An die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 i

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Bildungszentrum Weissacher Tal
Ganztagesschule für Gymnasium, Realschule und Gemeinschaftsschule
16.05.2016
An die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 i und 10 k
Information zur Abschlussprüfung 2015 / 2016
Liebe Eltern,
im Frühjahr / Sommer 2016 werden Ihre Kinder die Abschlussprüfung der
Werkrealschule ablegen.
Wir informieren Sie heute in diesem Schreiben über die wichtigsten Teile der
Prüfungsordnung.
Beigefügt ist ebenso ein Zeitplan der Abschlussprüfung, damit Sie in der Lage sind,
Ihre Kinder zu beraten und ihnen zu helfen, sich auf die Prüfung langfristig und
kontinuierlich vorzubereiten.
Die Betreuungslehrerinnen/Betreuungslehrer und die Schulleitung geben Ihnen
selbstverständlich gerne Auskunft, wenn Sie nach Durchsicht beiliegender Anlagen
noch Fragen haben sollten.
Bitte trennen Sie den unteren Abschnitt ab und geben Sie ihn als Bestätigung des
Erhalts beiliegender Information an die Betreuungslehrerinnen/Betreuungslehrer
zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bachmeier
Rektor der Gemeinschaftsschule
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Name des Schülers / der Schülerin
Klasse
Wir bestätigen den Erhalt der Unterlagen zur Werkrealschulabschlussprüfung
2015/ 2016.
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Ort, Datum
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Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Werkrealschule
Die Werkrealschule ist ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang.
Am Ende der 10. Klasse steht eine Abschlussprüfung. Sie führt zu einem mittleren
Bildungsabschluss. Der mittlere Bildungsabschluss ist Ziel der Werkrealschule. Er ist dem
Realschulabschluss gleichwertig. Danach besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen der
erforderlichen Noten auf ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium überzuwechseln.
Der Abschluss der Werkrealschule hat eine eigenständige Qualität. Durch das
berufsbezogene Profil und die neuen Wahlpflichtfächer werden berufsfachliche und
berufspraktische Komponenten besonders herausgebildet.
Prüfungsregelungen
 An der Abschlussprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 teil.
 Rücktritt bzw. Nichtteilnahme, Täuschungsversuche (§ 10 und 11)
o
Nimmt eine Schülerin, ein Schüler ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile
ganz oder teilweise nicht teil, wird dieser Prüfungsteil mit der Note ungenügend
bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Es ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Erklärung: Hat sich eine Schülerin, ein Schüler in Kenntnis einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes, der das Ergebnis der Prüfung
mindern könnte, trotzdem der Prüfung unterzogen, so können diese Gründe
nachträglich keine Berücksichtung mehr finden, indem z.B. entsprechende
Prüfungsteile für ungültig erklärt werden.
o
Sofern insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Die Schülerin, der Schüler kann die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem
Nachtermin nachholen. Nimmt die Schülerin, der Schüler an dem Nachtermin ganz
oder teilweise mit Genehmigung nicht teil, gilt die Prüfung als nicht unternommen.
o
Begeht eine Schülerin, ein Schüler bei einem Prüfungsteil eine Täuschungshandlung
oder einen Täuschungsversuch, so kann dieser Teil mit der Note „ungenügend“
bewertet werden. Bei schwerwiegenden Täuschungshandlungen oder entsprechenden
Prüfungsstörungen kann die Schülerin / der Schüler von der Prüfung ganz
ausgeschlossen werden, dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die
Entscheidung trifft der Schulleiter.
Es darf kein Handy oder auch keine sonstigen mobilen Geräte mit in den Prüfungsraum
genommen werden.
Erklärung: Bei nachgewiesenen leichten Täuschungsversuchen oder -handlungen wird
in der Regel dieser Teil der Prüfung mit „ungenügend“ bewertet werden.
 Jahresnote, schriftliche und mündliche Prüfung, Projektprüfung
o
Die Jahresnote
Alle schriftlichen Arbeiten sowie die mündlichen oder praktischen Leistungen der
Schülerin, des Schülers innerhalb des 10. Schuljahres ergeben die Jahresleistung. Sie
wird in der Genauigkeit von Zehntelnoten ausgedrückt (z.B. 4,2 oder 2,6). Bei all den
Fächern, die nicht geprüft werden, wird durch Rundung aus der Jahresleistung die
Jahresnote ermittelt.
o Die dezentrale Prüfung in Englisch ist am 26. und 27.11.2015.
Alle Schülerinnen und Schüler werden mündlich geprüft.
o
Die schriftliche Prüfung - Alle Aufgaben werden landeseinheitlich gestellt
o Deutsch:
schriftliche Arbeit - Zeit: 240 Minuten
o Mathematik: Grundaufgaben – Zeit: 45 Minuten
Wahlpflichtaufgaben - Zeit: 195 Minuten
o Englisch:
Die Prüfungsaufgabe besteht aus zwei Teilen:
1. Leseverstehen
2. Schreiben
Arbeitszeit insgesamt: 120 Minuten
o Die zusätzliche mündliche Prüfung in Englisch, Mathematik und Deutsch:
Die zusätzliche mündliche Prüfung ist auf Wunsch der Schülerin, des Schülers.
Die Prüfung dauert je Fach etwa 15 Minuten.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen werden überwiegend aus dem Stoffgebiet der
Klasse 10 der Werkrealschule entnommen.
 Notengebung und Ergebnis der Prüfung
Bei der Bewertung der Jahresleistungen sowie der einzelnen Prüfungsleistungen werden
Zehntelnoten erteilt. Eine 2. Stelle rechts vom Komma findet keine Berücksichtigung bei der
Berechnung der Note.
Die Leistung der schriftlichen und die Leistung der zusätzlichen mündlichen Prüfung zählen
gleich. Lässt sich ein Schüler in einem Fach, in dem er schriftlich geprüft wurde, zusätzlich
noch mündlich prüfen, so wird die Prüfungsleistung als Durchschnitt beider Prüfungsteile
berechnet.
o
Die Prüfung ist bestanden,
o
o
o
o
wenn der Durchschnitt aus den Noten der maßgebenden Fächer und
Fächerverbünde besser als 4,0 ist,
wenn der Durchschnitt aus den Noten in den Fächern der schriftlichen Prüfung
besser als 4,0 ist,
wenn die Gesamtleistungen in keinem der Fächer der schriftlichen Prüfung mit der
Note ungenügend bewertet sind,
wenn die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei für die Versetzung maßgeblichen
Fächer oder Fächerverbünde mit „schlechter als ausreichend“ bewertet wurde und
für jedes Fach ein entsprechender Ausgleich gegeben ist:
Note mangelhaft in einem Prüfungsfach durch gut in einem Prüfungsfach
bei sonstigen maßgeblichen Fächern oder Fächerverbünden:
ungenügend mit sehr gut oder 2 x gut
mangelhaft mit gut oder 2 x befriedigend.
o
Nichtbestehen der Prüfung
Wer die Prüfung nicht bestanden hat kann sie einmal, nach erneutem Besuch der 10.
Klasse wiederholen.
Anlagen: Zeitplan der Abschlussprüfung
Ralf Bachmeier
Rektor der Gemeinschaftsschule
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