Begründung - beim Kanton Aargau

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GROSSER RAT
WORTPROTOKOLL
35. Sitzung vom 26. August 2014 von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Art. 0533-0556)
Vorsitzender:
Thierry Burkart, Baden
Protokollführung:
Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretärin
Präsenz:
Anwesend 131 Mitglieder (Hans Dössegger, Seon, bis 11.40 Uhr)
Abwesend mit Entschuldigung 8 Mitglieder
Abwesend ohne Entschuldigung 1 Mitglied
Entschuldigt abwesend: Martin Brügger, Brugg; Ruedi Donat,
Wohlen; Antoinette Eckert, Wettingen; Kurt Emmenegger, Baden;
Vreni Friker-Kaspar, Oberentfelden; Sander Mallien, Baden; Richard
Plüss, Lupfig; Wolfgang Schibler, Bettwil
Unentschuldigt abwesend: Sandra Lehmann, Wohlen
Behandelte Traktanden
Seite
0533 Mitteilungen
1412
0534 Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten, Mitglied des Grossen Rats; Rücktritt
1413
0535 Neueingänge
1414
0536 Monika Stadelmann, SP, Bad Zurzach, (anstelle von Astrid Andermatt, Lengnau); Marco
Beng, CVP, Berikon, (anstelle von Alexandra Abbt, Islisberg); Edith Saner, CVP, Birmenstorf,
(anstelle von Max Läng, Obersiggenthal); Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rats
1414
0537 Motion Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli, vom 26. August 2014 betreffend Möglichkeit
eines Abkommens mit den Zahnärzten / Änderung des Dekrets über die Schuldienste;
Einreichung und schriftliche Begründung
1414
0538 Postulat Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach, und Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, vom
26. August 2014 betreffend Umfang von staatlichen Subventionen im Verhältnis zur Zahl der
Subventionsempfänger; Einreichung und schriftliche Begründung
1415
0539 Interpellation der GLP-Fraktion vom 26. August 2014 betreffend Musikunterricht im Kanton
Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
1415
0540 Interpellation der SVP-Fraktion vom 26. August 2014 betreffend Umgang der Polizeiorgane
mit sogenannten Gefährdungsmeldungen1 aus Anlass des Polizei-Einsatzes vom 13./14.
August 2014 in Baden ("Gerigate"); Einreichung und schriftliche Begründung
1416
0541 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden, Antoinette Eckert, FDP, Wettingen, Eva Eliassen
Vecko, Grüne, Turgi, Theres Lepori, CVP, Berikon, Marie-Louise Nussbaumer, SP,
Obersiggenthal (Sprecherin), Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg, und Lilian Studer,
EVP, Wettingen, vom 26. August 2014 betreffend Umsetzung der PAVO im Kanton Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
1417
1410
0542 Interpellation Martin Christen, SP, Spreitenbach, vom 26. August 2014 betreffend Schliessung
des Bruno Weber Parks Spreitenbach; Einreichung und schriftliche Begründung
1418
0543 Interpellation Rolf Haller, EDU, Zetzwil, vom 26. August 2014 betreffend Sanierung
Kantonsstrasse 332, Zetzwil-Gontenschwil; Einreichung und schriftliche Begründung
1419
0544 Interpellation Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach, und Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg,
vom 26. August 2014 betreffend Straffung von Staatsleistungen durch vermehrte
interkantonale Zusammenarbeit; Einreichung und schriftliche Begründung
1420
0545 Interpellation Robert Obrist, Grüne, Schinznach, vom 26. August 2014 betreffend Eckpunkte
einer kantonalen nachhaltigen Energiestrategie; Einreichung und schriftliche Begründung
1421
0546 Interpellation der BDP-Fraktion vom 25. März 2014 betreffend räumliche Zusammenlegung
KAPO und REPOL Bremgarten; Beantwortung; Erledigung
1421
0547 Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick; Fraktionserklärung
1423
0548 Kommissionswahlen in ständige Kommission Bildung, Kultur und Sport (BKS); Kenntnisnahme
1424
0549 Philip Conradin, Oberrohrdorf, Verwaltungsgericht, Ersatzrichter für den Rest der
Legislaturperiode 2013–2018; Wahl
1424
0550
Antrag auf Direktbeschluss der FDP-Fraktion vom 24. Juni 2014 betreffend Einreichung einer
Standesinitiative gemäss Art. 160 BV. Namens des Kantons Aargau soll mit einer
Standesinitiative der Bund dazu aufgefordert werden, mit höchster Priorität den 6-Spurausbau
der A1 im Kanton Aargau voranzutreiben; Erheblicherklärung; Zuweisung an die Kommission
Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV)
1425
0551 Sozialversicherung Aargau (SVA Aargau); Jahresbericht 2013; Genehmigung
1429
0552 Dekret zur Änderung von § 8 des Spitalgesetzes (einheitliche Baserate); Eintreten,
Detailberatung und Beschlussfassung
1433
0553 Aargauische Gebäudeversicherung (AGV); Geschäftsbericht 2013; Genehmigung
1440
0554 Postulat der Fraktion der Grünen (Sprecherin Monika Küng, Wohlen) vom 4. März 2014
betreffend Lebensmittelverluste im Kanton Aargau; Ablehnung
1444
0555 Interpellation Beatrice Beck-Matti, SP, Schafisheim, vom 25. März 2014 betreffend
Sterbebegleitung; Beantwortung und Erledigung
1448
0556 Interpellation Pascal Furer, SVP, Staufen, vom 25. März 2014 betreffend Beschriftung der
Arbeitskleider des Zivilschutzes; Beantwortung und Erledigung
1452
1411
0533 Mitteilungen
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 35. Sitzung der Legislaturperiode 2013/2016.
Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Es ist dies Frau Regierungsrätin Susanne Hochuli,
welcher wir an dieser Stelle ganz herzlich gratulieren. Ich habe mir erlaubt, ihr ein Geschenk zu
übergeben. Sie erhält eine CD von Simon Lipsig, "Badener Steine", ein Sackmesser – es ist
dasjenige des Grossratspräsidenten und nicht dasjenige der Militärdirektorin – sowie einen USBStick. Liebe Frau Hochuli, alles Gute zu Ihrem Geburtstag.
Am letzten Dienstagabend wurde das erste Jassturnier des Grossen Rats ausgetragen. Hoffentlich
nicht zum letzten Mal! Erfreulicherweise nahmen 22 Teams teil, bestehend aus Grossratsmitgliedern,
den Regierungsratsmitgliedern Dr. Urs Hofmann und Alex Hürzeler sowie Mitarbeitenden des
Parlamentsdiensts und der Staatskanzlei. Ich darf Ihnen die drei Siegerteams bekanntgeben:
1. Platz: Grossrätin Monika Stadelmann / Anne Rigert, Telefonzentrale Staatskanzlei
2. Platz: Grossrat Hansjörg Wittwer / Grossrätin Barbara Portmann
3. Platz Regierungsrat Alex Hürzeler / Grossratspräsident Thierry Burkart
Herzliche Gratulation und nochmals besten Dank denjenigen, die mitgeholfen haben, diesen
schönen und geselligen Abend zu organisieren.
Weiter hatte unser FC Grossrat zwei Einsätze: Am 19. August 2014 erreichte er ein 2:2 gegen die
Mannschaft der reformierten Landeskirche. Am Samstag, 23. August 2014 nahm der FC Grossrat
am "29. Turnier der Parlamente" in La Chaux-de-Fonds teil! Ich wurde gebeten, keine Resultate zu
vermelden. Diesbezügliche Auskünfte erhalten Sie direkt vom Coach, Adrian Ackermann. Trotzdem,
Mitmachen kommt vor dem Rang! Ich danke dem FC Grossrat für seinen Einsatz.
Gerne mache ich Sie auf die neue Präsentation in der Kulturvitrine im "Gordischen Knoten"
aufmerksam. Sie sehen dort einen Grabungsfund der Kantonsarchäologie. Am "Remigersteig" in
Brugg stiess man jüngst auf einen Grabstein der 40-jährigen Bürgerin MAXSIMILIA aus Bologna mit
ihrer 10-jährigen Sklavin. In dem bis dato unbekannten Gräberfeld konnten wertvolle Erkenntnisse
zur Grabkultur der Römer hierzulande gewonnen werden. Mitarbeitende der Kantonsarchäologie
stehen während der Mittagspause ab 12.30 bis 14.00 Uhr für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Ich habe einen Änderungsantrag zur Traktandenliste: Traktandum 8 soll vorgezogen und direkt nach
Traktandum 6 beraten werden. Damit wäre es dem betreffenden Kommissionspräsidenten möglich,
an einer Beerdigung teilzunehmen.
Die abgeänderte Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.
Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden
1. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG); Zusatzbotschaft zur Änderung des UVG; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit vom 2.07.2014
2. Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall
(NISSG); Vernehmlassung des Bundesamts für Gesundheit vom 3.07.2014
3. Verordnung über die Prämienkorrektur; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit vom 3.07.2014
4. Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA; SR 832.112.1); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit vom
3.07.2014
5. Arbeitsgruppenbericht zur IDA NOMEX-Massnahme 18; Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats vom 3.07.2014
26. August 2014
Art.-Nr. 0533
1412
6. Revision der Expatriates-Verordnung (ExpaV); Vernehmlassung zuhanden der Eidgenössischen
Steuerverwaltung vom 3.07.2014
7. RTVV-Teilrevision und Änderung der SRG-Konzession; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Kommunikation vom 14.08.2014
8. Neue Verordnung zur Untersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen; Vernehmlassung
zuhanden des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation vom 14.08.2014
9. Teilrevision der Medizinalberufeverordnung (MedBV, SR 811.112.0); Vernehmlassung zuhanden
des Bundesamts für Gesundheit vom 13.08.2014
10. Entwurf des Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz vom 20.08.2014
11. Wirtschaftlicher Übergang der radio 32 AG; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für
Kommunikation vom 13.08.2014
12. Vereinbarung RAV/LAM/KAST; Vereinbarung 2015 und Wirkungsmesse für das Jahr 2013; Vernehmlassung zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft vom 21.08.2014
13. Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL); Objektblätter für den Heliport Holziken und den Regionalflugplatz Birrfeld (Anpassung); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt
vom 21.08.2014
14. Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz; Vernehmlassung zuhanden des
Bundesamts für Umwelt vom 21.08.2014
15. Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI
über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (KLV); Massnahmen im Medikamentenbereich; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit vom 20.08.2014
Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur
Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden.
0534 Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten, Mitglied des Grossen Rats; Rücktritt
Vorsitzender: Ich habe Ihnen einen Rücktritt zu vermelden. Erlauben Sie mir, Ihnen das
Rücktrittsschreiben vorzulesen.
"Im August 1999 bin ich für den Bezirk Rheinfelden in den Grossen Rat nachgerückt. Bei vier
Grossratswahlen mit jeweils vier verschiedenen Wahlgesetzen durfte ich mich wieder wählen lassen.
Genau nach 15 Jahren und nach der Beratung des Geschäftsverkehrsgesetzes ist es Zeit, neuen
Kräften Platz zu machen. Mit Bedauern stelle ich fest, dass Minderheiten in unserem Parlament
unwillkommen sind. Das Miteinander in der Gesellschaft, aber auch eine gute Streitkultur, sind
wichtige Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben.
Speziell danken möchte ich allen, die sich für unseren Kanton einsetzen. Inhaltlich bin ich oft nicht
gleicher Meinung. Ich habe trotzdem viele konstruktive Sitzungen, gute Gespräche und
freundschaftliche Begegnungen über die Parteigrenzen hinaus erfahren dürfen. Für das Vertrauen
bei der Wahl zur Grossratspräsidentin 2010/2011 bedanke ich mich.
Ich wünsche Euch alles Gute und gerechte Lösungen bei politischen Themen. Mit freundlichen
Grüssen Patricia Schreiber-Rebmann"
Patricia Schreiber-Rebmann ist am 17. August 1999 in den Grossen Rat eingetreten. Sie war
Mitglied in den ständigen Kommissionen für Umwelt und Gewässer (1999-2005),
Staatsrechnungskommission (2000-2005), Aufgabenplanung und Finanzen (2005-2009) sowie in der
Geschäftsprüfungskommission (2005-2009). 2008/2009 war sie Vizepräsidentin 2, 2009/2010 Vizepräsidentin 1
und 2010/2011 Präsidentin des Grossen Rats.
26. August 2014
Art.-Nr. 0534
1413
Liebe Frau Schreiber, wir danken Ihnen herzlich für Ihre grosse Mitarbeit im Grossen Rat zum Wohle
des Kantons Aargau. Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute und freuen uns, wenn wir uns
wieder einmal begegnen.
0535 Neueingänge
1. Gesetz über die Standortförderung (Standortförderungsgesetz, SFG); Evaluation; Aufhebung der
Befristung (zuständig: Kommission VWA)
2. Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen; Genehmigung
der Änderungen (zuständig: Kommission BKS)
3. Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen
(DEPG); Änderung (zuständig: Kommission GSW)
4. Massnahmen zur Beseitigung der Kapazitätsengpässe bei den Familiengerichten; Zusatzkredit;
Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2015–2018; Anpassung (zuständig: Kommission JUS)
5. Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG);
Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung (zuständig: Kommission GSW)
0536 Monika Stadelmann, SP, Bad Zurzach, (anstelle von Astrid Andermatt, Lengnau); Marco
Beng, CVP, Berikon, (anstelle von Alexandra Abbt, Islisberg); Edith Saner, CVP, Birmenstorf,
(anstelle von Max Läng, Obersiggenthal); Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rats
Vom Grossen Rat werden gemäss § 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) folgende neue
Ratsmitglieder in Pflicht genommen:
-
Monika Stadelmann, SP, Bad Zurzach (anstelle von Astrid Andermatt, Lengnau)
Marco Beng, CVP, Berikon (anstelle von Alexandra Abbt, Islisberg)
Edith Saner, CVP, Birmenstorf (anstelle von Max Läng, Obersiggenthal)
0537 Motion Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli, vom 26. August 2014 betreffend Möglichkeit
eines Abkommens mit den Zahnärzten / Änderung des Dekrets über die Schuldienste;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli, wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, dem Grossen Rat eine Änderung des Dekrets 405.110 zu
unterbreiten, die es den Gemeinden ermöglicht, mit einzelnen Zahnärzten eigene
Rahmenabkommen abzuschliessen. Eltern, die die Reihenuntersuchung durch einen anderen
Zahnarzt durchführen lassen wollen, sollen die Leistung selber begleichen.
Begründung:
Die heutige Regelung sieht absolut keinen Wettbewerb vor. Der Regierungsrat und die
Zahnärztegesellschaft vereinbaren einen Tarif, an welchen sich die Zahnärzte und die Gemeinden zu
halten haben.
Diese Regelung hat 2 gewichtige Nachteile:
a) Es entsteht kein Wettbewerb – die Preise sind staatlich festgelegt
b) Die Gemeinden müssen in mühsamer Arbeit Hunderte von Einzelrechnungen verbuchen
26. August 2014
Art.-Nr. 0535-0537
1414
Eine offenere Formulierung würde es den Gemeinden erlauben, mittels einer Submission den
preisgünstigsten Anbieter zu ermitteln und diesen dann mit der Reihenuntersuchung zu beauftragen.
Dieser würde der Gemeinde am Schluss der Untersuchungen eine Rechnung senden.
So entstünde ein echter Wettbewerb und die administrativen Kosten würden massiv gesenkt.
Da im gleichen Dekret die Ernennung eines Schularztes möglich ist, sollte dies auch bei den
Zahnärzten problemlos möglich sein.
0538 Postulat Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach, und Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg,
vom 26. August 2014 betreffend Umfang von staatlichen Subventionen im Verhältnis zur Zahl
der Subventionsempfänger; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach, Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, und 18
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat bei der Vorlage des Subventionsberichts die
Entwicklung des Umfangs der staatlichen Subventionen im Verhältnis zur Zahl der Subventionsempfänger in der Zeitreihe 2006–2014, gegliedert nach Aufgabenbereichen, vorzulegen.
Begründung:
Angesichts der angespannten Finanzsituation des Kantons Aargau besteht noch erhebliches Einsparungspotenzial im Bereich der Subventionen. Überfällig ist die Vorlage eines kantonalen Subventionsberichts durch den Regierungsrat, den die FDP-Fraktion bereits am 30. April 2013 postulierte
(GR.13.90) bzw. am 3. Juni 2014 interpellierte (GR.14.120-1). Da der Regierungsrat die Arbeiten zur
Erstellung des Subventionsberichts auf Basis des Postulats der FDP-Fraktion vom 30. April 2013,
das vom Grossen Rats am 3. September 2013 stillschweigend überwiesen wurde, nur zögerlich an
die Hand nimmt, sind ergänzende Informationen aufzubereiten:
Der Subventionsbericht soll Ausführungen zum Umfang der staatlichen Subventionen nicht nur nach
Leistungsempfängergruppen, sondern auch im Verhältnis zur Zahl der Subventionsempfänger enthalten. Die Entwicklung des Subventionsumfangs soll anhand einer mehrjährigen Zeitreihe
aufgezeigt werden – so zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft, wo seit 2003 fast jeder sechste
Bauer seinen Betrieb aufgab und wo schweizweit alleine 2013 die Zahl der Betriebe um 2.4 Prozent
abge-nommen hat.
0539 Interpellation der GLP-Fraktion vom 26. August 2014 betreffend Musikunterricht im
Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der GLP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die heutige Organisation des aargauischen Instrumentalunterrichts ist lückenhaft und kompliziert.
Die Kosten für den Instrumentalunterricht an Musik- und Mittelschulen werden unterschiedlich von
Gemeinden, dem Kanton und von den Eltern der Schülerinnen und Schüler getragen.
Sowohl die Angebote als auch die Musikschultarife variieren sehr stark. Dies nicht nur über die
verschiedenen Stufen hinweg sondern auch innerhalb der einzelnen Stufen. So liegen sehr
26. August 2014
Art.-Nr. 0538-0539
1415
unterschiedliche Angebote für Primarschulkinder, Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie für
Jugendliche
und Lernende zwischen 16 und 20 Jahren vor. Die Höhe der Kosten ist stark abhängig von den
einzelnen Gemeinden.
Die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Stufen sowie Lernende werden im
Instrumentalunterricht finanziell ungleich behandelt. Eine genauere Analyse der heutigen Situation
drängt sich auf. Dies auch im Hinblick auf die klare Annahme des Verfassungsartikels zur
musikalischen Bildung.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Angebote bestehen im Bereich Instrumentalunterricht vom Vorschulalter bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr (Matura und Lehrabschluss)? Liegt dazu ein Konzept vor?
2. Ist ein quantitativ und qualitativ adäquates Angebot für alle Aargauer Schülerinnen und Schüler
bis zum 20. Lebensjahr ihrem individuellen Leistungstand entsprechend gewährleistet? Wenn ja,
wie sieht dieses aus?
3. Was gedenkt der Regierungsrat gegen allfällige Angebotslücken oder-mängel zu unternehmen?
4. Wie steht es im Kanton Aargau mit der Begabungsförderung im Instrumentalbereich? Gibt es ein
Konzept?
5. Werden die Instrumentalschülerinnen und -schüler früh genug erfasst und genügend gefördert?
Existiert eine Zusammenarbeit mit dem Tertiärbereich (Hochschulen für Musik)?
6. Wie gedenkt der Kanton Aargau den Gegenvorschlag zur Initiative "jugend+musik", der mit 75 %
Ja vom Aargauer Stimmvolk angenommen wurde, umzusetzen? Welcher Zeithorizont ist
vorgesehen und wer soll an der Ausarbeitung der Umsetzung beteiligt sein?
7. Wäre der Regierungsrat bereit, die musikalische Bildung im Kanton Aargau auf allen Stufen zu
durchleuchten um eine Homogenisierung der Angebote zu erreichen?
0540 Interpellation der SVP-Fraktion vom 26. August 2014 betreffend Umgang der
Polizeiorgane mit sogenannten Gefährdungsmeldungen1 aus Anlass des Polizei-Einsatzes
vom 13./14. August 2014 in Baden ("Gerigate"); Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SVP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Aus Anlass der ca. vierstündigen polizeilichen Ingewahrsamnahme einer 33-jährigen Frau aus dem
Kanton Bern in Baden vom 13./14. August 2014 und in Sorge um die persönliche Freiheit aller Bevölkerungskreise stellen wir die folgenden Fragen. Nachdem die Kantonspolizei bereits am 18. August
2014 von sich aus einzelne Medien über die Abläufe vom 13./14. August 2014 informiert hat, ist
davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit und das Parlament einen Anspruch auf vollständige
Information haben.
Der Regierungsrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Trifft es zu, dass die polizeiliche Ingewahrsamnahme der jungen Frau und deren Befragung am
13. August 2014 in Baden durch die Kantonspolizei und dass lediglich die Anhaltung und die Zuführung an die Kantonspolizei Baden durch die Stadtpolizei Baden erfolgten?
2. Erfolgte der polizeiliche Zugriff auf diese Frau gestützt auf § 31 Abs. 1 lit. b PolG (gemeldete
Selbstgefährdung)?
3. Welche Massnahmen sind gestützt auf § 31 Abs. 1 lit. b PolG zulässig?
4. Welche Gegenstände darf die Polizei einer Person bei Selbstgefährdung abnehmen?
26. August 2014
Art.-Nr. 0538-0539
1416
5. Sind gestützt auf § 31 Abs. 1 lit. b PolG auch Beschlagnahmungen von Natels zulässig, obwohl
Natels nicht als Instrumente für eine Selbstgefährdung geeignet sind?
6. Trifft es zu, dass die Kantonspolizei der jungen Frau das Natel wegnehmen wollte?
7. Trifft es zu, dass zwei Kantonspolizisten die junge Frau am Morgen des 14. August 2014 im KSB
besuchten und ihr Natel behändigen wollten? (Sachverhalt gemäss Medienberichten)
8. Falls ja: Wieso?
9. Wurde der Frau am 13. August 2014 die Möglichkeit eingeräumt, eine ihr nahestehende Person
zu verständigen und beizuziehen?
10. Gibt es einen schriftlichen Rapport über den Einsatz der Kapo Baden am 13./14. August 2014?
Gibt es ein Protokoll der Befragung der jungen Frau?
11. Welche Personen klären im Einzelfall ab, ob eine Selbstgefährdung besteht?
12. Hat die Kantonspolizei beide Natels (der Frau und des Badener Stadtammanns) kontrolliert, um
die Relevanz der an die KAPO Bern gerichteten Gefährdungsmeldung abzuklären?
13. Reicht es aus, wenn wie im vorliegenden Fall keine Fachperson (Arzt oder Psychologe) beigezogen wird, sondern die Gefährdungssituation von Polizisten beurteilt wird, obwohl die Beurteilung
vier Stunden in Anspruch nahm? Gibt es dazu Weisungen der Kapo (§ 2 Abs. 2 PolG)?
14. Wieso dauerte der Gewahrsam und die Abklärung ca. vier Stunden, nachdem keine
Selbstgefährdung vorlag und keine Fachperson beigezogen wurde, sodass die Frau mitten in der
Nacht entlassen wurde und nicht mehr mit dem öV nach Hause reisen konnte?
15. Wie lange dauert es im Normalfall vom Eingang einer Gefährdungsmeldung bis zum polizeilichen
Zugriff?
Der Regierungsrat wird höflich gebeten, die einzelnen Fragen je separat zu beantworten (keine pauschalen Antworten).
1
Nicht gemäss KESR (ZGB)
0541 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden, Antoinette Eckert, FDP, Wettingen, Eva Eliassen
Vecko, Grüne, Turgi, Theres Lepori, CVP, Berikon, Marie-Louise Nussbaumer, SP,
Obersiggenthal (Sprecherin), Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg, und Lilian Studer,
EVP, Wettingen, vom 26. August 2014 betreffend Umsetzung der PAVO im Kanton Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Jürg Caflisch, SP, Baden, Antoinette Eckert, FDP, Wettingen, Eva Eliassen Vecko, Grüne,
Turgi, Theres Lepori, CVP, Berikon, Marie-Louise Nussbaumer, SP, Obersiggenthal (Sprecherin),
Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg, Lilian Studer, EVP, Wettingen, und 37
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Im Jahre 2012 wurde auf eidgenössischer Ebene eine Teilrevision der Pflegekinderverordnung (PAVO) beschlossen. Diese wurde gestaffelt – auf den 1. Januar 2013 und den 1. Januar 2014 – in Kraft
gesetzt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat mit diesem Vorstoss um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist die Zahl der Kinder, die in einer Pflegefamilie betreut werden müssen,
gesamtschweizerisch, wie hoch im Aargau? Wie hoch ist die Zahl der Pflegeplätze im Kanton
Aargau? Wie viele Kinder können gemeinsam in einer Pflegefamilie aufgenommen werden?
2. Welches sind die Kriterien für die Erlangung der Bewilligungspflicht von Pflegeeltern? Wer legt
diese Bedingungen fest? In welchen Abständen wird diese Bewilligung überprüft?
26. August 2014
Art.-Nr. 0540
1417
3. Die neue PAVO beginnt mit Bestimmungen zum Kindeswohl und zur Mitwirkung von Pflegekindern. Wie geschieht die altersgemässe Information und Beteiligung des Kindes und wie wird
dessen persönliches Befinden "abgefragt"?
4. Erfüllt der Kanton Aargau die Auflagen, die sich aus der Melde- und Aufsichtspflicht ergeben?
5. Welche zentrale kantonale Stelle nimmt die Meldung der Anbieterinnen und Anbieter von
Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege entgegen und beaufsichtigt sie?
6. Ist diese mit genügend Ressourcen ausgestattet, um ihre Aufgaben, den gesetzlichen Vorgaben
entsprechend, zu erfüllen?
7. In diesem Zusammenhang: Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet diese Stelle? Wäre
dafür nicht eine Anpassung von kantonalem Gesetzesrecht erforderlich?
8. Wie weit werden im Kanton Aargau in diesem Zusammenhang Aufgaben durch private
Fachstellen – wir denken an die Fachstelle Pflegekind Aargau in Baden – übernommen, die der
Kanton erbringen müsste?
9. Ist in absehbarer Zeit beabsichtigt, die Leistungen dieser Fachstelle finanziell zu entgelten?
Konkret: Kann diese damit rechnen, dass sie in absehbarer Zukunft, wie in der dreijährigen
Pilotphase, vom Kanton (wie bisher via Lotteriefonds oder anderweitig) mindestens einen Teil
der für den Kanton erbrachten Leistungen vergütet erhält?
0542 Interpellation Martin Christen, SP, Spreitenbach, vom 26. August 2014 betreffend
Schliessung des Bruno Weber Parks Spreitenbach; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Martin Christen, SP, Spreitenbach, wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
In Form einer am Freitag, 22. August 2014 publizierten kurzen Medienmitteilung der von der
Stiftungsaufsicht eingesetzten kommissarischen Stiftungsrätin erfuhren die Öffentlichkeit und die
direkt Betroffenen, nämlich die Witwe und die Töchter des verstorbenen Künstlers sowie die
Angestellten des Bruno Weber Parks, der Skulpturenpark öffne am 19. Oktober 2014 "zum letzten
Mal seine Pforten". Grund der Schliessung sei "die angespannte finanzielle Situation der Bruno
Weber Stiftung". Gleichzeitig erhielten alle Angestellten die Kündigung auf den 20. November 2014.
Da es sich beim Bruno Weber Park anerkanntermassen um ein Gesamtkunstwerk von
internationaler Ausstrahlung und Bedeutung handelt und die aargauische Regierung gemäss § 13
Abs. 1 des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht vom 15. Januar 2013 die Aufsicht über die
BVSA ausübt, bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Ist nach Meinung des Regierungsrats die Schliessung des Bruno Weber Parks die einzige
Möglichkeit des Kantons, auf die finanziellen Schwierigkeiten der Bruno Weber Stiftung zu
reagieren?
2. Aus welchen Gründen hat die kommissarische Stiftungsrätin darauf verzichtet, "den
ordnungsgemässen Zustand der Stiftung herzustellen inklusive der Neubesetzung der
Stiftungsorgane", so wie das in der Verfügung vom 5. März 2014 unter Pos. 5 angekündigt
wurde?
3. Trifft es zu, dass schon vor dem Erlass der Verfügung vom 5.3.2014 mehrere Personen bereit
gewesen wären, ehrenamtlich als Stiftungsrätinnen und -räte mitzuarbeiten?
4. Wie lauten die Berichte der kommissarischen Stiftungsrätin an die BVG- und Stiftungsaufsicht
"über die Situation per 1. März 2014 sowie die getroffenen Massnahmen und die
vorgenommenen Arbeiten" (siehe Pos. 7 der Verfügung vom 5. März 2014)? Welche positiven
Leistungen, welche Fehler, Mängel und Unzulänglichkeiten des ehemaligen Stiftungsrats werden
erwähnt?
5. Trifft es zu, dass von den zehn zum Zeitpunkt des Gesamtrücktritts im Handelsregister
eingetragenen respektive gewählten Stiftungsrätinnen und -räten lediglich vier mit ihrer eigenen
Unterschrift ihren Rücktritt aus der Bruno Weber Stiftung erklärt haben?
26. August 2014
Art.-Nr. 0541
1418
6. Welche Gesamtkosten, die der Bruno Weber Stiftung belastet werden, hat das Verfahren der
BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau bis heute verursacht?
7. Wie sieht nach Meinung des aargauischen Regierungsrats die Zukunft des Bruno Weber Parks
aus? Ist er bereit, den Weiterbetrieb dieses Gesamtkunstwerks zu ermöglichen?
0543 Interpellation Rolf Haller, EDU, Zetzwil, vom 26. August 2014 betreffend Sanierung
Kantonsstrasse 332, Zetzwil-Gontenschwil; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Rolf Haller, EDU, Zetzwil, und 29 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die Verbindungsstrasse K332 von Zetzwil nach Gontenschwil befindet sich seit Jahren in einem sehr
schlechten Zustand.
Der Kanton, welcher für den Unterhalt der Strasse zuständig ist, saniert die Strasse seit Jahrzehnten
(!) nur äusserst spärlich mit wiederkehrenden Flickarbeiten.
Ein Radweg, zur Sicherheit der Fahrradfahrer, vor allem der Schüler, fehlt auf dieser
Ausserortsstrecke komplett.
Eine Sanierung/Erneuerung dieser einzigen Verbindungsstrasse von Zetzwil nach Gontenschwil ist
dringend angezeigt.
Am 29. November 1991 bewilligte die Einwohnergemeindeversammlung von Zetzwil einen
Verpflichtungskredit von CHF 152'000.– für die Sanierung und den Ausbau der
Gontenschwilerstrasse K332 mit einem Gehweg. Geschehen, ausser unzähligen Flickarbeiten, ist in
den letzten beinahe 23 Jahren nichts (siehe Bilder). Das Geschäft wurde nämlich an der
Gemeindeversammlung von Zetzwil am 4. Juni 2014 mit einem Betrag von etwas über CHF 16'000.–
abgeschlossen.
Für die Schüler, welche tagtäglich von Zetzwil nach Gontenschwil mit dem Fahrrad zur Schule
müssen, ist der Zustand der Strasse einerseits und das Fehlen eines Radweges andererseits eine
Zumutung. Für den Interpellanten ist diese Situation nicht mehr tragbar und es zeugt von
Verantwortungslosigkeit gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Die EDU hat bereits in
der Vernehmlassung zur Einzonung des Industriegebietes Mättenfeld in Gontenschwil, welches sich
am Ortseingang in Gontenschwil befindet, auf den Zustand der K 332 aufmerksam gemacht und
Massnahmen zur Verkehrssicherheit gefordert.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist sich der Regierungsrat bewusst, in welch schlechtem Zustand sich die K 332 befindet? Wann
wurde letztmals seitens des Departements BVU ein Augenschein vorgenommen?
2. Weshalb wurde die K 332 während den letzten mehr als 2 Jahrzehnten nicht komplett saniert
und kein Geh-/Radweg eingebaut, obwohl dies seit Beginn der neunziger Jahre geplant war?
3. Wie hoch sind die bis dato aufgelaufenen Kosten für die Dutzenden von kleineren und grösseren
Flickarbeiten an dieser Strasse?
4. Ist der Regierungsrat bereit, die dringend erforderliche Sanierung der K 332 mit gleichzeitigem
Einbau eines Geh-/Radweges kurzfristig an die Hand zu nehmen und umzusetzen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, auf dieser nur rund 350m langen und unübersichtlichen Strecke zu
prüfen, ob die heute gültige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h reduziert werden
kann?
26. August 2014
Art.-Nr. 0543
1419
0544 Interpellation Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach, und Jeanine Glarner, FDP, MörikenWildegg, vom 26. August 2014 betreffend Straffung von Staatsleistungen durch vermehrte
interkantonale Zusammenarbeit; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Daniel Heller, FDP, Erlinsbach, Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, und 19
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Angesichts der angespannten Finanzsituation des Kantons Aargau wie auch der umliegenden Kantone besteht noch erhebliches interkantonales Synergiepotenzial (Personal, Sachaufwand) bei der
Erbringung staatlicher und zugleich nicht hoheitlicher Leistungen (z. B. im Bereich Statistik, wo das
Aargauer Statistikamt mittlerweile beinahe im Wochenrhythmus Broschüren veröffentlicht, die von
geringer gesellschaftlicher und politischer Relevanz sind).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchen der 43 Aufgabenbereiche sieht der Regierungsrat ein grundsätzliches interkantonales
Synergiepotenzial bei der Erbringung von staatlichen Leistungen?
2. Mit welchen Einsparungen ist zu rechnen (Basis: Budgetjahr 2014), wenn das interkantonale
Synergiepotenzial konsequent umgesetzt werden könnte?
3. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass insbesondere im Bereich der statistischen Leistungen ein erhebliches Synergiepotenzial in der interkantonalen Zusammenarbeit besteht?
26. August 2014
Art.-Nr. 0544
1420
0545 Interpellation Robert Obrist, Grüne, Schinznach, vom 26. August 2014 betreffend
Eckpunkte einer kantonalen nachhaltigen Energiestrategie; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Robert Obrist, Grüne, Schinznach, und 8 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Im Herbst 2014 wird der Regierungsrat dem Grossen Rat eine kantonale Energiestrategie
präsentieren. Wie in seiner Antwort auf die Interpellation 13.254 Martin Christen, SP, Spreitenbach,
erwähnt, unterstützt er dabei den Entscheid des Bundes, die Stromversorgung der Schweiz ohne
Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird sich die Energiestrategie des Kantons Aargau am energiepolitischen Modell einer "2000Watt-Gesellschaft" der ETH Zürich orientieren?
2. Wie wird sichergestellt, dass zur Umsetzung der kantonalen Energiepolitik auf die
Inbetriebnahme von Kraftwerken, welche ausschliesslich oder teilweise fossile Energieträger (z.
B. Erdgas) einsetzen, auf Kantonsgebiet verzichtet wird?
3. Im Kanton Aargau liegen Gebiete, welche schweizweit die höchste Wärmestromdichte aufweisen
und daher für die Nutzung der tiefen Geothermie prädestiniert sind. Zeigt die kantonale
Energiestrategie Wege zur Nutzung dieser Potenziale auf?
4. Der Bund setzt mit der Energiestrategie 2050 ehrgeizige, aber erreichbare Ziele. Die Kantone
sind gemäss der Aufgabenteilung mit dem Bund vor allem für die Steigerung der Energieeffizienz
im Gebäudebereich verantwortlich. Besteht ein Minimalziel betreffend einer jährlichen
Erneuerungsrate der Liegenschaften im Kanton Aargau? Wenn nein, ist der Regierungsrat
bereit, eine solche Erneuerungsrate von jährlich mindestens 2 % in die kantonale
Energiestrategie aufzunehmen?
5. Wird die kantonale Energiestrategie aufzeigen, wie diese jährliche Erneuerungsrate im
Gebäudebereich erreicht wird?
6. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn möchte die fossilen Energien im Gebäudebereich
gemäss Medienmitteilung vom 23.6.2014 um die Hälfte reduzieren. Dazu soll der
Energieverbrauch von Raumwärme und Warmwasser um 30 Prozent gesenkt und die
erneuerbare Wärmeproduktion verdoppelt werden. Auch die Industrie solle die Sparpotenziale
von rund 10 Prozent nutzen. Diese Ziele sollen ohne Zunahme des Stromverbrauchs erreicht
werden und alle 4 Jahre ein Reporting- Bericht erstellt werden.
0546 Interpellation der BDP-Fraktion vom 25. März 2014 betreffend räumliche
Zusammenlegung KAPO und REPOL Bremgarten; Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 0399)
Mit Datum vom 2. Juli 2014 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet.
Vorbemerkungen
Die Kantonspolizei und die Immobilien Aargau prüften im Frühjahr/Sommer 2012 gemeinsam mit der
Regionalpolizei Bremgarten die Zusammenlegung der beiden Polizeiposten im neuen Gebäude am
Bahnhof Bremgarten, auf das die Interpellation Bezug nimmt. Im August 2012 teilte der Stadtammann von Bremgarten der Kantonspolizei und den Immobilien Aargau mit, dass die Regionalpolizei
aus Kostengründen das Projekt nicht weiterverfolgen könne. Es bestanden damals keine Anhaltspunkte, dass die Verantwortlichen der Regionalpolizei auf diesen Entscheid zurückkommen könnten.
26. August 2014
Art.-Nr. 0545-0546
1421
Auf die Weiterbearbeitung der Verlegung des Postens der Kantonspolizei in das neue Gebäude am
Bahnhof wurde verzichtet. Die erheblichen Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Standort waren
ohne Synergien mit der Regionalpolizei nicht vertretbar. Zudem bietet der heutige Standort des Kantonspolizeipostens mittelfristig über ein ausreichendes Angebot an Räumen sowie Parkplätzen und
Garageplätzen. Die Zu- und Wegfahrt ist nur an 15–20 Tagen pro Jahr durch Anlässe im Altstadtbereich eingeschränkt. An diesen wenigen Tagen kann auf Ersatzparkplätze ausgewichen werden, was
aus Sicht der Kantonspolizei kein Problem darstellt. Nach dem Rückzug der Regionalpolizei aus dem
Projekt für einen gemeinsamen Posten wurde 2013 für bauliche Massnahmen zur Optimierung des
Betriebs und der Sicherheit am bestehenden Standort der Kantonspolizei ein Kredit von Fr.
150'000.– bereitgestellt. Davon wurden effektiv Fr. 120'000.– beansprucht.
Zur Frage 1: "Gedenkt der Regierungsrat, auf diese vorschnelle und wenig durchdachte
Entscheidung zurückzukommen? Die aktuelle Situation mit dem erst in Planung befindlichem Auszug
der REPOL in die Bahnhofsliegenschaft würde dies noch zulassen."
Wie bereits dargelegt, bestanden nach dem Rückzug der Regionalpolizei aus dem gemeinsamen
Projekt keine Anhaltspunkte, dass die Verantwortlichen auf diesen Entscheid zurückkommen könnten. Am bestehenden Standort, der grundsätzlich den Bedürfnissen der Kantonspolizei entspricht,
waren anderseits für eine optimale Nutzung verschiedene bauliche Verbesserungen notwendig. Mit
den oben erwähnten Massnahmen wurden die erforderlichen Optimierungen realisiert. Bei einem
Wegzug der Kantonspolizei müssten die getätigten Investitionen kurzfristig abgeschrieben werden,
was nicht vertretbar wäre. Am Verbleib am bisherigen Standort der Kantonspolizei wird deshalb festgehalten.
Zur Frage 2: "Welche Einsparungsmöglichkeit in Relation zu den ungenutzten Synergien sieht der
Regierungsrat bei einem Verbleib der KAPO im Haberhaus? Oder gibt es sie mittel- und langfristig
gar nicht?"
Der Jahresmietzins für den heutigen Standort der Kantonspolizei beträgt Fr. 85'300.– (inklusive
Anteil für die Investitionen in den Mieterausbau von Fr. 120'000.–). Im neuen Gebäude am Bahnhof
würde der Jahresmietzins Fr. 88'800.– betragen. Zudem würde ein Investitionsbedarf für den
Mieterausbau von Fr. 630'000.– anfallen. Unter Berücksichtigung der Kosten für den Mieterausbau
würden sich die jährlichen Kosten im Gebäude am Bahnhof auf Fr. 125'000.– belaufen. Die
Synergien mit der Regionalpolizei führen nicht zu quantifizierbaren Einsparungen. Der Mehraufwand
im Gebäude am Bahnhof wurde somit rund Fr. 40'000.– pro Jahr betragen.
Zur Frage 3: " Wie sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, den KAPO-Standort Bremgarten dem
künftigen Bevölkerungswachstum in dieser Region anzupassen? Oder gibt es keine Möglichkeit
mehr, weil das Haberhaus vollständig belegt ist und die Zahl der Parkplätze nicht vergrössert werden
kann?"
Der Posten der Kantonspolizei in Bremgarten verfügt über einen Personalbestand von acht Polizisten und einer Zivilangestellten. Unter Berücksichtigung der Polizeikräfte der Regionalpolizei, welche
zu einem grossen Teil die Aufgaben der Grundversorgung im Bereich der öffentlichen Sicherheit
wahrnimmt, ist dieser Bestand auch mittelfristig ausreichend. Eine Erhöhung des Bestands der Kantonspolizei in Bremgarten ist im Rahmen des laufenden Personalaufwuchses im Polizeibereich nicht
vorgesehen. In den nächsten Jahren werden die heutigen Standorte der Kantonspolizei im Hinblick
auf die langfristige Entwicklung einer Überprüfung unterzogen. Auch unter Berücksichtigung damit
verbundener möglicher Veränderungen erweist sich der mittelfristige Verbleib am bisherigen
Standort der Kantonspolizei zur Wahrung der Handlungsfreiheit als sachgerecht.
26. August 2014
Art.-Nr. 0546
1422
Zur Frage 4: "Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgender Aussage des DVI-Generalsekretärs (AZ
19.3.2014): Was spricht eigentlich aus Kantonssicht gegen gemeinsame Polizeiposten? "Gar nichts",
widerspricht Hanspeter Fricker. Bestes Beispiel dafür sei der Posten Rheinfelden, und in Lenzburg
sei ebenfalls ein gemeinsamer Posten beschlossen worden?"
Gemeinsame Posten der Kantonspolizei und der Regionalpolizei sind für die Zusammenarbeit der
beiden Polizeiorganisationen und wegen der gemeinsamen polizeilichen Anlaufstelle für die Bevölkerung grundsätzlich sinnvoll. An verschiedenen Standorten sind deshalb gemeinsame Posten
realisiert worden beziehungsweise in Planung. In Bremgarten war die Kantonspolizei ursprünglich
ebenfalls an einem gemeinsamen Posten interessiert. Nachdem aufgrund des Rückzugs der
Regionalpolizei am bestehenden Standort Investitionen für verschiedene Optimierungen
vorgenommen wurden, entspricht dieser vollumfänglich den Bedürfnissen der Kantonspolizei. Zudem
wäre ein gemeinsamer Posten für den Kanton mit einem wesentlichen finanziellen Mehraufwand
verbunden. Deshalb wird in Bremgarten unter den heutigen Umständen auf die Beteiligung der
Kantonspolizei an einem gemeinsamen Posten verzichtet.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'163.–.
Mit Datum vom 23. Juli 2014 hat sich Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, gemäss § 84 Abs. 2
GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats teilweise befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit
erledigt.
0547 Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick; Fraktionserklärung
Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick: Die letzten Tage haben wieder einmal aufgezeigt, wie
schnelllebig unsere Zeit ist. Vorletzte Woche noch war es "das" Thema, letzte Woche wurde es durch
ein Neues ersetzt. Dennoch greife ich die Debatte rund um die Sozialhilfe und die Asylpolitik auf, da
es für unsere Partei zentrale Themen sind.
Als sozialdemokratische Partei fühlen wir uns den Hilfsbedürftigen immer mehr verpflichtet als allen
anderen. Menschen, und gerade all jene, die nicht unbedingt auf der Sonnenseite des Lebens
stehen, dürfen niemals zur Sache entwürdigt werden. Diese Moral des Ausgleichs hat für uns mit
Menschenrechten, Menschenwürde und Frieden zu tun. Was da in den letzten Monaten abging, hat
eindeutig die Schmerzgrenze überschritten. Die Aussenwirkung unseres Kantons gibt zu denken und
ist nicht vereinbar mit dem modernen und innovativen Kanton, der wir sein wollen. Mit einem Kanton,
der mit Ausgrenzung auf sich aufmerksam macht, der gegen Kriegsflüchtlinge feiert, in dem
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger Menschen zweiter Klasse sind und dem der Bezug zu realen
Problemen abhandengekommen ist, wollen und können wir uns nicht identifizieren. Wir wollen einen
anderen Kanton Aargau!
Wir haben reagiert und mit einer Medienmitteilung zu einem Stopp des Fremdenhasses und der
Ausgrenzung in unserem Kanton aufgerufen. Wir haben dieses Parlament mitverantwortlich gemacht
für diese Stimmung. Es ist beschämend, wie bei uns mit Asylsuchenden und Sozialhilfebezügerinnen
und -bezügern umgegangen wird. Vor allem beschämend ist, in welcher Form es passiert. Es muss
zu denken geben, wie salonfähig in unserem Kanton menschenunwürdiges Verhalten geworden ist.
Bisweilen überkommt uns das Gefühl, dass jegliche Empathie gegenüber den Nöten anderer
Menschen verloren geht – auch hier bei uns im Grossen Rat, wo einige Vertreter sich regelmässig
mit diffamierenden Äusserungen zu profilieren versuchen.
Wie entsteht Fremdenhass? Wo fängt eine Ausgrenzung an? Es gibt auf diese Fragen sicher keine
abschliessenden Antworten. Was aber klar ist: Die Politik und die politischen Amtsträgerinnen und
Amtsträger – also auch wir – nehmen eine entscheidende Rolle ein und tragen eine grosse
Verantwortung. Wir können durch unsere Diskussionen und Debatten Wesentliches zu einer
Gesamtstimmung beitragen. Wir haben es in der Hand, mit unseren Entscheidungen zu
26. August 2014
Art.-Nr. 0547
1423
signalisieren, dass eine Gesellschaft für den Zusammenhalt eine Breite von Aufgaben zu
übernehmen
hat
und
dass
sozialer
Frieden und eine gesunde Gesellschaft zusammengehören. Wir haben es in der Hand, mit einer
Steuerpolitik den Gemeinden zu ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Oder wir können – und das
ist genau der Zustand in unserem Kanton – eine Ausgrenzungspolitik betreiben und hochaktuell mit
einer regressiven Steuer- und Sparpolitik auf Kosten der Schwächsten den sozialen Frieden in
unserem Kanton gefährden.
Die SP Aargau wehrt sich gegen diese negative Stimmungsmache gegenüber weniger privilegierten
Menschen. Wir werden uns für einen offenen und gastfreundlichen Kanton einsetzen, der als Teil
eines sehr reichen Landes mit hohem Lebensstandard seinen Beitrag zu einer humanitären und
solidarischen Schweiz leistet.
0548 Kommissionswahlen in ständige Kommission Bildung, Kultur und Sport (BKS);
Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro mit Beschluss vom 10. Juli 2014 gestützt auf die §§ 12
und 13 des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgenden Wahlen in eigener Kompetenz vorgenommen:
Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS)
- Kathrin Scholl, Lenzburg, als Mitglied (anstelle von Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick)
- Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, als stellvertretendes Mitglied (anstelle von Alfred Merz, Menziken)
Keine Wortmeldungen.
Kenntnisnahme
0549 Philip Conradin, Oberrohrdorf, Verwaltungsgericht, Ersatzrichter für den Rest der
Legislaturperiode 2013–2018; Wahl
Der Rat behandelt den Antrag des Büros vom 2. Juli 2014. Gestützt auf Bericht und Antrag der
Kommission für Justiz sei Philip Conradin, Oberrohrdorf, für den Rest der Amtsperiode 2013/18 als
Ersatzrichter am Verwaltungsgericht zu wählen. Gleichzeitig wird stille Wahl gemäss § 62a der
Geschäftsordnung beantragt.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmung (Antrag auf stille Wahl)
Der Antrag auf stille Wahl wird mit 130 gegen 0 Stimmen angenommen.
Beschluss
Für den Rest der Legislaturperiode 2013–2018 wird als Ersatzrichter am Verwaltungsgericht gewählt:
- Philip Conradin, Oberrohrdorf
26. August 2014
Art.-Nr. 0551
1424
0550 Antrag auf Direktbeschluss der FDP-Fraktion vom 24. Juni 2014 betreffend Einreichung
einer Standesinitiative gemäss Art. 160 BV. Namens des Kantons Aargau soll mit einer
Standesinitiative der Bund dazu aufgefordert werden, mit höchster Priorität den 6-Spurausbau
der A1 im Kanton Aargau voranzutreiben; Erheblicherklärung; Zuweisung an die Kommission
Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV)
(vgl. Art. 0504)
Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin: Die FDP hat die Standesinitiative eingereicht mit dem Text
"Namens des Kantons Aargau soll mit einer Standesinitiative der Bund dazu aufgefordert werden, mit
höchster Priorität den 6-Spurausbau der A1 im Kanton Aargau voranzutreiben."
Zur Begründung: Die Überprüfung des Nationalstrassennetzes für das Jahr 2030 – also in 15 bis 16
Jahren – durch den Bund hat ergeben, dass sich die Engpässe weiter verschärfen und räumlich
ausdehnen. Im Aargau erreicht die A1 die höchste Engpassstufe III. Es besteht Handlungsbedarf.
Der Grossraum Baregg steht schweizweit bereits an dritter Stelle der Stauschwerpunkte. Nur die
Zählstelle Neuenhof misst einen durchschnittlichen Tagesverkehr von rund 125'000 Fahrzeugen und
ist somit in Bezug auf das Verkehrsaufkommen – nach Wallisellen und Muttenz – an dritter Stelle.
Die A1 zählt zu den am stärksten belasteten Strassen in der Schweiz. Die Prognosen bezüglich des
Verkehrsaufkommens zeigen, dass auf diesen Abschnitten auch in Zukunft das grösste Wachstum
zu erwarten ist. Ich möchte Sie bitten, zu beachten, dass die Nationalstrassen lediglich rund 2,5
Prozent des gesamten Strassennetzes in der Schweiz ausmachen – das ist ein sehr kleiner Teil,
auch der Flächenbedarf ist entsprechend klein. Sie absorbieren aber rund 43,0 Prozent des
gesamten Verkehrs. Sie sind somit die Hauptverkehrsadern. Sie umfassen dazu, wie gesagt, am
wenigsten Land bezüglich Verkehrsaufkommen. Während der Verkehr seit 1990 auf der Strasse im
Allgemeinen um rund 20,0 Prozent zugenommen hat, hat sich auf den Nationalstrassen die
Zunahme verdoppelt. Der Trend, dass sich der Verkehr auf die Nationalstrassen verlagert, geht
ungebremst weiter. Bei Kapazitätsüberschreitungen – das bitte ich Sie zu beachten – wird durch den
Stau nicht nur der Fernverkehr behindert, auch der regionale Nahverkehr wird behindert, weil es
Ausweichmanöver gibt.
Zwischen Bern und Zürich beträgt der Nahverkehr auf der A1 teilweise über 70,0 Prozent. Im Aargau
sind 60,0 Prozent der Benutzer Aargauer und Aargauerinnen. Das betrifft uns direkt. Es geht also
auch darum, zu verhindern, dass die aargauischen Städte und Dörfer durch Umgehungsverkehr
zusätzlich belastet werden. Es geht nicht um mehr Strassen und schnellere Erreichbarkeit, es geht
primär darum, den Verkehr und Regionalverkehr dort zu kanalisieren, wo er hingehört. Der
konsequente 6-Spurausbau der A1 im Aargau wird vorderhand erst im dritten Modul behandelt und
ist somit beim Bund also als dritte Priorität des Engpassbeseitigungsprogrammes vorgesehen.
Dessen Umsetzung würde im Jahr 2040 erfolgen. Bis dahin sind die Kapazitätsgrenzen der Aargauer
Nationalstrassen masslos überschritten. Damit ist auch der Regionalverkehr tangiert. Das möchte ich
hier noch einmal betonen.
Es ist unverständlich, dass die Engpassbeseitigung im Kanton Aargau beim Bund offensichtlich nicht
höchste Priorität geniesst und ins dritte Modul zurückgestuft wurde. Der Bund wird daher
aufgefordert, diese Rückstufung rückgängig zu machen. Die A1 soll im Kanton Aargau mit höchster
Priorität durchgehend auf sechs Spuren ausgebaut werden.
Es ist nicht eine alleinige aargauische Position. Es haben andere Kantone dasselbe gemacht. Wenn
wir es nicht machen, werden wir tatsächlich ins dritte Modul zurückversetzt.
Ich bitte Sie, der Standesinitiative zuzustimmen. Die Kommission kann dann darüber beraten.
Jürg Caflisch, SP, Baden: Weil flüssiger Verkehr weniger CO2 produziere als stockender, müsse der
Stau weg und dies gelinge am besten mit dem Bau neuer Strassen, sagte sinngemäss AutoSchweiz-Chef Andreas Burgener im Blick. Diese Argumentation greift aber ins Leere. Allein schon
der Bau neuer Strassen belastet eine nicht mehr vermehrbare und daher kostbare Ressource – es
ist der Boden. ETH-Professor Anton Gunzinger hat berechnet, dass in der Schweiz die Fläche aller
Strassen und ihrer angrenzenden, nicht nutzbaren Flächen sowie sämtliche Parkplätze 1'200 km2
26. August 2014
Art.-Nr. 0550
1425
Land beanspruchen. Also dreimal mehr als alle Gebäude in der Schweiz. Zudem lösen neue
Strassen den Stau nicht auf, sondern verlagern den Stau bloss bis zum nächsten Engpass, was
Begehrlichkeiten für einen weiteren Ausbau weckt. Die Wachstumsspirale dreht sich. Die
vergangenen 50 Jahre Verkehrsplanung zeigen überdies: Neue Strassen erzeugen mehr Verkehr,
weil ein besseres Angebot die Nachfrage erhöht.
Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft zum Programm der Engpassbeseitigung, wieso der
Ausbau der A1 auch in einer Ausbaustrategie nur dritte Priorität hat. Zitat: "...Weiterhin dem Modul
zugeordnet bleibt das Projekt zwischen Aarau Ost und Birrfeld. Eine Kapazitätserhöhung der
Nationalstrasse auf diesem Abschnitt würde den Druck auf die bereits wieder absehbare Überlastung
des Baregg-Tunnels und die Überlastung des Nationalstrassennetzes im Raum Zürich weiter
verschärfen."
Der Ausbau der Autobahn wird die Kantonsstrassen nicht entlasten. Das Beispiel der dritten BareggRöhre zeigt, dass ein Ausbau der Autobahn keinen Entlastungseffekt auf das untergeordnete
Strassennetz hat. Die Verkehrsbelastung auf den Kantonsstrassen in der Region hat nach der
Eröffnung des Baregg-Tunnels nach kurzer Zeit wieder zugenommen. Der Strassenbau trägt selber
zum Verkehrswachstum bei. Dies ist nicht bloss eine Behauptung, sondern gut belegt. Es gibt drei
Mechanismen, die zusammen zum Verkehrswachstum beitragen. Das Zeitbudget, das man für die
Mobilität aufwendet, ist etwa konstant und beträgt circa 90 Minuten pro Tag. Der Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur führt dazu, dass man in der zur Verfügung stehenden Zeit weitere Strecken
zurücklegen kann. Das ist der sogenannte Zeitbudgeteffekt. Durch neue Strassenverbindungen
werden neue, weiter entfernte Ziele attraktiv, sogenannte Zielwahleffekte. Intelligenter wäre es, den
Verkehr in den bestehenden Infrastrukturen mit marktwirtschaftlichen Preismechanismen besser zu
lenken. Nur wenn der Nutzer die Kosten seiner Mobilitätsentscheide spürt, hat er einen Anreiz, dies
auch zu berücksichtigen. Mobility Pricing verfolgt diesen Ansatz, der auch in bürgerlichen Kreisen
Zuspruch findet – etwa von der Denkfabrik Avenir Suisse. In diesem System berappen die Nutzer die
vollen Kosten oder zumindest einen grösseren Teil davon als bisher. Je nach Strecke und Zeit kostet
die Fahrt mehr oder weniger. Der Bundesrat hat dazu einen Bericht in Aussicht gestellt.
Um die verkehrstechnischen Probleme wie Staus etc. zu lösen, sind für alle Strassenausbauten
alternative Massnahmen zu ergreifen. Stichworte: Verkehrsmanagement, Pförtnerungen. Der
Verkehr muss auf dem bestehenden Strassennetz erträglicher gestaltet werden. Stichwort: Berner
Modell. Es geht nicht darum, die Menschen zu einem anderen Verhalten zu erziehen, sondern
darum, Verkehrs- und Siedlungsstrukturen zu schaffen, in denen ein anderes, weniger Verkehr
erzeugendes Verhalten vernünftig und zwangslos möglich ist. Wichtig ist aber in diesem speziellen
Fall zu betonen, dass der 6-Spurausbau der A1 nicht einmal aus einer Ausbauoptik Sinn macht.
Auch wer glaubt, mit Strassenbauten liessen sich Verkehrsprobleme lösen, beginnt nicht bei der A1
im Aargau. Von einem Ausbau der A1 profitieren nur die Strassenbaufirmen. Wer heute die
Forderungen nach einem Ausbau der A1 aufstellt, der betreibt nicht Verkehrs- sondern reine
Interessenpolitik.
Gemäss einer Studie der Credit Suisse (CS) über Standortfaktoren hat der Kanton Aargau im
Vergleich mit anderen Kantonen seine grösste Stärke bei der verkehrstechnischen Erreichbarkeit.
Bei anderen Faktoren schneidet er aber schlechter ab. Schwächen hat er insbesondere beim
Ausbildungsstand der Bevölkerung. Statt das Geld in die Strassen zu stecken, würden wir es
demzufolge besser in die Bildung investieren.
Martin Keller, SVP, Obersiggenthal: Jürg Caflisch: Sie können vielleicht gut Flanken schlagen, die
man dankend annimmt. Aber das, was Sie vorher gesagt haben, geht einem nicht so schnell den
Hals runter.
Die SVP-Fraktion unterstützt diese Standesinitiative mit den Argumenten, die uns Bernhard Scholl
hier klar und deutlich vorgelegt hat. Wir gehen sogar noch weiter, sehen wir doch genau beim
Baregg wieder ein Nadelöhr. Auch das ist anzupacken, aber das ist ja dann in der
Kommissionsarbeit zu tätigen.
26. August 2014
Art.-Nr. 0550
1426
Esther Gebhard-Schöni, EVP, Möriken-Wildegg: Ich hoffe, es bleibt Martin Keller nicht noch mehr im
Hals stecken. Wer und was hat höchste Priorität? Wer und was kommen zuerst dran? Wer und was
waren schon dran? Die Strassen sind verstopft – vor allem in den Stosszeiten. Ein wesentliches
Problem scheint der Nahverkehr zu sein, der "hausgemachte"! Die EVP sieht ein noch grösseres
Problem als das auf der Nationalstrasse selber – nämlich das Hin- und Wegkommen zur und von der
Autobahn. Dort läuft der Verkehr oft nicht mal im Schritttempo. Es ist verständlich, dass man da
Abhilfe schaffen möchte – das kommt bei den Bürgern ja gut an! Aber ist diese Standesinitiative
zielführend?
Geht man auf die Internetseiten des ASTRA (Bundesamt für Strassen) ist schnell ersichtlich, dass
ähnliche Probleme wie im Aargau auch andernorts in der Schweiz bestehen. Es gibt in allen
Regionen der Schweiz Dringendes. Der Aargau wurde in den vergangenen Jahren nicht schlecht
bedient. Aber ich muss Bernhard Scholl recht geben: Die A1 ist wirklich extrem verstopft und
überbelastet.
Die EVP unterstützt die Bestrebungen eines Gesamtverkehrskonzepts. Alle Strassen zusammen
ergeben ein Netzwerk und ihre Leistungsfähigkeit hängt eng zusammen. Wenn Ab- und Zufluss
nachher nicht stimmen, dann nützt ein 6-Spurausbau, auch wenn er noch so schnell kommt, nichts.
Der Bundesrat ist mit verschiedensten Massnahmen dran, zum Beispiel mit "Via Sicura", das zum
Ziel hat, bestehende Regeln besser durchzusetzen und Massnahmen gestaffelt einzuführen; dem
Einsatz von effizienteren Fahrzeugen durch Technologieentwicklung – und aus all den Problemen
folgernd – die Schaffung des neuen Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF)
sowie die langfristige Prüfung eines neuen Finanzierungsmodells für Strasse und Schiene mit
Mobility Pricing.
Weiter wird die Pannenstreifenumsetzung (PUN) im Pilot bei Morges-Ecublens erprobt und für
weitere Standorte in der Schweiz geprüft. Diese PUN soll helfen, die Verkehrsspitzen bis 2020 auf
Teil-strecken zu brechen. Bis jetzt sind die Resultate verheissungsvoll. Aber auch sie sind
kostenintensiv, weil es bauliche Verstärkung für die Pannenstreifen braucht und sie ein
Überwachungssystem erfordern, damit das Verkehrsaufkommen erfasst und die entsprechende
Signalisation aufgeschaltet werden kann, um schnell den Verkehr zu steuern. Hier könnte ich mir
vorstellen, dass es auch im Aargau Potenzial gibt, natürlich mit den entsprechenden "Abflüssen" via
Kantonsstrassen.
Wir alle sind gern mobil, aber diese Mobilität ist in unserem Land an die Kapazitätsgrenze gestossen.
Die EVP ist überzeugt, dass auch mit mehr und noch schnellerem Strassenausbau das Problem
nicht gelöst wird. Es braucht zusätzlich andere Lösungen, um besser durchzukommen. Zum Beispiel
neue Arbeitszeitmodelle, bei welchen dann die Wirtschaft gefragt ist, genügend Wohnungen
bereitzustellen, die im urbanen Gebiet erschwinglich sind und dadurch weniger Pendlerströme
generieren. Daneben verursachergerechte Preise und die Durchsetzung von Massnahmen. Ich
denke hier an die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit, die Vermeidung von
dauernden Spurwechseln sowie ein Verbot von "Elefantenrennen". Ganz wichtig ist aber die Nutzung
des ÖV!
Die EVP lehnt den Antrag auf Direktbeschluss zur Einreichung dieser Standesinitiative ab.
Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg: Die Grünliberalen können sich weitgehend dem
vorangegangenen Votum von Esther Gebhard anschliessen. Es mag Sie vielleicht erstaunen: Die
grünliberale Fraktion ist nicht grundsätzlich aus Prinzip und für immer gegen einen 6-Spurausbau der
Autobahn. Wir erwarten aber, dass einem solchen Ausbau vorab andere, eben sanftere,
Massnahmen vorangestellt werden. Eine Standesinitiative lehnen wir jedoch ab. Wir sehen diese
höchste Priorität oder Dringlichkeit nicht. Die Priorisierung hat das nationale Parlament gemacht. Wir
unterstützen diese. Wir haben dort ja unsere Vertreter, die sich bestimmt für die Aargauer Anliegen
einsetzen. Wir erachten die Standesinitiative als überflüssig.
Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Sie gehen nicht falsch in der Annahme, wenn Sie davon ausgehen,
dass die Grünen diesen Antrag auf Direktbeschluss ebenfalls ablehnen.
26. August 2014
Art.-Nr. 0550
1427
Aus Überzeugung stehen wir dem unbeschränkten Ausbau, dem unbeschränkten Wachstum, der
unbeschränkten Mobilität äusserst kritisch gegenüber.
Eine Standesinitiative einzureichen, macht nur dann Sinn, wenn von Seiten der Bundesstellen
Handlungsbedarf besteht, dieser aber nicht erkannt wird und mit unserem Hinweis Besserung
erreicht werden kann. Hier ist das aber trotz gegenteiliger Beteuerung nicht der Fall. Nein, es ist eine
schiere Zwängerei der FDP, und erreicht wird nichts.
Die Frage sei erlaubt: Weshalb greift die FDP zu diesem Mittel? Die Begründung, die Bernhard
Scholl abgegeben hat – und da irrt er – die kann es nicht sein. Die Fakten sind öffentlich, die
Ausgangslage ist national bekannt.
Es ist verständlich, dass die Engpassbeseitigung im Kanton Aargau nicht höchste Priorität hat und
ins dritte Modul zurückgestuft wurde. Es kommt hinzu, dass die Bundesversammlung, der Bundesrat
und vor allem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) nicht von linken Verkehrsgegnern und Verkehrsgegnerinnen dominiert sind. Diese sollen
aber scheinbar, und nach Darstellung der Aargauer FDP, den ausgewiesenen Bedarf nicht
erkennen. Das sehen wir anders. Wir müssen uns gut überlegen, welche Signale wir nach
Bundesbern schicken wollen. Die Fraktion der Grünen lehnt diesen Antrag auf Direktbeschluss ab.
Heinz Graf, BDP, Oberrohrdorf: Die BDP unterstützt die Standesinitiative "höchste Priorität zum 6Spurausbau der A1".
In diesen Tagen wird ein wichtiges Teilstück der Nord-Süd-Achse auch für unsere Freunde in
Deutschland und Italien fertiggestellt. Der 6-spurige Abschnitt Härkingen – Wiggertal weist
durchschnittlich 85'000 Fahrzeuge pro Tag auf. In Neuenhof zählt man – man höre und staune –
125'000 Fahrzeuge am Tag. Nun hört und liest man – und hat es heute Morgen zu Beginn der
Sitzung ge-hört – von der schlechten Stimmung, die im Kanton Aargau herrscht. Wieso ist man im
Kanton Aargau gegen die Integration von Ausländern, die Aufnahme von Flüchtlingen etc.? Sind wir
Aargauer Fremdenhasser? Das darf ich mit gutem Gewissen verneinen. Zunehmend erleben wir,
dass unsere Infrastrukturen – Schulen, Bahn, Autoverkehr usw. – an ihre Grenzen stossen. Und wir
erleben, dass diese Infrastrukturen zum Teil heute schon kollabieren. Diese Zustände machen
unserer Bevölkerung Angst. Man erwartet im Kanton Aargau in den nächsten Jahren eine
Bevölkerungszunahme von 100'000 Personen. Davon stark betroffen sind die Bezirke Lenzburg und
Baden. Heute haben viele ehemalige Bürger aus dem Kanton Zürich keine Hemmungen mehr, mit
einem Aargauer Kontrollschild herumzufahren. Interessanterweise kann auch festgestellt werden,
dass zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich am meisten umgezogen wird. So sind
gemäss Statistik 2'800 Personen zugezogen und nur 1'800 Personen weggezogen.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Kantons Aargau hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen
und gewonnen. So wird in gewissen Ratings der Aargau bereits auf dem dritten Rang geführt. Die
Bevölkerungsprognosen, die vor 4,5 Jahren erstellt wurden, müssen heute bereits nach oben
korrigiert werden. Damit hängen natürlich auch die in Neuenhof gezählten 125'000 Fahrzeuge
zusammen.
Senden wir deshalb dieses wichtige Signal zum 6-Spurausbau der A1 nach Bern und stimmen wir Ja
zu dieser Standesinitiative für den Ausbau – "Ausbau mit höchster Priorität".
Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Eine solide Mehrheit der CVP-Fraktion wird den Antrag auf
Direktbeschluss der FDP-Fraktion unterstützen.
Wir stehen hinter einem Infrastrukturausbau des MIV (motorisierter Individualverkehr). Wir sind hinter
einem Ausbau der Infrastruktur des ÖV gestanden und stehen weiterhin dazu. Wir sind uns aber
auch bewusst, dass der Infrastrukturausbau nicht genügt. Wir müssen nachher mit einem
Verkehrsmanagement nachdoppeln, das eben genauso wie ein Infrastrukturausbau dazu gehört, um
unsere Mobilitätsprobleme in den Griff zu bekommen. Wir werden also den Antrag auf
Direktbeschluss grossmehrheitlich unterstützen.
Erheblicherklärung gemäss § 76 der Geschäftsordnung.
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1428
Abstimmung
Der Antrag auf Direktbeschluss wird mit 82 gegen 44 Stimmen als erheblich erklärt.
Das Geschäft wird der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV)
zugewiesen mit dem Auftrag, dem Grossen Rat innert drei Monaten dazu ihren Bericht und Antrag
vorzulegen.
0551 Sozialversicherung Aargau (SVA Aargau); Jahresbericht 2013; Genehmigung
Vorlage-Nr. 14.94-1 des Regierungsrats vom 14. Mai 2014 samt Jahresbericht 2013 der
Sozialversicherung Aargau (SVA Aargau). Auf der Regierungsbank nimmt für die Beratung Frau Inge
Hubacher, stellvertretende Direktorin der SVA Aargau, Einsitz.
Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW):
Zuerst bedanke ich mich herzlich, dass es möglich war, die Traktandenliste umzustellen.
Nun zum Geschäft 14.94; Jahresbericht 2013 der Sozialversicherung Aargau (SVA): Die
Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung
2013 der Sozialversicherung Aargau (SVA) an ihrer Sitzung vom 5. Juni 2014 im Beisein von Frau
Regierungsrätin Susanne Hochuli, Herrn Stephan Campi, Generalsekretär Departement Gesundheit
und Soziales (DGS), Frau Sibylle Müller, stellvertretende Generalsekretärin DGS, Frau Elisabeth
Meyerhans, Präsidentin der Verwaltungskommission SVA und Frau Inge Hubacher, stellvertretende
Direktorin der SVA, beraten.
Ich werde wie gewohnt darauf verzichten, in meinem Referat Ausführungen zu wiederholen und
Zahlen zu kommentieren, die sie ja dem vorliegenden Jahresbericht entnehmen konnten. Vielmehr
beschränke ich mich darauf, auf einige Aspekte, die in der Kommission diskutiert wurden,
einzugehen und einige spezielle Punkte zu vertiefen.
Immerhin sei auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die SVA für das vergangene Jahr einen
hervorragenden Abschluss präsentieren konnte. In Anbetracht der nicht immer einfachen Situation in
der "obersten Führungsetage" ist dies sicher eine bemerkenswerte Leistung, für die namens der
Kommission allen Beteiligten bestens gedankt wurde.
In ihrer Einleitung nahm Frau Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli Stellung zum Bericht der
Finanzkontrolle: Sie sicherte zu, dass dieser sehr ernst genommen wird, dass die Empfehlungen
umgesetzt werden und dass Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Zur Nachfolge in der Direktion konnte sie zum Zeitpunkt der Kommissionssitzung noch keine
Auskunft geben, da das Wahlverfahren noch nicht abgeschlossen war. Sie erklärte aber, dass das
Geschäft weit gediehen und auf gutem Wege sei.
Wie Sie in der Zwischenzeit den Medien entnehmen konnten, ist diese Wahl erfolgt. Es konnte eine
kompetente Nachfolgerin für den Direktionsposten gefunden werden.
Frau Elisabeth Meyerhans, Präsidentin der Verwaltungskommission SVA, berichtete, dass im Auftrag
des Regierungsrats konsequent an der Stärkung der Corporate Governance weiter gearbeitet wurde.
Sie führte aus, dass die Umstrukturierung der Geschäftsleitung weitgehend vollzogen und
wesentliche Ernennungen beim Kader vorgenommen werden konnten. Eine Herausforderung für die
SVA ist, dass die Sozialausgaben wachsen und damit auch der Durchführungsaufwand für die SVA
ansteigt. Sie verwies ferner auf das ausgebaute Risikomanagement und erklärte, dass für den
Kanton kein Risiko bestehe, da überall genügend Reserven vorhanden seien.
Frau Inge Hubacher, stellvertretende Direktorin SVA, ging in ihren Ausführungen auf einige speziell
erwähnenswerte Punkte ein.
Übergeordnet kann gesagt werden, dass die SVA 2013 auf einen guten Geschäftsgang mit soliden
Finanzen zurückblicken kann. Dies war nur dank dem Einsatz neuster Technologien, stringenter
Kostenkontrolle und Optimierung der Prozesse möglich.
Speziell erfreulich war für die Kunden der SVA, dass bei der Ausgleichskasse die
Verwaltungskostenbeiträge um bis zu 40,0 Prozent gesenkt werden konnten. Dies entspricht für die
versicherten Betriebe insgesamt einer Entlastung von 1,2 Millionen Franken pro Jahr.
26. August 2014
Art.-Nr. 0550
1429
Bei der Familienausgleichskasse konnte der Beitragssatz von 1,45 Prozent auf 1,35 Prozent
reduziert werden – mit einer Zusicherung, dass dieser für die nächsten fünf Jahre gelten werde. Dies
entspricht einer Kundenentlastung von 9 Millionen Franken pro Jahr beziehungsweise 45 Millionen
Franken für diese fünf Jahre.
Die stellvertretende Direktorin konnte versichern, dass trotz Turbulenzen bei der obersten Führung
ein sehr gutes Arbeitsklima und eine tiefe Personalfluktuation herrschen. Auch eine durchgeführte
Kundenumfrage zeigte eine hohe Zufriedenheit mit der SVA.
Eher Anlass zur Sorge bereiten Ergänzungsleistungen und individuelle Prämienverbilligungen, wo
ein deutliches Wachstum zu verzeichnen war.
Von den Mitgliedern der Kommission wurden die hervorragenden Zahlen und die gute Qualität
verdankt.
Es wurden aber auch verschiedene Fragen aufgeworfen: Erwähnt seien hier nur die
Vermögensverwaltung bei einer einzigen Bank, die Situation beim Projekt "Pforte Arbeitsmarkt“ in
Menziken, die Prämienverbilligung und die Missbrauchsbekämpfung. Sämtliche Fragen wurden von
den Verantwortlichen kompetent beantwortet.
Namens der Kommission GSW danke ich Frau Regierungsrätin Hochuli, Frau Meyerhans, Frau
Hubacher und allen Vertretern des Departements Gesundheit und Soziales für die umfassenden
Ausführungen und die kompetente und offene Beantwortung unserer Fragen.
Ebenso herzlich danke ich aber im Namen der Kommission der Leitung der SVA und allen
Mitarbeitenden wie auch den Mitgliedern der Verwaltungskommission für ihr grosses Engagement
und ihre wertvolle Arbeit.
Die Genehmigung des Jahresberichts 2013 der SVA war für die Kommission GSW unbestritten und
erfolgte einstimmig.
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ebenfalls
zuzustimmen.
Allgemeine Aussprache
Vorsitzender: Die Fraktion der Grünen verzichtet auf ein Votum.
Fredy Böni, SVP, Möhlin: Die SVP-Fraktion dankt für den sehr guten Jahresbericht und die
Jahresrechnung 2013. Wir genehmigen den Bericht der SVA und gratulieren zum sehr guten
Jahresergebnis. Mit dem positiven Jahresergebnis von 3,1 Millionen Franken Kosteneinsparungen
und der Auflösung von 1,7 Millionen Franken ist die SVA weiterhin auf stabilem Kurs. Wie bereits
schon gehört: Damit konnten auch die Verwaltungskosten und der Beitragssatz bei der
Familienausgleichskasse gesenkt werden.
Weitere wichtige Eckpunkte während des Geschäftsberichts oder während des Jahresberichts waren
einerseits die Schaffung eines neuen
Anlagereglements, die Überarbeitung des
Geschäftsreglements, dann auch die Optimierung des Prozess- und Risikomanagements mit dem
Ziel der Schaffung besserer Transparenz. Nicht zuletzt wurde mit dem internen Kontrollsystem (IKS)
der Fokus auf die Qualitätskontrolle gerichtet.
Nebenbei war natürlich das Personelle ebenfalls ein grosses Thema. Sie konnten dem Bericht ja
entnehmen, dass die SVA die Fluktuationsrate entsprechend tief halten konnte. Ferner ist oder war
es für uns natürlich ein Anliegen, dass die Geschäftsleitung wieder komplett ist. Wie gesagt, es ist
heute soweit. Die Geschäftsleitung ist installiert und wieder komplett.
Die SVP anerkennt die Leistungen der SVA sehr und genehmigt entsprechend den Jahresbericht.
Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen: Im Namen der Fraktion der grünliberalen Partei bedanke
ich mich für die sehr anschauliche Präsentation des Jahresberichts und der Jahresrechnung. Wir
entnehmen der Rechnung ein erfreulich positives Jahresergebnis von 3,1 Millionen Franken und dem
Bericht die Kernaussage, dass ganz viel intern gearbeitet wurde. Davon zeugen unter anderem ein
neues Geschäftsreglement, das neue Anlagereglement und das neue Funktionendiagramm des
obersten Führungsorgans. Insgesamt werden mehrere neugestaltete Geschäftsprozesse aufgeführt,
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Art.-Nr. 0551
1430
die alle zum Ziel haben, die Prozesse transparenter zu gestalten und die Qualitätskontrolle wirksam
umzusetzen.
Im Personalbereich fallen vor allem die tiefe Personalfluktuation und die hohe Zufriedenheit der
Mitarbeiter bei der Befragung äusserst positiv auf. All diese Massnahmen wirken, auf uns zumindest,
vertrauensbildend und zeugen vom Willen, sich selbstreflektorisch mit dem Betrieb zu beschäftigen
und die nötigen Veränderungen anzugehen. Das schafft Vertrauen gegen aussen und gibt Sicherheit
gegen innen.
Für uns steht die SVA auf einem gesunden Fundament und sie erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben
ordnungsgemäss. Wir wünschen der SVA, dass auch der interne Gesundungsprozess vorangehen
kann, damit dieser in Zukunft weiterhin Wirkung entfaltet.
Ein ganz besonderes Dankeschön verdienen die beiden Führungsfrauen, Frau Meyerhans und die
stellvertretende Direktorin, Frau Hubacher. Sie haben mit ihrer grossen Erfahrung, mit Kompetenz
und viel persönlichem Einsatz auf sehr zurückhaltende Art und Weise die SVA durch schwierige
Zeiten geführt.
Die Grünliberalen folgen den Empfehlungen der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers und
werden den Jahresbericht so genehmigen.
Dr. Jürg Knuchel, SP, Aarau: Ich bedanke mich im Namen der SP-Fraktion ebenfalls für die
ausgezeichnete Arbeit der SVA im vergangenen schwierigen Jahr, für die hervorragende finanzielle
Situation und den übersichtlichen Jahresbericht, den Sie uns präsentieren konnten.
Wir haben diesen Bericht mit Vergnügen gelesen und haben gerne von den guten Zahlen Kenntnis
genommen. Wir können uns vorstellen, wie viel Arbeit in diesem schwierigen Jahr dahintersteckt.
Ganz besonders betonen möchten wir die ausgezeichnete tiefe Personalfluktuationsrate von unter
6,0 Prozent, was doch ein Zeichen dafür ist, dass trotz Führungsschwierigkeiten die Mitarbeitenden
der SVA nicht allzu sehr darunter gelitten haben.
Der gute Rechnungsabschluss soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei der
individuellen Prämienverbilligung nach wie vor ein grosses Problem besteht. Die Zunahme bei der
individuellen Prämienverbilligung resultiert zum grössten Teil aus der ungebremsten
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und wahrscheinlich nur zum kleineren Teil aus dem
Missbrauch der sogenannt ungerechtfertigten Prämienerleichterung.
Aus unserer Sicht – dies ist wichtig festzuhalten – besteht hier kein weiterer Spielraum für
Sparbemühungen und Sparübungen, nachdem die Richtprämie kürzlich gesenkt und der
massgebende Einkommenssatz angehoben wurde.
Die SP-Fraktion wird den vorliegenden Jahresbericht der Sozialversicherungsanstalt
grossmehrheitlich genehmigen. Wir bitten Sie, sehr verehrte Damen und Herren, mit uns das Gleiche
zu tun.
Lilian Studer, EVP, Wettingen: Nur kurz: Ich möchte für die EVP explizit nicht Inhaltliches schildern
oder noch einmal ausführen. Wir haben bereits einiges darüber gehört. Auch der Präsident hat
Ausführungen dazu gemacht. Wir haben unsere Fragen in der Kommission stellen können. Doch
möchte ich hier für die EVP-Fraktion einen Gesamteindruck schildern und würdigen.
Aufgrund des Jahresberichts haben wir feststellen können, dass entsprechend den gesetzlichen
Rahmenbedingungen gearbeitet wird. Trotz des Ausfalls der Direktorin konnten einige Umsetzungen
und Veränderungen vorgenommen werden, sowohl in organisatorischer als auch arbeitstechnischer
Sicht.
Erwähnen möchten wir, dass wir es hier mit komplexen Arbeitsbereichen zu tun haben sowie
gesetzlichen Rahmenbedingungen, die nicht einfach umzusetzen sind. Trotzdem wurde einiges
geleistet.
Wie gesagt, ich möchte nur dies erwähnen, weil ich finde, dass dies eine wichtige Würdigung wert
ist. Insbesondere möchte ich Frau Hubacher bitten, unseren Dank auch an die Präsidentin der
Verwaltungskommission und an die Mitarbeiter weiterzuleiten. Die EVP stimmt dem Jahresbericht
zu.
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1431
Dr. Marcel Bruggisser, BDP, Aarau: Wir danken der SVA ebenfalls für die geleistete Arbeit und den
sehr guten Abschluss. Es ist sehr erfreulich, dass die Mitarbeitersituation trotz der schwierigen Lage
um die Führung weiterhin so stabil geblieben ist. Ebenso begrüssen wir es, dass das
Risikomanagement und das interne Kontrollsystem ernst genommen und entsprechend ausgebaut
werden.
Aus gesellschaftlicher Sicht bleiben die Anstiege der Ergänzungsleistungen und der individuellen
Prämienverbilligung natürlich weiterhin ein Problem. Es wird sich zeigen, ob die beschlossenen
Massnahmen hier greifen werden.
Wir sind ebenfalls froh über die tiefen Verwaltungskostenbeiträge und die Rückvergütung, sehen hier
aber nicht ganz ein, wieso diese nur an die grossen Firmen erfolgten und nicht auch an die kleineren.
Die BDP verdankt den Jahresbericht und wird ihn einstimmig genehmigen.
Andre Rotzetter, CVP, Buchs: Die CVP schliesst sich dem Dank an die SVA und den Voten der
Vorredner an. Die CVP betrachtet den Jahresbericht als sehr gut dargestellt und informativ. Wir sind
der Meinung, dass die neue Führungsstruktur der SVA im Jahresbericht gut abgebildet ist und sich
wiederspiegelt.
Zwei Details sind sozialpolitisch interessant: 35 Personen haben die beruflichen
Eingliederungsmassnahmen vollständig absolviert. Lediglich 8 Personen konnten in den
Arbeitsmarkt integriert werden. Die restlichen 27 Personen wurden inzwischen zu
Sozialhilfeempfängern! Dies kann nicht das Ziel sein.
Ein anderes Detail: Der CVP ist aufgefallen, dass es seit dem Jahre 2010 15,0 Prozent mehr "junge
Invalide" gibt. Dies beunruhigt uns. Ich hoffe, dass die SVA ein Auge darauf hat und uns das nächste
Mal mitteilen kann, wie diese Entwicklung entstanden ist.
In einem Bereich sind unsere Erwartungen nicht erfüllt worden: Es handelt sich um das Kapitel
Missbrauchsbekämpfung im Jahresbericht. Es wird der Eindruck vermittelt, dass nur
Leistungsempfänger Missbrauch betreiben. Ich halte es aber wie Erich Kästner: "Interessant ist, was
nicht
im
Lesebuch
steht."
Die
Zahlen
der
Missbrauchsbekämpfung
und
der
Schadenersatzforderungen beim Arbeitgeber wurden uns nachgeliefert: Es wurden 71
Schadenersatzverfügungen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken vorgenommen sowie 72
Strafanzeigen wegen Nichteinreichen der Lohnbescheinigung und 29 Strafanzeigen wegen
Zweckentfremdung des Geldes eingereicht. Wenn man im Jahresbericht schon Missbrauch aufzeigt,
dann bitte ich um ganzheitliche Information.
Die CVP wird dem Jahresbericht 2013 einheitlich zustimmen und diesen genehmigen.
Zum Schluss: Für mich ist dieser Jahresbericht eigentlich eine Pflichtlektüre. Man könnte das Gefühl
haben, es handle sich um eine "trockene Materie". Dieses Jahr aber habe ich das Lesen des
Jahresberichts zum ersten Mal als "Freizeitvergnügen“ abgebucht. Ich danke für die entsprechende
Darstellung.
Titus Meier, FDP, Brugg: Jahresberichte gehören nicht zu den spannendsten Geschäften im
Grossen Rat. Dies trifft umso mehr zu, wenn Sie fast im neunten Monat des neuen Jahres noch das
letzte Jahr behandeln. Ich werde mich deshalb kurz fassen:
1. Die FDP nimmt befriedigt vom guten Jahresergebnis 2013 der SVA Kenntnis. Das Ergebnis wurde
mehr oder weniger ohne amtierende Direktorin erwirtschaftet. Umso grösser ist auch unser Dank an
die Mitarbeitenden, welche dafür gearbeitet haben.
2. Wir erwarten – dies betrifft mehr das DGS und weniger die SVA – dass die von der
Finanzkontrolle beanstandeten Punkte und Pendenzen rasch umgesetzt werden. Ich möchte hier
deshalb nachfragen, ob die entsprechenden Massnahmen bereits eingeleitet oder umgesetzt werden
konnten und ob die Leistungsvereinbarungen bereits abgeschlossen sind – jetzt beinahe im
September
2014.
3. Wir sind erleichtert, dass nach fast einem Jahr der personellen Vakanz an der Spitze nun im
Dezember eine neue Direktorin ihr Amt antreten kann, und wir wünschen ihr und der ganzen
Führungscrew, aber auch der gesamten SVA, weiterhin eine gute Arbeit und danken ihr dafür.
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1432
Susanne Hochuli, Regierungsrätin, Grüne: "Zusammenspiel der Generationen – gerüstet für die
Zukunft", so lautet der Titel des Jahresberichts 2013 der SVA Aargau. Damit ist gesagt, worum es
bei der Sozialversicherung geht: Um den Generationenvertrag, der in der Vergangenheit funktioniert
hat und auch in Zukunft Bestand haben soll. Dass es dafür grosse Anstrengungen braucht, ist keine
neue, aber eine unverändert wichtige Feststellung. Denn die Systeme der sozialen Absicherung sind
unter Druck. Immer mehr Menschen beziehen immer mehr Leistungen, die individuelle
Prämienverbilligung und die Ergänzungsleistung legen Zeugnis dieser Entwicklung ab. Der
Kommissionspräsident hat bereits darauf hingewiesen.
Wir wissen alle: Die SVA Aargau löst die demographischen und andere Probleme unserer
Gesellschaft nicht im Alleingang. Aber die SVA stellt sicher, dass die Ansprüche jener Menschen, die
auf ihre Leistungen angewiesen sind, zeit- und sachgerecht erfüllt werden. Dafür gebührt der SVA
Aargau unser Dank.
Dabei möchte ich mit Blick auf das Geschäftsjahr 2013 insbesondere der stellvertretenden Direktorin,
Frau Inge Hubacher, von Herzen danken. Sie hat in einer für die SVA Aargau führungsmässig nicht
einfachen Zeit eine grossartige Arbeit geleistet und die SVA massiv gestärkt. Frau Hubacher, es ist
mir ein Anliegen, Ihnen an dieser Stelle meinen grossen Dank auszusprechen. Ebenso danke ich
allen Mitarbeitenden der SVA, der Geschäftsleitung und der Verwaltungskommission für Ihre grosse
Arbeit. Ich bin sicher, dass die SVA die Verbesserungsvorschläge für den Jahresbericht, die jetzt
gemacht worden sind, für das Jahr 2014 aufnehmen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke auch Ihnen für die gute Aufnahme des Jahresberichts
2013, der über das innere Funktionieren und äussere Wirken der SVA umfassend Auskunft gibt.
Froh bin ich insbesondere darüber, dass die vom Regierungsrat angestossenen Verbesserungen der
Corporate Governance zu greifen beginnen, und dass die neue Direktorin Nancy Wayland Bigler am
1. Dezember 2014 ein Unternehmen antreffen wird, das auf sicheren Beinen steht. Das ist auch
notwendig für die grossen künftigen Herausforderungen, die auf die SVA Aargau zukommen werden.
Ich denke dabei an die klassischen Aufgabengebiete von der Ausgleichskasse bis zur
Invalidenversicherung. Ich denke aber auch an die "Pforte Arbeitsmarkt", in welche die SVA
massgeblich involviert ist.
Zur Frage von Titus Meier: Alles braucht seine Zeit – ich habe es in der Kommission schon gesagt.
Die Leistungsverträge oder -vereinbarungen des gesamten Kantons werden vom Departement
Finanzen und Ressourcen (DFR) überprüft und sollen schlussendlich möglichst identisch sein. Der
Termin von SVA und DFR ist im September. Das DGS wird dort seine Vorschläge deponieren, die
zusammen mit dem DFR erarbeitet worden sind.
Detailberatung
Keine Wortmeldungen.
Abstimmung
Der regierungsrätliche Antrag gemäss Botschaft wird mit 107 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss
Der Jahresbericht 2013 der Sozialversicherung Aargau (SVA Aargau) wird genehmigt.
0552 Dekret zur Änderung von § 8 des Spitalgesetzes (einheitliche Baserate); Eintreten,
Detailberatung und Beschlussfassung
26. August 2014
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1433
Beratung der Vorlage-Nr. 14.88-1 des Regierungsrats vom 23. April 2014 samt den abweichenden
Anträgen der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) vom 17. Juni 2014. Der
Regierungsrat stimmt diesen Änderungsanträgen teilweise zu.
Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW):
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat die Botschaft 14.88; Dekret zur
Änderung von § 8 des Spitalgesetzes (SpiG) an ihrer Sitzung vom 17. Juni 2014 beraten. Vom
Departement Gesundheit und Soziales (DGS) waren Frau Regierungsrätin Susanne Hochuli, Herr
Stephan Campi, Generalsekretär, Herr Christian Peyer, Rechtsdienst DGS und Dr. Robert Rhiner,
Leiter Gesundheitsversorgung DGS, anwesend.
Beim vorliegenden Geschäft haben wir die spezielle Situation, dass § 8 des Spitalgesetzes bis
spätestens Ende dieses Jahres geändert werden muss, da dann die Übergangsfrist gemäss
heutigem
§ 8 Abs. 2 abläuft. Nun mag man sich fragen, weshalb denn diese drei Jahre Übergangsfrist nicht
ausreichten, um eine gesetzeskonforme Lösung herbeizuführen. Die Kommission liess sich aber
aufzeigen, dass der Kanton Aargau da wohl zu ehrgeizig war. Derzeit bestehen noch viel zu viele
Unklarheiten, vor allem im Fallpauschalensystem SwissDRG (DRG = Diagnosis Related Group).
Ebenso fehlen wegweisende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die zur Klärung
hätten führen können. Das Beispiel Deutschland zeigte überdies, dass es wohl noch einige Zeit
brauchen wird, bis das Fallpauschalensystem SwissDRG so weit ist, dass die Abbildungsgenauigkeit
genügt, um flächendeckend einheitliche Baserates zu ermöglichen.
Der Regierungsrat hat sich entschlossen, die Möglichkeit gemäss § 28 zu nutzen und die Änderung
des Spitalgesetzes mittels Dekret vorzunehmen, da für eine direkte Änderung des Gesetzes mit zwei
Beratungen die Zeit kaum ausgereicht hätte.
Die Kommission sah sich damit mit der Tatsache konfrontiert, dass Änderungswünsche nicht in Form
von Prüfungsanträgen platziert werden konnten. Eine Mehrheit wünschte sich aber eine griffigere
Form dieses Paragrafen. Es galt daher, die gewünschten Änderungen konkret zu formulieren. Da
aber die Stossrichtung keine Differenz zur Regierung aufwies, durfte davon ausgegangen werden,
dass der Regierungsrat seinerseits lediglich noch redaktionelle Änderungen vorschlagen würde.
Dem Kommissionspräsidenten wurde es übertragen, zu beurteilen, ob mit der regierungsrätlichen
Variante dem Kommissionswillen Rechnung getragen wird oder ob eine materielle Differenz besteht.
In der Diskussion war der Grundsatz unbestritten, dass gleiche Preise für gleiche Leistungen gelten
sollen. Intensiv wurde daher die Frage diskutiert, bis wann denn mit einer Umsetzung dieses
Grundsatzes, der ja bereits in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGPl) steht, gerechnet
werden könne. Da hier zu viele Unbekannte bestehen, entschloss sich die Kommission letztlich
dafür, dass dies dann der Fall sein müsse, wenn mit dem Fallpauschalensystem SwissDRG
leistungsentsprechende Vergütungen möglich sind.
Eintreten war in der Kommission nicht bestritten.
Ich empfehle Ihnen im Namen der GSW ebenfalls einzutreten und werde zum Paragrafen noch
detailliert informieren.
Eintreten
Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der BDP und Grünen auf die Vorlage ein.
Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen: Es gibt ja eigentlich gar keine andere Wahl, als der
zeitlichen Aufschiebung der Phase 1 bei der Umsetzung des § 8 Spitalgesetz (SpiG) zuzustimmen.
Die auf den ersten Blick komplizierte Materie ist ganz einfach: Ohne ein fein austariertes
Fallpauschalensystem oder SwissDRG gibt es keine einheitliche Baserate pro Spital. Ohne
einheitliche
Baserate pro Spital gibt es keine einheitliche Baserate pro Kanton. Es ist wie beim Hausbau: Kein
Fundament – keine Wände und ohne Wände – kein Dach.
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Art.-Nr. 0552
1434
Über all dem lastet ausserdem noch die Unsicherheit betreffend die Rechtskonformität mit dem
Bundesrecht im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Die Rechtsprechung wird aber entscheidend
dafür sein, ob eine einheitliche Baserate pro Kanton im Grundsatz überhaupt gefordert werden
könnte. Der Kanton Aargau wird im Moment für seine Vorreiterrolle auf der Zeitachse abgestraft.
Wenn dafür aber in Zukunft ein innovatives Finanzierungsmodell entsteht, das von anderen
Kantonen allenfalls übernommen werden kann, dann hat es sich gelohnt.
Die Fraktion der Grünliberalen unterstützt den Antrag des Regierungsrats um zeitliche Verlängerung
der Phase 1 und damit verbunden auch die Einführung einer kantonsweiten einheitlichen Baserate.
In der Beratung zur Synopse betreffend Änderung des Paragrafen 8 im Spitalgesetz stimmen wir den
Änderungsanträgen des Regierungsrats auch zu, ausser bei Abs. 4 eventualiter. Aus unserer Sicht
ist dieser eine reine Präventionsformel. Der Zeithorizont bis zum praktikablen Vorschlag eines neuen
Tarifsystems für die Rehabilitation und die Psychiatrie scheint noch so weit weg und die
Rechtssicherheit für den einheitlichen Rechnungsfaktor in der Akutmedizin ist ja auch noch nicht
gegeben. Würde sich der Grundsatz "gleicher Preis für gleiche Leistung" als nicht
bundesrechtskonform herausstellen, so wäre dieser ja auch in der Reha und in der Psychiatrie nicht
anwendbar. Also kann man diesen Abschnitt getrost und ruhig weglassen, bis Rechtssicherheit
besteht und danach einen neuen Abschnitt, basierend auf den neuen Erkenntnissen, ins Dekret
einführen.
Sollte allerdings der regierungsrätliche Vorschlag dem Antrag der GSW gegenübergestellt werden,
würden wir den korrigierten Vorschlag des Regierungsrats unterstützen.
Dr. Jürg Knuchel, SP, Aarau: Ich bedanke mich im Namen der SP-Fraktion beim Departement
Gesundheit und Soziales (DGS) und insbesondere auch bei Frau Susanne Hochuli für die klare und
übersichtliche Darstellung einer wirklich komplexen Materie.
Das Prinzip "gleicher Preis für gleiche Leistung" ist unbestritten. Ich bin davon überzeugt, dass sich
dieses Prinzip auch durchsetzen wird. Dieses Grundprinzip ist zumindest kantonsweit anzustreben,
was ja auch in unserer Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGPl) 2010 so festgeschrieben und
festgehalten wird. Allerdings ist die korrekte und vergleichbare Abbildung der erbrachten Leistungen
bei Zentrumsspitälern und Spitälern der Grundversorgung schwierig und kann zum jetzigen Zeitpunkt
vom Fallpauschalensystem SwissDRG noch nicht genügend gewährleistet werden.
Dieser Tatsache muss durch differenzierte Baserates Rechnung getragen werden, bis eine
leistungsentsprechende Vergütung nach SwissDRG sichergestellt ist. Andernfalls treiben wir unsere
Zentrumsspitäler mit zum Teil hoch komplexen Aufgaben nebst ihrem Grundversorgungsauftrag in
den Ruin.
Eine zu rigide zeitliche Regelung ist nicht sinnvoll, es braucht eine gewisse Flexibilität. Wir vertrauen
darauf, dass das Prinzip "gleicher Preis für gleiche Leistung" wirklich das Endziel darstellt.
Das vorliegende Dekret zur Änderung von § 8 des Spitalgesetzes trägt den gemachten
Überlegungen Rechnung und korrigiert die unrealistische Absicht, bereits per Anfang nächsten
Jahres kantonsweit eine einheitliche Baserate einzuführen.
Wir treten deshalb gerne auf die Vorlage ein und stimmen den regierungsrätlichen Anträgen mit
Modifikation durch die GSW, inklusive auch dem Eventualiterantrag des Regierungsrats, einstimmig
zu.
Lilian Studer, EVP, Wettingen: Für die EVP ist Eintreten unbestritten. Eine einheitliche kantonale
Baserate soll das Ziel sein und ist eigentlich auch ein logischer Schritt. Doch wie wir alle wissen, hat
ein logischer Schritt manchmal auch seine Tücken und braucht Zeit, bis er umgesetzt werden kann.
Das Ziel ist aber immer noch klar. Dieses haben wir vor Augen. Das ist auch der Wunsch des
Regierungsrats, welcher in der Vorlage nun eine offenere Formulierung vorschlägt, damit wir
bezüglich Zielerfüllung zeitlich nicht zu eingeengt sind. Wir stimmen dem zu und treten auf die
Vorlage ein.
Andre Rotzetter, CVP, Buchs: Die CVP anerkennt den Bedarf der Gesetzesänderung mittels Dekretsänderung. Für die CVP ist wichtig, dass die Strategien 8 und 25 der Gesundheitspolitischen
26. August 2014
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1435
Gesamtplanung (GGPl) weiterhin verfolgt werden. Die Marschroute in Bezug auf die Zielerreichung
war zu ambitiös. Ich bin froh, dass wir eine Lösung auf dem Tisch haben, die nicht nur einen
Zeitraster beinhaltet, sondern das Ziel weiterhin verfolgt.
Der Regierungsrat hat mit der Stellungnahme vom 2. Juli 2014 die Anliegen der Kommission
aufgenommen und präzisiert. Dahinter können wir stehen. In § 8 Abs. 4 SpiG ist die CVP gegen eine
Streichung. Wir werden aber der regierungsrätlichen Version zustimmen.
Es ist wichtig, dass wir den politischen Willen auch in der Rehabilitation oder in der Psychiatrie im
Vornherein zeigen. Und zwar "gleicher Preis für gleiche Leistung". Die CVP wird dem Geschäft in
diesem Sinn zustimmen.
Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach: Dies ist eine sehr unbefriedigende Geschichte. Wir stehen im
Spannungsfeld zwischen dem Willen, sinnvoll zu legiferieren und etwas zu erreichen, was eigentlich
alle wollen, und dem Unvermögen, dies zu tun, weil die richtigen Vorgaben fehlen. Es gibt
Bundeskompetenzen und kantonale Kompetenzen, die sich teilweise überschneiden. Der
Preisüberwacher will ein gewichtiges Wort mitreden und das Bundesverwaltungsgericht schafft durch
seine Urteile immer wieder neue Fakten. In diesem Umfeld sollen wir nun sinnvoll legiferieren.
Nun, unsere Strategie ist klar und in der GGPl festgelegt: Der Wille des Gesetzgebers ist eigentlich
auch klar. Leistungen sollen fair abgegolten werden. Wettbewerb soll möglich sein, soweit dies im
regulierten Gesundheitswesen möglich und sinnvoll ist. Leider hält der Zeitplan aber nicht das, was
er versprach. Wir sind unter Zugzwang, das Dekret so weit abzuändern, dass wir nächstes Jahr nicht
vor wirklich unlösbaren Problemen stehen oder unsere Zentrumsspitäler gleich Konkurs anmelden
können.
Die Kommission hat um eine Fassung gerungen, die den Willen nach Steuerungsmöglichkeiten
klarer ausdrückt als der regierungsrätliche Entwurf. In der FDP haben wir um die Frage des
Wettbewerbs gerungen, um die Frage der Legalität und um die Frage nach der Wirksamkeit. Wir
werden mehrheitlich der Kommission mit den regierungsrätlichen Ergänzungen folgen. Bei Abs. 4
ziehen wir vor, die Eventualiterfassung festzuschreiben. Auch hier soll unser Wille klar und deutlich
geschrieben sein, und das Departement soll sich dafür einsetzen. Wir anerkennen die Argumente
gegen die Kommissionsfassung, danken aber für die Eventualiterversion.
Beim Fallpauschalensystem SwissDRG sind wir alle am Lernen. Mit dieser Änderung des
Spitaldekrets nehmen wir einen nächsten Schritt, erfüllen eine nächste Lernkontrolle in diesem
Umfeld, das mit Unklarheiten gespickt ist und ein ungutes Gefühl zurücklässt, weil zu viele Fragen
offen bleiben.
Clemens Hochreuter, SVP, Aarau: Die SVP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein. Wir anerkennen, dass
die Einführung der kantonsweit einheitlichen Baserate im Jahr 2015 leider noch verfrüht ist. Würde
man an diesem Zeitpunkt festhalten, wäre mit einer Flut von Beschwerden zu rechnen, es gäbe
erhebliche Verzögerungen und für die betroffenen Leistungserbringer auch Unsicherheiten. Es
besteht deshalb Handlungsbedarf, da die Übergangsfrist in § 8 Abs. 2 abläuft.
Trotzdem halten wir am Ziel der einheitlichen kantonsweiten Baserate fest. Aktuell kann das
Fallpauschalensystem SwissDRG relevante Kostenunterschiede zwischen Zentrums- und
Regionalspitälern nicht sauber abbilden, weshalb die Baserate bei den Kantonsspitälern und der
Hirslanden Klinik vorderhand noch höher sein wird als bei den Regionalspitälern. Eine
hundertprozentige und korrekte Abbildung der Kostenunterschiede wird wohl in Zukunft aber auch
nicht möglich sein. Was bedeutet, dass irgendwann ein politischer Entscheid ansteht, ab wann die
Kostenunterschiede klein genug sein werden, um eine einheitliche kantonsweite Baserate
einzuführen. Besser früher als spät, damit zumindest der Effizienzwettbewerb im Gesundheitswesen
bei den Spitälern funktioniert. Der diesbezügliche Wechsel vom Kostenrückerstattungsprinzip hin zur
Leistungsabgeltung ist nun konsequent umzusetzen und die Kosten im stationären Bereich
einzudämmen. Der in der Botschaft ursprünglich vorgesehene Lösungsweg des Regierungsrats ist
uns aber zu wenig griffig und zu passiv, weshalb wir hier in die GSW eine neue Version eingebracht
haben und verschiedene Absätze neu formulieren möchten.
26. August 2014
Art.-Nr. 0552
1436
Ich gehe kurz auf diese ein. Zu Abs. 2: Hier unterstützen wir die vom Regierungsrat nach der
Kommissionsberatung redaktionell angepasste Version des Gesetzestextes. Entgegen der
ursprünglichen Fassung stehen jetzt Begriffe wie Wettbewerb, Qualität und Preis drin und der
Grundsatz "gleicher Preis für gleiche Leistung" wird festgehalten. Nun mag dies vor allem gewissen
Bürgerlichen vielleicht komisch erscheinen – Sie merken, es steht Wettbewerb sowie
Gesundheitswesen drin – das ist schwierig. Aber wir müssen ehrlich sein. Wenn wir das
Wettbewerbsprinzip einführen wollen, müssen wir das KVG auf nationaler Ebene kippen. Solange
dieser Rahmen gilt, müssen wir das Beste in der kantonalen Gesundheitspolitik herausholen. Wir
sind der Meinung, dass mit dieser Formulierung zumindest ein Effizienzwettbewerb möglich ist. Das
Ziel muss sein, dass die Spitäler effizient arbeiten und in der Tendenz die Baserate gesenkt werden
kann.
Zu Abs. 3: Hier ist eigentlich das bestehende Gesetz wiedergegeben. Die Prinzipien werden erneut
festgehalten, und zwar mit einer Baserate pro Spital. Das wurde vom Regierungsrat bereits
umgesetzt. Auch wollen wir weiterhin am Ziel der kantonsweiten Baserate festhalten. Diese sollte in
den nächsten paar Jahren dann umgesetzt sein. Hier stimmen wir ebenfalls der nach der
Kommissionssitzung noch redaktionell angepassten Version des Regierungsrats zu.
Zu Abs. 4: Dieser kümmert sich um die Zukunft. Wir wollen hier, dass auch in der Rehabilitation und
der Psychiatrie in Zukunft das Prinzip "gleicher Preis für gleiche Leistung" gilt.
Ich bitte Sie, dies zu unterstützen. Heute sind es noch Tagespauschalen. Wir unterstützen in Abs. 4
die regierungsrätliche Variante eventualiter.
Dr. Lukas Pfisterer, FDP, Aarau: Sie haben in der Botschaft nachlesen können, dass es zur Frage,
ob die einheitliche Baserate im Kanton überhaupt mit dem Bundesrecht vereinbar ist, verschiedene
Gutachten gibt. Es gibt ein Gutachten einer namhaften Professorin und ein anderes Gutachten einer
weniger namhaften Person. Es geht dabei aber nicht um die Frage, ob die Fallpauschale an sich
DRG-zulässig ist, sondern nur um die Frage der einheitlichen Baserate.
Nur ganz kurz aus den beiden Gutachten, die in dieser Frage – da sind sich die Juristen für einmal
einig – klar der gleichen Meinung sind. Das Bundesrecht gibt als Rahmen vor, dass die Tarifpartner
die Freiheit haben, den Rahmen für die Tarifordnungen selber festzulegen. Die Tarifpartner handeln
miteinander die Tarife aus. Der Kanton ist klar nicht Tarifpartner. Es gilt hier der Grundsatz der
Vertragsfreiheit zwischen den Tarifpartnern. Das geht sogar so weit – da ist das Bundesrecht absolut
klar – dass sogar innerhalb des gleichen Spitals je nach Tarifpartner unterschiedliche Baserates
zulässig sind. Das ist geltendes Bundesrecht.
Wenn der Kanton nun mit der einheitlichen Baserate hier eingreift, verletzt er Bundesrecht. Das führt
dann so weit – und das ist so sicher wie das Amen in der Kirche – dass in dieser Frage mit
Sicherheit weitere Beschwerdeverfahren folgen werden. Das sind Beschwerdeverfahren, die wieder
viel Zeit und viel Energie kosten. Und Energie und Zeit würden wir besser in die Weiterentwicklung
der Spitallandschaft investieren. Wir verrechtlichen hier die Diskussion um die Spitäler – und das ist
eigentlich unnötig. Dabei gewinnen wir gar nichts. Es geht darum, dass wir mit unseren Spitälern im
Kanton gute Angebote schaffen, dass unsere Spitäler unsere Patientinnen und Patienten schnell
behandeln können, damit sie nicht in die anderen Kantone abwandern, weil sie dort eben nicht drei
oder vier Monate auf eine Behandlung warten müssen.
Es ist Sache der Tarifpartner, das zu regeln. Dazu braucht es den Kanton nicht, und da darf er auch
nicht eingreifen. Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass wir heute nicht über die
Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGPl) diskutieren, und dass der Kanton das hier und jetzt
auch nicht rückgängig machen wird.
Ich stelle deshalb keinen Antrag in irgendeiner Form. Aber ich kann der heutigen Vorlage nicht
zustimmen. Es geht nur um die Wahl zwischen Pech oder Schwefel. Das heutige Recht ist Pech und
das morgige Recht, über das wir abstimmen, ist Schwefel. Darum werde ich mich hier der Stimme
enthalten.
Susanne Hochuli, Regierungsrätin, Grüne: Ich kann es kurz machen; das Wesentliche wurde schon
gesagt. Vor allem hat der Kommissionspräsident darauf hingewiesen, dass der Kanton Aargau in
26. August 2014
Art.-Nr. 0552
1437
dieser Sache wohl etwas zu ehrgeizig war. Ich erinnere daran, dass bei der Behandlung des
Spitalgesetzes von Seiten des Regierungsrats darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass es wohl
nicht so einfach sein wird, eine einheitliche kantonsweite Baserate einzuführen. Wir stehen nun vor
der Situation, dass wir dies ändern müssen.
Ich möchte mich ganz herzlich für die unkomplizierte Zusammenarbeit mit der Kommission
bedanken. Es ist immer schwierig, wenn nur eine Dekretsbehandlung ansteht, dass gut legiferiert
werden kann. Hier hat die Zusammenarbeit auch mit dem Fact-Sheet, das wir nachliefern konnten,
sehr gut funktioniert.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Kanton Aargau in Bezug auf die wettbewerbliche
Umsetzung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) an vierter Stelle steht. was
das KVG an Wettbewerb zulässt, setzt der Kanton Aargau um.
Zu Lukas Pfisterer: Ich möchte Sie beruhigen; Pech und Schwefel werden nicht so schnell über den
Kanton Aargau fallen. Wir müssen das Spitalgesetz einfach noch einmal ändern. Aber mit dieser
Dekretsänderung verfolgt der Regierungsrat weiter, was in der Gesundheitspolitischen
Gesamtplanung (GGPl) festgehalten worden ist, nämlich eine einheitliche kantonsweite Baserate.
Das hat auch Niederschlag im Spitalgesetz gefunden. Es wurde vorher in dieser Runde gesagt, dass
daran festgehalten werden soll. Das ist das gemeinsame Ziel. Wenn dann halt aus der
Rechtsprechung etwas anderes hervorkommt – was ja auch noch nicht ganz sicher ist – müssen wir
die Situation neu überdenken und das Spitalgesetz wieder ändern.
Ich danke für die gute Aufnahme. Sie haben den Unterlagen auch entnommen, dass der
Regierungsrat Abs. 4 streichen möchte. Aus der Diskussion habe ich jedoch mitbekommen, dass Sie
an Abs. 4 eventualiter festhalten möchten. Der Regierungsrat hat diesen Vorschlag eventualiter
gemacht, damit dieser gut legiferiert ist. Auch hier möchte ich der Kommission und dem Präsidenten
danken, dass Sie auf die Vorschläge des Regierungsrats eingetreten sind.
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW):
Ich gebe Ihnen gerne die Abstimmungsergebnisse der Kommission bekannt. Ich tue dies gesamthaft,
damit ich das Wort nicht mehrmals ergreifen muss.
Gerne stelle ich fest, dass die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen aus meiner Sicht
redaktioneller Natur sind beziehungsweise dem Willen der Kommission entsprechen. Dies betrifft
den Streichungsantrag bei Abs. 4 natürlich nicht. Sie können aber der Version des Regierungsrats
zustimmen.
Zu § 8 Abs. 1 SpiG: Dieser Absatz war in der Kommission völlig unbestritten.
Zu § 8 Abs. 2 SpiG: Der Kommissionsversion wurde mit 11 gegen 2 Stimmen zugestimmt. Der
Vorschlag des Regierungsrats stellt eine redaktionelle Änderung dar.
Zu § 8 Abs. 3 SpiG: Hier stimmte die Kommission einstimmig zu. Der Vorschlag des Regierungsrats
entspricht dem Willen der Kommission. Sie können diesem Absatz zustimmen.
Zu § 8 Abs. 4 SpiG: Hier wollte die Kommission eine Regelung für alle Angebote, welche nicht mit
DRG tarifiert werden. Das sind namentlich die Rehabilitation und die Psychiatrie. Die
Kommissionsversion wurde einstimmig genehmigt. Ich empfehle Ihnen daher namens der
Kommission, den Streichungsantrag des Regierungsrats abzulehnen. Hingegen nimmt der
Eventualiter-Antrag des Regierungsrats den Willen der Kommission auf. Stimmen Sie also diesem
zu.
Zur Abstimmung gemäss Seite 15 der Botschaft:
Dem Antrag "Der vorliegende Entwurf für ein Dekret zur Änderung von § 8 des Spitalgesetzes wird
zum Beschluss erhoben“ stimmte die Kommission einstimmig zu.
26. August 2014
Art.-Nr. 0553
1438
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission GSW, dasselbe zu tun.
Den Erstellern der Botschaft, allen voran Frau Regierungsrätin Susanne Hochuli und ihrem Team,
danke ich für ihre wertvolle Arbeit in einem nicht sehr einfachen Umfeld.
Vorsitzender: Ich verweise nochmals auf die Aussage des Kommissionspräsidenten, der sagt, er
könne namens der Kommission bekanntgeben, dass die Kommission mit den redaktionellen
Änderungen des Regierungsrats einverstanden sei. Sofern nicht anders beantragt, führe ich gemäss
Synopse nur 1 Abstimmung durch. Dabei handelt es sich um § 8 Abs. 4. Werden andernorts keine
Anträge gestellt, werde ich auf eine Abstimmung verzichten.
Dekret zur Änderung von § 8 Spitalgesetz
I.; § 8 Abs. 1
Zustimmung
§ 8 Abs. 2
Zustimmung zur Fassung gemäss Stellungnahme des Regierungsrats
§ 8 Abs. 3
Zustimmung zur Fassung gemäss Stellungnahme des Regierungsrats
§ 8 Abs. 4
Der Regierungsrat beantragt, auf Absatz 4 zu verzichten. Für den Fall einer Zustimmung zu Absatz 4
beantragt er folgende Formulierung: "Sobald in der Rehabilitation und Psychiatrie
gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstrukturen gemäss Art. 49 Abs. 1 und 2 KVG gelten, beachtet
der Regierungsrat bei der Genehmigung und Festsetzung der Spitaltarife in diesen Bereichen das
Prinzip 'gleicher Preis für gleiche Leistung'." Die Kommission GSW unterstützt den Absatz 4 in dieser
Formulierung.
Vorsitzender: Seitens der Kommission ist man hier mit der Formulierung der Eventualiter-Version
des Regierungsrats einverstanden. Damit entfällt die Version der Kommission. Somit haben wir über
den Streichungsantrag des Regierungsrats gegenüber der Eventualiter-Version des Regierungsrats,
mit Einverständnis der Kommission, abzustimmen.
Abstimmung
Für Fassung gemäss (eventualiter) Stellungnahme des Regierungsrat
Für Streichung des Abs. 4
112 Stimmen
10 Stimmen
Somit ist § 8 Abs. 4 zur Fassung gemäss Stellungnahme des Regierungsrats angenommen.
Schlussabstimmung
Der regierungsrätliche Antrag gemäss Botschaft wird mit 121 Stimmen gegen 1 Stimme
gutgeheissen.
Beschluss
Der Entwurf für ein Dekret zur Änderung von § 8 des Spitalgesetzes wird – wie aus den Beratungen
hervorgegangen – zum Beschluss erhoben.
26. August 2014
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1439
0553 Aargauische Gebäudeversicherung (AGV); Geschäftsbericht 2013; Genehmigung
Geschäftsbericht 2013 der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) mit der dazugehörigen
regierungsrätlichen Botschaft vom 14. Mai 2014. Auf der Regierungsbank nimmt Dr. Urs Graf,
Vorsitzender der Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung, Einsitz.
Andreas Senn, CVP, Würenlingen, Präsident der Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK): Die
Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer Sitzung vom 6. Juni 2014 den
Geschäftsbericht 2013 der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) beraten.
Zur Ausgangslage: Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, schloss die Aargauische
Gebäudeversicherung das Geschäftsjahr 2013 im Bereich der obligatorischen Feuer- und
Elementarschadenversicherung mit einem sehr erfreulichen Überschuss von 71,2 Millionen Franken
ab. Zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben a) der unterdurchschnittliche Schadenverlauf im
Jahr 2013 sowie b) ein überdurchschnittliches Finanzergebnis, das aufgrund der erholten
Finanzmärkte im Jahre 2013 erzielt werden konnte.
Überschüsse in guten Jahren wie dem letzten sind notwendig, um grössere Schäden in anderen
Jahren wie 2011 oder grössere Schadenfälle wie den Campusbrand in Brugg/Windisch tragen zu
können. Ausserdem ist die AGV bestrebt, das Eigenkapital zu erweitern und die Solvenz weiter zu
stärken. Auch soll dem Trend der seit Jahren steigenden Rückversicherungsprämien
entgegengewirkt werden.
Aufgrund von § 19 des Gebäudeversicherungsgesetzes ist die AGV verpflichtet, von einem erzielten
Jahresüberschuss die Hälfte, maximal aber eine Million Franken, an den Kanton abzuliefern. Nebst
dem guten Ergebnis der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherung konnte die AGV
auch in der Sparte Gebäudewasserversicherung dank einem positiven Prämien-/Schadensaldo und
den erfreulichen Finanzergebnissen einen Jahresüberschuss von 7,4 Millionen Franken ausweisen.
Die Sparte "Kantonale Unfallversicherung" zeichnete sich ebenfalls durch gute Zahlen aus: Die
obligatorische Unfallversicherung konnte 15,7 Millionen Franken und die Schülerversicherung
2,3 Millionen Franken Gewinn ausweisen.
Als zentral erwies sich für die AGV im Jahr 2013 die Umstellung der Rechnungsführung auf die
Standards der Swiss GAAP FER (Rechnungslegung für gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen). Erreicht werden soll eine maximale Transparenz bezüglich der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Aufgrund der Umstellung sind die Ergebniszahlen nicht direkt mit den Zahlen der
Vorjahre vergleichbar.
Zur Beratung in der Kommission: Der Geschäftsbericht 2013 wurde der Kommission mittels einer
Präsentation durch den Verwaltungsratspräsidenten, Herr Damian Keller, sowie durch den
Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Dr. Urs Graf, ausführlich und kompetent erläutert.
Die Kommission SIK nahm die guten Zahlen 2013 erfreut zur Kenntnis, gratulierte und bedankte sich
bei der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitenden der AGV für das gute Ergebnis und die 1,0 Million
Franken zugunsten der Staatskasse.
Zu diskutieren gab in der Kommission die Sturm- und Frühwarnungshierarchie von Bund und
Kanton, insbesondere der sinnvolle Zeitpunkt für den Erlass solcher Warnungen.
Thematisiert wurden auch die Kostenbeteiligungen der AGV an den Anschaffungen der
Feuerwehren, insbesondere bei den Stützpunktfeuerwehren. Seitens der AGV wurde festgestellt,
dass der Wunsch nach gemeinsamen Anschaffungen teilweise von Feuerwehren in Frage gestellt
wird.
In der Kommissionsdiskussion wurde angeregt, angesichts der sehr guten Zahlen über eine
Prämienverbilligung nachzudenken. Die AGV sei gesetzlich angehalten, bei solch grossen
Jahresüberschüssen
eine
Rückvergütung
an
die
Prämienzahler
vorzunehmen.
Verwaltungsratspräsident Damian Keller führte daraufhin aus, dass im kommenden Herbst anlässlich
der Sitzung des Verwaltungsrats dieser Punkt sicher in die Beratungen einfliessen werde.
26. August 2014
Art.-Nr. 0553
1440
Die Kommission SIK genehmigte den Jahresbericht 2013 der AGV einstimmig, bei 10 Anwesenden,
und empfiehlt dem Grossen Rat die Vorlage zur Annahme.
Allgemeine Aussprache
Vorsitzender: Die Fraktionen der CVP, EVP, SP und Grünen verzichten auf ein Votum in der
allgemeinen Aussprache.
Marlène Koller, SVP, Untersiggenthal: Es ist erfreulich, wie die Aargauische Gebäudeversicherung
(AGV) im Jahr 2013 abgeschlossen hat. Dies umso mehr, als mit dem Brand des Campus der FHNW
in Brugg ein einzelner grosser Schadenfall anfiel. Der Wert der versicherten Gebäude stieg im
Berichtsjahr auf über 200 Milliarden Franken an und so ist auch der Brandfall Campus mit 25
Millionen Franken Schadenssumme im Verhältnis zu sehen. Der erfreuliche Überschuss aus der
Rechnung 2013 beträgt 71,2 Millionen Franken. Somit wird der Kanton Aargau die maximale
Überschussbeteiligung von einer Million Franken erhalten.
Die weitere Verwendung des Überschusses sollte einerseits zur Entlastung der Prämienzahlenden
verwendet werden, andererseits ist aber auch die Äufnung des Eigenkapitals anzustreben, da die
Grossschadengrenze ab 2015 auf 240 Millionen Franken erhöht werden wird.
Das heisst, je mehr Kapital selbst vorhanden ist, desto weniger Risiko muss über die teuren
Rückversicherungen abgedeckt werden.
In diesem Sinne genehmigt die SVP-Fraktion den Geschäftsbericht 2013 der AGV und dankt für die
seriöse Arbeit.
Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen: Ich kann mich kurzfassen. Die Fraktion der Grünliberalen
folgt der Empfehlung der Revisionsstelle BDO AG, Aarau, und wird den Geschäftsbericht 2013 der
AGV genehmigen. Es ist beruhigend, zu wissen, dass die Höhe der Reserven das erforderliche Mass
sogar übertrifft. Gerade nach dem diesjährigen Sommer mit den vielen Unwettern, die in anderen
Kantonen grosse Kosten verursacht haben, scheinen diese sogar eine Notwendigkeit zu sein. Als
Wasserkanton sind wir froh, von grösseren Schäden verschont geblieben zu sein. Wir wissen aber,
dass die Natur immer für Überraschungen sorgen kann.
Herzlichen Dank auch für die Beilage zum Brand auf der Baustelle des Campus in Brugg/Windisch.
Dies hat die Lektüre der reinen Zahlen der AGV-Buchhaltung wesentlich aufgelockert und bereichert.
Bei der kommenden Besichtigung werden wir die instand gestellten Räumlichkeiten mit ganz
anderen Augen besichtigen. Herzlichen Dank.
Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg: Die FDP-Fraktion nimmt diesen Jahresbericht zur Kenntnis
und dankt der AGV für die geleistete Arbeit. Im Namen unserer Fraktion möchte ich nur kurz auf ein
Thema eingehen, das ich bereits an der Kommissionssitzung erläutert habe.
Unsere Gebäudeversicherung ist sehr gut kapitalisiert. Die AGV berechnet das Mindestkapital
dergestalt, dass dieses ausreichen muss, um ein 200-jähriges Schadenereignis zu decken und
verdoppelt diesen Betrag. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) berechnet das Mindestkapital ebenfalls
auf der Grundlage eines Schadenfalls, der alle 200 Jahre eintrifft, verdoppelt diesen Betrag jedoch
nicht. Eine konservative Berechnung ist sicher nicht fehl am Platz und gerade deshalb sollten wir
nicht auf sehr hohem Niveau jammern.
Im Jahr 2011 beschloss der Verwaltungsrat der AGV eine Prämienerhöhung per 1. Januar 2012.
Dies begründete er mit zunehmenden Elementarschäden, rückläufigen Finanzerträgen sowie
steigenden Kosten für die Rückversicherung. Nun ist es so, dass die Elementarschäden nicht
wahnsinnig gestiegen sind und die Finanzmarktlage sich massiv verbessert hat. Waren doch im Jahr
2011 noch negative Finanzperformances die Folge, so hatten wir im Jahr 2013 fast 7,0 Prozent plus
und bereits im Jahr 2012 lag die Finanzperformance über 7,0 Prozent.
Die AGV ist mehr als nur gut kapitalisiert. Sie ist – gemessen an den Vorschriften der
Finanzmarktaufsicht – sogar überkapitalisiert. Die FDP-Fraktion ruft den Verwaltungsrat der AGV
26. August 2014
Art.-Nr. 0553
1441
deshalb auf, seiner Argumentation für die Prämienerhöhung per 1. Januar 2012 zu folgen und nun
die Prämien im Bereich Feuer- und Elementarschaden ab dem Jahr 2015 zu senken. Oder aber er
gewährt
einen
Schadenfreiheitsrabatt beziehungsweise er richtet eine Überschussbeteiligung an die
Zwangsversicherten aus.
Fabian Hauser, BDP, Birmenstorf: Ich danke im Namen der BDP-Fraktion der Leitung der AGV und
speziell der ganzen Belegschaft für die hervorragende Leistung im Geschäftsjahr 2013.
Die Finanzrechnung wurde neu komplett gemäss Swiss GAAP FER erstellt und ist somit nicht mehr
direkt vergleichbar mit den letzten sehr positiven Rechnungsabschlüssen. An dieser Stelle darf ich
noch erwähnen, dass der Campus-Brand dank einer klugen Rückversicherung nicht im vollen
Ausmass auf die Finanzlage der AGV gedrückt hat. Die Abschlusszahlen sind somit sehr erfreulich
und verdienen eine Gratulation.
Rein informell möchte ich die Anwesenden über meine Erkenntnisse aus der SIK-Sitzung anlässlich
der AGV-Beratung informieren: Die Brandwahrscheinlichkeit bei einem Wäschetrockner, der älter als
10 Jahre ist, soll bei circa 90,0 Prozent liegen. Diese Information dient jetzt natürlich dazu, dass wir
uns auf ein noch besseres Geschäftsergebnis im nächsten Jahr vorbereiten können. Wir alle sollten
also Zuhause im Keller nachschauen, ob es eventuell schon bald brennen könnte! Brand- und
wasserschadenfreie Tage wünscht Ihnen allen die BDP-Fraktion.
Susanne
Hochuli,
Regierungsrätin,
Grüne:
Unterdurchschnittlicher
Schadenverlauf,
überdurchschnittliche Finanzerträge und ein Überschuss in der obligatorischen Feuer- und
Elementarschaden-Versicherung – das liest sich gut und trifft auf das Geschäftsjahr 2013 der AGV
perfekt zu. Dies erst noch mit der neuen Rechnungslegung nach dem Standard Swiss GAAP FER,
die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Zahlen erheblich erhöht und die ja einmal eine
Forderung aus den Reihen des Grossen Rats war. Das ist umso wichtiger, als es im Wesen einer
Gebäudeversicherung liegt, dass sie ein optimales Gleichgewicht zwischen Rückversicherung und
Eigenkapital
braucht.
Überschüsse in guten Jahren sind vor diesem Hintergrund notwendig, um grössere Schadenereignisse
auffangen zu können. Künstlich geglättete Jahreszahlen helfen dabei nicht weiter.
Ich sage dies nicht von ungefähr. Dass das vergangene Geschäftsjahr seine Spezialitäten aufwies,
ist schon dem Geschäftsbericht anzusehen. Er verfügt über einen Separatdruck, der sich mit dem
verheerenden Campusbrand im Frühling 2013, dem grössten Brandfall in der Geschichte der AGV,
befasst. Zu Recht wird darin darauf verwiesen, dass das Prinzip vom Sichern und Versichern so
aktuell ist wie nie zuvor – gerade auch in unseren Tagen. Es meint das Zusammenspiel von
Schadenverhütung, Schadenbekämpfung und Schadenersatz und hat auch im vergangenen Jahr
sehr gut funktioniert.
Es ist mir ein Anliegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AGV sowie der Geschäftsleitung,
ihrem Vorsitzenden und dem Verwaltungsrat für die geleistete Arbeit herzlich zu danken. Nachhaltig
risikofähig zu einem möglichst günstigen Preis – will heissen mit möglichst tiefen Prämien – das darf
auch in Zukunft Unternehmensziel der AGV sein, und zwar mit den richtigen Instrumenten von der
Anlage- und Informatikstrategie bis zum Risk-Management.
Ich bin froh, dass die AGV in diesen Bereichen an Fitness zugelegt und die gegenseitigen
Abhängigkeiten von Risikokapital, Versicherungs- und Anlagerisiken sowie Rückversicherungsschutz
und Prämienvolumen im Griff hat. Einfach für den Fall, dass ... – auch für jenen Fall, den wir uns
nicht vorstellen können.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats zu folgen. Der
Vorsitzende der Geschäftsleitung, Dr. Urs Graf, wird zu den Punkten Überschüsse,
Überschussbeteiligung, Schadenfreigrenze sowie Prämiensenkung noch Stellung nehmen.
Dr. Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung: Ich möchte gerne kurz auf das Votum von Frau
Grossrätin Jeanine Glarner eingehen. Der Vergleich mit den FINMA-Vorschriften hinkt etwas, weil
26. August 2014
Art.-Nr. 0553
1442
eine private Versicherungsgesellschaft sich auf dem Kapitalmarkt refinanzieren kann, wenn sie nicht
genügend Eigenmittel hat. Wir hingegen müssen alle Eigenmittel mit den Finanzerträgen und mit den
Prämien der Versicherten finanzieren. Ich mache einen Vergleich: Wenn Sie einen Flugzeugträger
wenden wollen, dann müssen Sie bereits 50 Kilometer vorher das Steuer einschlagen. Wir sind also
darauf angewiesen, dass wir nicht nur einen Gurt, sondern in Bezug auf die Kapitalausstattung auch
Hosenträger tragen.
Zur Prämienerhöhung und Argumentation: Wir haben in den letzten 10 Jahren Prämien in Höhe von
431 Millionen Franken eingenommen. Wir hatten Schäden in Höhe von 435 Millionen Franken zu
bezahlen. Das zeigt uns, dass das Prämienvolumen ungefähr richtig ist, denn es muss in
längerfristigen Zeiträumen kurzfristige Schwankungen abfedern können.
Ich erinnere Sie an das Jahr 2011. Damals hatten wir innerhalb von wenigen Stunden Schäden in
Höhe von 170 Millionen Franken zu verzeichnen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit Ihnen lieber
über einen Überschuss spreche, als davon, dass die AGV die Schäden nicht bezahlen kann.
Etwas haben auch wir uns schon lange vorgenommen und auch so kommuniziert: Wir haben heute
bekanntgegeben, dass wir für die Jahresprämie 2015 eine Überschussbeteiligung von 20 Prozent
ausrichten werden. Diese wird nicht nur bei der obligatorischen Gebäudeversicherung ausbezahlt
werden, sondern auch auf der freiwilligen Gebäudewasserversicherung. Damit führen wir insgesamt
20 Millionen Franken an die Versicherten zurück.
Detailberatung/Antrag gemäss Botschaft
Martin Christen, SP, Spreitenbach: Ich habe zwei Fragen zum Anhang Seite 58, Ziff. 7.4. Dort ist die
Rede von einem Nuklearpool. Ich hatte keine Ahnung, dass die Aargauische Gebäudeversicherung
beim Nuklearpool beteiligt ist, der 1957 gegründet wurde. Hier steht: "Gesamthaft haftet die AGV per
31. Dezember 2013 mit maximal TCHF 100'810 (Vorjahr: TCHF 92'660)."
Meine beiden Fragen lauten: 1. In welchen Fällen würde die AGV mit 100'810'000 Franken haften?
Geht es dabei um Brände oder auch um grosse Störfälle? 2. Welcher Zusammenhang besteht zwischen diesen 100 Millionen Franken und den 1,8 Milliarden Franken, für die die Schweizer
Atomkraftwerke im Falle eines grossen Unfalls zuständig wären. Die Schweizer AKW müssen mit 1,8
Milliarden Franken haften, falls durch sie grosse Schäden entstehen sollten.
Der Bund hat berechnet, dass bei einem Super-GAU die Schäden eine Höhe von über 4'000
Milliarden Franken erreichen würden.
Dr. Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung: Herr Grossrat Christen, ich gebe Ihnen gerne eine
Antwort auf Ihre Fragen: Die von Ihnen erwähnten 1,8 Milliarden Franken haben mit dem
Nuklearpool der AGV nichts zu tun. Bei den 1,8 Milliarden Franken geht es darum, dass
Nuklearschäden bezahlt werden. Es gibt ein Versicherungskonsortium, bei welchem wir beteiligt
sind. Es soll die Personen- und Sachschäden, also auch Feuer- und Elementarschäden, abdecken,
und das ist dieser sogenannte Nuklearpool. Da sind alle Gebäudeversicherungen beteiligt, die an
ihrem Kantonsstandort Kraftwerke haben, also neben dem Kanton Aargau sind auch die Kantone
Bern und Solothurn mit sehr kleinen Beträgen beteiligt. Unsere jährliche Verpflichtung beträgt 10
Millionen Franken. Die genannte Summe von über 100 Millionen Franken käme nur dann zum
Tragen, wenn sämtliche anderen Versicherungsgesellschaften Konkurs gingen und wir die einzigen
wären, die noch bezahlen müssten. Das ist von der Wahrscheinlichkeit her gesehen ein Fall von 1025. Aber
man muss klarerweise aufführen, dass wir auch haften, wenn eine andere
Versicherungsgesellschaft nicht mehr bezahlen könnte. Tatsächlich handelt es sich um eine
Haftungssumme in Höhe von circa 10 Millionen Franken pro Jahr. Wir haben Prämieneinnahmen von
etwa 40'000 Franken und hier sehr, sehr wenige Schäden zu bezahlen. Aber es sind alles Schäden,
die nichts mit Nuklearunfällen zu tun haben. Es handelt sich um Brände in Lagerhäusern u.a. Wir
haben drei Anlagen, die wir mitversichern, das sind die Anlagen in Beznau, Leibstadt und das
Zwischenlager in Würenlingen.
26. August 2014
Art.-Nr. 0553
1443
Abstimmung
Der regierungsrätliche Antrag wird mit 118 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss
Der Geschäftsbericht 2013 der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) wird genehmigt.
0554 Postulat der Fraktion der Grünen (Sprecherin Monika Küng, Wohlen) vom 4. März 2014
betreffend Lebensmittelverluste im Kanton Aargau; Ablehnung
(vgl. Art. 0346)
Mit Datum vom 21. Mai 2014 beantragt der Regierungsrat, das Postulat mit folgender Begründung
abzulehnen:
Formelles
Das Postulat verpflichtet den Regierungsrat gemäss § 46 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG),
einen Bericht vorzulegen oder zu prüfen, ob eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsvorlage, der
Entwurf für einen Beschluss oder irgendeine andere Massnahme zu treffen sei. Mit dem
vorliegenden Postulatstext wird der Regierungsrat nun aber zu einer spezifischen Handlung
aufgefordert, was über eine Prüfung hinausgeht. Bereits aus diesem formellen Grund muss das
Postulat abgelehnt werden.
Materielles
Materiell nimmt der Regierungsrat gleichwohl wie folgt Stellung.
1. Ausgangslage
Prinzipiell erachtet der Regierungsrat das Thema Lebensmittelverluste als relevant. Dies hat er
schon in der Antwort zu einer Interpellation der Fraktion der Grünen zum Thema
Lebensmittelverschwendung (Food Waste) im November 2012 zum Ausdruck gebracht. Der
Regierungsrat nahm wie folgt Stellung: "Wirkungsvolle Verordnungsmassnahmen dürften im Moment
kaum einführbar sein, da diese tief in die Konsumentenfreiheit des Einzelnen eingreifen würden". Er
stellte fest, dass Sen-sibilisierung durch Aufklärung angebracht sei und er in Anbetracht der aktuellen
Situation und der bereits laufenden Aktivitäten keinen weiteren Handlungsbedarf sehe.
2. Aktivitäten des Bundes
Im Bereich Food Waste ist der Bund sehr aktiv. Ende Januar 2014 erschien die Studie des Bundesamts für Umwelt "Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012", in welcher erstmals in der
Schweiz die Nahrungsmittel separat ausgewertet wurden. Es bestätigte sich die Vermutung, dass
eine beträchtliche Menge Nahrungsmittel im Hauskehricht zu finden ist.
Bereits 2012 hat der Bund eine ämterübergreifende Projektgruppe mit Beteiligung des Bundesamts
für Landwirtschaft, des Bundesamts für Umwelt, des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen sowie der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit zum Thema "Food Waste"
geschaffen. Auf der Internetseite des Bundesamts für Landwirtschaft "Nahrungsmittelabfälle" werden
verschiedene Aktivitäten vorgestellt. Diese reichen von der Schaffung einer Wanderausstellung "Lebensmittel wegwerfen. Das ist dumm", welche seit 2013 in der Schweiz unterwegs ist, bis hin zu
einem Stakeholderdialog mit Akteuren der Lebensmittelkette sowie Konsumenten-, Umwelt-, Hilfsund Entwicklungsorganisationen.
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Im Herbst 2013 veröffentlichte die Projektgruppe ihren Bericht zum Stakeholderdialog mit den daraus
abgeleiteten Handlungsfeldern. Für die Kantone wurden im Wesentlichen die Handlungsfelder Information, Bildung und Datierung der Lebensmittel erkannt. Diese stehen prinzipiell im Einklang zu den
drei Massnahmenbereichen des Postulats.
3. Aktivitäten des Kantons
Bereits heute beschäftigen sich verschiedene Abteilungen des Kantons mit der Thematik und mit den
Hauptforderungen des Postulats.
3.1 Zusammenarbeit mit den Beteiligten der Lebensmittelkette
Das Departement Gesundheit und Soziales (Amt für Verbraucherschutz) ist über den Verband der
Kantonschemiker der Schweiz sowie über das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Gespräch mit Akteuren der Lebensmittelkette.
3.2 Informieren und Sensibilisieren der Konsumentenschaft
Bei der Verschwendung in den Haushalten spielt die falsche Interpretation des Mindesthaltbarkeitsdatums auf den Produkten eine wichtige Rolle. Diese Problematik wird durch das Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bearbeitet, wobei das Departement Gesundheit und Soziales (Amt für Verbraucherschutz) über den Verband der Kantonschemiker der Schweiz in diese
Arbeit einbezogen ist. In Vorbereitung ist zudem eine Integration der Thematik auf der Webseite des
Departements Gesundheit und Soziales.
Die Information und Sensibilisierung über das Vorhandensein von knappen Ressourcen und die
Wichtigkeit eines sorgsamen Umgangs mit Lebensmitteln ist ein Anliegen, das auch im schulischen
Kontext einen angemessenen Stellenwert hat. So sind im Aargauer Lehrplan der Volksschule in den
Fächern Hauswirtschaft, Geografie sowie "Mensch und Wirtschaft" entsprechende Ziele und Inhalte
formuliert. Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur das Wissen erlangen, dass die Ressourcen
beschränkt sind, sondern auch die Verantwortung des Menschen im Umgang mit natürlichen Ressourcen kennen lernen und wie ein bewusster Konsum einen Beitrag zur Schonung der Ressourcen
leisten kann. Auch im Lehrplan 21, welcher sich zurzeit in Erarbeitung befindet, wird dem Anliegen
Bedeutung beigemessen.
3.3 Zusammenarbeit mit Fachorganisationen
Die Organisation foodwaste.ch ist eine wichtige unabhängige Informations- und Dialogplattform zum
Thema Lebensmittelverluste. Die Fachhochschule Nordwestschweiz ist heute schon Partner dieser
Organisation.
Mit Organisationen der Lebensmittelhilfe wie "Tischlein deck dich" ist das Departement Gesundheit
und Soziales (Amt für Verbraucherschutz) über den Verband der Kantonschemiker der Schweiz an
der Erarbeitung einer gesamtschweizerischen Lösung zur Abgabe von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum.
4. Weitere Massnahmen
Weitere Schritte wie etwa eine grossangelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne erfordern die Schaffung einer Koordinationsstelle mit entsprechenden zusätzlichen personellen Ressourcen für die Erarbeitung von Konzepten und Umsetzung von Massnahmen. Dies verursacht Kosten,
welche in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage des Kantons vermieden werden sollen.
Die zuständigen Fachstellen werden aber beauftragt, der Thematik der Nahrungsmittelverschwendung im Rahmen ihrer Aufgaben besondere Beachtung zu schenken. Sie werden angehalten, diesen
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Aspekt bei der Erarbeitung von Dokumentationen zu berücksichtigen, an Informationsveranstaltungen einzubeziehen und bei Kontakten mit Akteuren der Lebensmittelkette zu thematisieren.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'900.50.
Monika Küng, Grüne, Wohlen: Wir Grünen sind mit der Form und dem Inhalt der Antwort
einverstanden. Aber wir kommen zu einer anderen Schlussfolgerung und bitten Sie deshalb, das
Postulat zu überweisen. Wir glauben und sind überzeugt, dass die Politik handeln muss!
Laut Untersuchungen der ETH Zürich belaufen sich in der Schweiz die materiellen Verluste durch
Lebensmittel, welche im Abfallsack landen, auf mehrere Milliarden Franken pro Jahr, respektive auf
500 bis 1'000 Franken pro Haushalt. Dies ist ein wirtschaftlicher Faktor, der nicht zu übersehen ist.
Es ist zudem offensichtlich, dass die Nahrungsmittelproduktion in direktem Zusammenhang mit den
Fruchtfolgeflächen steht – und das geht uns in der Politik sehr viel an. Auch Fleischliebhaberinnen
und Parlamentarier müssen zur Kenntnis nehmen, dass auf einem Quadratmeter Schweizer Boden
zwar 5 Kilogramm Kartoffeln, aber nur 100 Gramm Schweinskotelett produziert werden können. Und
es liegt somit nicht drin, dass die auf knappem Grund im Inland produzierten Lebensmittel aus
Unkenntnis weggeworfen werden.
Ich erwähne die beiden Lebensmittelinitiativen: Erstens jene zum Thema Ernährungssicherheit, die
von den Schweizer Bauern, also sicher von Leuten aus den Reihen der SVP, CVP, FDP, Grünen,
Grünliberalen und SP, also von allen, lanciert wurde. Zweitens die Fair-Food-Initiative der Grünen,
welche ebenfalls viele Biobauern und Konsumentinnen und Konsumenten vertreten.
Man muss politisch handeln, bald! Jedes geniessbare Lebensmittel im Abfallsack ist eines zu viel.
Die Erhebung des Bundes, die über die Zusammensetzung des Haushaltskehrichts Auskunft gibt,
stammt aus dem Jahr 2012. Es müssen Taten folgen! Das Informieren und Sensibilisieren der
Konsumentinnen und Konsumenten muss schneller gehen, denn die Fakten liegen ja auf dem Tisch.
Die Aargauische Kantonschemikerin wies im Januar 2014 darauf hin, dass die Menschen infolge
Unkenntnis und Unwissenheit zu viele Nahrungsmittel fortwerfen und die Haltbarkeitsdaten ein
Problem seien. Das weiss der Bund auch schon seit Langem. Ein etlicher Teil der Hausfrauen und
Hausmänner hat es bereits vor dem Bund gemerkt! Also, wenn nicht jetzt, wann dann? Wollen wir
politisch handeln?
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Lehrplan 21 die Schülerinnen und Schüler in diesem
Bereich bilden wird. Die Diskrepanz zwischen Wissen in den Köpfen der Fachhochschulen und dem
Handeln im Alltag, dem Umgehen mit Lebensmitteln, wird aber immer grösser, und hier muss die
Politik einschreiten, weil die Politik die Leitplanken zu setzen hat. Es muss sich etwas ändern. Auch
mit dem Lehrplan 21 ist der Wissenstransfer nicht garantiert. Denn die Zeit, das Handwerk zu lernen,
also wie Nahrungsmittel zuzubereiten sind, was aus Essensresten gemacht beziehungsweise
gekocht werden kann, wie etwas richtig aufzubewahren ist, das hat sowohl in der Schule wie auch im
Leben der Erwachsenen immer weniger Raum zur Verfügung. Dies müssen wir uns leider
eingestehen.
Als Hauswirtschaftslehrerin muss ich Ihnen sagen, dass einige Gesetze im Lebensmittelbereich
hinderlich sind. Ich erwähne ein klassisches Schulküchenbeispiel: Nahrungsmittel, welche über dem
Ablaufdatum sind, müssen entsorgt werden, bevor der Lebensmittelinspektor, welcher im Auftrag des
Kantons unterwegs ist, diese bei einer überraschenden Kontrolle entdeckt. Falls er nämlich Spaghetti
entdeckt, welche über dem Ablaufdatum sind, erhält die Schulküche, also die Schulleitung, eine
Busse. Sie sehen, es gibt Detailansätze, bei denen wir Grünen nachhaken werden. Vorerst bitten wir
Sie um die Überweisung des Postulats. Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Rosmarie Groux, SP, Berikon: Die SP-Fraktion unterstützt die Überweisung des Postulats der
Fraktion der Grünen betreffend Lebensmittelverluste im Kanton Aargau. Der Regierungsrat erachtet
zwar die Lebensmittelverluste als relevant, will aber nur seine Fachstellen beauftragen, die Thematik
der Nahrungsmittelverschwendung aufzugreifen. Das ist löblich, wird aber dem Problem nicht
gerecht. Dass einerseits ein formeller Grund zur Ablehnung des Postulats angegeben wird,
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andererseits auch die angespannte finanzielle Lage des Kantons Aargau erwähnt wird, wirft die
Frage auf, mit welchem personellen und finanziellen Einsatz der Kanton jetzt und in Zukunft
dringende Probleme bewirtschaften will.Probleme auf spätere Zeiten zu verschieben, lässt sie nicht
verschwinden!
Wer schon die Unmengen an Lebensmitteln gesehen hat, welche zum Teil noch in der Verpackung
in die Biogasanlagen angeliefert werden, sieht, dass bereits bei der Zurverfügungstellung der
Lebensmittel an uns Kunden und Kundinnen ein Überfluss an Artikeln und Mengen besteht. Offenbar
ist der Geschäftsumsatz bei jedem Grossverteiler wichtiger, als ein schonender Umgang mit den
Lebensmitteln. Dies trotz AGRI NATURA und Biofood.
Bitte unterstützen Sie die Überweisung dieses Postulats und die vorgeschlagenen Massnahmen,
damit wir bald eine Reduktion der Lebensmittelverluste verzeichnen können.
Theres Lepori, CVP, Berikon: Auch die CVP-Fraktion erachtet das im Vorstoss formulierte Begehren
als sehr relevant. Die CVP hofft, dass die Studie des Bundesamts für Umwelt und das Resultat der
Erhebung bezüglich Kehrichtzusammensetzung die Bevölkerung gleichermassen erschreckt und
aufrüttelt, was den Anteil der Nahrungsmittel im Hauskehricht betrifft.
Wir erachten die Sensibilisierung auf allen Ebenen durch Aufklärung im Zusammenhang mit diesen
Fakten und dem weiten Problemkreis der Nahrung und Welternährung als wichtige und zentrale
Herausforderung an uns alle.
Selbstverständlich erachtet die CVP das Thema primär und zentral als erzieherischen Auftrag im
Elternhaus von Geburt an sowie auf allen Schulstufen in allen Schulen: Es beginnt mit dem
gemeinsamen "Znüni" im Kindergarten, geht über Pausenapfelaktionen an den Volksschulen,
umfasst aber auch Besuche im Museum Naturama zu themenbezogenen Ausstellungen oder den
Kochunterricht an der Oberstufe. Stufen- und fachübergreifend ist auch die grosse Herausforderung
der Welternährung. Dies findet schon heute kompetent und fächerübergreifend an den Schulen statt.
Da müssen wir nicht erst auf den Lehrplan 21 warten.
Wir danken dem Regierungsrat für das Engagement in der interkantonalen Vernetzung und der
Zusammenarbeit auch zu diesem Thema. Wir sind überzeugt, dass das Gemeinsame auf
Bundesebene die grösste Wirkung erzeugt und auch den Kriterien WWZ, also Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit, standhalten kann, weil alle Kantone dieselben Probleme
haben.
Wir folgen den Ausführungen des Regierungsrats und lehnen das Postulat vor allem aus formellen
Gründen ab.
Andrea Moll-Reutercrona, FDP, Sins: Die Zahlen zum Thema Food Waste in der Schweiz sind
erschreckend und rütteln auf. Ein Drittel unserer in der Schweiz produzierten Lebensmittel landet
statt auf dem Teller im Abfall. Offenbar können und wollen wir uns dies leisten. Es ist nicht zuletzt ein
Zeichen unserer Wohlstandsgesellschaft. Die dahinterliegende Problematik ist vielschichtig, deshalb
sind Lösungsansätze genereller Art nur schwer möglich. Wir haben zum Beispiel Verluste bei der
Produktion: Normen schränken ein; optisch nicht der Norm entsprechende Lebensmittel, das heisst
inhaltlich einwandfreie Produkte, müssen entsorgt werden. Viele Verluste sind aber im
Zusammenhang mit unserem eigenen Verhalten zu sehen. Wir kaufen zu viel ein, wir kochen zu viel,
die Resteverwertung ist meist keine Option.
Das Thema Food Waste ist auch in finanzieller Hinsicht ernst. Aber ist es eine Kantonsaufgabe,
geeignete Massnahmen zu treffen? Nein, meint die FDP-Fraktion. Die vorher angesprochenen
Normen und Vorgaben werden in Bundesbern festgelegt. Wenn schon, müssen politische
Massnahmen dort angegangen werden. Verarbeitung und Detailhandel liegen vorwiegend bei
schweizweit tätigen Firmen. Auch hier ist der kantonale Handlungsspielraum bescheiden.
Es liegt weitgehend an uns. Food Waste ist, wie erwähnt, ein gesellschaftliches Problem.
Eine Schlussbemerkung erlaube ich mir noch. Weggeworfene Lebensmittel sind nicht wertlos. Sie
sind im Gegenteil wertvoll und können in Biogasanlagen oder anderswo zur Energiegewinnung
verwendet werden. Darauf muss man ein besonderes Augenmerk haben.
Fazit: Die FDP-Fraktion nimmt das Thema Food Waste ernst, trotzdem lehnen wir das Postulat ab.
Vor allem, wie erwähnt, weil wir hier keine kantonale Aufgabe sehen.
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Marlise Spörri, SVP, Wohlen: Die SVP-Fraktion unterstützt den Regierungsrat und lehnt das Postulat
mit folgender Begründung ab: Das Anliegen der Fraktion der Grünen betreffend Lebensmittelverluste
im Kanton Aargau ist auch für die SVP-Fraktion wichtig. In erster Linie muss dieses Anliegen aber
vom Bund aufgenommen werden. Eventuell spielen sogar internationale Aspekte hinein, denn es ist
ja nicht vorstellbar, dass die Schweiz in Abweichung zu allen anderen Staaten eigene oder
komplizierte Spielregeln aufstellt. Ansonsten würden beim Import und Export von Lebensmitteln
zwangsläufig grosse Schwierigkeiten entstehen.
Auch verschiedene Institutionen und Gruppen haben dieses Thema aufgenommen und ihm einen
gewissen Stellenwert entgegengebracht. In den Schulen ist dieses Thema zum Teil schon integriert
oder soll in verschiedenen Fächern noch integriert werden, wie der Regierungsrat in seiner Antwort
ausführte. Es gibt Ausstellungen, die die Bevölkerung ausführlich darüber informieren, wie wichtig es
ist, mit Lebensmitteln sorgfältig umzugehen. An verschiedenen Orten in der Schweiz informierte die
Wanderausstellung "Lebensmittel wegwerfen. Das ist dumm" über das Thema Lebensmittelabfälle.
Die Medien berichteten ausführlich darüber.
Weiter gibt es verschiedene Organisationen, bei denen man sich gut informieren kann und die auch
aktiv gegen diese Verschwendung vorgehen, wie zum Beispiel "Tischlein deck dich"; diese geben
Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an Bedürftige ab.
Auch Private setzen sich mit eigenen Ideen gegen diese Verschwendung ein, wie zum Beispiel ein
Wirt im Tessin, der für 12 Franken pro Person ein Mittagsbuffet anbietet, an dem jeder so viel essen
kann, bis er genug hat. Die einzige Bedingung ist: Der Gast muss alles essen, was er sich auf den
Teller geschöpft hat, sonst muss er eine Busse zahlen.
Vielleicht wären auch längere Öffnungszeiten ein Thema, damit man nicht mehr auf Vorrat einkaufen
müsste. Wie auch immer, es gäbe sicher verschiedene kreative Ideen.
Wir finden, dass auf Kantonsebene zu dieser Thematik im Moment genug getan wird. Klar sind
Verfalldaten auf Lebensmitteln ein Problem, besonders diejenigen bei Lebensmitteln, die nicht so
schnell verderben, wie beispielsweise Reis, Teigwaren usw. Dort könnte man sicher längere
Verfalldaten anbringen oder sogar weglassen. Aber dies ist eine Angelegenheit, die auf
Bundesebene geregelt werden muss. Ein kantonaler Sonderzug ist nicht sinnvoll.
Da von verschiedenen Seiten einiges für dieses Anliegen, respektive gegen diesen Missstand,
unternommen wird, und aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kantons, ist die SVPFraktion für die Ablehnung dieses Postulats.
Susanne Hochuli, Regierungsrätin, Grüne: Das Postulat müsste schon aus formellen Gründen
abgelehnt werden. Der Regierungsrat hat aber inhaltlich Stellung bezogen. Auch der Regierungsrat
erachtet die Lebensmittelverluste als relevant. Er zeigt auf, dass die Sensibilisierung angebracht und
bereits erfolgt ist. Er zeigt auf, dass gewisse Aktivitäten im Kanton erfolgen. Sie sollen auch im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, die wir momentan haben, verstärkt werden. Er geht auch
darauf ein, dass andere Aktivitäten, wie es bereits von den Vorrednern und Vorrednerinnen gesagt
worden ist, auf Bundesebene erfolgen müssen. Und er zeigt auch auf, dass in der aktuellen
angespannten Finanzlage des Kantons Aargau weitere Schritte nicht durchführbar sind.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung
Das Postulat wird mit 84 gegen 36 Stimmen abgelehnt.
0555 Interpellation Beatrice Beck-Matti, SP, Schafisheim, vom 25. März 2014 betreffend
Sterbebegleitung; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 0401)
Mit Datum vom 4. Juni 2014 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet.
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Vorbemerkungen
Palliative Care umfasst die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren,
lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Patientinnen und Patienten
wird eine ihrer Situation angepasste optimale Lebensqualität bis zum Tod gewährleistet und die
nahestehenden Bezugspersonen werden angemessen unterstützt. Gemäss den "Nationalen
Leitlinien Palliative Care" wird zwischen Palliative Care in der Grundversorgung und spezialisierter
Palliative Care unterschieden. Die Grundversorgung in Palliative Care wird unter der Annahme, dass
alle Gesundheitsfachpersonen die Grundsätze von Palliative Care kennen und anwenden können,
von den Betreuenden der Grundversorgung sichergestellt (dazu zählen niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte), Organisation zur Pflege zu Hause [Spitex], Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen
für Menschen mit Behinderung oder Akutspitäler).
Die Versorgungsstrukturen von Palliative Care können anhand des folgenden Schemas, das von der
Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung (palliative ch) zusammen
mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet wurde, dargestellt werden.
Im Bereich der ambulanten Palliative Care, bei der die Betroffenen zu Hause gepflegt werden, hat
sich dabei die folgende Arbeitsteilung etabliert: Der Hauptteil der Pflege wird von den Angehörigen
und der Spitex übernommen. Die medizinische Betreuung findet in der Regel über den Hausarzt,
gegebenenfalls zusätzlich über einen mitbehandelnden Spezialarzt (Onkologe, Pneumologe,
Neurologe etc.) statt. Bei auftretenden pflegerischen Problemen, die nicht im Rahmen der regulären
Spitex-Pflege gelöst werden können, stehen die spezialisierten Dienste der Onko-Spitex zur
Verfügung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Angebot eines Begleitdiensts in Anspruch zu
nehmen. Freiwillige bringen in den oft durch Leiden und Schmerzen geprägten Alltag von
Patientinnen, Patienten und Angehörigen ein Stück Normalität zurück. Aber auch aus gesundheits-,
sozialpolitischer und finanzieller Perspektive sind sie wichtige Akteure in der Palliative Care.
Deshalb ist es zentral, dass die Angebote der Freiwilligenarbeit für alle sichtbar und zugänglich sind.
Gemäss der Nationalen Strategie Palliative Care 2013–2015 soll die Freiwilligenarbeit in der
Palliative Care in der Schweiz im Rahmen eines formellen, institutionalisierten Freiwilligendiensts
erfolgen, der als selbstständige Gruppe organisiert oder in eine stationäre Institution integriert oder
in einer solchen angegliedert ist. Freiwillige arbeiten in allen Versorgungskontexten, das heisst zu
Hause, in Heimen, in ambulanten und stationären Einrichtungen. Mit ihrem Engagement leisten sie
einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und deren Angehörigen. Finanziert wird die Freiwilligenarbeit heute in der Schweiz von privaten und öffentlichen
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Trägern. Nebst dem professionellen bezahlten Personal spielen Freiwillige eine wichtige Rolle in der
palliativen Versorgung. Allerdings besteht in den Bereichen der Versorgungsplanung und
Organisationsstrukturen sowie in der Information über die formelle Freiwilligenarbeit in Palliative
Care Handlungsbedarf. Dies zeigen eine Bedarfsanalyse im Auftrag des BAG sowie weitere
Studien.
Sterbebegleitung ist kein Berufsbild und als solches auch nicht vorgesehen. Die notwendigen
Fähigkeiten wie Empathie und Sensibilität können im Rahmen eines beruflichen Curriculums nicht
vermittelt werden, sondern allenfalls – falls sie bereits vorhanden sind – gefördert werden.
Sterbebegleitung ist vielmehr ein Prozess, in den eine Vielzahl von Fachpersonen und Laien
eingebunden sind. Organisationen, die Freiwillige im Rahmen der Sterbebegleitung vermitteln,
verpflichten ihre Freiwilligen dazu, mindestens einen oder sogar mehrere Vorbereitungskurse zu
absolvieren, um in der Palliative Care mit ihren speziellen Aspekten wie der Sterbebegleitung tätig
sein zu können. Diese Kurse werden von unterschiedlichen Anbietern organisiert, zum Beispiel das
Schweizerische Rote Kreuz oder Caritas. Im Kanton Aargau hat sich die Reformierte Landeskirche
bereits früh in der formellen Ausbildung von interessierten Personen engagiert und einen aus
mehreren Modulen aufgebauten Lehrgang in Palliative Care und Begleitung konzipiert, in dem die
Grundlagen,
Grundsätze und Grundhaltungen von Palliative Care für Freiwillige und Fachpersonen unterrichtet,
respektive vertieft, werden. Vermittelt wird Fachwissen in Palliative Care aus Medizin, Pflege, Recht,
Kommunikation, Spiritualität, Theologie, Ethik, Psychologie und Seelsorge, welches in der Gruppenund Supervisionsarbeit vertieft wird.
Themenschwerpunkte sind die Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden, die Kommunikation,
die Betreuung von Angehörigen, pflegerische Handreichungen, Symptom- und
Schmerzmanagement, interdisziplinäre Zusammenarbeit, stationäre und ambulante Hilfsangebote,
Psychologie, Glaubensfragen, spirituelle Begleitung, rechtliche Aspekte, Angebote und Grundsätze
der Palliative Care, aber auch Supervision, Fallbesprechungen und die eigene Auseinandersetzung
mit Gesundheit, Krankheit, Sterben, Tod, Trauer, Ressourcen und Grenzen.
Die Arbeitsgruppe Swiss Educ von palliative ch hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu
erarbeiten, die es erlauben, dass sich die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Palliative Care entwickelt.
So hat sie auch Ausbildungsniveaus im Bereich Palliative Care definiert (vgl. dazu
http://www.palliative.ch/
fileadmin/user_upload/palliative/fachwelt/E_Standards/E_2_2_dt_Ausbildungsniveaus_Palliative_Care.pdf) . Die Ausbildungsinstitutionen haben die Möglichkeit, ihre Kurse entsprechend dem
jeweiligen Niveau zertifizieren zu lassen.
Die Reformierte Landeskirche Aargau bietet folgende Zertifikatslehrgänge an:




Sterbebegleitungskurs "Dasein bis zuletzt" (entspricht Ausbildungsniveau A1)
Palliative Care Ausbildungsniveau A1 ("Passage SRK")
Basiskurs Palliative und Spiritual Care Ausbildungsniveau A2
Vertiefungskurs Palliative und Spiritual Care Ausbildungsniveau B1
Der Regierungsrat erachtet das jetzige System der freiwilligen Sterbebegleiterinnen und
Sterbebegleiter eine gut funktionierende und wertvolle Lösung, die zur Solidarität innerhalb der
Gesellschaft beiträgt. Er hält es deshalb nicht für nötig, am bestehenden System etwas zu ändern.
Zur Frage 1: "Welche Rechtsgrundlagen müssten aus Sicht des Regierungsrats geschaffen werden,
damit Menschen, die zu Hause sterben möchten, Beistand von professionellen Sterbebegleiterinnen
und Sterbebegleitern in Anspruch nehmen können?"
Das beschriebene, funktionierende System kommt im Wesentlichen ohne spezielle kantonale
Rechtsgrundlagen aus. Wollte man demgegenüber ein System mit einem Angebot von
professionellen Sterbebegleiterinnen und Sterbebegleitern einführen, müssten Rechtsgrundlagen
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geschaffen werden, die festlegen, unter welchen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen (vgl.
auch die
Antworten zu den Fragen 2 und 3) eine Person die Tätigkeit einer professionellen Sterbebegleitung
ausüben darf.
Zur Frage 2: "Wie müsste eine Aus- und Weiterbildung zum Sterbebegleiter, zur Sterbebegleiterin
gestaltet sein, um Qualitätsstandards dieses Bereichs zu genügen?"
Eine Aus- und Weiterbildung zur Sterbebegleiterin, zum Sterbebegleiter muss auf nationaler Ebene
aufgegleist und insbesondere mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie mit
palliative ch, der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung,
koordiniert werden. Neben den fachlichen Voraussetzungen müsste dabei auch die menschlichen
Fähigkeiten der Auszubildenden wie zum Beispiel Empathievermögen definiert werden.
Zur Frage 3:"Wer würde zu einer Ausbildung zur Sterbebegleiterin, zum Sterbebegleiter für den
Einsatz im ambulanten Bereich zugelassen?"
Diese Frage müsste im Rahmen der Definition des Aus- beziehungsweise Weiterbildungslehrgangs
geklärt werden. So können zum Beispiel das Erreichen eines Mindestalters beziehungsweise das
Vorliegen eines einwandfreien rechtlichen Leumunds (keine Vorstrafen im Vorstrafenregister)
sinnvolle Voraussetzungen sein.
Zur Frage 4: "Wer hätte die Kosten dieser sehr spezifischen Pflegeleistung zu tragen?"
Gelänge es, die Sterbebegleitung als Pflegeleistungen im Sinne des Bundesgesetzes über die
Krankenversicherung (KVG) zu etablieren, erfolgt die Übernahme der Pflegekosten gemäss dem in
der Krankenversicherungsgesetzgebung vorgesehenen Kostenschlüssel – vorausgesetzt, die
Pflegeleistungen sind von einem Arzt verordnet worden. Oftmals besteht jedoch für längerdauernde
Einsätze von professionellen Pflegefachpersonen (zum Beispiel Nachtwache) eine
Finanzierungslücke, da die Krankenkassen nur die Zeit für die direkten Verrichtungen gemäss der
Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) bezahlen.
Zur Frage 5: "Welche Entlohnung wäre aus Sicht des Regierungsrats für einen ausgebildeten
Sterbebegleiter, eine ausgebildete Sterbebegleiterin angemessen?"
Die Höhe der Entlohnung sollte sich an der Länge und Intensität der Ausbildung, am Umfang der
vermittelten Lehrinhalte sowie an den Voraussetzungen für die Aus- beziehungsweise Weiterbildung
orientieren. Sie läge schätzungsweise auf der Höhe der Entlohnung von Pflegefachleuten (Niveau
Höhere Fachschule).
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'564.50.
Beatrice Beck-Matti, SP, Schafisheim: Dem Regierungsrat danke ich für die Beantwortung meiner
Fragen bezüglich Sterbebegleitung. Um es gleich vorwegzunehmen, ich bin nur teilweise mit der
Antwort zufrieden.
Meine Zufriedenheit betrifft die Antworten im Bereich der stationären Palliative Care, dem Teil der
niedergelassenen Ärzte und der Spitex. Glücklicherweise ist in diesen Bereichen die Sensibilität der
die Sterbenden begleitenden Fachleute stark gewachsen, und es ist auch ein Thema in der
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entsprechenden Ausbildung. Auch wenn hier noch viel getan werden sollte, um den Menschen, die
auf dem Sterbebett liegen, in einer Art beizustehen, die jedem Sterbenden gerecht wird und sich
nicht auf eine rein medizinische Versorgung der physischen Realität beschränkt, so stelle ich hier
fest, dass vieles in diesem Bereich in die von vielen gewünschte Richtung in Bewegung geraten ist.
Dies nicht zuletzt auch durch die Errichtung eines Lehrstuhls für Palliative Care an der Universität
Lausanne, durch die Errichtung von Sterbehospizen, durch die breite Thematisierung in den Medien
und, wie schon erwähnt, durch die Ausbildung des medizinischen Personals. Ebenso positiv dürfte
sich in diesem Bereich die nationale Strategie zur Palliative Care auswirken und für die betroffenen
Menschen laufend Verbesserungen bringen.
Meine Unzufriedenheit betrifft die Haltung, dass ausserhalb der rein medizinischen Versorgung eine
Gruppe von Menschen engagiert im Bereich der Sterbebegleitung arbeitet, die sich mehr oder
weniger für diese Tätigkeit vorbereitet und weder die nötige Anerkennung geniesst noch mit einer für
die verantwortungsvolle Aufgabe gerechten Entschädigung rechnen darf und nur beschränkt vor
Überforderung und Ausnützung geschützt ist. Einmal mehr wird hier von diesen Helfern – meist
Frauen – eine freiwillige Tätigkeit erwartet. Für die betroffenen Angehörigen oder die Sterbenden
selbst ist die Konsequenz, dass sie es unter Umständen ausserhalb des medizinischen Systems mit
einem Sterbebegleiter/einer Sterbebegleiterin zu tun bekommen, der oder die weder adäquat für die
Aufgabe vorbereitet ist noch der Aufgabe gerecht werden kann. Sie unterstehen keiner Art von
Kontrolle
und
können auch auf keine Unterstützung zählen, wenn sie dies brauchen sollten, geschweige denn ist
eine Entschädigung für deren Tätigkeit festgelegt.
In vielen Bereichen unseres Lebens wird die Professionalität grossgeschrieben. Es wird gefordert
und gefördert, ausgebildet, fortgebildet und es werden allgemein verbindliche Qualitätsstandards
definiert und die Professionalität entsprechend honoriert. Dass gerade bei der Sterbebegleitung im
ambulanten Bereich von diesen Prinzipien abgewichen und die anspruchsvolle Aufgabe der
Freiwilligenarbeit zugeschoben wird, erachte ich als symptomatisch für eine Politik, die ureigene,
wichtige Aufgaben der Gesellschaft nicht mehr selbstverständlich wahrnehmen will und es dem
Zufall oder einigen engagierten Mitbürgern beziehungsweise Mitbürgerinnen überlässt, diese
Aufgaben, wie auch immer, zu übernehmen.
Dies ist nicht meine Politik. Ich hoffe, dass sich im Saal auch noch andere Politikerinnen und Politiker
befinden, die dafür einstehen, dass Staatsaufgaben auch wahrgenommen werden für alle Menschen,
die hier leben – vom Beginn des Lebens bis zum Tod.
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist
erledigt.
0556 Interpellation Pascal Furer, SVP, Staufen, vom 25. März 2014 betreffend Beschriftung der
Arbeitskleider des Zivilschutzes; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 0426)
Mit Datum vom 21. Mai 2014 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet.
Vorbemerkungen
Seit der Einführung des revidierten Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) aus dem Jahr 2004 liefert der Bund den Kantonen für die Zivilschutzorganisationen (ZSO) kein Material mehr. Die Ausnahmen sind in Art. 43 BZG
festgelegt (zum Beispiel Sicherstellung der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung). Die Zuständigkeit für die Materialbeschaffung des Zivilschutzes liegt seit diesem Zeitpunkt bei den Kantonen.
Der Kanton Aargau hat die Materialbeschaffung im Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den
Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AG) vom 4. Juli
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2006 geregelt. Gemäss § 29 Abs. 2 BZG-AG legt die zuständige kantonale Stelle, nach Anhörung
der Gemeinden, in einer Materialliste das standardisierte Material fest. Im Weiteren kann gemäss
§ 29 Abs. 4 BZG-AG die zuständige Stelle auf Ersuchen des für den Zivilschutz in der Region zuständigen Organs die Koordination zur gemeinsamen Beschaffung des Materials übernehmen. Der
Kanton Aargau hat auf Antrag der ZSO und des Aargauischen Zivilschutzverbands für die künftige
Beschaffung des Zivilschutzmaterials eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag, Material zu
evaluieren, Vorschläge auszuarbeiten und aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung bei
den ZSO die Beschaffung umzusetzen. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern des
Aar-gauischen Zivilschutzverbands, Zivilschutzkommandanten, Materialwarten der ZSO sowie der
Abtei-lung Militär und Bevölkerungsschutz (Sektion Koordination Zivilschutz und Ausbildung).
Zur Frage 1: "Wer hat das neue Konzept beschlossen?"
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2004 liefert der Bund folglich keine Gradabzeichen mehr. Die
Verantwortung für die Beschaffung liegt auch in diesem Fall bei den Kantonen. Die Arbeitsgruppe
Material hat nach umfassenden Abklärungen entschieden, den Wechsel auf das System "Klett" vorzuschlagen und nebst den Gradbezeichnungen auch Funktionsbezeichnungen einzuführen. Zur Verdeutlichung der geplanten Umsetzung für den Zivilschutz im Kanton Aargau folgendes Beispiel:
Kragen rechts: Gradabzeichen (Soldat, Gefreiter, Korporal etc.)
Kragen links: Funktionsbezeichnung (Betreuer, Pionier, Logistik etc.)
Brust links:
Namensschild (Papierdruck) mit Zusatzfunktion (Gruppenführer, Fahrer etc.)
Sofern ein Vorschlag der Arbeitsgruppe Material in der Vernehmlassung bei den Zivilschutzkommandanten nicht auf Ablehnung stösst, ist er angenommen.
Zur Frage 2: "Weshalb fand zum Beschriftungskonzept bei den betroffenen Institutionen keine
Vernehmlassung statt?"
Die Aussage, dass keine Vernehmlassung stattgefunden habe, ist nicht korrekt. Bereits anlässlich
des Weiterbildungskurses für Zivilschutzkommandanten im Oktober 2013 wurde der Vorschlag für
die neue Arbeitsbekleidung mit den entsprechenden Grad- und Funktionsbezeichnungen vorgestellt.
Auf diese erste Information sind bis heute keine Rückmeldungen eingegangen. Die neuen Arbeitskleider des Zivilschutzes sind bereits seit dem Jahr 2010 mit einer Klettapplikation zum Anbringen
allfälliger, neuer Klettabzeichen ausgerüstet. Der konkrete Vorschlag für die Beschriftung der neuen
persönlichen Ausrüstung wurde nach einstimmiger Verabschiedung durch die Arbeitsgruppe Material
mit E-Mail vom 25. März 2014 den Zivilschutzkommandanten zur Vernehmlassung zugestellt. Termin
für die Rückmeldung war der 11. April 2014.
Die Auswertung der Vernehmlassung hat folgendes ergeben:
•
•
•
19 ZSO stimmen dem Vorschlag zu
1 ZSO lehnt den Vorschlag ab
3 ZSO haben keine Eingabe gemacht
Zur Frage 3: "Aus welchem Grund erachtet der Regierungsrat das neue Konzept als notwendig?"
Bezeichnungen und Abzeichen für Funktionen, Grade, Sachbereiche und Fachgebiete wurden
bereits vor 2004 vom Bund eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt lieferte der Bund die Abzeichen
kostenlos. Seit 2004 müssen die Abzeichen von den Kantonen beschafft werden. Die Umsetzung im
Kanton Aargau ist in den Weisungen über die Absolvierung und Durchführung von Zivilschutzkursen
im Kanton Aargau vom 1. Januar 2004 geregelt. Aus Kostengründen soll nun auf die weitere
26. August 2014
Art.-Nr. 0556
1453
Beschaf-fung der alten Gradabzeichen aus Metall verzichtet werden. Die Arbeitsgruppe Material hat
eine kos-tengünstigere Lösung gesucht und auch gefunden.
Mit den neuen Bezeichnungen soll künftig jeder Schutzdienstpflichtige in Bezug auf seinen Grad und
seine Funktion für jedermann erkennbar sein. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit den Partnern
im Bevölkerungsschutz im Rahmen eines Einsatzes, zum Beispiel auf einem Schadenplatz. Zudem
sind die Führungspersonen und die jeweiligen Funktionsträger jederzeit erkennbar.
Zur Frage 4: "Gibt es auf Bundesebene eine gleichlautende Lösung?"
Mit dem neuen BZG wurde im Jahr 2004 die Verantwortung für die Materialdefinition und Materialbeschaffung den Kantonen übertragen. Von Seiten des Bundes gibt es diesbezüglich keine Vorgaben
mehr.
In der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) über die Funktionen, die Grade und den Sold im Zivilschutz sind aber die Funktionen
und Grade festgelegt. Aufgrund der neu definierten Zuständigkeiten haben die Kantone gehandelt
und eine gemeinsame Materialplattform geschaffen ("Materialforum Schweiz"). Die entsprechende
Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Materialforum haben alle Kantone unterzeichnet.
Das Materialforum wie auch die Kantone haben bei den Grad- und Funktionsbezeichnungen ein
einheitliches Vorgehen gewählt. Verschiedene Kantone sind bereits an der Umsetzung und gehen
dabei zum Teil weiter, als es der Aargauer Vorschlag vorsieht (zum Beispiel mit zusätzlichen Bezeichnungen für Fahrer, Anlage- und Materialwarte etc.).
Zur Frage 5: "Was hat die Erarbeitung des neuen Konzeptes gekostet?"
Die verwaltungsexternen Mitglieder der Arbeitsgruppe Material arbeiten kostenlos. Die beteiligten
Mitarbeiter der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz leisten ihre Mitarbeit innerhalb der Arbeitszeit, von welcher die Erarbeitung des besagten Konzepts nur einen kleinen Teil in Anspruch nahm.
Die Arbeitszeitkosten für die Beantwortung dieses Vorstosses übersteigen die Arbeitszeitkosten für
die Erarbeitung des neuen Konzepts bei weitem.
Zur Frage 6: "Was kostet die Umsetzung des Konzeptes?"
Die Kosten für die alten, metallischen Gradabzeichen belaufen sich aktuell auf rund Fr. 12.– pro Arbeitsanzug. Die Grad- und Funktionsabzeichen nach dem neuen Konzept kosten je Fr. 1.–, also gesamthaft Fr. 2.– pro Arbeitsanzug. Die Umsetzung ist somit wesentlich kostengünstiger als eine Weiterführung der bisherigen Lösung. Wieviel die ZSO durch die Beschaffung der neuen Abzeichen
effektiv sparen, hängt von deren Bestandszahlen ab.
Zur Frage 7: "Beurteilt es der Regierungsrat nicht als problematisch, insbesondere im Falle eines
bewaffneten Konfliktes, wenn der Zivilschutz militärische Abzeichen trägt?"
Nein. Der Zivilschutz hat seit jeher Gradabzeichen verwendet. Verschiedene ZSO im Kanton Aargau
haben zusätzliche militärische Erkennungszeichen eingeführt (zum Beispiel Achselpatten). Wie
bereits erwähnt, haben die meisten Kantone Grad- und Funktionsbezeichnungen eingeführt. Dies
wird auch im gleichen Sinne vom "Materialforum Schweiz" so empfohlen. Der Regierungsrat sieht
keinen Grund, beim Aargauer Zivilschutz die Grad- und Funktionsbezeichnungen nicht einzuführen.
Der Zivilschutz besitzt daneben bereits heute eine grössere Anzahl von Fahrzeugen und
Wechsellade-behältern aus ehemaligen Armeebeständen. Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass
der Zivilschutz gemäss Bundesgesetz verschiedene Grundleistungsaufträge im Fall eines
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bewaffneten Konflikts wahrnehmen muss, wie zum Beispiel den Schutz und die Betreuung der
Bevölkerung. Zur Unter-scheidung von Angehörigen der Armee tragen die Angehörigen des
Zivilschutzes andere Uniformen sowie das internationale Zivilschutzabzeichen (blaues Dreieck auf
orangem Grund).
Zur Frage 8: "Wie vertragen sich das neue Konzept und insbesondere dessen Kosten mit der
Leistungsanalyse des Regierungsrats?"
Ein Zusammenhang zwischen dieser Beschaffung und der Leistungsanalyse, welche die Kantonsfinanzen sanieren soll, ist für den Regierungsrat nicht gegeben. Gemäss § 29 Abs. 1 BZG-AG tragen
die ZSO die Kosten für das Material. Die zuständige kantonale Stelle ist nur für die koordinierte Beschaffung und für die Festlegung des standardisierten Materials zuständig. Die Beschaffungskosten
liegen zudem, wie bereits aufgezeigt, wesentlich unter den bisherigen Anschaffungskosten für die
Gradabzeichen. Für die ZSO und somit für die Gemeinden wird eine kostengünstige Lösung angeboten. Die Finanzierung erfolgt, sofern genügend Mittel vorhanden sind, über die zweckgebundenen
Ersatzbeiträge für den Schutzraumbau.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'815.–.
Pascal Furer, SVP, Staufen: Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zur Lebensmittelverlustthematik
des vorherigen Traktandums: Im Gegensatz zur EU braucht Essig in der Schweiz kein
Haltbarkeitsdatum. Ich empfehle Ihnen deshalb, Essig zu kaufen. Kaufen Sie viel Essig!
Zum Thema Beschriftung der Arbeitskleider des Zivilschutzes: Gewiss ist es kein grosses Thema,
aber Kleinvieh macht eben auch Mist. Mit der Beantwortung, die sehr oberflächlich ausgefallen ist,
bin ich nicht wirklich einverstanden. Die Zivilschutzorganisationen fühlen sich heute je länger je mehr
übergangen und müssen hohe Investitionen ins Material tätigen. Ein eigentliches Wettrüsten scheint
stattzufinden. Heute aber werden diese Investitionen zum grössten Teil aus Ersatzbeiträgen für
Schutzraumbauten bezahlt. Diese Quelle versiegt jedoch in den nächsten Jahren, weil diese
Ersatzbeiträge heute vom Kanton "eingesackt" werden und nicht mehr an die Gemeinden ausbezahlt
werden. Spätestens bei den Ersatzbeschaffungen wird dieses finanzielle Problem dann auf die
Gemeinden zukommen. Ich mahne hier vermehrt zur Zurückhaltung, anstelle des heute
vorherrschenden Aktivismus. Ich bin mit der Beantwortung nicht einverstanden.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
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