Vorlesung, Ethik, Jena, Folien 9

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Das Naturgesetz bei Thomas von Aquin
Thomas von Aquin unterscheidet zwischen vier verschiedene Arten von Gesetzen:
 Das ewige Gesetz: ist Ausdruck der göttlichen Vorsehung und der göttlichen
Vernunft, die das ganze Universum regiert.
 Das Naturgesetz: ist die Teilhabe des Menschen und der menschlichen Vernunft am
ewigen Gesetz.
 Das menschliche Gesetz: ist das positiv gesetzte Recht, das heißt die staatlichen
Gesetze. Sie sollen das Naturgesetz lediglich konkretisieren.
 Das göttliche Gesetze: das Alte und das Neue Testament
Alle Gesetze, die sich auf menschliche Angelegenheiten beziehen
 sind eine Sache der Vernunft und ein verbindlicher Maßstab des menschlichen
Handelns
 sind auf das Gemeinwohl ausgerichtet, da das letzte Ziel des menschlichen Lebens die
Glückseligkeit ist
 müssen bekannt gemacht werden, auch das nicht schriftlich fixierte Naturgesetz.
Dieses wird bekannt gemacht, indem „Gott es dem Geist des Menschen als naturhaft
erkennbar eingepflanzt hat.“ (Th. v. Aquin 1996, S. 27)
Das Naturgesetz:
 Es besteht aus einem obersten Gebot und drei Arten von sekundären Geboten.
 Das oberste Gebot lautet: Das Gute ist zu tun und zu verwirklichen und das Böse zu
meiden.
 Das Gute ist dasjenige, was der Mensch naturhaft anstrebt.
 Es gibt drei Arten von sekundären Geboten: Sie beziehen sich auf das, was der
Mensch als Lebewesen, als Sinnenwesen und als Vernunft- und soziales Wesen
anstrebt.
„Das erste Prinzip der praktischen Vernunft beruht also auf dem Wesen des Guten. Das heißt:
Alles Streben zielt auf das Gute. Somit lautet das erste Gebot des Gesetzes: Das Gute ist zu
tun und zu verwirklichen, das Böse zu meiden. Dies ist die Grundlage für alle anderen Gebote
des Naturgesetzes, alles, was zu tun oder zu meiden ist, gehört zu den Geboten des
Naturgesetzes, die die praktische Vernunft spontan als menschliches Gut erfasst.
Da nun das Gute die Beschaffenheit des Zieles hat, das Böse hingegen das Gegenteil davon,
erfasst die Vernunft naturhaft alles, zu dem der Mensch naturhaft neigt, als etwas Gutes und
folglich als tatkräftig zu Erstrebendes, das Gegenteil jedoch als Schlechtes und zu Meidendes.
Der Ordnung der naturhaften Neigungen entspricht demnach die Ordnung der
naturgesetzlichen Gebote.“ (Th. v. Aquin 1996, S. 91).
Samuel von Pufendorf über das Naturrecht
Samuel von Pufendorf unterscheidet zwischen drei wissenschaftlichen Disziplinen, die
normative Prinzipien zum Gegenstand haben:
 Das Naturrecht, dessen Quelle die menschliche Vernunft ist
 Das positive Recht einzelner Staaten, dessen Quelle die staatlichen Gesetze sind
 Die Moraltheologie, deren Quelle die Offenbarung Gottes ist
Der Mensch ist aufgrund seiner Natur auf ein Leben in der Gemeinschaft angewiesen. Die
Regeln dieses Gemeinschaftslebens nennt er Naturrecht.
 Das oberste Gebot des Naturrechts lautet demnach: Jeder muss die Gemeinschaft nach
Kräften schützen und befördern.
 Aus diesem obersten Gebot werden drei Arten von Pflichten abgeleitet: die Pflichten
des Menschen gegenüber Gott; die Pflichten gegen sich selbst; und die Pflichten gegen
andere Menschen
 Die Pflichten gegen andere Menschen sind:
 (i) das Verletzungsverbot, das heißt die Pflicht, keinem anderen einen Schaden
zuzufügen
 (ii) Die Pflicht zur Anerkennung der natürlichen Gleichheit der Menschen
 (iii) Jeder soll den Vorteil des anderen fördern, soweit er dies ohne eigenen Nachteil
tun kann (Pflicht zur Menschlichkeit)
Zu (ii):
„In dem Wort Mensch selbst scheint sogar eine gewisse Würde zum Ausdruck zu kommen,
sodass das äußerste und wirksamste Argument zur Zurückweisung einer dreisten Verhöhnung
der Hinweis ist: Immerhin bin ich kein Hund, sondern ein Mensch gleich dir. Also steht allen
die menschliche Natur in gleicher Weise zu, und niemand möchte gern jemandem zugesellt
werden oder kann jemandem zugesellt werden, der ihn nicht zumindest ebenfalls als
Menschen betrachtet, der an der gleichen Natur teilhat. Deswegen steht folgende Regel an
zweiter Stelle unter den Pflichten aller gegen alle: Dass jeder jeden anderen Menschen als
jemanden, der ihm von Natur aus gleich ist und in gleicher Weise Mensch ist, ansieht und
behandelt.“ ( Pufendorf 1994, S. 78)
John Finnis über das Naturrecht
Finnis erstellt eine Liste von sieben grundlegenden Gütern und es ist ein grundlegendes
praktisches Prinzip des Handelns, dass es einen Wert an sich darstellt, diese grundlegenden
Güter anzustreben.
Diese grundlegenden Güter sind:
-
Leben: Dieser grundlegende Wert korrespondiert mit dem Trieb zur Selbsterhaltung,
aber der Ausdruck „Leben“ meint nicht nur die biologische Existenz, sondern alle
Aspekte eines selbstbestimmten menschlichen Lebens.
-
Wissen: Es ist ein Wert an sich, Wissen anzustreben und Ignoranz zu vermeiden,
wobei „Wissen“ hier nicht instrumentelles Wissen meint, sondern ein Wissen, das um
seiner selbst willen angestrebt wird.
-
Spielen: Ein dritter Aspekt des menschlichen Wohlergehens ist es, dass der Mensch
Dinge tun kann, an denen er im Sinne eines Selbstzweckes Freude oder Spaß hat.
-
Ästhetische Erfahrung: Dies meint die Erfahrung von Dingen natürlicher oder
künstlicher Art, die wir als schön erfahren.
-
Soziales Leben (Freundschaft): Dieser grundlegende Wert wird in einem schwachen
Sinne durch ein Minimum an Frieden und Harmonie realisiert und in einem starken
Sinne impliziert er zum Beispiel Freundschaft.
-
Praktische Vernunft: Es ist auch ein grundlegender Wert, fähig zu sein, frei und
vernünftig über die eigenen Handlungen und normativen Einstellungen zu
entscheiden.
-
Religion: Dies soll nicht bedeuten, dass alle Menschen irgendeiner Religion
angehören sollten, sondern dass alle Menschen das Bedürfnis haben, über
metaphysische Fragen nachzudenken, welche die Naturwissenschaften nicht
beantworten können.
Alle diese Güter haben denselben objektiven Wert, das heißt es gibt keine objektiven
Unterschiede, aber wir müssen natürlich in unserem Leben subjektive Prioritäten setzen.
Dabei sollen wir aber das Erfordernis beachten, dass in jeder Handlung jeder dieser
grundlegenden Werte zumindest insofern respektiert ist, als mit dieser Handlung der Wert
selbst nicht in Frage gestellt wird.
Literatur:
Finnis, John: Natural Law and Natural Rights, Oxford 1980.
Pufendorf, Samuel von: Über die Pflicht des Menschen und des Bürgers nach dem Gesetz der
Natur. Herausgegeben und übersetzt von Klaus Luig, Leipzig 1994.
Pufendorf, Samuel von: De Jure Naturae et Gentium, Frankfurt 1759 (Nachdruck).
Pufendorf, Samuel von: De Jure Naturae et Gentium. The Translation of the Edition of 1688,
Oxford 1934.
Thomas von Aquin: Naturgesetz und Naturrecht. Theologische Summe Fragen 90-97.
Deutsch-Lateinische Ausgabe. Übersetzt von Josef F. Groner. Anmerkungen und Kommentar
von Arthur F. Utz, Bonn 1996.
Thomas von Aquin: Summa Theologica. Deutsch-Lateinische Ausgabe. Übersetzt von
Dominikanern und Benediktinern, Heidelberg 1977.
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