Parteiverbote in Deutschland – die NPD

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Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de
Parteiverbote in Deutschland – die NPD
Vorab können die Schülerinnen und Schüler sich über die NPD informieren, zum
Beispiel über die Homepage der Partei. Dabei sollte es vor allem um die eigene
Darstellung der Partei und das Partei-Programm gehen, das online abrufbar ist.
Als Einstieg bietet sich eine Karikatur an, die zum Thema führt.
Karikaturen für den Einstieg
 Karikatur „NPD-Verbot“, Kostas Koufogiorgos (in der Liste bitte erst das
Datum 8.12.2015 auswählen)
 Karikatur aus der „Cicero“, „Sesam öffne dich“
 Karikatur, Haitzinger „Kein Problem, wir sägen ihn um“; Material zur
Karikatur
 Karikatur von Tomicek, unter dem Datum 8.12.2015 schauen, „Die Rechte
im Griff“
Anschließend sollen die Schülerinnen und Schüler erarbeiten, unter welchen
Voraussetzungen eine Partei verboten werden kann und wie der Verbotsantrag
durchgeführt wird. Der NPD-Verbotsantrag, über den erneut verhandelt wird, soll
dann im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler
Forderungen der NPD erarbeiten, sich die Wahlplakate ansehen und abschließend
am Beispiel der NPD erörtern, ob ihrer Meinung nach ein Parteiverbot in jedem
Fall, auch wenn eine Verfassungswidrigkeit vorläge, sinnvoll ist und wie groß die
Tragweite eines Verbotes ist. Dabei ist auch interessant, wo die Grenzen liegen.
Karikatur zur Problematisierung
 Karikatur von der NPD zur AfD – Welche Folgen ein Verbot haben könnte.
Wahlplakate der NPD
 „Guten Heimflug“, Bayerische Landtagswahl 2008
 „Ali-Plakat“, Frankfurter NPD, 2011
 „Oma / Sinti-Roma“, Bad Hersfeld, 2013
 „Das Boot ist voll“, Europawahl 2014

„Wahlprogramm der NPD“, online abrufbar (letzter Aufruf 30.12.2015)
Weitere Links und Literatur:
 Die Urkunde des Bundesverfassungsgerichts der Verhandlungseröffnung
 Bernhard Güntner: Parteienverbote in der Bundesrepublik Deutschland,
München 2013.
 Grumke, Thomas: Rechtsextremismus in Deutschland, Begriff – IdeologieStruktur, in: Glaser, Stefan/ Pfeiffer, Thomas (Hrsg.): Erlebniswelt
Rechtsextremismus, Menschenverachtung mit Unterhaltungswert,
Hintergründe – Methoden – Praxis der Prävention, Wochenschau Verlag, 3.
Überarbeitete Auflage, Schwalbach/Ts., 2013.
 Übersicht des Bundestages zum Parteienverbot (PDF)
Hinweis: Das angebotene Material dient der Erarbeitung und gibt nicht die Meinung des
Landesbildungsservers Baden-Württemberg oder deren Mitarbeiter wieder.
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Lösungsansatz
Parteienverbot in der BRD
Antrag:
 Nur das BverG kann auf Antrag Partei verbieten
 Verbotsantrag nur durch Brat, Btag und Breg
 Bisher nur zwei Mal erfolgreich: 1952 und 1956
Voraussetzungen für Verbot:
o 2/3 Mehrheit der BverG-Richter müssen zustimmen (bei 8 Richtern 6)
o Partei muss verfassungswidrig sein, will durch Ziele oder Anhänger ihre
verfassungsfeindliche Haltung auch aktiv-kämpferisch und aggressiv
umsetzen  Die Partei muss planvoll das Funktionieren der freiheitlich
demokratischen Grundordnung beseitigen wollen.
Folgen:
o Es kann keine Nachfolgeorganisation gegründet werden, das
Parteivermögen wird eingezogen, Mandate gehen verloren
PRO
o Menschenrechte sind Teil des GG, GG ist
Teil der Verfassung →
verfassungswidrig?
o Art. 43 als Schutz, dass nicht
unliebsame, sondern nur wirklich für die
Demokratie gefährliche Parteien
verboten werden
o Parteiprogramm enthält
menschenrechtsfeindliche Inhalte
(gegen Verfassung), die NPD beklagt
eine Überfremdung des Landes und will
Ausländer in ihre Heimat zurückschicken
 Sollte eine Partei Geld vom Staat
bekommen, die gegen Ausländer hetzt?
CONTRA
o Satzung der NPD entspricht den
Grundsätzen des Art. 21 → es liegt keine
Verfassungsfeindlichkeit vor
o Parteiverbote reduzieren die
Parteienvielfalt und schränken die
Demokratie ein
o 2003 scheiterte der Verbotsantrag, weil
der Verfassungsschutz bis in die
Führungsebene der Partei Informanten
hatte.
o Was kann man der NPD wirklich
nachweisen und vorwerfen?
o Im Falle eines Verbots könnte sich die
NPD noch an den Europ. Gerichtshof für
Menschenrechte wenden. Die
Straßburger Richter haben relativ
strenge Anforderungen an Parteiverbote.
o Ideologien verschwinden nicht durch ein
Verbot. Die Anhänger könnten sich neu
organisieren und für die
Sicherheitsbehörden sogar schwieriger
zu beobachten sein.
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Verbotsantrag gegen politische Parteien
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Wird eine politische Partei verboten,
sind gleichzeitig deren politische
Tätigkeit und ihre deren Unter- und
Nachfolgeorganisationen betroffen.
Zudem wird das Parteivermögen
eingezogen und Mandate gehen verloren.
In Deutschland gilt das Parteiverbot
als eine Präventivmaßnahme und ist
ein Element der streitbaren Demokratie. Verfassungsrechtlich wird die
besondere Bedeutung der politischen
Parteien in Art. 21 GG festgehalten,
sie stellen das tragende Element
parlamentarischer Arbeit dar und sind
maßgeblich an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt. Ein Parteienverbot wird in Deutschland zwiespältig gesehen, zum einen wegen der
historischen Gründe, zum anderen,
weil es teilweise als widersprüchlich
zur Demokratie angesehen wird.
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„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach
dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgehen, die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind
verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ (Art. 21, 2 GG)
Soll ein Verbotsantrag gestellt werden, gibt
das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Art. 43) die Richtlinien vor:
„(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine
Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21
Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem
Bundestag, dem Bundesrat oder von der
Bundesregierung gestellt werden.
(2) Eine Landesregierung kann den Antrag
nur gegen eine Partei stellen, deren
Organisation sich auf das Gebiet ihres
Landes beschränkt.“
Bisher gab es in Deutschland erst zwei Parteiverbote. 1952 wurde die SRP, eine
Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten, 1956 die KPD. 2001 wurde gemeinschaftlich
vom Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein Verbotsverfahren gegen die NPD
eingeleitet. Zwei Jahre später wurde dieses vom Bundesverfassungsgericht eingestellt,
weil V-Leute (Verbindungspersonen, die als Informant dienen) des Verfassungsschutzes
auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Bei dem Antrag wurde nicht geprüft,
ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt.
2013 stellte der Bundesrat erneut beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag
gegen die NPD, allerdings ohne Beteiligung der Bundesregierung und des Bundestags. Der
Bundesrat möchte die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten lassen. Das
Bundesverfassungsgericht beschloss am 7.12.2015, im März 2016 eine mündliche
Verhandlung über die Anträge des Bundesrates durchzuführen.
Nach Art. 21 GG „sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer
Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
gefährden, verfassungswidrig und können durch das Bundesverfassungsgericht verboten
werden.
Dies ist der Fall, wenn eine Partei nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt,
sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Es
genügt für ein Parteiverbot also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen
Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere
entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen.“1
 Arbeiten Sie aus dem Material heraus, aus welchen Gründen
Verbotsantrag gestellt werden kann und wie dies von Statten geht.
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http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Parteienrecht/Parteienverbot/parteienverbot_node.html
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Die NPD
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Die rechtsextreme Partei NPD wurde 1964 in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Ideologisch steht sie der NSDAP nahe, der führenden Partei des Nationalsozialismus bis 1945.
Die NPD vertritt rassistische, nationalistische und revanchistische Ideen. Sie fordert zum
Beispiel die Herstellung einer Volksgemeinschaft durch einen autoritären Staat, die
Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und die Kastration von Sexualstraftätern.
Im Januar 2011 erklärte die NPD, sich mit einer anderen rechten Partei, der Deutschen Volksunion (DVU) zusammenschließen zu wollen. Die Fusion wurde aber am Ende nicht rechtskräftig, stattdessen wurde die DVU 2012 aufgelöst. Einige ihrer Mitglieder schlossen sich der
NPD an, andere sind in der neu gegründeten rechtsextremen Partei „Die Rechte“ zu finden.
[…]
Im Jahr 2013 zählte die NPD bundesweit 5.400 Mitglieder und ist in zwei Landesparlamenten
– in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - vertreten. [...] Die NPD hat als einzige rechte
Partei in Deutschland eine Jugend- und eine Frauenorganisation, die Jungen Nationaldemokraten und den Ring Nationaler Frauen. Bundesweit hat die Partei in den letzten Jahren
erheblich an Einfluss und Mitgliedern verloren. Gestiegen ist hingegen die Anziehungskraft
gewaltorientierte Gruppen wie etwa der Autonomen Nationalisten. 2012 stieg die
gewaltbereite rechte Szene auf über 10.000 Personen (2011: 9.800).“ 2
Auszug aus dem Wahlprogramm der NPD, Bundestagswahl 2013, Seiten 44-45
Herausgegebenen von NPD-Parteivorstand, Berlin 2013.
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Arbeiten Sie die Forderungen der NPD
heraus.
Erörtern Sie, ob Ihrer Meinung nach die NPD
nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten
ihrer Anhänger darauf abzielt, „die
freiheitliche demokratische Grundordnung
zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden“.
Brandenburgische Landeszentrale für pol. Bildung, online abrufbar: http://www.politische-bildung-brandenburg.de/node/9447
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NPD-Bundestags-Wahlergebnisse3
Deutsche Parteiverbote und der EMRK 4
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„Ein deutsches Parteiverbot muss darüber hinaus auch an der Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gemessen werden. Deutschland hat
sich völkerrechtlich verpflichtet, die in der EMRK normierten Rechte zu achten und zu
schützen.
Eine durch das BVerfG verbotene Partei und deren Mitglieder könnten gegen das Verbot
Individualbeschwerde gem. Art. 34 EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) mit der Behauptung einlegen, das Parteiverbot verletze insbesondere Art. 11 EMRK,
der Gründung, Bestand und Betätigungen von Parteien schützt. Der in dem Parteiverbot
liegende Grundrechtseingriff ist nach der EMRK nur gerechtfertigt, wenn er gesetzlich
vorgesehen, zum Schutz der demokratischen Ordnung notwendig und nach Abwägung der
Belange insgesamt verhältnismäßig ist. Die Voraussetzungen der Notwendigkeit und der
Verhältnismäßigkeit gehen in der Beurteilung des EGMR ineinander über. Ein Verbot von
Parteien ist wegen ihrer grundlegenden Bedeutung in einer und für eine Demokratie nur bei
überzeugenden und zwingenden Gründen sowie einem dringenden gesellschaftlichen
Bedürfnis rechtmäßig. Für die Notwendigkeit eines Verbots spricht, wenn die Partei
ausweislich ihrer Ziele rechtsstaatliche und demokratische Strukturprinzipien bekämpft. Ein
Parteiverbot ist jedenfalls dann notwendig im Sinne der Rechtsprechung des EGMR, wenn
Frieden und Demokratie durch konkrete, nachweisbare Handlungen bereits hinreichend
bedroht sind. Der EGMR bejaht die Notwendigkeit insbesondere bei der konkreten Gefahr,
dass die Partei ihre konventionswidrigen Ziele mit realen Chancen politisch auch durchsetzen
wird. Die Gefahr für die Demokratie sinkt jedoch mit der Bedeutung und dem
gesellschaftlichen Einfluss einer Partei. Hat sie keine realen Chancen zur Umsetzung ihres
Programms, sind umso höhere Anforderungen an die Gründe zu stellen, die ein Parteiverbot
rechtfertigen. Ein Verbot kleinerer, unbedeutender Parteien ist jedoch nicht per se mangels
Notwendigkeit unverhältnismäßig und damit konventionsrechtswidrig.“
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Arbeiten Sie unter Zuhilfenahme der Wahlergebnisse heraus, ob ein Verbot der NPD Sinn
macht oder ob es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt.
Gehen Sie von der Annahme aus, die NPD wird verboten. Wäre ein Verbot Ihrer Meinung
nach endgültig, wenn die Partei sich an den EMRK wendet?
Online abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationaldemokratische_Partei_Deutschlands#Bundestagswahlergebnisse
https://www.bundestag.de/blob/193480/e1c02208cc129970754653b8053ac1fc/parteiverbote-data.pdf
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