HAUSHALTSVERFAHREN 2003 Dok Nr: 5: B7(2) ******* 10.10.2002 PARLAMENT - ERSTE LESUNG Abänderungen in erster Lesung, die vom Haushaltsausschuss nicht angenommen wurden HAUSHALTSAUSSCHUSS BERICHTERSTATTER: GÖRAN FÄRM - EINZELPLAN III (KOMMISSION) PER STENMARCK - SONSTIGE EINZELPLÄNE DE DE Abänderungsentwurf 0021 C5-0300/2002 === DEVE/7142=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0 DEVE/7142 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7029 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 289 710 364 820 338 470 320 000 326 470 314 000 3 530 000 6 000 000 330 000 320 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden Vorteile weitgehend aufgewogen. Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen Marge für Rubrik 4 zu bleiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4464 C5-0300/2002 === MEMB/4464=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0 << von Ralf Walter, Riitta Myller >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 289 710 364 820 338 470 320 000 326 470 314 000 326 470 314 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die Maßnahmen betreffen unter anderem die Unterstützung der institutionellen Reformen . . . . . . . . . . Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. 2 Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Vereinfachung von Programmen wie TACIS, PHARE und Interreg und das bessere Zusammenwirken zwischen diesen Programmen ist zu fördern, speziell durch konkrete Pilotprojekte zur Verbesserung der koordinierten Beschlussfassung und durch Verwirklichung von Kooperationsprojekten. BEGRÜNDUNG: Zu viele Gelder, die für die Zusammenarbeit zwischen derzeitigen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und TACIS-Ländern gedacht sind, bleiben ungenutzt, und viele Zuschussantragsteller empfinden die Koordinierung mit den Partnern als kompliziert und bürokratisch, etwa wegen des Problems unterschiedlicher Antragsfristen bei Interreg und TACIS. Das Problem ist erheblich, weil diese Regionen Hilfe brauchen. An dem Vorschlag der finnischen und der russischen Region Karelien für ein solches Projekt zeigt sich, dass es brauchbare Ideen zur Verbesserung gibt, die unterstützt werden sollten. Zur Verbesserung der Umsetzung kommt es entscheidend auf besseres Zusammenwirken zwischen den Programmen an. Sehr wichtig ist auch, dass die Kommission das Antragsverfahren einfacher und weniger bürokratisch gestaltet. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4518 C5-0300/2002 === MEMB/4518=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 0 << von Joan Colom i Naval, Bárbara Dührkop Dührkop, Enrique Barón Crespo, Rosa M. Díez González, Emilio Menéndez del Valle, Jean-Claude Martinez, Raimon Obiols i Germà, Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Juan de Dios Izquierdo Collado, Carlos Carnero González, Carmen Cerdeira Morterero >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 0 Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 289 710 364 820 338 470 320 000 326 470 314 000 11 530 000 6 000 000 338 000 320 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die traditionellen politischen Prioritäten der EU dürfen nicht wegen möglicher Notstandsituationen in anderen Regionen der Welt vernachlässigt werden. Mit diesem Abänderungsentwurf soll versucht werden, real denselben Umfang der für diese Politik bestimmten Mittel zu erreichen wie 2000, als der derzeitige Programmplanungszeitraum begann. In dieser Linie müssen die Mittel des HVE wiedereingesetzt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4519 C5-0300/2002 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0 3 === MEMB/4519=== << von Joan Colom i Naval, Bárbara Dührkop Dührkop, Enrique Barón Crespo, Rosa M. Díez González, Emilio Menéndez del Valle, Jean-Claude Martinez, Raimon Obiols i Germà, Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Juan de Dios Izquierdo Collado, Carlos Carnero González, Carmen Cerdeira Morterero >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 23 000 000 26 600 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000 4 000 000 2 000 000 29 000 000 30 100 000 BEGRÜNDUNG: Die traditionellen politischen Prioritäten der EU dürfen nicht wegen möglicher Notstandsituationen in anderen Regionen der Welt vernachlässigt werden. Mit diesem Abänderungsentwurf soll versucht werden, real denselben Umfang der für diese Politik bestimmten Mittel zu erreichen wie 2000, als der derzeitige Programmplanungszeitraum begann. Der Erfolg dieses Programms und die Bedeutung, die der Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zukommt, rechtfertigen eine stärkere Aufstockung der Mittel, als sich aus der Anpassung der Zahlen des laufenden Haushaltsjahres ergeben könnte. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4465 C5-0300/2002 === MEMB/4465=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0 << von Ralf Walter, Riitta Myller >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 23 000 000 26 600 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den . . . . . . . . . . und zwischen den Partnerstaaten und den mittel- und osteuropäischen Partnerländern. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Vereinfachung von Programmen wie TACIS, PHARE und Interreg und das bessere Zusammenwirken zwischen diesen Programmen ist zu fördern, speziell durch konkrete 4 Pilotprojekte zur Verbesserung der koordinierten Beschlussfassung und durch Verwirklichung von Kooperationsprojekten. BEGRÜNDUNG: Zu viele Gelder, die für die Zusammenarbeit zwischen derzeitigen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und TACIS-Ländern gedacht sind, bleiben ungenutzt, und viele Zuschussantragsteller empfinden die Koordinierung mit den Partnern als kompliziert und bürokratisch, etwa wegen des Problems unterschiedlicher Antragsfristen bei Interreg und TACIS. Das Problem ist erheblich, weil diese Regionen sehr auf Hilfe angewiesen sind. An dem Vorschlag der finnischen und der russischen Region Karelien für ein solches Projekt zeigt sich, dass es brauchbare Ideen zur Verbesserung gibt, die unterstützt werden sollten. Zur Verbesserung der Umsetzung kommt es entscheidend auf besseres Zusammenwirken zwischen den Programmen an. Sehr wichtig ist auch, dass die Kommission das Antragsverfahren einfacher und weniger bürokratisch gestaltet. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3537 C5-0300/2002 === BUDG/3537=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 0 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 0 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im strukturellen Bereich Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 23 000 000 26 600 000 25 000 000 28 100 000 25 000 000 28 100 000 -5 000 000 20 000 000 28 100 000 BEGRÜNDUNG: Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4520 C5-0300/2002 === MEMB/4520=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1 << von Joan Colom i Naval, Bárbara Dührkop Dührkop, Enrique Barón Crespo, Rosa M. Díez González, Emilio Menéndez del Valle, Jean-Claude Martinez, Raimon Obiols i Germà, Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Juan de Dios Izquierdo Collado, Carlos Carnero González, Carmen Cerdeira Morterero >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 5 Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 7 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 4 000 000 4 000 000 10 000 000 10 000 000 BEGRÜNDUNG: Die traditionellen politischen Prioritäten der EU dürfen nicht wegen möglicher Notstandsituationen in anderen Regionen der Welt vernachlässigt werden. Mit diesem Abänderungsentwurf soll versucht werden, real denselben Umfang der für diese Politik bestimmten Mittel zu erreichen wie 2000, als der derzeitige Programmplanungszeitraum begann. Der Erfolg dieses Programms und die Bedeutung, die der Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zukommt, rechtfertigen eine stärkere Aufstockung der Mittel, als sich aus der Anpassung der Zahlen des laufenden Haushaltsjahres ergeben könnte. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4466 C5-0300/2002 === MEMB/4466=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 1 1 << von Ralf Walter, Riitta Myller >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-5 2 1 1 Zusammenarbeit in der Ostseeregion Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 7 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 6 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Durch diese Mittel soll insbesondere im Zuge der Flexibilisierung und . . . . . . . . . . Ostseeraum, einschließlich der Barentsee und der arktischen Regionen, unterstützt werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Vereinfachung von Programmen wie TACIS, PHARE und Interreg und das bessere Zusammenwirken zwischen diesen Programmen ist zu fördern, speziell durch konkrete Pilotprojekte zur Verbesserung der koordinierten Beschlussfassung und durch Verwirklichung von Kooperationsprojekten. BEGRÜNDUNG: Zu viele Gelder, die für die Zusammenarbeit zwischen derzeitigen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und TACIS-Ländern gedacht sind, bleiben ungenutzt, und viele Zuschussantragsteller empfinden die Koordinierung mit den Partnern als kompliziert und 6 bürokratisch, etwa wegen des Problems unterschiedlicher Antragsfristen bei Interreg und TACIS. Das Problem ist erheblich, weil diese Regionen sehr auf Hilfe angewiesen sind. An dem Vorschlag der finnischen und der russischen Region Karelien für ein solches Projekt zeigt sich, dass es brauchbare Ideen zur Verbesserung gibt, die unterstützt werden sollten. Zur Verbesserung der Umsetzung kommt es entscheidend auf besseres Zusammenwirken zwischen den Programmen an. Sehr wichtig ist auch, dass die Kommission das Antragsverfahren einfacher und weniger bürokratisch gestaltet. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0133 C5-0300/2002 === ENVI/6047=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4 ENVI/6047 Kompromißabänderungsentwurf zwischen ENVI/6011 << von Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 4 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Gemäß den Bestimmungen des einzigen Artikels des Beschlusses 94/179/Euratom können . . . . . . . . . . Artikels 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung: — der in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 vorgesehenen Unterstützung; — der technischen und rechtlichen Hilfe im Rahmen der Bewertung der sicherheitstechnischen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der Projekte, für die ein Antrag auf Finanzierung durch eine Euratom-Anleihe gestellt wird, einschließlich der von der Europäischen Investitionsbank durchgeführten Studien; ferner sollen sie den Abschluss und die Ausführung der Darlehensverträge ermöglichen; — der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, im Gebiet von Semipalatinsk (Kasachstan). Folgender Text ist hinzuzufügen: Eine angemessene Summe wird für den Erwerb und Betrieb von acht Gerätekomplexen für Brachytherapie mit hoher Dosis in Weißrussland vorgemerkt, wenn die Regelungen zur Verausgabung der Gelder den Missbrauch zur Propaganda für das Regime verhindern. BEGRÜNDUNG: 7 Die Republik Weißrussland ist durch die Folgen des Kernkraftwerksunglücks in Tschernobyl im April 1986 noch immer stark in Mitleidenschaft gezogen. Bis zu 23 Prozent seines Hoheitsgebietes wurden verseucht. Rund 2 Millionen Menschen, darunter 500 000 Kinder, wohnen in radioaktiv verseuchten Gebieten. Die Erkrankungsquote in den kontaminierten Gebieten ist drastisch gestiegen. Beispielsweise ist die Zahl der Personen unter 18 Jahren, die an Schilddrüsenkrebs leiden, 33,6-mal höher als vor dem Unglück. Bei der erwachsenen Bevölkerung haben die Fälle von Schilddrüsenkrebs auf das Fünffache zugenommen. Vorläufig besteht die wirksamste Methode zur Tumorbehandlung in einer Hochdosisbrachytherapie, die bei der Bestrahlung von Stellen mit bösartigem Zellwachstum eine Minimierung der Strahlenexposition gesunder Organe und Gewebeteile ermöglicht. Die Hochdosisbrachytherapie erfordert mehrere High-Tech-Geräte. Wegen der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten braucht Weißrussland Hilfe von der EU, damit es die Menschen, die an den Folgen des Unglücks von Tschernobyl leiden, angemessen behandeln kann. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3516 C5-0300/2002 === BUDG/3516=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 4 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 12 000 000 60 000 000 72 000 000 BEGRÜNDUNG: Der positive Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie verbessert worden sind. Deshalb sollten der Kommission die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um diesen Trend hin zum vollständigen Abbau der potentiell anormalen Rückstände fortzusetzen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0209 C5-0300/2002 === ITRE/5621=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4 << von Paul Rübig, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 4 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 8 B7-5 2 4 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen Reserve Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung: — . . . . . . . . . . und endend mit : der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kürzung bei den Verpflichtungen gegenüber dem Vorjahr sollte durch eine Erläuterung der Kommission gerechtfertigt werden. Es sollten ferner ernsthafte Anstrengungen zu einer optimalen Verwendung aller 2002 veranschlagten, jedoch nicht gebundenen Mittel unternommen werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die aus diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen sollten zu einer Angleichung der Sicherheitsstandards der Empfängerländer im Kernenergiebereich an die hohen Sicherheitsstandards der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich bzw. an künftig auf EUEbene festzulegende harmonisierte Sicherheitsstandards im Kernenergiebereich beitragen. Nach dem Absatz : Rechtsgrundlagen Folgender Text ist hinzuzufügen: Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien (ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 1). Nach dem Absatz : Beschluss 94/179/Euratom des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung . . . . . . . . . . Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 84 vom 29.3.1994, S. 41). Folgender Text ist zu streichen: Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien (ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 1). BEGRÜNDUNG: Das Parlament sollte eine Erklärung dafür verlangen, warum im ersten Halbjahr 2002 keine Mittelbindungen vorgenommen wurden und anschließend eine Kürzung dieser Mittel um 30% gegenüber letztem Jahr vorgeschlagen wurde. Die aus diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen sollten zu einer Angleichung der Sicherheitsstandards der Empfängerländer (Partnerländer in Osteuropa und Zentralasien) im Kernenergiebereich an die hohen Sicherheitsstandards der Mitgliedstaaten bzw. an etwaige künftig von ihnen vereinbarte 9 harmonisierte Sicherheitsstandards beitragen, wie vom Europäischen Parlament mit Blick auf die Erweiterung bei der Annahme des spezifischen Programms (Euratom) für Forschung und Ausbildung am 13. Juni 2002 gefordert wurde. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0174 C5-0300/2002 === AFET/5031=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 2 4 << von Per Gahrton, Joost Lagendijk, Bart Staes, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 2 4 Unterstützung im Nuklearbereich Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 2 4 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 85 200 000 61 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 60 000 000 Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Die betreffenden Aktionen dienen zur Finanzierung: — . . . . . . . . . . und endend mit : der Hilfe für Strahlungsopfer, auch in der Region von Semipalatinsk, Kasachstan. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen auch zur Deckung der Ausgaben für die sichere Handhabung und Beseitigung abgebrannter Kernbrennstoffe und radioaktiver Abfälle, insbesondere in der Region Murmansk. BEGRÜNDUNG: Der Halbinsel Kola droht wegen der Verschmutzung durch nukleare Militäranlagen, AtomU-Boote und abgebrannte Kernbrennstoffe eine ökologische Katastrophe unbekannten Ausmaßes. Eine unverzügliche Entfernung ist erforderlich, um die Auswirkungen der Schädigungen auf Bevölkerung und Umwelt so weit wie möglich einzugrenzen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0023 C5-0300/2002 === DEVE/7032=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Kapitel B7-5 4 ZUSAMMENARBEIT MIT DEN WESTLICHEN BALKANLÄNDERN 10 Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission wird Anstrengungen unternehmen, um diesen Teil des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ausführung des Haushaltsplans 2002 auszuführen, und sich gegebenenfalls bemühen, sie zu verbessern. BEGRÜNDUNG: Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Rückstau bei den noch ausstehenden Zahlungen aus früheren Verpflichtungen abzubauen. Durch anhaltende Bemühungen in diesem Bereich konnte das Ausmaß des Problems zwar verringert werden, doch wurde bislang immer noch kein annehmbares Maß erreicht. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0024 C5-0300/2002 === DEVE/7143=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1 DEVE/7143 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7033 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 1 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 206 400 251 680 257 500 280 000 257 500 280 000 -6 500 000 251 000 280 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden Vorteile weitgehend aufgewogen. Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen Marge für Rubrik 4 zu bleiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3538 C5-0300/2002 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 1 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer 11 === BUDG/3538=== Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 1 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 206 400 251 680 257 500 280 000 257 500 280 000 -51 500 206 000 280 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0025 C5-0300/2002 === DEVE/7144=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 2 DEVE/7144 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7034 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 2 Unterstützung für die Bundesrepublik Jugoslawien Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 2 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 234 000 230 000 255 000 250 000 255 000 250 000 -6 400 000 248 600 250 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden Vorteile weitgehend aufgewogen. Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen Marge für Rubrik 4 zu bleiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4503 C5-0300/2002 === MEMB/4503=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 6 << von Isabelle Caullery, Jean-Charles Marchiani, Charles Pasqua, Mogens N.J. Camre >> -------------------- 12 Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 6 Hilfe für den Wiederaufbau im Kosovo Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 6 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 180 000 145 000 50 000 000 120 000 50 000 000 120 000 -10 000 -10 000 40 000 000 110 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die von dieser Haushaltslinie betroffenen Programme sind Teil einer Gesamtstrategie der Europäischen Union, die zur Stabilität der Region beitragen soll, und zwar durch Mittel zur Finanzierung von Wiederaufbauprogrammen im Kosovo, die insbesondere der Stabilisierung der Gesellschaft und der Wiederbelebung der Wirtschaft in der Provinz dienen. Die Förderung der Stabilität in der Region setzt vor allem voraus, dass alle aus dem Kosovo stammenden Bevölkerungsgruppen dorthin zurückkehren und in Frieden leben können, und dass sie nicht mehr Opfer von ethnisch motivierten Ausschreitungen, Morden und Attentaten werden. Nun sind die Serben im Kosovo in ihrer Herkunftsregion nach wie vor bedroht, und einige kosovarische Extremisten versuchen mit allen Mitteln, ihnen ihr Alltagsleben unmöglich machen, so dass ihnen letztlich nichts anderes übrig bleibt als die Region, die schließlich die Wiege ihres Vaterlands ist, für immer zu verlassen. Die Europäische Union wollte wohl nicht den Anschein erwecken, dass sie diese Vorgänge, die im Widerspruch zu den Werten ihrer Gründerväter stehen, billigt. Deshalb muss allen Bevölkerungsgruppen und Akteuren im Kosovo verständlich gemacht werden, dass die umfangreiche Hilfe der Europäischen Union an bestimmte Bedingungen geknüpft sein muss, und dass dabei das Ende der Verfolgungen der serbischen Bevölkerung und die Gewähr, dass diese im vollem Umfang von der Wiederaufbauhilfe profitieren wird, unabdingbare Voraussetzungen sind. Diese legitimen Bedingungen für die Gewährung der Finanzhilfe durch die Europäische Union müssen sich auch im Haushaltsplan manifestieren; indes ist die tatsächliche Aufnahmefähigkeit der Region Kosovo für diese EU-Hilfe nach wie vor nicht verbürgt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0026 C5-0300/2002 === DEVE/7145=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-5 4 8 DEVE/7145 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7035 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 8 Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die westlichen Balkanländer, die nicht von einer Heranführungsstrategie betroffen sind Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 8 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 100 000 110 000 80 000 000 80 000 000 80 000 000 80 000 000 -2 000 000 78 000 000 80 000 000 000 000 13 B7-5 4 8 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen Reserve BEGRÜNDUNG: Durch die Kürzung der Mittel dieser Linie um 2,25% wird sichergestellt, dass ausreichende Mittel für den Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) zur Verfügung stehen. Da die Mittel des GFATM in allen Regionen der Welt eingesetzt werden, wird die Kürzung wohl durch die sich aus dem GFATM ergebenden Vorteile weitgehend aufgewogen. Mit einer weiteren Kürzung um 0,25% soll die Mittelaufstockung bei den themenbezogenen Haushaltslinien ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, um innerhalb der sehr knappen Marge für Rubrik 4 zu bleiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0027 C5-0300/2002 === DEVE/7036=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Titel B7-6 SONSTIGE KOOPERATIONSMASSNAHMEN Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission wird Anstrengungen unternehmen, um diesen Teil des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ausführung des Haushaltsplans 2002 auszuführen, und sich gegebenenfalls bemühen, sie zu verbessern. BEGRÜNDUNG: Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Rückstau bei den noch ausstehenden Zahlungen aus früheren Verpflichtungen abzubauen. Durch anhaltende Bemühungen in diesem Bereich konnte das Ausmaß des Problems zwar verringert werden, doch wurde bislang immer noch kein annehmbares Maß erreicht. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4523 C5-0300/2002 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 << von John Alexander Corrie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 14 === MEMB/4523=== B7-6 0 0 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 199 900 177 000 184 300 170 000 184 300 170 000 184 300 170 000 500 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Vor dem Absatz : Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Veranschlagt sind Mittel für gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) realisierte: — Kofinanzierungen von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen zugunsten der ärmsten Bevölkerungsteile der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, — Kofinanzierungen von Aktionen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für Fragen der Entwicklung in den Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen diesen Ländern und den Industrieländern, in die auch Abgeordnete einbezogen werden sollten, — Kofinanzierungen von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den europäischen NRO und ihren Partnern in den Entwicklungsländern sowie zwischen ihnen und den Gemeinschaftsinstitutionen durch einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses. BEGRÜNDUNG: Aktionen und Projekte unter Beteiligung von Abgeordneten und parlamentarischen Organisationen müssen in die im Rahmen dieser Linie förderwürdigen Maßnahmen einbezogen werden, um die Demokratisierung in den Entwicklungsländern voranzutreiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0359 C5-0300/2002 === VERT/8507=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 << von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 199 900 177 000 184 300 170 000 184 300 170 000 15 600 000 7 000 000 199 900 177 000 500 000 000 000 000 000 000 000 Reserve BEGRÜNDUNG: Die Mittel für diese NRO-Projekte müssen wieder auf den Stand von 2002 gebracht werden. 15 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0388 C5-0300/2002 === ELDR/8403=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 << von Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Maria Johanna (Marieke) Sanders-ten Holte >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 199 900 177 000 184 300 170 000 184 300 170 000 15 600 500 7 000 000 199 900 177 000 500 000 000 000 000 000 500 000 Reserve Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Veranschlagt sind Mittel für gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) realisierte: — . . . . . . . . . . und endend mit : Kofinanzierungen von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen . . . . . . . . . . und den Gemeinschaftsinstitutionen durch einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission berichtet der Haushaltsbehörde jährlich über die Ausführung der Mittel durch die NRO, insbesondere im Hinblick darauf, wie viel Prozent jeweils für Verwaltungsausgaben bzw. für operationelle Ausgaben verwendet wurden. BEGRÜNDUNG: Nichtstaatliche Organisationen sind entscheidende Partner der EU in der Entwicklungszusammenarbeit. Die von Kommission und Rat vorgenommenen Kürzungen sind nicht gerechtfertigt. Stattdessen müssen die Anstrengungen im Hinblick auf die Ausführung dieser Mittel verstärkt werden. Die Mittel sollten wieder auf den Stand des Haushaltsplans 2002 angehoben werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0446 C5-0300/2002 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 16 === PPE//8011=== << von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 199 900 177 000 184 300 170 000 184 300 170 000 184 300 170 000 500 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen . . . . . . . . . . Europäischen Union und einschlägige Einrichtungen in den Partnerländern verwendet werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: EUR 20 Mio. dieser Mittel sind für eigenständige und unabhängige politische Stiftungen in der Europäischen Union zu verwenden, und zwar für die Kofinanzierung von Entwicklungsmassnahmen, von Aktionen zur Sensibilisierung der Europäischen Öffentlichkeit und von Massnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung. BEGRÜNDUNG: Die politischen Stiftungen sind für die genannten Leistungen besonders qualifiziert. Ihre Qualifikation ist bislang nicht hinreichend berücksichtigt worden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0028 C5-0300/2002 === DEVE/7134=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 0 DEVE/7134 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7077, DEVE/7100 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 0 Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 0 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 199 900 177 000 184 300 170 000 184 300 170 000 15 600 000 15 000 000 199 900 185 000 500 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Erläuterungen: 17 Folgender Text ist hinzuzufügen: Vor dem Absatz : Folgender Text ist hinzuzufügen: Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Der Text ist wie folgt zu ändern: Der Text ist wie folgt zu ändern: Veranschlagt sind Mittel für gemeinsam mit den europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) realisierte: — Kofinanzierungen von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen zugunsten der ärmsten Bevölkerungsteile der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung Entwicklungsländer, insbesondere besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen,und ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen wie von Frauen, Kindern, Behinderten und älteren Menschen, — Kofinanzierungen von sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungsmaßnahmen zur Förderung der zivilen Wiederaussöhnung in Entwicklungsländern, — Kofinanzierungen von partizipativen Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, — Kofinanzierungen von Aktionen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für Fragen der Entwicklung in den Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen diesen Ländern und den Industrieländern, — Kofinanzierungen von Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den europäischen NRO und ihren Partnern in den Entwicklungsländern sowie zwischen ihnen und den Gemeinschaftsinstitutionen durch einen Beitrag zum Etat des NRO-Verbindungsausschusses., — Finanzierungen von Maßnahmen zur Förderung einer partizipativeren Entwicklung, die den Bedürfnissen und den Initiativen der Bevölkerungen der Entwicklungsländer Rechnung trägt, und zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung an der Basis, — Kofinanzierungen von Vorhaben und Programmen zur Erleichterung des Transfers erneuerbarer und emissionsfreier Energieträger und der einschlägigen Technologien aus der EU, — Kofinanzierungen von Vorhaben und Programmen zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien, — Unterstützung des Aufbaus von Strukturen in den am wenigsten entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale Handelssystem u.a. durch die Schaffung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme an der WTO zu erleichtern. Folgender Text ist zu streichen: Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist zu streichen: Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der politischen Bildung durch anerkannte politische 18 Stiftungen in der Europäischen Union und einschlägige Einrichtungen in den Partnerländern verwendet werden. Folgender Text ist zu streichen: Rechtsgrundlagen Folgender Text ist zu streichen: Verordnung (EG) Nr. 1658/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die Kofinanzierung von Maßnahmen mit europäischen Entwicklungs-Nichtregierungsorganisationen (NRO) in den für die Entwicklungsländer wichtigen Bereichen (ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 1). BEGRÜNDUNG: Durch die Aufstockung um 15,6 Millionen wird der Mittelansatz dieser Linie von 2002 wiederhergestellt. Die Mittel dieser Linie, die für das Parlament seit langem Priorität genießt, werden effizient eingesetzt (Mittelbindungsrate 2000 und 2001 100%); der Druck auf dieses Finanzinstrument nimmt zu. Jedes Jahr muss eine Vielzahl fundierter Anträge abgelehnt werden, und für das Jahr 2002 müssen mehr als 80% der Anträge abgelehnt werden. Dieses Instrument ist das einzige zugängliche Instrument, mit dem die Arbeit der NRO wirklich gefördert wird, und jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass die aus dieser Linie finanzierten Aktivitäten wirklich vor Ort etwas bewirken. Außerdem wird mit der Reform der EU unter anderem das Ziel verfolgt, Europa bürgernäher zu machen, und die NRO haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Bürgern und den EU-Organen. Durch die Wiedereinsetzung der Mittel von 2002 wird die laufende Initiative zur Entwicklung eines Programmvertragsinstruments unter dieser Linie unterstützt. Der Zusatz zu den Erläuterungen bedarf keiner weiteren Erklärung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0029 C5-0300/2002 === DEVE/7078=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 2 << von Anders Wijkman, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 2 Dezentralisierte Zusammenarbeit Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 200 000 3 000 000 5 800 000 4 900 000 5 800 000 4 900 000 5 800 000 4 900 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : In diesem Zusammenhang werden vorrangig Informations-, Ausbildungs-, Kapitalisierungsund Kommunikationsmaßnahmen . . . . . . . . . . bessere Anpassung an das Konzept für dezentrale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Folgender Text ist hinzuzufügen: 19 Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Informations- und Kommunikationstechnologien, die den Prozess der dezentralisierten Zusammenarbeit erleichtern können. BEGRÜNDUNG: Mit diesem Zusatz zu den Erläuterungen wird die Schlüsselrolle unterstrichen, die den Informations- und Kommunikationstechnologien zukommt, um sicherzustellen, dass die an der dezentralisierten Zusammenarbeit beteiligten Stellen in Kontakt bleiben und somit das volle Potential, das die Informations- und Kommunikationstechnologien bieten, zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Effizienz zu nutzen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3616 C5-0300/2002 === BUDG/3616=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 0 0 2 A << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 2 A Dezentralisierte Zusammenarbeit — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 2 A Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 100 000 100 000 200 000 200 000 200 000 200 000 -200 000 -130 000 70 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 0 0 2 Dezentralisierte Zusammenarbeit Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 0 0 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 200 000 3 000 000 5 800 000 4 900 000 5 800 000 4 900 000 200 000 130 000 6 000 000 5 030 000 BEGRÜNDUNG: Aus Gründen einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der Grundlage der Ausführung ist das Parlament der Ansicht, dass die Mittel für Unterstützungsausgaben nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Deshalb sollten sie auf die entsprechenden operationellen Haushaltslinien übertragen werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0030 C5-0300/2002 === DEVE/7135=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 0 DEVE/7135 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7038, DEVE/7079 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 20 Artikel B7-6 2 0 Umwelt in den Entwicklungsländern Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 40 917 000 47 473 000 36 720 000 45 000 000 36 720 000 45 000 000 3 000 000 39 720 000 45 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Vormals Posten B7-6 2 0 0 Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel dienen, ergänzend und zusätzlich zu der Unterstützung im Rahmen anderer Kooperations- und Entwicklungsinstrumente: — der Bereitstellung finanzieller und technischer Unterstützung der Gemeinschaft für die Bemühungen der Entwicklungsländer um die Eingliederung der Umweltdimension in ihren Entwicklungsprozess, — der Finanzierung eines gemeinschaftlichen Beitrags zu den Maßnahmen für die Erhaltung und die nachhaltige Bewirtschaftung tropischer und anderer Wäldern in den Entwicklungsländern, da diese Wälder von großem ökologischen Wert sind, zur Wahrung der Artenvielfalt beitragen und sowohl vor Ort als auch weltweit insbesondere bei dem Schutz von Einzugsgebieten und der Prävention von Bodenerosion und Klimaveränderungen eine Rolle spielen, wobei die Einbeziehung der waldabhängigen Bevölkerungen sichergestellt werden soll. — Diese Mittel sind auch zur Förderung des Einsatzes nachhaltiger Energieträger in den Entwicklungsländern bestimmt. BEGRÜNDUNG: Da der Umweltbereich eines von drei Querschnittsthemen der neuen Entwicklungspolitik der Union darstellt, ist die vorgeschlagene Kürzung dieser Haushaltslinie nicht gerechtfertigt und sie sollte rückgängig gemacht werden. Mit Blick auf den Gipfel von Johannesburg hat der Rat1 betont, dass die EU entschlossen ist, weiterhin eine wichtige Rolle bei den weltweiten Bemühungen zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen zu spielen, und er hat die Umwelt als eine der wichtigsten Dimensionen für Mittelbindungen in diesem Bereich hervorgehoben. Die Europäische Kommission und der Europäische Rat müssen sicherstellen, dass die zur Verfügung stehenden EU-Mittel auch zur Förderung der verstärkten Nutzung nachhaltiger Energieträger eingesetzt werden, um die Umwelt in den Entwicklungsländern zu schützen. Mit Blick auf den UN-Weltgipfel für nachhaltige Energie sollten die vorhandenen Mittel somit auch Vorhaben zugewiesen werden, die auf die Förderung der Nutzung nachhaltiger Energieträger in den Entwicklungsländern abzielen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0031 C5-0300/2002 === DEVE/7068=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 2 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> 21 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 2 038 000 2 018 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 500 000 2 500 000 2 500 000 1 1 Schlussfolgerungen des Rates von der 2429. Tagung des Rates der Entwicklungsminister am 30. Mai 2002 in Brüssel Erläuterungen: Vor dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind für die Umsetzung des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft bestimmt, das auf die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft abzielt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Sie dienen insbesondere zur Entwicklung und Förderung wirksamer Mechanismen zur Verwirklichung des Gleichstellungsgrundsatzes: Folgender Text ist hinzuzufügen: - in allen sechs der in KOM (2000) 212 definierten vorrangigen Aktionsfelder für die Entwicklungszusammenarbeit der Union, Folgender Text ist hinzuzufügen: - im Rahmen von auf Landesebene oder regionaler Ebene geplanten Projekten und Programmen, Folgender Text ist hinzuzufügen: - zur Stärkung der EG-internen Kapazitäten, Instrumente und Methoden in geschlechterspezifischen Fragen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Mit diesen Mitteln soll ferner sichergestellt werden, dass Kapazitäten und Fachwissen in ausreichendem Umfang zur wirksamen Umsetzung des Aktionsprogramms zur Gleichstellung der Geschlechter (KOM(2001)295) bereitgestellt werden. BEGRÜNDUNG: Durch die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen wird dem im HVE vorgesehenen Abbau der Mittel dieser Haushaltslinie entgegengewirkt, an der dem Parlament seit langem gelegen ist, und es wird auf eine wesentliche Schwäche des Aktionsplans für GenderMainstreaming hingeweisen, nämlich den Mangel an Finanzmitteln für seine Umsetzung. 22 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3539 C5-0300/2002 === BUDG/3539=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 2 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 2 Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 2 038 000 2 018 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 -400 000 1 600 000 2 500 000 BEGRÜNDUNG: Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0032 C5-0300/2002 === DEVE/7131=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 3 DEVE/7131 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7041, DEVE/7081 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 3 Aufbau von Kapazitäten für Informations- und Kommunikationstechnologien und nachhaltige Energie Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 3 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 000 000 3 000 000 — 2 000 000 — 2 000 000 4 500 000 2 000 000 4 500 000 4 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Ab 2003 wird die Komponente nachhaltige Energie aus Artikel B7-8 . . . . . . . . . . finanziert, die IKT-Komponente hingegen gegebenenfalls aus nationalen oder regionalen Programmen. 23 Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission sollte diese Mittel auch für eine Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen bei gemeinsamen Pilotvorhaben verwenden und sicherstellen, dass die Möglichkeiten der IKT und der Technologien zur Nutzung nachhaltiger Energieträger voll ausgeschöpft und entsprechend herausgestellt werden. BEGRÜNDUNG: Diese Haushaltslinie, die vom Parlament geschaffen wurde, sollte so weit wie möglich mit den gleichen Mitteln ausgestattet werden wie 2002. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung kleiner themenbezogener Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird. Wenn sie richtig genutzt werden, können die Informations- und Kommunikationstechnologien durch Initiativen wie die Einführung des Fernunterrichts und die Verbesserung der Information im Gesundheitsbereich ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Armut darstellen. Entwicklungsländer dürfen ferner nicht vom auf dem Internet basierenden globalen Wirtschaftswachstum ausgeschlossen werden. Der zunehmenden Gefahr einer Vergrößerung der digitalen Kluft zwischen technisch hochentwickelten Ländern und Rohstoffe liefernden Entwicklungsländern kann zum beiderseitigen Nutzen der Industrienationen und der Entwicklungsländer entgegengewirkt werden, wie die vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in jüngster Zeit geleistete Arbeit zeigt. Wenn die Europäischen Kommission ihre Zusammenarbeit mit anderen multilateralen Gebern wie den Vereinten Nationen ausbauen und vertiefen will, würde diese Haushaltslinie zudem die Zusammenarbeit in einem Bereich erleichtern, auf den die Vereinten Nationen bereits ihr besonderes Augenmerk richten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0033 C5-0300/2002 === DEVE/7130=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 4 DEVE/7130 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7042 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 2 4 Einbeziehung der Rechte des Kindes in die Entwicklungszusammenarbeit Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 2 4 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 400 000 400 000 — — — — 1 000 000 1 000 000 1 000 000 1 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : 24 Mit diesem Artikel soll sichergestellt werden, dass die Kommission die Rechte des Kindes in ihre Entwicklungspolitik einbezieht. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Rechte des Kindes sollen im Rahmen der Entwicklungspolitik der Europäischen Union gefördert werden, und es sollen speziell der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten zur Verfolgung und Umsetzung des in der Sondersitzung der Vereinten Nationen zum Thema Kinder im Mai 2002 verabschiedeten Abschlussdokuments «Eine kindergerechte Welt» gefördert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Er ist Die Mittel sind zur Finanzierung von Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Kommission bestimmt, um Sensibilisierungsmaßnahmen, Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, Seminaren und auf die am wenigsten entwickelten Länder ausgerichteten praktischen Pilotmaßnahmen bestimmt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ziel stehen, sicherzustellen, dass Kinder in der Entwicklungspolitik und in den Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft EU als Zielgruppe berücksichtigt werden und ein angemessener Prozentsatz der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft Kinder erreicht. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die in diesem Artikel veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung von Vorbereitungsmaßnahmen im Sinne der interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. Oktober 1998 über die Rechtsgrundlagen und die Ausführung des Haushaltsplans im zweiten Jahr. BEGRÜNDUNG: Bei der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein angemessener Anteil der Entwicklungshilfe Kinder erreicht. Mit Blick auf die auf der Sondersitzung der Vereinten Nationen zum Thema Kinder im Mai 2002 in New York getroffenen Vereinbarungen haben alle Mitgliedstaaten der EU und alle Länder der Welt ihr Engagement für die Ziele der Kinder im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele bekräftigt. Die Europäische Kommission hat ihre Absicht bekundet, die Entwicklungspolitik stärker auf Kinder auszurichten, es fehlen ihr jedoch die Mittel und das Fachwissen für die Konzipierung einer auf Kinder ausgerichteten Entwicklungspolitik. Mit dieser Haushaltslinie, die vom Parlament geschaffen wurde, soll sie in diesem Prozess unterstützt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung kleiner themenbezogener Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0034 C5-0300/2002 === DEVE/7043=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 2 5 N << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 25 Artikel B7-6 2 5 N Behinderte Menschen in Bildungs-, Gesundheitsfürsorge-, Beschäftigungs- und Armutsbekämpfungsprogrammen in Entwicklungsländern Hinzufügen: B7-6 2 5 N B7-6 2 5 N Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 500 000 500 000 500 000 500 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Behinderte Menschen in Bildungs-, Gesundheitsfürsorge-, Beschäftigungs- und Armutsbekämpfungsprogrammen in Entwicklungsländern Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen dazu, Folgender Text ist hinzuzufügen: - zu untersuchen, in welchem Maße im Rahmen von EU-Maßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Armutsbekämpfung auf die Bedürfnisse behinderter Menschen aller Altersgruppen eingegangen wird; Folgender Text ist hinzuzufügen: - Pilotaktionen in diesem Bereich auf der Grundlage der im Leitfaden der Europäischen Kommission über Behinderungen und Entwicklungszusammenarbeit festgelegten Strategien für die Delegationen der Europäischen Kommission durchzuführen; dabei geht es darum, wie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in die Konzipierung und Durchführung der EU-Programme und -Projekte zur Entwicklungszusammenarbeit integriert werden können; Folgender Text ist hinzuzufügen: - im Rahmen des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderungen 2003 im Zuge der wichtigsten EU-Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit das Bewusstsein für Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten behinderter Menschen in den Entwicklungsländern zu stärken. BEGRÜNDUNG: Diese Linie wurde vom Parlament geschaffen, und sie ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Bewusstseins für Behinderungen im Rahmen von Kooperationsmaßnahmen und zur Förderung der Teilnahme behinderter Menschen und ihrer Familien an Entwicklungsmaßnahmen. Der Vorschlag, diese Linie im Haushaltsplan 2003 zu streichen, ist angesichts dessen, dass 2003 das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen ist, besonders geschmacklos. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung von spezielle kleine Themenbereiche betreffenden Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 26 Abänderungsentwurf 3540 C5-0300/2002 === BUDG/3540=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 0 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 0 Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogen und Drogenabhängigkeit Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 601 000 6 503 250 1 900 000 6 000 000 1 900 000 6 000 000 -570 000 1 330 000 6 000 000 BEGRÜNDUNG: Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3618 C5-0300/2002 === BUDG/3618=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 0 A << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 0 A Soziale Infrastruktur und Dienstleistungen — Verwaltungsausgaben Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 0 A Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 716 400 1 983 350 3 050 000 3 000 000 3 050 000 3 000 000 -3 050 000 -2 593 600 406 400 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 0 Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogen und Drogenabhängigkeit Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 1 601 000 6 503 250 1 900 000 6 000 000 1 900 000 6 000 000 3 050 000 2 593 600 4 950 000 8 593 600 27 BEGRÜNDUNG: Aus Gründen einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der Grundlage der Ausführung ist das Parlament der Ansicht, dass die Mittel für Unterstützungsausgaben nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Deshalb sollten sie auf die entsprechenden operationellen Haushaltslinien übertragen werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3518 C5-0300/2002 === BUDG/3518=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 19 144 000 58 350 000 72 864 000 BEGRÜNDUNG: Der positive Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie verbessert worden sind. Deshalb sollten der Kommission die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um diesen Trend hin zum vollständigen Abbau der potentiell anormalen Rückstände fortzusetzen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0035 C5-0300/2002 === DEVE/7045=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 69 650 000 61 280 000 128 000 115 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Nach dem Absatz : 28 Im Rahmen dieses Programms stellt die Gemeinschaft eine finanzielle Hilfe . . . . . . . . . . Armutsbekämpfung und ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern zu fördern. Folgender Text ist zu streichen: Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern zugute kommen; prioritär werden Maßnahmen gefördert, die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die im Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern zugute kommen, also sehr häufig Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen; prioritär werden ferner Maßnahmen gefördert, die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die im Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken. Auch Forschungsarbeiten und die Unterstützung der Bemühungen älterer Menschen im Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen von durch Armut bedingten Krankheiten wie AIDS für ihre Familien und sie selbst sollten in Einklang mit Artikel 68 der im Juni 2001 bei der Sondertagung der VNGeneralversammlung zu HIV/Aids abgegebenen Absichtserklärung vorrangig behandelt werden. Alle Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen: — optimierte Wirksamkeit bestehender Mittel, Dienste und Produkte, die Dienste, Produkte und Informationen, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten abzielen, von denen die ärmsten Bevölkerungsgruppen betroffen sind, — bessere Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel, — Intensivierung der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich Impfstoffe, Mikrobizide und innovative Behandlungsmethoden., — Ausweitung der Maßnahmen im Bereich Verhütung von Krankheiten, einschließlich VCCT-Tests, gezielte Informationskampagnen und Beratung von Hochrisikogruppen, — Förderung von Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen im Bildungsbereich sowie zur Information und Kommunikation mit dem Ziel, Risikoverhalten einzuschränken. Nach dem Absatz : Verordnung (EG) Nr. 550/97 des Rates vom 24. März 1997 . . . . . . . . . . in den Entwicklungsländern (ABl. L 85 vom 27.3.1997, S. 1). Der Text ist wie folgt zu ändern: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 415. März 2002, über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in Entwicklungsländern (KOM(2002) 109 ... endg.). BEGRÜNDUNG: Die Mittel dieser Linie müssen erheblich aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass die Union einen ausreichenden finanziellen Beitrag zum Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) leistet, um sich ihren Sitz im Verwaltungsrat zu sichern. Mit der Mittelaufstockung um 73,35 Millionen soll der Mindestbeitrag zur 29 Sicherung eines Sitzes im Verwaltungsrat des GFATM für 2003, nämlich 84 Millionen USDollar, gedeckt werden, und es sollen noch in angemessenem Umfang Mittel für das Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten verbleiben. Bei diesem Programm müssen besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0389 C5-0300/2002 === ELDR/8402=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Jan Mulder, Maria Johanna (Marieke) Sanders-ten Holte, Anne Elisabet Jensen, Kyösti Tapio Virrankoski >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 15 000 000 7 000 000 73 350 000 60 720 000 BEGRÜNDUNG: Wiedereinsetzung der Mittel des HVE. Durch Armut bedingte Krankheiten, insbesondere Aids, haben in Entwicklungsländern verheerende menschliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Die Bekämpfung dieser Krankheiten sollte eine der Hauptprioritäten der EU-Hilfe sein. Die vom Rat gekürzten Mittel sollten daher wieder auf den Stand im Haushaltsvorentwurf angehoben werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0116 C5-0300/2002 === FEMM/7226=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 58 350 000 53 720 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : 30 Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung . . . . . . . . . . Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Rolle der Frauen bei der Bekämpfung dieser durch Armut hervorgerufenen Krankheiten wird hierbei gebührend berücksichtigt. Zudem wird Frauen und Schwangeren angemessene Hilfe gewährt. BEGRÜNDUNG: Diese Krankheiten, die ganz klar mit dem sozialen und wirtschaftlichen Status in der Gesellschaft in Verbindung stehen, sind sowohl Ursache als auch Folge der Armut und müssen als solche behandelt werden, wenn der Teufelskreis von Armut und Krankheit durchbrochen werden soll. Darüber hinaus muss den Frauen, die leicht zu Opfern werden (z.B. wenn an Aids erkrankte Männer mit einer Jungfrau schlafen möchten, um geheilt zu werden) und oftmals mit ihren Kindern allein gelassen werden, wenn sie krank sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0115 C5-0300/2002 === FEMM/7228=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 71 650 000 76 280 000 130 000 130 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Nach dem Absatz : Im Rahmen dieses Programms stellt die Gemeinschaft eine finanzielle Hilfe . . . . . . . . . . Armutsbekämpfung und ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern zu fördern. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern zugute kommen, also meistens Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen; prioritär werden ferner Maßnahmen gefördert, die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die im Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und 31 verstärken. Die Erforschung und Unterstützung der Bemühungen älterer Menschen im Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen von durch Armut bedingten Krankheiten wie AIDS für ihre Familien und sie selbst sollten in Einklang mit Artikel 68 der im Juni 2001 bei der Sondertagung der VN-Generalversammlung zu HIV/Aids abgegebenen Absichtserklärung vorrangig behandelt werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Alle Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen: — optimierte Wirksamkeit bestehender Mittel, Dienste und Produkte, die Interventionen, Dienste, Erzeugnisse und Informationen, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten abzielen, von denen die ärmsten Bevölkerungsgruppen betroffen sind, — bessere Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel, — Intensivierung der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich Impfstoffe, Mikrobizide und innovative Behandlungsmethoden., — Ausweitung der Maßnahmen im Bereich Verhütung von Krankheiten, einschließlich VCCT-Tests, gezielter Informationskampagnen und Beratung von Hochrisikogruppen, — Förderung von Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen im Bildungsbereich sowie zur Information und Kommunikation mit dem Ziel, Risikoverhalten einzuschränken. BEGRÜNDUNG: Die Mittel dieser Linie müssen erheblich aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass die Union einen ausreichenden finanziellen Beitrag zum Globalfonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) leistet, um sich ihren Sitz im Verwaltungsrat zu sichern. Mit der Mittelaufstockung um 73,35 Millionen soll der Mindestbeitrag zur Sicherung eines Sitzes im Verwaltungsrat des GFATM für 2003, nämlich 84 Millionen USDollar, gedeckt werden, und es sollen noch in angemessenem Umfang Mittel für das Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten verbleiben. Bei diesem Programm müssen besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4415 C5-0300/2002 === MEMB/4415=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Jan Mulder >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 15 000 000 7 000 000 73 350 000 60 720 000 BEGRÜNDUNG: Durch Armut bedingte Krankheiten, insbesondere Aids, haben in Entwicklungsländern verheerende menschliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Die Bekämpfung dieser 32 Krankheiten sollte eine der Hauptprioritäten der EU-Hilfe sein. Die vom Rat gekürzten Mittel sollten daher wieder auf den Stand im Haushaltsvorentwurf angehoben werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4522 C5-0300/2002 === MEMB/4522=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von John Alexander Corrie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 58 350 000 53 720 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und . . . . . . . . . . der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken. Der Text ist wie folgt zu ändern: Alle Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen: — optimierte Wirksamkeit bestehender Mittel, Dienste und Produkte, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten abzielen, von denen die ärmsten Bevölkerungsgruppen betroffen sind, auch durch Schulungsmaßnahmen für gewählte Volksvertreter zur Sensibilisierung für ihre Führungsaufgaben, — bessere Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel, — Intensivierung der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich Impfstoffe, Mikrobizide und innovative Behandlungsmethoden. BEGRÜNDUNG: Aktionen und Projekte unter Beteiligung von Abgeordneten und parlamentarischen Organisationen müssen in die im Rahmen dieser Linie förderwürdigen Maßnahmen einbezogen werden, damit die aus dieser Linie geförderten Erfolge nachhaltige Wirkung zeitigen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4442 C5-0300/2002 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 1 << von Neena Gill >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission 33 === MEMB/4442=== Posten B7-6 3 1 1 Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 25 270 700 18 080 000 73 350 000 60 720 000 58 350 000 53 720 000 15 000 000 7 000 000 73 350 000 60 720 000 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung . . . . . . . . . . Krankheiten (HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose) in den Entwicklungsländern finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: 35 000 000 Euro sind für den Globalen Gesundheitsfonds bestimmt. BEGRÜNDUNG: Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Bekämpfung der Armut einen wichtigen Schwerpunkt der Entwicklungshilfe der Europäischen Union bildet. Die drei «armutsbedingten Krankheiten» haben erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsländer und stellen ein entscheidendes Hindernis für ihre künftige Entwicklung dar. Posten B7—6311 deckt die eigenen Programme der Gemeinschaft und die Beiträge zum Globalen Gesundheitsfonds, die sich anfänglich auf 120 Millionen Euro — verteilt auf 2001 und 2002 — beliefen. In einer Gemeinsamen Erklärung des Rates (Entwicklung) und der Kommission vom 31. Mai 2001 zum Globalen Gesundheitsfonds hieß es wie folgt: «Es wird betont, dass der Beitrag zum Fonds zusätzlich zu den bereits bestehenden Mitteln hinzukommen sollte.» =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0361 C5-0300/2002 === VERT/8518=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 << von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 1 000 000 1 000 000 14 950 000 15 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : 34 Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird für Projekte und Programme gewährt, die speziell den oben genannten Zielen dienen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel dienen außerdem der Finanzierung von Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen, denen infolge der «Mexico City Policy» der derzeitigen amerikanischen Regierung Mittel vorenthalten worden sind. BEGRÜNDUNG: In dem Bericht Van Lancker über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (A50223/2002, Ziffer 28) fordert das Parlament die Kommission auf, die Finanzierungslücke zu schließen, die durch die «Mexico City Policy» hervorgerufen wurde. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0117 C5-0300/2002 === FEMM/7229=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 << von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 6 050 000 6 000 000 20 000 000 20 000 000 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird für Projekte und Programme gewährt, die speziell den oben genannten Zielen dienen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zu Maßnahmen zur Verbesserung der reproduktiven und sexuellen Gesundheit in den Entwicklungsländern und zur Wahrung der damit verbundenen Rechte grundlegenden Menschenrechte finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Finanzhilfe wird eingesetzt für die Förderung der Anerkennung der Rechte im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, des Schutzes der Mutterschaft und des allgemeinen Zugangs zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und zuverlässsigen zuverlässigen Informationen, Diensten und Material im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den 35 Entwicklungsländern zugute kommen, also meistens Frauen und Jugendlichen; prioritär werden Maßnahmen gefördertPriorität genießen ferner Maßnahmen zur Ergänzung des Aktionsprogramms der Konferenz der Vereinten Nationen von Kairo von 1994 und der Aktionsplattform der Konferenz von Peking von 1995, sowie die Maßnahmen, die sowohl die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder sowie die Entwicklungsländer als auch die im Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die - unter anderem von Nichtregierungsorganisationen durchgeführten - Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen: — Gewährleistung des Rechtes Rechts von Frauen, Männern und Jugendlichen sowie anderen schutzbedürftigen Gruppen - wie etwa Vertriebenen und Flüchtlingen - auf den Schutz ihrer hochwertige, erschwingliche, zugängliche und ständig verfügbare Informationen und Erzeugnisse sowie zuverlässige Dienste im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, — Gewährleistung des raschen und ständigen Zugangs von Frauen, Männern und Jugendlichen zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und zuverlässigen Diensten und Erzeugnissen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, — Verringerung der Müttersterblichkeit unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen., — Sensibilisierung für schädliche Bräuche wie die Genitalverstümmelung von Frauen sowie schrittweise Abschaffung dieser Praktiken. BEGRÜNDUNG: In ihrer Erklärung bei der Sondertagung der VN-Generalversammlung zu ICPD +5 bekräftigte die EU 1999 ihre Zusage, das Aktionsprogramm von Kairo umzusetzen, in dem weitreichendere Maßnahmen im Bereich HIV/Aids, eine stärkeres Eingehen auf die Bedürfnisse Heranwachsender im Hinblick auf ihr Sexualleben und ihre reproduktive Gesundheit, weitreichendere Maßnahmen zur Senkung der Müttersterblichkeit und die Gewährleistung der Gleichberechtigung der Geschlechter gefordert werden. Die EU kam in ihren offiziellen Erklärungen beim EU/US-Gipfel (Mai 2000) und bei den Nachfolgekonferenzen Peking +5 und Kopenhagen +5 (Juni 2000) auf diese Zusagen zurück. Im Rahmen der Förderung dieser Ideale stellt die Annahme der neuen vorgeschlagenen Verordnung über reproduktive Gesundheit einen Schritt zur Erfüllung der Verpflichtung der Gemeinschaft dar, die Millennium-Entwicklungsziele im Bereich der reproduktiven Gesundheit (insbesondere Schutz der Mutterschaft und Müttersterblichkeit) bis 2015 zu erreichen. Die Haushaltslinie B7-6312 ist ein Schlüsselinstrument für die Umsetzung des ICDPAktionsprogramms und damit der die reproduktive Gesundheit betreffenden Aspekte der UNO-Millennium-Entwicklungsziele durch die EG. Diese Haushaltslinie ist ein wichtiger Mechanismus für die Entwicklung von Politiken und Strategien, sowie für die Wissensgenerierung, mit denen impulsgebende, innovative Pilotprojekte unterstützt werden, die in breiter angelegte geographische Übereinkommen einbezogen werden können. Diese Haushaltslinie ist deshalb unverzichtbar für die Sichtbarkeit und die Einhaltung der von der Europäischen Gemeinschaft durch ihre Zusagen bei der ICPD eingegangenen Verpflichtungen. Die im Rahmen dieser Haushaltslinie unterstützten Pilotaktionen umfassen Programme, durch die die Müttersterblichkeit sowie Erkrankungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt reduziert, Strategien zur Verbesserung der 36 reproduktiven Gesundheit Jugendlicher erforscht sowie Programme für die reproduktive Gesundheit und weitreichende Maßnahmen auf lokaler Ebene zur Erreichung marginalisierter und nicht ausreichend versorgter Bevölkerungsgruppen durchgeführt werden sollen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0175 C5-0300/2002 === AFET/5056=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 << von Olivier Dupuis, Emma Bonino, Gianfranco Dell'Alba >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und . . . . . . . . . . der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Aktivitäten dienen folgenden Zielsetzungen: — Gewährleistung des Rechtes von Frauen, Männern und Jugendlichen auf den Schutz ihrer reproduktiven und sexuellen Gesundheit, was insbesondere auch die Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Frauen umfasst, — Gewährleistung des Zugangs von Frauen, Männern und Jugendlichen zu einem umfassenden Spektrum an sicheren und zuverlässigen Diensten und Erzeugnissen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, — Verringerung der Müttersterblichkeit unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen. BEGRÜNDUNG: 130 Millionen Frauen leiden unter den physischen und psychischen Folgeerscheinungen im Zusammenhang mit diesem Brauch. Das Europäische Parlament, das diese Frage in seinen zuständigen Ausschüssen ausführlich erörtert hat, wünscht, dass eine Sonderfinanzierung mit dem Ziel der schrittweisen Abschaffung der Praxis der Genitalverstümmelung von Frauen in den Haushaltsplan der Europäischen Union eingesetzt wird. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Europäische Union spezifische Maßnahmen in diesem Bereich durchführt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0036 C5-0300/2002 37 === DEVE/7111=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 2 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 2 Unterstützung der Bevölkerung und Gesundheitsfürsorge im Bereich der Reproduktionsmedizin Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 069 900 9 141 900 13 950 000 14 000 000 13 950 000 14 000 000 6 050 000 6 000 000 20 000 000 20 000 000 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird für Projekte und Programme gewährt, die speziell den oben genannten Zielen dienen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Mit diesen Mitteln soll ein Beitrag der Gemeinschaft zu Maßnahmen zur Verbesserung der reproduktiven und sexuellen Gesundheit in den Entwicklungsländern und zur Wahrung der damit verbundenen Rechte grundlegenden Menschenrechte finanziert werden. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Finanzhilfe wird eingesetzt für die Förderung der Anerkennung der Rechte im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, des Schutzes der Mutterschaft und des allgemeinen Zugangs zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und zuverlässsigen zuverlässigen Informationen, Diensten und Material im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Finanzierungen und das Fachwissen sollen prioritär den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern zugute kommen; prioritär werden Maßnahmen gefördert, also sehr häufig Frauen, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen. Priorität genießen ferner Maßnahmen zur Ergänzung des Aktionsprogramms der Konferenz der Vereinten Nationen von Kairo von 1994 und der Aktionsplattform der Konferenz von Peking von 1995, sowie die Maßnahmen, die die die Strategien und Kapazitäten der betreffenden Länder Entwicklungsländer sowie die im Rahmen der sonstigen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit geleistete Hilfe ergänzen und verstärken. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Aktivitäten werden unter anderem durch NRO durchgeführt, und sie dienen folgenden Zielsetzungen: — Gewährleistung des Rechtes von Frauen, Männern und Jugendlichen Jugendlichen, einschließlich besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen, auf den Schutz ihrer reproduktiven und sexuellen Gesundheit, 38 — Gewährleistung des raschen und ständigen Zugangs von Frauen, Männern und Jugendlichen Jugendlichen, einschließlich besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, Vertriebenen und Flüchtlingen zu einem umfassenden Spektrum an hochwertigen, sicheren und zuverlässigen Diensten und Erzeugnissen Material im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit, — Verringerung der Müttersterblichkeit Krankheits- und Sterblichkeitsraten bei Müttern, unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten betroffenen Länder und Bevölkerungsgruppen., — Sensibilisierung für schädigende Traditionen wie die Genitalverstümmelung von Frauen sowie schrittweise Eliminierung dieser Traditionen. BEGRÜNDUNG: Die Erhöhung der Verpflichtungen auf 20 Millionen steht in Einklang mit der Position des Berichterstatters zum Vorschlag für eine Verordnung zur Erneuerung der Rechtsgrundlage für Strategien und Aktionen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in Entwicklungsländern, und sie ist notwendig, weil die Anträge auf Inanspruchnahme dieser Linie in den letzten Jahren ständig 100% der Mittel überschritten haben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0037 C5-0300/2002 === DEVE/7113=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 3 1 3 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 3 1 3 Hilfe für Grundbildung in den Entwicklungsländern Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 3 1 3 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 3 500 000 3 000 000 p.m. 500 000 p.m. 500 000 p.m. 500 000 3 500 000 1 000 000 3 500 000 1 000 000 3 500 000 1 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Veranschlagt sind Mittel als Pilotprojekt, um durch Aktionen und ständige . . . . . . . . . . nationalen Programme im Bereich Grundbildung in den Entwicklungsländern zu unterstützen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die bei diesem Artikel Posten im Jahr 2002 eingesetzten Mittel dienen der Unterstützung von Gemeinschaftsprogrammen, die Überwachungs-, Monitoring- und Beobachtungsmaßnahmen im Bereich der Grundbildungsinitiativen vorsehen. Nach einem zweiten Jahr (2003) mit Pilotvorhaben wird dieser Posten seinen Zweck erfüllt haben, so dass die Grundbildungsprogramme gegebenenfalls in die nationalen Programme integriert werden können. Folgender Text ist hinzuzufügen: 39 Die gleichen Aktivitäten können auch mit den 2003 eingesetzten Mitteln finanziert werden. Diese Mittel können auch dazu verwendet werden, Regierungen von Entwicklungsländern bei ihren Bemühungen zur Umsetzung des Abkommens von Dakar zu unterstützen, Kampagnen zur Steigerung des Bewusstseins durch Akteure in Entwicklungsländern durchzuführen und die begleitende Sammlung und Beobachtung relevanter Daten zu fördern. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sollen das Grundrecht auf Bildung in den Entwicklungsländern garantieren. Folgender Text ist hinzuzufügen: Sie tragen zur Verwirklichung des Ziels bei, bis 2015 allen eine Grundbildung zu eröffnen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Dabei gilt dem Ziel, Mädchen den Zugang zur allgemeinen Bildung zu verschaffen, besondere Aufmerksamkeit. Folgender Text ist hinzuzufügen: Mit diesen Mitteln soll ferner ein Programm für die Wiedereingliederung ehemaliger Kindersoldaten in die Gesellschaft finanziert werden. BEGRÜNDUNG: Beim Weltbildungsforum 1999 in Dakar einigten sich die Regierungen weltweit auf eine Reihe von Schritten, die dazu beitragen sollen, dass die Millennium-Entwicklungsziele zur Gleichstellung der Geschlechter bei der Bildung bis 2005 und Grundbildung für alle bis 2015 erreicht werden. Obwohl die EG hauptsächlich durch die Unterstützung des Bildungsbereichs zur Erreichung der Ziele von Dakar beitragen wird, kann sie diese Haushaltslinie auch verwenden, um ein wichtiger Katalysator für die Wirksamkeit der Bemühungen der Regierungen um die Umsetzung des Abkommens von Dakar zu sein. Da diese Unterstützung weiterhin unerlässlich ist, muss diese Haushaltslinie beibehalten werden. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Streichung von spezielle kleine Themenbereiche betreffenden Haushaltslinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4502 C5-0300/2002 === MEMB/4502=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1 << von Franz Turchi, Isabelle Caullery, Jean-Charles Marchiani, Charles Pasqua, Niall Andrews, Mogens N.J. Camre >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 40 B7-6 6 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 1 650 000 3 000 000 16 000 000 16 000 000 BEGRÜNDUNG: Diese Mittel decken gemäß den Forderungen in den diesbezüglichen Entschließungen des Europäischen Parlaments die Kosten der Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich Antipersonenminen; sie sind ferner zur Finanzierung der medizinischen Versorgung und der Rehabilitation der Minenopfer bestimmt; für das Haushaltsjahr 2003 wurden zwar mehr Mittel vorgeschlagen, sie können jedoch unmöglich ausreichen, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Zahl der Minenopfer weltweit nicht zurückgeht und dass die Rehabilitation der Opfer, sofern sie überhaupt möglich ist, immer ein langwieriger Prozess ist. Daher müssen zumindest die veranschlagten Mittel beträchtlich erhöht werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0210 C5-0300/2002 === ITRE/5645=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1 << von Neena Gill, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln soll, in Ergänzung der im Rahmen der . . . . . . . . . . Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen) finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sollten für die Förderung von Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung mit folgenden Schwerpunkten bereitgestellt werden: Folgender Text ist hinzuzufügen: - Prüfung und Evaluierung der Ausrüstung und der Werkzeuge, Folgender Text ist hinzuzufügen: - Bewertung der Möglichkeiten der bestehenden Technologien, die noch nicht bei der humanitären Minenräumung eingesetzt werden, und in der Folge Folgender Text ist hinzuzufügen: 41 - Anpassung vielversprechender Technologien an die Anforderungen bei einem Feldeinsatz, Folgender Text ist hinzuzufügen: - Förderung der Entwicklung eines Beschaffungsplans für Werkzeuge und Instrumente zur Minenräumung. BEGRÜNDUNG: Es ist dringend notwendig, die Bemühungen im Bereich Forschung und Entwicklung auf die Anforderungen bei der Minenräumung auszurichten. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0176 C5-0300/2002 === AFET/5066=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1 AFET/5066 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5002, AFET/5018 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 3 150 000 4 500 000 17 500 000 17 500 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln soll, in Ergänzung der im Rahmen der . . . . . . . . . . Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen) finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Mit diesen Mitteln werden auch die Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen finanziert, die das Problem der Landminen gegenüber nichtstaatlichen Akteuren zur Sprache bringen, die «Teil des Problems» sind und daher auch «Teil der Lösung» sein sollten. BEGRÜNDUNG: Bestehende Bedürfnisse und bisherige positive Erfahrungen mit Gemeinschaftsaktionen in diesem Bereich sind überzeugende Argumente für eine Erhöhung der Mittelzuweisungen. Darüber hinaus entsprechen die vorgeschlagenen erhöhten Verpflichtungsermächtigungen dem Durchschnitt, der für die Einhaltung der Verordnungen notwendig ist, die die Rechtsgrundlage dieser Haushaltslinie darstellen. Diese legen fest, dass in dem Achtjahreszeitraum 2002-2009 140 Millionen Euro über diese Linie verteilt werden sollen. Nichtstaatliche Akteure sind häufig «Teil des Problems» und müssen daher auch «Teil der Lösung» des Problems der Landminen in bestimmten Ländern sein. Da diese Akteure oft die 42 Kontrolle über verminte Gebiete haben, sind sie die Ansprechpartner für die Durchführung von Minenräumungsaktionen oder Sensibilisierungskampagnen. Dass nichtstaatliche Akteure in den Prozess der Ächtung von Landminen einbezogen werden müssen, wurde auch in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2001 unterstrichen. NRO, die in den Prozess der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in die Kampagne zur Ächtung von Landminen eingebunden sind, sollten ebenfalls Mittel dieser Haushaltslinie in Anspruch nehmen können. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0039 C5-0300/2002 === DEVE/7072=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 1 << von Joaquim Miranda, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 1 Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen gegen Antipersonenminen Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 11 514 000 8 345 800 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 14 350 000 13 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Artikel dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Bei der Aufteilung dieser Mittel ist die Lage in Angola besonders zu berücksichtigen. BEGRÜNDUNG: In Anbetracht des Standes des Friedensprozesses in Angola und der großen Zahl von Minen, unter denen die Bevölkerung und gerade die Kinder immer noch leiden und die die Rückkehr von Familien an den Herkunftsort behindern, ist eine wesentliche Finanzhilfe für die Maßnahmen zur Räumung der noch übrigen Antipersonenminen unverzichtbar. Der hier gemachte Vorschlag soll deshalb bewirken, dass Angola bei der Aufteilung der Mittel dieses Artikels besondere Beachtung findet. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0211 C5-0300/2002 === ITRE/5647=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 2 N << von Neena Gill, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 2 N Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich der Beseitigung von Massenvernichtungswaffen und der daraus resultierenden Abfallentsorgung. 43 Hinzufügen: B7-6 6 2 N B7-6 6 2 N Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Beteiligung der Gemeinschaft an Aktionen bezüglich der Beseitigung von Massenvernichtungswaffen und der daraus resultierenden Abfallentsorgung. Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Schaffung eines spezifischen Programms, wie es in der Entschließung des Parlaments vom 3. April 2001 gefordert wurde, steht noch an. BEGRÜNDUNG: Mit der Einrichtung dieser Linie soll an die Forderung des Parlaments erinnert werden, dass im Rahmen der Entwicklung einer GASP sowie zusätzlich zur Schaffung eines Netzwerks militärischer Strukturen ein internationaler Konsens für ein Programm zur Beseitigung und Vernichtung von (atomaren, biogischen und chemischen) Massenvernichtungswaffen gefunden werden muss, wie bereits im Falle der Zusammenarbeit mit Russland zur Beseitigung chemischer Waffen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0258 C5-0300/2002 === EMPL/5896=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 4 0 << von Anne Elisabet Jensen >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 6 4 0 Europäische Stiftung für Berufsbildung — Haushaltszuschuss für Titel 1 und 2 Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 4 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 028 000 8 028 000 9 790 000 9 790 000 9 790 000 9 790 000 300 000 300 000 10 090 000 10 090 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Ansatz der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr: Der Text ist wie folgt zu ändern: Einnahmen: 44 - Titel 1 - Titel 2 «Zuschuss der Europäischen Gemeinschaft» «Sonstige Einnahmen» Insgesamt Ausgaben: - Titel 1 «Personal» - Titel 2 «Verwaltungsausgaben» - Titel 3 «Betriebsausgaben» Insgesamt 17 200 500 000 17 200 00017 500 000 10 869 00011 169 000 1 421 000 4 910 000 17 200 00017 500 000 Der Text ist wie folgt zu ändern: Genehmigter Stellenplan Laufbahn- und Besoldungsgruppen 2002 A2 A3 A 4/A 5 A 6/A 7/A 8 Insgesamt 60 B Insgesamt 46 C Insgesamt 24 D Insgesamt Gesamtzahl 130 Anzahl 2003 1 2 23 34 1 2 20 29 52 46 38 38 24 14 14 - 104 BEGRÜNDUNG: Die zusätzlichen 300 000 Euro (1,7%) werden zur Deckung der durch das Statut bedingten Erhöhungen der Personalkosten benötigt, die 2001—2002 mit 5,4% weit über dem Durchschnitt lagen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3004 C5-0300/2002 === BUDG/3004=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 4 1 << von Göran Färm, Wilfried Kuckelkorn, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-6 6 4 1 Europäische Stiftung für Berufsbildung — Haushaltszuschuss für Titel 3 Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 4 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 4 772 000 4 772 000 3 910 000 3 910 000 3 910 000 3 910 000 3 910 000 3 910 000 Erläuterungen: 45 Nach dem Absatz : Die Kommission verpflichtet sich, die Haushaltsbehörde auf Antrag der Stiftung über Mittelübertragungen zwischen operativen und Verwaltungsausgaben zu unterrichten. Folgender Text ist hinzuzufügen: 3 500 000 Euro dienen der Finanzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit den Beitrittsvorbereitungen im vorläufigen Arbeitsprogramm der Stiftung. BEGRÜNDUNG: Mit Blick auf die Verhandlungen über die finanzielle Vorausschau im Rahmen der Erweiterung sollten die von den Agenturen zu tragenden Kosten für die Vorbereitungsarbeiten festgelegt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0059 C5-0300/2002 === LIBE_5307=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Ozan Ceyhun >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 500 000 15 000 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000 10 000 000 25 000 000 12 098 000 BEGRÜNDUNG: Sowohl der Rat Justiz und Inneres vom 13./14. Juni 2002 als auch der Europäische Rat von Sevilla vom 21./22. Juni 2002 betonen die Notwendigkeit der Verstärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Migrationspolitik und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Projekte im Rahmen dieser Linie können einen entsprechenden Beitrag dazu leisten. Es bedarf daher einer drastischen Erhöhung der Mittel. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0040 C5-0300/2002 === DEVE/7114=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 500 000 15 000 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000 46 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Es wird von den Ergebnissen einer strengen Kontrolle der Aufnahmebedingungen . . . . . . . . . . übernommenen Personen abhängen, ob die Rückübernahmeabkommen durchgeführt werden oder nicht. Folgender Text ist hinzuzufügen: Priorität wird umfassenden Programmen eingeräumt, die Ursachen der Migration bekämpfen. BEGRÜNDUNG: Die Ziele der sechs derzeit aus dieser Haushaltslinie durchgeführten Aktionspläne konzentrieren sich auf Rückkehrpolitiken, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen sowie die Verhinderung von Migration. Gegenwärtig hat diese Haushaltslinie nur geringe oder gar keine Auswirkungen auf die Ursachen der Migration. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4501 C5-0300/2002 === MEMB/4501=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 6 7 << von Franz Turchi, Isabelle Caullery, Jean-Charles Marchiani, Mogens N.J. Camre, Charles Pasqua, Seán Ó Neachtain >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 6 7 Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 6 7 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 12 500 000 15 000 000 15 000 000 12 098 000 15 000 000 12 098 000 2 000 000 4 902 000 17 000 000 17 000 000 BEGRÜNDUNG: Nach der Tragödie von Dover sind die illegale Einwanderung in die Europäische Union und die schändlichen Aktivitäten, die Einzelpersonen und organisierte Schlepperbanden aus finanziellen Gründen betreiben, durch die Schiffbrüche vor den spanischen Küsten sowie durch zahlreiche Tragödien und Probleme im Jahr 2002 (wie das Lager Sangatte in Frankreich) usw. erneut ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dies hat auf dramatische Weise deutlich gemacht, dass die Bekämpfung und schwere Bestrafung all derer, die in die illegale Einwanderung und den internationalen Menschenhandel, in Einzelfällen bis hin zur Sklaverei, verstrickt sind, im Rahmen einer umfassenden und auf europäischer und internationaler Ebene koordinierten Strategie erfolgen muss. Diese Strategie muss insbesondere die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Migranten und den Transitländern umfassen. Die vom Rat und der Kommission vorgeschlagenen Zahlen sind jedoch für den Umfang dieser Aufgabe nicht ausreichend. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- 47 Abänderungsentwurf 0390 C5-0300/2002 === ELDR/8427=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 7 1 << von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 7 1 Krisenreaktionsmechanismus Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-6 7 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 22 750 000 22 750 000 27 500 000 26 000 000 22 500 000 23 000 000 5 000 000 3 000 000 27 500 000 26 000 000 BEGRÜNDUNG: Das Parlament hat sich mehrfach für den stetigen Aufbau von Krisenreaktionskapazität ausgesprochen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0178 C5-0300/2002 === AFET/5030=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-6 7 1 A << von Joost Lagendijk, Per Gahrton, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-6 7 1 A Krisenreaktionsmechanismus — Verwaltungsausgaben Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-6 7 1 A Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 2 250 000 2 250 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000 2 500 000 2 000 000 Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Veranschlagt sind Mittel für: — . . . . . . . . . . und endend mit : die Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit der die Kommission eine dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Einrichtung beauftragen wird. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung einer Durchführbarkeitsstudie über die Einrichtung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps. BEGRÜNDUNG: 48 Die Konfliktverhütung stellt eine der wichtigsten Prioritäten für die ständige Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik dar. Im Hinblick darauf müssen alle möglichen Instrumente zur Unterstützung eines nichtmilitärischen Krisenmanagements erforscht werden. Das Europäische Parlament hat in mehreren Entschließungen die Einrichtung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps empfohlen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0041 C5-0300/2002 === DEVE/7051=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 << von Richard Howitt, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Titel B7-7 EUROPÄISCHE INITIATIVE FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission wird Anstrengungen unternehmen, um diesen Teil des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ausführung des Haushaltsplans 2002 auszuführen, und sich gegebenenfalls bemühen, sie zu verbessern. BEGRÜNDUNG: Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Rückstau bei den noch ausstehenden Zahlungen aus früheren Verpflichtungen abzubauen. Durch anhaltende Bemühungen in diesem Bereich konnte das Ausmaß des Problems zwar verringert werden, doch wurde bislang immer noch kein annehmbares Maß erreicht. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0448 C5-0300/2002 === PPE//8012=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : 49 Was die Art der Maßnahmen betrifft, so werden innovative Projekte, . . . . . . . . . . bilateralen Programmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, besonders berücksichtigt. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Mittel dienen auch zur Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zur Kofinanzierung von Aktivitäten, wovon EUR 20 Mio. dieser Mittel für eigenständige und unabhängige politische Stiftungen in der Europäischen Union zu verwenden sind, einschließlich Förderung und Schutz der Rechte der Rechte der Kinder gemäß der Erklärung über die Rechte des Kindes. BEGRÜNDUNG: Die unabhängigen politischen Stiftungen sind für die genannten Leistungen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung besonders qualifiziert. Ihre Qualifikation ist bislang nicht hinreichend berücksichtigt worden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0447 C5-0300/2002 === PPE//8005=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen . . . . . . . . . . Europäischen Union und einschlägigen Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Bis zu 500 000 Euro sind für die Tätigkeit der Moskauer Schule für politische Studien bestimmt. BEGRÜNDUNG: Die wertvolle Arbeit, die dieses Institut leistet, sollte weiter unterstützt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0392 C5-0300/2002 50 === ELDR/8404=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Maria Johanna (Marieke) Sanders-ten Holte, Kyösti Tapio Virrankoski >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 8 500 000 6 500 000 87 000 000 86 500 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Was die Art der Maßnahmen betrifft, so werden innovative Projekte, . . . . . . . . . . bilateralen Programmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, besonders berücksichtigt. Der Text ist wie folgt zu ändern: Die Mittel dienen auch zur Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zur Kofinanzierung von Aktivitäten, einschließlich Förderung und Schutz der Rechte der Kinder gemäß der Erklärung über die Rechte des Kindes. Sie dienen ferner der Finanzierung von Maßnahmen, die auf die generelle Berücksichtigung der Menschenrechte und der Demokratisierung in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit abzielen. Folgender Text ist zu streichen: Sie dienen ferner der Finanzierung von Maßnahmen, die auf die generelle Berücksichtigung der Menschenrechte und der Demokratisierung in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit abzielen. Nach dem Absatz : Diese Mittel können auch zur Unterstützung der bilateralen und multilateralen . . . . . . . . . . Europäischen Union und einschlägigen Institutionen in den Partnerländern verwendet werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Kommission berichtet der Haushaltsbehörde jährlich über die Ausführung der Mittel durch die NRO, insbesondere im Hinblick darauf, wie viel Prozent jeweils für Verwaltungsausgaben bzw. für operationelle Ausgaben verwendet wurden. BEGRÜNDUNG: Angesichts der politischen Priorität, die das Europäische Parlament der Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats weltweit beimisst, lassen die der Kommission und Rat vorgenommen Kürzungen nicht gerechtfertigt erscheinen. Stattdessen müssen die Anstrengungen im Hinblick auf die Ausführung dieser Mittel verstärkt werden. 51 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0118 C5-0300/2002 === FEMM/7227=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Miet Smet, Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Mit diesen Mitteln soll die Hilfe finanziert werden, die in . . . . . . . . . . Europäischen Union durchgeführte Projekte gewährt wird, die folgende Zielsetzungen aufweisen: Der Text ist wie folgt zu ändern: a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — Förderung und Schutz der Grundrechte von Personen, die diskriminiert werden, in Armut leben oder benachteiligt sind, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, insbesondere auch derjenigen, die aufgrund des Kastensystems diskriminiert werden, — Unterstützung von Minderheiten, ethnischen Gruppen und autochthonen Bevölkerungsgruppen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Grundrechte besser zu schützen, — Unterstützung der Bekämpfung von Folter und Straffreiheit; die Unterstützung der Rehabilitationszentren für Folteropfer und der Organisationen, die den Opfern von Menschenrechtsverletzungen konkrete Hilfe bieten, oder Beitrag zur Stärkung der Rechte von Personen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, um Folter und Misshandlungen zu verhindern, — Unterstützung der Aufklärung über und Sensibilisierung für die Menschenrechte, — Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass;, — Unterstützung von Projekten zur Bekämpfung jeglicher Form der Gewalt gegen Frauen (Steinigung, öffentliche Züchtigung, Genitalverstümmelung, Verbrennung, Vergewaltigung); BEGRÜNDUNG: Die Europäische Union verfolgt seit jeher eine Politik zur Förderung der Achtung der Menschenrechte und führt seit langem einen Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Gewalt gegen Frauen stellt in diesem Zusammenhang eine schwere Verletzung der Menschenrechte dar und sollte mit allen der EU zur Verfügung stehenden Mitteln auch als solche behandelt werden. Ferner kann nicht hingenommen werden, dass die EU Drittländern 52 Finanzhilfe gewährt, die diese Menschenrechtsverletzungen offen oder verdeckt zulassen oder keine ernsthaften Anstrengungen zu ihrer Unterbindung unternehmen, nur weil Frauen die Opfer sind. Die Achtung der Menschenrechte sollte Teil jeder Politik der EU nach innen wie nach außen sein und in allen ihren Aspekten berücksichtigt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0362 C5-0300/2002 === VERT/8506=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 16 900 000 13 040 000 95 400 000 93 040 000 BEGRÜNDUNG: Die Mittel für Menschenrechtsprojekte müssen wieder auf den Stand von 2002 gebracht werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0042 C5-0300/2002 === DEVE/7132=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 DEVE/7132 Kompromißabänderungsentwurf zwischen DEVE/7112 << von Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 15 500 000 15 500 000 94 000 000 95 500 000 Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — . . . . . . . . . . und endend mit : 53 Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass; Der Text ist wie folgt zu ändern: b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der verantwortungsvollen Staatsführung, — Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen, — Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, — Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; BEGRÜNDUNG: Durch diesen Abänderungsentwurf wird diese Haushaltslinie so weit wie möglich mit den gleichen Mitteln ausgestattet wie 2002. Die Kommission hat nicht überzeugend nachgewiesen, dass die Aktionen im Bereich Menschenrechte in die Hauptlinien für die geographischen Gebiete einbezogen werden. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommission akzeptiert hat, dass die Vereinfachung des Haushaltsplans durch die Subsumierung von derzeit aus themenbezogenen Haushaltslinien finanzierten Aktionen unter die Hauptlinien davon abhängt, ob mit dem Parlament eine Einigung über Leistungsindikatoren und -ziele erzielt wird. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0179 C5-0300/2002 === AFET/5062=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 AFET/5062 Kompromißabänderungsentwurf zwischen AFET/5020 << von Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 54 B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 15 500 000 15 500 000 94 000 000 95 500 000 Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — . . . . . . . . . . und endend mit : Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass; Der Text ist wie folgt zu ändern: b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Judikative, gegebenenfalls Unterstützung bei der Bekämpfung von Korruption und bei der Reform des Sicherheitssektors, Unterstützung eines menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der verantwortungsvollen Staatsführung, — Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, — Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; BEGRÜNDUNG: Aus der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte wird eine ganze Reihe politischer Ziele der EU finanziert. Die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (vgl. KOM (2001) 252) bildet einen neuen politischen Orientierungspunkt der EU in diesem Bereich. Daher sind ausreichende Finanzmittel erforderlich, um die in den darin genannten zwei Verordnungen des Rates festgesetzten Ziele zu erfüllen. In einem Arbeitsdokument der Kommission vom 20. Dezember 2001 heißt es ferner, dass die Mittelansätze für die meisten der von der Linie für die EIDHR erfassten Ziele mindestens auf dem Stand von 2002 belassen und die Mittel u.a. für Konfliktverhütung und –lösung und für Governance aufgestockt werden sollen. 55 Wie sich anlässlich einer öffentlichen Anhörung über die Zusammenarbeit im Sicherheitssektor am 28. Mai im Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments gezeigt hat, gibt es in vielen Gesellschaften, die Konflikte überwunden haben, zwar auf dem Papier rudimentäre Ansätze für Rechtsstaatlichkeit, doch ist die Judikative oft nicht unabhängig und nicht unparteiisch, und die Normalbürger haben keinen Zugang dazu, und die Exekutive und das Militär sind häufig korrupt. Um ihre Kapazitäten in der Konfliktprävention und im Krisenmanagement auszubauen, muss die Europäische Union auch bei der Reform des Sicherheitssektors Hilfestellung leisten (siehe auch KOM (2001) 211). Die oben genannten Punkte müssen angegangen werden, um ein reibungsloses Funktionieren des Rechtsstaates zu gewährleisten und die Entstehung neuer Konflikte zu verhindern. Durch die ausdrückliche Erwähnung dieser Faktoren wird die Beschreibung der Ziele dieser Haushaltslinie vervollständigt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4438 C5-0300/2002 === MEMB/4438=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Neena Gill >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 16 900 000 13 040 000 95 400 000 93 040 000 BEGRÜNDUNG: Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Demokratie gehören zu den wesentlichen Zielen der Europäischen Union. Nach dem 11. September 2001 ist dieses Thema in den Mittelpunkt der internationalen Politik gerückt. Eine Kürzung der für diesen Bereich vorgesehenen Mittel würde den politischen Erklärungen und Entschließungen, die von diesem Parlament angenommen wurden, zuwiderlaufen. Es ist wichtig, dass unser Handeln im Einklang mit unseren Erklärungen steht. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4521 C5-0300/2002 === MEMB/4521=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von John Alexander Corrie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 56 B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — . . . . . . . . . . und endend mit : Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass; Der Text ist wie folgt zu ändern: b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der verantwortungsvollen Staatsführung, — Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, — Unterstützung des Aufbaus von Strukturen für parlamentarische Organe und Abgeordnete; — Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; Der Text ist wie folgt zu ändern: c) Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor(c) Unterstützung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Demokratisierung als Beitrag zur Konfliktverhütung, vor allem: — Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Versöhnung verschiedener Gruppeninteressen, einschließlich der Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratisierung, um so zur Verhütung von Konflikten und zur Wiederherstellung des zivilen Friedens beizutragen, 57 — Unterstützung von ethnische und nationale Grenzen überschreitenden gemeinsamen Programmen mit dem Ziel, eine solide Basis für das gegenseitige Verständnis und die friedliche Koexistenz der Konfliktparteien zu schaffen, auch für Abgeordnete und andere gewählte Amtsträger; — Unterstützung internationaler, regionaler und lokaler Organisationen - einschließlich Nichtregierungsorganisationen -, die mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit der Behandlung von deren Folgen befasst sind, sowie Unterstützung im Bereich der Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. BEGRÜNDUNG: Aktionen und Projekte unter Beteiligung von Abgeordneten und parlamentarischen Organisationen müssen in die im Rahmen dieser Linie förderwürdigen Maßnahmen einbezogen werden, um die Demokratisierung in den Entwicklungsländern voranzutreiben. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0391 C5-0300/2002 === ELDR/8435=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 1 0 << von Cecilia Malmström, Graham R. Watson, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-7 0 1 0 Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats — Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 95 400 000 93 040 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 78 500 000 80 000 000 Erläuterungen: Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, vor allem: — . . . . . . . . . . und endend mit : Förderung der Chancengleichheit und nichtdiskriminierender Vorgehensweisen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass; Der Text ist wie folgt zu ändern: b) Unterstützung der Demokratisierung sowie Stärkung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung, vor allem: — Förderung und Stärkung des Rechtsstaats, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Stärkung der Judikative und durch Unterstützung eines menschlichen Polizei- und Strafvollzugssystems, der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring der verantwortungsvollen Staatsführung, 58 — Unterstützung verfassungsrechtlicher und gesetzgeberischer Reformen und Unterstüztung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, — Förderung des Pluralismus sowohl auf politischer Ebene als auch auf der Ebene der Bürgergesellschaft durch Stärkung der als Garanten des pluralistischen Charakters der Gesellschaft notwendigen Einrichtungen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch Förderung der Unabhängigkeit und des verantwortlichen Handelns der Medien sowie der Pressefreiheit und der Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, — Förderung von Projekten, bei denen demokratisch gewählte Volksvertreter weltweit unter Nutzung des Internet und der modernen Informationstechnologien zusammenarbeiten, und die darauf abzielen, die Suche nach Lösungen für globale Probleme einschließlich bewaffneter Konflikte und der Menschenrechte zu erleichtern, die bewährte Praxis für verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und zu einer stärkeren Einflussnahme der Bürger auf politische Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene sowie zu Demokratiebewusstsein und zur demokratischen Kontrolle dieser Entscheidungen beizutragen, hauptsächlich in den neuen Demokratien, — Unterstützung von Wahlen, insbesondere durch Unterstützung unabhängiger Wahlausschüsse, Gewährung materieller, technischer und juristischer Hilfe bei der Wahlvorbereitung, einschließlich der Zusammenstellung der Wählerverzeichnisse, und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von spezifischen Gruppen - insbesondere Frauen - an den Wahlen und durch Ausbildung von Wahlbeobachtern; BEGRÜNDUNG: Interaktive Kommunikation über das Internet und e-mail-Lösungen sind ein wichtiges Instrument für die Demokratisierung und die Entwicklung einer verantwortungsvollen Staatsführung, nicht zuletzt in neuen Demokratien und Ländern, in denen demokratische Reformen durchgeführt werden. An Projekten in diesem Bereich können sich Volksvertreter auf der ganzen Welt beteiligen, die sich in demokratischen politischen Debatten mit den Bürgern gemeinsam um Lösungen für globale Probleme bemühen. Wenn diese Projekte richtig verwaltet werden, können die Bürger einen großen Beitrag zur Arbeit ihrer Vertreter in internationalen Fragen leisten und einen stärkeren Informationsaustausch zwischen den Parlamenten fördern, was alles zur demokratischen Kontrolle auf nationaler Ebene sowie weltweit beiträgt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 4414 C5-0300/2002 === MEMB/4414=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 2 << von Jan Mulder >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-7 0 2 Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Tribunale und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: 59 B7-7 0 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 1 000 000 1 000 000 6 000 000 6 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Aus diesem Posten dürfen ungeachtet des Begünstigten der Aktion keine Verwaltungsausgaben finanziert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten besonderer Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs. BEGRÜNDUNG: Die unlängst erfolgte Arbeitsaufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs war nicht unumstritten. Um die Akzeptanz des Internationalen Strafgerichtshofs zu fördern und zu verbessern, sollten Maßnahmen zur Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über seine Ziele und seine Arbeitsweise durchgeführt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0393 C5-0300/2002 === ELDR/8428=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-7 0 2 << von Jan Mulder, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-7 0 2 Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Tribunale und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-7 0 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 5 000 000 1 000 000 1 000 000 6 000 000 6 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Außerdem dienen sie zur Finanzierung der Einrichtung und der Arbeitsweise . . . . . . . . . . Öffentlichkeit, sowie zur Unterstützung des Internationalen Sondergerichtshofs für Sierra Leone. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten besonderer Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs. 60 BEGRÜNDUNG: Die unlängst erfolgte Arbeitsaufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs war nicht unumstritten. Um die Akzeptanz des Internationalen Strafgerichtshofs zu fördern und zu verbessern, sollten Maßnahmen zur Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über seine Ziele und seine Arbeitsweise durchgeführt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0343 C5-0300/2002 === MEMB/8826=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 0 0 0 << von Christopher Heaton-Harris, Den Dover, Robert Atkins, Richard A. Balfe, Christopher J.P. Beazley, Bethell, John Bowis, Philip Charles Bradbourn, Philip Bushill-Matthews, Martin Callanan, Giles Bryan Chichester, John Alexander Corrie, Nirj Deva, James E.M. Elles, Jonathan Evans, Jacqueline Foster, Robert Goodwill, Daniel J. Hannan, Malcolm Harbour, Roger Helmer, Inglewood, Caroline F. Jackson, Bashir Khanbhai, Timothy Kirkhope, Edward H.C. McMillan-Scott, Neil Parish, Roy Perry, James L.C. Provan, John Purvis, Struan Stevenson, Stockton, Robert William Sturdy, David Sumberg, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Theresa Villiers, James Nicholson, Lennart Sacrédeus >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 0 0 0 Internationale Fischereiabkommen Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 0 0 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 144 969 148 321 149 545 155 295 149 545 155 295 149 545 155 295 000 000 000 000 000 000 000 000 43 824 000 43 505 000 38 421 000 38 102 000 38 421 000 38 102 000 38 421 000 38 102 000 Erläuterungen: Nach der Tabelle : Land Angola Argentinien Kanada Verordnung Datum (EWG) Nr. 30. November 3620/87, 1987 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 26. Februar 2001 459/2001 (EWG) Nr. 28. September 3447/93 1993 Beschluss 20. Dezember 83/652/EWG, 1983 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 20. Dezember 3675/93 1993 61 Amtsblatt L 341 vom 3.12.1987 Dauer L 66 vom 8.3.2001 L 318 vom 20.12.1993 L 371 vom 31.12.1993 3.5.2000 bis 2.5.2002 24.5.1994 bis 23.5.1999 L 340 vom 31.12.1993 Land Kap Verde Komoren Côte d'Ivoire Estland Gabun Gambia Verordnung (EWG) Nr. 2321/90, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 301/2002 (EWG) Nr. 1494/88, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1439/2001 (EWG) Nr. 3939/90 (EG) Nr. 722/2001 (EWG) Nr. 519/93, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2396/96 (EG) Nr. 2848/2000 (EG) Nr. 2469/98, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 580/2002 (EWG) Nr. 1580/87, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 634/94 Datum 24. Juli 1990 Amtsblatt L 212 vom 9.8.1990 Dauer 21. Januar 2002 L 47 vom 19.2.2002 L 137 vom 2.6.1988 1.7.2001 bis 30.6. 2004 L 193 vom 17.7.2001 L 379 vom 31.12.1990 L 102 vom 12.4.2001 L 56 vom 9.3.1993 28.2.2001 bis 27.2.2004 2. Dezember 1996 15. Dezember 2000 9. November 1998 L 332 vom 20.12.1996 L 334 vom 30.12.2000 L 308 vom 18.11.1998 Rahmenabkomme n Jährlich 25. März 2002 L 89 vom 5.4.2002 L 146 vom 6.6.1987 3.12.2001 bis 2.12.2005 L 79 vom 23.3.1994 L 29 vom 1.2.1985 L 209 vom 2.8.2001 L 226 vom 29.8.2001 1.7.1993 bis 30.6.1996 L 40 vom 12.2.2002 L 66 vom 8.3.2001 16.6.2001 bis 15.6.2006 3. Mai 1988 10. Juli 2001 19. Dezember 1990 4. April 2001 2. März 1993 2. Juni 1987 10. März 1994 Grönland (EWG) Nr. 29. Januar 1985 223/85 (EG) Nr. 25. Juni 2001 1575/2001 Guinea-Bissau (EWG) Nr. 27. Juni 1980 2213/80, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 21. Januar 2002 249/2002 Ad-hoc-Maßnahme Beschluss 26. Februar 2001 2001/179/EG des Rates) 62 1.7.2000 bis 30.6.2003 Jährlich 3.12.1998 bis 2.12.2001 1.1.2001 bis 31.12.2006 Land Republik Guinea Verordnung (EWG) Nr. 973/83, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 445/2001 (EG) Nr. 924/2002 Äquatorial-Guinea (EWG) Nr. 1966/84, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 723/2001 Mauritius (EWG) Nr. 1616/89 (EG) Nr. 444/2001 Dominica (EG) Nr. 3329/93 Lettland (EG) Nr. 2394/96 (EG) Nr. 2555/2001 Litauen (EG) Nr. 2395/96 (EG) Nr. 2555/2001 Madagaskar (EWG) Nr. 780/86, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2562/2001 Mauretanien (EWG) Nr. 4143/87, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2528/2001 São Tomé und (EWG) 477/84 Principe ,geändert durch Verordnung (EG) Nr. 428/2000 Seychellen (EWG) Nr. 1708/87, geändert durch Verordnung Datum 28. März 1983 Amtsblatt L 111 vom 27.4.1983 Dauer 26. Februar 2001 L 64 vom 6.3.2001 L 144 vom 1.6.2002 L 188 vom 16.7.1984 1.1.2000 bis 31.12.2001 1.1.2002 bis 31.12.2002 L 102 vom 12.4.2001 L 159 vom 10.6.1989 L 64 vom 6.3.2001 L 299 vom 4.12.1993 L 332 vom 20.12.1996 L 347 vom 31.12.2001 L 332 vom 20.12.1996 L 347 vom 31.12.2001 L 73 vom 18.3.1986 1.7.2000 bis 30.6.2001 30. Mai 2002 28. Juni 1984 4. April 2001 5. Juni 1989 26. Februar 2001 29. November 1993 2. Dezember 1996 18. Dezember 2001 2. Dezember 1996 18. Dezember 2001 24. Fenruar 1986 1.12.1999 bis 2.12.2002 Rahmenabkomme n jährlich Rahmenabkomme n jährlich 17. Dezember 2001 14. Dezember 1987 L 344 vom 28.12.2001 L 388 vom 31.121987 21.5.2001 bis 20.5.2004 17. Dezember 2001 21. Februar 1984 L 341 vom 22.12.2001 L 54 vom 25.2.1984 1.8.2001 bis 31.7.2006 14. Februar 2000 L 54 vom 26.2.2000 L 160 vom 20.6.1987 1.6.1999 bis 31.5.2002 15. Juni 1987 63 Land Senegal Verordnung (EG) Nr. 1239/1999 (EG) Nr. 923/2002 (EWG) Nr. 2212/80, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 542/98 Datum 10. Juni 1999 (EG) Nr. 2303/2001 (EWG) Nr. 1237/90 (EWG) Nr. 3941/90 15. November 2001 25. April 1990 Sierra Leone Tansania 30. Mai 2002 27. Juni 1980 9. März 1998 19. Dezember 1990 Amtsblatt L 150 vom 17.6.1999 L 144 vom 1.6.2002 L 226 vom 29.8.1980 Dauer 18.1.1999 bis 17.1.2002 18.1.2002 bis 17.1.2005 L 72 vom 11.3.1998 L 310 vom 28.11.2001 L 125 vom 15.5.1990 L 379 vom 31.12.1990 1.5.1997 bis 30.4.2001 1.5.2001 bis 31.12.2001 Folgender Text ist hinzuzufügen: Die für Angola, die baltischen Staaten, Äquatorial-Guinea und Senegal bestimmten Mittel werden so lange in die Reserve eingestellt, bis Beobachtern des Ausschusses für Fischerei des Europäischen Parlaments gestattet wird, an den Verhandlungen teilzunehmen. BEGRÜNDUNG: Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments hat wiederholt nachgefragt, ob Beobachter des Ausschusses an den Verhandlungen teilnehmen können, doch wurde bisher noch keine klare Antwort erteilt. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3541 C5-0300/2002 === BUDG/3541=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 0 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 1 0 LIFE (Europäisches Umweltfinanzinstrument) — Maßnahmen außerhalb des Gemeinschaftsgebietes Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 522 300 6 342 300 9 620 000 5 000 000 9 620 000 5 000 000 -1 924 000 7 696 000 5 000 000 BEGRÜNDUNG: Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie 64 zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0134 C5-0300/2002 === ENVI/6007=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 0 << von Robert Goodwill >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 1 0 LIFE (Europäisches Umweltfinanzinstrument) — Maßnahmen außerhalb des Gemeinschaftsgebietes Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 6 522 300 6 342 300 9 620 000 5 000 000 9 620 000 5 000 000 9 620 000 5 000 000 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Teilnehmen an dem Programm LIFE (Drittländer) können Albanien, Algerien, Bosnien . . . . . . . . . . die Regionen an der Ostseeküste Russlands Kaliningrad und St. Petersburg. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Mittel sind zur Finanzierung für Projekte der technischen Hilfe gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 des dritten thematischen Abschnitts von LIFE III, LIFE III Drittländer, bestimmt. Finanziert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Schaffung von Kapazitäten und Verwaltungsstrukturen, die im Umweltsektor in Drittländern benötigt werden. Die Der finanzielle Gesamtrahmen für das Mehrjahresprogramm wurde auf 640 000 000 000 Euro festgesetzt, davon entfallen 6 % auf LIFE-Drittländer (38 400 000 Euro). Begleitmaßnahmen werden mit maximal 5 % der verfügbaren Mittel finanziert. Die Programmdauer beträgt fünf Jahre (2001 bis 2004). Nach dem Absatz : Gemeinsame Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer sind bei . . . . . . . . . . die Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben, zu verbessern. Der Text ist wie folgt zu ändern: Im Rahmen des Mehrjahresprogramms sollen insbesondere Maßnahmen zur Förderung von Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen mehreren Ländern (EU und Nachbarländer) unterstützt werden. Die Kommission sorgt für eine besonders strikte Überwachung der Projekte im Westjordanland und im Gaza-Streifen. BEGRÜNDUNG: Es ist wichtig, dass die Kommission die in den palästinensischen Autonomiegebieten und im Gaza-Streifen durchgeführten LIFE-Projekte genau überwacht, da jüngsten Berichten zufolge Gelder aus anderen EU-Projekten für terroristische Aktivitäten abgezweigt wurden. 65 =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0135 C5-0300/2002 === ENVI/6031=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 1 << von Alexander de Roo, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 1 1 Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 700 000 5 400 000 5 100 000 6 500 000 5 100 000 6 500 000 5 000 000 5 000 000 10 100 000 11 500 000 400 000 240 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel sind bestimmt für die Durchführung des fünften und . . . . . . . . . . gebührende Einbeziehung von Umweltfragen in alle Aspekte der gemeinschaftlichen Außenbeziehungen. Der Text ist wie folgt zu ändern: Veranschlagt wurden die Mittel ferner für: — obligatorische und fakultative Beiträge zu einer Reihe von internationalen Übereinkommen, Protokollen und Abkommen, zu deren Vertragsparteien die Gemeinschaft zählt, sowie für die Vorbereitung internationaler Vereinbarungen, an denen sich die Gemeinschaft beteiligt, — die finanzielle Unterstützung für die Beteiligung der Entwicklungsländer und der NRO an den Arbeiten im Rahmen der geltenden Übereinkommen und an der Vorbereitung künftiger Übereinkommen, — das Follow-up zur Ratifizierung und Durchführung des Protokolls von Kyoto und des Protokolls von Montreal, — die Folgemaßnahmen zum Gipfel von 2002 über nachhaltige Entwicklung (Rio +10), und Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung von Stätten und Tier- und Pflanzenarten, deren umfassende Bedeutung für die Artenvielfalt anerkannt ist, und Beteiligung an den Arbeiten im Bereich Handel und Umwelt im Rahmen der WTO und von anderen internationalen anderer internationaler Foren einschließlich der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, vor allem UNEP, UN/CSD und OECD, — Errichtung einer starken «Umweltsäule» in der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, — die Unterstützung für Bewerberländer für Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Übernahme, Einhaltung und Durchsetzung des EU-Umwelt acquis abzielen. Die Unterstützung in diesem Bereich wird durch Auftragnehmer, Berater und internationale Organisationen, einschließlich des Regionalen Umweltzentrums mit voller Finanzierung und Vertretung in den Bewerberländern geleistet. BEGRÜNDUNG: 66 Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung findet derzeit in Johannesburg statt. Seit dem Weltgipfel von Rio vor zehn Jahren hat sich die Lage im Bereich der Erhaltung der Artenvielfalt verschlimmert, und inzwischen ist der Fortbestand von Arten wie Orang Utan und Tiger nicht mehr gesichert. Eine Ursache der Gefahren für die Artenvielfalt ist die unzulängliche Finanzierung der Erhaltung wild lebender Arten in Entwicklungsländern. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem die EU beigetreten ist, verlangt von den Vertragsparteien die Zusammenarbeit bei Finanzierung und sonstiger Unterstützung für die Erhaltung der Artenvielfalt vor Ort in der Natur. In der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema «Zehn Jahre nach Rio» (A5-0151/2002) wird festgestellt, dass die Bestimmungen des Übereinkommens über biologische Vielfalt gestärkt werden müssen, um den Weg für eine Verpflichtung zur Gewährung angemessener und langfristig berechenbarer Finanzmittel für die Durchführung frei zu machen. Damit ein Gegenwert für die eingesetzten Gelder entsteht, sollten zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Erhaltung von Stätten, deren umfassende Bedeutung für die Artenvielfalt anerkannt wird, und die Bevölkerungsgruppen vor Ort, die an solchen Anstrengungen mitwirken, zu unterstützen. Aus diesen Gründen und weil die Mittel dieses Artikels für viele weitere Maßnahmen reichen müssen, wird vorgeschlagen, die Mittel um 5 Mio. Euro aufzustocken. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0487 C5-0300/2002 === PPE//8038=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 1 2 N << von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 1 2 N Kyoto-Europa-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung — Lateinamerika Hinzufügen: B7-8 1 2 N B7-8 1 2 N Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 000 000 3 000 000 5 000 000 3 000 000 Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Kyoto-Europa-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung - Lateinamerika Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Erläuterungen sind wie folgt zu ergänzen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sind dazu bestimmt, europäische Unternehmen dazu anzuspornen, in den im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung zu investieren. 67 Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sind dazu bestimmt, Wiederaufforstung, die Anlage neuer Wälder und die Einrichtung einer Saatgutbank vor allem in den lateinamerikanischen Tropenwäldern zu unterstützen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Vorrang bei der Finanzierung erhalten solche Projekte, bei denen eine günstige Beschäftigungswirkung bezüglich der relativ gering spezialisierten Arbeitskräfte nachgewiesen wird. Folgender Text ist hinzuzufügen: Rechtsgrundlage Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen der Finanzierung eines Pilotprojekts im Sinn der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens. BEGRÜNDUNG: Durch dieses Pilotprojekt sollen auf europäischer Ebene aktive Schritte zur Verringerung des CO2-Gehalts der Atmosphäre gefördert werden. Dieses Projekt dient dem Aufbau einer operativen Einrichtung, die dazu gedacht ist, Saatgut zu sammeln und zu erhalten und zur Sanierung der Umwelt zu verwenden. Zu betonen ist dabei, dass diese Maßnahme besonders auf die zahlreichen relativ gering spezialisierten Arbeitskräfte in den lateinamerikanischen Ländern gerichtet ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0084 C5-0300/2002 === CULT/6954=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 3 0 << von Roy Perry, Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 3 0 Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 3 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 2 700 000 2 640 000 2 600 000 3 000 000 2 600 000 3 000 000 400 000 100 000 3 000 000 3 100 000 BEGRÜNDUNG: Die Ereignisse des 11. September 2001 und danach haben gezeigt, dass zwischen den USA und den Mitgliedstaaten der EU eine Interessengemeinschaft besteht. Das Europäische Parlament hat in seiner jüngsten Entschließung zur Stärkung der transatlantischen Zusammenarbeit eine Aufstockung der Haushaltsmittel für das Kooperationsprogramm EG/USA im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung gefordert. Wenn das Programm 68 über das hinausgehen soll, was im Wesentlichen Pilotaktionen bleiben, müssen die Mittel dafür erhöht werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0212 C5-0300/2002 === ITRE/5629=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 4 1 << von Eryl Margaret McNally, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 4 1 Programm «Intelligente Energie für Europa»: externer Teil — Coopener Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B7-8 4 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. p.m. p.m. p.m. p.m. 1 970 000 490 000 1 970 000 490 000 1 576 000 392 000 3 546 000 882 000 BEGRÜNDUNG: Weil man der Notwendigkeit der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger in Entwicklungsländern weltweit großes Gewicht beimisst, muss das Programm für die Vorbereitsungsarbeiten unbedingt mit größeren Mitteln ausgestattet werden. Für den Vierjahreszeitraum 2003-2006 wird eine Aufstockung um insgesamt 15 Mio. Euro vorgeschlagen, die proportional zum allgemeinen Ausgabenmuster aufgeteilt wird. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0043 C5-0300/2002 === DEVE/7083=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0 << von Anders Wijkman, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 5 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 7 550 000 7 650 000 8 550 000 8 061 000 8 550 000 8 061 000 8 550 000 8 061 000 Erläuterungen: Vor dem Absatz : Sie dienen außerdem der Förderung von Maßnahmen der technischen Hilfe . . . . . . . . . . ihnen zu ermöglichen, eine angemessene Vertretung nach Genf zu entsenden. Der Text ist wie folgt zu ändern: 69 Diese Mittel sind bestimmt für: — die Deckung der Kosten für Aktionen der Kommission im Rahmen der multilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Durchführung der internationalen Handelsabkommen, — die Verhandlungen der Kommission mit der Welthandelsorganisation (WTO), der Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde sowie der Teilnahme an einer neuen Verhandlungsrunde in Handelsfragen (Entwicklungsagenda von Doha), — Aktionen im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern der Europäischen Union zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses der mit dem internationalen Handel verbundenen Probleme. Sie dienen der Finanzierung der Durchführung und Kontrolle der Einhaltung von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) sowie der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bezüglich der Handelspolitik und der Verfahren der Europäischen Union, — Ausgaben von Nichtregierungsorganisationen, die die Tätigkeit der WTO (Welthandelsorganisation) überwachen. Derartige Aktivitäten sollten die Information der Öffentlichkeit über Zusammensetzung und Mandat der WTO, Studien über die künftigen Kapitel der neuen Handelsagenda der WTO und ihrer Arbeitsgruppen, die Analyse der Verbindungen zwischen multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsverträgen und Forschungsarbeiten über die Auswirkungen des neuen Handelssystems, insbesondere für die Länder des Südens und betreffend die Landwirtschaft sowohl im Norden als auch im Süden, beinhalten, — die Finanzierung von Maßnahmen der Kommission in den neuen Bereichen des multilateralen Welthandels wie Umwelt, Wettbewerb, Investitionen und soziale Fragen, — die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels durch eine gemeinsame Politik, die unter anderem wirtschaftliche und handelspolitische Maßnahmen in den Bereichen Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst, — die Bewertung der Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Entwicklungsländer in Anbetracht der digitalen Kluft. BEGRÜNDUNG: Dieser Zusatz zu den Erläuterungen bedarf keiner weiteren Erklärung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0213 C5-0300/2002 === ITRE/5720=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 5 0 << von Paul Rübig, Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 5 0 Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 5 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 7 550 000 7 650 000 8 550 000 8 061 000 8 550 000 8 061 000 1 000 000 1 000 000 9 550 000 9 061 000 Erläuterungen: 70 Nach den Spiegelstrichen beginnend mit : Diese Mittel sind bestimmt für: — . . . . . . . . . . und endend mit : die Unterstützung der harmonischen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Handels . . . . . . . . . . Waren- und Dienstleistungsverkehr, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen und Investitionen umfasst, Folgender Text ist hinzuzufügen: Sie dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer Konferenz von Abgeordneten aus den WTO-Mitgliedstaaten und an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung der WTO, wenn diese Versammlung erst einmal geschaffen wurde, sowie der Kosten für die Einrichtung dieser Versammlung. BEGRÜNDUNG: In seiner Entschließung vom 18. November 1999 zur WTO-Jahrtausendrunde (ABl. C 189 vom 7.7.2000, S. 213) forderte das Europäische Parlament die Bildung einer Parlamentarischen Versammlung der WTO. Das Parlament war die treibende Kraft der Bestrebungen zur Einrichtung einer solchen Versammlung. Auf gemeinsame Initiative des Europäischen Parlaments und der Interparlamentarischen Union trafen über 100 Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten der WTO anlässlich der vierten WTOMinisterkonferenz in Doha im November 2001 zusammen. Auf dem Treffen wurde einvernehmlich eine Abschlusserklärung angenommen, in der eine engere Beteiligung der Parlamente an den Aktivitäten der WTO gefordert und eine Lenkungsgruppe eingesetzt wurde, die eine Konferenz über Handelsfragen im Jahr 2002 vorbereiten und Optionen für eine parlamentarische Dimension der WTO vorlegen soll. Die erste Sitzung der Lenkungsgruppe fand im Mai 2002 in den Räumlichkeiten des EP statt, die nächste soll im Oktober 2002 in Genf stattfinden. Da die Anstrengungen zur Schaffung einer parlamentarischen Dimension der WTO 2003 in eine entscheidende Phase treten, sollten angemessene Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um die Kosten der Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Institutionalisierung der Parlamentarischen Versammlung der WTO zu decken (einschließlich der Abhaltung von Sitzungen in verschiedenen Ländern und der Unterstützung weniger entwickelter Länder, um ihre angemessene Vertretung sicherzustellen). =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3542 C5-0300/2002 === BUDG/3542=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 7 1 0 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Posten B7-8 7 1 0 Hilfe für die Bananen-Erzeuger aus den AKP-Staaten Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: 71 B7-8 7 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 44 000 000 39 800 000 40 000 000 40 000 000 40 000 000 40 000 000 -8 000 000 32 000 000 40 000 000 BEGRÜNDUNG: Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, werden die Mittel in die Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0045 C5-0300/2002 === DEVE/7084=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-8 7 2 << von Anders Wijkman, Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-8 7 2 Förderung der Gemeinschaftsinvestitionen in den Entwicklungsländern in Lateinamerika, Asien, im Mittelmeerraum und in Südafrika im Rahmen der Abkommen über wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-8 7 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. 15 150 000 p.m. 15 000 000 p.m. 15 000 000 p.m. 15 000 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Ein Teil der Mittel soll vorrangig für joint ventures im . . . . . . . . . . Bereich der Ausbildung lokaler Fachleute im Bereich Umwelttechnologie bereitgestellt werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Die Mittel dienen ferner der Förderung des Aufbaus von Strukturen in den am wenigsten entwickelten Ländern, um ihnen eine bessere Eingliederung in das multilaterale Handelssystem u.a. durch die Schaffung der Voraussetzungen für ihre Teilnahme an der WTO zu erleichtern, BEGRÜNDUNG: Der Zusatz zu den Erläuterungen bedarf keiner weiteren Erklärung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0181 C5-0300/2002 72 === AFET/5011=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2 << von Gary Titley, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 2 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 -17 500 -17 500 9 500 000 8 500 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Nach dem Absatz : Ferner sind sie zur Deckung der Kosten der Begleitmaßnahmen im . . . . . . . . . . Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Ausbildung und Entwicklung institutioneller Kapazitäten ergänzen. Folgender Text ist zu streichen: Bei der EU-Polizeimission (EUPM) in Bosnien und Herzegowina handelt es sich um eine neue Maßnahmenform, bei der die operationelle Fähigkeit der EU bei der Bewältigung ziviler Krisen zum Ausdruck kommt, wie sie sich in der Erklärung des Gipfels von Laeken im Dezember 2001 wiederfindet. -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-5 4 1 Unterstützung der westlichen Balkanländer Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B7-5 4 1 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 206 400 251 680 257 500 280 000 257 500 280 000 17 500 000 17 500 000 275 000 297 500 000 000 000 000 000 000 000 000 Reserve Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Hilfsprogramms, mit dem in . . . . . . . . . . der begünstigten Länder am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess unterstützt werden soll. Der Text ist wie folgt zu ändern: Diese Unterstützung zielt vor allem auf: — den Wiederaufbau, die Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Stabilisierung der Region; — die Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens zur Unterstützung der Demokratie, des Rechtsstaats, der Menschen- und Minderheitenrechte, der Aussöhnung 73 Versöhnung und Festigung der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Medien sowie Medien, der Stärkung der Legalität und der verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wobei die EU-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina Teil dieser Hilfe ist und aus dieser Linie finanziell unterstützt wird; — die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und marktwirtschaftlich orientierte Reformen; — die soziale Entwicklung und insbesondere die Armutsbekämpfung, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Bekämpfung der Diskriminierung besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen einschließlich behinderter und älterer Menschen sowie Kindern, die Erziehung, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sanierung der Umwelt; — die regionale, transnationale, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit. BEGRÜNDUNG: Im Rahmen des Haushaltskonzertierungsverfahrens werden Parlament und Rat weitere Gespräche über den GASP-Haushalt sowie darüber führen, dass das Parlament in angemessener Form einbezogen werden muss, bevor der Rat Beschlüsse über gemeinsame Aktionen fasst. Je nach Ergebnis dieser Gespräche sollte ein Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem für das Kapitel GASP im Haushaltsentwurf 2003 veranschlagten Gesamtbetrag und dem entsprechenden Betrag im Haushaltsplan 2002 aus der Hauptlinie für das CARDSProgramm übertragen werden. Dieser Betrag entspricht auch fast der 2003 für die EUPM vorgesehenen Summe. In der Hauptlinie für CARDS steht der Betrag für die EUPM weiter zur Verfügung. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3544 C5-0300/2002 === BUDG/3544=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B7-9 5 0 N << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B7-9 5 0 N Reserve für Verpflichtungen — Rubrik 4 Hinzufügen: B7-9 5 0 N B7-9 5 0 N Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 412 372 412 372 p.m. 000 000 Reserve Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: Reserve für Verpflichtungen - Rubrik 4 Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel sind zur Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs bestimmt, sobald nachgewiesen wird, dass die Zahlungsrückstände allmählich abgebaut werden. BEGRÜNDUNG: 74 Der negative Trend beim Abbau der Rückstände zeigt, dass die Verwaltungsmechanismen der Kommission für die Ausführung dieser Haushaltslinie unzureichend und verbesserungswürdig sind. Solange dieser Trend nicht umgekehrt wird, bzw. die Kommission keine Verbesserung ihrer Verwaltung nachweisen kann, sind die Mittel in diese neue Reserve eingestellt. Die Haushaltsbehörde wird erwägen, Mittel auf die ursprüngliche Haushaltslinie zu übertragen, sobald sich die Rückstände verringert haben und die Kommission nachweisen kann, dass die Verwaltung der Mittel dieser Haushaltslinie verbessert worden ist. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0449 C5-0300/2002 === PPE//8035=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 0 << von Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 0 Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 9 000 000 6 500 000 10 000 000 7 500 000 10 000 000 -1 000 000 6 500 000 10 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 1 Nichtverbreitung von Kernwaffen und Abrüstungsmaßnahmen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 000 000 7 000 000 10 500 000 8 500 000 11 500 000 -1 500 000 -1 000 000 7 000 000 10 500 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT WURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 -15 000 -11 000 000 000 10 000 000 10 000 000 Erläuterungen: Nach der Tabelle : 75 HE+ABÄNDERUNGS ENTWURF Verpflichtu Zahlungen ngen 12 000 000 15 000 000 10 000 000 10 000 000 Derzeit laufende Rechtsgrundlage Maßnahmen Maßnahmen zur Gemeinsame Aktion Unterstützung des 1999/843/GASP (ABl. Friedensprozesses im L 326 vom Nahen Osten unter der 18.12.1999, S. 71) Zuständigkeit des EUSonderbeauftragten für den NahostFriedensprozess (Moratinos) Gemeinsame Aktion 2000/794/GASP (ABl. L 318 vom 16.12.2000, S. 5) Gemeinsame Aktion 2001/800/GASP (ABl. L 303 vom 20.11.2001, S. 5-6) Durchführung eines Gemeinsame Aktion zweiten 2000/298/GASP (ABl. Hilfsprogramms der L 97 vom 19.4.2000, EU zur Unterstützung S. 4) der palästinensischen Autonomiebehörde bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten, die von den unter ihrer Kontrolle stehenden Gebieten ausgehen (Eriksson) Unterstützung des Gemeinsame Aktion Stabilitätspakts im 2000/793/GASP (ABl. Rahmen der Tätigkeit L 318 vom des 16.12.2000, S. 3) Sonderbeauftragten der EU für die Funktion des Koordinators für den Stabilitätspakt in Südosteuropa (Hombach) Gemeinsame Aktion 2001/915/GASP (ABl. L 337 vom 20.12.2001, S. 62) 76 Mittelbetrag Auslaufdatum 1 430 000 31.12.2000 1 285 280 31.12.2001 1 100 000 31.12.2002 10 000 000 31.5.2002 1 862 824 31.12.2001 1 420 290 31.12.2002 Derzeit laufende Maßnahmen Beitrag der Europäischen Union zur Mission zur Förderung des Dialogs in Togo Beitrag der Europäischen Union zur Stärkung der Fähigkeit der georgischen Behörden, die OSZEBeobachtungsmission an der Grenze der Republik Georgien mit der Tschetschenischen Republik der Russischen Föderation zu unterstützen und zu schützen Beitrag der Europäischen Union zum Konfliktbeilegungspro zess in Südossetien Unterstützung der Europäischen Union bei der Schaffung einer vorübergehenden multinationalen Sicherheitspräsenz in Burundi Beitrag der Europäischen Union zur Schaffung der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina, die die Aufgaben der Internationalen Polizeieinsatztruppe (IPTF) der Vereinten Nationen übernimmt Rechtsgrundlage Mittelbetrag Auslaufdatum Beschluss 2001/375/GASP (ABl. L 132 vom 5.5.2001, S. 7) 79 000 31.05.2002 Gemeinsame Aktion 2001/568/GASP (ABl. L 202 vom 27.7.2001, S. 2) 45 000 31.3.2002 Gemeinsame Aktion 2001/759/GASP (ABl. L 286 vom 30.10.2001, S. 4) 210 000 20.10.2002 Gemeinsame Aktion 2001/801/GASP (ABl. L 303 vom 20.11.2001, S. 7) 9 500 000 1.6.2002 Gemeinsame Aktion 2002/210/GASP (ABl. L vom 13.3.2002, S.1) 14 000 000 31.12.2005 Folgender Text ist hinzuzufügen: Das Parlament begrüßt die nach der Beendigung des Konflikts geplante Schaffung einer Polizeimission der EU in Bosnien als klares Signal für Stabilität und Sicherheit und ist grundsätzlich bereit, hierfür Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitzustellen. 77 Folgender Text ist hinzuzufügen: Unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und des Parlaments vom 19. Juli 2002 ist das Parlament bereit, eine Einigung über die Mittel für die GASP (B8-1 2) für 2003 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Finanzierung des neuen Bedarfs zu erzielen, und wünscht, an diesen Maßnahmen im Rahmen der GASP angemessen beteiligt zu werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Aus diesem Grund müssen Qualität und Häufigkeit der Information und Konsultation des Parlaments und seiner zuständigen Ausschüsse verbessert werden. Folgender Text ist hinzuzufügen: Ferner wird auf die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht über die Verwaltung der GASP (13/2002) und auf die Forderung des Parlaments (Entlastungsbericht A5-0103/2002 vom 10. April 2002, Ziff. 14 Buchstabe h) nach Klärung der Rolle der Kommission bei der Festlegung des finanziellen und operationellen Rahmens für den Haushaltsvollzug und nach Festlegung von Rechnungsprüfungs- und Evaluierungssystemen in diesem Bereich verwiesen. Folgender Text ist hinzuzufügen: Vor diesem Hintergrund sollte bis zur zweiten Lesung des Haushaltsplans 2003 eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Rat, Kommission und Parlament erzielt werden, die Folgendes vorsieht: — Konsultation des Parlaments in der Phase der Prüfung möglicher gemeinsamer Aktionen, falls erforderlich in vertraulichem Rahmen; — Unterrichtung des Parlaments durch den Vorsitz oder den Vertreter des Vorsitzes des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) oder des AStV über Mandat, Ziele und finanzielle Auswirkungen gemeinsamer Aktionen einschließlich der rechtzeitigen Vorlage eines Vorschlagsentwurfs, bevor im PSK oder im AStV ein endgültiger Beschluss gefasst wird; — rechtzeitige Unterrichtung des Parlaments durch die Ratspräsidentschaft und die Kommission über die Benennung von Sonderbeauftragten, bevor der endgültige Beschluss gefasst wird; — gemeinsame Aufstellung eines Arbeitsplans durch die Kommission, das Sekretariat des Rates und die beiden künftigen Ratspräsidentschaften nach Rücksprache mit dem Parlament; — volle Beteiligung der Kommission an der Festlegung von GASP-Projekten, insbesondere was den finanziellen und operationellen Rahmen betrifft, einschließlich Erkundungs- und Evaluierungsmissionen; BEGRÜNDUNG: Es muss einen angemessene Beteiligung des Parlaments an GASP- und ESVP-Aktionen sichergestellt werden. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 3000 C5-0300/2002 Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 0 << von Göran Färm, Haushaltsausschuss >> -------------------- 78 === BUDG/3000=== Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 0 Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 0 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 9 000 000 6 500 000 10 000 000 7 500 000 10 000 000 500 000 -1 000 000 8 000 000 9 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 1 Nichtverbreitung von Kernwaffen und Abrüstungsmaßnahmen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 1 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 000 000 7 000 000 10 500 000 8 500 000 11 500 000 -500 000 -1 500 000 8 000 000 10 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 2 Mittel 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 -19 000 -15 700 8 000 000 10 300 000 000 000 Reserve -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 4 Sofortmaßnahmen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 4 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 5 300 000 5 000 000 4 000 000 2 000 000 4 000 000 2 000 000 1 300 000 3 000 000 5 300 000 5 000 000 -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 5 Vorbereitende Maßnahmen und Folgemaßnahmen Die Zahlen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 5 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 700 000 700 000 500 000 500 000 500 000 500 000 200 000 200 000 700 000 700 000 BEGRÜNDUNG: In der Konzertierungssitzung am 19. Juli 2002 beschlossen das EP und der Rat, die Möglichkeit einer Aufstockung der Mittel für die GASP und einer angemessenen Beteiligung des EP an der GASP im Hinblick auf den Vertrag zu prüfen. Es wurde jedoch keine Einigung 79 über konkrete Zahlen erreicht. In diesem Zusammenhang findet Ziffer 39 der Interinstitutionellen Vereinbarung Anwendung: «Kommt keine Einigung zustande, so setzen das Europäische Parlament und der Rat im Haushaltsplan den im Vorjahr eingesetzten oder — falls dieser niedriger ist — den im Vorentwurf des Haushaltsplans veranschlagten Betrag ein.» Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass der im Haushaltsentwurf eingesetzte Betrag nicht den Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung entspricht und kürzt ihn daher auf den im Haushaltsplan 2002 enthaltenen Betrag. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0364 C5-0300/2002 === VERT/8513=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2 << von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 27 000 000 26 000 000 500 000 500 000 500 000 500 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten der von der . . . . . . . . . . unterstützten Maßnahmen zur Konfliktlösung, insbesondere Vermittlungs-, Erleichterungs- und Schiedsmaßnahmen, bestimmt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Arbeit eines EU-Sondergesandten für Tibet. BEGRÜNDUNG: In seiner Entschließung vom 11. April 2002 über die «China-Strategie der Europäischen Union» hat das Europäische Parlament seine Aufforderung an den Rat wiederholt, «einen EU-Sonderbeauftragten für Tibet-Angelegenheiten einzusetzen, um wirksam zur friedlichen Lösung dieser Frage beizutragen, indem die Wiederaufnahme von Verhandlungen erleichtert und mit der tibetanischen Exilregierung zusammengearbeitet wird». Es besteht große Sorge über die Lage der Menschenrechte in Tibet, und es sind neue Anstrengungen erforderlich, um den internationalen Druck auf die Regierung in Peking zu erhöhen. Das amerikanische Außenministerium hat bereits vor einigen Jahren einen «Sonderkoordinator für Tibet» ernannt. In seiner Rede vor dem EP unterstützte der Dalai Lama einen solchen Vorschlag. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0363 C5-0300/2002 80 === VERT/8509=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2 << von Kathalijne Maria Buitenweg, Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und Stabilisierung Die Zahlen und die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 2 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 8 000 000 10 300 000 22 000 000 25 000 000 27 000 000 26 000 000 27 000 000 26 000 000 500 000 500 000 500 000 500 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten der von der . . . . . . . . . . unterstützten Maßnahmen zur Konfliktlösung, insbesondere Vermittlungs-, Erleichterungs- und Schiedsmaßnahmen, bestimmt. Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen auch zur Finanzierung der Arbeit eines EU-Sondergesandten für den Südkaukasus. BEGRÜNDUNG: In seinem letzten Bericht über die Beziehungen zwischen der EU und dem Südkaukasus vom 28. Februar 2002 forderte das Europäische Parlament den Rat einmal mehr nachdrücklich auf, die mögliche Einsetzung eines EU-Sondergesandten für diesen Raum ins Auge zu fassen. Die Lage im Südkaukasus wird immer schlimmer, und die bestehenden Konflikte sind immer noch weit von einer endgültigen Regelung entfernt. Neben Armenien haben auch Aserbaidschan und Georgien mehrfach den Wunsch nach einer stärkeren Präsenz und wirksameren Aktionen der EU in diesem Krisengebiet geäußert, damit sie einen konkreten Beitrag zur Lösung der enormen Probleme und zur Stärkung der Beziehungen zu diesen Ländern leisten kann. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0290 C5-0300/2002 === MEMB/8800=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 2N << von Bill Newton Dunn, Hans-Gert Poettering, Enrique Barón Crespo, Graham R. Watson, Daniel Marc Cohn-Bendit, Monica Frassoni, Jens-Peter Bonde, Emma Bonino, Jonathan Evans, Ingo Friedrich, Caroline F. Jackson, Joost Lagendijk, Thomas Mann, Philippe Morillon, Reinhold Messner, Marco Pannella, Elly Plooij-van Gorsel, Francesco Rutelli, Jannis Sakellariou, Demetrio Volcic, Ursula Schleicher, Marco Cappato, Richard Corbett, Lousewies van der Laan, Emilia Franziska Müller, Mary Honeyball, Nuala Ahern, Niall Andrews, Pere Esteve, Frédérique Ries, Jan Mulder, Sarah Ludford, Sabine Zissener, Ilka Schröder, Ulla Margrethe Sandbæk, Robert Goodwill, Colette Flesch, Liam Hyland, Dirk Sterckx, Patsy Sörensen, Ole B. Sørensen, Marialiese Flemming, Georg Jarzembowski, Elisabeth Jeggle, Giles Bryan Chichester, Herman Vermeer, Lissy Gröner, Chris Davies, 81 Elspeth Attwooll, Neil MacCormick, Ward Beysen, Christian Foldberg Rovsing, Marie Anne Isler Béguin, Carlos Coelho, Kyösti Tapio Virrankoski, Christopher Huhne >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 2N EU-Sonderbeauftragter für Tibet Hinzufügen: B8-0 1 2N B8-0 1 2N Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen p.m. p.m. Änderung der Einstufung: NOA Änderung der Art der Ausgaben: GM Bezeichnung: EU-Sonderbeauftragter für Tibet Erläuterungen: Folgender Text ist hinzuzufügen: Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Arbeit eines EU-Sonderbeauftragten für Tibet. BEGRÜNDUNG: Im September 2001 sprach der Dalai Lama vor dem Europäischen Parlament. Dabei beschrieb er einige ernste Probleme, zu deren gewaltfreier Lösung die EU beitragen könnte. Das amerikanische Außenministerium hat einen Sonderkoordinator für Tibet ernannt. Die EU sollte als Teil ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für Tibet ernennen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-==-=-=-=- Abänderungsentwurf 0182 C5-0300/2002 === AFET/5037=== Zugrundeliegende Haushaltslinie : B8-0 1 5 << von Glyn Ford, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik >> -------------------Band 4 (Einzelplan 3) - Kommission Artikel B8-0 1 5 Vorbereitende Maßnahmen und Folgemaßnahmen Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: B8-0 1 5 Mittel Reserve 2002 HVE2003 HE2003 ABÄNDERUNGSENT HE+ABÄNDERUNGS WURF ENTWURF Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen Verpflichtu Zahlungen ngen ngen ngen ngen ngen 700 000 700 000 500 000 500 000 500 000 500 000 500 000 500 000 Erläuterungen: Nach dem Absatz : Hierunter fallen auch die Folgemaßnahmen und die Audits der GASP-Aktionen sowie die Finanzierung aller Abschlusszahlungen für bereits abgeschlossene Aktionen. Folgender Text ist hinzuzufügen: 82 Das Europäische Parlament wird auch für eine angemessene und dynamische Verwendung der Mittel der verschiedenen GASP-Haushaltslinien im kommenden Haushaltsjahr eintreten. BEGRÜNDUNG: Die Mittel dieser Linie wurden hauptsächlich für Folgemaßnahmen verwendet und sollten auch für vorbereitende Analysen verwendet werden. 83