Modulare Softwarearchitektur für Mehrwertanwendungen der deutschen Gesundheitstelematik Sebastian Dünnebeil, Ali Sunyaev, Jan Marco Leimeister, Helmut Krcmar WIRTSCHAFTSINFORMATIK (2013)55(1) Anhang (online verfügbar unter http://www.wirtschaftsinformatik.de) Anhang 1 Implementierungsdetails und Einschränkungen Als Grundlage für die technische Evaluierung der MWA auf Basis der TI stand ein Konnektor der Firma Koco Connector (Release 3.0.0) (gematik 2009b) und ein Kartenleser der Firma SCM (Release 2.8.0) zur Verfügung (gematik 2009c). Weiterhin konnte auf einen Satz Testkarten der Generation 1 (G1) zurückgegriffen werden, die von der gematik zur Verfügung gestellt wurden. Neben Smart Media Cards wurden Heilberufsausweise und eGKs genutzt. Es waren nur die dezentralen Funktionen des Konnektors verfügbar, da der Konnektor noch keine Verbindung zur zentralen TI hatte. Die zentralen Dienste der Anwendung wurden nicht als MWD der TI bereitgestellt, da die zentralen Komponenten der TI noch nicht existieren. Eine Migration auf einen zentralen Dienst wird in Zukunft angestrebt. Als Primärsysteme standen AIS DocConcept und DocStar (KBV 2011) zur Verfügung, um die Anwendung in ein realistisches Umfeld des ambulanten Gesundheitswesens einzubetten. Als Quellsystem für die eÜberweisung wurde das AIS DocConcept gewählt, das Zielsystem war das AIS DocStar. Es wurden Zugriffe auf Stammdaten, Diagnosen, Medikation, Befunde und Laborergebnisse implementiert. Der Datenbankzugriff erfolgt über einen OLE-DB-Driver, die Schnittstelle wurde in C# implementiert und als XML-Webservice zur Verfügung gestellt. Logical Observation Identifiers Names and Codes (LOINC) wurden verwendet, um die Art eines medizinischen Eintrags eindeutig identifizieren zu können. Zur Signatur der Verordnung wird die Konnektorschnittstelle SignDocument mit der Signaturpolicy für MWA „allgemeine Detached Signatur“ verwendet (gematik 2009b). Das Dokument wird im Extended Trusted Viewer (XTV) des Konnektors angezeigt, bevor die Signatur erzeugt werden kann. Der Verzeichnisdienst der gematik ist gegenwärtig noch nicht verfügbar, daher wurden die Zertifikate der Testkarten im Zielsystem abgelegt. Die Verwendung von eGK und HBA zur Verschlüsselung, wie sie in (gematik 2009d) konform zu § 291a SGB 5 für Anwendungen der TI beschrieben wurde, ist noch nicht in vollem Umfang umsetzbar. Eine Entschlüsselung der eÜberweisungen durch den Patienten war nicht möglich, da die Spezifikation des Konnektors dies explizit ohne einen HBA nicht erlaubt (gematik 2009b). Eine Komponente für die Patienten, wie sie mit Patient@Home in der Architekturspezifikation vorgesehen war (Fraunhofer 2005), mit der Patienten Daten entschlüsseln können, ist bisher nicht spezifiziert. Es werden die Dienste der lokalen Komponenten (Konnektor und Kartenleser) genutzt, um die eÜberweisung hybrid zu verschlüsseln. Die Verbindung zwischen den lokalen und der zentralen MWA wird bisher noch nicht durch einen Virtual-Private-Network(VPN)-Tunnel aufgebaut; es wird lediglich ein Serverzertifikat genutzt. Anhang 2 Funktionale Anforderungen der eÜberweisung FA 1 FA 2 FA 3 FA 4 FA 5 FA 6 FA 7 FA 8 Alle Ärzte des Praxisnetzes sollen die Möglichkeit erhalten, Arzttermine zur Reservierung über eine einheitliche IT-Plattform anzubieten. Patienten und Arzthelfern sollen über eine einheitliche IT-Plattform die Möglichkeit erhalten, freie Termine und Behandlungen in ihrer Umgebung zu finden und zu buchen, ohne mehrere Ärzte telefonisch kontaktieren zu müssen. Hausärzte sollen die Möglichkeit erhalten, Daten aus ihren lokalen Primärsystemen in ein elektronisches Überweisungsformular zu überführen und diese verschlüsselt an einen Facharzt zu senden. Das Reservieren von Facharztterminen für Patienten und Arzthelfer soll nur dann freischaltet werden, wenn sie eine gültige Facharztüberweisung besitzen. Die Reservierung mehrerer paralleler Facharzttermine mit einer einzelnen Überweisung muss unterbunden werden. Die Nutzung der Anwendung durch Patienten ohne Internetverbindung und mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen muss ohne Nachteile möglich sein. Die freie Facharztwahl von Patienten muss garantiert bleiben. Das Praxisnetz soll die Möglichkeit erhalten, medizinische und administrative Daten aus den Überweisungen zentral zu erfassen, um Aufgaben zur Steuerung und Qualitätssicherung wahrnehmen zu können. Anhang 3 Prozess der Facharztüberweisung Krankenkasse KV Patient 1 Anamnese 5 Medizinische Daten I Medizinische Daten III Abrechnung eArztbrief Hausarztpraxis 6 Überweisung Facharzt Arztbrief 2 eÜberweisung 4 Überweisungserstellung Medizinische Daten II eÜberweisung Aufnahme Medizinische Daten II Praxishelfer 3 Terminvereinbarung Termin eÜberweisung Medizinische Daten II Abb. A1 Netzdatenauswahl und Terminreservierung Praxishelfer Der Prozess soll eine behandlungsbezogene Kommunikation von medizinischen, administrativen und terminbezogenen Daten vom Patienten über den Hausarzt zu Facharzt und Krankenkasse abbilden. Dabei sollen die Prozessteilnehmer nach (Augustin 1990) nur solche Daten erhalten, die sie nach rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten zur Wahrung ihrer Aufgabe benötigen. Die Kommunikation soll so vereinfacht werden, dass der Prozess die gegenwärtigen Abläufe in den Institutionen abbildet und mit technischen Hilfsmitteln bestmöglich unterstützt. Die Betrachtung fokussiert sich dabei nicht auf technische Gesichtspunkte, wie es in den vorliegenden Spezifikationen der gematik geschieht, sondern stellt funktionale Gesichtspunkte in den Vordergrund. Bisher angedachte, aber wenig detaillierte Konzepte, wie etwa das Patientenfach (gematik 2009a), eine Schnittstelle zum Austausch von Daten zwischen Patient und Hausarzt, enthält jedoch keine Aussagen in welchem Kontext Informationen ausgetauscht werden. Eine detailliertere Betrachtung für eine konkrete Umsetzung des Prozesses stellt ein Formular zur Eigenanamnese für Patienten dar. Dieses kann im Rahmen der Terminvereinbarung von Patienten ausgefüllt werden, wenn sie die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung feststellen. Das Formular kann auf der Internetseite des Praxisnetzes im Rahmen der Hausarztterminvereinbarung Patienteninformationen erfassen, gesichert an den Adressaten übertragen und sie dann in die Fachsprache des Arztes übersetzen (1). Durch die Nachbearbeitung des Hausarztes und dessen Signatur wird aus den Patienteninformationen ein verifiziertes medizinisches Dokument (Dünnebeil et al. 2009). Die Überweisung, die die Weiterleitung der Informationen zu einem medizinischen Spezialisten in einer Facharztpraxis oder einem Krankenhaus darstellt (2), enthält dann sowohl administrative Daten, wie den Überweisungsträger, welcher zur Inanspruchnahme der Facharztbehandlung berechtigt und von der Krankenkasse später zur Abrechnung verwendet wird, als auch eine Komponente mit medizinischen Daten. Diese Datenelemente sollen in eine Terminkomponente verpackt werden, die die Vereinbarung einer Konsultation zwischen einem Patienten und einem Facharzt darstellt und genutzt wird, um die Autorisierung des weiterbehandelnden Leistungserbringers zur Einsichtnahme in die Patientendaten vorzunehmen (3) (Dünnebeil et al. 2011). Zur Abrechnung sollen die medizinischen Daten aus der Überweisung entfernt werden (4), um nur die abrechnungsrelevanten Daten an die Kostenträger weiterzuleiten (5). Die Rückmeldung von Fachärzten an die verantwortlichen Hausärzte kann über den elektronischen Arztbrief abgewickelt werden (6). Die medizinischen Daten fließen so zurück an den Hausarzt, die inhaltliche Qualität wird bei jedem Prozessschritt verbessert. Literatur (Anhang) Augustin S (1990) Information als Wettbewerbsfaktor: Informationslogistik. Verlag TÜV Rheinland 1990 Dünnebeil S, Mauro C, Sunyaev A, Leimeister JM, Krcmar H (2009) Integration of patient health portals into the German healthcare telematics infrastructure. Proc 15th Americas conference on information systems (AMCIS), San Francisco, Paper 754