Vollendung der WWU: Die politische Säule

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
ECO/376
Vollendung der WWU:
Die politische Säule
Brüssel, den 31. März 2015
VORENTWURF EINER STELLUNGNAHME
der Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
zum Thema
Vollendung der WWU: Die politische Säule
(Initiativstellungnahme)
_____________
Berichterstatter: die Herren Cedrone und van Iersel
_____________
Mitglieder der Studiengruppe "Vollendung der EWU: Die politische Säule"
der Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
NB:
Dieses Dokument wird in der Sitzung am 8. April 2015 um 9.00 Uhr erörtert.
Weitergabe an die Übersetzung: 31. März 2015
Verwaltungsrat: Alexander Alexandrov
ECO/376 – EESC-2015-00551-00-01-APA-TRA (EN) 1/14
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Studiengruppe:
Vollendung der WWU – Die
politische Säule
Vorsitzender:
Herr Smyth (UK-III)
Berichterstatter:
Herr Cedrone (IT-II)
Herr van Iersel (NL-I)
Mitglieder:
die Damen und Herren
Bischoff (DE-II)
Delapina (AT-II)
Domonkos (SK-III)
Kropas (LT-I)
O'Riordan (IE-II)
Ostrowski (PL-I)
Pater (PL-III)
Teder (EE-I)
Van Niekerk (NL-III)
Sachverständiger:
Herr Pier Virgilio Dastoli (für den Berichterstatter Cedrone)
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 22. Januar 2015 gemäß Artikel 29
Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
Vollendung der WWU: Die politische Säule.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher
und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am ... an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner … Plenartagung am … (Sitzung vom …) mit … gegen …
Stimmen bei … Enthaltungen folgende Stellungnahme:
*
*
*
Präambel
Mit Blick auf die neue Wahlperiode des Europäischen Parlaments und die neue Amtszeit der
Europäischen Kommission verabschiedete der EWSA im Juli 2014 die Stellungnahme "Vollendung
der WWU – nächste europäische Legislaturperiode", die im November 2014 aktualisiert wurde. Ziel
war es, ein kohärentes Bündel an Maßnahmen zu formulieren, mit denen die Architektur und die
Wirksamkeit der WWU gestärkt werden sollen.
Der EWSA unterscheidet vier Säulen: die geldpolitische und finanzielle Säule, die makro- und
mikroökonomische Säule, die soziale Säule sowie die politische Säule, die alle vier in einer
Wechselbeziehung stehen. Zur geldpolitischen und finanziellen, zur wirtschaftlichen und zur sozialen
Säule hat der EWSA eine Reihe von Stellungnahmen verabschiedet. Nun beschäftigt sich der EWSA
konkreter mit Fragen, die im Zusammenhang mit den übergeordneten politischen und institutionellen
Aspekten der WWU stehen, die gänzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und des
Europäischen Rates fallen. Dieser Aspekt setzt bei einer Kerngruppe von WWU-Staaten an, steht
jedoch auch anderen potenziellen Euro-Kandidatenländern offen, die denselben Weg beschreiten
wollen.
1.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1
Nach sechs Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise und wirtschaftlicher Stagnation gibt es
erste zaghafte Anzeichen eines Wiederaufschwungs der Wirtschaft, die für bessere
Aussichten für die europäische Wirtschaft sprechen. Allerdings gibt es keinen Grund zur
Selbstzufriedenheit, da es infolge der komplexen Situation weltweit schwieriger denn je
erscheint, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vorherzusagen. Europa und
insbesondere der Euroraum müssen sich deshalb auf unerwünschte Ungewissheiten einstellen.
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Zur Gewährleistung der erforderlichen Stabilität sollte eine solide WWU geschaffen werden,
die unerwartete Entwicklungen und Rückschläge meistern kann. Je größer die geopolitischen
und wirtschaftlichen Herausforderungen sind, desto besser sollte der Euroraum in der Lage
sein, seine eigenständigen Interessen zu bewahren.
1.2
Die WWU ist noch nicht vollendet. Es gibt die einheitliche europäische Währung, doch noch
keine zufriedenstellende wirtschaftspolitische Steuerung – siehe nachfolgende
Bestandsaufnahme und SWOT-Analyse. Der Rahmen der WWU ist deshalb nach wie vor
anfällig. Wegen der nach wie vor bestehenden Heterogenität und unterschiedlichen
Auffassungen der Mitgliedstaaten fehlen immer noch die notwendige Vertrauensbasis und
Zuversicht bei Unternehmern und Bürgern. Das fehlende Vertrauen und die mangelnde
Zuversicht wirken sich nachteilig auf das nachhaltige Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit
und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ganz Europa aus. Der EWSA ist daher der
Auffassung, dass die politischen Voraussetzungen für eine wirtschaftspolitische Steuerung,
vor allem im Euroraum, gestärkt werden müssen.
1.3
Der EWSA räumt ein, dass spektakuläre Fortschritte nicht über Nacht möglich sind, doch
müssen zwei Aspekte bedacht werden: Erstens kann es sich Europa nicht leisten,
Entscheidungen jahrelang hinauszuzögern, und zweitens muss zuerst einmal Einmütigkeit im
gesamten Euroraum über die Grundsätze einer anzustrebenden Wirtschaftspolitik im Rahmen
einer überzeugenden Steuerung gefunden werden. Dazu schlägt der EWSA einige konkrete
Schritte vor, die innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens unternommen werden
könnten. Er betont jedoch, dass diese Maßnahmen in einem (wesentlich) größeren
Zusammenhang zu sehen sind. Daher müssen nach Meinung des EWSA langfristig
Vertragsänderungen ins Auge gefasst werden, um die erforderlichen institutionellen
Bestimmungen mit den unabdingbaren Erfordernissen einer echten Wirtschaftsunion in
Einklang zu bringen.
2.
Bestandsaufnahme
2.1
Die WWU verfügt bereits jetzt über einen umfassenden Besitzstand. Sie besitzt eine
gemeinsame Währung und eine Zentralbank, bis zu einem gewissen Grade trägt sie für die
Koordinierung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik Sorge. Sie trifft für die Länder
verbindliche Entscheidungen, die im Grunde deren wirtschaftliche und haushaltspolitische
Autonomie einschränken, Bedingungen für expansive Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
auferlegen und sie verpflichten, wirtschaftliche und soziale Reformen durchzuführen.
2.2
Die WWU ist also ein in der Entwicklung befindliches föderatives Gebilde, das gegenwärtig
als "Hüterin" fungiert, jedoch noch nicht gemeinsam tätig wird. Ihre Zielbewusstheit ist
vergleichsweise stark ausgeprägt und hat einen öffentlichen Raum für Diskussionen
geschaffen. Die WWU bedeutet eine stärkere Abtretung von Hoheitsrechten durch die
Mitgliedstaaten, obwohl ihre Verwaltung in erster Linie durch eine technokratische Struktur
erfolgt.
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2.3
Diese Union muss vollendet werden, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass diejenigen Länder, die bereits Mitglied sind oder dies zu werden wünschen, Stabilität
und zudem Wachstum und Wohlstand schaffen können. Für sie sollte sich ein Beitritt zum
Euroraum mehr lohnen als ein Euroverzicht.
2.4
Der EWSA begrüßt den von Jean-Claude Juncker an die informelle Tagung des Europäischen
Rates gerichteten Vermerk, der sich auf den Bericht Van Rompuy von 20121 stützt. Auch
wenn der EWSA keine eigenen Vorschläge vorlegt, so unterstützt er doch einige der in dem
Vermerk enthaltenen Beobachtungen und (impliziten) Anregungen.
2.5
Der Ausbruch der Finanzkrise 2008 und die darauffolgenden Entwicklungen sowie die
katastrophalen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die europäische Gesellschaft waren
ein Weckruf für all jene, die bis dahin meinten, die Architektur der WWU würde weiter mehr
oder weniger zur Zufriedenheit funktionieren und die Konvergenz der Mitgliedstaaten würde
ganz harmonisch durch Ausstrahlungseffekte gefördert.
2.6
Bald nach dem anfänglichen Schock begannen die EU-Organe damit, nach kurzfristigen
Lösungen für die dringendsten Probleme zu suchen. Ein großer Erfolg ist, dass Verfahren
zum Schutz der WWU, des Euro und des Euroraums geschaffen worden sind, doch gab es
auch Verzögerungen und erhebliche Versäumnisse wie das Fehlen eines gemeinsamen Plans
zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
2.7
Es ist auch eine enorme Errungenschaft, dass unter extrem schwierigen Bedingungen –
zumindest teilweise – produktive Schritte unternommen wurden, um die WWU auf eine
festere Basis zu stellen. Der EWSA hat alle diese Schritte begrüßt, kritisch ihre Grenzen
aufgezeigt und andere Ideen vorgetragen, die zur Bewältigung der Krise besser geeignet sind.
2.8
Die Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelte sich zu einem anhaltenden
Wirtschaftsabschwung mit eklatanten Unterschieden zwischen den einzelnen
Volkswirtschaften. Weite Teile der EU sind sechs Jahre danach in einer keinesfalls
beneidenswerten Lage, die durch geringes Wachstum und stagnierende Beschäftigung
gekennzeichnet ist. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sprechen für sich.
2.9
Ungeachtet aller Fortschritte ist die WWU nach wie vor nicht vollendet. Die Lage ist sehr
komplex. Trotz einiger hoffnungsvoll stimmender Anzeichen für einen Wiederaufschwung
herrscht in einer Reihe von Ländern nach wie vor Stagnation, deren vielfältige Ursachen zum
großen Teil tief verwurzelt sind: Geschichte, existierende oder fehlende Traditionen in Bezug
auf die Steuerung, unterschiedliche Wachstumsstrategien, unterschiedliche wirtschaftliche
und soziale Strukturen und unterschiedliche Außenpolitik.
1
"Vorbereitung der nächsten Schritte in Bezug auf eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung im Euro-Währungsgebiet",
Vermerk von Jean-Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem und Mario Draghi,
12. Februar 2015.
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2.10
Im Euroraum herrscht nach wie vor Uneinigkeit zwischen den Verfechtern einer Union der
Solidarität, die durch wirtschaftliche Konvergenz und Reformen in den Mitgliedstaaten
bestimmt wird, und den Befürwortern einer reinen Fiskalunion. Diese Kontroverse führt
sowohl bei Politikern als auch bei Sozialpartnern auch zu unterschiedlichen Auffassungen
darüber, was für eine Wirtschaftspolitik auf nationaler und europäischer Ebene vorrangig
verfolgt werden sollte.
2.11
Die Konflikte zwischen den Positionen und dem praktischen Herangehen haben zunehmend
zu einem Klima des Misstrauens geführt, nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch in der
Öffentlichkeit der einzelnen Länder, wie oberflächlich die am jeweils anderen geübte Kritik
auch sein mag. Diese Entwicklung gleicht immer mehr einer sich selbst erfüllenden
Prophezeiung, engt den möglichen Handlungsspielraum der Politiker ein und löst bei den
Bürgern Wellen der Europafeindlichkeit aus.
2.12
Angesichts der Tatsache, dass die WWU vor allem von zwischenstaatlichen Entscheidungen
und technokratischem Management dominiert wird, hat der Mangel an demokratischer
Legitimität und Glaubwürdigkeit erhebliche Auswirkungen, die auch die Unterschiede
zwischen den Partnerländern deutlicher hervortreten lassen.
2.13
Aber dies betrifft nicht nur die EU. Andere große Staaten wie die USA, China, Russland,
Indien und Brasilien sowie viele kleinere Länder leiden ebenfalls unter vergleichbaren
schwierigen Konstellationen. Zweifellos weisen jedoch die EU und vor allem der Euroraum
im Schnitt einen Rückstand auf, wenn es um die Beseitigung von Hindernissen für eine
bessere Leistung geht.
2.14
Der EWSA ist grundsätzlich der Auffassung, dass eine bessere politische Steuerung der
WWU zu erheblich mehr Stabilität bei der Lösung der aktuellen und künftigen Probleme
beitragen dürfte, auch wenn der gegenwärtige Zustand der europäischen Wirtschaft durch
viele unterschiedliche und komplexe Aspekte geprägt ist. Wie dem auch sei, eine stärkere
WWU wird für die Wahrung bestimmter wesentlicher Interessen der Europäer in der Welt
unabdingbar sein.
2.15
Der EWSA ist sich dessen bewusst, dass endgültige Lösungen gegenwärtig nicht in
Reichweite sind. Ihm ist auch klar, dass die aktuellen Entwicklungen, die komplexe
Gemengelage und die Probleme Hindernisse auf dem Weg zu einem belastbaren Fahrplan wie
dem sind, wie wir ihn hier dargelegt haben. Andererseits werden das Vertrauen und die
wirtschaftliche Leistung dauerhaften Schaden nehmen, wenn sich an den aktuellen Mängeln
im institutionellen Gefüge sowie bei der Steuerung nicht bald etwas ändert. Der EWSA hält
die Verzögerungen, die Resignation und das Fehlen eines Konzepts für die Zukunft daher für
nicht hinnehmbar.
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2.16
Der EWSA ist deshalb der Auffassung, dass kein Weg an einer ernsthaften Debatte über eine
solide Architektur der WWU vorbeiführt, die ein Einvernehmen über die wirtschaftlichen und
sozialen Ziele sowie eine vereinbarte Steuerung einschließt. Der gegenwärtige Aufschwung
bietet die Chance für Fortschritte.
2.17
Seit der Errichtung der WWU steckt hinter den Diskussionen über mehr oder weniger Europa
die Frage nach der Souveränität. Die klassischen Pfeiler der Souveränität sind Sicherheit und
Geld. Die WWU beschränkt sich nach wie vor vorrangig auf die gemeinsame Währung. Nach
Auffassung des EWSA gibt es langfristig keine Alternative zu einer besseren Verankerung
einer gemeinsamen oder gebündelten Souveränität im Euroraum. Hierfür wird eine solide
gebündelte wirtschaftspolitische Steuerung bzw. eine Wirtschaftsregierung erforderlich sein.
Gleichermaßen steht auch die Zukunft der WWU in der europäischen Integration in engem
Zusammenhang zu anderen entscheidenden die Souveränität berührenden Politikbereichen
wie der Entwicklung der GSVP und der Energieunion.
3.
SWOT-Analyse der aktuellen Situation in der WWU
3.1
Stärken
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
Stärkeres Bewusstsein dafür, dass die Zukunft der Europäer in der Gemeinsamkeit liegt
Herausragende, wenn auch beschränkte Rolle der EZB (als supranationaler Institution)
ESM und kürzliche Anerkennung der Flexibilitätsregeln
Stärkere Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten
Zunehmende politische Akzeptanz der vereinbarten Regeln auf EU-Ebene durch die
Regierungen, vor allem hinsichtlich der Notwendigkeit von Strukturreformen in allen
Mitgliedstaaten
Stärkerer Schwerpunkt der EU auf der Verbesserung der Governance und einer besseren
Verwaltung in allen Mitgliedstaaten
Beginn der Bankenunion und Beschlussfassungsprozess zum einheitlichen
Abwicklungsmechanismus
Quantitative Lockerung durch die EZB
Aktivere, wenngleich immer noch beschränkte Rolle der EIB und der vorgeschlagenen
Investitionsoffensive für Europa
Das Semester und die länderspezifischen Empfehlungen, die eine stärkere Mitwirkung
der EU an der Ermittlung von Schwachstellen in den nationalen Haushalten und bei der
Governance implizieren
Mehr Transparenz in der öffentlichen Debatte über die Entwicklungen in den
Partnerländern
Stärkere Akzeptanz der Tatsache, dass Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert
werden müssen und dass die Voraussetzungen für in- und ausländische Investitionen
verbessert werden müssen, durch die Mitgliedstaaten.
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3.2
Schwächen
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3.3
Bedrohungen
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2
Weiterhin bestehende Heterogenität im Euroraum, die eher zunimmt
Fehlende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
Um Fortschritte zu erzielen, sind langwierige Diskussionen nötig, selbst bei Fragen, über
die eigentlich schon eine Einigung erzielt wurde.
Der Euro als "Schicksalsgemeinschaft", während die Wirtschafts- und Haushaltspolitik
weitgehend nach wie vor Sache der Mitgliedstaaten ist2
Fehlende demokratische Legitimität
Mangelhafte Umsetzung der vereinbarten Regeln in den Mitgliedstaaten: übermäßige
Defizite, länderspezifische Empfehlungen
Schwache Position der Kommission bei der Umsetzung der europäischen Vorschriften
und des Semesters
Schlecht funktionierende nationale Verwaltungen und somit schwache Governance
Aus der Geschichte rührende nationale Vorurteile mit unter anderem folgenden
Auswirkungen:
Anhaltendes Misstrauen zwischen Mitgliedstaaten – zu einem geringeren Grade zwischen
den Finanzministerien
Geringe Einbindung der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft in die
Entscheidungsfindung und/oder in die Sensibilisierung in den meisten Mitgliedstaaten
Ungenügende Kommunikation, vor allem der Führungen in den Mitgliedstaaten
Uneinigkeit in der Öffentlichkeit und bei den politischen Parteien in Europa und im
Euroraum
Schwerpunkt auf kurzfristigen Ansätzen, keine Langzeitvision, geschweige denn
Handlungsbereitschaft
Unvollständige Bankenunion, bislang keine Entscheidung über das Einlagensystem
Ein vertiefter gesamteuropäischer Kapitalmarkt bleibt nur ein Wunschtraum, solange die
Banken national ausgerichtet sind.
Unvollendeter Binnenmarkt
Fehlen einer langfristigen politischen Vision für die künftige WWU/EU.
EU/Euroraum: zu wenig, zu spät
Anhaltendes Misstrauen zwischen Mitgliedstaaten und Bürgern
Mangelndes Vertrauen der Investoren im In- und Ausland
Deflation
Weiterhin geringes Wachstum im Vergleich zu den wichtigsten globalen Konkurrenten
Anhaltende internationale (militärische) Konflikte, vor allem "vor der Haustür" der EU
Die EU ist nicht genügend auf eine mögliche neue Wirtschaftskrise vorbereitet
Negative Gefühle der Öffentlichkeit/Euroskepsis
Vermerk von Jean-Claude Juncker, S. 1.
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3.4
Zunehmende wirtschaftliche Unterschiede innerhalb der Union/des Euroraums
Grexit (oder etwas, das darauf hinausläuft)
Brexit (oder etwas, das darauf hinausläuft)
Stagnation der Bankenunion
Fortbestand der Kopplung der nationalen Banken an die Mitgliedstaaten, Fehlen eines
gesamteuropäischen Kapitalmarkts
Mangelnde Umsetzung im Finanzsektor
Mangelnde Umsetzung im Binnenmarkt insgesamt
Stagnation in anderen wichtigen Bereichen wie der Energieunion, der digitalen Union
und der GSVP
Mangelnder Erfolg des QE-Programms der EZB.
Chancen
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Vertrauensbildende Maßnahmen, die zu einem stabilen Klima führen
Stärkung der Governance des Euroraums
Stärkung der demokratischen Legitimität
Korrekte Anwendung der vereinbarten Regeln
Anziehung von Investitionen innerhalb der EU und aus Drittstaaten, auch im Rahmen der
Investitionsoffensive für Europa
Erfolg des QE-Programms der EZB
Konvergenz von Haushalts- und Finanzpolitik auf der Grundlage gemeinsamer
Grundsätze: Weiterführung einer nationalen Politik innerhalb eines akzeptierten
gemeinsamen Rahmens
Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU
Einigung über Reformen und Wettbewerbsfähigkeit sowie ein einvernehmlicher
Wachstumspfad für die Union
Eine akzeptable Lösung für die Sorgen der Griechen (und anderer) durch Förderung der
Konvergenz
Großbritannien zu vernünftigen Bedingungen in der EU halten
Erfolgreiches Zusammenwirken von EZB, Kommission und Rat, vor allem im Euroraum
Solide Steuerung des Euroraums: eine spezifische Ratsformation sowie ein spezielles
Gremium auf EP-Ebene zum Euroraum. Eigenmittel und ein Haushalt für den Euroraum
Anerkennung einer vorausschauenden Funktion der Kommission, einschließlich einer
konsequenten Anwendung der Gemeinschaftsmethode
Planung von Strukturreformen für jedes Land
Vollendung der Bankenunion und eines gesamteuropäischen Kapitalmarktes
Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung von Eurobonds
Gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer
Planung einer besseren Grundlage für den EU-Haushalt und deren gleichzeitige
Erweiterung
Gemeinsame Vertretung der Interessen des Euroraums auf internationaler Ebene.
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4.
Vorschläge zu WWU-Institutionen und -Maßnahmen
4.1
Parlament des Euroraums und nationale Parlamente
Das EP und seine einschlägig zuständigen Ausschüsse sollten ermöglichen, dass über Fragen
im Zusammenhang mit der WWU nur diejenigen MdEP abstimmen, die aus Ländern des
Euroraums (sowie Kandidaten für den Euroraum) kommen. In diesem Zusammenhang sollten
Unterausschüsse für wirtschaftliche und institutionelle Angelegenheiten der WWU bzw.
alternativ ein Hauptausschuss für den Euroraum geschaffen werden. Die Unterausschüsse/der
Hauptausschuss sollten den Vertretern der nationalen Parlamente der WWU-Mitglieder
offenstehen und über echte Befugnisse verfügen. So sollten sie beispielsweise die
Möglichkeit haben, Stellung zu bestimmten vereinbarten Themen zu nehmen, einen erneuten
Beschluss des Rates zu fordern und die Beschlüsse des Plenums vorzubereiten.
Sollte ein solches Verfahren sich als nicht machbar erweisen bzw. nicht den nötigen
demokratischen Anforderungen genügen, so könnte auch die Idee eines gänzlich eigenen
Parlaments der Eurostaaten als Schritt hin zu einer engeren Zusammenarbeit in der WWU ins
Gespräch gebracht werden. Dieses Parlament würde sich gemeinsam mit dem übrigen EP mit
gemeinsamen Themen befassen und getrennt von diesem mit Fragen der WWU beschäftigen
und hätte ein direktes Mandat der Wähler für alle relevanten Themen außer denjenigen, die
im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens gemeinsam mit dem Rat (Kammer der Staaten)
behandelt werden.
4.1.1
In dieser Phase sollte auf die im Fiskalpakt vorgesehene interparlamentarische Konferenz
zurückgegriffen werden, die einberufen werden könnte, um Themen im Zusammenhang mit
Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Haushalt, Finanzpolitik und Sozialpolitik zu erörtern und
entsprechend Stellung zu beziehen.
4.1.2
Sobald das System steht, sollten die Wahlen zum Europäischen Parlament und seinem
Mandat den Wahlen zu den nationalen Parlamenten entsprechen, wobei zwei getrennte
Bürgerschaftsbereiche, eine nationale als auch eine Unionsbürgerschaft, existieren würden.
Nur die zur Abstimmung gestellten Fragen würden sich unterscheiden.
4.2
Rat/Kammer der Staaten
Der Rat der Euro-Union könnte zur Kammer der Staaten werden. Er würde aus Vertretern der
nationalen Regierungen und Parlamente bestehen, gemeinsam mit dem Euro-Parlament über
legislative Befugnisse verfügen und Mehrheitsentscheidungen in allen Fragen treffen. Ziel
wäre es jedenfalls, schrittweise eine Trennung zwischen legislativen Befugnissen und
Regierungsbefugnissen herbeizuführen, da das gegenwärtige System zu Missverständnissen,
Überschneidungen und dem Missbrauch demokratischer Verfahren führt.
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4.3
Eine Exekutive für die WWU
Nach einer Übergangsphase sollte ein echtes WWU-Führungsgremium eingerichtet werden.
Sein Präsident sollte faktisch als Minister der Wirtschaft und Finanzen des Euroraums
auftreten, stellvertretender Vizepräsident der Kommission sein und dem Parlament gegenüber
direkt Rechenschaft ablegen. In diesem Falle würden die legislativen Aufgaben für die WWU
einem "Legislativrat" oder einer "Kammer der Staaten" zugewiesen.
4.4
Die Kommission
Gegenwärtig spielen die nationalen Parlamente eine im Verhältnis zur Kommission
zunehmend untergeordnete Rolle. Letztere sollte allerdings ihre Kontroll- und
Leitungsfunktion behalten und einen Vizepräsidenten für die WWU (vorangehender Punkt)
haben. Sie sollte eine Doppelfunktion als Bindeglied zwischen einerseits der EU und
andererseits der WWU besitzen, bis eine eigene WWU-Exekutive geschaffen wurde. Sie
sollte einen Teil ihrer Initiativbefugnisse in einigen Bereichen an das Parlament und/oder den
Rat (Kammer der Staaten) abgeben, insbesondere wenn sie ihren Verpflichtungen
nachweislich nicht gerecht werden kann. Ihre Tätigkeiten als Leitungsgremium sollten der
Rechenschaftspflicht gegenüber dem sowie der Billigung durch das Parlament unterliegen.
Denkbar wäre, dass die betreffenden Kommissare des Euroraums gesonderte Sitzungen
abhalten dürfen und gemäß den Regeln der parlamentarischen Demokratien eine direkte
Zuständigkeit (WWU-Leitungsgremium) für die Beziehungen zum EP haben. Damit würde
man auch der Frage der Repräsentativität und der Befugnisübertragung gerecht, es sei denn,
diese Funktion wird – wie an anderer Stelle ausgeführt – der Eurogruppe (WWU-Exekutive)
übertragen.
4.5
Demokratie und Transparenz, Legitimität
Abgesehen davon, dass das Verhältnis zwischen "Exekutive" und "Legislative" klarer
definiert werden muss, das gegenwärtig Gegenstand von erheblicher Verwirrung und
Missverständnissen aufseiten der EU, der WWU und der nationalen Gremien ist, sind die
eigentlichen Problemkomplexe nach wie vor Demokratie, Transparenz und Vereinfachung
und vor allem die Frage, wie die Menschen in Europa in den vielschichtigen Prozess der
europäischen Integration einbezogen werden können. In einzelnen Ländern, nicht nur in
Europa, und in der Union insgesamt ist die Frage der Demokratie nach wie vor ein
erheblicher Schwachpunkt (siehe beispielsweise die Rolle der sogenannten Troika). Die
gewählten Volksvertreter haben zunehmend den Kontakt zu ihren Wählern verloren, was in
der Krise deutlich zutage getreten ist. Die Gesellschaft als ganze hat offenbar ihre Konturen
verloren bzw. aus politischer Perspektive stellt sich dies so dar. Dem ließe sich beispielsweise
durch die Einführung von online durchgeführten EU-weiten Bürgerentscheiden mit
geeigneten Mehrheitsschwellen abhelfen, die zunächst versuchsweise von Interessengruppen
der Zivilgesellschaft organisiert werden, die kurzfristig konsultiert werden könnten.
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4.5.1
Der EWSA
Dies alles sollte uns mehr denn je dazu bewegen, ein engeres und konstruktiveres Verhältnis
zu den Menschen in Europa aufzubauen und Wege zu finden, wie wir sie in das öffentliche
Leben einbeziehen können. Eine Möglichkeit wäre die Abhaltung EU-weiter
Bürgerentscheide oder Formen der Konsultation zu konkreten Fragen unter Beteiligung der
Zivilgesellschaft oder von Teilen der Zivilgesellschaft. Unter diesem Aspekt sollte das
Verfahren für die partizipative Demokratie gemäß Artikel 11 geändert werden ebenso wie die
Rolle des EWSA, der als Vermittler der Zivilgesellschaft (horizontale Klausel) agieren und
für die Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft am Entscheidungsprozess in der EU
verantwortlich sein sollte, und zwar durch:
a) ein jährliches Forum der organisierten Zivilgesellschaft (auf der Grundlage nationaler
Foren) zu konkreten Fragen, einschließlich der Bewertung der Grenzen der europäischen
Integration und der Suche nach neuen Formen der Teilhabe,
b) ein spezielles Forum für den Euroraum zur Bewertung der Zielbewusstheit und der
Bürgernähe als Mittel zur Überwindung von Vorurteilen und zur Stärkung des
gegenseitigen Vertrauens,
c) Stellungnahmen in Form prälegislativer Initiativen (nach dem Vorbild des CNEL) zu
bestimmten Fragen, die für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind und zu
denen das EP und der Rat Rechtsvorschriften erlassen sollen. Ein anderes wichtiges
Verfahren der Partizipation, das von Grund auf überarbeitet und in der gesamten EU auf
den Weg gebracht werden sollte, betrifft die Wirtschaftsdemokratie, den sozialen Dialog
und die dreiseitige Konzertierung im Euroraum.
4.5.2
Um die Menschen Europas und die Interessen der gesamten europäischen Gesellschaft stärker
in den Mittelpunkt zu rücken, sollten neue Formen der Partizipation untersucht werden, die
einen gewaltigen Schritt nach vorn in Bezug auf die Qualität darstellen würden. Noch
wichtiger jedoch wäre es, auf EU-Ebene jene Formen der Demokratie anzuwenden, die wir in
den meisten unserer Länder kennen und nutzen:
a) Gründung echter europäischer Parteien, die über das derzeitige Konglomerat nationaler
Parteien hinausgehen, das heißt Parteien, die eigene und/oder alternative Programme
diskutieren und ihren gewählten Vertretern ein klares Mandat erteilen,
b) Herstellung von Mehrheiten und Minderheiten auf der Grundlage der Programme, die der
Wählerschaft des Parlaments präsentiert werden,
c) Abhaltung von Wahlen am selben Tag.
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5.
Rechtsinstrumente und Vertragsgegenstände
5.1
Ohne Änderung des Vertrags
a) Fragen, die im Rahmen der geltenden Verträge entschieden werden können (Ziele nicht
umgesetzt)
b) Fragen, bei denen die verstärkte und/oder strukturierte Zusammenarbeit angewandt
werden kann
c) Rat "Legislative Angelegenheiten" (Vorschlag Amato)
d) Anwendung der Überleitungsklausel
e) differenzierte Integration
f) horizontale Sozialklausel.
5.2
Änderung der Verträge
a) Fragen, die eine Änderung des Vertrags erfordern (Änderung der Befugnisse,
wirtschaftspolitische Koordinierung, Rolle der EZB, ständiger Wirtschafts- und
Schatzminister, Rolle des EP bei den Eigenmitteln, Mehrheitsentscheidungen im Rat, EUweite Bürgerentscheide und Änderung von Artikel 11, differenzierte Integration und
assoziierte Mitglieder)
b) eigenes Protokoll, mit dem dem Euroraum ein dauerhaftes Mandat für eine verstärkte
Zusammenarbeit erteilt wird.
5.3
Neuer Vertrag über die Euro-Union
(Information in die Übersichtstabelle einzufügen)
5.4
Übereinkommen
Dazu wäre eine Einigung zwischen den Ländern des Euroraums, die dies befürworten, nötig.
Sie würde anderen Ländern offenstehen, die durch einen verstärkten und gemeinsamen
Entscheidungsprozess (politische Säule) an der Umsetzung bestimmter Maßnahmen/Bereiche
teilnehmen wollen (die drei oben erwähnten Säulen). Inhalte und Vorgehensweise im Rahmen
dieser Säule könnten
a) in einem Übereinkommen der Parlamente des Euroraums festgelegt werden, das
Vertretern anderer Länder offensteht, vom EP gefördert und dem Rat zur Billigung im
Rahmen einer Regierungskonferenz vorgelegt wird,
b) in einem Protokoll niedergelegt werden, das der WWU ein ständiges Mandat zur
verstärkten Zusammenarbeit in allen Bereichen erteilt, in denen dies erforderlich ist.
5.5
Zeitrahmen (kurz-, mittel- oder langfristig, auf der Grundlage des Zeitplans ECO/357): kann
in der Übersichtstabelle angegeben werden.
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6.
Vertragsgegenstand (in die Übersichtstabelle aufzunehmen)
6.1
Wirtschaftspolitik – nachhaltige Entwicklung



6.2
Finanz-, Haushalts- und Geldpolitik





6.3
(über die Nicht-Haftungsklausel gemäß Artikel 125 AEUV hinausgehend)
makroökonomische Maßnahmen, Wachstumspolitik, goldene Regeln für die WWU,
Eurobonds, Wettbewerbsfähigkeit, Beseitigung (nachteiliger) haushaltspolitischer
Auswirkungen auf das BIP durch im Rahmen der WWU ergriffene Maßnahmen,
Schwerpunkt auf Entwicklung statt auf Einhaltung der Regeln
mikroökonomische Maßnahmen: industrie- und branchenspezifische Maßnahmen,
Infrastruktur, Dienstleistungen, Energie, Forschung, digitale Agenda.
endgültige Festlegung des Mandats der EZB, Integration der Kapitalmärkte, Stärkung des
ESM
Schuldenpolitik (Unionsbonds, ECO/307), künftige Schulden
Solidaritätsmechanismus
zur
Überwindung
von
Ungleichgewichten
und
Umverteilungsmechanismus zur Bewältigung asymmetrischer Schocks, einheitliche
Finanzpolitik (einheitliche Besteuerung)
Haushalts- und Fiskalunion (mit neuem Artikel 136 AEUV)
Eigenmittel, gemeinsame Zahlungsbilanz, Haushaltsüberschüsse.
Sozial- und Solidarpolitik
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Mindesteinkommen
beschäftigungspolitische Maßnahmen in Krisenzeiten
Arbeitsmarkt (Mobilität, automatische Anerkennung von Qualifikationen)
europäische öffentliche Güter und soziale Investitionen, horizontale Sozialklausel,
allmähliche Angleichung der Rentensysteme
Unterstützung für neue innovative Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen
(Steuererleichterungen mit gemeinsamen Regeln).
6.4
Die Institutionen – die politische Säule (siehe Punkt 4)
6.5
Weitere Politikbereiche
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Außenpolitik und gemeinsame Vertretung in internationalen Organisationen
Verteidigung und Sicherheit
Einwanderung und Asyl, Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Einhaltung der rechtlichen Standards durch die Mitgliedstaaten.
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ECO/376 – EESC-2015-00551-00-01-APA-TRA (EN) 14/14
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