Nichttechnische Projektzusammenfassung (gemäß § 31 TVG 2012) Inhalt Es dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten sein. Es müssen enthalten sein: 1. Angaben über die Projektziele, einschließlich des zu erwartenden Schadens und Nutzens, 2. Anzahl und Art der zu verwendenden Tiere, 3. Angaben über die Erfüllung der „3R“ (Vermeidung, Verminderung und Verfeinerung). Umfang: in den meisten Fällen werden ca. 500 Worte ausreichen. Hinweis Durch die nichttechnische Projektzusammenfassung sollen objektive Informationen über Tierversuchsprojekte im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Dadurch sollen allerdings weder Rechte des geistigen Eigentums verletzt noch vertrauliche Informationen preisgegeben werden. Es ist die Aufgabe der Antragsteller beim Ausfüllen der Zusammenfassung ihre Rechte zu wahren. Zweck des Tierversuchs (gemäß § 5 TVG 2012): Auswahlliste anklicken 1. Angaben über Projektziele, einschließlich zu erwartender Schaden und Nutzen zu erwartender Nutzen: zu erwartender Schaden für die Tiere: 2. Art und Anzahl der Tiere 3. Erfüllung der,,3R“ (Vermeidung, Verminderung und Verfeinerung) Vermeidung: Verminderung: Verfeinerung: Gegebenenfalls von der Behörde zu ergänzen: Eine rückblickende Bewertung ist bis spätestens …… vorgesehen. 1