Antrag auf Anrechnung von Leistungen in den Bachelorstudiengang

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Stand: Mai 2013
Zentrales Prüfungsamt
der
Universität Augsburg
Zimmer 1022
Telefon: (08 21) 5 98-5162 oder -4502 oder -4662
Briefanschrift: 86135 Augsburg
Hausanschrift: 86159 Augsburg
Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr
Internet: www.studis.uni-augsburg.de
Universität Augsburg  Universitätsstraße 2  86135 Augsburg
ANTRAG AUF ANRECHNUNG
von Leistungen auf den Bachelorstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der
Universität Augsburg (bei Austauschprogramm (z.B. Erasmus) oder bei Wechsel der Hochschule innerhalb
Deutschlands oder bei Wechsel vom Ausland nach Deutschland)
Hinweis: Auszufüllendes Feld
Name, Vorname
Anschrift: Straße, PLZ, Ort
E-Mail Adresse
Matrikelnummer
Seit dem Wintersemester / Sommersemester
Bachelorstudiengang
studiere ich an der Universität Augsburg im
Rechts-
und
Davon war ich vom Wintersemester/Sommersemester
Wirtschaftswissenschaften.
bis Wintersemester / Sommersemester
Semester)
(=
beurlaubt.
Ich habe vom Wintersemester/Sommersemester
bis Wintersemester / Sommersemester
an der
Universität (bitte Name der Universität und Stadt/Land angeben) studiert.
Erforderlich sind 2 Kopien der genannten Anlagen, sowie eine Kopie dieses
Original-Antrages.

Bei Hochschulwechsel: Nachweis über die bisherige gesamte Studienzeit (z. B. Kopie vom
Studienbuch)

alle erworbenen Scheine/Bestätigungen/Zeugnisse, etc. der Hochschule.
Sofern es sich um eine ausländische Hochschule handelte, sind diese in der Original(fremd)sprache
(in beglaubigter Kopie oder in Kopie unter Vorlage des Originals) sowie ggf. in einer Übersetzung in die
deutsche oder englische Sprache (in beglaubigter Kopie) vorzulegen
16.05.2016
Datum
Unterschrift
zum Anrechnungsantrag von Leistungen auf das Bachelorstudium von
Frau/Herrn
Leistungen erbracht im Studiengang:
Anerkennung im Bachelorstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
Bereits abgelegte(s) und bestandene(s) Modul/
Prüfung /Bachelor-/Master-/arbeit:
Bitte genaue Bezeichnung eintragen:
Soll anerkannt werden im
Bereich:
Note
z.B. Corporations Law
1,30
LP
4
a)
b)
c)
d)
Allgemein
Zivilrecht
Öffentliches Recht
Betriebswirtschaftslehre und
Methoden
e) Volkswirtschaftslehre
f) Mathematik und Statistik
g) Fremdsprachenausbildung
(Bitte entsprechend auswählen)
Soll anerkannt werden im
Schwerpunktbereich:
(falls erforderlich)
Bitte entsprechende
Fachbezeichnung eintragen:
(z.B. Schuldrecht etc.)
1. Steuern und
Wirtschaftsprüfung
2. Banken, Kapitalmarkt und
Finanzmanagement
3. Unternehmen und
Management
4. Wirtschaftsregulierung und
Schutz der Umwelt
(Bitte entsprechend auswählen)
z.b. Schuldrecht
Bestätigung als Anlage für Anerkennungsanträge
Vor der Stellung eines Antrags auf Anerkennung von Leistungen als Äquivalent vom Studierenden zu
prüfende Punkte:
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:
1)
Liegt dem Antrag eine Kopie der Notenbestätigungen der Universität bei? (dem Antrag keinesfalls
das Original beilegen, Echtheit der Kopie bitte vom Prüfungsamt formlos bestätigen lassen). Fertigen
Sie sich bitte keine eigenständigen Notenbestätigungen an, sondern verwenden Sie die „Zeugnisse“,
die Sie von der dortigen Universität erhalten.
2)
Ist diese Notenbestätigung von einem Dozenten/Verantwortlichen unterschrieben? Falls nein, bitte
Notenbestätigung von diesen Personen/dieser Person unterschreiben lassen (incl. lesbarer Name)
und erst dann den Antrag einreichen.
3)
Geben Sie nachvollziehbar mit Unterlagen an, für welches Studienjahr der einzelne Kurs
angeboten wurde. Mit Studienjahr sind nicht Sommer- oder Wintersemester oder z. B. das
Programm im Jahr 2003/04 gemeint, sondern das erste, zweite, dritte oder vierte Studienjahr bzw.
undergraduate/graduate bzw. Masterprogramm. Im Fall eines Masterprogramms bitte Details über
die Zielgruppe beilegen (Ausnahme: Dayton). Nachweise sind z. B. ein Vorlesungsverzeichnis, eine
aussagekräftige Kursbeschreibung (Syllabus) oder eine Bestätigung des Dozenten.
4)
Geben Sie nachvollziehbar mit Unterlagen an, wie viele Zeitstunden Präsenzunterricht der Kurs
dauerte. Zeitstunden haben 60 Minuten, akademische Stunden haben 45 Minuten Dauer. Zum
Präsenzunterricht zählen nicht die Vorbereitungszeit auf den Präsenzunterricht oder Ihr Zeitaufwand,
um Fallstudien, eine Seminararbeit o.ä. zu bearbeiten. Präsenzunterricht findet in der Regel als
Gruppe zusammen mit dem Dozent in einem Vorlesungsraum statt. Eventuell angegebene ECTSCredits sind für uns leider nicht aussagekräftig. Sie berechnen die Zeitstunden des
Präsenzunterrichts wie folgt: Anzahl der Wochen, die der Kurs dauerte (ohne Prüfungstermin), mal
Zeitstunden pro Woche. Geeignete Unterlagen sind z. B. ein Vorlesungsverzeichnis, eine
aussagekräftige Kursbeschreibung oder eine Bestätigung Ihrer Dozenten, aus denen die
Wochenanzahl und die Zeitstundenanzahl pro Woche hervorgehen.
5)
Im Falle eines Wechsels vom Ausland:
Enthält Ihre Notenbestätigung für die Umrechnung aussagekräftige Noten? Nicht aussagekräftig
sind zum Beispiel Noten, die nur entweder als VG (very good) oder als G (good) ausgewiesen
werden. Fordern Sie in jedem Fall Noten von Ihren Dozenten, wie sie auch für deren einheimische
Studenten vergeben werden (z. B. 30-er Skala in Italien, 20-er Skala in Frankreich, A/B/... in USA).
Falls die Universität an einem Sokrates/Erasmus-Programm teilnimmt, fordern Sie auch so genannte
ECTS-Noten. Diese berechnen sich wie folgt: Von den Personen, die eine Prüfung bestanden
haben, erhalten die 10% Besten eine A, die folgenden 25% eine B, die folgenden 30% eine C, die
folgenden 25% eine D und die letzten 10% eine E. Soweit Sie die Möglichkeit haben, legen Sie die
Notenverteilung der jeweiligen Prüfung dem Antrag bei.
6)
Geben Sie auf keinen Fall einzelne separate Teile oder zusätzliche Unterlagen an einen einzelnen
Lehrstuhl. Machen Sie ein Geheft aus all Ihren Unterlagen. Vermeiden Sie es insbesondere zu
versuchen, sich ein und denselben Kurs in mehreren Fächern anrechnen zu lassen.
7)
Stellen Sie erst dann Antrag auf Anrechnung, wenn Sie zuvor wissen, wofür Sie die Kurse
angerechnet
haben
wollen.
Erkunden
Sie
sich
gegebenenfalls
zuvor bei den
Anrechnungsbeauftragten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (BWL: Herr Prof. Dr. Gierl,
VWL: Herr Dr. Bünning, Mathematik und Statistik: Herr Dr. Paul) oder bei der Fachstudienberatung
der Juristischen Fakultät, ob die Kurse angerechnet werden können. Es gilt Ihr Antrag und nicht das,
was Sie im Nachhinein noch einzelnen Lehrstühlen als zusätzliche Information geben.
8)
Dies gilt analog für Prüfungen, die Sie bereits an einer anderen deutschen Universität oder in einem
anderen Studiengang an unserer Universität absolviert haben.
9)
Falls Sie sich eine Seminararbeit oder eine Fallstudienausarbeitung, die sie im Ausland anfertigt
haben, anrechnen lassen wollen: Legen Sie Ihrem Antrag einen vollständigen Ausdruck (keine
EDV-Datei) dieser Arbeit bei („vollständig“ beinhaltet auch das Deckblatt, das Literaturverzeichnis
usw.).
Ich bestätige, dass mein Antrag allen Punkten Rechnung trägt:
16.05.2016
Datum
Unterschrift und Matrikel-Nr.
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