Kaufvertrag Kaufvertrag & Vertragstypen: Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zustande. Wichtige Vertragstypen Kaufvertrag Tausch von Geld gegen Ware Werkvertrag Arbeitsvertrag Werkunternehmer erbringt ein "Werk" (z.B. Reparatur) für Werkbesteller Dienstvertrag & freier Dienstvertrag schuldet den Erfolg Dienstnehmer erbringt Arbeitsleistung für Dienstgeber weitgehend weisungsUNgebunden schuldet das Bemühen weisungsgebunden & teilweise weisungsUNgebunden Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages: Wie ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt und welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben, wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Gesetze gelten. Anna Thomas, 5AK 1 Gesetzliche Grundlagen: Gesetzliche Grundlagen beim Kaufvertrag (Rechtslage ab 1. 1. 2007) Käufer und Verkäufer sind Unternehmer lt. UGB Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater („Konsument“) Käufer und Verkäufer sind Private (bzw. nur der Käufer ist Unternehmer – selten) Usancen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Im E-Commerce zusätzlich: E-Commerce-Gesetz (ECG) Wie die Übersicht zeigt, gelten die Vorschriften des ABGB grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie werden jedoch durch die Vorschriften des UGB und des Konsumentenschutzgesetzes ergänzt und teilweise abgeändert. Wenn ein Kauf zwischen Unternehmern abgeschlossen wird gilt das UGB. Da Kaufverträge im Internet sehr leicht mit ausländischen Unternehmen abgeschlossen werden können, gilt das ECG in allen Ländern der Europäischen Union. Rechtliche Bedingungen: Rechtliche Bedingungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen Übereinstimmende Willenserklärung Geschäftsfähigkeit der Partner Möglichkeit des Geschäfts Freiwilligkeit Erlaubtheit Übereinstimmende Willenserklärung: Solange die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, ist der Vertrag nicht abgeschlossen. Zwischen Privaten und Unternehmern herrscht der mündliche Kaufabschluss vor. In diesem Bereich ist auch der Kaufabschluss Anna Thomas, 5AK 2 durch schlüssige Handlung häufig. Mündliche Kaufabschlüsse kommen jedoch auch zwischen Unternehmern häufig vor. Bei größeren Geschäften ist zwischen Unternehmen der schriftliche Kaufabschluss die Regel (Beleg!). Elektronische Kaufabschlüsse kommen sozusagen durch Mausklick zustande. Der Anteil der elektronischen Kaufabschlüsse nimmt ständig zu, vor allem im B2B. Stillschweigen gilt in der Regel nicht als Zustimmung. Es kann jedoch unter Unternehmern durch Stillschweigen zum Abschluss kommen. Geschäftsfähigkeit der Partner: Voll Geschäftsfähige (ab 18 Jahren) sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geistig voll handlungsfähig sind. Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können nur über das verfügen, was sie selbst verdient haben oder was ihnen überlassen wurde (Taschengeld, Geschenke,…). Unmündige Minderjährige (0-7 und 7-14 Jahre) können nur geringfügige Sachen erwerben (z.B. Kauf von Eis,…). Kinder (0-7 Jahre) sind nicht geschäftsfähig, Möglichkeit des Geschäftes: Geschäfte, die unmöglich oder sinnlos sind, sind ungültig! Freiwilligkeit: Das Geschäft das nicht durch Zwang oder Furcht (Drohung) herbeigeführt werden. Erlaubtheit: Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Bestandteile des Kaufvertrages & weitere regelmäßige Bestandteile: Gesetzliche Bestandteile: Wer verkauft? Wer kauft? Was wird gekauft? Wie viel wird gekauft? Zu welchem Preis wird gekauft? Weitere regelmäßige Bestandteile: Lieferbedingungen: Wann wird geliefert? Wo wird geliefert? Wer trägt die Kosten der Lieferung? Wer trägt das Risiko der Lieferung? (Transportschäden,…) Verkäufer Käufer Warenart, Qualität Menge Preis Lieferzeit Lieferort Kostenübergang Risikoübergang Anna Thomas, 5AK 3 Zahlungsbedingungen: Wann wird gezahlt? Wo wird gezahlt? Eventuell auch: Wie wird gezahlt? Zahlungszeit Zahlungsort Art der Zahlung Fallweise kann noch geregelt werden Verpackung Wie muss die Ware verpackt werden? Muss die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt werden? Transport Wie soll die Ware transportiert werden? (Eisenbahn, LKW, Flugzeug etc.)? Nebenleistungen Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage Wer schult ein? Besteht ein Umtauschrecht? Gewährleistung und Garantie Wie lange haftet der Verkäufer für Schäden? Für welche Schäden wird überhaupt gehaftet? Folgen, wenn nicht oder nicht rechtzeitig geliefert oder bezahlt wird Was geschieht, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert? Was geschieht, wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt? Die Angabe der Menge („Quantität“) Die Mengenangaben im Kaufvertrag: Verträge mit genauer Mengenangabe o Die bestellte Menge muss mit der gelieferten Menge übereinstimmen. Eine Abweichung bedarf der Zustimmung beider Partner. Verträge mit ungefährer Mengenangabe o „Zirka-Verträge“ berechtigen den Verkäufer, einen bestimmen Prozentsatz mehr oder weniger zu liefern. Die mögliche Abweichung wird entweder im Vertrag festgelegt oder ist durch Usancen geregelt. Verträge ohne Mengenangabe o Der Käufer hat in der Regel die Ware vorher besichtigt und besitzt einen ungefähren Überblick über die Gesamtmenge. Anna Thomas, 5AK 4 Der Preis: Die Preisfestsetzung im Kaufvertrag: Verträge mit festem Preis o Der Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben. Zu diesem Preis muss auch geliefert und abgerechnet werden. Verträge mit freibleibendem Preis o Basiskauf: Der Preis wird aufgrund einer bestimmten Basisqualität festgelegt Kostenschwankungsklausel: Ermöglichen es, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn einzelne Kosten steigen. Indexklauseln: Ein Index gibt an, wie sich die Preise in einem bestimmten Bereich verändern. Wird ein Preis mit einem Index gesichert, so muss man kein detailliertes Berechnungsschema angeben. Preisabzüge & Preisnachlässe („Skonto & Rabatt“) Skonto o Ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin. Der Verkäufer gewährt den Skonto aus folgenden Gründen: Zinsvergütung: Der Verkäufer erhält sein Geld früher als vereinbart. Er erspart sich Kreditzinsen oder er kann sein Geld gewinnbringend anders verwenden. Risikoprämie: Zahlt der Käufer sofort, ist keine Gefahr gegeben, dass später nicht oder nur schleppend gezahlt wird – „Dubiosenrisiko“. Verwaltungsaufwandvergütung: Zahlt der Käufer früher, so erspart sich der Verkäufer die Überwachung des Geldeingangs und etwaige Mahnungen. Berechnung: 3 60−8 𝑥 365 Rabatt o Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen gewährt werden. Einkauf größerer Mengen o Mengenrabatt o Schlussrabatt o Umsatzbonus Regelmäßiger oder ausschließlicher Einkauf o Treuerabatt Besondere Anlässe o Einführungsrabatt o Ausverkaufsrabatt o Mängelrabatt Anna Thomas, 5AK 5 Die Lieferbedingungen: Die Erfüllungszeit der Lieferung: Liefertermine in Kaufverträgen Keine Vereinbarung Mögliche Vereinbarungen es gilt Sofortige Lieferung („Promptgeschäft“) Spätere Lieferung („Termingeschäft“) Gewöhnliches Termingeschäft z.B. - Lieferung innerhalb von 60 Tagen -Lieferung Ende April Erfüllungsort der Lieferung: Fixgeschäft z.B. - Lieferung am 30. April fix Der Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben muss. Die Übergabe kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: Körperlich die Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben Elektronisch Downloadable Goods werden durch den Download direkt über das Internet übergeben Symbolisch es werden nur die Papiere übergeben, die den Käufer berechtigen, über die Ware zu verfügen Der Kostenübergang: Wird der Kostenübergang nicht gesondert vereinbart, so trägt der Verkäufer alle Kosten bis zur Übergabe am Erfüllungsort. Anna Thomas, 5AK 6 Kaufvertragsklauseln („Preisklauseln“): Klauseln im Kaufvertrag Risiko- und Kostenübergang an einem Ort näher beim Verkäufer näher beim Käufer „ab“ „frei“ - ab Lager - ab Station - frei Lager - frei Wien Die Zahlungsbedingungen: Risiko- und Kostenübergang an verschiedenen Orten „frachtfrei“ Eigentums- und Risikoübergang: - bei Übergabe an den ersten Frachtführer (z.B. Eisenbahn, Straßenfrächter) Kostenübergang: - beim genannten Ort „frachtfrei Käufers Lager“ Bei den Zahlungsbedingungen ergeben sich ähnliche Fragen wie bei den Lieferbedingungen: Wo muss gezahlt werden (Erfüllungsort der Zahlung)? Wann muss gezahlt werden (Erfüllungszeit der Zahlung, Zahlungstermin)? Wer trägt die Kosten für die Zahlung? Die Erfüllungszeit der Zahlung: Erfüllungszeit der Zahlung Vorauszahlung (vor der Lieferung) Prompte Zahlung (bei Lieferung, bei Rechnungserhalt) Spätere Zahlung „Kauf auf Ziel“ (nach der Lieferung) Sonderformen, wie - Anzahlung - Ratenzahlung - Abzahlungsgeschäft lt. KSchG Prompte Zahlung (Kassakauf): kann der Verkäufer verlangen, wenn der Zahlungszeitpunkt vertraglich nicht vereinbart wurde. In der Wirtschaftspraxis werden Geschäfte gegen prompte Zahlung auf zwei Arten abgewickelt: o o Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Ware Vorteile für den Verkäufer: kein Dubiosenrisiko kein Geldwertrisiko kein Zinsverlust Anna Thomas, 5AK 7 o o kein Verwaltungsaufwand Nachteile für den Käufer: Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind schwer durchzusetzen Keine zusätzliche Finanzierung durch Lieferantenkredite Prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura Es handelt sich in diesem Fall nicht mehr um ein Kassageschäft im engeren Sinn, da bei Lieferung nicht bezahlt wird. Die Faktura langt entweder mit der Sendung beim Käufer ein oder sie kommt später. Sie trägt dann den Vermerk „zahlbar sofort nach Erhalt“, „zahlbar innerhalb von 8 Tagen“ oder ähnlich. Bei keiner Angabe von Zahlungsterminen muss sofort gezahlt werden! Spätere Zahlung (Zielkauf): Vereinbart werden Zielfristen wie „zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung“, manchmal auch „zahlbar innerhalb von … Tagen ab Rechnungsdatum“. Der Verkäufer trägt Dubiosen- und Geldwertrisiko, Zinsaufwand und Verwaltungsaufwand. Der Käufer erhält zusätzlich Fremdfinanzierung. Vorauszahlung: Volle Vorauszahlung des Kaufpreises kommt z.B. im Onlineshopping vor. Anzahlung: Der Kaufpreis wird teilweise im Voraus bezahlt. o Vorteile für den Verkäufer: Teilweise Finanzierung durch den Käufer Gewisse Sicherheit, dass der Käufer die Ware übernehmen wird. Wird der Vertrag aus Verschulden des Verkäufers nicht erfüllt, muss er die Anzahlung zurückgeben. Teilzahlung: Der Käufer hat das Recht, den Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu entrichten. Anna Thomas, 5AK 8 Schriftverkehr: Anfrage: Arten der Anfrage: In der Anfrage fordert der Nachfragende („Käufer“) den Anbietenden („Verkäufer“) auf, ein Angebot zu stellen oder ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern Telefonisch anfragen: Häufig reichen telefonische Anfragen aus. Der Grund dafür ist: Anfragen sind keine ausreichende Willenserklärung des Nachfragenden zum Abschluss eines Kaufvertrags. Es gibt daher kein Problem mit der Beweissicherung. Schriftlich anfragen: Benötigt man umfangreiche oder spezielle Informationen, ist eine schriftliche Anfrage erforderlich. Das allgemeine Aufbauschema unterstützt Sie dabei. Angebot: Ein Angebot (Offert) ist ein Antrag des Verkaufswilligen (Verkäufer) zum Abschluss eines Kaufvertrags. Angebot nach dem Grund der Erstellung unverlangtes Angebot nach der Bindung verlangtes Angebot bindendes Angebot mit gesetzlicher Bindungsdauer „freibleibendes Angebot angebotsähnliche Formen mit spezifizierter Bindungsdauer „befristetes Angebot“ Bestellung innerhalb der Bindungsfrist führt zum Kaufvertrag Unverlangtes & verlangtes Angebot: Beim unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor. Man wird es daher begründen (Sonderangebot, neue Modelle etc.) Beim verlangten Angebot liegt eine Anfrage des Käufers vor. Man wird daher genau auf die Fragen des Kunden eingehen. Bindendes Angebot: Ein Angebot gilt als bindend, wenn es von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist inhaltlich ausreichend bestimmt ist (Preis, Menge, Qualität) eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der Anbietende verkaufswillig ist keinen Hinweis enthält, dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt Anna Thomas, 5AK 9 Bindungsdauer von Angeboten im Angebot angegeben im Angebot nicht angegeben Es gilt die angegebene Bindungsdauer Gesetzliche Bindungsdauer (laut ABGB bzw. ECG) Angebot unter Anwesenden (mündlich, telefonisch) Freibleibendes Angebot: keine Überlegungsfrist Angebot unter Abwesenden (E-Mail, Fax, Brief) doppelte Postlaufzeit und Überlegungsfrist Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine „Freizeichnungsklausel“ erreicht. (z.B. „ich biete Ihnen freibleibend an, „solange der Vorrat reicht“) Angebotsähnliche Form: Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen, die den „Anbietenden“ auf keinen Fall binden. (z.B. Zusendung von Katalogen, Postwurfsendungen, Inserate, Angebote im Internet) Bestellung: Die Bestellung selbst bietet keine Schwierigkeiten. Wichtig ist jedoch eine gute Vorbereitung. Diese erfolgt in 3 Schritten: Schritt 1: Den Bedarf planen zu planen ist; welche Waren bzw. Dienstleistungen werden benötigt Schritt 2: Alle notwendigen Informationen beschaffen und anschließend die Kaufvertragsbedingungen verhandeln zu klären ist; welche Lieferanten bieten diese Ware & Dienstleistungen an Schritt 3: Den Kauf entscheiden zu entscheiden ist; welche Waren und Dienstleistungen werden bestellt Lieferung & Lieferschein: Stellt der Verkäufer die Ware selbst zu (z.B. mit einem eigenen LKW), wird dir Ware von einem Lieferschein auf dem Transport begleitet. Der Formularsatz besteht zumindest aus zwei Teilen: dem Lieferschein dieser bleibt beim Käufer dem Gegenschein auf ihm bestätigt der Käufer die Übernahme; er bleibt dann beim Verkäufer Die Lieferscheine werden von Fakturierungsprogrammen als EDV-Ausdrucke erstellt. Sie enthalten die Art und Menge der Ware, zusätzlich meist auch das Bestelldatum und/oder die Auftragsnummer; nicht aber das Entgelt! Individuelle Formulierungen sind daher nicht erforderlich. Anna Thomas, 5AK 10 Rechnung („Faktura“): Die Erstellung und Übersendung der Rechnung bildet die Grundlage für die Abrechnung der Lieferung mit dem Käufer. Preis, Nebenkosten, Preisnachlässe und Zahlungsbedingungen müssen dem Kaufvertrag entsprechen. Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbetragsrechnung: Rechnungen über € 150,- (inkl. USt) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Verkäufer (Namen und Anschrift) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Verkäufers Käufer (Name und Anschrift; bei Rechnungen über € 10.000,- inkl. USt auch die UID des Käufers) Fortlaufende Rechnungsnummer Ausstellungsdatum der Rechnung Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum) Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung Entgelt ohne USt (Währung anführen) Umsatzsteuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung) Steuerbetrag Rechnungen bis € 150,- (inkl. USt) – „Kleinbetragsrechnung“ 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Verkäufer (Name und Anschrift) Kann entfallen Kann entfallen Kann entfallen Ausstellungsdatum der Rechnung Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum) Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung Endbetrag der Rechnung (einschl. USt) Angabe des Steuersatzes Kann entfallen Anna Thomas, 5AK 11 Die Rechnung bezahlen: Hat der Verkäufer den Vertrag erfüllt, muss der Käufer auch bezahlen. Fällt die Prüfung der Ware und die Rechnungskontrolle zur Zufriedenheit des Käufers aus, so gibt er dies durch Stillschweigen zu erkennen. Er verpflichtet sich damit zur Zahlung, die er zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und in der vereinbarten Art zu leisten hat. Zahlungsmethoden: Zahlungsmethoden Traditioneller Zahlungsverkehr Barzahlung, Postnachnahme, Postanweisung, Scheck Formulargebundene Zahlung Elektronischer Zahlungsverkehr OnlineZahlung (Electronic Banking, Mobile Banking) 1. Einmalige Zahlungen: - Einzelüberweisung - Sammelüberweisung 2. Widerholte Zahlungen: - Dauerauftrag - Lastschriftverkehr Zahlungskarten „Plastikgeld“ 1. Debitkarte (pay now): - Bankomatkarte 2. Kreditkarte (pay later) 3. Wertkarten (pay before): - Quick - paysafecard BillingSysteme z.B. - paybox Virtuelle Münzen z.B. - E-Cash Giroverkehr (unbarer Zahlungsverkehr Anna Thomas, 5AK 12 Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen: Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer Lieferung mangelhafter Ware - schlechte oder falsche Qualität - falsche Menge - falsche Aufmachung oder Verpackung Erstellung mangelhafter Rechnungen durch den Käufer Lieferverzug - falscher Preis - falsche Liefer- oder Zahlungsbedingungen - Rechnung nicht dem USt-Gesetz entsprechend - keine bzw. - verspätete Lieferung - Lieferung am falschen Ort Annahmeverzug Zahlungsverzug - keine bzw. - verspätete Annahme - keine bzw. - verspätete oder - zu geringe Zahlung bei der Lieferung bei der Zahlung Arten der Mängel: Arten der Mängel nach der Erkennbarkeit offene Mängel nach der Bedeutung nach der Behebbarkeit wesentliche Mängel behebbare Mängel unwesentliche Mängel unbehebbare Mängel geheime Mängel (arglistig oder nicht arglistig verschwiegen Anna Thomas, 5AK 13 Garantie & Gewährleistung: Garantie: Üblicherweise gewährt der Verkäufer eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende „Garantie“, d.h., er verpflichtet sich auch Mängel zu beheben, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Dadurch erübrigt sich die Diskussion, ob der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat oder nicht. Gewährleistung: Unter Gewährleistung versteht man die Haftung des Käufers für Mängel, die bereits bei der Übergabe der Sache bestanden. Bei beweglichen Sachen gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Bei Gebrauchtwaren kann die Frist auf ein Jahr gekürzt werden. Bei unbeweglichen Sachen (z.B.: Einbauten) gilt eine Frist von drei Jahren ab Übergabe. Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers: Grundsätzlich gibt es für den Käufer einer mangelhaften Ware folgende Möglichkeiten: Verbesserung (Austausch, Nachlieferung, Reparatur) Preisminderung Wandlung (Rücktritt) Nur wenn eine Verbesserung unmöglich ist oder mehrmals nicht gelingt, kann der Käufer Preisminderung verlangen oder bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln zurücktreten. Bei geringfügigen unbehebbaren Mängeln ist ein Rücktritt nicht möglich, jedoch kann eine Preisminderung gefordert werden. Die rechtlichen Möglichkeiten des Verkäufers: Der Verkäufer hat immer das Recht, die Bemängelung abzulehnen, wenn er davon überzeugt ist, dass er die Ware vertragsgerecht geliefert hat und ihn kein Verschulden trifft. Anna Thomas, 5AK 14 Lieferverzug: Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die Ware übergibt Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen Kein Fixgeschäft („gewöhnliches Zeitgeschäft“) Fixgeschäft Mahnung mit angemessener Nachfrist erforderlich Sofort bei Überschreiten des Liefertermins Rechtsfolgen bei Lieferverzug Bestehen auf nachträglicher Lieferung Rücktritt vom Vertrag oder Eventuell zusätzlich Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden Zahlungsverzug: Der Zahlungsverzug ist die häufigste Unregelmäßigkeit bei der Erfüllung des Kaufvertrages. Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug Verzugszinsen und/oder Mahnspesen Laut Vereinbarung (üblich) - im Rahmen des Einzelvertrags - im Rahmen der AGB als Vertragsbestandteil keine Vereinbarung (selten) Unternehmensbezogenes Geschäft Basiszinssatz oder OeNB + 8% KEIN unternehmensbezogenes Geschäft 4% Verzugszinsen laut ABGB Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadensnachweis verlang werden, wenn den Schuldner ein Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten, Rechtsanwaltkosten). Vereinbarte Verzugszinsen dürfen die „Wuchergrenze“ nicht überschreiten. Anna Thomas, 5AK 15 Mahnplan: Erinnerungsschreiben (1. Mahnung) Der Kunde wird daran erinnert, dass die Rechnung bereits fällig ist. Es wird um Zahlung ersucht, jedoch wird noch keine Frist gesetzt. Mahnung mit Fristsetzung („2. Mahnung“) Es wird auf das „Erinnerungsschreiben“ verwiesen und eine Frist gesetzt. Mahnung mit Setzen einer letzten Zahlungsfrist und Androhung der Folgen („3. Mahnung“) Es wird auf die vorangehenden Schreiben verwiesen, eine letzte Frist gesetzt und es werden Folgen angedroht. Einschaltung eines Rechtsanwaltes Der Rechtsanwalt setzt neuerlich eine kurze Frist und droht gerichtliche Schritte ein. Rechtlich gesehen ist für die Einleitung gerichtlicher Schritte weder eine dreimalige Mahnung noch die Androhung von Rechtsfolgen erforderlich. Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so kann der Gläubiger weiter Schritte nach Belieben setzen. Anna Thomas, 5AK 16 Kaufvertrag Konnex Da unser Maturaprojekt ein kleines Projekt war, schlossen wir lediglich mehrere kleinere Kaufverträge ab. Wir kauften zum Beispiel verschiedene Geschenkartikel und Lebensmittel ein und ließen unsere T-Shirts mit unseren „Öko-Funday“ Logos bedrucken. Alle rechtlichen und gesetzlichen Bedingungen wurden von Verkäufer und Käufer vollständig eingehalten. Anna Thomas, 5AK 17