GROSSER RAT WORTPROTOKOLL 45. Sitzung vom 2. Dezember 2014 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Art. 0702-0705) Vorsitzender: Thierry Burkart, Baden Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 136 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 4 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Dr. Ulrich Bürgi, Aarau; Eugen Frunz, Obersiggenthal; Thomas Inniger, Hägglingen; Herbert Strebel, Muri Behandelte Traktanden Seite 0702 Postulat Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin (Sprecher), Daniel Hölzle, Grüne, Brittnau, und Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau, vom 2. Dezember 2014 betreffend Anschaffung von energieeffizienten Fahrzeugen mit Alternativantrieben (Elektrizität und Wasserstoff); Einreichung und schriftliche Begründung 1907 0703 Wahl des Präsidiums des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015; Wahlvorschläge 1907 0704 Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018; Detailberatung 1908 0705 Wahl des Präsidiums des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015; Wahlergebnisse 1933 1906 Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 45. Sitzung der Legislaturperiode 2013/2016. 0702 Postulat Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin (Sprecher), Daniel Hölzle, Grüne, Brittnau, und Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau, vom 2. Dezember 2014 betreffend Anschaffung von energieeffizienten Fahrzeugen mit Alternativantrieben (Elektrizität und Wasserstoff); Einreichung und schriftliche Begründung Von Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin, Daniel Hölzle, Grüne, Brittnau, Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau, und 6 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Bei der Anschaffung von kantonseigenen Fahrzeugen werden wenn immer möglich solche mit Alternativantrieben (Elektrizität und Wasserstoff) berücksichtigt. Begründung: Die Automobilindustrie hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte bei der Entwicklung von Fahrzeugen mit Alternativantrieben gemacht. So sind heute eine grosse Anzahl von elektrisch betriebenen Automobilen auf dem Markt, die den unterschiedlichsten Ansprüchen gerecht werden: Vom Kleinwagen über den Transporter bis hin zur Limousine. Angekündigt oder teilweise schon auf dem Markt sind zudem wasserstoffbetriebene Fahrzeuge, denen ebenfalls eine grosse Zukunft vorausgesagt wird. Flottenfahrzeuge sind für alternative Antriebe insbesondere elektrische sehr geeignet. Sie legen pro Tag meist weniger als die durchschnittliche Reichweite von 150 Kilometer zurück und stehen in der Nacht normalerweise auf ihrem fest zugewiesenen Standplatz, wo sie aufgeladen werden können. Ausserdem könnte die Fahrzeugflotte des Kantons ein interessantes Pilotprojekt für die oft diskutierte Möglichkeit von Elektrofahrzeugen als Speicherbattterie werden. Verschiedene Studien zeigen auch, dass Elektroautos über den Betriebszyklus gerechnet sehr wirtschaftlich sind (weniger Unterhalts- und Brennstoffkosten). In der Energiestrategie des Regierungsrat steht geschrieben: "Das kantonale Energiegesetz (EnergieG) hält fest, dass der Kanton zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der CO 2Bilanz in der Mobilität eigenständige rechtliche Grundlagen erlassen kann. Gegenstand dieser Regelungen sind insbesondere Massnahmen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Antriebssysteme und CO2-arme Mobilität. So kann der Kanton Aargau zum Beispiel den Aufbau der Infrastruktur für Wasserstoff- und für Elektrofahrzeuge unterstützen. Dies mit dem Ziel, die neuen Antriebskonzepte in der Anfangsphase so weit zu unterstützen, dass sie am Markt als Alternative wahrgenommen werden." Hier kann der Kanton wesentlich mehr leisten, indem er mit gutem Beispiel vorangeht und so die Praxistauglichkeit der alternativen Antriebssysteme unter Beweis stellt. 0703 Wahl des Präsidiums des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015; Wahlvorschläge Vorsitzender: Für das Amtsjahr 2015 sind durch das Büro zur Wahl vorgeschlagen: - Dr. Markus Dieth, Wettingen, als Grossratspräsident Marco Hardmeier, Aarau, als Grossratsvizepräsident 1 Benjamin Giezendanner, Rothrist, als Grossratsvizepräsident 2 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0702-0703 1907 0704 Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018; Detailberatung Fortsetzung der Behandlung der Vorlage-Nr. 14.161-1 des Regierungsrats vom 13. August 2014 samt den abweichenden Anträgen der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) vom 6. November 2014 sowie der Fachkommissionen. Der Regierungsrat stimmt diesen Änderungsanträgen teilweise zu. Fortsetzung der Detailberatung Departement Bildung, Kultur und Sport AB 310 Volksschule Kathrin Scholl-Debrunner, Lenzburg, beantragt namens der SP-Fraktion folgende Anpassung zu den Zielen (Verzicht auf Massnahme 310-21 Reduktion Leistungsumfang Schulpsychologischer Dienst): Zu Ziel 310Z008 Indikator 01 Neuaufträge des Schulpsychologischen Dienstes (Anzahl): Erhöhung um 185 jährlich (2015–2018) 2015: 3'740 (anstatt 3'555) 2016: 3'740 (anstatt 3'555) 2017: 3'740 (anstatt 3'555) 2018: 3'740 (anstatt 3'555) Ziel 310Z008 Indikator 06 Fälle in Bearbeitung im Schulpsychologischen Dienst (Anzahl): Erhöhung um 300 jährlich (2015–2018) 2015: 6'000 (anstatt 5'700) 2016: 6'000 (anstatt 5'700) 2017: 6'000 (anstatt 5'700) 2018: 6'000 (anstatt 5'700) Ziel 310Z008 Indikator 08 Anteil der Eltern und Lehrpersonen, welche die Unterstützung des Schulpsychologischen Dienstes als positiv erfahren haben (in Prozent): Erhöhung um 5 % jährlich (2015–2018) 2015: 95 % (anstatt 90 %) 2016: 95 % (anstatt 90 %) 2017: 95 % (anstatt 90 %) 2018: 95 % (anstatt 90 %) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 300 jährlich (2015–2018) Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg: Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist ein Dienst, der in erster Linie beratend tätig ist. Ich zitiere aus der Botschaft: "Lehrpersonen, Eltern und weitere Bezugspersonen der Zielgruppen sowie Institutionen und Behörden werden befähigt, individuelle Entwicklungsprozesse kompetent zu begleiten sowie in Konflikt- und Krisensituationen fachlich angemessen zu handeln". 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1908 Der SPD hat einige Aufgaben, insbesondere im Bereich Abklärungen und Beratungen der Schulbehörden, die er zwingend erfüllen muss. Die Wartelisten für Abklärungen sind länger und blockieren teilweise die Schulen. Die jetzt vorliegende Sparmassnahme betrifft die sogenannten freiwilligen Unterstützungen, die aber gleichwohl wichtig sind. Wer garantiert den Eltern eine fachliche Beurteilung ihres Anliegens? Die Behörde, die notabene in diesen Bereichen als Laienbehörde gelten müsste? Wer unterstützt die Schulleitungen bei der Vorbereitung von Laufbahnentscheiden, die konfliktträchtig sind? Die fehlende Unterstützung der Schulen und das Anwachsen der Wartelisten werden schwierige Situationen auslösen. Ja, Reduktion aufs Minimum lautet die Devise. Aber manchmal wäre Unterstützung zur richtigen Zeit viel klüger und energie- und kostensparender als eine flächendeckende Sparübung. Es wäre klug, würde man die Abläufe, in die der SPD eingebunden werden muss – und zwar zwingend – kritisch unter die Lupe nehmen, vereinfachen, straffen und so Einsparungen auf verschiedenen Ebenen ermöglichen. Ich bitte Sie daher, auf die Massnahme zu verzichten und ab 2015 bis 2018 diese 300'000 Franken im Globalbudget wieder einzustellen. Die Wartelisten werden so hoffentlich weniger ansteigen und die Schulen mit schwierigen Situationen weniger im Stich gelassen, wenn sie unter Druck kommen. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Es handelt sich um die Massnahme 310-21 Reduktion Leistungsumfang Schulpsychologischer Dienst (SPD) auf Seite 88 ff. der Beilage 6. Die Kürzung in Höhe von 5,0 Prozent wird einen Leistungsabbau des SPD beinhalten. Es wird eine strengere Triage bei der Anmeldung vorgenommen werden müssen. Wir sind aber seitens des Regierungsrats überzeugt, dass angesichts der guten Qualität im Bildungswesen – es betrifft ja auch die Schulung vor Ort, die Schulleitung und die Lehrpersonen – eine wieder etwas reduziertere Leistung des SPD vertretbar ist. Der SPD ist eine Sektion der Abteilung Volksschule und konnte in den letzten Jahren ein Stellenwachstum verzeichnen. Mit diesen 2,3 Stellen reduzieren wir nun wieder den Stellenumfang. Aber der Abbau ist beileibe nicht so hoch, wie das Wachstum in den letzten Jahren. Es ist eine Reduktion um 5,0 Prozent. Es wird nun eine Führungsaufgabe innerhalb des SPD sein, hier eine möglichst gute Triage und Reduzierung zu vollziehen. Die Schulen, die uns immer wieder für Referate in diesem Bereich anfragen, werden künftig weniger positive Reaktionen seitens des SPD erhalten. Wir werden uns hier einschränken und uns auf den ursprünglichen Grundauftrag reduzieren müssen. Das ist eine Massnahme, die mithilft, dass im Verwaltungsbereich gewisse Stellen bereits auf das Budgetjahr 2015 reduziert werden. Der SPD ist hier mit einer Kürzung im Verwaltungsbereich um 2,3 Stellen sehr prominent vertreten. Sie sehen, im Departement BKS fallen also bereits im Jahr 2015 mehrere Stellen weg. Ich erinnere Sie diesbezüglich an den Antrag der FDP, der von CVP und SVP unterstützt wurde, welcher zu weiteren Kürzungen bei den Stellen im Verwaltungsbereich aufruft. Aufgrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrats zuzustimmen. Abstimmung Der Antrag Scholl wird mit 85 gegen 48 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 310 AB 315 Sonderschulung, Heime und Werkstätten Die Kommission BKS beantragt folgende Änderungen zu den Zielen (Kommentar der BKS: Anpassung Massnahme 315-12 Reduktion Pensenpool für den Sprachheilunterricht in der Volksschule): Ziel 315Z001 Indikator 09: Kantonsanteil an den Kosten (Restkosten) von ambulanten Angeboten (in Mio. Franken): 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1909 Erhöhung um 0.2 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 0.5 Mio. Fr. jährlich (2016–2018) 2015: 21.6 Mio. Fr. (anstatt 21.4 Mio. Fr.) 2016: 21.8 Mio. Fr. (anstatt 21.3 Mio. Fr.) 2017: 22.0 Mio. Fr. (anstatt 21.5 Mio. Fr.) 2018: 22.2 Mio. Fr. (anstatt 21.7 Mio. Fr.) Ziel 315Z001 Indikator 11: Lektionen Sprachheilunterricht im Rahmen des Pensenpools (Anzahl): Erhöhung um 2'900 (2015) Erhöhung um 6'135 jährlich (2016–2018) 2015: 128'078 (anstatt 125'178) 2016: 123'678 (anstatt 117'543) 2017: 123'574 (anstatt 117'439) 2018: 124'018 (anstatt 117'883) Ziel 315Z001 Indikator 14: Beiträge des Kantons und der Gemeinden (Restkosten) an ambulante Angebote (in Mio. Franken): Erhöhung um 0.3 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 0.8 Mio. Fr. jährlich (2016–2018) 2015: 36.0 Mio. Fr. (anstatt 35.7 Mio. Fr.) 2016: 36.3 Mio. Fr. (anstatt 35.5 Mio. Fr.) 2017: 36.5 Mio. Fr. (anstatt 35.7 Mio. Fr.) 2018: 36.9 Mio. Fr. (anstatt 36.1 Mio. Fr.) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 200 (2015) Erhöhung um 484 (2016) Erhöhung um 488 jährlich (2017–2018) Die Kommission KAPF und der Regierungsrat lehnen den Antrag der Kommission BKS ab. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Ziel 315Z001 Indikator 09: Die KAPF unterstützt den Antrag des Regierungsrats zur Massnahme 315-12 Reduktion Pensenpool für den Sprachheilunterricht in der Volksschule, Kantonsanteil an den Kosten (Restkosten) von ambulanten Angeboten mit 8 gegen 4 Stimmen. Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Zuerst möchte ich mich bedanken, dass Sie die Kompromissentscheide der Fachkommission BKS bei den Wahlfächern und der Einschulungsklasse bisher in Ihre Überlegungen miteinbezogen haben. Hier haben wir die dritte und letzte dieser Überlegungen, die aber in der Kommission BKS am eindeutigsten entschieden wurde. Der Pensenpool für den Sprachheilunterricht in der Volksschule soll um 10,0 Prozent gekürzt werden. Von den 122'000 Lektionen sollen 12'200 Lektionen gestrichen werden. Bei dieser Massnahme zeigte sich in der Kommission über alle Fraktionen hinweg ein klares Bild. Die Kommission BKS empfiehlt mit 10 gegen 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, die Halbierung des Sparbetrags. Die Mitglieder der Fachkommission sind der Ansicht, dass Sparen in der Logopädie nur Probleme mit massiven Folgekosten generiert. Logopädinnen behandeln eine grosse Palette von Sprachstörungen, welche 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1910 5,0 bis 8,0 Prozent der Kinder zeigen. Im Jahr 2007 hat das Departement BKS den Pensenpool der Logopädie erhöht, weil Wartelisten bis zu einem Jahr bestanden. Solche Verhältnisse wollen wir nicht mehr! Eine gestörte Sprachentwicklung wirkt sich negativ auf das Selbstwertgefühl der Kinder aus und führt schlussendlich zu einer Aussenseiterkarriere mit sozialen und emotionalen Problemen. Wir bitten Sie deshalb, dem Anliegen der Kommission BKS – auch hier ein Kompromiss – auf eine Halbierung des Sparbetrags zuzustimmen und das Globalbudget für 2015 sowie der weiteren Planjahre entsprechend zu erhöhen. Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick: Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission BKS und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun. Es braucht die Logopädie, weil sie mithilft, das wichtige Fundament der Sprache für die Kinder und Jugendlichen stabil zu halten. Viele Schülerinnen und Schüler haben mit der Sprache Probleme und Mühe, sich auszudrücken. Sprachstörungen nehmen zu, sie sind eine Tatsache. Wird auch hier gespart, ist mit massiven Folgekosten zu rechnen. Für einen Kanton, dem Bildung wichtig ist, gehört es sich, in die Bildung zu investieren und nicht zu sparen. Vor allem wenn die Folgen des Sparens bei den Kindern zu Problemen führen können. Weniger Logopädie bedeutet klar eine Zunahme von Sprachentwicklungsproblemen. Logopädie hilft, spart Kosten durch Prävention und leistet einen wichtigen Beitrag für die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission BKS zu unterstützen. Melinda Bangerter, GLP, Aarau: Wie würden Sie mich wahrnehmen, wenn ich einen Sprachfehler hätte? Anders? Oder würde Sie das einfach etwas irritieren? Ich behaupte einmal, auffallen würde es Ihnen ganz bestimmt. Heute gibt es sehr wenige Personen im Erwachsenenalter, die einen Sprachfehler haben. Das ist nicht ohne Grund so. An unseren Schulen werden Beeinträchtigungen der Entwicklung, welche mit einer Störung des Sprechens und der Sprache zusammenhängen, früh angegangen. Eine schnelle Behandlung der Sprachstörung lohnt sich und ist sehr wichtig für die weitere Entwicklung der Kinder. Denn Sprachstörungen wachsen sich nicht aus oder können durch unterstützende Eltern geheilt werden. Eine gestörte Sprache kann zu Kontaktschwierigkeiten führen und dadurch auch die Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. Besonders sprachauffällige Kinder brauchen das Vertrauen in das eigene Sprechvermögen, die Freude am Sprechen und das Miteinander-Reden. Nicht oder ungenügend behandelte Sprachstörungen sind für die Betroffenen meist eine lebenslange Beeinträchtigung, die auch im Erwachsenenalter als Barriere wirken kann. An dieser Stelle zu sparen, ist für die GLP nicht nachvollziehbar. Der Sprachheilunterricht ist eine Investition in die Zukunft der Kinder und sollte nicht reduziert werden. Wir werden aus diesen Gründen den Antrag der Kommission BKS unterstützen und bitten Sie, das Gleiche zu tun. Martin Steinacher-Eckert, CVP, Gansingen: Die CVP unterstützt die Kürzung der Sparmassnahmen um die Hälfte im Sprachheilunterricht. Wir sind überzeugt, dass der Sprachheilunterricht einen wertvollen Beitrag zu einer gesunden Sprachentwicklung beisteuert. Die Wartezeiten sind jedoch heute schon viel zu lange und werden sicher noch länger werden. Wir fragen uns, warum das Bedürfnis stetig steigt, und wo die Messlatte, vor allem auch bei den Schulen vor Ort, angesetzt wird? Dazu haben wir vom Regierungsrat bisher noch keine klaren Antworten erhalten. Wir werden dazu eine Interpellation einreichen. Dem Antrag der Kommission BKS werden wir heute zustimmen. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Ich kann mich wiederholen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Massnahme vertretbar ist. Es wurde bereits erwähnt, dass vor wenigen Jahren eine deutliche Erhöhung erfolgte. Die Massnahme ist im Sinne der ganzen Leistungsanalyse und der interkantonale Vergleich zeigt, dass sie vertretbar ist. Der Kanton Aargau reduziert nur leicht in diesem Bereich. Ein Hinweis für diejenigen, welche beim ersten Antrag im Bereich BKS – bei der "neuen Ressourcierung Volksschule" – glaubten, es werde alles ganz einfach: Auch diese Position werden wir überprü- 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1911 fen und messen. Ziel ist es ja, all diese verschiedenen Ressourcierungen der Schule zukommen zu lassen. Wenn Sie, zusammen mit dem Regierungsrat, bereit sind, inskünftig weitere Dutzende von Millionen Franken in die Bildung zu investieren, dann wird es vielleicht eine einfache Übung werden. Aber wir alle kennen die Realität. Deshalb ist es angezeigt, an dieser Massnahme festzuhalten. Sie müssen eine Entscheidung treffen. Abstimmung Dem Antrag der Kommission BKS wird mit 73 gegen 61 Stimmen zugestimmt. Kathrin Fricker, Baden, namens der Fraktion der Grünen, und Esther Gebhard-Schöni, MörikenWildegg, beantragen folgende Änderungen zu den Zielen (Verzicht auf Massnahme 315-11 Reduktion von Abklärungs-, Therapie- und Beratungseinheiten für Psychomotorik-Therapie): Ziel 315Z001 Indikator 09: Kantonsanteil an den Kosten (Restkosten) von ambulanten Angeboten (in Mio. Fr.): Erhöhung um 0.1 Mio. Fr. jährlich (2015–2018) 2015: 21.5 Mio. Fr. (anstatt 21.4 Mio. Fr.) 2016: 21.4 Mio. Fr. (anstatt 21.3 Mio. Fr.) 2017: 21.6 Mio. Fr. (anstatt 21.5 Mio. Fr.) 2018: 21.8 Mio. Fr. (anstatt 21.7 Mio. Fr.) Ziel 315Z001 Indikator 14: Beiträge des Kantons und der Gemeinden (Restkosten) an ambulanten Angebote (in Mio. Fr.): Erhöhung um 0.2 Mio. Fr. jährlich (2015–2018) 2015: 35.9 Mio. Fr. (anstatt 35.7 Mio. Fr.) 2016: 35.7 Mio. Fr. (anstatt 35.5 Mio. Fr.) 2017: 35.9 Mio. Fr. (anstatt 35.7 Mio. Fr.) 2018: 36.3 Mio. Fr. (anstatt 36.1 Mio. Fr.) Ziel 315Z001 Indikator 16: Vereinbarte Stunden in Ambulatorien für Aargauer Kinder und Jugendliche (in Stunden): Erhöhung um 1'000 jährlich (2015–2018) 2015: 115'975 (anstatt 114'974) 2016: 115'975 (anstatt 114'974) 2017: 115'975 (anstatt 114'974) 2018: 115'975 (anstatt 114'974) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 126 (2015) Erhöhung um 128 jährlich (2016–2018) Esther Gebhard-Schöni, EVP, Möriken-Wildegg: Zu 315-11 Reduktion von Abklärungs-, Therapieund Beratungseinheiten für Psychomotorik-Therapie: Die Sache mit den Psychomotorik-Leistungen ist mir ein grosses Anliegen. Deshalb wage ich es, nochmals den folgenden Antrag zu stellen: "Auf die Massnahme 315-11 Reduktion von Abklärungs-, Therapie- und Beratungseinheiten für Psycho- 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1912 motorik-Therapie um 5,0 Prozent sei zu verzichten. Die auf den 1. Januar 2012 beschlossene Erhöhung der Ressourcierung ist beizubehalten." Mit diesem Antrag soll auf Einsparungen von circa 126'000 Franken im Jahr 2015 und von 128'000 Franken in den Folgejahren verzichtet werden. Falls dieser Antrag nicht durchkommt, stelle ich den Eventualantrag, diese Reduktion solle doch nur zur Hälfte, also um 2,5 Prozent, durchgezogen werden. Aus folgenden Gründen ist eine Reduktion dieser Abklärungs-, Therapie- und Beratungseinheiten für Psychomotorik-Therapie nicht verständlich und wenig sinnvoll: In den Jahren 2009 und 2010 wurden bei allen Psychomotorik-Anbietern teure Fachaudits, das sogenannte "Quadit plus", durchgeführt. Die Rückmeldungen fielen sowohl im fachlichen wie im organisatorischen Bereich sehr positiv aus. Ein zentrales Ergebnis der Audits war zudem, dass die vom Kanton zur Verfügung gestellten Ressourcen, nämlich 36 Einheiten jährlich pro 100 Kinder, bei weitem nicht ausreichen. Auch der Verband der Schulleiter Aargau sowie der Leiter des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensts Aargau und der Präsident der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin Aargau wiesen den Kanton im Jahr 2009 auf die Notwendigkeit der Erhöhung des aktuellen Kontingents hin. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden dann eben diese Ressourcen für Psychomotorik per 1. Januar 2012 um 25,0 Prozent erhöht. Die Erhöhung hatte für die Anbieter von Psychomotorik-Therapie zusätzliche Investitionen in Räumlichkeiten und Personal zur Folge. Das wurde so gemacht und mit den zusätzlichen 25,0 Prozent wurden neue Angebote geschaffen, nämlich die Beratung der Eltern. Denn die Eltern müssen mitmachen. Es kommt auf sie an. Denn wenn ein Kind nicht mehr rückwärtslaufen oder einen Purzelbaum schlagen kann, dann müssen die Eltern auch angeleitet werden, um mit ihren Kindern und den Psychomotorik-Therapeuten zusammenzuarbeiten. Es nützt sonst nichts. Leider ist es so, wenn diese Störungen vorliegen, dass man möglichst früh versuchen sollte, sie zu heilen. Es handelt sich bei der Psychomotorik um Defizite, die früh behoben werden sollten, vor allem bei motorischen Bewegungsproblemen, bei Verhaltensauffälligkeiten und bei Beziehungsproblemen. Diese Störungen sind vielleicht weniger geläufig als die Sprachprobleme, aber sie kommen je länger je mehr vor in unserer Welt, weil man von klein auf viel Zeit vor dem Fernseher oder dem iPad usw. verbringt. Im AFP wird die Reduktion mit fehlenden Fachpersonen begründet. Bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen wehrt man sich aber dagegen, weil das eben erst Eingeführte und Funktionierende nun schon wieder gekürzt werden soll. Was haben denn diese zwei Jahre gebracht? Es ist weder fachlich noch politisch vertretbar, dass das Kontingent der Psychomotorik-Therapie, trotz des ausgewiesenen Bedarfs und der dadurch entstandenen Kosten, nur drei Jahre nach der Erhöhung im Jahr 2012 wieder gekürzt werden soll. Bitte verzichten Sie auf diese unsinnige Einsparung, es wird dann einige Jahre später viel mehr kosten, wenn diese Defizite bei Kindern erst im fortgeschrittenen Alter zu beheben versucht werden. Das wird den Staat teurer kommen, und das wollen wir doch alle nicht! Bitte stimmen Sie dem Antrag respektive zumindest dem Eventualantrag zu. Kathrin Fricker, Grüne, Baden: Zu Massnahme 315-11: Die Grünen unterstützen den Antrag, auf die Umsetzung der Massnahme 315-11 der Leistungsanalyse zu verzichten. Unsere Gesellschaft und damit die Lebensumstände unserer Kinder haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Heutzutage gehen die meisten Kinder nicht einfach alleine nach draussen oder in den Wald, da beispielsweise der Weg dahin oftmals zu gefährlich ist. In der Wohnung ist der Platz um sich auszutoben und sich zu bewegen nicht vorhanden, auch ist es – verständlicherweise – von den Eltern nicht immer erwünscht, geschweige denn von den Nachbarn. Dies hat zur Folge, dass es immer mehr Kinder gibt, die zu wenig Bewegungserfahrungen machen, welche jedoch zentral für die kognitive Entwicklung respektive für die Hirnentwicklung sind. Die Psychomotorik-Therapie (PMT) ist, wie die Erfahrung zeigt, ein zielgerichtetes, sehr wirkungsvolles und der heutigen Gesellschaft angepasstes Erfolgsmodell. Mir wäre es auch lieber, die PMT wäre nicht nötig, aber die Realität ist nun einmal anders. Jeder Franken, der hier eingesetzt wird, spart hohe Folgekosten. Die Wartefristen sind mit 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1913 durchschnittlich sechs Monaten in Bezug auf die Entwicklung eines Kindes schon jetzt sehr lange. Mit einer Reduktion des Angebots verkommt das Ziel 315Z001 "Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen wird ein bedarfsgerechtes Angebot an ambulanten Leistungen zur Früherfassung, Abklärung und Prävention zur Verfügung gestellt" zur Farce. Aus diesen Gründen bitten wir Sie – geschätzte Kolleginnen und Kollegen – diesen Antrag für eine gesunde zukünftige Generation zu unterstützen. Daneben können längerfristig auch höhere Kosten eingespart werden. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Eine Ergänzung: Vor mehr als zwei Jahren war das Angebot der Psychomotorik im Kanton Aargau gut, aber sicher nicht sehr gut. Es war klar, dass wir hier noch etwas nachbessern mussten. Das haben wir dann vor zwei Jahren mit einer Erhöhung um 25,0 Prozent getan. Jetzt reduzieren wir um 5,0 Prozent. Die Mittel betragen damit immer noch fast 19,0 Prozent mehr als vor zwei Jahren. Wenn Sie jetzt sagen, damit sei ein bedarfsgerechtes Angebot nicht mehr gewährleistet, das sei eine Farce, dann sage ich Ihnen Folgendes: Es ist falsch, dies hier zu behaupten! Vergleichen Sie bitte die Angebote in anderen Kantonen. Sie entscheiden auch in diesem Bereich. Wir sind überzeugt, dass eine Reduktion von 5,0 Prozent – wie sie zuvor beim Sprachheilunterricht beschlossen wurde – auch aufgrund der Gesamtanalyse im Bereich der Psychomotorik vertretbar ist. Abstimmung Der Antrag Gebhard-Schöni/Grüne wird mit 83 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Esther Gebhard-Schöni, Möriken-Wildegg, stellt den Eventualantrag, dass bei Ablehnung des von ihr gestellten Antrags, die Massnahme auf die Hälfte reduziert werden soll. Abstimmung Der Eventualantrag wird mit 83 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 315 AB 320 Berufsbildung und Mittelschule Die Kommission BKS beantragt im Einvernehmen mit der Kommission KAPF und dem Regierungsrat folgende Änderung zu Ziel 320Z003 Indikator 08: Kosten pro Lernende/r der Tagesmittelschule (Gymnasium, FMS, HMS, IMS) (in Franken) (Kommentar der Kommissionen: Anpassung Indikator infolge Anpassung Massnahme 320-03 Einführung Kostenbeteiligung Freifach Instrumentalunterricht; Schulgelder an Mittelschulen; Bereinigung der Rechtsgrundlagen; in der Kompetenz des Grossen Rats): Erhöhung um 18 (2016) Erhöhung um 43 (2017) Erhöhung um 44 (2018) 2016: Fr. 18'913 (anstatt Fr. 18'895) 2017: Fr. 19'053 (anstatt Fr. 19'010) 2018: Fr. 19'253 (anstatt Fr. 19'209) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 105 (2016) Erhöhung um 250 jährlich (2017-2018) 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1914 Dem Antrag wurde in der Beratung zur Massnahme 320-03 Einführung Kostenbeteiligung Freifach Instrumentalunterricht; Schulgelder an Mittelschulen; Bereinigung der Rechtsgrundlagen im Rahmen der Leistungsanalyse am 25. November 2014 zugestimmt (vgl. Art.-Nr. 2014-0686). Eva Eliassen Vecko, Turgi, beantragt namens der Fraktion der Grünen folgende Änderung zu Ziel 320Z005 Indikator 13: Gesamtkosten der Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf (Verzicht auf Massnahme 320-10 Kürzung Pauschalbeitrag Leistungsvertrag BKS): (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 500 (2015) Erhöhung um Fr. 600 jährlich (2016–2018) 2015: Fr. 12'400 (anstatt Fr. 11'900) 2016: Fr. 11'030 (anstatt Fr. 10'430) 2017: Fr. 11'030 (anstatt Fr. 10'430) 2018: Fr. 11'030 (anstatt Fr. 10'430) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 500 (2015) Erhöhung um Fr. 600 jährlich (2016–2018) Eva Eliassen Vecko, Grüne, Turgi: Ich hoffe, ich bin hier am richtigen Ort, denn ich fange an, zu zweifeln. Es geht mir um die Ziele beim Leistungsvertrag der Beratungsdienste. Ich möchte einen Antrag zur Halbierung der vorgeschlagenen Kürzung stellen. Im Ziel 320Z005 schreibt der Regierungsrat, er möchte ein qualitativ hochstehendes, niederschwellig zugängliches Informations- und Beratungsangebot sicherstellen. Bei einer Streichung in Höhe von 500'000 Franken im Budget 2015 und 600'000 Franken in den Planjahren 2016 und 2017 kann dieses Ziel nicht mehr gewährleistet werden. Mit der Einführung einer Kostenpflicht für die Laufbahnberatung von Erwachsenen ab 25 Jahren können die BDAG (Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau) leben, auch wenn es vermutlich nicht so viel einbringen wird, wie vom Departement BKS errechnet wurde. Aber ein Grundangebot ist immer noch unentgeltlich und niederschwellig. Da geht es um Informationen für Oberstufenschulklassen, um Berufsinformationsveranstaltungen mit dem Gewerbe, Elterninformationen, Führen des Informationszentrums, Projektarbeit bei der Berufswahlvorbereitung, Information der Öffentlichkeit bezüglich Beruf und Arbeit, das Unterstützungsangebot "Lehrstelle JETZT", Mentoring, Potenzialabklärungen, Studienberatung, Jugendpsychologischer Dienst, Lehrpersonenberatung usw., wo ja bei der Leistungsanalyse auch schon gekürzt wurde, und um weitere Dienstleistungen für die Berufs- und Arbeitswelt. All das muss weiterhin erbracht werden. Die Beratung im Dienste der Berufsbildung, Weiterbildung und Arbeitswelt ist ein zunehmendes Bedürfnis in einer Berufs- und Arbeitswelt, in der die Anforderungen fast im Jahresrhythmus steigen und die Fachkräfte rar sind und manchmal importiert werden müssen, was ja auch bald nur noch beschränkt möglich sein wird. Eine Einsparung im vom Regierungsrat vorgeschlagenen Rahmen wird ohne Personal- und Leistungsabbau nicht möglich sein. Es ist keine weitere Institution vorhanden, welche wegfallende Aufgaben erfüllen könnte. Die Konsequenz ist, es gibt weniger Information und Beratung von weiterbildungswilligen Fachkräften; Lernende, die im falschen Beruf landen und die Lehre abbrechen oder – schlimmer – keinen Ausbildungsplatz finden und auf der Strasse landen. Es gibt weniger Reintegration von Erwerbslosen oder Menschen ohne Grundbildung, daneben falsche Studienwahl, die den Steuerzahler oft teuer zu stehen kommt und so weiter und so fort. Es würde sich lohnen, den Sparbetrag zu halbieren und den Beratungsdiensten mindestens zu ermöglichen, das bestehende, sehr intensiv genutzte Angebot weiterzubetreiben. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1915 Vorsitzender: Bei der folgenden Abstimmung tritt Kathrin Scholl-Debrunner in den Ausstand. Abstimmung Der Antrag Eliassen wird mit 85 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Kurt Emmenegger, Baden, beantragt namens der SP-Fraktion folgende Änderung zu Ziel 320Z005 Indikator 01: Aktive Fälle im Case Management Berufsbildung (CMBB) (Anzahl) (Verzicht auf Massnahme 320-11 Leistungsabbau Case Management Berufsbildung): Erhöhung um 80 jährlich (2015–2018) 2015: 400 (anstatt 320) 2016: 400 (anstatt 320) 2017: 400 (anstatt 320) 2018: 400 (anstatt 320) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 200 jährlich (2015–2018) Kurt Emmenegger, SP, Baden: Ich stelle den Antrag, auf die regierungsrätliche Massnahme 320-11 Leistungsabbau Case Management Berufsbildung (CMBB) zu verzichten. Das bedeutet eine Erhöhung des Globalbudgets von 200'000 Franken sowohl für das Budget 2015 als auch die Folgejahre. Um was geht es konkret? Der Regierungsrat will das Case Management Berufsbildung auf Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren fokussieren. Für Jugendliche ab 20 Jahren braucht es neu die Empfehlung einer Fachperson sowie den Nachweis von Eigenmotivation. Damit soll erreicht werden, dass die Anzahl der Fälle um 20,0 Prozent, sprich 80 Fälle, reduziert wird. Der Abbau von 1,2 Stellen ergibt diese 200'000 Franken. Ich habe es schon einmal im Zusammenhang mit der Beratung der "Zusatzfinanzierungen und Zielanpassungen II" im Jahr 2013 gesagt und sage es heute wieder: Diese Fokussierung ist nicht zielführend und führt letztendlich zu Mehrkosten. Wobei natürlich immer die Frage ist, wo es denn zu Mehrkosten führt. Die Schnittstelle 1 – das muss ich hier zuerst positiv vermerken – Schule/Berufsbildung hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und funktioniert auch heute gut. Aber bei der Schnittstelle 2, und darum geht es hier, haben wir nach wie vor grössere Probleme. Es sind immer noch 1'000 Jugendliche im Kanton Aargau, die den Schritt in den Arbeitsmarkt nicht schaffen und langzeitarbeitslos sowie sozialhilfeabhängig werden. Der Regierungsrat muss selbst einräumen, dass die gesellschaftlichen Auswirkungen gröber sind, um nicht zu sagen massiv: "Bei einem Leistungsabbau des CMBB können einige sehr teure Fälle langfristig in der materiellen Sozialhilfe verharren oder im Falle von längerer Krankheit oder Kriminalität grössere Folgekosten für die Gesellschaft verursachen". Diese Kosten fallen bei den Gemeinden an und nicht beim Kanton. Statt über steigende Sozialhilfekosten der Gemeinden zu klagen, ist es besser, auf diese Fokussierung des CMBB zu verzichten. Das kommt bestimmt billiger. Dazu kommt, dass das Konzept des Bundes eine Leistung des CMBB für Jugendliche von 15 bis 24 Jahren vorsieht. Ärger mit dem Bund ist somit absehbar. Daher bitte ich Sie, diese Massnahme 320-11 abzulehnen! Abstimmung Der Antrag Emmenegger wird mit 82 gegen 39 Stimmen abgelehnt. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1916 Franziska Graf-Bruppacher, Aarau, beantragt folgende Änderungen zu den Zielen (Verzicht auf Massnahme 320-13 Kürzung Pflichtlektionenpauschale (Berufsfachschulen): Ziel 320Z001 Indikator 08: Pflichtlektionenpauschale (Berufsfachschulen) (in Fr.): Erhöhung um 0.08 Fr. jährlich (2015–2018) 2015: Fr. 11.78 (anstatt Fr. 11.70) 2016: Fr. 11.78 (anstatt Fr. 11.70) 2017: Fr. 11.78 (anstatt Fr. 11.70) 2018: Fr. 11.78 (anstatt Fr. 11.70) Ziel 320Z001 Indikator 11: Pauschalbeitrag des Kantons für die subventionierten Berufsfachschulen (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 580 jährlich (2015–2018) 2015: Fr. 87'191 (anstatt Fr. 86'611) 2016: Fr. 86'631 (anstatt Fr. 86'051) 2017: Fr. 86'160 (anstatt Fr. 85'580) 2018: Fr. 85'689 (anstatt Fr. 85'109) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 580 jährlich (2015–2018) Franziska Graf-Bruppacher, SP, Aarau Rohr: Ich spreche zur Massnahme 320-13 Berufsbildung und Mittelschulen, Kürzung Pflichtlektionenpauschale: Ich beantrage einen Verzicht auf die Kürzung der Pflichtlektionenpauschale der Berufsschulen. Die Berufsschulen finanzieren sich über zwei Kanäle: Erstens über die Pflichtlektionenpauschale, die kantonal ist und bei welcher alle mithelfen, die im Kanton Steuern zahlen. Zweitens über die Wohnortsbeiträge, welche mit den Wohngemeinden der Lehrlinge abgerechnet werden. Dies bedeutet, dass Gemeinden, die familienfreundlich sind und viele Kinder und später Jugendliche beheimaten, hier vermehrt zur Kasse gebeten werden. Wir haben es letztes Mal bei einem anderen Geschäft gehört, es geht um Gleichbehandlung. Gleichbehandlung bedeutet für mich, wenn etwas auf viele Schultern verteilt wird. Die Kosten sollen nicht von denen getragen werden, welche in Bezug auf Familienfreundlichkeit sowieso schon mehr machen. Bitte unterstützen Sie diejenigen Gemeinden, die sich dafür einsetzen, dass sich Familien mit Kindern entwickeln können und die Jugendlichen eine Berufsbildung geniessen können. Ich freue mich, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. Er lautet: "Erhöhung des Globalbudgets um 580'000 Franken für die Jahre 2016 – 2018." Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Die Massnahme 320-13 Kürzung Pflichtlektionenpauschale ist im Zusammenhang mit der ganzen Planung und Bearbeitung des Projekts "Steuerung und Finanzierung der Berufsfachschulen" entstanden. Es ist hinlänglich bekannt, dass bei sämtlichen Berufsfachschulen genügend Reserven und freie liquide Mittel – bei einzelnen sogar massiv freie Mittel – vorhanden sind. Sie können davon ausgehen, dass aufgrund dieser Massnahme grundsätzlich keine einzige Anpassung des Wohnortsbeitrags erfolgen wird. Ich gehe davon aus, dass nach Behandlung der Vorlage "Steuerung und Finanzierung der Berufsfachschulen", die Sie im kommenden Sommer behandeln werden, einige Wohnortsbeiträge aufgrund der vorhandenen Reserven der Berufsfachschulen gesenkt werden können. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1917 Abstimmung Der Antrag Graf-Bruppacher wird mit 94 gegen 28 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 320 AB 325 Hochschulen AB 335 Sport Zustimmung Marie-Louise Nussbaumer, SP, Obersiggenthal: Ich spreche zur Massnahme 335-11 im AB 335 Sport. Es ist etwas zufällig, dass ich jetzt hier ein Votum halte. Ich hätte dieses Votum gut und gerne 20-mal an einer anderen Stelle halten können. Es geht mir ganz konkret um die Gemeindevertreterinnen und -vertreter in diesem Saal. Möglicherweise werden Sie als Gemeinderätinnen, als Vereinsvertreterinnen oder als Vertreter einer kulturellen Institution in ihrer Gemeinde schon bald merken, dass Sie hier aufgrund der heutigen Sparmassnahmen das eine oder andere Projekt, konkret ein Sportprojekt, mit weniger Beiträgen werden abwickeln müssen als bisher. Eventuell bekommen Sie auch gar nichts. Was wir hier und heute beschliessen, hat – welch eine Überraschung – Auswirkungen auf unsere Gemeinden und ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Ich staune in diesem Zusammenhang immer wieder, wie auch Grossrätinnen und Grossräte zu Hause an ihrer Gemeindeversammlung über den bösen Kanton herziehen oder den abgehobenen Regierungsrat in Aarau schelten können: Wie die da oben schon wieder Kosten auf die ach so wehrlosen Gemeinden abgewälzt oder etwas an die armen Gemeinden übertragen haben. Das werden wir auch nächstes Jahr während der Budgetberatungen wieder haben. Wenn Sie hier und heute alles Mögliche und Unmögliche an Massnahmen bestimmen – Sie können es im Papier des Regierungsrats gerne nachlesen, dort sind die Auswirkungen auf die Gemeinden immer wieder definiert – dann spielen Sie bitte in den nächsten vier Jahren zu Hause nicht den Erstaunten, weil Sie diese Massnahme in der Gemeinde jetzt wirklich spüren, und sagen Sie nicht, dass Sie vorher nie etwas davon gehört hätten. Es ist zufällig, dass ich Ihnen dies an dieser Stelle sage. Ich hätte es auch bei der Massnahme 12013 sagen können, wo es darum geht, dass wir uns darüber ärgern müssen, dass wir den einen oder anderen Augenschein in baulichen Fragen nicht werden durchführen können. Ich hätte es Ihnen beim Vermessungsprogramm sagen können – dort sind acht Gemeinden ganz konkret gemeint. Es wäre bei der amtlichen Vermessung der Nachführung passend gewesen. Die Regionalpolitik haben wir besprochen, auch da werden wir wieder darauf zurückkommen. Aber dies nur zur Erinnerung, wir werden Sie gewiss wieder daran erinnern. AB 340 Kultur Die Kommission KAPF beantragt folgende Änderung zu Ziel 340Z001 Indikator 12: Fördermittel des Kuratoriums für das aktuelle Kulturschaffen (in tausend Franken) (Kommentar der KAPF: Plafonierung Fördermittel ohne gleichzeitige Anpassung Globalbudget, Anpassung Betrag zulasten SwisslosFonds): 2015: Fr. 6'200 (anstatt Fr. 6'300) 2016: Fr. 6'200 (anstatt Fr. 6'400) 2017: Fr. 6'200 (anstatt Fr. 6'400) 2018: Fr. 6'200 (anstatt Fr. 6'400) Der Regierungsrat lehnt den Änderungsantrag der Kommission KAPF ab. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1918 Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Mit 7 gegen 4 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, beantragt die KAPF, im Sinne der allgemeinen Budgetzurückhaltung, die Fördermittel des Kuratoriums nicht zu erhöhen. Der Beitrag zulasten des Globalbudgets soll gleichbleiben und der Betrag zulasten des Swisslos-Fonds soll dabei gegenüber dem regierungsrätlichen Antrag von 1,3 auf 1,2 Millionen Franken sinken. Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Das Kuratorium ist ja im Rahmen der Leistungsanalyse bereits von der Verschiebung eines Teilkredits des Aargauer Kuratoriums in den Swisslos-Fonds betroffen. Das ist die Massnahme 340-01 Verschiebung Teilkredit Aargauer Kuratorium in den Swisslos-Fonds, siehe Seite 124 ff. Es gibt also eine 20,0-prozentige Kürzung der staatlichen Mittel. Sie sehen das im AFP auf Seite 131 unten: Von den 6,3 Millionen Franken, die der Regierungsrat vorsieht, gehen nur noch 5 Millionen Franken zulasten der ordentlichen Rechnung, 1,3 Millionen Franken werden im Jahr 2015 aus dem SwisslosFonds genommen. Die Spielregeln des Swisslos-Fonds lassen aber keine freie Vergabe der Gelder im Verhältnis 1 zu 1 zu. Folglich müssten bei Institutionen wie dem Kurtheater Baden, Odeon Brugg, Musik in der Klosterkirche Muri, Kellertheater Bremgarten oder dem Theater Tuchlaube Aarau möglicherweise die Mittel gekürzt werden. Aber auch Orchester und Chöre, oftmals Laienformationen, wären von Kürzungen betroffen. Wollen wir das wirklich? Sowohl bei den Institutionen als auch bei den kleinen Veranstaltern kann sich die Situation durch die Kürzung der staatlichen Mittel in Höhe von 6,35 Millionen Franken zusätzlich verschlechtern, da auch allfällige subsidiäre Gemeindebeiträge wegfallen würden. Es ist deshalb wichtig, dass der Staat eine gewisse Grundfinanzierung vornimmt. Ich bitte Sie, dieser Plafonierung nicht zuzustimmen. Dieser Antrag wurde auch in der Kommission gestellt und ist mit meinem Stichentscheid abgelehnt worden. Das muss ich zugeben. Die Kommission BKS bittet Sie, dem Regierungsrat zu folgen und diese 6,3 Millionen Franken zu bewilligen. Zum Zusatz der KAPF in der Synopse: Was bringt es, eine Plafonierung auf 6,2 Millionen Franken vorzunehmen, und dem Swisslos-Fonds, in welchem sich 50 Millionen Franken befinden, anstatt 1,3 nur 1,2 Millionen Franken zu entnehmen, wie es die KAPF vorschlägt? Damit sparen wir nichts in der ordentlichen Rechnung, schwächen aber die genannten Institutionen. Im Swisslos-Fonds hat es wirklich genügend Geld; es braucht also keine Kürzung um 100'000 Franken. Maya Meier, SVP, Staufen: Gleichzeitig mit der Budgetierung eines Defizits und vielen einschneidenden Massnahmen beantragt der Regierungsrat schon wieder, das Budget für das Kuratorium im Jahr 2015 und im Jahr 2016 zu erhöhen. Der Regierungsrat lehnt somit den äusserst moderaten und anständigen Antrag der KAPF ab, den Betrag auf dem Vorjahresniveau zu belassen. Wir fragen uns bei jeder Position, ob diese Ausgaben wirklich der Erfüllung einer Staatsaufgabe dienen. Und bei diesen Ausgaben, die zum Beispiel für die Vergabe von Reisestipendien für Künstlerinnen und Künstler benutzt werden, wollen wir sogar noch erhöhen? Auch in diesem Jahr kann ich das absolut nicht verstehen. Aus meiner Sicht könnten wir hier mit gutem Gewissen substanziell kürzen. Da ich aber mit meinem Antrag in der KAPF nicht durchgekommen bin, verzichte ich an dieser Stelle auf einen erneuten Antrag. Ich bitte Sie hier aber ausdrücklich, dem absoluten Minimalantrag der KAPF zuzustimmen. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Ich schliesse mich dem deutlichen und präzisen Votum des Kommissionspräsidenten Thomas Leitch an. Seien Sie sich darüber im Klaren, falls Sie dem Antrag der KAPF zustimmen, dass Sie den Regierungsrat beauftragen, aus dem Swisslos-Fonds lediglich 1,2 statt 1,3 Millionen Franken zugunsten der Fördertätigkeit des Kuratoriums zu entnehmen. Das wäre der Beschluss, den die KAPF beantragt. Wenn es um die Thematik des Globalbudgets geht, dann ändert sich absolut nichts. Machen Sie sich das bitte nochmals deutlich klar. Abstimmung Dem Antrag der KAPF wird mit 72 gegen 59 Stimmen zugestimmt. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1919 Die Kommission BKS beantragt im Einvernehmen mit der Kommission KAPF folgende Änderung zu Ziel 340Z001 Indikator 13: Betriebsbeiträge für Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung gemäss § 10 Kulturgesetz (in tausend Franken) (Kommentar der Kommissionen: Plafonierung der Betriebsbeiträge): 2018: Fr. 2'325 (anstatt Fr. 2'700) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkung auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Kürzung um Fr. 375 (2018) Der Regierungsrat stimmt dem Änderungsantrag teilweise zu und beantragt die Plafonierung der Fördermittel im Jahr 2018 auf Fr. 2'500 festzulegen. Somit ändert sich das Globalbudget im Jahr 2018 auf Fr. 34'785. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Die KAPF unterstützt die Kommission BKS bei der Plafonierung der Betriebsbeiträge für Kulturinstitutionen mit 10 gegen 3 Stimmen. Abstimmung Dem Antrag BKS/KAPF wird mit 91 gegen 36 Stimmen zugestimmt. Robert Obrist, Schinznach stellt den Antrag auf folgende Änderungen zu Ziel 340Z006 Indikator 02 Beteiligte Schüler/innen am Projekt Kultur macht Schule (Anzahl): Erhöhung um 10'000 (2015) Erhöhung um 15'000 (2016) Erhöhung um 20'000 (2017) Erhöhung um 25'000 (2018) 2015: 90'000 (anstatt 80'000) 2016: 95'000 (anstatt 80'000) 2017: 100'000 (anstatt 80'000) 2018: 105'000 (anstatt 80'000) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 23 jährlich (2015–2018) Robert Obrist, Grüne, Schinznach: Mein Antrag lautet: "Im AB 340 C. Ziele und Indikatoren sind unter Ziel 340Z006 Indikator 02 "Beteiligte Schüler/innen am Projekt Kultur macht Schule" folgende Zahlen aufzunehmen: Im Budget 2015: 90'000 Franken; 2016: 95'000 Franken; 2017: 100'000 Franken; 2018: 105'000 Franken." Damit können pro Jahr jeweils 5'000 Schülerinnen und Schüler zusätzlich in den Genuss dieses Programms kommen. Gleichzeitig ist das Globalbudget in den Planjahren um jeweils 23'000 Franken im Vergleich zum Vorjahr zu erhöhen und allenfalls der Stellenplan um jeweils 0,2 Stellen pro Planjahr anzupassen. Zur Begründung: Im Jahre 1317 wurde die Mittlere Mühle in Schinznach erstmals urkundlich erwähnt. Mit Mitteln des "Schoggitalers", der öffentlichen Hand und sehr viel Freiwilligenarbeit wurde die Mühle instand gestellt und in einem weiteren Gebäude eine Backstube eingerichtet. Schulklassen und weitere Besuchergruppen können die Mühlentechnik erleben und vor allem selber Brot backen. Eine Tätigkeit, die früher zum Familienalltag gehörte, heute aber für die meisten Kinder so exotisch ist wie Kühe melken. Seit unser Angebot ins Programm "Kultur macht Schule“ aufgenommen wurde, 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1920 hat sich die Zahl von Schulklassen, die dieses Angebot nutzen, massiv erhöht. Solche Initiativen gilt es weiterzuführen, weiterzuentwickeln und nicht zu plafonieren. Vielleicht haben einige von Ihnen die Gelegenheit wahrgenommen, die Aufführung "babel.überall", ein Gemeinschaftswerk von tanz&kunst königsfelden und der Schule Neuenhof, zu erleben. Wie sich da Musiker, Tänzerinnen, 130 Kinder und Lehrpersonen begegneten und was sie gemeinsam schufen, ist schlicht phänomenal und beglückend. Wir brauchen mehr solche Projekte, das ist gelebte Integration; das sind prägende Erlebnisse für alle Beteiligten und auch für die Zuschauer. Mit einem geringen Verwaltungsaufwand von nicht einmal 5 Franken pro zusätzliche Schülerin oder zusätzlichen Schüler können Sie ein Zeichen setzen, können Sie Entwicklungen fördern. Begegnungen mit Kunstschaffenden und Kulturinstitutionen gehören zum festen Bestandteil der Bildung. Ich bitte Sie, setzen Sie ein, wenn auch kleines, Zeichen für die Kultur. Zeigen Sie damit, dass Sie zum Kulturkanton Aargau stehen und unterstützen Sie meinen Antrag. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Dieser hier gestellte Antrag ist einer der ganz wenigen, welcher auch in der Kommission gestellt wurde. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 9 gegen 3 Stimmen, bei 1 Enthaltung, abgelehnt. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Sie haben bei den letzten zwei Abstimmungen im Bereich des Kulturangebots im Kanton Aargau eine Marke gesetzt, geschätzte Damen und Herren. Die Mehrheit will die Plafonierung der Mittel gemäss § 10 des Kulturgesetzes sowohl für das Kuratorium als auch für die kulturellen Institutionen mit überkantonaler Ausstrahlung. Es macht deshalb Sinn, auch den Antrag von Grossrat Obrist abzulehnen. Der Regierungsrat sah eigentlich gar nicht vor, auch den Bereich "Kultur macht Schule" in den nächsten vier Jahren zu plafonieren. Das scheint kongruent zu sein. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, den Antrag von Grossrat Obrist abzulehnen. Abstimmung Der Antrag Obrist wird mit 83 gegen 47 Stimmen abgelehnt. Vorsitzender: Wir werden die Massnahmen 340-19 und 340-20 gemeinsam behandeln. Dieter Egli, Windisch, beantragt namens der SP-Fraktion folgende Anpassung des Globalbudgets (Verzicht auf Massnahme 340-19 Reduktion der Anzahl und Untersuchungsqualität von geplanten Notgrabungen / Bauuntersuchungen): (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 50 jährlich (2015–2018) Dieter Egli, Windisch, beantragt namens der SP-Fraktion folgende Anpassung des Globalbudgets (Verzicht auf Massnahme 340-20 Kostenbeteiligung der Grabungsverursacher / Verschiebung und Anpassung Verpflichtungskredit Ausgrabung Baden Verenaäcker): (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um Fr. 50 jährlich (2015–2018) Dieter Egli, SP, Windisch: Im Namen der SP-Fraktion stelle ich den Antrag, auf die Massnahme 34019 "Reduktion der Anzahl und Untersuchungsqualität von geplanten Notgrabungen / Bauuntersuchungen" zu verzichten. Eine Reduktion des Leistungsumfangs und der Leistungsqualität im Sinne einer stärkeren Schwerpunktsetzung respektive einer Reduktion der Untersuchungsqualität bedeutet den unwiederbringlichen Verlust von archäologischer Substanz. Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern er steht in der Beschreibung der Auswirkungen dieser Massnahme. Er sagt eigentlich schon alles. Wobei es hier ja nicht einmal darum geht, diese archäologische Substanz in situ (lat. in richtiger Lage) zu erhalten. Es geht nur darum, sie zu dokumentieren, bevor ein Ort definitiv zerstört wird. Dies sollten wir uns bei planbaren Notgrabungen mindestens 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1921 leisten, nachdem es bei den ungeplanten Notgrabungen schon jetzt aus zeitlichen und finanziellen Gründen mehr schlecht als recht geschieht. Als Windischer und auf römischem Grund Wohnender erlebe ich, wie identitätsstiftend das archäologische Erbe für unseren Kanton ist und welche touristisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten es uns bietet. Bitte streichen Sie diese Massnahme; nicht nur für irgendwelche Steine – von denen wir zugegebenermassen schon genug haben – aber für unser historisches Gedächtnis. Ich stelle einen zweiten Antrag. Ich beantrage eine Teilstreichung bei der Massnahme 340-20 "Kostenbeteiligung der Grabungsverursacher/Verschiebung und Anpassung Verpflichtungskredit Ausgrabung Baden Verenaäcker". Bei dieser Massnahme beantrage ich eine Teilstreichung um denjenigen Teil, der die Kostenbeteiligung von Gemeinden als Grabungsverursacher umfasst. Die Begründung für die Verschiebung des Verpflichtungskredits Baden Verenaäcker erscheint sinnvoll. Ich beantrage deshalb eine Erhöhung des Globalbudgets um jährlich 50'000 Franken in den Planjahren ab 2016. Die Übernahme aller Kosten durch den Kanton garantiert, dass alle Grabungen systematisch und kontrolliert vorgenommen werden. Wie in der Beschreibung erwähnt wird, ist andernfalls zu befürchten, dass Fundstellen gar nicht mehr wie vorgeschrieben gemeldet werden. Das würde dann dazu führen, dass solche Fundstellen zerstört werden, ohne dass davon überhaupt Kenntnis genommen wurde. Auch hier geht es nicht um die Erhaltung, sondern vornehmlich um die Dokumentation. Das sollte uns 50'000 Franken pro Jahr wert sein. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Der Kanton Aargau ist, was die Kantonsarchäologie betrifft, in der Schweiz federführend. Das hat auch geographische Gründe. Auch sind wir sehr zentral gelegen. Das wussten schon die Römer und viele andere Kulturen auch. Der Kanton Aargau, die Abteilung Kultur, der Vorsteher des BKS und der Regierungsrat sind trotzdem überzeugt, dass im Bereich der Kantonsarchäologie durchaus eine neue Strategie diskutiert werden soll und muss. Deshalb verweise ich auf den entsprechenden Entwicklungsschwerpunkt im AFP. Mein Dank geht an Grossrat Dieter Egli, weil die Diskussionen in Windisch anders geführt werden als in anderen Gemeinden des Kantons. Mein Dank könnte aber auch an Grossräte aus Kaiseraugst oder Baden gehen, finden doch dort derzeit ebenfalls grosse archäologische Ausgrabungen statt. Wir sind überzeugt, dass es verantwortbar ist, dass sich der Kanton Aargau hier etwas zurücknimmt. Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag aber weiterhin nach. Zu Dieter Egli: Auch wenn diese 50'000 Franken wünschenswert wären, sie reichen trotzdem nicht aus, um den Fehlbetrag der Grabung Baden Verenaäcker abzudecken. Der Antrag ist gut gemeint, aber er hilft nicht, diese Grabung im ursprünglichen Sinn durchzuführen. Ich bitte Sie im Namen des Regierungsrats um Zustimmung, so wie wir budgetiert haben. Abstimmung Antrag auf Verzicht auf die Massnahme 340-19: Der Antrag Egli wird mit 91 gegen 38 Stimmen abgelehnt. Abstimmung Antrag auf Verzicht auf die Massnahme 340-20: Der Antrag Egli wird mit 92 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 340 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1922 Departement Finanzen und Ressourcen AB 410 Finanzen Robert Obrist, Schinznach, stellt den Antrag, in D. Finanzielle Steuergrössen unter Beteiligungserlöse/Ertragsanteil SNB für das Jahr 2015 den Betrag von 52.0 Mio. Fr. ins Budget einzustellen. Robert Obrist, Grüne, Schinznach: Im AB 410 schlagen wir vor, bei der Position Beteiligungserlöse/Ertragsanteil SNB im Jahr 2015 den Betrag in Höhe von 52 Millionen Franken einzustellen. Unsere aktuelle Einschätzung der Situation der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erlaubt, die entsprechenden Mittel zu budgetieren. Trotz der Volatilität der Märkte und der nach wie vor grossen Unsicherheit im Euroraum ist das vertretbar. Die SNB weist in den ersten neun Monaten des Jahres 2014 einen hohen Überschuss von 28,5 Milliarden Franken aus. Allein aus den in früheren Jahren massiv ausgeweiteten Fremdwährungspositionen floss ein Gewinn von 25,2 Milliarden Franken. Somit zeichnet sich ein Jahresüberschuss ab, mit dem das Minus in der Ausschüttungsreserve gedeckt wird und somit genügend Mittel vorhanden sein dürften, um die Auszahlungen im Jahr 2015 an die Kantone zu gewährleisten. Die Ablehnung der Gold-Initiative am letzten Wochenende bestärkt uns in unserer Einschätzung. Unser Finanzminister budgetiert konservativ und vorsichtig. Das wird auch von ihm erwartet. Aber der Verzicht auf die Budgetierung des SNB-Ertragsanteils zum heutigen Zeitpunkt ist klar zu pessimistisch. Zugegeben, die Rechnung wird erst per Ende Jahr gemacht. Um die Spannung bis dahin aufrechtzuerhalten, bin ich bereit, mit unserem Finanzminister eine Wette einzugehen. Sollte sich der Geschäftsgang 2014 der SNB noch massiv verschlechtern und der Ertragsanteil von 52 Millionen Franken ganz oder teilweise ausbleiben, tröste ich ihn mit einem Karton besten Rotweins aus dem Schenkenbergertal. Sollten dagegen wir recht haben, lassen wir uns gerne zur Feier anlässlich des Zustupfs aus Bern einladen. Ich bitte Sie, dem Antrag auf Budgetierung von 52 Millionen Franken Beteiligungserlöse der SNB im Jahr 2015 zuzustimmen. Roland Brogli, Landammann, CVP: Ich kann ja nicht sagen: Danke für den Wein. Ich erinnere Sie daran: Für das laufende Budgetjahr 2014 sind Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Umfang von 52 Millionen Franken geplant und budgetiert gewesen. Aus diesen Ausschüttungen wird ja bekanntlich nichts – das wissen wir bereits seit Anfang Jahr. Ich bitte Sie, den Antrag von Robert Obrist abzulehnen. Zu den Gründen: Wir können nicht noch einmal das Risiko eingehen, die SNB-Beteiligungserlöse zu hoch zu budgetieren. Was bis Ende Jahr noch passieren wird, wissen wir erst im Januar 2015. Die Unsicherheiten sind für die Gewinnentwicklung der SNB bei ihrem grossen Anlagevermögen nach wie vor sehr hoch. Wohl hat die SNB in den ersten drei Quartalen 2014 einen Gewinn von 28,5 Milliarden Franken erzielt. Aber bevor wieder ein Gewinn an die Kantone ausgeschüttet werden kann, müssen zuerst die Verluste ausgeglichen werden. Das sind 11 Milliarden Franken. Aktuell haben sich der Goldpreis wie auch der Euro gegenüber dem dritten Quartal leicht abgeschwächt; andere Einflussfaktoren haben sich verbessert. Mit den Deviseninterventionen hat die SNB in der letzten Zeit ihre Fremdwährungsbestände wieder erhöht – nochmals erhöht. Das braucht zusätzliche Rückstellungen für Währungsrisiken, was den Gewinn wiederum schmälert. Zudem darf das Augenmerk bei den Beteiligungen nicht nur auf die SNB gelegt werden. Es müssten sämtliche Beteiligungen neu beurteilt werden. Bei den Energiebeteiligungen haben sich die Aussichten leider eher verschlechtert. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag abzulehnen. Abstimmung Der Antrag Obrist wird mit 93 gegen 38 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 410 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1923 AB 415 Statistik AB 420 Personal AB 425 Steuern Zustimmung Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg: Es betrifft den AB 425 Steuern, B. Entwicklungsschwerpunkte 425E001. Es geht um das Jahr 2020 Ablösung des bestehenden Informatiksystems für die Grundstückschätzungen GRUN. Wir haben diesbezüglich zwei Prüfungsanträge überwiesen, die im Rahmen der Leistungsanalyse nicht übernommen wurden. Wir möchten aber hier noch etwas dazu sagen. Wir möchten im Sinne eines sorgfältigen Umgangs mit den Kantonsfinanzen – da gehört auch die Einnahmenseite dazu – eine neue Grundstückschätzung. Wir halten dies für angebracht, jedoch nicht sofort. Das ist uns klar. Wir gehen davon aus, dass diese neue Applikation nötig sein wird. Wir möchten diese aber nicht erst auf das Jahr 2020, sondern würden sie gerne auf das Jahr 2017 oder 2018 vorziehen. Da wir die Zahlen dazu jedoch noch nicht kennen, werden wir nächstens eine Interpellation einreichen, wo wir uns diese Fakten erklären lassen. Im nächsten Jahr möchten wir dann einen entsprechenden Antrag stellen. AB 430 Immobilien Die Kommission KAPF beantragt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Anpassungen des Globalbudgets und der LUAE (Kommentar der KAPF: Saldoneutrale Umlagerung Mietzinseinnahmen Campus Brugg-Windisch vom Globalbudget zu den LUAE) (in tausend Franken): Globalbudget: Kürzung um Fr. 14'815 (2015) Kürzung um Fr. 14'800 (2016) Kürzung um Fr. 14'750 (2017) Kürzung um Fr. 14'800 (2018) LUAE: Erhöhung um Fr. 14'815 (2015) Erhöhung um Fr. 14'800 (2016) Erhöhung um Fr. 14'750 (2017) Erhöhung um Fr. 14'800 (2018) Dem Antrag wird stillschweigend zugestimmt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 430 AB 435 Informatik Zustimmung AB 440 Landwirtschaft Die Kommission VWA beantragt im Einvernehmen mit der Kommission KAPF und dem Regierungsrat die Einführung des neuen Entwicklungsschwerpunkts 440E004 Flächendeckende Umsetzung der Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1924 Dieser Antrag bringt Auswirkungen auf die folgenden Ziele mit sich: Ziel 440Z002 Indikator 01: Direktzahlungen und Beiträge von Bund und Kanton nach AP 2014-2017 an Landwirtschaftsbetriebe (in Mio. Franken): Erhöhung um 6.1 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 9.9 Mio. Fr. (2016) Erhöhung um 10.3 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 14.3 Mio. Fr. (2018) 2015: 147.1 Mio. Fr. (anstatt 141.0 Mio. Fr.) 2016: 146.4 Mio. Fr. (anstatt 136.5 Mio. Fr.) 2017: 142.3 Mio. Fr. (anstatt 132.0 Mio. Fr.) 2018: 141.8 Mio. Fr. (anstatt 127.5 Mio. Fr.) Ziel 440Z002 Indikator 04: Beiträge (Bund, Kanton und Gemeinden) an Landwirtschaftsbetriebe für Biodiversitätsflächen mit hoher Qualität (Qualitätsstufen 2 und 3) (in Mio. Franken): Erhöhung um 2.1 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 3.3 Mio. Fr. (2016) Erhöhung um 3.9 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 4.2 Mio. Fr. (2018) 2015: 11.6 Mio. Fr. (anstatt 9.5 Mio. Fr.) 2016: 12.6 Mio. Fr. (anstatt 9.3 Mio. Fr.) 2017: 13.0 Mio. Fr. (anstatt 9.1 Mio. Fr.) 2018: 13.2 Mio. Fr. (anstatt 9.0 Mio. Fr.) Ziel 440Z002 Indikator 06: Umfang der Biodiversitätsflächen mit hoher Qualität (Qualitätsstufen 2 und 3) (in Hektaren): Erhöhung um 500 (2015) Erhöhung um 1'500 (2016) Erhöhung um 1'900 (2017) Erhöhung um 2'100 (2018) 2015: 5'400 (anstatt 4'900) 2016: 6'400 (anstatt 4'900) 2017: 6'800 (anstatt 4'900) 2018: 7'000 (anstatt 4'900) Ziel 440Z002 Indikator 10: Beiträge (Bund, Kanton und Gemeinden) an Landwirtschaftsbetriebe für Landschaftsqualität (in Mio. Franken): Erhöhung um 3.5 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 6.1 Mio. Fr. (2016) Erhöhung um 5.9 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 9.6 Mio. Fr. (2018) 2015: 4.5 Mio. Fr. (anstatt 1.0 Mio. Fr.) 2016: 7.3 Mio. Fr. (anstatt 1.2 Mio. Fr.) 2017: 7.3 Mio. Fr. (anstatt 1.4 Mio. Fr.) 2018: 11.1 Mio. Fr. (anstatt 1.5 Mio. Fr.) Ziel 440Z002 Indikator 11: Perimeterfläche für Landschaftsqualitätsbeiträge (in Hektaren): Erhöhung um 19'000 (2015) Erhöhung um 42'700 (2016) 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1925 Erhöhung um 54'500 (2017) Erhöhung um 54'300 (2018) 2015: 24'000 (anstatt 5'000) 2016: 47'700 (anstatt 5'000) 2017: 59'500 (anstatt 5'000) 2018: 59'300 (anstatt 5'000) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Kürzung um Erhöhung um Kürzung um Kürzung um 283 (2015) 316 (2016) 39 (2017) 149 (2018) Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf die Investitionsrechnung mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 990 (2015) Erhöhung um 1'370 (2016) Erhöhung um 1'410 (2017) Erhöhung um 1'815 (2018) Dieser Antrag hat ebenfalls eine Auswirkung auf den AB 625 Umweltentwicklung. Dem Antrag VWA/KAPF wird stillschweigend zugestimmt. Die Kommission VWA beantragt folgende Änderungen zu den Zielen (Kommentar der VWA: Verzicht auf Massnahme 440-16 Reduktion von Fördermassnahmen im Bereich der Grundlagen- und Strukturverbesserungsprojekte): Ziel 440Z003 Indikator 02: Entwicklung der Fruchtfolgefläche: Gesamtbilanz (in Hektaren): Erhöhung um 120 (2015) Erhöhung um 115 (2016) Erhöhung um 110 (2017) Erhöhung um 105 (2018) 2015: 40'610 (anstatt 40'490) 2016: 40'600 (anstatt 40'485) 2017: 40'590 (anstatt 40'480) 2018: 40'580 (anstatt 40'475) Ziel 440Z003 Indikator 07: Laufende Vorplanungen für Moderne Meliorationen (Anzahl): Erhöhung um 1 (2017) Erhöhung um 1 (2018) 2017: 2 (anstatt 1) 2018: 2 (anstatt 1) Ziel 440Z003 Indikator 09: Jährliche Investitionen in Meliorationsprojekte (Brutto) (in Mio. Franken): Erhöhung um 0.3 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 0.6 Mio. Fr. (2016) 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1926 Erhöhung um 0.9 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 0.9 Mio. Fr. (2018) 2015: 3.3 Mio. Fr. (anstatt 3.0 Mio. Fr.) 2016: 4.5 Mio. Fr. (anstatt 3.9 Mio. Fr.) 2017: 4.5 Mio. Fr. (anstatt 3.6 Mio. Fr.) 2018: 4.5 Mio. Fr. (anstatt 3.6 Mio. Fr.) Ziel 440Z003 Indikator 10: Jährliche Investitionen in Meliorationsprojekte (Kanton) (in Mio. Franken): Erhöhung um 0.1 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 0.2 Mio. Fr. (2016) Erhöhung um 0.3 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 0.3 Mio. Fr. (2018) 2015: 1.1 Mio. Fr. (anstatt 1.0 Mio. Fr.) 2016: 1.5 Mio. Fr. (anstatt 1.3 Mio. Fr.) 2017: 1.5 Mio. Fr. (anstatt 1.2 Mio. Fr.) 2018: 1.5 Mio. Fr. (anstatt 1.2 Mio. Fr.) Ziel 440Z003 Indikator 11: Laufende PWI-Projekte (Anzahl): Erhöhung um 1 (2015) Erhöhung um 3 (2016) Erhöhung um 5 (2017) Erhöhung um 5 (2018) 2015: 27 (anstatt 26) 2016: 27 (anstatt 24) 2017: 27 (anstatt 22) 2018: 27 (anstatt 22) Ziel 440Z003 Indikator 12: Jährliche Investitionen in PWI-Projekte (Brutto) (in Mio. Franken): Erhöhung um 0.5 Mio. Fr. (2015 Erhöhung um 1.1 Mio. Fr. (2016) Erhöhung um 1.9 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 1.9 Mio. Fr. (2018) 2015: 10.0 Mio. Fr. (anstatt 9.5 Mio. Fr.) 2016: 10.0 Mio. Fr. (anstatt 8.9 Mio. Fr.) 2017: 10.0 Mio. Fr. (anstatt 8.1 Mio. Fr.) 2018: 10.0 Mio. Fr. (anstatt 8.1 Mio. Fr.) Ziel 440Z003 Indikator 13: Jährliche Investitionen in PWI-Projekte (Kanton) (in Mio. Franken): Erhöhung um 0.05 Mio. Fr. (2015) Erhöhung um 0.11 Mio. Fr. (2016) Erhöhung um 0.19 Mio. Fr. (2017) Erhöhung um 0.19 Mio. Fr. (2018) 2015: 1.0 Mio. Fr. (anstatt 0.95 Mio. Fr.) 2016: 1.0 Mio. Fr. (anstatt 0.89 Mio. Fr.) 2017: 1.0 Mio. Fr. (anstatt 0.81 Mio. Fr.) 2018: 1.0 Mio. Fr. (anstatt 0.81 Mio. Fr.) 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1927 Dieser Antrag bringt folgende Auswirkungen auf das Globalbudget mit sich: (Angaben in tausend Franken) Erhöhung um 125 (2015) Erhöhung um 300 (2016) Erhöhung um 500 (2017) Erhöhung um 500 (2018) Die Kommission KAPF und der Regierungsrat lehnen den Änderungsantrag der Kommission VWA ab. Martin Brügger, Brugg, stellt namens der SP-Fraktion ebenfalls den Antrag auf Verzicht auf die Massnahme 440-16. Robert Obrist, Grüne, Schinznach: 55'576 Franken Direktzahlungen hat ein aargauischer Bauernbetrieb im letzten Jahr durchschnittlich erhalten. Er hat diese 4'630 Franken pro Monat nicht einfach so bekommen, damit werden Leistungen abgegolten: - Damit die Bauern unser Grundwasser, unsere Bäche, Flüsse und Seen sauber halten. - Damit sie eine vielfältige Kulturlandschaft pflegen. - Damit eine dezentrale Besiedlung gewährleistet ist, sowie um die sogenannt sichere Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu gehört, dass unsere Bauern auf Massentierhaltungen verzichten. Mit der vorgeschlagenen Aufstockung der Mittel im AB 440 können neun Mal mehr Bundesmittel ausgelöst werden. Die unzweckmässige Restfinanzierung über die Gemeinden entfällt. Wir unterstützen diese Mehrausgaben. Allerdings ist diese Unterstützung mit drei Erwartungen verknüpft: 1. Wir erwarten, dass die Bauern die Aufgabe der Erhaltung und der Förderung der Biodiversität mit derselben Professionalität wahrnehmen, wie die Erzeugung von Lebensmitteln. Den Tatbeweis können sie erbringen, indem die budgetierten Mittel auch ausgeschöpft werden. 2. Wir sind bereit, dazu beizutragen, dass das Einkommen der Bauernfamilien gesichert werden kann, indem sie sich an Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekten beteiligen. Wir erwarten aber auch, dass sie diese Arbeit als Auftrag der Gesellschaft akzeptieren und sich gegenüber den Auftraggebern dementsprechend verhalten. Wir verbitten uns abfällige Bemerkungen über diesen Auftrag. Als Tatbeweis für diese Akzeptanz erwarten wir, dass die Aufgaben der Landwirtschaft im Bereich Umweltschutz, Artenvielfalt und Pflege von Kulturlandschaften der Produktion von Lebensmitteln in Bildung und Beratung gleichgestellt werden. Als Tatbeweis erwarten wir eine jährliche Berichterstattung von Landwirtschaft Aargau über die in den Bereichen Reinhaltung von Luft und Wasser, Biodiversitätsförderung sowie in weiteren Nachhaltigkeitsbereichen erbrachten Verbesserungen und Entwicklungen im Bereich Ökonomie. Der Begriff "Verbesserungen“ sei hier ausdrücklich erwähnt. Für die Methodik und das Vorgehen steht ihnen das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in Frick mit seinem "Claim Excellence for Sustainability" gerne zur Verfügung. 3. Biodiversitätsförderung ist nicht nur an die landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden. Biodiversitätsförderung ist auch ein Thema im Siedlungsgebiet entlang von Flüssen, Bächen und Seen. Biodiversitätsförderung ist auch ein Thema im Wald. Wie die Abstimmung am letzten Dienstag gezeigt hat, hat ein wesentlicher Teil der bäuerlichen Vertretung diesen Zusammenhang noch nicht begriffen und es abgelehnt, die im Rahmen der Massnahme "645-02 Reduktion Ziele Naturschutzprogramm Wald“ gekürzten Mittel wieder in den AFP 2015 – 2018 aufzunehmen. Ich kann Ihnen aber bereits heute versichern, dass wir in einem Jahr bei der Beratung des AFP 2016 – 2019 wieder auf dieses Thema zurückkommen werden. Als Tatbeweis für das Verständnis bäuerlicher Kreise und des gesamten Grossen Rats für die Biodiversitätsförderung auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche am und im Wasser und auch im Wald erwarten wir dannzumal eine Mehrheit bei der Abstimmung für die Bereitstellung dieser Mittel. Wir werden der Erhöhung der beantragten Mittel im AB 440 zustimmen, hoffen auf entsprechende Lernprozesse und können Ihnen versichern, dass wir am Thema dranbleiben. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1928 Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Zum Ziel 440Z003 Indikator 2: Die KAPF unterstützt die Massnahme 440-16 Reduktion von Fördermassnahmen im Bereich der Grundlagen- und Strukturverbesserungsprojekte, wie sie der Regierungsrat beantragt, mit 8 gegen 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen. Martin Brügger, SP, Brugg: Wenn sich die SP in die Landwirtschaftspolitik einmischt, dann wird das gelegentlich mit Verwunderung aufgenommen. Aber es ist wie überall: Wir wollen für die besten Lösungen kämpfen und dass diese auch durchkommen. Auch hier geht es darum, dass die Kontinuität in dieser Politik, sprich Vernunft und Verlässlichkeit, siegt. Bei dieser Massnahme wurde am 1. August 2012 im Landwirtschaftsgesetz festgehalten, dass dieser Förderungsauftrag erteilt wird. Nun soll dieser Auftrag sistiert und verzögert werden. Es geht hier nicht ums Sparen, sondern um eine Verzögerung und eine Verlagerung der Verantwortung zur Gemeinde. Das ist nicht gut. Daher möchten wir, dass auf diese Massnahme im Sinne einer Kontinuität der Landwirtschaftspolitik und auch im Sinne der Vernunft – wie ich das gesagt habe – verzichtet wird. Jetzt ein kleiner, sanfter Rundschlag: Wir haben sehr wohl festgestellt, dass nicht alle Sparmassnahmen bei allen Ratsmitgliedern Zustimmung fanden. In allen Parteien gab es vereinzelte Abweichungen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Vernunft zwischendurch aus Interessensgründen gesiegt hat. Wir wünschen uns dies auch hier. In diesem Sinn danke ich Ihnen, dass Sie meinen Antrag respektive denjenigen der Fraktion gutheissen. Roland Brogli, Landammann, CVP: Es ist so: Grundlagen- und Strukturprojekte sind die Basis der zukünftigen Agrar- und Raumplanungspolitik. Das streiten wir mit diesen Anträgen gar nicht ab. Aufgrund der beschränkten Ressourcen hat der Regierungsrat aber beschlossen, die dafür nötigen Mittel zu reduzieren und zu priorisieren. Trotzdem sind für das Budgetjahr mit 1,223 Millionen Franken und für die Planjahre 2016 mit 1,789 Millionen Franken, 2017 mit 1,970 Millionen Franken und 2018 mit 2,170 Millionen Franken klar mehr Finanzmittel eingestellt als im aktuellen Rechnungsjahr 2014 mit 1,135 Millionen Franken. Im Budgetjahr 2014 sind 1,47 Millionen Franken eingestellt. Wir haben also bis zum Jahr 2018 ein grosses Wachstum zu verzeichnen. Die Massnahme führt übrigens nicht zu einer Umlagerung auf die Gemeinden. Das stimmt nicht. Dies wäre gar nicht möglich, weil der Kostenteiler zwischen Bund, Kanton und Gemeinden im Gesetz – und zwar auch in einem Bundesgesetz – geregelt ist. Mit der Massnahme wird einzig und allein der Bauzeitplan in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden priorisiert und nach Bedarf angepasst. Der Regierungsrat beantragt wie die KAPF, an dieser Reduktion festzuhalten. Ich weise Sie zusätzlich darauf hin, dass die Landwirtschaft im Rahmen der Leistungsanalyse von Reduktionsmassnahmen nicht gänzlich verschont werden kann. Im Sinne der Opfersymmetrie bitte ich Sie, den Anträgen von KAPF und Regierung zuzustimmen. Martin Brügger, SP, Brugg: Nur noch drei Sätze: Es geht um zwei Sachen: Es geht um Land und es geht um Wirtschaft. Und es geht um Kontinuität und um Strukturverbesserungsmassnahmen oder Meliorationsmassnahmen, die anstehen. Da soll die Gemeinde zum Beispiel Bank spielen. Diese Kontinuität ist im Gesetz eigentlich nicht so vorgesehen. Halten wir es mit der Landwirtschaft wie mit der Vernunft und der Kontinuität. Abstimmung Der Antrag VWA/Brügger wird mit 84 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 440 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1929 Departement Gesundheit und Soziales AB 510 Soziale Sicherheit Die Kommission KAPF beantragt folgende Anpassungen des Globalbudgets (Kommentar der KAPF: Reduktion Schaffung neue Stelle Arbeitsmarktservice): (Angaben in tausend Franken) Kürzung um Fr. 100 jährlich (2015–2018) Der Regierungsrat lehnt den Antrag der Kommission KAPF ab. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Die KAPF ist mit 8 gegen 5 Stimmen der Meinung, dass auf die Stellenaufstockung im Moment verzichtet werden soll. Maya Meier, SVP, Staufen: Ich bitte Sie, dem Antrag der KAPF auf Kürzung des Globalbudgets um 100'000 Franken und somit auf Verzicht des Aufbaus einer neuen Stelle zuzustimmen. Im heutigen Umfeld ist es aus meiner Sicht nicht angezeigt, neue Stellen aufzubauen. Hinzu kommt, dass die Sozialhilfeempfänger bei der Stellensuche heute zum grössten Teil von den Gemeinden unterstützt werden. Ich weiss von Gemeinden, welche dafür extra externe Anbieter engagieren. Auch hier gibt es viele verschiedene gemeinsame Projekte der Gemeinden. Ein Ausbau dieser Dienstleistung durch den Kanton wirft Fragen auf, warum eine Gemeinde diese Projekte selber bezahlen soll, wenn sie ja nur beim Kanton anklopfen könnte. Ein Ausbau des Angebots ist daher beim Kanton nicht nötig. Susanne Hochuli, Regierungsrätin, Grüne: Wenn Sie sparen wollen, dann müssen Sie diese Stelle und diese 100'000 Franken im Budget belassen. Grundsätzlich ist nämlich festzuhalten, dass mit dem Arbeitsmarktservice massiv Sozialhilfekosten eingespart werden. Die Sozialhilfestatistik für den Aargau zeigt auf, dass immer mehr Menschen längerfristig in der Sozialhilfe bleiben. Das ist schlecht. Erstens für die Betroffenen und zweitens für die öffentliche Hand. Neben den bereits bewährten Einarbeitungszuschüssen braucht es weitere Unterstützungsbemühungen, um sozialhilfebeziehende Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Und genau hier greift der Arbeitsmarktservice gezielt ein. Er ist eine Erfolgsgeschichte, wie die folgenden Zahlen aufzeigen. Und die folgenden Zahlen, Frau Grossrätin Meier, zeigen eben auch auf, dass es anscheinend nicht nur an den Gemeinden liegt, dass die Leute integriert werden. Der Arbeitsmarktservice verfügte zuerst über 250 Stellenprozente. Wir gingen davon aus, dass jährlich 250 Personen beim Vermittlungspool angemeldet würden. Im Jahr 2012 waren es aber 327 Klienten, die angemeldet waren. Zusätzlich waren noch 160 Fälle aus dem Jahr 2011 offen, die nicht abgeschlossen werden konnten. Somit wurden im Jahr 2012 487 Klienten beraten und begleitet. Wenn Sie die Zahlen weiterverfolgen: Im Jahr 2013 wurden bereits 507 Personen beraten, und wir konnten aufgrund des Bestands aus dem Vorjahr nicht alle Neuanmeldungen annehmen. Auch im Jahr 2014, vom ersten bis zum dritten Quartal, sind 327 Personen beraten worden; noch sind ganz viele auf der Warteliste, die eine Beratung zugute hätten. Beachten Sie bitte Folgendes: Ein durchschnittlicher Sozialhilfefall kostet im Jahr – das sind nur die Sozialhilfegelder – 21'780 Franken. Wir konnten im Jahr 2013 105 Fälle beraten und in den ersten Arbeitsmarkt integrieren und haben dadurch über 2,2 Millionen Franken an Sozialhilfekosten eingespart. Wenn wir sparen wollen, brauchen wir diese Stelle. Es ist letztlich ein nachhaltiges Sparen, das nicht nur den Kanton entlastet, sondern schlussendlich auch die Gemeinden, die 72,0 Prozent der Sozialhilfekosten übernehmen müssen. Ich bitte Sie, dem Antrag der KAPF nicht Folge zu leisten. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1930 Abstimmung Dem Antrag der Kommission KAPF wird mit 72 gegen 60 Stimmen zugestimmt. Im Übrigen Zustimmung zu AB 510 AB 515 Betreuung Asylsuchende Zustimmung AB 520 Gesundheitsschutz Die Kommission GSW beantragt im Einvernehmen mit der Kommission KAPF und dem Regierungsrat folgende Änderung zu Ziel 520Z002 Indikator 05: Die Quote der Aussteiger im Projekt "1. Lehrjahr rauchfrei" liegt unter 10 Prozent (in Prozent) (Kommentar der GSW: Die Zielsetzung soll den positiven Verlauf anzeigen.): Umformulierung Indikatortext in: "Die Quote der erfolgreich Teilnehmenden im Projekt "1. Lehrjahr rauchfrei" liegt über 92 Prozent. (in Prozent) 2015: 92 % (anstatt 8 %) 2016: 92 % (anstatt 8 %) 2017: 92 % (anstatt 8 %) 2018: 92 % (anstatt 8 %) Dem Antrag der Kommission GSW wird stillschweigend zugestimmt. Lilian Studer, Wettingen, beantragt folgende Anpassung zu Ziel 520Z002 Indikator 02 Unterstützte Suchtberatungsstellen (Anzahl) (Ab dem Planjahr sollen weiterhin 9 Suchtberatungsstellen unterstützt werden): Erhöhung um 1 jährlich (2016–2018) 2016: 9 (anstatt 8) 2017: 9 (anstatt 8) 2018: 9 (anstatt 8) Dieter Egli, SP, Windisch: Ich spreche zur Massnahme 520-10 Leistung "Präventivmedizinische Massnahmen und Gesundheitsförderung", stelle jedoch keinen Antrag. Als Präsident der Aidshilfe Aargau, die im Rahmen dieser Massnahme von einer Beitragskürzung von 10,0 Prozent betroffen ist, stelle ich keinen Antrag, möchte aber etwas zu Protokoll geben: Angesichts der immer wieder steigenden Gesundheitskosten sollten uns Präventionsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zur Gesundheitsförderung etwas wert sein. Gerade bei der Aids-Prävention ist immer wieder festzustellen, dass ein Nachlassen bei der Primärprävention bei bestimmten Zielgruppen sehr schnell zu einer signifikant höheren Ansteckungszahl führt – und das gilt nicht nur für diese Krankheit. Prävention ist keine Einmalaufgabe. Es handelt sich um eine Daueraufgabe, die von Organisationen nicht zum Selbstzweck oder als spannendes Hobby, sondern im Auftrag des Kantons durchgeführt wird. Natürlich kann die Aidshilfe mit 10,0 Prozent weniger Beiträgen weiterarbeiten. Eine solche Massnahme darf aber nicht Tür und Tor öffnen für immer neue Kürzungen! Diese sind natürlich verlockend, weil man irgendeinmal die Verantwortung für den spürbaren Qualitätsverlust getrost auf die ausführenden Organisationen abschieben kann. Lilian Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche zum AB 520 Gesundheitsschutz zu C. Ziele und Indikatoren, Ziel 520Z002 Indikator 02 Unterstützte Suchtberatungsstellen: Ab 2016 werden nur noch acht, 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1931 anstelle von neun, Suchtberatungsstellen unterstützt. Die Leistungsvereinbarungen mit dem Blauen Kreuz – das kann man im Kommentar lesen – werden nicht verlängert. Ich verschliesse mich nicht vor Veränderungen und Entwicklungen. Da ich mit der Vorgehensweise aber nicht einverstanden bin, stelle ich in der Beratung des AFP den Antrag, ab 2016 weiterhin neun unterstützende Suchtberatungsstellen zu belassen. Dazu bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, insbesondere auch, da die Weiterführung der Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz keine finanziellen Auswirkungen im AFP nach sich zieht. Zur Begründung: 1. Die Neukonzeptionierung der ambulanten Suchtberatung im Kanton Aargau ist im Gang. Es ist aber noch kein Entscheid gefällt worden. Die FDP-Fraktion hat am 1. Juli 2014 ein Postulat betreffend Konzept Suchtberatung Aargau und Erstellen eines Rechenschaftsberichts zur Suchthilfe bis anfangs 2015 eingereicht. Dieses Postulat ist bis heute noch nicht beantwortet worden. Somit ist klar, der Entscheid ist noch nicht gefällt worden. Ich bitte Sie deshalb, mit dieser Kündigung zu warten, bis Klarheit bezüglich definitiver Vorgehensweise besteht. 2. Diverse Faktoren sind noch nicht berücksichtigt worden. Insbesondere soll mit der Neukonzeptionierung in der ambulanten Suchtberatung die Medizinalisierung, also die Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Diensten Aargau (PDAG) oder sogar eine Unterordnung in die PDAG angestrebt werden. Einer näheren Zusammenarbeit, insbesondere zwischen der Aargauischen Stiftung Suchthilfe (ags) mit den PDAG, ist nichts entgegenzusetzen. Aber nicht alle Menschen, die eine Suchtberatung aufsuchen – vor allem auch die vielen Angehörigen – brauchen eine psychiatrische Abklärung. Dass die ags unter das Dach der PDAG geführt werden soll, ist ein Punkt. Er ist aber noch ungeklärt, steht noch im Raum und wirft Fragen auf. Falls dies dann doch so käme, wären weitere Anbieter, ohne das Dach der PDAG, ein Muss, um die Niederschwelligkeit, insbesondere auch für Aufsuchende oder Angehörige von Betroffenen, zu gewähren. 3. Alle grösseren und mit dem Aargau vergleichbaren Kantone setzen in der ambulanten Suchtberatung nicht nur auf einen Anbieter, sondern haben mehrere Anbieter, wie zum Beispiel die Kantone Bern, Zürich, Basel-Landschaft, Basel-Stadt sowie St. Gallen. Alle diese können mit dem Kanton Aargau verglichen werden. Sie hatten die gleichen Diskussionen wie wir heute. Im Aargau waren bisher die ags mit sieben ambulanten Suchtberatungsstellen, das Beratungszentrum des Bezirks Baden und das Blaue Kreuz in der Leistungsvereinbarung mitberücksichtigt. Wenn die Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz auch gestrichen werden soll, ist nur noch die ags ein grosser Player. Ich habe nichts gegen die ags. Sie macht eine sehr gute Arbeit. Menschen mit Suchtproblemen, welche eine Vernetzung zur ags haben – beispielsweise Verwaltungsangestellte oder Mitarbeiter aus sozialen Institutionen – brauchen eine andere Anlaufstelle. Das hat sich in den letzten Jahren immer wieder gezeigt. Die Niederschwelligkeit ist erst vorhanden, wenn es mehrere Anbieter gibt. Ich bin seit Frühsommer Geschäftsführerin bei der Blauen Kreuz AG und vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Ich bin bereit für Neuentwicklungen und Veränderungen – auch beim Blauen Kreuz. Doch es muss zuerst seriös abgeklärt werden, ob dieses Angebot gekündigt werden soll oder nicht. Da mir die ambulante Suchtberatung ein zu wichtiges Anliegen ist, muss ein Entscheid in Bezug auf eine Neukonzeptionierung zuerst gründlich evaluiert werden. Wir müssen bedenken, dass die ambulante Suchtberatung von vielen in Anspruch genommen wird. Die meisten sind aufgrund der Unterstützung noch im Arbeitsprozess integriert und können ihren Alltag bewältigen. Dies kostet uns einiges weniger als einen späteren Klinikaufenthalt. Ich werde selbstverständlich bei der Abstimmung in den Ausstand treten. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Susanne Hochuli, Regierungsrätin, Grüne: Neben den Suchtberatungsstellen, der Aargauischen Stiftung Suchthilfe und des Vereins Beratungszentrum Bezirk Baden betrieb traditionellerweise das Blaue Kreuz in Aarau eine Suchtberatungsstelle, aber nur für den Bezirk Aarau. Aus Gründen der Effizienzsteigerung und zum Abbau von Doppelspurigkeiten wurde entschieden, dass in keinem Bezirk des Kantons überschneidende Leistungsvereinbarungen mehr abgeschlossen werden. Der Rahmenvertrag mit der Trägerschaft wurde per 31. Dezember 2015 gekündigt, und dies wurde der damaligen Präsidentin des Kantonalverbands des Blauen Kreuzes im Februar 2013 auch 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0704 1932 schriftlich mitgeteilt. Danach wurde ein Gespräch geführt, und das Vorgehen erfolgte einvernehmlich. Ich bitte Sie, an diesem Indikator festzuhalten. Vorsitzender: Bei der folgenden Abstimmung tritt Lilian Studer in den Ausstand. Abstimmung Der Antrag Studer wird mit 82 gegen 50 Stimmen abgelehnt. Vorsitzender: An dieser Stelle unterbrechen wir die Beratung dieses Geschäfts. Wir werden nächste Woche weiterfahren. 0705 Wahl des Präsidiums des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015; Wahlergebnisse Wahl des Vizepräsidenten 2 des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015 Ausgeteilte Stimmzettel 136, eingelangte Stimmzettel 136, davon leer 11, ungültig 0, gültige Stimmzettel 125; absolutes Mehr 63 Herr Benjamin Giezendanner, Rothrist, hat 88 Stimmen erhalten und ist somit gewählt. Vereinzelte 16 Lilian Studer, Wettingen 21 Wahl des Vizepräsidenten 1 des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015 Ausgeteilte Stimmzettel 136, eingelangte Stimmzettel 135, davon leer 13, ungültig 0, gültige Stimmzettel 122; absolutes Mehr 62 Herr Marco Hardmeier, Aarau, hat 114 Stimmen erhalten und ist somit gewählt. Vereinzelte 8 Wahl des Präsidenten des Grossen Rats für das Amtsjahr 2015 Ausgeteilte Stimmzettel 136; eingelangte Stimmzettel 136, davon leer 4, ungültig 0, gültige Stimmzettel 132; absolutes Mehr 67 Herr Dr. Markus Dieth, Wettingen, hat 132 Stimmen erhalten und ist somit gewählt. 2. Dezember 2014 Art.-Nr. 0705 1933