Welches Verfahren ist das? A) Mitentscheidungsverfahren B) Zustimmungsverfahren C) Anhörungsverfahren D) Vorabentscheidungsverfahren E) Klageverfahren F) Verfahren der Zusammenarbeit 1. Nach diesem durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Verfahren (Artikel 251 des EG-Vertrags) werden bestimmte Rechtsakte vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament gemeinsam erlassen. _______________umfasst eine, zwei oder drei Lesungen und erfordert zahlreiche Kontakte zwischen Parlament und Rat, den beiden gesetzgebenden Organen, sowie mit der Europäischen Kommission. Mit der Einführung des ______________ wurden die Gesetzgebungskompetenzen des Europäischen Parlaments in folgenden Bereichen ausgeweitet: Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsrecht, Dienstleistungsfreiheit, Binnenmarktgesetzgebung, Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik (Fördermaßnahmen), Verbraucherpolitik, transeuropäische Netze (Leitlinien), Umweltpolitik (allgemeines Aktionsprogramm) sowie Forschung (Rahmenprogramm). Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde das ________________ vereinfacht, um es effizienter und zügiger abwickeln zu können und die Rolle des Parlaments zu stärken. Zudem wurde es auf neue Bereiche ausgedehnt, insbesondere die soziale Ausgrenzung, das Gesundheitswesen und die Bekämpfung von Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft. Die Mitwirkung des Europäischen Parlaments an der Ausübung der Gesetzgebungsbefugnis stärkt den demokratischen Charakter der Gemeinschaftsmaßnahmen. Alle mit qualifizierter Mehrheit gefassten legislativen Beschlüsse sind geeignet, im ______________ verabschiedet zu werden. Die im Februar 2000 eröffnete Regierungskonferenz hat sich für die Ausweitung des Anwendungsbereichs des ___________________ - parallel und als Ergänzung zur Ausweitung der qualifizierten Mehrheit im Rat ausgesprochen. 2. Dieses Verfahren wurde durch die Einheitliche Europäische Akte (1986) eingeführt (Artikel 252 des EGVertrags). Das Parlament erhielt damit die Möglichkeit, über eine zweite Lesung der Legislativvorschläge der Kommission den Gesetzgebungsprozess stärker zu beeinflussen. ______________ wird stets durch einen Vorschlag der Kommission in Gang gesetzt, der an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet wird. Im Rahmen einer ersten Lesung gibt das Parlament eine Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission ab. Der Rat legt daraufhin mit qualifizierter Mehrheit einen gemeinsamen Standpunkt fest, der dem Parlament mit allen notwendigen Informationen und unter Angabe der Gründe, aus denen der Rat diesen gemeinsamen Standpunkt festgelegt hat, zugeleitet wird. Das Parlament prüft den gemeinsamen Standpunkt in zweiter Lesung und kann ihn binnen drei Monaten billigen, abändern oder ablehnen. In den beiden letzten Fällen ist dazu die absolute Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich. Lehnt es den Standpunkt ab, so kann der Rat in zweiter Lesung nur einstimmig beschließen. Die Kommission überprüft innerhalb einer Frist von einem Monat den Vorschlag, aufgrund dessen der Rat seinen gemeinsamen Standpunkt festgelegt hat. Anschließend übermittelt sie dem Rat den überprüften Vorschlag. Dabei liegt es in ihrem Ermessen, die vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen zu übernehmen oder nicht. Binnen drei Monaten kann der Rat den überprüften Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit verabschieden, ihn einstimmig ändern oder die von der Kommission nicht berücksichtigten Abänderungen ebenfalls einstimmig annehmen. Beim _________________ kann der Rat stets ein Veto ausüben, indem er sich nicht zu den Abänderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments oder zu dem geänderten Vorschlag der Kommission äußert, und so das Rechtsetzungsverfahren blockieren. 3. ____________________ (Artikel 192 EG-Vertrag) ermöglicht es dem Europäischen Parlament, eine Stellungnahme zu einem Vorschlag der Kommission abzugeben. In den im Vertrag vorgesehenen Fällen konsultiert der Rat das Parlament, bevor er über den Vorschlag der Kommission beschließt, und berücksichtigt dessen Standpunkt. Er ist allerdings nicht an die Stellungnahme des Parlaments gebunden, sondern nur zu diesem Verfahren verpflichtet. Das Parlament muss erneut angehört werden, wenn der Rat von dem ursprünglichen Vorschlag zu weit abweicht. Die Befugnisse des Parlaments sind bei diesem Verfahren insofern relativ eingeschränkt, als es keinerlei Einfluss darauf nehmen kann, ob die Kommission seine Abänderungen in einem geänderten Vorschlag berücksichtigt. Außer den in den Verträgen vorgesehenen Fällen hat sich der Rat ferner zur Anwendung des _________________ bei den meisten wichtigen Fragen bereit erklärt. Dieses _________________ wird auch bei nicht verbindlichen Rechtsakten angewendet, insbesondere bei Empfehlungen und Stellungnahmen des Rates und der Kommission. 4. _______________________ (Artikel 192 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) eingeführt. Nach diesem Verfahren muss der Rat bei besonders wichtigen Beschlüssen die ____________________ des Europäischen Parlaments einholen. Der Grundsatz des ____________________ beruht auf einer einzigen Lesung. Das Europäische Parlament kann einen Vorschlag annehmen oder ablehnen, jedoch nicht abändern. Ohne seine _________________ kann der Rechtsakt nicht angenommen werden. Die Bereiche, in denen das ____________________ erforderlich ist, sind im Wesentlichen der Beitritt neuer Mitgliedstaaten (Artikel 49 EG-Vertrag) sowie Assoziierungsabkommen und andere Grundsatzabkommen mit Drittländern. Es ist zudem erforderlich in den Bereichen Unionsbürgerschaft, Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB), Änderungen der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB, Strukturund Kohäsionsfonds sowie einheitliches Wahlverfahren für die Europawahlen (Artikel 190 EG-Vertrag). Die ____________________ des Europäischen Parlaments ist schließlich erforderlich für Sanktionen gegen einen Mitgliedstaat, der Grundrechte auf schwerwiegende und anhaltende Weise verletzt (Artikel 7 EU-Vertrag) sowie für jede verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen, für die das Mitentscheidungsverfahren gilt. Das Parlament erteilt seine __________________ mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In zwei Fällen jedoch, nämlich beim Beitritt eines neuen Mitgliedstaates und beim Wahlverfahren, ist die Mehrheit der dem Parlament angehörenden Mitglieder erforderlich.