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Vorlesung Wirtschaftspolitik
(Grundzüge der Wirtschaftspolitik erläutert am Beispiel Österreichs)
SS 2007 Teil 2
A.o.Univ.-Prof. Dr. W. Blaas
Institut für Geographie und Regionalforschung
Universität Wien
Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung
Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik
Technische Universität Wien
www.ifip.tuwien.ac.at/geo
Kapitel 7: Regionalpolitik
7.1. Grundlagen, Begriffe, Begründung
7.2. Regionalpolitische Strategien
7.3. Regionalpolitik in Österreich
7.4. Regionalpolitik der EU (2007-2013)
7.5. Bisherige Wirkungen der EU-Regionalpolitik
Anhang 1: Rückblick auf die EU-Regionalförderung 2000-2006
Anhang 2: Rückblick auf die Regionalpolitik in Wien 2000-2006
Anhang 3: Rückblick auf die EU-Regionalförderung 1994-99
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7.1. Grundlagen, Begriffe, Begründung
Region (hier) Teil einer Volkswirtschaft (im weltwirtschaftlichen Kontext: z.B.
Teil eines Kontinents, mehrere Volkswirtschaften)
Regionalpolitik (hier primär: Regionale Wirtschaftspolitik) ist
Wirtschaftspolitik, die auf eine spezifische Region (spezifische
Regionen) gerichtet ist (z.B. von Akteuren innerhalb der Region)
oder die regionenübergreifend darauf ausgerichtet ist, die relativen
wirtschaftlichen Bedingungen in den Regionen zu beeinflussen (z.B.
Disparitätenausgleich).
Akteure der regionalen Wirtschaftspolitik
Akteure innerhalb der Region (z.B. Landesregierung eines
Bundeslandes; Regionalmanager); Akteure auf einer
übergeordneten volkswirtschaftlichen Ebene (z.B.
Bundeskanzler(amt)); Akteure auf einer supranationalen Ebene
(z.B. EU-Kommission)
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Die regionale (=räumliche) Struktur ergibt sich aus einer passend
gewählten Zerlegung der Volkswirtschaft in kleinräumige Einheiten oder
Regionen (z.B. Bundesländer, politische Bezirke).
Begründung der Regionalpolitik
Betrachtet man die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes, so zeigt sich
fast immer, dass Teilgebiete dieser Volkswirtschaft sich unterschiedlich
schnell oder gut entwickeln, dass bestimmte Gebiete zurückbleiben oder sich
überhaupt rückläufig entwickeln. M.a.W. die wirtschaftliche Entwicklung
verläuft räumlich uneinheitlich.
Das gilt nicht nur für die Regionen einer Volkswirtschaft, sondern auch für
Regionen einer supranationalen Wirtschaftseinheit oder auch auf globaler
Ebene.
So kann es z.B. zu “Problemregionen” kommen, die etwa durch niedriges
Einkommen
oder
hohe
Arbeitslosigkeit,
durch
eine
geringe
Wirtschaftsdynamik etc. gekennzeichnet sind.
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Aus der Sicht einer übergeordneten politischen Einheit, sei es des
Nationalstaates oder z.B. einer supranationale Einheit (Staatenunion) ist aber
aus einer Reihe von Gründen eine möglichst homogene und gleichmäßige
Entwicklung aller Gebiete und Regionen erwünscht.
So ist z.B. das Interesse an der Verringerung der Arbeitslosigkeit in Gebieten
mit hohen Arbeitslosenraten wie folgt zu begründen:
•
Umschichtung der Arbeitskräftenachfrage in Gebiete hoher Arbeitslosigkeit
reduziert den Inflationsdruck;
•
Aufleben benachteiligter Gebiete verbessert die Auslastung öffentlicher
Infrastrukturen (Ausgleich zwischen prosperierenden und ProblemGebieten);
•
Langfristig:
negative
Entwicklungen
durch
anhaltenden,
über
Generationen
weiterexistierenden
Ausschluss
bestimmter
Bevölkerungsteile vom steigenden Wohlstand;
•
Ausgleich der geografischen Verteilung der Bevölkerung;
•
Politische Gründe: auf nationaler Ebene Ausgleich zwischen Regionen
und Bezirken; auf EU-Ebene: Kohäsion durch Entwicklung und Förderung
peripherer Regionen.
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Die Ursachen für die räumlich uneinheitliche Entwicklung können vielfältig
und komplex sein, von naturräumlicher Ausstattung über geopolitische
Lage bis hin zu kulturellen und politischen Gründen (Theorien der
Regionalentwicklung).
Wenn also eine räumlich differenzierte Entwicklung – aus welchen
Gründen auch immer – vorherrscht, dann liegt es nahe, auch die Politik
räumlich differenziert zu gestalten, um den räumlich, d.h. regional
spezifischen Problemen und Erfordernissen zu entsprechen.
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Regionale Disparitäten
Innerhalb der EU, also zwischen den Ländern der EU, aber auch innerhalb
der EU-Mitgliedsländer gibt es signifikante wirtschaftliche Disparitäten. Eine
wichtige Begründung der Regionalpolitik schlechthin und der Regionalpolitik
der EU bzw. in der EU ist die Verringerung dieser Disparitäten.
Der wirtschaftliche Entwicklungsstand einer Region bzw. eines Landes kann
durch verschiedenste Indikatoren gemessen werden, der wichtigste ist das
BIP pro Kopf (zu Kaufkraftparitäten/Kaufkraftstandards).
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Ländervergleich 1: BIP pro Kopf in KKS 2002
200,0
180,0
160,0
140,0
120,0
100,0
Average EU25
80,0
60,0
40,0
20,0
0,0
LU IE DK NL AT UK BE FR SE FI DE IT
ES CY EL PT MT SI CZ
HU SK PL EE LT LV RO BG
Source: Eurostat
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Zum Begriff: KAUFKRAFTPARITÄTEN (KKP)
Stützt man sich bei der Umrechnung der Daten, die in nationaler Währung ausgedrückt
sind, auf die Wechselkurse, so bietet dies keine guten Vergleichsmöglichkeiten der
tatsächlichen Volumina an Waren und Dienstleistungen, denen diese Summen
entsprechen. Die Entwicklung der Wechselkurse ist kurzfristig gesehen nicht immer
notwendigerweise mit der Entwicklung der grundlegenden makro-ökonomischen
Gesamtheiten (Wachstum des BIP, Inflationsrate, Kapitalbilanz etc.) assoziiert. Darüber
hinaus können die Unterschiede in den Preisniveaus von einem Staat zum anderen so
gestaltet sein, daß diese durch die Wechselkurse nicht exakt kompensiert werden.
Um diese Differenzen zu neutralisieren, berechnet Eurostat Kaufkraftparitäten (KKP), d. h.
Wechselkurse, die garantieren, daß die konvertierten Summen die selbe Kaufkraft haben.
Grundlage für die Berechnung dieser Kaufkraftparitäten bilden die Preise für eine Liste von
Produkten, die sowohl in den einzelnen Staaten repräsentativ als auch streng vergleichbar
sind. Die Werte, die in dieser Studie in KKP-ECU ausgedrückt sind, entsprechend den mit
Hilfe der Kaufkraftparitäten umgerechneten Beträge in nationaler Währung, so daß diese
in einer gemeinsamen Bezugsgröße ausgedrückt werden, die – da nun keine
unterschiedlichen Währungen und Preisniveaus mehr zu berücksichtigen sind – einen
Vergleich der Daten der verschiedenen Staaten erlaubt. Die Beträge sind somit nicht in
einer tatsächlich bestehenden Währungseinheit ausgedrückt, sondern in einer fiktiven
Einheit, die sehr nahe am Wert des ECU (bzw. seit dem 1. Januar 1999 des Euro) liegt.
Zur Vereinfachung wurde zur Bezeichnung dieser fiktiven Einheit das Akronym KKP-ECU
gewählt. Es handelt sich also weder um den ECU der Finanzmärkte, noch um den Euro,
noch um den Kaufkraftstandard. Letzterer wird in verschiedenen Publikationen verwendet
und entspricht einer Berechnungsweise, die zwar der hier gewählten technisch ähnlich ist,
sich jedoch nicht ganz mit ihr deckt.
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Q: http://www.eurydice.org/Documents/KeyTopics/de/005_outils_stat.pdf
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Der KKS (Kaufkraftstandard) ist eine Kunstwährung, die die Unterschiede
zwischen den nationalen Preisniveaus ausgleicht.
Diese Einheit ermöglicht aussagekräftige Volumenvergleiche der
Wirtschaftsindikatoren verschiedener Länder.
Aggregate in KKS werden berechnet, indem man das Aggregat in laufenden
Preisen und nationaler Währung durch die entsprechende Kaufkraftparität
(KKP) teilt.
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Vergleich der Regionen: 2001
BIP pro Kopf zwischen den Regionen der EU-Länder
(in KKS 2001; EU25 = 100)
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Regionales BIP pro Kopf (KKS) 2001
< 50
50 - 75
75 - 90
90 - 100
100 - 125
>= 125
No data
Index EU 25
= 100
Source: Eurostat
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7.2. Regionalpolitische Strategien1)
Strategien: zielgerichtete Kombinationen von Instrumenten und Maßnahmen
Unterscheide: exogene und endogene Strategien
Exogene Strategien
Gehen von der Annahme aus, dass die Entwicklung einer Region vorwiegend durch
externe Impulse (Ansiedlung grösserer Unternehmen, Zufluss von Kapital und
Know How, Infrastrukturbereitstellung) verbessert werden kann
Unterscheide:
1. Neoklassische Strategie
2. Keynesianische Strategie
3. Wachstumspolansatz
1) Maier/Tödtling 2006
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Neoklassische Strategie
Grundlage: das neoklassische Gleichgewichtsmodell: Wenn Märkte funktionieren und
Kapital und Arbeit mobil sind, gleicht der Markt räumliche Einkommensunterschiede aus. Denn die Faktoren wandern in jene Regionen, in denen sie
relativ knapp sind, dadurch verschwinden Disparitäten in den Faktoreinkommen.
Regionalpolitik ist daher in der neoklassischen Welt grundsätzlich nicht
notwendig, es sei denn zur Verringerung oder Beseitigung von
Marktunvollkommenheiten.
Maßnahmen: Wettbewerbspolitik (Abbau von Monopolen, Oligopolen);
Deregulierung; Förderung der Mobilität der Faktoren (z.B.
Verkehrsinfrastrukturen)
Schwächen: neoklassisches Modell vernachlässigt Skalen- und
Agglomerationseffekte, dauerhafte Mobilitätsbarrieren, Dominanz von
multinationalen Konzernen etc. Daher: bescheidene Erfolge in der Praxis
(1980er Jahre in den USA und Großbritannien)
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Keynesianische Strategie
Grundlage: der Markt funktioniert nach Keynes nicht so perfekt wie die Neoklassik es
annimmt, daher ist eine aktive Wirtschaftspolitik im Allgemeinen und auch eine
Regionalpolitik im Speziellen notwendig
Maßnahmen: Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen und sonstigen
Anreizen für die Ansiedlung von (exportintensiven) industriellen Unternehmen;
Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen der Region
Schwächen: Vernachlässigung inner-regionaler Interdependenzen; innerhalb der EU
sind gezielte Unternehmensförderungen (s.u.) nicht mehr möglich (nur in
Ausnahmefällen bzw. –gebieten)
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Wachstumspolansatz
Grundlage: durch sich selbst verstärkende Prozesse kommt es zum
Auseinanderentwickeln von Wachstums- und Stagnationsregionen, daher sind
ausgleichende wirtschaftspolitische Eingriffe notwendig
Maßnahmen: der Staat soll Ausbreitungseffekte wirtschaftlich starker Unternehmen
und Regionen unterstützen, z.B. durch Förderung komplementärer Industrien,
durch Unterstützung des Technologietransfers.
Dieser Ansatz hat in verschiedenen europäischen Ländern eine wichtige Rolle
gespielt, z.B. in Frankreich („Gleichgewichtsmetropole“ als Gegengewicht zu
Paris); Spanien (Förderung der Industrialisierung in peripheren Gebieten);
Österreich und Deutschland (Förderung kleiner und mittlerer Zentren im
ländlichen Raum)
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Endogene Strategien
Die Kritik an den diversen Schwächen der exogenen Strategien
•
•
•
•
ungünstige Struktureffekt – verlängerte Werkbänke;
Schaffung von Arbeitsplätzen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen;
angesiedelte Betriebe konjunkturanfällig und nicht beständig;
geringe Verflechtung innerhalb der Region
und deren geringer Erfolg haben Ende der 70er Jahre zu einem Umdenken in der
Regionalpolitik und zur Perspektive der endogenen Strategien geführt:
Eigenständige Regionalentwicklung
Innovationsorientierte Strategie
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Eigenständige Regionalentwicklung
Grundprinzip: die eigenen Potenziale einer Region aufdecken und fördern; die
wirtschaftliche, kulturelle und politische Eigenständigkeit der Region soll
verstärkt werden
z.B. durch:
•
•
•
•
•
Entwicklung regionaler Ressourcen (natürliche Ressourcen; Unternehmertum;
Wissen, Qualifikation, …)
sektorübergreifende Strategien (Einbeziehung sonst in der Regionalpolitik
vernachlässigter Sektoren wie Landwirtschaft, Energie, etc. in
Regionalkonzepte)
innerregionale Verkehrserschließung
Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit (bessere Produktqualität,
Innovation z.T. auch durch Bildung von Kooperationen und Netzwerken innerhalb
der Region)
Breitere Beteiligung regionaler Interessen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, politische
und administrative Entscheidungsträger,…)
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Schwächen
•
•
•
keine theoretische Fundierung, da (nur) als Gegenentwurf zur exogenen
Strategie konzipiert
das endogene Potential einer Region kann tatsächlich zu gering sein (quantitativ,
qualitativ), um darauf eine eigenständige Dynamik aufbauen zu können
in Regionen, in denen große und wichtige Unternehmen exogen gesteuert sind
(Headquarter in fernen Metropolen), können die regionalen
Entwicklungsprobleme mit diesem Ansatz nicht hinreichend erfasst werden
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Innovationsorientierte Strategie
Grundprinzip: die innovationsorientierte Regionalpolitik setzt ebenfalls am regionalen
Potenzial an, ist aber weniger umfassend und konzentriert sich auf die
Förderung der technologischen und innovatorischen Fähigkeiten der
Wirtschaftssubjekte einer Region
Varianten:
1.
2.
Unterstützung von Hochtechnologie und technologischen Clustern (in
technologisch starken Regionen) z.B. durch Investitionen in Grundlagen- und
angewandte Forschung; durch Technologiezentren
Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen (in benachteiligten
Regionen) durch Unternehmensberatung; Informations- und Technologietransfer;
Ausbau der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur; Ausbau des
Bildungswesens
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7.3. Regionalpolitik in Österreich
Institutionelle Grundlagen
Regionalpolitik ist in Österreich durch die übergreifenden
Kompetenzregelungen der Querschnittsmaterie „Raumplanung“ geprägt, in
denen sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden Möglichkeiten des
Einwirkens auf die regionale Entwicklung finden.
Die institutionellen Strukturen der Regionalpolitik wurden durch den Beitritt
Österreichs zur EU 1995 wesentlich verändert und geprägt. Damit ergab sich
eine neue politische Ebene zusätzlich zu jener des Bundes, der Länder und der
Gemeinden.
(siehe Abbildung: Ebenen und Instrumente der Raumordnung; Q: Österreichische
Raumordnungskonferenz (ÖROK), Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001.
www.oerok.gv.at/)
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Die Beachtung der internationalen, europäischen Ebene wurde damit Teil der
österreichischen Raumordnungs- und Regionalpolitik.
Für die Regionalpolitik am wichtigsten sind dabei jene Finanzierungsinstrumente der EU, die dem Ziel der räumlichen und sozialen Kohäsion dienen.
Auf diese Kohäsionsinstrumente, das sind die Strukturfonds und der wesentlich
kleinere, für Österreich nicht relevante Kohäsionsfonds, entfällt immerhin rund
ein Drittel des EU-Budgets (s.u.).
Die Wirkungen der Zugehörigkeit zur EU waren und sind aber nicht nur
monetärer Natur: Die Anforderungen einer integrierten Programmplanung
haben die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften vertieft, die
regionalpolitische Ausrichtung mancher Maßnahmen wurde verstärkt und die
Verwirklichung bestimmter regionalpolitischer Innovationen wurde erleichtert
bzw. erzwungen (z.B. umfassendes Monitoring, Programmevaluierung). Weiters
wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (EUREGIOs) initiiert und
intensiviert.
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Phasen der Regionalpolitik in Österreich1)
(1) Bis Mitte der 60er Jahre Wiederaufbau und in diesem Kontext eine
vorrangige Förderung zentralörtlicher Einrichtungen und des
Stadtumlandes
(2) Bis Mitte der 70er Jahre gezielte industrielle Förderung
strukturschwacher Regionen (exogene Strategien)
(3) Verlagerung zur endogenen, integrierten Regionalentwicklung und zu
einer Institutionalisierung und starken Ausdifferenzierung der Instrumente
und Strategien
(4) In den 90er Jahren: wesentlicher Einfluss der Integration Österreichs in
die EU auf die Regionalpolitik (= status quo)
1) Vgl dazu Heintel 2004, Scheer 1999
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Heute ist die österreichische Regionalpolitik grundlegend durch die EURegionalpolitik geprägt.
Das gilt insbesondere für die regional differenzierte Wirtschaftsförderung.
Diese war vor dem EU-Beitritt stark ausgebaut und in vielfältigen Formen
umgesetzt worden.
Nunmehr ist die Wirtschaftsförderung ganz wesentlich durch das
Beihilfenrecht der EU geregelt (s.u.: Artikel 87 des EG Vertrages), daher
ist ein Verständnis der österreichischen Regionalpolitik ohne die
europäische Ebene nicht möglich.
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7.4. Regionalpolitik der EU (2007-2013)
Die Regionalpolitik der Europäischen Union basiert auf finanzieller Solidarität. Ein Teil
der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt wird an
benachteiligte Regionen und soziale Gruppen umverteilt. Diese Mittel werden vor
allem im Budgetansatz der sog. Strukturmassnahmen zusammengefasst.
Die Vorschläge der Kommission zur Reform der Regionalpolitik für den Zeitraum
2007-2013 sehen eine Mittelausstattung in Höhe von insgesamt 336,1 Mrd. EUR
vor, was etwa einem Drittel des Gemeinschaftshaushalts entspricht. Mit der
Reform sollen die Strukturmaßnahmen stärker auf die strategischen Leitlinien
der Union ausgerichtet, mehr auf die am meisten benachteiligten Regionen
konzentriert sowie stärker dezentralisiert und vereinfacht werden.
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Strategische Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013
1.die Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und
Arbeitskräfte stärken;
2. Wissen und Innovation fördern;
3. mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen;
4. den territorialen Aspekt der Kohäsionspolitik berücksichtigen.
Die Punkte 1-3 sollen durch Infrastrukturpolitik, Umwelt- und
Wachstumspolitik, Energiepolitik und Wissenspolitik gefördert werden.
Im Zusammenhang mit der Regionalpolitik ist vor allem die
Kohäsionspolitik von Bedeutung:
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Territorialer Zusammenhalt und Zusammenarbeit
Die Kohäsionspolitik muss den besonderen Bedürfnissen und Eigenheiten der
einzelnen Gebiete angepasst werden und speziellen geografischen Stärken
und Schwächen Rechnung tragen. Der territoriale Aspekt kommt insbesondere
bei folgenden Themen zum Tragen:
1. Beitrag der Städte (städtischen Räume) zu Wachstum und Beschäftigung
(beispielsweise zur Förderung von unternehmerischer Initiative, lokaler
Beschäftigung und kommunaler Entwicklung);
2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums
(beispielsweise der Synergien zwischen Struktur- und Beschäftigungspolitik
sowie Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums);
3. grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, in
deren Mittelpunkt die Wachstums- und Beschäftigungsziele stehen sollten.
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Mit den strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik ab 2007 verfolgt die
Gemeinschaft zwei Ziele:
1. Der strategische Aspekt der Kohäsionspolitik soll verstärkt werden. Auf diese
Weise werden die Prioritäten der Gemeinschaft besser in die
Entwicklungsprogramme auf nationaler und regionaler Ebene integriert.
2. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Akteure vor Ort die
Kohäsionspolitik stärker zu Eigen machen. Dieses Bemühen äußert sich in
einem verstärkten Dialog im Rahmen der Partnerschaft zwischen der
Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen. Darüber hinaus wird eine
klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission, den
Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament eingeführt.
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Neue Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf europäischer Ebene
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union, die ihre rechtliche Basis in
Artikel 158 des EG-Vertrages hat, erfährt in der Periode 2007 – 2013 eine
grundlegende Neuausrichtung: lag in den Jahren davor der Schwerpunkt vor
allem auf dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalts (Kohäsion), so wird mit der neuen Programmperiode das Ziel
der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt rücken.
Kernelement dieser Neuausrichtung ist die Konzentration auf die überarbeitete
„Lissabon-Agenda“. Die Kohäsionspolitik gilt auf Gemeinschaftsebene als
Schlüsselinstrument zur Umsetzung dieser Strategie. So sollen die
Maßnahmen, die mit den Mitteln der Kohäsionspolitik unterstützt werden,
vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie
festgelegten Prioritäten nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung eingesetzt werden.
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Mit 308 Milliarden Euro (Preisbasis 2004) bleibt die Kohäsionspolitik auch künftig
nach der Gemeinsamen Agrarpolitik der zweitgrößte Budgetbereich der EU.
81,5 % dieser Mittel werden auf die am wenigsten entwickelten Regionen v. a. in
den EU-10 bzw. 12-Staaten konzentriert. Innerhalb der Programmgebiete löst
aber die klare thematische Konzentration auf die Lissabon-Agenden die bisherige
geographische Schwerpunktsetzung ab.
Abgeleitet von diesen strategischen Überlegungen gibt es in der Periode 20072013 drei kohäsionspolitische Ziele:
Ziel „Konvergenz“ (bisher Ziel 1),
Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (bisher Ziele 2 und 3)
Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (bisher INTERREG).
Die für die Kohäsionspolitik zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente sind die
Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und ESF
(Europäischer Sozialfonds), für die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedsstaaten
auch der Kohäsionsfonds.
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Kohäsionspolitik
2007-2013
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Convergence Regions:
Die von Eurostat veröffentlichten Daten lassen erkennen, dass sich das Entwicklungsgefälle in der
erweiterten EU erheblich vergrößert hat. Das Augenmerk fällt dabei sofort auf die neuen
Mitgliedstaaten, wo mehr als 92% der Bevölkerung in Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75%
des Durchschnitts für EU25 lebt. 61% der Bevölkerung lebt dort sogar in Regionen mit einem ProKopf-BIP von weniger als 50%.
Innerhalb der Länder von EU15 gibt es jedoch auch jetzt noch 32 Regionen, wo ein Pro-Kopf-BIP von
weniger als 75% des neuen EU Durchschnitts erzielt wird.
Phasing-out Regions:
Weitere 17 Regionen (davon 16 in der EU15) würden ohne die Erweiterung noch immer unter der
Schwelle von 75% des EU Durchschnitts liegen. Für diese vom „statistischen Effekt” betroffenen
Regionen schlägt die Kommission eine degressive Übergangsunterstützung vor.
Phasing-in Regions:
Schließlich noch gibt es 12 Regionen in der EU15 (13 in EU25), denen es aufgrund ihrer
Entwicklungsfortschritte gelungen ist, aus der Strukturfondsförderung nach dem früheren Ziel 1
herauszuwachsen. Dies sind die echten Erfolgsgeschichten der Regionalpolitik. Für diese Regionen
wird vorgeschlagen, sie künftig mit einer erheblichen Übergangsunterstützung in das neue Ziel
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” hinüberzuführen.
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Für Österreich sind für die Programmperiode 2007-2013 insgesamt
1.461 Millionen EURO budgetiert:
• € 177 Mill. unter dem Konvergenzziel (BGLD, phasing-out)
• € 1.027 Mill. unter dem Ziel regionaler Wettbewerbsfähigkeit u. Beschäftigung
• € 257 Millionen unter dem Ziel der territorialen Kooperation
(Siehe auch: http://ec.europa.eu/regional_policy/atlas2007/fiche/at_en.pdf)
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Beihilfenrecht: EG Vertrag, Artikel 87
(1) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche
oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die
durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder
Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen
drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den
Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
(2) Mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind Beihilfen:
a) sozialer Art an einzelne Verbraucher, wenn sie ohne Diskriminierung nach
der Herkunft der Waren gewährt werden;
b) zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige
außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind;
c) für die Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffener
Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie zum Ausgleich der
durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich
sind.
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(3) Als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar können angesehen werden:
a) Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in
denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche
Unterbeschäftigung herrscht;
b) Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem
europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im
Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats;
c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder
Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise
verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft;
d) Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes,
soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft
nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse
zuwiderläuft;
e) sonstige Arten von Beihilfen, die der Rat durch eine Entscheidung mit
qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission bestimmt.
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In der Phase 2000-2006 war die Regionalförderung primär durch die
Definition der Ziel1- und Ziel2-Gebiete bestimmt (siehe Anhang).
Für die derzeitige Phase 2007-2013 hat die Kommission am 20.
Dezember 2006 folgende Regionalfördergebiete in Österreich
genehmigt:
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In welchem Maße können Unternehmen gefördert werden?
Unternehmen können in unterschiedlichem Maße in Abhängigkeit von ihrer
Größe und ihrem Standort gefördert werden (siehe Tabelle).
Ausschlaggebend für die Mittelzuweisung ist das Bruttosubventionsäquivalent
(BSÄ)
Zum Begriff BSÄ:
Das Bruttosubventionsäquivalent ist der Barwert einer Förderung,
ausgedrückt in Prozent der förderbaren (geförderten) Projektkosten vor
Abzug direkter Steuern.
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Q: http://www.oerok.gv.at/
Förderintensitäten nach Regionen in Österreich
Gemäß Auslaufregelung für die "vom statistischen Effekt betroffenen Regionen" (im Falle
Österreichs also die burgenländischen Regionen) fallen diese Gebiete zunächst bis
31.12.2010 unter die Ausnahmebestimmung des Art. 87(3)a.
Im Jahr 2010 erfolgt eine Überprüfung der wirtschaftlichen Stellung dieser Gebiete.
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Vorarlberg und Wien: keine Fördergebiete
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7.5. Bisherige Wirkungen der EU Regionalpolitik
Die jüngsten Berichte über die sozioökonomische Situation und
Entwicklung der europäischen Regionen zeigen, dass der Strukturfonds
und der Kohäsionsfonds bereits in erheblichem Maße zum Abbau der
regionalen Ungleichheiten beigetragen haben (Befund bezieht sich auf die
Zeit vor der Osterweiterung 2004).
Besonders ermutigend ist dabei, dass sich die zwischen den Regionen
und vor allem zwischen den Mitgliedstaaten gemessenen Unterschiede im
durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen im Zeitraum 1987-1997 verringert
haben. In den am wenigsten wohlhabenden Regionen, in denen 10% der
Bevölkerung der Union leben, stieg das Pro-Kopf-BIP zwischen 1987 und
1997 von 54,2% auf 61,1% (des EU 15 Durchschnitts) . Auf nationaler
Ebene zeichnet sich diese Entwicklung noch deutlicher ab. So ist in den
vier ärmsten Mitgliedstaaten (Griechenland, Portugal, Irland und Spanien)
das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP zwischen 1988 und 1998 von 67,6%
auf 78,8% gestiegen. Das ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil
sich diese Entwicklung im Vergleich zu dynamischen Regionen mit einem
sehr viel schnelleren Wachstum vollzogen hat.
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Entwicklung des BIP pro Kopf in den vier am wenigsten wohlhabenden EUMitgliedsstaaten 1988 - 1998 (EU 15 = 100)
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Trotz dieses mittelfristig bemerkenswerten wirtschaftlichen Aufschwungs
der am wenigsten wohlhabenden Regionen bestehen weiter erhebliche
Unterschiede zwischen den Reichsten und den Ärmsten, und es wird noch
Jahre dauern, bis sie sich tatsächlich angleichen.
Und auch trotz Verbesserungen sieht es auf dem Arbeitsmarkt immer noch
schlecht aus. In den am stärksten betroffenen Regionen ist die
Arbeitslosenquote zwischen 1987 und 1997 von 20% auf 24% gestiegen. In
den fünfundzwanzig Regionen mit der besten Beschäftigungssituation hat
sich die Quote dagegen bei 4% eingependelt. In den fünfundzwanzig
Regionen, in denen die Bilanz besonders negativ ausfällt, sind 60% der
Arbeitslosen langfristig erwerblos, die Jugendarbeitslosenquote beträgt
47%, und nur 30% der erwerbsfähigen Frauen haben einen Arbeitsplatz.
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Arbeitslosenquoten 1996-2001
Arbeitslosenquoten in der EU15, 1996 und 2002
(in % der Beschäftigten)
1996 2002
EU15
Kohäsionsländer
Griechenland
Spanien
Irland
Portugal
Andere Mitgliedstaaten
10,7 7,8
17,0 9,6
9,7 10,0
22,3 11,4
11,9 4,3
7,4 5,1
9,5
7,5
Quelle: Eurostat, LFS
49
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Mit der EU-Erweiterung 2004 sind die regionalen Ungleichheiten wieder
wesentlich verschärft worden und bilden eine außerordentliche
Herausforderung für die EU-Kohäsions- und Regionalpolitik.
Siehe Tabelle bzw. Abbildung:
1.
Ländervergleich BIP pro Kopf in KKS
2.
Regionale Erwerbslosenquoten
Anmerkung zum Ländervergleich BIP pro Kopf:
Das hohe Niveau des BIP pro Kopf in Luxemburg ist teilweise auf den großen Anteil von
Grenzgängern an der Gesamtzahl der Beschäftigten zurückzuführen. Sie tragen zwar zum
BIP bei, werden aber bei der Wohnbevölkerung nicht berücksichtigt, die zur Berechnung
des BIP pro Kopf herangezogen wird.
50
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Ländervergleich BIP PRO Kopf 2005
Unterschiede bis zum Achtfachen im BIP pro Kopf zwischen den EU-Ländern
(in KKS 2005; EU25 = 100)
Q: Pressemitteilung Eurostat, Juni 2006
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
51
Erwerbslosenquoten 2005
EU25 = 9,0%
Bulgarien = 10,1%
Rumänien = 7,2%
52
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Anhang 1
Rückblick auf die EU-Regionalförderung 2000-2006
Insgesamt standen für Strukturmassnahmen im Zeitraum 2000-2006 rund ein
Drittel des Gemeinschaftshaushalts zur Verfügung, ca 213 Milliarden
Euro:
195 Milliarden aus den vier Strukturfonds
18 Milliarden aus dem Kohäsionsfonds (Südeuropa + Irland).
53
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Die vier Strukturfonds gewährten finanzielle Hilfen zur Beseitigung der
strukturellen wirtschaftlichen und sozialen Probleme:
der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der durch die
Unterstützung
von
Maßnahmen
zur
Beseitigung
der
Ungleichgewichte zwischen Regionen oder sozialen Gruppen
hauptsächlich den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in
der Europäischen Union fördern soll;
der Europäische Sozialfonds (ESF), das wichtigste Finanzinstrument für
die
Europäische
Union,
um
ihre
strategischen
beschäftigungspolitischen
Ziele
in
konkrete
Maßnahmen
umzusetzen;
der
Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die
Landwirtschaft (EAGFL - Abteilung Ausrichtung), mit dem die
Strukturreform in der Landwirtschaft und die Entwicklung des
ländlichen Raums unterstützt werden;
das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), it dem die
Strukturreform in der Fischerei gefördert wird.
Anmerkung: Strukturpolitik im Kontext
makroökonomische Strukturpolitik
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
der
EU-Regionalpolitik
vs.
54
Die Strukturfonds waren auf folgende 3 vorrangige Ziele ausgerichtet:
70% der Mittel zur strukturellen Anpassung der Regionen mit
Entwicklungsrückstand, in denen 22% der Bevölkerung der Union leben
(Ziel 1); Unter Ziel 1 fallen Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75% des
Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt
11,5% der Mittel für die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit
Strukturproblemen, in denen 18% der europäischen Bevölkerung leben
(Ziel 2); Im Zeitraum 2000-2006 wird zwischen vier Arten von Gebieten mit
Strukturproblemen unterschieden: Industriegebiete, ländliche Gebiete,
städtische Gebiete und von der Fischerei abhängige Gebiete
12,3% der Mittel für die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme und
zur Beschäftigungsförderung (Ziel 3) außerhalb der Ziel-1-Regionen, wo diese
Maßnahmen bereits Teil der Anpassungsstrategien sind.
55
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
56
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
57
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Vier Gemeinschaftsinitiativen sollten zu gemeinsamen Lösungen für spezielle
Probleme beitragen. Sie erhielten rund 5% der Mittel aus den Strukturfonds:
•
•
•
•
grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (Interreg
III);
nachhaltige Entwicklung krisenbetroffener Städte und Stadtviertel (Urban II);
Entwicklung des ländlichen Raums durch lokale Initiativen (Leader+);
Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt
(Equal).
58
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Darüber hinaus sollten innovative Maßnahmen dazu beitragen, dass neue
Entwicklungsideen entstehen und getestet werden können (0,5%).
Zur Anpassung der Fischereistrukturen standen Sondermittel außerhalb der
Ziel-1-Regionen bereit.
Mit den Mitteln aus den Strukturfonds wurden mehrjährige Programme
finanziert. Diese Programme oder Entwicklungsstrategien wurden von den
Regionen, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission
partnerschaftlich festgelegt. Dafür galten Leitlinien, die von der Kommission
für die gesamte Union vorgegeben wurden. Die Programme waren auf die
wirtschaftlichen und sozialen Strukturen ausgerichtet, um
• Infrastrukturen z.B. im Verkehrs- oder Energiesektor zu schaffen;
• den Telekommunikationssektor zu erweitern;
• Unternehmen zu unterstützen und die Aus- und Weiterbildung der
Arbeitnehmer zu fördern;
• die Instrumente und das Wissen der Informationsgesellschaft zu verbreiten.
59
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Der Kohäsionsfonds wurde extra dafür geschaffen, Umwelt- und
Verkehrsinfrastrukturen in
Spanien,
Griechenland,
Irland und
Portugal
zu finanzieren, da in diesen Ländern noch Aufholbedarf besteht.
Für die zehn mittel- und osteuropäischen Staaten (und die Türkei) gab es
Mittel aus der Position „Heranführung“ (2004: ca. 2,9 Mrd € bzw. 3% des
EU-Budgets)
60
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Zusammenfassung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Strukturmassnahmen (ca. 30% des EU-Budgets)
Vier Strukturfonds mit drei vorrangigen Zielen
Vier Gemeinschaftsinitiativen
Innovative Massnahmen
Kohäsionsfonds
Heranführungsmassnahmen zusätzlich zu
Strukturmassnahmen
61
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Anhang 2
Rückblick auf die Regionalpolitik in Wien 2000-2006
A. Ziel2-Förderung
B. Gemeinschaftsinitiative „Urban“
A. Ziel2-Förderung
Im Rahmen der Strukturfondsperiode 2000-2006 verfügte Wien über ein "Ziel 2Gebiet„ (städtische oder ländliche Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten, die
bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung mit Mitteln aus dem Europäischen
Regionalentwicklungsfonds (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
unterstützt werden).
Das Ziel 2-Gebiet in Wien umfasste Teile des 2. und 20 Wiener
Gemeindebezirks.
Quellen für diesen Abschnitt:
Romana Hasler, Die Förderung von benachteiligten Stadtgebieten im Rahmen der europäischen Regionalpolitik am Beispiel des
Ziel-2-Gebietes in Wien. Diplomarbeit, Technische Universität Wien, Wien 2005
Romana Hasler, Die Förderung von benachteiligten Stadtgebieten im Rahmen der europäischen Regionalpolitik am Beispiel des
Ziel-2-Gebietes in Wien. Vortrag zur Diplomprüfung, Technische Universität Wien, Wien 2005
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62
Fördermittel im Wiener Ziel 2-Gebiet:
Die Europäische Union stellt für strukturverbesserende Maßnahmen im
Wiener Ziel 2-Gebiet insgesamt 18,075 Mio. EUR zur Verfügung, die
von der Stadt Wien und privaten Projektträgern auf ein GesamtProjektvolumen von ca. 40 Mio. € aufgestockt werden. Mit diesem
Geld werden im Zielgebiet Projekte zu folgenden Schwerpunkten
("Prioritäten") durchgeführt:
• Stadtplanung
Infrastruktur)
und
Sanierung
städtischer
Bereiche
(materielle
• Wettbewerbsfähige Unternehmen als Voraussetzung für die
Schaffung
von
Arbeitsplätzen
(umfasst
die
Bereiche
Unternehmensförderung für KMU, Unternehmensdienstleistungen
sowie Forschung und Entwicklung)
• Gesellschaft
und Humanressourcen
(umfasst die aktive
Arbeitsmarktpolitik zur Förderung der Beschäftigung sowie
Förderung der Aktivitäten gegen Ausgrenzung und für
Chancengleichheit im Erwerbsleben)
63
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
64
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Ziel-2Gebiet
in Wien
liegt in 2 Wiener
Bezirken:
Brigittenau und
Leopoldsstadt
65
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Ziel-2-Gebiet in Wien
Problemlagen des Gebietes:
–
–
–
–
–
–
Zerschneidung der Wohnquartiere durch Bahnhofsgelände
Verhältnismäßig schlechte Bausubstanz der Gebäude
Hoher Ausländeranteil
Geringes Bildungsniveau
Relativ niedriges Einkommensniveau
Anzahl der Arbeitplätze im Verhältnis zur Bevölkerung geringer als
in der Gesamtstadt
– Hauptsächlich kleine
Betriebe
– Unterdurchschnittliche
Gründungsdynamik
– Überdurchschnittliche
Arbeitslosigkeit
 Förderfähigkeit
66
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
67
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Beispiel 1 zu MA1: Kulturpark Augarten
Hauptziel ist, dass die bestehenden Potenziale optimal genutzt werden,
wobei unter anderem folgende Verbesserungen im Park durchgeführt
wurden und werden:
•
Öffnung/Sportplatz Auwiese
•
Weidenspielplatz – Lebendige Architektur im barocken Augarten
•
Kleinkinderspielplatz im geschützten Parkinnenbereich
•
Revitalisierung/Skulpturengarten Atelier Augarten
•
Sanierung der Augartenmauer und der Eingangstore
68
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Quelle:
Hasler 2005
69
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Beispiel 2 zu MA1: Revitalisierung Hannovermarkt
Das Ziel der Revitalisierung
des Hannovermarktes war
es, diesen als
Nahversorgungszentrum
und auch als integratives
Kommunikationszentrum
des 20.Bezirks sowohl
optisch als auch technisch
zu sanieren und zu
revitalisieren. Das Projekt
wurde im November 2003
erfolgreich abgeschlossen.
70
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Beispiel 3 zu MA1: Neugestaltung des Wallensteinplatzes
Der Wallensteinplatz diente lange Zeit nur als erweiterte Verkehrsfläche, obwohl
er durchaus einige repräsentative Hausfassaden vorzuweisen hat. Die
Infrastruktur sowohl im technischen als auch sozialen Bereich entsprach nicht
dem gesamtstädtischen Durchschnitt und machte eine Umgestaltung notwendig.
Der Wallensteinplatz ist insgesamt ein sonniger, städtischer Platz, für den es
durch die Neugestaltung zukünftig Ziel ist einerseits eine Zentrumsfunktion für
den Bezirk zu übernehmen und andererseits auch als Ruhezone im Nahbereich
der Wallensteinstraße zu dienen. Zu diesem Zweck ist neben einer
ansprechenden Platzgestaltung auch eine identitätsstiftende Einrichtung sowohl
in kultureller als auch in gastronomischer Hinsicht notwendig.
Es wurde im Rahmen der Neugestaltung der Boden durch einen Identität
schaffenden Belag und auch durch eine spezielle Lichtplanung gestaltet. Auch
wurde eine Gastronomieeinrichtung in Form einer gläsernen Box geschaffen, die
Ein-, Aus- und Durchblicke am Platz gewähren soll und im Sommer durch
Schiebewände geöffnet werden kann. Ergänzt wird dies noch durch einen großen
Schanigarten, der zur Belebung des Platzes beitragen soll.
Neben diesen rein baulichen Maßnahmen sollen im Bereich des Grünraumes vor
allem Bäume zur Raumstruktur beitragen und zum Verweilen einladen.
Q: Hasler 2005, S. 76
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
71
Wallensteinplatz: Modellansicht 1
72
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Wallensteinplatz: Modellansicht 2
73
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Beispiele zu MB2: Förderung von Kleinunternehmen
Im Zielgebiet angesiedelte Kleinunternehmen erhalten für Investitionen in den
Bereichen Aufbau von Logistik- und Einkaufskooperationen bzw. e-commerce/ebusiness einen Zuschuss von 20%. Diese Maßnahme soll nicht nur im Bereich
des Umweltschutzes und der Frauenförderung, sondern auch bei der Schaffung
und Sicherung von Arbeitsplätzen und der Integration positive Auswirkungen
haben.
E-BUSINESS SERVICEPAKET
Im Rahmen dieses Projektes wurden Anwendungsstand und Bedarf von eBusiness Services in Unternehmen im Ziel-2-Gebiet erhoben und
Beratungsleistungen zur Anwendung von e-Business Services in Klein- und
Mittelunternehmen angeboten. Auch dieses Projekt wurde bereits mit Ende Juli
2003 abgeschlossen.
Die Förderung erfolgte entweder über eine kostenlose Beratung, also durch
Know-How oder über Kofinanzierung.
Q: Hasler 2005, S. 82 ff
74
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Schlussfolgerungen der Untersuchung sind positiv:
 Möglichkeiten, die sich durch die Instrumente der Europäischen Union
für das Gebiet eröffnet haben, konnten bisher sehr gut genutzt und
ausgeschöpft werden
 Langfristige Wirkungen der positiven Effekte im Gebiet und ein
entsprechender Beitrag zur Nachhaltigkeit können zwar allerdings erst
nach Ablauf des Projektes beurteilt werden, aufgrund der bisherigen
Entwicklungen ist dies jedoch relativ wahrscheinlich.
 Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Instrumente der
europäischen Regionalpolitik tatsächlich in der Lage sind
die komplexen Probleme in benachteiligten Gebieten zu
verringern.
75
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
B. Gemeinschaftsinitiative „Urban II“
76
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Gebiet
Die Förderungen im Rahmen von URBAN II Wien - Erdberg sind
grundsätzlich auf dieses Gebiet beschränkt
Auf Grund einer nationalen Entscheidung wurden mehrere Städte
eingeladen an dem URBAN II Programm teilzunehmen. Der
Österreichische Städtebund wurde mit der Ausscheidung beauftragt und
auf dessen Vorschlag haben die Städte Graz und Wien die Einreichung bei
der Europäischen Kommission durchgeführt und die
Programmgenehmigung erhalten.
Das URBAN II Wien - Erdberg - Gebiet umfasst knapp 23.000 Einwohner,
die Gebietsauswahl konzentriert sich auf die eigentlichen Problemzonen
der Bezirke Landstraße und Simmering . Die Förderungszone umfasst
eine Gesamtfläche von rund 160 Hektar. Bei den meisten der relevanten
Problemkriterien weist sie im Vergleich zu Gesamt - Wien deutlich
negativere Strukturwerte auf.
77
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Prioritätsachsen und Maßnahmen
Das Programm ist in Prioritätsachsen unterteilt. Diese sind wiederum in
mehrere Maßnahmen gegliedert. Innerhalb der einzelnen Maßnahmen
finden sich letztlich die während der Programmlaufzeit entstehenden
Projekte, die das gesamte Programm tragen. Das URBAN II Wien - Erdberg
Programm umfasst folgende Prioritätsachsen:
 Entwicklung der Wirtschaft des URBAN - Standortes
 Entwicklung der urbanen Vielfältigkeit
1.1 Förderung von Kleinunternehmen
1.2 Einrichtung eines Stadtteilmanagements
2.1 Forcierung von Einrichtungen zur Betonung einer vielfältigen urbanen
Stadtteilstruktur sowie Integration ethnischer Gruppen, MigrantInnen und
Flüchtlinge im Hinblick auf Chancengleichheit
2.2 Umgestaltung und Adaptierung des öffentlichen Raumes, Hebung der
Umwelt-, Wohn- und Lebensqualität und Erhaltung des kulturellen Erbes
78
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Beispiel: Förderung von Kleinunternehmen
Kleinunternehmen im URBAN - Gebiet sollen für
Modernisierung und Expansion sowie
Investitionen in den Bereichen der Nutzung von neuen Medien
(e-commerce), des Umweltschutzes,
Frauenförderungen,
Integration sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
einen 20- prozentigen Investitionszuschuss erhalten.
Es handelt sich um einen verlorenen Zuschuss zu betrieblichen Investitionen
von kleinen Unternehmen im Sinne der Definitionen der EU. Der Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds wird für diese Maßnahme eigene Förderrichtlinien
entwickeln und auch die operative Abwicklung der Förderung übernehmen.
79
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Anhang 3: Rückblick auf die EU Regionalförderung 1994-1999
Das Fördersystem 1994 - 1999 kannte 6 Zielgebietstypen (siehe auch Abbildung
nächste Seite):
Ziel 1: Förderung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
Ziel 2: Umstellung der Regionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung
betroffen sind (alte Industrieregionen wie z.B. Voitsberg)
Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung
der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen
in das Erwerbsleben
Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen
Strukturwandel und veränderte Produktionssysteme.
Ziel 5a: Beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen
Ziel 5b: Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen
Gebiete.
Ziel 6: Gebiete mit einer extrem niedrigen Bevölkerungsdichte
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
80
Fördergebiete
1994-1999
81
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Quelle: www.inforegio.cec.eu.int/wbpro/prord/guide/euro_de.htm
Kapitel 8:
Europäische Wirtschaftspolitik
Überblick
8.1. Wirtschaftspolitische Koordination
8.2. Überblick über die Koordinationsprozeduren
8.3. Kritik am Stabilitäts- u. Wachstumspakt
8.4. Revision des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes
8.5. Wirtschaftspolitik für ein anderes Europa
82
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
8.1 Wirtschaftspolitische Koordination
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU bzw. EMU –
Economic and Monetary Union) hat neue und originäre
Rahmenbedingungen für die Wirtschaftspolitik geschaffen.
So gibt es einerseits eine einheitliche Geldpolitik durch eine supranationale
Zentralbank, die EZB, andererseits verbleiben wichtige
wirtschaftspolitische Bereiche wie die Budget- und die Fiskalpolitik in der
Kompetenz der einzelnen Länder.
Es erscheint naheliegend, dass die Koordination nationaler Politiken für ein
problemloses Funktionieren der EMU wichtig ist. Es hat sich daher ein
umfangreiches System von Koordinationprozeduren entwickelt, das im
Folgenden überblicksartig behandelt werden soll.
83
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Zunächst ist festzuhalten, dass der Begriff wirtschaftspolitische Koordination in
der EU (EMU) als Oberbegriff verwendet wird, der eine Vielzahl von
Interaktionen zwischen den Trägern wirtschaftspolitischer Maßnahmen
umfaßt.
Die Methoden der Koordination reichen dabei vom Informationsaustausch,
Diskussion von best practices, peer review bis hin zu gemeinsam
festgelegten Politik-Regeln, Zielen und im Konsens durchgeführten
Aktionen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wirtschaftspolitische
Koordination in der WWU (EMU), geordnet nach der Inentsität der
Koordination in
*
einheitliche Politik (single policy)
*
enge Kooperation (close coordination)
*
lose Koordination (weak coordination)
84
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Begriffsdefinitionen siehe unten
Q: European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, Co-ordination of economic
policies in the EU: a presentation of key features of the main procedures. July 2002
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
85
86
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Begriffe
ECB
EZB
Council
EU Ministerrat; ab 1.5.2004: 25 Minister aus 25
Ländern mit unterschiedlichem Stimmengewicht
Eurogroup
Mitglieder der Währungsunion („Euroland“)
Commission
Europäische Kommission; ab 1.5.2004: 25
Kommissare aus 25 Ländern
EU parliament
EU Parlament; ab 1.5.2004: 732 Abgeordnete aus
25 Ländern (Österreich: 18)
Single policy
einheitliche Politik
Peer review
Überprüfung durch Gleichrangige (Experten)
87
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
8.2 Überblick über die Koordinationsprozeduren
88
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Allgemeine wirtschaftspolitischen Leitlinien
Broad Economic Policy Guidelines BEPG
Das Ziel der BEPGs ist es, in einer integrierten Form den wirtschaftspolitischen
Akteuren allgemeine Empfehlungen zu gesamtwirtschaftlichen und
strukturpolitischen Aktivitäten zu geben.
Die BEPGs sind zwar politisch, nicht aber rechtlich bindend, es sind keine
Sanktionsmechanismen vorgesehen. Die Berücksichtigung der
Empfehlungen ist freiwillig und wird nur durch den Druck der Gruppe (peer
pressure) verstärkt. Dieser Druck wurde durch die Einführung eines
jährlichen Umsetzungsberichtes erhöht, der das Ausmaß beurteilt und
veröffentlicht, in dem die Mitgliedsländer den Empfehlungen nachkommen.
Die BEPGs stehen im Zentrum des Koordinationsprozesses (siehe Abbildung).
Die Empfehlungen werden weiter präzisiert und entwickelt in vier speziellen
Prozeduren, die mit den BEPGs konsistent sein müssen (s. Abb).
89
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt SWP
Stability and Growth Pact (SGP)
Budgetpolitische Regeln wie der SWP müssen einen tragbaren Mittelweg finden
zwischen dem Verhindern nationaler budgetpolitische Aktionen, die dem
Währungsraum als Ganzem schaden und mit der Geldpolitik in Konflikt
geraten könnten einerseits und dem Offenhalten eines ausreichenden
Spielraumes für stabilitätspolitische Aufgaben andererseits.
Der SWP verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre öffentlichen Budgets
mittelfristig ausgeglichen oder im Überschuss sind. Damit sollte es für die
nationalen Akteure möglich sein, auf Konjunkturschwankungen zu reagieren
unter Einhaltung eines Referenzwertes von 3% des BIP als Obergrenze des
Budgetdefizits.
90
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Die europäische Beschäftigungsstrategie (Luxemburg-Prozess)
Die geringere Koordinationsintensität dieses Bereiches spiegelt sich in der
Tatsache wider, dass es sich um freiwillige Zusammenarbeit handelt, die auf
einem Verfahren beruht, das regelmäßige Berichtslegung, peer review,
allgemeine Leitlinien und länderspezifische Empfehlungen umfaßt. Druck
kann vom Rat vor allem ausgeübt werden durch nicht-bindende
Empfehlungen an die Mitgliedsländer.
Von der Kommission werden sog. Beschäftigungsleitlinien (employment
guidelines) erarbeitet, die vom Wirtschafts- und sozialpolitischen Rat
angenommen werden. Sie müssen mit den BEPGs kompatibel sein.
Die Mitgliedstaaten transformieren diese in Nationale Aktionspläne für
Beschäftigung (national action plans on employments NAPs), die von der
Kommission und vom Rat geprüft werden.
91
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Güter- und Kapitalmarktreform (Cardiff-Prozess)
Ähnlich wie beim Luxembourg Prozess handelt sich auch beim Cardiff Prozess
um eine freiwillige Zusammenarbeit auf der Basis von laufenden
Beobachtungen, Austausch von best practices und „peer pressure“, bei der
es um die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Güter- (Waren und
Dienstleistungen) und Kapitalmärkte geht.
Der Europäische Rat von Cardiff (1998) führte ein Berichtssystem über Güterund Kapitalmärkte ein. Demgemäß berichten die Mitgliedsländer jährlich
über die Reformen auf diesen Märkten, und die Kommission erstellt einen
Gesamtbericht (Cardiff Report).
92
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Der makroökonomische Dialog (Köln-Prozess)
Der makroökonomische Dialog, eingeführt vom Europäischen Rat von Köln
(1999), soll eine verbesserte Abstimmung der makroökonomischen Politik
mit der Lohnentwicklung bewirken, um damit ein nicht-inflationäres
Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu unterstützen.
Zu diesem Zweck treffen sich alle relevanten Akteure, insbesondere die
Sozialpartner, Vertreter der EZB, der Kommission und des Rates zweimal
pro Jahr zu einer vertraulichen Aussprache auf technischer (Beamten-) und
auf politischer Ebene.
93
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
8.3 Kritik am Stabilitäts- u. Wachstumspakt
Q: H. Kramer, Memorandum zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). WIFO-Presseaussendung,
30. November 2003; H. Kramer, Zur politischen Ökonomie des Stabilitäts- und Wachstumspakts. WIFO-Vorträge,
Nr. 92, 2004
Am SWP hat sich in letzter Zeit zunehmend Kritik entzündet. Neben
politischen Stellungnahmen haben auch Vertreter der Wissenschaft daran
mitgewirkt. Die Mehrzahl der namhaften Ökonomen brachte Einwände
gegen die Festlegungen des SWP schon vor dessen Beschluss 1997 vor,
doch bekamen diese angesichts der unbeirrbaren Haltung der deutschen
Bundesregierung kein politisches Gewicht.
Aus heutiger Sicht (Ende 2004) muß der Pakt als gescheitert betrachtet
werden, zumindest aber muß man eingestehen, dass der Pakt sein ins
Zentrum der Zielvorgaben gestellte Kriterium des Defizitlimits eben nicht
gewährleisten konnte.
Die wichtigsten Kritikpunkte sind:
94
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
1.
Der SWP schließt prozyklisches Verhalten nicht aus, in der
Wirtschaftsflaute versucht er es sogar zu erzwingen. Er läßt unter
Umständen dem Wirken der automatischen Stabilisatoren nicht genügend
Raum.
2.
Er orientiert sich in Wort und Praxis vorrangig an dem Einzelkriterium
Staatsdefizit. Dieses genügt weder dem Gesichtspunkt der Koordinierung
mit anderen Zielen der Wirtschaftspolitik und der Politik allgemein, es ist
auch rein budget- und schuldenpolitisch regelmäßig irreführend. Staaten
mit geringer Staatsverschuldung könnten viel leichter ein vorübergehend
exzessives Defizit in Kauf nehmen, ohne selbst an Bonität zu verlieren oder
die gemeinsame Währungspolitik zu gefährden.
95
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
3.
Der Pakt geht von einer einzigen Konfektionsgröße für alle
Mitgliedsländer aus, er nimmt auf abweichende Gegebenheiten keine
Rücksicht, auch wenn das im Interesse aller Partner wäre. Die
Undifferenziertheit und Schwellenwerteigenschaft der Limits ist
vielleicht politisch und spieltheoretisch effizient, ökonomisch jedoch
sicher nicht.
4.
Der Pakt verbreitet Unklarheit über sein eigentliches längerfristiges Ziel:
langfristige Nachhaltigkeit (sustainability) der öffentlichen Finanzen in
der Währungsunion. Dieses ist nicht explizit erwähnt, sollte es jedoch
sein und ist war auch der Ausgangspunkt der Paktkonstruktion. Da der
SWP in Hinblick auf sein eigentliches Ziel nicht wirklich explizit ist, ist
seine Interpretation unweigerlich umstritten: die Entwicklung der
Interpretationen durch die Kommission und das ESZB haben das Ziel
jedenfalls in Richtung auf die weniger gut zu begründende
Ausgeglichenheit (balanced or in surplus) der einzelnen
Staatshaushalte verschoben.
96
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
In der Praxis bedeutete das, dass im Frühjahr 2001, angesichts der
Anzeichen eines weltwirtschaftlichen Rückschlags, der auch Europa
schon erfasst hatte, eine lange Auseinandersetzung über die
Zulässigkeit von konjunkturell wachsenden Defiziten ausbrach, was mit
hoher Wahrscheinlichkeit zur Nachhaltigkeit des Rückschlags der
Folgejahre beitrug. Selbst nach dem 11. September 2001 führte dies in
Europa nur zum Eingeständnis sehr ungünstiger Wirtschaftsaussichten,
aber nicht zu einer koordinierten europäischen Wirtschaftspolitik.
5.
Die Konsolidierung der Staatsfinanzen war in den meisten
Mitgliedsländern, auch solchen, die exzessive Defizite hinnahmen oder
hinnehmen mußten, gerade in diesen, mit einer Einschränkung der
öffentlichen Investitionen in die längerfristigen Wachstumspotentiale
verbunden; am wenigsten noch in jenen, die in der zweiten Hälfte der
neunziger Jahre konsolidierte Haushalte vorzuweisen hatten. Das ist
verständlich: es macht eben einen Unterschied, ob die nationale Politik
ein Defizit erleidet oder ob sie geplant und rechtzeitig ein solches
eingeht. Die Zusammenhänge zwischen jährlicher Fiskalpolitik und
Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen gehen weit über die Meßlatte
"aktuelles Budgetdefizit" hinaus.
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
97
6.
Die vorgesehenen Sanktionen gegen Verletzungen des Paktes waren nie
glaubhaft, mit Recht weder politisch glaubhaft, wie sich gezeigt hat, noch
ökonomisch sinnvoll.
7.
Der Pakt geht implizit von einem grotesken Vertrauen in die Meßbarkeit
der wirtschaftlichen Situation durch einige wenige Variable und deren
quantitativer Zielvorgaben aus. Nicht nur wird damit die Korrektheit der
nationalen Statistik überlastet – wofür es, auch abgesehen von
Griechenland, viele Beispiele gibt: Überlastung der erhebungstechnischen
Qualität der Daten und Überlastung der Unabhängigkeit der amtlichen
Statistik.
98
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Budgetdefizite
2004
EU-25: -2,6
9 Länder über
der 3%-Grenze
99
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
8.4 Revision des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes
Q: H. IP/05/449
Vorschlag der Änderung des SWP am 20. April 2005 durch die Kommission:
• Die Referenzwerte von 3% Defizit und 60% des BIP für den öffentlichen
Schuldenstand bleiben bestehen
• Der Referenzwert kann als ausnahmensweise überschritten eingestuft
werden, wenn dies auf eine negative Wachstumsrate zurückzuführen ist.
• Die Fristen für die Korrektur eines übermäßigen Defizits werden
verlängert. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte
Schritte des Defizitverfahrens zu wiederholen, falls unerwartete
nachteilige wirtschaftliche Ereignisse eintreten.
• Es werden bei der Bewertung, ob ein übermäßiges Defizit vorliegt, auch
„sonstige einschlägige Faktoren“ berücksichtigt.
100
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
8.5 Wirtschaftspolitik für ein anderes Europa
Q: Huffschmid 2005; Alternativer Ecofin (www.unsereuropa.at/ecofin)
Die beim Alternativen Ecofin in Wien 2006 erhobenen Hauptforderungen sind
(Die „Wiener Deklaration“; voller Text siehe www.unsereuropa.at/ecofin):
1.
Priorität für eine existenzsichernde Vollbeschäftigung
2.
Soziale Sicherheit ausbauen, nicht abbauen
3.
Soziale Gerechtigkeit, regionale und soziale Kohäsion stärken
4.
Ökologische Nachhaltigkeit umsetzen
5.
Globalisierung aktiv gestalten
101
Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007
Kapitel 9: Umsetzung der
Wirtschaftspolitik
Beispiel für die „Geschichte“ einer wirtschaftspolitischen Massnahme
Ladenöffnungszeiten in Österreich
Regierungsinitiative unter dem Druck vor allem der grossen
Handelsunternehmen, die auf die Konkurrenz in unmittelbarer
Nachbarschaft hinweisen: Ungarn (keine Einschränkungen, von 0
bis 24 Uhr an sieben Tagen in der Woche); Tschechien (ebenso);
Slowakei (Regelung auf Gemeindeebene, bis zu 24 Stunden auf
Antrag der Gewerbetreibenden, sieben Tage in der Woche).
Beispiele: Tesco-Supermarkt in Sopron (Mo-Sa Null bis 24 Uhr, So
8 bis 22 Uhr); Supermarkt-Filiale in Györ (7 Tage Null bis 24 Uhr)
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Die folgende Darstellung beruht auf einem Artikel von Robert Zechner:
„Die Chronologie einer Blamage“, Die Kleine Zeitung, 4. November 2001, der laufend
ergänzt wurde.
Zeit
Chronologie
Einfluss,
Interessen,
Akteure
Jänner 2000: Eine Ausweitung der Öffnungszeiten wurde bereits im
Regierung
Jänner 2000 im Regierungsübereinkommen zwischen
ÖVP und FPÖ festgehalten. Punkt 10.2. Öffnungszeiten:
"Weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten von Montag
bis Freitag bei einer zusätzlichen Erweiterung der
Rahmenöffnungszeiten von 66 auf 72 Stunden."
Anfang Mai Anfang Mai ließ sich der Wirtschaftsminister im Club der Zuständiger
2000:
Wirtschaftspublizisten feiern: Es könne doch nicht sein, Minister
dass Österreich die restriktivsten LadenschlussBestimmungen von ganz Europa habe, polterte
Bartenstein und kündigte vollmundig die Liberalisierung
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der Öffnungszeiten für den Herbst des Jahres 2000 an.
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September
2000:
September
2000
Im September wurde plangemäß die Sektion Handel in
der Wirtschaftskammer vorausgeschickt.
Sektionsobmann Erich Lemler präsentierte den
Vorschlag, die Rahmenöffnungszeiten auf 72
Wochenstunden anzuheben (gesplittet nach Geschäften
im Ortskern und an der Peripherie). Aber: Jeder
Kaufmann soll zwischen Montag null Uhr und Samstag
17 Uhr offen halten dürfen, wann er will. Bartenstein
lobte den "sehr mutigen, beachtlichen Vorschlag", der
seine "volle Unterstützung" habe. Kammerpräsident
Christoph Leitl schickte Glückwünsche: "Eine moderne
Lösung".
Die Proteste der Gewerkschaft ("familienpolitischer
Wahnsinn") wurden unter den Teppich gekehrt, im
Ministerium galt es, Stimmung für das "mutige
Reformvorhaben" zu machen.
Wirtschaftskammer,
zuständige
Sektion
Minister
Kammerpräsident
Arbeitnehmer
Vertretung
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Oktober
2000:
Für den 5. Oktober wurde zur Enquete geladen:
"Öffnungszeiten im Wandel". Die erste Panne. Eigentlich
wollte Bartenstein auf der Enquete auf den großen
Nachbarn Deutschland verweisen, wo bereits seit
Monaten über eine Liberalisierung debattiert wurde.
Pech für den Minister. Just einige Tage vor der Enquete
wurde in Deutschland die Liberalisierung abgeblasen.
Die Enquete "Öffnungszeiten im Wandel" musste sich
mit der liberalen Regelung in Dänemark begnügen.
Herbst 2000: Die Gegner einer Liberalisierung präsentierten derweil
dutzende Umfragen, wonach die Österreicher mit den
derzeit geltenden Einkaufszeiten hoch zufrieden seien.
Und Marktforscherin Helene Karmasin warnte, dass
kleine Geschäfte bei verlängerten Einkaufszeiten die
Verlierer wären.
Herbst 2000: Das rief Mittelstandssprecher Haigermoser auf den Plan:
Die FPÖ werde nicht zulassen, dass Kaufleute "auf dem
Altar der Großkonzerne geopfert werden".
Regierung
Minister
Arbeitnehmer
kleine
Handelsunter
nehmen
Koalitionspartner
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Herbst 2000: Plötzlich bekam man auch in der Kammer kalte Füße:
„Wir haben die Liberalisierung vor dem Hintergrund des
Koalitionsabkommens und der Entwicklung in
Deutschland angeregt. Eine Neuregelung muss den
kleinen Händlern helfen, sonst können wir sie nicht
mittragen“, vollzog Lemler (WK) nach sektionsinternen
Rücktrittsaufforderungen einen Schwenk.
Ende 2000: Während das Ministerium die Begutachtung „noch im
Jänner“ ankündigte, versuchte man im Hintergrund, das
Wegbrechen der Partner zu verhindern. Ohne Erfolg.
Einzelne Bundesländer begannen, sich gegen die
Liberalisierung zu stellen.
Ende 2000: Bartenstein wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, er
würde einzig und allein die Interessen von Billa & Co
vertreten: „Zerstöre nicht weiter die gewachsene
Lebensordnung der Gesellschaft“, donnerte der
wortgewaltige Tiroler AK-Präsident Fritz Dinkhauser, ein
Parteifreund. Hohe ÖAAB-Funktionäre machten mobil,
der Entwurf sei für die gesamte ÖVP als Partei mit
christlichem Weltbild inakzeptabel.
Wirtschaftskammer
zuständige
Sektion
Bundesländer
Arbeitnehmer
vertreter
innerhalb der
ÖVP
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Anfang 2001: In Wien wurde die Gemeinderatswahl vorverlegt. Der
Entwurf verschwand in der Schublade.
Frühjahr
Nun wurde es aber den Wirtschaftsbossen zu bunt. Bei
2001:
Billa drohte man mit der Einleitung eines
Volksbegehrens, sollte die versprochene Liberalisierung,
der "große Wurf", nicht bald kommen.
April 2001:
Anfang April 2001 schickte der Wirtschaftsminister einen
Gesetzesentwurf für eine weitreichende Liberalisierung
der Ladenschlusszeiten zur Begutachtung aus.
"Die FPÖ wird der Möglichkeit einer Nachtöffnung nicht
zustimmen."
"Der Status quo wird weitgehend bleiben", hat
Kammerobmann Lemler seinen Reformeifer längst
verloren. Sein Vorschlag: Die Landeshauptleute sollen
verordnen, dass alles so bleibt, wie es ist.
Lokalpolitik(er)
grosse
Handelsketten
Regierung
Koalitionspartner
Wirtschaftskammer
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5. Juni 2001
6. Juni 2001
Juni 2001:
Oktober 2002
Gespräche zwischen den beiden Regierungsparteien:
ohne Ergebnis abgebrochen
Bartenstein: Es ist bedauerlich, dass es vor dem
Sommer zu keiner Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten kommt
Zufriedenheit
einerseits und andererseits Drängen auf
Liberalisierung
Der Chef der größten Handelskette Österreichs Rewe
Austria (Billa, Merkur, Mondo, Bipa), Veit Schalle,
erwartet eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in
Österreich im Zuge der EU-Osterweiterung.
Auf eine Sonntagsöffnung kann der Billa-Chef
verzichten. Generelle Öffnungszeiten von 7.00 bis 20.00
Uhr an Werktagen bezeichnet er aber als
"wünschenswert".
ÖVP, FPÖ
Zuständiger
Ressortminister
Gewerkschaft
und Wirtschaftskammer
Handelsriesen (Billa,
Merkur,
Mondo, etc)
Wirtschaftsminister
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6. Mai 2003
1. August
2003
Ministerrat beschließt das neue Ladenöffnungsgesetz:
Geschäfte dürfen zwischen Montag 5 Uhr und Samstag
18 Uhr offen halten, pro Woche insgesamt 66 Stunden.
Die Landeshauptleute können die Regelung bei Bedarf
auf 72 Stunden ausweiten.
Geplant i st, daß das Gesetz mit August 2003 in Kraft
tritt.
ÖVP, FPÖ
Das Gesetz tritt in Kraft
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November 2003
Die GPA kündigt Maßnahmen bis hin zum Streik
an. Unter dem Eindruck von massiven
Kaufkraftabflüssen von der City in die Shopping
Center an der Stadtgrenze einigen sich die
Sozialpartner und die Stadt Wien darauf, daß die
Einzelhändler in Wien an zwei Tagen unter der
Woche bis 21 Uhr geöffnet haben können.
Sozialpartner
Stadt Wien
Februar 2004
Meldung der AK NÖ: Wirtschaft bestätigt
Bedenken des Präsidenten der AK NÖ J.
Staudinger. Seit einem halben Jahr sind die LÖZ
liberalisiert, gebracht haben sie dem Handel so
gut wie nichts. Im Gegenteil: der
Spartenobmann des Handels der WK NÖ,
Schirak, stellt fest, dass sich der lange
Einkaufsabend bis dato nicht gerechnet hat. Der
oberste Hendelsfunktionär denkt sogar an einen
gänzlichen Rückzug.
AK NÖ
Laut Handelsforscher P. Voithofer von der KMU
Forschung Austria sind die Auswirkungen der
neuen Ladenöffnungszeiten auf das
Kundenkaufverhalten marginal.
KMU Forschung
August 2004
WK NÖ
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Sept 2004
Gewerkschaft der Privatangestellten:
Unterstützung der Gewerkschaften in den
neuen EU-Ländern beim Kampf für einen
arbeitsfreien Sonntag
Gewerkschaften
z.T. auch Kirchen
(z.B. Kroatien)
Sept 2004
Forderung nach einer probeweisen Öffnung
der Geschäfte an acht Sonntagen im Jahr.
Begründung: Beschränkungen schaden dem
Tourismus in Wien, dem Handel in Wien
entgehen jährlich 43 Mio EURO Umsatz
Öst. Hotelliervereinigung Wien
August 2005
Meldung im „Standard“: Abendshopping
verliert immer mehr an Popularität. Seit 2003
gibt es zwar liberalisierte Öffnungszeiten aber
nur mehr wenige Standorte nutzen alle
Abendöffnungsmöglichkeiten wirklich aus.
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Dez 2005
Innerhalb der Parteien und Interessensorganisationen herrschen Glaubenskriege
bezüglich der Sonntagsöffnung.
Forderung nach völliger Freigabe
ÖVP Wien, Hahn
(Entscheidung sollen die Unternehmen treffen)
Eine Initiative der Bundesregierung vor den
Bundes-ÖVP
nächsten Wahlen wird ausgeschlossen
Bartenstein
Der Sonntag als „Tag der Familie“ soll
arbeitsfrei bleiben
Die Geschäfte sollen in Wien zumindest in
festgelegten Tourismuszonen aufsperren
dürfen
WKÖ, Präsident
Leitl
WK, Sektion
Handel, Obmann
Lemler
Die Gewerkschaften fürchten die Entstehung
von noch mehr Teilzeitjobs, sind aber
andererseits bei Tourismuszonen
verhandlungsbereit
Gewerkschaft der
Privatangestellten,
Katzian
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April 2007
Begutachtungsfrist f.d. Novelle der
Ladenöffnungszeiten vorbei.
Diese soll eine leichte Liberalisierung bringen:
Ab Sommer 2007 sollen die Geschäfte statt 66
Stunden insgesamt 72 Stunden pro Woche
offen halten dürfen. Letztmögliche
Sperrstunde soll 21 Uhr (im Rahmen von
Events u. wichtigen Veranstaltungen auch
ausnahmsweise länger) statt bisher 19.30 Uhr
sein.
Bundesregierung
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Allgemein:
Einfluss von Wirtschafts- und anderen Interessengruppen auf die
Wirtschaftspolitik („Lobbies“)
Beispiel: Der Fall „ENRON“ (USA)
Enron und seine Manager verteilten im Wahlkampf 1994 knapp sechs
Millionen Dollar Spenden an Politiker; 71 der 100 Senatoren und 188
Abgeordnete des amerikanischen Repräsentantenhauses bekamen
davon Anteile. Ziel der Kampagne war es, den Private Securities
Litigation Reform Act zu unterstützen, der die Haftbarkeit von
Unternehmen gegenüber den Aktionären stark einschränkt.
Am 22. Dezember 1995 hatten die Manager-Interessen gesiegt: nach
einem langen Kampf überstimmte der Kongress das Veto von Präsident
Clinton. Seither muss ein Opfer von Wertpapierbetrug, das gegen
vermeintliche Schädiger klagen will, „schlüssige Anhaltspunkte“ vorlegen,
dass „jeder der Beklagten in betrügerischer Absicht gehandelt hat“. Kein
anderes zivilrechtliches Verfahren benötigt eine solche Voraussetzung.
Q: Der Spiegel 36, 2002
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Resümee
Ziele und Prioritäten
Beurteilung der Lage
(Indikatoren)
Auswahl und Einsatz der
Instrumente
Beurteilung der Wirkungen;
Zielerreichung (Indikatoren)
Akteure, Betroffene
Ideologie
Werthaltung
Handlungsspielraum
(politisch, gesellsch.,
finanziell etc)
Ressourcen (ökon.,
personelle,
politische)
Koalitionschancen
Politikfelder in Österreich
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1. Wirtschaftspolitik umfaßt einen sachlich-analytischen Teil und einen
politisch-ideologischen Teil. In einer ökonomischen Vorlesung über
Wirtschaftspolitik steht der analytische Teil im Vordergrund.
2. Trotzdem sollte aus den vorangegangenen Ausführungen über die
konkreten wirtschaftspolitischen Instrumente, Akteure und Maßnahmen
in Österreich und dem Umsetzungsbeispiel klar geworden sein, dass:
• Wirtschaftspolitik eben Teil der Politik ist, und daher die empirisch
beobachtbare Wirtschaftspolitik das Ergebnis eines komplexen
Zusammenwirkens von partei- und gesellschaftlichen Zielen,
Ideologien, Meinungen, Wünschen, Vorstellungen und Interessen der
Akteure und Betroffenen ist, wobei
• den Akteuren unterschiedliche Ressourcen und Handlungsspielräume zur Verfügung stehen und
• (wie auch in anderen Politikbereichen) jede Maßnahme Teilen der
Bevölkerung Vorteile und anderen Nachteile bringt, die aber a priori
häufig nur mit großen Unsicherheiten angegeben werden können.
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Literatur
Allgemein
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