Vorlesung Wirtschaftspolitik (Grundzüge der Wirtschaftspolitik erläutert am Beispiel Österreichs) SS 2007 Teil 2 A.o.Univ.-Prof. Dr. W. Blaas Institut für Geographie und Regionalforschung Universität Wien Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik Technische Universität Wien www.ifip.tuwien.ac.at/geo Kapitel 7: Regionalpolitik 7.1. Grundlagen, Begriffe, Begründung 7.2. Regionalpolitische Strategien 7.3. Regionalpolitik in Österreich 7.4. Regionalpolitik der EU (2007-2013) 7.5. Bisherige Wirkungen der EU-Regionalpolitik Anhang 1: Rückblick auf die EU-Regionalförderung 2000-2006 Anhang 2: Rückblick auf die Regionalpolitik in Wien 2000-2006 Anhang 3: Rückblick auf die EU-Regionalförderung 1994-99 2 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 7.1. Grundlagen, Begriffe, Begründung Region (hier) Teil einer Volkswirtschaft (im weltwirtschaftlichen Kontext: z.B. Teil eines Kontinents, mehrere Volkswirtschaften) Regionalpolitik (hier primär: Regionale Wirtschaftspolitik) ist Wirtschaftspolitik, die auf eine spezifische Region (spezifische Regionen) gerichtet ist (z.B. von Akteuren innerhalb der Region) oder die regionenübergreifend darauf ausgerichtet ist, die relativen wirtschaftlichen Bedingungen in den Regionen zu beeinflussen (z.B. Disparitätenausgleich). Akteure der regionalen Wirtschaftspolitik Akteure innerhalb der Region (z.B. Landesregierung eines Bundeslandes; Regionalmanager); Akteure auf einer übergeordneten volkswirtschaftlichen Ebene (z.B. Bundeskanzler(amt)); Akteure auf einer supranationalen Ebene (z.B. EU-Kommission) Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 3 Die regionale (=räumliche) Struktur ergibt sich aus einer passend gewählten Zerlegung der Volkswirtschaft in kleinräumige Einheiten oder Regionen (z.B. Bundesländer, politische Bezirke). Begründung der Regionalpolitik Betrachtet man die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes, so zeigt sich fast immer, dass Teilgebiete dieser Volkswirtschaft sich unterschiedlich schnell oder gut entwickeln, dass bestimmte Gebiete zurückbleiben oder sich überhaupt rückläufig entwickeln. M.a.W. die wirtschaftliche Entwicklung verläuft räumlich uneinheitlich. Das gilt nicht nur für die Regionen einer Volkswirtschaft, sondern auch für Regionen einer supranationalen Wirtschaftseinheit oder auch auf globaler Ebene. So kann es z.B. zu “Problemregionen” kommen, die etwa durch niedriges Einkommen oder hohe Arbeitslosigkeit, durch eine geringe Wirtschaftsdynamik etc. gekennzeichnet sind. 4 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Aus der Sicht einer übergeordneten politischen Einheit, sei es des Nationalstaates oder z.B. einer supranationale Einheit (Staatenunion) ist aber aus einer Reihe von Gründen eine möglichst homogene und gleichmäßige Entwicklung aller Gebiete und Regionen erwünscht. So ist z.B. das Interesse an der Verringerung der Arbeitslosigkeit in Gebieten mit hohen Arbeitslosenraten wie folgt zu begründen: • Umschichtung der Arbeitskräftenachfrage in Gebiete hoher Arbeitslosigkeit reduziert den Inflationsdruck; • Aufleben benachteiligter Gebiete verbessert die Auslastung öffentlicher Infrastrukturen (Ausgleich zwischen prosperierenden und ProblemGebieten); • Langfristig: negative Entwicklungen durch anhaltenden, über Generationen weiterexistierenden Ausschluss bestimmter Bevölkerungsteile vom steigenden Wohlstand; • Ausgleich der geografischen Verteilung der Bevölkerung; • Politische Gründe: auf nationaler Ebene Ausgleich zwischen Regionen und Bezirken; auf EU-Ebene: Kohäsion durch Entwicklung und Förderung peripherer Regionen. 5 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Die Ursachen für die räumlich uneinheitliche Entwicklung können vielfältig und komplex sein, von naturräumlicher Ausstattung über geopolitische Lage bis hin zu kulturellen und politischen Gründen (Theorien der Regionalentwicklung). Wenn also eine räumlich differenzierte Entwicklung – aus welchen Gründen auch immer – vorherrscht, dann liegt es nahe, auch die Politik räumlich differenziert zu gestalten, um den räumlich, d.h. regional spezifischen Problemen und Erfordernissen zu entsprechen. 6 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Regionale Disparitäten Innerhalb der EU, also zwischen den Ländern der EU, aber auch innerhalb der EU-Mitgliedsländer gibt es signifikante wirtschaftliche Disparitäten. Eine wichtige Begründung der Regionalpolitik schlechthin und der Regionalpolitik der EU bzw. in der EU ist die Verringerung dieser Disparitäten. Der wirtschaftliche Entwicklungsstand einer Region bzw. eines Landes kann durch verschiedenste Indikatoren gemessen werden, der wichtigste ist das BIP pro Kopf (zu Kaufkraftparitäten/Kaufkraftstandards). 7 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Ländervergleich 1: BIP pro Kopf in KKS 2002 200,0 180,0 160,0 140,0 120,0 100,0 Average EU25 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 LU IE DK NL AT UK BE FR SE FI DE IT ES CY EL PT MT SI CZ HU SK PL EE LT LV RO BG Source: Eurostat 8 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Zum Begriff: KAUFKRAFTPARITÄTEN (KKP) Stützt man sich bei der Umrechnung der Daten, die in nationaler Währung ausgedrückt sind, auf die Wechselkurse, so bietet dies keine guten Vergleichsmöglichkeiten der tatsächlichen Volumina an Waren und Dienstleistungen, denen diese Summen entsprechen. Die Entwicklung der Wechselkurse ist kurzfristig gesehen nicht immer notwendigerweise mit der Entwicklung der grundlegenden makro-ökonomischen Gesamtheiten (Wachstum des BIP, Inflationsrate, Kapitalbilanz etc.) assoziiert. Darüber hinaus können die Unterschiede in den Preisniveaus von einem Staat zum anderen so gestaltet sein, daß diese durch die Wechselkurse nicht exakt kompensiert werden. Um diese Differenzen zu neutralisieren, berechnet Eurostat Kaufkraftparitäten (KKP), d. h. Wechselkurse, die garantieren, daß die konvertierten Summen die selbe Kaufkraft haben. Grundlage für die Berechnung dieser Kaufkraftparitäten bilden die Preise für eine Liste von Produkten, die sowohl in den einzelnen Staaten repräsentativ als auch streng vergleichbar sind. Die Werte, die in dieser Studie in KKP-ECU ausgedrückt sind, entsprechend den mit Hilfe der Kaufkraftparitäten umgerechneten Beträge in nationaler Währung, so daß diese in einer gemeinsamen Bezugsgröße ausgedrückt werden, die – da nun keine unterschiedlichen Währungen und Preisniveaus mehr zu berücksichtigen sind – einen Vergleich der Daten der verschiedenen Staaten erlaubt. Die Beträge sind somit nicht in einer tatsächlich bestehenden Währungseinheit ausgedrückt, sondern in einer fiktiven Einheit, die sehr nahe am Wert des ECU (bzw. seit dem 1. Januar 1999 des Euro) liegt. Zur Vereinfachung wurde zur Bezeichnung dieser fiktiven Einheit das Akronym KKP-ECU gewählt. Es handelt sich also weder um den ECU der Finanzmärkte, noch um den Euro, noch um den Kaufkraftstandard. Letzterer wird in verschiedenen Publikationen verwendet und entspricht einer Berechnungsweise, die zwar der hier gewählten technisch ähnlich ist, sich jedoch nicht ganz mit ihr deckt. 9 Q: http://www.eurydice.org/Documents/KeyTopics/de/005_outils_stat.pdf Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Der KKS (Kaufkraftstandard) ist eine Kunstwährung, die die Unterschiede zwischen den nationalen Preisniveaus ausgleicht. Diese Einheit ermöglicht aussagekräftige Volumenvergleiche der Wirtschaftsindikatoren verschiedener Länder. Aggregate in KKS werden berechnet, indem man das Aggregat in laufenden Preisen und nationaler Währung durch die entsprechende Kaufkraftparität (KKP) teilt. 10 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Vergleich der Regionen: 2001 BIP pro Kopf zwischen den Regionen der EU-Länder (in KKS 2001; EU25 = 100) 11 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Regionales BIP pro Kopf (KKS) 2001 < 50 50 - 75 75 - 90 90 - 100 100 - 125 >= 125 No data Index EU 25 = 100 Source: Eurostat 12 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 7.2. Regionalpolitische Strategien1) Strategien: zielgerichtete Kombinationen von Instrumenten und Maßnahmen Unterscheide: exogene und endogene Strategien Exogene Strategien Gehen von der Annahme aus, dass die Entwicklung einer Region vorwiegend durch externe Impulse (Ansiedlung grösserer Unternehmen, Zufluss von Kapital und Know How, Infrastrukturbereitstellung) verbessert werden kann Unterscheide: 1. Neoklassische Strategie 2. Keynesianische Strategie 3. Wachstumspolansatz 1) Maier/Tödtling 2006 13 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Neoklassische Strategie Grundlage: das neoklassische Gleichgewichtsmodell: Wenn Märkte funktionieren und Kapital und Arbeit mobil sind, gleicht der Markt räumliche Einkommensunterschiede aus. Denn die Faktoren wandern in jene Regionen, in denen sie relativ knapp sind, dadurch verschwinden Disparitäten in den Faktoreinkommen. Regionalpolitik ist daher in der neoklassischen Welt grundsätzlich nicht notwendig, es sei denn zur Verringerung oder Beseitigung von Marktunvollkommenheiten. Maßnahmen: Wettbewerbspolitik (Abbau von Monopolen, Oligopolen); Deregulierung; Förderung der Mobilität der Faktoren (z.B. Verkehrsinfrastrukturen) Schwächen: neoklassisches Modell vernachlässigt Skalen- und Agglomerationseffekte, dauerhafte Mobilitätsbarrieren, Dominanz von multinationalen Konzernen etc. Daher: bescheidene Erfolge in der Praxis (1980er Jahre in den USA und Großbritannien) 14 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Keynesianische Strategie Grundlage: der Markt funktioniert nach Keynes nicht so perfekt wie die Neoklassik es annimmt, daher ist eine aktive Wirtschaftspolitik im Allgemeinen und auch eine Regionalpolitik im Speziellen notwendig Maßnahmen: Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen und sonstigen Anreizen für die Ansiedlung von (exportintensiven) industriellen Unternehmen; Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen der Region Schwächen: Vernachlässigung inner-regionaler Interdependenzen; innerhalb der EU sind gezielte Unternehmensförderungen (s.u.) nicht mehr möglich (nur in Ausnahmefällen bzw. –gebieten) 15 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Wachstumspolansatz Grundlage: durch sich selbst verstärkende Prozesse kommt es zum Auseinanderentwickeln von Wachstums- und Stagnationsregionen, daher sind ausgleichende wirtschaftspolitische Eingriffe notwendig Maßnahmen: der Staat soll Ausbreitungseffekte wirtschaftlich starker Unternehmen und Regionen unterstützen, z.B. durch Förderung komplementärer Industrien, durch Unterstützung des Technologietransfers. Dieser Ansatz hat in verschiedenen europäischen Ländern eine wichtige Rolle gespielt, z.B. in Frankreich („Gleichgewichtsmetropole“ als Gegengewicht zu Paris); Spanien (Förderung der Industrialisierung in peripheren Gebieten); Österreich und Deutschland (Förderung kleiner und mittlerer Zentren im ländlichen Raum) 16 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Endogene Strategien Die Kritik an den diversen Schwächen der exogenen Strategien • • • • ungünstige Struktureffekt – verlängerte Werkbänke; Schaffung von Arbeitsplätzen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen; angesiedelte Betriebe konjunkturanfällig und nicht beständig; geringe Verflechtung innerhalb der Region und deren geringer Erfolg haben Ende der 70er Jahre zu einem Umdenken in der Regionalpolitik und zur Perspektive der endogenen Strategien geführt: Eigenständige Regionalentwicklung Innovationsorientierte Strategie 17 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Eigenständige Regionalentwicklung Grundprinzip: die eigenen Potenziale einer Region aufdecken und fördern; die wirtschaftliche, kulturelle und politische Eigenständigkeit der Region soll verstärkt werden z.B. durch: • • • • • Entwicklung regionaler Ressourcen (natürliche Ressourcen; Unternehmertum; Wissen, Qualifikation, …) sektorübergreifende Strategien (Einbeziehung sonst in der Regionalpolitik vernachlässigter Sektoren wie Landwirtschaft, Energie, etc. in Regionalkonzepte) innerregionale Verkehrserschließung Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit (bessere Produktqualität, Innovation z.T. auch durch Bildung von Kooperationen und Netzwerken innerhalb der Region) Breitere Beteiligung regionaler Interessen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, politische und administrative Entscheidungsträger,…) 18 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Schwächen • • • keine theoretische Fundierung, da (nur) als Gegenentwurf zur exogenen Strategie konzipiert das endogene Potential einer Region kann tatsächlich zu gering sein (quantitativ, qualitativ), um darauf eine eigenständige Dynamik aufbauen zu können in Regionen, in denen große und wichtige Unternehmen exogen gesteuert sind (Headquarter in fernen Metropolen), können die regionalen Entwicklungsprobleme mit diesem Ansatz nicht hinreichend erfasst werden 19 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Innovationsorientierte Strategie Grundprinzip: die innovationsorientierte Regionalpolitik setzt ebenfalls am regionalen Potenzial an, ist aber weniger umfassend und konzentriert sich auf die Förderung der technologischen und innovatorischen Fähigkeiten der Wirtschaftssubjekte einer Region Varianten: 1. 2. Unterstützung von Hochtechnologie und technologischen Clustern (in technologisch starken Regionen) z.B. durch Investitionen in Grundlagen- und angewandte Forschung; durch Technologiezentren Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen (in benachteiligten Regionen) durch Unternehmensberatung; Informations- und Technologietransfer; Ausbau der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur; Ausbau des Bildungswesens 20 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 7.3. Regionalpolitik in Österreich Institutionelle Grundlagen Regionalpolitik ist in Österreich durch die übergreifenden Kompetenzregelungen der Querschnittsmaterie „Raumplanung“ geprägt, in denen sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden Möglichkeiten des Einwirkens auf die regionale Entwicklung finden. Die institutionellen Strukturen der Regionalpolitik wurden durch den Beitritt Österreichs zur EU 1995 wesentlich verändert und geprägt. Damit ergab sich eine neue politische Ebene zusätzlich zu jener des Bundes, der Länder und der Gemeinden. (siehe Abbildung: Ebenen und Instrumente der Raumordnung; Q: Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001. www.oerok.gv.at/) 21 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 22 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Die Beachtung der internationalen, europäischen Ebene wurde damit Teil der österreichischen Raumordnungs- und Regionalpolitik. Für die Regionalpolitik am wichtigsten sind dabei jene Finanzierungsinstrumente der EU, die dem Ziel der räumlichen und sozialen Kohäsion dienen. Auf diese Kohäsionsinstrumente, das sind die Strukturfonds und der wesentlich kleinere, für Österreich nicht relevante Kohäsionsfonds, entfällt immerhin rund ein Drittel des EU-Budgets (s.u.). Die Wirkungen der Zugehörigkeit zur EU waren und sind aber nicht nur monetärer Natur: Die Anforderungen einer integrierten Programmplanung haben die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften vertieft, die regionalpolitische Ausrichtung mancher Maßnahmen wurde verstärkt und die Verwirklichung bestimmter regionalpolitischer Innovationen wurde erleichtert bzw. erzwungen (z.B. umfassendes Monitoring, Programmevaluierung). Weiters wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (EUREGIOs) initiiert und intensiviert. 23 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 24 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Phasen der Regionalpolitik in Österreich1) (1) Bis Mitte der 60er Jahre Wiederaufbau und in diesem Kontext eine vorrangige Förderung zentralörtlicher Einrichtungen und des Stadtumlandes (2) Bis Mitte der 70er Jahre gezielte industrielle Förderung strukturschwacher Regionen (exogene Strategien) (3) Verlagerung zur endogenen, integrierten Regionalentwicklung und zu einer Institutionalisierung und starken Ausdifferenzierung der Instrumente und Strategien (4) In den 90er Jahren: wesentlicher Einfluss der Integration Österreichs in die EU auf die Regionalpolitik (= status quo) 1) Vgl dazu Heintel 2004, Scheer 1999 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 25 Heute ist die österreichische Regionalpolitik grundlegend durch die EURegionalpolitik geprägt. Das gilt insbesondere für die regional differenzierte Wirtschaftsförderung. Diese war vor dem EU-Beitritt stark ausgebaut und in vielfältigen Formen umgesetzt worden. Nunmehr ist die Wirtschaftsförderung ganz wesentlich durch das Beihilfenrecht der EU geregelt (s.u.: Artikel 87 des EG Vertrages), daher ist ein Verständnis der österreichischen Regionalpolitik ohne die europäische Ebene nicht möglich. 26 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 7.4. Regionalpolitik der EU (2007-2013) Die Regionalpolitik der Europäischen Union basiert auf finanzieller Solidarität. Ein Teil der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt wird an benachteiligte Regionen und soziale Gruppen umverteilt. Diese Mittel werden vor allem im Budgetansatz der sog. Strukturmassnahmen zusammengefasst. Die Vorschläge der Kommission zur Reform der Regionalpolitik für den Zeitraum 2007-2013 sehen eine Mittelausstattung in Höhe von insgesamt 336,1 Mrd. EUR vor, was etwa einem Drittel des Gemeinschaftshaushalts entspricht. Mit der Reform sollen die Strukturmaßnahmen stärker auf die strategischen Leitlinien der Union ausgerichtet, mehr auf die am meisten benachteiligten Regionen konzentriert sowie stärker dezentralisiert und vereinfacht werden. 27 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Strategische Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013 1.die Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte stärken; 2. Wissen und Innovation fördern; 3. mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen; 4. den territorialen Aspekt der Kohäsionspolitik berücksichtigen. Die Punkte 1-3 sollen durch Infrastrukturpolitik, Umwelt- und Wachstumspolitik, Energiepolitik und Wissenspolitik gefördert werden. Im Zusammenhang mit der Regionalpolitik ist vor allem die Kohäsionspolitik von Bedeutung: 28 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Territorialer Zusammenhalt und Zusammenarbeit Die Kohäsionspolitik muss den besonderen Bedürfnissen und Eigenheiten der einzelnen Gebiete angepasst werden und speziellen geografischen Stärken und Schwächen Rechnung tragen. Der territoriale Aspekt kommt insbesondere bei folgenden Themen zum Tragen: 1. Beitrag der Städte (städtischen Räume) zu Wachstum und Beschäftigung (beispielsweise zur Förderung von unternehmerischer Initiative, lokaler Beschäftigung und kommunaler Entwicklung); 2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums (beispielsweise der Synergien zwischen Struktur- und Beschäftigungspolitik sowie Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums); 3. grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, in deren Mittelpunkt die Wachstums- und Beschäftigungsziele stehen sollten. 29 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Mit den strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik ab 2007 verfolgt die Gemeinschaft zwei Ziele: 1. Der strategische Aspekt der Kohäsionspolitik soll verstärkt werden. Auf diese Weise werden die Prioritäten der Gemeinschaft besser in die Entwicklungsprogramme auf nationaler und regionaler Ebene integriert. 2. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Akteure vor Ort die Kohäsionspolitik stärker zu Eigen machen. Dieses Bemühen äußert sich in einem verstärkten Dialog im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen. Darüber hinaus wird eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament eingeführt. 30 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Neue Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf europäischer Ebene Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union, die ihre rechtliche Basis in Artikel 158 des EG-Vertrages hat, erfährt in der Periode 2007 – 2013 eine grundlegende Neuausrichtung: lag in den Jahren davor der Schwerpunkt vor allem auf dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsion), so wird mit der neuen Programmperiode das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt rücken. Kernelement dieser Neuausrichtung ist die Konzentration auf die überarbeitete „Lissabon-Agenda“. Die Kohäsionspolitik gilt auf Gemeinschaftsebene als Schlüsselinstrument zur Umsetzung dieser Strategie. So sollen die Maßnahmen, die mit den Mitteln der Kohäsionspolitik unterstützt werden, vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eingesetzt werden. 31 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Mit 308 Milliarden Euro (Preisbasis 2004) bleibt die Kohäsionspolitik auch künftig nach der Gemeinsamen Agrarpolitik der zweitgrößte Budgetbereich der EU. 81,5 % dieser Mittel werden auf die am wenigsten entwickelten Regionen v. a. in den EU-10 bzw. 12-Staaten konzentriert. Innerhalb der Programmgebiete löst aber die klare thematische Konzentration auf die Lissabon-Agenden die bisherige geographische Schwerpunktsetzung ab. Abgeleitet von diesen strategischen Überlegungen gibt es in der Periode 20072013 drei kohäsionspolitische Ziele: Ziel „Konvergenz“ (bisher Ziel 1), Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (bisher Ziele 2 und 3) Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (bisher INTERREG). Die für die Kohäsionspolitik zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente sind die Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds), für die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedsstaaten auch der Kohäsionsfonds. 32 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Kohäsionspolitik 2007-2013 33 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Convergence Regions: Die von Eurostat veröffentlichten Daten lassen erkennen, dass sich das Entwicklungsgefälle in der erweiterten EU erheblich vergrößert hat. Das Augenmerk fällt dabei sofort auf die neuen Mitgliedstaaten, wo mehr als 92% der Bevölkerung in Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75% des Durchschnitts für EU25 lebt. 61% der Bevölkerung lebt dort sogar in Regionen mit einem ProKopf-BIP von weniger als 50%. Innerhalb der Länder von EU15 gibt es jedoch auch jetzt noch 32 Regionen, wo ein Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des neuen EU Durchschnitts erzielt wird. Phasing-out Regions: Weitere 17 Regionen (davon 16 in der EU15) würden ohne die Erweiterung noch immer unter der Schwelle von 75% des EU Durchschnitts liegen. Für diese vom „statistischen Effekt” betroffenen Regionen schlägt die Kommission eine degressive Übergangsunterstützung vor. Phasing-in Regions: Schließlich noch gibt es 12 Regionen in der EU15 (13 in EU25), denen es aufgrund ihrer Entwicklungsfortschritte gelungen ist, aus der Strukturfondsförderung nach dem früheren Ziel 1 herauszuwachsen. Dies sind die echten Erfolgsgeschichten der Regionalpolitik. Für diese Regionen wird vorgeschlagen, sie künftig mit einer erheblichen Übergangsunterstützung in das neue Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” hinüberzuführen. 34 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Für Österreich sind für die Programmperiode 2007-2013 insgesamt 1.461 Millionen EURO budgetiert: • € 177 Mill. unter dem Konvergenzziel (BGLD, phasing-out) • € 1.027 Mill. unter dem Ziel regionaler Wettbewerbsfähigkeit u. Beschäftigung • € 257 Millionen unter dem Ziel der territorialen Kooperation (Siehe auch: http://ec.europa.eu/regional_policy/atlas2007/fiche/at_en.pdf) 35 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 36 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Beihilfenrecht: EG Vertrag, Artikel 87 (1) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. (2) Mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind Beihilfen: a) sozialer Art an einzelne Verbraucher, wenn sie ohne Diskriminierung nach der Herkunft der Waren gewährt werden; b) zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind; c) für die Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie zum Ausgleich der durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich sind. 37 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 (3) Als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar können angesehen werden: a) Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht; b) Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats; c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft; d) Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft; e) sonstige Arten von Beihilfen, die der Rat durch eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission bestimmt. 38 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 In der Phase 2000-2006 war die Regionalförderung primär durch die Definition der Ziel1- und Ziel2-Gebiete bestimmt (siehe Anhang). Für die derzeitige Phase 2007-2013 hat die Kommission am 20. Dezember 2006 folgende Regionalfördergebiete in Österreich genehmigt: 39 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 40 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 In welchem Maße können Unternehmen gefördert werden? Unternehmen können in unterschiedlichem Maße in Abhängigkeit von ihrer Größe und ihrem Standort gefördert werden (siehe Tabelle). Ausschlaggebend für die Mittelzuweisung ist das Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) Zum Begriff BSÄ: Das Bruttosubventionsäquivalent ist der Barwert einer Förderung, ausgedrückt in Prozent der förderbaren (geförderten) Projektkosten vor Abzug direkter Steuern. 41 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Q: http://www.oerok.gv.at/ Förderintensitäten nach Regionen in Österreich Gemäß Auslaufregelung für die "vom statistischen Effekt betroffenen Regionen" (im Falle Österreichs also die burgenländischen Regionen) fallen diese Gebiete zunächst bis 31.12.2010 unter die Ausnahmebestimmung des Art. 87(3)a. Im Jahr 2010 erfolgt eine Überprüfung der wirtschaftlichen Stellung dieser Gebiete. 42 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 43 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 44 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Vorarlberg und Wien: keine Fördergebiete 45 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 7.5. Bisherige Wirkungen der EU Regionalpolitik Die jüngsten Berichte über die sozioökonomische Situation und Entwicklung der europäischen Regionen zeigen, dass der Strukturfonds und der Kohäsionsfonds bereits in erheblichem Maße zum Abbau der regionalen Ungleichheiten beigetragen haben (Befund bezieht sich auf die Zeit vor der Osterweiterung 2004). Besonders ermutigend ist dabei, dass sich die zwischen den Regionen und vor allem zwischen den Mitgliedstaaten gemessenen Unterschiede im durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen im Zeitraum 1987-1997 verringert haben. In den am wenigsten wohlhabenden Regionen, in denen 10% der Bevölkerung der Union leben, stieg das Pro-Kopf-BIP zwischen 1987 und 1997 von 54,2% auf 61,1% (des EU 15 Durchschnitts) . Auf nationaler Ebene zeichnet sich diese Entwicklung noch deutlicher ab. So ist in den vier ärmsten Mitgliedstaaten (Griechenland, Portugal, Irland und Spanien) das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP zwischen 1988 und 1998 von 67,6% auf 78,8% gestiegen. Das ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil sich diese Entwicklung im Vergleich zu dynamischen Regionen mit einem sehr viel schnelleren Wachstum vollzogen hat. 46 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Entwicklung des BIP pro Kopf in den vier am wenigsten wohlhabenden EUMitgliedsstaaten 1988 - 1998 (EU 15 = 100) 47 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Trotz dieses mittelfristig bemerkenswerten wirtschaftlichen Aufschwungs der am wenigsten wohlhabenden Regionen bestehen weiter erhebliche Unterschiede zwischen den Reichsten und den Ärmsten, und es wird noch Jahre dauern, bis sie sich tatsächlich angleichen. Und auch trotz Verbesserungen sieht es auf dem Arbeitsmarkt immer noch schlecht aus. In den am stärksten betroffenen Regionen ist die Arbeitslosenquote zwischen 1987 und 1997 von 20% auf 24% gestiegen. In den fünfundzwanzig Regionen mit der besten Beschäftigungssituation hat sich die Quote dagegen bei 4% eingependelt. In den fünfundzwanzig Regionen, in denen die Bilanz besonders negativ ausfällt, sind 60% der Arbeitslosen langfristig erwerblos, die Jugendarbeitslosenquote beträgt 47%, und nur 30% der erwerbsfähigen Frauen haben einen Arbeitsplatz. 48 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Arbeitslosenquoten 1996-2001 Arbeitslosenquoten in der EU15, 1996 und 2002 (in % der Beschäftigten) 1996 2002 EU15 Kohäsionsländer Griechenland Spanien Irland Portugal Andere Mitgliedstaaten 10,7 7,8 17,0 9,6 9,7 10,0 22,3 11,4 11,9 4,3 7,4 5,1 9,5 7,5 Quelle: Eurostat, LFS 49 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Mit der EU-Erweiterung 2004 sind die regionalen Ungleichheiten wieder wesentlich verschärft worden und bilden eine außerordentliche Herausforderung für die EU-Kohäsions- und Regionalpolitik. Siehe Tabelle bzw. Abbildung: 1. Ländervergleich BIP pro Kopf in KKS 2. Regionale Erwerbslosenquoten Anmerkung zum Ländervergleich BIP pro Kopf: Das hohe Niveau des BIP pro Kopf in Luxemburg ist teilweise auf den großen Anteil von Grenzgängern an der Gesamtzahl der Beschäftigten zurückzuführen. Sie tragen zwar zum BIP bei, werden aber bei der Wohnbevölkerung nicht berücksichtigt, die zur Berechnung des BIP pro Kopf herangezogen wird. 50 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Ländervergleich BIP PRO Kopf 2005 Unterschiede bis zum Achtfachen im BIP pro Kopf zwischen den EU-Ländern (in KKS 2005; EU25 = 100) Q: Pressemitteilung Eurostat, Juni 2006 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 51 Erwerbslosenquoten 2005 EU25 = 9,0% Bulgarien = 10,1% Rumänien = 7,2% 52 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Anhang 1 Rückblick auf die EU-Regionalförderung 2000-2006 Insgesamt standen für Strukturmassnahmen im Zeitraum 2000-2006 rund ein Drittel des Gemeinschaftshaushalts zur Verfügung, ca 213 Milliarden Euro: 195 Milliarden aus den vier Strukturfonds 18 Milliarden aus dem Kohäsionsfonds (Südeuropa + Irland). 53 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Die vier Strukturfonds gewährten finanzielle Hilfen zur Beseitigung der strukturellen wirtschaftlichen und sozialen Probleme: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichgewichte zwischen Regionen oder sozialen Gruppen hauptsächlich den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union fördern soll; der Europäische Sozialfonds (ESF), das wichtigste Finanzinstrument für die Europäische Union, um ihre strategischen beschäftigungspolitischen Ziele in konkrete Maßnahmen umzusetzen; der Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL - Abteilung Ausrichtung), mit dem die Strukturreform in der Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden; das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), it dem die Strukturreform in der Fischerei gefördert wird. Anmerkung: Strukturpolitik im Kontext makroökonomische Strukturpolitik Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 der EU-Regionalpolitik vs. 54 Die Strukturfonds waren auf folgende 3 vorrangige Ziele ausgerichtet: 70% der Mittel zur strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand, in denen 22% der Bevölkerung der Union leben (Ziel 1); Unter Ziel 1 fallen Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt 11,5% der Mittel für die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen, in denen 18% der europäischen Bevölkerung leben (Ziel 2); Im Zeitraum 2000-2006 wird zwischen vier Arten von Gebieten mit Strukturproblemen unterschieden: Industriegebiete, ländliche Gebiete, städtische Gebiete und von der Fischerei abhängige Gebiete 12,3% der Mittel für die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme und zur Beschäftigungsförderung (Ziel 3) außerhalb der Ziel-1-Regionen, wo diese Maßnahmen bereits Teil der Anpassungsstrategien sind. 55 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 56 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 57 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Vier Gemeinschaftsinitiativen sollten zu gemeinsamen Lösungen für spezielle Probleme beitragen. Sie erhielten rund 5% der Mittel aus den Strukturfonds: • • • • grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (Interreg III); nachhaltige Entwicklung krisenbetroffener Städte und Stadtviertel (Urban II); Entwicklung des ländlichen Raums durch lokale Initiativen (Leader+); Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt (Equal). 58 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Darüber hinaus sollten innovative Maßnahmen dazu beitragen, dass neue Entwicklungsideen entstehen und getestet werden können (0,5%). Zur Anpassung der Fischereistrukturen standen Sondermittel außerhalb der Ziel-1-Regionen bereit. Mit den Mitteln aus den Strukturfonds wurden mehrjährige Programme finanziert. Diese Programme oder Entwicklungsstrategien wurden von den Regionen, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission partnerschaftlich festgelegt. Dafür galten Leitlinien, die von der Kommission für die gesamte Union vorgegeben wurden. Die Programme waren auf die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen ausgerichtet, um • Infrastrukturen z.B. im Verkehrs- oder Energiesektor zu schaffen; • den Telekommunikationssektor zu erweitern; • Unternehmen zu unterstützen und die Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer zu fördern; • die Instrumente und das Wissen der Informationsgesellschaft zu verbreiten. 59 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Der Kohäsionsfonds wurde extra dafür geschaffen, Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Spanien, Griechenland, Irland und Portugal zu finanzieren, da in diesen Ländern noch Aufholbedarf besteht. Für die zehn mittel- und osteuropäischen Staaten (und die Türkei) gab es Mittel aus der Position „Heranführung“ (2004: ca. 2,9 Mrd € bzw. 3% des EU-Budgets) 60 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Zusammenfassung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Strukturmassnahmen (ca. 30% des EU-Budgets) Vier Strukturfonds mit drei vorrangigen Zielen Vier Gemeinschaftsinitiativen Innovative Massnahmen Kohäsionsfonds Heranführungsmassnahmen zusätzlich zu Strukturmassnahmen 61 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Anhang 2 Rückblick auf die Regionalpolitik in Wien 2000-2006 A. Ziel2-Förderung B. Gemeinschaftsinitiative „Urban“ A. Ziel2-Förderung Im Rahmen der Strukturfondsperiode 2000-2006 verfügte Wien über ein "Ziel 2Gebiet„ (städtische oder ländliche Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten, die bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung mit Mitteln aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt werden). Das Ziel 2-Gebiet in Wien umfasste Teile des 2. und 20 Wiener Gemeindebezirks. Quellen für diesen Abschnitt: Romana Hasler, Die Förderung von benachteiligten Stadtgebieten im Rahmen der europäischen Regionalpolitik am Beispiel des Ziel-2-Gebietes in Wien. Diplomarbeit, Technische Universität Wien, Wien 2005 Romana Hasler, Die Förderung von benachteiligten Stadtgebieten im Rahmen der europäischen Regionalpolitik am Beispiel des Ziel-2-Gebietes in Wien. Vortrag zur Diplomprüfung, Technische Universität Wien, Wien 2005 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 62 Fördermittel im Wiener Ziel 2-Gebiet: Die Europäische Union stellt für strukturverbesserende Maßnahmen im Wiener Ziel 2-Gebiet insgesamt 18,075 Mio. EUR zur Verfügung, die von der Stadt Wien und privaten Projektträgern auf ein GesamtProjektvolumen von ca. 40 Mio. € aufgestockt werden. Mit diesem Geld werden im Zielgebiet Projekte zu folgenden Schwerpunkten ("Prioritäten") durchgeführt: • Stadtplanung Infrastruktur) und Sanierung städtischer Bereiche (materielle • Wettbewerbsfähige Unternehmen als Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen (umfasst die Bereiche Unternehmensförderung für KMU, Unternehmensdienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung) • Gesellschaft und Humanressourcen (umfasst die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Förderung der Beschäftigung sowie Förderung der Aktivitäten gegen Ausgrenzung und für Chancengleichheit im Erwerbsleben) 63 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 64 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Ziel-2Gebiet in Wien liegt in 2 Wiener Bezirken: Brigittenau und Leopoldsstadt 65 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Ziel-2-Gebiet in Wien Problemlagen des Gebietes: – – – – – – Zerschneidung der Wohnquartiere durch Bahnhofsgelände Verhältnismäßig schlechte Bausubstanz der Gebäude Hoher Ausländeranteil Geringes Bildungsniveau Relativ niedriges Einkommensniveau Anzahl der Arbeitplätze im Verhältnis zur Bevölkerung geringer als in der Gesamtstadt – Hauptsächlich kleine Betriebe – Unterdurchschnittliche Gründungsdynamik – Überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit Förderfähigkeit 66 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 67 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Beispiel 1 zu MA1: Kulturpark Augarten Hauptziel ist, dass die bestehenden Potenziale optimal genutzt werden, wobei unter anderem folgende Verbesserungen im Park durchgeführt wurden und werden: • Öffnung/Sportplatz Auwiese • Weidenspielplatz – Lebendige Architektur im barocken Augarten • Kleinkinderspielplatz im geschützten Parkinnenbereich • Revitalisierung/Skulpturengarten Atelier Augarten • Sanierung der Augartenmauer und der Eingangstore 68 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Quelle: Hasler 2005 69 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Beispiel 2 zu MA1: Revitalisierung Hannovermarkt Das Ziel der Revitalisierung des Hannovermarktes war es, diesen als Nahversorgungszentrum und auch als integratives Kommunikationszentrum des 20.Bezirks sowohl optisch als auch technisch zu sanieren und zu revitalisieren. Das Projekt wurde im November 2003 erfolgreich abgeschlossen. 70 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Beispiel 3 zu MA1: Neugestaltung des Wallensteinplatzes Der Wallensteinplatz diente lange Zeit nur als erweiterte Verkehrsfläche, obwohl er durchaus einige repräsentative Hausfassaden vorzuweisen hat. Die Infrastruktur sowohl im technischen als auch sozialen Bereich entsprach nicht dem gesamtstädtischen Durchschnitt und machte eine Umgestaltung notwendig. Der Wallensteinplatz ist insgesamt ein sonniger, städtischer Platz, für den es durch die Neugestaltung zukünftig Ziel ist einerseits eine Zentrumsfunktion für den Bezirk zu übernehmen und andererseits auch als Ruhezone im Nahbereich der Wallensteinstraße zu dienen. Zu diesem Zweck ist neben einer ansprechenden Platzgestaltung auch eine identitätsstiftende Einrichtung sowohl in kultureller als auch in gastronomischer Hinsicht notwendig. Es wurde im Rahmen der Neugestaltung der Boden durch einen Identität schaffenden Belag und auch durch eine spezielle Lichtplanung gestaltet. Auch wurde eine Gastronomieeinrichtung in Form einer gläsernen Box geschaffen, die Ein-, Aus- und Durchblicke am Platz gewähren soll und im Sommer durch Schiebewände geöffnet werden kann. Ergänzt wird dies noch durch einen großen Schanigarten, der zur Belebung des Platzes beitragen soll. Neben diesen rein baulichen Maßnahmen sollen im Bereich des Grünraumes vor allem Bäume zur Raumstruktur beitragen und zum Verweilen einladen. Q: Hasler 2005, S. 76 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 71 Wallensteinplatz: Modellansicht 1 72 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Wallensteinplatz: Modellansicht 2 73 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Beispiele zu MB2: Förderung von Kleinunternehmen Im Zielgebiet angesiedelte Kleinunternehmen erhalten für Investitionen in den Bereichen Aufbau von Logistik- und Einkaufskooperationen bzw. e-commerce/ebusiness einen Zuschuss von 20%. Diese Maßnahme soll nicht nur im Bereich des Umweltschutzes und der Frauenförderung, sondern auch bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und der Integration positive Auswirkungen haben. E-BUSINESS SERVICEPAKET Im Rahmen dieses Projektes wurden Anwendungsstand und Bedarf von eBusiness Services in Unternehmen im Ziel-2-Gebiet erhoben und Beratungsleistungen zur Anwendung von e-Business Services in Klein- und Mittelunternehmen angeboten. Auch dieses Projekt wurde bereits mit Ende Juli 2003 abgeschlossen. Die Förderung erfolgte entweder über eine kostenlose Beratung, also durch Know-How oder über Kofinanzierung. Q: Hasler 2005, S. 82 ff 74 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Schlussfolgerungen der Untersuchung sind positiv: Möglichkeiten, die sich durch die Instrumente der Europäischen Union für das Gebiet eröffnet haben, konnten bisher sehr gut genutzt und ausgeschöpft werden Langfristige Wirkungen der positiven Effekte im Gebiet und ein entsprechender Beitrag zur Nachhaltigkeit können zwar allerdings erst nach Ablauf des Projektes beurteilt werden, aufgrund der bisherigen Entwicklungen ist dies jedoch relativ wahrscheinlich. Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Instrumente der europäischen Regionalpolitik tatsächlich in der Lage sind die komplexen Probleme in benachteiligten Gebieten zu verringern. 75 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 B. Gemeinschaftsinitiative „Urban II“ 76 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Gebiet Die Förderungen im Rahmen von URBAN II Wien - Erdberg sind grundsätzlich auf dieses Gebiet beschränkt Auf Grund einer nationalen Entscheidung wurden mehrere Städte eingeladen an dem URBAN II Programm teilzunehmen. Der Österreichische Städtebund wurde mit der Ausscheidung beauftragt und auf dessen Vorschlag haben die Städte Graz und Wien die Einreichung bei der Europäischen Kommission durchgeführt und die Programmgenehmigung erhalten. Das URBAN II Wien - Erdberg - Gebiet umfasst knapp 23.000 Einwohner, die Gebietsauswahl konzentriert sich auf die eigentlichen Problemzonen der Bezirke Landstraße und Simmering . Die Förderungszone umfasst eine Gesamtfläche von rund 160 Hektar. Bei den meisten der relevanten Problemkriterien weist sie im Vergleich zu Gesamt - Wien deutlich negativere Strukturwerte auf. 77 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Prioritätsachsen und Maßnahmen Das Programm ist in Prioritätsachsen unterteilt. Diese sind wiederum in mehrere Maßnahmen gegliedert. Innerhalb der einzelnen Maßnahmen finden sich letztlich die während der Programmlaufzeit entstehenden Projekte, die das gesamte Programm tragen. Das URBAN II Wien - Erdberg Programm umfasst folgende Prioritätsachsen: Entwicklung der Wirtschaft des URBAN - Standortes Entwicklung der urbanen Vielfältigkeit 1.1 Förderung von Kleinunternehmen 1.2 Einrichtung eines Stadtteilmanagements 2.1 Forcierung von Einrichtungen zur Betonung einer vielfältigen urbanen Stadtteilstruktur sowie Integration ethnischer Gruppen, MigrantInnen und Flüchtlinge im Hinblick auf Chancengleichheit 2.2 Umgestaltung und Adaptierung des öffentlichen Raumes, Hebung der Umwelt-, Wohn- und Lebensqualität und Erhaltung des kulturellen Erbes 78 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Beispiel: Förderung von Kleinunternehmen Kleinunternehmen im URBAN - Gebiet sollen für Modernisierung und Expansion sowie Investitionen in den Bereichen der Nutzung von neuen Medien (e-commerce), des Umweltschutzes, Frauenförderungen, Integration sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen einen 20- prozentigen Investitionszuschuss erhalten. Es handelt sich um einen verlorenen Zuschuss zu betrieblichen Investitionen von kleinen Unternehmen im Sinne der Definitionen der EU. Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds wird für diese Maßnahme eigene Förderrichtlinien entwickeln und auch die operative Abwicklung der Förderung übernehmen. 79 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Anhang 3: Rückblick auf die EU Regionalförderung 1994-1999 Das Fördersystem 1994 - 1999 kannte 6 Zielgebietstypen (siehe auch Abbildung nächste Seite): Ziel 1: Förderung der Regionen mit Entwicklungsrückstand Ziel 2: Umstellung der Regionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung betroffen sind (alte Industrieregionen wie z.B. Voitsberg) Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen in das Erwerbsleben Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen Strukturwandel und veränderte Produktionssysteme. Ziel 5a: Beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen Ziel 5b: Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete. Ziel 6: Gebiete mit einer extrem niedrigen Bevölkerungsdichte Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 80 Fördergebiete 1994-1999 81 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Quelle: www.inforegio.cec.eu.int/wbpro/prord/guide/euro_de.htm Kapitel 8: Europäische Wirtschaftspolitik Überblick 8.1. Wirtschaftspolitische Koordination 8.2. Überblick über die Koordinationsprozeduren 8.3. Kritik am Stabilitäts- u. Wachstumspakt 8.4. Revision des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes 8.5. Wirtschaftspolitik für ein anderes Europa 82 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 8.1 Wirtschaftspolitische Koordination Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU bzw. EMU – Economic and Monetary Union) hat neue und originäre Rahmenbedingungen für die Wirtschaftspolitik geschaffen. So gibt es einerseits eine einheitliche Geldpolitik durch eine supranationale Zentralbank, die EZB, andererseits verbleiben wichtige wirtschaftspolitische Bereiche wie die Budget- und die Fiskalpolitik in der Kompetenz der einzelnen Länder. Es erscheint naheliegend, dass die Koordination nationaler Politiken für ein problemloses Funktionieren der EMU wichtig ist. Es hat sich daher ein umfangreiches System von Koordinationprozeduren entwickelt, das im Folgenden überblicksartig behandelt werden soll. 83 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Zunächst ist festzuhalten, dass der Begriff wirtschaftspolitische Koordination in der EU (EMU) als Oberbegriff verwendet wird, der eine Vielzahl von Interaktionen zwischen den Trägern wirtschaftspolitischer Maßnahmen umfaßt. Die Methoden der Koordination reichen dabei vom Informationsaustausch, Diskussion von best practices, peer review bis hin zu gemeinsam festgelegten Politik-Regeln, Zielen und im Konsens durchgeführten Aktionen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wirtschaftspolitische Koordination in der WWU (EMU), geordnet nach der Inentsität der Koordination in * einheitliche Politik (single policy) * enge Kooperation (close coordination) * lose Koordination (weak coordination) 84 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Begriffsdefinitionen siehe unten Q: European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, Co-ordination of economic policies in the EU: a presentation of key features of the main procedures. July 2002 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 85 86 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Begriffe ECB EZB Council EU Ministerrat; ab 1.5.2004: 25 Minister aus 25 Ländern mit unterschiedlichem Stimmengewicht Eurogroup Mitglieder der Währungsunion („Euroland“) Commission Europäische Kommission; ab 1.5.2004: 25 Kommissare aus 25 Ländern EU parliament EU Parlament; ab 1.5.2004: 732 Abgeordnete aus 25 Ländern (Österreich: 18) Single policy einheitliche Politik Peer review Überprüfung durch Gleichrangige (Experten) 87 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 8.2 Überblick über die Koordinationsprozeduren 88 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Allgemeine wirtschaftspolitischen Leitlinien Broad Economic Policy Guidelines BEPG Das Ziel der BEPGs ist es, in einer integrierten Form den wirtschaftspolitischen Akteuren allgemeine Empfehlungen zu gesamtwirtschaftlichen und strukturpolitischen Aktivitäten zu geben. Die BEPGs sind zwar politisch, nicht aber rechtlich bindend, es sind keine Sanktionsmechanismen vorgesehen. Die Berücksichtigung der Empfehlungen ist freiwillig und wird nur durch den Druck der Gruppe (peer pressure) verstärkt. Dieser Druck wurde durch die Einführung eines jährlichen Umsetzungsberichtes erhöht, der das Ausmaß beurteilt und veröffentlicht, in dem die Mitgliedsländer den Empfehlungen nachkommen. Die BEPGs stehen im Zentrum des Koordinationsprozesses (siehe Abbildung). Die Empfehlungen werden weiter präzisiert und entwickelt in vier speziellen Prozeduren, die mit den BEPGs konsistent sein müssen (s. Abb). 89 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt SWP Stability and Growth Pact (SGP) Budgetpolitische Regeln wie der SWP müssen einen tragbaren Mittelweg finden zwischen dem Verhindern nationaler budgetpolitische Aktionen, die dem Währungsraum als Ganzem schaden und mit der Geldpolitik in Konflikt geraten könnten einerseits und dem Offenhalten eines ausreichenden Spielraumes für stabilitätspolitische Aufgaben andererseits. Der SWP verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre öffentlichen Budgets mittelfristig ausgeglichen oder im Überschuss sind. Damit sollte es für die nationalen Akteure möglich sein, auf Konjunkturschwankungen zu reagieren unter Einhaltung eines Referenzwertes von 3% des BIP als Obergrenze des Budgetdefizits. 90 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Die europäische Beschäftigungsstrategie (Luxemburg-Prozess) Die geringere Koordinationsintensität dieses Bereiches spiegelt sich in der Tatsache wider, dass es sich um freiwillige Zusammenarbeit handelt, die auf einem Verfahren beruht, das regelmäßige Berichtslegung, peer review, allgemeine Leitlinien und länderspezifische Empfehlungen umfaßt. Druck kann vom Rat vor allem ausgeübt werden durch nicht-bindende Empfehlungen an die Mitgliedsländer. Von der Kommission werden sog. Beschäftigungsleitlinien (employment guidelines) erarbeitet, die vom Wirtschafts- und sozialpolitischen Rat angenommen werden. Sie müssen mit den BEPGs kompatibel sein. Die Mitgliedstaaten transformieren diese in Nationale Aktionspläne für Beschäftigung (national action plans on employments NAPs), die von der Kommission und vom Rat geprüft werden. 91 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Güter- und Kapitalmarktreform (Cardiff-Prozess) Ähnlich wie beim Luxembourg Prozess handelt sich auch beim Cardiff Prozess um eine freiwillige Zusammenarbeit auf der Basis von laufenden Beobachtungen, Austausch von best practices und „peer pressure“, bei der es um die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Güter- (Waren und Dienstleistungen) und Kapitalmärkte geht. Der Europäische Rat von Cardiff (1998) führte ein Berichtssystem über Güterund Kapitalmärkte ein. Demgemäß berichten die Mitgliedsländer jährlich über die Reformen auf diesen Märkten, und die Kommission erstellt einen Gesamtbericht (Cardiff Report). 92 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Der makroökonomische Dialog (Köln-Prozess) Der makroökonomische Dialog, eingeführt vom Europäischen Rat von Köln (1999), soll eine verbesserte Abstimmung der makroökonomischen Politik mit der Lohnentwicklung bewirken, um damit ein nicht-inflationäres Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu unterstützen. Zu diesem Zweck treffen sich alle relevanten Akteure, insbesondere die Sozialpartner, Vertreter der EZB, der Kommission und des Rates zweimal pro Jahr zu einer vertraulichen Aussprache auf technischer (Beamten-) und auf politischer Ebene. 93 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 8.3 Kritik am Stabilitäts- u. Wachstumspakt Q: H. Kramer, Memorandum zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). WIFO-Presseaussendung, 30. November 2003; H. Kramer, Zur politischen Ökonomie des Stabilitäts- und Wachstumspakts. WIFO-Vorträge, Nr. 92, 2004 Am SWP hat sich in letzter Zeit zunehmend Kritik entzündet. Neben politischen Stellungnahmen haben auch Vertreter der Wissenschaft daran mitgewirkt. Die Mehrzahl der namhaften Ökonomen brachte Einwände gegen die Festlegungen des SWP schon vor dessen Beschluss 1997 vor, doch bekamen diese angesichts der unbeirrbaren Haltung der deutschen Bundesregierung kein politisches Gewicht. Aus heutiger Sicht (Ende 2004) muß der Pakt als gescheitert betrachtet werden, zumindest aber muß man eingestehen, dass der Pakt sein ins Zentrum der Zielvorgaben gestellte Kriterium des Defizitlimits eben nicht gewährleisten konnte. Die wichtigsten Kritikpunkte sind: 94 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 1. Der SWP schließt prozyklisches Verhalten nicht aus, in der Wirtschaftsflaute versucht er es sogar zu erzwingen. Er läßt unter Umständen dem Wirken der automatischen Stabilisatoren nicht genügend Raum. 2. Er orientiert sich in Wort und Praxis vorrangig an dem Einzelkriterium Staatsdefizit. Dieses genügt weder dem Gesichtspunkt der Koordinierung mit anderen Zielen der Wirtschaftspolitik und der Politik allgemein, es ist auch rein budget- und schuldenpolitisch regelmäßig irreführend. Staaten mit geringer Staatsverschuldung könnten viel leichter ein vorübergehend exzessives Defizit in Kauf nehmen, ohne selbst an Bonität zu verlieren oder die gemeinsame Währungspolitik zu gefährden. 95 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 3. Der Pakt geht von einer einzigen Konfektionsgröße für alle Mitgliedsländer aus, er nimmt auf abweichende Gegebenheiten keine Rücksicht, auch wenn das im Interesse aller Partner wäre. Die Undifferenziertheit und Schwellenwerteigenschaft der Limits ist vielleicht politisch und spieltheoretisch effizient, ökonomisch jedoch sicher nicht. 4. Der Pakt verbreitet Unklarheit über sein eigentliches längerfristiges Ziel: langfristige Nachhaltigkeit (sustainability) der öffentlichen Finanzen in der Währungsunion. Dieses ist nicht explizit erwähnt, sollte es jedoch sein und ist war auch der Ausgangspunkt der Paktkonstruktion. Da der SWP in Hinblick auf sein eigentliches Ziel nicht wirklich explizit ist, ist seine Interpretation unweigerlich umstritten: die Entwicklung der Interpretationen durch die Kommission und das ESZB haben das Ziel jedenfalls in Richtung auf die weniger gut zu begründende Ausgeglichenheit (balanced or in surplus) der einzelnen Staatshaushalte verschoben. 96 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 In der Praxis bedeutete das, dass im Frühjahr 2001, angesichts der Anzeichen eines weltwirtschaftlichen Rückschlags, der auch Europa schon erfasst hatte, eine lange Auseinandersetzung über die Zulässigkeit von konjunkturell wachsenden Defiziten ausbrach, was mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Nachhaltigkeit des Rückschlags der Folgejahre beitrug. Selbst nach dem 11. September 2001 führte dies in Europa nur zum Eingeständnis sehr ungünstiger Wirtschaftsaussichten, aber nicht zu einer koordinierten europäischen Wirtschaftspolitik. 5. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen war in den meisten Mitgliedsländern, auch solchen, die exzessive Defizite hinnahmen oder hinnehmen mußten, gerade in diesen, mit einer Einschränkung der öffentlichen Investitionen in die längerfristigen Wachstumspotentiale verbunden; am wenigsten noch in jenen, die in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre konsolidierte Haushalte vorzuweisen hatten. Das ist verständlich: es macht eben einen Unterschied, ob die nationale Politik ein Defizit erleidet oder ob sie geplant und rechtzeitig ein solches eingeht. Die Zusammenhänge zwischen jährlicher Fiskalpolitik und Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen gehen weit über die Meßlatte "aktuelles Budgetdefizit" hinaus. Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 97 6. Die vorgesehenen Sanktionen gegen Verletzungen des Paktes waren nie glaubhaft, mit Recht weder politisch glaubhaft, wie sich gezeigt hat, noch ökonomisch sinnvoll. 7. Der Pakt geht implizit von einem grotesken Vertrauen in die Meßbarkeit der wirtschaftlichen Situation durch einige wenige Variable und deren quantitativer Zielvorgaben aus. Nicht nur wird damit die Korrektheit der nationalen Statistik überlastet – wofür es, auch abgesehen von Griechenland, viele Beispiele gibt: Überlastung der erhebungstechnischen Qualität der Daten und Überlastung der Unabhängigkeit der amtlichen Statistik. 98 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Budgetdefizite 2004 EU-25: -2,6 9 Länder über der 3%-Grenze 99 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 8.4 Revision des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes Q: H. IP/05/449 Vorschlag der Änderung des SWP am 20. April 2005 durch die Kommission: • Die Referenzwerte von 3% Defizit und 60% des BIP für den öffentlichen Schuldenstand bleiben bestehen • Der Referenzwert kann als ausnahmensweise überschritten eingestuft werden, wenn dies auf eine negative Wachstumsrate zurückzuführen ist. • Die Fristen für die Korrektur eines übermäßigen Defizits werden verlängert. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Schritte des Defizitverfahrens zu wiederholen, falls unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse eintreten. • Es werden bei der Bewertung, ob ein übermäßiges Defizit vorliegt, auch „sonstige einschlägige Faktoren“ berücksichtigt. 100 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 8.5 Wirtschaftspolitik für ein anderes Europa Q: Huffschmid 2005; Alternativer Ecofin (www.unsereuropa.at/ecofin) Die beim Alternativen Ecofin in Wien 2006 erhobenen Hauptforderungen sind (Die „Wiener Deklaration“; voller Text siehe www.unsereuropa.at/ecofin): 1. Priorität für eine existenzsichernde Vollbeschäftigung 2. Soziale Sicherheit ausbauen, nicht abbauen 3. Soziale Gerechtigkeit, regionale und soziale Kohäsion stärken 4. Ökologische Nachhaltigkeit umsetzen 5. Globalisierung aktiv gestalten 101 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Kapitel 9: Umsetzung der Wirtschaftspolitik Beispiel für die „Geschichte“ einer wirtschaftspolitischen Massnahme Ladenöffnungszeiten in Österreich Regierungsinitiative unter dem Druck vor allem der grossen Handelsunternehmen, die auf die Konkurrenz in unmittelbarer Nachbarschaft hinweisen: Ungarn (keine Einschränkungen, von 0 bis 24 Uhr an sieben Tagen in der Woche); Tschechien (ebenso); Slowakei (Regelung auf Gemeindeebene, bis zu 24 Stunden auf Antrag der Gewerbetreibenden, sieben Tage in der Woche). Beispiele: Tesco-Supermarkt in Sopron (Mo-Sa Null bis 24 Uhr, So 8 bis 22 Uhr); Supermarkt-Filiale in Györ (7 Tage Null bis 24 Uhr) 102 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Die folgende Darstellung beruht auf einem Artikel von Robert Zechner: „Die Chronologie einer Blamage“, Die Kleine Zeitung, 4. November 2001, der laufend ergänzt wurde. Zeit Chronologie Einfluss, Interessen, Akteure Jänner 2000: Eine Ausweitung der Öffnungszeiten wurde bereits im Regierung Jänner 2000 im Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ festgehalten. Punkt 10.2. Öffnungszeiten: "Weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag bei einer zusätzlichen Erweiterung der Rahmenöffnungszeiten von 66 auf 72 Stunden." Anfang Mai Anfang Mai ließ sich der Wirtschaftsminister im Club der Zuständiger 2000: Wirtschaftspublizisten feiern: Es könne doch nicht sein, Minister dass Österreich die restriktivsten LadenschlussBestimmungen von ganz Europa habe, polterte Bartenstein und kündigte vollmundig die Liberalisierung 103 der Öffnungszeiten für den Herbst des Jahres 2000 an. Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 September 2000: September 2000 Im September wurde plangemäß die Sektion Handel in der Wirtschaftskammer vorausgeschickt. Sektionsobmann Erich Lemler präsentierte den Vorschlag, die Rahmenöffnungszeiten auf 72 Wochenstunden anzuheben (gesplittet nach Geschäften im Ortskern und an der Peripherie). Aber: Jeder Kaufmann soll zwischen Montag null Uhr und Samstag 17 Uhr offen halten dürfen, wann er will. Bartenstein lobte den "sehr mutigen, beachtlichen Vorschlag", der seine "volle Unterstützung" habe. Kammerpräsident Christoph Leitl schickte Glückwünsche: "Eine moderne Lösung". Die Proteste der Gewerkschaft ("familienpolitischer Wahnsinn") wurden unter den Teppich gekehrt, im Ministerium galt es, Stimmung für das "mutige Reformvorhaben" zu machen. Wirtschaftskammer, zuständige Sektion Minister Kammerpräsident Arbeitnehmer Vertretung 104 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Oktober 2000: Für den 5. Oktober wurde zur Enquete geladen: "Öffnungszeiten im Wandel". Die erste Panne. Eigentlich wollte Bartenstein auf der Enquete auf den großen Nachbarn Deutschland verweisen, wo bereits seit Monaten über eine Liberalisierung debattiert wurde. Pech für den Minister. Just einige Tage vor der Enquete wurde in Deutschland die Liberalisierung abgeblasen. Die Enquete "Öffnungszeiten im Wandel" musste sich mit der liberalen Regelung in Dänemark begnügen. Herbst 2000: Die Gegner einer Liberalisierung präsentierten derweil dutzende Umfragen, wonach die Österreicher mit den derzeit geltenden Einkaufszeiten hoch zufrieden seien. Und Marktforscherin Helene Karmasin warnte, dass kleine Geschäfte bei verlängerten Einkaufszeiten die Verlierer wären. Herbst 2000: Das rief Mittelstandssprecher Haigermoser auf den Plan: Die FPÖ werde nicht zulassen, dass Kaufleute "auf dem Altar der Großkonzerne geopfert werden". Regierung Minister Arbeitnehmer kleine Handelsunter nehmen Koalitionspartner 105 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Herbst 2000: Plötzlich bekam man auch in der Kammer kalte Füße: „Wir haben die Liberalisierung vor dem Hintergrund des Koalitionsabkommens und der Entwicklung in Deutschland angeregt. Eine Neuregelung muss den kleinen Händlern helfen, sonst können wir sie nicht mittragen“, vollzog Lemler (WK) nach sektionsinternen Rücktrittsaufforderungen einen Schwenk. Ende 2000: Während das Ministerium die Begutachtung „noch im Jänner“ ankündigte, versuchte man im Hintergrund, das Wegbrechen der Partner zu verhindern. Ohne Erfolg. Einzelne Bundesländer begannen, sich gegen die Liberalisierung zu stellen. Ende 2000: Bartenstein wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, er würde einzig und allein die Interessen von Billa & Co vertreten: „Zerstöre nicht weiter die gewachsene Lebensordnung der Gesellschaft“, donnerte der wortgewaltige Tiroler AK-Präsident Fritz Dinkhauser, ein Parteifreund. Hohe ÖAAB-Funktionäre machten mobil, der Entwurf sei für die gesamte ÖVP als Partei mit christlichem Weltbild inakzeptabel. Wirtschaftskammer zuständige Sektion Bundesländer Arbeitnehmer vertreter innerhalb der ÖVP 106 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Anfang 2001: In Wien wurde die Gemeinderatswahl vorverlegt. Der Entwurf verschwand in der Schublade. Frühjahr Nun wurde es aber den Wirtschaftsbossen zu bunt. Bei 2001: Billa drohte man mit der Einleitung eines Volksbegehrens, sollte die versprochene Liberalisierung, der "große Wurf", nicht bald kommen. April 2001: Anfang April 2001 schickte der Wirtschaftsminister einen Gesetzesentwurf für eine weitreichende Liberalisierung der Ladenschlusszeiten zur Begutachtung aus. "Die FPÖ wird der Möglichkeit einer Nachtöffnung nicht zustimmen." "Der Status quo wird weitgehend bleiben", hat Kammerobmann Lemler seinen Reformeifer längst verloren. Sein Vorschlag: Die Landeshauptleute sollen verordnen, dass alles so bleibt, wie es ist. Lokalpolitik(er) grosse Handelsketten Regierung Koalitionspartner Wirtschaftskammer 107 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 5. Juni 2001 6. Juni 2001 Juni 2001: Oktober 2002 Gespräche zwischen den beiden Regierungsparteien: ohne Ergebnis abgebrochen Bartenstein: Es ist bedauerlich, dass es vor dem Sommer zu keiner Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten kommt Zufriedenheit einerseits und andererseits Drängen auf Liberalisierung Der Chef der größten Handelskette Österreichs Rewe Austria (Billa, Merkur, Mondo, Bipa), Veit Schalle, erwartet eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Österreich im Zuge der EU-Osterweiterung. Auf eine Sonntagsöffnung kann der Billa-Chef verzichten. Generelle Öffnungszeiten von 7.00 bis 20.00 Uhr an Werktagen bezeichnet er aber als "wünschenswert". ÖVP, FPÖ Zuständiger Ressortminister Gewerkschaft und Wirtschaftskammer Handelsriesen (Billa, Merkur, Mondo, etc) Wirtschaftsminister 108 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 6. Mai 2003 1. August 2003 Ministerrat beschließt das neue Ladenöffnungsgesetz: Geschäfte dürfen zwischen Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr offen halten, pro Woche insgesamt 66 Stunden. Die Landeshauptleute können die Regelung bei Bedarf auf 72 Stunden ausweiten. Geplant i st, daß das Gesetz mit August 2003 in Kraft tritt. ÖVP, FPÖ Das Gesetz tritt in Kraft 109 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 November 2003 Die GPA kündigt Maßnahmen bis hin zum Streik an. Unter dem Eindruck von massiven Kaufkraftabflüssen von der City in die Shopping Center an der Stadtgrenze einigen sich die Sozialpartner und die Stadt Wien darauf, daß die Einzelhändler in Wien an zwei Tagen unter der Woche bis 21 Uhr geöffnet haben können. Sozialpartner Stadt Wien Februar 2004 Meldung der AK NÖ: Wirtschaft bestätigt Bedenken des Präsidenten der AK NÖ J. Staudinger. Seit einem halben Jahr sind die LÖZ liberalisiert, gebracht haben sie dem Handel so gut wie nichts. Im Gegenteil: der Spartenobmann des Handels der WK NÖ, Schirak, stellt fest, dass sich der lange Einkaufsabend bis dato nicht gerechnet hat. Der oberste Hendelsfunktionär denkt sogar an einen gänzlichen Rückzug. AK NÖ Laut Handelsforscher P. Voithofer von der KMU Forschung Austria sind die Auswirkungen der neuen Ladenöffnungszeiten auf das Kundenkaufverhalten marginal. KMU Forschung August 2004 WK NÖ 110 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Sept 2004 Gewerkschaft der Privatangestellten: Unterstützung der Gewerkschaften in den neuen EU-Ländern beim Kampf für einen arbeitsfreien Sonntag Gewerkschaften z.T. auch Kirchen (z.B. Kroatien) Sept 2004 Forderung nach einer probeweisen Öffnung der Geschäfte an acht Sonntagen im Jahr. Begründung: Beschränkungen schaden dem Tourismus in Wien, dem Handel in Wien entgehen jährlich 43 Mio EURO Umsatz Öst. Hotelliervereinigung Wien August 2005 Meldung im „Standard“: Abendshopping verliert immer mehr an Popularität. Seit 2003 gibt es zwar liberalisierte Öffnungszeiten aber nur mehr wenige Standorte nutzen alle Abendöffnungsmöglichkeiten wirklich aus. 111 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Dez 2005 Innerhalb der Parteien und Interessensorganisationen herrschen Glaubenskriege bezüglich der Sonntagsöffnung. Forderung nach völliger Freigabe ÖVP Wien, Hahn (Entscheidung sollen die Unternehmen treffen) Eine Initiative der Bundesregierung vor den Bundes-ÖVP nächsten Wahlen wird ausgeschlossen Bartenstein Der Sonntag als „Tag der Familie“ soll arbeitsfrei bleiben Die Geschäfte sollen in Wien zumindest in festgelegten Tourismuszonen aufsperren dürfen WKÖ, Präsident Leitl WK, Sektion Handel, Obmann Lemler Die Gewerkschaften fürchten die Entstehung von noch mehr Teilzeitjobs, sind aber andererseits bei Tourismuszonen verhandlungsbereit Gewerkschaft der Privatangestellten, Katzian 112 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 April 2007 Begutachtungsfrist f.d. Novelle der Ladenöffnungszeiten vorbei. Diese soll eine leichte Liberalisierung bringen: Ab Sommer 2007 sollen die Geschäfte statt 66 Stunden insgesamt 72 Stunden pro Woche offen halten dürfen. Letztmögliche Sperrstunde soll 21 Uhr (im Rahmen von Events u. wichtigen Veranstaltungen auch ausnahmsweise länger) statt bisher 19.30 Uhr sein. Bundesregierung 113 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Allgemein: Einfluss von Wirtschafts- und anderen Interessengruppen auf die Wirtschaftspolitik („Lobbies“) Beispiel: Der Fall „ENRON“ (USA) Enron und seine Manager verteilten im Wahlkampf 1994 knapp sechs Millionen Dollar Spenden an Politiker; 71 der 100 Senatoren und 188 Abgeordnete des amerikanischen Repräsentantenhauses bekamen davon Anteile. Ziel der Kampagne war es, den Private Securities Litigation Reform Act zu unterstützen, der die Haftbarkeit von Unternehmen gegenüber den Aktionären stark einschränkt. Am 22. Dezember 1995 hatten die Manager-Interessen gesiegt: nach einem langen Kampf überstimmte der Kongress das Veto von Präsident Clinton. Seither muss ein Opfer von Wertpapierbetrug, das gegen vermeintliche Schädiger klagen will, „schlüssige Anhaltspunkte“ vorlegen, dass „jeder der Beklagten in betrügerischer Absicht gehandelt hat“. Kein anderes zivilrechtliches Verfahren benötigt eine solche Voraussetzung. Q: Der Spiegel 36, 2002 114 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Resümee Ziele und Prioritäten Beurteilung der Lage (Indikatoren) Auswahl und Einsatz der Instrumente Beurteilung der Wirkungen; Zielerreichung (Indikatoren) Akteure, Betroffene Ideologie Werthaltung Handlungsspielraum (politisch, gesellsch., finanziell etc) Ressourcen (ökon., personelle, politische) Koalitionschancen Politikfelder in Österreich 115 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 1. Wirtschaftspolitik umfaßt einen sachlich-analytischen Teil und einen politisch-ideologischen Teil. In einer ökonomischen Vorlesung über Wirtschaftspolitik steht der analytische Teil im Vordergrund. 2. Trotzdem sollte aus den vorangegangenen Ausführungen über die konkreten wirtschaftspolitischen Instrumente, Akteure und Maßnahmen in Österreich und dem Umsetzungsbeispiel klar geworden sein, dass: • Wirtschaftspolitik eben Teil der Politik ist, und daher die empirisch beobachtbare Wirtschaftspolitik das Ergebnis eines komplexen Zusammenwirkens von partei- und gesellschaftlichen Zielen, Ideologien, Meinungen, Wünschen, Vorstellungen und Interessen der Akteure und Betroffenen ist, wobei • den Akteuren unterschiedliche Ressourcen und Handlungsspielräume zur Verfügung stehen und • (wie auch in anderen Politikbereichen) jede Maßnahme Teilen der Bevölkerung Vorteile und anderen Nachteile bringt, die aber a priori häufig nur mit großen Unsicherheiten angegeben werden können. 116 Vorlesung Wirtschaftspolitik © Blaas 2007 Literatur Allgemein Abele, H. et al (Hrsg.) 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