2. Die Arbeit von Bundesrat und Parlament Motion, Postulat, Parlamentarische Initiative, Interpellation, Anfrage, Fragestunde Motion: Vorstoss aus dem Parlament, der den Bundesrat verpflichtet, ein Gesetz auszuarbeiten oder eine bestimmte Massnahme zu ergreifen. Erst, wenn beide Räte der Motion zugestimmt haben, muss der Bundesrat die Motion ausführen und ein Gesetz ausarbeiten oder die Massnahme treffen. Postulat: Es ist ein Vorstoss aus dem Parlament an den Bundesrat, dieser muss ihn prüfen und Bericht erstatten, ob ein Gesetz oder ein Beschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen ist. Parlamentarische Initiative: Vorstoss aus dem Parlament, dass der Entwurf für ein neues Gesetz oder neuen Verfassungsartikel selber vom Parlament ausgearbeitet werden soll (Bei Motion muss dies der Bundesrat!). Die Möglichkeiten eine Motion, ein Postulat oder eine parlamentarische Initiative haben: Ratsmitglieder eine Fraktion eine parlamentarische Kommission Verschiedene Vorstösse um vom Bundesrat über Angelegenheiten aufgeklärt zu werden. Interpellation: Bitte des Parlaments für eine Aufklärung über eine Angelegenheit des Bundesrates (mündlich oder schriftlich). Auftraggeber – Ratsmitglied/er. Anfrage: Vorstoss aus dem Parlament, worin ein Ratsmitglied von Bundesrat über eine Angelegenheit des Bundes Auskunft verlangt. Die Anfrage wird schriftlich von einem Ratsmitglied unterbreitet. Fragestunde (nur im Nationalrat): Vorstoss aus dem Nationalrat, eines Mitgliedes. Von einem Mitglied des Bundesrates wird verlangt mündlich eine Auskunft vor dem Ratsplenum zu geben. Findet 2x pro Session statt. Yannick Eberli 1 Fraktion, Kommission Fraktion: Zusammenschluss von Ratsmitgliedern gleicher Parteizugehörigkeit. Parteilose und Angehörige unterschiedlicher Parteien können, sofern sie eine ähnliche politische Ausrichtung haben, eine Fraktion bilden. Wichtige Punkte zur Fraktion: mind. 5 Ratsmitglieder aus einem Rat zur Bildung Sie kann, Initiativen, Vorstösse, Anträge, und Wahlvorschläge einreichen Im Nationalrat eine grössere Bedeutung. Präsident/innen sind Mitglieder des Büros des Nationalrates. Sie hat mehr Gewicht als einzelne Parlamentarier Zweck einer Fraktion Nur Fraktionsmitglieder können in Kommissionen Einsitz nehmen In den Fraktionssitzungen werden die Ratsgeschäfte und die Wahlen besprochen. Kommissionsmitglieder informieren Fraktionsmitglieder In der Fraktion wird probiert zu einer einheitlichen Fraktionsaussage zu gelangen (In der Fraktion sitzen Unternehmer bis Bauern, daher meist schwierig zu erreichen) Kommission: Parlamentarischer Ausschuss, der ein Geschäft, zum Beispiel einen Gesetzesentwurf oder die Finanzausgaben, prüft und im Detail berät. Jeder Rat setzt seine eigenen Kommissionen ein. Zweck einer Kommission Sie werden gebildet, da nicht alle 246 Parlamentarier sich mit jeder Vorlage umfassend auseinander setzen können Sie soll durch Beratungen dem Rat einen Antrag stellen Folgende Anträge können gestellt werden: o Auf das Geschäft nicht eintreten o Auf das Geschäft eintreten o Das Geschäft an den Bundesrat oder Kommission zurückweisen Zusammensetzung einer Kommission Sie richtet sich nach der Grösse der Fraktionen: Je mehr Mitglieder eine Fraktion hat, desto mehr Sitze erhält sie. Entsprechend sind Kommissionen Abbilder des Parlaments. Daher folgen die Räte sehr oft den Anträgen ihrer Kommissionen Yannick Eberli 2 Ständige Kommissionen, Bundesrat, Regieren, Planen, Zuständigkeit Bundesrat Die 12 ständigen Kommissionen im Nationalrat: Sie setzen sich aus je 25 Mitglieder zusammen, ausser für die Kommission für öffentliche Bauten braucht es 11. Die 12 ständigen Kommissionen im Ständerat: Sie setzen sich aus je 13 Mitglieder zusammen, ausser für die Kommission für öffentliche Bauten braucht es 5 Mitglieder. Bestehen nach 3 Beratungen in jedem Rat noch Differenzen bei einem Geschäft, so findet eine Einigungskonferenz mit je 13 Mitgliedern der entsprechenden Kommission statt. Bundesrat: Oberste vollziehende und leitende Behörde der Schweiz, die sich aus 7 Mitgliedern zusammensetzt. Regieren: In einer Demokratie heisst regieren nicht nur Parlamentsbeschlüsse ausführen, sondern den Staat auch lenken und führen. D.h. Ideen und Ziele für die Zukunft entwickeln, gemeinsame Werte schaffen usw. Planen: Zu Beginn der Legislaturperiode unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht über die Legislaturplanung (Regierungsprogramm). Diese besteht aus den Richtlinien (politische Richtlinien und Ziele) der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzen. Bundesversammlung fasst nach der Unterbreitung des Entwurfs einen Beschluss. Zu Beginn der Wintersession gibt der Bundesrat der Bundesversammlung seine Jahresziele für das nächste Jahr bekannt. Diese sind auf die Legislaturplannung abgestimmt. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung spätestens am 31. März die Berichte über seine Geschäftsführung. Zuständigkeiten des Bundesrates Regierungspolitik: Er muss vorausblicken, Probleme erkennen und abklären. Lösungsvorschläge erarbeiten. Öffentlichkeit informieren Initiativrecht: leitet die vorparlamentarische Phase ein. Kann aus eigenem Antrieb oder auf parlamentarischen Auftrag hin der BV Vorschläge zu Verfassungsänderungen, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüsse unterbreiten Rechtsetzung/Vollzug: Soweit er ermächtigt ist, erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen zu einzelnen Gesetzesartikeln, sog. Verordnungen Finanzen: Finanzplanung, Budgetentwurf, Staatsrechnung, Haushaltsführung Auslandbeziehungen: Nach aussen vertreten. Darf alleine rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Bestimmt koordiniert Aussenpolitik. Handel, unterzeichnet und Verträge der BV vor Äussere/Innere Sicherheit: Unabhängigkeit und Neutralität wahren. Innerer Schutz wie Natur, Leben, Freiheit und Gesundheit. Darf wenn nötig 4000 Soldaten aufbieten Bund und Kantone: Beziehungen zu Kantonen pflegen und interkantonale Verträge prüfen Yannick Eberli 3 Bundespräsidentin, Aufgaben, Kollegial- und Departementalprinzip, Bundesverwaltung Bundespräsidentin: Führt den Vorsitz im Bundesrat. Von der vereinigten BV für ein Jahr gewählt. Hat nicht mehr Machtbefugnisse als die übrigen Bundesratsmitglieder. Ist der Erste (Primus) unter den Gleichen. Aufgaben: Bundesratssitzungen leiten. Dafür Aktenstudium, dabei ist Bundeskanzler behilflich Hat Stichentscheid Repräsentationsaufgaben erfüllen wie: Vorsitzende anderer Staaten und Botschafterinnen empfangen An besonderen Anlässen (Neujahr, 1. August) an Bevölkerung wenden Durch das führen seines Departements ist der Bundespräsident während des Präsidialjahres mit Mehrarbeit belastet. Kollegialprinzip: Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde (hat gemeinsamer Wille) und tritt nach aussen als Einheit auf. Alle haben dieselben Rechte, Meinung der Mehrheit wird vertreten. Departementalprinzip: Bundesratsmitglieder sind Vorsteher eines Departements. Das Prinzip verteilt die Aufgaben auf die Mitglieder des Bundesrates und legt die Zuständigkeit fest. Das Kollegialprinzip hat gegenüber dem Departementalprinzip Vorrang, d.h. die Entscheide des Kollegiums gehen den Entscheiden des Departementschefs vor. Bundesverwaltung: Alle Angestellten, die im Dienste des Parlaments, der Regierung und der Gerichte beschäftigt sind. Drei Verwaltungsebenen: Bundesverwaltung kantonale Verwaltung Gemeindeverwaltung Gliederung der Bundesverwaltung: 7 Departemente Bundeskanzlei Parlamentsdienste Verwaltung der Bundesgerichte Das Bundesratsmitglied trifft sich mit seinem Chefangestellten (Viele Angestellte), erteilt Aufträge, nimmt Ergebnisse entgegen, lässt sich informieren und trifft Entscheidungen. Yannick Eberli 4 Bundeskanzlei, Bundeskanzlerin Bundeskanzlei: Oberste Stabstelle des Bundesrates. In ihr laufen gewissermassen alle Fälle zusammen. Wichtige Aufgaben: Den Ablauf der Geschäfte koordinieren Die Sitzungen des Bundesrates vorbereiten und Protokoll führen Bundespräsidentin bei Regierungsgeschäften begleiten Öffentlichkeit über Absichten des Bundesrates informieren Für Verbindung zum Parlament sorgen Eidg. Wahlen und Abstimmungen durchführen Volksinitiativen und Referenden betreuen Texte aus Verwaltung, Parlament und Initiative in die 3 Amtssprachen übersetzen Gesetze, Beschlüsse und Entwürfe des Bundesrates veröffentlichen Bundeskanzlerin: Stabschefin des Bundesrates, mit der Leitung der Bundeskanzlei. Sie oder Er wird von der vereinigten BV gewählt und alle 4 Jahre bestätigt. Sie ist mehr als Bundesräte zu politischer Neutralität verpflichtet und muss ohne Rücksicht auf die eigene Parteizugehörigkeit jedem Bundesrat die gleichen Dienste leisten. Sie darf sich zu allen Geschäften äussern, jedoch nicht abstimmen. Durch überzeugende Argumente kann sie gewisse Entscheide beeinflussen (Wird daher auch als achter Bundesrat bezeichnet). Ihr oder Ihm stehen zwei Vizekanzler zur Seite, die vom Bundesrat gewählt werden. Eine Person übernimmt die Protokollführung an Bundesratsitzungen und die andere informiert die Bevölkerung und koordiniert die Informationspolitik zwischen Regierung und Departementen. Unsere Kanzlerin kommt nicht mit derer von Deutschland oder Österreich gleich! Yannick Eberli 5 Yannick Eberli Micheline Calmy-Rey SP, Genf Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Beziehungen zum Ausland Staatsverträge Völkerrecht Eveline WidmerSchlumpf BDP, Graubün den Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Finanz/Steuerverwal tung Bauten/Logistik Zoll Privatversicherunge n Doris Leuthard CVP, Aargau Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Umwelt Verkehr Zivilluftfahrt Wasser/Geologie Kommunikation Strasse Ueli Maurer SVP, Zürich Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Verteidigung Zivilschutz Sport Landestopographie Didier Burkhalter FDP, Neuenbu rg Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Sozialvers. Gesundheit Kultur Landesbibliothek ETH Meteorologie Simonetta Sommaruga SP, Bern Eidgenössisches Justizund Polizeidepartement (EJPD) Justiz/Polizei Asyl Flüchtlinge Geistiges Eigentum Bundesanwaltschaft Johann SchneiderAmmann FDP, Bern Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepart ement (EVD) Staatssekretariat Wirtschaft Berfusbildung Landwirtschaft Zivildienst Bundeskanzl erin Corina Casanova CVP, Graubün den Schweizerische Bundeskanzlei (BK) 6 Volksinitiative: Das Recht des Volkes, neue Artikel und/oder die Änderung oder die Aufhebung bestehender Artikel in der Bundesverfassung anzuregen. Dieses Recht ebsteht seit 1891. Formulierte Initiative: Der genau Wortlaut des Textes – von de Initianten verfasst – liegt vor. Dies ist der Normalfall, ca. 95%. Allgemeine Anregung: Der genaue Wortlaut des Verfassungstextes fehlt. Nach Annahme der allgemeinen Anregung durch das Parlament/Volk, fordert oft der Bundesrat den konkreten Textentwurf. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Das Parlament kann den Entwurf des Bundesrates dem Volk sowie den Ständen empfehlen Das Parlament kann den Entwurf des Bundesrates abändern. Dabei kommt nur der überarbeitete Entwurf zu Abstimmung Bedingungen Innert 18 Monaten müssen 100‘000 Stimmberechtigte unterschrieben haben Initiativen (Beide erfüllt, sonst ganz oder teilweise ungültig): o Dürfen nur ein Ziel anstreben (Einheit der Materie BV 139) o Dürfen nicht gegen das Völkerrecht verstossen In jedem Fall braucht es das Volk und Ständemehr Nur Stimmberechtigte, die auf dem Boden der Gemeinde wohnen Von Hand unterschrieben Fälschung, Streichung oder Duplikation von Unterschriften ist strafbar Yannick Eberli 7 Fals jemand keinen Fux hat, ist hier noch die schematische Darstellung für die Entstehung eines Gesetzes. (S. 61) Hoffe man kann die vers. Punkte lesen… Yannick Eberli 8