Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Den grundlegenden Rahmen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland legt das Grundgesetz fest, es entspricht einer deutschen Verfassung. Für jedes Grundgesetz Verfassungsorgan gibt es Grundgesetzartikel, die dessen Aufbau, Zusammensetzung und Aufgaben grob bestimmen. Verfassungsorgan Bundestag Bundesrat Bundespräsident Bundesregierung Bundesverfassungsgericht GG Artikel Art. 38-49 Art. 50-53 Art. 54-61 Art. 62-69 Art. 93, 94, 99, 100 Abschnitt III IV V VI ohne Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Institutionenprofile hat sich im Laufe der Zeit ergeben. Den Wesenskern des politischen Systems bildet die sog. fdGO, die freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie steht nicht als solche im Grundgesetz, fasst aber die wichtigsten Verfassungsprinzipien zusammen. Wer der fdGO nicht zustimmt, gilt als fdGO verfassungsfeindlich. Eine Partei, die die fdGO nicht bejaht, kann verboten werden. freiheitlich demokratische Grundordnung „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ – BVerfGE 2, 1, 12, 1952, nach: http://de.wikipedia.org/wiki/FDGO Für das Verständnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland ist die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus sehr wichtig: Er hatte unter anderem NS den Zweiten Weltkrieg entfesselt, der als nationale Katastrophe in die Geschichte vieler Länder eingegangen ist - auch in die deutsche Geschichte: bei der Ausrufung des NationalGrundgesetzes 1949 waren die Folgen dieses Krieges noch allgegenwärtig: fast 7 sozialismus Millionen Deutsche waren umgekommen, viele befanden sich noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft, von vielen großen Städten waren nur Ruinen übrig... Die Siegermächte und die internationale Gemeinschaft hätten einem Deutschland, das durch seine Verfassung nicht eine klare Abkehr vom Nationalsozialismus dokumentiert, keinen Wiederaufstieg gestattet. Die ‚Machtergreifung‘ (NS-Jargon) der Nazis hatte sich am 30.1.1933 juristisch in legalen Bahnen vollzogen: Hitler war ganz offiziell vom Reichspräsidenten der ersten deutschen Demokratie (Weimarer Republik) zum Reichskanzler ernannt und mit der Regierungsbildung beauftragt worden. Er hatte auch zuvor die demokratischen Freiheiten dazu in Anspruch genommen, gegen die Demokratie zu kämpfen. Das sollte in der neuen wehrhaften Demokratie nicht mehr möglich sein. Außerdem sollte die zweite Demokratie es ihren Feinden nicht mehr so leicht machen: als die Nazis die Weimarer Republik übernahmen, war diese durch die Wirtschaftskrise und mächtige antidemokratische Bewegungen bis zur Handlungsunfähigkeit geschwächt, sie funktionierte nicht, war unbeliebt. Dies sollte in der zweiten Demokratie besser werden: Minderheiten wurden mit besonderen Rechten ausgestattet, die Opposition sollte teilweise in die Regierungsverantwortung eingebunden werden und das Parlament wurde gegenüber dem Präsidenten und dem Kanzler gestärkt, Parteien sollten an der Bildung mündiger Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, ... Übersicht Siehe hier http://www.bpb.de/fsd/24xdeutschland/ S. 1 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Der Bundestag http://www.bundestag.de/ Die stärkste Institution des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland ist das Parlament, der Bundestag. Bundestag Grundgesetz Gewalt Wahl Amtsdauer/ Legislaturperiode Zusammensetzung Art. 38-49 Abschnitt III Legislative Direkte Wahl durch das Volk in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen 4 Jahre 598 Sitze plus eine variable Menge für Überhangmandate – derzeit 620 (2 von ehedem 24 Überhangmandaten sind bisher ersatzlos verfallen: Karl-Theodor zu Guttenberg und Julia Klöckner) Sitz Vorsitz Mitglieder Aufgaben Plenum (Reden verlesen und anhören im Reichstag) Ausschüsse (Derzeit 22 ständige Ausschüsse) Präsidium Ältestenrat Fraktionen Wehrbeauftragter ... Reichstag, Berlin Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) Regulär 598 - Abkürzung mdB Wahlfunktion (Bundeskanzler, über die Bundesversammlung den Bundespräsidenten, BVG-Richter, Bundesrichter ...) Besonderes Kontrolle der Exekutive Der aktuelle 17. Bundestag wurde 2009 gewählt PLZ 11011 Der Bundestag ist das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan und verfügt deshalb über die stärkste demokratische Legitimation, kann also mit der größten Berechtigung behaupten, das Volk zu vertreten. Der Bundestag ist ein ‚Arbeitsparlament‘, das nicht nur im Plenum Reden produziert und hört, sondern in überwiegend nicht öffentlich tagenden Ausschüssen konkret an Gesetzesentwürfen arbeitet. Da der Bundestag den Bundeskanzler wählt, der seinerseits die Bundesminister seiner Bundesregierung bestimmt, gibt es in Deutschland nicht die Konfliktlinie zwischen Parlament (Legislative) und Regierung (Exekutive), vielmehr gibt es diesbezüglich eine Gewaltenverschränkung und die Konfliktlinie verläuft zwischen der Regierung und ihrer Bundestagsmehrheit einerseits und der Opposition andererseits. Es gibt verschiedene Mehrheiten. nebenstehend hat Geld die relative Mehrheit, weil die meisten Stimmen auf diese Farbe entfallen. Gelb, Violett und Blau verfügen über eine absolute Mehrheit, da sie insgesamt mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen. Wenn nun noch Grün hinzukommt, dann verfügt diese Koalition sogar über eine qualifizierte Zweidrittel Mehrheit (68,2 %, also mehr als 18% 9% 66,7%). Im Bundestag zählen normalerweise die Mehrheitsverhältnisse der Anwesenden. Eine Kanzlermehrheit 23% 14% ist erst erreicht, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten zustimmt: wenn der Bundestag also 620 Mitglieder hat, dann ist 4% eine Kanzlermehrheit ab 311 Stimmen erreicht – egal, wie viele 18% 14% Parlamentarier an der Abstimmung teilgenommen haben. Stimmen Mein Schaubild S. 2 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland In der Bundesrepublik kommt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht zum Einsatz: (Bild: Personalisierte Verhältniswahl der Bundesrepublik Deutschland, von Horst Frank nach: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e2/Pers.Ver.Wahl.v4.png) Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger besitzen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen namentlich bekannten Direktkandidaten, von welchen die Parteien in jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland einen zur Wahl stellen. Man wählt mit der Erststimme also keine Partei, sondern einen Menschen (der in aller Regel aber von einer Partei nominiert wurde). Einen Wahlkreis gewinnt, wer die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann (Mehrheitswahlrecht: wer die Mehrheit bekommt, der bekommt die ganze ungeteilte Macht): Am Ende gibt es in jedem Wahlkreis einen Gewinner, also insgesamt 299 per Erststimme gewählte Direktkandidaten. Mit der Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, ist abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen dieser Partei. Der Anteil an Sitzen soll dem Anteil der Stimmen möglichst genau entsprechen (Verhältniwahlrecht: Die Macht wird anteilig unter den Teilnehmern verteilt). Parteien mit weniger als 5% der Zweitstimmen werden nicht berücksichtigt (5%-Klausel). Die Sitze werden vorrangig mit den Direktkandidaten besetzt: Die dann noch übriggebliebenen Sitze werden mit ListenkandidatInnen gefüllt: Jede Partei geht mit einer durchnummerierten Parteiliste in die Wahl, auf welcher die Parteikandidaten aufgelistet sind: müssen noch 10 Sitze vergeben werden, dann bekommen die 10 ersten Personen auf der Parteiliste den Zuschlag. Beispiel: Die FDP konnte 2009 14,56% der Zweitstimmen gewinnen. Dafür durfte sie 93 der regulär 598 Sitze im Bundestag besetzen (93 von 598 sind 15,5%). Da keine DirektkandidatIn der FDP mit den Erststimmen einen Wahlkreis gewinnen konnte, wurden alle 93 Sitze mit ListenkandidatInnen besetzt: die Personen Nr. 1 bis Nr.93 wurden Mitglieder des Bundestages. Die CDU erhielt mit einem Anteil von 27,3% der Zweitstimmen 152 Sitze (152 von 598 sind 25,42%). Gleichzeitig aber konnte die CDU in 7 Bundesländern mehr Wahlkreise gewinnen, als ihr dort anteilig Sitze zugestanden hätten – es kam zu 21 Überhangmandaten, so dass die CDU letztlich 194 von 622 Bundestagssitzen mit ihren Kandidaten besetzen konnte: Den Großteil der Sitze konnte die CDU dabei mit DirektkandidatInnen besetzen, nur 21 ihrer Abgeordneten sind ListenkandidatInnen. Die Zweitstimme ist bedeutungsvoller als die Erststimme. S. 3 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Der Bundesrat http://www.bundesrat.de Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene und damit der wichtigste Ausdruck des Föderalismus in Deutschland (vgl. horizontale Gewaltenteilung). Bundesrat Grundgesetz Gewalt Wahl Amtsdauer Zusammensetzung Sitz Vorsitz Art. 50-53 Abschnitt IV Legislative (Exekutive: es sind Regierungsvertreter!) Vertreter der Landesregierungen Flexibel 69 Mitglieder (Bundesländer ja nach Größe unterschiedlich viele: Rheinland – Pfalz 4) ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Berlin Die Ministerpräsidenten der Länder wechseln sich im Amt des Bundesratspräsidenten ab. Jeweils für ein Jahr stellt ein Land den Präsidenten. (Derzeit Horst Seehofer; Bayern, CSU) Mitglieder Aufgaben Besonderes Alle 69 Mitglieder des Bundesrates sind gleichzeitig Mitglieder einer Landesregierung. Wer von den Regierungsmitgliedern in den Bundesrat entsandt wird, das entscheidet die Regierung selbst. Jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat. Die übrigen Mitglieder der Landesregierungen werden üblicherweise zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. In der Praxis gehören dann alle Regierungsmitglieder dem Bundesrat an. Da die Geschäftsordnung des Bundesrates den stellvertretenden Mitgliedern dieselben Rechte wie den ordentlichen einräumt, sind alle etwa 170 Benannten praktisch gleichberechtigt Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes (bes. bei zustimmungspflichtigen Gesetzen) Mitwirkung in Europäischen Angelegenheiten Wahlfunktion ( Bundespräsident über die Bundesversammlung; BVG-Richter …) Mitwirkung im Falle einer Krisensituation Imperatives Mandat Der Bundesrat ist das ‚Parlament der Landesregierungen‘. Je nach der Einwohnerzahl eines Bundeslandes darf eine Landesregierung zwischen 3 und 6 Vertreter schicken. Da die Stimmen eines Landes immer gleich sein müssen (wenn z.B. Bayern seine Stimme für einen Gesetzesvorschlag abgibt, dann werden alle 6 bayrischen Stimmen für dieses Gesetz gezählt. Die Landesregierung kann bestimmen, wie ihr jeweiliger Vertreter stimmen soll: Diejenigen, die im Bundesrat sitzen haben also nicht wie die Bundestagsabgeordneten ein freies Mandat und können so stimmen, wie es ihnen ihr Gewissen gebietet, sondern sie haben nur ein imperatives Mandat: sie müssen so stimmen, wie es ihnen aufgetragen wurde. Die Landesregierung bestimmt. Besteht in einem Bundesland eine Koalition aus einer Regierungs- und einer Oppositionspartei, dann ist es Usus (=Brauch), dass sich die betroffenen Landesvertreter im Bundesrat enthalten. Die Eingangsformel eines jeden Gesetzes lässt erkennen, ob es sich um ein zustimmungsbedürftiges oder nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. Sie lautet entweder "Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen" (Einspruchsgesetz) oder "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen" (Zustimmungsgesetz). S. 4 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Die Unterscheidung von so genannten Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen ist wichtig für die Art des Zusammenwirkens von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Einspruchsgesetze Zustimmungsgesetze (Bild: Gesetzgebungsverfahren, von Stefan-Xp nach: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/41/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29.svg) S. 5 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Die Beteiligung des Bundesrates im so genannten zweiten Durchgang unterscheidet sich dahingehend, ob das vom Bundestag beschlossene Gesetz die Zustimmung des Bundesrates benötigt, um in Kraft treten zu können. Ein solches Gesetz wird auch als „Zustimmungsgesetz“ oder „zustimmungsbedürftiges Gesetz“ bezeichnet. Bei allen übrigen Gesetzen kann der Bundesrat nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen. Diese Gesetze werden daher als „Einspruchsgesetze“ bezeichnet. Seit der Föderalismusreform 2006 sind durchschnittlich nur noch knapp über 40% der Gesetze Zustimmungsgesetze und bedürfen damit ausdrücklich der Bestätigung des Bundesrates. Sobald im Bundestag eine andere Kräftekonstellation als im Bundesrat die Mehrheit besitzt, kann der Bundesrat die Gesetzgebungstätigkeit der Regierung stark einschränken und die Teile der Regierungspolitik wirksam blockieren: Derzeit entfallen 18 der 69 Stimmen auf Bundesländer mit einer Koalitionen aus CDU und SPD (neutrales Lager). Dem Regierungslager gehörten nur noch 21 der übrigen 51 Stimmen an. Das Oppositionslager zählt 30 Stimmen. In dieser Situation besteht wegen der Kooperationszwänge praktisch eine Art großer Koalition, da die Regierungsmehrheit ihre Politik nicht gegen die Opposition durchsetzen kann, sondern mit dieser zusammenarbeiten muss (Konkordanzdemokratie statt Mehrheitsdemokratie: es wird nicht einfach die Politik der Regierungsparteien umgesetzt, sondern es müssen immer wieder Kompromisslösungen ausgehandelt werden). Der Bundespräsident http://www.bundespraesident.de Der Bundespräsident ist der Staatschef, der vom Rang her höchste deutsche Politiker. Er soll nicht einige Teile der Bevölkerung repräsentieren, sondern das ganze Volk. Bundespräsident Grundgesetz Gewalt Wahl Amtsdauer Zusammensetzung Sitz Art. 54-61 Abschnitt V Exekutive Bundesversammlung aus allen Bundestagsabgeordneten plus eine gleiche Anzahl von Personen, die die Landesparlamente frei bestimmen können. 5 Jahre (Wiederwahl: 1x) Schloss Bellevue, Berlin (Zweitsitz: Villa Hammerschmidt, Bonn) Vorsitz Mitglieder Aufgaben Joachim Gauck Völkerrechtliche Vertretung Deutschlands Repräsentation nach innen und außen Ernennung und Entlassung der hohen Staatsbediensteten (Bundeskanzler, Minister, Bundesrichter, Offiziere …) Unterzeichnung und Veröffentlichung der Bundesgesetze Gesetzgebungsnotstand ausrufen Begnadigungsrecht … Besonderes Im Gegensatz zum starken Reichspräsidenten der Weimarer Republik übernimmt der ‚schwache‘ Bundespräsident in der Bundesrepublik vor allem repräsentative Funktionen. Wegen der Schwäche des Bundespräsidenten spricht man von der ‚unpräsidialen Demokratie‘ in der Bundesrepublik. S. 6 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesregierung http://www.bundesregierung.de Die Bundesregierung Bundesregierung Grundgesetz Gewalt Wahl Amtsdauer Zusammensetzung Sitz Vorsitz Mitglieder Aufgaben Besonderes Das Bundesverfassungsgericht http://www.bundesverfassungsgericht.de/ Bundesverfassungsgericht Grundgesetz Gewalt Wahl Amtsdauer Zusammensetzung Sitz Vorsitz Mitglieder Aufgaben Besonderes S. 7