Vorwort Seit frühester Jugend mache ich mir politische Gedanken und stelle mir - jeweils altersentsprechend - vor, welche Entscheidungen ich an Stelle der “Herrschenden” treffen würde. “Was wäre wenn...”, dehnte ich auch auf historische Bereiche aus und schlüpfte in meinen Fantasien in die Rolle historischer Figuren. Dass ich bei Wahlen zur Urne ging, seit ich wahlberechtigt bin, erschien mir selbstverständlich: Dies ist meine Möglichkeit “entscheidend mitzuwirken”. Im Laufe der Zeit und insbesondere seit der Wiedervereinigung mußte ich feststellen, daß ich grundlegend andere Wege eingeschlagen hätte, hätte ich die Möglichkeit gehabt, politischen Einfluss zu nehmen. Schließlich kam es soweit, daß der seit sechzehn Jahren lang regierende Bundeskanzler abgewählt und durch einen neuen Mann aus einer alten Partei ersetzt wurde. Einige Zeit später wurde dieser wiederum durch eine Frau aus den neuen Bundesländern verdrängt, die ihrerseits ihren Vorgänger in der Parteiführung, den vorerwähnten Kanzler der Einheit, der 16 Jahre lang regiert hatte, in der Spendenfalle verschwinden ließ und aus ihrer Partei mit einer Reihe von drastischen politischen Wendungen etwas ganz anderes machte. “Ein Regierungswechsel ist für eine Demokratie etwas Selbstverständliches”. So oder ähnlich lauteten von allen Seiten die Kommentare und plötzlich fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Unterschiede habe ich schon lange keine mehr zwischen den Regierungsparteien und der Opposition feststellen können. Kleinigkeiten unterscheiden die großen Parteien... Das Wichtigste jedoch für das Wahlvolk ist der Wechsel. Dampf kann abgelassen werden und hier liegt auch wohl der Hauptgrund für die “Normalität des Regierungswechsels”: Das Wahlvolk glaubt, wirklich etwas ändern zu können und muss nach dem Ergebnis des Wechsels feststellen, es bleibt mehr oder weniger alles beim Alten - außer daß “der Druck weg ist”. Gleichzeitig spielten in meinen Überlegungen wirtschaftliche Aspekte eine Rolle: “Die Sozialisten machen jetzt wirtschaftlich alles wieder kaputt, was zuvor die Konservativen aufgebaut haben.” Nach einer Welle der Enttäuschung werden die Wähler sich wieder den Konservativen zuwenden, damit das System wieder einigermaßen stabilisiert wird. Das baut sozialen Druck auf, der danach wieder zu einem nichtssagenden Wechsel führen muß, den man im Nachhinein wieder korrigieren kann. Im System geht nichts voran. Alles bleibt, wie es war. Wirklich? Steigt nicht die Staatsverschuldung? Häufen sich nicht die Pleiten? Verelenden nicht die Menschen in einer Welle von Drogen, Sex und Gewalt nach der anderen, je weiter die Zeit fortschreitet? Gibt es überhaupt noch Ideale? Man muss nicht unbedingt das kommunistische Manifest oder das „Kapital“ von Karl Marx studiert haben, um zu verstehen, was Kommunismus als Wirtschaftssystem bedeutet (1). Greifen nicht immer mehr internationale Krisen auf Europa und das Inland über, wo inzwischen nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Währung und damit das gesamte Gemeinwesen auf´s Äußerste bedroht sind? Löst nicht dabei eine Krise die andere ab, denken wir doch an die „New Technology – Blase“, an die „Bankenkrise“, die zur Finanzkrise wurde, an die Eurokrise der immer mehr Mitgliedsländer offensichtlich schon lange zum Opfer gefallen wären, wenn nicht ein Vielfaches des hiesigen Staatshaushalts zur Stabilisierung dieser Länder eingesetzt werden würde, wobei die Summe aller Risiken bis heute nicht einmal feststeht! Ist es nicht Zeit, etwas an diesem System zu ändern? So habe ich mir schließlich überlegt, was besser zu machen wäre und wo konkret die Schwächen des Systems liegen, damit sie und möglicherweise auch das System überwunden werden kann, ohne dass das Volk Schaden nehmen muss. Zu diesen neuen Ideen kommen alte Erfahrungen und plötzlich bildet sich etwas heraus, was wie ein neues Programm für eine neue politische Kraft aussieht. Diese neuen Denkansätze und Überlegungen stelle ich im folgenden vor. Dass neue Ideen immer ihre Gegner finden, ist eine altbekannte Tatsache. Dass insbesondere die potentiellen Gegner die neuen Ideen als “schon mal dagewesen” abtun, ist die eine Sache. Dass sie von Anfang an diese Ideen als “rechts” abstempeln oder gar als “rechtsextremistisch” verteufeln könnten, ist eine andere Sache und mir war diese mögliche Gefahr schon klar, als ich begann, diese neuen Ideen zu Papier zu bringen. Ohne mich in irgend einer Weise rechtfertigen zu wollen, möchte ich an dieser Stelle zum besseren Verständnis etwas über mich mitteilen: Geboren 1953, wird mir kaum jemand eine Nähe zum dritten Reich nachsagen können. Während meiner Studienzeit wurde ich vom Institut für Begabtenförderung der KonradAdenauer-Stiftung großzügig unterstützt - auch nicht unbedingt ein “rechtsextremes Markenzeichen”. Militärisch habe ich keine Probleme gehabt, Soldaten aller Rassen auszubilden. Besonders interessant fand ich die Ausbildung von Mudschahedin, die damals wirklich keinerlei Berührungspunkte zur christlich-abendländlichen Kultur hatten. Ähnlich sah es aus, als ich schwarzafrikanischen Soldaten eine militärische Spezialausbildung vermitteln konnte. Als Rechtsanwalt bildete ich Mädchen verschiedenster Nationalität zu Rechtsanwaltsgehilfinnen bzw. Rechtsanwaltsfachangestellten aus. Auch hier hatte ich keinerlei Probleme, obwohl es sich bei den Auszubildenden das eine Mal um eine Türkin, das andere Mal um eine Aramäerin, später um eine Araberin, eine Römerin, eine Sizilianerin, eine Rumänin, eine Serbin und eine Russin handelte. Den Umgang mit Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen empfand ich sogar als Herausforderung und war dabei stets von der Überzeugung geleitet, dass bei gegenseitiger Achtung nicht nur ein gedeihliches Zusammenleben möglich sein musste, sondern darüber hinaus im Miteinander jedes Problem zu meistern sei. Schließlich habe ich im Umgang mit internationaler Klientel als Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer immer wieder unter Beweis stellen können, dass bei beiderseitigem guten Willen die Herkunft, die Rasse, der Kulturkreis und die Muttersprache niemals ein Hindernis für ein gemeinsam zu erarbeitendes Ziel sein kann. Insbesondere bei Auslandsaufenthalten habe ich die Erfahrung machen dürfen, dass man auch als Ausländer in einer fremden Umgebung dem Gastgeber eigene Vorstellungen in einer Weise näher bringen kann, ohne zum einen übertrieben auf eigenen Werten zu beharren, zum anderen in anbiedernder Weise eigene Werte hintan zu stellen. Insbesondere Chinesen waren es, die mir in China deutlich machten, dass ein selbstbewusstes Auftreten im Sinn des Bewusstseins des Wertes der eigenen Nation und Kultur eher akzeptiert wird, als das dem Deutschen heute vielfach anerzogene übermäßige “Achtung - haben vor fremden Werten”: Meine chinesischen Gesprächspartner stellten bei ihren Entscheidungen insbesondere darauf ab, dass ich bei aller Achtung vor der chinesischen Kultur und Denkweise stets die Problemlösung von der meiner Herkunft und Ausbildung entsprechenden “christlich - abendländlichen Tradition” anging. Was ich als selbstverständlich natürlich empfand, wurde von chinesischer Seite – und im Vergleich mit anderen Europäern bzw. Amerikanern - als besonders aufrichtig-ehrlich und damit chinesischer Mentalität verwandt, akzeptiert. Ähnliche Erfahrungen machte ich in der arabischen Welt, wo mir frei erklärt wurde, es sei wohltuend, einmal einen Deutschen zu treffen, “der nicht mit dem Schuldkomplex belastet sei und eine Sprache spreche, deren Offenheit man Offenheit entgegensetzen könne”. Schließlich wurde mir am Rande beruflicher Tätigkeiten in Frankreich frank und frei erklärt, man könne im Gespräch mit mir wieder Achtung vor der deutschen Nation gewinnen, die über lange Strecken hinweg verloren gegangen war, insbesondere weil andere deutsche Gesprächspartner zum Bild des kriecherischen “political correcten” Deutschen geführt haben, das zwar manchem zunächst ein wohlgefälliges Nicken abgerungen habe, aber insgesamt auf Ablehnung stieß und insbesondere zur Vorsicht vor soviel “Schleim” geführt hat. Wenn ich im Folgenden Begriffe wie „Volk und Nation“, „Kultur und Kulturkreis“ verwenden werde, bitte ich darum, dies richtig zu verstehen: Ein gesundes Nationalgefühl ist kein Chauvinismus, das Ersetzen des Begriffes “Volk” durch “Gesellschaft” kein offenes Weltbürgertum, statt „Rasse“ immer „Ethnie“ zu sagen, ist nicht „fortschrittlich“, sondern dumm. Auch in einer Welt der Globalisierung kann es erforderlich werden, den Begriff Volk bzw. Volksgemeinschaft zu verwenden, um Dinge auszudrücken, die anders nicht darstellbar sind. Auch eine Welt der Globalisierung kommt nicht ohne den Begriff der Nation aus, wie sie auch nicht ohne das Institut der Familie auskommen kann. Es ist daher an der Zeit, sich über die Zusammenhänge Gedanken zu machen, ohne überkommene Begriffe einfach in die Rumpelkammer der Geschichte zu verbannen. Theorie und Praxis - Die Wirklichkeit der Wirtschaftsordnungen In jüngerer Zeit gab es in der Wirtschaft einschneidende Krisen: 2008 erschütterte die erst Finanz– und später „Wirtschaftskrise“ genannte globale Erscheinung das derzeitige Weltwirtschaftsystem. Angefangen mit der Lehman-BrothersPleite, die dem globalen Bankensystem einen Schlag versetzte, folgte das Platzen der sog. „Immobilienblase“, die erneut den Bankensektor heftig zusetzte. Vorangegangen war das Platzen der sog. „New Economy Blase“, die jedoch relativ harmlos wirkte im Vergleich zu dem, was dann folgen sollte. Wenig später stellte sich für den Euroraum heraus, dass Staaten aufgenommen worden waren, die nicht in dieses System passten und spätestens seit 2010 wird von der „Eurokrise“ gesprochen, die die Gemeinschaftswährung plötzlich schwächeln lies. Wieder einmal stand das gesamte Wirtschaftssystem der Erde auf dem Spiel, obwohl nur EU-Staaten betroffen waren. Insbesondere die USA waren es, die plötzlich den Europäern Vorgaben machen wollten, wie diese ihr Währungssystem wieder in Ordnung bringen sollten. Gleichzeitig traten plötzlich Schwellenländer wie China und Indien auf den Weltmärkten insbesondere als Nachfrage auf und beeinflussten so nachhaltig die Energiepreise, während Russlands Wirtschaft früh nach dem Niedergang des Kommunismus kapitalistische Züge annahm. Ungeachtet solcher globaler Vorgänge ist immer noch die Rede vom Gegensatz der Wirtschaftssysteme, „Kapitalismus“- „Kommunismus“. Auch nach dem Ende der Sowjetunion und dem Niedergang des Kommunismus als dominierendem Wirtschaftssystem Osteuropas erscheint es dennoch wichtig, sich grundsätzlich mit den Erscheinungsformen dieses Wirtschaftssystems auseinanderzusetzen, weil nur auf diese Weise die Mechanismen der sich heute noch theoretisch-ideologisch diametral gegenüberstehenden Wirtschaftssysteme verständlich dargestellt werden können. 1. 1 Kommunismus: Planwirtschaft und Kollektiveigentum Es genügt insoweit der Blick in ein Geschichtsbuch oder auch nur ein aufmerksames Lesen der Tageszeitung. Im Kommunismus gibt es kein Privateigentum an Produktionsmitteln. Das Gewinnstreben einzelner Wirtschaftssubjekte kann somit nicht als Steuerungsmechanismus der Wirtschaft überhaupt eine Rolle spielen. Aus diesem Grund bedarf es der Lenkung der Wirtschaft durch den Staat. Der Zusammenbruch der „Deutschen Demokratischen Republik“ sowie der Sowjetunion war, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet, schon einige Zeit vorher prognostiziert worden (2). Insbesondere die staatliche Lenkung war nicht in der Lage, die Ressourcen in der Weise zur Verfügung zu stellen, dass eine sinnvolle Wirtschaft im Sinn einer Verwaltung der knappen Mittel darstellbar gewesen wäre. Am Ende war es vor allem die mangelnde Versorgung des Privatsektors, die zum Fall der Mauer und damit zum Zusammenbruch des Systems geführt hat(3). Ähnlich verhielt es sich beim Niedergang in der Sowjetunion bzw. nach deren Zerfall in den einzelnen noch kommunistisch dominierten Systemen. Da jedoch grundsätzlich - von der Theorie ausgehend - eine sinnvolle Planung zumindest theoretisch durchaus akzeptable gesamtwirtschaftliche Ergebnisse liefern könnte, ist der Frage nachzugehen, warum dieses System in der Realität nicht funktionieren konnte. 1. 2 Kapitalismus: Marktwirtschaft und Privateigentum Quasi als Antipode zum Kommunismus stellt sich der Kapitalismus bzw. die freie Marktwirtschaft(4) dar. Auch wenn heute - aus welchen Gründen auch immer - die freie Marktwirtschaft bzw. der Kapitalismus fast nirgends in Reinform praktiziert wird(5), ist zunächst die systemorientierte Betrachtungsweise angebracht, um das Funktionieren des Wirtschaftssystems auch hier begreifen zu können: In der freien Marktwirtschaft bleiben dem Markt sämtliche regulativen Funktionen überlassen (6). Die Wirtschaftssubjekte halten in unterschiedlichem Umfang Eigentum an den Produktionsmitteln. Die anonymen Kräfte des Marktes steuern sämtliche Vorgänge, was sogar soweit gehen kann, dass gewisse Wirtschaftszweige verloren gehen, andere dagegen zu neuem Leben aufblühen. Es sind nicht die Schicksale der einzelnen Wirtschaftssubjekte, sondern der gesamtwirtschaftliche Erfolg schlechthin, der entscheidet und über den entschieden wird. 1. 3 Mischformen Wie bereits dargelegt, kann es in der Realität weder Kommunismus noch Kapitalismus in der theoretischen Reinform geben(7). Dies zu erklären stellt sich als schwieriges Unterfangen dar. Der Kommunismus als Marxismus-Leninismus hat dies schon sehr früh erkannt und versucht, argumentativ auf das Vollendungsstadium des Kommunismus abzustellen: Die Diktatur des Proletariats sei solange nicht beendet, bis sie weltweit durchgesetzt sei(8). Aus diesem Grund könne auch das Wirtschaftssystem bis dahin nicht einwandfrei funktionieren. Eingriffe von erheblicher Tragweite werden zugestanden und man fand sich auch mit vielen divergierenden Entwicklungen ab. In diesem Zusammenhang tauchte im übrigen erstmals der Begriff des “neuen (sozialistischen) Menschen”(9) auf. (Was das im einzelnen bedeutet, soll später erörtert werden.) Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang jedoch, dass im Kommunismus klar erkannt wurde, dass das System zumindest vorläufig nicht in der reinen Form funktionieren konnte. Etwas schwieriger war eine solche Erkenntnis im Kapitalismus. Noch in den Gründerjahren nahm man weltweit an, dass Wachstum unbegrenzt vorausgesetzt werden könne(10) und im übrigen alles dem Spiel der Marktkräfte überlassen werden dürfe, ja müsste. An dieser Überzeugung änderte schließlich auch nichts die als Jahrhundertwerk (des neunzehnten Jahrhunderts) gefeierte Sozialgesetzgebung Bismarcks. Systemtheoretisch betrachtet, wurden solche Entwicklungen als “Daten” bzw. “Rahmendaten” begriffen, innerhalb derer sich ein marktwirtschaftliches System frei entfalten konnte (11). Während für Deutschland der verlorene erste Weltkrieg, zumindest im Hinblick auf die akute Not, der freien Entwicklung der Marktkräfte ein vorläufiges Ende setzte(12), konnten die Siegermächte seinerzeit weiterhin in derartigen systemtheoretischen Überlegungen schwelgen. Schließlich kam es dazu, dass die Stafette dieser “Marktführerschaft” vom englischen Nationalökonom John Maynard Keynes(13) an den Amerikaner Milton Friedman(14) abgegeben wurde. Beide haben in ihren Theorien der Art und der Kraft des Marktes breiten Raum eingeräumt. Während Keynes insbesondere dabei den Interdependenzen der Marktkräfte im Inland Beachtung schenkte, interessierte sich Friedman mehr für das Instrumentarium dieser Kräfte, nämlich das Geld. Beide Theorien sahen es als ungemein störend an, wenn der Staat in irgend einer Form in das freie Spiel der Marktkräfte einzugreifen drohte. Dementsprechend versuchte man, die Rolle des Staates darauf zu reduzieren, das freie Spiel der Marktkräfte zu gewährleisten. Schließlich kam mit dem Ende der Wachstumsepoche auch für Amerika der Zeitpunkt, darüber nachzudenken, inwiefern eine Beendigung oder Einschränkung der übermächtigen Marktkräfte geboten erscheinen möge(15). Die immer restriktivere Gesetzgebung konnte von Anfang an nicht mehr nur als Rahmenbedingung für die Marktkräfte definiert werden und so kam es insbesondere im Zuge der Entwicklungen nach dem zweiten Weltkrieg im besiegten Deutschland zu einer Ausprägungsvariante, die die Marktkräfte ergänzte durch eine auf die schwächeren Wirtschaftssubjekte rücksichtnehmenden Sozialgesetzgebung: Die “soziale Marktwirtschaft” wurde verstanden als ein vom “Wildwuchs” entarteter Marktkräfte befreiter Kapitalismus, bei dem zwar das Grundmodell der Marktwirtschaft im Vordergrund stand, jedoch immer dort Eingriffe des Staates zu tolerieren waren, wo die Menschlichkeit als Modell bedroht war(16). Wieder einmal spielte das Menschenbild eine Rolle für die Entwicklung des Wirtschaftssystems. Anders als jedoch bereits oben erwähnt, musste der “neue Mensch” nicht erst geschaffen werden, sondern man orientierte sich am augenblicklichen Wirtschaftssubjekt “Mensch”!(17) Als grundsätzlich anderer Qualität in diese Reihe passen scheinbar die Auswirkungen der Krisen zu Anfang des 3. Jahrtausends: Sowohl in der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008, als auch in der Eurokrise wurde nach einer Einschränkung der Marktkräfte gerufen und die Staaten beeilten sich, derartigen Rufen nachzukommen. Die selbst schon hoch verschuldeten Staaten retteten hoch verschuldete Banken, vorgeblich um eine für das System wichtigen Wirtschaftsfaktor zu erhalten. Unter Hinweis auf mögliche Folgen von Bankenpleiten wurden de facto Geldhäuser verstaatlicht. Allein die Rettung von Lehman und Konsorten führte nicht dauerhaft zu dem angestrebten Ergebnis. Schon drei Jahre nach Lehman kehrte die Panik zurück(18). Unter dem Stichwort ( „Unwort“) „Rettungsschirm“ sollen überschuldete EULänder, die sich den Euro erschlichen hatten, in der Weise gerettet werden, dass die Schulden unionsweit vergesellschaftet werden, was nicht nur dem EU Vertrag widerspricht; denn dieser hatte bewusst das Einstehen müssen für andere Staaten vermieden; sondern auch die Maastricht Kriterien zur Defizit- und Schuldenstanzquote wurden außer Kraft gesetzt. Das Ganze wurde sogar vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt(19) Dabei hat das höchste deutsche Gericht wieder einmal seine Unschuld verloren, denn es hat einer offensichtlich gegen das (eigene) Recht gerichteten Politik den Weg geebnet, indem der schon aus anderen Entscheidungen bekannte Hinweis auf den politischen „Einschätzungsspielraum“ zur Begründung herangezogen wurde. Knopp (a.a.O.) stellt dazu die Frage: „Wer „rettet“ denn den ursprünglichen Helfer?“ Gerettet werden nämlich hier wieder einmal nur die Banken, die ansonsten gigantische Ausfälle hätten verkraften müssen. Claus Hulverscheidt stellt schon 2011 in der Süddeutschen Zeitung(20) unverblümt in Aussicht, dass diese Rettung für die Steuerzahler teurer werden könnte. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass letztlich hier marktwirtschaftliche Mechanismen staatlicherseits außer Kraft gesetzt wurden, nicht um wirtschaftlich schwache Privatpersonen im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft (vgl. unten) in Schutz zu nehmen, sondern um angeblich das System der Marktwirtschaft tragende Geldinstitute vor dem eigentlich nach diesen Regeln notwendigen Insolvenz dennoch am Leben zu erhalten. Christian Seidenbiedel(21) hat hierzu eindrucksvoll die systematisch fremde Rolle der Banken unter der Überschrift „Wie die Banken sich um die Griechenrettung drücken“ eindrucksvoll beschrieben. Als es um die Jahresmitte 2012 auch für andere Eurostaaten eng wurde, (Spanien, Italien, Zypern) taucht zum ersten Mal das Wort „Fiskalunion“ auf und die Bundesregierung verwahrte sich zunächst dagegen, überhaupt über eine solche „Vergemeinschaftung der Schulden“ zu verhandeln, um kurze Zeit später einzuknicken und das Paket des ESF (Eurorettungsschirm) im Gesetzgebungsverfahren durchzudrücken. Die hiergegen eingereichten Verfassungsbeschwerden gaben immerhin dem Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, deutlich zu machen, dass es sich um eine höchst wichtige – schicksalhafte – und schwierige wie komplexe Frage handele, sodass nicht -wie sonst üblich- eine Entscheidung im Eilverfahren innerhalb von 3 Wochen, sondern erst im September folgte. Der Bundespräsident wurde gebeten, das Gesetz nicht vor Erlass der Entscheidung auszufertigen und so muss Europa in Sachen Fiskalunion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten. Dass es sich letztlich nicht um die Rettung schwächelnder „Eurostaaten“, sondern vielmehr um die Erhaltung maroder Geldinstitute geht, wird immer wieder verschleiert, wobei hier die Art und Weise der Täuschung variiert. Festzustellen in diesem Zusammenhang ist, dass inzwischen ein „neues Bankinstitut“ als echtes „Völkerrechtssubjekt“ etabliert wurde: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat nicht nur einen völkerrechtlichen Status über den „ESM-Vertrag“ erhalten, sondern ist darüber ein in gewissen Sinn der europäischen Zentralbank ähnliches Bankinstitut, das über eine Kreditvergabe zu Lasten u.a. auch der deutschen Steuerzahler verfügt, um die Banken schwächelnder Eurostaaten in der Weise zu retten, dass es deren wertlose Staatsanleihen aufkauft. Der ESM wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.09.2012 im Wesentlichen bestätigt(22). (vgl. hierzu unten) In gewissem Sinn tritt dieser ESM neben die Europäische Zentralbank (EZB), die seit Anfang September 2012 ebenfalls in Not geratenen Banken zur Seite springt, um eigentlich wertlose Staatsanleihen südeuropäischer Schuldnerstaaten aufkauft, was den Bürgern als „Staatenrettung“ deklariert wird. Auch hier haften u.a. die deutschen Steuerzahler über die Einlage der BRD bei der EZB. Der Mensch als Subjekt ökonomischen Handelns - Ökonomische Menschenbilder Es wird nun Zeit, sich mit diesem Phänomen “Menschenbild” auseinanderzusetzen, weil sich - wie bereits festgestellt - die Reinform des Wirtschaftssystems gerade im Hinblick auf das Bild vom Wirtschaftssubjekt nicht verwirklichen lässt. Wenn oben vom “neuen“ oder „sozialistischen Menschen” die Rede war, den es im Laufe der Entwicklung erst zu erschaffen galt, so herrscht im Kapitalismus das liberalistische Bild des "freien Menschen" vor(23). Von vornherein ist beiden Systemen zunächst das Bild vom “guten Menschen” gemein: Der “gute Mensch” wirtschaftet allgemein sinn- und zweckvoll zum allseitigen Nutzen. Dabei tritt in den Vordergrund, dass der “sozialistische Mensch” eine von vornherein altruistische Natur hat und ihm der Begriff des Eigennutzes völlig fremd ist, da er dem Gemeinwohl verpflichtet ist(24). Der “kapitalistische Mensch” dagegen handelt zwar aus egoistischen Motiven. Seine Profitorientierung verspricht ihm selbst den bestmöglichen Gewinn(25). Da jedoch alle “verantwortlich-egoistisch” handeln, folgt hieraus der größte gesamtwirtschaftliche Nutzen. In beiden Fällen weicht jedoch der tatsächlich existierende Mensch erheblich von den theoretischen Menschenbildern ab. In beiden Fällen ist es ein anderer Egoismus, der die Triebkraft des Menschen darstellt. Es ist ein dominierender Egoismus, der so stark wird, dass er seine Grenzen lediglich in den schwächere schützenden Gesetzen finden kann, soweit solche überhaupt existieren. Leugnet man von Anfang an jedoch die Möglichkeit einer derartigen Einstellung, kann es auch nicht sie begrenzende Gesetze geben, was letztlich dazu führen muss, dass der Einzelne in vielfältiger Weise das Opfer anderer Einzelner werden kann. Derartiges wird schließlich auch in dem heutigen Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland immer häufiger vor Augen geführt(26). Die logische Konsequenz wäre nun die allgemeine Feststellung, dass die theoretisch “reinen” Wirtschaftssysteme jeweils am falschen Menschenbild scheitern. Interdependenzen- Zusammenwirken zwischen Wirtschaftssystem und Menschenbild Gehen wir nun der Frage nach, inwiefern eine Mischform des Wirtschaftssystems positiver zu bewerten sei als eine andere Mischform: Sehen wir die Wirtschaftssysteme als Mischformen auf einer Skala, auf deren einem Ende der Kommunismus, auf deren anderem Ende der Kapitalismus in Reinform die Begrenzung bilden, so lässt sich eine Aussage von vornherein recht einfach treffen: Je stärker die kapitalistische Basis (marktwirtschaftliche Basis) des Systems ist, um so größer fällt der gesamtwirtschaftliche Erfolg aus(27). Dieser Umstand lässt sich leicht aus der jüngeren Geschichte belegen: Die Politik der englischen Konservativen hat dem Land in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts erhebliche wirtschaftliche Erfolge beschert. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen war zweifellos größer als zu der Zeit, als die Sozialisten (Labour) zuvor das Land regierten(28). Die Wirtschaftspolitik Chiles, die an die Theorien Friedmans sehr stark angelehnt war, bescherte dem Land eine wirtschaftliche Blüte(29) und lässt genau den gleichen Schluss zu wie die Tatsache, dass sich das kommunistische China nunmehr „kapitalistische Zonen“ schafft, die wirtschaftliche Erfolgsgarantien abgeben(30). Der Kernsatz führt daher zu dem eindeutigen Ergebnis: Je mehr Kapitalismus in die ”Mixtur” eingerührt wird, desto erfolgreicher wird das wirtschaftliche Ergebnis derselben(31). Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, der Kapitalismus sei die Lösung sämtlicher Probleme, stößt sich an dem vorhin gesagten(32). Es ist daher notwendig, sich umgekehrt dem Problem anzunähern und die Frage nach dem gültigen Menschenbild in den Vordergrund zu stellen. Nachdem festgestellt wurde, dass die treibende Kraft im natürlichen Menschenbild der Egoismus des Einzelnen ist, stellt sich nunmehr die Frage, ob nicht neben diesem, ausschließlich auf das eigene Fortkommen gerichteten Grundgedanken, andere, ebenfalls treibende Kräfte vorhanden sind, die im Sinn des Wirtschaftssystems der Lenkung zugänglich sind(33). Hier erscheint als erstes die Überlegung, inwieweit ein kollektiver Egoismus der jeweiligen Gruppe vorteilhaft werden kann. Der Egoismus des einzelnen geht in der Regel über die eigene Person hinaus und deckt grundsätzlich auch den engsten Kreis, das heißt die Familie, mit ab(34). Dieser kleinste „gruppendynamische“ Egoismus ist die Triebfeder jeder Gesellschaft und daher auch bei uns grundgesetzlich geschützt(35). Der Schutz der Familie genießt Vorrang vor vielen anderen verfassungsrechtlich geschützten Werten. Die heutige Familie reduziert sich auf Eltern und Kinder. Noch vor nicht all zu langer Zeit erfasste sie auch das gesamte Wirtschaftssystem, das in Großfamilien oder „Clans“ gegliedert war. Die Großfamilie war gleichzeitig die Produktionsstätte in einer landwirtschaftlich dominierten Gesellschaftsordnung(36). Nach dem Ende des Feudalismus war es die Nation, die als “Großfamilie” im umfassenden Umfeld die Rolle der Projektionsebene für den Gruppenegoismus übernahm. Erstaunlicherweise funktionierte dort der Gruppenegoismus zum allgemeinen Wohl aller im Staatsverband Lebenden(37). „Wildwüchse“ führten allerdings zu Randerscheinungen, die besonders in Deutschland diese Form des Gruppenegoismus zeitweise in Verruf gebracht haben(38). Überlegt man sich an dieser Stelle, welche positiven Wirkungen der so verstandene Gruppenegoismus hatte, so muss man zu dem Ergebnis gelangen, dass er gerade die Triebfeder für wirtschaftlichen Erfolg war(39), dass in dem schützenden Rahmen des Nationalstaates sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einbezogen wurden und jedes Wirtschaftssubjekt sich am Gesamterfolg beteiligt sah(40). Überträgt man die hier gewonnene Erkenntnis auf die Ausgestaltung eines zu schaffenden Wirtschaftssystems, so kann man zwanglos unterstellen, dass eine Marktwirtschaft dann alle derzeitigen Probleme zu lösen vermag, ohne dass es irgendwo der Einflechtung kommunistischer (sozialistischer) Tendenzen bedarf: Die Nation als soziale Rahmengrundlage ist in der Lage, die Basis einer Marktwirtschaft zu gestalten, ohne dass es überhaupt aus marktwirtschaftlicher Sicht negativ zu bewertende Hemmschwellen geben muss. Wenn tatsächlich hierbei einige Wirtschaftssubjekte mit dieser Wirtschaftsordnung nicht zurecht kommen und drohen, auf der Strecke zu bleiben, bedarf es der Korrektur, die dann zwar nicht marktwirtschaftlichen Gesetzen zu folgen, sich aber dennoch dem als Vorrangsfaktor zugrunde gelegten gruppenegoistischen Basismodell anzupassen hat. Das aber bedeutet nichts anderes, als dass in diesem Rahmen die Wirtschaft fast ausschließlich marktwirtschaftlichen Gesetzen unterliegt, während die Korrektur durch solche sozialen Regeln erfolgt, die deshalb nicht als systemfremd betrachtet werden, weil erst durch sie das marktwirschaftliche System vom zugrundeliegenden Menschenbild akzeptiert wird(41). Der wirtschaftliche Gesamtnutzen der Sozialstaatskomponente bleibt einem begrenzten Kreis vorbehalten, während Außenstehende vom System nicht auf Kosten des Systems entsprechend den Gesetzen der Marktwirtschaft erhalten werden müssen(42). Gerade hier wird deutlich, dass die Rettung von Banken und schwächelnden Eurostaaten sich als systemfremd darstellt und deshalb grundsätzlich nicht mit dem Prinzip des Sozialstaates in Einklang zu bringen ist: Die Rettung einer von der Insolvenz bedrohten Bank durch den Staat passt niemals zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft: In einem solchen Fall hätten nämlich die Marktkräfte das Ausscheiden des Geldinstitutes aus dem Wirtschaftssystem begründet und ein „Auffangen“ mit staatlichen Mitteln würde die Sozialstaatskomponente als Ergänzung zum marktwirtschaftlichen System gerade in ihr Gegenteil verkehren. Auf diese Weise würde nämlich ein überdurchschnittlich risikofreudiges Verhalten, dessen Zweck einzig und allein die Erwirtschaftung überdimensionaler Gewinne und Renditen sein kann, belohnt. Anders ausgedrückt würde dies nämlich bedeuten, dass Gewinne aufgrund zu hoher Risikobereitschaft der Bank und den hinter ihr stehenden Wirtschaftssubjekten verbleiben könnten, während im Fall der Verwirklichung des Risikos im Sinne einer Pleite der Verlust durch das Eintreten des Staates vergesellschaftet werden würde. Zu Recht wird daher die heutige Praxis vieler Staaten, marode Banken und zahlungsunfähige Euroländer zu retten als himmelsschreiendes Unrecht empfunden. Norbert Blüm(43) geht sogar so weit, neue Begriffe, wie z.B. den „Finanzkapitalismus“, den er einer neuen Weltreligion gleichsetzt, deren „heilige Trinität“ Deregulierung, Privatisierung und Kostensenkung heißen. Wenn dennoch im schlimmsten Fall die Pleite Gehenden nach dem Staat rufen, widerspricht das letztlich sogar den eigenen Glaubensgrundsätzen, denn es sind nicht die Selbstheilungskräfte des Marktes, sondern „eine ganze Reihe von hoheitlichen Gewaltakten“(44), die dann das Schlimmste verhindern. Zu Recht folgert Blüm aus dem eben gesagten, dass die Vertreter dieser neuen „Weltreligion“ zwar auf Scheiterhaufen usw. verzichten, aber ihre Widersacher dadurch „exkommunizieren,“ indem sie die von Menschen gemachten Regeln und Strukturen unserer Weltwirtschaft zu höheren Mächten oder gar zu einer Art von Naturgesetzen erklären, gegen diese sich nur Dummköpfe und Demagogen zu widersetzen glauben.“ Folgerichtig führt Blüm fort: Also zelebrieren die neoliberalen Ökonomen die Liturgie der Liberalisierung, bis auch die letzten Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft die Regeln der Finanzmärkte für den wahren Glauben hielten. Dass hieran etwas Wahres ist, lässt sich leicht daran ablesen, dass bspw. für eine Rettung des zahlungsunfähigen Griechenland sogar Sozialisten und Grüne entgegen ihren eigenen Parteigrundsätzen sind, obwohl letztlich eine „Rettung“ dieses südeuropäischen Landes - wie auch weiterer von der Insolvenz bedrohter Euroländer - lediglich Geldinstitute davor bewahren kann, enorme Summen abschreiben zu müssen. Letzteres würde auch hier den Regeln der Marktwirtschaft entsprechen, denn wenn eine Bank im Rahmen ihres operationalen Geschäfts die ausgeliehenen Gelder nicht mehr hereinbringen kann, müssen diese auch dann abgeschrieben werden, wenn das in letzter Konsequenz zur Insolvenz des Geldhauses führt. Weite Kreise haben - wie Blüm (a.a.O.) glaubhaft ausführt – durch Schaffung von Hedgefonds, private Equity Fonds und sonstiger Derivate den Finanzkapitalismus mehr und mehr in eine Illusionswelt verwandelt, in der die Herstellung nützlicher Güter und die Erbringung von Dienstleistungen mit dem verwechselt werden, was doch eigentlich nur zum real wirtschaftlichen Zweck ist: Geld(45) Der „Finanzkapitalismus“ versucht sich durch Vergesellschaftung der Verluste auf Kosten der Gesellschaft auch dann am Leben zu halten, wenn eine „Nachfolgeblase“ die „Vorgängerblase“ auflöst(46). und immer mehr „Pump auf Pump“ finanziert wird(47). Das hier Gesagte wird überdeutlich, wenn man in der Tagespresse liest, dass Bankmanager „Milliarden verzockt haben(48)“ Hier wird nämlich deutlich, dass der Geldmenge keinerlei reale Werte mehr gegenüber stehen und dennoch eine kleine Gruppe von „eingeweihten“ Traumvermögen in einer Größenordnung sich zueignen, dass ihnen am Ende die ganze Welt gehört. Blüm belegt dies – wie übrigens auch viele andere renommierte Wirtschaftsfachleute – mit Zahlen: Weltweit betrug der Anteil der Realwirtschaft am gesamten Geldverkehr 2008 gerade einmal 0,4 %. Umgekehrt bedeutet dies: „99,6 % aller getätigten Investments haben nichts mehr mit der realen Wirtschaft zutun… Das durchschnittliche Nettoeinkommen des deutschen Haushaltes liegt derzeit bei knapp 2.700,00 €. Verhielte sich eine Familie nach den Spielregeln der Weltwirtschaft (d.h. des Finanzkapitalismus), dann dürfte sie monatlich, man kann es glauben, nur 10,8 € für ihren gesamten Lebensunterhalt ausgeben. Den „Rest“ müsste sie in die Wiesenspekulationen oder Futures stecken(49)“. In diesem Zusammenhang erinnert Blüm an den Nobelpreisträger Edmund Phelps, der forderte: „Wir müssen zurückkehren zu altmodischen Banken, die Investitionen für reale Dinge finanzieren.“ Ordnet man demgegenüber Marktwirtschaft und die sie korrigierende Sozialgesetzgebung dem vorherrschenden Menschenbild unter (Gruppenegoismus), so versteht es sich von selbst, dass die Schwachen unter den Schutz der Starken gestellt werden und die dies bedingende Gesetzgebung braucht nicht als Fremdkörper im marktwirtschaftlichen System angesehen zu werden(50). Der Feudalismus hatte mit derartigen Problemen überhaupt nicht zu kämpfen, denn es war Sache des "Patron", auch für seine kranken und schwachen Anvertrauten zu sorgen(51). Nicht der Staat als solcher war gefordert, es war Sache des Arbeitgebers im weitesten Sinn, anstatt einer Sozialgesetzgebung, die soziale Komponente darzustellen. Die Wirtschaftsform, die zu diesem originären Menschenbild passt, ist auch die Wirtschaftsform, die den größtmöglichen Nutzen für alle in das System Eingeschlossenen garantieren kann. Auf diese Weise wird das an sich als “unsympathisch” empfundene egoistische Motiv für alle Betroffenen zum altruistischen Moment, wenn nämlich die Triebkraft der Profiterziehlung gleichzeitig die Versorgung der Schutzbefohlenen mit einbezieht(52). Ein solches Menschenbild bedingt somit: 1. 2. Eine (begrenzte) Verwirklichung sämtlicher ökonomischen Ziele(53) Ein Funktionieren ohne einschneidende Wirkungsabflüsse Auf diese Weise vollzieht sich das, was mühsam in der heutigen Form der sozialen Marktwirtschaft vorgenommen wurde, ohne dass es zu Friktionen in erheblichem Umfang kommt. Planwirtschaftliche Elemente werden in diesem Zusammenhang lediglich außenwirtschaftlich notwendig, nämlich dort, wo knappe Ressourcen eine Bewirtschaftung notwendig machen(54). Ein solches in sich geschlossenes System kann einem anderen System, das in gleicher Weise aufgebaut ist, auf marktwirtschaftlicher Basis gegenübertreten, ohne dass es dabei planwirtschaftlicher Komponenten bedarf. Auch andere Systeme können einem solchen System gegenübertreten; dann allerdings wird es wahrscheinlich, dass das egoistische System dem anderen System die Marktgesetze vorschreiben wird. Das bedeutet im Wesentlichen nichts anderes, als heute auch schon praktiziert wird, nämlich die Durchsetzung staatlicher Interessen nach außen gegenüber anderen staatlichen Interessen(55). Ein solches System ist letztlich auch in der Lage, mit den Problemen der Zeit ohne Weiteres fertig zu werden. Die Arbeitslosigkeit als ein Faktor, der dem Gruppenegoismus im Wege steht, wird von selbst abgebaut(56). Tarifkonflikte in der Weise, wie sie heute bekannt sind, fallen zwanglos weg, wenn damit die gruppenegoistischen Ziele im Inneren den Vorrang vor Individualinteressen erhalten(57). Am Ende steht somit ein neues Wirtschaftssystem, das die Vorteile des marktwirtschaftlichen Fortschritts mit den Vorteilen eines modernen Wohlfahrtsstates vereint. Soweit andere Systeme sich nicht schnell genug auf die Neuentwicklung einstellen, bedeutet dies einen Vorsprung, der sich letztlich auch außenwirtschaftlich niederschlagen muss. Gruppenegoistische Ziele werden auch in einem solchem System ihren Weg finden. Die Auseinandersetzungen können jedoch, anders als in der Vergangenheit, wertfreier gestaltet werden, wo sich nicht ein ideologisch in sich gefestigtes kapitalistisches System einem gefestigten kommunistischen System gegenübersieht. Die kleineren Rahmen schaffen andere Bedingungen, die es wiederum erlauben, ohne globale Auseinandersetzungen auszukommen(58). Letztlich wird ein solches System dem Weltfrieden dienen, denn eine Auseinandersetzung globalen Ausmaßes, wie noch zur Zeit des kalten Krieges ins Kalkül gezogen, scheitert von vornherein an der Vielfalt der Systeme. Es stellt sich nunmehr die Frage, warum ein solches System sich bis jetzt nicht etablieren konnte. Die Antwort hierauf ist denkbar einfach: Das kapitalistische System trägt nach der Überwindung des Kommunismus immer noch individualegoistische Züge und die dort in kollektiver Weise Herrschenden möchten um jeden Preis eine Infragestellung ihrer Position verhindern(59). Es ist deshalb nicht von der Hand zu weisen, dass gerade hierin die Rigidität des gegenwärtigen Systems eine Entwicklung behindert, intentionsmäßig sogar verhindern muss(60). Das System, das nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wie eine Glocke dem europäischen Kontinent übergestülpt wurde(61) beharrt auf der Einhaltung sämtlicher Verträge, um damit einer Entwicklung entgegenzuwirken, die die Macht dieses Systems bedrohen könnte(62). So erklärt es sich auch, dass die Familie als Keimzelle des “guten” gruppenegoistischen Systems von Anfang an in Frage gestellt wurde und sukzessiv der Stigmatisierung anheim fiel(63). Die monetäregoistischen(64) Systeme versuchen, von außen die Entstehung eines solchen Systems zu verhindern, so dass ohne Weiteres dadurch erklärbar wird, warum gerade Deutschland in systemtheoretischer Hinsicht in der Schwebe gehalten werden soll(65). Betrachtet man weiterhin, dass dieses System den wirklich Herrschenden jede Macht gibt und gleichzeitig über pseudo-soziale Komponenten die „untersten“ Schichten ernährt, ohne dass diese auch nur einen Finger rühren müssen(66), erkennt man, dass gerade hier ein systemstabilisierender Faktor liegt: Während die wahren Herrschenden, das heißt die Reichen, ihren Reichtum, soweit eine gewisse Grenze überschritten wurde, um jeden Preis halten können(67), werden die Ärmsten dadurch ernährt und bei der Stange gehalten, dass zu ihrer Ernährung das Vermögen des Mittelstandes eingesetzt wird(68). Gerade der Mittelstand aber ist die kritische Masse, die allein das gegenwärtige System in Frage stellen könnte(69). Er hat daher zu verschwinden. Es ist das erklärte Ziel der Herrschenden, den gesamten Mittelstand, das heißt alle diejenigen, die eine gewisse Reichtumsschwelle noch nicht überschritten haben, aber sich noch selbst ernähren, zu vernichten. Steigende Insolvenzzahlen(70) sind ein deutliches Signal sowie der Indikator für die Richtigkeit dieser Aussage. Anders betrachtet, bedeutet es, dass jede vernichtete Mittelstandsexistenz das Heer der Armen vergrößert und damit die Stabilität dieses international moneträregoistischen Systems mittelfristig sichert. Aus diesem Grund erscheint es vorgegeben, dass eine Steuerreform(71), dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen(72), usw. immer nur darauf ausgerichtet sein können, die Reichen reicher zu machen und das Heer der Armen in der Weise zu vergrößern, in der es noch zu ernähren ist. Wenn man jedoch etwas nachdenkt, wird einem von vornherein klar, dass auch hier zeitliche Grenzen gesetzt sind: Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, in dem die Umverteilung des Mittelstandsvermögens nicht mehr ausreichen kann, die Masse der „Armen“ zu ernähren, ohne dass diese gezwungen sind, selbst am Erwerbsprozess teilzunehmen. Dieser Zeitpunkt ist noch lange nicht erreicht. Es ist daher an der Zeit, die Mehrheit dieser Kräfte, die es heute noch gibt, zusammenzufassen, um diesem schleichendem Prozess ein Ende zu bereiten. Richtig verstandene Mittelstandspolitik ist somit systemgefährdend, als Idee nur durchzusetzen von einer neuen politischen Richtung, die nicht den vorher beschriebenen Prinzipien verhaftet ist. Auf Europa bezogen, hat dies noch weitere Konsequenzen: die hier Werktätigen haben sämtliche am Produktionsprozess nicht beteiligten Angehörigen auch anderer Völker mitzuernähren(73). So betrachtet, bedeutet jeder Schritt in Richtung Europa einen weiteren Schritt in Richtung Umverteilung, diesmal nicht im nationalen sondern im internationalen Rahmen, was zu einer Beschleunigung des Zerfalls führen muss. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, hier Dämme einzuziehen, die einer Umverteilung nach außen hin(74) den Weg versperren. Definition: Sozialstaat Zur Sozialstaatskompenente(75) gehört zunächst jede Leistung, die das Gemeinwesen entweder direkt oder indirekt seinen Bürgern ohne Gegenleistung und ohne wirtschaftspolitische Zielrichtung zuwendet. Im klassischen Sinn(76) handelt es sich hierbei um Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld usw. Dem Sozialstaatsprinzip entspricht aber auch die Zuwendung über dritte, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld(77), das vom Arbeitsamt gezahlt wird ebenso wie die Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen(78), weil hier letztlich der Staat - wenn auch indirekt - Leistungen erbringt. Dem Sozialstaatsprinzip entspricht im weiteren Sinn auch eine Gesetzgebung “mit sozialem Einschlag”, wie z. B. das soziale Mietrecht(79) oder in weiten Teilen das Arbeitsrecht(80). Auch wenn hier der Staat selbst weder aus eigener Kasse, noch aus Kassen hinzuzuordnender Dritter Leistungen erbringt, wird hier das marktwirtschaftliche System, das lediglich zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage fähig ist, durchbrochen. Somit stellt sich die weiteste Definition des Sozialstaatsprinzips als negative Beschreibung dar: Dem Sozialstaatsprinzip ist jeder Leistungsverkehr zuzuordnen, der nicht das Ergebnis einer durch Angebot und Nachfrage geregelten oder eine solche fördernde Transaktion ist. Bereits hier wird deutlich, wie weitgehend das Sozialstaatsprinzip neben den marktwirtschaftlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft verankert ist. Deutlich wird dabei auch das zahnradartige Ineinandergreifen marktwirtschaftlicher und sozialstaatlicher Prinzipien(81). Der rein kapitalistisch (marktwirtschaftlich) organisierte Staat und der rein kommunistisch (planwirtschaftlich) organisierte Staat kommen, wie bereits oben dargestellt(82), in der Realität nicht vor. Mischformen sind es somit, die den Alltag bestimmen. Unterscheidet man zwischen marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaften mit sozialstaatlichem Einschlag und planwirtschaftlich organisierten Staaten mit marktwirtschaftlichen Enklaven, fällt sofort auf, dass letztere heute lediglich noch am Rande vorkommen wie z. B. in China(83), Nordkorea(84) und einigen Entwicklungsländern. Das bei uns dominierende Prinzip ist somit diejenige Mischform, bei der die Wirtschaftsordnung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert ist, jedoch sozialstaatlichen Korrekturen unterliegt. Die bei uns zeitweise hochgelobte soziale Marktwirtschaft ist das wohl beste Beispiel einer solchen Kombination(85). Wie oben dargestellt, kann dieses Modell Umverteilungsprozesse im großen Stil bedingen, die irgendwo an natürliche Grenzen stoßen(86). Zu einer Zeit blinder Wachstumsgläubigkeit waren die tatsächlichen Grenzen außer Betracht gelassen worden und es schien so, als ob auf Dauer ein System gefunden war, das nicht nur den Interessen der Wirtschaft entsprach, sondern auch den Interessen derer, die mit dieser Marktlage nicht zurechtkommen konnten(87). Nach Zeiten der Rezession(88) konnte man die oben dargestellten Grenzen nicht mehr einfach außer Acht lassen und es drängte sich die Frage auf, wie das Sozialstaatsprinzip in diesem Modell einer Begrenzung(89) unterworfen werden dürfte, ohne es insgesamt abzuschaffen. In letzter Zeit kamen insbesondere aus den Reihen der Sozialdemokratie in Europa(90) “(Schröder-Blair-Modell”, “Agenda 2010”) Überlegungen, Sozialleistungen abzubauen, um einem Kollaps des Systems vorzubeugen. Parallel dazu forderten sozialdemokratische Führer in verschiedenen Bundesländern, aber auch im europäischen Ausland die Gewerkschaften zur Zurückhaltung bei Lohnforderungen auf(91) (Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen: 2 Nullrunden für Arbeitnehmer!). Weitergehender noch war im Ansatz die sogenannte „Agenda 2010“ der vormaligen Regierungskoalition, die jedoch durch die eigenen Genossen der Basis in Frage gestellt wird(92). Diese Beispiele machen deutlich, dass das ursprüngliche Parteiengefüge über die Frage der sozialen Marktwirtschaft ins Rutschen geraten ist(93). Erstaunlich erscheint insbesondere, dass linke Parteien einen Abbau des Sozialstaatsprinzips fordern, während rechte Parteien diese Frage nur zögernd in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen gerückt haben(94). Diese linken Parteien schwingen sich plötzlich zum Fürsprecher einer mehr marktwirtschaftlich organisierten sozialen Marktwirtschaft auf und überholen dabei die traditionellen Rechtsparteien rechts, während die traditionellen Rechtsparteien ihre politische Zukunft zeitweise auf der linken Seite entdecken und für den Erhalt sozialstaatlicher Grundwerte lautstark eintreten. Zu mutige Initiativen werden mit einem „Salto Rückwärts“ korrigiert, wie etwas das Kirchhoff-Merz-Konzept(95), von dem im Frühjahr 2004 in der offiziellen CDU-Ideologie und Speachregelung nicht mehr viel übrig geblieben ist(96). Dieses Durcheinander verstellt zunächst den Blick für die politische Realität. Beide Richtungen, nämlich linke und rechte Parteien bewegen sich scheinbar in die Mitte und damit aufeinander zu, wenn sie, um das System, das auch ihre Existenz bedingt, zu erhalten versuchten, die Argumente des jeweiligen Gegners übernehmen. Dabei ist ihnen jedes Mittel recht, wenn sogar mit vertauschten Rollen gegeneinander um die scheinbare Mitte gefochten werden soll(97). Es versteht sich von selbst, dass der Sache mit derartigen Scheingefechten nicht gedient ist. Sowohl die Wirtschaft als auch die Arbeitnehmer verstehen plötzlich nicht mehr, bei wem ihre Interessen gut aufgehoben sind. Eine Vermischung des Wählerpotentials - ob gewünscht oder nicht - ist die Folge. Dies entspricht auch der Intention beider Richtungen, sich als die neue Mitte darzustellen(98). Das Ganze erinnert eher an Theater und Rollenspiele als an seriöse Politik. Diese Erkenntnis scheint sich auch langsam durchzusetzen, denn gleichzeitig, fast wie koordiniert, rücken Parteistrategen auf beiden Seiten ihre Formationen wieder zurück in Richtung Ausgangsstellung, um das System auch optisch zu erhalten. Auch wenn dieses Spiel den Eindruck von Dynamik und Bewegung zu vermitteln vermag, kann es nicht darüber hinwegtäuschen, dass bestenfalls etwas an den Symptomen der Krankheit des Systems kuriert werden soll und eine Chance zu wirklicher Heilung der Fehler desselben überhaupt nicht besteht. Einer Heilung muss nämlich zunächst eine korrekte Diagnose vorausgehen, um auf dieser aufbauend, einen Heilungsplan zu entwickeln. Diagnose: Die soziale Marktwirtschaft auf dem Prüfstand Entsprechend der allgemeinen – oben erläuterten - Erkenntnis, dass ein Mehr an Marktwirtschaft ein Mehr an allgemeinem wirtschaftlichem Wohlstand bedeutet, muss man den Reformern im linken Lager(99) Recht geben, die den Sozialstaat begrenzen wollen. Gleichzeitig jedoch stellt sich die Frage, ob eine in dieser Weise vorgenommene Reduzierung überhaupt realisierbar ist. Die Reaktionen der verschiedenen Verbände, insbesondere der Gewerkschaften, haben bereits deutlich gemacht, dass eine Reduzierung sozialer Leistungen bzw. sozialstaatlicher Errungenschaften von weiten Teilen der Bevölkerung ganz einfach nicht hingenommen wurden(100).Wie zu erwarten war, wurden die meisten Reformen überhaupt nicht in die Realität umgesetzt und stellten so lediglich eine „Attraktionsfunktion“ für bestimmte Wirtschaftskreise dar. Nachdem die rotgrüne Bundesregierung abgewählt und durch eine große Koalition ersetzt worden war, zeigte sich, dass auf diese Weise eine Ausuferung des Sozialstaatsprinzips nicht beizukommen war, weil so eine erhebliche Strapazierung des Sozialgefüges schließlich dazu geführt hat, dass auch die schwarz-rote („Große“) Koalition beendet wurde. Die nachfolgende schwarz-gelbe Koalition brachte eine regelrechte Abkehr von den ursprünglich rot-grünen Zielen(101). Sollte jedoch tatsächlich aufgrund zweifelhafter Mehrheitsverhältnisse in dieser Weise einer "Ausuferung" des Sozialstaatsprinzip beizukommen sein, würde dies in jedem Fall eine erhebliche Strapazierung des Sozialgefüges bedeuten, die unter Umständen in einer regelrechten Revolution enden könnte(102). Getreu dem Modell des Sperrklinkeneffekts (Ratchet-Effect) lässt sich das allgemeine Niveau sozialstaatlicher Entwicklung nicht zurückdrehen, ohne dass der Hebel (die Sperrklinke) bricht(103). Es stellt sich daher als nächstes die Frage, ob überhaupt eine derartige Reduzierung von Sozialleistungen im weitesten Sinn in diesem vorgesehenen Umfang erforderlich ist. Zur Beantwortung dieser Frage muss weiter ausgeholt werden. Rufen wir uns ins Gedächtnis zurück, dass das Sozialstaatsprinzip in erster Linie die Aufgabe hat, Fehler marktwirtschaftlicher Strukturen zu korrigieren(104). Menschen, die mit den marktwirtschaftlichen Prinzipien, sei es aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Herkunft, sei es aufgrund ihrer körperlichen Konstitution bzw. ihres Alters, nicht zurechtkommen, müssen im Rahmen staatlicher Wohlfahrtspflege vor schädlichen marktwirtschaftlichen Konsequenzen geschützt werden. Die Regeln für diese Korrektur dürfen begrifflich nicht die gleichen sein, wie die des zu korrigierenden Systems. Sonst bestünde die Gefahr, dass man sich als besonders weltoffen darstellen will und Menschen von außerhalb als gleichberechtigt aufnimmt und am marktwirtschaftlichen System partizipieren lässt(105). Sobald sich bei ihnen Unverträglichkeiten mit dem System der freien Markwirtschaft einstellen, spannt sich über ihnen den “Schirm des Sozialstaatsprinzips” unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes(106) auf, als ob diese Menschen hier immer gelebt hätten. Der Sozialstaatsgedanke nimmt marktwirtschaftliche Züge an, wenn ein Zuzug bzw. Einwanderung gerade im Hinblick auf das hiesige Sozialsystem erfolgt: Das gesamte System des Sozialstaats wird als Angebot verstanden, das von Gebietsfremden angenommen wird, indem sie ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegen. Die Entscheidung, hier leben und arbeiten zu wollen, zieht unweigerlich die Konsequenz einer Partizipation am hiesigem Sozialstaatsprinzip nach sich. Damit aber ist die Überlegung, mit Hilfe des Sozialstaatsprinzips systemimmanente Fehler des marktwirtschaftlichen Prinzips korrigieren zu wollen, in ihr Gegenteil verkehrt: Mit marktwirtschaftlichen Prinzipien wird nunmehr das Sozialstaatsprinzip in einem Markt dargeboten, was dazu führt, dass fast ohne Gegenleistung von Anfang an alle in den Genuss der Früchte dieses Systems gelangen. Der Ausnahmecharakter entfällt, die Ausnahme wird zur Regel. Und wie jede gelungene marktwirtschaftliche Marketingoperation ist auch hier plötzlich der Erfolg die Leitlinie für zukünftige Entscheidungen: Der Segen des hiesigen Sozialsystems, der Fremden hier zuteil wird, führt dazu, dass weitere Fremde das großzügige Angebot des Sozialstaatsprinzips annehmen; auf diese Weise werden nicht ein hohes Lohnniveau und ein angeglichener Lebensstandard zum Maßstab für eine intendierte Immigration, sondern ein allgemeines hohes Sozialleistungsniveau, das über die reine Sozialhilfe hinaus als Determinanten insbesondere Arbeitslosengeld, Gesundheitswesen, Kindergeld und die oben erwähnte Sekundärsozialstaatsstruktur wie Mietgesetzgebung und Arbeitsgesetzgebung einschließt. Marktwirtschaftlich ausgedrückt, bedeutet dies den Ausverkauf des Sozialstaats. Der mit Familie „zugezogene“ Ausländer erhält von Anfang an alle Vergünstigungen des Sozialstaats wie Kindergeld, Wohngeld etc. und sieht sich gleichzeitig nicht nur unter dem Schutz einer sozialen Mietgesetzgebung und Arbeitsgesetzgebung, sondern hat die Gewissheit, dass ihm nach eventuellem Verlust seines Arbeitsplatzes, vor dem ihn vielfach großzügig gewährte Prozesskostenhilfe schützen kann, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und nach Ablauf desselben auf Arbeitslosenhilfe (ALG 2) sicher ist. Die hier aufgezählten Auswirkungen auf den Sozialstaat sind jedoch in keiner Weise abschließend. So ist in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession bzw. einer Massenarbeitslosigkeit klar, dass jeder zusätzlich in den Wirtschaftskreislauf integrierte ausländische Arbeitnehmer einem inländischen Arbeitnehmer entweder potentiell oder aktuell den Arbeitsplatz kostet. Dieser fällt dann zunächst der Arbeitslosenversicherung und im Fall von Dauerarbeitslosigkeit der Sozialhilfe (Arbeitslosenhilfe)(107) zur Last. Mit anderen Worten: Ein hier integrierter ausländischer Arbeitnehmer verweist einen verdrängten inländischen Arbeitnehmer auf das Arbeitslosengeld und somit wieder an den Sozialstaat. Darüber hinaus wird der verdrängte Arbeitnehmer unter Umständen hinsichtlich Wohngeld und weiterer Sozialleistungen sozialhilfeberechtigt. Die Auswirkungen werden um so gravierender, je weitergehend der Einfluss des „Zuwanderers“ unter markwirtschaftlichen Gesichtspunkten wird(108). Steigender Bedarf an Wohnraum führt zu steigenden Mieten, die vom verdrängten Arbeitnehmer wiederum über Sozialleistungen (Wohngeld) kompensiert werden. Steigende Nachfrage auf heimischen Märkten führt - bei zunächst gleichbleibendem Angebot - zu steigenden Preisen. Hieraus resultierende soziale Spannungen schlagen sich als höhere Sicherheitskosten nieder, usw. Aus dem vorher gesagten ergibt sich zweifelsfrei, dass die sozialstaatliche Komponente erheblich weniger strapaziert würde und damit entlastet werden könnte, wenn man den Sozialstaat auf die Nation beschränken wollte. Entsprechend dem “Schröder - Blair - Modell” würde eine geringere Inanspruchnahme des Sozialstaats diesen überleben lassen und eine grundsätzlich marktwirtschaftlich orientierte Welt sichern. Im Gegensatz zu derartigen Modellen jedoch würde die Beschränkung des Sozialstaats auf die Nation nicht an einem Sperrklinkeneffekt - wie oben beschrieben - scheitern, sondern vielmehr per se, d. h. allein durch die Existenz der Beschränkung, den Zuwanderungsdruck verringern und damit über die oben beschriebenen Sekundäreffekte in umgekehrter Richtung die Basis des Sozialstaates stärken. Besonders altruistisch erscheinende Elemente des internationalistischen Kommunismus(109) wie auch des Neoliberalismus(110) haben hiergegen natürlicherweise Argumentationsketten entwickelt. So heißt es an erster Stelle, ausländische Mitbürger übten beruflich Tätigkeiten aus, für die sich Deutsche “zu schade” seien. Zur Untermauerung dieses Argumentes wird vielfach auf die Müllbeseitigung verwiesen(111). Diesem Argument ist sehr leicht zu begegnen, wenn man auf die marktwirtschaftlichen Prinzipien verweist. So ist es Sache von Angebot und Nachfrage, derartige Tätigkeiten ausführen zu lassen. Finden sich in Zukunft wegen eingeschränkter Sozialleistungen für ausländische Mitarbeiter keine Ausländer für bestimmte Tätigkeiten, führt dies automatisch zu einer Angleichung des Lohnniveaus und damit dazu, dass Inländer schließlich dazu bereit sein werden, derartige Tätigkeiten auszuführen. Unter dem Strich ist in jedem Fall diese Lösung günstiger, da hiermit die Zahl der Arbeitslosen reduziert wird und Leistungen an Außenstehende wegfallen. Demgegenüber wirkt es geradezu kontraproduktiv, wenn in letzter Zeit Mindestlöhne gefordert und sogar gesetzlich fortgeschrieben werden (vgl. hierzu Kurt J. Lauk, Handelsblatt 13.04.2005 zum Thema “Mindestlohn”). Mindestlöhne bewirken nämlich einmal eine gesetzliche Fixierung des unseligen “Erwartungslohns”(112), zum anderen eine dauerhafte Verteuerung des Faktors Arbeit in der BRD generell. Schließlich führen höhere fixierte Löhne dazu, dass weitere Anreize an das Ausland gesendet werden, auf die ein weiterer Migrationsstrom von Arbeitnehmern ins Inland ausgelöst werden kann. Ein anderes Argument dieser linken „Pseudoliberalen“ ist der Hinweis auf geltende Gesetze, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dieses Argument dürfte das schwerwiegendste gegen die Verfechter des Nationalen Sozialstaats sein(113). Gerade hier handelt es sich jedoch um eine reine Definitionssache: Der Ausländer, der sich erst aufgrund einer genaueren Wirtschaftsanalyse hierher begibt, ist begrifflich nicht in diesen Schutz einzubeziehen(114). Ebenso kontraproduktiv ist es in dem hier dargelegten Sinn, wenn Staaten Banken wegen ihres „funktionalen Charakters für die Wirtschaft“ dann vor der Insolvenz retten, wenn Forderungsausfälle für das Geldhaus grundsätzlich das wirtschaftliche Aus bedeuten.113 Dies gilt umso mehr, wenn diese Banken „mittelbar“ gerettet werden, d.h. wenn ein Staat zur Rettung eines von der Insolvenz bedrohten Staates (z.B. Euroland) diesem in der Weise unter die Arme greift, dass dieser zahlungsfähig bleibt und die dort engagierten Banken keine Verluste erleiden. Das perfide an dieser indirekten Rettung des „Finanzkapitalismus“ ist, dass das Glaubensbekenntnis der „Finanzkapitalisten“ erhalten bleibt, weil mit schönen altruistisch klingenden Floskeln dem Bürger vorgegaukelt wird, er erhalte auf diese Weise unsere Gemeinschaftswährung, den „Euro“ und trage dazu zur Stärkung Europas bei, ohne welche wir ohnehin keine Zukunft mehr hätten in einer immer mehr globalisierten Welt. Gegensätze und Umkehrung der Wirkung - Sozialstaatsprinzip in inhomogenen Gesellschaften Wie bereits oben ausgeführt(115), sollen die Regeln des nationalen Sozialstaates Fehler(116) des marktwirtschaftlichen Systems bzw. der Globalisierung korrigieren. Auch in einem vom Gruppenegoismus geprägten System kann es zu Absprachen einzelner zum Nachteil des Systems kommen. So wäre es durchaus denkbar, daß auch im nationalen Sozialstaat einzelne Wirtschaftssubjekte zum Nachteil des Ganzen zu handeln beabsichtigen und dies auch in der Realität umsetzen. Einem derartigen kollusiven Handeln müsste das Rechtssystem des nationalen Sozialstaats von vorneherein einen Riegel vorschieben, vergleichbar der Kartellgesetzgebung(117). Jedenfalls genügt die heutige strafrechtliche Gesetzgebung, wie z. B. gegen das “Erschleichen von Leistungen“ nicht(118). Es versteht sich einerseits von selbst, dass durch Gesetze kollusive Individualabreden niemals ausgeschlossen werden können. Andererseits ist gerade das Sozialstaatsprinzip als solches an Hand der oben geschilderten gruppenegoistischen Tendenzen einfacher zu begreifen, als sich auf ein abstraktes internationales Modell des Sozialstaates zu beziehen(119). Gruppenegoistische Tedenzen sind nicht eo ipso richtungskonform; insbesondere wenn sie gegenläufig ausgestaltet sind, führt dies zwangläufig zu Friktionen und Belastung jeden Systems. Als Beispiel verweise ich auf das Problem des Sozialneids einzelner Gruppen, der im Zusammenhang mit Fremden nochmals weitere egoistische Antriebskräfte freisetzt. (Studien gibt es hierüber vor allem in Amerika, wo das Problem besonders rassistischen Auftretens der Hafenarbeiter in New York als Beispiel dienen mag)(120). In einer solchen Situation würde auch ein gruppenegoistisches Modell den Sozialstaat mehr belasten, weil man damit zu dem paradoxen Ergebnis gelangt, dass ein einstweiliges Ausbeuten des Sozialsystems von verschiedenen Seiten gewünscht wird, weil es der ungeliebten anderen Nationalität oder Gruppe schadet. Mit anderen Worten: Das grundsätzlich positive Moment des nationalen Gruppenegoismus wird in sein Gegenteil verkehrt, wenn der Gruppenegoismus den Sozialstaat aus gruppenegoistischen Beweggründen schwächt. Umgekehrt wird im homogenen nationalen Sozialstaat nicht nur eine derartige zusätzliche Belastung wegfallen, sondern weil eben eine homogene Volksgruppe den Sozialstaat formt, ein positiver Effekt zu Tage treten, der letztlich dazu führen wird, daß der Sozialstaat von seinen Mitgliedern schonend behandelt wird und somit effizienter wirken kann, weil man sich der Tatsache bewußt ist: „unsere Einrichtung ist nur für uns da.“(121). Nicht zu übersehen bleibt im Übrigen, dass das Auseinanderbrechen multikultureller Siedlungsgebiete sich ohnehin fast immer gewaltsam vollzieht. Insbesondere die jüngeren Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und in Mazedonien deuten an, was sich aus denjenigen Industriegebieten ergeben könnte, in denen man zum einen eine besonders hohe Bevölkerungsdichte vorfindet, zum anderen ein besonders hoher Anteil an Ausländern lebt. Auch wenn unter Alltagsumständen ein friedliches Zusammenleben ohne allzu große Reibungsverluste die Regel sein kann, genügt oft nur ein Funke, das heißt, ein geringfügiges Abweichen vom gewohnten Alltag. Im Fall mangelnder Versorgung oder allgemeiner Krisen und Katastrophen würden diese Gebiete zu menschlichen Katastrophengebieten, vergleichbar den humanitären Katastrophen im Kosovo bzw. in Bosnien. Bereits dieses Argument allein, das vom Grundsatz her nicht zu widerlegen ist, sollte Anlass dazu sein, einer weiteren Zuwanderung (besser: Einwanderung) und einer diese begünstigenden Gesetzgebung kritisch gegenüber zu stehen: Wer hier aus falschverstandenem Humanismus Nachgiebigkeit oder Nachlässigkeit an den Tag legt, wird sich einst für das verantworten müssen, was sich hier möglicherweise einmal abspielen wird, wenn das Wachstum der einheimischen Bevölkerung weiter zurückgehen sollte und sich gleichzeitig die Tendenz der demographischen Entwicklung der Zuwanderer (Einwanderer) fortsetzt: Während ein negatives Bevölkerungswachstum von mindestens 0,2% bei der einheimischen Bevölkerung zu beobachten ist, liegt eine Vermehrung der zuwandernden Bevölkerungsteile um bis zu 20% nachweislich vor(122). Soweit ein positives Gruppenbewußtsein in dem Sinn, daß “unsere Einrichtung nur für uns da ist”, geschaffen sein wird, wird es auch leichter sein, ein “sozialstaatsfreundliches” Verhalten bei den Bürgern und den Wählern zu beschreiben und einzufordern. Dabei ist auch hier zu unterscheiden zwischen einer unmittelbaren Inanspruchnahme der Leistungen des Sozialstaats durch jemanden, der nie eine direkte Gegenleistung erbracht hat, einerseits und andererseits einer Teilnahme an Leistungen, für die zu einem früheren Zeitpunkt Gegenleistungen durch den jetzt Berechtigten erbracht wurden, wie beispielsweise Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung oder zur Rentenversicherung. Sicher ist es einfacher, dem Bürger klarzumachen, dass wenn noch keine direkten Leistungen erbracht worden sind, grundsätzlich nur Leistungen beansprucht werden dürfen, wenn es sozial definitiv unumgänglich ist(123). Gerade hier gibt es auch noch eine soziale Scham(124), die dazu führt, dass gewisse Leistungen zumindest von vielen Inländern nicht in Anspruch genommen werden, weil sie sich der Inanspruchnahme solcher Leistungen wie beispielsweise der Sozialhilfe schämen. Diese Scham ist aber nicht mehr so ausgeprägt und verbreitet wie früher und bei manchen Ausländern so gut wie nicht vorhanden. Es bedarf hier eines Lernprozesses(125) im Rahmen des Sozialstaats, der in den Vordergrund zu stellen ist: Die Gemeinschaft hat weniger Sozialaufwendungen, wenn weniger Inanspruchnahmen auf Leistungen zu verteilen sind. Noch schwieriger zu erfassen sind dem Sozialstaatsgedanken entspringende Leistungen, die sich als solche überhaupt nicht mehr in einer Zahlung niederschlagen, wie z. B. die auf dem Sozialstaatsgedanken beruhende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber oder Kündigungsschutzvorschriften im Arbeits- oder Mietrecht. Auch hier ist das „Wir-Gefühl“ des gruppenegoistisch gestalteten Gemeinwesens in einer etwas besseren Lage, als im heutigen System(126). Das heutige System ist gerade in diesen Bereichen mehr vom Gegeneinander als vom Miteinander der Wirtschaftskräfte geprägt. Was dem Gegner an Leistungen weggenommen wird, wird gruppenintern allgemein akzeptiert(127). Nach einem entsprechenden Bildungs- und Besinnungsvorgang wird das Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer anders zu betrachten sein und es wird deutlich ein Miteinander im Vordergrund stehen, so wie es heute schon bei kleineren Betrieben vielfach die Regel ist. In solchen Betrieben ist sich der Arbeitnehmer sehr wohl bewußt, dass ein Überspannen des hier eben nicht vorhandenen krassen Klassengegensatzes die Existenz des Arbeitgebers und damit die eigene Existenz aufs Spiel setzen würde. Gerade dieser Vorgang aber ist gleichbedeutend mit dem Wandel vom Gegeneinander zum Miteinander. Die Tarifautonomie unseres Systems hat ab einem bestimmten Moment zu einer gegeneinander gerichteten Gruppen- oder Klassenbildung im Sinn früherer Jahrhunderte geführt, wonach auf der einen Seite “die Arbeitgeber” und auf der anderen Seite “die Arbeitnehmer” jeweils in Verbänden organisiert sind und sich eher kritisch bis feindselig als kooperativ gegenüberstehen. Die Schwierigkeiten bei der Bildung der vielgerühmten und vielzitierten „Bündnisse für Arbeit“(128) machen deutlich, um was es hier geht: Es herrscht ein Verteilungskampf, der nicht zuletzt das Ergebnis einer Umverteilung im breiten Stil ist(129). Damit sind die Gegensätze auch heute noch wie schon im vorletzten Jahrhundert existenziell, denn wie damals bei Fehlen einer Sozialgesetzgebung den Arbeitnehmern der Entzug nahezu jeglicher Lebensgrundlage drohte, droht heute bei sozialer Abfederung dieser Interessen eher den Betrieben der Entzug der Existenzgrundlage zu einer Zeit, in der eine Konzentrationswelle nach der anderen ebenso wie eine Insolvenzwelle nach der anderen über das Land rollt(130) und die Steuer- und Abgabenbelastung(131) zum Erhalt des Sozialsystems die unternehmerischen Existenzen bereits jetzt vielfach im Keim zu ersticken droht(132). Im Modell des nationalen Sozialstaats verschwinden solche Gegensätze zusehends, insbesondere weil die Umverteilung ersetzt wird durch eine das System der Marktwirtschaft ergänzender Sozialgesetzgebung(133). Begrifflich kann es diesen Gegensatz schon deshalb nicht mehr geben, weil das Spektrum möglicher Gegensätze kleiner geworden ist und damit ein sozialschädliches Verhalten des Einzelnen vielmehr als „Akt gegen alle“ verstanden werden würde, so dass sich der als „Sozialschädling“ Verschrieene sofort in ausgegrenzter Position wiederfinden würde(134). Das Prinzip des nationalen Sozialstaats würde im Gruppenegoismus ein Disziplinierungsinstrument ohnegleichen finden, das allein den meisten Missbräuchen vorbeugen könnte. Rahmenbedingungen: Nationaler Sozialstaat im internationalen Rahmen Die teilweise sogar zerstörerische Kraft gruppenegoistischen Denkens in inhomogenen Wirtschaftsgebieten(135) muß nicht zwangsläufig im internationalen Rahmen wirksam werden. Auch wenn es nicht von der Hand zu weisen ist, daß in der Vergangenheit gruppenegoistisches Denken, auf einzelne Völker bezogen, die Welt in eine Vielzahl von Kriegen und Weltkriegen gestürzt hat, läßt sich das Modell vom Kräfteverschleiß in inhomogenen Gesellschaften nicht auf einen globalen Rahmen übertragen. Hier spielt nämlich gerade der räumliche und staatliche Abstand eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Definition der Richtung gruppenegoistischer Tendenzen. Als einprägsames Beispiel mag hier die deutsch-türkische Freundschaft stehen, die solange absolut in Takt war, solange ein Zusammenleben in einzelnen Städten, Stadtteilen oder gar Häusern nicht die Regel war. Während noch 1914(136) Deutsche und Türken Waffenbrüder waren und gemeinsam, teilweise sogar unter einem Oberkommando, in den Ersten Weltkrieg zogen, stellt sich heute das Zusammenleben der Türken in Deutschland als hier stärkster Ausländergruppe mit der hiesigen Bevölkerungsmehrheit teilweise als höchst problematisch dar(137), während in den türkischen Medien oft geradezu von einer “Deutschenhetze” gesprochen werden muß.(138),(139) Gruppenegoismus in einem Staat muß nicht zwangsläufig gegen den anderen Staat oder dessen Bevölkerung gerichtet sein. Es ist sogar viel wahrscheinlicher, daß der oben beschriebene positiv zu bewertende Gruppenegoismus in einer homogenen Gesellschaft ein “Wir-Gefühl” erzeugt, das in der Regel neben dem im Nachbarstaat in gleicher Weise organisch gewachsenen “Wir-Gefühl” der dortigen Bevölkerung steht(140). In Ermangelung ständiger mikroökonomischer Reibereien werden sich die Staaten dabei eher näher kommen, als entfremdet werden. Der richtig verstandene, positiv zu bewertende Gruppenegoismus wird letztlich auch einen Schutz vor denjenigen Kräften ermöglichen, die es in der Vergangenheit wiederholt geschafft haben, Völker aus eigenen individualegoistischen Motiven zum Schaden aller aufeinander zu hetzen(141). So ist es auch durchaus konsequent, wenn sich verschiedene Völker und Volksgruppen zu bestimmten Zwecken, beispielweise aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, zusammentun(142). Zu “multiethnischen” bzw. inhomogenen Siedlungsgebieten muß es dabei nicht zwangsläufig kommen. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß neue Probleme entstehen können, wenn Kooperationen im internationalen Rahmen geschaffen werden. Es hängt dann von einer gewichteten Bewertung aller Vor- und Nachteile ab, ob die Zusammenarbeit insgesamt überwiegend positiv zu bewerten ist(143). Die Entwicklungen in der Europäischen Union sind in weiten Bereichen heute schon Geschichte und es kann fast zweifelsfrei festgestellt werden, daß zu Anfang die "Gemeinschaft der Sechs”, die sich ethnisch, sprachlich und kulturell sehr ähnlich waren, allen fast nur Vorteile gebracht hatte(144), während eine spätere Ausweitung der Gemeinschaft zu immer größeren Problemen geführt hat und heute eine gewisse Grenze erreicht wurde(145), weitere Aufnahmekandidaten bringen aufgrund ihrer Wirtschaftslage oder auch im Hinblick auf kulturelle und politische Differenzen so große Probleme mit sich, daß vielerseits eine Aufnahme, wenn schon nicht ausgeschlossen, so doch auf die lange Bank geschoben werden sollte(146). Nicht nur der Kreis der Partner, sondern auch die Intensität der Beziehungen kann fortschreitend zu komplexeren Problemen führen. So lange es noch Grenzen in Europa gab und nur ein zusammenhängender europäischer Wirtschaftsraum geschaffen wurde, waren die Probleme noch wenig komplex(147). Im Schengen-Abkommen(148) fielen die Binnengrenzen und schon entstanden administrative Probleme, nicht zuletzt bei der Strafverfolgung(149). Die einheitliche Währung hat schließlich einen Bevölkerungstransfer ausgelöst, der mit den Regeln des nationalen Sozialstaats kollidieren könnte(150). Beispielsweise wurden vor der Währungsunion Arbeitnehmer aus Niedriglohnländern, durch marktwirtschaftliche Kriterien von dem “Hochlohnland BRD” veranlasst, hier zu arbeiten(151). Die Familie, die daheim blieb, hatte nicht nur den bisherigen Lebensstandard einschließlich Wohnung und Unterhalt, sondern einen wesentlich höheren, während der Ernährer der Familie hierzulande sparsam, aber doch angemessen leben konnte(152). Durch die Währungsunion fiel das Währungsgefälle weg, so dass der ausländische Arbeitnehmer höhere Kosten zur Erhaltung seiner Familie im Heimatland aufzubringen hat(153). Der in Deutschland erwirtschaftete Betrag reicht in der Regel nicht mehr zur “doppelten Haushaltsführung”, da Lebenshaltungskosten im Heimatland durch die einheitliche Währung fast ohne jede Schranke angehoben werden. Für ihn fällt somit der Vorteil des Währungsgefälles weg, so dass er sich gezwungen sieht, auf eine “doppelte Haushaltsführung” zu verzichten und die Daheimgebliebenen nachkommen lässt(154). Hierzulande lebt nunmehr die Familie bei einem vergleichsweise niedrigeren Lebensstandard, da die Vorteile des Währungsgefälles weggefallen sind. Im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit, bzw. Unterbeschäftigung in der Heimat stellt sich diese Lösung als einzige für diesen Arbeitnehmer dar. Die Folge hieraus ist ein verstärkter Wettbewerb am Arbeitsmarkt hier(155), der unbestreitbar heimischen Arbeitnehmern Arbeitsplätze kostet, während gleichzeitig ein Einwanderungsdruck in die Ballungsgebiete einsetzt. Da bereits mit dem Kindergeld das Sozialstaatsprinzip tangiert ist, wird deutlich, dass die Korrektur am Sozialstaatsprinzip einsetzen muss: Lässt man nämlich eine Einwanderung aus den oben gezeigten Gründen zu, wächst unweigerlich allein wegen des Nachzugs von Familienmitgliedern die Belastung des heimischen Sozialstaats, dem keine weiteren Einnahmen gegenüberstehen(156). Hier wird bewusst das Krankenversicherungsabkommen Deutschland-Türkei(157) ignoriert, weil es einmal absolut atypisch ist und zum aderen ohnehin nicht von sehr langer Dauer sein kann, weil es sich nicht mehr finanzieren lässt. Man denke in diesem Zusammenhang nicht nur an das Kindergeld, sondern außerdem an das Wohngeld(158) an das Arbeitslosengeld(159) im Fall der Arbeitslosigkeit von nachziehenden Familienmitgliedern, an die Probleme der Versorgung im Krankheitsfall und nicht zuletzt an die aufgeschobenen aber nicht aufgehobenen Probleme einer Altersversorgung. Hier kann die Korrektur aufgrund völkerrechtlich(160) wirksamer Verträge, wenn überhaupt, nur über den nationalen Sozialstaat erfolgen: Man darf sich nicht der Hoffnung hingeben, das Problem sei in der Weise zu lösen, dass Arbeitnehmer von außerhalb des Wirtschaftsgebiets nichts in die Sozialversicherung einbezahlen, damit sie auch keine Leistung fordern können. Dies wiederum würde nämlich nur zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ausländischer Arbeitnehmer führen. Der Sozialstaat hat hier die Aufgabe der Korrektur dessen, was das marktwirtschaftliche System nicht zu leisten vermag(161). Während einerseits nämlich der Sozialstaat Leute unter seine Fittiche nahm, die niemals hier eine Einzahlung erbracht haben, nur weil sie dem gleichen Volk angehörten, wie im Fall der Rentenversicherung für die neuen Bundesländer(162), muss hier das Sozialstaatsprinzip im Fall ausländischer Arbeitnehmer zurücktreten. Dies mag beispielsweise im vorher erwähnten Fall dadurch geschehen, dass das Niveau des Sozialstaats für den betreffenden „Zuwanderer“ nach dem Niveau seines Heimatlandes gestaltet wird. In der Praxis könnte das so aussehen, dass der Heimatstaat die in seinem Bereich üblichen Sozialleistungen seinem Bürger erbringt und dafür Ausgleichszahlungen des hiesigen Sozialstaats erhält, während gleichzeitig Abgaben nach dem Niveau des Aufnahmestaats zu entrichten sind(163). Ein eventuell überschießender Teil müsste als “Arbeitsplatzabgabe” verstanden werden und würde sicher generell Ausgleich für eine Mehrbelastung durch verstärkten Zuzug aufgrund eines regionalen wirtschaftlichen Gefälles akzeptiert. Auf diese Weise vollzieht sich eine Neutralisierung des Sozialstaatsgefälles auf Niveau des Entsendestaates bei gleichzeitiger Anpassung der Sozialkostenstruktur auf Niveau des Aufnahmestaats. Im Ergebnis entspricht diese Neutralisation marktwirtschaftlichen Prinzipien, denn zum einen bleibt es für den hiesigen Arbeitsmarkt ohne Auswirkungen auf das Lohnniveau, weil Löhne plus Lohnnebenkosten durch die Arbeitsplatzabgabe gleichbleiben, unabhängig davon, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden, die verschiedenen Sozialsystemen angehören;(164) andererseits bewirkt das gleiche Sozialniveau im Heimatland des Zuwanderers, dass Überlegungen, am hiesigen Sozialstaatsprinzip zu partizipieren, als Motive für eine Einwanderung wegfallen(165). Daraus folgt, dass rein marktwirtschaftliche Überlegungen für eine Zuwanderung den Ausschlag geben und nicht mehr wie bisher, ein marktwirtschaftliches Sozialstaatsprinzip als Grundlage für Überlegungen von Einwanderern entscheidend wird. Mit anderen Worten: das marktwirtschaftliche System wird von marktwirtschaftsfremden, dem Sozialstaatsprinzip zuordenbaren Regeln entlastet, was gleichzeitig eine nachhaltige Entlastung des nationalen Sozialstaats bedeutet. Insbesondere wird die Entlastung schon deshalb spürbar, weil reine, außerhalb der Arbeitsnebenkosten anfallende Sozialkosten, wie z. B. Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe und Kosten des Gesundheitswesens dem nationalen Sozialstaat nicht mehr in vollem Umfang zur Last fallen. Die Befürworter internationalistischer Tendenzen (166) haben dies schon lange erkannt, bevor überhaupt Beschränkungen des Sozialstaats in der öffentlichen Diskussion erörtert wurden. Es dürfte nicht zuletzt eine Konsequenz der Erkenntnis sein, dass der Sozialstaat nur als nationaler Sozialstaat überleben kann, wenn heutzutage gefordert wird, Einwanderern möglichst großzügig die deutsche Staatsangehörigkeit zu gewähren(167). Ein solches Verfahren würde nämlich im weiten Umfang das Prinzip des nationalen Sozialstaats unterlaufen, weil dann nämlich jeder Einwanderer Deutscher werden könnte und damit in den Genuss der vielfach weitergehenden Leistungen des hiesigen Sozialstaats kommen würde. Auch politisch sind derartige Überlegungen bereits wirksam berücksichtigt worden. So erstaunt es nicht und versteht sich geradezu von selbst, dass politische Parteien, die besonders in aggressiver Weise eine doppelte Staatsbürgerschaft fordern, von “Neubürgern” gewählt wurden und auch weiterhin von Leuten gewählt werden, die auf diese Weise in den Genuss der Vorteile des hiesigen Sozialstaats gelangen, indem sie hier Staatsbürger werden(168). Nachdem festgestellt wurde, dass manche Merkmale des nationalen Sozialstaats besonders im Inland kontrovers diskutiert und behandelt werden, wenden wir uns nunmehr der Frage zu, welche Auswirkungen ein nationaler Sozialstaat im internationalen Rahmen hätte. Vom innenpolitischen Gegner wird nämlich in diesem Zusammenhang immer sofort auf eine außenpolitische Isolation der BRD für den Fall einer Beschränkung des Sozialstaats in dieser Weise verwiesen(169). Außenpolitisch wirkt sich der nationale Sozialstaat zunächst in der Weise aus, dass der Einwanderungsdruck auf die BRD wegfällt. Den meisten europäischen Staaten ist dies mehr oder weniger gleich und wird sogar überwiegend befürwortet werden, da eine Tendenz zu Auswanderung generell beeinträchtigt, wenn nicht gar jeden Staat in seiner Existenzgrundlage trifft(170). Nicht zu übersehen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass ein Einwanderungsdruck im Inland unter Umständen den “Entsendestaat” in zweifacher Hinsicht entlastet. Zum einen erfährt er eine Korrektur seiner Arbeitslosenzahlen, wenn seine Bürger Arbeit oder aequivalente sozialstaatliche Versorgung irgendwo im Ausland finden. Zum anderen wird aber auch das Sozialbudget entlastet, wenn Bürger dieses Staates von einem anderen Staat Sozialhilfeleistungen empfangen(171). Ohne jetzt auf einem bestimmten Staat abzustellen, könnte der nationale Sozialstaat bewirken, dass Staaten, die dadurch einer sozialpolitischen und finanzpolitischen Entlastung verlustig gehen, einen gewissen Groll gegen den nationalen Sozialstaat hierzulande entwickeln. Dem lässt sich jedoch entgegnen, dass die oben als “Arbeitsplatzabgabe” bezeichnete Differenz zwischen Sozialleistungen und Aufkommen für Sozialleistungen diesem Staat zu Gute kommen könnte. In der europäischen Union können besondere Belastungen, beispielsweise diejenigen, die durch Einführung des nationalen Sozialstaats entstehen, im Rahmen einer Umlage eben dem Staat zugeführt werden, für den die Auswirkungen der Einführung des nationalen Sozialstaats greifbar werden(172). Sogar in der Überkompensation könnten diesen Staaten Anreize gegeben werden, eigene Arbeitsplätze zu schaffen und das Sozialstaatsniveau dem hiesigen Sozialstaatsniveau in der Weise anzupassen, dass ein Transfer überhaupt nicht mehr nötig wird. Staaten, die auch trotz derartiger Kompensationsleistungen gegen die BRD agieren würden, würden sich dem konkreten Vorwurf aussetzen, sie genießen sowohl den Bevölkerungstransfer zur BRD als auch das Partizipieren eigener Bürger am Sozialstaat der BRD und wären auf diese Weise als "völkerrechtliche Sozialschmarotzer"(173) entlarvt. Kein verantwortungsbewusster Staat wird nämlich seine Landeskinder ohne hintergründige Motive ins Ausland zur Arbeit schicken, wenn sogar Kompensationen zur Rückführung bzw. zum Daheimbleiben gewährt werden. Ein solcher Staat könnte, wenn er nicht ganz als "völkerrechtlicher Sozialschmarotzer" abzuqualifizieren wäre, nur als eine Form von "Neoimperialismus" bezeichnet werden, denn ein überdimensionaler Zustrom solcher Bürger bringt den Aufnahmestaat in Gefahr einer besonderen Form der "Kolonisation durch Zuwanderung"(174). Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass diese Leute durch Aufnahme in der BRD auch Einfluss auf die Politik der BRD zugunsten ihres Entsendelandes erlangen könnten und dadurch ein Kalkül erfüllen, das die politischen Verhältnisse der BRD in den Manipulationsbereich der Führung des Entsendestaates bringt(175). Das wäre zweifellos dann der Fall, wenn die Bürger des Entsendestaates durch Aufnahme hier über das Wahlrecht politischen Einfluss gewinnen könnten und damit politische Entscheidungen im Inland abhängig machen würden von Entscheidungen der ausländischen Staatsmacht. Gerade hierin liegt auch das besondere Problem der Einwanderung in die BRD: Je stärker der Einfluss durch das Verhältnis von Wählerstimmen entsprechend dem Anteil an der Bevölkerung gewinnt, um so bedeutsamer wird die Rücksichtnahme auf den Entsendenden und seine hier lebenden Bürger. In jüngerer Zeit wurde das ungeschminkt der hiesigen Öffentlichkeit vor Augen geführt im Zusammenhang mit der Festnahme des Kurdenführers Öcalan. Aus Angst vor einer Auseinandersetzung mit türkischen Einwanderern hat die BRD regelrecht eine “heilige Kuh” geschlachtet, indem das grundrechtlich gesicherte Asylrecht dem asylsuchenden Kurdenführer Öcalan(176) verwehrt wurde. Die Bedeutung dieses teilweise politischen Zwischenfalls erhielt als “Sahnehäubchen” noch eine Beschränkung der Pressefreiheit im Rahmen der nachfolgenden Kurdendemonstrationen: Um sowohl der israelischen Regierung, deren Konsulat in Berlin von Kurden besetzt wurde, wobei es in der anschließenden Auseinandersetzung zu Todesfällen kam, als auch der türkischen Regierung, die mutmaßlich mit Hilfe des israelischen Geheimdienstes den flüchtigen Öcalan, dem hier Asyl verweigert wurde, ergreifen konnte, gerecht zu werden, entschied man sich zu einer Nachrichtensperre(177) um beeinträchtigende Arbeiten der Presse bei Recherchen zu den Todesschüssen in der israelischen Botschaft zu vermeiden. Wenn also bereits einfache Fahndungsmaßnahmen eines auswärtigen Staates im Zusammenhang mit einem “Zuwanderungsdruck” maßgeblich zu einer Beeinträchtigung der deutschen Innenpolitik werden können, wird es deutlich, dass staatliche Lenkungsmaßnahmen aus dem Ausland in Bezug auf hier lebende Bürger in ganz erheblichen Umfang das staatliche Leben hier vollständig verändern können. Umso unverständlicher ist es, wenn sich der Sozialstaat hier geradezu in die entgegengesetzte Richtung entwickelt: Hier lebende und arbeitende Ausländer werden oftmals bessergestellt als Einheimische in der gleichen Situation. So sind beispielsweise in der Türkei lebende Angehörige von hier arbeitenden Türken bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse sozialversichert(178) Vielfach nimmt die hiesige Sozialversicherung auch Rücksicht auf Sitten und Gebräuche von Ausländern, die oftmals bestimmte Speise- und Reinigungsvorschriften haben und darüber hinaus in Mehrfachehen leben dürfen. Fast ausnahmslos stellt sich die hiesige gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung für hier einwandernde Ausländer besser dar, als in ihren Heimatländern(179). Diese Umstände entfalten geradezu eine „Sogwirkung“, die weitere Einwanderungswellen oder, wie es von amtlicher Seite euphemistisch heißt „den Zuzug“ bzw. die „Zuwanderung von Neubürgern“ begünstigt. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass ausländische Kulturen einen völlig andern Umgang mit Emotionen wie Aggressivität und Gewalt pflegen können. Gerade die in Deutschland am zahlreichsten vertretene Ausländergruppe wird durch eine sie kennzeichnende aggressive Geschichte und eine beispielhaft aggressive Religion geradezu prädestiniert, eine nur noch Schwäche und Nachgeben repräsentierende Bundesrepublik irgendwann letztlich zu „übernehmen“(180). Allgemeine Beispiele für eine Verrohung gibt zweifellos die Reihe der endlosen Balkankrisen. Dabei soll keineswegs verkannt werden, dass mit einer Stärkung des Islams und der türkischen Einwanderer auch durchaus positive Entwicklungen verbunden sein können. Vergegenwärtigen wir uns in diesem Zusammenhang, dass der Balkan über Jahrhunderte lang osmanisch, d. h. türkischer Einflussbereich und türkisches Staatsgebiet war(181). Die dort im Vergleich zum damaligen Europa noch herrschenden rauheren Sitten, haben zweifellos dazu beigetragen, dass die Völker des Balkan entsprechend dem Erlebten eine gnadenlose hassund gewalterfüllte Alltagspraxis erlernten. Die gleiche Gewalt, die ihnen seitens der neuen Herren entgegengebracht wurde, vergalten sie diesen auf blutigste Weise(182). So ist es auch wenig erstaunlich, dass gerade ein Balkanfürst, Vlad Tepesch(183), genannt Dracula, oder der “Pfähler”, in einem regelrechten “Auge - um - Auge - Zahn - um - Zahn - Denken” dem Gegner oftmals ein grausiges Ende bereiten konnte. Aber nicht nur die “Legende Vlad Tepesch - alias Dracula” -, sondern die allgemeinen Erfahrungen der Auseinandersetzungen auf dem Balkan auch im 20. Jahrhundert -, lehren uns, dass Gewalt immer wieder Gewalt erzeugt(184). Die Qualen und Demütigungen, die Serben bosnischen und albanischen Mitbürgern bereiteten, schlugen gnadenlos zurück, als letztere schließlich mit Hilfe der NATO und teilweise auch der UNO ihre Rechte wiederherstellten(185) und es ist nicht abzusehen, wie weit diese Spirale der Gewalt in diesem Teil Europas noch gehen und vielleicht ganz Europa irgendwann einmal in einen “Strudel der Gewalt” ziehen könnte(186). Feindbilder: Nationaler Sozialstaat gegen Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit Wie oben ausgeführt, vermag eine großzügige Einbürgerungspraxis jegliche Vorteile einer Beschränkung des Sozialstaats auf die Nation zu unterlaufen. Es ist daher selbstverständlich, dass Überlegungen zu einem nationalen Sozialstaat nur unter der Voraussetzung sinnvoll erscheinen, eine Einbürgerungspraxis nicht so auszugestalten, dass sie sämtliche Überlegungen in dieser Richtung auszuhebeln vermag. Mit zweifelhaften Argumenten wurde insbesondere von linker Seite (internationalistischer Seite: SPD, PDS heute: „Die Linke“ und Grüne) versucht, das Staatsbürgerschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland so aufzuweichen, dass von einem eigentlichen Staatsvolk überhaupt keine Rede mehr sein kann(187). Insbesondere im Kompromiss mit rechten Parteien (kapitalistischen Parteien: FDP und großen Teilen der CDU) wurde ein Kompromiss gefunden, der das gesamte Staatsbürgerschaftsrecht ad absurdum zu führen vermag(188): Kinder ausländischer Mitbürger, die in der BRD geboren wurden, sollen ein Wahlrecht bis zum 23. Lebensjahr erhalten, ob sie die ihnen großzügig gewährte deutsche Staatsangehörigkeit weiter behalten und ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgeben wollen, oder ob sie sich für ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit entscheiden(189). Dieses Recht ist geeignet, einen nationalen Sozialstaat im Keim zu ersticken, weil auf diese Weise eine Unterscheidung nach den vorgenannten Prinzipien ohnehin obsolet werden würde. Andererseits ist gerade die Zeit des Wahlrechts für viele dieser hiervon betroffenen die Zeit der Fruchtbarkeit. Meistens werden weibliche Personen aus den “Zuwanderungsgebieten” bis zum 23. Lebensjahr schon mehrfach schwanger(190). Die auf diese Weise hier zur Welt gekommenen Kinder wären automatisch Staatsbürger der BRD ohne jede Einschränkung, d. h. eine spätere Option der Eltern für die Staatsbürgerschaft der BRD würde für diese Kinder ohne jede Auswirkung bleiben, denn sie wären ja Abkömmlinge von “jedenfalls zu diesem Zeitpunkt ihrer Geburt” Deutschen. Damit aber würden zwangsläufig die Eltern dieser „Deutschen“ auch dann in den Genuss des hiesigen Sozialstaats gelangen, wenn sie später für ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft optieren würden. Insbesondere aber für diejenigen, die aus der nahen Vergangenheit Schlüsse für eine Verpflichtung des gesamten deutschen Volkes ziehen, wäre die doppelte Staatsbürgerschaft der Dreh- und Angelpunkt aller weiteren Überlegungen: Wäre jemand, der sich für die Staatsbürgerschaft der BRD entscheidet, für solche Ansprüche, die ihre Grundlage in der Zeit vor 1945 finden, automatisch mitverpflichtet, oder könnten sich diese Neubürger als "lastenfreie" Deutsche bezeichnen? Würde nicht damit das gesamte System einer Kollektivhaftung der Deutschen aufgehoben werden, dann nämlich, wenn auch Deutsche, die nach 1945 geboren wurden, das gleiche Recht einer lastenfreien Existenz für die Zukunft in Anspruch nehmen würden(191). Derartige Überlegungen sollten insbesondere in der Argumentation mit den Verfechtern der doppelten Staatsangehörigkeit in die Diskussion eingeführt werden. Es versteht sich von selbst, dass eine derartige Diskussion um Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft im Verhältnis zum nationalen Sozialstaat höchst emotionsgeladen ist und, da sie die Grundfeststellungen für das heutige System nachhaltig tangiert, unversöhnlich geführt werden wird(192). So gesehen wird es für die Verfechter eines Multi - Kulti - Komplexes dazu führen, dass die Frage des nationalen Sozialstaats zum “Feindbild Nummer eins” hochstilisiert werden wird. Da andererseits gerade die existentielle Not des Sozialstaats sich nur bei einer Beschränkung desselben lösen lässt, könnte diese Notwendigkeit den politischen Sprengstoff bieten, um in einer ersten wirklichen Revolution in diesem Lande zu münden: Entweder kommt es nicht zu einer Beschränkung des Sozialstaats, so dass das soziale Netz irgendwann seine Flexibilität verliert und endgültig reißt, was gleichbedeutend wäre mit einer reinen Sozialrevolution, oder es kommt zu einer Beschränkung im vorbeschriebenen Sinn gegen den Willen der Apologeten dieses Systems, die sich mit Täuschungshandlungen(193) zu seinem Determinanten aufgeschwungen haben, was ebenfalls gleichbedeutend wäre mit einer sozialen Revolution, die dann allerdings wegen der Art der Beschränkung des Sozialstaats nationale Züge tragen würde. Kapitalismus oder Kommunismus- Historisch der richtige Weg dazwischen Bereits eingangs wurde versucht, das Spannungsverhältnis zwischen dem Kapitalismus als Wirtschaftsordnung einerseits und dem Kommunismus andererseits darzulegen. Die dort gefundene Lösung eines vermittelnden Ansatzes soll nun zunächst historisch und dann ökonomisch-soziologisch unter die Lupe genommen werden. In einer Zeit, zu der noch keinerlei Erfahrung mit dem Kommunismus und nur sehr wenig Erfahrung mit dem Kapitalismus vorhanden war, standen sich beide Systeme bereits in militärischen Auseinandersetzungen verwickelt, gegenüber: Auf der einen Seite die neu geschaffene Sowjetunion, auf der anderen Seite die “Interventionistenmächte”, die in großangelegten militärischen Aktionen sowohl von Norden (Murmansk-Expeditionskorps) als auch von Süden (Schwarzmeer-Expeditionskorps) versuchten, den Bundesgenossen aus Weltkriegszeiten zurück ins richtige, das heißt zu dieser Zeit: ins "kapitalistische Lager" zu führen. Der Versuch scheiterte kläglich und an Stelle des Zarenreiches etablierte sich ein einigermaßen “reines” kommunistisches System. Dies hinderte jedoch die kapitalistischen Staaten nicht, in Zeiten der nächsten weltweiten Auseinandersetzung mit diesem, vom System her verhassten Kommunismus, ein Bündnis einzugehen, um ihm zunächst das Leben und dann sich selbst das eigene Überleben zu sichern. Feind beider Systeme zu dieser Zeit war ein System, das ökonomisch grundsätzlich zwischen beiden Systemen einzuordnen war. Der deutsche Nationalsozialismus dieser Zeit war größtenteils planwirtschaftlich organisiert, wobei das private Eigentum (auch) an Produktionsmitteln die Regel war. Entsprechend dem systemeigenen Ansatz eigenverantwortlicher Führung war das Gesellschaftesrecht bis hin zur Aktiengesellschaft (Aktiengesetz 1937) in der Weise organisiert, dass eine Spitze die Führung bei voller Eigenverantwortung zu übernehmen hatte. Planwirtschaftliche Komponenten waren insbesondere zu dieser Zeit notwendig, da außenwirtschaftlich eine sehr hohe Abhängigkeit bestand und ohne diese planwirtschaftlichen Maßnahmen ein eigenstaatliches Überleben in Frage gestellt war. Trotz dieser anfänglichen planwirtschaftlichen Struktur legte das System großen Wert auf marktwirtschaftliche Regeln,(194) die von der planwirtschaftlichen Grundstruktur vor allem im Bereich der Devisenbewirtschaftung überlagert wurden. Man kann daher heute mit Fug und Recht sagen, das System war von der Wirtschaftsverfassung her eher kapitalistisch als kommunistisch ausgerichtet. Die Wohlfahrtskomponente des Systems, verstanden als das, was heute mit Sozialstaatsstruktur umschrieben wird, war demgegenüber im höchsten Maße nach sozialistischen, teilweise sogar nach kommunistischen Regeln gestaltet. Auch wenn heutige linke Parteien dies nicht mehr wahrhaben wollen, war diese Zeit die erste Periode in der deutschen Geschichte, die weitgehend sozialistische Maßstäbe beim Aufbau des Sozialstaats anlegte. Besonders erwähnt werden soll hierbei die Vermeidung von Verteilungskämpfen, die als Aufgabe zum Wohle des nationalen Ganzen der “deutschen Arbeitsfront”, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigt zusammenwirkten, übertragen wurde. All denen, die heute den “Weltfeind Nummer eins” in jeder Art von "Rechtstendenz" sehen, möge in diesem Zusammenhang vor Augen geführt werden, dass sowohl der damalige Kommunismus als auch der Kapitalismus Hand in Hand zusammenarbeiteten, um das Hochkommen eines dritten Systems im Keim zu ersticken. Nach dem Ende des Krieges verschrieb sich vom Prinzip her der westliche Teil des ehemaligen deutschen Reichs entsprechend den Besatzungsordnungen dem Kapitalismus, während der östliche kommunistisch wurde. Dabei muss unbedingt erwähnt werden, dass von Anfang an in der “Bi-Zone” und später in der gesamten Bundesrepublik der Kapitalismus allein schon als Ergebnis des verlorenen Krieges und der damit verbundenen Not der Bevölkerung niemals in seiner in Amerika und in England praktizierten Form ausgestaltet werden konnte. Von Anfang an lagen dem entstehenden neuen System “BRD” auch sozialistische Tendenzen zugrunde(195). Man entschied sich letztlich für eine später als sehr erfolgreich empfundenen Mischform, nämlich die soziale Marktwirtschaft. Die Wirtschaftsordnung basierte auf dem Prinzip der Marktwirtschaft, während die erforderliche Korrektur sozialistische Züge aufwies. In der sozialen Marktwirtschaft versuchte man zwar einen Neubeginn, setzte aber in Wirklichkeit nur das fort, was die Not aus Krieg und Nachkriegszeit verlangte: Eine Wirtschaftsordnung, in der die grundsätzliche Preisgestaltung den Kräften des Marktes übertragen war, während man durch begleitende, einrahmende und ausgestaltende Gesetze den einzelnen letztlich vor den Kräften des Marktes für den Fall in Schutz nahm, dass er nicht entsprechend den Marktkräften sein Leben gestalten konnte(196). Das einzelne Wirtschaftssubjekt konnte nach dieser Wirtschaftsordnung selbst dann nicht als Subjekt untergehen, wenn es nach wirtschaftlichen Maßstäben bereits versagt hatte. Vergleichbar einem Hochseilakrobaten, der seinen Auftritt mit einem Sturz als Abgang beendet, fiel der wirtschaftliche “Versager” in das soziale Netz, das erheblich den Absturz “abfederte” und dämpfte und damit letztlich wirkliche Not ausschloss und einen wirtschaftlichen Neubeginn als Möglichkeit offen ließ(197). Zu einer Zeit, in der ein Einwanderungsdruck für das System schon deshalb nicht bestehen konnte, weil die Menschen hierzulande in Ruinen lebten, erwies sich diese “vermittelnde” Wirtschaftsordnung als geradezu ideal. Ein Wirtschaftswunder bisher nicht gekannten Ausmaßes vergoldete der leidgeprüften Kriegsgeneration nicht nur den Lebensalltag sondern auch noch den Lebensabend. Als sich schließlich das bereits erwähnte Wirtschaftswunder entfaltete, zeigte sich für das neue System erstmals eine internationale Ausstrahlung. Es mangelte einer Fortsetzung des Aufschwungs an inländischen Arbeitskräften, woraufhin im internationalen Rahmen Marktkräfte für einen geregelten Zufluss an menschlicher Arbeitskraft sorgten. In den 60er Jahren kam es bereits zu gewaltigen Zuzugswellen, insbesondere aus Italien, das zu dieser Zeit bereits unter einer national-strukturellen Arbeitslosigkeit insbesondere im Süden des Landes litt. An warnenden Stimmen hat es auch zu dieser Zeit nicht gefehlt, aber insbesondere, weil diese „Gastarbeiter“ dem christlichabendländlichen Bereich entstammten, war ihre Aufnahme relativ unproblematisch. Die Einwanderung heutiger Zeit geht weit über den damaligen Rahmen hinaus und ist auch nicht mehr mit einer strukturellen überhitzten Konjunktur hierzulande zu erklären: Bei gleichzeitiger hoher Arbeitslosigkeit erleben wir derzeit einen weiteren permanenten, meist sozioökonomisch motivierten Einwanderungsdruck. Es ist in diesem Zusammenhang nicht nur erforderlich, die Unterschiede der ersten Zuwanderungswelle von Arbeitnehmern mit dem nunmehrigen Einwanderungsdruck zu vergleichen, sondern auch notwendig, die Grundvoraussetzungen von heute denen von damals gegenüberzustellen. Nach dem Kriege lag das Land größtenteils zerstört und wirtschaftlich am Boden. Die Menschen vor Ort führten einen regelrechten Überlebenskampf, indem sie Unterstützung bei der Arbeit in erste Linie bei den Kriegsheimkehrern fanden. Darüber hinaus galt es, trotz der wirtschaftlichen Not, Vertriebene, insbesondere aus den Ostgebieten einschließlich Böhmens und Mährens zu integrieren. Die Integration erfolgte nicht in erster Linie - wie heute - über die Sozialhilfe eines satten Landes, sondern über die Form der Beteiligung am Wiederaufbau(198). Marktwirtschaftlichen Überlegungen entsprechend, kamen gerade in der Anfangsphase gar keine Ausländer, denn die vorhandene Arbeit konnte von den Verbliebenen und von den Kriegsheimkehrern selbst erledigt werden. Das damals ausgebildete Sozialwesen der jungen Bundesrepublik war insofern wirklich “sozial” gestaltet, als man durch die Leistungen der arbeitenden Bevölkerungsteile die Alten, Kranken und Schwerkriegsversehrten ebenso integrieren musste wie die wohnungssuchenden Vertriebenen, die hier, jeder für sich, eine Bleibe zu suchen hatten. Das System war von solcher Effizienz, dass es im Ausland vielfach nachgebildet wurde. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Rückführung der Algerien-Franzosen (“Pieds Noirs”) ins französische Mutterland in den sechziger Jahren verwiesen(199). Die junge Bundesrepublik hatte auch keinerlei Probleme bei der Eingliederung außen gebliebener Landesteile, wie die Eingliederung des Saarlandes 1957 beweist(200). Gewiss ist das Saarland, verglichen mit der Masse der neuen Bundesländer, ein kleiner Schritt; dem gegenüber ist aber von besonderer Bedeutung, welche Probleme die Rückgliederung, bzw. der Anschluss der neuen Bundesländer für die BRD bedeutete(201). Gab es in den neuen Bundesländern vor der “Wende” weniger als ein Prozent Ausländer, so strömten in die neuen Bundesländer von Anfang an Massen an Menschen, die vorher weder Bürger der BRD noch der DDR waren: Von Süden und Osten erlebte die ehemalige DDR einen enormen Zustrom insbesondere von Heimatlosen und Asylsuchenden, während von Westen auch Menschen kamen, die glaubten, im Rahmen eines neuen Wirtschaftswunders eine schnelle Mark machen zu können. Das Kapitel “Vereinigungskriminalität” ist noch lange nicht abgeschlossen und wird ergänzt durch ein Kapitel “Organisierte Kriminalität”, die ihre Wurzeln in Osteuropa hat. Anstelle eines neuen Wirtschaftswunders kam es zu einer „wunderbaren Wirtschaft“, die im wesentlichen auf kapitalistischen Grundlagen basierte und Marktstrukturen vorgab, die nicht nur marktgerechten Teilnehmern den Aufbau einer neuen Existenz bot. Gerade in den neuen Bundesländern siedelte sich eine neue Form organisierter Kriminalität an, die einerseits ihren Ursprung im ehemals autoritär-kommunistisch geführten Bereich hat, andererseits aber die Kooperation mit kapitalistischer organisierter Kriminalität und dem dort vorherrschenden Wirtschaftsbedingungen bereits kannte. Die Wiedervereinigung war nicht nur ein Anlass nationaler Freude, sondern insbesondere ein unglaublicher Aufschwung für das international organisierte Verbrechen, das besonders in dem zeitweise rechtsfreien Raum geradezu ideale Lebensbedingungen fand(202). Gleichzeitig sah sich das Land einem enorm gewachsenen und teilweise ungehinderten Zulaufsdruck von Asylbewerbern ausgesetzt, die ihrerseits schon durch die Methode des Eindringens der internationalen Kriminalität verschrieben waren(203). Die Zeit nach 1989 ist für die Bundesrepublik gekennzeichnet durch überproportional steigende Ausländerquoten, überdimensional ansteigende Kriminalität und gleichzeitig durch sinkende soziale Leistungsfähigkeit des Systems bei ständig steigender Tendenz der Ausnutzung derselben. Aus dem vorher gesagten ergibt sich, dass insbesondere die Anfangszeit der jungen Bundesrepublik Maßstab sein muss für eine gesunde Volkswirtschaft, die einerseits marktwirtschaftlichen Grundsätzen verpflichtet ist, andererseits aber auch die sozialen Komponenten bietet, um Unverträglichkeiten zwischen der Marktwirtschaft und dem oben dargelegten Menschenbild zu vermeiden. Mit anderen Worten, die Wirtschafts- und Verfassungsstruktur der jungen Bundesrepublik, die allgemein als „soziale Marktwirtschaft“ bezeichnet wird, muss auf ihre Brauchbarkeit für die Zukunft untersucht werden, um gegebenenfalls dann solche Strukturen mit denen des zu schaffenden nationalen Sozialstaats zu vergleichen. Sozialismus im Kapitalismus - Das Hohe Lied der sozialen Marktwirtschaft Die soziale Marktwirtschaft der BRD hat von Anfang an eine Wirtschaftsentwicklung(204) mit marktwirtschaftlichen Grundzügen ermöglicht, ohne soziale Belange der Bürger auf der Strecke zu lassen. Insbesondere war neben der marktwirtschaftlich orientierten Grundverfassung anfangs jedes einzelne Wirtschaftssubjekt im Grunde gesichert. Eine solche Wirtschaftsverfassung stellte in der damaligen Welt etwas Einmaliges dar, verzichtet man auf die - als politisch unerwünscht geltenden - Vorbilder in Deutschland in den 30er und frühen 40er Jahren.(205) Betrachten wir zunächst das Sozialsystem der alten Bundesrepublik, um es als “Sozialstaatskomponente” dem nationalen Sozialstaat gegenüber zu stellen: Sämtliche Sozialleistungen des Systems flossen Mitbürgern zu, die grundsätzlich als gleichwertig im Sinn von „gleichartig“ betrachtet wurden und auch zur Zeit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit am gleichen System mitgearbeitet hatten. Das Wir-Gefühl dieser Zeit gipfelte in dem Gedanken, auch diejenigen zu versorgen, denen eine Versorgung aus systemimmanenten Mitteln des Wiederaufbaus nicht zufließen konnte, weil sie dem System - aus welchen Gründen auch immer(206) - nicht in letzter Konsequenz folgen konnten. Es war die Zeit, in der regelrecht sozialistische Elemente Eingang in die Gesetzgebung fanden. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Mitbestimmung im Montanbereich von 1952. Dort wurden Arbeitnehmer gleichberechtigt den Arbeitgebern gegenüber gestellt, was zu dieser Zeit für ein marktwirtschaftlich orientiertes Land wirklich einmalig war. Gleichzeitig wurde eine besondere Form des Eigentums geschaffen, die das Zusammenleben auf engstem Raum - vergleichbar einer heute verpönten Legebatterie - ermöglichte: Das Wohnungseigentumsgesetz(207) aus der gleichen Zeit schaffte die Möglichkeit, den Luftraum über einem abgesteckten Grundstück als Eigentum verschiedenen Parteien zuzuweisen. Das Zusammenrücken des vormals Hundertmillionenvolkes auf einem Bruchteil seines Staatsgebiets erforderte eine dem Kriegssozialismus vergleichbare Beschränkung der eigenen Interessen zum Wohle der Allgemeinheit. Sie wurde zu dieser Zeit von allen mitgetragen, weil es alle wieder irgendwie gleichermaßen betraf. Die Geburtsstunde des nationalen Sozialstaats im Sinn eines die Fehler der freien Marktwirtschaft mit sozialen, ja sogar mit sozialistischen Mitteln korregierenden Systems, liegt also gerade dort, wo die soziale Marktwirtschaft in die Realität umgesetzt wurde(208). Das Wirtschaftswunder baute von Anfang an auf dem Prinzip des richtigen Haushaltens auf: Sparsamkeit ist nicht nur eine Zier, sondern eine wesentliche Verpflichtung des nationalen Sozialstaats. Da das Sozialstaatsprinzip nicht marktwirtschaftlichen Regeln unterliegen kann, sondern gerade zu dem Zweck da ist, Unzuträglichkeiten der marktwirtschaftlichen Prinzipien zu korrigieren, kann es nicht im kaufmännischen Sinn ein bloßes Gegenüberstellen von Einnahmen und Ausgaben geben, so dass eine Budgetrechnung stets nur den Sinn haben kann, Mittel für die Ausgabenseite zu beschaffen, denn eine Gewinnerzielung ist hier weder gefordert noch möglich. Daraus folgt, dass gerade im Hinblick auf die mit der Mittelverwendung verbundene Belastung diese möglichst gering gehalten werden muss(209). Sparsamkeit ist also einer der tragenden Grundsätze des Sozialstaatsprinzips. Dies wird um so deutlicher, wenn man bedenkt, dass Ausfälle immer das Gemeinwesen als Ganzes treffen. Sparen in internationalem Rahmen - Keine unnötige Abflüsse nach außen. In allen internationalen Abkommen und Zusammenschlüssen trägt die Bundesrepublik soviel mehr an Ausgaben als andere Mitglieder(210), dass die Opposition der jeweiligen Regierungspartei vorwarf, Steuermittel zu vergeuden und gleichzeitig gefordert wurde, dass bei nächsten “Gipfelverhandlungen” auf eine Verringerung der Beitragsleistungen gedrungen werden müsse(211). Und jedes Mal versäumt es die jeweilige Regierung, diesen notwendigen Forderungen nachzukommen und zahlt statt dessen mehr(212). Nicht genug, dass die Bundesrepublik im europäischen Rahmen als Zahlmeister auftritt, sie verwendet auch Gelder, um vorgebliche Schuld zu tilgen, beispielsweise im Golfkrieg von 1991. Hier bestand bei der Bundesregierung das Gefühl, zu wenig im Kreis der Verbündeten zu einem höchst zweifelhaften Sieg beizutragen. Aus diesem Grund versuchte man, sich freizukaufen und verwendete unendliche Mittel, ohne jemals einen Beleg für die Erforderlichkeit dieser Aufwendungen zu verlangen(213): Gleichzeitig bezahlte man fremde Rechnungen im Zusammenhang mit dem Golfkrieg(214) und verteilte Rüstungsgüter an Staaten, die indirekt in den Golfkrieg hätten hineingezogen werden können(215). Insgesamt wurde hier ein Betrag vergeudet (um nicht zu sagen veruntreut), der ausgereicht hätte, um die damals prognostizierten Kosten der Wiedervereinigung relativ leicht zu tragen(216). Seitens der BRD wurde weitergezahlt. Gezahlt wird an alle möglichen internationalen Institutionen(217), an verschiedene Staaten(218), bei denen man sich in der Schuld glaubte. Es wird gezahlt für Opfer der Gewaltherrschaft, für Opfer des Krieges in Osteuropa(219) und in anderen Erdteilen(220). Im Rahmen einer großzügigen Entwicklungshilfe werden Zahlungen erbracht, für die nie eine Gegenleistung erfolgte und auch niemals erfolgen wird(221). Insbesondere an die vereinten Nationen werden Zahlungen erbracht, obwohl der Bundesrepublik ein ständiger Sitz im Weltsicherheitsrat(222) ohne jede Begründung bis heute vorenthalten wird, von einer noch gültigen „Feindstaatenklausel“(223) ganz zu schweigen. Aus politischen Gründen wurden Kredite an Russland nach dem Zerfall der Sowjetunion abgesichert und nach Ausfall bezahlt(224). Schließlich sah sich nach den erheblichen Wiedergutmachungszahlungen die deutsche Industrie regelrecht erpresst, weitere Zahlungen an frühere Zwangsarbeiter zu erbringen(225). Nicht genug mit dieser Form der Vergangenheitsbewältigung, wurde gegen den ausdrücklichen Willen der Mehrheit der Bevölkerung ein Mahnmal errichtet und es steht zu erwarten, dass auch hier für umweltschädliche, an Gigantomanie grenzende Bauwerke - als Mahnmale deklariert - wiederum Millionenbeträge ausgegeben wurden(226). Mit Sicherheit werden dies nicht die letzten Forderungen sein, die an eine Regierung der BRD und ihre Wirtschaft herangetragen werden(227). Mit Sicherheit werden aus den gleichen Ursachen heraus weitere Zahlungen „fällig“ werden. Ein ordentlicher Kaufmann würde an dieser Stelle bereits Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden(228). Die Eurokrise stellt schließlich eine besondere Herausforderung für die BRD und ihre Steuerzahler dar, werden sie doch als Hauptzahler für Rettungsschirme, Stabilitätsmechanismen und schließlich als Hauptanteilseigner der europäischen Zentralbank belastet. In seiner Verfassungsbeschwerde zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) kommt Prof. Dr. Murswiek vom 29.06.2012(229) zu dem beeindruckenden Ergebnis, dass das Gesamtrisiko sich auf 925 Milliarden Euro + Zinsen beläuft. Auch wenn bis heute hier noch kaum Zahlungen geflossen sind, ist davon auszugehen, dass inzwischen das Obligo des Bundes über eine Billion Euro beträgt und damit mehr als das 3-fache eines Bundeshaushalts. Statt die Vergangenheit endlich ruhen zu lassen, rühren geldgierige Kreise immer und immer wieder am Schuldkomplex der Deutschen, um hieraus Kapital zu schlagen(230), während die Deutschen entweder zu einfältig oder zu einfallslos sind und ihrerseits nicht einmal auf die Idee kommen, Forderungen geltend zu machen, um wenigstens ein Aufrechnungspotenzial zu schaffen: Es wäre beispielsweise daran zu denken, eine Entschädigung bei der Regierung der Vereinigten Staaten anzumelden für die Opfer des Bombenterrors gegen die Zivilbevölkerung im zweiten Weltkrieg(231). Das gesamte Auslandsvermögen, das während des zweiten Weltkriegs von ausländischen Staaten im Zuge der Beschlagnahme entzogen wurde, könnte einmal im Rahmen einer Aufrechnung ebenso in Rechnung gestellt werden(232) wie der Verlust eigener Territorien mittels Tod und Vertreibung. Die "Bank für internationalen Zahlungsausgleich", die heute Milliardenbeträge verwaltet, stammt schließlich aus der Zeit nach dem ersten Weltkrieg und steht rein rechtlich der BRD als Rechtsnachfolger des früheren Deutschen Reichs zu(233). Die Ausbeutung inländischer Patente durch ausländische Wirtschaftssubjekte könnte ebenso in eine Verrechnung hineingenommen werden, denke man doch nur daran, dass beispielsweise Aspirin weltweit unter Verletzung von Patentrechten seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts kostenlos genutzt wird(234), Ein Staat, der sich auf seine Wurzeln und die Bedeutung als Sozialstaat besinnt, würde in diesen Fällen, statt ohne Rückfrage einfach zu zahlen, selbst versuchen, Forderungen zu realisieren, anstatt mehr oder weniger fiktive Verbindlichkeiten bedingungslos auszugleichen. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang sind auch die Transferleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer an Familienangehörige hier arbeitender ausländischer Arbeitnehmer(235). Dies ist umso erstaunlicher, als hier nicht lebende Verwandte gesetzlich versicherter Personen sonst nicht ohne weiteres in den gesetzlichen Umfang integriert sind, noch dazu, wenn sie selbst in einen Erwerbsprozess eingegliedert sind. Ein diesbezüglich geschlossener völkerrechtlicher Vertrag läuft heute weiter, ohne dass die ursprünglich möglicherweise einmal gegebenen Voraussetzungen überhaupt überprüft werden. Die Belastungen für den Sozialstaat können angeblich nicht einmal geschätzt werden(236), obwohl der Umfang von Wirtschaftsinstituten mit „vielen Milliarden Euro pro Jahr“ angegeben wird. In allerletzter Zeit hat sich das Procedere, mit dem die BRD „angezapft“ wird, etwas verändert: Wie oben beschrieben, wird die „Weltwirtschaft“ am Anfang des 3. Jahrhunderts durch eine Reihe von Blasen und in ihrem Gefolge von Krisen erschüttert und erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Bankenkrise, die zur Finanz- und dann zur Wirtschaftskrise wurde und an die Krise der pleitegehenden Eurostaaten. In beiden Fällen wird die BRD in ein System eingebettet, das nicht von vornherein deutlich sagt, dass irgendwann der Steuerzahler bluten muss. Vielmehr werden Mittel von der Weltbank bzw. von anderen internationalen Institutionen bereit gestellt, für die sich die BRD verbürgt. Während diese Technik im Zusammenhang mit einfachen oder auch komplexeren Bankrettungen zu einem relativ überschaubaren Obligo führt – wenn etwa Banken, denen die Illiquidität droht, vom Staat übernommen werden – wird letztlich das Obligo, das durch sog. „Rettungsschirme“ für darniederliegende Euroländer geschaffen werden, unüberschaubar. War noch in Art. 125 AEU-Vertrag festgeschrieben, dass weder die Europäische Union, noch ihre Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten haften sollten, wurde schon im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Stabilitätsmechanismus(237) und noch mehr im Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25.03.2011 zur Änderung des Artikel 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist(238) bzw. das Gesetz zu dem Vertrag vom 02.02.2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus(239) sowie das Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM Finanzierungsgesetz)(240), die Bestimmung, die als No-Bail-Out bezeichnet wird, wird jetzt regelrecht ausgehebelt. Dies führte schon bereits 2010 zu einer Verfassungsbeschwerde, die von Professor Murswiek eingereicht wurde und vom Bundesverfassungsgericht letztlich abgewiesen wurde(241). Dies erscheint umso erstaunlicher, als das Bundesverfassungsgericht Jahre zuvor den AEU-Vertrag von 1993, der damals schon Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde war, billigte, indem es wörtlich die Nichtbeistandsklausel so interpretierte: „Diese Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes… Sollte die Währungsunion, die bei Eintritt in die 3. Stufe vorhandene Stabilität nicht kontinuierlich im Sinn des vereinbarten Stabilisierungsauftrages fortentwickeln können, so würde sie die vertragliche Konzeption verlassen.“ Zu dem Zeitpunkt, als Professor Murswiek bzw. Professor Starbatty erneut das Bundesverfassungsgericht bemühten, wussten weder sie, noch das Gericht etwas von der schon zu diesem Zeitpunkt erfolgten 123 Milliarden Euro Zusage der Bundesregierung. Die Krise der Eurostaaten, die eigentlich eine Krise der Banken ist, bei denen die Eurostaaten verschuldet sind, entwickelte sich schneller als erwartet fort und schon wieder musste insbesondere von der BRD eine Garantie nach der anderen nachgeschoben werden bis hin zum Abschluss eines das Budgetrecht des Parlaments konterkarierenden Vertrages, der völkerrechtlich bindend im Risiko über drei Bundeshaushalte hinausgeht. Es muss als ein einmaliger Vorgang betrachtet werden, dass hiergegen ca. 37.000(!) Verfassungsbeschwerden eingereicht wurden. Aber ebenso wie die Bundesregierung entsprechend den Herausforderungen der Krisen „nachsteuert“, folgte auch das höchste deutsche Gericht diesem Beispiel und wies im Grunde sämtliche Verfassungsbeschwerden zurück(242). Dies verwundert im Grunde genommen nicht, denn auch das Bundesverfassungsgericht hat zu jedem Zeitpunkt das gegenwärtige politische System in der BRD gestützt, denn es begreift sich als Teil dieses Systems. Im Ergebnis salomonisch erscheint in diesem Zusammenhang die Einschränkung der Interpretation der Verträge und die vom Gericht geforderten Garantien. Dabei wird jedoch von den meisten Kommentatoren verkannt, dass hier ein völkerrechtlicher Vertrag im Raum steht, für den das Bundesverfassungsgericht nur schwer eine Legaldefinition geben kann: Da im ESM das deutsche Direktoriumsmitglied nicht einmal Deutscher sein muss, darüber hinaus auch ohne die Anwesenheit des deutschen Direktoriumsmitglieds entsprechend der dann vorherrschenden Mehrheiten auch gegen ausdrückliche Weisungen der Bundesregierung entschieden werden kann, wird das Budgetrecht des Parlaments regelrecht ausgehebelt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass den Direktoriumsmitgliedern diplomatenrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Immunität gegeben ist. Als ob sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorweg nehmen, entschied die Europäische Zentralbank schon vor der Entscheidung gegen die Stimme des deutschen Vertreters, Staatsanleihen von maroden Euroländern aufzukaufen, was natürlich wieder im Hinblick auf die Anteile an der Bank den deutschen Steuerzahler über Gebühr belasten muss. Auch wenn momentan kaum ein Zahlungsmittelabfluss erfolgt, drückt eine solche Last in solcher Zeit so schwer, dass sich die Entscheidungsträger notwendigerweise an ihren zu Anfang der Amtszeit geleisteten Eid erinnern lassen müssen. Gerade die BRD wird hier vom Ausland her gedrängt, mitzumachen, auch wenn dies grundsätzlich die Kompetenzen der Entscheidungsträger hierzulande übersteigen dürfte. (Vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.09.2011) Bei der Höhe der im Raum stehenden Beträge ist es nicht erstaunlich, dass immer die BRD den Löwenanteil zu tragen hat, denn andere Staaten wären gar nicht in der Lage, auch nur annähernd gleichhohe Wechsel auf die Zukunft zu ziehen. Dies steht in diametralen Gegensatz zu der Tatsache, dass bei der Abstimmung die BRD erheblich unterrepräsentiert ist und nach den entsprechenden Regeln die Mehrheitsverhältnisse sich noch ändern könnten bei Neuaufnahme von Mitgliedern in den EU-Raum. Schließlich zählt bspw. beim ESM nur die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sodass grundsätzlich eine die BRD bindende Entscheidung getroffen werden könnte ohne deutsche Stimme. Anschauliches Beispiel dürfte im Übrigen auch die Abstimmung bei der EZB zu dem vorerwähnten Beschluss, notleidende Staatsanleihen anzukaufen, sein, die gegen die ausdrückliche Stimme des deutschen Vertreters erfolgt ist. Der Schaden, der verursacht wird, trifft in letzter Konsequenz das Volk in seiner Gesamtheit und damit das marktwirtschaftlichen Prinzipen nicht zugängliche Sozialstaatsprinzip. Letztlich zahlen daher die Kleinen die Zeche, was in krassem Widerspruch zum Sozialstaatsgedanken an sich steht(243). Sparsamkeit beginnt im eigenen Haushalt - Der nationale Sozialstaat muss zuerst bei sich selbst sparen Die staatlichen Entscheidungsträger, die letztlich für alle Rahmenbedingungen des nationalen Sozialstaats verantwortlich sind, haben natürlich darauf zu achten, dass Werte nicht unnötigerweise nach außen abfließen, d. h. sie müssen den “Schatz” des nationalen Sozialstaats für das eigene Volk bewahren. Daraus folgt, dass jede Zahlung des Sozialstaates an das Ausland einer (besonderen) Rechtfertigung bedarf. Jede nicht gerechtfertigte Zahlung ins Ausland oder an Ausländer ist somit selbstverständlich nicht rechtmäßig und erfüllt grundsätzlich sogar einen Straftatbestand(244). In diesem Zusammenhang stellt sich hier die Frage, welche Wirkung einem gerichtlichen Urteil zukommt, das ausdrücklich Zahlungen an das Ausland als begründet bezeichnet und gesetzgeberisches Wirken als Grundgesetz konform betrachtet. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu den „Rettungsschirmen“ sind hier signifikant: Würde man hier wegen der Qualität des Urteils als Urteil schon am Tatbestand zweifeln, könnte dies nur rechtlichen Bestand haben, wenn das Urteil – wie hier die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – insoweit schlüssig wären, dass sie sich nicht widersprächen. Gerade dies erscheint jedoch im Hinblick auf die Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts in vorangegangenen Entscheidungen höchst zweifelhaft, insbesondere dann, wenn nachfolgende Entscheidungen ursprünglich festgesetzte Regeln aushebeln. Wie oben gezeigt, hat das Bundesverfassungsgericht nach 1993 auf die sogenannte No-Bail-Out Klausel gebaut, während es in seinen Entscheidungen 2011 und noch mehr in seiner Entscheidung von 2012 diese entscheidenden Grundsätze zum Budgetrecht des Parlaments mehr oder weniger „vergisst.“ Darauf gestützte politische Entscheidungen wären somit keinesfalls mehr gerechtfertigt, sondern bestenfalls aufgrund des mangelnden Intellekts der Entscheidungsträger entschuldigt. Viel schwieriger ist jedoch das Haushalten gegenüber den eigenen Bürgern. Anders als im Fall von Zahlungen an das Ausland oder an Ausländer, fehlt für die Qualifizierung als Missbrauch des Sozialstaats zunächst das „besondere“ Kriterium für eine Rechtfertigung einer Zahlung, da Begünstigte grundsätzlich Zahlungsempfänger im Rahmen dieses Sozialstaats nur eigene Staatsangehörige sein sollen. Da es Zweck des nationalen Sozialstaats ist, unentgeltliche Leistungen an die eigenen Bürger zu erbringen, kommt es jetzt (nur) darauf an, dass die Regeln für diese Zuwendungen gerecht sind und genau eingehalten werden. Das Volk hat selbst ein sehr gutes Gespür dafür, was sozial gerechtfertigt und was nicht. Im Rahmen der Ausgestaltung geht es also vor allem darum, dass sowohl die Regeln als auch die Umsetzung in die Realität umfassend akzeptiert werden. Dabei darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass gerade ungerechtfertigte Zahlungen ins Ausland oder an Ausländer die Notwendigkeit besonderer Sparsamkeit im internen Bereich verursacht haben. Im Ergebnis bedeutet dies eine Umverteilung und zwar diesmal nicht im nationalen, sondern im internationalen Rahmen. Dessen ungeachtet ist aber andererseits nicht zu verkennen, dass die Tendenz des Individualegoismus von vornherein jede Form des Sozialstaats bedroht. Zahlungen an Inländer sind vom System her damit grundsätzlich von vornherein ebenso kritisch zu betrachten, wie Leistungen an Externe. Der Sozialstaat darf auch nach innen kein Selbstbedienungsladen privater Interessen werden. Der Sozialstaat hat die Tendenz in sich, bestimmte Personen zu veranlassen, Leistungen ohne Gegenleistung zu fordern. Während in der mittelalterlichen Welt(245) das Almosen als Gnade empfunden wurde von demjenigen, der es empfing, wie auch von demjenigen, der es in Gottes Namen geben durfte, hat sich in jüngerer Zeit das Prinzip zu einer Verpflichtung umgewandelt, der auf Seiten des Empfängers ein Recht gegenübersteht: Der “Berechtigte” verlangt etwas vom verpflichteten Staat oder von dem durch staatliche Gesetze verpflichteten und dies ohne Gegenleistung. Wie bereits oben festgestellt wurde, ist der Sozialstaat grundsätzlich nur gegenüber Personen und Personenkreisen verpflichtet, die Angehörige des Gemeinwesens sind; die dort festgelegten Forderungen, etwas ohne Gegenleistung zu erlangen, widersprechen in eklatanter Weise dem marktwirtschaftlichen System. Anstelle der Gegenleistung muss ein anderes Kriterium die Begründetheit der Forderung belegen. Hier ist strikt zu unterscheiden zwischen solchen Leistungen, die beansprucht werden können, weil sie Gegenstand vorangegangener Leistungen des nunmehr Berechtigten sind und solchen Forderungen, die letztlich ganz ohne Gegenleistung, also wirklich “gratis” sind. Der Generationenvertrag(246) hat zu einer besonderen Form der Leistungspflicht und der Verpflichtung geführt: Die im Arbeitsprozess stehende Generation versorgte die aus Altersoder Gebrechlichkeitsgründen ausgeschiedenen Personen, weil diese in früheren Perioden selbst Leistungen vergleichbarer Art erbracht haben, während er selbst durch diese Leistungen Leistungen nachfolgender Generationen erwarten darf. In diesem Bereich gibt es, wie bereits dargestellt, Durchbrechungen, die nur dadurch begründbar sind, dass es sich um Angehörige der gleichen Schicksalsgemeinschaft, d. h. des gleichen Volkes handelt. Aus diesem Grund sollte die Altersversorgung auch in diesem Rahmen begrenzt bleiben, weil anderenfalls Verzerrungen die Folge sein müssten, nämlich dann, wenn Personen anspruchsberechtigt sein sollen, die außerhalb des Volkes leben und gegebenenfalls auch empfangene Mittel außerhalb ausgeben werden. In derartigen Fällen bedeutet nämlich eine Berechtigung eine unverdiente Sicherheit, wenn dahinter die Kraft eines anderen arbeitenden Volkes steht. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass oftmals von außerhalb kommende Einzahlende mehr Nachkommen haben als hiesige Berechtigte. Im Hinblick auf die mangelnde eindeutige Volkszugehörigkeit bedeutet aber gerade dieser Umstand, dass damit zu rechnen ist, dass die Nachkommen abwandern und den Staat nicht mehr unterstützen. Daraus folgt, dass eben grundsätzlich nur Inländer am nationalen Sozialstaat partizipieren können, denn Ausländer haben in ihrem Heimatland genügend Möglichkeiten, sich an einem solchen “Gemeinschaftssystem” zu beteiligen. Um so weniger ist verständlich, warum Ausländer am hiesigen Sozialstaatssystem partizipieren sollen, ohne überhaupt irgend welche Leistungen erbracht zu haben. Insofern kann lediglich für ganz außerordentliche Situationen eine Hilfe Fremden zuteil werden, nämlich wenn sie ohne diese Hilfe lebensbedrohlichen Schaden nehmen würden. Die Maßstäbe, die hier anzulegen sind, dürften keinesfalls einseitig unkritisch am Gleichheitsgrundsatz gemessen werden, denn insoweit ist eben Gleichheit im eigentlichen grundrechtlichen Sinn nicht gegeben. Lebensgrundlage - Die Bedeutung der „eigenen“ Landwirtschaft Seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts ist Deutschland kein “Agrarstaat” mehr und seither wird die Landwirtschaft kontrovers beurteilt. Während sich im wilhelminischen Deutschland die Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft gewandelt hatte, verharrte die Führungselite in ihrem Denken im wesentlichen weiter im Agrarstaat: Die wichtigsten Entscheidungsträger entstammten der ”Junkerschicht”, was von Anfang an Auswirkungen auf die Politik hatte(247). Die “beherrschte” Industriegesellschaft, die in offenem Widerspruch zur “Agrarstaatselite” stand, blockierte vielfach sowohl politisch-technologische als auch technologisch-militärische Entwicklungen(248), was schließlich dazu führte, dass das wilhelminische Deutschland zu spät mit der Flottenrüstung begann und zu spät im Rüstungswettlauf vor dem ersten Weltkrieg anfing, seine Angelegenheiten zu ordnen. Allein schon diese Erkenntnis steht im krassen Widerspruch zu der Kriegsschuldfrage(249), weil sich gerade Deutschland im Hinblick auf die Gegensätze von Gesellschaft und Führung nicht am Wettrüsten beteiligen wollte. Nach dem ersten Weltkrieg führten die Beschränkungen des Versailler Vertrages(250) zu Belastungen der Industrie und der Landwirtschaft, was schließlich zu einer Annäherung beider Seiten führte. Nach dem zweiten Weltkrieg gab es auf Siegerseite eine stark vertretene Meinung, Deutschland künftig wieder zum Agrarstaat werden zu lassen (Morgenthau-Plan)(251). Die Beschränkung wirtschaftlicher Tätigkeit auf die Landwirtschaft sollte das “Aggressionspotential” Deutschlands für alle Zeiten eliminieren. Insbesondere der Gegensatz zwischen Ost und West führte schließlich dazu, dass Deutschland zum Industriestaat par excellence und die Landwirtschaft regelrecht in den Hintergrund gedrängt wurde(252). Trotz unterschiedlicher Entwicklungen in den verschiedenen Teilen Deutschlands kam es landesweit zur Vernichtung einer Vielzahl landwirtschaftlicher Existenzen. Internationale Verträge wie das GATT-Abkommen, die OECD und die europäischen Verträge führten dazu, dass immer mehr Landwirte ihren Beruf aufgaben und schließlich heute die verbliebenen bäuerlich-landwirtschaftlichen Betriebe häufig am Rande des Existenzminimums vegetieren(253). Mit dem Ruf nach mehr Marktwirtschaft setzen vor allem Interessenvertreter aus den USA eine weitgehende Öffnung des europäischen Marktes für amerikanische Produkte durch. Während europäische High-Tech-Unternehmen immer mehr Schutz durch den Staat zur Erhaltung ihrer Existenz erfahren(254), bleibt eine derartige Protektion für die Landwirtschaft nur zu wünschen: Jedem Entscheidungsträger kann deutlich vor Augen geführt werden, dass deutsche High-Tech-Unternehmen fast nie mit den Giganten aus der neuen Welt, sei es in der Hardware, sei es in der Software ohne Schutz überleben können. Demgegenüber ist es offensichtlich bisher nicht möglich gewesen, deutlich zu machen, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe - insbesondere im Bergland - niemals in Konkurrenz treten können mit den Farmen der großen Ebenen Nord- und Südamerikas(255). Rationalisierung in diesem Bereich heißt Benachteiligung und Schwächung der Schwächsten. Um landwirtschaftliche Produkte überhaupt wettbewerbsfähig anbieten zu können, muss bei den Kosten gespart werden. Insbesondere bei der Tierhaltung heißt dies Abwälzung der Nachteile auf die Tiere, die in Form der Massentierhaltung den letzten Rest an Lebensqualität und Würde des Lebewesens einbüßen(256). Tierepedemien sind eine Folge dieser die Schöpfung ausbeutenden Form des Kapitalismus. In der Geflügelzucht wird um Quadratmillimeter gerungen, während die armen Schweine oft niemals das Tageslicht zu sehen bekommen. Milch wird im Rahmen der Automatisierung und Rationalisierung von toten Maschinen den lebenden Kühen einfach abgepumpt, während Hühnern die Eier auf das Förderband zu legen zugemutet wird. Eine Gesellschaft, in der das Individuum zu immer neuen Höhenflügen ansetzt, verliert den Kontakt zu anderen, schwächeren Mitgliedern der Schöpfung, die ihrerseits zu bloßen Grundstoffen der Nahrungskette degradiert werden. Der Bauer wird zum wirtschaftlich denkenden Unternehmer "umerzogen", der nicht nur seine Produkte zu vermarkten hat, sondern darüber hinaus noch, um im Wettbewerb mithalten zu können, neben kostengünstigster Produktion auch noch die Produkte “zu schönen” hat und dabei immer mehr auf Chemie und Gentechnik zurückgreifen muss. Schließlich bedeutet marktgerechtes Verhalten, auch an den richtigen Märkten präsent zu sein, um möglichst noch an allen möglichen Subventionen partizipieren zu können. In seiner Perversion bedeutet dies, dass das Schlachtvieh auf dem Weg zum Schlachthof tausende Kilometer lang zu leiden hat, damit der landwirtschaftliche Betrieb noch einige Euro gutmachen kann. Gerade hier kann anschaulich dargelegt werden, dass der nationale Sozialstaat andere Wege gehen muss, um der ihm obliegenden Schutzfunktion für alle Subjekte in seinem Wirkungsbereich gerecht zu werden. Lebendtiertransporte über große Strecken sind nicht nur eine lebensverachtende Perversion marktwirtschaftlichen Denkens und Handelns, sondern auch letztlich ökonomisch unsinnig: Der Platzbedarf für Lebendtiertransporte ist wesentlich höher und mit erheblichen Gefahren nicht nur für das zu transportierende Vieh, sondern auch für die “Qualität der Ware” verbunden. In einer Zeit, in der Kühlwaggons auf der Schiene im Container überall hin möglich sind, ist völlig unverständlich, warum zu höheren Kosten Tiere in einer solchen Weise gequält werden müssen. Schlachttiertransporte sind somit nur bis zum nächsten Schlachthof zu dulden. Aber auch das Leben der Tiere vor der Schlachtung birgt große Gefahren, nicht nur für die Tiere selbst, sondern auch für die Verbraucher, wenn jeder Euro bei der Aufzucht herausgeholt werden muss, um wettbewerbsfähig produzieren zu können. Auch hier ist der nationale Sozialstaat Garant für eine gesunde Ernährung gleichermaßen wie für eine der Würde der Tiere entsprechende Haltung. Eine Massentierhaltung, die den Tieren oft auch noch hormonhaltiges Futter bietet, birgt Gefahren für die Konsumenten. Gequälte und leidende Kreaturen stellen keine menschenwürdige Ernährungsquelle dar und sind daher von Grund auf abzulehnen. Das Wir-Gefühl im nationalen Sozialstaat ist auszudehnen auf die im Wettbewerb stehenden landwirtschaftlichen Betriebe, die ihrerseits in unseren Tieren lebende Kreaturen sehen müssen. Auf das Verhältnis, das der Bauer zu seinen ihm anvertrauten Tieren bisher immer gehabt hat, ist auch in Zukunft vertrauensvoll hinzuwirken. Ein durch Globalisierung verursachter Wettbewerbsdruck darf nicht dazu führen, dass am Schluss der Kette der Verbraucher kranke Nahrung erhält und das Leid von lebenden Kreaturen den Alltag einer industrialisierten Landwirtschaft bestimmt. Es entspricht den klassischen Forderungen an den nationalen Sozialstaat, gerade in diesen Fällen fehlender Vergleichbarkeit den Leistungs- und Wettbewerbsdruck von der heimischen Landwirtschaft zu nehmen, die ohne diesen Schutz ohnehin, auf Dauer gesehen, nicht überleben kann. Umgekehrt zur Fragestellung des Morgenthauplans heißt jetzt die Fragestellung: Braucht Deutschland überhaupt eine Landwirtschaft oder kann es sich nicht "am Markt" landwirtschaftliche Produkte billiger im Ausland besorgen?(257) Die Beantwortung dieser Frage ist nicht einfach: es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll und nicht vertretbar, einen Wirtschaftszweig am Leben zu erhalten, wenn von auswärts gleiche Produkte in besserer Qualität billiger zu beziehen sind. Ein Vergleich mit Bodenschätzen ist hier sicher nicht unproblematisch(258): Deutsche Erzgruben müssen schließen, weil am internationalen Markt höherwertiges Erz zu niedrigeren Preisen als zu hiesigen Gestehungskosten angeboten wird. Eine jahrtausendalte Kulturlandschaft kann andererseits nicht über Nacht im Hinblick auf Preisvorteile preisgegeben werden. Eine Verarmung der Regionen wäre unweigerlich die Folge. Auch wenn beispielsweise die Marktpreise für Allgäuer Rinder höher liegen als diejenigen für argentinisches Schlachtvieh, kann dies nicht dazu führen, dass ab jetzt Fleisch, Milch und Käse nur noch aus Übersee bezogen werden. Der Fleischpreis ist nur eine Determinante in einem sehr komplexen internationalen Rahmen. Nichts braucht der Mensch mehr, als die Grundnahrungsmittel und mit nichts ist er leichter zu beeinflussen als mit dem Entzug derselben. Schon aus diesem Grund - nicht um irgend eine Autarkie durchzusetzen, sondern allein um Lebensgrundlagen beim Menschen zu halten, muss die heimische Landwirtschaft nicht nur erhalten, sondern auch gefördert und lebensfähig aus sich heraus werden(259). Dabei bestimmt ihre Vielfalt die Lebensqualität aller hier lebenden Menschen. Der nationale Sozialstaat greift hier im Rahmen seiner Aufgaben ein, um Nachteile des marktwirtschaftlichen Systems auszugleichen, ohne das marktwirtschaftliche System als solches in irgend einem Bereich in Frage zu stellen. Subventionen für die Landwirtschaft sind notwendig, aber auf ein Minimum zu reduzieren. Auch in der Landwirtschaft ist marktkonformes Verhalten Voraussetzung zur Teilnahme am Wirtschaftsleben. Das Sozialstaatsprinzip darf auch hier nicht zur Eintrittskarte in ein Nirwana verkommen, bei dem Leistung bestraft wird(260). Leistung ist auch im landwirtschaftlichen Bereich zu belohnen, ohne dass Lasten an die Schwächsten der menschlichen Gesellschaft oder noch darunter weitergereicht werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann nicht allein den Interessenverbänden der Landwirtschaft überlassen bleiben. Teilzunehmen haben auch Interessenvertreter der Konsumenten und des Staates. Ein Interessenausgleich ist hier anzustreben nach dem Muster der Tarifvertragsparteien. Exakte Kontrollen der Vorgaben erscheinen hier ebenso nötig wie im Bereich gefährdender Stoffe und Technologien. Die wirtschaftliche Existenz des Landwirtes ist einerseits grundsätzlich sicherzustellen, andererseits darf sie nicht “Kaskoversicherungscharakter” bekommen(261). Der Schutz ist vor allen Dingen nach außen hin erforderlich, denn von dort droht die größte Gefahr für die heimische Landwirtschaft. Diese Aufgabe steht allein dem nationalen Sozialstaat zu, der seinerseits Charakterfestigkeit und Durchhaltevermögen im Rahmen internationaler Verhandlungen zu beweisen hat. Ein “Bauernopfer” auf dem Altar des Internationalismus darf und kann nicht hingenommen werden im Interesse der Lebensfähigkeit des gesamten Volkes. Diese Problematik stellt eine der größten Herausforderungen an den nationalen Sozialstaat dar, der sich an der Bewältigung solcher Probleme messen lassen muss. Da auf jeden Fall feststeht(262), dass die insgesamt heimische Landwirtschaft nicht in der Lage ist, die Versorgung der hier lebenden Menschen sicherzustellen, muss darauf geachtet werden, dass ein modus vivendi geschaffen wird, der ein Nebeneinander in der Versorgung durch die heimische Landwirtschaft einerseits und Importe andererseits ermöglicht. Dabei ist darauf zu achten, dass im internationalen Rahmen Produkte der europäischen Union den Vorzug vor außereuropäischen Produkten erhalten, ohne dass dabei die Regeln des nationalen Sozialstaats, die die heimische Landwirtschaft schützen sollen, unterlaufen werden können. Der Schutz der Landwirtschaft darf jedoch nicht in alten “Protektionismus” ausarten. Die Landwirtschaft darf nicht von der Marktwirtschaft getrennt und so geschützt werden, sondern muß in der Marktwirtschaft vor Marktverzerrungen in Schutz genommen werden, um selbst im Markt ihre Stellung halten zu können. Die Landwirtschaft muss sich daran gewöhnen, im Wettbewerb zu stehen und sich damit markttechnischer Strategien zu bedienen. Im günstigsten Fall wird dann durch das im nationalen Sozialstaat vorherrschende Wir-Gefühl das Qualitätskennzeichen „aus unserer Landwirtschaft” besondere Qualität der Produkte signifikant hervorheben und einen höheren Preis als das Konkurrenzprodukt aus Übersee rechtfertigen. Kinder und Zukunft - Unsere Jugend ist unser höchstes Gut Der Begriff “Jugend” ist im Denken unserer Gesellschaft in erster Linie zum Kostenfaktor(263) geworden: Jugendarbeitslosigkeit kostet zunächst Geld; Kindergartenplätze, Schule und Ausbildungsplätze belasten den Staatshaushalt bzw. die öffentliche Hand im Allgemeinen. Jugendkriminalität kostet die Gesellschaft wieder Geld im Rahmen des Jugendstrafvollzugs und wegen kostspieliger Resozialisierungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wird oft verkannt, dass es gerade der Generationenvertrag(264) ist, der es in unserer Gesellschaft Menschen ermöglicht, ein Auskommen ohne Arbeit zu haben: Die ältere Generation lebt davon, das sie während der Lebensschaffensperiode in die Rentenkasse eingezahlt hat und somit eine Rentenanwartschaft erwirtschaften konnte. Diese Ansprüche schließlich werden im Rentenalter realisiert, dass heißt, Zahlungen sind zu erbringen, ohne dass eine augenblickliche Gegenleistung verlangt wird. Eingezahlt wird zu dieser Zeit von den dann im Arbeitsprozess stehenden werktätigen Menschen, die zur Zeit der Einzahlung von Beiträgen der Berechtigten Kinder bzw. Jugendliche waren. Der Gedanke der Rentenversicherung ist nicht neu; neu ist lediglich, dass sich die Alterspyramide im Laufe der Zeit nach zwei verlorenen Weltkriegen bei uns umgekehrt hat in eine „Altersbirne“. Stellt man sich ein Koordinatensystem vor, bei dem das Lebensalter die Koordinate, die Anzahl der Personen die Ordinate darstellt, so war 1914 eine regelrechte Pyramide das Abbild. Zwei Kriege haben zunächst in diesem Abbild ihre Spuren in der Weise hinterlassen, dass tiefe Einschnitte die Pyramide zu einem “gerupften Tannenbaum” werden ließen. Erster und zweiter Pillenknick haben schließlich die Pyramide geradezu auf den Kopf gestellt, so dass heute das Mittelfeld erst im unteren, dann im oberen Bereich überrepräsentiert wurde. Im Ergebnis bedeutete dies zweifelsohne, dass früher erheblich mehr junge Menschen für das Altersaufkommen einer geringeren Zahl arbeiten mussten. Verlängerte Lebensdauer und geringere Geburtenzahlen haben schließlich das Bild abgerundet, so dass heute ohne Weiteres davon gesprochen werden kann, dass immer weniger junge Menschen den Lebensabend von immer mehr länger lebenden Greisen zu finanzieren haben. Wer dann noch den Mut(265) hat, von Kosten Jugendlicher oder der Jugend schlechthin zu sprechen, übersieht diejenigen Zeitgenossen, die heute überhaupt noch den Mut haben, Kinder in die Welt zu setzen und großzuziehen. Die derzeitigen Eltern sind im heutigen System wirklich die “Idioten der Nation”: Sie haben die Schwierigkeiten des Umgangs und der Erziehung junger Menschen als Alternative zur Lohn- bzw. Gewinnmaximierung, sind an Ferientermine während der Schulpflicht gebunden, was gleichbedeutend mit Hauptsaisontarifen in den Feriengebieten ist, müssen dem Generationskonflikt, der von den Medien und der Politik auf breitem Raum geradezu herbeigeredet wird, standhalten und finanzieren schließlich durch ihre Entscheidung für Kinder den gesamten Lebensabend der Leute mit, die - ob freiwillig oder nicht - auf einen Kindersegen verzichten. Schlaue Zeitgenossen freuen sich in diesem Zusammenhang über ausländische Mitbürger(266), die - aus welchen Gründen auch immer, seien es religiöse oder sonstige - sich vermehren, wie die Deutschen vor hundert Jahren, weil “auf diese Weise” unsere Renten stabilisiert werden würden. Ganz “progressive” Mitbürger sehen im Hinblick auf die Geburtenrückgänge in unserem Land ein “Einwanderungsland”, damit hier überhaupt in Zukunft die Renten finanziert werden könnten. Nicht bedacht wird dabei, dass wegen sinkender Geburtenraten und der Notwendigkeit, im Rahmen des Generationsvertrages künftige Rentenzahlungen sicherzustellen, eine Überfremdung letzlich die notwendige Folge ist. Denken diese sich lautstark artikulierenden „Mitbürger“ überhaupt darüber nach, dass in einer Welt, in der ungewolltes, in der Entstehung befindliches menschliches Leben einfach abgetrieben werden kann, ungewünschtes, irgend wann einmal gezeugtes, heute am absteigenden Ast befindliches Leben, das im Übrigen dann fremder Herkunft ist, nicht vielleicht „zwangsterminiert“ werden könnte? Warum sollte sich etwa der Abkömmling eines Einwanderers aus fremden Kulturkreisen irgendwann in der Zukunft noch damit belasten, Altbürger, die er als Relikte aus dem vergangenen Jahrtausend betrachtet, in der Rente zu ernähren? Könnten diese „Neubürger“ irgendwann nicht einmal Gesetze beschließen, die das Rentenalter nach oben begrenzen? Glauben diese Verfechter des neuzeitlichen Humanismus daran, Menschen, die den christlichen Humanismus nie kennengelernt haben, müssten aus ethischen Gründen in die Verbindlichkeiten anderer Generationen aus anderen Kulturkreisen ohne jede “echte” Einstandspflicht eintreten? Der nationale Sozialstaat hat es sich zur Pflicht zu machen, Bürger des eigenen Volkes auch dann noch in Würde leben zu lassen, wenn sie am Erwerbsprozess nicht mehr teilnehmen können. Der Generationenvertrag war von Anfang an auf das Volk begrenzt, das sich von Generation zu Generation möglicherweise im Laufe der Zeit verändert, aber als nichts anderes darstellt, als die Entwicklung einer Generation aus der vorangegangenen, die gleichzeitig Basis für die nachfolgende Generation ist. Der oben geschilderte Gruppenegoismus bedingt geradezu eine Beschränkung auf das eigene Volk, denn ein Motiv für die Ernährung und Sicherung anderer fällt gerade aus dem Rahmen. Es ist nicht der Umstand, dass jemand zufällig in dem geographischen Bereich eines Staates lebt, der es rechtfertigt, daß er und seine Nachkommen auch von diesem Staat ernährt werden. Es ist das Volk, das diesen Staat prägt und es ist das Volk, das im Generationswechsel dafür sorgt, dass ein Ausgleich für die Zeit geschaffen wird, in der der Mensch aufgrund seiner Lebensphase keine Leistungen erbringen kann; Leistungen, die einmal erbracht wurden, sollen künftigen Generationen nicht nur ein Beispiel abgeben, sondern auch diese verpflichten, während ihrer Schaffensperiode Leistungen denen zuteil werden zu lassen, die ihre Schaffensperiode überschritten haben und damit nicht mehr im Produktionsprozess tätig werden können. Gerade hier wird die Bedeutung des Volkes für den Generationenvertrag deutlich, die weit über die Rolle der Gesellschaft hinausgeht: Die Gesellschaft(267) ist etwas Gegenwärtiges, etwas Augenblickliches und stellt somit eine Momentaufnahme der Menschen, die in einem bestimmten Gebiet augenblicklich zusammenleben, dar. Bei der Betrachtung der Gesellschaft fällt nicht ins Gewicht, ob jemand aus diesem Gebiet stammt, die gleiche Sprache oder Kultur(268) hat oder sonst in irgend einer Weise zusammengehört im Sinn von “schicksalhaft zusammengeschweißt” zu sein. Zur Gesellschaft gehören Menschen unterschiedlicher Nationalität und Rasse, die als "Zeitgenossen" eine bestimmte Fläche besiedeln. Ihre Verpflichtungen gegeneinander sind weit weniger fordernd als die Verpflichtungen der Menschen, die ein Volk(269) bilden. Hier ist weit mehr als die reine Zeitgenossenschaft in einem begrenzten Abschnitt der Erdoberfläche gefordert. Hier geht es darum, bedingungslos füreinander einzustehen, unabhängig vom Lauf der Zeit und Geschichte. Oben wurde bereits auf Belastungen des Volkes aus der Vergangenheit hingewiesen. Solche Mitglieder der Gesellschaft, die nicht Mitglieder des Volkes sind, könnten niemals beispielsweise von einem jüdischen Weltkongress für Verbrechen ihrer Vorfahren verantwortlich gemacht werden. Der reine Umstand, dass jemand hier gerade jetzt lebt und arbeitet, kann nicht eine Verpflichtung für diejenigen Menschen begründen, die irgendwann einmal hier gelebt, gearbeitet und getötet haben. So gesehen stellt die Flucht in die Gesellschaft einen ernstzunehmenden Versuch dar, sich den "Verpflichtungen aus der Vergangenheit gegenüber Opfern" zu entziehen. Unabhängig davon müssen wir uns völlig im Klaren darüber sein, dass unsere Gesellschaft, jedenfalls soweit sie sich als ein Volk versteht, nur überleben kann in den Grenzen, die das Volk als solches auferlegt. Eine Gesellschaft kennt keine Jugend, denn Gesellschaft ist ein statischer Begriff. Ein Volk jedoch kann nur weiterbestehen durch seine Jugend und damit wird so eine Zukunft gleichzusetzen sein mit der Sorge um die eigene neue Generation. Im Folgenden ist vor allem zu klären, was für die Jugend getan werden muss, welche Verpflichtungen der Jugend in ihrer Jugend auferlegt werden können und was die heutige Jugend der heutigen alten Generation bringen muss, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. In diesem Zusammenhang wird bereits deutlich, dass auch hier rationale Elemente neben emotionalen Elementen die Zusammenhänge von Verpflichtung und Berechtigung beherrschen: Rente beziehen auch Menschen, die sich nicht fortgepflanzt haben, für ihre Altersversorgung zahlen Menschen, die nicht mit ihnen verwandt sind. Gerade hier wird der Zusammenhang zwischen Rentenzahlungen an Bürger der neuen Bundesländer aus den Rentenkassen der alten Bundesländern erkennbar: Es ist der Begriff des Volkes, der diese marktinkonformen Verhältnisse begründet(270). Für die Zukunft hat der nationale Sozialstaat hier Überlegungen anzustellen und Entscheidungen zu treffen, damit weitgehend emotionale Momente bei der Begründung von Zahllasten der Generationen zurücktreten und durch rationale Überlegungen und Gesetze ersetzt werden. Anders als im Fall der Übertragung von Rentenanwartschaften auf Bürger aus den neuen Bundesländern, die zu keinem Zeitpunkt Zahlungen an die Rentenkasse der BRD erbracht hatten, kann für die Zukunft sehr wohl eine rationale Steuerung der Zahlungen erfolgen, die den hohen Prinzipien des nationalen Sozialstaats entsprechen und damit gruppenegoistischen Überlegungen Rechnung tragen. Grundsätzlich geht es dabei darum, den Beitrag der Eltern, die Leistungen für die Zukunft der Rentenkassen dadurch erbringen, dass sie Kinder großziehen, zu bewerten und sie gegenüber Menschen zu entlasten, die einen solchen Beitrag nicht erbringen. Kein Licht ohne Schatten: Die Rolle der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im nationalen Sozialstaat Die Erkenntnis, dass es im nationalen Sozialstaat Klassengegensätze wie im 19. und 20. Jahrhundert nicht mehr geben wird, versteht sich von selbst. Der Rückblick in die Geschichte zeigt, dass es bereits zu verschiedenen Zeiten in diesen Jahrhunderten möglich war, ohne klassenkämpferische Gegensätze(271) wirtschaftlich sinnvoll zu leben. Dabei soll auch nicht vergessen werden, dass gerade in Deutschland die klassenkämpferischen Gegensätze nie ein Ausmaß wie beispielsweise in England, Frankreich oder Italien(272) erreicht haben. Es gab hier immer irgendwo doch ein gerüttelt Maß an wirtschaftlicher Einsichtsfähigkeit, so dass durchaus die Meinung(273) vertreten wird, das “heutige ausgewogene System” sei „sozialstaatsfähig“ und bedürfe keiner Modifikation. Es verwundert nicht, dass diese Betrachtungsweise hauptsächlich von Funktionärsseite aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften kommt. Insbesondere die heutigen Flächengewerkschaften versuchen, ihre Rolle als unantastbar hinzustellen und reagieren äußerst gereizt bis aggressiv, wenn irgendwo an eine Veränderung gedacht werden könnte(274). Aber gerade die Rolle dieser Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in letzter Zeit gibt eben Anlass, über Verbesserungen nachzudenken(275). Gerade unter dem Gesichtspunkt, Umverteilungen stoppen zu müssen, muss man sich darüber im Klaren sein, dass heute vielfach Tarifabschlüsse bereits eine Form der Umverteilung darstellen: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vertreten weitgefächerte Idealvorstellungen, insbesondere führt bei Tarifverhandlungen der jeweilige Flächenarbeitgeberverband einen Spagat vor, der eigentlich oftmals überhaupt nicht begriffen wird, dann nämlich, wenn über Tarife verhandelt wird, die für die großen, im wirtschaftlichen Aufschwung befindlichen Unternehmen überhaupt keinerlei echtes Problem darstellen, während gleichzeitig kleinere Unternehmen, die oftmals mit strukturellen Krisen zu kämpfen haben, einfach nicht mehr auf Dauer mit derartigen Tarifabschlüssen leben können. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass Unternehmen, die leicht automatisieren können, eher bereit sind, Arbeitsplätze abzubauen, je teurer die Lohnkosten aufgrund der für sie ungünstigen Ergebnisse der Tarifabschlüsse werden. Das gruppenmäßige Aushandeln von Tarifverträgen wird daher zur Umverteilung, wenn nämlich Arbeitnehmer eines großen Betriebs Leistungen, die die Leistungsfähigkeit ihres Betriebs überhaupt nicht tangieren, erhalten. Dieser Vorgang verteilt zugunsten des großen Unternehmens und zu Lasten der Arbeitnehmer. Im umgekehrten Fall erhält der Arbeitnehmer wesentlich mehr, als die Leistungsfähigkeit seines Betriebes verkraften kann. Der Umverteilungsprozess hier geht also zu Lasten des Unternehmens und zugunsten des Arbeitnehmers. Beide Verteilungsprozesse miteinander verglichen, führen zu dem Ergebnis, dass gleichzeitig ein Umverteilungsprozess zugunsten des stärkeren Unternehmens und zu Lasten des schwächeren Unternehmens einsetzt, weil eine Überlebensfähigkeit des schwächeren Unternehmens nachhaltig beeinträchtigt sein kann, was zu einer marktmäßigen Stärkung des großen Unternehmens führen muß. Die Alternative zu derartigen “Klassenkämpfervereinigungen"(276) aus den letzten Jahrhunderten ähnlichen Tarifvertragsparteien von heute wären, statt auf Länder bezogene Gruppierungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Organisationen, die mehr Rücksicht auf die Belange der einzelnen Betriebe und der dort beschäftigten Mitarbeiter nähmen. Ein solcher Zusammenschluss würde die Idee des Miteinander mehr betonen und damit von vorneherein den Regeln des Gemeinwesens mehr entsprechen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Arbeitnehmer größerer und stärkerer Betriebe der Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen entsprechend auf gerechtere Lohnabschlüsse hinwirken könnten, ohne Rücksicht auf kleinere und schwächere Unternehmen nehmen zu müssen. Andererseits würden die Interessen schwächerer und kleinerer Unternehmen auf diese Art eher geschützt und damit auch eher die damit im Zusammenhang stehenden Arbeitsplätze. Beide Seiten brauchten auch nicht vor der Schwächung ihrer Durchsetzungskraft Angst zu haben, denn großen Arbeitgebern würden große Arbeitnehmerzusammenschlüsse gegenüberstehen, während in kleineren Betrieben kleinere "Betriebszellen" mehr „miteinander als gegeneinander“ alle betrieblichen Probleme einvernehmlich lösen könnten. Inwiefern in großen Unternehmen eine Gliederung beispielsweise bei überregional tätigen Konzernen notwendig werden könnte, kann hier offenbleiben. In jedem Fall muß die Willensbildung im Unternehmensbereich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen berücksichtigen, wobei funktionale Gesichtspunkte der Tarifgestaltung im Vordergrund stehen würden. Dem nationalen Sozialstaat entsprechende Verbände wären sozusagen auf die Unternehmen maßgeschneidert und nicht an politische Grenzen gebunden. Hierzu müssten zunächst weder Arbeitgeberverbände noch Gewerkschaften aufgelöst und durch diese „Betriebszellenorganisation“(277) ersetzt werden. Es würde in den meisten Fällen genügen, die Mitarbeitersprecher in den einzelnen Unternehmen mit mehr Kompetenzen gegenüber dem eigenen Verband auszustatten und in einvernehmlicher Zusammenarbeit mit den "Betriebszellen" Haustarife auszuhandeln, wobei lediglich für den Fall des Nichtzustandekommens auf die alten Verbände zurückgegriffen werden könnte. Die Konsequenz wäre zunächst ein leichteres und flexibleres Anpassen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten, wobei auch hier mit Übergangsschwierigkeiten größeren Ausmaßes nicht zu rechnen wäre. Nach einiger Zeit würden alle Branchen und alle Unternehmen die Vorteile dieses Systems erkennen, so dass dann die alten Verbände (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) überflüssig werden dürften. Mangels eines fundamentalen Gegensatzes in den Zielen, würden sich die Gruppen auch nicht mehr oder weniger unversöhnlich gegenüberstehen, sondern könnten entsprechend den Gliederungen der Unternehmen zusammengeschlossen werden. Die Unternehmen sind nämlich heute schon durch die weitgehende Mitbestimmung überhaupt nicht mehr einseitig dem Unternehmer zuzuordnen, sondern im Rahmen eines demokratischen Aufbaus insgesamt bereits weitgehend pluralistisch gestaltet. Die Stärkung des Unternehmens als Einheit bei gleichzeitiger stärker zu berücksichtigender Arbeitnehmerstellung trüge in gewissem Sinn „sozialistische Züge“(278).Dabei darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden: Die Stellung des Unternehmers würde insgesamt gestärkt, da er sich nicht mehr Flächengewerkschaften gegenüber sieht, dies gleichzeitig zum Wohle des Unternehmens, das sowohl Zielpunkt seiner Interessen wie auch Zielpunkt der Interessen seiner Mitarbeiter ist. Auch hier würde das verstärkte Wir-Gefühl zu gruppenegoistischem Denken im positiven Sinn. Das Verhalten der hier zusammenarbeiteten Menschen würde insgesamt weit weniger von sozialschädlichen Tendenzen bestimmt werden als bisher. Eine besondere Regelung für Krankheitsfälle dürfte ebenso den selbstregulierenden Kräften des im Wir-Gefühl stehenden Unternehmens überlassen bleiben wie auch die Frage des Ausschlusses aus dem Unternehmen nach Kündigung, die wiederum in einer geringeren Belastung von Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe münden könnte. Lang geplant - nie erreicht: Der nationale Sozialstaat und die Steuerreform Auch der nationale Sozialstaat kann nicht ohne die Steuerzahlungen seiner Bürger leben. Er wird aber, da das Sozialsystem gestärkt ist durch gruppenegoistische Tendenzen, mit niedrigeren Zahlungen auskommen, so dass eine Steuerreform, die in unserem System schon lange überfällig ist, jetzt endlich im richtigen Ausmaß durchgesetzt werden kann: Sämtliche Steuern, die der Umverteilung dienen(279), können wegfallen, da eine eigentliche Umverteilung nicht mehr notwendig ist. Andererseits hat auch der Sozialstaat gewaltige Anstrengungen zu verkraften, die zunächst einmal den Umstellungszeitraum betreffen. Nur bei Beschränkung auf Angehörige des Volkes als Berechtigte braucht ein Abbau des Sozialstaatsniveaus nicht hingenommen zu werden. Andernfalls sind kräftige Einschnitte bis hin zu einem teilweisen Wegfall für alle die unvermeidbare Folge. Wie oben bereits ausgeführt, wollen sogar Parteien, die sich “sozial” nennen, den Sozialstaat auf diese Weise einschneidend umbauen, eben zu Lasten der kleinen Leute und der Rentner. Genau dies schien auch die „Agenda 2010“(280) zu bezwecken, wobei nicht zu verkennen ist, dass ohne jede Änderung dieses System scheitern muss, andererseits diese Planung als solche sozialunausgewogen ist und letztlich mit der Basis der sie durchführenden Regierungsparteien unmöglich war. Ebenso unrealistisch stellen sich die übrigen Reformvorschläge, insbesondere das sogenannte “Kirchhoffmodell” bzw. das sogenannte “Merzmodell” dar: Beide vertauschen nur Begriffe, die an anderer Stelle mit anderer Definition wieder auftauchen und letztlich nichts anderes sind, als der Versuch, dem mündigen Bürger ein X für ein U vorzumachen(281). Die allgemeine Notwendigkeit von Änderungen wird plausibel damit begründet, dass immer weniger Leute in der Produktion einschließlich Dienstleistung Werte schöpfen, während immer mehr an immer mehr Menschen, die keine Wertschöpfung betreiben, verteilt wird. Im nationalen Sozialstaat wird sich dieses Verhältnis aufgrund der oben gezeigten Funktionsänderungen umkehren, d. h. es werden bald verhältnismäßig mehr Menschen Werte schöpfen und es werden weniger Menschen da sein, die geschöpfte Werte konsumieren, ohne zu arbeiten. Eine Steuerreform kann, gerade weil nicht mehr mit einer exzessiven Ausnutzung des Systems durch seine Bürger gerechnet werden muss, wesentlich klarer und einfacher konzipiert werden. Das Steuersystem wird wesentlich durchschaubarer gestaltet werden können, weil es nicht mehr in erster Linie darauf ausgerichtet sein muss, Schlupflöcher zu schließen. Die einfachere Ausrichtung dieses Steuersystems schlägt sich dann auch nieder in den Kosten der Steuerverwaltung, die auch wesentlich reduziert werden können. Eine heute höchst streitige Frage(282), ob die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden soll oder nicht, läßt sich in diesem System höchst einfach mit „Ja“ beantworten. Ein wirkliches Sozialsystem muss in sich die Tendenz tragen, sozialschädlichen überdimensionalen Reichtum als Leistungsfähigkeit im System zu begreifen, die ebenso besteuert werden muss, wie aktuell erwirtschaftete Erträge. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass Freibeträge bzw. der Beginn einer Versteuerung an wesentlich anderen Wertvorstellungen aufgehängt wird, als bei der alten Vermögenssteuer. Ein gerechtes Steuersystem im nationalen Sozialstaat macht im Übrigen Überlegungen zu einer Besteuerung der sogenannten „Geringbeschäftigung“ unnötig: In einem solchen System wird nicht mehr in sozial schädlicher Weise versucht, durch Aufsplitterung verschiedener Tätigkeiten die Steuerpflicht bzw. die Sozialabgabenpflicht zu unterlaufen. Im Übrigen wäre dieses Unterfangen wegen der viel geringeren Gesamtbelastung ein unvertretbarer Aufwand. Aus diesem Grund ist hier nicht zu der Frage Stellung zu nehmen, ab welchen Grenzen Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht beginnen. Diese Vereinfachung allein spart so erhebliche Beträge bei der Verwaltung der Steuern sowohl auf Seiten des Fiskus als auch auf Seiten des Pflichtigen ein, dass grundsätzlich auch kleinere denkbare Ungereimtheiten(283) hier hingenommen werden könnten. Die Steuer als Instrument der Wirtschafslenkung würde auch im System des nationalen Sozialstaats eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Es kann allerdings gleich gesagt werden, dass irrsinnige Vorstellungen von Wirtschaftslenkung weder notwendig noch sinnvoll wären, etwa Lenkungen im Bereich der Arbeitsplatzförderung. Die sogenannte „ökologische Steuerreform“(284) trägt in sich den Makel des Widersprüchlichen, wenn auf der einen Seite Lohnkosten gesenkt werden sollen, während auf der anderen Seite Rationalisierungsmaßnahmen bzw. Energiekosten sich verteuern. In diesem System, das als höchst asozial einzustufen ist, verliert der Durchschnittsbürger auf beiden Seiten, so dass lediglich eine verstärkte Steuerverwaltungstätigkeit zu vergüten ist, die jeden Vorteil dieser steuerlichen Gestaltung von vorneherein zunichte macht. Eine sinnvolle Wirtschaftslenkung(285) durch steuerliche Gestaltung erscheint hier möglich im Rahmen einer Strukturförderung oder auch bei der Hilfe für heimische Primärproduktion, die ohne solche Lenkungsmaßnahmen nach dem Prinzip der Marktwirtschaft unwiderbringlich ins Ausland verlegt werden würde und damit den Staat erpressbar machen könnte.(286) Die Tendenz(287) nämlich, jede Form der Produktion, insbesondere wenn sie mit Belastungen verbunden ist, ins Ausland zu verlegen und im Inland nur noch Dienstleistungen anzubieten, könnte bei einer Änderung der weltwirtschaftlichen Gesamtsituation dazu führen, dass ein Land, das ohne jede Produktion (Urproduktion wie Landwirtschaft, Energiegewinnung, Metallverabeitung usw.) ist, in kürzester Zeit durch Isolation und ähnliche Maßnahmen unter Druck gesetzt werden könnte. Im Übrigen wäre auch jegliche Verteidigungsmöglichkeit in einer existenzgefährdenden Weise beeinträchtigt. Da auch ein solcher Schutz nach außen verpflichtend für den nationalen Sozialstaat wäre, hätte dieser dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin in Deutschland beispielsweise Bergbau betrieben würde, aber auch eine gesunde Marktwirtschaft erhalten bliebe, selbst wenn die Gestehungskosten - gemessen am Weltmarktpreis - höher wären. Ausbildung und Elite - Herausforderungen an sich selbst Der nationale Sozialstaat kann ohne Führung nicht existieren. Anders als das gegenwärtige System kann es sich nämlich der nationale Sozialstaat nicht leisten, von einer mittelmäßigen Auswahl, die oftmals nach dem Kriterium: „Wer von allen ist der Schwächste?“ ausgesucht wird, geführt zu werden. Er kann es sich auch nicht leisten, einer korrupten Gruppe in die Tasche zu arbeiten, wie dies heute vielfach sowohl im kapitalistischen System, als auch in den noch existierenden kommunistischen Systemen der Fall ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Mittel, die der nationale Sozialstaat von seinen Bürgern erhält, viel geringer sind, als die, die die anderen Systeme erhalten, weil es gerade darum geht, die wirtschaftliche Schaffenskraft der Werktätigen zu erhalten. So gesehen könnte eben der nationale Sozialstaat nicht ein Mehr an Mitteln für Korruption und Unfähigkeit seinen Bürgern abnehmen, weil er dann begrifflich entweder ein kommunistisches oder kapitalistisches System wäre, je nachdem welche Ausprägung im nationalen Sozialstaat aufgrund der näheren Umstände die Priorität hätte(288). Sein Kennzeichen ist und bleibt nämlich in erster Linie, dass er seine Bürger schont und im Wir-Gefühl nur eine minimale steuerliche Belastung für diejenigen, die es tragen können, mit sich bringt. Gerade hier beginnt die Unterscheidung aber schon im Kindesalter: Der nationale Sozialstaat hat wegen der optimalen Resourcenallokation die Aufgabe und das Ziel, die Fähigkeiten seiner Bürger - auch der Kinder und Kleinen - nach besten Möglichkeiten zu fördern: Statt eine überdimensionierte Rücksicht auf Schwächere vordergründig zu üben, gilt es, die Besten auszuwählen und zu fördern. Dass dies zu Anfang besondere Schwierigkeiten bereiten wird, weil gerade im pädagogischen Sektor oftmals Mittelmäßigkeit und unterqualifizierte Führung Tradition hat, versteht sich von selbst. Aber schon bald werden für diesen Beruf auch wirklich berufene pädagogische Kräfte die erste Auslese treffen können. Dies bedeutet auf keinen Fall, dass schwächere Glieder Schaden nehmen könnten. Gerade diese schwächeren Mitglieder der Gemeinschaft werden eine Ausbildung erfahren, die ihren Intentionen und Mögleichkeiten besser entgegenkommt. Eine solche schonende, von Anfang an vorgenommene, verteilende Auswahl ist besser, als wenn wie es heute oftmals der Fall ist - nach einem gerade noch geschafften Studium der Absolvent oftmals feststellt, seine Begabung liegt mehr im Technisch-Praktischen, wofür er aber nunmher aufgrund der langen, unsinnigen Ausbildung zu alt ist. Ausbildung muss lösgelöst sein von sozialen Motiven und einer den Realitäten hohnlachenden Mode. Schon frühzeitig sind alle Mitbürger auf Eigenverantwortung hinzuweisen und zu erziehen. Gemeinnutz hat sicher vor Eigennutz zu gehen, aber Eigenverantwortung hat immer den Vorrang vor einer Verlagerung der Verantwortung auf Fremde. Wenn heute oftmals Kinder von Sozialhilfeempfängern von ihrer Umgebung geradezu dazu angehalten werden, ebenfalls irgenwann einmal primär Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, entspricht dies einem umgekehrten Standesbewußtstein, welches leider besonders häufig an den „Schnittstellen der Kulturen“ im multikulturellen Bereich zu beobachten ist: Hier kann Gemeinsamkeit schnell gefunden werden, weil sehr häufig die Inanspruchnahme von Sozialhilfe die einzige Gemeinsamkeit sich ansonsten fremd gegenüberstehender Menschen ist. Statt einem starken, auf alle positiv wirkenden Wir-Gefühl kristallisiert sich ein gemeinsames „Underdog-Bewußtsein“ heraus, das mit einer Eigendynamik ausgestattet den Staat und seinen Bürgern Schaden bringt. Ausbildung darf im nationalen Sozialstaat nicht zweckentfremdet werden. Es darf kein zusätzliches Schuljahr geben, nur um Arbeitslosenzahlen - besonders in den Bereichen Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildung - zu schönen. Ein Aufschieben des Berufseintritts um ein Jahr, wie es heute oft willkommenermaßen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit angeführt wird, hilft niemandem. Ausbildung hat auch dann noch Ausbildung zu bleiben, wenn in bestimmten Fällen eine Wertschöpfung im Betrieb sich ausschließlich durch Auszubildene vollzieht. Ausbildungsplätze werden von einer verantwortungsbewußten Wirtschaft frei von augenblicklichem Gewinnmaximierungsstreben geboten. Nach dem Gedanken, dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind, ist die vom Betrieb zu zahlende Ausbildungsvergütung im nationalen Sozialstaat so zu wählen, dass sie den Auszubildenden zum Anreiz dienen kann, ohne den ausbildenden Betrieb wirtschaftlich in dem Sinne beeinträchtigten, dass er künftig auf Ausbildungsplätze verzichtet. In diesem Bereich ist die marktwirtschaftliche Überlegung oft überfordert, denn ein Ausbildungsplatz kostet - jedenfalls in der Anfangsphase - den Betrieb mehr, als er in seiner Erfolgsrechnung zu bieten vermag. Andererseits sind gerade solche Betriebe einer kurzfristigen Erfolgsrechnung verhaftet, denen es nicht so gut geht, dass sie sinnvoll langfristig planen können. Hier hat der nationale Sozialstaat einen Ausgleich in der Weise zu schaffen, dass ausbildende Betriebe aus einer Umlage heraus entlastet werden, die solche Betriebe erbringen müssen, die auf eine eigene Ausbildung aus Kostengründen verzichten wollen. Wie in allen Punkten in diesem System ist das allgemeine Lohn - Preis - Niveau oder der Gedanke, dass der Auszubildende als Grundgehalt noch nicht das Gehalt wie ein Ausgebildeter erwarten darf, andererseits aber mehr verdienen soll als ein gleichaltriger, der auf eine mühevolle Ausbildung aus Bequemlichkeit verzichtet. Ähnlich und doch anders stellt sich das Problem der Ausbildungsvergütung für den akademischen Nachwuchs dar. In der Regel garantiert eine abgeschlossene akademische Ausbildung heute nicht mehr so hohe Gehälter, dass damit ein Vergütungsverzicht während des Studiums gerechtfertigt wäre. Andererseits ist nicht zu verkennen, dass das heutige System der staatlichen Ausbildungsförderung gerade in diesem Bereich dermaßen spart, dass es zu viel zum Sterben und zuwenig zum Leben der Geförderten ist. Auch Leistungsanreize, wie ein früherer Abschluss des Studiums werden heute schon verwendet, um Studenten zum Studieren anzuhalten. Derartige Instrumentarien sind in der Weise noch ausbaufähig, als leistungsbezogene Stipendien noch mehr Berücksichtigung finden sollten als reine qualitative Größen. Alle die vorgenannten Maßnahmen fangen aber erst nach einiger Zeit an zu greifen und können nicht verhindern, dass Studenten ohne Neigung und Begabung das falsche Fach studieren. Um hier eine bessere Wirkung entfalten zu können, muss zunächst das anfängliche Studium durchlässiger gestaltet werden, so dass ein Wechsel des Studienganges ohne große Nachteile in den ersten beiden Semestern möglich sein muss. Geeignete Beratungen können hier sehr wirksam sein, insbesondere in der Zeit zwischen Hochschulreife und Studienbeginn. Die Beratung kann in der Form einer Einführungsveranstaltung, kombiniert mit Leistungsanreizen, schnell dazu führen, dass sich unsichere Studenten rechtzeitig Gedanken über ihre weitere Ausbildung machen. Schließlich ist das akademische Studium praxisnäher zu gestalten, wobei auch hier heute schon gute Beispiele existieren, wie ein Stundent im Wechsel zwischen praktischer und theoretischer Ausbildung mittels einer in der praktischen Ausbildung erwirtschafteten Ausbildungsvergütung die theoretische auch schulische Zeit mitfinanziert. Auf diese Art würde die oft als nicht gerechtfertigt empfundene Diskrepanz zwischen Student und Azubi verringert, was sicher wünschenswert wäre. Den letzten akademischen „Schliff“ könnte - bei geeignetem Leistungsnachweis - der Student im Rahmen eines Werksstudiums erfahren, das wegen der höheren Anforderungen insgesamt aufgewertet werden würde. Nach dem Grundsatz „Man lernt nie aus“ könnte auch - ebenfalls bei entsprechendem Leistungsnachweis - eine Ausbildung nach dem Ausbildungsalter erfolgen. Eine solche Weiterbildung, die sehr viel weitgehender als der zweite Bildungsweg wäre, würde einerseits den nationalen Sozialstaat entlasten, dann nämlich, wenn die Arbeitslosigkeit abgebaut werden würde, während zu einem anderen Zeitpunkt freistehende Kapazitäten besser genutzt werden könnten, andererseits könnte ein höheres Zufriedenheitsniveau in der Bevölkerung insgesamt erreicht werden, da der Berufs-„Abschluss“ nicht zuletzt abschließend wäre. Dies käme dem schon vielfach erwähnten „Wir-Gefühl“ zugute, und hätte außerdem den Vorteil, große Abwechslung für entsprechend einsatzbereite Bürger bei gleichzeitig erhöhter Mobilität und Durchlässigkeit der bisher als gefestigt geltenden Schranke zwischen Werktätigen und Studierenden, zu bieten. Schließlich würde ein „Verteilungskampf“(289) um Ausbildungsplätze weniger einschneidend geführt als heute noch oder gar zur Zeit des generellen Numerus Klausus. Eine Aufschiebung eines Ausbildungsabschnittes würde damit auch die Ausbildungsstätten entlasten. Gesundheitswesen - Staatliche Fieberkurve? Das Gesundheitswesen, das seinen Bürgern die erforderliche Sicherheit und Heilung gewähren kann, kostet sehr viel Geld. Wenn heute verstärkt von der “Solidargemeinschaft”(290) der Versicherten die Rede ist, muss auch Berücksichtigung finden, dass diese “Solidargemeinschaft” auf Dauer angelegt ist und “Gäste” in dieser Gemeinschaft unter Umständen weniger aus dem gemeinsamen Topf holen können als solche Mitglieder, von denen absehbar ist, dass sie von Geburt bis zum Tod diesem System treu bleiben. Diese oben schon grundsätzlich geklärte Problematik bedarf hier nicht unbedingt weiterer Vertiefung. So viel sei jedoch in diesem Zusammenhang noch angemerkt: Neu Hinzutretende können nicht von Anfang an das volle Spektrum des hiesigen Gesundheitssystems ohne Gegenleistung erwarten, sondern müssen von Anfang an darauf vorbereitet werden, dass die Differenz zwischen dem Heimatstaatniveau und dem hier üblichen Standard der kostendeckenden Zuzahlung des Patienten bedarf. Dass die BRD heute gerade das Gegenteil macht und Ausländer als mit im Inland beschäftigten Familienangehörigen mitversichert, steht auf einem anderen Blatt(291). Dass dies durch Staatsverträge abgesichert wurde, ist schon insofern ein Skandal, als heute angeblich nicht einmal diese Kosten geschätzt werden können, obwohl die gesetzlichen Krankenkassen bis vor kurzem vor dem Kollaps gestanden haben. Ein anderer Punkt der Kostensparung betrifft die unerwünschte Lebensverlängerung. Oftmals werden Menschen unendlichen Qualen unterworfen, indem ihnen ein nicht mehr lebenswertes Leben gegen ihren Willen aufgedrängt wird. Bereits unter dem Aspekt der Menschenwürde darf so etwas nicht zur Regel werden. Es entspricht einer schon krankhaften Übersteigerung eines überlebten Humanismus, dass Leben mit allen Mitteln erhalten werden muss, wenn es eigentlich aufgrund der Gegebenheiten nicht mehr erhalten werden kann und von selbst erlöschen würde. Sophistisch wäre in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Einzelne in einer derartigen Situation überhaupt von der Solidargemeinschaft verlangen kann, dass derartige - letztlich unnötige - Kosten akzeptiert und getragen werden. Es fehlt nämlich in einem solchen Fall die Möglichkeit der Willensäußerung, so dass ohnehin vom mutmaßlichen Willen auszugehen ist. Unter diesem Aspekt kann ohne Weiteres angenommen werden, dass ein mutmaßlicher Wille des menschlichen Individuums einem menschenwürdigen Ende nicht entgegenstehen kann. Ohne in diesem Zusammenhang auf Kosten einzugehen, bedarf es einer menschlichen und menschenwürdigen Entscheidung, die kontrollierbar und kontrolliert sein muss. Das Instrumentarium für eine derartige, im wahrsten Sinne des Wortes „lebenswichtige“ Entscheidung kann sehr vielfältig sein, um den Interessen aller irgendwie Beteiligten gerecht zu werden und darf letztlich nicht das Gesundheitswesen über Gebühr belasten. Dabei ist selbstverständlich eine strikte Hierarchie der Entscheidungen zu wahren: In erster Linie liegt die Entscheidung beim Betroffenen selbst. In zweiter Linie bei nahen Verwandten und so fort. In besonderem Umfang wird heute über die gesetzlich Versicherten „gespart“(292). Dabei wird die Akzeptanz des Sparens bei den Betroffenen dadurch besonders erschwert, dass diese letztlich gar keine Kenntnis über die Abrechnung erhalten, sondern lediglich mit dem Krankenschein einen “Blankoscheck” hingeben und selbst bei der Kontrolle der Leistung ausgeschlossen bleiben. Dieses System wird der Rolle des mündigen Bürgers ebensowenig gerecht wie dem Umstand, dass der Arzt letztlich eine Entscheidung treffen muss, die nicht in erster Linie unter einem Kostendiktat stehen darf. Die Errechnung eines Budgets ohne konkrete Beurteilungsspielräume verstößt im Prinzip schon an sich als Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz(293), denn hier wird deutlich Ungleiches gleich behandelt. Das System muss somit zum einen dem bevorzugten Menschenbild angepasst, zum anderen insgesamt transparenter werden. Daraus folgt, dass der gesetzlich Versicherte grundsätzlich Herr des Geschehens zu bleiben hat und nicht jede Verantwortung mit dem Krankenschein abgibt. Ihm gegenüber hat die verrechnende Stelle - vergleichbar den Privatpatienten - eine Rechnung zu erteilen, die dieser dann bei seinem Versicherungsträger einreichen kann, gegebenenfalls mit Anmerkungen versehen. Ein solches System würde mehr sparen als sämtliche Versuche bisheriger Kostendämpfung. Der Kranke würde wieder mehr Individuum und Entscheidungsträger und weniger Patient, d. h. Leidender sein. Schließlich wäre im Rahmen der Eigenverantwortung auch daran zu denken, Anreize zu geringerer Schadenshäufigkeit analog der jetzigen Schadensfreiheitsrabatte bei der Fahrzeugversicherung zu schaffen. Ein solches System kombiniert mit einem System besserer Vorsorge wäre geeignet, insgesamt der Gesundheit ebenso zu dienen wie dem Kostensystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Finanzierung müsste eine individuellere Abstufung möglich sein: An einem umfassenden Schutz im Sinn einer “Luxusedition”(294) kann nicht ohne Weiteres der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt werden. So gesehen müsste das System abgestuft gestaltet sein. Einen weitgehenden Basisschutz finanzieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Weitergehende, besonders kostenintensive, medizinisch nicht unbedingt notwendige Maßnahmen kann der Einzelne selbst versichern. Ein solches System würde Arbeitskosten senken und damit Arbeitsplätze schaffen, bei gleichzeitiger internationaler Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Löhne. Auch hier könnte nach einem gewissen Leistungsschema der Staat stärker am Versicherungsschutz bestimmter Bürger beteiligt werden und so diese selbst und die Arbeitgeber in angemessenen Umfang entlasten. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Kosten einer Schwangerschaft mit Vorsorge und Entbindung sowie Nachbehandlung. Es ist nicht einzusehen, daß Kosten, die hierfür anfallen, rechnerisch dem Arbeitgeber und dem Betroffenen direkt zugeordnet werden, indem dort über Krankenschein abgerechnet wird. Während versicherungstechnisch hier vom “Geburtsrisiko” die Rede ist, sollte sich ein vernünftiger Staat, der auf seine Zukunft baut, nicht lumpen lassen und sämtliche Kosten, die mit einer Geburt in Zusammenhang stehen, ohne Rücksicht auf die Versicherungsart der Betroffenen übernehmen. Eine solche Praxis würde fördernd und entlastend zugleich zukunftsorientiert wirken(295). Sicherheit - Das unteilbare Problem Willi Brandt hat einmal gesagt: "Sicherheit ist nicht das Wichtigste, aber ohne sie ist alles nichts." Dieser Satz sollte schon deshalb zu denken geben, weil er von einem Mann kommt, der am Anfang einer Entwicklung stand, an deren Ende Sicherheit im ursprünglichen Sinn nicht mehr gegeben sein wird. Bei der Frage der Sicherheit(296) wird heute landläufig unterschieden zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Diese Unterscheidung ist schon aus funktionalen Gründen wichtig, denn das Grundgesetz unterscheidet strikt die für die Sicherheit zuständigen Organe: Für die innere Sicherheit ist im wesentlichen die Polizei und damit das Land, für die äußere Sicherheit die Bundeswehr und damit der Bund zuständig(297). In einer Zeit, in der die Bedrohung allgegenwärtig ist und im übrigen die Bedrohung der inneren Sicherheit auch oft von Ausländern ausgeht - man denke daran, daß das organisierte Verbrechen seine Wurzeln in Rußland, China und früher noch in Italien hatte - der Terrorismus sowieso überall auf der Welt zu Hause ist, erscheint diese Unterscheidung unzeitgemäß und unzweckmäßig. Überlegt man, daß mitunter verschiedene Techniken des Kampfes bzw. eine andere Taktik oder Strategie verlangt werden könnte, so wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß der internationale Terrorismus sich auch militärischer Waffensysteme bedient und daß in verschiedenen Fällen auch das organisierte Verbrechen schon einer militärähnlichen Organisation gleicht. Auf der anderen Seite kann nicht verkannt werden, daß heute schon die Polizei Waffen einsetzt, die noch bis vor kurzem einer militärischen Auseinandersetzung vorbehalten waren. Denkt man schließlich an die Notwendigkeit einer Kosteneinsparung und daran, daß eine geteilte Organisation vielfach gleiche Verwaltungsaufgaben verschiedenen Gremien zuweist und dass im übrigen eine Unterscheidung lediglich rechtshistorische Bedeutung haben kann, so muß man zu dem Ergebnis kommen, daß Sicherheit als Aufgabe nicht teilbar ist und ein und derselben Exekutive zugewiesen werden muss. Dass dies auch ohne weiteres funktionieren kann, zeigen Polizeieinsätze der Bundeswehr beispielsweise in Bosnien, im Kosovo und in Afghanistan: Auch Soldaten können mit Feingefühl einer Bevölkerung gegenübertreten, die nicht militärisch aktiv ist und die im Grunde genommen das Objekt der Sicherheit und des Schutzes zu sein hat. Da im nationalen Sozialstaat vor allen Dingen gespart werden muß, ist eine Bündelung der Sicherheitskräfte unbedingt erforderlich. Daraus folgt, daß künftige Sicherheitsorgane nicht auf Länderebene zu verteilen sind, sondern der Bund insgesamt für die Sicherheit verantwortlich sein muß. Nichts Anderes gilt bei jeder größeren Demonstration, wenn nämlich die Länderpolizeien Unterstützung anderer Länder anfordern und schließlich der Ruf nach dem Einsatz der Bundespolizei unüberhörbar ist. Neben der Kostensparung hat die Bündelung der Kräfte auch den Vorteil, daß ein Kompetenzgerangel zwischen den Sicherheitskräften der Vergangenheit angehört und die Verantwortlichkeiten für die Sicherheit von vornherein feststehen. Haushaltspolitische Vorteile und funktionale Notwendigkeiten verlangen also nach einer Bündelung der Kräfte, die sowohl die Sicherheit im Äußeren als auch im Inneren weit wirkungsvoller gewährleistet, als dies bisher der Fall ist. Ein weiterer Grund für diese Bündelung der Kräfte ist die veränderte Ausgangssituation am Anfang des dritten Jahrtausends: Große Ansammlungen von gepanzerten Kräften bieten heute jedem potentiellen Gegner ein "Atomziel"(298) und sind daher tunlichst zu vermeiden. Sämtliche Konflikte seit 1950 finden im Wesentlichen im Rahmen hochmobiler schwerbewaffneter Verbände statt; Panzerschlachten á la Zweiter Weltkrieg sind die absolute Ausnahme. Daraus folgt die Überlegung, den Schwerpunkt einer künftigen Rüstung allgemein auf die Mobilität und die Einzelbewaffnung zu legen. Das heißt nicht, daß auf Panzerverbände konventionellen Zuschnitts ganz verzichtet werden müßte. Panzerverbände sind in erster Linie mit einer besonderen Technologie verbunden und sollten daher möglichst nicht jedem zur Verfügung stehen. Panzerverbände sind darüber hinaus der obersten Führungsebene ebenso wie eine nukleare Ausrüstung in speziellen Situationen vorbehalten. Nachdem zum ersten Mal in der Geschichte ein Krieg aus der Luft entschieden werden konnte (Kosovo), ist auch hier für die politische Planung eine neue Situation entstanden: Allein die Luftüberlegenheit ermöglicht es, politische Prinzipien durchzusetzen, egal wo. Nur unter der Prämisse einer Luftüberlegenheit ist es überhaupt noch möglich, schwere gepanzerte Kräfte am Boden zu bewegen. Aus diesem Grund ist ein besonderer Wert darauf zu legen, daß zumindest im eigenen Territorium kein anderer die Luftüberlegenheit für sich reklamieren kann. Daraus folgt, daß eine eigene Luftwaffe umfassend so auszurüsten ist, daß zumindest zum Zeitpunkt der Beschaffung keine andere Luftwaffe in der Lage sein wird, wirksam in den eigenen Luftraum einzudringen. Darüber hinaus muß auch die eigene Luftwaffe in der Lage sein, im Krisenfall selbst ihre Überlegenheit außerhalb des eigenen Luftraumes unter Beweis zu stellen. Die derzeitige Bundesluftwaffe ist hierzu in keiner Weise bereit, sowohl was die technische Ausrüstung anbelangt, als auch was die strategischen Fähigkeiten der Führung und die Führungsmittel betrifft. Auch zur See muß ein eigenständiger Staat Präsenz beweisen können. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, in einer Zeit der Globalisierung den Anschluß zu den Rohstoffquellen zu verlieren oder wird auf fremde Hilfe angewiesen sein, wenn er sich unter Druck sieht. Das bedeutet, daß konventionelle Teilstreitkräfte, wie Luftwaffe und Marine in noch stärkerem Maße gefördert werden müssen, während das Heer teilweise durch Übernahme der Polizeikräfte der Länder entlastet werden könnte. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, daß Einspareffekte bei der Zusammenlegung und Bündelung der Sicherheitskräfte bei denselben zu verbleiben haben, da allein durch das Vorhandensein dieser Kräfte die eigene Sicherheit in ausreichendem Maße gewahrt werden kann. Wenden wir uns nämlich der Frage zu, von wo die Sicherheit bedroht wird, so stellt sich von vornherein augenblicklich heraus, daß die Bedrohung nach dem Zerfall der Sowjetunion nicht geringer geworden, sondern zumindest gleich geblieben ist(299). Allein was die Agententätigkeit auf unserem Territorium anbelangt, ist festzustellen, daß diese nach dem Ende des kalten Krieges noch virulenter geworden ist(300). Gleichzeitig operieren hierzulande sämtliche kriminellen Vereinigungen der ganzen Welt. Darüberhinaus ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Armee der russischen Föderation kein Betätigungsfeld mehr im unmittelbaren Bereich der ehemaligen Sowjetunion (Tschetschenien) findet, um von den Fehlern der Politik ablenken zu können. Es wird dann Zeit für diese Kräfte, daran zu denken, daß hier sämtliche Supermarktregale, Tankstellen, usw. wohl gefüllt sind und eine Kraft, die sich ihnen entgegen stellen könnte, lediglich auf dem Papier besteht. Die kommunistische Gefahr aus dem Osten im ursprünglichen Sinn scheint mit dem Zerfall der Sowjetunion vielleicht gebannt. Eine völlig neue Gefahr, die ihre Avantgarde in der Russenmafia sieht, ist jedoch bereits im Herzen Mitteleuropas. Wer dies als Hirngespinst abtut und im übrigen darauf verweist, daß in Rußland ein Demokratisierungsprozeß stattfinde, muß sich die Frage gefallen lassen, warum Rußland nicht in der EU oder die NATO aufgenommen werden soll: Dort herrschen eben andere Verhältnisse und die Macht ist undurchschaubar. Unabhängig davon besteht noch ein gewaltiges militärisches Potential aus den Zeiten der niedergegangenen Sowjetunion, das mit Nuklearwaffen und mit einer ungeheuren Armada an See- , Luft- und Panzerfahrzeugen jederzeit in der Lage ist, einem abgerüsteten Europa das Fürchten zu lehren. Darüber hinaus rüsten insbesonders islamische Staaten in einem Maße auf, das nicht mehr mit allgemeinen Fragen der Grenzsicherung erklärbar ist. Hier sollte daran gedacht werden, daß es jahundertelang der Traum des Islam war, in das Herz Europas vorzustoßen. Versuche, dies über Spanien und Frankreich bzw. über den Balkan und Jugoslawien zu bewerkstelligen, sind in der Geschichte vielfach überliefert. Jetzt stellt sich somit die Frage, ob Europa unter diesen Prämissen dem höchst fragwürdigen Schutz durch die USA und deren Waffen überlassen werden kann. Bedenkt man das oben zum nationalen Sozialstaat Gesagte, so gilt es insbesondere, dieses in der menschlichen Geschichte "einmalige Pflänzchen" zu wahren und vor jeglichen Übergriffen zu schützen, denn in einer Welt der sozialen Gegensätze sind internationale soziale Gegensätze die gefährlichsten und könnten auf absehbare Zeit den Anlaß für einen verheerenden Krieg bieten: Je schwächer sich ein System nach außen darstellt, desto größer wird die Einladung zu einem militärischen Abenteuer an seinen Nachbarn und allein aus diesem Grund ist es die Pflicht des nationalen Sozialstaats, seine Bürger nicht nur im Innern gegen kriminelle Machenschaften zu schützen, sondern auch nach außen Wehrhaftigkeit jeder Form der Aggression entgegenzusetzen. Gerade deshalb ist völlig unverständlich, warum in unserem Land die Wehrpflicht abgeschafft wurde. Gerade die Wehrpflicht hat den Vorteil alle Schichten und Gruppen des Volkes zu akzeptablen Kosten in die Verteidigung der eigenen Werte einzubinden. Wenn heute hierzu die Auffassung vertreten wird, professionelle Streitkräfte seien letztlich billiger, ist das schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil spätestens im Falle ihrer Bewährung Streitkräfte grundsätzlich verschlissen werden, was in unserem Fall bedeuten muss, dass schon nach kurzer Zeit gar keine Sicherheitsorgane mehr zur Verfügung stehen würden. Welche Auswirkung hat eine derartige Umgliederung der Sicherheitsorgane für den Staat? Die Antwort ist nicht ganz einfach. Zum einen werden Kosten eingespart, weil die "Wasserköpfe der Verwaltung" auf ein bundesweites Sicherheitssystem reduziert werden können und vielfach Länderverwaltungen für die Polizeikräfte wegfallen. Da jedoch die Länderpolizeien sich schon verstärkt ausländischer Kräfte bedienen, kommt es hier zu Schwierigkeiten. Kann ein türkischer Polizist beispielsweise Dienst in den einheitlichen Sicherheitsorganen weitertun? Geht man davon aus, daß staatliche Organe dem Staatsvolk vorbehalten sind, ist die Antwort hier relativ einfach: Angehörige der Sicherheitsorgane müssen Angehörige des Volkes sein, welches sie zu stellen hat. Dies ist unabhängig davon wichtig, ob es zu einer Vereinheitlichung der Sicherheitsorgane kommt. Die innere Sicherheit in Deutschland kann nicht durch Ausländer bzw. durch ausländische Polizisten gewährleistet werden. Die Sicherheit geht wie alle Macht vom Volk aus. Soweit einheitliche Sicherheitsorgane geschaffen werden sollten, ist dies von besonderer Bedeutung: Die Arsenale an Waffen, die den einheitlichen Sicherheitsorganen zur Verfügung stehen, gehen weit über das hinaus, was heute der Polizei zur Verfügung steht. Im Fall von Ausschreitungen durch ausländische "Mitbürger" wären die Fronten verwischt, würden ausländische Diensttuende in den Sicherheitsorganen toleriert; sie könnten sich mit schweren Waffen versehen und die Folge wäre ein ans Infernalische grenzender Bürgerkrieg. Daraus folgt, daß nur Angehörige des Volkes Angehörige der Sicherheitsorgane sein dürfen. Bestimmte, heute der Polizei zugewiesene Aufgaben, könnten ausgegliedert werden, da sie mit dem Begriff der Sicherheit im engeren Sinn nichts zu tun haben: So könnten beispielsweise Verkehrsregelungs- und Überwachungsaufgaben ohne Weiteres einer zivilen Behörde(301) übertragen werden, die nicht mehr Teil der Sicherheitsorgane wäre. Straßenverkehr beispielsweise bedarf nicht bewaffneter Macht. Hier ist es auch ohne Bedeutung, ob der die rot-grüne Kelle hebende Beamte Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bzw. ob ein Migrationshintergrund gegeben ist. Ohne Bedeutung ist es, ob bei einem Ampelausfall auf einer Kreuzung ein Deutscher oder ein ausländischer "Mitbürger" den Verkehr regelt. Letztlich ist es auch ohne Bedeutung, ob lebensmittelpolizeiliche Kontrollen von einem Deutschen oder einem ausländischen "Mitbürger" durchgeführt werden. Erkennbar wird an diesen Beispielen, daß es keine Rolle spielt, wer letztlich hier tätig wird. In allen Fällen handelt es sich nicht um Fragen der inneren oder äußeren Sicherheit im engeren Sinn. Daraus folgt, daß nicht sicherheitsspezifische Aufgaben auch im nationalen Sozialstaat von Teilen der Exekutive ausgeführt werden, die nicht für die primäre Sicherheit zuständig sind. Sicherheitsspezifische Aufgaben haben jedoch eine besondere Qualität, die unmittelbar die Sicherheit des Volkes und damit das Volk selbst berühren. Diese Aufgaben sind ausschließlich solchen Menschen zu übertragen, die Angehörige des eigenen Volkes sind, denn nur sie können einen Anspruch auf Autorität gegenüber jedermann erheben. Bei der Auswahl dieser Kräfte ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen und es ist im Besonderen darauf zu achten, daß diese Menschen möglichst nicht von außerdienstlichen Motiven geleitet werden. Ein besonders restriktives Dienstrecht hat sicherzustellen, daß sämtliche Sicherheitsorgane im Besonderen und im Allgemeinen ihren Dienst zweckentsprechend erfüllen können. Der Preis für diese Sicherheit mag hoch sein. Es ist Aufgabe der Politik, die Effizienz zu gewährleisten. Effiziente Sicherheitspolitik dient jedem und ist deshalb auch dann zu akzeptieren, wenn die Kosten höher sind, als bei der derzeitigen ineffizienten Organisation der Sicherheitsorgane. Terrorismus - Umgang mit einem Phänomen Terrorismus gewinnt erheblich an Bedeutung, seit es Gewalt gibt, die nicht unmittelbar dem materiellen Fortkommen der Täter dient(302). Das Phänomen terroristischer Gewalt trifft nicht nur unser Land und ist nicht nur auf unsere Zeit begrenzt. Aber es ist unser Land und unsere Zeit, die in diesem Zusammenhang dieser Herausforderung zu genügen haben. Terroristische Gewalt zielt auf politischen Einfluß. Was hat beispielsweise die terroristische Gewalt einer Roten Armeefraktion (RAF)(303) bewirkt? Die Antwort auf diese Frage fällt relativ leicht: "Wenig bis nichts." Dies ist das Ergebnis einer Überlegung, in deren Vordergrund die Ökonomie steht. Wären die terroristischen Aktivitäten der RAF ökonomisch geplant gewesen, wäre hier durchaus eine Wirksamkeit zu verzeichnen gewesen. Im folgenden betrachten wir einen fiktiven "ökonomischen Terrorismus". Als Beispiel bietet sich ein militanter "Umweltterrorismus" an: Will ein solcher Lebendtiertransporte für die Zukunft verhindern, so wäre er gut beraten, die Kosten für Lebendtiertransporte in die Höhe zu schrauben. Die Folge wäre zwangsläufig eine Verminderung solcher Transporte. So wäre ohne weiteres nachvollziehbar, daß Lebendtiertransporte dann unterbleiben würden, wären ihre Kosten von den entsprechend Interessierten zu tragen. Würde sich also die Gewalt beispielsweise gegen die Fahrer solcher Transporte richten, würden also eine Anzahl Fahrer bei Durchführung ihrer Aufgabe von Terroristen verletzt oder getötet, wäre kaum noch jemand bereit, solche Transporte durchzuführen. Somit wäre beispielsweise der Tod weniger Fahrer solcher Transporte die Ursache dafür, daß weitere Fahrer für die Zukunft nur bei einer entsprechenden Gefahrenzulage bereit wären, derartige Transporte durchzuführen. Die Folgen wären erheblich gestiegene Kosten für die Durchführung von Lebendtiertransporten. Die erhöhten Kosten jedoch würden derartige Transporte vermindern und im Extremfall sogar zum Erliegen bringen. Daraus folgt, daß ein in dieser Weise gearteter "Umweltterrorismus" Lebendtiertransporte für die Zukunft ausschließen könnte, wäre es ein Risiko für jeden Fahrer, einen derartigen Transport durchzuführen. Der Terrorismus hätte damit zu einem zieldefinierten Erfolg geführt. Wie gefährlich ein solcher „ökonomischer Terrorismus“ gesehen wird, ergibt sich schon daraus, dass in England drastisch verschärfte Strafen schon für bloße Drohungen von Umweltschützern angedroht werden(304). Jeder Terrorismus, der in einer Gesellschaft von Erfolg gekrönt sein will, müßte sich insoweit den Gesetzen dieser Gesellschaft unterwerfen. Im Extremfall könnte beispielsweise ein politisch motivierter Terrorismus wie in Nordirland eine Autonomie herbeiführen, wenn die Zentralverwaltung mit allzu hohen Kosten belastet wäre. Neuzeitlich organisierte terroristische Vereinigungen werden, ob kurz oder lang, sich insoweit den Gegebenheiten anpassen und dabei partiell ihren Willen durchsetzen. Da der nationale Sozialstaat - wie oben gezeigt - selbst sparen muß, würde sich seinerseits die Abwehrtätigkeit ebenfalls dem Ökonomieprinzip zu stellen haben: Je riskanter sich eine terroristische Operation für die Täter darstellt, desto höher wäre das Ziel zu bewerten oder die Aktion würde unterbleiben. Ein systemgefährdender Terrorismus läßt sich nicht ganz in dieses Schema einordnen. Derartige Täter zielen insbesondere auf die Vernichtung bzw. die Veränderung eines herrschenden Systems, dessen Mittel oft nicht zu einem effektiven Schutz reichen. Sie orientieren sich nicht primär an ökonomischen Werten. Ökonomische Werte spielen für sie nur insofern eine Rolle, als deren Zerstörung als Kostenfaktor generell das angegriffene System schwächen. Umgekehrt lassen sich diese Leute nicht unmittelbar durch „Kosten“ von ihrem Ziel abbringen. Der Anschlag vom 11. September 2001 hat gezeigt, dass eine rein ökonomische Betrachtung diesem Phänomen nicht gerecht werden kann. Zum einen hätte ein noch größerer materieller Schaden angerichtet werden können. Dennoch haben sich diese Terroristen darauf beschränkt, „herausragende Objekte“ anzugreifen, um damit eine für die Öffentlichkeit durchschlagendere Wirkung zu erzielen. Dies ist wiederum zum einen darin zu sehen, dass die in dem angegriffenen System lebenden Menschen zunächst einen Schock erleben, denn das beim Angriff beschädigte oder zerstörte Gut galt für sie bis zu diesem Zeitpunkt als höchst stabil, allen anderen überlegen und hatte bis dahin eigene Stärke repräsentiert. Dem Schock folgte wenig später ein permanentes Gefühl der Ohnmacht des eigenen Systems, mit dem man sich nicht mehr wie bisher identifizieren kann. Nicht aus dem Auge verloren werden darf dabei auch der entstandene materielle Schaden, der zwar nicht mehr die primäre Intension der Angreifer ist, von ihnen jedoch sozusagen „am Rande“ gerne „mitgenommen“ wird. Der Staat kann im Gegensatz zu diesen Terroristen nicht auf eine möglichst hohe materielle Schädigung derselben hinwirken. Der Terrorismus ist hiermit staatlichen Organen einen Schritt voraus, denn mit rechtsstaatlichen Mitteln kann das System hier eigentlich mit den Terroristen niemals gleichziehen, ohne sich selbst aufzugeben. Wie wir am Beispiel der USA nach dem 11. September 2001 feststellen konnten, kam es erstaunlicherweise zu einer umfassenden Aufweichung des Rechtsstaatsgedanken: Infolge der Anschläge vom 11. September 2001 wurden eine ganze Reihe von Freiheitsrechten außer Kraft gesetzt(305), das gesamte ursprünglich an rechtsstaatlichen Idealen aufgebaute System wurde umgewandelt in ein solches ohne feste Bindung an Gesetz und Ordnung und steht damit ethisch und moralisch gesehen auf der Stufe der Volksrepublik China, auf die die Bürger dieses Systems bisher sogar mit gewisser Verachtung herabblicken konnten. Gerade aber dieser Umbau der rechtsstaatlichen Ordnung und die Einschränkung der Freiheitsrechte führt zu einem neuen Phänomen: Die in diesem System lebenden Menschen fühlen sich vom eigenen System in die Enge getrieben, überwacht, gegängelt und schließlich bedroht(306). Kritische Geister voran werden in die „Sympathisantenecke“ gedrängt und empfinden dieselbe einer Geiselhaft vergleichbar, in der nach einiger Zeit eine Solidarisierung mit den Tätern beginnt, die sich gegen das „draußen verharrende“ System richtet(307). Das Volk beginnt, dem System wegzulaufen, was den Intentionen der Terroristen entgegenkommt. Als Reaktion beginnt das System repressiver zu werden, was den ganzen Vorgang noch beschleunigt. Das so agierende, seine rechtsstaatlichen Wurzeln aufgebende System leitet damit seinen Niedergang ein, wobei infolge immer mehr die Ökonomie des Terrorismus in den Vordergrund treten wird: Eine kapitalistisch organisierte Ordnung wird sich immer nur am Profit messen lassen können. Der Profit sinkt jedoch drastisch. Mit steigenden materiellen Verlusten wachsen die Kosten für die Sicherheit, die immer mehr auch auf den niedrigeren Ebenen teuer erkauft werden muss. Wenn am Ende dann derartige Kosten gesellschaftlich verteilt werden müssen, werden immer mehr Bürger dem eigenen System den Rücken kehren. Auch wenn sie nicht zu den Terroristen überlaufen, sind sie nicht mehr bereit, für das System und seine schwindenden Kräfte einzutreten. Der Kampf muss mit immer neuen Repressionen sich dann offen auch gegen das eigene Volk richten(308) Der Niedergang des kapitalistischen Systems wird noch beschleunigt durch den Umstand, dass die Zuordnung der Anschläge letztlich nicht klar definiert werden kann(309). Ganz abgesehen von Verschwörungstheorien bleiben sehr viele Fragen offen. Unzweifelhaft hat das US-System schon lange vor den Anschlägen die von ihm später geführten Kriege in Afghanistan und dem Irak geplant. Allein die Tatsache, dass zur Rechtfertigung solcher Feldzüge die Anschläge herangezogen wurden, ist nicht geeignet, das Vertrauen des eigenen Volkes zu vertiefen, unabhängig davon, ob tatsächlich etwas an den Verschwörungstheorien hängenbleibt, oder die Terroristen nur die Gunst der Stunde nutzen wollten und dabei aus völlig anderen Motiven heraus vom USSystem für die Durchsetzung aggressiver Ziele benutzt wurden. Der Gang der Geschichte läuft zu Gunsten der Terroristen und zum Nachteil des Staates: Nach den Anschlägen auf Kulminationspunkte folgen die vielen Nadelstiche, die dem System nicht nur primär Kosten verursachen, sondern darüberhinaus in einer ungleich höheren Zahl von blinden Alarmen weitaus höhere Kosten als die eigentlichen Zerstörungen verursachen. Ein Beispiel mag dies in diesem Zusammenhang erläutern: Zu einem wirklich schweren Anschlag auf die Infrastruktur der westlichen Länder ist es bisher noch nicht gekommen, abgesehen von dem Anschlag auf die Vorstadtzüge in Madrid am 23.03 2004. Dennoch gab es im Vorfeld schon eine große Vielzahl von blinden Alarmen allein in der Lodoner U-Bahn. Die Kosten hierfür gehen einschließlich der Ausfälle in der Londoner City heute schon in den dreistelligen Millionenbereich. Wenn tatsächlich das Sicherheitsniveau auf Grund der Vielzahl von blinden Alarmen irgendwann einmal sinken wird – was natürlich mit sinkenden Kosten für den Staat verbunden wäre – muss es aus der Planungssicht der Terroristen zu einem gewichtigen Anschlag kommen, damit das Sicherheitsniveau wieder hochgefahren wird und die damit verbundenen Kosten ein für das System exsistenzgefährdendes Niveau erreichen. Danach wird wiederum der geringste Anlass - wie bereits geschehen, genügt hier ein einfacher Telefonanruf – um das System zu veranlasen, Maßnahmen einzuleiten, die dann weite Bereiche der Wirtschaft lahmlegen. In zunehmendem Maße werden dann die Reaktionen des Systems weniger koordiniert, der Koloss beginnt zu wanken und den Rest erledigen dann die das System dominierenden Entscheidungsträger von selbst. Der Nationale Sozialstaat würde, weil er sich vom gegenwärtig vorherrschenden System essentiell unterscheidet, mit gewisser Wahrscheinlichkeit gar nicht das Ziel derartiger Terroristen werden. Eine Gefährdung kann umso mehr verneint werden, als schon die Nuance einer Abweichung der deutschen Führung, wie beispielsweise vor dem Irakkrieg, dazu beigetragen hat, unser Land nicht zum Ziel derartiger Terroranschläge werden zu lassen. Wieviel mehr müsste dann das System des nationalen Sozialstaats potenzielle Terroristen davon abhalten, Anschläge auf dem Gebiet der BRD zu verüben. Darüberhinaus schafft allein die mit dem nationalen Sozialstaat verbundene Solidarität seiner Angehörigen ein wirklich effizientes Mittel gegen Anschläge jeder Art, ohne dass es der wesentlichen Einschränkung rechtsstaatlicher Grundsätze bedürfte. Der Rechtsstaat als solcher bliebe unangetastet, ohne die Effizienz einer Gefahrenabwehr auch nur im Ansatz in Frage zu stellen. Als Fazit bleibt festzuhalten: Nicht zuletzt, weil der nationale Sozialstaat sich von Anfang an in ökonomisch sinnvollen Strukturen etabliert, sondern auch, weil er weltweit nicht dem Feindbild der kapitalistisch dominierten Gesellschaftsstruktur subsumiert werden kann, stellt er damit das sicherste und kostengünstigste Modell zur Abwehr terroristischer Gefahren dar. Für das heutige System unvorstellbar, für den nationalen Sozialstaat aufgrund seiner Aufgabe jedoch nachvollziehbar, hat auch der neue Staat hier Stärke zu zeigen. Es würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen, wollte man hier ins Detail gehen. Festzustellen bleibt jedoch in diesem Zusammenhang, daß gerade hier die besondere Verwundbarkeit des heutigen westlich Systems liegt. Es kann noch so weit die geltenden Gesetze ausschöpfen, es wird dennoch niemals diesen systematischen Fehler ausmerzen können, ohne sich selbst aufzugeben. Dabei ist es doch heute umso wichtiger, den künftigen Bedrohungen sachgerecht begegnen zu können, denn die nukleare Komponente der terroristischen Bedrohung ist heute schon Realität(310). In der Schuldenfalle – bei wem ist der Staat verschuldet? Zu verschiedenen Zeiten taucht immer wieder einmal die Forderung auf, der Staatshaushalt müsse saniert, einer neuen Verschuldung müsse begegnet und die Schulden müssen verringert werden. Derartige Forderungen kommen von der Opposition wie auch von Regierungsseite(311); dabei wird sehr weit in der Argumentation ausgeholt: Die Schulden müssten nächste Generationen abtragen(312), weshalb es unverantwortlich sei, sich ein Wohlleben auf Kosten späterer Generationen „zu leisten“. (Andere argumentieren mit diesem Problem, wenn es darum geht, Lohn- und Gehaltsansprüchen zu widerstehen, beispielsweise, wenn ein Arbeitskampf im öffentlichen Dienst droht.)(313). Ungeachtet aller „Appelle zum Sparen“ und aller „bösen Konsequenzen“ einer zu hohen Verschuldung steigt die Staatsverschuldung ständig an(314). Es gibt viele wissenschaftliche Ansätze, dieses Phänomen zu untersuchen; eine Antwort auf die Frage, warum sich die Verschuldung insbesondere der Bundesrepublik Deutschland nicht zurückführen lässt, wurde noch nicht präsentiert(315). Bevor wir uns den Antworten auf diese Frage nähern könnte, müsste untersucht werden, wer überhaupt Gläubiger des Staates ist. Erst wenn diese Frage beantwortet wäre, könnte das Phänomen einer weiteren Untersuchung unterzogen werden. Der Staat als Schuldner zahlt – wie auch private Schuldner – Zinsen und Tilgung. Dabei finden die staatlichen Zinsenzahlungen meistens anonymisiert in der Weise statt, daß über Banken sogenannte Coupons vorgelegt werden(316); wem die Obligationen und Anleihen gehören, interessiert dabei in der Regel niemanden. Es handelt sich nämlich meist um sogenannte Inhaberpapiere(317). Die Frage, an wen die Zinsenzahlungen laufen, lässt sich nur sehr schwer aufhellen, weil hier das Bankgeheimnis doch tatsächlich wie ein Geheimnis behandelt wird und auch steuerliche Aussagen hierzu nicht eindeutig ausfallen. Aussagen lassen sich daher nur im statistischen Rahmen treffen(318). So fällt zum Beispiel auf, dass allein das relativ niedrige (deutsche) Kapitalertragssteueraufkommen den Schluß eindeutig zuläßt, die Mehrheit der Gläubiger des Staates unterfallen nicht der Einkommenssteuer bzw. der Kapitalertragssteuer und leben daher nicht im Inland(319). Dies allein läßt jedoch nur den weiteren Schluß zu, dass ein erheblicher Transfer an Zins und Tilgung ins Ausland erfolgt. Anonym lässt sich der Zahlungsverkehr der Banken schon darstellen, wobei jedoch die Höhe der Einzelzahlungen nicht bekannt wird. Wie gesagt, lässt sich jedoch eine statistische Aussage im Hinblick auf den globalen Transfer treffen: Die meisten Zinszahlungen – und diese teilweise auch durch den Weg der Coupons nachvollziehbar dargestellt - laufen in das Finanzzentrum New York(320). Es liegt also die Vermutung belegbar nahe, dass die meisten Gläubiger des Staates zumindest mit New York in der Weise verbunden sind, dass sie hier ihre Bankkonten führen lassen. Zweifellos müssen diese Konten sehr werthaltig sein, denn allein der Zinsfluß ist gewaltig(321). Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Bundesrepublik vergleichsweise sehr gute Konditionen erhält, während gleichbonitäre andere Länder wie z. B. die Niederlande konditionsmäßig die BRD geradezu beneiden(322). Aus der privaten Kreditwirtschaft ist bekannt, dass Banken gerne Kredite an sehr bonitäre Kunden geben. Sollte es sich da nicht vielleicht im internationalen Rahmen ähnlich verhalten, d. h. könnte es nicht sein, dass die Geldgeber, die derzeit die Hauptgläubiger des Staates zu sein scheinen, sehr gern dem Staat weiterhin als Kreditgeber zur Verfügung stehen? Stelle man sich doch einmal vor, die BRD würde tatsächlich in die Lage versetzt sein, Kredite zurückzuzahlen, also zu tilgen. Die Kreditgeber des Staates müssten sich dann nach anderen Anlagemöglichkeiten umsehen, d. h. sie hätten zunächst einmal zu viel Liquidität(323). Diese Liquidität müßte möglicherweise zu ähnlich günstigen Bedingungen – wie bisher der BRD anderen zur Verfügung gestellt werden, die die verbesserten Konditionen ebenfalls dazu verwenden könnten, damit anzufangen, sich zu entschulden(324), Die gesamte Liquidität würde, wenn sie einmal vorhanden wäre, sich nicht verbergen lassen, d. h. es wäre trotz Bankgeheimnis und Steuergeheimnis erkennbar, wo übermäßige Geldmengen vorhanden waren(325). Dies könnte auf keinen Fall im Interesse dieser Anleger sein, denn es würde ja geradezu die Anonymität offenbaren. Es stellt sich nunmehr die Frage, was von (Anleger-) Kreditgeberseite möglicherweise dazu beigetragen werden kann, dass sich die BRD nicht durch Rückzahlung ihrer Schulden von der Zinslast befreien kann. In erster Linie würde also hier eine Manipulation der Liquidität im „Kreditnehmerland“ BRD betroffen sein. Zunächst gibt es hier – je nach Mächtigkeit auf Anlegerseite - verschiedene Möglichkeiten, insbesondere im Währungsbereich, auf die Liquidität eines Landes Einfluß zu nehmen. Die Liquidität der Bundesrepublik beispielsweise hängt im Wesentlichren schon deshalb von Währungsparitätsschwankungen ab, weil sehr viele Güter und fast alle Rohstoffe eingeführt werden müssen. In den meisten Fällen wird in US$ fakturiert(326); so beispielsweise führt eine Verteuerung des Dollars zu einer erheblichren Verteuerung der Energieeinfuhren, was von vornherein mit höheren Kosten im Inland verbunden ist und damit gleichzusetzen wäre mit Steuerausfällen. Eine andere Möglichkeit wäre beispielsweise dann gegeben, wenn von Kreditgeberseite eine Einflussmöglichkeit bestünde, den Staat mit Forderungen zu überziehen. Betrachtet man die Zeit nach dem letzten Weltkrieg, so fallen insbesondere vier verschiedene Forderungsarten auf, mit denen sich die jeweilige Bundesregierung konfrontiert sah : 1. Die Wiedergutmachungsforderung der frühen Nachkriegszeit 2. Forderungen der internationalen Institution für friedliche und kriegerische Zwecke, wie beispielsweise UNO-Beiträge, Beiträge für Golfkrieg usw. 3. Die Reperationsfrage der Jahrtausendwende 4. Zahlungen der BRD an schwächelnde Eurostaaten, damit diese ihrerseits Schulden an Bankinstitute Zahlen können, die anderenfalls nicht zu retten wären. In diesem Zusammenhang ist jedoch die weit größere Gefahr, dass unbegrenzt Risiken eingegangen werden durch Rettungsschirme etc. zu beachten. Damit könnte letztlich die BRD selbst an den Rand des Staatsbankrotts gebracht werden. Erstaunlich ist, dass die an die Bundesregierung herangetragenen Forderungen immer dann besonders akut wurden, wenn eine besondere Liquidität vorhanden war, die zu einer Schuldenreduzierung hätte genutzt werden können: Nach dem ersten Wirtschaftswunder gab es sogar im Staatshaushalt kurzfristige Überschüsse, die sofort zur Wiedergutmachung zu verwenden waren, um nicht der Regierung die Möglichkeit zur Schuldenreduzierung zu geben(327). Nach der Wiedervereinigung war es so, dass Angespartes vorhanden war und für den Aufbau Ost Verwendung finden sollte, um auf diesem Wege Zahlungsmittelrückflüsse für den Saat zu ermöglichen, die seinerseits zur Schuldentilgung hätten eingesetzt werden können. Zu dieser Zeit wurden besonders hohe Prämien für den Golfkrieg fällig, die alle Liquiditätsüberlegungen zunichte machten(328). Schließlich gab es um die Jahrtausendwende Sparbestrebungen und Steuerreformvorschläge, die insgesamt theoretisch zumindest eine Staatsentschuldung hätten ermöglichen können. Es fällt auf, dass zu dieser Zeit wieder – und dies mit besonderer Vehemenz - Forderungen im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigungsdebatte an die BRD herantragen wurden(329). Auffällig dabei ist, dass - wie in den vorangegangenen Forderungsszenarien - auch hier die USA eine Vorreiterrolle übernommen hatten(330) und dabei sogar noch weitergehende Reperationsforderungen in Aussicht stellten, die für fremde Länder geradezu als Ermutigung aufgefasst werden könnten, Forderungen an die BRD für im Krieg erlittenes Unrecht zu stellen(331). Was passiert, wenn der nationale Sozialstaat nicht kommt ? - Düstere Zukunft Soweit die Prinzipien des nationalen Sozialstaats nicht zur Anwendung kommen, werden immer mehr Ausländer in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einwandern. Sie und der Anteil an der Bevölkerung, der vom Sozialstaat lebt, werden durch ständige und ausgeweitete Entnahmen letztlich den Sozialstaat über Gebühr in Anspruch nehmen, so daß er am Ende seine Leistungsfähigkeit verliert. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das System zusammenbricht. Ohne funktionierende Sozialstaatskomponete kann die Marktwirtschaft hier nicht mehr funktionieren. Sie ist es, die nicht nur die Fehler des marktwirtschaftlichen Systems korrigiert, sondern letztlich auch das marktwirtschaftliche System garantiert. Fällt diese Komponente weg, hört auch die Marktwirtschaft auf zu funktionieren, denn ihre Funktion wird dann durch eine allgemeine Abwehrhaltung der Bewohner dieses Gebietes in Frage gestellt. Das System kann sich dann nicht mehr nach innen behaupten und damit auch nicht mehr nach außen verteidigen. Auswärtige Kräfte, die an einem Funktionieren des Gemeinwesens hierzulande interessiert sind, werden es auf kurz oder lang übernehmen. Diese Kräfte sind jedoch in ihren Lebensbereich eingebettet und er ist es, der die Ziele der Politik dann definieren wird. Ein System, das keine transzendentale Komponente besitzt, wird im Kampf der Systeme im Laufe der Zeit unterliegen. Aufgrund der geographischen Nähe ist damit zu rechnen, daß es islamische Staaten sein werden, die auf Dauer dann diesen Teil der Welt dominieren werden. Kräfte, wie beispielsweise die USA werden ihre Herrschaft in Europa dann aufgeben, wenn der ökonomisch gerechnete Preis hierfür die Gewinnmöglichkeiten übersteigt. Auf absehbare Zeit würde in einem solchen Fall Europa dann dem islamischen Kreis zufallen, der seinerseits seine ideologische Grenze an der sino-hinduistischen Sphäre finden würde. Die Welt wäre dann wieder zweigeteilt, wie zu Zeiten des Kalten Krieges und mit gewisser Phantasie könnte man dann auch wieder von einem Ost-West-Gegensatz reden, dessen Grenzen allerdings ein wenig verschoben wären. Eine solche Welt hätte für die hier lebenden Menschen regelrecht die Qualität eines Weltunterganges. Wer diese Überlegung als absurd abtut, sollte im Auge behalten, daß es zu verschiedenen Zeiten seit unserer Zeitrechnung schon Versuche gab, Europa zu islamisieren. Es war immer millitärische Gewalt, die dies verhinderte: Die von Westen in Europa eindringenden moslemischen Araber wurden schließlich in der Schlacht bei Tours und Poitier vernichtend geschlagen und in den darauffolgenden 800 Jahren Schritt für Schritt nach Nordafrika zurückgedrängt. Die über den Balkan, also von Osten angreifenden islamischen Osmanen wurden im 16. und 17. Jahrhundert aus Süddeutschland bis fast zum Bosperus ebenfalls zurückgeschlagen. Europa hat im übrigen in seiner Geschichte schon wiederholt bewiesen, daß es in der Lage ist, sich und die Seinen wirksam gegen Invasionen zu verteidigen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, daß auch schon die mongolisch-chinesischeWelt versucht hat, sich Europa zu unterwerfen. Auch hier ist der Versuch letztlich mit vereinter millitärischer Gewalt zurückgewiesen worden. Unser heutiges System scheint die Fähigkeit, globalen millitärischen Widerstand zu leisten, zu verlieren. Zu viel verläßt sich der Kontinent auf eine höchst zweifelhafte Hilfestellung von jenseits des Atlantik. Zu viel ist man bereit, für diese denkbare Hilfe zu bezahlen. Zu wenig besinnt man sich auf die eigene Kraft, die im Rahmen der Globalisierung nur noch als Umsatzzahl Gewicht zu behalten scheint. Die letztlich über Jahrhunderte die Widerstandskraft Europas stärkende Funktion der Kirche wird total vergessen. All dies bietet am Anfang des dritten Jahrtausends höchst zweifelhafte Erwartungen für die Zukunft. Eine "entgötterte" Welt hat schon der dreißigjährige Krieg in Europa hinterlassen. Eine Welt ohne Ideale, wie sie nach dem zweiten Weltkrieg in Europa entstand, erscheint wie ein Körper, dem jede Immunstärke fehlt. Der Verfall von Sitte und Kultur hat eine bisher nicht gekannte Krankheit und ihre Verbreitung in Europa geschaffen: AIDS zerstört das Immunsystem des menschlichen Körpers. Gleichzeitig zerfällt bei Globalisierung und falsch verstandener Toleranz die Widerstandskraft der europäischen Staatenwelt und wie ein Schnupfen letztlich zum Tode eines Aidskranken führen kann, erscheint das Ende der abendländischen Kultur plötzlich in greifbare Nähe gerückt. Eine Medizin gegen AIDS ist bisher nicht gefunden worden, ein Heilmittel gegen den Zerfall unserer Kultur ebenfalls nicht. Eine Entscheidung für einen nationalen Sozialstaat hierzulande wäre jedoch geeignet, den Zerfallprozeß erheblich zu verlangsamen. Sicher hätten die Menschen noch keine Ideale, wenn lediglich der Sozialstaat nationalisiert werden würde. Aber das damit verbundene "Wir-Gefühl" wäre in der Lage, alte Ideale für die Gemeinschaft wiederzubeleben. Die begleitende Kraft der Kirche könnte das dann neu entstehende System mit der die Zeit überdauernden Transzendentalfunktion ausstatten und dem Volk einen neuen, dem alten vergleichbaren, Idealismus zurückgeben. Die alte, neue Welt wäre dann gerettet. Auf die Richtung kommt es an... Das Ringen um die politische Mitte Das aus liberalistischer Tradition und Betrachtungsweise stammende und im Grunde inzwischen überlebte Einteilungsschema sieht ein Spektrum der Parteien von rechts über die Mitte nach links vor. Versucht man nun, die oben gewonnenen Erkenntnisse zum nationalen Sozilalstaat in ein derartiges Spektrum einzuordnen, muß man sofort feststellen, daß dies nicht so ohne weiteres möglich ist. Spätestens jetzt kommt der Zeitpunkt, sich mit den allgemeinen geschichtlichen, politischen und propagandistischen Fragen einer derartigen Einteilung auseinanderzusetzen: In Deutschland ist bereits seit geraumer Zeit ein allgemeiner Kampf um die politische Mitte entbrannt: Um in der Wählergunst Punkte zu machen, reklamieren die Parteien alle für sich, die “Mitte” darzustellen und versuchen, den jeweiligen Gegner nach “rechts” und manchmal “links” einzuordnen, wobei maßgeblich auf die Einstellung zum angestrebten Wirtschaftssystem abgestellt wird. Im Wesentlichen stehen sich diametral zwei wirtschaftspolitische Systeme gegenüber: Der Kommunismus (“Planwirtschaft”) und der Kapitalismus (“Freie Marktwirtschaft”) Beide Wirtschaftsordnungen sind zunächst einmal modellhafte Darstellungen, die sich in der Realität – wie oben gezeigt - nirgends durchsetzen konnten. Politische Realität sind heute Mischformen. Sehen wir die Wirtschaftssysteme als Mischformen auf einer Skala, auf deren einem Ende der Kommunismus, auf deren anderen Kapitalismus in Reinform die Begrenzung bildet, so gilt folgendes: Je stärker die kapitalistische Basis (marktwirtschaftliche Basis) des Systems ausgeprägt ist, um so größer wird der gesamtwirtschaftliche Erfolg. Ungeachtet dessen hat sich der Begriff “politisch links” für diejenigen, die das planwirtschaftliche Instrumentarium bevorzugen, eingebürgert, während als “politisch rechts” diejenigen bezeichnet werden, die marktwirtschaftlichen Kräften das größere Vertrauen entgegenbringen. Daraus die Schlußfolgerung zu ziehen, der Kapitalismus sei die Lösung sämtlicher Probleme, wäre höchst zweifelhaft und wird nicht einmal von den politisch rechts stehenden Parteien behauptet. Auch kam es zu dem Phänomen, dass die „Rechtsparteien“ CDU und FDP schon bei den Bundestagswahlen 1998 vom Wähler eine vernichtende Absage erhalten haben. Die Ursachen hierfür sollen im Folgenden betrachtet werden; gleichzeitig soll nach Lösungen für die Zukunft gesucht werden, denn es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob ein Mehr an Planwirtschaft, wie es die Linksparteien propagieren, überhaupt ökonomisch tragbar erscheint. Nach dem zweiten Weltkrieg mutierte die politische Rechte insbesondere in Deutschland zu einer möglichst emotionsfreien ökonomistischen Bewegung: Dem Kommunismus wurde die Marktwirtschaft mit dem zentralen Menschenbild des “homo oeconomicus” gegenübergestellt. Grundwerte wurden nur akzeptiert, wenn sie ins Bild passten. Homogene Märkte hatten der kommunistischen Welt vom Systemansatz her ablehnend gegenüber zu stehen, denn dort galten ja die Regeln des Marktes nicht. Jede Form von Nationalgefühl wurde misstrauisch als unerwünschte Emotion abgetan, konnte doch von dort eine Marktbeschränkung erwartet werden. Statt dessen wurde ein emotionales “Wir - Gefühl” gefördert - “Freie Welt” -, das die Solidarität der allein auf die Marktkräfte Vertrauenden stärkte und geeignet sein sollte, der übrigen Welt Stärke zu demonstrieren und dabei mit Hilfe der so erreichten Abschreckung ein Gleichgewicht zu gewährleisten. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion schien die Notwendigkeit dieser emotionalen Komponente überholt. Die Rechte als rationale ökonomistische Gruppierung brauchte nur noch von denjenigen in Frage gestellt zu werden, die im sozialen Bereich emotionalen Überlegungen gegenüber der rationalen Erkenntnis der Rechten den Vorrang gaben. Diese Linken stellten darüber hinaus das Menschenbild der Ökonomisten in Frage und erwiesen sich als zeitgemäß, indem sie feststellten, dass zum Regieren eine soziale und eine emotionale Komponente unabdingbar sind: Die Menschen, denen wirtschaftliche Entscheidungsbefugnisse gegeben waren, nutzten diese nicht zum allgemeinen Besten, sondern - im kapitalistischen Sinn definitionsgemäß - zum eigenen Vorteil; darüber konnte schließlich auch nicht mehr das Jahrzehnte lang als “Feigenblatt” kapitalistischer wirtschaftlicher Rationalität gepriesenen Sozialstaatsprinzip hinwegtäuschen. Emotionale Begriffe, wie insbesondere der der “Sozialen Gerechtigkeit”, wurden in den Vordergrund gerückt und führten im Zusammenspiel mit modernen Marketingstrategien zum “Politikwechsel”. Was in der BRD den linken Kräften gelang, war zuvor schon in fast allen Ländern der “Freien Welt” vorexerziert worden: Linke Regierungen hatten unzeitgemäße rechte abgelöst, weil diese mit verkrusteter scheinrationaler Politik nur noch Umverteilungen in die eigenen Taschen, bzw. in die Taschen der ihnen zugetanen Entscheidungsträger der Wirtschaft bewerkstelligen konnten und am emotionalen Bedürfnis der nach sozialer Gerechtigkeit hungernden Bevölkerung vorbei regierten. Wer glaubt, nun am glücklichen Ende einer Entwicklung zu sein, die den Herausforderungen der immer stärker in den Vordergrund tretenden Globalisierung gerecht werden könnte, verkennt zum einen, dass diejenigen, die den Politikwechsel fertiggebracht haben, von ihrer politischen Herkunft aus gesehen, die gleichen sind, die das zusammengebrochene marxistische System geführt haben. Es ist kaum zu erwarten, dass diese geistigen Enkel und Urenkel von Marx und Konsorten gerade aus den Fehlern der Nachkriegsrechten in der Erkenntnis der Notwendigkeit sozialer Gerechtigkeit das Einmaleins des Wirtschaftens neu gelernt haben. Von daher war seit dem „Politikwechsel 1984“ auf Dauer wirtschaftlicher Niedergang, höhere Arbeitslosigkeit und wachsende soziale Ungerechtigkeit nicht nur nicht auszuschließen, sondern geradezu als sicher zu erwarten. Zum anderen können diese Kräfte der als globale Herausforderung verstandenen Globalisierung niemals gerecht werden, solange der Wesensgehalt des Sozialstaats nicht verstanden wird: Globalisierung ist gleichbedeutend mit “ein Markt in einer mit besseren Verkehrsmitteln und aufgrund leistungsgesteigerter Netze kleiner werdenden Welt”. Da diese Sieger des Politikwechsels nicht begriffen haben, dass sich Globalisierung nicht auf den Sozialstaat beziehen kann, weil dieser gerade Fehler des Marktes auszugleichen hat, ist zwingende Voraussetzung des Sozialstaats seine Beschränkung. Daran ändern auch weitere Regierungswechsel zu „Schwarz-Rot“ und dann zu „Schwarz-Gelb“ überhaupt nichts. Trotz Globalisierung ist hier der Begriff der Nation in ihrer ursprünglichen Bedeutung der Garant sozialer Gerechtigkeit, denn nur er kann verhindern, dass dieses Gut zum Nulltarif ausverkauft wird. Als Solidargemeinschaft hat die Nation den Sozialstaat zu organisieren, zu erhalten und zu finanzieren. Daraus folgt, dass nur der nationale Sozialstaat zu finanzieren ist. Gleichzeitig folgt aber auch, dass alle “Politikwechsler” letztendlich scheitern müssen, wenn sie die emotionalen Beweggründe zwar nach dem Sozialstaatsprinzip ausrichten, die Nation jedoch als emotionale Grundkomponente ablehnen. Nur eine Marktwirtschaft, ergänzt durch die Regeln eines nationalen Sozialstaats kann den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden. Da diese neue Form eines Wirtschaftssystems weder “rechts” noch “links” eingeordnet werden kann, stellt er die wahre Mitte dar, von wo aus rechts die bürgerlichen Parteien wie CDU und FDP, links die Klassenkämpfer wie SPD und PDS stehen. In einem Punkt jedoch wird sich der Übergang zum nationalen Sozialstaat vom “Machtwechsel” (1969), von der “Wende” (1982) vom “Politikwechsel” (1998) und vom späten „Wechseln“ unterscheiden(332): während bisher das jeweils “Neue” peinlichst darauf bedacht war, das Alte kontinuierlich fortzusetzen, wird der nationale Sozialstaat entschieden alte Fehler vermeiden und mit einer als falsch erkannten Praxis brechen, denn nur dadurch wird glaubhaft der Wille des Wählers in die Realität umgesetzt und der Mut zu etwas Neuem nicht von der Angst vor der eigenen Courage ausgebremst. Fußnoten Vgl. hierzu Felderer – Homburg, „Makroökonomik und neue Makroökonomik“, 8. Auflage, Berlin, Heidelberg, New York, Hong Kong, London, Mailand, Paris, Tokio, 2002, Seite 28 f. Blaut, „Systematische Theorien, Geschichte der Ökonomie“, München 1971 Woll, „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, 3. Auflage, München 1971, Seite 53 ff. Vgl. hierzu Christoph Schwennicke, Die verspätete Partei, Der Spiegel, 15.08.2011 Seite 31 2Bereits vor 1989 gab es vereinzelt Stimmen in der Literatur und insbesondere in der Tagespresse, die das nahe ökonomische Ende der DDR skizzierten. Unter anderem wird in diesem Zusammenhang auf Franz Josef Strauß verwiesen, der diesen Zerfallsprozess durch eine großzügige Kreditvermittlung bremsen konnte (vgl. Michael Hänel, „Das Ende vom Ende“, zuerst erschienen in: „Occasional Papers“, German Studies, 1998, mit weiteren Hinweisen und Bölsche/Pötzl, „Die DDR war bankrott“ in „Der Spiegel“, 15.11.1999). 3IInsbesondere der Mangelsektor der privaten Haushalte war ausschlaggebend für die „Montagsdemonstrationen“ in Leipzig und daraufhin auch für den Untergang des DDRSystems. Damals hatte „Die Welt“ (03.12.1990) getitelt: „Es werden die Fleischtöpfe gewählt und nicht die Ideologie“. Vgl. dazu Werner Obst „Der rote Stern verglüht; Moskaus Abstieg – Deutschlands Chance“. Der Autor war nebenbei bemerkt Mitglied der Staatl. Plankommission der DDR während der 60er Jahre. Er kann somit als Insider angesehen werden. 4Müller-Armack, „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft“, Hamburg 1947, Diersch, „Allgemeine Wirtschaftspolitik – Grundlagen“, Wiesbaden 1960, Ohm, „Allgemeine Volkswirtschaftspolitik“, Band 1, „Systematisch – theoretische Grundlegung“, 2. Auflage, Berlin 1965, Geffgen, „Allgemeine Wirtschaftspolitik in: Kompendium der Volkswirtschaftslehre“, Band 2, Woll, „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, 3. Auflage, München 1971, Seite 53 ff., (56) 5Woll, a. a. O., Seite 58 ff., wo insbesondere auf die Konvergenztheorie eingegangen wird, wonach sich die Systeme im Ansatz annähern. 6Müller-Armack aaO Ohm, „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, Bd. 1, „Systematische-theorethische Grundlegung, 2. Aufl. Berlin 1965 7Vgl. oben und insbesondere Woll, a. a. O., Seite 65 ff. 8Begriff von Karl Marx, der ihn von Louis Auguste Blanqui (1805 – 1881) übernommen hat (Critique sociale) Führungsanspruch der revolutionären Avantgarde bei Lenin (Wladimir Iljitsch Lenin) 9erstmals von Sergej Michailowitsch Eisenstein (1898 – 1948) verwendeter Begriff (in Zusammenhang mit dem kommunistischen Kollektiv). 10vgl. Woll, a. a. O., Seite 58 ff. 11vgl. Woll, mit Verweis auf Cannan, der von „Konsumentensouveränität“ spricht, Felderer Homburg, a. a. O., Seite 133 ff. 12„Geschichte der Marktwirtschaft“, Müller-Armack, „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft“, Hamburg, 1947 13John Maynard Keynes (1833 – 1946) gilt heute schon als Klassiker, seine Werke beschäftigten sich in der Anfangszeit insbesondere mit der Kritik an den hohen Geldforderungen für Reparationen an das geschlagene Deutschland, weil insoweit marktwirtschaftlichen Entwicklungen der Boden entzogen wurde: „The Economic Consequences of the Peace“, London, 1919, Seine Theorien breitete er in dem heute noch bedeutungsvollen Werk „The General Theorie of Employment, Interest and Money“, 1936, aus. Jedem Studenten der Volkswirtschaftslehre sind die von ihm entworfenen Diagramme, die im Wesentlichen auf der Relation „Price-Output“ aufbauen, bekannt. 14Milton Friedman, geboren 1912, hat die Lehre des Monetarismus begründet. Seine bekanntesten Werke: „Utility Analysis of Choices Involving Risk“, 1948, „A Monetary and Fiscal Framework for Economic Stability“, „The Methodology of Positive Economics“, 1953, „The Quantity Theorie of Money“, 1956, „Capitalism and Freedom“, 1962, „A Monetary History of the United States“, 1963, „The Relative Stability of Monetary Velocity and the Investment Multiplier in the United States“, 1963, „A Monetary Theory of National Income“, 1971, „Inflation and Unemployment“, 1977, „The Case for free Trade“, (with Rose Friedman) 1997 Im Gegensatz zu John Maynard Keynes stellte Milton Friedman fest, dass die Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre nicht auf einem Marktversagen beruhte, sondern die Folge eines Regierungsversagens war: Die Zentralbank der USA hatte die Geldmenge um ein Drittel reduziert in einer Situation, in der eine Erhöhung der Geldmenge angemessen gewesen wäre: „The fact is, that the great depression, like most other periods of severe unemployment was produced by government with management rather than by any inherent instability of the private economy“ „ A Theory of the Consumption Function“, 1957. Hier zeigt Friedman, dass der von Keynes unterstellte Multiplikatoreffekt staatlicher Ausgaben in der Realität kaum nachweisbar ist. Friedman bleibt dennoch insofern Nachfolger von Keynes, als er dessen theoretischen Apparat benutzt, um ihn dabei jedoch teilweise zu widerlegen. 15Anfang der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts brach auch das amerikanische Wirtschaftswunder ein und Probleme wurden offenbar, auch wenn es in der Folgezeit Präsident William Jefferson Clinton gelang, während seiner Amtszeit über acht Jahre ununterbrochen wirtschaftliches Wachstum zu erreichen; auch danach ist – wohl durch die militärischen Unternehmen der USA – ein moderates Wachstum zu verzeichnen. 16So schon die Darstellung der sozialen Marktwirtschaft im Wahlkampf zum 2. Deutschen Bundestag 1953, wo Adenauer sie als tragende Säule neben die Westintegration stellte. 17So ausdrücklich Erhard vor den Bundestagswahlen 1965 zum 5. Deutschen Bundestag („Der Wirtschaftskanzler“). 18 (z.B. Patrick Bernau in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 07.08.2011, Seite 17, „Der Crash“; „Ohne praktischen Nutzen“, Lothar Knopp, Eurozone in der Dauerkrise!, NJW Heft 38/2011) 19 (vgl. Urteile vom 07.09.2012 bzw. vom 12.09.2012) 2016.09.2011, Seite 16 21Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 12.07.2011, Seite 43 22 (vgl. NJW) 23So schon Adam Smith (1723 – 1790) „The Theory of Moral Sentiments“, 1759 und David Ricardo (1772 – 1823) „The High Price of Boullion, a Proof of the Depreciation of Bank Notes“, 1809. 24vgl. hierzu Eisenstein bei Fußnote 9. im 1. Kapitel 25Allgemeine Lehrbücher über die Mikroökonomie, z. B. Woll, „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, 3. Auflage, München 1971, Seite 91 26Man betrachtete die beispielsweise in (Mai 2005) geführte Diskussion zu dem Vergleich zwischen Unternehmern und Heuschrecken (Müntefering), vgl. auch zu Hartz IV, wo ständig von den Sozialschwachen die Rede ist, die Opfer der großen Unternehmen werden, welche ihre Gewinne gerade in dieser Zeit noch steigern konnten. Sogar die Kirchen appelieren mit dem Kanzler an die Unternehmerseite, “verantwortlich zu handeln” (Welt am Sonntag, 28.03.2005, S. 21). 27Um diese Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, muss man nur konsequent die Medien beachten. Statt aller sei hier auf die Volksrepublik China verwiesen, die nach Maos Kulturrevolution 1966 wirtschaftlich zurückgefallen ist, bis schließlich in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts Reformer marktwirtschaftliche Strukturen mit steigendem wirtschaftlichen Erfolg eingeführt haben; auch Russland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zeigt die Richtigkeit dieser Feststellung, auch wenn dort der Abstand zwischen arm und reich erheblich gestiegen ist. 28Als Margaret Thatcher im Mai 1979, in einem überwältigenden Wahlsieg die absolute Mehrheit erringen konnte, war das Wachstum der britischen Industrie auf 0,6 % gesunken und hinkte dem Zuwachs der übrigen Staaten in der europäischen Gemeinschaft weit hinterher. Wenige Monate später schon war ein erheblicher Anstieg des Wirtschaftswachstums zu verzeichnen und am Ende der Herrschaft der Konservativen war Großbritannien hinsichtlich des Wirtschaftswachstums an der Weltspitze; sogar die nachfolgenden Labourregierungen haben am wirtschaftlichen Konzept der Konservativen kaum etwas geändert. 29Nach dem Militärputsch im September 1973 hatte die Regierung unter Augusto Pinochet die Möglichkeit, die Lehren Friedmans in der Realität zu testen, was mit einem unerhörten Wirtschaftsaufschwung für das Land verbunden war. 30Nachdem Deng Xiaoping (1904 – 1997) 1966/1967 als Machthaber auf dem „kapitalistischen Weg“ entlassen und politisch geächtet wurde, hatte China wirtschaftlich erheblich zu kämpfen; erst nach seiner Rehabilitierung durch Zhou Enlai 1973 konnte er seine Wirtschaftspolitik durchsetzen, was wieder mit einem wirtschaftlichen Aufschwung verbunden war, vgl. oben Fußnote 26. 31vgl. oben Fußnote 26. 32vgl. 2. Kapitel Ökonomische Menschenbilder 33Der Egoismus des einzelnen ist einer Untersuchung ebenso zugänglich, wie die Planungen einer zentralen Dienststelle, wenn auch nicht in gleicherweise quantifizierbar. 34Die Familie als eigentliche „Keimzelle des Staates“ fällt in der Regel wirtschaftliche Entscheidungen einheitlich. 35vgl. hierzu Artikel 6 Grundgesetz 36Dieses System, das seinen eigentlichen Anfang in der römischen Klientela hatte und mit dem germanischen Gefolgschaftswesen zum mittelalterlichen Lehnswesen weiterentwickelt wurde, baute auf der durch verwandtschaftliche Beziehungen geprägten Gesellschaft auf. Das Wort „Clan“, was in den durchaus vergleichbaren keltischen Gesellschaften Schottlands und Irlands aufkam, bezeichnet die Abstammung, also auch nichts Anderes, als die familiären Bande, die das Wirtschaften als „Familienbetrieb“ in einer landwirtschaftlichen Umgebung verstehen. Eingebettet sind hier alle zusätzlichen Formen wirtschaftlichr Betätigung, also Handwerk, Handel und Veredelung landwirtschaftlicher Produkte. Dem Bild der Familie mit dem Pater Familias entspricht die hierarchische Gliederung im Staat, wo der König an der Spitze des Volkes stand. 37Nach dem Höhepunkt der breit angelegten Forschungen über politische Ursachen des Krieges in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, in der vor allem Nationalismus und Militarismus die Schuld am Weltkrieg zugesprochen wurde, hat sich die Weltkriegsforschung der Folgezeit verstärkt den gesellschaftlichen und ökonomischen Problemen der Vorkriegszeit zugewandt und es traten nach langen Jahren der Forschung von Staatsmännern, Völkern und Bündnisverträgen zunehmend andere Fragestellungen in den Vordergrund. Hier geht es um das Entstehen der Nationen im 19. Jahrhhundert. Gerade die Gründerzeit fällt nicht ohne Grund in diese Zeit des erlebten „Wir“. Gerade in dieser Zeit kam es zur epochalen Sozialgesetzgebung Bismarcks; es war aber auch die Zeit der Reichsjustizgesetze, die noch am Anfang des dritten Jahrtausend Geltung beanspruchen konnten. 38Die geschichtliche Forschung ist sich in dieser Frage noch nicht einig: „Welchen Anteil hatten die Nationalstaaten an den Ursachen des ersten und damit des zweiten Weltkriegs?“ Die Historiker kommen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf die Stichworte „Bündnispolitik“, „Wettrüsten“, „Kolonialpolitik“, „Elsass-Lothringen-Frage“ und „Panslawismus“. Diese Stichworte allein scheinen zunächst die Richtigkeit der These, dass grundsätzlich der Nationalismus ursächlich für die Weltkriege war, zu tragen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der Blick für weitere wesentliche Grundlagenforschung verstellt wird. So gibt es ernstzunehmende Überlegungen, dass sich vielfach Kräfte des Nationalismus bedient hätten und erst so der Aufeinanderprall der Völker ausgelöst wurde. Die Überlegungen, denen meist mit dem „Totschlagsargument“ - „Verschwörungstheorie“ begnet wird, gehen schon auf Churchill zurück (Hoppe, „The Political Economy of Monarchy and Democray“, 1997. Nach einer Theorie sollte der 30jährige Krieg 1914 – 1944 zur „weltweiten Durchsetzung der Demokratie“ geführt worden sein, weil „Demokratien friedlicher seien, als alle anderen Regime“ (Rummil in: „European Journal of International Relations“, 1995), a. A.: Radnitzky m. w. Hinweisen, „Thesen im Criticón“, 1999, S. 162 ff.). Dass es auch Nutznießer dieser Auseinandersetzungen gab, zeigt Murray Rothbord (in Denson, „The Costs of War: American Pyrrhic Victories“, 1997). 39Das größte wirtschaftliche Wachstum bis zu dieser Zeit war in Deutschland im letzten Viertel des 19. Jahrhhunderts zu verzeichnen. 40Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Deutsche Arbeitsfront, in der Arbeiter, Angestellte und Unternehmer als gleichberechtigte Mitglieder in einer Organisation zusammengefasst waren. 41Beispielsweise kann das christlich humanistische Menschenbild nur dann mit einem marktwirtschaftlichen System in Einklang gebracht werden, wenn für die sozial Schwachen auch dann gesorgt wird, wenn sie mit den Marktregeln nicht zurecht kommen. 42Ohne diese Einschränkung würde das Sozialsystem wie ein Angebot an Externe verstanden werden müssen, sich auch in seinen Schutzbereich zu begeben, was letztlich in der heutigen Realität geschieht. Die Folge ist dann zwangsläufig eine Überforderung des Sozialsystems, weil zu wenige für zu viele arbeiten müssen; mit anderen Worten: Die dem Sozialsystem zur Last fallenden stammen nicht aus dem Bereich der für das Sozialsystem Arbeitenden, so dass schon von daher die oben dargestellte Effektivitätsrelation von vorne herein gestört ist. 43(„Ehrliche Arbeit“ Gütersloh 2010, S. 17ff.“) 44vgl. Blüm, den SZ Journalisten Thomas Steinfeld 45vgl. Blüm, A.A.O. Seite 22 46vgl. Blüm, A.A.O. Seite 23 47vgl. Blüm, A.A.O. Seite 23 48vgl. Time Magazine 23.07.2012 S. 18 ff London, City of Scandal 49vgl. Blüm A.A.O. Seite 29) 50vgl. hierzu Fußnote 36: die ethische Verpflichtung der das System tragenden besteht nur zum Schutz der dem Sozialsystem Integrierten und nicht zu einer Schadensabwendungspflicht weltweit 51Vgl. Fußnote 31: jede in einem Feudalsystem existierende Hierarchie konnte und musste nur für sich planen und handeln. Ein darüber hinausgehendes Engagement hätte automatisch Einfluss genommen auf eine andere Hierarchie und wäre somit mit dieser kollidiert. 52Vlg. hierzu Fußnote 38. Nur der Schutz, der im Sozialsystem integrierten Personen ist politisch, wirtschaftlich und faktisch durchsetzbar, denn alles, was darüber hinausgeht, tangiert fremde Systeme. 53Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Preisstabilität 54Im Fall von Auslandsmärkten kann es andernfalls zu unerwünschten Wechselkursschwankungen kommen, wenn das Ausland in die Kreislaufdarstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung integriert wird. In diesem Fall könnte die marktwirtschaftliche Harmonie im Inland zum Manipulationsobjekt ausländischer Interessen werden. Erst bei Stärkung der wirtschatlichen Stellung des Systems in der Welt können auch solche Einschränkungen entfallen. 55vgl. Tendenzen in der heutigen Außenpolitik der USA! Man denke in diesem Zusammenhang auch beispielsweise an das Kiotoabkommen, aber auch an Preisdiktate gegenüber ärmeren, rohstofferzeugenden Ländern. 56Auf dem Arbeitsmarkt treffen Arbeitsnachfrage der Unternehmen und das Arbeitsangebot der Haushalte zusammen (Felderer/Homburg, „Makroökonomik und neue Makroökonomik“, 8. Auflage, Berlin, Heidelberg, New York, Hong Kong, London, Mailand, Paris, Tokio). In unserem Modell gibt es hier grundsätzlich keine Grenzwerte der zu ermittelnden Reallöhne, insbesondere keine Mindestlöhne und auch keine Erwartungslöhne (Siebert, „Der Kobraeffekt“, Stuttgart, München, 2. Aufl., 2003, S 108 ff.). Es bleibt somit Sache der reinen Sozialstaatskomponente, einen Ausgleich in den Ausnahmefällen zu schaffen, in denen ein Reallohn sich nicht finden lässt, der den Anbieter von Arbeit nicht unter eine gewisse Grenze fallen lassen würde. Das Ergebnis wäre somit die Erreichung des Vollbeschäftigungsniveaus als Ergebnis optimaler Ressourcenallocation. 57Ob es überhaupt noch eines kollektiven Arbeitsrechts im neuen System bedarf, lässt sich an dieser Stelle noch nicht abschließend klären. Der systemtheoretische Ansatz jedenfalls geht mehr von einem Miteinander als von einem Gegeneinander aus, so dass ein Interessenausgleich sich auf Betriebsebene vollziehen kann (vgl. im weiteren unten Kapitel 15). 58vgl. unten Kapitel 15, insbesondere wird es dann “Haustarife” auf Betriebsebene geben.) 59Man denke in diesem Zusammenhang an die heute noch üblichen krampfhaften Versuche einer Konsensfindung im Rahmen „runder Tische“ bzw. der vielfach gescheiterten Bündnisse für Arbeit. 60Siebert, „Der Kobraeffekt“, S. 126 ff. 61Bereits auf der Konferenz von Casablanca haben sich die drei Hauptmächte der Alliierten, die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich Gedanken über eine „Nachkriegsordnung“ gemacht, die dann später auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam langsam Realität wurden. Festgeschrieben wurde dabei die Zweiteilung, die den ganzen kalten Krieg über andauern sollte. Historisch von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Gründung der Vereinten Nationen als Pakt der Weltmächte gegen den Störenfried Deutschland (und Japan). Dabei wurden die Interessenssphären in der Weise abgegrenzt, dass die Sowjetunion ihr kommunisitisches System in dem ihr zugeschlagenen Teil Europas ebenso ausgebaut wurde, wie im westlichen Teil der in den USA und Großbritannien übliche Parlamentarismus. Vgl. auch Schelsky, „Systemüberwindung, Demokratiesierung, Gewaltenteilung“, München, 1974, 4. Aufl., S. 14 f. 62Vgl. Fußnote 49; Die in den jeweiligen Einflusssphären etablierten Systeme wurden mit Billigung des jeweils anderen Teils gegen jede Art von Umsturzversuch, unter Umständen auch mit militärischer Macht, gehalten. Aufstände wie in der DDR 1953, in Ungarn 1956 und in der Tschechoslowakei 1968 wurden blutig niedergeschlagen. Ein derartig massives Vorgehen gab es in der westlichen Einflusssphäre zwar nicht, jedoch wurde unter Einsatz sämtlicher geheimdienstlicher Mittel auch hier das etablierte System gegen jeden Versuch einer Unterwanderung oder eines Umsturzes gehalten. So hat beispielsweise in Italien 1948 der amerikanische Geheimdienst ein Abdriften zum Kommunismus und damit zum „Ostblock“ hin mit Härte unterbunden. Ein eventuelles Abfallen der BRD konnte allein schon durch das Besatzungsstatut wirksam verhindert werden. Weitergehend kam es zur Aufstellung von Schutzmechanismen, wie beispielsweise der vom amerikanischen Geheimdienst eingesetzten Organisation „Gladio“. 63Besondere Privilegien der Familien fielen der Nivilierung anheim, daneben etablierten sich in der Gesetzgebung familienähnliche Strukturen, etwa im Bereich des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das homosexuelle Verbindungen Familien gleichzusetzen versucht. 64Dieser Begriff wird nicht dem Begriff „kapitalistisch“ gleichgesetzt, obwohl die kapitalistischen Grundsätze das gleiche sind; der Begriff soll den Gegensatz zum gruppenegoistischen Modell deutlich machen. 65Jedem Versuch, der BRD einen anderen Weg zu gehen, wurde konsequent entgegengetreten. Dies trifft auf die frühen Isolationsversuche der damaligen SPD Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre ebenso zu, wie auf die Weigerung der BRD-Führung, sich am letzten Golfkrieg zu beteiligen. Im letzteren Fall konnte die westliche Führungsmacht zwar kein Einschwenken auf ihren Kurs formell erreichen; im Ergebnis beugte sich die Regierung der BRD jedoch amerikanischen Forderungen auf Teilnahme an Schulung von Systemkräften im Irak bzw. begrenzte uneigennützige Teilnahme am Wiederaufbau. 66Siebert, „Der Kobraeffekt“, S. 128 ff. 67Schon Augustinus grundsätzlich in: „De civitate dei” dem er die “civitas diaboli“ gegenübergestellt; Marin Behr, „Theater der Unterdrückten“, 1975. 68Franz Oppenheimer, „Der Staat“, 3. Aufl. 1929, S. 43 f. 69Helmut Schelsky, „Der Mensch in der wissenschaftlichen Zivilisation“, 1961. Hiernach gilt der Mittelstand als sozial, kulturell und politisch prägende Schicht, d. h. die Unterschichten und Oberschichten orientieren sich tendeziell an seinen Wertvorstellungen, was Schelsky dazu veranlasst, von nivellierter Mittelstandsgesellschaft zu sprechen; ebenso Johann von Leers, “Kräfte hinter Roosevelt”, 2. Aufl. Berlin 1942, S. 123 ff. (129). 70Statistisches Bundesamt: kontinuierlicher Anstieg der Insolvenzen um ca. 15 – 20 % im Jahr (z. B. Dezember 2003: 8.276 – Dezember 2004: 10.789 zuletzt). 71siehe unten Kapitel 16 72Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gab es immer umfangreicher bei jedem Ansteigen der Arbeitslosenzahl. Dabei ist nicht zu verkennen, dass nach jeder Rezession sich der Anteil der Arbeitslosen erhöhte, d. h. nicht mehr auf das Niveau vor Beginn der Rezession zurückführen ließ. Der Charakter fortschreitender Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kann nur noch als „kosmetisch“ bezeichnet werden, denn tatsächlich wurde keine Arbeit geschaffen, denn jede Maßnahme war nur geeignet, die Arbeitslosenzahl zu schönen. Auch die „Hartz IV“ kann zu keinem anderen Ergebnis führen, da lediglich der Stand der Arbeitslosigkeit verwaltet wird, ohne dass tatsächlich irgendein Arbeitsplatz mehr geschaffen werden kann. Vlg. Siebert, a. a. O. Schaubild 6.1. 73In diesem Zusammenhang sei als Beispiel auf völkerrechtliche Verträge, wie das Abkommen zur Krankenversicherung zwischen der BRD und der Türkei hingewiesen. Danach gelten auch in der Türkei lebende Angehörige von in der BRD Beschäftigten als Mitversichert, d. h. die Abrechnung der Behandlungen in der Türkei erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen der BRD. 74Deutsch-türkisches Abkommen vom 30.04.1964 (vgl. auch deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968. 75Dieser Ausdruck wird ausdrücklich deshalb hier verwendet, weil die „Teileinheit“ Sozialstaat vom eigentlichen Gesamtstaat heute weder weggedacht noch sonst wie auch nur in der Betrachtung getrennt werden könnte. Im Allgemeinen ist mit dem Ausdruck „Sozialstaatskomponente“ das Wort „Wohlfahrtsstaat“ gebräuchlich (vgl. hierzu Siebert, „Der Kobraeffekt“, 2 Aufl. S. 126 ff.). Dieser Ausdruck entstammt dem 19. Jahrhundert und könnte zu der Fehleinschätzung führen, bei einem Staat handle es sich generell um einen „Wohlfahrtsstaat“ (vgl. hierzu im angelsächsischen Sprachraum: „Commonwealth“). 76Hiermit ist eben nicht der „Wohlfahrtsstaat“ des 19. Jahrhunderts gemeint, sondern es wird ausdrücklich auf den Ausbau des „Wohlfahrtsstaats“ in den 70er und 80er Jahren in der BRD Bezug genommen (vgl. hierzu Siebert, „Der Kobraeffekt“, 7. Kapitel „Die Fehlanreize der sozialen Sicherung“). 77Diese Regelung ist inzwischen durch Hartz IV in Frage gestellt; zum besseren Verständnis wird hier noch auf die „Vor-Hartz-Regelung“ eingegangen. Zu erwähnen ist jedoch, dass, naxh “Hartz IV”, die Kommunen in weiten Bereichen die Aufgaben der Arbeitsämter zu übernehmen hätten. Im Übrigen vergleiche zum Sozialbudget des Bundesministeriums für Arbeit, Siebert, „Der Kobraeffekt“, Schaubild 7.1). 78Auch hier finden derzeit „kosmetische Reformen“ statt. Zur besseren Verständlichkeit wird auf die Gesetzeslage vor diesen Reformen Bezug genommen. Im übrigen vergleiche hierzu Siebert, „Der Kobraeffekt“, 2. Auflage, 8. Kapitel, „Im Gesundheitswesen die richigen Anreize finden“, dort insbesondere einprägsam Schaubild 8.2. „Fehlanreize im Gesundheitssystem“). 79Auch hier scheint der Gesetzgeber inzwischen verstanden zu haben, dass der Bogen „etwas überspannt“ wurde. Zu Reformen des Mietrechts hat sich die rot-grüne Bundesregierung jedoch bis jetzt nicht durchringen können und auch die Opposition hat trotz aller Profilierungsversuche bis jetzt darauf verzichet, eigene Gesetzesvorlagen hierzu einzubringen. 80Das Arbeitsrecht befindet sich nicht nur wegen Hartz IV im Wandel, gestritten wird insbesondere über die Kündigungsschutzbestimmungen, wo die Vorschläge für den Kündigungsschutz von der Abschaffung desselben zur Schaffung neuer Arbeitsplätze über die Variante, den Kündigungsschutz abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu machen, bis hin zum Erhalt desselben im Sinne der Gewerkschaften, reicht. In diesem Zusammenhang wird auch auf Siebert, „Der Kobraeffekt“, Kapitel 6 „Das Regelwerk für Arbeit steuert falsch“, verwiesen. 81Man stelle sich in diesem Zusammenhang nur vor, wie sehr sozialstaatliche Rahmenbedingungen die Angebotspreise von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen beeinflussen können und so in der Regel voll auf den „echten“ Markt durchschlagen können und sich sogar im internationalen Rahmen auswirken. Umgekehrt spürt jetzt erstmals der Faktor Arbeit, insbesondere wegen der durch die Sozialstaatskompenente verteuerten Arbeitslöhne die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit eigener Produkte am Markt, insbesondere am Weltmarkt und reagiert zunächst mit Lohnverzicht. Dass dies auf Dauer nicht genügen kann, ist heute schon klar und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Kosten der Sozialstaatskompenente sich nicht mehr auf die Kosten der Produkte umlegen lassen werden, mit anderen Worten: Der Sozialstaat lässt sich auf Dauer nicht durch Kostenadditive beim Faktor Arbeit finanzieren. 82vlg. oben Kapitel 1.1. und 1.2. 83vgl. oben Fußnote 25: Zu anfangs nur in den besonderen Wirtschaftszonen wie Chenzen, nach Rückgabe Hongkongs auch dort und heute fast überall in der Volksrepublik China. 84ZDF, Auslandsjournal vom 23.02.2004, in Nordkorea lässt sich durch die Isolation ein physisches Überleben großer Teile der Bevölkerung nur durch strikte Planwirtschaft sicherstellen. 85Vlg. oben Fußnote 6, Kapitel 1 86Wenn zunächst eine Umverteilung der Einkommen insofern vorgesehen war, als Menschen ohne Einkommen von dem leben sollten, was überdurchschnittliche Einkommen abzugeben hatten, kam es etwas später nach dem Ende des Wachstums zu einer Umverteilung der Vermögen, da allein Einkommen nicht mehr ausreichten, einkommenslose Menschen zu ernähren. 87Tatsächlich schien das System zur Zeit des Wirtschaftswunders allen entgegenzukommen, denn die Einkommenssteigerungen reichten ohne weiteres aus, die Bezieher hoher Einkommen ebenso zufrieden zu stellen, wie den relativ kleinen Anteil der Bevölkerung, der auf Zuwendungen angewiesen war und von diesen höher als erwartet ausgefallenen Zahlungen sehr gut leben konnte. 88Hier sei nicht an die ersten Rezessionen der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts erinnert, sondern es wird gerade die Zeit nach der Zusammenführung von BRD und DDR abgestellt, wo sich 1994 und 1997 Spitzen in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit einstellten, die das bisher Erlebte insgesamt in den Schatten stellten (vgl. insoweit Siebert, „Der Kobraeffekt“, Schaubild 6.1 „Entwicklung der Arbeitslosigkeit“). 89Die Begrenzung des Sozialstaatsprinzips setzt in der Regel bei der Höhe der Zahlung und der besonderen Qualifizierung der Berechtigten ein - vgl. beispielsweise Hartz IV und die Praxis im Gesundheitswesen. - Der Versuch, die Begrenzung über die Staatsangehörigkeit o. ä. zu optimieren, wurde noch nicht in der BRD erwogen. 90Tatsächlich hat Labour am 01.05.1997 das beste Wahlergebnis seit 1945 unter dem Spitzenkandidaten Tony Blair eingefahren, der später in viel beachteter Weise den Sozialstaat mit Sparmaßnahmen den veränderten Bedingungen anpasste und damit zum Vorbild für Schröder wurde, der sich ausdrücklich in den Konsens mit Blair dafür einsetzte, Sozialleistungen in Europa wie in der BRD abzubauen. Die in jüngerer Zeit von den Regierungsparteien als Rahmenplan entworfene sogeannte „Agenda 2010“ stellte den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung dar. 91Die SPD-Ministerpräsidenten der Länder Rheinland-Pfaz und Nordrhein-Westfalen setzten sich 2004 bei den Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst für „Nullrunden“ ein und warben mit diesem Modell auch für weitere Bereiche in der Wirtschaft. 92Danach wurde insbesondere von enttäuschten SPD-Mitgliedern und Funktionsträgern die Gründung einer neuen Linkspartei realisiert. 93Besondere Unterstützung erfuhr die rot-grüne Regierungskoalition erstaunlicherweise zunehmend von den Unionschristen, wo sich gerade im Oktober 2004 der von seinen Ämtern zurückgezogene Friedrich Merz ausdrücklich lobend über die Regierung Schröder äußert und sich ein Festhalten an dessen Reformen wünscht. 94Bei CDU/CSU haben sich einzelne Modelle nicht nachhaltig durchsetzen können, insbesondere die sogeannten Kirchhoff-, Merz- und Seehofer-Modelle. Aus dieser Sicht heraus bleibt die Union in der politischen Landschaft des Jahres 2005 ein Unsicherheitsfaktor, was insbesondere dem Wirtschaftsrat auffällt, der in seinen Veröffentlichungen gerade seit September und Oktober 2004 Konsequenzen durch die Unionsspitze einfordert. 95Deutschlandfunk in einer Sendung vom 28.09.2003.´ 96Beispielsweise beschneidet die Regierungskoalition Rechte der Arbeitnehmer, während die CDU/CSU sich zum Fürsprecher für Arbeitnehmerrechte aufschwingt. 97Sowohl Sozialdemokraten und Grüne, als auch Christdemokraten und Christsoziale behaupten von sich selbst gleichzeitig, „die Mitte darzustellen“, während sie auf der anderen Seite diesen Platz dem Gegner streitig machend, diesen versuchen, propagadistisch nach außen abzudrängen. Das vollzieht sich derzeit in fast unsachlicher Art und Weise, beispielsweise, wenn von Seiten der Sozialdemokraten im Zusammenhang mit CDUÄußerungen zum Türkeibeitritt diese als „Rechtspartei“ dargestellt wird, während seitens verschiedener CDU-Mandatsträger die Sozialdemokraten im Zusammenhang mit Äußerungen zu Werksschließungen an ihre „sozialistische Vergangenheit“ erinnert werden. 98vgl. oben Fußnote 78, insbesondere aber sollte man beobachten, wie die etablierten Parteien einvernehmlich reagieren, wenn neue politische Kräfte Erfolg haben. Die Geschlossenheit reicht hierbei von der Ablehnung der Schill-Partei in Hamburg bis zu offener gemeinsam unhöflich brüsker Ablehnung der NPD im sächsischen Landtag nach deren Wahlerfolg im September 2004. 99vgl. Fußnote 78, durch die Reformen wird das linke Lager tatsächlich als „nicht mehr so links“ erscheinen. Dennoch wird im weiteren insoweit auf die herkömmlichen Begriffe zurückgegriffen werden. 100Man denke in diesem Zusammenhang an die sogenannten neuen Montagsdemonstationen, in denen doch beachtliche Menschenmassen auf die Straße gebracht wurden, wobei eine besondere Rolle den Gewerkschaften zukommt, die ganz deutlich hier den Tatkt vorgeben, obwohl ihre Mitgliederzahlen weiter zurückgehen (vgl. hierzu Siebert, „Der Kobraeffekt“, 112...der dort nachweist, dass die Gewerkschaften allein in den letzten 10 Jahren um fast mehr als 25 % ihrer Mitglieder verloren haben.) 101Tatsächlich haben die Arbeitgeberverbände durch ihre Funktionäre schon sehr früh Zustimmung zur Agenda 2010 und den sonstigen Modellen der Regierung gezeigt und aktive Unterstützung für die damalige Regierungskoaltition nicht missen lassen. Allen voran, biedern sich den dort egierenden Arbeitgeberfunktionäre in besonderer Weise an, indem sie öffentlich auf die Regierungsunfähigkeit der Unionsparteien verweisen (vgl. Olaf Henkel im Interview, AWV Informationen 6/2002). 102Die „Financial Times Deutschland“ weist bereits darauf hin, dass mit ersten echten sozialen Unruhen in der BRD im Jahr 2006 gerechnet werden kann (Financial Times Deutschland, 17.09. 2004, Seite 1). 103Ratchet-Effekt, John M. Litwack, 1993, „Coordination, Incentives and the Ratchet Effect in: The Ground Journal of Economics, Volume 24, No. 2, pp 271 – 285. 104vgl. hierzu Kapitel 3, Fußnote 38. 105vgl. hierzu Fußnote 35; wenn das weiltweit bekannte hohe Niveau des hiesigen Sozialstaates auf potentielle Einwanderer in der Weise wirkt, dass sie sich die BRD zum Ziel nehmen, anstatt beispielsweise in Italien zu verbleiben, das sie als erstes Land der EU betreten, spricht dies bereits für sich. Nach verschiedenen Umfragen ist heute davon auszugehen, dass die Mehrheit der in Italien gestrandeten Nordafrikaflüchtlinge als Reiseziel die BRD nennt. 106Artikel 3 GG. 107SGB: Bisher §§ 190 ff SBG III, ab 01.01.2005 Arbeitslosengeld II, §§ 19 ff SGB II. 108Da die hier einwandernden Wirtschaftsflüchtlinge in absehbarer Zeit die Möglichkeit erhalten, die Staatsangehörigkeit der BRD zu erwerben, ist heute schon absehbar, dass Gesetze in Zukunft anders “gemacht” werden, als heute. 109Dieser Begriff steht im Gegensatz zum real existierenden Sozialismus und hat es tatsächlich geschafft, in der BRD Fuß zu fassen. Seine Exponenten haben schon lange Regierungsämter bekleidet, bevor die rot-grüne Koalition ins Amt gelangen konnte. Namen wie Willi Brandt und Herbert Wehner mögen aus heutiger Sicht Antipoden gewesen sein. Im hier verwendeten Sinn stellten sie die eine Einheit dar, der es gelungen ist, die Macht in der BRD zu erlangen. Weitere bekannte Köpfe aus der früheren DDR sind in künftigen Regierungen zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist an die Rolle Gregor Gysis zu denken. 110Auch Liberale arbeiteten und arbeiten Hand in Hand zur Stabilisierung des mit linken Kräften gemeinsam geschaffenen Systems (vgl. insoweit Helmut Schelski, „Systemüberwindung, Demokratisierung, Gewaltenteilung“, 4. Aufl., 1977, S. 19 ff („Die Strategie der „Systemüberwindung“ – der lange Marsch durch die Institutionen“): In dieser Abhandlung, die zuerst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 10.12.1971 erschienen ist und die weltweit in verschiedenen Sprachen veröffentlicht wurde, geht Schelski auch auf die Zusammenarbeit zwischen Jusos und Judos ein und zeigt die gemeinsam strategisch revolutionären Ziele, die wohl heute von einigen der „Kombattanten“ erreicht wurden. 111Nach einer neueren Statistik, die hier als Fundstelle nicht genannt werden kann, arbeiten in der BRD in der Müllbeseitigung/-verwertung mehr als 75 % Ausländer. 112Horst Siebert, “Der Kobraeffekt”, S. 109 ff. 113vgl. hierzu Fußnote 94, Artikel 3 Grundgesetz 114Der von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickelte Gleichbehandlungsgrundsatz vermag in diesem speziellen Fall nicht zu greifen, da ausdrücklich hier Ungleiches sonst gleich behandelt werden würde. 115Kapitel 3 bei Fußnote 41. 116Es handelt sich hier nicht um „tatsächliche Systemfehler“, sondern um als negativ empfundene Begleiterscheinungen, hier insbesondere der Umstand, dass nicht alle Menschen mit dem marktwirtschaftlichen Regelwerk zu Recht kommen können. 117Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 15.07.2005 (BGBl I, 2114, 2009 I 53850)), die auch mit einer strafrechtlichen Komponente ausgestattet ist. 118§ 265 a StGB oder z. B. § 264 StGB (“Subventionsbetrug”). 119In der Europäischen Union wird eine Angleichung des Sozialstaatsniveaus angestrebt, wobei sich die Vertragsstaaten von Anfang an darüber im Klaren waren, dass selbst langfristig die sozialstaatliche Regelung in der Kompetenz und damit in der Finanzstruktur der Mitgliedsstaaten zu verbleiben hat. Im internationalen Rahmen lassen sich nur als ganz grobe Ungerechtigkeiten empfundene Spitzen regeln, bzw. werden weltweit in Gebieten sogenannter humanitärer Katastrophen Regelungen getroffen, die jedoch mit einem bloßen Sozialstaatsmodell nichts mehr zu tun haben. 120Johnson´s Jahrestage 30.03.1968 121Es handelt sich um ein in der Psychologie bekanntes Phänomen, für einen selbst oder die eigene Gruppe reservierte Bereiche mehr zu schonen, als solche, die der Allgemeinheit generell zur Verfügung stehen. 122NRW-Lexikon, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Recht, Kultur, Opladen 2000. 123Vgl. Fußnote 106; eine Inanspruchnahme des für die eigene Gruppe reservierten Bereichs, ist nach den oben ausgeführten Gedanken von vorne herein nur für „als Extremfälle“ gedacht und wird aus den oben genannten Gründen deshalb akzeptiert. 124vgl. Lewis, „Scham – Annäherung an ein Tabu“, Hamburg, 1993, S. 151 ff. 125Im Hinblick darauf, dass sich das Sozialverhalten in der BRD jedenfalls in den vergangenen vierzig Jahren erheblich in der von vielen Politikern schon angeprangerten Weise geändert hat („Anspruchsdenken“), muss auch hier davon ausgegangen werden, dass nicht von heute auf morgen eine Änderung dieser Gesinnung und dem darauf beruhenden Verhalten zu erreichen sein wird. Die Übergangszeit wird entsprechend der anzustrebenden Entwicklung als „Lernprozess“ bezeichnet. 126vgl. Fußnote 110; selbst Vertreter des heutigen Systems sprechen von Ausplünderung desselben durch „Mitbürger“, die nur noch einem ausbeuterischen Anspruchsdenken verhaftet sind. 126Schon Gustave Le Bon, „Psychologie des Foules, Paris 1895, S. 5. 127Politisches Schlagwort, mit dem seit Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts in der BRD gemeinsame Anstrengungen der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften des Staates zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bezeichnet werden. Sie gehen zurück auf eine Initiative der Industriegewerkschaft Metall vom November 1995, nach der die Arbeitgeberseite für drei Jahre auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten sollte, wenn die Arbeitnehmerseite untertarifliche Einstiegslöhne akzeptierte und die Einkommenssteigerung nur die Höhe der Inflationsrate erreichen sollten. Der Staat sollte dabei selbst Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen und auf weitere Senkungen des Arbeitlosengeldes, der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe verzichten. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl schloss sich diesen Vereinbarungen im Ergebnis an, konnte jedoch notwendig werdende drastische Sparbeschlüsse nicht vermeiden, so dass die Gewerkschaftsseite schon im April 1996 aus dem Bündnis ausschied. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder bastelte im Dezember 1998 ein neues „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“, das ebenfalls ohne entscheidende Ergebnisse endete, dennoch kam es im Juli 1999 wieder zu einer Annäherung der Tarifvertragsparteien, die schließlich eine Flexibilisierung der Arbeitszeitpolitik sowie eine beschäftigungswirksame Reduktion von Überstunden vereinbarten. Ein weiteres Bündnis für Arbeit Anfang Januar 2000 betraf die Vorruhestandsregelung und eine künftige Tarifpolitik. Weitere „Bündnistreffen“ folgten, jedoch ohne greifbare Ergebnisse. 128vgl. oben 4. Kapitel, Fußnote 56 129vgl. die Statistik von Insolvenzen des statistischen Bundesamtes. 130Zwar wird angeblich versucht, mit Steuerreformen den Unternehmen eine durchaus als notwendig erkannte Entlastung zu geben. Tatsächlich jedoch wird diese Entlastung weitgehend zunichte gemacht durch die Verlängerung des Erhebungszeitraumes für Solidaritätszuschlag und durch die Erhöhung der sogenannten Ökosteuern. Dabei darf auch die sog. „Energiewende“ nicht unerwähnt bleiben. 131Tatsächlich wird lediglich die sogenannte „Ich-AG“ gefördert, die jedoch mit unternehmerischer Initiative kaum noch etwas zu tun hat und lediglich dem Zweck dient, die Zahlen der Arbeitslosenversicherung zu schönen. 132vgl. oben Fußnote 56; tatsächlich wird dann auch die sogenannte „Sozialgesetzgebung“ diesem Begriff gerecht, was heute vielfach in Frage zu stellen ist, denn bei den diese Leistung in Anspruch nehmenden handelt es sich oftmals um „Asoziale“. 133vgl. oben Fußnote 118; das Wort „Sozialschädling“ ist hier im wahrsten Sinne des Wortes zu verstehen, denn der das Sozialsystem ausplündernde Asoziale schädigt nicht nur den „Sozialstaat“ als solchen, sondern auch das Ansehen der vielen Mitbürger, die auf die Sozialgesetzgebung tatsächlich angewiesen sind. 134Hierunter ist ein begrenzter Wirtschaftraum zu verstehen, in dem keine ethnisch-kulturell einheitliche Bevölkerung lebt und arbeitet, beispielsweise das ehemalige Jugoslawien bzw. dort Bosnien, wo jedenfalls drei Bevölkerungsgruppen sich unversöhnlich gegenüber stehen. Weitere ähnliche inhomogene Wirtschaftsgebiete gibt es im spansichen Baskenland, in den englischen Industriegebieten, wo die englische Bevölkerung heute schon teilweise in die Minderheit geraten ist; hier kam es beispielsweise in Middleton schon im letzten Jahrhundert wiederholt zu Rassenunruhen. 135Im August 1914 schloss für die Türkei Enver Pascha, der als Führer der Jungtürkischen Revolution angesehen wird, ein Bündnis mit dem Deutschen Reich, obwohl vorher in der Bosnienkrise die Türkei sich mit Protestnoten gegen Deutschland und besonders Österreich gewandt hatte. Auf Grund dieses Bündnisses kam es zu einer sehr engen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei. Teilweise führten Deutsche Generalstabsoffiziere türkische Einheiten, insbesondere in den Kämpfen bei den Dardanellen und im arabischen Raum, auch in Palästina. Das Schicksal beider Völker war in der Weise miteinander verknüpft, dass die drohende Niederlage Deutschlands das Ende des osmanischen Reichs einleitete. Als es schließlich zum Waffenstillstand von Mudros kam, hatte die Türkei alle Gebiete mit Ausnahme von Anatolien verloren und wurde im Friedensvertrag von Sevres gezwungen, nicht nur alle arabischen Provinzen aufzugeben, sondern auch eine Teilung Anatoliens hinzunehmen, die in den griechisch-türkischen Kriegen wieder rückgängig gemacht werden konnte. 136Offiziell leben 2004 mehr als 3,8 Mio. Türken in Gebiet der BRD. Übergriffe dieser Minderheit werden in den Medien wenig beachtet. Der Anteil an Verurteilungen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten erscheint überproportional, auch wenn offizielle Statistiken hier nicht zugänglich sind. 137Vgl. z. B. Hürriyet, 22.11.2003, 26.05.2002. 138 z. B. zuletzt: Vakit 04.03.2005. 139Beispiele für ein Nebeneinander von nationalorganisierten Gesellschaften sind auf der Iberischen Halbinsel zu finden, wo es bisher nicht zu Auseinandersetzungen nennenswerten Umfangs zwischen Spaniern und Portugiesen gekommen ist; ähnliches gilt für die skandinavischen Staaten, wo sich die Völker ihres eigenen Wertes sehr bewusst sind, ohne dass es Konflikte mit den Nachbarvölkern gab. Im Ergebnis bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es zum Konflikt zwischen Völkern eben mehr, als nur der Gesellschaften mit einem sehr starken „Wir-Gefühl“ (Nationalgefühl) bedarf. 140An dieser Stelle soll bewusst nicht auf einen bestimmten Konflikt des 20. Jahrhhunderts bezug genommen werden. Es genügt hier ein Hinweis auf den amerikanischen Bürgekrieg, der mehr als jede andere kriegerische Auseinandersetzung zuvor Menschenleben auf beiden Seiten gefordert hat, anderseits Banken und einem Teil der Industrie riesige Gewinne beschert hat. In diesem Krieg waren es vor allen Dingen Wirtschaftsinteressen, die schließlich dazu geführt hatten, dass Amerikaner auf beiden Seiten in einer weder vorher noch nachher auf diesem Kontinent bekannten Anzahl zu Tode kamen. Besonders interessant erscheint dabei, dass die Finanzierung beider Kriegsparteien bei den gleichen Bankhäusern lagen. 141Als Beispiele bietet sich hier die Europäische Union, aber auch die Gemeinschaft unabhängiger Staaten an. 142Besonders problematisch kann eine weitere Ausdehnung solcher Kooperationen dann werden, wenn Mitglieder aufgenommen werden, die nicht von allen bisherigen Mitgliedern in gleicher Weise akzeptiert werden, wie derzeit die Diskussion über Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU zeigen. 143Aus den drei Gemeinschaften europäischer Staaten (1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Atomgemeinschaft und Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), die durch die römischen Verträge begründet wurden, entwickelte sich aus der Gemeinschaft der sechs (BRD, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg) zunächst die Gemeinschaft der zwölf, deren langfristiges Ziel der Zusammenschluss zur politischen Union waren. Letzere wurde durch den Vertrag von Maastricht (November 1993), der Gründung der Europäischen Union,realisiert. 144Während die Gemeinschaft der zwölf erste Probleme brachte – immerhin kam es zum Austritt des Mitgliedes Norwegen -, führte die stetige Erweiterung zu immer größeren ökonomischen und politischen Problemen. 145Schon der Beitritt der mittelosteuropäischen Staaten wurde für die Union als nicht mehr verkraftbar verstanden und von vielen als „Denaturierung“ der Union insofern verstanden, als auf lange Frist beispielsweise die Freizügigkeit von Arbeitnehmern sowie der Erwerb von Grundvermöge auch für Angehörige von Mitgliedsstaaten ausgeschlossen bleibt. Die inzwischen ins Auge gefasste Erweiterung durch Aufnahme der Türkei könnte grundsätzlich zum Ende der ursprünglichen Union führen, denn die dort einmal gefundenen Regeln würden dann nicht mehr auf die dann ins Auge gefasste Union passen, die dann auch strenggenommen keine Europäische Union mehr wäre, weil der größere Teil der Türkei eben nicht in Europa gelegen ist. 146Die ursprünglichen Gemeinschaften beinhalteten lediglich die Stahlerzeugung, die Atomwirtschaft und die Schaffung des Binnenmarktes, was im Hinblick auf die angestrebte Union nur einen sehr kleiner Ausschnitt der Ziele darstellen konnte. 147Das Schengener Abkommen ist eine internationale Vereinbarung einiger europäischer Staaten über den kontrollfreien Grenzverkehr sowie über eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik. Das im Juni 1990 in der luxemburgischen Kleinstadt Schengen zwischen der französischen Republik, der BRD und den Benelux-Staaten geschlossene Abkommen beinhaltet eine Verschärfung der Personenkontrollen an den Außengrenzen und eine engere polizeiliche Zusammenarbeit durch ein zentralcomputergestütztes Fahndungs- und Informationssystem. Inzwischen sind dem Abkommen auch Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Schweden und Finnland beigetreten. Großbritannien und Irland lehnten einen Beitritt ab. Die Schweiz ist assoziiert. 148Insbesondere den Strafverfolgungsorganen sind im Zusammenhang mit dem SchengenerAbkommen das Schengener Informationssystem sowie die Praxis zu Gute gekommen, da länderübergreifende Sicherheitsmaßnahmen möglich wurden und die Polizei Straftäter auch im Nachbarland kurzzeitig weiterverfolgen kann. 149Bis heute gibt es lediglich eine Südnordwanderung beachtlichen Ausmaßes, insbesondere aus den wirtschaftlich schwächeren Mitgliedern der EU, wie Griechenland, Spanien und Portugal in der jeweiligen Statistik. 150Bundestagdrucksache 15/3150, 13/4498 151Nadine Leiner, Internationale Migration, Verteilung und öffentliche Güter, Dissertation Konstanz 1997, S. 66 ff. 152Preissteigerung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro in Griechenland bzw. Portugal. 153Migrationsbericht des Bundesministeriums, aktualisierte Ausgabe November 2004. 154Statistik Verhältnis von sinkendem Angebot an Arbeitsplätzen gegenüber höheren Zuzug ausländischer Mitarbeiter. 155Statistik über die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch nachziehende Familienangehörige, derzeit nicht zugänglich. 156Vgl. Fußnote 62. 157In der BRD staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Die Leistungen hängen von der Miete bzw. der Belastung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Haushalts ab und gelten für Deutsche und Ausländer, die in der BRD leben gleichermaßen. Die Höhe hängt von der Höhe des Familieneinkommens, von der Zahl der Haushaltsmitglieder und von der Höhe der Miete bzw. der Belastung durch den Wohnraum ab. Das Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt. 158Dieser Begriff wird unabhängig von den Änderungen in der Sozialgesetzgebung (Hartz IV etc.) weiterhin verwendet. Es ist die wichtigste Leistung der Arbeitslosenversicherung und stellt eine Lohnersatzleistung dar, die nach persönlicher Meldung und Antragstellung beim Arbeitsamt erhält, wer arbeitslos ist. Es wird für maximal zwölf Monate gezahlt und beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 %, für Arbeitslose ohne Kinder 60 % des zuletzt bezogenen Nettogehalts. 159vgl. hierzu Fußnote 141 aber auch weitere Verträge, u. U. auch die EU-Verträge, die gewisse Korrekturen rechtlich erschweren dürften. 160vgl. hierzu Fußnote 37; diese Überlegung regelt nach dem hier vertretenen Verständnis das Zusammenspiel zwischen Wohlfahrtsstaat und marktwirtschaftlicher Ordnung. 161z. B. Sozialpolitische Umschau, 03.07.2000, Gesetz zum Staatsvertrag vom 18.05.1990, vom 25.06.1990 (BGBl. II, 518 ff.). 162Diese müssten tabellarisch verbindlich festgestellt werden. 163Verschiedenen Sozialsystemen gehören Arbeitnehmer dann an, wenn sie rechtlich Angehörige eines anderen Staates sind und somit nicht ohne weiteres als Angehörige des hiesigen Sozialsystems angesehen werden können. 164Sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge fliehen nicht allein wegen politischer Umstände, sondern grundsätzlich, um dem niedrigen Lebensstandard ihrer Heimat zu entgehen, d. h. um wirtschaftlich an dem hohen Niveau des Ziellandes zu partizipieren. Das allein bedeutet, dass zu Anfang des Aufenthaltes gerade Überlegungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Sozialleistungen im Vordegrund stehen. 165Hierzu schon Schelski, „Systemüberwindung, Demokratisierung, Gewaltenteilung“, 4. Aufl., München 1974, „Propaganda und Information“, S. 109 ff. 166Das neue Staatsangehörigkeitsrecht baut nicht mehr, wie das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz auf einer Volkszugehörigkeit auf, sondern geht bedenkliche neue Wege (vlg. Staatsangehörigkeitsgesetz von 1993 BGBl. 583 in der Fassung vom 21.08.2002, BGBl. I, 3322: das Abstammungsrecht (ius sanguinis) wird durch das Bodenrecht (ius soli) ergänzt (§ 4 StAG). Weitere Einbürgerungsmöglichkeiten finden sich in §§ 85 – 91 AuslG. 167Staatsbürger der BRD, denen erst kürzlich die Deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt wurde, wählen mehrheitlich SPD und Grüne, vgl. Wolfgang Harlesten, „Den Wählern auf der Spur“, St. Ingbert 2002, S. 74 ff., Max Kaase/Hans-Dieter Klingemann „Wahlen und Wähler, Analysen aus Anlass der Bundestagswahl 1994“, Opladen 1998, S. 463 ff. 168So z.B. Bundesaußenminister Fischer im Oktober 2004, als die Oppositionsführerin und späte Kanzlerin mit dem Gedanken spielte, eine Unterschriftenaktion zum EU-Beitritt der Türkei zu organisieren. 169Die DDR musste noch einen Zaun bzw. eine Mauer errichten, um den Wegzug von Arbeitskräften zu verhindern. 170Statistisches Bundesamt, Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 171Solche Maßnahmen würden gerade dazu führen, den Aufbau von Sozialsystemen in anderen Staaten der Gemeinschaft zu fördern. 172Der Begriff soll keinen Staat diskriminieren und lediglich plakativ deutlich machen, dass bestimmte Reaktionen seitens verschiedener Länder anders gar nicht bewertet werden können. 173Die heute größte Ausländergruppe in Deutschland ist sich nicht nur selbst ihrer weitgefächerten Rechte in der BRD bewusst, sondern auch der Staat, dem diese Gruppe entstammt, beginnt Einfluss auf die Politik der BRD zu nehmen, was nicht nur in politischen Ausnahmesituationen, wie z. B. Der Verhaftung politischer Straftäter deutlich wird. 174Vgl. Fußnote 158; gerade Heimatstaaten von in der BRD lebenden Ausländern sollten sich jeglicher Einflussnahme enthalten, damit solche Verdachtsmomente eben nicht aufkommen. 175Der Chef der PKK wurde im Februar 1999 von einem türkischen Sonderkommando in Nairobi ergriffen und in die Türkei verbracht, wo er wegen Verbrechen gegen das Land und die Souveränität des Staates zum Tode verurteilt wurde. Im Zusammenhang mit seiner Festnahme kam es zu Demonstrationen in der BRD. 176Philipp Gessler, taz Nr. 6678 vom 16.02.2002, Seite 3. 177Vertrag Türkei, vgl. oben Fußnote 62 178Da die BRD die „sozialste“ gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung eingeführt hat, kann es nicht vorkommen, dass einwandernde Ausländer sich in der BRD tatsächlich schlechter stellen würden. 179Nach Erhebungen soll bereits in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts der Islam stärker als jede andere Konfession in Deutschland sein. 180„Rumelien“ hieß der Teil der europäischen Türkei, der formell bis 1908 Bosnien und Herzegowina einschloss. 181Auch für die damalige Zeit kam es zu besonderen Grausamkeiten im Anschluss an die Kämpfe mit Türken auf dem Balkan. 182Vlad Tepesch IV, 1448 – 1476, manchmal auch mit Vlad V verwechselt, „Prinz der Walachai“, gelangte zunächst mit türkischer Hilfe an die Macht im untergehenden oströmischen Reich, kämpfte dann mit Ungarn gegen die Türkei, die seinen Kopf nach seinem gewaltsamen Tod in Konstantinopel (jetzt Istanbul) ausstellte (durch Bram Stoker, 1897, als „Dracula“ unsterblich geworden, interessant: www.rosswell.fortunecity.com/seanse/500/vamps). 183Man denke in diesem Zusammenhang nur an die Kriege in Bosnien und in Kosovo in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts. 184Am 24.03.1999 entschied sich die NATO für eine Intervention im Kosovo. 185Erinnert sei an die Einwanderung der Europäer in Amerika im 16. Jahrhundert. Vgl. zu diesem Thema die Internetseite des Schweizerischen Nationalrats Bernhard Hess (www.bernhard-hess.ch, wo, wie bei vielen anderen, die zunehmende Gewaltanwendung durch Ausländer diskutiert wird). 186Vorschlag der Regierungskoalition in Bundestatsdrucksache BT 14/7378. Im Hintergrund steht wohl der Gedanke, durch möglichst großzügig geregelte Einreise und damit verbundene Einwanderung, Wähler für morgen zu gewinnen. Dass dies letztlich zum Sturz des deutschen Außenministers führen muss, ist insofern nur eine logische Konsequenz (siehe Bayernkurier, 26.03.2005, “Das Protokoll: Fischers kalter Putsch”). 187Neues Staatsbürgerschaftsgesetz der BRD: Staatsangehörigkeitsrecht vom 22.07.1913, RGBl. 585 in der Fassung des Gesetzes vom 21.08.2002, BGBl. I 3322, damals noch: “Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). 188§ 85 Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 21.08.2002 (BGBl I 3322). 189Die Statistik hierzu ist nach Wissen des Verfassers nicht veröffentlicht und kann deshalb nur über die generelle Statistik von Geburten und in diesem Zusammenhang mit einer Statistik des Alters der Eltern nachvollzogen werden. 190Dies gilt nur, wenn man von einer “Vereuropäisierung” der Schuld und Erinnerung absieht; diese “Identitätsstiftung” durch Erinnerung der Verstrickung aller Europäer in die Ereignisse vor der Mitte des 20. Jahrhunderts wird beispielsweise von Eckhard Fuhr im Leitartikel der “Welt” vom 28.01.2005 vorgestellt. 191Man denke nur an die Reaktionen in den Niederlanden zum Tod des Schriftstellers Van Gogh und die darauf folgenden Äußerungen von Offiziellen in der BRD. Danach räumen sogar heute Grüne Politiker ein, dass zu viel „Multi-Kulti“ von unserem System nicht verkraftet werden könne. Besonders schwierig stellt sich die Situation dann dar, wenn eine türkische Zeitschrift in der BRD den Holocaust leugnet und dafür mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren überzogen wird (Vakit, 01.12.2004). 192siehe: Brüderle, Pressemitteilung vom 05.11.2002, Kolb, Pressemitteilung vom 13.03.2003. 193Ungeachtet der 5-Jahrespläne erfolgten Ausschreibungen für die Deutsche Industrie für den öffentlichen Sektor, während im Privatsektor Angebot und Nachfrage in der Regel zur Preisbildung führten. 194Angefangen vom Lastenausgleich über die Preisgestaltung bis zur Arbeitnehmermitbestimmung gab es Elemente, die in eine rein marktwirtschaftlichen Struktur nicht passen und dem Instrumentarium sozialistischer Wirtschaftssysteme entnommen zu sein scheinen. 195In diesem Zusammenhang kann man an den Minderjährigenschutz genauso denken, wie an das soziale Arbeits- oder Mietrecht und schließlich an das gesamte, im Sozialgesetzgebuch zusammengefasste Sozialrecht, einschließlich der dortigen Nebengesetze. 196Eine Insolvenz brauchte nicht mehr, wie in früheren Zeiten, für alle damit in Verbindung stehenden natürlichen Personen mit Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung verbunden zu sein, wenn auch noch zu Anfang der Bundesrepublik nicht das Institut der Verbraucherinsolvenz (seit 2001, BGBl. I 2710, §§ 304 ff. InsO, vgl. Schmidt/Räntsch, MDR 94, 321 ff) geschaffen war. 197Auch dieser Unterschied ist insbesondere bei der Betrachtung des heutigen Zuwanderungsdruckes “deutschstämmiger” aus dem Osten erforderlich.) 198(Lastenausgleich auf Französisch) www.perso.wanadoo.fr/jeunepiednoire/jpn.wst oder www.pierdnoir.com, Patrick Rotman, „L´ennemi intime”, Paris, 2002 199Auch schon damals gab es beispielsweise ein D-Mark-Bilanzgesetz. 200Das besonders Schwierige bei der Aufnahme der neuen Bundesländer lag in deren Wirtschaftsordnung, die nicht mit derjenigen der alten Bundesrepublik vergleichbar war, weil die öffentliche Hand als Eigentümer der Produktionsmittel ganz entflochten werden musste, was bei der Aufnahme des Saarlandes schon deshalb wegfiel, weil die Wirtschaftsstruktur die gleiche, wie in der aufnehmenden Bundesrepublik war. 201Gerade in der Wendezeit gab es keine wirksame staatliche Verbrechensbekämpfung, denn die ursprünglich hierzu verpflichteten Organge wussten im Prinzip nicht, wie es weitergehen sollte und verhielten sich passiv. 202Außer einer allgemeinen Statistik sind keine Quellen heute zugänglich, interessant ist in diesem Zusammenhang die Statistik des Instituts für Kriminalwissenschaften an der Universität Münster (www.uni.muenster.de/jura.krim). 203Nicht ohne Grund sprach man von „Wirtschaftswunder“, von dem nämlich alle Bundesbürger profitierten und sich schon drei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik ein Drittel der Bevölkerung wieder einen Urlaub leisten konnte. 204Auch nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 gab es einen Aufschwung hierzulande, der zwar nicht die möglicherweise verfängliche Bezeichnung „Wunder“ erhielt; auch damals wurde einige Jahre später nicht ohne Stolz darauf verwiesen, dass nunmehr mit dem Progamm “Kraft durch Freude” für jeden ein Urlaub möglich werden konnte. 205Da man grundsätzlich davon ausgehen konnte, dass eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Sozialstaats „schäbig“ gewesen wäre, wurden auch solche Menschen in Schutz genommen und versorgt, die äußerlich nicht krank waren, sondern auf Grund dramatischer Erlebnisse während des Krieges psychisch Schaden gelitten hatten. Wollte man heute so verfahren, wären die Ressourcen des Sozialstaates mit Sicherheit schon erschöpft, fällt es doch äußerst schwer, psychisch angelegte Schäden überhaupt zu erkennen und nachzuweisen. „Neurosen“, wie sie heute vielfach einen Grund für eine Arbeitsunfähigkeit darstellen, gab es in der Statistik zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik so gut wie nicht. 206Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz vom 15.03.1951, BGBl. I, Seite 175, 209 ff.). 207Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz vom 15.03.1951, BGBl. I, Seite 175, 209 ff.). 208Schon vor Erlass des Grundgesetzes (23.05.1949) gibt es für Länderverfassungen (beispielsweise Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18.05.1947) in Art. 51 die Soziale Marktwirtschaft. 209Vgl. schon das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 08.06.1967, BGBl. I 582 ff. Dieses Gesetz lässt auch Lenkungsmaßnahmen zu, macht jedoch - ähnlich dem Vertrag von Maastricht - deutlich, dass Sparsamkeit unverzichtbare Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität ist (Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) vom 07.02.1992 (Abl. EG 1992 C 191/1)). Art. 115 GG verpflichtet ausdrücklich dazu, die Substanz des Staates für die nachfolgenden Generationen zu sichern, in dem er vorschreibt, dass der Staat im Regelfall neue Schulden nur zur Finanzierung von Investitionsausgaben aufnehmen dürfe. 210Die BRD bezahlt in der Regel allen internationalen Zusammenschlüssen, in denen sie eine Mitgliedschaft hat, wesentlich mehr, als alle anderen Mitglieder – vielleicht noch mit Ausnahme der USA. Dies trifft mit Sicherheit zu für die NATO, die UNO und ihre Unterorganisationen und die EU, wo die Mitgliedsbeiträge relativ transparent sind; aber auch in anderer Umgebung, wie beispielsweise bei Forschungsprojekten wie der ESA, Rüstungsprojekten wie beispielsweise beim Eurofighter, übernimmt die BRD regelmäßig den größten zu zahlenden Anteil, auch wenn sie nur in untergeordneter Größenordnung an den Projekten partizipiert. Die BRD zahlt in der Regel – eventuell mit Ausnahme der USA – die höchsten Beiträge und erbringt auch die höchsten Zahlungen und Sachleistungen in verschiedene Abkommen, Zusammenschlüsse oder Aktionen ein. So ist Deutschland bei weitem der größte Zahler für die ISAF, die NATO-Kräfte in Afghanistan (vgl. hierzu Deutsche Botschaft WashingtonD. C., Informationen 16.11.2004: “Germany is by far the largest contributor...”). Als weitere Bespiele können genannt werden: Zahlungen der NATOLänder in den Infrastrukturfont, wo Deutschland 23,1350 % erbracht hat, während die USA nur 22,3330 % erbracht haben (Türkischer Generalstab, Informationen www.tsk.mil.tr/eng/uluslrrarasi/natoaltyapip.htm. Auch für die KFOR, die Friedenstruppe für das Kosovo hat die BRD die Hauptlast ebenso getragen, wie für die ganzen Balkaneinsätze: Zahlungen aus der BRD in Höhe von € 73,4 Mio!, für Mazedonien allein noch einmal € 87 Mio.! Auch hier ist die BRD größter Zahler (Deutsche Botschaft Washington D. C., Backgroundpapers www.germany-info.org/relaunch/info/archives/background/kosovo.html, 16.12.2004). Für die UNO trägt die BRD 8,7 % des gesamten UN-Budgets und ist damit etwa so stark wie Japan und wird bei den Leistungen lediglich von den USA übertroffen, die jedoch Zahlungen in erheblichem Umfang zurückhalten (Deutsche Botschaft Washington D. C., 24.09.2004). Dies ist umso erstaunlicher, als die UNO im Prinzip schon 1942 durch Deklaration der Aliierten, die sich ab diesem Zeitpunkt United Nations genannt haben, gegründet wurde (vgl. hierzu Vikipedia, Enzyklopedia, Stichwort „United Nations“). Nur am Rande soll erwähnt werden, dass zu den offiziellen Sprachen der UNO Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch, nicht jedoch Deutsch gehören (vgl. zu den Beiträgen insbesondere www.un.org/). Während in deutschen Medien grundsätzlich die deutschen Beiträge kaum Erwähnung finden, ist die Bundesrepublik derzeit in ihren Internetveröffentlichungen in den USA bemüht, die deutschen Beiträge möglichst hoch darzustellen, insofern empfiehlt sich diese Lektüre zu der oben aufgeworfenen Frage. 211Als Beispiel Bundestagsdrucksache 13/8005 vom 20.06.1997. 212Unabhängig davon, ob die SPD einen CDU-Kanzler zum Sparen aufruft oder umgekehrt die CDU einen SPD-Kanzler, die Zahlungen an irgendwelche Institutionen wie EU, UNO oder NATO sind niemals zurückgegangen sondern stetig ausgeweitet worden. Vgl. im übrigen unter umgekehrten Vorzeichen „Junge Welt“, 19.02.2002. 213So im österreichischen Rundfunk ORF nachzulesen in www.oe1.orf.at/highlights/21714.html. 214Lt. “US News World Report” 1992, 413 beteiligte sich die BRD mit 17,22 Mrd. US$ an den Kosten des Krieges, Michael Inaker, “Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Die Deutschen in der Golfallianz”, Bonn/Berlin, 1991, S. 104 ff. (nach Angaben des Finanzministeriums betrug der BRD-Anteil “nur” 11,5 Mrd. US$). Ullrich Franke, “Vom konträren Umgang mit einem Tabu”, Magisterarbeit an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, 2002. 215Insbesondere Israel hätte im Rahmen des Golfkrieges einen Angriff des Iraks befürchten müssen und wurde deshalb von Deutschland mit besonderem Spürgerät (Spürpanzer Fuchs) beliefert. Eine Verrechnung ist nie erfolgt, d. h. sämtliche Gerätschaften im mehrstelligen Millionenbereich wurden kostenlos geliefert. Aber auch Patriotraketen wurden entgegen den üblichen Exportfreigaberichtlinien an Israel geliefert (vgl. FAZ vom 27.11.2002, „Israel erhält Patriot – System und Spürpanzer“). Darüber hinaus erfolgte eine kostenträchtige Ausbildung von einer Vielzahl israelischer Soldaten in Sonthofen (BITZ Researchreport 03.1 September 2003). 216Das Parlament Nr. 28, 07.07.2000, Kosten der Einheit. 217UNO, NATO, EU, KFOR, SFOR, Unicef, etc, etc. 218siehe hierzu tagesaktuelle Presse... 219Insbesondere an Einwohner Polens und der Nachfolgestaaten der Sowjetunion (vgl. www.ns-zwangsarbeiterlohn.de). 220An „Opfer“ des Herreroaufstands am Anfang des letzten Jahrhunderts. Jedenfalls wird dies deutschen Schülern in jüngster Zeit so nähergebracht durch einen Verein „Schulen ans Netz eV“, www.lehrer-online.de/url/herreroaufstandvonhochscher. 221Von vornherein steht beispielsweise fest, dass die Lkw in der Fahrschule in Kuwait ebenso dort bleiben sollen, wie die Spurpanzer Fuchs im Irak, in Kuwait und in Israel (vgl. hierzu FAZ vom 27.11.2002, „Israel erhält Patriot – System und Spürpanzer“). 222Hierzu die Deutsche Botschaft Washington D. C. „We in germany“, 24.09.2004, zu weiteren Hinweisen www.germany-info.org/relaunch/info/publications/week2004/0409924. 223Art. 53 und 107 UN-Satzung: Hiernach können alle Länder der Welt gegen “Deutschland” ohne UN-Beschluss “auf eigene Faust” vorgehen, wenn es sich unbotmäßig verhalten oder gar gegen die “Weltordnung” auflehnen sollte. 224Vgl. hierzu „Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft“, www.ost-ausschuss.de und www.ns-zwangsarbeiterlohn.de. 225vgl. zuletzt: Deutsche Welle, 14.04.2005. 226Das sogenannte „Holocaustmahnmal“ in Berlin besteht aus über 2.700 „Stelen“ (griechisch: Säule, Pfeiler), zu Deutsch bis zu fünf Meter hohen Betonblöcken; das Gelände in der Nähe des Reichstags kann als beste Lage bezeichnet werden und stellt nun nicht nur ökologisch ein fragwürdiges Experiment dar, denn der Boden wurde versiegelt. Außerdem sind hier Grünflächen verlorengegangen, die für eine Stadt diesen Ausmaßes sicher nützlicher gewesen wären; der erklärte Wille der Bevölkerung war gegen den Bau dieses Mahnmals (vgl. hierzu Spiegel-Online: „2711 Stelen für die Ewigkeit“, 15.12.2004 und „Endsieg des Absurden“, 25.11. 1999, Severin/Weiland „No more jokes“, Dezember 2004. Der Bundestag hatte sich 1999 mit großer Mehrheit für den Bau des € 30 Mio. teuren Projekts entschieden, obwohl das Volk in seiner Mehrheit diese Entscheidung weder verstanden noch gebilligt hat. Inzwischen ist davon auszugehen, dass die endgültigen Kosten sich auf weit mehr als DM 100 Mio. belaufen, Henryk M. Broda, „Der Spiegel“, 25.01.1999. 227Auch heute noch gibt es Sammelklagen vor US-Gerichten, vgl. haGalil Online, 18./19.04.2004 mit weiteren Hinweisen, ebenso Stuart Eizenstat, „Unvollkommene Gerechtigkeit (Schonungslose Abrechnung)“, München 2003, S. 470 ff. 228§ 249 HGB 229Für den Beschwerdeführer Peter Gauweiler, S. 58 230Norman G. Finkelstein, „Die Holocaust-Industrie“, München/Zürich 2000, S. 17 ff. und David Korn, „Das Netz“, München 2003, S. 144 ff. 231Bis heute gibt es lediglich Gedenkminuten, die mit Gedenkminuten für US-Opfer verglichen werden (Johan Galtung, Norwegischer Friedens- und Konfliktforscher, Träger des alternativen Nobelpreises 1987, geht von 12 bis 16 Mio. von den USA weltweit getöteten Menschen aus.). Eine Berechnung von Schadensersatzforderungen, insbesondere für die Opfer des Luftterrorismus gibt es nach Kenntnis des Verfassers nicht. 232Deutsches Auslandsvermögen wurde überall auf der Welt nach dem zweiten Weltkrieg beschlagnahmt, Abrechnungen über behauptete oder tatsächliche Schadensersatzansprüche gibt es so gut wie überhaupt nicht. In einigen Fällen haben sich auch deutsche Gerichte zur Frage der Beschlagnahme des Auslandsvermögens geäußert, so beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in BverfGE 29, 348, wo es um die Beschlagnahme deutschen Auslandsvermögens in den Niederlanden ging. Andere Entscheidungen betreffen verschiedene europäische Länder: im Rahmen von Verhandlungen sollten derartige Beschlagnahmen zur Aufrechnung gestellt werden können. 233Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BTZ) wurde 1930 mit Sitz in Basel gegründet und hat dort die Aufgabe, im Rahmen einer Verwertung insbesondere des deutschen Auslandsvermögens die Abwicklung der deutschen Reparationszahlungen zu organisieren. Ihre Tätigkeit wurde durch den zweiten Weltkrieg unterbrochen, nach Abschluss der Reparationszahlungen für den ersten Weltkrieg im Abkommen über die deutschen Auslandsschulden (Londen, Februar 1953) ist die BTZ eine wichtige Koordinierungsstelle für die internationale Wirtschaft. Ihre Bilanz wies zum 31.03.1998 eine Summe von 185 Mrd. Franken aus. Die Bank untersteht im wesentlichen nicht der Schweizerischen Bundesgesetzgebung und genießt steuerliche, wie auch administrative Privilegien. Ihr Aktienkapital wird von ungefähr 50 Notenbanken in aller Welt gehalten. 234Goethe-Institut, Materialien für Schulen und Hochschulen, 1921, “Reparationen, das große Thema der Nachkriegszeit”; Ute Emig, “Generationen”, Stadtanzeiger, Bonn, 06.06.1998. 235Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30.04.1964 (wortgleich auch: das Deutsch-Jugoslawische Sozialabkommen). 236Antwort der rot-grünen Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Homann 237 Bundesratsdrucksache 291/10, Bundestagsdrucksache 17/1685, Bundetagsdrucksache 1740 238 Bundestagsdrucksache 17/9047 239 Bundestagsdrucksache 17/9045, Bundestagsdrucksache 17/10126 240 Bundestagsdrucksache 17/9048, Bundestagsdrucksache 17/10126 241 Vgl. Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 07.09.2011 242Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.09.2012 243Vgl. Prof Dr. Hans-Werner Sinn 244Vgl.§ 266 StGB, gedacht werden könnte in diesem Zusammenhang an Untreue in Ausprägung des Missbrauchtatbestands. 245Vgl. Almosenordnung der Stadt Nürnberg von 1370; 1522 wurde das Bettelwesen verboten und dafür das Almosenamt geschaffen. Aus: “Geschichte der Menschen mit Behinderung in Nürnberg”, Nürnberg, 2004. 246Dieses Wort wird heute auch im ökologischen Sinn verwendet, d. h. Umweltrisiken des Wohlstandes sollen nicht anderen überantwortet werden. Vgl. hierzu Simin Nameni, NJW 1995, 1807 ff., 10. Trierer Koloquium zum Umwelt- und Technikrecht vom 14. bis 16.09.1994. Hier soll der Begriff jedoch im Sinne einer im Berech der Sozialpolitik wirksamen Sozialprinzips gebraucht werden, wonach jeweils die jüngere, erwerbstätige Generation zur Unterstützung der älteren, im Ruhestand lebenden Gerenation verpflichtet ist. Vgl. hierzu Kirchhoff, „Die Zukunftsvergessenheit unserer Rechts- und Wirtschaftordnung, NJW 2002, 3677 ff. bzw. Muckel, „Verfassung, Theorie und Praxis des Sozialstaats“, Festschrift für Hans F. Zacher, Heidelberg 1998, S 22. Das Problem ist im übrigen Gegenstand von wichtigen Tagungen im Zusammenhang mit der Rentefinanzierung, bspw. in Bitburger Gesprächen und in Dresden die Walter-Raymond-Stiftung, vgl. hierzu statt aller: Adomeit, „Unser Sozialstaat – verkalkt?“, NJW 2000, 3186 ff. 247Erstaunlicherweise ist dieses Kapitel deutscher Geschichte bisher wenig beachtete worden. Gordon A. Craig, „Deutsche Geschichte 1869 bis 1945“, Verlag C. H. Beck, 1980, 5, 66 ff, erwähnt nur am Rande die Rolle der Agrarstaatselite, der er Bismarck und die Nationalliberalen gegenüberstellt. 248Gerade die Tatsache, dass die „Agrarstaatselite“ den politsch-technologischen, wie auch den technologisch-militärischen Fortschritt hemmte, ist ebenfalls so gut wie nicht historisch erforscht. Allein Suchenwirth, Deutsche Geschichte, München, 1941, 472 ff. sieht die Zusammenhänge hier in der Weise, dass er der preussichen Agrarelite die österreichische „Industriegesellschaft“, insbesondere im damaligen Böhmen und Mähren gegenüberstellt. Er kommt jedoch trotz fundierter Feststellungen in diesem Zusammenhang nicht zu den technologischen Entwicklungen sondern stellt mehr auf die Rolle Österreichs im deutschen Bund ab, wo Kaiser FranzJosef auf dem Fürstentag zu Frankfurt am Main 1863 versucht hatte, den Einfluss Österreichs zu Gunsten des gesamten Reichs zu steigern. Er lässt völlig unerwähnt, dass es gerade die “Polenfraktion” Ende der achtziger Jahre im Reichstag war, die überhaupt ein Rüstungsprogramm zur See wenigstens in Ansätzen ermöglichte. 249Lediglich Hans-Erich Stier, „Deutsche Geschichte”, Berlin/Leipzig, 1934, S.616, erkennt überhaupt einen Widerspruch zwischen tatsächlicher Rüstungspolitik und politischer Kriegsschuldfrage; auch er geht hier nicht weiter in die Tiefe. Auch Craig, „Deutsche Geschichte 1866 bis 1945, a. a. O., S. 370 ff., versäumt es hier, Kriegsschuldfrage und tatsächliche Rüstungspolitik einer genaueren Untersuchung zuzuführen. 250Vgl. hierzu Craig a. a. O, S. 371 ff. 251Greiner, „Die Morgenthau-Legende“, zur Geschichte eines umstrittenen Plans, Hamburg 1995. Interessanterweise wird an dieser Stelle ebenso wie von linksextermistischer Seite versucht, den Plan des amerikanischen Finanzministers Henry Morgenthau, der die Ausarbeitung eines Memorandums zur Behandlung Deutschlands nach dessen Niederlage in Auftrag gegeben hatte in das Reich der rechtsextremistischen Phantasie verwiesen. Tatsächlich jedoch wurde in diesem Vorhaben die Zerstückelung Deutschlands propagiert. Nach umfangreichen Gebietsabtretungen sollten zwei deutsche Staaten mindestens übrig bleiben. Im Zuge der völligen Entwaffnung und Abrüstung sollte nach dem Morgenthau-Plan Deutschland zum Agrarstaat werden, dass es keine Möglichkeit zu aggressiver Politik mehr haben könnte. Der Plan kursierte in verschiedenen Versionen (vgl. hierzu Bundeszentrale für politische Bildung, Themenblätter und Schriftenreihe: „Der Morgenthau-Plan“). Sicher kann man davon ausgehen, dass der Morgenthau-Plan in diesen Versionen eines AgrarDeutschlands nicht realisiert wurde. Die Sache jedoch in den Bereich der Legende zu verweisen, ist höchst kritisch zu berurteilen. Es verwundert insbesondere deshalb, weil auch ein anderer „Plan“ heute zur Legende stilisiert wird: Theodor N. Kaufmann hat in seinem Buch mit dem vielsagenden Titel „Germany must perish“einen „Plan“ aufgestellt, der auf den Holocaust Referenzseiten im Internet (www.h-ref.de/feindbilder/...) als reine Propaganda dargestellt wird. Tatsache jedoch ist, dass in weiten Bereichen der Plan besondere Ähnlichkeit zum „Morgenthau-Plan“ aufweist. Backhaus (Backhaus, “Volk ohne Führung“, 2. Aufl. 1956, S. 206 ff.) erwähnt überhaupt keinen „Morgenthau-Plan“ sondern stellt allein auf die „Kaufmann-Idee“ ab (vgl. hierzu: Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, Az. 1 StE 1/60). Sicher wird das Buch von Kaufmann, „Germany must perish“ von verschiedenen Gruppierungen als Propaganda missbraucht. Die Broschüre hat mit Sicherheit auch in den USA der 40er Jahre keine Millionenauflage erreicht. Nicht zu verkennen ist jedoch der Zusammenhang mit verschiedenen tatsächlich angedachten Lösungen für ein Deutschland als ein Agrarland, das in mehreren Staaten zu leben hat. 252Bereits am 07.08.1950 wurde die BRD Mitglied des Europarats und wenig später Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, während am 27.09.1950 die DDR Mitglied des Comecon, des Östlichen Wirtschaftsbündnis wurde. Damit stand für diese beiden deutschen Staaten fest, dass sie nicht nur eine Agrarstaatszukunft haben würden. 253Vgl. die Einkommensberichte der Bundesrepublik seit ihrem Bestehen. 254vgl. Fördermittel und Kreditnehmer, alls Förderungsprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, Hauffe Verlag, lose Blattsammlung, neuester Stand mit CDRom. Vom Ergebnis her kann jedenfalls festgestellt werden, dass High-Tech-Unternehmen in der BRD unter einem besonderen Schutz zu stehen scheinen, denn die Vergabepraxis begünstigt sie ständig. 255Allein die Rindfleischpreise für amerikanische Rinder sind geeignet, europäischen und deutschen „Herstellern“ die Angst kommen zu lassen. Man denke nur an den täglichen Preisvergleich der Hausfrau im Supermarkt an der Fleischtheke: Hier ist beispielsweise argentinisches Rindfleisch um oft mehr als 40 % preisgünstiger als deutsches. 256Sie haben nämlich weder eine Lobby noch Interessenvertreter und können nur darauf hoffen, dass Tierschutzverbände sich ihrer annehmen. 257Diese Frage ist allen ernstes schon gestellt worden; eine eindeutige Antwort blieb jedoch bisher aus. Zeitungen, wie beispielsweise der „Bayern-Kurier“ machen sich oft stark für eine „eigene Landwirtschaft“, ohne dass die dahinter stehende politische Partei jedoch tatsächlich genug für die Landwirtschaft tun würde. 258Nach Gründung der Montanunion in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts ist für heimische Bodenschätze außer einer vordergründigen Subentionspolitik zu Gunsten von Arbeitplätzen nichts mehr getan worden. 259Nur eine Hilfe zur Selbsthilfe kann das Überleben der heimischen Landwirtschaft überhaupt gewährleisten. 260Dem Sozialstaatsprinzip kann nämlich beim einzelnen Wirtschaftsubjekt die Überlegung anhaften, bei möglichst geringer eigener Leistung, möglichst viel zu bekommen. 261Wenigstens sollte hier eine Art Schadensfreiheitsrabatt den allgemeinen Anspruchscharakter der Versicherten dämpfen. 262Jedenfalls wurde bereits in den Notzeiten des letzten Jahrhunderts, d. h. sowohl im ersten als auch im zweiten Weltkrieg festgestellt, dass die heimische Landwirtschaft auf keinen Fall in der Lage sein kann, die Versorgung aller hier im Staatsgebiet lebenden Menschen sicherzustellen (vgl. hierzu ausdrücklich den zweiten Fünfjahresplan von 1938 bzw. man beachte, dass allein durch die Hungerblockade im ersten Weltkrieg 763.000 Zivilisten an Unterernährung und deren Folgen gestorben sind.). 263Immer häufiger taucht der Begriff „Jugend“ zusammen mit dem Begriff „Kostenfaktor“ auf. So hat beispielsweise das „Darmstädter Echo“ im Oktober 1999 mehrere Beiträge zum Thema „Kostenfaktor Jugend“ gebracht. Die SP-Fraktion in Bern hat ausdrücklich dazu aufgerufen, in der Jugend keinen bloßen Kostenfaktor zu sehen (www.pascalebruderer.ch/pol_rede_mittelschule.html). Auch die schweizerische Volkspartei stellt in ihrem Programm fest, dass die Junged nicht als Kostenfaktor gesehen werden darf. 264Vgl. oben 12. Kapitel bei Fußnote 224. 265Bezeichnend ist, dass eine „liberale demokratische Volkspartei“ den entsprechenden Abschnitt aus dem Programm der „Partei des Volkes“ wörtlich abgeschrieben hat: www.volkspartei.de. Und auch der grüne Jugendbundesverband verwendet hier die gleichen Worte: www. Gruene-Jugend.de/spunk/65437.html. 266Jedenfalls wird in dieser Weise argumentiert, wenn es gilt, der „Zuwanderung“ das Wort zu reden. Die Begründung steht insbesondere ausdrücklich hinter dem Zuwanderungsgesetz (ZuWG, BGBl. Teil I Nr. 41 vom 05.08.2004, S. 1950 ff.) 267Richard Herzinger, „Republik ohne Mitte“, 2004, erschienen beim Siedlerverlag. 268 Kultur ist hier nicht um Sinn von Gloria Steinem, “Ängstliche Machos”, Welt am Sonntag vom 09.01.2005, S. 14 verstanden. Vgl. auch zu diesem Begriff Jürg Altwegg, “Bonjour im Freizeitpark”, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.12.2004, S. 27. Völlig differenziert: Georg Diez, “Die Armen sind die Avantgarde, die Kultur der Unterschicht ist womöglich unser aller Zukunft”, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 06.03.2005, S. 25. 269Isaaih, Berlin, „Revolution der Romantik“, „Lettre International“, Europas Kulturzeitung, Heft 67. 270Vgl. hierzu die Begründung zur Wirtschafts- Währungs- und Sozialunion. 271Vgl. hierzu Schönig, Werner/Theisen, Heinz, „Wirtschafts- und Sozialpolitik“ aus Politik und Zeitgeschichte (B 46- 47/2002, 5 ff.). Hier geht es im wesentlichen um die Leitbilder der politischen Mitte, nicht jedoch um die wenig beachtete „strikelose“ Zeit zwischen den Weltkriegen. 272So richten beispielsweise gewerkschaftliche Aktionen in England, Frankreich oder Italien Jahr für Jahr einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden an, dem gegenüber im Vergleich Deutschland fast als „ökonomischer Musterknabe“ dasteht. Vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 13/2416 vom 22.09.1995 bzw. 14/8175. Besser als die BRD steht lediglich Österreich da (www.bmf.gv.at/budget/budget2003/budgetrede0304.pdf). 273Vgl. „Spiegel-online, forum.spiegel... 274Vgl. hierzu „Amtliche Bulletin des Nationalrates“ (Schweiz) vom 20.12.1999, 14 h 30, Nr. 99.3588. Dieses Bulletin wurde auch auf deutsche Verhältnisse übertragen: Verbreitete Fehlurteile in Bezug auf Ökonomische Tatsachen, Uni Siegen 2000 (www.uni-siegen.demerk/downloads/oekonomische_fehlurteile.doc). 275Hier mag der Gedanke im Vordergrund stehen, dass deutsche Gewerkschaften überhaupt nicht in aggressiver Weise vorzugehen brauchen, da in ihrem Plan die rot-grüne Regierung das ihre dazu beiträgt, in ihrem Sinn umzuverteilen. 276Aus dem 19. und 20. Jahrhundert kennen wir das „einander belauern“ von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, vergleichbar Hundekämpfen und tatsächlich kann man diesbezügliche Merkmale in den Gesichtszügen der Vertreter beider Parteien erkennen... 277Es wird hier auf die Gefahr einer Verwechslung mit der NSBO (von 1928 – 1935) bzw. mit kommunistischen Zellen hingewiesen (z. B. “Die Thesen von Lyon”, 1926) bzw. nach dem 2. Weltkrieg (Birchall, “Arbeiterbewegung und Parteiherrschaft”, Teil 2, 1953 – 1963) 278verstanden als Gegenpol zum Liberalismus, keineswegs hier zu verwechseln mit internationalistisch! 279Siebert, Horst, „Der Kobraeffekt – wie man Irrwege der Wirtschaftspolitik vermeidet“, Stuttgart/München 2001, 1. Aufl., S. 140 f. 280Zur Jahreswende 2004/2005 gab es zahlreiche Änderungen, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht, dabei sind die weiteren Hartz-Gesetze bis einschließlich Hartz IV sowie die Reformen des Arbeitsrechts aus der Agenda 2010 (Schlagwort aus der Regierungskoalition aus SPD und Grünen). 281Deshalb heißt es auch immer häufiger zur Steuerreform: “Besser keine Reform, als eine falsche” (Marc Beise, Zeitschrift für soziale Markwirtschaft, S. 24 ff.). 282Nachdem das Bundsverfassungsgericht die Bewertung des Grundvermögens mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hatte, erhielt der Gesetzgeber den Auftrag bis spätestens 31.12.1996 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Nachdem sich jedoch der Gesetzgeber auf eine Neuregelung des Vermögenssteuergesetzes nicht einigen konnte, ist dieses zum 31.12.1996 außer Kraft getreten. Seitdem wird über eine Neueinführung der Vermögenssteuer gestritten, wobei insbesondere linke Parteien sich für die Einführung einer Vermögenssteuer stark machen, während rechte Parteien eine solche ablehnen und darauf verweisen, dass der Steuerausfall zum Teil mit den ab 01.01.1996 geltenden Neuregelungen der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer ausgeglichen werden. 283So etwa könnten Geringverdiener bei Steuer und Sozialversicherung in einem bestimmten Umfang außer Ansatz bleiben, obwohl streng genommen auch hier eine Bemessungsgrundlage vorhanden wäre. Bei der Bemessungsgrenze müsste die Verwaltung im Bereich der Steuer und Sozialversicherung den erreichbaren Zuflüssen gegenüber gestellt werden, um zu ermitteln, bis zu welchem Betrag diese Kosten höher, als die daraus erzielenden Steuern/Beiträge überhaupt sind bzw. ob sie die damit in Verbindung stehenden Kosten decken. 284Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24.03.1999 (BGBl. I, 378), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16.12.1999 (BGBl. I, 2432). Hier soll eine nachhaltige Umsteuerung der Nachfrage in Richtung energiesparender und resourcenschonender Produkte erreicht und die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Technologien gefördert werden. Mit den Einnahmen soll die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge finanziert und damit der Faktor Arbeit entlastet werden. Das Gesetz sieht in Artikel 1 die Einführung eines neuen Stromsteuergesetzes und in Artikel 2 Änderung der bestehenden Mineralölsteuer vor. Das Gesetz sieht eine jährliche Anhebung der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe für die Jahre 2000 bis 2003 um jeweils 13 je Liter vor. Die Stromsteuer wird vom 01.01.2000 an jährlich von vormals 2 Pfennig je Kilowattstunde um 0,26 Cent heraufgesetzt und damit bis 2003 verdoppelt. 285Vgl. zu diesem Begriff E. Schuler-Steindl, “Wirtschaftslenkung und Verfassung”, Wien/New York, 1996. 286Vgl. Fußnote 236. 287In diesem Zusammenhang denke man nur an größere Unternehmen, die im Rahmen der Globalisierung den „Standort Deutschland“ verlassen, um kostengünstiger im Ausland produzieren zu können. Insbesondere die neuen EU-Staaten in Mittelosteuropa profitieren hiervon. Aber auch reine Dienstleister wie die Deutsche Bank beabsichtigen, zur Kostensenkung Teile ihres Geschäftes global von Deutschland wegzuverlagern. 288In kommunistischen Systemen werden Transaktionskosten mehr durch unfähige, als durch korrupte Staatsdiener verursacht. Im kapitalistischen System vollzieht sich die Auswahl der Staatsdiener vielfach über das Leistungsprinzip, so dass weniger unfähige, dafür aber häufig umso geldgierigere Staatsdiener höhere Transaktionskosten verursachen. 289Um einen solchen handelt es sich nämlich dann, wenn Bewerber sich vielfach gegenseitig einen Ausbildungs- oder Studienplatz streitig machen. 290Der Begriff kommt zunächst im Zusammenhang mit der Rentenversicherung vor (Franz Ruhland, „Schwerpunkte der Rentenreformen, Reformen in Deutschland“, NJW 2001, 3505 ff.). Er wird aber ebenso von Anfang an für die gesetzliche Krankenversicherung verwendet (vgl. schon Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.05.2001, NJW 2001, 2786). Siebert („Der Kobraeffekt“, a. a. O., S. 126 ff.) verwendet den Begriff allgemein im Rahmen der sozialen Sicherung und stellt, wenn auch nicht in direktem Zusammenhang das Problem des „Moral Hazards“ fest, worunter er das allgemeine Verhalten der Versicherten versteht, mehr Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, als den Beiträgen entsprechen. Hier wird der Begriff der Solidargemeinschaft der Versicherten ganz allgemein, also sowohl für die Kranken- als auch für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung verwendet. Vgl. auch Franz Ruhland, „Solidarität“, NJW 2002, 3518 ff. Er stellt folgerichtig die Solidarität der Individualität gegenüber und unterscheidet zwischen der Solidarität gegenüber der eigenen „sozialen Klasse“ und der Solidarität der Generationen. 291Vgl. oben bei Fußnote 62. 292Man denke in diesem Zusammenhang nicht nur an die Praxisgebühr sondern auch über die Einschränkung von bisher üblichen Leistungen, nicht zuletzt die Einsparungen bei den Krankentransporten der gesetzlich Versicherten. 293Nach Artikel 3 Grundgesetz sind alle Menschen „vor dem Gesetz gleich“. Dieses Grundrecht, das den Charakter eines vorstaatlichen Menschenrechtes hat, bindet Legislative, Exekutive und Judikative. Dieser Gleichheitssatz gebietet, tatbestandlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln, während Ungleiches demgegenüber je nach seinen Eigenarten unterschiedlich zu behandeln ist. Insoweit ist Artikel 3 Grundgesetz nur verletzt, wenn der Gesetzgeber Fälle gleich behandelt, zwischen denen offensichtlich so gewichtigen Unterschiede bestehen, dass sie gerechterweise unterschiedlich zu behandeln sind oder wenn er Fälle ungleich behandelt, zwischen denen keine Unterschiede erkennbar sind, die gewichtig genug wären, die unterschiedliche Behandlung auch zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 65, 354; 71, 58). 294Entsprechend dem Grundgedanken der gesetzlichen Krankenversicherung ist von einer durchschnittlichen Versorgung auszugehen, denn nur den Kosten einer solchen wird das generell gestaffelte Beitrittsaufkommen auch deckend gegenüber stehen können. 295Beim Geburtsrisiko versagt nämlich das üblicherweise bei Risiken Anwendung findende Verursacherprinzip: In mehr als 80 % der Fälle zahlt nämlich gerade nicht der Erzeuger sondern der Arbeitgeber die Kosten einer Geburt. 296Die Theorie des liberalen Rechtsstaates, die noch als herrschend angesehen werden kann, sieht den Zweck des Staates allein darin, die innere und äußere Sicherheit der Einwohner zu gewährleisten. Auch wenn grundsätzlich die Theorie des liberalen Rechtsstaates hier in Frage gestellt werden soll – der Staatszweck ist nämlich viel weitergehender und soll auch materielle Gerechtigkeit so weit als möglich verwirklichen – sollen dennoch in der Ausgangsfrage die Begriffe der inneren und äußeren Sicherheit Verwendung finden (vgl. hierzu Artikel 87 a ff. GG). Nicht eingegangen werden soll in diesem Zusammenhang auf Unterschiede des Polizeibegriffs in den Bundesländern (Institutioneller bzw. materieller Polizeibegriff). 297Artikel 87 a IV GG: hierzu Maunz Dürig, GG, Art. 87 a Rn. 174 ff. 298Dieser Begriff ist keineswegs auf eine augenblicklich im Sinken begriffene Nuklearschwelle abgestimmt, denn auch mit konventionellen Waffen lässt sich eine Massierung von Panzern sehr schnell ausschalten, so dass hier lediglich auf eine geänderte Strategie ein Umgang mit schweren Waffen aufmerksam gemacht werden soll. 299Wer etwas Anderes behauptet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, entweder nicht realistisch zu argumentieren oder bewusst etwas verschleiern zu wollen, was für jeden einigermaßen am Tagesgeschehen interessierten doch augenfällig ist. Nicht zuletzt ist in diesem Zusammenhang im übrigen interessant, dass der Präsident der russischen Förderation ausdrücklich von neuen Nuklearwaffen spricht, mit denen Russlands Schutz auch in Zukunft gegenüber jedermann gewährleistet werden soll. 300 Insbesondere die Ausspähung von Seiten der GUS-Staaten hat erheblich zugenommen (vgl. hierzu sämtliche Verfassungsschutzberichte, beispielshaft Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin, 2003, S. 141 ff), vgl. auch Welt am Sonntag 20.10.2012 S.2 ff. Tätigkeitsbericht 1999 des Rheinland-Pfälzischen Verfassungsschutzes Seite 64; hiernach sind auf dem Gebiet der BRD sämtliche russischen Nachrichtendienste wie SWR, GRU, FAPSI und FFB tätig, um die Zielbereiche Politik, Militär, Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft aufzuklären sowie deutsche Nachrichten und Sicherheitsdienste zu unterwandern. 301Vgl. insbesondere die Ordnungsebörden der Länder, in denen im Rahmen der Entpolizeilichung der institutionelle Polizeibegriff nur die Polizei als solche erfasst und die Ordnungsbebörden insoweit ausgliedert. Dabei ist jedoch die Terminologie in den verschiedenen Ländern recht unterschiedlich. 302Das ist lange vor dem 11.09.2001. 303Die Rote Armeefraktion hatte als Exponenten die zu lebenslanger Haft verurteilten Andreas Bader, Gudrun Ensslin, Jan-Karl Raspe und Ulrike Meinhoff. Diese verübten seit Anfang der 70er Jahre Bombenanschläge, unter anderem auf die USA-Hauptquartiere in Frankfurt am Main und Heidelberg (1974). Nach dem Versuch, die vier Genannten durch Entführung einer Lufthansamaschine freizupressen, der mit der Erstürmung der Maschine durch die GSG9 am 18.10.1977 in Mogadischu scheiterte, begingen die Vorgenannten in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim Selbstmord. Danach gingen die Aktivitäten der RAF ständig zurück, bis sich die gesamte Sache nach einigen weiteren Gewalttaten ganz überlebt hatten. 304„Welt am Sonntag”, November 2004. 305Der Patriot-Act vom 26.10.2001 beschneidet in den USA in ganz erheblichem Umfang Bürgerrechte, so dass der Rechtsschutz der ehemals freien Vereinigten Staaten von Amerika tatsächlich auf das Niveau der Volksrepublik China gesenkt wurde. Weitere Maßnahmen waren die Kündigung des ABM-Vertrages mit Russland über die Begrenzung von Raketenabwehrsystemen und schließlich verkündete der Präsident der USA am 04.09.2002 die Bush-Doktrien, nach der sich die USA generell Präventivschläge gegen Staaten vorbehalten, von denen sie eine Gefahr ausgehen sehen. Schließlich wurde am 25.11.2002 das Ministerium für Heimatschutz zum 01.01.2003 geschaffen, das im Grunde genommen den Handlungsspielraum, der inzwischen zur Verbrecherorganisation erklärten geheimen Staatspolizei des Dritten Reichs hat. 306ARD-Weltspiegel, www.ndrtv/Weltspiegel/2011202/usa.html. 307Dies entspricht dem sogenannten „Stockholm-Syndrom“, benannt nach der Geiselnahme in der Botschaft der Bundesrepublik in Stockholm am 24.04.1975. Dort waren sieben Terroristen eingedrungen und hatten ultimativ die Freilassung von sechsundzwanzig der RAF zugerechneten Häftlinge verlangt. Während der Verhandlungen kam es zu einer nicht näher erklärbaren Symphatie bzw. Kollaboration zwischen Geiseln und Geiselnehmern. 308Neu sind jedoch Berichte über Ausspähungen, insbesondere von Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen durch Geheimdienste der USA, die immer häufiger in der Tagespresse auftauchen (vgl. hierzu besonders Süddeutsche Zeitung, Nicolas Richter, 30.05.2001). Aber auch die Fachpresse beschäftigt sich schon mit der NSA (FB) Anlage Echelon in Bad Aibling (Gabriele Hofacker, Chip 2000/1), Uni Kassel (AG Friedensforschung www.uni.Kassel.de/fb5/frieden/Geheimdienste). 309 Andreas von Bülow, CIA, 2011 310Vgl. hierzu FAZ 13.10.2004, IAIA über irakische Atomanlagen besorgt, systematisch abgebaut und Lager geräumt, Ausrüstung verschwunden. Einen völlig neuen Umgang mit dem Terrorismus empfehlen Frey und Mayntz (Bruno S. Frey, Dealing with Terrorism-Stick or Carrot?, Northhampton 2004, Renate Mayntz, Organizational Forms of Terrorism -Hierarchy network for Type sui generis?, Max-PlackInstitut für Gesellschaftsforschung, Diskussionpaper 04/04 (MPI–FG–Koeln.mpg.de) Hier wird vorgeschlagen, der Assymetrie des Terrorismus mit einer Assymetrie auf Abwehrseite zu begegnen. Mit anderen Worten: Der assymetrische Krieg wird als solcher begriffen und akzeptiert, gleichzeitig jedoch die Gegenmaßnahme in der Form aufgegriffen, dass auch die Staatszentren nicht mit Gewalt sondern mit Dezentralisierung begegnen. Die Dezentralisierung vermindert die Effektivität terroristitscher Schläge, indem große Zentren überhaupt nicht bestehen bleiben und dem Terrorismus sozusagen nur sekundäre Ziele angeboten werden. Gleichzeitig soll den Terroristen eine Resozialisierung gewährt werden, ohne dass Gewalt immer mit Gewalt begegnet wird. Die besondere Pointe einer solchen Behandlung gipfelt in der Feststellung, dass ein Terroristenführer möglicherweise eine neue „Karriereleiter“ angeboten wird. Auch wenn Osama bin Laden als ehrbarer Kaufmann in Saudi-Arabien schwer vorstelltbar war, gibt es doch Beispiele für diese Theorie. Der ExTerrorist Martin McGuinnes ist inzwischen Erziehungsminister der Republik Irland und auf Deutschland übertragen stellt Frey fest: „Wenn es nach Bush ginge, dürfte Deutschland nie einen Außenminister Joschka Fischer gehabt haben, der früher der terroristischen Szene ganz nahe war.“ Eine solche Karriere könnten auch andere Köpfe des Terrors durchleben und in nicht allzuferner Zeit Ministerposten in verschiedenen Ländern bekleiden (vgl. hierzu auch Frankfurter Allgmeine Sonntagszeitung, 29.08.2004, Nr. 35 Seite 33 :“Umarmt die Terroristen!“ von Rainer Hank). 311Zum Beispiel der SPD-Abgeordnete Struck, Bundestagsdrucksache, 14. Wahlperiode, 102. Sitzung, 11.05.2000, S. 9494. Er wiederholt hier Forderungen, die schon gestellt wurden, als die SPD noch in der Opposition war, während in der gleichen Sitzung der CDU-Abgeordnete Merz die gleiche Forderung an die Regierung stellt. 312So hat der Bund der Steuerzahler bereits in den 90er Jahren festgestellt: „Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen!“ In diesem Zusammenhang folgt die Feststellung, dass die Staatsverschuldung auf krasse Weise das Prinzip der Generationesgerechtigkeit verletze, weil eine echte Erblast aufgebaut werde und die Schulden damit kommenden Generationen aufgelastet werden (vgl. hierzu www.staatsverschuldung.de). Die gleiche Feststellung traf im übrigen die Bundesfinanzminister Eichel am 09.11.2000 anlässlich eines Vortrages in der Berliner Humboldt-Universität. 313Neue Initiativen, neue soziale Marktwirtschaft, Lexikon, Begriff: Generationsgerechtigkeit (www.chancefüralle.de/lexikon). 314Die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Statistik zeigen dies Monat für Monat und Jahr für Jahr (www.destatis.de). 315Zwar zeigen das Statistische Bundesamt und auch die Deutsche Bundesbank in ihren Veröffentlichungen vielfach Teilansätze zur Antwort auf die oben gestellte Frage. Insbesondere die Erläuterungen zu den Leistungspositionen der Zahlungsbilanz (Deutsche Bundesbank, Statistische Sonderveröffentlichung, z. B. Nr. 7, September 2001, S. 33, 49, 72 behandeln umfangreich Zinsen auf Anleihen sowie Dividendenzahlungen und Erträge aus Investmentzertifikaten). Auch werden Angaben zur Quellensteuer in Verbindung mit den korrespondierenden Erträgen untersucht und bewertet. Sogar die Meldepflichten mit der Regulierung von Coupon- oder Dividendenzahlungen fließen in die Untersuchungen ein. Insgesamt jedoch wird der hier gestellten Frage nicht nachgegangen. 316Wenn es sich nicht um sogenannte Zerobonds handelt. Ein Inhaberpapier, ist ein Wertpapier, bei dem das verbriefte Recht dem jeweiligen Inhaber zusteht. Es ist ein Wertpapier im engeren Sinn, d. h. das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Zu den Inhaberpapieren gehören insbesondere die Inhaberschuldverschreibungen und der Inhaberanteilsschein. 317Hier wird werden nur anonymisierte Daten verarbeitet. 318Beispielsweise im Rahmen der Zahlungsbilanz (zum Begriff der Zahlungsbilanz vgl. Rose, 5. Aufl., München, 1974: Als Zahlungsbilanz bezeichnet man die Aufzeichung aller ökonomischen Transaktionen zwischen Einwohnern, Regierungen und Institutionen des Inlands und Einwohnern, Regierungen und Institutionen des Auslandes für eine bestimmte Periode, normalerweise für ein Jahr). 319§ 38 b EStG. Hiernach gibt es vielfältige Freistellungsmöglichkeiten, die für den Fall von Ausländern in der Regel greifen, da sie im Inland nicht mit ihrem Mondialeinkommen zur Steuer veranlagt werden. 320Diese Feststellung findet sich weder in den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank noch in denen des Statistischen Bundesamtes. Lediglich eine Vielzahl von Einzelüberprüfungen kann zu diesem Schluss führen. Der Staatsschuldenausschuss in Wien hat in seinem Bericht über die Finanzschuld des Bundes beispielsweise 1999 festgestellt, dass die Zinsausgaben für die Finanzschuld des Bundes in erheblichen Umfang an die Weltfinanzplätze, insbesondere nach New York fließen; Bericht über die Finanzschuld des Bundes, S. 31 (vgl. auch Schneider u. a., „Betriebs- und Volkswirtschaft FW3“, 4. Aufl., 2001, Wien 2004, Aktualisierung 2004 zu Buch Nr. 1051, S. 6). Die Pressenotizen der Deutschen Bundesbank gliedern ausdrücklich zwar nach Kreditverkehr, Finanzderivaten, Wertpapieren und Direktinvestitionen, lassen aber nicht erkennen, wohin welche Zahlungsströme fließen. Demgegenüber zeigt die österreichische Statistik Zuordnung nach Ländern (Österreichische Wirtschaft im Überblick, Österreichisches Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum 2003/2004). 321Vergleicht man Zinszahlungen insgesamt aus der Zahlungsbilanz mit den den Kapitalertragssteueraufkommen entsprechenden Zinsen, die an Inländer fließen. 322So steht die BRD – inzwischen abgerutscht von Platz 5 auf Platz 7 – nach Österreich, Luxemburg, der Schweiz und den USA, dennoch sind die Konditionen (Triple A = AAA) 95 % bei 100 % Sicherheit. 323Hier wird unterstellt, dass eine sofortige Wiederanlage freiwerdender Mittel nicht in der Form möglich wäre, dass sie nicht statistisch erfasst werden würde. Der Einfluss ceteris paribus steht insoweit fest, d. h. die Wechselkursparität müsste in diesem Modell gehalten werden. 324Dies gilt nur, wenn nicht sonstige Umstände unabhängig von der geringeren Zinslast den Einsatz der freiwerdenden Mittel anders notwendig machen würde. 325Bei den heutigen statistischen Gepflogenheiten wäre es entgegen dieser Feststellung durchaus möglich, dass überschüssige Liquidität nicht erfasst werden würde (vgl. hierzu den Unterschied in der statistischen Erfassung zwischen dem Österreichischen Staatsschuldenausschuss und den Erfassungen des Bundesamtes für Statistik bzw. der Deutschen Bundesbank). 326Im internationalen Waren- und Leistungsverkehr wird sogar entsprechend den Richtlinien der OECD für Rohstoffe, insbesondere für Erdöl grundsätzlich in US$ fakturiert. 327Man denke in diesem Zusammenhang nur an den sogenannten „Julius-Turm“ (vgl. „Rheinischer Merkur“-Online 2003, Nr. 36, 02.09.2004: Der damalige Bundesfinanzminister Fritz Scheffer hatte es tatsächlich geschafft, eine eiserne Reserve von 7 Milliarden D-Mark aufzubauen, anstatt Schulden anzuhäufen, wie dies später üblich wurde. Unmittelbar in diesem Zusammenhang setzten Forderungen ein, die über das Londoner Schuldenabkommen hinausgingen und sofort dazu führten, dass anstatt des „Schatzes“ die Staatsverschuldung begann. 328Die BRD hat für den zweiten Golfkrieg mindestens 30 Milliarden Dollar gezahlt, wobei eine Verteilung auf die Empfängerländer niemals offengelegt wurde. Auch wurden keinerlei Belege für entstandene Kosten seitens der Bundesregierung gefordert. Hagalil (www.nahostpolitik.de/irak/fakten-2.htm) stellt die Leistungen Israels in den Vordergrund und erinnert an die 74 Toten durch Scud-Raketenangriffe, die neben den finanziellen Leistungen verblassen würden. Die wahren Kosten des zweiten Golfkrieges werden unterschiedlich angegeben, Daten werden teilweise vom Zentralarchiv für Emperische Sozialforschung an der Universität zu Köln, Bachemer Straße 40 in 50931 Köln, zur Verfügung gestellt. 329Stuart E. Eizenstat, der amerikanische Chefunterhändler bei den Verhandlungen über die Entschädigung für Zwangsarbeiter, hat in seinem eigenen Buch („Unvollkommene Gerechtigkeit“, München 2003) selbst geschildert, wie er vehement die Sache in die Hand genommen hat und schonungslos mit dem schäbigen Versuch der deutschen Wirtschaft abrechnen wollte. Von Anfang an stand er der Gegenseite absolut feindlich gegenüber und war sogar über Hombach, den “seltsamen” Vertreter der BRD, entsetzt. Schließlich hat er durch eine besondere Steigerung des Drucks erreicht, dass die BRD von ihrem “lächerlichen” Angebot von 1 Milliarde DM abrückte. Sein Buch stellt klar fest, dass hier keine Partnerschaft sondern ein Diktat der USA Vorrang für eine „Final solution“ hatte. 330z. B. Frankfurter Rundschau, “Die Brücke von Vorbarin”, 14.10.2003, Kölnische Rundschau “Tod am Tag der Dreifaltigkeit”, 14.10.2003, Bundesverband für Informationen & Beratung für NS-Verfolgte, www.nsberatung.de. 331In diesem Zusammenhang sei erinnert an die zu Lasten der BRD ergangene Entscheidung des griechischen Areopag über die Entschädigung griechischer Opfer der deutschen Besatzungszeit; darüber hinaus wurden etwa zeitgleich Forderungen aus Namibia an die BRD als Nachfolger des Deutschen Kaiserreichs gestellt. 332Dies ist auch nötig: So stellt Siebert (jenseits des sozialen Marktes) eine notwendige Neuorientierung der deutschen Politik 2005 fest, dass die Deutschen unter Niophobie leiden, sie also von der Angst vor Neuerungen gelähmt werden. Vgl. hierzu auch Horst Siebert, “Den stotternden Motor wieder in Gang bringen”, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 19.03.2005, S. 13.