Bw – Zusammenfassung Krisenmanagement Buch 5: S. 137-145 Arten der Finanzierung Buch 3: S.193-220 (außer S. 219 Steuern) Vertragstypen (S. 39-89) EIN VERTRAG = zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft. KAUFVERTRAG = Tausch von Ware gegen Geld Verkäufer und Käufer vereinbaren eine Sache gegen Geld zu tauschen durch Einigung (übereinstimmende Willenserklärung) zwischen dem Anbietenden (dem „Verkäufer“) und dem Nachfragenden („Käufer“) über Ware und Preis zustande. WERKVERTRAG = Werkunternhemer erbringt ein Werk (zB Reparatur) – schuldet den Erfolg – weisungsungebunden Wenn der Werkunternehmer das Wer für den Werkbesteller vetragsrichtig erbringt zB Anzug Anfertigung von mitgebrachten Stoff des Kunden (ansonsten Kaufvertrag wenn er Stoff bestellen muss) ARBEITSVERTRÄGE = Dienstvertrag (weisungsgebunden) / freier Dienstvertrag (tlw. Weisungsungebunden) – Dienstnehmer erbringt Arbeitsleistung für Dienstgeber – schuldet das Bemühen DIENSTVERTRAG = für bestimmte od. unbestimmte Zeit, Dienstleistung für Dienstgeber zu erbringen; an einem vom Dienstgeber best. Ort verrichten; innerh. Arbeitszeit; an d. Weisungen des Dienstgebers gebunden; Dienstgeber macht Lohnabrechnung; Dienstnehmer schuldet nur das „Bemühen“ nicht den Erfolg. zB Ein Buchhalter macht Fehler, weil er nicht ausreichend ausgebildet ist. DG könnte DN kündigen, muss jedoch Gehalt voll zahlen, bis dass Dienstverhältnis aufgelöst wurde Freier Dienstvertrag Verwendet Betriebsmittel des Arbeitsgebers (nur Bemühen und nicht Erfolg) zB Schilehrer lehr einen veralteten Fahrstil Dienstgeber kann den Vertrag zwar beenden, muss aber für die angewendete Zeit das vereinbarte Entgelt bezahlen. Freier Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf ein 13. Oder 14. Gehalt, wie auch nicht auf Urlaub. Jedoch für Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall Miet – und Pachtverträge MIETVERTRAG = Der Vermieter überlässt dem Mieter gegen Entgelt eine Sache zum Gebrauch (Wohnung, Auto) PACHTVERTRAG= Der Verpächter überlässt dem Pächter gegen Entgelt eine Sache und deren Ertrag zum Gebrauch. (Verpachtung eines Gasthauses, das vom Pächter weiter betrieben wird) Kaufvertrag Verkäufer und Käufer vereinbaren eine Sache gegen Geld zu tauschen durch Einigung (übereinstimmende Willenserklärung) zwischen dem Anbietenden (dem „Verkäufer“) und dem Nachfragenden („Käufer“) über Ware und Preis zustande. Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen VERTRAGSABSCHLUSS = Antrag auf Kaufvertrags-Abschluss / Annahme des Antrages „übereinstimmende Willenserklärung“ VERTRAGSERFÜLLUNG = Leistung (Lieferung) / Gegenleistung (Bezahlung) Beispiel: Kauf im Selbstbedienungsladen, Kunde nimmt Ware aus dem Regal (Kaufantrag und Leistung), Kassier nimmt Geld an der Kasse (Annahme und Gegenleistung) Gekauft werden… Sachgüter (Waren im engeren Sinn) – man kann sie angreifen Dienstleistungen – man kann sie nicht angreifen Können in der Regel nicht gelagert werden Erstellung & Verbrauch durch den Käufer erfolgen gleichzeitig Digitale Produkte (Informationen) – Musik, Computerprogramme Wie werden Kaufverträge abgeschlossen? Offline – Einkauf im Supermarkt Online – über das Internet (Amazon) E-Commerce – elektronischer Geschäftsverkehr B2B – Käufer und Verkäufer sind Unternehmer B2C – Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater M-Commerce – Mobile Commerce – elektronischer Geschäftsverkehr Via Handy Rechtliche Grundlagen Käufer und Verkäufer sind Unternehmer lt. UGB – Usancen (Handelsbräuche) – Unternehmensgesetzbuch – Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – E- Commerce-Gesetz (ECG) Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater – Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – ABGB – ECG Käufer und Verkäufer sind Private (bzw. nur Käufer ist Unternehmer) – ABGB - ECG Bsp: Arzt kauft Einrichtung für Wartezimmer – Käufer und Verkäufer sind Unternehmer – UGB und ABGB Regelungen können: nachgiebig (abänderbar) oder zwingend (vertraglich nicht abänderbar) sein. Bedingungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages 1. Übereinstimmende Willenserklärung a. Beide Parteien müssen mit dem Kauf einverstanden sein b. Ausdrücklich – mündlich – durch schlüssige Handlung c. Schriftlich – elektronisch (online) d. Durch Stillschweigen! (nicht automatische Annahme des Vertrages!) e. Zw. Privaten u. Unternehmers mündlicher Kaufabschluss od. schlüssige Handlung f. Bei größeren Geschäften schriftlich (Beleg!) g. Online Shopping – Kaufabschluss durch E-Mail elektr. Bestätigung 2. Geschäftsfähigkeit der Partner a. Voll geschäftsfähig (ab 18) sofern geistig voll handlungsfähig b. Mündige Minderjährige (14-18), können nur über das verfügen was sie selbst verdient haben oder was ihnen überlassen wird c. Unmündige Minderjährige (0-7; 7-14) – können nur geringfügige Dinge erwerben d. Kinder (0-7) sind nicht geschäftsfähig 3. Möglichkeit des Geschäfts – darf nicht sinnlos sein (Münze verkaufen - Geldbaum wächst) 4. Freiwilligkeit – darf nicht unter Zwang erfolgen 5. Erlaubtheit – es darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen werden Die Bestandteile des Kaufvertrages Gesetzliche Bestandteile: Verkäufer / Käufer / Warenart / Qualität / Menge / Preis Lieferbedingungen: Lieferzeit / Lieferort / Kostenübergang / Risikoübergang Zahlungsbedingungen: Zahlungszeit / Zahlungsort / Art der Zahlung Weiters: Verpackung / Transport / Nebenleistungen (Kosten für Montage, Umtauschrecht?)/ Gewährleistung u. Garantie / Folgen bei nicht Einhaltung des Kaufvertrages (nicht termingerechte Lieferung, Zahlung….) Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag Vertretbar (fungibel) sind Waren, bei welchen.. jedes Stück gleiche Merkmale aufweisen alle Teile der Ware die gleichen Eigenschaften haben (mithilfe von Marken, Typen und Normen) *Papierkauf nach Normen (Din A4 Heft) Nicht vertretbare Waren (nicht fungibel) können nur nach Besichtigung oder nach sehr genauer Beschreibung u. Abbildung gekauft werden *Antiquitäten, Gebrauchtwagen Besichtigung der Ware wird immer seltener; Beschreibung : rational (rechenmäßig erfassbar) Fettgehalt bei Molkereiprodukten, irrational (nicht erfassbar) Form, Aussehen Muster und Proben Vergleichbare Ausführungen oder Teilmengen einer Ware, aus denen man die qualität anderer aus der Gesamtmenge erkennen kann. Kauf nach Muster (Probe) o Auftragsmuster mit anschließender Anfertigung der Ware o Gegen- oder Kontramuster : Käufer kann Auftrags und Kontramuster vergleichen und dann entscheiden o Referenzen- oder Ausfallmuster: Im Exportgeschäft üblich. o Typenmuster: bei Handelskammer od. Warenbörse hinterlegt, Qualität eindeutig geregelt o Standards: Typenmuster, die intern. Bedeutung besitzen (für Baumwolle, Fette, Öle..) Kauf auf Probe o Katalogbestellung (man bestellt Ware, entspricht sie nicht den Qualitätsanforderungen – zurücksenden!, bedingter Kauf) Kauf zur Probe o Kleine Menge wird gekauft, Käufer hat kein Rückgaberecht (unbedingter Kauf) Marken Markenschutz – in Ö – 10 Jahre im Markenregister – international – Schutz 20 Jahre Arten von marken Wort- bzw. Zahlenmarken / Bildmarken / kombinierte Marken Je nachdem wer schützen lässt: Fabriksmarken (AEG) Handelsmarken (crane Sports für Sportartikel bei Hofer) Markenartikel einheitliche Aufmachung, gleichbleibende Qualität (intensive Werbung) Typen, Normen, Handelsklassen Beschreibungen auf eine kurze und einheitliche Form bringen TYPEN = Vereinheitlichung der Endprodukte industrieller Erzeugnisse *bei PKW VECTRA 1.9 CDTDI ECOTEC (zur Verringerung der Vielfalt der Produkte) NORMEN = Richtlinien aller Art, Vereinheitlichung von Begriffen, Formen, Eigenschaften, Abmessungen…… bezwecken. HANDELSKLASSEN = im Einzelhandel, Qualität von Lebensmittel (Eier Klasse A…) Sonderregelungen der Qualität Kauf in Bausch und Bogen („Tel-Quel-Kauf“) o Käufer übernimmt Ware ohne Rücksicht auf etwaige Fehler. Verkäufer haftet für keine etwaige Qualität Spezifikationskauf o Kaufvertrag nur Gattung, durch zB Sukzessivlieferungen (Teillieferungen) wird die Qualität spezifiziert. Vorteile für den Käufer: verringerte Lagerhaltung / Bezugssicherung / Entscheidung je nach Modetrend od. spezif. Bedarf der Kunden erst lange nach Vertragsabschluss notwendig Vorteil für den Verkäufer: generelle Absatzsicherung Die Angabe der Quantität (Menge) Maßeinheiten: Längen, Schwer, Flächen, Körper, Hohl, Stück… Mengenangaben im Kaufvertrag Verträge mit genauer Mengenangabe o Bestellte Menge muss mit gelieferter Menge übereinstimmen, Abweichung bedarf Zustimmung beider Partner Verträge mit ungefährer Mengenangabe o Berechtig den Verkäufer zu Abweichungen der ausgemachten Lieferung, berücksichtigen: Usancen! o Vermeiden von Restbeständen, bessere Transportkapazitäten… Verträge ohne Mengenangabe o Käufer hat Ware vorher besichtig und hat Menge im Überblick Kauf in Bausch und Bogen, Kauf ganzer Ernte eines Anbaugebietes Die Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe NETTOGEWICHT (REINGEWICHT) = Gewicht der Ware ohne Verpackung TARA =Verpackungsgewicht BRUTTOGEWICHT = Gewicht samt der Verpackung Will der Käufer das Gewicht kontrollieren, nicht immer leicht. zB Schokolade – wird in der gleichen Verpackung weiterverkauft (wirtschaftl. Gründe) Konserven – technische Gründe Lösung: BRUTTO FÜR NETTO = kontrolliert und berechnet wird das Bruttogewicht ERFAHRUNGSSÄTZE = 1,5 kg pro Sack, 8% des Gesamtgewichtes STICHPROBE AUSGEPACKT UND GEWOGEN = Durchschnitt der Stichprobe wird für gesamte Sendung verrechnet Gewichtsabzüge DRAUFGABE = zur vertraglich zu liefernden und zu zahlenden Menge wir eine nicht berechnete Zugabe gegeben (10 + 1 gratis) DREINGABE =geliefert wird die vereinbarte Menge. In Rechnung gestellt wird jedoch eine geringere Menge (10 bestellt 9 bezahlt) Der Preis Die Preisfestsetzung Verträge mit festem Preis o Pro gesetzl. Mengeneinheit genau angegeben (zu diesem Preis Kauf und Lieferung) Verträge mit freibleibenden Preis - Basiskauf o Preis wird auf best. Basisqualität festgelegt o Weicht die Qualität bei der Lieferung ab werden Zu- oder Abschläge verrechnet (vertraglich geregelt) o Kostenschwankungsklausel = ermöglichen es zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn einzelne Kosten steigen – allg. Vereinbarungen reichen nicht – Anteil d. einzelnen Kosten am Gesamtpreis vereinbaren! o Indexklauseln = gibt an wie sich die Preise in einem best. Bereich verändern (VPI) Preisabzüge und Preisnachlässe (Skonto und Rabatt) Skonto = Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin o Bei Kauf gegen spätere Zahlung (Zielkauf) wird innerh. Kurzer Lieferfrist (Kassarespiro) ein Preisabzug gewährt Verkäufer gewährt Skonto wegen… o Zinsvergütung: Verkäufer erhält Geld früher, erspart sich evtl. Kreditzinsen o Risikoprämie: kein Dubiosenrisiko, weniger Geldwertrisiko o Verwaltungsaufwandvergütung: ersparen von Mahnverfahren.. Jahresverzinsungsberechnung Zahlungsziel: 60 Tage, Kassafrist: 8Tage, Skonto 3%, bedeutet, dass man für 52 Tage (60-8) 3% erhält. Pro Jahr folg. Verzinsung: 3 / (60-8) * 365 = ca. 21 % Skonto in Prozent / Zahlungsziel in Tagen – Kassafrist in Tagen Rabatt = Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus versch. Gründen gewährt werden Mengenrabatt Schlussrabatt (große Mengen, in Teillieferungen) Umsatzbonus (im Nachhinein, wenn Umsatz best. Grenze überstiegen hat) Treuerabatt Einführungsrabatt Ausverkaufsrabatt Mängelrabatt (für schadhafte Ware) Preisangaben und Umsatzsteuer Preisangaben für den Konsumenten müssen die Ust enthalten Preisangaben zwischen Unternehmern erfolgen meist ohne Ust (aufgrund Vorsteuerabzugsberechtigung) Preiskalkulation und Marktpreis Kalkulationsschema Bruttoeinkaufspreis, Rechnungspreis, Fakturenpreis (ohne Ust) - Preisnachlässe = Nettoeinkaufspreis (ohne USt) + Bezugskosten (Fracht, Zolle, Versicherung) = Einstandspreis + Kosten der betriebl. Leistungserstellung (Personal-, Energiekosten…, Afa, BGA) = Selbstkosten + Gewinn = Nettoverkaufspreis + Sonderkosten des Vertriebs (Vertreterprovision, Verpackungskosten) = Bruttoverkaufspreis (ohne USt) + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis (inkl. USt) Verschiedene Arten zur Preisentscheidung: PROGRESSIVE KALKULATION = Beschaffungsmarkt vorgegebene Preis. U rechnet progressiv vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis und kontrolliert, ob der ermittelte Verkaufspreis am Absatzmarkt zu erzielen ist. RETROGRADE KALKULATION = Markt vorgegebene Einkaufspreis. U geht vom Verkaufspreis aus u. ermittelt rückschreitend den zulässigen Einkaufspreis. Entscheidung, ob um diesen Preis einkaufen kann. DIFFERENZKALKULATION = Einkaufspreis & Verkaufspreis sind am Markt vorgegeben. U rechnet progressiv vom Einkaufspreis bis zum Selbstkostenpreis und retrograd vom Bruttoverkaufspreis (einschl. USt) bis zum Nettoverkaufspreis (ohne USt). Differenz zwischen Selbstkostenpreis und Nettoverkaufspreis ist der verbleibende Gewinn. Lieferbedingungen Liefertermine in Kaufverträgen Keine Vereinbarung – es gilt: Sofortige Lieferung (Promptgeschäft) Mögliche Vereinbarungen - - - Promptgeschäft o Erfüllung sofort od. innerh. weniger Tage Spätere Lieferung (Termingeschäft) gewöhnliches Termingeschäft (Lieferung innerh. 60 Tage, bis Ende April) o Erfüllungszeit wird nur ungefähr angegeben o Kauf auf Abruf ist ein Sonderfall – Liefertermin im KV nicht genau festgelegt Käufer Recht Ware in best. Frist abzurufen. Fixgeschäft (Lieferung zum 30. April fix!) o Ganz best. Tag wesentlich, dann FIX! o Bsp. Blumenschmuck für Hochzeit o Auch durch die Art des Geschäftes ersichtlich, dass es ein Fixgeschäft ist Sonderregelung f. Warenzusendung an Kunden o Onlineshop muss innerh. 30 Tagen zusenden (B2C) o Versandhandel ebenfalls Erfüllungsort der Lieferung Der Erfüllungsort = Ort an dem Verkäufer dem Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit, Menge und Qualität übergeben muss Wird der EOrt nicht im Kaufvertrag geregelt = gilt jener Ort, als Erfüllungsort, an dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Handelsniederlassung hatte. Arten der Übergabe Körperlich: Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben Elektronisch: durch Download Symbolisch: nur Papiere übergeben, die Käufer berechtigen, über Ware zu verfügen (Lieferschein) Am EOrt gehen vom Verkäufer auf den Käufer über: Eigentum Alle Gefahren (Beschädigung durch Transport…) Gerichtsstand (dort kann Klage erfolgen) o Schlecht wenn im Ausland o Besser nahe der eig. Handelsniederlassung Der Kostenübergang Wird der Kostenübergang nicht gesondert geregelt so trägt der Verkäufer alle Kosten (Transport…) bis zur Übergabe am Erfüllungsort. Kaufvertragsklauseln (Preisklauseln) Kurzformulierungen zur Regelung der Lieferbedingungen Risiko- und Kostenübergang an einem Ort: NÄHER BEIM VERKÄUFER: „ab“ (ab Lager) NÄHER BEIM KÄUFER: „frei“ (frei Lager, frei Wien-West) Risiko- und Kostenübergang an verschiedenen Orten: „FRACHTFREI“ o Eigentums- und Risikoübergang: Bei Übergabe an den ersten Frachtführer o Kostenübergang: beim genannten Ort „frachtfrei Käufers Lager“ Bsp. „Frachtfrei Wien-Süd“ o Eigentumsübergang: beim ersten Frachtführer (LKW, Bahn,..) o Kosten- und Risikoübergang: Bahnhof Wien-Süd Die Zahlungsbedingungen Erfüllungsort der Zahlung o Zahlungsort ist der Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Käufers o Geldschulden sind Schickschulden o Schuldner (Käufer) muss Gläubiger (Verkäufer) Geld überweisen Schuldner muss Übersendungskosten zahlen Erfüllungszeit der Zahlung/Zahlungstermin Vorauszahlung (vor der Lieferung) o zB bei Onlineshops – volle Vorauszahlung via Kreditkarte Prompte Zahlung (bei Lieferung, bei Rechnungserhalt) o Zahlungszeitraum vertraglich nicht vereinbart o Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Ware Barkauf im Geschäft d. Verkäufers o Vorteile für den Verkäufer: Kein Dubiosenrisiko Kein Geldwertrisiko Kein Zinsverlust Kein Verwaltungsaufwand o Nachteile für den Käufer: etwaige Ansprüche auf mangelhafte Lieferung schwer durchzusetzen keine zusätzl. Finanzierung durch Lieferantenkredite o Prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura „zahlbar sofort nach Erhalt“ , „zahlbar innerh. v. 8 Tagen“ Spätere Zahlung „Kauf auf Ziel“ (nach der Lieferung) o Zielfristen: „zahlbar innerh. von 30 Tagen nach Lieferung/ ab Rechnungsdat“ o Verkäufer trägt Dubiosen-, Geldwertrisiko, Zinsaufwand und Verwaltungsaufwand o Käufer erhält Fremdfinanzierung Kassarespiro (Kassafrist) o Zahlung auf Ziel mit Kassafrist. Innerhalb der Kassafrist kann der Käufer mit Skontoabzug zahlen Anzahlung o Kaufpreis wird teilweise im Voraus bezahlt Vorteile für den Verkäufer: Teilweise Finanzierung durch den Käufer Gewisse Sicherheit, dass der Käufer die Ware übernehmen wird Angeld o Wird teilw. Vorauszahlung d. Kaufpreises ausdrücklich als Angeld bezeich., so .. Übernimmt der Käufer aus seinem Verschulden die Ware nicht, so verbleibt das Angeld dem Verkäufer Liefert der Verkäufer aus seinem Verschulden nicht, so muss er dem Käufer den doppelten Betrag des Angeldes zurückerstatten. Ratenzahlung o Der Kaufpreis wird in Raten (Teilbeträgen) bezahlt. Achtung kann oft teurer kommen! Abzahlungsgeschäft lt. KSchG – nur wenn.. o Verkäufer als Unternehmer u. d. Käufer als Konsument abschließt o Bewegliche, körperliche Sache betroffen ist (kein Grundstück, keine Reparaturen) o Der Barzahlungspreis 25.000€ nicht übersteigt o Außer der Anzahlung mind. zwei Teilzahlungen vereinbart o Ratenbrief o Anzahlung mind. 220€ 10 %, höhere Summen 20% o Gesamtlaufzeit höchst. 60 Monate Die Verpackung Funktionen der Verpackung 1. Schutz der Ware (Druck, Schlag, Stoß, Feuchtigkeit) 2. Erhöhung der Transport- und Lagerfähigkeit (platzsparend gelagert werden können) 3. Erhöhung der Verkaufsfähigkeit (Aufmachung!, Geschenkpackung, Klarsichtpackung…) Regelung im Kaufvertrag 1. Art der Verpackung 2. Kosten der VP Entwicklungstendenzen 1. Technische Entwicklung a. Übergang auf Kunststoffe 2. Verpackungstechnik a. Völlig automatisch (Süßwaren, Arznei) Schnellere VP, größere Stückzahl Hygienisch Verminderung Gefahr schlampiger VP Ersatz unqualifizierter Arbeit durch Maschinen Verpackungsmaschinen erst bei großer Stückz. Rentabel Umstellung auf neue Produkte, neue Verpackungsart aufwendig 3. Wirtschaftliche Entwicklung a. Übergang zu fabriksverpackter Ware statt VP durch Einzelhändler b. Verstärkung d. Aufmachung – zur Erhöhung der Absatzfähigkeit c. Diskussion: Einweg- und MehrwegVP Nachteile Rohstoffverschwendung Trotz Automatisierung teurer als wiederverwendbare VP Probleme bei Abfallbeseitigung a. Übergang zu Verpackungsformen, Haus-zu-Haus-Transport ermöglichen 4. Verpackungsverordnung a. Schreibt dem VP hersteller/vertreiber vor gebrauchte VP’s unentgeltlich zurückzunehmen und zu 80% d. Gewichtes wiederzuverwerten b. Thermische Entsorgung (Müllverbrennung) c. Letztverbraucher – Rückgabepflicht Sonstige Vertragsbestandteile Die allgemeinen Geschäftsbedingungen Häufig klein gedruckt auf Rechnungen, Belege, Bestellscheine Onlineshopping muss man bes. hingewiesen werden Eigentumsvorbehalt Käufer kann zwar Ware benützen, jedoch bleibt im Eigentum des Verkäufers Zur Sicherung von Forderungen bei Zielverkäufen Erlischt.. Ware vom Käufer weiterverkauft wird Ware verarbeitet wird (Stoffe zu Kleidern..) Umtauschrecht Grundsätzlich kein Umtauschrecht – muss vereinbart werden! Als Kulanzweg (Kundendienst) wird umgetauscht Manch. Ausdrücklich ausgeschlossen (Ausverkaufsware) Konventionalstrafe (Pönale) Wenn die Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber besonders wichtig ist (Bauarbeiten pünktlich sein müssen) Bei nicht Einhaltung kann der Auftraggeber eine Pönale von 2% der Auftragssumme in Rechnung stellen. (Für jeden versäumten Tag – Auftrag muss trotzdem erfüllt werden) PÖNALE = PAUSCHALISIERTER SCHADENERSATZ = Käufer muss nicht nachweisen, dass Schaden ist, er erhält sicher das Pönale, wenn Leistungsverpflichteter (Verkäufer) nicht rechtzeitig (vertragsgerecht) liefert. Reuegeld = Stornogebühr Rücktritt vom Vertrag, nur Reuegeld zu bezahlen, Vertrag muss nicht mehr erfüllt werden. (Erscheint das Reuegeld oder Pönale zu hoch bei Gericht „Mäßigung“ beantragen) Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen Wenn Verkäufer oder Käufer ihre Leistung.. Mangelhaft (mangelhafte Ware, mangelhafte Rechnung) nicht fristgerecht oder (Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug) überhaupt nicht erbringen. Arten der Mängel Mangel = wenn vorausgesetzte Eigenschaft nicht hat, nicht entspricht, was im KV vereinbart wurde Nach der Erkennbarkeit o Offene Mängel o Offenkundig, od. bei sachgemäßer Untersuchung feststellbar sind (Kratzer) Verdeckte Mängel Die bei nicht sofort feststellbar sind (Kopien sind nicht wischfest) Arglistig verschwiegen, Verdeckte Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren (Gebrauchtwagen wird als „unfallfrei“ verkauft obwohl er bereits größere Schäden hatte) Nach der Bedeutung o Wesentliche Mängel Hindern den ordentlichen Gebrauch od. bedungene Eigenschaft (ausdrücklich) Hose in blau bestellt, Hose in grün bekommen o Geringfügige Mängel Hindern den ord. Gebrauch nicht (Lackschäden beim Auto) Nach der Behebbarkeit o Behebbare Mängel o Ware reparieren oder austauschen (wackeliges Stuhlbein..) Unbehebbare Mängel Können nicht beseitigt werden Schriftverkehr bei mangelhafter Ware Die Mängelrüge des Käufers 1) 2) 3) 4) 5) Anlass des Schreibens – Bestätigung d. Empfangs, Genaue Beschreibung d. Mangels Eigenes Anliegen – Forderung an Verkäufer, Ersuchen um Vorschläge Begründung – Begründung d. Forderung Erwartete Reaktion – Hoffnung auf schnelle Reaktion Mögliche Folgen – Was geschieht, wenn? Form der Mängelrüge Telefonisch, per Fax, per E-Mail bei einfachem/ dringenden Fall Eingeschriebener Brief bei größerem schwierigerem Fall Textpassagen Wir mussten leider feststellen…Fehler haben. Bei je…Stück…diese Fehler, deutlich sichtbar… nicht verkaufen können. Bitte liefern sie rasch Ersatz… Bei Stück.. Fehler nicht sofort sichtbar.. könnten als 2. Wahl verkaufen. Allerdings Preisnachlass von 20% gewähren.. Ersuchen um sofortige Nachlieferung … Zusendung Gutschrift bzw. korrigierten Rechnung Gewährleistung Gewährleistung = Haftung des Verkäufers für Mängel, die bereits bei der Übergabe der Sache bestanden haben Bei beweglichen Sachen, Frist von 2 Jahren Bei unbeweglichen Sachen, Frist von 3 Jahren (Gebäude) Beweislastumkehr Mangel innerh. 6 Monaten ab Übernahme, Verkäufer beweisen, dass bei Übergabe mangelfrei war Nach dieser Frist muss Käufer beweisen, dass Mangel schon bei Übergabe da war Gewährleistung bei Montagefehlern/fehlerh. Montageanleitung Verkäufer haftet Gewährleistung für Werbeaussagen – Verkäufer haftet geg. dem Kunden (zB Werbeaussage falsch) Garantie Verkäufer gewährt eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende „Garantie“, verpflichtet sich Mängel zu beheben, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden sind Rechtliche Möglichkeiten des Käufers Verbesserung Austausch Preisminderung Vertragsauflösung (Rücktritt v. Vertrag) Verkäufer zuerst Recht auf Verbesserung/Austausch, ansonsten Preisminderung, VAuflösung Bei geringfügigen unbehebbaren Mängeln ist Rücktritt nicht möglich, jedoch Preisminderung Produkthaftung = Hersteller/Importeur haftet für Schäden, die aufgrund mangelhafter Produkte an Personen entstehen Können Hersteller/Importeur nicht ermittelt werden, haftet der Händler. Tritt ein Schaden ein, haftet der Hersteller unabhängig vom Verschulden. Bsp. Autoreifen bei Kauf kaputt, dadurch Unfall – Hersteller muss haften!