Mustercurriculum BA - Karl-Franzens

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Mustercurriculum für individuelle Bachelorstudien
an der
Karl-Franzens-Universität Graz
Diese Vorlage stellt die formale und inhaltliche Gliederung von individuellen Bachelorstudien an der
Universität Graz dar. Sie ist für alle individuellen Bachelorstudien verbindlich und soll eine Hilfestellung
bei der Entwicklung des Curriculums bieten.
ANLEITUNG
Allgemeines
Hinsichtlich der Entwicklung eines Curriculums wird auf die Informationen auf der Website des
Studiendirektors verwiesen: http://studiendirektor.uni-graz.at/de/studieren/individuelles-studium/
Rechtliche Grundlagen
Es wird insbesondere auf das Universitätsgesetz (UG) sowie den Satzungsteil Studienrechtliche
Bestimmungen der Universität Graz verwiesen.
Verwendungshinweis zum Mustercurriculum
Grau hinterlegte, kursive Textteile sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller als Hinweis zu
verstehen und vor Einreichung des Curriculums zu löschen.
Gelb hinterlegte Textteile sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller entsprechend
anzupassen bzw. mit Inhalt zu füllen. Zum Teil finden sich bereits Vorschläge für mögliche Inhalte in
den eckigen Klammern, welche von der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgewählt werden
können bzw. es werden Beispiele, welche entsprechend zu adaptieren sind, angeführt. Die eckigen
Klammern sind vor der Antragstellung zu löschen. Des Weiteren wird ersucht, auch auf die korrekte
Absatznummerierung zu achten.
Formatvorlagen:
„Überschrift 1“: Für Paragraphen-Überschriften (z. B. „§ 1 Allgemeines“)
„Überschrift 2“: Für Absatzüberschriften (z. B. „(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen“)
„Standard“: Für alle Textteile und Tabellen
Vor der Einreichung des Antrags ist diese Seite (Anleitung) zu löschen sowie das Inhaltsverzeichnis
entsprechend zu aktualisieren (rechte Maustaste auf das Inhaltsverzeichnis und „Felder
aktualisieren“/„Gesamtes Verzeichnis aktualisieren“).
Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Curriculums
Bei Fragen zur Erstellung Ihres individuellen Curriculums, zur Antragstellung oder zum Verfahren
wenden Sie sich bitte an Mag. Anna Hutter (DW 2140), E-Mail: [email protected]
Curriculum für das
individuelle Bachelorstudium
[Bezeichnung des Studiums]
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines ..................................................................................................................................... 3
(1) Gegenstand des Studiums ............................................................................................................. 3
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen ............................................................................................ 3
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt .......................... 3
§ 2 Allgemeine Bestimmungen ............................................................................................................ 3
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten .................................................................................... 3
(2) Dauer und Gliederung des Studiums ............................................................................................. 3
(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase .................................................................................... 4
(4) Akademischer Grad ........................................................................................................................ 4
(5) Lehrveranstaltungstypen ................................................................................................................ 4
(6) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien ..................................... 5
§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums .......................................................................................... 5
(1) Module und Lehrveranstaltungen ................................................................................................... 5
(2) Anmeldevoraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen ............................. 6
(3) Freie Wahlfächer ............................................................................................................................ 6
(4) Bachelorarbeit[en] .......................................................................................................................... 7
(5) Auslandsstudien und Praxis ........................................................................................................... 7
(6) Unterrichtssprache ....................................................................................................................... 7
§ 4 Prüfungsordnung ............................................................................................................................ 8
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen ......................................................................................................... 8
[(2) Bachelorprüfung] ........................................................................................................................... 8
(3) Wiederholung von Prüfungen ......................................................................................................... 8
(4) Anerkennung von Prüfungen .......................................................................................................... 9
(5) Lehrveranstaltungstausch .............................................................................................................. 9
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
2
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
§ 1 Allgemeines
(1) Gegenstand des Studiums
Es sind der Gegenstand und der Inhalt des individuellen Bachelorstudiums inkl. seiner Teilbereiche zu
skizzieren.
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Es sind die Ziele des individuellen Bachelorstudiums zu definieren, wobei jene Kenntnisse,
Fertigkeiten und Methoden auf wissenschaftlichem, gesellschaftlichem, kulturellem, technischem und
wirtschaftlichem Gebiet bestimmt werden, über die die Absolventin/der Absolvent des individuellen
Bachelorstudiums verfügen soll. Dafür sind fünf bis acht Lernergebnisse zu formulieren, welche
fachliche und methodische sowie, wenn möglich, auch soziale und personale Kompetenzen
widerspiegeln, die mit den Schwerpunktsetzungen des Studiums und den festgelegten
Studieninhalten verbunden sind. Folgende ergebnisorientierte Formulierung soll verwendet werden:
[Die Absolventin/Der Absolvent] ist nach Abschluss des individuellen Bachelorstudiums [Bezeichnung
des Studiums] in der Lage:
 […]
 […]
 […]
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
Es sind spezifische Berufsfelder und konkrete Arbeitsmöglichkeiten für die Absolventin oder den
Absolventen des Studiums anzugeben, um auf exemplarische Art und Weise Einblick in das Spektrum
beruflicher Möglichkeiten zu geben, die sich durch die in diesem individuellen Bachelorstudium
erworbenen Qualifikationen eröffnen.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
Allen [vom/von der] Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte
(ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten wird der relative Anteil des mit den einzelnen
Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums bestimmt, wobei das Arbeitspensum eines Jahres
1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden,
wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den
Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro
Unterrichtswoche des Semesters.
(2) Dauer und Gliederung des Studiums
Das individuelle Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten
umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:
Modul
Modul A: [Bezeichnung]
Modul B: [Bezeichnung]
Weitere Module [Bezeichnung]
[Fachprüfungen/Kommissionelle Prüfungen [Bezeichnung]]
Freie Wahlfächer
Bachelorarbeit[en]
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
3
PF/GWF/FWF
ECTS
FWF
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
[ev. Bachelorprüfung]
[ev. Praxis]
PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach
Sollten im individuellen Studium keine gebundenen Wahlfächer vorgesehen werden, ist der Hinweis
auf die gebundenen Wahlfächer in der Überschrift zur zweiten Spalte der Tabelle sowie in der
Tabellenunterschrift zu löschen.
(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase
a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) des individuellen Bachelorstudiums
[Bezeichnung des Studiums] enthält einführende und orientierende Prüfungsfächer im Umfang von [6–
20] ECTS-Anrechnungspunkten.
Folgende Prüfungsfächer sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:
Prüfungsfächer
Orientierungslehrveranstaltung für […]
Weitere Lehrveranstaltung
Weitere Lehrveranstaltung
Summe
LV-Typ
OL
ECTS
KStd.
[6–20]
[…]
b. Neben den Prüfungsfächern, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet
werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von [20–34] ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden,
insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 40 ECTS-Anrechnungspunkte. Freie Wahlfächer können ohne
Beschränkung des Umfangs absolviert werden.
c. Die positive Absolvierung aller Prüfungsfächer der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung
der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit[en] gemäß
den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen.
(4) Akademischer Grad
An [die Absolventin/den Absolventen] des individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad
„Bachelor“, abgekürzt BA, verliehen.
(5) Lehrveranstaltungstypen
Gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen werden folgende Lehrveranstaltungstypen an der Universität Graz angeboten. Es sind nur jene Lehrveranstaltungstypen
anzuführen, die im individuellen Bachelorstudium verankert sind (s. Tabelle in § 3 Abs. 1), die anderen
sind zu löschen.
Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:
a.
b.
c.
d.
Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der
Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder
schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
Orientierungslehrveranstaltungen (OL) sind Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium.
Sie dienen als Informationsmöglichkeit und sind so zu gestalten, dass sie einen Überblick über
das Studium und dessen weiteren Verlauf vermitteln und dabei eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die Studienwahl ermöglichen.
Tutorien (TU) sind lehrveranstaltungsbegleitende Lehrveranstaltungen, die auch von dazu
qualifizierten Studierenden geleitet werden können.
Kurse (KS) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit
den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
4
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
l.
m.
n.
o.
p.
q.
Proseminare (PS) sind Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des
wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch
Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.
Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen des Studiums zu entsprechen und
konkrete Aufgaben zu lösen.
Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden
eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
Privatissima (PV) sind spezielle Forschungsseminare.
Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen,
Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche
Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.
Repetitorien (RE) sind Wiederholungskurse für Diplom- und Bachelorstudien, die den gesamten
Stoff einer Lehrveranstaltung oder Prüfung umfassen. Den Studierenden ist darüber hinaus
Gelegenheit zu geben, Wünsche über die zu behandelnden Teilbereiche zu äußern. Repetitorien
können im Frage-und-Antwort-Stil gestaltet werden.
Konversatorien (KO) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Fragen an die
Lehrenden.
Praktika (PK) haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu
ergänzen.
Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei.
Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktischberuflichen Zielen des Bachelorstudiums entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung
behandelt werden.
Exkursionen verbunden mit Übungen (XU) stellen eine Kombination aus den in lit. [f und m]
genannten Lehrveranstaltungen dar.
Laborübungen (LU) sind Lehrveranstaltungen, welche der Vermittlung und praktischen Übung
experimenteller Techniken und Fähigkeiten dienen.
In Projekten (PR) werden experimentelle und/oder theoretische Arbeiten bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt.
Alle unter c. bis [q.] genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit
immanentem Prüfungscharakter.
(6) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien
Bezüglich der Höchstzahl der Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen und der Reihungskriterien für
die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen gelten jene Regelungen, die in den Curricula, aus denen
die jeweiligen Prüfungsfächer entnommen sind, vorgesehen sind.
§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums
(1) Module und Lehrveranstaltungen
Das sechssemestrige individuelle Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 180
ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im
Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS),
Kontaktstunden (KStd.) und dem Studium, aus dem sie entnommen sind (Studium), [und der
Universität, an der sie angeboten werden (Uni),] genannt. [In der Spalte „PF/GWF/FWF“ ist
gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies
Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben
auszuwählen.]
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
5
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
Modultitel/Prüfungsfach
PF/
LV-Typ GWF/
FWF
[…]
Modul A
A.1
A.2
Summe
[Modultitel]
[Lehrveranstaltungstitel A.1]
[Lehrveranstaltungstitel A.2]
Modul B
B.1
B.2
Summe
[Modultitel]
[Lehrveranstaltungstitel B.1]
[Lehrveranstaltungstitel B.2]
[…]
Modul C
C.1
C.2
Summe
[Modultitel]
[Lehrveranstaltungstitel C.1]
[Lehrveranstaltungstitel C.2]
[…]
[weitere
Module]
Summe
ECTS
KStd.
Studium
[Uni]
[…]
[Fachprüfungen/Kommissionelle
Prüfungen [Bezeichnung]]
Bachelorarbeit[en]
[ev. Bachelorprüfung]
[ev. Praxis]
Freie Wahlfächer
FWF
[9-15]
Bei individuellen Studien, die ausschließlich aus Fächern bestehen, die an der Universität Graz
angeboten werden, ist der Klammerausdruck [und der Universität, an der sie angeboten werden (Uni),]
sowie die Spalte „Uni“ in der Tabelle zu löschen.
Bei individuellen Studien, in denen keine gebundenen Wahlfächer vorgesehen werden, ist der
Klammerausdruck [In der Spalte „PF/GWF/FWF“ ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach
(PF), ein gebundenes Wahlfach (GWF) oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen
Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben auszuwählen.] sowie die Spalte „PF/GWF/FWF“ in der
Tabelle zu löschen.
(2) Anmeldevoraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen
Es gelten jene Voraussetzungen für den Besuch von Modulen bzw. Lehrveranstaltungen, die in den
Curricula, aus denen die jeweiligen Module bzw. Lehrveranstaltungen entnommen sind, vorgesehen
sind.
(3) Freie Wahlfächer
Während der gesamten Dauer des individuellen Bachelorstudiums sind frei zu wählende
Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Ausmaß von [9-15] ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.
Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie
aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden
Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
6
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
Im Curriculum für individuelle Bachelorstudien sind mindestens 9 und höchstens 15 ECTSAnrechnungspunkte für freie Wahlfächer vorzusehen.
(4) Bachelorarbeit[en]
a.
b.
c.
d.
Im individuellen Bachelorstudium [ist/sind] im Rahmen [einer Lehrveranstaltung/von
Lehrveranstaltungen] [eine/zwei] eigenständige schriftliche Bachelorarbeit[en] zu verfassen. Für
die Erstellung der Bachelorarbeit[en] wird das [sechste] Semester des Bachelorstudiums
empfohlen.
Die Bachelorarbeit[en] [wird/werden] mit […] ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.
Die
Bachelorarbeit[en]
[kann/können]
im
Rahmen
der
folgenden
[Module/Prüfungsfächer/Lehrveranstaltungstypen] abgefasst werden:
Module/Prüfungsfächer/Lehrveranstaltungstypen, in denen die Bachelorarbeit verfasst werden
kann, aufzählen.
Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung [binnen vier Wochen
nach Abgabe] beurteilt. Es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.
(5) Auslandsstudien und Praxis
a.
Empfohlene Auslandsstudien
[Der/Die] Studierende hat die Möglichkeit, während des individuellen Bachelorstudiums ein
Auslandssemester zu absolvieren. Während des Auslandsstudiums absolvierte Prüfungen
werden bei Gleichwertigkeit von der Studiendirektorin/vom Studiendirektor als Pflichtfach [bzw.
gebundenes Wahlfach] anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf
§ 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).
Sofern im individuellen Studium ein verpflichtendes Auslandsstudium vorgesehen ist (anderenfalls ist
dieser Absatz zu löschen):
b. Verpflichtende Auslandsstudien
[Der/Die]
Studierende
hat
im
individuellen
Bachelorstudium
ein
verpflichtendes
Auslandssemester zu absolvieren. Während des Auslandsstudiums absolvierte Prüfungen
werden bei Gleichwertigkeit von der Studiendirektorin/dem Studiendirektor als Pflichtfach [bzw.
gebundenes Wahlfach] anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf
§ 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).
c.
Empfohlene Praxis
[Der/Die] Studierende hat die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien
Wahlfächer im Ausmaß von [maximal 8] Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies
entspricht [maximal 12] ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Als Praxis gilt auch die
aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den
zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum
Studium zu stehen.
Sofern im individuellen Studium eine verpflichtende Praxis vorgesehen ist (anderenfalls ist dieser
Absatz zu löschen):
d. Verpflichtende Praxis
Im Rahmen des individuellen Bachelorstudiums [Bezeichnung] ist zur Erprobung und
praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige
Praxis im Umfang von [...] ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht [...]
Arbeitsstunden.
Beschreibung der Kriterien für die Praxis.
Wenn es nachweislich keine Möglichkeit gibt, diese Pflichtpraxis an […] zu absolvieren, so
können auch […] anerkannt werden.
(6) Unterrichtssprache
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
7
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
Die Unterrichtssprache in den Lehrveranstaltungen und die Sprache der Prüfungen richtet sich nach
den Bestimmungen in jenen Curricula, aus denen die jeweiligen Prüfungsfächer entnommen sind.
§ 4 Prüfungsordnung
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen
Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO und OL) findet die Prüfung in
einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden
kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen
immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und
nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung
durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind,
abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG
bestimmten
Notenskala.
Orientierungslehrveranstaltungen
werden
mit
„mit
Erfolg
teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.
Sofern im individuellen Studium Fach-/ oder Gesamtprüfungen vorgesehen sind:
[(2) ggf. Definition der Fach-/Gesamtprüfungen mit Ausnahme der Bachelorprüfung]
Sofern im individuellen Studium eine Bachelorprüfung vorgesehen ist:
[(2) Bachelorprüfung]
Die Bachelorprüfung ist eine [mündliche/schriftliche, kommissionelle Fachprüfung/Gesamtprüfung] im
Ausmaß von […] ECTS-Anrechnungspunkt[en].
Bei kommissionellen Prüfungen:
Der Prüfungssenat besteht aus [mindestens drei] Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als
Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG
jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.
Gegenstand der Bachelorprüfung sind:
Fächer nennen sowie Ablauf der Bachelorprüfung näher beschreiben.
Bei Voraussetzungen für die Absolvierung der Bachelorprüfung:
Die Bachelorprüfung kann erst absolviert werden, wenn [Prüfungsfächer als Voraussetzungen
definieren] positiv absolviert wurden [und die Bachelorarbeit positiv beurteilt wurde].
Die Prüfungsordnung für eine Bachelorprüfung könnte z. B. so aussehen (Beispiel). Es wird dringend
empfohlen, sich an den Regelungen zur Bachelorprüfung in den Curricula jener Studien, aus denen
der Großteil der Fächer für das individuelle Studium entnommen wurde, zu orientieren:
Gegenstand der Bachelorprüfung sind
(a) die Präsentation der Bachelorarbeit [z. B. maximal 20 Minuten], (b) das Modul, dem die
Lehrveranstaltung, im Rahmen derer die Bachelorarbeit verfasst wurde, zugeordnet ist und (c) eines
der folgenden Module:
Modul C: [Modultitel C]
Modul D: [Modultitel D]
Modul E: [Modultitel E]
(3) Wiederholung von Prüfungen
Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
8
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
(4) Anerkennung von Prüfungen
Die Anerkennung von Prüfungen erfolgt auf Antrag [des/der] Studierenden an das für
studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den
Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit
Transfer and Accumulation System – ECTS).
(5) Lehrveranstaltungstausch
[Der/Die] Studierende hat das Recht, auf Antrag Lehrveranstaltungen im Umfang von [höchstens 18]
ECTS-Anrechnungspunkten durch Lehrveranstaltungen anderer Studien im Sinne einer weiteren
individuellen Schwerpunktsetzung zu ersetzen. Dies darf nur genehmigt werden, wenn dadurch das
Ziel der wissenschaftlichen Berufsvorbildung im Bereich des individuellen Bachelorstudiums nicht
beeinträchtigt und die inhaltliche Ausrichtung des individuellen Bachelorstudiums dadurch nicht
grundlegend verändert wird. Über Anträge auf Lehrveranstaltungstausch entscheidet die
Studiendirektorin/der Studiendirektor binnen vier Wochen ab Antragstellung durch Bescheid.
[Vorname Nachname]
Matr.-Nr.: […]
9
[Bezeichnung des Studiums]
16.05.2016
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