150 vom
17.6.1999
L 226 vom
29.8.1980
18.1.1999 bis
17.1.2002
L 72 vom
11.3.1998
L 125 vom
15.5.1990
1.5.1997 bis
30.4.2001
Litauen
Madagaskar
Marokko
Mauretanien
São Tomé und
Príncipe
Seychellen
Senegal
Sierra Leone
(EWG) Nr.
4143/87,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr. 24. Februar 1997
408/97
(EWG) Nr. 21. Februar 1984
477/84, geändert
durch die
Verordnung
(EG) Nr. 14. Februar 2000
428/2000
(EWG) Nr.
15. Juni 1987
1708/87,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr.
10. Juni 1999
1239/1999
(EWG) Nr.
27. Juni 1980
2212/80,
geändert durch
die Verordnung
(EG) Nr. 542/98 9. März 1998
(EWG) Nr.
1237/90
25.April 1990
95
Land
Tansania
Verordnung
(EWG) Nr.
3941/90
Datum
19. Dezember
1990
ABl.
L 379 vom
31.12.1990
Geltungsdauer
BEGRÜNDUNG:
Da das Fischereiabkommen mit Marokko nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden wird,
sollte der in die Reserve eingestellte Betrag um den für dieses Abkommen veranschlagten
Betrag gekürzt werden (125 Millionen).
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Änderungsvorschlag 0155
C5-0300/01
=== PECH/6807===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 1 A
<< von Ausschuss für Fischerei >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 1 A Beiträge zu internationalen Organisationen — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 1 A
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
465 000
465 000
350 000
350 000
350 000
350 000
115 000
115 000
465 000
465 000
BEGRÜNDUNG:
Die Beträge aus dem Haushalt für das Jahr 2001 werden wieder eingesetzt.
Das EP hat die eingeschränkte Vertretung der Kommission bei Sitzungen von internationalen
Organisationen kritisiert, die sich negativ auf die Interessen der EU auswirkt. Daher ist die
für 2002 vorgesehene Verringerung der Verwaltungsausgaben unverständlich.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0256
C5-0300/01
=== DEVE/7513===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 1
DEVE/7513 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7418, DEVE/7424
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 1 1 Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
4 840 000 5 240 000 5 600 000 5 290 000 4 600 000 5 000 000 1 000 000 300 000 5 600 000 5 300 000
400 000
240 000
400 000
240 000
400 000
240 000
Bezeichnung:
Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
96
Mit den als p.m. vermerkten Mittel soll das erste Jahr . . . . . . . . . . fúnf Jahren (2002 bis
2006) und einem erweiterten Aktionsbereich unterbreitet.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind bestimmt für die Durchführung des fünften und des sechsten
Umweltaktionsprogramms zur Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene, mit
denen regionale und weltweite Umweltprobleme bewältigt werden sollen und deren Ziel die
uneingeschränkte Erreichung der Zielsetzung sowie die gebührende Einbeziehung von
Umweltfragen in alle Aspekte der gemeinschaftlichen Außenbeziehungen ist. Sie decken die
Ausgaben für:
— die Beteiligung an internationalen Umweltübereinkommen und deren Durchführung,
einschließlich obligatorischer und freiwilliger Beitäge,
— die Vorbereitung künftiger internationaler Übereinkommen, an denen sich die
Gemeinschaft beteiligt,
— die finanzielle Unterstützung für die Beteiligung der Entwicklungsländer und der NRO an
den Arbeiten im Rahmen der geltenden Übereinkommen und an der Vorbereitung
künftiger Übereinkommen,
— die Klimaveränderung einschließlich Ratifizierung und Durchführung des Protokolls von
Kyoto,
— Rio+10,
— die Euro-Med-Partnerschaft,
— internationale Handels- und Umweltangelegenheiten, einschließlich Zusammenarbeit mit
internationalen Organisationen, vor allem UNEP, UN/CSD, OECD,
— Natur und Biodiversität,
— die nachhaltige Entwicklung, einschließlich Agenda 21,
— die Erweiterung mit Blick auf Unterstützung für Bewerberländer für Maßnahmen, die auf
die Verbesserung der Übernahme, Einhaltung und Durchsetzung des EU-Umweltasquis
EU-Umweltacquisabzielen. Die Unterstützung in diesem Bereich wird durch
Auftragnehmer, Berater und internationale Organisationen, einschließlich des Regionalen
Umweltzentrums mit voller Finanzierung und Vertretung in den Bewerberländern
geleistet.;
— die Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger und
der einschlägigen Technologien.
BEGRÜNDUNG:
Im Zusammenhang mit der Stärkung der Global Governance im Bereich der
Umweltproblematik ist noch sehr viel zu tun, insbesondere im Lichte der bevorstehenden
Weltgipfelkonferenz in Johannesburg. Daher müssen die ursprünglich im HVE
veranschlagten Beträge beibehalten werden.
Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für
umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur
Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger
sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer schaffen, da
sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten
Produzenten von Kohlendioxid zu werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
97
Abänderungsentwurf 0023
C5-0300/01
=== CULT/7335===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 3 0
<< von Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 3 0 Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und
beruflichen Bildung
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 3 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
2 500 000 2 700 000 2 600 000 2 700 000 2 600 000 400 000
400 000 3 100 000 3 000 000
2 350 000
Bezeichnung:
Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Ferner dienen diese Mittel der Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung . . . . . . . .
. . im Bereich allgemeine und berufliche Bildung auf weitere geografische Gebiete.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind im Rahmen der Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada zur Finanzierung
insbesondere folgender Maßnahmen bestimmt:
— vergleichende Analysen von Qualifikationen und Berufsbefähigungen,
— Einrichtung eines Pilotprogramms für den Austausch von Studenten, Lehrkräften und
Verwaltungsfachkräften,
— Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen,
— Förderung der Herstellung von Beziehungen zwischen den relevanten Sektoren der
Industrie und den Hochschulen.
— Förderung der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor in Europa und Drittländern
bei der Entwicklung und Ausweitung des Programms,
— Entwicklung ergänzender Maßnahmen und sofortige Verbreitung der Ergebnisse.
BEGRÜNDUNG:
Diese Abkommen werden von allen Beteiligten als wünschenswertes und kosteneffizientes
System zur Förderung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der EU und
Drittländern anerkannt. Mehr Investitionen in das Programm würden zu einem Gleichgewicht
der EU und ihrer Partner in diesem System beitragen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0490
C5-0300/01
=== GUE//8823===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0
<< von Francis Wurtz, Esko Olavi Seppänen, Joaquim Miranda, Konföderale Fraktion der
Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke >>
--------------------
98
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 5 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 400 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000
7 500 000 7 600 000
Bezeichnung:
Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln sollen darüber hinaus die Ausgaben für in . . . . . . . . . .
Verpflichtungen im Rahmen des Artikels B7-8 7 0 gedeckt werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel dienen der Finanzierung einer Studie über den Zugang von Erzeugnissen der
Gemeinschaft zu Drittlandsmärkten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel dienen der Finanzierung einer Studie über die sozioökonomischen
Auswirkungen der von der EU geschlossenen bilateralen und multilateralen Abkommen.
BEGRÜNDUNG:
Mit Blick auf die im November anstehende nächste WTO-Ministertagung in Qatar ist es
wichtig, Ergebnisse von Analysen der Bedingungen für den Zugang von Erzeugnissen der
Gemeinschaft zu Drittlandsmärkten zu beschaffen und die sozioökonomischen Auswirkungen
der von der EU geschlossenen bilateralen und multilateralen Abkommen bewerten zu lassen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0336
C5-0300/01
=== ITRE/6034===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0
<< von Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 5 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 400 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000
7 500 000 7 600 000
Bezeichnung:
Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
99
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer . . . . . . . . . .
Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind bestimmt für:
— die Deckung der Kosten für Aktionen der Kommission im Rahmen der multilateralen
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Durchführung der internationalen
Handelsabkommen,
— die Ermöglichung von Verhandlungen der Kommission mit der Welthandelsorganisation
(WTO), der Umsetzung der Ergebnisse der «Uruguay-Runde» sowie der Teilnahme an
einer neuen Verhandlungsrunde in Handelsfragen ( «Millenium Round»),
— Aktionen im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern
der Europäischen Union zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses der mit dem
internationalen Handel verbundenen Probleme. Sie dienen der Finanzierung der
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung von Abkommen über die gegenseitige
Anerkennung (MRA) sowie der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bezüglich der
Handelspolitik und der Verfahren der Europäischen UnionUnion und der
Zusammenarbeit im Zollbereich,
— Ausgaben von Nichtregierungsorganisationen, die die Tätigkeit der WTO
(Welthandelsorganisation) überwachen. Derartige Aktivitäten sollten die Information der
Öffentlichkeit über Zusammensetzung und Mandat der WTO, Studien über die künftigen
Kapitel der neuen Handelsagenda der WTO und ihrer Arbeitsgruppen, die Analyse der
Verbindungen zwischen multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsverträgen und
Forschungsarbeiten über die Auswirkungen des neuen Handelssystems, insbesondere für
die Länder des Südens und betreffend die Landwirtschaft sowohl im Norden als auch im
Süden, beinhalten,
— die Finanzierung von Maßnahmen der Kommission in den neuen Bereichen des
multilateralen Welthandels wie Umwelt, Wettbewerb, Investitionen und soziale Fragen,
— die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels
durch eine gemeinsame Politik, die insbesondere wirtschaftliche und handelspolitische
Maßnahmen in den Bereichen Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum,
öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst.
BEGRÜNDUNG:
Im Zusammenhang mit den Außenhandelsbeziehungen und dem Zugang zu den Märkten von
Drittländern muss auch die Frage der Zusammenarbeit im Zollbereich im Haushaltsplan
berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0257
C5-0300/01
=== DEVE/7514===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0
DEVE/7514 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7425, DEVE/7447
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
100
B7-8 5 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 400 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000 7 500 000 7 600 000
7 500 000 7 600 000
Bezeichnung:
Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer . . . . . . . . . .
Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind bestimmt für:
— die Deckung der Kosten für Aktionen der Kommission im Rahmen der multilateralen
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Durchführung der internationalen
Handelsabkommen,
— die Ermöglichung von Verhandlungen der Kommission mit der Welthandelsorganisation
(WTO), der Umsetzung der Ergebnisse der «Uruguay-Runde» sowie der Teilnahme an
einer neuen Verhandlungsrunde in Handelsfragen ( «Millenium Round»),
— Aktionen im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern
der Europäischen Union zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses der mit dem
internationalen Handel verbundenen Probleme. Sie dienen der Finanzierung der
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung von Abkommen über die gegenseitige
Anerkennung (MRA) sowie der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bezüglich der
Handelspolitik und der Verfahren der Europäischen Union,
— Ausgaben von Nichtregierungsorganisationen, die die Tätigkeit der WTO
(Welthandelsorganisation) überwachen. Derartige Aktivitäten sollten die Information der
Öffentlichkeit über Zusammensetzung und Mandat der WTO, Studien über die künftigen
Kapitel der neuen Handelsagenda der WTO und ihrer Arbeitsgruppen, die Analyse der
Verbindungen zwischen multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsverträgen und
Forschungsarbeiten über die Auswirkungen des neuen Handelssystems, insbesondere für
die Länder des Südens und betreffend die Landwirtschaft sowohl im Norden als auch im
Süden, beinhalten,
— die Finanzierung von Maßnahmen der Kommission in den neuen Bereichen des
multilateralen Welthandels wie Umwelt, Wettbewerb, Investitionen und soziale Fragen,
— die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels
durch eine gemeinsame Politik, die insbesondere unter anderemwirtschaftliche und
handelspolitische Maßnahmen in den Bereichen Waren- und Dienstleistungsverkehr,
geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst.,
— die Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger und
der einschlägigen Technologien.
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer . . . . . . . . . .
Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
101
Diese Mittel dienen insbesondere der Förderung des Aufbaus von Strukturen in den am
wenigsten entwickelten Ländern, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte bei den WTOVerhandlungen zu wahren und eine angemessene Vertretung nach Genf zu entsenden.
BEGRÜNDUNG:
Da die Ratifizierung des Protokolls von Kyoto und die Einrichtung des Mechanismus für
umweltverträgliche Entwicklung noch ausstehen, sollte die EU Finanzmechanismen zur
Unterstützung und Förderung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger
sowie der einschlägigen Technologien aus der EU in alle Entwicklungsländer schaffen, da
sich diese Nationen anschicken, im Laufe dieses Jahrhunderts zu den weltweit größten
Produzenten von Kohlendioxid zu werden.
Zur zweiten Erläuterung, die eingefügt wurde: Es müssen verstärkte Anstrengungen
unternommen werden, um die Verhandlungskapazitäten der am wenigsten entwickelten
Länder in der WTO zu verbessern.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0459
C5-0300/01
=== PPE_/8035===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-9 2 0 N
<< von James E.M. Elles, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und
europäischer Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-9 1 0 Soforthilfereserve
Hinzufügen: B7-9 2 0 N
B7-9 2 0 N
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Rechtsgrundlage:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Art. 19 Abs. 5 der Haushaltsordnung.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Reserve muss vor Ende des Haushaltsjahres im Wege einer Mittelübertragung nach
dem Verfahren des Artikels 26 der Haushaltsordnung in Anspruch genommen werden.
BEGRÜNDUNG:
Aufgrund der mangelnden Mittelausstattung dieser Linie werden alternative Mittel der
Finanzierung der außenpolitischen Aktionen der EU unerlässlich, um die Nachhaltigkeit der
EU-Politiken sicherzustellen.
102
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0388
C5-0300/01
=== ELDR/8413===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 0
<< von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 1 0 Landwirtschaft
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
530 280
321 080
545 000
460 000
545 000
360 000
100 000
545 000
460 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Landwirtschaft
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen sind die Prinzipien des EAGFL, Abteilung Garantie,
zu beachten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission legt gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag vor, durch den die Frist
für die Verwendung der SAPARD-Mittel, die im Haushaltsplan 2000 veranschlagt wurden,
bis Ende 2003 verlängert wird.
BEGRÜNDUNG:
Die Kommission geht für 2002 zum ersten Mal von einer guten Ausführung des Instruments
SAPARD aus. Die Kürzung des Rates gegenüber dem Vorentwurf stellt daher ein negatives
Signal dar. Im Übrigen ist zu vermeiden, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt der
Planungsphase ein Zahlungsrückstand entsteht. Zudem sollte die Kommission gegebenenfalls
rechtzeitig einen Vorschlag vorlegen, um die Verwendung der für 2000 bereitgestellten
SAPARD-Mittel bis 2003 zu ermöglichen und so einen Verlust dieser Mittel zu vermeiden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0099
C5-0300/01
=== AGRI/6662===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 0
AGRI/6662 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AGRI/6614, AGRI/6651
<< von Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 1 0 Landwirtschaft
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
103
B7-0 1 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
530 280
321 080
545 000
460 000
545 000
360 000
100 000
545 000
460 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Landwirtschaft
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission soll gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag zur Verlängerung der
Ende 2003 auslaufenden Frist für die Auszahlung der im Haushaltsplan 2000
veranschlagten SAPARD-Mittel vorlegen.
BEGRÜNDUNG:
Die Kommission geht für 2002 zum ersten Mal von einer guten Ausführung des SAPARDInstruments aus Deshalb ist die Kürzung des im HVE vorgeschlagenen Betrags durch den Rat
ein Signal in die falsche Richtung. Ferner ist zu vermeiden, dass bereits zu einem frühen
Zeitpunkt der Planungsphase ein Zahlungsrückstand entsteht. Zudem sollte die Kommission
gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag vorlegen, um die Verwendung der für 2000
bereitgestellten SAPARD-Mittel bis 2003 zu ermöglichen, um einen Verlust dieser Mittel zu
vermeiden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0371
C5-0300/01
=== VERT/8658===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 1 N
<< von Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Fraktion der Grünen / Freie Europäische
Allianz, Willi Görlach, Heide Rühle, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, Heidi
Anneli Hautala, Paul A.A.J.G. Lannoye, Nelly Maes >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 1 0 A Landwirtschaft — Verwaltungsausgaben
Hinzufügen: B7-0 1 1 N
B7-0 1 1 N
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
100 000
100 000
100 000
100 000
000
000
000
000
Reserve
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
B7-011 INPARD - Innovative Participatory Rural Development
Erläuterungen:
104
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel werden für das neu einzurichtende Programm INPARD (Innovative
Participatory Rural Development) verwendet.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
INPARD ergänzt SAPARD im Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten
zuugänglichen LEADER+-Programms (bottom-up-approach)
Folgender Text ist hinzuzufügen:
INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt,
sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und
Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den
Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +).
BEGRÜNDUNG:
Die ländliche Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern braucht besondere Unterstützung, um
eine aktive Rolle in Projekten und bei der Entwicklung der ländlicher Infrastruktur spielen zu
können.
INPARD (Innovative Participatory Rural Development) ergänzt das Instrument SAPARD im
Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten verfügbaren LEADER+-Programms (bottomup-approach).
INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt,
sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und
Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den
Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +). Zur Finanzierung dieses
Programms sind die in den Haushaltsjahren 2000 und 2001 nicht abgeflossenen Mittel der
Haushaltslinie B7-0 1 0 (SAPARD) zu verwenden.Die Kommission legt aufgrund der
Dringlichkeit dieser Massnahme bis Ende 2001 einen Vorschlag für eine entsprechende
Rechtsgrundlage vor.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0100
C5-0300/01
=== AGRI/6652===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 1 1 N
<< von Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 1 0 A Landwirtschaft — Verwaltungsausgaben
Hinzufügen: B7-0 1 1 N
B7-0 1 1 N
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
150 000
150 000
150 000
150 000
000
000
000
000
Reserve
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
B7-011 INPARD - Innovative Participatory Rural Development
105
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel werden für das neu einzurichtende Programm INPARD (Innovative
Participatory Rural Development) verwendet.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
INPARD ergänzt SAPARD im Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten
zuugänglichen LEADER+-Programms (bottom-up-approach)
Folgender Text ist hinzuzufügen:
INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt,
sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und
Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den
Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +).
BEGRÜNDUNG:
Die ländliche Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern braucht besondere Unterstützung, um
eine aktive Rolle in Projekten und bei der Entwicklung der ländlicher Infrastruktur spielen zu
können.
INPARD (Innovative Participatory Rural Development) ergänzt das Instrument SAPARD im
Sinne des bisher nur für die 15 Mitgliedstaaten verfügbaren LEADER+-Programms (bottomup-approach).
INPARD dient zur Vorbereitung auf die Teilnahme an LEADER+ zum Beitrittzeitpunkt,
sorgt für verbesserte Kommunikation und Information zwischen ländlichen Akteuren und
Verwaltung und für Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Verwaltungen in den
Beitritts- und Mitgliedstaaten (ergänzend zu LEADER +). Da in der finanziellen Vorausschau
im Bereich Landwirtschaft für das Haushaltsjahr 2002 1,6 Mrd Euro für zu diesem Zeitpunkt
beigetretene Kandidatenländer vorgesehen sind, ist ein entsprechender Spielraum für die
Finanzierung dieses Programmes gegeben.
Die Kommission legt aufgrund der Dringlichkeit dieser Massnahme bis Ende 2001 einen
Vorschlag für eine entsprechende Rechtsgrundlage vor.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0384
C5-0300/01
=== ELDR/8408===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 2 0
<< von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 2 0 Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 060 560 330 560 1 087 000 884 000 1 087 000 634 000
250 000 1 087 000 884 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
106
Die Kommission geht für 2002 zum ersten Mal von einer guten Ausführung des Instruments
ISPA aus. Die Kürzung des Rates gegenüber dem Vorentwurf stellt daher ein negatives
Signal dar. Ferner ist zu vermeiden, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt der
Planungsphase ein Zahlungsrückstand entsteht.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0055
C5-0300/01
=== RETT/7012===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 2 0
<< von Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 2 0 Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 2 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 060 560 330 560 1 087 000 884 000 1 087 000 634 000
250 000 1 087 000 884 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Das Tempo bei der Anwendung des strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung auf den
Beitritt ist zufriedenstellend. Da dieses Tempo beibehalten werden sollte, kann der
Berichterstatter den Vorschlag des Rates, die Zahlungsermächtigungen um fast 30% zu
kürzen, nicht unterstützen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0064
C5-0300/01
=== CONT/5217===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 2 0
<< von Ausschuss für Haushaltskontrolle >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 2 0 Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 2 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT
WURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 060 560 330 560 1 087 000 884 000 1 087 000 634 000
-57 000
000
000
000
000
000
000
000
57 000 000
HE+ABÄNDERUNGS
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen
ngen
1 030 000 634 000
000
000
57 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Freigabe der in die Reserve gesetzen Mittel für die Slowakei kann - gegebenenfalls auch
schon im Rahmen der zweiten Lesung des Haushaltes - erfolgen, wenn
a) der zuständige Ausschuss des Parlaments Gelegenheit hatte, die Berichte des slowakischen
Supreme Audit Office und des Betrugsbekämpfungsamtes OLAF zum Fall Toth zu prüfen,
b) die Kommission in ihrem nächsten Fortschrittsbericht zur Slowakei deutliche
Verbesserungen in der Finanzkontrolle und bei der Korruptionsbekämpfung feststellt.
107
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0127
C5-0300/01
=== FEMM/7632===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 3 0
FEMM/7632 Kompromißabänderungsentwurf zwischen FEMM/7619
<< von Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 3 0 Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 3 0
Mittel
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 367 400 1 167 490 1 434 500 1 287 300 1 434 500 1 257 300
1 434 500 1 257 300
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Bezeichnung:
Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel sollen auch die Kosten der Beteiligung der assoziierten mittel- und
osteuropäischen Länder an den Gemeinschaftsprogrammen decken.
Folgender Text ist zu streichen:
Bei allen Maßnahmen sollte ein Gender-Mainstreaming durchgeführt werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Bei allen Maßnahmen ist der Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau zu
berücksichtigen; außerdem wird ein wesentlicher, aber angemessener Teil der
ausschließlich für Vorhaben zur Unterstützung von Frauen bestimmten PhareMittelausstattung diesem Zweck zugewiesen.
BEGRÜNDUNG:
«Gender Mainstreaming» ist kein Projekt, sondern stellt eine Philosophie dar, die in allen
EU-Vorhaben ihren Niederschlag finden sollte. Daher ist es nicht möglich, einer Vision
Haushaltsmittel zuzuweisen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0065
C5-0300/01
=== CONT/5218===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 3 0
<< von Ausschuss für Haushaltskontrolle >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-0 3 0 Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
108
B7-0 3 0
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT
WURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 367 400 1 167 490 1 434 500 1 287 300 1 434 500 1 257 300
-49 000
000
000
000
000
000
000
000
49 000 000
HE+ABÄNDERUNGS
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen
ngen
1 385 500 1 257 300
000
000
49 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die Freigabe der in die Reserve gesetzen Mittel für die Slowakei kann - gegebenenfalls auch
schon im Rahmen der zweiten Lesung des Haushaltes - erfolgen, wenn
a) der zuständige Ausschuss des Parlaments Gelegenheit hatte, die Berichte des slowakischen
Supreme Audit Office und des Betrugsbekämpfungsamtes OLAF zum Fall Toth zu prüfen,
b) die Kommission in ihrem nächsten Fortschrittsbericht zur Slowakei deutliche
Verbesserungen in der Finanzkontrolle und bei der Korruptionsbekämpfung feststellt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0393
C5-0300/01
=== ELDR/8423===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-0 3 1 1
<< von Kyösti Tapio Virrankoski, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
>>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-0 3 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-0 3 1 1
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 000 000 10 000 000 12 000 000 6 100 000 12 000 000 6 100 000 10 000 000 5 000 000 22 000 000 11 100 000
Bezeichnung:
Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Insbesondere soll dadurch die künftige Entwicklung der Beziehungen und der . . . . . . . .
. . die Beschlussfassung über die aus diesen Mitteln finanzierten Vorhaben einbezogen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit den diesen Mitteln dieses Artikels werden die Zusammenarbeit in der Ostseeregion und
die Politik der Nördlichen Dimension und insbesondere aus Gründen der Flexibilität und
Harmonisierung des gemeinsamen Vorgehens im Rahmen der Programme Interreg, Phare
und Tacis gezielte Aktionen zugunsten der Beitrittsländer der Ostseeregion sowie deren
Vorbereitung auf den Beitritt finanziert.
BEGRÜNDUNG:
Auf die Zusammenarbeit in der Ostseeregion und die Politik der Nördlichen Dimension muss
besonderes Augenmerk gelegt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
109
Abänderungsentwurf 0453
C5-0300/01
=== PPE_/8024===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2
<< von Hans-Gert Poettering, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und
europäischer Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 2
Mittel
Reserve
2001
HVE2002
HE2002
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
10 000 000 7 500 000 9 000 000 10 300 000 9 000 000 10 300 000
9 000 000 10 300 000
Bezeichnung:
Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung
Erläuterungen:
Nach der Tabelle :
Derzeit laufende
Rechtsgrundlage
Maßnahmen
Unterstützung des
Gemeinsame Aktion
Stabilitätspakts im 1999/822/GASP (ABl.
Rahmen der Aktion
L 318 vom
des für die
11.12.1999, S. 40)
Koordinierung des
Stabilitätspakts
zuständigen EUSonderbeauftragten
(Hombach)
Gemeinsame Aktion
2000/793/GASP (ABl.
L 318 vom
16.12.2000, S. 3)
Maßnahmen zur
Gemeinsame Aktion
Unterstützung des 1999/843/GASP (ABl.
Friedensprozesses im
L 326 vom
Nahen Osten unter der 18.12.1999, S. 71)
Zuständigkeit des EUSonderbeauftragten für
den NahostFriedensprozeß
(Moratinos)
Gemeinsame Aktion
2000/794/GASP (ABl.
L 318 vom
16.12.2000, S. 5)
110
Mittelbetrag
Auslaufdatum
1 240 000
31.12.2000
2 020 000
31.12.2001
1 430 000
31.12.2000
1 285 280
31.12.2001
Derzeit laufende
Rechtsgrundlage
Mittelbetrag
Maßnahmen
Aufstellung eines
Gemeinsame Aktion 1 600 000 (für 2001
zweiten
2000/298/GASP (ABl.
zu fassende
Hilfsprogramms der L 97 vom 19.4.2000,
Beschlüsse)
EU zur Unterstützung
S. 4)
der palätinensischen
Autonomiebehörde bei
ihren Bemühungen zur
Beklämpfung
terroristischer
Aktivitäten, die von
den unter ihrer
Kontrolle stehenden
Gebieten ausgehen
(Eriksson)
Auslaufdatum
31.5.2002
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Von Kirchen eingereichte Projekte sollen finanziert werden, wenn Katholiken,
Protestanten, Juden, Moslems und Orthodoxe solche Projekte gemeinsam vorlegen.
BEGRÜNDUNG:
Die Kirchen besitzen in dieser Region noch immer sehr viel Einfluss, und deshalb ist es
notwendig, dass die westlichen Kirchen gemeinsame Projekte mit den verschiedenen Kirchen
dieser Region durchführen.
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