2. Theorie der Steuerhinterziehung Im folgenden Kapitel werden jeweils zwei Modelle zur Theorie der Steuerhinterziehung sowohl für die ökonomische Theorie als auch für die psychologische Theorie exemplarisch dargestellt. In der ökonomischen Theorie der Steuerhinterziehung wird das traditionelle Modell von Allingham und Sandmo (1972) dargestellt. Dieses Modell ist von zentraler Bedeutung für die ökonomische Theorie, da es das erste entwickelte Modell war und daher die Basis für weitere Modellerweiterungen darstellt. Als zweites Modell wird das Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) dargestellt. Das Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) wurde mit der Intention entwickelt das Modell von Allingham und Sandmo (1972) durch Einbeziehung sozialer Interaktionen zwischen dem Steuerpflichtigen und einer Referenzgruppe zu erweitern. In der psychologischen Theorie wird als erstes das Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) dargestellt. Dieses Modell ist eine Zusammenfassung und Aufarbeitung des damaligen Forschungsstandes und bildet eine gute Basis für die weitere Forschung. Als zweites Modell wird das Modell von Kirchler und Maciejovsky (2001) dargestellt. Dieses Modell untersucht die Wirkung von Gewinn- und Verlustsituation sowie von Wissen über das Steuersystem auf das Ausmaß der Steuerhinterziehung. Des Weiteren untersucht es demographische Faktoren. 2.1. Ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung 2.1.1. Modell von Allingham und Sandmo (1972) 2.1.1.1. Formale Darstellung des Modells von Allingham und Sandmo (1972) Das Modell von Allingham und Sandmo (1972) baut auf die Annahmen der traditionellen Theorie der Ökonomie auf. Die traditionelle Theorie beruht im Allgemeinen auf neoklassischem Denken (vgl. Schmidtchen (1994)). 1 „Das traditionelle ökonomische Modell der Steuerhinterziehung betrachtet den Menschen als rationales, amoralisches Wesen, das einzig und allein danach trachtet, seinen persönlichen wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren.“ (Berger und Schneider (1998), S.18) Es wird also eine stark vereinfachte Wirklichkeit unterstellt, da psychologische und soziale Einflüsse unberücksichtigt bleiben. Es wird weiters impliziert, dass „menschliches Verhalten „außengeleitet“ ist. Es wird durch relative Kosten (Preise) gesteuert, wobei der Erwartungswert der Strafe auf Steuerhinterziehung in die Menge relativer Kosten (Preise) aufgenommen wird“ (Schmidtchen (1994), S.189). Allingham und Sandmo (1972) setzen voraus, dass jeder Steuerzahler zwei verschiedene Möglichkeiten bei der Abgabe seiner Steuererklärung hat. Die erste Möglichkeit besteht darin, sein Einkommen im vollen Umfang zu deklarieren. Die zweite Möglichkeit besteht dagegen darin, weniger als sein wahres Einkommen zu deklarieren. Hierbei gibt es wiederum zwei Möglichkeiten, nämlich die Steuerhinterziehung wird entdeckt oder sie wird nicht entdeckt. Im 1. Fall der Steuerhinterziehung ist der Steuerzahler besser gestellt als wenn er sein komplettes Einkommen deklariert hätte. Im 2.Fall der Steuerhinterziehung ist der Steuerzahler jedoch schlechter gestellt. Es handelt sich also um eine Entscheidung unter Unsicherheit, da der Steuerzahler vorher nicht weiß, ob seine Steuerhinterziehung entdeckt wird oder nicht (vgl. Allingham und Sandmo (1972)). Jeder Steuerzahler kennt sein Einkommen W. Das Finanzamt kennt jedoch nur das Einkommen, dass der Steuerzahler deklariert. Dieses deklarierte Einkommen wird mit X definiert. Die Steuer θ wird nur auf das deklarierte Einkommen X erhoben, da ja nur dieses dem Finanzamt bekannt ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und daher das wahre Einkommen bekannt wird, beträgt p. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, muss eine Strafsteuer π auf den hinterzogenen Betrag W-X gezahlt werden, wobei der Strafsteuersatz π die Steuer θ übersteigt (vgl. Allingham und Sandmo (1972)). Das Einkommen des Steuerzahlers bei aufgedeckter Steuerhinterziehung beträgt: W = W – θ * X – π (W – X). Das Einkommen des Steuerzahlers bei erfolgreicher Steuerhinterziehung beträgt: W = W – θ * X (vgl. Schmidtchen (1994)). Bei erfolgreicher Steuerhinterziehung werden also nur die Steuern auf das deklarierte 2 Einkommen berücksichtigt, während bei aufgedeckter Steuerhinterziehung auch der Strafsteuersatz auf das nicht deklarierte Einkommen mit einbezogen wird. Der Steuerzahler möchte sein Einkommen möglichst maximieren, d.h. er wählt das Einkommen, das er deklariert so, dass er einen möglichst hohen Nutzen davon hat. Der Steuerzahler überlegt sich also bei welcher Entdeckungswahrscheinlichkeit er bereit ist Steuern zu hinterziehen und welchen Teil seines Einkommens er deklarieren will. Dies lässt sich in folgender Formel darstellen, die eine Kombination der beiden vorangehenden Formeln darstellt: E (U) = (1-p) * U(W – θ * X) + p * U(W – θ * X – π(W – X)) (1) Um die weiteren Ausführungen leichter darzustellen, müssen einige Umformungen vorgenommen werden. Daher wird festgelegt, dass Y = W – θ * X und Z = W – θ * X – π(W – X) ist. (2) Durch ableiten nach X ergibt sich als Ableitung 1.Ordnung: -θ (1-p) U`(Y) – (θ – π) p U`(Z) = 0 (3) Als Ableitung 2. Ordnung ergibt sich: D = θ² (1 – p) U‘‘ (Y) + (θ – π)² p U‘‘ (Z) (4) Für das Modell von Allingham und Sandmo (1972) ist es entscheidend das 0 < X < W gilt. Da die Erfüllung dieser Bedingung jedoch von den Werten der verschiedenen Parameter abhängt, wird im Folgenden sowohl der erwartete Nutzen für X = 0 sowie für X = W bestimmt. Dazu setzt man in Formel (3) X = 0 bzw. X = W ein. -θ (1-p) U`(W) – (θ – π) p U`(W(1 – π)) > 0 (5) -θ (1-p) U`(W (1- θ)) – (θ – π) p U`(W (1- θ)) < 0 (6) Durch Umformung der beiden Formeln erhält man: p π > 0 [p + (1 – p) (U´(W) / U´(W (1 – θ)))] 3 (5´) pπ<0 (6´) Aus der Formel (6´) lässt sich ableiten, dass der Steuerzahler Steuern hinterziehen würde, wenn die erwartete Strafsteuer auf das nicht deklarierte Einkommen geringer ist als die reguläre Steuer für diesen Teil des Einkommens gewesen wäre. Aus der Formel (5´) ergibt sich dagegen, dass die erwartete Strafsteuer auf das nicht deklarierte Einkommen in diesem Fall größer ist als die reguläre Steuer für diesen Teil des Einkommens gewesen wäre. Der Steuerzahler würde also in diesem Fall keine Steuern hinterziehen (vgl. Allingham und Sandmo (1972)). 2.1.1.2. Komparativ-statische Darstellung des Modells von Allingham und Sandmo (1972) In der komparativ-statischen Analyse wird untersucht, inwieweit das deklarierte Einkommen des Steuerzahlers von den Parametern Einkommen W, Steuer θ, Strafsteuer π und Entdeckungswahrscheinlichkeit p abhängt. Um dies zu untersuchen gehen Allingham und Sandmo (1972) von der Risikoaversionsfunktion von Arrow und Pratt aus (vgl. Arrow (1970)). Hier lässt sich zwischen der absoluten und der relativen Risikoaversionsfunktion unterscheiden: Absolute Risikoaversion: RA (Y) = - (U‘‘ (Y) / U‘ (Y)) Relative Risikoaversion: RR (Y) = - (U‘‘ (Y) Y / U‘ (Y) Es besteht die Annahme, dass die absolute Risikoaversion bei steigendem Einkommen W abnimmt. Zu der relativen Risikoaversion treffen Allingham und Sandmo (1972) keine spezifischen Hypothesen. Durch ableiten der Formel (3) nach W und lösen nach ∂ X / ∂ W erhält man: ∂ X / ∂ W = 1 / D [θ (1-p) U‘‘ (Y) + (θ – π)(1 – π) p U‘‘ (Z)] (7) Durch Einbeziehung der absoluten Risikoaversionsfunktion ergibt sich dann: ∂ X / ∂ W = - 1 / D θ (1 – p) U‘ (Y) [RA (Y) – (1 – π) RA (Z)] 4 (8) Durch die vorher getroffene Annahme, dass die absolute Risikoaversion bei steigendem Einkommen abnimmt, müsste RA (Y) < RA (Z) gelten. Da das Vorzeichen des Teils in der Klammer von dem Wert von π abhängt, ist es notwendig, dass π ≥ 1 ist um eindeutig sagen zu können das die Formel (8) insgesamt positiv ist. Nun betrachten Allingham und Sandmo (1972) die Ableitung ∂ (X / W) / ∂ W um zu untersuchen ob der Anteil des deklarierten Einkommens W aufgrund von Schwankungen des Einkommens variiert: ∂ (X / W) / ∂ W = 1 / W² ((∂ X / ∂ W) * W – X) (9) Durch einsetzen aus den Formeln (4) und (7) ergibt sich: ∂ (X / W) / ∂ W = (1 / W²)(1 / D) [θ (1 – p) U‘‘ (Y) W + (θ – π)(1 – π) p U‘‘ (Z) W - θ² (1-p) U‘‘ (Y) X – (θ – π)² p U‘‘ (Z) X] Durch zusammenfassen und einsetzen aus den Formeln (2) erhält man: ∂ (X / W) / ∂ W = (1 / W²)(1 / D) [θ (1 – p) U‘‘ (Y) Y + (θ – π) p U‘‘ (Z) Z] (10) Durch einsetzten aus der Formel (3) ergibt sich schließlich: ∂ (X / W) / ∂ W = (1 / W²)(1 / D) θ (1 – p) U‘ (Y) [RR (Y) – RR (Z)] (11) Daraus lässt sich ableiten, dass bei schwankendem Einkommen der deklarierte Anteil des Einkommens je nach der Risikoaversion variiert. Es kann daher steigen, konstant bleiben oder sinken, je nachdem ob die Risikoaversion steigt, konstant bleibt oder sinkt. Als nächsten Schritt leiten Allingham und Sandmo (1972) die Formel (3) nach dem Steuersatz θ ab um zu untersuchen, ob der Steuersatz die Höhe der Steuerhinterziehung beeinflusst. 5 ∂ X / ∂ θ = - (1 / D) X [θ (1-p) U‘‘ (Y) + (θ – π) p U‘‘ (Z)] + (1 / D) [(1 – p) U‘ (Y) + p U‘ (Z)] (12) Durch einsetzten aus der Formel (3) lässt sich die Ableitung wie folgt umschreiben: ∂ X / ∂ θ = (1 / D) X θ (1 – p) U‘(Y) [RA (Y) – RA (Z)] + (1 / D) [(1 – p) U‘ (Y) + p U‘ (Z)] (13) Der zweite Teil der Gleichung ist immer negativ, während der erste Teil je nach der Risikoaversion zwischen positiv, null und negativ variieren kann. Allingham und Sandmo (1972) erklären dies ökonomisch gesehen mit dem Einkommens- und dem Substitutionseffekt. Der Substitutionseffekt ist negativ, da ein höherer Steuersatz es profitabler macht Steuern zu hinterziehen. Der Einkommenseffekt ist dagegen positiv, da ein höherer Steuersatz den Steuerzahler ärmer macht. Dadurch wird sowohl Y wie auch Z kleiner. Dies führt bei abnehmender Risikoaversion zu einer Reduktion der Steuerhinterziehung. Im nächsten Schritt leiten Allingham und Sandmo (1972) die Formel (3) nach der Strafsteuer π ab: ∂ X / ∂ π = - (1 / D)(W – X)(θ – π) p U‘‘ (Z) – (1 / D) p U‘ (Z) (14) Hier stellt man fest, dass beide Teile der rechten Seite positiv sind. Dies bedeutet, dass eine Erhöhung der Strafsteuer immer eine Erhöhung des deklarierten Teils des Einkommens bewirkt. Im letzten Schritt wird die Formel (3) nach der Entdeckungswahrscheinlichkeit p abgeleitet: ∂ X / ∂ p = (1 / D) [ - θ U‘ (Y) + (θ – π) U‘ (Z)] (15) Da die Ableitung immer positiv ist, führt ein Anstieg der Entdeckungswahrscheinlichkeit genau wie eine Erhöhung der Strafsteuer immer zu 6 einer Erhöhung des desklarierten Teils des Einkommens (vgl. Allinghamund Sandmo (1972)). 2.1.1.3. Zusammenfassung der Ergebnisse des Modells von Allingham und Sandmo (1972) Aus den vorausgehenden Erläuterungen lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen: Die vom Steuerzahler erwartete Strafsteuer muss höher sein als die reguläre Steuer, da ansonsten die Steuerzahler Steuern hinterziehen würden, da sie sogar im Falle einer Entdeckung einen finanziellen Vorteil von der Steuerhinterziehung hätten. Des Weiteren wird der Einfluss der Parameter Einkommen W, Steuer θ, Strafsteuer π und Entdeckungswahrscheinlichkeit p auf die Höhe des deklarierten Einkommens untersucht. Bei schwankendem Einkommen W steigt, bleibt konstant oder sinkt der deklarierte Anteil des Einkommens je nach der Risikoaversion. Ein genauer Zusammenhang kann jedoch nicht festgestellt werden. Eine Erhöhung des Steuersatzes θ führt bei abnehmender Risikoaversion zu einer Reduktion der Steuerhinterziehung. Hier gilt jedoch genauso wie bei dem Parameter Einkommen W das kein exakter Zusammenhang festgestellt wird. Anders ist dies bei den Parametern Strafsteuer π und Entdeckungswahrscheinlichkeit p. Eine Erhöhung der Strafsteuer oder eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit bewirkt immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens (vgl. Allingham und Sandmo (1972)). 2.1.1.4. Kritik an dem Modell von Allingham und Sandmo (1972) Die klassische ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung ermöglicht es einige wichtige Schlüsse für die Gründe der Steuerhinterziehung zu ziehen. „Der Vorteil des traditionellen Modells der Steuerhinterziehung liegt in seiner Einfachheit“ (Berger und Schneider (1998), S.20). Es existiert jedoch dennoch eine große Anzahl an Kritikpunkten. 7 Allingham und Sandmo (1972) stellen fest, dass eine Erhöhung der Strafsteuer oder eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens bewirkt. Dies heißt im Umkehrschluss, dass bei geringer Strafsteuer oder geringer Entdeckungswahrscheinlichkeit, alle Steuerzahler Steuern hinterziehen müssten. Um dies zu untersuchen führte Baldry (1987) ein Experiment durch und stellt fest, „daß keineswegs alle Steuerzahler in einem als Spielsituation konzipierten Experiment zur Steuerverkürzung neigen“ (Berger und Schneider (1998), S.20). Es müsste also weiterüberlegt werden, warum manche Steuerzahler trotz geringer Entdeckungswahrscheinlichkeit und geringer Strafsteuer keine Steuerhinterziehung begehen. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu beachten, dass Personen, die Steuern hinterziehen oder in einem kriminellen Umfeld wirken, die Entdeckungswahrscheinlichkeit als geringer empfinden als andere (vgl. Webley, Robben, Elffers und Hessing (1991), S.8). Das bedeutet, dass es einige Personen geben kann, die die Entdeckungswahrscheinlichkeit einfach zu hoch einschätzen und deshalb keine Steuern hinterziehen. Im Allgemeinen ist es auch laut Alm, McClellan und Schulze (1992) so, dass die Chance auf Entdeckung der Steuerhinterziehung überschätzt wird und daher mehr Steuern bezahlt werden als dies durch die ökonomische Theorie vermutet wird (vgl. Berger und Schneider (1998). Kritisch ist ebenfalls zu sehen, dass die Steuerzahler meist keine oder nicht genügende Informationen über Entdeckungswahrscheinlichkeit und Strafsteuersätze bei Steuerhinterziehung haben (vgl. Spicer und Thomas (1982)). Sie haben also gar nicht die Möglichkeit eine, wie in dem Modell von Allingham und Sandmo (1972) angenommene, vollkommene rationale Entscheidung zu treffen. In dem Modell von Allingham und Sandmo (1972) wird weiterst angenommen, dass die Entscheidung ob die Steuerzahler Steuern hinterziehen oder nicht, nur von den Parametern Einkommen, Steuer, Strafsteuer und Entdeckungswahrscheinlichkeit abhängt (vgl. Allingham und Sandmo (1972)). Die Entscheidung, ob Steuern hinterzogen werden oder nicht, stellt aber keine isolierte Entscheidung dar, sondern wird durch Kommunikation und Interaktion mit anderen Steuerzahlern beeinflusst (vgl. Webley, Robben, Elffers und Hessing (1991)). Diese Interaktion mit anderen 8 Steuerzahlern wird in dem Modell von Allingham und Sandmo (1972) in keinster Weise berücksichtigt. Die Kritik an dem Modell von Allingham und Sandmo (1972) macht deutlich, dass überprüft werden müsste, ob nicht auch persönliche, soziale bzw. psychologische Aspekte die Gründe für die Entscheidung für oder gegen Steuerhinterziehung beeinflussen. 2.1.2. Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) 2.1.2.1. Formale Darstellung des Modells von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) Das Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) baut auf das in Kapitel 3.1.1. dargestellte Modell von Allingham und Sandmo (1972) auf. Es erweitert das Modell um soziale Interaktionen. Gemäß Manski (1993) bestehen diese sozialen Interaktionen im Wesentlichen aus endogenen und exogenen Interaktionen sowie aus wechselseitigen Beziehungen zueinander. Eine endogene Interaktion stellt in diesem Zusammenhang beispielsweise die soziale Einbettung in das Umfeld des Steuerzahlers dar. Eine exogene Interaktion ist beispielsweise der Einfluss, der entsteht, je nachdem ob etwas als Fair oder Unfair empfunden wird, d.h. im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung, inwieweit Steuerhinterziehung entsteht, weil Steuern als Unfair empfunden werden (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Fortin, Lacroix und Villeval (2007) treffen einige grundlegende Annahmen für ihr Modell: Jedes Individuum i gehört zu der Referenzgruppe N. N ist exogen. Das Einkommen vor Steuern der Individuen ist dem Finanzamt nicht bekannt. Dieses ist auch exogen. Alle Individuen aus einer Gruppe beziehen ein gleich hohes Einkommen. Ihnen ist bekannt, dass die Steuerrate ti flach verläuft. Jedes Individuum muss entscheiden, welche Höhe seines Einkommens es deklariert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Steuerprüfung stattfindet beträgt pi. Wenn das Individuum bei der Steuerhinterziehung erwischt wird muss es die Steuer für das nicht deklarierte Einkommen Fi = 1 – Di, also ti Fi nachzahlen. Des Weiteren muss es 9 eine Strafsteuer Ө ti Fi zahlen, wobei Ө > 0 gilt. Die Strafsteuer ist für jedes Individuum gleich hoch (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Aus den Modellannahmen von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) ergibt sich, dass das Nettoeinkommen des Individuums für den Fall, dass keine Steuerprüfung stattfindet 1 – ti Di beträgt. Für den entgegengesetzten Fall, dass eine Steuerprüfung stattfindet, ergibt sich dagegen für das Nettoeinkommen 1 – ti Di – (1 + Ө) ti Fi = 1 – ti Di – (1 + Ө) ti (1 – Di). Der Steuerzahler möchte sein Einkommen möglichst maximieren, d.h. er wählt das Einkommen, das er deklariert so, dass er einen möglichst hohen Nutzen davon hat. Der Steuerzahler überlegt sich also bei welcher Entdeckungswahrscheinlichkeit er bereit ist Steuern zu hinterziehen und welchen Teil seines Einkommens er hinterziehen will. Dies stellen Fortin, Lacroix und Villeval (2007) in folgender Formel dar, die eine Kombination der beiden vorangehenden Formeln darstellt: EUi = { (1 – pi) u (1 – ti Di) + pi u (1 – ti Di – (1 + Ө) ti (1 – Di)) } + S (Di, Xi) (1) Als Bedingung gilt die Ungleichung 0 ≤ Di ≤ 1. (2) Die Formel (1) besteht aus zwei Komponenten. Der erste Teil stellt den privaten Nutzen des Individuums dar, der durch die Bestimmung der Höhe des deklarierten Einkommens entsteht. Diese Komponente ist in dem Klammerausdruck zu finden. Der zweite Teil, also S (Di, Xi), stellt den sozialen Nutzen dar. Hier ist der soziale Nutzen gemeint, der mit Steuerehrlichkeit verknüpft ist, also durch diese entsteht. Der soziale Nutzen hängt, wie in der Formel ersichtlich sowohl von der Höhe des deklarierten Einkommens, wie auch von dem Vektor Xi. Xi besteht dabei aus verschiedenen exogenen Variablen (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Fortin, Lacroix und Villeval (2007) stellen den marginalen sozialen Nutzen durch si Ξ ∂ S / ∂ Di 10 dar und nehmen an, dass er nur von Xi : si = s (Xi) abhängt. Daher ergibt sich: S (Di, Xi) = s (Xi) Di (3) Wie bereits erwähnt besteht der Vektor Xi aus verschiedenen exogenen Variablen. Durch Einsetzen dieser exogenen Variablen in die Formel (3) ergibt sich: s (D¯e-i, t¯-i, p¯-i, Ai, A¯-i, εi) Di (4) Die Variable D¯e-idrückt dabei die subjektive Erwartung des Individuums i über die durchschnittliche Steuerehrlichkeit der anderen Individuen aus seiner Referenzgruppe N aus. Ein positiver Effekt dieser Variable besagt also, dass das Individuum sich dem Verhalten in Bezug auf Steuerehrlichkeit seiner Referenzgruppe anschließt. Ein negativer Effekt dieser Variable drückt dagegen aus, dass das Individuum das Verhalten der Referenzgruppe ablehnt und daher anders handelt, also entweder mit mehr oder aber mit weniger Steuerehrlichkeit sein Einkommen deklariert als die anderen Individuen. Die Variablen t¯-i und p¯-i drücken bei gegebenem individuellem Steuersatz und individueller Wahrscheinlichkeit für eine Steuerprüfung, die Verbesserung des marginalen sozialen Nutzens durch den Steuersatz der Referenzgruppe und durch die Wahrscheinlichkeit der Steuerprüfung der Referenzgruppe aus. Die Variable Ai beinhaltet die beobachtbaren Merkmale des Individuums. Diese sind zum Beispiel Geschlecht, Alter, usw. Die Variable A¯ -i stellt zusätzlich die durchschnittlichen beobachtbaren Merkmale der anderen Individuen der Referenzgruppe dar. Der Term εi bezieht sich hingegen auf die unbeobachtbaren Variablen, sowohl der Individuen als auch der Gesamtheit der Individuen in der Referenzgruppe (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Die optimale Höhe des deklarierten Einkommens, wie es für Formel (1) benötigt wird um den Nutzen zu maximieren, kann aus den Überlegungen der Kuhn-TuckerBedingungen abgeleitet werden. Fortin, Lacroix und Villeval (2007) wählen jedoch eine andere, aber trotzdem ähnliche, Art der Darstellung. Die Gleichung für D*i, also die latente Variable in Verbindung mit Di, lässt sich unter der Bedingung, dass die Ungleichung (2) vorerst außer Acht gelassen wird, folgendermaßen darstellen: 11 D*i = D* (ti, pi, D¯e-i, t¯-i, p¯-i, Ai, A¯-i, εi) (5) Fortin, Lacroix und Villeval (2007) nehmen außerdem an, dass das Einkommen des Individuums sowie der Strafsteuersatz konstant sind. Durch Beachtung der Ungleichung (2) ergibt sich daher als Beziehung zwischen der Variable Di und der latenten Variable D*i folgende Formel, in der 1 einen Indikator des Events a darstellt: Di = 1 (0 < D*i < 1) D*i + 1 (D*i ≥ 1) (6) 2.1.2.2. Prognosen des Modells von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) Fortin, Lacroix und Villeval (2007) stellen sechs verschiedene Prognosen zu ihrem Modell auf. Die erste Prognose bezieht sich auf ein risikoscheues Individuum. Die anderen fünf Prognosen beschäftigen sich mit dem Einfluss verschiedener exogener Variablen auf die Höhe des deklarierten Einkommens. Die letzten drei Prognosen beziehen sich auf die Tatsache, dass das Individuum zu umso größerer Steuerehrlichkeit neigt, je größer der marginale soziale Nutzen der Steuerehrlichkeit si ist. 1. Eine risikoscheues Individuum wird immer dann einen Anreiz haben Steuern zu hinterziehen, also weniger Einkommen zu deklarieren als es hat, wenn 1 – s (Xi) / tu‘ (1 – t) – pi (1 + Ө) > 0 gilt. Dies bedeutet also, dass ein risikoscheues Individuum Steuern hinterzieht, sobald der erwartete Rückfluss aus dieser Steuerhinterziehung in jedem Fall positiv ausfällt. Der Ausdruck s (Xi) / tu‘ (1 – t) drückt dabei die marginalen sozialen Kosten für die Steuerhinterziehung aus. Dieser Ausdruck ist immer positiv, wenn der marginale soziale Nutzen positiv ist, also wenn gilt: s (Xi) > 0 (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 2. Der Einfluss einer Erhöhung des Steuersatzes kann positiv oder negativ auf die Steuerehrlichkeit wirken. Dies lässt sich durch ∂ Di / ∂ ti = ? ausdrücken. Der Einfluss des Steuersatzes lässt sich durch zwei verschiedene Sachverhalte herleiten. Die Höhe der Strafsteuer ist proportional zu der Höhe der hinterzogenen Steuer. Aus diesem Grund kommt es bei einer Erhöhung des Steuersatzes zu keinem Substitutionseffekt für den privaten Konsum des Steuerzahlers, unabhängig davon 12 ob nun eine Steuerprüfung stattfand oder nicht. Das Einkommen des Steuerzahlers sinkt nämlich in diesem Fall. Da angenommen wird, dass das Individuum mit sinkendem Einkommen immer risikoscheuer wird, hat die Erhöhung des Steuersatzes einen positiven Einfluss auf die Steuerehrlichkeit. Im Gegensatz dazu gibt es auch einen zweiten Sachverhalt, der einen negativen Effekt auf die Steuerehrlichkeit hat. Mit steigendem Steuersatz steigen auch die marginalen Kosten der Steuerehrlichkeit. Das Individuum wird also seine Steuerehrlichkeit verringern (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 3. Eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit erhöht die Steuerehrlichkeit. Dies lässt sich durch ∂ Di / ∂ pi = ≥ 0 ausdrücken (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 4. Eine Erhöhung des durchschnittlich deklarierten Einkommens der Individuen einer Referenzgruppe kann einen positiven oder negativen auf die Steuerehrlichkeit des Individuums haben. Dies hängt davon ab, ob das Individuum das Verhalten der Gruppe annimmt oder bewusst ablehnt. Der Effekt lässt sich durch ∂ Di / ∂ D¯e-i = ? ausdrücken (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 5. Eine Erhöhung des Steuersatzes der Referenzgruppe des Individuums, erhöht die Steuerehrlichkeit. Ausdrücken lässt sich dies durch ∂ Di / ∂ t¯-i ≥ 0 Dieser Effekt wird dadurch begründet, dass das Individuum seinen eigenen Steuersatz als weniger unfair empfindet wenn der Steuersatz der anderen Individuen höher ist (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 6. Eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit der Referenzgruppe des Individuums, erhöht ebenfalls die Steuerehrlichkeit. Dies lässt sich durch ∂ Di / ∂ p¯-i ≥ 0 ausdrücken (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 2.1.2.3. Das Experiment von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) Fortin, Lacroix und Villeval (2007) führen zur Überprüfung, ihres zuvor hergeleiteten formalen Modells, ein Experiment durch. Dieses dient im Wesentlichen dazu, den Einfluss der endogenen und exogenen sozialen Interaktionen auf die Höhe der Steuerhinterziehung zu untersuchen. Das Experiment umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Kombinationen von Steuersätzen und Prüfwahrscheinlichkeiten. Dies 13 hat zur Folge, dass die Wirkungen der verschiedensten Steuersysteme in einem Experiment untersucht werden können. Die Teilnehmer des Experiments sind ausschließlich Studenten. Es nehmen 180 Studenten an dem Experiment teil. Das Experiment wird in zwei Teilen durchgeführt. Der erste Teil besteht aus 5 Runden und wird dazu verwendet die Versuchspersonen an das Experiment zu gewöhnen und ihnen den Ablauf der Spielsituation zu verdeutlichen. Die Runden schließen unmittelbar aneinander an, das heißt es wird zwischen den einzelnen Runden kein Feedback über die erzielten Ergebnisse gegeben. Im diesem Teil des Experiments werden die endogenen Variablen der Interaktion noch außer Acht gelassen werden. Dies bedeutet, dass das Individuum keine Information über das Verhalten der anderen Individuen der Referenzgruppe erhält. Jede Referenzgruppe besteht aus 15 Individuen. Zu Beginn jeder Runde erhält jedes Individuum eine Art Einkommen von 100 experimental currency units (ECU). Es gibt 5 verschiedene Steuersätze, die jeweils 3 Individuen zufällig zugeordnet wurden. Dies ist den Individuen auch bekannt. Jedes Individuum wird dazu aufgefordert sein Einkommen mit einem Betrag zwischen 0 und 100 zu deklarieren. Die dadurch entstehende Steuer wird für Forschungszwecke verwendet. Falls eine Steuerprüfung stattfindet, muss das Individuum eine Strafe für das hinterzogene Einkommen zahlen. Es gibt 5 verschiedene Prüfwahrscheinlichkeiten. Genau wie der Steuersatz werden auch diese zufällig auf jeweils 3 Individuen zugeordnet und dies ist den Individuen ebenfalls bekannt. Vor jeder Runde werden die Steuersätze sowie die Prüfwahrscheinlichkeiten den Individuen neu zufällig zugeteilt. Bei der Zuteilung der Steuersätze und der Prüfwahrscheinlichkeiten wird bewusst zwischen hohen, mittleren und niedrigen abgewechselt. Die Tatsache ist den Individuen jedoch nicht bekannt (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Der zweite Teil des Experiments besteht ebenfalls aus 5 Runden. Den Individuen wird, wie im ersten Teil, vor Beginn jeder Runde der Steuersatz und die Prüfwahrscheinlichkeit zugeteilt. Jede Runde besteht jetzt allerdings aus bis zu 10 Perioden. Die Anzahl der Perioden richtet sich nach dem Kriterium der Konvergenz. Es werden solange weitere Perioden durchgeführt, bis die Konvergenz ein Ausmaß von 5% nicht mehr überschreitet. Es werden jedoch höchstens 10 Perioden durchgeführt. Falls keine Konvergenz von höchstens 5% erreicht wird, werden die 14 Daten der Runde nicht ausgewertet. Des Weiteren wird dem Individuum nach jeder Periode das Gruppenverhalten der vorherigen Periode mitgeteilt. Dies beinhaltet die Anzahl der Individuen, die Steuern hinterzogen haben, sowie das durchschnittliche deklarierte Einkommen der Referenzgruppe (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Im Anschluss an das Experiment werden die Teilnehme gebeten einen Fragebogen auszufüllen. Dieser dient dazu einige persönliche Daten des Individuums zu erheben. Dies sind beispielsweise Alter, Geschlecht und Studienfach. Des Weiteren wollen Fortin, Lacroix und Villeval (2007) durch diesen Fragebogen die Höhe des Ungerechtigkeitsempfindens der Individuen testen. Dazu werden die Individuen gefragt, wie sie einen Kuchen zwischen zwei Personen aufteilen würden. Dazu müssen die Individuen jeweils eine aus zwei möglichen Teilungsquoten auswählen: (50/50) oder (55/65), (50/50) oder (45/70), (50,50) oder (35/85). Wenn das Individuum die Teilungsquote (50/50) vorzieht, deuten Fortin, Lacroix und Villeval (2007) dies als größeres Ungerechtigkeitsempfinden. Deshalb führen sie das Ungerechtigkeitsempfinden als Kontrollvariable mit einem Wert zwischen 0 und 2 in ihr Modell ein. 2.1.2.4. Ergebnisse des Modells von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) Ca. 88% der Runden, in denen die Individuen Informationen zum Verhalten der anderen Individuen erhalten haben, sind konvergent. Daher kommt es in diesen Runden zu einem sozialen Gleichgewicht. Das durchschnittliche deklarierte Einkommen beträgt im ersten Teil des Experiments, also ohne Informationen über das Verhalten der anderen Individuen, 50,15 ECU. Im zweiten Teil des Experiments erhöht es sich geringfügig auf 53,92 ECU (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Fortin, Lacroix und Villeval (2007) haben erwartet, dass D¯e-i keinen eindeutigen Effekt auf die Entscheidung des Individuums, Steuern zu hinterziehen oder nicht, hat. Sie stellen jedoch fest, dass der Effekt von D¯e-i negativ ist. Dies bedeutet, dass das Individuum umso weniger Steuern hinterzieht, umso mehr die durchschnittliche Steuerhinterziehung der Referenzgruppe steigt. Das Individuum passt sich also nicht dem Verhalten der anderen Individuen seiner Referenzgruppe an. 15 Der Effekt des durchschnittlichen Steuersatzes der Referenzgruppe auf die Steuerehrlichkeit des Individuums ist positiv. Dies bedeutet, dass das Individuum umso weniger Steuern hinterzieht, je höher der durchschnittliche Steuersatz der Referenzgruppe ist. Dies lässt sich dadurch erklären, dass das Individuum seinen Steuersatz als fairer empfinden wird, wenn der durchschnittliche Steuersatz der Referenzgruppe höher ist. Die Erwartung von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) ∂ D i / ∂ t¯-i ≥ 0 hat sich also bestätigt. Die durchschnittliche Prüfwahrscheinlichkeit hat, im Gegensatz dazu, jedoch fast keinen Effekt auf die Höhe der Steuerhinterziehung (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Eine Erhöhung des individuellen Steuersatzes erhöht das deklarierte Einkommen. Eine Steuererhöhung hat also einen positiven Effekt auf die Steuerehrlichkeit. Dieser positive Effekt besteht jedoch nur bei Steuersätzen über 39,1%. Niedrigere Steuersätze führen im Gegensatz dazu zu einem negativen Effekt. Die Vermutung von Fortin, Lacroix und Villeval (2007), dass eine Erhöhung des Steuersatzes sowohl einen positiven wie auch einen negativen Effekt auf die Höhe der Steuerhinterziehung haben kann, konnte also bestätigt werden (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Eine Erhöhung der individuellen Prüfwahrscheinlichkeit hat einen positiven Effekt auf die Steuerehrlichkeit des Individuums und verringert daher die Höhe der Steuerhinterziehung des Individuums. Fortin, Lacroix und Villeval (2007) haben dies in ihrem Modell bereits erwartet. Fortin, Lacroix und Villeval (2007) kommen des Weiteren zu dem Ergebnis, dass Frauen weniger Steuern hinterziehen als Männer. Individuen mit einem großen Ungerechtigkeitsempfinden hinterziehen häufig weniger Steuern als Individuen, die auf Ungerechtigkeiten nicht so stark reagieren. 2.1.2.5. Kritik an dem Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) Ebenso wie Allingham und Sandmo (1972) stellen Fortin, Lacroix und Villeval (2007) fest, dass eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit eine Erhöhung des deklarierten Einkommens bewirkt. Dies heißt im Umkehrschluss, dass bei geringer 16 Entdeckungswahrscheinlichkeit, alle Steuerzahler Steuern hinterziehen müssten. Wie bereits in Kapitel 2.1.1.4. dargelegt, ist dies jedoch nicht unbedingt der Fall. Die in Bezug auf das Empfinden der Höhe der Entdeckungswahrscheinlichkeit getätigten Ausführen in Kapitel 2.1.1.4. gelten ebenfalls für das Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007). Fortin, Lacroix und Villeval (2007) kommen weiter zu dem Ergebnis, dass das Individuum umso weniger Steuern hinterzieht, umso mehr die durchschnittliche Steuerhinterziehung der Referenzgruppe steigt. Sie merken jedoch bereits selber an, dass dieses Ergebnis auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass aufgrund von Vereinfachungen die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Individuum und der Gruppe außer Acht gelassen wird (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). Kritisch zu sehen ist ebenfalls das von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) gewählte Experiment in Form einer Spielsituation dar. Vorteilhaft ist die einfache Durchführbarkeit des Experiments. Ein Nachteil dieser Form des Experiments ist jedoch, dass die Versuchspersonen das Experiment eventuell so sehr als Spiel sehen, dass sie Verhaltensweisen annehmen, die sie im normalen Leben nie annehmen würden. Vor allem ist zu beachten, dass es sich um imaginäre Gewinne und Verluste handelt und die Versuchspersonen daher unvorsichtiger damit umgehen als mit echtem Geld (vgl. Brandstätter (1994)). Des Weiteren ist fraglich, ob ein Experiment mit Studenten, für die Steuerzahlen gewöhnlicher weise nicht zum Alltag gehört, zu einem realen Ergebnis kommt. Studenten sind weniger routiniert im Ausfüllen von Steuererklärungen und neigen in Experimenten eher dazu nur einen Teil des Eikommens zu deklarieren, als Nichtstudenten (vgl. Pudney, Pyle und Saruc (2000). Außerdem ist beim Übertragen der Versuchsergebnisse in reale Situationen zu beachten, dass die Ergebnisse des Experiments durch die Bildung künstlicher Gruppen entstehen. Eine Übertragung der Ergebnisse ist daher nur mit äußerster Vorsicht möglich (vgl. Fortin, Lacroix und Villeval (2007)). 17 2.1.3. Gegenüberstellung der Modelle von Allingham und Sandmo (1972) und Fortin, Lacroix und Villeval (2007) Das Modell von Allingham und Sandmo (1972) ist ein sehr klassisches traditionelles Modell. Es betrachtet nur die Parameter Einkommen, Steuer, Strafsteuer und Entdeckungswahrscheinlichkeit und lässt Einflüsse durch Interaktion völlig außer Acht. Der Vorteil des Modells ist, dass es sehr einfach aufgebaut ist (vgl. Webley, Robben, Elffers und Hessing (1991). Der Nachteil des Modells ist, wie bereits erwähnt, dass es die Interaktion zwischen den Steuerzahlern nicht mit einbezieht. Des Weiteren werfen die Ergebnisse des Modells die Frage auf, warum so viele Menschen Steuern zahlen, obwohl die Entdeckungswahrscheinlichkeit und die Strafen nur sehr gering sind (siehe Kapitel 2.1.1.4). Das Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) knüpft genau an diesem Punkt an. Es untersucht die sozialen Interaktionen zwischen dem Steuerpflichtigen und einer Referenzgruppe und deren Wirkungen auf die Steuerhinterziehung. Es erweitert also das Modell von Allingham und Sandmo (1972) um einige wichtige Faktoren und macht es dadurch realitätsnäher. In vielen Punkten kommen die beiden Modelle zum gleichen Ergebnis. So sind beispielsweise die Formeln zur Nutzenmaximierung weitestgehend ähnlich. (vgl. Kapitel 2.1.1.1. Formel (1) und Kapitel 2.1.2.1. Formel (1)). Des Weiteren kommen beide Modelle zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit Steuerhinterziehung reduziert. Auch die anderen Ergebnisse der beiden Modelle schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich gut miteinander. Zusammenfassend kann man als sagen, dass sich das Modell von Allingham und Sandmo (1972) auf die Parameter Einkommen, Steuer, Strafsteuer und Entdeckungswahrscheinlichkeit spezialisiert, während das Modell von Fortin, Lacroix und Villeval (2007) die bisherigen Erkenntnisse durch eine Einbeziehung von Interaktionen zwischen dem Steuerpflichtigen und einer Referenzgruppe erweitert. Man kann also sagen, dass die beiden Modelle zusammen gesehen viele wichtige Erkenntnisse zu den Gründen für Steuerhinterziehung liefern. 18 2.1.4. Hypothesen 1. Eine Erhöhung der Strafsteuer bewirkt immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens, also eine Verringerung der Steuerhinterziehung. 2. Eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit bewirkt immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens also eine Verringerung der Steuerhinterziehung. 3. Die Steuerzahler hinterziehen umso weniger Steuern, je mehr die durchschnittliche Steuerhinterziehung der Referenzgruppe steigt. 4. Die Steuerzahler hinterziehen umso weniger Steuern, je höher der durchschnittliche Steuersatz der Referenzgruppe ist. 5. Umso höher die individuelle Prüfwahrscheinlichkeit ist, umso weniger Steuern hinterziehen die Steuerzahler. 6. Frauen hinterziehen seltener Steuern als Männer. 19 2.2. Psychologische Theorie der Steuerhinterziehung Die psychologische Theorie befasst sich mit einer Vielzahl von Experimenten und Versuchen, mit denen man die Gründe für Steuerhinterziehung aus psychologischer Sicht herausfiltern möchte. Im Gegensatz zu den ökonomischen Modellen „bezieht die sozialpsychologische Disziplin explizit das Individuum mit Emotionen, Wahrnehmungen und Einstellungen als intervenierenden Prozessen in die Betrachtung ein.“ (Bayer und Reichl (1997), S.62) Schmölders (1978) befasste sich als Erster mit der Thematik. „Schmölders interessierte sich vor allem dafür, welche Kenntnisse über das Steuersystem in der Bevölkerung verbreitet sind und wie Steuerhinterziehung in den verschiedenen Berufsgruppen bewertet wird. Wenn in repräsentativen Umfragen deutliche Unterschiede zwischen den Berufsgruppen in der Verurteilung von Steuerbetrug erscheinen, so ist nach Schmölders darin ein Indiz für die nach Berufsgruppen unterschiedlichen Möglichkeiten und Gepflogenheiten der Steuerhinterziehung zu sehen.“ (Brandstätter (1994), S.214) Schmölders entwickelte jedoch noch keine Experimente, sondern führte Umfragen durch. 2.2.1. Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) 2.2.1.1. Formale Darstellung des Modells von Weigel, Hessing und Elffers (1987) Bei dem Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) handelt es sich um ein sozialpsychologisches Modell. Es untersucht das Verhalten der Menschen in Bezug auf Steuerhinterziehung. Es handelt sich bei dem Modell weder um eine mathematische Darstellung noch um ein Experiment. Weigel, Hessing und Elffers (1987) erhalten ihre Ergebnisse durch zusammenfassen und aufarbeiten der bereits erfolgten psychologischen Experimente. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf die Arbeit von Jessor et al. (1968). Es ist jedoch nicht ihre Intention sich nur auf diese Arbeit zu beschränken, sondern sie möchten die verschiedenen existierenden Arbeiten zur Steuerhinterziehung in ihrem Modell zusammenführen. 20 Weigel, Hessing und Elffers (1987) unterscheiden in ihrem Modell zwischen sozialen und psychologischen Bedingungen. Die sozialen Bedingungen lassen sich weiter in situative Anreize und situative Hindernisse zur Steuerhinterziehung unterteilen. Die psychologischen Bedingungen lassen sich dagegen in persönliche Anreize und persönliche Hindernisse zur Steuerhinterziehung unterteilen. Die sozialen und psychologischen Bedingungen stehen dabei in wechselseitiger Beziehung zueinander, da die sozialen Bedingungen, also die Situation des Steuerzahlers die Persönlichkeit des Steuerzahlers beeinflusst und umgekehrt auch die Persönlichkeit die Situation, also das soziale Gebilde des Steuerzahlers beeinflussen kann (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). 2.2.1.2. Ergebnisse des Modells von Weigel, Hessing und Elffers (1987) Wie bereits in Kapitel 3.2.1.1. erwähnt unterscheiden Weigel, Hessing und Elffers (1987) in ihrem Modell zwischen sozialen (situative Anreize und situative Hindernisse) und psychologischen (persönliche Anreize und persönliche Hindernisse) Bedingungen als Einflussfaktoren zur Steuerhinterziehung. Zu den situativen Anreizen zur Steuerhinterziehung zählen der finanzielle Druck sowie die sozialen Normen. Unter finanziellem Druck verstehen Weigel, Hessing und Elffers (1987) die Möglichkeit, die ein Steuerzahler nach Steuerzahlung mit seinem verbleibenden Einkommen hat, sein Leben zu finanzieren. Bleibt wenig zum Leben übrig, wird der finanzielle Druck größer und die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung steigt. Die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung hängt jedoch des Weiteren stark davon ab, ob der Steuerzahler seine Situation als Unfair empfindet. In diesem Fall wird die Wahrscheinlichkeit für Steuerhinterziehung noch verstärkt. Soziale Normen stellen ebenfalls einen situativen Anreiz zur Steuerhinterziehung dar. Die Entscheidung für oder gegen eine Steuerhinterziehung hängt davon ab, inwieweit die Steuerzahler persönlichen Wohlstand als Maßstab für Anerkennung und Erfolg ansehen. Steuerzahler, die persönlichen Wohlstand als wichtiger ansehen, werden mehr Steuern hinterziehen, da sie ihrer persönlichen 21 Situation mehr Augenmerk schenken als der Situation der Gesellschaft (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). Die situativen Hindernisse zur Steuerhinterziehung bestehen aus der fehlenden Gelegenheit zur Steuerhinterziehung, legalen Kontrollen und soziale Kontrollen. Steuerzahler, die keine Gelegenheit zur Steuerhinterziehung haben, können auch keine Steuern hinterziehen. Gibt es jedoch eine Gelegenheit zur Steuerhinterziehung, so hängt die Verwirklichung dieser meist davon ab wie risikofreudig der Steuerzahler ist. Legale Kontrollen stellen in diesem Zusammenhang beispielsweise die Häufigkeit der Steuerprüfungen dar, während soziale Kontrollen beispielsweise Kontrollen von Personen aus der Referenzgruppe, also z.B. der Verwandtschaft oder Bekanntschaft, die gegen Steuerhinterziehung vorgehen, darstellen. Sowohl legale, wie auch soziale Kontrollen mindern die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). Weigel, Hessing und Elffers (1987) teilen die persönlichen Anreize zur Steuerhinterziehung in persönlichen Druck und persönliche Orientierung auf. Persönlicher Druck entsteht, wenn der Steuerzahler vermutet, die Steuer nicht zahlen zu können. Diese Vermutung führt häufig zu Steuerhinterziehung, da der Steuerzahler keinen anderen Ausweg mehr sieht. Des Weiteren kann aber auch ein persönlicher Druck entstehen wenn die eigene Steuer als ungerecht empfunden wird. In diesem Fall wird der Steuerzahler ebenfalls zur Steuerhinterziehung neigen. Die persönliche Orientierung besteht im Wesentlichen aus der Unterscheidung, ob ein Steuerzahler egoistisch oder gruppenorientiert handelt. Handelt er egoistisch, so wird er eher Steuern hinterziehen um seinen Wohlstand zu vergrößern. Handelt er dagegen gruppenorientiert, so wird er eher keine Steuern hinterziehen und zum Gesellschaftsnutzen beitragen (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). Die persönlichen Hindernisse zur Steuerhinterziehung untergliedern Weigel, Hessing und Elffers (1987) letztendlich in Fehlwahrnehmung von Gelegenheiten, risikoscheues Verhalten und Intoleranz von Steuerhinterziehung. Eine Fehlwahrnehmung von Gelegenheiten bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gelegenheit zur Steuerhinterziehung und auch die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung vom Steuerzahler zu hoch eingeschätzt werden. Dies führt folglich zu weniger Steuerhinterziehung. Ein risikoscheues 22 Verhalten lässt den Steuerzahler weniger Steuern hinterziehen, während ein risikofreudiges Verhalten die Steuerhinterziehung fördert. Das Gleiche gilt auch für eine Intoleranz von Steuerhinterziehung. Diese mindert die Steuerhinterziehung, während eine Toleranz der Steuerhinterziehung die Steuerhinterziehung fördert (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). 2.2.1.3. Zusammenfassung der Ergebnisse des Modells von Weigel, Hessing und Elffers (1987) Die im Kapitel 3.2.1.2. dargestellten Ergebnisse des Modells von Weigel, Hessing und Elffers (1987) lassen sich wie folgt zusammenfassen: Soziale Bedingungen Situative Anreize Situative Hindernisse 1. Finanzieller Druck 1. Fehlende Gelegenheit 2. Soziale Normen 2. Legale Kontrollen 3. Soziale Kontrolle Psychologische Bedingungen Persönliche Anreize Persönliche Hindernisse 1. Persönlicher Druck 1. Fehlwahrnehmung von Gelegenheiten 2. Persönliche Orientierung 2. Risikoscheues Verhalten 3. Intoleranz von Steuerhinterziehung Tabelle 1 (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987), S.229) 23 2.2.1.4. Kritik an dem Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) Bei dem Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) handelt es sich weder um ein mathematisches Modell, noch um ein Experiment. Weigel, Hessing und Elffers (1987) erhalten ihre Ergebnisse durch zusammenfassen und aufarbeiten der bereits erfolgten psychologischen Experimente. Kritisch zu sehen ist hierbei, dass die Verarbeitung der bisherigen Ergebnisse subjektiv erfolgt, d.h. andere Personen hätten die vorhandenen Ergebnisse vielleicht anders bewertet und zugeordnet. Des Weiteren hängt das Ergebnis des Modells stark von der Auswahl der einbezogenen Experimente ab. Vorteilhaft sind jedoch die gute Übersichtlichkeit und die Möglichkeit, die verschiedenen Ergebnisse in relativ allgemeiner Form im Kontext zueinander zu sehen. Das Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) bietet daher einen guten Überblick über die verschiedenen Einflussfaktoren der psychologischen Theorie. Dennoch ist es nicht möglich wirklich alle Faktoren der psychologischen Theorie in ein Modell aufzunehmen, da es sehr viele verschiedene Faktoren gibt. 2.2.2. Modell von Kirchler und Maciejovsky (2001) 2.2.2.1. Formale Darstellung des Modells von Kirchler und Maciejovsky (2001) Das Modell von Kirchler und Maciejovsky (2001) baut auf der Prospect Theory von Kahnemann und Tversky (1979) auf. „Demnach fällen Menschen Wahlentscheidungen in zwei Phasen: In einem ersten Schritt werden die angebotenen Möglichkeiten analysiert, wobei es zu einer vereinfachten Repräsentation der einzelnen Aussichten kommt (Bearbeitungsphase). Abhängig von dieser Repräsentation erscheinen die Alternativen relativ zu einem subjektiven Referenzpunkt entweder als Gewinn oder Verlust. In der zweiten Phase werden die Alternativen bewertet; schließlich wird die Variante mit dem höchsten subjektiven Wert gewählt (Evaluationsphase). Die Grundannahme der Theorie ist, daß die Erwartung eines möglichen Gewinns bzw. Verlusts die Risikobereitschaft einer Person beeinflußt“ (Berger und Schneider (1998), S.30.). Kirchler und Maciejovsky 24 (2001) nehmen an, dass sich die Prospect Theory auch auf die Steuerhinterziehungsproblematik übertragen lässt, indem Steuerzahlungen als Verluste und Steuererstattungen als Gewinne angesehen werden. Steuerzahler, die eine Steuerzahlung erwarten, müssten demnach risikofreudiger sein als Steuerzahler, die eine Steuererstattung erwarten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sowohl eine höhere Steuerzahlung als zuvor erwartet wie auch eine geringere Steuererstattung als zuvor erwartet, vom Steuerzahler als Verlust empfunden wird. Im Gegensatz dazu wird eine Steuerzahlung, die geringer ausfällt als erwartet und eine Steuererstattung, die höher ausfällt als erwartet, als Gewinn empfunden (vgl. Kirchler und Maciejovsky (2001). Neben der Annahme, dass die Höhe der Steuerhinterziehung von der Gewinn- oder Verlustsituation abhängt, treffen Kirchler und Maciejovsky (2001) die Annahme, dass die Möglichkeit der Steuerhinterziehung, die Gerechtigkeit der Steuern, die Art des Steuersystems, das Wissen des Steuerzahlers über das Steuersystem sowie demografische Faktoren, wie z.B. das Geschlecht, die Höhe der Steuerhinterziehung beeinflussen. Um diese Annahmen zu überprüfen, führen Kirchler und Maciejovsky (2001) ein Experiment durch. Die Teilnehmer des Experiments sind ausschließlich Selbständige und Unternehmer aus größeren österreichischen Städten. Es nehmen 94 Männer und 74 Frauen an dem Experiment teil. Zuerst werden die Teilnehmer gebeten einen Fragebogen auszufüllen. Dieser beinhaltet Fragen über Steuerhinterziehung, über das Verhalten in Bezug auf das Steuersystem, über wahrgenommene Gerechtigkeit des Steuersystems und über das Wissen über das österreichische Steuersystem sowie über demografische Faktoren. Im Anschluss daran werden den Teilnehmern verschiedene Szenarien der Person Mr. L. beschrieben. Je nach Szenario wird Mr. L. als Anwalt oder als Besitzer eines Juweliergeschäftes dargestellt. Des Weiteren unterscheiden Kirchler und Maciejovsky (2001) ein Szenario, in dem eine Nachzahlung bzw. Erstattung erwartete wird und ein Szenario, in dem keine Nachzahlung bzw. Erstattung mehr erwartet wird. Es wird festgelegt, dass der Anwalt eine Nachzahlung erwartet, während der Besitzer des Juweliergeschäftes eine Erstattung erwartet. Diese Variationen sollen die Gewinn- und Verlustsituation, den unterschiedlichen Steuersatz sowie den Unterschied zwischen erwartetem und 25 vorhandenem Vermögen hervorheben. Das Experiment besteht also aus vier verschiedenen Szenarien: 1. eine erwartete Zahlung 2. eine erwartete Erstattung 3. eine unerwartete Zahlung 4. eine unerwartete Erstattung In allen vier Szenarien ist zu beachten, dass zusätzlich eine nicht rückzahlbare Zahlung in Höhe von 17.500 ATS gezahlt werden muss. Im Anschluss an die Beschreibung der Ausgangssituation werden die Teilnehmer gebeten einige Kontrollfragen zu beantworten, um sicherzustellen, dass der Aufbau des Experiments verstanden wurde. Wurden die Szenarien verstanden, wird jeder Teilnehmer mit einem Szenario konfrontiert und muss einige Fragen zur Steuerhinterziehung aus der Sicht des Mr. L. beantworten (vgl. Kirchler und Maciejovsky (2001). 2.2.2.2. Ergebnisse des Modells von Kirchler und Maciejovsky (2001) Kirchler und Maciejovsky (2001) stellen in ihrem Experiment fest, dass die Höhe der Steuerhinterziehung von Selbständigen von der unerwarteten Gewinn- und Verlustsituation abhängt. Bekommen sie eine unerwartete Steuererstattung, so hinterziehen die Selbständigen nur selten Steuern. Müssen sie dagegen eine unerwartete Steuernachzahlung leisten, so ist der Anteil an der Steuerhinterziehung sehr groß. Die erwartete Gewinn- und Verlustsituation hat im Gegensatz dazu fast keine Auswirkung auf die Höhe der Steuerhinterziehung. Anders ist dies bei den Unternehmern. Sie hinterziehen bei einer erwarteten Steuernachzahlung häufig und bei einer erwarteten Steuererstattung selten Steuern, während sie überraschenderweise sowohl bei einer unerwarteten Steuernachzahlung wie auch bei einer unerwarteten Steuererstattung keine Steuern hinterziehen. Unternehmer sind also bei unerwarteten Ereignissen sehr vorsichtig. Dies lässt sich eventuell durch vergangene schlechte Erfahrungen der Unternehmer erklären (vgl. Kirchler und Maciejovsky (2001). 26 Kirchler und Maciejovsky (2001) finden ebenfalls heraus, dass ein geringes Wissen über das österreichische Steuersystem die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung erhöht. Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass Personen, die nur wenig über das Steuersystem wissen, die Konsequenzen einer Steuerhinterziehung, wie z.B. Strafen oder die Prüfwahrscheinlichkeit, nicht richtig abschätzen können. Unmittelbar damit korrespondiert auch die Tatsache, dass Personen, die nur wenig über das Steuersystem wissen, sich schneller ungerecht behandelt fühlen, also die Steuern als ungerecht wahrnehmen. Des Weiteren stellen Kirchler und Maciejovsky (2001) fest, dass Männer weniger Steuern hinterziehen als Frauen. 2.2.2.3. Kritik an dem Modell von Kirchler und Maciejovsky (2001) Kirchler und Maciejovsky (2001) führen ein Experiment durch. Dies geschieht in Form eines Fragebogens. Den Teilnehmern werden verschiedene Szenarien genannt und sie sollen sich in die Situation eines Steuerzahlers hineinversetzen. Dies ist jedoch kritisch zu sehen. Vorteilhaft ist die einfache Durchführbarkeit eines Experiments in Form von Fragebogen. Nachteilig ist jedoch zu beurteilen, dass die Teilnehmer aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Fragebogen und keine reale Entscheidung handelt, anders entscheiden könnten, als sie dies in Wirklichkeit tun würden. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Personen sich in eine andere Person hineinversetzen sollen und daher ebenfalls dazu verleitet werden anders zu entscheiden als sie es normalerweise tun würden. Vorteilhaft ist dabei jedoch zu sehen, dass durch das Hineinversetzen in eine andere Person, vermieden werden kann, dass nur gesellschaftlich gewünschte Antworten gegeben werden (vgl. Kirchler und Maciejovsky (2001). Zu beachten ist außerdem die Auswahl der Teilnehmer. Es handelt sich ausschließlich um Selbständige und Unternehmer. Es ist daher nicht möglich, die Ergebnisse des Modells auf nichtselbständige Steuerzahler zu übertragen, da ihre zu zahlende Steuer direkt vom Arbeitslohn abgezogen wird und ihnen daher häufig die Möglichkeit fehlt in der gleichen Art und Weise Steuern zu hinterziehen wie dies Selbständigen oder Unternehmern möglich ist (vgl. Kirchler und Maciejovsky (2001). 27 2.2.3. Gegenüberstellung der Modelle von Weigel, Hessing und Elffers (1987) und Kirchler und Maciejovsky (2001) Das Modell von Weigel, Hessing und Elffers (1987) basiert auf einer Zusammenstellung und Verarbeitung verschiedener vorangegangener Experimente. Das Modell von Kirchler und Maciejovsky (2001) dagegen beinhaltet selbst ein Experiment in Form eines Fragebogens. Die generelle Kritik, die bei Experimenten getätigt werden muss, kann aber bei beiden Modellen angewendet werden, da beide Experimente als Grundlage haben. Kritisch ist bei Experimenten vor allem zu sehen, dass die Teilnehmer das Experiment eventuell so sehr als Spiel sehen, dass sie Verhaltensweisen annehmen, die sie im normalen Leben nie annehmen würden. Vorteilhaft ist dagegen, dass die Versuchspersonen nicht ihre wahren Lebensgegebenheiten offen legen müssen und daher meist ehrlicher sind. Weigel, Hessing und Elffers (1987) beschäftigen sich in ihrem Modell mit den sozialen und psychologischen Bedingungen und ihren Einfluss auf die Steuerhinterziehung. Kirchler und Maciejovsky (2001) dagegen beschäftigen sich mit dem Einfluss der Gewinn- und Verlustsituation, mit dem Einfluss des Wissens über das österreichische Steuersystem und mit dem Einfluss demografischer Faktoren (im speziellen das Geschlecht) auf die Steuerhinterziehung. Beide Modelle beschäftigen sich also mit unterschiedlichen Faktoren, die zur psychologischen Erklärung der Steuerhinterziehung beitragen. Die Behandlung von abweichenden Faktoren in beiden Modellen macht deutlich, dass es eine sehr große Vielzahl an psychologischen Einflussfaktoren existiert und es sehr schwierig ist, alle Faktoren in einem Modell zusammenzufassen. Die beiden Modelle sind daher als Ergänzung nebeneinander zu sehen. 28 2.2.4. Hypothesen 1. Finanzieller Druck und soziale Normen begünstigen eine Steuerhinterziehung. 2. Die fehlende Gelegenheit hindert Steuerzahler daran eine Steuerhinterziehung zu begehen. 3. Legale Kontrollen hindern Steuerzahler daran eine Steuerhinterziehung zu begehen. 4. Die negative persönliche Orientierung erhöht die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. 5. Ein risikoscheues Verhalten vermindert die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. 6. Eine Intoleranz der Steuerhinterziehung vermindert die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. 7. Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung hängt bei Selbständigen von der unerwarteten Gewinn- und Verlustsituation ab. 8. Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung bei Unternehmern ist sowohl bei einer unerwarteten Steuernachzahlung wie auch bei einer unerwarteten Steuererstattung sehr gering, d. h. sie sind bei unerwarteten Ereignissen sehr vorsichtig. 9. Ein geringes Wissen über das Steuersystem erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung. 10. Männer hinterziehen seltener Steuern als Frauen. 29 3. Empirischer Teil: Überprüfung der Hypothesen anhand einiger ausgewählter Modelle Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse von vier ausgewählten Modellen zur Steuerhinterziehung dargestellt und im Anschluss sowohl in Hinsicht auf die Hypothesen der ökonomischen Theorie als auch in Hinsicht auf die Hypothesen der psychologischen Theorie des Kapitels 3 „Theorie der Steuerhinterziehung“ analysiert und angewendet. Ziel dieses Kapitel ist es die vorher aufgestellten Hypothesen empirisch zu belegen. Das erste Modell, das analysiert wird, ist das Modell von Fallan (1999) Es beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern ein größeres Wissen über das Steuersystem die Höhe der Steuerhinterziehung verändert. Dieses Modell ist von besonderer Bedeutung für den empirischen Teil, da es sowohl verschiedene Faktoren zur Einstellung des Steuerzahlers zur Steuerhinterziehung sowie Unterschiede im Geschlecht untersucht. Die Einstellung zur Steuerhinterziehung ist von zentraler Bedeutung, da sie als psychologischer Faktor gesehen werden kann und daher untersucht wird, ob auch unabhängig von Prüfwahrscheinlichkeit und Strafausmaß Faktoren auf die Steuerhinterziehung wirken. Das zweite dargestellte Modell wurde von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) entwickelt. Es überprüft, ob das Strafausmaß, die Höhe des Steuersatzes sowie das Geschlecht eine Auswirkung auf die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung haben. Dieses Modell ist von besonderer Bedeutung für den empirischen Teil, da es, wie das Modell von Allingham und Sandmo (1972) für die ökonomische Theorie, für die psychologische Theorie das erste entwickelte Modell darstellt und daher die Basis für weitere Modelle und empirische Ergebnisse bildet. Das dritte Modell, das dargelegt wird, ist das Modell von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001). Es untersucht den Zusammenhang von Prüfwahrscheinlichkeit und Steuerhinterziehung. Dieses Modell ist von besonderer Bedeutung für den empirischen Teil, da es unmittelbar auf den Überlegungen des traditionellen Modells von Allingham und Sandmo (1972) aufbaut. Schlussendlich wird das Modell von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) analysiert. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) untersuchen den Zusammenhang zwischen einigen persönlichen Faktoren sowie einigen situationsbedingten Faktoren und der Wahrscheinlichkeit von Steuerhinterziehung. Die untersuchten persönlichen Faktoren stellen das Verhalten aufgrund von Moral, werteorientiertem Handeln und 30 Risikopräferenz dar. Die situationsbedingten Faktoren stellen das Vorhandensein bzw. Fehlen von Kontrollen, Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit von Steuern und das Ausmaß der Informationen über das Steuerzahlverhalten anderer Personen dar. Dieses Modell ist von besonderer Bedeutung für den empirischen Teil, da es eine Kombination von ökonomischen Gründen (wie z.B. Steuerprüfungen) und psychologischen Gründen (wie z.B. werteorientiertes Handeln) darstellt. Das Modell Friedland, Maital und Rutenberg (1978) ist im Vergleich zu den anderen drei aktuelleren dargestellten Modellen schon ziemlich alt. Das Modell ist jedoch von großer Wichtigkeit. Auf das Modell von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) bauen nämlich eine Vielzahl von weiteren Experimenten auf, die das Versuchsmuster als Grundmuster für ihre Experiment benutzen (vgl. Brandstätter (1994)). Obwohl es also viele Nachfolgemodelle für das Modell von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) gibt, sind die Ergebnisse noch immer gültig. 3.1. Modell von Fallan (1999) Das Modell von Fallan (1999) beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern ein größeres Wissen über das Steuersystem die Höhe der Steuerhinterziehung verändert. Wissen über das Steuersystem beinhaltet zum einen Informationen über die Steuergesetze und zum anderen Wissen über finanzwirtschaftliche Zusammenhänge um die Konsequenzen der Steuergesetze für die Steuerzahler zu erkennen (vgl. Fallan (1999)) Fallan (1999) legt dar, dass Männer gewöhnlicher weise im Beantworten von Fragen zu dem Thema Steuerrecht besser sind als Frauen. Das Thema Steuerecht gehört nämlich zu den traditionellen Männerthemen (vgl. Fallan (1999) und Fallan (1995)). Im Gegensatz dazu gibt es jedoch auch Studien, die keinen signifikanten Unterschied zwischen den Geschlechtern bei den traditionellen Männerthemen feststellen (vgl. Fallan (1999)). Das Modell von Fallan (1999) führt ein Experiment durch, dass unabhängig davon durchgeführt wird, ob es sich beim Steuerrecht um ein Männerthema handelt oder nicht. Die Stereotypen sollen also weitestgehend ausgeschaltet werden (vgl. Fallan (1999)). In dem Modell von Fallan (1999) wird des Weiteren die Einstellung zur eigenen Steuerhinterziehung, die Einstellung zur Steuerhinterziehung anderer Personen, das 31 Verständnis über die Fairness des Steuersystems und die Einstellung zu anderen illegalen Aktivitäten untersucht 3.1.1. Ergebnisse des Modells von Fallan (1999) Das Modell von Fallan (1999) stellt ein Quasi-Experiment dar. Genauer gesagt handelt es sich um eine Befragung mittels Fragebögen. Die Auswertung der Fragebögen des ersten Tests von Fallan (1999) zeigt, dass das Wissen der Männer über das Steuersystem beim ersten Test sowohl bei den Steuerrechtsstudenten wie auch bei den Marketingstudenten größer ist als bei den Frauen. Das Wissen über das Steuersystem bei Steuerrechtsstudenten und Marketingstudenten beim ersten Test ist jedoch innerhalb des Geschlechtes ziemlich ähnlich. Die Unterschiede zur Einstellung zur eigenen Steuerhinterziehung sind weder zwischen Männern und Frauen noch zwischen der experimentellen Gruppe und der Kontrollgruppe signifikant. In der Kontrollgruppe haben Frauen eine striktere Einstellung zur Steuerhinterziehung anderer Personen als Männer. In der experimentellen Gruppe ist dieser Unterschied jedoch nicht gegeben. Weder bei der Frage nach dem Verständnis über die Fairness des Steuersystems noch bei der Einstellung zu anderen illegalen Aktivitäten findet Fallan (1999) Unterschiede zwischen Männern und Frauen heraus. Bei diesen beiden Faktoren bestehen ebenso keine Unterschiede zwischen der experimentellen Gruppe und der Kontrollgruppe innerhalb des jeweiligen Geschlechts (vgl. Fallan (1999)). Die Auswertung der Fragebögen des zweiten Tests von Fallan (1999) erzielt jedoch andere Ergebnisse. Es besteht immer noch ein signifikanter Unterschied beim Wissen über das Steuersystem zwischen Männern und Frauen in der experimentellen Gruppe, während dieser Unterschied in der Kontrollgruppe im Gegensatz zum ersten Test fast vollständig verschwunden ist. Fallan (1999) hat außerdem festgestellt, dass das Wissen der Studenten der experimentellen Gruppe größer ist als das Wissen der Studenten der Kontrollgruppe. Dies ergibt sich als logische Konsequenz daraus, dass die Studenten der experimentellen Gruppe Kurse über Steuerrecht besucht haben, während die anderen Studenten keine Kurse besucht haben und daher auch kein Wissen erlangen konnten. Es ergibt sich auch 32 im zweiten Test kein signifikanter Unterschied zwischen Männern und Frauen im Bezug auf die Einstellung zur eigenen Steuerhinterziehung. Die Frauen der experimentellen Gruppe weisen jedoch eine stärkere Einstellung zur Steuerhinterziehung, also mehr Steuerethik auf als die Frauen der Kontrollgruppe. Bei den Männern wird ein solcher Zusammenhang nicht festgestellt. Für die Einstellung zur Steuerhinterziehung anderer Personen kann kein signifikanter Unterschied zwischen Männern und Frauen festgestellt werden. Ebenso wie im ersten Test ergibt sich, dass kein Unterschied zwischen Frauen und Männern im Bezug auf die Frage des Verständnisses über die Fairness des Steuersystems besteht. Dies gilt sowohl für die experimentelle Gruppe wie auch für die Kontrollgruppe. Im Gegensatz zum ersten Test entsteht im zweiten Test jedoch ein Unterschied zwischen den Studenten aus der experimentellen Gruppe und der Kontrollgruppe. Dieser Unterschied ist bei den männlichen Studenten zwar nicht signifikant, bei den weiblichen Studenten kann jedoch ein signifikanter Wert nachgewiesen werden. Die Einstellung zu anderen illegalen Aktivitäten ändert sich im Vergleich zum ersten Test nicht. Das heißt es bestehen in Bezug auf die Einstellung zu illegalen Aktivitäten auch weiterhin weder Unterschiede zwischen Männern und Frauen noch zwischen der experimentellen Gruppe und der Kontrollgruppe (vgl. Fallan (1999)). 3.1.2. Überprüfung der Hypothesen anhand der Ergebnisse des Modells von Fallan (1999) In dem Experiment von Fallan (1999) werden von den Versuchspersonen zwei Fragebögen beantwortet. Mit Hilfe des ersten Fragebogens stellt Fallan (1999) fest, dass die männlichen Versuchspersonen ein größeres Wissen über das Steuersystem haben als die weiblichen Versuchspersonen. Die Hypothese 9 der psychologischen Theorie (siehe Kapitel 2.2.4.) besagt, dass ein geringeres Wissen über das Steuersystem die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung erhöht. Demnach müssten die weiblichen Versuchspersonen mehr Steuern hinterziehen als die männlichen. Die Steuerethik der Männer müsste also größer sein als die der Frauen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Fallan (1999) stellt nämlich bei den Frauen eine größere Steuerethik fest als bei den Männern, auch wenn diese nicht signifikant ist. 33 Die weiblichen Versuchspersonen hinterziehen also nicht mehr Steuern als die männlichen Versuchspersonen, obwohl bei ihnen ein geringeres Wissen über das Steuersystem festgestellt wurde. Bei der Auswertung des zweiten Fragebogens stellt Fallan (1999) fest, dass die männlichen Versuchspersonen in der experimentellen Gruppe auch weiterhin ein größeres Wissen über das Steuersystem haben als die weiblichen Versuchspersonen. Es wird jedoch kein Unterschied zwischen der Steuerethik, also der Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung, von Frauen und Männern festgestellt, obwohl bei den Frauen ein geringeres Wissen festgestellt wurde (vgl. Fallan (1999)). Logischerweise haben die Versuchspersonen der experimentellen Gruppe bei der Beantwortung des zweiten Fragebogens ein größeres Wissen über das Steuersystem als die Versuchspersonen der Kontrollgruppe, da nur die Teilnehmer der experimentellen Gruppe Kurse über das Steuerrecht besucht haben. Bei den Frauen der experimentellen Gruppe wird eine größere Steuerethik festgestellt. Die weiblichen Versuchspersonen der Kontrollgruppe hinterziehen also aufgrund ihres geringeren Wissens über das Steuersystem mehr Steuern als die weiblichen Versuchspersonen der experimentellen Gruppe. Ein solcher Zusammenhang wird jedoch bei den Männern nicht festgestellt (vgl. Fallan (1999)). Aus den vorangehenden Ausführungen kann man also feststellen, dass die Hypothese 9 der psychologischen Theorie, dass ein geringeres Wissen über das Steuersystem die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung erhöht, anhand des Modells von Fallan (1999) weder vollständig bestätigt noch vollständig abgelehnt werden kann. Es gibt durchaus Fälle in denen ein geringeres Wissen über das Steuersystem die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung erhöht. Dies muss aber nicht der Fall sein. Des Weiteren wird von Fallan (1999) das unterschiedliche Verhalten von Männern und Frauen in Bezug auf die Steuerhinterziehung beobachtet. Es besteht weder ein signifikanter Unterschied zwischen Männer und Frauen in Bezug auf die Einstellung zur eigenen Steuerhinterziehung und in Bezug auf die Einstellung zur Steuerhinterziehung anderer Personen in der experimentellen Gruppe, noch in Bezug auf die Bewertung der Fairness des Steuersystems oder in Bezug auf die Einstellung anderer illegaler Aktivitäten. Lediglich in der Kontrollgruppe haben 34 Frauen eine striktere Einstellung zur Steuerhinterziehung anderer Personen als Männer (vgl. Fallan (1999)). Da also fast alle diese Faktoren sowohl bei Frauen als auch Männern zu ähnlichen Ergebnissen führen, kann man davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung nicht vom Geschlecht abhängt. Es kann also anhand des Modells von Fallan (1999) weder die Hypothese 6 der ökonomischen Theorie, dass Frauen seltener Steuern hinterziehen als Männer, noch die Hypothese 10 der psychologischen Theorie, dass Männer seltener Steuern hinterziehen als Frauen, bestätigt werden. 3.2. Modell von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) Das Modell von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) baut auch auf der Prospect Theory von Kahnemann und Tversky (1979) auf (für ausführlichere Ausführungen der Prospect Theory von Kahnemann und Tversky (1979) siehe Kapitel 2.2.2.1.). Friedland, Maital und Rutenberg (1978) beschäftigen sich in ihrem Modell mit den Auswirkungen des Strafausmaßes, der Höhe des Steuersatzes sowie des Geschlechts auf die Steuerhinterziehung. Dazu führen sie ein Experiment durch. Die Versuchspersonen sind Studenten. Jeder Versuchsperson wird das gleiche Einkommen genannt und sie soll entscheiden wie viel Einkommen sie davon deklarieren möchte. Dann soll sie auf dieses deklarierte Einkommen die Steuer berechnen. 3.2.1. Ergebnisse des Modells von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) Die Ergebnisse der Berechnungen von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) sind Durchschnittswerte aus den verschiedenen Wiederholungen der Spielrunden und lassen sich wie folgt zusammenfassen: 35 Strafausmaß Steuersatz = 25% Steuersatz = 50% 15 fach p = 0,47 p = 0,78 x = 26,8% x = 43,1% q= 87,4% q= 66,4% p = 0,57 p = 0,81 x = 37,5 % x = 53,7% q = 79,6 % q = 56,5% 3 fach Tabelle 2 (vgl. Friedland, Maital und Rutenberg (1978), S. 111) Bei einem Anstieg des Steuersatzes von 25% auf 50% steigen sowohl der durchschnittliche Anteil des hinterzogenen Einkommens x wie auch die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung p. Des Weiteren wird festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung bei einem 15 fachen Strafausmaß, aber einer Prüfrate von nur 1:15, wesentlich niedriger ist als bei einem 3fachen Strafausmaß, aber einer Prüfrate von 1:3. Die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung ist also trotz der niedrigeren Prüfwahrscheinlichkeit wegen der Androhung der höheren Strafe geringer. Bei höherer Strafe und einem Steuersatz von 25% also dem niedrigeren Steuersatz ist der Anteil des deklarierten Einkommens höher als bei niedrigerer Strafe und höherem Steuersatz (vgl. Friedland, Maital und Rutenberg (1978)). Um den Einfluss von Strafe und Prüfhäufigkeit genauer zu untersuchen berechnen Friedland, Maital und Rutenberg (1978) b für alle vier Variationen aus Steuersatz und Strafhöhe mit Hilfe der Formel b = log q / log (1-t): 36 1. Steuersatz = 25% und Strafausmaß 15 fach: b = 0,47 2. Steuersatz = 50% und Strafausmaß 15 fach: b = 0,59 3. Steuersatz = 25% und Strafausmaß 3 fach: b = 0,79 4. Steuersatz = 50% und Strafausmaß 3 fach: b = 0,82 Es lässt sich also erkennen, dass b für das höhere Strafausmaß mit ca. 0,5 geringer ist als b für das niedrigere Strafausmaß mit ca. 0,8. Es lässt sich ebenfalls daraus schließen, dass höhere Strafen effektiver zur Vermeidung der Steuerhinterziehung sind als geringere. Dies wäre sogar dann der Fall wenn die Prüfhäufigkeit reduziert würde (vgl. Friedland, Maital und Rutenberg (1978)). Des Weiteren haben Friedland, Maital und Rutenberg (1978) durch Ihren Versuch festgestellt, dass zwar Frauen öfter Steuern hinterziehen als Männer jedoch dabei einen kleineren Teil Ihres Einkommens hinterziehen. Es spielen noch weitere Faktoren und individuelle Gegebenheiten eine Rolle für die Häufigkeit und das Ausmaß der Steuerhinterziehung. Dies sind neben dem Geschlecht beispielsweise Alter, Familienstand und Beschäftigungsart. „Insgesamt betrachtet scheint die erklärende Wirkung der soziodemographischen Faktoren in bezug auf das Steuerhinterziehungsverhalten begrenzt“ (Bayer und Reichl (1997), S. 81). 3.2.2. Überprüfung der Hypothesen anhand der Ergebnisse des Modells von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) Friedland, Maital und Rutenberg (1978) erlangen in ihrem Modell einige Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Strafausmaßes, der Höhe des Steuersatzes sowie des Geschlechts auf die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Die Ergebnisse bezüglich des Ausmaßes des Steuersatzes lassen sich im Zusammenhang dieser Arbeit vernachlässigen, da durch die Analyse der Modelle des Kapitels 2 „Theorie der Steuerhinterziehung“ keine Hypothese zu diesem Zusammenhang erlangt wurde. Das Ergebnis, dass eine höhere Strafsteuer die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung reduziert ist jedoch auf die Hypothese 1 der ökonomischen Theorie anzuwenden. Diese besagt nämlich genau das Gleiche und kann daher 37 durch das Modell von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) bestätigt werden. Friedland, Maital und Rutenberg (1978) beobachten des Weiteren, dass die Prüfwahrscheinlichkeit im Vergleich zum Strafausmaß nur eine untergeordnete Rolle spielt. Bei hohem Strafausmaß hinterziehen die Versuchspersonen trotz niedriger Prüfwahrscheinlichkeit weniger Steuern. Dies wiederlegt die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie zwar nicht, es muss aber trotzdem in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Dies gilt ebenso für die Hypothese 3 der psychologischen Theorie sowie für die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie, da eine höhere Prüfwahrscheinlichkeit auch mehr Kontrollen sowie eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit zur Folge hat. Friedland, Maital und Rutenberg (1978) beschäftigen sich in ihrem Modell auch mit den demografischen Faktoren, insbesondere mit dem Geschlecht. Sie beobachten, dass Frauen zwar öfter Steuern hinterziehen als Männer, jedoch dabei nur einen kleineren Teil ihres Einkommens hinterziehen als Männer, die Steuerhinterziehung begehen (vgl. Friedland, Maital und Rutenberg (1978)). Im Umkehrschluss bedeutet dies also, dass Männer seltener Steuern hinterziehen als Frauen. Dieses Ergebnis bestätigt die Hypothese 10 der psychologischen Theorie und wiederlegt die Hypothese 6 der ökonomischen Theorie. 38 3.3. Modell von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) Das Modell von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) untersucht den Zusammenhang von Prüfwahrscheinlichkeit und Steuerhinterziehung. Es baut auf die theoretischen Überlegungen des Modells von Allingham und Sandmo (1972) (für ausführlichere Ausführungen des Modells von Allingham und Sandmo (1972) siehe Kapitel 3.1.1.) und Yitzhaki (1987) auf. 3.3.1. Ergebnisse des Modells von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) finden in ihrem Experiment heraus, dass der Einfluss der Bekanntgabe, dass die Steuerprüfung besonders gründlich ausfällt, bei den Steuerpflichtigen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und einer hohen Möglichkeit zur Steuerhinterziehung einen großen Einfluss auf die Steuererklärung hat. Das deklarierte Einkommen der Kontrollgruppe bei den Steuerpflichtigen mit mittlerem Einkommen ist von $5162 im Jahr 1993 auf $5606 im Jahr 1994 gestiegen, während das deklarierte Einkommen der Anwendungsgruppe von $5082 auf $6201 gestiegen ist. Der Anstieg in der Anwendungsgruppe ist also aufgrund der angedrohten höheren Wahrscheinlichkeit der Steuerprüfung höher als ohne diese Androhung. Noch deutlicher erkennt man dies bei den Steuerpflichtigen mit geringem Einkommen. Hier ist das deklarierte Einkommen der Kontrollgruppe von $118 auf $580 gestiegen, während das deklarierte Einkommen der Anwendungsgruppe sogar von $146 auf $1451 gestiegen ist. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) konnten jedoch nur bei den Steuerpflichtigen mit mittlerem Einkommen einen signifikanten Wert herausfinden. Einen komplett unerwarteten Effekt erkennen Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) bei den Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen. In der Kontrollgruppe erhöht sich zwar das deklarierte Einkommen von $40671 auf $45597, das deklarierte Einkommen in der Anwendungsgruppe reduziert sich jedoch von $49637 auf $38703. Dies wiederspricht dem was Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) zuvor vermutet haben (vgl. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001)). 39 Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) erkennen durch ihr Experiment ebenso, dass der Einfluss der Androhung einer erhöhten Prüfwahrscheinlichkeit bei den gewerblichen Einkünften sowohl bei den Steuerpflichtigen mit mittlerem wie auch mit hohem Einkommen, die Steuerhinterziehung verringert. Bei den Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen und hoher Möglichkeit zur Steuerhinterziehung ist dies jedoch nicht feststellbar, da das deklarierte Einkommen der Anwendungsgruppe in diesem Fall weniger stark steigt als das deklarierte Einkommen der Kontrollgruppe. Des Weiteren stellen Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) fest, dass bei Vorhandensein eines Schedule A, B, F oder ES, die Androhung der Überprüfung, also die höhere Prüfwahrscheinlichkeit, für die Höhe des deklarierten Einkommens eine Rolle spielt. Im amerikanischen Steuersystem können die Steuerzahler zwischen einem Pauschalbetrag zum Abzug von Kosten und der genauen Auflistung aller entstandenen Kosten wählen. Wählt ein Steuerzahler die Auflistung der Kosten wird dies im Schedule A aufgelistet. Dies wird ein Steuerzahler nur dann tun, wenn seine Kosten höher sind als der Pauschalbetrag. Der Steuerzahler hat jedoch somit mit dem Schedule A auch die Möglichkeit Kosten anzusetzen, die er eigentlich nicht ansetzen darf und dadurch Steuerhinterziehung zu begehen. Wenn er sich für den Pauschalbetrag entscheidet, hat er keine Möglichkeit zur Steuerhinterziehung. Schedule B dient zur Erklärung der Zinsen und Dividenden des Steuerpflichtigen. Auch in diesem Bereich ist es möglich Steuerhinterziehung zu begehen. Schedule F beinhaltet die landwirtschaftlichen Einkünfte. Auch bei diesen ist es möglich nicht alles zu deklarieren. Ebenso können die Steuerzahler Schedule ES manipulieren. Im Schedule ES werden die erwarteten Steuern deklariert. Das Ergebnis von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001), dass Steuerzahler mit Schedule A, B, F oder ES bei einer höheren Prüfwahrscheinlichkeit mehr Einkommen deklarieren, also weniger Steuern hinterziehen als andere Steuerzahler, lässt sich also durch die einfachen Gelegenheiten zur Steuerhinterziehung erklären, die die Steuerzahler in diesen Fällen haben ((vgl. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001)). 40 3.3.2. Überprüfung der Hypothesen anhand der Ergebnisse des Modells von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) untersuchen in ihrem Modell den Zusammenhang zwischen der Prüfwahrscheinlichkeit und der Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Ihr Ergebnis, dass Steuerzahler mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und einer großen Gelegenheit zur Steuerhinterziehung aufgrund einer höheren Prüfwahrscheinlichkeit weniger Steuern hinterziehen, stimmt mit der Hypothese 5 der ökonomischen Theorie, dass Steuerzahler bei einer höheren individuellen Prüfwahrscheinlichkeit weniger Steuern hinterziehen, überein. Des Weiteren stimmt der Sachverhalt auch mit der Hypothese 2 der ökonomischen Theorie, dass eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit eine Verringerung der Steuerhinterziehung bewirkt. Dies ist der Fall, da durch eine Erhöhung der Anzahl der Prüfungen auch die Entdeckungswahrscheinlichkeit automatisch erhöht wird. Gegensätzlich ist jedoch das Ergebnis von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) zu werten, dass Steuerzahler mit hohem Einkommen bei einer Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit weniger Einkommen deklarieren, also mehr Steuern hinterziehen. Dieses Ergebnis ist entgegengesetzt zu der Hypothese 2 und der Hypothese 5 der ökonomischen Theorie. Bei den gewerblichen Einkünften stimmt das Ergebnis von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) zumindest für die Steuerzahler mit mittlerem und hohem Einkommen mit der Hypothese 2 und der Hypothese 5 der ökonomischen Theorie überein. Bei diesen Steuerzahlern verringert sich nämlich die Steuerhinterziehung bei einer Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit. Bei den Steuerzahlern mit gewerblichen Einkünften und niedrigem Einkommen ist dies jedoch nicht der Fall (vgl. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001)). Aus den vorangehenden Ausführungen kann man also feststellen, dass die Hypothese 2 sowie die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie durch das Modell von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) nur zum Teil bestätigt werden können. Die soeben erläuterten Ergebnisse von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) kann man ebenso auf die Hypothese 3 der psychologischen Theorie, nämlich das legale Kontrollen Steuerzahler daran hindern eine Steuerhinterziehung zu begehen, anwenden. Aus einer Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit ergibt sich nämlich eine erhöhte Anzahl legaler Kontrollen. Die Hypothese 3 der psychologischen Theorie 41 kann also ebenfalls zum Teil durch das Modell von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) bestätigt werden. Einige andere Ergebnisse des Modells sind jedoch auch auf die Hypothese 2 der psychologischen Theorie, dass eine fehlende Gelegenheit die Steuerzahler an der Steuerhinterziehung hindert, anwendbar. Im Umkehrschluss bedeutet dies nämlich, dass eine große Gelegenheit zur Steuerhinterziehung den Steuerzahler zu mehr Steuerhinterziehung animiert. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) stellen fest, dass Steuerzahler, bei Vorhandensein eines Schedule A, B, F oder ES (zur Erklärung siehe Kapitel 3.3.1.), bei einer Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit weniger Steuern hinterziehen. Daraus lässt sich schließen, dass vorher aufgrund der großen Gelegenheit zur Steuerhinterziehung mehr Steuern hinterzogen wurden. Das Ergebnis von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) bestätigt also die Hypothese 2 der psychologischen Theorie. 3.4. Modell von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) Das Modell von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) baut auf der Erkenntnis auf, dass die Nutzenmaximierung der traditionellen ökonomischen Theorie zwar ein wichtiger Faktor zur Erklärung der Steuerhinterziehung ist, die Steuerhinterziehung durch sie aber nicht vollständig erklärt werden kann. Steuerprüfungen und Strafen sind zwar notwendig, aber nicht ausreichend, um die Steuerhinterziehung ohne weitere Faktoren zu erklären. Um die Steuerhinterziehung besser erklären zu können, müssen unter anderem die Psychologie, die Soziologie, und die Kriminologie mit berücksichtigt werden (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn (2003)). Trivedi, Shehata und Lynn (2003) untersuchen sowohl den Zusammenhang zwischen einigen persönlichen Faktoren sowie einigen situationsbedingten Faktoren und der Wahrscheinlichkeit von Steuerhinterziehung. Die untersuchten persönlichen Faktoren stellen das Verhalten aufgrund von Moral, werteorientiertes Handeln und Risikopräferenz dar. Die situationsbedingten Faktoren stellen das Vorhandensein bzw. Fehlen von Kontrollen, Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit von Steuern und das Ausmaß der Informationen über das Steuerzahlverhalten anderer Personen dar (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn, B. (2003)). 42 3.4.1. Ergebnisse des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) Trivedi, Shehata und Lynn (2003) kommen zu dem Ergebnis, dass ein moralisches Verhalten sowie ein werteorientiertes Handeln eines Steuerpflichtigen zu weniger Steuerhinterziehung führen. Ein risikoscheues Verhalten wird ebenfalls mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit zu Steuerhinterziehung führen (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn (2003)). Das deklarierte Einkommen kann durch eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit erhöht werden. Das Gleiche gilt für eine Senkung des Steuersatzes. Die Ungerechtigkeit des Steuersystems hat einen Einfluss auf das Ausmaß der Steuerhinterziehung. Dies ist allerdings nur bei Steuerzahlern der Fall, die durch diese Ungerechtigkeit bevorzugt werden. Diese deklarieren einen größeren Teil des Einkommens. Bei Steuerzahlern, die durch die Ungerechtigkeit benachteiligt werden ist kaum ein Einfluss auf die Steuerhinterziehung erkennbar. Das Ausmaß der Informationen über das Steuerzahlverhalten anderer Personen beeinflusst die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung, allerdings nur bei Informationen zur negativen Steuerehrlichkeit. Diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Hat der Steuerzahler Informationen über die positive Steuerehrlichkeit anderer Steuerzahler erhalten, beeinflusst das den Steuerzahler nicht (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn (2003)). Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen ebenfalls einige positive sowie negative Effekte durch die Kombination einzelner Faktoren auf die Steuerehrlichkeit fest. Einen positiven Effekt haben die Kombination von Alter und Risikopräferenz sowie werteorientiertes Handeln und Risikopräferenz. Einen negativen Effekt haben dagegen die Kombination von werteorientiertem Handeln und vorherigen Erfahrungen bei Steuererklärungen, Risikopräferenz und Prüfwahrscheinlichkeit sowie Risikoaversion und Alter (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn (2003)). 43 3.4.2. Überprüfung der Hypothesen anhand der Ergebnisse des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) Trivedi, Shehata und Lynn (2003) führen in ihrem Modell einen DIT-Test sowie ein Experiment durch um sowohl den Einfluss persönlicher wie auch den Einfluss situationsbedingter Faktoren auf die Steuerhinterziehung untersuchen zu können. Bei den persönlichen Faktoren handelt es sich um das Verhalten aufgrund von Moral, um werteorientiertes Handeln und um die Risikopräferenz. Bei den situationsbedingten Faktoren handelt es sich dagegen um das Vorhandensein bzw. Fehlen von Kontrollen, Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit von Steuern und das Ausmaß der Informationen über das Steuerzahlverhalten anderer Personen (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn (2003)). Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen in ihrem Experiment fest, dass ein moralisches Verhalten sowie ein werteorientiertes Handeln eines Steuerpflichtigen zu weniger Steuerhinterziehung führen. Im Umkehrschluss bedeutet dies also, dass ein unmoralisches Verhalten sowie ein nicht werteorientiertes Handeln zu mehr Steuerhinterziehung führen. In Hypothese 4 der psychologischen Theorie wird gesagt, dass die negative persönliche Orientierung die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung erhöht. Die persönliche Orientierung besteht im Wesentlichen aus der Unterscheidung, ob ein Steuerzahler egoistisch oder gruppenorientiert handelt, wobei die Erhöhung der Steuerhinterziehung bei egoistischem Verhalten stattfindet (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). Man kann davon ausgehen, dass ein unmoralisches Verhalten sowie ein nicht werteorientiertes Handeln ein egoistisches Verhalten zur Konsequenz haben, da die Werte der Gruppe dem Steuerzahler in diesem Fall nichts mehr bedeuten. Die Hypothese 4 der psychologischen Theorie lässt sich also durch das Modell von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigen. Auch die Hypothese 6 der psychologischen Theorie, dass eine Intoleranz der Steuerhinterziehung die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung vermindert, lässt sich anhand des werteorientierten Handelns sowie des moralischen Verhaltens belegen. Ist der Steuerzahler nämlich besonders werteorientiert und moralisch eingestellt, so wird er auch die Steuerhinterziehung bei sich oder bei anderen weniger akzeptieren als ein Steuerzahler, der weniger werteorientiert und moralisch eingestellt ist. 44 Ein weiteres Ergebnis des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) ist, dass ein risikoscheues Verhalten ebenfalls zu weniger Steuerhinterziehung führen wird als ein risikofreudiges Verhalten. Dieses Ergebnis bestätigt die Hypothese 5 der psychologischen Theorie, dass ein risikoscheues Verhalten die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung vermindert. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) kommen außerdem zu dem Ergebnis, dass das deklarierte Einkommen durch eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit erhöht wird. Die Steuerhinterziehung ist also umso niedriger, je höher die Prüfwahrscheinlichkeit ist. Die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie besagt, dass die Steuerhinterziehung umso niedriger ist, je höher die Prüfwahrscheinlichkeit ist. Die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie ist also durch das Ergebnis des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) erfüllt. Eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit ist gleichzusetzen mit einer Erhöhung der Anzahl der Kontrollen. Dadurch ist auch die Hypothese 3 der psychologischen Theorie, dass legale Kontrollen den Steuerzahler daran hindern Steuerhinterziehung zu begehen, erfüllt. Man kann davon ausgehen, dass durch eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit auch die Entdeckungswahrscheinlichkeit automatisch erhöht wird. Der Hypothese 2 der ökonomischen Theorie ist daher ebenfalls erfüllt. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen weiterhin fest, dass die Information, dass andere einen höheren Steuersatz zahlen als man selber, einen positiven signifikanten Einfluss auf die Steuerehrlichkeit hat. Steuerzahler, die wissen, dass sie selber weniger Steuern zahlen als die anderen, hinterziehen also weniger Steuern als Steuerzahler ohne diese Information. Man kann davon ausgehen, dass dies auch der Fall ist, wenn nicht mit dem Steuersatz eines einzelnen, sondern mit dem durchschnittlichen Steuersatz einer Referenzgruppe verglichen wird, da sich an der Situation als solche dadurch nichts ändert. Die Hypothese 4 der ökonomischen Theorie, dass Steuerzahler umso weniger Steuern hinterziehen, je höher der durchschnittliche Steuersatz der Referenzgruppe ist, ist also bestätigt. Ein weiteres Ergebnis ist, dass das Ausmaß der Informationen über das Steuerzahlverhalten anderer Personen die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung beeinflusst. Dies ist allerdings nur bei Informationen zur negativen Steuerehrlichkeit der Fall. Diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit der 45 Steuerhinterziehung (vgl. Trivedi, Shehata und Lynn (2003)). Dies bedeutet also, dass Steuerzahler die Wissen, dass andere Personen Steuern hinterziehen, auch selber schneller Steuern hinterziehen. Die Hypothese 3 der ökonomischen Theorie sagt jedoch, dass die Steuerzahler umso weniger Steuern hinterziehen, je mehr die durchschnittliche Steuerhinterziehung der Referenzgruppe steigt. Die Hypothese 3 der ökonomischen Theorie kann also durch das Ergebnis von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) nicht bestätigt werden, da sie genau zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen. 46 3.5. Überprüfung der Hypothesen 3.5.1. Überprüfung der Hypothesen der ökonomischen Theorie 1. Hypothese der ökonomischen Theorie: Eine Erhöhung der Strafsteuer bewirkt immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens also eine Verringerung der Steuerhinterziehung. Die Hypothese, dass eine Erhöhung der Strafsteuer immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens also eine Verringerung der Steuerhinterziehung bewirkt, wird anhand des ausführlicher dargestellten Modells von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) bestätigt. Insgesamt wird die Hypothese 1 der ökonomischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle vier Mal bestätigt und fünf Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.1). Eine eindeutige Entscheidung, ob die Hypothese abgelehnt oder bestätigt wird, kann also nicht getroffen werden. Tabelle 3.1: Erhöhung der Strafsteuer Modell Hypothese Ergebnis des Modells bestätigt? Webley, Robben, Bei gegebener Entdeckungswahrscheinlichkeit wirkt Elffers und eine milde Strafe genauso abschreckend wie eine Hessing hohe Strafe. nein (1991) Kinsey (1984) stellt fest, dass normalerweise Kinsey (1984) Strafsteuern wesentlich weniger abschreckend wirken nein als die Entdeckungswahrscheinlichkeit Bei einer sehr geringen Jackson und Entdeckungswahrscheinlichkeit, beeinflusst die Höhe Jones (1985) der Strafsteuer die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. 47 ja Die Höhe der Strafsteuer spielt keine Rolle für die Klepper und Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung, da schon Nagin (1989) eine milde Strafe für die Steuerzahler große nein personelle Kosten darstellen. Webley, Morris und Amstutz (1985) Webley, Morris und Amstutz (1985) erkennen in ihrem Modell, dass die Höhe der Strafsteuer keinen Einfluss nein auf die Höhe der Steuerhinterziehung hat. Pudney, Pyle and Saruc (2000) stellen einen Pudney, Pyle negativen Effekt der erwarteten Strafsteuer auf die and Saruc Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung fest. Dies (2000) bedeutet, dass im Falle einer erwarteten höheren ja Strafsteuer, weniger Steuern hinterzogen werden. Fjeldstad und Fjeldstad und Semboja (2001) kommen in ihrem Semboja Modell über das Steuerzahlverhalten in Tanzania zu (2001) dem Ergebnis, dass die Höhe der Strafsteuer keinen nein Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung hat. Park und Park und Hyun (2003) stellen fest, dass eine Hyun (2003) Erhöhung der Strafsteuer die Steuerzahler dazu animiert das komplette Einkommen zu deklarieren. Friedland, Friedland, Maital und Rutenberg (1978) stellen fest, Maital und dass die Steuerzahler bei einer höheren Strafsteuer Rutenberg weniger Steuerhinterziehung begehen. ja ja (1978) insgesamt nein 48 2. Hypothese der ökonomischen Theorie: Eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit bewirkt immer eine Erhöhung des deklarierten Einkommens, also eine Verringerung der Steuerhinterziehung. Eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit ergibt sich durch eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit, denn wenn öfter geprüft wird, wird auch die Wahrscheinlichkeit höher, dass etwas entdeckt wird. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) kommen zu dem Ergebnis, dass das deklarierte Einkommen durch eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit erhöht wird. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung sinkt. Die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie wäre also anhand des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigt. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) stellen außerdem fest, dass bei einem niedrigen oder mittleren Einkommen eine höhere Prüfwahrscheinlichkeit zu weniger Steuerhinterziehung führt. Diesen Zusammenhang stellen sie auch für gewerbliche Einkünfte bei mittlerem oder hohem Einkommen fest. Für hohe Einkommen oder für gewerbliche niedrige Einkommen kann dieser Zusammenhang allerdings nicht festgestellt werden (vgl. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001)). Die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie kann also nicht bestätigt werden. Dies kann noch weiter durch die Ergebnisse von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) belegt werden. Sie beobachten nämlich, dass die Prüfwahrscheinlichkeit im Vergleich zum Strafausmaß nur eine untergeordnete Rolle spielt. Bei hohem Strafausmaß hinterziehen die Versuchspersonen trotz niedriger Prüfwahrscheinlichkeit weniger Steuern. Das Ergebnis von Friedland, Maital und Rutenberg (1978) wiederlegt die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie zwar nicht, es unterstützt aber das zuvor gefundene Ergebnis von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001), dass eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit nicht immer zu weniger Steuerhinterziehung führt. Insgesamt wird die Hypothese anhand der ausgewählten Modelle neun Mal bestätigt und fünf Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.2). Die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie kann also eher bestätigt als abgelehnt werden. 49 Tabelle 3.2: Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit Modell Ergebnis des Modells Hypothese bestätigt? Eine Erhöhung der Spicer und Thomas (1982) Entdeckungswahrscheinlichkeit bewirkt nur eine Verringerung der Steuerhinterziehung wenn nein präzise Informationen über die Entdeckungswahrscheinlichkeit vorliegen. Steuerprüfungen haben eine abschreckende Dubin und Wilde (1988) Wirkung auf die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Wenn mehr ja Steuerprüfungen stattfinden, erhöht sich auch die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Personen, die Steuern hinterziehen oder in einem kriminellen Umfeld wirken, empfinden die Mason und Calvin Entdeckungswahrscheinlichkeit als geringer als (1978) andere. Bei ihnen würde daher auch eine nein Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit nichts nützen. Im Allgemeinen ist es laut Alm, McClellan und Schulze (1992) so, dass die Chance auf Entdeckung der Steuerhinterziehung überschätzt Alm, McClellan und wird und daher trotz niedriger Schulze (1992) Entdeckungswahrscheinlichkeit mehr Steuern nein bezahlt werden als vermutet wird. Eine Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit hat also nicht den erwarteten Einfluss. Maciejovsky, Eine Erhöhung der Häufigkeit der Kirchler und Steuerprüfungen verringert die Schwarzenberger Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. 50 ja (2001) Durch häufigere Prüfungen erhöht sich auch automatisch die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Eine Interaktion zwischen Entdeckungswahrscheinlichkeit und Strafsteuer besteht jedoch nicht. Spicer und Hero (1985) stellen fest, dass die Anzahl der Steuerprüfungen einen negativen signifikanten Effekt auf die Steuerhinterziehung Spicer und Hero hat. Im Falle einer Übereinstimmung von Prüf- (1985) und Entdeckungswahrscheinlichkeit bedeutet ja dies also, dass bei einer Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit die Steuerhinterziehung verringert wird. Webley, Morris und Amstutz (1985) erkennen in ihrem Modell, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung sinkt, wenn die Webley, Morris und Amstutz (1985) Prüfungswahrscheinlichkeit erhöht wird. Wie weiter oben bereits erläutert, bedeutet dies im ja Falle einer Übereinstimmung von Prüf- und Entdeckungswahrscheinlichkeit, dass bei einer Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit die Steuerhinterziehung verringert wird. Al-Nowaihi und Pyle (2000) kommen zu dem Al-Nowaihi und Ergebnis, dass eine hohe Pyle (2000) Entdeckungswahrscheinlichkeit die Höhe der ja Steuerhinterziehung klein hält. Becker, Büchner und Sleeking (1987) kommen Becker, Büchner in ihrem Modell zu dem Ergebnis, dass die und Sleeking Prüfwahrscheinlichkeit einen negativen Effekt (1987) sowohl auf den Hang zur Steuerhinterziehung der Steuerzahler wie auch auf die Prozentzahl 51 ja der hinterzogenen Steuern hat. Webley, Robben, Elffers und Hessing (1991) kommen in ihrem Modell zu dem Ergebnis, dass die Prüfwahrscheinlichkeit einen positiven Effekt Webley, Robben, Elffers und Hessing (1991) auf die Höhe des deklarierten Einkommens hat. Dies bedeutet also, die Prüfwahrscheinlichkeit und damit auch die ja Entdeckungswahrscheinlichkeit (siehe oben) haben einen negativen Effekt auf die Steuerhinterziehung, das heißt es werden weniger Steuern hinterzogen. Park und Hyun (2003) stellen fest, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung sinkt, wenn die Prüfwahrscheinlichkeit steigt. Im Park und Hyun Falle einer Übereinstimmung von Prüf- und (2003) Entdeckungswahrscheinlichkeit bedeutet dies ja also, dass bei einer Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit die Steuerhinterziehung verringert wird. Bosco und Mittone (1997) erkennen, dass die Bosco und Mittone (1997) Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung bei einer besonders hohen oder besonders niedrigen Prüfwahrscheinlichkeit sinkt. Bei einer nein mittleren Prüfwahrscheinlichkeit erhöht sich dagegen die Steuerhinterziehung. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) kommen zu Trivedi, Shehata und Lynn (2003) dem Ergebnis, dass das deklarierte Einkommen durch eine Erhöhung der Prüfwahrscheinlichkeit erhöht wird. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung sinkt. 52 ja Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) stellen fest, dass bei einem niedrigen oder mittleren Einkommen eine höhere Prüfwahrscheinlichkeit zu weniger Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) Steuerhinterziehung führt. Diesen Zusammenhang stellen sie auch für gewerbliche nein Einkünfte bei mittlerem oder hohem Einkommen fest. Für hohe Einkommen oder für gewerbliche niedrige Einkommen kann dieser Zusammenhang allerdings nicht festgestellt werden insgesamt ja 3. Hypothese der ökonomischen Theorie: Die Steuerzahler hinterziehen umso weniger Steuern, je mehr die durchschnittliche Steuerhinterziehung der Referenzgruppe steigt. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) kommen zu dem Ergebnis, dass die Information, dass andere Personen Steuern hinterziehen, bei dem Empfänger der Information zu mehr Steuerhinterziehung führt. Die Hypothese 3 der ökonomischen Theorie besagt genau das Gegenteil. Sie kann daher nicht anhand des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigt werden. Das Modell alleine reicht jedoch nicht aus um die Hypothese empirisch zu bestätigen oder abzulehnen. 53 4. Hypothese der ökonomischen Theorie: Die Steuerzahler hinterziehen umso weniger Steuern, je höher der durchschnittliche Steuersatz der Referenzgruppe ist. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen fest, dass die Information, dass andere einen höheren Steuersatz zahlen als man selber, zu weniger Steuerhinterziehung führt. Man kann davon ausgehen, dass dies auch der Fall ist, wenn der Steuersatz mit der Referenzgruppe verglichen wird. Die Hypothese 4 der ökonomischen Theorie kann also anhand des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigt werden. Insgesamt wird die Hypothese 4 der ökonomischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle zwei Mal bestätigt und drei Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.3). Eine eindeutige Entscheidung, ob die Hypothese abgelehnt oder bestätigt wird, kann also nicht getroffen werden. Außerdem muss angemerkt werden, dass die Stichprobe der ausgewählten Modelle für ein aussagekräftiges Ergebnis zu gering ist. Tabelle 3.3: Erhöhung des durchschnittlichen Steuersatzes der Referenzgruppe Modell Hypothese Ergebnis des Modells bestätigt? Die Steuerzahler, die im Versuch glauben sie würden Spicer und einen höheren Steuersatz bezahlen als die anderen Becker Versuchspersonen, hinterziehen mehr Steuern als die (1980) Steuerzahler, die glauben der Steuersatz der anderen ja wäre höher oder gleich ihrem Steuersatz. Die Versuchspersonen, denen gesagt wird, sie müssten Webley et einen höheren Steuersatz zahlen als die anderen al. (1991) Versuchspersonen, hinterziehen trotzdem nicht mehr nein Steuern. Spicer und Spicer und Hero (1985 ) stellen fest, dass die Hero Information über unterschiedliche Prozentsätze der 54 nein (1985) Steuerhinterziehung anderer Personen, bei den Personen, die die Information erhalten, nicht zu einem signifikanten Unterschied der Höhe der Steuerhinterziehung führt. Es spielt also keine Rolle wie hoch die Steuerhinterziehung der anderen Personen ist. Webley, Morris und Amstutz (1985) Webley, Morris, Amstutz (1985) erkennen, dass die Information an die Steuerzahler, dass andere Steuerzahler einen niedrigeren oder höheren nein Steuersatz zahlen, keinen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Steuerhinterziehung hat. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen fest, dass die Trivedi, Information, dass andere einen höheren Steuersatz Shehata zahlen als man selber, zu weniger Steuerhinterziehung und Lynn führt. Man kann davon ausgehen, dass dies auch der (2003) Fall ist, wenn der Steuersatz mit der Referenzgruppe ja verglichen wird. insgesamt - 5. Hypothese der ökonomischen Theorie: Umso höher die individuelle Prüfwahrscheinlichkeit ist, umso weniger Steuern hinterziehen die Steuerzahler. Für die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie gelten die Ausführungen, die bereits zur Hypothese 2 der ökonomischen Theorie anhand der Ergebnisse von Trivedi, Shehata und Lynn (2003), Slemrod, Blumenthal und Christian (2001), Friedland, Maital und Rutenberg (1978) und der weiteren Modelle (siehe Tabelle 3.2) zum Zusammenhang von Prüfwahrscheinlichkeit bzw. Entdeckungswahrscheinlichkeit und Steuerhinterziehung dargestellt wurden. Die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie kann demzufolge genauso wie auch die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie eher bestätigt als abgelehnt werden. 55 6. Hypothese der ökonomischen Theorie: Frauen hinterziehen seltener Steuern als Männer. Fallan (1999) stellt in seinem Modell fest, dass im Wesentlichen kein signifikanter Unterschied zwischen Männern und Frauen in Bezug auf Steuerhinterziehung besteht. Friedland, Maital und Rutenberg (1978) stellen dagegen fest, dass Frauen öfter Steuern hinterziehen als Männer. Es herrscht also Uneinigkeit über die Wirkung des Geschlechts auf die Steuerhinterziehung. Dies wird auch bereits daran deutlich, dass die Hypothese 8 der psychologischen Theorie genau umgekehrt lautet als die Hypothese 6 der ökonomischen Theorie, nämlich das Männer seltener Steuern hinterziehen als Frauen. Insgesamt wird die Hypothese 6 der ökonomischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle sieben Mal bestätigt und vier Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.4). Die Hypothese 6 der ökonomischen Theorie kann demzufolge eher bestätigt als abgelehnt werden. Tabelle 3.4: Frauen hinterziehen seltener Steuern als Männer Hypothese Modell Ergebnis des Modells Baldry (1987) Männer hinterziehen häufiger Steuern als Frauen. bestätigt? ja Frauen hinterziehen seltener Steuern als Männer. Anderhub et al. Für den Fall, dass sie jedoch hinterziehen, (2001) hinterziehen sie einen kleineren Anteil ihres ja Einkommens als Männer. Spicer und Hero (1985) Spicer und Becker (1980) Männer hinterziehen öfter Steuern als Frauen. ja Männer hinterziehen öfter Steuern als Frauen. ja Ruegger und Ruegger und King (1992) erkennen, dass Frauen King (1992) eine höhere Ethik in Bezug auf ihre Auffassung von 56 ja ethischen Standards im Geschäftsbereich haben als Männer. Man kann davon ausgehen, dass man Steuern zum Geschäftsbereich zählen kann. Höhere ethische Standards werden daher vermutlich dazu beitragen, weniger Steuerhinterziehung zu begehen. Hasseldine und Hite (2003) stellen fest, dass Frauen seltener Steuern hinterziehen als Männer, wenn die Hasseldine und Hite (2003) zuvor erhaltene Nachricht, die die Steuerzahler zu einem ehrlichen Steuerzahlverhalten bewegen soll, in einen positiven Kontext gekleidet wird. Wird die nein Nachricht jedoch in einen negativen Kontext gekleidet, so hinterziehen Männer weniger Steuern als Frauen. Mason und Calvin (1978) Mason und Calvin (1978) kommen in ihrem Modell zu dem Ergebnis, dass Männer öfter Steuern ja hinterziehen als Frauen. Grasso und Kaplan (1998) finden heraus, dass weibliche Studenten höhere ethische Standards haben als männliche Studenten. Sie halten Grasso und Steuerhinterziehung für unmoralischer als die Kaplan (1998) männlichen Studenten. Man kann davon ausgehen, ja dass die weiblichen Studenten aufgrund der höheren ethischen Standards weniger Steuern hinterziehen als die männlichen Studenten. Fallan (1999) stellt in seinem Modell fest, dass im Fallan (1999) Wesentlichen kein signifikanter Unterschied zwischen Männern und Frauen in Bezug auf nein Steuerhinterziehung besteht. Friedland, Maital und Rutenberg Friedland, Maital und Rutenberg (1978) stellen fest, dass Frauen öfter Steuern hinterziehen als Männer. 57 nein (1978) Kirchler und Kirchler und Maciejovsky (2001) stellen fest, dass Maciejovsky Männer weniger Steuern hinterziehen als Frauen. nein (2001) insgesamt ja 58 3.5.2. Überprüfung der Hypothesen der psychologischen Theorie 1. Hypothese der psychologischen Theorie: Finanzieller Druck und soziale Normen begünstigen eine Steuerhinterziehung. Die Hypothese 1 der psychologischen Theorie kann anhand der ausgewählten Modelle weder bestätigt noch abgelehnt werden, da die ausgewählten Modelle keine Ergebnisse zu diesem Zusammenhang liefern. 2. Hypothese der psychologischen Theorie: Die fehlende Gelegenheit hindert Steuerzahler daran eine Steuerhinterziehung zu begehen. Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) finden in ihrem Modell heraus, dass Steuerpflichtige, die ein Schedule A, B, F, oder ES (zur Erklärung der Schedules siehe Kapitel 3.3.2.) abgeben, bei höherer Prüfwahrscheinlichkeit weniger Steuern hinterziehen als bei geringerer Prüfwahrscheinlichkeit. Dies besagt also, dass diese Steuerpflichtigen vorher, also bei einer geringeren Prüfwahrscheinlichkeit mehr hinterzogen haben. Den Steuerpflichtigen, die ein Schedule A, B, F oder ES abgeben ist gemeinsam, dass sie alle, im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen, durch die Schedules viel Gelegenheit zur Steuerhinterziehung haben. Bei geringerer Prüfwahrscheinlichkeit ist diese Gelegenheit umso größer, bei höherer Prüfwahrscheinlichkeit wird die Gelegenheit dagegen umso kleiner. Die Hypothese 2 der psychologischen Theorie, dass eine fehlende Gelegenheit Steuerzahler daran hindert Steuern zu hinterziehen, lässt sich also anhand des Modells von Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) bestätigen. Insgesamt wird die Hypothese 2 der psychologischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle zehn Mal bestätigt und kein Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.5). Die Hypothese 2 der psychologischen Theorie kann demzufolge vollständig bestätigt werden. 59 Tabelle 3.5: Fehlende Gelegenheit zur Steuerhinterziehung Modell Ergebnis des Modells Hypothese bestätigt? „Wahlund (1991) kommt in einer repräsentativen Umfrage zu dem Resultat, daß „geständige“ Steuerhinterzieher überwiegend Personen sind, die viele Chancen zur Steuerverkürzung besitzen. Selbständige kommen demnach ihrer Steuerpflicht weniger eifrig nach als Wahlund (1991) Lohnempfänger, denen das Gehalt netto ja ausbezahlt wird“ (Berger, M.M., Schneider, F. (1998). Selbständige besitzen also viel Gelegenheit zur Steuerhinterziehung. Im Umkehrschluss kann man also sagen, dass Personen denen die Gelegenheit zur Steuerhinterziehung fehlt, weniger Steuern hinterziehen. Wahlund (1992) erhält aufgrund einer Umfrage das Ergebnis, dass mehr Steuern hinterzogen werden, wenn es mehr Wahlund (1992) Gelegenheiten dazu gibt (vgl. Brandstätter, H. (1994). Im Umkehrschluss bedeutet dies, ja dass die Steuerzahler bei fehlender Gelegenheit an der Steuerhinterziehung gehindert werden. Wallschutzky (1984) fand in seiner Analyse australischer Steuerhinterzieher heraus, Wallschutzky (1984) dass von den selbständig tätigen 43% der Steuerhinterziehung überführt wurden, während nur 13 % keine Steuerhinterziehung 60 ja begangen haben (vgl. Bayer, R.-C., Reichl, N. (1997)). Die Selbständigen haben mehr Gelegenheit zur Steuerhinterziehung als die Angestellten. Da also eine größere Gelegenheit zu mehr Steuerhinterziehung führt, kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass eine fehlende Gelegenheit zu weniger Steuerhinterziehung führt. Vogel (1974) fand durch seine Befragung heraus, dass 39 % der Personen, die Nebeneinkünfte hatten, welche nicht direkt an der Quelle besteuert wurden, Steuern hinterzogen hatten (vgl. Bayer, R.-C., Reichl, N. (1997)). Bei Nebeneinkünften besteht Vogel (1974) eine besonders große Gelegenheit zur ja Steuerhinterziehung. Man kann also davon ausgehen, dass bei Einkünften, die keine Nebeneinkünfte sind, aufgrund der fehlenden Gelegenheit, weniger Steuern hinterzogen werden. Wärneryd und Walerud (1982) stellen fest, dass eine größere Möglichkeit zur Steuerhinterziehung eine größere Neigung Wärneryd und Walerud (1982) zur Steuerhinterziehung zur Folge hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine ja geringere oder fehlende Möglichkeit zur Steuerhinterziehung eine geringere Neigung zur Steuerhinterziehung zur Folge hat. Cox und Plumbley Cox und Plumbley (1988) kommen zu dem 61 ja (1988) Ergebnis, dass Personen mehr Steuern hinterziehen, wenn eine größere Möglichkeit dazu besteht (vgl. Berger, und Schneider (1998)). Im Umkehrschluss lässt sich also vermuten, dass bei weniger Gelegenheit auch weniger hinterzogen wird. Robben, Webley, Weigel, Wärneryd, Kinsey, Hessing, Alvira Martin, Elffers, Wahlund, Van Langenhove, Long, Scholz (1990) stellen fest, dass Personen mehr Steuern Robben, Webley, hinterziehen, wenn eine größere Möglichkeit Weigel, Wärneryd, dazu besteht. „Diese Tendenz scheint Kinsey, Hessing, Alvira generell und unabhängig vom Steuersystem Martin, Elffers, zu bestehen, da sie in Staaten wie Spanien, Wahlund, Van Schweden, England, die Vereinigten Langenhove, Long und Staaten, Belgien oder die Niederlande Scholz (1990) nachgewiesen werden konnte“ (Berger, ja M.M., Schneider, F. (1998), S.33). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei fehlender Gelegenheit auch weniger hinterzogen wird. „In einer österreichischen Studie konnten Kirchler und Berger (1998, in Druck) zeigen, daß berichtetes Steuerverhalten primär von den Gelegenheiten zur Steuerverkürzung Kirchler und Berger (1998) und der Steuermoral abhängt (Berger, M.M., Schneider, F. (1998), S.34). Kirchler und Berger (1998) stellen also fest, dass bei mehr Gelegenheit zur Steuerhinterziehung auch mehr hinterzogen wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei fehlender Gelegenheit auch weniger 62 ja hinterzogen wird. Cowell (1992) stellt fest, dass die Gelegenheit zur Steuerhinterziehung zu mehr Steuerhinterziehung führt. Im Cowell (1992) Umkehrschluss bedeutet dies, dass die ja fehlende Gelegenheit zur Steuerhinterziehung zu weniger Steuerhinterziehung führt. Steuerpflichtigen, die ein Schedule A, B, F oder ES abgeben ist gemeinsam, dass sie Slemrod, Blumenthal und Christian (2001) alle, im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen, durch die Schedules viel ja Gelegenheit zur Steuerhinterziehung haben. Fehlt diese Gelegenheit sinkt die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. insgesamt ja 3. Hypothese der psychologischen Theorie: Legale Kontrollen hindern Steuerzahler daran eine Steuerhinterziehung zu begehen. Die Hypothese 3 der psychologischen Theorie besagt, dass legale Kontrollen Steuerzahler an einer Steuerhinterziehung hindern, dass also die Steuerzahler bei mehr Kontrollen weniger Steuern hinterziehen. Die Anzahl der legalen Kontrollen erhöht sich, wenn die Prüfwahrscheinlichkeit höher wird. Es gelten also, ebenso wie für die Hypothese 5 der ökonomischen Theorie, die Ausführungen, die bereits zur Hypothese 2 der ökonomischen Theorie anhand der Ergebnisse von Trivedi, Shehata und Lynn (2003), Slemrod, Blumenthal und Christian (2001), Friedland, Maital und Rutenberg (1978) sowie der weiteren Modelle (siehe Tabelle 3.2) zum Zusammenhang von Prüfwahrscheinlichkeit bzw. Entdeckungswahrscheinlichkeit und Steuerhinterziehung dargestellt wurden. Die Hypothese 3 der psychologischen 63 Theorie kann demzufolge genauso wie auch die Hypothese 2 der ökonomischen Theorie eher bestätigt als abgelehnt werden. 4. Hypothese der psychologischen Theorie: Die negative persönliche Orientierung erhöht die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Die persönliche Orientierung besteht im Wesentlichen aus der Unterscheidung, ob ein Steuerzahler egoistisch oder gruppenorientiert handelt, wobei die Erhöhung der Steuerhinterziehung bei egoistischem Verhalten stattfindet (vgl. Weigel, Hessing und Elffers (1987)). Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen fest, dass ein unmoralisches Verhalten sowie ein nicht werteorientiertes Handeln zu mehr Steuerhinterziehung führen. Man kann davon ausgehen, dass ein unmoralisches Verhalten sowie ein nicht werteorientiertes Handeln ein egoistisches Verhalten zur Konsequenz haben, da die Werte der Gruppe dem Steuerzahler in diesem Fall nichts mehr bedeuten. Man kann also schlussfolgern, dass auch egoistisches Verhalten, das zur negativen persönlichen Orientierung gehört, die Steuerhinterziehung erhöht. Die Hypothese 4 der psychologischen Theorie kann also anhand des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigt werden. Insgesamt wird die Hypothese 4 der psychologischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle acht Mal bestätigt und ein Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.6). Die Hypothese 4 der psychologischen Theorie kann demzufolge fast vollständig bestätigt werden. Tabelle 3.6: Negative persönliche Orientierung Modell Hypothese Ergebnis des Modells bestätigt? Egoistische Personen akzeptieren einen neuen Kirchler (1997) Steuersatz (wie z.B. die Besteuerung des 13. und 14. Gehalts) schwieriger als uneigennützige Personen. Egoistische Personen hinterziehen also auch mehr Steuern. 64 ja Wenzel (2004) stellt fest, dass persönliche Regeln, im Sinne von individuellen ethischen Betrachtungsweisen der Steuerhinterziehung, einen signifikanten Effekt auf die Steuerhinterziehung haben. Dieser Effekt Wenzel (2004) verringert also die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Im Umkehrschluss bedeutet ja dies, dass bei einem Fehlen von persönlichen Regeln, die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung steigt. Man kann davon ausgehen, dass persönliche Regeln und Betrachtungsweisen im großen Maße zur persönlichen Orientierung gehören. Gosh und Crain (1995) erkennen in ihrem Modell einen Zusammenhang zwischen ethischen Standards und Steuerhinterziehung. Steuerzahler die niedrigere ethische Standards haben, hinterziehen mehr Steuern Gosh und als Steuerzahler mit hohen ethischen Standards. Auch Crain (1995) wenn ethische Standards häufig durch Außeneinflüsse ja gebildet werden, gehören sie dennoch zur persönlichen Orientierung, da jeder Steuerzahler anders auf ethische Standards reagiert und für sich persönlich verarbeitet. Wahlund (1991) erkennt einen Zusammenhang zwischen der Einstellung zur Steuer und der Steuerhinterziehung. Der Einfluss ist indirekt, d.h. der Faktor Einstellung zur Steuer wirkt auf einen anderen Wahlund (1991) Faktor und dieser dann auf die Steuerhinterziehung (vgl. Berger, M.M., Schneider, F. (1991). Wahlund (1991) stellt fest, dass mehr Steuern hinterzogen werden, umso negativer die Einstellung zur Steuer ist (vgl. Berger, M.M., Schneider, F. (1991). Die Einstellung zur Steuer bildet sich durch die eigenen ethischen Standards und gehört daher zur negativen 65 ja persönlichen Orientierung eines Steuerzahlers. Baldry (1987) kommt zu dem Ergebnis, dass einige Personen aufgrund von moralischen Gründen gar keine Steuern hinterziehen (vgl. Cowell (1992). Die Baldry (1987) Moral jedes Steuerzahlers beeinflusst die positive ja persönliche Orientierung der Steuerzahler. Ist die Moral eines Steuerzahlers dagegen schlecht, so wird der Steuerzahler mehr Steuern hinterziehen. Bernasconi (1998) stellt fest, dass es unrealistisch ist, mit hohen Werten und großen moralischen Empfindungen, die Steuerhinterziehung zu vermindern. Bei den hohen moralischen Werten und Bernasconi den großen moralischen Empfindungen handelt es (1998) sich um Faktoren, die zur positiven persönlichen nein Orientierung gehören. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass bei wenig Werten und nur geringen moralischen Werten, die Steuerhinterziehung ebenfalls nicht beeinflusst wird. Orviska und Hudson (2002) kommen in ihrem Modell zu dem Ergebnis, dass die Wahrnehmung der Bürgerpflicht dazu beiträgt, ob Steuerhinterziehung als Orviska und richtig oder falsch empfunden wird. Personen mit einer Hudson geringeren Wahrnehmung ihrer Bürgerpflicht werden (2002) also mehr Steuern hinterziehen. Man kann davon ja ausgehen, dass diese Personen egoistischer handeln, also eine negativere persönliche Orientierung besitzen. Bayer und Reichl (1997) stellen in ihrem Modell fest, Bayer und dass die Personen, die weniger Reichl (1997) gemeinschaftsorientiert sind, mehr Steuern hinterziehen. Personen die weniger 66 ja gemeinschaftsorientiert, also egoistischer sind, haben eine negative persönliche Orientierung. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen fest, dass ein unmoralisches Verhalten sowie ein nicht werteorientiertes Handeln zu mehr Trivedi, Steuerhinterziehung führen. Man kann davon Shehata und ausgehen, dass ein unmoralisches Verhalten sowie Lynn (2003) ein nicht werteorientiertes Handeln ein egoistisches ja Verhalten zur Konsequenz haben. Das egoistische Verhalten gehört zur negativen persönlichen Orientierung insgesamt ja 5. Hypothese der psychologischen Theorie: Ein risikoscheues Verhalten vermindert die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) beobachten, dass ein risikoscheues Verhalten die Steuerhinterziehung vermindert. Dieses Ergebnis stimmt mit der Hypothese 5 der psychologischen Theorie überein. Die Hypothese lässt sich daher anhand des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigen. Insgesamt wird die Hypothese 5 der psychologischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle sieben Mal bestätigt und kein Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.7). Die Hypothese 5 der psychologischen Theorie kann demzufolge vollständig bestätigt werden. Man muss jedoch bei der Betrachtung des Ergebnisses beachten, dass die Stichprobe der ausgewählten Modelle nicht sehr groß ist. Dafür ist das Ergebnis der ausgewählten Modelle jedoch sehr eindeutig. 67 Tabelle 3.7: Risikoscheues Verhalten Modell Hypothese Ergebnis des Modells bestätigt? Wahlund findet heraus, dass mehr Steuern hinterzogen werden, wenn die „Steuerhinterziehung als weniger Wahlund riskant wahrgenommen wird“ (Brandstätter, H. (1994), (1992) S.217/218). Es lässt sich vermuten, dass die Personen ja die risikoscheuer sind, die Steuerhinterziehung aber als riskanter wahrnehmen als andere Personen. Gosh und Crain (1995) Gosh und Crain (1995) erkennen in ihrem Modell einen Zusammenhang zwischen risikoscheuem Verhalten und Steuerhinterziehung. Steuerzahler die risikoscheuer ja sind, hinterziehen weniger Steuern. Wahlund (1991) stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung größer wird, „je geringer das Wahlund (1991) mit Hinterziehung verbundene Risiko wahrgenommen wird (Berger, M.M., Schneider, F. (1991), S.35). Es ja lässt sich vermuten, dass die Personen die risikoscheuer sind, die Steuerhinterziehung aber als riskanter wahrnehmen als andere Personen. Cowell (1992) erkennt in seinem Modell, dass alle Steuerzahler, für die die Abneigung gegen Risiko nicht Cowell (1992) unbegrenzt ist, Steuern hinterziehen. Die Steuerzahler, für die die Abneigung gegen Risiko unbegrenzt ist, ja hinterziehen also keine Steuern. Eine unbegrenzte Abneigung gegen Risiko kann man auch als risikoscheues Verhalten bezeichnen. Bosco und Bosco und Mittone (1997) stellen fest, dass es bei einer Mittone geringen Abneigung gegen Risiko rational ist Steuern zu (1997) hinterziehen, auch wenn eine hohe 68 ja Prüfwahrscheinlichkeit besteht. Risikoscheue Personen werden daher weniger hinterziehen. Bayer und Reichl (1997) kommen in ihrem Modell zu Bayer und Reichl (1997) dem Ergebnis, dass die Personen am häufigsten Steuern hinterziehen, denen das Risiko in Glücksspielen am wenigsten ausmacht. Im ja Umkehrschluss kann man also davon ausgehen, dass risikoscheue Personen seltener Steuern hinterziehen. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) Trivedi, Shehata und Lynn (2003) beobachten, dass ein risikoscheues Verhalten die Steuerhinterziehung ja vermindert. insgesamt ja 6. Hypothese der psychologischen Theorie: Eine Intoleranz der Steuerhinterziehung vermindert die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen fest, dass ein moralisches Verhalten sowie ein werteorientiertes Handeln zu weniger Steuerhinterziehung führen. Ist der Steuerzahler besonders werteorientiert und moralisch eingestellt, so wird er auch die Steuerhinterziehung bei sich oder bei anderen weniger akzeptieren als ein Steuerzahler, der weniger werteorientiert und moralisch eingestellt ist. Daraus folgt, dass eine Intoleranz der Steuerhinterziehung ebenfalls die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung vermindert. Die Hypothese 6 der psychologischen Theorie lässt sich also anhand des Modells von Trivedi, Shehata und Lynn (2003) bestätigen. Insgesamt wird die Hypothese 6 der psychologischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle zehn Mal bestätigt und kein Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.8). Die Hypothese 6 der psychologischen Theorie kann demzufolge vollständig bestätigt werden. 69 Tabelle 3.8: Intoleranz der Steuerhinterziehung Modell Hypothese Ergebnis des Modells bestätigt? Wärneryd und Walerud (1981) stellen fest, dass Wissen und Urteil über den Schweregrad von Wärneryd und Walerud (1981) Steuerhinterziehung einen Einfluss auf die Steuerhinterziehung haben (vgl. Wärneryd, K.-E., Walerud, B. (1982, S.191).Dies bedeutet also, dass ja Personen, die eine Steuerhinterziehung als schwerwiegender einschätzen, diese nicht tolerieren und daher weniger Steuern hinterziehen. Wärneryd und Walerud (1982) stellen einen negativen Zusammenhang zwischen einem größeren Wissen über das Steuersystem und dem Verhalten in Bezug auf Steuerhinterziehung her. Dieses Ergebnis erhalten Wärneryd Wärneryd und Walerud (1982) beispielsweise durch und Walerud den Befund, dass Personen, die mehr über das (1982) Steuersystem wissen, dem Steuersystem weniger ja kritisch gegenüber stehen. Es ist zu vermuten, dass Personen, die dem Steuersystem weniger kritisch gegenüber stehen, eine Steuerhinterziehung weniger tolerieren. Alm, McClelland und Schulze (1999) finden in ihrem Alm, McClelland und Schulze (1999) Modell heraus, dass Steuerzahler weniger Steuern deklarieren, wenn die Gruppe dem Steuerzahler das Gefühl gibt, dass Steuerhinterziehung von ihnen ja akzeptiert wird. Dies bedeutet also im Umkehrschluss, dass der Steuerzahler im Falle einer Intoleranz der Gruppe, weniger Steuern hinterziehen würde. Gosh und Gosh und Crain (1995) erkennen in ihrem Modell 70 ja Crain (1995) einen Zusammenhang zwischen ethischen Standards und Steuerhinterziehung. Steuerzahler die niedrigere ethische Standards haben, hinterziehen mehr Steuern als Steuerzahler mit hohen ethischen Standards. Man kann davon ausgehen, dass hohe ethische Standards eine Intoleranz gegenüber der Steuerhinterziehung mit sich führen. Wenzel (2004) stellt fest, dass persönliche Regeln, im Sinne von individuellen ethischen Betrachtungsweisen der Steuerhinterziehung, einen signifikanten Effekt auf die Steuerhinterziehung haben. Dieser Effekt Wenzel verringert also die Wahrscheinlichkeit der (2004) Steuerhinterziehung. ja Es ist davon auszugehen, dass Personen mit persönlichen Regeln bzw. ethischen Betrachtungsweisen, eine Steuerhinterziehung eher nicht tolerieren. Wahlund (1991) kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerzahler mehr Steuerhinterziehung begehen, umso positiver ihre Einstellung zur Steuerhinterziehung ist. Im Umkehrschluss bedeutet Wahlund dies, dass die Steuerzahler weniger Steuern (1991) hinterziehen, umso negativer ihre Einstellung zur ja Steuerhinterziehung ist. Personen, die der Steuerhinterziehung negativ gegenüber eingestellt sind, werden diese auch nicht tolerieren (vgl. Berger, M.M., Schneider,F. (1998). Baldry (1987) kommt zu dem Ergebnis, dass einige Baldry (1987) Personen aufgrund von moralischen Gründen gar keine Steuern hinterziehen (vgl. Cowell (1992). Diese Personen haben also aufgrund ihrer 71 ja Moralvorstellungen eine Intoleranz gegenüber der Steuerhinterziehung entwickelt. Orviska und Hudson (2002) kommen in ihrem Modell zu dem Ergebnis, dass die Wahrnehmung der Bürgerpflicht dazu beiträgt, ob Steuerhinterziehung als Orviska und Hudson (2002) richtig oder falsch empfunden wird, inwieweit also Bereitschaft zur Steuerhinterziehung besteht. Personen mit einer größeren Wahrnehmung ihrer ja Bürgerpflicht werden also weniger Steuern hinterziehen. Man kann also davon ausgehen, dass diese Personen eine Steuerhinterziehung weniger tolerieren. Bayer und Reichl (1997) stellen in ihrem Modell fest, dass Personen, die weniger gemeinschaftsorientiert Bayer und Reichl (1997) sind, häufiger Steuern hinterziehen. Dies bedeutet, dass Personen, die gemeinschaftsorientierter sind, ja seltener Steuern hinterziehen. Diese Personen werden aufgrund ihrer Gemeinschaftsorientierung eine Steuerhinterziehung weniger tolerieren. Trivedi, Shehata und Lynn (2003) stellen in ihrem Modell fest, dass ein moralisches Verhalten sowie ein Trivedi, Shehata und Lynn (2003) werteorientiertes Handeln zu weniger Steuerhinterziehung führen. Ist der Steuerzahler besonders werteorientiert und moralisch eingestellt, so ja wird er auch die Steuerhinterziehung bei sich oder bei anderen weniger akzeptieren als ein Steuerzahler, der weniger werteorientiert und moralisch eingestellt ist. insgesamt ja 72 7. Hypothese der psychologischen Theorie: Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung hängt bei Selbständigen von der unerwarteten Gewinnund Verlustsituation ab. Die Hypothese 7 der psychologischen Theorie kann anhand der ausgewählten Modelle weder bestätigt noch abgelehnt werden, da die ausgewählten Modelle keine Ergebnisse zu diesem Zusammenhang liefern. 8. Hypothese der psychologischen Theorie: Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung bei Unternehmern ist sowohl bei einer unerwarteten Steuernachzahlung wie auch bei einer unerwarteten Steuererstattung sehr gering, d. h. sie sind bei unerwarteten Ereignissen sehr vorsichtig. Die Hypothese 8 der psychologischen Theorie kann anhand der ausgewählten Modelle weder bestätigt noch abgelehnt werden, da die ausgewählten Modelle keine Ergebnisse zu diesem Zusammenhang liefern. 9. Hypothese der psychologischen Theorie: Ein geringes Wissen über das Steuersystem erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung. Fallan (1999) beobachtet in seinem Modell, dass die weiblichen Versuchspersonen mit Wissen über das Steuersystem weniger hinterziehen als die weiblichen Versuchspersonen ohne Wissen über das Steuersystem. Dies wäre ein Indiz dafür, dass die Hypothese 9 der psychologischen Theorie richtig wäre. Dieser Zusammenhang ist allerdings bei den männlichen Versuchspersonen nicht gegeben. Des Weiteren beobachtet Fallan (1999), dass die weiblichen Versuchspersonen ein geringeres Wissen über das Steuersystem haben als die männlichen Versuchspersonen. Trotzdem hinterziehen die weiblichen Versuchspersonen nicht mehr Steuern als die männlichen Versuchspersonen. Die Hypothese 9 der psychologischen Theorie ist daher nicht in allen Fällen bestätigt und kann daher anhand des Modells von Fallan (1999) nicht bestätigt werden. Insgesamt wird die Hypothese 9 der psychologischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle acht Mal bestätigt und zwei Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.9). Die Hypothese 9 der psychologischen Theorie kann demzufolge fast vollständig bestätigt werden. 73 Tabelle 3.9: Geringeres Wissen über das Steuersystem Modell Hypothese Ergebnis des Modells bestätigt? Eriksen und Fallan (1996) kommen zu dem Ergebnis, dass Studenten, die Kurse über das Eriksen und Steuerrecht besuchen, eine Steuerhinterziehung Fallan (1996) kritischer betrachten. Mehr Wissen über das ja Steuersystem würde in ihren Augen zu weniger Steuerhinterziehung führen. Kirchler, Maciejovsky und Schneider (2003) stellen fest, dass kein negativer Zusammenhang zwischen Kirchler, einem größeren Wissen über das Steuersystem und Maciejovsky der Einstellung zur Steuerhinterziehung festgestellt und Schneider werden kann. Dies bedeutet also, dass ein größeres (2003) Wissen über das Steuersystem nicht zu einer nein negativeren Einstellung gegenüber Steuerhinterziehung führt. Wärneryd und Walerud (1982) stellen einen negativen Zusammenhang zwischen einem größeren Wissen über das Steuersystem und dem Wärneryd und Verhalten in Bezug auf Steuerhinterziehung her. Walerud (1982) Dieses Ergebnis erhalten sie beispielsweise durch ja den Befund, dass Personen, die mehr über das Steuersystem wissen, dem Steuersystem weniger kritisch gegenüber stehen. Park und Hyun (2003) merken in ihrem Modell an, Park und Hyun das ein größeres Wissen insbesondere über (2003) Steuern, die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung reduziert. Im Umkehrschluss 74 ja bedeutet dies, dass ein geringeres Wissen insbesondere über Steuern, zu mehr Steuerhinterziehung führt. Grasso und Kaplan (1998) erkennen in ihrem Modell, dass Studenten, die an einem Wirtschaftsprüfungskurs teilgenommen haben, höhere ethische Standards haben. Man kann davon ausgehen, dass sie aufgrund der höheren ethischen Grasso und Kaplan (1998) Standards weniger Steuern hinterziehen würden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Studenten mit ja weniger Wissen über Wirtschaftsprüfung öfter Steuern hinterziehen würden. Es handelt sich zwar in diesem Fall nicht unmittelbar um Wissen über das Steuersystem, jedoch um Wissen über Wirtschaftsprüfung, die in engem Zusammenhang zum Steuersystem steht. Kirchler, Niemirowski und Wearing (2006) kommen zu dem Ergebnis, dass eine höhere Selbsteinschätzung des Steuerwissens zu einer Kirchler, größeren Intention führt die Steuern korrekt zu Niemirowski deklarieren. Eine höhere Selbsteinschätzung des und Wearing Steuerwissens führt also zu weniger (2006) Steuerhinterziehung. Im Umkehrschluss kann man ja davon ausgehen, dass eine geringere Selbsteinschätzung des Steuerwissens die Wahrscheinlichkeit der Steuerhinterziehung erhöht. Niemirowski et al. (2002) stellen einen positiven Effekt zwischen Wissen und Bereitschaft die Steuern Niemirowski et korrekt zu deklarieren her (vgl. Kirchler, E., al. (2002) Niemirowski, A., Wearing, A. (2006)). Dies bedeutet, dass Steuerzahler, die mehr Wissen haben, weniger Steuern hinterziehen. Im Umkehrschluss bedeutet 75 ja dies, dass Steuerzahler, die weniger Wissen haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit hinterziehen. Kinsey und Grasmick (1993) erkennen, dass ein größeres Wissen einen positiven Effekt auf das Kinsey und Grasmick (1993) deklarierte Einkommen hat (vgl. Kirchler, E., Niemirowski, A., Wearing, A. (2006)). Dies bedeutet, dass Steuerzahler, die mehr Wissen haben, weniger ja Steuern hinterziehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Steuerzahler, die weniger Wissen haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit hinterziehen. Spicer und Lundstedt (1976) erkennen, dass ein größeres Wissen einen positiven Effekt auf das Spicer und Lundstedt (1976) deklarierte Einkommen hat (vgl. Kirchler, E., Niemirowski, A., Wearing, A. (2006)). Dies bedeutet, dass Steuerzahler, die mehr Wissen haben, weniger ja Steuern hinterziehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Steuerzahler, die weniger Wissen haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit hinterziehen. Fallan (1999) stellt in seinem Modell einen Zusammenhang zwischen dem Wissen über das Fallan (1999) Steuersystem und der Wahrscheinlichkeit der nein Steuerhinterziehung fest. Dieser Zusammenhang wird jedoch nicht in allen Fällen bestätigt. insgesamt ja 76 10. Hypothese der psychologischen Theorie: Männer hinterziehen seltener Steuern als Frauen. Die Hypothese 10 der psychologischen Theorie stellt genau die Gegenthese zu Hypothese 6 der ökonomischen Theorie dar. Es gelten daher auch die bereits zu Hypothese 6 der ökonomischen Theorie getätigten Ausführungen. Insgesamt wird die Hypothese 10 der psychologischen Theorie anhand der ausgewählten Modelle zwei Mal bestätigt und neun Mal abgelehnt (siehe Tabelle 3.10). Die Hypothese 10 der psychologischen Theorie kann demzufolge fast vollständig abgelehnt werden. Tabelle 3.10: Männer hinterziehen seltener Steuern als Frauen Hypothese Modell Ergebnis des Modells Baldry (1987) Männer hinterziehen häufiger Steuern als Frauen. nein Frauen hinterziehen seltener Steuern als Männer. nein Männer hinterziehen öfter Steuern als Frauen. nein Männer hinterziehen öfter Steuern als Frauen. nein Anderhub et al. (2001) Spicer und Hero (1985) Spicer und Becker (1980) bestätigt? Ruegger und King (1992) erkennen, dass Frauen eine höhere Ethik in Bezug auf ihre Auffassung von Ruegger und King (1992) ethischen Standards im Geschäftsbereich haben als Männer. Man kann davon ausgehen, dass man nein Steuern zum Geschäftsbereich zählen kann. Höhere ethische Standards werden daher vermutlich dazu beitragen, weniger Steuerhinterziehung zu begehen. Hasseldine Frauen hinterziehen seltener Steuern als Männer, und Hite wenn die zuvor erhaltene Nachricht, die die 77 ja (2003) Steuerzahler zu einem ehrlichen Steuerzahlverhalten bewegen soll, in einen positiven Kontext gekleidet wird. Wird die Nachricht jedoch in einen negativen Kontext gekleidet, so hinterziehen Männer weniger Steuern als Frauen. Mason und Calvin (1978) Mason und Calvin (1978) kommen in ihrem Modell zu dem Ergebnis, dass Männer öfter Steuern nein hinterziehen als Frauen. Grasso und Kaplan (1998) finden heraus, dass weibliche Studenten höhere ethische Standards Grasso und haben als männliche Studenten.. Man kann davon Kaplan (1998) ausgehen, dass die weiblichen Studenten aufgrund nein der höheren ethischen Standards weniger Steuern hinterziehen als die männlichen Studenten. Es besteht im Wesentlichen kein signifikanter Fallan (1999) Unterschied zwischen Männern und Frauen in Bezug nein auf Steuerhinterziehung. Friedland, Maital und Rutenberg Frauen hinterziehen öfter Steuern als Männer. ja (1978) Fortin, Lacroix Frauen hinterziehen weniger Steuern als Männer. nein und Villeval (2007) insgesamt nein 78 5. Literaturverzeichnis Adams, J.S. (1965).Inequity in Social Exchange. in: Berkovits, L. (ed.). Advances in Experimental Social Psychology. New York: Academic Press. Allingham, M.G. und Sandmo, A. (1972). Income Tax Evasion: A Theoretical Analysis. Journal of Public Economics 1, 323-338. Alm, J., McClelland, G.H. und Schulze, W.D. (1992). Why do people evade taxes?. Journal of Public Economics 48, 21-38. Alm, J., McClelland, G.H. und Schulze, W.D. (1999). Changing the Social Norm of Tax Compliance by Voting. KYKLOS 52, 141-171. Al-Nowaihi, A. und Pyle, D. (2000). Income Tax Evasion: A Theoretical Analysis. in: Mac Donald, Z. und Pyle, D. (eds.). Illicit Activity: The economics of crime, drugs and tax fraud. Public Sector Economics Research Centre. University of Leicester. 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