AMRP Die Zukunft der europäischen Aquakultur

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DE
NAT-VI/002
114. PLENARTAGUNG
12.-14. Oktober 2015
ÄNDERUNGSANTRÄGE DES
BERICHTERSTATTERS
ENTWURF EINER STELLUNGNAHME
des Europäischen Ausschusses der Regionen
Die Zukunft der europäischen Aquakultur
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Berichterstatter: Jesús Gamallo Aller (ES/EVP) Generaldirektor für auswärtige Beziehungen und
Beziehungen zur EU, Regierung der Autonomen Gemeinschaft Galicien
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COR-2015-02712-00-00-AMRP-TRA
DE
ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO
ÄNDERUNGSANTRAG 4 R
BERICHTERSTATTER
Die Zukunft der europäischen Aquakultur
GAMALLO ALLER, Jesús
NAT-VI/002
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf den Änderungsantrag 4.
Ziffer 17
Stellungnahmeentwurf
schlägt ein vereinfachtes System bzw. beschleunigtes
Verfahren für den Erhalt von Lizenzen vor, durch
das die Verwaltung eine vorläufige Zertifizierung
erteilt, mit der jene Unternehmen, die bestimmte
vorab festgelegte Kriterien erfüllen, ihre Tätigkeit
aufnehmen können. Diese Kriterien könnten auf der
bisherigen Bilanz und Erfahrung des Antragstellers
oder der Einreichung eines wahrhaft innovativen und
nachhaltigen Aquakulturprojekts oder der Schaffung
von Gebieten mit einem Nutzungsrecht für die
Aquakultur basieren, wobei vorab die mit dieser
Tätigkeit nicht zu vereinbarenden Nutzungsformen
festzulegen sind;
Änderung
schlägt ein vereinfachtes System bzw. beschleunigtes
Verfahren für den Erhalt von Lizenzen vor, durch
das die zuständige Verwaltung eine vorläufige
Zertifizierung erteilt, mit der jene Unternehmen, die
bestimmte vorab festgelegte Kriterien erfüllen, ihre
Tätigkeit aufnehmen können. Diese Kriterien
könnten auf der bisherigen Bilanz und Erfahrung des
Antragstellers oder der Einreichung eines wahrhaft
innovativen und nachhaltigen Aquakulturprojekts
oder der Schaffung von Gebieten mit einem
Nutzungsrecht für die Aquakultur basieren, wobei
vorab die mit dieser Tätigkeit nicht zu
vereinbarenden Nutzungsformen festzulegen sind;
Begründung
Es wird klargestellt, dass das vorgeschlagene System nicht auf europäischer Ebene umgesetzt werden
soll, sondern durch die zuständige Verwaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat.
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(ES) AK/HB/hj
Am. 4 R
COR-2015-02712-00-00-AMRP-TRA
DE
ÄNDERUNGSANTRAG DES BERICHTERSTATTERS – Artikel 23 Absatz 3 GO
BERICHTERSTATTER
ÄNDERUNGSANTRAG 6 R
Die Zukunft der europäischen Aquakultur
GAMALLO ALLER, Jesús
NAT-VI/002
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf den Änderungsantrag 6.
Ziffer 31
Neue Ziffer einfügen:
Stellungnahmeentwurf
Änderung
nimmt die negativen Folgen zur Kenntnis, die die
rasche Erholung geschützter Arten auf die
nachhaltige Erzeugung in der Aquakultur hat, und
empfiehlt daher, bei der Erarbeitung der
Bewirtschaftungspläne für die Populationen dieser
Arten nicht nur wissenschaftliche Kriterien,
sondern auch mögliche Konflikte mit
Aquakulturerzeugern zu berücksichtigen; fordert
daher die Europäische Kommission auf, bei
künftigen Aktualisierungen der
Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz- und HabitatRichtlinie) den bestehenden Nutzungskonflikten
von Meeres- und Flussräumen und Landflächen
Rechnung zu tragen.
Begründung
Hier soll die Aufmerksamkeit auf den bestehenden Konflikt zwischen dem Schutz bestimmter Arten
von Raubfischen und der Aquakultur gelenkt werden. Die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie
enthalten bereits die Forderung, Bewirtschaftungspläne für diese Gruppe geschützter Arten
aufzustellen, wobei die Mitgliedstaaten oder die Gebietskörperschaften zuständig sind. Im Jahr 2007
veröffentlichte die Kommission Leitlinien für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Pläne, in denen
bestimmte Lösungen für potenzielle Konflikte mit den Tätigkeiten der Aquakultur aufgelistet wurden.
Da aber diese Richtlinien derzeit überprüft werden und der AdR derzeit eine einschlägige
Stellungnahme erarbeitet, die in der Fachkommission ENVE Ende September bereits angenommen
wurde, ist es nunmehr sinnvoll, diesen Verweis in die vorliegende Stellungnahme über die
Nachhaltigkeit der Aquakultur aufzunehmen.
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(ES) AK/HB/hj
Am. 6 R
COR-2015-02712-00-00-AMRP-TRA
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