Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf_2

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Vorübergehender Humanitärer Schutz (VHS)
Q&A zum Antrag der Freien Demokraten im Landtag Niedersachsen
(Drs. 17/4521)
Warum brauchen wir dieses Gesetz?
Unser Asylsystem ist momentan mit der Fülle an Asylanträgen überfordert. Es ist nicht auf
eine solche Vielzahl von Menschen ausgelegt. Wir brauchen also eine Regelung, wie dem
aktuellen Zustrom begegnet werden kann. Unser Gesetz soll dabei helfen, das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu entlasten und jeden, der aus den betroffenen
Bürgerkriegsgebieten kommt, zum zumindest vorübergehenden Aufenthalt in der
Bundesrepublik berechtigen. Eine vergleichbare Regelung für den Fall eines
Massenzustroms (Vorübergehender Humanitärer Schutz) existiert bereits auf europäischer
Ebene; sie wird dort jedoch nicht angewandt, weil dann alle Mitgliedstaaten Flüchtlinge
aufnehmen müssten, einige hierzu aber nicht bereit sind. Deshalb brauchen wir eine
Möglichkeit, den Vorübergehenden Humanitären Schutz (VHS) national, nach unserem
Vorschlag durch das Bundesinnenministerium, auslösen zu können.
Wer wird entlastet?
Bis zum 15. Oktober kamen etwa 45 % aller Flüchtlinge in diesem Jahr aus Syrien und dem
Irak. Durch den Vorübergehenden Humanitären Schutz kann also etwa die Hälfte der
Asylanträge schneller bearbeitet werden. Das entlastet die Entscheider beim BAMF und die
Richter an den Verwaltungsgerichten. Die Verfahren der übrigen Asylbewerber können
dadurch deutlich beschleunigt werden. Die frühere Ausreise von Menschen, die nicht in
Deutschland bleiben können, entlastet die Kommunen bei der Bereitstellung von
Unterbringungsmöglichkeiten, Betreuungs- und Integrationsmaßnahmen. Der besondere
Aufenthaltsstatus der Bürgerkriegsflüchtlinge macht eine schnellere Integration in Arbeit
möglich, was ebenfalls zu einer Entlastung bei der Flüchtlingsversorgung führt.
Was verbessert sich für die Bürgerkriegsflüchtlinge?
Durch den Vorübergehenden Humanitären Schutz erhalten die Bürgerkriegsflüchtlinge aus
Syrien und dem Irak einen sofortigen gesicherten Aufenthaltsstatus, sofortigen Zugang zu
Integrationskursen, sowie die sofortige Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung.
Wird das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt?
Nein. Der Grundrechtsanspruch auf Asyl bleibt erhalten. Begonnene Asylverfahren werden
aber für die Zeit des Vorübergehenden Humanitären Schutzes nicht weitergeführt, sondern
ruhend gestellt.
Wie lange gilt der Vorübergehende Humanitäre Schutz?
Sobald durch das Bundesministerium des Innern ein Massenzustrom festgestellt wird,
stehen in den folgenden 12 Monaten alle Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem betroffenen Land
unter Vorübergehendem Humanitärem Schutz. Dies betrifft alle Personen, die neu einreisen
oder deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Endet der Massenzustrom vor
Ablauf der 12 Monate, können die Regelungen zum Vorübergehenden Humanitären Schutz
vom Bundesinnenministerium vorzeitig beendet werden. Dauert der Massenzustrom weiter
an, wird er automatisch um sechs Monate verlängert, bis die Höchstdauer von zwei Jahren
erreicht ist. Im Anschluss an diesen Zeitraum kann – bei weiterem Massenzustrom – der
Schutz durch Beschluss des Bundesinnenministeriums um ein weiteres Jahr verlängert
werden. Dies ergibt einen Schutzzeitraum von drei Jahren. Besteht der Massenzustrom
weiterhin, kann die Maßnahme neu beginnen.
Führt das Gesetz zu einer Kettenduldung von Flüchtlingen?
Nein. Wir haben aus den Fehlern, die im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem
Balkan in den 90er Jahren gemacht wurden, gelernt.
Der Vorübergehende Humanitäre Schutz erfordert keine immer wiederkehrende neue
Einzelfallprüfung oder Antragstellung auf Verlängerung durch den einzelnen Flüchtling. Die
(verlängerte) Gewährung des Schutzes gilt nicht für die Einzelperson, sondern generell für die
gesamte im betreffenden Zeitraum einreisende Personengruppe der (Bürger)Kriegsflüchtlinge.
Darüber hinaus bietet unser Vorschlag im Zusammenspiel mit dem Einwanderungsgesetz, für
das wir uns ebenfalls einsetzen, eine umfassende Bleibeperspektive. Alternativ wird das bis
dahin ruhende Asylverfahren wieder fortgeführt.
Wie wird der Familiennachzug geregelt?
Der Familiennachzug ist nach wie vor möglich. Die Familie rutscht ebenfalls unter den
Schirm des Vorübergehenden Humanitären Schutzes und hat nach unserem Wunsch die
Möglichkeit zur Einwanderung mittels eines Einwanderungsgesetzes.
Warum brauchen wir zusätzlich ein Einwanderungsgesetz?
Ohne Einwanderungsgesetz müssen alle Flüchtlinge mit ihrer Familie Deutschland wieder
verlassen, wenn die Konflikte in ihren Heimatländern enden und ihr wiederaufgenommenes
Asylverfahren negativ beschieden wird. Die FDP möchte mit einem Einwanderungsgesetz
denen, die sich in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert haben und selber für ihren
Lebensunterhalt sorgen, ein Bleiben ermöglichen. Dies soll im besten Fall bereits vor Ablauf
des Vorübergehenden Humanitären Schutzes geschehen.
Was geschieht mit den Flüchtlingen, die bereits anerkannt sind?
Wer bereits anerkannt wurde, ist von dem Gesetz nicht betroffen. Es entfaltet keine
Rückwirkung, gilt aber für diejenigen, die sich noch im Asylverfahren befinden.
Schreibt der Gesetzentwurf eine Residenzpflicht für Flüchtlinge vor?
Nein. Diese Regelung obliegt einzig den Ländern. Für die Verteilung der Flüchtlinge im
Bundesgebiet gilt auch im Fall des Vorübergehenden Humanitären Schutzes der bereits
festgelegte Schlüssel zur Verteilung von Asylbewerbern. Da es sich um ein Bundesgesetz
handelt, werden keine Vorgaben zu einer Residenzpflicht gemacht. Die Bundesländer
können sich untereinander auf einen neuen Verteilungsschlüssel für die
Flüchtlingsunterbringung einigen und die Residenzpflicht selber regeln und ggf. aussetzen.
Können Flüchtlinge frei zwischen Vorübergehendem Humanitärem Schutz und Asyl
wählen?
Nein. Für Bürgerkriegsflüchtlinge aus einem Land, aus dem laut Bundesinnenministerium ein
Massenzustrom besteht, gilt vorerst nur der Vorübergehende Humanitäre Schutz.
Asylverfahren ruhen, um das BAMF zu entlasten. Für Personen, die unter Vorübergehendem
Humanitärem Schutz stehen, besteht keine Möglichkeit, die Fortführung des Verfahrens
einzuklagen, weil das Asylverfahren in der Zeit, in der Flüchtlinge ohnehin durch unseren
Vorschlag geschützt sind, kraft Gesetz ruht. Es wird jedoch nach Ablauf des Schutzstatus
fortgeführt.
Worin liegt der Unterschied zum subsidiären Schutz?
Der subsidiäre Schutz stellt im Falle eines Massenzustroms keinen lösungsorientierten Ansatz
dar. Er ist im Gegensatz zum Vorübergehenden Humanitären Schutz lediglich eine weitere
Form des Flüchtlingsschutzes, der vom BAMF per Einzelfallprüfung festgestellt werden muss
– häufig mit einer daran anschließenden Klage der Betroffenen. Gerichte und Behörden,
insbesondere das BAMF, würden also noch stärker belastet.
Löst der Gesetzentwurf die Flüchtlingskrise?
Der Vorübergehende Humanitäre Schutz ist nur ein Baustein zur Lösung der
Flüchtlingskrise. Zusammen mit anderen Maßnahmen, insbesondere fester
Verteilungsquoten für Flüchtlinge in der EU, kann er aber einen wichtigen Beitrag hierzu
leisten.
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