Bildungszentrum Weissacher Tal Ganztagesschule für Gymnasium, Realschule und Gemeinschaftsschule 16.05.2016 An die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 i und 10 k Information zur Abschlussprüfung 2015 / 2016 Liebe Eltern, im Frühjahr / Sommer 2016 werden Ihre Kinder die Abschlussprüfung der Werkrealschule ablegen. Wir informieren Sie heute in diesem Schreiben über die wichtigsten Teile der Prüfungsordnung. Beigefügt ist ebenso ein Zeitplan der Abschlussprüfung, damit Sie in der Lage sind, Ihre Kinder zu beraten und ihnen zu helfen, sich auf die Prüfung langfristig und kontinuierlich vorzubereiten. Die Betreuungslehrerinnen/Betreuungslehrer und die Schulleitung geben Ihnen selbstverständlich gerne Auskunft, wenn Sie nach Durchsicht beiliegender Anlagen noch Fragen haben sollten. Bitte trennen Sie den unteren Abschnitt ab und geben Sie ihn als Bestätigung des Erhalts beiliegender Information an die Betreuungslehrerinnen/Betreuungslehrer zurück. Mit freundlichen Grüßen Ralf Bachmeier Rektor der Gemeinschaftsschule --------------------------------------------------------------------------------------------------------------Rücklauf ________________________________ ______________ Name des Schülers / der Schülerin Klasse Wir bestätigen den Erhalt der Unterlagen zur Werkrealschulabschlussprüfung 2015/ 2016. ________________________________ Ort, Datum ____________________________________ Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Werkrealschule Die Werkrealschule ist ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang. Am Ende der 10. Klasse steht eine Abschlussprüfung. Sie führt zu einem mittleren Bildungsabschluss. Der mittlere Bildungsabschluss ist Ziel der Werkrealschule. Er ist dem Realschulabschluss gleichwertig. Danach besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen der erforderlichen Noten auf ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium überzuwechseln. Der Abschluss der Werkrealschule hat eine eigenständige Qualität. Durch das berufsbezogene Profil und die neuen Wahlpflichtfächer werden berufsfachliche und berufspraktische Komponenten besonders herausgebildet. Prüfungsregelungen An der Abschlussprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 teil. Rücktritt bzw. Nichtteilnahme, Täuschungsversuche (§ 10 und 11) o Nimmt eine Schülerin, ein Schüler ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teil, wird dieser Prüfungsteil mit der Note ungenügend bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Es ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Erklärung: Hat sich eine Schülerin, ein Schüler in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes, der das Ergebnis der Prüfung mindern könnte, trotzdem der Prüfung unterzogen, so können diese Gründe nachträglich keine Berücksichtung mehr finden, indem z.B. entsprechende Prüfungsteile für ungültig erklärt werden. o Sofern insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Schülerin, der Schüler kann die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem Nachtermin nachholen. Nimmt die Schülerin, der Schüler an dem Nachtermin ganz oder teilweise mit Genehmigung nicht teil, gilt die Prüfung als nicht unternommen. o Begeht eine Schülerin, ein Schüler bei einem Prüfungsteil eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, so kann dieser Teil mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Bei schwerwiegenden Täuschungshandlungen oder entsprechenden Prüfungsstörungen kann die Schülerin / der Schüler von der Prüfung ganz ausgeschlossen werden, dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Es darf kein Handy oder auch keine sonstigen mobilen Geräte mit in den Prüfungsraum genommen werden. Erklärung: Bei nachgewiesenen leichten Täuschungsversuchen oder -handlungen wird in der Regel dieser Teil der Prüfung mit „ungenügend“ bewertet werden. Jahresnote, schriftliche und mündliche Prüfung, Projektprüfung o Die Jahresnote Alle schriftlichen Arbeiten sowie die mündlichen oder praktischen Leistungen der Schülerin, des Schülers innerhalb des 10. Schuljahres ergeben die Jahresleistung. Sie wird in der Genauigkeit von Zehntelnoten ausgedrückt (z.B. 4,2 oder 2,6). Bei all den Fächern, die nicht geprüft werden, wird durch Rundung aus der Jahresleistung die Jahresnote ermittelt. o Die dezentrale Prüfung in Englisch ist am 26. und 27.11.2015. Alle Schülerinnen und Schüler werden mündlich geprüft. o Die schriftliche Prüfung - Alle Aufgaben werden landeseinheitlich gestellt o Deutsch: schriftliche Arbeit - Zeit: 240 Minuten o Mathematik: Grundaufgaben – Zeit: 45 Minuten Wahlpflichtaufgaben - Zeit: 195 Minuten o Englisch: Die Prüfungsaufgabe besteht aus zwei Teilen: 1. Leseverstehen 2. Schreiben Arbeitszeit insgesamt: 120 Minuten o Die zusätzliche mündliche Prüfung in Englisch, Mathematik und Deutsch: Die zusätzliche mündliche Prüfung ist auf Wunsch der Schülerin, des Schülers. Die Prüfung dauert je Fach etwa 15 Minuten. Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen werden überwiegend aus dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule entnommen. Notengebung und Ergebnis der Prüfung Bei der Bewertung der Jahresleistungen sowie der einzelnen Prüfungsleistungen werden Zehntelnoten erteilt. Eine 2. Stelle rechts vom Komma findet keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Note. Die Leistung der schriftlichen und die Leistung der zusätzlichen mündlichen Prüfung zählen gleich. Lässt sich ein Schüler in einem Fach, in dem er schriftlich geprüft wurde, zusätzlich noch mündlich prüfen, so wird die Prüfungsleistung als Durchschnitt beider Prüfungsteile berechnet. o Die Prüfung ist bestanden, o o o o wenn der Durchschnitt aus den Noten der maßgebenden Fächer und Fächerverbünde besser als 4,0 ist, wenn der Durchschnitt aus den Noten in den Fächern der schriftlichen Prüfung besser als 4,0 ist, wenn die Gesamtleistungen in keinem der Fächer der schriftlichen Prüfung mit der Note ungenügend bewertet sind, wenn die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei für die Versetzung maßgeblichen Fächer oder Fächerverbünde mit „schlechter als ausreichend“ bewertet wurde und für jedes Fach ein entsprechender Ausgleich gegeben ist: Note mangelhaft in einem Prüfungsfach durch gut in einem Prüfungsfach bei sonstigen maßgeblichen Fächern oder Fächerverbünden: ungenügend mit sehr gut oder 2 x gut mangelhaft mit gut oder 2 x befriedigend. o Nichtbestehen der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat kann sie einmal, nach erneutem Besuch der 10. Klasse wiederholen. Anlagen: Zeitplan der Abschlussprüfung Ralf Bachmeier Rektor der Gemeinschaftsschule