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Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Den grundlegenden Rahmen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland legt das
Grundgesetz fest, es entspricht einer deutschen Verfassung. Für jedes
Grundgesetz
Verfassungsorgan gibt es Grundgesetzartikel, die dessen Aufbau, Zusammensetzung
und Aufgaben grob bestimmen.
Verfassungsorgan
Bundestag
Bundesrat
Bundespräsident
Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht
GG Artikel
Art. 38-49
Art. 50-53
Art. 54-61
Art. 62-69
Art. 93, 94, 99, 100
Abschnitt
III
IV
V
VI
ohne
Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Institutionenprofile hat sich im Laufe der Zeit ergeben.
Den Wesenskern des politischen Systems bildet die sog. fdGO, die freiheitlich demokratische
Grundordnung. Sie steht nicht als solche im Grundgesetz, fasst aber die wichtigsten
Verfassungsprinzipien zusammen. Wer der fdGO nicht zustimmt, gilt als
fdGO
verfassungsfeindlich. Eine Partei, die die fdGO nicht bejaht, kann verboten werden.
freiheitlich
demokratische
Grundordnung
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung,
die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche
Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem
Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden
Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz
konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie
Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und
Ausübung einer Opposition.“ – BVerfGE 2, 1, 12, 1952, nach: http://de.wikipedia.org/wiki/FDGO
Für das Verständnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland ist die
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus sehr wichtig: Er hatte unter anderem
NS
den Zweiten Weltkrieg entfesselt, der als nationale Katastrophe in die Geschichte vieler
Länder eingegangen ist - auch in die deutsche Geschichte: bei der Ausrufung des
NationalGrundgesetzes 1949 waren die Folgen dieses Krieges noch allgegenwärtig: fast 7
sozialismus
Millionen Deutsche waren umgekommen, viele befanden sich noch in sowjetischer
Kriegsgefangenschaft, von vielen großen Städten waren nur Ruinen übrig...
Die Siegermächte und die internationale Gemeinschaft hätten einem Deutschland, das
durch seine Verfassung nicht eine klare Abkehr vom Nationalsozialismus dokumentiert, keinen
Wiederaufstieg gestattet.
Die ‚Machtergreifung‘ (NS-Jargon) der Nazis hatte sich am 30.1.1933 juristisch in legalen Bahnen
vollzogen: Hitler war ganz offiziell vom Reichspräsidenten der ersten deutschen Demokratie
(Weimarer Republik) zum Reichskanzler ernannt und mit der Regierungsbildung beauftragt worden.
Er hatte auch zuvor die demokratischen Freiheiten dazu in Anspruch genommen, gegen die
Demokratie zu kämpfen. Das sollte in der neuen wehrhaften Demokratie nicht mehr möglich sein.
Außerdem sollte die zweite Demokratie es ihren Feinden nicht mehr so leicht machen: als die Nazis
die Weimarer Republik übernahmen, war diese durch die Wirtschaftskrise und mächtige
antidemokratische Bewegungen bis zur Handlungsunfähigkeit geschwächt, sie funktionierte nicht,
war unbeliebt. Dies sollte in der zweiten Demokratie besser werden: Minderheiten wurden mit
besonderen Rechten ausgestattet, die Opposition sollte teilweise in die Regierungsverantwortung
eingebunden werden und das Parlament wurde gegenüber dem Präsidenten und dem Kanzler
gestärkt, Parteien sollten an der Bildung mündiger Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, ...
 Übersicht Siehe hier http://www.bpb.de/fsd/24xdeutschland/
S. 1
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Der Bundestag
http://www.bundestag.de/
Die stärkste Institution des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland ist das Parlament,
der Bundestag.
Bundestag
Grundgesetz
Gewalt
Wahl
Amtsdauer/ Legislaturperiode
Zusammensetzung
Art. 38-49 Abschnitt III
Legislative
Direkte Wahl durch das Volk in allgemeinen,
unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen
4 Jahre
598 Sitze plus eine variable Menge für Überhangmandate –
derzeit 620 (2 von ehedem 24 Überhangmandaten sind bisher ersatzlos
verfallen: Karl-Theodor zu Guttenberg und Julia Klöckner)
Sitz
Vorsitz
Mitglieder
Aufgaben
Plenum (Reden verlesen und anhören im Reichstag)
Ausschüsse (Derzeit 22 ständige Ausschüsse)
Präsidium
Ältestenrat
Fraktionen
Wehrbeauftragter
...
Reichstag, Berlin
Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU)
Regulär 598 - Abkürzung mdB
Wahlfunktion (Bundeskanzler, über die Bundesversammlung den
Bundespräsidenten, BVG-Richter, Bundesrichter ...)
Besonderes
Kontrolle der Exekutive
Der aktuelle 17. Bundestag wurde 2009 gewählt
PLZ 11011
Der Bundestag ist das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan und verfügt deshalb über
die stärkste demokratische Legitimation, kann also mit der größten Berechtigung behaupten, das
Volk zu vertreten.
Der Bundestag ist ein ‚Arbeitsparlament‘, das nicht nur im Plenum Reden produziert und hört,
sondern in überwiegend nicht öffentlich tagenden Ausschüssen konkret an Gesetzesentwürfen
arbeitet.
Da der Bundestag den Bundeskanzler wählt, der seinerseits die Bundesminister seiner
Bundesregierung bestimmt, gibt es in Deutschland nicht die Konfliktlinie zwischen Parlament
(Legislative) und Regierung (Exekutive), vielmehr gibt es diesbezüglich eine Gewaltenverschränkung
und die Konfliktlinie verläuft zwischen der Regierung und ihrer Bundestagsmehrheit einerseits und
der Opposition andererseits.
Es gibt verschiedene Mehrheiten. nebenstehend hat Geld die relative Mehrheit, weil die meisten
Stimmen auf diese Farbe entfallen. Gelb, Violett und Blau
verfügen über eine absolute Mehrheit, da sie insgesamt mehr
als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen. Wenn nun noch
Grün hinzukommt, dann verfügt diese Koalition sogar über eine
qualifizierte Zweidrittel Mehrheit (68,2 %, also mehr als
18% 9%
66,7%). Im Bundestag zählen normalerweise die
Mehrheitsverhältnisse der Anwesenden. Eine Kanzlermehrheit
23%
14%
ist erst erreicht, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten
zustimmt: wenn der Bundestag also 620 Mitglieder hat, dann ist
4%
eine Kanzlermehrheit ab 311 Stimmen erreicht – egal, wie viele
18%
14%
Parlamentarier an der Abstimmung teilgenommen haben.
Stimmen
Mein Schaubild
S. 2
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik kommt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht zum Einsatz:
(Bild: Personalisierte Verhältniswahl der Bundesrepublik Deutschland, von Horst Frank nach:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e2/Pers.Ver.Wahl.v4.png)
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger besitzen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen
sie einen namentlich bekannten Direktkandidaten, von welchen die Parteien in jedem der 299
Wahlkreise in Deutschland einen zur Wahl stellen. Man wählt mit der Erststimme also keine Partei,
sondern einen Menschen (der in aller Regel aber von einer Partei nominiert wurde). Einen Wahlkreis
gewinnt, wer die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann
(Mehrheitswahlrecht: wer die Mehrheit bekommt, der bekommt die ganze ungeteilte Macht): Am
Ende gibt es in jedem Wahlkreis einen Gewinner, also insgesamt 299 per Erststimme gewählte
Direktkandidaten. Mit der Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Die Anzahl
der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, ist abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen dieser
Partei. Der Anteil an Sitzen soll dem Anteil der Stimmen möglichst genau entsprechen
(Verhältniwahlrecht: Die Macht wird anteilig unter den Teilnehmern verteilt). Parteien mit weniger
als 5% der Zweitstimmen werden nicht berücksichtigt (5%-Klausel). Die Sitze werden vorrangig mit
den Direktkandidaten besetzt: Die dann noch übriggebliebenen Sitze werden mit
ListenkandidatInnen gefüllt: Jede Partei geht mit einer durchnummerierten Parteiliste in die Wahl,
auf welcher die Parteikandidaten aufgelistet sind: müssen noch 10 Sitze vergeben werden, dann
bekommen die 10 ersten Personen auf der Parteiliste den Zuschlag.
Beispiel:
Die FDP konnte 2009 14,56% der Zweitstimmen gewinnen. Dafür durfte sie 93 der regulär 598 Sitze
im Bundestag besetzen (93 von 598 sind 15,5%). Da keine DirektkandidatIn der FDP mit den
Erststimmen einen Wahlkreis gewinnen konnte, wurden alle 93 Sitze mit ListenkandidatInnen besetzt:
die Personen Nr. 1 bis Nr.93 wurden Mitglieder des Bundestages.
Die CDU erhielt mit einem Anteil von 27,3% der Zweitstimmen 152 Sitze (152 von 598 sind 25,42%).
Gleichzeitig aber konnte die CDU in 7 Bundesländern mehr Wahlkreise gewinnen, als ihr dort anteilig
Sitze zugestanden hätten – es kam zu 21 Überhangmandaten, so dass die CDU letztlich 194 von 622
Bundestagssitzen mit ihren Kandidaten besetzen konnte: Den Großteil der Sitze konnte die CDU dabei
mit DirektkandidatInnen besetzen, nur 21 ihrer Abgeordneten sind ListenkandidatInnen.
Die Zweitstimme ist bedeutungsvoller als die Erststimme.
S. 3
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Der Bundesrat
http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene und damit der wichtigste Ausdruck des
Föderalismus in Deutschland (vgl. horizontale Gewaltenteilung).
Bundesrat
Grundgesetz
Gewalt
Wahl
Amtsdauer
Zusammensetzung
Sitz
Vorsitz
Art. 50-53 Abschnitt IV
Legislative (Exekutive: es sind Regierungsvertreter!)
Vertreter der Landesregierungen
Flexibel
69 Mitglieder (Bundesländer ja nach Größe unterschiedlich
viele: Rheinland – Pfalz 4)
ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Berlin
Die Ministerpräsidenten der Länder wechseln sich im Amt
des Bundesratspräsidenten ab. Jeweils für ein Jahr stellt
ein Land den Präsidenten.
(Derzeit Horst Seehofer; Bayern, CSU)
Mitglieder
Aufgaben
Besonderes
Alle 69 Mitglieder des Bundesrates sind gleichzeitig
Mitglieder einer Landesregierung. Wer von den
Regierungsmitgliedern in den Bundesrat entsandt wird, das
entscheidet die Regierung selbst.
Jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den
Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat. Die übrigen
Mitglieder der Landesregierungen werden üblicherweise
zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt.
In der Praxis gehören dann alle Regierungsmitglieder dem
Bundesrat an. Da die Geschäftsordnung des Bundesrates
den stellvertretenden Mitgliedern dieselben Rechte wie
den ordentlichen einräumt, sind alle etwa 170 Benannten
praktisch gleichberechtigt
Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes
(bes. bei zustimmungspflichtigen Gesetzen)
Mitwirkung in Europäischen Angelegenheiten
Wahlfunktion ( Bundespräsident über die
Bundesversammlung; BVG-Richter …)
Mitwirkung im Falle einer Krisensituation
Imperatives Mandat
Der Bundesrat ist das ‚Parlament der Landesregierungen‘.
Je nach der Einwohnerzahl eines Bundeslandes darf eine Landesregierung zwischen 3 und 6 Vertreter
schicken. Da die Stimmen eines Landes immer gleich sein müssen (wenn z.B. Bayern seine Stimme für
einen Gesetzesvorschlag abgibt, dann werden alle 6 bayrischen Stimmen für dieses Gesetz gezählt.
Die Landesregierung kann bestimmen, wie ihr jeweiliger Vertreter stimmen soll: Diejenigen, die im
Bundesrat sitzen haben also nicht wie die Bundestagsabgeordneten ein freies Mandat und können so
stimmen, wie es ihnen ihr Gewissen gebietet, sondern sie haben nur ein imperatives Mandat: sie
müssen so stimmen, wie es ihnen aufgetragen wurde. Die Landesregierung bestimmt.
Besteht in einem Bundesland eine Koalition aus einer Regierungs- und einer Oppositionspartei, dann
ist es Usus (=Brauch), dass sich die betroffenen Landesvertreter im Bundesrat enthalten.
Die Eingangsformel eines jeden Gesetzes lässt erkennen, ob es sich um ein zustimmungsbedürftiges
oder nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. Sie lautet entweder "Der Bundestag hat das
folgende Gesetz beschlossen" (Einspruchsgesetz) oder "Der Bundestag hat mit Zustimmung des
Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen" (Zustimmungsgesetz).
S. 4
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Die Unterscheidung von so genannten Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen ist wichtig für
die Art des Zusammenwirkens von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens.
Einspruchsgesetze
Zustimmungsgesetze
(Bild: Gesetzgebungsverfahren, von Stefan-Xp nach:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/41/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29.svg)
S. 5
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Die Beteiligung des Bundesrates im so genannten zweiten Durchgang unterscheidet sich
dahingehend, ob das vom Bundestag beschlossene Gesetz die Zustimmung des Bundesrates
benötigt, um in Kraft treten zu können. Ein solches Gesetz wird auch als „Zustimmungsgesetz“
oder „zustimmungsbedürftiges Gesetz“ bezeichnet. Bei allen übrigen Gesetzen kann der Bundesrat
nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen. Diese Gesetze werden daher
als „Einspruchsgesetze“ bezeichnet.
Seit der Föderalismusreform 2006 sind durchschnittlich nur noch knapp über 40% der Gesetze
Zustimmungsgesetze und bedürfen damit ausdrücklich der Bestätigung des Bundesrates.
Sobald im Bundestag eine andere Kräftekonstellation als im Bundesrat die Mehrheit besitzt, kann der
Bundesrat die Gesetzgebungstätigkeit der Regierung stark einschränken und die Teile der
Regierungspolitik wirksam blockieren: Derzeit entfallen 18 der 69 Stimmen auf Bundesländer mit
einer Koalitionen aus CDU und SPD (neutrales Lager). Dem Regierungslager gehörten nur noch 21 der
übrigen 51 Stimmen an. Das Oppositionslager zählt 30 Stimmen.
In dieser Situation besteht wegen der Kooperationszwänge praktisch eine Art großer Koalition, da die
Regierungsmehrheit ihre Politik nicht gegen die Opposition durchsetzen kann, sondern mit dieser
zusammenarbeiten muss (Konkordanzdemokratie statt Mehrheitsdemokratie: es wird nicht einfach
die Politik der Regierungsparteien umgesetzt, sondern es müssen immer wieder
Kompromisslösungen ausgehandelt werden).
Der Bundespräsident
http://www.bundespraesident.de
Der Bundespräsident ist der Staatschef, der vom Rang her höchste deutsche Politiker. Er soll nicht
einige Teile der Bevölkerung repräsentieren, sondern das ganze Volk.
Bundespräsident
Grundgesetz
Gewalt
Wahl
Amtsdauer
Zusammensetzung
Sitz
Art. 54-61
Abschnitt V
Exekutive
Bundesversammlung aus allen Bundestagsabgeordneten
plus eine gleiche Anzahl von Personen, die die
Landesparlamente frei bestimmen können.
5 Jahre (Wiederwahl: 1x)
Schloss Bellevue, Berlin
(Zweitsitz: Villa Hammerschmidt, Bonn)
Vorsitz
Mitglieder
Aufgaben
Joachim Gauck
Völkerrechtliche Vertretung Deutschlands
Repräsentation nach innen und außen
Ernennung und Entlassung der hohen Staatsbediensteten
(Bundeskanzler, Minister, Bundesrichter, Offiziere …)
Unterzeichnung und Veröffentlichung der Bundesgesetze
Gesetzgebungsnotstand ausrufen
Begnadigungsrecht
…
Besonderes
Im Gegensatz zum starken Reichspräsidenten der Weimarer Republik übernimmt der ‚schwache‘
Bundespräsident in der Bundesrepublik vor allem repräsentative Funktionen. Wegen der Schwäche
des Bundespräsidenten spricht man von der ‚unpräsidialen Demokratie‘ in der Bundesrepublik.
S. 6
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesregierung
http://www.bundesregierung.de
Die Bundesregierung
Bundesregierung
Grundgesetz
Gewalt
Wahl
Amtsdauer
Zusammensetzung
Sitz
Vorsitz
Mitglieder
Aufgaben
Besonderes
Das Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/
Bundesverfassungsgericht
Grundgesetz
Gewalt
Wahl
Amtsdauer
Zusammensetzung
Sitz
Vorsitz
Mitglieder
Aufgaben
Besonderes
S. 7
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