D. Kinder- und Jugendhilfe I. Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27-35 SGB VIII und 35a SGB VIII 3. „27,2er-Hilfen“ (§ 27 SGB VIII - ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII) Entwicklung Tabelle 1: Entwicklung von Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII) (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) (Deutschland; 2008 bis 2013; Aufsummierung der zum 31.12 eines Jahres andauernden und innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen)1 Jahr Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28 bis 35 SGB VIII) 1 Anzahl der Hilfen (absolut) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 33.322 39.927 43.696 46.191 47.743 48.300 Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-J. 20,4 24,5 27,2 29,2 30,4 30,9 Anzahl der erreichten jungen Menschen (absolut) 49.263 59.316 59.244 63.267 66.370 66.714 Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-J. 29,6 36,4 36,9 40,0 42,3 42,7 In der amtlichen Statistik werden für die ‚27,2er-Hilfen’ sowohl die Anzahl der Hilfen als auch die durch die ‚27,2er-Hilfen’ erreichten jungen Menschen erfasst. Zusammengefasst sind hier die vorrangig ambulanten/teilstationären, ergänzenden bzw. sonstigen sowie die vorrangig stationären ‚27,2er-Hilfen’. 1 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Fachliche Erläuterungen Die §§ 28-35 SGB VIII normieren bestimmte Grundtypen von Hilfen zur Erziehung und geben für deren Ausgestaltung einen konkreten rechtlichen Rahmen. Um der Vielfalt der Problemlagen in jedem Einzelfall gerecht werden zu können, besteht für die Jugendämter daneben die Möglichkeit, im Gesetz nicht näher beschriebene Hilfen zu leisten, wenn dies „nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall“ erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür ist die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einem schulischen Internat, in dem durch zusätzliche sozialpädagogisch ausgerichtete Fachleistungen auf die besondere erzieherische Situation eingegangen wird. Diese Auffangbestimmung ist in § 27 Abs. 2 SGB VIII enthalten; deshalb spricht man hier verkürzt von den ‚27,2er-Hilfen’. © Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter/Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Technischen Universität Dortmund, Mainz/Dortmund 2015 Länderüberblick Tabelle 2: Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII) (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) (Bundesländer; 2013; Aufsummierung der zum 31.12 des Jahres andauernden und innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen) 1 Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28 bis 35 SGB VIII) Anzahl der Hilfen (absolut) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Ostdeutschland (ohne Berlin) Westdeutschland (einschl. Berlin) Deutschland 1.627 132 2.832 1.073 20.891 3.505 624 6.339 3.188 969 2.053 1.355 417 1.079 1.162 1.054 Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-J. 29,0 4,0 17,8 88,5 59,0 29,3 8,0 28,9 12,7 55,2 33,1 33,7 16,2 16,3 33,6 30,7 Anzahl der erreichten jungen Menschen (absolut)2 2.084 174 3.345 1.101 32.595 3.962 836 7.472 3.812 1.004 2.420 1.961 672 1.692 1.709 1.875 Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-J. 37,1 5,2 21,1 90,8 92,0 33,1 10,8 34,1 15,2 57,2 39,1 48,8 26,2 25,6 49,4 54,7 5.067 25,2 7.909 39,4 43.233 31,8 58.805 43,2 48.300 30,9 66.714 42,7 In der amtlichen Statistik werden für die ‚27,2er-Hilfen’ sowohl die Anzahl der Hilfen als auch die durch die ‚27,2er-Hilfen’ erreichten jungen Menschen erfasst. Zusammengefasst sind hier die vorrangig ambulanten/teilstationären, ergänzenden bzw. sonstigen sowie die vorrangig stationären ‚27,2er-Hilfen’. 1 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, 2013; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik © Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter/Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Technischen Universität Dortmund, Mainz/Dortmund 2015