Stand: Mai 2013 Zentrales Prüfungsamt der Universität Augsburg Zimmer 1022 Telefon: (08 21) 5 98-5162 oder -4502 oder -4662 Briefanschrift: 86135 Augsburg Hausanschrift: 86159 Augsburg Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr Internet: www.studis.uni-augsburg.de Universität Augsburg Universitätsstraße 2 86135 Augsburg ANTRAG AUF ANRECHNUNG von Leistungen auf den Bachelorstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg (bei Austauschprogramm (z.B. Erasmus) oder bei Wechsel der Hochschule innerhalb Deutschlands oder bei Wechsel vom Ausland nach Deutschland) Hinweis: Auszufüllendes Feld Name, Vorname Anschrift: Straße, PLZ, Ort E-Mail Adresse Matrikelnummer Seit dem Wintersemester / Sommersemester Bachelorstudiengang studiere ich an der Universität Augsburg im Rechts- und Davon war ich vom Wintersemester/Sommersemester Wirtschaftswissenschaften. bis Wintersemester / Sommersemester Semester) (= beurlaubt. Ich habe vom Wintersemester/Sommersemester bis Wintersemester / Sommersemester an der Universität (bitte Name der Universität und Stadt/Land angeben) studiert. Erforderlich sind 2 Kopien der genannten Anlagen, sowie eine Kopie dieses Original-Antrages. Bei Hochschulwechsel: Nachweis über die bisherige gesamte Studienzeit (z. B. Kopie vom Studienbuch) alle erworbenen Scheine/Bestätigungen/Zeugnisse, etc. der Hochschule. Sofern es sich um eine ausländische Hochschule handelte, sind diese in der Original(fremd)sprache (in beglaubigter Kopie oder in Kopie unter Vorlage des Originals) sowie ggf. in einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache (in beglaubigter Kopie) vorzulegen 16.05.2016 Datum Unterschrift zum Anrechnungsantrag von Leistungen auf das Bachelorstudium von Frau/Herrn Leistungen erbracht im Studiengang: Anerkennung im Bachelorstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften: Bereits abgelegte(s) und bestandene(s) Modul/ Prüfung /Bachelor-/Master-/arbeit: Bitte genaue Bezeichnung eintragen: Soll anerkannt werden im Bereich: Note z.B. Corporations Law 1,30 LP 4 a) b) c) d) Allgemein Zivilrecht Öffentliches Recht Betriebswirtschaftslehre und Methoden e) Volkswirtschaftslehre f) Mathematik und Statistik g) Fremdsprachenausbildung (Bitte entsprechend auswählen) Soll anerkannt werden im Schwerpunktbereich: (falls erforderlich) Bitte entsprechende Fachbezeichnung eintragen: (z.B. Schuldrecht etc.) 1. Steuern und Wirtschaftsprüfung 2. Banken, Kapitalmarkt und Finanzmanagement 3. Unternehmen und Management 4. Wirtschaftsregulierung und Schutz der Umwelt (Bitte entsprechend auswählen) z.b. Schuldrecht Bestätigung als Anlage für Anerkennungsanträge Vor der Stellung eines Antrags auf Anerkennung von Leistungen als Äquivalent vom Studierenden zu prüfende Punkte: Bitte prüfen Sie, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Beachten Sie insbesondere folgende Punkte: 1) Liegt dem Antrag eine Kopie der Notenbestätigungen der Universität bei? (dem Antrag keinesfalls das Original beilegen, Echtheit der Kopie bitte vom Prüfungsamt formlos bestätigen lassen). Fertigen Sie sich bitte keine eigenständigen Notenbestätigungen an, sondern verwenden Sie die „Zeugnisse“, die Sie von der dortigen Universität erhalten. 2) Ist diese Notenbestätigung von einem Dozenten/Verantwortlichen unterschrieben? Falls nein, bitte Notenbestätigung von diesen Personen/dieser Person unterschreiben lassen (incl. lesbarer Name) und erst dann den Antrag einreichen. 3) Geben Sie nachvollziehbar mit Unterlagen an, für welches Studienjahr der einzelne Kurs angeboten wurde. Mit Studienjahr sind nicht Sommer- oder Wintersemester oder z. B. das Programm im Jahr 2003/04 gemeint, sondern das erste, zweite, dritte oder vierte Studienjahr bzw. undergraduate/graduate bzw. Masterprogramm. Im Fall eines Masterprogramms bitte Details über die Zielgruppe beilegen (Ausnahme: Dayton). Nachweise sind z. B. ein Vorlesungsverzeichnis, eine aussagekräftige Kursbeschreibung (Syllabus) oder eine Bestätigung des Dozenten. 4) Geben Sie nachvollziehbar mit Unterlagen an, wie viele Zeitstunden Präsenzunterricht der Kurs dauerte. Zeitstunden haben 60 Minuten, akademische Stunden haben 45 Minuten Dauer. Zum Präsenzunterricht zählen nicht die Vorbereitungszeit auf den Präsenzunterricht oder Ihr Zeitaufwand, um Fallstudien, eine Seminararbeit o.ä. zu bearbeiten. Präsenzunterricht findet in der Regel als Gruppe zusammen mit dem Dozent in einem Vorlesungsraum statt. Eventuell angegebene ECTSCredits sind für uns leider nicht aussagekräftig. Sie berechnen die Zeitstunden des Präsenzunterrichts wie folgt: Anzahl der Wochen, die der Kurs dauerte (ohne Prüfungstermin), mal Zeitstunden pro Woche. Geeignete Unterlagen sind z. B. ein Vorlesungsverzeichnis, eine aussagekräftige Kursbeschreibung oder eine Bestätigung Ihrer Dozenten, aus denen die Wochenanzahl und die Zeitstundenanzahl pro Woche hervorgehen. 5) Im Falle eines Wechsels vom Ausland: Enthält Ihre Notenbestätigung für die Umrechnung aussagekräftige Noten? Nicht aussagekräftig sind zum Beispiel Noten, die nur entweder als VG (very good) oder als G (good) ausgewiesen werden. Fordern Sie in jedem Fall Noten von Ihren Dozenten, wie sie auch für deren einheimische Studenten vergeben werden (z. B. 30-er Skala in Italien, 20-er Skala in Frankreich, A/B/... in USA). Falls die Universität an einem Sokrates/Erasmus-Programm teilnimmt, fordern Sie auch so genannte ECTS-Noten. Diese berechnen sich wie folgt: Von den Personen, die eine Prüfung bestanden haben, erhalten die 10% Besten eine A, die folgenden 25% eine B, die folgenden 30% eine C, die folgenden 25% eine D und die letzten 10% eine E. Soweit Sie die Möglichkeit haben, legen Sie die Notenverteilung der jeweiligen Prüfung dem Antrag bei. 6) Geben Sie auf keinen Fall einzelne separate Teile oder zusätzliche Unterlagen an einen einzelnen Lehrstuhl. Machen Sie ein Geheft aus all Ihren Unterlagen. Vermeiden Sie es insbesondere zu versuchen, sich ein und denselben Kurs in mehreren Fächern anrechnen zu lassen. 7) Stellen Sie erst dann Antrag auf Anrechnung, wenn Sie zuvor wissen, wofür Sie die Kurse angerechnet haben wollen. Erkunden Sie sich gegebenenfalls zuvor bei den Anrechnungsbeauftragten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (BWL: Herr Prof. Dr. Gierl, VWL: Herr Dr. Bünning, Mathematik und Statistik: Herr Dr. Paul) oder bei der Fachstudienberatung der Juristischen Fakultät, ob die Kurse angerechnet werden können. Es gilt Ihr Antrag und nicht das, was Sie im Nachhinein noch einzelnen Lehrstühlen als zusätzliche Information geben. 8) Dies gilt analog für Prüfungen, die Sie bereits an einer anderen deutschen Universität oder in einem anderen Studiengang an unserer Universität absolviert haben. 9) Falls Sie sich eine Seminararbeit oder eine Fallstudienausarbeitung, die sie im Ausland anfertigt haben, anrechnen lassen wollen: Legen Sie Ihrem Antrag einen vollständigen Ausdruck (keine EDV-Datei) dieser Arbeit bei („vollständig“ beinhaltet auch das Deckblatt, das Literaturverzeichnis usw.). Ich bestätige, dass mein Antrag allen Punkten Rechnung trägt: 16.05.2016 Datum Unterschrift und Matrikel-Nr.