Rede von MdB Eva Bulling-Schröter zur Bergrechtsnovelle

Werbung
Rede der Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter
Fraktion DIE LINKE
zur Plenarsitzung am 26. Januar 2012
- Novelle BergrechtAntrag Grüne 17/8133 – Rede zu Protokoll
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das deutsche Bergrecht ist überholt. Es stammt aus einer Zeit, in der Begriffe wie
Klimaschutz, Energieeinsparung oder Materialeffizienz noch kaum Bedeutung hatten.
Aus dem Berg geholt und verwertet wurde, was der Berg hergab. Und dieser Abbau
hatte Vorrang vor allen anderen Interessen, seien es Dörfer oder ganze Städte, die
insbesondere im Braunkohletagebau, riesigen Baggern weichen mussten.
Heute, in einer Zeit, in der die Erderwärmung voranschreitet und zugleich das
grenzenlose Wachstum in Frage gestellt wird, ist ein Umsteuern angezeigt.
Erleichtert wird dieses Umsteuern zu mehr Maß und Umsicht beim Umgang mit
unseren Ressourcen, weil es inzwischen Alternativen gibt. Somit ist etwa die Frage,
„brauchen wir eigentlich den neuen Tagebau und die Kohle daraus?“, keine ethischmoralische mehr, sondern eine ganz praktische.
Beispielsweise gestattet es das rasante Wachstum der erneuerbaren Energien, die
Braunkohleverstromung in absehbarer Zeit auslaufen zu lassen. Wind und Sonne
ernten, anstatt immer neue Dörfer abzubaggern, das ist die Zukunft, natürlich auch
aus Sicht des Klimaschutzes.
Studien haben ergeben, dass sich die Region Berlin-Brandenburg bereits 2030
vollständig mit regenerativen Energien versorgen wird. Warum dann also neue
Tagebaue aufschließen, die noch bis nach 2050 klimaschädliche Braunkohle liefern
könnten?
Ähnliche Rechnungen könnte man für Nordrhein-Westphalen oder andere
Bundesländer aufmachen. Kurzum, ein Bergrecht, dass so gestrickt ist, dass es dem
Bergbau automatisch Vorrechte einräumt, weil der Rohstoffabbau alternativlos wäre,
1
fällt vollkommen aus der Zeit. Es fällt auch aus der Zeit, weil es keine tatsächliche
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden kennt, weil in ihm der
Umwelt- und Landschaftsschutz kaum eine Rolle spielt, ja weil nicht einmal Varianten
des Abbaus geprüft werden müssen.
Das Bergrecht kennt nur das Vorrecht der Konzerne, mit den Rohstoffen unseres
Landes Profit zu machen, egal wie hoch die langfristigen Kosten des Abbaus sind.
Und deshalb ist eine Reform des Bergrechtes überfällig. Auch die LINKE wird hierzu
in Kürze einen Antrag einbringen. Unsere Kernforderungen sind folgende:
Das neue Bergrecht muss den Erfordernissen der Rohstoffversorgung Rechnung
tragen – logisch. Dabei muss es aber die Interessen der Umwelt und der von Abbau
betroffenen Menschen und Unternehmen angemessen berücksichtigen.
So sollten Bergbauvorhaben in besiedelten Gebieten nur noch dann genehmigt
werden, wenn ein volkswirtschaftlich unabweisbares Erfordernis für den
Rohstoffabbau an dieser Stelle besteht. Es muss vom Vorhabenträger nachgewiesen
werden, dass dieser Abbau zwingend und alternativlos ist. Die Beweislast dafür liegt
dann also beim Unternehmen.
Dies und weiter Aspekte, insbesondere die Umweltauswirkungen des Abbaus und
mögliche Varianten, müssen künftig in einem Planfeststellungsverfahren für das
gesamte Vorhaben geprüft werden. Damit wäre Schluss mit dem scheibchenweise
Zulassen und Abarbeiten von unterschiedlichen Betriebsplänen, Schluss mit dem
Verwirrspiel für Kommunen und Anwohner.
Vor allem aber hätten die Bürgerinnen und Bürger erstmals realistische Chancen,
Abbauvorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir setzen uns auch dafür ein,
dass Gemeinden, Interessenvertretungen von betroffenen Anwohnern und
Umweltverbände der Klageweg offensteht. Und zwar auch dann, wenn es um die
Fragen der Bedarfsfeststellung oder der Umweltauswirkungen insgesamt geht.
Anerkannte Umweltorganisationen beispielsweise sollten sich also im Verfahren nicht
nur um den reinen Naturschutz streiten können, sondern auch um den
Wasserhaushalt oder den Klimaschutz.
2
Wir wollen ferner Schluss machen mit dem überkommenen Konstrukt des
Bergwerkseigentums, dass Abbaurechte handelbar macht. Rohstoffe sind Eigentum
des Volkes, und das Land darüber gehört auch nicht den Energiekonzernen. Darum
sollten Abbaurechte erst dann an Unternehmen verliehen werden, wenn ein Abbau in
einem demokratischen Verfahren beschlossen wurde. Und zwar unter Abwägung
aller Interessen und nach einer sogfältigen Umweltverträglichkeitsprüfung - und
keinen Tag vorher.
Die LINKE spricht sich zudem für mehr Transparenz in den bergrechtlichen
Verfahren aus. Die Vorhabenplanung muss nicht nur öffentlich bekanntgemacht
werden, sondern auch individuell durch Benachrichtigungen an
Grundstückseigentümer, Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte
Umweltverbände.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen rechtzeitig wissen, was los ist. Denn nur wer
informiert ist, kann seine Rechte wahrnehmen. Das gilt natürlich auch für den Abbau
selbst und die Zeit danach. Darum sollen künftig auch alle Monitoringdaten ins
Internet gestellt werden.
Nicht zuletzt ist das Haftungsrecht bei Bergschäden zu ändern. Ähnlich wie beim
Steinkohlebergbau unter Tage bereits heute geregelt, muss künftig auch in
Tagebauen die Beweislast bei den Vorhabenträgern liegen, und nicht bei den
Geschädigten.
Herzlichen Dank.
3
Herunterladen