3. „27,2er-Hilfen“

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D. Kinder- und Jugendhilfe
I. Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27-35 SGB VIII und 35a SGB VIII
3. „27,2er-Hilfen“ (§ 27 SGB VIII - ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII)
Entwicklung
Tabelle 1: Entwicklung von Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII
(ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII) (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) (Deutschland;
2008 bis 2013; Aufsummierung der zum 31.12 eines Jahres andauernden und innerhalb eines Jahres beendeten
Leistungen)1
Jahr
Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII
(ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28 bis 35 SGB VIII) 1
Anzahl der Hilfen
(absolut)
2008
2009
2010
2011
2012
2013
33.322
39.927
43.696
46.191
47.743
48.300
Inanspruchnahme pro
10.000 der
unter 21-J.
20,4
24,5
27,2
29,2
30,4
30,9
Anzahl der erreichten
jungen Menschen
(absolut)
49.263
59.316
59.244
63.267
66.370
66.714
Inanspruchnahme pro
10.000 der
unter 21-J.
29,6
36,4
36,9
40,0
42,3
42,7
In der amtlichen Statistik werden für die ‚27,2er-Hilfen’ sowohl die Anzahl der Hilfen als auch die durch die
‚27,2er-Hilfen’ erreichten jungen Menschen erfasst. Zusammengefasst sind hier die vorrangig ambulanten/teilstationären, ergänzenden bzw. sonstigen sowie die vorrangig stationären ‚27,2er-Hilfen’.
1
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik
Fachliche Erläuterungen
Die §§ 28-35 SGB VIII normieren bestimmte Grundtypen von Hilfen zur Erziehung und geben für deren Ausgestaltung einen konkreten rechtlichen Rahmen.
Um der Vielfalt der Problemlagen in jedem Einzelfall gerecht werden zu können, besteht für die Jugendämter
daneben die Möglichkeit, im Gesetz nicht näher beschriebene Hilfen zu leisten, wenn dies „nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall“ erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür ist die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einem schulischen Internat, in dem durch zusätzliche sozialpädagogisch ausgerichtete Fachleistungen
auf die besondere erzieherische Situation eingegangen wird. Diese Auffangbestimmung ist in § 27 Abs. 2 SGB
VIII enthalten; deshalb spricht man hier verkürzt von den ‚27,2er-Hilfen’.
© Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter/Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Technischen Universität Dortmund, Mainz/Dortmund 2015
Länderüberblick
Tabelle 2: Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28-35 SGB VIII)
(einschl. der Hilfen für junge Volljährige) (Bundesländer; 2013; Aufsummierung der zum 31.12 des Jahres
andauernden und innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen) 1
Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII
(ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28 bis 35 SGB VIII)
Anzahl der Hilfen
(absolut)
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Ostdeutschland
(ohne Berlin)
Westdeutschland
(einschl. Berlin)
Deutschland
1.627
132
2.832
1.073
20.891
3.505
624
6.339
3.188
969
2.053
1.355
417
1.079
1.162
1.054
Inanspruchnahme pro 10.000
der unter 21-J.
29,0
4,0
17,8
88,5
59,0
29,3
8,0
28,9
12,7
55,2
33,1
33,7
16,2
16,3
33,6
30,7
Anzahl der erreichten jungen Menschen (absolut)2
2.084
174
3.345
1.101
32.595
3.962
836
7.472
3.812
1.004
2.420
1.961
672
1.692
1.709
1.875
Inanspruchnahme pro 10.000
der unter 21-J.
37,1
5,2
21,1
90,8
92,0
33,1
10,8
34,1
15,2
57,2
39,1
48,8
26,2
25,6
49,4
54,7
5.067
25,2
7.909
39,4
43.233
31,8
58.805
43,2
48.300
30,9
66.714
42,7
In der amtlichen Statistik werden für die ‚27,2er-Hilfen’ sowohl die Anzahl der Hilfen als auch die durch die
‚27,2er-Hilfen’ erreichten jungen Menschen erfasst. Zusammengefasst sind hier die vorrangig ambulanten/teilstationären, ergänzenden bzw. sonstigen sowie die vorrangig stationären ‚27,2er-Hilfen’.
1
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, 2013; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik
© Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter/Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Technischen Universität Dortmund, Mainz/Dortmund 2015
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