Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 1. Definition der Biotoptypen Eine fachgerechte Anwendung des Bewertungs- und Kompensationsverfahren OEKOBONUS setzt u.a. voraus, dass eine eindeutige, nachvollziehbare Biotopbestimmung möglich ist. Um sicherzustellen, dass die im Rahmen einer Eingriffsbewertung erhobenen Biotope korrekt und einheitlich bestimmt werden, bedarf es verbindlicher Biotopdefinitionen. Definitionen verschiedener Biotoptypen werden auf den folgenden Seiten vorgestellt. Für die geschützten Biotope (national geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie) liegen Referenzwerke mit entsprechenden Definitionen vor: Biotopkataster Luxemburg – Erfassung der geschützten Offenlandbiotope nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes. Kartieranleitung Kurzanleitung zur Erfassung der nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes geschützten Biotope in den Siedlungs- und Gewerbegebieten http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Cahiers_habitats_et_esp eces/index.html Typologie forestière, evaluation bio-économique des forêts du Grand-Duché de Luxembourg (Komplette Referenzen: siehe Literaturverzeichnis) Die in den nachfolgenden Definitionsvorschlägen gemachten Aussagen zum Schutzstatus und zu den entsprechenden notwendigen Mindestgrößenanforderungen basieren auf Art. 17 des Gesetzes vom 19. Januar 20041 sowie dem Leitfaden zur Interpretation dieses Artikels : Instructions d’application des dispositions de l’article 17 de la loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles (Ministère de l’Environnement, 2006). Im Folgenden werden nach Art. 17 geschützte Biotoptypen beim Schutzstatus mit “Art. 17“ vermerkt, wenn es sich um Biotoptypen handelt, die nur national geschützt sind. Handelt es sich dagegen um Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie.2, wird zusätzlich die NATURA 2000 - Codierung der EU für den jeweiligen Lebensraumtyp angegeben. Auch für alle nicht geschützten Biotoptypen ist eine entsprechende Definition zu erstellen, wie sie bis jetzt nur für einen Teil der Biotoptypen gemacht worden ist. Es wird vorgeschlagen, die unterschiedlichen Biotoptypen entsprechend dem nachfolgenden Schema zu charakterisieren. B: Beschreibung des Biotoptyps P: Pflanzengesellschaften S: Schutzstatus K: Kennarten A: Anmerkung Loi modifiée du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. 1 2 Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) Die nachfolgende (unvollständige) Aufzählung der einzelnen Biotoptypen lehnt sich an die Biotopliste mit Grund- und Planungswerten der OEKOBONUS-Studie (2009) an. Sie ist sowohl der in Kapitel 1 vorgestellten Neufassung der Biotoptypenliste anzupassen, wie auch den nachfolgenden Änderungen an dieser Liste die sich ggfs. aus der Überarbeitung des Naturschutzgesetzes ergeben werden. Darüber hinaus ist sie um die Definitionen aller Biotoptypen zu ergänzen. 1. Gewässer 1.1.Quellen 1.1.1. Naturnahe Quelle 1.1.1.1 Naturnahe Quelle (Kalkarm oder kalkreich) B.: Quellbereiche welche permanent oder zeitweise Grundwasser ausschütten. Je nach Austrittsart verschiedene Quelltypen (Sturz-, Tümpel- oder Sickerquellen). Häufig findet man auch vorübergehend/zeitweise trockene Quellen, welche jedoch durch eine entsprechende Vegetation (z.B. Feuchtezeiger wie Juncus inflexus) (vgl. Kap. 3.3.3.: Quellflur) zu erkennen sind. Grundwasser kann kalkreich oder kalkarm sein. Im Falle von kalkreichem Wasser im Vergleich zu den Kalktuffquellen (s. 1.1.1.2.) noch keine Kalkablagerungen. P.: Silikatquellfluren: Stellario-alsines-Montietum rivularis Cardamine amara-Basalgesellschaft K.: s. Kap. 3.3.3: Quellflur S.: Art. 17 (alle nicht gefassten und nicht zur Trinkwassergewinnung genutzten Quellen), keine Mindestgröße. A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster 1.1.1.2 Kalktuffquellen B.: Quelltypen auf Kalkgestein, durch Kalkausfällungen (Kalksinter) gekennzeichnet. Kalktuff: Form von Kalksinter, welcher sich im Wasser, meist um Blätter, Moose oder sonstige Pflanzen absetzt. Durch typische Moosvegetation gekennzeichnet. Einzige charakteristische höhere Pflanze: Equisetum telmateia (Riesen-Schachtelhalm). P.: Cratoneuretum filicino-commutati (Moosgesellschaft). K.: Moose: Palustriella commutata (= Cratoneuron commutatum), Philonotis calcarea, Eucladium verticillatum sowie zahlreiche andere (auch teils seltenere) Moose. S.: FFH 7220*, Art. 17, keine Mindestgröße. Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster und http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Cahiers_habitats_et_esp eces/index.html. 1.1.2. Naturferne Quelle B.: Alle gefassten Quellen für die Trinkwassergewinnung aber auch Quellen welche z.B. als Viehtränke genutzt werden und so modifiziert wurden, dass keine Quellstrukturen (Quellmund, – bach) mehr deutlich erkennbar sind. K.: / P.: / S.: / 1.2.Fließgewässer P.: Verband Ranunculion fluitantis oder flutende Wassermoose. K.: Butomus umbellatus, Callitriche hamulata, C. obtusangula, C. platycarpa, C. stagnalis, Groenlandia densa, Myriophyllum alternifolium, Potamogeton natans, P. nodosus, P. pectinatus, Ranunculus fluitans, R. penicillatus, R. trichophyllus, Sagittaria sagittifolia, Sparganium emersum, Veronica beccabunga. Moose: Fissidens crassipes, Fontinalis antipyretica, Hygroamblystegium tenax, Leptodictyum riparium, Scapania undulata. S.: (für 1.2.1 bis 1.2.5.1.): FFH 3260 (Fließgewässer mit flutender Vegetation des Ranunculion fluitantis oder flutenden Wassermoosen Art. 17 (Alle Fließgewässer mit permanentem Abfluss), keine Mindestgröße. A.: s. auch: http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Cahiers_habitats_et_especes/ index.html Weitere Vegetationstypen welche zusammen mit Fließgewässern vorkommen können: Kleinröhrichte, Röhrichte, gewässerbegleitende Hochstaudenflur, Auwaldstreifen usw. 1.2.1. Naturnaher Bachabschnitt B.: Teilbereich eines Baches dessen Fließgewässerstruktur abflusstechnisch weitgehend einem natürlichen Zustand entspricht. Abflussbeschleunigungen (z.B. Begradigungen) oder – verzögerungen (z.B. Aufstau) anthropogenen Ursprungs sind nicht vorhanden. Sie sind strukturreich und oft von Ufergehölzern begleitet und entsprechen weitestgehend dem heute potenziell natürlichen Gewässerlauf. Heutzutage nur noch vorwiegend in Wäldern oder auf Sukzessionsflächen vorzufinden. Ausnahme: Bachstrecken, welche erst kürzlich renaturiert worden sind. Hierbei handelt es sich um Gewässer welche sich in einer breit angelegten Talmulde frei entwickeln können. Pflanzungen mit typischen Ufergehölzern fehlen meist, weshalb die Laufkrümmung nur vereinzelt Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) oder gar nicht auftritt. Diese renaturierten Bachstrecken werden als naturnah eingestuft, auch wenn die typischen Merkmale eines naturnahen Bachlaufs noch unterentwickelt sind. In der Unterwasservegetation bzw. am Ufer sind keine oder nur mit einem geringen Prozentsatz (<25%) Neophyten vorhanden. 1.2.2. Ausgebauter Bachabschnitt 1.2.2.1. Mäßig ausgebauter Bachabschnitt B.: Bachabschnitt mit künstlichen Veränderungen an der Bachsohle und/oder im Uferbereich (z.B. Befestigungsmaßnahmen), diese treten jedoch nur stellenweise auf und überwiegen nicht. Auch der Lauf des Baches kann verändert worden sein, seine Laufkrümmung kann durch anthropogene Nutzung im Umfeld deutlich beeinträchtigt worden sein, fällt jedoch nicht völlig gestreckt oder geradlinig aus. 1.2.2.2. Stark ausgebauter Bachabschnitt B.: Er ist durch wesentliche Eingriffsmaßnahmen im Bereich des Bachbettes und/oder des Uferbereiches verändert worden. Bachtypische Strukturen fehlen gänzlich, Lauf völlig geradlinig oder gestreckt, Ufer befestigt. Durch den Ausbau kommt es häufig zu einer Verringerung der Artenzahl, Wuchsformen und Vielfalt von Pflanzengesellschaften. Zudem geht er meist mit einer Veränderung der Trophie bzw. Belastung einher, verursacht durch die Lichtstellung und vielfache Reduzierung der Fließgeschwindigkeit welche eine Eutrophierung als Folge hoher Nährstoffkonzentrationen fördern. 1.2.3. Naturnaher Flussabschnitt B.: Teilbereich eines Flusses dessen Fließgewässerstruktur abflusstechnisch weitgehend einem natürlichen Zustand entspricht. Abflußbeschleunigungen (z.B. Begradigungen) oder – verzögerungen (z.B. Aufstau) anthropogenen Ursprungs sind nicht vorhanden. Sie sind strukturreich und oft von Ufergehölzen (auch Auenwälder) begleitet und entsprechen weitestgehend dem heute potenziell natürlichen Gewässerlauf. Ausnahme: Flussstrecken, welche erst kürzlich renaturiert worden sind. Hierbei handelt es sich um Gewässer, welche sich in einer breit angelegten Talmulde frei entwickeln können. Pflanzungen mit typischen Ufergehölzern fehlen meist, weshalb die Laufkrümmung nur vereinzelt oder gar nicht auftritt. Diese renaturierten Flußstrecken werden als naturnah eingestuft, auch wenn die typischen Merkmale eines naturnahen Flußlaufs noch unterentwickelt sind. In der Unterwasservegetation bzw. am Ufer sind keine oder nur in mit einem geringen Prozentsatz (<25%) Neophyten vorhanden. 1.2.4. Ausgebauter Flussabschnitt 1.2.4.1. Mäßig ausgebauter Flussabschnitt Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) B.: Flussabschnitt mit künstlichen Veränderungen an der Flusssohle und/oder im Uferbereich (z.B. Befestigungsmaßnahmen), diese treten jedoch nur stellenweise auf und überwiegen nicht. Auch der Lauf des Flusses kann verändert worden sein, seine Laufkrümmung kann durch anthropogene Nutzung im Umfeld deutlich beeinträchtigt worden sein, fällt jedoch nicht völlig gestreckt oder geradlinig aus. 1.2.4.2. Stark ausgebauter Flussabschnitt B.: Er ist durch wesentliche Eingriffsmaßnahmen im Bereich des Flußbettes und/oder des Uferbereiches verändert worden. Flußtypische Strukturen fehlen gänzlich, Lauf völlig geradlinig oder gestreckt, Ufer befestigt. Durch den Ausbau kommt es häufig zu einer Verringerung der Artenzahl, Wuchsformen und Vielfalt von Pflanzengesellschaften. Zudem geht er meist mit einer Veränderung der Trophie bzw. Belastung einher, verursacht durch die Lichtstellung und vielfache Reduzierung der Fließgeschwindigkeit welche eine Eutrophierung als Folge hoher Nährstoffkonzentrationen fördern. 1.2.5. Fließgewässer technischer Art 1.2.5.1. Graben mit ganzjährigem Fließgewässercharakter B.: Geradlinige Rinne von geringer, konstanter Breite mit meist Steilufern welche meist zu Be- oder Entwässerungszwecken angelegt wurde. Regelmäßiges Querprofil und geradliniger Verlauf. Besitzt keine natürliche Quelle, wird aber häufig angelegt um Wasser aus Quellbereichen abzuleiten. Führen das ganze Jahr über Wasser und können demzufolge eine ähnliche Wasserfaunaund flora aufweisen wie Bäche. 1.2.5.2. Graben mit sehr langsam fließendem bis stehendem Wasser B.: Geradlinige Rinne von geringer, konstanter Breite mit meist Steilufern welcher meist zu Be- oder Entwässerungszwecken angelegt wurde. Regelmäßiges Querprofil und geradliniger Verlauf. Aufgrund des sehr langsam fließenden bis stehenden Wassers höhere Belastungen und/oder Eutrophierung vorhanden. Keine oder sehr geringe Durchgängigkeit des Grabens für die Wasserfauna (z.B. aufgrund von Aufstaumaßnahmen). 1.2.5.3. Graben (trocken oder zeitweise trocken fallend) B.: Geradlinige Rinne von geringer, konstanter Breite mit meist Steilufern, welcher meist zu Be- oder Entwässerungszwecken angelegt wurde. Regelmäßiges Querprofil und geradliniger Verlauf. Er führt meist nur Wasser nach stärkeren oder längeren Niederschlägen, ansonsten trocken; kann jedoch durch eine an Feuchte gebundene Vegetation begleitet werden. 1.2.5.4. Kanäle B.: Künstlicher Wasserlauf, welcher als Schifffahrtsweg oder aber zur Zu- und Ableitung von Wasser (Abwasser-/Bewässerungskanal, Mühlkanal) genutzt wird. Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 1.2.5.5. Technische Rinne, Halbschale B.: Künstlicher Hohlkörper geringer Tiefe, welcher z.B. mit Betonplatten abgedeckt ist. Eine Halbschale ist ein nicht geschlossener künstlicher Hohlkörper für ähnliche Zwecke. 1.2.5.6. Verrohrung B.: Künstlicher geschlossener rundlicher Hohlkörper zum Weiterleiten von Flüssigkeiten, Gasen u.ä. 3. Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen 3.3. Tauch- und Schwimmblattvegetation, Quellfluren, Röhrichte und Großseggenriede 3.3.1. Tauch- oder Schwimmblattvegetation Werden bei den Gewässerbiotopen behandelt. 3.3.2. Vegetation einer Kies-, Sand- oder Schlammbank B.: Befindet sich in amphibischen Uferbereichen von Flüssen und Bächen, welche zeitweise überflutet aber auch zeitweise trocken fallen können. Kennzeichnend für diesen Lebensraum sind raschlebige Annuelle wie z.B. Chenopodium- und PolygonumArten (Schotter oder auf grobem aber nährstoffreichem Sand), Bidens-Arten auf schlickreicheren Uferstreifen. An nährstoffreichen Teichen oder Gräben kann man auf den im Sommer auftauchenden Uferbänken bzw. an den wenig betretenen Rändern üppige annuelle Krautfluren vorfinden, die Zweizahn-Gesellschaften (Bidention). Es handelt sich hierbei um stark nitrophile Schlammbewohner welche oft in engem Kontakt mit den wechselnassen Zwergbinsenfluren des Nanocyperetalia (Zwergbinsenfluren) auftreten bzw. diese im Spätsommer durchsetzen. P.: Bestände der Klassen Isoëto-Nanojuncetea oder Littorelletea (FFH 3130) und Bidentetea. K.: Alisma lanceolatum, A. plantago-aquatica, Alopecurus aequalis, Bidens frodosa, B.tripartita, Centaurium pulchellum, Centunculus minimus, Chenopodium glaucum, C. rubrum, Corrigiola litoralis, Cyperus fuscus, Eleocharis acicularis, E. ovata, Gnaphalium uliginosum, Gypsophila muralis, Hypericum humifusum, Illecebrum verticillatum, Juncus bufonius, Limosella aquatica, Lythrum prortula, L. hyssopifolia, Persicaria dubia, Potamogeton polygonifolius Ranunculus sceleratus Rorippa palustris Rumex maritimus,, Sagina apetala, Spergularia rubra, Veronica scutellata. S.: FFH 3130, Art. 17 (Schlammbank-Vegetationsformen auf oligo- bis mesotrophen Ufern von Gewässern, Mindestgröße 25 m2). Alle anderen Gesellschaften sind nicht geschützt, sind in Luxemburg mittlerweile jedoch selten geworden und können auch seltene Arten enthalten. A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster http://www.environnement.public.lu/ conserv_nature/dossiers/Cahiers_habitats_et_especes/index.html und Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 3.3.3. Quellflur B.: Vegetationsformationen welche direkt am Quellmund einer Quelle gedeihen. Sie sind kennzeichnend für Quellen (s. auch Kap. 1.1.1) K.: z.B. Stellaria alsine (Quell-Stermiere), Cardamine amara (Bitteres Schaumkraut) oder Veronica beccabunga (Bach-Ehrenpreis). Je nach Quell-Art (sumpfig, tümpelartig, fließend, sickernd) unterschiedliche Ausprägung der Quellflur, die Nutzungsform der umliegenden Fläche (Beweidung/Viehtritt, Nährstoffeintrag) hat ebenfalls einen entscheidenden Einfluß auf Aussehen und floristische Zusammensetzung der Quellflur. S.: Art. 17 (da Bestandteil von Quellen, keine Mindestgröße). 3.3.4. Kleinröhricht B.: Röhricht bestehend aus kleinwüchsigen Arten an und in Bächen, wasserführenden Gräben, Altarmen und im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Hochwüchsige Arten wie Schilf oder Rohrkolben fehlen bzw. sind insignifikant. Sie wachsen an meso- bis eutrophen, sehr feuchten bis nassen, quelligen oder sumpfigen Standorten sowie im flachen Wasser. K. : Apium nodiflorum (Knotenblütriger Sellerie), Berula eracta (Berle), Leersia oryzoides (Queckenreis), Nasturtium officinalis (Gewöhnliche Brunnenkresse), Veronica anagallis-aquatica (Blauer Wasser-Ehrenpreis), V. beccabunga (Bach-Ehrenpreis). A.: Obwohl kein Art. 17 Biotop, können in diesem Biotoptyp einige seltene Arten vorkommen. 3.3.5. Röhricht Artenarme Bestände hochwüchsiger Grasarten oder grasartigen Pflanzen im Verlandungsbereich von Gewässern, an Ufern, in Überflutungsbereichen oder auf Flächen mit hochanstehendem Grundwasser, teils auch an Gräben. Landröhrichte auf feuchten, brachliegenden Äckern oder Grünland. 3.3.5.1. Teichsimsenröhricht B.: Stillwasserröhricht welches auch im tiefen Wasser gedeiht. K.: Schoenoplectus lacustris (Gewöhnliche Teichsimse) oder S. taberbaemontani (SalzTeichsimse). S.: Art. 17 , Mindestgröße 100 m2. A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.5.2. Schilfröhricht B.: Durch Schilf (Phragmites australis) geprägt. Aufgrund seiner Polykormonbildung, bildet das Schilf natürliche Monokuluturen in denen andere Arten vorwiegend nur am Rand anzutreffen sind. Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) Aus standortökologischen Gründen wird unterschieden zwischen Schilf-Wasserröhrichten und Schilf-Landröhrichten. K.: Phragmites australis S.: Art. 17, Mindestgröße 100 m2 . A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.5.2.1. Schilf-Wasserröhricht B.: Schilfröhrichtbestände in Gewässern oder an deren Ufern. 3.3.5.2.2. Schilf-Landröhricht B.: Schilfröhrichte auf feuchten bis nassen Standorten außerhalb von Gewässern, wie z.B. auf sumpfigen mineralischen Böden. Entwicklung z.B. auf brachliegenden Äckern oder Grünland. Bei Grundwasserspiegel-Absenkungen können sie als Relikte über viele Jahre bestehen bleiben. 3.3.5.3. Rohrkolbenröhricht B.: Stillwasserröhricht eutropher Standorte. K.: Typha latifolia (Breitblättriger Rohrkolben), seltener durch (Schmalblättriger Rohrkolben) T. angustifolia S.: Art. 17. Mindestgröße 100 m2 . A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.5.4. Wasserschwadenröhricht B.: Röhrichte gebildet vom Großen Schwaden (Glyceria maxima) an sehr nährstoffreichen Seen und Flüssen mit stehendem oder sehr langsam fließendem Wasser. K.: Großer Schwaden (Glyceria maxima) S.: Art. 17, Mindestgröße 100 m2 . A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.5.5. Rohrglanzgrasröhricht B.: Röhricht der Fließgewässer oder stehender Gewässer mit stark schwankendem Wasserstand K.: Phalaris arundinaceae S.: Art. 17, Mindestgröße 100 m2 . Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.5.6. Sonstiges Röhricht B.: Niedrige Röhrichte an langsam fließenden Bächen und Gräben oder durchsickerten meso- bis eutrophen Quellbereichen. K.: Glyceria-Arten (ohne G. maxima) sowie weitere meist kleinflächige Röhrichte aus Sparganium-Arten, Butomus umbellatus, Acorus calamus oder Alisma plantago-aquatica. S.: Art. 17 A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.6. Großseggenriede B.: Artenarme Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte die zeitweise trocken fallen können, meist durch eine oder mehrere Großseggen geprägt. Diese können sowohl einen rasigen als auch einen bultigen Wuchs aufweisen. Unterschieden wird zwischen nährstoffarmen und nährstoffreichen Großseggenrieden. S.: Art. 17, Mindestgröße 100 m2 . A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster. 3.3.6.1. Großseggenriede nährstoffarmer Standorte (bultig/rasig) B.: Besiedeln oligo- bis mesotrophe Standorte, z.B. am Rand nährstoffarmer Stillgewässern. K.: Carex paniculata bei großen Wasserstandsschwankungen, Carex rostrata bei geringen Wasserstandsschwankungen. 3.3.6.2. Großseggenriede nährstoffreicher Standorte (bultig/rasig) B.: Sind auf eutrophen Standorten vorzufinden, daher weiter verbreitet als die nährstoffärmeren Großseggenrieder. Carex elata und C. vulpina welche vorwiegend in Feuchtgrünland und im Randbereich eutropher Gewässer vorkommen, auf Böden mit größeren Wasserstandsschwankungen. Die häufigen Seggen C. acuta (Schlanke Segge) und C. acutiformis (Sumpf-Segge) treten z.B. als Sukzessionsstadien von Feuchtbrachen auf. In Verlandungszonen eutropher Gewässer kann man ebenfalls Seggen mit rasigem, of auch lückigem Wuchs vorfinden wie z.B. Carex riparia (Ufer-Segge) und C. vesicaria (Blasen-Segge). K.: Carex acuta, C. acutiformis, C. elata, C. riparia, C vesicaria, C. vulpina. 3.6.2. Borstgrasrasen B.: Grünlandbestände geringen Ertrages auf bodensauren, nährstoffarmen, mäßig trocknen bis feuchten Böden. Durch Beweidung oder einschürige Mahd entstanden. Heute Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) meist kleinflächige Reliktbestände innerhalb Weiden oder in Brachen, in Luxemburg vorwiegend im Ösling. P.: Polygalo-Nardetum, Festuco-Genistetum-sagittalis, Juncetum squarrosi (auf feuchten Standorten) K.: Arnica montana, Botrychium lunaria, Carex pilulifera, Danthonia decumbens, Deschampsia flexuosa, Galium saxatile, Genistella sagittalis, Hieracium lactucella, H. pilosella, Juncus squarrosus, Meum athamanticum, Nardus stricta, Pedicularis sylvatica, Polygala serpyllifolia, Viola canina. S.: 6230, Mindestgröße 25 m2, nicht geschützt: Borstgrasrasen mit < 3 Charakterarten oder in einer längeren Brachephase befindlich. A.: s. auch Kartieranleitung zum Biotopkataster und: http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Cahiers_habitats_et_esp eces/index.html 3.6.2.1. Borstgrasrasen (alle Standorte) In Nutzung befindlich, meist jedoch nur kleinflächige Restbestände innerhalb größerer Parzellen vorhanden. 3.6.2.2. Borstgrasrasen (brachgefallen, alle Standorte) Nicht in Nutzung befindlich. Falls Brachestadium bereits lange besteht, bzw. Sukzession zu weit fortgeschritten, ist dieser Biotoptyp nicht mehr geschützt. 4. Gehölzbestände und Gebüsche 5. Wälder Die Differenzierung der verschiedenen natürlichen und naturnahen Waldtypen erfolgt aufgrund ihrer pflanzensoziologischen Merkmale. In den Jahren 1993 bis 2002 wurde landesweit eine flächendeckende pflanzensoziologische Kartierung der Wälder Luxemburgs durchgeführt, die digital beim Département Environnement vorgehalten wird. Die Kartierung erfolgt aufgrund des zum Zeitpunkt der Kartierung vorhandenen floristischen Artenspektrums, ist also nicht einer Kartierung der potenziellen natürlichen Vegetation gleichzusetzen. Die hier verwendeten pflanzensoziologischen Begriffe/Einteilungen stimmen mit den Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie überein: ein Hainsimsen-Buchenwald nach vorliegender Kartierung entspricht dem Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (LuzuloFagetum, FFH- Code 9110) nach Anhang I der FFH-Richtlinie. Vollständige Definitionen der Wald-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH Richtlinie liefert der vom Umweltministerium veröffentlichte Bericht „Cahiers Habitats“ (Dezember 2000, Verfasser: Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) ERSA). Die nachfolgende Beschreibung der Waldtypen ermöglicht eine eindeutige Bestimmung, im Zweifelsfall sollten jedoch zusätzlich die Cahiers Habitats konsultiert werden (Internet: www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Cahiers_habitats_et_especes/cahiers_Ha bitats_complet.pdf). Grundsätzlich ist bei Eingriffsbewertungen, welche bewaldete Flächen betreffen, die pflanzensoziologische Kartierung der Wälder zu konsultieren. Auch wenn aufgrund der großen zeitlichen Stabilität der natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften davon auszugehen ist, dass die Abgrenzungen und Typen-Bestimmungen auch heute noch ihre Gültigkeit haben, sollten diese trotzdem im Rahmen einer durchzuführenden Eingriffsbewertung überprüft werden. Änderungen können sich auch aufgrund der forstlichen Nutzung und Nutzungsänderung ergeben, so können etwa als Nadelbaum-Bestand kartierte Flächen im Rahmen der forstlichen Nutzungen mittlerweile in Laubbaumpflanzungen umgewandelt worden sein. Auch können, zum Zeitpunkt der Kartierung sehr dichte Beständen ohne nennenswerte Krautschicht sich mittlerweile durch Bestandsaufhellungen (Läuterungen oder Durchforstungen) in Bestände weiterentwickelt haben, deren ausreichend ausgeprägte Krautschicht eine Zuweisung zu einer bestimmten Waldgesellschaft erlaubt. Da die verschiedenen Waldbiotoptypen wie etwa 5.6 Laubbaumbestand (einheimische standortgerechte Baumarten) und 5.4 Buchenreiche Wälder mittlerer Standorte (mit ihren zahlreichen Unterteilungen) sich in ihrem Grundwert stark unterscheiden können, ist bei einer Eingriffsbewertung zu prüfen, ob die pflanzensoziologische Kartierung noch der aktuellen Situation entspricht. 5.1 Bruch-, Sumpf, und Auenwälder 5.1.1 Bruchwald B: Permanent bodennasse, sumpfige Waldflächen, meist nur wenige Ar groß. Am Rand von Teichen/Tümpel (Mardellen) auch an Fließgewässer möglich (siehe auch 5.1.2 Auenwälder). Aufgrund des nässebedingten Sauerstoffmangels und der daraus resultierenden, schlechten Streuzersetzung weist der Oberboden einen hohen organischen Anteil auf. Die Bruchwälder Luxemburgs gehören überwiegend zum Typ des Erlenbruchwaldes, der Birkenbruchwald kommt kaum vor. P: siehe nachfolgend 5.1.1.1 bis 5.1.1.5 S: Art.17, sowie 91D1 für Betulion pubescentis (5.1.1.5.) K: Baumschicht: Alnus glutinosa überwiegt, außer für Betulion pubescentis (5.1.1.5.) wo Betula pubescens dominiert. Weitere Baumarten: Quercus robur, auf saurem Substrat auch Betula pubescens Strauchschicht: Salix cinerea, Salix aurita, S x multinervis (S. aurita x cinerea) Krautschicht: Iris pseudacorus, Solanum dulcamara, Humulus lupulus, Ribes nigrum, Lycopus europaeus Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) Eine weitere Aufteilung aufgrund von Indikatorarten in folgende Gesellschaften ist möglich: 5.1.1.1. Langährenseggen-Erlen-Bruchwald (Carici-elongateae-Alnetum) Kennarten: Carex elongata, C. paniculata, C. acuta, C acutiformis, C. pseudocyperus, Phragmites australis, Peucedanum palustre, Typha latifolia 5.1.1.2. Großkräuter-Erlen-Bruchwald (Macrophorbio-Alnetum) (mesotroph) Kennarten: Cirsium oleraceum, Epilobium hirsutum, Stachys palustris, Symphytum officinale 5.1.1.3 Winkelseggen-Erlen-Bruchwald (Carici remotae-Alnetum) (mesotroph) Kennarten: Crepis paludosa, Carex remota, Cardamine amara. 5.1.1.4 Glattseggen-Erlen-Bruchwald (Carici-laevigatae-Alnetum) (oligotroph) Kennarten: Sphagnum div.sp., Equisetum sylvaticum, Scutellaria minor, Blechnum spicant. 5.1.1.5 Betula pubescens auf Torfböden (Betulion pubescentis) Baumschicht: Betula pubescens überwiegt. 5.1.2. Auenwälder B: Fließgewässerbegleitende Wälder, die sporadisch überschwemmt werden. In Luxemburg fehlt dieser Waldtyp an größeren Fließgewässern fast ganz, an kleineren Gewässern findet man ihn oft als schmalen Waldstreifen („Galeriewald“) im direkten Uferbereich. Kleinflächig kann er auch noch im Austrittsbereich von Quellen vorkommen. Auenwälder unterscheiden sich von Bruchwäldern durch ihre relativ starken Wasserstandsschwankungen, welche mit einem Sedimenteintrag verbunden sind. P: siehe nachfolgend 5.1.2.1 bis 5.1.2.5. S: 91E10* (prioritärer Lebensraum nach FFH-RL), Art.17. K: die Auenwälder lassen sich aufgrund ihrer Baum- und Strauchschicht in einerseits Korbweidengebüsch und Silberweidenwald und andererseits Erlen-Eschen-Auwälder differenzieren. Weidendominierte Typen Baum- und Strauchschicht: Salix purpurea, S. viminalis und S. alba sowie das Fehlen von Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior. Erlen-Eschenauwälder Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) Baumschicht: Fraxinus excelsior und Alnus glutinosa. 5.1.2.1. Korbweidengebüsch (Salicetum triandro-viminalis) 5.1.2.2. Silberweidenwald (Salicetum albae) 5.1.2.3. Seggen-Erlen-Eschenwald (Carici-(remotae)-Fraxinetum) 5.1.2.4. Sternmieren-Erlen-Eschenwald (Stellario-nemosi-Fraxinetum) 5.1.2.5. Eschen-Ulmen-Auenwald (Pruno-(Ulmo)-Fraxinetum) 5.2 Wälder trockenwarmer Standorte 5.3. Schluchtwälder 5.4 Buchenreiche Wälder mittlerer Standorte B: Die Baumschicht wird eindeutig von der Buche (Fagus sylvatica) beherrscht. Er entwickelt sich auf ausreichend nährstoffversorgten Böden mit ausgeglichenem Wasserhaushalt, wie sie z.B. für die Regionen des Luxemburger Sandsteins charakteristisch sind. Der Buche können in unterschiedlichen Proportionen andere einheimische Laubholzarten wie Traubeneiche (Quercus petraea), Esche (Fraxinus excelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Kirsche (Prunus avium) beigemischt sein. Die Abgrenzung der buchenreichen Wälder mittlerer Standorte zu den HainsimsenBuchenwäldern erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Artenzusammensetzungen der jeweiligen Krautschichten. Kennarten sind die namensgebenden Waldmeister (Galium odoratum) und Einblütiges Perlgras (Melica uniflora). Weitere Kennarten: Convallaria majalis, Mycelis muralis, Neottia nidus-avis, Epipactis atrorubens, Galium sylvaticum, Anemone nemorosa Die verschiedenen Untergesellschaften werden aufgrund der jeweiligen Kennarten identifiziert (siehe 5.4.1.1 bis 5.4.1.5.) S: Art. 17, 9130 A: Neben den hier beschriebenen Buchen-dominierten Waldtypen können, auf gleichartigen Standorten, und gleichartiger Krautschicht auch Bestände vorkommen, in denen statt der Buche die Traubeneiche vorherrscht (> 50% der Beschirmung). Es wird angenommen, dass in derartigen Beständen der natürlicherweise hohe Anteil der Buche Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) an der Artenzusammen-setzung durch die Bewirtschaftung entscheidend zurückgedrängt worden ist. Diese Waldtypen werden als (Perlgras)-Eichen-Buchenwälder bezeichnet. 5.4.1. Perlgras-Buchenwälder Gutland + Perlgras-Eichen-Buchenwälder Die Abgrenzung der buchenreichen Wälder mittlerer Standorte zu den Hainsimsen-Buchenwälder erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Artenzusammensetzungen der jeweiligen Krautschichten. Kennarten sind die namensgebenden Waldmeister (Galium odoratum) und Einblütiges Perlgras (Melica uniflora). Weitere Kennarten: Convallaria majalis, Mycelis muralis, Neottia nidus-avis, Epipactis atrorubens, Galium sylvaticum, Anemone nemorosa Die verschiedenen Untergesellschaften werden aufgrund der jeweiligen Kennarten identifiziert (siehe 5.4.1.1 bis 5.4.1.5.) 5.4.1.1. Perlgras-Buchenwald mit Fingersegge (Melico-Fagetum caricetosum) Diese Untergesellschaft ist auf kalkhaltige/kalkreiche, trockene Böden beschränkt. Baumschicht: Acer campestre, Sorbus torminalis Strauchschicht: artenreich, mit Ligustrum vulgare, Lonicera xylosteum, Viburnum lantana, Clematis vitalba Krautschicht: Carex digitata, Actaea spicatum, Campanula persicifolia, Cephalanthera div.sp., Epipactis helelborine, Orchis mascula, 5.4.1.2. Perlgras-Buchenwald mit Aronstab (Melico-Fagetum aretosum) Weniger Kalkanzeiger als 5.4.1.1. Krautschicht: Arum maculatum, Daphne mezereum, Primula elatior, Campanula trachelium, Geranium robertianum, Paris quadrifolia, Ranunculus ficaria. 5.4.1.3. Perlgras-Buchenwald mit Waldschwingel (Melico-Fagetum festucetosum) Auf Schatthänge und enge Täler mit hoher Luftfeuchtigkeit beschränkt. Krautschicht von Festuca altissima bestimmt. Vorkommen vom Gymnocarpium dryopteris möglich, andere Farnarten häufig vorhanden. 5.4.1.4. Typischer Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum typicum) Milium effusum, Carex sylvatica, Poa nemoralis (Neben Galium odoratum und/oder Melica uniflora) Keine oder kaum weitere Indikatoren anderer Untergesellschaften. Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 5.4.1.5. Perlgras-Buchenwald mit weisser Hainsimse (Melico-Fagetum luzuletosum) Luzula luzuloides, Deschampisa flexuosa, Maianthemum bifolium neben den Kennarten Galium odoratum und Melica uniflora der Perlgras-Buchenwälder, wodurch sie von den Hainsimsenbuchenwäldern unterschieden werden. 5.4.2. Orchideen-Buchenwald (Cephalantero-Fagetum) 5.4.3 Hainsimsenbuchenwälder Gutland + Hainsimsen-Eichen-Buchenwälder 5.4.3.1. Hainsimsenbuchenwald mit Farnen und Goldnessel (Luzulo-Fagetum dryopteridetosum) 5.4.3.2. Hainsimsenbuchenwald festucetosum) mit Waldschwingel (Luzulo-Fagetum 5.4.3.3. Hainsimsenbuchenwald mit Flattergras (Luzulo-Fagetum milietosum) 5.4.3.4. Typischer Hainsimsenbuchenwald (Luzulo-Fagetum typicum) 5.4.3.5. Hainsimsenbuchenwald mit Flattergras (Luzulo-Fagetum milietosum) 5.4.3.6. Hainsimsenbuchenwald mit Heidelbeere (Luzulo-Fagetum vaccinietosum) 5.4.4. Perlgras-Buchenwälder Oesling 5.4.4.1. Perlgras-Buchenwald mit Aronstab (Melico-Fagetum aretosum) 5.4.4.2. Perlgras-Buchenwald mit Waldschwingel (Melico-Fagetum festucetosum) 5.4.4.3. Typischer Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum typicum) 5.4.4.4. luzuletosum) Perlgras-Buchenwald mit weisser Hainsimse (Melico-Fagetum Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 5.4.5. Hainsimsen Buchenwälder Oesling 5.4.5.1. Hainsimsenbuchenwald mit Flattergras (Luzulo-Fagetum milietosum) 5.4.5.2. Typischer Hainsimsenbuchenwald (Luzulo-Fagetum typicum) 5.4.5.3. Hainsimsenbuchenwald deschampsietosum) 5.4.5.5. mit Drahtschmiele (Luzulo-Fagetum Hainsimsenbuchenwald mit Heidelbeere (Luzulo-Fagetum vaccinietosum) 5.5 Eichen- und Hainbuchen-Eichenwälder mittlerer Standorte 5.5.1. Eichen- und Hainbuchenwälder 5.5.1.1. Eichen-Hainbuchenwälder mit Bärlauch (Primulo-Carpinetum allietosum) 5.5.1.2. Eichen-Hainbuchenwälder corydaletosum) mit Lerchensporn (Primulo-Carpinetum 5.5.1.3. Eichen-Hainbuchenwälder mit Waldmeister und Scharbockskraut (PrimuloCarpinetum ficario-asperuletosum) 5.5.1.4. Eichen-Hainbuchenwälder asperuletosum) 5.5.1.5. Typische Carpinetum typicum) mit Waldmeister Eichen-Hainbuchenwälder mit (Primulo-Carpinetum Lerchensporn (Primulo- 5.5.2. Eichenniederwälder 5.5.2.1. aretosum) Eichen-Hainbuchen-Niederwald mit Aronstab (Querco-Carpinetum 5.5.2.2. Typischer Eichen-Hainbuchen-Niederwald (Querco-Carpinetum typicum) 5.5.2.3. Eichen-Hainbuchen-Niederwald mit Hainsimse und Goldnessel (QercoCarpinetum lamio-luzuletosum) 5.5.2.4. Typischer Eichen-Hainbuchenniederwald (Luzulo-Carpinetum typicum) Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 5.5.2.5. coryletosum) Eichen-Hainbuchen-Niederwald mit Haselnuss (Luzulo-Quercetum 5.5.2.6. Typischer Glockenblumen-Eichenniederwald (Campanulo-Quercetum) 5.5.2.6. melicetosum) Glockenblumen-Eichenniederwald mit Perlgras (Campanulo-Quercetum 5.6. Laubbaum-Bestand (einheimische, standortgerechte Baumarten) 5.7. Sukzessionswälder 5.7.1. Sukzessionswald aus einheimischen Laubbäumen 5.7.2. Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen 5.7.3. Sukzessionswald aus Nadelbäumen 5.8. Naturferne Waldbestände 5.8.1. Laubbaumbestand (Exoten) 5.8.2. Mischbestand aus Laub- und Nadelbäumen(Exoten) 5.8.2.1. Mischbestand mit überwiegendem Laubbaumanteil 5.8.2.1. Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil 5.8.3. Nadelbaumbestand 5.8.3. Parkwald Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) 2. Literaturverzeichnis Administration des Eaux et Forêts du Grand-Duché de Luxembourg, Service de l’Aménagement des Bois et de l’Economie forestière (Editeur) (2001): Les forêts naturelles et semi-naturelles du Grand-Duché de Luxembourg. Administration de la Gestion de l’Eau (Auftrg.) (2009): Bewirtschaftungsplan für das Großherzogtum Luxemburg. Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Administration de la Gestion de l’Eau (Auftrg.) (2006) :Analyse und Bewertung der rezenten Gewässerdynamik und ihrer natürlich und anthropogen bedingten Steuerung in den Oberflächenkörpern von Luxemburg als Grundlage zur hydromorphologischen Bewirtschaftungsplanung. Erläuerungsbericht. EFOR/Förder Demmer (2009): Machbarkeitsstudie Kompensationsregelung. Endbericht. Im Auftrag des Observatoire de l’Environnement und des Ministère de l’Environnement. Ellenberg, H. & Leuschner, C. (2010): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen. 6. Auflage. Verlag Eugen Ulmer Stuttgart. Faculté des sciences agronomiques de la communauté française, Gembloux, Vanesse R. (1993): Typologie forestière, evaluation bio-économique des forêts du Grand-Duché de Luxembourg. Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2001): Klassifikation der aquatischen Makrophyten der Fließgewässer von Nordrhein-Westfalen gemäß den Vorgaben der EUWasser-Rahmen-Richtlinie. Merkblätter Nr. 30, Essen. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2009): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Karlsruhe Leser, H. (Hrsg.) (1997): Diercke-Wörterbuch Allgemeine Geographie. Deutscher Taschenbuch Verlag, München und Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig. Ministère du développement durable et des infrastructures, Département de l’environnement (Hrsg., 2009): Kurzanleitung zur Erfassung der nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes geschützten Biotope in den Siedlungs- und Gewerbegebieten (3. Überarbeitet Fassung) (Verfasser: efor-ersa). Ministère de l’environnement (Hrsg., 2008): Biotopkataster Luxemburg – Erfassung der geschützten Offenlandbiotope nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes. Kartieranleitung, Teil 1: Geländekartierung. – Bearbeitung: S. NAUMANN in Zusammenarbeit mit D. BAUER, C. JUNCK, Y. KRIPPEL, S. SCHNEIDER, I. SCHRANKEL & C. WALZBERG. http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Cadastre_des_biotopes/i nd ex.html. Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département Environnement : Definition der Biotope / Habitate - Ökobonus (Version vom 19.06.2013) Riecken, U. et al. (2006): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Zweite fortgeschriebene Fassung. Bundesamt für Naturschutz. Bonn, Bad Godersberg. http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/58979/LRT_3260.pdf