Grosser Rat Sitzung vom 27. Oktober 2015, Art. Nr. 2015

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GROSSER RAT
Sitzung vom 27. Oktober 2015, Art. Nr. 2015-1100, romm/eb
PROTOKOLL
(GR.15.161-1) Optimierung Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuordnung des
Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden; Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG); Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG); Bericht und Entwurf
zur 1. Beratung; Eintreten und Beginn der Detailberatung
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 1. Juli 2015 samt den abweichenden Anträgen
der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) vom 7. September 2015. Der Regierungsrat
stimmt diesen Änderungsanträgen teilweise zu. Die Kommission beantragt Eintreten und
Beschlussfassung gemäss ihren Anträgen. Es referiert deren Präsident, Matthias Jauslin, Wohlen.
Eintreten
Für die Fraktionen referieren: GLP, Roland Agustoni, Rheinfelden; Grüne, Getrud Häseli, Wittnau;
SVP, Regina Lehmann-Wälchli, Reitnau; BDP, Maya Bally Frehner, Hendschiken; FDP, Adrian
Meier, Reinach; CVP, Hans-Ruedi Hottiger, Zofingen; EVP, Dr. Roland Frauchiger, Thalheim; SP,
Manfred Dubach, Zofingen.
Einzelvotanten/Einzelvotantin: Richard Plüss, Lupfig; Christoph Riner, Zeihen; Renate Gautschy,
Gontenschwil.
Für den Regierungsrat nimmt Landammann Dr. Urs Hofmann Stellung.
Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG)
Titel und Ingress, I., 1. Aufgabenverschiebungsbilanz, § 1 Abs. 1 lit. a–f
Zustimmung
§ 1 Abs. 1 lit. g
Prüfungsantrag Kommission AVW: "Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist,
den Feinausgleich von Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden nicht über
die Restkosten der Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen
abzurechnen, sondern über eine separate Ausgleichszahlung. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob
über dasselbe Gefäss die gesamte Lastenverschiebung ausgeglichen werden kann."
Zustimmung
§ 1 Abs. 1 lit. h
Antrag Regina Lehmann-Wälchli, Reitnau: "Wir beantragen, den § 1 Abs. 1 lit. h sowie die §§ 3 und 4
und sämtliche damit zusammenhängenden Paragraphen und Fremdänderungen zu streichen."
Der Antrag wird in der Abstimmung mit 78 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
Prüfungsantrag Regina Lehmann-Wälchli, Reitnau: "Sollte die Streichung des § 1 Abs. 1 lit. h und
§§ 3 und 4 abgelehnt werden, fordern wir den Regierungsrat auf, uns auf die 2. Lesung die Folgen
aufzuzeigen, die es benötigt, damit die Aufgabenverschiebungsbilanz ohne Steuerfussabtausch auf
null resultiert."
Der Antrag wird in der Abstimmung mit 74 gegen 50 Stimmen abgelehnt.
Somit Zustimmung zu § 1 Abs. 1 lit. h.
§ 2, 2. Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz, § 3
Zustimmung
§ 4 Abs. 1–4
Zustimmung zu den Änderungsanträgen AVW.
3. Gesamtbilanz pro Gemeinde, §§ 5–7, 4. Übergangsbeiträge, § 8, 5. Schlussbestimmung, § 9,
Anhänge: 1 Berechnungsgrundlage – massgebende Beträge (neu),
Zustimmung
II. Fremdänderungen
Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)
§ 45 Abs. 1
Zustimmung
Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen
(Betreuungsgesetz)
§ 24 Abs. 1 lit. d (aufgehoben) und Abs. 3
Zustimmung
Steuergesetz (StG)
§ 2 Abs. 3, 2.4. Höchstbelastung, Anpassung an die Teuerung und Zuschläge, § 57a
Zustimmung
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und
Präventionsgesetz, SPG)
§ 41a Abs. 1
Zustimmung
§ 47 Abs. 3
Prüfungsantrag Kommission AVW: "Der Regierungsrat wird gebeten, die Abstufung für ein
Teilpooling gemäss § 47 Abs. 3 mit einer Limite zwischen 40'000 und 60'000 Franken zu prüfen."
Der Prüfungsantrag wird in der Abstimmung mit 75 gegen 56 Stimmen gutgeheissen.
Antrag AVW: "Entstehen einer Gemeinde in einem einzelnen Fall pro Rechnungsjahr Nettokosten
gemäss Absatz 1 lit. a, b und e, die den Betrag von Fr. 60'000.– überschreiten, wird der über diesem
Betrag liegende Kostenanteil durch einen Fonds getragen, den alle Gemeinden gemeinsam im
Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl finanzieren."
Der Regierungsrat hält an seiner Fassung (Fr. 40'000.–) fest.
Abstimmung (Bereinigung Betrag)
Für Fassung AVW (Fr. 60'000.–)
Für Fassung Regierungsrat (Fr. 40'000.–)
92 Stimmen
33 Stimmen
2 von 4
Somit obsiegt die Fassung AVW.
Minderheitsantrag AVW: "Entstehen einer Gemeinde in einem einzelnen Fall pro Rechnungsjahr
Nettokosten gemäss Absatz 1 lit. a, b und e, die den Betrag von Fr. 60'000.– überschreiten, wird der
über diesem Betrag liegende Kostenanteil zu 90 % durch einen Fonds getragen, den alle Gemeinden
gemeinsam im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl finanzieren."
Abstimmung Minderheitsantrag (Ergänzung um "zu 90 %")
Der Antrag wird mit 82 gegen 48 Stimmen abgelehnt.
§ 47 Abs. 3 lit. a und b (aufgehoben) und Abs. 4–6, § 47a Abs. 2 und 3 (aufgehoben), § 48 Abs. 1
und 2 (aufgehoben), § 49 Abs. 1 und 2 (aufgehoben), § 50 Abs. 1–4 (aufgehoben)
Zustimmung
Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG)
§ 3a, § 5 Abs. 1 und Abs. 2, § 6 (aufgehoben)
§ 12 Abs. 1 lit. a (aufgehoben), Abs. 2 lit. d (aufgehoben), Abs. 2 lit. e
Zustimmung
III. Fremdaufhebungen
Gesetz über den finanziellen Ausgleich der wegfallenden Gemeindebeiträge an die
Spitalfinanzierung (Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung) vom 12. November 2013
Zustimmung zur Aufhebung
IV.
Zustimmung
Anhang
Zustimmung
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG)
Titel und Ingress, I., 1. Einleitung, § 1, § 2 Abs. 1 lit. a–c
Zustimmung
§ 2 Abs. 1 lit. d
Zustimmung zum Streichungsantrag der AVW (vgl. Ziffer 6, § 17)
§ 2 Abs. 1 lit. d ist somit gestrichen.
§ 2 Abs. 2
Zustimmung
§ 2 Abs. 3
§ 2 Abs. 3 lit. a
Pascal Furer, Staufen, stellt folgenden Prüfungsantrag: "Auf die zweite Lesung ist aufzuzeigen,
welche Auswirkungen die Änderung per 1.1.16 der Verordnung über das Schulgeld für die einzelnen
Gemeinden ausgedrückt in Steuerfussprozenten hat und wie diese Auswirkungen in den Ausgleich
einbezogen werden könnten."
Der Prüfungsantrag wird in der Abstimmung mit 91 gegen 31 Stimmen gutgeheissen.
Lukas Pfisterer, Aarau, stellt folgenden Prüfungsantrag zu § 2 Abs. 3: "Der Regierungsrat wird
eingeladen zu prüfen und dem Grossen Rat darzulegen, wie die besonderen Leistungen, welche die
Zentrumsgemeinden für die umliegende Region erbringen, im Lastenausgleich berücksichtigt werden
können."
3 von 4
Der Prüfungsantrag wird in der Abstimmung mit 83 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
Im Übrigen Zustimmung zu § 2 Abs. 3.
§§ 3 und 4
Zustimmung
2. Ressourcenausgleich
Prüfungsantrag Regina Lehmann-Wälchli, Reitnau, zu Ziffern 2 und 3 "Ressourcenausgleich" und
"Lastenausgleich": "Auf die 2. Lesung soll aufgezeigt werden, welche Veränderungen an den
Instrumenten des Ressourcen- und Lastenausgleichs vorgenommen werden müssen, damit die
Anzahl der Bezüger der Ergänzungsbeiträge (Maximalsteuerfuss) an die aktuelle Zahl der
Gemeinden mit Steuerfuss im obersten Bereich angenähert werden kann."
Der Antrag wird in der Abstimmung mit 68 gegen 59 Stimmen abgelehnt.
§§ 5 und 6
Zustimmung
An dieser Stelle unterbricht der Präsident die Beratungen und schliesst die Sitzung.
Dr. Markus Dieth
Präsident
Rahel Ommerli
Ratssekretärin
Verteiler
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Rechtsdienst Regierungsrat (Publikation)
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