15.12.2009

Werbung
Bundesrat
Horst Pötzsch
15.12.2009
Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane des Bundes. Als zweite Kammer des
Parlaments nimmt er die Interessen der Länder in der Bundesrepublik wahr.
In einem Bundesstaat besteht das Parlament aus zwei Kammern (Häusern). Die
Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag, wird immer vom Volk direkt gewählt. Die
andere Kammer kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden, beispielsweise durch
direkte Wahl in den Bundesstaaten, wie der amerikanische Senat, in den jeder Staat
unabhängig von der Einwohnerzahl zwei Senatoren entsendet. Die zweite Kammer kann auch
aus Regierungsmitgliedern der Länder bestehen, wie in Deutschland der Bundesrat. Der
Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane des Bundes. Er ist das gemeinsame Organ der
Länder auf Bundesebene und soll die Interessen der Länder in der Bundesrepublik
wahrnehmen.
Mitglieder
Die 16 Bundesländer entsenden zwischen drei und sechs Mitglieder in den Bundesrat und
haben ebenso viele Stimmen. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als
zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als
sieben Millionen Einwohner sechs Stimmen (Art. 51 Abs. 2 GG). Bundesratsmitglieder sind
die Regierungschefs, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister. Die
Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben. Jede Landesregierung legt ihr
Stimmverhalten fest.
Zum Präsidenten des Bundesrates wird für ein Jahr reihum der Regierungschef eines
Bundeslandes gewählt. Der Bundesratspräsident ist Stellvertreter des Bundespräsidenten (Art.
57 GG). Wie im Bundestag wird die eigentliche Arbeit in den Ausschüssen geleistet. Der
Bundesrat hat 16 Fachausschüsse gebildet, in die jedes Land ein Mitglied entsendet. Es sind
die jeweils zuständigen Fachminister, die sich in der Regel durch Ministerialbeamte vertreten
lassen. Jedes Land hat eine Stimme, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Themengrafik Bundesrat: Die Bundesländer sind je nach ihrer Bevölkerungsgröße im
Bundesrat vertreten. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Zum Öffnen der PDF-Version
(1013 KB) klicken Sie bitten auf das Bild. (© bpb)
Das Plenum tagt gewöhnlich alle drei Wochen. Von den 69 Stimmen sind mindestens 35 für
einen Beschluss erforderlich. Die Haltung der einzelnen Landesregierungen ist vorher
festgelegt, die Beschlüsse sind durch die Ausschüsse vorbereitet worden. Die Entscheidungen
werden nur noch mündlich dargelegt und begründet. Daher herrscht in der Regel eine
sachliche Atmosphäre.
Aufgaben
Artikel 50
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes
und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Die wichtigste Aufgabe des Bundesrates ist die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes.
Sie wird im folgenden Abschnitt beschrieben. Der Bundesrat wirkt auch bei der Verwaltung
des Bundes mit. Die Art. 80 und 83 GG regeln diese Mitwirkung bei Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften.
Rechtsverordnungen werden aufgrund eines Gesetzes erlassen. Es gibt zwei- bis dreimal so
viele Rechtsverordnungen wie Gesetze. Auch die Rechtsverordnungen bedürfen der
Zustimmung des Bundesrates. Eine Rechtsverordnung ist beispielsweise die
Straßenverkehrsordnung. Verwaltungsvorschriften weisen die Behörden an, wie sie Gesetze
und Rechtsverordnungen auszuführen haben. Damit soll gesichert werden, dass sie überall im
Bundesgebiet einheitlich gehandhabt werden. Die Steuerrichtlinien beispielsweise sind
Verwaltungsvorschriften.
Kontrollfunktion
Der Bundesrat wacht darüber, dass die Gesetzgebung des Bundes nicht die Kompetenzen der
Länder aushöhlt. Fast alle wichtigen Gesetze sind von seiner Zustimmung abhängig. Damit
hat er eine bedeutende Kontrollfunktion gegenüber Bundestag und Bundesregierung.
Auseinandersetzungen um politisch strittige Gesetze finden vor allem statt, wenn im
Bundesrat andere Mehrheitsverhältnisse als im Bundestag herrschen.
Es kann nicht ausbleiben, dass die Oppositionsmehrheit im Bundesrat ihren Vorteil nutzt, um
wichtige Gesetze aufzuhalten und die Regierung in Schwierigkeiten zu bringen, indem sie
Gegenvorschläge unterbreitet. In der Regel geht es aber um gleichartige Länderinteressen,
zum Beispiel um die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern. In vielen Fällen
meldet der Bundesrat umfangreiche Änderungswünsche an. Zumeist wird im
Vermittlungsausschuss – manchmal erst nach längeren Auseinandersetzungen – ein
Kompromiss gefunden, der die unterschiedlichen Interessen ausgleicht.
Nicht zuletzt fließen in die Gesetzgebung durch den Bundesrat die Erfahrungen der
Länderbürokratien ein, die die Gesetze ausführen müssen. Die Vertreter der Länder, in der
praktischen Arbeit ein Stab von Ministerialbeamten, bringen ihren Sachverstand und ihre
Verwaltungserfahrung ein. Sie achten darauf, dass Gesetze und Verordnungen praktikabel
sind.
Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage,
Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 86-87.
Herunterladen