1. September 2014 Stellungnahmen zu RDA Proposals und Discussion Papers 2014 Von: BSB, Eva-Maria Gulder, [email protected] und BVB, Barbara Wolf-Dahm, [email protected], Mitglieder der EG Normdaten und der AG-RDA-UAG-GND An: Edith Röschlau, E-Mail: [email protected] Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahmen bis spätestens zum 4. September 2014 Legende: AB = Ablehnung / Z = Zustimmung / E = Enthaltung / K = Kommentar Proposal 6JSC/ALA/27 6JSC/ALA/28 6JSC/ALA/29 6JSC/ALA/30 6JSC/ALA/31 6JSC/ALA/32 6JSC/ALA/33 6JSC/ALA/34 6JSC/ALA/35 6JSC/ALA/36 6JSC/ALA/Discussion/4 6JSC/BL/15/rev 6JSC/BL/16 6JSC/BL/17 6JSC/BL/18 6JSC/BL/19 Kommentare jeweiliges Kürzel (siehe Legende) + Kommentar Z – Proposal ist sehr sinnvoll Z zu Option 1 – unter dem Vorbehalt, dass wir in der GND Zeitangaben ganz anders angeben und bis auf Weiteres auch dabei bleiben wollen E – Ist die Ausnahme im Bsp. Williams, Helen, M. Phil. (oder X, Y., M.A.) S. 2 unter 9.19.1.7 sinnvoll? Das scheint eher wieder so eine überflüssige Ausnahme zu sein, die Katalogisierende verwirrt; Williams, Helen (M. Phil.) oder X., Y. (M.A.) geht doch auch, d.h. bei Other Designation sollte es keine Ausnahmen 1 6JSC/BL/20 6JSC/BL/21 6JSC/BL/22/rev 6JSC/BL/23 6JSC/BL/24 6JSC/BL rep/1 6JSC/CCC/15 6JSC/CCC/Discussion/1 geben oder man verzichtet generell auf die Klammern und trennt die Other Designation mit Komma und Spatium ab, z.B. Mose, Biblische Person statt Mose (Biblische Person). Diese Variante würden wir bevorzugen. Z, dass jede Agency selbst entscheidet; wir geben den Beruf ja nicht im normierten Sucheinstieg, sondern nur als Relation an; wenn das klar ist, Zustimmung, sonst müsste man das nochmal deutlich machen Prinzipiell Z – aber Hinweis: In der GND sind die israelitischen Stämme Sachbegriffe, z.B. Juda; sie als Familien zu definieren, ist gewöhnungsbedürftig Z, aber S. 5 unter 11.3.4.1 müsste ergänzt werden „A country associated with the corporate body is a country with which the body is identified or in which a corporate body carries out its activities.“ Z Z Z – das Anliegen des kanadischen Proposals ist u.E. berechtigt und sollte unterstützt werden. D.h. RDA sollte offener formuliert sein, so dass die gebräuchlichen Regelungen in den einzelnen Sprachen und Sprachfamilien zur Anwendung kommen können. Dann aber sollten konsequent die Sprachregelungen der jeweiligen Sprache zur Anwendung kommen und eben nicht die der Agency (das Proposal wendet sich dagegen, dass die englische Sprachregelung dominiert; das kann man auch auf das Deutsche übertragen). Beispiel: Bibliothèque nationale de France schreibt sich selbst offiziell so. Bisher - entsprechend RAK und auch entsprechend der GND-Übergangsregel K4 wurde jedoch das Adjektiv groß geschrieben, also: Bibliothèque Nationale de France. Nach unserer Erfahrung ist die Schreibweise gem. der deutschen Sprache hier für Katalogisierende verwirrend; sie sieht außerdem im internationalen Datenaustausch nicht schön aus. 6JSC/Chair/15/rev/2 6JSC/CILIP/4 6JSC/DNB/Discussion/2 6JSC/DNB/Discussion/3 Z 6JSC/ISSN/4 [DP] 6JSC/ISSN/5 6JSC/LC/27 AB – das Bsp. Ostholstein statt Kreis Ostholstein 2 S. 2 Mitte widerspricht unserer Regelung zur Ansetzung von Verwaltungseinheiten in der GND; außerdem müsste dieses Proposal im Kontext des DNB-Proposals zu den Places behandelt werden 6JSC/LC/28 6JSC/LC/29 6JSC/LC/30 6JSC/LC/31 Z – Proposal wurde in Abstimmung mit DNB (Bee) und BVB (Wolf-Dahm) erarbeitet und kommt den Bedürfnissen der Bibliotheken im deutschen Sprachraum, insbesondere auch der kirchlichen/theologischen Spezialbibliotheken sehr entgegen 6JSC/MusicWG/4 6JSC/MusicWG/5 6JSC/MusicWG/6 6JSC/MusicWG/7 6JSC/MusicWG/8 6JSC/MusicWG/9 6JSC/TechnicalWG/1 6JSC/TechnicalWG/2 6JSC/TechnicalWG/3 6JSC/TechnicalWG/4 3