Task Force Hochspannungsleitung c/o Christian Josi, Im Park 10, 8800 Thalwil 044 720 84 23 079 218 66 67 [email protected] Regierungsrat des Kantons Zürich Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Rüschlikon & Thalwil, 31. Mai 2012 Ausbau der Hochspannungsleitung Samstagern Zürich, 4895/2012 Dringliches Postulat des KR – Antrag auf Abschreibung des RR Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Sehr geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte Mit Erstaunen haben wir vom Antrag des Regierungsrates auf Abschreibung des vorliegenden dringlichen KR-Postulats erfahren. Gegen besagten Ausbau der Hochspannungsleitung SamstagernWollishofen existiert ein breiter Wiederstand in grossen Bevölkerungskreisen des Bezirks Horgen. Der Richtplan des Kantons Zürich macht im Kapitel „Energieversorgung“ folgende Aussage: Im Siedlungsgebiet sind Hoch- und Höchstspannungsleitungen in der Regel unterirdisch zu führen, sofern die Versorgungssicherheit nicht erheblich beeinträchtigt wird. Gegen die diesem Grundsatz widersprechende oberirdische Linienführung der Leitung gingen zahlreiche Beschwerden (Teilrevision kantonaler Richtplan) aus der Bevölkerung ein. Zur Erinnerung: In Thalwil und Rüschlikon reicht die 380-Kv-Leitung bis zu 30-50 Meter an die bewohnten Gebiete heran und zieht sich mitten durch den letzten verbleibenden Grüngürtel am Zimmerbergrücken, direkt vor den Toren der Stadt Zürich, durch Erholungs- und Landwirtschaftsgebiet. Seit Jahrzehnten haben die beiden Gemeinden dafür gesorgt, dass dieser Grüngürtel mit seinen zahlreichen Sportanlagen und zwei Landwirtschaftsbetrieben als Erholungsraum für Tausende von Menschen erhalten bleibt. Diese Anstrengungen sollen nun mit dem Ausbau der bestehenden „kleinen“ Leitung auf 380Kv mit bis zu 70m hohen Betonmasten abgestraft werden. Die zahlreichen Beschwerden der Gemeinden sowie privater Landeigentümer sind derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Wir sind der Auffassung, dass Sie, geehrte Damen und Herren Regierungsräte, Ihren Handlungsspielraum in dieser Sache mit Ihrem Antrag auf Abschreibung des dringlichen Postulats nicht vollumfassend ausgeschöpft haben. Sämtliche – sowohl von den Beschwerdeführern als auch von den Beschwerdegegnern – eingereichten Gutachten bestätigen, dass die Verkabelung der Leitung möglich ist und einzig die Frage nach der Höhe der Kosten heute noch als umstritten gilt. Es darf doch aber wohl nicht sein, dass einer unser letzten verbleibenden Grüngürtel im dichtest besiedelten Gebiet der Schweiz wegen allzu hoher Kosten nun derart verschandelt wird. In seiner erneuten Beurteilung (Vernehmlassung durch das BVG )kommt das BAFU zu folgender Aussage: „Bei den betroffenen Landschaftskammern handelt es sich um Gebiete, die wegen zunehmendem Siedlungsdruck besonders schützenswert sind. Der hohe Siedlungsdruck in der unmittelbaren Umgebung führt zu einem gesteigerten Erholungswert dieser Gebiete, was entsprechend in der Interessensabwägung zur Verkabelung mitberücksichtigt werden muss. Insbesondere gilt dies für den Bereich des Landschaftschutzgebietes von regionaler Bedeutung bzw. für die in der Ortsplanung Rüschlikon ausgewiesene Freihaltezone. Auch die Vorinstanz spricht von einem „letzten Grüngürtel im hochbesiedelten Gebiet des Raums Zürich“ (Punkt 3.7, S. 21 des angefochtenen Entscheids). Dies entspricht der Einschätzung der Bedeutung des Landschaftsgebietes, wie sie das Bundesgericht im erwähnten Entscheid vornimmt, was dazu führt, in dem genannten Leitungsabschnitt eine Verkabelung zumindest zu prüfen.“ Es ist damit zu rechnen, dass das Bundesverwaltungsgericht demnächst ein Urteil in dieser Sache fällen wird. Auf dieses berufen Sie sich auch in Ihrer Antwort an den Kantonsrat. Aber: Wollen und dürfen wir diese Sache ausschliesslich der Justiz überlassen? Müssten wir nicht im Gegenteil alles daran setzen, dass auch die Legislative und Exekutive unseres Landes die Bedeutung solcher Naherholungsgebiete erkennt und entsprechend schützt? Das Beurteilungsschema für Freileitungen des Bundes soll zukünftig für alle neu zu bewilligenden Leitungen angewendet werden. Leider ist „unser“ Projekt kurz vor Einführung dieses Schemas bereits bewilligt worden. Unserer Ansicht nach wäre dies nach heutiger Auffassung nicht mehr möglich. Wir appellieren deshalb an Sie, geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die Befürchtungen der Bezirksbevölkerung ernst zu nehmen, Ihren Einfluss in Bern – gegenüber Bundesrat, BFE und Energiekommission des Parlaments – geltend zu machen und sich dafür einzusetzen, dass „unser“ Projekt von der Exekutive zurückgezogen wird und anhand des vorliegenden Schemas zur Beurteilung von Freileitungen neu und fair beurteilt wird. Sollte dies möglich sein, wäre eine Verkabelung der Leitung unserer Ansicht nach nur noch eine Formsache, und die Justiz müsste sich nicht mehr damit befassen. Anlässlich einer Parteiveranstaltung der FDP vom 8.5.12 auf dem Albis hat die Swissgrid (neue Inhaberin der Leitung) erklärt, ihr sei es einerlei, ob diese Leitungen als Frei- oder Kabelleitung geführt werde. Ausserdem gibt es offenbar neue Anhaltspunkte, wonach die SBB den Ausbau der Leitung nicht wirklich benötigen. Die Axpo (Beschwerdegegnerin) sei zudem gemäss Swissgrid ins Leitungsprojekt gar nicht mehr involviert. Trotzdem läuft das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht weiter, und es dürfte offensichtlich sein, dass sich die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Horgen ob dieser nun bereits 20 Jahre alten und immer vertrackter erscheinenden Geschichte die Augen reiben und sich fragen, weshalb die von ihnen gewählte Regierung dies einfach so hinnimmt. Wir vertrauen darauf, dass Sie sich dieser Angelegenheit annehmen und nicht untätig einem Justizentscheid entgegensehen, der möglicherweise für unseren Bezirk fatale Folgen haben wird. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihren Einsatz für unseren Bezirk. Freundliche Grüsse Task Force Hochspannungsleitung Christian Josi, Thalwil Vorsitzender Task Force und Interessensvertreter der Thalwiler Bevölkerung Urs Keim, Rüschlikon Mitglied Task Force und Interessensvertreter der Rüschlikoner Bevölkerung Kopie an: Präsident des Kantonsrates Redaktion Horgen zu Handen ZSZ und Thalwiler Anzeiger Redaktion NZZ Redaktion Tagesanzeiger Redaktion Gewerbezeitung Rüschlikon, Kilchberg, Thalwil, Adliswil, Langnau am Albis