Die Europäische Union Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland www.europarl.de Stand 10.11.2009 Die Europäische Union Die Europäische Union 2009 • 499,7 Millionen Menschen • 27 Staaten • 23 Amtssprachen • 116,1 Mrd. € Haushalt Die Erweiterung der EU • Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande • • • • • 1973 1981 1986 1995 2004 • 2007 Dänemark, Irland, Großbritannien Griechenland Portugal, Spanien Finnland, Österreich, Schweden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Bulgarien, Rumänien Die Geschichte der europäischen Integration (I) 1957/58 1951/52 EGKS EWG EURATOM 1986/87 Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1991/93 Europäische Union (EU) Vertrag von Maastricht Die Geschichte der europäischen Integration (II) 1997/99 Vertrag von Amsterdam 2000/03 Vertrag von Nizza Juni 2004 Einigung der Regierungskonferenz auf einen Verfassungsvertrag – aber Ratifizierung in Frankreich und Niederlanden gescheitert. Dezember 2007 Vertrag von Lissabon (ab 1.12.2009 in Kraft) Rechtsgrundlagen der EU (I) • Primärrecht Pariser Vertrag (EGKS) Römische Verträge (EWG/Euratom) Einheitliche Europäische Akte Vertrag über die Europäische Union § Rechtsgrundlagen der EU (II) • Sekundärrecht Verordnung gilt unmittelbar in allen Teilen verbindlich Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden Ziel verbindlich Entscheidung für Empfänger in allen Teilen verbindlich Empfehlung unverbindlich Stellungnahme unverbindlich § Der Europäische Rat • Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. • Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen. Dazu gehört auch die mittelfristige Finanzplanung. • Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. Institutionen der EU (I) Europäische Kommission 1 Europäischer Rat Vorschläge Entscheidungen Vertrauensund Misstrauensvotum Kontrolle Rat der EU Europäischer Gerichtshof Europäischer Rechnungshof Europäische Zentralbank Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen Europäisches Parlament 736 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedstaaten – direkt gewählt Haushaltskompetenz Mitentscheidung Konsultation Institutionen der EU (II) Der Ministerrat Das Europäische Parlament Minister 736 direkt gewählte Mitglieder EU-Gesetzgebung (mit dem Rat) EU-Haushalt (mit dem Rat) Kontrolle der anderen Institutionen Präsident: Jerzy Buzek der 27 Mitgliedstaaten EU-Gesetzgebung (mit dem EP) EU-Haushalt (mit dem EP) Beschlüsse im Bereich Außenpolitik Beschlüsse im Bereich Landwirtschaft Wechselnde Präsidentschaften Die Europäische Kommission 27 Kommissare Planung und Ausführung der Politiken Gesetzesinitiativen Präsident: Jose Manuel Durão Barroso Europäisches Parlament Befugnisse Gesetzgebung Kontrolle der Exekutive Die Mehrheit der europäischen Gesetze beschließen Europäisches Parlament und Ministerrat gemeinsam Das Parlament überwacht die anderen Institutionen und entlässt gegebenenfalls die Europäische Kommission durch ein Misstrauensvotum Haushalt Erweiterung Das Europäische Parlament beschließt jährlich mit dem Rat über den Haushalt der EU Das Europäische Parlament muss dem Beitritt jedes neuen Mitgliedstaates zustimmen Demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament Vertrauensvotum Misstrauensvotum Möglicher Sturz der Kommission Untersuchungsausschüsse Aufklärung von Missständen Haushaltskontrolle Überwachung der Haushaltsführung der Kommission Wahl des Kommissionspräsidenten und der Kommissare 6 Malta 6 Estland 6 Luxemburg 7 Zypern 8 Slowenien Lettland 12 Irland 13 Litauen 13 Dänemark 13 Finnland Slowakei 17 Bulgarien 18 Österreich Schweden 22 Belgien 22 Griechenland 22 Portugal 22 Tschechien Ungarn Niederlande Rumänien Polen Spanien 72 Frankreich 72 UK Italien Deutschland 99 Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament 72 Seit Juli 2009 736 Sitze Ab Inkrafttreten von Lissabon 754 50 50 33 25 22 17 12 5 Die Fraktionen des EP Wahlergebnis am 16. Juli 2009 EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament ALDE: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ECR: Europäische Konservative und Reformisten Grüne/FEA: Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz KVL/NGL: Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken /Nordische Grüne Linke EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie Fraktionslose 736 Die Europäische Kommission (I) Zusammensetzung: • „Ein Land, ein(e) Kommissar(in).“ (27 Kommissionsmitglieder) • 1 Präsident und 5 Vizepräsidenten Die Europäische Kommission (II) • unabhängig • als Kollegium entscheidungsbefugt • 23 Amtssprachen – 3 Arbeitssprachen Aufgaben: • Initiatorin der Gemeinschaftspolitik • Hüterin der Verträge • Exekutivorgan Die Aufgaben der Kommission Vertretung von EU-Interessen gegenüber Mitgliedstaaten und Drittstaaten Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU. Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten. Ausarbeitung des Haushaltsentwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds. EK Zwar besitzt die EU keine Regierung, de facto übernimmt die Kommission aber die Aufgaben der Exekutive. Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden. Der Rat der EU (Ministerrat) • Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan, letzteres auf den meisten Gebieten zusammen mit dem Europäischen Parlament • Zusammengesetzt aus Vertretern der 27 Mitgliedstaaten, Vorsitz wechselt halbjährlich • Allgemeiner Rat (Außenminister) und Räte der Fachminister (Landwirtschaft, Soziales, Verkehr/ Telekommunikation/Energie usw.) • Entscheidungen werden in Arbeitsgruppen (Fachbeamte) und im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Botschafter) vorbereitet Gesetzgebung Die Mitentscheidung Europäische Kommission Kommissionsvorschlag Europäisches Parlament Der Ministerrat Erste Lesung im Parlament (Stellungnahme) Erste Lesung im Rat (Gemeinsamer Standpunkt) (ggf) Zweite Lesung im Parlament (ggf) Zweite Lesung im Rat (ggf) Vermittlungsausschuss (ggf) Schlussabstimmung 3. Lesung (ggf) Schlussabstimmung Der EU-Haushalt Haushaltsjahr 2009 - Zahlungsermächtigungen NACHHALTIGES WACHSTUM Wettbewerb, Zusammenhalt 39,6 % € PARTNER IN DER WELT 7,2 % AGRARAUSGABEN 35,4 % 116,1 Mrd. EUR 2009 AUSGLEICHSZAHLUNGEN 0,2 % INNENPOLITIK Freiheit, Sicherheit, Recht 1,1 % LÄNDLICHE ENTWICKLUNG 9,9 % VERWALTUNG 6,6% Die Einnahmen der EU Haushaltsjahr 2009 ZÖLLE, AGRAR- und ZUCKERABGABEN 17 % VERSCHIEDENES 1% MwSt.-ANTEIL 17% € BEITRÄGE DER MITGLIEDSTAATEN (BNE*-Einnahmen) 65 % 2009 *BNE=Bruttonationaleinkommen www.europarl.europa.eu www.europa.eu