Brief an RR Thalwil Rüschlikon TaskForce

Werbung
Task Force Hochspannungsleitung
c/o Christian Josi, Im Park 10, 8800 Thalwil
044 720 84 23
079 218 66 67
[email protected]
Regierungsrat des Kantons Zürich
Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Rüschlikon & Thalwil, 31. Mai 2012
Ausbau der Hochspannungsleitung Samstagern Zürich, 4895/2012
Dringliches Postulat des KR – Antrag auf Abschreibung des RR
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
Sehr geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte
Mit Erstaunen haben wir vom Antrag des Regierungsrates auf Abschreibung des vorliegenden
dringlichen KR-Postulats erfahren. Gegen besagten Ausbau der Hochspannungsleitung SamstagernWollishofen existiert ein breiter Wiederstand in grossen Bevölkerungskreisen des Bezirks Horgen. Der
Richtplan des Kantons Zürich macht im Kapitel „Energieversorgung“ folgende Aussage: Im
Siedlungsgebiet sind Hoch- und Höchstspannungsleitungen in der Regel unterirdisch zu führen,
sofern die Versorgungssicherheit nicht erheblich beeinträchtigt wird. Gegen die diesem Grundsatz
widersprechende oberirdische Linienführung der Leitung gingen zahlreiche Beschwerden (Teilrevision
kantonaler Richtplan) aus der Bevölkerung ein.
Zur Erinnerung: In Thalwil und Rüschlikon reicht die 380-Kv-Leitung bis zu 30-50 Meter an die
bewohnten Gebiete heran und zieht sich mitten durch den letzten verbleibenden Grüngürtel am
Zimmerbergrücken, direkt vor den Toren der Stadt Zürich, durch Erholungs- und
Landwirtschaftsgebiet. Seit Jahrzehnten haben die beiden Gemeinden dafür gesorgt, dass dieser
Grüngürtel mit seinen zahlreichen Sportanlagen und zwei Landwirtschaftsbetrieben als
Erholungsraum für Tausende von Menschen erhalten bleibt. Diese Anstrengungen sollen nun mit dem
Ausbau der bestehenden „kleinen“ Leitung auf 380Kv mit bis zu 70m hohen Betonmasten abgestraft
werden. Die zahlreichen Beschwerden der Gemeinden sowie privater Landeigentümer sind derzeit
beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Wir sind der Auffassung, dass Sie, geehrte Damen und Herren Regierungsräte, Ihren
Handlungsspielraum in dieser Sache mit Ihrem Antrag auf Abschreibung des dringlichen Postulats
nicht vollumfassend ausgeschöpft haben. Sämtliche – sowohl von den Beschwerdeführern als auch
von den Beschwerdegegnern – eingereichten Gutachten bestätigen, dass die Verkabelung der
Leitung möglich ist und einzig die Frage nach der Höhe der Kosten heute noch als umstritten gilt. Es
darf doch aber wohl nicht sein, dass einer unser letzten verbleibenden Grüngürtel im dichtest
besiedelten Gebiet der Schweiz wegen allzu hoher Kosten nun derart verschandelt wird. In seiner
erneuten Beurteilung (Vernehmlassung durch das BVG )kommt das BAFU zu folgender Aussage:
„Bei den betroffenen Landschaftskammern handelt es sich um Gebiete, die wegen zunehmendem
Siedlungsdruck besonders schützenswert sind. Der hohe Siedlungsdruck in der unmittelbaren
Umgebung führt zu einem gesteigerten Erholungswert dieser Gebiete, was entsprechend in der
Interessensabwägung zur Verkabelung mitberücksichtigt werden muss. Insbesondere gilt dies für den
Bereich des Landschaftschutzgebietes von regionaler Bedeutung bzw. für die in der Ortsplanung
Rüschlikon ausgewiesene Freihaltezone. Auch die Vorinstanz spricht von einem „letzten Grüngürtel
im hochbesiedelten Gebiet des Raums Zürich“ (Punkt 3.7, S. 21 des angefochtenen Entscheids). Dies
entspricht der Einschätzung der Bedeutung des Landschaftsgebietes, wie sie das Bundesgericht im
erwähnten Entscheid vornimmt, was dazu führt, in dem genannten Leitungsabschnitt eine
Verkabelung zumindest zu prüfen.“
Es ist damit zu rechnen, dass das Bundesverwaltungsgericht demnächst ein Urteil in dieser Sache
fällen wird. Auf dieses berufen Sie sich auch in Ihrer Antwort an den Kantonsrat. Aber: Wollen und
dürfen wir diese Sache ausschliesslich der Justiz überlassen? Müssten wir nicht im Gegenteil alles
daran setzen, dass auch die Legislative und Exekutive unseres Landes die Bedeutung solcher
Naherholungsgebiete erkennt und entsprechend schützt? Das Beurteilungsschema für Freileitungen
des Bundes soll zukünftig für alle neu zu bewilligenden Leitungen angewendet werden. Leider ist
„unser“ Projekt kurz vor Einführung dieses Schemas bereits bewilligt worden. Unserer Ansicht nach
wäre dies nach heutiger Auffassung nicht mehr möglich.
Wir appellieren deshalb an Sie, geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die Befürchtungen
der Bezirksbevölkerung ernst zu nehmen, Ihren Einfluss in Bern – gegenüber Bundesrat, BFE und
Energiekommission des Parlaments – geltend zu machen und sich dafür einzusetzen, dass „unser“
Projekt von der Exekutive zurückgezogen wird und anhand des vorliegenden Schemas zur
Beurteilung von Freileitungen neu und fair beurteilt wird. Sollte dies möglich sein, wäre eine
Verkabelung der Leitung unserer Ansicht nach nur noch eine Formsache, und die Justiz müsste sich
nicht mehr damit befassen.
Anlässlich einer Parteiveranstaltung der FDP vom 8.5.12 auf dem Albis hat die Swissgrid (neue
Inhaberin der Leitung) erklärt, ihr sei es einerlei, ob diese Leitungen als Frei- oder Kabelleitung geführt
werde. Ausserdem gibt es offenbar neue Anhaltspunkte, wonach die SBB den Ausbau der Leitung
nicht wirklich benötigen. Die Axpo (Beschwerdegegnerin) sei zudem gemäss Swissgrid ins
Leitungsprojekt gar nicht mehr involviert. Trotzdem läuft das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht
weiter, und es dürfte offensichtlich sein, dass sich die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Horgen ob
dieser nun bereits 20 Jahre alten und immer vertrackter erscheinenden Geschichte die Augen reiben
und sich fragen, weshalb die von ihnen gewählte Regierung dies einfach so hinnimmt.
Wir vertrauen darauf, dass Sie sich dieser Angelegenheit annehmen und nicht untätig einem
Justizentscheid entgegensehen, der möglicherweise für unseren Bezirk fatale Folgen haben wird.
Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihren Einsatz für unseren Bezirk.
Freundliche Grüsse
Task Force Hochspannungsleitung
Christian Josi, Thalwil
Vorsitzender Task Force und Interessensvertreter der Thalwiler Bevölkerung
Urs Keim, Rüschlikon
Mitglied Task Force und Interessensvertreter der Rüschlikoner Bevölkerung
Kopie an:
Präsident des Kantonsrates
Redaktion Horgen zu Handen ZSZ und Thalwiler Anzeiger
Redaktion NZZ
Redaktion Tagesanzeiger
Redaktion Gewerbezeitung Rüschlikon, Kilchberg, Thalwil, Adliswil, Langnau am Albis
Herunterladen