LZ 1.1.2.2 Interne und externe Anspruchsgruppen

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Lern- und Leistungsdokumentation
Leistungsziel 1.1.2.2 Interne und externe Kunden / Anspruchsgruppen angemessen bedienen
Titel:
Ich verhalte mich adressatengerecht, sowohl am Schalter wie auch am
Telefon und auch gegenüber Mitarbeitenden.
Arbeitsbereich:
Kanzlei/ Gemeindeschreiberei
Datum:
14. Januar 2014
Anspruchsgruppen
Anspruchsgruppen sind alle internen und externen Personengruppen, die von der
unternehmerischen Tätigkeit der Gemeinde betroffen sind. Anspruchsgruppen stellen Forderungen,
auf die wir versuchen einzugehen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Muster
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Muster sind die Grundlage für die Tätigkeiten der
Gemeindeverwaltung und somit die wichtigste Anspruchsgruppe.
Generell wollen die Bürger/innen über Entscheidungen aus der Politik und der Verwaltung informiert
werden. Zudem wünschen sie Erklärungen und Begründungen für diese Entscheidungen und
Handlungen, das heisst, sie verlangen Transparenz.
Die Bürgerinnen und Bürger können in verschiedene Kundentypen unterteilt werden, wie zum
Beispiel den Steuerzahler (der Kunde ist zu einer Leistung verpflichtet, erwartet aber eine klare
Hilfestellung in der Erfüllung seiner Pflicht) oder den Käufer/Konsument (der Kunde kauft eine
Leistung und bezahlt eine Gebühr dafür).
In jeder Form von Kundentyp erwarten die Bürger/innen eine freundliche und kompetente
Bedienung. Sie wünschen klare Auskünfte und Informationen.
In der nachstehenden Tabelle habe ich die wichtigsten Anspruchsgruppen zusammengefasst. Man
kann die Personen jedoch noch auf viele andere Arten charakterisieren. Ein nennenswertes Kriterium
ist vielleicht zusätzlich noch das Alter, da man sich in Verhalten und Sprache anpasst.
14. Januar 2014
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Vorname Name
Lern- und Leistungsdokumentation
Anspruchsgruppe
Bürger
Beschreibung
Forderung
Die Bürger/innen der Gemeinde Muster sind
die wichtigste Anspruchsgruppe der
Gemeindeverwaltung. Sie können in
verschiedene Kundentypen unterteilt werden.
Untenstehend folgen vier Beispiele.
 wollen freundlich & kompetent bedient
werden
 wünschen klare Auskünfte & Infos
 wollen über Entscheidungen aus der
Politik informiert werden
 fordern Transparenz
Käufer/Konsument von
Produkten oder
Dienstleistungen
Der Käufer kauft eine Leistung und bezahlt
dafür eine Gebühr. Wir bieten vor allem
Dienstleistungen für unsere Bürger (wie z.B.
das Ausstellen einer Wohnsitzbestätigung) an.
Zudem können einige Produkte (wie z.B.
Tageskarten) durch unsere Bürger sowie
Auswärtige gleichermassen gekauft werden.




Reklamant
Beschwert sich über ein Produkt, eine
Leistung oder einen allgemeinen Sachverhalt.
 wünscht Verständnis, evtl. Bedauern,
Entschuldigung, und vor allem gute
Lösungsvorschläge
Neuzuzüger
Neuzuzüger sind neu in die Gemeinde Muster
gezogen. Sie haben viele Fragen, da sie sich in
der Umgebung noch nicht so gut auskennen.
 benötigen viele Informationen und eine
gute Beratung, da sie noch nicht
ortskundig sind.
Steuerzahler
Können sowohl natürliche als auch juristische
Personen sein.
 erwarten eine korrekte Veranlagung
Mitarbeitende
Die Mitarbeitende sind die Angestellten der
Gemeinde. Sie stellen den Kunden Dienste zur
Verfügung.
 wünschen angenehmes Arbeitsklima,
Weiterbildungsmöglichkeiten, pünktliche
Lohnzahlung
Gemeinderatsmitglieder
Die Gemeinderatsmitglieder vertreten/
repräsentieren die Gemeinde nach aussen.
Jedes Gemeinderatsmitglied ist für ein
Ressort zuständig.
 wünschen gute Zusammenarbeit mit der
Verwaltung
Andere Verwaltungen
und Behörden.
z.B. andere Gemeindeverwaltungen oder
kantonale Verwaltungen.
 wünschen gute Zusammenarbeit
Polizei, Militär
Die Polizei und das Militär sind besondere
Ansprechpartner. Man darf ihnen mehr
Auskünfte geben als z.B. einer Versicherung,
da sie eine übergeordnete Stellung haben.
 wünschen übergeordnete Behandlung
Staat
Bund und Kanton geben Gesetze vor.
 verlangen, dass Gesetze eingehalten
werden.
Konkurrenz
Als Konkurrenz könnte man evtl. die anderen
Gemeinden ansehen.
 fairer Wettbewerb (z.B. keinem
Wegzüger sagen, dass die neue
Gemeinde viel schlechter sei als unsere/
Tageskarten nicht viel zu billig anbieten)
Lieferanten
Beim Lieferanten können Waren (z.B.
Büromaterial, Kehrichtmarken) bestellt
werden.
 wünscht regelmässige Bestellung
 schnelle Zahlung der Rechnung
14. Januar 2014
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gute Beratung
freundliche Bedienung
genaue Infos zum Produkt
möglichst günstige Preise
Vorname Name
Lern- und Leistungsdokumentation
 Handelt in den jeweiligen Situationen adressatengerecht unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Grundlagen und der Verwaltungsgrundsätze
Die Verwaltungsgrundsätze sind in der Bundesverfassung unter Artikel 5 aufgeführt:
1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.
1. Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung (Legalitätsprinzip)
Niemanden dürfen ohne gesetzliche Grundlagen rechtliche Pflichten auferlegt werden. Die
Verwaltung darf somit nur tätig werden, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt. Sie hat sich im
Rahmen der Gesetze unter Beachtung der Rechtsgrundsätze zu halten.
Beispiele
Per 1. Januar 2013 trat das neue Hundegesetz des Kantons Bern in Kraft. Dieses überlässt es den
Gemeinden zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Hundetaxe erheben wollen. Das neue
Kantonsgesetz verpflichtet somit nicht mehr zur Bezahlung einer Hundetaxe. Da die Gemeinde
Muster diese weiter Erheben möchte, musste dafür ein Gemeindereglement ausgearbeitet und vom
Stimmvolk genehmigt werden. Ansonsten hätte die rechtliche Grundlage zur Erhebung einer
Hundetaxe gefehlt.
Ein weiteres Beispiel ist die Anmeldung einer Person. Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über
Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) haben sich Schweizer und Schweizerinnen, die in
eine Gemeinde einziehen, innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindepolizeibehörde
(Einwohnerkontrolle) persönlich anzumelden. Wir dürfen die Person daher dazu auffordern, sich
innert 14 Tagen persönlich anzumelden.
2. Grundsatz Öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit
Das staatliche Handeln soll im öffentlichen Interesse liegen. Das heisst also, dass bei der
Rechtsanwendung öffentliche und private Interessen gegeneinander abzuwägen und in ein
vernünftiges Verhältnis zu setzen sind. Eingriffe in Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nur
erfolgen, wenn dies notwendig ist und soweit ein öffentliches Interesse besteht.
14. Januar 2014
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Vorname Name
Lern- und Leistungsdokumentation
Beispiel
Medienmitteilungen werden publiziert, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Gemäss Artikel 2 des
Informationskonzeptes der Gemeinde Muster informieren die Gemeindeorgane rasch, offen und
transparent über Geschäfte und Beschlüsse von öffentlichem Interesse.
3.
Grundsatz der Rechtsgleichheit & Willkürverbot / Grundsatz nach Treu & Glauben
Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung sagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Weiter
besagt Artikel 9 der BV: „Jede Person hat Anspruch darauf, von staatlichen Organen ohne Willkür und
nach Treu und Glauben behandelt zu werden.“(=Rechtsgleichheit)
Das bedeutet für die Verwaltung, dass sie alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln muss und
dass das Recht bei allen gleich anzuwenden ist. Somit dürfen zwei gleiche Sachverhalte nicht
unterschiedlich und zwei ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden. (=Willkürverbot)
Beispiel
Ein Einwohner benötigt eine Wohnsitzbestätigung. Diese kostet gemäss Artikel 12 der Verordnung
über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (Fassung vom 16.10.2013) Fr. 20.00. Ich muss mich
zwingend an diesen Betrag halten, da es so in der Verordnung steht. Die Gebühr ist festgesetzt und
für alle Einwohner gleich. Es darf nicht sein, dass eine andere Person weniger oder mehr dafür
bezahlen muss.
14. Januar 2014
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Vorname Name
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