Powerpointpräsentation hier

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Univ. Prof. Dr. Andreas Scheil
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Christoph-Probst-Platz, Innrain 52
6020 Innsbruck
„Kriminalität von AusländerInnen:
Was wissen wir wirklich?“
Vortragsabend // FeindbildAsylwerberIn
Amnesty International Gruppe 13
in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Innsbruck
22.04.2009
Univ. Prof. Dr. Andreas Scheil
Empirische Daten und kriminologische Forschungen sind spärlich in
Österreich trotz wiederholtem Interesse am Thema
1. Frühe 60er Jahre: Gastarbeiter – Kulturkonflikt durch mobile Arbeiter
2. Frühe 70er Jahre: Wirtschaftskrise durch Ölpreisschock, Kriminalitätsrisiko
arbeitsloser Gastarbeiter - soziale Mangellage
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3. Öffnung der Ostgrenzen 1989: „Sozialschmarotzertum“ durch „neue Arme“
(Kriminaltouristen) und wirtschaftliche Konkurrenz durch „neue Reiche“ aus
dem Osten Europas (OK) – soziale Überlegenheit der Fremden und
Gefährdung der legalen Wirtschaft (Mobilität, freier Kapitalfluss,
funktionierende ethnische Netzwerke, hohe Gewaltbereitschaft kraft
militärischer Disziplin)
Seit 1989 ist „Ausländerkriminalität“ ein zentrales Thema der
Sicherheitsberichte der Bundesregierung über die Innere Sicherheit in
Österreich
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4. Sicherheitsbericht 2007 - nur registrierte Kriminalität (Hellfeld)
Die Staatsbürgerschaft ist der alleinige Anknüpfungspunkt für die Eigenschaft
„Ausländer“. Soziodemografische Daten wie gesellschaftlicher Status,
Bildungsniveau, Maß an Integration werden nicht erhoben, auch darunter
leidet die empirische Forschung zu diesem Thema.
Der „kriminelle Ausländer“ im Sicherheitsbericht kann daher ein rumänischer
Berufseinbrecher sein, der für eine Woche Österreich heimgesucht hat; oder
aber auch ein sozial bestens integrierter deutscher Gastprofessor, der auf
seinem Weg zur Universität in der Museumstraße mit seinem Fahrrad einen
Fußgänger verletzt hat.
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Dieser Mangel an Information erschwert – und darum geht es ja vor allem
beim Thema „Ausländerkriminalität“ – den Vergleich der
„Kriminalitätsbelastung“ der Ausländer mit der „Kriminalitätsbelastung“ der
Österreicher.
„Kriminalitätsbelastung“: Anteil an den von der Kriminalpolizei geklärten
Straftaten bzw an den von den Gerichten Verurteilten im Verhältnis zur
registrierten Wohnbevölkerung.
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A. „Verzerrungsfaktoren“ beim Vergleich mit Österreichern:
a. Straftaten, die vor allem (nur) von Ausländern begangen werden (können) –
Urkundendelikte; Erschleichung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels(§ 119
Fremdenpolizeigesetz)
b. Viele ausländische Personen halten sich nur vorübergehend (Touristen)
oder illegal und daher unregistriert in Österreich auf (Schätzung 500.000
Menschen) – sie fehlen als Bezugsgröße und erhöhen damit die
Kriminalitätsbelastung der Ausländer: 1/3 der Mehrbelastung der Ausländer
wird darauf zurückgeführt
c. Höhere Anzeigebereitschaft und höhere polizeiliche Kontrolldichte
gegenüber Ausländern (Diebstahl, Suchtmitteldelikte, Urkundendelikte etc)
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d. Unterschiedliche soziodemographische Struktur
Ausländer sind im Vergleich zu Inländern in höherem Maße:
jung und männlich; sie leben in Ballungsräumen und sind sozial deutlich
schlechter gestellt - Nicht-EU-Ausländer: armutsgefährdet 30 % vs. 11 %
Inländer, akute Armut: 18 % vs. 4 % Inländer; Strafentlassene: 50 % Ausländer
keinen Pflichtschulabschluss vs. 18 % Inländer; 50 % der Ausländer fallen in
das unterste Einkommenszehntel.
All das sind kriminalitätsfördernde Faktoren. Beim Vergleich mit Inländern, die
dieselben Eigenschaften aufweisen, halbiert sich der Unterschied in der
Kriminalitätsbelastung.
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B. Tatverdächtige Ausländer (2007)
68.941 = 28 % der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen bei einem Anteil
an der registrierten Wohnbevölkerung von 10 %
C. Verurteilte Ausländer (2007)
12.836 = 30 % der von den Gerichten Verurteilten
D. Verurteilungsquote (Anteil an von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen)
Inländer 17 % , Ausländer 19 % - deutet auf Gleichbehandlung von Aus- und
Inländern durch die Polizei hin
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F. Anteil der Ausländer an den von der Kriminalpolizei ermittelten
Tatverdächtigen (insgesamt 28 %)
§ 88 (fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsunfälle)
14 %
Suchtmitteldelikte
22 %
§ 83 (vorsätzliche Körperverletzung)
23 %
-------------------§ 201 (Vergewaltigung)
38 %
§ 127 (einfacher Diebstahl)
35 %
§ 142 (Raub)
35 %
§ 129 (Einbruchsdiebstahl)
50 %
§ 130 (Räuberischer Diebstahl – ertappter Ladendieb,
61 %
der sich wehrt und mit Beute flieht bzw zu fliehen versucht)
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F. Verurteilungsquote Inländer (17 %) – Ausländer (19%)
Inl.
Ausl.
§ 130 (räub. Diebstahl)
§ 142 (Raub)
§ 143 (schwerer Raub)
42 %
29 %
53 %
47 %
38 %
29 %
§ 201 (Vergewaltigung)
22 %
14 %
Suchtmitteldelikte
21 %
32 %
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Zuwachs aus § 143
Übertreibung d. Polizei
bei Ausländern
vorschneller Verdacht
der Polizei g. Ausländer
69% davon Vergehen,
also „Kleinhandel“, kaum
Diversion bei Ausländern
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G. Tatverdächtige (TV) nach Aufenthaltsstatus
a. integrierte Ausländer (Arbeiter, Selbständige, Schüler/Studenten,
Familiengemeinschaft mit Österreichern); nicht integrierte Ausländer (Touristen,
Asylwerber, ohne Beschäftigung, nicht rechtmäßiger Aufenthalt); nicht
berücksichtigt: unbekannter Status (3,7 % aller Tatverdächtigen)
b. integrierte ausl. TV:
9,7 % aller TV bei 10 % ausl. Wohnbevölkerung;
zusammen machen sie 40 % aller ausländischen TV aus
c. nichtintegrierte ausl. TV: 14,6 % aller TV, also deutlich (ca. plus 50 %)
über der ausl. Wohnbevölkerung; zusammen machen sie 60 % aller
ausländischen TV aus
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d. Asylwerber als Tatverdächtige
10.602 Tatverdächtige von rund 29.000 Asylwerbern in Österreich
37 % aller Asylwerber sind im Jahr 2007 von der Kriminalpolizei als
Tatverdächtige ermittelt worden (vs. 2,4 % der Inländer)
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H. Ausländer in Haft - 45 % der Haftpopulation sind Ausländer
a. 40 % aller Strafgefangenen (2002: 26 %) sind Ausländer bei einem Anteil
von 30 % aller Verurteilten
Unbedingte Freiheitsstrafen bei
§ 129 (Einbruchsdiebstahl)
§ 130 (Gewerbsmäßiger Diebstahl)
Suchtmitteldelikte
Inl. 28 % vs. Ausl. 38 %
Inl. 26 % vs. Ausl. 30 %
Inl. 19 % vs. Ausl. 43 %
Die Verhängung unbedingter Freiheitsstrafen aus generalpräventiven
Gründen („Abschreckung“) gegenüber Ausländern vor allem bei diesen
Delikten führt zur relativ hohen Haftpopulation der Ausländer.
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b. 57 % der Untersuchungshäftlinge (2002: 52 %) sind Ausländer
Die Untersuchungshaft gegen Ausländer wird wegen derselben Delikte wie
unter H. a. verhängt, wobei alleine der dringende Tatverdacht wegen § 130
StGB (gewerbsmäßiger Diebstahls) für 25 % der Untersuchungshaften
verantwortlich ist – „Gewerbsmäßigkeit“ ist ein subjektives Merkmal und
ohne „Beweisschwierigkeiten“ leicht anzunehmen. Mangelnde
Aufenthaltsverfestigung erleichtert die Annahme des Haftgrunds
„Fluchtgefahr“.
Verwendete Literatur: Pilgram in Fassmann/Stacher (Hrsg), Österreichischer Migrations- und
Integrationsbericht (2003), Migration und Innere Sicherheit, 305ff; Pilgram in Fassmann (Hrsg) 2.
Österreichischer Migrations- und Integrationsbericht 2001-2006 (2007), Migration und Innere
Sicherheit, 357ff Reindl-Krauskopf/Grafl, Kriminalität nicht integrierter Ausländer, 17. ÖJT III/1
(Wien 2009) - die Tabelle auf Seite 13 stammt aus diesem Buch, BM.I, .Sicherheitshericht 2007
(2009)
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