Im folgenden finden Sie eine modifizierte Version des Antragsformulars „Bewertung Einzelanträge auf Zulassung der Absolventen von Bachelor- / Masterstudiengängen“ (nach Ziffer 6.2, S. 30 „Bewertungsempfehlungen“). Darin sind alle Anteile des Masterstudiums M.A. Klinische Linguistik bereits den GKVVorgaben zugeordnet. Die Inhalte des Masterstudiengangs wurden bereits vom GKV positiv bewertet und in die Anlage 3 der Zulassungsempfehlungen aufgenommen. Die im Bachelorstudium erbrachten Leistungen (d.h. die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium) müssen noch individuell eingetragen werden (farbig unterlegte Felder). Sollten extracurricular weitere Leistungen erbracht worden sein, können diese ebenfalls eingetragen werden. In der Tabelle zu Praktika sollten die tatsächlich erbrachten Stunden im Patientenkontakt, aufgeschlüsselt nach Indikationsbereichen, eingetragen werden. Als Nachweis gilt das Dokumentationsbuch. Bewertung Zulassungsantrag als Heilmittelerbringer – Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie – Absolventen von Bachelor- Masterstudiengängen Antragsteller Geburtsdatum Anschrift Gutachter Gutachten erstellt am Vorliegende Unterlagen Studiengang: M.A. Klinische Linguistik Philipps-Universität Marburg Prüfungszeugnis vom Nachweise über während des Studiums erbrachte Praktika, Übungen, Hospitationen: Tätigkeitsnachweise nach Abschluss der Ausbildung: Bescheinigungen über Supervisionen: weitere Unterlagen: Beantragte Indikationsbereiche SP1-SP3, SF Entwicklungsbedingte Störungen und Rhinolalien SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit und Chochlear-Implantat-Versorgung SP5 / SP6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie RE1 / RE2 Stottern und Poltern ST1 – ST4 Stimmstörungen SC1 / SC2 Kau- und Schluckstörungen Überprüfung der Leistungsnachweise „Absolventen von Bachelor-/Masterstudiengängen“ entsprechend der Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV STIMM-, SPRECH- und SPRACHTHERAPIE Soll ECTS 4.1 Theoretisch-praktische Anforderungen 4.1.1 Sprachtherapeutische Handlungskompetenzen; davon: Wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden 24 Ist ECTS 24 3 3 3 3 6 6 3 3 3 3 Qualitätssicherung Diagnostik Therapiedidaktik Beratung / Therapeutenverhalten 1 Bemerkungen M.A. KliLi, KL 10: LV „Statistik“1 (3 von 4 ECTS dieser LV) M.A. KliLi, KL 10: LV „Evidenzbasierte Praxis und Therapieevaluation“ (2 ECTS) u. LV „Statistik“ (1 von 4 ECTS) M.A. KliLi, KL 1: LV „Symptome und Syndrome gestörter Sprache“ (3 ECTS) u. LV „Transkription gestörter Sprache“ (3 ECTS) M.A. KliLi, KL 2: LV „Therapiedidaktik“ mit Therapiehospitation M.A. KliLi, KL 2: M.A. KliLi = Studiengang M.A. Klinische Linguistik, KL __ = Modulnummer laut Prüfungsordnung in diesem Studiengang, LV = Lehrveranstaltung. LV „Therapeutische Gesprächsführung“ Frei im Bereich sprachtherapeutische Handlungskompetenzen einsetzbar 4.1.2 Grundlagen; davon: Medizin: Neurologie / Psychiatrie / Psychosomatik / HNO/Phoniatrie / Pädaudiologie / Pädiatrie / Kinder- und Jugendpsychiatrie Sprachwissenschaften: Phonetik / Strukturlinguistik / Pragmatik / Neurolinguistik / Psycholinguistik / Spracherwerb / Patholinguistik Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie: Sprachbehindertenpädagogik / Heil- und Sonderpädagogik / Soziologie der Behinderten Psychologie: Entwicklungspsychologie / Lernpsychologie / Lernbiologie / Kognitive Psychologie / Neuropsychologie Frei in den Bereichen Medizin / Sprachwissenschaften einsetzbar Frei in den Bereichen Psychologie / Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie einsetzbar 4.1.3 Störungsbezogene Kompetenzen; davon: Entwicklungsbedingte Störungen SP 1 Spezifische Sprachentwicklungsstörungen SP 1 Sprachentwicklungsstörungen bei komplexen Behinderungen SP 3 Phonetisch-phonologische Störungen SP 2 Hörverarbeitung SP 4 Kindliche Hörstörungen (Sprachaufbau) und Cochlear-Implantat Erworbene Sprachsystematische Störungen SP 5 Aphasie SP 5 Schriftsprachstörungen 2 6 6 48 49 14 M.A. KliLi, KL 4: LV „Neuroanatomie“ (6 ECTS) LV „Neurologie“ (2 ECTS) 14 LV „Phoniatrie, Pädaudiologie, HNO“ (4 ECTS) u. LV „Kinder- u. Jugendpsychiatrie“ (2 ECTS) 12 12 BACHELORSTUDIUM 6 6 BACHELORSTUDIUM 6 6 BACHELORSTUDIUM 5 5 BACHELORSTUDIUM /LINGUISTIK 5 M.A. KliLi, KL 11: LV aus den Wahlpflichtbereichen 6 Psychologie (6 ECTS) oder Pädagogik (6 ECTS) oder Psycholinguistik (6 ECTS) 56/702 18 BACHELORSTUDIUM 56 18 M.A. KliLi, KL 6: LV „Diagnostik von SES“ (6 ECTS), LV „Therapie von SES“ (6 ECTS), LV „Sprachstörungen im Rahmen primärer Störungsbilder“ (4 ECTS), LV „perzeptive Phonetik / Hörverarbeitung“ (2 ECTS), 3 0 10 10 Indikationsbereich nicht beantragt M.A. KliLi, KL 5: LV „Diagnostik erworbener Sprachstörungen“ LV „Therapie erworbener Sprachstörungen“ Im Vergleich zur Vorgabe (70 ECTS) reduzierte Punktzahl (56 ECTS), da keine Vollzulassung, sondern eine Teilzulassung ohne die Indikationsbereiche Redeflussstörungen, Stimmstörungen und kindliche Hörstörungen (Cochlear Implantat) angestrebt wird. Redeflussstörungen RE 1 Stottern RE 2 Poltern Sprechstörungen SP 6 Dysarthrophonie SP 6 Sprechapraxien 6 0 10 10 7 SP 3 Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten SF Rhinolalien 3 Stimmstörungen ST 1 Organische Stimmstörungen ST 2 Funktionelle Stimmstörungen ST 1 Laryngektomie mit Patientenkontakt ST 3, 4 Psychogene Stimmstörungen Schluckstörungen SC 1, 2 Dysphagie / orofaziale Störungen Frei im Bereich der Störungsbezogenen Kompetenzen einsetzbar (z.B. auch Störungen des Schriftspracherwerbs, bei Mehrsprachigkeit) 4.1.4 Abschlussarbeit mit einer sprachtherapeutischen Fragestellung (nicht aus dem Grundlagenbereich) Indikationsbereich nicht beantragt M.A. KliLi, KL 3: LV „Physiologische Phonetik“ (4 von 6 ECTS); M.A. KliLi, KL 7: 7 LV „Erworbene Sprech- u. Schluckstörungen“ (2 von 5 ECTS) u. LV „Entwicklungsbedingte Sprechu. Schluckstörungen“ (1 von 5 ECTS) M.A. KliLi, KL 3: LV „Physiologische Phonetik“ (2 ECTS) 3 M.A. KliLi, KL 7: LV „Entwicklungsbedingte Sprechu. Schluckstörungen“ (1 von 5 ECTS) 8 Indikationsbereich nicht beantragt 5 13 8 5 M.A. KliLi, KL 7: LV „Erworbene Sprech- u. Schluckstörungen“ (3 von 5 ECTS) u. LV „Entwicklungs-bedingte Sprechu. Schluckstörungen“ (2 von 5 ECTS) M.A. KliLi, KL 7: LV „Redeflussstörungen“ (2 ECTS) LV „Entwicklungsbedingte Sprech13 u. Schluckstörungen“ (1 von 5 ECTS) M.A. KliLi, KL 12: Masterarbeit mit Kolloquium und Prüfung (10 von 18 ECTS) M.A. KliLi, KL 12: 8 Masterarbeit mit Kolloquium und Prüfung (8 von 18 ECTS) Praktika während der Ausbildung: 4.2 Praktika Vor- und Nachbereitung der Praktika 4.2.2 Praktika; davon: SP 1 – SP 3 Entwicklungsbedingte Störungen und SF Rhinolalien SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit und Cochlear-ImplantatVersorgung SP 5 / SP 6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie RE 1 / RE 2 Stottern und Poltern ST 1 – ST 4 Stimmstörungen SC 1 / SC 2 Kau- und Schluckstörungen Soll ECTS 20 4 Soll Std. Ist ECTS 143 4 Ist Std. Bemerkungen Bemerkungen 600 240 240 40 0 140 140 50 0 80 0 50 50 Indikationsbereich nicht beantragt Indikationsbereich nicht beantragt Indikationsbereich nicht beantragt Fakultativ: Praxis nach der Ausbildung Sofern im Einzelfall die praktische Qualifikation während des Bachelor-/ Masterstudiengangs nicht umfassend erworben wurde, ist die verbliebene Stundenzahl mit dem Faktor 3 zu multiplizieren. Sie kann nur in geeigneten Einrichtungen (siehe Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV., Ziffer 3.4) nachgeholt werden. Die Praktika sind im Rahmen einer externen Supervision (siehe Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV., Ziffer 3.2) von einem erfahrenen Supvervisor (siehe Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV., Ziffer 3.3) zu begleiten. noch erf. Soll Std. Ist Std. Bemerkungen 4.2.2 Praktika; davon: SP 1 – SP 3 Entwicklungsbedingte Störungen und SF Rhinolalien SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit und Cochlear-ImplantatVersorgung SP 5 / SP 6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie RE 1 / RE 2 Stottern und Poltern ST 1 – ST 4 Stimmstörungen SC 1 / SC 2 Kau- und Schluckstörungen 3 Im Vergleich zur Vorgabe (20 ECTS) reduzierte Punktzahl (14 ECTS), da keine Vollzulassung, sondern eine Teilzulassung ohne die Indikationsbereiche Redeflussstörungen, Stimmstörungen und kindliche Hörstörungen (Cochlear Implantat) angestrebt wird Abschließende Bewertung Dem Antrag kann zugestimmt werden Dem Antrag kann nur teilweise zugestimmt werden Dem Antrag kann nicht zugestimmt werden Für folgende Indikationsbereiche ist eine Zulassung als Heilmittelerbringer möglich: SP1-SP3, SF Entwicklungsbedingte Störungen und Rhinolalien SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit und Chochlear-Implantat-Versorgung SP5 / SP6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie RE1 / RE2 Stottern und Poltern ST1 – ST4 Stimmstörungen SC1 / SC2 Kau- und Schluckstörungen Begründung bei teilweiser Zustimmung oder Ablehnung: Unterschrift Datum