AMENDMENT

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HAUSHALTSVERFAHREN 2003
Dok Nr:
5: B7(2)
*******
10.10.2002
PARLAMENT - ERSTE LESUNG
Abänderungen in erster Lesung, die vom Haushaltsausschuss nicht
angenommen wurden
HAUSHALTSAUSSCHUSS
BERICHTERSTATTER:
GÖRAN FÄRM - EINZELPLAN III (KOMMISSION)
PER STENMARCK - SONSTIGE EINZELPLÄNE
DE
DE
Abänderungsentwurf 0021
C5-0300/2002
=== DEVE/7142===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0
DEVE/7142 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7029
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
289 710
364 820
338 470
320 000
326 470
314 000 3 530 000 6 000 000 330 000
320 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende
Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt
eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden
Vorteile weitgehend aufgewogen.
Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen
Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen
Marge für Rubrik 4 zu bleiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4464
C5-0300/2002
=== MEMB/4464===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0
<< von Ralf Walter, Riitta Myller >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
289 710
364 820
338 470
320 000
326 470
314 000
326 470
314 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die Maßnahmen betreffen unter anderem die Unterstützung der institutionellen Reformen . .
. . . . . . . . Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie die Entwicklung der
ländlichen Wirtschaft.
2
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Vereinfachung von Programmen wie TACIS, PHARE und Interreg und das bessere
Zusammenwirken zwischen diesen Programmen ist zu fördern, speziell durch konkrete
Pilotprojekte zur Verbesserung der koordinierten Beschlussfassung und durch
Verwirklichung von Kooperationsprojekten.
BEGRÜNDUNG:
Zu viele Gelder, die für die Zusammenarbeit zwischen derzeitigen Mitgliedstaaten,
Beitrittsländern und TACIS-Ländern gedacht sind, bleiben ungenutzt, und viele
Zuschussantragsteller empfinden die Koordinierung mit den Partnern als kompliziert und
bürokratisch, etwa wegen des Problems unterschiedlicher Antragsfristen bei Interreg und
TACIS. Das Problem ist erheblich, weil diese Regionen Hilfe brauchen. An dem Vorschlag
der finnischen und der russischen Region Karelien für ein solches Projekt zeigt sich, dass es
brauchbare Ideen zur Verbesserung gibt, die unterstützt werden sollten. Zur Verbesserung der
Umsetzung kommt es entscheidend auf besseres Zusammenwirken zwischen den
Programmen an. Sehr wichtig ist auch, dass die Kommission das Antragsverfahren einfacher
und weniger bürokratisch gestaltet.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4518
C5-0300/2002
=== MEMB/4518===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0
<< von Joan Colom i Naval, Bárbara Dührkop Dührkop, Enrique Barón Crespo, Rosa M.
Díez González, Emilio Menéndez del Valle, Jean-Claude Martinez, Raimon Obiols i Germà,
Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Juan de Dios Izquierdo Collado, Carlos Carnero
González, Carmen Cerdeira Morterero >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
289 710
364 820
338 470
320 000
326 470
314 000 11 530 000 6 000 000 338 000
320 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die traditionellen politischen Prioritäten der EU dürfen nicht wegen möglicher
Notstandsituationen in anderen Regionen der Welt vernachlässigt werden. Mit diesem
Abänderungsentwurf soll versucht werden, real denselben Umfang der für diese Politik
bestimmten Mittel zu erreichen wie 2000, als der derzeitige Programmplanungszeitraum
begann.
In dieser Linie müssen die Mittel des HVE wiedereingesetzt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4519
C5-0300/2002
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0
3
=== MEMB/4519===
<< von Joan Colom i Naval, Bárbara Dührkop Dührkop, Enrique Barón Crespo, Rosa M.
Díez González, Emilio Menéndez del Valle, Jean-Claude Martinez, Raimon Obiols i Germà,
Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Juan de Dios Izquierdo Collado, Carlos Carnero
González, Carmen Cerdeira Morterero >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
23 000 000 26 600 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000 4 000 000 2 000 000 29 000 000 30 100 000
BEGRÜNDUNG:
Die traditionellen politischen Prioritäten der EU dürfen nicht wegen möglicher
Notstandsituationen in anderen Regionen der Welt vernachlässigt werden. Mit diesem
Abänderungsentwurf soll versucht werden, real denselben Umfang der für diese Politik
bestimmten Mittel zu erreichen wie 2000, als der derzeitige Programmplanungszeitraum
begann.
Der Erfolg dieses Programms und die Bedeutung, die der Intensivierung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zukommt, rechtfertigen eine stärkere Aufstockung
der Mittel, als sich aus der Anpassung der Zahlen des laufenden Haushaltsjahres ergeben
könnte.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4465
C5-0300/2002
=== MEMB/4465===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0
<< von Ralf Walter, Riitta Myller >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
23 000 000 26 600 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000
25 000 000 28 100 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen
den . . . . . . . . . . und zwischen den Partnerstaaten und den mittel- und osteuropäischen
Partnerländern.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Vereinfachung von Programmen wie TACIS, PHARE und Interreg und das bessere
Zusammenwirken zwischen diesen Programmen ist zu fördern, speziell durch konkrete
4
Pilotprojekte zur Verbesserung der koordinierten Beschlussfassung und durch
Verwirklichung von Kooperationsprojekten.
BEGRÜNDUNG:
Zu viele Gelder, die für die Zusammenarbeit zwischen derzeitigen Mitgliedstaaten,
Beitrittsländern und TACIS-Ländern gedacht sind, bleiben ungenutzt, und viele
Zuschussantragsteller empfinden die Koordinierung mit den Partnern als kompliziert und
bürokratisch, etwa wegen des Problems unterschiedlicher Antragsfristen bei Interreg und
TACIS. Das Problem ist erheblich, weil diese Regionen sehr auf Hilfe angewiesen sind. An
dem Vorschlag der finnischen und der russischen Region Karelien für ein solches Projekt
zeigt sich, dass es brauchbare Ideen zur Verbesserung gibt, die unterstützt werden sollten. Zur
Verbesserung der Umsetzung kommt es entscheidend auf besseres Zusammenwirken
zwischen den Programmen an. Sehr wichtig ist auch, dass die Kommission das
Antragsverfahren einfacher und weniger bürokratisch gestaltet.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3537
C5-0300/2002
=== BUDG/3537===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
23 000 000 26 600 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000 -5 000 000
20 000 000 28 100 000
BEGRÜNDUNG:
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4520
C5-0300/2002
=== MEMB/4520===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1
<< von Joan Colom i Naval, Bárbara Dührkop Dührkop, Enrique Barón Crespo, Rosa M.
Díez González, Emilio Menéndez del Valle, Jean-Claude Martinez, Raimon Obiols i Germà,
Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Juan de Dios Izquierdo Collado, Carlos Carnero
González, Carmen Cerdeira Morterero >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
5
Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 7 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 4 000 000 4 000 000 10 000 000 10 000 000
BEGRÜNDUNG:
Die traditionellen politischen Prioritäten der EU dürfen nicht wegen möglicher
Notstandsituationen in anderen Regionen der Welt vernachlässigt werden. Mit diesem
Abänderungsentwurf soll versucht werden, real denselben Umfang der für diese Politik
bestimmten Mittel zu erreichen wie 2000, als der derzeitige Programmplanungszeitraum
begann.
Der Erfolg dieses Programms und die Bedeutung, die der Intensivierung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zukommt, rechtfertigen eine stärkere Aufstockung
der Mittel, als sich aus der Anpassung der Zahlen des laufenden Haushaltsjahres ergeben
könnte.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4466
C5-0300/2002
=== MEMB/4466===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1
<< von Ralf Walter, Riitta Myller >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 7 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000
6 000 000 6 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Durch diese Mittel soll insbesondere im Zuge der Flexibilisierung und . . . . . . . . . .
Ostseeraum, einschließlich der Barentsee und der arktischen Regionen, unterstützt werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Vereinfachung von Programmen wie TACIS, PHARE und Interreg und das bessere
Zusammenwirken zwischen diesen Programmen ist zu fördern, speziell durch konkrete
Pilotprojekte zur Verbesserung der koordinierten Beschlussfassung und durch
Verwirklichung von Kooperationsprojekten.
BEGRÜNDUNG:
Zu viele Gelder, die für die Zusammenarbeit zwischen derzeitigen Mitgliedstaaten,
Beitrittsländern und TACIS-Ländern gedacht sind, bleiben ungenutzt, und viele
Zuschussantragsteller empfinden die Koordinierung mit den Partnern als kompliziert und
6
bürokratisch, etwa wegen des Problems unterschiedlicher Antragsfristen bei Interreg und
TACIS. Das Problem ist erheblich, weil diese Regionen sehr auf Hilfe angewiesen sind. An
dem Vorschlag der finnischen und der russischen Region Karelien für ein solches Projekt
zeigt sich, dass es brauchbare Ideen zur Verbesserung gibt, die unterstützt werden sollten. Zur
Verbesserung der Umsetzung kommt es entscheidend auf besseres Zusammenwirken
zwischen den Programmen an. Sehr wichtig ist auch, dass die Kommission das
Antragsverfahren einfacher und weniger bürokratisch gestaltet.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0133
C5-0300/2002
=== ENVI/6047===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4
ENVI/6047 Kompromißabänderungsentwurf zwischen ENVI/6011
<< von Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 4
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000
60 000 000 60 000 000
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Gemäß den Bestimmungen des einzigen Artikels des Beschlusses 94/179/Euratom können . .
. . . . . . . . Artikels 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung:
— der in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 vorgesehenen
Unterstützung;
— der technischen und rechtlichen Hilfe im Rahmen der Bewertung der
sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der
Projekte, für die ein Antrag auf Finanzierung durch eine Euratom-Anleihe gestellt wird,
einschließlich der von der Europäischen Investitionsbank durchgeführten Studien; ferner
sollen sie den Abschluss und die Ausführung der Darlehensverträge ermöglichen;
— der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, im Gebiet von
Semipalatinsk (Kasachstan).
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Eine angemessene Summe wird für den Erwerb und Betrieb von acht Gerätekomplexen
für Brachytherapie mit hoher Dosis in Weißrussland vorgemerkt, wenn die Regelungen
zur Verausgabung der Gelder den Missbrauch zur Propaganda für das Regime
verhindern.
BEGRÜNDUNG:
7
Die Republik Weißrussland ist durch die Folgen des Kernkraftwerksunglücks in Tschernobyl
im April 1986 noch immer stark in Mitleidenschaft gezogen. Bis zu 23 Prozent seines
Hoheitsgebietes wurden verseucht. Rund 2 Millionen Menschen, darunter 500 000 Kinder,
wohnen in radioaktiv verseuchten Gebieten. Die Erkrankungsquote in den kontaminierten
Gebieten ist drastisch gestiegen. Beispielsweise ist die Zahl der Personen unter 18 Jahren, die
an Schilddrüsenkrebs leiden, 33,6-mal höher als vor dem Unglück. Bei der erwachsenen
Bevölkerung haben die Fälle von Schilddrüsenkrebs auf das Fünffache zugenommen.
Vorläufig besteht die wirksamste Methode zur Tumorbehandlung in einer
Hochdosisbrachytherapie, die bei der Bestrahlung von Stellen mit bösartigem Zellwachstum
eine Minimierung der Strahlenexposition gesunder Organe und Gewebeteile ermöglicht. Die
Hochdosisbrachytherapie erfordert mehrere High-Tech-Geräte. Wegen der hohen
Anschaffungs- und Betriebskosten braucht Weißrussland Hilfe von der EU, damit es die
Menschen, die an den Folgen des Unglücks von Tschernobyl leiden, angemessen behandeln
kann.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3516
C5-0300/2002
=== BUDG/3516===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 4
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000
12 000 000 60 000 000 72 000 000
BEGRÜNDUNG:
Der positive Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der
Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie verbessert worden sind. Deshalb
sollten der Kommission die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um
diesen Trend hin zum vollständigen Abbau der potentiell anormalen Rückstände fortzusetzen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0209
C5-0300/2002
=== ITRE/5621===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4
<< von Paul Rübig, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 4
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000
60 000 000 60 000 000
8
B7-5 2 4
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
Reserve
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kürzung bei den Verpflichtungen gegenüber dem Vorjahr sollte durch eine
Erläuterung der Kommission gerechtfertigt werden. Es sollten ferner ernsthafte
Anstrengungen zu einer optimalen Verwendung aller 2002 veranschlagten, jedoch nicht
gebundenen Mittel unternommen werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die aus diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen sollten zu einer Angleichung der
Sicherheitsstandards der Empfängerländer im Kernenergiebereich an die hohen
Sicherheitsstandards der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich bzw. an künftig auf EUEbene festzulegende harmonisierte Sicherheitsstandards im Kernenergiebereich beitragen.
Nach dem Absatz :
Rechtsgrundlagen
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die
Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien (ABl. L 12 vom
18.1.2000, S. 1).
Nach dem Absatz :
Beschluss 94/179/Euratom des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung . . . . . . . . . .
Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 84 vom 29.3.1994, S. 41).
Folgender Text ist zu streichen:
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die
Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien (ABl. L 12 vom 18.1.2000,
S. 1).
BEGRÜNDUNG:
Das Parlament sollte eine Erklärung dafür verlangen, warum im ersten Halbjahr 2002 keine
Mittelbindungen vorgenommen wurden und anschließend eine Kürzung dieser Mittel um
30% gegenüber letztem Jahr vorgeschlagen wurde. Die aus diesen Mitteln finanzierten
Maßnahmen sollten zu einer Angleichung der Sicherheitsstandards der Empfängerländer
(Partnerländer in Osteuropa und Zentralasien) im Kernenergiebereich an die hohen
Sicherheitsstandards der Mitgliedstaaten bzw. an etwaige künftig von ihnen vereinbarte
9
harmonisierte Sicherheitsstandards beitragen, wie vom Europäischen Parlament mit Blick auf
die Erweiterung bei der Annahme des spezifischen Programms (Euratom) für Forschung und
Ausbildung am 13. Juni 2002 gefordert wurde.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0174
C5-0300/2002
=== AFET/5031===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4
<< von Per Gahrton, Joost Lagendijk, Bart Staes, Fraktion der Grünen / Freie Europäische
Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 2 4
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000
60 000 000 60 000 000
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen auch zur Deckung der Ausgaben für die sichere Handhabung und
Beseitigung abgebrannter Kernbrennstoffe und radioaktiver Abfälle, insbesondere in der
Region Murmansk.
BEGRÜNDUNG:
Der Halbinsel Kola droht wegen der Verschmutzung durch nukleare Militäranlagen, AtomU-Boote und abgebrannte Kernbrennstoffe eine ökologische Katastrophe unbekannten
Ausmaßes. Eine unverzügliche Entfernung ist erforderlich, um die Auswirkungen der
Schädigungen auf Bevölkerung und Umwelt so weit wie möglich einzugrenzen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0023
C5-0300/2002
=== DEVE/7032===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Kapitel B7-5 4 ZUSAMMENARBEIT MIT DEN WESTLICHEN BALKANLÄNDERN
10
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission wird Anstrengungen unternehmen, um diesen Teil des Haushaltsplans
unter Berücksichtigung der Ausführung des Haushaltsplans 2002 auszuführen, und sich
gegebenenfalls bemühen, sie zu verbessern.
BEGRÜNDUNG:
Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Rückstau bei den noch ausstehenden
Zahlungen aus früheren Verpflichtungen abzubauen. Durch anhaltende Bemühungen in
diesem Bereich konnte das Ausmaß des Problems zwar verringert werden, doch wurde
bislang immer noch kein annehmbares Maß erreicht.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0024
C5-0300/2002
=== DEVE/7143===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1
DEVE/7143 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7033
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 1
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
206 400
251 680
257 500
280 000
257 500
280 000 -6 500 000
251 000
280 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende
Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt
eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden
Vorteile weitgehend aufgewogen.
Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen
Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen
Marge für Rubrik 4 zu bleiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3538
C5-0300/2002
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer
11
=== BUDG/3538===
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 1
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
206 400
251 680
257 500
280 000
257 500
280 000
-51 500
206 000
280 000
000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0025
C5-0300/2002
=== DEVE/7144===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 2
DEVE/7144 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7034
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 2 Unterstützung für die Bundesrepublik Jugoslawien
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 2
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
234 000
230 000
255 000
250 000
255 000
250 000 -6 400 000
248 600
250 000
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende
Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt
eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden
Vorteile weitgehend aufgewogen.
Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen
Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen
Marge für Rubrik 4 zu bleiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4503
C5-0300/2002
=== MEMB/4503===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 6
<< von Isabelle Caullery, Jean-Charles Marchiani, Charles Pasqua, Mogens N.J. Camre >>
--------------------
12
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 6 Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 6
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
180 000
145 000 50 000 000 120 000 50 000 000 120 000
-10 000
-10 000 40 000 000 110 000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die von dieser Haushaltslinie betroffenen Programme sind Teil einer Gesamtstrategie der
Europäischen Union, die zur Stabilität der Region beitragen soll, und zwar durch Mittel zur
Finanzierung von Wiederaufbauprogrammen im Kosovo, die insbesondere der Stabilisierung
der Gesellschaft und der Wiederbelebung der Wirtschaft in der Provinz dienen.
Die Förderung der Stabilität in der Region setzt vor allem voraus, dass alle aus dem Kosovo
stammenden Bevölkerungsgruppen dorthin zurückkehren und in Frieden leben können, und
dass sie nicht mehr Opfer von ethnisch motivierten Ausschreitungen, Morden und Attentaten
werden. Nun sind die Serben im Kosovo in ihrer Herkunftsregion nach wie vor bedroht, und
einige kosovarische Extremisten versuchen mit allen Mitteln, ihnen ihr Alltagsleben
unmöglich machen, so dass ihnen letztlich nichts anderes übrig bleibt als die Region, die
schließlich die Wiege ihres Vaterlands ist, für immer zu verlassen.
Die Europäische Union wollte wohl nicht den Anschein erwecken, dass sie diese Vorgänge,
die im Widerspruch zu den Werten ihrer Gründerväter stehen, billigt. Deshalb muss allen
Bevölkerungsgruppen und Akteuren im Kosovo verständlich gemacht werden, dass die
umfangreiche Hilfe der Europäischen Union an bestimmte Bedingungen geknüpft sein muss,
und dass dabei das Ende der Verfolgungen der serbischen Bevölkerung und die Gewähr, dass
diese im vollem Umfang von der Wiederaufbauhilfe profitieren wird, unabdingbare
Voraussetzungen sind.
Diese legitimen Bedingungen für die Gewährung der Finanzhilfe durch die Europäische
Union müssen sich auch im Haushaltsplan manifestieren; indes ist die tatsächliche
Aufnahmefähigkeit der Region Kosovo für diese EU-Hilfe nach wie vor nicht verbürgt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0026
C5-0300/2002
=== DEVE/7145===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 8
DEVE/7145 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7035
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 8 Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die westlichen Balkanländer, die nicht
von einer Heranführungsstrategie betroffen sind
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 8
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
100 000
110 000 80 000 000 80 000 000 80 000 000 80 000 000 -2 000 000
78 000 000 80 000 000
000
000
13
B7-5 4 8
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende
Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt
eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden
Vorteile weitgehend aufgewogen.
Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen
Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen
Marge für Rubrik 4 zu bleiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0027
C5-0300/2002
=== DEVE/7036===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Titel B7-6 SONSTIGE KOOPERATIONSMASSNAHMEN
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission wird Anstrengungen unternehmen, um diesen Teil des Haushaltsplans
unter Berücksichtigung der Ausführung des Haushaltsplans 2002 auszuführen, und sich
gegebenenfalls bemühen, sie zu verbessern.
BEGRÜNDUNG:
Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Rückstau bei den noch ausstehenden
Zahlungen aus früheren Verpflichtungen abzubauen. Durch anhaltende Bemühungen in
diesem Bereich konnte das Ausmaß des Problems zwar verringert werden, doch wurde
bislang immer noch kein annehmbares Maß erreicht.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4523
C5-0300/2002
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
<< von John Alexander Corrie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
14
=== MEMB/4523===
B7-6 0 0 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
199 900
177 000
184 300
170 000
184 300
170 000
184 300
170 000
500
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Veranschlagt sind Mittel für gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen
(NRO) realisierte:
— Kofinanzierungen von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen
zugunsten der ärmsten Bevölkerungsteile der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung
besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen,
— Kofinanzierungen von Aktionen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für
Fragen der Entwicklung in den Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der
Beziehungen zwischen diesen Ländern und den Industrieländern, in die auch
Abgeordnete einbezogen werden sollten,
— Kofinanzierungen von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen den europäischen NRO und ihren Partnern in den
Entwicklungsländern sowie zwischen ihnen und den Gemeinschaftsinstitutionen durch
einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses.
BEGRÜNDUNG:
Aktionen und Projekte unter Beteiligung von Abgeordneten und parlamentarischen
Organisationen müssen in die im Rahmen dieser Linie förderwürdigen Maßnahmen
einbezogen werden, um die Demokratisierung in den Entwicklungsländern voranzutreiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0359
C5-0300/2002
=== VERT/8507===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
<< von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
199 900
177 000
184 300
170 000
184 300
170 000 15 600 000 7 000 000 199 900
177 000
500
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
BEGRÜNDUNG:
Die Mittel für diese NRO-Projekte müssen wieder auf den Stand von 2002 gebracht werden.
15
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0388
C5-0300/2002
=== ELDR/8403===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
<< von Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Maria Johanna (Marieke)
Sanders-ten Holte >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
199 900
177 000
184 300
170 000
184 300
170 000 15 600 500 7 000 000 199 900
177 000
500
000
000
000
000
000
500
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Veranschlagt sind Mittel für gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen
(NRO) realisierte:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
Kofinanzierungen von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen . . . . . . . . . . und den Gemeinschaftsinstitutionen durch einen
Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission berichtet der Haushaltsbehörde jährlich über die Ausführung der Mittel
durch die NRO, insbesondere im Hinblick darauf, wie viel Prozent jeweils für
Verwaltungsausgaben bzw. für operationelle Ausgaben verwendet wurden.
BEGRÜNDUNG:
Nichtstaatliche Organisationen sind entscheidende Partner der EU in der
Entwicklungszusammenarbeit. Die von Kommission und Rat vorgenommenen Kürzungen
sind nicht gerechtfertigt. Stattdessen müssen die Anstrengungen im Hinblick auf die
Ausführung dieser Mittel verstärkt werden. Die Mittel sollten wieder auf den Stand des
Haushaltsplans 2002 angehoben werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0446
C5-0300/2002
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
16
=== PPE//8011===
<< von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer
Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
199 900
177 000
184 300
170 000
184 300
170 000
184 300
170 000
500
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen . . . . . . . .
. . Europäischen Union und einschlägige Einrichtungen in den Partnerländern verwendet
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
EUR 20 Mio. dieser Mittel sind für eigenständige und unabhängige politische Stiftungen
in der Europäischen Union zu verwenden, und zwar für die Kofinanzierung von
Entwicklungsmassnahmen, von Aktionen zur Sensibilisierung der Europäischen
Öffentlichkeit und von Massnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung.
BEGRÜNDUNG:
Die politischen Stiftungen sind für die genannten Leistungen besonders qualifiziert. Ihre
Qualifikation ist bislang nicht hinreichend berücksichtigt worden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0028
C5-0300/2002
=== DEVE/7134===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0
DEVE/7134 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7077, DEVE/7100
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 0
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
199 900
177 000
184 300
170 000
184 300
170 000 15 600 000 15 000 000 199 900
185 000
500
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
17
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Vor dem Absatz :
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Veranschlagt sind Mittel für gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen
(NRO) realisierte:
— Kofinanzierungen von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen
zugunsten der ärmsten Bevölkerungsteile der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung
Entwicklungsländer, insbesondere besonders schutzbedürftiger
Bevölkerungsgruppen,und ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen wie von Frauen,
Kindern, Behinderten und älteren Menschen,
— Kofinanzierungen von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen zur
Förderung der zivilen Wiederaussöhnung in Entwicklungsländern,
— Kofinanzierungen von partizipativen Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung,
— Kofinanzierungen von Aktionen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für
Fragen der Entwicklung in den Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der
Beziehungen zwischen diesen Ländern und den Industrieländern,
— Kofinanzierungen von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen den europäischen NRO und ihren Partnern in den
Entwicklungsländern sowie zwischen ihnen und den Gemeinschaftsinstitutionen durch
einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses.,
— Finanzierungen von Maßnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung,
die den Bedürfnissen und den Initiativen der Bevölkerungen der Entwicklungsländer
Rechnung trägt, und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung an
der Basis,
— Kofinanzierungen von Vorhaben und Programmen zur Erleichterung des Transfers
erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger und der einschlägigen Technologien
aus der EU,
— Kofinanzierungen von Vorhaben und Programmen zur Förderung des Einsatzes der
Informations- und Kommunikationstechnologien,
— Unterstützung des Aufbaus von Strukturen in den am wenigsten entwickelten Ländern,
um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale Handelssystem u.a. durch die
Schaffung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme an der WTO zu erleichtern.
Folgender Text ist zu streichen:
Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist zu streichen:
Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische
18
Stiftungen in der Europäischen Union und einschlägige Einrichtungen in den Partnerländern
verwendet werden.
Folgender Text ist zu streichen:
Rechtsgrundlagen
Folgender Text ist zu streichen:
Verordnung (EG) Nr. 1658/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die Kofinanzierung von
Maßnahmen mit europäischen Entwicklungs-Nichtregierungsorganisationen (NRO) in den
für die Entwicklungsländer wichtigen Bereichen (ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 1).
BEGRÜNDUNG:
Durch die Aufstockung um 15,6 Millionen wird der Mittelansatz dieser Linie von 2002
wiederhergestellt. Die Mittel dieser Linie, die für das Parlament seit langem Priorität genießt,
werden effizient eingesetzt (Mittelbindungsrate 2000 und 2001 100%); der Druck auf dieses
Finanzinstrument nimmt zu. Jedes Jahr muss eine Vielzahl fundierter Anträge abgelehnt
werden, und für das Jahr 2002 müssen mehr als 80% der Anträge abgelehnt werden.
Dieses Instrument ist das einzige zugängliche Instrument, mit dem die Arbeit der NRO
wirklich gefördert wird, und jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass die aus dieser Linie
finanzierten Aktivitäten wirklich vor Ort etwas bewirken. Außerdem wird mit der Reform der
EU unter anderem das Ziel verfolgt, Europa bürgernäher zu machen, und die NRO haben eine
wichtige Brückenfunktion zwischen den Bürgern und den EU-Organen.
Durch die Wiedereinsetzung der Mittel von 2002 wird die laufende Initiative zur
Entwicklung eines Programmvertragsinstruments unter dieser Linie unterstützt.
Der Zusatz zu den Erläuterungen bedarf keiner weiteren Erklärung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0029
C5-0300/2002
=== DEVE/7078===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 2
<< von Anders Wijkman, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 2 Dezentralisierte Zusammenarbeit
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 200 000 3 000 000 5 800 000 4 900 000 5 800 000 4 900 000
5 800 000 4 900 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
In diesem Zusammenhang werden vorrangig Informations-, Ausbildungs-, Kapitalisierungsund Kommunikationsmaßnahmen . . . . . . . . . . bessere Anpassung an das Konzept für
dezentrale Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
19
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Informations- und
Kommunikationstechnologien, die den Prozess der dezentralisierten Zusammenarbeit
erleichtern können.
BEGRÜNDUNG:
Mit diesem Zusatz zu den Erläuterungen wird die Schlüsselrolle unterstrichen, die den
Informations- und Kommunikationstechnologien zukommt, um sicherzustellen, dass die an
der dezentralisierten Zusammenarbeit beteiligten Stellen in Kontakt bleiben und somit das
volle Potential, das die Informations- und Kommunikationstechnologien bieten, zur Senkung
der Kosten und zur Verbesserung der Effizienz zu nutzen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3616
C5-0300/2002
=== BUDG/3616===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 2 A
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 2 A Dezentralisierte Zusammenarbeit — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 2 A
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
100 000
100 000
200 000
200 000
200 000
200 000
-200 000 -130 000
70 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 0 0 2 Dezentralisierte Zusammenarbeit
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 0 0 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 200 000 3 000 000 5 800 000 4 900 000 5 800 000 4 900 000 200 000
130 000 6 000 000 5 030 000
BEGRÜNDUNG:
Aus Gründen einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der
Grundlage der Ausführung ist das Parlament der Ansicht, dass die Mittel für
Unterstützungsausgaben nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Deshalb sollten sie auf
die entsprechenden operationellen Haushaltslinien übertragen werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0030
C5-0300/2002
=== DEVE/7135===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 0
DEVE/7135 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7038, DEVE/7079
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
20
Artikel B7-6 2 0 Umwelt in den Entwicklungsländern
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
40 917 000 47 473 000 36 720 000 45 000 000 36 720 000 45 000 000 3 000 000
39 720 000 45 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Vormals Posten B7-6 2 0 0
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel dienen, ergänzend und zusätzlich zu der Unterstützung im Rahmen anderer
Kooperations- und Entwicklungsinstrumente:
— der Bereitstellung finanzieller und technischer Unterstützung der Gemeinschaft für die
Bemühungen der Entwicklungsländer um die Eingliederung der Umweltdimension in
ihren Entwicklungsprozess,
— der Finanzierung eines gemeinschaftlichen Beitrags zu den Maßnahmen für die Erhaltung
und die nachhaltige Bewirtschaftung tropischer und anderer Wäldern in den
Entwicklungsländern, da diese Wälder von großem ökologischen Wert sind, zur Wahrung
der Artenvielfalt beitragen und sowohl vor Ort als auch weltweit insbesondere bei dem
Schutz von Einzugsgebieten und der Prävention von Bodenerosion und
Klimaveränderungen eine Rolle spielen, wobei die Einbeziehung der waldabhängigen
Bevölkerungen sichergestellt werden soll.
— Diese Mittel sind auch zur Förderung des Einsatzes nachhaltiger Energieträger in den
Entwicklungsländern bestimmt.
BEGRÜNDUNG:
Da der Umweltbereich eines von drei Querschnittsthemen der neuen Entwicklungspolitik der
Union darstellt, ist die vorgeschlagene Kürzung dieser Haushaltslinie nicht gerechtfertigt und
sie sollte rückgängig gemacht werden.
Mit Blick auf den Gipfel von Johannesburg hat der Rat1 betont, dass die EU entschlossen ist,
weiterhin eine wichtige Rolle bei den weltweiten Bemühungen zur Erreichung einer
nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen zu spielen, und er hat die Umwelt als eine der
wichtigsten Dimensionen für Mittelbindungen in diesem Bereich hervorgehoben.
Die Europäische Kommission und der Europäische Rat müssen sicherstellen, dass die zur
Verfügung stehenden EU-Mittel auch zur Förderung der verstärkten Nutzung nachhaltiger
Energieträger eingesetzt werden, um die Umwelt in den Entwicklungsländern zu schützen.
Mit Blick auf den UN-Weltgipfel für nachhaltige Energie sollten die vorhandenen Mittel
somit auch Vorhaben zugewiesen werden, die auf die Förderung der Nutzung nachhaltiger
Energieträger in den Entwicklungsländern abzielen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0031
C5-0300/2002
=== DEVE/7068===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 2
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
21
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
2 038 000 2 018 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 500 000
2 500 000 2 500 000
1
1 Schlussfolgerungen des Rates von der 2429. Tagung des Rates der Entwicklungsminister
am 30. Mai 2002 in Brüssel
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind für die Umsetzung des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft
bestimmt, das auf die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die
Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft abzielt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Sie dienen insbesondere zur Entwicklung und Förderung wirksamer Mechanismen zur
Verwirklichung des Gleichstellungsgrundsatzes:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- in allen sechs der in KOM (2000) 212 definierten vorrangigen Aktionsfelder für die
Entwicklungszusammenarbeit der Union,
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- im Rahmen von auf Landesebene oder regionaler Ebene geplanten Projekten und
Programmen,
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- zur Stärkung der EG-internen Kapazitäten, Instrumente und Methoden in
geschlechterspezifischen Fragen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Mit diesen Mitteln soll ferner sichergestellt werden, dass Kapazitäten und Fachwissen in
ausreichendem Umfang zur wirksamen Umsetzung des Aktionsprogramms zur
Gleichstellung der Geschlechter (KOM(2001)295) bereitgestellt werden.
BEGRÜNDUNG:
Durch die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen wird dem im HVE vorgesehenen
Abbau der Mittel dieser Haushaltslinie entgegengewirkt, an der dem Parlament seit langem
gelegen ist, und es wird auf eine wesentliche Schwäche des Aktionsplans für GenderMainstreaming hingeweisen, nämlich den Mangel an Finanzmitteln für seine Umsetzung.
22
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3539
C5-0300/2002
=== BUDG/3539===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 2
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die
Entwicklungszusammenarbeit
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
2 038 000 2 018 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 -400 000
1 600 000 2 500 000
BEGRÜNDUNG:
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0032
C5-0300/2002
=== DEVE/7131===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 3
DEVE/7131 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7041, DEVE/7081
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 3 Aufbau von Kapazitäten für Informations- und
Kommunikationstechnologien und nachhaltige Energie
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 3
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 000 000 3 000 000
—
2 000 000
—
2 000 000 4 500 000 2 000 000 4 500 000 4 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Ab 2003 wird die Komponente nachhaltige Energie aus Artikel B7-8 . . . . . . . . . .
finanziert, die IKT-Komponente hingegen gegebenenfalls aus nationalen oder regionalen
Programmen.
23
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission sollte diese Mittel auch für eine Zusammenarbeit mit dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen bei gemeinsamen Pilotvorhaben
verwenden und sicherstellen, dass die Möglichkeiten der IKT und der Technologien zur
Nutzung nachhaltiger Energieträger voll ausgeschöpft und entsprechend herausgestellt
werden.
BEGRÜNDUNG:
Diese Haushaltslinie, die vom Parlament geschaffen wurde, sollte so weit wie möglich mit
den gleichen Mitteln ausgestattet werden wie 2002. Es wird darauf aufmerksam gemacht,
dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die
Streichung kleiner themenbezogener Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament
eine Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird.
Wenn sie richtig genutzt werden, können die Informations- und
Kommunikationstechnologien durch Initiativen wie die Einführung des Fernunterrichts und
die Verbesserung der Information im Gesundheitsbereich ein wirksames Instrument zur
Bekämpfung der Armut darstellen. Entwicklungsländer dürfen ferner nicht vom auf dem
Internet basierenden globalen Wirtschaftswachstum ausgeschlossen werden. Der
zunehmenden Gefahr einer Vergrößerung der digitalen Kluft zwischen technisch
hochentwickelten Ländern und Rohstoffe liefernden Entwicklungsländern kann zum
beiderseitigen Nutzen der Industrienationen und der Entwicklungsländer entgegengewirkt
werden, wie die vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in jüngster Zeit
geleistete Arbeit zeigt.
Wenn die Europäischen Kommission ihre Zusammenarbeit mit anderen multilateralen
Gebern wie den Vereinten Nationen ausbauen und vertiefen will, würde diese Haushaltslinie
zudem die Zusammenarbeit in einem Bereich erleichtern, auf den die Vereinten Nationen
bereits ihr besonderes Augenmerk richten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0033
C5-0300/2002
=== DEVE/7130===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 4
DEVE/7130 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7042
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 2 4 Einbeziehung der Rechte des Kindes in die
Entwicklungszusammenarbeit
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 2 4
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
400 000
400 000
—
—
—
—
1 000 000 1 000 000 1 000 000 1 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
24
Mit diesem Artikel soll sichergestellt werden, dass die Kommission die Rechte des Kindes in
ihre Entwicklungspolitik einbezieht.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Rechte des Kindes sollen im Rahmen der Entwicklungspolitik der Europäischen Union
gefördert werden, und es sollen speziell der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der
Union und den Mitgliedstaaten zur Verfolgung und Umsetzung des in der Sondersitzung
der Vereinten Nationen zum Thema Kinder im Mai 2002 verabschiedeten
Abschlussdokuments «Eine kindergerechte Welt» gefördert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Er ist Die Mittel sind zur Finanzierung von Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
innerhalb der Kommission bestimmt, um Sensibilisierungsmaßnahmen, Studien,
Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, Seminaren und auf
die am wenigsten entwickelten Länder ausgerichteten praktischen Pilotmaßnahmen
bestimmt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ziel stehen, sicherzustellen,
dass Kinder in der Entwicklungspolitik und in den Entwicklungsprogrammen der
Gemeinschaft EU als Zielgruppe berücksichtigt werden und ein angemessener Prozentsatz
der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft Kinder erreicht.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die in diesem Artikel veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung von
Vorbereitungsmaßnahmen im Sinne der interinstitutionellen Vereinbarung vom 13.
Oktober 1998 über die Rechtsgrundlagen und die Ausführung des Haushaltsplans im
zweiten Jahr.
BEGRÜNDUNG:
Bei der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben sich alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein angemessener
Anteil der Entwicklungshilfe Kinder erreicht. Mit Blick auf die auf der Sondersitzung der
Vereinten Nationen zum Thema Kinder im Mai 2002 in New York getroffenen
Vereinbarungen haben alle Mitgliedstaaten der EU und alle Länder der Welt ihr Engagement
für die Ziele der Kinder im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele bekräftigt.
Die Europäische Kommission hat ihre Absicht bekundet, die Entwicklungspolitik stärker auf
Kinder auszurichten, es fehlen ihr jedoch die Mittel und das Fachwissen für die Konzipierung
einer auf Kinder ausgerichteten Entwicklungspolitik. Mit dieser Haushaltslinie, die vom
Parlament geschaffen wurde, soll sie in diesem Prozess unterstützt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die
Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung kleiner themenbezogener
Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über
Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0034
C5-0300/2002
=== DEVE/7043===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 5 N
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
25
Artikel B7-6 2 5 N Behinderte Menschen in Bildungs-, Gesundheitsfürsorge-,
Beschäftigungs- und Armutsbekämpfungsprogrammen in Entwicklungsländern
Hinzufügen: B7-6 2 5 N
B7-6 2 5 N
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
500 000
500 000
500 000
500 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Behinderte Menschen in Bildungs-, Gesundheitsfürsorge-, Beschäftigungs- und
Armutsbekämpfungsprogrammen in Entwicklungsländern
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen dazu,
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- zu untersuchen, in welchem Maße im Rahmen von EU-Maßnahmen zur
Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und
Armutsbekämpfung auf die Bedürfnisse behinderter Menschen aller Altersgruppen
eingegangen wird;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- Pilotaktionen in diesem Bereich auf der Grundlage der im Leitfaden der Europäischen
Kommission über Behinderungen und Entwicklungszusammenarbeit festgelegten
Strategien für die Delegationen der Europäischen Kommission durchzuführen; dabei geht
es darum, wie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in die Konzipierung und
Durchführung der EU-Programme und -Projekte zur Entwicklungszusammenarbeit
integriert werden können;
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- im Rahmen des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderungen 2003 im Zuge der
wichtigsten EU-Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit das Bewusstsein für Fragen
im Zusammenhang mit den Grundrechten behinderter Menschen in den
Entwicklungsländern zu stärken.
BEGRÜNDUNG:
Diese Linie wurde vom Parlament geschaffen, und sie ist ein wichtiges Instrument zur
Stärkung des Bewusstseins für Behinderungen im Rahmen von Kooperationsmaßnahmen und
zur Förderung der Teilnahme behinderter Menschen und ihrer Familien an
Entwicklungsmaßnahmen. Der Vorschlag, diese Linie im Haushaltsplan 2003 zu streichen,
ist angesichts dessen, dass 2003 das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen ist,
besonders geschmacklos.
Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass
die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung von spezielle kleine
Themenbereiche betreffenden Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine
Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
26
Abänderungsentwurf 3540
C5-0300/2002
=== BUDG/3540===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 0
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 0 Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogen und
Drogenabhängigkeit
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 601 000 6 503 250 1 900 000 6 000 000 1 900 000 6 000 000 -570 000
1 330 000 6 000 000
BEGRÜNDUNG:
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3618
C5-0300/2002
=== BUDG/3618===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 0 A
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 0 A Soziale Infrastruktur und Dienstleistungen — Verwaltungsausgaben
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 0 A
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 716 400 1 983 350 3 050 000 3 000 000 3 050 000 3 000 000 -3 050 000 -2 593 600
406 400
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 0 Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogen und
Drogenabhängigkeit
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
1 601 000 6 503 250 1 900 000 6 000 000 1 900 000 6 000 000 3 050 000 2 593 600 4 950 000 8 593 600
27
BEGRÜNDUNG:
Aus Gründen einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der
Grundlage der Ausführung ist das Parlament der Ansicht, dass die Mittel für
Unterstützungsausgaben nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Deshalb sollten sie auf
die entsprechenden operationellen Haushaltslinien übertragen werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3518
C5-0300/2002
=== BUDG/3518===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000
19 144 000 58 350 000 72 864 000
BEGRÜNDUNG:
Der positive Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der
Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie verbessert worden sind. Deshalb
sollten der Kommission die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um
diesen Trend hin zum vollständigen Abbau der potentiell anormalen Rückstände fortzusetzen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0035
C5-0300/2002
=== DEVE/7045===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 69 650 000 61 280 000 128 000
115 000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
28
Im Rahmen dieses Programms stellt die Gemeinschaft eine finanzielle Hilfe . . . . . . . . .
. Armutsbekämpfung und ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum in den
Entwicklungsländern zu fördern.
Folgender Text ist zu streichen:
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten
entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den
Entwicklungsländern zugute kommen; prioritär werden Maßnahmen gefördert, die die
Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die im Rahmen der sonstigen
Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten
entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den
Entwicklungsländern zugute kommen, also sehr häufig Frauen, Jugendlichen, Menschen
mit Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen; prioritär werden ferner Maßnahmen
gefördert, die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die im
Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe
ergänzen und verstärken. Auch Forschungsarbeiten und die Unterstützung der
Bemühungen älterer Menschen im Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen und
Folgen von durch Armut bedingten Krankheiten wie AIDS für ihre Familien und sie selbst
sollten in Einklang mit Artikel 68 der im Juni 2001 bei der Sondertagung der VNGeneralversammlung zu HIV/Aids abgegebenen Absichtserklärung vorrangig behandelt
werden. Alle Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen:
— optimierte Wirksamkeit bestehender Mittel, Dienste und Produkte, die Dienste, Produkte
und Informationen, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten
abzielen, von denen die ärmsten Bevölkerungsgruppen betroffen sind,
— bessere Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel,
— Intensivierung der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich Impfstoffe,
Mikrobizide und innovative Behandlungsmethoden.,
— Ausweitung der Maßnahmen im Bereich Verhütung von Krankheiten, einschließlich
VCCT-Tests, gezielte Informationskampagnen und Beratung von Hochrisikogruppen,
— Förderung von Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen im Bildungsbereich
sowie zur Information und Kommunikation mit dem Ziel, Risikoverhalten
einzuschränken.
Nach dem Absatz :
Verordnung (EG) Nr. 550/97 des Rates vom 24. März 1997 . . . . . . . . . . in den
Entwicklungsländern (ABl. L 85 vom 27.3.1997, S. 1).
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der
Kommission vorgelegt am 415. März 2002, über die Bekämpfung armutsbedingter
Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in Entwicklungsländern (KOM(2002)
109 ... endg.).
BEGRÜNDUNG:
Die Mittel dieser Linie müssen erheblich aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass die
Union einen ausreichenden finanziellen Beitrag zum Globalfonds zur Bekämpfung von
HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) leistet, um sich ihren Sitz im Verwaltungsrat
zu sichern. Mit der Mittelaufstockung um 73,35 Millionen soll der Mindestbeitrag zur
29
Sicherung eines Sitzes im Verwaltungsrat des GFATM für 2003, nämlich 84 Millionen USDollar, gedeckt werden, und es sollen noch in angemessenem Umfang Mittel für das
Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung der drei wichtigsten
übertragbaren Krankheiten verbleiben. Bei diesem Programm müssen besonders
schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0389
C5-0300/2002
=== ELDR/8402===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Jan Mulder, Maria
Johanna (Marieke) Sanders-ten Holte, Anne Elisabet Jensen, Kyösti Tapio Virrankoski >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 15 000 000 7 000 000 73 350 000 60 720 000
BEGRÜNDUNG:
Wiedereinsetzung der Mittel des HVE.
Durch Armut bedingte Krankheiten, insbesondere Aids, haben in Entwicklungsländern
verheerende menschliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Die Bekämpfung dieser
Krankheiten sollte eine der Hauptprioritäten der EU-Hilfe sein. Die vom Rat gekürzten Mittel
sollten daher wieder auf den Stand im Haushaltsvorentwurf angehoben werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0116
C5-0300/2002
=== FEMM/7226===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000
58 350 000 53 720 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
30
Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung . . . . . . . . . .
Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern finanziert
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Rolle der Frauen bei der Bekämpfung dieser durch Armut hervorgerufenen
Krankheiten wird hierbei gebührend berücksichtigt. Zudem wird Frauen und
Schwangeren angemessene Hilfe gewährt.
BEGRÜNDUNG:
Diese Krankheiten, die ganz klar mit dem sozialen und wirtschaftlichen Status in der
Gesellschaft in Verbindung stehen, sind sowohl Ursache als auch Folge der Armut und
müssen als solche behandelt werden, wenn der Teufelskreis von Armut und Krankheit
durchbrochen werden soll.
Darüber hinaus muss den Frauen, die leicht zu Opfern werden (z.B. wenn an Aids erkrankte
Männer mit einer Jungfrau schlafen möchten, um geheilt zu werden) und oftmals mit ihren
Kindern allein gelassen werden, wenn sie krank sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0115
C5-0300/2002
=== FEMM/7228===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 71 650 000 76 280 000 130 000
130 000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Im Rahmen dieses Programms stellt die Gemeinschaft eine finanzielle Hilfe . . . . . . . . .
. Armutsbekämpfung und ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum in den
Entwicklungsländern zu fördern.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten
entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den
Entwicklungsländern zugute kommen, also meistens Frauen, Jugendlichen, Menschen mit
Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen; prioritär werden ferner Maßnahmen
gefördert, die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die im Rahmen
der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und
31
verstärken. Die Erforschung und Unterstützung der Bemühungen älterer Menschen im
Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen von durch Armut bedingten
Krankheiten wie AIDS für ihre Familien und sie selbst sollten in Einklang mit Artikel 68
der im Juni 2001 bei der Sondertagung der VN-Generalversammlung zu HIV/Aids
abgegebenen Absichtserklärung vorrangig behandelt werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Alle Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen:
— optimierte Wirksamkeit bestehender Mittel, Dienste und Produkte, die Interventionen,
Dienste, Erzeugnisse und Informationen, die auf die Bekämpfung der wichtigsten
übertragbaren Krankheiten abzielen, von denen die ärmsten Bevölkerungsgruppen
betroffen sind,
— bessere Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel,
— Intensivierung der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich Impfstoffe,
Mikrobizide und innovative Behandlungsmethoden.,
— Ausweitung der Maßnahmen im Bereich Verhütung von Krankheiten, einschließlich
VCCT-Tests, gezielter Informationskampagnen und Beratung von Hochrisikogruppen,
— Förderung von Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen im Bildungsbereich sowie
zur Information und Kommunikation mit dem Ziel, Risikoverhalten einzuschränken.
BEGRÜNDUNG:
Die Mittel dieser Linie müssen erheblich aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass die
Union einen ausreichenden finanziellen Beitrag zum Globalfonds zur Bekämpfung von
HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) leistet, um sich ihren Sitz im Verwaltungsrat
zu sichern. Mit der Mittelaufstockung um 73,35 Millionen soll der Mindestbeitrag zur
Sicherung eines Sitzes im Verwaltungsrat des GFATM für 2003, nämlich 84 Millionen USDollar, gedeckt werden, und es sollen noch in angemessenem Umfang Mittel für das
Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung der drei wichtigsten
übertragbaren Krankheiten verbleiben. Bei diesem Programm müssen besonders
schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4415
C5-0300/2002
=== MEMB/4415===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Jan Mulder >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 15 000 000 7 000 000 73 350 000 60 720 000
BEGRÜNDUNG:
Durch Armut bedingte Krankheiten, insbesondere Aids, haben in Entwicklungsländern
verheerende menschliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Die Bekämpfung dieser
32
Krankheiten sollte eine der Hauptprioritäten der EU-Hilfe sein. Die vom Rat gekürzten Mittel
sollten daher wieder auf den Stand im Haushaltsvorentwurf angehoben werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4522
C5-0300/2002
=== MEMB/4522===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von John Alexander Corrie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000
58 350 000 53 720 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und . . . . . . . . . .
der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und
verstärken.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Alle Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen:
— optimierte Wirksamkeit bestehender Mittel, Dienste und Produkte, die auf die
Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten abzielen, von denen die ärmsten
Bevölkerungsgruppen betroffen sind, auch durch Schulungsmaßnahmen für gewählte
Volksvertreter zur Sensibilisierung für ihre Führungsaufgaben,
— bessere Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel,
— Intensivierung der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich Impfstoffe,
Mikrobizide und innovative Behandlungsmethoden.
BEGRÜNDUNG:
Aktionen und Projekte unter Beteiligung von Abgeordneten und parlamentarischen
Organisationen müssen in die im Rahmen dieser Linie förderwürdigen Maßnahmen
einbezogen werden, damit die aus dieser Linie geförderten Erfolge nachhaltige Wirkung
zeitigen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4442
C5-0300/2002
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1
<< von Neena Gill >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
33
=== MEMB/4442===
Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose) in den Entwicklungsländern
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 15 000 000 7 000 000 73 350 000 60 720 000
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung . . . . . . . . . .
Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern finanziert
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
35 000 000 Euro sind für den Globalen Gesundheitsfonds bestimmt.
BEGRÜNDUNG:
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Bekämpfung der Armut einen wichtigen
Schwerpunkt der Entwicklungshilfe der Europäischen Union bildet. Die drei
«armutsbedingten Krankheiten» haben erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsländer
und stellen ein entscheidendes Hindernis für ihre künftige Entwicklung dar. Posten B7—6311
deckt die eigenen Programme der Gemeinschaft und die Beiträge zum Globalen
Gesundheitsfonds, die sich anfänglich auf 120 Millionen Euro — verteilt auf 2001 und 2002
— beliefen. In einer Gemeinsamen Erklärung des Rates (Entwicklung) und der Kommission
vom 31. Mai 2001 zum Globalen Gesundheitsfonds hieß es wie folgt: «Es wird betont, dass
der Beitrag zum Fonds zusätzlich zu den bereits bestehenden Mitteln hinzukommen sollte.»
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0361
C5-0300/2002
=== VERT/8518===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2
<< von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 1 000 000 1 000 000 14 950 000 15 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
34
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird für Projekte und Programme gewährt, die speziell den
oben genannten Zielen dienen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel dienen außerdem der Finanzierung von Tätigkeiten nichtstaatlicher
Organisationen, denen infolge der «Mexico City Policy» der derzeitigen amerikanischen
Regierung Mittel vorenthalten worden sind.
BEGRÜNDUNG:
In dem Bericht Van Lancker über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (A50223/2002, Ziffer 28) fordert das Parlament die Kommission auf, die Finanzierungslücke zu
schließen, die durch die «Mexico City Policy» hervorgerufen wurde.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0117
C5-0300/2002
=== FEMM/7229===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2
<< von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 6 050 000 6 000 000 20 000 000 20 000 000
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird für Projekte und Programme gewährt, die speziell den
oben genannten Zielen dienen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zu Maßnahmen zur Verbesserung der
reproduktiven und sexuellen Gesundheit in den Entwicklungsländern und zur Wahrung der
damit verbundenen Rechte grundlegenden Menschenrechte finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Finanzhilfe wird eingesetzt für die Förderung der Anerkennung der Rechte im Bereich
der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, des Schutzes der Mutterschaft und des
allgemeinen Zugangs zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und
zuverlässsigen zuverlässigen Informationen, Diensten und Material im Bereich der
reproduktiven und sexuellen Gesundheit.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten
entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den
35
Entwicklungsländern zugute kommen, also meistens Frauen und Jugendlichen; prioritär
werden Maßnahmen gefördertPriorität genießen ferner Maßnahmen zur Ergänzung des
Aktionsprogramms der Konferenz der Vereinten Nationen von Kairo von 1994 und der
Aktionsplattform der Konferenz von Peking von 1995, sowie die Maßnahmen, die sowohl
die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die Entwicklungsländer
als auch die im Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit
geleistete Hilfe ergänzen und verstärken.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die - unter anderem von Nichtregierungsorganisationen durchgeführten - Aktivitäten
dienen folgenden Zielsetzungen:
— Gewährleistung des Rechtes Rechts von Frauen, Männern und Jugendlichen sowie
anderen schutzbedürftigen Gruppen - wie etwa Vertriebenen und Flüchtlingen - auf
den Schutz ihrer hochwertige, erschwingliche, zugängliche und ständig verfügbare
Informationen und Erzeugnisse sowie zuverlässige Dienste im Bereich der
reproduktiven und sexuellen Gesundheit,
— Gewährleistung des raschen und ständigen Zugangs von Frauen, Männern und
Jugendlichen zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und
zuverlässigen Diensten und Erzeugnissen im Bereich der reproduktiven und sexuellen
Gesundheit,
— Verringerung der Müttersterblichkeit unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten
betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen.,
— Sensibilisierung für schädliche Bräuche wie die Genitalverstümmelung von Frauen
sowie schrittweise Abschaffung dieser Praktiken.
BEGRÜNDUNG:
In ihrer Erklärung bei der Sondertagung der VN-Generalversammlung zu ICPD +5
bekräftigte die EU 1999 ihre Zusage, das Aktionsprogramm von Kairo umzusetzen, in dem
weitreichendere Maßnahmen im Bereich HIV/Aids, eine stärkeres Eingehen auf die
Bedürfnisse Heranwachsender im Hinblick auf ihr Sexualleben und ihre reproduktive
Gesundheit, weitreichendere Maßnahmen zur Senkung der Müttersterblichkeit und die
Gewährleistung der Gleichberechtigung der Geschlechter gefordert werden. Die EU kam in
ihren offiziellen Erklärungen beim EU/US-Gipfel (Mai 2000) und bei den
Nachfolgekonferenzen Peking +5 und Kopenhagen +5 (Juni 2000) auf diese Zusagen zurück.
Im Rahmen der Förderung dieser Ideale stellt die Annahme der neuen vorgeschlagenen
Verordnung über reproduktive Gesundheit einen Schritt zur Erfüllung der Verpflichtung der
Gemeinschaft dar, die Millennium-Entwicklungsziele im Bereich der reproduktiven
Gesundheit (insbesondere Schutz der Mutterschaft und Müttersterblichkeit) bis 2015 zu
erreichen.
Die Haushaltslinie B7-6312 ist ein Schlüsselinstrument für die Umsetzung des ICDPAktionsprogramms und damit der die reproduktive Gesundheit betreffenden Aspekte der
UNO-Millennium-Entwicklungsziele durch die EG. Diese Haushaltslinie ist ein wichtiger
Mechanismus für die Entwicklung von Politiken und Strategien, sowie für die
Wissensgenerierung, mit denen impulsgebende, innovative Pilotprojekte unterstützt werden,
die in breiter angelegte geographische Übereinkommen einbezogen werden können. Diese
Haushaltslinie ist deshalb unverzichtbar für die Sichtbarkeit und die Einhaltung der von der
Europäischen Gemeinschaft durch ihre Zusagen bei der ICPD eingegangenen
Verpflichtungen. Die im Rahmen dieser Haushaltslinie unterstützten Pilotaktionen umfassen
Programme, durch die die Müttersterblichkeit sowie Erkrankungen während der
Schwangerschaft und nach der Geburt reduziert, Strategien zur Verbesserung der
36
reproduktiven Gesundheit Jugendlicher erforscht sowie Programme für die reproduktive
Gesundheit und weitreichende Maßnahmen auf lokaler Ebene zur Erreichung marginalisierter
und nicht ausreichend versorgter Bevölkerungsgruppen durchgeführt werden sollen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0175
C5-0300/2002
=== AFET/5056===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2
<< von Olivier Dupuis, Emma Bonino, Gianfranco Dell'Alba >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000
13 950 000 14 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und . . . . . . . . . .
der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und
verstärken.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen:
— Gewährleistung des Rechtes von Frauen, Männern und Jugendlichen auf den Schutz ihrer
reproduktiven und sexuellen Gesundheit, was insbesondere auch die Bekämpfung der
Genitalverstümmelung von Frauen umfasst,
— Gewährleistung des Zugangs von Frauen, Männern und Jugendlichen zu einem
umfassenden Spektrum an sicheren und zuverlässigen Diensten und Erzeugnissen im
Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit,
— Verringerung der Müttersterblichkeit unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten
betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen.
BEGRÜNDUNG:
130 Millionen Frauen leiden unter den physischen und psychischen Folgeerscheinungen im
Zusammenhang mit diesem Brauch. Das Europäische Parlament, das diese Frage in seinen
zuständigen Ausschüssen ausführlich erörtert hat, wünscht, dass eine Sonderfinanzierung mit
dem Ziel der schrittweisen Abschaffung der Praxis der Genitalverstümmelung von Frauen in
den Haushaltsplan der Europäischen Union eingesetzt wird. Daher ist es von großer
Bedeutung, dass die Europäische Union spezifische Maßnahmen in diesem Bereich
durchführt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0036
C5-0300/2002
37
=== DEVE/7111===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich
der Reproduktionsmedizin
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 6 050 000 6 000 000 20 000 000 20 000 000
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird für Projekte und Programme gewährt, die speziell den
oben genannten Zielen dienen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zu Maßnahmen zur Verbesserung der
reproduktiven und sexuellen Gesundheit in den Entwicklungsländern und zur Wahrung der
damit verbundenen Rechte grundlegenden Menschenrechte finanziert werden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Finanzhilfe wird eingesetzt für die Förderung der Anerkennung der Rechte im Bereich
der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, des Schutzes der Mutterschaft und des
allgemeinen Zugangs zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und
zuverlässsigen zuverlässigen Informationen, Diensten und Material im Bereich der
reproduktiven und sexuellen Gesundheit.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten
entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den
Entwicklungsländern zugute kommen; prioritär werden Maßnahmen gefördert, also sehr
häufig Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und
Flüchtlingen. Priorität genießen ferner Maßnahmen zur Ergänzung des
Aktionsprogramms der Konferenz der Vereinten Nationen von Kairo von 1994 und der
Aktionsplattform der Konferenz von Peking von 1995, sowie die Maßnahmen, die die die
Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder Entwicklungsländer sowie die im
Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe
ergänzen und verstärken.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Aktivitäten werden unter anderem durch NRO durchgeführt, und sie dienen folgenden
Zielsetzungen:
— Gewährleistung des Rechtes von Frauen, Männern und Jugendlichen Jugendlichen,
einschließlich besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit
Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen, auf den Schutz ihrer reproduktiven und
sexuellen Gesundheit,
38
— Gewährleistung des raschen und ständigen Zugangs von Frauen, Männern und
Jugendlichen Jugendlichen, einschließlich besonders schutzbedürftiger
Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und
Flüchtlingen zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und
zuverlässigen Diensten und Erzeugnissen Material im Bereich der reproduktiven und
sexuellen Gesundheit,
— Verringerung der Müttersterblichkeit Krankheits- und Sterblichkeitsraten bei Müttern,
unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten betroffenen Länder und
Bevölkerungsgruppen.,
— Sensibilisierung für schädigende Traditionen wie die Genitalverstümmelung von
Frauen sowie schrittweise Eliminierung dieser Traditionen.
BEGRÜNDUNG:
Die Erhöhung der Verpflichtungen auf 20 Millionen steht in Einklang mit der Position des
Berichterstatters zum Vorschlag für eine Verordnung zur Erneuerung der Rechtsgrundlage
für Strategien und Aktionen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der damit
verbundenen Rechte in Entwicklungsländern, und sie ist notwendig, weil die Anträge auf
Inanspruchnahme dieser Linie in den letzten Jahren ständig 100% der Mittel überschritten
haben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0037
C5-0300/2002
=== DEVE/7113===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 3
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 3 1 3 Hilfe für Grundbildung in den Entwicklungsländern
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 3 1 3
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
3 500 000 3 000 000
p.m.
500 000
p.m.
500 000
p.m.
500 000
3 500 000 1 000 000 3 500 000 1 000 000
3 500 000 1 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Veranschlagt sind Mittel als Pilotprojekt, um durch Aktionen und ständige . . . . . . . . . .
nationalen Programme im Bereich Grundbildung in den Entwicklungsländern zu
unterstützen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die bei diesem Artikel Posten im Jahr 2002 eingesetzten Mittel dienen der Unterstützung von
Gemeinschaftsprogrammen, die Überwachungs-, Monitoring- und Beobachtungsmaßnahmen
im Bereich der Grundbildungsinitiativen vorsehen. Nach einem zweiten Jahr (2003) mit
Pilotvorhaben wird dieser Posten seinen Zweck erfüllt haben, so dass die
Grundbildungsprogramme gegebenenfalls in die nationalen Programme integriert werden
können.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
39
Die gleichen Aktivitäten können auch mit den 2003 eingesetzten Mitteln finanziert werden.
Diese Mittel können auch dazu verwendet werden, Regierungen von Entwicklungsländern
bei ihren Bemühungen zur Umsetzung des Abkommens von Dakar zu unterstützen,
Kampagnen zur Steigerung des Bewusstseins durch Akteure in Entwicklungsländern
durchzuführen und die begleitende Sammlung und Beobachtung relevanter Daten zu
fördern.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sollen das Grundrecht auf Bildung in den Entwicklungsländern garantieren.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Sie tragen zur Verwirklichung des Ziels bei, bis 2015 allen eine Grundbildung zu eröffnen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Dabei gilt dem Ziel, Mädchen den Zugang zur allgemeinen Bildung zu verschaffen,
besondere Aufmerksamkeit.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Mit diesen Mitteln soll ferner ein Programm für die Wiedereingliederung ehemaliger
Kindersoldaten in die Gesellschaft finanziert werden.
BEGRÜNDUNG:
Beim Weltbildungsforum 1999 in Dakar einigten sich die Regierungen weltweit auf eine
Reihe von Schritten, die dazu beitragen sollen, dass die Millennium-Entwicklungsziele zur
Gleichstellung der Geschlechter bei der Bildung bis 2005 und Grundbildung für alle bis 2015
erreicht werden.
Obwohl die EG hauptsächlich durch die Unterstützung des Bildungsbereichs zur Erreichung
der Ziele von Dakar beitragen wird, kann sie diese Haushaltslinie auch verwenden, um ein
wichtiger Katalysator für die Wirksamkeit der Bemühungen der Regierungen um die
Umsetzung des Abkommens von Dakar zu sein. Da diese Unterstützung weiterhin
unerlässlich ist, muss diese Haushaltslinie beibehalten werden.
Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass
die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung von spezielle kleine
Themenbereiche betreffenden Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine
Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4502
C5-0300/2002
=== MEMB/4502===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1
<< von Franz Turchi, Isabelle Caullery, Jean-Charles Marchiani, Charles Pasqua, Niall
Andrews, Mogens N.J. Camre >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
40
B7-6 6 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 1 650 000 3 000 000 16 000 000 16 000 000
BEGRÜNDUNG:
Diese Mittel decken gemäß den Forderungen in den diesbezüglichen Entschließungen des
Europäischen Parlaments die Kosten der Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen
bezüglich Antipersonenminen; sie sind ferner zur Finanzierung der medizinischen
Versorgung und der Rehabilitation der Minenopfer bestimmt; für das Haushaltsjahr 2003
wurden zwar mehr Mittel vorgeschlagen, sie können jedoch unmöglich ausreichen,
insbesondere wenn man bedenkt, dass die Zahl der Minenopfer weltweit nicht zurückgeht
und dass die Rehabilitation der Opfer, sofern sie überhaupt möglich ist, immer ein
langwieriger Prozess ist. Daher müssen zumindest die veranschlagten Mittel beträchtlich
erhöht werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0210
C5-0300/2002
=== ITRE/5645===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1
<< von Neena Gill, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000
14 350 000 13 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln soll, in Ergänzung der im Rahmen der . . . . . . . . . . Einsatzes, der
Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen) finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sollten für die Förderung von Projekten im Bereich Forschung und
Entwicklung mit folgenden Schwerpunkten bereitgestellt werden:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- Prüfung und Evaluierung der Ausrüstung und der Werkzeuge,
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- Bewertung der Möglichkeiten der bestehenden Technologien, die noch nicht bei der
humanitären Minenräumung eingesetzt werden, und in der Folge
Folgender Text ist hinzuzufügen:
41
- Anpassung vielversprechender Technologien an die Anforderungen bei einem
Feldeinsatz,
Folgender Text ist hinzuzufügen:
- Förderung der Entwicklung eines Beschaffungsplans für Werkzeuge und Instrumente
zur Minenräumung.
BEGRÜNDUNG:
Es ist dringend notwendig, die Bemühungen im Bereich Forschung und Entwicklung auf die
Anforderungen bei der Minenräumung auszurichten.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0176
C5-0300/2002
=== AFET/5066===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1
AFET/5066 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5002, AFET/5018
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 3 150 000 4 500 000 17 500 000 17 500 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln soll, in Ergänzung der im Rahmen der . . . . . . . . . . Einsatzes, der
Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen) finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Mit diesen Mitteln werden auch die Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen
finanziert, die das Problem der Landminen gegenüber nichtstaatlichen Akteuren zur
Sprache bringen, die «Teil des Problems» sind und daher auch «Teil der Lösung» sein
sollten.
BEGRÜNDUNG:
Bestehende Bedürfnisse und bisherige positive Erfahrungen mit Gemeinschaftsaktionen in
diesem Bereich sind überzeugende Argumente für eine Erhöhung der Mittelzuweisungen.
Darüber hinaus entsprechen die vorgeschlagenen erhöhten Verpflichtungsermächtigungen
dem Durchschnitt, der für die Einhaltung der Verordnungen notwendig ist, die die
Rechtsgrundlage dieser Haushaltslinie darstellen. Diese legen fest, dass in dem
Achtjahreszeitraum 2002-2009 140 Millionen Euro über diese Linie verteilt werden sollen.
Nichtstaatliche Akteure sind häufig «Teil des Problems» und müssen daher auch «Teil der
Lösung» des Problems der Landminen in bestimmten Ländern sein. Da diese Akteure oft die
42
Kontrolle über verminte Gebiete haben, sind sie die Ansprechpartner für die Durchführung
von Minenräumungsaktionen oder Sensibilisierungskampagnen. Dass nichtstaatliche Akteure
in den Prozess der Ächtung von Landminen einbezogen werden müssen, wurde auch in der
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2001 unterstrichen. NRO, die
in den Prozess der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in die Kampagne zur Ächtung von
Landminen eingebunden sind, sollten ebenfalls Mittel dieser Haushaltslinie in Anspruch
nehmen können.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0039
C5-0300/2002
=== DEVE/7072===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1
<< von Joaquim Miranda, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000
14 350 000 13 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Bei der Aufteilung dieser Mittel ist die Lage in Angola besonders zu berücksichtigen.
BEGRÜNDUNG:
In Anbetracht des Standes des Friedensprozesses in Angola und der großen Zahl von Minen,
unter denen die Bevölkerung und gerade die Kinder immer noch leiden und die die Rückkehr
von Familien an den Herkunftsort behindern, ist eine wesentliche Finanzhilfe für die
Maßnahmen zur Räumung der noch übrigen Antipersonenminen unverzichtbar.
Der hier gemachte Vorschlag soll deshalb bewirken, dass Angola bei der Aufteilung der
Mittel dieses Artikels besondere Beachtung findet.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0211
C5-0300/2002
=== ITRE/5647===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 2 N
<< von Neena Gill, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 2 N Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich der Beseitigung
von Massenvernichtungswaffen und der daraus resultierenden Abfallentsorgung.
43
Hinzufügen: B7-6 6 2 N
B7-6 6 2 N
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich der Beseitigung von
Massenvernichtungswaffen und der daraus resultierenden Abfallentsorgung.
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Schaffung eines spezifischen Programms, wie es in der Entschließung des Parlaments
vom 3. April 2001 gefordert wurde, steht noch an.
BEGRÜNDUNG:
Mit der Einrichtung dieser Linie soll an die Forderung des Parlaments erinnert werden, dass
im Rahmen der Entwicklung einer GASP sowie zusätzlich zur Schaffung eines Netzwerks
militärischer Strukturen ein internationaler Konsens für ein Programm zur Beseitigung und
Vernichtung von (atomaren, biogischen und chemischen) Massenvernichtungswaffen
gefunden werden muss, wie bereits im Falle der Zusammenarbeit mit Russland zur
Beseitigung chemischer Waffen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0258
C5-0300/2002
=== EMPL/5896===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 4 0
<< von Anne Elisabet Jensen >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 6 4 0 Europäische Stiftung für Berufsbildung — Haushaltszuschuss für Titel
1 und 2
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 4 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 028 000 8 028 000 9 790 000 9 790 000 9 790 000 9 790 000 300 000
300 000 10 090 000 10 090 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Ansatz der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr:
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Einnahmen:
44
- Titel 1
- Titel 2
«Zuschuss der Europäischen Gemeinschaft»
«Sonstige Einnahmen»
Insgesamt
Ausgaben:
- Titel 1 «Personal»
- Titel 2 «Verwaltungsausgaben»
- Titel 3 «Betriebsausgaben»
Insgesamt
17 200 500 000
17 200 00017 500 000
10 869 00011 169 000
1 421 000
4 910 000
17 200 00017 500 000
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Genehmigter Stellenplan
Laufbahn- und Besoldungsgruppen
2002
A2
A3
A 4/A 5
A 6/A 7/A 8
Insgesamt
60
B
Insgesamt
46
C
Insgesamt
24
D
Insgesamt
Gesamtzahl
130
Anzahl
2003
1
2
23
34
1
2
20
29
52
46
38
38
24
14
14
-
104
BEGRÜNDUNG:
Die zusätzlichen 300 000 Euro (1,7%) werden zur Deckung der durch das Statut bedingten
Erhöhungen der Personalkosten benötigt, die 2001—2002 mit 5,4% weit über dem
Durchschnitt lagen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3004
C5-0300/2002
=== BUDG/3004===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 4 1
<< von Göran Färm, Wilfried Kuckelkorn, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-6 6 4 1 Europäische Stiftung für Berufsbildung — Haushaltszuschuss für Titel
3
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 4 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
4 772 000 4 772 000 3 910 000 3 910 000 3 910 000 3 910 000
3 910 000 3 910 000
Erläuterungen:
45
Nach dem Absatz :
Die Kommission verpflichtet sich, die Haushaltsbehörde auf Antrag der Stiftung über
Mittelübertragungen zwischen operativen und Verwaltungsausgaben zu unterrichten.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
3 500 000 Euro dienen der Finanzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit den
Beitrittsvorbereitungen im vorläufigen Arbeitsprogramm der Stiftung.
BEGRÜNDUNG:
Mit Blick auf die Verhandlungen über die finanzielle Vorausschau im Rahmen der
Erweiterung sollten die von den Agenturen zu tragenden Kosten für die
Vorbereitungsarbeiten festgelegt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0059
C5-0300/2002
=== LIBE_5307===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Ozan Ceyhun >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 500 000 15 000 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000 10 000 000
25 000 000 12 098 000
BEGRÜNDUNG:
Sowohl der Rat Justiz und Inneres vom 13./14. Juni 2002 als auch der Europäische Rat von
Sevilla vom 21./22. Juni 2002 betonen die Notwendigkeit der Verstärkung der
Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Migrationspolitik und der Bekämpfung der
illegalen Einwanderung. Projekte im Rahmen dieser Linie können einen entsprechenden
Beitrag dazu leisten. Es bedarf daher einer drastischen Erhöhung der Mittel.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0040
C5-0300/2002
=== DEVE/7114===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 500 000 15 000 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000
15 000 000 12 098 000
46
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Es wird von den Ergebnissen einer strengen Kontrolle der Aufnahmebedingungen . . . . . .
. . . . übernommenen Personen abhängen, ob die Rückübernahmeabkommen durchgeführt
werden oder nicht.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Priorität wird umfassenden Programmen eingeräumt, die Ursachen der Migration
bekämpfen.
BEGRÜNDUNG:
Die Ziele der sechs derzeit aus dieser Haushaltslinie durchgeführten Aktionspläne
konzentrieren sich auf Rückkehrpolitiken, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen
sowie die Verhinderung von Migration. Gegenwärtig hat diese Haushaltslinie nur geringe
oder gar keine Auswirkungen auf die Ursachen der Migration.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4501
C5-0300/2002
=== MEMB/4501===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7
<< von Franz Turchi, Isabelle Caullery, Jean-Charles Marchiani, Mogens N.J. Camre,
Charles Pasqua, Seán Ó Neachtain >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 6 7
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
12 500 000 15 000 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000 2 000 000 4 902 000 17 000 000 17 000 000
BEGRÜNDUNG:
Nach der Tragödie von Dover sind die illegale Einwanderung in die Europäische Union und
die schändlichen Aktivitäten, die Einzelpersonen und organisierte Schlepperbanden aus
finanziellen Gründen betreiben, durch die Schiffbrüche vor den spanischen Küsten sowie
durch zahlreiche Tragödien und Probleme im Jahr 2002 (wie das Lager Sangatte in
Frankreich) usw. erneut ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dies hat auf dramatische
Weise deutlich gemacht, dass die Bekämpfung und schwere Bestrafung all derer, die in die
illegale Einwanderung und den internationalen Menschenhandel, in Einzelfällen bis hin zur
Sklaverei, verstrickt sind, im Rahmen einer umfassenden und auf europäischer und
internationaler Ebene koordinierten Strategie erfolgen muss. Diese Strategie muss
insbesondere die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Migranten und den
Transitländern umfassen.
Die vom Rat und der Kommission vorgeschlagenen Zahlen sind jedoch für den Umfang
dieser Aufgabe nicht ausreichend.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
47
Abänderungsentwurf 0390
C5-0300/2002
=== ELDR/8427===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 7 1
<< von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 7 1 Krisenreaktionsmechanismus
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 7 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
22 750 000 22 750 000 27 500 000 26 000 000 22 500 000 23 000 000 5 000 000 3 000 000 27 500 000 26 000 000
BEGRÜNDUNG:
Das Parlament hat sich mehrfach für den stetigen Aufbau von Krisenreaktionskapazität
ausgesprochen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0178
C5-0300/2002
=== AFET/5030===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 7 1 A
<< von Joost Lagendijk, Per Gahrton, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-6 7 1 A Krisenreaktionsmechanismus — Verwaltungsausgaben
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-6 7 1 A
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
2 250 000 2 250 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000
2 500 000 2 000 000
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Veranschlagt sind Mittel für:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
die Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit der die Kommission eine
dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Einrichtung beauftragen wird.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung einer Durchführbarkeitsstudie über die
Einrichtung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps.
BEGRÜNDUNG:
48
Die Konfliktverhütung stellt eine der wichtigsten Prioritäten für die ständige
Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik dar. Im Hinblick
darauf müssen alle möglichen Instrumente zur Unterstützung eines nichtmilitärischen
Krisenmanagements erforscht werden. Das Europäische Parlament hat in mehreren
Entschließungen die Einrichtung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps empfohlen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0041
C5-0300/2002
=== DEVE/7051===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7
<< von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Titel B7-7 EUROPÄISCHE INITIATIVE FÜR DEMOKRATIE UND
MENSCHENRECHTE
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission wird Anstrengungen unternehmen, um diesen Teil des Haushaltsplans
unter Berücksichtigung der Ausführung des Haushaltsplans 2002 auszuführen, und sich
gegebenenfalls bemühen, sie zu verbessern.
BEGRÜNDUNG:
Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Rückstau bei den noch ausstehenden
Zahlungen aus früheren Verpflichtungen abzubauen. Durch anhaltende Bemühungen in
diesem Bereich konnte das Ausmaß des Problems zwar verringert werden, doch wurde
bislang immer noch kein annehmbares Maß erreicht.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0448
C5-0300/2002
=== PPE//8012===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer
Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000
78 500 000 80 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
49
Was die Art der Maßnahmen betrifft, so werden innovative Projekte, . . . . . . . . . .
bilateralen Programmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, besonders
berücksichtigt.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Mittel dienen auch zur Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen
zur Kofinanzierung von Aktivitäten, wovon EUR 20 Mio. dieser Mittel für eigenständige
und unabhängige politische Stiftungen in der Europäischen Union zu verwenden sind,
einschließlich Förderung und Schutz der Rechte der Rechte der Kinder gemäß der Erklärung
über die Rechte des Kindes.
BEGRÜNDUNG:
Die unabhängigen politischen Stiftungen sind für die genannten Leistungen aufgrund ihrer
langjährigen Erfahrung besonders qualifiziert. Ihre Qualifikation ist bislang nicht hinreichend
berücksichtigt worden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0447
C5-0300/2002
=== PPE//8005===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer
Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000
78 500 000 80 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen . . . . . . . .
. . Europäischen Union und einschlägigen Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Bis zu 500 000 Euro sind für die Tätigkeit der Moskauer Schule für politische Studien
bestimmt.
BEGRÜNDUNG:
Die wertvolle Arbeit, die dieses Institut leistet, sollte weiter unterstützt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0392
C5-0300/2002
50
=== ELDR/8404===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Maria Johanna (Marieke)
Sanders-ten Holte, Kyösti Tapio Virrankoski >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 8 500 000 6 500 000 87 000 000 86 500 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Was die Art der Maßnahmen betrifft, so werden innovative Projekte, . . . . . . . . . .
bilateralen Programmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, besonders
berücksichtigt.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Die Mittel dienen auch zur Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen
zur Kofinanzierung von Aktivitäten, einschließlich Förderung und Schutz der Rechte der
Kinder gemäß der Erklärung über die Rechte des Kindes. Sie dienen ferner der
Finanzierung von Maßnahmen, die auf die generelle Berücksichtigung der
Menschenrechte und der Demokratisierung in allen Bereichen der
Entwicklungszusammenarbeit abzielen.
Folgender Text ist zu streichen:
Sie dienen ferner der Finanzierung von Maßnahmen, die auf die generelle Berücksichtigung
der Menschenrechte und der Demokratisierung in allen Bereichen der
Entwicklungszusammenarbeit abzielen.
Nach dem Absatz :
Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen . . . . . . . .
. . Europäischen Union und einschlägigen Institutionen in den Partnerländern verwendet
werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Kommission berichtet der Haushaltsbehörde jährlich über die Ausführung der Mittel
durch die NRO, insbesondere im Hinblick darauf, wie viel Prozent jeweils für
Verwaltungsausgaben bzw. für operationelle Ausgaben verwendet wurden.
BEGRÜNDUNG:
Angesichts der politischen Priorität, die das Europäische Parlament der Förderung der
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Entwicklung und Festigung der
Demokratie und des Rechtsstaats weltweit beimisst, lassen die der Kommission und Rat
vorgenommen Kürzungen nicht gerechtfertigt erscheinen. Stattdessen müssen die
Anstrengungen im Hinblick auf die Ausführung dieser Mittel verstärkt werden.
51
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0118
C5-0300/2002
=== FEMM/7227===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000
78 500 000 80 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in . . . . . . . . . . Europäischen
Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen:
Der Text ist wie folgt zu ändern:
a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in Armut
leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
beizutragen, insbesondere auch derjenigen, die aufgrund des Kastensystems diskriminiert
werden,
— Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen
Bevölkerungsgruppen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Grundrechte besser zu
schützen,
— Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der
Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von
Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Stärkung der Rechte
von Personen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, um Folter und Misshandlungen zu
verhindern,
— Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte,
— Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;,
— Unterstützung von Projekten zur Bekämpfung jeglicher Form der Gewalt gegen
Frauen (Steinigung, öffentliche Züchtigung, Genitalverstümmelung, Verbrennung,
Vergewaltigung);
BEGRÜNDUNG:
Die Europäische Union verfolgt seit jeher eine Politik zur Förderung der Achtung der
Menschenrechte und führt seit langem einen Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen.
Gewalt gegen Frauen stellt in diesem Zusammenhang eine schwere Verletzung der
Menschenrechte dar und sollte mit allen der EU zur Verfügung stehenden Mitteln auch als
solche behandelt werden. Ferner kann nicht hingenommen werden, dass die EU Drittländern
52
Finanzhilfe gewährt, die diese Menschenrechtsverletzungen offen oder verdeckt zulassen
oder keine ernsthaften Anstrengungen zu ihrer Unterbindung unternehmen, nur weil Frauen
die Opfer sind. Die Achtung der Menschenrechte sollte Teil jeder Politik der EU nach innen
wie nach außen sein und in allen ihren Aspekten berücksichtigt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0362
C5-0300/2002
=== VERT/8506===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 16 900 000 13 040 000 95 400 000 93 040 000
BEGRÜNDUNG:
Die Mittel für Menschenrechtsprojekte müssen wieder auf den Stand von 2002 gebracht
werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0042
C5-0300/2002
=== DEVE/7132===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
DEVE/7132 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7112
<< von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 15 500 000 15 500 000 94 000 000 95 500 000
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
53
Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;
Der Text ist wie folgt zu ändern:
b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung
der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines
menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen
Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der
verantwortungsvollen Staatsführung,
— Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen,
— Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung
von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der
Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der
Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des
verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit,
— Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger
Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der
Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und
Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere
Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern;
BEGRÜNDUNG:
Durch diesen Abänderungsentwurf wird diese Haushaltslinie so weit wie möglich mit den
gleichen Mitteln ausgestattet wie 2002. Die Kommission hat nicht überzeugend
nachgewiesen, dass die Aktionen im Bereich Menschenrechte in die Hauptlinien für die
geographischen Gebiete einbezogen werden. Des Weiteren wird darauf aufmerksam
gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans
durch die Subsumierung von derzeit aus themenbezogenen Haushaltslinien finanzierten
Aktionen unter die Hauptlinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über
Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0179
C5-0300/2002
=== AFET/5062===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
AFET/5062 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5020
<< von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit
und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
54
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 15 500 000 15 500 000 94 000 000 95 500 000
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;
Der Text ist wie folgt zu ändern:
b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung
der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Judikative, gegebenenfalls
Unterstützung bei der Bekämpfung von Korruption und bei der Reform des
Sicherheitssektors, Unterstützung eines menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems,
der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren
für das Monitoring der verantwortungsvollen Staatsführung,
— Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung
von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der
Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der
Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des
verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit,
— Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger
Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der
Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und
Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere
Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern;
BEGRÜNDUNG:
Aus der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte wird eine ganze Reihe
politischer Ziele der EU finanziert. Die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte
und der Demokratisierung in Drittländern (vgl. KOM (2001) 252) bildet einen neuen
politischen Orientierungspunkt der EU in diesem Bereich. Daher sind ausreichende
Finanzmittel erforderlich, um die in den darin genannten zwei Verordnungen des Rates
festgesetzten Ziele zu erfüllen. In einem Arbeitsdokument der Kommission vom
20. Dezember 2001 heißt es ferner, dass die Mittelansätze für die meisten der von der Linie
für die EIDHR erfassten Ziele mindestens auf dem Stand von 2002 belassen und die Mittel
u.a. für Konfliktverhütung und –lösung und für Governance aufgestockt werden sollen.
55
Wie sich anlässlich einer öffentlichen Anhörung über die Zusammenarbeit im
Sicherheitssektor am 28. Mai im Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments
gezeigt hat, gibt es in vielen Gesellschaften, die Konflikte überwunden haben, zwar auf dem
Papier rudimentäre Ansätze für Rechtsstaatlichkeit, doch ist die Judikative oft nicht
unabhängig und nicht unparteiisch, und die Normalbürger haben keinen Zugang dazu, und
die Exekutive und das Militär sind häufig korrupt. Um ihre Kapazitäten in der
Konfliktprävention und im Krisenmanagement auszubauen, muss die Europäische Union
auch bei der Reform des Sicherheitssektors Hilfestellung leisten (siehe auch KOM (2001)
211). Die oben genannten Punkte müssen angegangen werden, um ein reibungsloses
Funktionieren des Rechtsstaates zu gewährleisten und die Entstehung neuer Konflikte zu
verhindern. Durch die ausdrückliche Erwähnung dieser Faktoren wird die Beschreibung der
Ziele dieser Haushaltslinie vervollständigt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4438
C5-0300/2002
=== MEMB/4438===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Neena Gill >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 16 900 000 13 040 000 95 400 000 93 040 000
BEGRÜNDUNG:
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Demokratie
gehören zu den wesentlichen Zielen der Europäischen Union. Nach dem 11. September 2001
ist dieses Thema in den Mittelpunkt der internationalen Politik gerückt. Eine Kürzung der für
diesen Bereich vorgesehenen Mittel würde den politischen Erklärungen und Entschließungen,
die von diesem Parlament angenommen wurden, zuwiderlaufen. Es ist wichtig, dass unser
Handeln im Einklang mit unseren Erklärungen steht.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4521
C5-0300/2002
=== MEMB/4521===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von John Alexander Corrie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
56
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000
78 500 000 80 000 000
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;
Der Text ist wie folgt zu ändern:
b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung
der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines
menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen
Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der
verantwortungsvollen Staatsführung,
— Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung
von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der
Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der
Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des
verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit,
— Unterstützung des Aufbaus von Strukturen für parlamentarische Organe und
Abgeordnete;
— Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger
Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der
Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und
Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere
Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern;
Der Text ist wie folgt zu ändern:
c) Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung
als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor(c) Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der
Menschenrechte und Demokratisierung als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem:
— Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung
verschiedener Gruppeninteressen, einschließlich der Unterstützung von
vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der
Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung des
zivilen Friedens beizutragen,
57
— Unterstützung von ethnische und nationale Grenzen überschreitenden gemeinsamen
Programmen mit dem Ziel, eine solide Basis für das gegenseitige Verständnis und die
friedliche Koexistenz der Konfliktparteien zu schaffen, auch für Abgeordnete und
andere gewählte Amtsträger;
— Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen - einschließlich
Nichtregierungsorganisationen -, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten
und mit der Behandlung von deren Folgen befasst sind, sowie Unterstützung im Bereich
der Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
BEGRÜNDUNG:
Aktionen und Projekte unter Beteiligung von Abgeordneten und parlamentarischen
Organisationen müssen in die im Rahmen dieser Linie förderwürdigen Maßnahmen
einbezogen werden, um die Demokratisierung in den Entwicklungsländern voranzutreiben.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0391
C5-0300/2002
=== ELDR/8435===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0
<< von Cecilia Malmström, Graham R. Watson, Fraktion der Liberalen und Demokratischen
Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats —
Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000
78 500 000 80 000 000
Erläuterungen:
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen,
einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;
Der Text ist wie folgt zu ändern:
b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der
verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem:
— Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung
der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines
menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen
Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der
verantwortungsvollen Staatsführung,
58
— Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung
von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe,
— Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der
Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der
Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des
verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit,
— Förderung von Projekten, bei denen demokratisch gewählte Volksvertreter weltweit
unter Nutzung des Internet und der modernen Informationstechnologien
zusammenarbeiten, und die darauf abzielen, die Suche nach Lösungen für globale
Probleme einschließlich bewaffneter Konflikte und der Menschenrechte zu erleichtern,
die bewährte Praxis für verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und zu einer
stärkeren Einflussnahme der Bürger auf politische Entscheidungen auf nationaler und
internationaler Ebene sowie zu Demokratiebewusstsein und zur demokratischen
Kontrolle dieser Entscheidungen beizutragen, hauptsächlich in den neuen
Demokratien,
— Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger
Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der
Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und
Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere
Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern;
BEGRÜNDUNG:
Interaktive Kommunikation über das Internet und e-mail-Lösungen sind ein wichtiges
Instrument für die Demokratisierung und die Entwicklung einer verantwortungsvollen
Staatsführung, nicht zuletzt in neuen Demokratien und Ländern, in denen demokratische
Reformen durchgeführt werden. An Projekten in diesem Bereich können sich Volksvertreter
auf der ganzen Welt beteiligen, die sich in demokratischen politischen Debatten mit den
Bürgern gemeinsam um Lösungen für globale Probleme bemühen. Wenn diese Projekte
richtig verwaltet werden, können die Bürger einen großen Beitrag zur Arbeit ihrer Vertreter
in internationalen Fragen leisten und einen stärkeren Informationsaustausch zwischen den
Parlamenten fördern, was alles zur demokratischen Kontrolle auf nationaler Ebene sowie
weltweit beiträgt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 4414
C5-0300/2002
=== MEMB/4414===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 2
<< von Jan Mulder >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-7 0 2 Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Tribunale und der
Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
59
B7-7 0 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 1 000 000 1 000 000 6 000 000 6 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine
Verwaltungsausgaben finanziert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten besonderer Maßnahmen zur
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und die Arbeitsweise des Internationalen
Strafgerichtshofs.
BEGRÜNDUNG:
Die unlängst erfolgte Arbeitsaufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs war nicht
unumstritten. Um die Akzeptanz des Internationalen Strafgerichtshofs zu fördern und zu
verbessern, sollten Maßnahmen zur Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über seine Ziele
und seine Arbeitsweise durchgeführt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0393
C5-0300/2002
=== ELDR/8428===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 2
<< von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-7 0 2 Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Tribunale und der
Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-7 0 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 1 000 000 1 000 000 6 000 000 6 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Außerdem dienen sie zur Finanzierung der Einrichtung und der Arbeitsweise . . . . . . . . .
. Öffentlichkeit, sowie zur Unterstützung des Internationalen Sondergerichtshofs für Sierra
Leone.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten besonderer Maßnahmen zur
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und die Arbeitsweise des Internationalen
Strafgerichtshofs.
60
BEGRÜNDUNG:
Die unlängst erfolgte Arbeitsaufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs war nicht
unumstritten. Um die Akzeptanz des Internationalen Strafgerichtshofs zu fördern und zu
verbessern, sollten Maßnahmen zur Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über seine Ziele
und seine Arbeitsweise durchgeführt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0343
C5-0300/2002
=== MEMB/8826===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0
<< von Christopher Heaton-Harris, Den Dover, Robert Atkins, Richard A. Balfe, Christopher
J.P. Beazley, Bethell, John Bowis, Philip Charles Bradbourn, Philip Bushill-Matthews,
Martin Callanan, Giles Bryan Chichester, John Alexander Corrie, Nirj Deva, James E.M.
Elles, Jonathan Evans, Jacqueline Foster, Robert Goodwill, Daniel J. Hannan, Malcolm
Harbour, Roger Helmer, Inglewood, Caroline F. Jackson, Bashir Khanbhai, Timothy
Kirkhope, Edward H.C. McMillan-Scott, Neil Parish, Roy Perry, James L.C. Provan, John
Purvis, Struan Stevenson, Stockton, Robert William Sturdy, David Sumberg, Charles
Tannock, Geoffrey Van Orden, Theresa Villiers, James Nicholson, Lennart Sacrédeus >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 0 0 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
144 969
148 321
149 545
155 295
149 545
155 295
149 545
155 295
000
000
000
000
000
000
000
000
43 824 000 43 505 000 38 421 000 38 102 000 38 421 000 38 102 000
38 421 000 38 102 000
Erläuterungen:
Nach der Tabelle :
Land
Angola
Argentinien
Kanada
Verordnung
Datum
(EWG) Nr.
30. November
3620/87,
1987
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
26. Februar 2001
459/2001
(EWG) Nr.
28. September
3447/93
1993
Beschluss
20. Dezember
83/652/EWG,
1983
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
20. Dezember
3675/93
1993
61
Amtsblatt
L 341 vom
3.12.1987
Dauer
L 66 vom
8.3.2001
L 318 vom
20.12.1993
L 371 vom
31.12.1993
3.5.2000 bis
2.5.2002
24.5.1994 bis
23.5.1999
L 340 vom
31.12.1993
Land
Kap Verde
Komoren
Côte d'Ivoire
Estland
Gabun
Gambia
Verordnung
(EWG) Nr.
2321/90,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
301/2002
(EWG) Nr.
1494/88,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
1439/2001
(EWG) Nr.
3939/90
(EG) Nr.
722/2001
(EWG) Nr.
519/93, geändert
durch
Verordnung
(EG) Nr.
2396/96
(EG) Nr.
2848/2000
(EG) Nr.
2469/98,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
580/2002
(EWG) Nr.
1580/87,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr. 634/94
Datum
24. Juli 1990
Amtsblatt
L 212 vom
9.8.1990
Dauer
21. Januar 2002
L 47 vom
19.2.2002
L 137 vom
2.6.1988
1.7.2001 bis 30.6.
2004
L 193 vom
17.7.2001
L 379 vom
31.12.1990
L 102 vom
12.4.2001
L 56 vom
9.3.1993
28.2.2001 bis
27.2.2004
2. Dezember
1996
15. Dezember
2000
9. November
1998
L 332 vom
20.12.1996
L 334 vom
30.12.2000
L 308 vom
18.11.1998
Rahmenabkomme
n
Jährlich
25. März 2002
L 89 vom
5.4.2002
L 146 vom
6.6.1987
3.12.2001 bis
2.12.2005
L 79 vom
23.3.1994
L 29 vom
1.2.1985
L 209 vom
2.8.2001
L 226 vom
29.8.2001
1.7.1993 bis
30.6.1996
L 40 vom
12.2.2002
L 66 vom
8.3.2001
16.6.2001 bis
15.6.2006
3. Mai 1988
10. Juli 2001
19. Dezember
1990
4. April 2001
2. März 1993
2. Juni 1987
10. März 1994
Grönland
(EWG) Nr.
29. Januar 1985
223/85
(EG) Nr.
25. Juni 2001
1575/2001
Guinea-Bissau
(EWG) Nr.
27. Juni 1980
2213/80,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
21. Januar 2002
249/2002
Ad-hoc-Maßnahme
Beschluss
26. Februar 2001
2001/179/EG
des Rates)
62
1.7.2000 bis
30.6.2003
Jährlich
3.12.1998 bis
2.12.2001
1.1.2001 bis
31.12.2006
Land
Republik Guinea
Verordnung
(EWG) Nr.
973/83, geändert
durch
Verordnung
(EG) Nr.
445/2001
(EG) Nr.
924/2002
Äquatorial-Guinea
(EWG) Nr.
1966/84,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
723/2001
Mauritius
(EWG) Nr.
1616/89
(EG) Nr.
444/2001
Dominica
(EG) Nr.
3329/93
Lettland
(EG) Nr.
2394/96
(EG) Nr.
2555/2001
Litauen
(EG) Nr.
2395/96
(EG) Nr.
2555/2001
Madagaskar
(EWG) Nr.
780/86, geändert
durch
Verordnung
(EG) Nr.
2562/2001
Mauretanien
(EWG) Nr.
4143/87,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
2528/2001
São Tomé und
(EWG) 477/84
Principe
,geändert durch
Verordnung
(EG) Nr.
428/2000
Seychellen
(EWG) Nr.
1708/87,
geändert durch
Verordnung
Datum
28. März 1983
Amtsblatt
L 111 vom
27.4.1983
Dauer
26. Februar 2001
L 64 vom
6.3.2001
L 144 vom
1.6.2002
L 188 vom
16.7.1984
1.1.2000 bis
31.12.2001
1.1.2002 bis
31.12.2002
L 102 vom
12.4.2001
L 159 vom
10.6.1989
L 64 vom
6.3.2001
L 299 vom
4.12.1993
L 332 vom
20.12.1996
L 347 vom
31.12.2001
L 332 vom
20.12.1996
L 347 vom
31.12.2001
L 73 vom
18.3.1986
1.7.2000 bis
30.6.2001
30. Mai 2002
28. Juni 1984
4. April 2001
5. Juni 1989
26. Februar 2001
29. November
1993
2. Dezember
1996
18. Dezember
2001
2. Dezember
1996
18. Dezember
2001
24. Fenruar 1986
1.12.1999 bis
2.12.2002
Rahmenabkomme
n
jährlich
Rahmenabkomme
n
jährlich
17. Dezember
2001
14. Dezember
1987
L 344 vom
28.12.2001
L 388 vom
31.121987
21.5.2001 bis
20.5.2004
17. Dezember
2001
21. Februar 1984
L 341 vom
22.12.2001
L 54 vom
25.2.1984
1.8.2001 bis
31.7.2006
14. Februar 2000
L 54 vom
26.2.2000
L 160 vom
20.6.1987
1.6.1999 bis
31.5.2002
15. Juni 1987
63
Land
Senegal
Verordnung
(EG) Nr.
1239/1999
(EG) Nr.
923/2002
(EWG) Nr.
2212/80,
geändert durch
Verordnung
(EG) Nr. 542/98
Datum
10. Juni 1999
(EG) Nr.
2303/2001
(EWG) Nr.
1237/90
(EWG) Nr.
3941/90
15. November
2001
25. April 1990
Sierra Leone
Tansania
30. Mai 2002
27. Juni 1980
9. März 1998
19. Dezember
1990
Amtsblatt
L 150 vom
17.6.1999
L 144 vom
1.6.2002
L 226 vom
29.8.1980
Dauer
18.1.1999 bis
17.1.2002
18.1.2002 bis
17.1.2005
L 72 vom
11.3.1998
L 310 vom
28.11.2001
L 125 vom
15.5.1990
L 379 vom
31.12.1990
1.5.1997 bis
30.4.2001
1.5.2001 bis
31.12.2001
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die für Angola, die baltischen Staaten, Äquatorial-Guinea und Senegal bestimmten Mittel
werden so lange in die Reserve eingestellt, bis Beobachtern des Ausschusses für Fischerei
des Europäischen Parlaments gestattet wird, an den Verhandlungen teilzunehmen.
BEGRÜNDUNG:
Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments hat wiederholt nachgefragt, ob
Beobachter des Ausschusses an den Verhandlungen teilnehmen können, doch wurde bisher
noch keine klare Antwort erteilt.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3541
C5-0300/2002
=== BUDG/3541===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 0
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 1 0 LIFE (Europäisches Umweltfinanzinstrument) — Maßnahmen
außerhalb des Gemeinschaftsgebietes
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 522 300 6 342 300 9 620 000 5 000 000 9 620 000 5 000 000 -1 924 000
7 696 000 5 000 000
BEGRÜNDUNG:
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
64
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0134
C5-0300/2002
=== ENVI/6007===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 0
<< von Robert Goodwill >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 1 0 LIFE (Europäisches Umweltfinanzinstrument) — Maßnahmen
außerhalb des Gemeinschaftsgebietes
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
6 522 300 6 342 300 9 620 000 5 000 000 9 620 000 5 000 000
9 620 000 5 000 000
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Teilnehmen an dem Programm LIFE (Drittländer) können Albanien, Algerien, Bosnien . . .
. . . . . . . die Regionen an der Ostseeküste Russlands Kaliningrad und St. Petersburg.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Mittel sind zur Finanzierung für Projekte der technischen Hilfe gemäß Artikel 5 der
Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 des dritten thematischen Abschnitts von LIFE III, LIFE III
Drittländer, bestimmt. Finanziert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Schaffung von
Kapazitäten und Verwaltungsstrukturen, die im Umweltsektor in Drittländern benötigt
werden. Die Der finanzielle Gesamtrahmen für das Mehrjahresprogramm wurde auf 640 000
000 000 Euro festgesetzt, davon entfallen 6 % auf LIFE-Drittländer (38 400 000 Euro).
Begleitmaßnahmen werden mit maximal 5 % der verfügbaren Mittel finanziert. Die
Programmdauer beträgt fünf Jahre (2001 bis 2004).
Nach dem Absatz :
Gemeinsame Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer sind bei . . . . .
. . . . . die Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben, zu
verbessern.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Im Rahmen des Mehrjahresprogramms sollen insbesondere Maßnahmen zur Förderung von
Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen mehreren Ländern (EU und Nachbarländer)
unterstützt werden. Die Kommission sorgt für eine besonders strikte Überwachung der
Projekte im Westjordanland und im Gaza-Streifen.
BEGRÜNDUNG:
Es ist wichtig, dass die Kommission die in den palästinensischen Autonomiegebieten und im
Gaza-Streifen durchgeführten LIFE-Projekte genau überwacht, da jüngsten Berichten zufolge
Gelder aus anderen EU-Projekten für terroristische Aktivitäten abgezweigt wurden.
65
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0135
C5-0300/2002
=== ENVI/6031===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 1
<< von Alexander de Roo, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 1 1 Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 700 000 5 400 000 5 100 000 6 500 000 5 100 000 6 500 000 5 000 000 5 000 000 10 100 000 11 500 000
400 000
240 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel sind bestimmt für die Durchführung des fünften und . . . . . . . . . .
gebührende Einbeziehung von Umweltfragen in alle Aspekte der gemeinschaftlichen
Außenbeziehungen.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Veranschlagt wurden die Mittel ferner für:
— obligatorische und fakultative Beiträge zu einer Reihe von internationalen
Übereinkommen, Protokollen und Abkommen, zu deren Vertragsparteien die
Gemeinschaft zählt, sowie für die Vorbereitung internationaler Vereinbarungen, an denen
sich die Gemeinschaft beteiligt,
— die finanzielle Unterstützung für die Beteiligung der Entwicklungsländer und der NRO an
den Arbeiten im Rahmen der geltenden Übereinkommen und an der Vorbereitung
künftiger Übereinkommen,
— das Follow-up zur Ratifizierung und Durchführung des Protokolls von Kyoto und des
Protokolls von Montreal,
— die Folgemaßnahmen zum Gipfel von 2002 über nachhaltige Entwicklung (Rio +10), und
Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung von Stätten und Tier- und
Pflanzenarten, deren umfassende Bedeutung für die Artenvielfalt anerkannt ist, und
Beteiligung an den Arbeiten im Bereich Handel und Umwelt im Rahmen der WTO und
von anderen internationalen anderer internationaler Foren einschließlich der
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, vor allem UNEP, UN/CSD und
OECD,
— Errichtung einer starken «Umweltsäule» in der Partnerschaft Europa-Mittelmeer,
— die Unterstützung für Bewerberländer für Maßnahmen, die auf die Verbesserung der
Übernahme, Einhaltung und Durchsetzung des EU-Umwelt acquis abzielen. Die
Unterstützung in diesem Bereich wird durch Auftragnehmer, Berater und internationale
Organisationen, einschließlich des Regionalen Umweltzentrums mit voller Finanzierung
und Vertretung in den Bewerberländern geleistet.
BEGRÜNDUNG:
66
Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung findet derzeit in Johannesburg statt. Seit dem
Weltgipfel von Rio vor zehn Jahren hat sich die Lage im Bereich der Erhaltung der
Artenvielfalt verschlimmert, und inzwischen ist der Fortbestand von Arten wie Orang Utan
und Tiger nicht mehr gesichert. Eine Ursache der Gefahren für die Artenvielfalt ist die
unzulängliche Finanzierung der Erhaltung wild lebender Arten in Entwicklungsländern.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem die EU beigetreten ist, verlangt von
den Vertragsparteien die Zusammenarbeit bei Finanzierung und sonstiger Unterstützung für
die Erhaltung der Artenvielfalt vor Ort in der Natur. In der Entschließung des Europäischen
Parlaments zu dem Thema «Zehn Jahre nach Rio» (A5-0151/2002) wird festgestellt, dass die
Bestimmungen des Übereinkommens über biologische Vielfalt gestärkt werden müssen, um
den Weg für eine Verpflichtung zur Gewährung angemessener und langfristig berechenbarer
Finanzmittel für die Durchführung frei zu machen.
Damit ein Gegenwert für die eingesetzten Gelder entsteht, sollten zusätzliche Finanzmittel
bereitgestellt werden, um die Erhaltung von Stätten, deren umfassende Bedeutung für die
Artenvielfalt anerkannt wird, und die Bevölkerungsgruppen vor Ort, die an solchen
Anstrengungen mitwirken, zu unterstützen.
Aus diesen Gründen und weil die Mittel dieses Artikels für viele weitere Maßnahmen reichen
müssen, wird vorgeschlagen, die Mittel um 5 Mio. Euro aufzustocken.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0487
C5-0300/2002
=== PPE//8038===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 2 N
<< von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer
Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 1 2 N Kyoto-Europa-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung —
Lateinamerika
Hinzufügen: B7-8 1 2 N
B7-8 1 2 N
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 000 000 3 000 000 5 000 000 3 000 000
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Kyoto-Europa-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung - Lateinamerika
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ergänzen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sind dazu bestimmt, europäische Unternehmen dazu anzuspornen, in den im
Kyoto-Protokoll vorgesehenen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung zu
investieren.
67
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sind dazu bestimmt, Wiederaufforstung, die Anlage neuer Wälder und die
Einrichtung einer Saatgutbank vor allem in den lateinamerikanischen Tropenwäldern zu
unterstützen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Vorrang bei der Finanzierung erhalten solche Projekte, bei denen eine günstige
Beschäftigungswirkung bezüglich der relativ gering spezialisierten Arbeitskräfte
nachgewiesen wird.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Rechtsgrundlage
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen der Finanzierung eines Pilotprojekts im Sinn der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens.
BEGRÜNDUNG:
Durch dieses Pilotprojekt sollen auf europäischer Ebene aktive Schritte zur Verringerung des
CO2-Gehalts der Atmosphäre gefördert werden.
Dieses Projekt dient dem Aufbau einer operativen Einrichtung, die dazu gedacht ist, Saatgut
zu sammeln und zu erhalten und zur Sanierung der Umwelt zu verwenden.
Zu betonen ist dabei, dass diese Maßnahme besonders auf die zahlreichen relativ gering
spezialisierten Arbeitskräfte in den lateinamerikanischen Ländern gerichtet ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0084
C5-0300/2002
=== CULT/6954===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 3 0
<< von Roy Perry, Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 3 0 Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und
beruflichen Bildung
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 3 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
2 700 000 2 640 000 2 600 000 3 000 000 2 600 000 3 000 000 400 000
100 000 3 000 000 3 100 000
BEGRÜNDUNG:
Die Ereignisse des 11. September 2001 und danach haben gezeigt, dass zwischen den USA
und den Mitgliedstaaten der EU eine Interessengemeinschaft besteht. Das Europäische
Parlament hat in seiner jüngsten Entschließung zur Stärkung der transatlantischen
Zusammenarbeit eine Aufstockung der Haushaltsmittel für das Kooperationsprogramm
EG/USA im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung gefordert. Wenn das Programm
68
über das hinausgehen soll, was im Wesentlichen Pilotaktionen bleiben, müssen die Mittel
dafür erhöht werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0212
C5-0300/2002
=== ITRE/5629===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 4 1
<< von Eryl Margaret McNally, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und
Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 4 1 Programm «Intelligente Energie für Europa»: externer Teil — Coopener
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 4 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
p.m.
1 970 000 490 000 1 970 000 490 000 1 576 000 392 000 3 546 000 882 000
BEGRÜNDUNG:
Weil man der Notwendigkeit der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren
Energieträger in Entwicklungsländern weltweit großes Gewicht beimisst, muss das
Programm für die Vorbereitsungsarbeiten unbedingt mit größeren Mitteln ausgestattet
werden.
Für den Vierjahreszeitraum 2003-2006 wird eine Aufstockung um insgesamt 15 Mio. Euro
vorgeschlagen, die proportional zum allgemeinen Ausgabenmuster aufgeteilt wird.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0043
C5-0300/2002
=== DEVE/7083===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0
<< von Anders Wijkman, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 5 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
7 550 000 7 650 000 8 550 000 8 061 000 8 550 000 8 061 000
8 550 000 8 061 000
Erläuterungen:
Vor dem Absatz :
Sie dienen außerdem der Förderung von Maßnahmen der technischen Hilfe . . . . . . . . . .
ihnen zu ermöglichen, eine angemessene Vertretung nach Genf zu entsenden.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
69
Diese Mittel sind bestimmt für:
— die Deckung der Kosten für Aktionen der Kommission im Rahmen der multilateralen
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Durchführung der internationalen
Handelsabkommen,
— die Verhandlungen der Kommission mit der Welthandelsorganisation (WTO), der
Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde sowie der Teilnahme an einer neuen
Verhandlungsrunde in Handelsfragen (Entwicklungsagenda von Doha),
— Aktionen im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern
der Europäischen Union zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses der mit dem
internationalen Handel verbundenen Probleme. Sie dienen der Finanzierung der
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung von Abkommen über die gegenseitige
Anerkennung (MRA) sowie der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bezüglich der
Handelspolitik und der Verfahren der Europäischen Union,
— Ausgaben von Nichtregierungsorganisationen, die die Tätigkeit der WTO
(Welthandelsorganisation) überwachen. Derartige Aktivitäten sollten die Information der
Öffentlichkeit über Zusammensetzung und Mandat der WTO, Studien über die künftigen
Kapitel der neuen Handelsagenda der WTO und ihrer Arbeitsgruppen, die Analyse der
Verbindungen zwischen multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsverträgen und
Forschungsarbeiten über die Auswirkungen des neuen Handelssystems, insbesondere für
die Länder des Südens und betreffend die Landwirtschaft sowohl im Norden als auch im
Süden, beinhalten,
— die Finanzierung von Maßnahmen der Kommission in den neuen Bereichen des
multilateralen Welthandels wie Umwelt, Wettbewerb, Investitionen und soziale Fragen,
— die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels
durch eine gemeinsame Politik, die unter anderem wirtschaftliche und handelspolitische
Maßnahmen in den Bereichen Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum,
öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst,
— die Bewertung der Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien
auf die Entwicklungsländer in Anbetracht der digitalen Kluft.
BEGRÜNDUNG:
Dieser Zusatz zu den Erläuterungen bedarf keiner weiteren Erklärung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0213
C5-0300/2002
=== ITRE/5720===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0
<< von Paul Rübig, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 5 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
7 550 000 7 650 000 8 550 000 8 061 000 8 550 000 8 061 000 1 000 000 1 000 000 9 550 000 9 061 000
Erläuterungen:
70
Nach den Spiegelstrichen beginnend mit :
Diese Mittel sind bestimmt für:
— . . . . . . . . . .
und endend mit :
die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels . . . .
. . . . . . Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum, öffentliches
Auftragswesen und Investitionen umfasst,
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Sie dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer Konferenz von Abgeordneten
aus den WTO-Mitgliedstaaten und an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde, sowie der Kosten für
die Einrichtung dieser Versammlung.
BEGRÜNDUNG:
In seiner Entschließung vom 18. November 1999 zur WTO-Jahrtausendrunde (ABl. C 189
vom 7.7.2000, S. 213) forderte das Europäische Parlament die Bildung einer
Parlamentarischen Versammlung der WTO. Das Parlament war die treibende Kraft der
Bestrebungen zur Einrichtung einer solchen Versammlung. Auf gemeinsame Initiative des
Europäischen Parlaments und der Interparlamentarischen Union trafen über 100
Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten der WTO anlässlich der vierten WTOMinisterkonferenz in Doha im November 2001 zusammen. Auf dem Treffen wurde
einvernehmlich eine Abschlusserklärung angenommen, in der eine engere Beteiligung der
Parlamente an den Aktivitäten der WTO gefordert und eine Lenkungsgruppe eingesetzt
wurde, die eine Konferenz über Handelsfragen im Jahr 2002 vorbereiten und Optionen für
eine parlamentarische Dimension der WTO vorlegen soll. Die erste Sitzung der
Lenkungsgruppe fand im Mai 2002 in den Räumlichkeiten des EP statt, die nächste soll im
Oktober 2002 in Genf stattfinden. Da die Anstrengungen zur Schaffung einer
parlamentarischen Dimension der WTO 2003 in eine entscheidende Phase treten, sollten
angemessene Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um die Kosten der Veranstaltungen in
Zusammenhang mit der Institutionalisierung der Parlamentarischen Versammlung der WTO
zu decken (einschließlich der Abhaltung von Sitzungen in verschiedenen Ländern und der
Unterstützung weniger entwickelter Länder, um ihre angemessene Vertretung
sicherzustellen).
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3542
C5-0300/2002
=== BUDG/3542===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 7 1 0
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Posten B7-8 7 1 0 Hilfe für die Bananen-Erzeuger aus den AKP-Staaten
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
71
B7-8 7 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
44 000 000 39 800 000 40 000 000 40 000 000 40 000 000 40 000 000 -8 000 000
32 000 000 40 000 000
BEGRÜNDUNG:
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0045
C5-0300/2002
=== DEVE/7084===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 7 2
<< von Anders Wijkman, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-8 7 2 Förderung der Gemeinschaftsinvestitionen in den Entwicklungsländern
in Lateinamerika, Asien, im Mittelmeerraum und in Südafrika im Rahmen der Abkommen
über wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-8 7 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
15 150 000
p.m.
15 000 000
p.m.
15 000 000
p.m.
15 000 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Ein Teil der Mittel soll vorrangig für joint ventures im . . . . . . . . . . Bereich der
Ausbildung lokaler Fachleute im Bereich Umwelttechnologie bereitgestellt werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Die Mittel dienen ferner der Förderung des Aufbaus von Strukturen in den am wenigsten
entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale
Handelssystem u.a. durch die Schaffung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme an der
WTO zu erleichtern,
BEGRÜNDUNG:
Der Zusatz zu den Erläuterungen bedarf keiner weiteren Erklärung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0181
C5-0300/2002
72
=== AFET/5011===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2
<< von Gary Titley, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte,
gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 2
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 -17 500
-17 500
9 500 000 8 500 000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Ferner sind sie zur Deckung der Kosten der Begleitmaßnahmen im . . . . . . . . . .
Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Ausbildung und Entwicklung institutioneller
Kapazitäten ergänzen.
Folgender Text ist zu streichen:
Bei der EU-Polizeimission (EUPM) in Bosnien und Herzegowina handelt es sich um eine
neue Maßnahmenform, bei der die operationelle Fähigkeit der EU bei der Bewältigung ziviler
Krisen zum Ausdruck kommt, wie sie sich in der Erklärung des Gipfels von Laeken im
Dezember 2001 wiederfindet.
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B7-5 4 1
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
206 400
251 680
257 500
280 000
257 500
280 000 17 500 000 17 500 000 275 000
297 500
000
000
000
000
000
000
000
000
Reserve
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Hilfsprogramms, mit dem in . . . . . . . . . . der
begünstigten Länder am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess unterstützt werden soll.
Der Text ist wie folgt zu ändern:
Diese Unterstützung zielt vor allem auf:
— den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen,
die Stabilisierung der Region;
— die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der
Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Aussöhnung
73
Versöhnung und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien sowie
Medien, der Stärkung der Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten
Kriminalität, wobei die EU-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina Teil dieser Hilfe ist
und aus dieser Linie finanziell unterstützt wird;
— die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte
Reformen;
— die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die
Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung besonders
schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen
sowie Kindern, die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die
Sanierung der Umwelt;
— die regionale, transnationale, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit.
BEGRÜNDUNG:
Im Rahmen des Haushaltskonzertierungsverfahrens werden Parlament und Rat weitere
Gespräche über den GASP-Haushalt sowie darüber führen, dass das Parlament in
angemessener Form einbezogen werden muss, bevor der Rat Beschlüsse über gemeinsame
Aktionen fasst. Je nach Ergebnis dieser Gespräche sollte ein Betrag in Höhe der Differenz
zwischen dem für das Kapitel GASP im Haushaltsentwurf 2003 veranschlagten Gesamtbetrag
und dem entsprechenden Betrag im Haushaltsplan 2002 aus der Hauptlinie für das CARDSProgramm übertragen werden. Dieser Betrag entspricht auch fast der 2003 für die EUPM
vorgesehenen Summe. In der Hauptlinie für CARDS steht der Betrag für die EUPM weiter
zur Verfügung.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3544
C5-0300/2002
=== BUDG/3544===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-9 5 0 N
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B7-9 5 0 N Reserve für Verpflichtungen — Rubrik 4
Hinzufügen: B7-9 5 0 N
B7-9 5 0 N
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
412 372
412 372
p.m.
000
000
Reserve
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
Reserve für Verpflichtungen - Rubrik 4
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel sind zur Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs bestimmt, sobald
nachgewiesen wird, dass die Zahlungsrückstände allmählich abgebaut werden.
BEGRÜNDUNG:
74
Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen
der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und
verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission
keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, sind die Mittel in diese neue Reserve
eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie
zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen
kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0449
C5-0300/2002
=== PPE//8035===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 0
<< von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer
Demokraten >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 0 Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 9 000 000 6 500 000 10 000 000 7 500 000 10 000 000 -1 000 000
6 500 000 10 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 1 Nichtverbreitung von Kernwaffen und Abrüstungsmaßnahmen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 000 000 7 000 000 10 500 000 8 500 000 11 500 000 -1 500 000 -1 000 000 7 000 000 10 500 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT
WURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 -15 000
-11 000
000
000
10 000 000 10 000 000
Erläuterungen:
Nach der Tabelle :
75
HE+ABÄNDERUNGS
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen
ngen
12 000 000 15 000 000
10 000 000 10 000 000
Derzeit laufende
Rechtsgrundlage
Maßnahmen
Maßnahmen zur
Gemeinsame Aktion
Unterstützung des 1999/843/GASP (ABl.
Friedensprozesses im
L 326 vom
Nahen Osten unter der 18.12.1999, S. 71)
Zuständigkeit des EUSonderbeauftragten für
den NahostFriedensprozess
(Moratinos)
Gemeinsame Aktion
2000/794/GASP (ABl.
L 318 vom
16.12.2000, S. 5)
Gemeinsame Aktion
2001/800/GASP (ABl.
L 303 vom
20.11.2001, S. 5-6)
Durchführung eines Gemeinsame Aktion
zweiten
2000/298/GASP (ABl.
Hilfsprogramms der L 97 vom 19.4.2000,
EU zur Unterstützung
S. 4)
der palästinensischen
Autonomiebehörde bei
ihren Bemühungen zur
Bekämpfung
terroristischer
Aktivitäten, die von
den unter ihrer
Kontrolle stehenden
Gebieten ausgehen
(Eriksson)
Unterstützung des
Gemeinsame Aktion
Stabilitätspakts im 2000/793/GASP (ABl.
Rahmen der Tätigkeit
L 318 vom
des
16.12.2000, S. 3)
Sonderbeauftragten
der EU für die
Funktion des
Koordinators für den
Stabilitätspakt in
Südosteuropa
(Hombach)
Gemeinsame Aktion
2001/915/GASP (ABl.
L 337 vom
20.12.2001, S. 62)
76
Mittelbetrag
Auslaufdatum
1 430 000
31.12.2000
1 285 280
31.12.2001
1 100 000
31.12.2002
10 000 000
31.5.2002
1 862 824
31.12.2001
1 420 290
31.12.2002
Derzeit laufende
Maßnahmen
Beitrag der
Europäischen Union
zur Mission zur
Förderung des Dialogs
in Togo
Beitrag der
Europäischen Union
zur Stärkung der
Fähigkeit der
georgischen Behörden,
die OSZEBeobachtungsmission
an der Grenze der
Republik Georgien mit
der Tschetschenischen
Republik der
Russischen Föderation
zu unterstützen und zu
schützen
Beitrag der
Europäischen Union
zum
Konfliktbeilegungspro
zess in Südossetien
Unterstützung der
Europäischen Union
bei der Schaffung
einer vorübergehenden
multinationalen
Sicherheitspräsenz in
Burundi
Beitrag der
Europäischen Union
zur Schaffung der
Polizeimission der
Europäischen Union
(EUPM) in Bosnien
und Herzegowina, die
die Aufgaben der
Internationalen
Polizeieinsatztruppe
(IPTF) der Vereinten
Nationen übernimmt
Rechtsgrundlage
Mittelbetrag
Auslaufdatum
Beschluss
2001/375/GASP (ABl.
L 132 vom 5.5.2001,
S. 7)
79 000
31.05.2002
Gemeinsame Aktion
2001/568/GASP (ABl.
L 202 vom 27.7.2001,
S. 2)
45 000
31.3.2002
Gemeinsame Aktion
2001/759/GASP (ABl.
L 286 vom
30.10.2001, S. 4)
210 000
20.10.2002
Gemeinsame Aktion
2001/801/GASP (ABl.
L 303 vom
20.11.2001, S. 7)
9 500 000
1.6.2002
Gemeinsame Aktion
2002/210/GASP (ABl.
L vom 13.3.2002, S.1)
14 000 000
31.12.2005
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Das Parlament begrüßt die nach der Beendigung des Konflikts geplante Schaffung einer
Polizeimission der EU in Bosnien als klares Signal für Stabilität und Sicherheit und ist
grundsätzlich bereit, hierfür Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitzustellen.
77
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und des Parlaments vom 19. Juli
2002 ist das Parlament bereit, eine Einigung über die Mittel für die GASP (B8-1 2) für
2003 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Finanzierung des neuen Bedarfs zu
erzielen, und wünscht, an diesen Maßnahmen im Rahmen der GASP angemessen beteiligt
zu werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Aus diesem Grund müssen Qualität und Häufigkeit der Information und Konsultation des
Parlaments und seiner zuständigen Ausschüsse verbessert werden.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Ferner wird auf die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht über die
Verwaltung der GASP (13/2002) und auf die Forderung des Parlaments
(Entlastungsbericht A5-0103/2002 vom 10. April 2002, Ziff. 14 Buchstabe h) nach Klärung
der Rolle der Kommission bei der Festlegung des finanziellen und operationellen Rahmens
für den Haushaltsvollzug und nach Festlegung von Rechnungsprüfungs- und
Evaluierungssystemen in diesem Bereich verwiesen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Vor diesem Hintergrund sollte bis zur zweiten Lesung des Haushaltsplans 2003 eine
interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Rat, Kommission und Parlament erzielt
werden, die Folgendes vorsieht:
— Konsultation des Parlaments in der Phase der Prüfung möglicher gemeinsamer
Aktionen, falls erforderlich in vertraulichem Rahmen;
— Unterrichtung des Parlaments durch den Vorsitz oder den Vertreter des Vorsitzes des
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) oder des AStV über Mandat,
Ziele und finanzielle Auswirkungen gemeinsamer Aktionen einschließlich der
rechtzeitigen Vorlage eines Vorschlagsentwurfs, bevor im PSK oder im AStV ein
endgültiger Beschluss gefasst wird;
— rechtzeitige Unterrichtung des Parlaments durch die Ratspräsidentschaft und die
Kommission über die Benennung von Sonderbeauftragten, bevor der endgültige
Beschluss gefasst wird;
— gemeinsame Aufstellung eines Arbeitsplans durch die Kommission, das Sekretariat des
Rates und die beiden künftigen Ratspräsidentschaften nach Rücksprache mit dem
Parlament;
— volle Beteiligung der Kommission an der Festlegung von GASP-Projekten,
insbesondere was den finanziellen und operationellen Rahmen betrifft, einschließlich
Erkundungs- und Evaluierungsmissionen;
BEGRÜNDUNG:
Es muss einen angemessene Beteiligung des Parlaments an GASP- und ESVP-Aktionen
sichergestellt werden.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 3000
C5-0300/2002
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 0
<< von Göran Färm, Haushaltsausschuss >>
--------------------
78
=== BUDG/3000===
Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 0 Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 0
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 9 000 000 6 500 000 10 000 000 7 500 000 10 000 000 500 000 -1 000 000 8 000 000 9 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 1 Nichtverbreitung von Kernwaffen und Abrüstungsmaßnahmen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 1
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 000 000 7 000 000 10 500 000 8 500 000 11 500 000 -500 000 -1 500 000 8 000 000 10 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 2
Mittel
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 -19 000
-15 700
8 000 000 10 300 000
000
000
Reserve
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 4 Sofortmaßnahmen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 4
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
5 300 000 5 000 000 4 000 000 2 000 000 4 000 000 2 000 000 1 300 000 3 000 000 5 300 000 5 000 000
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 5 Vorbereitende Maßnahmen und Folgemaßnahmen
Die Zahlen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 5
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
700 000
700 000
500 000
500 000
500 000
500 000
200 000
200 000
700 000
700 000
BEGRÜNDUNG:
In der Konzertierungssitzung am 19. Juli 2002 beschlossen das EP und der Rat, die
Möglichkeit einer Aufstockung der Mittel für die GASP und einer angemessenen Beteiligung
des EP an der GASP im Hinblick auf den Vertrag zu prüfen. Es wurde jedoch keine Einigung
79
über konkrete Zahlen erreicht. In diesem Zusammenhang findet Ziffer 39 der
Interinstitutionellen Vereinbarung Anwendung: «Kommt keine Einigung zustande, so setzen
das Europäische Parlament und der Rat im Haushaltsplan den im Vorjahr eingesetzten oder
— falls dieser niedriger ist — den im Vorentwurf des Haushaltsplans veranschlagten Betrag
ein.»
Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass der im Haushaltsentwurf eingesetzte Betrag
nicht den Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung entspricht und kürzt ihn
daher auf den im Haushaltsplan 2002 enthaltenen Betrag.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0364
C5-0300/2002
=== VERT/8513===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2
<< von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000
27 000 000 26 000 000
500 000
500 000
500 000
500 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten der von der . . . . . . . . . . unterstützten
Maßnahmen zur Konfliktlösung, insbesondere Vermittlungs-, Erleichterungs- und
Schiedsmaßnahmen, bestimmt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Arbeit eines EU-Sondergesandten für
Tibet.
BEGRÜNDUNG:
In seiner Entschließung vom 11. April 2002 über die «China-Strategie der Europäischen
Union» hat das Europäische Parlament seine Aufforderung an den Rat wiederholt, «einen
EU-Sonderbeauftragten für Tibet-Angelegenheiten einzusetzen, um wirksam zur friedlichen
Lösung dieser Frage beizutragen, indem die Wiederaufnahme von Verhandlungen erleichtert
und mit der tibetanischen Exilregierung zusammengearbeitet wird». Es besteht große Sorge
über die Lage der Menschenrechte in Tibet, und es sind neue Anstrengungen erforderlich, um
den internationalen Druck auf die Regierung in Peking zu erhöhen. Das amerikanische
Außenministerium hat bereits vor einigen Jahren einen «Sonderkoordinator für Tibet»
ernannt. In seiner Rede vor dem EP unterstützte der Dalai Lama einen solchen Vorschlag.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0363
C5-0300/2002
80
=== VERT/8509===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2
<< von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung
Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 2
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000
27 000 000 26 000 000
500 000
500 000
500 000
500 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten der von der . . . . . . . . . . unterstützten
Maßnahmen zur Konfliktlösung, insbesondere Vermittlungs-, Erleichterungs- und
Schiedsmaßnahmen, bestimmt.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Arbeit eines EU-Sondergesandten für den
Südkaukasus.
BEGRÜNDUNG:
In seinem letzten Bericht über die Beziehungen zwischen der EU und dem Südkaukasus vom
28. Februar 2002 forderte das Europäische Parlament den Rat einmal mehr nachdrücklich
auf, die mögliche Einsetzung eines EU-Sondergesandten für diesen Raum ins Auge zu fassen.
Die Lage im Südkaukasus wird immer schlimmer, und die bestehenden Konflikte sind immer
noch weit von einer endgültigen Regelung entfernt. Neben Armenien haben auch
Aserbaidschan und Georgien mehrfach den Wunsch nach einer stärkeren Präsenz und
wirksameren Aktionen der EU in diesem Krisengebiet geäußert, damit sie einen konkreten
Beitrag zur Lösung der enormen Probleme und zur Stärkung der Beziehungen zu diesen
Ländern leisten kann.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0290
C5-0300/2002
=== MEMB/8800===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2N
<< von Bill Newton Dunn, Hans-Gert Poettering, Enrique Barón Crespo, Graham R. Watson,
Daniel Marc Cohn-Bendit, Monica Frassoni, Jens-Peter Bonde, Emma Bonino, Jonathan
Evans, Ingo Friedrich, Caroline F. Jackson, Joost Lagendijk, Thomas Mann, Philippe
Morillon, Reinhold Messner, Marco Pannella, Elly Plooij-van Gorsel, Francesco Rutelli,
Jannis Sakellariou, Demetrio Volcic, Ursula Schleicher, Marco Cappato, Richard Corbett,
Lousewies van der Laan, Emilia Franziska Müller, Mary Honeyball, Nuala Ahern, Niall
Andrews, Pere Esteve, Frédérique Ries, Jan Mulder, Sarah Ludford, Sabine Zissener, Ilka
Schröder, Ulla Margrethe Sandbæk, Robert Goodwill, Colette Flesch, Liam Hyland, Dirk
Sterckx, Patsy Sörensen, Ole B. Sørensen, Marialiese Flemming, Georg Jarzembowski,
Elisabeth Jeggle, Giles Bryan Chichester, Herman Vermeer, Lissy Gröner, Chris Davies,
81
Elspeth Attwooll, Neil MacCormick, Ward Beysen, Christian Foldberg Rovsing, Marie Anne
Isler Béguin, Carlos Coelho, Kyösti Tapio Virrankoski, Christopher Huhne >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 2N EU-Sonderbeauftragter für Tibet
Hinzufügen: B8-0 1 2N
B8-0 1 2N
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
p.m.
p.m.
Änderung der Einstufung: NOA
Änderung der Art der Ausgaben: GM
Bezeichnung:
EU-Sonderbeauftragter für Tibet
Erläuterungen:
Folgender Text ist hinzuzufügen:
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Arbeit eines EU-Sonderbeauftragten für Tibet.
BEGRÜNDUNG:
Im September 2001 sprach der Dalai Lama vor dem Europäischen Parlament. Dabei
beschrieb er einige ernste Probleme, zu deren gewaltfreier Lösung die EU beitragen könnte.
Das amerikanische Außenministerium hat einen Sonderkoordinator für Tibet ernannt. Die EU
sollte als Teil ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten
für Tibet ernennen.
=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-
Abänderungsentwurf 0182
C5-0300/2002
=== AFET/5037===
Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 5
<< von Glyn Ford, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame
Sicherheit und Verteidigungspolitik >>
-------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission
Artikel B8-0 1 5 Vorbereitende Maßnahmen und Folgemaßnahmen
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
B8-0 1 5
Mittel
Reserve
2002
HVE2003
HE2003
ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS
WURF
ENTWURF
Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen
ngen
ngen
ngen
ngen
ngen
700 000
700 000
500 000
500 000
500 000
500 000
500 000
500 000
Erläuterungen:
Nach dem Absatz :
Hierunter fallen auch die Folgemaßnahmen und die Audits der GASP-Aktionen sowie die
Finanzierung aller Abschlusszahlungen für bereits abgeschlossene Aktionen.
Folgender Text ist hinzuzufügen:
82
Das Europäische Parlament wird auch für eine angemessene und dynamische
Verwendung der Mittel der verschiedenen GASP-Haushaltslinien im kommenden
Haushaltsjahr eintreten.
BEGRÜNDUNG:
Die Mittel dieser Linie wurden hauptsächlich für Folgemaßnahmen verwendet und sollten
auch für vorbereitende Analysen verwendet werden.
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