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Kaufvertrag
Kaufvertrag & Vertragstypen:
Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft. Er kommt durch übereinstimmende
Willenserklärung zustande.
Wichtige
Vertragstypen
Kaufvertrag
Tausch von Geld gegen
Ware
Werkvertrag
Arbeitsvertrag
Werkunternehmer
erbringt ein "Werk" (z.B.
Reparatur) für
Werkbesteller
Dienstvertrag & freier
Dienstvertrag
schuldet den Erfolg
Dienstnehmer erbringt
Arbeitsleistung für
Dienstgeber
weitgehend
weisungsUNgebunden
schuldet das Bemühen
weisungsgebunden &
teilweise
weisungsUNgebunden
Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages:
Wie ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt und welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben,
wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Gesetze gelten.
Anna Thomas, 5AK
1
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetzliche Grundlagen beim Kaufvertrag
(Rechtslage ab 1. 1. 2007)
Käufer und Verkäufer
sind Unternehmer lt.
UGB
Verkäufer ist
Unternehmer, Käufer
ist Privater
(„Konsument“)
Käufer und Verkäufer sind
Private (bzw. nur der Käufer
ist Unternehmer – selten)
Usancen
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Im E-Commerce zusätzlich: E-Commerce-Gesetz (ECG)
Wie die Übersicht zeigt, gelten die Vorschriften des ABGB grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie werden
jedoch durch die Vorschriften des UGB und des Konsumentenschutzgesetzes ergänzt und teilweise abgeändert.
Wenn ein Kauf zwischen Unternehmern abgeschlossen wird gilt das UGB. Da Kaufverträge im Internet sehr
leicht mit ausländischen Unternehmen abgeschlossen werden können, gilt das ECG in allen Ländern der
Europäischen Union.
Rechtliche Bedingungen:
Rechtliche Bedingungen für das Zustandekommen von
Kaufverträgen
Übereinstimmende
Willenserklärung
Geschäftsfähigkeit der
Partner
Möglichkeit des
Geschäfts
Freiwilligkeit
Erlaubtheit
Übereinstimmende Willenserklärung:
Solange die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, ist der Vertrag nicht abgeschlossen. Zwischen Privaten
und Unternehmern herrscht der mündliche Kaufabschluss vor. In diesem Bereich ist auch der Kaufabschluss
Anna Thomas, 5AK
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durch schlüssige Handlung häufig. Mündliche Kaufabschlüsse kommen jedoch auch zwischen Unternehmern
häufig vor.
Bei größeren Geschäften ist zwischen Unternehmen der schriftliche Kaufabschluss die Regel (Beleg!).
Elektronische Kaufabschlüsse kommen sozusagen durch Mausklick zustande. Der Anteil der elektronischen
Kaufabschlüsse nimmt ständig zu, vor allem im B2B.
Stillschweigen gilt in der Regel nicht als Zustimmung. Es kann jedoch unter Unternehmern durch Stillschweigen
zum Abschluss kommen.
Geschäftsfähigkeit der Partner:
Voll Geschäftsfähige (ab 18 Jahren) sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geistig voll
handlungsfähig sind.
Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können nur über das verfügen, was sie selbst verdient haben oder was
ihnen überlassen wurde (Taschengeld, Geschenke,…).
Unmündige Minderjährige (0-7 und 7-14 Jahre) können nur geringfügige Sachen erwerben (z.B. Kauf von
Eis,…).
Kinder (0-7 Jahre) sind nicht geschäftsfähig,
Möglichkeit des Geschäftes:
Geschäfte, die unmöglich oder sinnlos sind, sind ungültig!
Freiwilligkeit:
Das Geschäft das nicht durch Zwang oder Furcht (Drohung) herbeigeführt werden.
Erlaubtheit:
Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Die Bestandteile des Kaufvertrages & weitere regelmäßige Bestandteile:
Gesetzliche Bestandteile:
Wer verkauft?
Wer kauft?
Was wird gekauft?
Wie viel wird gekauft?
Zu welchem Preis wird gekauft?
Weitere regelmäßige Bestandteile:
Lieferbedingungen:
Wann wird geliefert?
Wo wird geliefert?
Wer trägt die Kosten der Lieferung?
Wer trägt das Risiko der Lieferung?
(Transportschäden,…)
Verkäufer
Käufer
Warenart, Qualität
Menge
Preis
Lieferzeit
Lieferort
Kostenübergang
Risikoübergang
Anna Thomas, 5AK
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Zahlungsbedingungen:
Wann wird gezahlt?
Wo wird gezahlt?
Eventuell auch: Wie wird gezahlt?
Zahlungszeit
Zahlungsort
Art der Zahlung
Fallweise kann noch geregelt werden
Verpackung
Wie muss die Ware verpackt werden?
Muss die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt werden?
Transport
Wie soll die Ware transportiert werden? (Eisenbahn, LKW, Flugzeug etc.)?
Nebenleistungen
Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage
Wer schult ein?
Besteht ein Umtauschrecht?
Gewährleistung und Garantie
Wie lange haftet der Verkäufer für Schäden?
Für welche Schäden wird überhaupt gehaftet?
Folgen, wenn nicht oder nicht rechtzeitig geliefert oder bezahlt wird
Was geschieht, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert?
Was geschieht, wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt?
Die Angabe der Menge („Quantität“)
Die Mengenangaben im Kaufvertrag:



Verträge mit genauer Mengenangabe
o Die bestellte Menge muss mit der gelieferten Menge übereinstimmen. Eine Abweichung
bedarf der Zustimmung beider Partner.
Verträge mit ungefährer Mengenangabe
o „Zirka-Verträge“ berechtigen den Verkäufer, einen bestimmen Prozentsatz mehr oder
weniger zu liefern. Die mögliche Abweichung wird entweder im Vertrag festgelegt oder ist
durch Usancen geregelt.
Verträge ohne Mengenangabe
o Der Käufer hat in der Regel die Ware vorher besichtigt und besitzt einen ungefähren
Überblick über die Gesamtmenge.
Anna Thomas, 5AK
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Der Preis:
Die Preisfestsetzung im Kaufvertrag:
 Verträge mit festem Preis
o Der Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben. Zu diesem Preis muss auch
geliefert und abgerechnet werden.
 Verträge mit freibleibendem Preis
o Basiskauf: Der Preis wird aufgrund einer bestimmten Basisqualität festgelegt
Kostenschwankungsklausel:
Ermöglichen es, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn einzelne
Kosten steigen.
Indexklauseln:
Ein Index gibt an, wie sich die Preise in einem bestimmten Bereich verändern. Wird ein Preis mit einem Index
gesichert, so muss man kein detailliertes Berechnungsschema angeben.
Preisabzüge & Preisnachlässe („Skonto & Rabatt“)

Skonto
o Ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin.
Der Verkäufer gewährt den Skonto aus folgenden Gründen:
 Zinsvergütung: Der Verkäufer erhält sein Geld früher als vereinbart. Er erspart sich Kreditzinsen oder
er kann sein Geld gewinnbringend anders verwenden.
 Risikoprämie: Zahlt der Käufer sofort, ist keine Gefahr gegeben, dass später nicht oder nur schleppend
gezahlt wird – „Dubiosenrisiko“.
 Verwaltungsaufwandvergütung: Zahlt der Käufer früher, so erspart sich der Verkäufer die
Überwachung des Geldeingangs und etwaige Mahnungen.
Berechnung:
3
60−8
𝑥 365

Rabatt
o Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus
verschiedenen Gründen gewährt werden.

Einkauf größerer Mengen
o Mengenrabatt
o Schlussrabatt
o Umsatzbonus
Regelmäßiger oder ausschließlicher Einkauf
o Treuerabatt
Besondere Anlässe
o Einführungsrabatt
o Ausverkaufsrabatt
o Mängelrabatt


Anna Thomas, 5AK
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Die Lieferbedingungen:
Die Erfüllungszeit der Lieferung:
Liefertermine in Kaufverträgen
Keine Vereinbarung
Mögliche Vereinbarungen
es gilt
Sofortige Lieferung
(„Promptgeschäft“)
Spätere Lieferung
(„Termingeschäft“)
Gewöhnliches
Termingeschäft
z.B.
- Lieferung innerhalb
von 60 Tagen
-Lieferung Ende April
Erfüllungsort der Lieferung:
Fixgeschäft
z.B.
- Lieferung am 30.
April fix
Der Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit und in der
vereinbarten Menge und Qualität übergeben muss.
Die Übergabe kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:



Körperlich  die Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben
Elektronisch  Downloadable Goods werden durch den Download direkt über das Internet übergeben
Symbolisch  es werden nur die Papiere übergeben, die den Käufer berechtigen, über die Ware zu
verfügen
Der Kostenübergang:
Wird der Kostenübergang nicht gesondert vereinbart, so trägt der Verkäufer alle Kosten bis zur Übergabe am
Erfüllungsort.
Anna Thomas, 5AK
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Kaufvertragsklauseln („Preisklauseln“):
Klauseln im Kaufvertrag
Risiko- und Kostenübergang an
einem Ort
näher beim
Verkäufer
näher beim
Käufer
„ab“
„frei“
- ab Lager
- ab Station
- frei Lager
- frei Wien
Die Zahlungsbedingungen:
Risiko- und Kostenübergang an
verschiedenen Orten
„frachtfrei“
Eigentums- und Risikoübergang:
- bei Übergabe an den ersten Frachtführer
(z.B. Eisenbahn, Straßenfrächter)
Kostenübergang:
- beim genannten Ort
„frachtfrei Käufers Lager“
Bei den Zahlungsbedingungen ergeben sich ähnliche Fragen wie bei den Lieferbedingungen:
 Wo muss gezahlt werden (Erfüllungsort der Zahlung)?
 Wann muss gezahlt werden (Erfüllungszeit der Zahlung, Zahlungstermin)?
 Wer trägt die Kosten für die Zahlung?
Die Erfüllungszeit der Zahlung:
Erfüllungszeit der Zahlung
Vorauszahlung
(vor der Lieferung)
Prompte Zahlung
(bei Lieferung, bei
Rechnungserhalt)
Spätere Zahlung
„Kauf auf Ziel“
(nach der Lieferung)
Sonderformen, wie
- Anzahlung
- Ratenzahlung
- Abzahlungsgeschäft lt. KSchG

Prompte Zahlung (Kassakauf):
kann der Verkäufer verlangen, wenn der Zahlungszeitpunkt vertraglich nicht vereinbart wurde. In der
Wirtschaftspraxis werden Geschäfte gegen prompte Zahlung auf zwei Arten abgewickelt:
o
o
Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Ware
Vorteile für den Verkäufer:
 kein Dubiosenrisiko
 kein Geldwertrisiko
 kein Zinsverlust
Anna Thomas, 5AK
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o
o
 kein Verwaltungsaufwand
Nachteile für den Käufer:
 Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind schwer durchzusetzen
 Keine zusätzliche Finanzierung durch Lieferantenkredite
Prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura
 Es handelt sich in diesem Fall nicht mehr um ein Kassageschäft im engeren Sinn, da
bei Lieferung nicht bezahlt wird. Die Faktura langt entweder mit der Sendung beim
Käufer ein oder sie kommt später.
Sie trägt dann den Vermerk „zahlbar sofort nach Erhalt“, „zahlbar innerhalb von 8
Tagen“ oder ähnlich.
Bei keiner Angabe von Zahlungsterminen muss sofort gezahlt werden!

Spätere Zahlung (Zielkauf):
Vereinbart werden Zielfristen wie „zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung“, manchmal auch
„zahlbar innerhalb von … Tagen ab Rechnungsdatum“.
Der Verkäufer trägt Dubiosen- und Geldwertrisiko, Zinsaufwand und Verwaltungsaufwand.
Der Käufer erhält zusätzlich Fremdfinanzierung.

Vorauszahlung:
Volle Vorauszahlung des Kaufpreises kommt z.B. im Onlineshopping vor.

Anzahlung:
Der Kaufpreis wird teilweise im Voraus bezahlt.
o Vorteile für den Verkäufer:
 Teilweise Finanzierung durch den Käufer
 Gewisse Sicherheit, dass der Käufer die Ware übernehmen wird.
Wird der Vertrag aus Verschulden des Verkäufers nicht erfüllt, muss er die Anzahlung zurückgeben.

Teilzahlung:
Der Käufer hat das Recht, den Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu entrichten.
Anna Thomas, 5AK
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Schriftverkehr:
Anfrage:
Arten der Anfrage:
In der Anfrage fordert der Nachfragende („Käufer“) den Anbietenden („Verkäufer“) auf,
 ein Angebot zu stellen oder
 ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern
Telefonisch anfragen:
Häufig reichen telefonische Anfragen aus. Der Grund dafür ist:
Anfragen sind keine ausreichende Willenserklärung des Nachfragenden zum Abschluss eines Kaufvertrags. Es
gibt daher kein Problem mit der Beweissicherung.
Schriftlich anfragen:
Benötigt man umfangreiche oder spezielle Informationen, ist eine schriftliche Anfrage erforderlich. Das
allgemeine Aufbauschema unterstützt Sie dabei.
Angebot:
Ein Angebot (Offert) ist ein Antrag des Verkaufswilligen (Verkäufer) zum Abschluss eines Kaufvertrags.
Angebot
nach dem Grund der Erstellung
unverlangtes
Angebot
nach der Bindung
verlangtes
Angebot
bindendes
Angebot
mit gesetzlicher Bindungsdauer
„freibleibendes
Angebot
angebotsähnliche
Formen
mit spezifizierter Bindungsdauer
„befristetes Angebot“
Bestellung innerhalb der Bindungsfrist führt zum Kaufvertrag
Unverlangtes & verlangtes Angebot:
Beim unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor. Man wird es daher begründen
(Sonderangebot, neue Modelle etc.)
Beim verlangten Angebot liegt eine Anfrage des Käufers vor. Man wird daher genau auf die Fragen des Kunden
eingehen.
Bindendes Angebot:
Ein Angebot gilt als bindend, wenn es
 von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist
 inhaltlich ausreichend bestimmt ist (Preis, Menge, Qualität)
 eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der Anbietende verkaufswillig ist
 keinen Hinweis enthält, dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt
Anna Thomas, 5AK
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Bindungsdauer von Angeboten
im Angebot angegeben
im Angebot nicht angegeben
Es gilt die angegebene
Bindungsdauer
Gesetzliche Bindungsdauer
(laut ABGB bzw. ECG)
Angebot unter
Anwesenden
(mündlich,
telefonisch)
Freibleibendes Angebot:
keine
Überlegungsfrist
Angebot unter
Abwesenden
(E-Mail, Fax, Brief)
doppelte Postlaufzeit
und Überlegungsfrist
Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine
„Freizeichnungsklausel“ erreicht. (z.B. „ich biete Ihnen freibleibend an, „solange der Vorrat reicht“)
Angebotsähnliche Form:
Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen, die den
„Anbietenden“ auf keinen Fall binden. (z.B. Zusendung von Katalogen, Postwurfsendungen, Inserate, Angebote
im Internet)
Bestellung:
Die Bestellung selbst bietet keine Schwierigkeiten. Wichtig ist jedoch eine gute Vorbereitung. Diese erfolgt in 3
Schritten:



Schritt 1: Den Bedarf planen  zu planen ist; welche Waren bzw. Dienstleistungen werden benötigt
Schritt 2: Alle notwendigen Informationen beschaffen und anschließend die
Kaufvertragsbedingungen verhandeln  zu klären ist; welche Lieferanten bieten diese Ware &
Dienstleistungen an
Schritt 3: Den Kauf entscheiden zu entscheiden ist; welche Waren und Dienstleistungen werden
bestellt
Lieferung & Lieferschein:
Stellt der Verkäufer die Ware selbst zu (z.B. mit einem eigenen LKW), wird dir Ware von einem Lieferschein auf
dem Transport begleitet.
Der Formularsatz besteht zumindest aus zwei Teilen:
 dem Lieferschein  dieser bleibt beim Käufer
 dem Gegenschein  auf ihm bestätigt der Käufer die Übernahme; er bleibt dann beim Verkäufer
Die Lieferscheine werden von Fakturierungsprogrammen als EDV-Ausdrucke erstellt. Sie enthalten die Art und
Menge der Ware, zusätzlich meist auch das Bestelldatum und/oder die Auftragsnummer; nicht aber das
Entgelt! Individuelle Formulierungen sind daher nicht erforderlich.
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Rechnung („Faktura“):
Die Erstellung und Übersendung der Rechnung bildet die Grundlage für die Abrechnung der Lieferung mit dem
Käufer. Preis, Nebenkosten, Preisnachlässe und Zahlungsbedingungen müssen dem Kaufvertrag entsprechen.
Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbetragsrechnung:
Rechnungen über € 150,- (inkl. USt)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Verkäufer (Namen und Anschrift)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Verkäufers
Käufer (Name und Anschrift; bei Rechnungen über € 10.000,- inkl. USt auch die UID des Käufers)
Fortlaufende Rechnungsnummer
Ausstellungsdatum der Rechnung
Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum)
Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung
Entgelt ohne USt (Währung anführen)
Umsatzsteuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
Steuerbetrag
Rechnungen bis € 150,- (inkl. USt) – „Kleinbetragsrechnung“
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Verkäufer (Name und Anschrift)
Kann entfallen
Kann entfallen
Kann entfallen
Ausstellungsdatum der Rechnung
Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum)
Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung
Endbetrag der Rechnung (einschl. USt)
Angabe des Steuersatzes
Kann entfallen
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Die Rechnung bezahlen:
Hat der Verkäufer den Vertrag erfüllt, muss der Käufer auch bezahlen.
Fällt die Prüfung der Ware und die Rechnungskontrolle zur Zufriedenheit des Käufers aus, so gibt er dies durch
Stillschweigen zu erkennen. Er verpflichtet sich damit zur Zahlung, die er zur vereinbarten Zeit, am
vereinbarten Ort und in der vereinbarten Art zu leisten hat.
Zahlungsmethoden:
Zahlungsmethoden
Traditioneller
Zahlungsverkehr
Barzahlung,
Postnachnahme,
Postanweisung,
Scheck
Formulargebundene
Zahlung
Elektronischer Zahlungsverkehr
OnlineZahlung
(Electronic
Banking,
Mobile
Banking)
1. Einmalige Zahlungen:
- Einzelüberweisung
- Sammelüberweisung
2. Widerholte Zahlungen:
- Dauerauftrag
- Lastschriftverkehr
Zahlungskarten
„Plastikgeld“
1. Debitkarte
(pay now):
- Bankomatkarte
2. Kreditkarte
(pay later)
3. Wertkarten
(pay before):
- Quick
- paysafecard
BillingSysteme
z.B.
- paybox
Virtuelle
Münzen
z.B.
- E-Cash
Giroverkehr (unbarer Zahlungsverkehr
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Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen:
Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages
durch den Verkäufer
Lieferung
mangelhafter
Ware
- schlechte
oder falsche
Qualität
- falsche
Menge
- falsche
Aufmachung
oder
Verpackung
Erstellung
mangelhafter
Rechnungen
durch den Käufer
Lieferverzug
- falscher Preis
- falsche
Liefer- oder
Zahlungsbedingungen
- Rechnung
nicht dem
USt-Gesetz
entsprechend
- keine bzw.
- verspätete
Lieferung
- Lieferung am
falschen Ort
Annahmeverzug
Zahlungsverzug
- keine bzw.
- verspätete
Annahme
- keine bzw.
- verspätete
oder
- zu geringe
Zahlung
bei der Lieferung
bei der Zahlung
Arten der Mängel:
Arten der Mängel
nach der Erkennbarkeit
offene Mängel
nach der Bedeutung
nach der Behebbarkeit
wesentliche Mängel
behebbare Mängel
unwesentliche Mängel
unbehebbare Mängel
geheime Mängel
(arglistig oder nicht
arglistig verschwiegen
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Garantie & Gewährleistung:
Garantie:
Üblicherweise gewährt der Verkäufer eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende „Garantie“,
d.h., er verpflichtet sich auch Mängel zu beheben, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Dadurch erübrigt sich die Diskussion, ob der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat oder nicht.
Gewährleistung:
Unter Gewährleistung versteht man die Haftung des Käufers für Mängel, die bereits bei der Übergabe der
Sache bestanden.
Bei beweglichen Sachen gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Bei Gebrauchtwaren kann die Frist auf ein Jahr
gekürzt werden. Bei unbeweglichen Sachen (z.B.: Einbauten) gilt eine Frist von drei Jahren ab Übergabe.
Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers:
Grundsätzlich gibt es für den Käufer einer mangelhaften Ware folgende Möglichkeiten:
 Verbesserung (Austausch, Nachlieferung, Reparatur)
 Preisminderung
 Wandlung (Rücktritt)
Nur wenn eine Verbesserung unmöglich ist oder mehrmals nicht gelingt, kann der Käufer Preisminderung
verlangen oder bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln zurücktreten.
Bei geringfügigen unbehebbaren Mängeln ist ein Rücktritt nicht möglich, jedoch kann eine Preisminderung
gefordert werden.
Die rechtlichen Möglichkeiten des Verkäufers:
Der Verkäufer hat immer das Recht, die Bemängelung abzulehnen, wenn er davon überzeugt ist, dass er die
Ware vertragsgerecht geliefert hat und ihn kein Verschulden trifft.
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Lieferverzug: Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort
die Ware übergibt
Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen
Kein Fixgeschäft
(„gewöhnliches Zeitgeschäft“)
Fixgeschäft
Mahnung
mit angemessener Nachfrist erforderlich
Sofort
bei Überschreiten des Liefertermins
Rechtsfolgen bei Lieferverzug
Bestehen auf nachträglicher Lieferung
Rücktritt vom Vertrag
oder
Eventuell zusätzlich Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden
Zahlungsverzug: Der Zahlungsverzug ist die häufigste Unregelmäßigkeit bei der Erfüllung des Kaufvertrages.
Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug
Verzugszinsen und/oder Mahnspesen
Laut Vereinbarung (üblich)
- im Rahmen des Einzelvertrags
- im Rahmen der AGB als Vertragsbestandteil
keine Vereinbarung (selten)
Unternehmensbezogenes
Geschäft
Basiszinssatz oder
OeNB + 8%
KEIN unternehmensbezogenes Geschäft
4% Verzugszinsen laut
ABGB
Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadensnachweis verlang werden, wenn den Schuldner ein
Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten, Rechtsanwaltkosten).
Vereinbarte Verzugszinsen dürfen die „Wuchergrenze“ nicht überschreiten.
Anna Thomas, 5AK
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Mahnplan:
Erinnerungsschreiben (1. Mahnung)
Der Kunde wird daran erinnert, dass die Rechnung bereits fällig ist. Es wird um Zahlung ersucht, jedoch wird
noch keine Frist gesetzt.
Mahnung mit Fristsetzung („2. Mahnung“)
Es wird auf das „Erinnerungsschreiben“ verwiesen und eine Frist gesetzt.
Mahnung mit Setzen einer letzten Zahlungsfrist und Androhung der Folgen („3. Mahnung“)
Es wird auf die vorangehenden Schreiben verwiesen, eine letzte Frist gesetzt und es werden Folgen angedroht.
Einschaltung eines Rechtsanwaltes
Der Rechtsanwalt setzt neuerlich eine kurze Frist und droht gerichtliche Schritte ein.
Rechtlich gesehen ist für die Einleitung gerichtlicher Schritte weder eine dreimalige Mahnung noch die
Androhung von Rechtsfolgen erforderlich. Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so kann der Gläubiger
weiter Schritte nach Belieben setzen.
Anna Thomas, 5AK
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Kaufvertrag Konnex
Da unser Maturaprojekt ein kleines Projekt war, schlossen wir lediglich mehrere kleinere
Kaufverträge ab.
Wir kauften zum Beispiel verschiedene Geschenkartikel und Lebensmittel ein und ließen
unsere T-Shirts mit unseren „Öko-Funday“ Logos bedrucken.
Alle rechtlichen und gesetzlichen Bedingungen wurden von Verkäufer und Käufer vollständig
eingehalten.
Anna Thomas, 5AK
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