Beschleunigung des Umbaus des europäischen

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
TEN/579
Integrierter SET-Plan
Brüssel, den 10. Februar 2016
Informationsvermerk
(514. Plenartagung)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Mitteilung der
Kommission: Beschleunigung des Umbaus des europäischen Energiesystems durch einen integrierten
Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)
(C(2015) 6317 final)
STELLUNGNAHME: EESC-2015-05124-00-00-AS-TRA
1.
Verfahren
Befassung durch die Kommission:
15. Juli 2015
Rechtsgrundlage:
Artikel 304 AEUV
Beschluss des Präsidiums:
15. September 2015
Zuständig:
Fachgruppe
Verkehr,
Informationsgesellschaft
Vorsitzender:
Herr Coulon (FR-II)
Regelung der
Fachgruppe:
Arbeiten
Studiengruppe:
Integrierter SET-Plan
Energie,
Infrastrukturen,
der
15. Oktober 2015 (im schriftlichen Verfahren)
Vorsitzender:
Herr Curtis (UK-II)
Berichterstatter:
Herr Manoliu (RO-I)
Mitglieder:
die Damen und Herren
Batut (FR-II)
Boland (IE-III) (für Trantina, Art. 62 GO)
Fornea (RO-II)
Kamieniecki (PL-III)
Majetić (HR-I)
Raunemaa (FI-III) (für Kekeleki, Art. 62 GO)
Simons (NL-I)
STELLUNGNAHME von der Fachgruppe am 2. Februar 2016 mit 98 gegen 3 Stimmen bei
2 Enthaltungen ANGENOMMEN
TEN/579 – EESC-2015-05124-00-01-NISP-TRA (EN) 1/3
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Sachverständige
Ulla Sirkeinen (Sachverständige der Gruppe)
2.
Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments
Diese Initiative ist in der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer
zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie (COM(2015) 80) vorgesehen und damit Teil des
Maßnahmenpakets zur Energieunion. Die Mitteilung über einen integrierten SET-Plan ist ein erster
praktischer Niederschlag der Forschungs- und Innovationsdimension (F+I) der Energieunion, die
durch die Koordinierung von Forschungsarbeiten und eine gemeinsame Projektfinanzierung mit
privaten Partnern Niedrigemissionstechnologien zum Durchbruch verhelfen soll. Der aktualisierte
SET-Plan bildet einen übergreifenden Rahmen für die Förderung einer engeren Zusammenarbeit
zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern im F+I-Bereich mit dem Ziel, neue
und effiziente Niedrigemissionstechnologien zu wettbewerbsfähigen Kosten rascher in marktfähige
Produkte umzusetzen und die Energiewende kosteneffizient zu gestalten.
Der SET-Plan stützt sich auf einen integrierten Ansatz, der auf die Überwindung von Silodenken
abhebt. Es werden zehn F+I-Maßnahmen für den beschleunigten Umbau des Energiesystems,
Beschäftigung und Wachstum vorgeschlagen, um den Führungsanspruch der EU bei der Entwicklung
und Einführung von Niedrigemissionstechnologien zu wahren. Eine leistungsfähigere und einfachere
Governancestruktur soll die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Regierungen, der Industrie und den Forschungseinrichtungen verbessern. Ferner sollen durch eine
bessere Verzahnung von Finanzierungsquellen und einen besseren Zugang zu Risikofinanzierung
Innovationen und die Markteinführung innovativer Technologien gefördert werden.
3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses
Der EWSA bekräftigt sein Engagement für eine Energieunion und einen europäischen Energiedialog.
Er unterstützt die möglichst wirksame Anwendung des SET-Plans, die durch einen gemeinsamen und
kohärenten Ansatz verwirklicht werden kann, der die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen
Akteuren im Bereich Energiepolitik, staatliche Zusammenarbeit, einen leistungsfähigen
Energiebinnenmarkt sowie Konsolidierung und Koordinierung der Forschungs- und
Innovationsprogramme im Energiebereich umfasst. Der Mehrwert des SET-Plans wird in der besseren
Koordinierung sowie in einer neuen Steuerung des europäischen Energiesystems liegen. Die
wichtigste Aufgabe ist die technisch-wissenschaftliche Entwicklung von Technologien und
Innovationen sowie die Schaffung eines günstigen Umfelds für neue Ideen und Konzepte.
Wesentliche Empfehlungen und Bemerkungen:
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Beschleunigung des Umbaus des europäischen Energiesystems im Hinblick auf die Bekämpfung
des Klimawandels, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Gewährleistung der
Energieversorgungssicherheit
Einbettung von Forschung und Innovation im Energiebereich in ein den Interessenträgern
erörtertes Mandat sowie einen integrierten Fahrplan mit einem Aktionsplan für Investitionen unter
Nutzung gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher, regionaler und privatwirtschaftlicher Mittel
Fortsetzung der Integration des Binnenmarkts und Entwicklung einer europäischen
Energieversorgungsstrategie im Hinblick auf echte Solidarität; zunächst Entwicklung der
regionalen Ebene
Berücksichtigung der Kosten und Technologiereife vor Auferlegung der Nutzung emissionsarmer
Energieerzeugungstechnologien
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Maßnahmen zur Einbindung der verschiedenen Arten der Energieerzeugung in die
Energiemärkte, unter anderem im Bereich Verbindungsleitungen, Lastausgleich und Belastbarkeit
der Netze
Markteinführung von nachhaltigen und umweltverträglichen Energietechnologien
eine neue Steuerung der Energiepolitik (die auf einzelstaatlichen Plänen beruht) kann die
Kohärenz des Energiemarkts sicherstellen, wobei der europäische Dialog eine unabdingbare
Voraussetzung ist
im Rahmen der neuen Energiepolitik sollten Schlüsselsektoren für Forschung und Innovation
definiert sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum Umgang mit den neuen Technologien
entwickelt werden
wenn die neuen Energietechnologien Steigerungen der Endkundenenergiepreise verursachen oder
politische Entscheidungen zu höheren Energietarifen führen, können zu Recht
Korrekturmaßnahmen erwartet werden
Bekämpfung von Energiearmut durch sozialpolitische Maßnahmen wie auch durch Maßnahmen
der allgemeinen und beruflichen Bildung
Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen können erhebliche Chancen
eröffnen; andere CO2-arme Technologien sind ebenfalls zu berücksichtigen
Verstärkung von Investitionen und FuE im Bereich der Energiespeicherung; Verbesserung der
diesbezüglichen Synergien
Förderung der Gas-Speicherung, damit die Mitgliedstaaten über gemeinsame Reserven verfügen
Nutzung des enormen Energieeffizienzpotenzials im Gebäude- und im Verkehrsbereich.
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