Bundesministerium des Innern Pressemitteilung Berlin, 19. August 2015 37.531 Asylanträge im Juli 2015 Im Juli 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 37.531 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 93,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2014. Entschieden hat das Bundesamt im Juli 2015 über die Anträge von 22.710 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 122,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2014 (10.199 Entscheidungen). 8.549 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (37,6 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 104 Personen (0,5 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 199 Personen (0,9 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 37.531 Personen im Juli 2015 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 34.384 als Erstanträge und 3.147 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 18.100 Personen (93,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 2.082 Personen (5,9 Prozent) jeweils gestiegen. Verantwortlich: Dr. Johannes Dimroth Redaktion: Lisa Häger; Dr. Pamela Müller-Niese; Dr. Harald Neymanns, Dr. Tobias Plate Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin E-Mail: [email protected] www.bmi.bund.de, Telefon: 030/18681-11022/11023/11089 Fax: + 49 30/1868111083/11084 Insgesamt 14.832 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 39,5 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Hauptherkunftsländer im Juli 2015 (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten): Zum Vergleich Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 1. Syrien 5.100 7.562 9.413 2. Albanien 4.922 5.932 7.633 3. Serbien 1.990 2.240 2.377 4. Afghanistan 1.188 2.086 2.139 5. Irak 1.471 2.083 2.086 996 1.514 1.961 1.947 1.581 1.395 8. Eritrea 620 1.071 1.219 9. Bosnien-Herzegowina 542 609 786 10. Ungeklärt 497 570 705 6. Mazedonien 7. Kosovo Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Juli 2015: Gesamt davon: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge 37.531 34.384 3.147 Syrien 9.413 9.138 275 Albanien 7.633 7.547 86 Serbien 2.377 1.449 928 Afghanistan 2.139 2.104 35 Irak 2.086 1.987 99 Mazedonien 1.961 1.285 676 Kosovo 1.395 1.205 190 Eritrea 1.219 1.209 10 786 498 288 Bosnien-Herzegowina Ungeklärt 705 672 33 Die Zahl der Asylerstanträge im Juli 2015 (34.384) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (16.191) um 112,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat (32.705) um 5,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Serbien. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juli 2015 (3.147) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.240) um 2,9 Prozent und stieg gegenüber dem Vormonat (2.744) um 14,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Im Juli 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 22.710 Personen (Vorjahresmonat: 10.199, Vormonat: 20.512) entschieden. 8.549 Personen (37,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 188 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 8.361 Personen (36,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Im Juli 2015 erhielten 104 Personen (0,5 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2015 bei 199 Personen (0,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 9.107 Personen (40,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.751 Personen (20,9 Prozent). II. Laufendes Jahr 2015 In der Zeit von Januar bis Juli 2015 haben insgesamt 218.221 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 195.723 als Erstanträge und 22.498 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (97.093 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 124,8 Prozent. Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren: Jan-Juli 2014 Jan-Juli 2015 1. Syrien 16.616 44.417 2. Kosovo 2.956 32.935 3. Albanien 4.680 29.857 4. Serbien 11.858 18.287 5. Irak 4.356 11.578 6. Afghanistan 5.298 10.479 7. Mazedonien 4.589 8.718 8. Eritrea 5.949 4.936 9. Bosnien-Herzegowina 4.157 4.866 10. Pakistan 2.370 3.546 Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Juli 2015 wie folgt: Gesamt davon: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge 218.221 195.723 22.498 Syrien 44.417 42.100 2.317 Kosovo 32.935 29.997 2.938 Albanien 29.857 29.353 504 Serbien 18.287 11.642 6.645 Irak 11.578 10.501 1.077 Afghanistan 10.479 10.191 288 Mazedonien 8.718 5.514 3.204 Eritrea 4.936 4.871 65 Bosnien-Herzegowina 4.866 3.074 1.792 Pakistan 3.546 3.379 167 Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 (195.723) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (83.694) um 133,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Kosovo und Albanien. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2015 (22.498) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (13.129) um 71,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Kosovo. Von Januar bis Juli 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 136.418 Entscheidungen (Vorjahr: 70.217) getroffen. Insgesamt 48.101 Personen (35,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.319 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 46.782 Personen (34,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere 785 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2015 bei 1.132 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 51.729 Personen (37,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 34.671 Personen (25,4 Prozent). Ende Juli 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 254.559, davon 230.686 als Erstanträge und 23.873 als Folgeanträge (Vormonat: 237.877 anhängige Verfahren, davon 214.887 Erst- und 22.990 Folgeanträge; zum 31. Juli 2014 waren 122.763 Verfahren anhängig, davon 110.755 Erst- und 12.008 Folgeanträge). Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.