MA | Spielbeschreibung Was ist ein Planspiel? In einem Planspiel werden in vereinfachter Form reale Entscheidungsprozesse simuliert, bspw. im Kontext der Stadtplanung. In diesem Beispiel steht die Gemeinde Fichtenberg im Mittelpunkt. Die Gemeindeverwaltung plant am Rande der Innenstadt ein Einkaufszentrum, um diese zu revitalisieren. Das Vorhaben ist über die Gemeindegrenzen hinaus umstritten. Daher wurde ein ‘runder Tisch‘ im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans einberufen. Eingeladen sind alle Gruppen, die vom Bau möglicherweise negativ betroffen wären (s. o.). Ziel ist die Klärung abweichender Interessen und die Bewältigung der durch die Pläne entstandenen Krise. Die beteiligten Gruppen können – abhängig von ihren Interessen – eigene Lösungsvorschläge einbringen, das Planungsvorhaben ggf. modifizieren oder auch ganz zu Fall bringen. Der ‚runde Tisch‘ trifft sich regelmäßig. Daher weist das Planspiel mehrere Runden auf (Tabelle). Moderiert wird es von einem Spielleiter und begleitet durch die Presse (Rollenkarten). Die Stadtverwaltung und die Regierungspartei haben einen ambivalenten Charakter. So ist die regierende Partei zum einen dem Allgemeinwohl verpflichtet, zum anderen ihrer politischen Agenda, für die sie gewählt wurde. Die Verwaltung muss die im Rat gefassten Beschlüsse umsetzen. Da Politik im wahren Leben dynamisch ist, wird am Ende jeder Runde eine Ereigniskarte gezogen. Am Ende des Planspiels wechseln die Beteiligten in die Rolle des Stadtrats und müssen über die Umsetzung der ggf. modifizierten Pläne entscheiden. Wer ist beteiligt? Stadtverwaltung und die regierende Partei die Oppositionspartei Vertreter der Nachbarkommunen Was benötigt ihr dafür? Materialien zur Problemanalyse Rollenbeschreibungen Platz-/Namensschilder Ereigniskarten die Regionalplanungsbehörde die Kaufmänner der Innenstadt einen Spielleiter die Presse Kreativität Wie gehen wir vor? Phase Aktion Zeitumfang Einführung Vertraut machen mit der Lage in Fichtenberg 10 Min. (M1) Problemanalyse Analyse des Problems und Sichtung der Planungsmaßnahme „Einkaufszentrum“ 45 Min. (M3-M5) 1. Runde erstes Treffen der Gruppen Strategieentwicklung 10-20 Min. (M6-M7) erste Plenumsphase am Ende: Ziehen einer Ereigniskarte 10-20 Min. (M8) 2. Runde zweites Treffen der Gruppen Auswertung der Plenumsgespräche, Überdenken der Strategie und ggf. Anpassung 10-20 Min. zweite Plenumsphase am Ende: Ziehen einer Ereigniskarte 10-20 Min. 3. Runde drittes Treffen der Gruppen Auswertung der Plenumsgespräche, Überdenken der Strategie und ggf. Anpassung 10-20 Min. dritte Plenumsphase am Ende: Ziehen einer Ereigniskarte 10-20 Min. evtl. vierte Runde abschließendes Treffen in den Gruppen Abstimmung Reflexion 10-20 Min. Losgelöst von der Interessensgruppe wird über den zur Diskussion vorliegenden Vorschlag, abgestimmt. Das Vorgehen beim Planspiel wird gemeinsam besprochen und reflektiert. Seite 1 von 2 10 Min. 15-20 Min Quelle: Die Grundprinzipien des Planungssystems nach BBSR, unter: http://www.arl-net.de/commin/planninggermany/12-die-grundprinzipien-desplanungssystems MB | Planungsstufen und Träger der Raumordnung Gegenstromprinzip: Die Ebenen des Raumplanungssystems stehen untereinander in komplexen Beziehungen. Das Gegenstromprinzip sichert nicht nur ab, dass sich die untergeordneten räumlichen Planungen an den Vorgaben der übergeordneten Ebenen orientieren und diese einhalten, sondern auch, dass die übergeordneten Planungen die Vorgaben der untergeordneten Planungsebenen bei ihren eigenen Planungen berücksichtigen müssen. Quelle: aus: Raumordnungsbericht 2011. BBSR 2012, Bonn Subsidiaritätsprinzip: Subsidiarität ist ein gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete Instanzen (z. B. der Bund) nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Wahrnehmung nachgeordnete Instanzen (z. B. die Länder oder Kommunen) nicht in der Lage sind. MC | Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 1 des Raumordnungsgesetzes (Auszug) (1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind 1. 2. unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen, Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. (2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. (3) Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip). (…) Seite 2 von 2