Checkliste Zugangs- voraussetzungen nach Gründung

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Investitionsbank (Version vom 22.09.2015)
Checkliste Zugangsvoraussetzungen
für die Teilnahme an der Qualifizierung nach der Gründung
im Rahmen der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Unternehmensgründungen“, RdErl. des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft
vom 15.04.2015
Der Maßnahmeträger bestätigt hiermit die Erfüllung der folgenden Kriterien durch den/die
Teilnehmer/in:
 Der unterschriebene, tabellarische und lückenlose Lebenslauf liegt vor.
 Die fachliche und persönliche Eignung ist gegeben.
Einschätzung:
 Die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben sind gegeben (die erforderlichen
Erlaubnisse und Genehmigungen liegen vor).
 Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensgründung ist durch einen
Businessplan nachgewiesen und durch eine fachkundige Stelle (Kammer, Kreditinstitut,
Hochschulnetzwerk, Fachverband) befürwortet.
 Die Gründung erfolgt nicht durch den Zusammenschluss bestehender Unternehmen und
nicht im Bereich der freien Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck auf die
entgeltliche Unternehmens- und Rechtsberatung ausgerichtet ist.
 Die Unternehmensgründung befindet sich nicht innerhalb der ausgeschlossen
Wirtschaftssektoren entsprechend der Anlage zu den o. g. Richtlinien.
 Die De-minimis-Erklärung liegt vor.
 Die Einwilligungserklärung des Teilnehmenden zur Befüllung des ESFTeilnehmerfragebogens liegt vor.
 Der Betriebssitz bzw. die Betriebsstätte des Unternehmens ist in Sachsen-Anhalt.
 Das Unternehmen wird im Haupterwerb geführt.
 Es besteht mit Beginn des Qualifizierungslehrganges und während der gesamten
Laufzeit der Qualifizierung kein Bezug von finanziellen Einkünften aus Arbeits- und
Dienstverhältnissen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) und/oder
Lohnund Entgeltersatzleistungen des Sozialgesetzbuches (SGB III), des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
 Die Unternehmensgründung liegt mit Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nicht länger
als 5 Jahre zurück.
 Die Gewerbeanmeldung liegt vor bzw. bei freiberuflicher Tätigkeit ohne Notwendigkeit
einer Gewerbeanmeldung wurde die wirtschaftliche Tätigkeit bereits aufgenommen und
die steuerliche Bescheinigung durch das Finanzamt vorgelegt.
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