Rede der Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter Fraktion DIE LINKE zur Plenarsitzung am 26. Januar 2012 - Novelle BergrechtAntrag Grüne 17/8133 – Rede zu Protokoll Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das deutsche Bergrecht ist überholt. Es stammt aus einer Zeit, in der Begriffe wie Klimaschutz, Energieeinsparung oder Materialeffizienz noch kaum Bedeutung hatten. Aus dem Berg geholt und verwertet wurde, was der Berg hergab. Und dieser Abbau hatte Vorrang vor allen anderen Interessen, seien es Dörfer oder ganze Städte, die insbesondere im Braunkohletagebau, riesigen Baggern weichen mussten. Heute, in einer Zeit, in der die Erderwärmung voranschreitet und zugleich das grenzenlose Wachstum in Frage gestellt wird, ist ein Umsteuern angezeigt. Erleichtert wird dieses Umsteuern zu mehr Maß und Umsicht beim Umgang mit unseren Ressourcen, weil es inzwischen Alternativen gibt. Somit ist etwa die Frage, „brauchen wir eigentlich den neuen Tagebau und die Kohle daraus?“, keine ethischmoralische mehr, sondern eine ganz praktische. Beispielsweise gestattet es das rasante Wachstum der erneuerbaren Energien, die Braunkohleverstromung in absehbarer Zeit auslaufen zu lassen. Wind und Sonne ernten, anstatt immer neue Dörfer abzubaggern, das ist die Zukunft, natürlich auch aus Sicht des Klimaschutzes. Studien haben ergeben, dass sich die Region Berlin-Brandenburg bereits 2030 vollständig mit regenerativen Energien versorgen wird. Warum dann also neue Tagebaue aufschließen, die noch bis nach 2050 klimaschädliche Braunkohle liefern könnten? Ähnliche Rechnungen könnte man für Nordrhein-Westphalen oder andere Bundesländer aufmachen. Kurzum, ein Bergrecht, dass so gestrickt ist, dass es dem Bergbau automatisch Vorrechte einräumt, weil der Rohstoffabbau alternativlos wäre, 1 fällt vollkommen aus der Zeit. Es fällt auch aus der Zeit, weil es keine tatsächliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden kennt, weil in ihm der Umwelt- und Landschaftsschutz kaum eine Rolle spielt, ja weil nicht einmal Varianten des Abbaus geprüft werden müssen. Das Bergrecht kennt nur das Vorrecht der Konzerne, mit den Rohstoffen unseres Landes Profit zu machen, egal wie hoch die langfristigen Kosten des Abbaus sind. Und deshalb ist eine Reform des Bergrechtes überfällig. Auch die LINKE wird hierzu in Kürze einen Antrag einbringen. Unsere Kernforderungen sind folgende: Das neue Bergrecht muss den Erfordernissen der Rohstoffversorgung Rechnung tragen – logisch. Dabei muss es aber die Interessen der Umwelt und der von Abbau betroffenen Menschen und Unternehmen angemessen berücksichtigen. So sollten Bergbauvorhaben in besiedelten Gebieten nur noch dann genehmigt werden, wenn ein volkswirtschaftlich unabweisbares Erfordernis für den Rohstoffabbau an dieser Stelle besteht. Es muss vom Vorhabenträger nachgewiesen werden, dass dieser Abbau zwingend und alternativlos ist. Die Beweislast dafür liegt dann also beim Unternehmen. Dies und weiter Aspekte, insbesondere die Umweltauswirkungen des Abbaus und mögliche Varianten, müssen künftig in einem Planfeststellungsverfahren für das gesamte Vorhaben geprüft werden. Damit wäre Schluss mit dem scheibchenweise Zulassen und Abarbeiten von unterschiedlichen Betriebsplänen, Schluss mit dem Verwirrspiel für Kommunen und Anwohner. Vor allem aber hätten die Bürgerinnen und Bürger erstmals realistische Chancen, Abbauvorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass Gemeinden, Interessenvertretungen von betroffenen Anwohnern und Umweltverbände der Klageweg offensteht. Und zwar auch dann, wenn es um die Fragen der Bedarfsfeststellung oder der Umweltauswirkungen insgesamt geht. Anerkannte Umweltorganisationen beispielsweise sollten sich also im Verfahren nicht nur um den reinen Naturschutz streiten können, sondern auch um den Wasserhaushalt oder den Klimaschutz. 2 Wir wollen ferner Schluss machen mit dem überkommenen Konstrukt des Bergwerkseigentums, dass Abbaurechte handelbar macht. Rohstoffe sind Eigentum des Volkes, und das Land darüber gehört auch nicht den Energiekonzernen. Darum sollten Abbaurechte erst dann an Unternehmen verliehen werden, wenn ein Abbau in einem demokratischen Verfahren beschlossen wurde. Und zwar unter Abwägung aller Interessen und nach einer sogfältigen Umweltverträglichkeitsprüfung - und keinen Tag vorher. Die LINKE spricht sich zudem für mehr Transparenz in den bergrechtlichen Verfahren aus. Die Vorhabenplanung muss nicht nur öffentlich bekanntgemacht werden, sondern auch individuell durch Benachrichtigungen an Grundstückseigentümer, Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Umweltverbände. Die Bürgerinnen und Bürger wollen rechtzeitig wissen, was los ist. Denn nur wer informiert ist, kann seine Rechte wahrnehmen. Das gilt natürlich auch für den Abbau selbst und die Zeit danach. Darum sollen künftig auch alle Monitoringdaten ins Internet gestellt werden. Nicht zuletzt ist das Haftungsrecht bei Bergschäden zu ändern. Ähnlich wie beim Steinkohlebergbau unter Tage bereits heute geregelt, muss künftig auch in Tagebauen die Beweislast bei den Vorhabenträgern liegen, und nicht bei den Geschädigten. Herzlichen Dank. 3