PowerPoint-Präsentation

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klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden
Begleitende Präsentation
Die nachfolgende Präsentation ist eine direkte Ergänzung der klicksafe-Handreichung „Elternabende Internet + Handy – Handreichung
für Referentinnen und Referenten" (als PDF-Download zu finden auf www.klicksafe.de/elternarbeit).
Die Inhalte der Präsentation sind angelehnt an das Kapitel 5 der Handreichung „Die Inhalte“. Dort finden sich entsprechend vertiefende
Informationen zu den Stichpunkten der Präsentation.
Präsentation zu eigen machen
Alle Referent/innen sind herzlich eingeladen, auf Grundlage dieser Präsentation, ihre eigenen “Folien” zu gestalten und an das
Referat / den Vortrag zum jeweiligen Elternabend anzupassen. Lockern Sie einzelne Folien auf, indem Sie Grafiken, Fotos oder Links
hinzufügen und entsprechend Text löschen. Der Text ist als Vorlage gedacht, kürzen Sie ihn so, dass er schlüssig für Sie ist.
Nähere Infos dazu finden sich auch in der Handreichung.
Zielgruppenorientierte Präsentation
Zur einfachen Orientierung ist die PowerPoint-Präsentation vorbereitet, um „zielgruppenorientierte Präsentationen“ durchzuführen. Die
einzelnen Unterkapitel können so schnell nach eigenen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Der entsprechende Menüpunkt zur Auswahl der gewünschten Themen findet sich im Programm „Microsoft PowerPoint“ unter dem
Punkt „Bildschirmpräsentation / Zielgruppengerechte Präsentationen“ bzw. je nach Version unter „Benutzerdefinierte
Bildschirmpräsentation / Zielgruppenorientierte Präsentationen“.
Einsatz von Bildern und Grafiken
In der nachfolgenden Präsentation sind keine Fotos und nur wenige Grafiken enthalten. Hier ist jede Referentin und jeder Referent
gefordert, entsprechend den eigenen Bedürfnissen und unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtslage eigenes Material bzw. Bilder
mit entsprechenden Lizenzen und Quellennachweisen zu verwenden.
Neben Fotos eignen sich vor allem Grafiken aus Studien, um verschiedene Inhalte zu illustrieren. Hier sei vor allem auf die Ergebnisse
der aktuellen Studien „JIM – Jugend, Information, (Multi-)Media“, „KIM – Kinder und Medien, Computer und Internet“ und „FIM –
Familie, Interaktion & Medien“ des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs, www.mpfs.de) verwiesen.
Um den Einsatz dieser Grafiken zu erleichtern, bietet klicksafe unter www.klicksafe.de/elternarbeit („Handreichungen Elternabende“)
vorbereitete Präsentationen zum Download an, in denen zentrale Grafiken aus diesen Studien zu finden sind.
Wir wünschen viel Erfolg für Ihre Elternabende!
Ihr klicksafe-Team
Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Alleine ins Internet?
Kinder und Jugendliche reagieren je nach
Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlich
auf (problematische) Inhalte.
Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und
Kritikfähigkeit, um Angebote richtig einzuschätzen.
Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets
nicht alleine gelassen werden.
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Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Sicher surfen in jedem Alter!
Alle genannten Nutzungszeiten sind nur Richtwerte!
bis 3 Jahre:
Kinder in diesem Alter interessiert das Internet nicht wirklich, das Flimmern
des Bildschirms schon. Altersangemessene Kontakte mit Computer /
Internet schaden nicht, z. B. „gemeinsames Tippen auf Tastatur“ oder
„Bildergeschichten ansehen“.
Nutzungsdauer: Nicht täglich und wenn, sind 5 bis 10 Minuten genug.
4 bis 6 Jahre:
Kinder möchten alles „ganz alleine!“ erkunden. Eltern müssen den Zugang
ins Internet begleiten und sollten diesen durch Filtermaßnahmen
regulieren. Nur vorher ausgewählte Seiten ansurfen!
Nutzungsdauer: ca. 30 Minuten, nicht unbedingt täglich.
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7 bis 8 Jahre:
In diesem Alter steigt die Neugierde auf Unbekanntes. Kinder testen
Grenzen aus, auch im Internet. Eltern sollten „in Hörweite“ sein und ab und
zu dem Nachwuchs über die Schulter schauen.
Browser kindgerecht konfigurieren und Filterprogramm einsetzen. Über
den „Verlauf“ kann bei Bedarf das Webverhalten nachvollzogen werden.
Nutzungsdauer: Zeitkontingent einrichten, das Kinder nach bestimmten
Regeln selbst einteilen – z. B. 8 Stunden Bildschirmzeit pro Woche.
9 bis 13 Jahre:
Kurz vor der Pubertät wollen Kinder unabhängig sein, alles erfahren. Das
Mitmach-Netz „Web 2.0“ gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder
Filmdownloads, E-Mail, Chat). Überprüfung durch Eltern wird immer
schwieriger, klare Regeln und Gespräche sind umso wichtiger!
Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern müssen im Blick haben, dass PC
und Internet immer häufiger für Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren).
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Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Sicher surfen in jedem Alter!
14 bis 17 Jahre:
Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen die
neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) vielfach besser
als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und
interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten
richtig einzuschätzen. Gefahr groß, auch auf schwer jugendgefährdende
Inhalte zu stoßen oder sexueller Belästigung ausgesetzt zu werden.
Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam
erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gespräche sind eine
gute Basis!
Nutzungszeiten absprechen!
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Empfehlungen für Eltern
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Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder
brauchen dabei Ihre volle Unterstützung.
Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer –
nicht im Kinderzimmer.
Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn
sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten?
Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder
(www.blinde-kuh.de) als Startseite fest.
Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste.
Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z. B. bei
www.internet-abc.de.
Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutzeinstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle.
Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes)
Benutzerkonto ein.
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Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Empfehlungen für Eltern
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Surfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind.
Tauschen Sie sich regelmäßig über Surferfahrungen aus.
Klären Sie Kinder auf über Verhaltensregeln (Chatiquette),
Datenschutz, Urheberrechte und Problembereiche des Internets.
Mit Älteren sollten Sie auch über Pornografie sprechen. Zeigen Sie
ihnen gute Websites zum Thema Sexualität (z. B. www.kids-hotline.de
oder www.profamilia.de).
Bleiben Sie offen für die Fragen und Themen Ihrer Kinder.
Nehmen Sie die Gefährdungspotenziale wahr – aber sehen Sie auch
die Chancen des Internets!
Eine gute Übersicht und hilfreiche Surf-Tipps mit Altersempfehlungen
bieten www.klicksafe.de und www.internet-abc.de.
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Jugendgefährdende Inhalte
Wer den Begriff „Porno“ googelt, bekommt über 900 Millionen Treffer.
jugendschutz.net beschäftigt sich jährlich mit ca. 1.650 rechtsextremen
Angeboten aus dem deutschen Sprachraum.
Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web.
Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten.
Heranwachsende müssen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden.
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Jugendschutz im Internet
Zentrale Aufsichtsstelle: KJM
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann laut JMStV
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gegenüber Anbietern Beanstandungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen.
Enge Zusammenarbeit mit Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien (BPjM) und jugendschutz.net.
Selbstregulierung der Anbieter
Internetanbieter übernehmen Verantwortung nach dem Prinzip der
„regulierten Selbstregulierung“.
Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) gegründet, um
rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte zu verhindern.
Maßnahmen u. a.: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärungen
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Jugendschutz im Internet
Beschwerdestellen
KJM, jugendschutz.net und die FSM sind (zusätzlich zu eigenen
Recherchen) auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen und
haben entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet:
www.jugendschutz.net
www.internet-beschwerdestelle.de
www.kjm-online.de
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Beurteilungsmaßstäbe
JMStV unterscheidet zwischen unzulässigen (§ 4) und
entwicklungsbeeinträchtigenden (§ 5) Angeboten.
Absolut unzulässig (verboten!) sind u. a.:
- Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Aufstachelung zum Rassenhass
- Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangen wurden
- Kriegsverherrlichung
- Gewalt-, Tier und Kinderpornografie (gilt auch für virtuelle Darstellung)
- Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich
geschlechtsbetonter Körperhaltung
- Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung
von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder
seelischen Leiden ausgesetzt sind.
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Jugendgefährdende Inhalte
Einfach pornografische, schwer jugendgefährdende und indizierte
Angebote sind eigentlich auch unzulässig.
Ausnahmeregelung: Anbieter dürfen solche Inhalte verbreiten, wenn sicher
ist, dass sie nur für Erwachsene zugänglich sind („Altersverifikationssystem“)
Entwicklungsbeeinträchtigend sind Inhalte, ...
... „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
beeinträchtigen“ (§ 5 Abs. 1 JMStV).
KJM stuft darunter viele Gewaltdarstellungen ein und Erotikangebote, die
wegen ihrer zurückhaltenden Gestaltung keine Pornografie darstellen.
Verbreitung erlaubt, wenn Kinder oder Jugendliche sie „üblicherweise nicht
wahrnehmen“ können (z. B. Abfrage Personalausweisnummer).
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Problematische Angebote
Grundlegendes Problem
Trotz der gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, den gefährdenden
Netzinhalten einen absolut sicheren Riegel vorzuschieben.
Das Internet ist extrem dynamisch.
Viele problematische Angebote stammen aus dem Ausland und
unterliegen damit einer anderen Rechtsgrundlage.
Rechtsextremismus
Das Internet wird von Neonazis verstärkt dafür genutzt, „Nachwuchs“ zu
rekrutieren. Auf vielen Webseiten gibt es eine gezielt jugendaffine
Ansprache (z. B. kostenlose Musik-Downloads, Spiele, Kontakt- und
Community-Möglichkeiten).
Auf den ersten Blick ist dieses Problem oftmals nicht erkennbar.
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Pornografie
Ein großer Teil des Datenverkehrs im Internet dreht sich um
pornografische Inhalte.
Einschlägige Videoportale können kostenlos und ohne wirksame
Zugangskontrolle genutzt werden, da sie ihren Sitz nicht in Deutschland
haben. Ausländische Anbieter zu belangen ist schwierig.
Zugang „eigentlich“ erst ab 18 (doch durch einfachen Klick möglich).
Für Jugendliche kann es zum Problem werden, wenn sie z. B. einen Film
weitergeben oder anderen zeigen. Die Verbreitung pornografischer
Schriften an Menschen unter 18 Jahren ist laut Strafgesetzbuch (§ 184)
nämlich verboten!
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Gewaltdarstellungen
Extreme Gewaltdarstellungen werden online verbreitet:
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Tasteless-Angebote (engl. = geschmacklos), in denen verletzte,
verunstaltete und getötete Menschen zu sehen sind.
Rape-Sites (engl. = Vergewaltigung): Darstellungen von sexueller
Gewalt und Vergewaltigungen.
Snuff-Videos (engl. = umgangssprachlich für „Jemanden auslöschen“):
Aufnahmen von Folterungen, Tötungen. Brutalste Darstellungen von
Kriegsgräueln (z. B. Hinrichtungsszenen aus historischem Material).
Inhalte stammen aus unterschiedlichen Quellen, z. B.
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aus alten Dokumentarfilmen,
Nachrichten aus Kriegsgebieten oder
aus privaten Aufnahmen von Unglücksstätten und grausamen
Misshandlungen.
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Autoaggression
Wenn Kinder zu den Themen Magersucht, Bulimie, Selbstverletzung oder
Suizid recherchieren, werden sie im Internet fündig.
Leider gibt es einige Webseiten, die sich nicht kritisch mit dem Thema
auseinandersetzen oder passende Hilfestellungen anbieten. Oftmals wird
autoaggressives Verhalten glorifiziert und kultiviert.
Problematisch bis bedrohlich für manche Jugendliche in instabilen
Lebenslagen.
Oft werden diese Seiten auch von Jugendlichen mit entsprechenden
Krankheitsbildern betrieben.
Häufig finden sich auch entsprechende Gruppen innerhalb einer OnlineCommunity!
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Kinderpornografie und Pädosexualität im Netz
Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie stehen weltweit unter Strafe.
Verkauf oder Austausch von kinderpornografischem Material findet zumeist
über geschlossene Benutzergruppen und Tauschbörsen statt.
Pädosexuelle sind aber offen im Internet unterwegs, um z. B. im Chat
Kontakte zu Kindern zu knüpfen und ihr Vertrauen zu gewinnen.
Wenn kinderpornografisches Material in irgendeiner Form entdeckt wird, sollte
sofort die Polizei verständigt werden.
Niemals selbst kinderpornografisches Material herunterladen / speichern, auch
nicht zur Beweissicherung – das ist strafbar!
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Empfehlungen für Eltern
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Sprechen Sie mit Ihren Kindern über problematische Seiten des
Internets. Dies kann unter Umständen ein Aufhänger dafür sein, über
grundlegende Fragen der Erziehung zu sprechen (z. B. Sexualität,
Moral, Selbstbewusstsein).
Begleiten Sie jüngere Kinder bei ihren Ausflügen ins Internet.
Verabreden Sie mit älteren Kindern Regeln, seien Sie
Ansprechpartner/in und schaffen Sie eine Vertrauensbasis.
Überlegen Sie sich, wie Sie mit dem Verlaufsprotokoll des Browsers
umgehen wollen. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass dieser
Speicher nicht gelöscht werden darf!
Extreme Gewaltdarstellungen und pornografische Darstellungen sind
auch im Web nicht erlaubt. Jugendliche können sich durch Besitz und
Weitergabe strafbar machen. Klären Sie Ihre Kinder darüber auf.
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Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Empfehlungen für Eltern
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Reichen Sie Beschwerde ein, wenn sie ohne Zugangsbarrieren auf
Pornoangebote, Gewaltpropaganda oder illegale Inhalte stoßen – oder
wenn ihr Kind im Chat belästigt wurde.
Geben Sie Ihrem Kind nicht die Schuld, wenn trotz aller Absprachen
und Vorsichtsmaßnahmen Kontakte mit problematischen Inhalten oder
gar mit Pädosexuellen entstanden sind. Ergreifen Sie geeignete
Maßnahmen, um weitere Kontakte auszuschließen.
Nicht bewahren, sondern stärken! Bedenken Sie, dass eine gesunde
Neugierde nicht gleich ein Grund zur Sorge sein muss. Bleiben Sie
wachsam und seien Sie für Ihr Kind da.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Kommunikation im Netz
„Chatten“, sich über Soziale Netzwerke austauschen und „Instant
Messaging“ (kurz: IM) gehören zu den beliebtesten Internetaktivitäten von
Kindern ab 12 Jahren.
Kinder und Jugendliche können so bestehende Freundschaften pflegen
und neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen zu wichtigen Themen
austauschen, flirten oder sich verabreden – und das weltweit!
Neben positiven Aspekten bergen Chats und IM auch Risiken: Wer wirklich
am anderen Ende der Leitung ist, kann niemand genau wissen. Zudem
sind Jugendliche mit der Weitergabe von persönlichen Daten unvorsichtig
und möglicherweise auch Demütigungen und Beschimpfungen oder gar
sexuellen Belästigungen ausgesetzt (oder tun dies selbst).
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Instant Messaging
Instant Messaging heißt soviel wie „sofortige Nachrichtenübermittlung“ und
ist für Jugendliche die beliebteste Internetanwendung überhaupt.
Kurze Mitteilungen werden per IM – quasi nebenbei und während anderer
Tätigkeiten am PC – an Freund/innen übermittelt.
Software ist zumeist kostenlos (z. B. Windows Live Messenger von
Microsoft, Yahoo-Messenger von Yahoo, ICQ, AIM).
Individuelle Buddie-Liste mit Kontakten. Sobald sich ein/e Jugendliche/r
einloggt, werden alle aus der Kontaktliste – sofern sie „online“ sind –
darüber informiert.
Klassisches Instant Messaging hat aufgrund von Sozialen Netzwerken und
Instant Messenger Apps für Smartphones stark an Bedeutung eingebüßt.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Instant Messaging
Problem beim Messaging ist, dass Benutzer-Kennung über öffentliche
Seiten ermittelt werden kann. Laut jugendschutz.net kommt es bei allen
Messengern zu Kontaktversuchen von Fremden, die häufig
jugendgefährdende Bilder und Videos in die Kinderzimmer schicken.
Bei IM können Kinder und Jugendliche belästigt werden, ohne dass ggf.
jemand helfend einschreiten kann.
Zudem wird bei Messengern oftmals Werbung eingeblendet, denn
hierdurch finanziert sich der kostenlose Internet-Dienst. Solche
Werbeeinblendungen können meist nicht ausgeblendet oder weggeklickt
werden.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Chatten
Chatten bedeutet übersetzt so viel wie „schwatzen“. Hierfür trifft man sich
im Internet in Chaträumen. Chat-Plattformen werden von unterschiedlichen
Anbietern meist kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Anmeldung mit einem frei wählbaren „Nickname“ (Spitzname).
Chatten erfordert schnelle Reaktionsfähigkeit und verlangt einen zügigen
Umgang mit Sprache und Schrift. Die Nachrichten sind sofort auf der
Plattform sichtbar und können von allen im jeweiligen „Raum“ gelesen und
kommentiert werden.
Die Chatiquette definiert die Verhaltensregeln im jeweiligen Chat. Wer sich
nicht daran hält, kann von Moderator/innen aus dem Chat verbannt
werden. Moderator/innen nehmen auch inhaltlich an Gesprächen teil und
entscheiden darüber, ob Chatbeiträge erscheinen sollen. Gute Kinderchats
haben immer eine Moderation und (daher auch) feste Öffnungszeiten.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Chatten – Risiken
Wüste Beschimpfungen und Beleidigungen sind oftmals an der
Tagesordnung in Chats. Kinder wissen sich oft nicht zu wehren und
schämen sich, worunter das Selbstbewusstsein leiden kann.
Zudem geben Kinder mitunter Adressen, Telefonnummern oder andere
Daten preis und begegnen jugendgefährdenden Inhalten.
Kinder und Jugendliche können nie ganz sicher sein, wer sich hinter einem
Nickname verbirgt. Erwachsene (oftmals pädosexuell veranlagt) schaffen
es immer wieder, ein Vertrauensverhältnis mit Kindern und Jugendlichen
aufzubauen, um sie vor einem sexuellen Hintergrund auszufragen oder
ihnen pornografische Bilder zu senden. In seltenen Fällen kommt es zu
realen Treffen oder gar zu körperlichem Missbrauch.
Um den problematischen Kontaktversuchen auf lange Sicht einen Riegel
vorzuschieben ist es wichtig, dass eine Melde-Kultur entsteht und
entsprechende Vorfälle konsequent bei der Polizei oder einer
Beschwerdestelle (z. B. jugendschutz.net) angezeigt werden.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Empfehlungen für Eltern
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Verbieten Sie nicht generell den Umgang mit Chats und IM, denn
Kinder chatten dann ggf. heimlich oder bei Freunden oder Freundinnen
und haben im Falle von Problemen keine Ansprechpartner/innen.
Suchen Sie (gemeinsam) geeignete Kinder- oder Jugendchats aus, in
denen sich Ihre Kinder sicher fühlen. Gute Kinderchats erkennt man
daran, dass Moderator/innen den Chat betreuen und die Gespräche
überprüfen. Angebote sollten kindgerecht gestaltet und bedienbar sein.
Begleiten Sie Ihre Kinder bei den ersten Chatversuchen und legen Sie
(gemeinsam) Chat-Zeiten und -Regeln fest (z. B.: Niemals persönliche
Daten oder Passwörter weitergeben! Keine Treffen mit Leuten aus
dem Chat! Chatiquette beachten! Webcam auslassen! Kontakt
beenden, wenn etwas merkwürdig erscheint!).
Bei Problemen sollten die Kinder immer das Gefühl haben, offen mit
ihren Eltern über unangenehme Erfahrungen sprechen zu können,
ohne sich zu schämen oder gar ein Chat-Verbot befürchten zu
müssen.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Empfehlungen für Eltern
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Melden Sie Vorfälle, die den Kindern oder Ihnen ein unangenehmes
Gefühl vermittelt haben beim Chat-Anbieter, oder bringen Sie diese bei
der Polizei zur Anzeige.
Beweissicherung ist wichtig!:
- Notieren Sie genaue Uhrzeit, Chatraum, Channel und Nickname.
Die Konversation kann durch einen Screenshot festgehalten
werden. Der Text im Chatfenster kann auch herauskopiert und in
einer Textdatei gespeichert werden.
- Im Falle der Zusendung von Kinderpornografie sollten Sie alles
so belassen wie es ist und sich umgehend bei der Polizei
melden! In jedem Fall sollten Sie die Täter/innen nicht vorwarnen,
damit evtl. belastendes Material nicht vorsorglich vom PC
gelöscht werden kann.
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Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Empfehlungen für Eltern
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Beim Instant Messaging gelten grundsätzlich die gleichen Ratschläge.
Zusätzlich hängt die Sicherheit beim IM sehr davon ab, welche
Sicherheitseinstellungen am Programm vorgenommen werden: keine
Nachrichten von Fremden annehmen, Aufnahme in die Kontaktliste nur
mit Erlaubnis zulassen, öffentliche Statusanzeige abschalten und
Nachrichtenverlauf automatisch speichern.
Eltern sollten Kindern klar machen, dass sie ihre Benutzer-Kennung
(ICQ-Nummer, Yahoo-ID etc.) nicht an fremde Personen weitergeben
sollen, weder auf dem Schulhof noch in öffentlichen Foren oder
Chaträumen. Sie sollen nur Freund/innen in die Kontaktliste
aufnehmen und vor allem auch nur diesen erlauben, in deren Liste
eingetragen zu werden. Die Kinder sollen außerdem alle öffentlich
einsehbaren Messenger-Profile möglichst sparsam ausfüllen.
Tipps rund um die Sicherheitseinstellungen verschiedener
IM-Programme unter: www.klicksafe.de
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Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Mitmach-Netz
Inhalte wie Fotos, Texte oder Videos im Internet zu veröffentlichen, ist
inzwischen zu einem Kinderspiel geworden. Die dafür notwendigen
Internetdienste stehen im Netz zur kostenlosen Nutzung bereit.
User generated content (engl. = von Nutzer/innen erstellter Inhalt)
Mit wenigen Klicks und etwas technischem Know-how können Fotos,
Videos, Links, Weblogs, Podcasts und mehr ins Netz gestellt werden.
Web 2.0
Der Begriff Web 2.0 fasst all diese Anwendungsmöglichkeiten im Internet
zusammen. Das Internet ist zum Mitmach-Netz geworden. Neben
technischen Weiterentwicklungen hat sich auch das Verhalten der
Nutzer/innen geändert.
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Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Web 2.0
Soziale Software
In einem Weblog schreiben Nutzer/innen ein Online-Journal bzw. InternetTagebuch und andere können die Beiträge kommentieren.
Bei einem Wiki arbeiten viele Nutzer/innen an einer gemeinsamen
Internet-Seite. Das bekannteste Wiki-Projekt ist das Online-Lexikon
Wikipedia.
Auch die verschiedenen Online Communities sind ein Beispiel für die
sozialen Möglichkeiten im Netz.
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Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Web 2.0
Bilder und Klänge
Ständig verbesserte Hardware und schnellere Internet-Verbindungen
machen es möglich, dass immer größere Datenmengen übertragen
werden können.
Viele Portale bieten kostenlosen Speicherplatz, um Bilder oder Videos zu
veröffentlichen. Wer regelmäßig auf Sendung geht, kann auch einen
Podcast (Ton) oder Vodcast (Video) betreiben.
Multimediadaten werden „Tags“ (engl. = Schlagworte) zugeordnet, um
sie zu ordnen.
Infodienste
Mit einem RSS-Feed können neue Inhalte einer bestimmten Webseite
oder ein Podcast abonniert werden.
Social Bookmarking-Angebote machen Linksammlungen online verfügbar.
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Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Risiken des Web 2.0
Digitale Spuren
Das Web 2.0 lebt davon, dass Nutzer/innen persönliche Fotos, aufregende
Filme und aktuelle Nachrichten aus ihrem Leben veröffentlichen. Doch mit
jeder Veröffentlichung werden digitale Spuren im Netz hinterlassen. Und
gerade Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass diese Spuren
sie ein ganzes Leben verfolgen können.
Weitere Probleme der jugendlichen Web 2.0-Nutzung:
Sexuelle Selbstinszenierung, Gewaltdarstellungen und -verherrlichung,
Gangsta- und Porno-Rap, Pornografie, Nazipropaganda, Autoaggression,
Persönlichkeitsverletzung und Entwürdigung, Missbrauch, illegale
Tauschbörsennutzung.
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Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Kreative Möglichkeiten des Web 2.0
Durch das Web 2.0 eröffnen sich viele kreative und sinnvolle Möglichkeiten
der Mediennutzung. Mit einem gängigen Handy und einem Computer
können heute Videos gefilmt, geschnitten und veröffentlicht werden.
Auch Weblogs oder Podcasts können von Jugendlichen genutzt werden,
um ihre Meinung zu artikulieren und sich mit Gleichgesinnten
auszutauschen.
Die Mehrheit der Jugendlichen nutzt die Angebote im Web 2.0 (ohne
Soziale Netzwerke) allerdings vor allem passiv, wie bereits vor der
Erfindung der vielen Mitmach-Möglichkeiten. Daher ist es wichtig, in
medienpädagogischen Projekten und Aktionen – oder auch zu Hause –
Kindern das wohldosierte „Mitmachen“ schmackhaft und handhabbar zu
machen.
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Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Empfehlungen für Eltern
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Gehen Sie mit Neugierde ans Web 2.0. Interessieren Sie sich für die
Möglichkeiten! Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Kind erklären, auf
welche Weise das Mitmach-Internet genutzt werden kann.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken im Web 2.0. Machen Sie
Ihrem Kind vor allem klar, dass einmal veröffentlichte Inhalte nicht so
einfach wieder entfernt werden können.
Beobachten Sie wie viel Zeit Ihr Kind im Web 2.0 verbringt. Schauen
Sie was getan wird, und besprechen Sie wie sinnig oder vielleicht
zeitverschwenderisch das Treiben ist.
Fordern Sie Ihr Kind auf, bei der Veröffentlichung von eigenen Inhalten
möglichst wenig persönliche Daten preiszugeben.
Setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind mit dem Thema „Rechte im
Internet“ auseinander.
Unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse im Internet.
Ermuntern Sie Ihr Kind, Ihnen zu erzählen, wenn ihm etwas nicht
geheuer ist oder bedrohlich vorkommt. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es
keinen Ärger bekommt, wenn es Sie auf etwas aufmerksam macht.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Virtuelle Gemeinschaften
Das Internet wird zum sozialen Netz mit vielen Schnittstellen zum realen
Leben: Soziale Netzwerke zeigen an, wer aus dem Freundes- oder
Bekanntenkreis gerade online ist. Das Web 2.0 lädt dazu ein, eigene
Inhalte hochzuladen.
Besonders im Trend sind Social Networks (Soziale Netzwerke) bzw. Online
Communities (Netzgemeinschaften) wie Facebook, MySpace.
Social Networking ist zu einem festen Bestandteil jugendlicher Alltagskultur
geworden. Dabei stellen viele Heranwachsende persönliche Daten ins
Netz, um sich lebensnah zu präsentieren. Immer häufiger wird über
Smartphones auf Soziale Netzwerke zugegriffen. Hierbei kann der aktuelle
Standort ausgewertet oder als Status-Update veröffentlicht werden.
Kinder und Jugendliche müssen Kompetenzen und Werte entwickeln, um
sich vorsichtig und respektvoll zu verhalten. Denn letztlich bestimmen sie
die künftigen Umgangsformen in diesen neuen Gemeinschaften.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Virtuelle Gemeinschaften
Virtuelle Identität
Grundidee einer Social Network-Seite: Nutzer/innen erstellen eigenes
Online-Profil. Hier kann man Name, Geburtsdatum, Schule, Hobbys oder
andere persönliche Angaben eintragen und ein Foto hochladen.
Viele Jugendliche handeln nach dem Motto: „Je mehr ich im Netz über
mein Leben verrate und meine Identität online abbilde, desto interessanter
bin ich und desto eher treffe ich Leute mit ähnlichen Interessen.“
Vernetzung
Nachdem ein Profil angelegt ist, können sich Nutzer/innen vernetzen. Es
wird eine Liste der Freund/innen erstellt und immer weiter ausgebaut. Eine
lange Freundesliste ist für viele Jugendliche ein Statussymbol.
Außerdem können sich Nutzer/innen thematischen Gruppen zuordnen.
Das können z. B. Basketballfans, Hasser/innen einer Musikgruppe oder
Partygänger/innen sein. Sie können Nachrichten verschicken, Fotos
hochladen und verlinken, Grüße auf Profilen hinterlassen u. v. m.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Geschäftsmodelle und Social Apps
Geschäftsmodelle Sozialer Netzwerke
Soziale Netzwerke sind i. d. R. umsonst, aber nicht kostenlos. Die Nutzer
zahlen mit den eingestellten persönlichen Daten und Informationen. Diese
werden vom jeweiligen Anbieter ausgewertet und mit anderen
Informationen verknüpft, z. B. für die Schaltung „personenbezogener
Werbung“.
Der Siegeszug der Social Apps
Social Apps werden innerhalb des eigenen Profils „installiert“ und
aufgerufen. Es gibt Apps aus den Bereichen Spiele, Musik, Nachrichten,
etc. Freunde und Bekannte werden (so nicht deaktiviert) darüber
informiert, welche Apps man gerade wie erfolgreich nutzt. Social Apps sind
in der Grundversion in aller Regel gratis, greifen dafür aber auf bestimmte,
im Profil hinterlegte Informationen zu. Will man schneller zum Erfolg
kommen, können häufig gegen Gebühr virtuelle Vorteile erworben werden.
Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Chancen und Risiken in Social Networks
Über Social Networks ist es sehr einfach, sich zu inszenieren, sich
auszuprobieren oder sich einer spezifischen Interessengruppe anzuschließen.
Gerade für Jugendliche in der Pubertät ist Selbstinszenierung und die
Anerkennung in der Peergroup sehr wichtig, um die eigene Persönlichkeit zu
prägen und die soziale Identität zu finden.
Selbstauskunft
Viele Jugendliche – aber auch Erwachsene – veröffentlichen unbekümmert
sehr persönliche Daten ohne sich bewusst zu sein, dass sie hierdurch digitale
Spuren hinterlassen, die mitunter nur schwer zu entfernen sind. Vielfach
werden dabei die Reichweite, Dynamik und Nachhaltigkeit unterschätzt.
Über Fotos von Reisen und Partys, Angaben zu Hobbys und Interessen, Links
zu Videos und Mitgliedschaften in diversen Gruppen lässt sich mit wenigen
Klicks ein sehr aussagekräftiges Profil einer Person erstellen, das natürlich
auch missbräuchlich genutzt werden kann. Sei es für Werbezwecke oder durch
die Personalabteilung der Firma, bei der sich ein/e Nutzer/in beworben hat.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Risiken in Social Networks
Weitere Probleme sind die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten
Inhalten und die Verbreitung von pornografischen, rechtsradikalen und
anderen jugendgefährdenden Inhalten durch einzelne Nutzer/innen.
Über spezielle Melde-Buttons können jugendgefährdende Inhalte und
problematisches Verhalten gemeldet werden. Zudem wurden die
Möglichkeiten ausgebaut, über die Einstellungen im Profil die Privatsphäre
zu schützen.
Verhaltenskodex gegen Cyber-Mobbing
Einige Netzwerke haben einen Verhaltenskodex aufgestellt, der das
respektvolle Miteinander regeln soll. Mit diesen Maßnahmen versuchen die
Anbieter unter anderem den zunehmenden Problemen des digitalen
Mobbings (Beleidigungen und „Fertigmachen“ im Netz) etwas entgegen zu
setzen.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Empfehlungen für Eltern
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Informieren Sie sich über die Funktionsweise von Social Networks.
Falls Ihr Kind bereits Mitglied bei einem Network ist: Lassen Sie sich
von Ihrem Kind zeigen und erklären, wie das Ganze funktioniert und
welche Daten online stehen.
Falls Ihr Kind einen Zugang zu einer Community wünscht: Besprechen
Sie mit Ihrem Kind die möglichen Risiken und die richtigen
Verhaltensweisen. Erlauben Sie Ihrem Kind den Zugang nur dann,
wenn es sich entsprechend verhält.
Fordern Sie Ihr Kind auf, bei den Einstellungen zur Privatsphäre im
Online-Profil darauf zu achten, dass eingegebene Daten und Fotos
nicht von allen (sondern nur von autorisierten Personen) gesehen
werden können.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Empfehlungen für Eltern
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Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Datenschutz. Machen Sie ihm klar,
dass Dinge, die online veröffentlicht werden, nur schwer zu löschen
sind. Versuchen Sie, das vermeintlich trockene Thema spielerisch
anzugehen. Machen Sie Ihr Kind z. B. zum/zur Datenschutzbeauftragten für die Familie.
Erklären Sie Ihrem Kind, dass auch künftige Arbeitgeber gerne online
recherchieren, um mehr über eine/n Bewerber/in zu erfahren.
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auch die Rechte anderer beachten
sollte! Es sollte somit keine Bilder, Filme oder private Infos von
Freunden oder anderen Personen ins Netz stellen – außer es hat ihre
Erlaubnis.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Apps in Sozialen Netzwerken.
Hierbei sollten Sie thematisieren, dass Apps auf bestimmte Profildaten
zugreifen und in einigen Fällen auch Kosten entstehen können.
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Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften
Empfehlungen für Eltern
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Haben Sie ein offenes Ohr für Ihr Kind, falls es als Opfer von
Cybermobbing Hilfe braucht.
Wenden Sie sich in einem Mobbing-Fall an die Betreiber einer Social
Network-Seite und fordern Sie diese zum Einschreiten auf. Hier kann
es helfen, einen Screenshot als Beweis für einen bestimmten Vorgang
anzufertigen. Seriöse Portale haben einen Melde-Button, um Mobbing,
jugendgefährdende Inhalte o. ä. zu melden.
Bei den Problemen rund um das Thema „Mobbing“ geht es im Kern um
mangelnden Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Themen.
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Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Kostenfallen im Netz
Dialer, Phishing oder ungewollte Abos
Im Internet gibt es viele Kostenfallen, in die Jugendliche und Kinder tappen
können.
Phishing ... (engl. Kunstwort aus pin = Persönliche Identifikationsnummer und fishing = angeln)
... ist eine Form des Trickbetrugs.
Nutzer/innen wird z. B. vorgetäuscht, eine offizielle E-Mail von einer Bank
zu bekommen. Darin werden sie aufgefordert, Kontodaten und Passwörter
zu verraten.
Mit gestohlenen Daten können Betrüger/innen dann reales Geld vom
Konto abheben.
Ähnliches passiert auf nachgebauten Seiten im Bereich Online-Banking.
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Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Kostenfallen im Netz
Dialer
Bevor sich in Deutschland Breitbandanschlüsse und Flatrates in weiten
Teilen durchgesetzt haben, wurde über die Telefonleitung via analog- oder
ISDN-Modem „ins Internet gegangen“.
Vom Nutzer vielfach unbemerkt konnten sich hier kleine Schadprogramme
installieren, sogenannte Dialer, die sich über teure Abzock-Rufnummern
ins Internet einwählten. Schnell kamen so hohe Beträge auf der
Telefonrechnung zu Stande. Da Breitbandanschlüsse (z. B. DSL) über die
Netzwerkkarte ohne Dialer arbeiten, ist dieser Missbrauch deutlich
geringer geworden.
Allerdings führt die zunehmende mobile Internetnutzung dazu, dass
missbräuchliche Dialer auf Smartphones ein unerwünschtes Comeback
erfahren.
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Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Kostenfallen im Netz
Kleingedruckte Kosten
Hausaufgaben-Download, Intelligenztests oder Gratis-SMS – Betrüger/innen
werben mit angeblich kostenlosen Diensten. Aber im Kleingedruckten sind
mitunter beträchtlichen Kosten aufgeführt.
Aufkommende Forderungen müssen in der Regel nicht gezahlt werden.
Auch dann nicht, wenn Mahnungen / Inkassoschreiben ins Haus flattern.
Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern keinen Vertrag
abschließen. Erwachsene haben bei Vertragsabschlüssen im Internet
oftmals ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Links zu solchen „Abzockseiten“ werden häufig als Spam-Mails verschickt
oder finden sich auf unseriösen Websites, die z. B. illegal Filme bereitstellen.
Online shoppen
Auch beim Einkaufen im Netz lauern dubiose Anbieter/innen.
Es gibt verschiedene Gütesiegel, an denen seriöse Shops zu erkennen sind.
Eine Übersicht dazu gibt es z. B. auf www.internet-guetesiegel.de.
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Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Empfehlungen für Eltern
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Klären Sie Ihr Kind auf über mögliche Kostenfallen und finanzielle
Risiken, die im Internet lauern. Informieren Sie sich ggf. gemeinsam
mit Ihrem Kind über dieses Thema.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es bei Bestellungen im
Internet und bei der Eingabe von persönlichen Daten vorsichtig sein
soll. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind durch, was bei Diensten
und Bestellungen im Internet zu beachten ist.
Vereinbaren Sie je nach Alter des Kindes klare Regeln, dass Ihr Kind
Sie z. B. bei jedem Download oder bei jeder vermeintlich kostenlosen
Bestellung fragen muss bzw. Vorgang durch Screenshot dokumentiert.
Stehen Sie Forderungen für angeblich kostenlose Dienste kritisch
gegenüber. Legen Sie ggf. Widerspruch ein, verweigern Sie die
Zahlung und lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale helfen.
Versuchen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind aus diesem „Tappen in die
Kostenfalle“ zu lernen.
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Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Empfehlungen für Eltern
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Richten Sie den Computer sicher ein, damit Schadprogramme und
Viren sich nicht unbemerkt installieren können
(Hilfe unter: www.bsi-fuer-buerger.de).
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Verbraucherzentralen helfen (siehe: www.verbraucherzentrale.de)
Die Verbraucherzentralen kümmern sich auch um den
Verbraucheralltag in der digitalen Welt. Sie informieren nicht nur
darüber, was zu tun ist, nachdem man abgezockt wurde, sondern
helfen auch bei der Durchsetzung von Interessen gegenüber
Anbietern. Neben der Möglichkeit zur persönlichen Beratung in den
örtlichen Stellen der Verbraucherzentrale, stehen z. B. auch einige
Musterbriefe für Widerrufsschreiben im Netz zur Verfügung.
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Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Alles, was Recht ist
Digitale Spuren
Viele Jugendliche (aber auch Erwachsene) geizen nicht bei der
Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet: Sie stellen unbekümmert
Fotos und Videos von sich und Freund/innen ins Netz und hinterlassen
dabei allerlei digitale Spuren.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.
Wer Bilder, auf denen andere Personen abgebildet sind, veröffentlicht, sich
bei urheberrechtlich geschützten Bildern bedient (z. B. ein geschütztes Logo
verwendet) oder den aktuellsten (urheberrechtlich geschützten) Popsong
zur Untermalung in die eigene Webseite einbaut, macht sich strafbar.
Auch wer sich an Mobbing bzw. Cyberbullying beteiligt und andere über das
Netz beschimpft und verunglimpft, macht sich strafbar.
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich mit Rechten und Gesetzen
im Internet auskennen. Denn vieles ist möglich, aber nicht alles, was geht,
ist auch erlaubt oder tragbar.
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Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Gesetze im Internet
Persönlichkeitsrecht / Datenschutz
Name, Wohnadresse, E-Mail, Geburtsdatum, Handynummer usw. sind
persönliche Daten. Diese dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen
Person weitergegeben werden.
Informationelle Selbstbestimmung: Jede/r darf selbst entscheiden, welche
Informationen über sie/ihn wo veröffentlicht werden (bzw. Erlaubnis von
Erziehungsberechtigten).
Recht am eigenen Bild
Jede/r hat das „Recht am eigenen Bild“. Fotos oder Videos dürfen nur mit
Einwilligung der gezeigten, erkennbaren Person veröffentlicht oder
verbreitet werden (§ 22 Kunsturhebergesetz).
Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und bei Kindern bis 12 Jahren
entscheiden die Eltern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen
12 und 18 Jahren entscheiden diese mit ihren Eltern gemeinsam.
Ausnahmen: Prominente und öffentlichen Ansammlungen von Menschen.
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Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Gesetze im Internet
Höchstpersönlicher Lebensbereich
In den eigenen vier Wänden oder anderen ähnlich privaten Situationen
(z. B. auf der Schultoilette) darf niemand heimlich oder gegen seinen
Willen fotografiert oder etwa gefilmt werden (§201a StGB).
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt „Werke“ wie z. B. Texte, Fotos, Musikstücke,
Zeichnungen oder Filme.
Wer fremde Werke online stellen will, muss bei den Rechteinhaber/innen
nachfragen. Gilt auch für aufgezeichnete TV-Sendungen, die nicht einfach
bei YouTube hochgeladen werden dürfen. Hier ist die private Nutzung
eindeutig überschritten.
Erlaubt ist es hingegen, eigene Inhalte im Netz zu veröffentlichen (solange
bei Fotos keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden) oder auch Inhalte
zu verwenden, die von den Urheber/innen explizit zur Verwendung
freigegeben sind (z. B. bei Creative Commons Lizenzen).
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Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Empfehlungen für Eltern
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Informieren Sie Ihre Kinder über Rechte im Internet.
Besprechen Sie, was legal ist und was nicht.
Sprechen Sie über die Veröffentlichung persönlicher Daten im Netz.
Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass das Internet nie vergisst.
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht nur die eigenen, sondern auch die
Rechte anderer beachten sollte!
Machen Sie (jüngeren Kindern) klar, dass Downloads nur in Absprache mit
Ihnen (oder nach vorher festgelegten Regeln) erfolgen dürfen.
Überlegen Sie gemeinsam, wer die Strafe bezahlt, wenn es zu einer
Anzeige oder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt.
Zeigen Sie Grenzen auf – strafrechtliche Handlungen dürfen nicht toleriert
werden!
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Ethik und Werte. Besprechen Sie wie
es wäre, selbst Opfer von Belustigung oder von Cyberbullying zu werden.
Falls Ihre Kinder Opfer geworden sind, bewahren Sie Beweismaterial auf.
Fordern Sie die Rechtsverletzer/innen schriftlich auf, sämtliche Daten
(Fotos, Filme etc.) umgehend aus dem Netz zu entfernen.
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Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
MP3 statt Langspielplatte
MP3-Player, Handy, Computer – Jugendliche haben jede Menge
Möglichkeiten, Musikdateien zu speichern und mit sich herumzutragen.
Musik aus dem Netz
Musik gibt es heutzutage im Internet. Einzelne Songs oder ganze Alben
können schnell und unkompliziert von einem Musikportal oder einer
Tauschbörse heruntergeladen werden.
Allerdings sind die Songs in Tauschbörsen in den meisten Fällen nicht von
dem/der Urheber/in freigegeben. Wer beim Musik-Download
Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen.
Wer Musik oder Dateien aus dem Internet herunterlädt oder ins Internet
stellt, sollte die (rechtlichen) Spielregeln kennen und beachten!
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Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Tauschbörsen
Filesharing ...
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... heißt soviel wie „Dateien teilen“: Weitergabe von Musik, Filmen oder
Games innerhalb eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (P2P).
Tauschprogramme heißen z. B. BitTorrent, µTorrent, Vuze oder eMule
Tauschbörsen zu nutzen ist grundsätzlich legal. Ein Verbot des
Downloads besteht, wenn Dateien aus offensichtlich rechtswidrigen
Quellen stammen oder wenn urheberrechtlich geschützte Dateien
weitergegeben werden.
Wer Songs runterlädt, ist meistens gleichzeitig „Uploader“. Die
Musikfiles im sogenannten „Shared Folder“ auf dem heimischen
Rechner werden zur Weitergabe bereitgestellt.
Musikindustrie sucht systematisch Tauschbörsen ab und sucht nach
illegal eingestellten Inhalten. Sehr häufig kommt es zu Anzeigen und
Anklagen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind.
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Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Musikdownloads
Filehoster
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Seit einigen Jahren verlagern sich illegale Downloads von FilesharingDiensten zunehmend auf sogenannte Filehoster (z. B. Rapidshare,
uploaded.to oder netload).
Im Gegensatz zum Filesharing können Filehoster ohne die Installation
weiterer Software genutzt werden.
Beim Herunterladen wird die Datei – anders als bei P2P-Netzwerken –
nicht parallel anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.
In der Grundversion sind Filehoster kostenlos. Gegen Gebühr wird das
Hochladen größerer Dateien und die Nutzung schnellerer
Verbindungen möglich.
Grundsätzlich ist die Nutzung von Filehostern nicht illegal und in
vielerlei Hinsicht praktisch.
Hat der Rechte-Inhaber der Veröffentlichung nicht zugestimmt, ist
sowohl die Veröffentlichung des Direktlinks als auch das Herunterladen
einer solchen Datei illegal.
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Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Runterladen ohne Reinfall
Internetradio
Viele Jugendliche hören Radio über das Internet und speichern ganze
Musiksendungen auf dem Computer. Das ist erlaubt, denn die Musik
wurde „rechtskonform angeboten“.
Lediglich das „öffentlich zugänglich machen“, z. B. auf der eigenen
Webseite, in einem öffentlichen Podcast oder in einer Tauschbörse ist
verboten, bzw. dazu bedarf es der Erlaubnis des/der Urheber/in.
Privatkopien für Freunde oder Bekannte sind bedingt erlaubt.
Legal ist besser
Tipps für den legalen Umgang mit Musik aus dem Netz und konkrete
Hilfestellungen zum Umgang mit Abmahnungen bietet der Info-Flyer
„Mu§ik im Netz – Runterladen ohne Reinfall“, herausgegeben von der
EU-Initiative klicksafe und der Verbraucherzentrale NRW.
Auf www.klicksafe.de steht der kostenlose Flyer als PDF-Download bereit.
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Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Empfehlungen für Eltern
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Klären Sie Ihre Kinder über Urheberrechte und rechtskonformes
Verhalten im Netz auf.
Fragen Sie Ihre Kinder, ob und in welcher Form sie Musik aus dem
Internet herunterladen.
Erläutern Sie Ihrem Kind Ihre Befürchtungen – ohne Tauschbörsen- oder
Filehoster-Nutzer/innen zu kriminalisieren. Haben Sie Verständnis dafür,
wenn Ihre Kinder Musikstücke aus dem Netz herunterladen wollen.
Zeigen Sie Ihrem Kind, wo es legale Musikdownloads gibt und wie teuer
diese sind. Im Internet gibt es auch einige legale Angebote, kostenlos
Musik herunterzuladen.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Kostenfallen. Aktuelle Popsongs
stehen selten zum „kostenlosen“ Download bereit, Skepsis ist
angebracht und Downloads sollten unterbleiben!
Ist es zu einer Abmahnung gekommen, geben Sie die „Unterlassungserklärung“ nicht sofort ab. Prüfen Sie, ob die Forderungen überhaupt
berechtigt sind und holen Sie sich Rechtsbeistand – z. B. bei der
nächsten Verbraucherzentrale.
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Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Schutz vor Schmutz
Wenige Klicks entfernt
Problematische Inhalte wie Pornografie oder Rassismus sind im Netz
oftmals nur wenige Klicks entfernt.
Filtersysteme und Jugendschutzprogramme sollen helfen, Kinder vor
unliebsamen Seiten im Internet zu schützen.
Einen hundertprozentigen technischen Schutz gibt es allerdings nicht.
Filterprogramme
Filterprogramme können auf dem Einzelrechner zu Hause eingerichtet
werden – oder auch beim Provider.
Einige DSL-Anbieter stellen z. B. kostenlose Filtersysteme zur Verfügung.
Auch bei aktuellen Windows-Versionen ist ein entsprechendes Programm
integriert.
Auf dem Markt gibt es viele verschiedene Filterlösungen, häufig in
Kombination mit weiteren Jugendschutzoptionen wie Programm- oder
Zeitsperren.
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Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Funktionen von Filterprogrammen
Redaktionelle Klassifizierung mit Positiv-/Negativlisten:
„Whitelists“ und „Blacklists“ mit Webseiten werden von einer Redaktion
ausgewählt und stets aktualisiert.
Positivliste lässt Seiten zu, die als kindgerecht eingestuft wurden.
Negativliste blockiert jugendschutzrelevante Angebote.
Dabei können nie alle aktuell vorhandenen Internetseiten erfasst werden.
Automatische Klassifizierung
Keyword-Blocking: Sobald eine Seite bestimmte Begriffe wie z.B.
„Sex“, „Porno“ enthält, kann sie nicht aufgerufen werden. Problem des
„Overblocking“ (z. B. „Staatsexamen“).
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Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Filterprogramme – Weitere Funktionen
Benutzerkonten
Viele Programme können neben dem Zugriff auf das Web auch die
gesamte Computernutzung beschränken.
Ein „Administrator“ legt über Benutzerkonten fest, welches
Familienmitglied wie viele Stunden täglich den Rechner nutzen darf und
welche Programme oder Laufwerke dabei genutzt werden können.
Internet-Browser einstellen
Bei Firefox, Internet Explorer, Chrome und Co. können ebenfalls
Filterregelungen mit verschiedenen Sicherheitsstufen eingestellt werden.
Verlaufsprotokolle (History / Chronik) zeigen, welche Seiten angesteuert
wurden. Diese Liste kann allerdings nach dem Surfen gelöscht werden.
Strengere Kontrolle gibt es durch die „Protokollliste“ in den meisten
gängigen Filterprogrammen.
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Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Filtersoftware vs. Jugendschutzprogramme
Neben Filterprogrammen gibt es Jugendschutzprogramme. Diese müssen
ganz bestimmte Kriterien erfüllen, um offiziell von der Kommission für
Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM – www.kjm-online.de)
anerkannt zu werden, z. B.
• Nutzerautonomie
• altersdifferenzierter Zugang zum Internet
Jugendschutzprogramme „wachsen“ also mit dem Alter des Nutzers mit.
Hierbei arbeiten Jugendschutzprogramme mit einer Selbstklassifizierung
der Webseiten-Anbieter (das sogenannte age.de xml-Label).
Anfang 2012 hat die KJM erstmals zwei Jugendschutzprogramme unter
Auflagen anerkannt (siehe www.sicher-online-gehen.de unter „Jugendschutzsoftware“).
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Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Empfehlungen für Eltern
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Die Kombination aus technischen Maßnahmen und erzieherischen
Mitteln – abgestimmt auf das Alter der Kinder – bietet am ehesten
Sicherheit. Eine Garantie für sicheres Surfen gibt es dennoch nicht.
Begleiten Sie Ihr Kind. Jüngere Kinder brauchen besonderen Schutz
und Eltern sind dabei der beste Filter! Ältere Kinder brauchen größere
Spielräume, auch im Internet. Ein Jugendschutzfilter macht Sinn, denn
Sie können (und sollten) das Kind nicht ständig beaufsichtigen.
Treffen Sie klare Verabredungen und geben Sie klare Regeln vor. Dies
sowohl hinsichtlich der Dauer der Nutzung als auch der Surfziele Ihrer
Kinder.
Erstellen Sie im Webbrowser eine Positivliste mit den Lieblingsseiten
der Kinder.
Stellen Sie bei Bedarf weitere Sicherheitsvorkehrungen (Zeitsperren)
ein und erstellen Sie für Ihr Kind ein gesondertes Benutzerkonto mit
eingeschränkten Rechten.
Mehr Informationen zu Filterprogrammen und anderer Jugendschutzsoftware finden Sie auf www.klicksafe.de/jugendschutzfilter.
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Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Orientierung im Internet
Das Internet besteht aus Milliarden von Seiten und täglich kommen
schätzungsweise eine Million neue Seiten hinzu. Um in dieser Fülle an
Informationen nicht die Orientierung zu verlieren gibt es spezielle
Suchwerkzeuge.
Allgemeine Suchmaschinen ...
... durchsuchen das Web ständig nach neuen Informationen und speichern
diese in Datenbanken ab. Gesucht wird bei einer Anfrage also nicht im
gesamten Netz, sondern in dieser Datenbank.
Die Rangfolge (Ranking) der Ergebnisse ergibt sich aus einer Reihe von
Faktoren, die von Suchmaschine zu Suchmaschine unterschiedlich
bewertet werden.
Werbung in Suchmaschinen ist nicht immer als solche gekennzeichnet, sie
kann sich auch in der ganz normalen Ergebnisliste verstecken.
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Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Orientierung im Internet
Web-Kataloge
Webseiten zu einem bestimmten Sachgebiet werden von einer Redaktion
erfasst und zu einer Linkliste zusammengestellt. Yahoo betreibt z. B. einen
bekannten Web-Katalog mit Zusatzinfos zu jeder gelisteten Seite.
Metasuchmaschinen ...
... starten eine parallele Suche in mehreren Suchmaschinen und führen die
Ergebnisse dann in einer Liste zusammen (z. B. Ixquick.com).
Suchmaschinen für Kinder
Darin werden nur Links aufgelistet, die auf Seiten mit kindgerechtem bzw.
unproblematischem Inhalt verweisen. Diese Spezialsuchmaschinen
durchsuchen nicht das gesamte Internet, sondern eine redaktionell
erstellte Liste von Seiten, die regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.
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Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Risiken der Suchmaschinen
Wer (online) sucht, der findet.
Neben wertvollen Informationen und guten Unterhaltungsangeboten sind
auch viele zweifelhafte, jugendgefährdende und sogar kriminelle Inhalte
nur einen Suchbegriff entfernt.
Wenn plötzlich Bilder auf dem Monitor erscheinen, die Kinder nicht
verstehen (z. B. brutale oder sexualisierte Fotos), können Kinder verstört
und verängstigt reagieren.
Kinder und Jugendliche können ganz ungewollt auf problematische Seiten
stoßen, z. B. wenn sie sich bei der Eingabe eines Suchwortes vertippen
oder nach einem doppeldeutigen Begriff suchen (z. B. „Stute“).
Jugendschutz durch Ausschluss problematischer Seiten
Alle gängigen Suchmaschinen bieten inzwischen die Möglichkeit an, einen
Jugendschutz- oder Familienfilter zu aktivieren, der problematische
Ergebnisse ausblendet.
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Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Empfehlungen für Eltern
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Richten Sie bei kleineren Kindern eine spezielle Suchmaschine für
Kinder als Startseite ein und installieren Sie ein Jugendschutzprogramm!
Aktivieren Sie den Jugendschutz- bzw. Familienfilter in den
„Einstellungen“ Ihrer Suchmaschine.
Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind auf die Suche nach
Wissenswertem. Üben Sie gemeinsam das Formulieren von
Suchbegriffen. Die gefundenen Seiten können bewertet werden und bei
Gefallen als Lesezeichen gespeichert werden.
Suchmaschinen sind für Kinder und Jugendliche eine „Sprungschanze“
in die Welt. Das übt auf manche Kinder eine enorme Faszination aus.
Haben Sie Verständnis dafür, aber schützen Sie Ihre Kinder vor zu viel
Neugierde und bleiben Sie Ansprechpartner/in.
Besprechen Sie Verhaltensregeln für den Fall, das problematische
Seiten „erscheinen“ (z. B. sofort aufstehen und Eltern holen). Viele
Suchmaschinen haben einen Service eingerichtet, bei dem man diese
zweifelhaften Seiten melden kann. Beschwerden können auch bei
jugendschutz.net eingereicht werden.
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Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise
Mobile Endgeräte
Moderne Handys vereinen viele Funktionen in einem Gerät:
Telefon, SMS, Foto- und Videokamera, MP3-Player, Radio, TV, Internet,
Bluetooth, Spielkonsole, GPS-Navigation, Wecker, Kalender, Datenspeicher, ...
Fast alle Jugendlichen haben ein eigenes Handy:
Laut JIM-Studie 2012 besitzen 96 % der 12- bis 19-Jährigen ein Handy
(Vergleichswert 1998: 8 %).
JIM-Studie: „Handy ist multimediafähige, mobile Plattform“:
„Klassische“ Funktionen wie „Telefonieren“ oder „SMS“ werden jedoch weiterhin
am meisten genutzt (Kommunikation).
Auch für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gehört ein Handy zunehmend zum
Alltag. Knapp die Hälfte dieser Altersgruppe hat ein eigenes Handy (vgl. KIMStudie 2012)
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Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise
Bedeutung des Handys für Lebenswelt
Handy hat im Alltag Heranwachsender zentrale
Funktionen:
Sicherheit / Organisation / Beziehung / Identität / Unterhaltung /
Information / Transaktion / Empowerment / Sozialisation
(vgl. Prof. Nicola Döring)
Heranwachsende müssen lernen, verantwortungsvoll
und kompetent mit dem Handy umzugehen!
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Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise
Blick in die Zukunft
Mit der fortschreitenden Verbreitung der Smartphones
werden immer mehr Jugendliche einen „Mini-Computer“
mit sich tragen, bei dem GPS, mobiles Internet und
App-Nutzung Standard sind.
Vor allem die Kombination aus Handy, Internet und dem
ortsunabhängigen Zugriff auf Soziale Netzwerke ist für
Jugendliche attraktiv.
Es ist wahrscheinlich, dass dieser Trend langfristig auch
zu einem geänderten Kommunikationsverhalten in der
Peergroup führen wird.
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Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise
Empfehlungen für Eltern
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Erinnern Sie sich an eigene Erfahrungen, die Sie beim Aufwachsen mit
Medien gesammelt haben und daran, welche Faszination Medien in
Ihrer Jugend hatten und welche Auseinandersetzungen es vielleicht
mit Ihren Eltern gab.
Tauschen Sie sich mit Ihrem Kind über die Bedeutung von Medien aus.
Interessieren Sie sich für die Handynutzung Ihres Kindes.
Entdecken Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, welche technischen
Möglichkeiten ein Handy hat. Lassen Sie sich die Technik ggf. von
Ihrem Kind erklären.
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Die Qual der Wahl: Das richtige Handy und der passende Tarif
Braucht mein Kind ein Handy?
Es gibt kein geregeltes Einstiegsalter.
Viele Kinder bekommen mit ca. 10 Jahren zum Wechsel auf eine
weiterführende Schule ihr erstes Handy (vgl. KIM-Studie 2012).
„Aber alle in meiner Klasse haben ein Handy!“
Kinder und Jugendliche sind einem Konsumdruck ausgesetzt.
Ständig neue Handymodelle auf dem Markt.
Viele Kinder und Jugendliche möchten aktuelle Handymodelle nutzen.
Inzwischen sind auch spezielle Kinder- und Jugendhandys auf dem Markt.
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Die Qual der Wahl: Das richtige Handy und der passende Tarif
Konsumverhalten
Prepaid oder Vertrag?
Mit Prepaidkarten lassen sich die Kosten gut kontrollieren.
Verträge dürfen erst ab 18 Jahren abgeschlossen werden.
Umgang mit Handy übt Konsumverhalten.
Für Heranwachsende häufig die erste Form des bargeldlosen Bezahlens.
Vorsicht Schuldenfalle!
Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich junge Handynutzer/innen
verschulden.
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Die Qual der Wahl: Das richtige Handy und der passende Tarif
Empfehlungen für Eltern
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Stellen Sie sich die Frage, ob ein Grundschulkind ein Handy braucht.
Beziehen Sie Kinder in die Entscheidung ein, ob ein Handy bzw.
welches Modell angeschafft werden soll (Für und Wider besprechen).
Tarif und Netzanbieter müssen zum Telefonierverhalten passen.
Nutzen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Tarifrechner. Erkundigen
Sie sich auch nach speziellen Kinder-, Teen- und Jugendschutztarifen.
Vereinbaren Sie bei Anschaffung eines Handys gleich zu Beginn klare
Regelungen zur Nutzung. Vor allem bei internetfähigen Handys sollten
klare Absprachen getroffen werden.
Nutzen Sie das Handy, um mit Ihrem Kind den Umgang mit Geld zu
üben. Wenn Sie die Handykosten Ihres Kindes übernehmen, dann
beteiligen Sie Ihr Kind zumindest anteilig an den Ausgaben, damit es
lernt, eigenverantwortlich mit seinem Taschengeld umzugehen.
Links zu Tarifrechnern finden sich auf www.handysektor.de.
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Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co.
Teurer Spaß
Premium-SMS
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Verschiedene Dienste, die über eine SMS bestellt und abgerechnet
werden (z. B. Klingeltöne, Logos, Handy-Games, Chats, Flirtlines oder
Gewinnspiele).
Die Nummern für eine Premium-SMS sind fünfstellig und reichen von
11111 bis 99999.
Nutzer erhält SMS-Hinweis auf Kosten des jeweiligen Angebots.
Mehrwertdienste
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Anrufe bei Auskunft oder einer kostenpflichtigen Hotline (häufig genutzte
Nummern beginnen mit 118, 0137, 0180 oder 0900).
Anrufe bei einem Premium-Dienst können bis zu 3 € pro Minute kosten!
(Ansage der Kosten zu Beginn des Gesprächs).
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Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co.
Abo-Falle
Ungewolltes Abonnement
Beim Bestellen von Klingeltönen, Logos oder Spielen über eine PremiumSMS kann ungewollt ein Abo abgeschlossen werden.
Verhaltenskodex von deutschen Klingeltonanbietern.
Einheitliche SMS-Befehle zur Verwaltung und Kündigung von Abos:
- “STATUS” - Liefert eine Liste der aktiven Abo-Dienste, die über diese
Kurzwahl bestellt wurden.
- “STOP Dienstname” - Beendet einen Abo-Dienst.
- “STOP ALLE” - Beendet alle Abonnements (dieser Kurzwahl).
- “INFO” - Inländische Anschrift des Abo-Anbieters.
Vorsicht bei Lockanrufen! Nicht zurückrufen bei
unbekannten Nummern. Ggf. Vorfall melden!
Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co.
Apps
Jugendliche, die ein Smartphone besitzen, sollten sich
auch mit dem Thema „Apps“ auseinandersetzen.
Diese kleinen Programme lassen sich (häufig kostenfrei)
für das jeweilige Betriebssystem des eigenen
Smartphones aus dem Internet herunterladen.
Von Spielen über Apps für die Nutzung Sozialer
Netzwerke ist hier alles vorhanden.
Bei Apps sollte man vor allem darauf achten, welche
Zugriffsrechte den Anwendungen eingeräumt werden.
Viele kostenfreie Apps blenden zudem Werbung ein.
Teilweise führen diese zu Angeboten mit Abo-Fallen.
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Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co.
Empfehlungen für Eltern
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Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Kostenfallen bei der Handynutzung.
Auch Apps können in die Abzockfalle führen (z. B. über integrierte WerbeBanner). Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es vorsichtig sein soll bei der
Installation von Apps, bei Bestellungen per SMS oder im Internet und Sie
im Zweifelsfall fragt.
Lesen Sie mit Ihrem Kind zusammen einmal das „Kleingedruckte“ in einer
Werbung für Klingeltöne und versuchen Sie, es gemeinsam zu verstehen.
Sperren Sie in Absprache mit Ihrem Kind den Versand von Premium-SMS
und die Nutzung von Sonderrufnummern beim Mobilfunkanbieter.
Im Zweifelsfall können Sie Gebühren bei Prepaid-Angeboten zurück
verlangen, bzw. bei festen Verträgen erst gar nicht bezahlen.
Hilfe bei Auseinandersetzungen mit einem Anbieter oder bei
unberechtigten Forderungen bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale.
Melden Sie den Missbrauch von Rufnummern (z. B. Lockanrufe,
unlautere Werbung) bei der Bundesnetzagentur:
[email protected] oder Tel.: 0291 9955 206.
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Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos
Problematische Videos
Mobiler Videoplayer
Leistungsfähigkeit moderner Handys ermöglicht Abspielen von Videos in
immer besserer Qualität.
Durch kostenlose Schnittstellen (z. B. Bluetooth, Speicherkarte,
Datenkabel, Internetverbindung) wird es leichter, Videos und Fotos
weiterzugeben oder von einem Computer zu übertragen.
So landen viele Filme aus dem Internet auf dem Mobiltelefon und machen
von dort aus die Runde.
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Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos
Problematische Videos
Gewaltvideos und pornografische Videos
Seit ca. 2005 häufen sich die Berichte in der Presse, dass problematische
Videos von Schüler/innen getauscht wurden.
Viele Gewaltvideos zeigen reale Aufnahmen von Enthauptungen, Tötungen
(Snuff), Folter oder Vergewaltigungen und stammen teilweise aus
Kriegsgebieten.
Auch Videos mit harter Pornografie werden zunehmend über das Handy
verbreitet.
Verschiedene Studien wie auch die JIM-Studie belegen, dass die
Verbreitung jugendgefährdender Inhalte über das Handy keine
Randerscheinung darstellt. Einem Großteil der Jugendlichen ist bekannt,
dass derartige Videos kursieren. Der Besitz und der Konsum der Videos hat
bei Jungen eine größere Bedeutung als bei Mädchen (vgl. JIM-Studie 2012).
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Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos
Gefahren
Verstörende Wirkung
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Gefahr der Verstörung, seelischen Verletzung, Angst, Traumatisierung,
...
Dabei müssen Videos nicht zwingend den Weg auf das eigene Handy
finden, sondern können auch auf dem Handy eines Mitschülers oder
einer Mitschülerin angeschaut werden.
Mögliche Motive der Jugendlichen: Mutprobe, Neugierde, Grenzen
austesten, …
Rechtslage
Den meisten Jugendlichen ist nicht klar, dass die Weitergabe von
Gewaltdarstellungen oder Pornografie an Minderjährige verboten ist. Hier
kommen vor allem § 131 Abs. 1 StGB (Gewaltdarstellung) und § 184
Abs. 1 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften) zum Tragen.
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Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos
Empfehlungen für Eltern
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Interessieren Sie sich dafür, welche Inhalte Ihre Kinder auf dem Handy
gespeichert haben.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über ihre eigenen Befürchtungen in
punkto Gewaltvideos.
Informieren Sie Ihr Kind darüber, dass die Verbreitung von Gewalt- und
Pornovideos eine Straftat ist. Fordern Sie es auf, sich daran nicht zu
beteiligen.
Vorsicht beim Stöbern in fremden Handys! Das heimliche Durchsuchen
des Handys Ihres Kindes kann zum Vertrauensbruch führen.
Machen Sie sich bewusst, dass beim Thema Gewaltvideos und
Pornografie viele grundlegende Erziehungsfragen berührt werden
(z. B. Moralvorstellungen, Umgang miteinander, Respekt und Würde,
Sexualität). Das Handy kann ein Aufhänger sein, um mit
Heranwachsenden über diese Themen zu sprechen.
Vertreten Sie eine klare Haltung zum Thema. Verherrlichung und
Verharmlosung von Gewalt ist kein Spaß!
Vereinbaren Sie bei Anschaffung eines Handys gleich zu Beginn klare
Regelungen zur Nutzung, vor allem bei internetfähigen Handys.
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Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying
Ausgangslage
Funktionsvielfalt macht das Handy (und auch das Internet) zu einem
mächtigen Instrument, das auch missbraucht werden kann:
Peinliche Situationen oder Schlägereien werden gefilmt und verbreitet,
beleidigende Nachrichten verschickt oder Mitschüler/innen über eine OnlineCommunity gezielt fertig gemacht. Die Themen Gewalt und Mobbing sind
nicht neu – die Formen und das Ausmaß allerdings schon.
Happy Slapping / „Fröhliches Zuschlagen”
Begriff hat sich für grundlose Prügeleien und gewalttätige Übergriffe
eingebürgert, die mit dem Handy gefilmt und dann unter Missachtung von
Persönlichkeitsrechten ins Internet gestellt oder von Handy zu Handy
getauscht werden.
Das Filmen von Gewalttaten ist eine Straftat
Das gilt auch für heimliche Aufnahmen in geschützten Räumen, zum Beispiel
in der Umkleidekabine oder auf der Schultoilette.
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Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying
Cybermobbing, Cyberbullying
Mobbing auf elektronischen Wegen
Das Opfer wird über einen längeren Zeitraum verleumdet, bedroht,
belästigt oder schikaniert durch Bilder und Videos, SMS, Instant
Messenger, Online-Communities und andere Medien. Betroffen sind vor
allem Jugendliche, aber auch Lehrer/innen und andere Erwachsene.
Cybermobbing geschieht meistens anonym
Angst und Verunsicherung bei Schüler/innen, die zum Beispiel alle
Mitschüler/innen verdächtigen. Täter/innen müssen bei anonymer Form
des Mobbings ihre Opfer nicht ansehen und „trauen“ sich dadurch mehr.
Durch Nutzung von Handy und Internet können Mobbingopfer auch
außerhalb der Schule und in ihren privaten Räumen „erreicht“ werden.
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Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying
Umgang mit Gewalt
Gewalt fängt nicht auf dem Handy oder im Internet an, ...
... sondern ist heute Bestandteil jugendlicher Lebenswelten – sei es in den
Medien, in der Familie oder im Freundeskreis.
Mobbing ist vor allem in Schulen kein neues Problem.
Die neuen Formen des Cyberbullying sind oftmals schwerer zu erkennen.
Umso wichtiger ist es hinzusehen und zu handeln, denn Mobbingopfer
brauchen Hilfe.
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Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying
Umgang mit Gewalt
Jugendliche sollten eine Haltung entwickeln, um mit
problematischen Inhalten umzugehen.
Respekt im Umgang miteinander. Ab wann werden Grenzen
überschritten? Was verletzt andere Menschen?
Problematik rund ums Handy kann ein Aufhänger sein, über grundlegende
Werte und moralisch richtiges Verhalten zu sprechen.
Rechtslage
Einige Straftatbestände im Bereich Happy Slapping und Cyberbullying:
§ 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen), § 185 (Beleidigung), § 186 (üble Nachrede), § 187
(Verleumdung) oder § 241 (Androhung von Gewalt).
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Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying
Empfehlungen für Eltern
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Haben Sie ein offenes Ohr für Probleme Ihres Kindes.
Mobbingopfer brauchen Hilfe!
Setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Thema in der Schule Ihres
Kindes offen angegangen wird. Tauschen Sie sich diesbezüglich mit
anderen Eltern aus.
Sorgen Sie für ein respektvolles und wertschätzendes Klima.
Erarbeiten Sie mit Ihrem Kind gemeinsame Regeln und
Umgangsformen.
Seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst, wenn Sie von Ihrem Kind
Zivilcourage fordern. Der Griff zur Handy-Kamera ist in brenzligen
Situationen auch für Erwachsene leider oft näher als das Eingreifen.
Informieren Sie Ihr Kind darüber, welche Straftatbestände es im
Bereich Medienmobbing gibt, und fordern Sie es auf, sich daran nicht
zu beteiligen.
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Jugendschutz und Datensicherheit – Was ist beim Handy zu beachten?
Jugendschutz
Mobiles Internet wird attraktiver (z. B. über LTE, UMTS, WLAN)
Portale der Mobilfunkbetreiber bieten zum größten Teil unproblematische
Informationen und Unterhaltung, aber auch Zugang zu verschiedenen
Sex-Angeboten.
Eltern können für das Handy ihres Kindes eine Sperre für Inhalte „ab 16“
einrichten.
Über Mini-Browser im Handy besteht auch freier Zugang ins Internet.
Dort finden sich jugendgefährdende oder illegale Inhalte wie Pornografie,
Gewaltverherrlichung und Rassismus.
Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche diese Seiten vom Handy
aus ansteuern, hilft derzeit nur eine komplette Sperre des InternetZugangs beim Provider.
Beim Mobilfunkanbieter lässt sich u. a. auch Nutzung von
Mehrwertdiensten sperren.
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Jugendschutz und Datensicherheit – Was ist beim Handy zu beachten?
Einstellungen am Handy
Auch am Mobiltelefon selbst können (je nach Gerätetyp)
Sicherheitseinstellungen vorgenommen werden, z. B.:
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Sicherung des Browsers durch ein Passwort
Deaktivierung bzw. Passwortschutz der Bluetooth-Schnittstelle
Einschränkung des Rufnummernkreises
Auf Handys sind wichtige und persönliche Daten
gespeichert. Diese sollten bestmöglich geschützt werden.
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Nutzung der PIN-Abfrage der SIM-Karte beim Einschalten des Geräts.
Remote-Sperre kann gestohlenes Handy durch eine SMS an eigene
Nummer schützen.
Apps können Viren oder Werbe-Einblendungen mit Links auf AbzockAngebote enthalten oder persönliche Daten aus dem Smartphone auslesen
und weitergeben. Dies sollte ebenfalls beachtet werden.
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Jugendschutz und Datensicherheit – Was ist beim Handy zu beachten?
Empfehlungen für Eltern
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Informieren Sie sich über die möglichen Jugendschutzeinstellungen,
die bei Ihrem Mobilfunkanbieter vorgenommen werden können, und
richten Sie für das Handy Ihres Kindes die Sperren und
Beschränkungen ein, die Sie für angemessen halten.
Setzen Sie sich mit dem Handymodell Ihres Kindes auseinander und
nehmen Sie am Gerät selbst die Jugendschutzeinstellungen vor, die
Sie für angemessen halten.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Vorkehrungen zum
Jugendschutz, die Sie getroffen haben, und erklären Sie diese, bzw.
beziehen Sie Ihr Kind je nach Alter in die Entscheidung mit ein.
Wägen Sie jeweils ab, ob die Sperre bestimmter Dienste sinnvoll ist,
oder ob dadurch die Nutzungsmöglichkeiten des Handys für Ihr Kind
zu stark eingeschränkt werden.
Machen Sie sich bewusst, dass ein technischer Jugendschutz bzw. die
Einrichtung von Sperren nie ein hundertprozentiger Schutz sein kann.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Kind über mögliche Risiken und über
eine sinnvolle Handynutzung.
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Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden
Strahlung vermeiden!
Beim Mobilfunk werden elektromagnetische Wellen
zwischen Handys und Sendestationen hin und her
gefunkt. Die Strahlung trifft dabei auch auf den Körper.
Seit Start des Mobilfunks gibt es wissenschaftliche Untersuchungen
darüber, ob die Strahlung dem Menschen schadet. Eine endgültige
Antwort darauf wurde allerdings noch nicht gefunden.
Devise vom Bundesamt für Strahlenschutz:
So wenig Strahlung wie möglich!
Vor allem Kinder und Jugendliche sollten vor zu viel Strahlung besonders
geschützt werden, weil sie sich noch in der körperlichen
Entwicklungsphase befinden.
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Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden
Verhaltenstipps
- Bei längeren Gesprächen: Headset oder Festnetz
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benutzen.
SMS schicken.
Erst nach Verbindungsaufbau Handy ans Ohr halten.
Auf guten Empfang achten (schlechter Empfang =
mehr Leistung beim Senden).
Im Auto Außenantenne benutzen oder zumindest
Fenster auf.
Handys mit SAR-Wert unter 0,6 Watt / kg nutzen.
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Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden
SAR-Wert
SAR-Wert eines Handys gibt an, wie viel
Strahlenbelastung von dem Gerät ausgeht.
SAR = Spezifische Absorptionsrate
Gemessen wird dabei, wie viel Energie aus der Handystrahlung vom
menschlichen Körper aufgenommen wird. Je höher der SAR-Wert ist,
desto mehr Strahlungsleistung wird beim Telefonieren im Kopf absorbiert.
Gemessen wird der SAR-Wert in Watt pro Kilogramm.
Strahlungsarme Handys ≤ 0,6 W/kg
In Deutschland und der gesamten Europäischen Union gilt für Handys der
obere Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm. Als strahlungsarm gelten
Handys, deren SAR-Wert bei höchstens 0,6 Watt pro Kilogramm (W/kg)
liegt.
Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden
Empfehlungen für Eltern
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Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Handystrahlung und die
Verhaltenstipps, um Strahlenbelastung zu vermeiden.
Achten Sie bei der Anschaffung eines Handys auf den SAR-Wert und
wählen Sie ein strahlungsarmes Gerät (SAR-Wert unter 0,6 W/kg).
Achten Sie darauf, dass Heranwachsende sich möglichst wenig
Strahlung aussetzen. Stellen Sie sich die Frage, ob Ihr Kind
überhaupt ein Handy braucht.
Informieren Sie sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu
gesundheitlichen Risiken durch Strahlenbelastung.
Beschäftigen Sie sich zusammen mit Ihrem Kind mit der Technik von
Mobilfunknetzen, damit es versteht, warum ein Handy Strahlung
aussendet, um zu funktionieren.
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Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy?
Kommunikationsexplosion
Die Möglichkeiten zur Kommunikation sind in den
letzten Jahren regelrecht explodiert.
Jugendliche sind heute sehr stark vernetzt, z. B. über Kontakte im Handy,
Mailadressen und eine lange Freundesliste bei Facebook.
Handy als tragbarer Mini-Computer wird immer mehr zur Schnittstelle der
Kommunikation.
Trend wird verstärkt durch den Umstand, dass heute
Internetanwendungen auf dem Handy zur Verfügung stehen
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Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy?
Neue Generation
Eltern wissen oft nicht, welche Welt sich hinter den
Handydisplays ihrer Kinder verbirgt.
Über das Handy ist die Peergroup ständig und überall verfügbar, die
gespeicherten Inhalte und der Look des Handys sind Ausdruck der
Persönlichkeit.
Die jetzige Generation der Heranwachsenden ist die erste Generation, die
wie selbstverständlich mit Handy und Computer aufwächst. Sie ist es, die
in Zukunft die Regeln für das mediale Miteinander bestimmt.
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Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy?
Handy-Etikette
Umgangsformen zur Nutzung von Handys im Alltag.
Es gilt z. B. als unhöflich, in öffentlichen Verkehrsmitteln allzu laut zu
telefonieren, in einer ruhigen bzw. konzentrierten Umgebung (Bibliothek,
Kino) durch lautes und unpassendes Handyklingeln aufzufallen oder bei
einem Treffen zu zweit oder im kleinen Kreis ständig aufs Handy zu schauen
oder Anrufe anzunehmen.
Diese Umgangsformen bieten Konfliktstoff für grundsätzliche
Erziehungsfragen.
Helicopter Parenting
Eltern haben heute viele technische Möglichkeiten, ihr Kind über das Handy
zu kontrollieren: regelmäßige Anrufe, heimliches Überprüfen der
gespeicherten Inhalte oder neuerdings auch Ortungsdienste. Das funktioniert
entweder durch einen im Handy eingebauten GPS-Chip oder durch die
Lokalisierung vom Netzbetreiber. Die Angst um ihre Kinder und der Wunsch
nach Sicherheit schlägt bei manchen Eltern allerdings in eine Art Zwang um,
ihre Kinder ständig und immer kontrollieren zu müssen (Helicopter Parenting).
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Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy?
Empfehlungen für Eltern
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Begleiten Sie die Handynutzung Ihres Kindes mit wachsamen Augen.
Schaffen Sie immer wieder handyfreie Zonen. Bieten Sie Ihrem Kind
Alternativen zur Mediennutzung.
Regen Sie Ihr Kind zur Reflektion an, sich mit der eigenen Handy- und
Mediennutzung kritisch auseinander zu setzen.
Versuchen Sie, sich in Ihr Kind hineinzuversetzen und zu verstehen,
welche Bedürfnisse es durch Medien befriedigt.
Reflektieren Sie Ihren eigenen Umgang mit dem Handy und Ihre
eigene Mediennutzung.
Vermitteln Sie Ihrem Kind Umgangsformen beim Gebrauch von
Handys im Alltag. Seien Sie hier Vorbild.
Versuchen Sie, zwischen den Polen „Ich bringe meinem Kind
Vertrauen entgegen“ und „Ich kontrolliere mein Kind“ eine
angemessene Balance zu finden.
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Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt!
Kreative Möglichkeiten
Handys sind mediale Alleskönner
Bei all den verschiedenen Problemlagen gerät leicht aus dem Blick, dass
Handys vielfältige kreative Möglichkeiten bieten: Foto- und Videokamera,
Tonrekorder, MP3-Player und Co. Die Geräte können sehr gut zum
Erstellen von Kurzfilmen, Fotostorys, Toncollagen oder kleinen Berichten
genutzt werden.
Kreative Videos drehen
In vielen Handys steckt eine Videokamera und mit einem kostenlosen
Programm wird jeder Computer zum Schnittplatz (z. B. Windows Movie
Maker). Es war noch nie so einfach wie heute, eigene Filme zu drehen.
Besonders kreative Handyvideos von Schüler/innen werden alljährlich
beim Wettbewerb „Ohrenblick mal!“ ausgezeichnet und vorgestellt.
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Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt!
Auseinandersetzung mit der Lebenswelt
Eigene Bildergeschichten
Die Entwicklung der Handykameras bieten auch Kindern und Jugendlichen
immer vielfältigere Möglichkeiten Fotos zu machen – vom schnellen
Schnappschuss, über die Fotostory bis zum komponierten Bild.
Nachwuchsjournalist/innen können auch Fotos für die Schulzeitung
machen oder das Handy für Tonaufnahmen bei Interviews nutzen.
Klingeltöne und Logos selber machen
“Achtung hier spricht Papa – wo steckst du denn schon wieder?” Viele
Handys haben die Möglichkeit, eigene Töne aufzunehmen. Klingeltöne
können auch am eigenen Computer gemischt und z. B. als MP3 auf das
Handy überspielt werden. Auch die Logos, die auf dem Display des
Handys zu sehen sind, können selbst gestaltet werden.
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Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt!
Medienkompetenz
Über das Handy ergeben sich viele Chancen, selbst
Medieninhalte zu gestalten.
Heranwachsende können dadurch lernen, die
vielfältigen Möglichkeiten dieser Geräte kompetent
und kreativ zu nutzen.
Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt!
Empfehlungen für Eltern
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Nutzen Sie das Handy gemeinsam mit Ihrem Kind für kreative
Medienproduktionen (z. B. Fotos, Filme, Klingeltöne).
Setzen Sie sich im Rahmen dieser Produktionen gemeinsam mit Ihrem
Kind ganz praxisorientiert mit rechtlichen Fragen (Urheberrecht,
Persönlichkeitsrechte) auseinander.
Unterstützen Sie die Kompetenzen Ihres Kindes, und fordern Sie es
zum Beispiel auf, bei der Familienfeier Fotos oder Videos mit dem
Handy zu drehen.
Ermutigen Sie Ihr Kind, sich mit eigenen Medienproduktionen an
öffentlichen Diskussionen zu beteiligen und seine/ihre Interessen zu
artikulieren.
Nutzen Sie “hausgemachte” Medienproduktionen, um Ihrem Kind die
Funktionsweise und die Strukturen der professionellen Medien zu
erklären.
Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
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