2. Die Arbeit von Bundesrat und Parlament Motion, Postulat

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2. Die Arbeit von Bundesrat und Parlament
Motion, Postulat, Parlamentarische Initiative, Interpellation, Anfrage, Fragestunde
Motion: Vorstoss aus dem Parlament, der den Bundesrat verpflichtet, ein Gesetz
auszuarbeiten oder eine bestimmte Massnahme zu ergreifen.
Erst, wenn beide Räte der Motion zugestimmt haben, muss der Bundesrat die Motion
ausführen und ein Gesetz ausarbeiten oder die Massnahme treffen.
Postulat: Es ist ein Vorstoss aus dem Parlament an den Bundesrat, dieser muss ihn prüfen
und Bericht erstatten, ob ein Gesetz oder ein Beschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu
treffen ist.
Parlamentarische Initiative: Vorstoss aus dem Parlament, dass der Entwurf für ein neues
Gesetz oder neuen Verfassungsartikel selber vom Parlament ausgearbeitet werden soll (Bei
Motion muss dies der Bundesrat!).
Die Möglichkeiten eine Motion, ein Postulat oder eine parlamentarische Initiative haben:
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Ratsmitglieder
eine Fraktion
eine parlamentarische Kommission
Verschiedene Vorstösse um vom Bundesrat über Angelegenheiten aufgeklärt zu werden.
Interpellation: Bitte des Parlaments für eine Aufklärung über eine Angelegenheit des
Bundesrates (mündlich oder schriftlich). Auftraggeber – Ratsmitglied/er.
Anfrage: Vorstoss aus dem Parlament, worin ein Ratsmitglied von Bundesrat über eine
Angelegenheit des Bundes Auskunft verlangt. Die Anfrage wird schriftlich von einem
Ratsmitglied unterbreitet.
Fragestunde (nur im Nationalrat): Vorstoss aus dem Nationalrat, eines Mitgliedes. Von
einem Mitglied des Bundesrates wird verlangt mündlich eine Auskunft vor dem Ratsplenum
zu geben. Findet 2x pro Session statt.
Yannick Eberli
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Fraktion, Kommission
Fraktion: Zusammenschluss von Ratsmitgliedern gleicher Parteizugehörigkeit. Parteilose
und Angehörige unterschiedlicher Parteien können, sofern sie eine ähnliche politische
Ausrichtung haben, eine Fraktion bilden.
Wichtige Punkte zur Fraktion:
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mind. 5 Ratsmitglieder aus einem Rat zur Bildung
Sie kann, Initiativen, Vorstösse, Anträge, und Wahlvorschläge einreichen
Im Nationalrat eine grössere Bedeutung. Präsident/innen sind Mitglieder des
Büros des Nationalrates.
Sie hat mehr Gewicht als einzelne Parlamentarier
Zweck einer Fraktion
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Nur Fraktionsmitglieder können in Kommissionen Einsitz nehmen
In den Fraktionssitzungen werden die Ratsgeschäfte und die Wahlen besprochen.
Kommissionsmitglieder informieren Fraktionsmitglieder
In der Fraktion wird probiert zu einer einheitlichen Fraktionsaussage zu gelangen
(In der Fraktion sitzen Unternehmer bis Bauern, daher meist schwierig zu
erreichen)
Kommission: Parlamentarischer Ausschuss, der ein Geschäft, zum Beispiel einen
Gesetzesentwurf oder die Finanzausgaben, prüft und im Detail berät. Jeder Rat setzt seine
eigenen Kommissionen ein.
Zweck einer Kommission
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Sie werden gebildet, da nicht alle 246 Parlamentarier sich mit jeder Vorlage
umfassend auseinander setzen können
Sie soll durch Beratungen dem Rat einen Antrag stellen
Folgende Anträge können gestellt werden:
o Auf das Geschäft nicht eintreten
o Auf das Geschäft eintreten
o Das Geschäft an den Bundesrat oder Kommission zurückweisen
Zusammensetzung einer Kommission
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Sie richtet sich nach der Grösse der Fraktionen: Je mehr Mitglieder eine Fraktion hat,
desto mehr Sitze erhält sie.
Entsprechend sind Kommissionen Abbilder des Parlaments. Daher folgen die Räte
sehr oft den Anträgen ihrer Kommissionen
Yannick Eberli
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Ständige Kommissionen, Bundesrat, Regieren, Planen, Zuständigkeit Bundesrat
Die 12 ständigen Kommissionen im Nationalrat: Sie setzen sich aus je 25 Mitglieder
zusammen, ausser für die Kommission für öffentliche Bauten braucht es 11.
Die 12 ständigen Kommissionen im Ständerat: Sie setzen sich aus je 13 Mitglieder
zusammen, ausser für die Kommission für öffentliche Bauten braucht es 5 Mitglieder.
Bestehen nach 3 Beratungen in jedem Rat noch Differenzen bei einem Geschäft, so findet
eine Einigungskonferenz mit je 13 Mitgliedern der entsprechenden Kommission statt.
Bundesrat: Oberste vollziehende und leitende Behörde der Schweiz, die sich aus 7
Mitgliedern zusammensetzt.
Regieren: In einer Demokratie heisst regieren nicht nur Parlamentsbeschlüsse ausführen,
sondern den Staat auch lenken und führen. D.h. Ideen und Ziele für die Zukunft entwickeln,
gemeinsame Werte schaffen usw.
Planen: Zu Beginn der Legislaturperiode unterbreitet der Bundesrat der
Bundesversammlung einen Bericht über die Legislaturplanung (Regierungsprogramm). Diese
besteht aus den Richtlinien (politische Richtlinien und Ziele) der Regierungspolitik und dem
Legislaturfinanzen. Bundesversammlung fasst nach der Unterbreitung des Entwurfs einen
Beschluss. Zu Beginn der Wintersession gibt der Bundesrat der Bundesversammlung seine
Jahresziele für das nächste Jahr bekannt. Diese sind auf die Legislaturplannung abgestimmt.
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung spätestens am 31. März die Berichte
über seine Geschäftsführung.
Zuständigkeiten des Bundesrates
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Regierungspolitik: Er muss vorausblicken, Probleme erkennen und abklären.
Lösungsvorschläge erarbeiten. Öffentlichkeit informieren
Initiativrecht: leitet die vorparlamentarische Phase ein. Kann aus eigenem Antrieb
oder auf parlamentarischen Auftrag hin der BV Vorschläge zu
Verfassungsänderungen, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüsse unterbreiten
Rechtsetzung/Vollzug: Soweit er ermächtigt ist, erlässt der Bundesrat
Ausführungsbestimmungen zu einzelnen Gesetzesartikeln, sog. Verordnungen
Finanzen: Finanzplanung, Budgetentwurf, Staatsrechnung, Haushaltsführung
Auslandbeziehungen: Nach aussen vertreten. Darf alleine rechtsverbindliche
Erklärungen abgeben. Bestimmt koordiniert Aussenpolitik. Handel, unterzeichnet und
Verträge der BV vor
Äussere/Innere Sicherheit: Unabhängigkeit und Neutralität wahren. Innerer Schutz
wie Natur, Leben, Freiheit und Gesundheit. Darf wenn nötig 4000 Soldaten aufbieten
Bund und Kantone: Beziehungen zu Kantonen pflegen und interkantonale Verträge
prüfen
Yannick Eberli
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Bundespräsidentin, Aufgaben, Kollegial- und Departementalprinzip, Bundesverwaltung
Bundespräsidentin: Führt den Vorsitz im Bundesrat. Von der vereinigten BV für ein Jahr
gewählt. Hat nicht mehr Machtbefugnisse als die übrigen Bundesratsmitglieder. Ist der Erste
(Primus) unter den Gleichen.
Aufgaben:
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Bundesratssitzungen leiten. Dafür Aktenstudium, dabei ist Bundeskanzler behilflich
Hat Stichentscheid
Repräsentationsaufgaben erfüllen wie: Vorsitzende anderer Staaten und
Botschafterinnen empfangen
 An besonderen Anlässen (Neujahr, 1. August) an Bevölkerung wenden
Durch das führen seines Departements ist der Bundespräsident während des Präsidialjahres
mit Mehrarbeit belastet.
Kollegialprinzip: Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde (hat gemeinsamer Wille) und tritt
nach aussen als Einheit auf. Alle haben dieselben Rechte, Meinung der Mehrheit wird
vertreten.
Departementalprinzip: Bundesratsmitglieder sind Vorsteher eines Departements. Das
Prinzip verteilt die Aufgaben auf die Mitglieder des Bundesrates und legt die Zuständigkeit
fest.
Das Kollegialprinzip hat gegenüber dem Departementalprinzip Vorrang, d.h. die Entscheide
des Kollegiums gehen den Entscheiden des Departementschefs vor.
Bundesverwaltung: Alle Angestellten, die im Dienste des Parlaments, der Regierung und der
Gerichte beschäftigt sind.
Drei Verwaltungsebenen:
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Bundesverwaltung
kantonale Verwaltung
Gemeindeverwaltung
Gliederung der Bundesverwaltung:
 7 Departemente
 Bundeskanzlei
 Parlamentsdienste
 Verwaltung der Bundesgerichte
Das Bundesratsmitglied trifft sich mit seinem Chefangestellten (Viele Angestellte), erteilt
Aufträge, nimmt Ergebnisse entgegen, lässt sich informieren und trifft Entscheidungen.
Yannick Eberli
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Bundeskanzlei, Bundeskanzlerin
Bundeskanzlei: Oberste Stabstelle des Bundesrates. In ihr laufen gewissermassen alle Fälle
zusammen.
Wichtige Aufgaben:
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Den Ablauf der Geschäfte koordinieren
Die Sitzungen des Bundesrates vorbereiten und Protokoll führen
Bundespräsidentin bei Regierungsgeschäften begleiten
Öffentlichkeit über Absichten des Bundesrates informieren
Für Verbindung zum Parlament sorgen
Eidg. Wahlen und Abstimmungen durchführen
Volksinitiativen und Referenden betreuen
Texte aus Verwaltung, Parlament und Initiative in die 3 Amtssprachen übersetzen
Gesetze, Beschlüsse und Entwürfe des Bundesrates veröffentlichen
Bundeskanzlerin: Stabschefin des Bundesrates, mit der Leitung der Bundeskanzlei.
Sie oder Er wird von der vereinigten BV gewählt und alle 4 Jahre bestätigt. Sie ist mehr als
Bundesräte zu politischer Neutralität verpflichtet und muss ohne Rücksicht auf die eigene
Parteizugehörigkeit jedem Bundesrat die gleichen Dienste leisten.
Sie darf sich zu allen Geschäften äussern, jedoch nicht abstimmen. Durch überzeugende
Argumente kann sie gewisse Entscheide beeinflussen (Wird daher auch als achter Bundesrat
bezeichnet).
Ihr oder Ihm stehen zwei Vizekanzler zur Seite, die vom Bundesrat gewählt werden. Eine
Person übernimmt die Protokollführung an Bundesratsitzungen und die andere informiert
die Bevölkerung und koordiniert die Informationspolitik zwischen Regierung und
Departementen.
Unsere Kanzlerin kommt nicht mit derer von Deutschland oder Österreich gleich!
Yannick Eberli
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Yannick Eberli
Micheline
Calmy-Rey
SP, Genf
Eidgenössisches
Departement für
auswärtige
Angelegenheiten
(EDA)
 Beziehungen zum
Ausland
 Staatsverträge
 Völkerrecht
Eveline
WidmerSchlumpf
BDP, Graubün
den
Eidgenössisches
Finanzdepartement
(EFD)
 Finanz/Steuerverwal
tung
 Bauten/Logistik
 Zoll
 Privatversicherunge
n
Doris
Leuthard
CVP, Aargau
Eidgenössisches
Departement für
Umwelt, Verkehr,
Energie und
Kommunikation
(UVEK)

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

Umwelt
Verkehr
Zivilluftfahrt
Wasser/Geologie
Kommunikation
Strasse
Ueli Maurer
SVP, Zürich
Eidgenössisches
Departement für
Verteidigung,
Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS)

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
Verteidigung
Zivilschutz
Sport
Landestopographie
Didier
Burkhalter
FDP, Neuenbu
rg
Eidgenössisches
Departement des
Innern (EDI)
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Sozialvers.
Gesundheit
Kultur
Landesbibliothek
ETH
Meteorologie
Simonetta
Sommaruga
SP, Bern
Eidgenössisches Justizund Polizeidepartement
(EJPD)
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Justiz/Polizei
Asyl
Flüchtlinge
Geistiges Eigentum
Bundesanwaltschaft
Johann
SchneiderAmmann
FDP, Bern
Eidgenössisches
Volkswirtschaftsdepart
ement (EVD)
 Staatssekretariat
Wirtschaft
 Berfusbildung
 Landwirtschaft
 Zivildienst
Bundeskanzl
erin
Corina
Casanova
CVP, Graubün
den
Schweizerische
Bundeskanzlei (BK)
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Volksinitiative: Das Recht des Volkes, neue Artikel und/oder die Änderung oder die
Aufhebung bestehender Artikel in der Bundesverfassung anzuregen. Dieses Recht ebsteht
seit 1891.
Formulierte Initiative: Der genau Wortlaut des Textes – von de Initianten verfasst – liegt vor.
Dies ist der Normalfall, ca. 95%.
Allgemeine Anregung: Der genaue Wortlaut des Verfassungstextes fehlt. Nach Annahme der
allgemeinen Anregung durch das Parlament/Volk, fordert oft der Bundesrat den konkreten
Textentwurf. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
 Das Parlament kann den Entwurf des Bundesrates dem Volk sowie den Ständen
empfehlen
 Das Parlament kann den Entwurf des Bundesrates abändern. Dabei kommt nur der
überarbeitete Entwurf zu Abstimmung
Bedingungen
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Innert 18 Monaten müssen 100‘000 Stimmberechtigte unterschrieben haben
Initiativen (Beide erfüllt, sonst ganz oder teilweise ungültig):
o Dürfen nur ein Ziel anstreben (Einheit der Materie BV 139)
o Dürfen nicht gegen das Völkerrecht verstossen
In jedem Fall braucht es das Volk und Ständemehr
Nur Stimmberechtigte, die auf dem Boden der Gemeinde wohnen
Von Hand unterschrieben
Fälschung, Streichung oder Duplikation von Unterschriften ist strafbar
Yannick Eberli
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Fals jemand keinen Fux hat, ist hier noch die schematische Darstellung für die Entstehung
eines Gesetzes. (S. 61) Hoffe man kann die vers. Punkte lesen…
Yannick Eberli
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