Normdaten - Deutsche Nationalbibliothek

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1. September 2014
Stellungnahmen zu RDA Proposals
und Discussion Papers 2014
Von: BSB, Eva-Maria Gulder, [email protected] und BVB, Barbara Wolf-Dahm,
[email protected], Mitglieder der EG Normdaten und der
AG-RDA-UAG-GND
An: Edith Röschlau, E-Mail: [email protected]
Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahmen bis spätestens zum 4. September 2014
Legende: AB = Ablehnung / Z = Zustimmung / E = Enthaltung / K = Kommentar
Proposal
6JSC/ALA/27
6JSC/ALA/28
6JSC/ALA/29
6JSC/ALA/30
6JSC/ALA/31
6JSC/ALA/32
6JSC/ALA/33
6JSC/ALA/34
6JSC/ALA/35
6JSC/ALA/36
6JSC/ALA/Discussion/4
6JSC/BL/15/rev
6JSC/BL/16
6JSC/BL/17
6JSC/BL/18
6JSC/BL/19
Kommentare
jeweiliges Kürzel (siehe Legende) + Kommentar
Z – Proposal ist sehr sinnvoll
Z zu Option 1 – unter dem Vorbehalt, dass wir in
der GND Zeitangaben ganz anders angeben und
bis auf Weiteres auch dabei bleiben wollen
E – Ist die Ausnahme im Bsp. Williams, Helen, M.
Phil. (oder X, Y., M.A.) S. 2 unter 9.19.1.7
sinnvoll? Das scheint eher wieder so eine
überflüssige Ausnahme zu sein, die
Katalogisierende verwirrt; Williams, Helen (M.
Phil.) oder X., Y. (M.A.) geht doch auch, d.h. bei
Other Designation sollte es keine Ausnahmen
1
6JSC/BL/20
6JSC/BL/21
6JSC/BL/22/rev
6JSC/BL/23
6JSC/BL/24
6JSC/BL rep/1
6JSC/CCC/15
6JSC/CCC/Discussion/1
geben oder man verzichtet generell auf die
Klammern und trennt die Other Designation mit
Komma und Spatium ab, z.B. Mose, Biblische
Person statt Mose (Biblische Person). Diese
Variante würden wir bevorzugen.
Z, dass jede Agency selbst entscheidet; wir
geben den Beruf ja nicht im normierten
Sucheinstieg, sondern nur als Relation an; wenn
das klar ist, Zustimmung, sonst müsste man das
nochmal deutlich machen
Prinzipiell Z – aber Hinweis: In der GND sind die
israelitischen Stämme Sachbegriffe, z.B. Juda; sie
als Familien zu definieren, ist
gewöhnungsbedürftig
Z, aber S. 5 unter 11.3.4.1 müsste ergänzt
werden „A country associated with the corporate
body is a country with which the body is
identified or in which a corporate body carries out
its activities.“
Z
Z
Z – das Anliegen des kanadischen Proposals ist
u.E. berechtigt und sollte unterstützt werden.
D.h. RDA sollte offener formuliert sein, so dass
die gebräuchlichen Regelungen in den einzelnen
Sprachen und Sprachfamilien zur Anwendung
kommen können. Dann aber sollten konsequent
die Sprachregelungen der jeweiligen Sprache zur
Anwendung kommen und eben nicht die der
Agency (das Proposal wendet sich dagegen, dass
die englische Sprachregelung dominiert; das kann
man auch auf das Deutsche übertragen).
Beispiel: Bibliothèque nationale de France
schreibt sich selbst offiziell so.
Bisher - entsprechend RAK und auch
entsprechend der GND-Übergangsregel K4 wurde jedoch das Adjektiv groß geschrieben,
also: Bibliothèque Nationale de France.
Nach unserer Erfahrung ist die Schreibweise gem.
der deutschen Sprache hier für Katalogisierende
verwirrend; sie sieht außerdem im
internationalen Datenaustausch nicht schön aus.
6JSC/Chair/15/rev/2
6JSC/CILIP/4
6JSC/DNB/Discussion/2
6JSC/DNB/Discussion/3
Z
6JSC/ISSN/4 [DP]
6JSC/ISSN/5
6JSC/LC/27
AB – das Bsp. Ostholstein statt Kreis Ostholstein
2
S. 2 Mitte widerspricht unserer Regelung zur
Ansetzung von Verwaltungseinheiten in der GND;
außerdem müsste dieses Proposal im Kontext des
DNB-Proposals zu den Places behandelt werden
6JSC/LC/28
6JSC/LC/29
6JSC/LC/30
6JSC/LC/31
Z – Proposal wurde in Abstimmung mit DNB
(Bee) und BVB (Wolf-Dahm) erarbeitet und
kommt den Bedürfnissen der Bibliotheken im
deutschen Sprachraum, insbesondere auch der
kirchlichen/theologischen Spezialbibliotheken
sehr entgegen
6JSC/MusicWG/4
6JSC/MusicWG/5
6JSC/MusicWG/6
6JSC/MusicWG/7
6JSC/MusicWG/8
6JSC/MusicWG/9
6JSC/TechnicalWG/1
6JSC/TechnicalWG/2
6JSC/TechnicalWG/3
6JSC/TechnicalWG/4
3
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