37.531 Asylanträge im Juli 2015

Werbung
Bundesministerium des Innern
Pressemitteilung
Berlin, 19. August 2015
37.531 Asylanträge im Juli 2015
Im Juli 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt
37.531 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 93,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2014.
Entschieden hat das Bundesamt im Juli 2015 über die Anträge von 22.710 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 122,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2014 (10.199 Entscheidungen). 8.549 Personen erhielten die
Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (37,6
Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 104 Personen (0,5 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der
EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 199 Personen (0,9 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes
festgestellt.
Die Zahlen im Einzelnen:
I.
Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 37.531 Personen im Juli
2015 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 34.384 als Erstanträge und
3.147 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem
Vorjahresmonat um 18.100 Personen (93,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 2.082 Personen (5,9 Prozent) jeweils gestiegen.
Verantwortlich: Dr. Johannes Dimroth
Redaktion: Lisa Häger; Dr. Pamela Müller-Niese; Dr. Harald Neymanns, Dr. Tobias Plate
Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
E-Mail: [email protected] www.bmi.bund.de, Telefon: 030/18681-11022/11023/11089 Fax: + 49 30/1868111083/11084
Insgesamt 14.832 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 39,5 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.
Hauptherkunftsländer im Juli 2015 (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten):
Zum Vergleich
Mai 2015
Juni 2015
Juli 2015
1. Syrien
5.100
7.562
9.413
2. Albanien
4.922
5.932
7.633
3. Serbien
1.990
2.240
2.377
4. Afghanistan
1.188
2.086
2.139
5. Irak
1.471
2.083
2.086
996
1.514
1.961
1.947
1.581
1.395
8. Eritrea
620
1.071
1.219
9. Bosnien-Herzegowina
542
609
786
10. Ungeklärt
497
570
705
6. Mazedonien
7. Kosovo
Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Juli 2015:
Gesamt
davon:
Asylanträge davon:
Erstanträge Folgeanträge
37.531
34.384
3.147
Syrien
9.413
9.138
275
Albanien
7.633
7.547
86
Serbien
2.377
1.449
928
Afghanistan
2.139
2.104
35
Irak
2.086
1.987
99
Mazedonien
1.961
1.285
676
Kosovo
1.395
1.205
190
Eritrea
1.219
1.209
10
786
498
288
Bosnien-Herzegowina
Ungeklärt
705
672
33
Die Zahl der Asylerstanträge im Juli 2015 (34.384) stieg damit gegenüber dem
Vorjahresmonat (16.191) um 112,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat
(32.705) um 5,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und
Serbien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juli 2015 (3.147) sank im Vergleich zum
Vorjahresmonat (3.240) um 2,9 Prozent und stieg gegenüber dem Vormonat
(2.744) um 14,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien
und Bosnien-Herzegowina.
Im Juli 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 22.710 Personen (Vorjahresmonat: 10.199, Vormonat: 20.512) entschieden. 8.549 Personen
(37,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer
Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 188 Personen
(0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 8.361 Personen (36,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz
nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im Juli 2015 erhielten 104 Personen (0,5 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2015 bei 199 Personen
(0,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1
des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 9.107 Personen (40,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen
Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.751 Personen
(20,9 Prozent).
II. Laufendes Jahr 2015
In der Zeit von Januar bis Juli 2015 haben insgesamt 218.221 Personen in
Deutschland Asyl beantragt, darunter 195.723 als Erstanträge und 22.498 als
Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (97.093 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 124,8 Prozent.
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2015 im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum waren:
Jan-Juli 2014
Jan-Juli 2015
1.
Syrien
16.616
44.417
2.
Kosovo
2.956
32.935
3.
Albanien
4.680
29.857
4.
Serbien
11.858
18.287
5.
Irak
4.356
11.578
6.
Afghanistan
5.298
10.479
7.
Mazedonien
4.589
8.718
8.
Eritrea
5.949
4.936
9.
Bosnien-Herzegowina
4.157
4.866
10.
Pakistan
2.370
3.546
Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern
von Januar bis Juli 2015 wie folgt:
Gesamt
davon:
Asylanträge davon:
Erstanträge Folgeanträge
218.221
195.723
22.498
Syrien
44.417
42.100
2.317
Kosovo
32.935
29.997
2.938
Albanien
29.857
29.353
504
Serbien
18.287
11.642
6.645
Irak
11.578
10.501
1.077
Afghanistan
10.479
10.191
288
Mazedonien
8.718
5.514
3.204
Eritrea
4.936
4.871
65
Bosnien-Herzegowina
4.866
3.074
1.792
Pakistan
3.546
3.379
167
Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 (195.723) stieg damit
gegenüber dem Vorjahreszeitraum (83.694) um 133,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Kosovo und Albanien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2015 (22.498) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (13.129) um 71,4 Prozent. Hauptherkunftsländer
waren Serbien, Mazedonien und Kosovo.
Von Januar bis Juli 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
136.418 Entscheidungen (Vorjahr: 70.217) getroffen. Insgesamt 48.101 Personen (35,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer
Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.319 Personen
(1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 46.782 Personen (34,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz
nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 785 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des
Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus
hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2015 bei 1.132 Personen (0,8 Prozent)
Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes
festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 51.729 Personen (37,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen
Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 34.671 Personen
(25,4 Prozent).
Ende Juli 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 254.559,
davon 230.686 als Erstanträge und 23.873 als Folgeanträge (Vormonat:
237.877 anhängige Verfahren, davon 214.887 Erst- und 22.990 Folgeanträge;
zum 31. Juli 2014 waren 122.763 Verfahren anhängig, davon 110.755 Erst- und
12.008 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter
www.bamf.de.
Herunterladen